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F i Mit b it F i Mit b it F i Mit b it F i Mit b it Freie Mitarbeiter Freie Mitarbeiter in der in der Freie Mitarbeiter Freie Mitarbeiter in der in der in der in der Sozialversicherung Sozialversicherung in der in der Sozialversicherung Sozialversicherung Sozialversicherung Sozialversicherung Sozialversicherung Sozialversicherung UNI Graz, 8.3.2007 UNI Graz, 8.3.2007 Manfred Ausperger 1

FiMitbitFreie Mitarbeiter in derin der Sozialversicherung · freier Zeiteinteilung echte Dienst- ... Abfuhr eines wesentlichen Teils der Einnahmen an den Taxiunternehmer Lst.Ri.Li

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F i Mit b itF i Mit b itF i Mit b itF i Mit b itFreie MitarbeiterFreie Mitarbeiterin derin der

Freie MitarbeiterFreie Mitarbeiterin derin derin derin der

SozialversicherungSozialversicherungin derin der

SozialversicherungSozialversicherungSozialversicherungSozialversicherungSozialversicherungSozialversicherung

UNI Graz, 8.3.2007UNI Graz, 8.3.2007

Manfred Ausperger1

f p g

Prüfreihenfolge:g

1. Dienstnehmer (Dienstnehmermerkmale)

wenn nicht

2. Dienstnehmer (Lohnsteuerpflicht)

wenn nicht

3. Freier Dienstnehmer

wenn nicht

24. Sonstiges (z.B. Neuer Selbständiger)

1. Dienstnehmer (Dienstnehmermerkmale)

3

Regelung in § 4 Abs 2 ASVG:

1. Dienstnehmer (Dienstnehmermerkmale)

g g §

Beschäftigung in g g

ö li h Abhä i k itpersönlicher Abhängigkeit++

wirtschaftlicher Abhängigkeitwirtschaftlicher Abhängigkeit++

gegen Entgelt++

4

g g g

○Bindung an Arbeitsort1. Dienstnehmer (Dienstnehmermerkmale)

○Bindung an Arbeitsort

○Bindung an Arbeitszeit

○Arbeitsbezogenes Verhalten

Bindung an Arbeitszeit

persönliche ○Arbeitsbezogenes Verhalten

○Weisungsgebundenheit

persönlicheAbhängigkeit ○Weisungsgebundenheit

○Kontrollunterworfenheit

○Persönliche Arbeitspflichtp

○Betriebsmittel stellt DG beiwirtschaftl.Abhä i k it

5

○Betriebsmittel stellt DG beiAbhängigkeitständige Judikatur VwGH

1. Dienstnehmer (Dienstnehmermerkmale)

Kriterien persönlicher und wirtschaftlicherAbhängigkeit müssen lediglichg g g

überwiegenderfüllt seinerfüllt sein

generelles VertretungsrechtAusnahme:

generelles Vertretungsrecht

AblehnungsrechtAblehnungsrecht (durch jüngste Judikatur relativiert)

6

1. Dienstnehmer (Dienstnehmermerkmale)

Aktuelle Rechtsprechung

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Samstag-Aushilfen am Weihnachtsmarkt

1. Dienstnehmer (Dienstnehmermerkmale)

gund bei Inventur als freie Dienstnehmer

Beschäftigten konnten Beginn und DauerBeschäftigten konnten Beginn und Dauerder täglichen Arbeitszeit selbst bestimmender täglichen Arbeitszeit selbst bestimmen

wenn sich die Arbeitsleistung an den Bedürfnissen desDienstgebers richtet (Dringlichkeit der zu verrichtenden Arbeiten)g ( g )

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trotzdem persönliche Abhängigkeit

Samstag-Aushilfen am Weihnachtsmarkt

1. Dienstnehmer (Dienstnehmermerkmale)

gund bei Inventur als freie Dienstnehmer

Dienstnehmer konnte sich vertreten lassenDienstnehmer konnte sich vertreten lassen

•im Vorhinein mit Dienstgeber abzustimmen•nur aus dem Pool des Dienstgebersnur aus dem Pool des Dienstgebers•oder bei bestimmten Ereignissen (Krankheit,Urlaub)

kein generelles Vertretungsrecht

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persönliche Abhängigkeit

Samstag-Aushilfen am Weihnachtsmarkt

1. Dienstnehmer (Dienstnehmermerkmale)

gund bei Inventur als freie Dienstnehmer

Beschäftigte waren ohne Weisungendes Dienstgebers tätigBeschäftigte waren ohne Weisungendes Dienstgebers tätigdes Dienstgebers tätigdes Dienstgebers tätig

wenn der Dienstnehmer von sich aus weißwenn der Dienstnehmer von sich aus weiß,wie er sich im Betrieb zu verhalten hat.

erübrigen sich ausdrückliche Weisungen( stille Autorität“ des Dienstgebers)(„stille Autorität“ des Dienstgebers)

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persönliche Abhängigkeit gegeben

1. Dienstnehmer (Dienstnehmermerkmale)

Samstag-Aushilfen am Weihnachtsmarkt und bei Inventur als freie Dienstnehmer

echte Dienstnehmer

11VwGH 24.1.2006, 2004/08/0202

Aerobictrainer im Fitnessstudio

1. Dienstnehmer (Dienstnehmermerkmale)

Aerobictrainer im Fitnessstudio

Beschäftigung erfolgte mit Werkvertrag, da Beschäftigung erfolgte mit Werkvertrag, da g g g g,eigene Betriebsmittel (Mikro, Gummibänder, Bälle, Musik, Kursunterlagen) eingesetzt wurden

g g g g,eigene Betriebsmittel (Mikro, Gummibänder, Bälle, Musik, Kursunterlagen) eingesetzt wurden

bei Erbringung der Leistung inbei Erbringung der Leistung inden Räumlichkeiten des Auftraggebers

wesentliches Betriebsmittel sind die Räumlichkeiten

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1. Dienstnehmer (Dienstnehmermerkmale)

Aerobictrainer im Fitnessstudio

wenn zu genau bestimmten Zeiten,

Aerobictrainer im Fitnessstudio

i b ti t A b it l i t b ht i d

an einem genau bestimmten Ort,

eine genau bestimmte Arbeitsleistung erbracht wird,

wenn Auftraggeber Kurse bei Nichteinhaltungd i ht t h d A fühoder nicht entsprechender Ausführung

absetzen kann

echtes Dienstverhältnis

freies Dienstverhältnis Prüfreihenfolge isteinzuhalten

13Werkvertrag

VwGH 24.1.2006, 2004/08/0101

einzuhalten

1. Dienstnehmer (Dienstnehmermerkmale)

Essenszusteller

die Mitarbeiter durften Arbeitseinsätzekti l bl h

die Mitarbeiter durften Arbeitseinsätzekti l bl hsanktionslos ablehnensanktionslos ablehnen

deswegen nochdeswegen noch kein freier Dienstnehmer

tageweiser echter Dienstnehmer

14VwGH 19. 10. 2005, 2002/08/0242

1. Dienstnehmer (Dienstnehmermerkmale)

Fahrscheinkontrollore

die Diensteinteilung (und damit die Arbeitsverpflichtung) erfolgte unterdie Diensteinteilung (und damit die Arbeitsverpflichtung) erfolgte unterArbeitsverpflichtung) erfolgte unter den Kontrolloren selbständigArbeitsverpflichtung) erfolgte unter den Kontrolloren selbständig

t t f i Di t i t il h k i f i DNtrotz freier Diensteinteilung – noch keine freien DN

tageweise echte Dienstnehmer

15

g

VwGH 21.12.2005, 2004/08/0066

2 Dienstnehmer (Lohnsteuerpflicht)2. Dienstnehmer (Lohnsteuerpflicht)

16

2. Dienstnehmer (Lohnsteuerpflicht)

Regelung in § 4 Abs 2 ASVG:g g §

jedenfalls wer DN h 47/2 EStG i tnach 47/2 EStG ist

DN nach 4/2 ASVG 3. Satz ist

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2. Dienstnehmer (Lohnsteuerpflicht)

Zweck der Bindung an Lohnsteuerpflicht:

Modernisierung des Dienstnehmerbegriffesim ASVGim ASVG

wenn nach dem äußeren Erscheinungsbild Dienstverhältnisse vorliegen g

sollen trotz Vertretungsmöglichkeit undfreier Zeiteinteilung echte Dienst-

ä S G ö18

Verhältnisse nach ASVG möglich sein

Call-Center

2. Dienstnehmer (Lohnsteuerpflicht)

keine Prüfung der persönlichenund wirtschaftlichen Abhängigkeit

Call-Center

und wirtschaftlichen Abhängigkeitnotwendig

lt VwGH Lohnsteuerpflichtlt. VwGH Lohnsteuerpflicht und daher jedenfalls DN 4/2 ASVG

Lohnsteuer wurde von Finanzamt pauschal mittelsHaftungs- und Abgabenbescheid

19VwGH 26.4.2006, 2003/08/0264

nachgefordert

2. Dienstnehmer (Lohnsteuerpflicht)

wenn kein Bescheid der Finanz vorliegt:

Lohnsteuerpflicht wird von Kassei ä di üfeigenständig geprüft

20

VwGH 21.12.2005, 2004/08/0066„Fahrscheinkontrollore“

VwGH 24.1.2006, 2004/08/0101„Aerobictrainer“

2. Dienstnehmer (Lohnsteuerpflicht)

wer im geschäftlichenOrganismus eingebunden ist

Dienstnehmer ist: +Weisungen des Arbeitgeberszu befolgen hatzu befolgen hat

andere Kriterien (z.B.Unternehmerrisiko) nur beiunklarer Eingliederung ins Unternehmen zu prüfen

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unklarer Eingliederung ins Unternehmen zu prüfen

VwGH 10.11.2004, 2003/13/0018

Taxifahrer

2. Dienstnehmer (Lohnsteuerpflicht)

Taxifahrer kann Ausmaß und zeitliche LagerungTaxifahrer kann Ausmaß und zeitliche Lagerung

Taxifahrer

(und damit auch den Erfolg) selbst bestimmen(und damit auch den Erfolg) selbst bestimmen

Jedoch bei:Benutzung des Fahrzeuges desTaxiunternehmers undTaxiunternehmers und

Abfuhr eines wesentlichen Teilsder Einnahmen an den Taxiunternehmer

Lst.Ri.Li. 1007, VwGH 11.2.1992, 88/14/0115 L h t fli ht

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, Lohnsteuerpflicht

Ferialpraktikanten2. Dienstnehmer (Lohnsteuerpflicht)

Ferialpraktikanten

Lohnsteuerpflicht

Bei einem Ausbildungsverhältnis stehen Praktikanten „unter der Leitung des Arbeitgebers“

23

„ g g

Lst.Ri.Li. 976; VwGH 31.3.1987,86/14/0163

R i i k f

2. Dienstnehmer (Lohnsteuerpflicht)

Reinigungskraft

bei regelmäßiger Tätigkeit(mind. 1 x wöchentlich) und

bei Beistellung der Arbeitsmitteldurch den Auftraggeberdurch den Auftraggeber

L h t fli htLohnsteuerpflicht

24VwGH 24.9.2003, 2000/13/0182; VwGH 28.9.2004, 2000/14/0094

3 Freier Dienstnehmer3. Freier Dienstnehmer

25

Regelung in § 4 Abs 4 ASVG:3. Freier Dienstnehmer

g g §

Erbringung von DienstleistungenErbringung von Dienstleistungenfür bestimmte oder unbestimmte Zeit

►im wesentlichen persönlichp

►ohne wesentliche►ohne wesentliche eigene Betriebsmittel

26

g

im wesentlichen persönlich:

3. Freier Dienstnehmer

im wesentlichen persönlich:

darf sich auch vertreten lassendarf sich auch vertreten lassen

ohne eigene wesentliche Betriebsmittelohne eigene wesentliche Betriebsmittel

darf auch eigene untergeordnete

27

g gBetriebsmittel einsetzen

3. Freier Dienstnehmer

Beschäftigung einer Schreibkraft

oAuftragnehmer erhält pro Seiten bezahltoAuftragnehmer erhält pro Seiten bezahltoTätigkeit kann an jedem beliebigenoTätigkeit kann an jedem beliebigenoTätigkeit kann an jedem beliebigen Ort verrichtet werdenoTätigkeit kann an jedem beliebigen Ort verrichtet werdenodarf auch Hilfskräfte heranziehenodarf auch Hilfskräfte heranziehen

f i Di t tfreier Dienstvertrag

28VwGH 26.5.2004, 2001/08/0045

N hhilf t i ht

3. Freier Dienstnehmer

Nachhilfeunterricht

f i Difreier Dienstvertrag

Geschuldet wurden Dienstleistungen (und nicht etwa ein Erfolg)

29VwGH 26.5.2004, 2003/08/0149

Achtung !für Beurteilung Dienstnehmer/Freier Dienstnehmer:

§§ 539a ASVG:539a ASVG:

Scheinhandlungen (z.B. Abschluss von Werkvertrag)g ( g)ohne Bedeutung

wahrer wirtschaftlicher Gehalt zählt

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4. Sonstiges(z.B. neuer Selbständiger)

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Regelung in § 2 Abs 1 Z 4 GSVG:4. Sonstiges - Neuer Selbständiger

g g §

S lb tä di b täti PSelbständig erwerbstätige Personen

++Betriebliche Tätigkeit

++ohne Gewerbeschein

++

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ohne Gewerbeschein

4. Sonstiges - Neuer Selbständiger

Pflichtversicherung tritt erst ein ab Jahreseinkommen

ohne weitere Erwerbstätigkeit € 6 453 36gim Kalenderjahr € 6.453,36

mit weiterer Erwerbstätigkeit € 4 093 92im Kalenderjahr € 4.093,92

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Prüfungsreihenfolge:g g

1. Dienstnehmer (Dienstnehmermerkmale)

wenn nicht

2. Dienstnehmer (Lohnsteuerpflicht)

wenn nicht

3. Freier Dienstnehmer

wenn nicht

354. Sonstiges (z.B. Neuer Selbständiger)