57
Verbandsgemeinde Kastellaun Rhein-Hunsrück-Kreis 6. Fortschreibung des Flächennutzungsplans - Windenergie - Begründung und Umweltbericht Genehmigte Fassung September 2012 Bearbeitet im Auftrag der Verbandsgemeinde Kastellaun

FNP Kastellaun, 2. · PDF fileSeite 3, 6. Fortschreibung des Flächennutzungsplans der Verbandsgemeinde Kastellaun, Begrün-dung und Umweltbericht, genehmigte Fassung, September 2012

  • Upload
    vanthu

  • View
    221

  • Download
    2

Embed Size (px)

Citation preview

Page 1: FNP Kastellaun, 2. · PDF fileSeite 3, 6. Fortschreibung des Flächennutzungsplans der Verbandsgemeinde Kastellaun, Begrün-dung und Umweltbericht, genehmigte Fassung, September 2012

Verbandsgemeinde Kastellaun

Rhein-Hunsrück-Kreis

6. Fortschreibung des

Flächennutzungsplans

- Windenergie -

Begründung und Umweltbericht

Genehmigte Fassung

September 2012

Bearbeitet im Auftrag der Verbandsgemeinde Kastellaun

Page 2: FNP Kastellaun, 2. · PDF fileSeite 3, 6. Fortschreibung des Flächennutzungsplans der Verbandsgemeinde Kastellaun, Begrün-dung und Umweltbericht, genehmigte Fassung, September 2012

Seite 2, 6. Fortschreibung des Flächennutzungsplans der Verbandsgemeinde Kastellaun, Begrün-

dung und Umweltbericht, genehmigte Fassung, September 2012

Inhaltsverzeichnis

1. Einleitung ....................................................................................................3

2. Methodik/Ermittlung der Potenzialflächen ..........................................................5

3. Eignungs- und Auswahlkriterien .................................................................... 12

4. Flächenbeschreibungen ................................................................................ 21

5. Sonstige Hinweise ...................................................................................... 52

6. Sonstige Umweltbelange .............................................................................. 55

7. Verfahrensvermerke .................................................................................... 56

Page 3: FNP Kastellaun, 2. · PDF fileSeite 3, 6. Fortschreibung des Flächennutzungsplans der Verbandsgemeinde Kastellaun, Begrün-dung und Umweltbericht, genehmigte Fassung, September 2012

Seite 3, 6. Fortschreibung des Flächennutzungsplans der Verbandsgemeinde Kastellaun, Begrün-

dung und Umweltbericht, genehmigte Fassung, September 2012

1. Einleitung

Im Jahr 2009 wurde die 2. Fortschreibung des Flächennutzungsplans der Verbandsge-

meinde Kastellaun wirksam. Diese Fortschreibung steuert unter anderem die Windener-

gienutzung in der Verbandsgemeinde. Ihr wurde in ausreichendem Maße Raum gegeben.

In der 5. Fortschreibung erfolgte eine geringfügige Änderung einer bestehenden Kon-

zentrationsfläche für Windenergie.

Im Rahmen der Genehmigung der 2. Fortschreibung wurde die geplante Flächendarstel-

lung einer Sonderbaufläche für Freizeitnutzung nicht genehmigt. Diese hat - dem ein-

heitlichen Planungskonzept folgend - in einem 1.000 m-Umkreis zum Ausschluss von

Potenzialflächen geführt. Durch die Nichtgenehmigung dieser einen Fläche ist ein we-

sentlicher Grund zum Ausschluss von Potenzialflächen zwischen Beltheim und Göden-

roth entfallen. Als Reaktion auf die Nichtgenehmigung dieser Fläche wurde eine weitere,

6. Fortschreibung des Flächennutzungsplans zur Regelung der Windenergienutzung er-

forderlich.

Dabei werden weitere Potenzialflächen hinterfragt, die im Rahmen der 2. Fortschreibung

des Flächennutzungsplans als Konzentrationsflächen ausgeschlossen wurden. Weiterhin

werden kleinere Fehler, die bei der Ermittlung der Potenzialflächen aufgetreten sind, kor-

rigiert. Der Kriterienkatalog zur Ermittlung der Potenzialflächen und zur Überprüfung der

Eignung der Potenzialflächen wird aus der 2. Fortschreibung im Wesentlichen beibehal-

ten. Die Abweichungen werden erläutert.

Abgesehen von der genannten Fläche zwischen Beltheim und Gödenroth wird die ange-

strebte Darstellung weiterer Konzentrationsflächen als zusätzliche, über die im Rahmen

der 2. Fortschreibung erfolgten, erforderlichen Darstellungen gesehen.

Die Förderung und Nutzung regenerativer Energiequellen war, ist und bleibt der Ver-

bandsgemeinde Kastellaun ein wichtiges Anliegen. So ist in der Ortslage Beltheim der

erste Windpark im Hunsrück mit aktiver Unterstützung der Verbandsgemeinde entstan-

den.

Die seit der atomaren Katastrophe in Fukushima in Deutschland beschlossene Energie-

wende hin zu regenerativen Energieformen wird von Seiten der Verbandsgemeinde Kas-

tellaun aktiv unterstützt. Neben der bereits in der 2. Fortschreibung erfolgten Darstellung

von Flächen für die Windenergie in substanziellem Umfang werden in dieser 6. Fort-

schreibung zusätzliche Flächen für die Windenergie ausgewiesen.

Derzeit befindet sich das Landesentwicklungsprogramm IV (LEP IV) in einer Teilfort-

schreibung „Erneuerbare Energien“. Neben neuen Zielen zur Bereitstellung von konkreten

Flächenanteilen für die Windenergie werden auch abschließend jene Schutzgebietskate-

gorien genannt, die einer Windenergienutzung pauschal entgegenstehen:

- rechtsverbindlich festgesetzte Naturschutzgebiete,

- einstweilen sichergestellte Naturschutzgebiete,

- Kernzonen von Biosphärenreservaten,

- Nationalparke und

- Kernzonen von UNESCO-Welterbestätten.

Page 4: FNP Kastellaun, 2. · PDF fileSeite 3, 6. Fortschreibung des Flächennutzungsplans der Verbandsgemeinde Kastellaun, Begrün-dung und Umweltbericht, genehmigte Fassung, September 2012

Seite 4, 6. Fortschreibung des Flächennutzungsplans der Verbandsgemeinde Kastellaun, Begrün-

dung und Umweltbericht, genehmigte Fassung, September 2012

Alle anderen Räume „sind der Steuerung durch die kommunale Bauleitplanung in Form

von Konzentrationsflächen vorbehalten“ (Ziel 163 d des Entwurfs LEP IV, Stand

24.01.2012).

Der Regionale Raumordnungsplan Mittelrhein-Westerwald steuert die Windenergie der-

zeit nicht.

Das MULEWF Rheinland-Pfalz hat im Dezember 2011 im Hinblick auf zahlreiche Rechts-

änderungen und unter Berücksichtigung des Ziels der Landesregierung, regenerative

Energien zu fördern, neue „Hinweise zur Beurteilung der Zulässigkeit von Windenergie-

anlagen“ veröffentlicht. Diese sind ein Vorgriff auf ein überarbeitetes gemeinsames

Rundschreiben zur Windenergie und betreffen den Geschäftsbereich des MULEWF. Sie

werden hier berücksichtigt.

Die mit dem stärkeren Ausbau der regenerativen Energien einhergehende weitere Bebau-

ung der Landschaft ist auch mit negativen Auswirkungen verbunden. Die Veränderung

der Landschaft, Lärm, Schattenwurf, etc. werden in weiten Teilen der Bevölkerung als

Belastung empfunden. Diesen Belastungen der Allgemeinheit sollen auch gemeinschaft-

liche Erträge gegenüberstehen. Daher ist es explizit erwünscht, dass den Ortsgemeinden

mit der Ausweisung von Flächen für Windenergie Einnahmemöglichkeiten zur Stützung

der kommunalen Finanzen entstehen.

Zu der nun vorliegenden Fassung für die Genehmigung wurde gegenüber den Verfah-

rensschritten nach §§ 3(2) und 4(2) die Abgrenzung folgender Flächen geändert:

- Fläche Nr. 4 (Roth) wurde um einen Teilbereich verringert (minus 1,5 ha),

- Fläche Nr. 8 (Bell-Hundheim/Hasselbach) wurde um den Schutzabstand zum Son-

derlandeplatz für Ultraleichtflugzeuge verringert (minus 2,8 ha).

Umweltbericht

Die Begründung zur Steuerung der Windenergieanlagen ist im Wesentlichen der Umwelt-

bericht. Bereits dargestellt sind der Inhalt und die wichtigsten Ziele einschließlich der

Beschreibung der Darstellungen der einschlägigen Fachgesetze und Fachpläne und eine

Beschreibung und Bewertung der Umweltauswirkungen mit Angaben. In der Begründung

sind alle wesentlichen, relevanten Umweltfaktoren berücksichtigt. Darum ist die Begrün-

dung zugleich der Umweltbericht. Eine Zusammenstellung der Umweltbelange der ein-

zelnen Konzentrationsflächen ist in Kapitel 4 enthalten.

Page 5: FNP Kastellaun, 2. · PDF fileSeite 3, 6. Fortschreibung des Flächennutzungsplans der Verbandsgemeinde Kastellaun, Begrün-dung und Umweltbericht, genehmigte Fassung, September 2012

Seite 5, 6. Fortschreibung des Flächennutzungsplans der Verbandsgemeinde Kastellaun, Begrün-

dung und Umweltbericht, genehmigte Fassung, September 2012

2. Methodik/Ermittlung der Potenzialflächen

Die Methodik zur Ermittlung der Potenzialflächen der 2. Fortschreibung des Flächen-

nutzungsplans wird an dieser Stelle wiederholt. Die abweichenden Passagen sind her-

vorgehoben. Die unveränderten Passagen sind kursiv gedruckt. Die Karte „Ermittlung der

Potenzialflächen“ der 2. Fortschreibung ist in der Anlage zu finden.

Folgende Kriterien wurden zur Ermittlung der Potenzialflächen und Auswahl der Konzen-

trationsflächen herangezogen:

Siedlungsgebiete/dargestellte Bau- und Verkehrsflächen mit unterschiedlichen

Pufferabständen

Schutzgebiete

Flächen für den Naturschutz

Vorrang- und Vorbehaltsgebiete für Rohstoffe

Vorrangflächen für die Forstwirtschaft

Wasserschutzgebiete

Wirtschaftlichkeit und Beeinträchtigungsminimierung

Windangebot

Artenschutz

Erholung

Landschaftsbild

dominierende landschaftsprägende Gesamtanlagen

Richtfunkstrecken mit Puffer

Bauschutzbereich Flughafen Frankfurt Hahn

Im Folgenden wir die Anwendung dieser Kriterien ausgeführt.

Gemäß § 35 BauGB, Absatz 1, ist im Außenbereich ein Vorhaben nur zulässig, wenn

örtliche Belange nicht entgegenstehen, die ausreichende Erschließung gesichert ist und

wenn es (...) der Erforschung, Entwicklung oder Nutzung der Wind- oder Wasserenergie

dient. Gemäß Satz 3, 3. Absatz, dürfen raumbedeutsame Vorhaben den Zielen der

Raumordnung nicht widersprechen. Öffentliche Belange stehen raumbedeutsamen Vor-

haben nach Absatz 1 nicht entgegen, soweit die Belange bei der Darstellung dieser Vor-

haben als Ziele der Raumordnung abgewogen worden sind. Öffentliche Belange stehen

einem Vorhaben nach Absatz 1, Nr. 2 bis 6 in der Regel auch dann entgegen, soweit

hierfür durch Darstellungen im Flächennutzungsplan oder als Ziele der Raumordnung eine

Ausweisung an anderer Stelle erfolgt ist.

Dies ist die gesetzliche Ermächtigungsgrundlage für den Flächennutzungsplan, Bereiche

für die Windenergie und Ausschlussflächen zu bilden. Die „Hinweise zur Beurteilung der

Zulässigkeit von Windenergieanlagen“ der Landesregierung Rheinland-Pfalz vom 30. Ja-

nuar 2006 bilden die Richtschnur für die Kriterien zur Bildung von Konzentrations- und

Ausschlussflächen im vorliegenden Flächennutzungsplan. Die Kriterien sind den Verhält-

nissen von Kastellaun entsprechend angepasst.

Bei den Kriterien handelt es sich um Ausschließungsgründe, warum auf bestimmten Flä-

chen keine Windkraftanlagen stehen dürfen. Einige der Kriterien sind selbsterklärend,

andere sind im Folgenden genau zu begründen:

Page 6: FNP Kastellaun, 2. · PDF fileSeite 3, 6. Fortschreibung des Flächennutzungsplans der Verbandsgemeinde Kastellaun, Begrün-dung und Umweltbericht, genehmigte Fassung, September 2012

Seite 6, 6. Fortschreibung des Flächennutzungsplans der Verbandsgemeinde Kastellaun, Begrün-

dung und Umweltbericht, genehmigte Fassung, September 2012

Siedlungsgebiete

Wohn- und Mischbauflächen, Sondergebiete, insbesondere die, die der Erholung dienen,

einschließlich dem Stadtwald von Kastellaun, der als Sondergebiet mit der Zweckbestim-

mung „Walderholung“ dargestellt ist, Gemeinbedarfsflächen, nicht dargestellte Siedlun-

gen, Siedlungen im Außenbereich, gewerbliche Bauflächen, Militärgebiete, Spiel-, Sport-

und Freizeitflächen, Straßen, Wege, Hochspannungs-Freileitungstrassen sowie Rohrlei-

tungen.

Die Siedlungsflächen im weiteren Sinne, einschließlich Infrastrukturflächen, sowohl die

vorhandenen als auch die gemäß Flächennutzungsplan oder anderweitig geplanten Flä-

chen (wie geplante Feriendörfer/Freizeitanlagen gemäß Tourismusflächenkonzept), ste-

hen als Standorte für Windenergieanlagen nicht zur Verfügung.

Richtfunkstrecken

Die Richtfunkstrecken werden nicht mehr als Ausschlusskriterium herangezogen. Es hat

sich gezeigt, dass im Einzelfall unter oder über die Richtfunkstrecken gebaut werden

kann. Auch der Abstand zu den Richtfunkstrecken, der von den einzelnen Richtfunkbe-

treibern gefordert wird, unterscheidet sich. Daher werden die bekannten Richtfunk-

strecken in Text und Karte aufgenommen, aber nicht mehr generell ausgeschlossen. Im

Genehmigungsverfahren ist die Verträglichkeit mit den Richtfunkstrecken zu klären.

Im Verfahren wurde eine Richtfunkstrecke, die stillgelegte Trasse Kastellaun-

Fleckertshöhe benannt. Dazu wurde ein erforderlicher Abstand von 100 m beiderseits,

insgesamt also 200 m, benannt und in die Karte eingetragen.

Die anderen Richtfunkstrecken sind Übernahmen aus älteren Flächennutzungsplanstän-

den. Es kann nicht ausgeschlossen werden, dass sie nicht mehr genutzt werden.

Schutzgebiete, vorgeschlagene Schutzgebiete und deren Abstände

FFH-Gebiete, Vogelschutzgebiete, geschützte Landschaftsbestandteile, vorgeschlagene

Landschaftsschutzgebiete für den Arten und Biotopschutz, geplante Naturschutzgebiete,

Flächen nach § 30 BNatSchG.

Seit der 2. Fortschreibung wurden die wertvollen Biotope und die pauschal geschützten

Biotope gemäß § 30 BNatSchG im Rahmen einer landesweiten Kartierung neu erfasst.

Es wird die neue Kartierung herangezogen, um die Biotope, die gemäß § 30 BNatSchG

pauschal geschützt sind, auszuschließen. Insofern erfolgt eine Aktualisierung (vgl. Ab-

bildung unten).

Die genannten vorhandenen Schutzgebiete stehen für Windenergieanlagen nicht zur Ver-

fügung, da durch die förmliche beziehungsweise de facto Ausweisung als Schutzgebiet

die Förderung und Entwicklung beziehungsweise Erhaltung der zu schützenden Biotope,

Pflanzen und Tierarten sowie Landschaften prioritär vorgegeben ist.

Die im Flächennutzungsplan dargestellten vorgeschlagenen Schutzgebiete (vorgeschla-

genes Landschaftsschutzgebiet für den Arten und Biotopschutz, geplantes Naturschutz-

gebiet) stehen der Windenergienutzung ebenfalls nicht zur Verfügung. Es handelt sich

um ökologisch wertvolle und sensible Bereiche, die schützenswert sind (siehe Anlage).

Page 7: FNP Kastellaun, 2. · PDF fileSeite 3, 6. Fortschreibung des Flächennutzungsplans der Verbandsgemeinde Kastellaun, Begrün-dung und Umweltbericht, genehmigte Fassung, September 2012

Seite 7, 6. Fortschreibung des Flächennutzungsplans der Verbandsgemeinde Kastellaun, Begrün-

dung und Umweltbericht, genehmigte Fassung, September 2012

Die vorgeschlagenen Landschaftsschutzgebiete für den Arten- und Biotopschutz stehen

einer Windenergienutzung nicht pauschal entgegen. Hier ist individuell zu prüfen und zu

begründen, welchem Belang in der Abwägung Priorität eingeräumt werden soll.

Abb. 1: bestehende (orange) und geplante Konzentrationsflächen (grün) und pauschal ge-

schützte Biotope gemäß § 30 BNatSchG (violett)

Um Beeinträchtigungen auf die Schutzgebiete, (…) Vogelschutzgebiete und das vorge-

schlagene Naturschutzgebiet zu vermeiden, werden diese Schutzgebiete mit einem

200 m–Puffer belegt. Zu den geschützten Landschaftsbestandteilen, zu vorgeschlage-

nen Landschaftsschutzgebieten für den Arten- und Biotopschutz sowie zu den Flächen

Page 8: FNP Kastellaun, 2. · PDF fileSeite 3, 6. Fortschreibung des Flächennutzungsplans der Verbandsgemeinde Kastellaun, Begrün-dung und Umweltbericht, genehmigte Fassung, September 2012

Seite 8, 6. Fortschreibung des Flächennutzungsplans der Verbandsgemeinde Kastellaun, Begrün-

dung und Umweltbericht, genehmigte Fassung, September 2012

nach § 30 BNatSchG wird pauschal kein 200 m-Puffer vorgesehen. Hierfür wird indivi-

duell überprüft, inwieweit ggf. ein Schutzabstand erforderlich ist.

Häufig finden sich innerhalb der möglichen Konzentrationsflächen bzw. an deren unmit-

telbarem Rand Biotope, die gemäß § 30 BNatSchG pauschal geschützt sind. Es handelt

sich dabei in der Regel um Quellbäche. Sie stehen einer Windenergienutzung regelmäßig

nicht zur Verfügung.

Im Rundschreiben aus dem Jahr 2006 wird ein 200 m-Abstand zu pauschal geschützten

Biotopen empfohlen. Die Hinweise zur Beurteilung der Zulässigkeit von Windenergiean-

lagen – Vorabinformationen des MULEWF Rheinland-Pfalz vom Dezember 2011 enthal-

ten diesen pauschalen Abstand nicht mehr.

Etwa 5.700 ha des Planungsraums von insgesamt 15.300 ha (~37 %) liegen in einem

Abstand von 200 m eines pauschal geschützten Biotops. Aufgrund dieser erheblichen

Größenordnung und der individuell unterschiedlichen Situationen ist ein regelmäßiger

Ausschluss eines 200 m-Abstands um pauschal geschützte Biotope nicht zielführend.

Vielmehr ist eine individuelle Betrachtung erforderlich. Der individuell erforderliche Ab-

stand ist im Genehmigungsantrag im Rahmen des landschaftspflegerischen Beitrags zu

begründen. Grundlage dazu bieten u.a. die faunistischen Untersuchungen zu den mög-

lichen Konzentrationsflächen.

