Upload
others
View
0
Download
0
Embed Size (px)
Citation preview
GRO 19.01.2017
1
Gemeinde Kirchheim a.N.
Niederschrift
über die Verhandlungen des
Gemeinderates
Sitzung am 19. Januar 2017 Anwesend: Bürgermeister Seibold und 12 Gemeinde-
räte Entschuldigt: Gemeinderätin Petra Bohnenstingl, Ge-
meinderat Hubert Deisinger, Gemeinderat Prof. Dr. Stefan Mecheels
Kommt später: Gemeinderat Uli Bröllos (ab 20.06 Uhr),
Gemeinderat Erich Herzog (ab 19.20 Uhr) Außerdem anwesend: Tina Heller, Holger Schön, Monika
Schweizer Schriftführer: Tina Heller
Öffentlich
Beginn: 19:00 Uhr
Ende: 20:35 Uhr
Als Tagesordnung sind folgende Punkte vorgesehen:
1. Bürgerfragestunde
2. Bekanntgabe der in nichtöffentlicher Sitzung gefassten Beschlüsse
3. Forstbetriebsplan für das Forstwirtschaftsjahr 2017
4. Haushaltsplan 2017
a) Einbringung und Beratung des Haushaltsplanes 2017 mit mittelfristiger Finanz-
planung und Investitionsprogramm für die Jahre 2018 - 2020
b) Satzungsbeschluss Haushaltssatzung und Haushaltsplan 2017 mit mittelfristiger
Finanzplanung und Investitionsprogramm für die Jahre 2018 - 2020
5. Haushaltsplan 2017 - Eigenbetrieb Versorgung
a) Einbringung und Beratung des Haushaltsplanes 2017 mit mittelfristiger Finanzpla-
nung und Investitionsprogramm für die Jahre 2018 - 2020
b) Satzungsbeschluss Haushaltssatzung und Haushaltsplan 2017 mit mittelfristiger
Finanzplanung und Investitionsprogramm für die Jahre 2018 - 2020
6. Haushaltsplan 2017 - Eigenbetrieb Abwasser
a) Einbringung und Beratung des Haushaltsplanes 2017 mit mittelfristiger Finanzpla-
nung und Investitionsprogramm für die Jahre 2018 - 2020
b) Satzungsbeschluss Haushaltssatzung und Haushaltsplan 2017 mit mittelfristiger
Finanzplanung und Investitionsprogramm 2018 - 2020
7. Spendenbericht 2016
8. Informationen der Verwaltung und Anfragen aus dem Gemeinderat
GRO 19.01.2017
2
TOP 1
Bürgerfragestunde
TOP 2
Bekanntgabe der in nichtöffentlicher Sitzung gefassten Beschlüsse
TOP 3
Forstbetriebsplan für das Forstwirtschaftsjahr 2017
- Bürgermeister Seibold begrüßt Förster Böer zu diesem Tagesordnungspunkt. -
Bürgermeister Seibold erläutert den Sachverhalt:
Vom Landratsamt Ludwigsburg wurden mit Schreiben vom 05.12.2016 die Unterlagen zur
forstwirtschaftlichen Jahresplanung 2017 für den Kommunalwald übersandt:
- Forstbetriebsplan für das Forstwirtschaftsjahr 2017
Die Jahresplanung für den Forstbetrieb 2017 wurde gemeinsam vom örtlich zuständigen Re-
vierleiter und vom Forstamt erstellt. Wesentliche Grundlagen für die Jahresplanung sind die
Zielsetzungen des Waldeigentümers sowie die zehnjährige Planung der Forsteinrichtung. Die
Nachhaltigkeit steht bei der Waldbewirtschaftung im Vordergrund.
In der Anlage ist die Vorlage des jährlichen Betriebsplans im FWJ 2017 des Gemeindewalds
Kirchheim/Neckar beigefügt. Der Betriebsplan 2017 schließt mit einem Gesamtergebnis in
Höhe von - 645 Euro.
Förster Böer berichtet, dass sich die Klimaveränderung nachhaltig auf Temperatur und Was-
serhaushalt auswirke. Der extrem trockene Sommer 2015 habe bei den Eichen Spuren hinter-
lassen, die immer noch sichtbar seien. Anfang 2016 habe man noch auf ein besseres Jahr ge-
hofft, jedoch sei es auch 2016 ab August zu heiß und trocken gewesen. Noch immer finde
man vereinzelt übrige Nadelbäume, die vom Sturm und von Käfern stark angegriffen worden
seien.
Durch den Pilzbefall hätten sich auch die Eschen in eine Problembaumart verwandelt und
spielten somit kaum noch eine forstwirtschaftliche Rolle.
Im Winter 2015/2016 seien schwerpunktmäßig die Arbeiten im Waldteil um den Römischen
Gutshof durchgeführt worden. Dadurch habe man eine größere Holzmenge geschlagen, als in
der durchschnittlichen Jahresmenge vorgesehen. Daher sei für den Winter 2016/2017 kein
Holzeinschlag geplant. Erfreulicherweise hätten es 16fm vom Gutshof in die Wertholzsub-
mission geschafft.
Noch nicht abzuschätzen sei das Urteil des OLG Düsseldorf, das am 15.03.2017 hinsichtlich
des Kartellverfahrens ergehen soll. Insbesondere damit zusammen hängende Änderungen
würden interessant.
Im Übrigen teilt Förster Böer dem Gremium mit, dass die Stromleitungsarbeiten von der
Kläranlage durch den Wald zwar abgeschlossen worden seien. Mit den Nacharbeiten sei er
aber noch keineswegs zufrieden.
GRO 19.01.2017
3
Nach kurzer Aussprache fasst das Gremium auf Antrag der Verwaltung einstimmig folgenden
B e s c h l u s s :
Dem jährlichen Betriebsplan des Forstjahres 2017 des Gemeindewaldes Kirchheim am
Neckar wird, wie in der Anlage dargestellt, zugestimmt.
- Bürgermeister Seibold bedankt sich bei Herrn Böer und verabschiedet ihn. -
GRO 19.01.2017
4
TOP 4
Haushaltsplan 2017
a) Einbringung und Beratung des Haushaltsplanes 2017 mit mittelfristiger Finanzpla-
nung und Investitionsprogramm für die Jahre 2018 - 2020
b) Satzungsbeschluss Haushaltssatzung und Haushaltsplan 2017 mit mittelfristiger Fi-
nanzplanung und Investitionsprogramm für die Jahre 2018 - 2020
a) Einbringung und Beratung
Bürgermeister Seibold hält seine Haushaltsrede:
„Frisch gedruckt liegt er vor uns, der Haushaltsplan für das Jahr 2017, der sowohl die Planun-
gen für den Kernhaushalt als auch für die beiden Eigenbetriebe beinhaltet und der in diesem
Jahr ausnahmsweise in besonderer Form eingebracht und beschlossen wird: im Rahmen einer
einzigen Sitzung nämlich – eine Tatsache, die dadurch begründet ist, dass es zum einen auf-
grund der beantragten Zuschüsse insbesondere für die Sanierung und Erweiterung der Ge-
meindehalle notwendig war, den Haushaltsplan möglichst noch exakter als sonst planen (und
hier kamen ja bekanntlich die Rahmendaten des Landes erst zu einem sehr späten Zeitpunkt
an) und es zum anderen aber gerade aufgrund dieser Zuschüsse auch notwendig ist, den
Haushaltsplan noch im Laufe des Januars zu verabschieden. So kommt es also dazu, dass die
Einbringung des Haushalts, die Beratung und die Diskussion und im Idealfall auch die Be-
schlussfassung im Rahmen dieser ersten Sitzung des Januars 2017 stattfinden.
Der Haushaltsplan ist aber nicht nur frisch gedruckt, sondern mit fast genau 500 Seiten auch
so umfangreich wie noch nie zuvor. Ein Volumen, das vor allem der veränderten Darstel-
lungsform und den Berichtspflichten des neuen Kommunalen Haushaltsrechts geschuldet ist.
Apropos neues Haushaltsrecht: für Kirchheim ist dies gar nicht mehr so neu, sondern schon
fast Routine, denn es liegt immerhin schon der 6. Haushalt auf der Basis des neuen Kommu-
nalen Haushaltsrechtes vor – was andernorts noch Neuland ist, ist bei uns schon Alltag.
