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Forderungsbewertung in der Doppik – Chancen und Risiken
Christian Erdmann, Landeshauptstadt Potsdam Leiter des Rechnungsprüfungsamtes
Seite 2 |1. Ostdeutscher Kämmerertag in Leipzig| 29.02.2012 | Christian Erdmann
Bundesland Länderebene Kommunale Ebene
Baden-Württemberg Erweiterte Kameralistik Doppik bis 2016/Wahlrecht ?!
Bayern Kameralistik Kameralistik/Doppikoption
Berlin Erweiterte Kameralistik
Brandenburg Kameralistik Doppik seit 2011
Bremen Doppik seit 2008
Hamburg Doppik seit 2008
Hessen Doppik (erw. Kameralistik) Doppik
Mecklenburg-Vorpommern Kameralistik Doppik bis 2012
Niedersachsen Kameralistik Doppik bis 2011
Nordrhein-Westfalen Doppik Doppik seit 2008
Rheinland-Pfalz Kameralistik Doppik seit 2009
Saarland Kameralistik Doppik seit 2009
Sachsen Optimierte Kameralistik Doppik bis 2013
Sachsen-Anhalt Kameralistik Doppik bis 2013
Schleswig-Holstein Optimierte Kameralistik erw. Kameralistik/Doppik
Thüringen Kameralistik erw. Kameralistik/Doppik
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Seite 3 |1. Ostdeutscher Kämmerertag in Leipzig| 29.02.2012 | Christian Erdmann
Reformbausteine Doppik
Seite 4 |1. Ostdeutscher Kämmerertag in Leipzig| 29.02.2012 | Christian Erdmann
Forderungen und Eröffnungsbilanz
Finanzhaushalt
Einzahlungen ./.
Auszahlungen
= Finanzmittel- saldo
Ergebnishaushalt
Erträge ./.
Aufwendungen
= Ergebnissaldo
Kommunale Aktiva
Bilanz Passiva
Anlagevermögen - Imm. Vermögen - Sachanlageverm. - Finanzvermögen Umlaufvermögen -Vorräte -Forderungen -Wertpapiere des UV -Kassenbestand ARAP Nicht durch EK gedeckter FB
Eigenkapital -BasisReinvermögen -Rücklagen aus Überschüssen -Sonderrücklagen -Fehlbetragsvortrag Sonderposten -Zuweisungen -Beiträge und Zuschüsse Rückstellungen Verbindlichkeiten PRAP
Sind alle Forderungen erfasst und korrekt bewertet ?
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Seite 5 |1. Ostdeutscher Kämmerertag in Leipzig| 29.02.2012 | Christian Erdmann
Forderungen und Eröffnungsbilanz
• Ausweis in der Bilanz als Teil des (Umlauf)Vermögens • Untergliederung im Forderungsspiegel (Anhang JA)
- kurzfristige Forderungen (bis zu einem Jahr) - mittelfristige Forderungen (ein bis zu fünf Jahren) - langfristige Forderungen (mehr als fünf Jahre)
• Praktische Probleme der Forderungserfassung: - Massengeschäft mit zahlreichen Forderungsarten - Erfassung dezentraler und z.T. nicht eingebuchter Forderungen - Forderungsverwaltung z.T. in verschiedenen IT-Systemen - Keine umfassende Abbildung bewertungsrelevanter Sachverhalte in den Finanzsystemen
Seite 6 |1. Ostdeutscher Kämmerertag in Leipzig| 29.02.2012 | Christian Erdmann
Schritte zur Ermittlung des Wertansatzes für Forderungen in der Eröffnungsbilanz
Forderungen und Eröffnungsbilanz
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Seite 7 |1. Ostdeutscher Kämmerertag in Leipzig| 29.02.2012 | Christian Erdmann
Forderungen und Eröffnungsbilanz
• Einhaltung der Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung
• Für die erstmalige Erstellung der Eröffnungsbilanz gelten insbesondere: - Grundsatz der Vollständigkeit (§ 27 KomHKV Bbg.) - Grundsatz der Einzelbewertung (§ 47 Abs. 1 KomHKV Bbg.) - Grundsatz der Vorsicht (§ 49 Abs. 1 Nr. 3 KomHKV Bbg.) - Grundsatz des Verrechnungsverbotes (§ 47 Abs. 2 KomHKV Bbg.)
