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Gemeinde Mieming Protokoll über die 19. Sitzung des Gemeinderates am 11. April 2012 um 20.00 Uhr im Gemeindehaus Anwesende: Bürgermeister Dr. Franz Dengg als Vorsitzender Vbgm. Klaus Scharmer GR Lydia Neuner-Köll (Ersatz für GV Benedikt van Staa) GR Maria Thurnwalder GR Martin Kapeller GV Kaspar Kuprian GV Barbara Spielmann GR Thomas Raich GR Wolfgang Schatz GR Bianca Rott GR Johannes Spielmann GR Regina Westreicher GR Dr. Josef Rauch GR Ulrich Stern GR DI. Roland Storf Entschuldigt : GV Benedikt van Staa Schriftführerin: Yvonne Thöni Seite 1 von 18

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Gemeinde Mieming

Protokollüber die 19. Sitzung des Gemeinderates

am 11. April 2012 um 20.00 Uhrim Gemeindehaus

Anwesende:Bürgermeister Dr. Franz Dengg als VorsitzenderVbgm. Klaus ScharmerGR Lydia Neuner-Köll (Ersatz für GV Benedikt van Staa)GR Maria ThurnwalderGR Martin KapellerGV Kaspar KuprianGV Barbara SpielmannGR Thomas RaichGR Wolfgang SchatzGR Bianca RottGR Johannes SpielmannGR Regina WestreicherGR Dr. Josef RauchGR Ulrich SternGR DI. Roland Storf

Entschuldigt:GV Benedikt van Staa

Schriftführerin: Yvonne Thöni

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Tagesordnung:

1) Begrüßung

2) Genehmigung der 18. Sitzungsniederschrift

3) Zuschussansuchen

a) Kanalanschlussgebühr

b) Erschließungskosten

c) sonstige Ansuchen

4) Änderung Flächenwidmungsplan im Bereich des Gst. 11108/2 zur Gänze, KG Mieming;

(Kranebitter/Fiecht); Auflage und Beschlussfassung

5) Verpachtung Schwimmbadbuffet; Diskussion und Beschlussfassung

6) Verpachtung SZ-Cafe „Bienenstich“

7) Gewerbebehördliche Genehmigung „Hotel Kaysers GmbH“

8) Grundstücksablösen für die Wegverbreitung Barwies – Freundsheim; Diskussion und

Beschlussfassung

9) Bericht des Obmannes des Dorferneuerungsausschusses; Diskussion

10) Hauptschule Schulküche; Diskussion und Beschlussfassung

11) Renovierung Wohnung Gemeinschaftshaus; Diskussion und Beschlussfassung

12) Renovierung Kapelle See; Diskussion und Beschlussfassung

13) Agrargemeinschaften; Diskussionen und Beschlussfassungen:

a) Agrargemeinschaft Obermieming:

a.1. Kaufansuchen des Restgrundstückes der Gp. 3568/4 (Fraas Günter und Lore)

a.2. Zustimmungserklärung zu der Leitungsführung beim BV Einfamilienhaus Lener

auf der Gp. 3552/15 bzw. 3552/7

a.3. Abtretungsvertrag zwischen der Agrargemeinschaft Obermieming und dem

Öffentlichen Gut

b) Agrargemeinschaft Feldern Alpe – Verlängerung des Jagdpachtvertrages um weitere 10

Jahre

c) Agrargemeinschaft Barwies; Löschung Vor- und Wiederkaufsrecht EZ 992 (Plattner

Agnes)

d) diverses

14) Gemeinde Mötz – Ersuchen um Ausstellung einer Freilassungserklärung; Diskussion und

Beschlussfassung

15) Waldschwimmbad Barwies – Kooperationsvereinbarung mit dem Tourismusverband

16) Anträge, Anfragen, Allfälliges

Sitzungsbeginn: 20:05 Uhr Sitzungsende: 21:35 UhrZuhörer: 7 Personen

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Tagesordnungspunkt 1:

Bürgermeister Dr. Franz Dengg begrüßt die Anwesenden, stellt die Beschlussfähigkeit fest, gelobt GR Neuner-Köll Lydia an und eröffnet die Sitzung.

Der Vorsitzende beantragt, die Tagesordnung um nachfolgende Punkte zu erweitern:

13) a) Agrargemeinschaft Obermieming:

a.4. Löschung Vor- und Wiederkaufsrecht EZ 1150 (DI Strizel Gerhard)

a.5. Löschung Vor- und Wiederkaufsrecht Gst. 3605/13 in EZ 1429 (Ropic Franz

und Anica)

a.6. Löschung Vor- und Wiederkaufsrecht Gst. 3550/18 in EZ 417 (Schmid

Richard)

c) Agrargemeinschaft Barwies:

c.1. Löschung Vor- und Wiederkaufsrecht EZ 992 (Plattner Agnes)

c.2. Löschung Vor- und Wiederkaufsrecht EZ 71 (Schatz Josef und Annemarie)

15) Waldschwimmbad Barwies – Kooperationsvereinbarung mit dem Tourismusverband

Beschluss:Der Gemeinderat beschließt einstimmig, die Tagesordnung um nachfolgende Punkte zu ergänzen und diese wie folgt als neue Tagesordnungspunkte festzusetzen:

13) a) Agrargemeinschaft Obermieming:

a.4. Löschung Vor- und Wiederkaufsrecht EZ 1150 (DI Strizel Gerhard)

a.5. Löschung Vor- und Wiederkaufsrecht Gst. 3605/13 in EZ 1429 (Ropic Franz

und Anica)

a.6. Löschung Vor- und Wiederkaufsrecht Gst. 3550/18 in EZ 417 (Schmid

Richard)

c) Agrargemeinschaft Barwies:

c.1. Löschung Vor- und Wiederkaufsrecht EZ 992 (Plattner Agnes)

c.2. Löschung Vor- und Wiederkaufsrecht EZ 71 (Schatz Josef und Annemarie)

15) Waldschwimmbad Barwies – Kooperationsvereinbarung mit dem

Tourismusverband

Tagesordnungspunkt 2:

Hinsichtlich der Niederschriften der 18. Gemeinderatssitzung merkt GR Ulrich Stern an, dass ihm diese nicht zugestellt worden sei.

Die Protokollzustellung per e-mail an GR DI Storf habe ebenfalls nicht funktioniert. Er hat dies jedoch im Gemeindeamt gemeldet und somit konnte eine nochmalige Zustellung erfolgen.

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Damit solche „Zustellungsprobleme“ in Zukunft vermieden werden können, soll lt. Bürgermeister die Aussendung der Protokolle künftig mit einer Lesebestätigung erfolgen. Somit kann die Gemeinde noch vor der Sitzung kontrollieren, ob jeder Gemeinderat die Protokolle auch erhalten hat.

Beschluss:Der Gemeinderat beschließt einstimmig, die Beschlussfassung hinsichtlich der Genehmigung der Niederschriften der 18. Gemeinderatssitzung bis zur nächsten Sitzung zu vertagen.

Tagesordnungspunkt 9:

Der Tagesordnungspunkt 9 „Bericht des Obmannes des Dorferneuerungsausschusses; Diskussion“ wird vorgezogen, da der Dorfplaner DI Neurauter Armin und Herr Frolik von der Fa. Fröschl heute anwesend sind und hinsichtlich der Platzgestaltung wichtige Informationen liefern können.

Der Obmann des Dorferneuerungsausschusses GR Kuprian Kaspar informiert vorab, dass heute nochmals über die Platzgestaltung im Bereich „Gemeindehaus/TVB/Raika/Südseite Hauptschule“ und nicht über das Projekt „Verlegung der Bundesstraße“ gesprochen werden soll. Herr DI Neurauter Armin, welcher als Sieger des Ideenwettbewerbes hervorgegangen ist, hatte die Idee, für die Platzgestaltung den heimischen Schotter aus unserem Stöttlbach zu verwenden. In der Zwischenzeit hat er in Zusammenarbeit mit der Fa. Fröschl ein Muster erstellt, welches dem Bauausschuss bereits vorgelegt wurde. Vom optischen Standpunkt her gesehen, ist das Muster gelungen und somit könne man sich auch vorstellen, den Platz dementsprechend zu gestalten. Über einige Punkte müsse man jedoch noch diskutieren, die aus Sicht der Gemeinde ein „Problem“ darstellen. Als ein solches wird das Ausmaß der Platten (7 x 7 m, 20 cm dick) angesehen, wenn künftig Arbeiten am Unterbau z. B. am Kanal, Leitungen etc. vorgenommen werden müssen. Dies ist auf alle Fälle im Vorfeld abzuklären. Weiters muss abgeklärt werden, was passiert, wenn der neu gestaltete Dorfplatz mit Kettenfahrzeugen befahren wird. Wie robust ist das Material? Weiters stellt sich die Frage hinsichtlich der Säure- und Temperaturbeständigkeit des Materials. Der Kalkstein aus dem Stöttl hat ja bekanntlich lt. den Wasserfachleuten Eigenschaften wie ein Schwamm. Wenn das Wasser in der Folge friert, stellt sich die Frage, ob das Material „aufplatzt“. Es besteht somit die Angst, dass man sich in einigen Jahren vor einer Baustelle wiederfindet. Aufgrund dieser angesprochenen Punkte wurde DI Neurauter Armin gebeten, Informationen einzuholen, wo solche bzw. ähnliche Projekte bereits verwirklicht wurden (eventuelle Besichtigung). Wo gibt es bereits Wintererfahrung? Vor der Verwirklichung des Projektes mit diesem Bodenbelag sollten die Bedenken natürlich ausgeräumt werden.

DI Neurauter Armin berichtet, dass das letzte gemeinsame Treffen vor ca. 2 Wochen stattgefunden hat. Er habe auch heute Herrn Frolik von der Fa. Fröschl gebeten, bei der Sitzung anwesend zu sein, um entsprechende Informationen über das Material (Beton B7) geben zu können. Weiters habe er mit Frau Dr. Mayr von der Technischen Versuchsanstalt der HTL Kontakt aufgenommen, da das Material zusätzlich von einer externen Stelle nochmals überprüft werden sollte. Weiters wurde auch das Schneeräumungsproblem angesprochen. Diesbezüglich gibt es seitens der HTL sehr lang andauernde Prüfungen. Außerdem wird erwähnt, dass die Firma Derfeser weiters einer der größten Firmen Tirols sei, welche Kalkstein abbaut. Außerdem verwenden alle Betonwerke nördlich des Inns Kalkgestein. Somit brauche man wegen der Verwendung von Kalkgestein überhaupt keine Bedenken zu haben. Ansonsten wären alle dort erzeugten Betone unbrauchbar. Es muss allerdings zwischen dem verwendeten Material/Beton für „Dorfplätze/Wohnstraßen“ und „Bundesstraßen“, welche beide unterschiedlich beansprucht werden, unterschieden werden. Unser Dorfplatz müsse somit auch

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nicht die Klasse der „Bundesstraßen“ erfüllen. Für die Herstellung des Belages für den Dorfplatz würden ca. 500 m³ Kieselsteine vom Stöttlbach benötigt. Herr Haselwanter Edmund hat bereits mitgeteilt, dass er garantieren kann, die gleiche Qualität Steine für die gesamte Menge zu liefern. Dies ist natürlich die Voraussetzung für die Herstellung dieses Betons.

Herr Frolik von der Fa. Fröschl erklärt ergänzend, dass das Material in einem Labor einer Tochterfirma der Fa. Fröschl hinsichtlich seiner Eignung geprüft wurde. Normalerweise dauert eine solche Prüfung zwei Monate. Jedoch könne man bereits zu Beginn sehen, ob das Material etwas „taugt“. Zum heutigen Zeitpunkte sehe es so aus, als ob das Material „OK“ wäre. Die Bezeichnung „B7“ bedeutet in Österreich frost- und tauwetterbeständig. Der Beton ähnelt einem Beton wie er heute auf Autobahnstrecken zwischen Salzburg und Wien eingebaut wird. Dieser unterscheidet sich nur in der Art des verwendeten Materials (kein Hartgestein sondern Kalkgestein). Kalkgestein ist in der Regel frostbeständig. Sobald man jedoch mit der Bezeichnung „B 7“ hantiert, bedeutet dies, dass das Gestein tauglich sein muss. Der Beton muss weiters einen gewissen „Luftanteil“ enthalten, damit das Wasser, welches eindringt, sich auch ausdehnen kann. Der Stein für sich muss jedoch auch dazu passen. Im vorliegenden Fall handelt es sich um einen Beton, welcher für Neben- bzw. Spiel- und Wohnstraßen verwendet wird. Für die Bundesstraße wäre dieses Material nicht tauglich. Hinsichtlich der Feldgrößen merkt er an, dass es natürlich der Architektur und jedem Geschmack obliegt, in welcher Größe diese gewählt wird. Die Feldgröße ist prinzipiell eine Wechselwirkung zwischen Stahllegierung und der Stärke des Betons. Je kleiner die Feldgrößen gewählt werden, desto komfortabler sind zukünftige Arbeiten z. B. Reparaturarbeiten zu bewerkstelligen. Er schlägt vor, den Beton etwas weniger als beim vorliegenden Muster auszuwaschen. Theoretisch könnte auch ein Stück Gehsteig mit dem Material gemacht werden, damit man einmal einen Eindruck erhält, wie dies auf einer größeren Fläche wirkt. Natürlich könnten dem Beton auch Farben zugegeben werden. In diesem Fall geht natürlich der Charakter des heimischen Gesteins verloren. Weiters erklärt er, dass nach insgesamt 60 Tagen das Endergebnis des Materialtests vorliegt. Das Zwischenergebnis wird noch in schriftlicher Form übermittelt. Herr Frolik bietet abschließend an, dass er sich gerne erkundigen wird, wie die Stadt Innsbruck die Schneeräumung des Landeshausplatzes bestreitet. Die mechanische Beanspruchung des Landhausplatzes durch die Skater ist sicher größer als die Beanspruchung des Dorfplatzes in Mieming. In der Regel trifft die Gewährleistung nicht nur den Betonlieferanten sondern auch die verarbeitende Firma. Der „Wunsch“ der Gewährleistung (bzw. Verlängerung der normalen Gewährleistung) soll in der Ausschreibung angeführt werden, dann wird die Gemeinde in der Regel die Gewährleistung erhalten, die sie fordert.

Der Bürgermeister fasst kurz zusammen, dass die Gemeinde bedenken dahingehend hat, dass die Oberfläche den Anforderungen (LKW, Schneeräumung etc.) nicht stand hält und der Kalkstein aufplatzt und die Gemeinde in 7 – 8 Jahren wieder eine Baustelle vor der Türe hat. Es handele sich ja immerhin um eine Fläche von 2600 m². Er informiert, dass der Bodenbelag vom optischen Gesichtspunkt her allen gefallen hat. Wenn die Gemeinde für ca. 30 Jahre eine Garantie erhalten würde, könne der Auftrag sofort erteilt werden. Er führt weiters aus, dass ein Platz in dieser Größe natürlich maschinell geräumt werden muss und der Untergrund diesen Anforderungen standhalten muss.

GR Kuprian Kaspar erklärt, dass der Belag des Landhausplatzes nicht mit dem geplanten Belag in Mieming verglichen werden kann, da in Innsbruck eine „glatte“ Variante gewählt wurde. Hinsichtlich der neuerlichen Nachfrage von GR Kuprian betreffend Besichtigungsmöglichkeiten gleicher bzw. ähnlicher Projekte erklärt Herr Frolik, dass er in der Ausführung als „Waschbetonbelag“ in Tirol nichts anbieten kann (aber er könne im Umfeld etwas „besorgen“ – die entsprechende Information wird an Arch. DI Neurauter Armin weitergeleitet).

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Auf die Frage von GR Rott Bianca erklärt Herr Frolik, dass Platten, welche z. B. für Reparaturarbeiten getrennt werden müssen, anschließend wieder mit dem Altbestand verbunden werden müssen bzw. die Oberfläche wieder entsprechend bearbeitet werden muss. Es bleibt jedoch ein Unterschied zwischen „alt“ und „neu“ erkennbar sein. Damit Flächen auch nach einigen Jahren noch nahezu gleich ausschauen, könnte man diese hygrophobieren (Plätze, die in der Regel mechanisch beansprucht werden). Diese Schicht könnte unmittelbar nach dem Säubern der Oberfläche und des Belages aufgebracht werden. Für Ölflecken gäbe es weiters ein eigenes Entfernungsmittel.

Arch. Neurauter Armin ergänzt, dass für den Streifen, in welchen die Leitungen verlegt werden, kleinere Platten verwendet werden. Weiters merkt er an, dass es für die Schneeräumungsfahrzeuge auch eine Gummilippe gäbe, damit das darunterliegende Material geschont wird.

Auf die Frage von GR Dr. Rauch hinsichtlich einer Alternative für den derzeit anvisierten Bodenbelag erklärt DI Neurauter Armin, dass natürlich auch die Möglichkeit bestünde, sich für sich Kopfsteinpflaster zu entscheiden. Eine Mischung der Materialien ist für den Arch. jedoch nicht vorstellbar.

GR Kuprian Kaspar erläutert weiters, dass Herr DI Neurauter Armin weiters gebeten wurde, Kontakt mit Herrn Ing. Stark Franz (Beleuchtungsexperte – hat auch den Auftrag für die Pfarrkirche Barwies erhalten) hinsichtlich der Beleuchtung im Bereich des Gemeindehauses aufzunehmen. Herr Ing. Stark hat sein Konzept bereits präsentiert. Nach seinem Konzept gibt es keine Lichtmasten und auch keine Drahtseile mit Lampen sondern die Beleuchtung des Platzes und der Gehwege erfolgt unterhalb des Dachstuhles mit abschalt- bzw. dämmbaren Lampen. Die Beleuchtung des Gemeindegebäudes (Schwerpunkt Südseite) und des Bereiches zwischen Gemeinschaftshaus und Gemeinde erfolgt vom Boden aus. Es sind Metalldampflampen geplant, die hervorragende Werte hinsichtlich des Energieverbrauches (weniger Energieverbrauch als eine LED-Lampe) haben. Die grobe Kostenschätzung beläuft sich auf einen Preis zwischen € 50.000,-- bis € 60.000,--. Weiters fallen an Planungsleistungen € 8.600,-- und für die Überwachungsleistungen weitere € 6.000,-- (jeweils netto) an.

Der Bürgermeister erklärt abschließend, wenn man sich für die Art der Beleuchtung entscheidet, man eine Top-Variante gewählt hat. Im Gegensatz zu einer „normalen“ Beleuchtung fallen aber auch Kosten in der doppelten bis dreifachen Höhe an. Die Überwachungsleistungen könne man stundenweise vergeben (max. Obergrenze € 6.000,--).

Beschluss:Der Gemeinderat spricht sich einstimmig für das angebotene Lichtkonzept des Ingenieurbüros Stark für den neuen Dorfplatz Obermieming aus.

Tagesordnungspunkt 3:

a) Zuschussansuchen Kanalanschlussgebühr:

Folgende Bauwerber haben bei der Gemeinde Mieming um einen Zuschuss zu den Kanalanschlussgebühren angesucht:

1) Husa Ludwig, Ursprungweg 31, Doppelhaus mit Carports2) Göbl August und Lydia, Lehnrain 15, Zubau Wintergarten 3) Falkner Sebastian, Barwies 290, Abbruch DG, Zu- und Umbau Wohnhaus, Neubau

Gartenhaus

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Beschluss:Der Gemeinderat beschließt einstimmig, nachstehenden Bauwerbern folgende Zuschüsse zu den Kanalanschlussgebühren zu gewähren:

1) Husa Ludwig, Ursprungweg 31, Doppelhaus mit Carports € 1.832,242) Göbl August und Lydia, Lehnrain 15, Zubau

Wintergarten € 63,643) Falkner Sebastian, Barwies 290, Abbruch DG,

Zu- und Umbau Wohnhaus, Neubau Gartenhaus € 1.448,92

b) Zuschussansuchen Erschließungskosten:

Folgende Bauwerber haben bei der Gemeinde Mieming um einen Zuschuss zu den Erschließungskosten angesucht:

1) Husa Ludwig, Ursprungweg 31, Doppelhaus mit Carports2) Göbl August und Lydia, Lehnrain 15, Zubau Wintergarten 3) Falkner Sebastian, Barwies 290, Abbruch DG, Zu- und Umbau Wohnhaus, Neubau

Gartenhaus4) Walch Anna und Karl, Fiecht 78, Errichtung eines Holzschuppens

Beschluss:Der Gemeinderat beschließt einstimmig, nachstehenden Bauwerbern folgende Zuschüsse zu den Erschließungskosten zu gewähren:

1) Husa Ludwig, Ursprungweg 31, Doppelhaus mit Carports € 1.741,682) Göbl August und Lydia, Lehnrain 15, Zubau Wintergarten € 35,82

3) Falkner Sebastian, Barwies 290, Abbruch DG, Zu- und Umbau Wohnhaus, Neubau Gartenhaus € 2.195,76

4) Walch Anna und Karl, Fiecht 78, Errichtung eines Holzschuppens € 20,99

c) sonstige Ansuchen:

c.1.:

Der Bürgermeister verliest nachfolgendes gestern eingelangtes Ansuchen von Herrn Maurer Alexander:

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Der Bürgermeister erklärt, dass Herr Maurer das bestehende Wohnhaus um eine Garage und eine Wohnung erweitert. Herr Maurer war zwar in der Vergangenheit über 10 Jahre in Mieming gemeldet, jetzt jedoch bereits mehr als 10 Jahre mit seinem Hauptwohnsitz abgemeldet. Somit erfüllt er die Voraussetzungen für die festgelegte Regelung nicht. Auch in anderen gleichwertigen Fällen habe man in der Vergangenheit nie einen Zuschuss gewährt. Dies wurde Herrn Maurer zwar bereits mündlich erklärt, jedoch wollte er trotzdem „sein Glück versuchen“.

Da eine diesbezügliche Regelung besteht und im Falle eine Gewährung eines Zuschusses an Herrn Maurer Folgewirkungen befürchtet werden, wird nachfolgender Beschluss gefasst:

Beschluss:Der Gemeinderat lehnt das Ansuchen von Herrn Maurer Alexander hinsichtlich der Gewährung eines Zuschusses zu den Kanalanschlussgebühren und Erschließungskosten für das Bauvorhaben „Zubau einer Garage und einer Wohnung“ einstimmig ab.

c.2.:

Der Verein „Mini Dampf Tirol“ reicht im März 2012 nachfolgendes Ansuchen ein:

Da in der letzten Sitzung für gleichwertige Jubiläen immer € 1.000,-- gewährt wurden, schlägt der Bürgermeister vor, auch in diesem Fall die selbe Summe zu gewähren.

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Beschluss:Der Gemeinderat stimmt einstimmig zu, dem Verein „Mini Dampf Tirol“, welcher heuer sein 10jähriges Bestehen feiert und aus diesem Anlass ein internationales Dampfer- und Triebfahrzeugtreffen organisiert, mit einem außerordentlichen Zuschuss in der Höhe von € 1.000,-- zu unterstützen.

c.3:

Die Gemeinde hat ein Schreiben der Pfarre Mieming erhalten, in welchem mitgeteilt wurde, dass die Priestergräber in Untermieming im Anschluss an die Kirchenrenovierung restauriert wurden. Die Gesamtkosten hierfür belaufen sich auf € 6.606,--. Der Bürgermeister schlägt vor, ¼ der Gesamtkosten für die restaurierte Priestergrabstätte in Untermieming zu tragen, da drei (Pfarrer Franz Speckbacher, Pfarrer Edmund Schütz und Pfarrer Alois Kathrein) der zwölf Personen, die in dieser Grabstätte ihre letzte Ruhestätte fanden, Ehrenbürger der Gemeinde Mieming waren.

Beschluss:Der Gemeinderat beschließt einstimmig, einen Anteil von € 1.651,50 d. s. ¼ der Gesamtkosten für die restaurierte Priestergrabstätte in Untermieming zu tragen, da drei (Pfarrer Franz Speckbacher, Pfarrer Edmund Schütz und Pfarrer Alois Kathrein) der zwölf Personen, die in dieser Grabstätte ihre letzte Ruhestätte fanden, Ehrenbürger der Gemeinde Mieming waren.

Tagesordnungspunkt 4:

Herr Kranebitter Benedikt sucht für den Bereich des Gst. Nr. 11108/2 zur Gänze, KG Mieming, um eine Umwidmung von „landwirtschaftliches Mischgebiet (L)“ gemäß § 40 Abs. 5 TROG 2011 in „Sonderfläche Hofstelle (SLH)“ gemäß § 44 TROG 2011 (Umwidmungsfläche ca. 678 m²) an.

Da „nur“ eine Widmung in Sonderfläche Hofstelle beantragt wird (kein zusätzliches Bauland) steht der Bürgermeister der Umwidmung positiv gegenüber. Dieses Grundstück soll künftig für die Hofstelle genutzt werden.

Gutachten des Raumplaners:Das gegenständliche Grundstück soll als Manipulationsfläche zur ausgewiesenen Hofstelle genutzt werden und wird daher mit der bestehenden Widmung vereinigt.

Aus raumordnungsfachlicher Sicht ergibt sich kein Widerspruch mit erlassenen Festlegungen bzw. dem örtlichen Raumordnungskonzept und den Zeilen der örtlichen Raumordnung.

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Beschluss:Der Gemeinderat beschließt nach schriftlicher Abstimmung einstimmig den Entwurf über die Änderung des Flächenwidmungsplanes Nr. 209F056-12 im Bereich des Gst. Nr. 11108/2 zur Gänze von „landwirtschaftliches Mischgebiet (L)“ gemäß § 40 Abs. 5 TROG 2011 in „Sonderfläche Hofstelle (SLH)“ gemäß § 44 TROG 2011 für einen Zeitraum von 4 Wochen während der Amtsstunden zur allgemeinen Einsichtnahme im Gemeindeamt Mieming aufzulegen.

Der Entwurf sieht folgende Änderung vor:Umwidmung des Gst. Nr. 11108/2 zur Gänze von „landwirtschaftliches Mischgebiet (L)“ gemäß § 40 Abs. 5 TROG 2011 in „Sonderfläche Hofstelle (SLH)“ gemäß § 44 TROG 2011 (Umwidmungsfläche ca. 678 m²)

Gleichzeitig wird die Umwidmung in Sinne des § 113 Abs. 3 iVm § 70 Abs. 1 lit. a TROG 2011 mit vorstehenden Stimmen beschlossen. Dieser Beschluss wird jedoch nur rechtswirksam, wenn bis spätestens 1 Woche nach Ablauf der Auflegungsfrist keine Stellungnahme zum Entwurf abgegeben wird.

Personen, die in der Gemeinde Mieming einen Hauptwohnsitz haben und Rechtsträgern, die in der Gemeinde Mieming eine Liegenschaft oder einen Betrieb besitzen, steht das Recht zu, bis spätestens 1 Woche nach Ablauf der Auflagefrist eine schriftliche Stellungnahme zum Entwurf abzugeben.

Tagesordnungspunkt 5:

Die Verpachtung des Schwimmbadbuffets wurde auch heuer wieder öffentlich kundgemacht (25.01.-17.03.2012). Weiters wurde eine entsprechende Einschaltung in der Dorfzeitung vorgenommen. Es ist nur eine Bewerbung und zwar vom letztjährigen Pächter Sultan Murat Demirkiran eingegangen. Das Schwimmbadbuffet sollte wieder zu den letztjährigen Bedingungen verpachtet werden.

Beschluss:Der Gemeinderat spricht sich einstimmig dafür aus, das Schwimmbadbuffet für die Sommersaison 2012 (Mai bis September) wieder an Herrn Sultan Murat Demirkiran, 6410 Telfs, zu den selben Bedingungen wie 2011 zu verpachten:

- Pachtzins: 6 % vom Bruttoumsatz des Waldschwimmbads- monatliche Akontozahlung: € 360,-- brutto (1. Akontozhlg: Ende

Mai 2012)

Tagesordnungspunkt 6:

Im Herbst 2011 beschloss der Gemeinderat, die Pacht für das SZ-Cafe „Bienenstich“ auf € 500,-- bis zum Ende der Vertragslaufzeit (31.05.2012) herabzusetzen. Da diese Frist bald ausläuft hat der Bürgermeister hat Frau Happel erneut kontaktiert. Sie wäre daran interessiert, das Cafe für weitere 3 Jahre zu einem Betrag von max. € 700,-- (excl. MwSt., excl. Betriebskosten) zu pachten. Zum ursprünglich festgelegten Zins ist das Cafe eigentlich nicht verpachtbar. Dies hat auch der „große“ Andrang bei der letzten Ausschreibung gezeigt.

Beschluss:

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Der Gemeinderat stimmt einstimmig zu, das SZ-Cafe „Bienenstich“ ab dem 01.06.2012 für weitere 3 Jahre an Frau Happel Natalia zu verpachten. Der monatliche Pachtzins wird mit € 700,-- netto (excl. MwSt., excl. Betriebskosten) festgelegt.

Tagesordnungspunkt 7:

Der Bürgermeister informiert, dass seitens der Bezirkshauptmannschaft Imst in der Angelegenheit „Betriebsanlagenänderung der Hotel Kaysers GmbH“ Anfang April ein Schreiben eingegangen ist. In der Betriebsanlage fand eine Heizungsumstellung von Öl auf Erdgas statt. Die Gemeinde wird nun wieder aufgefordert, die obligatorische Stellungnahme abzugeben.

Beschluss:Der Gemeinderat nimmt die Betriebsanlagenänderung der Hotel Kaysers GmbH durch die Bezirkshauptmannschaft Imst einstimmig zur Kenntnis.Seitens der Gemeinde werden keine Einwände gegen die in § 355 Gewerbeordnung 1994 angeführten Punkte erhoben.

Tagesordnungspunkt 8:

In der vorhergehenden Gemeinderatsperiode wurde der Auflagebeschluss für die Flächenwidmungsplanänderung „Gäns Michael“ hinsichtlich Sonderfläche Hofstelle beschlossen. In diesem Zuge wurde besprochen, dass eine entsprechende Fläche für die Wegverbreiterung an die Gemeinde abgetreten werden muss. Vor kurzen wurde der Auftrag für die Neuvermessung dieses Bereiches (incl. Bereich „Karg“) in Auftrag gegeben. Im Rahmen der Vermessung wurde festgestellt, dass die Straße von Barwies nach Freundsheim zum Teil im Bereich der Privatgrundstücke der Familie Karg und Gäns verläuft. Die Straße verläuft lt. Plan südlicher im Bereich der Feldgrundstücke. Die Gemeinde müsste lt. Vermessung von Gäns Michael 173 m² zu einem Preis von € 15,--/m² (Freiland) und von Karg Romana 118 m² zu einem ausverhandelten Preis von € 25,--/m² (Bauland - ursprüngliche Forderung lag bei € 100,--/m²) ablösen.

Beschluss:Der Gemeinderat beschließt einstimmig, für die Wegverbreiterung von Barwies nach Freundsheim (Gp. 9668/1) von Gäns Michael 173 m² der Gp. 7404/1 (Freiland) um € 15,--/m² und von Karg Romana 118 m² der Gp. .818 (Bauland) um € 25,--/m² abzulösen.

Tagesordnungspunkt 10:

Der Bürgermeister informiert, dass der Umbau der Schulküche zwar im Budget eingeplant war, jedoch hierfür „nur“ € 60.000,-- vorgesehen waren. Diese Summe basierte auf ein vorliegendes Angebot für die Küche (€ 40.000,--). Für die zusätzlich notwendigen Baumaßnahmen ging man von einer zusätzlichen Summe von ca. € 20.000,-- aus. Die jetzt komplett vorliegenden Angebote zeigen, dass für die neue Küche eine Summe von ca. € 77.000,-- excl. Putzarbeiten notwendig sein wird. Die Höhe des Anschaffungspreises der Küche ist zwar fast gleich geblieben (€ 43.000,-- statt der geplanten € 40.000,--), jedoch fallen für Elektronik, Schallschutz, Essraum, Boden, Türen, Fliesen etc. nochmals fast zusätzliche € 35.000,-- an. Hier handelt es sich um die Gesamtkosten, welche noch auf die Hauptschulsprengelgemeinden entsprechend der Schülerzahl verteilt werden. Zusätzlich erhält die Gemeinde € 30.000,-- an Bedarfszuweisung, welche natürlich von den Gesamtkosten in Abzug gebracht werden können. Weiters wird auch noch beim Land um einen Zuschuss für den Essraum im Rahmen der schulischen Nachmittagsbetreuung angesucht.

