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Gehörgefährdender Lärm am Arbeitsplatz

Gehörgefährdender Lärm am Arbeitsplatz · 4.5 Die Sicherheit von technischen Einrichtungen und Geräten 34 4.6 Vorschriften über Aussenlärmimmissionen 34 4.7 Grenzwerte zum Schutz

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Gehörgefährdender Lärmam Arbeitsplatz

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Gehörgefährdender Lärm am Arbeitsplatz

Verfasser:Dr. Beat HohmannWalter LipsHeinz WaldmannBereich Physik

Nachdruck mit Quellenangabe gestattet.1. Auflage – Juli 1988Vollständig überarbeitete Auflage – Oktober 20065. Auflage – September 2007 – 37’000 bis 42’000

Bestellnummer: 44057.d

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Inhalt

1 Einleitung 3

2 Akustische Grundbegriffe 52.1 Schallentstehung 52.2 Schalldruck 52.3 Frequenz 52.4 Schallwellen und Schallausbreitung 72.5 Schallleistung 82.6 Schalldruckpegel 92.7 Frequenzbewertete Schalldruckpegel 102.8 Zeitlich integrierte Schalldruckpegel 112.8.1 Äquivalenter Dauerschallpegel 112.8.2 Schallexpositionspegel LE 112.9 Schallleistungspegel 122.10 Frequenzanalysen 132.11 Schallsignale 142.11.1 Ton, Klang, Geräusch 142.11.2 Dauerlärm, intermittierender Lärm,

Impulslärm 152.12 Schallfelder 162.12.1 Freies Schallfeld 162.12.2 Diffuses Schallfeld 172.12.3 Schallfeld in Industrieräumen 17

3 Das Gehör 193.1 Das Ohr und der Hörvorgang 193.2 Schallempfindung 203.3 Die audiometrische Prüfung des Gehörs 213.4 Einfluss des Alters auf das Hörvermögen 223.5 Schädigung des Gehörs durch Lärm 233.6 Die Beurteilung des Hörvermögens 263.7 Andere Auswirkungen des Lärms 263.7.1 Sprachliche Verständigung und

Signalwahrnehmung 263.7.2 Lärmbelästigung 273.7.3 Extraaurale Auswirkungen 28

4 Vorschriften und Grenzwerte 294.1 Übersicht 294.2 Die Verhütung von Berufsunfällen

und Berufskrankheiten 304.3 EKAS-Richtlinie 6508 über den Beizug

von Arbeitsärzten und anderen Spezialisten der Arbeitssicherheit 32

4.3.1 Besondere Gefahren 324.3.2 Gefahrenermittlung 334.3.3 Risikoanalyse 334.3.4 Mitwirkung der Arbeitnehmenden 334.4 Gesundheitsvorsorge und

Plangenehmigung 334.5 Die Sicherheit von technischen

Einrichtungen und Geräten 344.6 Vorschriften über Aussenlärmimmissionen 344.7 Grenzwerte zum Schutz vor gehör-

gefährdendem Lärm 354.7.1 Dauerschall 354.7.2 Impulsartiger Schall 354.7.3 Massnahmen zum Schutz des Gehörs 354.8 Richtwerte für belästigenden Lärm am

Arbeitsplatz 364.8.1 Tätigkeitsbezogene Richtwerte 364.8.2 Richtwerte für Hintergrundgeräusche in

Arbeitsräumen 364.9 Weitere Lärmbeurteilungskriterien 364.9.1 Ultraschall 364.9.2 Infraschall 374.10 Schall- und Laserverordnung 374.11 SIA-Norm 181, Schallschutz im Hochbau 384.12 Lärmdeklaration nach Maschinenrichtlinie 384.13 Massnahmen zum Schutz des Gehörs

nach der EU-Lärm-Richtlinie 38

5 Schallmesstechnik 405.1 Ziel der Lärmmessung 405.2 Elemente von Schallmessgeräten 405.3 Geräte für die Messung und Analyse

von Lärm am Arbeitsplatz 435.4 Praktische Hinweise für Schallmessungen 465.5 Lärmmessungen der Suva 48

2

6 Beurteilung der Lärmbelastung 496.1 Bestimmung des Lärmexpositions-

pegels LEX 496.1.1 Grundlagen 496.1.2 Berechnung des Lärmexpositions-

pegels LEX 496.1.3 Tagesexpositionspegel und Jahres-

expositionspegel 516.1.4 Praktische Hilfsmittel zur Bestimmung

des Lärmexpositionspegels LEX 516.1.5 Rechenbeispiele 526.2 Beurteilung der Gehörbelastung durch

Impulslärm 546.2.1 Grundlagen 546.2.2 Ermittlung der Beurteilungsgrössen 546.2.3 Anwendung der Beurteilungskriterien 556.3 Beurteilung von Arbeitsplätzen 556.3.1 Risikobeurteilung mit allgemeinen

Lärmtabellen 556.3.2 Messungen durch den Betrieb 556.3.3 Messungen durch die Suva in einzelnen

Betrieben 566.4 Schallmessprotokoll zu Messungen

in einem Betrieb 566.5 Allgemeinen Lärmtabellen (ALT) 586.5.1 Tätigkeitsbezogene Lärmexpositions-

pegel 586.5.2 Äquivalente Dauerschallpegel Leq 59

7 Technische Lärmschutzmassnahmen 607.1 Rechtliche Grundlagen 607.2 Grundsätze der Lärmbekämpfung 607.3 Die Strukturierung der Lärmbekämpfungs-

massnahmen 617.4 Lärmquelle: 1. Priorität 617.4.1 Reduktion der Schallentstehung 617.4.2 Reduktion der Schallübertragung 627.4.3 Reduktion der Schallabstrahlung 627.4.4 Kapselungen 637.4.5 Transport und Materialumschlag 637.5 Arbeitsraum: 2. Priorität 657.5.1 Räumliche Unterteilung 657.5.2 Bau- und raumakustische Massnahmen 657.6 Reduktion der Schallbelastung:

3. Priorität 677.6.1 Arbeitsorganisation 677.6.2 Persönliche Schutzausrüstung 67

8 Persönliche Gehörschutzmittel 688.1 Wenn technische Massnahmen nicht

genügen 688.2 Information und Instruktion 688.3 Den optimalen Gehörschutz finden 688.4 Anwendung im Alltag 708.5 Signalwahrnehmung mit Gehörschutz 71

9 Verhütung lärmbedingterGehörschäden 73

9.1 Der Lärmschutz im betrieblichen Sicherheitssystem 73

9.1.1 Lärmschutzkonzept im Betrieb 739.1.2 Verhalten im akustischen Notfall 739.1.3 Vorgehen bei Verdacht auf einen lärm-

bedingten Gehörschaden 759.2 Die Gehörschadenprophylaxe der Suva 759.2.1 Gehöruntersuchungen im Audiomobil 759.2.2 Welche Personen werden im Audiomobil

untersucht? 769.2.3 Organisation und Ablauf der Gehör-

untersuchungen 779.2.4 Die Untersuchung im Audiomobil 799.3 Anteil der Lärmexponierten in

verschiedenen Branchen 799.4 Entwicklung der beruflichen Lärm-

belastung 809.5 Erfolgskontrolle der Gehörschaden-

prophylaxe 809.6 Auch Lärm in der Freizeit ist schädlich 81

10 Zusammenfassung 82

Anhang 1Weiterführende Informationen 83

Literatur 83Gesetzestexte 83Normen 83Aufsichts- und Vollzugsorgane 83Private Institutionen 83

Anhang 2Bezeichnung von Schallmessgrössen 84

Internationale Bezeichnungen, Verweise auf grundlegende Normen 84

Anhang 3Physikalische und akustische Grössen

und Masseinheiten 86

Sachwortregister 87

3

1 Einleitung

Wer nicht gut hört, hat Mühe mit der sprachli-chen Verständigung und gerät leicht in sozialeIsolation. Kommunikation aber ist lebens-notwendig. Nicht ohne Grund wird das Gehörauch allgemein als wichtigstes Kommunika-tionsorgan bezeichnet.

In der Schweiz sind rund 200’000 Personenin zirka 22’000 Unternehmen gehörgefähr-dendem Lärm ausgesetzt. Die Suva engagiertsich seit Jahrzehnten für die Prävention vonGehörschäden. Sie hat den gesetzlichen Auftrag, die Anwendung der Vorschriften überdie Verhütung von Berufskrankheiten in allenBetrieben der Schweiz zu überwachen.

In den letzten Jahrzehnten wurden bei derPrävention von Gehörschäden beachtlicheErfolge erzielt. Während 1973 noch 37 Pro-zent der von der Suva untersuchten Personeneine leichte oder deutliche Schädigung desGehörs aufwiesen, waren es 2004 nur noch 9 Prozent. Dies entspricht einem Rückgangum 75 Prozent. Trotzdem ist die Lärmschwer-hörigkeit mit fast 700 Fällen unheilbarerSchädigung pro Jahr (2004) immer noch diedritthäufigste Berufskrankheit.

Vor vierzig Jahren wurden in der Schweiz dieersten Lärmgrenzwerte für industrielle Arbeits-plätze eingeführt. In der Folge fand die tech-nische Lärmbekämpfung im Wesentlichen aufdrei Ebenen statt:� Einführung neuer, leiserer Arbeitsverfahren� Kapselung von Maschinen� Schallschutzmassnahmen in den Arbeits-

räumen

Allerdings ist die Umsetzung der technischenLärmbekämpfungsmassnahmen noch langenicht abgeschlossen. Sie bleibt eine Dauer-aufgabe.

Bereits 1976 führte die Suva den 100'000.Gehörtest in einem ihrer Audiomobile durch.Diese Kontrollen haben die Motivation derArbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, einenGehörschutz zu tragen, beträchtlich erhöht.Im Jahr 2005 besuchten die Spezialisten für Audiometrie der Suva 4’000 Unternehmenund überprüften in fünf Audiomobilen dasHörvermögen von über 45'000 Personen.Über 90 Prozent der Untersuchten tragenheute einen Gehörschutz.

Seit dem ersten Erscheinen dieser Broschüreim Jahre 1988 ist in der Lärmbekämpfungeine erfreuliche Entwicklung zu verzeichnen,die nun in der Neuauflage berücksichtigtwurde:� Das Interesse an der Lösung von Lärm-

problemen ist in weiten Kreisen gewachsen.� Die rechtlichen Grundlagen zur Gestaltung

von Arbeitsräumen wurden erweitert(Arbeitsgesetz, Verordnung 3 und 4).

� Die raumakustischen Eigenschaften vonWerkstätten und Fabrikationshallen sindbesser geworden, obschon gerade hiernoch ein Nachholbedarf besteht.

Bild 1: Arbeitsplätze mit hoher Lärmbelastung auf einer Tunnelbaustelle.

4

� An vielen Arbeitsplätzen ist der Lärmpegeldank lärmarmer Maschinen und neuer Ver-fahren deutlich gesunken.

� Immer mehr Arbeitnehmerinnen und Arbeit-nehmer tragen an lärmintensiven Arbeits-plätzen einen Gehörschutz.

� Es sind neue und komfortablere Gehör-schutzmittel erhältlich, besonders– Pfropfen mit erheblich besseren Dämm-

eigenschaften– Pfropfen mit linearen Dämmeigenschaf-

ten, die sich speziell für Musiker eignen– aktive Gehörschutzmittel (Pfropfen und

Kapseln), die nur bei Lärmeinwirkungenüber 80 dB wirksam werden

� Es werden handliche, preiswerte undbedienungsfreundliche Schallmessgeräteangeboten, die es auch Nichtfachleutenermöglichen, einfache Lärmmessungendurchzuführen.

Mit dem Inkrafttreten der EKAS-Richtlinie überden Beizug von Arbeitsärzten und anderenSpezialisten der Arbeitssicherheit auf den 1. Januar 2000 hat sich die rechtliche Lageder Lärmbekämpfung geändert und dieDurchsetzung von wirksamen Massnahmenerheblich verbessert. Im Rahmen der betrieb-lichen Sicherheitssysteme wird der Lärm alsbesondere Gefahr ausdrücklich erwähnt. Der Arbeitgeber wird dazu verpflichtet, Mass-nahmen zum Schutz der Gesundheit derMitarbeitenden zu treffen.

Die Kriterien zur Beurteilung der Lärmbelas-tung wurden in den letzten Jahren laufendden aktuellen Normen, Richtlinien undErkenntnissen angepasst.

Die Fachleute der Suva befassen sich auchmit den gehörgefährdenden Lärmbelastungenin der Freizeit, dem belästigenden Lärm amArbeitsplatz sowie mit der Beurteilung derakustischen Eigenschaften von Arbeits-räumen und den zulässigen Schallemissionenvon Maschinen. Diese Themen sind nicht Gegenstand der vorliegenden Publikation.Informationen dazu finden Sie unterwww.suva.ch/laerm.

Diese Broschüre enthält Grundlagen undDetailinformationen über den Lärm, seineAuswirkungen und die Lärmbekämpfung. DieInhaltsübersicht und das Sachwortregister am Schluss ermöglichen es den Leserinnenund Lesern, die sie interessierenden Themenrasch zu finden.

Bild 2: Bei vielen industriellen Produktionsprozessensind Personen erheblichen Lärmpegeln ausgesetzt(Bild: Mitarbeiter einer Flaschenabfüllanlage).

Bei einer einfachen Anregung – zum Beispieldurch eine Stimmgabel – pendelt der Schall-druck um den Ruhewert, es entsteht eineperiodische sinusförmige Schallschwingung(Bild 4). Je grösser die Amplitude ist, destolauter erscheint der Ton.

2.3 FrequenzDie Zeit, bis sich bei einer periodischenSchallschwingung ein gewisser Zustand wie-derholt, wird Periode T genannt (Bild 5). DieZahl solcher Perioden (oder «Schwingungen»)je Zeiteinheit wird als Tonhöhe wahrgenom-men und heisst Frequenz f. Sie wird in Hertz[Hz] (= Schwingungen pro Sekunde) an-gegeben (Formel 1).

5

2 Akustische Grundbegriffe

2.1 SchallentstehungAls Schall bezeichnet man Schwingungeneines elastischen Mediums (Gase, Flüssig-keiten, feste Körper). Ohne Materie – imVakuum – kommt kein Schall vor.

Luftschall entsteht direkt,� wenn ein Gas plötzlich sein Volumen ändert

(Explosion, Detonation, Zerplatzen einesBallons)

� wenn sich in fliessenden Gasen oder anschnell bewegten Körpern Wirbel bilden(ausströmende Druckluft, Windgeräusche)

� wenn Luftsäulen in Schwingung geraten (z. B. in Orgelpfeifen oder Flöten).

Von indirekter Schallentstehung spricht man,wenn sich Schwingungen fester Körper (wieMaschinenelemente, Glocken, Stimmgabeln,Lautsprechermembranen) auf die angren-zende Luft übertragen (Bild 3) und dort Schallverursachen.

2.2 SchalldruckDruck wird in der Einheit Pascal [Pa] angege-ben (1 Pa = 1 N/m2 = 10 µbar). Die Bewegun-gen der Luftteilchen (Bild 3) verursachenkleine Druckschwankungen, die sich dem –viel grösseren – statischen (atmosphärischen)Luftdruck überlagern:

Atmosphärischer Druck ~ 100'000 PaSchalldruckmaximum von Sprache(in 1 m Distanz zum Sprechenden) ~ 1 PaDruckluftänderung bei einerHöhenänderung von 8 cm ~ 1 Pa

Bild 3: Schallentstehung und -ausbreitung.

Bild 4: Amplitude: Ton 1 (durchgezogen) ist lauter als Ton 2 (gestrichelt).

Bild 5: Periode und Frequenz: Schwingung mit Periode 1 ms, das heisst 1000 Schwingungen proSekunde = 1000 Hz.

p

p f = 1000 Hz

t[ms]

0 1 2

t

6

1 kHz = 1’000 Hz = 1’000 Schwingungen proSekunde: physikalischer Normalton.

Im Sinne einer Konvention bezeichnet manden Frequenzbereich von 20 Hz bis 20 kHzals hörbaren Schall. Tiefere Frequenzen fallenin den Infraschallbereich, Frequenzen über 20 kHz gelten als Ultraschall (Bild 6).

Der Frequenzumfang von Musik mit Schlag-instrumenten erstreckt sich ungefähr von 30 Hz bis 16 kHz. Der internationale Stimmton(Kammerton a’) liegt bei 440 Hz. Sprache spielt sich etwa zwischen 100 Hzund 8 kHz ab, wobei die Zischlaute, ins-besondere «s» und «f», die höchsten Frequen-zen beinhalten. Die Übertragung über das Telefonnetz ist aber im Frequenzumfang auf300 bis 3500 Hz beschränkt.

Das Bildschirm-Pfeifen eines alten Fernseh-gerätes (50 Hz, nicht «100 Hz») liegt bei15,6 kHz (Zeilenfrequenz).Infraschall wird sowohl von natürlichen (Don-ner, Meereswellen usw.) wie auch technischenQuellen (u.a. Schiffsdieselmotoren, Jetflug-zeuge) erzeugt.Ultraschall kommt in Natur und Technik vor.Fledermäuse beispielsweise orientieren sichmit Hilfe von Ultraschall. In der Industrie wirdUltraschall zum Reinigen von Werkstücken in Bädern, zum Verschweissen von Kunststof-fen und zur zerstörungsfreien Werkstoffprü-fung verwendet, im medizinischen Bereich fürDiagnostik und Therapie1).

f = ––1T

Bild 6: Frequenzbereiche.

Formel 1

Infraschall Hörbarer Schall Ultraschall

10

f [Hz]

100 1’000 10’000 100’000

Fledermaus

Triangel

Orgel

Piccolo

Violine

Kontrabass

Flügel

Männerstimme

Frauenstimme

Telefon

Grundtöne Obertöne Vokale Zischlaute Übertragungsbereich Telefon

1) Vgl. Suva-Publikation 66077.d «Ultraschallanlagenals Lärmquellen»

f: Frequenz [Hz]T: Periode [s]

Schall, der auf ein Hindernis trifft, kann – wieBild 8 veranschaulicht – zurückgeworfenwerden (Reflexion), vom Material geschlucktwerden (Absorption), das Hindernis durch-dringen (Transmission) oder es umgehen(Beugung).

Reflexion, Absorption, Transmission und Beu-gung hängen wesentlich von der Wellenlänge(und somit von der Frequenz) ab. Kurze Wel-len (hohe Frequenzen) lassen sich schon mitgeringer Schichtdicke absorbieren. LangeWellen (tiefe Frequenzen) hingegen durchdrin-gen oder umgehen ein Hindernis leichter.Ein Schallschatten entsteht nur hinter einemObjekt, dessen Abmessungen wesentlichgrösser sind als die Wellenlänge des Schall-signals.

Da sich die Schallwelle mit Schallgeschwin-digkeit fortpflanzt, gilt:

Die Wellenlänge wird also mit zunehmenderFrequenz kleiner. Schallwellen im hörbarenBereich (20 Hz bis 20 kHz) weisen in der LuftWellenlängen zwischen 17 Meter und 1,7 Zentimeter auf (Verhältnis 1’000 :1, Tabelle 1).

20 kHz 1,7 cm

10 kHz 3,4 cm

1 kHz 34 cm

100 Hz 3,4 m

20 Hz 17 m

Frequenz Wellenlänge

λ = ––cf

f = ––cλ

c = λ · f

7

Bild 7: Wellenlänge.

Formel 2 bis 4

Tabelle 1: Frequenzen und Wellenlängen.

2.4 Schallwellen und Schall-ausbreitung

Ähnlich wie sich nach dem Eintauchen einesSteins konzentrische Wellen auf der Wasser-oberfläche ausbreiten, pflanzen sich dieDruckschwankungen – zum Beispiel nachdemein Ballon zerplatzt ist – in der Luft nach allenRichtungen fort. Die Ausbreitungsgeschwin-digkeit dieser Schallwellen in der Luft, dasheisst die Schallgeschwindigkeit c, hängtpraktisch nur von der Temperatur ab. Sie beträgt bei 0°C 331 m/s und bei 20°C343 m/s oder 1’225 km/h.

c � 340 m/sSchallgeschwindigkeit in der Luft

Bei der Ausbreitung der Schallwelle ändertsich die Frequenz nicht. Die Distanz zwischenzwei gleichen Zuständen einer Schallwelle istdie Wellenlänge λ (Bild 7).

p

λ

λd

λ: Wellenlänge [m]c: Schallgeschwindigkeit [m/s]f: Frequenz [Hz = 1/s]

Quelle

Reflexion

Absorption

Transmission

Beugung

Bild 8: Schall an einem Hindernis. (Grafik erstellt mit dem Programm «Virtual Wave Tank»; FraunhoferInstitut für Integrierte Schaltungen, Dresden;www.eas.iis.fraunhofer.de)

8

Ein Messmikrofon wie auch das Ohr reagierenauf den Schalldruck, der damit sowohl direktmessbar als auch für die Schallempfindungentscheidend ist. Der Schalldruck, den manan einem bestimmten Punkt misst, hängtdavon ab,� welche Schallleistung die Quelle abstrahlt

(Bild 9a; Schallleistung und Schallenergieverhalten sich proportional zum Quadratdes Schalldrucks. Bei einer Vervierfachungder Schallleistung erhöht sich der Schall-druck auf das Doppelte)

� ob der Schall gleichmässig nach allenSeiten abgestrahlt wird (eine Schallbünde-lung erhöht bei gleicher Schallleistung denSchalldruck in der Hauptrichtung)

2.5 SchallleistungDie Lärmentwicklung einer Schallquelle wirdam besten durch die abgestrahlte Schall-leistung (Bild 9) beschrieben. Diese wird inder Einheit Watt (W) angegeben, wie sie auch für mechanische, elektrische und thermischeLeistungen verwendet wird. Beispiele: EinMotor leistet 74 kW = zirka 100 PS; ein elek-trischer Heizofen setzt 500 W in Wärme um.

Die akustischen Leistungen üblicher Schall-quellen sind verhältnismässig gering, wieTabelle 2 zeigt. Anderseits belegen dieseWerte, wie empfindlich das Gehör ist.Die von einer Quelle abgegebene Schall-energie ergibt sich aus der Multiplikation dermittleren Leistung mit der Dauer der Ab-strahlung.

Bild 9: Faktoren, die den Schalldruck an einembestimmten Ort beeinflussen.a: Direktschallb: Abschattung durch Hindernisc: Reflexion

Kühlschrank 1 · 10-8 W 10 nW

Elektrorasierer 1 · 10-6 W 1 �W

moderner Elektrorasenmäher 1 · 10-5 W 10 �W

Geige (fortissimo, sehr laut) 1 · 10-3 W 1 mW

pneumatischer Abbauhammer 1 · 10-1 W 0,1 W

Orgel (fortissimo) 1 · 101 W 10 W

Strahltriebwerk (Zivilflugzeug) 1 · 104 W 10 kWTabelle 2: Schallleistungen.

Quelle: Schallleistunga

b

c

Mikrofon/Ohr:Schalldruck

9

� wie weit die Quelle entfernt ist (im freienSchallfeld halbiert sich der Schalldruck beidoppelter Distanz)

� ob sich Hindernisse zwischen Quelle undMesspunkt befinden (Bild 9b; diese ver-ringern den Schalldruck frequenzabhängig)

� ob starke Reflexionen am Boden, an denWänden oder der Decke auftreten (Bild 9c;diese erhöhen im Allgemeinen den Schall-druck)

� ob andere Schallquellen vorhanden sind(diese erhöhen ebenfalls den Schalldruck)

2.6 SchalldruckpegelDas gesunde Ohr eines Menschen kann einenriesigen Schalldruckbereich verarbeiten:

Schalldruck bei der Hörschwelle:20 �Pa = 2 · 10-5 Pa = 0,00002 PaSchalldruck bei der Schmerzschwelle:20 Pa = 2 · 101 Pa

Diese Schalldruckwerte verhalten sich wie 1 zu 1 Million, sind für das praktische Arbeitenziemlich unübersichtlich und entsprechenauch in keiner Weise dem Lautstärkeeindruck.

Durch die Einführung des Schalldruckpegelsin Dezibel (dB) lässt sich dieser Wertebereichverkürzen. Die Einheit Dezibel (= 1/10 Bel),benannt nach A.G. Bell (1847–1922), dem die Erfindung des Telefons zugeschriebenwird, stammt aus der Nachrichtentechnik, inwelcher der Pegel als Logarithmus aus demVerhältnis einer Grösse zu einer gleichartigenBezugsgrösse definiert wird. Wendet mandieses Prinzip auf den Schalldruck an undsetzt ihn ins Verhältnis zum Schalldruck beider Hörschwelle (Bezugswert), so gelangtman zur Definition des Schalldruckpegelsoder Schallpegels. (Im Sinne einer Konven-tion steht die Kurzform «Schallpegel» jeweilsfür «Schalldruckpegel», aber nie für «Schall-leistungspegel».)

Bild 10: Typische Schalldruckwerte p und Schall-druckpegel L.1) gemessen mit der Frequenzbewertung A (siehe Ziffer 5.2); 2) Kurzzeitspitzenwerte beim Ohr(Zeitkonstante «Peak», siehe Ziffer 5.2)

Lp = 10 lg –––– [dB]p2

p02 Lp = 20 lg –– [dB]

pp0

Anmerkung: Der Faktor 10 tritt bei leistungs-proportionalen Grössen auf, also bei Schall-leistung, -energie, -intensität oder beimquadrierten Schalldruck, der Faktor 20 beimSchalldruck und dazu proportionalen Grössen(elektrische Spannung usw.).Typische Schalldruckpegel und die ent-sprechenden Schalldruckwerte sind in Bild 10 zusammengestellt.

Formel 5 und 6

Formel 7

Bei mehreren gleichzeitig betriebenen Schall-quellen summieren sich die Schallleistungen.Der Gesamtschallpegel von n Maschinen mit demselben Einzelpegel L1 ergibt sich ausFormel 7:

Ltotal = L1 + 10 lg n [dB]

L1)

154 dB2)

134 dB

114 dB

94 dB

74 dB

54 dB

34 dB

14 dB

0 dB

P

1000 Pa

100 Pa

10 Pa

1 Pa

100 mPa

10 mPa

1 mPa

100 �Pa

20 �Pa

Lp: Schalldruckpegel in Dezibel [dB]p: gemessener Schalldruckp0: Bezugsschalldruck (Hörschwelle),

p0 = 2 · 10-5 Pa

x 100 x 10 + 20 dB

x 10 x 3 + 10 dB

x 4 x 2 + 6 dB

x 2 x 1,4 + 3 dB

x 1 x 1 + 0 dB

Anzahl gleicher Schallquellen Schall- Schall- Schall-leistung druck pegel

10

Tabelle 3 zeigt, wie sich der Schalldruckpegelbei einer Vervielfachung der Anzahl gleicherQuellen erhöht. Beispiel: Werden statt einerSchallquelle zehn solche Schallquellen be-trieben (zehnfache Schallleistung), so ergibtsich der dreifache Schalldruck, und der Schall-druckpegel steigt um 10 dB an.

Unterscheiden sich die Pegel der einzelnenSchallquellen voneinander, so addieren sichderen Schallleistungen. Aus der summiertenSchallleistung wird dann wieder ein Pegelgebildet (Formel 8).

L total = 10 lg 100,1·L1 + 100,1·L2 + ... + 100,1·Ln [dB]

Tabelle 3: Erhöhung des Schalldruckpegels bei einer Vervielfachung derAnzahl gleicher Quellen.

Anstelle einer Berechnung mit Formel 8 können die Einzelpegel auch in ein Excel-Berechnungsformular (www.suva.ch/laerm)eingegeben werden. Für Abschätzungen kannTabelle 4 verwendet werden: Aufgrund derDifferenz der Einzelschallpegel L1 – L2 ergibtsich der Wert K (gerundet auf ganze dB), derzum höheren Pegel zu addieren ist, um denGesamtpegel zu erhalten.

Beispiel: Zwei Schallquellen, deren Einzel-pegel 90 und 84 dB betragen (das heisst L1 – L2 = 6 dB), ergeben zusammen einenPegel, der um K = 1 dB über dem höherenEinzelpegel liegt, also bei 91 dB.

2.7 Frequenzbewertete Schalldruckpegel

Um die unterschiedliche Empfindlichkeit desGehörs in den verschiedenen Frequenzbe-reichen (siehe Ziffer 3.1) zu berücksichtigen –mindestens annähernd und vereinfacht –, verwendet man normierte Bewertungsfilternach der Norm IEC1) 61672-1. Zur Beurteilungder Gehörgefährdung ist die A-Bewertungam besten geeignet (Bild 11).

Bild 11: Bewertungsfilter A und C.

Formel 8

C

A

31,5 63

0

–10

– 20

– 30

– 40

– 50125 250 500 1k 2k 4k 8k 16k

Frequenz [Hz]

Vers

tärk

ung

[dB

]

0 bis 1 dB 3 dB

2 bis 3 dB 2 dB

4 bis 8 dB 1 dB

mehr als 9 dB 0 dB

L1 – L2 K

Tabelle 4: Pegeladdition.

1) IEC = International Electrotechnical Commission

11

2.8 Zeitlich integrierte Schalldruck-pegel

Es ist sinnvoll, als Kennwert für ein schwan-kendes Schallsignal einen Mittelungspegelzu verwenden, denn für die Gefährdung desGehörs ist vor allem die insgesamt ein-wirkende Schallenergie ausschlaggebend.

2.8.1 Äquivalenter DauerschallpegelDer äquivalente Dauerschallpegel Leq (Bild 12)ist energiemässig gleichwertig wie der variableSchalldruckpegel. Bezugszeit ist dabei diejeweilige Messzeit.

2.8.2 Schallexpositionspegel LE

Der Schallexpositionspegel LE (Sound expo-sure level, auch als SEL abgekürzt) stelltebenfalls einen energiemässigen Mittelungs-pegel dar, doch verwendet man als Bezugs-zeit unabhängig von der tatsächlichen Mess-zeit immer eine Sekunde (Bild 13).

Leq = 10 lg Tm p0

2 dt

[dB]1 Tm

0

p2 (t)

Formel 9

Bild 12: Zeitlicher Verlauf des Schalldruckpegels L(t)und äquivalenter Dauerschallpegel Leq.

Bild 13: Schallexpositionspegel LE.

LE = 10 lg T1 p0

2

dt [dB]1 Tm

0

p2 (t)

Formel 10

Deshalb steigt der LE bei kontinuierlichemSignal an, bleibt aber nach einem Schall-impuls, der genügend aus dem Grundpegelherausragt, konstant. Somit eignet sich dieseMessgrösse vor allem zur Erfassung vonKnall- oder anderen Einzelereignissen.

Die Anzahl Impulse (n) geht mit 10 lg n in denLE ein:

Formel 11

LE = LE,1 + 10 lg n

Beispiel: Ein Sturmgewehrknall erreicht amOhr des Schützen LE = 129 dB, eine Schiess-übung von 40 Schuss ergibt also LE = 145 dB.

Dauerschallpegel Leq und Schallexpositions-pegel LE sind über die Messzeit Tm miteinan-der verknüpft:

Formel 12

LE = Leq + 10 lg Tm [dB]

Leq

LE

t

L [dB]

100

90

80

70

60

50

t [s]0 1

160

140

120

100

80

L [dB]

Tm: MesszeitT1: Bezugszeit, T1 = 1 Sekunde

Tm: MesszeitLeq: äquivalenter Dauerschallpegel

Der Pegelabzug von 44,6 dB entspricht10 lg 28’800 (8 Stunden = 28’800 Sekunden).

2.9 SchallleistungspegelAnalog zum Schalldruckpegel kann aus derSchallleistung einer Quelle (siehe Ziffer 2.5)nach ISO 131-1979 ein SchallleistungspegelLW gebildet werden:

12

Zum Beispiel ergibt sich der auf 8 Stundenbezogene Leq aus dem LE eines Impulses(LE,1) und der Impulszahl n:

Formel 13

Leq, 8h = LE,1 + 10 lg n – 44,6 [dB]

LW = 10 lg –––– [dB]WW0

Lp = Lw – 20 lg –– – 11 [dB]rr0

Tabelle 5 zeigt die Schallleistungen undSchallleistungspegel verschiedener Objekte.

