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Flüchtlingsschutz und Flüchtlingsschutz und die Diskriminierung von die Diskriminierung von Roma in der EU Roma in der EU Von Jochen Schwarz, Von Jochen Schwarz, Jurist, Master of Jurist, Master of European Law LL.M European Law LL.M 06/13 06/13

Flüchtlingsschutz und die Diskriminierung von Roma in der EU Von Jochen Schwarz, Jurist, Master of European Law LL.M 06/13

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Flüchtlingsschutz und die Flüchtlingsschutz und die Diskriminierung von Diskriminierung von

Roma in der EURoma in der EU

Von Jochen Schwarz, Jurist, Von Jochen Schwarz, Jurist, Master of European Law Master of European Law

LL.MLL.M

06/1306/13

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Begriff : „Roma“ Begriff : „Roma“ • Es gibt eine große Diversität von Rom - Gruppen und Es gibt eine große Diversität von Rom - Gruppen und

Kulturen (Roma, Sinti, Ashkali, Manouches…) Kulturen (Roma, Sinti, Ashkali, Manouches…)

• Es gibt zahlreiche pejorative, diskriminierende Es gibt zahlreiche pejorative, diskriminierende Fremdbezeichnungen wie „Gypsys“, „Zigeuner“, Fremdbezeichnungen wie „Gypsys“, „Zigeuner“, „zigan“, „cigan“ und andere „zigan“, „cigan“ und andere

• Der Der Roma National CongressRoma National Congress benutzt das Wort benutzt das Wort „Roma“ oder „Romani“ als Oberbegríff für diese „Roma“ oder „Romani“ als Oberbegríff für diese Gruppen Gruppen

• Im Folgenden werde ich den Begriff „Roma“ in Im Folgenden werde ich den Begriff „Roma“ in diesem Sinne benutzendiesem Sinne benutzen

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Zahlen Zahlen

• Roma sind die größte Minderheit in Roma sind die größte Minderheit in der EU der EU

• Über 8-10 Millionen zumeist n Über 8-10 Millionen zumeist n Osteuropa lebend Osteuropa lebend

• Beispiel: Roma in Serbien (ungefähr Beispiel: Roma in Serbien (ungefähr 400.000 - 800.000)400.000 - 800.000)

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EU FreizügigkeitEU Freizügigkeit

Roma aus Roma aus EU Staaten innerhalb der EU EU Staaten innerhalb der EU wandernd wandernd (zum Beispiel aus Ungarn, (zum Beispiel aus Ungarn, Rumänien, Bulgarien)Rumänien, Bulgarien)

• EU Free Movement Directive EU Free Movement Directive (Freizügigkeitsrichtlinie 2004) ist anwendbar(Freizügigkeitsrichtlinie 2004) ist anwendbar

• Kein weitere Dokument notwendig außer Kein weitere Dokument notwendig außer nationaler Pass nationaler Pass

• Bis zu 3 Monaten ohne Registrierung Bis zu 3 Monaten ohne Registrierung • Krankenversicherung notwendig Krankenversicherung notwendig

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Entzug des Entzug des Freizügigkeitsrechts ?Freizügigkeitsrechts ?

• Entzug ? Nur wenn „ Gefahr für die staatliche Sicherheit und Entzug ? Nur wenn „ Gefahr für die staatliche Sicherheit und Ordnung“ besteht - lediglich Verdacht der irregulären Ordnung“ besteht - lediglich Verdacht der irregulären mißbräuchlichen Beantragung oder der Erhalt von mißbräuchlichen Beantragung oder der Erhalt von Sozialleistungen reicht dabei nicht aus (Art 6 Richtlinie ) Sozialleistungen reicht dabei nicht aus (Art 6 Richtlinie )

• Es muss ein formelle Verfahren geben, um dieses Recht Es muss ein formelle Verfahren geben, um dieses Recht entziehen zu wollen entziehen zu wollen

• Beispiel für diesen Verdacht: Der Deutsche Innenminister Beispiel für diesen Verdacht: Der Deutsche Innenminister Friedrich, 2013: Friedrich, 2013: „Wir sollten über den Entzug der „Wir sollten über den Entzug der Freizügkeitsregeln für diese EU Bürger (Bulgarien, Freizügkeitsregeln für diese EU Bürger (Bulgarien, Rumänien) nachdenken, weil diese dass Sozialsystem Rumänien) nachdenken, weil diese dass Sozialsystem missbrauchen “missbrauchen “

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Asylanträge innerhalb Asylanträge innerhalb der EU?der EU?

• Asylanträge : Werden umgehend Asylanträge : Werden umgehend abgelehnt abgelehnt

• Antrag aus sicherem Herkunftsland Antrag aus sicherem Herkunftsland (alle EU Staaten) (alle EU Staaten)

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Roma aus Drittstaaten Roma aus Drittstaaten

• Rom Gruppen aus Drittstaaten kommend (Nicht EU Rom Gruppen aus Drittstaaten kommend (Nicht EU Staaten) wie Bosnien, Serbien, Mazedonien)Staaten) wie Bosnien, Serbien, Mazedonien)

• Das jeweilige nationale Recht ist anwendbar Das jeweilige nationale Recht ist anwendbar

& &

Internationale Gesetze: Internationale Gesetze:

• Genfer Flüchtlingskonvention, 1951 (GFK)Genfer Flüchtlingskonvention, 1951 (GFK)•        UNO Deklaration der Menschenrechte, 1948 UNO Deklaration der Menschenrechte, 1948 • Europäische Menschenrechtskonvention, 1950Europäische Menschenrechtskonvention, 1950• Anti – Folter Konvention, 1984Anti – Folter Konvention, 1984• Kinderrechtskonvention, 1990Kinderrechtskonvention, 1990

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Roma als ethnische Roma als ethnische Minderheit anerkannt ?Minderheit anerkannt ?

• In Deutschland hat 2012 In Deutschland hat 2012 Schleswig - HolsteinSchleswig - Holstein als als erstes Bundesland Sinti and Roma als Minderheit erstes Bundesland Sinti and Roma als Minderheit anerkannt anerkannt

• Lediglich die Gruppe der Sinti und Roma mit Lediglich die Gruppe der Sinti und Roma mit Deutschem Pass ist in Deutschland als Deutschem Pass ist in Deutschland als Minderheit bundesweit offiziell anerkannt (nur Minderheit bundesweit offiziell anerkannt (nur sehr wenige) sehr wenige)

• In Österreich hingegen sind die Roma seit 1993 In Österreich hingegen sind die Roma seit 1993 as Minderheit anerkannt Effekt: In Österreich as Minderheit anerkannt Effekt: In Österreich gibt es viel höhere Anerkennungsquoten für gibt es viel höhere Anerkennungsquoten für Roma als in Deutschland beispielsweise (dazu im Roma als in Deutschland beispielsweise (dazu im Folgenden)Folgenden)

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Verfolgung als Verfolgung als Minderheit?Minderheit?

• Genfer Konvention „Roma“ als Zugehörigkeit zu einer Genfer Konvention „Roma“ als Zugehörigkeit zu einer besonderen sozialen Gruppe (ethnische Minderheit)besonderen sozialen Gruppe (ethnische Minderheit)

• Gruppenverfolgung: „In der Vergangenheit erlittene Gruppenverfolgung: „In der Vergangenheit erlittene massive Diskriminierungen gegen ethnische massive Diskriminierungen gegen ethnische Minderheiten können zu einer begründeten Angst vor Minderheiten können zu einer begründeten Angst vor zukünftigen Verfolgung führen“ (UNHCR Handbuch zukünftigen Verfolgung führen“ (UNHCR Handbuch der Flüchtlingsanerkennung, siehe i.F.) der Flüchtlingsanerkennung, siehe i.F.)

• In Deutschland: Lokale Gerichte entscheiden zumeist In Deutschland: Lokale Gerichte entscheiden zumeist negativ: Gruppenverfolgung wird abgelehnt (z.B..: negativ: Gruppenverfolgung wird abgelehnt (z.B..: Roma aus dem Kosovo in Germany) Roma aus dem Kosovo in Germany)

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Kumulative Kumulative Diskriminierung als Diskriminierung als

Verfolgung - UNHCR Verfolgung - UNHCR HandbuchHandbuch (Hervorhebung J.S.)

Kommentar Nummer 53:

„Außerdem mag ein Antragsteller einer ganzen Reihe von Maßnahmenausgesetzt gewesen sein, die jede für sich genommen nicht den Tatbestandder Verfolgung erfüllten (z.B. verschiedene Formen der Diskriminierung), zudenen in manchen Fällen jedoch noch weitere widrige Faktoren hinzukamen(z.B. eine allgemeine Atmosphäre der Unsicherheit in dem betreffendenHerkunftsland). In solchen Situationen mögen diese verschiedenen Faktorenin ihrer Gesamtheit auf den Antragsteller eine derartige Wirkung ausgeübthaben, dass das Vorliegen einer begründeten Furcht vor Verfolgung aufGrund „kumulativer Gründe“ angenommen werden kann. Es erübrigt sichfestzustellen, dass es nicht möglich ist, allgemein verbindlich festzulegen,inwieweit „kumulative Gründe“ zu einem Recht auf die Zuerkennung derFlüchtlingseigenschaft führen können.

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UNHCR Handbuch: UNHCR Handbuch: Kumulative Restriktionen als Kumulative Restriktionen als

Verfolgung Verfolgung

54.54. Diskriminierung Diskriminierung

„ „Nur unter bestimmten Voraussetzungen ist Nur unter bestimmten Voraussetzungen ist Diskriminierung mit Verfolgung Diskriminierung mit Verfolgung gleichzusetzen. gleichzusetzen. Dies wäre nur der Fall, Dies wäre nur der Fall, wenn die Diskriminierungsmaßnahmen wenn die Diskriminierungsmaßnahmen Konsequenzen mit sich brächten, welche Konsequenzen mit sich brächten, welche die betroffene Person in hohem Maße die betroffene Person in hohem Maße benachteiligen würdenbenachteiligen würden, z.B. eine ernstliche , z.B. eine ernstliche Einschränkung des Rechts, ihren Einschränkung des Rechts, ihren Lebensunterhalt zu verdienen oder des Lebensunterhalt zu verdienen oder des Zugangs zu den normalerweise verfügbaren Zugangs zu den normalerweise verfügbaren Bildungseinrichtungen“Bildungseinrichtungen“

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Subjektive Furcht Subjektive Furcht

55.55.

„ „ In Fällen, in denen die Diskriminierungen an sich In Fällen, in denen die Diskriminierungen an sich noch nicht allzu schwer wiegen, können sie trotzdem noch nicht allzu schwer wiegen, können sie trotzdem die Ursache verständlicher Furcht vor Verfolgung die Ursache verständlicher Furcht vor Verfolgung sein, wenn sie bei der betroffenen Person ein Gefühl sein, wenn sie bei der betroffenen Person ein Gefühl der Furcht und Unsicherheit im Hinblick auf ihre der Furcht und Unsicherheit im Hinblick auf ihre Zukunft hervorrufen; ob solche Akte der Zukunft hervorrufen; ob solche Akte der Diskriminierung einer Verfolgung gleichkommen, Diskriminierung einer Verfolgung gleichkommen, muss unter Berücksichtigung aller Umstände muss unter Berücksichtigung aller Umstände entschieden werden. entschieden werden. Das Vorbringen einer Furcht Das Vorbringen einer Furcht vor Verfolgung wird umso eher begründet sein, vor Verfolgung wird umso eher begründet sein, wenn eine Person bereits eine Reihe wenn eine Person bereits eine Reihe diskriminierender Akte dieser Art zu erdulden diskriminierender Akte dieser Art zu erdulden hatte und daher ein kumulatives Moment hatte und daher ein kumulatives Moment vorliegt“vorliegt“

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Auswahl von Auswahl von EntscheidungenEntscheidungen

Bundesverwaltunsgericht, 2013Bundesverwaltunsgericht, 2013 • Verfolgung: „Angst vor unerträglicher Situation, wenn man zurückkehren müsste“ Verfolgung: „Angst vor unerträglicher Situation, wenn man zurückkehren müsste“ • Verfolgung: „Wenn es eine Kumulation von Diskriminierung gibt wie „Nadelstiche“ Verfolgung: „Wenn es eine Kumulation von Diskriminierung gibt wie „Nadelstiche“

Bundesverwaltungsgericht Bundesverwaltungsgericht (2011)(2011)Verfogung: „Wenn eine existenielle Bedrohung vorliegt“ Verfogung: „Wenn eine existenielle Bedrohung vorliegt“

Beide Gerichte: „Wenn es eine Verletzung von Sozialen- und Bürgerrechten vorliegt“Beide Gerichte: „Wenn es eine Verletzung von Sozialen- und Bürgerrechten vorliegt“

Europäischer Gerichtshof für Menschenrechte Europäischer Gerichtshof für Menschenrechte

• 2012: Slovakei wird angeklagt wegen Zwangssterilisation von 3 Roma Frauen in 2012: Slovakei wird angeklagt wegen Zwangssterilisation von 3 Roma Frauen in slovakischen Krankenhäuern slovakischen Krankenhäuern

• 2013: Griechenland wird verurteilt wegen der Segregation von Roma Kinder in 2013: Griechenland wird verurteilt wegen der Segregation von Roma Kinder in SchulenSchulen

Weitere Urteile : Siehe Facts sheet Travellers / Roma Weitere Urteile : Siehe Facts sheet Travellers / Roma

http://www.echr.coe.int/Documents/FS_Roma_ENG.pdfhttp://www.echr.coe.int/Documents/FS_Roma_ENG.pdf

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Beispielhafte Elemente von Beispielhafte Elemente von Diskriminierungen von Diskriminierungen von

Roma Roma • Segregation Segregation • Opfer von Rassismus, toleriert oder unterstützt vom StaatOpfer von Rassismus, toleriert oder unterstützt vom Staat• Opfer von PolizeigewaltOpfer von Polizeigewalt• Einschränkung der Bewegungsfreiheit (Ausreiseverbote!) Einschränkung der Bewegungsfreiheit (Ausreiseverbote!) • Eingeschränkten Zugang zum Sozialsystem / zu Eingeschränkten Zugang zum Sozialsystem / zu

Sozialleistungen Sozialleistungen • Kein gleichberechtigter Zugang zur Justiz Kein gleichberechtigter Zugang zur Justiz • Eingeschränkter Zugang zu DokumentenEingeschränkter Zugang zu Dokumenten• Eingeschränkter Zugang zu öffentlichen Einrichtungen und Eingeschränkter Zugang zu öffentlichen Einrichtungen und

DienstleistungenDienstleistungen• Eingeschränkter Zugang zu WohnungenEingeschränkter Zugang zu Wohnungen• Eingeschränkter Zugang zum Gesundheitssystem Eingeschränkter Zugang zum Gesundheitssystem • Eingeschränkter Zugang zu Bildung, Schule, Ausbildung Eingeschränkter Zugang zu Bildung, Schule, Ausbildung • Eingeschränkter Zugang zu ArbeitEingeschränkter Zugang zu Arbeit (ausführlich dazu im Folgenden)(ausführlich dazu im Folgenden)

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Zum Beispiel: Roma in Zum Beispiel: Roma in Serbien (circa 400.000 - Serbien (circa 400.000 -

800.000) 800.000) Referenzen: Referenzen:

• European Commission Report von ThomasEuropean Commission Report von Thomas Hammarberg, 2011 Hammarberg, 2011 • ECRI (European Commission Agains Racism, ECRI (European Commission Agains Racism,

Report on Serbia, 2011 Report on Serbia, 2011 • Dr. Karin Waringo, Serbien, ein sicherer Dr. Karin Waringo, Serbien, ein sicherer

Herkunftsstaat für Asylsuchende in Deutschland Herkunftsstaat für Asylsuchende in Deutschland (Pro Asyl 2013)(Pro Asyl 2013)

• Reinhard Marx: Rechtsgutachten zur Frage, ob Reinhard Marx: Rechtsgutachten zur Frage, ob nach Unions- und Verfassungsrecht die rechtliche nach Unions- und Verfassungsrecht die rechtliche Einstufung von Serbien, Mazedonien und Bosnien Einstufung von Serbien, Mazedonien und Bosnien und Herzegowina zu »sicheren Herkunftsstaaten« und Herzegowina zu »sicheren Herkunftsstaaten« zulässig ist Pro Asyl, 2014)zulässig ist Pro Asyl, 2014)

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SegregationSegregation

SegregationSegregation

• Kein Zugang zu staatlichen WohnungenKein Zugang zu staatlichen Wohnungen• keine Chance auf dem freien Wohnungsmarktkeine Chance auf dem freien Wohnungsmarkt

Konsequenzen:Konsequenzen:

• Illegale, informale selbst gebaute Quartiere, oft ohne Illegale, informale selbst gebaute Quartiere, oft ohne Strom oder Müllabfuhr Strom oder Müllabfuhr

• Räumung illegaler Siedlungen in vielen Fällen, obwohl Räumung illegaler Siedlungen in vielen Fällen, obwohl internationale Gesetze verletzend internationale Gesetze verletzend

• 593 von diesen Siedlungen existieren derzeit in Serbien 593 von diesen Siedlungen existieren derzeit in Serbien

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Zugang zum Sozialsystem, Zugang zum Sozialsystem, zum Arbeitsmarkt & zur zum Arbeitsmarkt & zur

Bildung Bildung • Kein Zugang zum Sozialsystem (Fehlende Kein Zugang zum Sozialsystem (Fehlende

Papiere, fehlende Registrierung, Papiere, fehlende Registrierung, Diskriminierung, fehlende offizielle Diskriminierung, fehlende offizielle Wohnadresse)Wohnadresse)

• Kein Zugang zum Arbeitsmarkt Kein Zugang zum Arbeitsmarkt • Kein Zugang zu Bildungsprogrammen Kein Zugang zu Bildungsprogrammen • Nur ¼ aller Roma Kinder gehen zur Schule Nur ¼ aller Roma Kinder gehen zur Schule

(Schätzung)(Schätzung)• Unter 1% aller Roma werden später zur Unter 1% aller Roma werden später zur

Universität oder weiterführenden Schule Universität oder weiterführenden Schule gehen gehen

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Gesundheitssystem Gesundheitssystem • Kein Zugang zum staatlichen Gesundheitssystem Kein Zugang zum staatlichen Gesundheitssystem • Kein Zugang zu Papieren, Geburtsurkunden, Kein Zugang zu Papieren, Geburtsurkunden,

Dokumenten Dokumenten • Keine Information über den theoretisch garantierten Keine Information über den theoretisch garantierten

Zugang zur Verwaltung Zugang zur Verwaltung • Infolgedessen. Informelles Gesundheitssystem, Infolgedessen. Informelles Gesundheitssystem,

Korruption Korruption • Mangelnde hygienische Bedingungen in den Mangelnde hygienische Bedingungen in den

Romavierteln Romavierteln • Kein Geld für Medikamente, Abweisung in den Kliniken Kein Geld für Medikamente, Abweisung in den Kliniken

(siehe den Film: „Life of an Ironpicker“ über eine (siehe den Film: „Life of an Ironpicker“ über eine schwangere Romafrau, die in bosnischen schwangere Romafrau, die in bosnischen Krankenhäusern abgewiesen wird und fast stirbt Krankenhäusern abgewiesen wird und fast stirbt

> 4 x höhere Sterblichkeitsrate unter Roma > 4 x höhere Sterblichkeitsrate unter Roma > Durchschnittliche Frauensterblichkeit: 41 Jahre! > Durchschnittliche Frauensterblichkeit: 41 Jahre!

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Primäre und sekundäre Primäre und sekundäre Diskriminierungen Diskriminierungen

• Kein Zugang für Roma zu öffentlichen Kein Zugang für Roma zu öffentlichen Einrichtungen zum Beispiel Einkaufszentren, Cafés, Einrichtungen zum Beispiel Einkaufszentren, Cafés, DiskothekenDiskotheken

• NGO´s berichteten darüber: 2 Fälle, die vor NGO´s berichteten darüber: 2 Fälle, die vor Gericht gebracht wurden als Roma bei Mac Gericht gebracht wurden als Roma bei Mac Donalds und im öffentlichen Schwimmbad der Donalds und im öffentlichen Schwimmbad der Zugang verwehrt wurdeZugang verwehrt wurde

• Die meisten solcher Fälle werde jedoch nie Die meisten solcher Fälle werde jedoch nie berichtetberichtet

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RassismusRassismus• Rassistische Anschläge von privaten, nicht Rassistische Anschläge von privaten, nicht

staalichen Akteuren (zum Beispiel staalichen Akteuren (zum Beispiel Fussballhooligans, Neonazis, die in einem Fall Fussballhooligans, Neonazis, die in einem Fall Molotow Cocktails gegen ein Roma camp in Molotow Cocktails gegen ein Roma camp in Serbien warfen) Serbien warfen)

• Oft vom Staat und der Polizei toleriert oder sogar Oft vom Staat und der Polizei toleriert oder sogar unterstützt (JOBBIK Partei Ungarn, rassistische unterstützt (JOBBIK Partei Ungarn, rassistische Pogrome in Griechenland, Tschechien) Pogrome in Griechenland, Tschechien)

• Oft gibt es keine Gerichtsverfahren in diesen Oft gibt es keine Gerichtsverfahren in diesen FällenFällen

• Keine Statistik zu diesen Fällen aber diese Fälle Keine Statistik zu diesen Fällen aber diese Fälle werden von NGO´s wie amnesty international werden von NGO´s wie amnesty international berichtet berichtet

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Bewegungsfreiheit ?Bewegungsfreiheit ?

• 2011 Serbisches Gesetz gegen 2011 Serbisches Gesetz gegen betrügerische Asylbewerber /„deceptive betrügerische Asylbewerber /„deceptive asylum seekers“: asylum seekers“:

• Roma (Mit serbischer Nationalität) wird Roma (Mit serbischer Nationalität) wird verwehrt, das Land zu verlassen, wenn sie verwehrt, das Land zu verlassen, wenn sie nicht beweisen können, dass sie genug nicht beweisen können, dass sie genug Geld haben für ihren Aufenthalt in der EU Geld haben für ihren Aufenthalt in der EU und Reisedokumente und Reisedokumente

• Sie müssen nachweisen, dass sie 30€ bis Sie müssen nachweisen, dass sie 30€ bis zu 50€ täglich zu Verfügung haben zu 50€ täglich zu Verfügung haben (Interview mit serbischen Polizisten) (Interview mit serbischen Polizisten)

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Restriktionen aufgrund der Restriktionen aufgrund der Asylantragsstellung im Asylantragsstellung im

AuslandAusland• Serbisches Strafrecht: Missbrauch des Serbisches Strafrecht: Missbrauch des

Asylrechts im Ausland kann zur Asylrechts im Ausland kann zur Inhaftierung in Serbien führen (2012) Inhaftierung in Serbien führen (2012)

• Reisedokumente für „overstayers“ Reisedokumente für „overstayers“ (Überziehung des Visums) von (Überziehung des Visums) von abgeschobenen Roma werden abgeschobenen Roma werden einbezogen einbezogen

• Roma, die mit negativer Roma, die mit negativer Asylentscheidung zurückkehren, werden Asylentscheidung zurückkehren, werden kriminalisiert kriminalisiert

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Beispiel: Roma aus Beispiel: Roma aus BosnienBosnien

Auswärtiges Amt Deutschland Auswärtiges Amt Deutschland 19.02.201219.02.2012 bezüglich der bezüglich der Situation in Bosnien:Situation in Bosnien:

• „„Bosnien ist nicht in der Lage wegen der Schwäche Bosnien ist nicht in der Lage wegen der Schwäche ihrer Institutionen ein ausreichendes soziales Netz zu ihrer Institutionen ein ausreichendes soziales Netz zu gewährleisten“ gewährleisten“

• „„Die Sozialhilfe ist nicht ausreichend, um den Die Sozialhilfe ist nicht ausreichend, um den Lebensunterhalt zu sichern“ Lebensunterhalt zu sichern“

• „„Minderheiten sehen sich Arbeitslosigkeit gegenüber“ Minderheiten sehen sich Arbeitslosigkeit gegenüber“ • „„1/5 aller Bosnier leben von weniger als 150 € 1/5 aller Bosnier leben von weniger als 150 €

(monatlich)“(monatlich)“• „„Der Zugang zu staatlichen Leistungen ist oft schwierig Der Zugang zu staatlichen Leistungen ist oft schwierig

“ “ • „„Wegen des geringen Einkommens ist es für Familien Wegen des geringen Einkommens ist es für Familien

oft schwer den Lebensunterhalt zu sichern“ oft schwer den Lebensunterhalt zu sichern“

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Beispielsfälle Beispielsfälle

• 2 Fälle von bosnischen 2 Fälle von bosnischen Asylsuchenden in DeutschlandAsylsuchenden in Deutschland

(Dokumentation: siehe externe (Dokumentation: siehe externe Dokumentation, anonymisiert)Dokumentation, anonymisiert)

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Familie O. - Fall 1Familie O. - Fall 1

Asylverfahren: Asylverfahren:

• Separate Interviews Separate Interviews • Aber keine getrennte Entscheidung Aber keine getrennte Entscheidung • Keine detaillierte Untersuchung der Fälle Keine detaillierte Untersuchung der Fälle • Keine weiteres Nachfragen im Interview Keine weiteres Nachfragen im Interview

oder weitere Untersuchung der oder weitere Untersuchung der geschilderten Vergewaltigung und geschilderten Vergewaltigung und kriminellen Übergriffe kriminellen Übergriffe

• Keine Untersuchung der geschilderten Keine Untersuchung der geschilderten Ängste und der Traumatisierung Ängste und der Traumatisierung

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Frau O. - Fall 2 Frau O. - Fall 2

Asylablehnung – Aus der Begründung :Asylablehnung – Aus der Begründung :

• „„Nicht glaubwürdig, warum sie nicht früher gekommen Nicht glaubwürdig, warum sie nicht früher gekommen ist“ ist“

• ““Existierende Subsistenzwirtschaft” wird helfen, in Existierende Subsistenzwirtschaft” wird helfen, in Bosnien zu überleben” Bosnien zu überleben”

• ““Sie lebte hier schon lange und konnte ihren Sie lebte hier schon lange und konnte ihren Lebensunterhalt sichern, deshalb wird sie auch, wenn sie Lebensunterhalt sichern, deshalb wird sie auch, wenn sie

zurückkehrt auch ihren Lebensunterhalt sichern können”zurückkehrt auch ihren Lebensunterhalt sichern können” > zynische Argumentation> zynische Argumentation

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ReferenzenReferenzen

• UNHCR Handbook for determining refugee status (Geneva UNHCR Handbook for determining refugee status (Geneva Convention)Convention)

1979 / reedit. 1992 1979 / reedit. 1992 • Federal Foreign Office, Germany, Report on Bosnia, (19.02.2012)Federal Foreign Office, Germany, Report on Bosnia, (19.02.2012)• European Commission, Report on Serbia by ThomasEuropean Commission, Report on Serbia by Thomas Hammarberg, Commissioner for Human Rights, 2011 Hammarberg, Commissioner for Human Rights, 2011 • ECRI (European Commission Against Racism Report on Serbia, ECRI (European Commission Against Racism Report on Serbia,

2011 2011 • Dr. Karin Waringo, „Serbien ein sicherer Herkunftsstaat for Dr. Karin Waringo, „Serbien ein sicherer Herkunftsstaat for

Asylsuchende in Deutschland (Pro Asyl, „Serbia, a safe Country of Asylsuchende in Deutschland (Pro Asyl, „Serbia, a safe Country of Origin?“, 2013)Origin?“, 2013)

• European Court of Human Rights - Fact Sheet Travellers / Roma, European Court of Human Rights - Fact Sheet Travellers / Roma, May 2013May 2013

http://www.echr.coe.int/Documents/FS_Roma_ENG.pdfhttp://www.echr.coe.int/Documents/FS_Roma_ENG.pdf• R Marx „Diskriminierung als Fluchtgrund“R Marx „Diskriminierung als Fluchtgrund“ Vo Vortrag, Symposium rtrag, Symposium

zum Flüchtlingsschutz in Berlin am 24. Juni 2013 (In German) zum Flüchtlingsschutz in Berlin am 24. Juni 2013 (In German) www.ramarx.de/publication_download/Diskriminierung%20%28Symposiuwww.ramarx.de/publication_download/Diskriminierung%20%28Symposium%202013%29,%2029.6.13.docm%202013%29,%2029.6.13.doc

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Danke! Danke!

Jochen Schwarz, August Jochen Schwarz, August 20142014