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Gegenwart und Gegenwart und Vergangenheit Vergangenheit des taiwanesischen des taiwanesischen Strafprozessrechts Strafprozessrechts P P rof. Dr. Jiuan-Yih Wu rof. Dr. Jiuan-Yih Wu an der Universität an der Universität Kaohsiung Kaohsiung Taiwan Taiwan

Gegenwart und Vergangenheit des taiwanesischen Strafprozessrechts Prof. Dr. Jiuan-Yih Wu an der Universität Kaohsiung Taiwan

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Gegenwart und Vergangenheit Gegenwart und Vergangenheit des taiwanesischen des taiwanesischen StrafprozessrechtsStrafprozessrechts

PProf. Dr. Jiuan-Yih Wurof. Dr. Jiuan-Yih Wuan der Universität Kaohsiungan der Universität Kaohsiung

TaiwanTaiwan

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II.II. Rechtsgrundlage des Rechtsgrundlage des taiwanesischen Strafverfahrens taiwanesischen Strafverfahrens

Hauptrechtsquelle: StPOT u. GVGTHauptrechtsquelle: StPOT u. GVGT

Nebenregelungen: GÜK, VDA Nebenregelungen: GÜK, VDA

Jugendliche Täter: JStPRJugendliche Täter: JStPR

Die organisierende- und technische Die organisierende- und technische

Vorschriften zur Verwirklichung von StPOT Vorschriften zur Verwirklichung von StPOT

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1. GVGT2. StPOT2-1. GÜK2-2. VDA

1. GVGT2. StPOT2-1. GÜK2-2. VDA

JStPRJStPR

Der erwachsendeBeschuldigte

Der jugendlicheBeschuldigte

Verordnung zur Weisung der JustizpolizeiVerordnung zur Weisung der Justizpolizei

Gesetz zur UntersuchungshaftGesetz zur Untersuchungshaft

1. Strafvollzugsgesetz (einschließlich des Todstrafvollzuges)2. Gesetz zum Vollzug der Maßregel- und Verbesserungsmaßnahme

1. Strafvollzugsgesetz (einschließlich des Todstrafvollzuges)2. Gesetz zum Vollzug der Maßregel- und Verbesserungsmaßnahme

Einführungsgesetz zum JStPR Einführungsgesetz zum JStPR

(Abbildung 1: Rechtsquelle des taiwanesischen Strafverfahrens)

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IIIIII. . EntstehungsgeschichteEntstehungsgeschichte

Die geltende StPOT tritt seit dem Jahr 1928 Die geltende StPOT tritt seit dem Jahr 1928 in Kraft. in Kraft.

Die StPOT von 1928 folgte dem Beispiel der Die StPOT von 1928 folgte dem Beispiel der in 1922 beschlossenen japanischen StPO, in 1922 beschlossenen japanischen StPO, die ursprünglich auf deutscher StPO die ursprünglich auf deutscher StPO zurückzuführen ist. zurückzuführen ist.

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StPOT zählt zu der Gruppe des europa-StPOT zählt zu der Gruppe des europa-kontinentalen Strafprozessrechts kontinentalen Strafprozessrechts

In 1967 EinfIn 1967 Einführung der Idee des anglo-ührung der Idee des anglo-amerikanischen Strafproßrechts: amerikanischen Strafproßrechts: BeweisrechtBeweisrecht

Der Charakter des europa-kontinentalen Der Charakter des europa-kontinentalen Strafprozessrechts nie geändert Strafprozessrechts nie geändert

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In den 80er Jahren: die Erledigung der In den 80er Jahren: die Erledigung der völligen Demokratisierung innerhalb der völligen Demokratisierung innerhalb der Insel Taiwan Insel Taiwan

Die StPOT-Reform wieder gestartetDie StPOT-Reform wieder gestartet Nach den 90er Jahren: niedrige Nach den 90er Jahren: niedrige

VerurteilungsrateVerurteilungsrate Verwirrung der Vorschriften der StPOT Verwirrung der Vorschriften der StPOT

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Eine Meinung: Offiziellprinzip gegen Eine Meinung: Offiziellprinzip gegen MenschenrechtsschutzMenschenrechtsschutz

In 2003: die Regelungen aufgrund des In 2003: die Regelungen aufgrund des „Dispositionsprinzips “ in StPOT aufgebaut, „Dispositionsprinzips “ in StPOT aufgebaut, insb. dasinsb. das erneut geregelte erneut geregelte BeweisrechtBeweisrecht

Erweiterung des Einflusses der sonstigen Erweiterung des Einflusses der sonstigen VerfahrenbeteiligtenVerfahrenbeteiligten

z. B. neu Kreuzverhör (z. B. neu Kreuzverhör (§§§§ 166 ff. StPOT). 166 ff. StPOT).

