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Gemeinderat der Marktgemeinde Kittsee Verhandlungsschrift aufgenommen am Dienstag, den 13. Mai 2014 im Gemeindeamt Kittsee aus Anlass einer Sitzung des Gemeinderates. Beginn: 19.00 Uhr Anwesend: Bürgermeisterin Dr. Nabinger Gabriele (SPÖ) Vizebürgermeister Buchta Franz (ÖVP) Gemeindevorstände: Darnai Karin (SPÖ) Böhm Peter (SPÖ) Leitner Markus, BSc (ÖVP) Mag. Bachmayer Emmerich (LIKI) Gemeinderäte: Braun Gerhard (SPÖ) Rak Gustav (SPÖ) Dipl.-Ing. Gloria Petrovics (SPÖ) Schiszler Andrea (SPÖ) Spadt Heinz (SPÖ) Czilek Josef (SPÖ) Bezenek-Salvamoser Maria (ÖVP) Hejret Gerhard (ÖVP) Mag. Frey Johannes (ÖVP) Maurovits Barbara (ÖVP) Dr. Lingitz Alois (LIKI) Valentin David (LIKI) Tomasich Julia (LIKI) Rinalda Walter (UBFK) Abwesend: Dipl.-Ing. Artner Jürgen (ÖVP) Weiters anwesend: 16 Zuhörer Schriftführerin: Heide Fabsich Die Bürgermeisterin begrüßt die Anwesenden, verweist auf die ordnungsgemäße Einladung sämtlicher Gemeinderatsmitglieder und stellt die Beschlussfähigkeit des Gemeinderates gem. § 41 Abs. 1 Bgld. GemO fest. Sie übernimmt den Vorsitz, eröffnet die Sitzung und bestimmt folgende Verifikatoren: GR Mag. Frey Johannes und GR Rinalda Walter.

Gemeinderat der Marktgemeinde Kittsee · des Planungsgebietes ist aus der beiliegenden Plandarstellung, GZ 4667, welche ... Die Fußbodenoberkante des Erdgeschosses hat innerhalb

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Gemeinderat der Marktgemeinde Kittsee

Verhandlungsschrift aufgenommen am Dienstag, den 13. Mai 2014 im Gemeindeamt Kittsee aus Anlass einer Sitzung des Gemeinderates. Beginn: 19.00 Uhr Anwesend: Bürgermeisterin Dr. Nabinger Gabriele (SPÖ)

Vizebürgermeister Buchta Franz (ÖVP) Gemeindevorstände: Darnai Karin (SPÖ)

Böhm Peter (SPÖ) Leitner Markus, BSc (ÖVP) Mag. Bachmayer Emmerich (LIKI)

Gemeinderäte: Braun Gerhard (SPÖ) Rak Gustav (SPÖ)

Dipl.-Ing. Gloria Petrovics (SPÖ) Schiszler Andrea (SPÖ)

Spadt Heinz (SPÖ) Czilek Josef (SPÖ) Bezenek-Salvamoser Maria (ÖVP) Hejret Gerhard (ÖVP) Mag. Frey Johannes (ÖVP) Maurovits Barbara (ÖVP) Dr. Lingitz Alois (LIKI) Valentin David (LIKI) Tomasich Julia (LIKI)

Rinalda Walter (UBFK) Abwesend: Dipl.-Ing. Artner Jürgen (ÖVP) Weiters anwesend: 16 Zuhörer Schriftführerin: Heide Fabsich Die Bürgermeisterin begrüßt die Anwesenden, verweist auf die ordnungsgemäße Einladung sämtlicher Gemeinderatsmitglieder und stellt die Beschlussfähigkeit des Gemeinderates gem. § 41 Abs. 1 Bgld. GemO fest. Sie übernimmt den Vorsitz, eröffnet die Sitzung und bestimmt folgende Verifikatoren: GR Mag. Frey Johannes und GR Rinalda Walter.

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Vor Eingang in die Tagesordnung macht die Bürgermeisterin von ihrem Recht nach der Bgld. GemO Gebrauch, setzt den geplanten Punkt „ Werkvertrag Stöger Roman“ von der Tagesordnung ab. Weiters berichtigt sie den TOP 9 Hortvertrag Edelstal auf Verpflichtungserklärung Hort Sie beantragt sodann die Aufnahme der zusätzlichen Tagesordnungspunkte:

Rechnungsabschluss 2013 der Marktgemeinde Kittsee, Infrastruktur und CoKG

Aufnahmekriterien Kinderkrippe

Bauakt OSG Der Gemeinderat der Marktgemeinde Kittsee erteilt der Aufnahme dieser TOPs seine einstimmige Zustimmung. In der Folge gibt Bürgermeisterin Dr. Nabinger folgende Tagesordnungspunkte bekannt, gegen welche keine Einwendungen erhoben werden.