Aber trotz neuem Haushaltsrecht und veränderter Darstellungsform gilt nicht völlig überra-
schend: ein Euro bleibt ein Euro, er kann genau ein Mal ausgegeben und auch nicht mehr als
ein Mal eingenommen werden. Was also hat sich verändert außer dass es immer noch schwer
fällt, kurz und auf die Schnelle ein einzelnes Produkt nachzuschlagen? Anders ist, dass durch
die kaufmännische Betrachtung deutlicher als in der früheren Form der Kameralistik zum
Ausdruck gebracht wird, dass die Unterfinanzierung der kommunalen Haushalte zunimmt,
dass insbesondere der in Abschreibungen dargestellte Werteverzehr nicht so erwirtschaftet
werden kann, wie es kaufmännischen und kommunalrechtlichen Prinzipien entspricht und
gleichzeitig aber auch klar wird, wo der berühmte Schuh am stärksten drückt: nämlich ganz
eindeutig im Bereich der gestiegenen Pflichtaufgaben und hier zu aller Vorderst im Bereich
Bildung und Betreuung.
Aber zunächst der Reihe nach: aller guten Einnahmen zum Trotz gelingt es dem Haushalt
2017 zumindest auf der Basis der heute vorliegenden Zahlen und Erkenntnisse erneut nicht,
unter Anwendung des doppischen Haushaltsrechtes ein ausgeglichenes Ergebnis zu erwirt-
schaften. Rund 650.000 Euro groß ist das Defizit, das sich so ergibt, in alter kameraler Lesart
allerdings wäre es ein geringfügiger Überschuss, also eine positive Zuführungsrate in Höhe
von knapp 100.000 Euro.
Dies alles bezieht sich wohlgemerkt auf das ordentliche Ergebnis, denn durch außerordentli-
che Erträge ist es möglich, das Defizit knapp unter 400.000 Euro zu begrenzen.
GRO 19.01.2017
5
Die Ursachen dafür sind schnell ausgemacht: zum einen wie schon erwähnt, werden die
Pflichtaufgaben erdrückend, zum anderen sorgt die Systematik des Finanzausgleichs dafür,
dass trotz sehr guter Einnahmen kein Geld im Haushalt hängen bleibt – ganz im Gegenteil:
den höheren Einnahmen aus dem Finanzausgleich in Höhe von rund 160.000 Euro stehen
auch höhere Ausgaben an den Finanzausgleich in Höhe von knapp 200.000 Euro gegenüber,
so dass die eigentlich positiven Effekte nicht nur verpuffen, sondern sogar noch ins Gegenteil
umschlagen.
Gemeinsam mit den tariflichen Lohnsteigerungen, neuen Eingruppierungen etc. (alles Tatsa-
chen, auf die die Gemeinde keinen Einfluss hat) hat so der Haushalt 2017 aus seinem laufen-
den Betrieb zusätzliche Belastungen im deutlich sechsstelligen Bereich zu verkraften.
Die Entwicklung der vergangenen Jahre und auch 2017 sowohl in Kirchheim am Neckar als
auch in vielen anderen Kommunen belegen damit deutlich, dass sich die Gewichte sowohl in
der Aufgabenverteilung als auch in der dadurch finanziellen Belastung immer mehr in Rich-
tung Kommune verschieben und während Bund und Land ihre Haushalte mit satten Über-
schüssen abschließen und auch der überwiegend Umlage finanzierte Landkreis trotz eines
geringeren Kreisumlagehebesatzes absolut mehr Geld einnimmt, sind es zu guter Letzt die
Gemeinden, deren Haushalte an allen Ecken und Enden an die Grenzen stoßen. Sollten die
Gesetzgeber in Berlin und Stuttgart auf diese sich seit langer Zeit abzeichnende Situation
nicht einstellen und entsprechende Regelungen treffen, wird es für die Kommunen und damit
auch für Kirchheim am Neckar nur zwei Möglichkeiten der Reaktion geben: entweder die
wenigen noch verbliebenen Freiwilligkeitsleistungen vollends abzubauen (die Folgen für Ver-
eine, Jugend- und Sozialarbeit und für viele andere Bereiche in der Gemeinde brauche ich
wohl nicht extra auszuführen) oder aber die Einnahmen ggfls. deutlich zu erhöhen.
Hier sollte es aus meiner Sicht zunächst nicht daran gehen, an der berühmten Steuerschraube
zu drehen, sondern die anderen Einnahmen wie Gebühren, Mieten, Pachten etc. und damit den
Bereich, wo auch eine direkte Gegenleistung vorhanden ist, unter die Lupe zu nehmen und
hier Anpassungen vorzunehmen. Dies ist auch eine Forderung der Förderbehörden und damit
ein notwendiger Schritt, um mögliche Förderungen sei es für die Sanierung der Gemeindehal-
le oder die Erweiterung der Schule nicht durch zu niedrige Entgelte für Leistungen der Ge-
meinde zu gefährden.
Damit wäre ich auch beim Themenblock der Investitionen 2017 angekommen, hier kann fest-
gestellt werden, dass das Jahr 2017 eher ein Planungsjahr ist und sich die Zahl der Baumaß-
nahmen und sonstigen Investitionen im über-schaubaren Rahmen halten. Zum Stichwort Pla-
nungsjahr gehören vor allen Dingen die Großprojekte „Gemeindehalle“ und „Schulerweite-
rung“, wo es bei der Gemeindehalle gilt, jetzt an die Gewinnung von Zuschüsse heranzuge-
hen, nachdem die Planungen weitgehend abgeschlossen sind. Noch nicht so weit ist das The-
ma der Schulerweiterung, hier werden 2017 tatsächlich die Planungen im Mittelpunkt stehen,
die dann wiederum Grundlage sind, um im kommenden Jahr Zuschussanträge zu stellen. Klar
ist: ohne Zuschüsse wird es nicht möglich sein, diese Maßnahmen mit einer Gesamtinvestiti-
onssumme von über 10 Millionen Euro Realität werden zu lassen und insbesondere bei der
Gemeindehalle wird es auch notwendig sein, die Nutzer, sprich Vereine und Organisationen,
an der Finanzierung bzw. Re-Finanzierung der Maßnahme zu beteiligen. Erste Gespräche
haben hier bereits stattgefunden und hier gilt es, gemeinsam einen Weg zu finden, der auf der
einen Seite der Gemeinde die Investition ermöglicht und auf der anderen Seite die Vereine
und ihre Mitglieder nicht über Gebühr belasten. Die ersten Gespräche zeigen, dass die Verei-
ne sich hier ihrer Verantwortung überaus bewusst sind und sich dieser Thematik nicht ver-
GRO 19.01.2017
6
schließen – ein weiteres Zeichen des hervorragenden Miteinanders in unserer Gemeinde und
eine Tatsache, die zuversichtlich stimmt, dass es auch bei diesen großen Herausforderungen
gelingt, einen gemeinsamen „Kirchheimer Weg“ zu finden.
Wie sieht der Blick in die Zukunft aus? Auch wenn es sicherlich keinen Grund gibt, für die
Zukunft zu schwarz zu sehen, so gibt es doch die Notwendigkeit, einmal mehr mahnend den
Zeigefinger zu erheben und dies (nachdem die Gemeinde Kirchheim selbst schon den größten
Teil ihrer Hausaufgaben erledigt hat) in Richtung der Gesetzgeber in Berlin und Stuttgart.
Reformen, insbesondere die bevorstehende Reform des Länderfinanzausgleiches, müssen
dazu genutzt werden, die kommunale Leistungsfähigkeit zu stärken, denn ist dies nicht der
Fall, dann werden auf Dauer schmerzliche Maßnahmen, die alle Bürger Tag für Tag betreffen,
nicht zu umgehen sein.
Der Gesetzgeber muss lernen, seine Entscheidungen verantwortungsvoll zu treffen – das Bei-
spiel der Kinderbetreuung unterstreicht dies eindrucksvoll. Mit dem Ausbau der Kinderbe-
treuung, die für alle Gemeinden gesetzlich verpflichtend ist, sind die Ausgaben in diesem Be-
reich in den zurückliegenden Jahren regelrecht explodiert, so dass mittlerweile bei kaufmän-
nischer Betrachtung alleine aus diesem Bereich ein Defizit von mehr als 2 Millionen Euro im
Haushalt zu verzeichnen ist, rein liquiditätstechnisch betrachtet verbleibt so immer noch ein
jährlicher tatsächlich abfließender Zuschussbedarf in Höhe von 1,2 Millionen Euro – Tendenz
steigend!