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IV. Die Verfahrensprinzipien aus IV. Die Verfahrensprinzipien aus dem europa- kontinentalen dem europa- kontinentalen

RechtssystemRechtssystem Die Verfahrensprinzipien der StPOT: Die Verfahrensprinzipien der StPOT:

Gedanken des europa-kontinentalen Gedanken des europa-kontinentalen StrafprozessrechtsStrafprozessrechts

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1. Offiziellprinzip und seine Außnahme1. Offiziellprinzip und seine Außnahme

Die Feststellung und Erfüllung des Die Feststellung und Erfüllung des Strafanspruches: Monopol des StaatsStrafanspruches: Monopol des Staats

AußnahmeAußnahmenn: Antragdelikte, Privatdelikte: Antragdelikte, Privatdelikte

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LegalitätsprinzipLegalitätsprinzip

Ermittlung (§ 228 I StPOT)Ermittlung (§ 228 I StPOT) Erhebung der öffentlichen Klage (§ 251 Erhebung der öffentlichen Klage (§ 251

StPOT)StPOT)

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Außnahme – OpportunitätsprinzipAußnahme – Opportunitätsprinzip

Die Befugnis der StA: das Verfahren Die Befugnis der StA: das Verfahren einzustellen in Betracht auf die einzustellen in Betracht auf die ZweckmäßigkeitZweckmäßigkeit

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2. Anklagegrundsatz2. Anklagegrundsatz

StA: für Ermittlung u. Strafvollzug zuständigStA: für Ermittlung u. Strafvollzug zuständig

Richter: Anordnung der Zwangsmaßnahme Richter: Anordnung der Zwangsmaßnahme

u. Hauptverhandlungu. Hauptverhandlung

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AkkusationsprinzipAkkusationsprinzip

Der Umfang der gerichtlichen Untersuchung Der Umfang der gerichtlichen Untersuchung und Verurteilung beschränkt darauf, was und Verurteilung beschränkt darauf, was von der StA angeklagt wird (§ 268 StPOT)von der StA angeklagt wird (§ 268 StPOT)

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V.V. Die Neigung der Entwicklung in die Die Neigung der Entwicklung in die Richtung des anglo- Richtung des anglo-

amerikanischen Rechtssystems?amerikanischen Rechtssystems?

Seit den 90er Jahren, das Offiziellprinzip Seit den 90er Jahren, das Offiziellprinzip unter großer Herausforderungunter großer Herausforderung

Geschichtspunkt des Einwandes: Geschichtspunkt des Einwandes: Verstärkung des MenschenrechtsschutzesVerstärkung des Menschenrechtsschutzes

Die Ursache: Verwirrung der Regelungen in Die Ursache: Verwirrung der Regelungen in der Praxisder Praxis

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Die Anhänger des Die Anhänger des Dispositionsprinzips: Dispositionsprinzips:

das auf Offiziellprinzip basierende das auf Offiziellprinzip basierende Strafverfahren schwer ist, einen Strafverfahren schwer ist, einen guten Menschenrechtsschutz zu guten Menschenrechtsschutz zu

gewährleisten.gewährleisten.

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Die Anhänger des Dispositionsprinzips:Die Anhänger des Dispositionsprinzips:

das europa-kontinentale das europa-kontinentale Strafprozessrecht → Strafprozessrecht → Menschenrechtsschutz (Menschenrechtsschutz ( -- ); );

das anglo-amerikanischedas anglo-amerikanische

→ → Menschenrechtsschutz(Menschenrechtsschutz( ++ ))

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Einstellung in StPOTEinstellung in StPOT

Die Funktion des Beweisantrages Die Funktion des Beweisantrages ausführlich geregelt (§§ 163 I, II, 163-1, 163-ausführlich geregelt (§§ 163 I, II, 163-1, 163-2 StPOT )2 StPOT )

Das erneut geregelte Kreuzverhör (§§ 166, Das erneut geregelte Kreuzverhör (§§ 166, 167 StPOT)167 StPOT)

Abwägungslehre kommt in StPOT zum Abwägungslehre kommt in StPOT zum Ausdruck (§ 158-4 StPOT)Ausdruck (§ 158-4 StPOT)

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1818

Die Novelle aufgrund der Ansicht des Die Novelle aufgrund der Ansicht des Anhängers des Dispositionsprinzips macht Anhängers des Dispositionsprinzips macht die auf das Offiziellprinzip abstellende die auf das Offiziellprinzip abstellende StPOT StPOT vollständigervollständiger

Die berufliche Kultur in der taiwanesischen Die berufliche Kultur in der taiwanesischen Praxis: die Ursache der hier zu lösende Praxis: die Ursache der hier zu lösende FrageFrage

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1919

Motiv der StPOT-Reform in 2003: Motiv der StPOT-Reform in 2003:

Menschenrechtsschutz (Menschenrechtsschutz ( -- ) ) Anderer Grund als Motiv dieser Anderer Grund als Motiv dieser

Rechtsreform: der zufällig die Verbindung Rechtsreform: der zufällig die Verbindung mit der Idee aus dem Dispositionsprinzipmit der Idee aus dem Dispositionsprinzip

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2020

Spur: dem Offiziellprinzip nicht Spur: dem Offiziellprinzip nicht entsprechenentsprechen

1.1. Aushandeln-Verfahren“ (7. Buch-1; §§ Aushandeln-Verfahren“ (7. Buch-1; §§

455-2 ff. StPOT) 455-2 ff. StPOT)

2.2. vorläufiges Absehen von Klage (§ 253-1 vorläufiges Absehen von Klage (§ 253-1 StPOT )StPOT )

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VI. Die Einstellung zur Beschleunigung VI. Die Einstellung zur Beschleunigung des Verfahrensdes Verfahrens

Richtige Orientierung: Richtige Orientierung: mehr Einflussmöglichkeiten sonstigen mehr Einflussmöglichkeiten sonstigen

Verfahrensbeteiligten bei der Verfahrensbeteiligten bei der Sachverhaltfeststellung Sachverhaltfeststellung

Ziel: überzeugende Feststellung der Ziel: überzeugende Feststellung der TatsacheTatsache

in der Praxis : das Verfahren ohne staatliche in der Praxis : das Verfahren ohne staatliche Leitung in Chaos Leitung in Chaos

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Gericht

Staatsanwalt

Der Beschuldigte

Verteidiger

Sachverhalt

(Abbildung 2: die nicht von Amts wegen beherrschte Beweisaufnahme)

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Motiv der Strafverfahrenreform:Motiv der Strafverfahrenreform:

wie der Stau der Straffälle beschleunigt und wie der Stau der Straffälle beschleunigt und wirksam beseitigt wirdwirksam beseitigt wird

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Menschenrechtschutz als die Begründung Menschenrechtschutz als die Begründung der Strafverfahrenreform:der Strafverfahrenreform:

Gesetzgebungsbetrug!!Gesetzgebungsbetrug!!

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Der Vorschlag von dem anglo-Der Vorschlag von dem anglo-amerikanischen amerikanischen Strafverfahrenrechtssystem erfüllt nur Strafverfahrenrechtssystem erfüllt nur dem Bedarf von Justiz-Yuan. dem Bedarf von Justiz-Yuan.

Aber das steht nicht im Vorschlag von Aber das steht nicht im Vorschlag von dem europa-kontinentalen dem europa-kontinentalen Strafprozeß-rechtssystem Strafprozeß-rechtssystem

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Komentar: Taiwan sucht eine wirksame Komentar: Taiwan sucht eine wirksame Strategie für die Beseitigung des Strategie für die Beseitigung des StraffallstausStraffallstaus

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VII.VII. Überblick über das taiwanesische Überblick über das taiwanesische

Strafverfahren Strafverfahren

Der Verfahrenbeteiligte im Der Verfahrenbeteiligte im taiwanesischen Strafverfahren: eine taiwanesischen Strafverfahren: eine Dreiecke-Beziehung (Abbildung 3.) Dreiecke-Beziehung (Abbildung 3.)

Ablauf des taiwanesischen Ablauf des taiwanesischen Strafverfahrens besteht aus dem Strafverfahrens besteht aus dem folgenden Stadien (Abbildung 4.) folgenden Stadien (Abbildung 4.)

Gerichtsaufbau in StrafsacheGerichtsaufbau in Strafsache (Abbildung (Abbildung 5.) 5.)

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Gericht

StaatsanwaltDer Beschuldigte

Verteidiger

Gericht

Öffentliche Klage

Privatkläger

Rechtsanwalt

Der Beschuldigte

Verteidiger

Privatklage

(Abbildung 3: die Dreiecke-Beziehung im Verfahren der öffentlichen Klage und der Privatklage )

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VorverfahrenVorverfahren Ermittlungs-verfahren

Ermittlungs-verfahren

1. Vorbereitung2. Hauptverhandlung3. Berufung der 1 und 2. Instanzes

1. Vorbereitung2. Hauptverhandlung3. Berufung der 1 und 2. Instanzes

( + )Erhebung der öffentlichen Klage

1. ( - ) Erhebung der öffentlichen Klage2. ( + ) Vorläufiges Absehen von Klage

Einstellungdes Verfahrens

Antrag für die Eröffnung der Hauptverhandlung

Strafvollzug( + )

Strafvollzug( + )

Strafvollzug( - )

Strafvollzug( - )

Urteil: schuldig

Urteil: unschuldig

Wiederaufnahme des Verfahrens

Außerordentliche Berufung

Wiederaufnahme des Verfahrens

Außerordentliche Berufung

Justizpolizei Staatsanwalt Gericht Staatsanwalt

Straftat

( Abbildung 4: Überblick über das taiwanesische Strafverfahren )

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Der oberste Gerichthof(5. Richter)

§§ 3 III, 47, GVGT

Der oberste Gerichthof(5. Richter)

§§ 3 III, 47, GVGT

Der Hochgerichthof(3. Richter)

§§ 3 II, 31, GVGT

Der Hochgerichthof(3. Richter)

§§ 3 II, 31, GVGT

Der AmtgerichtDer Amtgericht

(3. Richter)§§ 284-1 StPOT, 3 I, 9 GVGT

(3. Richter)§§ 284-1 StPOT, 3 I, 9 GVGT

(1. Richter)§§ 3 I, 10 GVGT

(1. Richter)§§ 3 I, 10 GVGT

Das vereinfachte VerfahrenStraferwartung§ 449 III StPOTBerufung

§ 455-1 StPOT

2. Instanz

1. Instanz§ 4 StPOT

3. Instanz

Berufung§ 361 StPOT

Berufung§ 375 I StPOT

2. Instanz

1. Instanz§ 4 S. 2 StPOT

Berufung§ 375 II StPOT

( Abbildung 5: Gerichtsaufbau in Strafsache)

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VIII. AusblickVIII. Ausblick

Taiwanesische StPO nimmt die Taiwanesische StPO nimmt die Grundsätze des europa-kontinentale Grundsätze des europa-kontinentale Strafverfahrenrechts überStrafverfahrenrechts über

Die Effizienz der Strafverfolgung steht Die Effizienz der Strafverfolgung steht der echten und schnellen der echten und schnellen Wahrheitsfindung nicht entgegenWahrheitsfindung nicht entgegen

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Die Mitwirkungsmöglichkeit der sonstigen Die Mitwirkungsmöglichkeit der sonstigen Verfahrenbeteiligten ist nicht Verfahrenbeteiligten ist nicht auszuschließen auszuschließen

Der ganze Ablauf soll weiter unter der Der ganze Ablauf soll weiter unter der Herrschaft des Gerichts geblieben werdenHerrschaft des Gerichts geblieben werden

Aushandeln-Verfahren u. das vorläufige Aushandeln-Verfahren u. das vorläufige Absehen von Klage: die Verzicht auf der Absehen von Klage: die Verzicht auf der echten Wahrheitsfindung echten Wahrheitsfindung

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KommentarKommentar der StPOT-Reform: der StPOT-Reform: „„es gibt keine Wahrheitsfindung um jeden es gibt keine Wahrheitsfindung um jeden

Preis, sondern BPreis, sondern Beseitigung eseitigung des des Straffallstaus“Straffallstaus“

In Zukunft: Orintierung für die EinstellungIn Zukunft: Orintierung für die Einstellung auf der Basis der Prinzipien aus dem auf der Basis der Prinzipien aus dem

europa-kontinentalen Strafverfahrenrecht europa-kontinentalen Strafverfahrenrecht und in Betracht auf den Menschenschutz und in Betracht auf den Menschenschutz zweckmäßig einzustellenzweckmäßig einzustellen

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