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Verbandsgemeinde Kastellaun
Rhein-Hunsrück-Kreis
6. Fortschreibung des
Flächennutzungsplans
- Windenergie -
Begründung und Umweltbericht
Genehmigte Fassung
September 2012
Bearbeitet im Auftrag der Verbandsgemeinde Kastellaun
Seite 2, 6. Fortschreibung des Flächennutzungsplans der Verbandsgemeinde Kastellaun, Begrün-
dung und Umweltbericht, genehmigte Fassung, September 2012
Inhaltsverzeichnis
1. Einleitung ....................................................................................................3
2. Methodik/Ermittlung der Potenzialflächen ..........................................................5
3. Eignungs- und Auswahlkriterien .................................................................... 12
4. Flächenbeschreibungen ................................................................................ 21
5. Sonstige Hinweise ...................................................................................... 52
6. Sonstige Umweltbelange .............................................................................. 55
7. Verfahrensvermerke .................................................................................... 56
Seite 3, 6. Fortschreibung des Flächennutzungsplans der Verbandsgemeinde Kastellaun, Begrün-
dung und Umweltbericht, genehmigte Fassung, September 2012
1. Einleitung
Im Jahr 2009 wurde die 2. Fortschreibung des Flächennutzungsplans der Verbandsge-
meinde Kastellaun wirksam. Diese Fortschreibung steuert unter anderem die Windener-
gienutzung in der Verbandsgemeinde. Ihr wurde in ausreichendem Maße Raum gegeben.
In der 5. Fortschreibung erfolgte eine geringfügige Änderung einer bestehenden Kon-
zentrationsfläche für Windenergie.
Im Rahmen der Genehmigung der 2. Fortschreibung wurde die geplante Flächendarstel-
lung einer Sonderbaufläche für Freizeitnutzung nicht genehmigt. Diese hat - dem ein-
heitlichen Planungskonzept folgend - in einem 1.000 m-Umkreis zum Ausschluss von
Potenzialflächen geführt. Durch die Nichtgenehmigung dieser einen Fläche ist ein we-
sentlicher Grund zum Ausschluss von Potenzialflächen zwischen Beltheim und Göden-
roth entfallen. Als Reaktion auf die Nichtgenehmigung dieser Fläche wurde eine weitere,
6. Fortschreibung des Flächennutzungsplans zur Regelung der Windenergienutzung er-
forderlich.
Dabei werden weitere Potenzialflächen hinterfragt, die im Rahmen der 2. Fortschreibung
des Flächennutzungsplans als Konzentrationsflächen ausgeschlossen wurden. Weiterhin
werden kleinere Fehler, die bei der Ermittlung der Potenzialflächen aufgetreten sind, kor-
rigiert. Der Kriterienkatalog zur Ermittlung der Potenzialflächen und zur Überprüfung der
Eignung der Potenzialflächen wird aus der 2. Fortschreibung im Wesentlichen beibehal-
ten. Die Abweichungen werden erläutert.
Abgesehen von der genannten Fläche zwischen Beltheim und Gödenroth wird die ange-
strebte Darstellung weiterer Konzentrationsflächen als zusätzliche, über die im Rahmen
der 2. Fortschreibung erfolgten, erforderlichen Darstellungen gesehen.
Die Förderung und Nutzung regenerativer Energiequellen war, ist und bleibt der Ver-
bandsgemeinde Kastellaun ein wichtiges Anliegen. So ist in der Ortslage Beltheim der
erste Windpark im Hunsrück mit aktiver Unterstützung der Verbandsgemeinde entstan-
den.
Die seit der atomaren Katastrophe in Fukushima in Deutschland beschlossene Energie-
wende hin zu regenerativen Energieformen wird von Seiten der Verbandsgemeinde Kas-
tellaun aktiv unterstützt. Neben der bereits in der 2. Fortschreibung erfolgten Darstellung
von Flächen für die Windenergie in substanziellem Umfang werden in dieser 6. Fort-
schreibung zusätzliche Flächen für die Windenergie ausgewiesen.
Derzeit befindet sich das Landesentwicklungsprogramm IV (LEP IV) in einer Teilfort-
schreibung „Erneuerbare Energien“. Neben neuen Zielen zur Bereitstellung von konkreten
Flächenanteilen für die Windenergie werden auch abschließend jene Schutzgebietskate-
gorien genannt, die einer Windenergienutzung pauschal entgegenstehen:
- rechtsverbindlich festgesetzte Naturschutzgebiete,
- einstweilen sichergestellte Naturschutzgebiete,
- Kernzonen von Biosphärenreservaten,
- Nationalparke und
- Kernzonen von UNESCO-Welterbestätten.
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dung und Umweltbericht, genehmigte Fassung, September 2012
Alle anderen Räume „sind der Steuerung durch die kommunale Bauleitplanung in Form
von Konzentrationsflächen vorbehalten“ (Ziel 163 d des Entwurfs LEP IV, Stand
24.01.2012).
Der Regionale Raumordnungsplan Mittelrhein-Westerwald steuert die Windenergie der-
zeit nicht.
Das MULEWF Rheinland-Pfalz hat im Dezember 2011 im Hinblick auf zahlreiche Rechts-
änderungen und unter Berücksichtigung des Ziels der Landesregierung, regenerative
Energien zu fördern, neue „Hinweise zur Beurteilung der Zulässigkeit von Windenergie-
anlagen“ veröffentlicht. Diese sind ein Vorgriff auf ein überarbeitetes gemeinsames
Rundschreiben zur Windenergie und betreffen den Geschäftsbereich des MULEWF. Sie
werden hier berücksichtigt.
Die mit dem stärkeren Ausbau der regenerativen Energien einhergehende weitere Bebau-
ung der Landschaft ist auch mit negativen Auswirkungen verbunden. Die Veränderung
der Landschaft, Lärm, Schattenwurf, etc. werden in weiten Teilen der Bevölkerung als
Belastung empfunden. Diesen Belastungen der Allgemeinheit sollen auch gemeinschaft-
liche Erträge gegenüberstehen. Daher ist es explizit erwünscht, dass den Ortsgemeinden
mit der Ausweisung von Flächen für Windenergie Einnahmemöglichkeiten zur Stützung
der kommunalen Finanzen entstehen.
Zu der nun vorliegenden Fassung für die Genehmigung wurde gegenüber den Verfah-
rensschritten nach §§ 3(2) und 4(2) die Abgrenzung folgender Flächen geändert:
- Fläche Nr. 4 (Roth) wurde um einen Teilbereich verringert (minus 1,5 ha),
- Fläche Nr. 8 (Bell-Hundheim/Hasselbach) wurde um den Schutzabstand zum Son-
derlandeplatz für Ultraleichtflugzeuge verringert (minus 2,8 ha).
Umweltbericht
Die Begründung zur Steuerung der Windenergieanlagen ist im Wesentlichen der Umwelt-
bericht. Bereits dargestellt sind der Inhalt und die wichtigsten Ziele einschließlich der
Beschreibung der Darstellungen der einschlägigen Fachgesetze und Fachpläne und eine
Beschreibung und Bewertung der Umweltauswirkungen mit Angaben. In der Begründung
sind alle wesentlichen, relevanten Umweltfaktoren berücksichtigt. Darum ist die Begrün-
dung zugleich der Umweltbericht. Eine Zusammenstellung der Umweltbelange der ein-
zelnen Konzentrationsflächen ist in Kapitel 4 enthalten.
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2. Methodik/Ermittlung der Potenzialflächen
Die Methodik zur Ermittlung der Potenzialflächen der 2. Fortschreibung des Flächen-
nutzungsplans wird an dieser Stelle wiederholt. Die abweichenden Passagen sind her-
vorgehoben. Die unveränderten Passagen sind kursiv gedruckt. Die Karte „Ermittlung der
Potenzialflächen“ der 2. Fortschreibung ist in der Anlage zu finden.
Folgende Kriterien wurden zur Ermittlung der Potenzialflächen und Auswahl der Konzen-
trationsflächen herangezogen:
Siedlungsgebiete/dargestellte Bau- und Verkehrsflächen mit unterschiedlichen
Pufferabständen
Schutzgebiete
Flächen für den Naturschutz
Vorrang- und Vorbehaltsgebiete für Rohstoffe
Vorrangflächen für die Forstwirtschaft
Wasserschutzgebiete
Wirtschaftlichkeit und Beeinträchtigungsminimierung
Windangebot
Artenschutz
Erholung
Landschaftsbild
dominierende landschaftsprägende Gesamtanlagen
Richtfunkstrecken mit Puffer
Bauschutzbereich Flughafen Frankfurt Hahn
Im Folgenden wir die Anwendung dieser Kriterien ausgeführt.
Gemäß § 35 BauGB, Absatz 1, ist im Außenbereich ein Vorhaben nur zulässig, wenn
örtliche Belange nicht entgegenstehen, die ausreichende Erschließung gesichert ist und
wenn es (...) der Erforschung, Entwicklung oder Nutzung der Wind- oder Wasserenergie
dient. Gemäß Satz 3, 3. Absatz, dürfen raumbedeutsame Vorhaben den Zielen der
Raumordnung nicht widersprechen. Öffentliche Belange stehen raumbedeutsamen Vor-
haben nach Absatz 1 nicht entgegen, soweit die Belange bei der Darstellung dieser Vor-
haben als Ziele der Raumordnung abgewogen worden sind. Öffentliche Belange stehen
einem Vorhaben nach Absatz 1, Nr. 2 bis 6 in der Regel auch dann entgegen, soweit
hierfür durch Darstellungen im Flächennutzungsplan oder als Ziele der Raumordnung eine
Ausweisung an anderer Stelle erfolgt ist.
Dies ist die gesetzliche Ermächtigungsgrundlage für den Flächennutzungsplan, Bereiche
für die Windenergie und Ausschlussflächen zu bilden. Die „Hinweise zur Beurteilung der
Zulässigkeit von Windenergieanlagen“ der Landesregierung Rheinland-Pfalz vom 30. Ja-
nuar 2006 bilden die Richtschnur für die Kriterien zur Bildung von Konzentrations- und
Ausschlussflächen im vorliegenden Flächennutzungsplan. Die Kriterien sind den Verhält-
nissen von Kastellaun entsprechend angepasst.
Bei den Kriterien handelt es sich um Ausschließungsgründe, warum auf bestimmten Flä-
chen keine Windkraftanlagen stehen dürfen. Einige der Kriterien sind selbsterklärend,
andere sind im Folgenden genau zu begründen:
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Siedlungsgebiete
Wohn- und Mischbauflächen, Sondergebiete, insbesondere die, die der Erholung dienen,
einschließlich dem Stadtwald von Kastellaun, der als Sondergebiet mit der Zweckbestim-
mung „Walderholung“ dargestellt ist, Gemeinbedarfsflächen, nicht dargestellte Siedlun-
gen, Siedlungen im Außenbereich, gewerbliche Bauflächen, Militärgebiete, Spiel-, Sport-
und Freizeitflächen, Straßen, Wege, Hochspannungs-Freileitungstrassen sowie Rohrlei-
tungen.
Die Siedlungsflächen im weiteren Sinne, einschließlich Infrastrukturflächen, sowohl die
vorhandenen als auch die gemäß Flächennutzungsplan oder anderweitig geplanten Flä-
chen (wie geplante Feriendörfer/Freizeitanlagen gemäß Tourismusflächenkonzept), ste-
hen als Standorte für Windenergieanlagen nicht zur Verfügung.
Richtfunkstrecken
Die Richtfunkstrecken werden nicht mehr als Ausschlusskriterium herangezogen. Es hat
sich gezeigt, dass im Einzelfall unter oder über die Richtfunkstrecken gebaut werden
kann. Auch der Abstand zu den Richtfunkstrecken, der von den einzelnen Richtfunkbe-
treibern gefordert wird, unterscheidet sich. Daher werden die bekannten Richtfunk-
strecken in Text und Karte aufgenommen, aber nicht mehr generell ausgeschlossen. Im
Genehmigungsverfahren ist die Verträglichkeit mit den Richtfunkstrecken zu klären.
Im Verfahren wurde eine Richtfunkstrecke, die stillgelegte Trasse Kastellaun-
Fleckertshöhe benannt. Dazu wurde ein erforderlicher Abstand von 100 m beiderseits,
insgesamt also 200 m, benannt und in die Karte eingetragen.
Die anderen Richtfunkstrecken sind Übernahmen aus älteren Flächennutzungsplanstän-
den. Es kann nicht ausgeschlossen werden, dass sie nicht mehr genutzt werden.
Schutzgebiete, vorgeschlagene Schutzgebiete und deren Abstände
FFH-Gebiete, Vogelschutzgebiete, geschützte Landschaftsbestandteile, vorgeschlagene
Landschaftsschutzgebiete für den Arten und Biotopschutz, geplante Naturschutzgebiete,
Flächen nach § 30 BNatSchG.
Seit der 2. Fortschreibung wurden die wertvollen Biotope und die pauschal geschützten
Biotope gemäß § 30 BNatSchG im Rahmen einer landesweiten Kartierung neu erfasst.
Es wird die neue Kartierung herangezogen, um die Biotope, die gemäß § 30 BNatSchG
pauschal geschützt sind, auszuschließen. Insofern erfolgt eine Aktualisierung (vgl. Ab-
bildung unten).
Die genannten vorhandenen Schutzgebiete stehen für Windenergieanlagen nicht zur Ver-
fügung, da durch die förmliche beziehungsweise de facto Ausweisung als Schutzgebiet
die Förderung und Entwicklung beziehungsweise Erhaltung der zu schützenden Biotope,
Pflanzen und Tierarten sowie Landschaften prioritär vorgegeben ist.
Die im Flächennutzungsplan dargestellten vorgeschlagenen Schutzgebiete (vorgeschla-
genes Landschaftsschutzgebiet für den Arten und Biotopschutz, geplantes Naturschutz-
gebiet) stehen der Windenergienutzung ebenfalls nicht zur Verfügung. Es handelt sich
um ökologisch wertvolle und sensible Bereiche, die schützenswert sind (siehe Anlage).
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Die vorgeschlagenen Landschaftsschutzgebiete für den Arten- und Biotopschutz stehen
einer Windenergienutzung nicht pauschal entgegen. Hier ist individuell zu prüfen und zu
begründen, welchem Belang in der Abwägung Priorität eingeräumt werden soll.
Abb. 1: bestehende (orange) und geplante Konzentrationsflächen (grün) und pauschal ge-
schützte Biotope gemäß § 30 BNatSchG (violett)
Um Beeinträchtigungen auf die Schutzgebiete, (…) Vogelschutzgebiete und das vorge-
schlagene Naturschutzgebiet zu vermeiden, werden diese Schutzgebiete mit einem
200 m–Puffer belegt. Zu den geschützten Landschaftsbestandteilen, zu vorgeschlage-
nen Landschaftsschutzgebieten für den Arten- und Biotopschutz sowie zu den Flächen
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nach § 30 BNatSchG wird pauschal kein 200 m-Puffer vorgesehen. Hierfür wird indivi-
duell überprüft, inwieweit ggf. ein Schutzabstand erforderlich ist.
Häufig finden sich innerhalb der möglichen Konzentrationsflächen bzw. an deren unmit-
telbarem Rand Biotope, die gemäß § 30 BNatSchG pauschal geschützt sind. Es handelt
sich dabei in der Regel um Quellbäche. Sie stehen einer Windenergienutzung regelmäßig
nicht zur Verfügung.
Im Rundschreiben aus dem Jahr 2006 wird ein 200 m-Abstand zu pauschal geschützten
Biotopen empfohlen. Die Hinweise zur Beurteilung der Zulässigkeit von Windenergiean-
lagen – Vorabinformationen des MULEWF Rheinland-Pfalz vom Dezember 2011 enthal-
ten diesen pauschalen Abstand nicht mehr.
Etwa 5.700 ha des Planungsraums von insgesamt 15.300 ha (~37 %) liegen in einem
Abstand von 200 m eines pauschal geschützten Biotops. Aufgrund dieser erheblichen
Größenordnung und der individuell unterschiedlichen Situationen ist ein regelmäßiger
Ausschluss eines 200 m-Abstands um pauschal geschützte Biotope nicht zielführend.
Vielmehr ist eine individuelle Betrachtung erforderlich. Der individuell erforderliche Ab-
stand ist im Genehmigungsantrag im Rahmen des landschaftspflegerischen Beitrags zu
begründen. Grundlage dazu bieten u.a. die faunistischen Untersuchungen zu den mög-
lichen Konzentrationsflächen.
Die Kreisverwaltung weist darauf hin, dass sie neben vertiefenden Artenschutzunter-
suchungen auch hydrogeologische Untersuchungen auf der Anlagengenehmigungsebene
fordern wird, soweit Quell- und Bachsysteme betroffen sind. Wenn im Rahmen der An-
lagengenehmigung Standorte näher als 200 m zu pauschal geschützten Bereichen bean-
tragt werden, ist hierfür eine ausführliche Begründung seitens des Antragstellers erfor-
derlich. In Einzelfällen kann auch ein größerer Pufferabstand als die genannten 200 m
notwendig sein.
Auch zu den FFH-Gebieten wird auf einen pauschalen Abstand verzichtet. Mit Aus-
nahme einer Fläche halten jedoch alle geplanten Konzentrationsflächen einen Abstand
von mindestens 200 m zu FFH-Gebieten ein. Diese eine Fläche (Nr. 1 in Sabershausen)
betreffend wird im Rahmen der Genehmigung nachzuweisen sein, dass eine erhebliche
Beeinträchtigung des FFH-Gebiets nicht stattfindet.
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dung und Umweltbericht, genehmigte Fassung, September 2012
Abb. 2: geplante Konzentrationsfläche 1 (kräftig grün) mit angrenzendem FFH-Gebiet (blassgrün)
Flächen für den Naturschutz
Flächen für Maßnahmen zum Schutz, zur Pflege und zur Entwicklung von Boden, Natur
und Landschaft gemäß § 5 (2) Nr. 10 BauGB, kartierte Biotope mit der Bewertung I, IIa
oder IIb. („alte Biotopkartierung“).
Im Rahmen der Integration der Landschaftsplanung in den Flächennutzungsplan fand
eine Abwägung zwischen den landschaftsplanerischen Zielvorstellungen und den Ziel-
vorstellungen anderer Landnutzungen (Forstwirtschaft, Landwirtschaft, Städtebau) statt.
Dabei wurden einige von der Landschaftsplanung fachlich vorgeschlagene Flächendar-
stellungen nicht übernommen. Grundsätzlich ist eine Einzelfallüberprüfung notwendig, ob
die Belange zur Weiterentwicklung von Natur und Landschaft Vorrang haben gegenüber
den Belangen der Windenergienutzung.
Die „alte“ Biotopkartierung mit ihren Bewertungen I, IIa, IIb, III ist durch eine neuere Kar-
tierung aktualisiert worden. Die zuvor so kartierten Biotope wurden jedoch im Land-
schaftsplan berücksichtigt und bei der Integration in den Flächennutzungsplan weitge-
hend als Flächen gemäß § 5 (2) Nr. 10 BauGB dargestellt. Die Biotope der Wertigkeit I,
IIa, IIb, III der „alten“ Biotopkartierung sind darüber hinaus in der Karte „Ermittlung der
Potenzialflächen“ der 2. Fortschreibung in der Anlage enthalten.
Die wertvollen Biotope der neuen Biotopkartierung werden nicht pauschal ausgeschlos-
sen, außer wie bereits oben erwähnt, die pauschal geschützten Biotope gemäß
§ 30 BNatSchG.
Rohstoffflächen
Die entsprechend im Regionalen Raumordnungsplan Mittelrhein-Westerwald dargestell-
ten Flächen werden für die Windenergienutzung ausgeschlossen. Windenergieanlagen
auf entsprechenden Flächen beeinträchtigen die vorrangigen und vorbehaltlichen Nut-
zungen erheblich.
Vorrangflächen Forst
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gründung und Umweltbericht, genehmigte Fassung, September 2012
Es ist in jedem einzelnen Fall zu prüfen, ob Windenergieanlagen den Zielen der Vorrang-
flächen Forst widersprechen oder nicht. Die Gründe, die zur Ausweisung von Vorrang-
flächen Forst geführt haben, sind vielfältig.
Die geplanten Konzentrationsflächen 8 und 10 liegen (teilweise) in Vorrangflächen für
die Forstwirtschaft.
Das Forstamt Kastellaun hat in Abstimmung mit der Zentralstelle der Forstverwaltung im
Rahmen der Beteiligung gemäß § 20 LPlG und § 4 (1) BauGB folgendes mitgeteilt: „Eine
ordnungsgemäße Forstwirtschaft und die Nutzung der Windenergie im Wald schließen
sich aus forstfachlicher Sicht auf diesen genannten Flächen nicht aus. Eine Windener-
gienutzung innerhalb dieser Waldflächen ist trotz bestehender Ausweisung als Vorrang-
gebiete für die Forstwirtschaft somit möglich.“ (Schreiben des Forstamts Kastellaun vom
05.01.2011).
Ein Zielabweichungsverfahren ist somit nicht erforderlich.
Abstand von Siedlungsbereichen
Um die Siedlungen ist zum Schutz vor Immissionen ein Puffer erforderlich.
In der vorliegenden 2. bzw. 6. Fortschreibung ist entsprechend den Empfehlungen in den
„Hinweisen zur Beurteilung der Zulässigkeit von Windenergieanlagen“ vom 30. Januar
2006 in der Regel ein Mindestabstand von 1.000 m zu Wohn- und Mischgebieten ange-
setzt. Um nicht dargestellte Siedlungen bzw. Siedlungen im Außenbereich ist ein Puffer
von 500 m angesetzt. Neben der damit verbundenen Sicherheit vor Lärm und Schatten-
wurf bietet diese Entfernung einen ausreichenden Schutz vor dem Dominanzeffekt. Un-
ter Dominanz ist zu verstehen, dass der Blick unwillkürlich auf das dominierende Objekt
gelenkt wird.
Konzentrationsflächen dürfen zu den eigenen Ortsgemeinden den Mindestabstand von
1.000 m unterschreiten, wenn dies von der Ortsgemeinde gewünscht wird. Diese Aus-
nahme wurde bereits in der 2. Fortschreibung, wenn es die besonderen Umstände er-
laubten, zugelassen.
Der 1.000 m-Abstand zu den von der Verbandsgemeinde prioritär vorgesehenen Flächen
zur Entwicklung von Feriendörfern/Freizeitanlagen wird nicht mehr angesetzt. Dies be-
trifft vor allem die vorgesehene Freizeitanlage in Beltheim-Schnellbach, an die von Süden
bzw. Südwesten Windenergieanlagen heranrücken können. Die vorgesehene Freizeitan-
lage bei Bell ist durch die umgrenzenden Ortslagen vor heranrückenden Anlagen unter
einem 1.000 m-Abstand sowieso geschützt.
Um Gewerbesiedlungen ist ein Puffer von 125 m ausreichend. Um Grünflächen ist je
nach Schutzbedürftigkeit ein Abstand von 150 m (Sicherheitsgrenze, Fallhöhe) bei
Sportplätzen, bis zu 400 m bei Friedhöfen erforderlich.
Auch hier werden Abweichungen zugelassen, wenn zu eigenen, dargestellten Gewerbe-
flächen, die aber noch nicht bebaut sind, der Abstand auf Wunsch der jeweiligen Orts-
gemeinde unterschritten werden soll. Dies betrifft die gewerblichen Bauflächen in der
Gemarkung Roth.
Seite 11, 6. Fortschreibung des Flächennutzungsplans der Verbandsgemeinde Kastellaun, Be-
gründung und Umweltbericht, genehmigte Fassung, September 2012
Bei Einhaltung dieser Abstände ist in der Regel davon auszugehen, dass dem Schutz
öffentlicher und privater Belange in dem gebotenen Umfang Rechnung getragen wird
und mögliche Nutzungskonflikte vermieden werden.
Pufferzonen um klassifizierte Straßen
Um die klassifizierten Straßen wird vom Landesbetrieb Mobilität (LBM) aus Sicherheits-
gründen ein Abstand entsprechend der Fallhöhe einer Windenergieanlage gefordert
(½ Fundamentdurchmesser + Nabenhöhe + ½ Rotordurchmesser). Anlagen mit einer
Gesamthöhe von weniger als 150 m werden heute nicht mehr installiert. Je nach Art
und Größe der Anlage kann in der Genehmigung ein größerer Abstand erforderlich wer-
den. Dies ist in dem nachgelagerten Baugenehmigungsverfahren zu klären. Als Aus-
schluss für die Windenergienutzung wird kein größerer Abstand herangezogen, weil man
auf Flächennutzungsplanebene noch nicht die genaue Größe der Anlagen kennt.
Wasserschutzgebiete
In einem Wasserschutzgebiet der Zone II sind Windenergieanlagen nicht zulässig, in der
Schutzzone III bedarf es der Einzelfallprüfung.
Im Gebiet der Verbandsgemeinde Kastellaun ist ein Wasserschutzgebiet (Zone II und I)
ausgewiesen (Quelle: Geoexplorer der geoportal-wasser.rlp.de, August 2011). Die ge-
plante Konzentrationsfläche 2 grenzt westlich an das Wasserschutzgebiet an.
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gründung und Umweltbericht, genehmigte Fassung, September 2012
3. Eignungs- und Auswahlkriterien
Die nach diesem Verfahren ermittelten sogenannten Potenzialflächen werden einer in-
tensiveren Prüfung unterworfen, um eine Auswahl der am besten geeigneten Flächen zu
treffen und die tatsächliche Bebaubarkeit weitestgehend sicherzustellen.
Wirtschaftlichkeit und Beeinträchtigungsminimierung
Von den Potenzialflächen ist eine Auswahl auch unter Wirtschaftlichkeitsaspekten und
unter Aspekten der geringstmöglichen Beeinträchtigungen zu treffen. Zur Wirtschaftlich-
keit spielen die Größe der Potenzialfläche, die Windhöffigkeit, die Erschließung durch
Wirtschaftswege und die Anschlussmöglichkeiten an Stromleitungen eine Rolle. In die-
sem Zusammenhang kann die Hangneigung zusammen mit anderen Wirtschaftlichkeits-
aspekten bedeutsam werden. Erschließbar durch Wirtschaftswege sind die Flächen alle.
Die Anschlussmöglichkeiten an die nächste Station zur Einspeisung in das Stromnetz
spielen bei Windparks (ab 3 Anlagen) kaum eine Rolle, da sich die Neuverlegung auch
einer mehrere Kilometer langen Leitung lohnt. Auch steile Hanglagen mit hohem Er-
schließungsaufwand können sich bei gegebener Windhöffigkeit lohnen. Die Summe meh-
rerer Wirtschaftlichkeitsaspekte kann zum Ergebnis der Unwirtschaftlichkeit führen.
Windangebot
Das zu erwartende Windangebot wird im Flächennutzungsplanverfahren anhand der vom
Deutschen Wetterdienst herausgegebenen Daten der „Jahresmittel der Windgeschwin-
digkeit in 50 m über Grund“ ermittelt. Sie sind das Ergebnis einer Modellierung und ge-
ben einen Hinweis auf ein mögliches Windangebot, sind jedoch für eine Projektierung
von Windenergieanlagen nicht ausreichend genau.
Die Windgeschwindigkeiten in 50 m über Grund können bei allen Potenzialflächen als
ausreichend angesehen werden, wobei es deutliche Unterschiede gibt. Die Leistung ei-
ner Windenergieanlage ist wesentlich von dem Windangebot abhängig. Die wirtschaft-
liche Nutzung einer Windenergieanlage ist - auch vor dem Hintergrund der aktuellen För-
derung nach EEG - auf die windstärksten Standorte beschränkt.
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gründung und Umweltbericht, genehmigte Fassung, September 2012
Abb. 3: Jahresmittel der Windgeschwindigkeit in 50 m über Grund mit den Konzentrations-
flächen
Artenschutz
Die Flächen müssen grundsätzlich auf ihre Eignung hinsichtlich des Artenschutzes über-
prüft werden. Dazu wurde eine faunistische Überprüfung in Auftrag gegeben, bei der
man insbesondere in Abstimmung mit der Unteren Naturschutzbehörde Vögel und Fle-
dermäuse untersucht hat. Die Untersuchungen weisen auf Ebene des Flächennutzungs-
plans eine geringere Tiefe und Intensität auf verglichen mit einer Überprüfung im Rah-
men der Genehmigungsunterlagen (Landschaftspflegerischer Begleitplan, Umweltver-
träglichkeitsprüfung).
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gründung und Umweltbericht, genehmigte Fassung, September 2012
Ungeeignet sind Flächen, in denen die Verbotstatbestände des § 44 BNatSchG der Er-
richtung und dem Betrieb von Windenergieanlagen entgegenstehen, weil dort geschützte
Arten vorkommen. Wenn nicht ausgeschlossen werden kann, dass einzelne Individuen
der geschützten Arten durch Windenergieanlagen erschlagen werden, muss gewährleis-
tet sein, dass die Gefährdung einzelner Arten nicht so gravierend ist, dass deren lokale
bzw. regionale Population gefährdet ist.
Zur Bewertung der Beeinträchtigung des Artenschutzes wurde das „Büro für Land-
schaftsökologie“ in Weilburg mit einem entsprechenden Gutachten beauftragt (siehe
Anlage „Konzentrationsflächen für Windenergie in der Verbandsgemeinde Kastellaun“,
Erhebung von artenschutzrechtlich relevanten Tiergruppen/-arten im Rahmen der FNP-
Fortschreibung“). Darin wurden neben Großvögeln (insbesondere Rotmilan und
Schwarzstorch) Zugvögel, alle Fledermausarten und die Wildkatze untersucht und deren
Konfliktpotenzial bewertet.
Insgesamt kommt das Gutachten zu dem Ergebnis, dass das Konfliktpotenzial einzelner
Potenzialflächen mit dem Artenschutz zwischen mittel (Stufe II) und sehr hoch (Stufe IV)
liegt (vgl. Abb. 4 und und Faunagutachten in der Anlage).
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gründung und Umweltbericht, genehmigte Fassung, September 2012
Abb. 4: unmaßstäbliche Verkleinerung der Karte „Gesamteinstufung Konfliktpotenzial“ des ar-
tenschutzrechtlichen Gutachtens des „Büro für Landschaftsökologie“, Weilburg
Als pauschale Ausschlusskriterien des Artenschutzes werden ein 3 km–Radius um einen
Schwarzstorchhorst sowie ein 1 km–Radius um einen Rotmilanhorst angesehen. Laut
Gutachten führt derzeit keines dieser beiden Kriterien in der Verbandsgemeinde Kastel-
laun zum Ausschluss oder der Begrenzung einer Potenzialfläche.
Die Fläche 6 (Hollnich) liegt im 3 km-Radius eines im Jahr 2010 einmalig belegten
Schwarzstorchhorstes. Dieser Horst wurde im Jahr 2011 wider Erwarten nicht erneut
genutzt. Da es nicht abzusehen ist, ob der Horst zukünftig genutzt wird, wird diese Flä-
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che in der Fortschreibung des Flächennutzungsplans dargestellt. Im Rahmen der Geneh-
migungsplanung muss hier ein besonderes Augenmerk auf den Artenschutz gelegt wer-
den. So könnte eine Nutzung der Fläche für Windenergie in einigen wenigen Jahren Ab-
stand zur Horstbelegung aufgenommen werden.
Alle sonstigen Vorkommen, Arten und Tiergruppen bedürfen einer individuellen Betrach-
tung bzw. Untersuchung. Die für eine abschließende Bewertung der Beeinträchtigung
erforderliche Untersuchungstiefe bleibt den faunistischen Gutachten zur Genehmigung
geplanter Windenergieanlagen vorbehalten.
Soweit aufgrund der vorgenommenen Untersuchungen und der vorliegenden Erkennt-
nisse nicht mit Sicherheit ausgeschlossen werden konnte, dass Anlagengenehmigungen
erteilt werden können, wurden die Flächen als geeignet angesehen, auch wenn ein ho-
hes Konfliktpotenzial besteht, welches erwarten lässt, dass Genehmigungen nur unter
Auflagen oder ggfs. auch gar nicht erteilt werden können.
Die jeweiligen Konzentrationsflächen sind groß genug, um den genauen Standort von
Windenergieanlagen den artenschutzrechtlichen Erfordernissen anzupassen. Sie haben
insgesamt eine Fläche, die der Windenergienutzung auch dann noch in substanzieller
Weise Raum verschafft, wenn in Teilbereichen keine Anlagengenehmigung erteilt wer-
den kann.
Im Rahmen der konkreteren Untersuchungen wird eine Feinsteuerung der Standorte der
Windenergieanlagen innerhalb der Fläche nötig sein, um dem Arten- und Biotopschutz
Rechnung zu tragen. Möglicherweise werden Flächen für die Windenergienutzung nicht
im wirtschaftlichen Sinne optimal nutzbar sein, da eventuell Abstände zu Rotmilan- oder
größerem Fledermausvorkommen einzuhalten sind.
Vorbehaltsgebiete für den Arten- und Biotopschutz dienen nicht dazu, um mögliche Po-
tenzialflächen pauschal auszuschließen, zumal es sich bei den Windenergieanlagen um
punktuelle Eingriffe handelt. Die Eingriffe sind in der Regel durch entsprechende Aus-
gleichsmaßnahmen kompensierbar. Es kommt daher im Allgemeinen zu keinen nachhal-
tigen Beeinträchtigungen des Arten- und Biotopschutzes.
Erholung
Die Potenzialflächen 1, 3 und 4 liegen im „Vorbehaltsbereich für die Erholung“ gemäß
Regionalem Raumordnungsplan. Die Ortsgemeinden Bell, Beltheim und Buch sind Erho-
lungsgemeinden. In der Abwägung ist der Erholung ein besonderes Gewicht beizumes-
sen. Die Landschaft für die naturnahe, landschaftsgebundene, stille Erholung der Bevöl-
kerung soll erhalten und entwickelt werden.
Auf der anderen Seite soll der Ausbau der Windenergie auf allen Ebenen gefördert und
vorangetrieben werden.
Der Bau von Windrädern verändert die Landschaft. Eine damit vermutlich einhergehende
Beeinträchtigung der naturverbundenen Erholungsnutzung kann nur schwerlich bewertet
werden, da das Empfinden einer Störung bzw. Beeinträchtigung durch Windräder subjek-
tiv ist. Während für Teile der Bevölkerung Windenergieanlagen positiv belegt sind (CO2-
neutral, örtliche Stromproduktion, zukunftssicher, …), fühlen sich andere z.B. von den
großen technischen Anlagen in der Landschaft, dem Lärm oder den Blinklichtern gestört.
Seite 17, 6. Fortschreibung des Flächennutzungsplans der Verbandsgemeinde Kastellaun, Be-
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Die Verbandsgemeinde sieht mit dem weiteren Ausbau der Windenergieanlagen an den
vorgesehenen Standorten keine gravierende Beeinträchtigung der Erholung verbunden,
zumal die wichtigsten Wanderwege entlang der tief eingeschnittenen Bachtäler verlau-
fen. Dort stehen keine Windenergieanlagen.
Landschaftsbild
Das Gerichtsurteil, das zur Aufhebung der 1. Fortschreibung des Flächennutzungsplans
der Verbandsgemeinde Kastellaun führte, hat unter anderem ausgeführt, dass der groß-
flächige Ausschluss aus Gründen des Landschaftsschutzes in der Verbandsgemeinde
Kastellaun nicht greift.
Die Potenzialflächen 1, 3 und 4 liegen in einem „Raum für den besonderen Schutz des
Landschaftsbildes“ gemäß Regionalem Raumordnungsplan: „In den Räumen für den be-
sonderen Schutz des Landschaftsbildes soll die Vielfalt, Eigenart und Schönheit von Na-
tur und Landschaft nachhaltig geschützt und die Landschaft in ihrer Funktion als Raum
für die naturnahe, landschaftsgebundene, stille Erholung der Bevölkerung erhalten und
entwickelt werden. In diesen Räumen soll dem Schutz des Landschaftsbildes bei raum-
bedeutsamen Entscheidungen ein besonderes Gewicht beigemessen werden“.
Der Bau von Windrädern verändert die Landschaft und stellt einen Eingriff in das Land-
schaftsbild dar. Die Verbandsgemeinde Kastellaun liegt am Rand der oben genannten
großflächigen „Räume für den besonderen Schutz des Landschaftsbildes“. Im Zentrum
liegt die Mosel mit den ihr zugewandten Hängen und Seitentälern. Da im Verbandsge-
meindegebiet bereits mehrere Windparks bestehen, führt die zusätzliche Ausweisung
von Konzentrationsflächen für die Windenergie nicht zu neuen, bisher in der Landschaft
nicht vorhandenen Elementen. Die geplanten Konzentrationsflächen liegen maximal 3 km
von bestehenden Windparks entfernt. Somit ist hier von einer zusätzlichen Beeinträchti-
gung des Landschaftsbildes in einem vorbelasteten Raum auszugehen.
Die Verbandsgemeinde sieht in dieser zusätzlichen Veränderung des Landschaftsbildes
keine erhebliche Beeinträchtigung, die einer Windenergienutzung entgegensteht.
Die Fläche Nr. 1 liegt zusätzlich innerhalb des Landschaftsschutzgebiets „Moselgebiet
von Schweich bis Koblenz“. Diese geplante Konzentrationsfläche ist als eine Einheit mit
der bereits bebauten Konzentrationsfläche in Beltheim zu sehen, die auch im Land-
schaftsschutzgebiet liegt. Insofern führt die zusätzliche Konzentrationsfläche nur zu ei-
ner geringfügigen weiteren Beeinträchtigung des großflächigen Landschaftsschutzge-
biets.
Auf die Darstellung der im Rahmen der 2. Fortschreibung ermittelten Potenzialflächen
um die Ortslagen Dommershausen und Sabershausen wird nach wie vor, vor allem aus
Landschaftsbildgründen, verzichtet.
Dominierende landschaftsprägende Gesamtanlagen
Bezüglich der Auswirkungen auf „dominierende landschaftsprägende Gesamtanlagen mit
erheblicher Fernwirkung“, die gemäß dem Ziel des Regionalen Raumordnungsplans Mit-
telrhein-Westerwald vor optischen Beeinträchtigungen zu bewahren sind, wurde ein
Gutachten in Auftrag gegeben (vgl. Anlage).
Seite 18, 6. Fortschreibung des Flächennutzungsplans der Verbandsgemeinde Kastellaun, Be-
gründung und Umweltbericht, genehmigte Fassung, September 2012
Dieses kommt zu folgenden Ergebnissen:
Im ROP sind folgende drei „dominierende landschaftsprägende Gesamtanlagen
mit erheblicher Fernwirkung“ benannt: Burg Kastellaun, Ruine Balduinseck und
Burg Waldeck. Davon wird nur die Burg Kastellaun aufgrund ihrer Lage und Aus-
dehnung als dominierende Gesamtanlage mit erheblicher Fernwirkung und Kon-
fliktpotenzial mit Windenergie eingestuft und im Gutachten berücksichtigt.
Windenergieanlagen im Radius von etwa 2 km westlich bis nordöstlich der Burg
Kastellaun beeinträchtigen laut Gutachten die landschaftsprägende Gesamtanlage
erheblich. Für diesen Bereich wird ein Ausschluss empfohlen.
In einer Gleitzone von 2 - 3 km Radius bedarf es dem Gutachten entsprechend ei-
nes Einzelnachweises im Rahmen der Genehmigungsplanung, ob eine erhebliche
Beeinträchtigung vorliegt oder nicht.
In der unmittelbaren Umgebung der Verbandsgemeinde Kastellaun gibt es keine weiteren
derartigen Anlagen, die berücksichtigt werden müssten.
Die Verbandsgemeine Kastellaun schließt sich den Empfehlungen des Gutachtens weit-
gehend an. Die Empfehlung, dass der Ausschluss genau bei einem Radius von 2 km um
die Burg Kastellaun anzusetzen ist, erscheint jedoch nicht plausibel und juristisch an-
greifbar. Die im Gutachten enthaltene Fotomontage der möglichen Windenergieanlagen
in Buch (Fläche 4, vgl. Abb. 11 des Gutachtens) lässt keine Zäsur zwischen der ersten,
ca. 1,9 km von der Burg entfernten und der zweiten, mehr als 2 km entfernten WEA er-
kennen. Ein Ausschluss der in ca. 1,9 km Entfernung zur Burg Kastellaun geplanten
WEA scheint willkürlich zu sein.
Da - vergleichbar mit dem Artenschutz - aufgrund der vorgenommenen Untersuchungen
und der vorliegenden Erkenntnisse nicht mit Sicherheit ausgeschlossen werden kann,
dass Anlagengenehmigungen erteilt werden können, wird die gesamte geplante Fläche
als geeignet angesehen.
Bauschutzbereich Flughafen Frankfurt Hahn
In den südwestlichen Planungsraum reicht der Bauschutzbereich nach § 12 Abs. 3 Nr.
2B Luftverkehrsgesetz des Flughafens Frankfurt Hahn. In diesem Bereich sind Hinder-
nisse nur bis maximal 100 m über den Bezugspunkt, d.h. bis maximal 598 m MSL zu-
lässig. Diese Restriktionen gelten für die Fläche 7 und teilweise auch für die Fläche 9.
Sonderlandeplatz für Ultraleichtflugzeuge Bell-Hundheim
Hindernisse in unmittelbarer Nähe zur Platzrunde des Sonderlandeplatzes für Ultraleicht-
flugzeuge stellen ein erhebliches Sicherheitsrisiko dar. Daher ist ein Mindestabstand von
600 m zur Platzrunde einzuhalten.
Die geplante Konzentrationsfläche 8 (Gemarkungen Bell-Hundheim und Hasselbach) wird
durch den geforderten Abstand begrenzt.
Altablagerungen
Im Bereich der geplanten Konzentrationsfläche 7 ist eine Ablagerungsstelle mit Nummer
140 03 009-0207 bekannt. Beim Bau von Windenergieanlagen ist im Vorfeld die SGD
Nord, Regionalstelle WAB Koblenz, zu beteiligen.
Seite 19, 6. Fortschreibung des Flächennutzungsplans der Verbandsgemeinde Kastellaun, Be-
gründung und Umweltbericht, genehmigte Fassung, September 2012
Fläche 5 (Roth)
Im parallel zur Flächennutzungsplanung laufenden Genehmigungsverfahren für Wind-
energieanlagen auf der geplanten Konzentrationsfläche in Roth wurde deutlich, dass aus
Gründen des Biotopschutzes die südliche Erweiterung (nach den Verfahrensschritten
gem. §§ 3 (1) und 4 (1) BauGB aufgenommen) nicht für eine Windenergienutzung zur
Verfügung steht. Die Darstellung der südlichen Erweiterung wird daher nicht weiter ver-
folgt.
Vorbelastung mit Windenergieanlagen
In der Verbandsgemeinde Kastellaun stehen – wie in benachbarten Verbandsgemeinden
des Hunsrücks auch – bereits zahlreiche WEA. Diese sind bei der Neuplanung und
- genehmigung zu berücksichtigen. Eine Übersicht über die bestehenden, genehmigten
und in Bau befindlichen Windenergieanlagen gibt Abbildung 5.
Abb. 5: bestehende, im Bau befindliche und genehmigte Windenergieanlagen im Rhein-Huns-
rück-Kreis, Stand November 2011, unmaßstäbliche Verkleinerung
Seite 20, 6. Fortschreibung des Flächennutzungsplans der Verbandsgemeinde Kastellaun, Be-
gründung und Umweltbericht, genehmigte Fassung, September 2012
Konformität mit dem Regionalen Raumordnungsplan
Zurzeit gibt es keinen Regionalen Raumordnungsplan, der die Windenergie steuert.
Darstellung der Konzentrationsflächen
Im Rahmen der 2. Fortschreibung wurden bereits 255,3 ha Konzentrationsfläche für die
Windenergie ausgewiesen. Dies entspricht bei einer Verbandsgemeindegröße von
15.306 ha rund 1,7 % der Verbandsgemeindefläche.
Im Rahmen dieser 6. Fortschreibung werden weitere 202,5 ha als Konzentrationsflächen
dargestellt. Damit erhöht sich der Anteil der Konzentrationsflächen an der Verbandsge-
meindefläche auf 3,0 %.
Die Darstellung erfolgt als Sonderbaufläche mit der Zweckbestimmung Windenergie.
Eine generelle Beschränkung der Höhe erfolgt nicht. Für Teile der „Alt-Konzentrationsflä-
chen“ Beltheim und Braunshorn bleibt die maximale Gesamthöhe der Windenergieanla-
gen auf 150 m gemäß § 5 (2) Nr. 1 BauGB i.V.m. § 16 (1) BauNVO festgelegt. Es sind
die Flächenanteile, die innerhalb des 1.000 m-Abstands zu der Ortslage Braunshorn und
innerhalb des 800 m-Abstandes zur Ortslage Beltheim liegen, um die Dominanzwirkung
auf die Ortslagen zu begrenzen. Damit ist eine wirtschaftliche Nutzung gegeben, aber
die Anlagen können nicht zu hoch werden.
In den dargestellten Sonderbauflächen mit der Zweckbestimmung Windenergie sind fol-
gende Nutzungen zulässig:
Windkraftanlagen einschließlich der dazugehörigen Nebenanlagen, wie Trafosta-
tionen und Übergabestationen
Gleichzeitig mit der Darstellung der Sonderbauflächen für die Windenergie wird der üb-
rige Bereich der Verbandsgemeinde Kastellaun für die Nutzung von Windenergie ausge-
schlossen. Außerhalb der dargestellten Sonderbauflächen mit Zweckbestimmung Wind-
energie sind im Geltungsbereich des Flächennutzungsplans gemäß § 35 (1) Nr. 6 BauGB
i.V.m. § 35 (3) Satz 3 BauGB keine weitere Windenergieanlagen zulässig. Das betrifft
sowohl Windparks als auch Einzelanlagen.
Seite 21, 6. Fortschreibung des Flächennutzungsplans der Verbandsgemeinde Kastellaun, Be-
gründung und Umweltbericht, genehmigte Fassung, September 2012
4. Flächenbeschreibungen
Konzentrationsfläche1 (Büro für Landschaftsökologie: Nummer 10)
Ortsgemeinde Dommershausen, Ortsteil Sabershausen
Abb. 6: Konzentrationsfläche 1
1 Städtebauliche Kenndaten 2,6 ha nördlich einer bestehenden und bebauten Konzen-
trationsfläche für Windenergie.
2 Inhalt, wichtigste Ziele,
Bedarf
Sonderbaufläche „Windenergie“.
3 Bisherige Darstellung Fläche für Wald, in geringem Umfang im Osten Fläche
gem. § 5 (2) Nr. 10 BauGB.
4 Bedeutsame Ziele des
Umweltschutzes/der Ent-
wicklungskonzeption der
Landschaftsplanung
Flächen für Maßnahmen zum Schutz, zur Pflege und zur
Erhaltung von Boden, Natur und Landschaft gem. § 5 (2)
Nr. 10 BauGB: Laub-, Misch-, Nadelforst, Weihnachts-
baumkultur, standorttypischer, naturnaher Wald.
5 Übergeordnete Planungen ROP-Entwurf 2011:
- Vorbehaltsgebiet Erholung und Tourismus
- Vorbehaltsgebiet Regionaler Biotopverbund
ROP 2006:
- Raum für den besonderen Schutz des Landschafts-
bildes,
- Vorbehaltsgebiet Arten- und Biotopschutz,
- Vorbehaltsgebiet Erholung/Fremdenverkehr.
6 Lage/Topographie Lage westlich Heyweiler nördlich der K 31
370 – 390 m ü.NN. nach Nordosten geneigt.
7 Naturräumliche Gliederung 243.11 Äußere Hunsrückhochfläche: Von West nach Ost
ansteigende, in mehrere breite Riedel aufgelöste Hoch-
fläche. Kerbtalförmige Einschnitte der zur Mosel entwäs-
sernden Läufe von Baybach, Mörsdorfer Bach und
Dünnbach.
Seite 22, 6. Fortschreibung des Flächennutzungsplans der Verbandsgemeinde Kastellaun, Be-
gründung und Umweltbericht, genehmigte Fassung, September 2012
8 Geologie und Boden
(Schutzgut Boden), HpnV*
BGL* der Ton- und Schluffschiefer mit wechselnden An-
teilen an Grauwacke, Kalkstein, Sandstein und Quarzit,
z.T. wechselnd mit Lösslehm;
HpnV: Hainsimsen-Buchenwald, relativ basenreiche Aus-
bildung ansonsten armer Verhältnisse (d.h. mäßig
basenarm), sehr frische Variante.
9 Oberflächen- und Grund-
wasser (Schutzgut Was-
ser)
Oberflächenwasser: Schüssel-Bach östlich angrenzend
Grundwasser: Es herrscht eine mittlere Grundwasserüber-
deckung – schwach versauert, eine geringe Grundwas-
serneubildung (>70-100 mm/a Westteil, >50-75 mm/a
Ostteil)
keine Wasserschutzgebiete.
10 Klima (Schutzgut Klima/
Luft)
Frischluftproduktionsfläche (Wald).
11 Biotope, Tiere (Schutzgut
Pflanzen und Tiere)
Biotope: Wald, überwiegend Nadelforst
Kartierte Biotope: FFH-Gebiet Nr. 5809-301 „Moselhänge
und Nebentäler der unteren Mosel“ angrenzend,
kartiertes Biotop „Bachtal westlich Heyweiler“ (BK-5810-
0013-2009) östlich angrenzend, pauschal geschütztes
Gewässer (Schüssel-Bach) östlich angrenzend (ggfs. hy-
drogeologisches Gutachten erforderlich)
mittleres bis hohes artenschutzrechtliches Konfliktpoten-
zial;
Fledermäuse: Nördlich gelegene Überwinterungsquartiere
und Wochenstuben, mittleres Konfliktpotenzial;
potenzielle Quartierbäume meiden, Nachuntersuchung
Fledermäuse Baybachtal;
Vögel: leerer Horst, Konfliktpotenzial mittel;
Wildkatze: potenzieller Siedlungsraum und Korridor, hohes
Konfliktpotenzial.
12 Landschaftsbild, Erholung,
Kulturgüter, sonstige
Schutzgüter (Schutzgüter
Landschaft, Kultur)
Landschaftsschutzgebiet „Moselgebiet von Schweich bis
Koblenz“, 3 km südöstlich von Burg Waldeck; Hunsrück-
höhenweg verläuft in der Nähe; Baybachtal verläuft nörd-
lich mit minimaler Sichtbeziehung;
Waldeck-Tour (Radweg) verläuft südlich/westlich in ca.
200 m Entfernung, Waldeck-Weg und Hunsrück Höhen-
weg verlaufen ca. 300 m westlich;
Vorbelastung durch südlich angrenzenden Windpark (5
WEA)
mäßig strukturierte Landschaft, keine sonstigen erheb-
lichen Defizite, rel. exponierte Lage.
13 Immissionen (Schutzgut
Mensch)
Eventuelle Immissionskonflikte müssen bei konkreter Pla-
nung beachtet werden, Abstand zu bebauten Ortslagen:
Heyweiler und Steffenshof: 1.000 m, Mannebach: ca.
1.400 m.
14 Wirkungsgefüge Teilweise anthropogen überformt durch intensive Forst-
wirtschaft, damit verbunden teilweise reduziertes Arten-
spektrum sowie Boden- und Grundwasserbelastungen.
Seite 23, 6. Fortschreibung des Flächennutzungsplans der Verbandsgemeinde Kastellaun, Be-
gründung und Umweltbericht, genehmigte Fassung, September 2012
15 Voraussichtliche Auswir-
kungen der Planung
Versiegelung mit Beeinträchtigung des Boden- und Was-
serhaushalts durch Fundamente, Verlust von Biotopflä-
chen (Wald), Beeinträchtigung des Landschaftsbilds durch
Windenergieanlagen
mittel bis hohes artenschutzrechtliches Konfliktpotenzial.
16 Auswirkungen der Null-
variante
keine Änderung der Nutzungsstruktur und -intensität er-
kennbar.
17 Geplante Umweltschutz-
maßnahmen
Ausgleichsmaßnahmen in südlich und östlich angrenzen-
den Waldgebieten: Strukturierung des Offenlandes, Auf-
wertung von Fichtenforsten, Sicherung von Altbäumen.
18 Planungsalternativen siehe Methodik zur Ermittlung von Potenzialflächen.
19 NATURA 2000 FFH-Gebiet Nr. 5809-301 „Moselhänge und Nebentäler
der unteren Mosel“ angrenzend
Eine erhebliche Beeinträchtigung muss bei konkreter Pla-
nung ausgeschlossen werden.
20 Fazit Es besteht ein mittleres bis hohes artenschutzrechtliches
Konfliktpotenzial.
