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Seite 1 Gemeinde Gitschtal Bezirk Hermagor, Kärnten 9622 Weißbriach Tel: 04286/212, Fax: 04286/212-22, e-mail: [email protected] Zahl: 005-1/2017-05 NIEDERSCHRIFT zum öffentlichen Teil der Gemeinderatssitzung Sitzung am: 20. Dezember 2017 Ort: Gemeindeamt Gitschtal, Sitzungssaal Beginn: 19:00 Uhr Ende: 20:30 Uhr Anwesende: Bgm. Müller Christian Vzbgm. Holzfeind Hans Vzbgm. Wastian Ewald Johann GV Lackner Josef GR Mosser Elisabeth GR DI Berger Gernot GR DI (FH) Schretter Martin Heinz GR DI Mößlacher Andreas GR-Ers. Traar Stefan GR Dossi Erwin GR Traar Hubert GR Gucher Astrid Margaretha GR Brandtner Hermann GR Scharschön Stefanie GR Wastian Hans Benjamin Schriftführer: AL Mauschitz Rudolf, Enzi Barbara Es fehlen: GR Linhard Michael - entschuldigt Ordnungsgemäße Einladung erfolgte am: 07. Dezember 2017 Beschlussfähigkeit: ja Anträge zur Abänderung der Tagesordnung: - x - Sonstiges: -x-

Gemeinde Gitschtal 9622 Weißbriach...ca. 1614 1614 Stundensatz 2018 Gemeinde Gitschtal 9622 Weißbriach Weißbriach, 22.11.2017 Kalkulation der Stundensätze für Wirtschaftshofarbeiter

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Gemeinde Gitschtal Bezirk Hermagor, Kärnten

9622 Weißbriach Tel: 04286/212, Fax: 04286/212-22, e-mail: [email protected]

Zahl: 005-1/2017-05

N I E D E R S C H R I F T zum öffentlichen Teil der

Gemeinderatssitzung Sitzung am: 20. Dezember 2017 Ort: Gemeindeamt Gitschtal, Sitzungssaal Beginn: 19:00 Uhr Ende: 20:30 Uhr Anwesende: Bgm. Müller Christian Vzbgm. Holzfeind Hans Vzbgm. Wastian Ewald Johann GV Lackner Josef GR Mosser Elisabeth GR DI Berger Gernot GR DI (FH) Schretter Martin Heinz GR DI Mößlacher Andreas GR-Ers. Traar Stefan GR Dossi Erwin GR Traar Hubert GR Gucher Astrid Margaretha GR Brandtner Hermann GR Scharschön Stefanie GR Wastian Hans Benjamin Schriftführer: AL Mauschitz Rudolf, Enzi Barbara Es fehlen: GR Linhard Michael - entschuldigt Ordnungsgemäße Einladung erfolgte am: 07. Dezember 2017 Beschlussfähigkeit: ja Anträge zur Abänderung der Tagesordnung: - x - Sonstiges: -x-

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T a g e s o r d n u n g : TOP 1: Bestellung von Protokollfertigern TOP 2: Fragestunde TOP 3: Genehmigung der Niederschrift vom 15.11.2017 TOP 4: Bericht des Kontrollausschusses

Sitzung vom 12.12.2017 Beratung und Beschlussfassung nachstehender Anträge: TOP 5: Finanzwirtschaft;

Festlegung des Stellenplanes 2018 Diskussion Beschlussfassung (Verordnung)

TOP 6: Finanzwirtschaft; Festlegung der Stundensätze des Wirtschaftshofes für Inanspruchnahme von Leistungen 2018 durch:

Verwaltungszweige Dritte

TOP 7: Finanzwirtschaft; AO-Vorhaben 2018 TOP 8: Finanzwirtschaft;

Voranschlag OHH + AOHH 2018 + dazugehörige Verordnung TOP 9: Finanzwirtschaft; Festlegung der Deckungsfähigkeit im Sinne § 10 K-GHO TOP 10: Finanzwirtschaft;

Mittelfristiger Finanz- und Investitionsplan 2018 – 2022 TOP 11: Gemeinde Gitschtal Orts- und Infrastrukturentwicklungs KG;

Abänderung des Mietvertrages - Gemeindezentrum Abänderung des Mietvertrages – Ortsmusikschule Abänderung des Mietvertrages - Reisebüro

TOP 12: Gemeinde Gitschtal Orts- und Infrastrukturentwicklungs KG;

Kenntnisnahme des Budgets 2018 Kenntnisnahme der Mietenkalkulation 2018

TOP 13: Sonderpolizei;

Pyrotechnikgesetz 2010 Information

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TOP 14: Betriebe der Wasserversorgung – WVA-Weißbriach; Erlassung von Verordnungen – Erhöhung der Wasserbezugsgebühren (Abänderung zum Beschluss vom 17.05.2017)

Diskussion Beschlussfassung

TOP 15: Öffentliche Abgaben - Gemeindeabgaben;

Erlassung von Verordnungen – Hundeabgabenverordnung Diskussion Beschlussfassung

TOP 16: Rechtsamt;

Abschluss einer Kooperationsvereinbarung „Weiterentwicklung Schigebiet Weißbriach“ – Beschneiungsanlagen - mit der Stadtgemeinde Hermagor-Pressegger See (Abänderung)

Information Beschlussfassung

TOP 17: Förderung der Energiewirtschaft;

Errichtung eines Trinkwasserkraftwerkes – Auftragsvergabe an das Ingenieurbüro „asteenergy“, Dipl. Ing. Christof Aste

Information Beschlussfassung

TOP 18: Schutzwasserbau - Wildbachverbauung; Verbauungsmaßnahmen am Mösernbach – Abschluss einer weiteren Verpflichtungserklärung

Information Beschlussfassung

TOP 19: Straßenbau, Brücken;

Sanierungsmaßnahmen an der „Stoffelbauerbrücke“ Information Beratung

TOP 20: Förderung des Fremdenverkehrs;

Slow Food Travel Alpe Adria – Abschluss einer Finanzierungsvereinbarung Information Beschlussfassung

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Sitzungsverlauf Der Vorsitzende begrüßt die anwesenden Gemeinderatsmitglieder und Zuhörer und stellt die Beschlussfähigkeit gemäß den Bestimmungen des § 37 K-AGO fest. zu TOP 1: Zu Protokollfertiger werden GR Hubert Traar und GR Hans Benjamin Wastian bestellt. zu TOP 2: Nr.: 004-1/2017-05/01 Anfrage gerichtet von: Vzbgm. Hans Holzfeind Anfrage gerichtet an: Bgm. Müller Christian Text: Vzbgm. Holzfeind bringt vor, dass der Weg entlang der Gössering

von der Stoffelbauerbrücke abwärts in Richtung St. Lorenzen/G. auf Grund des Abtransportes von Holz (Sturmschaden) in einem schlechten Zustand ist. Er ersucht diesen Weg zu sanieren.

Antwort: Bgm. Müller teilt mit, dass sich dieser Weg im Eigentum der Agrargemeinschaft NB St. Lorenzen/G. bzw. auch im Eigentum einiger Grundeigentümer befindet.

GV Josef Lackner ergänzt, dass dieser besagte Weg bei den Vermessungsarbeiten in den 80-iger Jahren der Agrargemeinschaft zugeteilt wurde.

Nach kurzer Diskussion wird vorgeschlagen mit dem Amt der Kärntner Landesregierung, Wasserwirtschaft Hermagor bezüglich des Zustandekommens der Grundverhältnisse Rücksprache zu halten.

Nr.: 004-1/2017-05/02 Anfrage gerichtet von: DI Berger Gernot Anfrage gerichtet an: Bgm. Christian Müller Text: GR Berger erkundigt sich, ob die Gemeinde Gitschtal „glyphosatfrei“

ist Antwort: Auf Ersuchen des Bgm. stellt AL Mauschitz fest, dass seit ca. 2

Jahren Unkrautvernichtungsmittel auf biologischer Basis eingesetzt werden.

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Nr.: 004-1/2017-05/03 Anfrage gerichtet von: GR Hermann Brandner Anfrage gerichtet an: Bgm. Christian Müller Text: GR Brandner erkundigt sich, ob die Hinweistafeln (Gehen und

Fahren verboten) auf Wander-, Rad- und Verbindungswegen, aufgestellt anlässlich der Sturmkatastrophe im August 2017, noch aktuell sind.

Antwort: Auf Ersuchen des Bgm. stellt AL Mauschitz fest, dass nicht gesagt

werden kann, ob die Holzarbeiten abgeschlossen sind, und so die Gefahrenstellen noch vorhanden sein können. In den Frühjahrsmonaten sollten seiner Meinung nach Gespräche mit den Grundstückseigentümern stattfinden.

zu TOP 3: Die Niederschrift zur Sitzung des Gemeinderates vom 15.11.2017 wird ohne Wortmeldungen in Einstimmigkeit mit 15:0 Stimmen genehmigt. zu TOP 4: Die Niederschrift, aufgenommen anlässlich der Kontrollausschusssitzung am 12. Dezember 2017 wird von der zuständigen Obfrau, GR Scharschön Stefanie vollinhaltlich verlesen und somit in dieser Form dem Gemeinderat als Kollegium zur Kenntnis gebracht. Der Vorsitzende nimmt zu Teilen des Berichtes wie folgt Stellung: Die Zahlung von € 1.400,-- an die KIG stellt den Gemeindeanteil für die Grundkosten der „Card Systeme“ der NLW dar. Dies sind u.a. die Basic-Card, oder die +Premium Card. Die Auftraggeber der FW St. Lorenzen/G. für die Sanierung des FW-Hauses bezüglich der getätigten Materialeinkäufe bei der Fa. Wieser oder der Fa. Jenul sind ihm nicht bekannt. AL Mauschitz verweist diesbezüglich auf eine Sitzung des Gemeinderates, in der ein sog. „Ausgaben Stopp“ für die Sanierung ausgesprochen wurde, dies mit der Ausnahme unbedingt notwendige Fertigstellungsarbeiten, wie die Durchführung von Elektroarbeiten für die Blitzschutzanlage, zu tätigen. Der Vorsitzende schlägt vor, gemeinsam mit GV Lackner ein diesbezügliches Gespräch mit dem Ortskommandanten zu führen.

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GV Lackner meint, dass er sich vorstellen kann, dass das Material bei der Fa. Wieser vom Feuerwehrmitglied Karl-Heinz Oberressl für Fertigstellungsarbeiten besorgt wurde. Ebenfalls notwendig sind bzw. waren die Schalungssteine für die Stützmauer. Vzbgm. Wastian bringt zum Ausdruck, dass, wie im Gemeinderat besprochen, „Stopp auch Stopp“ heißen soll. Er ersucht den Vorsitzenden um ein klärendes Gespräch mit dem Ortskommandanten und dem Gemeindevorstand als Kollegium. Zu den, im Kontrollausschuss diskutierten Förderbeitrag an den SV Weißbriach für den Umbau des Vereinshauses, stellt GV Lackner fest, dass diese Beiträge seiner Meinung nach keine Vereinsförderung sondern einen Investitionszuschuss darstellen. Vzbgm. Wastian erklärt weiters, dass sich der GV als Kollegium zu dieser Förderung bzw. zu diesem Zuschuss bekannt hat. Der Vorsitzende ergänzt, dass der SV Weißbriach für diese baulichen Maßnahmen ca. € 50.000,00 investiert hat. Der Förderbetrag stellt keine laufende, sondern eine außerordentliche Förderung dar. Zu TOP 5: Der Vorsitzende berichtet, dass der Entwurf des Stellenplanes 2018 am 29.11.2017 an das Gemeinde Service Zentrum und an die Gemeinderevision, Frau Stefanie Gratzer übermittelt, und mittlerweile genehmigt wurde.

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Folgende Verordnung ist zu beschließen:

Gemeinde Gitschtal Bezirk Hermagor, Kärnten

9622 Weißbriach Tel: 04286/212, Fax: 04286/212-22, E-Mail: [email protected]

Zahl: 011-0/2018

Stellenplan per 01.01.2018

V E R O R D N U N G des Gemeinderates der Gemeinde Gitschtal mit welcher der Stellenplan für das Verwaltungsjahr 2018 beschlossen wird. Gemäß § 2 des Gemeindebedienstetengesetzes 1992, LGBl. Nr. 56/1992 in der Fassung LGBl. Nr. 26/2017, des § 3 des Gemeindevertragsbedienstetengesetzes 1992, LGBl. Nr. 95/1992 in der Fassung LGBl. Nr. 26/2017, sowie des § 5 des Kärntner Gemeindemitarbeiterinnengesetzes, LGBl. Nr. 96/2011 in der Fassung LGBl. Nr. 64/2017, wird verordnet:

§ 1

Für die Erfüllung der gemeindlichen Aufgaben werden folgende Planstellen festgelegt:

Stellenplan nach K-GBG

Stellenplan nach K-GMG

Beschäftigungs-ausmaß in %

Saison VWD- Gruppe

DKl. Modell- stelle

Stellen-Wert

100 - B VII F-ID4 60

100 - C IV KU-KB3 36

40 - P5 III TH-RP3B 21

100 - C V AK-SSB4 42

100 - C IV KU-KB2B 33

70 - K EP-PL1 42

68,38 - K EP-PFK2 39

70 - P3 III EP-PK2 27

68,38 - P3 III EP-PK2 27

30 - P5 III TH-RP2 18

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30 - P5 III TH-RP2 18

100 - P3 III TH-HFK2 30

100 - P3 III TH-HFK2 30

§ 2

Wirksamkeitsbeginn (1) Diese Verordnung tritt mit 1.1.2018 in Kraft. Ohne Diskussion stellt der Vorsitzende den Antrag den Stellenplan 2018 mit der dazugehörigen Verordnung zu beschließen. Diesem Antrag wird mit 15:0 Stimmen (einstimmig) stattgegeben. zu TOP 6: Der Vorsitzende erklärt, dass folgende Stundensätze von der Finanzverwaltung ermittelt (kalkuliert) wurden, die vom Gemeinderat für Außendienstmitarbeiter und gemeindeeigene Maschinen und Geräte festzusetzen sind. Dies bei einer Inanspruchnahme der Leistungen des Wirtschaftshofes durch:

Verwaltungszweige: Außendienstmitarbeiter EUR 32,00 Steyr Traktor 4120 EUR 32,00 Steyr Traktor 4120 + Frontlader EUR 42,00 Steyr Traktor 4120 + Heckbagger EUR 52,00 Steyr Traktor 4120 + 3-Seiten-Kipper EUR 37,00 Kommunaltraktor (Kubota neu) EUR 18,00 Ford Connect EUR 24,00 und durch

Dritte: Außendienstmitarbeiter EUR 50,00 Steyr Traktor 4120 EUR 48,00 Steyr Traktor 4120 + Frontlader EUR 50,00 Steyr Traktor 4120 + Heckbagger EUR 55,00 Steyr Traktor 4120 + 3-Seiten-Kipper EUR 53,00 Steyr Traktor 4120 + Kehrmaschine EUR 50,00 Steyr Traktor 4120 + Seitenpflug EUR 50,00 Steyr Traktor 4120 + Schneefräsen EUR 53,00 Kommunaltraktor (Kubota neu) EUR 36,00

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Ansatz Betrag in Euro

8200-0430 Betriebsausstattung(Motorsense,Rasenmäher) 1.6008200-4000 Geringwertige Wirtschaftsgüter (Bekleidung) 1.5008200-4540 Reinigungsmittel 6008200-4590 Sonstige Verbrauchsgüter 1.5008200-5110 VB II 62.4008200-5230 Arbeiter n.ganzj.besch. (AMS) 08200-5600 Reisegebühren 3008200-5650 Überstunden 3.0008200-5690 Nebengebühren (Erschw.Zulage) 1.2008200-5800 DB-Beitrag 2.8008200-5810 Sonst. Dienstgeberbeiträge 14.3008200-8512 Abfertigungsrücklage 1.400 85.4008200-6140 Instandhaltung Gebäude 2.0008200-6160 Instandhaltung Kleingeräte (Motorsense, Rasenmäher) 1.0008200-6310 Telefongebühren (Handy) 7008200-7000 Miete GuL (ustfrei ab 2017) 5.4008200-7100 Öffentliche Abgaben (Kest) 08200-7200 Verwaltungsleitungen 3.0008200-7201 Arbeitsleistung (Wihof allgemein) 2.000

104.700Personalkostenersätze 0

104.700

Hubmann G. 1650Schüttelkopf A. 1650

Summe 3300

32 Euro

produktive Std. (40 Std.) Hubmann Schüttelkopf52 Wochen 2080 2080Feiertage -96 -96

Krankenstand -120 -120

Urlaub/ZA _ Wo -250 -250

ca. 1614 1614

Stundensatz 2018

Gemeinde Gitschtal 9622 Weißbriach Weißbriach, 22.11.2017

Kalkulation der Stundensätze für Wirtschaftshofarbeiter

Bezeichnung

Annahme produktive Std. 2018:

2018

Gesamtkosten

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TreibstoffeVersicherungKR-Steuern

Reparaturen,Service u.Ersatzteile

Gesamt-aufwand Stunden

Stunden-Sätze/Euro

7.000 600 8.000

200

Frontlader (Versch.Schiene) 0 0 500 500 50 10

3-Seiten-Kipper 0 200 200 40 5

Heckbagger 0 0 100 100 5 20

2.000 400 3.000 5.500 300 18100

Ford Focus 1.000 1.700 2.000 4.700 200 24 tats.Zuordnungnach km

SummeWirtschaftshof

10.000 3.000 13.800 26.800 0Versicherung 2.700KR-Steuer 300

23.11.2017

Kubota

32

K A L K U L A T I O N der Stundensätze für Maschinen und Geräte 2 0 1 8 (ohne Anschaffungskosten)

Fahrzeuge/Zusatzgeräte

Steyr Traktor 4120 15.800 500

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Vzbgm. Wastian ersucht in Zukunft die aktuellen Stundensätze, jenen des Vorjahres gegenüberzustellen. Ohne weitere Diskussion stellt der Vorsitzende den Antrag die Stundensätze des Wirtschaftshofes für die Inanspruchnahme von Leistungen 2018 durch Verwaltungszweige und Dritte festzulegen. Diesem Antrag wird mit 15:0 Stimmen (einstimmig) stattgegeben. zu TOP 7: Der Vorsitzende erläutert die AO Vorhaben 2018 wie folgt:

Vorhaben - Bezeichnung Summen in

Einnahme und Ausgabe

EDV-Anlage (Software) 40.400

Überarbeitung OEK und FLÄWI 17.500

Sanierung FWGH St. Lorenzen/G. 80.000

FF-Drehleiter – Bezirkseinrichtung 6.900

Ankauf KLF – FW Lassendorf 130.000

Schutzwasserbauten – Verbauung „Mösernbach“ 35.400

Wirtschaftsförderung – Bergbahnen Weißbriach 33.000

Wirtschaftsförderung – GK Moritz 54.800

Vorhabenssumme (Einnahme/Ausgabe) 398.000

Ohne Diskussion stellt der Vorsitzende den Antrag die AO Vorhaben 2018 zu beschließen. Diesem Antrag wird mit 15:0 Stimmen (einstimmig) stattgegeben. zu TOP 8: Der Vorsitzende berichtet, dass die aufsichtsbehördliche Begutachtung des Voranschlages 2018 am 04.12.2017 durch die Revisionsbediensteten Frau Gratzer und Herrn Hotschnig im Beisein von Bgm. Christian Müller, Vzbgm. Ewald Wastian, Vzbgm. Hans Holzfeind, GV Josef Lackner, Amtsleiter Mauschitz und Finanzverwalterin Barbara Enzi erfolgt ist.

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Der Voranschlagsentwurf wurde wie folgt vorgelegt (Zusammenfassende Erläuterung des Vorsitzenden):

ERLÄUTERUNGEN

zum Voranschlag 2018 Das Schreiben des Amtes der Kärntner Landesregierung, Abteilung 3 (Gemeinden und Raumordnung), vom 08.11.2017, Zahl: A03-ALL-1068/1-2017, wird vollinhaltlich zur Kenntnis gebracht:

„Voranschlag 2018 - Rahmenbedingungen“ Sehr geehrte Damen und Herren! In den nachstehenden Ausführungen werden den Kärntner Gemeinden seitens der Abteilung 3 (Gemeinden und Raumordnung) die Rahmenbedingungen zur Erstellung der Voranschläge für das Haushaltsjahr 2018 bekanntgegeben.

1. Voranschlag – Allgemein: Auf Grundlage der Kärntner Gemeindehaushaltsordnung (K-GHO) in Verbindung mit der Kärntner Allgemeinen Gemeindeordnung (K-AGO) hat der Gemeinderat für jedes Kalenderjahr die voraussichtlich fällig werdenden Einnahmen und Ausgaben der Gemeinde durch einen Voranschlag festzustellen; dies hat so rechtzeitig zu erfolgen, dass der Voranschlag mit Beginn des Kalenderjahres wirksam werden kann. Dem Voranschlag ist gemäß § 15 Abs. 1 K-GHO ua. der mittelfristige Finanzplan, einschließlich der mittelfristigen Maastricht-Kennzahlen (gemäß Anlage 5b VRV – Kennziffer 70 für die Jahre 2018 bis 2022), anzuschließen. Dem Voranschlag ist der Stellenplan für das Haushaltsjahr 2018 beizulegen. Eine Genehmigung des Stellenplanes durch die wirtschaftliche Gemeindeaufsicht kann erst erfolgen, nachdem dieser vom GSZ überprüft und die Stellenbewertung für in Ordnung befunden wurden. Entsprechend den haushaltsrechtlichen Vorgaben (§ 9 Abs. 1 K-GHO) ist der ordentliche Voranschlag unter Einbeziehung der Sollüberschüsse oder der Sollabgänge der Rechnungsabschlüsse der Vorjahren (§ 3 Abs. 3) auszugleichen. Bei Gefährdung des Voranschlagsausgleiches dürfen Ausgaben für freiwillige Aufgaben nur veranschlagt werden, wenn ihre Abweisung aus allgemeinen öffentlichen Interessen oder nach den besonderen Verhältnissen der Gemeinde nicht vertretbar wäre (§ 9 Abs. 2 K-GHO). In diesem Sinne wird der Gemeinderat jenen Teil der Gemeindefinanzen, der zur freien Disposition verbleibt, bei der Feststellung des Voranschlages 2018 nicht zuletzt aufgrund übereinstimmender Zielsetzungen von Bund, Land und Gemeinden (geltender Stabilitätspakt) auf seine Notwendigkeit, Zweckmäßigkeit und allenfalls auch Aufschiebbarkeit hin zu überprüfen und Veranschlagungen nur im sachlich begründeten, einer sparsamen Wirtschaftsführung entsprechenden Ausmaß vorzunehmen haben. Sollte sich der ordentliche Voranschlag dennoch aus eigener Finanzkraft als nicht ausgleichbar erweisen, so ist der vorläufige Abgang vorerst unter der VA-Stelle 2/9900/9680 „Abwicklung des Sollabganges lfd. Jahr“ auszuweisen. Im Rahmen der Begutachtung der Voranschlagsentwürfe 2018 wird ein allfälliges Abgangsdeckungserfordernis ermittelt. Die endgültige Entscheidung über die Höhe des Abganges im ordentlichen Haushalt wird nach Vorliegen des Ergebnisses der Jahresrechnung 2017 getroffen.

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2. Maßnahmen zur Minimierung des Bedeckungserfordernisses im ordentlichen Haushalt: Wie in den vergangenen Jahren wird das Hauptaugenmerk bei den Begutachtungen der Voranschlagsentwürfe weiterhin auf die Abgangsgemeinden gelegt. Die Aufsichtsbehörde sieht sich auch heuer dazu veranlasst, die Begutachtungen der Voranschlagsentwürfe sämtlicher Kärntner Gemeinden hinsichtlich bestehender kommunaler Aufgabengebiete im Sinne landesweit einheitlicher „Benchmark-Standards“ und nach einheitlichen Kriterien durchzuführen.

2.1. Österreichischer Stabilitätspakt

Mit Unterzeichnung des Österreichischen Stabilitätspaktes 2012 (ÖStP 2012) haben sich die Gemeinden – vertreten durch den Österreichischen Gemeindebund und Städtebund – zur Einhaltung von unionsrechtlichen Regeln über die Haushaltsdisziplin der Mitgliedsstaaten verpflichtet. Für die Erreichung der für die Kärntner Gemeindeebene vorgegebenen Budgetziele ist die Budgetdisziplin jeder einzelnen Gemeinde erforderlich. Somit sind die Gemeinden aufgefordert, dass bei der Realisierung kommunaler Bauvorhaben, neben der notwendigen Liquidität, verstärkt die Betriebs- und Folgekosten berücksichtigt werden.

2.2. Ertragsanteile

Der auf Grundlage des Finanzausgleichsgesetzes 2017 (FAG 2017) für Ihre Gemeinde errechnete Ertragsanteile-Voranschlagsbetrag 2018 wird Ihnen von der Abteilung 3 (Gemeinden und Raumordnung) gesondert mitgeteilt. Wie bereits für das Haushaltsjahr 2017 ist die Gesamtsumme der Ertragsanteile unter der Voranschlagsstelle 2/9250/8594 „Ertragsanteile nach dem abgestuften Bevölkerungsschlüssel“ zu veranschlagen. Für die Mittelfristige Finanzplanung der Jahre 2019 bis 2022 wird empfohlen, eine jährliche Steigerung der Ertragsanteile von 3 % anzusetzen. Im Jahr 2018 wird für die Berechnung der Ertragsanteile die Volkszahl zum Stichtag 31. Oktober 2016 zugrunde gelegt. Die Ermittlung dieser Einwohnerzahl erfolgt durch die Statistik Austria gemäß § 10 Abs. 7 FAG 2017. Die aktuellen Werte können auf der Homepage der Statistik Austria abgefragt werden.