• Forderungen sind unter Beachtung des strengen Niederst-wertprinzips mit dem Nennwert zu bilanzieren.
• Unter dem Nennwert wird z.B. der volle Rechnungsbetrag einer Forderung einschließlich der Nebenkosten verstanden.
• Im Einzelfall muss bei der Bewertung der Forderungen in der Bilanz der „objektive Wert“ einer Forderung ermittelt werden (wie viel ist die Forderung noch wert – Werthaltigkeit !)
Seite 8 |1. Ostdeutscher Kämmerertag in Leipzig| 29.02.2012 | Christian Erdmann
Forderungen und Eröffnungsbilanz
• Zur Überprüfung der Werthaltigkeit erfolgt eine Gliederung der Forderungen in drei Gruppen:
- sichere Forderungen Mit Zahlungseingang kann in voller Höhe gerechnet werden Bilanzierung in voller Höhe - zweifelhafte Forderungen Zahlungseingang ist unsicher Bilanzierung mit wahrscheinlichem Wert - uneinbringliche Forderungen Forderungen sollten ausgebucht werden, wenn eindeutig feststeht, dass sie nicht mehr zu realisieren sind In der Eröffnungsbilanz sind diese Forderungen nicht mehr zu aktivieren !
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Seite 9 |1. Ostdeutscher Kämmerertag in Leipzig| 29.02.2012 | Christian Erdmann
Forderungen und Eröffnungsbilanz
Risiken
Einzelrisiken
Einzelermittlung (für jede einzelne
Forderung getrennt)
Allg. Risiken
Pauschale Ermittlung der Einzelrisiken
Pauschale Ermittlung der allgemeinen
Risiken
Seite 10 |1. Ostdeutscher Kämmerertag in Leipzig| 29.02.2012 | Christian Erdmann
Forderungen und Eröffnungsbilanz
Einzelwertberichtigung
• Die Wertberichtigung wird für jede einzelne Forderung getrennt ermittelt
• Die Einzelwertberichtigung kommt für zweifelhafte Forderungen in Betracht
• Der Grad für die Einzelwertberichtigung kann bis zu 100 % betragen
• Es erfolgt eine individuelle Risikoprüfung der einzelnen Forderungen
• Die Prüfung kann sehr arbeits- und zeitintensiv sein
• Die Einzelwertberichtigung kommt bei einer überschaubaren Anzahl von Forderungen und/oder betragsmäßig hohen Forderungen in Betracht
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Seite 11 |1. Ostdeutscher Kämmerertag in Leipzig| 29.02.2012 | Christian Erdmann
Forderungen und Eröffnungsbilanz
Pauschale Einzelwertberichtigung
• Die Ermittlung von Einzelrisiken erfolgt pauschal • Es werden Gruppen von Forderungen mit gleichartigen
Risiken gebildet (sog. Clusterbildung) - z.B. Forderungsgruppen gegenüber einer Vielzahl von Schuldnern nach Bonitätsrisiken (z.B. nach Mahnstufen)
• Die in den einzelnen Gruppen festgestellten Risiken werden durch pauschale Abschläge berücksichtigt
• Die Höhe der pauschalen Abschläge orientiert sich an Erfahrungen der Vergangenheit und an erkennbaren neuen Risiken
• Die Höhe der Abschläge stellt die nach dem Niederstwert-prinzip gebotenen pauschal ermittelten Einzelwertberichti-gungen dar.
Seite 12 |1. Ostdeutscher Kämmerertag in Leipzig| 29.02.2012 | Christian Erdmann
Forderungen und Eröffnungsbilanz
Pauschalwertberichtigung
• Bei einem hohen Forderungsbestand sollte das allgemeine Risiko durch eine Pauschalwertberichtigung berücksichtigt werden
• Bemessungsgrundlage ist der gesamte Forderungsbestand abzüglich bereits einzelwertberichtigter Forderungen
• Die Höhe der Pauschalwertberichtigung ergibt sich aus Erfahrungswerten der Vergangenheit und sich bereits abzeichnenden Entwicklungen
• Der Prozentsatz der Pauschalwertberichtigung liegt im niedrigen einstelligen Prozentbereich
• Der Prozentsatz ist jährlich zu überprüfen und ggf. anzupassen
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Seite 13 |1. Ostdeutscher Kämmerertag in Leipzig| 29.02.2012 | Christian Erdmann
Risikoklasse Erläuterung Merkmal Bewertung
Sichere Forderungen Mit einem
Zahlungseingang
kann noch sicher
gerechnet werden
• Mahnstufe 0 oder 1
• Keine „Risiko-
schuldnergruppe“
Pauschalwert-
berichtigung
Zweifelhafte
Forderungen
Es besteht ein
erhebliches Ausfall-
Risiko
• Alter der Forderung
• Mahnstufe 2
• Sonderfälle (AdV)
• Risikoschuldner-
gruppe
Pauschale
Einzelwert-
berichtigung
Uneinbringliche
Forderungen
Mit einem
Zahlungseingang
kann nicht mehr
gerechnet werden
• Befristete und un-
befristete Nieder-
schlagungen
• Insolvenzantrag, …
• Alter der Forderung
Einzelwert-
berichtigung
Forderungen und Eröffnungsbilanz
Seite 14 |1. Ostdeutscher Kämmerertag in Leipzig| 29.02.2012 | Christian Erdmann
Forderungen und Eröffnungsbilanz
• Die Werthaltigkeit der Forderungen ist im Zuge der Aufstellung der Eröffnungsbilanz zu überprüfen. (der Aufwand für die EöB ist nicht zu unterschätzen !)
• Verschaffen Sie sich frühzeitig einen Überblick über die Ausgangslage und mögliche Projektbaustellen
• Eine umfassende Forderungsinventur ist notwendig, um den vollständigen und prüfungssicheren Ausweis in der Eröffnungsbilanz zu gewährleisten.
• Die Forderungserfassung sollte als Projekt organisiert und geplant werden sowie die rechnungsstellenden Ämter/Fach-bereiche einbinden.
• Mit der Eröffnungsbilanz besteht die einmalige Möglichkeit der aufwandsneutralen Wertberichtigung
• Dadruch können Abschreibungen und aufwandsdwirksame Belastungen in Folgejahren vermieden werden
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Seite 15 |1. Ostdeutscher Kämmerertag in Leipzig| 29.02.2012 | Christian Erdmann
Forderungsmanagement
Seite 16 |1. Ostdeutscher Kämmerertag in Leipzig| 29.02.2012 | Christian Erdmann
Forderungsmanagement
• Forderungsmanagement (oder „neudeutsch“: ein wirksames Mahn- und Vollstreckungswesen) ist ein erfolgskritischer Finanzprozess, dessen Bedeutung sich durch das doppische Rechnungswesen deutlich erhöht hat.
• Forderungsmanagement zielt darauf ab, Forderungsausfälle so gering wie möglich zu halten und die notwendige Liquidität der Kommune bestmöglich zu wahren.
• Die Gemeinde hat gem. § 27 KomHKV Bbg. sicherzustellen, dass die ihr zustehenden Erträge vollständig erfasst und die Forderungen rechtzeitig eingezogen werden.
• Der Umstellungsprozess offenbart in zahlreichen Kommunen, dass das Forderungsmanagement ein bisher oft stiefmütterlich behandeltes Thema ist. (keine ausgefeilte Debitorenbuchhaltung)
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Seite 17 |1. Ostdeutscher Kämmerertag in Leipzig| 29.02.2012 | Christian Erdmann
Forderungsmanagement
• Ebenso zeigt sich häufig bei der Erstellung und Prüfung der Folgeabschlüsse, dass Anzahl und Volumen der ausgewie-senen Forderungen steigen, wenn sich die Rahmenbeding-ungen nicht verändern.