Tagesordnungspunkte:

1. Genehmigung der Verhandlungsschrift über die vorangegangene Gemeinderatssitzung vom 25. April 2014

2. Ansuchen um Ankauf eines Versorgungsfahrzeuges – FF-Kittsee 3. Straßenplanung im Gemeindegebiet von Kittsee –

Honorarangebot Firma Ökotec 4. Straßenbau Schattendörfl und Sanierung Kanalschäden 5. Ansuchen Jeziorko 6. Weihnachtsbeleuchtung 7. Bebauungsrichtlinien 8. Angebot Energie Burgenland 9. Verpflichtungserklärung Hort 10. Aufnahmekriterien Kinderkrippe 11. Angebot Haushaltsanalyse 12. Vorgehen Kindergarten 13. Rechnungsabschluss 2013 der Marktgemeinde Kittsee,

Infrastruktur und CoKG 14. Bauakt OSG 15. Allfälliges

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1. Genehmigung der Verhandlungsschrift über die vorangegangene Gemeinderatssitzung vom 25. April 2014

Die Bürgermeisterin berichtet, dass über die Gemeinderatssitzung vom 25. April 2014 entsprechend den Bestimmungen des § 45 Bgld. GemO 2003 die Niederschrift abgefasst wurde und es den Mitgliedern des Gemeinderates unbenommen ist, gegen den Inhalt der Verhandlungsschrift Einwendungen zu erheben. Die Niederschrift wurde den Fraktionen zugeleitet. Die Bürgermeisterin stellt den Punkt zur Diskussion. Nachdem keine Einwendungen gegen die gegenständliche Niederschrift besteht, ergeht auf Antrag der Bürgermeisterin folgender Beschluss:

Der Gemeinderat der Marktgemeinde Kittsee beschließt einstimmig die Richtigkeit der über die Sitzung des Gemeinderates vom 25. April 2014 abgefassten Niederschrift und bestätigt die Gültigkeit der gefassten Beschlüsse.

2. Ansuchen um Ankauf eines Versorgungsfahrzeuges FF-Kittsee

Die Bürgermeisterin berichtet, dass bei der letzten Inspizierung am 28. März 2014 die Freiwillige Feuerwehr hingewiesen wurde, dass laut Dienstanweisung Nr. 1.2.1 des Landesfeuerwehrkommandos Burgenland, Kittsee als Stützpunktfeuerwehr der Klasse 6/I, zusätzlich zu den vorhandenen Fahrzeugen, ein Versorgungsfahrzeug fehlt. Um den Anforderungen des Landesfeuerwehrkommandos zu entsprechen und die Einsatzbereitschaft jederzeit voll zu gewährleisten, ist es unbedingt erforderlich dieses Fahrzeug bald möglichst anzukaufen. Vizbürgermeister Buchta erklärt, dass der Ankauf des Versorgungsfahrzeuges nicht ein Wunsch der FF-Kittsee ist, sondern eine Vorgabe des Landesfeuerwehrkommandos Burgenland. Als Stützpunktfeuerwehr braucht man ein geeignetes Versorgungsfahrzeug. Die FF-Kittsee bevorzugt ein Mannschaftstransportfahrzeug, da dieses Fahrzeug mit dem Führerschein der Klasse B gelenkt werden kann. Weiters können Personen befördert werden und gleichzeitig bleibt noch eine Ladefläche für den Transport von Geräten und Mitteln. Beim Ankauf eines Mannschaftstransportfahrzeuges gibt es eine höhere Förderung vom Land, da die FF-Kittsee eine aktive Jugendfeuerwehr betreut. Dieses Fahrzeug kann somit

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auch als Beförderungsmittel für die Jugendfeuerwehrwettkämpfe eingesetzt werden. Die FF-Kittsee hat sich bereits betr. der Förderung erkundigt. Bei einem Ankauf von angenommen € 80.000,-- bekommt die FF 50 % der Kosten an Förderung vom Land Burgenland (max. € 40.000,--), zusätzlich € 5.000,-- Jugendförderung (diese Förderung wird jedoch nur bei einem Mannschaftstransportfahrzeug gewährt), € 10.000,-- FF-Kittsee und der Rest von € 25.000,-- wäre von der Gemeinde zu bezahlen. Dieser Betrag soll im Budget 2015 berücksichtigt werden. Die FF-Kittsee holt derzeit noch Kostenvoranschläge von der Firma Rosenbauer, Firma Lohr und Firma Seiwald ein. In der heutigen Sitzung soll lediglich ein Grundsatzbeschluss für den Ankauf des Versorgungsfahrzeuges beschlossen werden, da die FF-Kittsee die Förderansuchen an das Landesfeuerwehrkommando Burgenland stellen muss. Nachdem auf Nachfrage von Bgm. Dr. Nabinger keine Wortmeldungen folgen, ergeht auf Antrag des Vizebürgermeisters Buchta folgender Grundsatzbeschluss:

Der Gemeinderat der Marktgemeinde Kittsee fasst einstimmig den

Grundsatzbeschluss, Ankauf eines Versorgungsfahrzeuges für die

FF-Kittsee.

3. Straßenplanung im Gemeindegebiet von Kittsee – Honorarangebot Firma Ökotec

Die Bürgermeisterin berichtet, dass ein Honorarangebot der Firma Ökotec GmbH für die Straßenplanung inkl. Vermessung des Bestandes für die Puchheimgasse, Flurgasse, Feldgasse und Schillinggasse vorliegt. Die Vermessungsarbeiten, d.h. die tachymetrischen Aufnahmen von Einfahrten und Zugängen, sowie die Anschlüsse an die bestehenden Straßen, welche als Zwangspunkte für die Straßenplanung notwendig sind. Die Straßenplanung, d.h. die Planung von Anschlüssen an den Bestand (bestehende Fahrbahnen, Grundstückszufahrten, Garageneinfahrten, Zugänge, etc.), Planung der Entwässerung, Erstellung von Plänen (Lageplan, Profile), Berechnung der zukünftigen Fahrbahnhöhen an den Grundstücksgrenzen.

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Vermessungsarbeiten € 2.911,61 (exkl. MwSt.) Straßenplanung € 3.778,70 (exkl. MwSt.) insgesamt € 6.690,31 (exkl. MwSt.) Die Firma Ökotec bietet einen Preisnachlass von ca. 20 %.Somit werden die Vermessungsarbeiten und die Straßenplanung um € 5.350,00 (exkl. MwSt.) angeboten. Die Bürgermeisterin stellt den Punkt zur Diskussion. GV Leitner, BSc erklärt, dass dieser Punkt bereits im Gemeindevorstand besprochen wurde. Er meint, dass die Vermessungen zwar notwendig sind, jedoch erst im Zuge des Straßenbaues sinnvoll sind. Er spricht sich für eine Vergabe zu einem späteren Zeitpunkt aus. Weiters stellt GV Leitner BSc, fest, dass in der Gemeinderatssitzung am 28. August 2013 der Straßenbau Lisztgasse, Blaue Kreuz-Gasse und Grenzweg beschlossen wurde. Diese Arbeiten sollten zuerst abgeschlossen werden. Danach sollten die anderen Straßen vermessen und der Straßenbau beschlossen werden. GV Mag. Bachmayer bemerkt dazu, dass der Straßenbau Lisztgasse und Grenzweg im Vorjahr beschlossen wurde, es fehlt lediglich der Beginn. Die Bürgermeisterin erklärt, dass demnächst mit dem Straßenbau der Lisztgasse und Grenzweg begonnen wird. Vizebürgermeister Buchta stimmt GV Leitner, Bsc, zu und bemerkt, dass zuerst der Straßenbau im Schattendörfl, Grenzweg und Lisztgasse abgeschlossen werden soll. Im Herbst 2014 wird die Straßenplanung für die Blaue Kreuz-Gasse beschlossen. GR Böhm bemerkt dazu, dass die Vermessungsarbeiten sehr wichtig sind. Vor allem in den Gassen, wo noch Häuser gebaut werden. Die Straßenhöhe wird beim Bau von Häusern und Einfahrten immer wieder benötigt. Diese Vermessungsarbeiten sollten unbedingt beschlossen werden. Die Bürgermeisterin bestärkt die Aussage von GR Böhm und bemerkt, dass in der Steinfeldsiedlung ein derartiges Problem bereits aufgetreten ist. GV Mag. Bachmayer bemerkt dazu, dass die Vermessungsarbeiten mit dem derzeitigen Straßenbau nichts zu tun haben. GV Leitner, Bsc, fragt an, ob es noch andere Straßen in Kittsee gibt, die noch nicht vermessen wurden, z.B. die Dr. Kugler-Gasse. Die Bürgermeisterin erwähnt, dass laut DI Haider lediglich die Straßen Puchheimgasse, Flurgasse, Feldgasse und Schillinggasse noch nicht vermessen wurden.

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Vizebürgermeister Buchta schlägt vor, ein Angebot für die Straßenplanung inkl. Vermessung des Bestandes aller noch nicht vermessenen Straßen einzuholen. Die Vergabe dieser Vermessungsarbeiten und Straßenplanung soll in der nächsten GR-Sitzung beschlossen werden.

4. Straßenbau Schattendörfl und Sanierung der Kanalschäden

Die Bürgermeisterin berichtet, dass Herr DI Haider von der Firma ÖKOTEC GmbH eine Kostenschätzung für den Bereich Schattendörfl – Rest Straßenbau erstellt hat. Sanierung der Kanalschäden auf Grundlage Rahmenvertrag: ca. € 24.500,-- exkl. MwSt. Darin enthalten sind ca € 5.000,-- für Asphaltierung (förderfähig) Straßenbau – Rest Schattendörfl (auf Grundlage Straßenbauausschreibung): ca.€ 56.500,-- exkl. MwSt. Die Bürgermeisterin stellt den Punkt zur Diskussion. Vizebürgermeister Buchta sieht es als Aufgabe der Gemeinde, dass dieses Teilstück des Schattendörfls gebaut wird. GV Leitner, BSc fragt an, ob der Wasserleitungsverband Kosten übernimmt und vor allem für welchen Bereich. Die Bürgermeisterin erklärt, dass lt. Auskunft von DI Haider der Wasserleitungsverband Nördliches Burgenland für 1 m Breite die Kosten übernimmt. Nachdem keine weiteren Anfragen erfolgen, ergeht auf Antrag von Bürgermeisterin Dr. Nabinger folgender Beschluss:

Der Gemeinderat der Marktgemeinde Kittsee beschließt

einstimmig, die Sanierung der Kanalschäden im Schattendörfl

sowie den Rest-Straßenbau Schattendörfl.

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5. Ansuchen Jeziorko

Die Bürgermeisterin berichtet, dass ein Ansuchen am 23. April 2014 von Frau Monika Jeziorko betr. Lärmmessung in der Ziegelofengasse 28, beim unbeschrankten Bahnübergang eingelangt ist. Frau Jeziorko ersucht die Gemeinde, das Amt der Burgenländischen Landesregierung, Abt. XII/3 mit der Lärmmessung zu beauftragen. Der Gemeindevorstand hat sich geeinigt, dass eine formlose Weitergabe des Ansuchens von Frau Jeziorko an das Amt der Burgenländischen Landesregierung zwecks Überprüfung der beantragten Lärmmessung erfolgen soll.

6. Weihnachtsbeleuchtung

Die Bürgermeisterin berichtet, dass die Weihnachtsbeleuchtung im Gemeindegebiet erneuert werden soll. Es gibt die Möglichkeit, die Beleuchtung zu erneuern oder den Altbestand mit LED-Schläuchen zu umwickeln. Es liegen nun zwei Anbote vor. Die Bürgermeisterin erwähnt, dass sich unsere Gemeindearbeiter dankenswerter Weise bereit erklärt haben, die LED-Schläuche selbst zu montieren. Die Anbote sollen in der nächsten Gemeindevorstandssitzung nochmals besprochen werden.

7. Bebauungsrichtlinien

Die Bürgermeisterin erklärt, dass dieser Top zwei Punkte beinhaltet und zwar:

1. Bebauungsrichtlinien für den „Seepark Kittsee“ - Korrekturbeschluss 2. Befristete Bausperre nach § 26 Bgld. Raumplanungsgesetz

1.) Bebauungsrichtlinien „Seepark Kittsee“ Aufhebung der Verordnung vom 27. August 2013

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Bürgermeisterin Dr. Nabinger berichtet, dass die Gemeinde vom Amt der Burgenländischen Landesregierung, Abt. Raumordnung und Wohnbauförderung betr. Bebauungsrichtlinien „Seepark Kittsee“ zu einem Korrekturbeschluss aufgefordert wurde. Die Landesregierung weist in ihrem Schreiben darauf hin, dass im Sinne der Rechtssicherheit und –klarheit Bestimmungen einer bereits bestehenden Verordnung nur dadurch abgeändert bzw. ergänzt werden können, indem die jeweilige konkrete Verordnung novelliert und nicht eine ergänzende Verordnung erlassen wird. In diesem Sinne hätte, um rechtlich korrekt die Bestimmungen im Hinblick auf die Festlegung von Höhenbezugspunkten (§ 2 „Gebäudehöhen, Fußbodenhöhen“) zu erlassen, die Bebauungsrichtlinien „Seepark Kittsee“ (Verordnung vom 28.08.2012) entsprechend novelliert werden müssen. Bürgermeisterin Dr. Nabinger erklärt dazu Folgendes: In der Gemeinderatssitzung am 27. August 2013 wurden ergänzende Bestimmungen und Höhenbezugspunkte für den Bereich „Seepark Kittsee“ durch Verordnung festgelegt.

§ 1 Geltungsbereich: Die folgenden Punkte gelten in Verbindung mit den bereits bestehenden Bebauungsrichtlinien für das Planungsgebiet Seepark Kittsee. Die Abgrenzung des Planungsgebietes ist aus der beiliegenden Plandarstellung, GZ 4667, welche einen integrierten Bestandteil dieser Verordnung bildet, ersichtlich. § 1 ist bereits in der Verordnung vom 28. August 2012 geregelt.

§ 2 Gebäudehöhen, Fußbodenniveau: 1. Zur Ermittlung der Gebäudehöhen sind die im Plan festgelegten

Höhenbezugspunkte an den Grundstücksecken bzw. an der Baulandgrenze maßgebend.

2. Die Fußbodenoberkante des Erdgeschosses hat innerhalb der in den Planunterlagen dargestellten Minimum- und Maximalhöhen zu liegen.

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§ 2 könnte man als Novellierung zur Verordnung vom 28. August 2012 beschließen.

§ 3 Äußere Gestaltung Zur Gestaltung des Bauplatzes sind Geländeveränderungen unter Zugrundelegung der Höhenbezugspunkte durchzuführen. Gemäß § 25a Abs. 3 Bgld. Raumplanungsgesetz haben Bebauungsrichtlinien Bestimmungen über die Bebauungsweise, die Baulinie, die maximalen Gebäudehöhen (Geschossanzahl) und allgemeine Bestimmungen über die äußere Gestaltung der Gebäude zu enthalten. § 3 der Verordnung bezieht sich jedoch auf die äußere Gestaltung des Bauplatzes. Da sich diese Regelungsinhalte nicht in die im § 25a Abs. 3 Bgld. Raumplanungsgesetz vorgesehenen Inhalte subsummieren lassen, geht die Gemeinde in diesem Sinne unzulässiger Weise über die gesetzliche Verordnungsermächtigung hinaus. Es kann daher einer solchen Bestimmung im Zusammenhang mit Bebauungsrichtlinien keine Zustimmung erteilt werden. Bürgermeisterin Dr. Nabinger stellt nun den Punkt zur Diskussion. GV Leitner, BSc erwähnt dazu, dass lt Auskunft von Baumeister Wenth der § 3 Äußere Gestaltung, nicht komplett hinfällig ist. Es kann nämlich im Zuge der Ausarbeitung eines Bebauungsplanes versucht werden, den Bereich „Äußere Gestaltung“ hierbei einzuarbeiten. Die Bürgermeisterin erklärt dazu, dass dieser § 3 Äußere Gestaltung für diese Verordnung nicht in unserer Kompetenz liegt und der Bebauungsplan mit der Verordnung nichts zu tun hat. Nach einer weiteren kurzen Diskussion ergeht auf Antrag von Bgm. Dr. Nabinger folgender Beschluss:

Der Gemeinderat der Marktgemeinde Kittsee beschließt mit einem

Stimmenverhältnis von 16 : 4 (16 befürwortete Stimmen und 4

Stimmenthaltungen), die Verordnung des Gemeinderates der

Marktgemeinde Kittsee vom 27. August 2013 mit der ergänzende

Bestimmungen und Höhenbezugspunkte für den Bereich „Seepark

Kittsee“ festgelegt wurden, aufzuheben.

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Die 16 befürworteten Stimmen setzen sich zusammen aus 9 Stimmen der SPÖ und 6 Stimmen der ÖVP sowie 1 Stimme UBFK Bgm. Dr. Nabinger, GV Darnai Kari, GV Böhm Peter, GR Braun Gerhard, GR Rak Gustav, GR DI Petrovics Gloria, GR Schiszler Andrea, Spadt Heinz und GR Czilek Josef (alle SPÖ) Vzbgm. Buchta Franz, GV Leitner Markus, BSc, GR Bezenek-Salvamoser Maria, GR Hejret Gerhard, GR Mag. Frey Johannes und GR Maurovits Barbara (alle ÖVP) GR Rinalda Walter (UBFK) Der Stimme enthalten haben sich die vier Gemeinderäte der LIKI: GV Mag. Bachmayer Emmerich, GR Dr. Lingitz Alois, GR Valentin David und GR Tomasich Julia 2.) Befristete Bausperre nach § 26 Bgld. Raumplanungsgesetz Die Bürgermeisterin berichtet, dass am 09. Mai 2014 um 13.00 Uhr eine Besprechung betr. weiterer Vorgangsweise „Bausperre“ mit Herrn DI Jochen Schmid von der Firma Knollconsult und Baumeister Wenth in der Gemeinde stattgefunden hat. Dazu berichtet sie Folgendes: Die Verordnung der befristeten Bausperre ist zwei Jahre gültig und kann um ein weiteres Jahr verlängert werden. Der Gemeinderat der Marktgemeinde Kittsee hat mit Verordnung gem. § 26 Bgld. Raumplanungsgesetz vom 23.10.2013 in der Fassung vom 20.12.2013 eine Bausperre für das gesamte Gemeindegebiet (ausgenommen Bereich „Bebauungsrichtlinien Seepark Kittsee“), KG Kittsee, erlassen. Diese Verordnung wurde vom Amt der Bgld. Landesregierung, Landesamtsdirektion – Raumordnung und Wohnbauförderung, gem. den §§ 89 und 94 Abs. 1 der Bgld. Gemeindeordnung, i.d.g.F., i.V. mit § 28 Abs. 2 Bgld. Raumplanungsgesetz, zustimmend zur Kenntnis genommen. Die Gemeinde wird jedoch hingewiesen, dass die in § 2 Abs. 2 geregelten Inhalte als Kriterien für die Beurteilung von Ausnahmen durch einen Sachverständigen zu verstehen sind. Die gem. § 26 Abs. 3 Bgld. Raumplanungsgesetz bestehende gesetzliche Verpflichtung, dass der Gemeinderat allfälligen Ausnahmen von der Bausperre zuzustimmen hat, entfällt dadurch jedoch nicht.

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Abschließend wird insbesonders auf die Bestimmungen des Landesentwicklungsprogramm (LEP 2011) bezüglich Bebauungsplänen in zentralen Standorten, wie z. B. Kittsee, hingewiesen.

§ 2 Abs. 2

Zweck der Bausperre

(1) Mit dem Ziel der Erhaltung des dörflichen Charakters beabsichtigt die Marktgemeinde Kittsee die Verordnung eines Bebauungsplanes. Die befristete Bausperre wird zu dem Zweck verordnet, die Durchführung von Bauvorhaben, die dem genannten Ziel möglicherweise entgegenstehen, so lange zu unterbinden, bis der Bebauungsplan mit den präzisierten Zielvorstellungen und Bebauungsbestimmungen verordnet werden konnte.

(2) Bei der Bewilligung von Ausnahmen von dem Verbot zur Erteilung von Bauplatzerklärungen und Baubewilligungen gemäß § 26 Abs. 3 Burgenländisches Raumplanungsgesetz idgF. sind von Seite des zuzuziehenden Sachverständigen folgende zwingende Vorgaben in der Beurteilung zu berücksichtigen:

Die höchstzulässige bauliche Ausnutzung eines Bauplatzes mit Haupt- und Nebengebäuden beträgt im

o Bauland Wohngebiet 40%

o Bauland Dorfgebiet 50%

o Bauland gemischtes Baugebiet 40%

o Bauland Geschäftsgebiet 50%

Die höchstzulässige Anzahl von Geschossen bei Wohnbauten und Bauten mit gemischter Nutzung, die eine Wohnnutzung einschließt, ist zwei.

o Ein Kellergeschoss ist dabei in die Anzahl der Geschosse nicht einzurechnen, wenn mehr als 50% des Geschosses (Kubatur) unterirdisch angeordnet werden.

o Ein Dachgeschoss, das für Wohnzwecke ausgebaut werden kann, ist dabei in die Anzahl der Geschosse einzurechnen.

Im Bereich Hauptstraße/Hauptplatz ist die straßenseitige Gebäudefront des rechtskräftigen Bestandes beidseitig als zwingende vordere Baulinie, d.h. mit Anbauverpflichtung zu interpretieren.

Alle von den zuvor genannten Bestimmungen nicht erfassten Bauwerke sind hinsichtlich einer möglichen Beeinträchtigung der beabsichtigten Gesamtgestaltung unter besonderer Beachtung ihrer unmittelbaren Umgebung im Hinblick auf Gebäudehöhe, Kubatur und äußere Gestaltung im Einzelfall zu beurteilen.

Die Mindestbauplatzgröße beträgt 500 m².

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Die Bürgermeisterin erklärt dazu Folgendes:

Während der Bausperre dürfen in dem betreffenden Gebiet Bauplatzerklärungen und Baubewilligungen grundsätzlich nicht erteilt werden. Ausnahmen von diesem Verbot sind nur zulässig, wenn der Gemeinderat nach Anhörung wenigstens eines Sachverständigen feststellt, dass das beantragte Bauvorhaben die beabsichtigte Gesamtgestaltung innerhalb der Gemeinde nicht beeinträchtigt und einem allenfalls bestehenden Flächenwidmungsplan nicht widerspricht.

Danach stellt Bürgermeisterin Dr. Nabinger den Punkt zur Diskussion.

Vizebürgermeister Buchta betont, wie schon in den letzten Sitzungen, in denen das Thema „Bausperre“ besprochen und behandelt wurde, dass Herr DI Jochen Schmidt von der Firma Knollconsult, als Berater und Verfasser der Verordnung für die befristetet Bausperre in der Gemeinderatssitzung am 23. Oktober 2013 anwesend war. Er wusste, was der Gemeinderat mit dieser Verordnung bezwecken wollte bzw. will. Nun trifft genau das Gegenteil zu.

Mit der Verordnung der Bausperre wurde die Bürgermeisterin als Baubehörde I. Instanz entmachtet.

GR DI Petrovics betont, dass es als Alternative nur die Verordnung „vorübergehende Baurichtlinien“ gegeben hätte. Bei unexakter Formulierung besteht jedoch die Gefahr, dass diese bei einem allfälligen Verfahren vom Verfassungsgerichtshof aufgehoben werden kann.

Die Bürgermeisterin betont dazu, dass es sehr lange dauert, bis Bebauungsrichtlinien erstellt sind. Die Bausperrenverordnung ist eine vorübergehende Hilfe bis die Bebauungsrichtlinien erstellt sind.

GV Mag. Bachmayer möchte ergänzend noch betonen, dass mit dem Gemeinderatsbeschluss dem Bausachverständigen einige Vorgaben gegeben werden, wonach er dementsprechend zu entscheiden hat. Der Gemeinderat hat z.B. die Grundstücksgröße, die Gebäudehöhe und die Bebauungsdichte festgelegt.

GR Hejret fragt an, wie es weitergeht, wenn die Bausperrenverordnung nach zwei, höchstens drei Jahren, abgelaufen ist.

Die Bürgermeisterin erklärt, dass es bis dahin Bebauungsrichtlinien gibt. Es wird bereits daran gearbeitet.

GR Dr. Lingitz betont, dass im Gemeindegebiet 43 % Baureserven vorhanden sind, d.h. diese Flächen sind noch nicht bebaut. Man muss jedoch davon

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ausgehen, dass auf diesen freien Plätzen gebaut wird. Für diese Baureserven sind die Bebauungsrichtlinien ein wichtiges Kriterium.

Die Bürgermeisterin betont, dass alle recht herzlich eingeladen sind, bei der Erstellung der Bebauungsrichtlinien in einem Workshop mitzuarbeiten. Im Sommer wird mit einer Bedarfserhebung gestartet.

Im Zuge dessen berichtet die Bürgermeisterin, dass ein Anbot der Firma Knollconsult für eine Ferialaushilfe vorliegt (€ 2.900,--, Mo-Do 8 Arbeitsstunden, € 2.600,-- DG-Kosten + Fahrtkosten). Sie betont, dass normalerweise die Kosten für einen solchen Einsatz, lt. DI Schmid, bei etwa € 10.000,-- wären.

Daraufhin entsteht eine rege Diskussion.

GR Mag. Frey kritisiert die hohen Kosten für diesen Ferialjob. Er bemerkt, dass die Erstellung der Bebauungsrichtlinien eine Menge Geld kostet. Der Ferialjob sollte in diesen hohen Kosten eingerechnet sein.

8. Angebot Energie Burgenland

a) Gemeinde Kittsee b) Marktgemeinde Kittsee Infrastruktur und CoKG

a) Gemeinde Kittsee

Die Bürgermeisterin berichtet, dass ein Energiepreisangebot der Energie Burgenland ab 01. Juli 2014 vorliegt. Dies bedeutet für Strom: derzeitiger Arbeitspreis 6,22 Cent/kWh und Arbeitspreis ab 01. Juli 2014 5,22 Cent/kWh. Beim Erdgas beträgt der derzeitige Arbeitspreis 3,44 Cent/kWh, ab 01. Juli 2014 Arbeitspreis 3,33 Cent/kWh. Der gegenständliche Vertrag tritt nach Vertragsunterfertigung ab 01. Juli 2014 in Kraft. Der Energiepreis wird bis 31. Dezember 2016 garantiert. Der Tarif hat eine Vertragslaufzeit von 2 Jahren. Nach Ablauf der Vertragslaufzeit erhalten wir ein neues schriftliches Anbot für die nächsten 2 Jahre. Bei Nichtannahme tritt automatisch der jeweils gültige Standardtarif in Kraft. Dieses Angebot gilt sowohl für die Gemeinde als auch für den Verein zur Erhaltung und Erneuerung der Infrastruktur der Marktgemeinde Kittsee und CoKG. Bürgermeisterin Dr. Nabinger stellt den Punkt zur Diskussion.

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GV Mag. Bachmayer berichtet, dass er seitens der BBG Folgendes in Erfahrung bringen konnte: Der derzeitige Energiepreis für burgenländische Gemeinden beträgt 5,05 Cent/kWh. Allerdings kann die Gemeinde Kittsee nicht mehr einsteigen, da wir zum Ausschreibungszeitpunkt noch nicht bei der BBG registriert waren. Wir sind seit 2013 Mitglied der BBG. Die nächste Ausschreibung ist im Frühjahr 2015, für die Lieferung ab 2016 (da die Lieferkontingente sehr knapp sind). Derzeitiger Stromlieferant ist die Energie Burgenland. GV Mag. Bachmayer spricht sich für das Energiepreisangebot der Energie Burgenland für die nächsten zwei Jahre aus. Bürgermeisterin Dr. Nabinger bemerkt noch dazu, dass wir im Vorjahr eine finanzielle Unterstützung von der Energie Burgenland für den Kultursommer erhalten haben und auch heuer die Zusage für eine finanzielle Unterstützung haben. Daraufhin entsteht eine lange Diskussion. GR Mag. Frey bemerkt dazu, dass eine finanzielle Unterstützung nicht der Grund sein soll, damit wir das Energiepreisangebot der Engerie Burgenland annehmen. Natürlich ist er ein Befürworter der Energie Burgenland, jedoch soll eine Spende nicht der Grund für eine Vergabe sein. GV Leitner, BSc, findet es sehr positiv, dass in das Energiepreisangebot der BBG Einsicht genommen wurde. In Zukunft sollte man auch auf diese Angebote achten. Er findet es jedoch sinnvoll, dass ein zweites Angebot eingeholt werden soll und stellt hierfür den Antrag. GV Mag. Bachmayer bemerkt dazu, dass die BBG eine große Unterstützung für Gemeinden ist. Sie bietet geprüfte Verträge nach den Vergaberichtlinien an. Wir müssten nun ein Vergabeverfahren in die Wege leiten und betont, dass er in Frage stellt, ob die Gemeinde derzeit die Kapazität und Zeit in der Gemeindeverwaltung hat, ein derartiges Ausschreibungsverfahren durchzuführen. Nach Erklärung durch GV Mag. Bachmayer zieht GV Leitner, BSc, den Antrag auf Einholung eines zweiten Energiepreisangebotes zurück. Nach einer weiteren kurzen Diskussion, der keine weiteren Wortmeldungen folgen, ergeht auf Antrag der Bürgermeisterin folgender Beschluss:

Der Gemeinderat der Marktgemeinde Kittsee beschließt

einstimmig das Energiepreisangebot der Energie Burgenland

Vertrieb GmbH & Co KG, beginnend ab 1. Juli 2014 bis 31.

Dezember 2016 mit einem Strompreis von 5,22 Cent/kWh, sowie

einem Erdgaspreis in Höhe von 3,33 Cent/kWh.

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b) Marktgemeinde Kittsee Infrastruktur und CoKG Nun ergeht auf Antrag der Bürgermeisterin folgender Beschluss:

Der Gemeinderat der Marktgemeinde Kittsee beschließt

einstimmig das Energiepreisangebot der Energie Burgenland

Vertrieb GmbH & Co KG, beginnend ab 1. Juli 2014 bis 31.

