3
Mediadaten Internet Neu & Gierig Medien GmbH Katharinenstr. 21, 04199 Leipzig www.leipzig-frizz.de www.dresden-frizz.de www.halle-frizz.de Ihr Ansprechpartner: Alex Koning Tel. (0341) 1 49 40 45 [email protected]

Frizz internet mediadaten

Embed Size (px)

DESCRIPTION

 

Citation preview

Page 1: Frizz internet mediadaten

Mediadaten InternetNeu & Gierig Medien GmbH

Katharinenstr. 21, 04199 Leipzig

www.leipzig-frizz.de

www.dresden-frizz.de

www.halle-frizz.de

Ihr Ansprechpartner: Alex Koning

Tel. (0341) 1 49 40 45

[email protected]

Page 2: Frizz internet mediadaten

Mediadaten Internet

1

2

3

Half Size Banner 150,– Euro / Woche468 pixel breit x 60 pixel hoch

Skyscraper 100,– Euro / Woche120 pixel breit x 600 pixel hoch

Formate jpg, gif, flash

Skyscraper 150,– Euro / Woche120 pixel breit x 600 pixel hoch

1

2

3

3

3

3

Page 3: Frizz internet mediadaten

Mediadaten Internet

1. Allen Vertragsabschlüssen mit der Neu & Gierig Medien GmbHfür die Veröffentlichung von Anzeigen liegen die nachfolgendenGeschäftsbedingungen zugrunde. Sie werden vom Besteller mitAuftragserteilung anerkannt und gelten für die gesamte Dauer derGeschäftsverbindungen. Abweichende Regelungen ebenso wieZusicherungen, Nebenabreden und Änderungen des Vertrages be-dürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform. Auf dieses Erforder-nis kann nicht verzichtet werden.

2. Unsere Preise verstehen sich in EURO. Zu diesen Preisen kommtdie Mehrwertsteuer in der jeweiligen gesetzlichen Höhe hinzu. Siegelten unter dem Vorbehalt, dass die der Angebotsabgabe zu-grunde gelegten Auftragsdaten unverändert bleiben. NachträglicheVeränderungen auf Veranlassung des Bestellers, einschließlich desdadurch verursachten Maschinenstillstandes, werden dem Bestel-ler berechnet. Als nachträgliche Änderungen gelten auch Wieder-holungen von Probeandrucken, die vom Besteller wegengeringfügiger Abweichung von der Vorlage verlangt werden. Skiz-zen, Entwürfe und ähnliche Vorarbeiten, die vom Besteller veran-lasst sind, werden berechnet, auch wenn der Auftrag nicht erteiltwird.

3. Anzeigenauftrag ist der Vertrag über die Veröffentlichung zumZwecke der Verbreitung einer oder mehrerer Anzeigen eines Wer-bungstreibenden in „FRIZZ - Das Magazin“. Die allgemeinen unddie zusätzlichen Geschäfts-bedingungen von Neu & Gierig Me-dien GmbH, die Auftragsbestätigung und die jeweils gültige Preis-liste sind für den Auftrag maßgebend. Eine Änderung derAnzeigenpreisliste gilt ab Inkrafttreten auch für laufende Aufträge.Die Werbungsmittler und Werbeagenturen sind verpflichtet, sichin ihren Angeboten, Verträgen und Abrechnungen mit den Wer-bungstreibenden an die Preisliste des Verlages zu halten. Die vonNeu & Gierig Medien GmbH gewährte Mittlungsvergütung darfan die Auftragsgeber weder ganz noch teilweise weitergegebenwerden. 15 % Agentur-Rabatt wird ausschließlich offiziellen,anerkannten Werbeagenturen zugestanden. Platzierungswünschekönnen nur dann berücksichtigt werden, wenn die tarifmäßigePlatzierungsgebühr vertraglich festgelegt ist. Abbestellungen oderÄnderungen von Anzeigen müssen dem Verlag vier Wochen vorAnzeigenschluss der betreffenden Ausgabe vorliegen und werdennur dann angenommen, wenn dies von Neu & Gierig MedienGmbH bestätigt wurde.

4. Anzeigenaufträge sind im Zweifel innerhalb eines Jahres nachVertrags-abschluss abzuwickeln. Ist im Rahmen eines Abschlussesdas Recht zum Abruf einzelner Anzeigen eingeräumt, so ist derAuftrag innerhalb eines Jahres seit Erscheinen der ersten Anzeigeabzuwickeln, sofern die erste Anzeige innerhalb der in Satz 1 ge-nannten Frist abgerufen und veröffentlicht wird. Bei Abnahme vonweniger Anzeigen als der vorgesehenen Anzeigenmenge innerhalbeiner Jahresfrist erfolgt eine Rabattnachbelastung.

5. Bei Abschlüssen ist der Auftraggeber befugt, innerhalb der unterPunkt 4 genannten Frist auch über die im Auftrag genannte An-zeigenmenge hinaus, weitere Anzeigen abzurufen.

6. Im Falle höherer Gewalt erlischt jede Verpflichtung von Neu &Gierig Medien GmbH auf Erfüllung von Aufträgen und Leistungvon Schadenersatz. Insbesondere wird auch kein Schadenersatzfür nicht veröffentlichte oder nicht rechtzeitig veröffentlichte An-zeigen geleistet. Bei Betriebsstörungen oder Eingriffen durch hö-

here Gewalt (z.B. Streik, Beschlagnahme u. dgl.) hat die Neu &Gierig Medien GmbH Anspruch auf volle Bezahlung der veröf-fentlichten Anzeigen.

7. Aus einer Auflagenminderung kann bei einem Abschluss übermehrere Anzeigen ein Anspruch auf Preisminderung hergeleitetwerden, wenn im Gesamtdurchschnitt des mit der ersten Anzeigebeginnenden Insertionsjahres die in der Preisliste oder auf andereWeise genannte Auflage durchschnittliche Auflage unterschrittenist. Eine Auflagenminderung ist nur dann ein zur Preisminderungberechtigter Mangel, wenn sie 25% und mehr beträgt.

8. Für die Aufnahme von Anzeigen in bestimmten Nummern, be-stimmten Ausgaben oder an bestimmten Plätzen der Druckschriftwird keine Gewähr geleistet, es sei denn, dass der Auftraggeberdie Gültigkeit des Auftrages ausdrücklich davon abhängig ge-macht hat.

9. Anzeigen, die aufgrund ihrer redaktionellen Gestaltung nicht alsAnzeigen erkennbar sind, werden als solche von Neu & GierigMedien GmbH mit dem Wort „Anzeige“ kenntlich gemacht.

10. Die Neu & Gierig Medien GmbH behält sich vor, Anzeigen- undBeilagenaufträge – auch einzelne Abrufe im Rahmen eines Ab-schlusses – wegen des Inhalts, der Herkunft oder der technischenForm nach einheitlichen Grundsätzen von Neu & Gierig MedienGmbH abzulehnen. Beilagenaufträge sind für die Neu & GierigMedien GmbH erst nach Vorlage eines Musters der Beilage undderen Billigung bindend. Beilagen, die durch Format oder Auf-machung beim Leser den Eindruck eines Bestandteiles der Zei-tung oder Zeitschrift erwecken, werden nicht angenommen. DieAblehnung eines Auftrages wird dem Auftraggeber unverzüglichmitgeteilt.

11. Für die rechtzeitige Lieferung des Anzeigentextes und einwand-freier Druckunterlagen oder der Beilagen ist der Auftraggeber ver-antwortlich. Für erkennbar ungeeignete oder beschädigteDruckunterlagen fordert die neu & Gierig Medien GmbH unver-züglich Ersatz an. Die Neu & Gierig Medien GmbH gewährleistetdie drucktechnisch einwandfreie Wiedergabe der Anzeige. Sindetwaige Mängel bei den Druckunterlagen nicht sofort erkennbar,sondern werden dieselben erst beim Druckvorgang deutlich, sohat der Auftraggeber bei ungenügendem Abdruck keine Ansprü-che. Die Übersendung von mehr als 2 Farbvorlagen, die nicht ter-mingerechte Lieferung der Druck-unterlagen und der Wunschnach einer von der Vorlage abweichenden Druckwiedergabe kön-nen Auswirkungen auf Platzierung und Druckqualität verursachenund schließen spätere Reklamation aus. Die Neu & Gierig Me-dien GmbH muss sich die Berechnung entstehender Mehrkostenvorbehalten.

12. Der Auftraggeber hat bei ganz oder teilweise unleserlichem, un-richtigem oder unvollständigem Abdruck der Anzeige Anspruchauf Zahlungsminderung oder einer Ersatzanzeige, aber nur in demAusmaß, in dem der Zweck der Anzeige beeinträchtigt wurde.Weitergehende Haftungen für die Neu & Gierig Medien GmbHsind ausgeschlossen. Reklamationen müssen innerhalb von vierWochen nach Eingang von Rechnungen und Belegen schriftlichgeltend gemacht werden. Für Fehler bei telefonischen Übermitt-lungen jeder Art übernimmt die Neu & Gierig Medien GmbHkeine Haftung. Der Inserent muss die Neu & Gierig MedienGmbH schriftlich über jeden entstandenen Druckfehler benach-

richtigen. Die Neu & Gierig Medien GmbH übernimmt für dieerste Veröffentlichung die Verantwortung von tatsächlichenDruckfehlern, die beim Gestalten der ersten Anzeige durch Neu& Gierig Medien GmbH entstanden sind, wenn die Anzeigenvor-lage ohne mündliche oder schriftliche Freigabe des Auftraggebersveröffentlicht wurde. Geht keine schriftliche Mitteilung über denFehler bei Neu & Gierig Medien GmbH ein, liegt die Verantwor-tung beim Inserenten, wenn die weiteren Veröffentlichungen sei-ner Anzeige fehlerhaft sind. Für Anzeigen, die von Neu & GierigMedien GmbH gestaltet werden, wird grundsätzlich kein Rabattgewährt.

13. Probeabzüge werden nur auf ausdrücklichen Wunsch geliefert.Der Auftraggeber trägt die Verantwortung für die Richtigkeit derzugesandten Probeabzüge. Sendet der Auftraggeber den ihm recht-zeitig übermittelten Probeabzug nicht fristgemäß zurück, so giltdie Genehmigung zum Druck als erteilt.

14. Sind keine besonderen Größenvorschriften angegeben, so wird dietatsächliche Abdruckhöhe der Preisberechnung zu Grunde gelegt.

15. Die Rechnung ist innerhalb der angegebenen Frist zu bezahlen,sofern nicht im einzelnen Fall Vorauszahlung vereinbart ist. Et-waige Nachlässe für die vorzeitige Zahlung werden nach derPreisliste gewährt.

16. Bei Zahlungsverzug oder Stundung werden Zinsen in Höhe vonmindestens 3% über dem jeweiligen Diskontsatz der DeutschenBundesbank sowie die Einziehungskosten berechnet. Die neu &Gierig Medien GmbH kann bei Zahlungsverzug die weitere Aus-führung des laufenden Auftrages bis zur Bezahlung zurückstellenund für die restlichen Anzeigen Vorauszahlung verlangen. BeiKonkursen und Zwangsvergleichen entfällt jeglicher Nachlass.Bei Vorliegen eines wichtigen Grundes ist die Neu & Gierig Me-dien GmbH berechtigt, auch während der Laufzeit eines Anzei-genabschlusses das Erscheinen weiterer Anzeigen ohne Rücksichtauf ein ursprünglich vereinbartes Zahlungsziel von der Voraus-zahlung des Betrages und von dem Ausgleich offen stehenderRechnungsbeträge abhängig zu machen, ohne dass hieraus demAuftraggeber irgendwelche Ansprüche gegen die Neu & GierigMedien GmbH erwachsen.

17. Die Neu & Gierig Medien GmbH liefert mit der Rechnung aufWunsch einen Anzeigenausschnitt. Wenn Art und Umfang des An-zeigenauftrages es rechtfertigen, werden mindestens zwei Kopf-belege oder vollständige Beleg-nummern geliefert. Kann einBeleg nicht mehr beschafft werden, so tritt an seine Stelle einerechtsverbindliche Aufnahmebescheinigung des Verlages.

18. Kosten für erhebliche Änderungen ursprünglich vereinbarter Aus-führungen und für Satz, Scans und Ausbelichtungen hat der Auf-traggeber zu bezahlen.

19. Jede Anzeige, entworfen und hergestellt von Neu & Gierig Me-dien GmbH, bleibt Eigentum von Neu & Gierig Medien GmbH.Der Verwendungszweck dieser Anzeigen beschränkt sich nur aufdie Neu & Gierig Medien GmbH oder jene, die eine schriftlicheErlaubnis von Neu & Gierig Medien GmbH zur erneuten Veröf-fentlichung haben.

20. Erfüllungsort und Gerichtsstand für beide Teile ist, soweit der Ver-tragspartner Vollkaufmann ist und das Gesetz zwingend nicht an-deres vorsieht, der Sitz der Neu & Gierig Medien GmbH.

Allgemeine Geschäftsbedingungen