Die Kreisverwaltung weist darauf hin, dass sie neben vertiefenden Artenschutzunter-

suchungen auch hydrogeologische Untersuchungen auf der Anlagengenehmigungsebene

fordern wird, soweit Quell- und Bachsysteme betroffen sind. Wenn im Rahmen der An-

lagengenehmigung Standorte näher als 200 m zu pauschal geschützten Bereichen bean-

tragt werden, ist hierfür eine ausführliche Begründung seitens des Antragstellers erfor-

derlich. In Einzelfällen kann auch ein größerer Pufferabstand als die genannten 200 m

notwendig sein.

Auch zu den FFH-Gebieten wird auf einen pauschalen Abstand verzichtet. Mit Aus-

nahme einer Fläche halten jedoch alle geplanten Konzentrationsflächen einen Abstand

von mindestens 200 m zu FFH-Gebieten ein. Diese eine Fläche (Nr. 1 in Sabershausen)

betreffend wird im Rahmen der Genehmigung nachzuweisen sein, dass eine erhebliche

Beeinträchtigung des FFH-Gebiets nicht stattfindet.

Page 9: FNP Kastellaun, 2. · PDF fileSeite 3, 6. Fortschreibung des Flächennutzungsplans der Verbandsgemeinde Kastellaun, Begrün-dung und Umweltbericht, genehmigte Fassung, September 2012

Seite 9, 6. Fortschreibung des Flächennutzungsplans der Verbandsgemeinde Kastellaun, Begrün-

dung und Umweltbericht, genehmigte Fassung, September 2012

Abb. 2: geplante Konzentrationsfläche 1 (kräftig grün) mit angrenzendem FFH-Gebiet (blassgrün)

Flächen für den Naturschutz

Flächen für Maßnahmen zum Schutz, zur Pflege und zur Entwicklung von Boden, Natur

und Landschaft gemäß § 5 (2) Nr. 10 BauGB, kartierte Biotope mit der Bewertung I, IIa

oder IIb. („alte Biotopkartierung“).

Im Rahmen der Integration der Landschaftsplanung in den Flächennutzungsplan fand

eine Abwägung zwischen den landschaftsplanerischen Zielvorstellungen und den Ziel-

vorstellungen anderer Landnutzungen (Forstwirtschaft, Landwirtschaft, Städtebau) statt.

Dabei wurden einige von der Landschaftsplanung fachlich vorgeschlagene Flächendar-

stellungen nicht übernommen. Grundsätzlich ist eine Einzelfallüberprüfung notwendig, ob

die Belange zur Weiterentwicklung von Natur und Landschaft Vorrang haben gegenüber

den Belangen der Windenergienutzung.

Die „alte“ Biotopkartierung mit ihren Bewertungen I, IIa, IIb, III ist durch eine neuere Kar-

tierung aktualisiert worden. Die zuvor so kartierten Biotope wurden jedoch im Land-

schaftsplan berücksichtigt und bei der Integration in den Flächennutzungsplan weitge-

hend als Flächen gemäß § 5 (2) Nr. 10 BauGB dargestellt. Die Biotope der Wertigkeit I,

IIa, IIb, III der „alten“ Biotopkartierung sind darüber hinaus in der Karte „Ermittlung der

Potenzialflächen“ der 2. Fortschreibung in der Anlage enthalten.

Die wertvollen Biotope der neuen Biotopkartierung werden nicht pauschal ausgeschlos-

sen, außer wie bereits oben erwähnt, die pauschal geschützten Biotope gemäß

§ 30 BNatSchG.

Rohstoffflächen

Die entsprechend im Regionalen Raumordnungsplan Mittelrhein-Westerwald dargestell-

ten Flächen werden für die Windenergienutzung ausgeschlossen. Windenergieanlagen

auf entsprechenden Flächen beeinträchtigen die vorrangigen und vorbehaltlichen Nut-

zungen erheblich.

Vorrangflächen Forst

Page 10: FNP Kastellaun, 2. · PDF fileSeite 3, 6. Fortschreibung des Flächennutzungsplans der Verbandsgemeinde Kastellaun, Begrün-dung und Umweltbericht, genehmigte Fassung, September 2012

Seite 10, 6. Fortschreibung des Flächennutzungsplans der Verbandsgemeinde Kastellaun, Be-

gründung und Umweltbericht, genehmigte Fassung, September 2012

Es ist in jedem einzelnen Fall zu prüfen, ob Windenergieanlagen den Zielen der Vorrang-

flächen Forst widersprechen oder nicht. Die Gründe, die zur Ausweisung von Vorrang-

flächen Forst geführt haben, sind vielfältig.

Die geplanten Konzentrationsflächen 8 und 10 liegen (teilweise) in Vorrangflächen für

die Forstwirtschaft.

Das Forstamt Kastellaun hat in Abstimmung mit der Zentralstelle der Forstverwaltung im

Rahmen der Beteiligung gemäß § 20 LPlG und § 4 (1) BauGB folgendes mitgeteilt: „Eine

ordnungsgemäße Forstwirtschaft und die Nutzung der Windenergie im Wald schließen

sich aus forstfachlicher Sicht auf diesen genannten Flächen nicht aus. Eine Windener-

gienutzung innerhalb dieser Waldflächen ist trotz bestehender Ausweisung als Vorrang-

gebiete für die Forstwirtschaft somit möglich.“ (Schreiben des Forstamts Kastellaun vom

05.01.2011).

Ein Zielabweichungsverfahren ist somit nicht erforderlich.

Abstand von Siedlungsbereichen

Um die Siedlungen ist zum Schutz vor Immissionen ein Puffer erforderlich.

In der vorliegenden 2. bzw. 6. Fortschreibung ist entsprechend den Empfehlungen in den

„Hinweisen zur Beurteilung der Zulässigkeit von Windenergieanlagen“ vom 30. Januar

2006 in der Regel ein Mindestabstand von 1.000 m zu Wohn- und Mischgebieten ange-

setzt. Um nicht dargestellte Siedlungen bzw. Siedlungen im Außenbereich ist ein Puffer

von 500 m angesetzt. Neben der damit verbundenen Sicherheit vor Lärm und Schatten-

wurf bietet diese Entfernung einen ausreichenden Schutz vor dem Dominanzeffekt. Un-

ter Dominanz ist zu verstehen, dass der Blick unwillkürlich auf das dominierende Objekt

gelenkt wird.

Konzentrationsflächen dürfen zu den eigenen Ortsgemeinden den Mindestabstand von

1.000 m unterschreiten, wenn dies von der Ortsgemeinde gewünscht wird. Diese Aus-

nahme wurde bereits in der 2. Fortschreibung, wenn es die besonderen Umstände er-

laubten, zugelassen.

Der 1.000 m-Abstand zu den von der Verbandsgemeinde prioritär vorgesehenen Flächen

zur Entwicklung von Feriendörfern/Freizeitanlagen wird nicht mehr angesetzt. Dies be-

trifft vor allem die vorgesehene Freizeitanlage in Beltheim-Schnellbach, an die von Süden

bzw. Südwesten Windenergieanlagen heranrücken können. Die vorgesehene Freizeitan-

lage bei Bell ist durch die umgrenzenden Ortslagen vor heranrückenden Anlagen unter

einem 1.000 m-Abstand sowieso geschützt.

Um Gewerbesiedlungen ist ein Puffer von 125 m ausreichend. Um Grünflächen ist je

nach Schutzbedürftigkeit ein Abstand von 150 m (Sicherheitsgrenze, Fallhöhe) bei

Sportplätzen, bis zu 400 m bei Friedhöfen erforderlich.

Auch hier werden Abweichungen zugelassen, wenn zu eigenen, dargestellten Gewerbe-

flächen, die aber noch nicht bebaut sind, der Abstand auf Wunsch der jeweiligen Orts-

gemeinde unterschritten werden soll. Dies betrifft die gewerblichen Bauflächen in der

Gemarkung Roth.

Page 11: FNP Kastellaun, 2. · PDF fileSeite 3, 6. Fortschreibung des Flächennutzungsplans der Verbandsgemeinde Kastellaun, Begrün-dung und Umweltbericht, genehmigte Fassung, September 2012

Seite 11, 6. Fortschreibung des Flächennutzungsplans der Verbandsgemeinde Kastellaun, Be-

gründung und Umweltbericht, genehmigte Fassung, September 2012

Bei Einhaltung dieser Abstände ist in der Regel davon auszugehen, dass dem Schutz

öffentlicher und privater Belange in dem gebotenen Umfang Rechnung getragen wird

und mögliche Nutzungskonflikte vermieden werden.

Pufferzonen um klassifizierte Straßen

Um die klassifizierten Straßen wird vom Landesbetrieb Mobilität (LBM) aus Sicherheits-

gründen ein Abstand entsprechend der Fallhöhe einer Windenergieanlage gefordert

(½ Fundamentdurchmesser + Nabenhöhe + ½ Rotordurchmesser). Anlagen mit einer

Gesamthöhe von weniger als 150 m werden heute nicht mehr installiert. Je nach Art

und Größe der Anlage kann in der Genehmigung ein größerer Abstand erforderlich wer-

den. Dies ist in dem nachgelagerten Baugenehmigungsverfahren zu klären. Als Aus-

schluss für die Windenergienutzung wird kein größerer Abstand herangezogen, weil man

auf Flächennutzungsplanebene noch nicht die genaue Größe der Anlagen kennt.

Wasserschutzgebiete

In einem Wasserschutzgebiet der Zone II sind Windenergieanlagen nicht zulässig, in der

Schutzzone III bedarf es der Einzelfallprüfung.

Im Gebiet der Verbandsgemeinde Kastellaun ist ein Wasserschutzgebiet (Zone II und I)

ausgewiesen (Quelle: Geoexplorer der geoportal-wasser.rlp.de, August 2011). Die ge-

plante Konzentrationsfläche 2 grenzt westlich an das Wasserschutzgebiet an.

Page 12: FNP Kastellaun, 2. · PDF fileSeite 3, 6. Fortschreibung des Flächennutzungsplans der Verbandsgemeinde Kastellaun, Begrün-dung und Umweltbericht, genehmigte Fassung, September 2012

Seite 12, 6. Fortschreibung des Flächennutzungsplans der Verbandsgemeinde Kastellaun, Be-

gründung und Umweltbericht, genehmigte Fassung, September 2012

3. Eignungs- und Auswahlkriterien

Die nach diesem Verfahren ermittelten sogenannten Potenzialflächen werden einer in-

tensiveren Prüfung unterworfen, um eine Auswahl der am besten geeigneten Flächen zu

treffen und die tatsächliche Bebaubarkeit weitestgehend sicherzustellen.

Wirtschaftlichkeit und Beeinträchtigungsminimierung

Von den Potenzialflächen ist eine Auswahl auch unter Wirtschaftlichkeitsaspekten und

unter Aspekten der geringstmöglichen Beeinträchtigungen zu treffen. Zur Wirtschaftlich-

keit spielen die Größe der Potenzialfläche, die Windhöffigkeit, die Erschließung durch

Wirtschaftswege und die Anschlussmöglichkeiten an Stromleitungen eine Rolle. In die-

sem Zusammenhang kann die Hangneigung zusammen mit anderen Wirtschaftlichkeits-

aspekten bedeutsam werden. Erschließbar durch Wirtschaftswege sind die Flächen alle.

Die Anschlussmöglichkeiten an die nächste Station zur Einspeisung in das Stromnetz

spielen bei Windparks (ab 3 Anlagen) kaum eine Rolle, da sich die Neuverlegung auch

einer mehrere Kilometer langen Leitung lohnt. Auch steile Hanglagen mit hohem Er-

schließungsaufwand können sich bei gegebener Windhöffigkeit lohnen. Die Summe meh-

rerer Wirtschaftlichkeitsaspekte kann zum Ergebnis der Unwirtschaftlichkeit führen.

Windangebot

Das zu erwartende Windangebot wird im Flächennutzungsplanverfahren anhand der vom

Deutschen Wetterdienst herausgegebenen Daten der „Jahresmittel der Windgeschwin-

digkeit in 50 m über Grund“ ermittelt. Sie sind das Ergebnis einer Modellierung und ge-

ben einen Hinweis auf ein mögliches Windangebot, sind jedoch für eine Projektierung

von Windenergieanlagen nicht ausreichend genau.

Die Windgeschwindigkeiten in 50 m über Grund können bei allen Potenzialflächen als

ausreichend angesehen werden, wobei es deutliche Unterschiede gibt. Die Leistung ei-

ner Windenergieanlage ist wesentlich von dem Windangebot abhängig. Die wirtschaft-

liche Nutzung einer Windenergieanlage ist - auch vor dem Hintergrund der aktuellen För-

derung nach EEG - auf die windstärksten Standorte beschränkt.

Page 13: FNP Kastellaun, 2. · PDF fileSeite 3, 6. Fortschreibung des Flächennutzungsplans der Verbandsgemeinde Kastellaun, Begrün-dung und Umweltbericht, genehmigte Fassung, September 2012

Seite 13, 6. Fortschreibung des Flächennutzungsplans der Verbandsgemeinde Kastellaun, Be-

gründung und Umweltbericht, genehmigte Fassung, September 2012

Abb. 3: Jahresmittel der Windgeschwindigkeit in 50 m über Grund mit den Konzentrations-

flächen

Artenschutz

Die Flächen müssen grundsätzlich auf ihre Eignung hinsichtlich des Artenschutzes über-

prüft werden. Dazu wurde eine faunistische Überprüfung in Auftrag gegeben, bei der

man insbesondere in Abstimmung mit der Unteren Naturschutzbehörde Vögel und Fle-

dermäuse untersucht hat. Die Untersuchungen weisen auf Ebene des Flächennutzungs-

plans eine geringere Tiefe und Intensität auf verglichen mit einer Überprüfung im Rah-

men der Genehmigungsunterlagen (Landschaftspflegerischer Begleitplan, Umweltver-

träglichkeitsprüfung).

Page 14: FNP Kastellaun, 2. · PDF fileSeite 3, 6. Fortschreibung des Flächennutzungsplans der Verbandsgemeinde Kastellaun, Begrün-dung und Umweltbericht, genehmigte Fassung, September 2012

Seite 14, 6. Fortschreibung des Flächennutzungsplans der Verbandsgemeinde Kastellaun, Be-

gründung und Umweltbericht, genehmigte Fassung, September 2012

Ungeeignet sind Flächen, in denen die Verbotstatbestände des § 44 BNatSchG der Er-

richtung und dem Betrieb von Windenergieanlagen entgegenstehen, weil dort geschützte

Arten vorkommen. Wenn nicht ausgeschlossen werden kann, dass einzelne Individuen

der geschützten Arten durch Windenergieanlagen erschlagen werden, muss gewährleis-

tet sein, dass die Gefährdung einzelner Arten nicht so gravierend ist, dass deren lokale

bzw. regionale Population gefährdet ist.

Zur Bewertung der Beeinträchtigung des Artenschutzes wurde das „Büro für Land-

schaftsökologie“ in Weilburg mit einem entsprechenden Gutachten beauftragt (siehe

Anlage „Konzentrationsflächen für Windenergie in der Verbandsgemeinde Kastellaun“,

Erhebung von artenschutzrechtlich relevanten Tiergruppen/-arten im Rahmen der FNP-

Fortschreibung“). Darin wurden neben Großvögeln (insbesondere Rotmilan und

Schwarzstorch) Zugvögel, alle Fledermausarten und die Wildkatze untersucht und deren

Konfliktpotenzial bewertet.

Insgesamt kommt das Gutachten zu dem Ergebnis, dass das Konfliktpotenzial einzelner

Potenzialflächen mit dem Artenschutz zwischen mittel (Stufe II) und sehr hoch (Stufe IV)

liegt (vgl. Abb. 4 und und Faunagutachten in der Anlage).

Page 15: FNP Kastellaun, 2. · PDF fileSeite 3, 6. Fortschreibung des Flächennutzungsplans der Verbandsgemeinde Kastellaun, Begrün-dung und Umweltbericht, genehmigte Fassung, September 2012

Seite 15, 6. Fortschreibung des Flächennutzungsplans der Verbandsgemeinde Kastellaun, Be-

gründung und Umweltbericht, genehmigte Fassung, September 2012

Abb. 4: unmaßstäbliche Verkleinerung der Karte „Gesamteinstufung Konfliktpotenzial“ des ar-

tenschutzrechtlichen Gutachtens des „Büro für Landschaftsökologie“, Weilburg

Als pauschale Ausschlusskriterien des Artenschutzes werden ein 3 km–Radius um einen

Schwarzstorchhorst sowie ein 1 km–Radius um einen Rotmilanhorst angesehen. Laut

Gutachten führt derzeit keines dieser beiden Kriterien in der Verbandsgemeinde Kastel-

laun zum Ausschluss oder der Begrenzung einer Potenzialfläche.

Die Fläche 6 (Hollnich) liegt im 3 km-Radius eines im Jahr 2010 einmalig belegten

Schwarzstorchhorstes. Dieser Horst wurde im Jahr 2011 wider Erwarten nicht erneut

genutzt. Da es nicht abzusehen ist, ob der Horst zukünftig genutzt wird, wird diese Flä-

Page 16: FNP Kastellaun, 2. · PDF fileSeite 3, 6. Fortschreibung des Flächennutzungsplans der Verbandsgemeinde Kastellaun, Begrün-dung und Umweltbericht, genehmigte Fassung, September 2012

Seite 16, 6. Fortschreibung des Flächennutzungsplans der Verbandsgemeinde Kastellaun, Be-

gründung und Umweltbericht, genehmigte Fassung, September 2012

che in der Fortschreibung des Flächennutzungsplans dargestellt. Im Rahmen der Geneh-

migungsplanung muss hier ein besonderes Augenmerk auf den Artenschutz gelegt wer-

den. So könnte eine Nutzung der Fläche für Windenergie in einigen wenigen Jahren Ab-

stand zur Horstbelegung aufgenommen werden.

Alle sonstigen Vorkommen, Arten und Tiergruppen bedürfen einer individuellen Betrach-

tung bzw. Untersuchung. Die für eine abschließende Bewertung der Beeinträchtigung

erforderliche Untersuchungstiefe bleibt den faunistischen Gutachten zur Genehmigung

geplanter Windenergieanlagen vorbehalten.

Soweit aufgrund der vorgenommenen Untersuchungen und der vorliegenden Erkennt-

nisse nicht mit Sicherheit ausgeschlossen werden konnte, dass Anlagengenehmigungen

erteilt werden können, wurden die Flächen als geeignet angesehen, auch wenn ein ho-

hes Konfliktpotenzial besteht, welches erwarten lässt, dass Genehmigungen nur unter

Auflagen oder ggfs. auch gar nicht erteilt werden können.

Die jeweiligen Konzentrationsflächen sind groß genug, um den genauen Standort von

Windenergieanlagen den artenschutzrechtlichen Erfordernissen anzupassen. Sie haben

insgesamt eine Fläche, die der Windenergienutzung auch dann noch in substanzieller

Weise Raum verschafft, wenn in Teilbereichen keine Anlagengenehmigung erteilt wer-

den kann.

Im Rahmen der konkreteren Untersuchungen wird eine Feinsteuerung der Standorte der

Windenergieanlagen innerhalb der Fläche nötig sein, um dem Arten- und Biotopschutz

Rechnung zu tragen. Möglicherweise werden Flächen für die Windenergienutzung nicht

im wirtschaftlichen Sinne optimal nutzbar sein, da eventuell Abstände zu Rotmilan- oder

größerem Fledermausvorkommen einzuhalten sind.

