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MArA &*t*s/_{azmA-Brs,l ^8,A)
POSTANSCHRIFT Bundesministeriumdestnnern, 11014Bertin
1. Untersuchungsausschuss 19. WpHerrn MinR Harald GeorgiiLeiter SekretariatDeutscher BundestagPlatz der Repubtik 1
1 101 1 Berlin
ffi;5Hiff#inisteriumI;ritseher Bundestag1. Untersuchungsausschussder LB. tVahlperiode
HAUSANSCHRTFT Alt-Moabit 101 D, 10559 Berlin
PosrANscHRtFr 11014 Berlin
TEL +49(0)30 18 681-2750
FAX +49(0)30 18 681 -52750
BEARBETTET voN Sonja Gierth
E-MArL [email protected],de
TNTERNET www.bmi,bund.de
DIENSTSTTZ Berlin
DATUM '1, August 2014
AZ PG UA-20001/7#4
BETREFF 1. Untersuchungsausschuss der 18. LegislaturperiodeHIER Beweisbeschluss BMI-3 vom 10. ApritZAl4
ANLAGEN 3 Aktenordner (offen und VS-NfD)
Sehr geehrter Herr Georgii,
in Teilerfüllung des Beweisbeschlusses BMI-3 übersende ich die in den Anlagen er-sichtlichen Unterlagen des Bundesministeriums des lnnern.
ln den übersandten Aktenordnern wurden Schwärzungen oder Entnahmen mit fol-genden Begründungen durchgeführt.
r Schutz Grundrechter Dritter
Die einzelnen Begründungen bitte ich den in den Aktenordnern befindlichen lnhalts-verzeichnissen und Begründungsblättern zu entnehmen.
Soweit der ubersandte Aktenbestand vereinzelt Informationen enthätt, die nicht denUntersuchungsgegenstand betreffen, erfotgt die Übersendung ohne Anerkennungeiner Rechtspflicht.
lch sehe den Beweisbeschluss BMI-3 als noch nicht vollständig erfriltt an.
Mit freundlichen Grüßen
lm Auftrag
ZUSIELL. UND LIEFERANSCHR]FT
VERKEHRSANBINDUNG
Att-Moabit 101 D, 10559 Berlin
S-Bahnhof Bellevue; U-Bahnhof Turmstraße
Bushaltestelle Kleiner f iergarten
neuts@1. Untersuchungsausschuss
lJ t Aug. Z0l+ o{*tr'
MAT A BMI-3-5a.pdf, Blatt 1
Ressort
BMI
Titelblatt
Ordner
Aktenvorlage
an den
1 . U ntersuchu ngsaussch uss
des Deutschen Bundestages in der 18. WP
gemäß Beweisbeschluss: vom:
BMI 3 I 10.04.2014
Aktenzeichen bei aktenführender Stelle:
Handakte / elektronische Ablage
VS-Einstufung:
Inhalt:
[schl agw o ft a rtig Ku nbeze ich n u ng d. Akten i n h alts]
Netze des Bundes, lT-Sicherheit
Berlin, den
04.06.2014
Bemerkungen:
MAT A BMI-3-5a.pdf, Blatt 2
Ressort
BMI
lnhaltsverzeichnis
Ordner
4Z
lnhaltsübersicht
zu den vom 1. Untersuchungsausschuss der
I 8. Wahlperiode beigezogenen Akten
des/der: ReferaVOrganisationseinheit:
BMI I KabParl
Aktenzeichen bei aktenführender Stelle:
Handakte / elektronische Ablage
VS-Einstufung:
Berlin, den
04.06.2014
Blatt Zeitraum I n halUGegenstand fstichwofiartig] Bemerkungen
1-2 13.02.2014 dringende Anfrage lT-Sicherheit
3-9 06.01 .2014 I nformationen zu IT-Sicherheitsgesetz
10-11 03.09.2013 Rahmenvertrag mit Booz & Co.
12-13 26.07.2013 Netze des Bundes
MAT A BMI-3-5a.pdf, Blatt 3
00000xWilcke, Jamila
Von: Knaack Tillmann
Gesendet Donnerstag, 13. Februar 2014 19:29
An: Baum, Michael, Dr.
Cc Zeidler, Angela
Betrefft WG: dringende Anfrage von Jens Koeppen MdB
Sehr geehrte Frau Fuhrmann,
vielen Dank für lhre Frage.
Herr Minister nannte lT-/Netzpolitilf Datenschutz und Datensicherheit als wichtigen Schwerpunkt der künftigen
Arbeit. Er betonte, dass der Schutz und die lntegrität des Netzes wichtige Ziele seien. Die NSA-AufklärunB sei ein
wichtiger Aspekt, aber nur durch diese Aufklärung könne man die Ziele nicht erreichen. Anschließend führte er die
Maßnahmen auf, um den Zielen näher zu kommen. Herr Minister erwarte z.B. Diskussionen im lnnenausschuss über
das lT-sicherheitsgesetz, Netze des Bundes, die lT-Konsolidierung nat./europäisches Routing.
Außerdem möchte er die Rolle des BSI (Wächter, Zertifizierer...) - insb. in Beziehung zur BNetzA - diskutieren.
m Anschluss sprach er noch von der digitalen Agenda und befürwortete EU-Datenschutzregelungen, aber
wohlüberlegt und in Vermeidung überhasteter Entscheidungen.
Mit freundlichem GrußMichael Baum
Dr. M. Baum
Bundesministerium des lnnernLeitungsstab, Leiter des ReferatsKabinett- und ParlamentsangelegenheitenAlt-Moablt 101D, 1055S BerlinTel. 030/18 681 1117Fax ü30/18 681 5 1117E-Mail : Michael,. Equm(Obmi.bund.deI nternet: www.bmi. bund.de
vdr: Ines Fuhrmann - Buero Koeppen MdB @IGesendeu Donnerstag, 13. Februar 2014 11:17An: KabParl_Bett€ff: dringende Anfrage von Jens Koeppen MdB
Sehr geehrte Frau Zeidler,
wie telefonisch besprochen, möchte ich im Auftrag von Jens Koeppen MdB darum bitten, lnformationen zu denAusführungen des Ministers in der gestrigen Sitzung des lnnenausschusses des Deutschen Bundestages zur ThematiklnterneVNetzausbau zu erhalten. Der zuständige Referent der CDU/CSU-Fraktion hat mich mit meiner Fragestellung
an Herrn Dr. Baum verwiesen.
Vielen Dankl
Mit freundlichen Grüßen
lnes Fuhrmann
Bundestagsbilro Jens Koeppen
MAT A BMI-3-5a.pdf, Blatt 4
lnes E" Fuhrmannwissen schaftl iche Referenti n
Deutscher BundestagPlatz der Repub;ik 1
1 101 1 Berlin
Tel: (030) 227 73ü ü6Fax: (030)227 761 63
mailto:jens. koeppen. ma0.1,@bu ndestag. dewww. iens-koeppen".de
000üü?MAT A BMI-3-5a.pdf, Blatt 5
000üü5Wilcke, Jamila
Von:Gesendet:An:Cc:
Betreff:Anlagen:
Baum, Michae!, Dr.
Montag, 6. Januar 20L4 L6:51-
'Uhl Hans-Peter Mitarbeiter 04'
BT Stawowy, Johannes
AW: Informationen zu IT-Sicherheitsgesetz
L4-01-06 Eckpu nkte.doc
Sehr geehrter Herr Kroll,
anbei übersende ich die erbetenen lnformationen.
Mit freundlichem Gruß
lm Auftrag
Dr. M. Baum
Bundesministerium des lnnernLeitungsstab, Leiter des Referats
Ka binett- und ParlamentsangelegenheitenAlt-Moabit 101D, 10559 Berlin
Tel. 030/18 681 tLlTFax 030/18 681 5 !L17E-Mail: M ichaet.Fa.u.m @ bmi.bund..dq
I nternet: www. bJ.n i. bu nd.d e
---Ursprüngliche Nachricht---Von: Uhl Hans-Peter Mitarbeiter 04 [mailto:[email protected]: Freitag, 3. Januar 2014 LLt!4An: KabParl-Cc: 8T Stawowy, Johannes
Betreff: erl. MBm (lTD) lnformationen zu lT-Sicherheitsgesetz
Sehr geehrter Herr Dr. Baum,
lhnen und lhren Kollegen ein frohes neues Jahr.
lm Auftrag von Herrn Dr. Uhl wende ich mich mit der Bitte an Sie, Herrn Dr. Uhl lnformationen zu lntention, Nutzen
und aktuellem Stand des lT-Sicherheitsgesetzes zukommen zu lassen. Er benötigt diese im Rahmen einer Diskussion
zum Schutz kritischer lnfrastrukturen. Über eine Zusendung im Laufe der kommenden Woche freue ich mich.
Vieleri Dank und mit freundlichen Grüßen
Christopher Kroll
Christopher Kroll MBAWissenschaft licher Mitarbeiter
MAT A BMI-3-5a.pdf, Blatt 6
Dr. Hans-Peter Uhl
Mitglied des Deutschen Bundestages
I n ne n politische r Sprecher de r CDU/CSU-Bu ndestagsfra ktion
Deutscher Bundestag' Platz der Republik 1 ' 11011 Berlin
Büro: Wilhelmstraße 60 , L0117 Berlin . 3.15 T +49-30-227-72534 ' F +49-30-227-76380 hans-
pete r. uh l. rn a04@ Fr{ ndestae.d,p' www,u h l-cs u.d g
000ü04MAT A BMI-3-5a.pdf, Blatt 7
u000utj
Argumentationspapier für ein Gesetz zur Stärkung der
Sicherheit in der lnformationstechnik (lT-sicherheitsgesetz)
L Hinterg rund:
Quer durch alle Branchen ist die Hälfte der deutschen Unternehmen schon heute
vom Internet abhängig. Mit dem Grad der wirtschaftlichen lnteraktion und
lntegration wächst auch die Abhängigkeit:
- zwischen den einzelnen Branchen,
- vom Funktionieren der eigenen lT-Systeme,
- aber auch von einem verfügbaren und sicheren Cyberraum insgesamt.
Mit der Abhängigkeit steigen die Risiken: lT-Ausfälle stellen eine reale Gefahr dar.
Angriffe nehmen stetig zu und treffen Unternehmen quer durch alle Branchen.
Besondere Bedeutung kommt den kritischen lnfrastrukturen zu, die für das
Funktionieren unseres Gemeinwesens von überragender Bedeutung sind. Der
Schutz von lT-systemen und Netzen, die für den Infrastrukturbetrieb nötig
sind, hat höchste Priorität.
Das Niveau der lT-sicherheit der kritischen lnfrastrukturen bietet derzeit ein
uneinheitliches Bild. Manche Bereiche verfügen über ein ausgeprägtes
Risikomanagement, übergreifende Sicherheitskonzepte, führen Audits durch,
beteiligen sich am tnformationsaustausch und an Übungen. In anderen
Bereichen sind diese Maßnahmen noch nicht oder nur rudimentär entwickelt.
ln manchen !nfrastrukturbereichen existieren ausgeprägte gesetzliche
Vorgaben auch zur lT-sicherheit, in anderen Bereichen gibt es keine solche
Vogaben.
Widerstandsfähige lT-systeme und Netze sind flächendeckend für alle
wichtigen I nfrastrukturbereiche notwendig.
Seite l von 5
MAT A BMI-3-5a.pdf, Blatt 8
0000rlri
Daher ist es erforderlich,
1. die Betreiber kritischer lnfrastrukturen, die auf Grund der möglichen
Folgen eines Ausfalls oder einer Beeinträchtigung naturgemäß eine
besondere gesamtgesellschaftliche Verantwortung haben, zu einer
Verbesserung des Schutzes der von ihnen eingesetzten lnformationstechnik
und zur Verbesserung ihrer Kommunikation mit dem Staat anzuhalten,
2. die Telekommunikations- und Telemediendiensteanbieter, die eine
Schlüsselrolle für die Sicherheit des Cyberraums haben, stärker als bisher
hierfür in die Verantwortung zu nehmen und
3. das Bundesamt für die Sicherheit in der lnformationstechnik als nationale
lT-sicherheits-Behörde in seinen Aufgaben und Kompetenzen zu stärken.
Austausch zwischen Staat und Wirtschaft soll weiter ausgebaut werden
(,,regulierte Selbstregulierung"). Vorschläge folgen diesem Leitbild. Dies lässt sich an
zwei Beispielen deutlich machen:
1. Die geforderten Mindeststandards hinsichtlich der lT-Sicherheit kritischer
lnfrastrukturen sollen maßgeblich von den betroffenen Verbänden und Betreibern
selbst als branchenspezifische Standards entwickelt und anschließend staatlich
anerkannt werden.
2. Die geforderte Meldepflicht bei erheblichen lT-Sicherheitsvorfällen soll
insbesondere dazu dienen, ein valides Lagebild zu erstellen. Dies ist jedoch kein
Selbstzweck. Vielmehr geht es im Ergebnis darum, die Betreiber kritischer
lnfrastrukturen wiederum ihrerseits mit den maßgeblichen aus den Meldungen
generierten lnformationen zu versorgen und somit besser aufzustellen. Es geht um
eine gegenseitige Information auf der Basis beiderseitigen Vertrauens.
Seite 2 von 5
MAT A BMI-3-5a.pdf, Blatt 9
0üü0ü7
ll. Vereinbarungen aus dem Koalitionsvertrag:
. Wir schaffen ein lT-sicherheitsgesetz mit verbindlichen Mindestanforderungen
an die lT-sicherheit für die kritischen lnfrastrukturen und der Verpflichtung zur
Meldung erheblicher lT-sicherheitsvorfälle (S. 147 KV);
o Um zu gewährleisten, dass die Nutzerinnen und Nutzer über die
Sicherheitsrisiken ausreichend informiert sind, sollen lnternetprovider ihren
Kunden melden, wenn sie Hinweise auf Schadprogramme oder ähnliches
haben (S. 1aB KV);
. lT- und TK-sicherheit wollen wir zusammenführen (S. 1aB KV);
Seite 3 von 5
MAT A BMI-3-5a.pdf, Blatt 10
000fifi$t
lll. Zentrale lnhalte des geplanten lT-Sicherheitsgesetzes:
. Pflicht zur Erfüllung von Mindestanforderungen an lT-Sicherheit für Betreiber
kritischer lnfrastrukturen: Die Betreiber der wichtigsten kritischen lnfrastrukturen
sollen lT-sicherheitsmaßnahmen nach dem Stand der Technik ergreifen und ihre
Einhaltung sicherstellen. Branchen können brancheninterne Standards entwickeln,
die das Bundesamt für die Sicherheit in der lnformationstechnik (BSl) als
Konkretisierung der gesetzlichen Verpflichtung anerkennt.
r Pflicht zur Meldung erheblicher lT-sicherheitsvorfälle für Betreiber kritischer
lnfrastrukturen: Die Betreiber der wichtigsten kritischen lnfrastrukturen sollen dem
BSI unverzüglich lT-sicherheitsvorfälle mit Auswirkungen auf die
Versorgungssicherheit oder die öffentliche Sicherheit über hierfür etablierte Wege
melden. Nur so ist zu gewährleisten, dass das Bundesamt ein valides nationales
Lagebild erstellen und soweit edorderlich die Betreiber auch bei Bewältigung des
Vorfalls unterstützen kann.
. Pflicht zur Erfüllung von Mindestanforderungen an lT-Sicherheit für
Telekommunikationsanbieter: Die Anbieter sollen IT-Sicherheit nach dem Stand der
Technik nicht nur wie bisher zum Veftraulichkeitsschutz und zum Schutz
personenbezogener Daten, sondern auch zum Schutz vor unerlaubten Eingriffen in
die lnfrastruktur gewährleisten, uffi die Widerstandsfähigkeit der Netze insgesamt
zu verbessern und damit die Verfügbarkeit zu sichern.
. Pflicht zur Meldung erheblicher lT-Sicherheitsvorfälle für
Telekommunikationsanbieter: Die Anbieter sollen lT-Sicherheitsvorfälle, die zu einer
Störung der Verfügbarkeit oder zu einem unerlaubte Zugriff auf Systeme der Nutzer
führen können, unverzüglich melden. Über die bestehende Meldeverpflichtung im
Falle der Verletzung des Schutzes personenbezogener Daten hinaus wird so
gewährleistet, dass die für das Rückgrat der lnformationsgesellschaft
verantwortlichen Anbieter zu einem validen und vollständigen Lagebild beitragen.
. Verpflichtung der Telekommunikationsanbieter zur lnformation der Nutzer über
Schadprogramme und zur Bereitstellung technischer Hilfsmittel für ihre Erkennung
und Beseitigung: Die vorgeschriebene lnformation soll die Nutzer in die Lage
versetzen, selbst Maßnahmen gegen Schadsoftware zu ergreifen. Außerdem sollen
die Anbieter den Nutzern einfach bedienbare Sicherheitswerkzeuge bereitstellen,
Seite 4 von 5
MAT A BMI-3-5a.pdf, Blatt 11
0000n9
die vorbeugend genutzt werden können und auch zur Beseitigung von Störungen,
die vom infizierten System des betroffenen Nutzers ausgehen.
r Pflicht zur Erfüllung von Mindestanforderungen an lT-Sicherheit für
Telemediendiensteanbieter: Um Verbreitung von Schadprogrammen über
Telemedien zu reduzieren, sollen die Anbieter, die Telemediendienste
geschäfbmäßig und gegen Entgelt anbieten, verpflichtet werden, anerkannte
Schutzmaßnahmen zur Verbesserung der lT-Sicherheit in einem zumutbaren
Umfang umzusetzen.
o Erweiterung der Zuständigkeiten des Bl(A auf die Verfolgung bestimmter Fälle
von Cybercrime: Sofem sich lT-Angriffe gegen die innere oder äußere Sicherheit
der Bundesrepublik Deutschland oder sicherheitsempfindliche Stellen von
lebenswichtigen Einrichtungen richten, ist eine klare Zuständigkeitsregelung
erforderlich. Bisher bleibt die örtliche Zuständigkeit auch diesen Fällen vielfach dem
Zufall überlassen, wo der Vorfall zuerct entdeckt wird.
r Jährliche Berichtspflicht des BSI: Durch den vorgesehenen Jahresbericht und
dessen Veröffentlichung soll die weitere Sensibilisierung der Bevölkerung fllr das
Thema ,,lT-Sicherheit' erreicht werden, welche in Anbetracht der Tatsache, dass
eine Vielzahl von erfolgreichen lT-Angriffen bei Einsatz von Standardwerkzeugen
zu verhindern gewesen wären, von besonderer Bedeutung ist.
Seite 5 von 5
MAT A BMI-3-5a.pdf, Blatt 12
0ü0u 1LrWilcke, Jamila
Von:Gesendet:An:Betreff:
Baum, Michael, Dr.
Dienstag, 3. September 201-3 1-0:01
Zeidler, AngelaWG: SPIEGEL: Rahmenvertrag mit Booz &. Co.
Von: Baum, Michael, Dr.Gesendet: Donnerstag, 29. August 2013 09:39An: 'Maja Pfister'Cc: BT Gruenhoff, Georg; BT Hagengruber,Betreff: AW: SPIEGEL: Rahmenveftrag mit
Liebe Frau Pfister,
Paolina; Schallbruch, MartinBooz & Co.
vielen Dank für lhre Anfrage an Herrn Schallbruch, er hat mich gebeten lhnen zu antworten, verbunden mit einemrerzlichen Gruß von ihm.
Die über dreihundert Behörden der Bundesverwaltung nehmen für den Einsatz der lnformationstechn:k in denBehörden die Unterstützung entsprechender lT-Spezialisten in Anspruch. Hierfür werden teilweise interneSpezialisten, teilweise Beratungsunternehmen beauft ragt.
Um die benötigten Beratungsleistungen anzubieten, werden re8elmäßige europaweite Ausschreibungendurchgeführt, die zur Beauftragung der Unternehmen mit sogenannten Rahmenverträgen führen. Einen solchenRahmenvertrag hat die Bundesrepublik Deutschland auch mit der Booz & Company GmbH geschlossen. Gegenstanddes Vertrages sind Leistungen der lT-Top-Management- und lT-Strategieberatung die die Bundesbehörden beistrategischen lT-Grundsatzentscheidungen und deren UmsetzunB in der Praxis unterstützen sollen.
Durch den Rahmenvertrag mit der Booz & Company GmbH selbst wurden noch keine Mittel aus demBundeshaushalt verausgabt. Der Rahmenvertrag legt vielmehr allein den Rahmen fest, innerhalb dessenBundesbehörden einzelne Beratungsleistungen abrufen können, ohne dass hierbei ein Anspruch auf eine bestimmteAbnahmemenge besteht. Die Kosten für die konkret in Anspruch genommenen Berätungsleistungen müssen dannvon der abrufenden Behörde selbst getragen werden.
Der Rahmenvertrag mit der Booz & Company GmbH hat eine Laufzeit von zwei Jahren, wobei die BundesrepublikDeutschland das Recht hat, den Vertrag zweimalig um jeweils ein weiteres Jahr zu verlängern. Der Vertrag decktinsbesondere folgende 3eratungsleistungen ab: Entwicklung von lT- und E-Government-Strategien, Vorbereitungvon lT-Grundsatzentscheidungen, Entwicklung und Ausbau einer übergeordneten lT-tnfrastruktur, Entwicklung derlT-Rahmenarchitektur und Umsetzung der Strategien, lnnovationen, Strukturen und Architekturen in derBundesverwaltung. ln diesem Zusammenhang können auch Fragen der lT-Sicherheit betroffen sein.
Das maximale Abrufvolumen an Beratungsleistungen beträgt -je nach tatsächlicher Nachfrage - 14.000 bis 21.000Personentage, Bislang hat noch keine Bundesbehörde Leistungen aus diesem Rahmenvertrag abgerufen.
Bei der Ausnahmegenehmigung, über die Frontal2l in Sendung vom 30. Juli 2013 berichtet hat, handelt es sich umdas US-Seratungsunternehmen Eooz Allen Hamilton mit Sitz in Tysons Corner, Virginia und nicht um Booz &Company. Zwischen Booz Allen Hamilton und Booz & Company gibt es keine personellen oder wirtschaftlichenVerbindungen, Die internationale Strategieberatung Booz & Company mit Sitz in London hat sich 2OO8 von BoozAllen Hamilton getrennt und das US-Beratungsgeschäft an einen amerikanischen Finanzinvestor verkauf!.
Beste GrüßeMichael Baum
MAT A BMI-3-5a.pdf, Blatt 13
Dr. Michael Baum
Bundesministerium des I nnern
Leiter des ReferatesKabinett- und Pa rlamentangelegenheiten
Alt-Moabit 1ü1 D, 10559 BerlinTelefon: 030 1868 1-1,1.17
FAX:030 18681-51117t-Mail : michael.baum (o bmi.bund.deI nternet: www. bmi.bund.de
0ü001 x
Von: Maja Pfister [mailto:[email protected]]Gesendee Dienstag, 20. August 2013 11:43An: Schallbruch, MartinCC: Baum, Michael, Dr.; BT Gruenhoff, Georg; BT Hagengruber, PaolinaBetreff: SPIEGEL: Rahmenvertrag mit Booz & C.o.
Lieber Martin,
hoffe, lhr hattet eine schöne Ferienzeit mit der Familie und konntet Euch gut erholen. i)
Im SPIEGEL diese Woche findet sich am Ende des Artikels ,,Der Zettel des Generals" unter Hinweis auf BMl, dass eseinen Rahmenvertrag zwischen der Bundesregierung und der Firma Booz & Co. über einen Auftragswert zwischen15,5 und 19,5 Mio. EUR gäbe. cegenstand des Vertrags sei Unterstützung bei ,,strategischen tT-
Grundsatzentscheidungen und deren UmsetzunB in die Praxis", u.a. ,Datenschutz" und "Gewährleistung
vonSicherheit".
Frau Piltz hat mich daher gebeten, nachzufragen, ob sie genauere lnformationen hierüber erhalten könnte,lnsbesondere würde sie interessieren, aus welchen Titel im Haushalt die Mittel stammen und was der genaueAuftrag der Firma in welchen Geschäftsbereichen ist.
Da zuletzt in der Sendung Fronta12l zudem berichtet wurde, dass dieselbe Firma von Ausnahmegenehmigungengem. Art. 72 ZA-NTS profitiere, weil sie Dienstleistungen im Bereich der nachrichtendienstlichen ,,Operationen" fürdie UlTruppen erbringe, wäre Frau Piltz zudem an einer Stellungnahme und Einschätzung zu möglichenlnteressenkonflikten des Auft ragnehmers interessiert.
Vielen Dankl
LG, Deine Maja
Bü ro de r Stel lve rtretenden Vorsitze nden der FDP-Bu ndestagsfra ktio nGisela Piltz MdB
Platz der Republik 1
11011 Berlin
Tel.: (0 30) 2 27-7 13 88Fax: (0 30) 2 27-7 53 83
www.gisela-piltz.de
MAT A BMI-3-5a.pdf, Blatt 14
ß00t1?Baum, Michael, Dr.
Von: Baum, Michael, Dr.
Gesendet: Freitag, 26. Juli 20L3 09:46
An: Kibele, Babette, Dr.; Kuczynski, AlexandraBetreff: WG: Netze des Bundes
Ebenfalls zK. LG
Von: Baum, Michael, Dr.Gesendeu Freitag, 26. Juli 2013 09:45Anr BT Gruenhoff, GeorgBetrefr: AW: NeEe des Bundes
Lieber Herr Grünhoff,
im Projekt ,,Netze des Bundes" (NdB) wird die zukünftige sichere Netzinfrastruktur der Bundesverwaltung geplant,nd realisiert, die insbesondere mit der steigenden Bedrohungslage, der hohen Bedeutung von Netzen für dieJerwaltung sowie den rasanten technologischen Entwicklungen im lT-Sektor Schritt halten können muss. lm erstenSchritt werden dabei die beiden zentralen ressortübergreifenden Regierungsnetze IVBB und lVBV/BVN mit ca. 700Nutzerliegenschaften mit ca. 80.000 Teilnehmern mit dem durchgängigen Sicherheitsniveau des heutigen IVBB(Schutzbedarf ,,hoch" / VS-NfD) in der gemeinsamen Netz:nfrastruktur neu aufgestellt. Ziel ist die Bereitstellung derTransportebene für eine durchgängige, einheitliche, standortunabhängige (bundesweite) und an den Anforderungender Fachaufgaben ausgerichteten Netzinfrastruktur für Sprach- und Datenkommunikation für die Bundesverwaltung(einschl. netznaher Dienste). Die NdB-lnfrastruktur wird es ermöglichen, allen NdB-Nutiern lT-Fachverfahren übereine standardisierte Schnittstelle bundesweit und hochsicher (verfügbar, vertraulich, integer) bereitzustellen.
Zugleich wird eine Gesamtstrategie für weitere Konsolidierungen von Bundesnetzen erarbeitet. Ziel ist es, langfristigeine gemeinsame Netzinfrastruktur für die BundesverwaltunB zu schaffen.
Die grobe Zeitplanung sieht die Vergabe zu Aufbau, Eetrieb und Migration an einen Generalunternehmer für Q12074 vor. Die Aufnahme des Betriebs NdB und Migration erster Nutzer ist für 2016 geplant.
Beste GrüßeMichael Baum
Dr. M. Baum
Bundesministerium des lnnernLeitungsstab, Leiter des ReferatsKabinett- und parlämentsangelegenheitenAlt-Moahit 101D, 1055S BerlinTel. 030/18 681 1117Fax 030/18 681 5 1117E-Mail : Michael. Baum@bmi. bund,dgI nternet: www, bmi.bund.de
Von : Grü n hoff, Georg I ma i lto : G ruen hoff@fd p-_bu ndestag.de]Gesendet: Mittwoch, 24. Juli 2013 11:26An: Baum, Michael, Dr.Betreff: Netze des Bundes
Lieber Herr Baum,
MAT A BMI-3-5a.pdf, Blatt 15
wir haben eine Anfrage zum sachstand bei der schaffung einer einheitlichen und sicheren sprach- und 0 0 0 0 1 3
Datenkommunikation auf der Basis der Netzinfrastruktur ,,Netze des Bundes"Können Sie mir einen aktuellen Stand geben?
Herzlichen Dank und beste GrüßeGeorg Grünhoff
Georg GrünhoffReferent für lnnen- und RechtspolitikFDP-Fraktion im Deutschen BundestagPlatz der Republik t11011 Berlin
Telefon: (+49 30) ??7-57839Telefax: (+a9 30) 227-56045Ma i I : sruenhoff@fd p-bu ndestae.de
MAT A BMI-3-5a.pdf, Blatt 16