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Gefahrstoffe und Gefährdungsbeurteilung Eine europäische Kampagne zur Gefährdungsbeurteilung

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Gefahrstoffe und

Gefährdungsbeurteilung

Eine europäische Kampagne

zur Gefährdungsbeurteilung

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Was sind Gefahrstoffe?

Gefahrstoffe:• Flüssigkeiten, Gase oder Feststoffe, die ein Gesundheits- oder

Sicherheitsrisiko für Arbeitnehmer darstellen• Finden sich an nahezu allen Arbeitsplätzen, auch KMU

(landwirtschaftliche Betriebe, Friseursalons, Kfz-Reparaturwerkstätten, Krankenhäuser, Schulen usw.)

• Umfassen chemische und biologische Stoffe (Bakterien, Viren, Hefepilze und Schimmel, Parasiten usw.)

• Umfassen Stoffe, die als Nebenerzeugnis entstehen, sowie Rohmaterialien (Schweißrauch, Dieselabgase, Holzstaub, in Bäckereien verwendetes Mehl usw.).

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Gefahrstoffe und Schäden

Bei einem nicht ordnungsgemäßen Management der Risiken durch die Verwendung von Gefahrstoffen kann die Gesundheit der Arbeitnehmer in unterschiedlicher Weise Schaden nehmen:

• durch eine einmalige kurzzeitige Exposition• durch mehrfache Exposition • durch eine über lange Zeit erfolgende Ansammlung

von Gefahrstoffen im Körper.

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Gesundheitliche Auswirkungen

Gefahrstoffe können viele unterschiedliche gesundheitliche Auswirkungen aufweisen, unter anderem:

• Akute Auswirkungen: Vergiftung, Erstickung, Explosion und Feuer• Langfristige Auswirkungen, z. B.:

► Atemwegserkrankungen (Reaktionen der Atemwege und Lungen) wie Asthma, Rhinitis, Asbestose und Silikose

► Industriekrebs (Leukämie, Lungenkrebs, Mesotheliom, Krebs der Nasenhöhle)

• Die gesundheitlichen Auswirkungen können sowohl akut als auch langfristig sein:► Hautkrankheiten, Beeinträchtigung der Fruchtbarkeit und angeborene

Behinderungen, Allergien

• Bestimmte Gefahrstoffe können sich im Körper ansammeln. • Einige Gefahrstoffe können eine kumulative Wirkung aufweisen.• Bestimmte Stoffe können durch die Haut aufgenommen werden.

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Gefahrstoffe - gesetzliche Vorschriften

• Die Rechtsvorschriften in diesem Bereich umfassen Bestimmungen zum Schutz der Arbeitnehmer vor Gefährdungen durch:► chemische Stoffe

► biologische Stoffe

► krebserzeugende und erbgutverändernde Stoffe (einschließlich Asbest und Holzstaub)

• Auch Vorschriften zur Einstufung und Kennzeichnung sind von Bedeutung, gelten allerdings nicht für alle Gefahrstoffe (z. B. Friseurchemikalien, Pharmazeutika).

• Für einige Stoffe und Arbeitsverfahren gelten Nutzungs- und Marketingbeschränkungen.

• Es ist zu klären, welche besonderen nationalen Rechtsvorschriften möglicherweise für die Verwendung von Gefahrstoffen am Arbeitsplatz gelten.

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Sonstige wichtige Rechtsvorschriften

• Die REACH-Verordnung (EG) Nr. 1907/2006 schafft ein neues einheitliches System für die Registrierung, Bewertung und Zulassung chemischer Stoffe: ► Zielt auf einen stärkeren Schutz der Umwelt und Gesundheit der

Anwender

► Überträgt der Industrie eine größere Verantwortung für das Risikomanagement für chemische Stoffe und die Bereitstellung von Informationen über Stoffe für alle Hersteller und Anwender eines Stoffes

► Weitere Informationen über REACH: http://echa.europa.eu

• Auch GHS – das weltweit harmonisierte System zur Einstufung und Kennzeichnung von Chemikalien der Vereinten Nationen – wird Auswirkungen auf die Gesundheit von Arbeitnehmern haben.► Weitere Informationen über GHS:

http://ec.europa.eu/enterprise/reach/ghs_en.htm

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• Nach den gesetzlichen Bestimmungen müssen Arbeitgeber in der EU ihre Arbeitnehmer vor Schäden durch Gefahrstoffe am Arbeitsplatz schützen.

• Zum Schutz der Arbeitnehmer vor Gefahrstoffen müssen Arbeitgeber nach den gesetzlichen Bestimmungen eine Gefährdungsbeurteilung durchführen. Die Arbeitnehmer haben dabei mitzuwirken.

Kurz gesagt...

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Was ist die Gefährdungsbeurteilung?

• Die Gefährdungsbeurteilung ist das Verfahren zur Beurteilung von Gesundheits- und Sicherheitsgefährdungen der Arbeitnehmer, die aus Gefahren am Arbeitsplatz resultieren. Sie ist eine systematische Untersuchung aller Aspekte der Arbeit, um herauszufinden:►wodurch Verletzungen oder Schäden verursacht werden

können,►wie die Gefahren beseitigt werden können und, falls dies nicht

möglich ist,►welche Präventions- oder Schutzmaßnahmen zur Begrenzung

der Gefährdungen vorhanden sind oder sein sollten. • Die Gefährdungsbeurteilung ist die Grundlage für ein erfolgreiches

Sicherheits- und Gesundheitsmanagement und entscheidend für die Verringerung von Arbeitsunfällen und berufsbedingten Krankheiten.

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Gefährdungsbeurteilung für Gefahrstoffe

• Für die Gefährdungsbeurteilung für Gefahrstoffe gelten dieselben Grundsätze und Verfahren wie für andere berufs-bedingte Risiken.

• Unabhängig davon, wer die Gefährdungsbeurteilung durchführt, ist es von entscheidender Bedeutung, dass die Arbeitnehmer einbezogen werden und an dem Prozess mitwirken. Sie►kennen ihren Arbeitsplatz und►müssen etwaige Änderungen der Arbeitsbedingungen oder

-praktiken umsetzen.• Es stehen verschiedene Methoden zur Verfügung. Für die

meisten Unternehmen hat sich allerdings ein einfacher, aus fünf Schritten bestehender Ansatz für die Gefährdungs-beurteilung bewährt.

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Schritt 1: Ermittlung der Gefahren und der gefährdeten Personen (1)

• Überprüfung auf Stoffe, die Schaden verursachen können, und Ermittlung der möglicherweise gegenüber den Stoffen exponierten Arbeitnehmer

• Dabei ist Arbeitnehmergruppen, die möglicherweise einem höheren Risiko ausgesetzt sind, besondere Aufmerksamkeit zu widmen, z. B.:►Junge Arbeitnehmer►Schwangere und Stillende ►Wanderarbeitnehmer ►Ungelernte und unerfahrene Arbeitnehmer►Reinigungskräfte, Auftragnehmer und Allgemeinbevölkerung

Denken Sie daran: Eine Gefahr kann alles sein, was potenziell Schaden verursachen kann - Arbeitsstoffe, Arbeitsmittel, Arbeitsmethoden oder -praktiken!

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Schritt 1: Ermittlung der Gefahren und der gefährdeten Personen (2)

Zur Unterstützung bei der Ermittlung von Gefahren:• Erstellung eines Verzeichnisses der am Arbeitsplatz eingesetzten

und produzierten Stoffe. • Sammlung von Informationen über diese Stoffe, z. B. die

möglicherweise von ihnen verursachten Schäden und wie diese entstehen können.► Standardisierte Sicherheitsbeschriftungen, Risikosymbole und

Sicherheitsdatenblätter, die von Lieferanten chemischer Arbeitsstoffe bereitgestellt werden müssen, bilden eine wichtige Informationsquelle.

• Kontrolle der Grenzwerte für die Exposition am Arbeitsplatz für die Stoffe. ► Durch die festgelegten Höchstwerte für die (Luft-)konzentration eines

Stoffes sind die Grenzwerte für die Exposition am Arbeitsplatz für die Kontrolle der Exposition gegenüber Gefahrstoffe am Arbeitsplatz hilfreich.

• Überprüfung, ob krebserzeugende oder erbgutverändernde Stoffe eingesetzt werden, für die strengere Vorschriften gelten.

• Weitere Information siehe Facts 33 und Facts 35 .