Hier gibt es tatsächlich nur einen Ausweg: wer die Gesetze erlässt, muss auch die Kosten tra-
gen – wenn Bund und Land diese selbst in der Verfassung niedergelegte Maxime endlich be-
rücksichtigen würden, dann wäre auch in den kommunalen Haushalten wieder die Luft für
dringend erforderliche Investitionen und Unter-haltungsmaßnahmen vorhanden. Darauf kann
nicht oft genug hingewiesen werden, schließlich geht es um nicht mehr und nicht weniger, als
auch in der Zukunft gemeinsam die Gemeinde im Interesse der Bürgerinnen und Bürger ge-
stalten zu können.
Frau Schweizer wird nun im Einzelnen die wesentlichsten Inhalte und Positionen der drei
Haushaltspläne für das Jahr 2017 erläutern, bevor wir dann in die Beratungen zum Haushalt
einsteigen.
Damit bleibt abschließend für das Haushaltsjahr 2017 vor allen Dingen zu hoffen, dass die
guten gesamtwirtschaftlichen Rahmenbedingungen erhalten bleiben, dass sich die Schätzun-
gen und Berechnungen für das Haushaltsjahr 2017 auch realisieren lassen und dass es mit den
Bemühungen von Verwaltung und Gemeinderat wie auch oft schon in den Vorjahren der Fall
gelingt, den Haushaltsplan nicht nur einzuhalten, sondern im Idealfall auch besser abschnei-
den zu lassen.“
Abschließend bedankte sich Bürgermeister Seibold bei Frau Schweizer sowie ihren Mitarbei-
terinnen in der Kämmerei, die parallel zur Haushaltsplanung auch umfangreiche Zuschussan-
träge vorbereiten mussten.
Im Anschluss daran präsentiert Frau Schweizer den Sachverhalt:
Der Ergebnishaushalt beinhaltet sämtliche Erträge und Aufwendungen, die im Haushaltsjahr
2017 planmäßig zu erwarten sind. Insgesamt sind ordentliche Erträge in Höhe von
12.519.580 € geplant, dem gegenüber stehen ordentliche Aufwendungen in Höhe von
GRO 19.01.2017
7
13.173.555 €, so dass der Ergebnishaushalt im ordentlichen Ergebnis mit einem Defizit von
653.975 € schließt.
Aus der geplanten Veräußerung von Gebäuden und Grundstücken beträgt das Sonderergebnis
260.000 €.
Da dies zur Abdeckung des Fehlbetrages nicht ausreicht, erfolgt eine Entnahme aus der Rück-
lage des Sonderergebnisses. Diese verringert sich um 393.975 €.
Die größten Einnahmepositionen im Ergebnishaushalt sind:
Grundsteuer A und B 891.100 €
Gewerbesteuer 2.850.000 €
Gemeindeanteil an der Einkommensteuer 2.768.300 €
Gemeindeanteil an der Umsatzsteuer 236.300 €
Sonstige Steuern und steuerähnliche Einnahmen 108.900 €
Familienlastenausgleich 222.600 €
Zuweisungen, Umlagen und Ertragszuschüsse 3.830.850 €
Öffentlich-rechtliche Entgelte
(Verwaltungs- und Benutzungsgebühren,
einschl. Elternbeiträge Kinderbetreuung) 643.250 €
Die größten Ausgabepositionen im Ergebnishaushalt sind:
Zuweisungen, Zuschüsse und Umlagen (Transferaufwendungen) 5.148.930 €
Personalkosten 4.017.100 €
Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen 2.058.650 €
Planmäßige Abschreibungen 1.083.900 €
Sonstige ordentliche Aufwendungen 741.975 €
Zinsen und ähnliche Aufwendungen 84.200 €
Die einzelnen Positionen sind jeweils im Vorbericht des Haushaltsplanes entsprechend erläu-
tert.
Der Finanzhaushalt umfasst Einzahlungen in Höhe von 15.010.730 €, wovon 12.184.380 €
auf die laufenden Verwaltungstätigkeiten entfallen, 2.506.350 € auf Einzahlungen aus Investi-
tionstätigkeit und 320.000 € auf Einzahlungen aus der Aufnahme von Krediten.
Die gesamten Auszahlungen betragen 14.962.305 €, davon entfallen 12.088.655 € auf die
laufenden Verwaltungstätigkeiten, 2.620.550 € auf Auszahlungen aus Investitionstätigkeit
und 253.100 € auf Kredittilgungen.
Im Haushaltsjahr 2017 sind mehrere Einzelmaßnahmen, abgebildet im Finanzhaushalt, vorge-
sehen.
Eine wesentliche Einnahmeposition sind die Grundstücksverkäufe des Gebietes Bachrain II -
Hinter den Lüssen 2, die mit rund 937.000 € berücksichtigt wurden. Hiervon sind jedoch rund
287.000 € an den Erschließungsträger abzutreten.
Der Erwerb der Gebäude Hauptstraße 55 und 55/1 wurde mit 320.000 € berücksichtigt.
GRO 19.01.2017
8
Weitere wesentliche Positionen sind die Planungskosten für die Erweiterung des Schulgebäu-
des (50.000 €), die Planung und Umgestaltung der Außenanlagen beim Kinderhaus Klex
(90.000 €), Planungskosten für die Sanierung und Erweiterung der Gemeindehalle (80.000 €)
sowie die Errichtung der kommunalen Pflegeeinrichtung.
THH 01 - Allgemeine Verwaltung
I 11330000
Verwaltung von
unbebauten und
bebauten
Grundstücken
Abzutretende Erschließungskosten
„Hinter den Lüssen 2“ 287.400 €
Erwerb Hauptstr. 55, 55/1 320.000 €
THH 02 - Technische Dienste
I 11240227 Gemeinschaftsschule Erweiterung Schulgebäude
Planungskosten 50.000 €
I 11244001 Kinderhaus Klex Haus 1 - direkter Zugang zum Garten 7.000 €
Haus 2 - Beschattung Terrasse 15.000 €
Planung Außenanlagen und Umgestaltung
Ausgang (Haus 1) und Gartenanlage (Haus 2) 90.000 €
I 11244002 Kirchliches Kinderhaus
Arche Beschattung Dachterrasse 15.000 €
I 11240250 Gemeindehalle Umbau und Sanierung der Gemeindehalle
Planungskosten 80.000 €
I 11240256 Kommunale
Pflegeeinrichtung
Errichtung einer kommunalen
Pflegeeinrichtung 877.850 €
I 11240299 Gebäude-
management Ersatz Piaggio 25.000 €
THH04 - Bildung und Familie
I 21101000 Betrieb
Gemeinschaftsschule Beschaffung neuer Möbel 14.500 €
THH07 - Bauen und Wohnen
I 51100900 Städtebauliche
Sanierungsmaßnahmen Förderung privater Maßnahmen 56.000 €
Gemeindehalle 100.000 €
Förderung kommunaler Baumaßnahmen
Bahnhofsgebäude 100.000 €
Förderung kommunaler Grunderwerb
Bahnhof (Anteil Gemeinde) 35.000 €
Ordnungsmaßnahmen, u.a. Gebäude-abbrüche,
Stellplätze Friedhof, Teilausbau Rathausstr.
beim Kirchlichen Kinderhaus Arche
133.000 €
THH08 - Gestaltung der Umwelt, Verkehr
GRO 19.01.2017
9
I 54100001 Gemeindestraßen Sanierung Walheimer Straße zwischen
Schiller- und Christofstraße 190.000 €
Fußweg zwischen Bachrain und
Radweg nach Hohenstein 19.100 €
Umbau Bahnhofstraße und Bahnhofs-
vorplatz 50.000 €
I 54100003 Feldwege Weg zum Häckselplatz 80.000 €
I 54500100 Straßenreinigung
Heißwassergerät zur Unkrautbekämpfung
Gemeinsame Anschaffung mit Gemmrig-
heim und Walheim
Anteil Gemeinde Kirchheim a.N.
15.000 €
I 55100204 Spielplatz
Kaiserstraße
Neugestaltung Fläche / Fallschutz
Schaukel 3.000 €
Folgende Kreditaufnahmen sind geplant:
Erwerb Gebäude Hauptstraße 55 und 55/1 320.000 €
Der Gesamtschuldenstand der Gemeinde Kirchheim am Neckar beträgt zu Beginn des Haus-
haltsjahres 4.644.535 €. Am Ende des Haushaltsjahres 2017 weist die Schuldenstandübersicht
bei einer Kreditaufnahme in Höhe von 320.000 € und Tilgungen in Höhe von 252.985 € einen
Schuldenstand in Höhe von 4.711.550 € aus.
Rede von Gemeinderat Högner:
„Meine Damen und Herren,
lese ich die Nachrichten über die finanzielle Situation in Deutschland, dann kann man nicht
klagen. Die Steuereinnahmen des Bundes steigen, die Länder sind gut aufgestellt, der Kreis
hat Millionen an Rücklagen und die Kommunen? Wir freuen uns natürlich über diesen Geld-
segen.
Unser Haushaltsplan lässt leider keine Freude aufkommen. Wir haben ein Minus von 40.000
€ im Finanzausgleich. Die Löhne bei der Kinderbetreuung sind eine extreme Belastung. Wo
bleibt das Verursacherprinzip?
Liegt es an uns selbst, dass wir uns nicht so freuen können?
Leben wir über unsere Verhältnisse?
Liegt es an unseren Einwohnern?
Ist der Verwaltungsapparat zu stark besetzt?
Haben wir in der Vergangenheit falsche Ziele gesetzt?
Diese Fragen kann ich alle mit „nein“ beantworten. Wir versuchen, unsere Pflichtaufgaben zu
machen, während andere Rücklagen bilden können.
Schauen wir die Investitionen der nächsten Jahre an. Es gilt nun, Wege zu finden, das vorhan-
dene Einkommen so effizient zu verwalten, um die Projekte zu verwirklichen.
Die Gemeinschaftsschule ist Bestandteil unserer Gemeinde. Nun ist es unsere Pflichtaufgabe,
die Schule so auszubauen, dass die Räumlichkeiten den Anforderungen entsprechen. Die Pla-
nungskosten betragen 50.000 €.
GRO 19.01.2017
10
Viele Kommunen leisten sich neben den Sporthallen auch einen Veranstaltungsort für kultu-
relle Veranstaltungen. Die Gemeindehalle dient dem Sport und der Kultur.
Der Wettbewerb für die Umgestaltung der Gemeindehalle ist abgeschlossen. Die Umsetzung
macht uns Probleme. Es ist eine Gratwanderung. Aufschieben? Da spricht wohl der Brand-
schutz dagegen. Die Halle würde geschlossen, laufende Kosten blieben uns, wenn auch in
geringerem Umfang, erhalten.
Es wäre ein massiver Eingriff in die Sozialstruktur und die von uns gelobte Arbeit der Verei-
ne.
Wie wichtig diese Halle für die Vereine ist, zeigt sich an der intensiven Mitarbeit bei der Um-
setzung dieses Projekts. Es ist klar, die finanziellen Rahmenbedingungen müssen wir vorge-
ben. Gelingt es uns, die Vereine ohne Nachteile für die Vereine finanziell mit ins Bott zu ho-
len, wäre es das zweite Kirchheimer Modell nach dem Bau des Kinderhauses Arche mit der
evangelischen und katholischen Kirche. Die Kosten für die zwei Großprojekte haben wir aus
dem Investitionsplan entnommen. Wir möchten die Verwaltung bitten, bis zur Sitzung im
März einen Fahrplan zur Verwirklichung dieser Vorhaben vorzulegen, ähnlich wie beim Ge-
meindeentwicklungsplan mit allen darin enthaltenen Kosten und Risiken.
Es gibt darüber hinaus auch „kleinere Projekte“, die umgesetzt und finanziert werden müssen.
Ich möchte sie ohne Wertigkeit aufführen.
Kommunale Pflegeeinrichtung, Straßen im alten Ortskern, Walheimer Straße, Ortskernsanie-
rung, Bahnhof – Cronimet Freiflächengestaltung und Gewerbeansiedlung, Entwicklung
Landwirtschaft, Sportpark Fronberg vollenden, Verkehr in Kirchheim, Aufwertung des Mühl-
bachs im Bereich des WLZ-Geländes, Landschaftspark Neckar. Wollen wir dies alles umset-
zen, muss man wie auch in den Vorjahren ans Sparen denken. Erste Schritte sind schon ge-
macht. Das genügt nicht.
Ein Potenzial liegt im Bereich des Bauhofs. Können wird durch eine noch intensivere inter-
kommunale Zusammenarbeit Maschinen und Fahrzeuge besser auslasten. Welche Routinear-
beiten können ausgelagert werden? Auch in der Verwaltung sollte man nach Möglichkeiten
suchen, um gemeinsam mit anderen Kommunen Einsparpotenzial zu finden, damit man weite-
re Kosten einspart. Eine Anpassung der Verwaltungsgebühren ist ein Schritt in die richtige
Richtung. Wir können nicht warten, bis die Politik erkannt hat, welche Last sie den Kommu-
nen aufgebürdet hat.
Wir von der Wählergemeinschaft Kirchheim freuen uns auf eine positive Entwicklung der
Gemeinde und eine weitere wie bisher gute, konstruktive Zusammenarbeit mit der Verwal-
tung und werden dem Haushaltsplan 2017 zustimmen.“
Bürgermeister Seibold schlägt vor, den angesprochenen „Fahrplan“ bis zum Finanzzwischen-
bericht im Sommer vorzulegen. Bis dahin seien voraussichtlich auch die Entscheidungen zu
den Zuschussanträgen getroffen und man könne wesentlich konkreter berichten.
Rede von Gemeinderätin Schemminger:
„Sehr geehrter Herr Seibold,
sehr geehrte Damen und Herren der Verwaltung und der Presse,
sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen des Gemeinderates,
vor einiger Zeit wurde unserer Nachbarstadt Lauffen eine Schenkung gemacht. Es handelte
sich um das Geburtshaus von Dichter Friederich Hölderlin. Mit der Schenkung ist verbunden,
GRO 19.01.2017
11
dass die Stadt das Geburtshaus, an dem der Zahn der Zeit mächtig genagt hat, völlig saniert
und zu einem Museum umbauen lässt. Die Kosten für die Stadt werden auf 3 Mio. € ge-
schätzt. Es ist also nicht allein damit getan, dass die Schenkung angenommen wird, sondern
es erwächst der Stadt auch die Verpflichtung, das nötige Geld dafür in die Hand zu nehmen,
um das Gebäude zu renovieren und einen dauerhaften Museumsbetrieb zu gewährleisten.
Die Gemeinde Kirchheim befindet sich zwar in der komfortablen Situation, dass wir keine
Geburtshäuser bekannter Dichter und Denker umfangreich sanieren sollen, sondern „nur“ eine
Gemeindehalle, die 50 Jahre auf dem Buckel hat. Die Gemeinde hat in den letzten Jahren
zwei Kinderhäuser gebaut, um den Bedarf in der Gemeinde abzudecken und der Gemeinde
neue Entwicklungschancen zu geben. Jetzt stellen wir fest, dass diese Nachfrage an Kinderbe-
treuungsplätzen noch immer nicht gedeckt ist, und die Kosten des Betriebs und Transferleis-
tungen die Kasse der Gemeinde dauerhaft belasten werden. Hier muss es ein Umdenken im
Bund geben, der diese Kinderbetreuung zu Recht forciert hatte, aber auf dem Löwenanteil der
Kosten des Betriebes bleiben die Kommunen bis jetzt sitzen.
Die vorgelegten Zahlen belegen es: Im Ergebnishaushalt wird es ein Defizit in Höhe von 653
000 € geben. Die Pro-Kopf-Verschuldung in der Gemeinde liegt bei 840, 15 €. Sie ist in den
letzten drei Jahren langsam, aber stetig gestiegen. Der Schuldenstand allein im Kernhaushalt
der Gemeinde wird bei 4,7 Mio. € liegen. Rechnet man noch die Eigenbetriebe Versorgung
mit 2,4 Mio. € und Abwasser mit 2,3 Mio. € dazu, türmen sich weitere 4,7 Mio. € auf den
Schuldenberg der Kirchheimerinnen und Kirchheimer – und das, obwohl die Sanierung und
Erweiterung der Gemeindehalle noch gar nicht begonnen worden ist.
Die Gemeinde hat einige Projekte, die sie 2017 und den folgenden Jahren umsetzen möchte:
die Sanierung der Gemeindehalle, der Anbau der Schule auf dem Laiern, der Bau und Betrieb
der Pflege-WG, die Verlegung der Tennisplätze, um nur einige zu nennen. Wir möchten, dass
die Investitionen nach ihrer Wichtigkeit, Dringlichkeit und nach Pflichtaufgaben eingestuft
werden, d.h. wir möchten eine Prioritätenliste.
Die von der Gemeinde vorgelegten Zahlen für die Investitionen für 2017 im Bereich Gemein-
dehalle gehen vom besten Falle aus: die Kosten bleiben bei 7,5 Millionen Euro und die För-
dergelder, Zuschüsse und Spenden liegen bei rund 5,8 Millionen Euro. Dieser „best case“
würde den Startschuss für die Sanierung ermöglichen. Treten Abweichungen auf, muss neu
überlegt werden: Gibt es andere Einnahmequellen, Einsparmöglichkeiten oder wird die Halle
kleiner? Wir sagen ganz klar: Die Finanzierung muss auf sicheren Beinen stehen, bevor die
Umsetzung erfolgen kann.
Die Unabhängigen stimmen dem Haushalt 2017 und der mittelfristigen Finanzplanung zu.
Allerdings wird es keine Zustimmung der Unabhängigen zum Bau einer unterfinanzierten
Gemeindehalle geben.
Dass die Investitionssummen für das Ratsinformationssystem bereits eingestellt worden sind,
finden wir sehr gut.
Herzlichen Dank an die Verwaltung, insbesondere an Kämmerin Monika Schweizer und ihr
Team, für die Ausarbeitung des Haushaltsplanes 2017.“
Bürgermeister Seibold bestätigt, dass die Gemeindehalle als Schlüsselprojekt der kommenden
Jahre gesichert finanziert werden müsse.
GRO 19.01.2017
12
Rede von Gemeinderat Schneider:
„Sehr geehrter Herr Seibold, unsere Verwaltung und Kollegen, Kolleginnen im Gemeinderat.
Zunächst ein Lob an unsere Verwaltung, nach einigen Jahren mit dem Thema „Augen zu und
durch“ wird uns jetzt deutlicher die Realität aufgezeigt.
Seit dem Bau unseres Kinderhauses Klex hatte ich Probleme mit unserer längerfristigen Fi-
nanzplanung. Als Ausdruck dieser Probleme habe ich mich oft bei der Abstimmung zum
Haushalt der Stimme enthalten.
Unsere Verwaltung zeigt jetzt sehr deutlich in ihrem Vorbericht die Schwierigkeiten unserer
künftigen Haushaltsfinanzierung auf. Ebenso finde ich jetzt Zahlen für teilweise sehr geringe
Deckungsgrade einiger Pflichtaufgaben.
Wir müssen handeln.
Als Pflichtaufgabe mussten wir viele Millionen Euro in den letzten Jahren investieren mit
erheblichen Folgekosten und Belastungen für unseren Haushalt. Geld und Finanzpolster für
schlechte Zeiten sind trotz Erträgen von Baugebieten und sparsamer Haushaltsführung weg.
Seit meiner 36-jährigen Tätigkeit ist unser „Finanzfass“ sehr selten – nur bei drei großen Fi-
nanzkrisen kurzzeitig – übergelaufen. Die Pflichtaufgabe Kinderbetreuung für Kinder unter
drei Jahren und weitere Auflagen, mit fast einer Verdoppelung unserer Personalkosten, hat
das „Finanzfass“ kräftig und dauerhaft zum Überlaufen gebracht. Wir müssen jetzt die versal-
zene Suppe auslöffeln, nicht nur unsere Handlungsfreiheiten werden deutlich eingeschränkt,
sondern gemein finde ich, dass wir diese finanziellen Belastungen mit Gebührenerhöhungen
und Leistungseinschränkungen „als Bad Boy – böser Junge“ an unsere Bürger weitergeben
müssen.
Ein Vergleich: Eine Familie hat ein Nettoeinkommen von 1.000€. Jetzt gibt es en „Pflichtpro-
jekt“ unserer Regierung in Berlin über 300 €. Der Auftraggeber trägt nur 33%, gleich 100€,
der Nutzer 20% entspricht 50€ und die Gemeinde muss 50% gleich 150€ tragen. Ergebnis die
Familie (Gemeinde) hat jetzt nur noch 850€ zur Verfügung. Zudem muss die Familie in Aus-
gleichstöpfe 200€ einzahlen und bekommt nur 160€ zurück. Bei anderen Umlagen (Kreis)
fällt zwar der Prozentsatz, trotzdem sind es noch einige Euros mehr, die bezahlt werden müs-
sen.
Ein mahnender Fingerzeig (Rede von Herrn Seibold) erscheint mir zu wenig.
Ich komme mir vor wie ein Esel, hier werden laufend erhebliche Lasten (finanzielle) aufgela-
den in Form von Pflichtaufgaben und weiteren Auflagen. Ich bin jetzt der Ansicht, ein kluger
Esel legt sich solange auf den Boden und verweigert seine Pflichten, bis die Lasten verkleinert
und das Futter verbessert wird. Ich hoffe dabei auf die Unterstützung unserer Verwaltung und
unserer Gemeinderatskollegen und Kolleginnen. Wer anordnet, muss auch bezahlen!
Im Wesentlichen kann ich den Punkten meiner Vorrednerin Frau Schemminger, insbesondere
mit der Prioritätenliste für die Ausgaben, zustimmen.
GRO 19.01.2017
13
Zur Gemeindehalle habe ich einen weiteren Vorschlag. Für die Entscheidung zum Bau sollten
wir nicht nur die „best case“-Zahlen, sondern auch risikolosere „worst case“-Zahlen haben.
Möglicherweise hilft auch eine Verringerung der Kosten durch einen Plan B ohne jede Erwei-
terungen.
Nachdem wir jetzt bei der Realität angekommen sind, kann ich leichter dem Haushalt zu-
stimmen.“
Bürgermeister Seibold ergänzt, dass noch nicht alle Rücklagen aufgebraucht seien. Der aktu-
elle Stand der Rücklagen sei auf S. 294 erkennbar.
b) Satzungsbeschluss
Der Vorsitzende bedankt sich bei allen Redner für die Anregungen und Stellungnahmen zum
Haushalt.
Nach kurzer Aussprache fasst das Gremium auf Antrag der Verwaltung einstimmig folgenden
B e s c h l u s s :
Der Haushaltssatzung und dem Haushaltsplan 2017 mit mittelfristiger Finanzplanung und
Investitionsprogramm für die Jahre 2016-2020 der Gemeinde Kirchheim am Neckar wird zu-
gestimmt. Der beigefügte Wortlaut der „Haushaltssatzung der Gemeinde Kirchheim am
Neckar für das Haushaltsjahr 2017“ ist Bestandteil des Beschlusses.