Der Schalldruckpegel Lp lässt sich in einemfreien Schallfeld und bei allseitiger Abstrah-lung einer Punktquelle (Bild 14, kugelförmigeSchallausbreitung) wie folgt aus dem Schall-leistungspegel LW berechnen:

Stechmücke (im Flug) 10-11 10

Kühlschrank 10-8 40

PC (ohne Tastatur, Drucker usw.) 10-7 50

Elektrorasierer 10-6 60

moderner Elektrorasenmäher 10-5 70

Motorroller 50 ccm 10-4 80

Geige (fortissimo, sehr laut) 10-3 90

Kreissäge 10-2 100

pneumatischer Abbauhammer 10-1 110

Autohupe 1 120

Orgel (fortissimo) 10 130

Strahltriebwerk (Zivilflugzeug) 104 160

Schallquelle Schallleistung [W] LW[dB]

Formel 14

Formel 15

Der Wert von 11 dB ergibt sich daraus, dasseine Kugel mit einem Radius r = 1 m eineOberfläche von 4�r2 = 12,6 m2 aufweist, aufdie sich die Schallleistung der Quelle verteilt.Der Schalldruckpegel auf dieser Oberflächeliegt deshalb um 10 lg (12,6) dB = 11 dB unterdem Schallleistungspegel.Wenn die Kugeloberfläche 1 m2 beträgt, wasbei einem Radius von 28 cm der Fall ist,haben Schalldruckpegel und Schallleistungs-pegel den gleichen Zahlenwert.

Bild 14: Schallleistungspegel und Schalldruckpegelim freien Schallfeld.

Eine gerichtete Abstrahlung führt bei gleicherDistanz zu einem höheren Schalldruckpegelals eine kugelförmige Abstrahlung: Steht zum Beispiel für die Schallausbreitung nur einHalbraum zur Verfügung, weil sich die Quelleauf einer grossen reflektierenden Fläche be-findet, so steigt der Schalldruckpegel um 3 dB (Bild 15).

Tabelle 5: Typische Schallleistungen und Schallleistungspegel.

W: Schallleistung [W]W0: Bezugsschallleistung,

W0 = 1 pW = 10-12 W

r: Abstand [m]r0: Bezugsdistanz, r0 = 1 m

LW

Lp

13

Bild 15: Schallquelle auf einer Fläche, halbkugel-förmige Abstrahlung.

Der Schalldruckpegel erhöht sich, wie in Ziffer2.6 bereits erwähnt, auch durch indirekte(reflektierte) Schallanteile, wenn der Messpunktnicht deutlich im direkten Schallfeld liegt(siehe Ziffer 2.12), sowie durch Fremdgeräu-sche, deren Schalldruckpegel am Messpunktnicht um wenigstens 10 dB unter dem desMessobjekts liegt (Pegeladdition, siehe Ziffer2.6).

Der Schallleistungspegel lässt sich nicht direktmessen. Er kann aber im Hallraum, durch Vergleich mit einer Ersatzquelle, durch eineSchallintensitätsmessung oder durch Schall-druckmessungen auf einer die Quelle um-schliessenden Hüllfläche ermittelt werden. Imletzteren Fall sind aber die Grösse dieserFläche sowie die Einflüsse des Raumes undallfälliger Fremdgeräusche zu berücksichtigen(ISO 3746, DIN 45635). Nähere Angaben sindder Suva-Publikation «Schallleistung undAbnahmemessung» (Bestell-Nr. 66027.d) zuentnehmen.

2.10 FrequenzanalysenOft wird der hörbare Frequenzbereich inmehrere Frequenzbänder unterteilt und derSchalldruckpegel in jedem Frequenzbandbestimmt. Dies ist beispielsweise notwendig,um frequenzabhängige Einflüsse (zum Bei-spiel Schallabsorption) zu berücksichtigenoder um abzuschätzen, wie das Gehör, dasebenfalls eine Frequenzanalyse durchführt, einGeräusch wahrnimmt.

Die in der Akustik übliche Analyse beruht aufFrequenzbändern, deren Breite proportionalzur Mittenfrequenz entsprechend den musi-kalischen Intervallen zunimmt. Im Gegensatzdazu arbeiten Schmalband- oder Fourier-Analysen mit konstanter Bandbreite.

Für summarische Analysen werden Oktav-bänder verwendet, deren Mittenfrequenzensich gemäss der Norm IEC 225 von 1’000 Hzaus jeweils durch Verdoppelung bzw. Halbie-rung ergeben: . . . 31,5, 63, 125, 250, 500,1’000, 2’000, 4’000, 8’000, 16’000 . . .

Für genauere Analysen wird jedes Oktavbandin drei Terzbänder unterteilt, deren Mitten-frequenzen ebenfalls in dieser Norm festge-legt sind (Tabelle 6).

25 50 100 200 400 800 1’600 3’150 6’300 12’500

31,5 63 125 250 500 1’000 2’000 4’000 8’000 16’000

40 80 160 315 630 1’250 2’500 5’000 10’000 20’000Tabelle 6: Normierte Oktavband- (mittlere Zeile) und Terzband-Mittenfrequenzen; alle Werte in Hertz [Hz].

14

Frequenzanalysen werden meist als Balken-diagramme dargestellt (Bild 16). Auf derhorizontalen Achse folgen sich die Frequenz-bänder. In vertikaler Richtung entspricht dieBalkenlänge dem Pegel im betreffenden Band.

2.11 Schallsignale

2.11.1 Ton, Klang, GeräuschDer Unterschied zwischen Ton, Klang undGeräusch basiert auf dem Frequenzspektrum(Bild 17).

Ein reiner Ton ist eine sinusförmige Schall-schwingung und enthält nur eine Frequenz.Beispiele: Stimmgabelton, Telefonsummton,Flötenton (annähernd).Ein Klang besteht aus einem Grundton undharmonischen Obertönen, die bei ganz-zahligen Vielfachen der Grundfrequenz liegen.Diese Obertöne bestimmen die Klangfarbe.Beispiele: Klänge einer Geige oder von Blas-instrumenten.Geräusche sind zeitlich nicht periodisch undbestehen aus zahlreichen nichtharmonischenFrequenzen, das heisst, diese Frequenzenstehen nicht in ganzzahligen Verhältnissenzueinander. Eine Tonhöhe kann nicht angege-ben werden. Beispiele: Rauschen einesWasserfalles, Lärm eines Abbauhammers.

Als Testsignal für akustische Messungen dientoft «Rosa Rauschen», das über alle Terz-bänder einen konstanten Pegel liefert, also einflaches Terzbandspektrum aufweist. DasSpektrum von «Weissem Rauschen» hingegensteigt mit 3 dB/Oktave zu hohen Frequenzenhin an (Bild 18).

Aufgrund des Spektrums können breitbandige,tief- und hochfrequente Geräusche unter-schieden werden.

Bild 16: Terzbandspektrum von 20 Hz bis 20 kHz.

Bild 17: Ton, Klang, Geräusch und Knall.

Frequenz [Hz]32 63 125 250 500 1k 2k 4k 8k 16k AC

90

80

70

60

50

40

30

L [dB]

Bild 18: Weisses und Rosa Rauschen.

Frequenz [Hz]8 16 32 63 125 250 500 1k 2k

Weisses Rauschen

Rosa Rauschen

4k 8k 16k

110

100

90

80

70

60

L [dB]

Ton

Klang

Geräusch

Knall

Zeitverlauf Spektrum

60

70

80

90

100

110

0 1000 2000 3000 4000 5000 f [H

L [dB]

60

70

80

90

100

110

0 1000 2000 3000 4000 5000 f [H

L [dB]

60

70

80

90

100

110

0 1000 2000 3000 4000 5000 f [H

L [dB]

60

70

80

90

100

110

0 1000 2000 3000 4000 5000 f [H

L [dB]

t

p

t

p

t

p

t

p

15

2.11.2 Dauerlärm, intermittierender Lärm,Impulslärm

Der Unterschied zwischen Dauerlärm, inter-mittierendem Lärm und Impulslärm liegt imzeitlichen Verlauf des Schallsignals.Dauerlärm ist sowohl in Bezug auf den Schall-druckpegel als auch auf das Spektrum eini-germassen konstant. Beispiel: Notstrom-gruppe mit Dieselmotor, der mit konstanterDrehzahl arbeitet.

Beim intermittierenden Lärm lösen sichmehrere Phasen mit unterschiedlichem Pegelund Frequenzspektrum ab (Bild 23). Einsolcher Verlauf kann durch abwechselndenBetrieb mehrerer Maschinen oder durch ver-schiedene Betriebszustände einer Maschinebedingt sein. Beispiel: Motorkettensäge imLeerlauf, mit Vollgas und unter Last.

Frequenz [Hz]32 63 125 250 500 1k 2k 4k 8k 16k AC

100

90

80

70

60

50

40

L [dB]

Bild 19: Breitbandiges Geräusch.

Frequenz [Hz]32 63 125 250 500 1k 2k 4k 8k 16k AC

110

100

90

80

70

60

50

40

L [dB]

Bild 20: Tieffrequentes Geräusch.

Frequenz [Hz]32 63 125 250 500 1k 2k 4k 8k 16k AC

100

90

80

70

60

50

40

L [dB]

Bild 21: Hochfrequentes Geräusch.

t [s]

120

110

100

90

80

70

60

L [dB]

Bild 22: Dauerlärm (Websaal).

t [s]

110

100

90

80

70

60

50

L [dB]

Bild 23: Intermittierender Lärm (Warnsignal).

Extrembeispiele sind Waffenknalle, die innerteiner Millionstelsekunde einen Schalldruck-pegel von über 150 dB erreichen (Bild 25).

16

Bild 25: Knall bei der Airbag-Auslösung, Spitzenpegel Lpeak = 160 dB(C).

2.12 Schallfelder

2.12.1 Freies SchallfeldWenn Begrenzungsflächen entweder fehlenoder den Schall wirksam absorbieren, so trifft beim Empfänger ausschliesslich Direkt-schall ein. Dies gilt auf freiem Feld – vor allembei schneebedecktem Boden oder Grasbe-wuchs – und im «schalltoten» oder reflexions-armen Raum.Mit zunehmender Distanz nimmt der Schall-druck ab, weil sich die Schallenergie auf eineimmer grössere Fläche verteilt («Verdünnungs-effekt», Bild 26). Bei einer punktförmigenQuelle vermindert sich der Schalldruck mitjeder Verdoppelung der Distanz auf die Hälfte,der Schalldruckpegel also um jeweils 6 dB.

Dies trifft allerdings nur zu, wenn die Schall-quelle in allen Dimensionen kleiner ist als dasDreifache der Messdistanz und so für denEmpfänger als Punktquelle erscheint.Solange beide Dimensionen der abstrahlen-den Fläche das Dreifache der Messdistanzübertreffen, bleibt der Schalldruckpegelkonstant (Flächenquelle, z. B. Fabrikfassade).Ist die Schallquelle nur in einer Dimensiongrösser als die dreifache Messdistanz, so fälltder Schalldruckpegel mit jeder Distanzver-doppelung um 3 dB (Linienquelle, z. B. dichtbefahrene Autobahn).

Bild 26: Schalldruckabnahme bei zunehmenderDistanz von einer Punktquelle.

Beim Impulslärm handelt es sich um kurz-zeitige Schallereignisse mit hohen Schall-druckspitzen. Beispiel: Schläge, Knalle,Explosionen.

d

2d

t [s]

80

70

60

50

40

30

20

L [dB]

Bild 24: Impulslärm.

17

Unabhängig von diesen geometrisch beding-ten Pegelabnahmen («Schallverdünnung»)treten noch distanzproportionale Dämpfungenauf, denen die höchsten Frequenzen ammeisten unterworfen sind (Grössenordnungbei 4 kHz: etwa 20 bis 30 dB pro km). Des-halb ist aus der Ferne nur dumpfes Donner-grollen zu vernehmen, während ein naherBlitzeinschlag von hellem Krachen begleitetist.

2.12.2 Diffuses SchallfeldVoraussetzung für ein diffuses Schallfeld sindBegrenzungsflächen, die den Schall grössten-teils zurückwerfen. Die Reflexionen treffen aus allen Richtungen ein und folgen sich sorasch, dass kein einzelnes Echo herauszu-hören ist. Zusammen bilden sie den Nachhall,der nach dem Abschalten der Lärmquelle allmählich abklingt. Die Zeit, bis der Pegel um60 dB abgefallen ist, heisst Nachhallzeit T60

und ist eine wichtige Kenngrösse der Raum-akustik. Wie in Ziffer 2.3 erwähnt, ist dieSchallabsorption frequenzabhängig. Die Nach-hallzeit hängt deshalb ebenfalls von der Fre-quenz ab und wird in Oktav- oder Terzbändernangegeben (Grössenordnung bei mittlerenFrequenzen: Wohnzimmer etwa 0,5 s, Konzert-saal 1 bis 2 s, Kathedrale 4 bis 8 s).

Ein ideales diffuses Schallfeld strebt man imHallraum an. Schiefe und konvexe Wändeohne jede Absorption reflektieren und vertei-len den Schall so gleichmässig, dass derSchalldruck im ganzen Raum weitgehendkonstant ist. In einem solchen Raum kann dievon einem Gerät abgestrahlte Schallleistungoder das Absorptionsvermögen von Material-proben ermittelt werden.

2.12.3 Schallfeld in IndustrieräumenIn Räumen überlagern sich das freie und dasdiffuse Schallfeld. Nahe der Schallquelleherrscht der Direktschall vor. Hier hängt derSchallpegelverlauf vom Abstand und denAbmessungen der Quelle ab, bleibt aber weit-gehend unbeeinflusst von den akustischenEigenschaften des Raumes. Deshalb werdenraumakustische Massnahmen, zum Beispieleine Akustikdecke, den Schalldruckpegel inder Nähe der Quelle kaum verringern.

In grösserer Entfernung von der Quelle hinge-gen überwiegt der indirekte (reflektierte)Schall. Der Schalldruckpegel ist dort (theore-tisch) ortsunabhängig (Bild 27) und hängt vonden Absorptionseigenschaften des Raumesab. Die Distanz, bei welcher der direkte undder diffuse Schallanteil gleich gross sind,heisst Hallradius. Allerdings ist auch der Hall-radius frequenzabhängig, so dass sich in der Praxis für den breitbandigen Schalldruck-pegel immer ein verschliffener Verlauf ergibt.

Bild 27: Überlagerung des direkten und des diffusenSchallfelds (Hallradius bei 8 m).

1 2

Diffuses Schallfeld

Reales Schallfeld

Direktes Schallfeld

Hal

lradi

us

4

Abstand zur Quelle [m]

Sch

allp

egel

abna

hme

[dB

]

8 16 32

0

6

12

18

24

30

18

Tatsächlich bildet sich aber in Industrieräumenkaum je ein wirklich diffuses Schallfeld aus,sondern der Schalldruckpegel fällt auch ingrösserer Distanz von der Quelle weiter ab.Die Pegelabnahme pro Distanzverdoppelung im mittleren Entfernungsbereich (DL2) kannals Beurteilungsgrösse für die akustischeQualität eines Raumes herangezogen werden(Bild 28, Beispiele aus der Praxis unter Ziffer7.5.2).

Bild 28: Verschiedene Werte von DL2.

1 2

2 dB

4 dB

6 dB

4

Abstand zur Quelle [m]

Sch

allp

egel

abna

hme

[dB

]

8 16 32

0

6

12

18

24

30

19

3 Das Gehör

3.1 Das Ohr und der HörvorgangIn über 100’000 Jahren hat die Natur das Ge-hör zu einem Hochleistungs-Organ im Miniatur-format entwickelt, in dem sich auf kleinstemRaum vier verschiedene Übertragungsartenergänzen. Schon die Ohrmuschel sammeltund beeinflusst die Schallwellen je nach Ein-fallsrichtung unterschiedlich, bevor sie durchden Gehörgang zum Trommelfell gelangen,wobei die Anteile im Bereich um 3’000 Hzdurch die Gehörgangresonanz verstärkt wer-den. Die Übertragung geschieht hier alsonoch durch die Luft. Das Trommelfell reagiertwie eine Mikrofonmembran auf die Druck-differenz zwischen dem Gehörgang und demMittelohr-Hohlraum. (Ein Druckausgleich überdie Eustachische Röhre zum Nasen-Rachen-Raum verhindert dabei Störungen durchstatische Druckdifferenzen.) Die Bewegungendes Trommelfells werden mechanisch überdie drei kleinen Gehörknöchelchen (Hammer,Amboss und Steigbügel) zum Ovalen Fensterübertragen (sogenannte Schallleitung). Daranschliesst sich die mit Flüssigkeit gefüllte Hör-schnecke an, die in Längsrichtung durch die Basilarmembran unterteilt ist und etwa dieGrösse einer Erbse aufweist (Bild 29).

Die Bewegungen am Ovalen Fenster pflan-zen sich in der Innenohrflüssigkeit als Wan-derwelle fort. Diese versetzen die Basilar-membran je nach Frequenz an einer andernStelle in Schwingung: bei hohen Frequenzennahe dem Ovalen Fenster, bei tiefen Frequen-zen gegen das Zentrum der Hörschnecke hin(Bild 30). So findet eine erste Frequenzanalysestatt.

Auf der Basilarmembran nehmen etwa 3’500mit feinen Härchen ausgestattete Sinneszellendie Bewegungen auf und wandeln sie in Nervenimpulse um (Bild 31). Die nachfolgendeÜbertragung findet dann elektrisch statt.Neben diesen inneren Haarzellen sitzen aufder Basilarmembran aber auch noch etwa15’000 äussere Haarzellen. Sie wirken nichtnur als Aufnehmer, sondern auch als Ver-stärker oder Regler: Fortwährend optimierensie das Verhalten der Basilarmembran auf das zu verarbeitende Schallsignal. Erst diese aktiven Vorgänge ermöglichen das hervor-ragende Auflösungsvermögen im Frequenz-und Zeitbereich und die enorme Dynamik desGehörs.

Bild 29: Querschnitt durch das Hörsystem (nicht massstäblich).

Bild 30: Hörschnecke.

Aussenohr Mittelohr Innenohr

Gehörgang

Trommelfell

Ovales Fenster

Eustachische Röhre

Gehör-knöchelchen

Hörschnecke

Hörnerv

Gehör-muschel

20

Die Nervenimpulse werden schliesslich vomHörnerv an die Hörzentren im Gehirn weiter-geleitet und dort verarbeitet.

Das menschliche Gehör ist ausserordentlichempfindlich – schliesslich hing in früherenZeiten das Überleben oft von der Wahrneh-mung leisester Geräusche ab – und kann vonder Hörschwelle bis zur SchmerzschwelleSchallsignale in einem Umfang von 120 dBverarbeiten. Nur hochwertige Mikrofone oderhochauflösende Tonträger wie die DVD weiseneinen ähnlichen Dynamikumfang auf; dieCompact Disc (Musik-CD) erreicht nur 95 dB.

Die Schallübertragung über Aussen- und Mittelohr ist nicht bei allen Frequenzen gleichwirksam. Während tiefe und sehr hohe Frequenzen nur abgeschwächt ins Innenohrgelangen, ist die Übertragung zwischen 1 und6 kHz optimal (Bild 32). Dieser Frequenz-bereich ist deshalb am empfindlichsten:

� Bei 4 kHz kommt es schon bei geringstemSchalldruck zu einer Hörempfindung(tiefster Punkt der Hörschwelle, Bild 33).

� Lärmbedingte Schädigungen treten meistzuerst bei 4 kHz auf, da eine Lärmquellemit flachem Spektrum (ähnlich Rosa Rauschen) das Innenohr in diesem Bereicham stärksten belastet.

Die Knochenleitung, das heisst die Schall-übertragung über die Schädelknochen, istnormalerweise um 30 bis 50 dB weniger wirk-sam als die Luftleitung, wie man durch Ver-schliessen beider Ohren feststellen kann. Dies gilt aber nur für die Anregung durch Luft-schall; die Einleitung von Körperschall in die Schädelknochen führt zu anderen Verhält-nissen.

3.2 SchallempfindungZuerst stellt sich die Frage, in welchem Schall-pegel- und Frequenzbereich es überhaupt zu einer Hörempfindung kommt.

Der Bereich des hörbaren Schalls ist nichtscharf begrenzt, denn die Wahrnehmbarkeittiefster und höchster Frequenzen hängtwesentlich vom Pegel des Prüftons ab. Jungen Menschen mit intaktem Gehör gelingtes im Allgemeinen, einen Ton von 20’000 Hz(= 20 kHz) zu hören. Diese Grenze sinkt mitzunehmendem Alter ab. Unterhalb von 20 Hzwird der Schall bei entsprechend hohemPegel (z. B. bei 10 Hz ab zirka 100 dB) zwarwahrgenommen – zum Teil sogar am ganzenKörper –, ruft aber keine Tonhöhenempfindunghervor, sondern wird eher als Flattern, Dröh-nen oder Vibrieren beschrieben.

Bild 31: Querschnitt durch die Hörschnecke.

BasilarmembranInnereHaarzellen

Nervenfasern

ÄussereHaarzellen

Tektorialmembran

Bild 32: Frequenzgang der Übertragung vom freienSchallfeld über Aussen- und Mittelohr bis ins Innen-ohr.

31,5 63

10

0

– 10

– 20

– 30

– 40

– 50

– 60

– 70

– 80125 250 500 1k 2k 4k 8k 16k

Frequenz [Hz]

Em

pfin

dlic

hkei

t [d

B]

21

In Bild 33 ist die Hörschwelle (rot) dargestellt,die für jede Frequenz den niedrigsten nochhörbaren Schallpegel angibt. Diese Kurvestellt einen Mittelwert für 20-Jährige mit nor-malem Hörvermögen dar. Ein Vergleich mitBild 32 zeigt, dass der Verlauf der Hör-schwelle vor allem durch die Charakteristikder Schallübertragung bestimmt wird. Zusätz-lich sind die Kurven gleicher Lautstärkeemp-findung (Phonkurven, schwarz) eingetragen.

Bei welcher Pegeldifferenz verdoppelt sichsubjektiv die Lautstärke? Umfangreiche Ver-suche mit vielen Personen und verschiedenenSchallsignalen haben ergeben, dass dafür im Mittel eine Pegelerhöhung um 8 bis 10 dBnötig ist.

Die Tonhöhenempfindung beruht auf derFrequenz des Signals. Bei Klängen ist die tief-ste Frequenzkomponente – der Grundton –entscheidend. Jede Verdoppelung oder Hal-bierung der Frequenz wird unabhängig vomAusgangston als eine Tonhöhenänderung umeine Oktave wahrgenommen. Diese logarith-mische Frequenzskala erscheint bei derKlaviertastatur ganz selbstverständlich: DerAbstand zweier Tasten entspricht dort jeweilsauch einem gewissen Tonintervall und somiteinem gewissen Frequenzverhältnis.

Bild 33: Hörschwelle und Kurven gleicher Lautstärke(Isophonen).

31,5 63

100

90

80

70

60

50

40

30

20

10

0

– 10125 250 500 1k 2k 4k 8k 16k

Frequenz [Hz]

Sch

allp

egel

[dB

]

Hervorragend ist das Auflösungsvermögendes Gehörs, das auf der Frequenzzerlegungim Innenohr mit Hilfe der aktiven Vorgängeberuht und vor allem auf der Auswertung im Gehirn durch Vergleich mit bekanntenMustern. So gelingt es, aus einem komplexenSchallsignal (z. B. Orchestermusik) einzelneSchallquellen (z. B. Musikinstrumente) heraus-zuhören und zu identifizieren – eine Aufgabe,die der Computer in dieser Form noch nichtlösen kann.Weitere Informationen über die Schall-wahrnehmung enthält die Suva-Publikation «Belästigender Lärm am Arbeitsplatz»(Bestell-Nr. 66058.d).

3.3 Die audiometrische Prüfung des Gehörs

Das individuelle Hörvermögen wird meist mit einem Reintonaudiometer (Bild 34) und Kopfhörern geprüft. Dieses Gerät enthälteinen Signalgenerator und erzeugt bei denvon der IEC empfohlenen Frequenzen jeweilseinen Ton, dessen Pegel stufenweise variiertwird. Die Stellung «0 dB» entspricht für jedeFrequenz der durchschnittlichen Hörschwellejunger Menschen mit intaktem Gehör. Bei der Untersuchung wird der Prüftonpegeljeweils um 5 dB erhöht oder abgesenkt. DieTestperson in der schallgedämmten Kammermeldet mit Handzeichen oder Lichtsignal, ob sie den Ton hört. So wird für jede Fre-quenz und jede Seite der leiseste hörbare Tongesucht, also die individuelle Hörschwellebestimmt.

Als Referenz (Nulllinie) gilt die Durchschnitts-hörschwelle junger Menschen ohne Ohren-erkrankungen oder Hörschädigungen. Wennbei einer Person ein höherer Schallpegel nötigist, bis sie den Ton hört, so wird dies als Hör-verlust bezeichnet und von der Nulllinie ausnach unten abgetragen. Die Verbindungsliniender Punkte beider Ohren ergeben das Audio-gramm (Bild 35). Je höher also die Kurve liegt,desto besser das Hörvermögen.

Aus dem Verlauf des Audiogramms kann derArzt Schlüsse über Art und Grösse sowiemögliche Ursachen des Hörverlusts ziehen.Die genaue fachärztliche Untersuchung er-fordert aber noch weitere Prüfungen, zumBeispiel Stimmgabelversuche, Messungendes Sprachverständnisses bei verschiedenenLautstärken oder die Messung der Knochen-leitung. Heute werden auch die von denaktiven Vorgängen des Gehörs abgestrahltenSchallsignale (otoakustische Emissionen) oderHirnströme gemessen mit dem Vorteil, dassdie Ergebnisse nicht von der Antwort des Pro-banden abhängen.

3.4 Einfluss des Alters auf dasHörvermögen

Erfahrungsgemäss verschlechtert sich dasGehör mit zunehmendem Alter. Die Nullliniedes Audiogramms kann also nur für jungePersonen als Referenz dienen; für andereAltersgruppen ist ein altersbedingter Hörver-lust zu erwarten.

Die altersbedingte Abnahme der Hörempfind-lichkeit betrifft die höchsten Frequenzenzuerst und am stärksten. Sie tritt bei Männernim Allgemeinen früher auf als bei Frauen.Dieser Alterungsvorgang spielt sich vorwie-gend im Innenohr ab. Eine zusätzliche Ver-steifung der Mittelohrmechanik kann auch beitiefen Frequenzen eine Höreinbusse bewirken.

Bild 36 zeigt durchschnittliche altersbedingteHörverluste von 40- und 60-jährigen Frauenund Männern. Die individuellen Werte – auchohne Lärmeinfluss – können allerdings be-trächtlich davon abweichen, wie die zusätzlichdargestellte 10%-Perzentil-Kurve für Männervon 60 Jahren zeigt.

Bis zum Alter von 60 oder 70 Jahren beein-trächtigt der normale Altershörverlust dasSprachverständnis noch nicht wesentlich.Kommt aber ein lärmbedingter Hörverlustdazu, so haben die Betroffenen oft Schwierig-keiten, einem Gespräch zu folgen.

22

Bild 35: Reintonaudiogramm.

500

0

10

20

30

40

50

60

70

80

90

1001000 2000 3000 4000 6000 8000

Frequenz [Hz]

HauptsächlicherSprachbereich

Hör

verlu

st [d

B]

Bild 34: Hörtest (Reintonaudiometrie).

Links Rechts Altershörkurve

23

3.5 Schädigung des Gehörs durchLärm

Dauernde starke Lärmbelastungen könnenunheilbare Hörverluste verursachen. DieLärmschwerhörigkeit ist immer noch eine derhäufigsten Berufskrankheiten.

Lärmschäden sind Innenohrschäden: Ver-mag der Innenohrstoffwechsel bei andauern-der grösserer Lärmbelastung die in den Haar-zellen verbrauchte Energie nur ungenügendzu ersetzen, so sterben die Haarzellen ab,und zwar endgültig. Weder Operationen nochMedikamente können sie retten.

Eine Lärmschwerhörigkeit entwickelt sich inder Regel wie folgt: Nach einer Lärmbelas-tung ist das Gehör vorübergehend vertäubt(temporäre Hörschwellenverschiebung1)). DerBetroffene hat das Gefühl, seine Ohren seienverstopft. Diese Vertäubung ist auch audio-metrisch nachweisbar. Das Gehör erholt sich davon nur allmählich, unter Umständensind dazu Stunden oder Tage erforderlich.

Häufen sich die Überlastungen, so vergrös-sert sich das Stoffwechseldefizit und dieHaarzellen sterben ab (Bild 37). Bei andauern-der Lärmbelastung fallen immer mehr Haar-zellen aus – ein bleibender Hörverlust2) ist dieFolge.

Bild 36: Mittlere Altershörverlustkurven für Frauen (F)und Männer (M) bei 40 und 60 Lebensjahren und 10%-Perzentil-Kurve für Männer von 60 Jahren nachISO 7029.

500

0

10

20

30

40

50

60

70

80

90

1001000 2000 3000 4000 6000 8000

Frequenz [Hz]

F40 M40 F60 M60 M60 (10%)

HauptsächlicherSprachbereich

Hör

verlu

st [d

B]

1) T.T.S. = temporary threshold shift.2) P.T.S. = permanent threshold shift.

Bei einer solchen Schädigung des Gehörswerden zuerst die äusseren Haarzellen zer-stört. Somit verschlechtert sich das Auf-lösungsvermögen in zeitlicher und spektralerHinsicht. Dieser Funktionsverlust kann auchdurch eine optimierte Verstärkung des Schall-signals – zum Beispiel mit einem Hörgerät –nur teilweise kompensiert werden.

Lärmbedingte Höreinbussen sind auch des-halb so heimtückisch, weil sie sich ohneSchmerzen entwickeln und zuerst bei höherenFrequenzen um 4 kHz auftreten. Der Betrof-fene bemerkt die Einbusse noch nicht oderunterschätzt ihre Tragweite, obwohl er dieZischlaute der Sprache und das Klingeln einerFahrradglocke oder das Ticken einer Uhrbereits schlechter hört. Höreinbussen durchImpulslärmbelastungen treten oft eher bei 6 kHz als bei 4 kHz auf.

Bild 37: a: Innere (oben, eine Reihe) und äussere Haarzellen (unten, drei Reihen). b: Nach extremen Überlastungen (im Tierversuch) zeigen sichschwere Schäden und sogar Lücken.

a b

Die lärmbedingte Abnahme der Hörfähigkeitschreitet in den ersten Jahren der Lärmbe-lastung am schnellsten voran, während sichdie altersbedingte Abnahme erst später aus-wirkt (Bild 39).

24

Bild 38: Typische Schädigung durch Dauer- (—) bzw.Impulslärm (- -) mit betroffenen Konsonanten.

500

0

10

20

30

40

50

60

70

80

90

1001000 20002000

k t f s

4000 6000 8000

Frequenz [Hz]

HauptsächlicherSprachbereich

Hör

verlu

st [d

B]

Bei andauernder Lärmbelastung dehnt sich dieHöreinbusse unaufhaltsam in den Sprachbe-reich aus, so dass die Betroffenen vor allem inakustisch ungünstiger Umgebung und bei star-ken Nebengeräuschen Mühe haben, einem Ge-spräch zu folgen. Die altersbedingte Abnahmeder Hörfähigkeit verschlimmert dieses Problemnoch. Schliesslich verstehen die Hörgeschä-digten auch Worte kaum mehr, die in ruhigerUmgebung direkt an sie gerichtet werden.

Zitat eines Lärmschwerhörigen: «Zu Hausemuss ich Radio und Fernseher immer stärkeraufdrehen, damit ich alles hören kann. MeineFrau findet es dann viel zu laut. Im Restauranthabe ich Mühe, beim Gespräch mitzukom-men – vor allem, wenn rundherum Lärm ist.Es ist mir schon passiert, dass ich völlig falsche Antworten gegeben habe. Ich weissnicht, ob mich die andern darum nicht mehrfür voll nehmen.»

Bild 40 zeigt ein typisches Audiogramm, indem sich eine mässige Lärmschwerhörigkeitund eine leicht überdurchschnittliche alters-bedingte Hörabnahme (Männer, 60 Jahre,25%-Perzentile) überlagern. Wie sich einesolche Schwerhörigkeit (an der Grenze derversicherungstechnischen Erheblichkeit, CPT-Wert gemäss Ziffer 3.6 von 35%) aus-wirkt, zeigen die Demonstrationen auf der CD «AUDIO DEMO 3» der Suva (Bestell-Nr.99051.d).

Bild 40: Hörkurve einer Person mit lärm- und alters-bedingter Schwerhörigkeit.

500

0

10

20

30

40

50

60

70

80

90

1001000 2000 3000 4000 6000 8000

Frequenz [Hz]

HauptsächlicherSprachbereich

Hör

verlu

st [d

B]

Welcher Anteil der Lärmexponierten – je nachLärmexpositionspegel und Dauer der Lärm-arbeit – einen Hörschaden im hauptsächli-chen Sprachbereich (Hörverlust bei 3 kHzüber 40 dB) erleidet, zeigt Bild 41 (Grundlage ISO-Norm 1999-1990, nach Liedtke BGIA).

Bild 39: Entwicklung des lärm- und altersbedingtenHörverlusts bei 4 kHz bei Männern mit einer Lärm-belastung von 95 dB(A) (nach ISO 1999-1990).

20 30

Lärm

AlterSumme

40

Alter [Jahre]

Hör

verlu

st [d

B]

50 60 70

0 10 20

Lärmexposition [Jahre]30 40 50

0

10

20

30

40

50

60

70

25

Ebenso können Ohrgeräusche (Tinnitus) nacheiner Überlastung des Gehörs (oder ausanderen Gründen) als Rauschen, Pfeifen oderSausen auftreten. Sie sind in manchen Fällenauch mit ärztlicher Hilfe nicht mehr zu be-seitigen. Für die Betroffenen sind ständigeOhrgeräusche, die gerade in ruhiger Umge-bung, zum Beispiel bei der Erholung oderbeim Einschlafen, am meisten in Erscheinungtreten, oft ebenso belastend wie eine Hörein-busse.

Für das Risiko eines lärmbedingten Hörver-lusts spielt nicht nur die berufliche Lärm-belastung eine Rolle, sondern auch die Lärm-exposition in der Freizeit und im Militärdienst.Entscheidend ist die gesamte Schallenergie.Eine kumulierte Lärmbelastung in Beruf undFreizeit kann sich auch deshalb verhängnis-voll auswirken, weil dem Gehör die Erho-lungszeit fehlt. Das Risiko einer Gehörschädi-gung ist nicht abhängig von der gefühlsmäs-sigen Einstellung zur Lärmquelle. Musik kannbei entsprechender Lautstärke und Einwir-kungsdauer ebenso schädlich sein wie Indus-trielärm 1).

Bei der Einwirkung intensiver Knallereignissekommt zur Überforderung des Innenohrstoff-wechsels noch die mechanische Überlastungder Basilarmembran und der Haarzellenhinzu. Ein einziger Knall eines Sturmgewehrsbeispielsweise kann – ohne Gehörschutz – im Ohr des Schützen einen bleibenden Hör-verlust verursachen. Das Trommelfell hin-gegen ist nur durch Schalldruckspitzenpegelüber 180 dB 2) gefährdet, wie sie unter anderem bei Explosionen – oder auch beiOhrfeigen – auftreten können.Nach heutigem Wissen ist für die akuteGefährdung des Innenohrs weniger der Spit-zenpegel als die kurzzeitig (bis zu wenigenStunden) zu verarbeitende Schallenergie ent-scheidend, für die der Schallexpositionspegel LE in dB(A) das am besten geeignete Massdarstellt.Es ist davon auszugehen, dass eine gleich-zeitige Belastung durch Dauerlärm über 85 dB(A) die Anfälligkeit des Gehörs gegen-über Knallereignissen vergrössert. Was nacheiner akuten Überlastung des Gehörs zuunternehmen ist, wird in Ziffer 9.1.2 erläutert.

Nicht jede Schwerhörigkeit ist indessen lärm-bedingt. Es gibt auch andere Ursachen: Ver-steifung der Mittelohrmechanik (Otosklerose),degenerative Vorgänge im Innenohr, aus-geprägte oder vorzeitige Alterung, erblicheBelastung, Infektionen, gewisse Medikamenteund Schädelverletzungen.

20 30 40

Alter

Ant

eil P

erso

nen

mit

Hör

verlu

st [%

]

50 60

105 100 95 90 85 80

100

90

80

70

60

50

40

30

20

10

0

Bild 41: Anteil der Männer, die bei 3 kHz einen Hörverlust von mehr als 40 dB erleiden, in Funktiondes Lärmexpositionspegels und der Zeit (Beginn derLärmarbeit mit 20 Jahren).

1) Wie sich Hörschäden durch Musik vermeidenlassen, steht in der ebenfalls von der Suva heraus-gegebenen Publikation «Musik und Gehörschäden»(Bestell-Nr. 84001.d).

2) Ohne Frequenzbewertung (linear).

26

3.6 Die Beurteilung desHörvermögens

Um das Hörvermögen einer Person zu be-urteilen, stützt sich der Arzt unter anderemauf das Reintonaudiogramm.

Weicht die Hörschwelle nur mässig von derNulllinie ab, so darf nicht ohne weiteres voneiner Höreinbusse oder sogar von einemGehörschaden gesprochen werden. Die Hör-kurven sind immer auch mit dem mittlerenaltersbedingten Hörverlust für das entspre-chende Alter und Geschlecht (Bild 36) zu ver-gleichen.

Da unter den Auswirkungen einer Hörein-busse im Alltag Schwierigkeiten bei dersprachlichen Kommunikation am schwerstenwiegen, ist im Audiogramm (Bild 35) bereitseine erste diesbezügliche Beurteilung ange-deutet: Verlaufen die Hörkurven deutlich aus-serhalb der schraffierten Zone (Sprachbe-reich), so ist keine wesentliche Beeinträch-tigung zu erwarten. Je grösser aber der Teildes Sprachbereichs ist, der von den Hör-kurven abgeschnitten wird, desto mehr Mühehaben die Betroffenen, einem Gespräch zufolgen.

In einer genaueren Bewertung berücksichtigtman die Bedeutung der einzelnen Frequen-zen für das Sprachverständnis. Die Berech-nung nach CPT-AMA 1) (Details dazu in «Be-wertung des Hörverlusts», Bestell-Nr. 86072.d)gewichtet deshalb die Hörverlustwerte beiden vier Frequenzen 500 Hz, 1, 2 und 4 kHzim Verhältnis 0,15 : 0,30 : 0,40 : 0,15. DieRechnung wird zunächst für jedes Ohr durch-geführt. Da das bessere Ohr mehr zumSprachverständnis beiträgt als das schlech-tere, errechnet die Suva den binauralen (beid-ohrigen) CPT-Hörverlust nicht als Mittel derbeiden monauralen (einohrigen) Werte, son-dern im Verhältnis 3 :1 zu Gunsten des besse-ren Ohrs. Die CPT-Skala reicht von 0% (keineHöreinbusse) bis 100% (vollständige Taub-heit). Bei der Beurteilung helfen die folgendenAnhaltswerte 2):

� CPT-Hörverlust bis etwa 15%:praktisch normales Hörvermögen

� CPT-Hörverlust etwa 15 bis 35%:Anzeichen einer Schädigung

� CPT-Hörverlust über 35%:erhebliche Schädigung des Gehörs

Die CPT-Berechnung wird vor allem für dieEinschätzung des Hörverlusts im Hinblick aufallfällige Versicherungsleistungen verwendet(Erheblichkeit). Für die Früherkennung vonGehörschäden (Triage) und für die Kontrolleder Wirksamkeit der Prophylaxe sind zusätz-liche Hörverlust-Indikatoren zu verwenden,welche die höheren Frequenzen im Audio-gramm mehr gewichten und die Veränderungvon Untersuchung zu Untersuchung berück-sichtigen.

3.7 Andere Auswirkungen des LärmsNeben der Gehörschädigung lassen sichauch andere Auswirkungen des Lärms aufden Menschen feststellen, die zum Teil beiwesentlich tieferen Lärmpegeln einsetzen.

3.7.1 Sprachliche Verständigung undSignalwahrnehmung

Ein erhöhter Lärmpegel kann bewirken, dassdie sprachliche Verständigung (Gespräche,Anweisungen, Warnungen) mühsam, schwie-rig oder gar unmöglich wird (Bild 42).

Darüber hinaus kann ein hoher Lärmpegelweitere Nachteile mit sich bringen:

� Werden Störgeräusche von Maschinendurch andere Lärmquellen überdeckt, so ist eine gehörmässige Überwachungunmöglich.

1) Council on Physical Therapy – American MedicalAssociation.

2) Bei einseitiger Höreinbusse gelten andere Kriterien.

27

� Geräusche, die eine Gefahr ankündigen(Lärm von Fahrzeugen usw.), werden nichtrechtzeitig wahrgenommen.

� Damit akustische Alarmsignale auch imLärm sicher wahrgenommen werden, sindaufwändige Warnsysteme notwendig.

3.7.2 LärmbelästigungDie Reaktion auf Lärm ist individuell sehrunterschiedlich und weniger vom Schallpegelals von der Art des Lärms abhängig. Die physikalischen Eigenschaften der Geräusche(Dauer, Häufigkeit, zeitlicher Verlauf, Frequenz-zusammensetzung, Impulshaltigkeit usw.)genügen nicht, um die Lästigkeit einzuschät-zen. Ob ein Geräusch als lästig empfundenwird, hängt immer auch von der Art der Tätigkeit (z. B. geistige Tätigkeit oder Routine-arbeit), von der Einstellung zum Lärm undzum Lärmerzeuger sowie von den bio-logischen und psychologischen Vorausset-zungen der Betroffenen ab.

Die Lästigkeit setzt sich aus den beidenKomponenten Lärmigkeit und Lärmempfind-lichkeit zusammen (Bild 43). Die Lärmigkeit ist eine objektive Grösse, die sich aus denSignaleigenschaften ergibt. Demgegenüber ist die Lärmempfindlichkeit eine subjektiveGrösse, die von der Situation und den Eigen-schaften des Individuums (Empfängers)abhängt.

Schon Geräusche ab 20 dB(A) können be-lästigend wirken. Bei Geräuschen geringerLautstärke steuert offenbar der Informations-gehalt die Lästigkeit, während es bei lautenGeräuschen eher der Schallpegel ist.

0.1 0.2

Normale Verständigung

Verständigung unmöglich

Max. Stimmaufwand

Umgangssprache

Rufen

0.3 0.50.4 0.7 1 2 43 5 7 10

Abstand zwischen Sprecher und Zuhörer [m]G

rund

lärm

pege

l [dB

(A)]

130

120

110

100

90

80

70

60

50

40

Bild 42: Sprachliche Verständigung in Umgebungslärm. Beispiel: Bei einemUmgebungsgeräusch von 100 dB(A) können sich zwei Personen, die mehrals 1,5 m voneinander entfernt sind, sprachlich nicht mehr verständigen, weilder Sprechende auch bei grossem Stimmaufwand das Umgebungsgeräuschnicht zu übertönen vermag.

Bild 43: Faktoren, die die Lästigkeit von Lärm beieinflussen.

Lärmigkeit

Lärm-empfindlichkeit

Lautstärke

Frequenzzusammensetzung

Zeitliche Struktur

Anforderungen der geräusch-exponierten Tätigkeit

Einstellung des Individuums

Informationsgehalt des Geräuschs

Lästigkeit

28

3.7.3 Extraaurale AuswirkungenWeitere Auswirkungen des Lärms auf den Ge-samtorganismus betreffen das Wohlbefinden, im Speziellen das Zentralnervensystem(Schlafstörungen usw.), die Psyche (Leistung,Konzentration, Reizbarkeit, Aggressivität usw.)und das vegetative Nervensystem (Blutdruck,Blutverteilung, Herzfrequenz, Magen-Darm-Störungen, Stoffwechsel, «Stressreaktionen»usw.). All diese Reaktionen sind Symptomeder Ausbreitung von Alarmreaktionen auf denOrganismus, die durch einen erhöhten Reiz-zustand des vegetativen Nervensystems aus-gelöst und gesteuert werden. Sie tretenbereits bei Dauerschallpegeln unter 85 dB(A)auf. Die eigentliche Diagnose von lärmbe-dingten vegetativen Gesundheitsschäden istmit grossen Schwierigkeiten verbunden. DieseTatsache darf aber nicht davon abhalten, die nötigen prophylaktischen Massnahmenzur Verhinderung vegetativer Gesundheits-schäden zu treffen.

Die Einbusse an Leistungsfähigkeit unterLärmeinfluss betrifft vor allem komplexe men-tale Tätigkeiten sowie solche mit hohenAnforderungen an die Geschicklichkeit und andie Informationsverarbeitung. Lärm kann auch das Erlernen gewisser Fähigkeitenerschweren. Untersuchungen haben ergeben,dass hohe Lärmpegel, diskontinuierliche oder unerwartete Geräusche und besondersSprachfetzen die mentalen Leistungen her-absetzen.Eingehender werden diese Zusammenhängein der Suva-Publikation 66058.d «Belästigen-der Lärm am Arbeitsplatz» behandelt.

29

4 Vorschriften und Grenzwerte

4.1 ÜbersichtDie Menschen in der Schweiz sollen bei derArbeit und in der Freizeit vor Lärm geschütztwerden. Die rechtliche Grundlage dafür bil-den verschiedene Gesetze, Verordnungen,Richtlinien und Normen. In den einzelnenBestimmungen sind die Verantwortlichkeitenund die Zuständigkeiten der Vollzugsorganegeregelt sowie die einzuhaltenden Grenzwertefestgelegt. In Tabelle 7 sind die wichtigstenrechtlichen Grundlagen zusammengestellt, die für die Lärmbekämpfung in der Schweizgelten. Das Schema in Bild 44 zeigt, welcherechtliche Grundlage für welche Lärmartanzuwenden ist.

X Grenzwerte vorhanden(X) Grenzwerte teilweise vorhandenArG Bundesgesetz über die Arbeit in

Industrie, Gewerbe und Handel(Arbeitsgesetz)

ArGV 3 Verordnung 3 zum Arbeitsgesetz(Gesundheitsvorsorge)

ArGV 4 Verordnung 4 zum Arbeitsgesetz(Industrielle Betriebe, Plangenehmi-gung und Betriebsbewilligung)

ATSG Bundesgesetz über den AllgemeinenTeil des Sozialversicherungsrechts

BAFU Bundesamt für UmweltEKAS Eidgenössische Koordinationskom-

mission für ArbeitssicherheitRichtlinie Nr. 6508 über den Beizugvon Arbeitsärzten und anderen Spezialisten der Arbeitssicherheit

EN Europäische NormISO International Organization for

StandardizationKAI Kantonale ArbeitsinspektorateLSV Lärmschutz-VerordnungMRL Maschinenrichtlinie der Europäischen

UnionSECO Staatssekretariat für WirtschaftSIA Schweizerischer Ingenieur- und

Architekten-VereinSLV Verordnung über den Schutz des

Publikums von Veranstaltungen vorgesundheitsgefährdenden Schallein-wirkungen und Laserstrahlen(«Schall- und Laserverordnung»)

SN Schweizer NormSTEG Bundesgesetz über die Sicherheit

von technischen Einrichtungen undGeräten

USG Bundesgesetz über den Umwelt-schutz

UVG Bundesgesetz über die Unfall-versicherung

UVV Verordnung über die Unfall-versicherung

VUV Verordnung über die Verhütung vonUnfällen und Berufskrankheiten

WL Wegleitungen zu ArGV 3 und 4

Die aktuellen Fassungen dieser Regelwerkefinden Sie im Internet (Adresse siehe Anhang 1).

Anwendungsbereich Arbeitsplatz Arbeitsplatz Handel mit Geräten Umwelt

Gehörgefährdung Lärmbelästigung

Verordnungen UVV, VUV ArGV 3, ArGV 4 STEV LSV, SLV

Richtlinien EKAS WL MRL

Grenzwerte, Richtwerte X X (X) X

Normen SN, EN, ISO SN, EN, ISO SN, EN, ISO SIA 181

Vollzugsorgan Suva SECO, KAI (Suva) Kantone

Gesetze UVG ArG STEG USG

Tabelle 7: Rechtliche Grundlagen für die Lärmbekämpfung in der Schweiz (Abkürzungen siehe oben stehendeZusammenstellung).

Demzufolge werden durch Lärm am Arbeits-platz verursachte erhebliche Schädigungendes Gehörs als Berufskrankheit anerkannt.

Wie eine Schädigung des Gehörs und dergehörgefährdende Lärm zu beurteilen sind, istunter Ziffer 3.6 der vorliegenden Publikationdargelegt.

Artikel 82 UVG enthält die allgemeinen Vor-schriften über die Verhütung von Berufsun-fällen und Berufskrankheiten. Diese geltenauch für die Gehörschadenprophylaxe, dasheisst für die Verhütung von Gehörschädendurch Lärm am Arbeitsplatz:

Artikel 82: Allgemeines1 Der Arbeitgeber ist verpflichtet, zur Verhütung von

Berufsunfällen und Berufskrankheiten alle Mass-nahmen zu treffen, die nach der Erfahrung notwen-dig, nach dem Stand der Technik anwendbar undden gegebenen Verhältnissen angemessen sind.

2 Der Arbeitgeber hat die Arbeitnehmer bei der Ver-hütung von Berufsunfällen und Berufskrankheitenzur Mitwirkung heranzuziehen.

3 Die Arbeitnehmer sind verpflichtet, den Arbeitgeberin der Durchführung der Vorschriften über die Ver-hütung von Berufsunfällen und Berufskrankheiten zuunterstützen. Sie müssen insbesondere persönlicheSchutzausrüstungen benützen, die Sicherheits-einrichtungen richtig gebrauchen und dürfen dieseohne Erlaubnis des Arbeitgebers weder entfernennoch ändern.

30

4.2 Die Verhütung von Berufs-unfällen und Berufskrankheiten

Grundlegende Vorschriften über die Arbeits-sicherheit und den Gesundheitsschutz sindenthalten� im Bundesgesetz über die Unfall-

versicherung (UVG)� in der Verordnung über die Unfall-

versicherung (UVV)� in der Verordnung über die Verhütung von

Unfällen und Berufskrankheiten (VUV)

Im UVG sind die Berufsunfälle in Artikel 7, dieNichtberufsunfälle in Artikel 8 und die Berufs-krankheiten in Artikel 9 definiert.

Artikel 9: Berufskrankheiten1 Als Berufskrankheiten gelten Krankheiten (Artikel 3

ATSG), die bei der beruflichen Tätigkeit ausschliess-lich oder vorwiegend durch schädigende Stoffe oder bestimmte Arbeiten verursacht worden sind.Der Bundesrat erstellt die Liste dieser Stoffe undArbeiten sowie der arbeitsbedingten Erkrankungen.

2 Als Berufskrankheiten gelten auch andere Krank-heiten, von denen nachgewiesen wird, dass sie aus-schliesslich oder stark überwiegend durch beruflicheTätigkeit verursacht worden sind.

3 Soweit nichts anderes bestimmt ist, sind Berufs-krankheiten von ihrem Ausbruch an einem Berufsun-fall gleichgestellt. Sie gelten als ausgebrochen,sobald der Betroffene erstmals ärztlicher Behand-lung bedarf oder arbeitsunfähig (Artikel 6 ATSG) ist.

In Anhang 1 der UVV sind die arbeitsbeding-ten Erkrankungen im Sinne von Artikel 9 des UVG aufgeführt. Neben der Liste derschädigenden Stoffe werden auch verschie-dene physikalische Einwirkungen genannt.Dazu gehören auch:

LSV

LSV

LSVLSV ArG

UVG

SIA SIA

SIASIA Erhebliche Schädigungen Arbeiten im Lärm

des Gehörs

Erkrankungen durch Ultra- alle Arbeitenschall und Infraschall

Erkrankungen Arbeiten

Tabelle 8: Auszug aus der Liste der arbeitsbedingtenErkrankungen

Bild 44: Rechtliche Grundlagen für die Bekämpfung der verschiedenenLärmarten.

31

Die VUV enthält konkrete Vorschriften, dieauch auf die Gehörschadenprophylaxe anzu-wenden sind:

Artikel 5: Persönliche SchutzausrüstungenKönnen Unfall- und Gesundheitsgefahren durch technische oder organisatorische Massnahmen nichtoder nicht vollständig ausgeschlossen werden, somuss der Arbeitgeber den Arbeitnehmern zumutbarepersönliche Schutzausrüstungen (PSA), wie Schutz-helme, Haarnetze, Schutzbrillen, Schutzschilde,Gehörschutzmittel, Atemschutzgeräte, Schutzschuhe,Schutzhandschuhe, Schutzkleidung, Schutzgerätegegen Absturz und Ertrinken, Hautschutzmittel sowienötigenfalls auch besondere Wäschestücke zur Verfügung stellen. Er muss dafür sorgen, dass diesejederzeit bestimmungsgemäss verwendet werdenkönnen.

Artikel 6: Information und Anleitung der Arbeitnehmer1 Der Arbeitgeber sorgt dafür, dass alle in seinem

Betrieb beschäftigten Arbeitnehmer, einschliesslichder dort tätigen Arbeitnehmer eines anderen Be-triebes, über die bei ihren Tätigkeiten auftretendenGefahren informiert und über die Massnahmen zu deren Verhütung angeleitet werden. Diese Infor-mation und Anleitung haben im Zeitpunkt desStellenantritts und bei jeder wesentlichen Änderungder Arbeitsbedingungen zu erfolgen und sind nöti-genfalls zu wiederholen.

2 Die Arbeitnehmer sind über die Aufgaben und dieFunktion der in ihrem Betrieb tätigen Spezialisten derArbeitssicherheit zu informieren.

3 Der Arbeitgeber sorgt dafür, dass die Arbeitnehmerdie Massnahmen der Arbeitssicherheit einhalten.

4 Die Information und die Anleitung müssen währendder Arbeitszeit erfolgen und dürfen nicht zu Lastender Arbeitnehmer gehen.

Artikel 6a: Mitspracherechte1 Den Arbeitnehmern oder deren Vertretung im Betrieb

steht in allen Fragen der Arbeitssicherheit ein Mit-spracherecht zu.

2 Das Mitspracherecht umfasst den Anspruch auffrühzeitige und umfassende Anhörung sowie dasRecht, Vorschläge zu unterbreiten, bevor der Arbeit-geber einen Entscheid trifft. Der Arbeitgeber begrün-det seinen Entscheid, wenn er den Einwänden undVorschlägen der Arbeitnehmer oder deren Vertretungim Betrieb nicht oder nur teilweise Rechnung trägt.

Artikel 7: Übertragung von Aufgaben an Arbeitnehmer1 Hat der Arbeitgeber einen Arbeitnehmer mit be-

stimmten Aufgaben der Arbeitssicherheit betraut, somuss er ihn in zweckmässiger Weise aus- undweiterbilden und ihm klare Weisungen und Kompe-tenzen erteilen. Die für die Aus- oder Weiterbildungbenötigte Zeit gilt in der Regel als Arbeitszeit.

2 Die Übertragung solcher Aufgaben an einen Arbeit-nehmer entbindet den Arbeitgeber nicht von seinenVerpflichtungen für die Arbeitssicherheit.

Artikel 8: Vorkehren bei Arbeiten mit besonderenGefahren1 Der Arbeitgeber darf Arbeiten mit besonderen

Gefahren nur Arbeitnehmern übertragen, die dafürentsprechend ausgebildet sind. Wird eine gefährli-che Arbeit von einem Arbeitnehmer allein ausgeführt,so muss ihn der Arbeitgeber überwachen lassen.

2 Bei Arbeiten mit besonderen Gefahren müssen dieZahl der Arbeitnehmer sowie die Anzahl oder dieMenge der gefahrbringenden Einrichtungen, Arbeits-mittel und Stoffe auf das Nötige beschränkt sein.

Artikel 9: Zusammenwirken mehrerer Betriebe1 Sind an einem Arbeitsplatz Arbeitnehmer mehrerer

Betriebe tätig, so haben deren Arbeitgeber die zurWahrung der Arbeitssicherheit erforderlichenAbsprachen zu treffen und die notwendigen Mass-nahmen anzuordnen. Sie haben sich gegenseitigund ihre jeweiligen Arbeitnehmer über die Gefahrenund die Massnahmen zu deren Behebung zu infor-mieren.

2 Der Arbeitgeber muss einen Dritten auf die Anforde-rungen der Arbeitssicherheit in seinem Betrieb aus-drücklich aufmerksam machen, wenn er ihm denAuftrag erteilt, für seinen Betrieb:a. Arbeitsmittel sowie Gebäude und andere

Konstruktionen zu planen, herzustellen, zu ändernoder in Stand zu halten;

b. Arbeitsmittel oder gesundheitsgefährdende Stoffezu liefern;

c. Arbeitsverfahren zu planen oder zu gestalten.

Artikel 10: TemporärarbeitDer Arbeitgeber, der in seinem Betrieb Arbeitskräftebeschäftigt, die er von einem anderen Arbeitgeberausleiht, hat hinsichtlich der Arbeitssicherheit gegen-über diesen die gleichen Pflichten wie gegenüber deneigenen Arbeitnehmern.

Artikel 11 1 Der Arbeitnehmer muss die Weisungen des Arbeit-

gebers in Bezug auf die Arbeitssicherheit befolgenund die allgemein anerkannten Sicherheitsregelnberücksichtigen. Er muss insbesondere die PSAbenützen und darf die Wirksamkeit der Schutzein-richtungen nicht beeinträchtigen.

Artikel 34: Lärm und Vibrationen1 Gebäude und Gebäudeteile müssen so gestaltet

sein, dass die Gesundheit oder die Sicherheit nichtdurch Lärm oder Vibrationen beeinträchtigt wird.

2 Arbeitsmittel müssen so gestaltet sein, dass dieGesundheit oder die Sicherheit nicht durch Lärmoder Vibrationen beeinträchtigt wird.

3 Arbeitsabläufe und Produktionsverfahren müssen sogestaltet und durchgeführt werden, dass dieGesundheit oder die Sicherheit nicht durch Lärmoder Vibrationen beeinträchtigt wird.

Aufgrund von Artikel 84 und 85 UVG ist dieSuva befugt, den Arbeitgebern Einzelmass-nahmen zur Verhütung von Berufsunfällen undBerufskrankheiten vorzuschreiben.

Die Artikel 70 bis 82 VUV betreffen diearbeitsmedizinische Vorsorge (unter anderemGehörkontrollen).

Nach Artikel 50 VUV ist die Suva zuständig fürden Vollzug der Vorschriften über die Ver-hütung von Berufskrankheiten und demzu-folge auch für die Gehörschadenprophylaxe.Dies gilt auch für Betriebe, die nicht bei derSuva versichert sind.

4.3 EKAS-Richtlinie 6508 über denBeizug von Arbeitsärzten undanderen Spezialisten derArbeitssicherheit

Diese Richtlinie regelt den Beizug von Arbeits-ärztinnen und Arbeitsärzten sowie anderenSpezialistinnen und Spezialisten der Arbeits-sicherheit in den Betrieben gemäss Artikel 11abis 11g VUV.

4.3.1 Besondere GefahrenAls «Besondere Gefahren» werden in derRichtlinie solche Gefahren definiert, derensichere Erkennung und Beurteilung spezielleKenntnisse voraussetzen und spezielle Unter-suchungsmittel erfordern. Zu den besonderenGefahren zählen auch «Besondere physika-lische Einwirkungen» wie starke Vibrationenoder gefährdender Lärm.

32

2 Stellt ein Arbeitnehmer Mängel fest, welche dieArbeitssicherheit beeinträchtigen, so muss er siesogleich beseitigen. Ist er dazu nicht befugt odernicht in der Lage, so muss er den Mangel unver-züglich dem Arbeitgeber melden

3 Der Arbeitnehmer darf sich nicht in einen Zustandversetzen, in dem er sich selbst oder andere Arbeit-nehmer gefährdet. Dies gilt insbesondere für denGenuss von Alkohol oder anderen berauschendenMitteln.

Artikel 11a: Beizugspflicht des Arbeitgebers1 Der Arbeitgeber muss nach Absatz 2 Arbeitsärzte

und andere Spezialisten der Arbeitssicherheit (Spezialisten der Arbeitssicherheit) beiziehen, wennes zum Schutz der Gesundheit der Arbeitnehmerund für ihre Sicherheit erforderlich ist.

2 Die Beizugspflicht richtet sich namentlich nach:a. dem Berufsunfall- und Berufskrankheitsrisiko, das

sich aus vorhandenen statistischen Grundlagensowie aus den Risikoanalysen ergibt;

b. der Anzahl der beschäftigten Personen; undc. dem für die Gewährleistung der Arbeitssicherheit

im Betrieb erforderlichen Fachwissen.

3 Der Beizug von Spezialisten der Arbeitssicherheitentbindet den Arbeitgeber nicht von seiner Verant-wortung für die Arbeitssicherheit.

Artikel 11b: Richtlinien über die Beizugspflicht1 Die Koordinationskommission nach Artikel 85

Absatz 2 des Gesetzes erlässt Richtlinien zu Artikel 11a Absätze 1 und 2.

2 Werden vom Arbeitgeber die Richtlinien befolgt, so wird vermutet, dass er seiner Verpflichtung zumBeizug von Spezialisten der Arbeitssicherheit nach-gekommen ist.

3 Der Arbeitgeber kann auf andere Weise der Ver-pflichtung zum Beizug von Spezialisten der Arbeits-sicherheit nachkommen, als dies die Richtlinien vorsehen, wenn er nachweist, dass der Schutz derGesundheit der Arbeitnehmer und ihre Sicherheitgewährleistet ist.

Hinweis: Mit der Richtlinie über den Beizugvon Arbeitsärzten und anderen Spezialistender Arbeitssicherheit (EKAS-Richtlinie Nr. 6508) vom 4. Juli 1995 wurde Artikel 11bAbsatz 1 umgesetzt (Inkrafttreten: 1. Januar1996), siehe Ziffer 4.3.

33

4.3.2 GefahrenermittlungDie Gefahrenermittlung wird vom Betrieb auf-grund von Branchenkenntnissen und Grund-wissen in Arbeitssicherheit und Gesundheits-schutz vorgenommen. Dabei stellen die branchenbezogenen Lärmtabellen der Suva(siehe Ziffer 6.5) eine wichtige Beurteilungs-hilfe dar. Allerdings lassen sich nicht allebetrieblichen Lärmverhältnisse mit diesenLärmtabellen beurteilen, weil es Sonderfällegeben kann (z. B. Spezialmaschinen und -anlagen). Wünscht ein Betrieb eine genaueAbklärung der Lärmverhältnisse, können beider Suva Schallpegelmesser ausgeliehen werden oder es wird ein Spezialist derArbeitssicherheit mit der Durchführung solcherSchallmessungen beauftragt. Dieser mussaber fachlich in der Lage sein, eine kompe-tente Beratung durchzuführen.

4.3.3 RisikoanalyseGemäss Richtlinie stellt die Risikoanalyse das Kernelement des in der VUV gefordertenNachweises dar, dass der Schutz der Ge-sundheit der Arbeitnehmenden und ihreSicherheit im Betrieb gewährleistet sind. DieRisikoanalyse soll Aufschluss geben über die Wahrscheinlichkeit des Auftretens vonBerufsunfällen und Berufskrankheiten bei einzelnen (individuelles Risiko) und Gruppen von Arbeitnehmenden (kollektives Risiko).

Im Fall der berufsbedingten Schädigungendes Gehörs kann auf eine eigentliche Risiko-analyse verzichtet werden, da Regeln zurErmittlung der Lärmexposition (siehe Ziffer 6)und Beurteilung anhand der Grenzwertesowie über die zu treffenden Massnahmenvorliegen (siehe Ziffer 4.7).

Die betroffenen Personen müssen über dieGefahren informiert und über die Verhütunginstruiert werden. Die Instruktion muss doku-mentiert werden (wer ist von wem, wann undworüber instruiert worden). VerschiedeneGehörschutzmittel müssen abgegeben wer-den und das richtige und konsequente Tragenderselben muss regelmässig kontrolliert

werden. Die lärmexponierten Personen sindfür die Gehörschadenprophylaxe der Suvaanzumelden. Zudem ist ein Massnahmenplan zu erarbeiten, um die Lärmbelastung der betroffenen Mitarbeitenden zu reduzieren.

4.3.4 Mitwirkung der Arbeitnehmenden Die Arbeitnehmenden oder ihre Vertretung imBetrieb müssen über alle Fragen der Arbeits-sicherheit frühzeitig und umfassend angehörtwerden (Artikel 6a VUV, siehe Ziffer 4.2).