• Um das bestehende Forderungsmanagement zu verbessern, sind Optimierungspotentiale zu erschließen.
• Strategieoptionen können bspw. in der Optimierung der Geschäftsprozesse und einer verstärkten interkommunalen Zusammenarbeit, aber auch in der Beteiligung Dritter liegen.
Seite 18 |1. Ostdeutscher Kämmerertag in Leipzig| 29.02.2012 | Christian Erdmann
Strukturierung und Klassifizierung der
Forderungen
Sicherung der Forderungen auf Grund
von Rechnungen/Bescheiden
Bewirtschaftung der Forderungen
Forderungsvollstreckung
Darstellung der Forderungen im neuen RW einschließlich der
Bewertung
Forderungscontrolling und Berichtswesen
Forderungsmanagement
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Seite 19 |1. Ostdeutscher Kämmerertag in Leipzig| 29.02.2012 | Christian Erdmann
• Aufnahme der Forderungen (Arten, Mengengerüst)
• Ermittlung der Schwachstellen im Forderungs-management
• Erstellung eines Konzeptes
• Beratung und Schulung der Ämter/Fachbereiche
• Optimierung der Prozesse in der Debitorenbuchhaltung und Forderungsrealisierung
• Einsatz einer technischen Unterstützung in der Forderungsrealisierung
• Aufbau eines Forderungscontrolling mit Berichtswesen
Forderungsmanagement
Seite 20 |1. Ostdeutscher Kämmerertag in Leipzig| 29.02.2012 | Christian Erdmann
Literaturhinweise
• Dreßler, Jürgen/Kassner, Raimund (2011) Kommunales Forderungsmanagement unter den Bedingungen eines modernisierten Haushaltsrechts. In: Der Gemeindehaushalt 2011, S. 176 – 181.
• KGSt-Bericht Nr. 8/2009 Forderungsmanagement – eine Arbeitshilfe
• Pütz, Heinz C. (2006) Lexikon Forderungsmanagement, 2. Auflage, Heidelberg, München, Landsberg, Berlin
• Rödl & Partner (2009) Status Quo und Perspektiven des kommunalen Forderungsmanagements in Deutschland. Studie im Auftrag des Fachverbandes der Kassenverwalter (Kurzfassung) verfügbar: http://www.kassenverwalter.de/files/forderung_studie_fom_zusammenfassung.pdf (Zugriff am 16.02.2012)
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Seite 21 |1. Ostdeutscher Kämmerertag in Leipzig| 29.02.2012 | Christian Erdmann
Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit
Seite 22 |1. Ostdeutscher Kämmerertag in Leipzig| 29.02.2012 | Christian Erdmann
Kontakt
Christian Erdmann
Landeshauptstadt Potsdam
-Rechnungsprüfungsamt-
Friedrich-Ebert-Straße 79-81
14461 Potsdam
Tel.: 0331-2891280
Mail: [email protected]
Kontakt
datateam GmbHLützner Straße 77-7904177 Leipzigwww.data-team.de
Der öffentlichen Hand zur Hand gehen!
Forderungsbewertung in der Doppik – Chancen und Risiken
Wertberichtigung mit dem AVVISO Forderungscensor
Dipl.-Kfm. Thomas Teschner, Geschäftsführer AVVISOservices
Thomas Teschner AVVISOservices29.02.2012Seite 2
Der öffentlichen Hand zur Hand gehen!
Hohe Kenntnisdichte bewertungsrelevanter Daten in der Vollstreckungsabteilung
Vollstreckungsabteilungen der öffentlichen Hand als operative Einheiten des öffentlichen Forderungsmanagements
kein proaktives Forderungsmanagement vor Forderungsentstehung sondern ...
... aufgedrängte Gläubigerstellung der öffentlichen Hand
hieraus folgend: intensive Kenntnis der Werthaltigkeitsverläufe vollstreckungsverstrickter Forderungen
avviso als Vollstreckungslösung akkumuliert eine Vielzahl wertsensitiver Faktoren
Thomas Teschner AVVISOservices29.02.2012Seite 3
Der öffentlichen Hand zur Hand gehen!