GRO 19.01.2017
14
Haushaltssatzung der Gemeinde Kirchheim am Neckar
für das Haushaltsjahr 2017
Auf Grund von § 79 der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg hat der Gemeinderat am 19.01.2017 die
folgende Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2017 beschlossen:
§ 1 Ergebnishaushalt und Finanzhaushalt
Der Haushaltsplan wird festgesetzt:
1. Im Ergebnishaushalt mit den folgenden Beträgen: EUR
1.1 Gesamtbetrag der ordentlichen Erträge von 12.519.580
1.2 Gesamtbetrag der ordentlichen Aufwendungen von 13.173.555
1.3 Veranschlagtes ordentliches Ergebnis (Saldo aus 1.1 und 1.2) von -653.975
1.4 Gesamtbetrag der außerordentlichen Erträge von 260.000
1.5 Gesamtbetrag der außerordentlichen Aufwendungen von 0
1.6 Veranschlagtes Sonderergebnis (Saldo aus 1.4 und 1.5) von 260.000
1.7 Veranschlagtes Gesamtergebnis (Summe aus 1.3 und 1.6) von -393.975
2. Im Finanzhaushalt mit den folgenden Beträgen: EUR
2.1 Gesamtbetrag der Einzahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit von 12.184.380
2.2 Gesamtbetrag der Auszahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit von 12.088.655
2.3 Zahlungsmittelüberschuss /-bedarf des Ergebnishaushalts
(Saldo aus 2.1 und 2.2) von 95.725
2.4 Gesamtbetrag der Einzahlungen aus Investitionstätigkeit von 2.506.350
2.5 Gesamtbetrag der Auszahlungen aus Investitionstätigkeit von 2.620.550
2.6 Veranschlagter Finanzierungsmittelüberschuss /-bedarf aus -114.200
Investitionstätigkeit (Saldo aus 2.4 und 2.5) von
2.7 Veranschlagter Finanzierungsmittelüberschuss /-bedarf
(Saldo aus 2.3 und 2.6) von -18.475
2.8 Gesamtbetrag der Einzahlungen aus Finanzierungstätigkeit von 320.000
2.9 Gesamtbetrag der Auszahlungen aus Finanzierungstätigkeit von 253.100
2.10 Veranschlagter Finanzierungsmittelüberschuss /-bedarf aus
Finanzierungstätigkeit (Saldo aus 2.8 und 2.9) von 66.900
2.11 Veranschlagte Änderung des Finanzierungsmittelbestands,
Saldo des Finanzhaushalts (Saldo aus 2.7 und 2.10) von 48.425
GRO 19.01.2017
15
§ 2 Kreditermächtigung
Der Gesamtbetrag der vorgesehenen Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitions-
förderungsmaßnahmen (Kreditermächtigung) wird festgesetzt auf 320.000 EUR
§ 3 Verpflichtungsermächtigungen
Der Gesamtbetrag der vorgesehenen Ermächtigungen zum Eingehen von Verpflichtungen,
die künftige Haushaltsjahre mit Auszahlungen für Investitionen und Investitionsförde-
rungsmaßnahmen belasten (Verpflichtungsermächtigungen), wird festgesetzt auf
0 EUR
§ 4 Kassenkredite
Der Höchstbetrag der Kassenkredite wird festgesetzt auf 2.000.000 EUR
§ 5 Steuersätze
Die Steuersätze (Hebesätze) werden festgesetzt
1. für die Grundsteuer
a) für die land- und forstwirtschaftlichen Betriebe (Grundsteuer A) auf 320 v.H.
b) für die Grundstücke (Grundsteuer B) auf 450 v.H.
der Steuermessbeträge;
2. für die Gewerbesteuer auf 380 v.H.
der Steuermessbeträge.
Kirchheim am Neckar, 19. Januar 2017
Uwe Seibold
Bürgermeister
GRO 19.01.2017
16
TOP 5
Haushaltsplan 2017 - Eigenbetrieb Versorgung
a) Einbringung und Beratung des Haushaltsplanes 2017 mit mittelfristiger Finanzpla-
nung und Investitionsprogramm für die Jahre 2018 - 2020
b) Satzungsbeschluss Haushaltssatzung und Haushaltsplan 2017 mit mittelfristiger Fi-
nanzplanung und Investitionsprogramm für die Jahre 2018 - 2020
a) Einbringung und Beratung
Frau Schweizer präsentiert dem Gremium den Sachverhalt:
Der Eigenbetrieb Versorgung weist im Ergebnishaushalt ordentliche Erträge in Höhe von
774.700 € und ordentliche Aufwendungen in Höhe von 739.400 € auf. Somit wird eine Über-
deckung in Höhe von 35.300 € erwirtschaftet, welche zur Abdeckung von Fehlbeträgen aus
Vorjahren verwendet wird.
Der Betriebszweig Wasserversorgung schließt mit einem Ergebnis in Höhe von 27.200 Euro
und der Betriebszweig Energieversorgung schließt ebenfalls mit einem positiven Ergebnis in
Höhe von 8.100 Euro.
Im Finanzhaushalt betragen die Einzahlungen insgesamt 1.135.200 Euro und die Auszahlun-
gen 1.091.200 Euro.
Das Haushaltsjahr 2017 ist geprägt durch mehrere Investitionsmaßnahmen insbesondere im
Betriebszweig Wasserversorgung, unter anderem durch die Sanierung des Wasserschachts im
Fronberg, die Reparatur der Mischkammerdecke im Hochbehälter Speyrer Weg und die Sa-
nierung der Walheimer Straße.
Im Jahr 2017 ist für den Betriebszweig Wasserversorgung eine Kreditermächtigung in Höhe
von 127.000 € veranschlagt.
Der Schuldenstand des Eigenbetriebs Versorgung beträgt zu Beginn des Wirtschaftsjahres
2.470.385 €. Am Ende des Wirtschaftsjahres 2017 weist die Schuldenstandübersicht bei einer
Kreditaufnahme in Höhe von 127.000 Euro und einer Tilgung in Höhe von 192.309 € einen
Schuldenstand in Höhe von 2.405.076 € aus.
b) Satzungsbeschluss
Nach kurzer Aussprache fasst das Gremium auf Antrag der Verwaltung einstimmig folgenden
B e s c h l u s s :
Der Haushaltssatzung und dem Haushaltsplan 2017 mit mittelfristiger Finanzplanung und
Investitionsprogramm für die Jahre 2016-2020 – Eigenbetrieb Versorgung wird zugestimmt.
Der beigefügte Wortlaut der „Haushaltssatzung für den Eigenbetrieb Versorgung für das
Haushaltsjahr 2017“ ist Bestandteil des Beschlusses.
GRO 19.01.2017
17
Haushaltssatzung für den Eigenbetrieb Versorgung
für das Haushaltsjahr 2017
Auf Grund von § 79 der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg hat der Gemeinderat am 19.01.2017 die
folgende Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2017 beschlossen:
§ 1 Ergebnishaushalt und Finanzhaushalt
Der Haushaltsplan wird festgesetzt: 1. Im Ergebnishaushalt mit den folgenden Beträgen: EUR
1.1 Gesamtbetrag der ordentlichen Erträge von 774.700
1.2 Gesamtbetrag der ordentlichen Aufwendungen von 739.400
1.3 Veranschlagtes ordentliches Ergebnis (Saldo aus 1.1 und 1.2) von 35.300
1.4 Gesamtbetrag der außerordentlichen Erträge von 0
1.5 Gesamtbetrag der außerordentlichen Aufwendungen von 0
1.6 Veranschlagtes Sonderergebnis (Saldo aus 1.4 und 1.5) von 0
1.7 Veranschlagtes Gesamtergebnis (Summe aus 1.3 und 1.6) von 35.300
2. Im Finanzhaushalt mit den folgenden Beträgen:
2.1 Gesamtbetrag der Einzahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit von 700.500
2.2 Gesamtbetrag der Auszahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit von 547.900
2.3 Zahlungsmittelüberschuss /-bedarf des Ergebnishaushalts
(Saldo aus 2.1 und 2.2) von 152.600
2.4 Gesamtbetrag der Einzahlungen aus Investitionstätigkeit von 307.700
2.5 Gesamtbetrag der Auszahlungen aus Investitionstätigkeit von 350.900
2.6 Veranschlagter Finanzierungsmittelüberschuss /-bedarf aus -43.200
Investitionstätigkeit (Saldo aus 2.4 und 2.5) von
2.7 Veranschlagter Finanzierungsmittelüberschuss /-bedarf
(Saldo aus 2.3 und 2.6) von 109.400
2.8 Gesamtbetrag der Einzahlungen aus Finanzierungstätigkeit von 127.000
2.9 Gesamtbetrag der Auszahlungen aus Finanzierungstätigkeit von 192.400
2.10 Veranschlagter Finanzierungsmittelüberschuss /-bedarf aus
. Finanzierungstätigkeit (Saldo aus 2.8 und 2.9) von -65.400
2.11 Veranschlagte Änderung des Finanzierungsmittelbestands,
Saldo des Finanzhaushalts (Saldo aus 2.7 und 2.10) von 44.000
GRO 19.01.2017
18
§ 2 Kreditermächtigung
Der Gesamtbetrag der vorgesehenen Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitions-
förderungsmaßnahmen (Kreditermächtigung) wird festgesetzt auf 127.000 EUR
§ 3 Verpflichtungsermächtigungen
Der Gesamtbetrag der vorgesehenen Ermächtigungen zum Eingehen von Verpflichtungen,
die künftige Haushaltsjahre mit Auszahlungen für Investitionen und Investitionsförde-
rungsmaßnahmen belasten (Verpflichtungsermächtigungen), wird festgesetzt auf 0 EUR
§ 4 Kassenkredite
Der Höchstbetrag der Kassenkredite wird festgesetzt auf 200.000 EUR
Kirchheim am Neckar, 19. Januar 2017
Uwe Seibold
Bürgermeister
GRO 19.01.2017
19
TOP 6
Haushaltsplan 2017 - Eigenbetrieb Abwasser
a) Einbringung und Beratung des Haushaltsplanes 2017 mit mittelfristiger Finanzpla-
nung und Investitionsprogramm für die Jahre 2018 - 2020
b) Satzungsbeschluss Haushaltssatzung und Haushaltsplan 2017 mit mittelfristiger Fi-
nanzplanung und Investitionsprogramm 2018 - 2020
a) Einbringung und Beratung
Frau Schweizer präsentiert dem Gremium den Sachverhalt:
Der Eigenbetrieb Abwasser weist im Ergebnishaushalt ordentliche Erträge in Höhe von
1.160.400 € und ordentliche Aufwendungen in Höhe von 1.059.300 € auf. Somit wird eine
Überdeckung in Höhe von 101.100 € erwirtschaftet.
Entsprechend der Gebührenkalkulation hat sich die Schmutzwassergebühr im Vergleich zum
Vorjahr um 0,29 € auf 2,35 € pro m³ reduziert. Die Niederschlagswassergebühr hat sich im
Gegenzug um 0,18 € auf 0,77 € pro m² erhöht.
Im Finanzhaushalt betragen die Einzahlungen insgesamt 1.288.500 € und die Auszahlungen
1.244.100 €.
Als Investitionstätigkeit sind für den Ausbau des Kanalnetzes 252.500 € veranschlagt. Im
Gegenzug sind 217.800 € als Einzahlungen aus Beiträgen und Ersätzen für Hausanschlüsse
eingeplant.
Im Jahr 2017 ist keine Kreditermächtigung vorgesehen. In den Jahren 2018 bis 2020 sind
ebenfalls keine Kreditermächtigungen veranschlagt.
Der Schuldenstand der Abwasserbeseitigung beträgt zu Beginn des Wirtschaftsjahres
2.421.284 €. Am Ende des Wirtschaftsjahres 2017 weist die Schuldenstandübersicht bei einer
Tilgung in Höhe von 125.269 € einen Schuldenstand in Höhe von 2.296.015 € aus.
b) Satzungsbeschluss
Nach kurzer Aussprache fasst das Gremium auf Antrag der Verwaltung einstimmig folgenden
B e s c h l u s s :
Der Haushaltssatzung und dem Haushaltsplan 2017 mit mittelfristiger Finanzplanung und
Investitionsprogramm für die Jahre 2016-2020 des Eigenbetriebs Abwasserbeseitigung wird
zugestimmt. Der beigefügte Wortlaut der „Haushaltssatzung für die Abwasserbeseitigung der
Gemeinde Kirchheim am Neckar für das Haushaltsjahr 2017“ ist Bestandteil des Beschlusses.
GRO 19.01.2017
20
Haushaltssatzung für die Abwasserbeseitigung
der Gemeinde Kirchheim am Neckar
für das Haushaltsjahr 2017
Auf Grund von § 79 der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg hat der Gemeinderat am 19.01.2017 die
folgende Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2017 beschlossen:
§ 1 Ergebnishaushalt und Finanzhaushalt
Der Haushaltsplan wird festgesetzt:
1. Im Ergebnishaushalt mit den folgenden Beträgen: EUR
1.1 Gesamtbetrag der ordentlichen Erträge von 1.160.400
1.2 Gesamtbetrag der ordentlichen Aufwendungen von 1.059.300
1.3 Veranschlagtes ordentliches Ergebnis (Saldo aus 1.1 und 1.2) von 101.100
1.4 Gesamtbetrag der außerordentlichen Erträge von 0
1.5 Gesamtbetrag der außerordentlichen Aufwendungen von 0
1.6 Veranschlagtes Sonderergebnis (Saldo aus 1.4 und 1.5) von 0
1.7 Veranschlagtes Gesamtergebnis (Summe aus 1.3 und 1.6) von 101.100
2. Im Finanzhaushalt mit den folgenden Beträgen: EUR
2.1 Gesamtbetrag der Einzahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit von 1.070.700
2.2 Gesamtbetrag der Auszahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit von 846.300
2.3 Zahlungsmittelüberschuss /-bedarf des Ergebnishaushalts
(Saldo aus 2.1 und 2.2) von 224.400
2.4 Gesamtbetrag der Einzahlungen aus Investitionstätigkeit von 217.800
2.5 Gesamtbetrag der Auszahlungen aus Investitionstätigkeit von 254.000
2.6 Veranschlagter Finanzierungsmittelüberschuss /-bedarf aus
Investitionstätigkeit (Saldo aus 2.4 und 2.5) von -36.200
2.7 Veranschlagter Finanzierungsmittelüberschuss /-bedarf
(Saldo aus 2.3 und 2.6) von 188.200
2.8 Gesamtbetrag der Einzahlungen aus Finanzierungstätigkeit von 0
2.9 Gesamtbetrag der Auszahlungen aus Finanzierungstätigkeit von 125.200
2.10 Veranschlagter Finanzierungsmittelüberschuss /-bedarf aus
. Finanzierungstätigkeit (Saldo aus 2.8 und 2.9) von -125.200
2.11 Veranschlagte Änderung des Finanzierungsmittelbestands,
. Saldo des Finanzhaushalts (Saldo aus 2.7 und 2.10) von 63.000
GRO 19.01.2017
21
§ 2 Kreditermächtigung
Der Gesamtbetrag der vorgesehenen Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitions-
förderungsmaßnahmen (Kreditermächtigung) wird festgesetzt auf 0 EUR
§ 3 Verpflichtungsermächtigungen
Der Gesamtbetrag der vorgesehenen Ermächtigungen zum Eingehen von Verpflichtungen,
die künftige Haushaltsjahre mit Auszahlungen für Investitionen und Investitionsförde-
rungsmaßnahmen belasten (Verpflichtungsermächtigungen), wird festgesetzt auf
0 EUR
§ 4 Kassenkredite
Der Höchstbetrag der Kassenkredite wird festgesetzt auf 200.000 EUR
Kirchheim am Neckar, 19. Januar 2017
Uwe Seibold
Bürgermeister
GRO 19.01.2017
22
TOP 7
Spendenbericht 2016
Bürgermeister Seibold erläutert den Sachverhalt:
Die eingehenden Spenden werden dem Gemeinderat im jährlichen Spendenbericht vorgelegt.
Der Spendenbericht 2016 umfasst alle Spenden an die Gemeinde Kirchheim am Neckar und
liegt als Anlage bei.
Der Spendenbericht wird der Rechtsaufsichtsbehörde beim Landratsamt Ludwigsburg vorge-
legt.
Nach kurzer Aussprache fasst das Gremium auf Antrag der Verwaltung einstimmig folgenden
B e s c h l u s s :
Die Spenden werden wie im Spendenbericht 2016 aufgeführt genehmigt. Der beigefügte
Spendenbericht ist Bestandteil des Beschlusses.
GRO 19.01.2017
23
Spenden und Sponsoring Spendenbericht Jahr 2016
Lfd.
Nr.
Name,
Vorname Straße PLZ Ort
Spendenda-
tum
Verwen-
dungs-
zweck
Genehmi-
gung
Spenden-
betrag
durch Sit-
zung vom
1.
Besucher
des Bü-
chercafés
Lesungen
mit Pia
Guttenson
Starengas-
se 12 74366
Kirchheim
am Neckar 27.01.2016
Spende für
Neuer-
werbun-
gen
VBA
22.02.2016 164,10 €
2.
Besucher
des Bü-
chercafés
Lesungen
mit Bernd
Merkle
Starengas-
se 12 74366
Kirchheim
am Neckar 27.01.2016
Spende für
Neuer-
werbun-
gen
VBA
14.03.2016 149,70 €
3. Diverse 74366
Kirchheim
am Neckar 17.02.2016
Abgabe
ausran-
gierte
Möbel aus
dem Kin-
dergarten
"Alte
Schule"
VBA
14.03.2016 237,30 €
4.
Besucher
des Bü-
chercafés
Vortrag
mit Dieter
Buch
Starengas-
se 12 74366
Kirchheim
am Neckar 16.03.2016
Spende für
Neuer-
werbun-
gen
VBA
09.05.2016 90,00 €
5.
Bücher-
flohmarkt
Starengas-
se 12 74366
Kirchheim
am Neckar 08.04.2016
Spende für
Neuer-
werbun-
gen
VBA
09.05.2016 959,96 €
6.
Fahrrad-
werkstatt
Asyl 74366
Kirchheim
am Neckar 30.05.2016
Spende für
Asyl
VBA
18.07.2016 44,30 €
GRO 19.01.2017
24
7.
Raiffei-
senbank
Kirch-
heim-
Walheim
Schillerstr.
30 74366
Kirchheim
am Neckar
Spende
Geldkar-
ten für
Mittags-
tisch/
Schule
VBA
18.07.2016 4.566,03 €
8.
Anonymer
Spender 04.08.2016
Spende an
Kinder-
haus Klex
VBA
19.09.2016 1.240,00 €
9.
Wähler-
gemein-
schaft
Kirchheim Austr. 7 74366
Kirchheim
am Neckar 11.08.2016
Spende für
die Lesung
Bücherei
VBA
19.09.2016 200,00 €
10.
Frucht und
Gemüse
Rosenber-
ger
Schützen-
pfadhöfe 2 74366
Kirchheim
am Neckar 29.08.2016
Spende für
die Lesung
Bücherei
VBA
19.09.2016 400,00 €
11.
Tobias
Lorenz
Carl-Benz-
Str. 8 74366
Kirchheim
am Neckar 05.08.2016
Spende
Schul-
fruchtpro-
gramm
VBA
19.09.2016 100,00 €
12.
Manfred
Hofmeis-
ter
Uhlandstr.
62 74366
Kirchheim
am Neckar 08.08.2016
Spende
Klassik-
konzert
VBA
19.09.2016 400,00 €
13.
Gaplatec
GmbH
Hölder-
linstr. 12 74366
Kirchheim
am Neckar 29.07.2016
Spende für
Schul-
frucht
VBA
19.09.2016 200,00 €
14.
Fa. Gas-
experten
GmbH
Bussard-
weg 22 74369 Löchgau 27.09.2016
Spende für
Schul-
fruchtpro-
gramm
VBA
17.10.2016 200,00 €
15.
Johann
Martin
Enderle
Starengas-
se 12 74366
Kirchheim
am Neckar 28.09.2016
Spende für
Neuer-
werbun-
gen Bü-
cher für
Bücherei
VBA
17.10.2016 95,12 €
16.
Michael
Fein
Lissenstr.
49 74366
Kirchheim
am Neckar 05.10.2016
Spende
Schul-
fruchtpro-
gramm
VBA
14.11.2016 70,00 €
GRO 19.01.2017
25
17.
Kreisspar-
kasse
Ludwigs-
burg
Schiller-
platz 6 71638
Ludwigs-
burg 06.10.2016
Spende für
Kulturbe-
sen
VBA
14.11.2016 1.000,00 €
18.
Raiffei-
senbank
Kirch-
heim-
Walheim
eG
Schillerstr.
30 74366
Kirchheim
am Neckar 14.10.2016
Spende für
Ortsbü-
cherei
VBA
14.11.2016 250,00 €
19.
Frank
Braun
Obstbau-
verein
Schützen-
pfadhöfe 1 74366
Kirchheim
am Neckar 11.10.2016
Spende
anl. Ap-
felfest
Obsthalle
u. Bank of
Chokolate
VBA12.12.2
016 100,00 €
20.
Michael
Ulrich
Schmidt
Merce-
desstr. 1 74366
Kirchheim
am Neckar 03.11.2016
Spende für
Schul-
fruchtpro-
gramm
VBA
12.12.2016 100,00 €
21.
Mayer
Eugen
GmbH &
Co KG
Max-Eyth-
Str. 13 74366
Kirchheim
am Neckar 08.11.2016
Spende für
Schul-
fruchtpro-
gramm
VBA
12.12.2016 300,00 €
22.
Schuh-
Frech,
Lydia
Frech
Besighei-
mer Str.
32 74366
Kirchheim
am Neckar 29.11.2016
Spende
Schul-
fruchtpro-
gramm
VBA
19.01.2017 200,00 €
23.
Ulrike
Mohn
Im Talhof
6 74366
Kirchheim
am Neckar 30.11.2016
Spende
Schul-
fruchtpro-
gramm 25,00 €
24.
Elektro-
Bröllos
Ernst-
Acker-
mann-Str.
16 74366
Kirchheim
am Neckar 02.12.2016
Spende
Schul-
fruchtpro-
gramm
VBA
19.01.2017 100,00 €
25.
Baumann
Schreib-
waren
Hauptstr.
74 74366
Kirchheim
am Neckar 21.12.2016
Spende für
Kinder-
haus Klex
VBA
19.01.2017 50,00 €
GRO 19.01.2017
26
26.
Baumann
Schreib-
waren
Hauptstr.
74 74366
Kirchheim
am Neckar 21.12.2016
Spende für
Kernzeit-
betreuung
VBA
19.01.2017 50,00 €
27.
VR Bank
Neckar-
Enz eG
Bahn-
hofstr. 3 74354 Besigheim 19.12.2016
Spende für
Kinder-
haus Klex
VBA
19.01.2017 1.500,00 €
28.
Cronimet
Ferrole-
gierungen
GmbH
Bahn-
hofstr. 3 74366
Kirchheim
am Neckar 15,12,2016
Spende für
Klassik-
konzert
VBA
19.01.2017 100,00 €
29.
Hermann
Hofmeis-
ter
Breslauer
Str. 112 74366
Kirchheim
am Neckar 15.12.2016
Spende für
Klassik-
konzert
VBA
19.01.2017 400,00 €
30.
Schreine-
rei Ha-
mann
Hohen-
steiner Str.
16 74366
Kirchheim
am Neckar 15.12.2016
Spende für
Klassik-
konzert
VBA
19.01.2017 200,00 €
31.
Friseurte-
am Anke
Metz
Ober-
dorfstr. 25 74366
Kirchheim
am Neckar 15.12.2016
Spende für
Klassik-
konzert
VBA
19.01.2017 100,00 €
32.
Flaschne-
rei Möck
Wil-
helmstr 50 74366
Kirchheim
am Neckar 15,12,2016
Spende für
Klassik-
konzert
VBA
19.01.2017 250,00 €
33.
Classic
Line
Merce-
desstr. 1 74366
Kirchheim
am Neckar 20.12.2016
Spende für
Klassik-
konzert
VBA
19.01.2017 100,00 €
34.
Helmes
GbR
Badgasse
8 74336
Bracken-
heim 15.12.2016
Spende für
Klassik-
konzert
VBA
19.01.2017 100,00 €
35.
Klaus
Boh-
nenstingl
Ernst-
Acker-
mannstr.
20 74366
Kirchheim
am Neckar 15.12.2016
Spende für
Schul-
fruchtpro-
gramm
VBA
19.01.2017 200,00 €
36.
Heimat-
bund
Stangen-
dorf e.V.
Blanken-
steinstr. 5 71711 Murr 15.12.2016
Spende für
Kirchhei-
mer Kin-
dergärten
VBA
19.01.2017 1.000,00 €
GRO 19.01.2017
27
37.
Karl
Herrmann
Hofener
Str. 1 74366
Kirchheim
am Neckar 20.02.2016
Spende für
die Feu-
erwehr
VBA
19.01.2017 100,00 €
38.
Anonymer
Spender 06.09.2016
Spende für
die Feu-
erwehr
VBA
19.01.2017 560,00 €
GESAMTSUMME: 15.901,51 €
GRO 19.01.2017
28
TOP 8
Informationen der Verwaltung und Anfragen aus dem Gemeinderat
Bürgermeister Seibold informiert das Gremium, dass der Kauf des Piaggio leider noch nicht
wie geplant habe abgeschlossen werden können. Ein günstiger Vorführwagen, der auch in
Aussicht gestellt worden sei, sei leider kurz vor der Zusage der Gemeinde anderweitig ver-
kauft worden. Die Fa. Wimmer aus Bietigheim biete das Fahrzeug für 19.700€ an, die Fa.
Unkauf aus Abstatt habe ein Angebot über etwa 18.000€ abgegeben.
Nach kurzer Aussprache fasst das Gremium auf Antrag der Verwaltung einstimmig folgenden
B e s c h l u s s :
Der Piaggio wird über die Fa. Unkauf aus Abstatt als günstigste Bieterin beschafft.
GRO 19.01.2017
29
Zur Beurkundung:
Gemeinderat: Vorsitzender: Schriftführer: