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1 Forderungsbewertung in der Doppik – Chancen und Risiken Christian Erdmann, Landeshauptstadt Potsdam Leiter des Rechnungsprüfungsamtes Seite 2 |1. Ostdeutscher Kämmerertag in Leipzig| 29.02.2012 | Christian Erdmann Bundesland Länderebene Kommunale Ebene Baden-Württemberg Erweiterte Kameralistik Doppik bis 2016/Wahlrecht ?! Bayern Kameralistik Kameralistik/Doppikoption Berlin Erweiterte Kameralistik Brandenburg Kameralistik Doppik seit 2011 Bremen Doppik seit 2008 Hamburg Doppik seit 2008 Hessen Doppik (erw. Kameralistik) Doppik Mecklenburg-Vorpommern Kameralistik Doppik bis 2012 Niedersachsen Kameralistik Doppik bis 2011 Nordrhein-Westfalen Doppik Doppik seit 2008 Rheinland-Pfalz Kameralistik Doppik seit 2009 Saarland Kameralistik Doppik seit 2009 Sachsen Optimierte Kameralistik Doppik bis 2013 Sachsen-Anhalt Kameralistik Doppik bis 2013 Schleswig-Holstein Optimierte Kameralistik erw. Kameralistik/Doppik Thüringen Kameralistik erw. Kameralistik/Doppik

Forderungsbewertung in der Doppik – Chancen und … · Geschäftsprozesse und einer verstärkten interkommunalen Zusammenarbeit, aber auch in der Beteiligung Dritter liegen. Seite

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Forderungsbewertung in der Doppik – Chancen und Risiken

Christian Erdmann, Landeshauptstadt Potsdam Leiter des Rechnungsprüfungsamtes

Seite 2 |1. Ostdeutscher Kämmerertag in Leipzig| 29.02.2012 | Christian Erdmann

Bundesland Länderebene Kommunale Ebene

Baden-Württemberg Erweiterte Kameralistik Doppik bis 2016/Wahlrecht ?!

Bayern Kameralistik Kameralistik/Doppikoption

Berlin Erweiterte Kameralistik

Brandenburg Kameralistik Doppik seit 2011

Bremen Doppik seit 2008

Hamburg Doppik seit 2008

Hessen Doppik (erw. Kameralistik) Doppik

Mecklenburg-Vorpommern Kameralistik Doppik bis 2012

Niedersachsen Kameralistik Doppik bis 2011

Nordrhein-Westfalen Doppik Doppik seit 2008

Rheinland-Pfalz Kameralistik Doppik seit 2009

Saarland Kameralistik Doppik seit 2009

Sachsen Optimierte Kameralistik Doppik bis 2013

Sachsen-Anhalt Kameralistik Doppik bis 2013

Schleswig-Holstein Optimierte Kameralistik erw. Kameralistik/Doppik

Thüringen Kameralistik erw. Kameralistik/Doppik

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Seite 3 |1. Ostdeutscher Kämmerertag in Leipzig| 29.02.2012 | Christian Erdmann

Reformbausteine Doppik

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Forderungen und Eröffnungsbilanz

Finanzhaushalt

Einzahlungen ./.

Auszahlungen

= Finanzmittel- saldo

Ergebnishaushalt

Erträge ./.

Aufwendungen

= Ergebnissaldo

Kommunale Aktiva

Bilanz Passiva

 Anlagevermögen - Imm. Vermögen - Sachanlageverm. - Finanzvermögen  Umlaufvermögen -Vorräte -Forderungen -Wertpapiere des UV -Kassenbestand  ARAP  Nicht durch EK gedeckter FB

 Eigenkapital -BasisReinvermögen -Rücklagen aus Überschüssen -Sonderrücklagen -Fehlbetragsvortrag  Sonderposten -Zuweisungen -Beiträge und Zuschüsse  Rückstellungen  Verbindlichkeiten  PRAP

Sind alle Forderungen erfasst und korrekt bewertet ?

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Forderungen und Eröffnungsbilanz

•  Ausweis in der Bilanz als Teil des (Umlauf)Vermögens •  Untergliederung im Forderungsspiegel (Anhang JA)

- kurzfristige Forderungen (bis zu einem Jahr) - mittelfristige Forderungen (ein bis zu fünf Jahren) - langfristige Forderungen (mehr als fünf Jahre)

•  Praktische Probleme der Forderungserfassung: - Massengeschäft mit zahlreichen Forderungsarten - Erfassung dezentraler und z.T. nicht eingebuchter Forderungen - Forderungsverwaltung z.T. in verschiedenen IT-Systemen - Keine umfassende Abbildung bewertungsrelevanter Sachverhalte in den Finanzsystemen

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Schritte zur Ermittlung des Wertansatzes für Forderungen in der Eröffnungsbilanz

Forderungen und Eröffnungsbilanz

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Seite 7 |1. Ostdeutscher Kämmerertag in Leipzig| 29.02.2012 | Christian Erdmann

Forderungen und Eröffnungsbilanz

•  Einhaltung der Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung

•  Für die erstmalige Erstellung der Eröffnungsbilanz gelten insbesondere: - Grundsatz der Vollständigkeit (§ 27 KomHKV Bbg.) - Grundsatz der Einzelbewertung (§ 47 Abs. 1 KomHKV Bbg.) - Grundsatz der Vorsicht (§ 49 Abs. 1 Nr. 3 KomHKV Bbg.) - Grundsatz des Verrechnungsverbotes (§ 47 Abs. 2 KomHKV Bbg.)

•  Forderungen sind unter Beachtung des strengen Niederst-wertprinzips mit dem Nennwert zu bilanzieren.

•  Unter dem Nennwert wird z.B. der volle Rechnungsbetrag einer Forderung einschließlich der Nebenkosten verstanden.

•  Im Einzelfall muss bei der Bewertung der Forderungen in der Bilanz der „objektive Wert“ einer Forderung ermittelt werden (wie viel ist die Forderung noch wert – Werthaltigkeit !)

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Forderungen und Eröffnungsbilanz

•  Zur Überprüfung der Werthaltigkeit erfolgt eine Gliederung der Forderungen in drei Gruppen:

- sichere Forderungen Mit Zahlungseingang kann in voller Höhe gerechnet werden Bilanzierung in voller Höhe - zweifelhafte Forderungen Zahlungseingang ist unsicher Bilanzierung mit wahrscheinlichem Wert - uneinbringliche Forderungen Forderungen sollten ausgebucht werden, wenn eindeutig feststeht, dass sie nicht mehr zu realisieren sind In der Eröffnungsbilanz sind diese Forderungen nicht mehr zu aktivieren !

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Forderungen und Eröffnungsbilanz

Risiken

Einzelrisiken

Einzelermittlung (für jede einzelne

Forderung getrennt)

Allg. Risiken

Pauschale Ermittlung der Einzelrisiken

Pauschale Ermittlung der allgemeinen

Risiken

Seite 10 |1. Ostdeutscher Kämmerertag in Leipzig| 29.02.2012 | Christian Erdmann

Forderungen und Eröffnungsbilanz

Einzelwertberichtigung

•  Die Wertberichtigung wird für jede einzelne Forderung getrennt ermittelt

•  Die Einzelwertberichtigung kommt für zweifelhafte Forderungen in Betracht

•  Der Grad für die Einzelwertberichtigung kann bis zu 100 % betragen

•  Es erfolgt eine individuelle Risikoprüfung der einzelnen Forderungen

•  Die Prüfung kann sehr arbeits- und zeitintensiv sein

•  Die Einzelwertberichtigung kommt bei einer überschaubaren Anzahl von Forderungen und/oder betragsmäßig hohen Forderungen in Betracht

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Seite 11 |1. Ostdeutscher Kämmerertag in Leipzig| 29.02.2012 | Christian Erdmann

Forderungen und Eröffnungsbilanz

Pauschale Einzelwertberichtigung

•  Die Ermittlung von Einzelrisiken erfolgt pauschal •  Es werden Gruppen von Forderungen mit gleichartigen

Risiken gebildet (sog. Clusterbildung) - z.B. Forderungsgruppen gegenüber einer Vielzahl von Schuldnern nach Bonitätsrisiken (z.B. nach Mahnstufen)

•  Die in den einzelnen Gruppen festgestellten Risiken werden durch pauschale Abschläge berücksichtigt

•  Die Höhe der pauschalen Abschläge orientiert sich an Erfahrungen der Vergangenheit und an erkennbaren neuen Risiken

•  Die Höhe der Abschläge stellt die nach dem Niederstwert-prinzip gebotenen pauschal ermittelten Einzelwertberichti-gungen dar.

