30
Statistik kommunal 2018 Gemeinde Rieden am Forggensee 09 777 163 Eine Auswahl wichtiger statistischer Daten www.statistik.bayern.de Herausgegeben im Juni 2015 Bestellnummer Z50021 201400 Herausgegeben im März 2019 Bestellnummer Z50021 201800

Gemeinde Rieden am Forggensee 09 777 163 - Bayern...09 777 163 Rieden am Forggensee 6. Sozialversicherungspflichtig beschäftigte Arbeitnehmer seit 2012 5. Durchschnittsalter, Jugend-

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  • Statistik kommunal 2018

    Gemeinde

    Rieden am Forggensee

    09 777 163Eine Auswahl wichtiger statistischer Daten

    www.statistik.bayern.de

    Herausgegeben im Juni 2015 Bestellnummer Z50021 201400

    Herausgegeben im März 2019 Bestellnummer Z50021 201800

    http://www.statistik.bayern.de/

  • Zeichenerklärung Auf- und Abrundungen

    0

    /

    ·

    ...

    x

    ( )

    p

    r

    s

    D

    Kostenlos

    Redaktionsschluss

    ©

    Telefon 089 2119-3218

    Preise

    Heft 8,00 €

    DVD (PDF- und CSV-Format) komplett für alle

    Regionaleinheiten (bis auf Gemeindeebene) 128,00 €

    Abonnement mit mind. 2 Jahren Laufzeit 64,00 €

    Telefax 089 2119-13580

    31. Januar 2019

    Bayerisches Landesamt für Statistik, Fürth 2019

    Herausgeber, Druck und Vertrieb Vervielfältigung und Verbreitung, auch auszugsweise,

    mit Quellenangabe gestattet.Bayerisches Landesamt für Statistik

    Nürnberger Str. 95

    90762 Fürth

    Telefax 089 2119-3457

    Erscheinungsweise Auskunftsdienst

    jährlich E-Mail [email protected]

    Eine Auswahl wichtiger statistischer Daten

    für die jeweilige Regionaleinheit,

    dargestellt in Tabellen und Graphiken

    E-Mail [email protected]

    Telefon 089 2119-3205

    Statistik kommunal 2018 Vertrieb

    Das Bayerische Landesamt für Statistik veröffentlicht jährlich über 400 Publikationen. Das aktuelle Veröffentlichungsverzeich-

    nis ist im Internet als Datei verfügbar und kann auch als Druckversion kostenlos zugesandt werden.

    Newsletter Veröffentlichungen

    ist der Download der meisten Veröffentlichungen, z.B. von

    Statistischen Berichten (PDF- oder Excel-Format).

    Die Themenbereiche können individuell ausgewählt werden.

    Über Neuerscheinungen wird aktuell informiert.

    Kostenpflichtig Webshop

    sind alle Printversionen (auch von Statistischen Berichten),

    Datenträger und ausgewählte Dateien (z.B. von Verzeichnissen,

    von Beiträgen, vom Jahrbuch).

    Alle Veröffentlichungen sind im Internet

    verfügbar unter

    www.statistik.bayern.de/veroeffentlichungen

    Impressum

    Publikationsservice

    mehr als nichts, aber weniger als die Hälfte der kleinsten

    in der Tabelle nachgewiesenen Einheit

    Im Allgemeinen ist ohne Rücksicht auf die Endsummen auf-

    bzw. abgerundet worden. Deshalb können sich bei der Sum-

    mierung von Einzelangaben geringfügige Abweichungen zu

    den ausgewiesenen Endsummen ergeben. Bei der Aufglie-

    derung der Gesamtheit in Prozent kann die Summe der

    Einzelwerte wegen Rundens vom Wert 100 % abweichen.

    Eine Abstimmung auf 100 % erfolgt im Allgemeinen nicht.

    nichts vorhanden oder keine Veränderung

    keine Angabe, da Zahl nicht sicher genug

    Zahlenwert unbekannt, geheimzuhalten oder nicht

    rechenbar

    Angabe fällt später an

    Aussage nicht sinnvoll; bei Wahlen: Partei nicht

    angetreten oder noch nicht bzw. nicht mehr existent

    Nachweis unter dem Vorbehalt, dass der Zahlenwert

    erhebliche Fehler aufweisen kann

    vorläufiges Ergebnis

    berichtigtes Ergebnis

    geschätztes Ergebnis

    Durchschnitt

    entspricht

  • Anmerkung zu den Gauß-Krüger-Koordinaten/Längen- und Breitengraden:

    Die Koordinaten (Stand: 2018) stellen einen zentralen Punkt der Gemeinde dar.

    Quelle: Landesamt für Digitalisierung, Breitband und Vermessung Bayern

    Regionalschlüssel............................................ 09 777 163

    Landkreis......................................................... Ostallgäu

    Regierungsbezirk............................................. Schwaben

    Verwaltungsgemeinschaft............................... Roßhaupten

    Region............................................................. Allgäu

    Gauß-Krüger-Koordinaten: Rechtswert........... 4403355

    Gauß-Krüger-Koordinaten: Hochwert.............. 5276205

    Grad

    Längengrad................... O 10 42 51

    Breitengrad................... N 47 37 4

    09 777 163 Rieden am Forggensee

    Statistik kommunal 2018

    Gemeinde

    Rieden am Forggensee

    Minuten Sekunden

    Querschnittsveröffentlichungen – Z50021 201800 –

    Statistik kommunal 2018 3Bayerisches Landesamt für

    Statistik

  • 09 777 163 Rieden am Forggensee

    STATISTIK kommunal

    führt den bis 1998 im zweijährigen Abstand erschienenen statistischen Informationsdienst des Landesamts seit dem Jahr

    2000 jährlich fort. Die Veröffentlichung bietet in 33 Tabellen und 21 Diagrammen mit rund 2300 Daten die wichtigsten

    statistischen Informationen für jede Regionaleinheit Bayerns (ab Gemeindeebene). Die Angaben basieren im

    Wesentlichen auf der Statistischen Datenbank des Landesamts und werden, auch bei unterjährigen Statistiken, nur mit

    ihrem Jahresergebnis nachgewiesen. Da manche Erhebungen nur in mehrjährigem Turnus stattfinden, können diese – je

    nach Turnus – als aktuellstes Ergebnis nur ein früheres Jahr als die jährlich durchgeführten Statistiken nachweisen.

    Allgemeine Hinweise zum Gebietsstand

    Ergebnisse für Berichtsjahre bzw. -zeiträume nach dem 1. Januar 1994 haben den Gebietsstand der jeweiligen

    Erhebung. Ergebnisse aus Erhebungen, die vor dem 1. Januar 1994 durchgeführt wurden, sind auf den

    Gebietsstand 1. Januar 1994 umgerechnet. Mit diesem Stichtag hat sich die Zahl der Gemeinden in Bayern durch

    Wiederherstellungen von 2051 auf 2056 erhöht und seitdem nicht mehr verändert. Bei den Gebietsänderungen ab dem

    2. Januar 1994 handelt es sich nur um geringfügige Teilausgliederungen, die jeweils ab dem Zeitpunkt der

    Rechtswirksamkeit berücksichtigt sind. Auf die einzelnen Erhebungen haben diese zum Großteil keine Auswirkungen, da

    lediglich einige wenige Einwohner und geringe Flächen (Grundstücke) von der Umgliederung in eine andere Gemeinde

    betroffen waren.

    Querschnittsveröffentlichungen – Z50021 201800 –

    Statistik kommunal 2018 4Bayerisches Landesamt für

    Statistik

  • Seite

    Sozialhilfe ................................................................................................................................ 18

    Öffentliche Wasserversorgung und Abwasserentsorgung ...................................................... 18

    Erläuterungen ......................................................................................................................... 19

    Kindertageseinrichtungen ....................................................................................................... 16

    Schulen ................................................................................................................................... 17

    Einrichtungen für ältere Menschen ......................................................................................... 17

    Verarbeitendes Gewerbe, Gewerbeanzeigen, Bauhauptgewerbe .......................................... 15

    Straßenverkehrsunfälle ........................................................................................................... 15

    Tourismus ............................................................................................................................... 16

    Kraftfahrzeugbestand ............................................................................................................. 16

    Wohnungsbestand, Wohnungsbau ......................................................................................... 12

    Flächenerhebungen, Bodennutzung ....................................................................................... 13

    Landwirtschaft ......................................................................................................................... 14

    Gemeindefinanzen .................................................................................................................. 10

    Steuern ................................................................................................................................... 11

    Arbeitslosenzahlen .................................................................................................................. 8

    Bauland ................................................................................................................................... 10

    09 777 163 Rieden am Forggensee

    Inhaltsverzeichnis

    Bevölkerung ............................................................................................................................ 6, 7, 8

    Wahlen .................................................................................................................................... 9, 10

    Sozialversicherungspflichtig beschäftigte Arbeitnehmer ......................................................... 8

    Querschnittsveröffentlichungen – Z50021 201800 –

    Statistik kommunal 2018 5Bayerisches Landesamt für

    Statistik

  • 1) Einschließlich bestandsrelevanter Korrekturen.

    1. Bevölkerungsentwicklung seit 1840

    9,2

    insgesamt

    % Anzahl %Anzahl % Anzahl % Anzahl % Anzahl % Anzahl

    Alter von…Jahren

    Bevölkerung

    25. Mai 1987

    unter 6

    65 oder mehr

    9. Mai 2011 31. Dezember 2017

    insgesamt weiblich insgesamtweiblich weiblich

    9,3

    47

    61 11,4

    2. Volkszählung am 25. Mai 1987 und Zensus am 9. Mai 2011

    3. Bevölkerung 1987, 2011 und 2017 nach Altersgruppen und Geschlecht

    5,7

    8,1

    50

    113

    377

    6

    Bevölkerung

    und zwarPrivat-

    haushalte

    darunter

    Einpersonen-

    haushalte

    römisch-katholisch evangelisch-lutherisch Ausländer

    Anzahl % Anzahl

    192,3

    226,1

    213,5

    2010

    2011

    31

    32

    Bevölkerungsentwicklung

    %

    09.05.2011

    Volkszählung bzw. Zensus

    1 217 6,7 94 1 298

    0,8

    - 1,4

    1,3

    2,2

    1 269

    10

    - 17

    16

    74

    105

    4,4

    9,3

    27

    57

    84

    108

    191,7

    65,4

    99,4

    2012

    2013

    2014

    2015

    insgesamt

    76

    4,1

    34

    60

    50

    61

    Veränderung 2011 zu 1987 in %

    25.05.1987

    100,0100,0 100,0

    107

    614

    18,3

    21,6

    17,6

    4,1

    5,0

    6,8

    12,9

    25

    31

    42

    7912,4

    2,5

    8,4

    5,8

    11,8

    14,3

    23,0

    20,5

    15,4

    991 100,0

    75

    151

    12,8

    73

    1 215 1 298

    107

    139

    127

    534

    222

    262

    21414,0

    100,0

    17,4

    22,6

    17,4

    153

    186

    298

    100,0

    39

    53

    16

    43

    24

    76

    82

    158

    132

    623

    6,3

    8,5

    2,6

    6,9

    3,9

    12,2

    13,2

    25,4

    21,2

    44

    98

    61

    3,6

    8,1

    5,0

    32

    109

    75

    266

    47

    105

    87

    145

    8,8

    68

    82

    145

    8,5

    10,9

    4,7

    10,6

    8,8

    14,6

    14,6

    14,4 143

    21

    58

    49

    3,9

    10,9

    13,7

    12,7

    09 777 163 Rieden am Forggensee

    insgesamt

    Veränderung

    31.12.2017

    gegenüber … in %

    Bevölkerung

    Einwohner

    je km²

    991

    474

    444

    398

    Volkszählung

    bzw.

