85
7/17/2019 Folien Kapitel 2 http://slidepdf.com/reader/full/folien-kapitel-2 1/85 Kapitel 2 Rechtsgrundlagen und Entscheidungsfindung 25. Oktober 2013

Folien Kapitel 2

Embed Size (px)

DESCRIPTION

Rechtsgrundlagen und Entscheidungsndung

Citation preview

Page 1: Folien Kapitel 2

7/17/2019 Folien Kapitel 2

http://slidepdf.com/reader/full/folien-kapitel-2 1/85

Kapitel 2

Rechtsgrundlagen und Entscheidungsfindung

25. Oktober 2013

Page 2: Folien Kapitel 2

7/17/2019 Folien Kapitel 2

http://slidepdf.com/reader/full/folien-kapitel-2 2/85

Rechtsgrundlagen und EntscheidungsfindungRechtliche Verankerung der okonomischen IntegrationEntscheidungsfindungAnalyse von Machtindizes

Ruckblick I

Vordenker der europaischen Integration•   Im 14ten Jhd. argumentiert Dante Alighieri in seinem Werk

”Drei Bucher uber die Monarchie“, dass eine uberstaatliche

Institution die Diversitat unterschiedlicher Menschen und ihrerTraditionen aufhebt, und Pierre Dubois forderte die Schaffung

der politischen Einheit unter den europaischen christlichenFursten.

•  1849 favourisiert Victor Hugo die pan-europaische Integration inwelcher die Nationen ihre Souveranitat nicht aufgeben.

•   1926 bef urwortet die ”Europaische Bewegung“ auf einemKongress in Wien mit 2000 Teilnehmern aus 24 Landern in dem

”Pan-European Manifesto“ die Schaffung eines gemeinsamen

Marktes mit einheitlicher Wahrung, militarische Allianz undMinderheitenschutz.

2 / 8 5

Page 3: Folien Kapitel 2

7/17/2019 Folien Kapitel 2

http://slidepdf.com/reader/full/folien-kapitel-2 3/85

Rechtsgrundlagen und EntscheidungsfindungRechtliche Verankerung der okonomischen IntegrationEntscheidungsfindungAnalyse von Machtindizes

Ruckblick II

•   Im Nazi-Deutschland im Marz 1943 verbreitete Carl FriedrichGoerdeler im Widerstand ein Papier in welchem er diewirtschaftliche Integration fordert, der eine politische Unionfolgen solle. Ein demokratisches und integriertes Deutschlandwurde weniger Anreize f ur militarische Abenteuer besitzen.

•  Winston Churchill auf seiner Zuricher Rede am 19 September1946:

”I am going to say something that will astonish you. The

first step in the recreation of the European family must be apartnership between France and Germany“.

•   Robert Schuman prasentiert seinen Plan der EGKS am 9. Mai1950:

”The solidarity in the production thus established will

make it plain that any war between France and Germanybecomes not merely unthinkable, but materially impossible“.Der Schuman Plan markiert einen Wendepunkt in der

europaischen Geschichte.3 / 8 5

Page 4: Folien Kapitel 2

7/17/2019 Folien Kapitel 2

http://slidepdf.com/reader/full/folien-kapitel-2 4/85

Rechtsgrundlagen und EntscheidungsfindungRechtliche Verankerung der okonomischen IntegrationEntscheidungsfindungAnalyse von Machtindizes

Struktur des Kapitels

•  Rechtliche Verankerung der okonomischen Integration

•   Okonomische Analyse der Entscheidungsfindung

•  Analyse von Machtindizes

Dies entspricht den Ebenen L2 und L3 der gesellschaftlichenProzesse nach O. Williamson (2000):

The New Institutional

Economics“,  Journal of Economic Literature , 38, 3.

4 / 8 5

R h li h V k d k i h I i

Page 5: Folien Kapitel 2

7/17/2019 Folien Kapitel 2

http://slidepdf.com/reader/full/folien-kapitel-2 5/85

Rechtsgrundlagen und EntscheidungsfindungRechtliche Verankerung der okonomischen IntegrationEntscheidungsfindungAnalyse von Machtindizes

Williamson (2000) unterscheidet die folgenden Ebenengesellschaftlicher Prozesse:

L1:  Gesellschaftliche EinbettungBrauche, Traditionen, Normen, Moral;

L2:   Institutionelle Umwelt/Regelsystemformale Regeln und Gesetze der Gesellschaft, z.B.Eigentumsordnung;

L3:   Kontrollstrukturen/FunktionstragerUmsetzung und Durchsetzung der formalen Regeln

L4:  individuelle Interaktionenindividuelle Nachfrage- und Angebotsentscheidungen derIndividuen;

Wir werden sehen: Institutionen sind Problemlosungsmechanismen

(aber dennoch nicht notwendigerweise first-best effizient)!5 / 8 5

R htli h V k d ¨k i h I t ti

Page 6: Folien Kapitel 2

7/17/2019 Folien Kapitel 2

http://slidepdf.com/reader/full/folien-kapitel-2 6/85

Rechtsgrundlagen und EntscheidungsfindungRechtliche Verankerung der okonomischen IntegrationEntscheidungsfindungAnalyse von Machtindizes

Vertrag von Rom (VvR)

Vertrag von Rom (VvR) von 1958 legte die Grundlage f ur diewirtschaftliche Integration

Die wirtschaftliche Integration bis zum 1992 Vertrag von Maastrichtwar wesentlich im VvR angelegt.

Der VvR kann aus heutiger Sicht als ein Plan zur Schaffung einerFreihandelszone angesehen werden

”Vier Freiheiten“: Guter, Dienstleistungen, Arbeiter (nichtMenschen), Kapital

6 / 8 5

Rechtliche Verankerung der okonomischen Integration

Page 7: Folien Kapitel 2

7/17/2019 Folien Kapitel 2

http://slidepdf.com/reader/full/folien-kapitel-2 7/85

Rechtsgrundlagen und EntscheidungsfindungRechtliche Verankerung der okonomischen IntegrationEntscheidungsfindungAnalyse von Machtindizes

Hauptelemente

Freier Guterhandel impliziert

Abschaffung von Zollen, Quoten und anderen Handelsbarrieren

Einheitliche Handelspolitik mit Drittlandern

Schaffung einer Zollgemeinschaft, ein neuer Grad anSupranationalitat

Maßnahmen zur Sicherung des Wettbewerbs

Verbot vieler direkter staatlicher Beihilfen

Rechtsangleichung (d.h. Harmonisierung) notwendig, umWettbewerbsverzerrungen zu verhindern

Steuern: kein expliziter Harmonisierungsauftrag (jenseits vonWettbewerbsverzerrungen)

7 / 8 5

Rechtliche Verankerung der okonomischen Integration

Page 8: Folien Kapitel 2

7/17/2019 Folien Kapitel 2

http://slidepdf.com/reader/full/folien-kapitel-2 8/85

Rechtsgrundlagen und EntscheidungsfindungRechtliche Verankerung der okonomischen IntegrationEntscheidungsfindungAnalyse von Machtindizes

Hauptelemente (Forts.)

VvR sah den freien Handel von Dienstleistungen vor, aber dieImplementierung war schwer

Barrieren bilden die nationale Regularien, diese wurden durch denVvR nicht koordiniert, so dass die EU keinen Auftrag zu

Liberalisierung hatDie Einheitliche Europaische Akte f uhrte zum Abbau vonHandelshemmnissen, die EU Dienstleistungsrichtlinie brachte weiternFortschritt

Mobilitat von Arbeit (Arbeitsanbieter) aber nicht freie Wohnsitzwahlin VvR

Freier Kapitalverkehr wurde erst durch die Einheitliche EuropaischeAkte geschaffen

8 / 8 5

Rechtliche Verankerung der okonomischen Integration

Page 9: Folien Kapitel 2

7/17/2019 Folien Kapitel 2

http://slidepdf.com/reader/full/folien-kapitel-2 9/85

Rechtsgrundlagen und EntscheidungsfindungRechtliche Verankerung der okonomischen IntegrationEntscheidungsfindungAnalyse von Machtindizes

Nicht im VvR: Sozialpolitik

Argument: Unterschiedliche Sozialpolitik verzerrt nicht denWettbewerb (wenn nicht sektorspezifisch) und daher besteht keinHarmonisierungsauftrag

Der Hauptgedanke war, dass die Lohne langfristig durch Wachstumkonvergieren

Vor allem aber waren die politischen Kosten einer Harmonisierung

hochDie Sozialpolitik in den EEC6 folgte sehr unterschiedlichen Leitlinien.

9 / 8 5

Rechtliche Verankerung der okonomischen Integration

Page 10: Folien Kapitel 2

7/17/2019 Folien Kapitel 2

http://slidepdf.com/reader/full/folien-kapitel-2 10/85

Rechtsgrundlagen und EntscheidungsfindungRechtliche Verankerung der okonomischen IntegrationEntscheidungsfindungAnalyse von Machtindizes

Maastricht: Zweiter”

Grundungsvertrag“

Der Vertrag von Maastricht schuf die Europaische Union

•   Ausloser: Besorgnis der Mitgliedstaaten uber eine schleichendeKompetenzvermehrung f uhrte zur Grundung der EU

•   Tendenz Brussels zur Expansion in neue Gebiete und Ziel desVvR einer stetig engeren Union plus Interaktion von Kommission

und EuGH f uhrten zu einer zunehmend tieferen undausgeweiteten Integration.

”Politische Union“ als Erganzung zu

den wirtschaftslastigen Europaischen Gemeinschaften

•  Einheitlicher Binnenmarkt: massiver Integrationsschub

Wahrungsunionvollstandige Kapitalverkehrsfreiheit und Finanzmarktintegrationmassive institutionelle Weiterentwicklung: 3 Saulen-Modell

Start eines expliziten opt-outs: Vereinigtes Konigreich nimmt nicht

an der Wahrungsunion teil)10/85

Rechtliche Verankerung der okonomischen Integration

Page 11: Folien Kapitel 2

7/17/2019 Folien Kapitel 2

http://slidepdf.com/reader/full/folien-kapitel-2 11/85

Rechtsgrundlagen und Entscheidungsfindungc t c g  o o o sc t g t o

EntscheidungsfindungAnalyse von Machtindizes

Einstellung zur Europaischen Union im Zeitablauf 

11/85

Rechtliche Verankerung der okonomischen Integration

Page 12: Folien Kapitel 2

7/17/2019 Folien Kapitel 2

http://slidepdf.com/reader/full/folien-kapitel-2 12/85

Rechtsgrundlagen und Entscheidungsfindungg g

EntscheidungsfindungAnalyse von Machtindizes

Maastricht

Rahmenvertrag auf Grundlage der revidierten Grundungsvertrage

•  Revision von E(W)G-, EURATOM- und EGKS-Vertrag:Weiterentwicklung und Vertiefung (bleiben in revidierter Form

bestehen!)•   Umbenennung der

”Europaischen Wirtschaftsgemeinschaft

(EWG)“ in”

Europaische Gemeinschaft (EG)“ (Uberschneidungmit dem alten

”EG“-Begriff)

•   1999 (”Vertrag von Amsterdam“), 2003 (”Vertrag von Nizza“)und 2009 (”

Vertrag von Lissabon“) revidiert

12/85

Rechtliche Verankerung der okonomischen Integration

Page 13: Folien Kapitel 2

7/17/2019 Folien Kapitel 2

http://slidepdf.com/reader/full/folien-kapitel-2 13/85

Rechtsgrundlagen und Entscheidungsfindung EntscheidungsfindungAnalyse von Machtindizes

Organisation

EU (Dach) = bestehende Europaischen Gemeinschaften + neueFelder der Zusammenarbeit (

”3-Saulenmodell“)

•   1. Saule: Europaische Gemeinschaften (EWG, EURATOM,EGKS)

•   2. Saule: Gemeinsame Sicherheits- und Außenpolitik (GASP)

•   3. Saule: Zusammenarbeit in der Innen- und Justizpolitik

13/85

Rechtliche Verankerung der okonomischen Integration

Page 14: Folien Kapitel 2

7/17/2019 Folien Kapitel 2

http://slidepdf.com/reader/full/folien-kapitel-2 14/85

Rechtsgrundlagen und Entscheidungsfindung EntscheidungsfindungAnalyse von Machtindizes

Organisationsstruktur: 3 Saulen & Dach (Forts.)

Politikbereiche   P olitikbereiche Politikbereiche

Die Europäische Union

Erste Säule

Europäische Gemeinschaften

(EG, EURATOM, EGKS)

Zweite Säule

Gemeinsame Sicherheits- und

 Außenpolitik (GASP)

Dritte Säule

Zusammenarbeit in der

Innen- und Justizpolitik

Wirtschafts- und Währungspolitik

 Agrarpolitik

Beschäftigung

Transeuropäische Netze

Forschung …

Kooperation in der Außen- undSicherheitspolitik

gemeinsame Standpunkte

gemeinsame Aktionen

Friedenserhaltung ...

 Asyl- und Einwanderungspolitik

Polizeiliche Zusammenarbeit

Zusammenarbeit in Zivil- und

Strafsachen

Schutz der Außengrenzen ...

Koordination oder Kooperation

Nationale Regierungen stimmen ihre Beschlüsse aufeinander ab

Gemeinschaftliche Politik

Legislative und Exekutive bei der EU

Prinzip der Subsidiarität

Entscheidungsverfahren

Verträge der Europ. Gemeinschaften

Entscheidungsverfahren

Regierungszusammenarbeit

Autoritat des EuGHs und der Kommission begrenzt auf 1. Saule

Mitgliedstaaten sind f ur die zweite und die dritte Saule zustandig

14/85

R h dl d E h id fi dRechtliche Verankerung der okonomischen IntegrationE h id fi d

Page 15: Folien Kapitel 2

7/17/2019 Folien Kapitel 2

http://slidepdf.com/reader/full/folien-kapitel-2 15/85

Rechtsgrundlagen und Entscheidungsfindung EntscheidungsfindungAnalyse von Machtindizes

Uberblick uber die Vertragsrevisionen

Vertrag von Amsterdambeschlossen 17.6.1997, in Kraft 1.5.1999

Sechs Bereiche der Reform

•   Union der Burger: Europaischer Burgerbeauftragter,Verbraucherschutz, etc.

•  Organe der EU: mehr Rechte des Parlaments in der Gesetzgebung,Große von Parlament und Europaischer Kommission, etc.

•   Verstarkte Zusammenarbeit und Flexibilitat: Moglichkeit der

Zusammenarbeit ausgewahlter (nicht unbedingt aller) Mitgliedsstaatenin bestimmten Bereichen (Schengen-Grenze, Wahrungsunion, etc.)

•  Vereinfachung und Kodifizierung der Vertrage: Versuch einerZusammenfassung aller Vertrage in einem Vertragswerk

15/85

R ht dl d E t h id fi dRechtliche Verankerung der okonomischen IntegrationE t h id fi d

Page 16: Folien Kapitel 2

7/17/2019 Folien Kapitel 2

http://slidepdf.com/reader/full/folien-kapitel-2 16/85

Rechtsgrundlagen und Entscheidungsfindung EntscheidungsfindungAnalyse von Machtindizes

Uberblick uber die Vertragsrevisionen II

Vertrag von Nizza

Beschlossen 11.12.2000, schwierige Ratifizierung wg.Volksabstimmung Irland 2001, in Kraft seit 1.2.2003

Reform der EU-Organe in den Grundungsvertragen als Voraussetzungf ur EU-Erweiterung

Europaische Verfassung

Ausarbeitung eines Verfassungsentwurfes durch den”

EuropaischenKonvent“ (2001 - 2003)

•  am 18.6.2004 beim Europaischen Rat in Brussel beschlossen•   Zusammenf uhrung der Vertrage in einer Europaischen

Verfassung

•  Ratifizierungsprozess nach negativen Volksabstimmungen in FR

und NL gestoppt16/85

Rechtsgrundlagen und EntscheidungsfindungRechtliche Verankerung der okonomischen IntegrationEntscheidungsfindung

Page 17: Folien Kapitel 2

7/17/2019 Folien Kapitel 2

http://slidepdf.com/reader/full/folien-kapitel-2 17/85

Rechtsgrundlagen und Entscheidungsfindung EntscheidungsfindungAnalyse von Machtindizes

Uberblick uber die Vertragsrevisionen III

Vertrag von Lissabon

Ausarbeitung eines Vertragsentwurfes durch eine Regierungskonferenz auf Grundlage der Verfassung (2007), beschlossen 13.12.2007 beimEuropaischen Rat in Lissabon, in Kraft 1.12.2009 (nach Wiederholung dernegativen Volksabstimmung in Irland im Oktober 2009)

•  Vereinfachung des Aufbaus der EU durch vollstandige Integration derEG in die EU

•   Ubernahme der zentralen Neuerungen der Verfassung, vorsichtigererUmgang mit Begriffen und Symbolen

Vermeidung der Begriffe”

Verfassung“,”

Gesetz“ oder

”Europaischer Außenminister“

Verzicht auf die Verankerung von Europaischen Symbolen wieFlagge und Hymnekeine Integration der Europaischen Grundrechtscharta (sondernnur Verweis mit Ausnahmen f ur UK und POL)

17/85

Rechtsgrundlagen und EntscheidungsfindungRechtliche Verankerung der okonomischen IntegrationEntscheidungsfindung

Page 18: Folien Kapitel 2

7/17/2019 Folien Kapitel 2

http://slidepdf.com/reader/full/folien-kapitel-2 18/85

Rechtsgrundlagen und Entscheidungsfindung EntscheidungsfindungAnalyse von Machtindizes

Uberblick uber die Vertragsrevisionen IV

Inhaltliche und organisatorische Veranderungen durch Lissabon

•  Betonung einer verstarkten Zusammenarbeit von einzelnen

Mitgliedsstaaten•  Neue Politikbereiche (Energie, Katastrophenschutz, Tourismus,

Klimaschutz, Raumfahrt)

•   Veranderungen der Kompetenzen und der Zusammensetzungder EU-Organe

•   Moglichkeit eines freiwilligen Austritts aus der EU

18/85

Rechtsgrundlagen und EntscheidungsfindungRechtliche Verankerung der okonomischen IntegrationEntscheidungsfindung

Page 19: Folien Kapitel 2

7/17/2019 Folien Kapitel 2

http://slidepdf.com/reader/full/folien-kapitel-2 19/85

Rechtsgrundlagen und Entscheidungsfindung EntscheidungsfindungAnalyse von Machtindizes

Veranderter Aufbau der EU durch den Vertrag vonLissabon

Vereinfachung des Aufbaus der EU

•  Verschmelzung der einzelnen Gemeinschaften zu einemRechtssubjekt”

Europaische Union“

•   Vollstandige Integration der EG in der”

Europaische Union“

•  EGKS-Vertrag seit 2002 ausgelaufen

•  EURATOM wird aus der EU ausgelagert: eigenstandigesupranationale Organisation außerhalb der EU

19/85

Rechtsgrundlagen und EntscheidungsfindungRechtliche Verankerung der okonomischen IntegrationEntscheidungsfindung

Page 20: Folien Kapitel 2

7/17/2019 Folien Kapitel 2

http://slidepdf.com/reader/full/folien-kapitel-2 20/85

Rechtsgrundlagen und Entscheidungsfindung EntscheidungsfindungAnalyse von Machtindizes

Veranderter Aufbau der EU durch den Vertrag vonLissabon (Forts.)

Formale Veranderungen in der EU

•  Keine formale Trennung mehr der Politikbereiche in 3 Saulen(d.h. Abschaffung des Drei-Saulen-Modells)

unterschiedlich starke legislative und exekutive Befugnisse beider EUweiterhin uberwiegend Koordination / Kooperation dernationalen Regierungen in der Gemeinsamen Sicherheits- undAußenpolitik

•  Weiterhin zwei VertrageVertrag uber die Europaische Union (EUV) (ahnlich wie zuvor:Allgemeine Bestimmungen)Vertrag  uber die Arbeitsweise der Europaischen Union (AEUV):ahnlich dem ehemaligen EG-Vertrag: Politikbereiche (Integrationder Politikbereiche der 2. und 3. Saule), Organe, Rechtsakte,

Finanzierung20/85

Rechtsgrundlagen und EntscheidungsfindungRechtliche Verankerung der okonomischen IntegrationEntscheidungsfindung

Page 21: Folien Kapitel 2

7/17/2019 Folien Kapitel 2

http://slidepdf.com/reader/full/folien-kapitel-2 21/85

g g g g g gAnalyse von Machtindizes

EU-Recht

Eines der ungewohnlichsten Merkmale zwischenstaatlicherVereinbarungen ist das EU Rechtssystem

In keiner anderen Region der Welt existiert ein ahnlich umfangreichessupra-nationales Rechtssystem

Formal haben die Bestimmungen im AEUV (vormals: ”EG“ Recht)starker supranationale Elemente, wahrend der EUV (vormals

”EU“

Recht) starker auf einen Kontrakt zwischen den Mitgliedstaatenabstellt.

Ein grundlegendes Verstandnis des EU-Rechts (sowohl vor als auchnach Inkrafttreten des Vertrags von Lissabon) ist wesentlich, umgegenwartige und zukunftige Entwicklung der europaischenIntegration zu begreifen.

21/85

Rechtsgrundlagen und EntscheidungsfindungRechtliche Verankerung der okonomischen IntegrationEntscheidungsfindung

Page 22: Folien Kapitel 2

7/17/2019 Folien Kapitel 2

http://slidepdf.com/reader/full/folien-kapitel-2 22/85

g g g g g gAnalyse von Machtindizes

Rechtsquellen:”

acquis communautaire“

Gesamtbestand an Rechten und Pflichten, der f ur dieMitgliedstaaten der EU verbindlich ist

•   Primarrecht der Vertrage,

•   Sekundarrecht (von den EU-Organen erlassene Rechtsakte)

•  Entscheidungen des Europaischen Gerichtshofes (EuGH)

•   Erklarungen, Entschließungen und bestimmte Abkommen.

22/85

Rechtsgrundlagen und EntscheidungsfindungRechtliche Verankerung der okonomischen IntegrationEntscheidungsfindung

Page 23: Folien Kapitel 2

7/17/2019 Folien Kapitel 2

http://slidepdf.com/reader/full/folien-kapitel-2 23/85

Analyse von Machtindizes

Rechtsquellen:”

acquis communautaire“ (Forts.)

Primares Gemeinschaftsrecht: An der Spitze der gemeinschaftlichenNormenhierarchie, Unterschied zwischen dem geschriebenen undungeschriebenen primaren Gemeinschaftsrecht.

•   Grundungsvertrage der Europaischen Gemeinschaften (EGKS-V,EAG-V, EG-V einschließlich ihrer Anlagen, Anhange undProtokolle) und deren spatere Erganzung durch volkerrechtlicheVertrage (Einheitliche Europaische Akte, Vertrag vonAmsterdam).

•   gleichrangige Rechtssatze, gleichgultig welcher Rechtsquelle sieentstammen, gewohnheitsrechtliche Rechtssatze,(ungeschriebene) allgemeine Rechtsgrundsatze.

23/85

Rechtsgrundlagen und EntscheidungsfindungRechtliche Verankerung der okonomischen IntegrationEntscheidungsfindung

Page 24: Folien Kapitel 2

7/17/2019 Folien Kapitel 2

http://slidepdf.com/reader/full/folien-kapitel-2 24/85

Analyse von Machtindizes

Rechtsquellen:”

acquis communautaire“ (Forts.)

Sekundares Gemeinschaftsrecht von den EU-Organen erlasseneRechtsakte; mussen als organgeschaffenes oder abgeleitetes Rechtwenigstens mittelbar auf einer speziellen Ermachtigungsnorm desprimaren Gemeinschaftsrechts beruhen.

Es gilt das Prinzip der enumerativen Einzelermachtigung. Diese

Sekundarrechtsakte sind nach Art. 288 AEUV (ex-Artikel 249 EG-V):Verordnungen (

”regulation“), gelten f ur alle Mitgliedslander, Unternehmen,

Administrationen und Burger. Sie sind sofort umzusetzen und ersetzen nationalesRecht.

Richtlinien (”

directive“), gelten f ur einzelne oder mehrere Mitgliedslander undsetzten das zu erreichende Ziel. Den Mitgliedslandern bleibt uberlassen, wie siedas Ziel implementieren (z.B. durch Gesetze, Veranderung von Marktregulierung).

Entscheidung, Beschluss (”

decision“), gilt f ur ein einzelnes Mitgliedsland,Unternehmen oder Burger im Einzelfall

Empfehlungen, Stellungsnahme (

Recommendations“,

opinions“), nicht

verbindlich   24/85

Rechtsgrundlagen und EntscheidungsfindungRechtliche Verankerung der okonomischen IntegrationEntscheidungsfindungA l M h i di

Page 25: Folien Kapitel 2

7/17/2019 Folien Kapitel 2

http://slidepdf.com/reader/full/folien-kapitel-2 25/85

Analyse von Machtindizes

Gesetzgebungsverfahren

Es gibt derzeit also zwei wesentliche Arten von EU-Gesetzen

•  Richtlinien: Rahmengesetze der EU; sie stellen eine politischeForderung an die Gemeinschaft und mussen von den nationalenParlamenten der Mitgliedstaaten innerhalb einer gesetzten Fristin nationales Recht umgesetzt werden.

•  Verordnungen sind dagegen EU-Gesetze, die sofort undunmittelbar in allen Mitgliedstaaten gelten.

Weitere Rechtsinstrumente:   Rahmenbeschluss oder Gemeinsame Aktionen und Standpunkte (bei der polizeilichenund justiziellen Zusammenarbeit in Strafsachen sowie in der Außen- und Sicherheitspolitik). Diese Rechtsakte sindTeil der intergouvernementalen Zusammenarbeit und  wurden in der Regel im Rat einstimmig gefasst. Sie laufen im

Zuge der Reformen des Vertrags von Lissabon innerhalb unterschiedlicher Fristen aus.

Gesetzgebungsverfahren: Erlass von Verordnungen und Richtlinienauf Grundlage des AEUV (Art. 288 - 299)

Legislative Organe: Rat der EU, Europaisches Parlament

25/85

Rechtsgrundlagen und EntscheidungsfindungRechtliche Verankerung der okonomischen IntegrationEntscheidungsfindungA l M hti di

Page 26: Folien Kapitel 2

7/17/2019 Folien Kapitel 2

http://slidepdf.com/reader/full/folien-kapitel-2 26/85

Analyse von Machtindizes

Gesetzgebungsverfahren (Forts.)

Je nach Politikfeld kommen die Gesetze und Entscheidungen inEuropa auf unterschiedlichen Wegen zustande.

Seit Ratifizierung des Lissabonner Vertrags ist dasMitentscheidungsverfahren

”ordentliches Gesetzgebungsverfahren“.

Hier bestimmen Rat und Parlament gleichberechtigt  uber Initiativen

der Kommission.Neben diesem gangigen Verfahren werden noch weitere angewendet,die im Folgenden genauer erlautert werden

•   Ordentliches Gesetzgebungsverfahren

(Mitentscheidungs-/Kodezisionsverfahren)•   Konsultationsverfahren (Anhorungsverfahren)

•   Zustimmungsverfahren

•  Verfahren der Zusammenarbeit (abgeschafft durch Vertrag vonLissabon)

26/85

Rechtsgrundlagen und EntscheidungsfindungRechtliche Verankerung der okonomischen IntegrationEntscheidungsfindungAnalyse von Machtindizes

Page 27: Folien Kapitel 2

7/17/2019 Folien Kapitel 2

http://slidepdf.com/reader/full/folien-kapitel-2 27/85

Analyse von Machtindizes

Gesetzgebungsverfahren (Forts.)

Die Verfahren unterscheiden sich vor allem in den Fragen, ob dieRegierungen einstimmig oder mit Mehrheitsbeschluss Entscheidungen

treffen konnen bzw. in Bezug auf die Moglichkeiten des EuropaischenParlaments, die Gesetze mitzugestalten und zu beeinflussen.

Ministerrat -”

Maschinerie zur Konsenssuche“

Im gesamten Entscheidungsgef uge der EU ist der Ministerrat die

bedeutendste Institution.

27/85

Rechtsgrundlagen und EntscheidungsfindungRechtliche Verankerung der okonomischen IntegrationEntscheidungsfindungAnalyse von Machtindizes

Page 28: Folien Kapitel 2

7/17/2019 Folien Kapitel 2

http://slidepdf.com/reader/full/folien-kapitel-2 28/85

Analyse von Machtindizes

Ablauf des ordentlichen Gesetzgebungsverfahrens

1)  Vorschlag der EK (”Initiativrecht“): Aufforderung durch EP, Ratod.”

Europaische Burgerinitiative“ (>1 Mio. Personen) moglich

2)   Moglichkeit der Stellungnahme f ur beratende Organe(Wirtschafts- und Sozialausschuss, Ausschuss der Regionen) inbestimmten Politikbereichen

3)  Beteiligung des Parlaments in unterschiedlichem Umfang (alleBeschlusse mit absoluter Stimmenmehrheit)

i)  Ordentliches Gesetzgebungsverfahren (seit 1993, fruher

”Mitentscheidungsverfahren“): gleichberechtigte Mitentscheidung

des EP mit der Moglichkeit von  Anderungsvorschlagen

(Moglichkeit der Einsetzung eines Vermittlungsausschusses mitMitgliedern aus Rat, EP, EK)ii)  Konsultationsverfahren (seit 1957, fruher:

”Anhorungsverfahren“):

Anhorung des EPiii)  Zustimmungsverfahren (seit 1987): Zustimmung des EP (Keine

Anderungsvorschlage moglich)

28/85

Rechtsgrundlagen und EntscheidungsfindungRechtliche Verankerung der okonomischen IntegrationEntscheidungsfindungAnalyse von Machtindizes

Page 29: Folien Kapitel 2

7/17/2019 Folien Kapitel 2

http://slidepdf.com/reader/full/folien-kapitel-2 29/85

Analyse von Machtindizes

Ablauf des ordentlichen Gesetzgebungsverfahrens(Forts.)

4)   Beschluss des Rats

i)  ab 2014: doppelte Mehrheit (55% der Staaten mit 65% der

Bevolkerung)ii)  bis 2014: qualifizierte Mehrheit (50% der Staaten mit 62% der

Bevolkerung, 260 von 352 (nach der Große des Staatesgewichteten) Stimmen)

iii)   in bestimmten Materien und bei  Anderung des Vorschlags der EK:

Einstimmigkeit (Vetorecht f ur jeden einzelnen Staat)5)  Inkrafttreten durch Veroffentlichung im

”Amtsblatt der EU“

29/85

Rechtsgrundlagen und EntscheidungsfindungRechtliche Verankerung der okonomischen IntegrationEntscheidungsfindungAnalyse von Machtindizes

Page 30: Folien Kapitel 2

7/17/2019 Folien Kapitel 2

http://slidepdf.com/reader/full/folien-kapitel-2 30/85

Analyse von Machtindizes

Ablauf des ordentl. Gesetzgebungsverf. (Forts.)

30/85

Rechtsgrundlagen und EntscheidungsfindungRechtliche Verankerung der okonomischen IntegrationEntscheidungsfindungAnalyse von Machtindizes

Page 31: Folien Kapitel 2

7/17/2019 Folien Kapitel 2

http://slidepdf.com/reader/full/folien-kapitel-2 31/85

y

Ablauf des ordentl. Gesetzgebungsverf. (Forts.)

KOMMISSION

AUSCHUSS DER REGIONEN

AUSCHUSS DER REGIONEN EUROPÄISCHES

PARLAMENT1)

EUROPÄISCHESPARLAMENT1)

WIRTSCHAFTS- undSOZIALAUSSCHUSS

WIRTSCHAFTS- undSOZIALAUSSCHUSS

STELLUNGNAHMEN

VORSCHLÄGE

ABÄNDERUNGENDES EP

MINISTERRATMINISTERRAT

KEINE ABÄNDERUNGEN bzw.KEINE ÄUSSERUNG DES EP oder 

BILLIGUNG DER ABÄNDERUNGEN DURCH

MINISTERRAT

GEMEINSAMER STANDPUNKT ANNAHME MIT

QUALIFIZIERTER MEHRHEIT

EUROPÄISCHESPARLAMENT2)

EUROPÄISCHESPARLAMENT2)

 KEINE ÄUSSERUNG oder BILLIGUNG DES GEMEINSAMEN

STANDPUNKTES

ABÄNDERUNGEN MITABSOLUTER MEHRHEIT

ABLEHNUNG MITABSOLUTER MEHRHEIT

MINISTERRATMINISTERRAT

ANNAHME DES GEMEINSAMENSTANDPUNKTES MIT

QUALIFIZIERTER MEHRHEIT

KEIN ERLASS,RECHTSSETZUNGSVERFAHREN

BEENDET 3)

KOMMISSION

INNERHALB VON DREI MONATEN

BILLIGUNGDER 

ÄNDERUNGDURCH

MINISTERRAT

MINISTERRATMINISTERRAT

A) ÜBERNAHME DER EP-ÄNDERUNGEN

B) KEINE ÜBERNAHMEDER EP-ÄNDERUNGEN

B) ANNAHME NUR MT EINSTIMMIGKEIT

A) ANNAHME MITQUALIFIZIERTER MEHRHEIT

ABLEHNUNG DER ÄNDERUNGEN

VERMITTLUNGSAUSSCHUS SMINSTERRAT / EP 4)

VERMITTLUNGSAUSSCHUSSMINSTERRAT / EP 4)

GEMEINSAMER STANDPUNKT

EINIGUNG KEINE EINIGUNG

BESTÄTIGUNG DESERGEBNISSES DURCH

MINISTERRAT(QUALIFIZIERTE

MEHRHEIT) UND EP(ABSOLUTE MEHRHEIT) 5)

KEIN ERLASS,RECHTSSETZUNGS-

VERFAHREN BEENDET

 Anm.: 1)  Erste Lesung.

2)  Zweite Lesung.3)  Die frühere Möglichkeit des Ministerrates, in diesem Fall den Vermittlungsausschuss anzurufen, ist

durch den Vertrag von Amsterdam abgeschafft worden.4)

  Zusammensetzung: Jeweils 15 gleichberechtigte Vertreter des Ministerrates und des EP. Einberu-funginnerhalb von sechs Wochen. 31/85

Rechtsgrundlagen und EntscheidungsfindungRechtliche Verankerung der okonomischen IntegrationEntscheidungsfindungAnalyse von Machtindizes

Page 32: Folien Kapitel 2

7/17/2019 Folien Kapitel 2

http://slidepdf.com/reader/full/folien-kapitel-2 32/85

y

Veranderung der Machtverhaltnisse imGesetzgebungsverfahren durch den Vertrag von

Lissabon

•  Aufwertung des EP (fast alle Beschlusse nach dem

”ordentlichen Gesetzgebungsverfahren“)•   Einschrankung des Vetorechts einzelner Lander (nur noch

wenige einstimmige Beschlusse im Rat)

•   Einspruchsmoglichkeit nationaler Parlamente bei Verletzung desSubsidiaritatsprinzips

Informeller Trilog wahrend des Verfahrens (Vertreter von EP und EK,Prasident des zustandigen Rats)

32/85

Rechtsgrundlagen und EntscheidungsfindungRechtliche Verankerung der okonomischen IntegrationEntscheidungsfindungAnalyse von Machtindizes

Page 33: Folien Kapitel 2

7/17/2019 Folien Kapitel 2

http://slidepdf.com/reader/full/folien-kapitel-2 33/85

Ablauf im Zustimmungsverfahren

Bei diesem Verfahren einigt sich der Rat auf einen Rechtsakt, den eranschließend dem Parlament zuleitet.

Das Parlament muss seine Zustimmung erteilen, bevor der jeweiligeRechtsakt in Kraft treten kann. Das Parlament hat allerdings keineMoglichkeit,  Anderungsvorschlage einzureichen.

Dieses Verfahren, das dem Parlament gleichsam ein Vetorechtzuweist, greift unter anderem bei volkerrechtlichen Vertragen der EUmit Drittstaaten, die erhebliche finanzielle Folgen f ur dieGemeinschaft haben, bei Vertragen zum Beitritt oder zur

Assoziierung weiterer Staaten.

Auch bei der Erweiterung der Befugnisse der EuropaischenZentralbank und der Festlegung eines einheitlichen Verfahrens f ur dieEuropawahl muss das Parlament seine Zustimmung geben.

33/85

Rechtsgrundlagen und EntscheidungsfindungRechtliche Verankerung der okonomischen IntegrationEntscheidungsfindungAnalyse von Machtindizes

Page 34: Folien Kapitel 2

7/17/2019 Folien Kapitel 2

http://slidepdf.com/reader/full/folien-kapitel-2 34/85

Ablauf im Anhorungsverfahren

Das Anhorungs- oder Konsultationsverfahren ist das altesteRechtsetzungsverfahren.

Die Kommission legt einen Vorschlag f ur ein neues europaischesGesetz vor, das dem Rat ubermittelt wird. Dieser muss dasParlament konsultieren, bevor das Gesetz in Kraft treten kann.

Das Parlament fordert in seiner Stellungnahme haufig  Anderungenam Kommissionsvorschlag, den diese in einem geanderten Vorschlagaufnehmen kann. Der Rat muss die Stellungnahme des Parlamentsnicht berucksichtigen. Den Kommissionsvorschlag darf er aber nur

einstimmig andern.

In einigen Politikfeldern ist im Vertrag eine Konsultation desParlaments nicht vorgeschrieben, der Rat fordert das Parlament aberdennoch grundsatzlich zur Abgabe einer Stellungnahme auf.

34/85

Rechtsgrundlagen und Entscheidungsfindung Rechtliche Verankerung der okonomischen IntegrationEntscheidungsfindungAnalyse von Machtindizes

Page 35: Folien Kapitel 2

7/17/2019 Folien Kapitel 2

http://slidepdf.com/reader/full/folien-kapitel-2 35/85

Ablauf im Anhorungsverfahren (Forts.)

KOMMISSION

AUSCHUSS DER REGIO NEN

AUSCHUSS DER REGIO NE N

EUROPÄISCHESPARLAMENT

EUROPÄISCHESPARLAMENT

WIRTSCHAFTS- undSOZIALAUSSCHUSS

WIRTSCHAFTS- undSOZIALAUSSCHUSS

STELLUNGNAHMEN

BERATUNG DESRECHTSAKTES IM

COREPER  1)

VORSCHLÄGE

MINISTERRATMINISTERRAT

BESCHLUSSFASSUNG MITMEHRHEITSREGEL

 

35/85

Rechtsgrundlagen und Entscheidungsfindung Rechtliche Verankerung der okonomischen IntegrationEntscheidungsfindungAnalyse von Machtindizes

Page 36: Folien Kapitel 2

7/17/2019 Folien Kapitel 2

http://slidepdf.com/reader/full/folien-kapitel-2 36/85

Verfahren der Zusammenarbeit

Das komplizierte”

Verfahren der Zusammenarbeit“ spielte seit demVertrag von Amsterdam nur noch eine untergeordnete Rolle undwurde mit dem Vertrag von Lissabon abgeschafft.

Gemaß dieses Verfahrens legte die Kommission einen Vorschlag vor,

zu dem zunachst das Parlament eine Stellungnahme abgab und dannder Rat seinen Standpunkt formulierte. In zweiter Lesung konnte dasEuropaische Parlament diesen Gemeinsamen Standpunkt annehmen,abandern oder ablehnen.

Insgesamt konnte das Parlament bei diesem Verfahren also die Hurdef ur eine Entscheidung durch die Regierungen heraufsetzen, aber derRat hatte das letzte Wort.

36/85

Rechtsgrundlagen und Entscheidungsfindung Rechtliche Verankerung der okonomischen IntegrationEntscheidungsfindungAnalyse von Machtindizes

Page 37: Folien Kapitel 2

7/17/2019 Folien Kapitel 2

http://slidepdf.com/reader/full/folien-kapitel-2 37/85

Sitzverteilung in EU-Organen (2013)

37/85

Rechtsgrundlagen und Entscheidungsfindung Rechtliche Verankerung der okonomischen IntegrationEntscheidungsfindungAnalyse von Machtindizes

Page 38: Folien Kapitel 2

7/17/2019 Folien Kapitel 2

http://slidepdf.com/reader/full/folien-kapitel-2 38/85

Entscheidungsfindung

Rat der Europaischen Union ist das Hauptorgan der EU. Allerdings

werden 80-90% aller Entscheidungen von Botschaftern derMitgliedslandern [

”Ausschuss der standigen Vertreter“ (

”CoRePer:

Comite des Representants Permanents“,”

EU-Botschafter“)]vorbereitet und dann einstimmig vorentschieden.

Fur den Rest weden zwei Entscheidungsregeln angewendet

1 Einfache Mehrheit (ohne Stimmwagung): v.a. Verfahrensfragen2 Einstimmigkeit erforderlich bei Fragen der

i)   Besteuerung

ii)  gemeinschaftlichen Außenpolitik und Sicherheitspolitikiii)   inneren Sicherheit und Polizeiiv)  Asylpolitik, Immigrationspolitikv)  wirtschaftlichen Zusammenarbeit und Sozialpolitik

3 Qualifizierte Mehrheit

38/85

Rechtsgrundlagen und Entscheidungsfindung Rechtliche Verankerung der okonomischen IntegrationEntscheidungsfindungAnalyse von Machtindizes

Page 39: Folien Kapitel 2

7/17/2019 Folien Kapitel 2

http://slidepdf.com/reader/full/folien-kapitel-2 39/85

Qualifizierte Mehrheit (QM)

Vorweg

Die QM wird in der Praxis modifiziert durch LuxemburgerVereinbarung vom 29.1.1966, nach der bei Beschlussen, die sehrwichtige Interessen eines Mitgliedsstaates betreffen, die Beratungen

so lange fortgesetzt werden mussen, bis einstimmiges Einvernehmenerzielt worden ist.

Grund daf ur war die”

Politik des leeren Stuhles“ durch Frankreich,wodurch die Arbeit im Rat blockiert wurde. Obwohl dieser

Vereinbarung keine rechtliche Verbindlichkeit zukommt, wird sie inder Praxis jedoch eingehalten. Sie kann zu einer Blockade durch eineinzelnes Mitgliedsland f uhren und die EU lahmen und macht diestarke Stellung der Nationalstaaten deutlich.

39/85

Rechtsgrundlagen und Entscheidungsfindung Rechtliche Verankerung der okonomischen IntegrationEntscheidungsfindungAnalyse von Machtindizes

Page 40: Folien Kapitel 2

7/17/2019 Folien Kapitel 2

http://slidepdf.com/reader/full/folien-kapitel-2 40/85

QM wurde ofter modifiziert

1 Verfahren vor Mitte-2004 (Datum der Osterweiterung): war imWesentlichen seit den 1958 VvR gultig

2 Verfahren im Vertrag von Nizza: von 2004 bis 2014 (auf Antrageines MS kann auch von 2014 bis 2017 noch nach denBestimmungen von Nizza abgestimmt werden)

3 Verfahren im Vertrag von Lissabon: fruhestens ab 2014,spatestens ab 2017

40/85

Rechtsgrundlagen und Entscheidungsfindung Rechtliche Verankerung der okonomischen IntegrationEntscheidungsfindungAnalyse von Machtindizes

Page 41: Folien Kapitel 2

7/17/2019 Folien Kapitel 2

http://slidepdf.com/reader/full/folien-kapitel-2 41/85

Qualifizierte Mehrheit im Rat bis 2004

•  Jeder MS erhielt eine bestimmte Anzahl von Stimmen

(grob) abhangig von Bevolkerungsgroße (Ponderierung)

•  Gesamtanzahl der Stimmen (EU15): 87

•  QM bei mehr als 62 Stimmen (≈ 71% aller Stimmen)

drei großte MS verf ugten uber Sperrminoritatda kleine Lander uberreprasentiert waren, waren 71% derStimmen nicht identisch mit 71% der EU-Bevolkerung

•  Stimmen der 10 neuen MS wurden nach den Stimmanteilen derbisherigen MS interpoliert

41/85

Rechtsgrundlagen und Entscheidungsfindung Rechtliche Verankerung der okonomischen IntegrationEntscheidungsfindungAnalyse von Machtindizes

Page 42: Folien Kapitel 2

7/17/2019 Folien Kapitel 2

http://slidepdf.com/reader/full/folien-kapitel-2 42/85

Qualifizierte Mehrheit im Rat 2004 bis (mind.) 2014(Nizza)

Qualifizierte Mehrheit ist dann erreicht,

•  wenn die Mehrheit (50%) der Mitgliedstaaten (in einigen Falleneine Zweidrittelmehrheit) zustimmt UND

•   wenn mindestens 260 bef urwortende Stimmen (von 352)abgegeben werden (≈ 74% aller Stimmen).

•   Daruber hinaus kann ein Mitgliedstaat fordern, dass  uberpruftwird, ob durch die bef urwortenden Stimmen mindestens 62%

der Gesamtbevolkerung der EU vertreten werden. Andernfallsgilt der Beschluss als abgelehnt.

42/85

Rechtsgrundlagen und Entscheidungsfindung Rechtliche Verankerung der okonomischen IntegrationEntscheidungsfindungAnalyse von Machtindizes

Page 43: Folien Kapitel 2

7/17/2019 Folien Kapitel 2

http://slidepdf.com/reader/full/folien-kapitel-2 43/85

Sitzverteilung im Rat der EU: 2004-2014

Quelle: Baldwin und Widgrén (2004)

43/85

Rechtsgrundlagen und Entscheidungsfindung Rechtliche Verankerung der okonomischen IntegrationEntscheidungsfindungAnalyse von Machtindizes

Page 44: Folien Kapitel 2

7/17/2019 Folien Kapitel 2

http://slidepdf.com/reader/full/folien-kapitel-2 44/85

Sitzverteilung im Rat der EU: 2004-2014

0

10

20

30

40

D GB 

F I E P  l    

NL  

 Gr  

 C R

B H P S A S  R

DK 

F i    n

I   r   eL  i    

L   a

 S l     o

E  s 

 C   y 

L M

   C  o  u  n  c   i   l   V  o   t  e  s

0%

50%

100%

150%

200%

250%

   %    i  n

  c  r  e

  s  e   i  n   C  o  u  n  c   i   l  v  o   t  e  s

Nice votes

Current votes

% increase Nice over Current (left scale)

 Notes: The squares show the Council votes per nation under the current rules in effect til l November 2004; thecircles show the votes under the Nice rules; the line show the percentage increase of the latter over the former.

D = Germany, GB=Great Britain, F = France, I = Italy, E = Spain, Pl = Poland, NL = Netherlands, Gr =

Greece, CR = Czech Republic, B = Belgium, H = Hungary, P = Portugal, S = Sweden, A = Austria, SR =

Slovak Republic, DK = Denmark, Fin = Finland, Ire = Ireland, Li = Lithuania, La = Latvia, Slo = Slovenia, Es

= Estonia, C = C rus, L = Luxembour , M = Malta. Source: Accession Treat , Act of Accession.

“Aznar Bonus”

Bevolkerungsreiche Lander gewinnen, kleine Lander verlieren.

Spanien und Polen gewinnen am meisten. 44/85

Rechtsgrundlagen und Entscheidungsfindung Rechtliche Verankerung der okonomischen IntegrationEntscheidungsfindungAnalyse von Machtindizes

Page 45: Folien Kapitel 2

7/17/2019 Folien Kapitel 2

http://slidepdf.com/reader/full/folien-kapitel-2 45/85

EU-Reformvertrag (Vertrag von Lissabon) (ab 2014)

Qualifizierte Mehrheit ist dann erreicht, wenn durch den Beschluss

1 mindestens 65% der EU-Bevolkerung, UND

2 mindestens 55% der MS reprasentiert ist (=15 MS)

3 f ur die Bildung einer Sperrminoritat mussen jedoch mindestens4 MS zusammenkommen.

(im ursprungl. EU-Konvent lagen diese Werte bei 60 bzw. 50%)

Der Sinn dieser Regelung der”

doppelten Mehrheit“ liegt darin, einerseits zu verhindern, dass Lander, die nur eineMinderheit der Gesamtbevolkerung vertreten, die anderen Lander uberstimmen und damit die Minderheit derBevolkerung indirekt die Mehrheit  uberstimmt. Dies ware allein mit 15 der 27 Stimmen moglich, da die 15bevolkerungsarmsten Lander der EU gerade einmal 60 Mio. Menschen entsprechend 13% der Bev olkerung der EUreprasentieren. Andererseits verhindert die Regelung, dass die großten Staaten, die zusammen 63% der Bevolkerung

vertreten, die Mehrheit der  ubrigen Staaten uberstimmt.Die Mindestgroße einer Sperrminoritat von 4 MS geht auf eine Initiative der kleinen Lander zuruck. Hiermit wirdverhindert, dass die drei großten MS (D, UK, F) zusammen eine Sperrminoritat bilden konnen, obwohl siezusammen ca. 41% der EU-Bevolkerung reprasentieren.

Anm.: Abstimmungsregeln und Mehrheitserfordernisse im Parlament und in der

Kommission werden durch den EU-Reformvertrag nicht verandert45/85

Rechtsgrundlagen und Entscheidungsfindung Rechtliche Verankerung der okonomischen IntegrationEntscheidungsfindungAnalyse von Machtindizes

Page 46: Folien Kapitel 2

7/17/2019 Folien Kapitel 2

http://slidepdf.com/reader/full/folien-kapitel-2 46/85

Kompromiss von Ioannina

1994 in Ioannina (Griechenland) vor dem Beitritt von  Osterreich, Finnland undSchweden beschlossener Mechanismus: Bei einer knappen Mehrheit imMinisterrat kann die Minderheit verlangen, dass der Rat noch einmal dieEinwande bedenkt und der Mehrheitsbeschluss f ur eine

”angemessene Zeit“ nicht

in Kraft tritt (sog.”

suspensives Veto“).

Polen hatte im Juni 2007 durchgesetzt, dass der ”Ioannina“ -Mechanismus auchbei der in den Reformvertragen vorgesehenen  Anderung desAbstimmungsverfahrens weiter gelten soll. Das heißt, dass bei einer Abstimmungnach den Regeln des Vertrags von Lissabon (spatestens ab 2017) wieder ein

”suspensives Veto“ erreicht werden kann.

Dies ist dann der Fall, wenn mindestens 55% der f ur die Sperrminoritat notigenZahl der Bevolkerung oder Mitgliedstaaten dies beantragen, also 24,75% der MS(55% der Sperrminoritat bezogen auf Zahl der MS) oder 19,25% der Bevolkerung(55% der Sperrminoritat bezogen auf Bevolkerungsgroße).

46/85

Rechtsgrundlagen und Entscheidungsfindung Rechtliche Verankerung der okonomischen IntegrationEntscheidungsfindungAnalyse von Machtindizes

Page 47: Folien Kapitel 2

7/17/2019 Folien Kapitel 2

http://slidepdf.com/reader/full/folien-kapitel-2 47/85

Machtverteilung im Rat der EU

Anm.: Die Abstimmungsregeln im Vertrag von Lissabon sind (fast) identisch mit den Regeln der abgelehnten

Verfassung (hier: CT).

0%

10%

20%

30%

40%

50%

60%

Big-4 Near-Bigs

(E+Pol)

Mediums &

Smalls

Germany Medium

nations

Small nations

   G  r  o  u  p   P  o  w  e  r   S   h  a  r  e

May 04 ( pre-Nice Treaty) Nov 04 to Nov 09 (Nice Treaty) from Nov 09 (CT rules )

 Notes: Big-4 = Germany, Britain, France, Italy; Medium nations (25 to 5 million, Romania, Netherlands, Greece

Czech Rep., Belgium, Portugal, Hungary, Sweden, Bulgaria, Austria, Slovak Rep., Denmark, Finland), Small nation

(less than 5 million, Ireland, Lithuania, Latvia, Slovenia, Estonia, Cyprus, Luxembourg, Malta).

47/85

Rechtsgrundlagen und Entscheidungsfindung Rechtliche Verankerung der okonomischen IntegrationEntscheidungsfindungAnalyse von Machtindizes

Page 48: Folien Kapitel 2

7/17/2019 Folien Kapitel 2

http://slidepdf.com/reader/full/folien-kapitel-2 48/85

Erste okonomische Analyse

Rat als ausschlaggebendes Organ

Betrachtung:  Okonomische Effizienz = Entscheidungseffizienz

Annahmewahrscheinlichkeit eines beliebigen Vorschlages

Misst die Wahrscheinlichkeit einer Stimmenmehrheit, gegeben einbestimmter Entscheidungsprozesses

P   = Anzahl der siegreichen Koalitionen

Anzahl aller moglichen Koalitionen

•   Mogliche Koalitionen: mehr als 134 Mio. in der EU 27

•  Siegreiche Koalitionen: wie viele der 134 Mio. erreichen einequalifizierte Mehrheit

•   P  wird bestimmt durch die Anzahl der MS, dieStimmenverteilung und die Mehrheitserfordernis

48/85

Rechtsgrundlagen und Entscheidungsfindung Rechtliche Verankerung der okonomischen IntegrationEntscheidungsfindungAnalyse von Machtindizes

Page 49: Folien Kapitel 2

7/17/2019 Folien Kapitel 2

http://slidepdf.com/reader/full/folien-kapitel-2 49/85

Annahmewahrscheinlichkeit im Rat

20

15

  p  r  o   b  a   b   i   l   i   t  y

5

10

   P  a  s  s  a  g  e

0

Historical 21.9 14.7 13.7 9.8 7.8

EU6 EU9 EU10 EU12 EU15 EU25 EU27 EU29

Stat us quo: May 04 t o Nov 04 2.8

 Nice rules: Nov 04 t o Nov 09 3.6 2.8 2.3

CT rules: Nov 09 onwards 10.1 12.9 12.2

Quelle: Baldwin und Widgrén (2004)

49/85

Rechtsgrundlagen und EntscheidungsfindungRechtliche Verankerung der

 ¨okonomischen Integration

EntscheidungsfindungAnalyse von Machtindizes

W h h i li hk i i S i i (Ni )

Page 50: Folien Kapitel 2

7/17/2019 Folien Kapitel 2

http://slidepdf.com/reader/full/folien-kapitel-2 50/85

Wahrscheinlichkeit einer Sperrminoritat (Nizza)

Stimmen im

Rat-Krit.

Bev.-Krit.

MS-Kriterium

50/85

Rechtsgrundlagen und EntscheidungsfindungRechtliche Verankerung der okonomischen IntegrationEntscheidungsfindungAnalyse von Machtindizes

V il d S i h

Page 51: Folien Kapitel 2

7/17/2019 Folien Kapitel 2

http://slidepdf.com/reader/full/folien-kapitel-2 51/85

Verteilung der Stimmenmacht

Stimmenmacht = Wahrscheinlichkeit, dass das Stimmverhalten einesMS ausschlaggebend f ur die Entscheidung ist

Messung durch•   relativen Stimmenanteil oder

•  NBI (normalized Banzhaf Index): Gibt die Wahrscheinlichkeitan, dass ein MS bei zuf allig gezogenen Entscheidungenausschlaggebend daf ur ist, dass eine

winning coalition“

zustande kommt oder nicht (Baldwin und Widgren 2003, 2004)

51/85

Rechtsgrundlagen und EntscheidungsfindungRechtliche Verankerung der okonomischen IntegrationEntscheidungsfindungAnalyse von Machtindizes

Stimmenanteil der MS und Anteile am EU Budget (EU14; ohne

Page 52: Folien Kapitel 2

7/17/2019 Folien Kapitel 2

http://slidepdf.com/reader/full/folien-kapitel-2 52/85

Stimmenanteil der MS und Anteile am EU-Budget (EU14; ohneLUX)

44.5

  n   S   h  a  r

Ireland

= 0.9966x + 0.03232.5

3

.

  p  u   l  a   t   i  o

Greece

R 2 = 0.7807

1.5

2

   h  a  r  e   /   P   Belgium

Portugal

Denmark Spain

France

0

0.5

1

  u   d  g  e   t

Finland

AustriaSweden NL

Italy

UK 

Germany

0 1 2 3 4

Vote Share/Population Share

52/85

Rechtsgrundlagen und EntscheidungsfindungRechtliche Verankerung der okonomischen IntegrationEntscheidungsfindungAnalyse von Machtindizes

NBI 2004 2004 2014 (Ni ) d h 2014 (R f t )

Page 53: Folien Kapitel 2

7/17/2019 Folien Kapitel 2

http://slidepdf.com/reader/full/folien-kapitel-2 53/85

NBI 2004, 2004-2014 (Nizza) und nach 2014 (Reformvertrag)

Change in power, status quo to Nice Rules, EU25

1   . 0   %

1   . 0   %

1   . 0   %

1   . 0   %

1   . 8   %

1   . 8   %

 0   .1   %

- 0   .2   %

- 0   .2   %

- 0   .2   %

- 0   .2   %

- 0   .2   %

- 0   .1   %

- 0   .1   %

- 0   .2   %

- 0   .2   %

- 0   .2   %

- 0   .2   %

- 0   .2   %   -1  

 .2   %

-1   .2   %

-1   .2   %

- 0   .4   %

- 0   .4   %

- 0   . 7  %

-4%

-3%

-2%

-1%

0%

1%

2%

3%

4%

5%

D GB

F I     E    P L 

 NL 

 Gr 

 C R

B H P S A S  R

DK

F i   n

I  r  e L i   

L  a 

 S l    o

E  s 

 C   y

L M

   C   h  a  n  g  e   i  n  p  o  w  e  r  s   h  a  r  e

Change in power, Nice rules to CT Rules, EU27 3   . 3   %

 0   .2   %

 0   .1   %

 0   . 0   %

-2   . 0   %

-2   .1   %

- 0   . 8   %

-1   .1   %

-1   .1   %

-1   .1   %

-1   .1   %

-1   .1   %

- 0   . 7  %

- 0   . 7  %

- 0   .1   %

- 0   .1   %

- 0   .1   %

- 0   . 3   %

- 0   . 3   %

 0   . 5  %

 0   . 5  %

 0   .4   %

 0   . 3   %

 0   . 3   %

 0   . 6   %

-4%

-3%

-2%

-1%

1%

2%

3%

4%

5%

D GB

F I E P  L 

 NL 

 Gr 

 C R

B H P S A S  R

DK

F i   n

I  r  e L i   

L  a 

 S l    o

E  s 

 C   y

L M

   C   h  a  n  g  e   i  n

  p  o  w  e  r  s   h  a  r  e

Aznar Bonus

Zapatero Compromise

53/85

Rechtsgrundlagen und EntscheidungsfindungRechtliche Verankerung der okonomischen IntegrationEntscheidungsfindungAnalyse von Machtindizes

Z f

Page 54: Folien Kapitel 2

7/17/2019 Folien Kapitel 2

http://slidepdf.com/reader/full/folien-kapitel-2 54/85

Zusammenfassung

Vertrag von Nizza

•  Machtverschiebung von kleinen und mittleren MS zu großen MS

•   Großte Gewinner: Spanien und Polen

Nizza zu Reformvertrag

•   Große Lander gewinnen weiter, Spanien und Polen verlieren

•  Kleine und mittlere Lander verlieren kaum, aber leichteMachtverschiebung von mittleren zu kleinen MS

Insgesamt verschieben Nizza und der Reformvertrag die Macht vonden kleinen zu den großen MS (Deutschland, UK, Frankreich undItalien)

54/85

Rechtsgrundlagen und EntscheidungsfindungRechtliche Verankerung der okonomischen IntegrationEntscheidungsfindungAnalyse von Machtindizes

Analyse von Machtindizes

Page 55: Folien Kapitel 2

7/17/2019 Folien Kapitel 2

http://slidepdf.com/reader/full/folien-kapitel-2 55/85

Analyse von Machtindizes

”Macht bedeutet jede Chance, innerhalb einer sozialen

Beziehung den eigenen Willen auch gegen Widerstreben

durchzusetzen, gleichviel worauf diese Chance beruht.“ 

Max Weber 1980, Wirtschaft und Gesellschaft

Beginnend mit der Antike (Thukydides) uber das Mittelalter(Machiavelli) bis hin zur Neuzeit (Weber) versuchen Philosophen,Historiker oder Politiker unter verschiedenen Gesichtspunkten dasPhanomen Macht zu definieren bzw. zu fassen.

Im Laufe des 20. Jahrhunderts entwickelten Wissenschaftler dieMoglichkeit, die Definition von Macht mathematisch zu erfassen.

55/85

Rechtsgrundlagen und EntscheidungsfindungRechtliche Verankerung der okonomischen IntegrationEntscheidungsfindungAnalyse von Machtindizes

Machtindizes (Forts )

Page 56: Folien Kapitel 2

7/17/2019 Folien Kapitel 2

http://slidepdf.com/reader/full/folien-kapitel-2 56/85

Machtindizes (Forts.)

Wir wollen die Macht betrachten, die auf Ergebnissen von formalenAbstimmungssystemen beruht, in welchen Ja-Nein-Entscheidungenfallen.

Wir definieren politische Macht als die Moglichkeit, Entscheidungen

zu beeinflussen. Eine Gruppe umso machtiger, je haufiger sie einerFraktion zur notigen Mehrheit verhelfen kann.

Machtindizes konnen Aufschluss  uber die Abstimmungsmacht einesWahlers oder einer Gruppierung geben,

Zu den klassischen Machtindizes gehoren der Banzhaf-Index und derShapley-Shubik-Index, welche im Folgenden auf Grundlage der EUnaher erortert werden.

56/85

Rechtsgrundlagen und EntscheidungsfindungRechtliche Verankerung der okonomischen IntegrationEntscheidungsfindungAnalyse von Machtindizes

Vorbemerkung: Machtindizes

Page 57: Folien Kapitel 2

7/17/2019 Folien Kapitel 2

http://slidepdf.com/reader/full/folien-kapitel-2 57/85

Vorbemerkung: Machtindizes

Messen reine   a priori  Abstimmungsstarke und konnen keineResultate einer Abstimmung vorhersagen.

Bei der Berechnung werden alle moglichen Koalitionen der Akteure

(Lander) als gleich wahrscheinlich angenommen.

Sie unterscheiden sich somit von den Theorien der Koalitionsbildungund Netzwerkokonomie.

Dennoch haben Machtindizes Verbreitung gefunden: der

Informationsbedarf ist zu ihrer Berechnung recht gering.

57/85

Rechtsgrundlagen und EntscheidungsfindungRechtliche Verankerung der okonomischen IntegrationEntscheidungsfindungAnalyse von Machtindizes

Shapley Shubik Index (SSI)

Page 58: Folien Kapitel 2

7/17/2019 Folien Kapitel 2

http://slidepdf.com/reader/full/folien-kapitel-2 58/85

Shapley-Shubik-Index (SSI)

Der Shapley-Shubik-Index wurde von Lloyd S. Shapley und Martin

Shubik (1954) durch die Anwendung des Shapley-Werts (Shapley,1953) als Machtindex eingef uhrt.

Der Shapley-Shubik-Index f ur den Agenten  i  hat den Wert  Φ

Φi(ν ) =

i∈K,K ⊂N i

(k − 1)!(n − k)!n!

wobei  k  die Anzahl der Agenten in der sequenziellen Koalition  K 

einschließlich des Agenten  i  und  n der Zahl aller Agenten entspricht.

K  ist die Menge aller gewinnenden Koalitionen, in denen  i  pivotal(ausschlaggebend) ist. Die Summation uber die verschiedenensequenziellen Koalitionen beschrankt sich also auf Koalitionenaus  N i.

58/85

Rechtsgrundlagen und Entscheidungsfindung

Rechtliche Verankerung der okonomischen Integration

EntscheidungsfindungAnalyse von Machtindizes

Shapley-Wert

Page 59: Folien Kapitel 2

7/17/2019 Folien Kapitel 2

http://slidepdf.com/reader/full/folien-kapitel-2 59/85

Shapley-Wert

Der Shapley-Wert f ur den Agenten  i  hat den Wert  Φ

Φi(ν ) =

i∈K,K ⊂N i

(k − 1)!(n − k)!

n!  [ν (K ) − ν (K − {i})]

ν (K )  sei der Wert der Abstimmung in Abhangigkeit von derKoalition  K   (”

charakteristische Funktion“ bei Koalitionsspielen). Wirnehmen bei einfachen Ja-Nein Abstimmung die Normierungauf  {0, 1}, so dass der der Wert der Abstimmung gleich Eins imFalle einer Gewinnkoalition und gleich Null, wenn eine

Verlustkoalition vorliegt.Demnach ist ein Agent  i genau dann pivotal, wenn[ν (K ) − ν (K − {i})] = 1. Fur alle anderen Koalitionen ist der Termgleich Null und die Koalitionen werden somit nicht berucksichtigt.

59/85

Rechtsgrundlagen und Entscheidungsfindung

Rechtliche Verankerung der okonomischen Integration

EntscheidungsfindungAnalyse von Machtindizes

Der SSI fragt “Welcher Agent muss zu einer noch nicht siegenden

Page 60: Folien Kapitel 2

7/17/2019 Folien Kapitel 2

http://slidepdf.com/reader/full/folien-kapitel-2 60/85

Der SSI fragt Welcher Agent muss zu einer noch nicht siegendenKoalition hinzukommen, damit die erweiterte Koalition den

Abstimmungssieg sicherstellt?“Beispiel 1

Drei Agenten (1, 2 and 3). Eine siegreiche Koalition benotigt zweiStimmen. Die Liste der moglichen Koalitionen (Permutationen) lautet

{1,2,3},  {1,3,2},  {2,1,3},  {2,3,1},  {3,1,2},  {3,2,1}.

Der pivotale Agent ist (in jeder Permutation) 2, 3, 1, 3, 1, 2. Der SSI f ureinen bestimmten Agenten ist der Wert

Φi  =  Anzahl von Permutation bei denen i  pivotal ist

Anzal von Permutationen bei denen alle Agenten pivotal sind

In unserem Beispiel gibt es sechs Permutationen und daher sind insgesamt

sechs Agenten pivotal. Jeder individuelle Agent ist zweimal pivotal und

daher ist  Φi  = 33.33%.

60/85

Rechtsgrundlagen und Entscheidungsfindung

Rechtliche Verankerung der okonomischen Integration

EntscheidungsfindungAnalyse von Machtindizes

Nach der Definition von Shapley/Shubik hangt die Macht eines Individuums

Page 61: Folien Kapitel 2

7/17/2019 Folien Kapitel 2

http://slidepdf.com/reader/full/folien-kapitel-2 61/85

Nach der Definition von Shapley/Shubik hangt die Macht eines Individuums

als Teilnehmer einer Abstimmung von der Moglichkeit ab, die dieser hat,

kritisch f ur den Erfolg einer minimalen Gewinnkoalition zu sein.

Sind die Stimmgewichte gleich verteilt, entspricht die Macht bei nTeilnehmern 1/n f ur jeden. Sind die Stimmanteile unterschiedlichgewichtet, ergeben hohere Stimmanteile eine großere Macht,allerdings nicht proportional zu den Stimmgewichtsunterschieden

(lokale Monotonie).Der SSI ergibt Werte f ur die Macht der einzelnen Agenten, diezwischen 0 (Null Agenten) oder 1 (Diktator) liegen und in derSumme 1 ergeben.

Beispiel 2

Fur eine gewichtete Abstimmung sei die charakteristische Funktion gegeben

durch  ν  = [70; 50, 25, 25]. Es ergibt sich f ur Agent 1 eine Macht von 2/3,

entsprechend 1!1!/3!  +  1!1!/3!  +  2!0!/3!  =  2/3. (Beachte:  0! = 1)

61/85

Rechtsgrundlagen und Entscheidungsfindung

Rechtliche Verankerung der okonomischen Integration

EntscheidungsfindungAnalyse von Machtindizes

Beispiel 3F¨ i i ht t Absti is h d i L¨ d {A B C} s i di h kt

Page 62: Folien Kapitel 2

7/17/2019 Folien Kapitel 2

http://slidepdf.com/reader/full/folien-kapitel-2 62/85

Fur eine gewichtete Abstimmung zwischen drei Landern {A,B,C}  sei die charakte-ristische Funktion gegeben durch  ν  = [x; 50, 49, 1]. Das Quorum sei  x = 51  undkann somit nur durch eine Koalition erreicht werden. Wir haben abermals  3! = 6

Permutationen

{A,B,C},  {A,C,B},  {B,A,C},  {B,C,A},  {C,A,B},  {C,B,A}

Pivotale Position eines Landes

Es sind die Stimmen der Lander zu zahlen, die hinzutreten, solange bis eine

erforderliche Mehrheit erreicht ist. In der ersten Permutation  {A,B,C}  kann dasganz links stehende Land A mit 50 Stimmen keine Mehrheit erreichen. TrittLand B mit 49 Stimmen hinzu, ist die notwendige Majoritat vorhanden. Somitist in dieser Permutation B pivotal. C hat bei seinem Hinzutreten somit keineentscheidende Auswirkung auf den Gewinn der Koalition ABC (C ist Null Agenten).

Zusammenfassend ergeben sich f ur Land A vier pivotale Positionen von insgesamt sechs moglichen Permutationenund somit die

”a priori“ Abstimmungsstarke in einer Mehrheitsentscheidung von 4/6=2/3. Das Land B hat genau

wie Land C nur jeweils in einer Permutation eine pivotale Position. Daraus folgt f ur die Lander B und C eineAbstimmungsstarke von jeweils 1/6.

Das  Uberraschende bei dieser Machtmessungsmethode ist, dass Land C mit nureiner Stimme genauso machtig ist wie Land B mit 49 Stimmen.

62/85

Rechtsgrundlagen und Entscheidungsfindung

Rechtliche Verankerung der okonomischen Integration

EntscheidungsfindungAnalyse von Machtindizes

Page 63: Folien Kapitel 2

7/17/2019 Folien Kapitel 2

http://slidepdf.com/reader/full/folien-kapitel-2 63/85

Beispiel 4

Fur eine gewichtete Abstimmung zwischen drei Landern  {A,B,C}  sei die cha-rakteristische Funktion gegeben durch  ν  = [55; 51, 48, 1]. Das Quorum sei 55.

Es ergeben sich f ur Land A und B drei Koalitionsanordnungen, in welchen sie einepivotale Position einnehmen, wahrend Land C in keiner Permutation eine pivotalePosition hat (

NullAgenten“). Der SSI f ur A und B ist somit 1/2 und C nimmt

den Wert Null an.

In diesem Fall bezeichnet man das Land C als Dummy (Null Agenten), weiles keinerlei Bedeutung f ur die Entscheidungsfindung besitzt. Im Vergleich zumdritten Beispiel hat B von der Erhohung der Mehrheitsschwelle und der neuenStimmverteilung profitiert.

Obwohl es in diesem Beispiel eine Stimme weniger besitzt, steigt sein SSI auf 1/2.Im Gegensatz dazu geht der SSI von A auf 1/2 zuruck, obwohl es eine Stimmedazugewinnt.

63/85

Rechtsgrundlagen und Entscheidungsfindung

Rechtliche Verankerung der okonomischen Integration

EntscheidungsfindungAnalyse von Machtindizes

Page 64: Folien Kapitel 2

7/17/2019 Folien Kapitel 2

http://slidepdf.com/reader/full/folien-kapitel-2 64/85

Ein interessantes Beispiel f ur einen Nullspieler war Luxemburg alsMitglied der Europaischen-Wirtschafts-Gemeinschaft, das beiAbstimmungen gemaß Art. 148/2 des Vertrages von Rom (in Kraftgetreten 1958) im Rat der EWU f ur keine mogliche

Abstimmungssituation entscheidend sein konnte.1

Deutschland, Frankreich und Italien hatten je vier Stimmen, Belgienund die Niederlande je zwei und Luxemburg eine Stimme. Um einenBeschluss zu fassen, waren zwolf Stimmen notig.

1Taylor, Alan D. (1995), Mathematics and Politics, Springer, S. 63 ff.64/85

Rechtsgrundlagen und Entscheidungsfindung

Rechtliche Verankerung der okonomischen Integration

EntscheidungsfindungAnalyse von Machtindizes

Banzhaf-Index

Page 65: Folien Kapitel 2

7/17/2019 Folien Kapitel 2

http://slidepdf.com/reader/full/folien-kapitel-2 65/85

Die sequentielle Vorgehensweise des Shapley-Shubik-Indexes, d.h.dass die Reihenfolge entscheidend ist, in welcher die Agenten in dieKoalition eintreten, wird haufig kritisiert. Der folgend diskutierteBanzhaf-Index tragt dieser Kritik insofern Rechnung, als dieser Indexvon bereits bestehenden Koalitionen und nicht von Permutationen

einer Koalitionsbildung ausgeht.

Der Banzhaf-Index fragt

”Wann wird ein Agent  i  pivotal bzw. wie oft wird eine

Gewinnkoalition  K  in eine Verlustkoalition oder eine Verlustkoalition

K − {i}  durch seinen Eintritt in eine Gewinnkoalition verwandelt?“

Anders als beim SSI, der von Permutationen ausgeht, geht der BInur von allen Koalitionen aus, der  i  beitreten konnte.

65/85

Rechtsgrundlagen und Entscheidungsfindung

Rechtliche Verankerung der okonomischen Integration

EntscheidungsfindungAnalyse von Machtindizes

Page 66: Folien Kapitel 2

7/17/2019 Folien Kapitel 2

http://slidepdf.com/reader/full/folien-kapitel-2 66/85

Der Banzhaf-Index existiert in zwei Formen: normalisiert und

nicht-normalisiert. Der nichtnormalisierte Banzhaf-Index entstammteiner Idee von L.S. Penrose (1946) (deshalb auch als Penrose-Indexgenannt) und wurde von Dubey und Shapley (1979) aufgegriffen undleicht modifiziert.

Dieser ist allerdings nicht additiv, d.h. die Summe der einzelnenAgentenindizes ergibt nicht 1 und ist nicht konstant. Um dieVergleichbarkeit zu anderen Machtindizes sowie zur Stimmverteilungzu gewahrleisten, wird deshalb meistens der normalisierteBanzhaf-Index verwendet.

Der normalisierte Banzhaf-Index wurde ca. zehn Jahre nach demShapley-Shubik-Index von John F. Banzhaf entwickelt.

66/85

Rechtsgrundlagen und Entscheidungsfindung

Rechtliche Verankerung der okonomischen Integration

EntscheidungsfindungAnalyse von Machtindizes

Page 67: Folien Kapitel 2

7/17/2019 Folien Kapitel 2

http://slidepdf.com/reader/full/folien-kapitel-2 67/85

Der Wert des normalisierten Banzhaf-Indexes wird bestimmt, indemman die Anzahl  ηi  der gewinnenden Koalitionen, in denen   i einekritische Position einnimmt, durch die Summe aller ηi  dividiert. EinAgent ist kritisch, wenn er der gewinnenden Koalition durch seinenAustritt die notige Mehrheit entzieht.

Der Wert f ur den normalisierten Banzhaf-Index (BI) ist

β i(ν ) =  ηi

ni=1 ηi

=

i∈K,K ⊆N i [ν (K ) − ν (K − {i})]

ni=1i∈K,K ⊆N i [ν (K ) − ν (K − {i})]

67/85

Rechtsgrundlagen und Entscheidungsfindung

Rechtliche Verankerung der okonomischen Integration

EntscheidungsfindungAnalyse von Machtindizes

Page 68: Folien Kapitel 2

7/17/2019 Folien Kapitel 2

http://slidepdf.com/reader/full/folien-kapitel-2 68/85

Eigenschaften des BI

•   ist   i ein Diktator, dann  β i  = 1

•   ist   i ein NullAgenten (Dummy), dann ist  β i  = ηi  = 0.

In der Regel ist der Wert des (normalisierten) Banzhaf-Indexesverschieden vom Wert des Shapley-Shubik-Indexes.

68/85

Rechtsgrundlagen und Entscheidungsfindung

Rechtliche Verankerung der okonomischen Integration

EntscheidungsfindungAnalyse von Machtindizes

BeispielFur eine gewichtete Abstimmung zwischen drei Landern {A B C} sei die charakte

Page 69: Folien Kapitel 2

7/17/2019 Folien Kapitel 2

http://slidepdf.com/reader/full/folien-kapitel-2 69/85

Fur eine gewichtete Abstimmung zwischen drei Landern {A,B,C}  sei die charakte-ristische Funktion gegeben durch  ν  = [51; 50, 49, 1].

Man berechnet zunachst alle moglichen Koalitionen mit  2n = 8  (mit n = Anzahlder Agenten). Hierbei zahlen auch einzelne Agenten oder keine Teilnahme derAgenten als eine Koalition. Man berucksichtigt weiterhin nur die gewinnendenKoalitionen mit den kritischen Agenten   i.

Es gibt drei Koalitionen in denen die Agenten pivotal sind

•   Gewinnende Koalition: {A,B}   kritischer Agent: A und B

•   Gewinnende Koalition: {A,C}   kritischer Agent: A und C

•   Gewinnende Koalition: {A,B,C}   kritischer Agent: A

In der Koalition  {A,B}  ist sowohl A als auch B ein kritischer Agent und somit wird zweimal ein sogenannter swingerreicht. Der sequenzielle Aufbau, also ob A oder B als erster oder letzter die Koalition verl asst, ist nicht entscheidend.Insgesamt gibt es f unf swings, von den A drei, B und C jeweils einen erzeugen. Man bezeichnet hierbei f unf als die

”totale Banzhaf-Macht“ (TBM).

Der Banzhaf-Index eines Landes ist dann seine relative Banzhaf-Macht, also dasVerhaltnis seiner Banzhaf- Macht zur TBM (z.B. f ur A: drei von f unf swings).Dann hat A einen BI von 0.6, B einen BI von 0.2 und C einen BI von 0.2.

Erneut zeigt sich, dass C mit nur einer Stimme genauso machtig ist wie B mit 49Stimmen.

69/85

Rechtsgrundlagen und Entscheidungsfindung

Rechtliche Verankerung der okonomischen Integration

EntscheidungsfindungAnalyse von Machtindizes

Page 70: Folien Kapitel 2

7/17/2019 Folien Kapitel 2

http://slidepdf.com/reader/full/folien-kapitel-2 70/85

Bei der Anwendung der Machtindizes sind verschiedene Paradoxaaufgetreten.

Brams (1975) beschrieb das Paradox of size, das Paradox of new

members und das Paradox of quarreling members. Fischer/Schotter(1978) f uhrten das Paradox of redistribution in die Literatur ein.

Anhand von Beispielen werden nun die Paradoxa erklart.

70/85

Rechtsgrundlagen und Entscheidungsfindung

Rechtliche Verankerung der okonomischen Integration

EntscheidungsfindungAnalyse von Machtindizes

Paradox of size (PS)

Page 71: Folien Kapitel 2

7/17/2019 Folien Kapitel 2

http://slidepdf.com/reader/full/folien-kapitel-2 71/85

Gegeben sei ein gewichtetes Abstimmungsspiel  ν  = [4; 2, 2, 3], dannergeben sich die in der nachfolgenden Tabelle a) beschriebenenWerte f ur den SSI und den BI der drei Agenten A, B und C.

Teilt man Agent C in drei einzelne Teilnehmer mit einem

Stimmgewicht von jeweils eins auf - entsprechendv2 = [4; 2, 2, 1, 1, 1]  - dann ergeben sich die Werte in dernachfolgenden Tabelle b).

Dieses Ergebnis widerspricht der landlaufigen Meinung, das Ganze sei

mehr wert, als die Summe seiner Teile (oder ebenso viel), denn dieSummen der drei Agenten  C 1,  C 2, und  C 3  ergeben sowohl f ur denSSI, als auch f ur den BI hohere Werte, als f ur C in  ν 1.

71/85

Rechtsgrundlagen und Entscheidungsfindung

Rechtliche Verankerung der okonomischen Integration

EntscheidungsfindungAnalyse von Machtindizes

Page 72: Folien Kapitel 2

7/17/2019 Folien Kapitel 2

http://slidepdf.com/reader/full/folien-kapitel-2 72/85

Tabelle a) Quorum A B C

4Stimmen 2 2 3

SSI   ≈  0.33   ≈  0.33   ≈  0.33BI   ≈  0.33   ≈  0.33   ≈  0.33

Tabelle b) Quorum A B C1   C2   C3

4Stimmen 2 2 1 1 1

SSI 0.30 0.30   ≈  0.13   ≈  0.13   ≈  0.13

BI   ≈  0.29   ≈  0.29   ≈  0.14   ≈  0.14   ≈  0.14

72/85

Rechtsgrundlagen und Entscheidungsfindung

Rechtliche Verankerung der okonomischen Integration

EntscheidungsfindungAnalyse von Machtindizes

Paradox of new members (PNM)

Page 73: Folien Kapitel 2

7/17/2019 Folien Kapitel 2

http://slidepdf.com/reader/full/folien-kapitel-2 73/85

Das Paradox of new members kann auftreten, wenn einem

Wahlgremium mindestens ein neuer Agent beitritt.

Zur Illustration nimmt man ein Wahlgremium mit  v3 = [4;3, 2, 2]  an,dem ein Agenten mit einer Stimme beitritt, so dass  v4 = [5; 3, 2, 2, 1]entsteht.

Aus den nachfolgenden Tabellen a1) und b1) wird deutlich, dassdurch den Beitritt eines neuen Wahlers die Macht von Agent A steigt,obwohl man intuitiv von einer sinkenden Macht ausgehen wurde.

Brams (1975) argumentiert, dass sogar die Agenten B und C vondem Beitritt von Agent D profitieren, wenn man die Werte in b1),die sich aus der Veranderung des Quorums ohne Agent D ergeben(v5 = [5;3, 2, 2]), mit denen aus a2) (s. Folie 78) vergleicht.

73/85

Rechtsgrundlagen und Entscheidungsfindung

Rechtliche Verankerung der okonomischen Integration

EntscheidungsfindungAnalyse von Machtindizes

Page 74: Folien Kapitel 2

7/17/2019 Folien Kapitel 2

http://slidepdf.com/reader/full/folien-kapitel-2 74/85

Tabelle a1) Quorum A B C

4Stimmen 3 2 2

SSI   ≈ 0.33   ≈ 0.33   ≈ 0.33BI   ≈ 0.33   ≈ 0.33   ≈ 0.33

Tabelle b1) Quorum A B C D

5Stimmen 3 2 2 1

SSI   ≈ 0.42 0.25 0.25   ≈ 0.08BI   ≈ 0.42 0.25 0.25   ≈ 0.08

74/85

Rechtsgrundlagen und Entscheidungsfindung

Rechtliche Verankerung der okonomischen Integration

EntscheidungsfindungAnalyse von Machtindizes

Page 75: Folien Kapitel 2

7/17/2019 Folien Kapitel 2

http://slidepdf.com/reader/full/folien-kapitel-2 75/85

Als Beispiel f ur das Paradox of new members beschrieben

Brams/Affuso (1976) die Tatsache, dass Luxemburg, durch die ersteErweiterungsrunde der EG (1973), von einem Dummy zu einemSpieler mit – wenn auch geringer – Macht wurde (gemessen mit dreiMachtindizes: dem BI, dem SSI und dem Coleman-Index, der nachBrams/Affuso eine Transformation des BI darstellt), obwohl

Luxemburgs Stimmgewichtung, im Vergleich zu den anderenGrundungsmitgliedern, nur um den Faktor 2 und nicht um denFaktor 2,5 stieg.

Entsprechend erhielten Deutschland, Frankreich, Italien und das

Vereinigte Konigreich je 10 Stimmen, Belgien und die Niederlande je5 Stimmen, Danemark und Irland je 3 Stimmen und Luxemburg 2Stimmen.

75/85

Rechtsgrundlagen und Entscheidungsfindung

Rechtliche Verankerung der okonomischen Integration

EntscheidungsfindungAnalyse von Machtindizes

Page 76: Folien Kapitel 2

7/17/2019 Folien Kapitel 2

http://slidepdf.com/reader/full/folien-kapitel-2 76/85

BI in % BI in %(Rat der EWU 1958) (Rat der EWU 1973)

Belgien 14.3 9.2Danemark – 6.6Deutschland 23.8 16.7

Frankreich 23.8 16.7Italien 23.8 16.7Luxemburg 0 1.6Niederlande 14.3 9.2Vereinigtes Konigreich – 16.7

76/85

Rechtsgrundlagen und Entscheidungsfindung

Rechtliche Verankerung der okonomischen Integration

EntscheidungsfindungAnalyse von Machtindizes

Paradox of quarreling members (PQM)

Page 77: Folien Kapitel 2

7/17/2019 Folien Kapitel 2

http://slidepdf.com/reader/full/folien-kapitel-2 77/85

Kilgour (1974) untersuchte mit Hilfe des Shapley-Wertes Modelle f urAgenten, die untereinander eine Koalitionsbildung ausschließen,praziser formuliert: die einer Koalition immer dann nicht beitreten,wenn ein bestimmter anderer Agent ihr schon angehort. Brams

(1975) beschrieb mit einem einfachen Beispiel das Paradox of quarreling members und die Ergebnisse f ur den SSI und den BI.

Betrachtet man das Spiel  v5 = [5;3, 2, 2]  und nimmt f ur die AgentenB und C die beschriebene Rivalitat an, ergeben sich die aus Tabelleb2) ersichtlichen Werte f ur den SSI und den BI. Es wird deutlich,dass B und C von ihrer Rivalitat untereinander gegenuber Aprofitieren.

77/85

Rechtsgrundlagen und Entscheidungsfindung

Rechtliche Verankerung der okonomischen Integration

EntscheidungsfindungAnalyse von Machtindizes

Page 78: Folien Kapitel 2

7/17/2019 Folien Kapitel 2

http://slidepdf.com/reader/full/folien-kapitel-2 78/85

Tabelle a2) Quorum A B C

5Stimmen 3 2 2

SSI   ≈ 0.67   ≈ 0.17   ≈ 0.17BI 0.60 0.20 0.20

Tabelle b2) Quorum A B C

5Stimmen 3 2 2

SSI 0.50 0.25 0.25BI 0.50 0.25 0.25

78/85

Rechtsgrundlagen und Entscheidungsfindung

Rechtliche Verankerung der okonomischen Integration

EntscheidungsfindungAnalyse von Machtindizes

Paradox of redistribution (PR)

Page 79: Folien Kapitel 2

7/17/2019 Folien Kapitel 2

http://slidepdf.com/reader/full/folien-kapitel-2 79/85

Dieses von Fischer/Schotter (1978) eingef uhrte Paradoxon tritt auf,wenn eine Umverteilung der Stimmgewichte stattfindet.

Geht man von einem Spiel  v6 = [70; 55, 35, 10] aus und verandert beigleichbleibendem Quorum die Stimmgewichte zuv7 = [70; 50, 25, 25], so stellt man – f ur beide Indizes – trotzverminderter Stimmgewichtung bei Agent A hohere Indexwerte fest.

79/85

Rechtsgrundlagen und Entscheidungsfindung

Rechtliche Verankerung der okonomischen Integration

EntscheidungsfindungAnalyse von Machtindizes

Page 80: Folien Kapitel 2

7/17/2019 Folien Kapitel 2

http://slidepdf.com/reader/full/folien-kapitel-2 80/85

Tabelle a3) Quorum A B C

70Stimmen 55 35 10

SSI 0.50 0.50 0BI 0.50 0.50 0

Tabelle b3) Quorum A B C

70Stimmen 50 25 25

SSI  ≈

0.67  ≈

0.17  ≈

0.17BI 0.60 0.20 0.20

80/85

Rechtsgrundlagen und Entscheidungsfindung

Rechtliche Verankerung der okonomischen Integration

EntscheidungsfindungAnalyse von Machtindizes

Bedeutung der Paradoxa

Page 81: Folien Kapitel 2

7/17/2019 Folien Kapitel 2

http://slidepdf.com/reader/full/folien-kapitel-2 81/85

Sind sich die Spieler uber die Auspragungen des PS und des PQMbewusst, konnte ihr Machtstreben die Entscheidungen uberKoalitionsbildungen beeinflussen

•  Nimmt man f ur das Beispiel zu PS an, der Spieler C

reprasentiere eine Koalition aus 3 Wahlern, so konnte einemogliche Koalition aus C1 und C2 ihre jeweilige Macht nochweiter ausbauen, da C3 zu einem Dummy wurde.

•   Fur PQM konnte die Rivalitat der Spieler als Strategie zurVergr

¨oßerung der Macht eingesetzt werden, da sich die Rivalit

¨at

zwischen B und C in dem Beispiel positiv auf die Macht beiderSpieler in Relation zu Spieler A ausgewirkt hat.

81/85

Rechtsgrundlagen und Entscheidungsfindung

Rechtliche Verankerung der okonomischen Integration

EntscheidungsfindungAnalyse von Machtindizes

Abstimmungsmacht im Rat der Europaischen Union

Page 82: Folien Kapitel 2

7/17/2019 Folien Kapitel 2

http://slidepdf.com/reader/full/folien-kapitel-2 82/85

Analyse der Abstimmungsmacht unter der Annahme einer einfachen

gewichteten Abstimmung  ν .

•  Die Menge aller Staaten der EU im Rat, reprasentiert durch ihreVertreter, sei  N  = {1, . . . , n}.

•   K  ⊆ N  beschreibt die Menge  K  = {1, . . . , k} aller Staaten, die

einer Koalition angehoren. Fur die Auszahlungen gilt

ν (K ) =

1  wenn

  i∈K  gi ≥ q 

0  wenn

i∈K  gi  < q 

mit dem Quorum  q . Entsprechend  ν (N  − K ) = 0.

Im Folgenden definieren wir  ν [q ; g1, . . . , gn]  zur beispielhaftenAnalyse der Abstimmungsverfahren im Rat.

82/85

Rechtsgrundlagen und Entscheidungsfindung

Rechtliche Verankerung der okonomischen Integration

EntscheidungsfindungAnalyse von Machtindizes

Beispiel-Berechnung f ur den Rat der EU: NizzaQuorum: 258

Page 83: Folien Kapitel 2

7/17/2019 Folien Kapitel 2

http://slidepdf.com/reader/full/folien-kapitel-2 83/85

QLand Gewicht SSI *100 Rang SSI BI Rang BI

Belgien 12 3.4 5 3.7 5

Deutschland 29 8.6 1 7.7 1Spanien 27 8 2 7.4 2Irland 7 0.2 8 2.2 7Luxemburg 4 0.1 9 1.3 8Osterreich 10 0.3 6 3.1 6Finnland 7 0.2 8 2.2 7Vereinigtes Konigreich 29 8.6 1 7.7 1Rumanien 14 4 3 4.3 3Ungarn 12 3.4 5 3.7 5

Slowakei 7 0.2 8 2.2 7Lettland 4 0.1 9 1.3 8Estland 4 0.1 9 1.3 8Malta 3 0.08 10 1 9Danemark 7 0.2 8 2.2 7Griechenland 12 3.4 5 3.7 5Frankreich 29 8.6 1 7.7 1Italien 29 8.6 1 7.7 1Niederlande 13 3.7 4 4 4

Portugal 12 3.4 5 3.7 5Schweden 10 0.3 7 3.1 6Polen 27 8 2 7.4 2Tschechien 12 3.4 5 3.7 5Bulgarien 10 0.3 6 3.1 6Litauen 7 0.2 8 2.2 7Slowenien 4 0.1 9 1.3 8Zypern 4 0.2 8 1.3 8

Calculated with IOP (http://www.tbraeuninger.de/IOP.html)

83/85

Rechtsgrundlagen und Entscheidungsfindung

Rechtliche Verankerung der okonomischen Integration

EntscheidungsfindungAnalyse von Machtindizes

Beispiel-Berechnung f ur den Rat der EU: LissabonBevolkerungsdaten aus 41/2007. Quoren 55% der Lander und 65% der Bevolkerung.

Page 84: Folien Kapitel 2

7/17/2019 Folien Kapitel 2

http://slidepdf.com/reader/full/folien-kapitel-2 84/85

g / g

Land Gewicht Bev. 10000 SSI *100 Rang SSI BI Rang BI

Belgien 12 1057 3.3 9 2.8 9Deutschland 29 8231 9.9 1 11.6 1Spanien 27 4448 7 5 6.6 5Irland 7 433 2.1 16 2.1 14Luxemburg 4 46 0.7 22 1.6 18Osterreich 10 830 2.9 12 2.5 12Finnland 7 528 2.3 15 2.2 13Vereinigtes Konigreich 29 6071 8.3 3 8.7 3Rumanien 14 2157 4.8 7 4.1 7

Ungarn 12 1006 3.2 10 2.7 10Slowakei 7 539 2.3 15 2.2 13Lettland 4 228 1.5 18 1.8 16Estland 4 134 1.2 20 1.7 17Malta 3 41 0.6 23 1.6 18Danemark 7 545 2.4 14 2.2 13Griechenland 12 1117 3.4 8 2.9 8Frankreich 29 6334 8.5 2 9.1 2Italien 29 5893 8.2 4 8.5 4Niederlande 13 1635 4.1 8 3.5 8Portugal 12 1061 3.3 9 2.8 9Schweden 10 912 3.1 11 2.6 11Polen 27 3810 6.6 6 5.7 6Tschechien 12 1029 3.3 9 2.8 9Bulgarien 10 767 2.8 13 2.5 12Litauen 7 339 1.8 17 1.9 15Slowenien 4 201 1.4 19 1.8 16Zypern 4 78 0.9 21 1.6 18

Calculated with IOP (http://www tbraeuninger de/IOP html) 84/85

Rechtsgrundlagen und Entscheidungsfindung

Rechtliche Verankerung der okonomischen Integration

EntscheidungsfindungAnalyse von Machtindizes

Vergleich der Range von Nizza vs. LissabonNizza Lissabon

Page 85: Folien Kapitel 2

7/17/2019 Folien Kapitel 2

http://slidepdf.com/reader/full/folien-kapitel-2 85/85

Land Rang SSI Rang BI Rang SSI Rang BI

Belgien 5 5 9 9Deutschland 1 1 1 1Spanien 2 2 5 5Irland 8 7 16 14Luxemburg 9 8 22 18Osterreich 6 6 12 12Finnland 8 7 15 13Vereinigtes Konigreich 1 1 3 3Rumanien 3 3 7 7

Ungarn 5 5 10 10Slowakei 8 7 15 13Lettland 9 8 18 16Estland 9 8 20 17Malta 10 9 23 18Danemark 8 7 14 13Griechenland 5 5 8 8Frankreich 1 1 2 2Italien 1 1 4 4

Niederlande 4 4 8 8Portugal 5 5 9 9Schweden 7 6 11 11Polen 2 2 6 6Tschechien 5 5 9 9Bulgarien 6 6 13 12Litauen 8 7 17 15Slowenien 9 8 19 16Zypern 8 8 21 18

85/85