Seite 12 |1. Ostdeutscher Kämmerertag in Leipzig| 29.02.2012 | Christian Erdmann

Forderungen und Eröffnungsbilanz

Pauschalwertberichtigung

•  Bei einem hohen Forderungsbestand sollte das allgemeine Risiko durch eine Pauschalwertberichtigung berücksichtigt werden

•  Bemessungsgrundlage ist der gesamte Forderungsbestand abzüglich bereits einzelwertberichtigter Forderungen

•  Die Höhe der Pauschalwertberichtigung ergibt sich aus Erfahrungswerten der Vergangenheit und sich bereits abzeichnenden Entwicklungen

•  Der Prozentsatz der Pauschalwertberichtigung liegt im niedrigen einstelligen Prozentbereich

•  Der Prozentsatz ist jährlich zu überprüfen und ggf. anzupassen

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Seite 13 |1. Ostdeutscher Kämmerertag in Leipzig| 29.02.2012 | Christian Erdmann

Risikoklasse Erläuterung Merkmal Bewertung

Sichere Forderungen Mit einem

Zahlungseingang

kann noch sicher

gerechnet werden

•  Mahnstufe 0 oder 1

•  Keine „Risiko-

schuldnergruppe“

Pauschalwert-

berichtigung

Zweifelhafte

Forderungen

Es besteht ein

erhebliches Ausfall-

Risiko

•  Alter der Forderung

•  Mahnstufe 2

•  Sonderfälle (AdV)

•  Risikoschuldner-

gruppe

Pauschale

Einzelwert-

berichtigung

Uneinbringliche

Forderungen

Mit einem

Zahlungseingang

kann nicht mehr

gerechnet werden

•  Befristete und un-

befristete Nieder-

schlagungen

• Insolvenzantrag, …

•  Alter der Forderung

Einzelwert-

berichtigung

Forderungen und Eröffnungsbilanz

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Forderungen und Eröffnungsbilanz

•  Die Werthaltigkeit der Forderungen ist im Zuge der Aufstellung der Eröffnungsbilanz zu überprüfen. (der Aufwand für die EöB ist nicht zu unterschätzen !)

•  Verschaffen Sie sich frühzeitig einen Überblick über die Ausgangslage und mögliche Projektbaustellen

•  Eine umfassende Forderungsinventur ist notwendig, um den vollständigen und prüfungssicheren Ausweis in der Eröffnungsbilanz zu gewährleisten.

•  Die Forderungserfassung sollte als Projekt organisiert und geplant werden sowie die rechnungsstellenden Ämter/Fach-bereiche einbinden.

•  Mit der Eröffnungsbilanz besteht die einmalige Möglichkeit der aufwandsneutralen Wertberichtigung

•  Dadruch können Abschreibungen und aufwandsdwirksame Belastungen in Folgejahren vermieden werden

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Seite 15 |1. Ostdeutscher Kämmerertag in Leipzig| 29.02.2012 | Christian Erdmann

Forderungsmanagement

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Forderungsmanagement

•  Forderungsmanagement (oder „neudeutsch“: ein wirksames Mahn- und Vollstreckungswesen) ist ein erfolgskritischer Finanzprozess, dessen Bedeutung sich durch das doppische Rechnungswesen deutlich erhöht hat.

•  Forderungsmanagement zielt darauf ab, Forderungsausfälle so gering wie möglich zu halten und die notwendige Liquidität der Kommune bestmöglich zu wahren.

•  Die Gemeinde hat gem. § 27 KomHKV Bbg. sicherzustellen, dass die ihr zustehenden Erträge vollständig erfasst und die Forderungen rechtzeitig eingezogen werden.

•  Der Umstellungsprozess offenbart in zahlreichen Kommunen, dass das Forderungsmanagement ein bisher oft stiefmütterlich behandeltes Thema ist. (keine ausgefeilte Debitorenbuchhaltung)

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Seite 17 |1. Ostdeutscher Kämmerertag in Leipzig| 29.02.2012 | Christian Erdmann

Forderungsmanagement

•  Ebenso zeigt sich häufig bei der Erstellung und Prüfung der Folgeabschlüsse, dass Anzahl und Volumen der ausgewie-senen Forderungen steigen, wenn sich die Rahmenbeding-ungen nicht verändern.

•  Um das bestehende Forderungsmanagement zu verbessern, sind Optimierungspotentiale zu erschließen.

•  Strategieoptionen können bspw. in der Optimierung der Geschäftsprozesse und einer verstärkten interkommunalen Zusammenarbeit, aber auch in der Beteiligung Dritter liegen.

Seite 18 |1. Ostdeutscher Kämmerertag in Leipzig| 29.02.2012 | Christian Erdmann

Strukturierung und Klassifizierung der

Forderungen

Sicherung der Forderungen auf Grund

von Rechnungen/Bescheiden

Bewirtschaftung der Forderungen

Forderungsvollstreckung

Darstellung der Forderungen im neuen RW einschließlich der

Bewertung

Forderungscontrolling und Berichtswesen

Forderungsmanagement

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Seite 19 |1. Ostdeutscher Kämmerertag in Leipzig| 29.02.2012 | Christian Erdmann

•  Aufnahme der Forderungen (Arten, Mengengerüst)

•  Ermittlung der Schwachstellen im Forderungs-management

•  Erstellung eines Konzeptes

•  Beratung und Schulung der Ämter/Fachbereiche

•  Optimierung der Prozesse in der Debitorenbuchhaltung und Forderungsrealisierung

•  Einsatz einer technischen Unterstützung in der Forderungsrealisierung

•  Aufbau eines Forderungscontrolling mit Berichtswesen

Forderungsmanagement

Seite 20 |1. Ostdeutscher Kämmerertag in Leipzig| 29.02.2012 | Christian Erdmann

Literaturhinweise

•  Dreßler, Jürgen/Kassner, Raimund (2011) Kommunales Forderungsmanagement unter den Bedingungen eines modernisierten Haushaltsrechts. In: Der Gemeindehaushalt 2011, S. 176 – 181.

•  KGSt-Bericht Nr. 8/2009 Forderungsmanagement – eine Arbeitshilfe

•  Pütz, Heinz C. (2006) Lexikon Forderungsmanagement, 2. Auflage, Heidelberg, München, Landsberg, Berlin

•  Rödl & Partner (2009) Status Quo und Perspektiven des kommunalen Forderungsmanagements in Deutschland. Studie im Auftrag des Fachverbandes der Kassenverwalter (Kurzfassung) verfügbar: http://www.kassenverwalter.de/files/forderung_studie_fom_zusammenfassung.pdf (Zugriff am 16.02.2012)

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Seite 21 |1. Ostdeutscher Kämmerertag in Leipzig| 29.02.2012 | Christian Erdmann

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Kontakt

Christian Erdmann

Landeshauptstadt Potsdam

-Rechnungsprüfungsamt-

Friedrich-Ebert-Straße 79-81

14461 Potsdam

Tel.: 0331-2891280

Mail: [email protected]

Kontakt

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datateam GmbHLützner Straße 77-7904177 Leipzigwww.data-team.de

Der öffentlichen Hand zur Hand gehen!

Forderungsbewertung in der Doppik – Chancen und Risiken

Wertberichtigung mit dem AVVISO Forderungscensor

Dipl.-Kfm. Thomas Teschner, Geschäftsführer AVVISOservices

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Thomas Teschner AVVISOservices29.02.2012Seite 2

Der öffentlichen Hand zur Hand gehen!

Hohe Kenntnisdichte bewertungsrelevanter Daten in der Vollstreckungsabteilung

Vollstreckungsabteilungen der öffentlichen Hand als operative Einheiten des öffentlichen Forderungsmanagements

kein proaktives Forderungsmanagement vor Forderungsentstehung sondern ...