Vorbehaltsgebiete für den Arten- und Biotopschutz dienen nicht dazu, um mögliche Po-

tenzialflächen pauschal auszuschließen, zumal es sich bei den Windenergieanlagen um

punktuelle Eingriffe handelt. Die Eingriffe sind in der Regel durch entsprechende Aus-

gleichsmaßnahmen kompensierbar. Es kommt daher im Allgemeinen zu keinen nachhal-

tigen Beeinträchtigungen des Arten- und Biotopschutzes.

Erholung

Die Potenzialflächen 1, 3 und 4 liegen im „Vorbehaltsbereich für die Erholung“ gemäß

Regionalem Raumordnungsplan. Die Ortsgemeinden Bell, Beltheim und Buch sind Erho-

lungsgemeinden. In der Abwägung ist der Erholung ein besonderes Gewicht beizumes-

sen. Die Landschaft für die naturnahe, landschaftsgebundene, stille Erholung der Bevöl-

kerung soll erhalten und entwickelt werden.

Auf der anderen Seite soll der Ausbau der Windenergie auf allen Ebenen gefördert und

vorangetrieben werden.

Der Bau von Windrädern verändert die Landschaft. Eine damit vermutlich einhergehende

Beeinträchtigung der naturverbundenen Erholungsnutzung kann nur schwerlich bewertet

werden, da das Empfinden einer Störung bzw. Beeinträchtigung durch Windräder subjek-

tiv ist. Während für Teile der Bevölkerung Windenergieanlagen positiv belegt sind (CO2-

neutral, örtliche Stromproduktion, zukunftssicher, …), fühlen sich andere z.B. von den

großen technischen Anlagen in der Landschaft, dem Lärm oder den Blinklichtern gestört.

Page 17: FNP Kastellaun, 2. · PDF fileSeite 3, 6. Fortschreibung des Flächennutzungsplans der Verbandsgemeinde Kastellaun, Begrün-dung und Umweltbericht, genehmigte Fassung, September 2012

Seite 17, 6. Fortschreibung des Flächennutzungsplans der Verbandsgemeinde Kastellaun, Be-

gründung und Umweltbericht, genehmigte Fassung, September 2012

Die Verbandsgemeinde sieht mit dem weiteren Ausbau der Windenergieanlagen an den

vorgesehenen Standorten keine gravierende Beeinträchtigung der Erholung verbunden,

zumal die wichtigsten Wanderwege entlang der tief eingeschnittenen Bachtäler verlau-

fen. Dort stehen keine Windenergieanlagen.

Landschaftsbild

Das Gerichtsurteil, das zur Aufhebung der 1. Fortschreibung des Flächennutzungsplans

der Verbandsgemeinde Kastellaun führte, hat unter anderem ausgeführt, dass der groß-

flächige Ausschluss aus Gründen des Landschaftsschutzes in der Verbandsgemeinde

Kastellaun nicht greift.

Die Potenzialflächen 1, 3 und 4 liegen in einem „Raum für den besonderen Schutz des

Landschaftsbildes“ gemäß Regionalem Raumordnungsplan: „In den Räumen für den be-

sonderen Schutz des Landschaftsbildes soll die Vielfalt, Eigenart und Schönheit von Na-

tur und Landschaft nachhaltig geschützt und die Landschaft in ihrer Funktion als Raum

für die naturnahe, landschaftsgebundene, stille Erholung der Bevölkerung erhalten und

entwickelt werden. In diesen Räumen soll dem Schutz des Landschaftsbildes bei raum-

bedeutsamen Entscheidungen ein besonderes Gewicht beigemessen werden“.

Der Bau von Windrädern verändert die Landschaft und stellt einen Eingriff in das Land-

schaftsbild dar. Die Verbandsgemeinde Kastellaun liegt am Rand der oben genannten

großflächigen „Räume für den besonderen Schutz des Landschaftsbildes“. Im Zentrum

liegt die Mosel mit den ihr zugewandten Hängen und Seitentälern. Da im Verbandsge-

meindegebiet bereits mehrere Windparks bestehen, führt die zusätzliche Ausweisung

von Konzentrationsflächen für die Windenergie nicht zu neuen, bisher in der Landschaft

nicht vorhandenen Elementen. Die geplanten Konzentrationsflächen liegen maximal 3 km

von bestehenden Windparks entfernt. Somit ist hier von einer zusätzlichen Beeinträchti-

gung des Landschaftsbildes in einem vorbelasteten Raum auszugehen.

Die Verbandsgemeinde sieht in dieser zusätzlichen Veränderung des Landschaftsbildes

keine erhebliche Beeinträchtigung, die einer Windenergienutzung entgegensteht.

Die Fläche Nr. 1 liegt zusätzlich innerhalb des Landschaftsschutzgebiets „Moselgebiet

von Schweich bis Koblenz“. Diese geplante Konzentrationsfläche ist als eine Einheit mit

der bereits bebauten Konzentrationsfläche in Beltheim zu sehen, die auch im Land-

schaftsschutzgebiet liegt. Insofern führt die zusätzliche Konzentrationsfläche nur zu ei-

ner geringfügigen weiteren Beeinträchtigung des großflächigen Landschaftsschutzge-

biets.

Auf die Darstellung der im Rahmen der 2. Fortschreibung ermittelten Potenzialflächen

um die Ortslagen Dommershausen und Sabershausen wird nach wie vor, vor allem aus

Landschaftsbildgründen, verzichtet.

Dominierende landschaftsprägende Gesamtanlagen

Bezüglich der Auswirkungen auf „dominierende landschaftsprägende Gesamtanlagen mit

erheblicher Fernwirkung“, die gemäß dem Ziel des Regionalen Raumordnungsplans Mit-

telrhein-Westerwald vor optischen Beeinträchtigungen zu bewahren sind, wurde ein

Gutachten in Auftrag gegeben (vgl. Anlage).

Page 18: FNP Kastellaun, 2. · PDF fileSeite 3, 6. Fortschreibung des Flächennutzungsplans der Verbandsgemeinde Kastellaun, Begrün-dung und Umweltbericht, genehmigte Fassung, September 2012

Seite 18, 6. Fortschreibung des Flächennutzungsplans der Verbandsgemeinde Kastellaun, Be-

gründung und Umweltbericht, genehmigte Fassung, September 2012

Dieses kommt zu folgenden Ergebnissen:

Im ROP sind folgende drei „dominierende landschaftsprägende Gesamtanlagen

mit erheblicher Fernwirkung“ benannt: Burg Kastellaun, Ruine Balduinseck und

Burg Waldeck. Davon wird nur die Burg Kastellaun aufgrund ihrer Lage und Aus-

dehnung als dominierende Gesamtanlage mit erheblicher Fernwirkung und Kon-

fliktpotenzial mit Windenergie eingestuft und im Gutachten berücksichtigt.

Windenergieanlagen im Radius von etwa 2 km westlich bis nordöstlich der Burg

Kastellaun beeinträchtigen laut Gutachten die landschaftsprägende Gesamtanlage

erheblich. Für diesen Bereich wird ein Ausschluss empfohlen.

In einer Gleitzone von 2 - 3 km Radius bedarf es dem Gutachten entsprechend ei-

nes Einzelnachweises im Rahmen der Genehmigungsplanung, ob eine erhebliche

Beeinträchtigung vorliegt oder nicht.

In der unmittelbaren Umgebung der Verbandsgemeinde Kastellaun gibt es keine weiteren

derartigen Anlagen, die berücksichtigt werden müssten.

Die Verbandsgemeine Kastellaun schließt sich den Empfehlungen des Gutachtens weit-

gehend an. Die Empfehlung, dass der Ausschluss genau bei einem Radius von 2 km um

die Burg Kastellaun anzusetzen ist, erscheint jedoch nicht plausibel und juristisch an-

greifbar. Die im Gutachten enthaltene Fotomontage der möglichen Windenergieanlagen

in Buch (Fläche 4, vgl. Abb. 11 des Gutachtens) lässt keine Zäsur zwischen der ersten,

ca. 1,9 km von der Burg entfernten und der zweiten, mehr als 2 km entfernten WEA er-

kennen. Ein Ausschluss der in ca. 1,9 km Entfernung zur Burg Kastellaun geplanten

WEA scheint willkürlich zu sein.

Da - vergleichbar mit dem Artenschutz - aufgrund der vorgenommenen Untersuchungen

und der vorliegenden Erkenntnisse nicht mit Sicherheit ausgeschlossen werden kann,

dass Anlagengenehmigungen erteilt werden können, wird die gesamte geplante Fläche

als geeignet angesehen.

Bauschutzbereich Flughafen Frankfurt Hahn

In den südwestlichen Planungsraum reicht der Bauschutzbereich nach § 12 Abs. 3 Nr.

2B Luftverkehrsgesetz des Flughafens Frankfurt Hahn. In diesem Bereich sind Hinder-

nisse nur bis maximal 100 m über den Bezugspunkt, d.h. bis maximal 598 m MSL zu-

lässig. Diese Restriktionen gelten für die Fläche 7 und teilweise auch für die Fläche 9.

Sonderlandeplatz für Ultraleichtflugzeuge Bell-Hundheim

Hindernisse in unmittelbarer Nähe zur Platzrunde des Sonderlandeplatzes für Ultraleicht-

flugzeuge stellen ein erhebliches Sicherheitsrisiko dar. Daher ist ein Mindestabstand von

600 m zur Platzrunde einzuhalten.

Die geplante Konzentrationsfläche 8 (Gemarkungen Bell-Hundheim und Hasselbach) wird

durch den geforderten Abstand begrenzt.

Altablagerungen

Im Bereich der geplanten Konzentrationsfläche 7 ist eine Ablagerungsstelle mit Nummer

140 03 009-0207 bekannt. Beim Bau von Windenergieanlagen ist im Vorfeld die SGD

Nord, Regionalstelle WAB Koblenz, zu beteiligen.

Page 19: FNP Kastellaun, 2. · PDF fileSeite 3, 6. Fortschreibung des Flächennutzungsplans der Verbandsgemeinde Kastellaun, Begrün-dung und Umweltbericht, genehmigte Fassung, September 2012

Seite 19, 6. Fortschreibung des Flächennutzungsplans der Verbandsgemeinde Kastellaun, Be-

gründung und Umweltbericht, genehmigte Fassung, September 2012

Fläche 5 (Roth)

Im parallel zur Flächennutzungsplanung laufenden Genehmigungsverfahren für Wind-

energieanlagen auf der geplanten Konzentrationsfläche in Roth wurde deutlich, dass aus

Gründen des Biotopschutzes die südliche Erweiterung (nach den Verfahrensschritten

gem. §§ 3 (1) und 4 (1) BauGB aufgenommen) nicht für eine Windenergienutzung zur

Verfügung steht. Die Darstellung der südlichen Erweiterung wird daher nicht weiter ver-

folgt.

Vorbelastung mit Windenergieanlagen

In der Verbandsgemeinde Kastellaun stehen – wie in benachbarten Verbandsgemeinden

des Hunsrücks auch – bereits zahlreiche WEA. Diese sind bei der Neuplanung und

- genehmigung zu berücksichtigen. Eine Übersicht über die bestehenden, genehmigten

und in Bau befindlichen Windenergieanlagen gibt Abbildung 5.

Abb. 5: bestehende, im Bau befindliche und genehmigte Windenergieanlagen im Rhein-Huns-

rück-Kreis, Stand November 2011, unmaßstäbliche Verkleinerung

Page 20: FNP Kastellaun, 2. · PDF fileSeite 3, 6. Fortschreibung des Flächennutzungsplans der Verbandsgemeinde Kastellaun, Begrün-dung und Umweltbericht, genehmigte Fassung, September 2012

Seite 20, 6. Fortschreibung des Flächennutzungsplans der Verbandsgemeinde Kastellaun, Be-

gründung und Umweltbericht, genehmigte Fassung, September 2012

Konformität mit dem Regionalen Raumordnungsplan

Zurzeit gibt es keinen Regionalen Raumordnungsplan, der die Windenergie steuert.

Darstellung der Konzentrationsflächen

Im Rahmen der 2. Fortschreibung wurden bereits 255,3 ha Konzentrationsfläche für die

Windenergie ausgewiesen. Dies entspricht bei einer Verbandsgemeindegröße von

15.306 ha rund 1,7 % der Verbandsgemeindefläche.

Im Rahmen dieser 6. Fortschreibung werden weitere 202,5 ha als Konzentrationsflächen

dargestellt. Damit erhöht sich der Anteil der Konzentrationsflächen an der Verbandsge-

meindefläche auf 3,0 %.

Die Darstellung erfolgt als Sonderbaufläche mit der Zweckbestimmung Windenergie.

Eine generelle Beschränkung der Höhe erfolgt nicht. Für Teile der „Alt-Konzentrationsflä-

chen“ Beltheim und Braunshorn bleibt die maximale Gesamthöhe der Windenergieanla-

gen auf 150 m gemäß § 5 (2) Nr. 1 BauGB i.V.m. § 16 (1) BauNVO festgelegt. Es sind

die Flächenanteile, die innerhalb des 1.000 m-Abstands zu der Ortslage Braunshorn und

innerhalb des 800 m-Abstandes zur Ortslage Beltheim liegen, um die Dominanzwirkung

auf die Ortslagen zu begrenzen. Damit ist eine wirtschaftliche Nutzung gegeben, aber

die Anlagen können nicht zu hoch werden.

In den dargestellten Sonderbauflächen mit der Zweckbestimmung Windenergie sind fol-

gende Nutzungen zulässig:

Windkraftanlagen einschließlich der dazugehörigen Nebenanlagen, wie Trafosta-

tionen und Übergabestationen

Gleichzeitig mit der Darstellung der Sonderbauflächen für die Windenergie wird der üb-

rige Bereich der Verbandsgemeinde Kastellaun für die Nutzung von Windenergie ausge-

schlossen. Außerhalb der dargestellten Sonderbauflächen mit Zweckbestimmung Wind-

energie sind im Geltungsbereich des Flächennutzungsplans gemäß § 35 (1) Nr. 6 BauGB

i.V.m. § 35 (3) Satz 3 BauGB keine weitere Windenergieanlagen zulässig. Das betrifft

sowohl Windparks als auch Einzelanlagen.

Page 21: FNP Kastellaun, 2. · PDF fileSeite 3, 6. Fortschreibung des Flächennutzungsplans der Verbandsgemeinde Kastellaun, Begrün-dung und Umweltbericht, genehmigte Fassung, September 2012

Seite 21, 6. Fortschreibung des Flächennutzungsplans der Verbandsgemeinde Kastellaun, Be-

gründung und Umweltbericht, genehmigte Fassung, September 2012

4. Flächenbeschreibungen

Konzentrationsfläche1 (Büro für Landschaftsökologie: Nummer 10)

Ortsgemeinde Dommershausen, Ortsteil Sabershausen

Abb. 6: Konzentrationsfläche 1

1 Städtebauliche Kenndaten 2,6 ha nördlich einer bestehenden und bebauten Konzen-

trationsfläche für Windenergie.

2 Inhalt, wichtigste Ziele,

Bedarf

Sonderbaufläche „Windenergie“.

3 Bisherige Darstellung Fläche für Wald, in geringem Umfang im Osten Fläche

gem. § 5 (2) Nr. 10 BauGB.

4 Bedeutsame Ziele des

Umweltschutzes/der Ent-

wicklungskonzeption der

Landschaftsplanung

Flächen für Maßnahmen zum Schutz, zur Pflege und zur

Erhaltung von Boden, Natur und Landschaft gem. § 5 (2)

Nr. 10 BauGB: Laub-, Misch-, Nadelforst, Weihnachts-

baumkultur, standorttypischer, naturnaher Wald.

5 Übergeordnete Planungen ROP-Entwurf 2011:

- Vorbehaltsgebiet Erholung und Tourismus

- Vorbehaltsgebiet Regionaler Biotopverbund

ROP 2006:

- Raum für den besonderen Schutz des Landschafts-

bildes,

- Vorbehaltsgebiet Arten- und Biotopschutz,

- Vorbehaltsgebiet Erholung/Fremdenverkehr.

6 Lage/Topographie Lage westlich Heyweiler nördlich der K 31

370 – 390 m ü.NN. nach Nordosten geneigt.

7 Naturräumliche Gliederung 243.11 Äußere Hunsrückhochfläche: Von West nach Ost

ansteigende, in mehrere breite Riedel aufgelöste Hoch-

fläche. Kerbtalförmige Einschnitte der zur Mosel entwäs-

sernden Läufe von Baybach, Mörsdorfer Bach und

Dünnbach.

Page 22: FNP Kastellaun, 2. · PDF fileSeite 3, 6. Fortschreibung des Flächennutzungsplans der Verbandsgemeinde Kastellaun, Begrün-dung und Umweltbericht, genehmigte Fassung, September 2012

Seite 22, 6. Fortschreibung des Flächennutzungsplans der Verbandsgemeinde Kastellaun, Be-

gründung und Umweltbericht, genehmigte Fassung, September 2012

8 Geologie und Boden

(Schutzgut Boden), HpnV*

BGL* der Ton- und Schluffschiefer mit wechselnden An-

teilen an Grauwacke, Kalkstein, Sandstein und Quarzit,

z.T. wechselnd mit Lösslehm;

HpnV: Hainsimsen-Buchenwald, relativ basenreiche Aus-

bildung ansonsten armer Verhältnisse (d.h. mäßig

basenarm), sehr frische Variante.

9 Oberflächen- und Grund-

wasser (Schutzgut Was-

ser)

Oberflächenwasser: Schüssel-Bach östlich angrenzend

Grundwasser: Es herrscht eine mittlere Grundwasserüber-

deckung – schwach versauert, eine geringe Grundwas-

serneubildung (>70-100 mm/a Westteil, >50-75 mm/a

Ostteil)

keine Wasserschutzgebiete.

10 Klima (Schutzgut Klima/

Luft)

Frischluftproduktionsfläche (Wald).

11 Biotope, Tiere (Schutzgut

Pflanzen und Tiere)

Biotope: Wald, überwiegend Nadelforst

Kartierte Biotope: FFH-Gebiet Nr. 5809-301 „Moselhänge

und Nebentäler der unteren Mosel“ angrenzend,

kartiertes Biotop „Bachtal westlich Heyweiler“ (BK-5810-

0013-2009) östlich angrenzend, pauschal geschütztes

Gewässer (Schüssel-Bach) östlich angrenzend (ggfs. hy-

drogeologisches Gutachten erforderlich)

mittleres bis hohes artenschutzrechtliches Konfliktpoten-

zial;

Fledermäuse: Nördlich gelegene Überwinterungsquartiere

und Wochenstuben, mittleres Konfliktpotenzial;

potenzielle Quartierbäume meiden, Nachuntersuchung

Fledermäuse Baybachtal;

Vögel: leerer Horst, Konfliktpotenzial mittel;

Wildkatze: potenzieller Siedlungsraum und Korridor, hohes

Konfliktpotenzial.

12 Landschaftsbild, Erholung,

Kulturgüter, sonstige

Schutzgüter (Schutzgüter

Landschaft, Kultur)

Landschaftsschutzgebiet „Moselgebiet von Schweich bis

Koblenz“, 3 km südöstlich von Burg Waldeck; Hunsrück-

höhenweg verläuft in der Nähe; Baybachtal verläuft nörd-

lich mit minimaler Sichtbeziehung;

Waldeck-Tour (Radweg) verläuft südlich/westlich in ca.

200 m Entfernung, Waldeck-Weg und Hunsrück Höhen-

weg verlaufen ca. 300 m westlich;

Vorbelastung durch südlich angrenzenden Windpark (5

WEA)

mäßig strukturierte Landschaft, keine sonstigen erheb-

lichen Defizite, rel. exponierte Lage.

13 Immissionen (Schutzgut

Mensch)

Eventuelle Immissionskonflikte müssen bei konkreter Pla-

nung beachtet werden, Abstand zu bebauten Ortslagen:

Heyweiler und Steffenshof: 1.000 m, Mannebach: ca.

1.400 m.

14 Wirkungsgefüge Teilweise anthropogen überformt durch intensive Forst-

wirtschaft, damit verbunden teilweise reduziertes Arten-

spektrum sowie Boden- und Grundwasserbelastungen.

Page 23: FNP Kastellaun, 2. · PDF fileSeite 3, 6. Fortschreibung des Flächennutzungsplans der Verbandsgemeinde Kastellaun, Begrün-dung und Umweltbericht, genehmigte Fassung, September 2012

Seite 23, 6. Fortschreibung des Flächennutzungsplans der Verbandsgemeinde Kastellaun, Be-

gründung und Umweltbericht, genehmigte Fassung, September 2012

15 Voraussichtliche Auswir-

kungen der Planung

Versiegelung mit Beeinträchtigung des Boden- und Was-

serhaushalts durch Fundamente, Verlust von Biotopflä-

chen (Wald), Beeinträchtigung des Landschaftsbilds durch

Windenergieanlagen

mittel bis hohes artenschutzrechtliches Konfliktpotenzial.

16 Auswirkungen der Null-

variante

keine Änderung der Nutzungsstruktur und -intensität er-

kennbar.

17 Geplante Umweltschutz-

maßnahmen

Ausgleichsmaßnahmen in südlich und östlich angrenzen-

den Waldgebieten: Strukturierung des Offenlandes, Auf-

wertung von Fichtenforsten, Sicherung von Altbäumen.

18 Planungsalternativen siehe Methodik zur Ermittlung von Potenzialflächen.

19 NATURA 2000 FFH-Gebiet Nr. 5809-301 „Moselhänge und Nebentäler

der unteren Mosel“ angrenzend

Eine erhebliche Beeinträchtigung muss bei konkreter Pla-

nung ausgeschlossen werden.

20 Fazit Es besteht ein mittleres bis hohes artenschutzrechtliches

Konfliktpotenzial.

Das FFH-Gebiet, das pauschal geschützte Biotop und

schutzwürdige Biotope müssen bei der Feinsteuerung der

Anlagen beachtet werden. Dabei ist auch der notwendige

Abstand zu den Biotopen fachlich zu ermitteln. Es werden

keine Schutzgebiete erheblich beeinträchtigt. Es werden

keine wertvollen abiotischen Faktoren beeinträchtigt. Die

Beeinträchtigung des Landschaftsbilds ist nicht gravie-

rend. Es sind weder gravierende Beeinträchtigungen des

Menschen noch von Kulturgütern und Sachgütern zu be-

fürchten. Falls punktuell gravierende Beeinträchtigungen

zu befürchten sind, kann dem durch eine Feinsteuerung

im Rahmen des Genehmigungsprozesses entgegenge-

steuert werden, gegebenenfalls ist eine windenergetisch

optimale Ausnutzung nicht möglich.

21 Sonstiges ---

Page 24: FNP Kastellaun, 2. · PDF fileSeite 3, 6. Fortschreibung des Flächennutzungsplans der Verbandsgemeinde Kastellaun, Begrün-dung und Umweltbericht, genehmigte Fassung, September 2012

Seite 24, 6. Fortschreibung des Flächennutzungsplans der Verbandsgemeinde Kastellaun, Be-

gründung und Umweltbericht, genehmigte Fassung, September 2012

Konzentrationsfläche 2 (Büro für Landschaftsökologie: Nummer 8 (Teilfläche))

Ortsgemeinde Gödenroth, Ortsgemeinde Beltheim und Ortsteil Beltheim-Frankweiler

Abb. 7: Konzentrationsfläche 2

1 Städtebauliche Kenndaten 111,8 ha.

2 Inhalt, wichtigste Ziele,

Bedarf

Sonderbaufläche „Windenergie“.

3 Bisherige Darstellung Fläche für Wald, z.T. Fläche gem. § 5 (2) Nr. 10 BauGB

im Wald.

4 Bedeutsame Ziele des

Umweltschutzes/der Ent-

wicklungskonzeption der

Landschaftsplanung

in Teilen:

- Erhalt bzw. Entwicklung von Waldrändern,

- Erhalt bzw. Entwicklung von Vernetzungslinien

entlang von Bächen (standortgerechter Wald in

Gewässernähe).

5 Übergeordnete Planungen ROP-Entwurf 2011:

z.T. Vorbehaltsgebiet Regionaler Biotopverbund

(entlang Gewässer von Nordwest),

z.T. Vorbehaltsgebiet Forst

ROP 2006:

z.T. Vorbehaltsgebiet Arten- und Biotopschutz.

6 Lage/Topographie Lage zwischen Beltheim im Westen, Gödenroth im Süden,

Beltheim-Frankweiler im Norden, Schnellbach im Nord-

osten und Braunshorn im Südosten

ca. 430-495 m ü.NN.

von Nordwesten nach Osten ansteigend.

7 Naturräumliche Gliederung 243.10 Innere Hunsrückhochfläche: wellige, durch zahl-

reiche Quellmulden und meist breite Muldentäler geglie-

derte Hochfläche mit der Nahe-/Mosel-Wasserscheide

etwa entlang der Hunsrückhöhenstraße.

8 Geologie und Boden

(Schutzgut Boden)

HpnV

BGL der Ton- und Schluffschiefer mit wechselnden An-

teilen an Grauwacke, Kalkstein, Sandstein und Quarzit,

z.T. wechselnd mit Lösslehm.

Page 25: FNP Kastellaun, 2. · PDF fileSeite 3, 6. Fortschreibung des Flächennutzungsplans der Verbandsgemeinde Kastellaun, Begrün-dung und Umweltbericht, genehmigte Fassung, September 2012

Seite 25, 6. Fortschreibung des Flächennutzungsplans der Verbandsgemeinde Kastellaun, Be-

gründung und Umweltbericht, genehmigte Fassung, September 2012

HpnV: Hainsimsen-Buchenwald, teils in relativ

basenreicher Ausbildung ansonsten armer Verhältnisse

(d.h. mäßig basenarm), im Nordwesten auch in sehr fri-

scher Ausprägung und stellenweise Quellwald.

9 Oberflächen- und Grund-

wasser (Schutzgut Was-

ser)

pauschal geschütztes Gewässer/Bach innerhalb

Kluftgrundwasserleiter mit geringer Grundwasserführung

Trinkwasserschutzgebiet Zone II östlich angrenzend

Grundwasser schwach versauert, z.T. versauert.

10 Klima (Schutzgut Klima/

Luft)

Kaltluftproduktionsfläche (Wald).

11 Biotope, Tiere (Schutzgut

Pflanzen und Tiere)

Biotope: Fichtenwald, Laub-, Nadelbaum-Fichtenmisch-

wald, Nadelbaum-Buchenmischwald, Windwurfflächen;

kartierte Biotope: Quellbach (BT-5810-0904-2009), Blei-

bachtal westlich Beltheim (BK-5810-0041-2009);

Nur für ein kleines Teilgebiet (südlicher Bereich, Gemar-

kung Gödenroth) wurden faunistische Gutachten mit dem

Ergebnis eines hohen artenschutzrechtlichen Konfliktpo-

tenzials erstellt;

Fledermäuse: gering besuchte Jagdgebiete, mittleres Kon-

fliktpotenzial;

Vögel: Horstfund (Mäusebussard), Trichterwirkung/Ver-

dichtung für Vogelzug, hohes Konfliktpotenzial;

Wildkatze: Wanderkorridor, potenzieller Siedlungsraum,

(Kreisverwaltung: gesichertes Vorkommen der Wildkatze

im Gebiet), hohes Konfliktpotenzial;

Prüfung des Vogelzugs, Nachuntersuchung Fledermäuse,

Prüfung Vorkommen Rotmilan (in nördlichen Bereich im

Frühjahr 2011 Hinweis auf Rotmilan-Brutverdacht, (Stel-

lungnahme KV zu § 3 (2) und 4 (2) BauGB)).

12 Landschaftsbild, Erholung,

Kulturgüter, sonstige

Schutzgüter (Schutzgüter

Landschaft, Kultur)

Vorbelastung des größeren Raumes durch eine Vielzahl

von WEA;

Waldeck-Tour (Radweg) verläuft nördlich teils angren-

zend, ein Aussichtspunkt und eine Grillhütte befinden sich

im Südbereich, eine Schutzhütte grenzt südwestlich an;

im weiteren Umfeld mäßig strukturierte Landschaft, keine

sonstigen erheblichen Defizite; im Osten der geplanten

Konzentrationsfläche exponierte Lage (lokaler Hoch-

punkt);

Hügelgrab im Südbereich.

13 Immissionen (Schutzgut

Mensch)

Eventuelle Immissionskonflikte müssen bei konkreter Pla-

nung beachtet werden. Abstand Braunshorn 1.000 m,

Gödenroth 1.000 m, Beltheim 1.500 m, Frankweiler

1.000 m, Schnellbach 1.000 m.

14 Wirkungsgefüge Anthropogen überformt durch intensive Wald-/Forstnut-

zung, damit verbunden teilweise reduziertes Arten-

spektrum.

Page 26: FNP Kastellaun, 2. · PDF fileSeite 3, 6. Fortschreibung des Flächennutzungsplans der Verbandsgemeinde Kastellaun, Begrün-dung und Umweltbericht, genehmigte Fassung, September 2012

Seite 26, 6. Fortschreibung des Flächennutzungsplans der Verbandsgemeinde Kastellaun, Be-

gründung und Umweltbericht, genehmigte Fassung, September 2012

15 Voraussichtliche Auswir-

kungen der Planung

geringfügige Versiegelung mit Beeinträchtigung des Bo-

den- und Wasserhaushalts durch Fundamente, Verlust

von Biotopflächen (Wald), Beeinträchtigung des Land-

schaftsbilds durch Windenergieanlagen.

Hohes artenschutzrechtliches Konfliktpotenzial (bezogen

auf den Teilbereich im Süden in der Gemarkung Göden-

roth, im Nordwesten höheres artenschutzrechtliches Kon-

fliktpotenzial vermutet.

16 Auswirkungen der Null-

variante

Keine Änderung der Nutzungsstruktur und -intensität er-

kennbar.

17 Geplante Umweltschutz-

maßnahmen

Ausgleichsmaßnahmen vorzugsweise in der näheren Um-

gebung (Waldrandentwicklung, Strukturierung des Offen-

landes, Umbau von Fichtenforsten, Sicherung von Alt-

bäumen, Anbau standorttypischer Baumarten entlang von

Gewässern).

18 Planungsalternativen siehe Methodik zur Ermittlung von Potenzialflächen.

19 NATURA 2000 ---

20 Fazit Es besteht ein hohes artenschutzrechtliches Konfliktpo-

tenzial.

Es werden keine wertvollen Biotope und Schutzgebiete

erheblich beeinträchtigt. Es werden keine wertvollen abio-

tischen Faktoren beeinträchtigt. Die Beeinträchtigung des

Landschaftsbilds ist nicht gravierend. Es sind keine gra-

vierenden Beeinträchtigungen des Menschen von Kultur-

gütern und Sachgütern zu befürchten. Falls punktuell gra-

vierende Beeinträchtigungen zu befürchten sind, kann

dem durch eine Feinsteuerung im Rahmen des Genehmi-

gungsprozesses entgegengesteuert werden. Gegebenen-

falls ist eine windenergetisch optimale Ausnutzung nicht

möglich.

Die faunistische Untersuchung erstreckte sich nur auf

einen Teilbereich der Konzentrationsfläche. Eine generali-

sierende Aussage für die gesamte Konzentrationsfläche

ist fachlich kaum möglich, die Datenlage für eine ab-

schließende naturschutzfachliche Einschätzung/Bewer-

tung nicht ausreichend.

Kumulativer Effekt mit den östlich bereits bestehenden

bzw. beantragten WEA im Bereich Braunshorn, Bicken-

bach und Lingerhahn relevant. Eine Pflicht zur Durchfüh-

rung einer UVP auf Ebene der Anlagengenehmigung

scheint schon jetzt wahrscheinlich. Von erheblicher Be-

deutung ist hierbei die Nähe zu den bereits vorbelasteten

Ortslagen Braunshorn und Schnellbach. (Stellungnahme

KV zu § 3 (2) und 4 (2) BauGB).

21 Sonstiges stillgelegte Richtfunkstrecke Kastellaun-Fleckertshöhe

Hügelgräber im Süden.

Page 27: FNP Kastellaun, 2. · PDF fileSeite 3, 6. Fortschreibung des Flächennutzungsplans der Verbandsgemeinde Kastellaun, Begrün-dung und Umweltbericht, genehmigte Fassung, September 2012

Seite 27, 6. Fortschreibung des Flächennutzungsplans der Verbandsgemeinde Kastellaun, Be-

gründung und Umweltbericht, genehmigte Fassung, September 2012

Konzentrationsfläche 3 (Büro für Landschaftsökologie: Nummer 9)

Ortsgemeinde Dommershausen, Ortsteil Sabershausen

Abb. 8: Konzentrationsfläche 3 Abb. 9: Auszug aus dem FNP der

VG Treis-Karden, Stand Vorentwurf

1 Städtebauliche Kenndaten 6,4 ha an der Grenze zur Verbandsgemeinde Treis-Karden

2 Inhalt, wichtigste Ziele,

Bedarf

Sonderbaufläche „Windenergie“ mit Anschluss einer ge-

planten Konzentrationsfläche in der angrenzenden Ver-

bandsgemeinde Treis-Karden, Ortsgemeinde Zilshausen

(geplant).

3 Bisherige Darstellung Fläche für Wald.

4 Bedeutsame Ziele des

Umweltschutzes/der Ent-

wicklungskonzeption der

Landschaftsplanung

Flächen für Maßnahmen zum Schutz, zur Pflege und zur

Erhaltung von Boden, Natur und Landschaft § 5 (2) Nr.

10 BauGB (östlicher Teil).

5 Übergeordnete Planungen ROP Entwurf 2011:

Landesweiter Biotopverbund,

Vorranggebiet Forstwirtschaft;

ROP 2006:

Raum für besonderen Schutz des Landschaftsbil-

des.

6 Lage/Topographie Lage zwischen Zilshausen im Nordwesten, Korweiler im

Nordosten, Mörz im Süden

ca. 340-360 m ü.NN., von Südost nach Nordwest anstei-

gend.

7 Naturräumliche Gliederung 243.11 Äußere Hunsrückhochfläche: Von West nach Ost

ansteigende, in mehrere breite Riedel aufgelöste Hochflä-

che. Kerbtalförmige Einschnitte der zur Mosel entwäs-

sernden Läufe von Baybach, Mörsdorfer Bach und

Dünnbach.

Page 28: FNP Kastellaun, 2. · PDF fileSeite 3, 6. Fortschreibung des Flächennutzungsplans der Verbandsgemeinde Kastellaun, Begrün-dung und Umweltbericht, genehmigte Fassung, September 2012

Seite 28, 6. Fortschreibung des Flächennutzungsplans der Verbandsgemeinde Kastellaun, Be-

gründung und Umweltbericht, genehmigte Fassung, September 2012

8 Geologie und Boden

(Schutzgut Boden),

HpnV

BGL der Ton- und Schluffschiefer mit wechselnden An-

teilen an Grauwacke, Kalkstein, Sandstein und Quarzit,

z.T. wechselnd mit Lösslehm.

HpnV: Perlgras-Buchenwald, rel. basenarm.

9 Oberflächen- und Grund-

wasser (Schutzgut Was-

ser)

pauschal geschützter Mittelgebirgsbach am Ostrand;

Bereich tertiärer Bruchschollen, geringe Grundwasserneu-

bildung, mittlere Grundwasserüberdeckung, schwach ver-

sauertes Grundwasser.

10 Klima (Schutzgut Klima/

Luft)

Frischluftproduktionsfläche (Wald).

11 Biotope, Tiere (Schutzgut

Pflanzen und Tiere)

Biotope: Überwiegend Nadelforst, eine Windwurffläche;

Kartierte Biotope: am östlichen Rand verläuft in einer

Senke ein Mittelgebirgsbach. Südlich und östlich Über-

schneidung mit „Deimer- und Dünnbachtal nördlich Uhler“

(BK-5810-0045-2009);

das FFH Gebiet 5809-301 „Moselhänge und Nebentäler

der unteren Mosel“ grenzt mit ca. 150 m Abstand an.

Es herrscht ein hohes artenschutzrechtliches Konfliktpo-

tenzial.

Fledermäuse: Wochenstuben Bartfledermaus in Umge-

bung, partielle Jagdgebietsnutzung, mittleres-hohes Kon-

fliktpotenzial;

Vögel: Horstfund (Mäusebussard), Vogelzug eher nörd-

lich, mittleres-hohes Konfliktpotenzial;

Wildkatze: Potenzieller Siedlungsraum, nahe Wanderkorri-

dor, hohes Konfliktpotential;

Prüfung Vogelzug, Prüfung Vorkommen von Rotmilan und

Schwarzstorch, Prüfung Bezug Fledermäuse-Dünnbachtal.

12 Landschaftsbild, Erholung,

Kulturgüter, sonstige

Schutzgüter (Schutzgüter

Landschaft, Kultur)

Mäßig strukturierte Landschaft, keine erheblichen Defi-

zite, Hanglage.

Im südlich angrenzenden Bachtal verlaufen der

Deimerbachtalweg und die Mountainbike-Rundtour Kas-

tellaun-Balduinseck-Sulzmühle-Kaiserweiher;

FNP Treis-Karden: Konzentrationsfläche für Windenergie

in der Ortsgemeinde Zilshausen geplant (Stand März

2012: § 3 (1) BauGB)

Landschaftsschutzgebiet umgebend (VG Treis-Karden), im

angrenzenden Dünnbachtal liegen zahlreiche Mühlen.

13 Immissionen (Schutzgut

Mensch)

Eventuelle Immissionskonflikte müssen bei konkreter Pla-

nung beachtet werden. Durch pauschalen Abstand von

mindestens 1.000 m zum bewohnten Innenbereich und

500 m zu Siedlungen im Außenbereich (Sabelsmühle)

kann davon ausgegangen werden, dass eine wesentliche

Beeinträchtigung des Menschen nicht stattfindet. Ab-

stand Mörz 1.100 m, Korweiler 1.000 m.

14 Wirkungsgefüge Anthropogen überformt durch intensive Forstnutzung

(Nadelbaumbestände), damit verbunden teilweise redu-

ziertes Artenspektrum, Boden- und Grundwasserbelastun-

gen.

Page 29: FNP Kastellaun, 2. · PDF fileSeite 3, 6. Fortschreibung des Flächennutzungsplans der Verbandsgemeinde Kastellaun, Begrün-dung und Umweltbericht, genehmigte Fassung, September 2012

Seite 29, 6. Fortschreibung des Flächennutzungsplans der Verbandsgemeinde Kastellaun, Be-

gründung und Umweltbericht, genehmigte Fassung, September 2012

15 Voraussichtliche Auswir-

kungen der Planung

Geringfügige Versiegelung mit Beeinträchtigung des Bo-

den- und Wasserhaushalts, Verlust von Biotopflächen

(Wald), Beeinträchtigung des Landschaftsbildes durch

Windenergieanlagen;

Hohes artenschutzrechtliches Konfliktpotenzial.

16 Auswirkungen der Nullva-

riante

Keine Änderung der Nutzungsstruktur und –intensität

erkennbar.

17 Geplante Umweltschutz-

maßnahmen

Ausgleichsmaßnahmen im südlich angrenzenden FFH-Ge-

biet und der näheren Umgebung – Erhalt und Entwicklung

von: Borstgrasrasen/Zwergstrauchheiden, Vernetzungs-

achsen entlang von Bächen (Grünland), ökologisch sehr

hochwertigem sonstigem Wald, Vernetzungslinien entlang

von Bächen (Wald), Laubwald in Komplexen; Er-

halt/Reaktivierung von Niederwald.

18 Planungsalternativen siehe Methodik zur Ermittlung von Potenzialflächen.

19 NATURA 2000 FFH Gebiet 5809-301 „Moselhänge und Nebentäler der

unteren Mosel“ in ca. 150 m Abstand.

20 Fazit Es besteht ein hohes artenschutzrechtliches Konfliktpo-

tenzial.

Das FFH-Gebiet, das pauschal geschützte Biotop (Mittel-

gebirgsbach) und schutzwürdige Biotope müssen bei der

Feinsteuerung der Anlagen beachtet werden. Dabei ist

auch der notwendige Abstand zu den Biotopen fachlich

zu ermitteln. Es werden keine Schutzgebiete erheblich

beeinträchtigt. Es werden keine wertvollen abiotischen

Faktoren beeinträchtigt. Die Beeinträchtigung des Land-

schaftsbilds ist nicht gravierend. Es sind keine gravieren-

den Beeinträchtigungen des Menschen, von Kulturgütern

und Sachgütern zu befürchten. Falls punktuell gravierende

Beeinträchtigungen zu befürchten sind, kann dem durch

eine Feinsteuerung im Rahmen des Genehmigungsprozes-

ses entgegen gesteuert wurden, gegebenenfalls ist eine

windenergetisch optimale Ausnutzung nicht möglich.

Die Kreisverwaltung teilt in ihrer Stellungnahme mit, dass

kumulative Effekte hinsichtlich des Vogelzugs mit den

geplanten Anlage auf Gemarkung Zilshausen zu erwarten

sind. Wegen der Lage – umschlossen von einem Land-

schaftsschutzgebiet und einem Raum für den besonderen

Schutz des Landschaftsbildes - ist derzeit von einem er-

höhten Erfordernis an den Ersatz bzw. Ersatzzahlungen

für den unvermeidlichen Eingriff in das Landschaftsbild

auszugehen. (Stellungnahme KV zu § 3(2) und 4(2)

BauGB).

21 Sonstiges Überlagerung mit Richtfunkstrecke.

Page 30: FNP Kastellaun, 2. · PDF fileSeite 3, 6. Fortschreibung des Flächennutzungsplans der Verbandsgemeinde Kastellaun, Begrün-dung und Umweltbericht, genehmigte Fassung, September 2012

Seite 30, 6. Fortschreibung des Flächennutzungsplans der Verbandsgemeinde Kastellaun, Be-

gründung und Umweltbericht, genehmigte Fassung, September 2012

Konzentrationsfläche 4 (Büro für Landschaftsökologie: Nummer 7)

Ortsgemeinde Buch

Abb. 10: Konzentrationsfläche 4

1 Städtebauliche Kenndaten 21,7 ha nordöstlich Buch.

2 Inhalt, wichtigste Ziele,

Bedarf

Sonderbaufläche „Windenergie“.

3 Bisherige Darstellung Fläche teils für Landwirtschaft und teils für Wald.

4 Bedeutsame Ziele des

Umweltschutzes/der Ent-

wicklungskonzeption der

Landschaftsplanung

Flächen für Maßnahmen zum Schutz, zur Pflege und zur

Erhaltung von Boden, Natur und Landschaft §5 (2) Nr. 10

BauGB: Grünland, standorttypischer Wald.

5 Übergeordnete Planungen ROP Entwurf 2011:

z.T. Vorbehaltsgebiet regionaler Biotopverbund Be-

reich Richtung Ourbach

z.T. Vorbehaltsgebiet Forstwirtschaft

ROP 2006:

Raum für den besonderen Schutz des Landschafts-

bildes,

Vorbehaltsgebiet Arten- und Biotopschutz,

Vorbehaltsgebiet Landwirtschaft,

Vorbehaltsbereich für die Erholung.

6 Lage/Topographie Lage zwischen Buch und Uhler;

380 – 422 m ü.NN. mit Bacheinschnitten durchzogen

nach Nordwesten geneigt.

7 Naturräumliche Gliederung 243.11 Äußere Hunsrückhochfläche: Von West nach Ost

ansteigende, in mehrere breite Riedel aufgelöste Hoch-

fläche. Kerbtalförmige Einschnitte der zur Mosel entwäs-

sernden Läufe von Baybach, Mörsdorfer Bach und

Dünnbach.

Page 31: FNP Kastellaun, 2. · PDF fileSeite 3, 6. Fortschreibung des Flächennutzungsplans der Verbandsgemeinde Kastellaun, Begrün-dung und Umweltbericht, genehmigte Fassung, September 2012

Seite 31, 6. Fortschreibung des Flächennutzungsplans der Verbandsgemeinde Kastellaun, Be-

gründung und Umweltbericht, genehmigte Fassung, September 2012

8 Geologie und Boden

(Schutzgut Boden), HpnV

BGL der Ton- und Schluffschiefer mit wechselnden An-

teilen an Grauwacke, Kalkstein, Sandstein und Quarzit,

z.T. wechselnd mit Lösslehm;

HpnV: Hainsimsen Buchenwald, basenreich, stellenweise

sehr frisch, basenarmer Perlgras-Buchenwald, Quellwald.

9 Oberflächen- und Grund-

wasser (Schutzgut Was-

ser)

Oberflächenwasser: Ein Mittelgebirgsbach (Albusgraben)

quert die Fläche, ein Quellbach und eine Sickerquelle

grenzen unmittelbar an die Fläche an.

Grundwasser: Es herrscht eine mittlere Grundwasserüber-

deckung – schwach versauert, eine geringe Grundwas-

serneubildung (>70-100 mm/a)

keine Wasserschutzgebiete.

10 Klima (Schutzgut Klima/

Luft)

Frisch- und Kaltluftproduktionsflächen (Wald, Offenland).

11 Biotope, Tiere (Schutzgut

Pflanzen und Tiere)

Biotope: Wälder (überwiegend Laubwald), Offenland

(Acker und Grünland), Bäche/Quellen

Kartierte Biotope: Eichen-Buchenmischwald (BT-5910-

0183-2009), „Ourbachtal westlich Uhler“ mit Zuflüssen

(BK-5910-0005-2009 im Gebiet, ein Quellbach und eine

Sickerquelle unmittelbar anschließend)

vorgeschlagenes Landschaftsschutzgebiet mit Schwer-

punkt Arten- und Biotopschutz im Norden berührt, hohes

bis sehr hohes artenschutzrechtliches Konfliktpotenzial;

Fledermäuse: Überwinterungsquartiere und Wochenstu-

ben in der Umgebung (Zwergfledermaus, Graues Langohr,

Fransenfledermaus), ev. Verbindungselement zwischen

zwei Tälern, hohes-sehr hohes Konfliktpotenzial;

Vögel: Horstnachweise (Mäusebussard), Behinderung des

bodennahen Vogelzugs, Flächenzuschnitt problematisch,

Konfliktpotenzial hoch;

Wildkatze: Potenzieller Siedlungsraum, mittleres-hohes

Konfliktpotenzial;

Prüfung des Vogelzugs, Prüfung auf Barrierewirkung für

Fledermäuse, Empfehlung: Zuschnitt verändern;

Die Kreisverwaltung nennt wiederholte Flugbeobachtun-

gen von Rotmilan und Schwarzstorch.

12 Landschaftsbild, Erholung,

Kulturgüter, sonstige

Schutzgüter (Schutzgüter

Landschaft, Kultur)

Lage ca. 1 km südlich eines Windparks mit 3 WEA in der

Ortsgemeinde Uhler

Mäßig strukturierte Landschaft, keine sonstigen erheb-

lichen Vorbelastungen; exponierte Lage; 1,9 km westlich

der Burg Kastellaun;

Im nördlich angrenzenden Ourbachtal in ca. 250 m Ab-

stand verlaufen die Mountainbike-Rundtour Kastellaun-

Balduinseck-Sulzmühle-Kaiserweiher, Drei-Täler-Weg und

zentral durch das Gebiet der Balduinsrundweg;

Durch den Flächenzuschnitt wird nach Einschätzung der

Kreisverwaltung ein erheblicher Eingriff in das Land-

schaftsbild in Blickrichtung Ortslage Uhler und Buch vor-

bereitet.

Page 32: FNP Kastellaun, 2. · PDF fileSeite 3, 6. Fortschreibung des Flächennutzungsplans der Verbandsgemeinde Kastellaun, Begrün-dung und Umweltbericht, genehmigte Fassung, September 2012

Seite 32, 6. Fortschreibung des Flächennutzungsplans der Verbandsgemeinde Kastellaun, Be-

gründung und Umweltbericht, genehmigte Fassung, September 2012

13 Immissionen (Schutzgut

Mensch)

Eventuelle Immissionskonflikte müssen bei konkreter Pla-

nung beachtet werden. Durch pauschalen Abstand von

mindestens 1.000 m zum bewohnten Innenbereich und

500 m zu Siedlungen im Außenbereich kann davon aus-

gegangen werden, dass eine wesentliche Beeinträchti-

gung des Menschen nicht stattfindet. Abstand Buch

1.000 m, Mörz 1.000 m, Uhler 1.300 m, Kastellaun

1.600 m, Bell 1.100 m.

14 Wirkungsgefüge Teils anthropogen überformt durch intensive Acker-/

Grünlandnutzung und Forstwirtschaft, damit verbunden

teilweise reduziertes Artenspektrum, Boden- und Grund-

wasserbelastungen; in Stellen naturnahe Waldbereiche.

15 Voraussichtliche Auswir-

kungen der Planung

Geringfügige Versiegelung mit Beeinträchtigung des Bo-

den- und Wasserhaushalts, Verlust von Biotopflächen

(Wald, Ackerflächen, Grünland), Beeinträchtigung des

Landschaftsbilds durch Windenergieanlagen

hohes–sehr hohes artenschutzrechtliches Konfliktpoten-

zial.

16 Auswirkungen der Null-

variante

keine Änderung der Nutzungsstruktur und -intensität er-

kennbar.

17 Geplante Umweltschutz-

maßnahmen

Ausgleichsmaßnahmen am Standort und dem nördlich

gelegenen Ourbachtal - Erhalt und Entwicklung von: Ver-

netzungsachsen entlang von Bächen (Grünland), sonsti-

gem ökologisch sehr hochwertigem Wald, Vernetzungsli-

nien entlang von Bächen (standortgerechter Wald), natur-

nahen Stillgewässern.

18 Planungsalternativen Siehe Methodik zur Ermittlung von Potenzialflächen.

19 NATURA 2000 „Moselhänge und Nebentäler der unteren Mosel“ (FFH-

5809-301) in einigen Hundert Metern Entfernung;

Eine erhebliche Beeinträchtigung dürfte ausgeschlossen

sein.

20 Fazit Es besteht ein hohes bis sehr hohes artenschutzrechtli-

ches Konfliktpotenzial.

Die pauschal geschützten Biotope (Mittelgebirgsbach,

Quellbach, Sickerquelle) und schutzwürdige Biotope (Ei-

chen-Buchenmischwald) müssen bei der Feinsteuerung

der Anlagen beachtet werden. Dabei ist auch der not-

wendige Abstand zu den Biotopen fachlich zu ermitteln.

Es werden keine Schutzgebiete erheblich beeinträchtigt.

Es werden keine wertvollen abiotischen Faktoren beein-

trächtigt. Das Kulturgut „Burg Kastellaun befindet sich in

< 2 km-Abstand von der südlichen Grenze der Konzen-

trationsfläche. Die Beeinträchtigung des Landschaftsbilds

ist nicht gravierend. Es sind keine gravierenden Beein-

trächtigungen des Menschen, von Kulturgütern und

Sachgütern zu befürchten. Falls punktuell gravierende

Beeinträchtigungen zu befürchten sind, kann dem durch

eine Feinsteuerung im Rahmen des Genehmigungspro-

zesses entgegen gesteuert werden, gegebenenfalls ist

Page 33: FNP Kastellaun, 2. · PDF fileSeite 3, 6. Fortschreibung des Flächennutzungsplans der Verbandsgemeinde Kastellaun, Begrün-dung und Umweltbericht, genehmigte Fassung, September 2012

Seite 33, 6. Fortschreibung des Flächennutzungsplans der Verbandsgemeinde Kastellaun, Be-

gründung und Umweltbericht, genehmigte Fassung, September 2012

eine windenergetisch optimale Ausnutzung nicht möglich.

Aufgrund der Flugbeobachtungen von Rotmilan und

Schwarzstorch sind diese Arten im Rahmen der Anlagen-

genehmigung vertiefend zu untersuchen. Mit Einschrän-

kungen durch Abschaltalgorithmen zum Schutz der Fle-

dermaus muss gerechnet werden. (Stellungnahme KV zu

§§ 3 (2) und 4 (2) BauGB).

21 Sonstiges Parallel zum Flächennutzungsplanverfahren wurde bereits

die Genehmigung für 5 Windenergieanlagen auf dieser

Fläche beantragt. Es erfolgte eine Genehmigung für 3

WEA in der Mitte der Konzentrationsfläche. Geplante

WEA am nördlichen und südlichen Rand der Konzentra-

tionsflächen waren nicht genehmigungsfähig.

Page 34: FNP Kastellaun, 2. · PDF fileSeite 3, 6. Fortschreibung des Flächennutzungsplans der Verbandsgemeinde Kastellaun, Begrün-dung und Umweltbericht, genehmigte Fassung, September 2012

Seite 34, 6. Fortschreibung des Flächennutzungsplans der Verbandsgemeinde Kastellaun, Be-

gründung und Umweltbericht, genehmigte Fassung, September 2012

Konzentrationsfläche 5 (Büro für Landschaftsökologie: Nummer 6)

Ortsgemeinde Roth

Abb. 11: Konzentrationsfläche 5

1 Städtebauliche Kenndaten 7,4 ha.

2 Inhalt, wichtigste Ziele,

Bedarf

Sonderbaufläche „Windenergie“.

3 Bisherige Darstellung Fläche für Wald.

4 Bedeutsame Ziele des

Umweltschutzes/der Ent-

wicklungskonzeption der

Landschaftsplanung

teilweise Erhaltungsbereiche für standorttypischen, natur-

nahen Wald.

5 Übergeordnete Planungen ROP Entwurf 2011:

ROP 2006:

6 Lage/Topographie Lage zwischen Roth und Hollnich

400– 420 m ü.NN. im Osten absteigend.

7 Naturräumliche Gliederung 243.10 Nordöstliche Hunsrückhochfläche: 450 bis 550 m

hohe flachwellige Hochfläche mit geringer Zertalung und

der Nahe-/Mosel-Wasserscheide.

8 Geologie und Boden

(Schutzgut Boden), HpnV

BGL der Ton- und Schluffschiefer mit wechselnden An-

teilen an Grauwacke, Kalkstein, Sandstein und Quarzit,

z.T. wechselnd mit Lösslehm;

HpnV: Hainsimsen-Buchenwald.

9 Oberflächen- und Grund-

wasser (Schutzgut Was-

ser)

Oberflächenwasser: Keine Oberflächengewässer;

Grundwasser: Mittlere-günstige Grundwasserüberdeckung

– schwach versauert, geringe Grundwasserneubildung

(>75-100 mm/a), keine Wasserschutzgebiete.

10 Klima (Schutzgut Klima/

Luft)

Frischluftproduktionsfläche (Wald).

Page 35: FNP Kastellaun, 2. · PDF fileSeite 3, 6. Fortschreibung des Flächennutzungsplans der Verbandsgemeinde Kastellaun, Begrün-dung und Umweltbericht, genehmigte Fassung, September 2012

Seite 35, 6. Fortschreibung des Flächennutzungsplans der Verbandsgemeinde Kastellaun, Be-

gründung und Umweltbericht, genehmigte Fassung, September 2012

11 Biotope, Tiere (Schutzgut

Pflanzen und Tiere)

Biotope: vorwiegend Windwurfflächen, etwas Laubwald,

etwas Nadelwald;

Kartierte Biotope: südlich angrenzend „Waldgebiet östlich

Kastellaun“ (BK-5910-0217-2009), darin ein Quellbach

(BT-5910-0729-2009) und ein Buchenwald (BT5910-

0731-2009);

mittleres bis hohes artenschutzrechtliches Konfliktpoten-

zial, dabei wurde der Ostteil des Bereichs nicht unter-

sucht;

Fledermäuse: Wochenstuben in Ortslagen (Zwergfleder-

maus), Jagdgebiet, keine Erhebungen im südöstlichen

Bereich, mittleres-hohes Konfliktpotenzial;

Vögel: Keine Horstfunde in 1 km Radius, geringe Auswir-

kungen auf Vogelzug, mittleres Konfliktpotenzial;

Wildkatze: Potenzieller Siedlungsraum, geringes-mittleres

Konfliktpotenzial;

potenzielle Quartierbäume meiden, Nachuntersuchung zu

Fledermäusen.

12 Landschaftsbild, Erholung,

Kulturgüter, sonstige

Schutzgüter (Schutzgüter

Landschaft, Kultur)

Mäßig strukturierte Landschaft, keine erheblichen Defi-

zite; 2,2 km östlich der Burg Kastellaun;

Südlich in ca. 600 m Abstand verläuft der Schinder-

hannes-Radweg sowie die Radwege Kastellauner Fern-

Seh-Tour und Waldeck-Tour, nördlich grenzt ein Ausläufer

des Rother Pfades an.

13 Immissionen (Schutzgut

Mensch)

Eventuelle Immissionskonflikte müssen bei konkreter Pla-

nung beachtet werden. Abstand Gammelshausen

1.400 m, Kastellaun Ortslage 1.000 m, Roth 800 m, Gö-

denroth 1.100 m;

14 Wirkungsgefüge Anthropogen überformt durch intensive Forstwirtschaft,

damit verbunden teilweise reduziertes Artenspektrum.

15 Voraussichtliche Auswir-

kungen der Planung

Geringfügige Versiegelung mit Beeinträchtigung des Bo-

den- und Wasserhaushalts, Verlust von Biotopflächen

(Wald, Windwurfflächen), Beeinträchtigung des Land-

schaftsbilds durch Windenergieanlagen

mittleres bis hohes artenschutzrechtliches Konfliktpoten-

zial

16 Auswirkungen der Null-

variante

Keine Änderung der Nutzungsstruktur und -intensität er-

kennbar.

17 Geplante Umweltschutz-

maßnahmen

Ausgleichsmaßnahmen in südlich und östlich angrenzen-

den Waldgebieten - Erhalt und Entwicklung von: Vernet-

zungsachsen entlang von Bächen (Grünland), sonstigem

ökologisch sehr hochwertigem Wald, Vernetzungslinien

entlang von Bächen (standortgerechter Wald), naturnahen

Stillgewässern.

18 Planungsalternativen Siehe Methodik zur Ermittlung von Potenzialflächen.

19 NATURA 2000 ---

Page 36: FNP Kastellaun, 2. · PDF fileSeite 3, 6. Fortschreibung des Flächennutzungsplans der Verbandsgemeinde Kastellaun, Begrün-dung und Umweltbericht, genehmigte Fassung, September 2012

Seite 36, 6. Fortschreibung des Flächennutzungsplans der Verbandsgemeinde Kastellaun, Be-

gründung und Umweltbericht, genehmigte Fassung, September 2012

20 Fazit Es besteht ein mittleres bis hohes artenschutzrechtliches

Konfliktpotenzial.

Es werden keine kartierten Biotope beeinträchtigt,

schutzwürdige Biotope müssen bei der Feinsteuerung der

Anlagen beachtet werden. Dabei ist auch der notwendige

Abstand zu dem pauschal geschützten Biotop fachlich zu

ermitteln. Es werden keine wertvollen abiotischen Fakto-

ren beeinträchtigt. Die Beeinträchtigung des Landschafts-

bilds ist nicht gravierend. Es sind keine gravierenden Be-

einträchtigungen des Menschen, von Kulturgütern und

Sachgütern zu befürchten. Falls punktuell gravierende

Beeinträchtigungen zu befürchten sind, kann dem durch

eine Feinsteuerung im Rahmen des Genehmigungsprozes-

ses entgegen gesteuert werden, gegebenenfalls ist eine

windenergetisch optimale Ausnutzung nicht möglich.

