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G-Zl.: 2005-KTV/PZW-EX-2722/FL D-Nr.: 393478/0000 Seite 1 von 9 Eine auszugsweise Vervielfältigung oder Wiedergabe dieses Schriftstückes bedarf der schriftlichen Zustimmung des TÜV Österreich. T e i l e g u t a c h t e n Nr. 2005-KTV/PZW-EX-2722/FL über die Vorschriftsmäßigkeit eines Fahrzeuges bei bestimmungsgemäßem Ein- oder Anbau von Teilen gemäß § 19 Abs. 3 Nr. 4 StVZO für den Änderungsumfang : Pedalauflagenset zur Verschraubung auf den serienmäßigen Pedalen vom Typ : NOVITEC des Herstellers : Firma NOVITEC Automobile GmbH Hochstraße 8 D – 87778 Stetten Vertreiber : Firma NOVITEC Automobile GmbH Hochstraße 8 D – 87778 Stetten 0. Hinweise für den Fahrzeughalter Unverzügliche Durchführung und Bestätigung der Änderungsabnahme: Durch die vorgenommene Änderung erlischt die Betriebserlaubnis des Fahrzeuges, wenn nicht unverzüglich die gemäß StVZO § 19 Abs. 3 vorgeschriebene Änderungsabnahme durchgeführt und bestätigt wird oder festgelegte Auflagen nicht eingehalten werden! Nach der Durchführung der technischen Änderung ist das Fahrzeug unter Vorlage dieses Teilegutachtens unverzüglich einem amtlich anerkannten Sachverständigen oder Prüfer einer Technischen Prüfstelle oder einem Prüfingenieur einer amtlich anerkannten Überwachungsorganisation zur Durchführung und Bestätigung der vorgeschriebenen Änderungsabnahme vorzuführen. Einhaltung von Auflagen und Hinweisen Die unter III. und IV. aufgeführten Auflagen und Hinweise sind dabei zu beachten. Mitführen von Dokumenten Nach der durchgeführten Abnahme ist der Nachweis mit der Bestätigung über die Änderungsabnahme mit den Fahrzeugpapieren mitzuführen und zuständigen Personen auf Verlangen vorzuzeigen; dies entfällt nach erfolgter Berichtigung der Fahrzeugpapiere. Geschäftsbereich Kraftfahrtechnik und Verkehr Prüfzentrum Wien A-1230 Wien Deutschstraße 10 Telefon: +43 1 / 610 91-0 Fax: DW 6555 eMail: [email protected] Ansprechpartner: Ing. FLEISCHER Tel: +43 1/61091-6473 [email protected] Akkreditiert als: Prüfstelle, Überwachungsstelle, Zertifizierungsstelle; Kalibrierstelle Notified Body 0408 Vereinssitz und Geschäftsführung: Krugerstraße 16 1015 Wien/Österreich Tel.: +431/514 07-0 Fax: DW 6005 [email protected] http://www.tuev.at Geschäftsstellen in Bludenz, Dornbirn, Graz, Innsbruck, Klagenfurt, Lauterach, Linz, Marz, Salzburg, St. Pölten, Wels, Wien und Filderstadt (D) Tochtergesellschaften in Athen, Budapest, München, Prag, Teheran und Wien Bankverbindungen: CA 0066-28978/00 BA 220-101-949/00 PSK 7072.756 DVR 0047 333 UID ATU 37086005

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G-Zl.: 2005-KTV/PZW-EX-2722/FL

D-Nr.: 393478/0000

Seite 1 von 9 Eine auszugsweise Vervielfältigung oder Wiedergabe dieses Schriftstückes bedarf der schriftlichen Zustimmung des TÜV Österreich.

T e i l e g u t a c h t e n Nr. 2005-KTV/PZW-EX-2722/FL

über die Vorschriftsmäßigkeit eines Fahrzeuges bei bestimmungsgemäßem Ein- oder Anbau von Teilen gemäß § 19 Abs. 3 Nr. 4 StVZO

für den Änderungsumfang : Pedalauflagenset zur Verschraubung auf den

serienmäßigen Pedalen

vom Typ : NOVITEC

des Herstellers : Firma NOVITEC Automobile GmbH Hochstraße 8 D – 87778 Stetten

Vertreiber : Firma NOVITEC Automobile GmbH Hochstraße 8 D – 87778 Stetten

0. Hinweise für den Fahrzeughalter Unverzügliche Durchführung und Bestätigung der Änderungsabnahme: Durch die vorgenommene Änderung erlischt die Betriebserlaubnis des Fahrzeuges, wenn nicht unverzüglich die gemäß StVZO § 19 Abs. 3 vorgeschriebene Änderungsabnahme durchgeführt und bestätigt wird oder festgelegte Auflagen nicht eingehalten werden! Nach der Durchführung der technischen Änderung ist das Fahrzeug unter Vorlage dieses Teilegutachtens unverzüglich einem amtlich anerkannten Sachverständigen oder Prüfer einer Technischen Prüfstelle oder einem Prüfingenieur einer amtlich anerkannten Überwachungsorganisation zur Durchführung und Bestätigung der vorgeschriebenen Änderungsabnahme vorzuführen. Einhaltung von Auflagen und Hinweisen Die unter III. und IV. aufgeführten Auflagen und Hinweise sind dabei zu beachten. Mitführen von Dokumenten Nach der durchgeführten Abnahme ist der Nachweis mit der Bestätigung über die Änderungsabnahme mit den Fahrzeugpapieren mitzuführen und zuständigen Personen auf Verlangen vorzuzeigen; dies entfällt nach erfolgter Berichtigung der Fahrzeugpapiere.

Geschäftsbereich Kraftfahrtechnik und Verkehr Prüfzentrum Wien A-1230 Wien Deutschstraße 10 Telefon: +43 1 / 610 91-0 Fax: DW 6555 eMail: [email protected] Ansprechpartner: Ing. FLEISCHER Tel: +43 1/61091-6473 [email protected]

Akkreditiert als: Prüfstelle, Überwachungsstelle, Zertifizierungsstelle; Kalibrierstelle Notified Body 0408 Vereinssitz und Geschäftsführung: Krugerstraße 16 1015 Wien/Österreich Tel.: +431/514 07-0 Fax: DW 6005 [email protected] http://www.tuev.at Geschäftsstellen in Bludenz, Dornbirn, Graz, Innsbruck, Klagenfurt, Lauterach, Linz, Marz, Salzburg, St. Pölten, Wels, Wien und Filderstadt (D) Tochtergesellschaften in Athen, Budapest, München, Prag, Teheran und Wien Bankverbindungen: CA 0066-28978/00 BA 220-101-949/00 PSK 7072.756 DVR 0047 333 UID ATU 37086005

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G-Zl.: 2005-KTV/PZW-EX-2722/FL

Seite 2 von 9 Eine auszugsweise Vervielfältigung oder Wiedergabe dieses Schriftstückes bedarf der schriftlichen Zustimmung des TÜV Österreich.

Berichtigung der Fahrzeugpapiere Die Berichtigung der Fahrzeugpapiere (Fahrzeugbrief und Fahrzeugschein) durch die zuständige Zulassungsbehörde ist durch den Fahrzeughalter entsprechend der Festlegung in der Bestätigung der ordnungsgemäßen Änderung zu beantragen. Weitere Festlegungen sind der Bestätigung der ordnungsgemäßen Änderung zu entnehmen.

I. Verwendungsbereich Fahrzeughersteller : FIAT

Verkaufsbezeichnung Fahrzeugtyp ABE-Nr. / EG-BE-Nr. Ausführungen

Alfa Romeo- 147, GT, 156, GTV/Spider,

166, 145, 159; 916, 930, 932, 936, 937;

G731 e3*96/27* 0029*.. e3*98/14*0070*.. e3*98/14* 0034*.. e3*96/27* 0034*.. e3*98/14* 0041*.. e3*96/79* 0041*.. e3*95/54* 0006*.. e3*98/14* 0006*..

G955

alle

Fahrzeughersteller : FIAT

Verkaufsbezeichnung Fahrzeugtyp ABE-Nr. / EG-BE-Nr. Ausführungen

Lancia; 839, 350, 840,

Lancia 840, 843;

e3*98/14*0047*.. e3*2001/116* 0153*..

e3*95/54* 0004*.. e3*98/14* 0004*..

H262 e3*2001/116* 0149*..

alle

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Seite 3 von 9 Eine auszugsweise Vervielfältigung oder Wiedergabe dieses Schriftstückes bedarf der schriftlichen Zustimmung des TÜV Österreich.

Fahrzeughersteller : FIAT

Verkaufsbezeichnung Fahrzeugtyp ABE-Nr. / EG-BE-Nr. Ausführungen

Barchetta,

183, 182, 170, 175, FA, 223, 350, 185, 186, 178, 169, 176, 188, 176 C,

187, 192 ;

G954, G983 e3*95/54* 0005*.. e3*98/14* 0005*.. e3*96/27* 0019*..

G108, G730 e3*96/27* 0023*.. e3*95/54* 0008*.. e3*93/81* 0001*.. e3*92/53* 0002*.. e3*98/14* 0071*..

e3*2001/116* 0153*.. e3*95/54* 0003*.. e3*93/81* 0003*.. e3*96/79* 0039*.. e3*96/79* 0042*.. e3*98/14* 0042*.. e3*98/14D0090*.. e3*98/14*D050*.. e3*98/14* 0042*.. e3*96/27* 0033*.. e3*98/14* 0033*..

e3*2001/116* 0151*.. G488, G775

e3*96/27* 0022*.. e3*98/14* 0042*.. e3*98/14* 0048*.. e3*96/27* 0022*.. e3*96/79* 0036*.. e3*98/14* 0036*.. e3*98/14* 0089*..

alle

Einschränkungen zum Verwendungsbereich an Fahrzeugen: - keine -

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II. Beschreibung der Teile:

II.1 Pedalauflagen für Kupplungs- und Bremspedal Typ : NOVITEC Kennzeichnung : Herstellerzeichen NOVITEC Art der Kennzeichnung : eingefräst Ort der Kennzeichnung : auf den Auflagen von oben sichtbar Technische Daten Hauptabmessungen [mm] : 80 x 55 x 3,5 Werkstoff : Aluminium Befestigung : geschraubt Montage : siehe Montageanleitung

II.1 Pedalauflagen für Gaspedal Typ : NOVITEC Kennzeichnung : Herstellerzeichen NOVITEC Art der Kennzeichnung : eingefräst Ort der Kennzeichnung : auf den Auflagen von oben sichtbar Technische Daten Hauptabmessungen [mm] : 105 x 42,5 x 3,5 Werkstoff : Aluminium Befestigung : geschraubt Montage : siehe Montageanleitung

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II.2 Pedalauflagen für Bremspedal nur Selespeed Typ : NOVITEC Kennzeichnung : Herstellerzeichen NOVITEC Art der Kennzeichnung : eingefräst Ort der Kennzeichnung : auf den Auflagen von oben sichtbar Technische Daten Hauptabmessungen [mm] : 170 x 78 x 3,5 Werkstoff : Aluminium Befestigung : geschraubt Montage : siehe Montageanleitung

III. Hinweise zur Kombinierbarkeit mit weiteren Änderungen Hinsichtlich der Kombinierbarkeit mit anderen möglichen Umrüstmaßnahmen gibt es keine Einschränkungen. IV. Hinweise und Auflagen Auflagen und Hinweise für den Hersteller • Dieses Teilegutachten ist mit den Teilen mitzuliefern. Bei Verkleinerung ist auf die Lesbarkeit zu

achten. • Mit der Beigabe des Teilegutachtens bescheinigt der Hersteller die Übereinstimmung von

Prüfmuster und Handelsware. Auflagen und Hinweise für den Anbau • Die Angaben der Montageanleitung sind genau zu beachten. • Die Pedalauflagen sollen möglichst zentral zu der Serienpedalmitte montiert sein. • Die Pedalauflagen sind mit mindestens 2 mitgelieferten Senkschrauben mit Innensechskant

M4 x 20 – 10.9 und selbstsichernden Muttern zu befestigen. • Die Versteifungsrippen der Serienpedale dürfen durch die Bohrung nicht beeinflusst werden. • Eventuelle Freiräume zwischen Pedalauflagen und Serienpedalen sind auszugleichen.

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Auflagen und Hinweise für die Änderungsabnahme • Auf fachgerechte Befestigung entsprechend der mitzuliefernden Montageanleitung ist zu achten. • Der Betätigungsfreiraum für die Pedalbetätigung darf durch die Pedalauflagen nicht beeinträchtigt

werden. Dies ist bei Einhaltung der Mindestfreiräume nach ECE R35 bzw. der Serienabstände der Fall.

Auflagen und Hinweise für den Fahrzeughalter • Die unter Punkt 0 auf Seite 1 dieses Teilegutachtens aufgeführten Hinweise sind zu beachten. • Die Montage sollte in einer Fachwerkstatt erfolgen. Berichtigung der Fahrzeugpapiere Eine Berichtigung der Fahrzeugpapiere ist erforderlich aber zurückgestellt. Sie ist der zuständigen Zulassungsbehörde bei deren nächster Befassung mit den Fahrzeugpapieren durch den Fahrzeughalter zu melden. Folgendes Beispiel für die Eintragung wird vorgeschlagen:

Ziffer Eintragung

33 Fahrzeug ist ausgerüstet mit Pedalauflagen des Herstellers Novitec GmbH.

Kennzeichnung: NOVITEC;****

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Mindestfreiräume nach ECE-R35

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V. Prüfgrundlagen und Prüfergebnisse Die Pedalauflagen wurden entsprechend StVZO §30 und der ECE-R35 „Fußbedienteile“ begutachtet. Sie genügen den darin enthaltenen Anforderungen. Insbesondere wurden folgende Prüfkriterien untersucht: • Fahrverhalten Es sind keine negativen Auswirkungen auf das Fahrverhalten feststellbar. • Rutschsicherheit Hinsichtlich der Rutschsicherheit konnte keine Verschlechterung zum Serienzustand festgestellt werden. • Betätigung Eine gleichzeitige Betätigung von Gas- und Bremspedal ist bei Einhaltung der in ECE-R35 geforderten Mindestabstände nicht zu erwarten. Das Fahrpedal ist so ausgeführt, dass dem Führer eine bequeme Fußhaltung möglich ist. Die Ferse des Fußes kann beim Betätigen abgestützt werden. • Anbau Die Befestigung der gegenständlichen Pedalauflagen ist, bei Beachtung der Montageanleitung, sicher und dauerhaft ausgeführt. VI. Anlagen Anlage 1 : Fotoblatt Anlage 2 : Montageanleitung

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VII. Schlussbescheinigung

Es wird bescheinigt, dass die im Verwendungsbereich beschriebenen Fahrzeuge nach der Änderung und der durchgeführten und bestätigten Änderungsabnahme unter Beachtung der in diesem Teilegutachten genannten Hinweise/Auflagen insoweit den Vorschriften der StVZO in der heute gültigen Fassung entsprechen. Der Hersteller (Firma Novitec GmbH) hat den Nachweis (Zertifikats Nr. QA 05 100 0118, Zertifizierungsstelle TÜV Pfalz) erbracht, dass er ein Qualitätssicherungssystem gemäß Anlage XIX, Abschnitt 2 StVZO, unterhält. Das Teilegutachten verliert seine Gültigkeit bei technischen Änderungen am Fahrzeugteil oder wenn vorgenommene Änderungen an dem beschriebenen Fahrzeugtyp die Verwendung des Teiles beeinflussen sowie bei Änderung der gesetzlichen Grundlagen. Dieses Teilegutachten umfasst Seite 1 bis 9, sowie der unter VI. angeführten Anlagen und darf nur im vollen Wortlaut vervielfältigt und weitergegeben werden. Die Prüfergebnisse und Feststellungen beziehen sich nur auf die gegenständlichen Prüfobjekte. Das Teilegutachten hat nur Gültigkeit, wenn es mit Firmenstempel und Originalunterschrift des Herstellers gekennzeichnet ist.

W i e n – 24.08.2005

TÜV Österreich

Geschäftsbereich Kraftfahrtechnik und Verkehr

Institut für Kraftfahrtechnik / Gefahrgutwesen

Akkreditiert von der Akkreditierungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland

KBA-P 00055-00

Der Zeichnungsberechtigte Der Prüfer (Ing. POSCH Msc.) (Ing. FLEISCHER)

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Anlage 1 zum Gutachten 2005-KTV/PZW-EX-2722/FL

Blatt 1 von 1

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Fotoblatt (Einbaubeispiel)

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Anlage 2 zum Gutachten 2005-KTV/PZW-EX-2722/FL

Blatt 1 von 1

Eine auszugsweise Vervielfältigung oder Wiedergabe dieses Schriftstückes bedarf der schriftlichen Zustimmung des TÜV ÖSTERREICH

Montageanleitung Pedalset NOVITEC

Bitte lesen Sie sich diese Anleitung vor der Montage des NOVITEC

Pedalsets gründlich durch 1. Demontieren Sie –wenn vorhanden- die Gummikappen der Pedalerie in

ihrem Fahrzeug.

2. Halten Sie die NOVITEC Pedale auf die Originalpedalerie und markieren

die Bohrlöcher. Achten Sie darauf, daß Sie durch keinerlei Streben

bohren, die zur Verstärkung der Auflagefläche dienen und auf eine

entsprechende Freigängigkeit der einzelnen Pedale.

3. Bohren Sie die Löcher durch die Originalpedalerie

4. Befestigen Sie nun die NOVITEC Pedale mit den mitgelieferten Schrauben

& selbstsichernden Muttern.

5. Kontrollieren Sie nach der Montage erneut die Freigängigkeit der

Pedalerie.

6. Kontrollieren Sie nach wenigen Tagen erneut ob die Verschraubung fest

sitzt und die Pedale sich nicht verschoben haben.