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DOSU Treuhand GmbH Westfalen-Lippe Wirtschaftsprüfung s- gesellschaft Im Dorfe 61 44339 Dortmund Telefon 0231/880 599-0 Fax 0231/880 599-19 E-mail: [email protected] Financial Expert und Corporate Governance

Financial Expert und Corporate Governance

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Financial Expert und Corporate Governance. Financial Expert Zusammensetzung des AR - Unabhängiger Finanzexperte -. § 100 Abs. 5 AktG - PowerPoint PPT Presentation

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Page 1: Financial Expert und  Corporate Governance

DOSUTreuhand GmbHWestfalen-LippeWirtschaftsprüfungs-gesellschaft

Im Dorfe 6144339 Dortmund

Telefon 0231/880 599-0Fax 0231/880 599-19E-mail: [email protected]

Financial Expertund

Corporate Governance

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Financial ExpertZusammensetzung des AR - Unabhängiger Finanzexperte -

§ 100 Abs. 5 AktG

„Bei Gesellschaften im Sinn des § 264D HGB muss mindestens ein

unabhängiges Mitglied des AR über Sachverstand auf den Gebieten

Rechnungslegung oder Abschlussprüfung verfügen“

§ 107 Abs. 4 AktG

„Richtet der AR einer Gesellschaft im Sinn des § 264d HGB einen

Prüfungsausschuss ein, so muss mindestens ein Mitglied die Voraus-

setzungen des § 100 Abs. 5 AktG erfüllen“

Persönliche Qualifikationsmerkmale für mindestens ein Mitglied des AR

Unabhängigkeit (Ziff. 5.4.2. DCGK + EU-Unabhängigkeitsempfehlung) und

Finanzexperte (Sachverstand auf den Gebieten Rechnungslegung

oder Abschlussprüfung)

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Financial ExpertZusammensetzung des AR - Unabhängiger Finanzexperte -

Zeitlicher Anwendungsbereich

§§ 100 Abs. 5, 107 Abs. 4 AktG finden keine Anwendung, solange alle

Mitglieder des AR und des Prüfungsausschusses vor dem 29. Mai 2009

bestellt worden sind (§ 12 Abs. 4 EGAktG)

Aber: bei der nächsten Wahl eines AR-Mitglieds ist ein unabhängiger

Finanzexperte in den AR zu wählen (und dann in den Prüfungsaus-

schuss aufzunehmen)

Rechtsfolgen bei Verstoß gegen § 100 Abs. 5 AktG

Wahl des AR-Mitglieds ist anfechtbar (≠ nichtig)

Beschlüsse des AR sind anfechtbar (≠ nichtig)

AR ist nicht beschlussunfähig

Keine Nichtigkeit des Beschlusses über die Festlegung des Jahres-

abschlusses / Billigung des Konzernabschlusses

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Financial ExpertZusammensetzung des AR - Unabhängiger Finanzexperte -

„Das Kompetenzprofil des Financial Experts ist vom Gesetzgeber nur

vage definiert worden. Es ist die Aufgabe der Praxis hier entsprechende

Standards zu setzen.“

„Aufsichtsräte kleinerer kapitalmarktorientierter Unternehmen könnten

Probleme bei der Besetzung bekommen. Es ist nicht leicht, geeignete Köpfe

zu finden auch vor dem Hintergrund der Vergütungsstrukturen.“

„Expertenwissen, Unabhängigkeit und persönliche Integrität sind die Kern-

kompetenzen eines Financial Experts.“

„CFO‘s kapitalmarktorientierter Unternehmen sind ‚geborene' Financial

Experts.