2.3. Personalwesen

Im Bereiche des Personalwesens werden alle nicht gesetzlich zwingenden Maßnahmen (z.B. Beförderungen, Höherreihungen, über den Mindestnebengebührenkatalog hinaus ohne hinreichende Rechtfertigung gewährte Nebengebührensätze) als freiwillige Leistungen bewertet. Hinsichtlich der Personalbewirtschaftung dürfen die seitens der Aufsichtsbehörde an die Kärntner Gemeinden übermittelten Schreiben vom 8. September 2005, Zahl: 3-ALG-54/4-2005 sowie vom 26. April 2012, Zahl: A03-ALL-105/5-2012 in Erinnerung gerufen werden. Um eine einheitliche Veranschlagung der Personalausgaben sicherzustellen, wird empfohlen, für das Haushaltsjahr 2018 eine Erhöhung der entsprechenden Voranschlagsansätze von 2,0 % (mittelfristig 1,5 %) vorzusehen.

2.4. Vermögensverzeichnisse (Vermögensnachweise)

In Vorbereitung auf die Umstellung des Haushaltsrechtes im Rahmen der Voranschlags- und Rechnungsabschlussverordnung 2015 (VRV 2015) wurden die Kärntner Gemeinden mit Schreiben vom 13. Juni 2016, Zahl: 03-ALL-1480/1-2016 seitens der Gemeindeaufsichtsbehörde auf die Notwendigkeit der vollständigen Erfassung des vorhandenen Gemeindevermögens sowie der Führung von Vermögensverzeichnissen iSd § 66 K-GHO aufmerksam gemacht.

3. Abschließende allgemeine Ausführungen Neben der Anwendung des BZ-Verteilungsmodells nach objektiven Kriterien verfolgt die einheitliche Voranschlagsüberprüfung insbesondere das Ziel der Gleichbehandlung sämtlicher Kärntner Gemeinden. Der anzuwendende prüfungsmaßstab sollte demnach vor allem bei Abgangsgemeinden dazu führen, das Abgangsdeckungserfordernis zu minimieren; es ist damit überdies auch die Absicht verbunden, die solcherart frei werdenden Mittel zusätzlich zur Finanzierung anstehender außerordentlicher Gemeindeprojekte einsetzen zu können.

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Wie in den Vorjahren gehandhabt, werden die Überprüfungen der Voranschlagsentwürfe 2018 durch die zuständigen Revisionsbediensteten der Gemeindeaufsicht vorgenommen. Hinsichtlich der konkreten Überprüfungsmodalitäten werden die einzelnen Gemeinden noch rechtzeitig in Kenntnis gesetzt. Neben den von den jeweiligen Fachabteilungen des Amtes der Kärntner Landesregierung errechneten Umlagen und Beiträgen, die den Gemeinden auf direktem Wege bekanntgegeben werden, sind die Ermessensausgaben vorsichtig zu berechnen. Zur Ihrer Information und mit freundlichem Grüßen! Für die Kärntner Landesregierung: Krenn BA MA Der Voranschlagsentwurf wurde mit folgenden Summen vorgelegt. Einnahmen OHH € 2.720.300 Ausgaben OHH € 2.762.700 Abgang/Fehlbetrag: € -42.400 Die Überprüfung durch die Revisionsbeamten nach einheitlichen Kriterien erfolgt ua. in folgenden kommunalen Aufgabenbereichen: Freiwillige Feuerwehren Kärntenschnitt beträgt € 18,00 / Einwohner, dies bedeutet für die Gemeinde Gitschtal: € 18,00 x 1.285 EW = € 23.130,00 Voranschlag 2018 € 46.400,00 Ausgaben € 11.300,00 Einnahmen € 35.100,00 bereinigte Ausgaben € 23.130,00 Kärntenschnitt € 11.970,00 über Kärntenschnitt (freiw. Leistungen) Die Überprüfung der Kriterien - „Freiwilligen Leistungen“, Investitionen OHH, Instandhaltungen von Straßen und Straßenreinigung ergab teilweise Summen unter dem Kärntenschnitt. Durch die Reduzierung der VA-Stelle 2/9210/8340 (TAG) erhöht sich der Abgang/Fehlbetrag auf € 52.400,00. Folgende Voranschlagskorrekturen werden vorgenommen: 1/2490/7510 Kostenanteil Kinderbetreuungseinrichtungen - 1.000,00 1/4110/7510 Kostenanteil Sozialhilfebeiträge -3.500,00 2/7820/8712 BZ-Mittel Rest 2018 3.100,00 1/7820/7750 Wirtschaftsförderung (zusätzlich) 3.100,00 Die VA-Betrag in der Höhe von € 20.000,00 (Wirtschaftsförderung STOEV) wird durch den Revisionsbeamten hinterfragt. Bürgermeister Müller verweist auf die Wichtigkeit dieser „Infrastruktureinrichtung - Nahversorger“. Er stellt fest, dass es in den letzten

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Jahren keine Förderungen seitens der Gemeinde gegeben hat. Mangels fehlender finanzieller Mittel (BZ) sind die anwesenden GV-Mitgliedern einstimmig für den Förderbeitrag im OHH 2018. OHH Einnahmen 2.707.900,00 €

Ausgaben 2.755.800,00 €Fehlbetrag -47.900,00 €

Gemeinde Gitschtal DVR-NR: 0096610Voranschlag 2018 2 Ordentlicher Haushalt EinnahmenVoranschlag ErgebnisGruppe Bezeichnung 2018 2017 2016

0 Vertretungskörper und Allgemeine Verwaltung 33.200 37.500 34.927,951 Öffentliche Ordnung und Sicherheit 11.800 7.600 12.318,662 Unterricht, Erziehung, Sport und Wissenschaft 90.700 92.800 91.932,653 Kunst, Kultur und Kultus 93.200 98.200 103.611,754 Soziale Wohlfahrt und Wohnbauförderung 700 5.200 2.097,755 Gesundheit 1.100 1.100 4.397,466 Straßen- u. Wasserbau, Verkehr 3.400 27.900 20.230,087 Wirtschaftsförderung 14.800 26.600 34.063,428 Dienstleistungen 671.700 704.400 1.588.242,279 Finanzwirtschaft 1.787.300 1.797.100 1.800.576,40Summe Einnahmen OH 2.707.900 2.798.400 3.692.398,39Gesamteinnahmen ordentl. Haushalt 2.707.900 2.798.400 3.692.398,39Gesamtausgaben ordentl. Haushalt 2.755.800 2.798.400 3.688.011,97

-47.900 0 4.386,42

Gemeinde Gitschtal DVR-NR: 0096610Voranschlag 2018 2 Ordentlicher Haushalt AusgabenVoranschlag ErgebnisGruppe Bezeichnung 2018 2017 2016

0 Vertretungskörper und Allgemeine Verwaltung 471.300 480.400 476.004,271 Öffentliche Ordnung und Sicherheit 47.200 42.300 58.404,502 Unterricht, Erziehung, Sport und Wissenschaft 387.900 394.500 376.101,683 Kunst, Kultur und Kultus 128.600 122.900 144.350,074 Soziale Wohlfahrt und Wohnbauförderung 341.500 328.100 296.214,015 Gesundheit 207.800 193.700 175.991,196 Straßen- u. Wasserbau, Verkehr 60.400 83.100 56.040,497 Wirtschaftsförderung 228.200 215.800 228.144,638 Dienstleistungen 813.200 827.300 1.715.146,369 Finanzwirtschaft 69.700 110.300 161.614,77Summe Ausgaben OH 2.755.800 2.798.400 3.688.011,97

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Festgestellt wird, dass im OHH 2018 nur laufende Ausgaben veranschlagt wurden bzw. solche, wo die Gemeinde ihrerseits Verpflichtungen eingegangen ist. Freiwillige Ausgaben wurden nur solche veranschlagt, wo eine Abweisung aus allgemeinen öffentlichen Interesse bzw. nach den besonderen Verhältnissen der Gemeinde nicht vertretbar wäre (z.B. Vereinsförderungen, Feuerwehren) und wo entsprechende Beschlüsse gefasst wurden. Frei disponible Gemeindefinanzen sind nicht vorhanden. Ein Haushaltsausgleich war trotz der Veranschlagung des Gemeinde-Finanzausgleichsbetrages in der Höhe von € 137.000,00 nicht möglich. Investitionen / Instandhaltungen bzw. sonst.Leistungen: 0100-6140 Instandhaltungen Gebäude 1.0001630-0430 Betriebsausstattung 1.1001630-4010 WG Anlage/Umlaufvermögen 5.1002110-0430 Betriebsausstattung 1.0002400-0430 Betriebsausstattung 8006120-6110 Straßeninstandhaltung 5.0008140-0430 Betriebsausstattung (Streugerät) 1.5008200-0430 Betriebsausstattung (Motorsense,Rasenmäher) 1.6008310-0430 Betriebsausstattung 2.0008310-6190 Instandhaltungen 7.0008500-0040 Wasserbauten 1.0008500-0500 Sonderanlagen 1.0008500-6120 Instandhaltungen 1.0008510-0040 Kanalbauten 1.5008520-0100 Gebäude 3.5008520-0430 Betriebsausstattung 2.700

36.800 Ermessensausgaben bzw. freiw. Leistungen: 0940-7570 Betriebsgemeinschaft 7002320-7280 Entg. so. Leistung (Sommerbetreuung) 6.8002690-7571 Sportvereine 4.7002820-7680 Fahrtkosten Studenten 8003220-7571 Kulturvereine 2.5004190-7570 Pens. Verbände 5004230-7570 Essen auf Rädern 1.5004290-7280 Seniornebetreuung/-tag 1.6004390-4030 Babypräsente 4004390-7680 Müllsäcke f. Neugeborene 4007420-5230 Impfhelferkosten 3007420-7270 Fahrtkosten Tierärzte 1.3007420-7290 Bienenverein 2007420-7570 Stickstoffkosten 9007421-4551 Kartoffelkäferbekämpfungsmittel 200

22.800

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EINNAHMEN

Gruppe 0: VA 2018 33.200,00 €VA 2017 37.500,00 €

Die Einnahmen dieser Gruppe betreffen die Kostenersätze von Bund und Land (VWKE Nä-Taxe) sowie die Kostenbeiträge der einzelnen Verwaltungszweige, Miete VMK und sonstige Einnahmen. Die Miete des Reisebüros wird ab 2018 unter dem Ansatz 8460 vereinnahmt.

Gruppe 1: VA 2018 11.800,00 €VA 2017 7.600,00 €

Die Einnahmen der Gruppe 1 betreffen die Abrechnung der Fleischbeschau (Gebühren bzw. Ersätze der Ausgleichskasse). Die Einnahmen der Feuerwehren betreffen die BZ-Mittel für die Leasingraten € 3.500,00 bzw. Restwert € 7.600,00 (Ankauf des KRF-A Weißbriach).

Gruppe 2: VA 2018 90.700,00 €VA 2017 92.800,00 €

Die Elternbeiträge für die Sommerbetreuung sind mit € 2.000 veranschlagt. Derzeit besuchen 37 Kinder (Stand Dez. 2017) den Kindergarten, davon sind 10 Vorschulkinder. Elternbeiträge 22.000,00 € Landesförderung 2 Gruppen 56.000,00 € KG-Beiträge (Land) 8.500,00 € KG-Transport (Bund) 1.000,00 € Rückersätze 1.000,00 € Der Abgang beim Abschnitt 240 „Kindergarten“ beträgt € 77.700.

Gruppe 3: VA 2018 93.200,00 €VA 2017 98.200,00 €

Die Einnahmen betreffen die Mieten und Betriebskostenersätze für die Benützung (Vermietung) des Kultursaales sowie sonstige Einnahmen. Weitere Einnahmen betreffen die BZ-Mittel in der Höhe von € 83.000,00 für das Vorhaben „Sanierung Kultursaal/Kindergarten“ für das Jahr 2018.

Gruppe 4: VA 2018 700,00 €VA 2017 5.200,00 €

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Die Einnahmen betreffen die Rückersätze seitens des SHV für die Einrichtung „Essen auf Rädern“.

Gruppe 5: VA 2018 1.100,00 €VA 2017 1.100,00 €

Veranschlagt sind die „Sonstige Einnahmen“ und Förderbeiträge des Landes im Rahmen der „Gesunden Gemeinde“.

Gruppe 6: VA 2018 400,00 €VA 2017 27.900,00 €

Die Einnahmen betreffen die Veräußerung von Handelswaren, Strafgeldern nach der StVO und die Förderung des Bundes zum Verkehrsverbund.

Gruppe 7: VA 2018 14.800,00 €VA 2017 26.600,00 €

Der Voranschlag für den Fremdenverkehrshaushalt ist ausgeglichen erstellt: Einnahmen: Sonstige Einnahmen 11.400 € Ortstaxen 142.000 € Pausch. Ortstaxen 10.000 € FV-Abgaben (Tourismusabgabe) 30.000 € Summe Einnahmen: 193.400 € Summe Ausgaben: 193.400 €

Gruppe 8: VA 2018 671.700,00 €VA 2017 704.400,00 €

Wirtschaftshof Der Wirtschaftshof wurde in Einnahme und Ausgabe mit € 132.000 (€ 136.100 Jahr 2017) veranschlagt, und zwar: Erlöse Wirtschaftshofarbeiter 104.700 € Erläse Maschinen u. Geräte 27.300 €

132.000 € Im Bereiche des Wirtschaftshofes wurden für 2 Bedienstete (VB II) lt. Stellenplan die Personalkosten kalkuliert. Der Stundensatz für den Wirtschaftshofarbeiter beträgt für 2018 € 32,00.

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Bei den Stundensätzen für Fahrzeuge und Geräte wurden die laufenden Kosten sowie Serviceleistungen für Steyr Traktor 4120, Kommunalfahrzeug (Kubota) und den PKW einkalkuliert. Es ergeben sich folgende Stundensätze: Steyr Traktor 4120 30,00 € + Frontlader 10,00 € + 3-Seiten-Kipper 5,00 € + Heckbagger 20,00 € Kommunaltraktor - KUBOTA neu 18,00 € PKW Ford Transit 24,00 € Die Zuordnung zu den einzelnen Verwaltungszweigen erfolgt auf Grund von Ergebnissen der Vorjahre bzw. Erfahrungswerten. Freibad Weißbriach Folgende Einnahmen wurden veranschlagt: Erlöse Badeeintritte 10.000,00 € Erlöse Kärnten-Card 5.500,00 € Nebenerlöse 500,00 € Pachterlöse - € Rückersätze 1.000,00 € Sonstige Einnahmen (KIG) 1.500,00 € Anmerkungen: Das Pachtverhältnis mit Herrn Meiswinkel ist aufrecht und es sind die Betriebskostenersätze in der Höhe von € 1.000,00 veranschlagt. Die Pauschaleinnahmen für die Premium Card lt. Vertrag betragen netto € 1.351,00. Vertragsdauer ist 3 Jahre (2017 – 2019). Grundbesitz Für das Projekt „Baulandmodell Jadersdorf“ ist für die Rückzahlung des Regionalfondsdarlehen ein BZ-Betrag von € 31.000,00 veranschlagt. Wohn- und Geschäftsgebäude Die Mieteinnahmen für alle Wohn- und Geschäftsgebäude werden ab 01.01.2018 unter Ansatz 8460 veranschlagt. WVA Weißbriach Bei der WVA Weißbriach sind Einnahmen in der Gesamthöhe von € 177.100 veranschlagt. Davon sind € 10.000 Anschlussbeiträge, € 116.000

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Benützungsgebühren und € 12.500 Bundeszuschüsse (Zuschüsse zu den Annuitätenzahlungen BA 01, 02 und BA 03) veranschlagt. Der „Soll-Abgang lfd. Jahr „ wird mit € 37.800 veranschlagt. Abwasserbeseitigung Der Gebührenhaushalt Abwasserbeseitigung ist ausgeglichen erstellt. Es sind Einnahmen an Zinsen, Kanalanschluss- und Benützungsgebühren in der Höhe von € 237.000 veranschlagt. Müllhaushalt Der Müllhaushalt wurde in Einnahme und Ausgabe mit € 67.000 ausgeglichen erstellt. Folgende Einnahmen sind veranschlagt: Rückersätze von Ausgaben 7.000 € Sonstige Einnahmen (ASZ) 6.000 € Benützungsgebühren 54.000 €

Gruppe 9: VA 2018 1.787.300,00 €VA 2017 1.797.100,00 €

Abschnitt 920: Ausschließliche Gemeindeabgaben Grundsteuer A 10.500 € Grundsteuer B 99.300 € Kommunalsteuer 161.000 € Vergnügungssteuer 100 € Hundeabgabe 900 € Ortstaxe 142.000 € Pauschalierte Ortstaxe 10.000 € Zweitwohnsitzabgabe 13.000 € Nebenansprüche 500 € Verwaltungsabgaben 3.000 € Kommissionsgebühren 1.500 € Summe: 441.800 € Abschnitt 921: Fremdenverkehrsabgabe/Tourismusabgabe € 30.000 Abschnitt 925: Ertragsanteile an gemeinschaftlichen Bundesabgaben Ertragsanteile Untersch. Betrag - € Ertragsanteile Sockelbetrag - € Ertragsanteile GST-Ausgleich - € Ertragsanteile Werbeabgabe - € Ertragsanteile (abgest.Bv. Schlüssel) 1.123.400 €

1.123.400 €

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1.085.300 €

Abschnitt 940: BZ Gemeindefinanzausgleich 137.000 €

Abschnitt 941: Strukturfondsbeitrag 31.200 €

Abschnitt 945: Zweckzuschüsse des Bundes gemäß Pflegefondsgesetz 23.800 €

Zum Vergleich VA 2017 betrugen die Ertragsanteile

AUSGABEN Pflichtausgaben Allgemein wird festgestellt, dass die Gesamtpersonalkosten (Allgemeine Verwaltung, Volksschule, Kindergarten, Tourismus, Wirtschaftshof) für das Jahr 2018 mit € 500.600 unter Berücksichtigung einer 2,0 %igen Bezugserhöhung bzw. Vorrückungen veranschlagt wurden. Das sind 18,16 % der veranschlagten Gesamtausgaben. Weitere Pflichtausgaben(Beiträge, Umlagen):

VA 2018 VA 2017 RE 2016Bürgermeister-Kostenersatz (K-BG) 2.700 € 6.200 € 10.480,00 € Pensionsaufwendungen Beamte * 99.600 € 92.800 € 89.280,00 € GV KS Region 15.600 € 14.000 € 13.401,56 € Schulgemeindeverbandsumlage 86.700 € 84.700 € 81.014,04 € Schulerhaltungsbeiträge Hermagor 4.500 € 3.400 € 2.710,89 € Ktn. Schulbaufonds VS, SS, BS 20.600 € 20.700 € 19.991,52 € Lfd.Transferzahlung an pr.Organisat. 20.000 € 20.000 € 20.957,80 € Schulerh.Beitr. Berufsschulen 16.500 € 16.500 € 13.919,87 € KQ Kinderbetreuungseinrichtungen 22.900 € 22.600 € 22.881,41 € Bezirksmusikschule 2.000 € 2.000 € 1.765,53 € Kopfquote Sozialhilfebeitrag 337.000 € 323.600 € 292.345,00 € Sprengelärzte 3.200 € 3.400 € 3.460,60 € Beitrag Bergwacht 100 € 100 € 93,60 € Rettungsbeitrag 12.100 € 11.800 € 10.794,16 € Betr.Abgänge Krankenanstalten 187.000 € 174.000 € 156.487,20 € Beitragsleistung WLV ua 2.700 € 22.300 € 10.500,00 € Verkehrsverbund 58.000 € 56.800 € 55.500,00 € Landesumlage 68.100 € 68.700 € 70.462,20 € Summe: 959.300 € 943.600 € 876.045,38 €

*Änderung der Finanzierung des Pensionsfonds:

Parameter Jahr 2018 80% Pensionsaufwand d. einzelnen Gemeinden 10 % Finanzkraft 10% Einwohnerzahl

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VA 2018 VA 2017 RE 2016Mieten Gemeindeamt / Reisebüro 6.000 € 13.600 € 7.392 € Mieten Tourismusbüro 900 € 1.900 € 1.722 € Mieten Kindergarten 15.000 € 14.400 € 9.821 € Mieten Musikschule 1.000 € 900 € 2.941 € Mieten Kultursaal 27.000 € 17.200 € 35.340 € Mieten Geräte-u.Lagerhalle 5.400 € 6.000 € 6.443 € Summe: 55.300 € 54.000 € 63.659 €

Mietzahlungen an die Gemeinde Gitschtal KG:

Die Mietenkalkulation der GG KG erfolgte durch die Ktn. Kommunal-s GmbH und wird ausschließlich nach steuerlichen Vorgaben durchgeführt. Die Mietenverrechnung der GuL erfolgt seit 01.01.2017 USt-frei. Die Mietenverrechnung für Gemeindeamt/Reisebüro/Musikschule erfolgt ab 01.01.2018 ebenfalls USt-frei. Das bedeutet, dass nur die Betriebskosten weiterverrechnet werden, jedoch in weiterer Folge kein Vorsteuerabzug geltend gemacht werden kann. Auf Ebene Gemeinde ergeben sich geringere Mieten, aber auch die Veranschlagung von Instandhaltungen ua. bei den betreffenden Gebäuden.

Gruppe 0: VA 2018 471.300,00 €VA 2017 480.400,00 €

Folgende Ausgaben wurden veranschlagt:

VA 2018 VA 2017 RE 20160000 Vertretungskörper 74.000 € 75.700 € 73.546 € 0100 Zentralamt 262.900 € 271.100 € 283.379 € 0120 Hilfsamt 12.900 € 11.200 € 10.551 € 0190 Repräsentationen 4.000 € 3.500 € 3.806 € 0240 Wahlamt 800 € 1.200 € 2.276 € 0600 Beiträge am Verbände 4.500 € 4.400 € 4.344 € 0700 Verfügungsmittel 6.800 € 6.400 € 6.419 € 0800 Pensionen 99.600 € 92.800 € 89.280 € 0900 Personalbetreuung 2.400 € 2.400 € 1.699 € 0940 Gemeinschaftspflege 700 € 700 € 700 €

Die Umlage an den Gemeindeverband beträgt insgesamt € 15.600, und zwar:

700,00 € Musikschule Hermagor, Bürokraft 30 Std. (2/3 Land, 1/3 GV)300,00 € Partnerschaft, touristische Projekte

2.100,00 € Bautechniker2.600,00 € Regionalmanagement7.900,00 € Aufwand Verwaltung GV KS Region2.000,00 € KEM u. Regionalprojekte

Unter Ansatz 0150 – Öffentlichkeitsarbeit – ist ein Betrag von € 2.700 veranschlagt.

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Dieser wird in gleicher Höhe durch sonstige Einnahmen (Inserate) bedeckt.

Gruppe 1: VA 2018 47.200,00 €VA 2017 42.300,00 €

Die Ausgaben dieser Gruppe betreffen die Entgelte für die Totenbeschau, Entgelte für die Fleischbeschau und Ausgaben für die Freiwilligen Feuerwehren. Für die Restfinanzierung (Leasingrate und Restwert) des KLF Weißbriach ist ein Betrag von € 11.100 veranschlagt. Der Kärntenschnitt (Benchmark-Kriterien) für die Feuerwehren beträgt € 18,00/Einwohner, d.s. € 23.130,00 (Mehrausgaben zählen zu den freiwilligen Leistungen). Folgende Gesamtsummen sind veranschlagt:

Ausgaben 46.400 € Einnahmen 11.300 €

Gruppe 2: VA 2018 387.900,00 €VA 2017 394.500,00 €

Allgemeinbildender Unterricht

2100 Schulgemeindeverbandsumlage 86.700 € Schulerhaltungsbeitrag Stadtgde. Hermagor 4.500 € Kärntner Schulbaufonds 20.600 € Lfd. Transferzahlung pr. Organisation 20.000 €

2110 VS Weißbriach 28.800 € 2200 Schuerhaltungsbeitrag BS 10.100 € 2320 Schülertransport 14.500 € 2400 Kindergarten 166.200 €

Abgang beträgt 77.700 €2490 Kinderbetreuungseinrichtungen 22.600 € 2600 Sportplätze u. sonst. Einrichtungen 7.700 €

Zum Schulerhaltungsbeitrag an die Stadtgemeinde Hermagor wird festgestellt, dass Kinder aus der Gemeinde Gitschtal die VS in Hermagor besuchen und die entsprechenden Schulerhaltungsbeiträge in Nachhinein vorgeschrieben werden. Ein Volksschulkind aus der Gemeinde Gitschtal besucht die „Inklusionskasse“ in der VS Hermagor und sind im Bedarfsfalle auch „pflegerisch helfende Tätigkeiten“ zur Verfügung zu stellen. Diesen Bedarf legt die Schulbehörde fest. Derzeit beträgt das Ausmaß 20 Std./Woche. Der Stundensatz beträgt € 27,10. Die Leistung wird über das Hilfswerk erbracht. Dafür ist ein Betrag von € 20.000 erforderlich. Für die Sommerbetreuung (Monat August) sind € 6.800 für 2 Personen (Fach- und Hilfskraft) veranschlagt. Im August 2017 haben 15 Kinder dieses Betreuungsangebot in Anspruch genommen.

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Gemäß Kärntner Kinderbetreuungsgesetz haben die Gemeinden dem Land 56 % der Kosten für die Tagesbetreuung zu ersetzen, das bedeutet für die Gemeinde Gitschtal eine jährliche Gemeindekopfquote in der Höhe von € 22.900. Unter Ansatz 2690 ist eine zusätzliche Förderung der Sektion Schi in der Höhe von € 1.700,00 (Schihütte neu) veranschlagt.

Gruppe 3: VA 2018 128.600,00 €VA 2017 122.900,00 €

Für die Musikschule sind insgesamt Ausgaben von € 4.100 veranschlagt. Die Gesamtkosten für das Gemeinschaftshaus St. Lorenzen/G sind mit € 5.900, für den Kultursaal Weißbriach sind mit € 31.100 und die Zuführung der BZ-Mittel an die GG KG mit € 83.000 veranschlagt. Weiters ist für die Erstellung einer Chronik unter Ansatz 3610 ein Betrag von € 2.000,00 vorgesehen.

Gruppe 4: VA 2018 341.500,00 €VA 2017 328.100,00 €

4110-7510 Sozialhilfe Kopfquote 337.000 € 4190-7570 Pensionistenverbände 500 € 4230-7570 Essen auf Rädern 1.500 € 4290 Sonstige Maßnahmen 1.700 € 4390 Jugendwohlfahrt 800 €

Maßnahmen der Allg. Sozialhilfe

Die freiwilligen Leistungen für die Pensionistenverbände, Essen auf Rädern, Seniorentag, Babypakete und zusätzliche Müllsäcke für Neugeborene sind mit insgesamt € 4.500 veranschlagt.

Gruppe 5: VA 2018 207.800,00 €VA 2017 193.700,00 €

Beiträge Sprengelärztegesetz 3.200 € Gesunde Gemeinde 2.100 € Tierkörperentsorgung 3.000 € Rettungsdienste 12.100 € Krankenanstalten (Abgangsdeckung) 187.000 €

Gemäß dem Ktn. Rettungsdienst-Förderungsgesetz ist der Rettungsbeitrag mit € 12.100 (Vorjahr € 11.800) zu veranschlagen. Der Gemeindebeitrag zu den Betriebsabgängen der Krankenanstalten ist mit € 187.000 (VA 2017 € 174.000) zu veranschlagen.

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Gruppe 6: VA 2018 60.400,00 €VA 2017 83.100,00 €

Für die Instandhaltung von Straßenbauten ist ein Betrag von € 5.000 und für Vermessungen ein Betrag von € 1.500 vorgesehen. Beim Ansatz 6330 Wildbachverbauung sind Ausgaben von € 22.000 veranschlagt und betreffen die Kosten der Wildbachbegehungen durch die Außendienstmitarbeiter, die Beitragsleistung (Rest Mösernbach) an die WLV in der Höhe von € 2.700. Der 10 %ige Anteil an den Projektierungskosten (Gutachten) für den HW-Schutz Gössering (Rückhaltebecken) ist mit € 15.000 veranschlagt. Aufwand für Verkehrsverbund einschließlich Nebenvereinbarung beträgt insgesamt € 58.000 und setzt sich folgt zusammen:

2320-6200 Schülertransprot 14.500 € 2400-6200 Kindergartentransport 8.200 € 7710-6200 Schibus 22.400 € 6900-7540 Verkehrsverbund (öffentl.Verkehr) 12.900 €

58.000 € Ersätze Bund (Personennahverkehr) 7.300 €

Gruppe 7: VA 2018 228.200,00 €VA 2017 215.800,00 €

Die Ausgaben für die Landwirtschaft sind mit € 7.100 und für das e5 Landesprogramm Sind € 4.600 veranschlagt. Die Ausgaben für die Abschnitte 7700 und 77100 (Fremdenverkehr) betragen € 193.400 und sind wie folgt veranschlagt:

Laufender Aufwand (inkl.SollAbg.Vj) 46.700 € Personalkosten 45.400 € Schibus 22.400 € Werbung u.Maßnahmen 6.500 € Veranstaltungen 4.000 € Beitrag "Reg.Tourismusverband" - NWL 68.400 €

193.400 €

Die Veranschlagung des Beitrages an die „NWL“ erfolgt in der Höhe von € 68.400. Von den vereinnahmen Ortstaxen einschließlich der pauschalierten Ortstaxe sind 45 % lt. Subventionsvertrag dem „regionalen Tourismusverband – NWL“ zu überweisen. Durch den erhöhten Einsatz des Wirtschaftshofes (Wanderwege ua) ergeben sich Mehrkosten im Jahr 2017 und somit ein voraussichtlicher Abgang 2017. Dieser ist mit einem Betrag von € 20.000 veranschlagt.

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Gruppe 8: VA 2018 813.200,00 €VA 2017 827.300,00 €

8140 Straßenreinigung Gesamtausgaben 53.000 € Auch im Bereich der Straßenreinigung (Schneeräumung) gelten seitens der Abteilung 3 die einheitlichen Prüfungskriterien, wobei die letzten 3 Jahre als Durchschnittswert herangezogen werden. Mit den angeführten Gesamtausgaben liegt die Gemeinde im Kärntenschnitt. 8150 Parkanlagen, Kinderspielplätze Gesamtausgaben 22.800 € 8160 Öffentliche Beleuchtung Gesamtausgaben 20.500 € 8200 Wirtschaftshof Ausgaben Personal uam. 104.700 € Ausgaben Maschinen u. Geräte 27.300 € 8310 Freibad Weißbriach Die Gesamtausgaben für das Freibad sind mit € 66.200 veranschlagt (Vorjahr 77.800). Demgegenüber stehen Gesamteinnahmen in der Höhe von € 18.500 und ergibt einen Abgang von € 47.700. 8400 Grundbesitz Die Rückzahlungsrate für das Regionalfondsdarlehen (Baulandmodell Jadersdorf) ist mit € 31.000 veranschlagt. 8460 Wohn- und Geschäftsgebäude Ab 01.01.2018 werden sämtliche Ausgaben (Betriebskosten, Versicherungen, Strom/Heizung, Mieten) für die Gebäude (Räumlichkeiten) Reisebüro und „ehemalige Polizei“ verrechnet. 850 – 852 Gebührenhaushalte WVA Weißbriach Die Gesamtausgaben der WVA Weißbriach sind mit € 177.100 veranschlagt. In den Ausgaben ist der Soll-Abgang des Vorjahres mit € 88.000 veranschlagt (Abgang 2016 € 102.562,23).

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Die durchgeführte Darlehensumschuldung verringert die Annuitätenzahlungen und die Erhöhung der Wassergebühr mit 01.01.2018 bringt ein Mehr an Benützungsgebühren. Angemerkt wird in diesem Zusammenhang, dass mittelfristig größere Sanierungsmaßnahmen anfallen werden. Das sind ua. die Sanierung des HB Oberdorf und die Sanierung der Mösernquellen. Abwasserbeseitigung Die Gesamtausgaben für die Abwasserbeseitigung betragen € 237.000, davon sind € 229.000 (VA 2017 € 216.00) an den Abwasserverband KS Region zu entrichten. Für die Bauabschnitte 01 – 20 wurden seitens der Gemeinde Gitschtal Haftungen übernommen (Anteil der Gemeinde Gitschtal 11,8 %), und zwar:

Stand amJahresanfang Zugang Abgang

Stand am Jahresende

4.426.400 € - € 319.100 € 4.107.300 € Müllbeseitigung Die Gesamtausgaben für die Müllbeseitigung betragen € 67.000, und zwar:

25.700,00 € Verbandsumlage (AWV Westkärnten)21.000,00 € Abfuhrgebühren (Rossbacher ua.)10.000,00 € Wirtschaftshof

2.500,00 € Kostenbeiträge2.700,00 € Betriebsausstattung2.100,00 € Sonstiges3.000,00 € Gebäude

67.000,00 €

Gruppe 9: VA 2018 69.700,00 €VA 2017 110.300,00 €

Kosten des Geldverkehrs € 1.600. Die Landesumlage für 2018 ist mit € 68.100 veranschlagt (2017 - € 68.700).

Außerordentlicher Haushalt AOHH Einnahmen 398.000,00 €

Ausgaben 398.000,00 €

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Gemeinde Gitschtal DVR-NR: 0096610Voranschlag 2018 6 AO. Haushalt EinnahmenVoranschlag ErgebnisGruppe Bezeichnung 2018 2017 2016

EDV-Anlage - Software 40.400 40.300 0Ankauf "ehem.Räumlichkeiten" der Polizei 0 85.000 0Überarbeitung OEK und FLÄWI 17.500 22.500 12.500,00Sanierung FWGH St. Lorenzen/G. 80.000 170.000 30.000,00FF-Drehleiter - Bezirkseinrichtung 6.900 7.000 0,00Ankauf KLF - FW Lassendorf 130.000 65.000 0,00Sanierung von Straßen und Wegen 0 120.000 0,00Schutzwasserbauten - Verbauung "Mösernbach" 35.400 70.800 17.700,00Wirtschaftsförderung - GK Moritz 54.800 54.800 0,00Wirtschaftsförderung - BB Weißbriach 33.000 33.000 0,00Grundkauf "Baulandmodell Jaderdorf" 0 230.000 0,00

Summe Einnahmen AOH 398.000 898.400 60.200,00Gesamteinnahmen außerordentl. Haushalt 398.000 898.400 60.200,00Gesamtausgaben außerordentl. Haushalt 398.000 898.400 153.044,65

0 0 -92.844,65

Gemeinde Gitschtal DVR-NR: 0096610Voranschlag 2018 5 AO. Haushalt AusgabenVoranschlag ErgebnisGruppe Bezeichnung 2018 2017 2016

EDV-Anlage - Software 40.400 40.300 0Ankauf "ehem. Räumlichkeiten" 0 85.000 0Überarbeitung OEK und FLÄWI 17.500 22.500 17.779,00Sanierung FWGH St. Lorenzen/G. 80.000 170.000 134.993,65FF-Drehleiter - Bezirkseinrichtung 6.900 7.000 0,00Ankauf KLF - FW Lassendorf 130.000 65.000 0,00Sanierung von Straßen und Wegen 0 120.000 0,00Schutzwasserbauten - Verbauung "Mösernbach" 35.400 70.800 272,00Wirtschaftsförderung - GK Moritz 54.800 54.800 0,00Wirtschaftsförderung - BB Weißbrich 33.000 33.000 0,00Grundkauf "Baulandmodell Jadersdorf" 0 230.000 0,00

Summe Ausgaben OH 398.000 898.400 153.044,65

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Im Außerordentlichen Haushalt dürfen nur solche Ausgaben (Vorhaben) vorgesehen werden, die zur Gänze durch Einnahmen gedeckt sind, d.h., Vorhaben dürfen erst dann veranschlagt werden, wenn die entsprechenden schriftlichen bzw. mündlichen Zusicherungen (zB. Bedarfszuweisungsmittel) vorhanden sind. Demnach ergeben sich folgende AO-Vorhaben: 1. EDV Anlage - Software Einnahmen 40.400 € Bedarfszuweisung

Ausgaben 40.400 € Betriebsausstattung Aufgrund der VRV 2015 haben die Gemeinde ihre Buchhaltungen umzustellen (Bilanzierung), dafür ist eine entsprechende „Software“ erforderlich. Die geplante Umstellung wird im Jahr 2018 erfolgen. Es werden verschiedene bereits in Echtbetrieb laufende Softwarelösungen angeschaut und dann eine Entscheidung getroffen. 2. Überarbeitung OEK und FLÄWI Einnahmen 17.500,00 € Bedarfszuweisung

Ausgaben 17.500,00 € Honorare Der Gemeinderat der Gemeinde Gitschtal hat in seiner Sitzung vom 12.11.2015 einstimmig beschlossen, das „Örtliche Entwicklungskonzept“ aus dem Jahre 2000 und den „Flächenwidmungsplan“ aus dem Jahre 2006 zu überarbeiten und an die heutigen Bedingungen anzupassen. Für dieses Vorhaben sind bis zum Jahr 2019 Gesamtausgaben von € 70.000,00 zu veranschlagen, davon im Jahr 2018 € 17.500,00. Die Bedeckung im Jahr 2018 erfolgt durch BZ-Mittel. 3. Sanierung FWGH St. Lorenzen/G. Einnahmen 80.000 € Soll-Abgang lfd.Jahr 2018

Ausgaben 80.000 € Soll-Abgang Vorjahr (2017) Der Gemeinderat der Gemeinde Gitschtal hat in seiner Sitzung vom 17.05.2017 den Beschluss über die Erweiterung des Vorhabens gefasst. Es wird in Einnahme und Ausgabe der voraussichtliche Abgang veranschlagt. Die endgültige Bedeckung – Finanzierung – erfolgt durch BZ-Mittel der Jahre 2019 und 2020. 4. FF- Drehleiter - Bezirkseinrichtung. Einnahmen 6.900 € Bedarfszuweisungsmittel

Ausgaben 6.900 € Kapitaltransferzahlung

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Der Gemeinderat der Gemeinde Gitschtal hat am 16.03.2016 beschlossen dieses Vorhaben zu unterstützen und bis zum Jahr 2019 die entsprechenden Geldmittel für diese Bezirkseinrichtung zur Verfügung zu stellen. 5. Ankauf KLF – FW Lassendorf Einnahmen 58.500 € Kapitaltransferzahlung von Ländern

35.000 € BedarfszuweisungsmittelAusgaben 130.000 € Fahrzeuge Der Gemeinderat der Gemeinde Gitschtal hat in seiner Sitzung vom 17.05.2017 den entsprechenden Finanzierungsplan und die Auftragsvergabe beschlossen. Laut Auftragsbestätigung – Fahrgestell und Aufbau Kabine ua. – ist die Lieferzeit mit 31.03.2018 festgelegt. Die Gesamtkosten von € 130.000,00 fallen daher ins Jahr 2018. Nach Abnahme durch den Ktn. LFWV erfolgt sodann die Anweisung der Förderbeiträge. Die weitere Finanzierung erfolgt durch BZ-Mittel 2018 in der Höhe von € 35.000,00 und BZ-Mittel 2019 in der Höhe von € 36.500,00. 6. Schutzwasserbauten – Verbauung „Mösernbach“ Einnahmen 35.400 € Bedarfszuweisungsmittel

Ausgaben 35.400 € Soll-Abgang Vorjahr Das Vorhaben „Schutzwasserbauten – Verbauung Mösernbach“ ist baulich abgeschlossen. Der Gemeindeanteil in der Höhe von € 70.800,00 wird mit BZ-Mittel bedeckt. Laut beschlossenem Finanzierungsplan vom 07.07.2016 erfolgt die Restfinanzierung von € 35.400,00 mit BZ-Mittel des Jahres 2018. 7. Wirtschaftsförderung – GK Moritz Einnahmen 54.800 € Soll-Abgang lfd. Jahr

Ausgaben 54.800 € Lfd.Transferzahlung an Unternehm. Mit Gemeinderatsbeschluss vom 17.05.2017 wurde mit Herrn Johann Moritz, St. Lorenzen/G. 32 eine Fördervereinbarung beschlossen. Gegenstand der Förderverein-barung ist der Ankauf der Parz. Nr. 1555 und 1557, KG St. Lorenzen/G., im Ausmaß von 5.477 m² x € 10,00 = € 54.770,00. Der Förderbeitrag wird über „inneres Darlehen“ erst im Jahr 2018 ausbezahlt und mit BZ-Mittel des Jahres 2020 bedeckt. 8. Wirtschaftsförderung – BB Weißbriach Einnahmen 33.000 € Bedarfszuweisungsmittel

Ausgaben 33.000 € Transferzahlung an Unternehmungen

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Der Gemeinderat der Gemeinde Gitschtal hat mit Beschluss vom 07.07.2016 den Beschluss gefasst, die Investitionen der BB Weißbriach in die „Beschneiungsanlage“ ua. zu fördern. Der Förderbetrag 2018 in der Höhe von € 33.000,00 wird mit BZ-Mittel 2018 bedeckt.

V E R O R D N U N G Der Voranschlag für das Haushaltsjahr 2018 wird gemäß den Bestimmungen des § 86 der Allgemeinen Gemeindeordnung (K-AGO), LGBl. Nr. 66/1998, in der derzeit geltenden Fassung, wie folgt festgestellt:

§ 1

Voranschlagsbeträge Die Voranschlagsbeträge werden nach den Postenverzeichnissen für den ordentlichen und außerordentlichen Haushalt mit folgenden Gesamtsummen festgestellt:

a) Ordentlicher Voranschlag

Summe der Ausgaben EUR 2.707.900 Summe der Einnahmen EUR 2.755.800 Abgang/Fehlbetrag EUR -47.900

b) Außerordentlicher Voranschlag

Summe der Ausgaben EUR 398.000 Summe der Einnahmen EUR 398.000

§ 2

Wirksamkeitsbeginn Die Verordnung tritt am 01.01.2018 in Kraft. Ohne Diskussion werden der Voranschlag OHH + AOHH 2018 zuzüglich der dazugehörigen Verordnung auf Antrag des Vorsitzenden mit 15:0 Stimmen (einstimmig) beschlossen.

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Zu TOP 9: Der Vorsitzende erläutert, dass der § 10 der Gemeindehaushaltsordnung (K-GHO) folgendes festlegt: � Bei Voranschlagsstellen zwischen denen ein sachlicher und verwaltungsmäßiger

Zusammenhang besteht, kann durch den Gemeinderat bestimmt werden, dass Einsparungen bei einer Voranschlagsstelle ohne besonderes Genehmigungsverfahren zum Ausgleich eines Mehrerfordernisses bei einer anderen Voranschlagsstelle herangezogen werden dürfen.

� Die Deckungsfähigkeit kann nur innerhalb des Sachaufwandes oder des

Personalaufwandes bestimmt werden, nicht aber zwischen Sach- und Personalausgaben. Ausgaben, die in Sammelnachweisen zusammengefasst sind, sind deckungsfähig, wenn sie die gleiche Zweckbestimmung aufweisen.

� Bei ordentlichen Ausgaben, die durch zweckgebundene Einnahmen zu bedecken

sind, kann durch den Gemeinderat bestimmt werden, dass diese bis zur Höhe der erzielten Einnahmen geleistet werden dürfen (unechte Deckungsfähigkeit). Nicht verbrauchte zweckgebundene Einnahmen sind als Rücklagen für die gleichen Zwecke auszuweisen.

� Im Voranschlag ist festzulegen, welche Voranschlagsstellen (Posten) deckungsfähig sind.

Es wird daher folgender Vorschlag zur Beschlussfassung vorgelegt:

Deckungsfähigkeit

Die Deckungsfähigkeit wird gemäß den Bestimmungen des § 10 der K-GHO, LGBl. Nr.2/1999, wie folgt festgesetzt: a) Sämtlicher Personalaufwand (Postenklasse 5) ist innerhalb der Hoheitsverwaltung

gegenseitig deckungsfähig. b) Sämtliche Ausgaben des Sachaufwandes innerhalb eines Verwaltungszweiges

sind gegenseitig deckungsfähig. c) Alle Verwaltungsstellen des ordentlichen Haushaltes, deren Ausgaben durch

zweckgebundene Einnahmen zu decken sind (Gebührenhaushalte und Betriebe mit marktbestimmter Tätigkeit, Haushalte mit Kostendeckungsprinzip) können die veranschlagten Ausgaben im Ausmaß der Mehreinnahmen überschreiten. Nichtverbrauchte zweckgebundene Einnahmen sind als Rücklagen für denselben Zweck auszuweisen.

Ohne Diskussion stellt der Vorsitzende den Antrag die Deckungsfähigkeit gem. Vorschlag festzulegen. Diesem Antrag wird mit 15:0 Stimmen (einstimmig) stattgegeben.

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Zu TOP 10: Der Vorsitzende berichtet, dass dem Voranschlag gemäß § 15 Abs. 1 K-GHO ua. der mittelfristige Finanzplan, einschließlich der mittelfristigen Maastricht-Kennzahlen (gemäß Anlage 5b VRV – Kennziffer 70 für die Jahre 2018 bis 2022, anzuschließen ist. Die Gebietskörperschaften haben sich auf Grundlage des Österreichischen Stabilitätspaktes zu einer stabilitätsorientierten Haushaltsführung verpflichtet, weshalb auf Gemeindeebene länderweise ein ausgeglichenes Haushaltsergebnis zu erbringen ist. Im Rahmen des Stabilitätspaktes besteht für die Gemeinden gegenüber dem eingerichteten Landeskoordinationskomitee weiterhin eine Informationspflicht hinsichtlich der mittelfristigen Ausrichtung ihrer Haushaltsführung. 1. Mittelfristiger Einnahmen- und Ausgabenplan Alle im Haushaltsplan enthaltenen Einnahmen und Ausgaben sind für die jeweilige Planungsperiode zum jetzigen Stand beurteilt worden. Alle Einsparungspotentiale im Bereiche der Personal- und Sachaufwendungen auch im Bereich der Ermessensausgaben (freiwilligen Leistungen) wurden ausgeschöpft, d.h., ein finanzieller Spielraum für außer- und überplanmäßige Ausgaben bzw. Investitionen ist nicht vorhanden. Fortdauernde Einnahmen: Die Ertragsanteile wurden jährlich um 3 % erhöht. Alle übrigen gemeindeeigenen Steuern weisen keine nennenswerten Steigerungen auf. Einmalige Einnahmen: Außer den BZ-Mittel wurden im ordentlichen Haushalt keine „einmaligen“ Einnahmen berücksichtigt. Fortdauernde Ausgaben: Für den Personalaufwand sind mittelfristig Ausgabensteigerungen von 1,5 % jährlich vorgesehen ohne Änderung des Personalstandes. Für den Sach-, Betriebs- und Erhaltungsaufwand der öffentlichen und kommunalen Einrichtungen sind jährliche Steigerungen von ca. 1,0 – 1,5 % vorgesehen. Wesentliche Ausgaben sind vor allem die Pflichtausgaben wie ua. Gemeindebeitrag für Sozialhilfe und die Beitragsleistung zu den Betriebsabgängen der Krankenanstalten, wo aufgrund der Werte der Vorjahre wesentliche Steigerungen angenommen wurden. Weitere einmalige Ausgaben für Investitionen und Ermessensausgaben sind mangels Bedeckung nicht möglich.

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Gemeinde Gitschtal DVR-NR: 0096610 Mittelfristiger Finanzplan 2 Ordentlicher Haushalt Einnahmen Gruppe Ergebnis V o r a n s c h l a g F i n a n z p l a n 2016 2017 2018 2019 2020 2021 2022 0 Vertretungskörper und Allgemeine Verwaltung 34.927,95 37.500 33.200 33.400 33.500 33.700 33.900 1 Öffentliche Ordnung und Sicherheit 12.318,66 7.600 11.800 600 600 600 600 2 Unterricht, Erziehung, Sport und Wissenschaft 91.932,65 92.800 90.700 93.500 94.200 94.900 95.500 3 Kunst, Kultur und Kultus 103.611,75 98.200 93.200 93.200 93.400 10.400 10.400 4 Soziale Wohlfahrt und Wohnbauförderung 2.097,75 5.200 700 700 700 700 700 5 Gesundheit 4.397,46 1.100 1.100 1.100 1.100 1.100 1.100 6 Strassen- und Wasserbau, Verkehr 20.230,08 27.900 3.400 3.400 3.400 3.500 3.500 7 Wirtschaftsförderung 34.063,42 26.600 14.800 11.700 11.800 11.800 11.900 8 Dienstleistungen 1.485.680,04 704.400 671.700 626.300 643.100 647.900 652.600 9 Finanzwirtschaft 1.800.576,40 1.797.100 1.787.300 1.831.800 1.870.700 1.912.100 1.952.100

Summe Einnahmen OH 3.589.836,16 2.798.400 2.707.900 2.695.700 2.752.500 2.716.700 2.762.300

Gesamteinnahmen OH 3.589.836,16 2.798.400 2.707.900 2.695.700 2.752.500 2.716.700 2.762.300 Gesamtausgaben OH 3.688.011,97 2.798.400 2.755.800 2.734.600 2.772.500 2.767.200 2.805.300

Überschüsse / Fehlbeträge -98.175,81 0 -47.900 -38.900 -20.000 -50.500 -43.000 Gemeinde Gitschtal DVR-NR: 0096610 Mittelfristiger Finanzplan 1 Ordentlicher Haushalt Ausgaben Gruppe Ergebnis V o r a n s c h l a g F i n a n z p l a n 2016 2017 2018 2019 2020 2021 2022 0 Vertretungskörper und Allgemeine Verwaltung 476.004,27 480.400 471.300 477.600 495.100 532.000 528.900 1 Öffentliche Ordnung und Sicherheit 58.404,50 42.300 47.200 36.200 36.500 36.800 37.100 2 Unterricht, Erziehung, Sport und Wissenschaft 376.101,68 394.500 387.900 390.200 374.300 378.700 382.700 3 Kunst, Kultur und Kultus 144.350,07 122.900 128.600 127.900 126.000 43.100 43.200 4 Soziale Wohlfahrt und Wohnbauförderung 296.214,01 328.100 341.500 358.300 376.000 394.600 414.200 5 Gesundheit 175.991,19 193.700 207.800 217.300 227.300 237.800 248.700 6 Strassen- und Wasserbau, Verkehr 56.040,49 83.100 60.400 53.100 53.700 54.400 54.800 7 Wirtschaftsförderung 228.144,63 215.800 228.200 222.500 223.700 225.700 225.800 8 Dienstleistungen 1.715.146,36 827.300 813.200 780.900 788.300 791.500 796.300 9 Finanzwirtschaft 161.614,77 110.300 69.700 70.600 71.600 72.600 73.600

Summe Ausgaben OH 3.688.011,97 2.798.400 2.755.800 2.734.600 2.772.500 2.767.200 2.805.300

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2. Mittelfristiger Investitionsplan Die Bedeckung von außerordentlichen Vorhaben / Investitionen durch allgemeine Deckungsmittel ist aufgrund der mittelfristigen Vorschau (Soll-Abgänge OHH in den Jahren 2018 – 2021) nicht möglich. Außerordentliche Vorhaben / Investitionen sind nur durch außerordentliche Einnahmen wie z. B. Bedarfszuweisungsmittel zu finanzieren. Übersicht – BZ-Mittel Verwendung der Jahre 2018 - 2022 :

Vorhaben OHH + AOHH 2018 2019 2020 2021

2022

Ankauf KRF-A Feuerwehr GmbH 11.100

Sanierung Drehleiter 6.900 6.900

Sanierung KS / KG 83.000 83.000 83.000 83.000 83.000

OEK / FLÄWI 17.500 17.500

Sanierung FWGH St. Lorenzen/G. 50.000 30.000

Schutzwasserbauten – „Mösernbach“ 35.400

Wirtschaftsförderung – BB Weißbriach 33.000 34.000

Wirtschaftsförderung – GK Moritz 54.800

Schutzwasserbauten – „Schwarzenbach“ 64.000 63.000 63.000

Ankauf KLF – FW Lassendorf 35.000 36.500

Wirtschaftsförderung – Gewerbepark 68.300

Trinkwasserkraftwerk 45.500

Schutzwasserbauten –Rückhaltebecken“ 96.000

Wirtschaftsförderung – Nahversorger 3.100

GK Baulandmodell Jadersdorf 31.000 20.000 20.000 20.000 20.000

Summen: 320.000 310.900 296.300 171.300 199.000

Erläuterung: Beim Vorhaben „Sanierung FWGH St. Lorenzen/G.“ wurde der Soll-Abgang (Stand 12.12.2017) in der Höhe von ca. 80.000,00 herangezogen. Beim Vorhaben Schutzwasserbauten „Schwarzenbach“ kann sich der Bedarf an BZ-Mittel 2018 durch BZ-Mittel aR noch ändern. Jedenfalls wären frei werdende Mittel lt. der Gemeinderevision (Voranschlagsbesprechung) für die Wirtschaftsförderung „SparMarkt“ heranzuziehen. Beim Vorhaben „Baulandmodell Jadersdorf“ sind für die Bedeckung der Raten des Regionalfonds bis zu den ersten Grundstückserlösen BZ-Mittel zu veranschlagen. Kenntnisnahme zur Änderung der K-GHO und K-AGO (LGBl. Nr. 3/2015): § 86 Abs. 11 bis 11 b lautet: (11) Vorhaben, für die im außerordentlichen Voranschlag (Abs. 4) Ausgaben vorgesehen sind, die durch Bedarfszuweisungen oder Landesmittel bedeckt werden sollen, bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Genehmigung der Landesregierung. Die Genehmigung ist zu versagen, wenn die Auswirkungen dieser Vorhaben im Hinblick auf die wirtschaftliche Lage der Gemeinde mit einer unverhältnismäßigen Belastung oder einem schweren wirtschaftlichen Nachteil für die

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Gemeinde verbunden sind oder die vorgesehene Bedeckung des Vorhabens nicht gewährleistet ist. (11a) Unter die Genehmigungspflicht nach Abs. 11 fallen – unbeschadet des § 104 Abs. 1 lit a – nicht:

a)Vorhaben, die im genehmigten mittelfristigen Investitionsplan (§ 19 Abs. 2 und 3 K-GHO) enthalten sind und deren Finanzierungsaufwand fünft Prozent der veranschlagten Einnahmen des ordentlichen Voranschlages des laufenden Finanzjahres nicht übersteigt; b)Vorhaben, deren Bedeckung nachweislich gewährleistet ist und deren Finanzierungsaufwand fünf Prozent der veranschlagten Einnahmen des ordentlichen Voranschlages des laufenden Finanzjahres nicht übersteigt.

(11b) Unter einem Vorhaben im Sinne der Abs. 11 und 11 a ist ein Vorhaben zu verstehen, das einen im wirtschaftlicher, rechtlicher und finanzieller Hinsicht einheitlichen Anschaffungs- oder Herstellungsvorgang zum Gegenstand hat, der aufgrund einer gesamtheitlichen Planung durchgeführt werden soll, und zwar unabhängig davon, ob das Vorhaben in mehreren Phasen durchgeführt wird und ob die Finanzierung einmalig erfolgt oder sich aus einer Mehrzahl von sachlich abgrenzbaren finanziellen Leistungen zusammensetzt. Kärntner Gemeindehaushaltsordnung § 19 Abs. 3 lautet: „(3)Der mittelfristige Investitionsplan bedarf zu seiner Wirksamkeit der Genehmigung der Landesregierung. Die Genehmigung ist zu versagen, wenn die geplanten Investitionsvorhaben und –förderungen im Hinblick auf die wirtschaftliche Lage der Gemeinde mit einer unverhältnismäßigen Belastung oder einem schweren wirtschaftlichen Nachteil für die Gemeinde verbunden sind oder die vorgesehene Bedeckung nicht gewährleistet ist.“ Erläuterungen: Als Vorhaben im Sinne des Gesetzes sind solche anzusehen, deren „Einheitlichkeit“ sowohl in wirtschaftlicher, rechtlicher und finanzieller Hinsicht gegeben ist. Diese Voraussetzungen müssen kumulativ vorliegen. Dies gilt unabhängig davon, ob das Vorhaben in einer oder in mehreren Phasen durchgeführt wird und ob die Finanzierung einmalig erfolgt oder sich aus einer Mehrzahl von sachlich abgrenzbaren finanziellen Leistungen zusammensetzt. Für außerordentliche Vorhaben findet § 8 K-GHO Anwendung. Insbesondere sind demnach Kostenberechnungen und – sofern dies nach der Art des Vorhabens erforderlich ist – auch Wirtschaftlichkeitsberechnungen sowie Berechnungen über die Folgekosten und schriftliche Zusicherungen über etwaige Förderungen vorzulegen. Das Ergebnis dieser Berechnungen ist gemeinsam mit einer Darstellung über die Finanzierung des Vorhabens und die Art der Ausführung in den Investitions- und Finanzierungsplan aufzunehmen. Mit der Änderung des § 86 Abs. 11 und der Einfügung der Abs. 11a und 11b K-AGO sowie mit der Einfügung des § 19 Abs. 3 K-GHO wird eine deutliche Reduktion der Intensität der bestehenden Genehmigungsvorbehalte bezweckt. Der mittelfristige Finanzplan, bestehend aus dem mittelfristigen Einnahmen- und Ausgabenplan und dem mittelfristigen Investitionsplan, bedarf nun zu seiner Wirksamkeit der Genehmigung der Landesregierung. Hingegen bedürfen a) Vorhaben, die im mittelfristigen Investitionsplan enthalten sind keiner Einzelgenehmigung, wenn sie im laufenden Jahr beginnen und fünf Prozent der veranschlagen Einnahmen des ordentlichen Voranschlages des laufenden Finanzjahres nicht übersteigen. b) sonstige Vorhaben, die im mittelfristigen Investitionsplan nicht enthalten sind, sofern sie die fünf Prozentgrenze der Einnahmen des ordentlichen Voranschlages des laufenden

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Finanzjahres nicht übersteigen und deren Bedeckung nachweislich gewährleistet ist, ebenfalls keiner Genehmigung. Sofern der Finanzierungsauswand eines Vorhabens – entgegen der ursprünglichen Annahme – fünf Prozent der veranschlagten Einnahmen des laufenden Finanzjahres übersteigt, ist für dieses Vorhaben eine Einzelgenehmigung erforderlich. Alle anderen Vorhaben deren Finanzierungsaufwand die fünf Prozentgrenze der veranschlagten Einnahmen des ordentlichen Voranschlages des laufenden Finanzjahres überschreiten, bedürfen jedenfalls weiterhin der Einzelgenehmigung durch die Aufsichtsbehörde. Für jene Vorhaben, die im mittelfristigen Investitionsplan angeführt sind, sind die erforderlichen Unterlagen gemäß § 8 K-GHO dem mittelfristigen Investitionsplan beizulegen. Nach Rücksprache mit der Gemeinderevision ist der Investitionsplan der Gemeinde Gitschtal erst nach Vorliegen des Rechnungsergebnisses 2017 möglich und bedarf der Genehmigung der Abteilung 3. Wie aus der vorangeführten Aufstellung der BZ-Mittel Verwendung ersichtlich, ist der BZ-Rahmen von € 320.000,00 für das Jahr 2018 komplett und für die Jahre 2019 mit € 310.900,00 und 2010 mit € 296.300,00 ausgeschöpft. Die Beschlussfassung betrifft somit nur den mittelfristigen Einnahmen- und Ausgabenplan (OHH). Ohne weitere Diskussion stellt der Vorsitzende den Antrag den mittelfristigen Finanz- und Investitionsplan 2018-2022 zu beschließen. Diesem Antrag wird mit 15:0 Stimmen (einstimmig) stattgegeben.

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Zu TOP 11: Der Vorsitzende berichtet wie folgt: Die am 31.12.2007 unterfertigten Mietverträge zwischen der Gemeinde Gitschtal Orts- und Infrastrukturentwicklungs KG und der Gemeinde Gitschtal betreffend die a) Vermietung des Gemeindezentrum (GA + TIB) b) Vermietung der Ortsmusikschule c) Vermietung des Reisebüros wird im

§ 3 Miethöhe

dahingehend abgeändert, dass mit 01.01.2018 auf die Option gemäß § 6 Abs. UStG verzichtet wird. Der Mietzins wird ab 01.01.2018 für

a) Gemeindezentrum ( GA + TIB) mit EUR 575,00 b) Ortsmusikschule mit EUR 80,00 c) Reisebüro mit EUR 60,00

pro Monat (Betriebskostenersatz) festgesetzt … Die derzeit gültigen Mietverträge:

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Der Vorsitzende ergänzt zusammenfassend, dass bei den genannten „Objekten“ die 10-jährige Behaltefrist mit 31.12.2017 endet, und eine umsatzsteuerfreie Vermietung möglich ist. Dadurch endet auch der sog. „MWSt. Vorteil“ für die Gemeinde Gitschtal Orts- und Infrastrukturentwicklungs KG. Ohne weitere Diskussion stellt der Vorsitzende den Antrag die Mietverträge der Gemeinde Gitschtal Orts- und Infrastrukturentwicklungs KG mit dem Gemeindezentrum, der Ortsmusikschule und dem Reisebüro wie erläutert abzuändern. Diesem Antrag wird mit 15:0 Stimmen (einstimmig) stattgegeben. Zu TOP 12: Der Vorsitzende erläutert, dass das Budget und die Mietenkalkulation auftragsgemäß durch die BFP Tax Steuerberatungs GmbH erstellt wurde, und ist diese als Anlage 1 Bestandteil dieser Niederschrift. Gemäß den Angaben werden keine Investitionen seitens der KG in die Projekte mehr getätigt. Das Budget bzw. der Finanzplan wurde dahingehend erstellt, dass das vorhandene Darlehen für das Kulturhaus/Kindergarten in den Jahren 2017 (2. Halbjahr) bis 2020 getilgt werden soll. Zur Begleichung der Annuitäten werden die Bedarfszuweisungen sowie Sondertilgungen herangezogen. An Bedarfszuweisungen werden bis zum Jahr 2020 je EUR 83.000,00 an die KG überwiesen. Folgende Sondertilgungen sind erforderlich: 2017: ca. EUR 16.300,00 2018: ca. EUR 32.700,00 2019: ca. EUR 32.900,00 2020: ca. EUR 33.100,00 Die Tilgungen bzw. Sondertilgungen können überwiegend aus dem Kapitalüberschuss der KG (aufgrund der Mieteinnahmen und Bedarfszuweisungen) bedient werden bzw. weist das vorhandene Girokonto genügend Kapital auf. Ohne weitere Diskussion werden das Budgets 2018 und die Mietenkalkulation 2018 der Gemeinde Gitschtal Orts- und Infrastrukturentwicklungs KG in Einstimmigkeit (15:0 Stimmen) zur Kenntnis genommen. Zu TOP 13: Der Vorsitzende berichtet, dass gemäß § 38 Abs. I PyroTG die Verwendung pyrotechnischer Gegenstände der Kategorie F2 im Ortsgebiet grundsätzlich verboten ist, es sei denn, die Verwendung erfolgt im Rahmen einer genehmigten Mitverwendung gemäß § 28 Abs. 4 oder § 32 Abs. 4 PyroTG, die eine, bescheidmäßige Einzelentscheidung mit den erforderlichen Auflagen, Bedingungen und Befristungen darstellt - zuständig dafür ist die BezirksverwaItungsbehörde oder LandespoIizeidirektion (im Gebiet einer Gemeinde für das die LandespoIizeidirektion zugleich Sicherheitsbehörde erster Instanz ist).

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Von diesem grundsätzlichen Verbot kann der Bürgermeister mit Verordnung bestimmte Teile des Ortsgebietes ausnehmen, sofern nach Maßgabe der örtlichen Gegebenheiten durch die Verwendung Gefährdungen von Leben, Gesundheit und Eigentum von Menschen oder der öffentlichen Sicherheit sowie unzumutbare Lärmbelästigungen nicht zu besorgen sind. Diese Ausnahme betrifft lediglich bestimmte, näher zu bezeichnende, in der Verordnung präzise darzustellende Teile eines Ortsgebietes (z.B. Ortsteil, Grundstücksnummer, planliche Darstellung udgl.) und nicht das gesamte Ortsgebiet. Die allgemeinen Verbote der Verwendung pyrotechnischer Gegenstände und Sätze innerhalb und in unmittelbarer Nähe von Kirchen, Gotteshäusern, Krankenanstalten, Kinder-, Alters- und Erholungsheimen sowie Tierheimen und Tiergärten (§ 38 Abs. 2 PyroTG) und der Verwendung pyrotechnischer Gegenstände und Sätze in der Nähe von leicht entzündlichen oder explosionsgefährdeten Gegenständen, Anlagen und Orten, wie insbesondere Tankstellen (§ 38 Abs. 5 PyroTG) bleiben davon unberührt - sie gelten somit auch im Anwendungsbereich einer Ausnahmeverordnung gemäß § 38 Abs. I PyroTG. Die betreffenden Örtlichkeiten sollten in der Ausnahmeverordnung durch Beschreibung bzw. Plandarstellung auch entsprechend berücksichtigt werden Die Ausführungen des Vorsitzenden werden zur Kenntnis genommen, und es wird in Einstimmigkeit festgelegt, dass keine „Teile des Ortsgebietes“ durch Verordnung ausgenommen werden sollen. Zu TOP 14: Der Vorsitzende berichtet, dass in der Sitzung des Gemeinderates am 17.05.2017 in Einstimmigkeit die Erhöhung der Wassergebühren beschlossen wurde. Die, durch den AL vorbereitete Verordnung musste wegen Formalfehlern abgeändert werden. In der Höhe der Wasserbezugsgebühren ab 01.01.2018 ergeben sich keine Änderungen. Die überarbeitete Verordnung wie folgt:

Gemeinde Gitschtal Bezirk Hermagor, Kärnten

9622 Weißbriach Tel: 04286/212, Fax: 04286/212-22, E-Mail: [email protected]

Zahl: 8500-4/2018

V E R O R D N U N G des Gemeinderates der Gemeinde Gitschtal vom 20.12.2017, Zahl: 8500-4/2017, mit der eine Wasserbezugsgebühr ausgeschrieben wird (Wasserbezugsgebührenverordnung).

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Gemäß §§ 16, 17 Abs. 3 Z 2 des Finanzausgleichsgesetzes 2017 – FAG 2017, BGBl. I Nr. 116/2016, zuletzt in der Fassung des Gesetzes BGBl. I Nr. 144/2017, § 13 der Kärntner Allgemeinen Gemeindeordnung - K-AGO, LGBl. Nr. 66/1998, zuletzt in der Fassung des Gesetzes LGBl. Nr. 25/2017 und gemäß der §§ 23 und 24 des Gemeindewasserversorgungsgesetzes 1997, K-GWVG, LGBI. Nr. 107/1997, in der Fassung des Gesetzes LGBI. Nr. 85/2013 wird verordnet:

§ 1 Ausschreibung

Für die Bereitstellung und Inanspruchnahme der Gemeindewasserversorgungsanlage Weißbriach wird eine Wasserbezugsgebühr ausgeschrieben.

§ 2 Gegenstand der Abgabe

(1) Die Wasserbezugsgebühr wird als Benützungsgebühr ausgeschrieben (2) Für die tatsächliche Inanspruchnahme der Gemeindewasserversorgungsanlage Weißbriach ist eine Benützungsgebühr zu entrichten. (3) Der Versorgungsbereich für die Gemeindewasserversorgungsanlage der Gemeinde Gitschtal ist mit gesonderter Verordnung festgelegt (Bereich: Weißbriach).

§ 3 Benutzungsgebühr

(1) Die Benutzungsgebühr für die tatsächliche Inanspruchnahme ist aufgrund des tatsächlichen Wasserverbrauches mittels eines Wasserzählers zu ermitteln.

(2) Die Höhe der Benutzungsgebühr ergibt sich aus der Vervielfachung des mittels Wasserzählers ermittelten tatsächlichen Wasserverbrauchs eines Jahres in Kubikmeter (Bemessungsgrundlage) mit dem Gebührensatz.

(3) Der Gebührensatz beträgt € 1,83 inklusive der gesetzlichen Umsatzsteuer von derzeit 10%.

§ 4 Abgabenschuldner

(1) Zur Entrichtung der Benützungsgebühr sind die Eigentümer des an die Gemeindewasserversorgungsanlage Weißbriach angeschlossenen Grundstücke oder Objekte verpflichtet. (2) Bei Wasserbezug für Bauarbeiten ist der Bauwerber, bei Wasserbezug aus Hydranten ist der Wasserbezieher zur Entrichtung der Benützungsgebühr verpflichtet.

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§ 5 Festsetzung und Fälligkeit der Abgabe

(1) Die Wasserbezugsgebühr ist einmal jährlich mittels Abgabenbescheid festzusetzen; sie sind mit Ablauf eines Monats nach Bekanntgabe des Abgabenbescheides fällig. (2) Für die Ermittlung der Benützungsgebühr ist der Wasserverbrauch jeweils zufolge einer Wasserzählerablesung eines jeden Jahres heranzuziehen (Ablesedatum: 15. Oktober jeden Kalenderjahres). (3) Die gem. § 6 dieser Verordnung geleistete Teilzahlungen sind bei der bescheidmäßigen Festsetzung in Abzug zu bringen.

§ 6 Teilzahlung

(1) Für die Benützungsgebühr sind Teilzahlungen vorzuschreiben. Die Vorschreibung erfolgt mittels Lastschriftanzeige jeweils am 15.02, 15.04. und am 15.07. eines jeden Jahres; sie ist mit Ablauf eines Monats nach Bekanntgabe der Lastschriftenanzeige fällig. (2) Der Teilzahlungsbetrag beträgt ein Viertel der Abgabenfestsetzung des Vorjahres. (3) Bei der erstmaligen Teilzahlung (Neuanschlüsse), bei denen kein Wert auf Grund einer Vorschreibung vorhanden ist, erfolgt die Vorschreibung der Teilzahlung aufgrund einer Schätzung (§184 Abs. 1 Bundesabgabenverordnung-BAO, BGBl. Nr. 194/1961).

§ 7

Wirksamkeit (1) Diese Verordnung tritt am 01. Jänner 2018 in Kraft. (2) Mit dem Wirksamkeitsbeginn dieser Verordnung tritt die Verordnung des Gemeinderates der Gemeinde Gitschtal vom 17. Mai 2017, Zahl: 003-30/8500-2017, mit der Wasserbezugsgebühren ausgeschrieben werden, außer Kraft

Der Bürgermeister:

(Müller Christian) GR DI (FH) Schretter meint, dass die Wasserbezieher über die Erhöhung der Gebühren informiert werden sollen. Der Vorsitzende teilt mit, dass dies mit einer entsprechenden Begründung mittels Rundschreiben erfolgen wird. Ohne weitere Diskussion stellt der Vorsitzende den Antrag die Verordnung zur Erlassung der Wasserbezugsgebühren (Abänderung zum Gemeinderatsbeschluss vom 17.05.2017) zu beschließen. Diesem Antrag wird in Einstimmigkeit (15:0 Stimmen) stattgegeben.

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Zu TOP 15: Der Vorsitzende berichtet, dass die Hundeabgabenverordnung aus dem Jahr 1989 im „Ausmaß“ geändert werden soll. Begründet wird dies durch den Ankauf der „Hundeklo“ bzw. „Stationen“ für das gesamte Gemeindegebiet, den regelmäßigen Ankauf von Säcken für den Hundekot und die zumindest wöchentliche Entsorgung durch den Außendienst der Gemeinde, deren Leistung „gegengerechnet werden muss“. Folgende Verordnung wäre vom Gemeinderat zu beschließen:

Gemeinde Gitschtal Bezirk Hermagor, Kärnten

9622 Weißbriach Tel: 04286/212, Fax: 04286/212-22, E-Mail: [email protected]

Zahl: 920-5/2018

V E R O R D N U N G des Gemeinderates der Gemeinde Gitschtal vom 20.12.2017 Zl. 920-5/2018, mit der für das Halten von Hunden eine Abgabe ausgeschrieben wird (Hundeabgabeverordnung) Gemäß §§ 16, 17 Abs. 3 Z 2 des Finanzausgleichsgesetzes 2017 – FAG 2017, BGBl. I Nr. 116/2016, zuletzt in der Fassung des Gesetzes BGBl. I Nr. 144/2017, § 13 der Kärntner Allgemeinen Gemeindeordnung - K-AGO, LGBl. Nr. 66/1998, zuletzt in der Fassung des Gesetzes LGBl. Nr. 25/2017, sowie gemäß §§ 1 ff. des Hundeabgabengesetz - K-HAG, LGBl Nr. 18/1970, zuletzt in der Fassung des Gesetzes LGBl Nr. 42/2010, wird verordnet:

§ 1 Ausschreibung

Die Gemeinde Gitschtal erhebt für das Halten von Hunden in ihrer Gemeinde eine Hundeabgabe.

§ 2 Ausmaß

Die Hundeabgabe beträgt pro Kalenderjahr, unabhängig von der An- oder Abmeldung des Hundes, für jeden Hund, uneingeschränkt ob es sich um einen Wachhund, einen Hund, der in Ausübung eines Berufes oder Erwerbes gehalten wird, Euro 25,--.

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§ 3 Befreiungen

(1) Von der Hundeabgabe sind befreit das Halten von:

a) Lawinensuchhunden b) Hunden des Bergrettungsdienstes und c) Hunden in Tierasylen.

(2) Der Bürgermeister hat auf Antrag des Abgabenschuldners bescheidmäßig festzustellen, ob im Einzelfall ein Befreiungstatbestand vorliegt.

§ 4 Hundemarke

Die Hundemarke trägt den Aufdruck „Gemeinde Gitschtal“ und eine (fortlaufende) Nummer.

§ 5 Inkrafttreten

(1) Diese Verordnung tritt mit 1.1.2018 in Kraft. (2) Mit Inkrafttreten dieser Verordnung tritt die Verordnung des Gemeinderates der

Gemeinde Gitschtal vom 12.06.1989, Zahl 920-5/89, in der geltenden Fassung vom 22.12.2001, Zahl 920-5/2001, außer Kraft

Vzbgm. Wastian schlägt vor, je ein zusätzliches Hunde WC in den Ortschaften St. Lorenzen/G, Jadersdorf und Lassendorf aufzustellen. Ohne weitere Diskussion stellt der Vorsitzende den Antrag die Hundeabgabenverordnung wie erläutert zu beschließen. Diesem Antrag wird mit 15:0 Stimmen (einstimmig) stattgegeben. Zu TOP 16: Der Vorsitzende berichtet, dass in der Sitzung des Gemeinderates am 15.11.2017 eine Kooperationsvereinbarung mit der Stadtgemeinde Hermagor-Pressegger See „Weiterentwicklung Schigebiet Weißbriach“- Beschneiungsanlagen, beschlossen wurde. Im Zuge von Gesprächen mit den „Gemeindeverantwortlichen“ beider Gemeinden, haben sich die Vertreter der Stadtgemeinde bereit erklärt auch finanzielle Leistungen einzubringen. Aus diesem Grund musste die Kooperationsvereinbarung abgeändert, und somit vom Gemeinderat auch „neu“ beschlossen werden. Folgende Vereinbarung „neu“ wäre vom Gemeinderat zu beschließen:

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Kooperationsvereinbarung Weiterentwicklung Familienskigebiet Weißbriach –

Beschneiungsanlagen und Angebotserweiterung

abgeschlossen zwischen

den Projektpartnern

Gemeinde Gitschtal 9622 Weißbriach 202

vertreten durch den Bürgermeister Christian Müller und der

Stadtgemeinde Hermagor-Pressegger See Wulfeniaplatz 1 9620 Hermagor

vertreten durch den Bürgermeister Siegfried Ronacher

wie folgt:

Präambel

Die Gemeinde Gitschtal und die Stadtgemeinde Hermagor-Pressegger See beabsichtigen die Umsetzung des Projektes “Weiterentwicklung Skigebiet Weißbriach - Beschneiungsanlage ", um eine Weiterentwicklung und den Erhalt des Familienskigebietes in der Region zu gewährleisten, damit insbesondere Kindern, Jugendlichen und Gästen auch in Zukunft der Zugang zum Wintersport im Nahbereich ihres Wohnortes ermöglicht wird. Das Projekt wird über das Förderprogramm Berginfrastruktur" des Landes Kärnten abgewickelt. Zu diesem Zweck wird eine Kooperation der beiden Gemeinden vereinbart.

§ 2 Zweck Der Zweck dieser Vereinbarung ist die Umsetzung des Projektes "Weiterentwicklung Skigebiet Weißbriach - Beschneiungsanlage" in Kooperation der Gemeinde Gitschtal und der Stadtgemeinde Hermagor-Pressegger See entsprechend der Richtlinie IV (4) des Förderprogrammes „Berginfastruktur" des Landes Kärnten.

§ 3 Pflichten Die beiden Gemeinden beteiligen sich für die Dauer - von 5 Jahren - des aufrechten Betriebes des Skigebietes Weißbriach durch Eigenleistungen wie folgt an der Umsetzung des Konzeptes:

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Gemeinde Gitschtal: Beteiligung bei der Herstellung/Beschneiung der Pisten in Form von Bereitstellung div. Gerätschaften und der Mitarbeiter des Wirtschaftshofes Weißbriach. Stadtgemeinde Hermagor-Presseggersee: Beteiligung in Form von der Zurverfügungstellung von div. Gerätschaften für die Beschneiung der Pisten und der Bereitstellung eines Mitarbeiters des Wirtschaftshofes der Stadtgemeinde Hermagor-Presseggersee im Ausmaß von 3 Tagen pro Wintersaison. Des weiteren zahlt die Stadtgemeinde Hermagor - Pressegger See Euro 2.000,-/Jahr auf jeweils fünf Jahre, somit insgesamt Euro 10.000,- für das beschriebene Investitionsprojekt. Kooperations- und Marketingmaßnahmen der beiden Gemeinden, hinsichtlich der Vermarktung der wintertouristischen Angebote werden hiermit vereinbart.

§ 4 Vertragsdauer Diese Vereinbarung endet, ohne dass es einer weiteren Kündigung bedarf mit Ablauf des Förderzeitraumes für das Kooperationsvorhaben.

