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Fröhliche Weihnachten DAS OFFIZIELLE INFORMATIONSMAGAZIN DER LANDESZAHNÄRZTEKAMMER FÜR OÖ DAS WAR 2017 ... DEZEMBER 10/2017

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Fröhliche Weihnachten

DAS OFFIZIELLE INFORMATIONSMAGAZIN DER

LANDESZAHNÄRZTEKAMMER FÜR OÖDAS WAR 2017 . . .

D E Z E M B E R1 0 / 2 0 1 7

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// INDENTINFORMATIONSMAGAZIN DER LANDESZAHNÄRZTEKAMMER FÜR OÖ

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Dr. Bühler's Editorial

LIEBE KOLLEGINNEN,LIEBE KOLLEGEN!

Seit dieser Ausgabe der INDENT habe ich die Agenden des Öffentlichkeitsreferates über. Dr. Koller, der seine Auf gabe 2007 seinerseits von Dr. Sterrer übernommen hat, hat dieses Referat mit viel Eifer und Elan geführt.

Seine Beiträge über die aktuelle (gesundheits-)politische Lage waren durchaus kritisch, die humorvollen Artikel seinem Naturell entsprechend überaus erheiternd, und nicht zuletzt durchaus auch selbstironisch. Beinahe am Ende seiner beruflichen Laufbahn angelangt, hat er sein Amt vor kurzem zurückgelegt, nun ist es an mir, diese Lücke zu füllen und mich in die großen Fußstapfen meines Vorgängers zu begeben.

Ob dazu eine Ausbildung oder Talent nötig ist, wird sich weisen. Um Ihnen einen kurzen Einblick zu geben, mit wem Sie es in Zukunft zu tun haben werden, möchte ich mich kurz vorstellen:

Nachdem 1991 die ersehnte Matura in der Han-delsakademie geschafft war, war es für mich klar, meiner Schulstadt Wels bzw. Oberösterreich im Allgemeinen den Rücken zu kehren und mein Glück in Wien zu suchen. Nach einer gewissen Orientierungslosigkeit und einer etwas längeren Umstellungsphase entschied ich mich, nach einem kurzen Ausflug an die technische Universität, für das Studium der Kommunikations- und Politik-wissenschaften an der Alma Mater Rudolphina. Im zweiten Studienabschnitt habe ich mich auf Werbung und Öffentlichkeitsarbeit spezialisiert und 1999 wurde das Studium mit dem "Magister der Philosophie" abgeschlossen. Da mein Inter-esse schon immer der Medizin galt, aufgrund der wirtschaftlichen Matura aber eine gewisse Scheu bestand, entschloss ich mich 1993 letztendlich doch - mehr als Hobby gedacht - zu einem Studium der Humanmedizin.

1999 wurden noch zwei Semester in eine Disser-tation in Kommunikationswissenschaften inves-tiert. Dieses Ansinnen wurde durch den damaligen Ordinarius für Werbung an der Wirtschaftsuniver-sität, Prof. Schneider, mit den Worten: „Wolltest Du nicht Zahnarzt werden? Spar dir die Zeit für die Dissertation!“, schnell beendet.

2000 erfolgte der Umstieg auf Zahnmedizin, 2005 der Wechsel an die Semmelweis Universität in Budapest. 2006 endlich der Abschluss „cum laude“ zum Dr. med. dent.

Kurz nach Studienabschluss stand der berufliche Einstieg in den Niederlanden bevor. Die sprachli-che Barriere war nach 6 Monaten beseitigt und die erfreuliche Tatsache auch in der Praxis ein „Händ-chen“ zu haben, schlug sich in steigenden Patien-tenzahlen nieder. Schweren Herzens kehrte ich 2010 den Niederlanden den Rücken, um wieder in Linz Wurzeln zu schlagen.

Als einer der ersten Mitarbeiter im Notdienstzent-rum im Linzer UKH schlug ich mir ab 2010 bis 2015 viele Nächte und Wochenenden im Notdienst um die Ohren. Gleichzeitig übernahm ich die Dauer-vertretung von Dr. Hohenbichler, ebenfalls in Linz.

2012 habe ich eine Kassenordination in Lam-bach eröffnet. Hier kann ich nach wie vor meiner Leidenschaft, den Angstpatienten und „großen Baustellen“, nachgehen.

Das Referat für Öffentlichkeitsarbeit bedarf sicherlich einer gewissen Phase des Einarbeitens, zwei Artikel konnte ich bisher für das Editorial beitragen. Die Kritik, von der richtigen Stelle, an zu mindestens einem der Artikel bestärkt mich, nicht ganz falsch zu liegen mit dem Geschrieben.

Ich hoffe, dass ich Ihnen einen kleinen Einblick geben konnte. Sollte die Karriere Ihrer Kinder nicht immer geradlinig verlaufen wie Sie es sich wün-schen, so wird doch oftmals alles gut.

Ihr Roland Bühler

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IMPRESSUMMedieninhaber und Herausgeber: OÖ ZahnärztekammerMarienstraße 9, A-4020 LinzAuflage: 750 Stk. + BelegexemplareErscheinungsweise: 10 x jährlichOffenlegung gem. §25 Mediengesetz:Medieninhaber von „Indent“ ist die OÖ Zahn ärztekammer, Präsident OMR Dr. Hans Schrangl, OÖ Zahnärztekammer, Marienstraße 9, A-4020 Linz. „Indent“ ist das off izielle Informations organ der OÖ Zahnärztekammer für ihre Mitglieder. Designkonzept / Satz: Lunart Werbeagentur, 4020 Linz / www.lunart.atBildquellen: S. 5: MAYR Peter ChristianS.8: © Rawf8 – Fotolia.comS.10: © underdogstudios – Fotolia.comS.11: © K.C. – Fotolia.comS.17: © BillionPhotos.com – Fotolia.comrestl. Bilder: © OÖ ZahnärztekammerVerlags-und Herstellungsort: 4020 Linz

Soweit in dieser Ausgabe der „Indent“ personenbezogene Bezeichnungen nur in männlicher Form angeführt sind, beziehen sie sich auf Frauen und Männer in gleicher Weise. Alle Artikel geben die Meinung des Verfassers wieder und müssen sich nicht mit der Redaktion decken.

INHALT

Aus dem Haus

Präsidentenbrief…. ...................................................................... 5

Zwei wichtige Themen vor den Weihnachts feiertagen: Zahnärztlicher Sonn- und Feiertagsdienst und Vertretung ............................................................................ 7

Zahnärztliche Schlichtungsstelle ................................................. 9

Schwangerschaft ist keine Krankheit ......................................... 10

Sonderausgaben neu ................................................................. 11

Das war 2017… ........................................................................... 12

Internes

Notdienste Jänner – Februar 2018 ............................................. 14

Tissot

Die steuerliche Abzugsfähigkeit von zahnärzt lichen Behandlungen, anderen Krankheits kosten und Ausgaben im Zusammenhang mit Kuraufenthalten .................... 16

Internes

Fortbildungsprogramm 2018 ..................................................... 22

Standesveränderungen und -meldungen .................................. 24

Praxisvertreter ........................................................................... 25

Schwarzes Brett ....................................................................... 26

OMR Dr. Hans Schrangl

FESTAKT VON KAMMER UND KASSE FÜR NEUE VERTRAGSZAHNÄRZTE, LANGJÄHRIGE VERTRAGSPARTNER UND PENSIONSANWÄRTER

Ich durfte diesen Festakt nach der Ansprache von Direktor Mag. Kiesl mit folgenden Worten eröffnen:

1957, viele von Ihnen waren noch nicht auf der Welt, die Sowjetuni-on startete mit Sputnik 1 in den Weltraum, die römischen Verträge bildeten den Grundstein für die spätere EU und in Österreich, ja da

beendete der neue zahnärztliche Gesamtvertrag den vertrags losen Zustand. Die Raumfahrt hat sich entwickelt, die EU ebenfalls und unser Vertrag…? Au-ßer ein paar kleinen Korrekturen und der Aufnahme des Panoramabildes und der Frontfüllungen gilt noch immer der Status aus 1957. Die Zahnheilkunde, als eher technisches Gebiet der Medizin, hat inzwischen eine gewaltige Entwicklung genommen, nur der Ver-trag spiegelt das in keiner Weise wider. Umso mehr gilt es, den Kolleginnen und Kollegen, die so viele Jahre diesen erfüllt haben, aufrichtig zu danken.

Denjenigen, die am Beginn Ihrer Vertragstätigkeit stehen, kann ich versichern, dass wir weiterhin alles versuchen werden, sie bestmöglich zu unterstützen und danach zu trachten, den schönen, erfüllenden Beruf auch im immer schwieriger werdenden Um-feld lebbar zu erhalten.

Ich bin zuversichtlich, dass es bei gutem Willen von beiden Seiten, gelingen kann, das Vertragswesen so zu modernisieren, dass es sich wieder lohnt, den Vertrag auch anzustreben – das meine ich jetzt nicht nur finanziell!

Dazu braucht es weitere Zusammenarbeitsmodelle, eventuell die Anstellungsmöglichkeit, eine Überga-besicherheit und zuletzt wahrscheinlich einen neu-en Leistungskatalog im Sinne unserer Patienten. Es kann auf Dauer nicht angehen, dass die Fortschritte der zahnärztlichen Behandlung entweder von uns quersubventioniert werden oder den Patienten zur Last fallen.

OMR Dr. Hans Schrangl

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MR Dr. Gottfried's Seitenblicke

KEINE FREIE GESELLSCHAFT OHNE FREIE BERUFE !

Seit jeher sind Angehörige der Freien Berufe tragende Säulen des Wohlfahrtsstaates. Frei­beruflich tätige Rechtsanwälte und Ärzte sind unverzichtbar zur Aufrechterhaltung eines funktionierenden Rechts­ und Gesundheitssystems.

Sie erbringen ihre Leistung persönlich, in eigener Verantwortung, fachlich und wirtschaftlich unab-hängig. Voraussetzungen dafür sind nicht nur eine entsprechende akademische Ausbildung, sondern auch ein entsprechendes Berufsethos. Damit die-se Funktionen wahrgenommen werden können, ist das Engagement des Einzelnen nicht ausreichend, sondern es bedarf einer standesrechtlichen Ins-titutionalisierung. Diese wiederum gewährleistet die Möglichkeit der freien Berufsausübung und weitgehende Unabhängigkeit von staatlichen Insti-tutionen. Die Freiberuflerkammern sind autonome Behörden mit komplexen Verwaltungsaufgaben, Servicestelle und Disziplinarorgan. Diese Aufgaben gehen weit über eine reine Interessensvertretung hinaus. Die Organisation als öffentlich-rechtlicher Selbstverwaltungskörper mit gesetzlicher Mitglied-schaft gewährleistet dabei die Unabhängigkeit vom Staat und erspart ihm nebenbei jede Menge Arbeit.

Gerade das dürfte einigen Mächtigen aus der Wirtschaftslobby ein Dorn im Auge sein. Schon seit geraumer Zeit wird auf EU-Ebene aus einem Graubereich heraus massiv Lobbying betrieben, sogenannte interdisziplinäre Gesellschaften zu ermöglichen. Berufsfremde Dritte, denen nicht bewusst ist, in welch sensiblen Lebensberei-chen Freiberufler tätig sind und die für unsere Berufsethik bestenfalls ein müdes Lächeln über haben, möchten sich gerne einkaufen, dann die Abläufe „optimieren“ und schlussendlich den Rahm abschöpfen. Leider versucht die Europ-äische Kommission (also eine Verwaltungsbehörde)

in letzter Zeit vehement nationale Gesetze zu unterwandern, die uns Freiberufler betreffen, um genau dies zu ermöglichen. Rein rechtlich gesehen, ist eine derartige Bevormundung eines Gesetzgebers durch eine Verwaltungsbehörde von Haus aus abzulehnen, weil es gegen das Prinzip der Gewaltentrennung verstößt. Aber seit George Orwells „Farm der Tiere“ wissen wir ja, dass alle gleich sind, nur manche gleicher.

Unheil droht uns aber nicht nur aus Brüssel, son-dern auch im eigenen Land. Was bezweckt eine Regierung mit der Abschaffung der Pflichtmitglied-schaft, beispielsweise bei der AK oder WK? Natür-lich eine Schwächung der Sozialpartnerschaft. Zu der man stehen kann, wie man will, eines aber ist klar: Die Kammern sind als Körperschaften öffent-lichen Rechts einzig ihren Mitgliedern verpflichtet.

Sind diese geschwächt, so wächst der direkte staatliche Einfluss auf die Bürger. Genauso verhält es sich mit den Freiberuflerkammern. Alle noch so plausibel klingenden Sachargumente, die hier gegen uns verwendet werden, wie Verhinderung von Steuerflucht oder Ähnliches, sind vor diesem Hintergrund eindeutig als Scheinargumente zu werten. Jede Schwächung der freien Berufe führt zu einer verstärkten Einflussnahmemöglichkeit des Staates auf die Bürger und ist somit abzuleh-nen.

Es liegt an uns Mitgliedern unserer freien Inter-essensvertretung, hier wachsam zu sein. Es geht nicht an, dass der Staat unter fadenscheinigen Vorwänden alles zu regulieren und kontrollieren versucht.

Diesem grundfalschen Staatsverständnis gilt es, energisch entgegen zu treten.

Ihr MR Dr. Günter Gottfried

Mag. Petra Eigruber

ZWEI WICHTIGE THEMEN VOR DEN WEIHNACHTS FEIERTAGEN: ZAHNÄRZTLICHER SONN- UND FEIERTAGSDIENST UND VERTRETUNG

Im Zuge der Notdiensteintei­lungen am Jahresende haben sich in manchen Bezirken Fragen insbesondere zur verpflichtenden Teilnahme am Notdienst ergeben. Auch zum Themenkomplex „Vertretung“ wurde das Team der Kammer in den vergangenen Wochen

immer wieder um Rat gefragt. Seitens der Patienten werden wir auch mit Beschwerden konfrontiert, dass in Haupturlaubszeiten kaum zahnärztliche Ordinationen geöffnet seien, bzw. diensthabende Ordinationen nicht besetzt seien.Wir informieren Sie daher in diesem Beitrag umfassend zu diesen beiden Themen, da rei­bungslose Feiertagsdienste bzw. Vertretun­gen wegen urlaubsbedingter Abwesenheiten besonders wichtig sind!

Zahnärztlicher Sonn- und Feiertagsdienst:Wir wurden von einigen Bezirkszahnärztevertretern darüber informiert, dass sich im Zuge der Dienstein-teilung für das kommende Jahr Fragen zur ver-pflichtenden Teilnahme am zahnärztlichen Sonn- und Feiertagsdienst ergeben haben. Dazu möchten wir klarstellen, dass zum einen gem. § 16 des zahnärztlichen Gesamtvertrages Vertrags-zahnärzte zur Teilnahme an dem von der Kammer eingerichteten Sonn- und Feiertagsdienst verpflich-tet sind. Zum anderen sind auf Basis der Notdienst-leitlinie der Landeszahnärztekammer f. OÖ auch Wahlzahnärzte – also niedergelassene Zahnärzte

ohne Kassenvertrag – ebenso zur Teilnahme am Notdienst verpflichtet. Zahnärzte mit Zweitordinati-onen sind verpflichtet, an den Bereitschaftsdiensten im Bezirk der Hauptordination teilzunehmen – in den Zweitordinationen muss kein Notdienst verrich-tet werden.

Ist ein Zahnarzt persönlich verhindert, den eingeteil-ten Dienst zu verrichten (zB durch Urlaub oder Fort-bildung), so hat er selbst (nicht die Mitarbeiterinnen der Kammer!) für eine entsprechende Vertretung zu sorgen und diese Vertretung spätestens eine Woche vor dem eingeteilten Dienst der Landeszahnärzte-kammer für OÖ zu melden.

Kann diese Wochenfrist nicht eingehalten werden (zB im plötzlichen Krankheitsfall), soll der zum Dienst eingeteilte Zahnarzt dennoch versuchen, eine Vertretung zu finden. In jedem Fall ist über die Ver-hinderung ein Anschlag am Ordinationsschild und eine Information am Ordinationsanrufbeantworter zu geben.

Vertretung:Gem. § 24 ZÄG haben Zahnärzte ihren Beruf per-sönlich und unmittelbar auszuüben. Freiberuflich tätige Zahnärzte sind allerdings berechtigt, einen Stellvertreter einzusetzen, der zur Ausübung des zahnärztlichen Berufs in Österreich berechtigt ist. Die berufsrechtlichen Vorschriften sehen darüber hinaus keine weiteren Regelungen zum Thema „Stell-vertretung“ vor.

Klassische Fälle für eine Vertretung sind sicherlich: Urlaub, Krankheit, Fortbildung und sonstige persön-liche Verhinderungsgründe im Einzelfall.Problematisch sind aus Sicht der Kammer jene Fälle, in denen ohne Vorliegen eines Verhinderungsgrun-des niedergelassene Zahnärzte nie bzw. nur sehr selten in ihrer Ordination anwesend sind und sich

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praktisch immer durch Kollegen (häufig Wohnsitz-zahnärzte) in ihren Ordinationen vertreten lassen. Eine solche Vorgehensweise widerspricht aus unserer Sicht der oben genannten einschlägigen Gesetzesbestimmung und könnte zivilrechtlich oder disziplinär verfolgt werden.

Für eine Stellvertretung gibt es folgende zwei Mög-lichkeiten: • durch eine Vertretung in Ihrer Ordination oder • durch einen anderen freiberuflich tätigen Kolle-

gen in dessen Ordination. Beide Möglichkeiten der Stellvertretung stehen Ihnen offen – unabhängig davon, ob Sie einen Ver-trag mit der Kasse haben, oder nicht. Im Falle der Vertretung durch andere niedergelassene Zahnärzte sprechen Sie bitte immer im Vorhinein die Vertre-tung mit diesen ab! Ein Namhaftmachen als Vertre-ter ohne eine solche vorherige Absprache wird von den anwesenden Zahnärzten als äußerst unkollegial empfunden.

Entscheiden Sie sich für eine Vertretung in Ihrer Ordination, sollten Sie sich unbedingt vergewis-sern, dass die Kollegin bzw. der Kollege, die/der sich für die Vertretung gemeldet hat, in die Zahnärzte-liste eingetragen ist. Sie erhalten diese Informati-on jederzeit auf Anfrage in der Kammer. Von der Strahlenschutzbehörde wird in solchen Vertretungsfällen gefordert, dass auch der Vertre-ter/die Vertreterin über die entsprechende Ausbil-dung zur/zum Strahlenschutzbeauftragten verfügt. Sie sollten die Vertretung der Strahlenschutzbe-hörde im Vorhinein melden und eine Regelung der

innerbetrieblichen Befugnisse nachweisen.Vereinbaren Sie mit dem Vertreter schriftlich den

Inhalt der Vertretungstätigkeit, die Dauer der Vertre-tung und die Höhe des Entgelts.

Das zahnärztliche Notdienstzentrum in Linz steht nicht für Vertretungen zur Verfügung, son-dern es ist Anlaufstelle für Schmerzpatienten außer-halb der üblichen Ordinationszeiten. Wir ersuchen Sie daher, Ihre Patienten in diesem Sinn zu infor-mieren.

Für Vertragszahnärzte gilt Folgendes:Gemäß § 9 des zahnärztlichen Gesamtvertrages ist im Falle der persönlichen Verhinderung dann für eine Vertretung Sorge zu tragen, wenn die zahnärzt-liche Versorgung der Anspruchsberechtigten anders nicht sichergestellt ist. Wir empfehlen allerdings, im Falle Ihrer Abwe-senheit jedenfalls eine Vertretung namhaft zu machen. Informieren Sie bitte Ihre Patienten über eine Vertretung auf dem Anrufbeantwor-ter und durch einen Anschlag an Ihrem Ordina-tionsschild!

Da die Mitarbeiterinnen der Kammer auch immer wieder um Unterstützung bei der Textierung für den Anrufbeantworter gebeten werden, machen wir Ihnen nachstehend folgenden Vorschlag:„Ordination Dr. ………. Guten Tag. Die Ordination ist bis zum ……………………… geschlossen. Die Vertretung übernimmt (übernehmen)……………………….(Angabe des Namens und der Telefonnummer des Vertreters

bzw. der Vertreter).In akuten Schmerzfällen außerhalb der üblichen Ordi-nationszeiten sowie an Wochenenden und Feiertagen wenden Sie sich bitte an das zahnärztliche Notdienst-zentrum Linz im UKH, Garnisonstraße 7, 4017 Linz, Tel.-Nr.: 0732/785877.“Bitte beachten Sie noch Folgendes:• Sie müssen durchgehende Vertretungen von

mehr als 6 Wochen der Kasse und der Kammer melden. Teilen Sie in diesen Fällen den Namen des Vertreters und die Dauer der Vertretung mit. Sollte die Vertretung länger als 3 Monate dauern, kann von Kammer und Kasse Einspruch gegen die Person des Vertreters erhoben werden.

• bei Vertretungen in Ihrer Ordination haften Sie als OrdinationsinhaberIn für die Einhaltung der ver-traglichen Bestimmungen gegenüber der Kasse.

• Für Vertretungen sollten keine Ambulatorien der Sozialversicherung namhaft gemacht werden!

In folgenden Fällen wird von Kammer und Kasse kein Einspruch gegen eine länger als drei Monate dauern-de Vertretung erhoben:

• Schwere Erkrankung bzw. Rehabilitation des Ver-tragspartners bis zu einer maximalen Dauer von 18 Monaten, soweit die Ausübung einer zahnärzt-lichen Tätigkeit nicht zugemutet werden kann.

• Schwangerschaft zuzüglich der Zeit, für die Wochengeld gebühren würde.

• Kinderbetreuung bis zur Vollendung des zweiten Lebensjahres des im gemeinsamen Haushalt lebenden Kindes, für das Sie obsorgeberechtigt sind.

• Notwendige Pflege eines im gemeinsamen Haus-halt lebenden Angehörigen mit einer Einstufung mindestens in Pflegestufe 4 bis zu einer maxima-len Dauer von 18 Monaten.

• Für die jeweilige Dauer einer Fort- oder Weiter-bildung im Sinne der einschlägigen berufsrecht-lichen Bestimmungen.

Ich wünsche Ihnen und Ihren Familien besinnliche und erholsame Feiertage!

Alles Gute für 2018!

Gabriele Allerstorfer

ZAHNÄRZTLICHE SCHLICHTUNGSSTELLE

Auch im vergangenen Jahr konn-ten in der Patientenschlichtungs-stelle Differenzen zwischen Zahnärzten und Patienten erfolg-reich bereinigt werden.

47 Patienten haben ihre Beschwer-den an die Patientenschlichtungs-stelle herangetragen.

Davon wurden 30 Schlichtungsverfahren eingeleitet.

In 12 Fällen haben die betroffenen Zahnärzte einem Verfahren nicht zugestimmt. In einem Fall haben sich die Parteien vorweg geeinigt, 2 Fälle wurden gemäß § 6/5 PatSchO abgeleht sowie ein weiterer Fall gem. § 6/3 PatSchO eingestellt.

Beschwerdegründe: Brücken/Kronen: 15 Sonstige Prothetische Versorgung: 8 Implantat: 5

Wurzelbehandlung: 3 Zahnextraktion: 5 Füllung: 1 KFO-Behandlung: 6 Sonstiges (mehrere Beschwerdegründe): 4

Insgesamt wurden in 5 Sitzungen 25 Fälle ver-handelt.

Eine weitere Sitzung mit 5 Fällen wird noch im Dezember d.J. stattfinden.

Entscheidungen:• kein Behandlungsfehler: 15• Kulanzzahlung: 1• Entschädigungszahlung allgemein: 9

In zwei Fällen hat der Patient gegen die Entscheidung Berufung eingelegt.

(Stand 21.11.2017)

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Dr. Friedrich Badhofer

SONDERAUSGABEN NEU

Sonderausgaben, beispiels­weise Nachkäufe von Versiche­rungszeiten zur gesetzlichen Pensionsversicherung aber auch zur Wohlfahrtskasse oder Spenden an begünstigte Organisationen, die ab Jahres­beginn 2017 vorgenommen wurden oder werden, müssen

in Zukunft vom Empfänger, beispielsweise von der Wohlfahrtskasse, an das Finanzamt gemeldet werden.

Diese Meldung hat immer bis Monatsende Feb-ruar für das Vorjahr zu erfolgen. Optimal ist es daher, wenn eine Zahlung rechtzeitig im „alten“ Jahr beim Empfänger einlangt. Berücksichtigen Sie dabei also die Bankarbeitstage, speziell zwi-schen den Weihnachtsfeiertagen und Neujahr.

Voraussetzung für die Meldung an das Finanzamt ist, dass der Zahler den Familien- und Vorname

und das Geburtsdatum bekannt gibt bzw. diese Daten dem Empfänger bekannt sind. Ist das nicht der Fall oder wird eine Weiterleitung untersagt, können die Kosten steuerlich nicht geltend ge-macht werden.

Mit dieser Meldung durch den Empfänger wer-den die Sonderausgaben automatisch bei einer Arbeitnehmerveranlagung oder der Einkommen-steuererklärung berücksichtigt. Die Wohlfahrts-kasse informiert schriftlich alle Personen von der Meldung an das Finanzamt, die einen Nachkauf von Beitragszeiten getätigt haben.

Dr. Petra Hißmayr

SCHWANGERSCHAFT IST KEINE KRANKHEIT

Bestimmt kennen Sie die Situa­tion, wenn Ihnen eine Assisten­tin nach dem Urlaub eröffnet, dass sie schwanger ist: Für den Zahnarzt stellen sich dadurch große organisatorische Heraus­forderungen.

Sämtliche Assistenzarbeiten dürfen während der gesamten Schwangerschaft nicht durchgeführt werden. Somit bleiben als Einsatzmöglichkeiten für die Mitarbeiterin nur mehr die Anmeldung und das Röntgen übrig und das auch nur, wenn ein eigener Röntgenraum vorhanden ist.

Vor einigen Jahren potenzierte sich in meiner Ordination das freudige Ereignis: zwei schwangere Assistentinnen und ich als schwangere Zahnärztin, die selbstverständlich sämtliche Arbeiten machen durfte/musste. Die Patienten waren erstaunt, dass die Anmeldung mit zwei Assistentinnen besetzt war, die offensichtlich nicht ausgelastet waren. Glück-

licherweise erhielt ich Verstärkung von meinem Mann, der gerade die zahnärztliche Ausbildung an der Zahnklinik in Innsbruck abgeschlossen hatte.

Seine Kompetenzen in Mundhygiene und Assistenz konnte er erfolgreich umsetzen. Für die meisten Pa-tienten war es eine ungewollte Hypnosetechnik bei der Behandlung, da eine männliche Assistenz sehr ungewöhnlich ist. Obwohl sie mich kannten, war ich ab diesem Zeitpunkt nur mehr die „Schwester“ und mein Mann selbstverständlich der „Herr Doktor“. Also hatte ich das Glück, keine zusätzliche Assisten-tin einstellen zu müssen. Ansonsten hätte ich zwei schwangere Assistentinnen für das Sitzen in der Anmeldung und zumindest eine neue Assistentin finanzieren müssen.

Ist ja nicht so schlimm, dachte ich mir damals, denn es gibt ja jetzt das Kindergeld für alle, also auch für mich. Mein Steuerberater nahm mir ein Stück vom Glück des freudigen Ereignisses, denn offenbar war es doch nicht für alle. Da ich in der Ordination eine Vertretung hatte, die ich auch bezahlen musste,

und die monatlichen Akontozahlungen des Vertragspartners an mich überwiesen wurden, wurde aus dem Kindergeld für alle, das Kindergeld für fast alle.

Für angestellte Zahnärztinnen gelten andere Regeln, denn in einem Arbeitsverhältnis sind Arbeitnehmerinnenschutzgesetzte – so auch das Mutterschutzgesetz – anzuwenden. Das heißt, angestellte Zahnärztinnen dürfen im Falle ihrer Schwangerschaft nicht mehr am Patienten arbeiten. Zu groß ist die Gefahr, mit schädlichen Substanzen und Viren beziehungsweise Bakterien in Berührung zu kommen. Natürlich können Bakterien und Viren zwischen angestellten Schwangeren und selbst-ständigen Schwangeren nicht unterscheiden; aber

für Freiberufler gelten die Schutzbestimmungen für Arbeitnehmerinnen eben nicht.

Dankenswerterweise durfte ich mich nach der Entbindung als Kassenärztin durch Unterstützung der Landeszahnärztekammer Oberösterreich von einem Zahnarzt vertreten lassen.

Obwohl ich bis einige Wochen vor dem Geburtster-min Vollzeit gearbeitet habe (auch mit Amalgam!), habe ich drei gesunde Kinder mit intaktem Immun-system.

Mein Fazit: Schwangerschaft ist und bleibt ein freudiges Ereignis, kann aber richtig teuer werden – wenn man selbstständig ist!

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MR Dr. Friedrich Tüchler

DAS WAR 2017…

WerbekampagneDas nahende Ende des Jahres drängt mich zu einem Rückblick. Auch heuer konnten wir wieder ein längst fälliges und von den Bezirks-zahnärztevertretern im Rahmen der letztjährigen Klausur gefor-dertes Projekt in Angriff nehmen. Nachdem unsere Schule für die zahnärztlichen Assistenzen in der FAZ in vollem Umfang in Betrieb

ist, starteten wir im Frühling mit den Planungen einer Kampagne, die das Image der zahnärztlichen Assistenz attraktiver machen soll. Die Homepage der FAZ wurde völlig neu gestaltet, in einer Form, die insbesondere für Mobiltelefone zeitgemäß ist und die Bedienung stark vereinfacht. Gleichzeitig damit wurde der Auftritt bei der Berufsmesse in Wels mo-dernisiert, Flyer für diese Messe und für die Auflage in unseren Ordinationen, sowie attraktive Plakate gestaltet. Damit ist das Thema zwar noch nicht zur Gänze abgearbeitet, doch der Großteil ist bereits geschafft.

NDZNachdem nun die nötigsten Projekte der letzten Jah-re erarbeitet worden sind und sich bisher sehr be-währen, ist es Zeit, Bilanz zu ziehen. Das Notdienst-zentrum läuft organisatorisch und wirtschaftlich sehr zufriedenstellend. Dies haben wir der umsich-tigen Leitung und den engagierten Mitarbeitern und Mitarbeiterinnen zu verdanken. Als ausgegliederte Gesellschaft kann sich das NDZ jedoch nicht darauf verlassen, dass die Landeszahnärztekammer ihr zu jeder Zeit in jeder Höhe finanziell unter die Arme greift. Umso wichtiger ist es, dass die nötigen Inves-titionen und Rücklagen, die in schlechteren Jahren nötig sein könnten, auch aus dem laufenden Betrieb erwirtschaftet werden. Solange sich die Rahmenbe-dingungen nicht ändern, sehe ich aber sehr positiv in die Zukunft.

Die Errichtung eines weiteren Notdienstzentrums in Oberösterreich ist derzeit nur eine Illusion. Der einzig sinnvolle Standort, um auch ein entsprechen-des Einzugsgebiet zu haben, ist Wels. Die zu geringe Entfernung zu Linz würde das bestehende Linzer NDZ konkurrenzieren und diesem Umsatzrückgän-ge bescheren. Einerseits ist ein täglicher Betrieb in

einer Einrichtung außerhalb von Linz aus personel-len Gründen nicht machbar, andererseits wäre ein weiteres Notdienstzentrum durch den Betrieb nur an den Wochenenden nicht zu finanzieren.

FAZDas Aus- und Fortbildungszentrum im UKH ent-wickelt sich besser und besser. Die Schule für die zahnärztliche Assistenz platzt aus allen Nähten. Derzeit führen wir zwölf Klassen, eine kommende Änderung der Ausbildungsordnung zwingt uns zur räumlichen Erweiterung. Dies kostet viel Geld, welches wir auf Dauer sicherlich nicht nur durch die Kursgebühren, die der Dienstgeber zu entrichten hat, erwirtschaften sollten. Ein zusätzlicher Anreiz für diese Ausbildung könnte die geplante Einführung der Berufsreifeprüfung sein. Bleibt abzuwarten, ob uns dies, im Zusammenspiel mit unserer Image-kampagne, in den nächsten Jahren einen erhöhten Zustrom qualifizierterer Bewerbungen bringt.

ZÄKSpätestens jetzt, da manche Banken damit begin-nen, Negativzinsen (!) einzuheben, sind wir uns ganz sicher, dass es richtig war, eine eigene Immobilie für unser Kammeramt erworben zu haben. Das an-fänglich großzügig erscheinende Platzangebot wird reichlich ausgenützt. Der große Seminarraum ist für so manche Veranstaltung bereits wieder zu klein, einen Ausbau wird es aber hier nicht geben können.

KammerbeitragDie Errichtung und der laufende Betrieb unserer gesamten Einrichtungen haben unsere Rücklagen ganz ordentlich reduziert, sodass wir nun erstmals seit 2006 eine echte Beitragserhöhung umsetzen müssen. Nach umfangreichen Berechnungen habe ich deshalb dem Landesausschuss am 8. November 2017 den Vorschlag unterbreitet, den Beitrag der Landeszahnärztekammer OÖ folgendermaßen zu erhöhen: den Beitragssatz von 2,2% auf 2,5% und die Höchstbemessungsgrundlage von 60.000 auf 70.000. Der Beschluss erfolgte einstimmig. Somit beträgt unser Beitrag zur Landeskammer ab 1.1. 2018 im Höchstfall 2,5 % von € 70.000, das sind € 1.750.-, womit wir immer noch deutlich unter dem Wert liegen, den wir zu Ärztekammerzeiten zu zahlen hatten. Die Ermäßigungsmöglichkeiten und der Bundesbeitrag bleiben unangetastet. Im Bundesländer-

Wohlfahrtskasse

vergleich haben wir uns bei den Beitragsleistungen vom 7. Platz auf den 5. Platz vorgeschoben, erfreu-licherweise noch sehr weit weg vom 1. Platz. Aller-dings behaupte ich, dass wir in Oberösterreich eines der besten Beitrags-Leistungs-Verhältnisse haben.Wir werden weiterhin mit dem Geld unserer Mitglie-der sorgsam umgehen und nur Projekte umsetzen, die der Zahnärzteschaft zum Nutzen sind. Derzeit sind zwar keine Vorhaben bekannt, allerdings kann man noch nicht voraussehen, was uns die neue Regierung bringen wird. Die Freiberufler-

kammern wird sie wohl nicht antasten.Ich darf mich an dieser Stelle bei allen unseren Mitarbeitern und Mitarbeiterinnen bedanken für die gedeihliche Zusammenarbeit, ebenso beim Steuerbüro Dr. Tissot, unseren Hausbanken und Sponsoren der Indent.

Frohe Weihnachten und einen guten Rutsch ins Jahr 2018

MR Dr. Friedrich Tüchler

Vertrauenskanzlei derLandeszahnärztekammer Oberösterreich

Schnelle, effiziente, individuelle und qualitativ hochwertige Erledigung

Kompetente Rechtsvertretung von ZahnärztInnen

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L I N z W I E NPARTN ERS AT T L E G G E R DORNINGER STE IN ER &

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Dr. Winfried SattleggerDr. Klaus DorningerDr. Klaus SteinerMag. Klaus RennerMag. Roland ZimmerhanslDr. Peter HuemerMag. Florian ObermayrDr. Gernot SattleggerMag. Manfred ArthoferMag. Dieter WächterMag. Vladimir TomaDr. Günter Tews**angestellter Rechtsanwalt

LInZAtrium City Center, Harrachstraße 6, 4020 Linz, AustriaTel.: +43 732 65 70 70-0, Fax: +43 732 65 70 70-65E-Mail: [email protected]

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Werbekampagne NDZ

ZÄKKammerbeitrag

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// INDENTINFORMATIONSMAGAZIN DER LANDESZAHNÄRZTEKAMMER FÜR OÖ INDENT // AUSGABE 10.2017

1514

WWW. ZAHNAERZTEKAMMER.AT NOTDIENSTE NOTDIENSTEÄNDERUNGEN NACH REDAKTIONSSCHLUSS FINDEN SIE AUF

Notdienste FEBRUAR 2018

Notdienste JÄNNER 2018Datum Braunau Gmunden Eferding/Grieskirchen Kirchdorf Ried/Schärding Steyr Vöcklabruck Wels

01.01.18 Dr. Hohenbichler Cornelia Dr. Gründlinger Johannes Dr. Möseneder Ernst Mag. Dr. Maier Christine DDr. Loewe Claudia-Maria Dr. Ebert Andreas Prim. Dr. Brunner Christian Dr. Schwarz Erwin Christian

06.01.18 Dr. Keiling Helge Dr. Klinkert Mary MR Dr. Pflug Reinhard Dr. Huemer Friedrich Dr. Hammel Thomas Dr. Bruneder Josef Dr. Kölbl Dominik DDr. Six Florian

07.01.18 Dr. Jechtl Christian Dr. Klinkert Mary MR Dr. Pflug Reinhard Dr. Huemer Friedrich Dr. Preisinger Wolfgang Dr. Bruneder Josef Dr. Kölbl Dominik DDr. Six Florian

13.01.18 Dr. Kaltenhauser Arno DDr. Lahner Christoph Dr. Mayr Roswitha Dr. Fürst Ulrich Dr. Tschauner Kay

14.01.18 Dr. Kaltenhauser Arno DDr. Lahner Christoph DDr. Robatscher Peter Dr. Berger Renate Dr. Moser Sieglinde Dr. Mayr Roswitha Dr. Fürst Ulrich Dr. Tschauner Kay

20.01.18 Dr. Kraut Carmen Dr. Prochazka-Angerer Christine Dr. Waldenberger Othmar DDr. Zaruba Peter Dr. Brand-Bloier Ulrike DDr. Thaler Herfried

21.01.18 Dr. Kraut Carmen Dr. Prochazka-Angerer Christine Dr. Letsch Christoph Dr. Berger Renate Dr. Rathmayr Ursula DDr. Zaruba Peter Dr. Brand-Bloier Ulrike DDr. Thaler Herfried

27.01.18 Dr. Kurz Caroline Dr. Bendas Günther Dr. Frey Gerald Dr. Eder-Resch Karin Dr. Vorauer Andrea

28.01.18 Dr. Kurz Caroline Dr. Bendas Günther Dr. Letsch Gerald Dr. Czajlik Laszlo Dr. Reich Roland Dr. Frey Gerald Dr. Eder-Resch Karin Dr. Vorauer Andrea

Datum Braunau Gmunden Eferding/Grieskirchen Kirchdorf Ried/Schärding Steyr Vöcklabruck Wels

03.02.18 Dr. Leidl Johann Dr. Doederlein Katharina Dr. Isabella Grabherr Dr. Grubinger Johann Dr. Wartinger Walter

04.02.18 Dr. Leidl Johann Dr. Doederlein Katharina Dr. Prinz Thomas Dr. Dorninger Armin MR Dr. Friedrich Tüchler Dr. Isabella Grabherr Dr. Grubinger Johann Dr. Wartinger Walter

10.02.18 Dr. Oberndorfer Ernst Dr. Schwarz Marianne Dr. Petra Hißmayr ZÄ Sulik Petra Dr. Zebuhr Yorck

11.02.18 Dr. Oberndorfer Ernst Dr. Schwarz Marianne Dr. Letsch Christoph Dr. Florian Lilla Julia Dr. Wolfgang Berndorfer-Wutzl Dr. Petra Hißmayr ZÄ Sulik Petra Dr. Zebuhr Yorck

17.02.18 Dr. Steckenbauer Roger Dr. Panuschka Susanne DDr. Xenia Mayrweg Dr. Grabner Eugen Dr. Maier Harald

18.02.18 Dr. Steckenbauer Roger Dr. Panuschka Susanne DDr. Robatscher Peter Dr. Huemer Friedrich Dr. Thomas Enzfelder DDr. Xenia Mayrweg Dr. Grabner Eugen Dr. Maier Harald

24.02.18 Dr. Stigler Hermann Dr. Kiehas Reinhard MR Dr. Helmut Lechner Dr. Sterrer Peter Dr. Marszycki Lukas

25.02.18 Dr. Stigler Hermann Dr. Kiehas Reinhard Dr. FRANK Peter Dr. Häupl Angelika Dr. Thomas Fischer MR Dr. Helmut Lechner Dr. Sterrer Peter Dr. Marszycki Lukas

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Tissot

DIE STEUERLICHE ABZUGSFÄHIGKEIT VON ZAHNÄRZT LICHEN BEHANDLUNGEN, ANDEREN KRANKHEITS KOSTEN UND AUSGABEN IM ZUSAMMENHANG MIT KURAUFENTHALTEN

Zahnärztliche Behand­lungen und andere Krankheitskosten können in aller Regel in der Form von „außerge­wöhnlichen Belastungen“

steuerlich berücksichtigt werden.

Damit solche außergewöhnlichen Belastungen tat-sächlich zu einer Steuerersparnis führen, müssen jedoch einerseits bestimmte Voraussetzungen erfüllt sein und andererseits die entstandenen Kosten grds. einen bestimmten Grenzwert (Selbst-behalt) überschreiten. Ohne weitere Voraus-setzungen können zahnärztliche Behandlungen und andere Krankheitskosten nur dann geltend gemacht werden, wenn ein eindeutiger Zusam-menhang zwischen dem Beruf und der Krankheit gegeben ist. Trifft dies zu, sind die diesbezügli-chen Kosten als „Werbungskosten“ iZm der be-ruflichen Tätigkeit steuerlich abzugsfähig. Zumal in der Praxis Krankheitskosten aber regelmäßig dem Bereich der außergewöhnlichen Belastungen (und nicht jenem der berufsbedingten Werbungs-kosten) zuzuordnen sind, beschäftigt sich der nachfolgende Beitrag mit den Voraussetzungen zur Geltendmachung von Krankheitskosten als außergewöhnliche Belastungen.

Außergewöhnliche BelastungUm eine Ausgabe als außergewöhnliche Be-lastung steuerlich geltend machen zu können, müssen folgende grundlegende Voraussetzun-gen vorliegen: Einerseits haben die tatsächlich angefallenen Kosten zu einer wirtschaftlichen Belastung des Steuerpflichtigen zu führen. Diese Belastung muss außergewöhnlich sein. Sind die betreffenden Ausgaben höher als im Vergleich zum Durchschnitt der Steuerpflichtigen gleicher Einkommens- und Vermögensverhältnisse, ist in diesem Zusammenhang von Außergewöhnlich-

keit auszugehen. Neben der Außergewöhnlichkeit der Belastung ist es ebenso erforderlich, dass diese zwangsläufig entsteht und sich der Steu-erpflichtige den nachteiligen finanziellen Konse-quenzen nicht entziehen kann. Zuletzt muss die außergewöhnliche Belastung (iZm Krankheits- und Kur kosten) die wirtschaftliche Situation des Betroffenen erheblich beeinträchtigen.

Eine solche Beeinträchtigung ist dann gegeben, wenn ein sog. „Selbstbehalt“ überschritten wird. Dieser Selbstbehalt ist vom Einkommen der betroffenen Person abhängig und kann wie folgt zusammengefasst werden:

Einkommen von Selbstbehalt vom Einkommen

höchstens EUR 7.300,00 6%

mehr als EUR 7.300,00

bis EUR 14.600,00 8%

mehr als EUR 14.600,00

bis EUR 36.400,00 10%

mehr als EUR 36.400,00 12%

Der Selbstbehalt vermindert sich um je 1 %, wenn der Alleinverdiener- oder Alleinerzieherabsetzbe-trag zusteht, sowie für jedes Kind. Weiters vermin-dert sich der Selbstbehalt auch dann, wenn kein Alleinverdiener- oder Alleinerzieherabsetzbetrag zusteht, die Einkünfte des (Ehe-)Partners jedoch weniger als EUR 6.000,00 im Jahr betragen.

Beispiel:Ein Steuerpflichtiger unterzog sich im Jahr 2016 einer medizinisch notwendigen, aufwändigen Gebisssanierung, die ihm nach Abzug des Ersat-zes der Krankenkasse Kosten von EUR 10.000,00 verursachte. Das Einkommen des Steuerpflich-

tigen hat im Jahr 2016 EUR 60.000,00 betragen. Der Steuerpflichtige hat ein Kind und ihm steht der Alleinver-dienerabsetzbetrag zu.

Die medizinisch indizierte Gebisssanierung stellt eine außergewöhnliche Belastung dar. Für diese ist ein Selbst-behalt anzusetzen, der sich folgendermaßen berechnet: – Das Einkommen vor Abzug

der außergewöhnlichen Belastung beträgt EUR 60.000,00.

– Der zu tragende Selbst-behalt beträgt bei diesem Einkommen daher grds. 12 %.

– Da dem Steuerpflichtigen der Alleinverdiener-absetzbetrag zusteht und der Steuerpflichtige ein Kind hat, vermindert sich der Selbstbehalt um insgesamt 2%, sodass dieser nur mehr 10% des Einkommens (= EUR 6.000,00) beträgt.

Der Steuerpflichtige kann somit im Jahr 2016 einen Betrag von EUR 4.000,00 (= Gesamtkosten iHv EUR 10.000,00 – Selbstbehalt iHv EUR 6.000,00) als außergewöhnliche Belastung steuerlich absetzen.

Zahnärztliche Behandlungen und andere KrankheitskostenZahnärztliche Behandlungen und andere Krank-heitskosten können nur dann als außergewöhnli-che Belastungen anerkannt werden, wenn nach-weislich eine Krankheit vorliegt, die Behandlung in direktem Zusammenhang mit dieser Krankheit steht und überdies eine Maßnahme zur Linde-rung bzw. Heilung der Krankheit in Anspruch genommen wird. Dabei ist nicht maßgeblich, ob die Krankheit vom Steuerpflichtigen schuldhaft herbeigeführt wurde (z.B. Drogensucht, Alko-holismus). Nichtabzugsfähige Krankheitskosten sind insbesondere jene, die der Vorbeugung von Krankheiten dienen oder die durch nichtärztli-ches Personal ausgeführt werden (es sei denn, es handelt sich um ärztlich verschriebene Leistungen oder teilweise von der Sozialversicherung ersetzte Aufwendungen).

Im Zusammenhang mit einer Krankheit sind etwa absetzbar:

– Zahnarzt- und Krankenhaushonorare,– Aufwendungen für Medikamente und Heil-

behandlungen (einschl. medizinisch verordnete homöopathische Präparate),

– Rezeptgebühren,– Aufwendungen für Heilbehelfe (Zahnersatz,

Sehbehelfe, Prothesen etc.) und– Kosten für Fahrten zum Zahnarzt bzw. ins

Krankenhaus.

Obige Aufwendungen dürfen allerdings nur insoweit in Abzug gebracht werden, als diese die Kostenersätze aus der gesetzlichen bzw. freiwilli-gen Krankenversicherung übersteigen. Außerdem muss die Notwendigkeit einer Heilbehandlung vom behandelnden (Zahn-)Arzt durch ein Attest bestätigt werden. Dieses sollte eine konkrete Ver-schreibung im Sinne einer verbindlichen Anord-nung als Teil eines medizinischen Behandlungs-planes enthalten. Atteste, die lediglich aussagen, dass der Patient gewisse Medikamente einnehmen soll (kein Verbindlichkeitscharakter, kein Behand-lungsplan), können unter Umständen zu einer steuerlichen Nichtanerkennung der Krankheits-kosten führen.

KurkostenKurkosten dürfen nur dann als außergewöhnliche Belastungen berücksichtigt werden, wenn der Kur-aufenthalt in direktem Zusammenhang mit einer Krankheit steht, aus medizinischen Gründen zur Heilung oder Linderung der Krankheit nachweis-lich notwendig ist und prinzipiell unter ärztlicher Aufsicht erfolgt. Mit einer ärztlichen Bestätigung müssen die Notwendigkeit der Reise, die Dauer und das Reiseziel nachgewiesen werden. Hierbei ist allerdings Vorsicht geboten. Erfolgt eine solche Bestätigung nämlich nur für die Therapien an sich, kann es sein, dass zwar die Kosten für die medizi-nische Betreuung und die Kurmittel, nicht jedoch die Kosten für die Reise und das Zimmer als außer-gewöhnliche Belastungen anerkannt werden.

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1918

Das Zahnärztliche Notdienstzentrum ist eine Serviceeinrichtung der Landeszahnärzte­kammer Oberösterreich.

Im NDZ der Landeszahnärztekammer OÖ im UKH Linz werden

Schmerz- bzw. Notfallpatienten außerhalb der Öffnungszeiten

zahnärztlicher Ordinationen behandelt.

Inhaber einer E­Card können im zahnärztlichen Notdienstzentrum

Kassenleistungen ohne weitere Kosten in Anspruch nehmen!

Unsere Öffnungszeiten sind: Montag bis Sonntag: 20-24 Uhr

Zusätzlich an Samstagen, Sonn- und Feiertagen: 8-14 Uhr

E-Mail: [email protected]

Zahnschmerzen . . . ausgerechnet abends oder am Wochenende!

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2120

Online-Ausschreibungen von Kassenplanstellen

für Vertragszahnärzte und Vertragskieferorthopäden

Ausschreibungen von Kassenplanstellen für Vertrags-zahnärzte und Vertragskieferorthopäden der oberöster-reichischen §2-Krankenversicherungsträger werden im Einvernehmen zwischen der Landeszahnärztekammer für OÖ und der OÖ Gebietskrankenkasse sowie in Ab-stimmung mit den Sonderversicherungsträgern (VAEB, BVA, SVA) ausschließlich auf der Homepage der Landes-zahnärztekammer für OÖ veröffentlicht, und zwar unter:

www.zahnaerztekammer.at dort unter Oberösterreich/ZahnärztInnen/Kassenplanstellen.

Link: http://ooe.zahnaerztekammer.at/zahnaerztinnen/kassenplanstellen/kassenplanstelle-zmk/

Ein Hinweis auf die Ausschreibung erfolgt auf der Home-page der OÖ Gebietskrankenkasse. Weiters wird der Ausschreibungstext auf Ersuchen eines Bewerbers auch postalisch zugesandt.

Die Frist für die Einreichung der Bewerbungsunterlagen (= Bewerbungsfrist) beträgt 4 Wochen ab Veröffentli-chung der Ausschreibung der Kassenplanstelle auf der Homepage der Kammer.

Die Bewerber haben zwingend den zwischen Kammer und Kasse abgestimmten Bewerbungsbogen bzw. KFO-Bewerbungsbogen für die Bewerbung zu verwen-den. Die Bewerbungsbögen stehen zum Download unter folgender Adresse bereit: www.zahnaerztekammer.at dort unter:

Bewerbungsbogen allgemein: Oberösterreich/ZahnärztInnen/Kassenplanstellen/Kassenplanstellen Zahn-, Mund- und Kieferheilkunde/Bewerbung

KFO-Bewerbungsbogen: Oberösterreich/ZahnärztInnen/Kassenplanstellen/ Kassenplanstellen Kieferorthopädie/Bewerbung

und werden auf Ersuchen auch zugesandt.

Sämtliche Bewerbungsunterlagen und alle für die Bewerbung relevanten Urkunden bzw. Unterlagen müssen schriftlich bis zum Ende der Bewerbungsfrist in der Landeszahnärztekammer innerhalb der Bürozei-ten von Montag bis Donnerstag von 8.00 bis 15.00 Uhr eingelangt sein. Jenen Urkunden, die nicht in deutscher Sprache verfasst sind, ist eine beglaubigte Übersetzung beizuschließen. Als Einlangungs-datum gilt das Datum des Eingangsstempels der Landeszahnärztekammer.

Bewerbungen, • die nach Ablauf der Bewerbungsfrist eingereicht

wurden, oder• für die nicht der oben genannte Bewerbungsbogen

verwendet wurde oder• bei denen der Bewerbungsbogen völlig mangelhaft

ausgefüllt eingereicht wurde, werden aus dem Bewerbungsverfahren ausgeschieden und nicht berücksichtigt.

Für die Punkteberechnung werden nur die Angaben auf dem (KFO)-Bewerbungsbogen herangezogen, sofern diese richtig sind bzw. entsprechend nachgewiesen wur-den. Fehlen Angaben auf dem (KFO)-Bewerbungsbogen, werden diese Punkte nicht bei der Bewertung berück-sichtigt, und zwar auch dann nicht, wenn Nachweise für die jeweiligen Sachverhalte der Bewerbung beigelegt wurden.

Von Kammer und Kasse werden keine Ergänzungen fehlender Angaben vorgenommen.

Die Auswahl des Vertragspartners erfolgt unter An-wendung der jeweiligen Richtlinie für die Auswahl von Vertragszahnärzten bzw. Vertragskieferorthopäden.

Die Bewerber werden vom Ergebnis des Punkteberech-nungsverfahrens in der Regel binnen zwei Wochen nach Bewerbungsfristende schriftlich informiert.

Bei Fragen zu konkret ausgeschriebenen Kassenplan-stellen oder zum Bewerbungsverfahren informieren Sie gerne:seitens der OÖ Gebietskrankenkasse:Frau Iris Link, jeweils Montags und Mittwochs, Tel.-Nr.: 057807-104823, E-Mail: [email protected] undseitens der Landeszahnärztekammer für OÖ:Frau Mag. Petra Eigruber, Tel.-Nr.: 050511-4012, E-Mail: [email protected].

Für die OÖ §2-Krankenversicherungsträger:OÖ GebietskrankenkasseDer Obmann: Albert Maringer eh.Die leitende Angestellte: Mag. Dr. Andrea Wesenauer eh.

Landeszahnärztekammer für OÖDer Präsident: OMR Dr. Hans Schrangl eh.

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Montagbewerben

Immer mehr Menschen in Österreich nutzen George.George. Das modernste Banking Österreichs. sparkasse-ooe.at

Was zählt, sind die Menschen.

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FORTBILDUNGS- PROGRAMM

Internes

2018 22. Jahreskongress der Österreichischen Gesellschaft für Mund­, Kiefer­ und Gesichtschirurgie

„Herausforderungen und Komplikationen“Tagungspräsident Prim. DDr. Michael MALEK

Ort Kur- und Kongresszentrum Bad Hofgastein, Tauernplatz 1, 5630 Bad Hofgastein

Termin 30. Jänner bis 02. Februar 2018

Kongresssekretariat Karin Eichinger, Kepler Universitätsklinikum Linz , Abteilung für Mund,- Kiefer- und Plastische Gesichtschirurgie, Krankenhausstraße 9, 4020 Linz, Tel.: +43 (0) 664/5217171, Fax.: +43 (0) 732/782170, E-mail: [email protected], www.mkg-kongress.at

Information ÄRZTEZENTRALE MED.INFO, Helferstorferstraße 4, A-1011 Wien, Tel.: (+43/1) 531 16 – 48 ,Fax: (+43/1) 531 16 – 61, ,E-mail: [email protected]

47. Internationale Kieferorthopädische FortbildungstagungThemen Kieferorthopädie und Kinderzahnmedizin – Juvenile Idiopathische Arthritis – 2-D-Lingual –

Craniomandibuläre Dysfunktionen – Brackettfreie Kieferorthopädie / www.oegkfo.at

Datum 3. – 10. März 2018

Ort K3 Kitzkongress, Josef-Herold-Straße 12, 6370 Kitzbühel

Veranstalter Österreichische Gesellschaft für Kieferorthopädie

Tagungsleitung Univ.-Prof. Dr. Adriano Crismani, Priv.-Doz. Dr. Brigitte Wendl, o. Univ.-Prof. Dr. Hans-Peter Bantleon

Tagungsbüro Tel.: +43/676/4360730, E-Mail: [email protected]

Information ÄRZTEZENTRALE MED.INFO, Helferstorferstrasse 4, 1014 Wien, AustriaTel.: (+43/1) 531 16 - 38, Fax: (+43/1) 531 16 - 61, E-Mail: [email protected]

ÖGZMK OÖ in Zusammenarbeit mit Komet Dental

Maschinelle Wurzelkanalaufbereitung Praxiskurs EndodontieReferent Dr. Günther Stöckl

Datum Freitag, 09. März 2018, 14.00 – 19.30 Uhr

Ort Seminarraum der AUVA im UKh Linz

Anmeldung schriftlich (per Post, Fax oder E-Mail) an: ÖGZMK OÖ – Österreichische Gesellschaft für Zahn-, Mund- u. Kieferheilkunde OÖ, Fortbildungs akademie ZAHN im UKH Linz, Garnisonstraße 7/1, 4017 Linz, Karin Eichinger, Tel: 0664 521 71 71 (Di und Do, 9.00 – 14.00 Uhr Weitere Informationen unter www.oegzmkooe.at

ÖGZMK OÖ

Zahnmedizinischer Prophylaxekurs für ZAssKursleitung Dr. Karl Heinz Kolndorffer

PAss Monika Oberhaidinger

Ort Fortbildungsakademie ZAHN im UKh Linz

Garnisonstraße 7/1, 4010 Linz

Datum 1. Teil: 10.03.2018 von 08.30 – 17.00 Uhr

2. Teil: 24.03.2018 von 08.30 – 16.00 Uhr

Anmeldung schriftlich (per Post, Fax oder E-Mail) an: ÖGZMK OÖ – Österreichische Gesellschaft für Zahn-, Mund- u. Kieferheilkunde OÖ, Fortbildungs akademie ZAHN im UKH Linz, Garnisonstraße 7/1, 4017 Linz, Karin Eichinger, Tel: 0664 521 71 71 (Di und Do, 9.00 – 14.00 Uhr Weitere Informationen unter www.oegzmkooe.at

Hinweis Dieser Prophylaxekurs entspricht nicht den Erfordernissen für eine Weiterbildung inder Prophylaxeassistenz gem. §85 ZÄG; die Absolvierung dieses Kurses berechtigt dahernicht zur Ausübung der Prophylaxeassistenz

ÖGZMK OÖ in Zusammenarbeit mit GC Dental

Biokompatible und langlebige Restaurationen mit Glasionomeren/Glashybrid

Referent Dr. Raimond van Duinen

Datum Mittwoch, 14.03.2018

ab 19.00 Uhr

Ort Veranstaltungsraum der AUVA im UKh Linz

Garnisonstraße 7/1, 4010 Linz

Anmeldung schriftlich (per Post, Fax oder E-Mail) an: ÖGZMK OÖ – Österreichische Gesellschaft für Zahn-, Mund- u. Kieferheilkunde OÖ, Fortbildungs akademie ZAHN im UKH Linz, Garnisonstraße 7/1, 4017 Linz, Karin Eichinger, Tel: 0664 521 71 71 (Di und Do, 9.00 – 14.00 Uhr Weitere Informationen unter www.oegzmkooe.at

Österreichischer Zahnärztekongress 2018Generalthema „Wieviel Chirurgie braucht die Zahnheilkunde?!“

Kongresspräsident DDr. Michael Malek

Ort / Termin Palais Kaufmännischer Verein Linz

04.10. – 06.10.2018

Information [email protected]

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2524

Wohnsitz-zahnärzte:

Dr. Kristin GrimmTel.: 0660 / 480 67 94

Dr. Lucia WeberWels, Wels [email protected].: 0676 / 375 24 46

Dr. Frieder [email protected].: 0699 / 150 22 452

Dr. Gregor [email protected].: 0660 / 417 39 94

DDr. Julia [email protected] OÖTel.: 0664 / 4414353

Niedergelassene Zahnärzte:

Dr. Lisa [email protected].: 0699 / 103 331 21

Dr. Wissam ChallahLinz Stadt und Linz LandTel.: 0676 / 961 17 64

Dr. Kahled ChallahLinz Stadt und Linz [email protected].: 0699 / 109 586 66

Dr. Jörg Schneeweiß Tel.: 0699 / 114 119 68

Dr. Andreas [email protected].: 0699 / 198 988 00

Dr. Walther [email protected].: 0664 / 40 300 73

Angestellte Zahnärzte:

Dr. Manuel [email protected].: 0664 / 914 38 16

Dr. Carina [email protected].: 0650 / 366 35 22

DDr. Darius KerschbaumerVertretung in Ganz OÖ[email protected].: 0650 / 440 57 58

Dr. Elisabeth StadlbauerTel: 0676 / 633 42 55

Dr. Joanna BereckiLinz und Linz [email protected].: 0676/6902557

Dr. Coniosi [email protected]: 0699 / 170 49 299

Dr. Lavinia KrenmayrVertretung in ganz OÖ[email protected].: 0650 / 777 11 88

Dr. Eidenberger [email protected].: 0664 / 92 55 886

Dr. Florentina BarsaWels [email protected].: 0681 / 815 45 077

Sollten Sie selbst Vertre-

tungen anbieten wollen,

melden Sie sich bei der

Zahnärztekammer OÖ:

Frau Leeb

Tel.: 050/511/4010

Fax: 050/511-4014,

Mail: [email protected]

aerztekammer.at

Internes

PRAXISVERTRETER

Dr. Markus Streinz [email protected].: 0699 / 106 74 635

Notdienstvertretung:

Dr. Samer [email protected].: 0676 / 755 43 65

OA Dr. Yorck [email protected].: 0681 / 204 596 39

Standesveränderungen (November 2017)

Titel Vorname Nachname Strasse Plz Ort Status

Dr. Roland Schuster Ziegeleistraße 72 4020 Linz ng

DDr. Astrid Scholl Museumstraße 15 Top 12 4020 Linz WSZ

Dr. Eva Homolka-Fasching Landstraße 49 4020 Linz a.o.

Dr. Tilla Baumann Mitterweng 42 4582 Edlbach gestrichen

Bezirk Niedergelassene Zahnärzte (ng)

Angestellte Zahnärzte (ag)

ng und ag Wohnsitz zahnärzte (WSZ)

Gesamt

Braunau 26 4 2 0 32

Eferding 9 0 3 0 12

Freistadt 15 3 3 2 23

Gmunden 42 10 3 1 56

Grieskirchen 17 0 2 0 19

Kirchdorf 19 0 1 2 22

Linz 104 46 19 7 176

Linz Land 46 0 2 2 50

Perg 18 0 5 0 23

Ried 24 0 0 1 25

Rohrbach 21 0 0 0 21

Schärding 19 2 1 4 26

Steyr Stadt 19 9 4 1 33

Steyr Land 14 0 0 2 16

Urfahr Umgebung 30 0 0 1 31

Vöcklabruck 43 3 6 2 54

Wels Stadt 26 13 7 0 46

Wels Land 20 0 0 2 22

Gesamt 512 90 58 27 687

Standesmeldungen (November 2017)

ng = niedergelassene Zahnärzte, WSZ = Wohnsichtzahnärzte, a.o. = außerordentliches Mitglied

DIE LANDESZAHNÄRZTEKAMMER GRATULIERT: Folgende KollegInnen haben das Fortbildungs-Diplom abgelegt:

Zahnärztliches Fortbildungsdiplom für Kieferorthopädie:Dr. Reinhard Kiehas

HERZLICHEN GLÜCKWUNSCH

Zahnärztliches Fortbildungsdiplom:DDr. Klaus HuberDr. Martin VorauerDr. Miro MirkovicDr. Bernadette Bammer­PiseckyDr. Andreas MayrDr. Helmuth TrabyPrim. Dr. Christian BrunnerDDr. Wolfgang FreudenthalerDDr. David­Darius KerschbaumerDDr. Angela PreinerstorferDr. Rositsa Gogova

Zahnärztliches Fortbildungsdiplom für Implantologie:Dr. Martin VorauerDr. Hans­Dieter JauernikDDr. David­Darius Kerschbaumer

Zur Info: Kurstermine werden zeitgerecht bekanntgegeben (INDENT und FAZ-Homepage)

PAss-Kurseim Frühjahr und Herbst

2019

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OMR Dr. Hans SchranglPräsident

MR DDr. Klaus WildForensik

Dr. Herbert GusenleitnerKieferorthopädie

Dr. Petra HißmayrFrauenangelegenheiten

MR Dr. Günter GottfriedVizepräsident

MR Dr. Friedrich TüchlerFinanzen

MR Dr. Thomas SchmidingerQualitätssicherung & Prophylaxe

Prim. MR Dr. Reinhard BauerNotdienst

Mag. Dr. Roland BühlerÖffentlichkeitsarbeit

Ihre Bezirks zahnärztevertreterSchärding:Dr. Sieglinde MoserOMR Dr. Wolfgang Koller

Ried:MR Dr. Günter GottfriedMR Dr. Friedrich Tüchler

Kirchdorf:Dr. Friedrich PramhoferDr. Heribert Medweschek

Braunau:Dr. Gerald FeldbacherDr. Wolfgang Bleckenwegner

Wels-Stadt:MR Dr. Thomas SchmidingerDr. Wolfgang Schlecht

Wels-Land:MR Dr. Gustav LeitnerDr. Georg Kilbertus

Eferding:Dr. Josef HehenbergerDr. Felix Bernauer

Freistadt:Dr. Michael PirklbauerDDr. Wolfgang Freudenthaler

Gmunden:DDr. Angela Preinerstorfer

Grieskirchen:MR Dr. Reinhard PflugDDr. Wolfgang Veit

Linz-Land:Dr. Georg KöstlerDr. Rudolf Artner

Linz-Stadt:MR DDr. Klaus WildPrim. MR Dr. Reinhard Bauer

Perg:Dr. Thomas PirklbauerDr. Martin Pirklbauer

Rohrbach:ZÄ Ditcheva MariaDr. Kepplinger Erik

Steyr-Land:Dr. Andreas EbertDr. Helmut Lechner

Steyr-Stadt:Dr. Helmut LechnerDr. Petra Hißmayr

Urfahr-Umgebung:Dr. Günther Schneitler

Vöcklabruck:Bezirkszahnärtzevertreter und -stellvertreter gesucht!

www.zahnaerztekammer.at

Zahnarzt/Zahnärztin zur Mitarbeit /

Nachfolge gesucht

Assistentin / Auszubildende gesucht

Für unsere junge, moderne Zahn-arztpraxis in Sankt Martin im Innkreis suchen wir auf Vollzeitbasis und ehestmöglich eine zahnärztliche Assistentin oder Auszubildende mit Interesse für PAss Fortbildung bzw. ausgebildete PAss. Bezahlung über KV möglich (KV 1.300 Euro brutto für 40 Wochenstunden im 1. und 2. Berufsjahr + 20%igem Zuschlag für ausgebildete PAss bei Ausübung der Tätigkeit von mind. 25% der Arbeits-zeit). Ihre Bewerbung senden Sie bitte per Mail an: [email protected]

Suche ab sofort eine zahnärztliche Assistentin mit Berufserfahrung als Voll - oder Teilzeitkraft. Die Dienstzei-ten sind variabel und auch außerhalb der Kernzeiten möglich. Entlohnung nach KV (KV 1300 € brutto für 40 Wo-chenstunden im 1. und 2. Berufsjahr). Bereitschaft zur Überzahlung bei entsprechender Qualifikation.Bewerbungen bitte an:Dr. Ingrid Doneus, Hauptstrasse 294224 Wartberg ob der AistTelefon: 07236 / 76 100, oderE-Mail: [email protected]

Ordination gesucht

Suche Ordination für Vertretungstä-tigkeiten/Jobsharing im Raum Linz, Linz-Land, Freistadt und Urfahr-Um-gebung. Tel.: 0664/102 47 90, Mail: [email protected]

Vertretung oder Jobsharing Partner für Ordination im Bezirk Kirchdorf gesucht - Tel.: 0664/63 62 359

OÖ Lenzing ATTERSEENÄHEWegen Pensionierung Dez.2017Schöne, helle großzügige 145m² Ordi-nation günstig (Euro 40000,-) abzugeben. 2 Behandlungsstühle + Prophylaxestuhl. Tel.: 07672/95411, E-Mail: [email protected]

Suche Vertretungstätigkeit/Jobsharing mit späterer Ordinationsübernah-me im Bereich Oberösterreich bis Salzburger Land ab dem 01. 01. 2018, nach Absprache evtl. früher. E-Mail: [email protected]

Biete versiertem Kieferchirurgen und Kieferorthopäden Mitarbeitsmöglich-keit in gut eingeführter Ordination. Kontaktaufnahme mit Telefonnum-mer unter [email protected]

Bad Ischl, Ordination mit drei Einhei-ten, dz. alle Kassen zu übergeben. Kontakt: 0664 /1817 007, [email protected]

Modere Praxis in 4644 abzugeben, derzeit alle Kassen, 3 Räume (Hygiene ,Technik), alles digital, ab 2018 abzuge-ben. Tel: 07615/2403

Private Zahnpraxis Dr.Guserl & Kolle-gen im Herzen von Linz sucht zur Ver-stärkung unseres Ärzteteams eine/n Kollegen/in zur langfristigen Mitarbeit. Wir bieten Kompetenz im Bereich ästhetische Zahnmedizin, Implantate, Narkose/ Lachgasbehandlungen, Parodontologie und Prothetik. Teil- oder Vollzeit möglich. Wir freuen uns auf ein Gespräch mit dir! Anfragen bitte unter [email protected] oder 0676/797 11 60. Nähere Infos auch unter www.diezahnpraxis.at

Wegen Pensionierung suche ich ab Ende 2018 für meine seit 30 Jahren bestehende zahnärztliche Kassen-praxis eine/n Nachfolger/in. Linz-Süd, Mietobjekt ca. 100 m², zwei Ordinati-onsräume. Tel.: 0664/4507503

Dringend Karenzvertretung/Jobsha-ring Partner für Kassenordination im Bezirk Kirchdorf gesucht.Gute Deutschkenntnisse und Be-rufserfahrung erwünscht. Anfragen bitte unter 0664/6362359.

Wir sind übersiedelt! Suche deshalb ab sofort eine Zahnärztin/ einen Zahnarzt als Mieter für eine 185m² große bestens eingerichtete Zahn-ärztliche Ordination mit 5 Behand-lungseinheiten in Vöcklabruck am alten Ordinationsstandort. Infos unter 0664/4026989.

Wegen Pensionierung 2018 Nachfol-ger für Zahnarztpraxis in Linz-Land gesucht. Jobsharing bevorzugt. Tel: 0699/18131737

Ich suche für meine Praxis in Schwa-nenstadt eine Kollegin oder einen Kollegen, die/der in meine Ordination einsteigen und sie später überneh-men möchte. Meine Praxis ist gut ausgestattet und sehr gut eingeführt. Bezüglich der möglichen Einstiegs- bzw. Übernahmeszenarien bin ich fle-xibel und freue mich auf Ihre Anfrage. Email.: [email protected]

Der Vorstand der Zahnärztekammer

Die Referate der Zahnärztekammer

Ihre Ansprechpartner in der Kammer

GRATIS-Kleinanzeige für ZAHNÄRZTE

Zuständig für Sie ist: Frau Eveline Leeb, Tel.: 050511 4010, Fax: 050511 4014, [email protected] kammer.at

GRATIS-Kleinanzeige für ASSISTENTINNEN > Zuständig für Sie ist: Frau Elke Badegruber-Pfender, Tel.: 050511 4022, Fax: 050511 4021, [email protected] kammer.at

HINWEIS: auf der Homepage www.fortbildungsakademie-zahn.at > Jobbörse finden Sie ALLE aktuellen Inserate!

Für unsere Ordination suchen wir zum ehestmöglichen Eintritt: eine zahnärzt-liche AssistentIn mit Berufserfahrung , sowie eine Auszubildende. Bezahlung je nach Qualifikation (KV 1.300 € brutto für 40 Wochenstunden im 1. und 2. Berufsjahr, bzw. 471 € brutto für 40 Wochenstunden im 1. Ausbildungs-jahr). Ihre Bewerbung mit Lebenslauf, Zeugnissen und Lichtbild senden Sie bitte per Mail an: [email protected], oder postalisch an:Ordination Dr. Medweschek-TrabySpitalgasse 3, 4550 Kremsmünster

Zur Verstärkung suche ich für meine Frau Doktor eine gut ausgebildete zahnärztliche Assistentin mit Be-rufserfahrung für 40 Wochenstunden, variable Zeiteinteilung (gerne auch Wiedereinsteigerin). Bezahlung über KV möglich, je nach Qualifikation!(KV 1.300 Euro brutto für 40 Wochen-stunden im 1. und 2. Berufsjahr.)Die Ordination befindet sich in Bahn-hofsnähe - mit allen öffentlichen Ver-kehrsmitteln. Parkplatz vorhanden.Melde dich bitte bei:Dr. Gabriele Tkalec-HofreiterSophiengutstrasse 18, 4020 LinzMobil: 0664 / 222 75 25, oderE-Mail: [email protected]

Ich möchte meine Work-Life-Balance verändern. Welche Zahnärztin/ wel-cher Zahnarzt will bei mir mitarbeiten und später die Ordination (derzeit alle Kassen & Privat) übernehmen? Die Praxis besteht seit 30 Jahren in Vöcklabruck, Oberösterreich und wurde 2007 neu errichtet. Eine Wohnmöglichkeit kann angeboten werden. 0676 / 726 67 88 [email protected]

Suche Zahnärztin oder Zahnärztfür Vertretung in Micheldorf OÖab sofort. Praxis verfügt über dreigetrennte Behandlungräume,digitalem Röntgen. Großer Patient-stock mit gutem eingespielten Team und Labor. 0699 / 180 200 66

Zahnärztin sucht Ordination für Ver-tretungstätigkeit. Bei Interesse bitte melden unter 0660/ 70 72 256

Engagierte Zahnärztin sucht Ver-tretungstätigkeit (job-sharing) in Kassenordination im Raum Linz-Ur-fahr mit Option auf mittelfristige Übernahme. Tel.: 0677/61 46 30 90, ab 18.00 Uhr

BITTE BEACHTEN: Alle Inserate werden nach 3maliger Schaltung gestrichen. Wenn Sie die Schaltung wieder holen möchten, bitten wir um Kontaktaufnahme mit Frau Eveline Leeb.

Wir suchen zur Verstärkung unseres Teams! Engagierte, motivierte, freundliche zahnärztliche Assistentin (Teilzeit), sowie zahnärztliche Assis-tentin in/zur Ausbildung. Bezahlung je nach Qualifikation (KV 1.300 € brutto für 40 Wochenstunden im 1. und 2. Berufsjahr, bzw. 471 € brutto für 40 Wochenstunden im 1. Ausbildungs-jahr). Unsere Ordination befindet sich in Linz - in Zentrumsnähe. Wir freuen uns auf Ihre Bewerbung!Dr. Steiblmüllner ChristophVolksfeststraße 13, 4020 LinzTel.: 0664 / 889 50 031

Für unsere Praxis in Linz–Zentrum suchen wir: eine ausgebildete zahn-ärztliche Assistentin, bzw. ausgebil-dete Prophylaxe-Assistentin. Teilzeit und Vollzeit möglich, Bezahlung je nach Qualifikation (KV 1.300 € brutto für 40 Wochenstunden im 1. und 2. Berufsjahr + 20%igem Zuschlag für ausgebildete PAss bei Ausübung der Tätigkeit von mind. 25% der Arbeits-zeit). Ihre Bewerbung mit Lebenslauf, Zeugnissen und Lichtbild senden Sie bitte an: Dr. Armin Binder, Dametz-straße 47, 4020 Linz, Tel.: 0732 / 77 14 14, E-Mail: [email protected]

Zur Verstärkung unseres jungen motivierten Teams suchen wir eine zahnärztliche Assistenz für 35 - 40 Stunden. Je nach Qualifikation und Engagement ist eine Bezahlung über KV (1.300 € brutto für 40 Wochen-stunden im 1./2. Berufsjahr) möglich. Schriftliche Bewerbung mit Foto bitte unter:Mag. Dr. Roland Reich, Hofmarkt 29, 4753 Taiskirchen, E-Mail: [email protected]

Wir suchen zur Ergänzung unseres Teams:- eine zahnärztliche AssistenzBezahlung nach Vereinbarung und Qualifikation (KV 1.300 Euro brutto für 40 Wochenstunden im 1. und 2. Berufsjahr), oder eine - Auszubildende zur zahnärztlichen Assistenz; Bezahlung nach Vereinba-rung und Qualifikation (KV 471 € brutto für 40 Wochenstunden im 1. Ausbildungsjahr).Der Tätigkeitsbereich liegt in der Kie-ferorthopädie und im zahntechnischen Bereich: Herstellung von Gipsmodellen. Ihre Bewerbung mit Lebenslauf senden Sie bitte an: DDr. Michael Marko, Museumstraße 34, 4020 Linz, E-Mail: [email protected]

für Zahnärzte und Assistentinnen

Selbständige Zahnärztin, 30 Jahre Berufserfahrung, sucht Ordination für Vertretung in ganz Oberösterreich. Ich bin spezialisiert auf konservie-rend-chirurgische und prothetische Zahnbehandlung. Kontaktaufnahme unter [email protected] / Tel : 0677/990 14 553.

Bernhard Prokop

Tel.: 05 05 11 ­ 4022prokop@ooe.

zahnaerztekammer.at

Schule für ZASS

Eveline Leeb

Tel.: 05 05 11 ­  4010leeb@ooe.

zahnaerztekammer.at

Organisation und Verwaltung

Gabriele Allerstorfer

Tel.: 05 05 11 ­ 4011allerstorfer@ooe.

zahnaerztekammer.at

Schlichtung und Fortbildung

Mag. Petra Eigruber

Tel.: 05 05 11 ­  4012eigruber@ooe.

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Juristin

Elke Badegruber-Pfender

Tel.: 05 05 11 ­ 4020badegruber@ooe.

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Organisation & Verwaltung FAZ und Schule für ZASS

Page 15: Fröhliche Weihnachten - zahnaerztekammer.at€¦ · fröhliche weihnachten das offizielle informationsmagazin der landeszahnÄrztekammer fÜr oÖ das war 2017 ... dezember 10/2017

Das beste Rezept: Der Glaube an sich selbst.Mit dem s Existenzgründungspaket unterstützen wir Ihren optimalen Start für Ihre eigene Praxis. sparkasse-ooe.at #glaubandich

Was zählt, sind die Menschen.