Statements zum Thema:

Page 5: Financial Expert und  Corporate Governance

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Corporate GovernancePflichtenkreis des AR

„Er (der Aufsichtsrat;) kann insbesondere einen Prüfungsausschuss bestellen,

der sich mit

der Überwachung des Rechnungslegungsprozesses,

der Wirksamkeit des internen Kontrollsystems, des Risikomanagement-

systems und des internen Revisionssystems sowie

der Abschlussprüfung, hier insbesondere der Unabhängigkeit des Abschluss-

prüfers und der vom Abschlussprüfer zusätzlich erbrachten Leistungen,

befasst.“

§ 107 Abs. 3 Satz 2 AktG nF

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Corporate GovernancePflichtenkreis des AR

Kontrollgremium

AusführendesGremium

Aufsichtsrat

Kontrolle

Vorstand

Verantwortlichkeit

Risikomanagement- System

InternesKontrollsystem

InterneRevision

Rechnungslegung und FinanzberichterstattungOperative ProzesseRecht & Compliance

Wirksamkeits-kontrolle

Prozess-überwachung

Prüfungsausschuss

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Corporate GovernanceGrundsätze zum § 107 Abs. 3 Satz 2 AktG

Recht (≠ Pflicht) zur Bildung eines Prüfungsausschusses (PA);

Ausnahme: §§ 324, 264d HGB

Recht (≠ Pflicht) zur Delegation von Aufgaben des AR an einen PA

Aufgaben des § 107 Abs. 3 Satz 2 AktG können ganz oder teilweise auf den

PA oder auf mehrere Ausschüsse (z.B. bei Banken: dem Risikoausschuss)

übertragen werden

Es können auch weitere Aufgaben an den PA delegiert werden

Auf den PA übertragene Aufgaben können von diesem nur vorbereitend

(nicht abschließend) behandelt werden (aA Hönsch, Der Konzern 2009, 559)

AR des Konzern-MU hat die Aufgaben des § 107 Abs. 3 Satz 2 AktG

konzernweit zu erfüllen

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Corporate GovernancePflichtenkreis des AR

Persönlicher Anwendungsbereich: Aufsichtsrat

Nicht nur AR kapitalmarktorientierter Unternehmen (siehe nächste Seite)

Konkretisierung der Pflichten des Aufsichtsrats aus seiner umfassenden

Pflicht zur allgemeinen Überwachung der Geschäftsführung des Vorstands

(§ 111 Abs. 1 AktG)

§ 107 Abs. 3 AktG begründet keine

Pflicht zur Einrichtung entsprechender Systeme und Prozesse

Pflicht zur Optimierung bzw. Gewährleistung der Effizienz der Systeme

und Prozesse

§ 107 Abs. 3 AktG setzt eine angemessene Dokumentation der implemen-

tierten Kontrollen und Prüfungsergebnisse sowie der identifizierten Risiken

und Risikomanagementprozesse voraus

siehe hierzu auch LG München, Urteil v. 5.4.2007, AG 2007, 417

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Corporate GovernancePersönlicher Anwendungsbereich § 107 Abs. 3 Satz 2 AktG

Rechtsform Quelle

GmbH mit paritätisch besetztem Aufsichtsrat § 25 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 MitbestG

nach MitbestG

GmbH mit Aufsichtsrat mit Drittelmitbestimmung § 1 Abs. 1 Satz 1 Nr. 3 DrittelbG

der Arbeitnehmer nach DrittelbG

GmbH mit Mitbestimmung nach MontanMitbestG § 3 Abs. 2 MontanMitbestG

GmbH als Kapitalgesellschaft § 6 Abs. 2 Satz 2 InvG

KGaA § 278 Abs. 3 AktG

Eingetragene Genossenschaft § 38 Abs. 1 a Satz 1 GenG

SE mit dualistischer Führungsstruktur Art. 9 Abs. 1 Buchstabe c) ii) SE-Verordnung

SE mit monistischer Führungsstruktur § 34 Abs. 4 Satz 4 SE-Ausführungsgesetz

Europäische Genossenschaft mit dualistischer Art. 8 Abs. 1 Buchstabe c) ii) SCE-Verordnung

Führungsstruktur

Europäische Genossenschaft mit monistischer § 19 Abs. 4 Satz 1 SCE-Ausführungsgesetz

Führungsstruktur

Versicherungsverein auf Gegenseitigkeit § 35 Abs. 3 Satz 1 VVaG