21 Sonstiges Zum Verfahrensschritt gemäß §§ 4 (2) und 3 (2) BauGB

wurde eine südlich und eine östliche Erweiterung vorge-

sehen. Für diese Erweiterungen liegen keine faunistischen

Daten vor. Die südliche Erweiterung hat sich im Rahmen

detaillierter Untersuchungen auf Ebene eines Genehmi-

gungsantrags als nicht genehmigungsfähig herausgestellt.

Diese südliche Erweiterung wurde daher wieder aus der

Darstellung genommen. Damit wurde die Anregung der

Kreisverwaltung im Rahmen von §§ 3 (2) und 4 (2)

BauGB teilweise aufgegriffen. Die verbleibende Fläche

inkl. östlicher Erweiterung bietet ausreichend Platz für

einen kleinen Windpark mit 2-3 WEA.

Page 37: FNP Kastellaun, 2. · PDF fileSeite 3, 6. Fortschreibung des Flächennutzungsplans der Verbandsgemeinde Kastellaun, Begrün-dung und Umweltbericht, genehmigte Fassung, September 2012

Seite 37, 6. Fortschreibung des Flächennutzungsplans der Verbandsgemeinde Kastellaun, Be-

gründung und Umweltbericht, genehmigte Fassung, September 2012

Konzentrationsfläche 6 (Büro für Landschaftsökologie: Nummer 5)

Ortsgemeinde Hollnich, Verbandsgemeinde Kastellaun

Abb. 12: Konzentrationsfläche 6

1 Städtebauliche Kenndaten 3,9 ha südöstlich Hollnich an der Grenze zur Ortsge-

meinde Laubach (VG Simmern).

2 Inhalt, wichtigste Ziele,

Bedarf

Sonderbaufläche „Windenergie“.

3 Bisherige Darstellung Fläche teils für Landwirtschaft und teils für Wald.

4 Bedeutsame Ziele des

Umweltschutzes/der Ent-

wicklungskonzeption der

Landschaftsplanung

Flächen für Maßnahmen zum Schutz, zur Pflege und zur

Erhaltung von Boden, Natur und Landschaft § 5 (2) Nr.

10 BauGB: Grünland, Gehölzstrukturen, Entwicklung zu

Laubwald.

5 Übergeordnete Planungen ROP Entwurf 2011:

ROP 2006:

6 Lage/Topographie Lage zwischen Hollnich und Laubach;

~480 m ü.NN. an einem Hang.

7 Naturräumliche Gliederung 243.10 Nordöstliche Hunsrückhochfläche: 450 bis 550 m

hohe flachwellige Hochfläche mit geringer Zertalung und

der Nahe-/Mosel-Wasserscheide.

8 Geologie und Boden

(Schutzgut Boden), HpnV

BGL der Ton- und Schluffschiefer mit wechselnden An-

teilen an Grauwacke, Kalkstein, Sandstein und Quarzit,

z.T. wechselnd mit Lösslehm.

9 Oberflächen- und Grund-

wasser (Schutzgut Was-

ser)

Oberflächenwasser: Keine Oberflächengewässer;

Grundwasser: Es herrscht eine mittlere Grundwasserüber-

deckung – schwach versauert, eine geringe Grundwas-

serneubildung (>70-100 mm/a im Nordteil, >50-75

mm/a im Südteil) und es bestehen keine Wasserschutzge-

biete.

10 Klima (Schutzgut Klima/

Luft)

Frischluftproduktionsfläche (Wald).

Page 38: FNP Kastellaun, 2. · PDF fileSeite 3, 6. Fortschreibung des Flächennutzungsplans der Verbandsgemeinde Kastellaun, Begrün-dung und Umweltbericht, genehmigte Fassung, September 2012

Seite 38, 6. Fortschreibung des Flächennutzungsplans der Verbandsgemeinde Kastellaun, Be-

gründung und Umweltbericht, genehmigte Fassung, September 2012

11 Biotope, Tiere (Schutzgut

Pflanzen und Tiere)

Biotope: Wälder (überwiegend Laubwald), Offenland

(Grünland)

Kartierte Biotope: Keine in unmittelbarer Nähe;

hohes artenschutzrechtliches Konfliktpotenzial;

Fledermäuse: Jagdgebiet, Wochenstuben in naher Orts-

lage (Zwergfledermaus), mittleres-hohes Konfliktpotenzial;

Gutachten im Zuge des Anlagengenehmigungsverfahrens

erforderlich, mit „umfänglichen Ersatzmaßnahmen und

Abschaltalgorithmen aus Gründen des Fledermausschut-

zes ist zu rechnen“ (Stellungnahme KV zu § 3 (2) und

4 (2) BauGB)

Vögel: Unbesetzte Horste (2011) darunter Schwarz-

storch, geringe Auswirkungen auf Vogelzug, hohes Kon-

fliktpotenzial;

Wildkatze: potenzielles Siedlungsgebiet mit geeigneten

Habitatstrukturen, mittleres-hohes Konfliktpotenzial; Gut-

achten zur Wildkatze erforderlich.

12 Landschaftsbild, Erholung,

Kulturgüter, sonstige

Schutzgüter (Schutzgüter

Landschaft, Kultur)

Mäßig strukturierte Landschaft, keine erheblichen Defi-

zite;

nördlich in ca. 100 m Abstand verläuft der

Schinderhannes-Radweg sowie die Radwege Kastellauner

Fern-Seh-Tour, Nahe-Hunsrück-Mosel Radroute und Wal-

deck-Tour. Die Mountaibike Rundtour Laubach-Spesen-

rother Heide verläuft durch das Gebiet.

13 Immissionen (Schutzgut

Mensch)

Eventuelle Immissionskonflikte müssen bei konkreter Pla-

nung beachtet werden. Abstand Hollnich 700 m, Eb-

schied 1.400 m, Gammelshausen 1.000 m.

14 Wirkungsgefüge Teils Anthropogen überformt durch Land- und Forstwirt-

schaft, damit verbunden teilweise reduziertes Artenspek-

trum, Boden- und Grundwasserbelastungen.

15 Voraussichtliche Auswir-

kungen der Planung

Geringfügige Versiegelung mit Beeinträchtigung des Bo-

den- und Wasserhaushalts, Verlust von Biotopflächen

(Wald, Gehölzgruppen), Beeinträchtigung des Land-

schaftsbilds durch Windenergieanlagen

hohes artenschutzrechtliches Konfliktpotenzial.

16 Auswirkungen der Null-

variante

Keine Änderung der Nutzungsstruktur und -intensität er-

kennbar.

17 Geplante Umweltschutz-

maßnahmen

Ausgleichsmaßnahmen vor Ort - Erhalt und Entwicklung

von: Waldwiesen als extensives Grünland;

Ausgleichsmaßnahmen in einem nördlich gelegenen

Waldstück: Erhalt und Entwicklung von Vernetzungslini-

en entlang von Bächen (standortgerechter Wald), Erhalt

und Entwicklung von Laubwald in Komplexen.

18 Planungsalternativen Siehe Methodik zur Ermittlung von Potenzialflächen.

19 NATURA 2000 ---

Page 39: FNP Kastellaun, 2. · PDF fileSeite 3, 6. Fortschreibung des Flächennutzungsplans der Verbandsgemeinde Kastellaun, Begrün-dung und Umweltbericht, genehmigte Fassung, September 2012

Seite 39, 6. Fortschreibung des Flächennutzungsplans der Verbandsgemeinde Kastellaun, Be-

gründung und Umweltbericht, genehmigte Fassung, September 2012

20 Fazit Es besteht ein hohes artenschutzrechtliches Konfliktpo-

tenzial.

Es werden keine wertvollen Biotope und Schutzgebiete

erheblich beeinträchtigt. Es werden keine wertvollen abio-

tischen Faktoren beeinträchtigt. Die Beeinträchtigung des

Landschaftsbilds ist nicht gravierend. Es sind keine gra-

vierenden Beeinträchtigungen des Menschen, von Kultur-

gütern und Sachgütern zu befürchten. Falls punktuell gra-

vierende Beeinträchtigungen zu befürchten sind, kann

dem durch eine Feinsteuerung im Rahmen des Genehmi-

gungsprozesses entgegen gesteuert werden, gegebenen-

falls ist eine windenergetisch optimale Ausnutzung nicht

möglich.

Untersuchungen zur Wildkatze sowie Brut und Vorkom-

men von Schwarzstorch und Rotmilan im Zuge des Anla-

gengenehmigungsverfahrens (Stellungnahme KV zu §§ 3

(2) und 4 (2) BauGB).

21 Sonstiges Haupttransportleitung RheinHunsrück Wasser in nördli-

cher Richtung.

Page 40: FNP Kastellaun, 2. · PDF fileSeite 3, 6. Fortschreibung des Flächennutzungsplans der Verbandsgemeinde Kastellaun, Begrün-dung und Umweltbericht, genehmigte Fassung, September 2012

Seite 40, 6. Fortschreibung des Flächennutzungsplans der Verbandsgemeinde Kastellaun, Be-

gründung und Umweltbericht, genehmigte Fassung, September 2012

Konzentrationsfläche 7 (Büro für Landschaftsökologie: Nummer 4)

Ortsgemeinde Bell, Ortsteile Leideneck und Krastel

Abb. 13: Konzentrationsfläche 7

1 Städtebauliche Kenndaten 10,5 ha nördlich Leideneck, 3 Teilflächen.

2 Inhalt, wichtigste Ziele,

Bedarf

Sonderbaufläche „Windenergie“

3 Bisherige Darstellung Flächen für Wald, Landwirtschaft;

Flächen gem. § 5 (2) Nr. 10 BauGB und Vernetzungskor-

ridor für den Arten- und Biotopschutz sowie die großräu-

mige Siedlungs- und Landschaftsgliederung unmittelbar

angrenzend.

4 Bedeutsame Ziele des

Umweltschutzes/der Ent-

wicklungskonzeption der

Landschaftsplanung

Flächen für Maßnahmen zum Schutz, zur Pflege und zur

Erhaltung von Boden, Natur und Landschaft § 5 (2) Nr.

10 BauGB: Grünland, Wald, Acker und Erhalt wichtiger

Trittsteinbiotope aus der Konzentrationsfläche ausge-

spart.

5 Übergeordnete Planungen ROP Entwurf 2011:

z.T. Vorbehaltsgebiet regionaler Biotopverbund;

ROP 2006:

Raum für den besonderen Schutz des Landschafts-

bildes,

anteilig Vorbehaltsgebiet Arten- und Biotopschutz.

6 Lage/Topographie Lage zwischen Leideneck im Süden und Wohnroth im

Norden, 390 – 430 m ü.NN. in Einzelteilen.

7 Naturräumliche Gliederung 243.10 Nordöstliche Hunsrückhochfläche: 450 bis 550 m

hohe flachwellige Hochfläche mit geringer Zertalung und

der Nahe-/Mosel-Wasserscheide; anteilig 243.11 Äußere

Hunsrückhochfläche: Von West nach Ost ansteigende, in

mehrere breite Riedel aufgelöste Hochfläche. Kerbtalför-

mige Einschnitte der zur Mosel entwässernden Läufe von

Baybach, Mörsdorfer Bach und Dünnbach.

8 Geologie und Boden

(Schutzgut Boden), HpnV

BGL der Ton- und Schluffschiefer mit wechselnden An-

teilen an Grauwacke, Kalkstein, Sandstein und Quarzit,

z.T. wechselnd mit Lösslehm;

HpnV: Hainsimsen-Buchenwald, teils in relativ basen-

reicher Ausbildung ansonsten armer Verhältnisse (d.h.

Page 41: FNP Kastellaun, 2. · PDF fileSeite 3, 6. Fortschreibung des Flächennutzungsplans der Verbandsgemeinde Kastellaun, Begrün-dung und Umweltbericht, genehmigte Fassung, September 2012

Seite 41, 6. Fortschreibung des Flächennutzungsplans der Verbandsgemeinde Kastellaun, Be-

gründung und Umweltbericht, genehmigte Fassung, September 2012

mäßig basenarm), Perlgras-Buchenwald mäßig basenreich

oder basenarm in einem kleinen Einzelbereich im SO.

9 Oberflächen- und Grund-

wasser (Schutzgut Was-

ser)

Oberflächenwasser: 2 Abgrabungsgewässer (Teiche) südl.

der mittleren Fläche (pauschal geschützt, BT-5910-0333-

2009);

Grundwasser: Es herrscht eine mittlere Grundwasserüber-

deckung – schwach versauert, eine geringe Grundwas-

serneubildung (>70-100 mm/a) und es bestehen keine

Wasserschutzgebiete.

10 Klima / Luft Frisch- und Kaltluftproduktionsflächen (Wald, Offenland)

11 Biotope, Tiere (Schutzgut

Pflanzen und Tiere)

Biotope: Laub- und Nadelforstbestände , Grünland, Acker-

land;

Kartierte Biotope: Bachtal des Mastershausener Baches

zwischen Leideneck und Wohnroth (BK-5910-0019-

2009), Abgrabungsgewässer (Lockergestein) (BT-5910-

0333-2009);

hohes bis sehr hohes artenschutzrechtliches Konfliktpo-

tenzial; in den Bereichen westlich und südlich sowie im

Südteil der Hauptfläche wurde keine faunistische Erhe-

bung durchgeführt.

Fledermäuse: Jagdgebiet, Überwinterungsquartiere in der

Umgebung, pot. Quartiergehölze, hohes-sehr hohes Kon-

fliktpotenzial;

Vögel: 1 Horst in Umgebung, potenzielle Beeinträchtigung

des Vogelzugs, hohes Konfliktpotenzial;

Wildkatze: potenzielles Siedlungsgebiet mit geeigneten

Habitatstrukturen, hohes Konfliktpotenzial;

Prüfung auf Vogelzug und Zuggeschehen Fledermäuse,

Bezug zu Winterquartieren der Fledermäuse. Sehr hohes

Konfliktpotenzial.

12 Landschaftsbild, Erholung,

Kulturgüter, sonstige

Schutzgüter (Schutzgüter

Landschaft, Kultur)

Mäßig strukturierte Landschaft, keine erheblichen Defi-

zite; teils exponierte Lage nahe zweier Hochpunkte;

Drei Mühlen befinden sich im angrenzenden Tal des

Mastershausener Baches, angrenzend an das Gebiet ver-

läuft der Mühlenweg. Der Hunsrückhöhenweg und die

Mühlentour schneiden in Nord-Süd Richtung das Gebiet.

13 Immissionen (Schutzgut

Mensch)

Eventuelle Immissionskonflikte müssen bei konkreter Pla-

nung beachtet werden. Abstand Leideneck, Krastel

1.000 m, Völkenroth 1.200 m, Mastershausen 1.700 m.

14 Wirkungsgefüge Anthropogen überformt durch teilweise intensive Forst-

und Landwirtschaft, damit verbunden teilweise reduzier-

tes Artenspektrum, Boden- und Grundwasserbelastungen.

15 Voraussichtliche Auswir-

kungen der Planung

Geringfügige Versiegelung mit Beeinträchtigung des Bo-

den- und Wasserhaushalts, Verlust von Biotopflächen

(Wald, Grünland, Ackerland), Beeinträchtigung des Land-

schaftsbilds durch Windenergieanlagen;

hohes bis sehr hohes artenschutzrechtliches Konfliktpo-

tenzial.

Page 42: FNP Kastellaun, 2. · PDF fileSeite 3, 6. Fortschreibung des Flächennutzungsplans der Verbandsgemeinde Kastellaun, Begrün-dung und Umweltbericht, genehmigte Fassung, September 2012

Seite 42, 6. Fortschreibung des Flächennutzungsplans der Verbandsgemeinde Kastellaun, Be-

gründung und Umweltbericht, genehmigte Fassung, September 2012

16 Auswirkungen der Null-

variante

Keine Änderung der Nutzungsstruktur und -intensität er-

kennbar.

17 Geplante Umweltschutz-

maßnahmen

Ausgleichsmaßnahmen im Planungsbereich und der nähe-

ren Umgebung - Erhalt und Entwicklung von: Vernet-

zungsachsen entlang von Bächen (Grünland), Grünland

mittlerer Standorte in Komplexen, Bruch- oder Sumpf-

wald, Laubwald in Komplexen, Erhalt und Aufwertung zu

naturnahen Stillgewässern, Schaffung von Lebensraum-

vernetzungen durch Gehölzpflanzungen.

18 Planungsalternativen Siehe Methodik zur Ermittlung von Potenzialflächen.

19 NATURA 2000 ---

20 Fazit Es besteht ein hohes bis sehr hohes artenschutzrechtli-

ches Konfliktpotenzial insbesondere hinsichtlich Wild-

katze, Vogelzug und den Fledermäusen.

Das pauschal geschützte Biotop (Abgrabungsgewässer

Lockergestein) und schutzwürdige Biotope müssen bei der

Feinsteuerung der Anlagen beachtet werden. Dabei ist

auch der notwendige Abstand zu den Biotopen fachlich

zu ermitteln. Es werden keine Schutzgebiete erheblich

beeinträchtigt. Es werden keine wertvollen abiotischen

Faktoren beeinträchtigt. Die Beeinträchtigung des Land-

schaftsbilds ist nicht gravierend. Es sind keine gravieren-

den Beeinträchtigungen des Menschen, von Kulturgütern

und Sachgütern zu befürchten. Falls punktuell gravierende

Beeinträchtigungen zu befürchten sind, kann dem durch

eine Feinsteuerung im Rahmen des Genehmigungsprozes-

ses entgegen gesteuert werden. Voraussichtlich ist eine

windenergetisch optimale Ausnutzung der Konzentrati-

onsfläche nicht möglich.

Die Wildkatzenhinweise machen Untersuchungen zur Art

im nachgelagerten Anlagengenehmigungsverfahren erfor-

derlich; sehr hohes Konfliktpotenzial hinsichtlich Fleder-

mäusen „wird hier zu einem erhöhtem Untersuchungs-

aufwand sowie voraussichtlich stark reduzierten Be-

triebslaufzeiten/Abschaltalgorithmen der WKA führen.

Aus Gründen des Quartierschutzes im Sinne des § 44

BNatSchG werden Teilflächen der Konzentrationsfläche

absehbar nicht als WKA-Standorte geeignet sein“ (Stel-

lungnahme KV zu §§ 3 (2) und 4 (2) BauGB).

21 Sonstiges Bauschutzbereich Flughafen Hahn,

Altablagerungen Reg.Nr. 140 03009-0207.

Page 43: FNP Kastellaun, 2. · PDF fileSeite 3, 6. Fortschreibung des Flächennutzungsplans der Verbandsgemeinde Kastellaun, Begrün-dung und Umweltbericht, genehmigte Fassung, September 2012

Seite 43, 6. Fortschreibung des Flächennutzungsplans der Verbandsgemeinde Kastellaun, Be-

gründung und Umweltbericht, genehmigte Fassung, September 2012

Konzentrationsfläche 8 (Büro für Landschaftsökologie: Nummer 3)

Ortsgemeinde Bell, Ortsgemeinde Hasselbach

Abb. 14: Konzentrationsfläche 8

1 Städtebauliche Kenndaten 12,0 ha.

2 Inhalt, wichtigste Ziele,

Bedarf

Sonderbaufläche „Windenergie“.

3 Bisherige Darstellung Fläche für Wald, teils Landwirtschaft (Ostteil), Fläche

gem. § 5 (2) Nr. 10 BauGB im Wald (entlang pauschal

geschütztem Bach).

4 Bedeutsame Ziele des

Umweltschutzes/der Ent-

wicklungskonzeption der

Landschaftsplanung

Flächen für Maßnahmen zum Schutz, zur Pflege und zur

Erhaltung von Boden, Natur und Landschaft § 5 (2) Nr.

10 BauGB: Erhalt von standorttypischem Wald.

5 Übergeordnete Planungen ROP Entwurf 2011:

ROP 2006: z.T. Vorranggebiet Wald/Forstwirtschaft.

6 Lage/Topographie Lage südlich Übungsplatz Breitenroth, westlich Hassel-

bach

430-440 m ü.NN..

7 Naturräumliche Gliederung 243.10 Nordöstliche Hunsrückhochfläche: 450 bis 550 m

hohe flachwellige Hochfläche mit geringer Zertalung und

der Nahe-/Mosel-Wasserscheide.

8 Geologie und Boden

(Schutzgut Boden), HpnV

BGL der Ton- und Schluffschiefer mit wechselnden An-

teilen an Grauwacke, Kalkstein, Sandstein und Quarzit,

z.T. wechselnd mit Lösslehm;

HpnV: Hainsimsen-Buchenwald, in Bachnähe sehr frisch,

im Ostteil auch eine relativ basenreiche Ausbildung an-

sonsten armer Verhältnisse (d.h. mäßig basenarm), im

Bachbereich Quellwald.

Page 44: FNP Kastellaun, 2. · PDF fileSeite 3, 6. Fortschreibung des Flächennutzungsplans der Verbandsgemeinde Kastellaun, Begrün-dung und Umweltbericht, genehmigte Fassung, September 2012

Seite 44, 6. Fortschreibung des Flächennutzungsplans der Verbandsgemeinde Kastellaun, Be-

gründung und Umweltbericht, genehmigte Fassung, September 2012

9 Oberflächen- und Grund-

wasser (Schutzgut Was-

ser)

Oberflächenwasser: pauschal geschützter Mittelgebirgs-

bach;

Grundwasser: Es herrscht eine mittlere Grundwasserüber-

deckung – schwach versauert, eine geringe Grundwas-

serneubildung (>50-75 mm/a) und es bestehen keine

Wasserschutzgebiete.

10 Klima (Schutzgut Klima/

Luft)

Frischluftproduktionsfläche (Wald).

11 Biotope, Tiere (Schutzgut

Pflanzen und Tiere)

Biotope: Laub-Nadelmischwald

pauschal gem. § 30 BNatSchG geschützter Bach

Biotopkartiert: Bäche und Feuchtbrachen nordöstlich

Hundheim (BK-5910-0261-2009), Mittelgebirgsbach (BT-

5910-0816-2009);

sehr hohes artenschutzrechtliches Konfliktpotenzial;

Fledermäuse: Intensiv frequentiertes Jagdgebiet, hohe

Artenzahl, Quartiergehölze, sehr hohes Konfliktpotenzial;

insgesamt wird die Konzentrationsfläche

Vögel: Horstnachweise (Mäusebussard, Rotmilan), ge-

ringe Auswirkungen auf Vogelzug; hohes-sehr hohes Kon-

fliktpotenzial; „Schwarzstorchsichtungen wurden (…) im

Jahr 2010 mehrfach mitgeteilt. Eine Brut ist aktuell je-

doch nicht bekannt (Stellungnahme KV zu §§ 3 (2) und 4

(2) BauGB).

Wildkatze: Potenzieller Siedlungsraum, geringes-mittleres

Konfliktpotenzial;

Prüfung auf Fledermausquartiere und –zuggeschehen,

Prüfung bzgl. Schwarzstorch und Rotmilan;

Fläche hinsichtlich Artenschutz insgesamt hochproblema-

tisch, insbesondere der östliche Teil (Stellungnahme KV

zu §§ 3 (2) und 4 (2) BauGB).

12 Landschaftsbild, Erholung,

Kulturgüter, sonstige

Schutzgüter (Schutzgüter

Landschaft, Kultur)

Mäßig strukturierte Landschaft, keine erheblichen Defi-

zite, südlich des Truppenübungsplatzes Pydna;

der Schinderhannes-Radweg verläuft in ca. 500 m Ab-

stand östlich des Gebietes.

13 Immissionen (Schutzgut

Mensch)

Eventuelle Immissionskonflikte müssen bei konkreter Pla-

nung beachtet werden. Abstand Hundheim 1.000 m,

Hasselbach 1.100 m, Krastel 2.300 m

14 Wirkungsgefüge Anthropogen überformt durch Forstwirtschaft mit weiten

Bereichen standorttypischen, naturnahen Waldes sowie

Ackerland, damit verbunden teilweise reduziertes Arten-

spektrum, Boden- und Grundwasserbelastungen.

15 Voraussichtliche Auswir-

kungen der Planung

Geringfügige Versiegelung mit Beeinträchtigung des Bo-

den- und Wasserhaushalts, Verlust von Biotopflächen

(Wald, Ackerland), Beeinträchtigung des Landschaftsbilds

durch Windenergieanlagen

sehr hohes artenschutzrechtliches Konfliktpotenzial.

16 Auswirkungen der Null-

variante

Keine Änderung der Nutzungsstruktur und -intensität er-

kennbar.

Page 45: FNP Kastellaun, 2. · PDF fileSeite 3, 6. Fortschreibung des Flächennutzungsplans der Verbandsgemeinde Kastellaun, Begrün-dung und Umweltbericht, genehmigte Fassung, September 2012

Seite 45, 6. Fortschreibung des Flächennutzungsplans der Verbandsgemeinde Kastellaun, Be-

gründung und Umweltbericht, genehmigte Fassung, September 2012

17 Geplante Umweltschutz-

maßnahmen

Ausgleichsmaßnahmen vor Ort und in südlich und östlich

angrenzenden Waldgebieten - Erhalt und Entwicklung

von: magerem Grünland in Komplexen, Waldwiesen,

Waldrändern, Vernetzungslinien entlang Bächen (stand-

ortgerechter Wald), Erhalt von bzw. Aufwertung zu na-

turnahen Stillgewässern.

18 Planungsalternativen Siehe Methodik zur Ermittlung von Potenzialflächen.

19 NATURA 2000 ---

20 Fazit Es besteht ein sehr hohes artenschutzrechtliches Kon-

fliktpotenzial.

Das pauschal geschützte Biotop (Mittelgebirgsbach) und

schutzwürdige Biotope müssen bei der Feinsteuerung der

Anlagen beachtet werden. Dabei ist auch der notwendige

Abstand zu den Biotopen fachlich zu ermitteln. Es werden

keine Schutzgebiete erheblich beeinträchtigt. Es werden

keine wertvollen abiotischen Faktoren beeinträchtigt. Die

Beeinträchtigung des Landschaftsbilds ist nicht gravie-

rend. Es sind keine gravierenden Beeinträchtigungen des

Menschen, von Kulturgütern und Sachgütern zu befürch-

ten. Falls punktuell gravierende Beeinträchtigungen zu be-

fürchten sind, kann dem durch eine Feinsteuerung im

Rahmen des Genehmigungsprozesses entgegen gesteuert

werden, gegebenenfalls ist eine windenergetisch optimale

Ausnutzung nicht möglich.

Vertiefende Untersuchungen sind auf Anlagengenehmi-

gungsebene erforderlich, insbesondere was Quartierbil-

dung und Zuggeschehen der Fledermäuse sowie den

Schwarzstorch und den Rotmilan anbelangt. Mit Ab-

schaltalgorithmen und umfänglichem Ausgleichserforder-

nis für den Artenschutz ist zu rechnen (Stellungnahme KV

zu §§ 3 (2) und 4 (2) BauGB).

21 Sonstiges 20 kV-Freileitung und 20 kV-Mittelspannungskabel der

RWE.

Page 46: FNP Kastellaun, 2. · PDF fileSeite 3, 6. Fortschreibung des Flächennutzungsplans der Verbandsgemeinde Kastellaun, Begrün-dung und Umweltbericht, genehmigte Fassung, September 2012

Seite 46, 6. Fortschreibung des Flächennutzungsplans der Verbandsgemeinde Kastellaun, Be-

gründung und Umweltbericht, genehmigte Fassung, September 2012

Konzentrationsfläche 9 (Büro für Landschaftsökologie: Nummer 2)

Ortsgemeinde Bell

Abb. 15: Konzentrationsfläche 9

1 Städtebauliche Kenndaten 23,9 ha, vorhandene Anlagen ca. 1 km südlich der Kon-

zentrationsfläche 9 (Gemarkung Kappel) (vgl. Abb. 5).

2 Inhalt, wichtigste Ziele,

Bedarf

Sonderbaufläche „Windenergie“.

3 Bisherige Darstellung Fläche für Wald, teils Landwirtschaft (Ostteil).

4 Bedeutsame Ziele des

Umweltschutzes/der Ent-

wicklungskonzeption der

Landschaftsplanung

Flächen für Maßnahmen zum Schutz, zur Pflege und zur

Erhaltung von Boden, Natur und Landschaft § 5 (2) Nr.

10 BauGB: Erhalt von standorttypischem Wald.

5 Übergeordnete Planungen ROP Entwurf 2011:

ROP 2006: Sonstige Waldflächen.

6 Lage/Topographie Lage zwischen Leideneck im Nordwesten und Wüschheim

im Südosten;

470 – 500 m ü.NN. im Südwesten ansteigend.

7 Naturräumliche Gliederung 243.10 Nordöstliche Hunsrückhochfläche: 450 bis 550 m

hohe flachwellige Hochfläche mit geringer Zertalung und

der Nahe-/Mosel-Wasserscheide.

8 Geologie und Boden

(Schutzgut Boden), HpnV

BGL der Ton- und Schluffschiefer mit wechselnden An-

teilen an Grauwacke, Kalkstein, Sandstein und Quarzit,

z.T. wechselnd mit Lösslehm;

HpnV: Hainsimsen-Buchenwald, Hainsimsen-Buchenwald

in relativ basenreicher Ausbildung ansonsten armer Ver-

hältnisse.

9 Oberflächen- und Grund-

wasser (Schutzgut Was-

ser)

Oberflächenwasser: Quellbach im Norden;

Grundwasser: Es herrscht eine im Zentrum günstige,

sonst mittlere Grundwasserüberdeckung – schwach ver-

sauert, eine geringe Grundwasserneubildung (>50-75

mm/a) und es bestehen keine Wasserschutzgebiete.

Page 47: FNP Kastellaun, 2. · PDF fileSeite 3, 6. Fortschreibung des Flächennutzungsplans der Verbandsgemeinde Kastellaun, Begrün-dung und Umweltbericht, genehmigte Fassung, September 2012

Seite 47, 6. Fortschreibung des Flächennutzungsplans der Verbandsgemeinde Kastellaun, Be-

gründung und Umweltbericht, genehmigte Fassung, September 2012

10 Klima (Schutzgut Klima/

Luft)

Frisch- und Kaltluftproduktionsfläche (Wald und Offen-

land).

11 Biotope, Tiere (Schutzgut

Pflanzen und Tiere)

Biotope: Wald, Waldlichtung, Ackerflächen;

Kartierte Biotope: Buchenwald (BT-5910-0349-2009),

Eichen-Buchenmischwald (BT-5910-0347-2009), Quell-

bach (BT-5910-0357-2009), Bachtal des Schwarzen Ba-

ches zwischen Leideneck und Wohnroth (BK-5910-0015-

2009);

mittleres artenschutzrechtliches Konfliktpotenzial, ein

kleiner Bereich im Südteil ist nicht untersucht worden;

Fledermäuse: Jagdhabitat, einige Quartierbäume, Kon-

fliktpotential gering-mittel;

Vögel: Horstnachweise, geringe Auswirkungen auf Vogel-

zug, Konfliktpotenzial gering-mittel;

Wildkatze: Potenzieller Siedlungsraum, Konfliktpotenzial

gering-mittel;

Meidung von Laub- und Altholzbereich, Schutz von Greif-

vögeln.

12 Landschaftsbild, Erholung,

Kulturgüter, sonstige

Schutzgüter (Schutzgüter

Landschaft, Kultur)

Mäßig strukturierte Landschaft, großer Windpark südlich

angrenzend, keine sonstigen erheblichen Defizite;

der Keltenweg (Wanderweg) verläuft südlich in ca. 200 m

Abstand, die Mühlen-Tour (Radweg) schneidet das Gebiet

in Nord-Süd-Richtung.

13 Immissionen (Schutzgut

Mensch)

Eventuelle Immissionskonflikte müssen bei konkreter Pla-

nung beachtet werden. Abstand Leideneck 1.000 m,

Völkenroth 1.100 m; 1.500 m Alterkülz.

14 Wirkungsgefüge Anthropogen überformt durch teils intensive land- und

forstwirtschaftliche Nutzung, damit verbunden teilweise

reduziertes Artenspektrum, Boden- und Grundwasserbe-

lastungen.

15 Voraussichtliche Auswir-

kungen der Planung

Geringfügige Versiegelung mit Beeinträchtigung des Bo-

den- und Wasserhaushalts, Verlust von Biotopflächen

(Acker, Wald, Waldlichtung), Beeinträchtigung des Land-

schaftsbilds durch Windenergieanlagen

mittleres artenschutzrechtliches Konfliktpotenzial.

16 Auswirkungen der Null-

variante

Keine Änderung der Nutzungsstruktur und -intensität er-

kennbar.

17 Geplante Umweltschutz-

maßnahmen

Ausgleichsmaßnahmen in der Umgebung - Erhalt und

Entwicklung von: Grünland mittlerer Standorte in Komple-

xen, Vernetzungslinien entlang Bächen (standortgerechter

Wald), Erhalt bzw. Aufwertung zu naturnahen Stillgewäs-

sern.

18 Planungsalternativen Siehe Methodik zur Ermittlung von Potenzialflächen

19 NATURA 2000 ---

20 Fazit Es besteht ein mittleres artenschutzrechtliches Konfliktpo-

tenzial.

Das pauschal geschützte Biotop (Quellbach), schutzwür-

dige Biotope sowie die Altholz- und Quartierbäume müs-

sen bei der Feinsteuerung der Anlagen beachtet werden.

Page 48: FNP Kastellaun, 2. · PDF fileSeite 3, 6. Fortschreibung des Flächennutzungsplans der Verbandsgemeinde Kastellaun, Begrün-dung und Umweltbericht, genehmigte Fassung, September 2012

Seite 48, 6. Fortschreibung des Flächennutzungsplans der Verbandsgemeinde Kastellaun, Be-

gründung und Umweltbericht, genehmigte Fassung, September 2012

Vertiefend sind hierbei Höhlen- und Horstuntersuchungen

durchzuführen.

Dabei ist auch der notwendige Abstand zu den Biotopen

fachlich zu ermitteln. Es werden keine Schutzgebiete er-

heblich beeinträchtigt. Es werden keine wertvollen abioti-

schen Faktoren beeinträchtigt. Die Beeinträchtigung des

Landschaftsbilds ist – insbesondere aufgrund der Nähe zu

den bestehenden Anlagen in Kappel - nicht gravierend. Es

sind keine gravierenden Beeinträchtigungen des Men-

schen, von Kulturgütern und Sachgütern zu befürchten.

Falls punktuell gravierende Beeinträchtigungen zu be-

fürchten sind, kann dem durch eine Feinsteuerung im

Rahmen des Genehmigungsprozesses entgegen gesteuert

werden, gegebenenfalls ist eine windenergetisch optimale

Ausnutzung nicht möglich.

21 Sonstiges Bauschutzbereich Flughafen Hahn mit Höhenbeschrän-

kung von 598 m MSL im Westen, am südl. Randbereich

ehem. Pumpenleitung RheinHunsrück Wasser;

Auf der Gemarkung Kappel wurden aus Lärmschutzgrün-

den nicht alle geplanten WEA genehmigt. Es ist daher

unbedingt nachzuweisen, dass WEA auf der Konzentrati-

onsfläche 9 die Lärmgrenzwerte zu umgebenden Immis-

sionspunkten einhalten. Die bestehenden WEA sind dabei

zu berücksichtigen.

Bei der Erschließung ist auf vorhandene Wege abzustel-

len, um den Laubholzbestand weitgehend zu schonen.

Page 49: FNP Kastellaun, 2. · PDF fileSeite 3, 6. Fortschreibung des Flächennutzungsplans der Verbandsgemeinde Kastellaun, Begrün-dung und Umweltbericht, genehmigte Fassung, September 2012

Seite 49, 6. Fortschreibung des Flächennutzungsplans der Verbandsgemeinde Kastellaun, Be-

gründung und Umweltbericht, genehmigte Fassung, September 2012

Konzentrationsfläche 10 (Büro für Landschaftsökologie: Nummer 1)

Ortsgemeinde Michelbach

Abb. 16: Konzentrationsfläche 10

1 Städtebauliche Kenndaten 2,3 ha, 2 Teilflächen

Erweiterung des südlich angrenzenden Windparks (Ge-

markung Wüschheim) mit insgesamt 6 WEA (vgl. Abb. 5).

2 Inhalt, wichtigste Ziele,

Bedarf

Sonderbaufläche „Windenergie“.

3 Bisherige Darstellung Fläche für Wald.

4 Bedeutsame Ziele des

Umweltschutzes/der Ent-

wicklungskonzeption der

Landschaftsplanung

Flächen für Maßnahmen zum Schutz, zur Pflege und zur

Erhaltung von Boden, Natur und Landschaft §5 (2) Nr. 10

BauGB: Erhalt von standorttypischem Wald

5 Übergeordnete Planungen ROP Entwurf 2011: Ostteil Vorranggebiet Forstwirtschaft

ROP 2006: z.T. Vorranggebiet Wald/Forstwirtschaft.

6 Lage/Topographie Lage zwischen Hundheim im Westen und Michelbach im

Südosten

420 – 440 m ü.NN. in zwei Bereichen.

7 Naturräumliche Gliederung 243.10 Nordöstliche Hunsrückhochfläche: 450 bis 550 m

hohe flachwellige Hochfläche mit geringer Zertalung und

der Nahe-/Mosel-Wasserscheide.

8 Geologie und Boden

(Schutzgut Boden), HpnV

BGL der Ton- und Schluffschiefer mit wechselnden An-

teilen an Grauwacke, Kalkstein, Sandstein und Quarzit,

z.T. wechselnd mit Lösslehm;

HpnV: Hainsimsen-Buchenwald, Hainsimsen-Buchenwald

sehr frisch, Quelle, Quellwald.

9 Oberflächen- und Grund-

wasser (Schutzgut Was-

ser)

Oberflächenwasser: pauschal gem. § 30 BNatSchG ge-

schützter Quellbach;

Grundwasser: Mittlere Grundwasserüberdeckung –

schwach versauert, geringe Grundwasserneubildung

(>50-75 mm/a), keine Wasserschutzgebiete.

Page 50: FNP Kastellaun, 2. · PDF fileSeite 3, 6. Fortschreibung des Flächennutzungsplans der Verbandsgemeinde Kastellaun, Begrün-dung und Umweltbericht, genehmigte Fassung, September 2012

Seite 50, 6. Fortschreibung des Flächennutzungsplans der Verbandsgemeinde Kastellaun, Be-

gründung und Umweltbericht, genehmigte Fassung, September 2012

10 Klima (Schutzgut Klima/

Luft)

Frischluftproduktionsfläche (Wald).

11 Biotope, Tiere (Schutzgut

Pflanzen und Tiere)

Biotope: überwiegend Nadelwaldbestände, Windwurfflä-

che im Ostteil;

Kartierte Biotope: Doppelter Quellbach (BT-5910-0781-

2009);

mittleres artenschutzrechtliches Konfliktpotenzial:

Fledermäuse: Jagdhabitat, kaum Quartiermöglichkeiten -

Konfliktpotenzial mittel;

Vögel: Horstnachweise, geringe Wirkung auf Vogelzug,

Konfliktpotenzial mittel-hoch;

Wildkatze: Potenzieller Siedlungsraum, Konfliktpotenzial

gering-mittel;

Prüfung auf Vorkommen von Schwarzstorch und Rotmilan

empfohlen;

12 Landschaftsbild, Erholung,

Kulturgüter, sonstige

Schutzgüter (Schutzgüter

Landschaft, Kultur)

Mäßig strukturierte Landschaft, Windpark mit 6 z.T. klei-

neren WEA (99 m Gesamthöhe) südlich angrenzend

(Ortsgemeinden Reich und Wüschheim), keine sonstigen

erheblichen Defizite; exponierte Lage; Hügelgräberfeld

nördlich in ca. 500 m Abstand;

Der Külztal-Weg führt ca. 200 m östlich an der östlichen

Gebietsfläche vorbei; eine Grillhütte befindet sich in etwa

gleichem Abstand südöstlich dieser Fläche.

13 Immissionen (Schutzgut

Mensch)

Eventuelle Immissionskonflikte müssen bei konkreter Pla-

nung beachtet werden. Abstand Michelbach 850 m,

Hundheim 1.700 m.

14 Wirkungsgefüge Anthropogen überformt durch intensive Forstwirtschaft,

damit verbunden teilweise reduziertes Artenspektrum,

Boden- und Grundwasserbelastungen.

15 Voraussichtliche Auswir-

kungen der Planung

Geringfügige Versiegelung mit Beeinträchtigung des Bo-

den- und Wasserhaushalts, Verlust von Biotopflächen

(Wald), Beeinträchtigung des Landschaftsbilds durch

Windenergieanlagen

mittleres artenschutzrechtliches Konfliktpotenzial.

16 Auswirkungen der Null-

variante

Keine Änderung der Nutzungsstruktur und -intensität er-

kennbar.

17 Geplante Umweltschutz-

maßnahmen

Ausgleichsmaßnahmen in der Umgebung – Erhalt und

Entwicklung von: Feucht- bzw. Nassgrünland oder Röh-

richt, magerem Grünland in Komplexen, Vernetzungsach-

sen entlang Bächen (Grünland), Grünland mittlerer Stand-

orte in Komplexen, Vernetzungslinien entlang von Bächen

(standortgerechter Wald).

18 Planungsalternativen Siehe Methodik zur Ermittlung von Potenzialflächen.

19 NATURA 2000 ---

20 Fazit Es besteht ein mittleres artenschutzrechtliches Konfliktpo-

tential.

Das pauschal geschützte Biotop (Quellbach) und schutz-

würdige Biotope müssen bei der Feinsteuerung der Anla-

gen beachtet werden. Dabei ist auch der notwendige Ab-

Page 51: FNP Kastellaun, 2. · PDF fileSeite 3, 6. Fortschreibung des Flächennutzungsplans der Verbandsgemeinde Kastellaun, Begrün-dung und Umweltbericht, genehmigte Fassung, September 2012

Seite 51, 6. Fortschreibung des Flächennutzungsplans der Verbandsgemeinde Kastellaun, Be-

gründung und Umweltbericht, genehmigte Fassung, September 2012

stand zu den Biotopen fachlich zu ermitteln. Es werden

keine Schutzgebiete erheblich beeinträchtigt. Es werden

keine wertvollen abiotischen Faktoren beeinträchtigt. Die

Beeinträchtigung des Landschaftsbilds ist nicht gravie-

rend. Es sind keine gravierenden Beeinträchtigungen des

Menschen, von Kulturgütern und Sachgütern zu befürch-

ten. Falls punktuell gravierende Beeinträchtigungen zu be-

fürchten sind, kann dem durch eine Feinsteuerung im

Rahmen des Genehmigungsprozesses entgegengesteuert

werden, gegebenenfalls ist eine windenergetisch optimale

Ausnutzung nicht möglich.

21 Sonstiges ---

Abkürzungen:

BGL: Bodengroßlandschaft

UVP: Umweltverträglichkeitsprüfung

WEA: Windenergieanlage

WKA: Windkraftanlage

Quellen:

- LANIS: http://map1.naturschutz.rlp.de/mapserver_lanis/

- Geoexplorer Wasser: http://www.geoexplorer-wasser.rlp.de/

- Rauminformationssystem: http://www.regionale-raumordnungsplaene.rlp.de/

- Bodenflächendaten 1:200.000: http://mapserver.lgb-rlp.de

- 2. Fortschreibung FNP Kastellaun

- Landschaftsplanung der Verbandsgemeinde Kastellaun

Page 52: FNP Kastellaun, 2. · PDF fileSeite 3, 6. Fortschreibung des Flächennutzungsplans der Verbandsgemeinde Kastellaun, Begrün-dung und Umweltbericht, genehmigte Fassung, September 2012

Seite 52, 6. Fortschreibung des Flächennutzungsplans der Verbandsgemeinde Kastellaun, Be-

gründung und Umweltbericht, genehmigte Fassung, September 2012

5. Sonstige Hinweise

Zusammenfassend gibt die Kreisverwaltung in ihrer Stellungnahme zu §§ 3 (2) und 4 (2)

BauGB folgenden Hinweis: Die zu fordernden Detailuntersuchungen auf Anlagengeneh-

migungsebene können im Ergebnis dazu führen, dass Genehmigungen für einzelne

Windkraftanlagen innerhalb der ausgewiesenen Konzentrationsflächen gar nicht oder nur

unter hohen Auflagen erteilt werden können.

Bei Altlastenverdachtsflächen ist die Genehmigungsplanung mit der Oberen Wasserbe-

hörde bei der SGD Nord abzustimmen. Ggf. sind Bodensondierungen erforderlich. Dies

betrifft insbesondere die Konzentrationsfläche 7.

Teilweise verlaufen Wasserhaupttransportleitungen in den Konzentrationszonen.

Die Windenergieanlagen müssen wegen der besonderen Höhe i.d.R. befeuert oder be-

sonders gekennzeichnet werden.

Der Landesbetrieb Mobilität teilt mit:

Bei allen laufenden und neuen Verfahren werden nur noch die Unterlagen, wie sie in den

Punkten 1 – 7 des Schreibens aufgeführt sind, als Entscheidungsgrundlagen benötigt.

Im Nachfolgenden sind die Punkte 1 – 7 nochmals aufgeführt:

1. Angabe zu den vom Antragsteller gewünschten Zufahrtspunkten von klassifizier-

ten Bundes-, Landes- und Kreisstraßen mit Angabe der Straßennummer, den je-

weiligen Netzknotenabschnitten und der dazu gehörigen Stationierung. Die Anga-

ben sind in der Örtlichkeit vorhanden und können dort auch von Dritten eingese-

hen werden.

2. Vorlage eines Lageplans im Maßstab 1 : 250, in dem die Ausbildung des

Zufahrtenpunktes mit allen relevanten technischen Daten, wie Radien, etc. dar-

gestellt sind.

3. Fachtechnischer Nachweis der Schleppkurven nach RAS K1 gemäß den Bemes-

sungsfahrzeugen und Schleppkurven zur Überprüfung der Befahrbarkeit von Ver-

kehrsflächen, die von der Forschungsgesellschaft für Straßen- und Verkehrswe-

sen herausgegeben wurden.

Die Standardbemessung ist auf einen Sattelzug auszulegen.

Sollten über die normalen Bemessungsfahrzeuge hinaus Sondertransporte vorge-

sehen sein, ist die Bemessung nach den Schleppkurven dieser Sonderfahrzeuge

vorzunehmen. Die Schleppkurvendiagramme für die Sonderfahrzeuge sind in die-

sen Fällen mit vorzulegen.

4. Nachweis der Anfahrtssicht gemäß RAS-K1 unter Angabe der geltenden Höchst-

geschwindigkeit.

Page 53: FNP Kastellaun, 2. · PDF fileSeite 3, 6. Fortschreibung des Flächennutzungsplans der Verbandsgemeinde Kastellaun, Begrün-dung und Umweltbericht, genehmigte Fassung, September 2012

Seite 53, 6. Fortschreibung des Flächennutzungsplans der Verbandsgemeinde Kastellaun, Be-

gründung und Umweltbericht, genehmigte Fassung, September 2012

5. Vorlage eines Lageplans im Maßstab 1 : 250 für die Nachtbauphase, in dem der

Rückbau der Zufahrt für maximal einen Sattelzug als Bemessungsfahrzeug darge-

stellt ist.

6. Angaben zur geplanten Ausbauweise der Zufahrt (Oberbaudimensionierung, Aus-

baulänge).

7. Vorlage einer Tabelle, aus der für jeden einzelnen Standort der Abstand zum be-

festigten Fahrbahnrand der jeweiligen klassifizierten Straße beziehungsweise zu

den befestigten Flächen von Nebenanlagen oder zu Nebenanlagen gehörenden

Aufenthaltsflächen eingetragen ist. Dem vorgenannten Abstand ist die Kipphöhe

gegenüber zu stellen, die sich aus der Nabenhöhe zuzüglich halbem Rotordurch-

messer und zuzüglich halbem Fundamentdurchmesser ergibt.

Unabhängig von den vorstehenden Ausführungen kommt allerdings aus der Sicht des

Straßenbaulastträgers der Frage der Schwertransportrouten eine herausragende Bedeu-

tung im Rahmen des Gesamtprozesses zu.

Hier können sich Projekt entscheidende Aspekte ergeben, die der Anlagenbetreiber in

seinem Abwägungsprozess für die Favorisierung eines Standortes frühzeitig kennen soll-

te:

Die vom Landesbetrieb Mobilität Bad Kreuznach im Rahmen des anschließenden Geneh-

migungsverfahrens unter Auflagen und Bedingungen eventuell erteilte Zustimmung gilt

nur für die anbaurechtlichen und sondernutzungsrechtlichen Tatbestände.

Daraus kann nicht abgeleitet werden, dass damit der Antragsteller die Gewähr dafür hat,

eine Zustimmung zu den möglichen Schwertransporten zu erhalten. Hierfür wird es au-

ßerhalb dieses Verfahrens notwendig, dass mit der regional zuständigen Verkehrsbe-

hörde, der Polizei und dem Straßenbaulastträger Einvernehmen darüber erzielt wird, ob

und wenn ja, über welche klassifizierten Straßen die notwendigen Schwertransporte für

die Errichtung der Anlagen abgewickelt werden können. Aufgrund der Struktur des

Fahrbahnoberbaus, der vorhandenen Straßenquerschnitte und ggf. vorhandener Lastbe-

schränkungen ist es nicht möglich, über alle gewidmeten Straßen die Schwertransporte

abzuwickeln. Im ungünstigsten Fall kann dies dazu führen, dass zwar die sondernut-

zungsrechtliche Genehmigung im Rahmen dieses Verfahren erteilt wurde, eine Zustim-

mung zu den Schwertransporten aber versagt werden muss.

Dies kann zu erheblichen Zusatzinvestitionen für die Schaffung der notwendigen Wege-

infrastruktur führen, um zu gewährleisten, dass die Anlieferung an den geplanten Stand-

ort möglich wird. Hierauf wird der Vorhabenträger ausdrücklich hingewiesen.

Um die Frage einer möglichen Zustimmung zum Schwertransport frühzeitig abzuklären,

sind vom Vorhabenträger dem Straßenbaulastträger folgende Unterlagen vorzulegen:

1. Vorlage eines Routenplanes (Straßenkarte im Maßstab 1:100.000), in dem vom

Antragsteller alle Fahrtrouten über Bundes-, Landes- und Kreisstraßen im Zustän-

digkeitsbereich des LBM Bad Kreuznach gekennzeichnet sind, über die Schwer-

verkehrstransporte für das entsprechende Projekt abgewickelt werden sollen. Da-

Page 54: FNP Kastellaun, 2. · PDF fileSeite 3, 6. Fortschreibung des Flächennutzungsplans der Verbandsgemeinde Kastellaun, Begrün-dung und Umweltbericht, genehmigte Fassung, September 2012

Seite 54, 6. Fortschreibung des Flächennutzungsplans der Verbandsgemeinde Kastellaun, Be-

gründung und Umweltbericht, genehmigte Fassung, September 2012

rüber hinaus ist zu jeder Route anzugeben, wie viele Transporte mit welcher Ton-

nage über die Strecken geschickt werden sollen.

2. Vorlage einer tabellarischen Zusammenstellung für alle relevanten Schwerver-

kehrstransportstrecken, aus der unter Angabe von Straßennummer, Netzknoten

und Stationierung ersichtlich ist, dass von Seiten des Anlagenbetreibers geltende

Beschränkungen, die den zugelassenen Verkehr unterhalb der Grenzen der Stra-

ßenverkehrszulassungsordnung begrenzen, überschritten werden sollen. Die Art

der Beschränkung ist anzugeben, inkl. der dazugehörigen StVO-Zeichennummer.

Im Sinne einer Transparenz von Verwaltungsentscheidungen auf der einen Seite und der

für den Vorhabenträger erforderlichen Rechtssicherheit auf der anderen Seite sollte es im

Interesse aller Beteiligten liegen, frühzeitig alle Aspekte eines Projektes zu betrachten.

Neben den baurechtlichen und immissionsschutzrechtlichen Fragestellungen gehören

hierzu zwingend die StVO-relevanten Fragen des § 29 Abs. 3 der Straßenverkehrsord-

nung (StVO).

Wir empfehlen daher den Vorhabenträgern, frühzeitig diesen Aspekt abzuklären, damit

die notwendige Rechts- und Kalkulationssicherheit für die Projekte gegeben ist.

In die Abstimmungsprozesse sollten die am Standort ansässige Straßenverkehrsbehörde

sowie die zuständige Straßenbaubehörde einbezogen werden.

Page 55: FNP Kastellaun, 2. · PDF fileSeite 3, 6. Fortschreibung des Flächennutzungsplans der Verbandsgemeinde Kastellaun, Begrün-dung und Umweltbericht, genehmigte Fassung, September 2012

Seite 55, 6. Fortschreibung des Flächennutzungsplans der Verbandsgemeinde Kastellaun, Be-

gründung und Umweltbericht, genehmigte Fassung, September 2012

6. Sonstige Umweltbelange

Belange des Natur- und Landschaftsschutzes wurden bei den Auswahlkriterien ange-

messen berücksichtigt. Hinsichtlich Methodik und Ergebnis wird auf die vorstehenden

Ausführungen verwiesen.

Die Bodenversiegelung ist gering. Der Ausgleich für den Eingriff in Natur und Landschaft

ist bereits planerisch durch die entsprechenden Darstellungen im rechtswirksamen Flä-

chennutzungsplan nachgewiesen. In dem rechtswirksamen Flächennutzungsplan sind

relativ großflächig Flächen für den Naturschutz, das heißt Flächen gemäß § 5 (2) Nr. 10

BauGB dargestellt. Der konkrete Nachweis wird in der Regel im Rahmen der Genehmi-

gungsplanung erbracht. Der Eingriff ist jeweils ausgleichbar bzw. ersetzbar.

Die Auswirkungen auf den Menschen werden dadurch minimiert, dass die Windenergie-

anlagen einen Mindestabstand zu den Ortslagen (Innenbereich) in der Regel von 1.000 m

einhalten.

Beeinträchtigungen von Sachgütern können im Wesentlichen nur im Zusammenhang mit

Freileitungen auftreten. Diese können durch Abstände oder technische Vorrichtungen

vermieden werden.

Page 56: FNP Kastellaun, 2. · PDF fileSeite 3, 6. Fortschreibung des Flächennutzungsplans der Verbandsgemeinde Kastellaun, Begrün-dung und Umweltbericht, genehmigte Fassung, September 2012

Seite 56, 6. Fortschreibung des Flächennutzungsplans der Verbandsgemeinde Kastellaun, Be-

gründung und Umweltbericht, genehmigte Fassung, September 2012

7. Verfahrensvermerke

1. AUFSTELLUNGSBESCHLUSS

Der Verbandsgemeinderat hat am

08.06.2010 diese 6. Fortschreibung des

Flächennutzungsplans gemäß § 2 (1)

BauGB beschlossen.

Der Beschluss wurde am 22.04.2011

ortsüblich bekannt gemacht.

Kastellaun, den ...............

gez. Dr. Bröhr

Dienstsiegel / Bürgermeister

2. ÖFFENTLICHE AUSLEGUNG

Die öffentliche Auslegung des Entwurfs zur

6. Fortschreibung des Flächennutzungsplans

gemäß § 3 (2) BauGB wurde am 08.06.2010

beschlossen.

Der Entwurf zur 6. Fortschreibung des Flä-

chennutzungsplans hat mit dem Erläute-

rungsbericht gemäß § 3 (2) BauGB für die

Dauer eines Monats in der Zeit vom

19.09.2011 bis 19.10.2011 zu jedermanns

Einsicht öffentlich ausgelegen.

Ort und Dauer der Auslegung wurden am

09.09.2011 mit dem Hinweis ortsüblich be-

kannt gemacht, dass Anregungen während

der Auslegungsfrist vorgebracht werden

können.

Kastellaun, den ...............

gez. Dr. Bröhr

Dienstsiegel / Bürgermeister

3. BESCHLUSS

Diese 6. Fortschreibung des Flächen-

nutzungsplans ist durch den Verbands-

gemeinderat in der Sitzung vom

31.01.2012 endgültig beschlossen

worden.

Kastellaun, den ...............

gez. Dr. Bröhr

Dienstsiegel / Bürgermeister

4. GENEHMIGUNG

Diese 6. Fortschreibung des Flächennut-

zungsplans ist am 21.05.2012 gemäß § 6

(1) BauGB der Kreisverwaltung zur Genehmi-

gung vorgelegt worden. Die Kreisverwaltung

hat mit Bescheid vom 09.08.2012 mitgeteilt,

dass Bedenken wegen Rechtsverletzung

nicht geltend gemacht werden / hat diese 6.

Fortschreibung des Flächennutzungsplans

genehmigt.

Simmern, den ...............

gez. Bertram Fleck

Dienstsiegel / Landrat

Page 57: FNP Kastellaun, 2. · PDF fileSeite 3, 6. Fortschreibung des Flächennutzungsplans der Verbandsgemeinde Kastellaun, Begrün-dung und Umweltbericht, genehmigte Fassung, September 2012

Seite 57, 6. Fortschreibung des Flächennutzungsplans der Verbandsgemeinde Kastellaun, Be-

gründung und Umweltbericht, genehmigte Fassung, September 2012

5. BEKANNTMACHUNG

Die Genehmigung der 6. Fortschreibung

des Flächennutzungsplans ist am

14.09.2012 gemäß § 6 (5) BauGB orts-

üblich bekannt gemacht worden.

Mit der Bekanntmachung ist diese 6.

Fortschreibung des Flächennutzungs-

plans wirksam geworden.

Kastellaun, den ...............

gez. Dr. Bröhr

Dienstsiegel / Bürgermeister

Erarbeitet: Stadt-Land-plus

Büro für Städtebau und Umweltplanung

i.A. Thomas Zellmer/ag

Dipl.-Geograf

Boppard-Buchholz, September 2012

Anlagen:

Karte „Ermittlung der Potenzialflächen“ der 2. Fortschreibung

Konzentrationsflächen für Windenergie in der Verbandsgemeinde Kastellaun - Er-

hebung von artenschutzrechtlich relevanten Tiergruppen/-arten im Rahmen der

FNP-Fortschreibung.

Sichtbarkeitsanalyse der dominierenden landschaftsprägenden Gesamtanlagen

mit erheblicher Fernwirkung. Anlage zur Begründung/Umweltbericht der 6. Ände-

rung des Flächennutzungsplans der Verbandsgemeinde Kastellaun.