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Finanzbuchhaltung, Wertansätze in der Bilanz Seite 1 Dr. W. Grasser, Stand September 2012 Finanzbuchhaltung, Skript 2 Wertansätze in der Bilanz Inhalt: GoB´s und allgemeine Bewertungsgrundsätze Bilanzierungsregeln nach dem HGB Wertansätze Abschreibungsverfahren Bilanzierung von Rückstellungen und Verbindlichkeiten

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Finanzbuchhaltung, Wertansätze in der Bilanz Seite 1

Dr. W. Grasser, Stand September 2012

Finanzbuchhaltung, Skript 2

Wertansätze in der Bilanz

Inhalt:

GoB´s und allgemeine Bewertungsgrundsätze

Bilanzierungsregeln nach dem HGB

Wertansätze

Abschreibungsverfahren

Bilanzierung von Rückstellungen und Verbindlichkeiten

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Finanzbuchhaltung, Wertansätze in der Bilanz Seite 2

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Grundsätze ordnungsgemäßer Buchführung

Klarheit, Übersichtlichkeit

Sachgerechter und überschaubare Organisation

Übersichtliche Gliederung des Jahresabschlusses

Verrechnungsverbot

Keine Unkenntlichmachungen von Buchungen

Ordnungsgemäße Erfassung der Geschäftsvorfälle

Fortlaufend

Vollständig

Richtig

Zeitgerecht

Sachlich geordnet

Belegprinzip

Keine Buchung ohne Beleg

Laufende Nummerierung der Belege

Geordnete Aufbewahrung

Ordnungsgemäße Aufbewahrung der Unterlagen

Aufbewahrungsfrist 10 Jahre

Aufbewahrung auf Bildträgern oder Datenträgern erlaubt (Ausnahme

Jahresabschluss

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Finanzbuchhaltung, Wertansätze in der Bilanz Seite 3

Dr. W. Grasser, Stand September 2012

Grundlegende Bilanzierungsregeln nach § 252 HGB

(siehe auch Skript S. 8)

Bilanzidentität

= Schlussbilanz des Vorjahres stimmt mit der Anfangsbilanz des laufenden Jah-

res überein

Going-Conzern-Prinzip

= bei der Bewertung wird davon ausgegangen, dass das Unternehmen fortge-

führt wird.

Einzelbewertung/Stichtagsbewertung

= jede Bilanzposition ist einzeln zu bewerten; maßgebend für die Bewertung ist

der Bilanzstichtag.

Vorsichtsprinzip, bestehend aus dem Realisierungsprinzip und dem Impari-

tätsprinzip

Realisierungsprinzip = es dürfen nur Gewinne ausgewiesen werden,

die auch tatsächlich realisiert wurden.

Imparitätsprinzip = bei Verlusten hingegen sind auch Verluste zu

berücksichtigen, die möglicherweise entstehen könnten. (z.B. be-

steht eine Wahrscheinlichkeit, dass Forderungen nicht bezahlt wer-

den, da der Schuldner nicht zahlungsfähig ist, dann sind diese dro-

henden Verluste zu berücksichtigen.)

Periodenabgrenzung

= Aufwendungen/Erträge sind dem Geschäftsjahr zuzuordnen, in denen sie an-

gefallen sind.

Bewertungsstetigkeit

= eine einmal festgelegte Bewertungsmethode ist auch in den Folgejahren an-

zuwenden.

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Finanzbuchhaltung, Wertansätze in der Bilanz Seite 4

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Gebote, Verbote und Wahlrechte

Bilanzierungsgebote

= Vermögen und Kapital sind nach den gesetzlichen Vorschriften und nach dem

Prinzip der Vorsicht zu bewerten. (Aktivierungs- bzw. Passivierungsgebot)

Bilanzierungswahlrechte

= bei einzelnen Bilanzpositionen können auch andere, abweichende Bewertun-

gen vorgenommen werden. (Aktivierungs- und Passivierungswahlrechte)

Bilanzierungsverbote

= bestimmte Posten dürfen entweder nicht, oder nur vorübergehend in der Bi-

lanz oder in der G+V erscheinen (Aktivierungs- und Passivierungsverbote)

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Finanzbuchhaltung, Wertansätze in der Bilanz Seite 5

Dr. W. Grasser, Stand September 2012

Bewertungsprinzipien im Handelsrecht

Schulden (Verbindlichkeiten)

Verbindlichkeiten sind zum jeweiligen Rückzahlungsbetrag zu bilanzieren.

PS: Rückzahlungsbetrag und Wert eines Kredites können unterschiedlich

sein!

Vermögen (Aktivseite): Gegenstände des Anlage- und Umlaufvermögens sind höchstens mit ihren Anschaffungskosten (Herstellkosten), abzüglich der Abschreibungen zu be-werten: Anschaffungskosten/Herstellkosten - Abschreibungen (planmäßig/außerplanmäßig)

= Wertansatz in der Bilanz

§ 253 HGB

(1) Vermögensgegenstände sind höchstens mit den Anschaffungs- oder Herstellungskosten, vermindert um die Abschreibungen nach den Absätzen 3 bis 5, anzusetzen. Verbindlichkeiten sind zu ihrem Erfüllungsbetrag und Rückstellungen in Höhe des nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendigen Erfül-lungsbetrages anzusetzen.

...

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Finanzbuchhaltung, Wertansätze in der Bilanz Seite 6

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Wertansätze

Abschreibungen

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Finanzbuchhaltung, Wertansätze in der Bilanz Seite 7

Dr. W. Grasser, Stand September 2012

Anschaffungskosten und Herstellungskosten nach HGB

§ 255 HGB

1) Anschaffungskosten sind die Aufwendungen, die geleistet werden, um einen Vermögensgegenstand zu erwerben und ihn in einen betriebsbereiten Zustand zu versetzen, soweit sie dem Vermögensgegenstand einzeln zugeordnet werden können. Zu den Anschaf-fungskosten gehören auch die Nebenkosten so-wie die nachträglichen Anschaffungskosten. An-schaffungspreisminderungen sind abzusetzen.

2) Herstellungskosten sind die Aufwendungen, die durch den Verbrauch von Gütern und die Inanspruch-nahme von Diensten für die Herstellung eines Vermö-gensgegenstands, seine Erweiterung oder für eine über seinen ursprünglichen Zustand hinausgehende wesentliche Verbesserung entstehen. Dazu gehören die Materialkosten, die Fertigungskosten und die Sonderkosten der Fertigung sowie angemessene Teile der Materialgemeinkosten, der Fertigungs-gemeinkosten und des Werteverzehrs des Anla-gevermögens, soweit dieser durch die Fertigung veranlasst ist. Bei der Berechnung der Herstellungs-kosten dürfen angemessene Teile der Kosten der all-gemeinen Verwaltung sowie angemessene Aufwen-dungen für soziale Einrichtungen des Betriebs, für freiwillige soziale Leistungen und für die betriebliche Altersversorgung einbezogen werden, soweit diese auf den Zeitraum der Herstellung entfallen. For-schungs- und Vertriebskosten dürfen nicht einbe-zogen werden.

Bilanzierungs-

gebot

Bilanzierungs-

gebot

Bilanzierungs-

wahlrecht

Bilanzierungs-

verbot

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Finanzbuchhaltung, Wertansätze in der Bilanz Seite 8

Dr. W. Grasser, Stand September 2012

Anschaffungskosten als Wertansatz

§ 255 Abs. 1 HGB

Listenpreis

(-) Rabatt = Zieleinkaufspreis

(-) Skonto

(=) Bareinkaufspreis

(+) Aufwendungen zur Versetzung des Gegenstandes in einen betriebsbe-reiten Zustand

(+) Anschaffungsnebenkosten (= Transportkosten, Transportverpackung, Speditionsgebühren, Vermittlungsgebühren, Transportversicherung, Einfuhrzölle)

(+) Nachträgliche Anschaffungskosten (=) Anschaffungskosten (Anfangswert)

Von den Anschaffungskosten sind abzuziehen:

(-) Planmäßige Abschreibungen

(-) Außerplanmäßige Abschreibungen (=) zu bilanzierender Wert für den Vermögensgegenstand

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Finanzbuchhaltung, Wertansätze in der Bilanz Seite 9

Dr. W. Grasser, Stand September 2012

Herstellkosten als Wertansatz

Nach § 255 Abs. 2 HGB

+ Materialeinzelkosten + Fertigungseinzelkosten (insbes. Fertigungslöhne)

+ Sondereinzelkosten der Fertigung (+) Materialgemeinkosten

(+) Fertigungsgemeinkosten

(+) Werteverzehr des Anlagevermögens (=) Herstellkosten (Untergrenze)

(+) Verwaltungskosten

(+) Aufwendungen für soziale Einrichtungen

(+) Aufwendungen für freiwillige soziale Leistungen (+) Aufwendungen für betriebliche Alterssicherung

(+) Fremdkapitalzinsen (nach § 255 Abs. 3 HGB)

(=) Herstellkosten (Obergrenze)

Keinesfalls einberechnet werden: Vertriebskosten

Auch von den Herstellkosten können Abschreibungen vorgenommen werden

(-) Planmäßige Abschreibungen

(-) Außerplanmäßige Abschreibungen

(=) zu bilanzierender Wert für den Vermögensgegenstand

Bilanzierungs-

gebot

Bilanzierungs-

verbot

Bilanzierungs-

wahlrecht

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Finanzbuchhaltung, Wertansätze in der Bilanz Seite 10

Dr. W. Grasser, Stand September 2012

Abschreibungen (planmäßig, außerplanmäßig, GWG´s)

Grundidee planmäßiger Abschreibungen

Abschreibungskreislauf

Aufwand Ertrag

Aufwendungen für Ab-schreibungen

Erträge

Gewinn

Außerplanmäßige Abschreibungen

Außerplanmäßige Abschreibungen werden bei unvorhergesehenen, dauernden

Wertminderungen notwendig. (z.B. Wasserschaden, Brandschaden usf.)

Geringwertige Wirtschaftsgüter (GWG´s) GWG`s (Wert bis 410€), können im Jahr der Anschaffung voll abgeschrieben werden. Hierfür sollte ein GWG-Verzeichnis erstellt werden mit:

Tag der Anschaffung/Herstellung

Anschaffungs- und Herstellkosten

Gewinn- u. Verlustkonto

Absatz

Anlagevermögen Flüssige Mittel

Umsatzerlöse Kostenkalkulation

Kalku-latori-sche afa

Reinvestition

Bilanzmäßige Afa

Abschreibungsgegen-

werte

Ein Teil der Umsatzerlöse wird einbehalten, und auf ei-

nem Abschreibungskonto hinterlegt; die dort hinterlegten

finanziellen Mittel können dann zur Neuanschaffung ver-

wendet werden.

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Finanzbuchhaltung, Wertansätze in der Bilanz Seite 11

Dr. W. Grasser, Stand September 2012

Lineares Abschreibungsverfahren Die Abschreibung erfolgt stets in einem gleichbleibenden Prozentsatz von den Anschaffungskosten. Die Anschaffungskosten werden gleichmäßig auf die Jahre des Anlagegegenstandes verteilt. Anschaffungskosten Afa-Betrag = Geplante Nutzungsdauer Die lineare Abschreibung entspricht nicht unbedingt der tatsächlichen Abnut-zung.

Degressives Abschreibungsverfahren Die Abschreibung erfolgt mit einem gleichbleibenden %-Satz vom jeweiligen Buchwert (daher auch Buchwert-Afa) Beispiel: Jahr Buchwert Afa-Satz 25%

2004 20000,00 Euro 5000 Euro

2005 15000,00 Euro 3750 Euro 2006 11250,00 Euro 2812,50 Euro

2007 8437,50 Euro ….

Bei dieser Abschreibungsmethode wird der Restwert der Anlagen/Maschinen

niemals den Wert 0 annehmen. Man wird deshalb im letzten Jahr von der de-

gressiven zur linearen Abschreibung übergehen.

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Finanzbuchhaltung, Wertansätze in der Bilanz Seite 12

Dr. W. Grasser, Stand September 2012

Besonderheiten degressiver Abschreibung

Nach den gesetzlichen Regelungen darf:

Der Afa-Satz darf maximal 20% betragen, wenn der Vermögensgegen-

stand vor 2006 erworben wurde.

Für Vermögensgegenstände, die zwischen 2006 und 2008 angeschafft

werden, können mit 30% abgeschrieben werden.

Seit 2008 ist die degressive Abschreibung prinzipiell abgeschafft.

Seit Ende 2008 können doch wieder bewegliche Vermögensgegenstände

degressiv abgeschrieben werden. Der max. Abschreibungsbetrag beträgt

25%.)

(siehe Skript S. 11)

Leistungsbezogenes Abschreibungsverfahren

Sie erfolgt nach der tatsächlich erfolgten Inanspruchnahme des Vermögensge-

genstandes (Maschinenstundenzahl, gefahrene Kilometer beim PKW)

Leistungsbezogene Abschreibung ist nur dann zulässig, wenn sie sich wirt-

schaftlich begründen lässt und nachweisbar ist. (z.B. Anbringen von Laufzeit-

stundenzählern an Maschinen usf.)

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Finanzbuchhaltung, Wertansätze in der Bilanz Seite 13

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Andere Wertansätze: Marktwert, Börsenwert, Beizule-gender Wert

Börsen- und/oder Marktpreis

Börsenpreis = der an einer amtlich anerkannten Börse festgestellte Preis für die an der betreffenden Börse zum Handel zugelassenen Wertpapiere und Waren.

Marktpreis = derjenige Preis, der an einem bestimmten Handelsplatz für Waren einer bestimmten Gattung von durchschnittlicher Art und Güte zu ei-nem bestimmten Zeitpunkt im Durchschnitt gewährt wird.

Beizulegender Wert

Voraussichtlicher Verkaufserlös - Erlösschmälerungen - Verpackungskosten und Ausgangsfrachten - Sonstige Vertriebskosten - Noch anfallende Verwaltungskosten - Kapitaldienstkosten - Noch anfallende Herstellkosten = am Bilanzstichtag beizulegender Wert

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Bewertung einzelner Aktiva

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Finanzbuchhaltung, Wertansätze in der Bilanz Seite 15

Dr. W. Grasser, Stand September 2012

Bewertung immaterieller Vermögensgegenstände, Pa-

tente und Lizenzen

Es ist zwischen selbsterstellten (originären) und gekauften (derivativen) imma-

teriellen Vermögensgegenständen zu unterscheiden:

Von einigen Ausnahmen abgesehen, besteht bei vielen originären imma-

teriellen Vermögensgegenständen ein Bilanzierungsverbot.

Derivative immaterielle Vermögensgegenstände:

Anschaffungskosten (-) ggf. Abschreibungen

(=) Wertansatz

Bewertung Sachanlagevermögen

Anschaffungs- oder Herstellkosten (nach 255 HGB) (-) planmäßige (-) außerplanmäßige Abschreibungen

(=) Wertansatz

Bewertung Finanzanlagen des Anlagevermögens

Anschaffungskosten (-) Abschreibungen

(=) Wertansatz Dabei gilt: Ist der Börsenkurs zum Bilanzstichtag geringer, dann sollte zum niederen Bör-senkurs abgeschrieben werden.

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Finanzbuchhaltung, Wertansätze in der Bilanz Seite 16

Dr. W. Grasser, Stand September 2012

Bewertung des Vorratsvermögens

FiFo-Verfahren (First In First out):

LiFo-Verfahren (Last In First out):

Durchschnittsverfahren

Es wird der Preis-Mittelwert aller eingekauften Roh- Hilfs- Betriebs-

stoffe gebildet und mit dem Restbestand multipliziert.

Beispiel: Lagereingang, Rohstoffe:

Zugang, Menge

Preis je Einheit

Wert

Jan. 100 10,00 € 1.000,00 €

Feb. 120 11,00 € 1.320,00 €

März 90 9,00 € 810,00 €

April 75 13,00 € 975,00 €

Mai 110 12,00 € 1.320,00 €

Juni 85 9,50 € 807,50 €

Gesamt, Zugänge 580

Von 580 Einhei-ten wurden ver-braucht

490

Lagerbestand 90

vorhanden sind: 85 9,50 € 807,50 €

5 12,00 € 60,00 €

Wert, Bestand 867,50 €

Diejenigen Roh- Hilfs- Betriebs-

stoffe, die zuerst eingelagert

wurden, werden als erstes ver-

braucht. Zu bilanzieren sind

diejenigen Roh- Hilfs- Betriebs-

stoffe, die zuletzt ins Lager

gekommen sind.

Beispiel: Lagereingang, Rohstoffe:

Zugang, Menge

Preis je Einheit

Wert

Jan. 100 10,00 € 1.000,00 €

Feb. 120 11,00 € 1.320,00 €

März 90 9,00 € 810,00 €

April 75 13,00 € 975,00 €

Mai 110 12,00 € 1.320,00 €

Juni 85 9,50 € 807,50 €

Gesamt, Zugänge 580

Von 580 Einhei-ten wurden ver-braucht

490

Lagerbestand 90

vorhanden sind: 90 10€ 900,00€

Wert, Bestand 900,00 €

Diejenigen Roh- Hilfs- Be-

triebsstoffe, die zuletzt einge-

lagert wurden, werden als ers-

tes verbraucht. Zu bilanzieren

sind diejenigen Roh- Hilfs- Be-

triebsstoffe, die zuerst ins La-

ger gekommen sind.

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Finanzbuchhaltung, Wertansätze in der Bilanz Seite 17

Dr. W. Grasser, Stand September 2012

Bewertung von Forderungen

Eine Forderung ist jeder vertragliche Anspruch, Zahlungsmittel oder andere fi-

nanzielle Vermögenswerte zu erhalten. Bei Forderungen sind nach § 266 HGB

zu unterscheiden:

Forderungen aus Lieferung und Leistung

Forderungen gegen verbundene Unternehmen

Forderungen gegen Unternehmen, mit denen ein Beteiligungsverhältnis

besteht

Sonstige Forderungen

Bewertung:

Forderungen werden in Höhe des Rechnungsbetrags bilanziert. Es gibt jedoch

Forderungsrisiken:

Bei Forderungsausfall: Die Forderung ist gänzlich abzuschreiben

Zweifelhafte Forderungen: Der Forderungsbetrag ist auf einen geringe-

ren, beizulegenden Wert abzuschreiben (Wertberichtigung, Pauschal-

wertberichtigung).

Bankguthaben/Kassenbestand

Die bilanziell Bewertung erfolgt nach dem Nominalwert.

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Finanzbuchhaltung, Wertansätze in der Bilanz Seite 18

Dr. W. Grasser, Stand September 2012

Welcher Wertansatz ist zu wählen?

Fall 1: Anschaffungskosten > Tageswert/Börsenwert:

Es ist zum Tageswert/Börsenwert bilanziert werden! (Niederstwertprinzip)

Fall 2: Anschaffungskosten < Tageswert: Bewertung zum Anschaffungswert

Ist der bisherige Wertansatz (=Anschaffungskosten/Herstellkosten) niedriger, dann sind die Anschaffungskosten/Herstellkosten anzusetzen

Fall 3: Wertbeibehaltung Wert des Vermögensgegenstandes im Vorjahr < Wert des Vermögensgegen-standes heuer

Ist der Wert des Vermögensgegenstandes in diesem Jahr höher anzusetzen als im letzten Jahr, dann Wertbeibehal-tung: der geringere Wert darf erhalten werden.

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Finanzbuchhaltung, Wertansätze in der Bilanz Seite 19

Dr. W. Grasser, Stand September 2012

Niederstwertprinzip

Niederstwertprinzip

Allgemein: Ist der Marktwert/Börsenwert kleiner als die Anschaf-fungs- Herstellkosten, denn ist der niedere Markt/Börsenwert zu bilanzieren, ansonsten der Wert der Anschaffungs-/Herstellkosten. Unterschiede zwischen Anlagevermögen und Umlauf-vermögen:

Strenges Niederstwertprinzip im Umlaufvermö-gen: Es ist immer der geringere Markt-/Börsenwert zu bilanzieren. (Bilanzierungsgebot)

Gemildertes Niederstwertprinzip im Anlagever-mögen: Wenn ein Wirtschaftsgut des Anlagevermögens nur vorübergehend einen geringeren Markt-/Börsenwert besitzt, dann muss nicht unbedingt abgeschrieben werden; es kann der bisherige Wert beibehalten bleiben. (Bilanzierungswahlrecht)

Anschaffungs-/Herstellkosten ist Obergrenze:

Ist der Marktwert/Börsenwert (z.B. eines Grundstücks

oder eines Aktienpakets) hingegen höher als die Anschaf-

fungskosten, dann darf höchstens zu den Anschaffungs-

kosten bilanziert werden.

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Finanzbuchhaltung, Wertansätze in der Bilanz Seite 20

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Bewertungsgrundsätze für Passiva

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Finanzbuchhaltung, Wertansätze in der Bilanz Seite 21

Dr. W. Grasser, Stand September 2012

Arten von Eigenkapital

1. Kapitaleinlagen der Inhaber, Gesellschafter oder Aktionäre (gezeichnetes Ka-pital)

2. Rücklagen: offene Rücklagen und stille Rücklagen Übersicht über Rücklagen:

Rücklagen

Offene Rücklagen

Kapitalrückla-

gen

Stille Rücklagen

Gewinnrück-

lagen

Unterbewer-

tung der Ak-

tivseite

Überbewer-

tung der Pas-

sivseite

Werden im Eigenkapi-

talkonto ausgewiesen.

Werden im Eigenkapi-

talkonto nicht ausgewie-

sen.

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Finanzbuchhaltung, Wertansätze in der Bilanz Seite 22

Dr. W. Grasser, Stand September 2012

Wertansätze im Eigenkapital Gezeichnetes Kapital: Wertansatz zum Nennwert (d.h. eine Aktie wird zum Nennwert, nicht zum Bör-senwert ins Eigenkapital eingestellt) Kapitalrücklagen: § 272 Abs. 2 HGB schreibt u.a. vor, dass der Betrag, der bei der Ausgabe von Anteilen über den Nennbetrag hinaus erzielt wird, in die Kapitaleinlagen ge-stellt wird. Beispiel: Der Nennwert einer Aktie beläuft sich auf 100€. Der Börsenwert bei der Neu-ausgabe von Aktien ist bei 250€, dann gilt folgende Regel:

100€ werden ins gezeichnete Kapital eingestellt

150€ werden in die Kapitalrücklagen eingebucht. Gewinnrücklagen:

Nach § 150 Aktiengesetz sind mindestens 5% des Jahresüberschusses, abzüglich eines Verlustvortrags, in die Gewinnrücklagen zu geben.

Daneben gibt es Rücklagen für „Anteile an einem herrschenden oder mehrheitlich beteiligten Unternehmen“ sowie satzungsgemäße Rückla-gen.

Sonstige Rücklagen: Sie können für beliebige Zwecke gebildet werden, zum Beispiel für zukünftige Ersatz- oder Erweiterungsinvestitionen oder auch ganz allgemein zur Stärkung des Eigenkapitals

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Finanzbuchhaltung, Wertansätze in der Bilanz Seite 23

Dr. W. Grasser, Stand September 2012

Rückstellungen Rückstellungen werden für Aufwendungen gebildet, die noch das laufende Ge-schäftsjahr betreffen, deren genaue Höhe oder Fälligkeit der Zahlung zum Bi-lanzsticktag noch unbekannt sind. Rückstellungen sind per Definition Fremdkapital und kein Eigenkapital! Beispiele: Pensionsrückstellungen, Steuerrückstellungen für noch zu bezahlen-de Unternehmenssteuern. Wertansatz: Nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung

Verbindlichkeiten Bewertung nach dem Rückzahlungsbetrag: Nominalwert der Verbindlichkeit (z.B. des Kredits) + Agio/Disagio + Transaktionskosten/Vermittlungskosten (-) bereits erfolgte Tilgungsraten

(=) Rückzahlungsbetrag

Höchstwertprinzip

Verbindlichkeiten sind zum jeweiligen Höchstwert

zu bilanzieren.

Liegen am Bilanzstichtag zwei unterschiedliche

Werte vor, dann ist der höhere Rückzahlungsbetrag

in der Bilanz anzusetzen.

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Finanzbuchhaltung, Wertansätze in der Bilanz Seite 24

Dr. W. Grasser, Stand September 2012

Rechnungsabgrenzung: Transitorische Posten

Aktive Rechnungsabgrenzung: Beispiel: Die Monatsmiete für die Geschäftsräume für den Monat Januar 2006 wird bereits am 28.12.2005, also im vorhergehenden Geschäftsjahr gezahlt.

Die Auszahlung (Überweisung) erfolgt bereits im Jahre 2005;

der Mietaufwand entsteht erst im Jahre 2006. Um die Buchungen vornehmen zu können, wird ein Aktiver Rechnungsabgren-zungsposten eingeführt. Die Verbuchung:

Wir buchen im Dezember 2005: Aktive Rechnungsabgrenzung (Miete für Jan. 2006) an Bank

Im Januar 2006 findet die Rückbuchung statt: Mietaufwand an Aktive Rechnungsabgrenzung

Passive Rechnungsabgrenzung: Beispiel: Wir erhalten am 23. Dezember 2005 eine Lieferung Rohstoffe; bezahlt wird die Rechnung aber erst am 2. Januar 2006.

