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Unterweisungsmodul Gefahrstoffe

Gefahrstoffe - Landeszahnärztekammer BW: · PDF fileGefahrstoffe – Definition? Gemäß § 4 GefStoffV alle Stoffe und Zubereitungen, die wenigstens eine der nachfolgenden Eigenschaften

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Unterweisungsmodul

Gefahrstoffe

Unterweisungsinhalte - Beispiele

Rechtliche Grundlagen

Gefahrstoffe – Definition und Symbole

Gefahrstoffe – GHS/CLP-Verordnung

Gefahrstoffe – In der Zahnarztpraxis

Gefahrstoffe – Aufnahmewege

Gefahrstoffe – Gefährdungsbeurteilung und Schutzmaßnahmen

Gefahrstoffe – Sicherheitsdatenblatt

Gefahrstoffe – Gefahrstoffverzeichnis

Gefahrstoffe – Betriebsanweisung

© LZK BW 04/2018

PRAXIS-Handbuch der LZK BW

© LZK BW 04/2018

Gefahrstoffe – Nachschlagewerk!

© LZK BW 04/2018

Gefahrstoffe – Rechtliche Grundlagen

Gefährlichkeitsmerkmale

Einstufung, Verpackung und Kennzeichnung

Sicherheitsdatenblatt

Gefährdungsbeurteilung und Schutzmaßnahmen

Chemikaliengesetz und Gefahrstoffverordnung

© LZK BW 04/2018

Gefahrstoffe – Wie erkennt man sie?

Neue Gefahren-Symbole:

© LZK BW 04/2018

Gefahrstoffe – Aufnahmewege?

Quelle: Unfallkasse Sachsen

© LZK BW 04/2018

Gefahrstoffe – GHS/CLP-Verordnung?

Stoffgemische

bis zum

01.06.2017

© LZK BW 04/2018

Gegenüberstellung

Gefahrstoffe – GHS/CLP-Verordnung?

© LZK BW 04/2018

Gefahrstoffe – Was ist zu tun?

© LZK BW 04/2018

Gefahrstoffe – Sicherheitsdatenblatt?

Gefährliche Eigenschaften der

Stoffe oder Zubereitungen.

Datenblatt mit standardisierten

Angaben zur Produktsicherheit und

zum ordnungsgemäßen Umgang mit

einem Gefahrstoff.

Dies erhalten Sie kostenlos vom

Hersteller bzw. vom Händler (Depot).

Informationen über produkt-

spezifische Gefährdungen,

Maßnahmen des Personalschutzes,

der Ersten Hilfe, im Brand- und

Notfall, wichtige Lagerungs-

bedingungen und weitere

Umgangsvorgaben entnehmen. © LZK BW 04/2018

Technische Schutzmaßnahmen

T

Organisatorische Schutzmaßnahmen

O

Persönliche Schutzmaßnahmen

P

Gefahrstoffe – Was ist zu tun?

S – T – O – P – Prinzip: Bevor Schutzmaßnahmen ergriffen werden,

sollte geprüft werden: Gibt es für diese Tätigkeit einen weniger

gefährlichen Stoff (S steht für Substitution)?

© LZK BW 04/2018

Benutzung von Persönlicher Schutzausrüstung durch die

Beschäftigten, solange eine Gefährdung besteht (Tragepflicht)!

Sorgfaltsverpflichtung bei Benutzung von PSA:

- Sachgerechte Aufbewahrung der PSA.

- Prüfung vor Gebrauch und Reinigung nach Gebrauch.

- Schadhafte PSA ausbessern bzw. austauschen.

Gefahrstoffe – Was ist zu tun?

© LZK BW 04/2018

Medizinische Einmalhandschuhe (DIN EN 455)???

z.B. in der Patientenbehandlung

Gefahrstoffe - PSA?

Flüssigkeitsdichte, ausreichend widerstands-

fähige Handschuhe (DIN EN 374).

z.B. bei der (manuellen) Instrumenten-

aufbereitung, bei der Beladung des RDG

Augen- und ggf. Gesichtsschutz (DIN EN 166).

wenn bei der Tätigkeit mit Verspritzen

oder Versprühen zu rechnen ist

(Information: Herstellerangaben im

Sicherheitsdatenblatt) © LZK BW 04/2018

Ggf. Schutzkleidung, wenn bei

der Tätigkeit mit Verspritzen

oder Versprühen zu rechnen ist

(Information: Herstellerangaben

im Sicherheitsdatenblatt)

z.B. flüssigkeitsdichte

Schutzschürze (Transport nass-

entsorgter Instrumente und

während der manuellen

Aufbereitung)

Gefahrstoffe - PSA?

Ggf. Mund-Nasen-Schutzmaske.

Patienten- und Personalschutz!

Information: Herstellerangaben im Sicherheitsdatenblatt

© LZK BW 04/2018

Gefahrstoffverzeichnis: Aus Alt mach Neu!

Produktname Hazard für R-Sätze

Ø verbrauchte Jahresmenge

des Produktes

=

maximale Lagermenge,

z.B. 5 Liter

Wo gelagert

bzw. eingesetzt?

Vorhanden:

Ja oder Nein

und wo?

Achtung: Zugänglichkeit für die Beschäftigten (Papier bzw. digital)!

© LZK BW 04/2018

Gefahrstoffe – Betriebsanweisung?

Achtung: Zur Einsichtnahme

bereithalten!

+

Empfehlung: Möglichst in

Arbeitsplatznähe aushängen!

Unterweisung der Beschäftigten

anhand der Betriebsanweisungen.

Arbeitsplatzbezogene Unter-

weisung vor Aufnahme der

Beschäftigung und danach in

jährlichen Zeitabständen

(Jugendliche: halbjährlich). © LZK BW 04/2018

Gefahrstoffe – Allgemeine Schutz-

maßnahmen?

Begrenzungen: Anzahl der Beschäftigten; Dauer und der Höhe der

Exposition; auf die für die Tätigkeit erforderliche Menge.

Angemessene Hygienemaßnahmen (Reinigung des Arbeitsplatzes).

Identifizierbarkeit der Gefahrstoffe!

Nicht in Lebensmittelbehältern aufbewahren!

Beachtung von Lagerungskriterien: z.B. Mengenreduzierung,

Zusammenlagerung, Lagerhöhe).

Räumliche Trennung

Verdünnungfür

Alkydfarben

© LZK BW 04/2018

Achtung: Nicht vergessen, das Thema „Gefahrstoffe“ in der

Zahnarztpraxis bearbeiten Sie mit der Checkliste und der

Gefährdungsbeurteilung (Dokumentation und Aktualisierung).

© LZK BW 04/2018