4.4 Gesundheitsvorsorge und Plangenehmigung

Das Bundesgesetz über die Arbeit in Industrie,Gewerbe und Handel (Arbeitsgesetz) ver-pflichtet die Arbeitgeber, die Arbeitnehmer vorgesundheitsgefährdenden Einwirkungen zuschützen (Artikel 6). In Ergänzung zum UVGbefasst sich das Arbeitsgesetz mit dem nicht gehörgefährdenden Lärm am Arbeits-platz (Artikel 22, Verordnung 3 zum Arbeits-gesetz, ArGV 3). Dieses Thema und die ent-sprechenden raum- und tätigkeitsbezoge-nen Richtwerte sind in der neuen Wegleitungzur ArGV 3 ausführlich erläutert.

Die Verordnung 4 (ArGV 4) regelt das Plan-genehmigungs- und Betriebsbewilligungs-verfahren. Sie legt ganz allgemein den indus-triellen Baustandard fest, von der erforderli-chen Raumhöhe über die Beleuchtung bis hinzu den Fluchtwegen oder zur Raumtempera-tur. Und mit diesem Verfahren will man bereitsin der Planungsphase auch die Lärmbekämp-fung einleiten. Im Zentrum der akustischenPlanung eines Gebäudes stehen baulicheMassnahmen, beispielsweise die Trennungvon lärmigen und ruhigen Arbeitsbereichenoder der Einbau von schallschluckenden Bau-teilen (z. B. Akustikdecken).

Für den Vollzug des STEG sind verschiedeneStellen zuständig. Die Suva führt das Sekre-tariat der Koordinationsstelle.

Kauf und Verkauf einer Ware oder Dienst-leistung sind im Obligationenrecht geregelt.Konkrete Bedingungen – auch solche, welchedie Arbeitssicherheit betreffen, zum Beispieldie maximal zulässigen Lärmemissionswerte –können somit in Kaufverträgen vereinbart werden. Vorschläge zur Formulierung vonGrenzwerten (z. B. LWA, LpA) sind in der Suva-Publikation 66027.d «Schallleistung undAbnahmemessungen» zusammengestellt.

4.6 Vorschriften über Aussen-lärmimmissionen

Auf eidgenössischer Ebene regelt die Lärm-schutzverordnung (LSV) zum Bundesgesetzüber den Umweltschutz die Probleme bezüglich Aussenlärmimmissionen. Für die folgenden Lärmarten werden sowohl Be-lastungsgrenzwerte wie auch Beurteilungs-kriterien festgelegt:

� Strassenverkehrslärm� Eisenbahnlärm� Lärm von zivilen Flugplätzen� Industrie- und Gewerbelärm� Lärm von Schiessanlagen� Lärm von Militärflugplätzen

Einen Sonderfall stellt die Baulärm-Richtlinie2000 des BAFU (Bundesamt für Umwelt) dar. Sie definiert bauliche und betrieblicheMassnahmen zur Begrenzung des Baulärmsgemäss Artikel 6 der LSV und soll zum ein-heitlichen und korrekten Vollzug der Lärm-schutzvorschriften bei Baustellen beitragen.

Der Vollzug der Lärmschutzverordnung liegtim Zuständigkeitsbereich der Kantone. EinigeKantone haben die eidgenössischen Grenz-werte noch verschärft.

34

Im Zusammenhang mit dem Arbeitsgesetzmuss auch auf den Mutterschutz hingewiesenwerden. Ein Betrieb mit gefährlichen oder be-schwerlichen Arbeiten muss vor der Beschäf-tigung von schwangeren Frauen im betroffenenBetriebsteil eine vertiefte Beurteilung der Ge-hörgefährdung durchführen. Gemäss Artikel62 ArGV 1 und der Mutterschutzverordnunggelten Arbeiten unter Lärm als beschwerlichoder gefährlich. Als zulässige Grenze gilt einLärmexpositionspegel LEX,8h von 85 dB(A) proTag, wobei Belastungen durch Infra- und Ultra-schall gesondert zu beurteilen sind.

Bei Nacht- bzw. Schichtarbeit schreibt dasArbeitsgesetz im Zusammenhang mit Lärmam Arbeitsplatz die Intervalle für die medizi-nischen Untersuchungen vor. Gehörgefähr-dender Lärm am Arbeitsplatz wird der Kate-gorie «Besondere Belastungen und Gefahren»zugeordnet. Die Betroffenen dürfen nurNachtarbeit verrichten, wenn aufgrund einermedizinischen Untersuchung und Beratungfeststeht, dass sie für den geplanten Einsatzgeeignet sind. Zudem besteht Anspruch aufperiodische Untersuchungen und Beratungen.Für den Vollzug des Arbeitsgesetzes sind die eidgenössischen und kantonalen Arbeits-inspektorate zuständig.

4.5 Die Sicherheit von technischenEinrichtungen und Geräten

Das Bundesgesetz über die Sicherheit vontechnischen Einrichtungen und Geräten(STEG) ist anwendbar auf das Anpreisen undInverkehrbringen technischer Einrichtungenund Geräte. Artikel 3 enthält die Sicherheits-anforderungen:

GrundsatzTechnische Einrichtungen und Geräte müs-sen hinsichtlich Sicherheit den anerkanntenRegeln der Technik entsprechen und sobeschaffen sein, dass bei ihrer bestimmungs-gemässen Verwendung und bei Beachtungder gebotenen Sorgfalt Leben und Gesund-heit nicht gefährdet werden.

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4.7 Grenzwerte zum Schutz vorgehörgefährdendem Lärm

4.7.1 DauerschallDie Suva beurteilt die gehörgefährdende Wirkung des Lärms am Arbeitsplatz nach ISO 1999 und leitet daraus die erforderlichenMassnahmen ab.

Wenn an einzelnen Tagen Lärmexpositions-pegel LEX von 85 dB(A) erreicht oder über-schritten werden, sind Massnahmen M1(siehe Ziffer 4.7.3) zum Schutz des Personalszu treffen.

Werden Lärmexpositionspegel LEX von 85 dB(A) bezogen auf ein Jahr erreicht oderüberschritten, sind verschärfte MassnahmenM2 zu treffen. Die betroffenen Arbeitnehmen-den sind zur Gehöruntersuchung im Audio-mobil berechtigt.

Bei Lärmexpositionspegeln LEX von 88 dB(A)und mehr bezogen auf ein Jahr sind diebetroffenen Arbeitnehmenden zur Teilnahmean den Gehöruntersuchungen im Audiomobilverpflichtet.

4.7.2 Impulsartiger SchallÜberschreitet der Schalldruckspitzenpegel(Peak) 135 dB(C), so ist eine Risikobeurteilungbasierend auf dem über eine Stunde aufsum-mierten Schallexpositionspegel LE in dB(A)vorzunehmen.

Wenn der Schallexpositionspegel LE 120 dB(A)nicht erreicht wird, sind Massnahmen M1(siehe Ziffer 4.7.3) zum Schutz des Personals zu treffen.

Wird ein Schallexpositionspegel LE von 120bis 125 dB(A) erreicht, sind verschärfte Massnahmen M2 zu treffen. Die betroffenenArbeitnehmenden sind zur Gehörunter-suchung im Audiomobil berechtigt.

Bei einem Schallexpositionspegel LE von 125 dB(A) oder mehr sind die betroffenenArbeitnehmenden zur Teilnahme an denGehöruntersuchungen im Audiomobil ver-pflichtet.

4.7.3 Massnahmen zum Schutz desGehörs

Nachfolgend sind die einzelnen Massnahmenaufgelistet, die aufgrund der Lärmbelastungam Arbeitsplatz zu treffen sind.

Massnahmen M1:� Lärmschutzkonzept erstellen, Möglich-

keiten zur Lärmbekämpfung erfassen� Information der Arbeitnehmenden über

Gefährdung des Gehörs durch Lärm undüber Auswirkungen eines Gehörschadens

� Instruktion der Arbeitnehmenden über notwendige Schutzmassnahmen und derenAnwendung

� kostenlose Abgabe von geeigneten Gehörschutzmitteln

� Tragen von Gehörschutzmitteln bei lärmigen Arbeiten empfehlen

� keine Beschäftigung von schwangeren Mitarbeiterinnen in dieser Tätigkeit

Massnahmen M2, zusätzlich zu M1:� Massnahmen zur Lärmbekämpfung treffen� Kennzeichnen von Arbeitsplätzen, Geräten

und Lärmbereichen mit dem Zeichen«Gehörschutz obligatorisch»

� Tragen von Gehörschutzmitteln bei lärmigenArbeiten durchsetzen

4.8.2 Richtwerte für Hintergrund-geräusche in Arbeitsräumen

Auch für die zulässigen Hintergrundgeräu-sche findet man in der Wegleitung zur Verordnung 3 zum Arbeitsgesetz Richtwerte (Tabelle 10). Als Hintergrundgeräusche(Fremdgeräusche) gelten in diesem Zusam-menhang alle Lärmimmissionen, die von ein-gebauten technischen Einrichtungen stammen(z. B. haustechnische Anlagen wie Belüftungs-systeme, Kompressoren, Heizungen) undLärmimmissionen von aussen (Betriebslärm,innerbetrieblicher Verkehrslärm).

4.9 Weitere Lärmbeurteilungs-kriterien

4.9.1 UltraschallUltraschall (Frequenzbereich 20 kHz bis100 kHz) verursacht nach dem heutigenStand des Wissens keine Schädigung, wennder Maximalpegel unter 140 dB und der Mittelungspegel, bezogen auf 8 Stunden proTag, unter 110 dB liegt.

36

4.8 Richtwerte für belästigendenLärm am Arbeitsplatz

4.8.1 Tätigkeitsbezogene RichtwerteDie Wegleitung zur Verordnung 3 zum Arbeits-gesetz enthält Richtwerte (siehe Tabelle 9) fürdrei verschiedene Gruppen von Tätigkeiten:

Gruppe 1: Vorwiegend handwerkliche Routine-arbeiten mit kurzzeitigen oder geringen An-forderungen an die Konzentration. Beispiele:Arbeiten an Bearbeitungs- und Fertigungs-maschinen, Vorrichtungen und Geräten, Servicearbeiten usw.

Gruppe 2: Sich wiederholende geistige Tätigkeiten mit zeitweise oder ständig hoherAnforderung an die Konzentration.Beispiele: Disponieren, Datenerfassung, PC-Arbeiten, Verkaufen, Arbeiten in Betriebs-und Meisterbüros usw.

Gruppe 3: Tätigkeiten, die dauernd hoheAnforderungen an die Konzentration stellenund schöpferisches Denken erfordern.Beispiele: Wissenschaftliches Arbeiten, Ent-wickeln von Programmen, Entwerfen, Über-setzen, Tätigkeiten in Funkräumen usw.

Gruppe 1 � 85 � 75Industrielle und gewerbliche Tätigkeiten

Gruppe 2 � 65 � 55Allgemeine Bürotätigkeiten und vergleichbareTätigkeiten in der Produktion und Überwachung

Gruppe 3 � 50 � 40Überwiegend geistige Tätigkeiten, die einehohe Konzentration verlangen

Normalanforderung: Richtwerte, die in der Regel im überwiegenden Teil der Anwendungs-fälle einzuhalten sind.

Erhöhte Anforderung: Richtwerte für Lärmminderungsziele. Gleichzeitig sind sie als Richt-werte bei erhöhten Ansprüchen an die Arbeitsleistung, die Arbeits-qualität und bei besonderer Konzentration usw. zu betrachten.

Tabelle 9: Tätigkeitsbezogene Richtwerte für belästigenden Lärm am Arbeitsplatz gemäss Verordnung 3 zumArbeitsgesetz.

Tätigkeit Lärmexpositionspegel LEX in dB(A)

Normalanforderung Erhöhte Anforderung

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4.9.2 InfraschallInfraschall (Frequenzbereich 2 Hz bis 20 Hz)verursacht nach dem heutigen Stand desWissens keine Schädigung, wenn der Mitte-lungspegel, bezogen auf 8 Stunden pro Tag,unter 135 dB und der Maximalpegel unter 150 dB liegt. Störungen des Wohlbefindenskönnen auftreten, wenn der Mittelungspegel120 dB übersteigt.

4.10 Schall- und LaserverordnungDie eidgenössische «Verordnung über denSchutz des Publikums von Veranstaltungenvor gesundheitsgefährdenden Schallein-wirkungen und Laserstrahlen» (Schall- undLaserverordnung, SLV) ist seit 1. April 1996 in Kraft. Die Grenzwerte lagen bisher bei 93 dB(A) oder – mit Bewilligung der zuständi-gen Behörde – bei 100 dB(A).In der revidierten Fassung, die ab 2007 gilt,wird die Bewilligungspflicht durch eine Melde-pflicht des Veranstalters ersetzt. Entspre-chend der Gehörgefährdung wird zwischendrei Arten von Veranstaltungen unterschieden:� bis 93 dB(A) mit beliebiger Dauer� bis 96 dB(A) mit beliebiger Dauer oder bis

100 dB(A) mit weniger als 3 Stunden Dauer� bis 100 dB(A) mit über 3 Stunden Dauer

Für Veranstaltungen bis 93 dB(A) mit beliebi-ger Dauer erübrigen sich Massnahmen. Inden andern beiden Fällen sind abgestufteMassnahmen zu treffen (Information, Bereit-stellen von Gehörschutzmitteln, Schallpegel-messung oder -registrierung, eventuell Aus-gliedern von Zonen mit tieferem Pegel).

Für die Beurteilung wird der Dauerschallpegelin jeder Stunde am lautesten Ort im Publi-kumsbereich herangezogen. Wird an einemanderen Punkt gemessen, zum Beispiel beimMischpult, ist zuvor die Schallpegeldifferenzzwischen dem lautesten Ort und dem Mess-punkt mit einem geeigneten Testgeräuschzu ermitteln und unter Einbezug einer Sicher-heitsmarge zu berücksichtigen.

Die Schall- und Laserverordnung regelt nurden Schutz der Besucher der Veranstaltung.Je nach Situation kann der Schutz der An-wohner vor Lärmbelästigungen und Nacht-ruhestörungen zu restriktiveren Auflagenführen. Wo in Musiklokalen oder an Veranstal-tungen Arbeitnehmende im Einsatz sind, die dem UVG unterstehen, gelten für diese dieLärmgrenzwerte nach Ziffer 4.7.

Ergänzende Informationen finden Sie unterwww.suva.ch/laerm.

Kleinbüro (bis 3 Personen) 40 35

Mittleres Büro 40 35

Sitzungs- und Konferenzzimmer 40 35

Grossraumbüro 45 40

Büro mit mehreren Büromaschinen 45 40

EDV-Maschinenraum 50 45

Werkstattbüro 60 55

Kommandoraum 60 55

Steuerkabine 70 65

Labor 50 45

Pausen- und Bereitschaftsräume 60 55

Liege-, Ruhe- und Sanitätsräume 40 35

Kantine 55 50

Operationssaal 40 35

Unterrichtsräume 40 35

Dienstwohnung (nachts) 35 30

Tabelle 10: Richtwerte für Hintergrundgeräusche.

Raum Lärmexpositionspegel LEX

in dB(A)

Normal- Erhöhteanforderung Anforderung

Deklarationspflicht bei technischenEinrichtungen und GerätenDer Maschinenlieferant muss an der Maschine bzw. in der Betriebsanleitung dieSchallemissionswerte deklarieren (98 /37/EG,Ziffer 1.7.3, Absatz f beziehungsweise2006/42/EG, Ziffer 1.7.4.2, Absatz u). WelcheSchallemissionswerte anzugeben sind, ist inTabelle 11 dargestellt.

Ist der Standort des Arbeitsplatzes an einerMaschine nicht eindeutig festgelegt, kann derentsprechende Emissions-Schalldruckpegelin 1 m Abstand von der Maschinenoberflächeangegeben werden.

Überschreitet der Höchstwert des momen-tanen C-bewerteten Schalldruckpegels am Arbeitsplatz 130 dB, dann ist dieser Emis-sionswert zusätzlich anzugeben.

Die Deklarationspflicht bei beweglichenMaschinen (Fahrzeugen) ist in der Regel inseparaten Richtlinien geregelt, unter anderemfür Baumaschinen und Stapler.

4.13 Massnahmen zum Schutz des Gehörs nach der EU-Lärm-Richtlinie

Massgebend für den Schutz des Gehörs istdie Richtlinie 2003/10/EG der EuropäischenUnion vom 6. Februar 2003 (EU-Lärm-Richt-linie), die am 15. Februar 2006 in der EU in Kraft getreten ist (falls erforderlich mit einerÜbergangsfrist bis zum 15. Februar 2011).

Die Auslösewerte und Expositionsgrenzwerteder EU-Lärm-Richtlinie sind in Tabelle 12gegenübergestellt. Dabei wird im Normalfallvom Tages-Expositionspegel (LEX,8h) aus-gegangen. Bei stark schwankenden täglichenLärmbelastungen ist die Ermittlung einesWochen-Expositionspegels zulässig.

Die gemäss EU-Lärm-Richtlinie erforderlichenMassnahmen sind in Tabelle 13 zusammen-gestellt.

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4.11 SIA-Norm 181, Schallschutz imHochbau

Die SIA-Norm 181 «Schallschutz im Hochbau»ist im Jahr 2006 in einer vollständig über-arbeiteten Neufassung (Ersatz für Ausgabe1988) erschienen. In dieser Norm werdenbauakustische Anforderungen an Gebäude-teile formuliert (z. B. Luft- und Trittschalldäm-mung von Trennwänden und Decken, Luft-schalldämmung von Fassaden, Geräuschevon haustechnischen Installationen und An-lagen). Besonderes Gewicht wird auf die international genormten Berechnungs-, Mess-und Beurteilungsmethoden gelegt. Als Neue-rung hat auch die Raumakustik für Unter-richtsräume und Sporthallen Eingang in dieNorm gefunden.

4.12 Lärmdeklaration nachMaschinenrichtlinie

Zum Abbau der Handelshemmnisse im euro-päischen Wirtschaftsraum erlässt der Rat der Europäischen Gemeinschaft entspre-chende Richtlinien (EG), die von den einzelnenLändern in nationales Recht übernommenwerden. So hat die Schweiz EG-Richtlinien,die den internationalen Handel mit Produktenbetreffen, in Bundesgesetze überführt. Dazugehört auch die Maschinenrichtlinie 98/37/EG(vom 22.Juni 1998) beziehungsweise2006/42/EG (vom 17. Mai 2006, gültig ab29.Dezember 2009) die im Folgenden kurzvorgestellt wird:

Gemäss dieser Richtlinie müssen Maschinenso konzipiert und gebaut sein, dass Gefahrendurch Lärmemissionen auf das niedrigsteerreichbare Niveau gesenkt werden. Dabeisind der technische Fortschritt und alle ver-fügbaren Mittel zur Lärmminderung zuberücksichtigen. Die Lärmbekämpfung mussin erster Linie an der Quelle erfolgen.

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Die Schweiz übernimmt die EU-Lärm-Richt-linie nicht in das nationale Recht. Die seit 1. Januar 2007 in der Schweiz geltendenGrenzwerte für Lärm am Arbeitsplatz weichenaber nicht wesentlich von denjenigen derRichtlinie 2003/10/EG ab.

� 70 dB(A) � 70 dB(A) Emissions-Schalldruckpegel am Arbeitsplatz:LpA � 70 dB oder LpA = … dB

� 70 dB(A) � 70 dB(A) Emissions-Schalldruckpegel am Arbeitsplatz:LpA = … dB

� 85 dB(A) � 80 dB(A) Emissions-Schalldruckpegel am Arbeitsplatz:LpA = … dBSchallleistungspegel: LWA = … dB

LpA1 LpA

2 Anzugebender Emissionswert

Tabelle 11: Lärmdeklaration gemäss Maschinenrichtlinie.1 nach Maschinenrichtlinie 98 /37/EG (vom 22. Juni 1998)2 nach Maschinenrichtlinie 2006/42/EG (gültig ab 29. Dezember 2009)

untere Auslösewerte LEX,8h = 80 dB(A) bzw.Lpeak = 135 dB(C)

obere Auslösewerte LEX,8h = 85 dB(A) bzw.Lpeak = 137 dB(C)

Expositionsgrenzwerte unter Berücksichtigung der LEX,8h = 87 dB(A) bzw.dämmenden Wirkung des persönlichen Gehörschutzes Lpeak = 140 dB(C)

Auslösewerte / Expositionsgrenzwerte RL 2003/10/EG

Tabelle 12: Auslösewerte und Expositionsgrenzwerte der EU-Lärm-Richtlinie.

Informations- und Unterweisungspflicht x x

Verpflichtung des Arbeitgebers, Gehörschutz zur Verfügungzu stellen x x

Anspruch auf vorbeugende audiometrische Untersuchung, wennBewertung und Messung auf ein Gesundheitsrisiko hindeuten x x

Anspruch Untersuchung Gehör durch Arzt bzw.in Verantwortung des Arztes x

Gehörschutz-Tragepflicht x

Lärmminderungsprogramm x

Lärmbereichskennzeichnung, Kennzeichnung der Bereiche,wo der obere Auslösewert überschritten werden kann x

Gesundheitsakte, falls Bewertung und Messung einebesondere Gefährdung ergeben (x) (x)

Massnahme Untere ObereAuslösewerte Auslösewerte

Tabelle 13: Erforderliche Massnahmen gemäss EU-Lärm-Richtlinie.

40

5 Schallmesstechnik

5.1 Ziel der LärmmessungLärmmessungen haben zum Ziel, eine Lärm-situation objektiv zu erfassen. Die Ergebnissesollen reproduzierbar sein, und zwar unab-hängig vom eingesetzten Messgerät und der Person, welche die Messung vornimmt.Deshalb wurden die Eigenschaften der Messgeräte und die Messmethoden in inter-nationalen Normen festgelegt.

Schallimmissionsmessungen erfassen dieLärmeinwirkung an einem Ort oder auf einePerson, sind also auf den Empfänger be-zogen (Bild 45). Bei dieser Messung ersetztdas Mikrofon das Ohr, und die Eigenschaftendes Ohrs werden mit technischen Mittelnangenähert, vor allem durch die Gewichtungder verschiedenen Frequenzen und dieBewertung des zeitlichen Verlaufs. Für dieGefährdung des Ohrs ist die einwirkendeSchallenergie ausschlaggebend. Entschei-dend ist deshalb derjenige Schallpegel, derbezüglich der Schallenergie repräsentativ istfür die gesamte Lärmbelastung, nämlich derenergieäquivalente Dauerschallpegel Leq.

Schallemissionsmessungen beziehen sichauf die Schallquelle. Es wird zum Beispiel die von einer Maschine abgestrahlte Schall-leistung im Hinblick auf die Lärmdeklarationermittelt. Quellenbezogene Messungen –meist mit Frequenzanalyse – dienen auch alsGrundlage für die technische Lärmbekämp-fung.

5.2 Elemente von Schallmess-geräten

Die Grundelemente akustischer Messgerätewerden im Folgenden am Beispiel eines integrierenden Schallpegelmessers erläutert(Bild 46).

Das Messmikrofon reagiert weitgehend rich-tungsunabhängig und gibt eine elektrischeSpannung ab, die zum Schalldruck propor-tional ist. Üblich sind Kondensatormikrofonemit einem Durchmesser von 1/2 Zoll (12,7 mm),einer Empfindlichkeit von zirka 50 mV/Pa und einem Frequenzgang (im Freifeld bei fron-talem Schalleinfall) bis zu 10 oder 20 kHz, entweder vorpolarisiert (Elektret-Mikrofone)oder mit externer Polarisationsspannung von200 Volt. Für Spezialanwendungen (höherePegel, höhere Frequenzen) werden un-empfindlichere oder kleinere Mikrofone einge-setzt. Die typischen Daten gebräuchlicherMessmikrofone gehen aus Tabelle 14 hervor.

Unmittelbar nach dem Mikrofon folgt derImpedanzwandler («Vorverstärker»). Danachkann oft ein Verlängerungskabel dazwischen-geschaltet werden.

Bild 45: Schallemission und Schallimmission.

Immission

Emission

41

Die Bewertungsfilter A und C (siehe Ziffer2.7) wie auch das nicht mehr gebräuchlicheFilter B entstanden als Näherungen von «Kur-ven gleicher Lautstärke» für verschiedenePegel. Heute wird vorwiegend das Filter Averwendet, das der Schallübertragung desmenschlichen Gehörs am besten entspricht.Das Filter C wird bei Impulslärm oder tieffre-quentem Lärm eingesetzt. Die Dämpfungs-werte der A- und der C-Bewertung bei verschiedenen Frequenzen sind in Tabelle 15angegeben. Dämpfungswerte bei anderenFrequenzen können Bild 11 entnommen werden.

In jedem Fall ist das verwendete Filter beimResultat einer Messung anzugeben, zum Bei-spiel in der Form L = x dB(A) oder LA = x dB.

Bild 46: Aufbau eines integrierenden Schallpegelmessers (stark vereinfacht). In neueren Geräten werden ver-schiedene Frequenz- und Zeitbewertungen oft simultan eingesetzt. Die grau hinterlegten Funktionen sind heutemeist in digitaler Technik realisiert.

Mikrofon,Impedanz-

wandler

Vorver-stärker

ACZ

FS

Peak

Leq

Lmax

L(t)

Leq

93,4dB(A)

Frequenz-bewertung

(Filter)

Zeit-bewertung

Rechner,Speicher

Anzeige

Entzerrung (Freifeld, Druck /diffus) Freifeld Freifeld Freifeld Druck Druck

Empfindlichkeit [mV/Pa] 50 12–14 4,0 1,4 1,0

Max. Lpeak nur Mikrofon [dB] 146 160 164 172 168

Max. Lpeak mit Messgerät [dB] 140 152 162 172 1741)

Grundgeräusch [dB(A)] 15 24 39 47 56

Frequenzgang bis max. [kHz] 202) 40 70 100 140

Durchmesser 1/2 Zoll 1/2 Zoll 1/4 Zoll 1/4 Zoll 1/8 Zoll

Tabelle 14: Messmikrofone.1) Mikrofonverzerrungen > 3%2) bei hochwertigen Mikrofonen; nach IEC 61672 ist nur ein Frequenzgang bis 12500 (Klasse 1) bzw. 8000 Hz

(Klasse 2) gefordert!

f [Hz] 31,5 63 125 250 500 1’000 2’000 4’000 8’000 16’000

A [dB] – 39,4 – 26,2 – 16,1 – 8,6 – 3,2 0 + 1,2 + 1,0 – 1,1 – 6,6

C [dB] 3,0 – 0,8 – 0,2 0 0 0 – 0,2 – 0,8 – 3,0 – 8,5

Tabelle 15: Dämpfungswerte der Filter A und C bei verschiedenen Frequenzen f.

Die Anzeige umfasst je nach Gerät einenBereich von 20 bis (bei Digitalgeräten) 100 dB.Die bevorzugt eingesetzten Flüssigkristall-anzeigen können oft gleichzeitig den Mitte-lungspegel (numerisch), den Momentanpegel(als Säule oder Balken), den Maximalpegelsowie weitere Daten anzeigen.

42

Die Zeitbewertung oder Zeitkonstantebestimmt die Reaktion der Anzeige auf Pegel-änderungen. Man spricht von einer gleitendenMittelung, die zurückliegende Schallsignaleallmählich «vergisst». Die genormten Zeit-konstanten sind in Tabelle 16 aufgelistet.

Die Zeitkonstante «Slow» dämpft Pegel-schwankungen und erleichtert dadurch dasAblesen, während die Anzeige in der Stellung«Fast» vermehrt die Schwankungen desSignals wiedergibt (Bild 47). Die noch kürzereZeitkonstante «Impulse» (in Schallmessge-räten nur optional vorhanden und in derSchweiz nicht verwendet) wurde geschaffen,um die Lautstärkeempfindung nachzubilden(was aber nach heutigem Wissen mit «Fast»besser gelingt). Der Rücklauf der Anzeige wirdstark verlangsamt. Diese Zeitbewertung ergibtbei schwankendem Signal höhere Werte als«Fast» oder «Slow».Um den Schalldruckspitzenwert zu erfassen,wurde die Zeitbewertung «Peak» eingeführt.Sie weist eine extrem kurze Anstiegszeit imMikrosekundenbereich auf.

Bei einem konstanten Sinussignal (Eichton)liefern «Slow», «Fast» und «Impulse» dasselbeErgebnis. Der «Peak»-Pegel hingegen liegt um 3 dB höher, was dem Verhältnis zwischenSpitzenwert und Effektivwert entspricht.

Bei Lärmmessungen an Arbeitsplätzen wirdkaum je der zeitliche Verlauf des Schallpegels«Fast» oder «Slow» ausgewertet, vielmehrdessen Maximum und Minimum.

Kurze Schallimpulse ergeben je nach Zeitbe-wertung (das heisst Anstiegszeit) völlig unter-schiedliche Maximalpegel, wie Tabelle 17 am Beispiel eines Sturmgewehrknalls zeigt. In solchen Fällen ist eine Pegelangabe ohneSpezifikation der verwendeten Zeitkonstantewertlos.

Langsam Slow S Effektivwert / RMS 1 s 2) 1 s 2)

Schnell Fast F Effektivwert / RMS 125 ms 2) 125 ms 2)

Impuls Impulse I Effektivwert / RMS 35 ms 2) 3 s

Spitze Peak (hold) 3) P Effektivwert / Peak 10 –50 �s 2 s 3)

Bezeichnung Abkürzung Gleichrichter 1) Zeitkonstante Rücklauf

Tabelle 16: Zeitbewertungen in der Schallmesstechnik.1) Effektivwert = energetischer (quadratischer) Mittelwert = RMS-Wert («root mean square»).2) Diese Zeitkonstanten gelten für die quadrierte Signalspannung.3) Oder kein Rücklauf: Anzeige bleibt auf Maximalausschlag.

Bild 47: Spitzenwert «Peak» sowie Effektivwerte «Fast» und «Slow» einesSchallsignals.

100

90

80

70

60

50

40

30

L [dB]

Lpeak

LFmax

LSmax

Maximalpegel Peak 154 dB(A)

Maximalpegel Impulse 136 dB(A)

Maximalpegel Fast 130 dB(A)

Maximalpegel Slow 121 dB(A)Tabelle 17: Gewehrknall am stärker exponierten Ohrdes Schützen (Sturmgewehr 90).

43

Digitale und analoge Schnittstellen erlaubenes, Resultate auf einen Drucker oder einenPC zu übertragen, einen TV- oder PC-Bild-schirm anzuschliessen oder das Gerät voneinem PC aus zu steuern.

Der Rechner ermittelt und speichert alle Mess-werte und steuert und überwacht das Gerät.Zunehmend erfolgt aber auch die Signalver-arbeitung (z. B. Frequenz- und Zeitbewertung)mit digitalen Signalprozessoren.

5.3 Geräte für die Messung und Analyse von Lärm amArbeitsplatz

Das wichtigste Gerät für allgemeine Lärm-messungen ist der Schallpegelmesser. Ein-fache Modelle (Bild 48) sind schon ab 50 Franken (!) erhältlich; sie genügen aberden Normen1) nicht und dürfen nur für orien-tierende Messungen eingesetzt werden. Die Preise für einfache professionelle Geräte(Klasse 2 nach EN 61672) liegen in der Grössenordnung von 1’000 Franken und fürintegrierende Modelle um 2’000 Franken,während Präzisionsgeräte (Klasse 1) mit viel-seitiger Datenerfassung und Schnittstellen biszu 10’000 Franken kosten.Eine aktuelle Liste der Lieferanten von Schall-messgeräten ist auf der Homepage der Suvaunter www.suva.ch/laerm zu finden.

Bild 48: Preisgünstige Schallpegelmesser.Bild 50: Integrierende Präzisionsschallpegelmessermit Frequenzanalyse.

Bild 49: Preisgünstiger integrierender Schallpegel-messer.

Ideal für Lärmmessungen am Arbeitsplatzsind integrierende Schallpegelmesser. Esgibt auch preisgünstigere Modelle (Bild 49),die nicht über eine internationale Homologie-rung verfügen, aber erfahrungsgemäss dochgute Resultate liefern.

Professionelle integrierende Schallpegelmes-ser (Bild 50) erfassen gleichzeitig den Spitzen-pegel, den Maximalpegel «Fast» und den Leq,dies oft parallel mit verschiedenen Frequenz-bewertungen (A und C oder linear) oder garmit einer Frequenzanalyse.