    Zensus

    01.12.1840

    01.12.1871

    01.12.1900

    16.06.1925

    17.05.1939

    06.06.1961

    27.05.1970

    13.09.1950

    445

    414

    785

    651

    794

    173,8

    Jahr

    Bevölkerung am 31. Dezember

    insgesamtVeränderung zum Vorjahr

    1)

    Anzahl %

    2008

    2009

    36

    34

    0,4

    - 1,5

    5

    - 19

    27

    - 9

    1 256

    1 237

    1 247

    1 230

    1 246

    1 273

    1 264 - 0,7

    0,4

    1,7

    0,5

    5

    22

    7

    2016

    2017

    63,5

    31,0 1 291

    48,3

    96

    99,0

    783

    0,1

    153

    9,822,8

    3,1

    x

    79,0

    x

    991

    1 217 784

    15,4

    x

    31

    119,4

    Anzahl %

    9. Mai 2011 64,4 168 13,8 68 5,6 559 191

    25. Mai 1987

    15

    18

    25

    30

    40

    50

    15

    18

    25

    30

    40

    50

    65

    bis unter

    bis unter

    bis unter

    bis unter

    bis unter

    bis unter

    bis unter

    0

    200

    400

    600

    800

    1 000

    1 200

    1 400

    1840

    1871

    1900

    1925

    1939

    1950

    1961

    1970

    1987

    2011

    2017

    Querschnittsveröffentlichungen – Z50021 201800 –

    Statistik kommunal 2018 6Bayerisches Landesamt für

    Statistik

  • Altersstruktur der Bevölkerung

    4. Bevölkerungsbewegung seit 1960

    09 777 163 Rieden am Forggensee

    Jahr

    Natürliche Bevölkerungsbewegung Wanderungen

    4,61960 3 61 14

    Bevölkerungs-

    zunahme bzw.

    -abnahme (-)

    Lebendgeborene Gestorbene Zugezogene Fortgezogene

    insgesamtje 1 000

    Einwohnerinsgesamt

    je 1 000

    Einwohnerinsgesamt

    je 1 000

    Einwohnerinsgesamt

    je 1 000

    Einwohner

    1980

    65

    62

    14

    9

    6

    7

    74

    74

    156

    105

    28,3

    4,3

    12,7

    7,6

    23

    4 8

    11,1 91970

    5,6

    3

    23

    8

    5

    16

    10

    93,0

    80,0

    106

    5,9

    7,2

    80,8

    91,0

    79,0

    141,8

    66,2

    144,5

    77,3

    75,4

    5321,3

    2010

    2014

    2015

    8,5

    5,5

    94

    101

    94

    159

    91

    94

    89,2

    85,0

    1990

    2000

    7

    8

    14

    9

    8 6,3

    4,7

    6,3

    11,0

    2016 8

    74,4

    71,7

    79,9

    74,1

    76,76,2 21

    6

    11

    - 7

    5

    99

    91

    1238,5 95,3

    7,7 80,9 79,4 10 105 103 7

    Wanderungen Natürliche Bevölkerungsbewegung

    2017 15 11,6

    0

    50

    100

    150

    200

    250

    300

    350

    unter 6 6-15 15-18 18-25 25-30 30-40 40-50 50-65 65 oder mehr

    Alter von ... bis unter ... Jahren 1987 2011 2017

    0

    5

    10

    15

    20

    25

    1960 1965 1970 1975 1980 1985 1990 1995 2000 2005 2010 2017

    Lebendgeborene Gestorbene

    0

    20

    40

    60

    80

    100

    120

    140

    160

    180

    1960 1965 1970 1975 1980 1985 1990 1995 2000 2005 2010 2017

    Zugezogene Fortgezogene

    Querschnittsveröffentlichungen – Z50021 201800 –

    Statistik kommunal 2018 7Bayerisches Landesamt für

    Statistik

  • Durchschnittsalter der Bevölkerung

    Entwicklung der Arbeitslosenzahlen insgesamt Arbeitslosenzahlen von ausgewählten Personengruppen

    31,8

    43,0 42,6 43,4 31,7 28,12011

    29,2

    2013 43,6 43,3 43,8 29,9 29,9

    2012 43,5 43,1

    498

    . 38 35 . .

    21

    2) Bei den Ergebnissen 2012 – 2016 handelt es sich um revidierte Werte der Bundesagentur für Arbeit; 2017 vorläufige Ergebnisse.

    1) Klassifikation der Wirtschaftszweige, Ausgabe 2008 (WZ 2008).

    39

    448 461 465

    Öffentliche und private Dienstleister

    Produzierendes Gewerbe

    .

    Beschäftigte am Arbeitsort

    davon

    154

    15

    22

    4

    2 2 6

    7. Arbeitslosenzahlen seit 2011

    8

    – 1

    1 3 2

    4 1 1

    461 493

    64

    649

    . 55 53 58 59 75

    525 534 579 605 .

    . . . 86

    40,9 43,4 35,2

    29,6 33,5

    2014 44,0 43,9

    2010 43,2

    2009 42,8 41,6 44,0 33,4

    31,1

    29,342,3 44,0

    30,0

    44,0

    32,4

    2015 44,3

    09 777 163 Rieden am Forggensee

    6. Sozialversicherungspflichtig beschäftigte Arbeitnehmer seit 2012

    5. Durchschnittsalter, Jugend- und Altenquotient der Bevölkerung seit 2008

    44,0 30,2

    33,5

    2017 43,9 43,2 44,7 29,5 33,4

    2016 44,0 43,3 44,7

    männlich weiblich

    29,2

    29,5

    44,2 44,4

    2008 42,2

    darunter 1)

    weiblich

    Jahr

    210

    – –

    Durchschnittsalter Jugend-

    quotient

    Alten-

    quotientinsgesamt

    Gegenstand der Nachweisung Sozialversicherungspflichtig beschäftigte Arbeitnehmer am 30. Juni

    2)

    2012 2013 2014 2015 2016 2017

    827

    508 533 601

    798 805

    163 165 184 184

    662 696 766

    Unternehmensdienstleister

    614

    – .

    3

    2

    2

    621männlich

    Handel, Verkehr, Gastgewerbe

    3 6

    Jahr

    2011

    2012

    2013

    Arbeitslose

    (Jahresdurchschnitt)

    und zwar

    Langzeitarbeitslose 55- bis unter 65-Jährige15- bis unter 25-JährigeAusländerSchwerbehinderte

    617

    Land- und Forstwirtschaft, Fischerei –

    Beschäftigte am Wohnort

    2014

    2015

    2016

    2017

    1

    1

    1

    4

    3

    6

    5

    1

    2

    4

    1

    2

    2

    2

    16

    16

    19

    16

    39,0

    40,0

    41,0

    42,0

    43,0

    44,0

    45,0

    2008 2009 2010 2011 2012 2013 2014 2015 2016 2017

    insgesamt männlich weiblich

    0

    1

    2

    3

    4

    5

    6

    7

    8

    9

    2011 2012 2013 2014 2015 2016 2017

    Langzeitarbeitslose SchwerbehinderteAusländer 15- bis unter 25-Jährige55- bis unter 65-Jährige

    0

    5

    10

    15

    20

    25

    2011 2012 2013 2014 2015 2016 2017

    Querschnittsveröffentlichungen – Z50021 201800 –

    Statistik kommunal 2018 8Bayerisches Landesamt für

    Statistik

  • Landtagswahlen Bundestagswahlen Europawahlen

    Gültige Gesamtstimmen in % Gültige Zweitstimmen in % Gültige Stimmen in %

    7,3

    10,4

    7,1

    3,7

    2,4

    10,9

    3,0

    3,5

    8,8

    7,4

    5,4

    3,1

    5,6

    7,8

    4,7

    11,9 1,7 5,4 11,0 11,522.09.2013 994 749 75,4 3 746 58,4

    %

    SPD GRÜNE AfD FW¹) Sonstige

    %

    WahltagWahl-

    berechtigteWähler

    Wahl-

    beteili-

    gung

    in %

    Ungültige Gültige Von den gültigen Stimmen entfielen auf

    StimmenCSU

    7,4

    58,2 15,7 8,9x 12,2 880 676

    Wahl-

    beteili-

    gung

    in %

    Abgegebene

    GesamtstimmenVon den gültigen Gesamtstimmen entfielen auf

    insgesamtdarunter

    gültige %

    SonstigeFDPSPD

    6,3

    16.10.1994

    27.09.1998

    22.09.2002

    18.09.2005

    27.09.2009

    5,0

    860

    WahltagWahl-

    berechtigteWähler

    Wahl-

    beteili-

    gung

    in %

    Ungültige Gültige Von den gültigen Zweitstimmen entfielen auf

    ZweitstimmenCSU SPD AfD FDP GRÜNE Sonstige

    14.10.2018 981 787 80,2 1 574 1 561 43,8 20,5 13,8

    09 777 163 Rieden am Forggensee

    80214.10.1990

    25.09.1994

    61,7

    69,4

    966

    1 194

    6,4

    9,3

    X

    XX

    990

    1 208

    495

    870 604

    8. Landtagswahlen seit 1990

    CSU

    857 621

    867 496

    919 573

    55,9

    57,4

    60,7

    64,9

    47,2

    72,5

    57,2

    62,4

    X

    GRÜNE FW 1) AfD

    WahltagStimm-

    berechtigteWähler

    10,5

    12,0

    2,3

    8,8

    8,1

    18,5

    18,8

    19,0

    11,6

    17,7

    13,372,3

    1 242

    992

    1 146

    1 426

    9. Bundestagswahlen seit 1994

    X

    X

    X

    X

    1 229

    985

    1 131

    1 403

    13.09.1998

    21.09.2003

    28.09.2008

    22.09.2013 986 713

    9,0

    9,1

    7,656,4

    76,8 2 674

    717 83,4 1 716 53,5 22,1 6,7x 10,3

    3,9

    885 734 82,9 5 729 57,1 14,5 9,6x 12,8 6,0

    65,1 16,5 7,5x 7,1 869 758 87,2 7 751

    8,946,3 9,9 11,8x 23,1 917 697 76,0 3 694

    x 19,0

    1 441 54,9 11,1 17,0

    10. Europawahlen seit 1989

    24.09.2017 977 841 86,1 9 832 45,3

    17,0

    9,5 12,68,5 13,3 10,7

    44,7

    18.06.1989

    12.06.1994

    13.06.1999

    13.06.2004

    x x 766 442 57,7

    854 511 59,8

    845 422 49,9 x x

    1 510 52,9 13,9 14,1 x

    8,3

    888 362 40,8 2 360 64,2 8,6 11,9 x x 15,3

    – 422 71,3 11,8 8,5

    1) FREIE WÄHLER Bayern.

    x 2,7 19,4

    985 471 47,8 – 471 48,2 11,9 13,0 8,3 4,2 14,4

    1 407 58,0 6,1 13,807.06.2009

    25.05.2014

    913 408

    0

    10

    20

    30

    40

    50

    60

    70

    1990 1994 1998 2003 2008 2013 2018

    CSU Grüne FW¹) AfD SPD FDP

    0

    10

    20

    30

    40

    50

    60

    70

    1994 1998 2002 2005 2009 2013 20170

    10

    20

    30

    40

    50

    60

    70

    80

    1989 1994 1999 2004 2009 2014

    Querschnittsveröffentlichungen – Z50021 201800 –

    Statistik kommunal 2018 9Bayerisches Landesamt für

    Statistik

  • Streif, Maximilian, CSU/Parteilose Wählergem., gewählt am: 16.03.2014

    Zinnecker, Maria Rita, CSU, gewählt am: 30.03.2014

    Gemeindeschlüsselzuweisungen

    Steuerkraftmesszahl

    Verschuldung

    260

    16

    207

    799

    806

    86

    17

    202

    847

    736

    68

    Steuereinnahmekraft

    Gewerbesteuerumlage

    1 848

    1 061

    111

    915

    15

    211

    675

    % insgesamt dar. Frauen

    – –

    Planmäßig geleisteter Schuldendienst

    Finanzkraft

    Verschuldung je Einwohner 1)

    Gegenstand

    der

    Nachweisung

    Einheit Wert

    Landrätin......................................