§ 5 Inkrafttreten

Diese Vereinbarung tritt mit Genehmigung des Projektes in Form der Gewährung der Förderung im Einvernehmen zwischen den nach der geltenden Referatseinteilung für die Gewährung von Bedarfszuweisungsmitteln zuständigen Mitgliedern der Kärntner Landesregierung, Frau LH-Stv.in Dr.in Gaby Schaunig und Herrn LR Dipl.-Ing. Christian Benger, durch eine schriftliche Zusicherung, sowie ab dem Zeitpunkt der Umsetzung des Projektes in Kraft.

§ 6 Allgemeines

Änderungen und Ergänzungen dieser Vereinbarung bedürfen der Schriftform.

Weißbriach, am Hermagor,am …………………………….. ……………………………………………… Gemeinde Gitschtal Stadtgemeinde Hermagor-Pressegger See vertreten durch Bürgermeister vertreten durch Bürgermeister Christian Müller Siegfried Ronacher ………………………………. ……………………………… Vizebürgermeister Vizebürgermeister ……………………………………….. ……………………………….. Mitglied des Gemeinderates Mitglied des Gemeinderates

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Dieser Vereinbarung liegt ein Beschluss Dieser Vereinbarung liegt ein Beschluss des Gemeinderates der Gem. des Gemeinderates der Gem. Hermagor- Gitschtal vom……….zugrunde Pressegger See vom………….zugrunde. Vzbgm. Holzfeind stellt fest, dass die Beschneiungsanlagen derzeit in Betrieb sind, die Pisten jedoch nur teilweise fertig beschneit sind. Der Vorsitzende bringt unmissverständlich zum Ausdruck, dass die derzeitige Beschneiungsanlage überaltert ist und nicht mehr den heutigen Anforderungen entspricht. Bei einer optimalen Beschneiungstechnik sind finanzielle Mittel in der Höhe von mindestens € 1,000.000,00 notwendig. Die Pachtverträge mit den Grundeigentümern sind auf 10 Jahre verlängert worden. Vzbgm. Wastian meint, dass mit dem Vorhaben spätestens im Frühjahr 2018 begonnen werden muss, wenn die Beschneiung in der Wintersaison 2018/2019 optimal funktionieren soll. Ohne weitere Diskussion stellt der Vorsitzende den Antrag die Kooperationsvereinbarung „Weiterentwicklung Schigebiet Weißbriach“ – Beschneiungsanlagen - mit der Stadtgemeinde Hermagor-Pressegger See wie erläutert zu beschließen. Diesem Antrag wird mit 15:0 Stimmen (einstimmig) stattgegeben. Zu TOP 17: Auf Ersuchen des Vorsitzenden erläutert Vzbgm. Wastian, dass für die Umsetzung des Projektes „Errichtung eines Trinkwasserkraftwerkes in Weißbriach“ (Beratungsergebnis des zuständigen Ausschusses) ein Auftrag an die Fa. asteenergy, Ingenieurbüro Dipl. Ing. Christof Aste, Msc, Krumpendorf ergehen soll. Folgendes Angebot von der genannten Firma liegt vor:

Anbot KKW 7/2017 Projekt: Trinkwasserkraftwerk Weißbriach-Messernquellen Leistungszeitraum: 06.11.2017 bis 30.11.2017 Leistungsumfang: Basis Modul 1

Gem. Beratungsaktion Kleinwasserkraftwerk mit 1 x vor Ortbegehung

Angebotsbetr. 1700,--

Modul 2 Maßnahmenabstimmungsgespr. mit ausführenden Firmen

Angebotsbetr 97,--/h

Modul 3 Maßnahmenabstimmungsgespr. mit BH Hermagor Angebotsbetr 97,--/h

Modul 4 Förderabstimmung mit ÖMAG Angebotsbetr 970,--

Der Angebotsbetrag ist netto (zzgl. 20% Ust) und zzgl. Reisekosten (amtliches Kilometergeld).

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Insbesondere sind folgende Leistungen im gegenständlichen Angebot nicht enthalten: z.B. Bauüberwachung, Wasserrechtliche Einreichung, Einbindung in das Stromnetz, Leistungen zur Feststellung oder Durchsetzung von Gewährleistungsanprüchen sowie Überwachung von Gewährleistungsarbeiten. Die Revitalisierungsberatung erfolgt auf Basis der zur Verfügung gestellten Unterlagen und der Vorortbegehung. Sonstiges: es gelten die allgemeinen Geschäftsbedingungen Technisches Büro-Ingenieurbüro (Beilage) Zahlungen nach abgeschlossen Modulen binnen 14 Tage nach Rechnungslegung abzugsfrei, Anbotsbindung bis 04.11.2017. Herzlichen Dank für Ihre Anfrage Im Zuge der Planungsphase soll auf die Möglichkeit zur Errichtung eines Trinkwasserkraftwerkes in St. Lorenzen/G. und deren Umsetzung nachgedacht werden. Zur Information wird mitgeteilt: Im Modul 1 sind die Kosten und die Wirtschaftlichkeitsabschätzung enthalten, und weiter folgende Beschreibungen, Befunde, Gutachten, u.a.m.: 1. ALLGEMEIN 3 1.1. KONSENSINHABER 3 1.2. GEGENSTAND 3 1.4. UNTERLAGEN 5 2. BEFUND 6 2.1. ANLAGENBESCHREIBUNG 6 2.2. ÖKOLOGISCHE GRUNDLAGEN 11 2.3. HYDROLOGISCHE GRUNDLAGEN 12 2.4. HYDRAULISCHE GRUNDLAGEN 13 3. GUTACHTEN 14 3.1. UMSETZUNGS-MAßNAHMEN 14 3.2. ENGPASSLEISTUNG NACH UMSETZUNG 17 3.3. REGELARBEITSVERMÖGEN NACH UMSETZUNG 17 3.4. FESTSTELLUNG DER ENGPASS-LEISTUNG UND DES REGELARBEITS-VERMÖGENS 19 3.5. SCHLUSSFOLGERUNG 19 3.6. FÖRDERMÖGLICHKEITEN UND WIRTSCHAFTLICHKEIT 20 4. DER GUTACHTER 22 Für das Modul 2 sind geschätzt 5 Stunden (Erstgespräch mit einer Firma ohne Auftragsvergabe) zu veranschlagen. Für das Modul 3 sind geschätzt 2 Stunden für die Maßnahmenabstimmung mit der BH Hermagor zu veranschlagen, der Rest ist nicht kalkulierbar. Der Aufwand mit den Behörden vor allem mit der Abt. 8 AKL ist nicht vorhersehbar und wird von Mal zu Mal mehr (letztes Einreichprojekt Aufwand > 200 h) – hier ist es sinnvoll, dass die Gemeinde möglichst hohe Eigenleistungen einbringt. (Aussagen des Ingenieurbüros).

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Modul 4 – Für die Fördereinreichung bei ÖMAG sind gem. Angebot 950,-- Euro zu veranschlagen. Weiter stellt Vzbgm. Wastian fest, dass der Förderungsbetrag für das Modul 1 € 1.500,00 beträgt. Reisekosten für örtliche Besichtigungen u.a.m. werden nicht in Rechnung gestellt. AL Mauschitz ergänzt, dass der Förderungsantrag für das Modul 1 noch im Jahr 2017 zu stellen ist. Im Modul 1 geht es in erster Linie um die Wirtschaftlichkeit dieses Projektes. Der heutige Gemeinderatsbeschluss wird ausschließlich für den Auftrag für dieses Modul gefasst. Sämtliche Beträge sind Nettobeträge. Nach Vorlage dieser Wirtschaftsanalyse liegt die weitere Entscheidung beim Gemeinderat, ob das Projekt umgesetzt wird. Vzbgm. Holzfeind teilt mit, dass die Projektumsetzung € 95.000,00 kosten soll, wobei die Gemeinde ca. € 40.000,00 aufbringen muss. Wie die Erfahrung bei der Umsetzung von ähnlichen Projekten gezeigt hat, wird es nicht bei diesen Kosten bleiben. Aufgrund der derzeitigen finanziellen Situation der Gemeinde bringt er unmissverständlich zum Ausdruck, dass für ihn die Umsetzung anderer Projekte, wie beispielsweise die Sanierung der sog. Stoffelbauerbrücke, wichtiger ist. AL Mauschitz verweist in diesem Zusammenhang auf die beschlossenen Vorhaben in vorangegangen Gemeinderatssitzungen und die BZ-Mittelverwendung der nächsten Jahre. GV Lackner bemerkt, dass Vzbgm. Wastian in der Sitzung des Gemeindevorstandes eine Amortisationszeit von 4 Jahren vorausgesagt hat. Ohne weitere Diskussion stellt Vzbgm. Wastian den Antrag den Auftrag zur Erstellung des Modul 1 an das Ingenieurbüro „asteenergy“, Dipl. Ing. Christof Aste zu vergeben. Diesem Antrag wird mit 14:1 Stimmen (Gegenstimme Vzbgm. Holzfeind) stattgegeben. Zu TOP 18: Der Vorsitzende berichtet, dass folgendes Schreiben am 13.11.2017 am Gemeindeamt eingelangt ist: Um das Verbauungsziel des Projektes 2015 am Mösernbach zu erreichen, musste von der Gebietsbauleitung Kärnten Süd eine Kostenerhöhung ausgearbeitet werden. Diese liegt der Sektion Kärnten zur Genehmigung vor. Zur Kostenerhöhung kam es auf Grund folgender Änderungen/Mehrleistungen: Erhöhte Massen bei Aushub, Materialabfuhr und –deponie sowie Grobsteinschlichtung. Darüber hinaus höherer Einheitspreis bei der Position Grobsteinschlichtung wegen des Einsatzes eines Schreitbagger inkl. Dumper und 2. Mann (Anlieferung von Wasserbausteinen und Materialmanipulationen). Die Sektion ersucht, alle für die Finanzierung dieses Projektes in Betracht kommenden Beitragsfaktoren und den sich daraus ergebenden Beitrag zu den Kosten der Verbauung zu genehmigen. Es wird gebeten, die Sektion von der erfolgten Bewilligung

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umgehend in Kenntnis zu setzen, da mit den Verbauungsarbeiten erst nach Vorliegen der Finanzierungserklärungen begonnen werden kann. Das zu finanzierende Erfordernis beträgt:

€ 10.000,--

und soll laut nachstehenden Aufteilungsschlüssel (wie Projekt 2015) aufgebracht werden. Bund 56 % Land Kärnten 17 % Gemeinde Gitschtal 27% Gesamt 100% Die Beiträge sind fallweise nur zu der im jeweiligen Jahresarbeitsprogramm für Wildbach- und Lawinenverbauung in Kärnten bewilligten Baukreditrat zu leisten. Folgende Verpflichtungserklärung muss abgeschlossen werden: Zahl: ................................................

V E R P F L I C H T U N G S E R K L Ä R U N G Die Gemeinde Gitschtal erklärt sich rechtsverbindlich bereit: a) Zum Kostenerfordernis von .....................................................................€ 10.000,--

der vom Forsttechnischen Dienst für Wildbach- und Lawinenverbauung, Sektion Kärnten, verfassten Kostenerhöhung zum Projekt 2015 über Verbauungsmaßnahmen am Mösernbach einen 27% Anteil in Höhe von ……………………………….…€ 2.700,-- zu leisten. Abgerechnet wird nach den tatsächlich angefallenen Kosten im Verhältnis des Finanzierungsschlüssels. Die für die einzelnen Bauabschnitte erforderlichen Mittel sind binnen 30 Tagen nach Erhalt der Beitragsanforderung zur Einzahlung zu bringen.

b) Die in der Genehmigung des Projektes 2015 festgehaltenen Auflagen und

Bedingungen werden beachtet. c) Die Gemeinde Gitschtal verpflichtet sich ferner zur Beachtung des rechtskräftigen

Gefahrenzonenplanes. Die Gemeinde nimmt zur Kenntnis, dass die Nichtbeachtung des Gefahrenzonenplanes einen Hinderungsgrund für den Einsatz von Förderungsmitteln des Bundes für Wildbach- und Lawinenverbauungen darstellt. Die Gemeinde verpflichtet sich weiters, Förderungsbeträge des Bundes innerhalb eines Jahres zurückzuzahlen, wenn sie im eigenen oder übertragenen Wirkungsbereich Maßnahmen setzt, die nicht im Einklang mit dem Gefahrenzonenplan des Bundes stehen.

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d) Die Gemeinde Gitschtal als Bauherr ermächtigt gleichzeitig den Forsttechnischen Dienst für Wildbach- und Lawinenverbauung, Sektion Kärnten, sie in den behördlichen Verfahren zur Erlangung der Bewilligung zur Verbauungsdurchführung zu vertreten.

Gitschtal, am ............................. ………………………………….. rechtsgültige Fertigung ………………………………….. Name des Zeichnungsberechtigten in Druckbuchstaben Ohne weitere Diskussion stellt der Vorsitzende den Antrag die Verpflichtungserklärung mit dem Forsttechnischen Dienst für Wildbach- und Lawinenverbauung, Sektion Kärnten abzuschließen. Diesem Antrag wird mit 15:0 Stimmen (einstimmig) stattgegeben. Zu TOP 19: Auf Ersuchen des Vorsitzenden erläutert GR DI Berger, dass im Zuge der Sturmkatastrophe im August 2017 im Herbst 2017 vermehrt Holz über die sog. Stoffelbauerbrücke abgeführt wurde. Auf Grund einer Mitteilung an den AL, dass die genannte Brücke in einem desolaten Zustand ist, hat dieser die Brücke besichtigt, und in Absprache mit dem Gemeindevorstand als Kollegium, wurde er beauftragt die Brücke auf Sicherheit zu prüfen. Die bestehende Stoffelbauerbrücke über die Gössering wurde von ihm auftragsgemäß am 20.09.2017 betreffend des Zustandes und der Tragfähigkeit besichtigt und grob aufgemessen. Dabei zeigte sich, dass es sich um eine Stahlträgerbrücke mit Holzbohlenbelag handelt. Die Widerlager bestehen aus Steinkörben (Gabionen) auf denen je ein Holzbalken als Auflagerbank für die Stahlträger aufgelegt ist. Als Herdmauer (rückseitiger Abschluss der Auflagerbank zum Weg) sind horizontale, übereinanderliegende Holzbalken ausgeführt. Die Holzbauteile des Unterbaus (Auflagerbänke und Herdmauern) sind stark angemorscht und verdrückt. Eine Gefährdung für die Nutzung der Brücke besteht aufgrund dessen derzeit aber nicht, ist aber eine Sanierung bzw. Erneuerung der Brücke ehestmöglich anzustreben. Ebenso sind manche Teile der Holzbohlen und des Holzgeländers durch die Witterungseinflüsse bereits leicht geschädigt. Die Befahrung der Brücke mit 2-spurigen Kraftfahrzeugen ist durch auf die Holzbohlen aufgebrachte Längsbalken und Pfosten so geleitet, dass die Lasteinleitung im Bereich über den Stahlhauptträgern erfolgt. Die Stahl-Hauptträger wurden aufgrund der groben Bestandsaufnahme statisch nachgerechnet und ergab sich daraus, dass diese eine Belastung mit einem 25 to LKW gemäß der alten ÖNORM B 4002 aufnehmen können.

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Ihm wurde in einem Gespräch mit Hr. Poglitsch vom AKL, Abt. 8, Wasserwirtschaft Hermagor am 29.11.2017 folgendes mitgeteilt:

• Das Schreiben des AKL, Abt. 8, Wasserwirtschaft Hermagor vom 07.11.2017 ist nicht als Vorgabe zu sehen, sondern als Unterstützung bei unserer Planung.

• Im Zuge der Sanierung bzw. Erneuerung der Stoffelbauerbrücke muss diese nicht auf das HQ100 unter Berücksichtigung eines Freibords von 50 cm ausgelegt werden. Bei einer Neuerrichtung wäre dies aber zu empfehlen.

• Da das Brückenobjekt im Au-Gebiet liegt und im Falle eines Hochwassers durch das Vorhandensein der Brücke keine Gefährdung für andere Objekte besteht, kann diese auf ein HQ30 (wie Bestandsbrücke) ausgelegt werden. In diesem Fall besteht die Gefahr, dass die Brücke bei einem Hochwasser größer HQ30 beschädigt bzw. weggerissen wird.

• Wenn die Planung jedoch so erfolgt, dass bei einem größerem Hochwasserereignis das Wasser seitlich an der Brücke vorbeigeleitet werden kann (z. B. durch absenken der Wege), wird eine Stb-Bücke voraussichtlich auch einem HQ100 standhalten – eine Garantie gibt es aber nicht.

• Welches HQ bei der Planung der Brücke berücksichtigt wird, kann gemäß Hrn. Poglitsch in diesem Falle die Gemeinde entscheiden.

Folgende Entwürfe wurden durch ihm für die Erneuerung/Sanierung der Stoffelbauerbrücke ausgearbeitet: Entwurf 1: Neues Stb-Plattentragwerk inkl. Erneuerung der Widerlager in Betonbauweise, ohne Hebung der Tragwerksoberkante Die Breite und Länge sowie die Oberkante der Brücke werden wie beim bestehenden Brückenobjekt berücksichtigt. Daraus ergibt sich gegenüber dem vom AKL, Abt. 8, Wasserwirtschaft Hermagor bekanntgegebenen HQ30 ein Freibord von ca. 47 cm. Die Ausführung der Randbalken und des Geländers ist in Holzbauweise geplant. Eine Fahrbahnabdichtung und ein Fahrbahnbelag (Bitumenbelag) sind nicht vorgesehen. Die Kosten für diese Variante (Entwurf 1) werden mit ca. EUR 55.000,00 grob abgeschätzt. Entwurf 2: Neues Stb-Plattentragwerk inkl. Erneuerung der Widerlager in Betonbauweise, mit Hebung der Tragwerksoberkante Die Breite und Länge der Brücke werden wie beim bestehenden Brückenobjekt berücksichtigt. Die Tragwerksoberkante wird um ca. 1,16 m gegenüber dem Bestand angehoben. Daraus ergibt sich gegenüber dem vom AKL, Abt. 8, Wasserwirtschaft Hermagor bekanntgegebenen HQ100 ein Freibord von ca. 50 cm. Durch die Hebung des Brückentragwerks wird es erforderlich auch den Weg inkl. der einbindenden Querwege entsprechend aufzuschütten. Die Ausführung der Randbalken und des Geländers ist in Holzbauweise geplant. Eine Fahrbahnabdichtung und ein Fahrbahnbelag (Bitumenbelag) sind nicht vorgesehen. Die Kosten für diese Variante (Entwurf 2) werden mit ca. EUR 75.000,00 grob abgeschätzt. Entwurf 3: Sanierung des bestehenden Brückentragwerks, mit geringfügiger Hebung der Tragwerksoberkante Die Breite und Länge sowie die Unterkante des Brückentragwerks bleiben wie beim bestehenden Brückenobjekt. Aufgrund des Zustandes der Brücke ist geplant das Tragwerk vollständig bis zu den Oberkanten der Widerlager (Schotterkörbe/Gabionen) abzubrechen. Über den Widerlagerschotterkörben sollen neue Stb-Auflagerbänke mit

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Herdmauern errichtet werden. Die bestehende Stahlträgerkonstruktion, die wieder eingebaut wird, ist zu entrosten und mittels Anstrichen gegen Korrosion zu schützen. Als Fahrbahn soll ein ca. 20 cm starker Holzbohlenbelag zur Ausführung gelangen. Dadurch erhöht sich die Brückenoberkante gegenüber den Bestand geringfügig um ca. 10 cm und ist der Weg im Anschluss zur Brücke etwas anzuschütten. Die Ausführung der Randbalken und des Geländers ist in Holzbauweise geplant. Die Befahrung der Brücke mit 2-spurigen Kraftfahrzeugen muss wie beim Bestand durch auf die Holzbohlen aufgebrachte Längsbalken und Pfosten so geleitet werden, dass die Lasteinleitung im Bereich über den Stahlhauptträgern erfolgt. Gegenüber dem vom AKL, Abt. 8, Wasserwirtschaft Hermagor bekanntgegebenen HQ30 beträgt das Freibord ca. 32 cm. Die Kosten für diese Variante (Entwurf 3) werden mit ca. EUR 35.000,00 grob abgeschätzt. Betreffend einer Sanierung der Brücke wurde mit Hrn. Jost von der BH-Hermagor, Wasserrecht Rücksprache gehalten und gab dieser folgendes bekannt:

• Wenn es bei einer Sanierung auch nur geringfügige Änderungen gegenüber dem Bestand gibt, ist eine wasserrechtliche Bewilligung erforderlich.

• Bei Vorlage eines vollständigen Einreichoperats wird er sich bemühen das Bewilligungsverfahren rasch abzuwickeln.

Folgende Anlagen sind Bestandteil dieser Niederschrift: Anlage 2 (Bestandsskizze) Anlagen 3 – 5 (Pläne zu den beschriebenen Entwürfen) Abschließend teilt GR DI Berger mit, dass seiner Meinung nach der erarbeitete Entwurf 3 ausreichend und sinnvoll ist. Die Arbeiten müssen auf alle Fälle im Jahr 2018 durchgeführt werden. GV Lackner und Vzbgm. Wastian schließen sich der Meinung des GR DI Berger an, die Sicherheit muss jedoch gegeben sein. Betreffend der Finanzierung dieser Maßnahmen soll der Bürgermeister beim Amt der Kärntner Landesregierung werden. Abzuklären ist, ob eventuell eine Bundesförderung beantragt werden kann. Abschließend wird in Einstimmigkeit folgendes Beratungsergebnis in Einstimmigkeit festgelegt:

1. Erhebung der notwendigen finanziellen Mittel durch DI Berger (Investitionssumme)

2. Abklärung der Finanzierung dieser Investition (Amt der Kärntner Landesregierung)

3. Beschlussfassung durch den Gemeinderat (voraussichtlich im März)

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Zu TOP 20: Der Vorsitzende berichtet, dass folgendes Ansuchen per Mail am Gemeindeamt eingelangt ist: (Ansuchen ist als Anlage 6 Bestandteil dieser Niederschrift). Informationen und Beschreibung zu “Slow Food Travel Alpe Adria” sind als Anlage 7 Bestandteil dieser Niederschrift. Die Finanzierungsvereinbarung (Anlage 8 dieser Niederschrift) wäre zu beschließen. Festgestellt wird, dass der festgelegte finanzielle Anteil von € 1000,-- zzgl. 20 % Mwst. jährlich einzubringen ist, und dass die Finanzierungsvereinbarung für 3 Jahre abgeschlossen werden soll. Ein Mitglied aus dem Gitschtal ist Frau Wastian Gertrude. Vzbgm. Wastian ist der Meinung, dass der Beitritt zum Projekt “Slow Food Travel Alpe Adria” als Marketingbeitrag zu verstehen ist. GV Lackner stellt fest, dass es schon viele diesbezügliche Projekte gibt, und dass maßgebende Betriebe aus dem Gitschtal sich diesen nicht anschließen bzw. anschließen werden. Er erwartet sich durch diese Maßnahme keine Veränderungen. Ohne weitere Diskussion stellt der Vorsitzende den Antrag, die Vereinbarung mit den Projektträgern der “Slow Food Travel Alpe Adria” abzuschließen. Diesem Antrag wird mit 15:0 Stimmen (einstimmig) stattgegeben.

Keine weiteren Wortmeldungen Sämtliche TOP wurden in der Gemeindevorstandssitzung am 18. Dezember 2017 vorberaten. Die Sitzungsniederschrift besteht aus 64 Seiten und 8 Anlagen.

Der Bürgermeister:

(Müller Christian) Gemeinderatsmitglied Gemeinderatsmitglied: (GR Hubert Traar) (GR Hans Benjamin Wastian)

Schriftführer:

(Enzi Barbara / AL Mauschitz Rudolf)

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Anlage 1 � TOP 12

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1

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Gemeinde Gitschtal

Orts- und Infrastrukturentwicklungs- KG

Budget 2018 bis 2020

November 2017

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I Stammdaten der KG Seite 3

II Übersicht Finanzplan Seite 4

III Erfolgs- und Finanzplan / Detailplanungen Seite 5

IV Investitionsplan Seite 11

V Buchwertentwicklung in der KG Seite 12

VI Verkaufserlöse Einrichtungsgegenstände Seite 13

VII Betriebskostenersatz/Mietenkalkulation Seite 14

VIII Tilgungspläne Seite 20

IX Allgemeine Auftragsbedingungen Seite 21 für Wirtschaftstreuhandberufe

Inhaltsverzeichnis

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Firmenbuchnummer: 256924f Gesellschaftsvertrag vom: 17.12.2004 Firmenbucheintragung erfolgt am: 24.12.2004 Persönlich haftender Gesellschafter: Gemeinde Gitschtal Verpflichtung zur Budgeterstellung: § 7 des Gesellschaftsvertrages Unternehmensgegenstand: Gegenstand des Unternehmens ist die

Konzipierung und Realisierung einer geordneten Immobilienentwicklung der Gemeinde Gitschtal.

Stammdaten der KG

ProjekteProjekteProjekteProjekte RealisationszeitenRealisationszeitenRealisationszeitenRealisationszeitengesamtgesamtgesamtgesamt

Bauhof (Geräte- u. Lagerhalle)Bauhof (Geräte- u. Lagerhalle)Bauhof (Geräte- u. Lagerhalle)Bauhof (Geräte- u. Lagerhalle) 2005200520052005 429.705429.705429.705429.705

GemeindezentrumGemeindezentrumGemeindezentrumGemeindezentrum 2007-20082007-20082007-20082007-2008 216.903216.903216.903216.903

Kulturhaus und KindergartenKulturhaus und KindergartenKulturhaus und KindergartenKulturhaus und Kindergarten 2007-20112007-20112007-20112007-2011 1.162.5191.162.5191.162.5191.162.519

Musikschule / ReisebüroMusikschule / ReisebüroMusikschule / ReisebüroMusikschule / Reisebüro 2008200820082008 183.768183.768183.768183.768

Summe zahlungswirksamSumme zahlungswirksamSumme zahlungswirksamSumme zahlungswirksam 1.992.8951.992.8951.992.8951.992.895

Investitionsvolumen in EURInvestitionsvolumen in EURInvestitionsvolumen in EURInvestitionsvolumen in EUR

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Übersicht Finanzplan

in EURin EURin EURin EUR 2018201820182018 2019201920192019 2020202020202020

+ Umsatzerlöse (Mieten und Betriebskostenersätze) 55.995 56.179 57.097---- Summe betriebliche Auszahlungen -39.455 -40.244 -41.049

= Cash Flow der laufenden BetriebstätigkeitCash Flow der laufenden BetriebstätigkeitCash Flow der laufenden BetriebstätigkeitCash Flow der laufenden Betriebstätigkeit 16.54016.54016.54016.540 15.93515.93515.93515.935 16.04816.04816.04816.048

+/- Finanzergebnis -1.909 -1.216 -518

==== Finanzierungsbedarf (-) / -überschuss (+) vor InvestitionenFinanzierungsbedarf (-) / -überschuss (+) vor InvestitionenFinanzierungsbedarf (-) / -überschuss (+) vor InvestitionenFinanzierungsbedarf (-) / -überschuss (+) vor Investitionen 14.63114.63114.63114.631 14.71914.71914.71914.719 15.53015.53015.53015.530

- Investitionen (zahlungswirksam) 0 0 0

==== Finanzierungsbedarf (-) / -überschuss (+) Finanzierungsbedarf (-) / -überschuss (+) Finanzierungsbedarf (-) / -überschuss (+) Finanzierungsbedarf (-) / -überschuss (+) 14.63114.63114.63114.631 14.71914.71914.71914.719 15.53015.53015.53015.530+ Bedarfszuweisungen Land Kärnten 83.000 83.000 83.000

==== Effektiver Finanzierungsbedarf (-) / -überschuss (+)Effektiver Finanzierungsbedarf (-) / -überschuss (+)Effektiver Finanzierungsbedarf (-) / -überschuss (+)Effektiver Finanzierungsbedarf (-) / -überschuss (+) 97.63197.63197.63197.631 97.71997.71997.71997.719 98.53098.53098.53098.530+ Abdeckung durch Girokonto 1.134 1.739 1.625+/- Veränderung langfr. Darlehen -66.150 -66.620 -67.090+/- Veränderung langfr. Darlehen (Sondertilgungen) -32.615 -32.837 -33.065

==== Liquiditätsüberschuss (+) / Liquiditätsbedarf (-) Liquiditätsüberschuss (+) / Liquiditätsbedarf (-) Liquiditätsüberschuss (+) / Liquiditätsbedarf (-) Liquiditätsüberschuss (+) / Liquiditätsbedarf (-) 0000 0000 0000

Auf Ebene der Gemeinde sind folgende Zahlungen zu berücksichtigen:Auf Ebene der Gemeinde sind folgende Zahlungen zu berücksichtigen:Auf Ebene der Gemeinde sind folgende Zahlungen zu berücksichtigen:Auf Ebene der Gemeinde sind folgende Zahlungen zu berücksichtigen: 2018201820182018 2019201920192019 2020202020202020

Miete EUR 55.995 56.179 57.097

Umsatzsteuer EUR 8.409 8.390 8.517

Summe für Gemeinde Summe für Gemeinde Summe für Gemeinde Summe für Gemeinde 64.40464.40464.40464.404 64.56964.56964.56964.569 65.61465.61465.61465.614

AnmerkungenAnmerkungenAnmerkungenAnmerkungenDas Budget der GemeindeGitschtal Orts- und Infrastrukturentwicklungs-KG wurde von der Ktn. Kommunal-s aufgrund der zur VerfügunggestelltenUnterlagenunderteilten Auskünfteerstellt. FürdieRichtigkeit und Vollständigkeit der übermitteltenDaten kannvon unsererSeitekeine Haftung bzw. Garantie übernommen werden!

Es sollen in den Jahren 2018 bis 2020 keine Investitionen in die Projekte getätigt werden.

Das Darlehen soll mit Ende 2020 getilgt sein.

Es ist ausdrücklich darauf hinzuweisen, dass sich die Methode der Mietenkalkulation ausschließlich nach steuerlichen Vorgaben(insbesondereimHinblickauf denVorsteuerabzug) orientiert. DieMiethöhenimBezugauf dieVermietung anDrittewerdensich jedochanden aktuellen Marktverhältnissen orientieren und das Ergebnis von Verhandlungen sein.

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E N T W U R F Gemeinde Gitschtal Orts- und Infrastrukturentwicklungs- KG

5 5 Ktn Kommunal-s GmbH © 2017

Detailaufstellung (1) 2018

Bauhof (Geräte- Bauhof (Geräte- Bauhof (Geräte- Bauhof (Geräte- u. Lagerhalle)u. Lagerhalle)u. Lagerhalle)u. Lagerhalle) GemeindezentrumGemeindezentrumGemeindezentrumGemeindezentrum

Kulturhaus und Kulturhaus und Kulturhaus und Kulturhaus und KindergartenKindergartenKindergartenKindergarten

Musikschule und Musikschule und Musikschule und Musikschule und ReisebüroReisebüroReisebüroReisebüro Summe 2018Summe 2018Summe 2018Summe 2018

+ Mieterträge 0 0 42.045 0 42.045+ Betriebskostenersatz (brutto) 5.400 6.900 0 1.650 13.950

==== Umsatzerlöse (Mieten und Betriebskostenersätze) Umsatzerlöse (Mieten und Betriebskostenersätze) Umsatzerlöse (Mieten und Betriebskostenersätze) Umsatzerlöse (Mieten und Betriebskostenersätze) 5.4005.4005.4005.400 6.9006.9006.9006.900 42.04542.04542.04542.045 1.6501.6501.6501.650 55.99555.99555.99555.995

- Grundsteuer -100 -900 -400 -400 -1.800- Wasser-, Kanal-, Müllgebühren -300 -800 -2.000 -300 -3.400- Instandhaltung/Reinigungsgeräte- und mittel 0 0 -6.000 0 -6.000- Versicherungen 0 0 -1.580 0 -1.580- Energie (Strom, Wärme, etc.) -5.000 -5.200 -7.500 -950 -18.650- * Steuerberatung, Buchhaltung, Jahresabschluss und Budget -1.288 -1.288 -1.288 -1.288 -5.150- Verwaltungskosten 0 0 -2.805 0 -2.805- * Spesen des Geldverkehrs -12 -12 -23 -23 -70

= Summe betriebliche AuszahlungenSumme betriebliche AuszahlungenSumme betriebliche AuszahlungenSumme betriebliche Auszahlungen -6.699-6.699-6.699-6.699 -8.199-8.199-8.199-8.199 -21.596-21.596-21.596-21.596 -2.961-2.961-2.961-2.961 -39.455-39.455-39.455-39.455

= Cash Flow der laufenden BetriebstätigkeitCash Flow der laufenden BetriebstätigkeitCash Flow der laufenden BetriebstätigkeitCash Flow der laufenden Betriebstätigkeit -1.299-1.299-1.299-1.299 -1.299-1.299-1.299-1.299 20.44920.44920.44920.449 -1.311-1.311-1.311-1.311 16.54016.54016.54016.540

+* Zinsen-, Wertpapier- und ähnliche Erträge 2 2 3 3 10- * KEST 0 0 -1 -1 -3- Zinsen und ähnliche Aufwendungen 0 0 -1.916 0 -1.916

==== FinanzergebnisFinanzergebnisFinanzergebnisFinanzergebnis 1111 1111 -1.914-1.914-1.914-1.914 3333 -1.909-1.909-1.909-1.909

==== Finanzierungsbedarf (-) / -überschuss (+) vor InvestitionenFinanzierungsbedarf (-) / -überschuss (+) vor InvestitionenFinanzierungsbedarf (-) / -überschuss (+) vor InvestitionenFinanzierungsbedarf (-) / -überschuss (+) vor Investitionen -1.298-1.298-1.298-1.298 -1.298-1.298-1.298-1.298 18.53518.53518.53518.535 -1.308-1.308-1.308-1.308 14.63114.63114.63114.631

in EUR (Beträge exkl. Umsatzsteuer, ausgenommen betriebl. Auszahlungen in EUR (Beträge exkl. Umsatzsteuer, ausgenommen betriebl. Auszahlungen in EUR (Beträge exkl. Umsatzsteuer, ausgenommen betriebl. Auszahlungen in EUR (Beträge exkl. Umsatzsteuer, ausgenommen betriebl. Auszahlungen betreffend Bauhof, GDE-Zentrum, Musikschule und Reisebüro)betreffend Bauhof, GDE-Zentrum, Musikschule und Reisebüro)betreffend Bauhof, GDE-Zentrum, Musikschule und Reisebüro)betreffend Bauhof, GDE-Zentrum, Musikschule und Reisebüro)

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6 6 Ktn Kommunal-s GmbH © 2017

Detailaufstellung (2) 2018

Bauhof (Geräte- Bauhof (Geräte- Bauhof (Geräte- Bauhof (Geräte- u. Lagerhalle)u. Lagerhalle)u. Lagerhalle)u. Lagerhalle) GemeindezentrumGemeindezentrumGemeindezentrumGemeindezentrum

Kulturhaus und Kulturhaus und Kulturhaus und Kulturhaus und KindergartenKindergartenKindergartenKindergarten

Musikschule und Musikschule und Musikschule und Musikschule und ReisebüroReisebüroReisebüroReisebüro Summe 2018Summe 2018Summe 2018Summe 2018

==== Finanzierungsbedarf (-) / -überschuss (+) vor InvestitionenFinanzierungsbedarf (-) / -überschuss (+) vor InvestitionenFinanzierungsbedarf (-) / -überschuss (+) vor InvestitionenFinanzierungsbedarf (-) / -überschuss (+) vor Investitionen -1.298-1.298-1.298-1.298 -1.298-1.298-1.298-1.298 18.53518.53518.53518.535 -1.308-1.308-1.308-1.308 14.63114.63114.63114.631

- Zahlungswirksame Investitionen 0 0 0 0 0==== Finanzierungsbedarf (-) / -überschuss (+) Finanzierungsbedarf (-) / -überschuss (+) Finanzierungsbedarf (-) / -überschuss (+) Finanzierungsbedarf (-) / -überschuss (+) -1.298-1.298-1.298-1.298 -1.298-1.298-1.298-1.298 18.53518.53518.53518.535 -1.308-1.308-1.308-1.308 14.63114.63114.63114.631

+ Förderungen/Bedarfszuweisungen Land Kärnten 0 0 83.000 0 83.000==== Effektiver Finanzierungsbedarf (-) / -überschuss (+)Effektiver Finanzierungsbedarf (-) / -überschuss (+)Effektiver Finanzierungsbedarf (-) / -überschuss (+)Effektiver Finanzierungsbedarf (-) / -überschuss (+) -1.298-1.298-1.298-1.298 -1.298-1.298-1.298-1.298 101.535101.535101.535101.535 -1.308-1.308-1.308-1.308 97.63197.63197.63197.631

+ Aufnahme lfr. Fremdmittel (Darlehen) 0 0 0 0 0+ Abdeckung durch Guthaben Girokonto 1.298 1.298 -2.770 1.308 1.134- Sondertilgungen 0 0 -32.615 0 -32.615- Tilgungen lfr. Fremdmittel (Darlehen) 0 0 -66.150 0 -66.150

==== Liquiditätsüberschuss (+) / Liquiditätsbedarf (-) Liquiditätsüberschuss (+) / Liquiditätsbedarf (-) Liquiditätsüberschuss (+) / Liquiditätsbedarf (-) Liquiditätsüberschuss (+) / Liquiditätsbedarf (-) 0000 0000 0000 0000 0000

Anmerkungen

Wir möchten darauf hinweisen, dass gemäß § 7 des Gesellschaftsvertrages bei Abweichungen der tatsächlichen Zahlen von den Budgetzahlen ein Nachtragsbudget zu erstellen ist.

Die Zinsen und Tilgungen wurden in Anlehnung an den Tilgungsplan des Kreditinstitutes angesetzt. Die Sondertilgungen wurden unter der Annahme berechnet, dass das Darlehen bis zum 31.12.2020 getilgt sein wird.

Das Grundstück 318/1, auf welchemsich das Gemeindezentrum sowie die ehemaligen Posträumlichkeiten befinden, steht ebenfalls teilweise imEigentumder KG. Es liegt uns ein Grundbuchauszug vor, in welchemdieGemeinde Gitschtal Orts- und Infrastrukturentwicklungs- KG für 465/1000 als Eigentümerin eingetragen ist.

in EUR (Beträge exkl. Umsatzsteuer, ausgenommen betriebl. Auszahlungen in EUR (Beträge exkl. Umsatzsteuer, ausgenommen betriebl. Auszahlungen in EUR (Beträge exkl. Umsatzsteuer, ausgenommen betriebl. Auszahlungen in EUR (Beträge exkl. Umsatzsteuer, ausgenommen betriebl. Auszahlungen betreffend Bauhof, GDE-Zentrum, Musikschule und Reisebüro)betreffend Bauhof, GDE-Zentrum, Musikschule und Reisebüro)betreffend Bauhof, GDE-Zentrum, Musikschule und Reisebüro)betreffend Bauhof, GDE-Zentrum, Musikschule und Reisebüro)

Alle mit * gekennzeichnete Beträge wurden gleichmäßig auf die Projekte verteilt.

Die Betriebskosten wurden gemäß den Angaben des Klienten sowie in Abstimmung mit der Saldenliste zum 30.09.2017 angesetzt.

Es werden keine Investitionen mehr getätigt. Allfällige Instandhaltungen werden nur mehr für die Projekte Kulturhaus und Kindergarten über die KG laufen.

Die Berechnung der Mieteinahmen und Betriebskostenersätze ist in den beiliegenden Mietenkalkulationen ersichtlich.

Der Bauhof (Geräte- und Lagerhalle) befindet sich auf dem Grundstück 318/2, auf welchemsich auchdas Kulturhaus sowie der Kindergarten befinden. Das Gemeindezentrumist auf demGrundstück318/1 gelegen. ImGebäude des Gemeindezentrums befinden sich auch die ehemaligen Posträumlichkeiten - das sind die Musikschule und das Reisebüro.

Ab 01.01.2018 wird beim Projekt Gemeindezentrum auf umsatzsteuerfreie Vermietung umgestellt.Ab 01.01.2018 wird bei den Projekten Musikschule und Reisebüro auf umsatzsteuerfreie Vermietung umgestellt.

Seit 01.01.2017 wurde beim Projekt Bauhof (Geräte- und Lagerhalle) auf umsatzsteuerfreie Vermietung umgestellt.

Das Kulturhaus befindet sich im selben Gebäude wie der Kindergarten, wobei der Kultursaal im Erdgeschoss und der Kindergarten im Obergeschoss gelegen ist.

Das Grundstück 318/2 wurde inklusive Kulturhaus und Kindergarten mit Einbringungvertrag vom 4. Jänner 2005 von der Gemeinde Gitschtal in die KG eingebracht.

Page 72: Gemeinde Gitschtal 9622 Weißbriach...ca. 1614 1614 Stundensatz 2018 Gemeinde Gitschtal 9622 Weißbriach Weißbriach, 22.11.2017 Kalkulation der Stundensätze für Wirtschaftshofarbeiter

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7 7 Ktn Kommunal-s GmbH © 2017

Detailaufstellung (1) 2019

Bauhof (Geräte- Bauhof (Geräte- Bauhof (Geräte- Bauhof (Geräte- u. Lagerhalle)u. Lagerhalle)u. Lagerhalle)u. Lagerhalle) GemeindezentrumGemeindezentrumGemeindezentrumGemeindezentrum

Kulturhaus und Kulturhaus und Kulturhaus und Kulturhaus und KindergartenKindergartenKindergartenKindergarten

Musikschule und Musikschule und Musikschule und Musikschule und ReisebüroReisebüroReisebüroReisebüro Summe 2019Summe 2019Summe 2019Summe 2019

+ Mieterträge 0 0 41.950 0 41.950+ Betreibskostenersatz (brutto) 5.508 7.038 0 1.683 14.229

==== Umsatzerlöse (Mieten und Betriebskostenersätze) Umsatzerlöse (Mieten und Betriebskostenersätze) Umsatzerlöse (Mieten und Betriebskostenersätze) Umsatzerlöse (Mieten und Betriebskostenersätze) 5.5085.5085.5085.508 7.0387.0387.0387.038 41.95041.95041.95041.950 1.6831.6831.6831.683 56.17956.17956.17956.179

- Grundsteuer -102 -918 -408 -408 -1.836- Wasser-, Kanal-, Müllgebühren -306 -816 -2.040 -306 -3.468- Instandhaltung/Reinigungsgeräte- und mittel 0 0 -6.120 0 -6.120- Versicherungen 0 0 -1.612 0 -1.612- Energie (Strom, Wärme, etc.) -5.100 -5.304 -7.650 -969 -19.023- * Steuerberatung, betriebswirtschaftliche Beratung und Buchhaltung -1.313 -1.313 -1.313 -1.313 -5.253- Übrige betriebliche Aufwendungen 0 0 -2.861 0 -2.861- * Spesen des Geldverkehrs -12 -12 -24 -24 -71

= Summe betriebliche AuszahlungenSumme betriebliche AuszahlungenSumme betriebliche AuszahlungenSumme betriebliche Auszahlungen -6.833-6.833-6.833-6.833 -8.363-8.363-8.363-8.363 -22.028-22.028-22.028-22.028 -3.020-3.020-3.020-3.020 -40.244-40.244-40.244-40.244

= Cash Flow der laufenden BetriebstätigkeitCash Flow der laufenden BetriebstätigkeitCash Flow der laufenden BetriebstätigkeitCash Flow der laufenden Betriebstätigkeit -1.325-1.325-1.325-1.325 -1.325-1.325-1.325-1.325 19.92219.92219.92219.922 -1.337-1.337-1.337-1.337 15.93515.93515.93515.935

+* Zinsen-, Wertpapier- und ähnliche Erträge 2 2 3 3 10- * KEST 0 0 -1 -1 -3- Zinsen und ähnliche Aufwendungen 0 0 -1.224 0 -1.224

==== FinanzergebnisFinanzergebnisFinanzergebnisFinanzergebnis 1111 1111 -1.221-1.221-1.221-1.221 3333 -1.216-1.216-1.216-1.216

==== Finanzierungsbedarf (-) / -überschuss (+) vor InvestitionenFinanzierungsbedarf (-) / -überschuss (+) vor InvestitionenFinanzierungsbedarf (-) / -überschuss (+) vor InvestitionenFinanzierungsbedarf (-) / -überschuss (+) vor Investitionen -1.324-1.324-1.324-1.324 -1.324-1.324-1.324-1.324 18.70118.70118.70118.701 -1.335-1.335-1.335-1.335 14.71914.71914.71914.719

in EUR (Beträge exkl. Umsatzsteuer, ausgenommen betriebl. Auszahlungen in EUR (Beträge exkl. Umsatzsteuer, ausgenommen betriebl. Auszahlungen in EUR (Beträge exkl. Umsatzsteuer, ausgenommen betriebl. Auszahlungen in EUR (Beträge exkl. Umsatzsteuer, ausgenommen betriebl. Auszahlungen betreffend Bauhof, GDE-Zentrum, Musikschule und Reisebüro)betreffend Bauhof, GDE-Zentrum, Musikschule und Reisebüro)betreffend Bauhof, GDE-Zentrum, Musikschule und Reisebüro)betreffend Bauhof, GDE-Zentrum, Musikschule und Reisebüro)

Page 73: Gemeinde Gitschtal 9622 Weißbriach...ca. 1614 1614 Stundensatz 2018 Gemeinde Gitschtal 9622 Weißbriach Weißbriach, 22.11.2017 Kalkulation der Stundensätze für Wirtschaftshofarbeiter

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8 8 Ktn Kommunal-s GmbH © 2017

Detailaufstellung (2) 2019

Bauhof (Geräte- Bauhof (Geräte- Bauhof (Geräte- Bauhof (Geräte- u. Lagerhalle)u. Lagerhalle)u. Lagerhalle)u. Lagerhalle) GemeindezentrumGemeindezentrumGemeindezentrumGemeindezentrum

Kulturhaus und Kulturhaus und Kulturhaus und Kulturhaus und KindergartenKindergartenKindergartenKindergarten

Musikschule und Musikschule und Musikschule und Musikschule und ReisebüroReisebüroReisebüroReisebüro Summe 2019Summe 2019Summe 2019Summe 2019

==== Finanzierungsbedarf (-) / -überschuss (+) vor InvestitionenFinanzierungsbedarf (-) / -überschuss (+) vor InvestitionenFinanzierungsbedarf (-) / -überschuss (+) vor InvestitionenFinanzierungsbedarf (-) / -überschuss (+) vor Investitionen -1.324-1.324-1.324-1.324 -1.324-1.324-1.324-1.324 18.70118.70118.70118.701 -1.335-1.335-1.335-1.335 14.71914.71914.71914.719

- Zahlungswirksame Investitionen (-) / Desinvestionen (+) 0 0 0 0 0==== Finanzierungsbedarf (-) / -überschuss (+) Finanzierungsbedarf (-) / -überschuss (+) Finanzierungsbedarf (-) / -überschuss (+) Finanzierungsbedarf (-) / -überschuss (+) -1.324-1.324-1.324-1.324 -1.324-1.324-1.324-1.324 18.70118.70118.70118.701 -1.335-1.335-1.335-1.335 14.71914.71914.71914.719

+ Förderungen/Bedarfszuweisungen Land Kärnten 0 0 83.000 0 83.000==== Effektiver Finanzierungsbedarf (-) / -überschuss (+)Effektiver Finanzierungsbedarf (-) / -überschuss (+)Effektiver Finanzierungsbedarf (-) / -überschuss (+)Effektiver Finanzierungsbedarf (-) / -überschuss (+) -1.324-1.324-1.324-1.324 -1.324-1.324-1.324-1.324 101.701101.701101.701101.701 -1.335-1.335-1.335-1.335 97.71997.71997.71997.719

+ Aufnahme lfr. Fremdmittel (Darlehen) 0 0 0 0 0+ Abdeckung durch Guthaben Girokonto 1.324 1.324 -2.244 1.335 1.739- Sondertilgungen 0 0 -32.837 0 -32.837- Tilgungen lfr. Fremdmittel (Darlehen) 0 0 -66.620 0 -66.620

==== Liquiditätsüberschuss (+) / Liquiditätsbedarf (-) Liquiditätsüberschuss (+) / Liquiditätsbedarf (-) Liquiditätsüberschuss (+) / Liquiditätsbedarf (-) Liquiditätsüberschuss (+) / Liquiditätsbedarf (-) 0000 0000 0000 0000 0000

Anmerkungen

Alle mit * gekennzeichnete Beträge wurden gleichmäßig auf die Projekte verteilt.

Seit 01.01.2018 wurde beim Projekt Gemeindezentrum auf umsatzsteuerfreie Vermietung umgestellt.

Die Zinsen und Tilgungen wurden in Anlehnung an den Tilgungsplan des Kreditinstitutes angesetzt. Die Sondertilgungen wurden unter der Annahme berechnet, dass das Darlehen bis zum 31.12.2020 getilgt sein wird.

Seit 01.01.2017 wurde beim Projekt Bauhof (Geräte- und Lagerhalle) auf umsatzsteuerfreie Vermietung umgestellt.

Wir möchten darauf hinweisen, dass gemäß § 7 des Gesellschaftsvertrages bei Abweichungen der tatsächlichen Zahlen von den Budgetzahlen ein Nachtragsbudget zu erstellen ist.

Das Kulturhaus befindet sich im selben Gebäude wie der Kindergarten, wobei der Kultursaal im Erdgeschoss und der Kindergarten im Obergeschoss gelegen ist.Die Berechnung der Mieteinahmen und Betriebskostenersätze ist in den beiliegenden Mietenkalkulationen ersichtlich.

Ein- und Ausgaben wurden gemäß dem Jahr 2018 berücksichtigt. Es wurde eine Steigerung von 2% angenommen.

in EUR (Beträge exkl. Umsatzsteuer, ausgenommen betriebl. Auszahlungen in EUR (Beträge exkl. Umsatzsteuer, ausgenommen betriebl. Auszahlungen in EUR (Beträge exkl. Umsatzsteuer, ausgenommen betriebl. Auszahlungen in EUR (Beträge exkl. Umsatzsteuer, ausgenommen betriebl. Auszahlungen betreffend Bauhof, GDE-Zentrum, Musikschule und Reisebüro)betreffend Bauhof, GDE-Zentrum, Musikschule und Reisebüro)betreffend Bauhof, GDE-Zentrum, Musikschule und Reisebüro)betreffend Bauhof, GDE-Zentrum, Musikschule und Reisebüro)

Seit 01.01.2018 wurde bei den Projekten Musikschule und Reisebüro auf umsatzsteuerfreie Vermietung umgestellt.

Der Bauhof (Geräte- und Lagerhalle) befindet sichauf demGrundstück 318/2, auf welchemsich auchdas Kulturhaus sowie der Kindergarten befinden. Das Gemeindezentrumist auf demGrundstück318/1 gelegen. ImGebäude des Gemeindezentrums befinden sich auch die ehemaligen Posträumlichkeiten - das sind die Musikschule und das Reisebüro.

Das Grundstück 318/2 wurde inklusive Kulturhaus und Kindergarten mit Einbringungvertrag vom 4. Jänner 2005 von der Gemeinde Gitschtal in die KG eingebracht.

Das Grundstück 318/1, auf welchemsich das Gemeindezentrumsowie die ehemaligen Posträumlichkeiten befinden, steht ebenfalls teilweise im Eigentumder KG. Es liegt uns ein Grundbuchauszug vor, in welchemdieGemeinde Gitschtal Orts- und Infrastrukturentwicklungs- KG für 465/1000 als Eigentümerin eingetragen ist.

