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Fulda-Main-Leitung Sichere Stromversorgung für Hessen und Bayern
Inhalt
Stabile Stromversorgung in Zeiten der Energiewende 4
Projektüberblick: Die Fulda-Main-Leitung 7
Das Genehmigungsverfahren:
Von der Bedarfsermittlung bis zum Bau 8
Ihr Ansprechpartner für Fragen zum Projekt 14
Impressum 16
Inhalt
4
Die Energiewende stellt unser Stromnetz vor neue Herausforderungen.
Ab 2031 wird die Fulda-Main-Leitung die Menschen und die Industrie in Hessen
und Bayern mit regenerativem Strom versorgen. Damit trägt das Infrastruktur-
projekt maßgeblich zum Gelingen der Energiewende in Deutschland bei.
Deutschland hat sich für mehr Klimaschutz
ehrgeizige Ziele gesetzt: bis 2030 den Anteil der
Erneuerbaren Energien an der Stromproduktion
auf 65 Prozent erhöhen, den Ausstieg aus der
Kernenergie bis 2022 vollziehen und ab 2038
vollständig auf Kohlestrom verzichten. Die große
Mehrheit der Deutschen unterstützt diesen Umstieg
auf eine klimaschonende Energieversorgung.
Die Energiewende stellt aber auch unser Strom-
netz vor neue Herausforderungen. Bislang wurde
der Strom dort produziert, wo er gebraucht wurde.
Rund um die Ballungszentren siedelten sich große
Atom- und Kohlekraftwerke an, die die Regionen
und die Industrie auf kurzem Weg mit Strom ver-
sorgten. Erneuerbare Energien werden hingegen
dort produziert, wo sie natur- und wetterbedingt
am meisten Strom erzeugen können – also vor
allem im windreichen Norden und sonnigen Süden.
Die produzierbare Menge an Energie unterliegt
dabei regionalen und saisonalen Schwankungen,
die sich stark auf die Einspeisung in das Strom-
netz auswirken.
Um den erneuerbaren Strom bedarfsgerecht zu
den Verbrauchern zu transportieren und flexibel auf
Schwankungen reagieren zu können, braucht es
ein starkes und stabiles Stromnetz. Die Herausfor-
derung: An sonnen- oder windreichen Tagen kann
unser Netz bereits heute die Erneuerbaren Energien
nicht mehr vollständig abtransportieren. Als Folge
überlasteter Stromleitungen müssen regionale
Energiegewinnungsanlagen wie beispielsweise
Windparks oder Photovoltaikanlagen zeitweise aus
dem Betrieb genommen werden.
Mittlerweile kommt es fast täglich zu solchen Über-
tragungsengpässen, die bislang nur durch regulie-
rende Netzeingriffe ausgeglichen werden können.
Als solche werden unter anderem Änderungen der
Lastflüsse im Netz oder auch das temporäre Hoch-
oder Herunterfahren von Kraftwerken (Redispatch)
bezeichnet. Allein im TenneT-Netzgebiet kosteten
diese Netzeingriffe 2018 mehr als 1,1 Mrd. Euro.
Der Ausbau des Transportstromnetzes trägt dazu
bei, die regulierenden Maßnahmen und somit auch
die Kosten so gering wie möglich zu halten.
Stabile Stromversorgung in Zeiten der Energiewende
Abbildung 1: Prognose Erzeugung Windenergie und Photovoltaik
Quelle: Genehmigter Szenariorahmen 2030 (2019), Szenario B 2030;
Netzentwicklungsplan 2030 (2019), Szenario B 2030
Neue Höchstspannungs-Wechselstromleitungen
wie die Fulda-Main-Leitung machen das Strom-
netz fit für den Ausbau der Erneuerbaren Energien.
Sie erhöhen die Übertragungskapazitäten und
ermöglichen damit sowohl den deutschlandweiten
Stromtransport als auch den Abtransport regional
erzeugter Erneuerbarer Energien in das über-
regionale Übertragungsnetz.
Prognose Erzeugung Windenergie und Photovoltaik
2017
2030
55.900 MW
98.500 MW
2017
2030
42.400 MW
91.300 MW
5
Versorgungssicherheit für Hessen und Bayern
Unser derzeitiges Stromnetz stößt beim Transport
der Erneuerbaren Energien an seine Grenzen.
Spätestens nach der Abschaltung der letzten
Kernkraftwerke 2022 entsteht in Hessen und
Bayern eine Versorgungslücke. Der regionale
Ausbau von Wind-, Photovoltaik-, Geothermie-
oder Biomasseanlagen kann nur einen Teil dieser
Lücke schließen. Um beide Bundesländer rund um
die Uhr mit erneuerbarem Strom zu versorgen,
muss dieser auch aus produktionsstärkeren
Erzeugungsgebieten importiert werden.
Hessen und Bayern sind zwei der wirtschafts-
stärksten Bundesländer – und zählen gleichzeitig
zu den am stärksten belasteten Regionen im
deutschen Stromnetz. Am Netzverknüpfungspunkt
im osthessischen Mecklar, wo drei Höchstspan-
nungsleitungen aus dem Norden und Nordosten
ankommen, „staut” sich bei hoher Einspeisung von
Erneuerbaren Energien der Strom. Die bestehende
Leitung von Mecklar nach Dipperz bei Fulda hat
nicht ausreichend Kapazitäten, um die in Mecklar
ankommende Leistung in Richtung Süden abzu-
transportieren. Die Verstärkung der Leitung
zwischen Mecklar und Dipperz erhöht Über-
tragungskapazitäten und gewährleistet die Weiter-
leitung der Energie. Die Fortführung der Fulda-
Main-Leitung von Dipperz nach Bergrheinfeld/West
bei Schweinfurt garantiert darüber hinaus den
direkten Weitertransport des Stroms nach Bayern
und weiter in die Verbrauchszentren in Süd-
deutschland.
Bislang sind Bayern und Hessen nur über eine
380-kV-Leitung miteinander verbunden. Auf seinem
Weg in den Süden fließt der Strom derzeit von
Dipperz nach Großkrotzenburg bei Hanau und
weiter in den Raum Aschaffenburg. (siehe Abbil-
dung) Wegen der geringen Übertragungskapazitä-
ten der Bestandsleitungen ist dieser „Umweg“ über
das Rhein-Main-Gebiet stark überlastet. Die Fu-
da-Main-Leitung entlastet die bestehenden Verbin-
dungen und transportiert den Strom auf direktem
Weg nach Bayern.
UmspannwerkHohe Auslastung
Sehr hohe Auslastung Fulda-Main-Leitung
Umspannwerk GroßkrotzenburgDas Umspannwerk Großkrotzenburg liegt momentan auf der Hauptverbin-dung von Norden nach Süden. Der Netzknoten ist dementsprechend über-lastet. Aufgrund räumlicher Restriktio-nen ist das Umspannwerk nicht weiter ausbaubar. Die Fulda-Main-Leitung entlastet diesen Netzknotenpunkt.
Umspannwerk Dipperz Im Umspannwerk Dipperz befindet sich eine Schnittstelle zum 110kV Verteilernetz. Bereits heute wird in Osthessen teilweise mehr Energie durch Windkraftanlagen erzeugt, als in der Region verbraucht wird. Die Fulda-Main-Leitung garantiert die Rückeinspeisung und den Abtrans-port der überschüssigen Wind- energie in das überregionale Trans-portnetz.
Umspannwerk Bergrheinfeld/West Vom Umspannwerk Bergrheinfeld/West fließt der ankommende Strom weiter und versorgt so die ver-brauchstarken Regionen im Süden Deutschlands.
Umspannwerk Mecklar In Mecklar treffen drei zuführende Leitungen aus dem Norden und Nordosten zusammen. Die existie-rende Bestandsleitung kann die an-kommende Leistung nicht vollstän-dig in den Süden abtransportieren.Dies führt zu einem Stau im Netz. Die Main-Fulda-Leitung erhöht die Übertragungskapazitäten und sichert so den reibungslosen Ab-transport des Stroms in den Süden.
Großkrotzen- burg
Bergrheinfeld/West
Dipperz
Mecklar
Ankommende Leistung in Mecklar
UW Raitersaich
UW
Kup
ferz
ell
Vieselbach
Borken
6
Gleichzeitig ist die Fulda-Main-Leitung aber auch
für den Abtransport von regional erzeugten Erneu-
erbaren Energien von Bedeutung. In Osthessen
und Unterfranken gibt es zahlreiche Windkraft-
anlagen, die bei günstigen Wetterverhältnissen
mehr Strom erzeugen als in der Region verbraucht
wird. Die Fulda-Main-Leitung erhöht die Übertra-
gungskapazitäten und ermöglicht den stetigen
Weitertransport von regional erzeugten Erneuer-
baren Energien. Dadurch können Redispatch-
kosten vermieden werden.
Durch die Verbindung der drei Umspannwerke
Mecklar, Dipperz sowie Bergrheinfeld/West und
die Erhöhung der Übertragungskapazitäten leistet
die neue Stromleitung einen wichtigen Beitrag für
eine sichere, kostengünstige und ökologische
Stromversorgung von Hessen, Bayern und
ganz Deutschland.
7
Ab 2031 soll die etwa 130 Kilometer lange Fulda-
Main-Leitung die Umspannwerke Mecklar und Dip-
perz in Hessen mit dem Umspannwerk Bergrhein-
feld/West in Bayern verbinden. Mit einer Leistung
von 3 bis 3,5 Gigawatt erhöht die Höchstspan-
nungsleitung die Transportkapazitäten zwischen
Nord- und Süddeutschland.
Als Projekt P43 ist die Fulda-Main-Leitung Teil des
Netzentwicklungsplans, der im Dezember 2019 von
der Bundesnetzagentur bestätigt wurde. Der
energiewirtschaftliche Bedarf für eine Verbindung
aus Osthessen in den Süden wurde in den vergan-
genen Jahren wiederholt überprüft und festgestellt.
Bereits seit 2012 wird die Fulda-Main-Leitung in
den Netzentwick-lungsplänen aufgeführt.
Auf Basis des bestätigten Netzentwicklungsplans
wird die Bundesregierung in den kommenden
Monaten das Bundesbedarfsplangesetz (BBPIG)
beschließen. Darin wird die Notwendigkeit der
Fulda-Main-Leitung gesetzlich verankert und es
werden konkrete Vorgaben für die Umsetzung des
Projekts festgelegt.
Im Netzentwicklungsplan ist das Projekt in zwei
Maßnahmen unterteilt: Im Rahmen der Maßnahme
M74a wird das bestehende Netz zwischen Mecklar
und Dipperz durch zwei zusätzliche 380-kV-Strom-
kreise verstärkt. Die Maßnahme M74b sieht
zwischen Dipperz und Bergrheinfeld/West den
Neubau einer zweisystemigen 380-kV-Leitung vor.
An den Umspannwerken in Mecklar, Dipperz und Bergrheinfeld/West wird die Fulda-Main-Leitung
sowohl an das weitere überregionale Übertra-
gungsnetz als auch an die regionalen Verteilernetze
angeschlossen. Von den drei Standorten aus fließt
der Strom weiter über die Verteilernetze zu den
Endverbrauchern in Betrieben, öffentlichen Einrich-
tungen und Privathaushalten. Ein wichtiger Eck-
pfeiler für den wirtschaftlichen Erfolg von Hessen
und Bayern und die Sicherung von Arbeitsplätzen.
Projektüberblick:Die Fulda-Main-Leitung
Projektsteckbrief
Typ:
Gesetzliche
Legitimation:
Höchstpannungs-Drehstromleitung
Netzentwicklungsplan (P43 - Maßnahmen 74a, b)
Bundesbedarfsplangesetz (Vorhaben 17)
Streckenführung
Startpunkt: Mecklar (Hessen)
Zwangsverknüpfungspunkt: Dipperz (Hessen)
Endpunkt: Bergrheinfeld/ West (Bayern)
Stromtragfähigkeit: 4000 Ampere
Spannungsebene: 380 kV Drehstrom (AC)
Trassenlänge: Maßnahme 74a (Mecklar - Dipperz) – ca. 51 km
Maßnahme 74b (Dipperz - Bergrheinfeld/West) – ca. 80 km
Abbildung 2: Projektsteckbrief der Fulda-Main-Leitung nach Netzentwicklungsplan
A71A66
A45
A49
A7
A7
A5
A5
A7
A3
A3
A70
A81
Hessen
Bayern
Thüringen
Arnstein
Bebra
Bad Brückenau
Bad Kissingen
Bad Neustadtan der Saale
Borken
Flieden
Frielendorf
Burg-haun
Burkardroth
Eichenzell
Eiterfeld
Hün-feld
Homberg
Gemünden
Gerolzhofen
Gersfeld
Großenlüder
Hammelburg
Haßfurt
Heringen
Hofbieber
Steinau an der Straße
Schwalmstadt
Schlitz
Schlüchtern
Karlstadt
Künzell
Lohr
Melsungen
Münnerstadt
Neuhof
Neukirchen
Niederaula
Oerlenbach
Petersberg
Philippsthal
Rimpar
Rotenburg an der Fulda
Tann
Volkach
Zellingen
Aschaffenburg
Bad Hersfeld
Eisenach
Fulda
Hanau am Main
Schweinfurt
Würzburg
Bergrheinfeld/West
Mecklar
Borken
Dipperz
Grafen-rheinfeld
Groß-krotzen-burg
Aschaffenburg
Richtung Vieselbach
Richtung Würgau
Richtung Raitersaich
Richtung Kupferzell
Richtung Gießen
Richtung Nordrhein-Westfalen
Richtung Bergs-hausen
Fulda-Main-Leitung380-kV-Leitungsbau(Stand: Mai 2020)
Untersuchungsraum
380-kV-Freileitungs- bau Wahle–Mecklar
380-kV-Bestands- leitung
Bahngleise
Bundeslandgrenze
0 10 km 20 km
8 Das Genehmigungsverfahren: Von der Badarfsermittlung bis zum BauDie Bedarfsermittlung
Für die Ermittlung der Notwendigkeit neuer Höchstspannungsleitungen ist im Energiewirtschaftsgesetz
(EnWG) ein mehrstufiges Verfahren festgelegt, das unter Beteiligung der Öffentlichkeit erfolgt. Ziel dieses
Prozesses ist es, das Stromnetz nur so weit auszubauen, wie es für eine sichere Stromversorgung nötig ist.
Energiewirtschaftsgesetz: Drei Schritte zur Bedarfsermittlung
Netzentwicklungsplan und Umweltbericht
Die Übertragungsnetzbetreiber erstellen auf Basis des Szenariorahmens einen Netzentwicklungsplan
(NEP) mit den erforderlichen Maßnahmen zur bedarfsgerechten Optimierung, Verstärkung und dem
Ausbau des Stromnetzes für die nächsten 10 bis 20 Jahre. Der Netzentwicklungsplan wird durch die
Bundesnetzagentur überprüft, öffentlich konsultiert und bestätigt. In einem Umweltbericht beschreibt
und bewertet die Bundesnetzagentur zudem die netzausbaubedingten Umweltbelastungen.
Bundesbedarfsplan
Der bestätigte Netzentwicklungsplan und der Umweltbericht sind Grundlage für den Bundesbedarfs-
plan, der alle benötigten Netzausbauvorhaben auflistet und auf dessen Basis die Notwendigkeit der
einzelnen Vorhaben gesetzlich im Bundesbedarfsplangesetz festgestellt wird.
Szenariorahmen
Welche Entwicklungspfade?
Netzentwicklungspläne
Welcher Ausbaubedarf?
Bundesbedarfsplan
Welche Vorhaben?
Bundesfachplanung / Raumordnung
In welchen Korridoren?
Planfeststellung
Welcher konkrete Verlauf?
Szenariorahmen
Die Übertragungsnetzbetreiber geben einen Überblick über den Strombedarf und den
prognostizierten Ausbau der Erneuerbaren Energien in den nächsten 10 bis 15 Jahren.
Unter Einbeziehung der Öffentlichkeit wird der Szenariorahmen geprüft und durch die
Bundesnetzagentur genehmigt.
Energiewirtschaftsgesetz: Drei Schritte zur Bedarfsermittlung
Beteiligung für bestimmte Personengruppen
Anhörung
Bundesgesetzgeber
ParlamentarischesVerfahren
BNetzA:Konsultation2. Entwurf
Jedermann-Beteiligung
ÜNB:Konsultation1. Entwurf
Behörden- undÖffentlichkeits-beteiligungen
Antrags-konferenzen
KonsultationSzenariorahmen
Antrags-konferenzen
Formelle Beteiligungsschritte
VorhabenBedarfsermittlung
2004
3
Netzentwicklungsplan und Umweltbericht
Die Übertragungsnetzbetreiber erstellen auf Basis des Szenariorahmens einen Netzentwicklungsplan
(NEP) mit den erforderlichen Maßnahmen zur bedarfsgerechten Optimierung, Verstärkung und dem
Ausbau des Stromnetzes für die nächsten 10 bis 20 Jahre. Der Netzentwicklungsplan wird durch die
Bundesnetzagentur überprüft, öffentlich konsultiert und bestätigt. In einem Umweltbericht beschreibt
und bewertet die Bundesnetzagentur zudem die netzausbaubedingten Umweltbelastungen.
Bundesbedarfsplan
Der bestätigte Netzentwicklungsplan und der Umweltbericht sind Grundlage für den Bundesbedarfs-
plan, der alle benötigten Netzausbauvorhaben auflistet und auf dessen Basis die Notwendigkeit der
einzelnen Vorhaben gesetzlich im Bundesbedarfsplangesetz festgestellt wird.
Szenariorahmen
Welche Entwicklungspfade?
Netzentwicklungspläne
Welcher Ausbaubedarf?
Bundesbedarfsplan
Welche Vorhaben?
Bundesfachplanung / Raumordnung
In welchen Korridoren?
Planfeststellung
Welcher konkrete Verlauf?
Szenariorahmen
Die Übertragungsnetzbetreiber geben einen Überblick über den Strombedarf und den
prognostizierten Ausbau der Erneuerbaren Energien in den nächsten 10 bis 15 Jahren.
Unter Einbeziehung der Öffentlichkeit wird der Szenariorahmen geprüft und durch die
Bundesnetzagentur genehmigt.
Energiewirtschaftsgesetz: Drei Schritte zur Bedarfsermittlung
Beteiligung für bestimmte Personengruppen
Anhörung
Bundesgesetzgeber
Parlamentarisches Verfahren
BNetzA: Konsultation 2. Entwurf
Jedermann-Beteiligung
ÜNB: Konsultation 1. Entwurf
Behörden- und Öffentlichkeits- beteiligungen
Antrags- konferenzen
Konsultation Szenariorahmen
Antrags- konferenzen
Formelle Beteiligungsschritte
VorhabenBedarfsermittlung
2004
3
9
Zweistufiges Genehmigungsverfahren
Mit der Bestätigung des Bundesbedarfsplan-
gesetzes wird TenneT damit beauftragt, die Fulda-
Main-Leitung zu bauen. Als länderübergreifendes
Infrastrukturprojekt ist der Ablauf des anschließen-
den Genehmigungsverfahrens im Netzausbau-
beschleunigungsgesetz (NABEG) festgelegt.
Die Bundesnetzagentur leitet das Verfahren und
entscheidet über den Verlauf der Stromleitung.
Das Genehmigungsverfahren besteht aus zwei
aufeinanderfolgenden Teilen: der Bundesfachpla-
nung und dem Planfeststellungsverfahren. Ziel der
Bundesfachplanung ist es, einen 1.000 Meter
breiten Trassenkorridor zu finden, der in Hinblick
auf unterschiedliche Schutzgüter, zum Beispiel auf
Mensch und Natur, den schonendsten Verlauf für
die Leitung erwarten lässt. Im Rahmen der Plan-
feststellung wird dann der konkrete Leitungsverlauf
festgelegt.
Die Bundesfachplanung
Die Einreichung des Antrags nach § 6 NABEG bei
der Bundesnetzagentur eröffnet die Bundesfach-
planung. In den Antragsunterlagen ist das Korridor-
netz mit einem Vorschlagstrassenkorridor sowie
weiteren ernsthaft in Betracht kommenden
Alternativen enthalten.
Kurz nach der Einreichung des §-6-Antrags richtet
die Bundesnetzagentur öffentliche Antragskonfe-
renzen aus. An den Antragskonferenzen können
Politikerinnen und Politiker, Träger öffentlicher
Belange, Umweltverbände, Landesbehörden
sowie interessierte Bürgerinnen und Bürger
teilnehmen und eigene Stellungnahmen abgeben.
Auf Grundlage der gesammelten Hinweise und
Anmerkungen legt die Bundesnetzagentur einen
Untersuchungsrahmen für das weitere Verfahren
fest, also welche Trassenkorridore genauer
geprüft werden sollen.
Im weiteren Verlauf der Bundesfachplanung unter-
suchen wir die eingereichten Korridore vertiefend
auf ihre Raum- und Umweltverträglichkeit für einen
Leitungsbau. Im Anschluss haben Privatpersonen,
Kommunen und Landkreise nochmals die Möglich-
keit, auf Erörterungsterminen der Bundesnetz-
agentur eigene Stellungnahmen zusammen mit
der Behörde zu diskutieren. Auf Grundlage dieser
Öffentlichkeitsbeteiligung, einer Raumverträglich-
keitsstudie sowie einer Strategischen Umwelt-
prüfung legt die Bundesnetzagentur zum Ende der Bundesfachplanung den 1.000 Meter breiten
Trassenkorridor verbindlich fest.
Das Planfeststellungsverfahren
Das Planfeststellungsverfahren schließt direkt an
die Bundesfachplanung an. Innerhalb des in der
Bundesfachplanung festgelegten Korridors wird im
Planfeststellungsverfahren ein geeigneter, grund-
stücksgenauer Verlauf für die Fulda-Main-Leitung
gesucht. Die Suche nach einem konkreten Verlauf
ähnelt von den Verfahrensschritten der Bundes-
fachplanung. Der Trassenkorridor wird während der
Planfeststellung aber deutlich detaillierter unter-
sucht. Auch hier kann sich die Öffentlichkeit wieder
umfangreich am Verfahren beteiligen.
Den Beginn des Planfeststellungsverfahrens
markiert die Einreichung des Antrags nach § 19 NABEG. Im Antrag sind ein begründeter
Vorschlag für einen konkreten Verlauf innerhalb
des Korridors sowie Alternativen enthalten.Im Anschluss finden öffentliche Antragskonferenzen
statt, auf deren Basis die Bundesnetzagentur den
Untersuchungsrahmen für die weitere Planfeststel-
lung festgelegt. Auf Grundlage unserer Unter-
suchungen und einer weiteren Öffentlichkeitsbe- teiligung entscheidet die Bundesnetzagentur über
den konkreten Verlauf der Fulda-Main-Leitung.
Nach erfolgtem Planfeststellungsbeschluss be-
ginnen wir mit den Bauarbeiten.
10 Ablauf des Genehmigungsverfahrens
www.tennet.eu
TenneT TenneT Bundesnetzagentur TenneT Bundesnetzagentur TenneT / Bundesnetzagentur
Vorplanung
• Untersuchungsraum
analysieren
• Entwicklung möglicher bis zu
1.000 Meter breiter Korridore
Bundesfachplanung
Antrag nach § 6 NABEG*
• Vorschlag für einen möglichen
Korridor und ernsthaft in Be-
tracht kommende Alternativen
• Vorschlag für den Unter-
suchungsrahmen für das
weitere Verfahren
Bundesfachplanung
Antragskonferenzen
Hinweise von Dritten:
• Vorschläge für Korridore
• Hinweise zum Unter-
suchungsrahmen
BNetzA-Festlegungen
• Festlegung der Alternativen
für Korridore, die vertieft
untersucht werden sollen
• Festlegung des Unter-
suchungsrahmens für
das weitere Verfahren
Bundesfachplanung
Unterlagen nach § 8 NABEG
• detaillierte Prüfung der infrage
kommenden Korridore (gemäß
festgelegtem Untersuchungs-
rahmen)
• ggf. Umweltuntersuchungen
vor Ort (z. B. Kartierungen)
• erforderliche Unterlagen
insbesondere für die raum-
ordnerische Beurteilung und
die Strategische Umwelt-
prüfung der Korridore
Bundesfachplanung
Erörterungstermin und
Entscheidung der BNetzA
über die Bundesfachplanung,
Öffentlichkeitsbeteiligung
• Beteiligung der Träger
öffentlicher Belange
• Öffentlichkeitsbeteiligung,
auch im Internet
• Erörterungstermin mit Ein-
wendern und Vorhabenträger
• Festlegung des Korridors
Planfeststellung
vertiefende Umweltprüfung
im Planfeststellungsverfahren
• umfassende Detailprüfungen
• Festlegung des genauen Ver-
laufs der Leitung innerhalb des
1.000 Meter breiten Korridors
2026 / 2027
Derzeitiger Verfahrensstand
Bau und Inbetriebnahmeca. 3 – 4 Jahre
? ?
2003
6
Fulda-Main-LeitungGenehmigungsverfahren
2020
* NABEG = Netzausbau-
beschleunigungsgesetz
?
11
www.tennet.eu
TenneT TenneT Bundesnetzagentur TenneT Bundesnetzagentur TenneT / Bundesnetzagentur
Vorplanung
• Untersuchungsraum
analysieren
• Entwicklung möglicher bis zu
1.000 Meter breiter Korridore
Bundesfachplanung
Antrag nach § 6 NABEG*
• Vorschlag für einen möglichen
Korridor und ernsthaft in Be-
tracht kommende Alternativen
• Vorschlag für den Unter-
suchungsrahmen für das
weitere Verfahren
Bundesfachplanung
Antragskonferenzen
Hinweise von Dritten:
• Vorschläge für Korridore
• Hinweise zum Unter-
suchungsrahmen
BNetzA-Festlegungen
• Festlegung der Alternativen
für Korridore, die vertieft
untersucht werden sollen
• Festlegung des Unter-
suchungsrahmens für
das weitere Verfahren
Bundesfachplanung
Unterlagen nach § 8 NABEG
• detaillierte Prüfung der infrage
kommenden Korridore (gemäß
festgelegtem Untersuchungs-
rahmen)
• ggf. Umweltuntersuchungen
vor Ort (z. B. Kartierungen)
• erforderliche Unterlagen
insbesondere für die raum-
ordnerische Beurteilung und
die Strategische Umwelt-
prüfung der Korridore
Bundesfachplanung
Erörterungstermin und
Entscheidung der BNetzA
über die Bundesfachplanung,
Öffentlichkeitsbeteiligung
• Beteiligung der Träger
öffentlicher Belange
• Öffentlichkeitsbeteiligung,
auch im Internet
• Erörterungstermin mit Ein-
wendern und Vorhabenträger
• Festlegung des Korridors
Planfeststellung
vertiefende Umweltprüfung
im Planfeststellungsverfahren
• umfassende Detailprüfungen
• Festlegung des genauen Ver-
laufs der Leitung innerhalb des
1.000 Meter breiten Korridors
2026 / 2027
Derzeitiger Verfahrensstand
Bau und Inbetriebnahmeca. 3 – 4 Jahre
? ?
2003
6
Fulda-Main-LeitungGenehmigungsverfahren
2020
* NABEG = Netzausbau-
beschleunigungsgesetz
?
Bau und Inbetriebnahme ca. 3 – 4 Jahre
Beteiligung der Öffentlichkeit Die frühe Einbindung der Menschen vor Ort ist uns als Vorhabenträger besonders wichtig. Bereits vor Eröffnung des
formellen Genehmigungsverfahrens, der Bundesfachplanung, informieren wir daher Politik, Träger öffentlicher Belange
sowie Bürgerinnen und Bürger über die von uns vorgeschlagenen Trassenkorridore und nehmen erste informelle Hinweise
zur Planung entgegen. Jeder Interessierte kann bei uns Stellungnahmen einreichen, etwa zu Naturschutz- oder Neubau-
gebieten, die wir möglicherweise noch nicht in unseren Planungen berücksichtigt haben. Die Hinweise werden im Anschluss
von unseren Fachplanerinnen und Fachplanern geprüft und fließen in die Erstellung der Antragsunterlagen nach § 6 NABEG
(vgl. Abbildung 3) ein. Das lokale Wissen hilft uns, die Planung der Fulda-Main-Leitung entscheidend zu verbessern.
Sowohl während der Bundesfachplanung als auch im Planfeststellungsverfahren bietet die Bundesnetzagentur Behörden,
Organisationen sowie Bürgerinnen und Bürgern weitere zahlreiche Möglichkeiten, sich formell an der Suche nach
einem Verlauf zu beteiligen.
Bundesbedarfsplangesetz (BBPIG)
Das Bundesbedarfsplangesetz legt sämtliche
Netzausbauvorhaben fest, die in den kommenden
drei Jahren für einen sicheren und zuverlässigen
Netzbetrieb in Deutschland notwendig sind.
Die festgelegten Vorhaben werden damit als
energiewirtschaftlich notwendig und dringlich ein-
gestuft. Das BBPIG wird vom Bundestag beschlos-
sen. Die Fulda-Main-Leitung wird im Bundes-
bedarfsplan als Vorhaben Nr. 17 aufgeführt.
Bundesnetzagentur (BNetzA)
Die „Bundesnetzagentur für Elektrizität, Gas,
Telekommunikation, Post und Eisenbahnen“, ist die
für Deutschland zuständige Regulierungsbehörde,
die in den genannten Sektoren einen wirksamen
Wettbewerb sichert und einen diskriminierungs-
freien Netzzugang für alle gewährleistet. Sie schützt
wichtige Verbraucherrechte und ist zudem für die
Umsetzung des Netzausbaubeschleunigungs-
gesetzes (NABEG) verantwortlich.
Energiewirtschaftsgesetz (EnWG)
Ziel des Energiewirtschaftsgesetzes ist eine
möglichst sichere, preisgünstige, verbraucher-
freundliche, effiziente und umweltverträgliche Ver-
sorgung der Allgemeinheit mit Elektrizität und Gas,
die zunehmend auf Erneuerbaren Energien beruht.
Das EnWG sichert unter anderem eine transparente
und koordinierte Netzausbauplanung für das
deutsche Höchstspannungsnetz. Die Ermittlung
des Netzausbaubedarfs verläuft dabei in einem
mehrstufigen Verfahren.
Erneuerbare Energien
Unter den Sammelbegriff der Erneuerbaren
Energien werden alle Energieträger und Energie-
quellen gefasst, die sich ständig erneuern oder
nachwachsen. Zu den Erneuerbaren Energien
gehören somit Sonnenenergie, Biomasse, Wasser-
kraft, Windenergie, Erdwärme (Geothermie) und
Gezeitenenergie. Um eine nachhaltige Nutzung
der nachwachsenden Ressourcen zu gewährleis-
ten, darf die Verbrauchsrate die Erzeugungsrate
nicht übersteigen.
Netzausbaubeschleunigungsgesetz (NABEG)
Das Netzausbaubeschleunigungsgesetz dient
der Beschleunigung des Ausbaus der länderüber-
greifenden und grenzüberschreitenden Höchst-
spannungsleitungen im Sinne des Energiewirt-
schaftsgesetzes. Zudem legt das Gesetz die
Grundlage für einen rechtssicheren, transparenten,
effizienten und umweltverträglichen Ausbau des
Übertragungsnetzes und dessen Verstärkung.
Netzentwicklungsplan (NEP)
Der Netzentwicklungsplan ist Teil eines dreistufigen
Verfahrens, mit dessen Hilfe gemäß Energiewirt-
schaftsgesetz der Bedarf für den Netzausbau und
-umbau in Deutschland ermittelt wird. Der NEP
wird seit 2011 von den vier bundesdeutschen
Übertragungsnetzbetreibern erstellt, die darin den
Bedarf für den Um- und Ausbau des Höchst-
spannungsnetzes darlegen. Der NEP wird öffentlich
beraten und von der Bundesnetzagentur bestätigt,
bevor der Bundestag die bestätigten Vorhaben
für den Netzausbau in den Bundesbedarfsplan
überträgt.
Redispatch
Redispatch ist eine Maßnahme zur Steuerung
des Stromflusses. Bestimmte Teile im Stromnetz
werden dabei unter Nutzung physikalischer
Gesetze entlastet. Beim Redispatch wird die
Kraftwerksleistung auf der einen Seite der Leitung
gezielt reduziert und auf der anderen Seite gezielt
erhöht. Dadurch wird der Gesamtstrom auf der
Leitung verringert. Die notwendigen Absprachen
dazu werden zwischen dem jeweiligen Netz-
betreiber und den zuständigen Kraftwerks-
betreibern getroffen.
12 Glossar
13
Szenariorahmen
Im Szenariorahmen geben die vier deutschen
Übertragungsnetzbetreiber einen Überblick über
den benötigten Netzausbau und die Entwicklung
des Stromsektors in den folgenden 10 bis 15
Jahren. Hierfür prognostizieren sie unter anderem
den Strombedarf, den zu erwartenden Ausbau der
Erneuerbaren Energien und die zukünftige installier-
te Leistung je Energieträger. Die Übertragungs-
netzbetreiber reichen den Szenariorahmen zu
jedem geraden Kalenderjahr bei der Bundesnetz-
agentur ein. Unter Einbeziehung von Bürgerinnen
und Bürgern, Verbänden, Unternehmen und
Behörden prüft und genehmigt die Behörde die
eingereichten Szenarien.
Stromnetz in Deutschland
Das Stromnetz in Deutschland ist unterteilt in ein
Höchstspannungs-, ein Hochspannungs-, ein
Mittelspannungs- und ein Niederspannungsnetz.
Das Höchstspannungsnetz dient dem überregiona-
len Transport von Strom und überträgt Spannun-
gen zwischen 220 und 380 kV. Höchstspannungs-
leitungen verbinden die Ballungsräume und großen
Industriebetriebe mit den Kraftwerken und großen
Windparks. Auch der länderübergreifende Strom-
austausch findet über das Höchstspannungsnetz
statt. Über Hochspannungsleitungen (60-220 kV)
wird der Strom zu lokalen Stromversorgern weiter-
geleitet. Regionale Verteilernetze der Nieder-
(230-400 Volt) und Mittelspannungsebene (6-60 kV)
transportieren die Energie dann weiter in die Haus-
halte und zur Industrie.
Träger öffentlicher Belange (TöB)
Träger öffentlicher Belange sind Behörden und
Stellen, die aus der Sicht ihres Aufgabenbereiches
zu Bauvorhaben Stellung beziehen sollen. Hierzu
gehören (Fach-)Behörden der Gemeinden, Land-
kreise, Länder und des Bundes. Aber auch Unter-
nehmen der Wasserversorgung, Verkehrsbetriebe
oder die Bundeswehr können Träger öffentlicher
Belange sein.
Übertragungsnetzbetreiber
Übertragungsnetzbetreiber sind Dienstleistungs-
unternehmen, die die Infrastruktur der überregiona-
len Stromnetze zur elektrischen Energieübertragung
operativ betreiben, für die bedarfsgerechte Instand-
haltung und Dimensionierung sorgen sowie Strom-
händlern und Stromlieferanten diskriminierungsfrei
Zugang zu diesen Netzen gewähren.
Wechselstrom
Bei Wechselstrom oder auch Drehstrom handelt
es sich um elektrischen Strom, der im Gegensatz
zu Gleichstrom periodisch und in steter Wieder-
holung seine Richtung ändert. Dabei ergänzen sich
positive und negative Augenblickswerte so, dass
der Strom im zeitlichen Mittel null ist. International
wird Wechselstrom häufig mit „Alternating Current“
bzw. dem Kürzel AC bezeichnet. TenneT spricht
bei Hoch- und Höchstspannungsleitungen von
Wechselstrom.
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Haben Sie noch Fragen oder möchten Sie weitergehende
Informationen? Wenden Sie sich bitte direkt an unser
Team der Fulda-Main-Leitung.
Ihr Ansprechpartner für Fragen zum Projekt
Cindy Schemmel
Referentin für Bürgerbeteiligung
TenneT TSO GmbH
T +49 (0)921 50740-2706
www.tennet.eu/fuldamain
2004
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TenneT ist einer der führenden Übertragungsnetzbetreiber in Europa. Mit rund 23.500 Kilometern Hoch- und Höchst-
spannungsleitungen in den Niederlanden und Deutschland bieten wir eine zuverlässige und sichere Stromversorgung
für 42 Millionen Endverbraucher. Wir erzielen mit fast 5.000 Mitarbeitern einen Umsatz von 4,1Mrd. Euro. Gleichzeitig
sind wir einer der größten Investoren in nationale und grenzübergreifende Übertragungsnetze an Land und auf See,
die die Energiewende ermöglichen. Als verantwortungsbewusstes, engagiertes und vernetztes Unternehmen handeln
wir dabei mit Blick auf die Bedürfnisse der Gesellschaft.
Taking power further
TenneT TSO GmbH
Bernecker Straße 70
95448 Bayreuth
Deutschland
Telefon + 49 (0)921 50740- 0
Fax + 49 (0)921 50740 -4095
E-Mail [email protected]
Twitter @TenneT_DE
www.tennet.eu
© TenneT TSO GmbH – Juni 2020
Nichts aus dieser Ausgabe darf ohne ausdrückliche
Zustimmung der TenneT TSO GmbH vervielfältigt oder
auf irgendeine andere Weise veröffentlicht werden.
Aus dem Inhalt des vorliegenden Dokuments können
keine Rechte abgeleitet werden.
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