    2013

    16

    190

    340

    595

    41

    1) Betrifft die Landesvereinigung FREIE WÄHLER Bayern.

    – – –

    – –

    1 329 1 715 1 904 1 948

    2016 2017

    1 000 €Gegenstand der Nachweisung

    2014 2015

    650 99

    – –

    1

    7 1

    – –

    – –

    – –

    12

    – –

    – –

    .

    903

    644

    5

    baureifes

    Land

    605

    Bauland

    insgesamt

    baureifes

    Land

    324 324

    184

    119 119

    3

    5

    3

    €/m²

    13. Bauland seit 2013

    2014

    2015

    2013

    2016

    Bauland

    insgesamt

    354

    605

    2

    3

    Durchschnittlicher Kaufwert von

    Bauland

    Bauland

    insgesamt

    baureifes

    Land

    Jahr

    Verkaufspreis

    baureifes

    Land

    Bauland

    insgesamt

    Veräußerungsfälle Veräußerte Fläche

    3

    5

    7

    903

    Anzahl 1000 m² Tsd. Euro

    3

    644

    3

    5

    2

    7

    2

    3

    184

    . 183

    09 777 163 Rieden am Forggensee

    gültig

    Anzahl

    Anzahl

    %

    Anzahl

    Anzahl

    Anzahl

    Stimmberechtigte

    Wähler

    Wahlbeteiligung

    Abgegebene Stimmzettel

    dav. ungültig

    657

    1 018

    663

    65,1

    663

    6

    11. Wahl der Stadt- bzw. Gemeinderäte am 16. März 2014

    Gewichtete Stimmen Sitze

    Anzahl

    558

    5 672

    480

    466

    2 115

    16

    192

    406

    640

    42

    116

    1 408

    1 888

    99

    1 274

    778

    1 189

    5 273

    459

    634

    367

    0,937

    151

    225

    67

    3 259

    502

    498

    803

    714

    4 857

    542

    497

    702

    5 152

    504

    454

    923

    164

    1) Bevölkerungsstand jeweils zum 30.06.

    0,937

    809

    199

    2 105

    1 537

    753

    62

    834

    0,937

    111

    658

    0,937

    121

    668

    1 076

    906

    0,937

    2 085

    1 217

    Bürgermeister..............................

    182

    Wahlvorschlag

    CSU

    SPD

    FREIE WÄHLER 1)

    GRÜNE

    gemeinsame Wahlvorschläge

    Wählergruppen

    Sonstige

    12. Gemeindefinanzen seit 2013

    Gewerbesteuer (netto)

    Gemeindeanteil an der Einkommensteuer

    Gemeindeanteil an der Umsatzsteuer

    darunter

    darunter Personalausgaben

    laufender Sachaufwand

    Sachinvestitionen

    Grundsteuer A

    Grundsteuer B

    Bruttoausgaben

    Gemeindesteuereinnahmen 1 214

    Querschnittsveröffentlichungen – Z50021 201800 –

    Statistik kommunal 2018 10Bayerisches Landesamt für

    Statistik

  • 1) Ab 2004 ist die Vergleichbarkeit mit den vorangegangenen Jahren auf Grund der Einführung der elektronischen Lohnsteuerbescheinigung eingeschränkt.

    2) Anteil der Lohn- und Einkommensteuer am Gesamtbetrag der Einkünfte.

    Lieferungen und Leistungen

    je Steuerpflichtigen in 1000 Euro

    1) Die regionale Zuordnung des gesamten Unternehmensumsatzes erfolgt am Sitz der Geschäftsleitung des Unternehmens.

    Lieferungen und Leistungen in Millionen Euro

    15 000

    20 000

    25 000

    30 000

    35 000

    50 000

    5 000

    10 000

    15 000

    20 000

    25 000

    30 000

    35 000

    bis unter

    bis unter

    bis unter

    bis unter

    bis unter

    bis unter

    09 777 163 Rieden am Forggensee

    3 796 509

    27 266

    25 110

    24 564

    23 104

    21 472

    20 604

    661

    653

    628

    629

    2004 1)

    2007

    2010

    2013

    2014

    2012

    14. Lohn- und Einkommensteuerstatistik seit 2004

    Gesamtbetrag der

    Einkünfte

    Lohn- und

    Einkommensteuer

    Anzahl 1 000 €

    Jahr

    ––

    Einkommensgrößenklassen

    in €

    4 730

    unter

    bis unter

    Einkommensgrößenklassen 2014

    73 92 1

    39 290 1

    Lohn- und

    Einkommen-

    steuerpflichtige

    5 000

    10 000

    796 17

    54 936 39

    55 1 776 195

    588

    64

    3 765

    3 869

    4 095

    4 147

    4 708 616

    45 1 010 67

    55 1 529 158

    111

    oder mehr

    86

    73

    74

    Anzahl 1 000 €

    165 16 130 3 635

    2014

    2015

    75

    83

    81

    2012

    2013

    15. Umsatzsteuerstatistik 1)

    seit 2007

    Umsatz-

    steuerpflichtigeLieferungen und Leistungen

    50 000

    Einkommensteuerpflichtigen in Euro

    Gesamtbetrag der Einkünfte je Lohn- und

    Steuerbelastung 2)

    in Prozent

    2016

    2007

    2008

    2009

    2010

    2011

    Jahr

    82 036

    89 161

    101 289

    109 961

    115 087

    57 414

    56 129

    48 905

    79 570

    94 507

    88

    86

    88

    90

    34 000

    35 000

    36 000

    37 000

    38 000

    39 000

    40 000

    41 000

    42 000

    2004 2007 2010 2012 2013 2014

    15

    16

    17

    18

    19

    2004 2007 2010 2012 2013 2014

    0

    200

    400

    600

    800

    1 000

    1 200

    1 400

    1 600

    2007 2008 2009 2010 2011 2012 2013 2014 2015 2016

    0

    20

    40

    60

    80

    100

    120

    140

    2007 2008 2009 2010 2011 2012 2013 2014 2015 2016

    Querschnittsveröffentlichungen – Z50021 201800 –

    Statistik kommunal 2018 11Bayerisches Landesamt für

    Statistik

  • Wohngebäude 1)

    1 Wohnung

    2 Wohnungen

    3 oder mehr Wohnungen

    Wohnungen 2)

    in Wohngebäuden

    darunter in Wohngebäuden mit

    2 Wohnungen

    3 oder mehr Wohnungen

    Wohnungen 2)

    in Wohn- und Nichtwohngebäuden

    1 Raum

    2 Räumen

    3 Räumen

    4 Räumen

    5 Räumen

    6 Räumen

    7 oder mehr Räumen

    Durchschnittliche Wohnfläche je Wohnung in m²

    Räume der Wohnungen in Wohn- und Nichtwohngebäuden

    Durchschnittliche Raumzahl je Wohnung

    1) Einschl. Wohnheime. -

    2) Einschl. Wohnungen in Wohnheimen.

    3) Einschl. Genehmigungsfreistellungsverfahren. -

    4) Einschl. Baumaßnahmen an bestehenden Gebäuden.

    16. Bestand an Wohngebäuden und Wohnungen seit 2014

    % Anzahl Anzahl %Anzahl Anzahl % Anzahl% %

    Gegenstand der Nachweisung

    Bestand am 31. Dezember

    2014 2015 2016 2017

    Anzahl Anzahl

    100,0

    100,0

    16,6

    61,2

    09 777 163 Rieden am Forggensee

    100,0

    % % %

    17. Baugenehmigungen3)

    seit 2010

    18. Baufertigstellungen3)

    seit 2010

    Jahr

    Errichtung

    neuer

    Wohn-

    gebäude 1)

    davon mit … Wohnung(en)

    Wohnungen in

    Wohn- und

    Nichtwohn-

    gebäuden 2) 4)

    davon mit … Räumen

    1 2 3 oder mehr 1) 1 oder 2 3 oder 4 5 oder mehr

    Anzahl %

    darunter mit

    Anzahl

    1

    5

    80,0

    75,0

    80,0

    50,0

    80,0 42014

    1

    9

    2010

    2011

    2012

    2013

    4

    3

    4

    1

    5

    4

    5

    2

    1

    75,0

    100,0

    X

    16,7

    X

    100,0

    28,6–

    2015

    2016

    2017

    8,3

    X

    X

    12

    1

    1 –

    2

    1

    20,0

    X

    20,0

    X

    20,0

    2

    1

    X

    25,0

    X

    50,0

    X

    7

    12

    7

    5

    9

    1

    4

    2

    3

    4

    5 oder mehr

    71,4

    25,0

    57,1

    40,0

    33,3

    5

    3

    4

    2

    3

    % Anzahl %

    41,7

    14,3

    22,2

    77,8

    100,0

    33,3

    28,6

    60,0

    44,4

    22,2

    71,4

    5

    1

    2

    Anzahl

    14

    %% Anzahl Anzahl

    2010 4 3 75,0 1

    % Anzahl

    20,0 –

    Jahr

    Errichtung

    neuer

    Wohn-

    gebäude 1)

    davon mit … Wohnung(en)Wohnungen in

    Wohn- und

    Nichtwohn-

    gebäuden 2) 4)

    davon mit … Räumen

    1 2 3 oder mehr 1) 1 oder 2 3 oder 4

    Anzahl

    4

    5,0 4 80,025,0 – 4,0 5 1

    4 57,14,0 1 25,0 7 –

    2011 3 2 66,7 1

    2012 4 3 75,0 –

    80,033,3 – 3,0 5 – 5,0

    10,02,0 1 50,0 10 52013 2 1 50,0 – 50,0 4 40,0 1

    25,04,0 – 4,0 4 –2014 4 4 100,0 – 4,0 3 75,0 1

    41,716,7 1 16,7 12 32015 6 4 66,7 1 25,0 4 33,3 5

    350,0 – 2,0 5 –

    89,514,3 1 7,1 19 1

    60,0

    175,3

    5,0 2 40,0

    7,0 3 42,9

    1 20,0

    %

    14,3 1

    2

    4

    5

    16,8

    14,3

    2017 2 1 50,0 1

    5,3 12016 14 11 78,6 2

    Anzahl

    18

    2

    7

    1

    1

    1

    x

    21,9

    Anzahl Anzahl %

    26,7

    35,7

    100,0

    26,5 27,1

    36,1

    100,0

    34,9

    100,0

    61,1 61,4 61,1

    21,8 21,8 22,2

    19,1

    100,0 100,0 100,0

    Wohnfläche der Wohnungen in Wohn- und Nichtwohngebäuden in m²

    2,5

    7,4

    19,7

    24,0

    davon

    158

    114

    83

    110

    70 267

    16

    48

    128

    156

    110

    x

    83

    108

    68 759

    3 266

    16,2 16,2

    x

    x x x

    16,6 17,5 17,6

    17,6

    12,5 12,3 12,4

    2,5

    7,7 7,5 7,4

    17,2 17,8

    23,9 23,2 23,3

    19,6 19,2

    x x

    x x x

    396

    242

    88

    64

    650

    176

    227

    686

    17

    51

    131

    160

    121

    85

    121

    74 050

    107,9

    226

    x x

    4,8

    394

    242

    86

    64

    645

    172

    226

    681

    17

    51

    131

    158

    121

    84

    119

    73 133

    107,4

    3 236

    4,8

    662

    2,4 2,5

    100,0 100,0

    100,0

    35,0

    374

    229

    82

    62

    614

    164

    219

    649

    26,7

    380

    232

    83

    64

    626

    166

    105,9

    3 062

    4,7

    16

    51

    130

    x

    106,1

    4,7

    x

    x 3 118

    16,9

    12,8

    16,6

    Querschnittsveröffentlichungen – Z50021 201800 –

    Statistik kommunal 2018 12Bayerisches Landesamt für

    Statistik

  • Siedlung

    dar.: Wohnbaufläche

    Industrie- und Gewerbefläche

    Verkehr

    Vegetation

    dar.: Landwirtschaft

    Wald

    Gewässer

    Bodenfläche insgesamt

    dar.: Siedlungs- und Verkehrsfläche

    Anteile ausgewählter Flächen in Prozent

    Landwirtschaftlich genutzte Fläche (LF)

    darunter Dauergrünland

    darunter Wiesen und Weiden 2)

    Ackerland

    darunter Getreide

    darunter Weizen insgesamt

    Roggen

    Wintergerste

    Sommergerste

    Hülsenfrüchte

    Hackfrüchte

    darunter Kartoffeln

    Gartengewächse

    Handelsgewächse

    darunter Winterraps

    Pflanzen zur Grünernte

    2) Ohne ertragsarmes Dauergrünland / Weiden ohne Hutung.

    3) Ab 2010 auch Wintermenggetreide enthalten.

    darunter Silomais einschließlich Grünmais

    – –

    – – – –

    1) Änderungen im Erfassungs- und Darstellungsbereich schränken die Vergleichbarkeit der Ergebnisse ein.

    – . – –

    – –

    – – – –

    – –

    . – –

    – – – –

    – – – –

    – – –

    – – – –

    – –

    – . –

    – –

    – –

    – – –

    – –

    573 569

    1) Vergleichbarkeit mit vorangegangenen Jahren stark eingeschränkt. Siehe Erläuterungen S. 24.

    560 555

    583 600 573 569

    583 .

    554 564

    20. Bodennutzung 2003, 2007, 2010 und 2016

    Fläche in ha

    2003 1)

    2007 1)

    2010 1)3)

    Nutzungsart2016

    1)3)

    09 777 163 Rieden am Forggensee

    31 2,4 31 2,4

    73 5,5 74 5,6

    20161)

    2017

    ha % ha

    Fläche am 31. DezemberBodenfläche nach Nutzungsart

    (ALKIS)%

    19. Flächenerhebungen zum 31. Dezember 2016 und 2017

    3,9 51 3,9

    9 0,7 9 0,7

    675 51,3 676 51,4

    1 024 77,8 1 023 77,7

    51

    Anteile ausgewählter Flächen in Prozent

    168 12,8 168 12,8

    303 23,0 303 23,0

    1 316 100,0 1 316

    124 9,4 125 9,5

    100,0

    0

    20

    40

    60

    80

    100

    Siedlung Verkehr Vegetation Gewässer

    2016 2017

    Querschnittsveröffentlichungen – Z50021 201800 –

    Statistik kommunal 2018 13Bayerisches Landesamt für

    Statistik

  • Rinder

    darunter Milchkühe

    Schweine

    darunter Zuchtsauen

    andere Schweine

    Schafe

    Pferde 3)

    Hühner

    darunter Legehennen (1/2 Jahr oder älter)

    Masthühner-/hähne

    1

    11 10

    1 1 1 2

    9 9 9 9 10

    4 4

    13 12

    1) Stichtag 1. März 2016, Vorjahre 3. Mai.

    7

    1) Änderungen im Erfassungs- und Darstellungsbereich schränken Vergleichbarkeit der Ergebnisse ein (v. a. in der Größenklasse unter 5 ha).

    1 1 2 1 1

    2 3 3

    unter

    bis unter

    bis unter

    bis unter

    davon mit einer LF von … ha

    2) Änderungen im Erfassungs- und Darstellungsbereich schränken die Vergleichbarkeit der Ergebnisse ein.

    3) Ab 2010 alle Einhufer (Pferde, Esel, Maultiere).

    Gegenstand der Nachweisung 2003 2005 2007 2010 2016 1)

    26 26 26 25 24

    – –

    5 134 27 8 188 24

    Landwirtschaftliche Betriebe insgesamt

    22. Betriebsgrößenstruktur in der Landwirtschaft 2003, 2005, 2007, 2010 und 2016 1)

    5 147 29

    – – – – – –

    Viehhalter 1)

    nach Tierarten

    Viehbestand 1)

    40 7

    4 32 8

    5 134 27 8 188 24 5 147 29

    5 33 7 5 38 8

    – – – 1

    – –X X X X X

    – –

    . . 6

    520 23

    X

    18

    – – – 1 .

    . .

    – – – – – –

    Tierart

    27 555 21 23

    . –

    – – –

    TiereTiere je

    TierhalterHalter Tiere

    Tiere je

    TierhalterHalter

    09 777 163 Rieden am Forggensee

    29 1 053 36 25 1 050 42 21 1 064 51

    21. Viehhalter und Viehbestand 1999, 2007 und 2016

    TiereTiere je

    Tierhalter

    Viehhalter und Viehbestand 1)

    1999 2007 2016 2)

    Halter

    5

    10

    20

    50

    5

    10

    20

    50 oder mehr

    0

    200

    400

    600

    800

    1 000

    1 200

    Rinder Schweine Schafe Pferde Hühner

    1999 2007 2016

    0

    5

    10

    15

    20

    25

    30

    35

    Rinder Schweine Schafe Pferde Hühner1999 2007 2016

    Querschnittsveröffentlichungen – Z50021 201800 –

    Statistik kommunal 2018 14Bayerisches Landesamt für

    Statistik

  • darunter

    Straßenverkehrsunfälle Straßenverkehrsunfälle mit Personenschaden

    9

    –davon

    9

    außerhalb von Ortschaften

    2) Bis 2016 ohne Automatenaufsteller und Reisegewerbe, ab 2017 ohne Reisegewerbe. -

    3) Monatsdurchschnitt; ab 2007 Stand 30.09.

    24. Bauhauptgewerbe seit 2013

    2017

    Sonst. Sachschadensunfälle unter Einfluss berauschender Mittel

    Schwerwiegende Unfälle mit Sachschaden im engeren Sinne

    2017Gegenstand der Nachweisung

    Straßenverkehrsunfälle

    2012 2013 2014 2015 2016

    11

    11

    1

    27

    2

    Getötete

    25. Straßenverkehrsunfälle seit 2012

    3

    18 10

    1) Klassifikation der Wirtschaftszweige, Ausgabe 2008 (WZ 2008).

    643

    Verunglückte

    4 25 367

    Gegenstand der Nachweisung2013 2014 2015 2016 2017

    2

    .

    2

    18

    09 777 163 Rieden am Forggensee

    3 416 15 952

    4 517 19 093 7 13

    16 12

    sowie Gewerbeanzeigen seit 2011

    Betriebe von Unternehmen mit im Allgemeinen 20 oder mehr Beschäftigten 1)

    Betriebe 3)

    Beschäftigte 3) Bruttoentgelte

    in 1 000 €

    23. Verarbeitendes Gewerbe sowie Bergbau und Gewinnung von Steinen und Erden

    14

    1) Ohne übrige Sachschadensunfälle.

    9

    8

    2

    6

    8

    8

    1

    7

    7

    4

    7

    7

    7

    9

    28

    1

    1

    9

    14 9

    9 15

    15 12

    14

    Bauhauptgewerbe 1)

    (Vorbereitende Baustellenarbeiten, Hoch- und Tiefbau)

    4

    7

    14 10

    1

    9

    13

    11

    Verletzte

    Straßenverkehrsunfälle 1)

    Straßenverkehrsunfälle mit Personenschaden

    innerhalb von Ortschaften

    16

    23 641

    Jahr

    2011

    2012

    2013

    2014

    2015

    2016

    Gewerbeanzeigen 2)

    Gewerbeanmeldungen Gewerbeabmeldungen

    4

    21 729

    4

    4 608 23 783

    612

    535 20 127

    4 573

    7

    9

    .

    2

    Baugewerblicher Umsatz des Vorjahres in 1000 € 2)

    Tätige Personen Ende Juni

    Betriebe Ende Juni

    2) Gesamtumsatz bis einschließlich Berichtsjahr 2016.

    1) Klassifikation der Wirtschaftszweige, Ausgabe 2008 (WZ 2008).

    .

    .

    2

    .

    .

    3

    16

    1 921. .

    9

    2

    7

    0

    1

    2

    3

    4

    5

    6

    7

    8

    9

    10

    2012 2013 2014 2015 2016 2017

    innerhalb von Ortschaften außerhalb von Ortschaften

    0

    2

    4

    6

    8

    10

    12

    14

    16

    18

    20

    2012 2013 2014 2015 2016 2017

    Querschnittsveröffentlichungen – Z50021 201800 –

    Statistik kommunal 2018 15Bayerisches Landesamt für

    Statistik

  • darunter Pkw insgesamt

    Krafträder insgesamt

    Betreute Kinder nach AltersgruppenTätige Personen

    insgesamtunter

    3 Jahren

    3 bis unter 6

    Jahren

    6 bis unter 11

    Jahren

    11 bis unter 14

    Jahren

    1 50 47

    853

    von Gästen aus dem Ausland

    8

    2018 2 65 68 5 38 25 – 8

    2017 2 65 68 3 45 20 –

    2013 1

    8 24

    39 554

    8,4

    4 569

    37 362

    8,2 8,3

    2,3

    33 893

    8,0

    2,2

    Gästeankünfte

    2014 1 50 35

    Beherbergungsbetriebe mit weniger als zehn Gästebetten in Prädikatsgemeinden 2)3)4)

    3

    4

    28. Kindertageseinrichtungen seit 2013

    JahrAnzahl der

    Einrichtungen

    Genehmigte

    Plätze

    Betreute Kinder

    insgesamt

    09 777 163 Rieden am Forggensee

    Tourismus

    2012 2013 2014 2015 2016 2017Gegenstand der Nachweisung

    27. Tourismus seit 2012

    Kraftfahrzeugbestand insgesamt 1 085 1 078

    Fahrzeugart2014

    1 102

    26. Kraftfahrzeugbestand seit 2013

    2013

    Kraftfahrzeugbestand

    1 054

    20182015 2016

    97

    davon von Gästen aus dem Inland

    349

    1 120 1 121

    2017

    100 96 93

    20

    399

    Beherbergungsbetriebe mit zehn oder mehr Gästebetten 1)

    806 828

    96

    789

    93

    819

    Geöffnete Beherbergungsbetriebe im Juni 19

    361

    Gästeankünfte

    Angebotene Gästebetten im Juni

    852

    19 19

    406

    20

    395

    4,3

    19

    383

    17 434

    13 570

    80 231

    68 683

    11 548

    3,7

    4,1

    21 802

    16 820

    4 982 2 245

    55 284

    49 846

    16 876

    13 190

    3 686

    64 509

    56 293

    3,8

    4 649

    86 013

    75 470

    10 543

    3,5

    Gästeübernachtungen

    hiervon von Gästen aus dem Inland

    von Gästen aus dem Ausland

    von Gästen aus dem Ausland

    davon von Gästen aus dem Inland

    Gästeübernachtungen

    Durchschnittliche Aufenthaltsdauer in Tagen

    Durchschnittliche Aufenthaltsdauer in Tagen

    1) Ab 2006 einschließlich Campingplätze. -

    2) Einschließlich Privatquartiere.

    3) Mineral- und Moorbäder, Heilklimatische Kurorte, Kneippheilbäder, Kneippkurorte, Luftkurorte und Erholungsorte.

    4,2

    8,3

    41 004

    8,4

    4 691

    4,4

    Übernachtungen von Gästen aus dem In- und Ausland

    in Betrieben mit neun oder mehr Gästebetten 1)4)

    Durchschnittliche Auslastung

    der angebotenen Betten in Prozent

    4 222 4 936

    2,4

    4,6

    4 863

    2,32,2

    21 950

    18 290

    3 660

    2,5

    40 797

    4 350

    35 985

    24 263

    19 614

    4,2

    3 864

    67 568

    59 053

    8 515

    3,9

    8 216

    3,8

    5 438

    85 259

    76 234

    9 025

    3,9

    13 196

    10 951

    4) Meldungen vereinzelter, nicht prädikatisierter Gemeinden werden ab 2017 ebenfalls ausgewiesen.

    2016 6 41 17

    50 30

    1 8

    – 6

    – 6 4 39

    2 23 5 – 6

    2 65 65

    2015

    0

    5

    10

    15

    20

    25

    30

    35

    40

    2003 2005 2007 2009 2011 2013 2015 20170

    20 000

    40 000

    60 000

    80 000

    100 000

    2003 2005 2007 2009 2011 2013 2015 2017

    Gäste aus dem Inland Gäste aus dem Ausland

    Querschnittsveröffentlichungen – Z50021 201800 –

    Statistik kommunal 2018 16Bayerisches Landesamt für

    Statistik

  • Allgemeinbildende Schulen insgesamt

    Fachoberschulen

    Fachakademien

    Berufsoberschulen

    Berufliche Schulen insgesamt

    Förderzentren

    30. Berufliche Schulen 2017/18

    Schulen des zweiten Bildungswegs 2)

    – –

    Aus-

    länder

    Schulart Schulen

    davon

    Grund- sowie Mittel-/Hauptschulen

    Realschulen zur sonderpädagogischen Förderung

    Realschulen

    Gymnasien

    Wirtschaftsschulen

    Freie Waldorfschulen

    Gesamtschulen

    Sonstige allgemeinbildende Schulen 1)

    Schulartunabhängige Orientierungsstufe

    31. Einrichtungen für ältere Menschen seit 2006

    Stichtag

    jeweils 15. DezemberEinrichtungen Verfügbare Plätze Bewohner/innen

    Personal i.Einrichtungen für ältere

    Menschen

    2008

    2006 – – – –

    – –

    2012

    2010

    2016

    2014

    09 777 163 Rieden am Forggensee

    Schulen

    Voll-

    und teilzeit-

    beschäftigte

    Lehrkräfte

    darunter

    männlichKlassen Schüler

    und zwardavon

    öffentlich privat männlichAus-

    länder

    29. Allgemeinbildende Schulen und Wirtschaftsschulen 2017/18

    Schulart

    darunter

    männlich

    Voll-

    und teilzeit-

    beschäftigte

    Lehrkräfte

    – –

    1) Ausländische und internationale Schulen.

    – –

    Berufsschulen zur sonderpädagogischen Förderung

    Berufsschulen –

    – –

    Berufsfachschulen 1)

    Berufsfachschulen des Gesundheitswesen

    Fachschulen (ohne Landwirtschaftsschulen)

    Landwirtschaftsschulen

    ––

    ––

    2) Abendrealschulen, Abendgymnasien, Kollegs.

    Klassen Schüler

    und zwar

    öffentlich

    –––

    privat männlich

    1) Ohne Wirtschaftsschulen und ohne Berufsfachschulen des Gesundheitswesens.

    ――

    Querschnittsveröffentlichungen – Z50021 201800 –

    Statistik kommunal 2018 17Bayerisches Landesamt für

    Statistik

  • 2) 2017: Ohne Empfänger/-innen für die kein abgeschlossenes Verfahren zur Ermittlung und Feststellung des Pflegegrades vorliegt.

    -

    Stichtag

    jeweils

    31.

    Dezember /

    Ende des 4.

    Quartals

    3. Kapitel

    Hilfe zum Lebensunterhalt

    4. Kapitel

    Grundsicherung im Alter und

    bei Erwerbsminderung

    5. bis 9. Kapitel

    Sonstige Hilfen 1)

    Bedarfs-

    gemeinschaften

    Empfänger/-

    innen

    insgesamt

    darunter

    weiblich

    Empfänger/-

    innen

    insgesamt

    darunter

    weiblich

    Empfänger/-

    innen

    insgesamt

    darunter

    weiblich

    Von den Empfänger/-innen erhielten

    Hilfen nach dem

    6. Kapitel 7. Kapitel 2)

    Eingliederungs-

    hilfe für

    behinderte

    Menschen

    Hilfe

    zur

    Pflege

    -2011 .

    - 3

    -

    .

    09 777 163 Rieden am Forggensee

    2016

    -

    -

    .

    .

    2012

    2013

    .

    .

    -

    -

    -

    .

    .

    - 4.2010

    .

    - 3

    .

    SGB XII (Sozialhilfe) seit 2010 nach Wohnort

    -

    -

    .

    3

    -

    -

    .

    -

    .

    4

    3

    -

    -

    .

    -

    -

    .

    3

    ..

    .

    3

    3

    .

    1 302

    3

    3

    3

    besonderer sozialer Schwierigkeiten. - 9. Kapitel: Hilfe in anderen Lebenslagen.

    am 31. Dezember 1991, 2007, 2010, 2013 und 2016

    % Anzahl % Anzahl %

    Versorgungsart

    Angeschlossene Einwohner

    1991 2007

    2014

    2015 .

    1 30299,3 99,4 99,3

    1 010

    1 010

    1 239

    1 230

    1 094

    1) 5. Kapitel: Hilfen zur Gesundheit. - 6. Kapitel: Eingliederungshilfe für behinderte Menschen. - 7. Kapitel: Hilfe zur Pflege. - 8. Kapitel: Hilfe zur Überwindung

    1 309

    2010 2013 2016

    Anzahl % Anzahl %Anzahl

    – .

    . – .

    2017 – – – . . .

    . .

    32. Bedarfsgemeinschaften und Empfänger/-innen nach dem zwölften Buch Sozialgesetzbuch

    33. Anschlussgrad an die öffentliche Wasserversorgung und Abwasserentsorgung

    Kanalisation

    Kläranlagen

    Wasserversorgung

    92,3 99,5

    100,0

    92,3

    100,0

    99,3

    100,0

    100,0

    99,3

    100,0

    99,5

    1 230

    1 257

    1 249

    1 249

    1 269

    1 260

    1 260

    Querschnittsveröffentlichungen – Z50021 201800 –

    Statistik kommunal 2018 18Bayerisches Landesamt für

    Statistik

  • Erläuterungen

    Querschnittsveröffentlichungen – Z50021 201800 – Bayerisches Landesamt für Statistik kommunal 2018 19 Statistik

    1. Bevölkerungsentwicklung seit 1840

    Bei den von 1840 bis einschließlich 2011 nachgewiese-nen Ergebnissen handelt es sich um die bei der jeweili-gen Volkszählung festgestellte Einwohnerzahl. Den verschiedenen Volkszählungen und der Fortschreibung des Bevölkerungsstandes liegen seit 1840 unterschied-liche Bevölkerungsbegriffe zugrunde. Wegen der me-thodischen Änderungen wird hier der allgemeinere Ausdruck „Bevölkerung“ gebraucht.

    Für das Jahr 1840 stellen die veröffentlichten Einwoh-

    nerzahlen die sogenannte Zollabrechnungsbevölkerung dar, bei der die am Zählungsstichtag vorübergehend abwesenden Personen einbezogen, die vorübergehend anwesenden Personen dagegen (ausgenommen Wan-dergewerbetreibende ohne festen Wohnsitz) nicht ge-zählt worden sind. Die Zollabrechnungsbevölkerung entspricht daher hinsichtlich der Erfassungs- und Zu-ordnungsmethode weitgehend dem Wohnbevölke-rungsbegriff neuerer Erhebungen.

    Die Zählungen von 1871 und 1900 weisen die zum

    Erhebungszeitpunkt jeweils ortsanwesende Bevölke-rung aus, die neben der ständigen Bevölkerung in der Gemeinde auch die vorübergehend anwesenden Per-sonen umfasste, nicht jedoch die vorübergehend abwe-senden Personen, auch dann nicht, wenn diese ihren ständigen Wohnsitz im Erhebungsgebiet hatten.

    Bei den Volkszählungen von 1925 bis einschließlich 1970 wurde die Wohnbevölkerung ausgewiesen. Zur

    Wohnbevölkerung einer Gemeinde zählten alle Perso-nen, die am Zählungsstichtag in der Gemeinde ihre Wohnung hatten. Personen mit einer weiteren Woh-nung oder Unterkunft in einer anderen Gemeinde wur-den der Wohnbevölkerung derjenigen Gemeinde zuge-ordnet, von der aus sie zur Arbeit oder Ausbildung gingen oder in der sie sich aus anderen Gründen über-wiegend aufhielten.

    Bei der Volkszählung 1987 und dem Zensus 2011 wur-

    de die Bevölkerung am Ort der Hauptwohnung nach-gewiesen.

    Seit 1. Februar 1984 erfolgt auch die Fortschreibung

    des Bevölkerungsstandes nach den Merkmalen der Bevölkerung am Ort der Hauptwohnung. Die fortge-schriebene Bevölkerung setzt sich aus dem alten Be-völkerungsstand zusammen, vermehrt um die in der Zwischenzeit Geborenen und von jenseits der Gebiets-grenzen Zugezogenen, vermindert um die Gestorbenen und die über die Gebietsgrenzen Fortgezogenen. Die für die Zeit nach dem Zensus am 9. Mai 2011 ausge-wiesenen Zahlen der fortgeschriebenen Bevölkerung basieren auf den bei diesem Zensus festgestellten Einwohnerzahlen.

    2. Volkszählung am 25. Mai 1987 und Zensus am 9. Mai 2011

    Die Religionszugehörigkeit der Bevölkerung ist Grund-lage für die Bestimmung, ob in einer Gemeinde „Mariä Himmelfahrt“ ein gesetzlicher Feiertag ist oder nicht (Feiertagsgesetz - FTG). Die Feststellung obliegt dem Bayerischen Landesamt für Statistik, das auf Grund der Ergebnisse der letzten Volkszählung ermittelt, in wel-chen Gemeinden entweder mehr katholische oder

    mehr evangelische Einwohner ihren Wohnsitz hatten. Die Religionszugehörigkeit der Bevölkerung wurde letztmals beim Zensus 2011 ermittelt.

    Zur römisch-katholischen Bevölkerung zählen die

    Mitglieder der römisch-katholischen Kirche, nicht aber der Altkatholiken und verwandter Gruppen.

    Zur evangelischen Bevölkerung zählen die Mitglieder

    der Evangelischen Kirche in Deutschland (EKD), die dem Zusammenschluss der zwanzig selbständigen lutherischen, reformierten und unierten Landeskirchen in der Bundesrepublik Deutschland entspricht. Es han-delt sich somit um folgende Religionsgesellschaften: Evangelische Kirche, Evangelisch-lutherische Kirche, Evangelisch-reformierte Kirche, französisch-reformierte Kirche, evangelisch-lutherische Kirche in Baden und evangelisch-reformierte Gemeinden. Die Mitglieder der Evangelischen Freikirchen sind nicht enthalten.

    Ausländer ist jeder, der nicht Deutscher im Sinne des

    Artikels 116 Absatz 1 des Grundgesetzes ist. Dazu zählen auch Staatenlose und Personen mit ungeklärter Staatsangehörigkeit. Personen, die sowohl die deut-sche als auch eine andere Staatsangehörigkeit haben, gelten als deutsche Staatsangehörige. Die Mitglieder der Stationierungsstreitkräfte sowie der ausländischen diplomatischen und konsularischen Vertretungen unter-liegen mit ihren Familienangehörigen nicht den Be-stimmungen des Ausländergesetzes und werden somit nicht ausgewiesen.

    Als Privathaushalte wurden 1987 grundsätzlich alle

    Haushalte an jedem Wohnort gezählt, d. h. solche mit mehreren Wohnsitzen entsprechend auch mehrfach. Wohnberechtigte Haushalte galten an einem Ort jedoch dann nicht als Privathaushalte, wenn alle Haushaltsmit-glieder dort nicht zur Wohnbevölkerung (z. B. bei Fe-rienwohneinheiten, Ferienwohnungen) rechneten.

    Einen Haushalt bildeten alle Personen, die gemeinsam

    wohnten und wirtschafteten, insbesondere ihren Le-bensunterhalt gemeinsam finanzierten (Mehrpersonen-haushalte). Wer allein wirtschaftete, bildete einen

    eigenen Haushalt (Einpersonenhaushalt) und zwar auch dann, wenn er mit einer anderen Person eine gemeinsame Wohnung hatte.

    Beim Zensus 2011 wurde – anders als 1987 – von Wohnhaushalten und nicht von Wirtschaftshaushalten ausgegangen. Einen Haushalt bildeten daher alle Per-sonen, die gemeinsam in einer Wohnung lebten, so-dass es einen privaten Haushalt pro belegter Wohnung gab. Zu den Privathaushalten zählten alle Haushalte an jedem Wohnort, auch dann, wenn alle Mitglieder des Haushalts mit Nebenwohnsitz gemeldet waren.

    3. Bevölkerung 1987, 2011 und 2017 nach Altersgruppen und Geschlecht

    Bei der Volkszählung 1987 und dem Zensus 2011 so-wie der Fortschreibung des Bevölkerungsstandes am 31. Dezember 2017 wird die „Bevölkerung am Ort der Hauptwohnung“ ausgewiesen.

    4. Bevölkerungsbewegung seit 1960

    Lebendgeborene sind Kinder, bei denen nach der

    Trennung vom Mutterleib entweder das Herz geschla-gen, die Nabelschnur pulsiert oder die natürliche Lun-genatmung eingesetzt hat.

    In der Zahl der Gestorbenen sind die Totgeborenen,

    die nachträglich beurkundeten Kriegssterbefälle und die gerichtlichen Todeserklärungen nicht enthalten.

  • Erläuterungen

    Querschnittsveröffentlichungen – Z50021 201800 – Bayerisches Landesamt für Statistik kommunal 2018 20 Statistik

    Als Wanderung gilt jedes Beziehen einer Hauptwoh-

    nung und jeder Auszug aus einer Hauptwohnung (Wohnungswechsel). Die Wanderungen werden auf Grund der gesetzlichen Bestimmungen über die Melde-pflicht bei einem Wohnungswechsel oder Umzug von einer Gemeinde zu einer anderen mittels der An- und Abmeldescheine erfasst. Innerhalb des Bundesgebiets wird jeder Bezug einer Hauptwohnung in einer neuen Gemeinde gleichzeitig als Fortzug aus der bisherigen Gemeinde gezählt. Nur Fortzüge in Gebiete außerhalb des Bundesgebiets werden mittels der Abmeldescheine festgestellt. Als Zuzug gilt, wenn jemand in einer Ge-meinde, in der er nicht bereits mit einer Hauptwohnung angemeldet ist, eine Hauptwohnung bezieht und sich dort anmeldet. Als Fortzug gilt, wenn jemand innerhalb des Bundesgebiets umzieht und dieser Umzug in der Gemeinde, in der er sich anmeldet, als Zuzug gilt oder wenn sich jemand aus einer Gemeinde im Bundesge-biet ins Ausland abmeldet, ohne noch mit einer weite-ren Wohnung in der Bundesrepublik angemeldet zu sein.

    Gäste in Beherbergungsstätten, Anstaltsinsassen und Besucher bei Verwandten oder Bekannten werden nur erfasst, wenn ihr Aufenthalt gemäß der Meldepflicht von längerer Dauer ist. Die Einberufungen und Entlassun-gen von Wehrpflichtigen gelten nicht als Wanderungen. Ebenfalls findet bei Vollzug von Straf- oder Untersu-chungshaft und Sicherungsverwahrung keine An- oder Abmeldung statt, soweit eine weitere Wohnung im Bereich des Melderechtsrahmengesetzes (MRRG) vorhanden ist, wie dies auch für Personen in Polizei-gewahrsam der Fall ist. Mit berücksichtigt werden bei den Zu- und Fortzügen auch die im Hinblick auf das Herkunfts- bzw. Zielgebiet „ungeklärten Fälle“ und „Fälle ohne Angabe“.

    Den Berechnungen der Lebendgeborenen und Gestor-benen je 1 000 Einwohner sowie der Zugezogenen und Fortgezogenen je 1 000 Einwohner liegt der Bevölke-rungsstand zum 31.12. des jeweiligen Berichtsjahres zugrunde.

    5. Durchschnittsalter, Jugend- und Alten-quotient der Bevölkerung seit 2008

    Das Durchschnittsalter sowie der Alten- und Jugend-quotient sind Maße zur Veranschaulichung der Alters-struktur einer Bevölkerung. Datenbasis ist die Bevölke-rungsfortschreibung, die auf der Volkszählung 1987 und ab dem 30.06.2011 auf dem Zensus 2011 aufsetzt. Das Durchschnittsalter einer Bevölkerung wird als arithme-

    tisches Mittel des Alters ihrer Mitglieder berechnet. Zur Veranschaulichung des Altersaufbaus sind zudem Verhältniszahlen gebräuchlich, welche die abhängige Bevölkerung in Relation zur erwerbsfähigen Bevölke-rung setzen. Dazu wird die Bevölkerung in drei Grup-pen unterteilt: Die Jüngeren im Alter von 0 bis 19 Jah-ren, die Erwerbsfähigen im Alter von 20 bis 64 Jahren und die Älteren mit 65 und mehr Jahren.

    Der Jugendquotient ist dabei definiert als Anzahl der

    jüngeren, noch nicht erwerbsfähigen Personen je 100 Personen im erwerbsfähigen Alter. Die Anzahl der Senioren je 100 erwerbsfähige Personen wird als Altenquotient bezeichnet. Jugend- und Altenquotient

    vermitteln insbesondere in der Zusammenschau ein Bild des Altersaufbaus einer Bevölkerung. Sie sind wie folgt zu interpretieren: Ein Jugendquotient von 25 be-deutet, dass zum ausgewiesenen Stichtag 25 Jüngere

    auf 100 Personen der mittleren, erwerbsfähigen Alters-gruppe kommen. Ein Altenquotient von beispielsweise 35 bedeutet indes, dass 35 Ältere auf 100 Personen der mittleren Altersgruppe vorhanden sind.

    6. Sozialversicherungspflichtig beschäftigte Arbeitnehmer seit 2012

    Diese Daten stammen aus Online-Auswertungen der Ergebnisdatenbank der Beschäftigungsstatistik der Bundesagentur für Arbeit. Die Ergebnisse der Beschäf-tigungsstatistik haben grundsätzlich bis drei Jahre nach dem Stichtag vorläufigen Charakter. Die Bundesagentur für Arbeit behält sich vor, diese in begründeten Fällen innerhalb dieses Zeitraums zu ändern.

    Die Bundesagentur für Arbeit führte im August 2014 eine Revision der Beschäftigungsstatistik durch, bei

    der die Beschäftigtenzahlen rückwirkend bis zum Jahr 1999 revidiert wurden. Im Rahmen dieser Revision wurde unter anderem der Kreis der sozialversiche-rungspflichtig Beschäftigten definitorisch erweitert. Die bedeutendsten neu hinzugekommenen Gruppen sind die behinderten Menschen in anerkannten Werkstätten sowie Personen, die ein freiwilliges soziales, ökologi-sches Jahr oder einen Bundesfreiwilligendienst leisten.

    Als sozialversicherungspflichtig beschäftigte Per-sonen gelten Personen, für die eine Arbeitgebermel-

    dung zur Sozialversicherung vorliegt, wenn die Be-schäftigung in mindestens einem der Zweige der Sozi-alversicherung (Rentenversicherung, Krankenversiche-rung/Pflegeversicherung, Arbeitslosenversicherung) versicherungspflichtig ist, es sich darüber hinaus um eine abhängige Beschäftigung bzw. Arbeit handelt, die im Allgemeinen gegen Entgelt entrichtet wird und min-destens eine Stunde pro Woche gearbeitet wird (soweit dies aus der Personengruppendefinition erkennbar ist). Aus dieser Abgrenzung ergibt sich, dass in der Regel alle Arbeiter und Angestellten von der Sozialversiche-rungspflicht erfasst werden. In wenigen Fällen besteht auch für Selbständige eine Versicherungspflicht. Unbe-zahlt mithelfende Familienangehörige und Beamte zählen grundsätzlich nicht zu dieser Gruppe.

    Der Nachweis der sozialversicherungspflichtig Be-schäftigten erfolgt nach dem Arbeitsortprinzip. Dabei

    werden die Beschäftigten regional am Sitz des Betrie-bes (örtliche Einheit) nachgewiesen. Neben den ar-beitsortbezogenen Regionalangaben stehen seit 1996 auch Angaben zum (vom Arbeitgeber mitgeteilten) Wohnort der Beschäftigten zur Verfügung.

    Die wirtschaftssystematische Zuordnung der Beschäf-tigten erfolgt entsprechend der Klassifikation der Wirt-schaftszweige, Ausgabe 2008 (WZ 2008). Die Ergeb-nisse der WZ 2008 sind größtenteils mit denen aus der Vorgängerversion WZ 2003 nicht vergleichbar. Beim Übergang auf die WZ 2008 wurde nicht nur die Gliede-rungsstruktur der Wirtschaftszweigklassifikation in eini-gen Bereichen umfassend geändert, es wurde auch der Abdeckungsbereich der Klassifikation erweitert. Um geänderte Produktionsformen und neue Tätigkeiten zu berücksichtigen, wurden auf der obersten Klassifika-tionsebene konzeptionell neue Gliederungspositionen geschaffen und neue Unterteilungen eingeführt. Die WZ 2008 ist in einigen Bereichen tiefer gegliedert als ihre Vorgängerversion, vor allem im Bereich der Erbrin-gung von Dienstleistungen sind alle Hierarchiestufen betroffen.

  • Erläuterungen

    Querschnittsveröffentlichungen – Z50021 201800 – Bayerisches Landesamt für Statistik kommunal 2018 21 Statistik

    7. Arbeitslosenzahlen seit 2011

    Die Arbeitslosenzahlen wurden aus dem Datenangebot der Bundesagentur für Arbeit entnommen. Als Arbeits-lose zählen alle Personen, die vorübergehend nicht in einem Beschäftigungsverhältnis stehen oder nur eine weniger als 15 Stunden wöchentlich umfassende Be-schäftigung ausüben (Beschäftigungslosigkeit), eine versicherungspflichtige, mindestens 15 Stunden wö-chentlich umfassende Beschäftigung suchen (Eigen-bemühungen), den Vermittlungsbemühungen der Agen-tur für Arbeit oder des Jobcenters zur Verfügung ste-hen, also arbeiten dürfen, arbeitsfähig und -bereit sind (Verfügbarkeit), in der Bundesrepublik Deutschland wohnen, nicht jünger als 15 Jahre sind und die Alters-grenze für den Renteneintritt noch nicht erreicht haben und sich persönlich bei einer Agentur für Arbeit oder einem Jobcenter arbeitslos gemeldet haben.

    8. Landtagswahlen seit 1990

    Die Landtagswahl erfolgt nach den Grundsätzen einer „verbesserten“ Verhältniswahl. Jeder Wähler hat zwei Stimmen. Mit der Erststimme wird ein Stimmkreisabge-ordneter gewählt (Mehrheitswahl), mit der Zweitstimme ein Listenabgeordneter. Beide Stimmen zusammen sind für die Sitzeverteilung, die seit 1994 nach dem Niemeyer-Verfahren (zuvor d’Hondt) durchgeführt wird, sowie für die Reihenfolge der Gewählten und der Lis-tennachfolger innerhalb einer Wahlkreisliste maßge-bend. Daher sind hier die Gesamtstimmen als Summen von Erst- und Zweitstimmen dargestellt.

    Wahlvorschläge, auf die landesweit nicht mindestens 5% der gültigen Gesamtstimmen entfallen, erhalten keinen Sitz (Sperrklausel).

    Stimmberechtigt sind alle Deutschen im Sinne des

    Art. 116 Abs. 1 des Grundgesetzes, die am Tag der Abstimmung

    a) das 18. Lebensjahr vollendet haben, b) seit mindestens drei Monaten in Bayern ihre Woh-

    nung, bei mehreren Wohnungen ihre Hauptwoh-nung haben oder sich sonst in Bayern gewöhnlich aufhalten und

    c) nicht nach Art. 2 Landeswahlgesetz (LWG) vom Stimmrecht ausgeschlossen sind.

    Im Einzelnen ergibt sich die Stimmberechtigung aus Art. 1 und 2 LWG.

    Als Wähler gelten alle Stimmberechtigten, die von

    ihrem Wahlrecht Gebrauch gemacht haben, also im Wahllokal oder per Brief gewählt haben. Die Wahl-beteiligung gibt den prozentualen Anteil der Wähler an

    den Stimmberechtigten wieder.

    9. Bundestagswahlen seit 1994

    Bei der Bundestagswahl handelt es sich um eine mit der Mehrheitswahl verbundene Verhältniswahl, wobei jeder Wähler zwei Stimmen hat – eine Erststimme für die Wahl eines Wahlkreisabgeordneten und eine Zweit-stimme für die Wahl einer Landesliste. Die Verteilung der Gesamtzahl der Sitze des Bundestags auf die Par-teien erfolgt nach den Grundsätzen der Verhältniswahl anhand der Zweitstimmen, wobei seit 2009 das Verfah-ren nach Sainte-Laguë/Schepers (zuvor Niemeyer) angewandt wird. Innerhalb dieser Verhältniswahl wird die Hälfte der Abgeordneten in Wahlkreisen über die Erststimme in relativer Mehrheitswahl gewählt, die

    andere Hälfte auf den Parteien vorbehaltenen Landes-listen über die Zweitstimme in einer sog. Listenwahl.

    Bei der Verteilung der Sitze auf die Landeslisten wer-den nur Parteien berücksichtigt, die mindestens 5% der bundesweit abgegebenen gültigen Zweitstimmen erhal-ten oder in mindestens drei Wahlkreisen einen Sitz errungen haben, es sei denn, es handelt sich um Par-teien nationaler Minderheiten.

    Wahlberechtigt sind alle Deutschen im Sinne des

    Art. 116 Abs. 1 des Grundgesetzes, die am Wahltag a) das 18. Lebensjahr vollendet haben, b) seit mindestens drei Monaten in der Bundesrepub-

    lik Deutschland eine Wohnung innehaben oder sich sonst gewöhnlich aufhalten,

    c) nicht nach § 13 Bundeswahlgesetz (BWG) vom Wahlrecht ausgeschlossen sind,

    Darüber hinaus sind auch Deutsche, die außerhalb des Wahlgebietes leben, wahlberechtigt, wenn bei ihnen neben den Voraussetzungen unter a) und c) noch be-stimmte weitere Voraussetzungen erfüllt sind (Aus-landsdeutsche). Im Einzelnen ergibt sich die Wahlbe-rechtigung aus den §§ 12 und 13 BWG.

    Als Wähler gelten alle Wahlberechtigten, die von ihrem

    Wahlrecht Gebrauch gemacht haben, also im Wahllokal oder per Brief gewählt haben. Die Wahlbeteiligung gibt

    den prozentualen Anteil der Wähler an den Wahlbe-rechtigten wieder.

    10. Europawahlen seit 1989

    Die Wahl erfolgt in der Bundesrepublik Deutschland nach den Grundsätzen der Verhältniswahl mit Listen-wahlvorschlägen. Jeder Wähler hat eine Stimme. Für die Verteilung der Sitze wird seit 2009 das Verfahren nach Sainte-Laguë/Schepers (zuvor Niemeyer) ange-wandt.

    Bis einschl. der Europawahl 2009 galt bei der Wahl der Abgeordneten aus Deutschland eine Sperrklausel, wonach Wahlvorschläge, auf die weniger als 5% der gültigen Stimmen entfielen, bei der Sitzeverteilung unberücksichtigt blieben. Bei der Europawahl 2014 kam in Deutschland keine Sperrklausel zur Anwendung.

    Wahlberechtigt sind alle Deutschen im Sinne des

    Art. 116 Abs. 1 des Grundgesetzes sowie alle Unions-bürger (seit der Europawahl 1994) mit einer Wohnung oder mit gewöhnlichem Aufenthalt in der Bundesrepub-lik Deutschland, die am Wahltag

    a) das 18. Lebensjahr vollendet haben, b) seit mindestens drei Monaten in der Bundesrepub-

    lik Deutschland oder in den übrigen Mitgliedstaa-ten der Europäischen Union eine Wohnung inne-haben oder sich sonst gewöhnlich aufhalten und

    c) nicht nach § 6a Europawahlgesetz (EuWG) vom Wahlrecht ausgeschlossen sind.

    Außerdem sind auch die nach § 12 Abs. 2 des Bun-deswahlgesetzes zum Deutschen Bundestag wahlbe-rechtigten Deutschen wahlberechtigt (Auslandsdeut-sche). Im Einzelnen ergibt sich die Wahlberechtigung aus den §§ 6 und 6a EuWG.

    Als Wähler gelten alle Wahlberechtigten, die von ihrem

    Wahlrecht Gebrauch gemacht haben, also im Wahllokal oder per Brief gewählt haben. Die Wahlbeteiligung gibt

    den prozentualen Anteil der Wähler an den Wahlbe-rechtigten wieder.

  • Erläuterungen

    Querschnittsveröffentlichungen – Z50021 201800 – Bayerisches Landesamt für Statistik kommunal 2018 22 Statistik

    11. Wahl der Stadt- bzw. Gemeinderäte am 16. März 2014

    Die Wahl der ehrenamtlichen Stadt- und Gemeinde-ratsmitglieder erfolgt nach den Grundsätzen einer ver-besserten Verhältniswahl, sofern mindestens zwei gültige Wahlvorschläge (Listen) vorliegen. Verbessert ist das Verhältniswahlrecht durch die Möglichkeit, die Stimmen auf Bewerber verschiedener Wahlvorschläge zu verteilen (Panaschieren) sowie einem Bewerber bis zu drei Stimmen zu geben (Kumulieren). Wird in einer Gemeinde kein oder nur ein Wahlvorschlag zugelassen, findet Mehrheitswahl statt.

    Die Sitzeverteilung auf die Wahlvorschläge bei der Verhältniswahl erfolgte bis zu den Wahlen 2008 nach dem d’Hondt’schen Höchstzahlverfahren. Mit den all-gemeinen Gemeinde- und Landkreiswahlen am 16. März 2014 wurde jedoch auf das Proporzverfahren nach Niemeyer umgestellt. Welche Bewerber innerhalb eines Wahlvorschlags gewählt sind, richtet sich nach der Anzahl der persönlichen Stimmen der einzelnen Bewerber.

    Wahlberechtigt sind alle Personen, die am Wahltag

    a) Unionsbürger sind (alle Deutschen im Sinne des Art. 116 Abs. 1 des Grundgesetzes sowie die Staatsangehörigen der übrigen Mitgliedsstaaten der Europäischen Union),

    b) das 18. Lebensjahr vollendet haben, c) sich seit mindestens zwei Monaten in der Ge-

    meinde mit dem Schwerpunkt ihrer Lebensbezie-hungen aufhalten (der Aufenthalt mit dem Schwerpunkt der Lebensbeziehungen wird dort vermutet, wo die Person gemeldet ist. Ist eine Person in mehreren Gemeinden gemeldet, wird dieser Aufenthalt dort vermutet, wo sie mit der Hauptwohnung gemeldet ist),

    d) nicht nach Art. 2 Gemeinde- und Landkreiswahl-gesetz (GLKrWG) vom Wahlrecht ausgeschlos-sen sind.

    Als Wähler gelten alle Wahlberechtigten, die von ihrem

    Wahlrecht Gebrauch gemacht haben, also im Wahllokal oder per Brief gewählt haben. Die Wahlbeteiligung gibt

    den prozentualen Anteil der Wähler an den Wahl-berechtigten wieder.

    Gewichtete Stimmen

    Bei der Verhältniswahl verfügt jeder Wähler über so viele Stimmen, wie in seiner Gemeinde Mandatsträger zu wählen sind (Ausnahmen möglich bei Gemeinden bis 3000 Einwohnern). Bei Mehrheitswahl hat der Wäh-ler doppelt so viele Stimmen, wie Mandatsträger zu wählen sind. Dadurch variiert die Stimmenzahl je Wäh-ler in der Praxis zwischen 8 und 80. Um die absoluten Ergebnisse vergleichbar zu machen und zur Zusam-menfassung der Einzelergebnisse für größere regionale Einheiten wie z. B. Landkreise, Regierungsbezirke und das Land wird ein gewichtetes Stimmenergebnis

    errechnet. Dabei werden die gültigen Stimmzettel im Verhältnis der Stimmen für die einzelnen Wahlvor-schläge aufgeteilt. Hierdurch wird ein Ergebnis erstellt, als hätte jede abstimmende Person nur eine Stimme zu vergeben gehabt, wobei die Prozentanteile der einzel-nen Wahlvorschläge erhalten bleiben. Die gewichteten Stimmenergebnisse werden wie folgt berechnet:

    Gültige Stimmzettel insgesamt x Stimmen je Wahlvorschlag

    Gültige Stimmen insgesamt

    Die Anzahl der Sitze im Gemeinde- bzw. Stadtrat be-

    trägt in Gemeinden mit

    bis zu 1 000 Einwohnern 8 mehr als 1 000 bis zu 2 000 Einwohnern 12 mehr als 2 000 bis zu 3 000 Einwohnern 14 mehr als 3 000 bis zu 5 000 Einwohnern 16 mehr als 5 000 bis zu 10 000 Einwohnern 20 mehr als 10 000 bis zu 20 000 Einwohnern 24 mehr als 20 000 bis zu 30 000 Einwohnern 30 mehr als 30 000 bis zu 50 000 Einwohnern 40 mehr als 50 000 bis zu 100 000 Einwohnern 44 mehr als 100 000 bis zu 200 000 Einwohnern 50 mehr als 200 000 bis zu 500 000 Einwohnern 60 in der Stadt Nürnberg 70 in der Landeshauptstadt München 80

    12. Gemeindefinanzen seit 2013

    Bei der Gewerbesteuer (netto) ist die an Land und

    Bund abzuführende Gewerbesteuerumlage abgesetzt.

    Die Steuereinnahmekraft der Gemeinden ergibt sich

    aus der Realsteueraufbringungskraft abzüglich der Gewerbesteuerumlage zuzüglich der Gemeindeanteile an der Einkommen- und Umsatzsteuer. Bei der Be-rechnung sind die landesdurchschnittlichen Hebesätze zugrunde gelegt.

    Die Steuerkraftmesszahl ergibt sich aus der Summe

    der Steuerkraftzahlen der Grundsteuer A und B, der Gewerbesteuer sowie der Gemeindeanteile an der Einkommen- und Umsatzsteuer. Bei der Berechnung der Steuerkraftzahlen werden sog. Nivellierungshebe-sätze entsprechend Art. 4 Finanzausgleichsgesetz (BayFAG) zugrunde gelegt. Ausgehend von den Steu-erkraftmesszahlen als Maß für die eigene Leis-tungsfähigkeit werden die Schlüsselzuweisungen an die Gemeinden nach Art. 2 und 3 BayFAG errechnet.

    Die Verschuldung umfasst die Schulden beim nichtöf-

    fentlichen und beim öffentlichen Bereich einschließlich Kassenkredite. Im planmäßigen, selbst geleisteten Schuldendienst ist nur der Teil der Zins- und Tilgungs-verpflichtungen berücksichtigt, der entsprechend den Darlehensbedingungen (planmäßig) von der Gemeinde selbst geleistet werden musste.

    Die Finanzkraft errechnet sich aus der Steuerkraft-

    messzahl gemäß Art. 4 BayFAG, vermehrt um die Schlüsselzuweisungen gemäß Art. 2 und 3 BayFAG, abzüglich der Umlageausgaben (Kreis- bzw. Bezirks-umlage und Krankenhausumlage).

    13. Bauland seit 2013

    Im Rahmen der Statistik der Kaufwerte für Bauland

    werden sämtliche Kauffälle unbebauter und nicht land-wirtschaftlich genutzter Grundstücke mit einer Fläche

    von 100 Quadratmetern oder mehr erfasst. Auskunfts-pflichtig sind die Gutachterausschüsse. Es gehen somit in die Statistik die Flächen ein, die in einem Jahr veräu-ßert wurden. Die Preise für Bauland beziehen sich folglich auch nur auf die im Jahr veräußerten Grundstü-cke und nicht auf alle Grundstücke. Schwankungen von Jahr zu Jahr sind daher möglich.

  • Erläuterungen

    Querschnittsveröffentlichungen – Z50021 201800 – Bayerisches Landesamt für Statistik kommunal 2018 23 Statistik

    14. Lohn- und Einkommensteuerstatistik seit 2004

    Als Lohn- und Einkommensteuerpflichtige werden

    alle unbeschränkt steuerpflichtigen natürlichen Perso-nen mit Wohnsitz in Bayern erfasst, die Einnahmen aus mindestens einer der steuerrechtlich unterschiedenen sieben Einkunftsarten (Einkünfte aus Land- und Forst-wirtschaft, Gewerbebetrieb, selbständiger Arbeit, nicht-selbständiger Arbeit, Kapitalvermögen, Vermietung und Verpachtung, sonstige Einkünfte i.S.d. § 22 EStG) haben. Berücksichtigt werden deren Einkommensteuer-veranlagungen sowie die Lohnsteuerkarten und -bescheinigungen der nicht zur Einkommensteuer veran-lagten Steuerpflichtigen. Seit 2004 liefern die Arbeitge-ber die Lohnsteuerkarten elektronisch an die Finanz-verwaltung, wodurch die Zahl der Nichtveranlagten nahezu vollständig nachgewiesen werden kann. Neben der Gesamtzahl der Steuerpflichtigen hat sich dadurch im Vergleich zu den Statistik-Vorjahren auch die Ein-kommensstruktur erheblich geändert, da die Nichtver-anlagten nur Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit und im Durchschnitt geringere Einkommen aufweisen. Doppelverdienende Ehepaare, die eine gemeinsame Steuererklärung abgegeben haben, zählen als ein Steuerpflichtiger.

    Der Gesamtbetrag der Einkünfte ergibt sich als Saldo

    der positiven und negativen Einkünfte aus den gesetz-lich vorgegebenen sieben Einkunftsarten unter Berück-sichtigung bestimmter Hinzurechnungs- und Abzugs-posten. Bei den Lohnsteuerpflichtigen, die ausschließ-lich Lohneinkünfte bezogen, entspricht dies in den meisten Fällen den Einkünften aus nichtselbständiger Arbeit. Eine Änderung des Gesamtbetrags der Einkünf-te kann nicht nur durch veränderte Einnahmen, sondern auch durch Änderungen des Steuerrechts bedingt sein.

    Bei der Lohn- und Einkommensteuer handelt es sich

    um die Jahreslohnsteuer (bei nichtveranlagten Lohn-steuerpflichtigen) bzw. um die festgesetzte Einkom-mensteuer (bei veranlagten Lohn- und Einkommen-steuerpflichtigen).

    15. Umsatzsteuerstatistik seit 2007

    Die Umsatzsteuerstatistik – sie wird jährlich durch-geführt – weist alle Unternehmen nach, die monatlich oder vierteljährlich Umsatzsteuer-Voranmeldungen in Bayern abgaben und deren Lieferungen und Leistun-gen (ohne Umsatzsteuer) über 17 500 Euro (ab 2003)

    betrugen. Die wirtschaftliche und regionale Zuordnung der Umsätze erfolgt nach dem Unternehmenskonzept. Bei Unternehmen, die in mehreren wirtschaftlichen Bereichen tätig sind, erfolgt die wirtschaftssystemati-sche Zuordnung des Gesamtumsatzes entsprechend dem Schwerpunkt der wirtschaftlichen Tätigkeit. Die regionale Zuordnung des gesamten Unternehmens-umsatzes einschließlich der Umsätze von Filialen, Zweigstellen und Tochterunternehmen erfolgt an dem für den Sitz der Geschäftsleitung zuständigen Finanz-amt des Unternehmens.

    Die angegebenen Werte können auf Grund von Run-dungsdifferenzen bei der Aggregation der örtlichen Werte auf die Kreis-, Regierungsbezirks- und Landes-ebene von der tatsächlichen Summe der Einzelwerte abweichen.

    16. Bestand an Wohngebäuden und Wohnungen seit 2014

    Wohngebäude sind Gebäude, die mindestens zur

    Hälfte (gemessen am Anteil der Wohnfläche an der Nutzfläche nach DIN 277) Wohnzwecken dienen. Ferien-, Sommer- und Wochenendhäuser mit einer Mindestgröße von 50 m

    2 Wohnfläche rechnen ebenfalls

    dazu. Als Gebäude ist jedes freistehende oder durch eine Brandmauer von einem anderen Gebäude ge-trennte Bauwerk anzusehen. Bei Doppel- und Reihen-häusern wird jedes Bauwerk, das von dem anderen durch eine vom Keller bis zum Dach reichende Trenn-wand geschieden ist, als selbstständiges Gebäude gezählt.

    Wohnungen sind zu Wohnzwecken bestimmte, einzel-

    ne oder zusammenliegende Räume in Wohn- und Nichtwohngebäuden, die die Führung eines eigenen Haushalts ermöglichen und einen eigenen Eingang aufweisen.

    Räume sind alle zu Wohnzwecken bestimmte Zimmer

    wie Wohn-, Ess- und Schlafzimmer sowie andere sepa-rate Räume (z. B. bewohnbare Keller- und Bodenräu-me) von mindestens 6 m

    2 Wohnfläche sowie abge-

    schlossene Küchen unabhängig von deren Größe. Bad, Toilette, Flur und Wirtschaftsräume werden grundsätz-lich nicht mitgezählt.

    Der Wohngebäude- und Wohnungsbestand wird immer zum Jahresende (31.12.) durch Fortschreibung der Ergebnisse der jeweils letzten Gebäude- und Woh-nungszählung (GWZ) mittels der jährlichen Ergebnisse der Baufertigstellungs- und der Bauabgangsstatistik ermittelt. Dementsprechend basieren die hier nachge-wiesenen Bestandsergebnisse auf den endgültigen Ergebnissen der GWZ 2011. Wohnheime und darin befindliche Wohnungen sind seit 2011 wieder in die Fortschreibung einbezogen.

    17. und 18.Baugenehmigungen und Baufertigstellungen seit 2010

    Unter Baugenehmigungen werden genehmigungs-

    oder zustimmungsbedürftige sowie kenntnisgabe- oder anzeigepflichtige oder einem Genehmigungsfreistel-lungsverfahren unterliegende Baumaßnahmen verstan-den, bei denen Wohnraum oder sonstiger Nutzraum geschaffen oder verändert wird.

    Unter Baufertigstellungen werden die Fertigstellungen

    von genehmigungs- oder zustimmungsbedürftigen sowie kenntnisgabe- oder anzeigepflichtigen oder ei-nem Genehmigungsfreistellungsverfahren unterliegen-den Baumaßnahmen verstanden, bei denen Wohnraum oder sonstiger Nutzraum geschaffen oder verändert wird.

    Wohngebäude (vgl. Nr. 16). Bei den Baufertigstellun-

    gen und den Baugenehmigungen zu den Wohngebäu-den sind die Wohnheime ausnahmslos einbezogen.

    Nichtwohngebäude sind Gebäude, die überwiegend

    (mindestens zu mehr als der Hälfte der Nutzfläche) Nichtwohnzwecken dienen. Dazu zählen Anstaltsge-bäude, Büro- und Verwaltungsgebäude, landwirtschaft-liche und nichtlandwirtschaftliche Betriebsgebäude (z. B. Fabrikgebäude, Hotels) sowie sonstige Nicht-wohngebäude (bspw. Schulgebäude, Kindertagesstät-ten, Sporthallen).

  • Erläuterungen

    Querschnittsveröffentlichungen – Z50021 201800 – Bayerisches Landesamt für Statistik kommunal 2018 24 Statistik

    Wohnungen (vgl. Nr. 16).

    In die Anzahl genehmigter Wohnungen gehen alle Baumaßnahmen an bestehenden Gebäuden ein. Des-wegen können bei der Anzahl an genehmigten Woh-nungen auch negative Werte auftreten, etwa wenn fünf Einzimmerwohnungen (= Abgang in dieser Wohngröße) zu einer Fünfzimmerwohnung umgebaut werden, des-gleichen bei Ausbau- oder Erweiterungsmaßnahmen sowie bei Nutzungsänderungen. Ab Berichtsjahr 2012 werden die „Sonstigen Wohneinheiten“ als Wohnungen erfasst.

    Räume (vgl. Nr. 16).

    19. Flächenerhebungen zum 31. Dezember 2016 und 2017

    Die Flächenerhebungen werden jeweils zum Stichtag 31. Dezember durchgeführt. Die Ergebnisse basieren auf den Daten des amtlichen Liegenschaftskatasters bei den Ämtern für Digitalisierung, Breitband und Vermessung. Die Aufgliederung der Bodenfläche nach Nutzungsarten erfolgt bundeseinheitlich auf der Grund-lage des „Nutzungsartenkatalogs der Arbeitsgemein-schaft der Vermessungsverwaltungen der Länder der Bundesrepublik Deutschland“ (AdV-Nutzungsarten-katalog). Die Daten basieren auf dem Amtlichen Lie-genschaftskataster-Informationssystem (ALKIS). Im Rahmen der Umstellung auf ALKIS wurde nicht nur der gesamte Flächendatenbestand neu erfasst, sondern z. T. wurde auch die Nutzungsartenzuordnung geän-dert. Der Vergleich mit den Ergebnissen vorangegan-gener Jahre auf Basis des Automatisierten Liegen-schaftsbuchs (ALB) ist deshalb erheblich einge-schränkt. So werden nach der ne