Das FFH-Gebiet, das pauschal geschützte Biotop und
schutzwürdige Biotope müssen bei der Feinsteuerung der
Anlagen beachtet werden. Dabei ist auch der notwendige
Abstand zu den Biotopen fachlich zu ermitteln. Es werden
keine Schutzgebiete erheblich beeinträchtigt. Es werden
keine wertvollen abiotischen Faktoren beeinträchtigt. Die
Beeinträchtigung des Landschaftsbilds ist nicht gravie-
rend. Es sind weder gravierende Beeinträchtigungen des
Menschen noch von Kulturgütern und Sachgütern zu be-
fürchten. Falls punktuell gravierende Beeinträchtigungen
zu befürchten sind, kann dem durch eine Feinsteuerung
im Rahmen des Genehmigungsprozesses entgegenge-
steuert werden, gegebenenfalls ist eine windenergetisch
optimale Ausnutzung nicht möglich.
21 Sonstiges ---
Seite 24, 6. Fortschreibung des Flächennutzungsplans der Verbandsgemeinde Kastellaun, Be-
gründung und Umweltbericht, genehmigte Fassung, September 2012
Konzentrationsfläche 2 (Büro für Landschaftsökologie: Nummer 8 (Teilfläche))
Ortsgemeinde Gödenroth, Ortsgemeinde Beltheim und Ortsteil Beltheim-Frankweiler
Abb. 7: Konzentrationsfläche 2
1 Städtebauliche Kenndaten 111,8 ha.
2 Inhalt, wichtigste Ziele,
Bedarf
Sonderbaufläche „Windenergie“.
3 Bisherige Darstellung Fläche für Wald, z.T. Fläche gem. § 5 (2) Nr. 10 BauGB
im Wald.
4 Bedeutsame Ziele des
Umweltschutzes/der Ent-
wicklungskonzeption der
Landschaftsplanung
in Teilen:
- Erhalt bzw. Entwicklung von Waldrändern,
- Erhalt bzw. Entwicklung von Vernetzungslinien
entlang von Bächen (standortgerechter Wald in
Gewässernähe).
5 Übergeordnete Planungen ROP-Entwurf 2011:
z.T. Vorbehaltsgebiet Regionaler Biotopverbund
(entlang Gewässer von Nordwest),
z.T. Vorbehaltsgebiet Forst
ROP 2006:
z.T. Vorbehaltsgebiet Arten- und Biotopschutz.
6 Lage/Topographie Lage zwischen Beltheim im Westen, Gödenroth im Süden,
Beltheim-Frankweiler im Norden, Schnellbach im Nord-
osten und Braunshorn im Südosten
ca. 430-495 m ü.NN.
von Nordwesten nach Osten ansteigend.
7 Naturräumliche Gliederung 243.10 Innere Hunsrückhochfläche: wellige, durch zahl-
reiche Quellmulden und meist breite Muldentäler geglie-
derte Hochfläche mit der Nahe-/Mosel-Wasserscheide
etwa entlang der Hunsrückhöhenstraße.
8 Geologie und Boden
(Schutzgut Boden)
HpnV
BGL der Ton- und Schluffschiefer mit wechselnden An-
teilen an Grauwacke, Kalkstein, Sandstein und Quarzit,
z.T. wechselnd mit Lösslehm.
Seite 25, 6. Fortschreibung des Flächennutzungsplans der Verbandsgemeinde Kastellaun, Be-
gründung und Umweltbericht, genehmigte Fassung, September 2012
HpnV: Hainsimsen-Buchenwald, teils in relativ
basenreicher Ausbildung ansonsten armer Verhältnisse
(d.h. mäßig basenarm), im Nordwesten auch in sehr fri-
scher Ausprägung und stellenweise Quellwald.
9 Oberflächen- und Grund-
wasser (Schutzgut Was-
ser)
pauschal geschütztes Gewässer/Bach innerhalb
Kluftgrundwasserleiter mit geringer Grundwasserführung
Trinkwasserschutzgebiet Zone II östlich angrenzend
Grundwasser schwach versauert, z.T. versauert.
10 Klima (Schutzgut Klima/
Luft)
Kaltluftproduktionsfläche (Wald).
11 Biotope, Tiere (Schutzgut
Pflanzen und Tiere)
Biotope: Fichtenwald, Laub-, Nadelbaum-Fichtenmisch-
wald, Nadelbaum-Buchenmischwald, Windwurfflächen;
kartierte Biotope: Quellbach (BT-5810-0904-2009), Blei-
bachtal westlich Beltheim (BK-5810-0041-2009);
Nur für ein kleines Teilgebiet (südlicher Bereich, Gemar-
kung Gödenroth) wurden faunistische Gutachten mit dem
Ergebnis eines hohen artenschutzrechtlichen Konfliktpo-
tenzials erstellt;
Fledermäuse: gering besuchte Jagdgebiete, mittleres Kon-
fliktpotenzial;
Vögel: Horstfund (Mäusebussard), Trichterwirkung/Ver-
dichtung für Vogelzug, hohes Konfliktpotenzial;
Wildkatze: Wanderkorridor, potenzieller Siedlungsraum,
(Kreisverwaltung: gesichertes Vorkommen der Wildkatze
im Gebiet), hohes Konfliktpotenzial;
Prüfung des Vogelzugs, Nachuntersuchung Fledermäuse,
Prüfung Vorkommen Rotmilan (in nördlichen Bereich im
Frühjahr 2011 Hinweis auf Rotmilan-Brutverdacht, (Stel-
lungnahme KV zu § 3 (2) und 4 (2) BauGB)).
12 Landschaftsbild, Erholung,
Kulturgüter, sonstige
Schutzgüter (Schutzgüter
Landschaft, Kultur)
Vorbelastung des größeren Raumes durch eine Vielzahl
von WEA;
Waldeck-Tour (Radweg) verläuft nördlich teils angren-
zend, ein Aussichtspunkt und eine Grillhütte befinden sich
im Südbereich, eine Schutzhütte grenzt südwestlich an;
im weiteren Umfeld mäßig strukturierte Landschaft, keine
sonstigen erheblichen Defizite; im Osten der geplanten
Konzentrationsfläche exponierte Lage (lokaler Hoch-
punkt);
Hügelgrab im Südbereich.
13 Immissionen (Schutzgut
Mensch)
Eventuelle Immissionskonflikte müssen bei konkreter Pla-
nung beachtet werden. Abstand Braunshorn 1.000 m,
Gödenroth 1.000 m, Beltheim 1.500 m, Frankweiler
1.000 m, Schnellbach 1.000 m.
14 Wirkungsgefüge Anthropogen überformt durch intensive Wald-/Forstnut-
zung, damit verbunden teilweise reduziertes Arten-
spektrum.
Seite 26, 6. Fortschreibung des Flächennutzungsplans der Verbandsgemeinde Kastellaun, Be-
gründung und Umweltbericht, genehmigte Fassung, September 2012
15 Voraussichtliche Auswir-
kungen der Planung
geringfügige Versiegelung mit Beeinträchtigung des Bo-
den- und Wasserhaushalts durch Fundamente, Verlust
von Biotopflächen (Wald), Beeinträchtigung des Land-
schaftsbilds durch Windenergieanlagen.
Hohes artenschutzrechtliches Konfliktpotenzial (bezogen
auf den Teilbereich im Süden in der Gemarkung Göden-
roth, im Nordwesten höheres artenschutzrechtliches Kon-
fliktpotenzial vermutet.
16 Auswirkungen der Null-
variante
Keine Änderung der Nutzungsstruktur und -intensität er-
kennbar.
17 Geplante Umweltschutz-
maßnahmen
Ausgleichsmaßnahmen vorzugsweise in der näheren Um-
gebung (Waldrandentwicklung, Strukturierung des Offen-
landes, Umbau von Fichtenforsten, Sicherung von Alt-
bäumen, Anbau standorttypischer Baumarten entlang von
Gewässern).
18 Planungsalternativen siehe Methodik zur Ermittlung von Potenzialflächen.
19 NATURA 2000 ---
20 Fazit Es besteht ein hohes artenschutzrechtliches Konfliktpo-
tenzial.
Es werden keine wertvollen Biotope und Schutzgebiete
erheblich beeinträchtigt. Es werden keine wertvollen abio-
tischen Faktoren beeinträchtigt. Die Beeinträchtigung des
Landschaftsbilds ist nicht gravierend. Es sind keine gra-
vierenden Beeinträchtigungen des Menschen von Kultur-
gütern und Sachgütern zu befürchten. Falls punktuell gra-
vierende Beeinträchtigungen zu befürchten sind, kann
dem durch eine Feinsteuerung im Rahmen des Genehmi-
gungsprozesses entgegengesteuert werden. Gegebenen-
falls ist eine windenergetisch optimale Ausnutzung nicht
möglich.
Die faunistische Untersuchung erstreckte sich nur auf
einen Teilbereich der Konzentrationsfläche. Eine generali-
sierende Aussage für die gesamte Konzentrationsfläche
ist fachlich kaum möglich, die Datenlage für eine ab-
schließende naturschutzfachliche Einschätzung/Bewer-
tung nicht ausreichend.
Kumulativer Effekt mit den östlich bereits bestehenden
bzw. beantragten WEA im Bereich Braunshorn, Bicken-
bach und Lingerhahn relevant. Eine Pflicht zur Durchfüh-
rung einer UVP auf Ebene der Anlagengenehmigung
scheint schon jetzt wahrscheinlich. Von erheblicher Be-
deutung ist hierbei die Nähe zu den bereits vorbelasteten
Ortslagen Braunshorn und Schnellbach. (Stellungnahme
KV zu § 3 (2) und 4 (2) BauGB).
21 Sonstiges stillgelegte Richtfunkstrecke Kastellaun-Fleckertshöhe
Hügelgräber im Süden.
Seite 27, 6. Fortschreibung des Flächennutzungsplans der Verbandsgemeinde Kastellaun, Be-
gründung und Umweltbericht, genehmigte Fassung, September 2012
Konzentrationsfläche 3 (Büro für Landschaftsökologie: Nummer 9)
Ortsgemeinde Dommershausen, Ortsteil Sabershausen
Abb. 8: Konzentrationsfläche 3 Abb. 9: Auszug aus dem FNP der
VG Treis-Karden, Stand Vorentwurf
1 Städtebauliche Kenndaten 6,4 ha an der Grenze zur Verbandsgemeinde Treis-Karden
2 Inhalt, wichtigste Ziele,
Bedarf
Sonderbaufläche „Windenergie“ mit Anschluss einer ge-
planten Konzentrationsfläche in der angrenzenden Ver-
bandsgemeinde Treis-Karden, Ortsgemeinde Zilshausen
(geplant).
3 Bisherige Darstellung Fläche für Wald.
4 Bedeutsame Ziele des
Umweltschutzes/der Ent-
wicklungskonzeption der
Landschaftsplanung
Flächen für Maßnahmen zum Schutz, zur Pflege und zur
Erhaltung von Boden, Natur und Landschaft § 5 (2) Nr.
10 BauGB (östlicher Teil).
5 Übergeordnete Planungen ROP Entwurf 2011:
Landesweiter Biotopverbund,
Vorranggebiet Forstwirtschaft;
ROP 2006:
Raum für besonderen Schutz des Landschaftsbil-
des.
6 Lage/Topographie Lage zwischen Zilshausen im Nordwesten, Korweiler im
Nordosten, Mörz im Süden
ca. 340-360 m ü.NN., von Südost nach Nordwest anstei-
gend.
7 Naturräumliche Gliederung 243.11 Äußere Hunsrückhochfläche: Von West nach Ost
ansteigende, in mehrere breite Riedel aufgelöste Hochflä-
che. Kerbtalförmige Einschnitte der zur Mosel entwäs-
sernden Läufe von Baybach, Mörsdorfer Bach und
Dünnbach.
Seite 28, 6. Fortschreibung des Flächennutzungsplans der Verbandsgemeinde Kastellaun, Be-
gründung und Umweltbericht, genehmigte Fassung, September 2012
8 Geologie und Boden
(Schutzgut Boden),
HpnV
BGL der Ton- und Schluffschiefer mit wechselnden An-
teilen an Grauwacke, Kalkstein, Sandstein und Quarzit,
z.T. wechselnd mit Lösslehm.
HpnV: Perlgras-Buchenwald, rel. basenarm.
9 Oberflächen- und Grund-
wasser (Schutzgut Was-
ser)
pauschal geschützter Mittelgebirgsbach am Ostrand;
Bereich tertiärer Bruchschollen, geringe Grundwasserneu-
bildung, mittlere Grundwasserüberdeckung, schwach ver-
sauertes Grundwasser.
10 Klima (Schutzgut Klima/
Luft)
Frischluftproduktionsfläche (Wald).
11 Biotope, Tiere (Schutzgut
Pflanzen und Tiere)
Biotope: Überwiegend Nadelforst, eine Windwurffläche;
Kartierte Biotope: am östlichen Rand verläuft in einer
Senke ein Mittelgebirgsbach. Südlich und östlich Über-
schneidung mit „Deimer- und Dünnbachtal nördlich Uhler“
(BK-5810-0045-2009);
das FFH Gebiet 5809-301 „Moselhänge und Nebentäler
der unteren Mosel“ grenzt mit ca. 150 m Abstand an.
Es herrscht ein hohes artenschutzrechtliches Konfliktpo-
tenzial.
Fledermäuse: Wochenstuben Bartfledermaus in Umge-
bung, partielle Jagdgebietsnutzung, mittleres-hohes Kon-
fliktpotenzial;
Vögel: Horstfund (Mäusebussard), Vogelzug eher nörd-
lich, mittleres-hohes Konfliktpotenzial;
Wildkatze: Potenzieller Siedlungsraum, nahe Wanderkorri-
dor, hohes Konfliktpotential;
Prüfung Vogelzug, Prüfung Vorkommen von Rotmilan und
Schwarzstorch, Prüfung Bezug Fledermäuse-Dünnbachtal.
12 Landschaftsbild, Erholung,
Kulturgüter, sonstige
Schutzgüter (Schutzgüter
Landschaft, Kultur)
Mäßig strukturierte Landschaft, keine erheblichen Defi-
zite, Hanglage.
Im südlich angrenzenden Bachtal verlaufen der
Deimerbachtalweg und die Mountainbike-Rundtour Kas-
tellaun-Balduinseck-Sulzmühle-Kaiserweiher;
FNP Treis-Karden: Konzentrationsfläche für Windenergie
in der Ortsgemeinde Zilshausen geplant (Stand März
2012: § 3 (1) BauGB)
Landschaftsschutzgebiet umgebend (VG Treis-Karden), im
angrenzenden Dünnbachtal liegen zahlreiche Mühlen.
13 Immissionen (Schutzgut
Mensch)
Eventuelle Immissionskonflikte müssen bei konkreter Pla-
nung beachtet werden. Durch pauschalen Abstand von
mindestens 1.000 m zum bewohnten Innenbereich und
500 m zu Siedlungen im Außenbereich (Sabelsmühle)
kann davon ausgegangen werden, dass eine wesentliche
Beeinträchtigung des Menschen nicht stattfindet. Ab-
stand Mörz 1.100 m, Korweiler 1.000 m.
14 Wirkungsgefüge Anthropogen überformt durch intensive Forstnutzung
(Nadelbaumbestände), damit verbunden teilweise redu-
ziertes Artenspektrum, Boden- und Grundwasserbelastun-
gen.
Seite 29, 6. Fortschreibung des Flächennutzungsplans der Verbandsgemeinde Kastellaun, Be-
gründung und Umweltbericht, genehmigte Fassung, September 2012
15 Voraussichtliche Auswir-
kungen der Planung
Geringfügige Versiegelung mit Beeinträchtigung des Bo-
den- und Wasserhaushalts, Verlust von Biotopflächen
(Wald), Beeinträchtigung des Landschaftsbildes durch
Windenergieanlagen;
Hohes artenschutzrechtliches Konfliktpotenzial.
16 Auswirkungen der Nullva-
riante
Keine Änderung der Nutzungsstruktur und –intensität
erkennbar.
17 Geplante Umweltschutz-
maßnahmen
Ausgleichsmaßnahmen im südlich angrenzenden FFH-Ge-
biet und der näheren Umgebung – Erhalt und Entwicklung
von: Borstgrasrasen/Zwergstrauchheiden, Vernetzungs-
achsen entlang von Bächen (Grünland), ökologisch sehr
hochwertigem sonstigem Wald, Vernetzungslinien entlang
von Bächen (Wald), Laubwald in Komplexen; Er-
halt/Reaktivierung von Niederwald.
18 Planungsalternativen siehe Methodik zur Ermittlung von Potenzialflächen.
19 NATURA 2000 FFH Gebiet 5809-301 „Moselhänge und Nebentäler der
unteren Mosel“ in ca. 150 m Abstand.
20 Fazit Es besteht ein hohes artenschutzrechtliches Konfliktpo-
tenzial.
Das FFH-Gebiet, das pauschal geschützte Biotop (Mittel-
gebirgsbach) und schutzwürdige Biotope müssen bei der
Feinsteuerung der Anlagen beachtet werden. Dabei ist
auch der notwendige Abstand zu den Biotopen fachlich
zu ermitteln. Es werden keine Schutzgebiete erheblich
beeinträchtigt. Es werden keine wertvollen abiotischen
Faktoren beeinträchtigt. Die Beeinträchtigung des Land-
schaftsbilds ist nicht gravierend. Es sind keine gravieren-
den Beeinträchtigungen des Menschen, von Kulturgütern
und Sachgütern zu befürchten. Falls punktuell gravierende
Beeinträchtigungen zu befürchten sind, kann dem durch
eine Feinsteuerung im Rahmen des Genehmigungsprozes-
ses entgegen gesteuert wurden, gegebenenfalls ist eine
windenergetisch optimale Ausnutzung nicht möglich.
