Gasschutz Und Luftschutz 1932 Nr.5 Mai 1932

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Gasschutz Und Luftschutz 1932 Nr.5 Mai 1932

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  • Gasschutz und Luftschutz Zeitschrift fr das gesamte Gebiet des Gas- und Luftschutzes der Zivilbevlkerung

    Mitteilungsblatt amtlicher Nachrichten

    Schriftleitung: Dr. Rudolf Hanslian und Prsident Heinrich Paetsch in Berlin

    Mit Untersttzung von Dr. Abegg, Staatssekretr im Preu. Ministerium des Tnnern ; Dr. Adler, Stadtbaurat beim Magistrat Berlin; von A ltrock, Gener:t1leutnant a. D., Berlin; Dr. Barck, Ministerialrat im Badischen Ministerium des Innern; Bleidorn, General der Artillerie a. D., Berlin: Dr. Brandenburg, Ministerialdirektor im Reichsverkehrsministerium; Dr. jur. Bruns, Univ . Prof., Berlin; Delvendahl, Oberpostrat im Reiehspostministerium; Dr. Drger, Lbeek; von Dring, Reichsverband der Industrie; Dr. Ebeling, ReiehS'bahllld,irektur bei der .IIauptvel'waltung dler D eutschen Reichs, bahrugescllsehaft: Dr. Flury, Univ . Prof., Wriir2lburg; Dr. Fors tmann, Leiter der H3iUptstelle fr ,das Gruben. rettungsweL~en , Essen; Gempp, Obel'br,an,dodirektor von Berlin ; Grokreutz, Reichsarchivrat; Dr. h. e. von Haeften, Prsident des Reiehsarc hivs; Hampe, Leiter des Gasschutzes der Technischen Nothilfe e. V., Berlin; Krner, Beigeordneter des Deutschen Stdtetages; Dr. Kottenberg, Beigeordneter d. Reichsstdtebundes; Dr. Kremer: Min . Rat, Referent f. Unfallsehutz und Gewerbehygiene im Preu. Ministerium fr Handel une Gewerbe; Kretschmar, Vorsitzender des Arbeiter.Samariterbundes; Lummitzsch, Vorstand d. Teclmisehen Nothilfe: Dr. Menzel, Min . Dil'ektor im Reieh.smi.nisterium des Innern; Dr. Nernst, Cch . Rat , Univ."Prof., Berlin; Neubrand, Direk. tor, Magis trat Berlin; Dr. Q uasebart, Prof., Berlin; Dr. Riepert, Baurat, Bcrhn; Ronde, Min . Rat im Reichswirtschaftsministerium; Rumpf, Brandoberingenicur, Knigsberg (Ostpr.) ; Sachsenberg, MeR., Dessau ; Dr Schopohl, Min. ,Direktor im Ministerium fr Volkswohlfahrt, Staatskommissar fr das Rettungswesen in Preuen; von Seeckt, Generaloberst a. D., Berlin; Sperr, Min . Direktor, Stellv. Bevollmchtigter Bayerns zum Reichsrat; Dr. T bben, Bergrat, Prof. an der Technischen Hochschule Charlottenburg; Wagner, Min . Rat im Reichsministc. rium des Innern; Weineck, Generalstabsarzt a. D., Deutsches Rotes Kreuz, Berlin ; Dr. W irth, Prof. an der Teeh, nischen Huehschulc Charlottenburg; Woltersdorf, Prof. an der Technischen Hochschule Brcslau, Direktor der Ober.

    schlesischen HauptsteIle fr das Grubenrett.ung&wesen,

    herausgegeben von Dr. August SchrimpH in Mnchen

    Bezugsbedingungen: Diese Zeitschrift erscheint monatlich einmal. Bezugspreis pro MOGat: Inland RM. 1.50, Ausland RM. 2.- . Zahlungen erfolgen an die Dr. August Schrimpll G. m. b. H., Berlin, Friedrichstrae 166. Bankkonto : bei der Deutschen Bank und DiskontoGesell -schaft Berlin. Stadtzentral. B oder Postscheckkonto Berlin Nr. 158022. Anzeigen werden nach Tarif berechnet, welcher auf Wunsch zu -g .. andt wird. Bei Zahlun~sverzug oder Konkursen fllt der vereinbarte Rabatt auf Anzei~en forl. Nachdruck und bersetzung der Aufstze sind nur mit Genehmi gu!lg der Schriftleitung gestattet. Zusendungen sind zu richten: Fr die Schriftleitung: an die Schriftleitung der Ze itschrilt "Gasschutz und Luftschutz", Berlin W 8, Friedrichstrae 166/IlI , fr den Bezug und die Anzeigen an den Verlag Dr. August SchrimplI, G . m. b. H., Ber lin W 8, Friedrichstrae 166/III, Telegramm Adresse "Aerochem - Berlin"_ Fernsprecher: A 1 Jger 5883.

    NR. 5 BERLIN , IM MAI 1932 2. JAHRGANG

    Prsident Paetsch: rtliche Fhrung im LUlftschutz . I Prof . Wirth: Irrtmcr in ,der Luftschutzliteratur. I Re.g . ,Rat W eskamp: VcrwaItungsrechtlichc Grundlagen fr ,die Tti

  • fun~ in sich, eine zu s p t e Warnung, die dHs Hineinsch1agen eines Luftangriflfs in das Pulsen einer Grostadt naoh sich zieh t, wrde das Vertrauen zu dem Warndienst unter~r.a:ben. nie richtige Hand~ habun,g hngt von dem Entschl'll des Fhrers der Warnzentr.ale rub. Is t der Entschlu gefat , zu wau nen, so vollzieht sich aber a uch hier aHes weitere automatisch naoh ein em vorher genau or,g~U1isato ~ risch und technisch festgelegten pwn. Wenden wir u ns nun der Onganisation in einem Luftsohu tzort zu. Sie is t in dem Artikel "P 0 li z ci und Lu f t sc hut Z"l) von Polizei~Oberst 11 . D . Na ge l, Mnchen, nher .beschrieben. Aus dicsem Artikel geh t hervor, da die Org.anisation des Luft~ sohutzes in einem Ort sehr sorg.fltiger Vorib erei~ tungen bedarf. Je grer der rt, je Ibedeutungs~ voller er nach sciner gesam ten Lage, nach seiner dort vorhandenen Industrie aJs Verkehrsknotenpunkt, ab Regierungssitz u. a. m. ist, um so eingehend er mu die Organ:isation dos Sicherheits ~ und Hilfs ~ dienstes durchgefhrt werden. Smtliahe Vorberei ~ tungen werden in ruhiger Zeit so getroffen, da naoh Aufruf des Luiftsohutzes die Gesm1torgani ~ sation ;in kurzer Zeit verwendungSbereit dasteht. Im aUgemeinen werden die Aufgaben fr die ein~ zeinen am Luftsohutz beteiligtcn Stel1en des S1cher~ heits~ 'Und Hilfsd:ienst.es durch allgemein e Dienst~ anweisungen im voraus festzulegen sein, so da es fr die Einsatzkrfte einer besonderen Anordnun .l! mm Eingreifen seitel1S der rtlichen Fhrung nicht mehr bedarf. Das Ttigwerden wekelt s ich je nach dem Verlauf der Luftangriffe a utomatis ch auf An ~ ordnung der einzelnen Unterfhrer ab. Die Bercitschafts~ und AuHrlun~krfte des Sioher~

    heits~ und Hilfsdienstes dagegen mssen naah einem einheitlichen Willen zum Einsatz gebraaht werden. Es g~bt also bei der rtlichen Leitung des Luft~ sohutzes e in Fhrungsproblem. Worin best eht die Kunst der Fhrung? Zunohst ist es hei der Schwere der Katastrophe, die ein Luftan,griff verursacht, er~ forderliah, da e in e entscheidende Persnlichkeit in jedem LuHschutzortbestimmt rwird, der der .ge~ samte Sioherheits~ und HiJfsdieTtSt untersteht. Bei den !Zu treffenden Entscheidungen, :hei denen es 'Um das Wohl und Wehe der ,gesamten Einwohnersohaft geht , darf es kein D ebattieren, keine Me;inungsver ~ schiedenheiten 'Und keine halben Entschlsse geben Nur ein Mann, der als !Fhrer ber besondere Cha~ r,aktereigeTtSchaften verfgt, die siah hauptschlich durch eisern e Nerven, Kaltbltigkeit, Unerschrok~ kenheit, ruhigen, ktaren BHck und energisches Duroh ~ hahen kennzeichnen, wird zur Fhrung im Luft. schutz geeignet sein. Welche Entschlsse sind nun von dem Fhrer zu fassen? D azu ist es e rforder

  • tenen Katastrophenherde besei< tj gen."

    Hier -gilt es, Entschlsse zu fassen, diese in kurzer, knapper Befohlsform an die betreffenden Krftc des Sicherheits< und H.ilfsdicnstes gelangen und von die< sen sahnell ausfhren zu lassen. Dle gerul'lleste Kenn tnis der einzelnen rtliahkeiten des oesamten Stadtgebictes, der Grad der Gefhrdung, d~r fr dic gcsamte Bev'lkerung cin treten kann, wcnn an be< sonders lebenswiehti,gcn Punkten nicht sofort Hl1fe gelbmcht wird, bieten der Fhrung die wescntlich< sten Grundla.gcn fr i,hre En tsohlieu ngen. Zu dcr f hrun ,g im Luftschutzort treten folgende saahvcrstnctige Personen: ein Vertrctcr der Stadtverwaltungen,

    der ber d~e lebenswichtigcn Betriebe, wie Gas~ . Elektrizit ts

  • die Mentalitt der Bevlkerung, eine riohtige Beurteilung und Einschtzung der Leistungsfhig~ keit der .eingese tzten Hilfstrupps aller Art spielen hiel"bei eine aussah1aggebende Rolle. D as Fhren wird zum Organisieren. Die P ersnlichkeit des ,Fh~ rers wird nach dem Luftangriff zu r Beruhigung der Bevlkerung, zu ihrer Strkung Zllm Durchhal ten weit m ehr in den Vord er,grund treten mssen und zu werten sein, als eine besondere Begabung im Fh ren, wie sie von den hheren F.hrern mi1itri ~ scher V erbnde verlangt werden mu. Je besser der organisatorische und technische Appa~ rat der rtlichen Luftschutzfhrung vorbereit et ist, um so wirksamer wird die rtli che iFhrun,g im Luft c:hu tz sein, fr die es letzten Endes nur ein Problem zu lsen gibt, der schwer heimgesuchten

    Bevlkerung schnel1e und wirksame Hilfe zu brin~ gen. Deshalb hnelt das Fhrerproblem im Luft~ schutz dem Fhrerproblem beim pol:izeilichen Ein ~ satz in g,an7, besonderem Mae und der Ttigkeit de r Polizei berhaupt. - Vor be u gen ist aJles!-I-lieraus wiederum ergibt siah die absolute Nob wendigkeit, da die verantwortlichen Regierungs~ s te1len des Reiches und der Lnder schon in ruhigen Zeiten den gesamten Luftsohutz fr di e Zivil ~ bevlkerung bis in alle Einzelheiten org.anjsieren 'und die Bevlkerung mit den vorbe reite ten Manahmen vertrau t machen und fr ihre Erziehung zum Luft~ sch utzvel'Stndnis sorgen mssen. - Eine Au fgabc menschlicher und sozi'.dcr Hilfsttigkeit, wie' si c grer nioht g,edaeh t werd en kann . .

    Irrtmer in der Luftschutzliteratur Prof. Dr. Fr i t z Wir t h f Technische Hochschule Berlin

    Die Notwendigkeit, einen brauchbaren Luftschutz fr die Zivilbev1kerung aufzubauen, ist heute :oum G emeingut eines jeden Volkes geworden, das sioh nicht selbst aufgibt. Die in gewissen Kreisen herr~ sehond e Ansicht, da es keinen wirksamen Lruft~ schutz fr die Zivilbevlkerung gbe, da man da~ her der Bevlkerung weder Geldaus.gaben noch Ar~ beitsleistungen auf diesem Gebiete zumuten drfe, sind durch Tatsachen WIiderl egt. AUe Sachverstndigen .1uf dem Gebiete des Luft~ schutzes sind sioh heute darber e ini el da di e Hauptgefahr von den iBnisanzbomben 'droht, da dann ,in der Wirkung die Brandbomben kommen, whrend die von den Kampfstoffbomben ausgehende G efahr nach j,hrer Ansicht durch sachgeme G e~ genm,analhmen am leichtes ten zu bann en ist . Es herrscht fern er bereinstimnmn.g, d a zunch t lecHglich die .1 k ti v e 'Bevlkerung mit einem indb viduellen Gasschutz ausgestattet werden mu, d.1 sie auch whrend e in er V ergasun.g ihrer Ttigkeit nachzugehen hat. In gleidher Weise wird man es als dur eh a us w n s e 'h e n s w e r t bezeichnen mssen, da drlejenigen Personen, welche in der G e~ fahren zone wohnen, im Laufe der Z cit in den Be~ sitz eines individuellen GU'iSchutzes fr Sidh und ihre Angehrigen kommen . Audh ist man heute wo'hl all~em ein d er Ansicht. da die Einstze der Gasmasken ~egen Gase, Dmpfe und Sehwebe~ stoffe (Nebel, Rauch , Staub) Schu tz gewhren ms~ sen. Als Gasmaske WIird ma,n in der Re

  • herrsc.ht Zugluft im Treppenhaus und bei Brnd.en ist es vielfadh verqrualmt! Die Tatooahe, da es von den Wohnungen ohne weiteres zu erreichen ist , kann .seine Wahl nicht reehtfertigen2). J e dezentralisierter die Schutz rume liegen, je leichter sie von der Wobnung aus zu erreichen sind, um 150 mahr e rfllen sie ~hr en Zweck, Schutz zu bieten bei ~rter Schonung der Gesundheit und der Nerven der Bevlkel1ung. Fliegeralarme knn en und werden sich bei. Ta,~ und bei Nacht wieder< holen; sollen die Millionen Bewohner .einer Gro< stadt, darunter Frauen, }Gnder und Kranke, jedes< mal in feuchte kalte Keller 'laufen? Bebnntlic.h soll naoh Ansicht der Sadhverstndigen die Warnung der Zivilbevlkerung re c Ih tz e i t i g, also mjndestens 10 Minuten vor E~ntreffen der Flugzeuge, erfolgen. Der Warnsektor ergibt ~ch aus der jewei1igen Flugrichtun.~. Diese wird sich im Ver< lauf des ,,Anfliegens des Zieles" vielfach ndern, einmal aus dem Grunde, dami t die Abwehr er< schwert und zerspli ttert wird, und dan n auch des< halb, damit der Angegri ffene ber das Ziel mg< lich.st lange im Unklar.en bleibt. Ewerden a'lso bei ein em Luftangriff auf eine Grostadt eine UI1< geheure Anzahl Mensahen alarmiert, die durch den eigentlichen Luftangriff praktisch gar neh t !betrof< fen werden. Aus diesem Grunde wird man mit der H.auptwarnun~ und 'in gleicher Weise mit der Fest< setzung der M.anahmen, welche duroh die War< nrung (Fliegergefahr) bei der Bevlkerung ausgelst werden, seh r vorsiahtig und zurckhahend sein mssen. Ed.n zweckmig inder Wohnung angelegter Schrutzraum, so vor allem der Kor r i d 0 r, biet et gegenber einem nicht ganz hervorra~end geei~< n.etem Keller m~\Ilcherlei Vorteile, so da sidh die< jenigen Personen, denen aus Raummangel kein Kel< ler zugeteilt werden kann oder die ihn anfolge Krankheiten nicht aufsuchen knnen, nioht a1s be<

    nachteili.~ t und schlecht .~eschtzt zu fhlen braudhen. Ist der Schutzraum inder Wobnun~, so wird man :lruch das Abddchtungsmaterial inder Woh< nung au fbewahren. Jeder WO'hnungsin!haber dst fr die getreue Aufbewaihrung verantwortlich. Das Ma< terial fr den allgcmeinen Keller

  • mu, da eine Frischlruftzufhrung notwendig ist. Wichtig ist auch, da man die Wirkung des Wind~ druckes durch cine geeignete Abdichrung vo'llkom~ men ausschaltet. Fr die meisten Flle gengt es, wenn man die Wir~ kung des Winddruckes, der die vergaste Auenluft in das Innere des Schutzraumes zu drcken ver~ sucht, duroh geeignete Abdichtungen, z. B. eine DoppelbOlhlenwand mit Sand~ bzw. Torfmullfllung. G asschleusc usw. au fhe:bt und j,eden unn tigen Luftverbrauch im Schutzreum vermeidet. 3. Befinden sich mehrere Personen an einem ge~ schlossenen Raum, so reichert sUch die K 0 h I e n ~ s u r e an und bei a Personen und 3 a cbm Raum, steigt der KOlhlensur,egehalt nach dr,ei Stunden auf den noch zulssigen W ert von 3 %. Dieses Kohlen~ dioxyd kann man nicht durch Bepinseln der Wnde mit frisch er Kalkmilch en tfernenO). Die Kohlen~ surebindung des Kalkes ist viel zu trge. Wdrd der Raum nicht strker als 1n der a ngegebenen Weise bele.gt, so ist e1ne V'erarmung der Luft .an Sauer~ stoff nicht zu befrchte n. Der zusammen mit der Koolensure auftretende Wasser,dampf sowie die Wrmestauung mac'hen sdch viel beschwerlicher und viel eher bemerkbar als der ansteigende Kohlen ~ dioxydgehalt. 4. Es wird bei einer Vergasung oder einer V erge l ~ bung einer Stadt theoretisch mglich sein, Frischluft fr den Sc.hutzkeller aus "einer unverscuchten teIle" mit Hilfe eines ho'hen Peciskops hernzuStlugen. Allein diese Anordnung erfordert doch erhebliohe Baukosten. Die lange Rohrleitung ist gegen Besch~ digungen empfindlich. Der hohe Luftwiderstand der Anlage bedingt einen ho'hen Kraftbcdarf. Gnzlich zu verwerfen ;ist das System "P 0 11 e r s p C k"7). P. will das Gasleitungsnetz in den Stdten aus~ nutze n, um bei einer Vergasung den einzelnen Sahutzrumen Frischluft zuzufhren, cL'llTlit ein Oberdl'uck entsteht, der das Eindringen schdlicher Giftgase verhindert. Dieser Gedanke ist praktisch undurchfhIibar und sollte von de r Fachpresse gar nioht erst ernstlich diskutiert und dadurch gewisser~ maen verbreitet werden . Die Entfernun~ des hochgiftigen Leuchtgases :tu." den Rohrlei tungen erfordert mindestens eine halbe bis eine ,ganze Stunde. In dieser Zeit ist drl e Gift~ gaswol:ke 1ngst wieder abgezogen. Die Rohrleitung selbst ka nn angeschlagen werden! Und schlielich knnen sich doch GasangriHe wiedeMoien, soll dann jed mal die Rohrlei tun g entleert und dann wieder mit Luft bzw. nach der Entwarnung mit Leuchtgas geflh werden? Einen hnlich phantastischen VOl'Schlag hat A. V d 11 i .a m i e r8 ) fr die Entlftung einer Stadt ge~ maoht. Er will zu diesem Zwecke das ~eStlmte G e~ biet einer Stadt mit groen 50 bis 60 m hohen "Lufttrmen" in bestimmten Abstnden (4- 500 m) ausrsten. Diese Trme entlulten riesige Ventila~ toren, welche die vergiftete Luft der Straen an ~ saugen und in einer Hhe von 40-50 m abblasen so'llen. bgesehen von den Baukostcn sowie d er Empfiindlichkeit der Anlage und dcs Rohrsystems gegen Splitter, wrde man durch diese Art der Luftbewegung die gesamte vergiftete Luft nur nach geraumer ,Zeit entfernen knn en, so da in der Zwischenzeit Sohdigungen eintreten knnen. Die erfor,derlichc Entfernung der se h a f t e n Kampf~ stoffe vom G elbkreuztyp bercksichtigen weder die Methode "Pollerspck" noch die Methode "Villi~ amier". Die Manahmen, die man zum Sc'hutze der Zivil~ bevlkerung gegen Luftangriffe trifft :bzw. anord~

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    net, mssen wirksam, wirtschaftlioh tw~ba r und s tets wiederh01bar sein. Sie drfen das Leben eines Volkes nicht dauernd, sondern nur whrend der Stunde der Gefahr belasten. Die G asansta lt mu abe r Gas abgeben fr dic Industrie und fr die Hausfrau! Die ausschHcliche Umstel1ung der Gas~ rohrleitung zur Druckluftl citung ist schon aus die~ sem Grunde untragbar. Ist ei ne Frischluftzufhrung bci berfl1ten Schutz~ rumen notwendig, so kommt einzig das "Filter~ systcm" n Bctrach t. Die "Kreislauflftung" wendet man in der R egel nur bei vllig a bgesohlossenen Systemen (U~Boot) a n, 'auch behebt sie nicht die \ iV rmestauung. 5. Da m an S a 'u e r S t 0 f f aus "Kalipatronen" ent~ wickeln kanna), s timmt keinesfalh; diese Patronen binden lediglich die ausgea tmete Kohlcnsure. 6. Die E n t g i f tun g s t r u p p s mssen einen individuellcn Gasschutz besitzcn, d. ih. Maske mit Einsatz. Es ist durchaus nicht notwendig, wie dies Roth c10) annimmt, den zur Atmung bentigten Sauerstoff mit sich zu fhren, wenn m an sich in einem greren, von Giftgasen verseuchten Gebiet fre i bewegen will. Ein Sauerstoffgert ist notwendig in folgenden F11en: wenn dcr Einsatz nicht schtzt, wenn die Konzentration des Giftstoffes so gro ist, d.a der Ednsatz durchsahla~cn wird, wenn der Luft~ sauel'Stoff 'unter ein bestimmtes Ma .gesunken ist. D er Entgiftungstrupp braucht also kein Saucrstoff~ gert"), sondern ein Filtergert und Lostschutz~ bckleidung12). Was die T ti d k e i t der Entgiftungstrupps an~ bela ngt, so dient s ie in der H auptsache der Reini~ dung de r Straen usw. vom Ge lbkreuzkampfstoff, ~lso' edner verdampfenden, ,gefhrlichen Flss1gkeit. Vergaste Innenhfe werden unzweife1haft besser durch Ausspritzc-n mit Wasser als mit Feuer von den letzten G as resten befreit . In welcher W eise das in einem Innenhofe befindliche Gas nach IBlauta) durch krftiges Schwenken von Decken a us diesem entfernt we rden knnte, ist nicht einzusehen. Ein Haus ;st ,doch dmmerhin 10- 15 m .hoch! Eine Hbziehendc Gaswolke auf der Stra e zu be~ kmpfen, wird kaum mglich und ntig sein. Ganz ande rs ist cs, wenn es sich um die Bekmpfung ciner die Wolke nhrcnden Gefahrenquelle, also z. IB. flssiger verdampfender Ge1bkreuzreste oder flssidcr verdampfender Pcrstoffreste handelt. Diese Bek~pftln g wird aber durch V er n i c ,h tun g d er flssngcn Kampfstoffe durchgefhrt und nicht durc-h S c h w c n k e n von T c h er n oder hnl1chen Vorrichtungen. die lediglich dic Luft b c w c ge n abcr nicht e n t f e rn e n. Die T cchnik verwendet z. B. zur En tfernun g schdlioher Ga e und Dmpfe aus Kan alisa tion sa~lagen den Sicmens;Kanalent~ 1fter. der da~ Gasgemiseh aus dem Kanal heraus~ saugt 'U nd mit Hilfe einer Rohrlcdtung entfernt. 7. D ie Begriffe "Vergcl 'bung" und "Verga ~ s u n g" sind s treng auseinanderzuhaltcn . Die Kampf~

    stoff~ wirken entweder al At e mg i f t e oder als Ilj "Luftsc hutz.Nochrichtenblall " 1930 , Heft 11, S . 131. 71 Vgl. "Wel t :im Sonnta~ ", Augsburge r Sonntagszeitung vom 3. I. 1932: fe rn er "I..uftsc hu tz-Nachrichtcnblall", Heft 2 (FebruarJ 1932. S. 32 , fe rn er Heft 4 (ft.priiJ 1932. 81 Alberl Villinmier, Assai nissemcnt a tm ospheriq ue de s grand. cit .. par ventilation artifi cielle - Leur pro tection co ntre les $laz. Porl arHer 1931. "I u . 101 Dr . Hj. Rothe: " Chemischer Kri e~ und Luftschutz" im " Luftschutz-Nac hricht enblaU", lI eft 4 (1931). S. 52. 111 Vg l. General oberarzl a. D. Blau im "Luftschutz .Nachrichtenblall", 1931 . Heft 9, S. 136, und Heft 12. S. 200. 12J Vgl. meine Arbeit im Mrzllcft di ese r Zeilsc hrift. JaJ u. 14J General oberarz t a . D. Blau : "LuftschutzNachri cht enblaU", Heft 12, 1931, S. 20t.

  • Hau t s c h d i ger, nur unter bestimmten Bedin~ gungen' knncn sic sich ~leichzeit>ig in heiden Rich~ tungen fhlbar machen. Werdcn leicht verdamp ~ fende Flssigkeiten, z. B. Perstoff, angewandt, so resultiert eine mit dem Winde abziehendc Gas~ wolke: die Luft ist .. vergast". Aber die d~bei auf, tretenden Vergasungsstrken sind verh1truismmg niedrog: 50-200 mg Kampfstoff im cbm bedeuten schon soor hohe .Konzentrationen fr eine Kampf~

    stoff~Luftwolke . 240 mg Perstoff im cbm Luftraum sind -aber nur 0,003 % Perstoffdampf in der Atem~ luft! Es kann daher keine Rede davon sein, da jemals der Sauerstoffgehalt der Luft fhlbar ab~ sinkt, wie dies Blau 14 ) annimmt. Die filtroerte, von den Kampfstoffen befreite Luft ist stets a te m ~ ba r, sie ,brauoht bezglich des Sauerstoff.~ehalts nicht erst wieder atembar gemacht zu werden. Ob es mglich ist, da ein Gaswart d,en Prozentgehalt des Sauerstoffs in der Luft (insbesondere, ob er ber 17 % 02 Liegt) empfinden kann (s. Blau) ist wohl stark zu bezweifeln, er hat dies aber ,auch gar nicht ntig. Im bri-gen wird die Gasprobe des Gaswarts bei wenigen mg gewisser Kampfstoffe je cbm stets versagen. Will man ein Gelnde fr lngere Zeit unbetrethar machen, so wendet man Kampfstoffe vom Gelb~ kreuztyp an. Auoh "hier entsteht - abgesehen vom anfnglich en Schwaden - eine sehr verdnnte (2-3 mg/cbm) Kampfstoffwolke, die auf Augen und Atemorgane ec.inwirkt. Aber das ist nicht der iHaupt~ zweck der ,Gelbkreuzverwendung. Neben der Wolke entstehen noch Spritzer des flssigen, schwer ver~ dampfenden Kampfstoffes, die auf dem betreff.en~ den Objekt (z. IB. Brgersteige) liegenbleiben. Ddes nennt man eine Vergelbung (Gelndeverlostung, Bodenvergiftung). 8. Eine Vergasung wird nur Wirkung haben durch M ass e n ein s atz; bei einer Vergelbung, z. B. eines Bahnhofes, knnen eind~e 100 kg lngere Zeit recht unangenehme Folgen haben. Es ist daher nur von theoretischem Wert zu sagen: ,,Fr Ber~ Hn (300 qkm) wren z. IB. bei gnstigster Witterung etwa 3000 t Senfg.as (Gelbkreuz) ntig". In der Praxis wird man mehrere Hauptverkehrspunkte und Industrieanlagen mit weit weniger als 30 t Ge1b~ kreuz wir k sam vergiften knnen, da j,a die Haruptmenge dieses sehaften Kampfstoffes auf dem betreffenden Objekt liegenbleibt und nicht als Wolke mit dem Winde taJbzieht. Vergasung und Vergelbung untersoheiden sich nicht nm in ,der Theorie, sondern auch in der Wirkungsweise, in der Wirkungsdauer und in der lBekmpfungsmglichkeit. Die Vergelbung wird z. B. durch Wasser und Chlor~ kalk bekmpft, die Vergasung kann man hchstens in ihren letzten Oberresten bekmpfen, d. 'ho besei ~ tigcn, -in der Rege1 wird sie ohnehin duroh den Wind in kurzer Zeit erledigt sein.

    9. Zur Kennzeichnung der Schdlichkeit cines 1'-.ampfstoffes in der Luft dient die s og. H, . b ,e r5C h e ZaM, das C t. - Produkt(c in mg/obm, t in Min.), das natrlich kein starrer Begrift, son~ dern ein statistischer Wert ist. Dieses Produkt ist nun abhngig von dem Versuchsticr, aber in 'keiner Weise da von, ob sioh -das Versuchstier im gcschlos~ senen Raum oder im Freien befindet. Ganz anders verhlt os sich mit der Konzentration. Um die gleichc Konzentration in der Luft aufrecht zu erhal. ten, mu bei Windstrke 2 m/sec die dopp elte Mu. nitionsmenge eingesetzt werden, wie ,bei Windstrke 1 m/sec. Auf keinen Fall kann man sagen, "da man im freien Gelnde pr.aktisch mit d er 20~ bis 40fa ohen "Konzentration" rechnen mu, um eine aussch1.aggebende Wirkung zu erzielen". Die Schdi~ gung ist lediglich eine Funktion der eingeatmeten Kampfstoffmengen. Und cliese sind vom Standort des Subjekts, von -den Atmosphrilien und vom Munitionseinsatz aibhngig. 10. Bei Gel bk r ,e u z be sc h d i g t e n tritt die Rtung, der die Schwellung bzw. Blaosenbildung folgt , erst nach Stunden .auf. Unmittelbar (bis 5 Minuten) nach der Berhrung mit Gelbkreuz ist es mglich, die Wirkung durch vorsichtiges, wiederho1tes Ab. tupfen mit Brennspiritus, duroh tchtiges Waschen mit flssiger Seife, dem ein Bestreuen mit Chlor. kalkpuder folgt, oder durch Auftragen eines w. ligen Chlorkalkbreies vollkommen aufzuheben. Be~ rC!its entstandene Gelbkrooz w und e n sind sehr empfindlich und schmerzhaft, ,und erfordern eine subtile lBehand1ung. Es empfiehlt sich daher nicht, sie "mit l oder g.ar mit Chlorkalkp.aste" einzu. r e i .b e n 16). Eine Bearbeitung von Gasschutzfragen fr die Zi. vilbevlkerung erfordert dn erst er Linie chemische, physikalische und technische Kenntnisse. Sioher. lich ist es begrenswert, wenn sich pltzlich, wie dies seit einiger Zeit der Fall ist, Vlie1e neue Krfte dem Luftschutzprolblem zuwenden. Dieses Problem ist jedoch so vidgeswltig, da eine groe unter~ schiedliche Reihe von Fakultten und Berufen dafr zweckvoll angesetzt werden kann. Voraussetzung fr ein gedeihliches Zusammenarooten ist jedoch, da ein jeder in seiner Domne bleibt und nicht auf ihm fremden Gebieten diletticrt. "Der Luft~ sch'utz vertrgt kennen Dilettantismus, wenn er wir. kung5Voll gesta ltet werden so1110)." Somit fhlte auch ich mioh auf Grund meiner langjhrigen experimen~ tellen G asschutzarbeitcn verpPlichtet, obige Richtig~ stellungen zu verffentlichen, ohne da dch damit den zitierten Herren Autoren persnlich rgendwie nwho treten wollte. Ami cu s PI '8 t 0, mag i s amicus v e rita ,s! '5) Referat be r eine n Vortra~ von Pror. Dr . Hegler: " Die gesund ;, e ilssc h dlic he W irkung d er Ka mpfgas e." In " Die Gasmask e" 1929 , Hefl 3, S. 50/5!. 16) Hanshan . "De r Luftschulz im inle rn a ti onal e n Ra hm en." In "Ga. sc hul z ul1 d Luit sc hul 7.", Aprilhe ft 1932.

    Abonnementsbestellungen auf "Gasschutz und Luftschutz" entweder direkt bei dem Verlage Dr. August Schrimpff G. m. b. H" Berlin W 8, Friedrichstrae 166, oder bei dem zustndigen Postamt sowie bei allen in- und auslndischen Buchhandlungen.

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  • Verwaltungsrechtliche Grundlagen fr die Ttigkeit der Polizei im zivilen Luftschutz R. Wes kam p, Regierungsrat im Polizeiinstitut fr Technik und Verkehr, Berlin

    Inwieweit von der Polizei als Tr.gerin der Staats: hoheit Schutznmna'h-men im Ra:hmen des Luft: schutzes auszufhren sind, und welche bestehenden Bestimmungen des Verwaltungsrechts ihr die Aus~ fhrung ermglichen, so11 im fO'l.genden dar~elegt werden. ,Bei cHeser Errterung sind drei Zeitrume zu un tersche iden, und zwar

    1. der Zeitr.aum, in dem mit Luftangriffen nicht zu rechnen ist, das ist whrend des Friedens,

    2. der Zeitraum, in dem mit der Mglichkeit eines Angriffes aus der Luft gerechnet wer~ den kann, das ist die Zeit der gespannten Lage, und

    3. der Zeitraum, in dem mit der WaJmschein: li.chkeit eines Luftangriffes gerechnet werden mu, d,as ist derjenige nach einer Kriegs: erklrung.

    Die Regierungen aller Lnder haben es sich zur AlUfgabe gesetzt, fr den F a11 eines Krieges Vor: bercitungen zu tre ff en. Die Grundlagen dieser Vor: bereitungen in der Friedenszeit bestehen neben der Ausbildung von Heer und M.arine im wesentlichen in der Bereitstellung der erforderlichen Mittel in den Etatsgesetzen. Durchgefhrt werden diese Vor: bcreitungen im reinen Verwaltungswege. Ver: pfHchtungen der Zivilbevlkerun~, die Manahmen zu untersttzen, bestehen nur dann, wenn sie be~ sonders gesetzlich festgelegt sind. Derartige Spezial: gesetze gibt es dn a11-en Militrstaaten . In Deutsch: land war deren wichtigstes frher das Gesetz ber die Verpflichtung zum Kriegsdienste vom 3. September 1814. Auf Grund des tFriedensvertrages bestehen dieses Gesetz und daIllit entsprechende Verpflichtungen nicht mehr. Die einzige Mg: liohkeit fr Deutschland, gegen die Bevlkerung irgendwie zwanglSweise etwas durchzusetzen, bleibt dnher: das Einschreiten oof Grund polizeilicher Be: s timmungen. Aber .auch hier ist unmittelbarer Zwa ng zur Durchfhrung von Manahmen, die Kriegsvor,bereitungen betreffen, nicht mglich. Denn sowohl das Po1izeigrundgesetz, das in Preuen im 10 II 17 des Allg,emeinen Landrechts (heute in 14 PVG.) niedergelegt war und auch durch Reehtsgewohruheit im ibrigen Detltschen Reich nach der Ansicht der Rechtsprechung und Wissenschaft volle Gcltun~ hat, ru.sauch alle sonstigen Bestim: mungen der Pol.:Verw . G esetze der deutschen Lnder geben der Polizei keine unmittelbare Hand: habe. Rechtsprechl\.mg und Wissenschaft haben den Begriff "bevorstehende Gefa'hr" nm1ich dahin aus~ gelegt, da dne Wahrsoheinlichkeit einer Gefahr be. stehen mu und die theoretische Mglichk,eit nicht gengt. Auch mu die Verwirklichung des Scha: dens schon fr die nchste Zeit zu b esorgen sein: die Gefahr mu "e:>cistent" sein. Im tiefsten Fcic: den aber von der Wahrscheinlichkeit eines Luft: angriffes in der nohsten Zeit zu sprechen, drfte vermessen sein. Daraus ergibt sich, da die Polizei solche vorbeugenden Manahmen nicht treffen kann, die bei Weigerung der Betroffenen mit Zwangsmitteln durchgesetzt werden mten. D.as schliet a'ber nioht aus, da ihr erlaubt st, auf Grund verwaltungsmiger Anordnungen Luft: schutz.m.anahmen im Einvern ehmen mit der Be: vlkerung od er bestimmter Or~anisationen zu

    104

    treffen. Und gerade das ist es, wa zurzeit einge< leitet werden so11. Einmal ist eine ausreichende Aufklrung der gesamten Polizeibea.mtenschaft ber das Luftschutzproblem und :ihr-e AufgaJben im Falle eines Luftangriffs mglic'h, dann kommt aber auch eine Ausrstung der Polizei mit Schutzmaterial (z. IB. Gasmasken) in Frage. Hierfr ist ein beson: derer Reohtsgrund nicht ntig, da eine derartige Ausrstung ja nichts anderes ist als die Auswirkung einer etatrechtlichen Manahme, d. h. allein ab: hngig von den zur Verfgung stehenden M-itteln ist. Die Polizei wdrd abera'uch , um im Fall einer knf: tigen Gefahr -gerstet zu sein, sich berlegen mssen, welohe Hilfskrfte ihr :w r Verfgung stehen, da fr den Fall kriegerischer VerwickeJun. gen auf die Hilfe der zahlenmig durch den Ver: sailler Vertrag so auerordentlich ei ngeschrnkten Reichswehr nicht zu rechnen ist. AlUf wen wird die Polizci reohnen knnen? Zunchst werden in Frage kommen die besonders zu diesem Zweck gebildeten Or,ganisationen wie Luftschutz: und und hnliche Ve reine, weiterhin die halbamtliche Organisation der Techndschen othilfe, deren Aufgabe es ja 1st, in iFllen der Not einzugrei fen. Mit allen diesen knnen Abmachungen getroffen werden, ohne da rechtliche Einschrnkungen hierfr bestehen . Diese Abmachungen werden sich im wesentHchen mit dem zweckmigen Zusammenarbeiten zwischen den versohieden-en OrganJisationen und der Polizei zu befassen haben. Sie sind neben Aufklrung und Ausrstung der Polizetbeamten die Aufgaben, die die Polizeiverwaltung whrend des Friedens zu er. fll en hat. Auch wenn die Gefahr eines Luftangriffs nher heranrckt, jedoch noch keine Wahrsc'heinlichkeit fr einen solchen besteht, d. 'ho whrend der ge: spannten Lage, hat die Polizei noch nicht das R echt, polizeiliche Anordnungen zu treffen. Aber fr di,esen Zeitpunkt gibt es schon ein Spezial.gesetz. das Sondervorschciften ermg'lich t; diese Sond,er: bestimmung befindet sich in der Ins truktion fr die Oberprsridenten vom 31. 12. 1825. Trotz ihres Alters ist diese Instruktion noch heute die wesent: Iichste Grundlage fr die Rechtsstellung der Ober: prsidenten. Sie stellt zunchst allerdtings nur eine interne Dienstanweisung dar, enthlt aber auch ma terielle Rechtsbestimmungen. Im vorliegenden Fall interessiert besonders die Bestimmung im 11. Hiernach sind die Oberprsidente n als Stellvertreter der obersten Staatsbehrden ermchtigt und ver~ pflic'htet, bei auerordentlichen Er,eignissen und Ge: fahr im Verzuge di.e augenblicklich erforderlichen Anordnungen zu treffen. Literatur und Recht. spreahung enthalten ber diese Bestimmung ma: gebliche Ausfhrungen nicht, aus ihrer Fassung ist jedoch zu schlieen, da mit ihr den Oberprsi: denten ein besonder-es otverordnungsrecht gege: ben werden sollte. Die Mg'Hchkeit pltzlich ein: tretender auergewhnlicher Ereignisse innerhalb einer Provinz, die bei d en frheren Nachrichten: hermittelungsverhltnissen erst nach geraumer Zeit den Zentralbehrden bekannt wurden, hatte die Notwendigkeit ergeben, den provinzi eHen SteHen ein solches Sonderrecht einzurumen. Dieses Sond-er. r-echt knnen die Oberprsidenten -ausnutzen durch den Erla von Rechtsve rordnun gen, d. h. Verord:

  • nun~en, die im Rechtssinn die gleiche Bedeutung haben wie regulr zustande gekommene Gesetze. Die AIIlwendungsmglichkeit dieses Notverord. nungsrechts fr den Luftschutz ergibt sich dara us, da der Eintrjtt einer den Frieden bedrohenden ge. spannten Lage zwischen zwei Staaten fr den Ober. prsidenten einer Grenzprovinz fraw.os als "auer. ordentliches Ereignis und G efahr im Verzu.ge" an. zusehen ist. Diese Tatsache allein ,gibt dem ber. prsidenten die Ermohtigung und Verpflichtun.g, die augenblicklich erforderLichen Anor.dnungen zu treffen. In einem solchen Fall, wo Ilange ber. iegungen und Verhandlungen unabsehba re Folgen haben knnen, wird man manches als unbedingt erforderlich ansehen knnen, was nach Recht. sprechung 'Und Litera tur noch nicht als polizeilich ntige Manahme Z'llr Abwend'Ung edner b e vor ~ s t e ~1 e n .d enGefahr angesprochen werden kann. So :ist es zulssig, da dcr Oberprsident in einem solchen Fall verordnet, da des Nac.hts smt'1iche Fenster abz'UdunkeIn sind, da die Zivilbevlkerung bei gewissen Sgnalen die Keller auf'zusuchen hat, da unter gewissen Voraus. setzungen der Verkehr eingeschrnkt wird u. a. mehr. Sind solche Verordn'Ungen el'lassen, so stellen sie norma1e Rechtsstze dar, zu der-en Befol. gung jedermann verpfLichtet ist; fr den Fall, da dieser Verpflichtung nicht nachgekommen wird, liegt ein rechtswidriger Z'llStand vor. Eine solche Rechtswidrigkeit Z'U beseitigen, ist dann Auf.ga'be der Polizei. Diese hat also dafr zu sorgen, da vom einzelnen Brger entsprechend den Notver. ordnungen gehandelt wird und gegebenenfalls die Einhaltung dieser otverordn'Ungen a'Uf Grund der ihr auch in normalen Zeiten .gegebenen Zwangs< mittel durchzusetzen. Rechtsmittel gegen die Bestimmungen der ober. prsidial.en N otverordn'Ungen gibt es an sich nicht, da sie ja regulres Recht darst e11en. Etwas anderes ist die iFrage, welche RechtsmHtel gegen die polizei. Hchen Einzelverfg'Ungen gegeben sind. Diese ist kurz dahin zu beantworten, da gegen sie die normalen Rechtsmittel gegeben sind. In der Zeit der sogenannten gespannten Lage wird also Grundlage fr die Organisierung des Luft. schutzes das Notverordnungsrecht der Oberprsi. denten sein, es sei denn, da schon von Reich oder LJndern soforti-ge Rechtsmanahmen (Gesetze, Rechtsve~ordnungen) fr das ganze Reichs. oder Staatsgebiet ergriffen sind. In diesem Fall ist natr. lich die Durchfhrung dieser Manahmen ebenso Aufgabe der Polizei wie die Durchfhrung der ober. prsoidialen Notverordnungen. Selbstv,erstndHch drfte es sein, da fr den Fall der Regel'Ung durch Reich oder Land in der gleichen Angelegenheit ein Eingreifen des Oberprsidenten nacht mehr zu< lssig ist. Geht aber die gespannte Lage in die Erffnung des Kriegszustandes ber, sei es durch tatschliche feindliche Handlungen oder durch die formelle Kriegserkll'lung, so ist die Rechtslage fr die Durch. fhrung des Luftschutzes -eine vollkommen andere. In die em Augenblick besteht nmlich - zum min. desten fr Jede grere Stadt 'Und Jeden aus mili. trischen oder wirtschaftHchen Grnden wichtigen Punkt - die unmitteLbare Gefahr feindlicher Luft< angriffe. Jetzt hat die Polizei auf Grund der poli. zeilichen Generalvollmacht die Gewalt z'Um Han. deIn. Eingreifen kann sie dmch beide Arten der polizeilichen Anordnungen: d'Urch Polizeiverordnun. gen und poLiZleil'iohe Verfgungen. ber den Inhalt der einze1nen Polizei verordnung kann etwas Gene. relles nicht gesagt werden; ihr Inhalt :ist abhngi~

    von den ge.gebenen Sonderverhltnissen. So kann z. B. eine Polizeiverordnung, dmch die ein militrisch wichtiger Bahnhof geschtzt werden soll, zum In< halt haben, da des N achts in einem gewissen Um< kreis des Bahnhofs smtliche Lichtquel1en voll< kommen verdunkelt sein mssen. Z'Um Schutz wichtiger Gebude kann verordnet werden, da der Verkehr auf den Straen in der Nhe dieser Ge. bude verboten ist. Daneben kommen alle die An< ordn'Ungen in -Frag-e, die Zlur

  • zichten knnen. Bringt sie das zum Ausdruck, so wird di,e aufschiebend e Wdrkung des etwa ein. gelegten R echtsmittcls hinfLlig, und der Staats. brger ist verpflichtet, dem Befehl nachzukommen. Mit Rcksicht auf die Elibedrftigkeit oller der. artigen Manahmen im Kriegsfall wird als Zwangs. manahme wohl stets nur der unmittelbare Zwa,ng in Frag,e kommen, da sowohl die AusfhrunIl durch einen Dritten als auch die Androhung einer Geld. straf'e regelmig zuvliel Z eit erfordern werden. D er Inhalt der polizeilichen Anordnungen wird m wesentlichen zwei Zwecke n dienen, und zwar 1. die Bevlkerung vor Angriffen aus der Luft zu

    schtzen oder deren Wirkung auf die Bevlke. run.g zu verringern, und

    2. die bei einem Luftan.griff verunglckten oder ge. schdigt en Personen vor weteren Gefahren zu schtzen.

    Wesentlich fr alle Manahmen, die dem ersten Zweck dienen, ist die Tatsache, da die Strer< quelle als solche nicht angegriffen werden kann. Es bleibt der Polizei also nichts anderes brig, als durch onstige Manahmen de Bevlkerung zu schtzen. Sie hat, wenn die Beseitigung einer poli. zeilichen Gef.ahr durch H eranziooung des Strers mcht erfolgen kann, die von ihm ausgehende Gefahr mit eigenen Mitteln zu beseitigen. In ollen diesen Fllen hat grundstz'lich die Polizei mit den von ihr zu beschaffenden persnlichen 'Und saohlic'hen Krf. ten und Mitteln di e zur Gefahrenabwehr ntigen Anstalten ohne Inanspruchnahme eines fr die G e. fahr pohlzeiHch nicht ver.antwortl.ic'hen unbet eiligten Dritten zu bewirken. Kann die Polizei mit di'esen eingesetzten persnlichen und sachlichen Krften a ber der p1tzlich a uftre tenden G efahr nicht H err werden, whrend ,das mglich wre bei Heranzie. hung von dr,itten Personen - "Nichtstrern" -, so hat sie das Recht, das zu tun. Ausdrcklich nie. dergelegt war dieser Grundsatz des polizeilichen Notstandsrechts in Preuen bisher allerdings nicht; ers t in dem am 1. 10. 1931 in Kraft getrctenen PVG. ist er im 21 gesetzlich formuli,ert. Er wurd e bisht:r aus dem Begriff "ntige Anstalten" gefolgert; und zudem ~bt auch das Strafgesetzbuch im 360 Nr. 10 eine Handhabe. Denn hier heit es allge. mein, d a derjenige, der bei Unglcksfllen oder ge. meiner Gefahr oder Not von der Polizeibehrde oder deren Stellvertretern zur Hilfe auf.gefordert keine Folge leistet, obwohl er der Aufforderung ohne eroebliche eigene Gefahr gengen knnte, be. straft wird. nie Anwendbarkeit des ~ 360 r. 10 StGB. ast also nicht an die strcngen Voraussetzun. gen des polizeilichen Notstandsrechtes gebunden. Man mu allerdings beachten, da 360 Nr. 10 StGlB. nur anwendbar ist bei Un~lc:ksfllen oder gemeiner Gefa'hr oder Not, nicht alber in etwaigen sonstigen Fllen, wo die Mittel der Po1izei nicht ausreichen. In letzteren lis t aHein die erste Rechts. grundlage - 10 II 17 AlJR. bzw. in IPreuen 21 PV:G .. - zugrunde zu legen. Fr die Frage der polizeilichen Luftschutzmanahmen im Gefahren. falle wird jedenfa'lls immer die weiterdehende Er. mchbigungdes 360 Ziffer 10 .Anwendung finden knnen. Denn der ,Luftangriff ist stets eine gemedne Gefahr fr die IBevlkerung. Die Polizei hat dem. nacr. das Recht, aueh die Zivilbevlkerund bei dro. henden Luftangriffen zur Hilfe heranzuziehen, so. weit dadurch 'fr sie keine erheblche eigene Gefahr entsteht: Wer der Aufforderung nicht Folge leistet, macht SIch strafbar. Die Polizei ist in diesem Sta. dium demnach rechtmig in der La~e, alle erfor.

    106

    de rlichen Manahmen zum Schutze der Bevlke. rung durchzufhren. Ene andere Frage ,ist die, inwief.ern dem einzelnen ev tl. Schadenersatzansprche gegeben sind. Solche lassen sich herlei ten aus d er Einleitung zum AUge. meinen Landrech t, wo es im 75 heit, da der Staat den jenigen, welcher seine besond,eren Rechte und Vorteile dem Wohl des G emeinwesens ,aufzu. opf.ern gentigt wird, zu entschdigen gehalten ~t. Werden also Zwan.!~smanahmen ~egenber enem

    ichtstrer durchgefhrt, die mit einem Ver1ust eines besonderen Rechts einhergehen, so htte der Staat dem iBetroffenen Ersatz Z'U leisten. Ich fhre diese T atsache hier nur an, um auf die Folgen sol< cher Ma nahmen hinzuweisen, die ber das Ziel hinausschieen. Was nach redFHcher berlegung aber unbedingt notwendig ist, das darf durch die Mg lichkeit einer Geltendmachung eines Schadenersatz. anspruches nicht unausgefhrt bleiben. Andererseits ist der St.cwt fr den Eingriff gegen den Strer zlivilrechtlich nicht ha ftbar. Der Strer hat die Fol< gen seines Tuns 'Selbst zu tragen. De r zweite groe Aufgabenkres der Polizei wh. rend und nach e in em Luftangri ff wird derjenige sein, die bei dem Luftangriff verunglckten oder geschdigten Personen vor weiteren Gefa:hren zu schtzen. Die polizeiliche Befugnis, enzugreifen, geht hier nur soweit, als sich der V.erletzte nicht selbs t helfen kann. Und dann kann die Polizei ihrerseits nur mit denjenigen Mitteln einschreiten, die ihr wr Verfgung s tehen. Sie wird a'lso ihre eigen en Krankentransportwagen und ihre Sanitts. beamten einsetzen und, wenn dies nrl.cht ausreicht, an Prlivatunternehmungen he rantreten mssen, da. mit diese Gefhrte oder Wagen oder hnliches zur Verfgung stellen. ur wenn diese Bemhungen ohne Erfolg sind und so e in Notstand vorlie.gt, ist sie berechtigt, auch zwangsweise Sanittswagen u. a. zu beschlagnahmen. Bei der ganzen Man ahme mu sie s1ch aber stets bewut bleiben, da sie nur d as unbedin.gt Ntige tun darf, und mu sich davor hten, sich als Wohlfahrtseinrichtung anzu. sehen. Schuldner der durch diese Ma nahmen ent. steh enden Kos ten ist sie zunchst selbst. Da a.ber dio Ha ndlungen im Interesse einzelner bestimmter Personen, nm1dch der geschdigten, erfo!.gen, ist d,ie Polizei berechti,gt, nachtrglich von ihnen Ersatz der entstand enen Kosten zu verlangen. Als recht. liche Grundlage hierfr wird im wesentlich en das Rechtsinstitut der Gesehftsfhrun d ohne Auftrad in Frage kommen. Da raus geht hervor, dadi~ Po1izcl d en mutmalichen Wmen der iBetreuten er. fllen mu, also z. B. keinesfalls irgendwelche Per. sonen gegen ihren Willen in Krankenhusern unter. bringen darf. In diesem Zusammenhang mu auch ein~egangen werden auf die Stellung der sich freiwilli,g dn den Dienst des LuftscJmtzes stellenden C r.gamsa tdonen zur Polizei. Letztere hat weder die Macht noch das Recht, die Mitwirkung dieser Orga nisationen anzuordnen. Aber aueh hier knnen in Sonderfllen rechtliche tBeziehungen von Bedeutung werden, so z. B., wenn bei demgleich,zeitigen Einsatz der Poli. zei und der Or,gantisationen ein zweckmiges Zu. sammenarbeiten gefhrdet wird. In diesem Fall wird die fragliche IPolizeibehrde die Aufdabe ha. ben, von s1ch aus den betreffenden Stelle~ organi. satorische Weisungen zu ,geben. Wenn di'ese auch zunchst wohl nur Ratschlge darstellen so knnen be ihrer Nichtbefolgung doch F11e ei~treten, da sie. zu polizeilichen V.erfgungen werden, und zwar dann, wenn durch das Weiterarbeiten in der bis<

  • herigen Weise eine Gefahr fr die Allgemeinheit entstehen wrde. Eine solche pohlzeiliche Vt;rf. gung darf dann aber nur dahin .gehen, die Ttigkeit einzustellen bzw. ein bestimmte
  • Zahlenangaben ber die zur Erzeugung der N ebe'/ verwendeten Chemikalien machen zu knnen. Ober diese Zahlen wird weiter unten noch kurz zu spre~ chen sein. Somit knnte es sich ledi~lich 'Um a p ~ p.a rat i ve Neuerungen handeln, ber die der Presse sicherlich Je,eine Mitteilungen gemacht wur~ den. Da eine fra n z si sc h e Zeitun.g glaubt, den Erfolg dieser Versuche dadurch besonders hervor~ heben zu knnen, da sie behauptet, ilie erz,eugten Nebel seien "aUen d eu t s c h e n hinsichtlich prIlk ~ tischer Brauchbarkeit berlegen und wesentlich bil~ liger in ihrer Herstellung", wird niemanden ver~ wundern; das "Luftsohutz~N achrichtenblatt" sollte aber solche Werturtei'le nicht ohne fachmnnische Stellungnahme weitergeben. Derselbe Vorwurf mu auch gegen das "M ild t r ~ Wo ehe n Ib l a t t" wegen seiner Mitteilung ber die fr,anzsischen Vernebelung versuche erhoben werden. Besonders merkwrdig ist der Satz:

    "Bei der von dem franzsisohen Oberst R e ~ b 0 u 1 vorgeschlagenen Mischung wird Oleum (hochkonzentrierte Schwefe1sure) mit Kalk in

    . Verbindung gebracht, und zwar in enner ziem~ lieh dnnen Lsung, 'Um das Einfrier,en des Oleums zu verhindern."

    Zunchst sei darauf hingewiesen. da Ol,eum nacht hochkonzentrierte Schwef.elsure ist, sondern eine LSlllng von Schwefeltrioxyd in konzentrierter Sohwefelsure mit verschieden hohem S03~Ge.halt, sodann darauf, ,da Kalk in Wasser nur sehr weni;,l lslich list. Eine A'UfscMmmung von CaJcium~ hydroxyd in Wasser, die vielleicht gemeint ist. heit Kalkmilch. Beim Zusammenbringen von rau; ehen der Schwefelsure und Kalkmilch wrde .aber ed.ne deraTtig heftige Reaktion stattf'in.den, da eine Explosion der Gefe erfolgen wrde, wenn man schnell ,grere Nebe1massen auf diesem Wege er~ zeugen wollte. Wegen der auerordentlioh groen

    Wrmemen~e, die bei der Reaktion zwischen Kalk und Schwefelsure entsteht, kann auch bei Ab~ wesenheit von Wasser von einem "Einfrieren des Oleums" keine Rede sein. Die Verwendung von Am mon i a k zur J-Ierab~ setzung der Reizwirkung, durch die die praktische Ausfhrung des Vernebelungsverfuhrens komp1iziert werden wrde, knnte nur auf Kosten der Nebel~ wirkung gehen. Dde Amerikan er vergleichen di,e Tarnkraft verschiedener Nebelstoffe durch ihre in Zahlenwerten ausgedrckte T. O. P. (total o:bscuring power)2). Sie geben fr Schwefeltrioxyd und Am~ moniak den W ert 375 und fr die BerCler~Mischun

  • 2. Tarnung und Verneblung Von F r i e d r ich PIe t t, Kiel

    Das Wis en von der Mglichkeit und Technik: des Verbergens von Zielen vor angriffslustigen Fliegern mu nunmehr, nachdem der Luftschutzgedanke in weiten Kreisen die hlun gebhrende Aufnahme ge. funden hat, einem greren Kreise zugnglich ge. macht werden. Es gibt auerhalb der mHitrischen Dienststellen sehr wenige Kenner dieses wichtigen Aibwehrdienstes und wirklich Sachverstndige -noch viel weniger. Um so mehr mu hier die Auf. ldrung duroh Wort und SchriH und, mehr noch, durch praktische bungen einsetzen. Um von vorn. herein nach Mwichkeit Klarheit in die Bezeich. nungen zu bringen, schlage ich vor, die Worte "Tar. nung" und "Verneblung" begrifflich zu trennen. Ich verstehe unter Ta r.n u n g die Anpassung eines Objektes an seine Umgebung. Beispiele dieser Tar. nung bietet uns die Natur in reicher Flle. Es sei nur hingewiesen auf die Sahutzfrbung der Tiere und Pflanzen. Immer aJber handelt es sich darum, ein relativ kleines Objekt an seine relativ groe Umgebung so anzupassen, da es sich von dieser Umgebung mglichst wenig oder gar nicht abhebt. D amit sind aber schon die Grenzen der Tarnun.gs. mg'lic.hkeit gegeben; s ie ist nur dort mglioh, wo es sich um .geringe Ausmae des zu tarnenden G e. gel16tandes handelt. So die Tarnung in Stellung .be. findlicher Geschtze, bei denen ein ~eeigneter An. strich mglich ist, und wo zum Verdecken auf.ge. stellte Bume beim Verwelken durch frische ersetzt werden knnen. Groe Flohen zu tarnen, wrde heien, das ganze Aussehen dieser Flchen zu ver. ndern und einer noch greren Umgebung JhnJich zu machen. Das ist in der Praxis nicht durchfhr. bar. Wer einmal einen ,Blick aus dem lPlugzeug oder von einem hohen Berge auf das unter iJun liegende Gelnde ge tan ha t, wei, da Chausseen, Flulufe, Seen, Eisen!bahnlinien, Bruhnhfe, bebaute Acker. flch en u. a. m. derartig markante Flchen und Linien ergeben, da ihre knstliche Anpassung an die weitere Umgebung unm,glich ist. Ganz !beson. ders .gilt dies von Ortsohaften, schon von sehr kleinem Ausmae an, Auch bei der aufgelockertsten Bauweise 1assen sich die Spuren der Menschen. anbufung nicht verwisch en. Auerdem wird ein Auseinanderziehen von Gebuden auf unberwind. liche Schwierigkeiten in verkehrstechnischer und wirtsahaftliaher tBeziehu~ s toen. D as on Giesler im Januarheft 32 dieser Zeitschrift angefbrte Bei. spiel "Fzf" betrifft eine Pulverfa.brik, die fr be. sondere Zwecke .erbaut ist und schon der Art jhrer Fabrika tion nach eine auseinandergezogeneBau. weise bedingt. Die Tarnung scheidet demnach fr die zivilen Zwecke fast r,estlos aus, da sie nur fr kleine, al1eins tehende Objekte verwendbar ist. Es bleibt ruso an rein passiven Manahmen, wenn man ,einem Luftgegner die Orientierung und das Auffinden bestimmter Ziele ersahweren wi11, nur die Mgliohkeit, ihm den Einblic.k: in das Gelnde unter ihm zu verwehren, d. h. das Gelnde durch einen knstlichen N belschleier den Blic.k:en zu entziehen. Als begriffHche Trennung zwischen "T a r nun g" und "V e r n e Ib lu n g" ergibt sich daraus: "T a rn e n" heit, an die Umgebung anpassen. "Ver n e be q n" heit, durch einen Nebel. oder Rauchschleier dem tBlick entziehen. iDie weiter,en Ausfhrungen behandeln nur die V e r _ ne b lu n g. Diese kann als re in passive Manahme naturgem einen FHeger nicht am berflie~en des

    eingenebelten Gelndes hindern; sie hat aber den Vorteil, da jeder gezielte tBombenabwurf unmg. lieh ,gemacht wird. Es gibt in jeder Siedlung lebens. wiohtige An1agen, die unlbedingt geschtzt werden mssen. Diese sind ihrer Form nach aber meist vom f lugzeug aus besonders kenntlich. Derartige Bauten heben sich gewhnHch durch ihre Gre, ihre regelmige Anlage oder auch duroh ihre be. sondere Art der Anlage von der Umgebung rub. Liegt ber der ,ganzen Umgebung eine Nebeldecke, so ist es naturgem nicht mglich, diese Objekte besonders mit Bomben zu bedenken. Fr jedes Flugzeug gibt es fr seine jeweiligc Hhe, unter Bercksichtigung der verschiedenen sonst in Betraah t zu ziehenden Verhltnisse, wie Geschwin. digkeit des Fludzeuges usw., einen ganz bestimmten Punkt, in welohem die Bombe abgeworf.en werden mu, um zu treffen. Um diesen .bestimmten Punkt erfassen zu knnen, ist es notwendig, das Zie1 in das Fadenkreuz des Zie1fernrohres zu nehmen. Ein nicht sichtbares Ziel kann man aber nicht anvisieren, so da die tBenutzung des Zielfernrohres illusorisch wird. Beobachtet man durch ein Fernrohr eine Nebelwolke, ist jede Orientierung unmglich. Dieser VorteiJ des Niohtanvisiertwerdens besteht zum gro. en Teil auch dann, wenn die Verneblung nioht ganz lckenlos durchgefhrt ist, da das Zie1 dann hchstens zeitweilig und verndert erscheint. Es bleibt also nur das ungezielte Bombenabwerfen in die Nebeldecke hinein. Die W.ahrsaheinlichk.eit, da dabei besonders empfindliche Ziele getroffen wer. den, ist gering. Die Wahrscheinlichkeit, da ber. haupt irgendein Sahaden aTh,gericht et wird, hngt von der Gre der Nebeldec.k:e im Verhltnis zu der zu schtzenden Flche ab. Ist beispielsweise die Nebeldecke f.lchenmig etwa lOma! so gro wie das zu schtzende Objekt , so ist naturgem nur mit etwa 10 v. H. Treffer in das .deschtzte Ge. lnde hinein zu rechnen. Hinzu kommt, da man von Scheinanla.gen, d. h. von N ebeldec.k:en ber leerem Gelnde, mglichst viel Gebrauch machen wird. Es sind in der fachlit,eratur Vorsc.hloge aufgetaucht, die Konturen einer tadt durch Gestaltung der N ebeldeoke proportional der wil"lcllichen Form in entsprechend vergrertem Mastabe erscheinen zu lassen und dabei duroh besonders starke Nebel. wolken an leeren Stellen empfindliche Ziele vorzu. tuschen. Dieser Gedanke ist in der Theorie sehr schn. Er wird sich in der Praxis, wo im aUge. meinen nur ungeschultes Persona1 zur Verfgung steht, aJber nioht durchfhren lassen, zumal eine der. artige Nebelbildung bis ins kleinste fr alle mg. liohen Windrichtungen und Wettervenhltnisse vor-bereitet sein mte. Man wird sich also darauf be. schrnken mssen, eine gesch'lossene N ebeldeoke von mg'l.ichst .groem Umfang zu schaffen. Mit berechtigter Sorge werden diejenigen, die f r sehr groe, zusammenhngend bebaute Flchen ver. antwortliah sind, fragen: Knnen wir denn ber. haupt eine derartig groe N ebeldec.k:e erzeugen? Ist das teohnisch mglich, und ist das finanziell durchfhrbar? Ich denke bei Beantwortung dieser frag,en gleich an die schwierigsten Aufgaben, an das groe Berlin und an das noch viel grere zu. sammenhngende Industriegebiet im Rmeinland. Ich hrube, insbesondere im Auslande, sehr viele Ver-nebluagen durchgefhrt, auch Vernebllungen s eh r

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  • g ro e r Gebiete, und habe bis vor kurzem selbst noch auf dem Standpunkt gestanden, da die Ver-neblung derartiger G ebj.ete, soweit es sioh nicht um rein militrisOOe Objekte handelt, ein ungelstes Problem sei, sowohl technisch wie wirtschaftlich. Diese Auf.gabe hat aber diejenigen Kreise, die b e-rufen waren, sie zu lsen, nicht ruhen lassen. Ich glaube heute, mit gutem Gewissen sagen zu knnen, da sich derartige Verneblungen durchfhren lassen werden. Es wir d mglich sein, die genannten gro-en Gebiete mit einer Nebeldecke zu schtzen. Wie ich mir die Durchfhrung dcnke, ergibt sich aus den spteren Ausfhrungen. Vorher will iOO kurz ber die T echnik des N ebelns und ber die Situation des Flugzeuges gegenber einer Nebeldecke einiges sagen. Zunchst die E n t wie k lu n g des N e b el s. Ich will an dieser Stelle nicht die physikalische Unter-scheidung zwischen Rauch und ebel klarle.gen und keine Abhandlung chemisOOer Art ber die ver-schiedenen Nebelstoffe schreiben. Es mge heute gengen, zu sagen, da man den Nebel erzeugt durch V erdampfen oder Versprhen geeigneter Che-mikalien wie auch durch Abbrennen bestimmter Stoffe und G emische. Stoffe, die im allgemeinen fr das V erdampfen oder Versprhen verwendet werden knnen , sind bei-spielsweise: Zinntetrachlorid } Sil" t t 1..0 d diese besonders in lcmm e racillon Gemeinschaft mit Ammoniak Tiw ntetracbJorid Phosphor Chlorsulfonsure, bci uns als "Nebelsure" be-zeichnet. Hiervon scheiden einige Stoffe aus, weil wir die dafr el'forderliohen Rohprodukte niOOt im Lande haben, andere, weil die Verneblung mit ihnen zu kostspielig werden wrde. Wir werden in Deutsch-land wohl hauptschlich auf die Nebelsure ange-wiesen sein. Zur Rau c h b i ,1 dun g knnen herangezogen wer-den: Holz, Stroh, Kohle, Pech, Talg, Fett, verschie-rl ene Oie, Benzol, aphtha1in, Anbhrazen sowie Mi-schungen dieser Stoffe untereinander, ferner einige Arten Metallstaub in Vermischung mit Chlorvel'bin-dungen. Besonders bekannt ist die sogenannte Berger-Mischung; sie besteht im wesentliohen aus Tetrachlorkohlenstoff und Zinks taub mit .gewissen Zustzen, welche die Verbrennung regulieren. Jo naOO den zur Verwendung kommenden Chemi-kalien sind die Apparate und Gerte fr die N elbel-bildung verschieden geartet. Wir unterscheiden in der Hauptsache: 1. die N e bel s ure - Kai k ger t e, bei denen

    Nebelsure auf gebrannten Kalk oder einen Stoff mit hnlichen Eigenschaften fliet, wobei die Nebelsure verdampft wird,

    2. die Ne bel s p r h ger te. bei denen eine oder mehrere Nebelflssigkeiten durch Druck verstubt werden,

    3. verschiedene Arten von Rau ehe n t w i c k -I ern, die a1ber bis'lang entweder seIDr teuer wa-ren oder durch Ausflocken der RuteiJchen sehr unangenehm werden.

    Aus Zeitschriften und aus der BildlberiOOterstattung der Kinos sind dann noch die Flugzeugnebelanla-gen bekannt. Die sehr gute iBildwirkung dieser Ver_ neblungen hat in der Hentlichkeit den Eindruok erweckt, als ob das Flugzeug das gegelbene Gert

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    fr den Nebelschutz sei. D azu ist folgendes zu sagen: Die vertikale Vernebllung lt sich zwar recht gut durOOfhren, anders ist es dagegen mit der horizon-taden Verneblung; auf diese kommt es beim zivilen Luftschutz aber in erster Linie an. Es soll eine horizontale Decke ber das zu schtzende Objekt gelegt werden. Bis heute is t es noch nirgendwo ge-lungen, mit einem Flugzeug eine N ebel decke von einer nennenswcrten Breite zu erzie'len. Die aero-dynamischen Verhltnisse an dem rasch bewegten Flugzeug lassen eine horizonta,le Ausbreitung des vom Flugzeug ausgestoenen obels nicht zu. A1ber selbst wenn es teOOnisch zu erreichcn wre, solche Nebeldecke vom Flugzeug aus zu erzeugen, wre doch eine derartig groe A nzahl von Flugzeugen ntig, da auch der bestausgerstete Staat es sich nicht leisten knnte, fr dicscn Zwcck die F'lug-zeuge zur Verfgung zu stcHcn, da diesen weit wich_ tigcre Aufgruben obliegen. Da Deutschland nioht in der Lage is t, auch nur ein FJugzeug zur Ver-fgung zu stellen, ist 'hinlnglich bekannt. Die Entwicklung der Nebelgerte richtete sich al'ler-orten zunchst nach den Grundstzen militrischer Verwendbarkeit. Hierbei mute und konnte eine dute FriedensausbHdung des Personals zugrund e ge-fegt werden. Auch die Kosten dieser N ebelQerte, welche rnanc1-:erlei Ansprchcn fr den Feld- und stationren G ebra uOO gengen mssen, sind trotz grten Bestrebens naoh Verbilligung nooh derart hoch, da es wirtschaftlich ~anz untragbar ist, eine gengend e Zahl derartiger Gcrte auch .fr zivile Zwcoke bereitzustel'len. . Man hlt einen Ausweg gesucht und den Vo~ chlag gemacht, F e u e r -I s c h ger t ~ so her~~nchten, da sie ged benenfalls durch germge Umanderung a'ls Nebel,,;rte verwendet werden knnen. Die auf diese Wei~e entstehenden G erte sind aber fr den Gebrauch im zivi,len Luftschutz zu kompliziert und auah viel zu kostspielJig, zumal die Beschaffung auerordentlicher Mengen erforderlich wre. Vor allem scheint mir aber ein e derartige Lsung sinn-widrid zu sein. Wenn das Hinterland vom Flug-zeug ~us angegriffen wird, so ist mit der ausgiebigen V'erwendung von Brandbomben zu reohnen. und auch ohne diese entstehen schon durch den Abwurf von Brisanz.bomben e rfamrungsgem zahlreiche Brnde. Ist es da nicht widersinnig, ,Feuerlsoh-gerte gerade in diesem Augenblick nieht zur SteHe zu haben, weil sie als Ne!be~gerte Verw,endung fin-den? Diese Feuerlschgerte sind zudem als Sprh-gerte ausgebildet. Dieses ist zwar das wirksamste Gert, verbraucht alber sehr groe Mengen N ebe!. sure und ist in seiner Handhabung fr ungeschultes Persona,1 niOOt ungefhrlich. Es wird sich zudem nicht vermeiden lassen, zuma,l bei eingenebeltem Gelnde, da Mensch oder Tier in den Sprhstr8Jhl geraten und sich ar,ge Verletzungen zuziehen . Die Veranstalter der Verneblung in Trovemnde knnen von Glck sagen, da bei ihrem Versuch kein Un-glck passiert ist. Ich ha:be damals versahiedentlich beobachtet, wie Neugierige, insbesondere Kinder, die Sprh gerte in Ttigkeit eingehend besichtigten, ohne Ahnung, da sie sich bei Berhrung mit der versprhten flssigen Sure unangen ehm vertzen wrden. Bei jedem Gert einen Posten aufzusteHen, ist natrlich unmglich. DerarUge Gefahren mssen ausgeschaltet blei,ben. Das ist leider nicht der Fall bei den von Dr. von R hle1 ) vorgeschlagenen Ringleitungen . Auch hier-bei wird Nebelsure aus Dsen zerstulbt. loh 'bin 1) Vgl. .. Gasschutz und Luftschutz", Mrzheft S. 52.

  • auah sonst niOOt der Meinung, da dieses System das geeigne te fr den ziviJen LuftsOOutz ist. Die F erna1JSlsun~ der N ebe1queHen von einer Zentrale aus, eHe brigens auch bei anderen N ebel~crten mglich ist, ist zw.ar ein groer Vorteil. iDie Ver. wendung der Ringleit'lln~ beim zivilen Luftschutz hat jedoch groe Nachteile: zunchst die eines jeden Sprhgertes, nmlich Gefiilirliahkeit und groen N ebelsurevel'brauch; ferner ist das Ver. legen und Instandhalten von Rin~leitun~en bei ~r. eren Objekten nicht 50 einfach, wie in der Ab. handlung in Heft 3 angenommen wird. Auch die dort angegebenen Mengen Druckgas drf.en m. E. bei weitem niOOt ausreiOOen. D er Verlasser des ArtikeIls hat ansaheinend mit einem viel zu ,~eringen Druck an der Dse ,gerechnet und die '~roen Widerstnde in langen Leitungen njcht bercksich . tigt. Sehr gro ist die Verstop.fungs~efahr an der Dse bei Ringleitungen. Ich h, be schon vor vielen Jahren Ringleitungen ,fr groe Objekte projektiert und bin dabei auf sehr groe Kosten gekommen. Nur dort, wo man, wie im Gebif\~e, ein stal'kes natrliahes Geflle zur Verfgun~ mat, knncn m. E. Sureleitun~en, aber dann jeweils nur in kurzen Stcken, zweckmig sein. Neue Erkenntnisse auf dem Gebiete der Verwen. dun~ knstliohen Nebels fr wirtschaftlichc Zweoke und j ahrelan~e Studien und Versuche fr die Her. s tellung geeigneten und billigen N ebelmater.ials haben uns den Weg gezeigt, auf welchem wir zu einem brauchbaren zivi,len N abelschutzgellangen knnen. Dabei ging mit der Lsung der tecihnisOOen Auf. gabe die Lsu ng der Kostenfrage Hand in Hand. In jedem Jahr erleidet unsere Landwirtschaft und somit unsere Volkswirtsohaft durch die Frhjahrs. frste erheblichen Schaden, der siOO auf viele Mil. lionen beziffert. Eine V cmtung dieser Frost. schden b edeut et ein erhebliches Plus in der Frie. denswirtschaft unseres Landes, und die zur Ver. htung dieser Sohden aufgewandten Kosten tra~en vielfache Zinsen. Zur Begrenzung mcincr Ausfhrun~en wiN ich hier nur als Ergebnis langjhriger Versucihc mitteilen, da man durch das A usbreiten einer N ebeh:lecke ber den frost~efhrdeten Kulturen die oben ge. nannten auerordentlich hohen Frostschden ver. hten kann. Es ist gelungen, einfachc Nebelgerte herzust ellen, di,e von ungebten Personen, ja, von Frauen und Kindern, ohne jede Vorbildung bedj,ent werd en knnen und die ein Minimum an BescihaHungs. kosten erfordern. Es sind e b e ,1 s ur e k a1 k ge r t e, die aus einem billigen, eisernen Topf fr den ~'lk, ein em aus vier Flacheisenschi,enen zu. sammengesetzten Gestell und einem normalen Sure,fa bestehen, das in der Fabrik gefllt wird und nur auf das G estell 'ge1egt zu werden brauoht. Je frher und je .grndlicher an die IBeschaffun~ dieser Gerte fr die Landwirtschaft heran~e~,angen wird, desto gnstiger fr diese und desto ~nstiger fr eHe Vorbereitung des zivilen LuftsOOutzes. Fr die Frostscihdenverhtung werden diese Ge. rte nur einige Tage im Jahr gebraucht. Es drfte zu ertragen sein, auch bei Flie~eran~riff.en einen Teil der Gerte fr ihren ursprnglichen Zweck zu benutzen; das um so mehr, als durch die dann er. zeugte N ebeldecke weiter eine Irrefhrung des Gegners ber die t atsahlichen Ziele erlol~en wrde. In soor dicht besiedelten G ebieten werden sich auerdem Frostschutz ,bedrftige und Luft. schutz Ibedrfti~e Gebiete berhren. Die Anbaukarte de r frostgef,hrdeten Produkte unseres Landes zeigt, da es hauptsch1ich die G e.

    biete an unseren Grenzen und die Umgebungen der Grostdte sind, in welchen eHe Frostschdenver. htung vorgenommen werden mu, also ein denk. bar gnsti,ges Zusammentreffen. Alber auch diese Gerte, selbst wenn sie zu vielen Tausenden vorhanden sind, wrden doch nioht aus. reichen, um allen Anforderungen des zivilen Luft. schutzes gerecht zu werden. Dabei spielt auch die Frage eine wesentHche Rolle. ob gengend Rohstoffe zur Herstellung der N ebe'lsure fr eine unbe. sahrnkte Zahl von Gerten zur Verfgung ,gestellt werden knnen. Die Ansichten darber sind heute noch geteilt. 100 persnlich glaube, da man diese Frage bejahen kann. Man wird sie um so mehr be. jahen knnen, wenn bereits im Frieden ein groer Bedarf an Nebelsure fr Frostverhtungszweoke zur Bereitstellun~ entsprechender Men,gen fhrt. Aber wir halben noch ein weiteres Mittel, welches mir den Mut gibt, die Frage nach der Mg'Jichkeit des Vernebe1ns zu bejahen. In allen bewohnten Gegenden Deutsohlands .gibt es fen, un d diese haben Scihornsteine. Das sind Ein. riohtungen und Anlagen, die vorhanden sind und nicht erst ~cbaut zu werden brauchen; deren Be. reitstellung .also keinen Pfennig erfordert. Es ist gelungen, einen Nebelstoff l:erzustellen aus sehr bitligen heimisOOen Produkten, ~rtenteils Ab. fal1produkten, den man beliebig formen kann. Man kann ihn beispielsweise brikettieren oder auch pulverfrmi,g in wasserdichten P.apierpokchen be. reitzustellen. Dieser Stoff, der den Nebel beim Ab. brennen erzeugt. ist so zusammengesetzt, da er bei ~roer Nebelkap,azitt dooh keine groe Rasanz besitzt , d. h. er brennt ruhi.g und ohne Druok-erzeugung .ab. Man brauchte nur diesen Nebelstoff in den Ofen zu werfen und anzuznden. Der sich bildende Nebel entwcicht aus den Schornsteinen und verdeokt - bei der Menge der zur Verfgung stehenden Brennste'llen - das unter ihm liegende Gelnde. Wegen des Einsatzes im Haushalte nenne ich diesen Nebel ,.iH a u s b r a n d ne bel". D ie Verbrennung in industriellen F eueranLa~en ist ge. nau so m glich. Das Austreten des Nebels aus den Schornsteinen der Huser und Industrieanla.gen hat auerdem den groen Vorteil, da eHe Nebeldecke relativ hoch e rzeugt und somit die Bev'lkerung selbst wenig von diesem Nebel belsti~t wird, und die sonst leicht aus dem Nebel heraustretenden hohen Punkte gleichfaIIs geschtzt werden. Auf ebener Erde erzeugte Nebel haben den groen Nachteil, da sie, stellenweise sehr dioht, dadurch Unruhe in die Bevl-kerun.g bringen und bei einer wenn auah nur vermeintliohen Erschwerun~ des Atmens zu einer Panik Anh geben knnten. Es bedarf nur einer uerung ngstlicher Gemter, da dieser N ebe! aus rubgeworfen en Gasbomben stamme, um eine groe V erwirrung anzurichten. In dem Hausbr.andnebel ist ein, ich mchte sagen, i d e ale s N ebelmi ttel gesOOaffen. Es ist relativ billig, die lBereitstellun~ kostet ein Minimum an Geld, die Rohprodukte sind immer zu beschaffen. Jr,gendwelche Gerte und irgendwe'lohe Ausbildung sind nioht ntig. Bei der Durcihfhrungeiner GroverneJblung wird man die groe Masse des Nebels durch diesen Hausbrandnebel erzeugen lassen und die Frost-schutzgerte heranziehen, um auerhalb der be. bauten Ortschaften die Konturen der Ortsohaften zu verwischen und um die Nebeldecke zu ver. grern.

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  • Zu erwhnen ist noch, da der H ausbrandnebel einen grauen Nebel ergibt, wJh rend die Frostschutz~ gerte ein en weien Nebel el'Zeugen. Man hat es in der Hand, den H ausbrandnebel bclie!big dunke l zu fl'ben, um somit unter Zwisohenschahung von Nebelsuregerten auch ve rschiedene T nungen zu erreichen. Ich lege dieser Manah me jedoch kein en bertriebenen W ert ,bei, wie ich weiter unten nooh erlutern werde. Fr die richtige D osierung des Hausbrandnebels, fr das rechtzeitige Einsetzen des N ebds sowie fr die Aufs tellung der Frostschutzgerte als Nebel ~ schutzgerte sind die rtlichen Verhltnisse zu stu ~ dieren und vor a1len Dingen mgHehs t huHge und groe bungen zu machen, um das riohtige Bild von der Wirkung zu erhalten. Diese bungen haben abe r nur dann Zweck, wenn fr die Beobachtunge'1 Flieger angesetzt werden. Das Bild von der Erd e ist fr den Erfolg durchaus unmageblich. Diese Fliegerbeooochtungen sollen auch unsere bis~ herige Annahme ber die Wirkung des Nebels auf den fl ieger besttigen bzw. beriohtigen. W as zunchst das Auffinden des Flugzieles a n ~ belangt, so hrt m an vielfach di e uerung, die N ebeldeoke mache den Flieger erst auf die Lage des Zieles aufmerksam und ziehe ihn m agnetisch an. Dem ist entgegenzuhalten, da es bei den heutigen Flugzeuginstrumenten niaht 1eicht ist, grere Orte, beispielsweise Be rlin. das von einem T ell unserer Grenze nicht sehr weit entfernt liegt , oder gar ein so gro G ebiet wie das westliche Industriegebiet , welches noch dazu unmittelbar an d er Grenze ge~ legen ist, zu verfeh1 en. Wir erleichtern durch die N ebeldecke dem Flieger sicher niaht die An~ nherung; hingegen kann der f lieger unsicher ge~ macht werden, wenn er b ei seinen Anflgen bereits groe N ebeldeoken - seien es k,lein ere ~esehtzte Objekte, seien es Seheinanla.gen - lberPl.iegen mu. Bei einem Flug ber ein volls tndig vernebeltes westliches Industriegebiet wird der ,Flieger auf die Dauer dooh ber seinen ei,genen Standpunkt un~ siaher werden. Es ist hi er aber, wie schon eingangs ausgefhrt, erforde rlich, da auch wirklich eine Wckenlose Verneb1ung durchgefhrt wird. Es wird also auch !hier ein plan volles Abwerfen seiner Bom~ ben umglich gemacht werden, und di e durch die N ebelwolke erreichte sch einbare Vergrerung der von ihm zu belegenden Flch,e verringert, wie schon eingan,gs erwhnt, die W ah rschein1iehkeit von ver ~ hngnisvollen Treff ern.

    Es ist noch einiges ber die Fa rb e d,es Nebels zu sagen. Es wird vielfaoh behauptet, da der chemisahe Nebel, welcher allgemein von wei er Fal'be ist , durch diese E.igenscha ft dem Flieger auf weite En t~ fernu11'g h in seinen Ansteuerpunkt zeigt und da es deS'hatb zweckmig sei, einen fa rbi.gen Nebel zu nehmen, wobei man Anpassung an die Umgebung verlangt. Dazu is t zu sagen, da bei Sonn enschein jeder Nebel durch die StraJh1'l1n.g a,ls schimmernde Flche e rscheint. W er einmal durch einen krftigen grauen Nebel aufgestie,gen ist und sich dann pltz~ lich ber dem ebelmeer befand, wird mir be ~ st tigen, da er unter sich eine s tr,ahlend weie Flche sah. Geringe FaJ.'lbnderun gen ndern an dieser St rahlen wirkung niahts. Bei bedecktem Him~ mel, d. h. bei ein er sehr hochliegenden zusammen ~ hngenden W01kenschicht, die sehr seHen ist, wird ein weier Nebel sich allerdin gs ,gegen den Hinter ~ grund abheben, d. 1. aber naah dem vorher Ge~ sagten nicht so wichtig, da de r Fli eder doch sein Ziel find et und A blenkungen durch 'Scheinanlag.en unterworfen ist. G anz irrig ist ab er die Annahme, da durch Nebel von entsprechender f rbung, nehmen wir beispielswe ise grn ber Wlder und W,iesen an, die T atsache der V erneblung verborgen bleiben knnte. D as Landsahaftsbi1d aus dem FJug~ zeug ist ~ueh bei sehr groer H he durch so viel markante Bilde r !bestimmt, d a jede N ebeldecke wie ein W attebausch auf di eser LandschaH er. scheint, ganz gleich von welcher tFarbe sie ist. Auerdem is t es bis heute nicht .gelungen, mit an~ n ehmbaren ,~e1d lich en Mitteln haltbare N ebel ve r ~ sehiedener Frbung hera:uste tl en. Das einzige, was erreicht ,ist, ist eine Dunkelfrbung, die auch vollauf gengen drfte. Zusammenfassend kann gesagt werden, da die N ebeltechnik heute einen Stand erreicht ha t, der ihre Anwendung fr den zivilen Schutz durchaus mglich er che in en lt und es uns zur Pflicht macht, uns ernsHich mit ihr zu befassen. Erforderlich ist aber, um im Bedarfsfalle erfo~g~

    r~iche Arbeit ,leist en z.u knnen, hufige und groe bungen zu m achen. Ich habe in dem vorliegenden zusammenf.assenden Aufsatz nur einen berblick ber die Ma terie geben knnen. Es gibt aber noch so vid fr die Allgemeinheit Wissenswertes, da ich di e SchrHt~ IDitung bitten mchte, fr die weitere Behandlung dieser Frage in den nchsten H eften den erforder~ lichen Raum zur Verf gun g zu stel1en.

    Auslandsnachrichfen Frankreich.

    D er Schl'iftl'ei ter der neuen fr anzs ischcn Zei ts chr.i ft "L' A rmee m oderne"1), Pa 1 u e I M a rm 0 n t , is t so ~ eben im "Echo de Pari s" mit e inem A ufs atl.l "Wa s s pi e lt s,ich im Fall e e in 'es B o m tbe nan . g r li f f sa u f d ,e r .E r d e ab ?" hervor:getreten. D er V er:fasser fhrt aus: "Man msse nunmehr di e ak'uueUe Frage aUJf,werfen, WIie viele Stdte ,Frankreichs schon morgen ihrer BevlIkerung 1m fall c herrascheruder kriegerischer V er'Wiakdungen di'e eclOl1derli che Sicher. h eit bli et'en k nnte n? Wie viele H aus'besi tzer wrden wohl heut'e sahon wri lHg di e Bereits tellung und den Ausbau VOJl ZufIuch

  • Ober das gleiche Thema verbreritet sich auch eine Arbeit in der neuesten Nummer der "L'Armee mo~ deme" vom 15. A,pri.I, in der Jacqucs ,L a n ,g 10 i s cinen Au,fsatz unter dem T,itel .. Eine neue franzsische Maske" verff.entl~cht . Nach Text und IPhotographien handelt es sich ruicht um ei ne Ga.sschutz.moaSke, son~ dern um ei n ,freitragbares Saucrstoff.KrlcilSlaufgert. an dem keinerlei Neuerungen zu erkennen sind . Be~ menk,emswe rt ist nun, da dcr VerJasser das gleichc PriTlizip fr d'ic Einrrichtun,g von Sammclschutzrum~n a us Beton mit einer cinzi~e n , ,ga~d icht versch\.iebaren Tr fr c'inc K 0 p f z a h I von 30 b 'i s 40 Per ~

    machen, d a.s durch Zerstrung des Landes und Demo~ rali'S'ierung der BevLkerung widerstandsunfhig Ige~ worden sei. K ein Volk der Ende ha,be bisher ,il"lgend,welche Er~ fahrungen ber die Wirkung von Luftangriffen mit Sprengbomben od,er Gas gesammelt, ebensowen~,g wie jemand bisher -die M,glichkeit ,gehabt habe, Be~ satzu~gstnuppen wuf ,dem Luftw,egc z;u befndern. Dicse militrischc Fra~e beantwortet der bekannte Ausspruch Poincarcs treffcnd: .. Der Kri eg ist eine EXlperimental ~ wissenschaft; milln kann das Experim ent aber niemals im Frieden machen ." es.

    Kettu~strupps des Italienischen Roten Kreuzes in Gasschutzausrstunll, besl e hend a llS Gasmask e n, freitragbaren Saucrsloffsc hutzgcrlen , ~irztlichen Sauersloffbchandlungsger te n und Schu tzanzg e n ge gen

    Hautgifte nach "R e vue intern a tiona le cle la Croix-Rougc".

    s 0 n e n VO I' S ch I Ig t. Die K osten fr .dic A uSigestal , tung solcher Unterkunft sr u'll1 e werden auf 150 his 200 Fr .. d . h. 25 bis 33 RM. , pro 1:. opf geschtzt.

    In der fhrenden franzsischen Mihtr ,Zeitschrift ,.L a Fra n c e m li I i t a ir e" (Nr. 14050) hcspricht General R 0 u q u er 0 I die franzsi,schen Versuchc, F lu g ~ ze u ge ,der Zivillu lftfahrt mil ,i ,trisch a l 's T r ans p 0 r t mit tel zu ver wen den. Ocr Verfasser geht davon aus, ,da es schon heute eine ~eihe von F,lu.gzeUigkonst rukti onen nut einer Tra~fhig , keit von 10 bis 15 Tonnen gbe. In ei nzelnen Lndern seien Flugzeuge bereits pMktisch im Gebrauch , dic his zu 40 Pcrsonen bc frdert en. M.an msse also an , nehmen, da die Weiterentwicklung ,der Tragfhi.gkeit der Flu.gzeugc ihre G rcnze noch nicht ermicht hab e. Jedes Volk stell e ein Ge5amtJkap ital dar, das aus allem

    Staa ts ~ und Privateigentum gebildet sei. Zl\veck und Si nn cines Kriege Ibestnden ,danin, dies'en Gesal1lltbesitz ein es Volkes zu ze rstren . .leider Kr.ieg wende sofort sei n Ende finden, wenn ei ner der bei,den Gegner um Frieden bitten msse, um wenigstens eine n Rcst seines VoLksv,ermgeTliS zou retten . R 0 u q u e r 0 I sagt: ,, \ \1enn eine beim Fcind abgeworfene Bombe dort crhehlieh mehr \,y,erte zerstr t, als der Angreifer selbst fr die Durchfhrun.g seines Angriffes hat aufwenden mssen. so ,ist ein Vorteil err,eicht, desscn Verviclfachung das an.ge.griffene VoLk zum Nachgeben zw ingen mu." Man knne indcssen nicht nur die Zerstrun g von Sachwert en, man msse vielmehr auch di e Schwchun~~ der Moral urud \ \1i derstandskraft des Gegne r Cl" streben. A,ulS diesen Tatsachen knnc man schlieen, da spter im Mob ilm ach un,gsfall Handelsf llllg,zeuge ebcnso ausgc , hoben werden wrden, w,ie bi sher Handelsschiffe oder LastkraftJwag,en. In jedem Fall sei di'e Besetzung eines ni edergezw un ge , nen Landes un erllich, weil man de n Besiegten an der Wiederaufna hmemglichkeit des Kampfes hindern ms.se. Das Transportflugzeug wel"lde vielleicht in der Z uklunft die schnell e B'esetzung eines Gebietes m gl ich

    Italien. Die .,:--J ,e u e Z r c her Z e i tun g" meLd et VQJTl 30. 4.: Die italicni che Regierung .hat dem Parlament den Entwurf elincs Gesetzes zu..llestellt , das die Her~ s tellung und ,den Verka,uf von Gas m a s k e n an die Z iv i,] b e v I k c run ,g der staatlichen 0 b c r ~ w ach u n g unterstellt. nie Frubriken b,cdrfen einer besonderen Hcrstcllurugserla'lIIbni IUnd sin.d vcrpflichtet, die einz,elnen Modellc vnn ,der chemischcn Abteilung dcs Kri egsminil5 tcrilU'Il1s wuf ihre \\1irksamJ.::~ it begub achten zu lassen. :-.Jach Meldung der ,,501 e", Mailand, V'om 28. 2. 1932, hi elt am 27. 2. Dr. Ing. G ui seppc S t C'll in g wer f f vom "R misoh en Syndikat" in eincr Versa'll1'I11'I'ung des .,Mailnder fa.schri tischen ProV'inzirul.Syndilkats der In ~ genieure" vor eincr za hlr eichen Zuhrerschaft von In ~ geni,euren urud

  • Gasgefahren des tglichen Lebens Todesflle durch Trichlorthylen.

    Zwei Mitteilungen lber tdliche Unflle durch Ein< atmun~ von Tri chlor t h y I e n < 0 m p fe n geben Veranlassung, daran zu erinnern, da auch an sich ungefhr.!iehe Stoffe Gefa hren in s ich bergen, wenn bei ihrer ArLwendung nicht die erforderliche Sorgfalt beobachtet wird. Tri c hl o r t h y I c n CHCI ; CCI., in der Technik kurz "T r i" genannt, is t ein ausgezeichnetes Lsungs< mittel fr Fette, Oie, Harze, Kautschuk und andere organische Stoffe, sowie auch fr Schiwe.fel uTlid Phos< phor. Es ist eine chloroformhnliche Flssigkeit (Kp 5, D 1,47) von charakterist.isehem Geruch, d,ic dueh bei GegerLwart von Wasser und bei hheren Temperaturen d~e .gebruehlichs ten technischen Me. tallc nicht angreift. Infolge dieser Indiffe rerm;. wozu als weiterer Vorteil seine ichtbrennbarkeit tr,itt, find et es an Stelle von Ben z.in und T etrachlorikohlen< stoff in der Extraktionsindustrie und als Waschmittel ( .. Tl'i"haltige Seifen) ausgedehnte Verwendung. Tri. chlorthylen dient fern er a!:s Ausgangsprodulkt fr eine Rei.he von organischen Synthesen (Indigo U. a.). Unter dem amen "C h '1 0 r y I e n" ist es in der Heilkunde mit grustigem Erfolg zur Behandlung ,der Trigeminus< neuralgie verwendet worden. Trotzdem es narkoti< sierend wirkt, bestehen gegen seine technische An< wendun.g keine hygienischen Bedenken. Todesflle ge< hren zu den Seltenheiten, Ohnmachten blei ben im allgemeinen ohne kran.khafte Folgen. Zunchst berichtet die ,JI) e u t sc h e Z e i t s c h r i f t fr die g' e sam te ger ich t I ,i c h e M e d .i z i n" (18, S. 339/44, 19. 12. 1931) kul'z ber den Todes< fall eines 18 jhrigen Mechanilkers, der sich bei Dich< tungsar.beiten in einem BehIter aus Beton mit einem pichtungsstoff "E", .bei .dessen Zubereitung Troichlor< athylen verwendet wird, eine tdl-iche Vergi,ftung zu< gezogen hat. Ein Zlweiter Fall wird in den "Ver f f e n t I ich u n < gen aus der Gewerbe< und Konstitu < ti 0 n s p a t hol 0 g i e", 32 Heft, von Prof. Dr. med. Walter K 0 c h, Berlin

  • Umrhren des \Vassers erhht srich der Schwefel. wass e1'S toff.gehalt der Luft ber dem Wasser auf 0,2.21'/00 un~ erreicht hierdurch ,die Gremze giftiger

    ~ll'~sa'!lkelt fur den Menschen. Die Erhhung der GI~tigkelt der Thermalquelle ist augenscheinlich der LeItung .des SchiwefelhClilbades nicht gengend zum Bewl!tsem gekommen, so da bei der Reparatur cines BottIchs durch ~ei Arbeiter unvorsichtig verJahren wurde. Man fand die bei,den Arbeiter oirn Inneren des Bottichs am nchsten Morgen tot auf. Die soeben in W1en stattfindende Gerichtsverhandlung ,gegen Chefarzt und Verwalter des Schwefelhenbades be. mht sich um Klrung, ob ein Verschulden der Lei .

    tun~ oder ein nicht bersehbares Naturereignis vor. hegen. ach Ansicht des Staatsanwalts htte die Reparatur in Gasmasken vorgenommen werden mssen

    Vortrge und Ausbildungskurse

    Luftschutzvortrag in der "Brsenhalle" in Knigsberg i. Pr. Die Knig berger GeseNschaft "Brsenhalle" veransta!'

    te'~eam 26. 1. .im ,&ahmen ihrer W,interv,oTltrge, die sich mIt unterschled\Jch akt.uellen w1 rtschaHliohen ,tech. n!schen l\md wissenschaftlichen Problemen IbeschFt~gen , emen Vortl'18igsaJbend Jber Luftschutz. Als Redner war Brandofyering. Rum p f g~vonnen worden, der das i,hm vte-rtraute Gebiet in meistel'lhafter Weise .abhandelte. An den Vmtrag sc~o s1ch die Vorfhrun,tndig verbraucht und mit Blausure -benladen war.

    m derartigen ruglcksfllen z'U begegnen, ist es not , wendi'g. die Verwend.unl):! >eines Einsatzes auf bestimmte Zeit zu beschrnken. Die Best,immungen fr dlc Inruwber einer Erl.auJbnis Z'ur Verwendung von Zyklon B - Muster I zum RdEr!. vom 8. 8. 1931 - I M V 1752 (VMBI. Sp. 795) erhal,ten daher unter Ziffer 5 folgenden Zusatz:

    "Ein Gasmaskeneinsatz danf bei Arbeiten in ,einer bis zu ] Volumenprozent Blausure entlhaltenden Luft insgesamt nur eine Stunde, bei Arbeiten in einer Luft mit hheren BJaus'urel({)nz-entrationen bis zu 2 Vo, lumenprozent insges.amt nur einte halbe Stunde lang benutzt wenden. Diese Benut~ung~renzen sind selbst d 'ann innezu, halten, wenn bis -dahin -eine Wil'lkung des an die Blausure g~bundenen Reizgases noch n.icht wl8hr , zunehmen ist."

    Ich ersuche, denje11'~gen Firmen, welchen die Erlaubnis 7)ur Verwendung hochgiftiger Stoffe zur Schdlings, ?'ekmpliung erteilt wornen ist, Nachrich,t zu gelben und Ihnen aufzuerlegen, auoh die ArbeitSIVorschriften ent. sprechend zu verv{)Hstn-digen.

    I: v.: Scheidt. An ,die Herren Oberprsi,denren usw.

    (V,MIBl. 1932 Sp. 106.) (VolkSWoohlfahrt 1932 (13) 106.) GIlIner.

    Technik des Lu/tschufles Der Fernsprecher im Unfall., Gas" und Luftschutzdienst Von 0 be r po 'S t r ,a t Go e d e , 0 ') ,d e n b 1J r g (0.) Wie _auf Seite 1,101 ) noher dargelegt, wrird es als er' strehenswerles Ziel betoochtet, al\.lch in der kIIei'11sten OrrschaH e ine Stelle ,fr erste Hilfel'eistung (Unfall. hirlf\SStelle) einzurichten. Ein child soll deutlich machen. wo sie sich Ibefrindet, eine Hilfsperson (Sanitter) soll mglichst jederZieit zur Verfgung stehen. I1hr ist, wenn il'igend mglich, ein Fe r n pr e c h ans chI u zu geben, ,damit schnellstens Arzt. Apothedce, Kranken, wagen angefor,dert werdern kann. Wer sich mit G1IS' schutz und Luftschutz Ibeschftigt, wird o'h'11e weiteres erkrenncn, da derartige Wnsche berechtigt Slind. Es fnagt sich nur, iD\vieweit sie idh verwirk,mchen lassen . An Sanitt,ern wird es vielleicht nicht fuhlen. Die Feuerwehr, TurnV'ererine, Rotes Kreuz 'u&W. veranS'talten gern derartige A.usbildungskurse, rd~e in der Rcgel nicht viel kosten, aber trotZidem augenfHige Vorteile brin , gen. Wie steht es a,ber mit ,den Fernsprechgelegen , heiten? Ei,genc Anschlsse .fr diese Zweoke kann sich eine kIerine Lanelrgemeinde ,nicht leri.stoo. Sie mu ,daher schon auf die ihr vun der Post gebotenen sonstigen Mgmohkeiten zurck,greifen. W~r meinen hier die sog. gcmeindhchen Hent[ichen 6prlech , s teIl e n. In frheren Jahren W18ren ,die BedinrgtItDgoen zur Erla11igu~ eines ffentliohen Fernsprechanschlusses z'iemlich scharf. Es '\VIurrden u. a. Stangenkostenzu,

    IJ "Gasschutz lind Luftschutz', Dezemberheft 1931, Dr. Pu.ch : Der Aufbau des Rettungs- und Krnnkenbcfrdcrungswe.cns.

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  • schsse verlangt, ,die immerhin, namentlich we nn es sich um Orte a1bseihs der groen Heerstraen han . delte, doch so erheJblich ,senn konnten, {ja ,die Ge. m einde sie nicht beZ'ahlen konnte, mithin ihren Dorn , roochentra um der Alb:ge.schiedenheit weitertrumen mute. Se+t 1927 ist ,d alS wesentlich an,ders gewoTldcn. Eine Gemeinde, die eine ,derartilge ffentliche Sp rech. stelle halben wil:l, ist v,on einma1i,gen Beitrgen ZJU den Kosten -gnzlich frei. Sie hat ledi,~lich , aJbgesehen von

    ein~gen 5elb5tverstndlichen Bedin gungen, fr ,die ord , nungSlg'e me Untcl'bring'ung der Sprechapparate Z'll sor , gen un'd einen MonatsertraJg von 6 RM. ZJU garantie ren . Dieser B etrag deokt ni cht ei-nmal die U nk05ten ,der p.os t Wr laufende Unter,ha'lvung, geschwciige ,denn die Hers tellung&kos ten. Es ist daher auch aus-ges C'h].ossen , d-a er weiter e rmirg t wil'd . Er k:lllln a1her u ruzweifel. ha-ft auch von ,der kleinsten Gemeinde aufgebracht wel"den, ,da ,di,e Gebhr'en fir Ferngesprche von Durchreisenden sdhon einen ,gro en Teil! d es Betrages auszumachen pflegen. 1m lbrigen m sen di e r eger ,be. nu tz ten SprecmsteJl en die n'llr wenu,g einbringende n schon joetzt mitJb ezah lt mach en. Die P os t fr agt daher nicht nach ,der allgemeinen ErtraglSfhi g:k eit ,der An],~g'e , sondern begngt sioh ledi'g.lich mit jener G arantie. Sie richtet 50lche Spredh teIlen nicht nur in ,gcschl OLSISe nen Gemeirude'n ei n, ,sondern auch nn Siedlungen, H UJ5e r . gru,ppen, Abba uten 'USW. , wenn ,cu,es,e wen'igs terus 50 Einwohner besitzen . Da TJJatrJich au.ch Kind er und Ge, sinde zu den E itruwohnern z,hlen, so ~nnen schon ent> sprechende Antrge ,gesteHt werden, w,enn 5 Ibis 10 mittlere Bauernhfe b eiei-nander lie'g'en. Wir,d diese Einwohn erza,hl indessen ni cht crr-eicht , li ege n a'ber noch hnliche Sied lu Tljg,en ni cht weiter aLs 0;5 k.m cntfernt. so k nnen di cs'e fr ,de n BeZ'irk ei ner ff entli che!1 Spr-echs telJe 7)usa mmen,gdat werden. MaJn e rkennt hieraus, ,da di e Gwndlagcn fr e in U nfialbfe rnsprech . ne t z ,be r'e its in voi'lem Umhan ge ,bestehen, es 'ble ibt ,den Gemeinden lb erlllJSSen, sne Ig'ehr,iJg aus zunutz.en. Die gemeindli chen Hentli ehen Sprechstell en sin d in der Re,gd im Gasthof des Ortes untergebracht. D as i,st ,an sich ein ,ganz natrlicher Vorgang. B.ei ihm mu immer jemand ZIU Hause scin, er bi et e t allSo die ,beste Gewhr fr j e.de l"zCil t~ge B edienUJn g Ider Sp.rechstell e. So wird es lauoh wohl' kruftig Ib~leilben, wenn di,e Sprech. stelle bei Unf~len US\\". jhre Dienste leisten soll. Schon di e RJUmJ:i dhkeiben des GaJSth ofes wenden si ch in d er Regel' zur U nberbrnn,gu.nu;! von V,erlet zten w.ohl am beste n eignen. A u ch wird nhr Besitzer zu d-e n intelli , genteren Leuten d e;s Ort'eg g'e'hren, d er d en Sanitts. di e n.st wohl wind versehen knnen, ~UJm Entlgeg,enkom . men geg en das gan ze D o rf ntigt ihn schon sein Be, r,uf. Es mu unbedri-ngt ,darauf gea chret werden. da

    Sanitt,wienst ullid U nfal1dienst und da-mnt ,auch die ffentliche Sprechs telle in ei ner Hallid ,bleiben, da Ver. lust einiger Minuren schweren Schaden bringen ka'fl'n . Die geme indlichen ffentlichen SpreeihsteJllen ind;in d-er R e;gd wie P.rivatanschlsse geschaltet und haben auch di eseLben SpreohmglJi chkeiten. Soweit sie an Sel,blStansdhlumter ang-egchl ossen s illld , knll1en sie Arzt, Apot,heke us'w. zu jeder Zeit a1ll1ufen, bei Un. glcks-fllen ,g r eren Umfan2es knnen s ie auch d:a.s ~ogenannte Oherweisungs fel'llIamt erreichen U1IlJd so einen sehr g roen Rezirk ailarnlier-en. h ,t ri hr e Zentrnie noch e in Handamt , kn nen si-e auch an ,d'eJTI U n.fall . meLdJediens t desseLben t eilnehm en, wenn ,!'olcher fr ,die sons ti,gen T eilnehmer ei'ngeri ehtet nlSt . . Fr di e Etinricht ull.g des Unfialhnel,dec1i'ens tes bel kl ein eren Handmtern verl:a ng t d ie Post eine be. stnmmte Gebhr, die di e eti'ge nen U nk os ten decken mu. Sie hat aber a-uch nichts -da,gegen ei nzuwend en, wenn Sonderverei nbal'lungen mit d en P05ta,genten ge. troffen wer-dem, di e s ich bli'lHger stell en. Eine s tarkc Vermehr,ung der ffentl ich en Sprech. s t eLlen auf ,d em flaah-en La nde tritt i.~bri'ge nlS ,durch due Verkraftung des P ostbeste ll1wesens. d e r sotg'enannten Landpostvcrkra.fbulllg, e in. Dic k:i.in.fta,gen Posts tellen, dI e j e nach d er Besiedlunl:! m ehr od er minder dicht bel . e.inla nderm-c,gcn, wer,d-en sm tl'ich - ohne h os ten fr die Gemeirude - an ,das Fern:sprechne t z angeschlossen und zur Ben.utzun.g jed ellmann ,gege n Be7 lung freI ' ge.g~ben. Gerade dliese P osts t cJ!l.en wel'den zur Ve r. dichtung d es Hentli chen Fernspreehnetzes ga n,z ,be. sond,e rs Ibe'it1'laJgen. Die F.fentlichen Spreahstellen sonen leicht Z1U IiiThden sein . Di e R eicmspos t hat s ic jetz t smtlrich mit einern groen Sch,iJ.d mci t ,,0 f ,f e n t I ich e S.p re c :h s tel I e" in roter Kreissc hrHt, ,Lirie eine Hand mrit Telephon. hr'er umsch:liet , versehen. Trot 7Jdell11 wei natrJich e,in Fremder von vorniher'e in ni cht. Oib s ioh in e l11em Dorfe, dalS er a uf uchen mu, e ine Sprechstell e be. Findet. },n Pr'eu en i,st am E'in ga TlJg j eder Ortsoha ft ei ne Tafel a nlgehracht , auf der genau st eht , wie de r Ort heit US'W. Vielleicht kla nn man ,a'llit di ese r Tafel auch einen hn'li ohen, aber klein er-en Hinweis a,uf ,di e f,fent . Mche Sprechs teHe arubringe n. In d,e r R eg'el wrirtd ein kJle in eg Ema,i:llesohiLd am Stn-der ,d e r Tafc

  • vor diesem Filt,ertypen selbst da: D ie A nm eldung D 54876/61 a wurde von Dr. H ein ri ch D r ge r. Lbeck, am 30. 1. 1928 eingereicht. Das DRP. 482939 wurde von Maurice F er n e z in A lfortville, Seine, am 1 I. 6. 1926 auf Grund lterer franzsischer Prioritten angemeldet. Etwa whrend d er Kriegszeit in D eutsch. land angeFa ngene Ausbildungsal'beiten waren wohl noch nicht weit gen ug vorgeschritten oder nur e,inem zu engen Kreis bekannt, um di e Ert.eilung di eses Pa . tent es zu ver hind ern. Die Erwel'lbung des Patentes von Pernez durch d,ic Auer.Gesellsch!lJft wurde erst am 12. 12. 1929 (Patenbb latt 1929 S. 1696) Ibckanntgemaeht . Wollte man also den tB esitz der Patentrecht e als Ge , hurtstas( derEins,itze mit Nebelfilt er ansehen, so w,iren di ese er tens chan sehr alt un,d zweitens in L.bcck auF die W elt gekommen oder soga r schon 1925 in Alfortville (Seine). Gegen die letzte fvliiglichkei t spricht, da kein fr.anzsischer Ei nsatz mit h.nli chen Eigenschaften 'bi sher Ihekannt geword en ist. und da Ferncz in seinem fran zs ischen Patent 632 +l-l noch am 27. 7. 1926 sein Nebelfilt er in der A rt ei nes Schnappdeckels anbringen will. Bil,d 1 ist dieser Pa, tentschrift entn ommen.

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    !'I Bild 1.

    Trotz der 'bildmi,ge n hnlichkeit mit den e be], filt ereins tzen stellt ' di ese Abbi ldung keinen solchen dar: Es fehlt die Erkenntnis, da eine "Schnapp, deekd".sefes tigUlng keine .ausreichende Dichtungs, sicherhe'it gewhrt. Das ist bri gens nochmals ein Hinweis darauf, da Nebelfilterprinzip und Konstruk-tion eines brauchbaren Tebelfiltereinsatzes k eineswegs dasselbe il1Jd. Bild 2 und 3 s ind Wiedergaben der Fig. 57 und 58 auf den von En.gelhard zitoierten Seiten 218 und 2 19 des Buches ,.e h e mi ca I War f are" von Frjes und \ Vest (1921); es is t eine recht um, Fangl"eiehe Bchse und kein Ei,nsa,tz darges tellt .

    Bild 2.

    Eine so wichtige eu konstruktion wie einen ebc\, Filterei nsa tz kann man nun ,nicht nur verffentHehen, so nd ern man kan1l1 ihn auch auf and l'e W eise ohne VerfFentl'iehung fr Deutschland nutzoba r !Zu machen s'ueh en - eine Rcksicht , die m.an bei einer franz. sischen Kon.s truktion natrlich nicht ntig hat. Auf diese Frage .nher einz ugehen oder etwa zu unt er,

    suchen, wer bei der Entwicklun.g des direkt an der Maske zu tragenden GasfiLt ers mit hochwertigem

    ~ehelsehut z die vorwrtstreibende Kraft war, erbri gt sich, da der Sachverhalt in F.achkreisen gengend be, kannt ist. JedenFalls WM das \ Vesentliehe nicht das :\' ebelfilter, sondern der Ein s atz m vollwertigem ;'\;ebclfilter.

    Bild 3.

    Und wenn man nun solche Nebelfi ltereins t ze oder hesser die ga nzCfn Gerte, als die sie zu Ihenutzen sind , miteinander vergleichen will. so mu d,as natrlich unter Erfassun~ mglichst a ll e r Faktoren geschehen, die fr den Gebrauch magebend sind. Eine R ek lame, ~chr,jft darf sich ein sei t i g e Beleuchtung ,gestatten, wenn sie es zur Wirksamkeit ntig ha t; im redaktio< Hellen T eil ei ner Fa c h z e i t s c h r i f t saH .albel' die Darstellung sachlich ~e in , den n hi e r handelt es sich lccH).! 1i ch um Mitteilung von Tat s ac h e n. Tatsachen b er das Thema "Ve n t i I a tm u n g o ,d er P e nd e l a tm u n g?" s ind aber a ucr drfti gen B