Lärmdosimeter sind integrierende Schall-pegelmesser im Taschenformat mit vielfältigerDatenspeicherung (z. B. Leq pro Minute),deren Mikrofon über ein flexibles Kabel vomGerät abgesetzt und auf der Schulter oder am Helm des Trägers befestigt werden kann (Bild 51). Sie eignen sich besonders zumErfassen der Lärmeinwirkungen an mobilenArbeitsplätzen und für Langzeitmessungen.Sie sollten den Anforderungen der Norm EN61252 entsprechen.Neuere Modelle erfassen in einem einzigenMessbereich Pegel von zirka 40 bis über140 dB. Oft registrieren sie zusätzlich, wielange und wie häufig ein vorgegebener Pegelüberschritten wurde und ob und wie langedas Gerät während der Messung übersteuertwar.

Parallelanalysatoren werten das Schallsignalgleichzeitig in den verschiedenen Oktav- oderTerzbändern aus (siehe Ziffer 2.10). Sie zeigenden Momentanpegel, den Maximalpegel und den Mittelungspegel je Frequenzband anund können diese Spektren intern speichern.Meist sind sie auch in der Lage, Differenz-spektren zu bilden. Dargestellt wird die Fre-quenzanalyse auf einer eingebauten Flüssig-kristallanzeige oder einem externen Bild-schirm (Bild 52).

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Bild 51: Lärmdosimeter Bild 51: Lärmdosimeter.und integrierender Schallpegelmesser.

Diese Geräte verfügen über Digitalschnitt-stellen und erlauben es, die Resultate für dieWeiterverarbeitung auf einen PC zu über-tragen.

Eine Oktav- oder Terzanalyse ist zunehmend –mindestens als Option gegen Aufpreis – inhochwertigen Schallpegelmessern eingebaut(Bild 50).

Schmalbandanalysatoren stellen das Spek-trum auf einer linearen Frequenzskala mitkonstanter Bandbreite dar und werden vorallem in der technischen Lärmbekämpfungeingesetzt, um Zusammenhänge zwischen(mechanischen oder elektrischen) Vorgängenin der Maschine und der Schallabstrahlungzu erkennen.

Eichschallquellen (Pistonphon, Kalibrator)werden auf das Mikrofon aufgesteckt underzeugen einen definierten Schalldruck. DieEmpfindlichkeit und Funktion des Schallpegel-messers oder der ganzen Messkette kann so kontrolliert und nötigenfalls justiert werden.Heute ist allerdings die Pegelkonstanz hoch-wertiger Schallpegelmesser praktisch ebensogut wie diejenige der bisherigen Kalibratoren.Geregelte Kalibratoren mit eingebautem Refe-renzmikrofon hingegen sind stabiler.Eichschallquellen mit 1-kHz-Signal erfordernauch bei eingeschaltetem Bewertungsfilterkeine Pegelkorrektur (siehe Tabelle 15).

Bild 52: Darstellung eines Terzbandspektrums aufdem Bildschirm eines Frequenzanalysators.

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Um den zeitlichen Verlauf des Schallpegelszu registrieren – sowohl kurzfristig (z. B.Nachhallzeitmessung) als auch über längereZeit (z. B. Pegelverlauf über 24 h) –, wurdenfrüher Schallpegelschreiber eingesetzt. Heutewird diese Funktion aber meist direkt vomSchallpegelmesser oder von einem Aus-wertungsprogramm auf PC wahrgenommen(Bild 53).

Zum Speichern von Schallsignalen eignensich tragbare digitale Aufzeichnungsgerätemit Harddisk oder Speicherkarten wie beidigitalen Fotokameras (Compact Flash usw.) (Bild 54) oder auch auf Minidisc. Prinzipiellbietet diese Aufzeichnungsart einen «linealge-raden» Frequenzgang bis 20 kHz (bei 48 kHzAbtastfrequenz), einen grossen Störabstand(z. B. 85 dB bei 16 Bit Auflösung) und je nach Speicherkapazität lange Aufzeichnungs-dauer. Die Wiedergabequalität ist im Wesent-lichen durch den Aufzeichnungsstandardgegeben. Bei sorgfältigem Umgang könnensich auch nichtprofessionelle Geräte im Einsatz bewähren. Für die Auswertung wirddie Datei auf einen PC oder Analysator trans-feriert.Versuche haben gezeigt, dass eine sanfteDatenreduktion wie bei Minidisc-Geräten(Atrac) die Messergebnisse nicht verfälscht,auch nicht beim Spitzenwert, da nur die«unhörbaren» Signale mit niedrigen Pegelnunterdrückt werden. Aufzeichnungen mitstärkerer Datenreduktion, zum Beispiel im

Bild 53: Pegel-Zeit-Anzeige eines Schallpegelmes-sers (horizontal: Zeit, vertikal: Pegel).

MP3-Format, sollten nur für die Dokumen-tation oder Identifikation von Schallsignalenangewendet werden, aber keinesfalls fürnachträgliche Analysen.

Bild 54: 2-kanaliger Digitalrekorder mit CF-Speicher-karte (Wave, bis 24 Bit / 96 kHz).

Bild 55: 4-kanaliger Digitalrekorder mit Harddisk.

Integrierte TonaufzeichnungIm Hinblick auf die Identifikation von Schall-ereignissen, die Dokumentation oder dienachträgliche Detailanalyse im Labor bietenneuere Schallmessgeräte die Möglichkeit, dasvom Mikrofon aufgenommene Schallsignalintern aufzuzeichnen, sei es vollständig oderzum Beispiel nur wenn der Schallpegel einenbestimmten Schwellenwert überschreitet. Die Aufzeichnung erfolgt unkomprimiert (wav,PCM) oder mit Datenreduktion (im Formatmp3, wma usw.) auf einer eingebautenSpeicherkarte. Die Daten können zum Bei-spiel via USB ausgelesen werden.

Fortgeschrittene Wandler erlauben die Digita-lisierung mit 96 kHz und 24 Bit und somiteinen Frequenzgang bis über 40 kHz undeinen Störabstand von bis zu 115 dB. In CD-Qualität (44 kHz, 16 Bit) sind pro Minute undpro Kanal rund 5 Megabyte Speicherplatzerforderlich, in höherer Qualität (z. B. 96 kHz,24 Bit) entsprechend mehr.

5.4 Praktische Hinweise für Schallmessungen

Zur Vorbereitung von Schallmessungensind folgende Fragen zu beantworten:� Was bezweckt die Messung? Welche Daten

sollen erfasst, wie sollen sie ausgewertetund mit welchen Kriterien verglichen wer-den? Welche Normen sind anzuwenden?

� Welchen Stellenwert hat die Messung?Handelt es sich um eine Expertise, eineKontrolle oder nur um eine Abschätzung?Genügt eine Momentaufnahme oder iststatistische Aussagekraft erforderlich?

� Welche Schallereignisse sind zu erwarten:Pegelbereich, Frequenzbereich, Zeitverlauf?

� Wird der in den technischen Datendefinierte Anwendungsbereich der Mess-geräte eingehalten?

� Mit welchen Störeinflüssen ist zu rechnen:Wind, Schallreflexionen, andere Lärm-quellen, extreme Temperaturen?

Vor der Messung sind alle Geräte, die Ge-räte-Einstellungen und vor allem der Zustandder Batterien zu prüfen. Die Überprüfung miteinem akustischen Kalibrator umfasst – imGegensatz zu einem elektrischen Referenz-signal – die ganze Messkette einschliesslichMikrofon und ist deshalb vorzuziehen.

Während der Messung ist Folgendes zubeachten:� Ein Windschirm aus offenporigem Schaum-

stoff schützt das Mikrofon gegen Wind,Regen und Staub.

� Erschütterungen stellen kein Problem dar,solange das Messgerät von Hand gehaltenwird, können aber bei tiefen Frequenzendas Ergebnis verfälschen, wenn Mikrofonoder Schallpegelmesser auf einem Stativmontiert sind.

� Bei personenbezogenen Messungen solldas Mikrofon die Stelle der Ohren einneh-men; es darf aber nicht unmittelbar nebendem Kopf oder nahe bei Gegenständenplatziert werden, weil Schallreflexionen denPegel erhöhen können.

� Damit Reflexionen an der Messpersonmöglichst wenig ins Gewicht fallen, soll dasMikrofon mindestens um Armlänge vomKörper der Messperson entfernt sein.

� Selbst kurzes Übersteuern («Overload») istunbedingt zu vermeiden.

46

Harddisk-Recording-Systeme auf PC-Basiskönnen beliebige Ausschnitte eliminieren,wiederholen oder verändern und eignen sichdamit für spezielle Analysen. Die Darstellungdes Signalverlaufs auf dem Bildschirm –ähnlich einem Oszilloskop – unterstützt dieAuswertung (Bild 56).

Bild 56: Bildschirmdarstellung eines Harddisk-Recording-Systems.

47

Auch Geräte der Klasse 1 können bei Signa-len im Frequenzbereich von 10 kHz bis 20kHz (z. B. bei subharmonischen Frequenzenvon Ultraschallgeräten) aufgrund der grossenerlaubten Toleranzen sehr unterschiedlicheResultate liefern. In diesen Fällen ist es wich-tig, dass der Frequenzgang des verwendetenMikrofons bis 20 kHz reicht oder mindestensgenau bekannt ist (siehe auch Suva-Publi-kation 66077.d «Ultraschallanlagen als Lärm-quellen»).

Aus der Differenz zwischen der C-Bewertungund A-Bewertung kann auch ohne Frequenz-analyse auf den Anteil tiefer Frequenzengeschlossen werden: je grösser die Differenz,desto grösser der tieffrequente Anteil. Beieinem dominierenden Brummton (Reinton)kann sogar auf dessen ungefähre Frequenzgeschlossen werden (siehe Bild 11 unter Ziffer2.7 und Tabelle 18).

Falls kein integrierender Schallpegelmesserzur Verfügung steht, lässt sich der Leq ausdem Schwankungsbereich des momentanenSchallpegels «Slow» abschätzen: Umfasst der Schwankungsbereich 0 bis 5 dB, so liegt der Leq ungefähr in der Mitte zwischenMinimum und Maximum. Umfasst derSchwankungsbereich 5 bis 10 dB, so liegt derLeq ungefähr um einen Drittel des Schwan-kungsbereichs unter dem Maximum. Ist derSchwankungsbereich grösser als 10 dB, so ist unbedingt ein integrierender Schallpegel-messer zu verwenden.

Pegeldifferenz dB(C) – dB(A) 36,4 25,4 15,9 8,6 3,2 dB

Dominierende Frequenzkomponente 31,5 63 125 250 500 Hz

Tabelle 18: Pegeldifferenz dB(C) – dB(A) als Funktion der Frequenz.

Wichtig ist, dass die Messdauer einen repräsentativen Zeitausschnitt erfasst, alsomindestens einen Arbeitszyklus.

Die Digitalanzeige moderner Messgerätekönnte dazu verführen, die Reproduzierbarkeit von Schallmessungen zu überschätzen. Wennauch die Genauigkeit der Messinstrumenteeinen hohen Stand erreicht hat, so können dieWahl des Messpunkts und vor allem derBetriebszustand der Maschine und das be-arbeitete Werkstück das Ergebnis wesentlichbeeinflussen. Generell sollten Schallpegel-werte nur in ganzen Dezibel angegebenwerden, ausser bei Zwischenresultaten(Vermeidung von Rundungsfehlern bei derWeiterverarbeitung).

Das Protokoll einer Schallmessung muss diewichtigsten Randbedingungen und Datenenthalten:� Ort, Datum, Zeitpunkt der Messung, Zweck

der Messung, angewendete Normen� Foto, Skizze oder Beschreibung der Ört-

lichkeiten, Raumakustik, Mikrofonposition,Höhe des Mikrofons über Boden

� Identifikation und technische Daten derLärmquelle(n), Betriebszustand der Lärm-quelle(n) (Leerlauf, Belastung usw.)

� verwendetes Schallmessgerät, alle Ein-stellungen (Pegel, Filter, Zeitkonstante),Messdauer oder Mittelungszeit

� Messresultate: Schwankungsbereich desMomentanpegels, Mittelungspegel

� Ergebnisse der Befragung: Auslastungs-zeiten der Maschinen, Anteil verschiedenerBetriebszustände oder Tätigkeiten, Expositionszeit

� Bemerkungen und Ergänzungen

Aufgrund des Protokolls soll die Messungreproduzierbar sein.

Bei Schallleistungsmessungen an Maschinendokumentiert das Messprotokoll alle we-sentlichen Einflussgrössen und Zwischen-ergebnisse.

Falls raumakustische Messungen stattge-funden haben, sind im Protokoll die Nach-hallzeiten in den einzelnen Frequenzbändernangegeben (Bild 57), und eine Schallaus-breitungskurve (Bild 58) zeigt den bisherigenund den mit raumakustischen Massnahmenzu erreichenden Schallpegelverlauf. Gegebe-nenfalls wird eine Lärmkarte (siehe Bild 78,Seite 66) erstellt, welche die örtliche Ver-teilung des Schallpegels darstellt.

48

5.5 Lärmmessungen der SuvaDie Fachleute der Suva benützen für ihreLärmmessungen an Arbeitsplätzen integrie-rende Präzisionsschallpegelmesser, diegleichzeitig den Schallpegelbereich in Stellung«Fast» und den Dauerschallpegel anzeigen.Für Messungen an mobilen Arbeitsplätzenund für Langzeitmessungen werden Lärm-dosimeter eingesetzt.Sind detaillierte Abklärungen notwendig, z. B.im Hinblick auf Lärmminderungsmassnah-men, so werden Aufzeichnungen im Mess-gerät oder auf einem Digital-Recorder vorge-nommen und im Labor ausgewertet.

Für die Messung von Ultraschall, Infraschallund Knallereignissen stehen spezielle Mikro-fone und Messgeräte zur Verfügung, und fürMessungen an Kopfhörern, Handsprech-funkgeräten, Telefonhörern, aktiven Gehör-schutzkapseln und anderen «ohrnahen Schall-quellen» werden akustische Kuppler oder ein Kunstkopf (Head and Torso SimulatorHATS) eingesetzt.

Nach den Messungen erhält der Betrieb einSchallmessprotokoll. Es gibt Auskunft überdas Ziel der Messungen, die verwendetenMessgeräte, die Datenerfassung und die vonder Suva angewendeten Grenzwerte.

Stehen die Schallimmissionen im Vorder-grund, so enthält das Messprotokoll eine -individuelle Lärmtabelle (ILT, siehe Ziffer 6.4),in der die Lärmpegel und die Expositions-zeiten sowie die erforderlichen Massnahmenerwähnt sind.

Betreffen die Messungen die Schallemissionenvon Lärmquellen und mögliche Lärmbekämp-fungsmassnahmen, so enthält das Mess-protokoll weitergehende Informationen, zumBeispiel eine Frequenzanalyse und einen Planoder eine Skizze mit der Lage und eventuellden Pegelwerten der einzelnen Messpunkte.

Bild 57: Nachhallzeit.

125 250 500 1000 2000 4000

1.4

1.2

1.0

0.8

0.6

0.4

0.2

0.0

Frequenz [Hz]

Nac

hhal

lzei

t [s

]

Bild 58: Schallausbreitungskurven.

1 2 3 4 5 10 20 50 100

– 5

– 10

– 15

– 20

25

– 30

– 35

d [m]

L p–

L w[d

B]

49

6 Beurteilung der Lärmbelastung

Eine erhebliche Rolle bei der Bestimmung derLärmbelastung spielt die Frage, welche Zeit-dauer betrachtet wird. Die Suva verwendetbei der Lärmbeurteilung den Tagesexposi-tionspegel LEX,8h und den Jahresexpositions-pegel LEX,2000h als Mass für die Lärmbe-lastung. Da für das Entstehen einer Lärm-schwerhörigkeit in aller Regel die Gehörbe-lastung über mehrere Jahre entscheidend ist,wird unter der allgemeinen Bezeichnung LEX der LEX,2000h verstanden und mit Lärm-expositionspegel bezeichnet.

Bild 59: In einigen Berufe wechselt die Lärmbelastung je nach Jahreszeit.

1 ISO 1999, Ausgabe 1990-01: Akustik; Bestimmungder berufsbedingten Lärmexposition und Einschät-zung der lärmbedingten Hörschädigung2 ISO 9612, Ausgabe 1997-06-01: Acoustics – Gui-delines for the measurement and assessment ofexposure to noise in a working environment

6.1 Bestimmung des Lärmexpositionspegels LEX

6.1.1 GrundlagenUm die Gehörgefährdung einer Tätigkeitabzuschätzen, reicht es grundsätzlich aus, diemittlere Lärmbelastung der Tätigkeit mit demGrenzwert zu vergleichen. In der Praxis stelltsich aber bald die Frage, wie denn die mittlereLärmbelastung bestimmt werden kann.Schliesslich herrschen nicht an jedem Arbeits-platz während der ganzen Arbeitszeit diegleichen Lärmverhältnisse.

Werden beispielsweise in einer Druckereimehrere Kleinaufträge verarbeitet, so machendie Umrüstzeiten, in welchen keine nennens-werte Lärmbelastung besteht, einen wesent-lichen Anteil der Arbeitszeit aus. Bei Gross-aufträgen laufen die Maschinen hingegen wäh-rend mehreren Stunden ohne Pausen durch.Bei vielen Berufen wie Schreiner, Schlosser,Forstwart, Bauarbeiter oder Mechanikerwechseln sich lärmige und ruhigere Tätigkei-ten ab. Natürlich ändert die prozentualeZusammensetzung der verschiedenen Tätig-keiten auch je nach Auftrag oder Situation.

6.1.2 Berechnung des Lärmexpositionspegels LEX

Als Mass für die Lärmbelastung definieren ISO 19991 und ISO 96122 den Lärmexposi-tionspegel LEX. Für die Beurteilung der berufli-chen Lärmbelastung stützt sich die Suva auf diese beiden Normen.

Ist der Lärmpegel während der gesamtenArbeitszeit gleich und ist eine Person währendder gesamten Arbeitszeit dem Lärm ausge-setzt, so entspricht der äquivalente Dauer-schallpegel Leq (siehe Ziffer 2.8.1), der amArbeitsplatz gemessen wurde, direkt demLärmexpositionspegel LEX. Für zeitlichschwankende Signale bestehen verschiedeneMöglichkeiten, den Lärmexpositionspegel zubestimmen. Bild 60 zeigt die grundlegendeIdee für solche Berechnungen.

Bei wechselnden Lärmbelastungen gilt es,Zeitabschnitte oder Arbeitsphasen mit typi-schen, gleichbleibenden Lärmbelastungenvoneinander getrennt zu betrachten und dieentsprechenden Dauerschallpegel Leq zubestimmen. Zusätzlich muss erfasst werden,wie lange jede dieser Arbeitsphasen dauertbzw. welchen Anteil an der gesamten Arbeits-zeit sie einnimmt (Expositionszeit bezüglicheiner bestimmten Lärmbelastung). Aus diesenAngaben kann nach Formel 16 die Lärmbe-lastung für die jeweilige Normalarbeitszeitberechnet werden (siehe auch Bild 61).

Bei der Bestimmung der Arbeitsphasen istbesonders zu berücksichtigen, dass derLärmpegel von verschiedenen Parametern(Grösse der Werkstücke, zu verarbeitendeMaterialien oder Verarbeitungsgeschwindig-keit) abhängen kann. In solchen Fällenmüssen unter Umständen Messungen einerTätigkeit in verschiedenen Betriebszuständenvorgenommen werden. Diese Resultate sind dann wiederum anteilsmässig in dieBerechnungen einzubeziehen.

50

Bild 60: Wechselnde Schallbelastungen und Lärm-expositionspegel LEX.

T1 T2

Leq,1 Leq,2 Leq,3 Leq,4

LEX

T3 T4

100

90

80

70

60

50

t

L [d

B]

LEX = 10 · lg ––– · 100,1· Leq,i [dB(A)]Ti

T0i

Formel 16

Bild 61: Möglichkeiten zur Bestimmung des Lärmexpositionspegels LEX beiwechselnder Lärmbelastung und zusammengesetzten Tätigkeiten.

einfacheSchallpegelmesser

Integrierender Schall-pegelmesser

Dosimeter

L

Leq

LEX

AllgemeineLärmtabelle

quellenbezogen

AllgemeineLärmtabelle

Tätigkeiten

Befragung

LEX = 10 · lg –––– · 100,1· Leq,i [dB(A)] pi

100i

Formel 17

Der LEX bezieht sich immer auf eine Normal-arbeitszeit T0 von 8 Stunden pro Tag, 40 Stunden pro Woche oder 2000 Stundenpro Jahr. Ist die effektive Arbeitszeit Te einerPerson wesentlich grösser als die Normalar-beitszeit T0, ist der Lärmexpositionspegelentsprechend Formel 18 zu korrigieren (sieheISO 9612).

LEX = Leq,Te + 10 · lg ––– [dB(A)]Te

T0

Formel 18

Leq,i: Äquivalenter Dauerschallpegel für dieArbeitsphase i in dB(A)

Ti: Dauer der Arbeitsphase i in StundenT0: Normalarbeitszeit (8 h, 40 h oder 2000 h)

pi: Dauer der Arbeitsphase in Prozentender Arbeitszeit

Te: Effektive ArbeitszeitT0: Normalarbeitszeit (8 h, 40 h oder 2000 h)

51

Eine weitere Möglichkeit zur Bestimmung desLEX besteht darin, eine Langzeitmessung (z. B. während eines ganzen Arbeitstages) zumachen. Der äquivalente Dauerschallpegel Leq dieser Langzeitmessung entspricht direktdem Jahresexpositionspegel LEX für diebetreffende Tätigkeit, wenn die Lärmexposi-tion während der Messdauer als repräsentativfür ein Arbeitsjahr gelten kann.

6.1.3 Tagesexpositionspegel undJahresexpositionspegel

Wie unter Ziffer 4.7 dargestellt, verwendet dieSuva zwei unterschiedliche Lärmexpositions-pegel zur Risikobeurteilung. Sie unterscheidensich grundsätzlich darin, dass beim Tages-expositionspegel die Lärmbelastung eineseinzelnen Tages mit starker Lärmbelastungbeurteilt wird, während für den Jahresexpo-sitionspegel die Lärmbelastung eines ganzenJahres erfasst wird. Für die Beurteilung derFrage, ob eine Lärmbelastung das Gehörgefährden kann, ist mit Ausnahme von sehrlauten Impulsereignissen immer die Jahres-exposition massgeblich. Es ist aber auch bei kurzzeitigen Lärmbelastungen zu empfeh-len, einen Gehörschutz zu tragen. Für ent-sprechende Empfehlungen stützt sich die Suva auf den Tagesexpositionspegel.

6.1.4 Praktische Hilfsmittel zur Bestimmung des Lärmexpositions-pegels LEX

Erfahrungsgemäss ist es relativ schwierig, diejährliche Dauer der verschiedenen Lärmbe-lastungen abzuschätzen; eine Abschätzungder wöchentlichen Expositionszeiten ist in derRegel einfacher und zuverlässiger. Lärmbe-lastungen, die nur saisonal auftreten (z. B.Einsatz eines Laubbläsers im Herbst, Ernte-maschinen o.ä.), sind dabei anteilsmässig zuberücksichtigen.

Zur einfachen Berechnung des Lärmexposi-tionspegels stellt die Suva Hilfsmittel zurVerfügung, beispielsweise Vorlagen für Tabel-lenkalkulationen, die die Berechnung nachEingabe der gemessenen DauerschallpegelLeq und der Expositionszeiten automatisch durchführen. Die Vorlagen stehen unterwww.suva.ch/laerm zur Verfügung.

Eine weitere Möglichkeit zur Berechnung des Lärmexpositionspegels ist die Punkte-methode, die hier kurz dargestellt werden soll.Ein Merkblatt dazu steht unterwww.suva.ch/waswo/86173 zur Verfügung.

Das zentrale Element der Punktemethode istdie Punktetabelle (Tabelle 19), die jedemSchallpegel L (sei es nun ein Leq oder ein LEX)eine Anzahl Lärmpunkte pro Stunde zuordnet(siehe auch Formel 19). Da es sich bei denLärmpunkten (im Gegensatz zu den Schall-pegeln) um eine lineare Grösse handelt, kön-nen diese Lärmpunkte wie gewohnt addiertund multipliziert werden.

So kann für jede Arbeitsphase aufgrund desLeq die Anzahl Lärmpunkte pro Stunde be-stimmt werden. Multipliziert mit der wöchent-lichen Expositionszeit in Stunden ergibt sichdaraus die Anzahl Lärmpunkte, die wöchent-lich von der jeweiligen Tätigkeit verursachtwerden.

Pt. = 100,1·(Leq–80)

Formel 19

52

Das Total der Lärmpunkte für alle Arbeitenkann als Mass für die Lärmbelastung währendeiner Arbeitswoche betrachtet werden. DiesesTotal ist durch die Wochenarbeitszeit inStunden, also durch 40 zu teilen, wodurchsich die Anzahl Lärmpunkte pro Stunde alsDurchschnitt einer Arbeitswoche ergibt. Wirddieser Durchschnittswert der Lärmpunkte nun mit Hilfe der Punktetabelle (Tabelle 19)wieder in einen Schallpegel umgerechnet, soentspricht das Resultat dem Lärmexpositions-pegel LEX für die zu beurteilende Tätigkeit.Um einen Tagesexpositionspegel zu bestim-men, ist grundsätzlich gleich vorzugehen, wo-bei die Beurteilung für einen oder mehrere typi-sche lärmige Arbeitstage vorgenommen wird.

6.1.5 RechenbeispieleBeispiel 1: UnterhaltsmechanikerFür einen Unterhaltsmechaniker in einem Produktionsbetrieb der Nahrungsmittelindu-strie wurden folgende Dauerschallpegel Leq

und wöchentliche Expositionszeiten erhoben(Tabelle 20):

Durchschnittliche Anzahl Lärmpunkte proStunde:157 Pt./Wo : 40 h/Wo = 4 Pt./hDaraus den LEX nach Tabelle 19 bestimmen:4 Pt./h � LEX = 86 dB(A)

Winkelschleifmaschine 95 32 2 64

Trennschleifmaschine 100 100 0,1 10

Schweissarbeiten 86 4 2 8

Montage 80 1 15 15

Mechanische Bearbeitung 83 2 10 20

Grundpegel Produktion 86 4 10 40

Gesamtpunktzahl 157

Ort, Maschinen, Tätigkeit Leq Pt./h h/Wo Pt./WodB(A) [A] [B] [A·B]

Tabelle 20: Angaben zur Lärmbelastung eines Unterhaltsmechanikers.

LEX = 10 · lg · 100,1·95 + · 100,1·100 + · 100,1·86 + · 100,1·80 + · 100,1·83 + · 100,1·86 = 86 dB(A)240

0,140

240

1540

1040

1040

Formel 20

<80 0

80 1

81 1.3

82 1.6

83 2

84 2.5

85 3

86 4

87 5

88 6

89 8

90 10

91 13

92 16

93 20

94 25

95 32

96 40

97 50

98 63

99 80

100 100

101 125

102 160

103 200

104 250

105 315

106 400

107 500

108 630

109 800

110 1000

Leq Pkt.

Tabelle 19: Punktemethode: Schallpegel und zugeordnete Anzahl Lärmpunkte.

Die Berechnung nach Formel 16 ergibt dasgleiche Resultat (siehe Formel 20).

53

Ein Vergleich mit den Grenzwerten unter Ziffer 4.6 zeigt, dass der Unterhaltsmechani-ker in diesem Betrieb einer Lärmbelastungüber dem Grenzwert ausgesetzt ist und der Arbeitgeber die Massnahmen M2 (siehe Ziffer 4.7.3) zu treffen hat.

Beispiel 2: SchulhausabwartEin Schulhausabwart gibt folgende Lärm-belastungen an (Tabelle 21): Staubsaugenwöchentlich 6 Stunden, Rasenmähen einmalwöchentlich 4 Stunden im Sommerhalbjahr,einfache Reparaturen 2 Stunden pro Monat,Platzreinigung mit Laubbläser im Herbst an 6 Tagen während je 3 Stunden. 2 Stundenpro Monat entsprechen einer wöchentlichenExposition von 0,5 Stunden; 6 x 3 = 18 Stun-den pro Jahr entsprechen einer wöchent-lichen Exposition von 18 h/a ÷ 50 Wo/a = 0,36 h/Wo.

Durchschnittliche Anzahl Lärmpunkte proStunde:36 Pt./Wo : 40 h/Wo = 0,9 Pt./hDaraus den LEX nach Tabelle 19 bestimmen:4 Pt./h � LEX = 80 dB(A)

Der Jahresexpositionspegel des Schulhaus-abwarts liegt unter dem Grenzwert, und er hatkein Anrecht auf die Gehöruntersuchung imAudiomobil der Suva. Die Massnahmen M2müssen nicht getroffen werden. Fraglich ist,ob die Massnahmen M1 zu treffen sind undder Schulhausabwart während der Platzreini-gung mit dem Laubbläser oder beim Rasen-mähen einen Gehörschutz tragen soll. Hierzuwird der Tagesexpositionspegel LEX,8h füreinen Arbeitstag mit Rasenmähen bestimmt(Tabelle 22).

Durchschnittliche Anzahl Lärmpunkte proStunde:40 Pt./Tag : 8 h/Tag = 5 Pt./hDaraus den LEX nach Tabelle 19 bestimmen:5 Pt./h � LEX,8h = 87 dB(A)

Staubsaugen 80 1 6 6

Rasenmähen 90 10 2 20

Reparaturen 83 2 0,5 1

Laubbläser 94 25 0,36 9

Gesamtpunktzahl 36,0

Ort, Maschinen, Tätigkeit Leq Pt./h h/Wo Pt./WodB(A) [A] [B] [A·B]

Tabelle 21: Lärmbelastung eines Schulhausabwarts.

Bild 62: Ist bei der Arbeit mit einem Laubbläser einGehörschutz zu tragen?

Rasenmähen 90 10 4 40

Gesamtpunktzahl für diesen Arbeitstag 40

Ort, Maschinen, Tätigkeit Leq Pt./h h /Tag Pt./TagdB(A) [A] [B] [A·B]

Tabelle 22: Berechnung des Tagesexpositionspegels LEX,8h aufgrund desRasenmähens.

Der Tagesexpositionspegel LEX,8h überschrei-tet den Grenzwert von 85 dB(A), weshalb der Arbeitgeber zur Umsetzung der Mass-nahmen M1 verpflichtet ist und der Schul-hausabwart bei der Platzreinigung mit demLaubbläser einen Gehörschutz tragen soll.Das Gleiche gilt für die Laubräumarbeiten imHerbst, für die sich ein Wert von LEX,8h = 90 dB(A) ergibt.

54

6.2 Beurteilung der Gehörbelastungdurch Impulslärm

6.2.1 GrundlagenWie unter Ziffer 3.5 erwähnt, können heftigeKnallereignisse das Gehör sofort gefährden.Deshalb sind Knalle, Explosionen usw., derenSpitzenpegel 135 dB(C) überschreitet, anhanddes Schallexpositionspegels LE speziell zubeurteilen.

Welche Massnahmen je nach Ergebnis zutreffen sind, geht aus Ziffer 4.7.2 hervor.Tritt im selben Zeitraum neben Impulslärmauch gehörgefährdender Dauerlärm auf, so istvon einer erhöhten Anfälligkeit des Gehörsauszugehen, und es sollte für Knallereignissebeim LE eine zusätzliche Sicherheitsmargevon 10 dB einberechnet werden.

6.2.2 Ermittlung derBeurteilungsgrössen

Die Messung des SchalldruckspitzenpegelsLPeak kann bis zu 140 dB(C) mit üblichenSchallpegelmessern und Messmikrofonenerfolgen. Für höhere Spitzenpegel sind spe-zielle Messmikrofone (mit geringerer Empfind-lichkeit) einzusetzen, die aber nicht mit allen Schallpegelmessern verwendet werdenkönnen (siehe Ziffer 5.2).

Bolzensetzgerät mit integriertem Schalldämpfer 132 100 – –

Polizeipistole 1 Schuss 160 117 M1 –

Polizeipistole (Schiessübung) 20 Schuss 160 130 M2 Berechtigung

Sturmgewehr 90 1 Schuss 162 122 M2 Berechtigung

Sturmgewehr 57 1 Schuss 168 129 M2 Verpflichtung

Sturmgewehr 57 (Schiessübung) 40 Schuss 168 145 M2 Verpflichtung

Tabelle 23: Beurteilung von Impulsereignissen.

Schallquelle, Schallereignis Messwerte Konsequenzen

Lpeak LE Technische GehörkontrollendB(C) dB(A) Massnahmen im Audiomobil

Die Ermittlung des Schallexpositionspegels LE

erfolgt entweder durch direkte Messung –auch mehrerer Ereignisse hintereinander –oder durch die Messung eines einzelnenEreignisses LE,1 und die rechnerische Berück-sichtigung der Anzahl gleicher Ereignisse mitFormel 11 (siehe Ziffer 2.8.2).

Mehrere Ereignisse in einer durchgehendenLE-Messung zu summieren, ist aber nur beirelativ tiefem Grundgeräusch zulässig. Wennder während der Messung angezeigte LE

zwischen den Ereignissen weiter ansteigt,deutet dies auf einen unzulässigen Einflussdes Grundgeräusches hin. Nötigenfalls ist das Messgerät zwischen den Ereignissen aufPause zu setzen.

6.2.3 Anwendung derBeurteilungskriterien

In Tabelle 23 sind beispielhaft Impulsereig-nisse mit den entsprechenden Messwertenund Konsequenzen aufgelistet.

55

6.3 Beurteilung von ArbeitsplätzenFür die Risikobeurteilung bezüglich Lärm-schwerhörigkeit bestehen mehrere Möglich-keiten. Die Suva stellt den Betrieben verschiedene Hilfsmittel zur Verfügung undbietet Unterstützung und Beratung an:1. Beurteilung aufgrund der allgemeinen

Lärmtabellen (ALT) der Suva2. Messung durch den Betrieb mit eigenem

Schallpegelmesser oder mit einem Leih-gerät der Suva

3. Messung durch die Suva, Bereich Physik

Die erste Variante eignet sich vor allem fürkleinere und mittlere Betriebe, für die eineallgemeine Lärmtabelle der Suva besteht. Invielen Fällen kann aufgrund der ALT eineabschliessende Risikobeurteilung bezüglichGehörgefährdung durch Lärm am Arbeitsplatzvorgenommen werden.

Für grössere Betriebe oder für Betriebe mitspeziellen Arbeitsplätzen und Tätigkeiten sinddie Varianten 2 und 3 besser geeignet.

Wenden Sie sich an den Bereich Physik (Tele-fon: 041 419 58 55, Mail: [email protected]),wenn Sie einen Schallpegelmesser ausleihenmöchten oder Messungen durch die Suvawünschen.

6.3.1 Risikobeurteilung mit allgemeinenLärmtabellen

Es hat sich gezeigt, dass in vielen Branchenbei gewissen Tätigkeiten typische Lärmex-positionspegel auftreten. Deshalb ist es mög-lich, die Daten aus vielen Einzelmessungen in Form von branchenspezifischen, allgemei-nen Lärmtabellen (ALT) zusammenzufassen.In diesen ALT sind die Lärmexpositionspegelfür die typischen Tätigkeiten und Arbeitsplätzeeiner Branche zusammengefasst und bezüg-lich der zu treffenden Massnahmen beurteilt.Mit Hilfe solcher ALT können Betriebe dieLärmverhältnisse an den Arbeitsplätzen selberbeurteilen, das Risiko von Gehörschäden fürdie Mitarbeitenden beurteilen und entspre-chende Massnahmen treffen. Wie unter Ziffer

6.1.2 gezeigt, ist es auch möglich, anhand der äquivalenten Dauerschallpegel Leq (sieheZiffer 6.5.2) und eigener Erhebungen derjeweiligen Expositionszeiten Lärmexpositions-pegel LEX für spezielle Tätigkeiten oder Situationen zu berechnen.

Das Gesamtverzeichnis der allgemeinenLärmtabellen finden Sie unterwww.suva.ch/waswo/86005.Die ALT können im Internet unterwww.suva.ch/waswo eingesehen, ausge-druckt und bestellt werden.

Wenn bei der Lärmbeurteilung anhand einerALT Fragen auftauchen oder wenn die indivi-duellen Verhältnisse im Betrieb in der ALTungenügend berücksichtigt sind, können dieLärmfachleute des Bereichs Physik der Suvabeigezogen werden.

6.3.2 Messungen durch den BetriebDank grosser Fortschritte in der Schallmess-technik ist es heute verhältnismässig einfach,Schallpegel zu messen. Die Hürde für Messun-gen durch den Betrieb ist nicht zuletzt auchdank der einfachen Bedienung moderner Ge-räte deutlich gesunken. So kann es für mittlereund grosse Unternehmen interessant sein,selber Lärmmessungen durchzuführen, umdie individuellen Bedingungen vor Ort zu er-fassen oder die Wirksamkeit getroffener Lärm-schutzmassnahmen direkt nachzuprüfen.

Die Suva bietet den Betrieben dafür ihreUnterstützung an: Für gelegentliche Messun-gen und eine Standortbestimmung könnenbei der Suva einfache integrierende Schall-pegelmesser ausgeliehen werden. Fernerführt die Suva eine Reihe von Fachkursen zuden Themen Lärmbekämpfung und Lärm-messungen durch. Beachten Sie unsere aktu-ellen Kursausschreibungen im Internet unterwww.suva.ch/kurse.

Detaillierte Angaben zur Schallmesstechnikund zum Vorgehen bei Lärmmessungen sieheZiffer 5.

56

6.3.3 Messungen durch die Suva ineinzelnen Betrieben

Die Suva führt Messungen in einzelnen Be-trieben durch, wenn sich daraus neueErkenntnisse für weitere Betriebe der Branchegewinnen lassen, zur Ergänzung der Daten inder Lärmquellen-Datenbank der Suva, zurAbklärung der Lärmbelastung an spezifischenArbeitsplätzen oder wenn besondere Be-dingungen im Betrieb spezielle Messverfahrenerfordern (Messung von Impulsereignissenwie Schüsse, Knalle; Langzeitmessungen;Ultraschall). Solche Betriebsbesuche werdenaber vor allem auch dazu genutzt, die Um-setzung der Lärmschutzmassnahmen imBetrieb zu überprüfen (Sicherheitssystem).

Jährlich führen die Fachleute des BereichsPhysik der Suva in 300 bis 500 BetriebenLärmmessungen durch. Nach den Messun-gen erhält der Betrieb ein detailliertes Schall-messprotokoll, worin sämtliche Messdatenwiedergegeben sind und festgestellt wird,welche Massnahmen für die verschiedenenTätigkeiten und Arbeitsplätze im Betrieb zutreffen sind. Die erhobenen Daten über dieSchallpegel an verschiedenen Maschinen undArbeitsplätzen werden ausserdem in derLärmquellen-Datenbank der Suva abgelegt.Anhand dieser Daten werden die ALT jährlichüberprüft und wo nötig aktualisiert. Somitfliessen die Daten aus den Messungen in Ein-zelbetrieben wieder in die ALT ein. Dadurch ist gewährleistet, dass Veränderungen vonProduktionsverfahren oder technischeEntwicklungen bei Maschinen und damit ein-hergehende Änderungen der Lärmbelastungin den ALT berücksichtigt werden.

6.4 Schallmessprotokoll zu Messungen in einem Betrieb

Das Schallmessprotokoll enthält sämtlicheMessdaten, eine Risikobeurteilung der Gehör-gefährdung durch Lärm bei den verschiede-nen Tätigkeiten sowie Angaben, welcheMassnahmen zu treffen sind. Auch werdenwichtige Daten festgehalten für eine spätereUntersuchung des lärmexponierten Personalsim Audiomobil der Suva. Die Tabelle (Bild 63)mit den Messergebnissen besteht aus einerzusammenfassenden tätigkeitsbezogenenBeurteilung und aus den detaillierten, vorOrt erhobenen Messresultaten.

Neben einer Beschreibung des Messortes(Abteilung, Maschine, Tätigkeit) wird von jederMessung der Wertebereich der Schallpegel(Lmin-Lmax) und der äquivalente Dauerschall-pegel (Leq) aufgeführt. Falls die exponiertenPersonen nicht dauernd diesem Lärm aus-gesetzt sind, wird die zeitliche Exposition(Exp.) erfragt und in Prozenten angegeben.Aus diesen Angaben wird der Lärmexposi-tionspegel LEX berechnet.

Bei der tätigkeitsbezogenen Beurteilung wer-den entweder Grundlärmpegel (GP) einesRaumes oder einer Abteilung oder Lärm-expositionspegel für verschiedene Tätigkeitenangegeben. Unter dem Grundlärmpegel wird der allgemeine Lärmpegel eines Raumesoder eines Arbeitsbereichs verstanden, derausserhalb des Nahbereichs einzelnerMaschinen herrscht (technisch gesprochen:ausserhalb des direkten Schallfelds vonMaschinen, also im diffusen Schallfeld). DieseAngabe kann verwendet werden, um dieLärmbelastung von Personen zu ermitteln, diesich nur zeitweise im Risikobereich aufhalten(Wartungs- und Kontrollpersonal, Vorarbeiter,Meister, Transportdienst) und dabei nichtdirekt spezifischen Lärmquellen ausgesetztsind.

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Tätigkeitsbezogene Beurteilung

Tätigkeit, Abteilung Nr. GP Leq LEX M Aud Code Suva

(Anzahl Personen) dB(A) dB(A) LQC BC

Druckerei

Formulardrucker (10) 5.1 89 2 A 4918.09 27201120

Personal Weiterverarbeitung (12) 5.2 85 2 (A) 4918.09 99990023

Blockfabrikation 5.3 81 4740.19

Personal Liniermaschinen (7) 5.4 87 2 (A) 4741.09 99990023

Personal Blockmaschinen (3) 5.5 85 2 (A) 4742.09 99990023

Unterhalt

Mechaniker (1) 5.6 83 1 – 9034.68 25401015

Elektriker (1) 5.7 80 – – 9034.08 23210027

Messungen

Ort, Abteilung, Maschinen, Tätigkeit Bemerkungen Lmin-Lmax Leq Exp. LEX

dB(A) dB(A) % dB(A)

Druckerei EG

Formulardruckmaschine 334

Processing 87-90 88 25

Druckwerke 86-91 89 75 89

Formulardruckmaschine 333

Kontrollpult 88-89 89 90

Druckwerke 85-92 87 20 89

Weiterverarbeitung

Maschine 422 HPF

Auslage 83-88 85 90

Grundpegel im Raum GP 80-83 81 10 85

Blockfabrikation

Liniermaschine 328 Bravo 84-92 87 100 87

Blockmaschine 520 Bufalo

Einlegen 78-94 86 75

Auslage 78-89 81 25 85

Unterhalt

Mechaniker

Grundpegel Produktion 85 50

Mechanikerarbeiten 80 50 83

Bild 63: Individuelle Lärmtabelle (ILT).

Die angegebenen Lärmexpositionspegel LEX

stellen die wichtigsten Resultate der Lärm-messung dar. Aus diesen Werten wird direktabgeleitet, welche Massnamen für den je-weiligen Arbeitsplatz bzw. die Mitarbeitendengetroffen werden müssen (Spalte M). DieSpalte Aud gibt Auskunft, ob Mitarbeitende,die die beschriebene Tätigkeit ausführen, zurGehöruntersuchung im Audiomobil der Suvaberechtigt oder verpflichtet sind.

Bei den Angaben in den zwei letzten Spaltenhandelt es sich um eine Codierung derArbeitsplätze und des Berufes für Suva-inter-nen Gebrauch.

58

6.5 Allgemeine Lärmtabelle (ALT)Im Vergleich zu einem Schallmessprotokollbeschränken sich die ALT auf die Wiedergabeder tätigkeitsbezogenen Lärmbeurteilung undverzichten auf detaillierte Angaben zum Bei-trag einzelner Schallquellen zur Schallbelas-tung einer Tätigkeit. Auch die ALT sind zwei-teilig aufgebaut, wobei im ersten Teil Lärm-expositionspegel LEX für verschiedene Tätig-keiten und im zweiten Teil äquivalente Dauer-schallpegel Leq für die branchentypischenArbeitsplätze und Maschinen aufgelistet sind.

6.5.1 Tätigkeitsbezogene Lärm-expositionspegel

Neben der Beschreibung des Arbeitsplatzesin Deutsch, Französisch und Italienischwerden Angaben über die Lärmexpositions-pegel LEX am betreffenden Arbeitsplatz undüber notwendige Massnahmen M gemacht(siehe Ziffer 4.7.3). In der Spalte Aud wirdfestgehalten, ob Personen, die diese Tätigkeitüberwiegend oder ausschliesslich ausüben,zur Gehöruntersuchung im Audiomobilberechtigt bzw. verpflichtet sind (Tabelle 24).Die Spalten LQC und BC dienen Suva-inter-nen Zwecken (Bild 64).

Die angegebenen Lärmexpositionspegel LEX

stützen sich auf die Messresultate der Suvaaus einer Vielzahl von Betrieben und fassendie typischen Lärmbelastungen und ent-sprechende Expositionszeiten in einem Jah-resexpositionspegel LEX zusammen. Die Wertewerden zur besseren Übersichtlichkeit in vorgegebenen Klassen gerundet (<80, 80, 83,86 dB(A); ab 90 dB(A) weiter in Schritten zu 5 dB(A)). Selbstverständlich gibt es immereinzelne Betriebe, in denen die effektive Lärm-belastung für eine Tätigkeit erheblich von den Werten der allgemeinen Lärmtabelleabweicht. Ein kritischer Vergleich mehrererLärmpegel mit der Situation im eigenenBetrieb ist deshalb auf jeden Fall sinnvoll.

Berufliche Tätigkeit LEX M Aud LQC BC

Zuschneiderei 1801

Zuschneider 90 2 A 1352.5 99990022

Schmiede 1809

Schmied 95 2 A 1814.9 25305004

Abkanterei 1353

Abkanter 86 2 (A) 1087.8 25304025

Stanzerei 1083

Einrichter 86 2 (A) 1085.3 25209033

Stanzer 90 2 A 1085.1 25209003

Mechanische Bearbeitung 2008

Maschinenmechaniker 80 - - 2535.9 25403028

Schlosserei 1215

Schlosser 95 2 A 1431.9 25308047

Schweisserei 1220

Punktschweisser 83 1 - 1111.9 25301045

Schweisser, ohne Handwerkzeuge 86 2 (A) 1105.2 25301015

Schweisser, mit Handwerkzeugen 95 2 A 1106.9 25301015

Spenglerei 1225

Spengler 86 2 (A) 1251.9 23206002

Apparatebau 1349

Schweisser 90 2 A 1360.9 25301015

Schlosser 95 2 A 1351.9 25303009

Bild 64: Ausschnitt aus der allgemeinen Lärmtabelle 86238 für den Metall-,Stahl- und Grossapparatebau; tätigkeitsbezogene Lärmexpositionspegel LEX.

59

6.5.2 Äquivalente Dauerschallpegel Leq

Im zweiten Teil der allgemeinen Lärmtabellen(Bild 65) sind äquivalente Dauerschallpegel Leq für verschiedene Lärmquellen und typi-sche Arbeitsbereiche aufgelistet, wobei essich entweder um Grundpegel im Raum (GP)ausserhalb des direkten Schallfelds vonMaschinen handelt (siehe Ziffer 6.4) oder umArbeitsplatzpegel (AP) im Bereich von Maschi-nen und anderen Lärmquellen. Auch hier sind wieder die Spalten LQC und BC vorhan-den, die Suva-internen Zwecken dienen.

Äquivalente Dauerschallpegel Leq könnenverwendet werden, um Risikobeurteilungenfür Tätigkeiten durchzuführen, für die imersten Teil der allgemeinen Lärmtabelle keinLärmexpositionspegel LEX aufgeführt ist beziehungsweise um solche Werte mit derkonkreten Situation im eigenen Betrieb zuvergleichen. Unter Ziffer 6.1 wird dargelegt,wie solche Berechnungen durchzuführen sind.

A Pflicht zur Gehöruntersuchung

(A) Berechtigung zur Gehöruntersuchung

– kein Anrecht auf GehöruntersuchungTabelle 24: Bedeutung der Abkürzungen in der Spalte Aud.

Bild 65: Ausschnitt aus der allgemeine Lärmtabelle 86238 für den Metall-, Stahl- und Grossapparatebau; äquivalente Dauerschallpegel Leq für verschiedene Maschinen, Tätigkeiten und Arbeitsbereiche.

Leider wird immer noch allzu häufig viel Geldin Lärmbekämpfungsmassnahmen investiert,die keine oder nur eine bescheidene Wirkunghaben. Darum sollte der Lärm nicht planlos,sondern zielgerichtet und systematisch be-kämpft werden. Dabei können wie bei andernPlanungsarbeiten die bewährten Problem-lösungsverfahren angewendet werden. Eine zusätzliche Hilfe stellt die Suva-Check-liste «Lärm am Arbeitsplatz» dar (Bestell-Nr.67009.d).

60

7 Technische Lärmschutzmassnahmen

7.1 Rechtliche GrundlagenUnter Ziffer 4.2 werden die rechtlichen Grund-lagen der technischen Lärmbekämpfungausführlich erklärt. Dabei spielt insbesondereArtikel 34 VUV (Lärm und Vibrationen) einewichtige Rolle. Mit der EKAS-Richtlinie Nr. 6508 über den Beizug von Arbeitsärztenund anderen Spezialisten der Arbeitssicher-heit wurde ein Instrument geschaffen, das dieUmsetzung der Forderungen der VUV wir-kungsvoll ermöglicht. Den Bemühungen zurFörderung der Arbeitssicherheit soll verstärktNachachtung verschafft und der Stellenwertder Lärmbekämpfung erhöht werden. Die Verhältnismässigkeit von Massnahmen im Sinne des UVG (Artikel 82 Absatz 1) mussdabei gewahrt bleiben.

7.2 Grundsätze der Lärmbekämpfung

An Arbeitsplätzen wird der Lärm vorwiegenddurch Maschinen und Anlagen verursacht. Alswirkungsvollstes Mittel zur Lärmminderungstehen deshalb technische Massnahmen ander Quelle im Vordergrund. Allerdings musssorgfältig geprüft werden, welche Möglich-keiten bestehen, um den Lärm zu reduzieren,ohne beispielsweise die Leistungsfähigkeit der Maschine zu verringern oder zusätzlicheGefahren zu schaffen.

Es ist allgemein üblich und zu empfehlen,dass die Betriebe zur Lösung von ProblemenFachleute beiziehen. Obwohl einfache Lärmbekämpfungsmassnahmen auch voninteressierten Berufsleuten realisiert werdenkönnen, setzt die technische Lärmbekämp-fung in der Regel gründliches Fachwissen und Erfahrung voraus. Zu den planerischenMassnahmen zählt auch der Beizug vonFachleuten. Ein Verzeichnis der Firmen, diesich mit der Lärmbekämpfung und mit Fragen der Bau- und Raumakustik sowie derSchwingungsdämmung befassen, ist bei derSuva erhältlich (Bestell-Nr. 86023.d).

Bild 66: Die drei grundlegenden Möglichkeiten derLärmbekämpfung.

61

7.3 Die Strukturierung der Lärm-bekämpfungsmassnahmen

Grundsätzlich gibt es drei Möglichkeiten, derGefährdung durch Lärm zu begegnen: Man kann das gefährliche Objekt beseitigen,die Gefahrenquelle abschirmen oder diegefährdeten Personen schützen, wie Bild 66zeigt.

Muss ein komplexes Lärmproblem gelöstwerden, empfiehlt es sich, die möglichen undrealisierbaren Lärmbekämpfungsmassnahmenauf dem Schallausbreitungsweg zu analysie-ren. Nur so lassen sich optimale Lösungenfinden. Im obenstehenden Schema (Bild 67)sind die verschiedenen Bereiche der Lärm-bekämpfung und die möglichen Massnahmenzusammengestellt.

Die Prioritäten 1 bis 3 in Bild 67 werden unterZiffer 7.4 bis 7.6 mit Beispielen erklärt. ImRahmen dieser Publikation wird das ThemaLärmbekämpfung nur zusammenfassend dar-gestellt. Detaillierte Informationen findeninteressierte Leserinnen und Leser in der Bro-schüre «Lärmbekämpfung in der Industrie –eine Übersicht für den Praktiker» (Bestell-Nr.66076.d).

7.4 Lärmquelle: 1. PrioritätDie Schallschutzmassnahmen in dieserGruppe werden den primären Massnahmenzugeordnet, weil der Lärm an der Entste-hungsstelle reduziert wird. Diese Abgrenzungzeigt deutlich die Bedeutung, die diesenMassnahmen zukommt.

7.4.1 Reduktion der SchallentstehungDie Schallentstehung kann durch lärmarmeMaschinen und lärmarme Verfahren verringertwerden.

Einkäufer, Verkäufer, Planungsingenieure,Konstrukteure, Produktionsleiter undBetriebsinhaber sind aufgrund der rechtlichenGrundlagen (siehe Ziffer 4) zur Lärmbekämp-fung verpflichtet. Die Lärmbekämpfung er-fordert also auch Koordination zwischen ver-schiedenen Beteiligten.

Bild 67: Systematik der Lärmbekämpfungsmassnahmen.

1. Priorität

2. Priorität

3. Priorität

Reduktion der Schallübertragung

Reduktion der Schallausbreitung

Reduktion der Schallbelastung

Lärmquelle

Arbeitsraum

Mensch

Reduktion der Schallentstehung

Reduktion der Schallabstrahlung Räumliche Unterteilung

Bau- und raumakustischeMassnahmen

Arbeitsorganisation

Persönlicher Gehörschutz

Lärmbekämpfungsmassnahmen

62

Beim Kauf neuer Maschinen und Anlagen istman gut beraten, dem Thema Lärm beson-dere Aufmerksamkeit zu schenken. Manchmalsind zwar leisere Maschinen etwas teurer.Nachbesserungen an lauten Maschinen zurReduktion des Lärms sind technisch oft garnicht möglich oder sie kosten viel Geld. Es lohnt sich auch, die Mehrkosten von lärm-armen Maschinen mit allfälligen baulichenZusatzinvestitionen für laute Maschinen zuvergleichen.

Weitere Stichworte für Möglichkeiten zurReduktion der Schallentstehung:� Schwingungstechnisches Optimieren von

Konstruktionen, zum Beispiel von Lagern,Getrieben, Rahmen, Werkzeugen

� Vermeiden extremer Belastungen, wie siezum Beispiel bei starken Schlägen, grossenBeschleunigungen und Verzögerungen ent-stehen oder durch Strömungswiderständebei hohen Geschwindigkeiten verursachtwerden (Optimieren des Kraft-Zeit-Verlaufs)

� Richtiges Dimensionieren (z. B. Versteifen)und Fertigen (z. B. Auswuchten, Glätten derOberflächen)

� Wahl geeigneter Werkstoffe� Kleine Strömungsgeschwindigkeiten� Ersatz lärmintensiver durch lärmarme Ver-

fahren (z. B. Einsatz von lärmarmen Sicher-heitsblaspistolen)

� Regelmässige Wartung (z. B. zustands-abhängige statt periodische Wartung)

7.4.2 Reduktion der SchallübertragungDie Reduktion der Schallübertragung hat zumZiel, den erzeugten Körperschall nicht aufeine Struktur zu übertragen, die ihrerseits die-sen Körperschall auf abstrahlfähige Flächenweiterleitet.

Allgemeine Beeinflussungsmöglichkeiten sind:� Dämmen des Körperschalls, zum Beispiel

durch Versteifen, Anbringen von Sandwich-blechen

� Elastische Lagerung (Körperschall- undSchwingungsdämmung, Bild 68)

� Abkoppeln schallabstrahlender Elementevom Erreger, zum Beispiel durch Anbringen elastischer Rohranschlüsse(Kompensatoren, Bild 69)

� Wahl von Materialien mit einer hoheninneren Dämpfung (z. B. Verbundwerk-stoffe)

� Schalldämpfer für (aus)strömende Gase

7.4.3 Reduktion der SchallabstrahlungIst die Übertragung von Körperschallanteilenauf abstrahlfähige Flächen nicht zu vermei-den, muss das Abstrahlverhalten der betroffe-nen Flächen beeinflusst werden.

Einflussmöglichkeiten zur Reduktion derSchallabstrahlung sind:� Verkleinern des Abstrahlgrades, zum

Beispiel durch Versteifen oder Beschichtenvon Oberflächen oder gelochte Flächen(akustischer Kurzschluss)

� In die Maschinen integrierte Teilkapselun-gen (Bild 70)

Bild 68: Gummielement für die Lagerung einesVentilators.

63

7.4.4 KapselungenKapselungen werden aus akustischer Sichtden Sekundärmassnahmen zugeordnet.Bereits vorhandene, von Maschinen abge-strahlte Schallanteile werden an ihrer Aus-breitung gehindert. Bei vielen lauten Maschi-nen und Anlagen lässt sich der Lärm nur mitHilfe einer Kapselung wirkungsvoll reduzieren(z. B. Stanzautomaten, Mühlen für Kunststoff-abfälle, Blockheizkraftwerke usw.), wie Bild 71bis 74 zeigen.

In der Broschüre «Lärmbekämpfung durchKapselungen» (Bestell-Nr. 66026.d) sinddetaillierte Informationen für die Planung undden Bau von Kapselungen zusammengestellt.

Es gibt natürlich auch Fälle, wo die zu kap-selnde Anlage viel zu gross ist (z. B. Druck-maschinen, Walzstrassen, Papiermaschinenusw.). In solchen Fällen baut man für dasBedienungspersonal eine Kabine als Kapse-lung (Bild 75).

Bild 69: Kunststoff-Kompensator bei der Abluftleitungeiner Prozessanlage.

Bild 70: Teilkapselung an einer Tubendruckmaschine (200 Tuben/min);in 1 m Abstand wird noch ein Schallpegel von 77 dB(A) gemessen.

Bild 71: Kapselung einer Mühle für Kunststoffabfälle.Erzielte Pegelsenkung: zirka 12 dB(A).

7.4.5 Transport und MaterialumschlagDie Lärmbekämpfungsmassnahmen imBereich des Transports und des Materialum-schlags lassen sich nicht in die Systematiknach Ziffer 7.4.1 bis 7.4.3 einordnen. DieMassnahmen zur Pegelsenkung beruhen jenachdem auf der Reduktion der Schallent-stehung (z. B. Verringerung der Fallhöhe) oder der Reduktion der Schallabstrahlung(z. B. Einsatz von Lochblechen).

Durch den innerbetrieblichen Transport wer-den normalerweise keine Schallpegel erzeugt,die die Grenze für den gehörgefährdendenLärm überschreiten. Solche Lärmanteilekönnen aber ausgesprochen störend sein,dies vor allem dann, wenn der Fabrikations-lärm, zum Beispiel in einer Montageabteilung,relativ klein ist. Aus diesem Grunde wird der Transportlärm mit Erfolg durch den Ein-satz moderner Geräte reduziert.

64

Bild 72: Kapselung eines Dosenschweissautomaten. Durch die Kapselungwird der Schallpegel auf der Aussenseite auf 82 dB(A) reduziert.

Bild 73: Gekapselter Falzapparat (Hintergrund) undAuslage einer Zeitungsdruckmaschine. Der Schall-pegel wird von 98 auf 84 dB(A) gesenkt.

Bild 74: Gekapselte Flachschleifmaschine zur Her-stellung von Bodenbelägen.

Bild 75: Leitwarte einer Papiermaschine. Der Grund-pegel beträgt 65 dB(A), während aussen Schallpegelvon rund 90 dB(A) auftreten.

65

Für einen lärmarmen Materialumschlagmüssen zwei Grundsätze beachtet werden:

1. Fallhöhen bei Materialübergabestellen minimieren:� Bei Automaten höhenverstellbare Behälter

Rutschen einsetzen.� Bei Abfüllanlagen für Kleinteile allenfalls

mehrstufige Fallstrecken planen.

2. Aufschlagflächen dämpfen:� Direktes Aufschlagen von Transportteilen

auf Blech verhindern durch den Einbaueiner Gummiauflage (allenfalls als Ver-schleissgummischicht).

� Körperschall-Fortleitung verringern durchErhöhen der Materialdämpfung (z. B. Rampenbleche, Verbundblech).

� Abstrahlung vermindern durch den Einsatzvon Lochblechen.

7.5 Arbeitsraum: 2. Priorität

7.5.1 Räumliche UnterteilungBei der Planung von Fabrikationsräumen istes wichtig, dass der Gedanke der räumlichenUnterteilung umgesetzt wird:� Begrenzen der Schallausbreitung, zum

Beispiel durch Unterteilen der Räume oderAufstellen von Trennwänden (Bild 76, 77)

� Räumliche Konzentration der Lärmquellen

Über das Transportband (Bild 76) werden dieKunststoffabfälle der Kunststoffmühle imUntergeschoss (Bild 77) zugeführt. Im Bereichder Mühle beträgt der Schallpegel zirka 100 dB(A), beim Transportband zirka 80 dB(A).

7.5.2 Bau- und raumakustische Mass-nahmen

Bei den bauakustischen Massnahmen geht es im Industriebau primär um die Luftschall-dämmung von Decken, Wänden, Türen undFenstern. Die bauakustische Qualität dieserBauelemente muss der Pegeldifferenz zwischenlauten Räumen und Anforderung im ruhigenRaum (siehe Ziffer 4.8) Rechnung tragen.

Bild 76: Transportband einer Kunststoffmühle.

Bild 77: Kunststoffmühle in separatem Raum.

Mit dem Begriff raumakustische Massnah-men sind alle Mittel gemeint, mit deren Hilfe einerseits die Halligkeit eines Raumes undandrerseits die direkte Ausbreitung des Lärmsinnerhalb des gleichen Raumes vermindertoder beeinflusst wird.

Die Lärmbelastung am Arbeitsplatz ist dieSumme aus dem Direktschall (Lärm vonArbeitsplatz/Maschine), den Schallreflexionenund den Schallanteilen aller anderen im Raumbefindlichen Schallquellen.

Raumakustische Massnahmen (z. B. absor-bierende Decken) reduzieren die Reflexions-anteile. Mit einer optimalen Raumakustikkann der Grundlärmpegel im Raum deutlichgesenkt werden. Ohne räumliche Begren-zungsflächen (z. B. im Freien) verringert sichder Schallpegel bei einer Verdoppelung desAbstands zur Schallquelle um 6 dB. In einemhalligen Raum beträgt dieser Wert 1 bis 2 dBund in einem akustisch optimierten Raummindestens 4 dB. Man verwendet zur Bestim-mung dieses Werts die Schallausbreitungs-kurve SAK und bestimmt DL2 in dB. Das Ver-fahren ist international genormt (EN ISO11690-3) und gibt an, wie gross die Abnahmedes Schallpegels bei Verdoppelung desAbstands gegenüber einer punktförmigenSchallquelle ist.

CNC Nr. 3

Im Nahfeld von Lärmquellen bewirkt eineAkustikdecke nur eine kleine Schallpegel-reduktion. Je weiter weg man sich aber vonLärmquellen aufhält, desto grösser wird dieSchallpegelsenkung. Mit Hilfe eines leistungs-fähigen EDV-Programms kann die Schall-ausbreitung in Arbeitsräumen berechnet wer-den. Dabei werden die Schallleistungspegelder einzelnen Maschinen und die absorbieren-den Eigenschaften der Raumbegrenzungs-flächen berücksichtigt (z. B. Akustikdecke).Das Ergebnis einer solchen Berechnung zeigtdas Beispiel in Bild 78.

Interpretation von Bild 78� Ohne Akustikdecke liegen die Schallpegel

im ganzen Raum zwischen 92 und 97 dB(A).Sogar im rechten Raumteil ohne Eigenlärmwerden Pegel von über 90 dB(A) erreicht.

� Mit Akustikdecke liegen die Schallpegel imBereich der Lärmquellen immer noch zwischen 90 und 95 dB(A). Im rechtenRaumteil aber liegen die Pegel nur noch bei80 bis 85 dB(A), das heisst um bis zu 11 dB(A) tiefer.

66

Bild 78: Vergleich der Verteilung der Schallpegel in einem Fabrikationsraumohne Akustikdecke (oben, DL2 = 2,1 dB) und mit einer Akustikdecke (unten,DL2 = 4,3 dB).

Bild 79: Typischer Fabrikationsraum: Stahlbau mitProfilblech, ohne wirksame Akustikdecke. DieserRaum wirkt sehr hallig, und der Maschinenlärm störtstark im ganzen Raum.

� 76 dB

� 78 dB

� 80 dB

� 82 dB

� 84 dB

� 86 dB

� 88 dB

� 90 dB

� 92 dB

� 94 dB

� 96 dB

� 98 dB

CNC Nr. 1

92

93

93

94

95

95

96

96

97

Stanzautomat 1

Abkantpresse

Stanzm.

Stanzm.

Stanzm.

Stanzm.

Stanzautomat 2

Sta

hl-K

reis

säge

Sch

lags

cher

e

CN

CN

r. 2

CNC Nr. 3

� 76 dB

� 78 dB

� 80 dB

� 82 dB

� 84 dB

� 86 dB

� 88 dB

� 90 dB

� 92 dB

� 94 dB

� 96 dB

� 98 dB

CNC Nr. 1

81

84

86

88

90

9294

Stanzautomat 1

Abkantpresse

Stanzm.

Stanzm.

Stanzm.

Stanzm.

Stanzautomat 2

Sta

hl-K

reis

säge

Sch

lags

cher

e

CN

CN

r. 2

92

92

67

Raumakustische Massnahmen beeinflussendie Qualität des Arbeitsplatzes erheblich.Noch heute werden Produktionsräume ohneraumakustisch wirksame Bauelemente gebautund somit die raumakustischen Mindest-anforderungen gemäss Wegleitung zur Ver-ordnung 4 zum Arbeitsgesetz missachtet (Bild 79). Der Einbau von schallabsorbieren-den Wand- oder Deckenelementen entsprichtdem Stand der Technik (Bild 80 bis 82).

Ausführliche Informationen zum Thema «Industrielle Raumakustik» finden Sie in derSuva-Publikation 66008.d.

Bild 80: Akustikdecke in einer Aluminium-Schweisserei.

Bild 82: Akustikdecke in einem Textilbetrieb.

Bild 81: Akustikdecke in einer Flaschenabfüllerei.Hier werden Mineralfaserdämmplatten als soge-nannte «Baffeln» eingesetzt.

7.6 Reduktion der Schallbelastung:3. Priorität

7.6.1 ArbeitsorganisationDie Lärmbelastung der Betroffenen lässt sichmit folgenden organisatorischen Massnahmenreduzieren:� Lärmarbeit zeitlich beschränken.� Arbeitsplatz turnusgemäss wechseln

(«Job rotation»).� Lärmige Arbeiten ausserhalb der Blockzeit

ausführen, um die Zahl der lärmexponiertenPersonen zu reduzieren.

7.6.2 Persönliche SchutzausrüstungLässt sich der Lärm durch technische undorganisatorische Massnahmen nicht unter die Grenze für gehörgefährdenden Lärm senken, bleibt zum Schluss nur noch derSchutz des Menschen. Der Einsatz von persönlichen Gehörschutzmitteln und diedamit verbundenen Probleme werden unterZiffer 8 erläutert.

Es ist auch wichtig zu wissen, dass selbstmodernste Hörgeräte die Auswirkungen einesGehörschadens nicht wettmachen können.Zwar wurde die Technik von Hörgeräten in den letzten Jahren enorm verbessert. DieLeistungen, die ein gesundes Gehör unterschwierigen Bedingungen erbringt – beispiels-weise bei einer Unterhaltung mit Hintergrund-geräuschen in einem Restaurant oder wäh-rend einer angeregten Diskussion – könnenaber auch durch moderne Hörgeräte nichtgleichwertig erbracht werden.

8.3 Den optimalen Gehörschutzfinden

Um einen ausreichenden Schutz der lärm-exponierten Personen zu erreichen, sind beider Wahl von Gehörschutzmitteln die folgen-den Faktoren speziell zu berücksichtigen:

1. Tragkomfort2. Eignung für die Tätigkeit3. Dämmung, die der Schallbelastung ent-

spricht

Die ersten beiden Faktoren sind entscheidend,ob ein Gehörschutzmittel im Alltag getragenwird und seine Schutzwirkung überhaupt ent-falten kann!

68

8 Persönliche Gehörschutzmittel

8.1 Wenn technische Massnahmennicht genügen

Wenn es mit technischen Massnahmen nicht gelingt, die Lärmbelastung auf einunschädliches Mass zu reduzieren, so müs-sen die betroffenen Personen Gehörschutz-mittel tragen. Gehörschutzmittel stellen eineneffizienten Schutz vor Gehörschäden durchLärm dar. Sie sind sofort und einfach anwend-bar und sehr wirksam. Allerdings ist das Tragen von Gehörschutz-mitteln mit Unannehmlichkeiten verbunden.Deshalb sollen Gehörschutzmittel erst alsletzte Lärmschutzmassnahme eingesetztwerden.

8.2 Information und InstruktionDer Betrieb muss die betroffenen Arbeit-nehmenden informieren, dass ihr Gehör durchdie Lärmbelastung während der Arbeit ge-fährdet ist. Die Mitarbeitenden sind besondersüber die folgenden Punkte zu instruieren:� Wirkungen von gehörgefährdendem Lärm

und Entstehung von Gehörschäden; Aus-wirkungen eines Gehörschadens im Alltag(siehe Ziffer 3)

� getroffenen Massnahmen zur Reduktionder Lärmbelastung; Begründung, wieso dieTragpflicht für Gehörschutzmittel unum-gänglich ist

� Wo und bei welchen Tätigkeiten Gehör-schutzmittel zu tragen sind (Begehung,Kennzeichnung)

� Bedeutung des richtigen Tragens für dieSchalldämmung und die Schutzwirkung

� Einfluss der Tragdisziplin auf die Schutz-wirkung

� Anwendung, Reinigung bzw. Ersatz vonGehörschutzmitteln (praktische Instruktion)

� Bezugsmöglichkeiten, Verfügbarkeit derGehörschutzmittel

� Vor- und Nachteile der verschiedenen zurVerfügung gestellten Gehörschutzmittel;Eignung für spezifische Tätigkeiten

� Konsequenzen, wenn gegen die Vorschrif-ten bezüglich Tragpflicht verstossen wird

� Mitwirkung der Arbeitnehmenden bei derAuswahl der Gehörschutzmittel

Information und Instruktion sind schriftlich zu dokumentieren, und es ist anzugeben,wann welche Personen von wem über welcheThemen informiert und instruiert worden sind.

Eine unmittelbare und anschauliche Möglich-keit, die Auswirkungen eines Gehörschadensbewusst zu machen, bietet die CD «AudioDemo 3» der Suva. Sie enthält unter anderemHörbeispiele, die anhand verschiedener Hör-situationen zeigen, wie sich ein Gehörscha-den auf die Wahrnehmung von Sprache undMusik auswirkt (www.suva.ch/waswo/99051).

Ein gesundes Gehör kann durch nichtsersetzt werden.

69

So wird sich für einen Meister in einemProduktionsbetrieb, der sich mehrmals täglichwährend einiger Minuten im Lärm aufhält und die restliche Zeit im ruhigen Büro arbeitet,ein Kapselgehörschutz sehr gut eignen, weiler diesen rasch aufsetzen und wieder ablegenkann. Seine Mitarbeitenden, die dauerndeinen Gehörschutz tragen müssen, werdenGehörschutzpfropfen vorziehen, auch wennes etwas länger dauert, bis sie diese korrektim Gehörgang platziert haben. Für sie wäre esvor allem im Sommer unzumutbar, denganzen Tag Gehörschutzkapseln zu tragen.

Dieses Beispiel zeigt auch, dass es sehrwichtig ist, dass die Mitarbeitenden aus einerPalette verschiedener Produkte selber das-jenige Gehörschutzmittel auswählen können,das ihren persönlichen Anforderungen ambesten entspricht.

Welche Dämmwerte ein Gehörschutzmittelaufweisen sollte, um bei einem bestimmtenLärmexpositionspegel einen ausreichendenSchutz zu bieten, kann Tabelle 25 entnom-men werden.1) Eine übermässige Dämmung(Überprotektion) sollte vermieden werden, dasonst die Wahrnehmung von erwünschtemSchall wie Gesprächen, Telefonklingeln oderAlarmsignalen erschwert wird. Der SNR-Wertist in der Produktbeschreibung auf derVerpackung oder in der Gebrauchsanleitungjedes Gehörschutzmittels angegeben.

Bei Lärmexpositionen bis LEX 90 dB(A) sindGehörschutzmittel mit einem SNR-Wert von15 bis 20 dB ausreichend. Da Gehörschutz-mittel eine Mindestdämmung SNR von 15 dBaufweisen müssen, herrscht für diesen Lärm-pegel-Bereich also «freie Wahl» aus dembreiten Angebot an Gehörschutzmitteln.Gehörschutzmittel mit einem SNR-Wert über25 dB sind in diesem Fall nicht zu empfehlen,da sie zu einer unnötigen Abschottung vonder Umgebung (Überprotektion) führen.

Bei Lärmexpositionspegeln LEX, die wesentlichüber 100 dB(A) liegen, sind spezielle Ab-klärungen unter Beizug eines Spezialisten derArbeitssicherheit erforderlich. Ebenso beiBelastungen mit stark tieftonhaltigem Lärm[LCeq über 105 dB(C)], wie sie etwa beiElektro-Schmelzöfen, Grossdieselmotoren,Vibrationsförderanlagen oder Kompressorenauftreten können.

Bild 83: Gehörschutzkapseln können rasch aufge-setzt werden – ideal für kurze Lärmexpositionen.

1) Für eine genauere Beurteilung wird auf EN 458 ver-wiesen, in der verschiedene Auswahlkriterien detailliertbeschrieben sind.

bis 90 15–20 dB

90–95 20–25 dB

95–100 25–30 dB

100–105 30–35 dB

über 105 spezielle Abklärung

LEX in dB(A) Empfohlener SNR-Wert

Tabelle 25: Welche Dämmung (SNR-Wert) ist beiwelchem Lärmexpositionspegel LEX notwendig?

Lediglich 15% der beruflich lärmexponiertenPersonen sind Lärmexpositionspegeln von 93 dB(A) und mehr ausgesetzt und müssenstärker dämmende Gehörschutzmittel tragen.Gehörschutzmittel mit speziellen Dämm-eigenschaften benötigt jedoch nur ein Teildieser Personen, nämlich diejenigen, die siesehr hohen Schallpegeln oder tieffrequentemLärm ausgesetzt sind (Bild 85).

8.4 Anwendung im AlltagOb eine Person ausreichend vor gehörge-fährdendem Lärm geschützt ist, entscheidetletztlich die Anwendung im Alltag, genauergesagt das konsequente und richtige Tragendes Gehörschutzes.

Untersuchungen haben ergeben, dass diewirksame Dämmung von Gehörschutz-pfropfen in der Praxis um 5 bis 10 dB geringerist, wenn sie aufgrund von mangelhafterInstruktion zu wenig tief in den Gehörgangeingeführt wurden. Es ist entscheidend, dassGehörschutzmittel gemäss der Gebrauchs-anleitung des Herstellers verwendet werden.

70

Gemäss Schätzungen der Suva sind von denrund 200’000 beruflich lärmexponiertenPersonen in der Schweiz etwa 85% Lärm-expositionspegeln von 85 bis 92 dB(A) ausge-setzt (Bild 84). Für diese Personen bietenGehörschutzmittel mit SNR-Werten von 15 bis20 dB guten Schutz.

Bild 84: Schätzung der Anzahl Personen, diewährend ihrer Arbeit einem bestimmten Lärmpegelausgesetzt sind.

86 90 95 100 105

140

120

100

80

60

40

20

0

LEX [dB(A)]

Anz

ahl l

ärm

exp

onie

rte

Per

sone

n in

100

0

Bild 85: Nur ein kleiner Teil der lärmexponiertenPersonen benötigt einen Gehörschutz mit spezifi-schen Dämmeigenschaften.

freie Wahlstarke DämmungspezielleAnforderungen

85% 12%

3%

Gehörschutz Zeit mit Gehörschutz

SNR Wirksame Dämmung 100% 99% 95% 90% 75% 50% 25%

Tabelle 26: Abnahme der Schutzwirkung, wenn Gehörschutzmittel nur während eines Teils der Lärmexpositiongetragen werden [LEX = 94 dB(A)].

30 dB 25 dB 69 75 81 84 88 91 93

20 dB 15 dB 79 80 83 85 88 91 93

15 dB 10 dB 84 84 86 87 89 91 93

71

Wird ein Gehörschutzmittel nur während einesTeils der Lärmexposition getragen, so nimmtdie tatsächliche Schutzwirkung drastisch ab – die Gehörbelastung steigt rasch aufgehörgefährdende Pegel an. Tabelle 26 zeigtdie Auswirkungen, wenn bei einem Lärm-expositionspegel LEX von 94 dB(A) Gehör-schutzmittel mit verschiedenen SNR-Wertennur zeitweise getragen werden.1)

Ein stark dämmendes Gehörschutzmittel miteinem SNR-Wert von 30 dB muss während90% der Lärmexposition getragen werden,um einen ausreichenden Schutz zu gewähr-leisten. Ein schwach dämmendes Gehör-schutzmittel mit einem SNR-Wert von 15 dBmuss während 99% der Expositionszeitgetragen werden, damit die verbleibendeGehörbelastung den Grenzwert nicht über-schreitet. Da diese Forderung schwierig zuerfüllen ist, wird in Tabelle 25 für einen Lärm-expositionspegel LEX von 94 dB(A) ein Ge-hörschutzmittel mit einem SNR von 20 dBempfohlen. Damit ist auch unter ungünstigenBedingungen ein ausreichender Schutzgewährleistet.

Anhand dieser Beispiele wird deutlich, wiewichtig es ist, den Gehörschutz im Lärmrichtig und immer zu tragen.

8.5 Signalwahrnehmung mit Gehörschutz

Wenn eine Person einen Gehörschutz trägt,nimmt sie alle Geräusche entsprechend denjeweiligen Dämmeigenschaften leiser wahr.Dabei verändern sich die Frequenzspektrenverschiedener Geräusche nur unbedeutend.Es ist auch mit Gehörschutz möglich, ver-schiedene Geräusche zu unterscheiden oderKlangveränderungen wahrzunehmen – allen-falls ist eine Angewöhnung von einigenWochen notwendig.

Akustische Signale (Telefonklingeln, Signal-horn, Zurufe) können nur wahrgenommenwerden, wenn sie im betreffenden Frequenz-band einen um 5 bis 7 dB höheren Pegel aufweisen als das Störgeräusch. Um Sprachesicher verstehen zu können, muss diesesogar um 7 bis 10 dB lauter sein als das Hin-tergrundgeräusch.

1) Im Beispiel wird angenommen, dass der Gehör-schutz nicht optimal getragen wird und dadurch diewirksame Dämmung um 5 dB geringer ist als derSNR-Wert.

Bild 86: Signalwahrnehmung im Lärm.

8 16 32 63 125 250 500 1 k 2 k 4 k 8 k 16 k

1 2

80

70

60

50

40

30

Frequenz [Hz]

L eq

[dB

]

Von den beiden Signalen in Bild 86 ist nebendem Hintergrundgeräusch eines Kolben-kompressors nur Signal 2 wahrnehmbar, weiles im Frequenzband von 2000 Hz fast20 dB lauter ist als das Hintergrundgeräusch.Signal 1 kann nicht wahrgenommen werden,da es etwa 5 dB leiser ist als das Geräuschdes Kompressors im Frequenzband von 250 Hz.

72

Das Tragen eines Gehörschutzmittels ändertnichts daran, dass nur Signal 2 wahrnehmbarist und Signal 1 im Hintergrundgeräuschuntergeht. Wenn allerdings Signal 2 durcheinen Gehörschutz so stark gedämmt wird,dass es unter die Hörschwelle fällt, so kanndie Person dieses Signal mit dem Gehör-schutz nicht mehr wahrnehmen. Aus diesemGrund wird beispielsweise für Rangierarbeiterund Gleisbauer ein Mindesthörvermögengefordert, um die Wahrnehmung von Warn-signalen sicherzustellen. Solche Problemekönnen reduziert werden, wenn auf einegenügende, aber nicht übermässige Däm-mung der Gehörschutzmittel geachtet wird.

Über die Eigenschaften und über Vor- undNachteile der verschiedenen Arten vonGehörschutzmitteln (auch über individuellangepasste, «otoplastische» Gehörschutz-mittel) informiert das «Merkblatt Gehörschutz-mittel» (www.suva.ch/waswo/86610).

Die ausführliche Publikation «Der persönlicheGehörschutz» (Bestell-Nr. 66096.d) bietet weitergehende Informationen und Grund-lagenwissen. Sie gibt auch Ratschläge, wieWiderständen und Problemen bei der Ein-führung von Gehörschutzmitteln begegnetwerden kann.

Eine Lieferantenliste sowie ein breites An-gebot an Gehörschutzmitteln finden Sie unterwww.suva.ch/sicherheitsprodukte.

73

9 Verhütung lärmbedingter Gehörschäden

Zur Verhütung von Gehörschäden könnentechnische, organisatorische und persönlicheMassnahmen getroffen werden. In vielenFällen ist es jedoch nicht möglich, das Lärm-problem mit einer einzelnen Massnahmeendgültig zu lösen. Um einen optimalenSchutz zu erreichen, müssen Lärmschutz-massnahmen systematisch geplant undorganisiert werden: Der Lärmschutz ist imSicherheitssystem des Betriebs zu verankern.

Mit regelmässigen Gehöruntersuchungen beiden exponierten Personen lässt sich über-prüfen, ob die Lärmschutzmassnahmen aus-reichend sind. Dabei kann beispielsweise eine beginnende Lärmschwerhörigkeit festge-stellt werden, bevor sie sich im Alltag derbetroffenen Person auswirkt. EntsprechendeMassnahmen zum besseren Schutz dieserPerson können das Fortschreiten der Schädi-gung verhindern.

9.1 Der Lärmschutz im betrieb-lichen Sicherheitssystem

9.1.1 Lärmschutzkonzept im BetriebWenn in einem Betrieb Personen gehörge-fährdendem Lärm ausgesetzt sind oder diesdurch Veränderungen künftig der Fall seinkönnte, so sind Lärmschutz und Gehör-schadenprophylaxe als fester Bestandteil indas Sicherheitssystem des Betriebs zu integrieren. Tabelle 27 hält wichtige Punktefest, die dabei zu regeln sind. Die Liste ist den Verhältnissen im Betrieb anzupassenund zu ergänzen.

Die Checkliste «Lärm am Arbeitsplatz» stellteine Arbeitshilfe dar, um den Handlungs-bedarf bezüglich Lärmschutz abzuklären oderbereits getroffene Massnahmen zu über-prüfen (www.suva.ch/waswo/67009).

9.1.2 Verhalten im akustischen NotfallSollte trotz der getroffenen Schutzmass-nahmen ein Unfall oder ein anderes Ereignismit Auswirkungen auf das Gehör eintreten, soist es wichtig, rasch und richtig zu handeln(siehe Tabelle 28). Die Heilungschancen kön-nen wesentlich erhöht werden, wenn dieBehandlung innerhalb von ein bis zwei Tagennach dem Ereignis beginnt.

Bild 87: Die Verwendung der persönlichen Schutz-ausrüstung ist im Rahmen des Sicherheitssystemsverbindlich zu regeln.

Gefühl von «Watte in den Ohren» Keine besonderen Massnahmen; Beschwerden sollten innert 24 Stunden verschwinden

Pfeifton oder Ohrgeräusch, Wenn die Beschwerden nach 24 Stunden bzw. am«Ohrensausen» nächsten Morgen nicht verschwunden sind:

Arzt oder Ohrenarzt aufsuchen

Plötzliche Schwerhörigkeit auf Unverzüglich einen Arzt oder Ohrenarzt aufsucheneinem oder beiden Ohren (Hörsturz)

Festgestellte Beschwerden Empfohlenes Vorgehen

Tabelle 27: Vorgehen bei verschiedenen Gehörbeschwerden.

74

1. Sicherheitsleitbild, Gesundheits- und Lärmschutz (66101.d)Sicherheitsziele im Leitbild verankern

2. Sicherheitsorganisation Verantwortlichkeiten festlegen (66101.d)

3. Ausbildung, Instruktion, Mitarbeitende über Gefährdung durch Lärm Ziffer 3, 8.2Information informieren:

� Risiko eines Gehörschadens durch Lärm� Auswirkung eines Gehörschadens im Alltag� keine Heilung möglich� getroffene technische Massnahmen darstellen� notwendige persönliche Massnahmen

erläutern und instruieren� Sicherheitsregeln erläutern und instruieren

4. Sicherheitsregeln Regelung der Tragpflicht für Gehörschutzmittel:� Lärmbereiche� Tätigkeiten

Berücksichtigung des Faktors «Lärm» bei: Ziffer 7, 8.2� Beschaffung neuer Maschinen� Evaluation neuer Arbeitsmethoden� Um- und Neubauten� Sanierungen

5. Gefahrenermittlung, Risikobeurteilung gemäss geltenden Grenz- Ziffer 6Risikobeurteilung werten für gehörgefährdenden Lärm

6. Massnahmenplanung Prüfung und Umsetzung von Massnahmen Ziffer 7und -realisierung zur Lärmminderung

7. Notfallorganisation Vorgehen bei akuten Gehörproblemen regeln Ziffer 9.1.2

8. Mitwirkung Personal einbeziehen bei: Ziffer 4.2.4, 8.3� Auswahl der zur Verfügung stehenden

Gehörschutzmittel� Planung der technischen, organisatorischen

und persönlichen Lärmschutzmassnahmen

9. Gesundheitsschutz Sicherstellen, dass der Betrieb im Prophylaxe- Ziffer 9.2Programm der Suva erfasst ist

10. Kontrolle, Audit � regelmässige Überprüfung der getroffenen (66101.d)Massnahmen

� Erkennen von Verbesserungsmöglichkeiten

Kapitel im Sicherheits- Was ist zu regeln? beschrieben inhandbuch

Tabelle 28: Verankerung des Lärmschutzes im betrieblichen Sicherheitssystem.

75

9.1.3 Vorgehen bei Verdacht auf einenlärmbedingten Gehörschaden

Wenn ein Mitarbeitender eines Betriebs übersein schlechtes Gehör klagt und einenZusammenhang mit einer eventuell auch wei-ter zurückliegenden beruflichen Lärmexposi-tion vermutet, soll er sich für eine Gehör-untersuchung an einen Ohrenarzt wenden.Erhärtet sich dabei der Verdacht auf einenGehörschaden durch berufliche Lärmexposi-tion, so muss der Betrieb dies der Berufs-unfall-Versicherung (Suva oder Privatversiche-rer) mit einer Schadenmeldung mitteilen.

Nach der Schadenmeldung an die Suvanimmt die zuständige Agentur der Suva mitdem Versicherten Kontakt auf, um detaillierteAngaben über die bisher ausgeübten beruf-lichen Tätigkeiten (Berufsanamnese) und diedamit verbundene Lärmexposition zu erhe-ben. Gestützt auf diese Angaben erfolgt einetechnische Beurteilung der beruflichen Lärm-exposition. Wenn für die Arbeitsplätze undTätigkeiten in den angegebenen ZeiträumenSchallmessprotokolle vorliegen, ist anhanddieser Daten eine direkte Beurteilung möglich.Sind keine individuellen Messdaten vorhan-den, erfolgt die Beurteilung mit besonderenallgemeinen Lärmtabellen, die Angaben überdie Lärmbelastung bei den verschiedenenTätigkeiten in vergangenen Jahrzehnten ent-halten und die Gleichbehandlung gewähr-leisten.

Zur Abklärung von Fragen sind oft auch spezielle Messungen oder Arbeitsplatz-Bege-hungen notwendig.

Die medizinische Beurteilung der Fälle erfolgtanschliessend durch einen Ohrenarzt derSuva, der besonders die Frage zu beantwor-ten hat, ob der festgestellte Gehörschadenausschliesslich oder vorwiegend durch dieberufliche Lärmexposition verursacht wordenist. Der Entscheid (Anerkennung als Berufs-krankheit, Kostengutsprache für Hörgeräte,Indikationsstufe) wird dem Versichertenschliesslich von der zuständigen Agentur derSuva mitgeteilt.

9.2 Die Gehörschadenprophylaxeder Suva

9.2.1 Gehöruntersuchungen im Audiomobil

Die Suva betreibt sogenannte «Audiomobile»(Bild 88). Das sind Busse mit je zwei Kabinen,in denen Gehöruntersuchungen durchgeführtwerden können. Diese Untersuchungenhaben folgende Ziele:� Information der Betroffenen über das

persönliche Hörvermögen und über dieGefahren bei Arbeiten im Lärm

� periodische Untersuchung der beruflichlärmexponierten Personen auf ihre Eignungfür Arbeiten im Lärm

� besonders lärmempfindliche oder hörge-schädigte Personen ausfindig machen, denfür sie richtigen Gehörschutz bestimmenund zum Tragen dieses Gehörschutzesmotivieren

� beginnende Hörstörungen entdecken, umbesonders lärmempfindliche Personen odersolche, die aus medizinischen Gründenkein Gehörschutzmittel verwenden dürfen,rechtzeitig versetzen zu können

� die Verantwortlichen und betroffenePersonen über das Gehörschadenrisikoinformieren und sensibilisieren

9.2.2 Welche Personen werden imAudiomobil untersucht?

Bei der Frage, welche Personen Anrecht aufeine Untersuchung haben bzw. wer dazu ver-pflichtet ist, stützt sich die Suva auf die Lärm-exposition am Arbeitsplatz. Die Expositionwird beurteilt anhand der allgemeinen Lärm-tabellen ALT beziehungsweise anhand allen-falls vorhandener Schallmessprotokolle (siehe Ziffer 6). Damit wird dem Prophylaxe-Gedanken des Audiomobil-Programms Rech-nung getragen. Es werden nämlich nur Per-sonen im Audiomobil untersucht, die wegenihrer Lärmexposition am Arbeitsplatz einemerhöhten Risiko eines lärmbedingten Ge-hörschadens ausgesetzt sind.

Personen, die während ihrer beruflichen Tätig-keit einem Lärmexpositionspegel LEX von 85 dB(A) und mehr ausgesetzt sind, habenein Anrecht auf die Gehöruntersuchung imAudiomobil der Suva. Personen, deren Lärm-expositionspegel LEX 88 dB(A) und mehrbeträgt, sind zur Untersuchung verpflichtet.

Personen, die Impulslärm mit SpitzenpegelnLPeak von 135 dB(C) oder mehr ausgesetztsind, haben Anrecht auf Gehöruntersuchung,wenn der Schallexpositionspegel LE den Wertvon 120 dB(A) erreicht oder überschreitet.Werden LE-Werte von 125 dB(A) erreicht oderüberschritten, sind die betroffenen Personenzur Gehöruntersuchung verpflichtet.

76

Die Audiomobile ermöglichen eine rationelleDurchführung der Untersuchungen (geringeVerluste durch minimale Absenzdauer) und garantieren eine gleichbleibende, hoheQualität. Das lärmexponierte Personal eines Betriebes wird zirka alle fünf Jahre zurUntersuchung aufgeboten.

Das Audiomobil-Programm wird aus demZuschlag auf den Nettoprämien der Berufs-unfallversicherung finanziert.

Bild 88: Die Audiomobile der Suva sind mit allem ausgerüstet, was es für die Gehöruntersuchung braucht.

Bild 89: Schematische Darstellung der Grenzwertefür Dauerlärm.

M2

M1

LEX, 2000h 88 dB(A)

LEX, 2000h 85 dB(A)

LEX, 8h 85 dB(A)

Schutz-massnahmen

Gehör-untersuchung

A

(A)

_

77

Bild 91: Gehöruntersuchungen der Suva: Ablaufschema.

Lehrlinge in «Lärmberufen» (z. B. Schreiner,Schlosser, Verkehrswegbauer) werden unter-sucht, unabhängig davon, ob sie bei ihrerjetzigen Tätigkeit tatsächlich gehörgefährden-dem Lärm ausgesetzt sind (geringere Lärm-exposition durch Schulbesuch, häufige manu-elle Arbeiten ohne grossen Lärm). Dies istsinnvoll, um den Zustand des Gehörs zuBeginn der beruflichen Lärmexposition zuerfassen (Vorschäden) und allfällige medizini-sche Probleme frühzeitig zu erkennen, diespäter zu einem Berufswechsel mit einer auf-wändigen Umschulung führen könnten.

Immer wieder möchten Betriebe auch Perso-nal im Audiomobil untersuchen lassen, daskeinem gehörgefährdenden Lärm ausgesetztist, sei dies im Rahmen einer Aktion zurGesundheitsförderung oder weil ein Konzerntiefere Grenzwerte für die Lärmbelastungdes Personals ansetzt. Solche Untersuchun-gen sind grundsätzlich möglich. Allerdingsmuss dann der Betrieb die Kosten für dieUntersuchungen selber tragen. Für entspre-chende Anfragen und Auskünfte steht Ihnender Bereich Audiometrie gerne zur Verfügung:

SuvaAbteilung ArbeitsmedizinBereich AudiometriePostfach, 6002 LuzernTelefon 041 419 51 [email protected]

9.2.3 Organisation und Ablauf derGehöruntersuchungen

Jährlich wird in den Audiomobilen der Suvadas Gehör von rund 38’000 Personen aus4’500 Betrieben untersucht. Die Planungbenötigt aufgrund der vielen Beteiligten undder für eine gute Auslastung der Audiomobilenotwendigen Koordination einige Zeit. Soliegen zwischen der ersten Kontaktaufnahmemit dem Betrieb im Vorfeld und der eigent-lichen Untersuchung etwa 8 Monate (Bild 91).Die Untersuchungen werden so geplant, dassdie Belastung für die Betriebe möglichstgering ist (kurze Anfahrtswege, geringe Aus-fallzeiten). Es wird auch auf Schichtarbeit,Betriebsferien und saisonales oder auswärtstätiges Personal nach Möglichkeit Rücksichtgenommen.

Bild 90: Schematische Darstellung der Grenzwertefür impulsartigen Lärm.

M2

M1

LE 125 dB(A)

LE 120 dB(A)

Lpeak 135 dB(A)

A

(A)

_

– 8 Monate 2

3

3a

4

5

6

7

7a

8

9

10

1 Informationsbrief

Ankündigungsbrief

Lärmbeurteilung

Anfrage Parkplatz

Organisationsbrief

Termin für Untersuchung

Untersuchung im Audiomobil

Auswertung der Audiogramme

Spezialärtztliche Untersuchung

Abschlussbericht

Verfügungen

Halbintervall-Untersuchungen

– 5 Monate

– 1 Monat

– 1 Woche

+ 3 Wochen

+ 2 Jahre

Schutz-massnahmen

Gehör-untersuchung

78

1 Betriebe, die der VUV unterliegen und indenen gehörgefährdender Lärm auftretenkann, werden über ihre Pflichten zumSchutz des Gehörs ihrer Mitarbeitendenund über die Gehörschadenprophylaxeder Suva informiert.

2 Die Betriebe werden von der Suva auf die bevorstehende Gehöruntersuchungihrer Mitarbeitenden im Audiomobil hinge-wiesen und aufgefordert, die Anzahl zuuntersuchender Personen zu melden.Ebenso sind Besonderheiten wie Schicht-arbeit usw. anzugeben.

3 Mögliche Vorgehensweisen für die Lärm-beurteilung sind unter Ziffer 6 ausführlichdargestellt.

3a In jeder Region werden ausgewählteBetriebe angefragt, ob das Audiomobil aufihrem Areal stationiert und auch Personalvon anderen Betrieben dort untersuchtwerden darf und ob die notwendigen Vor-aussetzungen (Standplatz, Stroman-schluss) erfüllt sind.

4 Ein bis zwei Monate vor dem Unter-suchungstermin wird der ungefähre Zeit-punkt (Anfang, Mitte oder Ende desMonats) und der Ort der Untersuchungbekannt gegeben. Der Betrieb erhältAnweisungen, wie die Stammblätter fürdie zu untersuchenden Personen auszufüllen sind und wie die Lohnausfall-entschädigung zu berechnen ist.

5 Das Audiomobil-Team legt mit derKontaktperson des Betriebs eine Wocheim Voraus telefonisch den genauen Unter-suchungstermin fest.

6 Die Untersuchung erfolgt während derüblichen Arbeitszeiten. Pro halbe Stundewerden 4 Personen untersucht.Die Stammblätter aller zu untersuchendenPersonen eines Betriebs sind zu Beginnder Untersuchung dem Audiomobil-Teamzu übergeben.

7 Spezialisten der Arbeitsmedizin der Suvawerten die Untersuchungsergebnisse aus.

7a Lassen die Ergebnisse keine abschlies-sende Beurteilung zu, so werden dieBetroffenen zu einer spezialärztlichenUntersuchung aufgeboten.

8 Abschliessend erhält der Betrieb einenzusammenfassenden Bericht mit denNamen der untersuchten Personen sowieAngaben über die Gehörschutzmittel-Tragdisziplin.Die untersuchte Person erhält nur danneinen persönlichen schriftlichen Bericht,wenn spezielle Massnahmen getroffenwerden müssen.

9 Aufgrund der vorliegenden Befunde wirdbesonders gefährdeten Personen direktmitgeteilt, welche Art von Gehörschutz-mittel im Lärm unbedingt zu verwendenist (bedingte Eignungsverfügung).Nur in seltenen Fällen, zum Beispiel wenneine Person unter einer besonderenOhrenkrankheit leidet, muss ihr die Suvadie Arbeit an einem Arbeitsplatz mitgehörgefährdendem Lärm verbieten(Nichteignungsverfügung).

10 Aus medizinischen Gründen kann für ein-zelne Personen die Durchführung derGehöruntersuchung in einem verkürztenIntervall von rund 2 Jahren (Halbintervall)angeordnet werden.

79

Sämtliche Daten der Berufsanamnese undder Gehöruntersuchung werden archiviert undstehen für spätere Fragen und Abklärungenzur Verfügung.

Eine detaillierte Beschreibung der Unter-suchung im Audiomobil finden Sie in derSuva-Publikation «Verhütung der beruflichenLärmschwerhörigkeit» (Bestell-Nr. 1909/1.d).

9.3 Anteil der Lärmexponierten inverschiedenen Branchen

Bild 93 zeigt, welcher Anteil der Arbeitneh-menden einer Branche gehörgefährdendemLärm ausgesetzt ist. Es sind Schätzungenaufgrund der Zahl der Arbeitnehmenden pro Branche (Jahr 2002) und des jeweiligenprozentualen Anteils an Lärmexponierten.

Von den Lärmexponierten arbeiten 32% inder Baubranche und 20% in der Metallbran-che. Innerhalb der Branchen ist der Anteil derLärmexponierten in der Holzindustrie (40%)und in der Baubranche (24%) am grössten.Auffallend ist der mit 14% hohe Anteil Lärm-exponierter in der Verwaltung. Dabei handeltes sich im Wesentlichen um Polizisten, die im Rahmen der regelmässigen Schiessübun-gen sowie beim Ernstfall-Einsatz von Schuss-waffen gehörgefährdendem Lärm ausgesetztsind.

9.2.4 Die Untersuchung im AudiomobilIm Rahmen der Gehöruntersuchung imAudiomobil wird erhoben, welche Berufe oderTätigkeiten mit Lärmbelastung die zu unter-suchende Person bisher ausgeübt hat(Berufsanamnese). Mit Hilfe der Lärmtabellen(siehe Ziffer 6.4 und 6.5) und der Daten derLärmquellen-Datenbank der Suva kann auf-grund dieser Angaben die bisherige berufsbe-dingte Lärmbelastung abgeschätzt werden.

Beim eigentlichen Hörtest wird die Hör-schwelle (leisester noch hörbarer Ton) imBereich von 500 bis 8’000 Hz bestimmt (sieheZiffer 3.3) und in Form eines Audiogramms(Bild 92) dargestellt. Im abschliessendenGespräch wird die untersuchte Person überdie Ergebnisse informiert: Das Audiogrammwird erklärt und die individuelle Hörkurve mitReferenzkurven von gleichaltrigen, normalhörenden Personen verglichen. Die unter-suchte Person erhält einen Ausdruck ihresAudiogramms mit den wichtigsten Unter-suchungsergebnissen. Schliesslich wird diePerson beraten, welches Gehörschutzmittel für ihre Situation am besten geeignet ist undwie sie es korrekt anwendet.

Bild 93: Lärmexposition in verschiedenen Branchen.

Bild 92: Ergebnisse des Gehörtests als Audiogrammdargestellt.

500

0

10

20

30

40

50

60

70

80

90

100

HolzBau

MetallPapier, Kunststoff

ChemieTexitl, Bekleidung

NahrungsmittelEnergie, Transport

RegiebetriebePolizei, Verwaltung

Diverse

0 100 200

Lärmexpositionspegel LEX 88 dB(A) und mehrLärmexpositionspegel LEX 85 bis 87 dB(A)kein gehörgefährdender Lärm

Anzahl Arbeitnehmende in 1000300 400 500

1000 2000 3000 4000 6000 8000

Frequenz [Hz]

HauptsächlicherSprachbereichH

örve

rlust

[dB

]

Links Rechts Altershörkurve

Trotz dieser positiven Entwicklung ist nachwie vor bei 17% (2004: 696 Fälle) aller anerkannten Berufskrankheiten die beruflicheLärmbelastung die Ursache (Bild 96). Dies macht deutlich, dass die Aktivitäten derGehörschadenprophylaxe weitergeführtwerden müssen.

80

9.4 Entwicklung der beruflichenLärmbelastung

Die Lärmbelastung hat in den letzten Jahr-zehnten an vielen Arbeitsplätzen deutlichabgenommen. Bild 94 zeigt für einige Berufeeine drastische Senkung der Lärmexposition,die wohl vor allem auf den technischen Fort-schritt zurückzuführen ist. Neue Arbeitstech-niken sind weniger lärmintensiv, lärmarm konstruierte Maschinen erzeugen bereits ander Quelle weniger Lärm, Fahrzeuge verfügenüber schallisolierte Kabinen.

Auch die Tatsache, dass moderne Produk-tionsanlagen nicht mehr bedient, sondern nurnoch überwacht werden müssen, wirkt sichpositiv aus, indem die Zahl der lärmexponier-ten Personen abnimmt. Diese Entwicklung ist aber nur ein Nebenprodukt des Stellenab-baus und der Verlagerung von Arbeitsplätzenin der Industrie – sozusagen ein positiverNebeneffekt der dramatischen Veränderungenin unserer Wirtschaft.

Leider ist immer wieder zu beobachten, dassder technische Fortschritt eine Leistungs-steigerung erlaubt und die erhöhte Produk-tionsgeschwindigkeit die Anstrengungen zurLärmminderung ausgleicht oder gar zunich-temacht. An vielen Arbeitsplätzen konnte deshalb die Lärmexposition kaum reduziertwerden. Hier gilt es, weiter nach Möglich-keiten zur Lärmreduktion zu suchen.

9.5 Erfolgskontrolle der Gehörschadenprophylaxe

Die Massnahmen zur Gehörschadenprophy-laxe zeigen Wirkung. So hat der Anteil derPersonen, die im Audiomobil untersucht wer-den und eine Hörschädigung aufweisen, inden letzten 30 Jahren markant abgenommen(Bild 95).

Bild 94: Entwicklung der Lärmexposition in ver-schiedenen Berufen.

Bild 95: Statistik der Hörverluste der Personen, dieim Audiomobil untersucht wurden.

1973 1977 1982 1982

Untersuchungsjahrdeutliche Schädigung leichte Schädigung

1993 1997 2001 2004

40%

35%

30%

25%

20%

15%

10%

5%

0%

Ant

eil u

nter

such

ter

Per

sone

nm

it H

örsc

hädi

gung

1950 1960 1970 1980 1990 2000

Jahr

Mineur SchreinerSchlosser Kesselbau BaumaschinenführerKarrosseriespengler Bogendrucker

Lastwagen-Chauffeur

Lärm

exp

ositi

onsp

egel

L EX

[dB

(A)]

110

105

100

95

90

85

80

75

81

9.6 Auch Lärm in der Freizeit istschädlich

Natürlich können auch starke Lärmbelas-tungen während der Freizeit das Gehör beein-trächtigen oder schädigen. Hobbys wieMotorradfahren, Musizieren oder Jagen, dasArbeiten mit lauten Geräten beim Heimwerkenoder der Besuch von Veranstaltungen mitelektronisch verstärkter Musik können bei ent-sprechender zeitlicher Ausdehnung zu einergehörgefährdenden Lärmbelastung führen. Indiesem Fall ist es sinnvoll, auch in der Freizeiteinen Gehörschutz zu tragen und die Mög-lichkeiten zur Reduktion der Lärmbelastungzu nutzen.

Auf das Freizeitverhalten seiner Mitarbeiten-den kann der Betrieb nicht direkt Einflussnehmen. Wenn den Mitarbeitenden aber dieAuswirkungen eines Gehörschadens bewusstgemacht werden, so wird sich dieses Be-wusstsein auch auf das Freizeitverhalten aus-wirken. Mitarbeitende, die am Arbeitsplatzgute Erfahrungen mit dem Tragen von Gehör-schutzmitteln machen, werden diese auch inder Freizeit anwenden.

Bild 96: Anteil der Lärmschwerhörigkeit an der Zahlder anerkannten Berufskrankheitsfälle im Zeitraum2000 bis 2004.

Nähere Informationen zur Lärmbelastungdurch Musik – vor allem im Zusammenhangmit elektronisch verstärkter Musik in Discos,an Partys, Konzerten oder beim Musizieren ineiner Band – finden Sie in der Publikation«Musik und Hörschäden» (Bestell-Nr. 84001.d).

Infektionen19 %

Atemwege7 %

andere11 %

Haut24 %Bewegungs-

apparat22 %

Gehör17 %

82

10 Zusammenfassung

Lärmschwerhörigkeit ist unheilbar, aber ver-meidbar! Die vorliegende Publikation will einenBeitrag leisten zur Verhütung dieser in derSchweiz immer noch dritthäufigsten Berufs-krankheit. Die Grundlagen des Lärmschutzessind darin umfassend dargestellt. Mit ihrerFülle von Informationen eignet sich die Publi-kation auch als Nachschlagewerk.

Das Kapitel «Akustische Grundbegriffe» führtin das Thema Lärm ein. Im Kapitel «Gehör»werden die Funktionsweise und die ausser-ordentlichen Leistungen des Gehörs beschrie-ben. Ebenso wird gezeigt, welche Schädender Lärm im Gehör verursacht und wie sichein lärmbedingter Gehörschaden entwickeltund im täglichen Leben auswirkt.

Der Arbeitgeber ist gesetzlich verpflichtet,Gehörschäden durch Lärmbelastung amArbeitsplatz zu vermeiden. Aber auch dieArbeitnehmenden haben – neben dem Rechtauf Mitwirkung – Pflichten. Sie müssen dieSicherheitsvorschriften befolgen und per-sönliche Schutzmittel tragen. Auf die gesetzli-chen Verpflichtungen und die rechtlichenGrundlagen für die Lärmbekämpfung wird inKapitel 4 eingegangen.

Wie misst man Lärm? Diese Frage beantwor-tet das Kapitel «Schallmesstechnik». Hierwerden der Aufbau und der Anwendungs-bereich von Schallmessgeräten erklärt unddas richtige Vorgehen bei einer Messungbeschrieben.

Wo der Lärm den Grenzwert überschreitet, ist er mit technischen Massnahmen zu ver-mindern. Das Kapitel «Lärmbekämpfung»zeigt Lösungswege und Beispiele aus derPraxis. Wenn es nicht möglich ist, den Lärmmit technischen Massnahmen auf einunschädliches Mass zu senken, müssen dieArbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer Gehör-schutzmittel tragen. Deshalb kommen auchdie verschiedenen Gehörschutzmittel und ihreAnwendung zur Sprache.

Die Betriebe sind bei der Lärmbekämpfungnicht auf sich selbst gestellt: Mit ihrem Programm zur Gehörschadenprophylaxeunterstützt die Suva die Betriebe auf verschie-denen Ebenen und betreut die lärmgefährde-ten Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmerregelmässig (Gehöruntersuchungen im Audio-mobil).

Die Publikation enthält 96 Abbildungen,zahlreiche Tabellen und einen Anhang mitAdressen und Hinweisen auf weiterführendeInformationen.

Die Verfasser danken � der Abteilung Arbeitsmedizin der Suva für

die Überprüfung der arbeitsmedizinischenTexte.

� allen Kolleginnen und Kollegen der Suva,die zum Erscheinen dieser Publikationbeigetragen haben.

� den Firmen, die uns bei den Fotoaufnah-men unterstützt oder Fotos zur Verfügunggestellt haben:– ANADA AG, Glattbrugg– B & K Messtechnik GmbH, Rümlang– Bauwerke AG, St. Margrethen– Brauerei Eichhof, Luzern– Emch+Berger AG, Bern– ETIS AG, Herisau– F. Maurer, Schallschutz, Biel– Friedrich-Schiller-Universität Jena, DE,

Institut für Physiologie I / Neurophysiologie– H. Kubny AG, Zürich– Husqvarna Schweiz AG, Mägenwil– Ingenieurbüro Dollenmeier GmbH,

Dielsdorf– Li & Co GmbH, Müstair– NORSONIC-Brechbühl AG, Grünenmatt– Stadler Rail AG, Altenrhein– Swiss Quality Paper Horgen Balsthal AG,

Balsthal– WEZ Kunststoffwerk AG, Oberentfelden

Dr. Beat HohmannWalter LipsHeinz Waldmann

83

Anhang 1Weiterführende Informationen

LiteraturAlle wichtigen Publikationen der Suva zumThema Lärm können im Internet als PDF-Dateien angeschaut, ausgedruckt oderbestellt werden:www.suva.ch/waswo, Stichwort «Lärm».

Durch Anfügen der Bestellnummer gelangtman direkt zur gewünschten Suva-Publikation. Beispiel: www.suva.ch/waswo/86001 führt direkt zumMerkblatt «Publikationen zum Thema Lärm».

Weitere Informationen über Lärm sowie Ver-weise auf wichtige Quellen finden Sie unter:www.suva.ch/akustik.

GesetzestexteAlle Gesetze und Verordnungen des Bundessind unter www.admin.ch/ch/sr/sr.htmlin der aktuellsten Version verfügbar.

Gesamtübersicht über schweizerische (Bund,Kantone, Gemeinden, private Herausgeber)und internationale Gesetzestexte und Rechts-daten unter www.rechtsinformation.admin.ch

NormenSchweizerische Normenvereinigung SNVwww.snv.ch

Internationale Normen auch unterwww.iso.org oder www.beuth.de

Aufsichts- und Vollzugsorgane

BundEine umfassende Zusammenstellung vonGesetzen, Verordnungen und Artikeln über verschiedene Umweltlärmproblemevermittelt: www.laerm.ch.

Staatssekretariat für Wirtschaft SECO:www.seco.admin.ch

Bundesamt für Gesundheit (BAG):www.bag.admin.ch

Bundesamt für Umwelt, Wald und Landschaft(BAFU): www.umwelt-schweiz.ch

Eidgenössische Koordinationskommission fürArbeitssicherheit EKAS: www.ekas.ch

KantoneLärmfachstellen der Kantone unter:www.cerclebruit.ch «Cercle Bruit» zeichnet auch fürwww.laerm.ch verantwortlich.

Kantonale Arbeitsinspektorate (KAI):www.arbeitsinspektorat.ch

Private InstitutionenSchweizerische Liga gegen den Lärm:www.laermliga.ch

pro audito schweizSelbst- und Fachhilfe bei Hörproblemenwww.pro-audito.ch

equiterre Zürich (früher SchweizerischeGesellschaft für Umweltschutz SGU):www.equiterre.ch

Schweizerische Gesellschaft für Akustik SGA:www.sga-ssa.ch

Schweizerische Gesellschaft für ErgonomieSwissErgo: www.swissergo.ch

Anhang 2 Bezeichnung von Schallmessgrössen

SchallimmissionSchalleinwirkungan einem Ort oderauf eine Person[Empfänger]bezogen

(A-bewerteter)Schall-druckpegelEN 61672-1

maximaler / minimaler Schall-druckpegel (beiVerwendung derZeitbewertung F)SN ISO 11200

(A-bewerteter)äquivalenterDauerschallpegel,MitteilungspegelEN 61672-1äquival. Dauer-schalldruckpegel

Lärmexpositions-pegel, Richtlinie2003/10/EG

Schallexpositions-pegelEN 61672-1

(C-bewerteter)Spitzenschall-druckpegelSN ISO 11200

Exposition sonoredans un endrait ou référant à une personne [récepteur]

niveau de pressionacoustique(pondéré A)ISO 1996

niveau de pression acoustique maximal/minimal (avec la pondération temporelle F)ISO 11200

niveau de pression acoustique continu équivalent (pondéré A)ISO 1996

niveau d'expositionau bruit ISO 1999

niveau d'exposition acoustiqueISO 1996

niveau de pression acoustique de crête (pondéré C)ISO 11200

Immissione sonorarumore immesso inambiente interno o esterno misuratoin prossimità deiricettori

livello di pressionesonora (ponderata«A»)

livello di pressionesonora massimo/minimo (concostante di tempoF)

livello continuoequivalente di pressione sonora(ponderata «A»)

livello di esposi-zione al rumoreDirettiva2003/10/CE

livello di esposi-zione sonora

livello di pressioneacustica di picco(ponderata «C»)

Sound exposuresound immission ina specific place orreferring to a per-son [receiver]

(A-weighted) sound pressure levelISO 1996

maximum/ minimum sound pressure levelISO 11200

equivalent continuous(A-weighted) sound pressure levelISO 1996

noise exposurelevelISO 1999

sound exposurelevelISO 1996

maximum(C-weighted)peak levelISO 11200

-

L (LpA)

LFmax / LFmin

Leq

(LAeq)

LEX

LE (SEL)

LpC,peak

LCpeak

LCcrête

Lpeak, Lcrête

5.1

2.62.75.2

5.2

2.8.1

4.7.16.1

2.8.24.7.2

2.114.7.25.26.2

Deutsch Français Italiano English Abkürzung Kapitel

Internationale Bezeichnungen, Verweise auf grundlegende Normen

84

Tabelle 29: Immissionsbezogene Schallmessgrössen.

85

Schallemissionauf Schallquelle(Maschine)bezogen, ohneRaumeinfluss

(A-bewerteter)Emissions-Schalldruckpegelam ArbeitsplatzSN ISO 11200

(A-bewerteter)Schallleistungs-pegel ISO 3744

Emission sonore référant a une sourcede bruit (machine),sans l’influence desenvirons

niveau de pression acoustique d'émission au poste de travail (pondéré A)ISO 11200

niveau de puissanceacoustique (pondéréA)ISO 3744

Emissione sonorariferita alla sorgente sonora(macchina), senza l’influssodell’ambiente

livello di pressionesonora al posto dilavoro (ponderata«A»)UNI EN ISO 11200

livello di potenzasonora (ponderata«A»)UNI EN ISO 3744

Sound emissionreferringto a sound source/machine, withoutinfluence of theambiance

emission soundpressure levels at awork station (A-weighted)ISO 11200

sound power level(A-weighted)ISO 3744

-

LpA

LWA

5.1

4.5

4.55.12.52.9

Deutsch Français Italiano English Abkürzung Kapitel

Tabelle 30: Emissionsbezogene Schallmessgrössen.

86

Anhang 3 Physikalische und akustische Grössen und Masseinheiten

c Schallgeschwindigkeit m/s 2.4

DL2 Schallpegelabnahme pro Distanzverdopplung dB 2.12.3, 7.5.2

f Frequenz Hz 2.4, 2.10, 3, 5.4

L, Lp Schalldruckpegel, Schallpegel dB 2.6, 4.12

LE Schallexpositionspegel (sound exposure level) dB 2.8.2, 4.7.2, 6.2, 9.2.2

Leq äquivalenter Dauerschalldruckpegel dB 2.8

LEX Lärmexpositionspegel dB 4.7, 4.8, 6, 9.2.2

LPeak Schalldruckspitzenpegel dB 5.2, 6.2, 9.2.2

LW Schallleistungspegel dB 2.9

LpA Emissions-Schalldruckpegel dB 4.5, 4.12

p Schalldruck Pa 2.2, 2.5, 2.6

p i Dauer der Arbeitsphase in Prozenten der Arbeitszeit % 6.1.2

r Radius m 2.9

t, t i Zeit, Expositionszeit s 6.1.2

T Periode s 2.3

Tm, T60 (mittlere) Nachhallzeit s 2.12.2, 5.5

Tm Messzeit s 2.8

W Schallleistung W 2.5, 2.9

λ Wellenlänge m 2.4

Zeichen Grösse Einheit Kapitel

Tabelle 31: In dieser Publikation verwendete physikalische und akustische Grössen.

AA-Bewertung (A-Filter, Filter A) 10, 47Absorption (Schallabsonderung) 7, 17Abstrahlung (Schallabstrahlung) 8, 12, 13, 65Aktive Gehörschutzmittel 4Akustikdecke 17, 33, 66, 67Alarmsignal 27, 69Allgemeine Lärmtabelle (ALT) 50, 55, 58, 59ALT (allgemeine Lärmtabellen) 50, 55, 56, 58, 76Altersbedingte Abnahme 22, 24Amplitude 5Äquivalente Dauerschallpegel 11, 50, 59Arbeitsgesetz 29, 33, 34, 36, 67Arbeitszyklus 47ArG (Arbeitsgesetz) 29Atmosphärischer Druck 5Audiogramm 22, 24, 26, 77, 79Audiomobil 35, 53, 54, 56, 58, 75Audiomobile 3Auflösungsvermögen 19, 21, 23Ausbildung � Instruktion 74Aussenlärm (-Immissionen) 34Aussenohr 19Auswirkungen des Lärms 26, 28

BBasilarmembran 19, 20, 25Bau- und raumakustische Massnahmen 65Bedingte Eignungsverfügung 78Beizugspflicht 32Belästigender Lärm am Arbeitsplatz 21, 28Berufsanamnese 75, 79Berufskrankheit 3, 23, 29, 75, 80Berufsunfälle 30, 33Beugung 7Bewertungsfilter 10, 41, 44Bezugsschalldruck 9Bezugsschall-Leistung 12Bezugszeit 11Binaural 26Blaspistole 62Bleibender Hörverlust 23

DDämmwert (SNR-Wert) 69Dauerlärm 15, 25, 54, 76Dauerschallpegel 11, 28, 37, 40, 50, 55, 58, 80, 84Deklarationspflicht 38Dezibel (dB) 9Diffuses Schallfeld 17, 18Dosimeter (Lärmdosimeter) 50Druckschwankung 5, 7

EEffektivwert 42EG-Richtlinien 38Elektret-Mikrofone 40Emissions-Schalldruckpegel 38Emissionswert 38, 39Erhöhte Anforderung 36Ersatzquelle (Ersatzschallquelle) 13Erschütterung 46Europäische Union EU 39EU-Lärm-Richtlinie 38Eustachische Röhre 19Explosion 5, 16, 54Expositionspegel � Lärmexpositionspegel 11, 38Expositionszeit (Lärmexposition) 47, 50, 55, 58, 71Extraaurale Auswirkungen 28

FFast (Zeitkonstante) 42, 43, 48Filter A 41Filter C 41Flächenquelle 16Freies Schallfeld 16Fremdgeräusch 13, 36Frequenz 5, 17, 19Frequenzanalyse 13 f, 19, 40, 43, 44, 47, 48Frequenzbereich 20Frequenzbewertung (Filter) 9, 43Frequenzspektrum 14, 15Frequenzumfang (Sprache, Musik) 6

GGehör 19Gehörmuschel 19Gehörgang 19, 69, 70Gehörknöchelchen 19Gehörschadenprophylaxe 30, 73, 75, 78, 80, 82Gehörschutz, Gehörschutzmittel 31, 33, 35, 37, 39,

48, 51, 53, 61, 68, 78, 81, 82

87

Sachwortregister

88

Gehörtest 3, 79Geräusch 14, 27, 37, 38, 41, 54, 71Gesetze 29, 32, 83Gewehrknall 42Grenzwert 29, 33, 48, 53, 77Grössen 9, 17, 43, 48, 54, 84Grundlärmpegel 56, 66

HHaarzellen 19, 20, 23, 25Hallradius 17Hallraum 13, 17Harddisk-Recording 46Hintergrundgeräusche 36, 37, 68, 71, 72Höhenänderung 5Hörbarer Schall 6Höreinbusse 22, 23, 24, 25, 26Hörempfindung 20Hörnerv 19, 20Hörschnecke 19Hörschwellen 9, 20, 26, 72, 79Hörtest 22, 79Hörverlust 22, 79Hörvermögen 3, 21, 22, 26, 75Hüllfläche 13

IIEC (International Electrotechnical Commission) 10, 13,

21, 41Impedanzwandler 40, 41Impulse (Zeitkonstante) 11, 12, 42, 51, 54, 56Impulslärm (Impulsschall, Schallimpulse) 16, 24, 41,

54, 76Impulslärmbelastungen 23Individuelle Lärmtabelle 48, 57Infraschall 6, 30, 37, 48Innenohr 19, 25Innenohrschäden 23Instruktion 33, 35, 68, 70, 74Integrierender Schallpegelmesser 43, 47, 50Intermittierender Lärm 15ISO (International Organization for Standardization) 12,

24, 29, 35, 49, 50, 66, 84, 85

JJahresexpositionspegel 49, 51, 53, 58

KKabine 37, 63, 75, 80Kalibrator (Eichschallquelle) 44, 46Kapselung 63, 64Klang 14, 71Klangfarbe 14Knall 11,16, 25, 56Knallereignis 25, 48, 54Knochenleitung 20, 22Kondensatormikrofon 40Kunstkopf 48Kuppler, akustischer 48Kurse 55Kurven gleicher Lautstärkeempfindung 21, 41

LLärm am Arbeitsplatz 30, 33, 34, 36, 39, 43, 55,

60, 73Lärmbekämpfung 29, 33, 35, 40, 44, 55, 60, 82Lärmbelästigung 29, 37Lärmbelastung 23, 33, 38, 40, 49, 66, 75, 77, 79, 80, 82Lärmbeurteilungskriterien 36Lärmdosimeter 44, 48Lärmeinwirkung 4, 40Lärmemission 38Lärmemissionswerte 34Lärmempfindlichkeit 27Lärmexpositionspegel 25, 35, 49, 69, 76Lärmgrenzwerte 3Lärmigkeit 27Lärmimmission 36Lärmkarte 48Lärmmessung 4, 40, 42, 43, 48, 55, 56, 58Lärmpegel 4Lärmschutzmassnahmen 60Lärmschwerhörigkeit 3, 23, 24, 49, 55, 73, 79, 81, 82Lärmsituation 40Lärmtabelle allgemeine (ALT), individuelle (ILT) �

Schallmessprotokoll 33, 50, 55, 57, 75, 76, 79

Lärmverhältnisse an den Arbeitsplätzen 55Lästigkeit 27Linienquelle 16LSV Lärmschutz-Verordnung 29, 30, 34Luftdruck 5Luftsäule 5Luftschall 5, 20, 38, 65

MMassnahmen zum Schutz des Gehörs 35Massnahmen zur Lärmbekämpfung 35Messmikrofon 8, 41Mikrofon 20, 40, 41, 44, 54Minidisc 45Mittelohr 19, 20, 22, 25Mittelungspegel � äquivalenter Dauerschallpegel 11,

36, 37, 42, 44, 47Mitwirkung 30, 33, 68, 74, 82Monaural 26Musik, Musiker 4, 6, 20, 21, 25, 37, 68, 81Mutterschutz, Schwangere 34

NNachhall 17Nachhallzeit 17, 45, 48Nichteignungsverfügung (NEV) 78Normen 29, 40, 43, 46, 47, 49, 83, 84Normalton 6Normen 4Notfall, Verhalten im 73, 74

OOhr 9, 19, 40, 73, 75, 78Ohrgeräusch (Tinnitus) 25, 73Oktavband 13Otoakustische Emissionen 22Otosklerose 25Overload (Übersteuerung) 46

PParallelanalysator 44PCM (Pulse Code Modulation) 45Peak (Zeitkonstante) 9, 16, 35, 39, 41, 42, 54, 76,

77, 84Pegel 9, 10, 14, 17, 37, 41, 44, 71Pegelabnahme pro Distanzverdoppelung (DL2) 18Pegeladdition 10, 13Pegeldifferenz 21, 47, 65Periode 5, 6Persönlicher Gehörschutz 61Phonkurven (Kurven gleicher Lautstärke) 21Pistonphon (Kalibrator, Eichschallquelle) 44Plangenehmigung 29, 33Prophylaxe, medizinische 26, 74, 76Protokoll (Schallmessprotokoll) 47, 48Publikationen 83Punktquelle 12, 16

RRaumakustik 17, 38, 47, 60, 66, 67Raumakustische Massnahmen 17, 61, 66, 67Räumliche Unterteilung 61, 65Rauschen, Rosa oder Weisses 14, 20, 25Rechtliche Grundlagen 29, 30, 60Reduktion der Schallabstrahlung 62, 63Reduktion der Schallentstehung 61, 62, 63Reduktion der Schallübertragung 62Referenzsignal 46Reflexion 7, 8, 9, 17, 46Reiner Ton, Reinton 14, 47Reintonaudiogramm 22, 26Reintonaudiometer 21Reproduzierbarkeit 47Richtwerte, Raumakustik 33, 36, 37Richtwerte für Hintergrundgeräusche 36Risikoanalyse 32, 33Rosa Rauschen 14

SSchädigung des Gehörs 3, 23, 26, 30Schallabsorption (Absorption) 13, 17Schallabstrahlung 44, 61, 62Schallausbreitung 12, 48, 61, 65, 66Schallausbreitungskurve 48Schalldruckpegel 9, 38, 85Schallemission 4, 38, 40, 48, 85Schallemissionsmessungen 40Schallempfindung 8, 20Schallenergie 8, 11, 16, 25, 40Schallentstehung 5, 61Schallexpositionspegel (SEL) 11, 25, 35, 54, 76Schallfeld (diffuses/freies) 9, 12, 16, 20, 56, 59Schallgeschwindigkeit 7Schallimmission 48, 84Schallimpuls 11, 42Schallintensität 13Schallleistung 8, 12, 13, 17, 34, 40Schallleistungspegel 12Schallmessgeräte 4, 42, 43, 45, 82Schallmessprotokoll 48, 56, 58, 75, 76Schallmesstechnik 40, 55, 82Schallmessung (Lärmmessung) 33, 46, 47Schallpegel 9, 17, 20, 27, 34, 40, 42, 45, 47, 48, 52,

56, 66Schallpegelabnahme (Schalldruckabnahme) 17, 18Schallpegeldifferenz 37

89

90

Schallpegelmesser 33, 40, 54, 55Schallpegelschreiber 45Schallreflexion (Reflexion) 46, 66Schallschatten 7Schallschwingung 5, 14Schallübertragung 20, 21, 41, 61, 62Schallwelle 19Schallwellen 7Schmerzschwelle 9, 20Schutzausrüstung 30, 31, 67, 73Schwangere, Mutterschutz 34SIA (Schweiz. Ingenieur- und Architekten-Verein) 29, 38Sicherheit von technischen Einrichtungen und Geräten

34Sicherheitssystem 4, 56, 73, 74Signalwahrnehmung 26, 71SNR-Wert (Dämmwert) 69, 70, 71Spitzenpegel (Spitzenwert) 16, 25, 43, 54, 76Spitzenwert (Spitzenpegel) 42, 45Sprachbereich 22, 24, 26Sprachliche Verständigung 26, 27Sprachverständnis 22, 26STEG 29, 34Stimmton 6Sturmgewehrknall 11, 42Subharmonisch 47

TTagesexpositionspegel 49, 51, 52, 53Tätigkeitsbezogene Lärmexpositionspegel 58Tätigkeitsbezogene Richtwerte 36Teilkapselung 62Terzband 13, 14, 44Tinnitus (Ohrgeräusche) 25Ton 14, 20, 45, 79Tonhöhe 14, 20, 21Tonhöhenänderung 21Transmission 7Trommelfell 19, 25

UÜbersteuerung (Overload) 46Ultraschall 6, 34, 36, 47, 48, 56Umgebungslärm 27

VVakuum 5Verdünnungseffekt 16Verhütung von Berufsunfällen und Berufskrankheiten

30, 32Verordnungen 29, 83Verzeichnisse 60Vollzug, Vollzugsorgan 29, 32, 34, 83Vorverstärker 40WWanderwelle 19Weisses Rauschen 14Wellenlänge 7Windgeräusche 5Windschirm (Windschutz) 46

ZZeitbewertung 41, 84Zeitkonstante 9, 42, 47

Bestellnummer: 44057.d