Die Kreisverwaltung teilt in ihrer Stellungnahme mit, dass
kumulative Effekte hinsichtlich des Vogelzugs mit den
geplanten Anlage auf Gemarkung Zilshausen zu erwarten
sind. Wegen der Lage – umschlossen von einem Land-
schaftsschutzgebiet und einem Raum für den besonderen
Schutz des Landschaftsbildes - ist derzeit von einem er-
höhten Erfordernis an den Ersatz bzw. Ersatzzahlungen
für den unvermeidlichen Eingriff in das Landschaftsbild
auszugehen. (Stellungnahme KV zu § 3(2) und 4(2)
BauGB).
21 Sonstiges Überlagerung mit Richtfunkstrecke.
Seite 30, 6. Fortschreibung des Flächennutzungsplans der Verbandsgemeinde Kastellaun, Be-
gründung und Umweltbericht, genehmigte Fassung, September 2012
Konzentrationsfläche 4 (Büro für Landschaftsökologie: Nummer 7)
Ortsgemeinde Buch
Abb. 10: Konzentrationsfläche 4
1 Städtebauliche Kenndaten 21,7 ha nordöstlich Buch.
2 Inhalt, wichtigste Ziele,
Bedarf
Sonderbaufläche „Windenergie“.
3 Bisherige Darstellung Fläche teils für Landwirtschaft und teils für Wald.
4 Bedeutsame Ziele des
Umweltschutzes/der Ent-
wicklungskonzeption der
Landschaftsplanung
Flächen für Maßnahmen zum Schutz, zur Pflege und zur
Erhaltung von Boden, Natur und Landschaft §5 (2) Nr. 10
BauGB: Grünland, standorttypischer Wald.
5 Übergeordnete Planungen ROP Entwurf 2011:
z.T. Vorbehaltsgebiet regionaler Biotopverbund Be-
reich Richtung Ourbach
z.T. Vorbehaltsgebiet Forstwirtschaft
ROP 2006:
Raum für den besonderen Schutz des Landschafts-
bildes,
Vorbehaltsgebiet Arten- und Biotopschutz,
Vorbehaltsgebiet Landwirtschaft,
Vorbehaltsbereich für die Erholung.
6 Lage/Topographie Lage zwischen Buch und Uhler;
380 – 422 m ü.NN. mit Bacheinschnitten durchzogen
nach Nordwesten geneigt.
7 Naturräumliche Gliederung 243.11 Äußere Hunsrückhochfläche: Von West nach Ost
ansteigende, in mehrere breite Riedel aufgelöste Hoch-
fläche. Kerbtalförmige Einschnitte der zur Mosel entwäs-
sernden Läufe von Baybach, Mörsdorfer Bach und
Dünnbach.
Seite 31, 6. Fortschreibung des Flächennutzungsplans der Verbandsgemeinde Kastellaun, Be-
gründung und Umweltbericht, genehmigte Fassung, September 2012
8 Geologie und Boden
(Schutzgut Boden), HpnV
BGL der Ton- und Schluffschiefer mit wechselnden An-
teilen an Grauwacke, Kalkstein, Sandstein und Quarzit,
z.T. wechselnd mit Lösslehm;
HpnV: Hainsimsen Buchenwald, basenreich, stellenweise
sehr frisch, basenarmer Perlgras-Buchenwald, Quellwald.
9 Oberflächen- und Grund-
wasser (Schutzgut Was-
ser)
Oberflächenwasser: Ein Mittelgebirgsbach (Albusgraben)
quert die Fläche, ein Quellbach und eine Sickerquelle
grenzen unmittelbar an die Fläche an.
Grundwasser: Es herrscht eine mittlere Grundwasserüber-
deckung – schwach versauert, eine geringe Grundwas-
serneubildung (>70-100 mm/a)
keine Wasserschutzgebiete.
10 Klima (Schutzgut Klima/
Luft)
Frisch- und Kaltluftproduktionsflächen (Wald, Offenland).
11 Biotope, Tiere (Schutzgut
Pflanzen und Tiere)
Biotope: Wälder (überwiegend Laubwald), Offenland
(Acker und Grünland), Bäche/Quellen
Kartierte Biotope: Eichen-Buchenmischwald (BT-5910-
0183-2009), „Ourbachtal westlich Uhler“ mit Zuflüssen
(BK-5910-0005-2009 im Gebiet, ein Quellbach und eine
Sickerquelle unmittelbar anschließend)
vorgeschlagenes Landschaftsschutzgebiet mit Schwer-
punkt Arten- und Biotopschutz im Norden berührt, hohes
bis sehr hohes artenschutzrechtliches Konfliktpotenzial;
Fledermäuse: Überwinterungsquartiere und Wochenstu-
ben in der Umgebung (Zwergfledermaus, Graues Langohr,
Fransenfledermaus), ev. Verbindungselement zwischen
zwei Tälern, hohes-sehr hohes Konfliktpotenzial;
Vögel: Horstnachweise (Mäusebussard), Behinderung des
bodennahen Vogelzugs, Flächenzuschnitt problematisch,
Konfliktpotenzial hoch;
Wildkatze: Potenzieller Siedlungsraum, mittleres-hohes
Konfliktpotenzial;
Prüfung des Vogelzugs, Prüfung auf Barrierewirkung für
Fledermäuse, Empfehlung: Zuschnitt verändern;
Die Kreisverwaltung nennt wiederholte Flugbeobachtun-
gen von Rotmilan und Schwarzstorch.
12 Landschaftsbild, Erholung,
Kulturgüter, sonstige
Schutzgüter (Schutzgüter
Landschaft, Kultur)
Lage ca. 1 km südlich eines Windparks mit 3 WEA in der
Ortsgemeinde Uhler
Mäßig strukturierte Landschaft, keine sonstigen erheb-
lichen Vorbelastungen; exponierte Lage; 1,9 km westlich
der Burg Kastellaun;
Im nördlich angrenzenden Ourbachtal in ca. 250 m Ab-
stand verlaufen die Mountainbike-Rundtour Kastellaun-
Balduinseck-Sulzmühle-Kaiserweiher, Drei-Täler-Weg und
zentral durch das Gebiet der Balduinsrundweg;
Durch den Flächenzuschnitt wird nach Einschätzung der
Kreisverwaltung ein erheblicher Eingriff in das Land-
schaftsbild in Blickrichtung Ortslage Uhler und Buch vor-
bereitet.
Seite 32, 6. Fortschreibung des Flächennutzungsplans der Verbandsgemeinde Kastellaun, Be-
gründung und Umweltbericht, genehmigte Fassung, September 2012
13 Immissionen (Schutzgut
Mensch)
Eventuelle Immissionskonflikte müssen bei konkreter Pla-
nung beachtet werden. Durch pauschalen Abstand von
mindestens 1.000 m zum bewohnten Innenbereich und
500 m zu Siedlungen im Außenbereich kann davon aus-
gegangen werden, dass eine wesentliche Beeinträchti-
gung des Menschen nicht stattfindet. Abstand Buch
1.000 m, Mörz 1.000 m, Uhler 1.300 m, Kastellaun
1.600 m, Bell 1.100 m.
14 Wirkungsgefüge Teils anthropogen überformt durch intensive Acker-/
Grünlandnutzung und Forstwirtschaft, damit verbunden
teilweise reduziertes Artenspektrum, Boden- und Grund-
wasserbelastungen; in Stellen naturnahe Waldbereiche.
15 Voraussichtliche Auswir-
kungen der Planung
Geringfügige Versiegelung mit Beeinträchtigung des Bo-
den- und Wasserhaushalts, Verlust von Biotopflächen
(Wald, Ackerflächen, Grünland), Beeinträchtigung des
Landschaftsbilds durch Windenergieanlagen
hohes–sehr hohes artenschutzrechtliches Konfliktpoten-
zial.
16 Auswirkungen der Null-
variante
keine Änderung der Nutzungsstruktur und -intensität er-
kennbar.
17 Geplante Umweltschutz-
maßnahmen
Ausgleichsmaßnahmen am Standort und dem nördlich
gelegenen Ourbachtal - Erhalt und Entwicklung von: Ver-
netzungsachsen entlang von Bächen (Grünland), sonsti-
gem ökologisch sehr hochwertigem Wald, Vernetzungsli-
nien entlang von Bächen (standortgerechter Wald), natur-
nahen Stillgewässern.
18 Planungsalternativen Siehe Methodik zur Ermittlung von Potenzialflächen.
19 NATURA 2000 „Moselhänge und Nebentäler der unteren Mosel“ (FFH-
5809-301) in einigen Hundert Metern Entfernung;
Eine erhebliche Beeinträchtigung dürfte ausgeschlossen
sein.
20 Fazit Es besteht ein hohes bis sehr hohes artenschutzrechtli-
ches Konfliktpotenzial.
Die pauschal geschützten Biotope (Mittelgebirgsbach,
Quellbach, Sickerquelle) und schutzwürdige Biotope (Ei-
chen-Buchenmischwald) müssen bei der Feinsteuerung
der Anlagen beachtet werden. Dabei ist auch der not-
wendige Abstand zu den Biotopen fachlich zu ermitteln.
Es werden keine Schutzgebiete erheblich beeinträchtigt.
Es werden keine wertvollen abiotischen Faktoren beein-
trächtigt. Das Kulturgut „Burg Kastellaun befindet sich in
< 2 km-Abstand von der südlichen Grenze der Konzen-
trationsfläche. Die Beeinträchtigung des Landschaftsbilds
ist nicht gravierend. Es sind keine gravierenden Beein-
trächtigungen des Menschen, von Kulturgütern und
Sachgütern zu befürchten. Falls punktuell gravierende
Beeinträchtigungen zu befürchten sind, kann dem durch
eine Feinsteuerung im Rahmen des Genehmigungspro-
zesses entgegen gesteuert werden, gegebenenfalls ist
Seite 33, 6. Fortschreibung des Flächennutzungsplans der Verbandsgemeinde Kastellaun, Be-
gründung und Umweltbericht, genehmigte Fassung, September 2012
eine windenergetisch optimale Ausnutzung nicht möglich.
Aufgrund der Flugbeobachtungen von Rotmilan und
Schwarzstorch sind diese Arten im Rahmen der Anlagen-
genehmigung vertiefend zu untersuchen. Mit Einschrän-
kungen durch Abschaltalgorithmen zum Schutz der Fle-
dermaus muss gerechnet werden. (Stellungnahme KV zu
§§ 3 (2) und 4 (2) BauGB).
21 Sonstiges Parallel zum Flächennutzungsplanverfahren wurde bereits
die Genehmigung für 5 Windenergieanlagen auf dieser
Fläche beantragt. Es erfolgte eine Genehmigung für 3
WEA in der Mitte der Konzentrationsfläche. Geplante
WEA am nördlichen und südlichen Rand der Konzentra-
tionsflächen waren nicht genehmigungsfähig.
Seite 34, 6. Fortschreibung des Flächennutzungsplans der Verbandsgemeinde Kastellaun, Be-
gründung und Umweltbericht, genehmigte Fassung, September 2012
Konzentrationsfläche 5 (Büro für Landschaftsökologie: Nummer 6)
Ortsgemeinde Roth
Abb. 11: Konzentrationsfläche 5
1 Städtebauliche Kenndaten 7,4 ha.
2 Inhalt, wichtigste Ziele,
Bedarf
Sonderbaufläche „Windenergie“.
3 Bisherige Darstellung Fläche für Wald.
4 Bedeutsame Ziele des
Umweltschutzes/der Ent-
wicklungskonzeption der
Landschaftsplanung
teilweise Erhaltungsbereiche für standorttypischen, natur-
nahen Wald.
5 Übergeordnete Planungen ROP Entwurf 2011:
ROP 2006:
6 Lage/Topographie Lage zwischen Roth und Hollnich
400– 420 m ü.NN. im Osten absteigend.
7 Naturräumliche Gliederung 243.10 Nordöstliche Hunsrückhochfläche: 450 bis 550 m
hohe flachwellige Hochfläche mit geringer Zertalung und
der Nahe-/Mosel-Wasserscheide.
8 Geologie und Boden
(Schutzgut Boden), HpnV
BGL der Ton- und Schluffschiefer mit wechselnden An-
teilen an Grauwacke, Kalkstein, Sandstein und Quarzit,
z.T. wechselnd mit Lösslehm;
HpnV: Hainsimsen-Buchenwald.
9 Oberflächen- und Grund-
wasser (Schutzgut Was-
ser)
Oberflächenwasser: Keine Oberflächengewässer;
Grundwasser: Mittlere-günstige Grundwasserüberdeckung
– schwach versauert, geringe Grundwasserneubildung
(>75-100 mm/a), keine Wasserschutzgebiete.
10 Klima (Schutzgut Klima/
Luft)
Frischluftproduktionsfläche (Wald).
Seite 35, 6. Fortschreibung des Flächennutzungsplans der Verbandsgemeinde Kastellaun, Be-
gründung und Umweltbericht, genehmigte Fassung, September 2012
11 Biotope, Tiere (Schutzgut
Pflanzen und Tiere)
Biotope: vorwiegend Windwurfflächen, etwas Laubwald,
etwas Nadelwald;
Kartierte Biotope: südlich angrenzend „Waldgebiet östlich
Kastellaun“ (BK-5910-0217-2009), darin ein Quellbach
(BT-5910-0729-2009) und ein Buchenwald (BT5910-
0731-2009);
mittleres bis hohes artenschutzrechtliches Konfliktpoten-
zial, dabei wurde der Ostteil des Bereichs nicht unter-
sucht;
Fledermäuse: Wochenstuben in Ortslagen (Zwergfleder-
maus), Jagdgebiet, keine Erhebungen im südöstlichen
Bereich, mittleres-hohes Konfliktpotenzial;
Vögel: Keine Horstfunde in 1 km Radius, geringe Auswir-
kungen auf Vogelzug, mittleres Konfliktpotenzial;
Wildkatze: Potenzieller Siedlungsraum, geringes-mittleres
Konfliktpotenzial;
potenzielle Quartierbäume meiden, Nachuntersuchung zu
Fledermäusen.
12 Landschaftsbild, Erholung,
Kulturgüter, sonstige
Schutzgüter (Schutzgüter
Landschaft, Kultur)
Mäßig strukturierte Landschaft, keine erheblichen Defi-
zite; 2,2 km östlich der Burg Kastellaun;
Südlich in ca. 600 m Abstand verläuft der Schinder-
hannes-Radweg sowie die Radwege Kastellauner Fern-
Seh-Tour und Waldeck-Tour, nördlich grenzt ein Ausläufer
des Rother Pfades an.
13 Immissionen (Schutzgut
Mensch)
Eventuelle Immissionskonflikte müssen bei konkreter Pla-
nung beachtet werden. Abstand Gammelshausen
1.400 m, Kastellaun Ortslage 1.000 m, Roth 800 m, Gö-
denroth 1.100 m;
14 Wirkungsgefüge Anthropogen überformt durch intensive Forstwirtschaft,
damit verbunden teilweise reduziertes Artenspektrum.
15 Voraussichtliche Auswir-
kungen der Planung
Geringfügige Versiegelung mit Beeinträchtigung des Bo-
den- und Wasserhaushalts, Verlust von Biotopflächen
(Wald, Windwurfflächen), Beeinträchtigung des Land-
schaftsbilds durch Windenergieanlagen
mittleres bis hohes artenschutzrechtliches Konfliktpoten-
zial
16 Auswirkungen der Null-
variante
Keine Änderung der Nutzungsstruktur und -intensität er-
kennbar.
17 Geplante Umweltschutz-
maßnahmen
Ausgleichsmaßnahmen in südlich und östlich angrenzen-
den Waldgebieten - Erhalt und Entwicklung von: Vernet-
zungsachsen entlang von Bächen (Grünland), sonstigem
ökologisch sehr hochwertigem Wald, Vernetzungslinien
entlang von Bächen (standortgerechter Wald), naturnahen
Stillgewässern.
18 Planungsalternativen Siehe Methodik zur Ermittlung von Potenzialflächen.
19 NATURA 2000 ---
Seite 36, 6. Fortschreibung des Flächennutzungsplans der Verbandsgemeinde Kastellaun, Be-
gründung und Umweltbericht, genehmigte Fassung, September 2012
20 Fazit Es besteht ein mittleres bis hohes artenschutzrechtliches
Konfliktpotenzial.
Es werden keine kartierten Biotope beeinträchtigt,
schutzwürdige Biotope müssen bei der Feinsteuerung der
Anlagen beachtet werden. Dabei ist auch der notwendige
Abstand zu dem pauschal geschützten Biotop fachlich zu
ermitteln. Es werden keine wertvollen abiotischen Fakto-
ren beeinträchtigt. Die Beeinträchtigung des Landschafts-
bilds ist nicht gravierend. Es sind keine gravierenden Be-
einträchtigungen des Menschen, von Kulturgütern und
Sachgütern zu befürchten. Falls punktuell gravierende
Beeinträchtigungen zu befürchten sind, kann dem durch
eine Feinsteuerung im Rahmen des Genehmigungsprozes-
ses entgegen gesteuert werden, gegebenenfalls ist eine
windenergetisch optimale Ausnutzung nicht möglich.
21 Sonstiges Zum Verfahrensschritt gemäß §§ 4 (2) und 3 (2) BauGB
wurde eine südlich und eine östliche Erweiterung vorge-
sehen. Für diese Erweiterungen liegen keine faunistischen
Daten vor. Die südliche Erweiterung hat sich im Rahmen
detaillierter Untersuchungen auf Ebene eines Genehmi-
gungsantrags als nicht genehmigungsfähig herausgestellt.
Diese südliche Erweiterung wurde daher wieder aus der
Darstellung genommen. Damit wurde die Anregung der
Kreisverwaltung im Rahmen von §§ 3 (2) und 4 (2)
BauGB teilweise aufgegriffen. Die verbleibende Fläche
inkl. östlicher Erweiterung bietet ausreichend Platz für
einen kleinen Windpark mit 2-3 WEA.
Seite 37, 6. Fortschreibung des Flächennutzungsplans der Verbandsgemeinde Kastellaun, Be-
gründung und Umweltbericht, genehmigte Fassung, September 2012
Konzentrationsfläche 6 (Büro für Landschaftsökologie: Nummer 5)
Ortsgemeinde Hollnich, Verbandsgemeinde Kastellaun
Abb. 12: Konzentrationsfläche 6
1 Städtebauliche Kenndaten 3,9 ha südöstlich Hollnich an der Grenze zur Ortsge-
meinde Laubach (VG Simmern).
2 Inhalt, wichtigste Ziele,
Bedarf
Sonderbaufläche „Windenergie“.
3 Bisherige Darstellung Fläche teils für Landwirtschaft und teils für Wald.
4 Bedeutsame Ziele des
Umweltschutzes/der Ent-
wicklungskonzeption der
Landschaftsplanung
Flächen für Maßnahmen zum Schutz, zur Pflege und zur
Erhaltung von Boden, Natur und Landschaft § 5 (2) Nr.
10 BauGB: Grünland, Gehölzstrukturen, Entwicklung zu
Laubwald.
5 Übergeordnete Planungen ROP Entwurf 2011:
ROP 2006:
6 Lage/Topographie Lage zwischen Hollnich und Laubach;
~480 m ü.NN. an einem Hang.
7 Naturräumliche Gliederung 243.10 Nordöstliche Hunsrückhochfläche: 450 bis 550 m
hohe flachwellige Hochfläche mit geringer Zertalung und
der Nahe-/Mosel-Wasserscheide.
8 Geologie und Boden
(Schutzgut Boden), HpnV
BGL der Ton- und Schluffschiefer mit wechselnden An-
teilen an Grauwacke, Kalkstein, Sandstein und Quarzit,
z.T. wechselnd mit Lösslehm.
9 Oberflächen- und Grund-
wasser (Schutzgut Was-
ser)
Oberflächenwasser: Keine Oberflächengewässer;
Grundwasser: Es herrscht eine mittlere Grundwasserüber-
deckung – schwach versauert, eine geringe Grundwas-
serneubildung (>70-100 mm/a im Nordteil, >50-75
mm/a im Südteil) und es bestehen keine Wasserschutzge-
biete.
10 Klima (Schutzgut Klima/
Luft)
Frischluftproduktionsfläche (Wald).
Seite 38, 6. Fortschreibung des Flächennutzungsplans der Verbandsgemeinde Kastellaun, Be-
gründung und Umweltbericht, genehmigte Fassung, September 2012
11 Biotope, Tiere (Schutzgut
Pflanzen und Tiere)
Biotope: Wälder (überwiegend Laubwald), Offenland
(Grünland)
Kartierte Biotope: Keine in unmittelbarer Nähe;
hohes artenschutzrechtliches Konfliktpotenzial;
Fledermäuse: Jagdgebiet, Wochenstuben in naher Orts-
lage (Zwergfledermaus), mittleres-hohes Konfliktpotenzial;
Gutachten im Zuge des Anlagengenehmigungsverfahrens
erforderlich, mit „umfänglichen Ersatzmaßnahmen und
Abschaltalgorithmen aus Gründen des Fledermausschut-
zes ist zu rechnen“ (Stellungnahme KV zu § 3 (2) und
4 (2) BauGB)
Vögel: Unbesetzte Horste (2011) darunter Schwarz-
storch, geringe Auswirkungen auf Vogelzug, hohes Kon-
fliktpotenzial;
Wildkatze: potenzielles Siedlungsgebiet mit geeigneten
Habitatstrukturen, mittleres-hohes Konfliktpotenzial; Gut-
achten zur Wildkatze erforderlich.
12 Landschaftsbild, Erholung,
Kulturgüter, sonstige
Schutzgüter (Schutzgüter
Landschaft, Kultur)
Mäßig strukturierte Landschaft, keine erheblichen Defi-
zite;
nördlich in ca. 100 m Abstand verläuft der
Schinderhannes-Radweg sowie die Radwege Kastellauner
Fern-Seh-Tour, Nahe-Hunsrück-Mosel Radroute und Wal-
deck-Tour. Die Mountaibike Rundtour Laubach-Spesen-
rother Heide verläuft durch das Gebiet.
13 Immissionen (Schutzgut
Mensch)
Eventuelle Immissionskonflikte müssen bei konkreter Pla-
nung beachtet werden. Abstand Hollnich 700 m, Eb-
schied 1.400 m, Gammelshausen 1.000 m.
14 Wirkungsgefüge Teils Anthropogen überformt durch Land- und Forstwirt-
schaft, damit verbunden teilweise reduziertes Artenspek-
trum, Boden- und Grundwasserbelastungen.
15 Voraussichtliche Auswir-
kungen der Planung
Geringfügige Versiegelung mit Beeinträchtigung des Bo-
den- und Wasserhaushalts, Verlust von Biotopflächen
(Wald, Gehölzgruppen), Beeinträchtigung des Land-
schaftsbilds durch Windenergieanlagen
hohes artenschutzrechtliches Konfliktpotenzial.
16 Auswirkungen der Null-
variante
Keine Änderung der Nutzungsstruktur und -intensität er-
kennbar.
17 Geplante Umweltschutz-
maßnahmen
Ausgleichsmaßnahmen vor Ort - Erhalt und Entwicklung
von: Waldwiesen als extensives Grünland;
Ausgleichsmaßnahmen in einem nördlich gelegenen
Waldstück: Erhalt und Entwicklung von Vernetzungslini-
en entlang von Bächen (standortgerechter Wald), Erhalt
und Entwicklung von Laubwald in Komplexen.
18 Planungsalternativen Siehe Methodik zur Ermittlung von Potenzialflächen.
19 NATURA 2000 ---
Seite 39, 6. Fortschreibung des Flächennutzungsplans der Verbandsgemeinde Kastellaun, Be-
gründung und Umweltbericht, genehmigte Fassung, September 2012
20 Fazit Es besteht ein hohes artenschutzrechtliches Konfliktpo-
tenzial.
Es werden keine wertvollen Biotope und Schutzgebiete
erheblich beeinträchtigt. Es werden keine wertvollen abio-
tischen Faktoren beeinträchtigt. Die Beeinträchtigung des
Landschaftsbilds ist nicht gravierend. Es sind keine gra-
vierenden Beeinträchtigungen des Menschen, von Kultur-
gütern und Sachgütern zu befürchten. Falls punktuell gra-
vierende Beeinträchtigungen zu befürchten sind, kann
dem durch eine Feinsteuerung im Rahmen des Genehmi-
gungsprozesses entgegen gesteuert werden, gegebenen-
falls ist eine windenergetisch optimale Ausnutzung nicht
möglich.
Untersuchungen zur Wildkatze sowie Brut und Vorkom-
men von Schwarzstorch und Rotmilan im Zuge des Anla-
gengenehmigungsverfahrens (Stellungnahme KV zu §§ 3
(2) und 4 (2) BauGB).
21 Sonstiges Haupttransportleitung RheinHunsrück Wasser in nördli-
cher Richtung.
Seite 40, 6. Fortschreibung des Flächennutzungsplans der Verbandsgemeinde Kastellaun, Be-
gründung und Umweltbericht, genehmigte Fassung, September 2012
Konzentrationsfläche 7 (Büro für Landschaftsökologie: Nummer 4)
Ortsgemeinde Bell, Ortsteile Leideneck und Krastel
Abb. 13: Konzentrationsfläche 7
1 Städtebauliche Kenndaten 10,5 ha nördlich Leideneck, 3 Teilflächen.
2 Inhalt, wichtigste Ziele,
Bedarf
Sonderbaufläche „Windenergie“
3 Bisherige Darstellung Flächen für Wald, Landwirtschaft;
Flächen gem. § 5 (2) Nr. 10 BauGB und Vernetzungskor-
ridor für den Arten- und Biotopschutz sowie die großräu-
mige Siedlungs- und Landschaftsgliederung unmittelbar
angrenzend.
4 Bedeutsame Ziele des
Umweltschutzes/der Ent-
wicklungskonzeption der
Landschaftsplanung
Flächen für Maßnahmen zum Schutz, zur Pflege und zur
Erhaltung von Boden, Natur und Landschaft § 5 (2) Nr.
10 BauGB: Grünland, Wald, Acker und Erhalt wichtiger
Trittsteinbiotope aus der Konzentrationsfläche ausge-
spart.
5 Übergeordnete Planungen ROP Entwurf 2011:
z.T. Vorbehaltsgebiet regionaler Biotopverbund;
ROP 2006:
Raum für den besonderen Schutz des Landschafts-
bildes,
anteilig Vorbehaltsgebiet Arten- und Biotopschutz.
6 Lage/Topographie Lage zwischen Leideneck im Süden und Wohnroth im
Norden, 390 – 430 m ü.NN. in Einzelteilen.
7 Naturräumliche Gliederung 243.10 Nordöstliche Hunsrückhochfläche: 450 bis 550 m
hohe flachwellige Hochfläche mit geringer Zertalung und
der Nahe-/Mosel-Wasserscheide; anteilig 243.11 Äußere
Hunsrückhochfläche: Von West nach Ost ansteigende, in
mehrere breite Riedel aufgelöste Hochfläche. Kerbtalför-
mige Einschnitte der zur Mosel entwässernden Läufe von
Baybach, Mörsdorfer Bach und Dünnbach.
8 Geologie und Boden
(Schutzgut Boden), HpnV
BGL der Ton- und Schluffschiefer mit wechselnden An-
teilen an Grauwacke, Kalkstein, Sandstein und Quarzit,
z.T. wechselnd mit Lösslehm;
HpnV: Hainsimsen-Buchenwald, teils in relativ basen-
reicher Ausbildung ansonsten armer Verhältnisse (d.h.
Seite 41, 6. Fortschreibung des Flächennutzungsplans der Verbandsgemeinde Kastellaun, Be-
gründung und Umweltbericht, genehmigte Fassung, September 2012
mäßig basenarm), Perlgras-Buchenwald mäßig basenreich
oder basenarm in einem kleinen Einzelbereich im SO.
9 Oberflächen- und Grund-
wasser (Schutzgut Was-
ser)
Oberflächenwasser: 2 Abgrabungsgewässer (Teiche) südl.
der mittleren Fläche (pauschal geschützt, BT-5910-0333-
2009);
Grundwasser: Es herrscht eine mittlere Grundwasserüber-
deckung – schwach versauert, eine geringe Grundwas-
serneubildung (>70-100 mm/a) und es bestehen keine
Wasserschutzgebiete.
10 Klima / Luft Frisch- und Kaltluftproduktionsflächen (Wald, Offenland)
11 Biotope, Tiere (Schutzgut
Pflanzen und Tiere)
Biotope: Laub- und Nadelforstbestände , Grünland, Acker-
land;
Kartierte Biotope: Bachtal des Mastershausener Baches
zwischen Leideneck und Wohnroth (BK-5910-0019-
2009), Abgrabungsgewässer (Lockergestein) (BT-5910-
0333-2009);
hohes bis sehr hohes artenschutzrechtliches Konfliktpo-
tenzial; in den Bereichen westlich und südlich sowie im
Südteil der Hauptfläche wurde keine faunistische Erhe-
bung durchgeführt.
Fledermäuse: Jagdgebiet, Überwinterungsquartiere in der
Umgebung, pot. Quartiergehölze, hohes-sehr hohes Kon-
fliktpotenzial;
Vögel: 1 Horst in Umgebung, potenzielle Beeinträchtigung
des Vogelzugs, hohes Konfliktpotenzial;
Wildkatze: potenzielles Siedlungsgebiet mit geeigneten
Habitatstrukturen, hohes Konfliktpotenzial;
Prüfung auf Vogelzug und Zuggeschehen Fledermäuse,
Bezug zu Winterquartieren der Fledermäuse. Sehr hohes
Konfliktpotenzial.
12 Landschaftsbild, Erholung,
Kulturgüter, sonstige
Schutzgüter (Schutzgüter
Landschaft, Kultur)
Mäßig strukturierte Landschaft, keine erheblichen Defi-
zite; teils exponierte Lage nahe zweier Hochpunkte;
Drei Mühlen befinden sich im angrenzenden Tal des
Mastershausener Baches, angrenzend an das Gebiet ver-
läuft der Mühlenweg. Der Hunsrückhöhenweg und die
Mühlentour schneiden in Nord-Süd Richtung das Gebiet.
13 Immissionen (Schutzgut
Mensch)
Eventuelle Immissionskonflikte müssen bei konkreter Pla-
nung beachtet werden. Abstand Leideneck, Krastel
1.000 m, Völkenroth 1.200 m, Mastershausen 1.700 m.
14 Wirkungsgefüge Anthropogen überformt durch teilweise intensive Forst-
und Landwirtschaft, damit verbunden teilweise reduzier-
tes Artenspektrum, Boden- und Grundwasserbelastungen.
15 Voraussichtliche Auswir-
kungen der Planung
Geringfügige Versiegelung mit Beeinträchtigung des Bo-
den- und Wasserhaushalts, Verlust von Biotopflächen
(Wald, Grünland, Ackerland), Beeinträchtigung des Land-
schaftsbilds durch Windenergieanlagen;
hohes bis sehr hohes artenschutzrechtliches Konfliktpo-
tenzial.
Seite 42, 6. Fortschreibung des Flächennutzungsplans der Verbandsgemeinde Kastellaun, Be-
gründung und Umweltbericht, genehmigte Fassung, September 2012
16 Auswirkungen der Null-
variante
Keine Änderung der Nutzungsstruktur und -intensität er-
kennbar.
17 Geplante Umweltschutz-
maßnahmen
Ausgleichsmaßnahmen im Planungsbereich und der nähe-
ren Umgebung - Erhalt und Entwicklung von: Vernet-
zungsachsen entlang von Bächen (Grünland), Grünland
mittlerer Standorte in Komplexen, Bruch- oder Sumpf-
wald, Laubwald in Komplexen, Erhalt und Aufwertung zu
naturnahen Stillgewässern, Schaffung von Lebensraum-
vernetzungen durch Gehölzpflanzungen.
18 Planungsalternativen Siehe Methodik zur Ermittlung von Potenzialflächen.
19 NATURA 2000 ---
20 Fazit Es besteht ein hohes bis sehr hohes artenschutzrechtli-
ches Konfliktpotenzial insbesondere hinsichtlich Wild-
katze, Vogelzug und den Fledermäusen.
Das pauschal geschützte Biotop (Abgrabungsgewässer
Lockergestein) und schutzwürdige Biotope müssen bei der
Feinsteuerung der Anlagen beachtet werden. Dabei ist
auch der notwendige Abstand zu den Biotopen fachlich
zu ermitteln. Es werden keine Schutzgebiete erheblich
beeinträchtigt. Es werden keine wertvollen abiotischen
Faktoren beeinträchtigt. Die Beeinträchtigung des Land-
schaftsbilds ist nicht gravierend. Es sind keine gravieren-
den Beeinträchtigungen des Menschen, von Kulturgütern
und Sachgütern zu befürchten. Falls punktuell gravierende
Beeinträchtigungen zu befürchten sind, kann dem durch
eine Feinsteuerung im Rahmen des Genehmigungsprozes-
ses entgegen gesteuert werden. Voraussichtlich ist eine
windenergetisch optimale Ausnutzung der Konzentrati-
onsfläche nicht möglich.
Die Wildkatzenhinweise machen Untersuchungen zur Art
im nachgelagerten Anlagengenehmigungsverfahren erfor-
derlich; sehr hohes Konfliktpotenzial hinsichtlich Fleder-
mäusen „wird hier zu einem erhöhtem Untersuchungs-
aufwand sowie voraussichtlich stark reduzierten Be-
triebslaufzeiten/Abschaltalgorithmen der WKA führen.
Aus Gründen des Quartierschutzes im Sinne des § 44
BNatSchG werden Teilflächen der Konzentrationsfläche
absehbar nicht als WKA-Standorte geeignet sein“ (Stel-
lungnahme KV zu §§ 3 (2) und 4 (2) BauGB).
21 Sonstiges Bauschutzbereich Flughafen Hahn,
Altablagerungen Reg.Nr. 140 03009-0207.
Seite 43, 6. Fortschreibung des Flächennutzungsplans der Verbandsgemeinde Kastellaun, Be-
gründung und Umweltbericht, genehmigte Fassung, September 2012
Konzentrationsfläche 8 (Büro für Landschaftsökologie: Nummer 3)
Ortsgemeinde Bell, Ortsgemeinde Hasselbach
Abb. 14: Konzentrationsfläche 8
1 Städtebauliche Kenndaten 12,0 ha.
2 Inhalt, wichtigste Ziele,
Bedarf
Sonderbaufläche „Windenergie“.
3 Bisherige Darstellung Fläche für Wald, teils Landwirtschaft (Ostteil), Fläche
gem. § 5 (2) Nr. 10 BauGB im Wald (entlang pauschal
geschütztem Bach).
4 Bedeutsame Ziele des
Umweltschutzes/der Ent-
wicklungskonzeption der
Landschaftsplanung
Flächen für Maßnahmen zum Schutz, zur Pflege und zur
Erhaltung von Boden, Natur und Landschaft § 5 (2) Nr.
10 BauGB: Erhalt von standorttypischem Wald.
5 Übergeordnete Planungen ROP Entwurf 2011:
ROP 2006: z.T. Vorranggebiet Wald/Forstwirtschaft.
6 Lage/Topographie Lage südlich Übungsplatz Breitenroth, westlich Hassel-
bach
430-440 m ü.NN..
7 Naturräumliche Gliederung 243.10 Nordöstliche Hunsrückhochfläche: 450 bis 550 m
hohe flachwellige Hochfläche mit geringer Zertalung und
der Nahe-/Mosel-Wasserscheide.
8 Geologie und Boden
(Schutzgut Boden), HpnV
BGL der Ton- und Schluffschiefer mit wechselnden An-
teilen an Grauwacke, Kalkstein, Sandstein und Quarzit,
z.T. wechselnd mit Lösslehm;
HpnV: Hainsimsen-Buchenwald, in Bachnähe sehr frisch,
im Ostteil auch eine relativ basenreiche Ausbildung an-
sonsten armer Verhältnisse (d.h. mäßig basenarm), im
Bachbereich Quellwald.
Seite 44, 6. Fortschreibung des Flächennutzungsplans der Verbandsgemeinde Kastellaun, Be-
gründung und Umweltbericht, genehmigte Fassung, September 2012
9 Oberflächen- und Grund-
wasser (Schutzgut Was-
ser)
Oberflächenwasser: pauschal geschützter Mittelgebirgs-
bach;
Grundwasser: Es herrscht eine mittlere Grundwasserüber-
deckung – schwach versauert, eine geringe Grundwas-
serneubildung (>50-75 mm/a) und es bestehen keine
Wasserschutzgebiete.
10 Klima (Schutzgut Klima/
Luft)
Frischluftproduktionsfläche (Wald).
11 Biotope, Tiere (Schutzgut
Pflanzen und Tiere)
Biotope: Laub-Nadelmischwald
pauschal gem. § 30 BNatSchG geschützter Bach
Biotopkartiert: Bäche und Feuchtbrachen nordöstlich
Hundheim (BK-5910-0261-2009), Mittelgebirgsbach (BT-
5910-0816-2009);
sehr hohes artenschutzrechtliches Konfliktpotenzial;
Fledermäuse: Intensiv frequentiertes Jagdgebiet, hohe
Artenzahl, Quartiergehölze, sehr hohes Konfliktpotenzial;
insgesamt wird die Konzentrationsfläche
Vögel: Horstnachweise (Mäusebussard, Rotmilan), ge-
ringe Auswirkungen auf Vogelzug; hohes-sehr hohes Kon-
fliktpotenzial; „Schwarzstorchsichtungen wurden (…) im
Jahr 2010 mehrfach mitgeteilt. Eine Brut ist aktuell je-
doch nicht bekannt (Stellungnahme KV zu §§ 3 (2) und 4
(2) BauGB).
Wildkatze: Potenzieller Siedlungsraum, geringes-mittleres
Konfliktpotenzial;
Prüfung auf Fledermausquartiere und –zuggeschehen,
Prüfung bzgl. Schwarzstorch und Rotmilan;
Fläche hinsichtlich Artenschutz insgesamt hochproblema-
tisch, insbesondere der östliche Teil (Stellungnahme KV
zu §§ 3 (2) und 4 (2) BauGB).
12 Landschaftsbild, Erholung,
Kulturgüter, sonstige
Schutzgüter (Schutzgüter
Landschaft, Kultur)
Mäßig strukturierte Landschaft, keine erheblichen Defi-
zite, südlich des Truppenübungsplatzes Pydna;
der Schinderhannes-Radweg verläuft in ca. 500 m Ab-
stand östlich des Gebietes.
13 Immissionen (Schutzgut
Mensch)
Eventuelle Immissionskonflikte müssen bei konkreter Pla-
nung beachtet werden. Abstand Hundheim 1.000 m,
Hasselbach 1.100 m, Krastel 2.300 m
14 Wirkungsgefüge Anthropogen überformt durch Forstwirtschaft mit weiten
Bereichen standorttypischen, naturnahen Waldes sowie
Ackerland, damit verbunden teilweise reduziertes Arten-
spektrum, Boden- und Grundwasserbelastungen.
15 Voraussichtliche Auswir-
kungen der Planung
Geringfügige Versiegelung mit Beeinträchtigung des Bo-
den- und Wasserhaushalts, Verlust von Biotopflächen
(Wald, Ackerland), Beeinträchtigung des Landschaftsbilds
durch Windenergieanlagen
sehr hohes artenschutzrechtliches Konfliktpotenzial.
16 Auswirkungen der Null-
variante
Keine Änderung der Nutzungsstruktur und -intensität er-
kennbar.
Seite 45, 6. Fortschreibung des Flächennutzungsplans der Verbandsgemeinde Kastellaun, Be-
gründung und Umweltbericht, genehmigte Fassung, September 2012
17 Geplante Umweltschutz-
maßnahmen
Ausgleichsmaßnahmen vor Ort und in südlich und östlich
angrenzenden Waldgebieten - Erhalt und Entwicklung
von: magerem Grünland in Komplexen, Waldwiesen,
Waldrändern, Vernetzungslinien entlang Bächen (stand-
ortgerechter Wald), Erhalt von bzw. Aufwertung zu na-
turnahen Stillgewässern.
18 Planungsalternativen Siehe Methodik zur Ermittlung von Potenzialflächen.
19 NATURA 2000 ---
20 Fazit Es besteht ein sehr hohes artenschutzrechtliches Kon-
fliktpotenzial.
Das pauschal geschützte Biotop (Mittelgebirgsbach) und
schutzwürdige Biotope müssen bei der Feinsteuerung der
Anlagen beachtet werden. Dabei ist auch der notwendige
Abstand zu den Biotopen fachlich zu ermitteln. Es werden
keine Schutzgebiete erheblich beeinträchtigt. Es werden
keine wertvollen abiotischen Faktoren beeinträchtigt. Die
Beeinträchtigung des Landschaftsbilds ist nicht gravie-
rend. Es sind keine gravierenden Beeinträchtigungen des
Menschen, von Kulturgütern und Sachgütern zu befürch-
ten. Falls punktuell gravierende Beeinträchtigungen zu be-
fürchten sind, kann dem durch eine Feinsteuerung im
Rahmen des Genehmigungsprozesses entgegen gesteuert
werden, gegebenenfalls ist eine windenergetisch optimale
Ausnutzung nicht möglich.
Vertiefende Untersuchungen sind auf Anlagengenehmi-
gungsebene erforderlich, insbesondere was Quartierbil-
dung und Zuggeschehen der Fledermäuse sowie den
Schwarzstorch und den Rotmilan anbelangt. Mit Ab-
schaltalgorithmen und umfänglichem Ausgleichserforder-
nis für den Artenschutz ist zu rechnen (Stellungnahme KV
zu §§ 3 (2) und 4 (2) BauGB).
21 Sonstiges 20 kV-Freileitung und 20 kV-Mittelspannungskabel der
RWE.
Seite 46, 6. Fortschreibung des Flächennutzungsplans der Verbandsgemeinde Kastellaun, Be-
gründung und Umweltbericht, genehmigte Fassung, September 2012
Konzentrationsfläche 9 (Büro für Landschaftsökologie: Nummer 2)
Ortsgemeinde Bell
Abb. 15: Konzentrationsfläche 9
1 Städtebauliche Kenndaten 23,9 ha, vorhandene Anlagen ca. 1 km südlich der Kon-
zentrationsfläche 9 (Gemarkung Kappel) (vgl. Abb. 5).
2 Inhalt, wichtigste Ziele,
Bedarf
Sonderbaufläche „Windenergie“.
3 Bisherige Darstellung Fläche für Wald, teils Landwirtschaft (Ostteil).
4 Bedeutsame Ziele des
Umweltschutzes/der Ent-
wicklungskonzeption der
Landschaftsplanung
Flächen für Maßnahmen zum Schutz, zur Pflege und zur
Erhaltung von Boden, Natur und Landschaft § 5 (2) Nr.
10 BauGB: Erhalt von standorttypischem Wald.
5 Übergeordnete Planungen ROP Entwurf 2011:
ROP 2006: Sonstige Waldflächen.
6 Lage/Topographie Lage zwischen Leideneck im Nordwesten und Wüschheim
im Südosten;
470 – 500 m ü.NN. im Südwesten ansteigend.
7 Naturräumliche Gliederung 243.10 Nordöstliche Hunsrückhochfläche: 450 bis 550 m
hohe flachwellige Hochfläche mit geringer Zertalung und
der Nahe-/Mosel-Wasserscheide.
8 Geologie und Boden
(Schutzgut Boden), HpnV
BGL der Ton- und Schluffschiefer mit wechselnden An-
teilen an Grauwacke, Kalkstein, Sandstein und Quarzit,
z.T. wechselnd mit Lösslehm;
HpnV: Hainsimsen-Buchenwald, Hainsimsen-Buchenwald
in relativ basenreicher Ausbildung ansonsten armer Ver-
hältnisse.
9 Oberflächen- und Grund-
wasser (Schutzgut Was-
ser)
Oberflächenwasser: Quellbach im Norden;
Grundwasser: Es herrscht eine im Zentrum günstige,
sonst mittlere Grundwasserüberdeckung – schwach ver-
sauert, eine geringe Grundwasserneubildung (>50-75
mm/a) und es bestehen keine Wasserschutzgebiete.
Seite 47, 6. Fortschreibung des Flächennutzungsplans der Verbandsgemeinde Kastellaun, Be-
gründung und Umweltbericht, genehmigte Fassung, September 2012
10 Klima (Schutzgut Klima/
Luft)
Frisch- und Kaltluftproduktionsfläche (Wald und Offen-
land).
11 Biotope, Tiere (Schutzgut
Pflanzen und Tiere)
Biotope: Wald, Waldlichtung, Ackerflächen;
Kartierte Biotope: Buchenwald (BT-5910-0349-2009),
Eichen-Buchenmischwald (BT-5910-0347-2009), Quell-
bach (BT-5910-0357-2009), Bachtal des Schwarzen Ba-
ches zwischen Leideneck und Wohnroth (BK-5910-0015-
2009);
mittleres artenschutzrechtliches Konfliktpotenzial, ein
kleiner Bereich im Südteil ist nicht untersucht worden;
Fledermäuse: Jagdhabitat, einige Quartierbäume, Kon-
fliktpotential gering-mittel;
Vögel: Horstnachweise, geringe Auswirkungen auf Vogel-
zug, Konfliktpotenzial gering-mittel;
Wildkatze: Potenzieller Siedlungsraum, Konfliktpotenzial
gering-mittel;
Meidung von Laub- und Altholzbereich, Schutz von Greif-
vögeln.
12 Landschaftsbild, Erholung,
Kulturgüter, sonstige
Schutzgüter (Schutzgüter
Landschaft, Kultur)
Mäßig strukturierte Landschaft, großer Windpark südlich
angrenzend, keine sonstigen erheblichen Defizite;
der Keltenweg (Wanderweg) verläuft südlich in ca. 200 m
Abstand, die Mühlen-Tour (Radweg) schneidet das Gebiet
in Nord-Süd-Richtung.
13 Immissionen (Schutzgut
Mensch)
Eventuelle Immissionskonflikte müssen bei konkreter Pla-
nung beachtet werden. Abstand Leideneck 1.000 m,
Völkenroth 1.100 m; 1.500 m Alterkülz.
14 Wirkungsgefüge Anthropogen überformt durch teils intensive land- und
forstwirtschaftliche Nutzung, damit verbunden teilweise
reduziertes Artenspektrum, Boden- und Grundwasserbe-
lastungen.
15 Voraussichtliche Auswir-
kungen der Planung
Geringfügige Versiegelung mit Beeinträchtigung des Bo-
den- und Wasserhaushalts, Verlust von Biotopflächen
(Acker, Wald, Waldlichtung), Beeinträchtigung des Land-
schaftsbilds durch Windenergieanlagen
mittleres artenschutzrechtliches Konfliktpotenzial.
16 Auswirkungen der Null-
variante
Keine Änderung der Nutzungsstruktur und -intensität er-
kennbar.
17 Geplante Umweltschutz-
maßnahmen
Ausgleichsmaßnahmen in der Umgebung - Erhalt und
Entwicklung von: Grünland mittlerer Standorte in Komple-
xen, Vernetzungslinien entlang Bächen (standortgerechter
Wald), Erhalt bzw. Aufwertung zu naturnahen Stillgewäs-
sern.
18 Planungsalternativen Siehe Methodik zur Ermittlung von Potenzialflächen
19 NATURA 2000 ---
20 Fazit Es besteht ein mittleres artenschutzrechtliches Konfliktpo-
tenzial.
Das pauschal geschützte Biotop (Quellbach), schutzwür-
dige Biotope sowie die Altholz- und Quartierbäume müs-
sen bei der Feinsteuerung der Anlagen beachtet werden.
Seite 48, 6. Fortschreibung des Flächennutzungsplans der Verbandsgemeinde Kastellaun, Be-
gründung und Umweltbericht, genehmigte Fassung, September 2012
Vertiefend sind hierbei Höhlen- und Horstuntersuchungen
durchzuführen.
Dabei ist auch der notwendige Abstand zu den Biotopen
fachlich zu ermitteln. Es werden keine Schutzgebiete er-
heblich beeinträchtigt. Es werden keine wertvollen abioti-
schen Faktoren beeinträchtigt. Die Beeinträchtigung des
Landschaftsbilds ist – insbesondere aufgrund der Nähe zu
den bestehenden Anlagen in Kappel - nicht gravierend. Es
sind keine gravierenden Beeinträchtigungen des Men-
schen, von Kulturgütern und Sachgütern zu befürchten.
Falls punktuell gravierende Beeinträchtigungen zu be-
fürchten sind, kann dem durch eine Feinsteuerung im
Rahmen des Genehmigungsprozesses entgegen gesteuert
werden, gegebenenfalls ist eine windenergetisch optimale
Ausnutzung nicht möglich.
21 Sonstiges Bauschutzbereich Flughafen Hahn mit Höhenbeschrän-
kung von 598 m MSL im Westen, am südl. Randbereich
ehem. Pumpenleitung RheinHunsrück Wasser;
Auf der Gemarkung Kappel wurden aus Lärmschutzgrün-
den nicht alle geplanten WEA genehmigt. Es ist daher
unbedingt nachzuweisen, dass WEA auf der Konzentrati-
onsfläche 9 die Lärmgrenzwerte zu umgebenden Immis-
sionspunkten einhalten. Die bestehenden WEA sind dabei
zu berücksichtigen.
Bei der Erschließung ist auf vorhandene Wege abzustel-
len, um den Laubholzbestand weitgehend zu schonen.
Seite 49, 6. Fortschreibung des Flächennutzungsplans der Verbandsgemeinde Kastellaun, Be-
gründung und Umweltbericht, genehmigte Fassung, September 2012
Konzentrationsfläche 10 (Büro für Landschaftsökologie: Nummer 1)
Ortsgemeinde Michelbach
Abb. 16: Konzentrationsfläche 10
1 Städtebauliche Kenndaten 2,3 ha, 2 Teilflächen
Erweiterung des südlich angrenzenden Windparks (Ge-
markung Wüschheim) mit insgesamt 6 WEA (vgl. Abb. 5).
2 Inhalt, wichtigste Ziele,
Bedarf
Sonderbaufläche „Windenergie“.
3 Bisherige Darstellung Fläche für Wald.
4 Bedeutsame Ziele des
Umweltschutzes/der Ent-
wicklungskonzeption der
Landschaftsplanung
Flächen für Maßnahmen zum Schutz, zur Pflege und zur
Erhaltung von Boden, Natur und Landschaft §5 (2) Nr. 10
BauGB: Erhalt von standorttypischem Wald
5 Übergeordnete Planungen ROP Entwurf 2011: Ostteil Vorranggebiet Forstwirtschaft
ROP 2006: z.T. Vorranggebiet Wald/Forstwirtschaft.
6 Lage/Topographie Lage zwischen Hundheim im Westen und Michelbach im
Südosten
420 – 440 m ü.NN. in zwei Bereichen.
7 Naturräumliche Gliederung 243.10 Nordöstliche Hunsrückhochfläche: 450 bis 550 m
hohe flachwellige Hochfläche mit geringer Zertalung und
der Nahe-/Mosel-Wasserscheide.
8 Geologie und Boden
(Schutzgut Boden), HpnV
BGL der Ton- und Schluffschiefer mit wechselnden An-
teilen an Grauwacke, Kalkstein, Sandstein und Quarzit,
z.T. wechselnd mit Lösslehm;
HpnV: Hainsimsen-Buchenwald, Hainsimsen-Buchenwald
sehr frisch, Quelle, Quellwald.
9 Oberflächen- und Grund-
wasser (Schutzgut Was-
ser)
Oberflächenwasser: pauschal gem. § 30 BNatSchG ge-
schützter Quellbach;
Grundwasser: Mittlere Grundwasserüberdeckung –
schwach versauert, geringe Grundwasserneubildung
(>50-75 mm/a), keine Wasserschutzgebiete.
Seite 50, 6. Fortschreibung des Flächennutzungsplans der Verbandsgemeinde Kastellaun, Be-
gründung und Umweltbericht, genehmigte Fassung, September 2012
10 Klima (Schutzgut Klima/
Luft)
Frischluftproduktionsfläche (Wald).
11 Biotope, Tiere (Schutzgut
Pflanzen und Tiere)
Biotope: überwiegend Nadelwaldbestände, Windwurfflä-
che im Ostteil;
Kartierte Biotope: Doppelter Quellbach (BT-5910-0781-
2009);
mittleres artenschutzrechtliches Konfliktpotenzial:
Fledermäuse: Jagdhabitat, kaum Quartiermöglichkeiten -
Konfliktpotenzial mittel;
Vögel: Horstnachweise, geringe Wirkung auf Vogelzug,
Konfliktpotenzial mittel-hoch;
Wildkatze: Potenzieller Siedlungsraum, Konfliktpotenzial
gering-mittel;
Prüfung auf Vorkommen von Schwarzstorch und Rotmilan
empfohlen;
12 Landschaftsbild, Erholung,
Kulturgüter, sonstige
Schutzgüter (Schutzgüter
Landschaft, Kultur)
Mäßig strukturierte Landschaft, Windpark mit 6 z.T. klei-
neren WEA (99 m Gesamthöhe) südlich angrenzend
(Ortsgemeinden Reich und Wüschheim), keine sonstigen
erheblichen Defizite; exponierte Lage; Hügelgräberfeld
nördlich in ca. 500 m Abstand;
Der Külztal-Weg führt ca. 200 m östlich an der östlichen
Gebietsfläche vorbei; eine Grillhütte befindet sich in etwa
gleichem Abstand südöstlich dieser Fläche.
13 Immissionen (Schutzgut
Mensch)
Eventuelle Immissionskonflikte müssen bei konkreter Pla-
nung beachtet werden. Abstand Michelbach 850 m,
Hundheim 1.700 m.
14 Wirkungsgefüge Anthropogen überformt durch intensive Forstwirtschaft,
damit verbunden teilweise reduziertes Artenspektrum,
Boden- und Grundwasserbelastungen.
15 Voraussichtliche Auswir-
kungen der Planung
Geringfügige Versiegelung mit Beeinträchtigung des Bo-
den- und Wasserhaushalts, Verlust von Biotopflächen
(Wald), Beeinträchtigung des Landschaftsbilds durch
Windenergieanlagen
mittleres artenschutzrechtliches Konfliktpotenzial.
16 Auswirkungen der Null-
variante
Keine Änderung der Nutzungsstruktur und -intensität er-
kennbar.
17 Geplante Umweltschutz-
maßnahmen
Ausgleichsmaßnahmen in der Umgebung – Erhalt und
Entwicklung von: Feucht- bzw. Nassgrünland oder Röh-
richt, magerem Grünland in Komplexen, Vernetzungsach-
sen entlang Bächen (Grünland), Grünland mittlerer Stand-
orte in Komplexen, Vernetzungslinien entlang von Bächen
(standortgerechter Wald).
18 Planungsalternativen Siehe Methodik zur Ermittlung von Potenzialflächen.
19 NATURA 2000 ---
20 Fazit Es besteht ein mittleres artenschutzrechtliches Konfliktpo-
tential.
Das pauschal geschützte Biotop (Quellbach) und schutz-
würdige Biotope müssen bei der Feinsteuerung der Anla-
gen beachtet werden. Dabei ist auch der notwendige Ab-
Seite 51, 6. Fortschreibung des Flächennutzungsplans der Verbandsgemeinde Kastellaun, Be-
gründung und Umweltbericht, genehmigte Fassung, September 2012
stand zu den Biotopen fachlich zu ermitteln. Es werden
keine Schutzgebiete erheblich beeinträchtigt. Es werden
keine wertvollen abiotischen Faktoren beeinträchtigt. Die
Beeinträchtigung des Landschaftsbilds ist nicht gravie-
rend. Es sind keine gravierenden Beeinträchtigungen des
Menschen, von Kulturgütern und Sachgütern zu befürch-
ten. Falls punktuell gravierende Beeinträchtigungen zu be-
fürchten sind, kann dem durch eine Feinsteuerung im
Rahmen des Genehmigungsprozesses entgegengesteuert
werden, gegebenenfalls ist eine windenergetisch optimale
Ausnutzung nicht möglich.
21 Sonstiges ---
Abkürzungen:
BGL: Bodengroßlandschaft
UVP: Umweltverträglichkeitsprüfung
WEA: Windenergieanlage
WKA: Windkraftanlage
Quellen:
- LANIS: http://map1.naturschutz.rlp.de/mapserver_lanis/
- Geoexplorer Wasser: http://www.geoexplorer-wasser.rlp.de/
- Rauminformationssystem: http://www.regionale-raumordnungsplaene.rlp.de/
- Bodenflächendaten 1:200.000: http://mapserver.lgb-rlp.de
- 2. Fortschreibung FNP Kastellaun
- Landschaftsplanung der Verbandsgemeinde Kastellaun
Seite 52, 6. Fortschreibung des Flächennutzungsplans der Verbandsgemeinde Kastellaun, Be-
gründung und Umweltbericht, genehmigte Fassung, September 2012
5. Sonstige Hinweise
Zusammenfassend gibt die Kreisverwaltung in ihrer Stellungnahme zu §§ 3 (2) und 4 (2)
BauGB folgenden Hinweis: Die zu fordernden Detailuntersuchungen auf Anlagengeneh-
migungsebene können im Ergebnis dazu führen, dass Genehmigungen für einzelne
Windkraftanlagen innerhalb der ausgewiesenen Konzentrationsflächen gar nicht oder nur
unter hohen Auflagen erteilt werden können.
Bei Altlastenverdachtsflächen ist die Genehmigungsplanung mit der Oberen Wasserbe-
hörde bei der SGD Nord abzustimmen. Ggf. sind Bodensondierungen erforderlich. Dies
betrifft insbesondere die Konzentrationsfläche 7.
Teilweise verlaufen Wasserhaupttransportleitungen in den Konzentrationszonen.
Die Windenergieanlagen müssen wegen der besonderen Höhe i.d.R. befeuert oder be-
sonders gekennzeichnet werden.
Der Landesbetrieb Mobilität teilt mit:
Bei allen laufenden und neuen Verfahren werden nur noch die Unterlagen, wie sie in den
Punkten 1 – 7 des Schreibens aufgeführt sind, als Entscheidungsgrundlagen benötigt.
Im Nachfolgenden sind die Punkte 1 – 7 nochmals aufgeführt:
1. Angabe zu den vom Antragsteller gewünschten Zufahrtspunkten von klassifizier-
ten Bundes-, Landes- und Kreisstraßen mit Angabe der Straßennummer, den je-
weiligen Netzknotenabschnitten und der dazu gehörigen Stationierung. Die Anga-
ben sind in der Örtlichkeit vorhanden und können dort auch von Dritten eingese-
hen werden.
2. Vorlage eines Lageplans im Maßstab 1 : 250, in dem die Ausbildung des
Zufahrtenpunktes mit allen relevanten technischen Daten, wie Radien, etc. dar-
gestellt sind.
3. Fachtechnischer Nachweis der Schleppkurven nach RAS K1 gemäß den Bemes-
sungsfahrzeugen und Schleppkurven zur Überprüfung der Befahrbarkeit von Ver-
kehrsflächen, die von der Forschungsgesellschaft für Straßen- und Verkehrswe-
sen herausgegeben wurden.
Die Standardbemessung ist auf einen Sattelzug auszulegen.
Sollten über die normalen Bemessungsfahrzeuge hinaus Sondertransporte vorge-
sehen sein, ist die Bemessung nach den Schleppkurven dieser Sonderfahrzeuge
vorzunehmen. Die Schleppkurvendiagramme für die Sonderfahrzeuge sind in die-
sen Fällen mit vorzulegen.
4. Nachweis der Anfahrtssicht gemäß RAS-K1 unter Angabe der geltenden Höchst-
geschwindigkeit.
Seite 53, 6. Fortschreibung des Flächennutzungsplans der Verbandsgemeinde Kastellaun, Be-
gründung und Umweltbericht, genehmigte Fassung, September 2012
5. Vorlage eines Lageplans im Maßstab 1 : 250 für die Nachtbauphase, in dem der
Rückbau der Zufahrt für maximal einen Sattelzug als Bemessungsfahrzeug darge-
stellt ist.
6. Angaben zur geplanten Ausbauweise der Zufahrt (Oberbaudimensionierung, Aus-
baulänge).
7. Vorlage einer Tabelle, aus der für jeden einzelnen Standort der Abstand zum be-
festigten Fahrbahnrand der jeweiligen klassifizierten Straße beziehungsweise zu
den befestigten Flächen von Nebenanlagen oder zu Nebenanlagen gehörenden
Aufenthaltsflächen eingetragen ist. Dem vorgenannten Abstand ist die Kipphöhe
gegenüber zu stellen, die sich aus der Nabenhöhe zuzüglich halbem Rotordurch-
messer und zuzüglich halbem Fundamentdurchmesser ergibt.
Unabhängig von den vorstehenden Ausführungen kommt allerdings aus der Sicht des
Straßenbaulastträgers der Frage der Schwertransportrouten eine herausragende Bedeu-
tung im Rahmen des Gesamtprozesses zu.
Hier können sich Projekt entscheidende Aspekte ergeben, die der Anlagenbetreiber in
seinem Abwägungsprozess für die Favorisierung eines Standortes frühzeitig kennen soll-
te:
Die vom Landesbetrieb Mobilität Bad Kreuznach im Rahmen des anschließenden Geneh-
migungsverfahrens unter Auflagen und Bedingungen eventuell erteilte Zustimmung gilt
nur für die anbaurechtlichen und sondernutzungsrechtlichen Tatbestände.
Daraus kann nicht abgeleitet werden, dass damit der Antragsteller die Gewähr dafür hat,
eine Zustimmung zu den möglichen Schwertransporten zu erhalten. Hierfür wird es au-
ßerhalb dieses Verfahrens notwendig, dass mit der regional zuständigen Verkehrsbe-
hörde, der Polizei und dem Straßenbaulastträger Einvernehmen darüber erzielt wird, ob
und wenn ja, über welche klassifizierten Straßen die notwendigen Schwertransporte für
die Errichtung der Anlagen abgewickelt werden können. Aufgrund der Struktur des
Fahrbahnoberbaus, der vorhandenen Straßenquerschnitte und ggf. vorhandener Lastbe-
schränkungen ist es nicht möglich, über alle gewidmeten Straßen die Schwertransporte
abzuwickeln. Im ungünstigsten Fall kann dies dazu führen, dass zwar die sondernut-
zungsrechtliche Genehmigung im Rahmen dieses Verfahren erteilt wurde, eine Zustim-
mung zu den Schwertransporten aber versagt werden muss.
Dies kann zu erheblichen Zusatzinvestitionen für die Schaffung der notwendigen Wege-
infrastruktur führen, um zu gewährleisten, dass die Anlieferung an den geplanten Stand-
ort möglich wird. Hierauf wird der Vorhabenträger ausdrücklich hingewiesen.
Um die Frage einer möglichen Zustimmung zum Schwertransport frühzeitig abzuklären,
sind vom Vorhabenträger dem Straßenbaulastträger folgende Unterlagen vorzulegen:
1. Vorlage eines Routenplanes (Straßenkarte im Maßstab 1:100.000), in dem vom
Antragsteller alle Fahrtrouten über Bundes-, Landes- und Kreisstraßen im Zustän-
digkeitsbereich des LBM Bad Kreuznach gekennzeichnet sind, über die Schwer-
verkehrstransporte für das entsprechende Projekt abgewickelt werden sollen. Da-
Seite 54, 6. Fortschreibung des Flächennutzungsplans der Verbandsgemeinde Kastellaun, Be-
gründung und Umweltbericht, genehmigte Fassung, September 2012
rüber hinaus ist zu jeder Route anzugeben, wie viele Transporte mit welcher Ton-
nage über die Strecken geschickt werden sollen.
2. Vorlage einer tabellarischen Zusammenstellung für alle relevanten Schwerver-
kehrstransportstrecken, aus der unter Angabe von Straßennummer, Netzknoten
und Stationierung ersichtlich ist, dass von Seiten des Anlagenbetreibers geltende
Beschränkungen, die den zugelassenen Verkehr unterhalb der Grenzen der Stra-
ßenverkehrszulassungsordnung begrenzen, überschritten werden sollen. Die Art
der Beschränkung ist anzugeben, inkl. der dazugehörigen StVO-Zeichennummer.
Im Sinne einer Transparenz von Verwaltungsentscheidungen auf der einen Seite und der
für den Vorhabenträger erforderlichen Rechtssicherheit auf der anderen Seite sollte es im
Interesse aller Beteiligten liegen, frühzeitig alle Aspekte eines Projektes zu betrachten.
Neben den baurechtlichen und immissionsschutzrechtlichen Fragestellungen gehören
hierzu zwingend die StVO-relevanten Fragen des § 29 Abs. 3 der Straßenverkehrsord-
nung (StVO).
Wir empfehlen daher den Vorhabenträgern, frühzeitig diesen Aspekt abzuklären, damit
die notwendige Rechts- und Kalkulationssicherheit für die Projekte gegeben ist.
In die Abstimmungsprozesse sollten die am Standort ansässige Straßenverkehrsbehörde
sowie die zuständige Straßenbaubehörde einbezogen werden.
Seite 55, 6. Fortschreibung des Flächennutzungsplans der Verbandsgemeinde Kastellaun, Be-
gründung und Umweltbericht, genehmigte Fassung, September 2012
6. Sonstige Umweltbelange
Belange des Natur- und Landschaftsschutzes wurden bei den Auswahlkriterien ange-
messen berücksichtigt. Hinsichtlich Methodik und Ergebnis wird auf die vorstehenden
Ausführungen verwiesen.
Die Bodenversiegelung ist gering. Der Ausgleich für den Eingriff in Natur und Landschaft
ist bereits planerisch durch die entsprechenden Darstellungen im rechtswirksamen Flä-
chennutzungsplan nachgewiesen. In dem rechtswirksamen Flächennutzungsplan sind
relativ großflächig Flächen für den Naturschutz, das heißt Flächen gemäß § 5 (2) Nr. 10
BauGB dargestellt. Der konkrete Nachweis wird in der Regel im Rahmen der Genehmi-
gungsplanung erbracht. Der Eingriff ist jeweils ausgleichbar bzw. ersetzbar.
Die Auswirkungen auf den Menschen werden dadurch minimiert, dass die Windenergie-
anlagen einen Mindestabstand zu den Ortslagen (Innenbereich) in der Regel von 1.000 m
einhalten.
Beeinträchtigungen von Sachgütern können im Wesentlichen nur im Zusammenhang mit
Freileitungen auftreten. Diese können durch Abstände oder technische Vorrichtungen
vermieden werden.
Seite 56, 6. Fortschreibung des Flächennutzungsplans der Verbandsgemeinde Kastellaun, Be-
gründung und Umweltbericht, genehmigte Fassung, September 2012
7. Verfahrensvermerke
1. AUFSTELLUNGSBESCHLUSS
Der Verbandsgemeinderat hat am
08.06.2010 diese 6. Fortschreibung des
Flächennutzungsplans gemäß § 2 (1)
BauGB beschlossen.
Der Beschluss wurde am 22.04.2011
ortsüblich bekannt gemacht.
Kastellaun, den ...............
gez. Dr. Bröhr
Dienstsiegel / Bürgermeister
2. ÖFFENTLICHE AUSLEGUNG
Die öffentliche Auslegung des Entwurfs zur
6. Fortschreibung des Flächennutzungsplans
gemäß § 3 (2) BauGB wurde am 08.06.2010
beschlossen.
Der Entwurf zur 6. Fortschreibung des Flä-
chennutzungsplans hat mit dem Erläute-
rungsbericht gemäß § 3 (2) BauGB für die
Dauer eines Monats in der Zeit vom
19.09.2011 bis 19.10.2011 zu jedermanns
Einsicht öffentlich ausgelegen.
Ort und Dauer der Auslegung wurden am
09.09.2011 mit dem Hinweis ortsüblich be-
kannt gemacht, dass Anregungen während
der Auslegungsfrist vorgebracht werden
können.
Kastellaun, den ...............
gez. Dr. Bröhr
Dienstsiegel / Bürgermeister
3. BESCHLUSS
Diese 6. Fortschreibung des Flächen-
nutzungsplans ist durch den Verbands-
gemeinderat in der Sitzung vom
31.01.2012 endgültig beschlossen
worden.
Kastellaun, den ...............
gez. Dr. Bröhr
Dienstsiegel / Bürgermeister
4. GENEHMIGUNG
Diese 6. Fortschreibung des Flächennut-
zungsplans ist am 21.05.2012 gemäß § 6
(1) BauGB der Kreisverwaltung zur Genehmi-
gung vorgelegt worden. Die Kreisverwaltung
hat mit Bescheid vom 09.08.2012 mitgeteilt,
dass Bedenken wegen Rechtsverletzung
nicht geltend gemacht werden / hat diese 6.
Fortschreibung des Flächennutzungsplans
genehmigt.
Simmern, den ...............
gez. Bertram Fleck
Dienstsiegel / Landrat
Seite 57, 6. Fortschreibung des Flächennutzungsplans der Verbandsgemeinde Kastellaun, Be-
gründung und Umweltbericht, genehmigte Fassung, September 2012
5. BEKANNTMACHUNG
Die Genehmigung der 6. Fortschreibung
des Flächennutzungsplans ist am
14.09.2012 gemäß § 6 (5) BauGB orts-
üblich bekannt gemacht worden.
Mit der Bekanntmachung ist diese 6.
Fortschreibung des Flächennutzungs-
plans wirksam geworden.
Kastellaun, den ...............
gez. Dr. Bröhr
Dienstsiegel / Bürgermeister
Erarbeitet: Stadt-Land-plus
Büro für Städtebau und Umweltplanung
i.A. Thomas Zellmer/ag
Dipl.-Geograf
Boppard-Buchholz, September 2012
Anlagen:
Karte „Ermittlung der Potenzialflächen“ der 2. Fortschreibung
Konzentrationsflächen für Windenergie in der Verbandsgemeinde Kastellaun - Er-
hebung von artenschutzrechtlich relevanten Tiergruppen/-arten im Rahmen der
FNP-Fortschreibung.
Sichtbarkeitsanalyse der dominierenden landschaftsprägenden Gesamtanlagen
mit erheblicher Fernwirkung. Anlage zur Begründung/Umweltbericht der 6. Ände-
rung des Flächennutzungsplans der Verbandsgemeinde Kastellaun.