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Gemeinde Ubstadt-Weiher Spezielle artenschutzrechtliche Untersuchung und CEF-Konzept zum Vorhaben „Verlängerte Wiesenstraße“ in Ubstadt-Weiher, OT Zeutern Stand: 07. Juni 2018 Bearbeitung: Dr. David Gustav Dipl. Biol. Ina Groß B. Sc. Sina Hartl M. Sc. Simone Ehret Gesellschaft für Landschaftsökologie und Umweltplanung St.-Peter-Straße 2 . 69126 Heidelberg . t 06221 3950590 . f 0 6221 3950580 [email protected] . www.bioplan-landschaft.de

Gemeinde Ubstadt-Weiher Spezielle artenschutzrechtliche ... · Bauchige Windelschnecke Vertigo moulinsiana 3 LB n.d. II 2 g, eter-rg 0 16 EF-n. Gruppe dt. Name Name wiss. Vorkom-men

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  • Gemeinde Ubstadt-Weiher

    Spezielle artenschutzrechtliche Untersuchung und CEF-Konzept zum Vorhaben

    „Verlängerte Wiesenstraße“ in Ubstadt-Weiher, OT Zeutern

    Stand: 07. Juni 2018

    Bearbeitung: Dr. David Gustav

    Dipl. Biol. Ina Groß

    B. Sc. Sina Hartl

    M. Sc. Simone Ehret

    Gesellschaft für Landschaftsökologie und Umweltplanung

    St.-Peter-Straße 2 . 69126 Heidelberg . t 0 62 21 3950590 . f 0 62 21 3950580

    [email protected] . www.bioplan-landschaft.de

  • BIOPLAN Gesellschaft für Landschaftsökologie und Umweltplanung, St.-Peter-Straße 2 . 69126 Heidelberg t 06221 3950590

    Inhaltsverzeichnis

    1.0 Vorbemerkungen ....................................................................................................... 3

    2.0 Bestandsbeschreibung der Biotopstrukturen .......................................................... 4

    3.0 Artenschutzrechtliche Grundlagen ......................................................................... 12 3.1 Gesetzliche Vorschriften ...................................................................................... 12 3.2 Schutzgebiete ....................................................................................................... 12 3.3 Geschützte Arten ................................................................................................. 13

    Zielartenkonzept Baden-Württemberg ............................................................... 13 Fachgutachterliche Einschätzung ........................................................................ 19

    4.0 Ergebnisse der speziellen artenschutzrechtlichen Untersuchungen .................... 24 4.1 Reptilien ............................................................................................................... 24

    Ausgleichsbedarf.................................................................................................. 28 Ausgleichmaßnahmen ......................................................................................... 29 Zeitplan................................................................................................................. 33 Zwischenfazit Umsiedlung 2018 ......................................................................... 33

    4.2 Brutvögel .............................................................................................................. 34 4.3 Fledermäuse ........................................................................................................ 37

    Maßnahmen Fledermäuse .................................................................................. 43

    5.0 Fazit ........................................................................................................................... 43

    6.0 Verwendete Literatur .............................................................................................. 44

  • Artenschutzrechtliche Untersuchung und CEF-Konzept zum Vorhaben „Verlängerte Wiesenstraße“ in Zeutern 3

    BIOPLAN Gesellschaft für Landschaftsökologie und Umweltplanung, St.-Peter-Straße 2 . 69126 Heidelberg t 06221 3950590

    1.0 Vorbemerkungen

    Anlass und Ziel Die Gemeinde Ubstadt-Weiher plant, im Ortsteil Zeutern einen

    Bebauungsplan aufzustellen, um an der verlängerten Wiesenstraße, Ecke

    Bachstraße eine Bebauung umzusetzen.

    Abbildung 1

    Bebauungsplan für die

    verlängerte Wiesen-

    straße Ecke Bachstraße

    in Ubstadt-Weiher Zeu-

    tern

    (Quelle: Sternemann &

    Glup)

    Artenschutzrechtliche

    Voruntersuchung

    Am 12.06.2017 wurde eine ökologische Übersichtsbegehung durchgeführt.

    Ziel der Untersuchung war es festzustellen, ob von der Planung arten- oder

    naturschutzrechtlich relevante Tier- oder Pflanzenarten betroffen sein

    könnten.

    Spezielle artenschutz-

    rechtliche Untersuchun-

    gen

    Da im Rahmen der Voruntersuchung Untersuchungsbedarf für Reptilien,

    Brutvögel und Fledermäuse festgestellt wurde, wurden die zu dieser

    Jahreszeit noch untersuchbaren Gruppen Reptilien und Fledermäuse

    Gegenstand einer speziellen artenschutzrechtlichen Untersuchung in Jahr

    2017. Die Ergebnisse der Untersuchungen finden sich in Abschnitt 4.1

    (Reptilien) und 4.3 (Fledermäuse). Brutvögel wurden im Frühjahr 2018

    untersucht. Die Ergebnisse der Untersuchungen finden sich in Abschnitt

    4.1.4.

    CEF-Konzept Um Verzögerungen bei der Erschließung des Gebietes zu vermindern,

    wurde basierend auf den Ergebnissen der Untersuchung zu Reptilien bereits

    ein CEF-Konzept für Zauneidechsen in dieser speziellen

    artenschutzrechtlichen Untersuchung inkludiert und im Fürhjahr 2018

    umgesetzt.

  • Artenschutzrechtliche Untersuchung und CEF-Konzept zum Vorhaben „Verlängerte Wiesenstraße“ in Zeutern 4

    BIOPLAN Gesellschaft für Landschaftsökologie und Umweltplanung, St.-Peter-Straße 2 . 69126 Heidelberg t 06221 3950590

    2.0 Bestandsbeschreibung der Biotopstrukturen

    Untersuchungsgebiet Das Untersuchungsgebiet umfasst eine etwa 5.000 m² große Fläche am

    nordwestlichen Ortsrand Zeuterns (Abbildung 2).

    Das Gebiet liegt nördlich und südlich der Wiesenstraße, westlich der Ein-

    mündung der Bachstraße in die Wiesenstraße. Die Fläche besteht im We-

    sentlichen aus Streuobstwiesen (nördlich der Wiesenstraße) und Schreber-

    gärten (südlich der Wiesenstraße).

    Abbildung 2

    Untersuchungsgebiet

    am nordwestlichen

    Ortsrand Zeuterns

    Luftbild: verändert nach

    LUBW

  • Artenschutzrechtliche Untersuchung und CEF-Konzept zum Vorhaben „Verlängerte Wiesenstraße“ in Zeutern 5

    BIOPLAN Gesellschaft für Landschaftsökologie und Umweltplanung, St.-Peter-Straße 2 . 69126 Heidelberg t 06221 3950590

    Foto 1

    Blick entlang der Bach-

    straße nach Süden –

    westlich der Bachstraße

    (rechts im Bild) liegen

    Schrebergärten im Plan-

    gebiet.

    Foto 2

    Schrebergärten

  • Artenschutzrechtliche Untersuchung und CEF-Konzept zum Vorhaben „Verlängerte Wiesenstraße“ in Zeutern 6

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    Foto 3

    Grasweg entlang des

    Katzbachs im äußersten

    Süden des Plangebietes

    Foto 4

    Blick über die Schreber-

    gärten nach Nordwes-

    ten

  • Artenschutzrechtliche Untersuchung und CEF-Konzept zum Vorhaben „Verlängerte Wiesenstraße“ in Zeutern 7

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    Foto 5

    Der Katzbach liegt un-

    mittelbar südlich des

    Plangebietes.

    Foto 6

    Wiesenstraße, Blick

    nach Osten. Südlich der

    Straßen liegen die

    Schrebergärten, nörd-

    lich Streuobstwiesen

  • Artenschutzrechtliche Untersuchung und CEF-Konzept zum Vorhaben „Verlängerte Wiesenstraße“ in Zeutern 8

    BIOPLAN Gesellschaft für Landschaftsökologie und Umweltplanung, St.-Peter-Straße 2 . 69126 Heidelberg t 06221 3950590

    Foto 7

    Wiesenstraße, Blick

    nach Westen. Südlich

    liegen zahlreiche Koni-

    feren, nördlich Hecken

    und Bäume der Streu-

    obstwiesen.

    Foto 8

    Streuobstwiesen nörd-

    lich der Wiesenstraße.

  • Artenschutzrechtliche Untersuchung und CEF-Konzept zum Vorhaben „Verlängerte Wiesenstraße“ in Zeutern 9

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    Foto 9

    Obstbaum

    Foto 10

    Die Bäume der Streu-

    obstwiesen weisen ei-

    nige besetzte Bruthöh-

    len auf.

  • Artenschutzrechtliche Untersuchung und CEF-Konzept zum Vorhaben „Verlängerte Wiesenstraße“ in Zeutern 10

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    Foto 11

    Ostrand der Streuobst-

    wiesen.

    Foto 12

    Die bisherige Wohnbe-

    bauung reicht unmittel-

    bar an die Streuobst-

    wiesen heran.

  • Artenschutzrechtliche Untersuchung und CEF-Konzept zum Vorhaben „Verlängerte Wiesenstraße“ in Zeutern 11

    BIOPLAN Gesellschaft für Landschaftsökologie und Umweltplanung, St.-Peter-Straße 2 . 69126 Heidelberg t 06221 3950590

    Foto 13

    Auf den Streuobstwie-

    sen existieren Struktu-

    ren, die für Zauneidech-

    sen interessant sein

    könnten…

    Foto 14

    …ebenso wie in Bereich

    der Schrebergärten.

  • Artenschutzrechtliche Untersuchung und CEF-Konzept zum Vorhaben „Verlängerte Wiesenstraße“ in Zeutern 12

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    3.0 Artenschutzrechtliche Grundlagen

    3.1 Gesetzliche Vorschriften

    § 44 BNatSchG

    (Fassung 01.03.2010)

    Zugriffsverbote

    (1) Es ist verboten,

    1. wild lebenden Tieren der besonders geschützten Arten nachzustellen, sie

    zu fangen, zu verletzen oder zu töten oder ihre Entwicklungsformen aus der

    Natur zu entnehmen, zu beschädigen oder zu zerstören (Tötungsverbot),

    2. wild lebende Tiere der streng geschützten Arten und der europäischen

    Vogelarten während der Fortpflanzungs-, Aufzucht-, Mauser-, Überwinte-

    rungs- und Wanderungszeiten erheblich zu stören; eine erhebliche Störung

    liegt vor, wenn sich durch die Störung der Erhaltungszustand der lokalen

    Population einer Art verschlechtert (Verschlechterungsverbot des Erhal-

    tungszustandes der lokalen Population),

    3. Fortpflanzungs- oder Ruhestätten der wild lebenden Tiere der besonders

    geschützten Arten aus der Natur zu entnehmen, zu beschädigen oder zu

    zerstören (Fortpflanzungs- und Ruhestätten),

    4. wild lebende Pflanzen der besonders geschützten Arten oder ihre Ent-

    wicklungsformen aus der Natur zu entnehmen, sie oder ihre Standorte zu

    beschädigen oder zu zerstören.

    relevante Arten Nach § 44 Abs. 5 BNatSchG sind für Planungsvorhaben alle Arten der FFH-

    Richtlinie-Anhang-IV sowie alle europäische Vogelarten Gegenstand der

    artenschutzrechtlichen Untersuchung (Trautner 2008). Zusätzlich kann die

    Naturschutzbehörde Untersuchungen zu weiteren besonders und streng

    geschützten Arten vorschreiben.

    3.2 Schutzgebiete

    FFH-Gebiete

    (Natura 2000)

    Der Westrand des Planungsgebietes überlappt mit dem Ostrand des FFH-

    Gebietes 6718311 – Nördlicher Kraichgau (Abbildung 3).