Der Aufwand entsteht im Jahre 2005;

die Bezahlung erfolgt erst im Jahre 2006. Um die Buchungen vornehmen zu können, wird ein eigener Passiver Rech-nungsabgrenzungsposten eingeführt:

Wir buchen im Dezember 2005: Rohstoffe an Passive Rechnungsabgren-zung

Wir buchen dann im Januar 2006: Passive Rechnungsabgrenzung an Bank Allgemein: Aktive Rechnungsabgrenzung: Hat den Charakter von Forderungen. Passive Rechnungsabgrenzung: Hat den Charakter von Verbindlichkeiten.

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Finanzbuchhaltung, Wertansätze in der Bilanz Seite 25

Dr. W. Grasser, Stand September 2012

Bewertungsregeln für Aktiva zusammengefasst

Bilanzposition/ Anlagevermögen

Allgemeiner Wertansatz Entscheidungsregel

Gekaufte Gegenstän-de des Anlagevermö-gens

Anschaffungskosten (-) Abschreibung (=) Wertansatz

Es gilt das gemilderte Nie-derstwertprinzip

Sind Börsenwert/Marktwert/

Beizulegender Wert

kleiner als

AK/HStK

... dann ist der Börsen-/Marktwert zu aktivieren.

Ausnahme: Ist die Wertmin-

derung ist nur vorüberge-hend, dann kann der

AK/HSK-Wert herangezogen werden.

Selbsterstellte Gegen-stände des Anlage-vermögens

Herstellkosten (-) Abschreibung (=) Wertansatz

Grundstücke Anschaffungskosten (keine Abschreibung, da keine Ab-nutzung)

Wertpapiere des An-lagevermögens

Anschaffungskosten

Lizenzen, Konzessio-nen

Anschaffungskosten Für originäre (selbsterstellte) Lizen-zen/Patente gibt es ein Bilanzie-rungsverbot.

Bilanzposition/ Umlaufvermögen

Allgemeiner Wertansatz Entscheidungsregel

Roh-, Hilfs- Betriebs-stoffe

Bilanzierung nach Lifo, Fifo, Durch-schnittsverfahren

Es gilt das strenge Niederst-wertprinzip

Sind Börsenwert/Marktwert

kleiner als

AK/HStK

... dann ist immer der Bör-sen-/Marktwert zu aktivie-

ren.

Fertigprodukte Herstellkosten (§ 255 Abs. 2 HGB) (-) Abschreibungen (=) Wertansatz

Wertpapiere des Um-laufvermögens

Anschaffungskosten

Forderungen Nach dem Forderungsbetrag Nach dem Rechnungsbetrag

Wird die Forderung als teil-weise uneinbringlich einge-schätzt, dann ist ein geringe-rer Wertansatz zu wählen.

Bankguthaben, Kasse Nach dem Nominalwert

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Finanzbuchhaltung, Wertansätze in der Bilanz Seite 26

Dr. W. Grasser, Stand September 2012

Bewertungsregeln für Passiva zusammengefasst

Eigenkapital

Gezeichnetes Kapital Bewertung zum Nennwert

Kapitalrücklagen ... bezieht sich auf den Betrag, der bei Ausgabe neuer Aktien oder Geschäftsanteilen, den Nennwert der Geschäftsanteile übersteigt. Bilanziert wird der Betrag, der den Nennwert übersteigt.

Gewinnrücklagen Gesetzliche Gewinnrücklagen: Bei AG mindestens 5% des Jah-resüberschusses nach Steuern. (§ 150 Abs. 2 Aktiengesetz) Daneben gibt es satzungsgemäße Rücklagen sowie Rücklagen für Anteile mit verbundenen Unternehmen, die gebildet wer-den müssen.

Sonstige Rücklagen Können für jeden Zweck gebildet werden; Bewertung nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung-

Fremdkapital

Rücklagen ... sind per Definition Aufwendung für das noch laufende Ge-schäftsjahr, deren Höhe und Fälligkeit ungewiss sind. Bewertung: nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung

Langfristige Verbindlichkei-ten

... Bewertung zum Rückzahlungsbetrag (=Wert der Verbindlichkeit + Agio + Nebenkosten - erfolgte Tilgung) Es gibt das Höchstwertprinzip: Liegen zwei Wertansätze vor, dann ist immer der höhere zu Wählen. (Vorsichtsprinzip)

Kurzfristige Verbindlichkei-ten

Verbindlichkeiten aus Liefe-rung und Leistung