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Schritt 2: Bewertung von Gefährdungen und Setzen von Prioritäten

• Bewertung der Belastung durch die ermittelten Gefahrstoffe und Überprüfung der Art, Intensität, Dauer und Häufigkeit der Exposition der Arbeitnehmer

• Berücksichtigung der eingesetzten Arbeitsverfahren • Beachtung der Kombinationswirkungen von zusammen eingesetzten

Gefahrstoffen• Berücksichtigung der Kombinationswirkungen mit anderen Risiken,

z. B.:► Brandgefahr in der Nähe von entzündlichen Stoffen ► Schwere körperliche Arbeit, durch die die Aufnahme von chemischen

Stoffen verstärkt werden kann► „Nasse“ Tätigkeiten, durch die die Wirkung von chemischen Stoffen auf

die Haut verstärkt werden kann• Die Liste kann anschließend zur Aufstellung eines Aktionsplans

verwendet werden.Denken Sie daran: Eine Gefährdung ist die mehr oder weniger große Möglichkeit, dass jemand durch die Gefahr zu Schaden kommen kann.

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Beachtung der Maßnahmenhierarchie zur Vermeidung oder Verringerung der Exposition der Arbeitnehmer gegenüber Gefahrstoffen:

• Vermeidung - die beste Möglichkeit zur Verringerung der Gefährdungen in Verbindung mit Gefahrstoffen►Beseitigung der Notwendigkeit zur Verwendung des Gefahrstoffes

durch eine Änderung des Verfahrens oder des Produkts, für das der Stoff eingesetzt wird

• Ersatz – falls keine Vermeidung möglich ist►Substitution oder Ersatz des Gefahrstoffes durch nicht gefährliche oder

weniger gefährliche Alternativen

Schritt 3: Entscheidung über präventive Maßnahmen (1)

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• Kontrolle - wenn ein Stoff oder Prozess nicht vermieden oder ersetzt werden kann►Vermeidung oder Verringerung der Exposition durch:

• Abschottung des emittierenden Verfahrens• Überwachung der Freisetzung von Gefahrstoffen an der

Quelle• Besseres Prozessmanagement• Technische Lösungen zur Minimierung der Exposition• Verringerung der Anzahl der exponierten Arbeitnehmer

sowie der Dauer und Intensität der Exposition• Wenn eine Vermeidung der Exposition durch andere

Maßnahmen nicht möglich ist, ist zu gewährleisten, dass die Arbeitnehmer über geeignete persönliche Schutzausrüstung verfügen und in ihrer Verwendung geschult werden.

Schritt 3: Entscheidung über präventive Maßnahmen (2)

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Ersatz - Arbeitsprozesse

• Ausgehend von Stoffen und Arbeitsprozessen, die►bereits Probleme im Unternehmen verursacht haben

(Gesundheitsprobleme, Unfälle oder sonstige Vorfälle)►regelmäßige Gesundheitskontrollen erforderlich machen

(arbeitsmedizinische Vorsorgeuntersuchungen von Arbeitnehmern)

►unter besondere nationale Verwendungsbeschränkungen fallen►zu hohen Expositionsbelastungen der Arbeiternehmer oder zur

Exposition zahlreicher Arbeitnehmer führen

• Die zu berücksichtigenden Arbeitsprozesse umfassen: ►offene Verfahren, z. B. Anstriche großer Flächen,

Mischen/Verbinden in offenen Behältern/Kesseln,►Verfahren, bei denen Staub, Dampf oder Rauch entsteht oder

Flüssigkeiten versprüht werden, z. B. beim Schweißen oder Spritzlackieren.

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Ersatz - Arbeitsstoffe

• Es sind Stoffe zu berücksichtigen, die►die Brand- und Explosionsgefahr erhöhen► leicht flüchtig sind, z. B. organische Lösungsmittel, oder die

sich in der Luft verbreiten (Aerosole, Staub)►akute Gesundheitsgefahren darstellen, z. B. Gifte, ätzende

Stoffe und Reizstoffe►chronische Gesundheitsschäden verursachen, z. B.

Allergene, fortpflanzungsgefährdende Stoffe►Berufskrankheiten auslösen►über die Haut aufgenommen werden können►die Verwendung von persönlicher Schutzausrüstung

erfordern (z. B. Atemschutzausrüstung)

• Weitere Information siehe Facts 34.

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Krebserzeugende und erbgutverändernde Stoffe

• Nach den Rechtsvorschriften gelten für krebserzeugende und erbgutverändernde Stoffe strengere Anforderungen:►Krebserzeugende und erbgutverändernde Stoffe müssen durch

andere Stoffe ersetzt werden, soweit es die technischen Möglichkeiten erlauben.

►Falls technisch möglich, ist die Abschottung des emittierenden Verfahren zwingend vorgeschrieben.

►Der Zugang der Arbeitnehmer muss eingeschränkt sein.►Über die Exposition der Arbeitnehmer müssen genauere

Aufzeichnungen geführt werden und diese sind für einen längeren Zeitraum aufzubewahren.

►Den Arbeitnehmern müssen zusätzliche Informationen über Exposition und Gesundheitsüberwachung bereitgestellt werden.

• Es ist zu klären, welche besonderen nationalen Rechtsvorschriften möglicherweise für den Einsatz von Gefahrstoffen am Arbeitsplatz gelten.

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Schritt 4: Ergreifen von Maßnahmen

• Einführung von Präventions- und Schutzmaßnahmen • Die effektive Umsetzung der Maßnahmen beinhaltet die

Entwicklung eines Plans, in dem Folgendes aufgeführt ist: ►Wer macht was►Welcher Termin wird für den Abschluss der Maßnahmen

festgelegt ►Die Mittel für die Umsetzung der Maßnahmen ►Wann und von wem wird die Überprüfung der Beurteilung

durchgeführt

• Es ist entscheidend, Maßnahmen zwecks Vermeidung, Ersatz oder Kontrolle von Gefährdungen Priorität einzuräumen.

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Schritt 5: Überwachung und Überprüfung

• Die Wirksamkeit von Präventivmaßnahmen ist zu überwachen.

• Die Beurteilung ist stets zu überprüfen, wenn in der Organisation erhebliche Änderungen eintreten:►bei Änderungen des Arbeitsverfahrens►bei der Einführung neuer chemischer Stoffe und

Arbeitsverfahren►bei Unfällen oder beim Auftreten von

Gesundheitsproblemen►regelmäßig, um zu gewährleisten, dass die Ergebnisse

der Gefährdungsbeurteilung weiterhin auf dem aktuellen Stand sind.

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Aufzeichnung der Gefährdungsbeurteilung

• Die Gefährdungsbeurteilung muss dokumentiert werden. Diese Unterlagen können verwendet werden, um► Informationen an die betreffenden Personen weiterzugeben►zu bewerten, ob die erforderlichen Maßnahmen eingeführt

wurden►über einen Nachweis für Aufsichtsbehörden zu verfügen►Maßnahmen zu überdenken, wenn sich die Umstände ändern.

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Informationen für Arbeitnehmer

• Arbeitnehmern müssen folgende Informationen bereitgestellt werden, damit sie sich vor Gefahrstoffen schützen können:►Ergebnisse der Gefährdungsbeurteilung►Gefahren, denen sie ausgesetzt sind►welche Auswirkungen diese auf sie haben können►Maßnahmen, die sie zu ihrer eigenen Sicherheit und zur

Sicherheit anderer ergreifen müssen►Vorgehensweise bei einem Unfall oder Störungen►Merkmale für Störungen►Wer bei Problemen zu benachrichtigen ist►Vorgehensweise bei der Durchführung von Wartungsarbeiten►Ergebnisse einer Expositions- oder Gesundheitsüberwachung

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Informationen für Arbeitsnehmer: Kommunikation

• Erfolgreiche Kommunikation zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer ist durch Folgendes gekennzeichnet:► eine Liste der während des Arbeitsprozesses verwendeten oder

erzeugten Gefahrstoffe

► Verfügbarkeit von Sicherheitsdatenblättern oder ähnlichen Unterlagen für jeden eingesetzten Gefahrstoff

► Erstellung von Arbeitsanweisungen anhand von Informationen über Gefahrstoffe

► Gewährleistung der eindeutigen Kennzeichnung von Behältern für Gefahrstoffe

► Mitteilung der Ergebnisse der Gefährdungsbeurteilung

► Regelmäßige Befragung der Arbeitnehmer nach möglichen Gesundheits- und Sicherheitsproblemen

► Bereitstellung aller relevanten Informationen, Anweisungen und Schulungen über am Arbeitsplatz vorhandene Gefahrstoffe für die Arbeitnehmer

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http://hw.osha.europa.eu

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