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Beschluss:Der Gemeinderat stimmt einstimmig zu, den Budgetrahmen für den Umbau der Schulküche der Hauptschule (Ansatz 1/212000-614900) von € 60.000,-- auf € 80.000,-- zu erhöhen.

Tagesordnungspunkt 11:

Der Bürgermeister informiert, dass die ehemalige „Schieferer-Wohnung“ im Gemeinschaftshaus mit Ende März ausgeräumt wurde. Die Wohnung steht jetzt wieder leer, ist jedoch in einem katastrophalen Zustand und muss vor einer Weitervermietung komplett renoviert werden (Böden, Bad, Heizkörper, Malerarbeiten etc.). Diese Position ist allerdings nicht im Budget vorgesehen. Leider liegen noch keine Gesamtkosten für die Wohnungsrenovierung vor, da die entsprechenden Angebote erst eingeholt werden müssen. Es wird jedoch davon ausgegangen, dass für die Renovierung Kosten zwischen € 10.000,-- und € 20.000,-- anfallen. Der Bürgermeister ersucht auch hier, einen Budgetrahmen für die notwendige Renovierung festzusetzen.

Die Vergabe der Wohnung wurde zwischenzeitlich bereits ausgeschrieben. Es wird davon ausgegangen, dass die Renovierungsarbeiten bis Juni 2012 abgeschlossen werden können.

Die Frage von GR Westreicher, ob Rücklagen aus den bisherigen Mieteinnahmen vorliegen, verneint der Bürgermeister.

Beschluss:Der Gemeinderat beschließt einstimmig, die Gemeindewohnung Top 6 im 1. Obergeschoss des Gemeinschaftshauses, Obermieming 175a, zu renovieren und setzt hierfür einen Budgetrahmen von € 20.000,-- fest.

Tagesordnungspunkt 12:

Der Bauausschuss hat die Kapelle in See am 17.03.2011 besichtigt, da die Agrargemeinschaft See-Tabland-Zein angeregt hat, diese zu renovieren. Der Ausschuss hat sich selbst davon überzeugen können, dass sich diese in einem desolaten Zustand befindet. Je länger man mit dieser Renovierung zuwartet, desto höhere Kosten fallen hierfür an. Die Agrargemeinschaft hat zwischenzeitlich in Zusammenarbeit mit dem Denkmalamt Angebote eingeholt. Die Gesamtkosten für die Renovierung beläuft sich auf ca. € 100.000,--. Die Agrargemeinschaft würde die Renovierung in Zusammenarbeit mit dem Denkmalamt abwickeln (aus Erfahrung mit der Zeiner Kapelle), wobei die Kosten im Rechnungskreis II gebucht bzw. aus den vorhandenen Rücklagen gedeckt werden müssten. Heute ginge es darum, vorerst einen Grundsatzbeschluss zu fassen, ob die Kapelle in See überhaupt renoviert werden soll. Wenn man dies jedoch befürwortet, dann sollte noch ein Beschluss hinsichtlich der Kostendeckung gefasst werden.

GR Dr. Rauch erklärt, dass es dann aber heißen müsste, dass die Gemeinde Mieming die diesbezüglichen Kosten trägt, die die Rücklagen natürlich entsprechend schmälern. GR Dr. Rauch schlägt vor, mit einem diesbezüglichen Beschluss bis zur Vorlage der Jahresrechnung zuzuwarten. Er merkt an, dass in letzter Zeit bereits schon hohe Beträge für die kirchlichen Gebäude investiert wurden.

Der Bürgermeister führt an, dass die Kapellenrenovierungen künftig sowieso eine Angelegenheit der Gemeinden werden. Er informiert, dass bislang immer die beschlossenen 15 % für die Renovierungen bezahlt wurden. Die Agrargemeinschaften haben sich dieser Angelegenheit jedoch immer angenommen und diese renoviert. Wenn die Agrargemeinschaften jetzt keine Einnahmen mehr haben und die Substanznutzung der Gemeinde gehört, dann sei

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klar, dass die Kosten aus dem Rechnungskreis II gedeckt werden müssen. Dies werde ja in der Folge auch von der Gemeinde geprüft. Da die Gemeinde diesbezüglich nichts im Budget vorgesehen hat, besteht nur die Möglichkeit der Buchung im Rechnungskreis II bzw. die nicht gedeckten Kosten mit den Rücklagen zu decken. GR Ulrich Stern möchte ebenfalls festhalten, dass die Gemeinde Mieming die Kosten der Renovierung der Kapelle trägt. Weiters erklärt er, dass es Einstufungen seitens der Pfarre hinsichtlich der Kapellen gäbe, ob diese aktive Kapellen sind oder nicht. Er möchte wissen, welchen Status die angesprochene Kapelle in See hat und ob diese Kapelle vergleichbar mit der Kapelle in Fronhausen oder Fiecht ist? Diesbezüglich erklärt der Bürgermeister, dass es sich hier um die Ortskapelle von See handelt, in welcher die verschiedenster Andachten gehalten werden.

Beschluss:Der Gemeinderat befürwortet mit 10 Ja-Stimmen und 4 Enthaltungen (GR Ulrich Stern, GR DI Storf Roland, GR Dr. Josef Rauch, GR Westreicher Regina – GR Thomas Raich stimmt wegen Befangenheit nicht mit) die Dreifaltigkeitskapelle in See in Zusammenarbeit mit der Agrargemeinschaft See-Tabland-Zein zu renovieren und stimmt weiters mit 10 Ja-Stimmen, 1 Nein-Stimme (GR Ulrich Stern) und 3 Enthaltungen (GR DI Storf Roland, GR Dr. Josef Rauch, GR Regina Westreicher – GR Thomas Raich stimmt auch hier wegen Befangenheit nicht mit) einer Verbuchung der Ausgaben im Rechnungskreis II bzw. Deckung der Kosten aus den vorhandenen Rücklagen zu.

Tagesordnungspunkt 13:

a.1.

Der Bürgermeister berichtet, dass es hier um ein Restgrundstück im Ausmaß von ca. 72 m² geht, welches die Fam. Fraas käuflich zu einem Preis von € 65,--/m² (festgelegter Preis für ein Restgrundstück) erwerben möchte. Hier handelt es sich noch um einen ominösen Teil des Schmöckerweges, der übriggeblieben ist.

GR Dr. Rauch stellt fest, dass der südliche Teil des Nachbargrundstücks der Fam. Fraas eventuell geteilt und somit eine „neue Bauparzelle“ um 72 m² vergrößert werden könnte, welche eventuell auch verkauft wird. Die Fam. Fraas verdient im Falle eines Verkaufes sicherlich den 3-fachen Preis. Er glaubt schon unterscheiden zu müssen, ob jemand eine Restparzelle zu seinem Haus dazu braucht oder ob dies aus Spekulationsgründen benötigt wird.

GR Dr. Stern erklärt, dass die Fam. Fraas derzeit wieder am Rückzug nach Deutschland ist und die Nachkommen die Grundstücke verwerten möchten. Hier werde sicherlich ein Geschäft daraus gemacht. Er möchte wissen, ob man vielleicht Herrn Berninger, der ebenfalls Nachbar ist, gefragt hat, ob dieser eventuell auch Interesse am Erwerb dieser Restparzelle hätte.

GR DI Storf erwähnt, dass der Gemeinderat ja eine diesbezügliche generelle Regelung festgelegt hat. Der angeführte Preis passe in diese hinein.

GR Kuprian Kaspar ist der Meinung, dass sich die Gemeinde schon nach den festgelegten Grundsätzen, die für jeden gelten, richten müsse.

Beschluss:Der Gemeinderat stimmt mit 11 Ja- und 4 Nein-Stimmen (GR Dr. Josef Rauch, GR Regina Westreicher, GR Ulrich Stern, GR DI Roland Storf) dem Verkauf des Restgrundstückes Gp. 3568/4 im Ausmaß von ca. 72 m² durch die Agrargemeinschaft Obermieming an die

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Eigentümer des Nachbargrundstückes Fraas Günter und Lore zu einem Preis von € 65,--/m² zu.

a.2.:

Der Bürgermeister informiert, dass die Familie Lener hinsichtlich ihres Kanalanschlusses Grabungsarbeiten bis zum Oberlandweg plant. Dabei wird das Grundstück der Agrargemeinschaft Obermieming gequert. Es wird die Zustimmung der Gemeinde benötigt, damit die Führung des Kanals wie geplant vorgenommen werden kann.

Beschluss:Der Gemeinderat stimmt einstimmig dem Beschluss der Agrargemeinschaft Obermieming hinsichtlich der Leitungsführung über die Gp. 3552/7 (Abwasserleitung) im Zusammenhang mit dem BV „Einfamilienhaus Fam. Lener, Oberlandweg“ (Gp. 3552/15) zu.

a.3.:

Der Bürgermeister erklärt, dass geplant ist, die derzeitige Wegparzelle 10113 bis zum Ende des Grundstücks von Krabacher Wendelin und Monika (Feuerwehrweg) heran zu führen. Das Teilstück 1 soll mit dem öffentlichen Gut vereint werden. Ansonsten bringe der Abtretungsvertrag keine Eigentumsänderungen mit sich sondern nur eine Bereinigung.

Beschluss:Der Gemeinderat stimmt einstimmig dem Abtretungsvertrag zwischen der Agrargemeinschaft Obermieming und dem Öffentlichen Gut basierend auf die Planurkunde des DI Karl H. Mosbacher vom 16.12.2010 (GZl. 8060) zu. Weiters beschließt der Gemeinderat einstimmig, die Teilfläche 1 des Gst. 3606/2 (EZ 329 GB 80103) im Ausmaß von 286 m² kostenlos in das Öffentliche Gut „Wege“ zu übernehmen und mit dem Gst. 10113 (EZ 383 GB 80103 Mieming) zu vereinigen.

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a.4. – a.6.:

Der Bürgermeister berichtet, dass auf dem Grundstück von Herrn DI Strizel Gerhard noch ein altes Vor- und Wiederkaufsrecht eingetragen ist. Für die Löschung dieser ist die Zustimmung der Gemeinde notwendig. Das gleiche gilt für die Fam. Ropic Franz/Anica und Schmid Richard. Auf die Frage von GR Ulrich Stern erklärt der Bürgermeister, dass das Wiederkaufsrecht meistens nach 20 Jahren automatisch gelöscht wird. Das Vorkaufsrecht hingegen erlöscht nicht automatisch. Somit ist ein entsprechender Beschluss zu fassen.

Beschluss:Der Gemeinderat stimmt einstimmig nachfolgenden Löschungen des Vor- und Wiederkaufsrechtes zu:- Gst. 3580/1 in EZ 1150, KG Mieming (DI Strizel Gerhard)- Gst. 3605/13 in EZ 1429, KG Mieming (Ropic Franz und Anica)- Gst. 3550/18 in EZ 417, KG Mieming (Schmid Richard)

b)

Der Bürgermeister informiert, dass der Jachtpachtvertrag mit Herrn Horst Hermann Ilg (guter Pachtzins) ausgelaufen ist und wiederum um 10 weitere Jahre verlängert werden soll.

Beschluss:Der Gemeinderat stimmt einstimmig (14 Ja-Stimmen; Vbgm. Klaus Scharmer stimmt wegen Befangenheit nicht mit) der Verlängerung des Jagdpachtvertrages um weitere 10 Jahre an Herrn Horst Hermann Ilg, 70192 Stuttgart durch die Agrargemeinschaft Feldern Alpe zu.

c.1. – c.2.)

Siehe hierzu Ausführungen zu Tagesordnungspunkte 13 a.4. – a.6.:

Beschluss:Der Gemeinderat stimmt einstimmig nachfolgenden Löschungen des Vor- und Wiederkaufsrechtes zu:- Gst. 8284 in EZ 992, KG Mieming (Plattner Agnes)- Gst. 8287/1 in EZ 71, KG Mieming (Schatz Josef und Annemarie)

d.1.:

Der Bürgermeister bringt dem Gemeinderat zur Kenntnis bringen, dass das Eigentum des Plattiggrundstücks damals von der Fraktion Obermieming an die Gemeinde übertragen wurde. Diesbezüglich wurde Rekurs der Mitglieder der Agrargemeinschaft Obermieming eingelegt. Nun liegt die Entscheidung vor, dass dem Rekurs stattgegeben wurde und die alte Eintragung wieder hergestellt wird d. h. dass die Fraktion Obermieming wieder als Eigentümer ins Grundbuch eingetragen wird.

d.2.:

Der Bürgermeister berichtet, dass die Aufsichtsbeschwerde an die Staatsanwaltschaft weitergeleitet wurde. Gleichzeitig ist auch eine „anonyme“ Anzeige eingegangen. Als Absender ist zwar ein gewisser Herr Wallner Eduard, Feuerwehrweg 1, angeführt, diese Person gibt es lt. Melderegister in Mieming jedoch nicht. Bezüglich der Anzeige ist zwischenzeitlich

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die schriftliche Einstellung eingetroffen. Eine weitere Aufsichtsbeschwerde der Liste Stern ist in altbekannter Weise eingetroffen. Bereits in der Vergangenheit zogen ähnliche Aufsichtsbeschwerden keinerlei Konsequenzen mit sich.

d.3.:

Weiters teilt der Bürgermeister mit, dass zwei Agrargemeinschaften die Jahresabschlüsse in der Gemeinde abgegeben haben (Agrargemeinschaft Barwies und Fronhausen-Gschwent).

d.4.:

Wie bereits unter d.2. erwähnt, ist wieder eine Aufsichtsbeschwerde von GR Stern Ulrich und DI Storf Roland eingelangt.

GR Stern Ulrich und DI Storf Roland ersuchen den Bürgermeister, dieses Thema nicht so ab zu tun, weil das, was GR Ulrich Stern bereits vor 3 Jahren gesagt habe, sei seiner Meinung nach eingetroffen. Dies sei nur dazu gekommen, weil man drangeblieben ist. Er wisse schon, dass die BH Imst alles ablehne. Das Zusammenspiel kenne man ja.

Der Bürgermeister führt abschließend nochmals an, dass alle bisher vorgebrachten Aufsichtsbeschwerden von GR Ulrich Stern/GR DI Roland Storf abgelehnt wurden.

Tagesordnungspunkt 14:

Im Klammerwald wurden die bestehenden Häuser vermessen und eigene Grundparzellen zugewiesen. Die Gemeinde Mieming hat das Zufahrtsrecht auf der Gp. 7045. Damit dieses nicht wieder auf die neu ausgewiesenen Parzellen dazukommt d. h. eine lastenfreie Eintragung erfolgen kann, soll die Gemeinde der übermittelten Freilassungserklärung zustimmen.

Beschluss:Der Gemeinderat beschließt einstimmig nachfolgende Freilassungserklärung:Die Gemeinde Mieming als Alleineigentümerin des Gst. 7046 entlässt die neu gebildeten Gst. 7045/2-5 aus der Haftung für das Fahrrecht und erteilt gleichzeitig ihre ausdrückliche Einwilligung, dass die Gst. 7045/2, 7045/3, 7045/4 und 7045/5 in EZ 49 Grundbuch 80113 Mötz lastenfrei abgeschrieben, hierfür neue Einlagezahlen eröffnet werden und in EZ 49 GB Mötz bei der Dienstbarkeit C-LNR 4 sowie in EZ 218 GB Mieming beim herrschenden Gut Gst. 7046 A2-LNR 1 ersichtlich gemacht wird, dass sich diese Dienstbarkeit und das bezügliche Recht infolge Grundstücksteilung nunmehr auf Gst. 7045/1 bezieht.

Tagesordnungspunkt 15:

Der Bürgermeister erklärt, dass die Gäste wieder einen verbilligten Eintritt für das Waldschwimmbad Barwies erhalten sollen. Es ist wiederum keine Deckelung vorgesehen. Jeder Eintritt wird abgerechnet. Am Ende der Saison erhält die Gemeinde die Beträge überwiesen (siehe Vorjahre). Es wäre für die Badesaison 2012 wieder ein entsprechender Beschluss zu fassen.

Die Eintrittspreise für das Waldschwimmbad bleiben zum Vorjahr unverändert.

Der Bürgermeister informiert weiters, dass das Dach beim Waldschwimmbad bereits erneuert wurde. Im Laufe der nächsten Woche soll mit der Montage der neuen Solaranlage begonnen werden. Diese Arbeiten sollen jedoch bis Ende April abgeschlossen sein. Die Fassade, welche

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in einem schlechten Zustand ist, wird in diesem Zuge auch erneuert. Ein entsprechender Budgetrahmen ist hierfür bereits vorgesehen.

Beschluss:Der Gemeinderat stimmt einstimmig zu, für ein weiteres Jahr die Kooperationsvereinbarung mit dem Tourismusverband „Innsbruck und seine Feriendörfer“ basierend auf die letztjährige Vereinbarung hinsichtlich der „Gold und Silver Card“ abzuschließen.

Tagesordnungspunkt 16:

a)

GR Westreicher Regina ersucht den Bürgermeister den Gemeinderat über die Personalveränderung im Wohn- und Pflegeheim Mieming Helenengarten zu informieren.

Der Bürgermeister informiert, dass Ende letzten Jahres eine neue Pflegedienstleitung für das Wohn- und Pflegeheim Helenengarten gesucht wurde. Eine entsprechende Kundmachung ist erfolgt. Daraufhin hat sich ein Mann für die ausgeschriebene Stelle beworben. Im Zuge des Vorstellungsgespräch hat Frau Seidl Judith mit ihm vereinbart, dass dieser sowohl die Pflegedienst- als auch die Heimleitung übernimmt (jeweils zu 50 %), da Frau Seidl geplant hat, in Pension zu gehen. Diese Doppelfunktion ist im Helenengarten möglich, da die Bettenanzahl unter 50 liegt. Der Gemeindeverband hat den Bewerber angestellt. Dieser hat seinen Dienst am 01.04.2012 angetreten. Frau Seidl schult ihn bis zur ihrem Pensionsantritt am 30.06.2012 ein. Der neue Heim- und Pflegedienstleiter wohnt in Mieming und heißt Peskoller Gerhard. Er war viele Jahre im Krankenhaus als Stationsleiter tätig. Für die Ausschussmitglieder des Gemeindeverbandes war die Entscheidung von Frau Seidl in Pension zu gehen überraschend. Die Zusammenfassung des Stelle Heim- und Pflegedienstleitung war der Wunsch von Frau Seidl. Diesem Wunsch ist der Gemeindeverband natürlich nachgekommen.

Weiters informiert der Bürgermeister, dass die Sparmaßnahmen gegriffen haben und der Abgang nicht mehr so hoch ist wie in der Vergangenheit. 2011 wurde sehr kostengünstig gearbeitet. Der Abgang, den man letztes Jahr hatte, wird 2012 sicher wieder anwachsen (Personaleinstellungen etc. – da im letzten Jahr aufgrund von Krankenständen etc. nur wenig Urlaub konsumiert werden konnte). Der Bürgermeister erklärt, dass die Heim- und Pflegedienstleitung in einer Person den Vorteil bringt, dass eine Schnittstelle entfällt, wo es Kommunikationsprobleme geben kann. Der Heimleiter ist auch Pflegedienstleiter und somit nahe am Pflegepersonal. Da er aus der Pflege kommt, wird sein Herz wahrscheinlich auch eher in der Pflege liegen. Somit wird sich unter Umständen das Pflegepersonal auch mehr von ihm verstanden fühlen.

b)

GR Westreicher feiert ihre 20-jährige Gemeinderatsfunktion. Aus diesem Grunde lädt sie die Anwesenden auf ein Glas Sekt ein.

Der Gemeinderat gratuliert Frau Westreicher zum Jubiläum.

Der Vorsitzende:

Die Schriftführerin:

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Die Gemeinderäte:

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