    Vogelschutzgebiete

    (Natura 2000)

    Es liegen keine Vogelschutzgebiete in unmittelbarer Nähe zum Vorhabens-

    gebiet (Abbildung 3).

    Naturschutzgebiete

    (NSG)

    Es liegen keine Naturschutzgebiete in der Umgebung des Vorhabensgebie-

    tes (Abbildung 3).

    Geschützte Biotope Das geschützte Biotop 168172153665 - Auwaldstreifen am Katzbach E Stett-

    feld grenzt unmittelbar südlich an das Plangebiet an. Das geschützte Biotop

    168182153825 - Feldgehölz 'Witzelter' Ost liegt ca. 80 m nordwestlich des

    Plangebietes, das geschützte Biotop 168182153704 - Feldgehölz und Feucht-

    gebiet 'Witzelter' etwa 60 m nördlich. Zudem müssen die nördlich der Flu-

    stücke 10733, 10732, 10731/1 und 10731 liegenden Gehölzstrukturen ver-

    mutlich auch als geschütztes Feldgehölz gewertet werden (Abbildung 3).

    Naturdenkmale Es liegen keine Naturdenkmäler in der Umgebung des Planungsgebietes

    (Abbildung 3).

  • Artenschutzrechtliche Untersuchung und CEF-Konzept zum Vorhaben „Verlängerte Wiesenstraße“ in Zeutern 13

    BIOPLAN Gesellschaft für Landschaftsökologie und Umweltplanung, St.-Peter-Straße 2 . 69126 Heidelberg t 06221 3950590

    Abbildung 3

    Das Vorhabensgebiet

    (gelb) ist von einigen ge-

    schützten Biotopen um-

    geben und überlappt

    mit dem FFH-Gebiet

    6718311 – Nördlicher

    Kraichgau.

    3.3 Geschützte Arten

    Zielartenkonzept Baden-Württemberg

    Das Land Baden-Württemberg stellt mit dem Informationssystem Zielarten-

    konzept eine Plattform zur systematischen Berücksichtigung tierökologi-

    scher Belange im Vorfeld von Planungen zur Verfügung.

    Unter Berücksichtigung der Landschaftselemente, die im Untersuchungsge-

    biet liegen und der vom Zielartenkonzept Baden-Württembergs für die Ge-

    meinde Ubstadt-Weiher bereitgestellten Informationen ist mit folgenden

    Arten zu rechnen (Tabelle 1):

  • Tabelle 1: Zielarten gemäß den vorherrschenden Habitatstrukturen in Ubstadt-Weiher

    Gruppe dt. Name Name wiss. Vorkommen ZS UR Status

    EU RL-BW

    Bru

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    gel

    Baumfalke Falco subbuteo 1 N 2 3

    Baumpieper Anthus trivialis 1 N 2 3

    Dohle Corvus monedula 1 N 2 3

    Grauspecht Picus canus 1 N 2 ja V

    Halsbandschnäpper Ficedula albicollis 2 LB 2 ja 3

    Kuckuck Cuculus canorus 1 N 2 3

    Rebhuhn Perdix perdix 1 LA 2 2

    Rotmilan Milvus milvus 1 N 3 ja -

    Steinkauz Athene noctua 1 N 1 V

    Teichhuhn Gallinula chloropus 1 N 2 3

    Wendehals Jynx torquilla 1 LB 2 2

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    Zwergtaucher Tachybaptus ruficollis 1 N 1 2

    Feuersalamander Salamandra salamandra 1 N 2 3

    Kleiner Wasserfrosch Rana lessonae 1 N 2 IV G

    Moorfrosch Rana arvalis 3 LA 1 IV 1

    Ringelnatter Natrix natrix 1 N 2 3

    Springfrosch Rana dalmatina 1 N 2 IV 3

    Zauneidechse Lacerta agilis 1 N 3 IV V

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    Ampfer-Grünwidderchen Adscita statices 1 N 2 3

    Dunkler Wiesenknopf-Ameisen-Bläu-

    ling Maculinea nausithous 1 LB 2 II, IV 3

    Kurzschwänziger Bläuling Cupido argiades 1 N 2 V!

    Malven-Dickkopffalter Carcharodus alceae 1 N 2 3

    Großer Fuchs Nymphalis polychloros 3 LB 3 2

    Kleiner Schillerfalter Apatura ilia 1 N 3 3

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    Bechsteinfledermaus Myotis bechsteinii 1 LB n.d. II, IV 2

    Breitflügelfledermaus Eptesicus serotinus 1 LB n.d. IV 2

    Fransenfledermaus Myotis nattereri 2 LB n.d. IV 2

    Graues Langohr Plecotus austriacus 1 LB n.d. IV 1

    Große Bartfledermaus Myotis brandtii 2 LB n.d. IV 1

    Großes Mausohr Myotis myotis 1 N n.d. II, IV 2

    Kleiner Abendsegler Nyctalus leisleri 1 N n.d. IV 2

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    Bachneunauge Lampetra planeri 3 N n.d. II oE

    Bitterling Rhodeus amarus 1 LB n.d. II oE

    Edelkrebs Astacus astacus 1 LB n.d. oE

    Groppe, Mühlkoppe Cottus gobio 1 N n.d. II oE

    Quappe, Trüsche Lota lota 1 LA n.d. oE

    Schneider Alburnoides bipunctatus 1 LB n.d. oE

    Steinkrebs Austropotamobius torrentium 1 N n.d. II* oE

    Strömer Leuciscus souffia agassizi 1 LB n.d. II oE

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    Gestreifte Quelljungfer Cordulegaster bidentata 1 N n.d. 2

    Keilfleck-Mosaikjungfer Aeshna isosceles 1 LB n.d. 1

    Kleine Zangenlibelle Onychogomphus forcipatus 1 N n.d. 3!

    Wildbie-nen

    Braunschuppige Sandbiene Andrena curvungula 1 N n.d. 3

    Grauschuppige Sandbiene Andrena pandellei 1 N n.d. 3

    Käf

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    Bunter Glanzflachläufer Agonum viridicupreum 1 LB n.d. - 2

    Grüngestreifter Grundläufer Omophron limbatum 3 LB n.d. - 2

    Länglicher Ahlenläufer Bembidion elongatum 1 z n.d. - V

    Rötlicher Scheibenhals-Schnellläufer Stenolophus skrimshiranus 1 LA n.d. - 1

    Sandufer-Ahlenläufer Bembidion monticola 1 N n.d. - 3

    Schwemmsand-Ahlenläufer Bembidion decoratum 1 z n.d. - V

    Sumpfwald-Enghalsläufer Platynus livens 1 LB n.d. - 2

    Ziegelroter Flinkläufer Trechus rubens 1 LB n.d. - 2

    Zierlicher Grabläufer Pterostichus gracilis 1 LB n.d. - 2

    Hirschkäfer Lucanus cervus 1 N n.d. II 3

    Juchtenkäfer Osmoderma eremita 1 LB n.d. II*, IV 2

    Mollusken Bachmuschel/Kleine Flussmuschel Unio crassus 1 LA n.d. II, IV 1!

    Bauchige Windelschnecke Vertigo moulinsiana 3 LB n.d. II 2

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    Braunes Langohr Plecotus auritus 1 IV 3

    Großer Abendsegler Nyctalus noctula 1 IV i

    Haselmaus Muscardinus avellanarius 1 IV G

    Kleine Bartfledermaus Myotis mystacinus 1 IV 3

    Mückenfledermaus Pipistrellus pygmaeus/mediterraneus 2 IV G

    Rauhhautfledermaus Pipistrellus nathusii 1 IV i

    Wasserfledermaus Myotis daubentonii 1 IV 3

    Zwergfledermaus Pipistrellus pipistrellus 1 IV 3

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  • Artenschutzrechtliche Untersuchung und CEF-Konzept zum Vorhaben „Verlängerte Wiesenstraße“ in Zeutern 18

    BIOPLAN Gesellschaft für Landschaftsökologie und Umweltplanung, St.-Peter-Straße 2 . 69126 Heidelberg t 06221 3950590

    Erläuterung der Abkürzungen und Codierungen in Tabelle 1:

    Vorkommen:

    1 Vorkommen im Bezugsraum / Naturraum nach 1990 (bei Laufkäfern und Totholzkäfern nach 1980, bei Wildbienen

    nach 1975, bei Weichtieren nach 1960) belegt und als aktuell anzunehmen.

    2 Vorkommen im Bezugsraum / Naturraum randlich einstrahlend (allenfalls vereinzelte Vorkommen im Randbereich

    zu angrenzenden Bezugsräumen / Naturräumen, in denen die Art dann deutlich weiter verbreitet / häufiger ist; es darf sich nur

    um 'marginale' Vorkommen mit sehr geringer Flächenrepräsentanz handeln).

    3 Aktuelles Vorkommen im Bezugsraum / Naturraum fraglich, historische Belege vorhanden (nur bei hinreichender

    Wahrscheinlichkeit, dass die Art noch vorkommt und bei Nachsuche auch gefunden werden könnte; sonst als erloschen einge-

    stuft).

    4 Aktuelles Vorkommen im Bezugsraum / Naturraum anzunehmen.

    f Faunenfremdes Vorkommen im Bezugsraum / Naturraum nach 1990 belegt oder anzunehmen (nur Zielarten der

    Amphibien / Reptilien und Fische eingestuft).

    W Vorkommen im Bezugsraum / Naturraum betrifft ausschließlich Winterquartiere (Fledermäuse)

    ZS (ZAK-Status, landesweite Bedeutung der Zielarten – Einstufung, Stand 2005, ergänzt und z.T. aktualisiert 4/2009):

    Landesarten: Zielarten von herausragender Bedeutung auf Landesebene.

    LA Landesart Gruppe A; vom Aussterben bedrohte Arten und Arten mit meist isolierten, überwiegend instabilen bzw.

    akut bedrohten Vorkommen, für deren Erhaltung umgehend Artenhilfsmaßnahmen erforderlich sind.

    LB Landesart Gruppe B; Landesarten mit noch mehreren oder stabilen Vorkommen in einem wesentlichen Teil der von

    ihnen besiedelten ZAK-Bezugsräume sowie Landesarten, für die eine Bestandsbeurteilung derzeit nicht möglich ist und für die

    kein Bedarf für spezielle Sofortmaßnahmen ableitbar ist.

    N Naturraumart; Zielarten mit besonderer regionaler Bedeutung und mit landesweit hoher Schutzpriorität.

    z Zusätzliche Zielarten der Vogel- und Laufkäferfauna

    UR (Untersuchungsrelevanz)

    1 Arten, von denen mögliche Vorkommen bei vorhandenem Habitatpotenzial immer systematisch und vollständig lo-

    kalisiert werden sollten; die Beurteilung des Habitatpotenzials erfolgt durch Tierökologen im Rahmen einer Übersichtsbege-

    hung.

    2 Arten, die bei vorhandenem Habitatpotenzial auf mögliche Vorkommen geprüft werden sollten; im Falle kleiner iso-

    lierter Populationen durch vollständige systematische Erfassung; bei weiterer Verbreitung im Untersuchungsgebiet durch Er-

    fassung auf repräsentativen Probeflächen; die Bewertung des Habitatpotenzials erfolgt durch Tierökologen im Rahmen einer

    Übersichtsbegehung.

    3 Arten, die vorrangig der Herleitung und Begründung bestimmter Maßnahmentypen dienen; mögliche Vorkommen

    sind nach Auswahl durch das EDV-Tool nicht gezielt zu untersuchen.

    n.d. Nicht definiert; Untersuchungsrelevanz bisher nur für die im Projekt vertieft bearbeiteten Artengruppen definiert.

    Status EU

    Ja: Einstufung nach Anhang I der Vogelschutzrichtlinie

    II/IV: Art der Anhänge II und/oder IV der FFH-Richtlinie.

    RL BW: Gefährdungskategorie in der Roten Liste Baden-Württembergs (Stand 12/2005, Vögel Stand 4/2009)

    Gefährdungskategorien (die Einzeldefinitionen der Gefährdungskategorien unterscheiden sich teilweise zwischen den Arten-

    gruppen sowie innerhalb der Artengruppen zwischen der bundesdeutschen und der landesweiten Bewertung und sind den

    jeweiligen Originalquellen zu entnehmen):

    0 Ausgestorben oder verschollen

    1 Vom Aussterben bedroht

    2 Stark gefährdet

    3 Gefährdet

    V Art der Vorwarnliste

    D Datengrundlage mangelhaft; Daten defizitär, Einstufung nicht möglich

    G Gefährdung anzunehmen

    R (Extrem) seltene Arten und/oder Arten mit geographischer Restriktion, abweichend davon bei Tagfaltern: reliktäres

    Vorkommen oder isolierte Vorposten

    gR Art mit geographischer Restriktion (Libellen)

    r Randliches Vorkommen (Heuschrecken)

    - Nicht gefährdet

    N Derzeit nicht gefährdet (Amphibien/Reptilien)

    ! Besondere nationale Schutzverantwortung

    !! Besondere internationale Schutzverantwortung (Schnecken und Muscheln)

    * Nicht sicher nachgewiesen (Libellen)

    oE Ohne Einstufung

  • Artenschutzrechtliche Untersuchung und CEF-Konzept zum Vorhaben „Verlängerte Wiesenstraße“ in Zeutern 19

    BIOPLAN Gesellschaft für Landschaftsökologie und Umweltplanung, St.-Peter-Straße 2 . 69126 Heidelberg t 06221 3950590

    Fachgutachterliche Einschätzung

    Die Einschätzung von Vorkommen europarechtlich geschützter Arten im Un-

    tersuchungsgebiet basiert auf drei Säulen:

    Vorkommen in Baden-

    Württemberg

    Die erste Säule ist die Liste von in Baden-Württemberg bekannten Tier- und

    Pflanzenarten, die in den Anhängen II und/oder IV der FFH-Richtlinie aufge-

    führt (LUBW 2014) bzw. der Vogelschutzrichtlinie gelistet sind.

    Verbreitung in Baden-

    Württemberg

    Die zweite Säule ist die Verbreitung der Arten in Baden-Württemberg ent-

    sprechend den Angaben aus den Grundlagenwerken Baden-Württembergs,

    dem Atlas Deutscher Brutvogelarten sowie weiterer Quellen.

    Kenntnis der Lebens-

    raumansprüche

    Die dritte Säule ist die Kenntnis der artspezifischen Standort- und Lebens-

    raumansprüche der planungsrelevanten Tier- und Pflanzenarten sowie der

    Biotopausstattung des Plangebiets. Die in Tabelle 2 aufgeführten Arten wur-

    den hinsichtlich potentieller Vorkommen im Vorhabensbereich abgeprüft.

    Zur Einschätzung und Bewertung des Planungsgebietes als Lebensraum für

    die artenschutzrechtlich relevanten Arten wurden die Habitatstrukturen im

    Vorhabensgebiet und der angrenzenden Umgebung bei der Begehung am

    12.06.2017 begutachtet. Dabei wurden Bäume und Sträucher auf Niststan-

    dorte wie Baumhöhlen, Freibrüternester und Horste kontrolliert. Säume

    und Randlinien wurden hinsichtlich ihrer Eignung als Reptilienhabitate be-

    wertet. Senken wurden auf ihre Eignung als Habitate für Amphibien und

    streng geschützte Wirbellose kontrolliert und Bäume wurden von außen auf

    mögliche Fledermausquartiere bzw. Spuren und Hinweise auf Fledermäuse

    überprüft.

  • Artenschutzrechtliche Untersuchung und CEF-Konzept zum Vorhaben „Verlängerte Wiesenstraße“ in Zeutern 20

    BIOPLAN Gesellschaft für Landschaftsökologie und Umweltplanung, St.-Peter-Str. 2, 69126 Heidelberg, Tel. 06221 3950590

    3.3.2.1 FFH-Arten

    Tabelle 2: Ermittlung potentiell betroffener Arten der Anhänge II bzw. IV-der FFH-Richtli-

    nie durch Abschichtung (ausgehend von den Arten mit Vorkommen in Baden-Württem-

    berg). Arten, bei denen ein Vorkommen nicht ausgeschlossen werden kann sind farblich hervor-

    gehoben.

    Wissenschaftlicher Name Deutscher Name Vorkommen im Untersuchungsgebiet?

    Fauna

    Mammalia pars Säugetiere (Teil)

    Castor fiber Biber

    Ein Vorkommen der Arten ist aufgrund der landesweiten Verbreitung und / oder der Biotopausstattung des Plangebiets auszu-schließen.

    Cricetus cricetus Feldhamster

    Felis silvestris Wildkatze

    Lynx lynx Luchs

    Muscardinus avellanarius Haselmaus

    Chiroptera Fledermäuse

    Barbastella barbastellus Mopsfledermaus

    Ein Vorkommen von Fledermausarten ist aufgrund der Habitatausstattung möglich. Spaltenquartiere an den Bäumen im Ge-biet (v.a. Tagesquartiere in Stammrissen o-der Baumhöhlen) sind möglich, die Brenn-holzstapel können z.B. der Rauhhautfleder-maus als Überwinterungsquartier dienen.

    Eptesicus nilssonii Nordfledermaus

    Eptesicus serotinus Breitflügelfledermaus

    Myotis alcathoe Nymphenfledermaus

    Myotis bechsteinii Bechsteinfledermaus

    Myotis brandtii Große Bartfledermaus

    Myotis dasycneme Teichfledermaus

    Myotis daubentonii Wasserfledermaus

    Myotis emarginatus Wimperfledermaus

    Myotis myotis Großes Mausohr

    Myotis mystacinus Kleine Bartfledermaus

    Myotis nattereri Fransenfledermaus

    Nyctalus leisleri Kleiner Abendsegler

    Nyctalus noctula Abendsegler

    Pipistrellus kuhlii Weißrandfledermaus

    Pipistrellus nathusii Rauhautfledermaus

    Pipistrellus pipistrellus Zwergfledermaus

    Pipistrellus pygmaeus Mückenfledermaus

    Plecotus auritus Braunes Langohr

    Plecotus austriacus Graues Langohr

    Rhinolophus ferrumequinum Große Hufeisennase

    Vespertilio murinus Zweifarbfledermaus

    Reptilia Kriechtiere

    Coronella austriaca Schlingnatter Ein Vorkommen der Arten ist aufgrund der landesweiten Verbreitung und / oder der Biotopausstattung des Plangebiets auszu-schließen. Emys orbicularis Europäische Sumpfschildkröte

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    Tabelle 2: Ermittlung potentiell betroffener Arten der Anhänge II bzw. IV-der FFH-Richtli-

    nie durch Abschichtung (ausgehend von den Arten mit Vorkommen in Baden-Württem-

    berg). Arten, bei denen ein Vorkommen nicht ausgeschlossen werden kann sind farblich hervor-

    gehoben.

    Wissenschaftlicher Name Deutscher Name Vorkommen im Untersuchungsgebiet?

    Lacerta agilis Zauneidechse

    Ein Vorkommen der Zauneidechse ist ins-besondere an Rand- und Saumstrukturen grundsätzlich möglich, auch wenn der Be-reich insgesamt zu schattig sein könnte.

    Lacerta bilineata Westliche Smaragdeidechse

    Ein Vorkommen der Art ist aufgrund der landesweiten Verbreitung und / oder der Biotopausstattung des Plangebiets auszu-schließen.

    Podarcis muralis Mauereidechse

    Vipera aspis Aspisviper

    Zamenis longissimus Äskulapnatter

    Amphibia Lurche

    Alytes obstetricans Geburtshelferkröte

    Eine Fortpflanzung der Arten ist aufgrund der landesweiten Verbreitung und / oder der Biotopausstattung des Plangebiets un-wahrscheinlich. Im Katzbach jedoch könn-ten streng geschützte Amphibienarten vor-kommen, die ggf. Überwinterungsquar-tiere im Plangebiet aufsuchen.

    Bombina variegata Gelbbauchunke

    Bufo calamita Kreuzkröte

    Bufo viridis Wechselkröte

    Hyla arborea Laubfrosch

    Pelobates fuscus Knoblauchkröte

    Rana arvalis Moorfrosch

    Rana dalmatina Springfrosch

    Rana lessonae Kleiner Wasserfrosch

    Salamandra atra Alpensalamander

    Titurus cristatus Kammmolch

    Pisces „Fische“

    Acipenser sturio Atlantischer Stör

    Ein Vorkommen der Arten ist aufgrund der Biotopausstattung des Plangebiets auszu-schließen. Im südlich gelegenen Katzbach könnten jedoch einige der genannten Ar-ten leben.

    Alosa alosa Maifisch

    Alosa fallax Finte

    Aspius aspius Rapfen

    Barbus barbus Barbe

    Cobitis taenia Steinbeißer

    Coregonus lavaretus Felchen

    Coregonus oxyrhynchus Nordseeschnäpel

    Cottus gobio Groppe

    Gymnocephalus schraetser Schrätzer

    Hucheo hucho Huchen

    Leuciscus souffia agassizzii Strömer

    Misgurnus fossilis Schlammpeitzger

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    BIOPLAN Gesellschaft für Landschaftsökologie und Umweltplanung, St.-Peter-Str. 2, 69126 Heidelberg, Tel. 06221 3950590

    Tabelle 2: Ermittlung potentiell betroffener Arten der Anhänge II bzw. IV-der FFH-Richtli-

    nie durch Abschichtung (ausgehend von den Arten mit Vorkommen in Baden-Württem-

    berg). Arten, bei denen ein Vorkommen nicht ausgeschlossen werden kann sind farblich hervor-

    gehoben.

    Wissenschaftlicher Name Deutscher Name Vorkommen im Untersuchungsgebiet?

    Rhodeus amarus Bitterling

    Salmo salar Atlantischer Lachs

    Thymallus thymallus Äsche

    Zingel streber Streber

    Zingel zingel Zingel

    Petromyzontidae Rundmäuler

    Lampetra planeri Bachneunauge Ein Vorkommen der Arten ist aufgrund der Biotopausstattung des Plangebiets (feh-lende dauerhafte Gewässer) auszuschlie-ßen, im südlich gelegenen Katzbach könn-ten jedoch Neunaugen vorkommen.

    Lampetra fluviatilis Flussneunauge

    Petromyzon marinus Meerneunauge

    Decapoda Krebse

    Austropotamobius pallipes Dohlenkrebs Ein Vorkommen der Arten ist aufgrund der Biotopausstattung des Plangebiets (feh-lende dauerhafte Gewässer) auszuschlie-ßen, wie bei den vorgenannten Arten ist ein Vorkommen im südlich angrenzenden Katzbach jedoch nicht auszuschließen..

    Austropotamobius torrentium Steinkrebs

    Coleoptera Käfer

    Cerambyx cerdo Heldbock

    Ein Vorkommen der Arten ist aufgrund der landesweiten Verbreitung und / oder der Biotopausstattung des Plangebiets auszu-schließen.

    Osmoderma eremita Eremit Juchtenkäfer

    Bolbelasmus unicornis Vierzähniger Mistkäfer

    Dytiscus latissimus Breitrand

    Graphoderus bilineatus Schmalbindiger Breitflügel-Tauchkäfer

    Rosalia alpina Alpenbock

    Cucujus cinnaberinus Scharlachkäfer

    Lepidoptera Schmetterlinge

    Coenonympha hero Wald-Wiesenvögelchen

    Ein Vorkommen dieser Schmetterlingsar-ten ist aufgrund der landesweiten Verbrei-tung und / oder der Biotopausstattung des Plangebiets auszuschließen.

    Euphydryas maturna Eschen-Scheckenfalter

    Gortyna borelii Haarstrangwurzeleule

    Lopinga achine Gelbringfalter

    Lycaena dispar Großer Feuerfalter

    Lycaena helle Blauschillernder Feuerfalter

    Phengaris arion Quendel-Ameisenbläuling

    Phengaris nausithous Dunkler Wiesenknopf-Amei-senbläuling

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    Tabelle 2: Ermittlung potentiell betroffener Arten der Anhänge II bzw. IV-der FFH-Richtli-

    nie durch Abschichtung (ausgehend von den Arten mit Vorkommen in Baden-Württem-

    berg). Arten, bei denen ein Vorkommen nicht ausgeschlossen werden kann sind farblich hervor-

    gehoben.

    Wissenschaftlicher Name Deutscher Name Vorkommen im Untersuchungsgebiet?

    Phengaris teleius Heller Wiesenknopf-Ameisen-bläuling

    Parnassius apollo Apollofalter

    Parnassius mnemosyne Schwarzer Apollofalter

    Proserpinus proserpina Nachtkerzenschwärmer

    Odonata Libellen

    Gomphus flavipes Asiatische Keiljungfer

    Ein Vorkommen der Arten ist aufgrund der Biotopausstattung des Plangebiets (feh-lende dauerhafte Gewässer) auszuschlie-ßen, allerdings könnten die genannten Ar-ten im südlich gelegenen Katzbach vor-kommen.

    Leucorrhinia albifrons Östliche Moosjungfer

    Leucorrhinia caudalis Zierliche Moosjungfer

    Leucorrhinia pectoralis Große Moosjungfer

    Ophiogomphus cecilia Grüne Keiljungfer

    Sympecma paedisca Sibirische Winterlibelle

    Mollusca Weichtiere

    Anisus vorticulus Zierliche Tellerschnecke Ein Vorkommen der Arten ist aufgrund der Biotopausstattung des Plangebiets (feh-lende dauerhafte Gewässer) auszuschlie-ßen, nicht jedoch im südlich gelegenen Katzbach.

    Unio crassus Gemeine Flussmuschel

    Pteridophyta et Spermato-phyta

    Farn- und Blütenpflanzen

    Apium repens Kriechender Scheiberich

    Ein Vorkommen der Arten ist aufgrund der landesweiten Verbreitung und / oder der Biotopausstattung des Plangebiets auszu-schließen.

    Bromus grossus Dicke Trespe

    Cypripedium calceolus Frauenschuh

    Gladiolus palustris Sumpf-Gladiole

    Jurinea cyanoides Sand-Silberscharte

    Lindernia procumbens Liegendes Büchsenkraut

    Liparis loeselii Sumpf-Glanzkraut

    Marsilea quadrifolia Kleefarn

    Myosotis rehsteineri Bodensee-Vergissmeinnicht

    Najas flexilis Biegsames Nixenkraut

    Spiranthes aestivalis Sommer-Schraubenstendel

    Trichomanes speciosum Prächtiger Dünnfarn

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    3.3.2.2 Europäische Vogelarten

    Europäische Vogelarten Entsprechend der Richtlinie über die Erhaltung der wild lebenden Vo-

    gelarten (Richtlinie 2009/147/EG) oder kurz Vogelschutzrichtlinie sind ge-

    mäß § 7 Abs. 2 Nr. 13 BNatSchG alle einheimischen Vogelarten besonders

    geschützt. Zudem sind Arten wie etwa Eisvogel und Weißstorch, aber auch

    Taxa wie Greifvögel, Falken und Eulen gemäß § 7 Abs. 2 Nr. 14 BNatSchG

    streng geschützt. In Baden-Württemberg sind 142 streng geschützte Arten

    heimisch.

    Betroffenheit Aufgrund der Habitatausstattung (Gebüsche, Hecken, Einzelbäume) kann

    ein Vorkommen streng geschützter Arten nicht per se ausgeschlossen wer-

    den: in den Bäumen der Streuobstwiese konnten Bruthöhlen gefunden wer-

    den, bei denen eine Nutzung durch den Wendehals nicht ausgeschlossen

    werden kann.

    Aufgrund der vorgefundenen Strukturen ist ein Vorkommen streng ge-

    schützter Brutvogelarten daher möglich.

    4.0 Ergebnisse der speziellen artenschutzrechtlichen Untersuchun-

    gen

    4.1 Reptilien

    Rote Liste Amphibien

    und Reptilien Baden-

    Württembergs

    Nach § 44 Abs. 5 BNatSchG sind für Planungsvorhaben alle Arten der FFH-

    Richtlinie-Anhang-IV Gegenstand der artenschutzrechtlichen Untersu-

    chung. Für das Untersuchungsgebiet liefert das Dokument „Die Roten Lis-

    ten der Amphibien und Reptilien Baden-Württembergs“ entsprechende

    artbezogene Informationen (Laufer 1999)1.

    Reptilienkartierung Die Reptilienbegehungen (Tabelle 3) erfolgten unter besonderer Berücksich-

    tigung typischer Kleinstrukturen wie Sonnenplätze (Holz, Steine, offener Bo-

    den, Altgras) insbesondere entlang von Grenzstrukturen. Auch auf ra-

    schelnde Geräusche flüchtender Tiere wurde geachtet.

    Tabelle 3 Wetterdaten der Begehungen.

    Datum Wetter Nachweis Reptilien

    20.07.2017 23°C, bewölkt ja

    04.08.2017 22°C, sonnig ja

    15.08.2017 27°C, sonnig ja

    Ergebnisse Es konnten Zauneidechsen im Untersuchungsgebiet nachgewiesen werden

    (Tabelle 4, Abbildung 4).

    1 Laufer, H. (1999): Die Roten Listen der Amphibien und Reptilien Baden-Württembergs (3. Fassung, Stand 31.10.1998). Aus:

    Naturschutz und Landschaftspflege Baden-Württemberg 73: 103-133. http://www.fachdokumente.lubw.baden-wuerttem-

    berg.de/servlet/is/50109/pasw05.pdf?command=downloadContent&filename=pasw05.pdf

    http://www.fachdokumente.lubw.baden-wuerttemberg.de/servlet/is/50109/pasw05.pdf?command=downloadContent&filename=pasw05.pdfhttp://www.fachdokumente.lubw.baden-wuerttemberg.de/servlet/is/50109/pasw05.pdf?command=downloadContent&filename=pasw05.pdf

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    Tabelle 4 Nachgewiesene Reptilienart im Untersuchungsgebiet.

    N Art wiss. Name Anz. N Beob Ma

    x Schutz RL BW 1 Zauneidechse Lacerta agilis 28 28 1 s V

    Erläuterungen zur Tabelle Anz.: Anzahl Individuen, kumulativ

    N Beob: Anzahl Beobachtungen

    Max: Maximalzahl pro Beobachtung

    Schutz: Schutzstatus BNatSchG

    RL BW: Rote Liste Status Baden-Württemberg nach Laufer (1999)

    Schutzstatus nach § 7 BNatSchG s streng geschützt

    b besonders geschützt

    RL Rote Liste Deutschlands und der

    Bundesländer

    0 Bestand erloschen bzw. verschollen

    1 Bestand vom Erlöschen bedroht

    2 Bestand stark gefährdet

    3 Bestand gefährdet

    V Arten der Vorwarnliste

    D Datenlage unbekannt

    N Nicht gefährdet

    Abbildung 4

    Fundpunkte der im Pla-

    nungsgebiet (magenta

    Umrandung) nachge-

    wiesenen Zauneidech-

    sen (roter Stern).

  • Artenschutzrechtliche Untersuchung und CEF-Konzept zum Vorhaben „Verlängerte Wiesenstraße“ in Zeutern 26

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    Tabelle 5 Übersicht über alle im Untersuchungsgebiet nachgewiesenen Reptilien inklusive Ge-schlecht, Alter (sofern bestimmbar) und Beobachtungsdatum als Erläuterung zu Abbildung 4

    Nr. Datum Art Wiss. Name Männ-chen

    Weib-chen

    adult Jung-tier

    unbe-stimmbar

    1 20.07.2017 Zauneidechse Lacerta agilis 0 0 0 0 1

    2 20.07.2017 Zauneidechse Lacerta agilis 0 0 0 0 1

    3 20.07.2017 Zauneidechse Lacerta agilis 0 1 0 0 0

    4 20.07.2017 Zauneidechse Lacerta agilis 0 1 0 0 0

    5 20.07.2017 Zauneidechse Lacerta agilis 0 0 0 1 0

    6 20.07.2017 Zauneidechse Lacerta agilis 1 0 0 0 0

    7 20.07.2017 Zauneidechse Lacerta agilis 1 0 0 0 0

    8 04.08.2017 Zauneidechse Lacerta agilis 0 1 0 0 0

    9 04.08.2017 Zauneidechse Lacerta agilis 0 0 1 0 0

    10 04.08.2017 Zauneidechse Lacerta agilis 1 0 0 0 0

    11 04.08.2017 Zauneidechse Lacerta agilis 0 0 0 1 0

    12 04.08.2017 Zauneidechse Lacerta agilis 0 0 0 1 0

    13 04.08.2017 Zauneidechse Lacerta agilis 0 0 0 1 0

    14 04.08.2017 Zauneidechse Lacerta agilis 0 0 0 0 1

    15 04.08.2017 Zauneidechse Lacerta agilis 0 1 0 0 0

    16 04.08.2017 Zauneidechse Lacerta agilis 0 0 1 0 0

    17 04.08.2017 Zauneidechse Lacerta agilis 0 0 0 1 0

    18 04.08.2017 Zauneidechse Lacerta agilis 0 0 0 1 0

    19 04.08.2017 Zauneidechse Lacerta agilis 0 0 1 0 0

    20 04.08.2017 Zauneidechse Lacerta agilis 0 0 0 0 1

    21 04.08.2017 Zauneidechse Lacerta agilis 0 0 0 1 0

    22 04.08.2017 Zauneidechse Lacerta agilis 0 1 0 0 0

    23 15.08.2017 Zauneidechse Lacerta agilis 1 0 0 0 0

    24 15.08.2017 Zauneidechse Lacerta agilis 0 0 0 1 0

    25 15.08.2017 Zauneidechse Lacerta agilis 0 0 0 1 0

    26 15.08.2017 Zauneidechse Lacerta agilis 0 0 1 0 0

    27 15.08.2017 Zauneidechse Lacerta agilis 0 0 1 0 0

    28 15.08.2017 Zauneidechse Lacerta agilis 0 1 0 0 0

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    Foto 15

    Zauneidechse im Gras

    Foto 16

    Zauneidechse an einer

    Thuja-Hecke

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    Foto 17

    Männliche Zau-

    neidechse

    Foto 18

    juvenile Zauneidechse

    In allen Bereichen, die für Zauneidechsen geeignet waren, konnten Tiere

    nachgewiesen werden.

    Ausgleichsbedarf

    Insgesamt konnten innerhalb des Planungsgebietes 28 Zauneidechsen ge-

    funden werden. Die 28 Zauneidechsen teilen sich wie folgt in die 5 Katego-

    rien auf:

  • Artenschutzrechtliche Untersuchung und CEF-Konzept zum Vorhaben „Verlängerte Wiesenstraße“ in Zeutern 29

    BIOPLAN Gesellschaft für Landschaftsökologie und Umweltplanung, St.-Peter-Str. 2, 69126 Heidelberg, Tel. 06221 3950590

    Tabelle 6: Anzahl der gesichteten Individuen in den 5 Kategorien (männlich, weiblich, …).

    Art Wiss. Name Männ-chen

    Weib-chen

    adult Jung-tier

    unbe-stimmbar

    Zauneidechse Lacerta agilis 4 6 5 9 4

    Bewertung der Ergeb-

    nisse

    Nach Laufer (2014)2 sind alle im Eingriffsbereich nachgewiesenen adulten

    Zauneidechsen je nach Übersichtlichkeit des Geländes mit einem Korrek-

    turfaktor von mindestens 6 zu multiplizieren, um die tatsächlich betroffene

    Populationsgröße zu ermitteln, da bei Erhebungen niemals alle Tiere kar-

    tiert werden können: Es wurden 15 eindeutig adulte Zauneidechsen inner-

    halb der Grenzen des Planungsgebietes nachgewiesen. Multipliziert mit 6

    ergibt rd. 90 Zauneidechsen, die im Eingriffsbereich zu erwarten und umzu-

    siedeln sind (s. u.).

    Flächenbedarf und Auf-

    wertung durch Refugien

    Zauneidechse

    Die Naturschutzbehörde fordert üblicherweise pro adulter Zauneidechse

    100 bis 150 m² an Ausgleichsfläche. Bei einer Population von 90 Tieren ist

    somit von einer CEF-Fläche von etwa 9.000 m2 auszugehen (Jagdhabitat in

    Form von Grünland). Die CEF-Fläche muss mit mehreren Zauneidechsenre-

    fugien aufgewertet werden. Als Richtmaß dient hier 1 Refugium für 10 Indi-

    viduen, somit sind mindestens 9 Refugien einzurichten. Hierbei sind 3 Refu-

    gien mit allen für Zauneidechsen relevanten Habitatstrukturen zu errichten

    (Eiablageplätze, Sonn- und Versteckmöglichkeiten, Überwinterungshabitat).

    Bei 6 weiteren Refugien genügt es, zur Strukturanreicherung große Holz-

    Reisighaufen (Sonn- und Versteckmöglichkeiten) anzulegen.

    Ausgleichmaßnahmen

    Durch die Gemeinde Ubstadt-Weiher wurden bereits potenzielle Umsied-

    lungsflächen in räumlicher Nähe zum Eingriffsbereich gesucht (Abbildung

    5).

    2 Laufer H. (2014): Praxisorientierte Umsetzung des strengen Artenschutzes am Beispiel von Zaun- und Mauereidechsen. Aus: Naturschutz und Landschaftspflege Baden-Württemberg Band 77: 94 - 142

  • Artenschutzrechtliche Untersuchung und CEF-Konzept zum Vorhaben „Verlängerte Wiesenstraße“ in Zeutern 30

    BIOPLAN Gesellschaft für Landschaftsökologie und Umweltplanung, St.-Peter-Str. 2, 69126 Heidelberg, Tel. 06221 3950590

    Abbildung 5

    Potenzielle CEF3-Flächen

    für Zauneidechsen.

    Quelle: Silke Weber, Ge-

    meinde Ubstadt-Weiher

    Die oben dargestellten Flächen umfassen ein Gesamtgebiet von 8.843,9 m²,

    ist also mehr als 40 % größer als der Eingriffsbereich (bisheriger Lebens-

    raum Zauneidechsen: ca. 5.800 m²). Die Flächen sind überwiegend Streu-

    obstwiesen, die im Winter 2017/2018 teilweise aufgelichtet und durch Refu-

    gien (siehe oben) aufgewertet werden sollen. Die Flächen sollen nicht ein-

    gezäunt werden, um den Zauneidechsen auch die Nutzung der Umgebung

    (v.a. als Jagdhabitat) zu ermöglichen; lediglich die Abfangfläche wird einge-

    zäunt, um eine Rückwanderung der Tiere zu verhindern.

    Es werden 9 Refugien benötigt (siehe oben), die Refugien mit allen für

    Zauneidechsen nötigen Strukturen („Vollrefugien“) werden dabei auf den

    drei größten designierten CEF-Flächen (vgl. Abbildung 5) angelegt, die

    Reisighaufen zur Strukturanreicherung werden harmonisch in die

    bestehenden Strukturen eingefügt.

    Umsiedlung

    Zauneidechsen

    Alle Zauneidechsen, geschätzt ca. 90 Individuen, sind durch Abfang und Um-

    setzung auf die CEF-Flächen umzusiedeln. Eine Vergrämung der Zau-

    neidechsen ist aufgrund der Entfernung zwischen Eingriffsbereich und CEF-

    Flächen nicht praktikabel.

    Abfang der Zauneidech-

    sen

    Auf der Abfangfläche (=Baugebiet) ist durch mehrfaches Abfangen bei ge-

    eigneter Witterung zu fangen, bis keine Eidechsen mehr gefunden werden.

    Beim Abfangen erfolgt eine Hälterung in Faunaboxen, ggf. unter Zufütte-

    rung. Die Umsetzung auf die CEF-Fläche wird am selben Tag durchgeführt.

    Einzäunung mit Reptili-

    enschutzzaun

    Die Abfangfläche ist an den Randbereichen mit einem speziellen

    Reptilienschutzzaun einzuzäunen, um zu gewährleisten, dass keine erneute

    Einwanderung durch Eidechsen erfolgt und die Abfangfläche frei von

    Zauneidechsen bleibt. Als Einzäunung eignet sich ein spezieller Amphibien-

    / Kleintierzaun.

    3 CEF bedeutet „continued ecological functionality of breeding sites or resting places“. Dies bedeutet, dass durch Planungsvor-

    haben die ökologische Funktion von Brutplätzen und Ruhestätten relevanter Arten (FFH-Anhang IV und europäische Vogelar-

    ten) gesichert sein muss (Guidance document der NATURA-2000-Richtlinie, 2007).

  • Artenschutzrechtliche Untersuchung und CEF-Konzept zum Vorhaben „Verlängerte Wiesenstraße“ in Zeutern 31

    BIOPLAN Gesellschaft für Landschaftsökologie und Umweltplanung, St.-Peter-Str. 2, 69126 Heidelberg, Tel. 06221 3950590

    Die Umsiedlung erfolgt auf die vorbereiteten CEF-Flächen. Die Fangergeb-

    nisse sind entsprechend zu dokumentieren.

    Durchführung CEF-Maß-

    nahme

    • Vorbereitung CEF-Fläche: frühzeitige Anlage von Refugien (siehe Abbil-

    dung 6);

    • Aufstellen und Kontrolle des Schutzzaunes;

    • Mähen des Eingriffsbereiches (1-2 cm), dadurch Entwertung als Habitat

    • Umsiedlung von Zauneidechsen-Individuen (Abfangen bei geeigneter

    Witterung bis keine Eidechsen mehr gefunden werden, Umsetzung auf

    CEF-Fläche am selben Tag, ggf. Zufütterung);

    • Pflege der CEF-Flächen

    Refugien Ein Vollrefugium besteht aus 3 Komponenten: Sand (Eiablage), Holz und

    Steine (Versteck, Sonnplatz) zu je 1/3 Fläche (Abbildung 6). Aufgrund der

    Grabbarkeit des Substrates im Bereich Zeutern wurde beim Bau der Refu-

    gien jedoch auf die Anlage von Sandlinsen verzichtet. Da das zum Bau der

    Refugien verwendete Holz 80 cm tief in bestehende Böschungen verbaut

    wurde, wurde auch auf die Anschüttung von Steinen verzichtet.

    Anlage von Eidechsen-

    refugien nach BIOPLAN

    Die Anzahl der Vollrefugien wird für das Baugebiet mit 3 Stück angegeben.

    • Orientierung: Wichtig ist die Nord-Süd-Orientierung der Refugien. Im

    Süden sollte sich Sand befinden, in der Mitte eine Kombination aus

    Steinen / Holz / Wurzeln und im Norden ein Erdhaufen mit Vegetation.

    Zur Begrünung kann die ausgestochene Vegetationstragschicht ver-

    wendet werden. Erdaushub wird nördlich angeschüttet.

    • Schonung der Gras-Kraut-Flur: Die Vegetation auf der CEF-Fläche ist so

    weit wie möglich zu schonen (am besten bodenschonend mit Minibag-

    ger und kleinem Radlader arbeiten). Ein Mähen der bereits entwickel-

    ten Gras-Kraut-Flur ist erst ab Juni des Folgejahres nach Anlage der Re-

    fugien sinnvoll.

    • Einzäunung: CEF-Fläche sind einzuzäunen.

    Pflege Unerwünschter Bewuchs (aufkommende Gehölze, Brombeere) im Bereich

    der Eidechsenrefugien ist regelmäßig zu entfernen.

  • BIOPLAN Gesellschaft für Landschaftsökologie und Umweltplanung, St.-Peter-Straße 2 . 69126 Heidelberg t 06221 3950590

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    2

    Abbildung 6:

    Aufbauschema von Ei-

    dechsen-Refugien (nach

    BIOPLAN)

    BIO

    PLA

    N G

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  • Artenschutzrechtliche Untersuchung und CEF-Konzept zum Vorhaben „Verlängerte Wiesenstraße“ in Zeutern 33

    BIOPLAN Gesellschaft für Landschaftsökologie und Umweltplanung, St.-Peter-Straße 2 . 69126 Heidelberg t 06221 3950590

    Die Vollrefugien sollen in die bestehenden Böschungsstrukturen eingepasst

    werden, um das Landschaftsbild nicht zu beeinträchtigen.

    Baufeld Auf dem Baufeld ist dafür zu sorgen, dass keine Tiere zu Schaden kommen.

    Deshalb ist das Baufeld bis zur Freigabe durch die ökologische Baubeglei-

    tung eine TABU-Fläche für Baumaßnahmen, d.h. kein Befahren mit schwe-

    rem Gerät, keine Lagerung von Baustoffen oder sonstigem Material, keine

    Eingriffe in Boden, Vegetation etc. Die ggf. notwendigen Maßnahmen auf

    der Fläche (Mähen, Gehölze fällen) haben fachgerecht (GaLaBau) und unter

    ökologischer Baubegleitung zu erfolgen.

    Bäume, Gebüsch und Gestrüpp sind außerhalb der Vegetationsperiode (01.

    Oktober bis 28. Februar) zu fällen. Die Fläche ist einzuzäunen, um eine Zu-

    und Abwanderung zu verhindern.

    Umsetzung Die Umsetzung der Planung ist über eine ökologische Baubegleitung sicher-

    zustellen.

    Zeitplan

    Tabelle 7: Zeitplan für die nötigen CEF-Maßnahmen für Zauneidechsen

    Zeitraum Maßnahme

    Bis 28.02.2018 • Gehölzpflege und Auflichtung von stark verbuschten CEF-Flächen

    Bis April 2018 • Anlage der Zauneidechsenrefugien

    • Stellen des Reptilienzaunes auf der Abfangfläche

    Sommer 2018 • Umsiedlung Zauneidechsen: Der Abfang der Zauneidechsen durch

    Fänger sollte mit Beginn der Zauneidechsenaktivität bis Mitte Juni

    noch vor der Eiablage erfolgen. Der Abfang ist witterungsabhängig

    und muss an mehreren Abfangterminen durchgeführt werden.

    • Regelmäßiges Freistellen des Reptilienzaunes

    Artenschutzrechtliche

    Beurteilung

    Verbotstatbestände nach § 44 Abs. 1 Nr. 1 bis 3 i. V. m. Abs. 5 BNatSchG

    (Tötung, erhebliche Störung/Verschlechterung des Erhaltungszustandes der

    lokalen Population, Zerstörung von Fortpflanzungs- und Ruhestätten) wer-

    den unter Beachtung entsprechender, oben beschriebener Maßnahmen

    nicht ausgelöst.

    Zwischenfazit Umsiedlung 2018

    Im Winter 2017/2018 wurden die Refugien für Zauneidechsen auf den oben

    genannten Grundstücken angelegt, nachdem diese teilweise entbuscht wur-

    den. Seit dem Frühsommer findet die Umsiedlung der Zauneidechsen statt,

    bisher konnten bereits mehrere Dutzend Tiere umgesiedelt werden.

  • Artenschutzrechtliche Untersuchung und CEF-Konzept zum Vorhaben „Verlängerte Wiesenstraße“ in Zeutern 34

    BIOPLAN Gesellschaft für Landschaftsökologie und Umweltplanung, St.-Peter-Straße 2 . 69126 Heidelberg t 06221 3950590

    4.2 Brutvögel

    Brutvögel wurden – aufgrund der fortgeschrittenen Jahreszeit 2017 - über-

    wiegend im Frühjahr 2018 untersucht.

    Rote Liste Brutvögel Ba-

    den-Württembergs

    Nach § 44 Abs. 5 BNatSchG sind alle europäischen Vogelarten Gegenstand

    der artenschutzrechtlichen Untersuchung. Planungsrelevant sind insbeson-

    dere die gefährdeten Brutvogelarten der Bundesländer. Für das Untersu-

    chungsgebiet liefert das Dokument „Rote Liste und kommentiertes Ver-

    zeichnis der Brutvogelarten Baden-Württembergs“ entsprechende art-

    bezogene Informationen (Bauer et al. 2016)4.

    Untersuchungstermine Die Untersuchung der Brutvögel erfolgte an folgenden Terminen:

    12.06.2017 sowie 15.01., 26.03., 06.04., 08.05. und 29.05.2018.

    Ergebnisse der Untersuchungen finden sich in Tabelle 8.

    Tabelle 8: Nachgewiesene Vogelarten des Untersuchungsgebietes mit Umgebung Besonders zu berücksichtigende Arten sind farblich hervorgehoben

    Nr Art wiss. Name Anz. N Max Status Rote Liste EU- G

    Beob B-W D WVA VRL

    1 Amsel Turdus merula 8 8 1 BV §

    2 Bachstelze Motacilla alba 3 2 2 BV §

    3 Buchfink Fringilla coelebs 5 5 1 BV §

    4 Dorngrasmücke Sylvia communis 2 2 1 BV §

    5 Feldsperling Passer montanus 1 1 1 BV (U) V V §

    6 Gartenrotschwanz Phoenicurus

    phoenicurus 4 4 1 BV (U) V V §

    7 Girlitz Serinus serinus 2 2 1 BV §

    8 Grünling Carduelis chloris 2 2 1 BV §

    9 Grünspecht Picus viridis 1 1 1 BV (U) §§

    10 Hausrotschwanz Phoenicurus

    ochruros 4 4 1 BV §

    11 Haussperling Passer domesti-

    cus 1 1 1 BV (U) V V §

    12 Klappergrasmücke Sylvia curruca 2 2 1 BV V §

    13 Kohlmeise Parus major 10 10 1 BV §

    14 Mäusebussard Buteo buteo 2 2 1 NG §§

    15 Mönchsgrasmücke Sylvia atricapilla 6 6 1 BV §

    16 Rabenkrähe Corvus corone 1 1 1 NG §

    17 Rauchschwalbe Hirundo rustica 5 1 5 NG 3 3 §

    18 Ringeltaube Columba palum-

    bus 2 2 1 BV §

    19 Singdrossel Turdus philome-

    los 1 1 1 BV (U) §

    4 Bauer, H.-G., M. Boschert, M. I. Förschler, J. Hölzinger, M. Kramer & U. Mahler (2016): Rote Liste und kommentiertes Verzeichnis

    der Brutvogelarten Baden-Württembergs.6. Fassung. Stand 31. 12. 2013. – Naturschutz-Praxis Artenschutz 11.

  • Artenschutzrechtliche Untersuchung und CEF-Konzept zum Vorhaben „Verlängerte Wiesenstraße“ in Zeutern 35

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    Erläuterungen zur Tabelle Anz.: Anzahl Individuen, kumulativ N Beob: Anzahl Beobachtungen

    Max: Maximalzahl pro Beobachtung

    Status: BV – Brutvogel, NG – Nahrungsgast, DZ – Durchzügler, U - Umgebung

    RL: Rote Liste

    BW: Rote Liste Baden-Württemberg (Bauer et al. 2016)

    D: Rote Liste Deutschland (Grüneberg et al. 2015)

    WVA: Rote Liste wandernder Vogelarten Deutschlands (Hüppop et al. 2012)

    EU-VRL: EU-Vogelschutzrichtlinie

    G: Gesetzlicher Schutz nach BNatSchG

    Schutzstatus nach § 7 BNatSchG

    §§ streng geschützt

    § besonders geschützt

    RL Rote Liste Deutschlands und der Bundes-

    länder

    0 Bestand erloschen bzw. verschollen

    1 Bestand vom Erlöschen bedroht

    2 Bestand stark gefährdet

    3 Bestand gefährdet

    V Arten der Vorwarnliste

    R Arten mit geographischer

    Restriktion

    EU-VRL:

    I: Vogelart des Anhangs I

    4,2: Vogelart geführt unter Artikel 4 Absatz 2

    Erläuterung zu den Er-

    gebnissen

    Mit 19 nachgewiesenen Vogelarten zeigen sich das Untersuchungsgebiet

    und seine Umgebung hinsichtlich der Artenzahl als unterdurchschnittlich

    (Tabelle 8): von den nachgewiesenen 19 Arten leben viele nur angrenzend

    (so z.B. der Gartenrotschwanz). Das Gebiet selbst ist relativ strukturarm und

    im Südteil gärtnerisch genutzt, attraktivere Strukturen liegen nördlich im

    FFH-Gebiet.

    Abbildung 7:

    Nachweise der arten-

    schutzrechtlich beson-

    ders relevanten Vögel

    im Untersuchungsgebiet

    und seiner Umgebung.

  • Artenschutzrechtliche Untersuchung und CEF-Konzept zum Vorhaben „Verlängerte Wiesenstraße“ in Zeutern 36

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    Streng geschützte bzw.

    Arten der Roten Liste

    Von den nachgewiesenen Arten, die auf der Roten Liste geführt werden bzw.

    strengen Schutz genießen, können einige als Brutvögel ausgeschlossen wer-

    den, da für sie keine Brutnachweise geführt werden konnten:

    • Feldsperling (lediglich ein Nachweis)

    • Gartenrotschwanz (konnte zwar regelmäßig, aber immer nur angren-

    zend an das Untersuchungsgebiet beobachtet werden)

    • Grünspecht (Nachweise in der Umgebung, nicht im Gebiet selbst)

    • Haussperling (brüten an den angrenzenden Häusern, im Gebiet keine ge-

    eigneten Strukturen)

    • Klappergrasmücke (Nachweise in der Umgebung, nicht im Gebiet selbst)

    • Mäusebussard (brütet sicher nicht im Gebiet, da keine geeigneten Struk-

    turen vorhanden)

    • Rauchschwalbe (keine geeigneten Brutstrukturen vorhanden, daher le-

    diglich Nahrungsgast)

    Als Art der Roten Liste, die direkt vom Vorhaben betroffen ist, da sie im Ge-

    biet brütet muss der Star gewertet werden:

    Star Für Stare ist die Höhle in einem alten Obstbaum im nördlichen Teil der Flä-

    che attraktiv. Sie brüteten sowohl 2017 als auch 2018 in der Höhle. Daher

    sind für Stare CEF-Maßnahmen erforderlich (siehe unten).

    Foto 19

    Bruthöhle des Stars in

    einem alten Obstbaum.

    Die Höhle war sowohl

    2017 als auch 2018 be-

    setzt.

    Bei den übrigen der im Gebiet festgestellten Vogelarten handelt es sich um

    regional und lokal weit verbreitete und nicht bestandsbedrohte Arten, bei

    denen von einer Verlagerung der Fortpflanzungs- oder Ruhestätten im Be-

    reich des ökologischen Funktionszusammenhangs ausgegangen werden

    kann. Das nördlich angrenzende FFH-Gebiet bietet reichhaltige Strukturen

    für Brutvögel. Der Verlust von Höhlen durch das Fällen von Bäumen ist je-

    doch auszugleichen: Daher sind für Höhlenbrüter wie die Kohlmeise ent-

    sprechende Ersatznistmöglichkeiten anzubringen.

  • Artenschutzrechtliche Untersuchung und CEF-Konzept zum Vorhaben „Verlängerte Wiesenstraße“ in Zeutern 37

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    Erforderliche Maßnah-

    men

    Es sind Maßnahmen erforderlich, um das Auslösen von Verbotstatbestän-

    den nach § 44 Abs. 1 Nr. 1 bis 3 BNatSchG zu vermeiden.

    CEF-Maßnahmen Brut-

    vögel

    Für Höhlenbrüter sind folgende Nisthilfen fachgerecht in räumlicher Nähe

    anzubringen und dauerhaft zu erhalten:

    • 4 Nistkästen Kohlmeise (z.B. Schwegler Typ 2GR, Flugloch oval 30 x 45

    mm)

    • 3 Nistkästen Star (z.B. Schwegler Typ 3S)

    Aufgrund der siedlungsnahen Lage sind entsprechende Kästen mit Katzen-

    /Marderschutz obligatorisch.

    Empfehlung Gartenrot-

    schwanz

    Der auf der Vorwarnliste befindliche Gartenrotschwanz ist durch die Zerstö-

    rung strukturreicher Landschaften und den Verlust natürlicher Habitate ge-

    fährdet und zeigt einen anhaltend negativen Entwicklungstrend. In Baden-

    Württemberg leben rund 20 % des Gesamtbrutbestandes Deutschlands. Da-

    her kommt Baden-Württemberg eine besondere Verantwortung für den Er-

    halt des Gartenrotschwanzes in Mitteleuropa zu.

    Um die Entwicklung der in Zeutern brütenden Gartenrotschwanz-Popula-

    tion zu fördern, wird das Anbringen von Nisthöhlen (z.B. Schwegler Typ 2GR

    (oval) oder Nischenbrüterhöhle Typ 1N) empfohlen.

    4.3 Fledermäuse

    Detektorbegehung Da Fledermäuse nachtaktiv sind, lassen sie sich nur mit Einbruch der Dun-

    kelheit und in der Morgendämmerung (Rückkehr ins Quartier) erfassen.

    Ihre Ultraschallrufe werden mit einem sogenannten Bat-Detektor (Ultra-

    schallwandler) hörbar gemacht und registriert. Zum Einsatz kam ein Echo

    Meter Touch (Wildlife Acoustics, Inc.; Maynard, MA; USA) und die Analy-

    sesoftware Kaleidoscope (App-Version 2.1.1) in Verbindung mit entspre-

    chender Fachliteratur. Obwohl als Standardmethode allseits anerkannt, las-

    sen sich mit den Detektoren nicht alle Fledermausarten erfassen. Sehr leise

    rufende Arten, wie z. B. das Braune Langohr, oder Arten mit sehr ähnlichem

    Rufmuster, wie z. B. Kleine und Große Bartfledermaus, können mit dieser

    Methode nicht sicher erfasst oder zugeordnet werden. Der Methode sind

    daher Grenzen gesetzt, was die Vollständigkeit der Arteninventarisierung

    angeht. Die umfassendsten Artnachweise liefern kombinierte Netzfang- und

    Detektoruntersuchungen. Die nächtliche Begehung fand am 28.07.2017

    statt. Das in Abbildung 2 umrissene Gebiet wurde in der Zeit zwischen Son-

    nenuntergang und dem frühen Morgen begangen, zwischen Sonnenunter-

    gang und der folgenden halben Stunde (Ausflugszeit) wurde dabei beson-

    deres Augenmerk auf mögliche ausfliegende Tiere aus den Bäumen des Un-

    tersuchungsgebietes gelegt.

    Ergebnisse Detektorbe-

    gehung

    Folgende Arten konnte im Plangebiet mittels Detektor registriert werden:

    • Zwergfledermaus (Pipistrellus pipistrellus)

    • Abendsegler (Nyctalus sp.)

    • Mausohr (Myotis sp.)

    • Nordfledermaus (Eptesicus nilssoni)

  • Artenschutzrechtliche Untersuchung und CEF-Konzept zum Vorhaben „Verlängerte Wiesenstraße“ in Zeutern 38

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    Tabelle 9: Liste der im Plangebiet nachgewiesenen Fledermausarten und deren Schutz- sowie Ge-

    fährdungsstatus.

    Deutscher Name

    Wissenschaftlicher Name

    Rote Liste FFH

    BNatSchG Status BW D

    Nordfledermaus Eptesicus nilssoni 2 G IV §§

    Großer Abendsegler Nyctalus noctula i V IV §§

    Kleiner Abendsegler Nyctalus leisleri 2 G IV §§

    Zwergfledermaus Pipistrellus pipistrellus 3 * IV §§

    Unbestimmtes Mausohr Myotis sp. IV §§

    Erläuterungen zur Tabelle RL = Rote Liste, D = Deutschland, BW = Baden-Württemberg, FFH = Fauna-Flora-Habitat-Richt-

    linie; IV = Anhang IV-Art, §§ = streng geschützt

    0 = ausgestorben, ausgerottet oder verschol-len

    1 = vom Aussterben bedroht

    2 = stark gefährdet

    3 = gefährdet

    R = extrem selten (rar)

    G = Gefährdung anzunehmen, aber Status un-

    bekannt

    i = gefährdete wandernde Art

    V = Vorwarnliste

    D = Daten ungenügend

    * = ungefährdet

    Tabelle 10: Zusammenfassung der Bedeutung des Planungsgebietes für die nachgewiesenen Fle-

    dermäuse

    Art Bedeutung des Untersuchungsgebietes

    Zwergfledermaus

    (Pipistrellus pi-

    pistrellus)

    • Jagdgebiet • Spaltenquartiere in den Gebäuden der Um-

    gebung wahrscheinlich, mögliche Spalten-quartiere in den Bäumen des Plangebietes

    • Struktur der Bäume lässt Winterquartiere unwahrscheinlich erscheinen

    Myotis sp.

    • Jagdgebiet • Spaltenquartiere in Bäumen des Plangebie-

    tes je nach Art möglich • Winterquartiere unwahrscheinlich

    Großer Abendsegler

    (Nyctalus noctula)

    • Jagdgebiet • Zwischenquartiere in Bäumen möglich, aber

    unwahrscheinlich

    Kleiner Abendsegler

    (Nyctalus leisleri)

    • Jagdgebiet • Zwischenquartiere in Bäumen möglich, aber

    unwahrscheinlich

    Nordfledermaus

    (Eptesicus seroti-

    nus)

    • Ggf. quartiernahes Jagdgebiet, sonst Trans-ferroute

    • Quartiere im Planungsgebiet extrem un-wahrscheinlich

    Nordfledermaus Die Nordfledermaus ist eine nord- und mitteleuropäische Art, die nach Os-

    ten über Russland und Nordwestchina Kamtschatka und Japan erreicht. Sie

    ist die einzige europäische Fledermausart, deren Verbreitungsgrenze mit

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    70°N bis nördlich des Polarkreises reicht. Die Art gilt als typische Bewohne-

    rin borealer, d. h. kalt-gemäßigter, kontinental geprägter Regionen. Dem-

    entsprechend ist sie im Süden des Verbreitungsgebietes eine eher montane

    Art, die in Deutschland vorwiegend in den Höhenlagen der Mittelgebirge

    und den Alpen vorkommt.

    Der Flug wird als schnell, geschickt und wendig beschrieben. Die Nahrung

    besteht zu etwa 50% aus kleinen Zweiflüglern, die restlichen 50% machen

    Käfer, Falter und Wanzen aus. Falter, die Echolaute von Fledermäusen wahr-

    nehmen können und sich daraufhin fallen lassen werden im Sturzflug bis

    knapp über den Boden verfolgt. Große und hell gefärbte Beute können

    Nordfledermäuse optisch erkennen.

    Nordfledermäuse gelten als ortstreu, die nur gelegentlich ziehen. Wenige

    Funde zeigen Wanderungen über 100 bis 500 km, allerdings wurden auch

    schon Tiere auf Ölbohrinseln in der Nordsee gefunden. Es gibt Hinweise auf

    eine Orientierung am Erdmagnetfeld.

    Quartiere Nordfledermäuse nutzen bevorzugt künstliche Spalten an Fassaden, Kami-

    nen und anderen Stellen im Dachbereich als Quartiere.

    Wochenstuben Wochenstuben befinden sich häufig in der Dachschräge von Gebäuden zwi-

    schen Ziegelauflage und Holzverschalung, bei Schlechtwetterperioden wird

    offenbar auch die Wärme des Kamins genutzt. Neben Quartieren in Gebäu-

    den befinden sich auch Wochenstuben an Gebäuden, so hinter Holzverklei-

    dungen oder unter der Eternitverkleidung von Hochhäusern.

    Winterquartiere Die Winterquartiere von Nordfledermäusen liegen in Höhlen und Stollen

    und werden durch die Fledermäuse von November bis März/April genutzt.

    Nordfledermäuse sind kältetolerant, deshalb liegen die Hangplätze oftmals

    im Eingangs- oder in Kaltluftbereichen mit Frosteinfluss. Oftmals überwin-

    tern Nordfledermäuse auch in tiefen, frostfreien Gesteins- und Gebäude-

    spalten sowie in Bodengeröll (Schotter, Geröllhalden).

    Jagdhabitat Entsprechend ihrer borealen Verbreitung jagen Nordfledermäuse in ausge-

    dehnten Waldgebieten mit Nadel- und Laubbäumen sowie Gewässern. Die

    Jagdgebiete können dabei bis zu 10 km entfernt liegen, während der Wo-

    chenstubenzeit liegen die Jagdreviere jedoch meist in unmittelbarer Nähe

    zur Wochenstube (etwa 800m). Nordfledermäuse nutzen bis zu 8 Teiljagd-

    gebiete, die z.T. sehr klein sind (eine Straßenlaterne!) und bei einer Reduk-

    tion des Beuteangebots sofort gewechselt werden.

    Die Tiere jagen häufig in einer Höhe zwischen fünf und 20 Metern, oft über

    Seen und Bächen, aber auch über freien Flächen in Wäldern oder Siedlun-

    gen; in letzteren sehr häufig an Straßenlaternen.

    Vorkommen in Baden-

    Württemberg

    Es sind nur wenige Fundorte der Nordfledermaus in Baden-Württemberg

    bekannt, wobei viele Sommerfunde in den Höhenlagen des Schwarzwaldes

    gemacht wurden, während im Winter Tiere in den Höhlen der mittleren Flä-

    chenalb, dem oberen Donautal und wiederum im Schwarzwald gefunden

    werden konnten.

    Vorkommen im Plange-

    biet

    Die Nordfledermaus wurde nur einmal, allerdings nahe der abendlichen

    Ausflugzeit (21:10 Uhr) festgestellt. Dies könnte ein Indiz für ein relativ na-

    hes Quartier darstellen und vermuten, dass das Plangebiet ein quartierna-

    hes Jagdgebiet darstellt. Als primär gebäudebewohnende Fledermaus ist

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    eine Betroffenheit von Fortpflanzungs- und Ruhestätten durch die Planung

    jedoch extrem wahrscheinlich, das Jagdgebiet bleibt auch nach Umsetzung

    der Planung erhalten (Straßenlaterne).

    Abendsegler Der Kleine Abendsegler und seine Schwesterart, der Große Abendsegler,

    sind typische „Waldfledermäuse“, die insbesondere in Laubwäldern

    (vorwiegend Buchenmischwäldern), gelegentlich in Streuobstwiesen und

    Parkanlagen leben. Dabei lebt der Große Abendsegler inzwischen in einem

    sehr weiten Spektrum an Habitaten bis hin zu Städten – sofern geeignete

    Baumhöhlen und eine ausreichende Dichte an Insekten vorhanden sind.

    Gerade der Kleine Abendsegler gilt als besonders opportunistischer Jäger

    des freien Luftraums: er ist relativ unspezialisiert hinsichtlich der Wahl

    seiner Beutetiere, seine Nahrung besteht überwiegend aus

    Schmetterlingen, Zweiflüglern und Köcherfliegen. Bei Massenauftreten

    werden Mai- und Junikäfer in großer Zahl gefangen. Aufgrund dieses breiten

    Nahrungsspektrums jagen die Tiere im Wald (gerne entlang von

    Waldwegen), aber auch über Gewässern und an Straßenlaternen und

    wechseln oft in einer Nacht zwischen mehreren Nahrungshabitaten.

    Deshalb haben Kleine Abendsegler einen recht großen Aktionsradius von

    etwas über 4 km. Allerdings konnten einzelne Tiere auch schon wesentlich

    weiter (17 km) entfernt vom Quartier bei der Jagd beobachtet werden. Die

    Tiere fliegen normalerweise in Baumwipfelhöhe und darüber und zeichnen

    sich durch einen schnellen (über 40 km/h!) und geradlinigen Flug aus.

    Der Kleine Abendsegler ist – ebenso wie seine größere Schwesterart - eine

    fernwandernde Art, die jährlich mehrere hundert Kilometer zwischen dem

    Sommerlebensraum und dem Winterquartier in südwestlichen Gegenden

    zurücklegt. Ein sachsen-anhaltinisches Weibchen wurde zunächst in

    Nordspanien (Luftlinie 1567 km) wiedergefunden und anschließend erneut

    in Sachsen-Anhalt beobachtet.

    Quartiere Als typische Wald- und Baumfledermaus leben Abendsegler bevorzugt in

    natürlichen Baumhöhlen (Astlöcher, aber auch Stammrisse) in Bäumen,

    bevorzugt (alten) Laubbäumen. Zusätzlich werden aber auch

    Vogelnistkästen oder Fledermauskästen als Quartiere angenommen.

    Wochenstuben Auch die Wochenstuben liegen in Bäumen und Fledermauskästen.

    Winterquartiere Als Winterquartiere dienen ebenfalls bevorzugt Baumhöhlen, es werden

    aber auch Spalten an Felsen, Höhlen, Gebäuden und Brücken

    angenommen.

    Jagdhabitat Jagdgebiete sind – waldfledermaustypisch – vor allem Lichtungen in

    Wäldern, Windwurfflächen, Kahlschläge und andere freie Flugflächen (z.B.

    Wege). Aber auch über Gewässern sowie in Bach- und Flussauen jagen

    Kleine Abendsegler.

    Durch seine Größe ist der Große Abendsegler nicht in der Lage, in dichten

    Strukturen zu jagen – hierzu fehlt ihm die nötige Manövrierfähigkeit.

    Deshalb bevorzugt der Große Abendsegler halboffene, parkähnliche und

    lichte Waldlandschaften sowie Waldrandbereiche. Jagdhabitat ist dabei der

    freie Luftraum in 15 bis 50 m Höhe.

    Vorkommen in Baden-

    Württemberg

    Es gibt nur relativ wenige Nachweise des Kleinen Abendseglers in Baden-

    Württemberg. Er ist daher als selten einzustufen (BRAUN & HÄUSSLER

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    2003). Der Große Abendsegler hingegen ist mit Ausnahme der

    Schwarzwaldhochlagen in Baden-Württemberg nahezu überall regelmäßig

    anzutreffen, wobei der zweimal jährliche Masseneinzug in die

    Oberrheinische Tiefebene im Zuge der Wanderungen besonders

    hervorzuheben ist.

    Vorkommen im Plange-

    biet

    Abendsegler tauchten kurz nach Sonnenuntergang und erneut gegen 23:15

    Uhr im Planungsgebiet auf, da es sich jedoch jeweils um Einzelnachweise

    handelt, ist lediglich von einem Überflug über das Gebiet während eines

    Transfers zwischen verschiedenen Jagdgebieten bzw. zwischen Quartier und

    Jagdgebiet auszugehen. Von einer unmittelbaren Betroffenheit durch das

    Bauvorhaben ist nicht auszugehen.

    Myotis sp. Es konnte eine leider nicht näher bestimmbare Myotis-Art festgestellt wer-

    den. Aufgrund der Rufstruktur kommt am ehesten die Myotis brandtii in

    Frage, eine Art, die als „Kapellenfledermaus“ charakterisiert wird: Wochen-

    stuben liegen bevorzugt im Zwischendachbereich (Hohlräume unter Dach-

    ziegeln) und auf Dachböden. Bei Störungen ziehen sich die Großen Bartfle-

    dermäuse zu Fuß oder fliegend in Verstecke im Gebälk wie z.B. Zapfenlö-

    cher. Die Quartierstandorte liegen häufig im Wald oder in Waldnähe als dem

    bevorzugten Jagdhabitat. Nachweise in Baden-Württemberg sind spärlich,

    aber gerade im Raum Bruchsal häufiger. Angesichts der Strukturen im Plan-

    gebiet ist jedoch nicht davon auszugehen, dass Wochenstuben oder Winter-

    quartiere im Plangebiet liegen und von der Planung betroffen sind. Nach-

    weiszeit, -frequenz und – umstände deuten eher auf ein Überfliegen des

    Planungsgebietes als eine gezielte Nutzung als Quartierstandort oder Jagd-

    habitat hin.

    Zwergfledermaus Die Zwergfledermaus gehört zu den häufigsten Fledermausarten Europas

    und kommt von Nordwestafrika über große Teile Europas bis etwa 60° N

    (Südfinnland) vor. Nach Osten hin kommt die Zwergfledermaus über Klein-

    asien und den Mittleren Osten bis Iran und Afghanistan vor.

    Nach der Mückenfledermaus (Pipistrellus pygmaeus) ist die Zwergfleder-

    maus die kleinste einheimische Art. Da die beiden Arten erst Ende der

    1990er Jahre getrennt wurden ist bei der Analyse älterer Nachweise zu über-

    prüfen, ob Zwerg- oder Mückenfledermausvorkommen gemeint sind.

    Die Zwergfledermaus zeichnet sich durch ihre äußerst hohe Anpassungsfä-

    higkeit aus, die es ihr erlaubt, nahezu sämtliche Lebensräume (egal ob Wald-

    oder Kulturland) zu besiedeln. Sie ist in Dörfern und Städten zu finden und

    besetzt unterschiedlichste Quartiere ebenso wie unterschiedlichste Jagdha-

    bitate. Lediglich in intensivst bewirtschaftetem Agrarland ist auch sie selten.

    Generell werden jedoch – sofern vorhanden - Wälder und Gewässer bevor-

    zugt.

    Zwergfledermäuse jagen in einem wendigen und kurvenreichen Flug, bei

    dem sie auf festen Flugbahnen Strukturen (z.B. Baumreihen oder Hecken)

    abpatrouillieren. Obwohl der Großteil der Nahrung von Zweiflüglern gebil-

    det wird, ist die Zwergfledermaus ein Generalist, der alle geeigneten Beute-

    tiere fängt und frisst.

    Das bisher ermittelte Höchstalter beträgt 16 Jahre – die durchschnittliche

    Lebenserwartung ist mit nur 2,2 Jahren jedoch deutlich geringer.

    Zwergfledermäuse sind relativ ortstreu, die Distanz zwischen Sommer- und

    Winterquartier beträgt üblicherweise nicht mehr als 20 km.

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    Zwergfledermäuse sind außerordentlich wetterfest: sie fliegt auch noch bei

    widrigsten Wetterbedingungen aus und ist eine der wenigen auch bei Regen

    nachweisbaren Fledermäuse. Sie erscheint oft schon vor der Dämmerung.

    Eine besondere Verhaltensweise von Zwergfledermäusen sind die so ge-

    nannten "Invasionen": Mitte August bis Mitte September fliegt häufig eine

    mehr oder minder große Anzahl von Fledermäusen über gekippte Fenster,

    Entlüftungsrohre etc. in Wohnräume und Büros, wo sich die Tiere dann hin-

    ter Schränken oder Vorhängen verstecken und häufig nicht wieder ins Freie

    finden. Das Verhalten geht auf das Erkunden potentieller (Winter)- und Spal-

    tenquartieren zurück. Überdurchschnittlich viele der an Invasionen beteilig-

    ten Tiere sind diesjährige Jungtiere, nur wenige Adulte sind unter den Inva-

    soren. Es wird vermutet, dass die Tiere durch Soziallaute Artgenossen anlo-

    cken und deshalb z.T. 300 Tiere an einer Invasion beteiligt sind.

    Zwergfledermäuse sind häufig von Windkraftanlagen betroffen: etwa 20%

    aller Windkraftverluste von Fledermäusen an Windkraftanlagen in Deutsch-

    land betreffen diese Art, in Baden-Württemberg sind sogar über 2/3 aller

    verunglückten Fledermäuse an Windenergieanlagen Zwergfledermäuse

    (Dürr 2016). Es wird spekuliert, dass die Tiere durch ihr Erkundungsverhal-

    ten besonders gefährdet sind, da sie u.U. Windenergieanlagen gezielt erfor-

    schen und so in den Bereich der Rotoren gelangen.

    Quartiere Zwergfledermäuse gelten als Kulturfolger: typische Quartiere sind Spalten-

    quartiere an Gebäuden, z.B. hinter Verkleidungen, in Bohrlöchern, hinter

    Fensterläden, zwischen dem Fachwerk alter Gebäude, in Hohlkastenbrü-

    cken uvm. Allerdings gibt es auch zahlreiche Nachweise aus Löchern und

    Spalten in Bäumen. Gerade Männchenquartiere mit einzelnen Tieren oder

    kleineren Gruppen findet man jedoch auch häufig in Fledermauskästen (v.

    a. Flachkästen) in Wäldern.

    Wochenstuben Wochenstuben der Zwergfledermaus befinden sich ebenfalls an Gebäuden,

    z.B. in Spalten an Hausgiebeln, in Rollladenkästen, hinter Verkleidungen und

    Fensterläden. Besonders hervorzuheben ist die geringe Dimension der nö-

    tigen Öffnungen: der Einschlupf braucht nur 10x10 mm groß zu sein, damit

    die Zwergfledermäuse sich hindurchquetschen und in das dahinterliegende

    Quartier gelangen können.

    Winterquartiere Die Wahl der Quartiere charakterisiert die Zwergfledermaus als „Felsfleder-

    maus“ (im Gegensatz zur „Baumfledermaus“ Mückenfledermaus), daher lie-

    gen auch die Winterquartiere – kaum überraschend – an natürlichen oder

    künstlichen Felsen. Natürliche Winterquartiere der Art liegen natürlicher-

    weise in Höhlen und Stollen (dort in den stark bewetterten Eingangsberei-

    chen), vor allem jedoch in Felsspalten. Winterquartiere an künstlichen Fel-

    sen (d.h. Gebäuden) liegen in Mauerspalten (z.B. von Kirchtürmen), Ritzen

    zwischen Dachgebälk, hinter Fassadenverkleidungen, in Kasematten und

    Brücken. Exotischere Überwinterungsquartiere sind Briketthaufen, Stroh-

    ballen und hohle Bäume. Das größte bekannte Winterquartier in Baden-

    Württemberg sind die Stollen des Leimener Steinbruchs (mit bis zu 1000

    Tieren), das größte deutsche Winterquartier der Keller des Marburger

    Schlosses in Hessen (ca. 5000 Tiere). Das größte Winterquartier in Europa

    scheint die „jaskyni Erňa“ (Erna-Höhle) in der Slowakei zu sein, in der über

    10.000 Tiere überwintern.

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    Jagdhabitat Zwergfledermäuse zeigen die gleiche Plastizität, die sie bei ihrer Quartier-

    wahl zeigen, auch bei den Jagdgebieten: sie jagen entlang Gehölzsäumen

    aller Art, in Gärten oder an von Gehölzen umstandene Gewässern, in Sied-

    lungen an Straßenlaternen, aber auch im geschlossenen Wald oder entlang

    von Waldwegen.

    Vorkommen in Baden-

    Württemberg

    Nach einem starken Rückgang in den 1950er Jahren haben sich die Bestände

    der Zwergfledermaus in Baden-Württemberg deutlich erholt. Die Zwergfle-

    dermaus zählt mit ca. 16.000 Individuen zu den häufigsten Arten im Land.

    Sie ist weit verbreitet und fehlt nur in wenigen Gebieten, so z.B. auf der Baar

    und den Hochlagen des Schwarzwaldes.

    Vorkommen im Plange-

    biet

    Die Art ist die häufigste Fledermausart im Gebiet, sie wurde bei allen Unter-

    suchungen festgestellt. Einzelquartiere sind sowohl im Plangebiet selbst als

    auch der unmittelbaren Umgebung zu erwarten: die nahe gelegenen Wohn-

    gebäude ebenso wie die die Bäume im und am Gebiet sind mögliche Quar-

    tierstandorte. Das Plangebiet erfüllt daher vorwiegend eine ökologische

    Funktion als siedlungsnah gelegenes Jagdhabitat.

    Maßnahmen Fledermäuse

    Vermeidungsmaßnah-

    men

    Gebäudeabbrüche (ggf. Gartenhütten) und Rodungsmaßnahmen sind zur

    Vermeidung des Tötungsverbotstatbestandes nur außerhalb der Aktivitäts-

    zeit der Fledermäuse im Zeitraum vom 20. Oktober bis zum 01. März durch-

    zuführen.

    Ausgleichsmaßnahmen Durch die Auflichtung von Gehölzbeständen im Winter 2017/2018 im Zuge

    der Anlage von CEF-Flächen für die Zauneidechse profitieren auch die im

    Gebiet sicher nachgewiesenen Fledermäuse, da so neue Nahrungshabitate

    erschlossen werden können. Weitergehende Ausgleichsmaßnahmen sind

    nicht erforderlich.

    CEF-Maßnahmen Der Verlust von Spaltenquartieren und möglichen Baumhöhlenquartieren

    ist durch das Aufhängen von Fledermauskästen im näheren Bereich auszu-

    gleichen. Es wird vorgeschlagen, an Bäumen in der Umgebung folgende Käs-

    ten aufzuhängen:

    • 2 x Schwegler Fledermaus-Flachkasten 1 FF

    • 2 x Schwegler Fledermaushöhle 2 FN

    Artenschutzrechtliche

    Beurteilung

    Verbotstatbestände nach § 44 Abs. 1 Nr. 1 bis 3 i. V. m. Abs. 5 BNatSchG

    (Tötung, erhebliche Störung/Verschlechterung des Erhaltungszustandes der

    lokalen Population, Zerstörung von Fortpflanzungs- und Ruhestätten) wer-

    den unter Beachtung entsprechender Maßnahmen nicht ausgelöst.

    5.0 Fazit

    Reptilien Im Planungsgebiet konnten 2017 15 adulte Zauneidechsen nachgewiesen

    werden, zudem 13 Jung- bzw. nicht näher bestimmbare Tiere. Daher sind

    CEF-Maßnahmen für Zauneidechsen erforderlich, die bereits im Winter

    2017/2018 durchgeführt wurden, um eine Umsiedlung im Frühjahr/Som-

    mer 2018 zu ermöglichen. Entsprechende Maßnahmen und Planungen wer-

    den vorgestellt.

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    Brutvögel Brutvögel wurden im Frühjahr 2018 untersucht, dabei ist die Brut eines

    Stars in einer Baumhöhle im Untersuchungsgebiet besonders hervorzuhe-

    ben. Für den Star und andere Brutvögel werd