... aufgedrängte Gläubigerstellung der öffentlichen Hand

hieraus folgend: intensive Kenntnis der Werthaltigkeitsverläufe vollstreckungsverstrickter Forderungen

avviso als Vollstreckungslösung akkumuliert eine Vielzahl wertsensitiver Faktoren

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Thomas Teschner AVVISOservices29.02.2012Seite 3

Der öffentlichen Hand zur Hand gehen!

Offene Forderungen in avviso: wertsensitive Merkmale I

Forderungsalter

Forderungshöhe

Einnahmeart

Amtshilfe

Ordnungswidrigkeiten

Steuerforderungen (z.B. Gewerbesteuer)

dinglich gesicherte Forderungen

Forderungen aus einem sozialrechtlichen Titel (z.B. Kindergeld)

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Thomas Teschner AVVISOservices29.02.2012Seite 4

Der öffentlichen Hand zur Hand gehen!

Offene Forderungen in avviso: wertsensitive Merkmale II

avviso-Schuldnergeschichte (Änderungen im Zahlungsverhalten)

Vorliegen einer Versicherung an Eides statt bzw. einer Vermögensauskunft mit negativer Prognose

Insolvenzmerkmale des Schuldners

Niederschlagungsmerkmale des Schuldners

Wohnort des Schuldners

Schuldner als Inhaber eines Pfändungsschutzkontos (P-Konto)

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Der öffentlichen Hand zur Hand gehen!

Pauschale Einzelwertberichtigung: Risiko-Cluster des Forderungscensor

Ausprägungen des Grundsatzes der Einzelbewertung in der Bilanzierungspraxis:

Einzelwertberichtigung

pauschale Einzelwertberichtigung

pauschale Einzelwertberichtigung als zentrales Instrument des AVVISO Forderungscensor

ähnliche/identische Risiken der Forderungsrealisierung werden ...

... auf der Ebene von Risikogruppen/Risikoclustern abgebildet

Definitionsmerkmal von Risikogruppen können wertsensitive avviso-Merkmale sein

Risikogruppen können miteinander verschränkt sein

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Der öffentlichen Hand zur Hand gehen!

Sieben integrierte Schritte zur Wertberichtigung

Stammdatenexport aus Kassensystem1

Datenexport Forderungs- und Vollstreckungsdaten aus Kasse und avviso3

Audit Mahnprozess4

Klassifizierung Risikogruppen und Zuordnung Wertberichtigungsbedarf5

Fachgespräch Risikobetrachtung und Feinjustierung6

Übergabe Bewertungsergebnis & Dokumentation des Verfahrens7

Datenanreicherung mit externen Information2

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Thomas Teschner AVVISOservices29.02.2012Seite 7

Der öffentlichen Hand zur Hand gehen!

Unsere Leistungen – Ihre Vorteile

Export und Aufbereitung risikorelevanter Rohdaten aus Ihren Quellsystemen

Anreicherung von externen Risikoinformationen

Transformation von Rohdaten in bewertbare Risikomerkmale

Audit Ihrer Mahnprozesse

KalibierungAVVISO Forderungscensor auf Ihre gemeindespezifische Situation

Präsentation Risikoanalyse und Auditergebnisse

Durchführung von Erst- und Folgebewertungen

Ausführliche Dokumenation

Dokumentierte, nachvollziehbares Bewertungssystem zur Vorlage beim Prüfer

Aufwandsarme Durchführung von erfahrungsbasierten Einzelwertberichtigungen im Massenverfahren

Bewertung basiert auf kommunalen Zahlungserfahrungen übertragen auf eigenebewertungsrelevante Sachverhalte

Höhe Bewertungsgenauigkeit verringert ergebniswirksame Korrekturen in Folgejahren

Die Forderungsstrukturanalyse und Audit-Ergebnisse können die Entwicklung von Kennzahlensystemen zur Prozessoptimierung unterstützen

Die Risikostruktur des Forderungsbestandes kann Einfluss auf die Refinanzierung am Kapitalmarkt haben.

Unsere Leistungen Ihre Vorteile

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Der öffentlichen Hand zur Hand gehen!

Ende

Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit!