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Dr. Bernd-Ulrich Linder, Kreis Warendorf Günter Stückmann, Stadt Bielefeld Fortbildungsveranstaltung des Ministeriums für Inneres und Kommunales NRW zur VermWertGebO NRW im Jahr 2010 Gebührenordnung für das amtliche Vermessungswesen und die amtliche Grundstückswertermittlung in Nordrhein-Westfalen (Vermessungs- und Wertermittlungsgebührenordnung - VermWertGebO NRW) vom 05. Juli 2010 Tarifstelle 2.1: Geobasisdaten des Liegenschaftskatasters Tarifstelle 5: Fortführung des Liegenschaftskatasters Beispiele zur Gebührenberechnung

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Fortbildungsveranstaltung des Ministeriums für Inneres und

Kommunales NRW zur VermWertGebO NRW im Jahr 2010

Gebührenordnung für das amtliche Vermessungswesen u nd die amtliche Grundstückswertermittlung in Nordrhein -Westfalen

(Vermessungs- und Wertermittlungsgebührenordnung -VermWertGebO NRW)

vom 05. Juli 2010

Tarifstelle 2.1: Geobasisdaten des Liegenschaftskat astersTarifstelle 5: Fortführung des Liegenschaftskataster s

• Beispiele zur Gebührenberechnung

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Tarifstelle 2.1: Geobasisdaten des Liegenschaftska tasters

Regelungsinhalte:

2.1.1: analoge Standardausgaben

2.1.2: digitale Daten

2.1.3: besondere Teilmengen der digitalen Daten

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Tarifstelle 2.1: Geobasisdaten des Liegenschaftska tasters

Regelungsinhalt: 2.1.1: analoge Standardausgaben / pdf-Dokumente

z.B.: Liegenschaftskarte 20 €ABK 15 €Flurstücksnachweis: 10 €Grundstücksnachweis 10 €Bestandsnachweis: 20 €Liegenschaftskatasterakten 10 €Punktnachweise, je Liste 10 €weitere……. … €

Zu beachten:

gleiche Gebühren für Kartenformate DIN A4 und DIN A3doppelte Gebühr für Kartenformate größer DIN A3Gebühr in Anlehnung an AdV Gebührenrichtliniesoweit noch DGK 5 geführt wird, gleicher Preis wie ABK

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Tarifstelle 2.1: Geobasisdaten des Liegenschaftska tasters

Regelungsinhalt TSt. 2.1.2: Digitale Daten

Gebührenbestandteile sind je für sich die Datensätze

Flurstücke je 1,80 €Gebäude je 1,80 €Eigentümer je 0,90 €

hierbei:Berücksichtigung von Mengenrabatten nach TSt. 1.7.2(Informationsmenge Objekte)

Orientierung der Gebührensätze an AdV Gebührenrichtlinie

Ausführliche „Ergänzende Regelungen“ zum maximalen Umfang und Definitionsbereich der digitalen Daten für ALK/ALB und ALKIS

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Tarifstelle 2.1: Geobasisdaten des Liegenschaftska tasters

Regelungsinhalt TSt. 2.1.3: Besondere Teilmengen der digitalen Daten

Rasterdaten der DGK5 und ABK

Abrechnungseinheit: je qkm 7,50 €Berücksichtigung von Mengenrabatten nach TSt. 1.7.1(Informationsmenge Landschaftsfläche)

Hausinformationen , im Einzelnen für:

a) Hauskoordinaten je 0,15 €b) Hausumringe je 0,27 €c) 3D-Gebäudemodelle in der Stufe LOD1 je 0,36 €d) 3D-Gebäudemodelle in der Stufe LOD2 je 0,54 €

Berücksichtigung von Mengenrabatten nach TSt. 1.7.2(Informationsmenge Objekte)

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Tarifstelle 5: Fortführungen des Liegenschaftskata sters

Regelungsinhalte:

5.1: Bildung von Flurstücken

5.2: Sonstige Fortführungen

5.3: Durchsetzung von Vermessungspflichten

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Tarifstelle 5: Fortführungen des Liegenschaftskata sters

Regelungsinhalt: 5.1: Bildung von Flurstücken (sog. Übernahmegebühr)

Gebührenparameter:a) Fläche bis 10 qm je Flurstück 135 €b) Fläche über 10 qm je Flurstück 270 €

anschließende Einordnung in die zutreffende Bodenrichtwertstufeund Multiplikation mit der Wertstufe (TSt.1.9)

Wertstufen (TSt.1.9)

a) BRW bis einschließlich 10 € 60 v. H.b) BRW über 10 € bis einschließlich 80 € 80 v. H.c) BRW über 80 € bis einschließlich 250 € 100 v. H. (z. B. bei Baugrundstücken)d) BRW über 250 € bis einschließlich 600 € 130 v. H.e) BRW über 600 € 170 v. H.

Ergänzende Regelungen:

1. Sonderregelungen im Umlegungsverfahren2. Bildung von Flurstücken (vAw): gebührenfrei (kommt nur gelegentlich vor)3. Verschmelzung von Flurstücken: gebührenfrei4. bei zurückgestellter Abmarkung: Aufschlag von 10 %

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Tarifstelle 5: Fortführungen des Liegenschaftskata sters

Regelungsinhalt: 5.2: Sonstige Fortführungen

Übernahme von sonstigen Unterlagen ist grundsätzlic h gebührenfrei(z.B. auf Grund von Gebäudeeinmessungen, Urteilen, etc)

Regelungsinhalt: 5.3: Durchsetzung von Vermessungspflichten

Achtung: Neuregelung

a) zur Durchsetzung der Gebäudeeinmessungspflicht (gem. § 16 Abs. 3 VermKatG NRW) 80 €

b) zum Nachholen der zurückgestellten Abmarkung (gem. § 20 Abs. 3 Satz 3 VermKatG NRW) 80 €

zusätzlich zu den Vermessungskosten, wenn und sowei t die Katasterbehörde die erforderliche Vermessung veranl assen muss (nach erfolgloser Fristsetzung)

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Beispiel 1 : Energieversorger bezieht ALK- und ALB-Daten,zusätzlich Nutzung des WMS für ALK

Zweck : 1. Führung Leitungskataster,

2. keine Veröffentlichung des Leitungskatasters3. Abgabe von analogen und digitalen Auszügen aus Leitungskataster gegen Entgelt

Annahme: -12.000 Flurstücke,- 5.000 Gebäude,- 6.500 Eigentümer-8 Arbeitsplätze mit gleichzeitigem Zugriff auf Leitungskataster-ca. 1.000 Zugriffe über ALK-WMS im Jahr (ca. 1,5 MPx / Zugriff)-Abgabe von ca. 300 analogen Kopien für Baufirmen, je 15,--€/Stück

Frage: Welche Gebühren sind für die interne und die externe Nutzung vom Katasteramt zu erheben?

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A. Basisgebühr nach Tarifstelle 2.1.2 und 1.7.2 (Erstabgabe bei vollständigem Datenumfang)

10.000 Flurstücke je 1,80 € = 18.000 € (kein Mengenrabatt)2.000 Flurstücke je 0,90 € = 1.800 € (Mengenrabatt 50%)

5.000 Gebäude je 1,80 € = 9.000 € (kein Mengenrabatt)

6.500 Eigentümer je 0,90 € = 5.850 € (kein Mengenrabatt)Summe Objektgebühren: 34.650 €

davon Grundriss: 28.800 € (EDBS oder NAS)

Gebühr für interne Nutzung (TSt. 1.10.1 Buchst. b, Doppelbuchst. aa):

- 150% von 28.800 € = 43.200 € (Grundrissgebühr bei 8 Arbeitsplätzen)- 150% von 5.850 € = 8.775 € (Eigentümergebühr bei 8 Arbeitsplätzen)

Summe: 51.975 €

Gebühr für interne WMS-Nutzung bei Einzelabrufen (TSt. 1.10.1 Buchst. a, cc):

Pixelgebühr je Zugriff: 1,5 MPx x 0,1 €/MPx = 0,15 €1000 Zugriffe über WMS = 1000 x 0,15€ = 150,--€

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B. Mehrjährige Nutzung von Daten mit mehrmaliger Ak tualisierung im Jahr

Annahme: Aktualisierung des Grundrisses und der Eigentümer 2 x pro Jahr1. Aktualisierung: 18% der Basisgebühr von 51.975,-- € = 9.355,-- € (TSt. 1.5)

2. Aktualisierung: Aufwandserstattung (Zeitgebühr),

alternativ höherer Prozentsatz als 18%

Die Gebührenberechnung kann durch

- Rahmenverträge

(keine Einzelabrechnung, Berücksichtigung der Datenmenge eines ganzen Jahres) und/ oder

- Pauschaltarife

-Zugriffsabhängiger Pauschaltarif (Pauschalierung auf der Grundlage des tatsächlichen Nutzungsumfangs

-Gebietabhängiger Pauschaltarif (kein Zählen von Zugriffen auf ein vereinbartes Gebiet)

vereinfacht werden. Die Gebühr kann durch Mengenrabatte niedriger werden!

Die für den Nutzer sinnvollste/günstigste Lösung ist zu ermitteln (Beratung!)

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C. Rahmenvertrag für Dienste (Tst. 1.10.3)

• Keine Einzelabrechnung für jeden Online-Zugriff

• Für die Gesamtanzahl der Zugriffe in einem Jahr ist die Rabattstaffel der TSt. 1.7.3 anzuwenden.

Beispiel WMS:

Für 1.500 MPx ergibt sich die Gebühr zu:

1.000 MPx x 0,10 € = 100,--€

500 MPx x 0,10 € x 0,5 = 25,--€

Summe: 125,--€

Alternativgebühr ohne Rahmenvertrag: 150,--€

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D. Pauschaltarife für die interne Nutzung von Daten (WFS) - 1 -

Beispiel: 1000 Zugriffe / Jahr auf Grundriss und Eigentümer ohne Speicherung,

(durchschnittlich 30 Flurstücke und 20 Gebäude und 1 Eigentümer je Zugriff)

Gebühr nach TSt. 1.10.1a, aa:

30 x 1,80€ + 20 x 1,80 = 90,--€ x 0,5 = 45,--€ je Zugriff (Vektordaten mit Objektstruktur)

0,90€ x 0,5 = 0,45€ je Zugriff auf Eigentümer

Gesamtgebühr für Einzelzugriffe (ohne Rahmenvertrag nach TSt. 1.10.3)

1000 x 45,-- € + 1000 x 0,45 = 45.450€

Gesamtgebühr für Einzelzugriffe (mit Rahmenvertrag nach TSt. 1.10.3)

Berücksichtigung der Mengenrabatte für Objekte nach TSt.1.7.2

Reduktion der Gebühr auf 27.450,--€ (nur Grundriss)

keine wirtschaftliche Lösung Gebietsabhängiger Pauschaltarif

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D. Pauschaltarife für interne Nutzung (WFS) - 2 –

Voraussetzung: mindestens zweijähriger Nutzungsvertrag

Gebietsabhängiger Pauschaltarif für Grundrissdaten (TSt. 1.10.4 Buchst. b)

Beispiel: Zugriffe auf Gebiet mit 12.000 Flurstücken, 5.000 Gebäuden und 6.500 Eigentümern (ohne Speicherung)

Basisgebühr nach TSt. 2: 34.650,-- € (ohne Mehrplatzgebühr)

Pauschalgebühr 30%: 10.395,-- € pro Jahr

Die Pauschalvereinbarung mit Online-Zugriff ist die wirtschaftlichste Alternative

zur internen Nutzung von Daten

Vergleichsberechnung für 10 Jahre:

Daten mit Speicherung: 51.975,-- € + 9 x 0,18 x 51.975,-- € = 136.174,-- €

Pauschalvereinbarung: 10 x 10.395,-- € = 103.950,-- €

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E. Gebühr für externe Nutzung umgearbeiteter Grundr issdaten (analoger Auszug / pdf-Dokument des Leitungsplans)

Annahme: Abgabe von ca. 300 analogen Auszügen je 15,-- €

Externe Nutzung (TSt. 1.10.2 Buchst. c): Gebühr ist

- prozentualer Anteil am Erlös (hier 4.500,-- €),- Höhe ist abhängig von Absatzmenge und Preis (hier 15,-- €/Stück)- mindestens 20 % der Gebühr nach Tst. 2, (hier 2.1.1) d. h. - für 1 analoges / pdf-Dokument (bis A3): mindestens 20% von 20,--€ = 4,-- €

(größer A3): mindestens 20% von 40,--€ = 8,-- €

- für ca. 300 Kopien mindestens 20% der Gebühr für die analoge Liegenschaftskarte

Vorschlag: Gebühr für externe Nutzung: 15% von 4.500,--€ = 675,--€

Problem: Die Gebühr könnte nur nachträglich anhand der tatsächlichen Auszüge ermittelt werden!

Falsch wären 20% der Basisgebühr für die analoge Karte des ganzen Gebiets.

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Der angemessene Anteil am Erlös

Hinweise sind in AdV-Richtlinie über Gebühren für die Bereitstellung und Nutzung von Geobasisdaten der Vermessungsverwaltungen der Länder der Bundesrepublik Deutschland (AdV-Gebührenrichtlinie) enthalten

Die Höhe der Gebühr für die externe Nutzung hängt dort ab vom

• Anteil der Geobasisdaten am Folgeprodukt

• Grad der Umarbeitung der Geobasisdaten

Der Anteil am angemessenen Erlös beträgt danach 5% bis 25% des Erlöses

Die Tabelle wurde nicht in die VermWertGebO übernommen, um eine größere Flexibilität zu behalten. Außerdem sollen noch Erfahrungen mit der Gebührenordnung gesammelt werden.

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Beispiel 2 : Gemeinde bezieht ALK- und ALB-Daten

Zweck :

1. Aufstellung Bebauungsplan, 2. unentgeltliche Veröffentlichung des BPlans im Internet (WMS),3. Vertrieb von analogen und digitalen Auszügen aus BPlan gegen Gebühr,4. Vertrieb der BPläne durch Dienstleister gegen Entgelt

Annahme: 250 Flurstücke,

70 Gebäude,

50 Eigentümer

Weitergabe an Ingenieurbüro zur Aufstellung des BPlans

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A. Basisgebühr nach Tarifstelle 2.1.2 und 1.7.2 (bei vollständigem Datenumfang)

250 Flurstücke je 1,80 € = 450 € (kein Mengenrabatt)

70 Gebäude je 1,80 € = 126 € (kein Mengenrabatt)

50 Eigentümer je 0,90 € = 45 € (kein Mengenrabatt)Summe Objektgebühren: 621 €

davon Grundriss: 576 € (EDBS oder NAS)

Rasterdatengebühr: 25% von 576 € = 144 €

Gebühr für interne Nutzung (Nr. 1.10.1 i. V. m. § 2 Abs. 3 Nr. 6):

• gebührenfreie Nutzung für BPlan-Aufstellung und Internetveröffentlichung/ Einsicht

• Gemeinde darf Daten an Ingenieurbüro zur Planaufstellung weitergeben• kein Recht des Büros zur Nutzung für eigene Zwecke

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B. Gebühr für externe Nutzung umgearbeiteter Grundr issdaten (1)

Annahme: Gemeinde erhebt lt. Satzung folgende Gebühren für die Nutzung des BPlans

1. Kopie / pdf eines BPlans : 30,--€2. Rasterdaten eines BPlans (z. B. tiff-Format): 50,--€3. Vektordaten (objektstrukturiert) eines BPlans: 100,--€4. Einräumung eines Rechts zum Vertrieb aller

BPläne (Rasterdaten) durch Dienstleister: 1.500,--€ pro Jahr (pauschal)5. Recht zum Einbinden eines Links auf Webseite

mit BPlänen der Gemeinde (Einsichtnahme) 50,--€ pro Jahr (pauschal)

Frage: Welche Gebühren sind für die externe Nutzung vom Katasteramt zu erheben?

Kostenschuldner ist die Gemeinde, nicht der Dritte!

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B. Gebühr für externe Nutzung umgearbeiteter Grundr issdaten (2)

1. Annahme: Abgabe 1 analogen Auszugs BPlans (auch pdf)TSt. 1.10.2 Buchst. c: Gebühr ist für Abgabe von 1 Auszug aus BPlan

– prozentualer Anteil am Erlös (hier 30,--€)– Höhe ist abhängig von Absatzmenge und Preis– mindestens 20 % der Gebühr nach TSt. 2, (hier 2.1.1) d. h.:

(bis A3): mindestens 20% von 20,--€ = 4,--€(größer A3): mindestens 20% von 40,--€ = 8,--€.

2. Annahme: Abgabe von 15 analogen Auszügen aus BPlan (15 Kunden)TSt. 1.10.2 Buchst. c:Gebühr ist für Abgabe von 15 Auszügen

- prozentualer Anteil am Erlös (15 Kopien a 30,--€ = 450,--€)- Höhe ist abhängig von Absatzmenge und Preis- mindestens 20 % der Gebühr nach TSt. 2, (hier 2.1.1)

Vorschlag: z.B. 10% des Erlöses = 45,--€ (mindestens 8,--€ für BPlan größer A3)

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B. Gebühr für externe Nutzung umgearbeiteter Grundr issdaten (3)

3. Vertrieb aller BPläne der Gemeinde (Rasterdaten) zusätzlich durch einen Dienstleister

- geschätzte Anzahl der digitalen BPläne: 60 Stück

- voraussichtlicher Erlös des Dritten: 3.000,-- € (60 Stück a 50,--€)

- vertraglicher Anteil der Gemeinde: 1.500,-- €

TSt. 1.10.2 Buchst. c:Gebühr ist

- prozentualer Anteil am Erlös,- Höhe ist abhängig von Absatzmenge und Preis- keine Mindestgebühr von 20 % der Gebühr nach Tst. 2,

(hier 2.1.2 und 1.8 Buchst. d) für Folgelizenz

1. Gebühr für Rasterdaten ALK aller BPlan-Gebiete ermitteln (TSt. 2), z.B.6.000 Flurstücke und 2.500 Gebäude: 6.000 x 1,80 = 10.800,--€2.500 x 1,80 = 4.500,--€Summe (Rasterdaten): 15.300,--€ x 0,25 = 3.825,--€

2. Angemessener Anteil : z. B. 500,--€ (entspricht 16,6 % des Erlöses des Dritten)

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B. Gebühr für externe Nutzung umgearbeiteter Grundr issdaten (4)

4. Einräumung des Rechts, Link auf BPläne auf eigener Webseite einzubinden(Gebühr lt. Satzung 50,--€ für kostenlose Einsicht durch weitere Nutzer ohne amtliche Auszüge)

Gebühr ist- prozentualer Anteil am Erlös (hier 50,-- € für Gemeinde)- Höhe ist abhängig von Absatzmenge und Preis, den der Dritte erhebt- keine Mindestgebühr von 20 % der Gebühr für Folgelizenz nach

Tst. 2, (hier 2.1.2 und 1.8 Buchst. d)

Die gebührenfreie Veröffentlichung von BPlänen durch Gemeinde (WMS) löst keineGebührenpflicht aus (amtliche Bekanntmachung jeder Art gem. §2 Abs. 3 Nr.4d)

Die Gebühr ist in Abhängigkeit vom wirtschaftlichen Wert der Folgelizenz für den Dienstleister zu schätzen.

hier: geringer wirtschaftlicher Wert (keine Einnahmen)

allenfalls Bagatellgebühr möglich

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Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit und viel Erfolg bei der Anwendung des neuen Gebührenrechts