Page 74: Gemeinde Gitschtal 9622 Weißbriach...ca. 1614 1614 Stundensatz 2018 Gemeinde Gitschtal 9622 Weißbriach Weißbriach, 22.11.2017 Kalkulation der Stundensätze für Wirtschaftshofarbeiter

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9 9 Ktn Kommunal-s GmbH © 2017

Detailaufstellung (1) 2020

Bauhof (Geräte- Bauhof (Geräte- Bauhof (Geräte- Bauhof (Geräte- u. Lagerhalle)u. Lagerhalle)u. Lagerhalle)u. Lagerhalle) GemeindezentrumGemeindezentrumGemeindezentrumGemeindezentrum

Kulturhaus und Kulturhaus und Kulturhaus und Kulturhaus und KindergartenKindergartenKindergartenKindergarten

Musikschule und Musikschule und Musikschule und Musikschule und ReisebüroReisebüroReisebüroReisebüro Summe 2020Summe 2020Summe 2020Summe 2020

+ Mieterträge 0 0 42.364 0 42.364+ Betreibskostenersatz (brutto) 5.618 7.179 0 1.717 14.514+ Verkaufserlös Betriebsaussattung 0 0 220 0 220

==== Umsatzerlöse (Mieten und Betriebskostenersätze) Umsatzerlöse (Mieten und Betriebskostenersätze) Umsatzerlöse (Mieten und Betriebskostenersätze) Umsatzerlöse (Mieten und Betriebskostenersätze) 5.6185.6185.6185.618 7.1797.1797.1797.179 42.58442.58442.58442.584 1.7171.7171.7171.717 57.09757.09757.09757.097

- Grundsteuer -104 -936 -416 -416 -1.873- Wasser-, Kanal-, Müllgebühren -312 -832 -2.081 -312 -3.537- Instandhaltung/Reinigungsgeräte- und mittel 0 0 -6.242 0 -6.242- Versicherungen 0 0 -1.644 0 -1.644- Energie (Strom, Wärme, etc.) -5.202 -5.410 -7.803 -988 -19.403- * Steuerberatung, betriebswirtschaftliche Beratung und Buchhaltung -1.340 -1.340 -1.340 -1.340 -5.358- Übrige betriebliche Aufwendungen 0 0 -2.918 0 -2.918- * Spesen des Geldverkehrs -12 -12 -24 -24 -73

= Summe betriebliche AuszahlungenSumme betriebliche AuszahlungenSumme betriebliche AuszahlungenSumme betriebliche Auszahlungen -6.970-6.970-6.970-6.970 -8.530-8.530-8.530-8.530 -22.468-22.468-22.468-22.468 -3.080-3.080-3.080-3.080 -41.049-41.049-41.049-41.049

= Cash Flow der laufenden BetriebstätigkeitCash Flow der laufenden BetriebstätigkeitCash Flow der laufenden BetriebstätigkeitCash Flow der laufenden Betriebstätigkeit -1.352-1.352-1.352-1.352 -1.352-1.352-1.352-1.352 20.11520.11520.11520.115 -1.364-1.364-1.364-1.364 16.04816.04816.04816.048

+* Zinsen-, Wertpapier- und ähnliche Erträge 2 2 3 3 10- * KEST 0 0 -1 -1 -3- Zinsen und ähnliche Aufwendungen 0 0 -526 0 -526

==== FinanzergebnisFinanzergebnisFinanzergebnisFinanzergebnis 1111 1111 -524-524-524-524 3333 -518-518-518-518

==== Finanzierungsbedarf (-) / -überschuss (+) vor InvestitionenFinanzierungsbedarf (-) / -überschuss (+) vor InvestitionenFinanzierungsbedarf (-) / -überschuss (+) vor InvestitionenFinanzierungsbedarf (-) / -überschuss (+) vor Investitionen -1.350-1.350-1.350-1.350 -1.350-1.350-1.350-1.350 19.59219.59219.59219.592 -1.361-1.361-1.361-1.361 15.53015.53015.53015.530

in EUR (Beträge exkl. Umsatzsteuer, ausgenommen betriebl. Auszahlungen in EUR (Beträge exkl. Umsatzsteuer, ausgenommen betriebl. Auszahlungen in EUR (Beträge exkl. Umsatzsteuer, ausgenommen betriebl. Auszahlungen in EUR (Beträge exkl. Umsatzsteuer, ausgenommen betriebl. Auszahlungen betreffend Bauhof, GDE-Zentrum, Musikschule und Reisebüro)betreffend Bauhof, GDE-Zentrum, Musikschule und Reisebüro)betreffend Bauhof, GDE-Zentrum, Musikschule und Reisebüro)betreffend Bauhof, GDE-Zentrum, Musikschule und Reisebüro)

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Detailaufstellung (2) 2020

Bauhof (Geräte- Bauhof (Geräte- Bauhof (Geräte- Bauhof (Geräte- u. Lagerhalle)u. Lagerhalle)u. Lagerhalle)u. Lagerhalle) GemeindezentrumGemeindezentrumGemeindezentrumGemeindezentrum

Kulturhaus und Kulturhaus und Kulturhaus und Kulturhaus und KindergartenKindergartenKindergartenKindergarten

Musikschule und Musikschule und Musikschule und Musikschule und ReisebüroReisebüroReisebüroReisebüro Summe 2020Summe 2020Summe 2020Summe 2020

==== Finanzierungsbedarf (-) / -überschuss (+) vor InvestitionenFinanzierungsbedarf (-) / -überschuss (+) vor InvestitionenFinanzierungsbedarf (-) / -überschuss (+) vor InvestitionenFinanzierungsbedarf (-) / -überschuss (+) vor Investitionen -1.350-1.350-1.350-1.350 -1.350-1.350-1.350-1.350 19.59219.59219.59219.592 -1.361-1.361-1.361-1.361 15.53015.53015.53015.530

- Zahlungswirksame Investitionen (-) / Desinvestionen (+) 0 0 0 0 0==== Finanzierungsbedarf (-) / -überschuss (+) Finanzierungsbedarf (-) / -überschuss (+) Finanzierungsbedarf (-) / -überschuss (+) Finanzierungsbedarf (-) / -überschuss (+) -1.350-1.350-1.350-1.350 -1.350-1.350-1.350-1.350 19.59219.59219.59219.592 -1.361-1.361-1.361-1.361 15.53015.53015.53015.530

+ Förderungen/Bedarfszuweisungen Land Kärnten 0 0 83.000 0 83.000==== Effektiver Finanzierungsbedarf (-) / -überschuss (+)Effektiver Finanzierungsbedarf (-) / -überschuss (+)Effektiver Finanzierungsbedarf (-) / -überschuss (+)Effektiver Finanzierungsbedarf (-) / -überschuss (+) -1.350-1.350-1.350-1.350 -1.350-1.350-1.350-1.350 102.592102.592102.592102.592 -1.361-1.361-1.361-1.361 98.53098.53098.53098.530

+ Aufnahme lfr. Fremdmittel (Darlehen) 0 0 0 0 0+ Abdeckung durch Guthaben Girokonto 1.350 1.350 -2.437 1.361 1.625- Sondertilgungen 0 0 -33.065 0 -33.065- Tilgungen lfr. Fremdmittel (Darlehen) 0 0 -67.090 0 -67.090

==== Liquiditätsüberschuss (+) / Liquiditätsbedarf (-) Liquiditätsüberschuss (+) / Liquiditätsbedarf (-) Liquiditätsüberschuss (+) / Liquiditätsbedarf (-) Liquiditätsüberschuss (+) / Liquiditätsbedarf (-) 0000 0000 0000 0000 0000

Anmerkungen

Wir möchten darauf hinweisen, dass gemäß § 7 des Gesellschaftsvertrages bei Abweichungen der tatsächlichen Zahlen von den Budgetzahlen ein Nachtragsbudget zu erstellen ist.

Das Kulturhaus befindet sich im selben Gebäude wie der Kindergarten, wobei der Kultursaal im Erdgeschoss und der Kindergarten im Obergeschoss gelegen ist.Die Berechnung der Mieteinahmen und Betriebskostenersätze ist in den beiliegenden Mietenkalkulationen ersichtlich.

Ein- und Ausgaben wurden gemäß dem Jahr 2018 berücksichtigt. Es wurde eine Steigerung von 2% angenommen.

Seit 01.01.2018 wurde beim Projekt Gemeindezentrum auf umsatzsteuerfreie Vermietung umgestellt.Seit 01.01.2018 wurde bei den Projekten Musikschule und Reisebüro auf umsatzsteuerfreie Vermietung umgestellt.

Alle mit * gekennzeichnete Beträge wurden gleichmäßig auf die Projekte verteilt.

Seit 01.01.2017 wurde beim Projekt Bauhof (Geräte- und Lagerhalle) auf umsatzsteuerfreie Vermietung umgestellt.

Die Zinsen und Tilgungen wurden in Anlehnung an den Tilgungsplan des Kreditinstitutes angesetzt. Die Sondertilgungen wurden unter der Annahme berechnet, dass das Darlehen bis zum 31.12.2020 getilgt sein wird.

in EUR (Beträge exkl. Umsatzsteuer, ausgenommen betriebl. Auszahlungen in EUR (Beträge exkl. Umsatzsteuer, ausgenommen betriebl. Auszahlungen in EUR (Beträge exkl. Umsatzsteuer, ausgenommen betriebl. Auszahlungen in EUR (Beträge exkl. Umsatzsteuer, ausgenommen betriebl. Auszahlungen betreffend Bauhof, GDE-Zentrum, Musikschule und Reisebüro)betreffend Bauhof, GDE-Zentrum, Musikschule und Reisebüro)betreffend Bauhof, GDE-Zentrum, Musikschule und Reisebüro)betreffend Bauhof, GDE-Zentrum, Musikschule und Reisebüro)

Der Bauhof (Geräte- und Lagerhalle) befindet sichauf demGrundstück 318/2, auf welchemsich auchdas Kulturhaus sowie der Kindergarten befinden. Das Gemeindezentrumist auf demGrundstück318/1 gelegen. ImGebäude des Gemeindezentrums befinden sich auch die ehemaligen Posträumlichkeiten - das sind die Musikschule und das Reisebüro.Das Grundstück 318/2 wurde inklusive Kulturhaus und Kindergarten mit Einbringungvertrag vom 4. Jänner 2005 von der Gemeinde Gitschtal in die KG eingebracht.Das Grundstück 318/1, auf welchem sich das Gemeindezentrumsowie die ehemaligen Posträumlichkeiten befinden, steht ebenfalls teilweise imEigentumder KG. Es liegt uns ein Grundbuchauszug vor, in welchemdieGemeinde Gitschtal Orts- und Infrastrukturentwicklungs- KG für 465/1000 als Eigentümerin eingetragen ist.

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Zeitplan der Errichtung und Investitionskosten

IN EURIN EURIN EURIN EUR 2005/2006 bis 2012-IST2005/2006 bis 2012-IST2005/2006 bis 2012-IST2005/2006 bis 2012-IST 1111 2013-PLAN2013-PLAN2013-PLAN2013-PLAN 1111 2014-PLAN2014-PLAN2014-PLAN2014-PLAN 1111 2015-IST2015-IST2015-IST2015-IST 1111 2016-IST2016-IST2016-IST2016-IST 1111 2017-SOLL2017-SOLL2017-SOLL2017-SOLL 2222 2018-SOLL2018-SOLL2018-SOLL2018-SOLL 3333 SummeSummeSummeSumme

BauhofBauhofBauhofBauhof 429.705429.705429.705429.705 0000 0000 0000 0000 0000 0000 429.705429.705429.705429.705(Geräte- u. Lagerhalle)

Grund und Boden (Einheitswert)4 10.986 0 0 0 0 0 0 10.986Bauwerkskosten 435.100 0 0 0 0 0 0 435.100

davon Eigenleistungen4 9.103 0 0 0 0 0 0 9.103Einrichtungskosten 3.708 0 0 0 0 -3.708 4 0 0

Gemeindezentrum Gemeindezentrum Gemeindezentrum Gemeindezentrum 216.903216.903216.903216.903 0000 0000 0000 0000 0000 0000 216.903216.903216.903216.903

Grund und Boden4 60.050 0 0 0 0 0 0 60.050

Altbestand4 41.850 0 0 0 0 0 0 41.850Bauwerkskosten 215.778 0 0 0 0 0 0 215.778

Einrichtung 1.125 0 0 0 0 -1.125 4 0 0

Kulturhaus und Kindergarten Kulturhaus und Kindergarten Kulturhaus und Kindergarten Kulturhaus und Kindergarten 1.162.5191.162.5191.162.5191.162.519 0000 0000 0000 0000 0000 0000 1.162.5191.162.5191.162.5191.162.519

Grund und Boden (Einheitswert)4 11.604 0 0 0 0 0 0 11.604

Grund und Boden (Verkehrswert)4 77.359 0 0 0 0 0 0 77.359

Altbestand (Einheitswert)4 49.875 0 0 0 0 0 0 49.875

Altbestand (zahlungswirksam) 32.082 0 0 0 0 0 0 32.082

Altbestand (Verkehrswert)4 314.300 0 0 0 0 0 0 314.300Bauwerkskosten 994.630 0 0 0 -3.151 0 0 991.478Einrichtung 135.808 0 0 0 0 0 0 135.808

Musikschule und ReisebüroMusikschule und ReisebüroMusikschule und ReisebüroMusikschule und Reisebüro 183.768183.768183.768183.768 0000 0000 0000 0000 0000 0000 183.768183.768183.768183.768(ehem. Posträumlichkeiten)

Grund und Boden (zahlungswirksam) 11.000 0 0 0 0 0 0 11.000Ankauf Gebäude (zahlungswirksam) 49.654 0 0 0 0 0 0 49.654Bauwerkkosten 123.114 0 0 0 0 0 0 123.114

Summe zahlungswirksamSumme zahlungswirksamSumme zahlungswirksamSumme zahlungswirksam 1.992.8951.992.8951.992.8951.992.895 0000 0000 0000 0000 0000 0000 1.992.8951.992.8951.992.8951.992.8951 Laut Jahresabschluss 2016.2 Laut vorl. Saldenliste zum 30.09.2017 und Angaben des Klienten.

3 Laut Angaben des Klienten.4 Nicht zahlungswirksam.

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Buchwertentwicklung Investitionen in der KG (ohne Einrichtungsge-genstände)

IN EURIN EURIN EURIN EUR Buchwerte zum 31.12.2016Buchwerte zum 31.12.2016Buchwerte zum 31.12.2016Buchwerte zum 31.12.2016 Buchwerte zum 31.12.2017Buchwerte zum 31.12.2017Buchwerte zum 31.12.2017Buchwerte zum 31.12.2017 Buchwerte zum 31.12.2018Buchwerte zum 31.12.2018Buchwerte zum 31.12.2018Buchwerte zum 31.12.2018 Buchwerte zum 31.12.2019Buchwerte zum 31.12.2019Buchwerte zum 31.12.2019Buchwerte zum 31.12.2019 Buchwerte zum 31.12.2020Buchwerte zum 31.12.2020Buchwerte zum 31.12.2020Buchwerte zum 31.12.2020 RestnutzungsdauerRestnutzungsdauerRestnutzungsdauerRestnutzungsdauer

BauhofBauhofBauhofBauhof 19.11319.11319.11319.113 19.78519.78519.78519.785 20.45720.45720.45720.457 21.12921.12921.12921.129 21.80021.80021.80021.800

(Geräte- u. Lagerhalle)

Grund und Boden (Einbringung) 73.241 73.241 73.241 73.241 73.241 -

Bauwerkskosten 341.989 335.460 328.932 322.404 315.876 50,67

davon Eigenleistungen 7.578 7.440 7.301 7.162 7.024 50,67

abzüglich Zuschüsse und Bedarfszuweisungen -396.116 -388.916 -381.716 -374.516 -367.316 50,67

Gemeindezentrum Gemeindezentrum Gemeindezentrum Gemeindezentrum 367.287367.287367.287367.287 375.574375.574375.574375.574 383.861383.861383.861383.861 392.148392.148392.148392.148 400.434400.434400.434400.434

Grund und Boden (Einbringung) 400.333 400.333 400.333 400.333 400.333 -

Altbestand (Einbringung) 235.059 230.875 226.690 222.505 218.320 52,17

Bauwerkskosten 184.799 181.563 178.326 175.090 171.853 53,17

abzüglich Zuschüsse und Bedarfszuweisungen -452.904 -437.196 -421.488 -405.780 -390.072 53,17

Kulturhaus und Kindergarten Kulturhaus und Kindergarten Kulturhaus und Kindergarten Kulturhaus und Kindergarten 891.897891.897891.897891.897 797.067797.067797.067797.067 703.632703.632703.632703.632 611.608611.608611.608611.608 521.020521.020521.020521.020

Grund und Boden Kulturhaus (Einbringung) 77.359 77.359 77.359 77.359 77.359 -

Grund und Boden Kindergarten (Einbringung) 77.359 77.359 77.359 77.359 77.359 -

Altbestand Kulturhaus (Einbringung inkl. Sanierungen) 304.669 299.201 293.732 288.264 282.795 51,67

Altbestand Kindergarten (Einbringung) 262.443 257.728 253.014 248.300 243.586 51,67

Bauwerkskosten Kulturhaus 892.164 877.256 862.347 847.439 832.531 55,66

abzüglich Zuschüsse und Bedarfszuweisungen -722.097 -791.836 -860.180 -927.113 -992.610 55,66

Musikschule und ReisebüroMusikschule und ReisebüroMusikschule und ReisebüroMusikschule und Reisebüro 112.870112.870112.870112.870 111.104111.104111.104111.104 109.337109.337109.337109.337 107.571107.571107.571107.571 105.805105.805105.805105.805

(ehem. Posträumlichkeiten)

Grund und Boden Musikschule (Einbringung) 6.059 6.059 6.059 6.059 6.059 -

Grund und Boden Reisebüro (Einbringung) 4.941 4.941 4.941 4.941 4.941 -

Bauwerkkosten Musikschule 82.323 80.895 79.468 78.040 76.613 53,67

Bauwerkskosten Reisebüro 67.122 65.958 64.795 63.631 62.467 53,67

abzüglich Zuschüsse und Bedarfszuweisungen -47.575 -46.750 -45.925 -45.100 -44.275 53,67

Summe Buchwerte abzgl. Zuschüsse /BZWSumme Buchwerte abzgl. Zuschüsse /BZWSumme Buchwerte abzgl. Zuschüsse /BZWSumme Buchwerte abzgl. Zuschüsse /BZW 1.391.1681.391.1681.391.1681.391.168 1.303.5301.303.5301.303.5301.303.530 1.217.2871.217.2871.217.2871.217.287 1.132.4551.132.4551.132.4551.132.455 1.049.0591.049.0591.049.0591.049.059

Anmerkungen:

Der Buchwert zum 31.12.2020 entspricht auch gleich dem Entnahmewert für die Rückführung der Projekte in die Gemeinde Gitschtal.

Die Restnutzungdauer entspricht ebenfalls dem Wert zum 31.12.2020.

Es werden die Buchwerte der Zuschüsse und Bedarfszuweisungen anschaffungskostenmindernd dargestellt.

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Buchwertentwicklung und Verkaufserlös Ein-richtungsgegenstände

IN EURIN EURIN EURIN EUR Buchwerte zum 31.12.2016Buchwerte zum 31.12.2016Buchwerte zum 31.12.2016Buchwerte zum 31.12.2016 Buchwerte zum 31.12.2017Buchwerte zum 31.12.2017Buchwerte zum 31.12.2017Buchwerte zum 31.12.2017 Buchwerte zum 31.12.2018Buchwerte zum 31.12.2018Buchwerte zum 31.12.2018Buchwerte zum 31.12.2018 Buchwerte zum 31.12.2019Buchwerte zum 31.12.2019Buchwerte zum 31.12.2019Buchwerte zum 31.12.2019 Buchwerte zum 31.12.2020Buchwerte zum 31.12.2020Buchwerte zum 31.12.2020Buchwerte zum 31.12.2020

BauhofBauhofBauhofBauhof

(Geräte- u. Lagerhalle)

Einrichtungskosten 0,07 0,070,070,070,07

Gemeindezentrum Gemeindezentrum Gemeindezentrum Gemeindezentrum

Einrichtung 338 225225225225

Kulturhaus und Kindergarten Kulturhaus und Kindergarten Kulturhaus und Kindergarten Kulturhaus und Kindergarten

Einrichtung 50.379 36.106 21.833 7.559 211211211211

BauhofBauhofBauhofBauhof

(Geräte- u. Lagerhalle)

Buchwert zum 31.12.2017 € 0,07

Verkauf Einrichtungen zum 31.12.2017Verkauf Einrichtungen zum 31.12.2017Verkauf Einrichtungen zum 31.12.2017Verkauf Einrichtungen zum 31.12.2017 € 1,00€ 1,00€ 1,00€ 1,00

Gemeindezentrum Gemeindezentrum Gemeindezentrum Gemeindezentrum

Buchwert zum 31.12.2017 € 225,00

Verkauf Einrichtungen zum 31.12.2017Verkauf Einrichtungen zum 31.12.2017Verkauf Einrichtungen zum 31.12.2017Verkauf Einrichtungen zum 31.12.2017 € 225,00€ 225,00€ 225,00€ 225,00

Kulturhaus und Kindergarten Kulturhaus und Kindergarten Kulturhaus und Kindergarten Kulturhaus und Kindergarten

Buchwert zum 31.12.2020 € 211,38

Verkauf Einrichtungen zum 31.12.2020Verkauf Einrichtungen zum 31.12.2020Verkauf Einrichtungen zum 31.12.2020Verkauf Einrichtungen zum 31.12.2020 € 220,00€ 220,00€ 220,00€ 220,00

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Betriebskostenersatz Bauhof

BetriebskostenBetriebskostenBetriebskostenBetriebskosten in EUR bruttoin EUR bruttoin EUR bruttoin EUR bruttoGrundsteuer 100Wasser, Kanal, Müll 300Versicherungen 0Energie (Strom, Wärme etc.) 5.000SummeSummeSummeSumme 5.4005.4005.4005.400

AnmerkungAnmerkungAnmerkungAnmerkungSeit 01.01.2017 ist beim Projekt Bauhof/Geräte- undLagerhalle auf umsatzsteuerfreieVermietung umgestellt worden.Es werden die oben angeführten Betriebskostender KG ersetzt.Es handelt sich dabei um Bruttobeträge.

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15 15 Ktn Kommunal-s GmbH © 2017

Betriebskostenersatz Gemeindezentrum

BetriebskostenBetriebskostenBetriebskostenBetriebskosten in EUR bruttoin EUR bruttoin EUR bruttoin EUR brutto

Grundsteuer 900

Wasser, Kanal, Müll 800

Instandhaltung/Reinigung 0

Versicherungen 0

Energie (Strom, Wärme etc.) 5.200

SummeSummeSummeSumme 6.9006.9006.9006.900

AnmerkungAnmerkungAnmerkungAnmerkungAb 01.01.2018 wird beim Projekt Gemeindezentrum aufumsatzsteuerfreie Vermietung umgestellt. Es werden die obenangeführten Betriebskostender KGersetzt. Eshandelt sichdabeium Bruttobeträge.

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16 16 Ktn Kommunal-s GmbH © 2017

Mietenkalkulation Kulturhaus in EURin EURin EURin EUR bis 2009bis 2009bis 2009bis 2009 2010201020102010 2011201120112011 2012201220122012 2013201320132013 2014201420142014 2015201520152015 2016201620162016 2017201720172017 2018201820182018 GesamtGesamtGesamtGesamt in %

+ Liegenschaft (Einheitswert - Liegenschaft Kultursaal) 11.604 0 0 0 0 0 0 0 0 0 11.604 0,95%+ Einheitswert des Altbestandes KS/Baukosten (zahlungswirksam) 81.957 0 0 0 0 0 0 0 0 0 81.957 6,71%+ Bauwerkskosten 0 880.721 113.909 0 0 0 0 -3.151 0 0 991.478 81,21%==== Anschaffungs- / Herstellungsk. beb. GrundstückAnschaffungs- / Herstellungsk. beb. GrundstückAnschaffungs- / Herstellungsk. beb. GrundstückAnschaffungs- / Herstellungsk. beb. Grundstück 93.56193.56193.56193.561 880.721880.721880.721880.721 113.909113.909113.909113.909 0000 0000 0000 0000 -3.151-3.151-3.151-3.151 0000 0000 1.085.0391.085.0391.085.0391.085.039 88,88%88,88%88,88%88,88%+ Einrichtungsgegenstände 0 0 135.808 0 0 0 0 0 0 0 135.808 11,12%==== Summe Investitionskosten inkl. GuBSumme Investitionskosten inkl. GuBSumme Investitionskosten inkl. GuBSumme Investitionskosten inkl. GuB 93.56193.56193.56193.561 880.721880.721880.721880.721 249.717249.717249.717249.717 0000 0000 0000 0000 -3.151-3.151-3.151-3.151 0000 0000 1.220.8471.220.8471.220.8471.220.847 100,00%100,00%100,00%100,00%

in EURin EURin EURin EUR LiegenschaftLiegenschaftLiegenschaftLiegenschaft AltbestandAltbestandAltbestandAltbestand SummeSummeSummeSummeBerechnungsbasis 11.604 81.957 93.561davon 1,5% 1,50% 1,50%AfA-Tangente AfA-Tangente AfA-Tangente AfA-Tangente 174174174174 1.2291.2291.2291.229 1.4031.4031.4031.403

in EURin EURin EURin EUR InvestitionenInvestitionenInvestitionenInvestitionen EinrichtungEinrichtungEinrichtungEinrichtung SummeSummeSummeSummeAnschaffungs- / Herstellungsk. beb. Grundstück 991.478 135.808 1.127.286Bedarfszuweisungen Land -958.108 -958.108Berechnungsbasis für AfA-Tangente 33.370 135.808 169.178Geplante Nutzungsdauer in Jahren 66,67 10AfA-TangenteAfA-TangenteAfA-TangenteAfA-Tangente 501501501501 13.58113.58113.58113.581 14.08114.08114.08114.081

BetriebskostenBetriebskostenBetriebskostenBetriebskosten in EURin EURin EURin EUR AfA-Tangente Liegenschaft 1.403Grundsteuer 200 AfA-Tangente Investitionen und Einrichtung 14.081Wasser, Kanal, Müll 1.200 Betriebskosten 11.324Instandhaltung/Reinigung 3.000 Miete pro Jahr nettoMiete pro Jahr nettoMiete pro Jahr nettoMiete pro Jahr netto 26.80926.80926.80926.809Versicherungen 1.040 Sicherheitszuschlag 200Energie (Strom, Wärme etc.) 4.100 Miete p. Jahr (zuzügl Sicherheitszuschlag)Miete p. Jahr (zuzügl Sicherheitszuschlag)Miete p. Jahr (zuzügl Sicherheitszuschlag)Miete p. Jahr (zuzügl Sicherheitszuschlag) 27.00927.00927.00927.009Verwaltungskostenpauschale 1.784SummeSummeSummeSumme 11.32411.32411.32411.324 Miete pro Monat nettoMiete pro Monat nettoMiete pro Monat nettoMiete pro Monat netto 2.2512.2512.2512.251

AnmerkungAnmerkungAnmerkungAnmerkung

Wir möchten ausdrücklich darauf hinweisen, dass es im Falle einer Änderung der Investitions-, Betriebskosten und/oder der Bedarfszuweisungen zu einer Anpassung der jährlichen Mindestmiete kommt.

Die Festlegung der Mietsätze hat fremdüblich zu erfolgen. Andernfalls kann die KG den Vorsteuerabzug für die Investitions- und laufenden Kosten nicht geltend machen bzw. kann Eigenverbrauchsbesteuerung vorliegen.

Der Kultursaal und der Kindergarten befinden sich zusammen mit der Geräte- und Lagerhalle auf dem Grundstück EZ 510, GrdStNr. 318/2.

Gemäß RZ274der Umsatzsteuerrichlinien 2000 kann als Basis für die AfA-Komponente der übertragenen Liegenschaft der Einheitswert herangezogen werden, soweit bisher keine Vorsteuern geltend gemacht wurden. BeimKultursaalwurde daher der anteilige Einheitswert und beim Kindergarten der anteilige Verkehrswert bezüglich Liegenschaft (Grund und Boden und Altbestand) angesetzt.

Es ist ausdrücklich darauf hinzuweisen, dass sich die Methode der Mietenkalkulation ausschließlich nach steuerlichen Vorgaben (insbesondere im Hinblick auf den Vorsteuerabzug) orientiert.

DieBetriebskostenwurdengemäßdenAngaben desKlienten sowiein Abstimmungmit der vorl. Saldenlistezum30.09.2015angesetzt. DieVerwaltungskostenpauschale wurdemit EUR3,43 prom² Nutzflächeangesetzt. DieNutzflächewurde vom Klienten bekanntgegeben.

Das gesamte Kulturhaus ist mit September 2010 in Betrieb genommen worden.

Es wurden vom Land Kärnten Bedarfszuweisungen an die KG für den Kultursaal iHv EUR 792.108,- bis zum 31.12.2016 übermittelt. In den Jahren 2017 und 2018 sollen je weitere EUR 83.000,- der KG zufließen.

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17 17 Ktn Kommunal-s GmbH © 2017

Mietenkalkulation Kindergarten

in EURin EURin EURin EUR bis 2009bis 2009bis 2009bis 2009 2010201020102010 2011201120112011 2012201220122012 2013201320132013 2014201420142014 2015201520152015 2016201620162016 2017201720172017 2018201820182018 GesamtGesamtGesamtGesamt in %

+ Liegenschaft (Verkehrswert - Liegenschaft KiGa) 77.359 0 0 0 0 0 0 0 0 0 77.359 19,75%+ Verkehrswert des Altbestandes KiGa 314.300 0 0 0 0 0 0 0 0 0 314.300 80,25%+ Bauwerkskosten 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0,00%==== Anschaffungs- / Herstellungsk. beb. GrundstückAnschaffungs- / Herstellungsk. beb. GrundstückAnschaffungs- / Herstellungsk. beb. GrundstückAnschaffungs- / Herstellungsk. beb. Grundstück 391.659391.659391.659391.659 0000 0000 0000 0000 0000 0000 0000 0000 0000 391.659391.659391.659391.659 100,00%100,00%100,00%100,00%==== Summe Investitionskosten inkl. GuBSumme Investitionskosten inkl. GuBSumme Investitionskosten inkl. GuBSumme Investitionskosten inkl. GuB 391.659391.659391.659391.659 0000 0000 0000 0000 0000 0000 0000 0000 0000 391.659391.659391.659391.659 100,00%100,00%100,00%100,00%

in EURin EURin EURin EUR LiegenschaftLiegenschaftLiegenschaftLiegenschaft AltbestandAltbestandAltbestandAltbestand SummeSummeSummeSummeBerechnungsbasis 77.359 314.300 391.659davon 1,5% 1,50% 1,50%AfA-Tangente AfA-Tangente AfA-Tangente AfA-Tangente 1.1601.1601.1601.160 4.7154.7154.7154.715 5.8755.8755.8755.875

in EURin EURin EURin EUR InvestitionenInvestitionenInvestitionenInvestitionen EinrichtungEinrichtungEinrichtungEinrichtung SummeSummeSummeSummeAnschaffungs- / Herstellungsk. beb. Grundstück 0 0 0Bedarfszuweisungen Land 0 0 0Berechnungsbasis für AfA-Tangente 0 0 0Geplante Nutzungsdauer in Jahren 66,67 10AfA-TangenteAfA-TangenteAfA-TangenteAfA-Tangente 0000 0000 0000

BetriebskostenBetriebskostenBetriebskostenBetriebskosten in EURin EURin EURin EUR AfA-Tangente Liegenschaft 5.875Grundsteuer 200 AfA-Tangente Investitionen und Einrichtung 0Wasser, Kanal, Müll 800 Betriebskosten 8.961Instandhaltung/Reinigung 3.000 Miete pro Jahr nettoMiete pro Jahr nettoMiete pro Jahr nettoMiete pro Jahr netto 14.83614.83614.83614.836Versicherungen 540 Sicherheitszuschlag 200Energie (Strom, Wärme etc.) 3.400 Miete p. Jahr (zuzügl Sicherheitszuschlag)Miete p. Jahr (zuzügl Sicherheitszuschlag)Miete p. Jahr (zuzügl Sicherheitszuschlag)Miete p. Jahr (zuzügl Sicherheitszuschlag) 15.03615.03615.03615.036Verwaltungskostenpauschale 1.021SummeSummeSummeSumme 8.9618.9618.9618.961 Miete pro Monat nettoMiete pro Monat nettoMiete pro Monat nettoMiete pro Monat netto 1.2531.2531.2531.253

AnmerkungAnmerkungAnmerkungAnmerkung

Wir möchten ausdrücklich darauf hinweisen, dass es im Falle einer Änderung der Investitions-, Betriebskosten und/oder der Bedarfszuweisungen zu einer Anpassung der jährlichen Mindestmiete kommt.

Die Festlegung der Mietsätze hat fremdüblich zu erfolgen. Andernfalls kann die KG den Vorsteuerabzug für die Investitions- und laufenden Kosten nicht geltend machen bzw. kann Eigenverbrauchsbesteuerung vorliegen.

Der Kultursaal und der Kindergarten befinden sich zusammen mit der Geräte- und Lagerhalle auf dem Grundstück EZ 510, GrdStNr. 318/2.

GemäßRZ274derUmsatzsteuerrichlinien2000kannalsBasis fürdieAfA-KomponentederübertragenenLiegenschaft derEinheitswert herangezogenwerden, soweit bisherkeineVorsteuerngeltend gemacht wurden. BeimKultursaalwurde daher der anteilige Einheitswert und beim Kindergarten der anteilige Verkehrswert bezüglich Liegenschaft (Grund und Boden und Altbestand) angesetzt.

Es ist ausdrücklich darauf hinzuweisen, dass sich die Methode der Mietenkalkulation ausschließlich nach steuerlichen Vorgaben (insbesondere im Hinblick auf den Vorsteuerabzug) orientiert.

Die Betriebskosten wurden gemäß den Angaben des Klienten sowie in Abstimmung mit der vorl. Saldenliste zum30.09.2015 angesetzt. Die Verwaltungskostenpauschale wurde mit EUR3,43pro m² Nutzfläche angesetzt. DieNutzfläche wurde vom Klienten bekanntgegeben.

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18 18 Ktn Kommunal-s GmbH © 2017

Betriebskostenersatz Musikschule

BetriebskostenBetriebskostenBetriebskostenBetriebskosten in EUR bruttoin EUR bruttoin EUR bruttoin EUR brutto

Grundsteuer 200

Wasser, Kanal, Müll 150

Instandhaltung/Reinigung 0

Versicherungen 0

Energie (Strom, Wärme etc.) 600

SummeSummeSummeSumme 950950950950

AnmerkungAnmerkungAnmerkungAnmerkungAb 01.01.2018 wird beim Projekt Musikschule auf umsatzsteuerfreieVermietung umgestellt. Es werden die oben angeführten Betriebskosten der KGersetzt. Es handelt sich dabei um Bruttobeträge.

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19 19 Ktn Kommunal-s GmbH © 2017

Betriebskostenersatz Reisebüro

BetriebskostenBetriebskostenBetriebskostenBetriebskosten in EUR bruttoin EUR bruttoin EUR bruttoin EUR brutto

Grundsteuer 200

Wasser, Kanal, Müll 150

Instandhaltung/Reinigung 0

Versicherungen 0

Energie (Strom, Wärme etc.) 350

SummeSummeSummeSumme 700700700700

AnmerkungAnmerkungAnmerkungAnmerkungAb 01.01.2018wird beimProjekt Reisebüroauf umsatzsteuerfreieVermietungumgestellt. Es werden die oben angeführten Betriebskosten der KG ersetzt. Eshandelt sich dabei um Bruttobeträge.

Page 85: Gemeinde Gitschtal 9622 Weißbriach...ca. 1614 1614 Stundensatz 2018 Gemeinde Gitschtal 9622 Weißbriach Weißbriach, 22.11.2017 Kalkulation der Stundensätze für Wirtschaftshofarbeiter

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20 20 Ktn Kommunal-s GmbH © 2017

Fremdfinanzierung – Kulturhaus/Kindergarten

Stand zum 30.06.2017: 347.501

Annuität p.s.: -€ 50.340,48Zinsen p.a. (lt Tilgungsplan): 0,70%Zinsen p.s.: 0,35%Laufzeit (Raten): 7

JahrJahrJahrJahr 2017201720172017 2017201720172017 2018201820182018 2018201820182018 2019201920192019 2019201920192019 2020202020202020 2020202020202020PeriodePeriodePeriodePeriode 30.06.30.06.30.06.30.06. 31.12.31.12.31.12.31.12. 30.06.30.06.30.06.30.06. 31.12.31.12.31.12.31.12. 30.06.30.06.30.06.30.06. 31.12.31.12.31.12.31.12. 30.06.30.06.30.06.30.06. 31.12.31.12.31.12.31.12.Anfangsbestand 347.501 298.377 249.081 199.612 149.971 100.155 50.165Aufnahme Tilgung lt Tilgungsplan -32.889 -33.025 -33.125 -33.258 -33.362 -33.489 -33.601Sondertilgung -16.235 -16.271 -16.344 -16.384 -16.453 -16.501 -16.563EndbestandEndbestandEndbestandEndbestand 347.501347.501347.501347.501 298.377298.377298.377298.377 249.081249.081249.081249.081 199.612199.612199.612199.612 149.971149.971149.971149.971 100.155100.155100.155100.155 50.16550.16550.16550.165 0000

Annuität -50.340 -50.340 -50.340 -50.340 -50.340 -50.340 -50.340Zinsen -1.216 -1.044 -872 -699 -525 -351 -176Spesen -16 -16 -16 -16 -16 -16 -16

2018: 2019: 2020:Tilgung lt Tilgungsplan -66.150 -66.620 -67.090Sondertilgung -32.615 -32.837 -33.065

-98.765 -99.457 -100.155

Darlehen Raika AT52 3954 3000 2030 0489 (Kulturhaus/Kindergarten)

ImJahr 2010wurdeeinDarlehen iHvEUR742.000,- für dasProjekt Kulturhaus/Kindergartenaufgenommen. DieersteTilgungerfolgte am30.06.2011. MitEnde2020soll dasDarlehen getilgtsein, dazudiesemZeitpunkt dieRückführungder Projekte der KG in die Gemeinde geplant ist.

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Anlage 2 � TOP 19

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DRAUFSICHT BESTAND M 1:100

RDON

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UNTERSICHT BESTAND M 1:100

RDON

Page 89: Gemeinde Gitschtal 9622 Weißbriach...ca. 1614 1614 Stundensatz 2018 Gemeinde Gitschtal 9622 Weißbriach Weißbriach, 22.11.2017 Kalkulation der Stundensätze für Wirtschaftshofarbeiter

QUERSCHNITT BESTAND M 1:50

ANSICHT WDL BESTAND M 1:50

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SCHNITT WDL BESTAND M 1:50

Page 91: Gemeinde Gitschtal 9622 Weißbriach...ca. 1614 1614 Stundensatz 2018 Gemeinde Gitschtal 9622 Weißbriach Weißbriach, 22.11.2017 Kalkulation der Stundensätze für Wirtschaftshofarbeiter

Anlage 3 � TOP 19

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DRAUFSICHT ENTWURF 1M 1:100

RDON

Page 93: Gemeinde Gitschtal 9622 Weißbriach...ca. 1614 1614 Stundensatz 2018 Gemeinde Gitschtal 9622 Weißbriach Weißbriach, 22.11.2017 Kalkulation der Stundensätze für Wirtschaftshofarbeiter

UNTERSICHT ENTWURF 1M 1:100

RDON

Page 94: Gemeinde Gitschtal 9622 Weißbriach...ca. 1614 1614 Stundensatz 2018 Gemeinde Gitschtal 9622 Weißbriach Weißbriach, 22.11.2017 Kalkulation der Stundensätze für Wirtschaftshofarbeiter

QUERSCHNITT ENTWURF 1M 1:50

ANSICHT WDL ENTWURF 1M 1:50

Page 95: Gemeinde Gitschtal 9622 Weißbriach...ca. 1614 1614 Stundensatz 2018 Gemeinde Gitschtal 9622 Weißbriach Weißbriach, 22.11.2017 Kalkulation der Stundensätze für Wirtschaftshofarbeiter

SCHNITT WDL ENTWURF 1M 1:50

Page 96: Gemeinde Gitschtal 9622 Weißbriach...ca. 1614 1614 Stundensatz 2018 Gemeinde Gitschtal 9622 Weißbriach Weißbriach, 22.11.2017 Kalkulation der Stundensätze für Wirtschaftshofarbeiter

Anlage 4 � TOP 19

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RDON

DRAUFSICHT ENTWURF 2M 1:100

Page 98: Gemeinde Gitschtal 9622 Weißbriach...ca. 1614 1614 Stundensatz 2018 Gemeinde Gitschtal 9622 Weißbriach Weißbriach, 22.11.2017 Kalkulation der Stundensätze für Wirtschaftshofarbeiter

RDON

UNTERSICHT ENTWURF 2M 1:100

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QUERSCHNITT ENTWURF 2M 1:50

ANSICHT WDL ENTWURF 2M 1:50

Page 100: Gemeinde Gitschtal 9622 Weißbriach...ca. 1614 1614 Stundensatz 2018 Gemeinde Gitschtal 9622 Weißbriach Weißbriach, 22.11.2017 Kalkulation der Stundensätze für Wirtschaftshofarbeiter

SCHNITT WDL ENTWURF 2M 1:50

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Anlage 5 � TOP 20

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RDON

DRAUFSICHT ENTWURF 3M 1:100

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RDON

UNTERSICHT ENTWURF 3M 1:100

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QUERSCHNITT ENTWURF 3M 1:50

ANSICHT WDL ENTWURF 3M 1:50

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Anlage 6 � TOP 20

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An die

Gemeinde Gitschtal

A-9622 Weißbriach 202

Erfolgsprojekt „Slo Food Tra el“ – Reisen zu den Wurzeln des guten

Geschmacks fortsetzen - Ansuchen um Verlängerung der finanziellen

Unterstützung 2018 - 2020

Sehr geehrte Gemeindevertretung!

Geschätzte Bürgermeister und Gemeindemandatare!

Erst z ei Jahre ju g ist das Projekt „Slo Food Tra el“, das Reise zu Urspru g des gute Geschmacks ins Gailtal und Lesachtal in Zusammenarbeit mit Slow Food International zu einer

or ildhafte I itiati e i lä dli he Rau e t i kelt hat. So urde „Slo Food Tra el“ 7 zu besten Tourismusprojekt in Kärnten gekürt und auch mit dem Österreichischen Staatspreis für

Marketing ausgezeichnet. Zahlreiche internationale Medien haben über die Vorbildwirkung der

weltweit ersten Slow Food Travel-Region in den Gailtaler und Lesachtaler Gemeinden sowie im

Gitschtal berichtet. Damit wurde die Aufmerksamkeit auf Reisen in diese Region erhöht und

unbezahlbare Werbung für die Täler gemacht.

Davon profitieren aber nicht nur die derzeit 22 Erlebnisbausteine (bäuerliche Betriebe, kleine

Lebensmittelhandwerksbetriebe und Beherbergungsbetriebe), sondern der gesamte Tourismus und

die Landwirtschaft in Ihrer Gemeinde. Die kulinarische Positionierung schafft eine Einzigartigkeit in der touristischen Reiselandschaft, die zunehmend größeres Interesse bei den zahlungskräftigen

Reisenden findet. Ebenso eröffnet dieses Projekt der bäuerlichen Bevölkerung Möglichkeiten eines

entsprechenden Zusatzeinkommens, sowie die Perspektive in einer ländlichen Region zu verbleiben,

weil sie spüren, dass mehrere Wirtschaftszweige an einem Strang ziehen.

Durch die Unterstützung der Kärnten-Werbung, der NLW-Tourismus Marketing GmbH und Beiträgen

aus Ihren Gemeinden sowie den beteiligten Betrieben konnte in der Startphase auch eine

Innovationsförderung des BMWFW in Anspruch genommen werden. Die Auszeichnungen und vielen

Medienberichte beweisen, dass dieses Projekt noch viel Potenzial für die Entwicklung in Ihrer

Gemeinde hat.

Damit eine nachhaltige und langfristige Weiterentwicklung mit zunehmender Wertschöpfung

sichergestellt und die kleinstrukturierte Betriebsebene erfolgreich weiterarbeiten und zur Sicherung

der Existenzen und Arbeitsplätze in schwierigen Zeiten beitragen kann, ersuchen die Projektträger

ARGE Betriebskooperation Slow Food Travel Alpe Adria Kärnten um eine Verlängerung der

angemessenen kommunalen Förderung für die nächsten 3 Jahre.

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Eine detaillierte Aufstellung der gewünschten Unterstützung in Form eines finanziellen Beitrages aus

dem Gemeindebudget finden Sie im Anhang zu diesem Schreiben. Als Ergänzung übermitteln wir

Ihnen eine ausführliche Dokumentation der bisher geleisteten Arbeiten der ARGE Betriebs-

kooperation Slow Food Travel Alpe Adria Kärnten. Für weitere Fragen stehen wir Ihnen gerne zur

Verfügung.

Mit der Bitte um eine verbindliche Finanzierungszusage bis zum Ende des Jahres verbleibt

mit freundlichen Grüßen

ARGE Betriebskooperation Slow Food Travel Alpe Adria Kärnten

Ingeborg Daberer, Vorsitzende

30.November 2017

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Slow Food Travel Alpe Adria Kärnten Bericht 2017 und Vorschau auf 2018

Ansuchen um Verlängerung der finanziellen Unterstützung der Gemeinden

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2 Jahre Erfolgsprojekt

• 19 Erlebnispartner im Gitschtal, Gailtal und Lesachtal – kleine bäuerliche Betriebe – Lebensmittelhandwerker (Bäcker, Brauerei,

Handel) – Gastronomie- und Beherbergungsbetriebe

• ca. 400 gebuchte Erlebnisbausteine „Reisen zu den Wurzeln des guten Geschmacks“ in 2 Jahren

• 2 Ö1-Reisen ins Gailtal- und Lesachtal mit 28 Teilnehmern

• Exkursionen und Studienfahrten • 7 neue Slow Food Travel-Partnerbetriebe

für 2018 und weitere Interessenten

Ö1-Reise und TLSReisekultur Beispiel eines Reiseprogrammes

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2 Jahre Erfolgsprojekt

• Bestes Kommunikationsinstrument zur Positionierung als Region für Reisen zu den Wurzeln des guten Geschmacks in das Gailtal und Lesachtal

• 12 Presse-Recherchen 2017 • 7 Presseaussendungen und

Newsletter an internationale Print- und Online-Medien

• Presseausschnitte und Presse-meldungen im PR-Wert von ca.

€ 472.365,51 und einen Anzeigen- gegenwert von ca. € 157.455,17

2 Jahre Erfolgsprojekt

• zahlreiche Recherchen von Journalisten, TV- und Radiosendern über die Tätigkeiten der Slow Food Travel-Erlebnispartner;

• mehrseitige Berichte in internationalen Medien;

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2 Jahre Erfolgsprojekt

• zahlreiche Recherchen von Journalisten, TV- und Radiosendern über die Tätigkeiten der Slow Food Travel-Erlebnispartner;

• mehrseitige Berichte in internationalen Medien;

2 Jahre Erfolgsprojekt

• Informative und emotionale Webseite www.slowfood.travel mit allen Informationen zu Reisen zu den Wurzeln des guten Geschmacks im Gitschtal, Gailtal und Lesachtal mit rund 30.000 Besuchern im Jahr 2017

• Informative digitale Beiträge auf den Social Media Kanälen facebook und Instagram

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2 Jahre Erfolgsprojekt

• Aufbau einer digitalen Fotodatenbank mit emotionalen Bildern von allen Slow Food Travel-Erlebnispartnern im Gitschtal, Gailtal und Lesachtal;

2 Jahre Erfolgsprojekt

• Auszeichnung als bestes Tourismusprojekt 2017 in Kärnten

• Auszeichnung mit dem Österreichischen Staatspreis für Marketing

• große Anerkennung beim Kärntner Tourismustag 2017 von Slow Food International

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Wie geht‘s weiter?

• Ausbau und Erweiterung der Slow Food Travel-Erlebnisbausteine mit neuen Lebensmittelproduzenten, Lebensmittelhandwerkern, Gastronomie- und Beherbergungsbetrieben im Gitschtal, Gailtal und Lesachtal;

• Stärkung der Existenzen und Erhöhung der Wertschöpfung in den kleinstrukturierten Betrieben;

• Positionierung der Täler in der NLW im Bereich „Kulinarische Reisen zu

den Wurzeln des guten Geschmacks“

und Gewinnung neuer Gäste im Segment „Food-Tourismus“;

Wie geht‘s weiter?

• Kooperation mit Slow Food International • Entwicklung von Slow Food-Presidi- und

Arche-Produkten • Kooperation mit Projekt „Gut.Sauber.Fair

Kärnten“ • Aus- und Weiterbildung der SFT-

Partnerbetriebe und Interessenten (Exkursionen, Workshops, Schulungen)

• Ausarbeitung von speziellen Reiseprogrammen für Reiseveranstalter, Exkursionen und Gruppenreisen

• Vertriebsaktivitäten, Teilnahme an RV-Workshops und an Spezialmessen;

• Werbung und Öffentlichkeitsarbeit auf internationalen Märkten

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Unterstützung der Gemeinden

• Für eine nachhaltige Entwicklung und langfristige Absicherung der Arbeitsplätze in den bäuerlichen Betrieben und bei den kleinen Lebensmittel-produzenten sowie zur Profilierung von Gastronomie- und Beherbergungsbetrieben wird von der ARGE Betriebskooperation Slow Food Travel Alpe Adria um eine Verlängerung der finanziellen Unterstützung der Gemeinden ersucht.

• SLOW FOOD TRAVEL muss als Erfolgsprojekt weitergeführt werden.

Unterstützung der Gemeinden

Finanzierungsbeiträge GEMEINDEN 2018 - 2020 / Vorschlag

Gemeinden 2018 2019 2020 Summe

Kötschach-Mauthen € 5.000,00 € 5.000,00 € 5.000,00 € 15.000,00

Dellach € 1.500,00 € 1.500,00 € 1.500,00 € 4.500,00

Kirchbach € 1.000,00 € 1.000,00 € 1.000,00 € 3.000,00

TVB Lesachtal € 6.000,00 € 6.000,00 € 6.000,00 € 18.000,00

Stadtgemeinde Hermagor € 4.000,00 € 4.000,00 € 4.000,00 € 12.000,00

Gemeinde Gitschtal € 1.000,00 € 1.000,00 € 1.000,00 € 3.000,00

Gesamtsumme € 18.500,00 € 18.500,00 € 18.500,00 € 55.500,00

alle Beiträge zzgl. 20% MwSt.

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DANKE für Ihre bisherige und zukünftige Unterstützung.

Information: ARGE Betriebskooperation Slow Food Travel Alpe Adria

Ingeborg Daberer, Vorsitzende Gasthof Grünwald, St. Daniel

www.slowfood.travel

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Anlage 8 � TOP 20

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Finanzierungsvereinbarung

abgeschlossen mit der ARGE SLOW FOOD TRAVEL ALPE ADRIA auf Basis der ARGE-Statuten vom

24.02.2015.

Die Gemeinde Gitschtal wird in der ARGE Slow Food Travel Alpe Adria mit einem Sitz und einer

Stimme vertreten. Diese hat die Statuten der ARGE SLOW FOOD TRAVEL ALPE ADRIA zur Kenntnis

genommen. Die Interessen und Vertretung der Gemeinde Gitschtal wird von

……………………………………………………………………………………………………………. wahrge o e .

Für die Umsetzung des Projektes SLOW FOOD TRAVEL ALPE ADRIA haben die Mitglieder ein

Finanzierungsmodell für den Zeitraum vom 2018 bis 2020 beschlossen, das die Abwicklung des

Projektes gemäß der gemeinsam vereinbarten Maßnahmen sicherstellt.

Die Gemeinde Gitschtal, erklärt sich bereit, im oa. Projektzeitraum einen finanziellen Anteil von

€ 1.000.- zzgl. 20 % MwSt. einzubringen. Die Einzahlung auf das ARGE-Konto erfolgt in

vierteljährlichen Teilzahlungen.

Diese Finanzierungsvereinbarung kann frühestens nach Ablauf von 3 Jahren gekündigt werden.

……………………………………., a ………………………………

Für die ARGE: Für die Gemeinde Gitschtal:

Der Vorsitzende:

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