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MArA &*t*s/_{a zmA-Brs,l ^8,A) POSTANSCHRIFT Bundesministeriumdestnnern, 11014Bertin 1. Untersuchungsausschuss 19. Wp Herrn MinR Harald Georgii Leiter Sekretariat Deutscher Bundestag Platz der Repubtik 1 1 101 1 Berlin ffi;5Hiff#inisterium I;ritseher Bundestag 1. Untersuchungsausschuss der LB. tVahlperiode HAUSANSCHRTFT Alt-Moabit 101 D, 10559 Berlin PosrANscHRtFr 11014 Berlin TEL +49(0)30 18 681-2750 FAX +49(0)30 18 681 -52750 BEARBETTET voN Sonja Gierth E-MArL [email protected],de TNTERNET www.bmi,bund.de DIENSTSTTZ Berlin DATUM '1, August 2014 AZ PG UA-20001/7#4 BETREFF 1. Untersuchungsausschuss der 18. Legislaturperiode HIER Beweisbeschluss BMI-3 vom 10. ApritZAl4 ANLAGEN 3 Aktenordner (offen und VS-NfD) Sehr geehrter Herr Georgii, in Teilerfüllung des Beweisbeschlusses BMI-3 übersende ich die in den Anlagen er- sichtlichen Unterlagen des Bundesministeriums des lnnern. ln den übersandten Aktenordnern wurden Schwärzungen oder Entnahmen mit fol- genden Begründungen durchgeführt. r Schutz Grundrechter Dritter Die einzelnen Begründungen bitte ich den in den Aktenordnern befindlichen lnhalts- verzeichnissen und Begründungsblättern zu entnehmen. Soweit der ubersandte Aktenbestand vereinzelt Informationen enthätt, die nicht den Untersuchungsgegenstand betreffen, erfotgt die Übersendung ohne Anerkennung einer Rechtspflicht. lch sehe den Beweisbeschluss BMI-3 als noch nicht vollständig erfriltt an. Mit freundlichen Grüßen lm Auftrag ZUSIELL. UND LIEFERANSCHR]FT VERKEHRSANBINDUNG Att-Moabit 101 D, 10559 Berlin S-Bahnhof Bellevue; U-Bahnhof Turmstraße Bushaltestelle Kleiner f iergarten neuts@ 1. Untersuchungsausschuss lJ t Aug. Z0l+ o{* tr' MAT A BMI-3-5a.pdf, Blatt 1

ffi;5Hiff#inisterium 1. LB. MArA &*t*s/ {a

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Page 1: ffi;5Hiff#inisterium 1. LB. MArA &*t*s/ {a

MArA &*t*s/_{azmA-Brs,l ^8,A)

POSTANSCHRIFT Bundesministeriumdestnnern, 11014Bertin

1. Untersuchungsausschuss 19. WpHerrn MinR Harald GeorgiiLeiter SekretariatDeutscher BundestagPlatz der Repubtik 1

1 101 1 Berlin

ffi;5Hiff#inisteriumI;ritseher Bundestag1. Untersuchungsausschussder LB. tVahlperiode

HAUSANSCHRTFT Alt-Moabit 101 D, 10559 Berlin

PosrANscHRtFr 11014 Berlin

TEL +49(0)30 18 681-2750

FAX +49(0)30 18 681 -52750

BEARBETTET voN Sonja Gierth

E-MArL [email protected],de

TNTERNET www.bmi,bund.de

DIENSTSTTZ Berlin

DATUM '1, August 2014

AZ PG UA-20001/7#4

BETREFF 1. Untersuchungsausschuss der 18. LegislaturperiodeHIER Beweisbeschluss BMI-3 vom 10. ApritZAl4

ANLAGEN 3 Aktenordner (offen und VS-NfD)

Sehr geehrter Herr Georgii,

in Teilerfüllung des Beweisbeschlusses BMI-3 übersende ich die in den Anlagen er-sichtlichen Unterlagen des Bundesministeriums des lnnern.

ln den übersandten Aktenordnern wurden Schwärzungen oder Entnahmen mit fol-genden Begründungen durchgeführt.

r Schutz Grundrechter Dritter

Die einzelnen Begründungen bitte ich den in den Aktenordnern befindlichen lnhalts-verzeichnissen und Begründungsblättern zu entnehmen.

Soweit der ubersandte Aktenbestand vereinzelt Informationen enthätt, die nicht denUntersuchungsgegenstand betreffen, erfotgt die Übersendung ohne Anerkennungeiner Rechtspflicht.

lch sehe den Beweisbeschluss BMI-3 als noch nicht vollständig erfriltt an.

Mit freundlichen Grüßen

lm Auftrag

ZUSIELL. UND LIEFERANSCHR]FT

VERKEHRSANBINDUNG

Att-Moabit 101 D, 10559 Berlin

S-Bahnhof Bellevue; U-Bahnhof Turmstraße

Bushaltestelle Kleiner f iergarten

neuts@1. Untersuchungsausschuss

lJ t Aug. Z0l+ o{*tr'

MAT A BMI-3-5a.pdf, Blatt 1

Page 2: ffi;5Hiff#inisterium 1. LB. MArA &*t*s/ {a

Ressort

BMI

Titelblatt

Ordner

Aktenvorlage

an den

1 . U ntersuchu ngsaussch uss

des Deutschen Bundestages in der 18. WP

gemäß Beweisbeschluss: vom:

BMI 3 I 10.04.2014

Aktenzeichen bei aktenführender Stelle:

Handakte / elektronische Ablage

VS-Einstufung:

Inhalt:

[schl agw o ft a rtig Ku nbeze ich n u ng d. Akten i n h alts]

Netze des Bundes, lT-Sicherheit

Berlin, den

04.06.2014

Bemerkungen:

MAT A BMI-3-5a.pdf, Blatt 2

Page 3: ffi;5Hiff#inisterium 1. LB. MArA &*t*s/ {a

Ressort

BMI

lnhaltsverzeichnis

Ordner

4Z

lnhaltsübersicht

zu den vom 1. Untersuchungsausschuss der

I 8. Wahlperiode beigezogenen Akten

des/der: ReferaVOrganisationseinheit:

BMI I KabParl

Aktenzeichen bei aktenführender Stelle:

Handakte / elektronische Ablage

VS-Einstufung:

Berlin, den

04.06.2014

Blatt Zeitraum I n halUGegenstand fstichwofiartig] Bemerkungen

1-2 13.02.2014 dringende Anfrage lT-Sicherheit

3-9 06.01 .2014 I nformationen zu IT-Sicherheitsgesetz

10-11 03.09.2013 Rahmenvertrag mit Booz & Co.

12-13 26.07.2013 Netze des Bundes

MAT A BMI-3-5a.pdf, Blatt 3

Page 4: ffi;5Hiff#inisterium 1. LB. MArA &*t*s/ {a

00000xWilcke, Jamila

Von: Knaack Tillmann

Gesendet Donnerstag, 13. Februar 2014 19:29

An: Baum, Michael, Dr.

Cc Zeidler, Angela

Betrefft WG: dringende Anfrage von Jens Koeppen MdB

Sehr geehrte Frau Fuhrmann,

vielen Dank für lhre Frage.

Herr Minister nannte lT-/Netzpolitilf Datenschutz und Datensicherheit als wichtigen Schwerpunkt der künftigen

Arbeit. Er betonte, dass der Schutz und die lntegrität des Netzes wichtige Ziele seien. Die NSA-AufklärunB sei ein

wichtiger Aspekt, aber nur durch diese Aufklärung könne man die Ziele nicht erreichen. Anschließend führte er die

Maßnahmen auf, um den Zielen näher zu kommen. Herr Minister erwarte z.B. Diskussionen im lnnenausschuss über

das lT-sicherheitsgesetz, Netze des Bundes, die lT-Konsolidierung nat./europäisches Routing.

Außerdem möchte er die Rolle des BSI (Wächter, Zertifizierer...) - insb. in Beziehung zur BNetzA - diskutieren.

m Anschluss sprach er noch von der digitalen Agenda und befürwortete EU-Datenschutzregelungen, aber

wohlüberlegt und in Vermeidung überhasteter Entscheidungen.

Mit freundlichem GrußMichael Baum

Dr. M. Baum

Bundesministerium des lnnernLeitungsstab, Leiter des ReferatsKabinett- und ParlamentsangelegenheitenAlt-Moablt 101D, 1055S BerlinTel. 030/18 681 1117Fax ü30/18 681 5 1117E-Mail : Michael,. Equm(Obmi.bund.deI nternet: www.bmi. bund.de

vdr: Ines Fuhrmann - Buero Koeppen MdB @IGesendeu Donnerstag, 13. Februar 2014 11:17An: KabParl_Bett€ff: dringende Anfrage von Jens Koeppen MdB

Sehr geehrte Frau Zeidler,

wie telefonisch besprochen, möchte ich im Auftrag von Jens Koeppen MdB darum bitten, lnformationen zu denAusführungen des Ministers in der gestrigen Sitzung des lnnenausschusses des Deutschen Bundestages zur ThematiklnterneVNetzausbau zu erhalten. Der zuständige Referent der CDU/CSU-Fraktion hat mich mit meiner Fragestellung

an Herrn Dr. Baum verwiesen.

Vielen Dankl

Mit freundlichen Grüßen

lnes Fuhrmann

Bundestagsbilro Jens Koeppen

MAT A BMI-3-5a.pdf, Blatt 4

Page 5: ffi;5Hiff#inisterium 1. LB. MArA &*t*s/ {a

lnes E" Fuhrmannwissen schaftl iche Referenti n

Deutscher BundestagPlatz der Repub;ik 1

1 101 1 Berlin

Tel: (030) 227 73ü ü6Fax: (030)227 761 63

mailto:jens. koeppen. ma0.1,@bu ndestag. dewww. iens-koeppen".de

000üü?MAT A BMI-3-5a.pdf, Blatt 5

Page 6: ffi;5Hiff#inisterium 1. LB. MArA &*t*s/ {a

000üü5Wilcke, Jamila

Von:Gesendet:An:Cc:

Betreff:Anlagen:

Baum, Michae!, Dr.

Montag, 6. Januar 20L4 L6:51-

'Uhl Hans-Peter Mitarbeiter 04'

BT Stawowy, Johannes

AW: Informationen zu IT-Sicherheitsgesetz

L4-01-06 Eckpu nkte.doc

Sehr geehrter Herr Kroll,

anbei übersende ich die erbetenen lnformationen.

Mit freundlichem Gruß

lm Auftrag

Dr. M. Baum

Bundesministerium des lnnernLeitungsstab, Leiter des Referats

Ka binett- und ParlamentsangelegenheitenAlt-Moabit 101D, 10559 Berlin

Tel. 030/18 681 tLlTFax 030/18 681 5 !L17E-Mail: M ichaet.Fa.u.m @ bmi.bund..dq

I nternet: www. bJ.n i. bu nd.d e

---Ursprüngliche Nachricht---Von: Uhl Hans-Peter Mitarbeiter 04 [mailto:[email protected]: Freitag, 3. Januar 2014 LLt!4An: KabParl-Cc: 8T Stawowy, Johannes

Betreff: erl. MBm (lTD) lnformationen zu lT-Sicherheitsgesetz

Sehr geehrter Herr Dr. Baum,

lhnen und lhren Kollegen ein frohes neues Jahr.

lm Auftrag von Herrn Dr. Uhl wende ich mich mit der Bitte an Sie, Herrn Dr. Uhl lnformationen zu lntention, Nutzen

und aktuellem Stand des lT-Sicherheitsgesetzes zukommen zu lassen. Er benötigt diese im Rahmen einer Diskussion

zum Schutz kritischer lnfrastrukturen. Über eine Zusendung im Laufe der kommenden Woche freue ich mich.

Vieleri Dank und mit freundlichen Grüßen

Christopher Kroll

Christopher Kroll MBAWissenschaft licher Mitarbeiter

MAT A BMI-3-5a.pdf, Blatt 6

Page 7: ffi;5Hiff#inisterium 1. LB. MArA &*t*s/ {a

Dr. Hans-Peter Uhl

Mitglied des Deutschen Bundestages

I n ne n politische r Sprecher de r CDU/CSU-Bu ndestagsfra ktion

Deutscher Bundestag' Platz der Republik 1 ' 11011 Berlin

Büro: Wilhelmstraße 60 , L0117 Berlin . 3.15 T +49-30-227-72534 ' F +49-30-227-76380 hans-

pete r. uh l. rn a04@ Fr{ ndestae.d,p' www,u h l-cs u.d g

000ü04MAT A BMI-3-5a.pdf, Blatt 7

Page 8: ffi;5Hiff#inisterium 1. LB. MArA &*t*s/ {a

u000utj

Argumentationspapier für ein Gesetz zur Stärkung der

Sicherheit in der lnformationstechnik (lT-sicherheitsgesetz)

L Hinterg rund:

Quer durch alle Branchen ist die Hälfte der deutschen Unternehmen schon heute

vom Internet abhängig. Mit dem Grad der wirtschaftlichen lnteraktion und

lntegration wächst auch die Abhängigkeit:

- zwischen den einzelnen Branchen,

- vom Funktionieren der eigenen lT-Systeme,

- aber auch von einem verfügbaren und sicheren Cyberraum insgesamt.

Mit der Abhängigkeit steigen die Risiken: lT-Ausfälle stellen eine reale Gefahr dar.

Angriffe nehmen stetig zu und treffen Unternehmen quer durch alle Branchen.

Besondere Bedeutung kommt den kritischen lnfrastrukturen zu, die für das

Funktionieren unseres Gemeinwesens von überragender Bedeutung sind. Der

Schutz von lT-systemen und Netzen, die für den Infrastrukturbetrieb nötig

sind, hat höchste Priorität.

Das Niveau der lT-sicherheit der kritischen lnfrastrukturen bietet derzeit ein

uneinheitliches Bild. Manche Bereiche verfügen über ein ausgeprägtes

Risikomanagement, übergreifende Sicherheitskonzepte, führen Audits durch,

beteiligen sich am tnformationsaustausch und an Übungen. In anderen

Bereichen sind diese Maßnahmen noch nicht oder nur rudimentär entwickelt.

ln manchen !nfrastrukturbereichen existieren ausgeprägte gesetzliche

Vorgaben auch zur lT-sicherheit, in anderen Bereichen gibt es keine solche

Vogaben.

Widerstandsfähige lT-systeme und Netze sind flächendeckend für alle

wichtigen I nfrastrukturbereiche notwendig.

Seite l von 5

MAT A BMI-3-5a.pdf, Blatt 8

Page 9: ffi;5Hiff#inisterium 1. LB. MArA &*t*s/ {a

0000rlri

Daher ist es erforderlich,

1. die Betreiber kritischer lnfrastrukturen, die auf Grund der möglichen

Folgen eines Ausfalls oder einer Beeinträchtigung naturgemäß eine

besondere gesamtgesellschaftliche Verantwortung haben, zu einer

Verbesserung des Schutzes der von ihnen eingesetzten lnformationstechnik

und zur Verbesserung ihrer Kommunikation mit dem Staat anzuhalten,

2. die Telekommunikations- und Telemediendiensteanbieter, die eine

Schlüsselrolle für die Sicherheit des Cyberraums haben, stärker als bisher

hierfür in die Verantwortung zu nehmen und

3. das Bundesamt für die Sicherheit in der lnformationstechnik als nationale

lT-sicherheits-Behörde in seinen Aufgaben und Kompetenzen zu stärken.

Austausch zwischen Staat und Wirtschaft soll weiter ausgebaut werden

(,,regulierte Selbstregulierung"). Vorschläge folgen diesem Leitbild. Dies lässt sich an

zwei Beispielen deutlich machen:

1. Die geforderten Mindeststandards hinsichtlich der lT-Sicherheit kritischer

lnfrastrukturen sollen maßgeblich von den betroffenen Verbänden und Betreibern

selbst als branchenspezifische Standards entwickelt und anschließend staatlich

anerkannt werden.

2. Die geforderte Meldepflicht bei erheblichen lT-Sicherheitsvorfällen soll

insbesondere dazu dienen, ein valides Lagebild zu erstellen. Dies ist jedoch kein

Selbstzweck. Vielmehr geht es im Ergebnis darum, die Betreiber kritischer

lnfrastrukturen wiederum ihrerseits mit den maßgeblichen aus den Meldungen

generierten lnformationen zu versorgen und somit besser aufzustellen. Es geht um

eine gegenseitige Information auf der Basis beiderseitigen Vertrauens.

Seite 2 von 5

MAT A BMI-3-5a.pdf, Blatt 9

Page 10: ffi;5Hiff#inisterium 1. LB. MArA &*t*s/ {a

0üü0ü7

ll. Vereinbarungen aus dem Koalitionsvertrag:

. Wir schaffen ein lT-sicherheitsgesetz mit verbindlichen Mindestanforderungen

an die lT-sicherheit für die kritischen lnfrastrukturen und der Verpflichtung zur

Meldung erheblicher lT-sicherheitsvorfälle (S. 147 KV);

o Um zu gewährleisten, dass die Nutzerinnen und Nutzer über die

Sicherheitsrisiken ausreichend informiert sind, sollen lnternetprovider ihren

Kunden melden, wenn sie Hinweise auf Schadprogramme oder ähnliches

haben (S. 1aB KV);

. lT- und TK-sicherheit wollen wir zusammenführen (S. 1aB KV);

Seite 3 von 5

MAT A BMI-3-5a.pdf, Blatt 10

Page 11: ffi;5Hiff#inisterium 1. LB. MArA &*t*s/ {a

000fifi$t

lll. Zentrale lnhalte des geplanten lT-Sicherheitsgesetzes:

. Pflicht zur Erfüllung von Mindestanforderungen an lT-Sicherheit für Betreiber

kritischer lnfrastrukturen: Die Betreiber der wichtigsten kritischen lnfrastrukturen

sollen lT-sicherheitsmaßnahmen nach dem Stand der Technik ergreifen und ihre

Einhaltung sicherstellen. Branchen können brancheninterne Standards entwickeln,

die das Bundesamt für die Sicherheit in der lnformationstechnik (BSl) als

Konkretisierung der gesetzlichen Verpflichtung anerkennt.

r Pflicht zur Meldung erheblicher lT-sicherheitsvorfälle für Betreiber kritischer

lnfrastrukturen: Die Betreiber der wichtigsten kritischen lnfrastrukturen sollen dem

BSI unverzüglich lT-sicherheitsvorfälle mit Auswirkungen auf die

Versorgungssicherheit oder die öffentliche Sicherheit über hierfür etablierte Wege

melden. Nur so ist zu gewährleisten, dass das Bundesamt ein valides nationales

Lagebild erstellen und soweit edorderlich die Betreiber auch bei Bewältigung des

Vorfalls unterstützen kann.

. Pflicht zur Erfüllung von Mindestanforderungen an lT-Sicherheit für

Telekommunikationsanbieter: Die Anbieter sollen IT-Sicherheit nach dem Stand der

Technik nicht nur wie bisher zum Veftraulichkeitsschutz und zum Schutz

personenbezogener Daten, sondern auch zum Schutz vor unerlaubten Eingriffen in

die lnfrastruktur gewährleisten, uffi die Widerstandsfähigkeit der Netze insgesamt

zu verbessern und damit die Verfügbarkeit zu sichern.

. Pflicht zur Meldung erheblicher lT-Sicherheitsvorfälle für

Telekommunikationsanbieter: Die Anbieter sollen lT-Sicherheitsvorfälle, die zu einer

Störung der Verfügbarkeit oder zu einem unerlaubte Zugriff auf Systeme der Nutzer

führen können, unverzüglich melden. Über die bestehende Meldeverpflichtung im

Falle der Verletzung des Schutzes personenbezogener Daten hinaus wird so

gewährleistet, dass die für das Rückgrat der lnformationsgesellschaft

verantwortlichen Anbieter zu einem validen und vollständigen Lagebild beitragen.

. Verpflichtung der Telekommunikationsanbieter zur lnformation der Nutzer über

Schadprogramme und zur Bereitstellung technischer Hilfsmittel für ihre Erkennung

und Beseitigung: Die vorgeschriebene lnformation soll die Nutzer in die Lage

versetzen, selbst Maßnahmen gegen Schadsoftware zu ergreifen. Außerdem sollen

die Anbieter den Nutzern einfach bedienbare Sicherheitswerkzeuge bereitstellen,

Seite 4 von 5

MAT A BMI-3-5a.pdf, Blatt 11

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0000n9

die vorbeugend genutzt werden können und auch zur Beseitigung von Störungen,

die vom infizierten System des betroffenen Nutzers ausgehen.

r Pflicht zur Erfüllung von Mindestanforderungen an lT-Sicherheit für

Telemediendiensteanbieter: Um Verbreitung von Schadprogrammen über

Telemedien zu reduzieren, sollen die Anbieter, die Telemediendienste

geschäfbmäßig und gegen Entgelt anbieten, verpflichtet werden, anerkannte

Schutzmaßnahmen zur Verbesserung der lT-Sicherheit in einem zumutbaren

Umfang umzusetzen.

o Erweiterung der Zuständigkeiten des Bl(A auf die Verfolgung bestimmter Fälle

von Cybercrime: Sofem sich lT-Angriffe gegen die innere oder äußere Sicherheit

der Bundesrepublik Deutschland oder sicherheitsempfindliche Stellen von

lebenswichtigen Einrichtungen richten, ist eine klare Zuständigkeitsregelung

erforderlich. Bisher bleibt die örtliche Zuständigkeit auch diesen Fällen vielfach dem

Zufall überlassen, wo der Vorfall zuerct entdeckt wird.

r Jährliche Berichtspflicht des BSI: Durch den vorgesehenen Jahresbericht und

dessen Veröffentlichung soll die weitere Sensibilisierung der Bevölkerung fllr das

Thema ,,lT-Sicherheit' erreicht werden, welche in Anbetracht der Tatsache, dass

eine Vielzahl von erfolgreichen lT-Angriffen bei Einsatz von Standardwerkzeugen

zu verhindern gewesen wären, von besonderer Bedeutung ist.

Seite 5 von 5

MAT A BMI-3-5a.pdf, Blatt 12

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0ü0u 1LrWilcke, Jamila

Von:Gesendet:An:Betreff:

Baum, Michael, Dr.

Dienstag, 3. September 201-3 1-0:01

Zeidler, AngelaWG: SPIEGEL: Rahmenvertrag mit Booz &. Co.

Von: Baum, Michael, Dr.Gesendet: Donnerstag, 29. August 2013 09:39An: 'Maja Pfister'Cc: BT Gruenhoff, Georg; BT Hagengruber,Betreff: AW: SPIEGEL: Rahmenveftrag mit

Liebe Frau Pfister,

Paolina; Schallbruch, MartinBooz & Co.

vielen Dank für lhre Anfrage an Herrn Schallbruch, er hat mich gebeten lhnen zu antworten, verbunden mit einemrerzlichen Gruß von ihm.

Die über dreihundert Behörden der Bundesverwaltung nehmen für den Einsatz der lnformationstechn:k in denBehörden die Unterstützung entsprechender lT-Spezialisten in Anspruch. Hierfür werden teilweise interneSpezialisten, teilweise Beratungsunternehmen beauft ragt.

Um die benötigten Beratungsleistungen anzubieten, werden re8elmäßige europaweite Ausschreibungendurchgeführt, die zur Beauftragung der Unternehmen mit sogenannten Rahmenverträgen führen. Einen solchenRahmenvertrag hat die Bundesrepublik Deutschland auch mit der Booz & Company GmbH geschlossen. Gegenstanddes Vertrages sind Leistungen der lT-Top-Management- und lT-Strategieberatung die die Bundesbehörden beistrategischen lT-Grundsatzentscheidungen und deren UmsetzunB in der Praxis unterstützen sollen.

Durch den Rahmenvertrag mit der Booz & Company GmbH selbst wurden noch keine Mittel aus demBundeshaushalt verausgabt. Der Rahmenvertrag legt vielmehr allein den Rahmen fest, innerhalb dessenBundesbehörden einzelne Beratungsleistungen abrufen können, ohne dass hierbei ein Anspruch auf eine bestimmteAbnahmemenge besteht. Die Kosten für die konkret in Anspruch genommenen Berätungsleistungen müssen dannvon der abrufenden Behörde selbst getragen werden.

Der Rahmenvertrag mit der Booz & Company GmbH hat eine Laufzeit von zwei Jahren, wobei die BundesrepublikDeutschland das Recht hat, den Vertrag zweimalig um jeweils ein weiteres Jahr zu verlängern. Der Vertrag decktinsbesondere folgende 3eratungsleistungen ab: Entwicklung von lT- und E-Government-Strategien, Vorbereitungvon lT-Grundsatzentscheidungen, Entwicklung und Ausbau einer übergeordneten lT-tnfrastruktur, Entwicklung derlT-Rahmenarchitektur und Umsetzung der Strategien, lnnovationen, Strukturen und Architekturen in derBundesverwaltung. ln diesem Zusammenhang können auch Fragen der lT-Sicherheit betroffen sein.

Das maximale Abrufvolumen an Beratungsleistungen beträgt -je nach tatsächlicher Nachfrage - 14.000 bis 21.000Personentage, Bislang hat noch keine Bundesbehörde Leistungen aus diesem Rahmenvertrag abgerufen.

Bei der Ausnahmegenehmigung, über die Frontal2l in Sendung vom 30. Juli 2013 berichtet hat, handelt es sich umdas US-Seratungsunternehmen Eooz Allen Hamilton mit Sitz in Tysons Corner, Virginia und nicht um Booz &Company. Zwischen Booz Allen Hamilton und Booz & Company gibt es keine personellen oder wirtschaftlichenVerbindungen, Die internationale Strategieberatung Booz & Company mit Sitz in London hat sich 2OO8 von BoozAllen Hamilton getrennt und das US-Beratungsgeschäft an einen amerikanischen Finanzinvestor verkauf!.

Beste GrüßeMichael Baum

MAT A BMI-3-5a.pdf, Blatt 13

Page 14: ffi;5Hiff#inisterium 1. LB. MArA &*t*s/ {a

Dr. Michael Baum

Bundesministerium des I nnern

Leiter des ReferatesKabinett- und Pa rlamentangelegenheiten

Alt-Moabit 1ü1 D, 10559 BerlinTelefon: 030 1868 1-1,1.17

FAX:030 18681-51117t-Mail : michael.baum (o bmi.bund.deI nternet: www. bmi.bund.de

0ü001 x

Von: Maja Pfister [mailto:[email protected]]Gesendee Dienstag, 20. August 2013 11:43An: Schallbruch, MartinCC: Baum, Michael, Dr.; BT Gruenhoff, Georg; BT Hagengruber, PaolinaBetreff: SPIEGEL: Rahmenvertrag mit Booz & C.o.

Lieber Martin,

hoffe, lhr hattet eine schöne Ferienzeit mit der Familie und konntet Euch gut erholen. i)

Im SPIEGEL diese Woche findet sich am Ende des Artikels ,,Der Zettel des Generals" unter Hinweis auf BMl, dass eseinen Rahmenvertrag zwischen der Bundesregierung und der Firma Booz & Co. über einen Auftragswert zwischen15,5 und 19,5 Mio. EUR gäbe. cegenstand des Vertrags sei Unterstützung bei ,,strategischen tT-

Grundsatzentscheidungen und deren UmsetzunB in die Praxis", u.a. ,Datenschutz" und "Gewährleistung

vonSicherheit".

Frau Piltz hat mich daher gebeten, nachzufragen, ob sie genauere lnformationen hierüber erhalten könnte,lnsbesondere würde sie interessieren, aus welchen Titel im Haushalt die Mittel stammen und was der genaueAuftrag der Firma in welchen Geschäftsbereichen ist.

Da zuletzt in der Sendung Fronta12l zudem berichtet wurde, dass dieselbe Firma von Ausnahmegenehmigungengem. Art. 72 ZA-NTS profitiere, weil sie Dienstleistungen im Bereich der nachrichtendienstlichen ,,Operationen" fürdie UlTruppen erbringe, wäre Frau Piltz zudem an einer Stellungnahme und Einschätzung zu möglichenlnteressenkonflikten des Auft ragnehmers interessiert.

Vielen Dankl

LG, Deine Maja

Bü ro de r Stel lve rtretenden Vorsitze nden der FDP-Bu ndestagsfra ktio nGisela Piltz MdB

Platz der Republik 1

11011 Berlin

Tel.: (0 30) 2 27-7 13 88Fax: (0 30) 2 27-7 53 83

www.gisela-piltz.de

MAT A BMI-3-5a.pdf, Blatt 14

Page 15: ffi;5Hiff#inisterium 1. LB. MArA &*t*s/ {a

ß00t1?Baum, Michael, Dr.

Von: Baum, Michael, Dr.

Gesendet: Freitag, 26. Juli 20L3 09:46

An: Kibele, Babette, Dr.; Kuczynski, AlexandraBetreff: WG: Netze des Bundes

Ebenfalls zK. LG

Von: Baum, Michael, Dr.Gesendeu Freitag, 26. Juli 2013 09:45Anr BT Gruenhoff, GeorgBetrefr: AW: NeEe des Bundes

Lieber Herr Grünhoff,

im Projekt ,,Netze des Bundes" (NdB) wird die zukünftige sichere Netzinfrastruktur der Bundesverwaltung geplant,nd realisiert, die insbesondere mit der steigenden Bedrohungslage, der hohen Bedeutung von Netzen für dieJerwaltung sowie den rasanten technologischen Entwicklungen im lT-Sektor Schritt halten können muss. lm erstenSchritt werden dabei die beiden zentralen ressortübergreifenden Regierungsnetze IVBB und lVBV/BVN mit ca. 700Nutzerliegenschaften mit ca. 80.000 Teilnehmern mit dem durchgängigen Sicherheitsniveau des heutigen IVBB(Schutzbedarf ,,hoch" / VS-NfD) in der gemeinsamen Netz:nfrastruktur neu aufgestellt. Ziel ist die Bereitstellung derTransportebene für eine durchgängige, einheitliche, standortunabhängige (bundesweite) und an den Anforderungender Fachaufgaben ausgerichteten Netzinfrastruktur für Sprach- und Datenkommunikation für die Bundesverwaltung(einschl. netznaher Dienste). Die NdB-lnfrastruktur wird es ermöglichen, allen NdB-Nutiern lT-Fachverfahren übereine standardisierte Schnittstelle bundesweit und hochsicher (verfügbar, vertraulich, integer) bereitzustellen.

Zugleich wird eine Gesamtstrategie für weitere Konsolidierungen von Bundesnetzen erarbeitet. Ziel ist es, langfristigeine gemeinsame Netzinfrastruktur für die BundesverwaltunB zu schaffen.

Die grobe Zeitplanung sieht die Vergabe zu Aufbau, Eetrieb und Migration an einen Generalunternehmer für Q12074 vor. Die Aufnahme des Betriebs NdB und Migration erster Nutzer ist für 2016 geplant.

Beste GrüßeMichael Baum

Dr. M. Baum

Bundesministerium des lnnernLeitungsstab, Leiter des ReferatsKabinett- und parlämentsangelegenheitenAlt-Moahit 101D, 1055S BerlinTel. 030/18 681 1117Fax 030/18 681 5 1117E-Mail : Michael. Baum@bmi. bund,dgI nternet: www, bmi.bund.de

Von : Grü n hoff, Georg I ma i lto : G ruen hoff@fd p-_bu ndestag.de]Gesendet: Mittwoch, 24. Juli 2013 11:26An: Baum, Michael, Dr.Betreff: Netze des Bundes

Lieber Herr Baum,

MAT A BMI-3-5a.pdf, Blatt 15

Page 16: ffi;5Hiff#inisterium 1. LB. MArA &*t*s/ {a

wir haben eine Anfrage zum sachstand bei der schaffung einer einheitlichen und sicheren sprach- und 0 0 0 0 1 3

Datenkommunikation auf der Basis der Netzinfrastruktur ,,Netze des Bundes"Können Sie mir einen aktuellen Stand geben?

Herzlichen Dank und beste GrüßeGeorg Grünhoff

Georg GrünhoffReferent für lnnen- und RechtspolitikFDP-Fraktion im Deutschen BundestagPlatz der Republik t11011 Berlin

Telefon: (+49 30) ??7-57839Telefax: (+a9 30) 227-56045Ma i I : sruenhoff@fd p-bu ndestae.de

MAT A BMI-3-5a.pdf, Blatt 16