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Frage: Was gibt der SMV das Recht, sich in die Belange der Schule und der Schülerschaft einzumischen?

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Frage:. Was gibt der SMV das Recht, sich in die Belange der Schule und der Schülerschaft einzumischen?. Artikel 21 der Landesverfassung BW. Absatz 1 : „Die Jugend ist in den Schulen zu freien und verantwortungsfreudigen Bürgern zu erziehen und an der Gestaltung des Schullebens zu beteiligen.“. - PowerPoint PPT Presentation

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Frage:

Was gibt der SMV das Recht, sich in die Belange der Schule und der Schülerschaft einzumischen?

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Artikel 21 der Landesverfassung BW

Absatz 1:„Die Jugend ist in den Schulen zu freien und verantwortungsfreudigen Bürgern zu erziehen und an der Gestaltung des Schullebens zu beteiligen.“

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Das Schulgesetz BW

§ 62 Absatz 1 – 3: Die SMV dient … der Erziehung der Schüler zu

Selbständigkeit und Verantwortungsbewusstsein.

Die Schüler haben … die Möglichkeit, … selbstgewählte … Aufgaben zu übernehmen.

Die SMV ist von allen am Schulleben zu beteiligen und den Schulaufsichtsbehörden zu unterstützen.

§ 66 Absatz 2: Der Schulleiter unterrichtet den Schülerrat über

Angelegenheiten, die für die SMV von allgemeiner Bedeutung sind.

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Das Schulgesetz BW

§ 68 Absatz 2: Die Verbindungslehrer beraten die

Schülermitverantwortung, unterstützen sie bei der Erfüllung ihrer

Aufgaben und fördern ihre Verbindung zu den Lehrern, dem

Schulleiter und den Eltern.

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SMV-Verordnung

§ 1 Absatz 2: Die SMV ist von allen am Schulleben

Beteiligten … zu unterstützen. Auf Antrag der Schüler ist ihre Tätigkeit in

der SMV im Zeugnis oder in anderer geeigneter Form ohne Wertung zu bescheinigen.

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SMV-Verordnung

§ 7 Absatz 1 – 4: Die Schülermitverantwortung ist … Sache

aller Schüler … Die Schülermitverantwortung … stellt sich

Ihre Aufgaben selbst … Der Schülermitverantwortung ist Gelegenheit

zu geben, … in geeigneten Aufgabenbereichen der Schule mitzuarbeiten.

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SMV-Verordnung

Im § 11 steht: Der Schulleiter sorgt im Rahmen des

Möglichen dafür, dass … geeignete Räume und … die erforderliche Zeit zur Verfügung stehen.

Schulleiter, Verbindungslehrer und Schülersprecher treffen sich (gemäß § 67 SchG BW) zu regelmäßigen Informationsgesprächen (monatlich).

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Feststellung:

Schüler sind in Sachen Selbstbestimmung und demokratischer Mitbestimmung Lernende.

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Aufgaben:

Information:Alle Beteiligten sollen die Aufgaben der SMV, deren Rechte, Möglichkeiten und Pflichten kennen.

Akzeptanz:Schüler müssen Freiraum zu selbständigem Handeln und Erproben haben, in dem auch Fehler erlaubt sind (Versuch und Irrtum).

Unterstützung:Nicht bevormunden, sondern mit Augenmaß fördern.

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Kleine Hilfen:

Einige Minuten Unterrichtszeit einräumen für den Bericht aus dem Schülerrat,

oder SMV-Protokoll weiter geben oder Klasse/Schüler ermuntern, sich beim

nächsten Schulfest aktiv zu beteiligen.

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Erfolgreiche SMV-Arbeit

beeinflusst das Schulklima nachhaltig positiv,

stabilisiert den psychosozialen Rahmen der Schule,

trägt zu Rechtssicherheit bei und führt zu demokratischem Handeln.

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SMV im Internet

www.sez.de

www.smv-bw.de

www.jugendnetz.de

www.schule.jugendnetz.de

www.lsbr.de

Page 13: Frage:

Zuschuss für die SMV-Hütte

Regierungspräsidium FreiburgAbteilung Schule und BildungHerrn Peter RaulsPostfach79095 Freiburg

Programm Originalrechnung Kontonummer „Sachlich und rechnerisch richtig“

Page 14: Frage:

Rechte und Pflichten der SMV

Neues Buch als CD-ROM

6,- €

Bestellung:

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