Offene Forderungen in avviso: wertsensitive Merkmale I
Forderungsalter
Forderungshöhe
Einnahmeart
Amtshilfe
Ordnungswidrigkeiten
Steuerforderungen (z.B. Gewerbesteuer)
dinglich gesicherte Forderungen
Forderungen aus einem sozialrechtlichen Titel (z.B. Kindergeld)
Thomas Teschner AVVISOservices29.02.2012Seite 4
Der öffentlichen Hand zur Hand gehen!
Offene Forderungen in avviso: wertsensitive Merkmale II
avviso-Schuldnergeschichte (Änderungen im Zahlungsverhalten)
Vorliegen einer Versicherung an Eides statt bzw. einer Vermögensauskunft mit negativer Prognose
Insolvenzmerkmale des Schuldners
Niederschlagungsmerkmale des Schuldners
Wohnort des Schuldners
Schuldner als Inhaber eines Pfändungsschutzkontos (P-Konto)
Thomas Teschner AVVISOservices29.02.2012Seite 5
Der öffentlichen Hand zur Hand gehen!
Pauschale Einzelwertberichtigung: Risiko-Cluster des Forderungscensor
Ausprägungen des Grundsatzes der Einzelbewertung in der Bilanzierungspraxis:
Einzelwertberichtigung
pauschale Einzelwertberichtigung
pauschale Einzelwertberichtigung als zentrales Instrument des AVVISO Forderungscensor
ähnliche/identische Risiken der Forderungsrealisierung werden ...
... auf der Ebene von Risikogruppen/Risikoclustern abgebildet
Definitionsmerkmal von Risikogruppen können wertsensitive avviso-Merkmale sein
Risikogruppen können miteinander verschränkt sein
Thomas Teschner AVVISOservices29.02.2012Seite 6
Der öffentlichen Hand zur Hand gehen!
Sieben integrierte Schritte zur Wertberichtigung
Stammdatenexport aus Kassensystem1
Datenexport Forderungs- und Vollstreckungsdaten aus Kasse und avviso3
Audit Mahnprozess4
Klassifizierung Risikogruppen und Zuordnung Wertberichtigungsbedarf5
Fachgespräch Risikobetrachtung und Feinjustierung6
Übergabe Bewertungsergebnis & Dokumentation des Verfahrens7
Datenanreicherung mit externen Information2
Thomas Teschner AVVISOservices29.02.2012Seite 7
Der öffentlichen Hand zur Hand gehen!
Unsere Leistungen – Ihre Vorteile
Export und Aufbereitung risikorelevanter Rohdaten aus Ihren Quellsystemen
Anreicherung von externen Risikoinformationen
Transformation von Rohdaten in bewertbare Risikomerkmale
Audit Ihrer Mahnprozesse
KalibierungAVVISO Forderungscensor auf Ihre gemeindespezifische Situation
Präsentation Risikoanalyse und Auditergebnisse
Durchführung von Erst- und Folgebewertungen
Ausführliche Dokumenation
Dokumentierte, nachvollziehbares Bewertungssystem zur Vorlage beim Prüfer
Aufwandsarme Durchführung von erfahrungsbasierten Einzelwertberichtigungen im Massenverfahren
Bewertung basiert auf kommunalen Zahlungserfahrungen übertragen auf eigenebewertungsrelevante Sachverhalte
Höhe Bewertungsgenauigkeit verringert ergebniswirksame Korrekturen in Folgejahren
Die Forderungsstrukturanalyse und Audit-Ergebnisse können die Entwicklung von Kennzahlensystemen zur Prozessoptimierung unterstützen
Die Risikostruktur des Forderungsbestandes kann Einfluss auf die Refinanzierung am Kapitalmarkt haben.
Unsere Leistungen Ihre Vorteile
Thomas Teschner AVVISOservices29.02.2012Seite 8
Der öffentlichen Hand zur Hand gehen!
Ende
Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit!