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Inhalt +++ frauen aktuell +++ 11. Frau- enpolitische Fachtagung der dbb bundesfrauenvertretung: Gender Budgeting als Gerech- tigkeitsgebot +++ Frauen- Flashmob für faire Einkommens- perspektiven +++ Aufruf der CESI-FEMM zur Europawahl: Europa ist wichtig für uns Frau- en +++ Equal Pay Day 2014: Lohn-Skandal beenden +++ 2. Bundeskongress Genderge- sundheit: Gender Budgeting für ein gesundes Gesundheitswe- sen +++ Treffen der GdS-Frau- envertretung: Ein Blick ins Büro der Zukunft +++ Tarifeinigung öffentlicher Dienst 2014: Reale Einkommenszuwächse erstrit- ten +++ justitia +++ Elterngeld: Progressionsvorbehalt bleibt +++ Anerkennung von ruhege- haltfähigen Dienstzeiten vor dem 17. Lebensjahr +++ Teilzeit- beschäftigung: Geringfügiges Verringerungsbegehren bei Teil- zeit +++ mehrwert +++ Wissens- wert: Was Väter wirklich wollen +++ Literatur gewinnen: MUT- PROBE +++ Die Kolumne: Ach übrigens... +++ Impressum +++ Editorial Dem eisigen Gegenwind trotzen Bundesfrauenministerin Manuela Schwesig und ihr Ministerkollege aus dem Justizministerium, Heiko Maas, hatten bereits im Januar einen Gesetz- entwurf zur Einführung einer Quotenregelung zur Steigerung des Anteils von Frauen in Führungspositionen im privaten und öffentlichen Bereich an- gekündigt. Der ambitionierte Zeitplan: Noch in den ersten 100 Tagen ihrer Amtszeit wollte das ministeriale Duo mit einem fertigen Entwurf glänzen. Ein Hoffnungsschimmer für all jene, die sich in den vergangenen Jahren mit einer Quotenforderung an vorangegangenen Regierungen die Zähne ausgebissen hatten. Gespannt erwarteten wir – wie auch viele andere gleichstellungspo- litisch Engagierte und Interessierte – den großen Coup: Endlich geht es voran mit der Gleichstellung von Frau und Mann! Wie angekündigt traten Manuela Schwesig und Heiko Maas dann am 25. März – nach besagten 100 Tagen im Amt – vor die Presse. Doch anstatt eines fertigen Gesetzentwurfs präsentierten sie „Leitlinien für das Gesetzgebungs- verfahren“. Woher die plötzliche Kehrtwende? Offenbar blockieren nicht nur Wirtschaftsverbände das Gesetzesvorhaben. Auch aus der Machtzentrale selbst bläst ein eisiger Gegenwind. Es heißt, jene Ministerien, die selbst nur wenige Frauen beschäftigen, wehren sich gegen die Pläne der Bundesfrauen- ministerin. Man muss wohl kaum erwähnen, dass das Gesetzesvorhaben auch nicht ge- rade zu den „Lieblingsprojekten“ des Koalitionspartners CDU zählt. Deshalb scheint aus unserer Sicht unter diesen Umständen die gewählte Herangehens- weise der Quoten-Allianz Schwesig-Maas die klügere zu sein – auch wenn wir uns einen einfacheren und konsensorientierteren Vorgang gewünscht hätten. Jetzt ist es an uns, den Gewerkschaften und Frauenorganisationen, aber auch an den Sozialverbänden, den Arbeitnehmer- und Arbeitgebervertretungen, den Quotenzugeneigten in SPD und CDU sowie an der Opposition, ebenso klug zu agieren und zu argumentieren. Nur mit vereinten Kräften können wir vor weiteren Versäumnissen in der betrieblichen und öffentlichen Frauenförderung warnen und eine Verwässe- rung des im Entstehen begriffenen Gesetzentwurfs verhindern. Die dbb bun- desfrauenvertretung wird sich dieser Verantwortung stellen und alles dafür tun, um Quotenskeptikern mit guten Argumenten den Wind aus den Segeln zu nehmen. Schließlich geht es der dbb bundesfrauenvertretung darum, ein faires und gleichberechtigtes Miteinander von Frauen und Männern in der öffentlichen Arbeitswelt herbeizuführen. Gesetzliche Regelungen, richtig angewandt, können helfen, die bis heute hoch emotionale Debatte auf die Sachebene zurückzuführen. Und die spricht eine eindeutige Sprache: Nach 20 Jahren der Selbstverpflichtung sind Frauen in Führungspositionen noch immer die Ausnahme. Es ist Zeit, einen anderen Weg einzuschlagen – auch wenn die- ser nicht allen zusagt. Ihre Helene Wildfeuer Vorsitzende der dbb bundesfrauenvertretung Friedrichstraße 169/170 D-10117 Berlin Verantwortlich: Helene Wildfeuer Telefon 030. 40 81 - 44 00 Telefax 030. 40 81 - 44 99 [email protected] www.frauen.dbb.de frauen im dbb Informationsdienst der dbb bundesfrauenvertretung April 2014 Nr. 03/2014

frauen im dbb · Frauen-Flashmob für faire Einkommensperspektiven „Frauen verdienen mehr. Sie verdienen die gleichen Chancen und die gleichen Entwicklungsmöglichkeiten wie Männer!

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Inhalt

+++ frauen aktuell +++ 11. Frau- enpolitische Fachtagung der dbb bundesfrauenvertretung: Gender Budgeting als Gerech-tigkeitsgebot +++ Frauen- Flashmob für faire Einkommens- perspektiven +++ Aufruf der CESI-FEMM zur Europawahl: Europa ist wichtig für uns Frau-en +++ Equal Pay Day 2014: Lohn-Skandal beenden +++ 2. Bundeskongress Genderge-sundheit: Gender Budgeting für ein gesundes Gesundheitswe-sen +++ Treffen der GdS-Frau-envertretung: Ein Blick ins Büro der Zukunft +++ Tarifeinigung öffentlicher Dienst 2014: Reale Einkommenszuwächse erstrit-ten +++ justitia +++ Elterngeld: Progressionsvorbehalt bleibt +++ Anerkennung von ruhege-haltfähigen Dienstzeiten vor dem 17. Lebensjahr +++ Teilzeit-beschäftigung: Geringfügiges Verringerungsbegehren bei Teil-zeit +++ mehrwert +++ Wissens-wert: Was Väter wirklich wollen +++ Literatur gewinnen: MUT-PROBE +++ Die Kolumne: Ach übrigens... +++ Impressum +++

Editorial

Dem eisigen Gegenwind trotzenBundesfrauenministerin Manuela Schwesig und ihr Ministerkollege aus dem Justizministerium, Heiko Maas, hatten bereits im Januar einen Gesetz-entwurf zur Einführung einer Quotenregelung zur Steigerung des Anteils von Frauen in Führungspositionen im privaten und öffentlichen Bereich an-gekündigt. Der ambitionierte Zeitplan: Noch in den ersten 100 Tagen ihrer Amtszeit wollte das ministeriale Duo mit einem fertigen Entwurf glänzen. Ein Hoffnungsschimmer für all jene, die sich in den vergangenen Jahren mit einer Quotenforderung an vorangegangenen Regierungen die Zähne ausgebissen hatten. Gespannt erwarteten wir – wie auch viele andere gleichstellungspo-litisch Engagierte und Interessierte – den großen Coup: Endlich geht es voran mit der Gleichstellung von Frau und Mann!

Wie angekündigt traten Manuela Schwesig und Heiko Maas dann am 25. März – nach besagten 100 Tagen im Amt – vor die Presse. Doch anstatt eines fertigen Gesetzentwurfs präsentierten sie „Leitlinien für das Gesetzgebungs-verfahren“. Woher die plötzliche Kehrtwende? Offenbar blockieren nicht nur Wirtschaftsverbände das Gesetzesvorhaben. Auch aus der Machtzentrale selbst bläst ein eisiger Gegenwind. Es heißt, jene Ministerien, die selbst nur wenige Frauen beschäftigen, wehren sich gegen die Pläne der Bundesfrauen-ministerin.

Man muss wohl kaum erwähnen, dass das Gesetzesvorhaben auch nicht ge-rade zu den „Lieblingsprojekten“ des Koalitionspartners CDU zählt. Deshalb scheint aus unserer Sicht unter diesen Umständen die gewählte Herangehens-weise der Quoten-Allianz Schwesig-Maas die klügere zu sein – auch wenn wir uns einen einfacheren und konsensorientierteren Vorgang gewünscht hätten. Jetzt ist es an uns, den Gewerkschaften und Frauenorganisationen, aber auch an den Sozialverbänden, den Arbeitnehmer- und Arbeitgebervertretungen, den Quotenzugeneigten in SPD und CDU sowie an der Opposition, ebenso klug zu agieren und zu argumentieren.

Nur mit vereinten Kräften können wir vor weiteren Versäumnissen in der betrieblichen und öffentlichen Frauenförderung warnen und eine Verwässe-rung des im Entstehen begriffenen Gesetzentwurfs verhindern. Die dbb bun-desfrauenvertretung wird sich dieser Verantwortung stellen und alles dafür tun, um Quotenskeptikern mit guten Argumenten den Wind aus den Segeln zu nehmen. Schließlich geht es der dbb bundesfrauenvertretung darum, ein faires und gleichberechtigtes Miteinander von Frauen und Männern in der öffentlichen Arbeitswelt herbeizuführen. Gesetzliche Regelungen, richtig angewandt, können helfen, die bis heute hoch emotionale Debatte auf die Sachebene zurückzuführen. Und die spricht eine eindeutige Sprache: Nach 20 Jahren der Selbstverpflichtung sind Frauen in Führungspositionen noch immer die Ausnahme. Es ist Zeit, einen anderen Weg einzuschlagen – auch wenn die-ser nicht allen zusagt.

Ihre

Helene WildfeuerVorsitzende der dbb bundesfrauenvertretung

Friedrichstraße 169/170D-10117 Berlin

Verantwortlich:Helene Wildfeuer

Telefon 030. 40 81 - 44 00Telefax 030. 40 81 - 44 [email protected]

frauen im dbbInformationsdienst der dbb bundesfrauenvertretung April 2014Nr. 03/2014

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Nr. 03 April 2014

frauen aktuell

11. Frauenpolitische Fachtagung der dbb bundesfrauenvertretung

Helene Wildfeuer, Vorsitzende der dbb bundesfrauenvertretung, be-zeichnete Gender Budgeting in ihrer Einführung als ein dringend notwen-diges Mittel, um durch geschlechter-sensible Haushaltspolitik die gleiche Teilhabe von Männern und Frauen am öffentlichen Leben zu verwirkli-chen: „Gender Budgeting ist ein zen-trales Verwaltungsinstrument, das Budgetverantwortlichen dabei hilft, sich einen unverstellten Blick auf die eigene Haushaltspolitik zu verschaf-fen. Es ermöglicht, Gleichstellung gezielt über den kontrollierten Ein-satz von Steuermitteln zu steuern“. Gerade die gerechtere Verteilung von familienpolitischen Leistungen sei mit kluger und geschlechtersensibler Kosten-Nutzen-Abwägung bei der Haushaltsmittelverteilung möglich.

In gezielten Gender Budget-Analysen sieht Wildfeuer zudem den Schlüssel zu einem diskriminierungsfreien öf-fentlichen Arbeitsmarkt. Europäische Arbeitsmarktförderung könne so

abgerufen werden, dass die damit fi-nanzierten Projekte nicht zum einsei-tigen Vorteil für Männer oder Frauen gerieten. Dies sei angesichts der hohen geschlechterbedingten Ver-dienstunterschiede und dem nied-rigen Arbeitsvolumen von Frauen in Deutschland dringend geboten. „Von einer frauen- und familienfreundli-chen Arbeitswelt können wir bisher nur träumen! Es fehlen beinahe über-all Ganztagsbetreuungsangebote, und noch immer tun sich Arbeitgeber schwer, flexible Arbeitszeitmodelle und mobile Arbeitsplätze anzubie-ten.“ Vor allem, wenn es um die Be-setzung von Führungspositionen mit Frauen ginge, sei die Verweigerungs-haltung der öffentlichen Arbeitgeber immens: „Was uns hier nur helfen kann, sind klare gesetzliche Vorga-ben, die im Dienste der gleichen Teilhabe von Männern und Frauen stehen. Der Aufruf zur freiwilligen Frauenförderung hat uns in den ver-gangenen 20 Jahren keinen Schritt weitergebracht!“, so Wildfeuer.

Gender Budgeting als Gerechtigkeitsgebot

Am 25. März 2014 hat die 11. Frauenpolitische Fachtagung der dbb bun-desfrauenvertretung stattgefunden. Das Thema: „Was verdient die andere Hälfte des Himmels? Gender Budgeting als Gerechtigkeitsgebot“. Der Hin-tergrund: Frauen verdienen im Schnitt 22 Prozent weniger als Männer; im öffentlichen Dienst trotz gleicher Eignung und Leistung beträgt die Diffe-renz immerhin noch acht Prozent. Abhilfe schaffen könnte die Verteilung öffentlicher Finanzmittel über das Steuerungsinstrument des Gender Bud-geting. Was dahinter steckt, wie es gehen könnte, und warum es bis zur Gleichstellung noch lange dauern wird, diskutierten Fachfrauen und Fach-männer vor rund 250 Teilnehmerinnen und Teilnehmer im dbb forum berlin.

Kleindiek: Verbindliche Regelungen für mehr Gleichberechtigung

Dr. Ralf Kleindiek, Staatssekretär im Bundesministerium für Familie, Se-nioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ), bot in seinem Grußwort der dbb bun-desfrauenvertretung die intensive Zusammenarbeit mit dem BMFSFJ an. Er zeigte sich überzeugt, dass Gleichstellung nur durch verbindliche Regelungen erreicht werden könne. Deshalb werde sein Haus noch in diesem Jahr einen Gesetzesentwurf zur Entgeltgleichheit auf den Weg bringen, denn dies sei „eines der wichtigsten gleichstellungs- und sozialpolitischen Themen der kom-menden Legislaturperiode.“ Ferner werde das Bundesgleichstellungsge-setz präzisiert und die Vereinbarkeit von Familie und Beruf stärker ausge-staltet. Für Aufsichtsräte werde eine Frauenquote von 30 Prozent festge-schrieben, und in Aufsichtsgremien öffentlicher Einrichtungen müsse eine 50/50-Besetzung erreicht wer-den. „Wir haben nichts zu verlieren, aber viel zu gewinnen“, zeigte sich Kleindiek überzeugt.

Benra: Geschlechtergleichheit in der Haushaltspolitik umsetzen

Die Grüße des dbb überbrachte der stellvertretende dbb Bundes-vorsitzende und Fachvorstand Be-amtenpolitik Hans-Ulrich Benra. Er unterstrich den Handlungsbedarf in Sachen Gleichstellung auch im öffentlichen Dienst, zu der Gender Budgeting einen wichtigen Beitrag leisten könne, indem das Prinzip der Geschlechtergleichheit in der Haushaltspolitik umgesetzt werde. Der dbb Vize wies mit Blick auf die Gender Budgeting-Diskussion unter anderem auch auf die angekündigte Flexibilisierung des Elterngeldes, die Verbesserung der Kindertagesbe-treuung und auf die Notwendigkeit hin, die Rückkehr von Teilzeit- auf Vollzeitstellen zu erleichtern. Zudem forderte Benra erneut, die sogenann-te Mütterrente im Ergebnis ohne Abstriche auf das Beamten- und Versorgungsrecht zu übertragen. „Letztlich ist das auch eine Frage der Bezahlungsgerechtigkeit unter Genderaspekten“, sagte Benra. >>

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Gastgeberin Helene Wildfeuer, flankiert von Staatssekretär Dr. Ralf Kleindiek (links) und dbb Vize Hans-Ulrich Benra.

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frauen aktuell

Österreich: ein Vorbild?

Grüße aus Österreich überbrachte Angelika Flatz, Sektionschefin für den öffentlichen Dienst im öster-reichischen Bundeskanzleramt. Sie berichtete selbstkritisch über zehn Jahre praktische Erfahrungen mit geschlechtersensibler Haushalts-führung in Österreich. „Ich sage es gleich, Gleichstellung ist zwar in der Verfassung verankert, aber in der Praxis ist noch einiges zu tun“, so die Sektions-Chefin.

Wie es in der Praxis gelinge, gleiche Bildungschancen als Einstieg in den Arbeitsmarkt zu vermitteln, Frauen die Rückkehr in das Erwerbsleben nach Unterbrechungen zu erleich-tern oder die Vereinbarkeit von Familie und Beruf etwa durch Te-learbeit zu fördern, gehe aus einem jährlichen Bericht zur Erfolgsmes-sung an den Nationalrat hervor. Bei allen Erfolgen im Detail sei ein „Kul-turwandel“ notwendig, damit die Gleichstellung von Mann und Frau

integraler Bestandteil einer nach-haltigen Verwaltungssteuerung werden könne.

Impulse aus der Praxis

Den Grußworten schlossen sich in straffer Folge drei Impulsvorträge an, die Aspekte des Gender Budge-ting aus praktischer und theoreti-scher Sicht vorstellten. Marion Böker, Beraterin für Menschenrechte und Genderexpertin, referierte über die politisch-theoretischen Grundlagen des Gender Budgeting. Klaus Feiler, Finanzstaatsekretär in Berlin, zeigte Erkenntnisse und Erfordernisse auf, die Berlin seit Einführung des Gender Budgeting in den Landeshaushalt 2001 gewonnen und bewältigt hat. Dr. Regina Frey, Leiterin des gender-büro Berlin, berichtete über die Um-setzung des Gender Budgeting im Bundesprogramm Europäische Sozi-alfonds (ESF). Auch hier herrschte – unabhängig aller Details – Einigkeit im Ergebnis: Einführung, Umset-zung und Controlling von Gender

Budgeting-Prozessen seien eine Machtfrage. Benötigt würden ab-solute Haushaltstransparenz, klare Anforderungen und Aufträge durch Parlament und Regierung sowie ein systematisches Controlling, das die gendergesteuerten Maßnahmen und Programme auf deren Gleich-stellungswirkung untersuche. >>

Nach der Podiumsdiskussion zwischen Gesine Lötzsch, Ekin Deligöz, Moderatorin Christine Rose, Prof. Dr. Hans Hofmann und Angelika Flatz (v. l.) zeigte sich die Vorsitzende der dbb bundesfrauenvertretung Helene Wildfeuer überzeugt, dass die Fachtagung dazu beitrage, das Thema „Gender Budgeting“ stärker in das öffentliche Bewusstsein zu rücken.

Angelika Flatz Klaus Feiler

Dr. Regina Frey

Marion Böker

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frauen im dbb

frauen aktuell

Nr. 03 April 20144 von 8

Schon in den Römischen Ver-trägen von 1957 wurde der Grundsatz vom „gleichen Lohn für gleiche Arbeit“ festgeschrie-ben. „Bis heute arbeiten wir an der Umsetzung“, heißt es in ei-nem Aufruf des Ausschusses für Frauen und Chancengleichheit der CESI (FEMM). Der jährliche Equal Pay Day zeige, dass der Grundsatz noch in keinem EU-Land vollständig umgesetzt sei. Aber dank der Europäischen Verträge sei es Gewerkschaften und Frauenverbänden gelungen, Fortschritte zu erzielen. So konn-ten die einzelnen Regierungen

dazu bewegt werden, den europäi-schen Grundsatz „Gleicher Lohn für gleiche Arbeit“ zumindest teilweise umzusetzen.

Seit den 1990er Jahren hat Europa die Chancengleichheit von Mann und Frau erheblich vorangebracht. Mit dem Vertrag von Amsterdam wurde die Gleichberechtigung von Männern und Frauen als politisches Ziel verankert. „Keine Regierung, egal von welchen Parteien sie ge-tragen wird, kann nun dahinter zu-rückfallen“, sagt Kirsten Lühmann, stellvertretende dbb Bundesvorsit-zende und Präsidentin des europä-

ischen FEMM-Ausschusses. Mit den Mutterschutzregeln seien europaweit allen Müttern und ihren Kindern gleiche Rechte garantiert worden. Das gelte auch für nationale Elternzeit-gesetze. „Die Lohnfortzahlung war dabei wegweisend.“ „Mit all diesen Regelungen sowie den Initiativen zur Quote und gegen Gewalt gegen Frauen hat die EU die Lebenswirklichkeit von rund 250 Millionen Frauen positiv be-einflusst“, so Lühmann.

Mehr zur Europawahl in den aktuellen dbb europathemen.

Frauen-Flashmob für faire Einkommensperspektiven

„Frauen verdienen mehr. Sie verdienen die gleichen Chancen und die gleichen Entwicklungsmöglichkeiten wie Männer! Und das muss auch am Monatsende auf der Gehaltsabrechnung deutlich sein!“ Mit diesen Worten hatte Helene Wildfeuer am 25. März 2014 in Berlin die mehr als 200 Teilnehmerinnen und Teilnehmer der 11. Frauenpolitischen Fachta-gung der dbb bundesfrauenvertretung aufgerufen, für ein faires und ge-schlechtergerechtes Tarifergebnis in der laufenden Einkommensrunde von Bund und Kommunen zu demonstrieren.

Lautstarke Protestrufe begleiteten Helene Wildfeuers Appell an die Ver-handlungsführer auf Arbeitgeberseite, sich solidarisch zu zeigen „mit je-nen Frauen, die die Mehrheit der Beschäftigten in Bund und Kommunen stellen; mit den überwiegend weiblichen Erziehungs- und Pflegekräf-ten, die zu den Arbeitskräften in Deutschland zählen, die am miesesten bezahlt werden. Und das, obwohl ihre Leistung in politischen Reden als wichtiger Dienst an der Gesellschaft hochgehalten wird.“ Sie forderte ein Ende der doppelbödigen Versprechungen und scheinheiligen Sonn-tagsreden. Von lobenden Worten allein könne keine Mutter eine Familie ernähren. Vielmehr bedürfe es einer angemessenen Honorierung der enormen Leistung tausender weiblicher Beschäftigter, so Wildfeuer.

Debatte: Die Politik muss handeln

An den Schluss der Tagung hatte die Regie eine Podiumsdiskussion gesetzt. Moderiert von Christine Rose (BR) fassten Dr. Gesine Lötzsch (MdB), Ekin Deligöz (MdB), Sektions-Chefin Angelika Flatz und Prof. Dr. Hans Hofmann, Leiter der Zentral-abteilung des BMI, Erfordernisse des Gender Budgeting zusammen und formulierten Handlungspers-pektiven. Einigkeit herrschte unter den Diskutanten, dass Gender Bud-geting ein langwieriger Prozess sei, der Fahrt aufgenommen habe, aber noch lange nicht beendet sei. Dies könne ohnehin nur gelingen, wenn der allgemeine politische Wille zu Veränderungen gegeben sei und in der Bevölkerung zudem akzep-tiert werde, dass die tradierten Lebensverhältnisse zugunsten part-nerschaftlichen Geschlechterverhal-tens umgestaltet werden müssten.

Der öffentliche Dienst sei „fami-lienfreundlicher als die gesamte Wirtschaft“, erklärte Hofmann, und das Bundesbesoldungsgesetz ge-schlechtsneutral. Dass es dennoch weniger Frauen in Führungspositi-onen gebe und Beförderungen für Teilzeitkräfte seltener seien als für Vollzeitkräfte, gehe auf private Le-bensentscheidungen in den Familien zurück, die nicht beeinflusst werden könnten.

„Das öffentliche Dienstrecht ist ge-schlechtsneutral“, griff Helene Wild-feuer den Gedanken in ihrem Schlusswort auf. „Das ist richtig: Nur bei der Umsetzung hapert es immer noch gewaltig.“ Das Thema Gender

Budgeting sei ins öffentliche Be-wusstsein gerückt, die Vorteile un-streitig. Die Tagung habe deutlich gemacht, dass bestehende Macht-

strukturen durchbrochen werden müssten, um schließlich eine Verän-derung der allgemeinen Lebensver-hältnisse zu erreichen. sm

Aufruf der CESI-FEMM zur Europawahl: Europa ist wichtig für uns Frauen

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frauen aktuell

Nr. 03 April 2014

sich ernsthaft fragen, warum bisher der Dienst mit technischem Schwer-punkt im Schnitt besser bezahlt werde als der Dienst am Menschen. „Warum verdient zum Beispiel die Erzieherin weniger als der Straßen-wärter?“, fragte die Vorsitzende und legte zugleich konkrete Lösungsvor-schläge vor. Um die „männliche Prä-gung der Tarifwerke“ aufzuheben, müsse endlich ein Umdenken hin zu mehr Verteilungsgerechtigkeit und Gender Budgeting stattfinden, so Wildfeuer.

„Lohngerechtigkeit ist kein Frau-enthema, sondern eines, das auch der

„Derzeit verdienen Frauen im Bun-desdurchschnitt 22 Prozent weniger als ihre männlichen Kollegen. Im öffentlichen Dienst sind es immer-hin acht Prozent. Das kann und darf nicht sein. Es wird höchste Zeit, dass sich das endlich ändert“, sag-te Helene Wildfeuer, Vorsitzende der dbb bundesfrauenvertretung anlässlich des diesjährigen Equal Pay Day am 21. März 2014 in Berlin. Die Frauen im öffentlichen Dienst dürften die Entgeltdiskriminierung nicht länger hinnehmen. Die Tarif-verhandlungskommissionen, die jährlich Tarifwerke für Bund und Kommunen verhandelten, müssten

Die dbb bundesfrauenvertretung hat als Schwerpunktpartnerin des Equal Pay Day am 21. März 2014 auf der zentralen Kundgebung am Brandenbur-ger Tor in Berlin erneut für eine Überwindung der geschlechterbedingten Lohnunterschiede demonstriert. Mit den Slogans „Frauen arbeiten in Teil-zeit. Wer sonst?“, „Frauen verdienen weniger. Wie lange noch?“ und „Star-ke Frauen – faire Löhne“ forderte die dbb bundesfrauenvertretung mehr Lohngerechtigkeit für beide Geschlechter.

Equal Pay Day 2014

Lohn-Skandal beenden

Verfechterinnen der Entgeltgleichheit: dbb Vize Astrid Hollmann (links) und Kollegin Kirsten Lühmann vor dem Brandenburger Tor in Berlin.

Um den vielschichtigen Proble-men der überwiegend weiblichen Beschäftigten im öffentlichen Ge-sundheitswesen entgegenzuwirken, forderte Helene Wildfeuer, Vorsitzen-de der dbb bundesfrauenvertretung, eine Prüfung des Gesundheitsetats nach Genderaspekten. „Langfristige

Veränderungen können nur mit Gen-der Budgeting erreicht werden. Dazu muss sich die Gesundheitspolitik unbedingt mit geschlechtersensi-blem Haushaltsmanagement aus-einandersetzen“, machte sie in der Debatte mit gesundheitspolitischen Sprecherinnen der Bundestagsfrak-

2. Bundeskongress Gendergesundheit

Bereits zum zweiten Mal fand am 13. und 14. März 2014 der Bundeskon-gress Gendergesundheit in Berlin statt. Neben Fragen zur geschlechterspe-zifischen Diagnose bei psychischen Erkrankungen und Herzinfarkten sowie der unzureichenden Vereinbarkeit von Beruf und Familie im Ärzte- und Krankenhausbereich legte der Kongress ein Hauptaugenmerk auf die Ver-besserung von Ausbildung und Honorierung der Pflege- und nicht-ärztlichen Heilberufe. Für ein zeitgemäßes Gesundheitsmanagement im öffentlichen Gesundheitswesen und der Verwaltung machten sich Vertreterinnen der dbb bundesfrauenvertretung im Rahmen der politischen Debatten stark.

tionen am zweiten Kongresstag deutlich. In diesem Zusammenhang verwies die Vorsitzende auf die dra-matischen Folgen der immer dünner werdenden Personaldecke: „Hohe Stressbelastung führt zu gesundheit-lichen Ausfällen bei den Beschäftig-ten und damit zu alarmierend hohen Krankenständen.“ Gesundheitlich belastet seien überwiegend Frauen, da diese das Gros der Beschäftigten in den Gesundheits- und Pflegebe-rufen stellten. Der Weg hin zu einer gesünderen Arbeitsatmosphäre in Krankenhäusern und Pflegeeinrich-tungen führe vor allem auch über eine bessere Vereinbarkeit von Beruf, Familie und Pflege. „Ein wichtiger Punkt sind flexiblere Arbeitszeit-modelle auch für den Schichtdienst. Darüber hinaus benötigen wir ein bedarfsgerechtes Angebot von Servicedienstleistungen, das die Organisation von familiärer Pflege erleichtert“, betonte Wildfeuer.

Eine klare Absage erteilte Helene Wildfeuer dem vom linken Partei-spektrum befürwortete Konzept der Bürgerversicherung. Eine Kopf-pauschale für Gesundheitsleistun-gen sei auch unter dem Aspekt der Gleichbehandlung der Geschlechter nicht zielführend und im Grundsatz abzulehnen, so die Vorsitzende.

Für ein gesundes Gesundheitswesen

dbb sehr ernst nimmt. Wir werden uns mit der dbb bundesfrauenver-tretung weiter für die Überwindung von geschlechterbedingter Lohnun-gerechtigkeit einsetzen“, betonten auch die beiden stellvertretenden dbb Bundesvorsitzenden Kirsten Lühmann und Astrid Hollmann am Rande der Kundgebung.

www.equalpayday.de

Im Dialog: (v.r.) Helene Wildfeuer, Birgit Wöllert (DIE LINKE), Birgit (Fischer (vfa), Maria Klein-Schmeink (Bündnis 90/Die Grünen) und Maria Michalk (CDU/CSU).

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frauen aktuell

Frauen gewinnen. Und gewinnen!

Mit diesem Slogan wirbt die GdS-Frauenvertretung in einer aktuellen Kampagne um weibliche Mitglieder. Auf Plakaten und Postkarten zeigen die GdS-Frauen Gesicht und stellen die Vorteile einer Mitgliedschaft für Frauen vor: „Wir kennen die Prob-

leme und Bedürfnisse unserer Kolleginnen vor Ort sehr genau und können daher maßgeschneiderte kreative Lösungen anbieten.“ Zusätzlich informieren engagierte GdS-Frauen in einem Videoclip über ihre Arbeit und motivieren zum Mitmachen. Ausführliche In-formationen zur GdS-Mitgliederwerbekampagne „Frauen gewin-nen. Und gewinnen!“ erhalten Sie per E-Mail an [email protected]. GdS-Imagefilm: http://www.youtube.com/watch?v=J_0FNsccwF4

Treffen der GdS-Frauenvertretung

Nach einer Einführung in die Zu-kunftsforschung der Arbeitswelt erhielten die Teilnehmerinnen Einblicke in die Bürogestaltung der Zukunft. Im Zentrum für Virtuelles Engineering in den Räumen des Fraunhofer-Instituts veranschauli-chen innovative Raummodelle, wie besondere Klimatechnologien mit Pflanzen und Wassersäulen sowie Licht- und Farbvariationen, aber auch Lärmschutzvorkehrungen Büroflä-chen ein angenehmes Raumklima verleihen können. Eine abwechs-lungsreiche Arbeitsplatzgestaltung mit kleinen Sitzgruppen einerseits und großen Arbeitsbereichen mit verschiedensten Sitzgelegenheiten und Tischen schafft zudem eine ent-spannte und einladende Arbeitsat-mosphäre.

Innovationen gestalten

Durch den Nachmittag führte Mar-git Jost vom AOK-Bundesverband mit einem spannenden Vortrag zum Thema „Arbeitsformen der Zukunft und damit zusammenhängende Kompetenzanforderungen“. Im Mit-telpunkt standen die Herausforde-rungen an die Kompetenz der Mit-arbeiterinnen und Mitarbeiter der Sozialversicherung von morgen.

Der dritte Tag brachte die Teilneh-merinnen zurück ins „Hier und Jetzt“: Diskutiert wurden die neugewonnen Eindrücke zur „neuen Arbeitswelt“ für die Arbeit in der GdS und die Rolle der Gewerkschaft. Die Teilnehmerin-nen kamen zu dem Schluss, dass Rahmenbedingungen für innovative Arbeitswelten zur Begleitung der Veränderungsprozesse von tarif-vertraglichen Regelungen getragen werden müssten. Anforderungen an die Arbeitsplatzgestaltung, die Aus-gestaltung der Arbeitsprozesse, aber auch die Kompetenzanforderungen

Ein Blick ins Büro der ZukunftUm die „Zukunft der Arbeitswelt und die Herausforderungen für die GdS“ ging es beim diesjährigen Arbeitstreffen der GdS-Frauenvertretung vom 6. bis 8. Februar 2014 in Stuttgart. Kernpunkt der Zusammenkunft war die Besichtigung des Frauenhofer-Instituts für Arbeitswirtschaft und Organi-sation. Dort erforscht die Wissenschaft, welche Einflüsse Licht, Lärm und andere Umweltaspekte auf Arbeitsqualität und -verhalten haben, und ent-wickelt Lösungsansätze zur Verbesserung der Büroarbeitswelt.

Frauen gewinnen. Und gewinnen!

Schauen Sie mal, was wir so alles machen...

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an die Mitarbeiterinnen und Mitar-beiter dürften dabei nicht außer Acht gelassen werden. Ständige Erreich-barkeit durch technische Vernetzung sowie die Entgrenzung von Arbeit und Leben müssten zum Schutz der Beschäftigten geregelt werden. Ar-beitszeitregelungen, Arbeitsschutz- und Datenschutzbestimmungen müssten an die neuen Herausfor-derungen angepasst werden. Nur durch gerechte und zeitgemäße Ein-gruppierungsmechanismen könnten Gewerkschaften die Arbeitswelt der Zukunft mitgestalten.

Die Linearerhöhung von 3,0 Prozent in 2014 und 2,4 Prozent 2015 bringen reale Einkommenszuwächse für alle Beschäftigten. So lautet das Fazit des dbb zur Tarifeinigung der Gewerkschaften mit den Arbeitgebern von Bund und Kommunen am 1. April 2014 in Potsdam. Zudem führt der tabellenwirk-same Mindestbetrag von 90 Euro zu einer überdurchschnittlichen Gehalts-erhöhung bei den unteren Einkommensgruppen von bis zu 7,6 Prozent (in EG2) und ist damit eine echte soziale Komponente.

Auch die dbb bundesfrauenvertre-tung begrüßte das Ergebnis: „Vor allem die überwiegend weiblichen Beschäftigten, wie etwa die vielen kommunal beschäftigten Erziehe-rinnen, die am unteren Ende der Einkommensskala stehen, werden

Reale Einkommenszuwächse erstrittenTarifeinigung öffentlicher Dienst 2014

von dem Tarifabschluss profitieren“, betonte Helene Wildfeuer, Vorsit-zende der dbb bundesfrauenver-tretung. Gleichzeitig forderte sie Bundesinnenminister Thomas de Maizière auf, das Tarifergebnis zeit- und inhaltsgleich auf die Beamten

des Bundes und der Kommunen zu übertragen. Wildfeuer: „Ein fairer und gerechter Tarifabschluss heißt, die Leistung aller Beschäftigten, von Beamtinnen und Beamten wie Ta-rifbeschäftigten, in gleichem Maße wertzuschätzen, aber auch die Versorgungsempfängerinnen und -empfänger dürfen nicht von der all-gemeinen Einkommensentwicklung abgehängt werden.“

Weitere Informationen zum Ergeb-nis finden Sie auf der dbb-Sondersei-te zur Einkommensrunde 2014:

http://www.dbb.de/themen/ein-kommensrunde-2014/

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frauen im dbb Nr. 03 April 20147 von 8

justitia

Anerkennung von ruhegehalt-fähigen Dienstzeiten vor dem 17. Lebensjahr

In der vergangenen Ausgabe von frauen im dbb 02/2014 hat-ten wir über ein aktuelles Urteil des VG Bremen zur Anerken-nung von ruhegehaltfähigen Dienstzeiten vor dem 17. Le-bensjahr informiert. Nach Aus-kunft der Geschäftsstelle des Verwaltungsgerichtes Bremen ist das Urteil seit dem 11. März 2014 rechtskräftig – es wurde weder Revision noch Berufung eingelegt. Zwar wirkt das Ur-teil unmittelbar nur zwischen den Parteien des Rechtstreits. Ähnlich Betroffene können jedoch ihre eigenen Bescheide im Wege des Widerspruchs angreifen und das Urteil als Argumentationshilfe nutzen. Wenn Sie also bereits vor dem 17. Lebensjahr im aktiven Be-amtenverhältnis waren und diese Zeiten im Versorgungsbe-scheid nicht anerkannt werden, wenden Sie sich innerhalb der Widerspruchsfrist über Ihren dbb-Mitgliedsverband an das dbb Dienstleistungszentrum oder legen Sie zur Fristwahrung selbst Widerspruch gegen den Bescheid ein; Rechtsschutzge-währung kann gegebenenfalls auch nachträglich erfolgen.

VerwG Bremen, Urteil vom 17. Januar 2014, Aktenzeichen: 2 K 1907/10

Elterngeld

Das FG führt hierzu unter anderem aus, dass Elterngeld nicht nur Ar-beitnehmer erhielten, sondern aus Gründen der Gleichbehandlung auch selbständig tätige Personen, die kei-ne Einkünfte nach § 19 EStG haben. Insofern unterscheide sich der Be-zug von Elterngeld von den übrigen Lohnersatzleistungen des § 32 b Abs. 1 Satz 1 Buchst. a bis i EStG. Es gelte, die Arbeitnehmer/Arbeitnehmerin mit den selbständig Tätigen beim Bezug von Elterngeld gleich zu be-handeln. Das Finanzamt hat gegen das Urteil des Niedersächsischen FG

Revision eingelegt (Urteil des BFH, Aktenzeichen: III R 61/12). Soweit Steuerpflichtige in vergleichbaren Fällen Einspruch einlegen und sich auf das Verfahren III R 61/12 berufen, sind die Voraussetzungen für eine Verfahrensruhe nach § 363 Abs. 2 Satz 2 AO (sogenannte Zwangsruhe) erfüllt. Aussetzung der Vollziehung ist allerdings nicht zu gewähren.

FG Niedersachsen, Urteil vom 14. Februar 2012, Aktenzeichen: 12 K 6/11, EFG 2012, 1143 – Revisions-verfahren III R 61/12

Progressionsvorbehalt bleibt

Das Niedersächsische Finanzgericht hat entschieden, dass im Rahmen des Progressionsvorbehalts der Arbeitnehmer-Pauschbetrag auch dann vom Elterngeld abzuziehen ist, wenn bei der Ermittlung der Einkünfte des Steu-erpflichtigen aus nichtselbständiger Arbeit die tatsächlichen den Arbeit-nehmer-Pauschbetrag übersteigenden Werbungskosten angesetzt werden. Denn durch den Ansatz der höheren Werbungskosten sei der Arbeitnehmer-Pauschbetrag bei den Einkünften aus nichtselbständiger Arbeit nicht abge-zogen und „verbraucht“ worden (vgl. § 32b Abs. 2 Nr. 1 EStG).

Teilzeitbeschäftigung

Der Kläger ist im Luftfahrtunterneh-men der Beklagten als Flugkapitän beschäftigt. Der Kläger verlangt unter Bezugnahme auf das TzBfG von der Beklagten, seine regelmä-ßige Arbeitszeit um 3,29 Prozent zu vermindern und die reduzierte Arbeitszeit so zu verteilen, dass er jeweils vom 22. Dezember eines Jah-res bis zum 2. Januar des Folgejahres nicht zu arbeiten hat. Die Beklagte lehnte den Antrag mit der Begrün-

dung ab, das Begehren des Klägers sei rechtsmissbräuchlich. Sein Ver-ringerungsverlangen und sein Ver-teilungswunsch entsprächen nicht den Zielsetzungen des TzBfG. Der Kläger versuche sich Sonderurlaub zu verschaffen, auf den er keinen Anspruch habe.

Der in § 8 TzBfG geregelte Anspruch auf Verringerung der Arbeitszeit und der in § 9 TzBfG geregelte Anspruch

Geringfügiges Verringerungsbegehren bei TeilzeitDer Teilzeitwunsch eines Arbeitnehmers/einer Arbeitnehmerin, die Arbeits-zeit nur geringfügig so zu verringern, dass er immer zwischen Weihnachten und dem 2. Januar frei hat, widerspricht dem Zweck des Teilzeitbefristungs-gesetzes (TzBfG) und ist unzulässig.

auf Verlängerung der Arbeitszeit sollen den Wechsel von einer Voll-zeit- in eine Teilzeitbeschäftigung oder umgekehrt erleichtern. Der Anspruch des Arbeitnehmers auf Verringerung und Neuverteilung der Arbeitszeit dient der Schaffung von Teilzeitstellen und vor allem der besseren Vereinbarkeit von Beruf und Familie. Mit der vorliegenden Entscheidung unterbindet das BAG die zweckwidrige Ausnutzung dieser Rechtsvorschriften. Die Entschei-dung ist daher zu begrüßen.

BAG, Urteil vom 11. Juni 2013, Ak-tenzeichen: 9 AZR 786/11

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Umfrage: Was Väter wirklich wollen

Was macht einen guten Vater aus? Die Verlagsgesellschaft Gruner und Jahr, Herausgeber der Zeitschrift Eltern, wollte es genauer wissen und hat dazu das Forsa-Institut be-auftragt, „Meinungen und Einstel-lungen der Väter in Deutschland“ zu untersuchen. Bei 1012 Vätern und Stiefvätern zwischen 20 und 55 Jahren hakten die Meinungsforscher nach. Danach haben Väter eine klare Vorstellung davon, was einen guten Vater ausmacht. Besonders wichtig ist aus männlicher Sicht das Inter-esse für die schulische Situation des Kindes (89%). Gleich dahinter ran-giert das Ziel, so viel Zeit wie mög-lich mit seinem Kind zu verbringen (81%). Ein guter Vater ist aber auch jener, der die Familie ernähren kann: 61 Prozent der befragten Väter ge-ben an, dass ein guter Vater durch sein Einkommen dafür Sorge trägt, dass es der Familie gut geht. Für 56 Prozent wickelt und füttert er regelmäßig sein Baby.

Doch Wunsch und Wirklichkeit klaffen häufig noch weit ausein-ander – vor allem wenn es um die Vereinbarkeit von Kind und Karriere geht: 89 Prozent der befragten Väter arbeiten in Vollzeit, nur vier Prozent sind teilzeitbeschäftigt. Für 64 Pro-zent der Befragten ist das bevorzug-te Arbeitsmodell eine Vollzeitstelle. 22 Prozent würden jedoch gerne in Teilzeit mit 30 bis 35 Stunden pro Woche und 6 Prozent mit 25 bis 29 Stunden pro Woche arbeiten.

Mehr Meinungen und Einstellungen von Vätern in Deutschland im Inter-net unter http://www.eltern.de/c/images/pdf/Ergebnisbericht_Vae-terumfrage_2013.pdf

WissenswertLiteratur gewinnenIn ihrem letzten Werk DIE FEIGHEIT DER FRAUEN hatte Bascha Mika mit den Lebenseinstellungen von Karrierefrauen und Helikoptermüt-tern abgerechnet. In ihrem neuen Buch MUTPROBE knöpft sich die Publizistin und ehemalige taz-Chef-redakteurin nun die Probleme vor, die Frauen ereilen, wenn sie älter werden. Dabei begibt sich die beken-nende Feministin auf Spurensuche durch die Kulturgeschichte und spürt gesellschaftlichen, sozialen, media-len, aber auch psycho-analytischen Klischees der „alternden Frau“ nach. Dabei lässt sie keine Tabu aus: Ob Schönheitschirurgie, Diätwahnsinn oder jugendliche Liebhaber – jedes Mittel, das Frauen wählen, um im Alter nicht „unsichtbar“ zu werden, nimmt sie kritisch in den Blick und hinterfragt die Ursachen. Warum hat „sie“ das nötig und „er“ nicht? Persönliche Geschichten realer Pro-

tagonistinnen liefern der spitzzüngigen Analystin Indizien und Erklärungsan-lässe dafür, warum die Gesellschaft mit Frauen ab 40 so viel strenger ins Gericht geht als mit ihren männli-chen Altersgenossen. Ihr Fazit: Das gesellschaftliche Konstrukt passt nicht mehr zu dem, wie Frauen heute leben oder leben wollen. Mit-machen und gewinnen: Schicken Sie uns eine E-Mail mit dem Stichwort „Mutprobe“ bis 14. Mai 2014 an [email protected]. Unter allen Einsen-dungen verlost die dbb bundesfrau-envertretung drei Exemplare von Bascha Mikas „MUTPROBE – Frauen und das höllische Spiel mit dem Äl-terwerden“. www.cbertelsmann.de

mehrwert

Impressum: Herausgeber: dbb bundesfrauen-vertretung, Friedrichstr. 169/170, 10117 Berlin, Tel. 030.4081-4400, Fax: 030.4081-4499, [email protected], www.frauen.dbb.de. Verantwortlich: Helene Wildfeuer, Vorsitzende der dbb bundesfrauen-vertretung, Redaktion: Birgit Ulrich

Nachdruck – auch auszugsweise – nur mit Einverständnis des Her-ausgebers.

Kurz bevor mein kleiner Sohn im September in die Kita kam, pro-phezeite mir jeder, dass das erste Jahr geprägt sein werde von einem kranken Kind. Ich nahm die Warnung zur Kenntnis. Bestimmt übertreiben alle nur maßlos. Inzwischen muss ich leider feststellen, dass von Übertrei-bung nicht die Rede sein kann. Das Immunsystem meines Kindes freut sich über jeden Erreger, der auch nur ansatzweise in seine Nähe kommt und beherbergt ihn, gastfreundlich wie es ist, mehrere Tage. Länger als zwei Wochen am Stück war das Kind noch nicht in der Krippe. Die Fehl-zeiten bleiben in aller Regel an mir als Mutter hängen. Da ist man eben gezwungen, von jetzt auf gleich den Schreibtisch zu verlassen oder einen Termin abzusagen, um das Kind ab-zuholen und zu Hause zu betreuen. Wie lange das noch so weiter geht? Ungewiss... Eine große Onlinezeitung titelte neulich, dass die Vereinbarkeit von Familie und Beruf eine große Lüge und schlichtweg nicht mach-bar sei. So weit will ich mit meiner persönlichen Einschätzung nun doch nicht gehen, aber auch ich gehöre zu jenen, die nach der Geburt des ersten Kindes und nach einer kurzen Auszeit auf den harten Boden der Realität geprallt sind. Da schleppen Sie sich schon während der Schwan-

gerschaft von Krippe zu Krippe, um möglichst viele Optionen zu haben. Dann haben Sie einen Platz ergat-tert und beginnen mit einer ersten zaghaften Kontaktaufnahme mit ihrem Arbeitgeber. Danach haben Sie nach gewissen Kompromissen eine verträgliche Arbeitszeitregelung gefunden, mit der die wichtigsten Beteiligten – Arbeitgeber, Sie als Arbeitnehmer und Sie als Mutter beziehungsweise Vater – leben können. Meist war das schon nicht einfach. Aber der Plan steht. Doch dann kommt der Praxisschock. Ne-ben der Sache mit den Krankheiten kämpfen Sie mit den zeitlichen Vor-gaben ihrer Betreuungseinrichtung, mit Personalmangel (also nicht nur dem ihres Arbeitgebers, sondern mit dem der Krippe), vielleicht auch mit einem Kind, das sich in der gesamten Situation schlecht zurechtfindet. Und auch wenn Ihnen Ihr Büro dann oft wie die Insel der Glückseligen vorkommen mag, sind sie auch dort ständig am Rotieren, um allen Erfor-dernissen gerecht zu werden. Und trotzdem! Irgendwie klappt alles. Aber fest steht, dass sowohl beim Kinderbetreuungsangebot als auch seitens der Arbeitgeber noch viel ge-tan werden kann und muss, um Frau-en und Männern die Vereinbarkeit von Familie und Beruf zu erleichtern. Also los!

Herzlichst, eine Praxisgeschockte

Ach übrigens...Die Kolumne