Dezember 2016 mit einem Strompreis von 5,22 Cent/kWh, sowie

einem Erdgaspreis in Höhe von 3,33 Cent/kWh für die

Marktgemeinde Kittsee Infrastruktur und CoKG.

„Beilage A für Marktgemeinde Kittsee und Marktgemeinde Kittsee Intrastruktur und CoKG“

9. Verpflichtungserklärung Hort Die Bürgermeisterin berichtet, dass die Mutter eines Kindes, das derzeit den Hort in Kittsee besucht, jedoch in einer anderen Gemeinde den Hauptwohnsitz hat, mit der Bitte an sie herangetreten ist, dass ihr Kind, den Hort weiterhin in Kittsee besuchen darf. Rechtsanwalt Dr. Moser hat nun einen Entwurf für eine Verpflichtungserklärung für den Hort , für Kinder, die nicht den Hauptwohnsitz in Kittsee haben, erstellt. „Beilage B“ GR Mag. Frey regt an, dass diese Verträge nur für ein Jahr abgeschlossen werden sollen. Die Bürgermeisterin bemerkt dazu, dass diese Verträge ohnedies nur für jeweils ein Schuljahr abgeschlossen werden. Nachdem nach einer weiteren kurzen Diskussion keine Wortmeldungen erfolgen, ergeht auf Antrag von Bgm. Dr. Nabinger folgender Beschluss:

Der Gemeinderat der Marktgemeinde Kittsee beschließt

einstimmig, dass die Bürgermeisterin Dr. Nabinger die Möglichkeit

hat, Einzelverträge mit Eltern, deren Kind nicht den Hauptwohnsitz

in Kittsee hat, für den Hortbesuch in Kittsee, für die Dauer eines

Schuljahres abzuschließen.

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10. Aufnahmekriterien Kinderkrippe

Die Bürgermeisterin berichtet, dass bereits 29 Kinder in der Kinderkrippe angemeldet sind. Nun soll ein Beschluss für die Aufnahmekriterien gefasst werden. Einschreibegebühr pro Kind € 25,-- in bar (dieser Betrag soll bei der Einschreibung von der Kindergartenleiterin eingehoben und im Anschluss an die Gemeinde abgeführt werden). Öffnungszeiten:

1. Gruppe: 6.45 Uhr bis 17.00 Uhr

2. Gruppe: 8.00 Uhr bis 14.30 Uhr

Dazu wird folgender Beitrag festgesetzt:

1. Gruppe: € 260,-- monatlich

2. Gruppe: € 190,-- monatlich

Kriterien für die Aufnahme in die Kinderkrippe:

Vollendetes 12. Lebensmonat

Hauptwohnsitz des/der Antragsteller/In und des Kindes in Kittsee (Vorlage

der Meldezettel)

Der Sachbedarf jedes Kindes ist von den Eltern zur Verfügung zu stellen (Windeln, Feuchttücher, .. ) Die Bürgermeisterin stellt den Punkt zur Diskussion. Vzbgm. Buchta fragt an , ob die Gemeinde verpflichtet ist, für Kinder, die in der Kinderkrippe keinen Platz haben, weil die Kapazität bereits ausgeschöpft ist, einen Kinderkrippenplatz in einer anderen Gemeinde zu suchen.

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Die Bürgermeisterin erklärt dazu, dass Kinder von der Kinderkrippe, die 2 ½ Jahre sind, in eine Kindergartengruppe wechseln können, sodass in der Kinderkrippe wieder Plätze zur Verfügung stehen. Weiters erwähnt sie, dass nach Rücksprache mit der Kindergartenleiterin Klara Wenth die Aufnahmen nach dem Anmeldedatum erfolgen. Es werden höchstens 30 Kinder für das kommende Kindergartenjahr aufgenommen. GR Mag. Frey fragt an, ob nun eine zusätzliche Gruppe eröffnet werden muss. Weiters bemerkt er, dass der Besuch sowohl in der Kinderkrippe als auch im Kindergarten einen Hauptwohnsitz erfordert und dieser auch ständig kontrolliert werden soll. Die Bürgermeisterin berichtet, dass ab Herbst 2014 eine siebente Kindergruppe eröffnet werden muss. Sie bemerkt weiters, dass ohnedies nur Kinder die Kinderkrippe oder den Kindergarten besuchen dürfen, die den Hauptwohnsitz in Kittsee haben. Wenn der Hauptwohnsitz in Kittsee aufgegeben wird, darf das Kind nicht mehr die Kinderkrippe bzw. Kindergarten besuchen. GV Mag. Bachmayer bemerkt, dass die Einschreibung jährlich erfolgt, also der Hauptwohnsitz jährlich kontrolliert wird. Vzbgm. Buchta bemerkt dazu, dass eine Einschreibung zwar jährlich erfolgt, jedoch nur für Kinder, die neu in den Kindergarten kommen. GR Mag. Frey schlägt vor, dass jährlich eine Einschreibung für die Kinderkrippe erfolgen soll und zwar für alle Kinder, welche die Kinderkrippe besuchen. Bürgermeisterin Dr. Nabinger erwähnt, dass sie soeben mit der Kindergartenleiterin Klara Wenth gesprochen hat. Sie schlägt vor, dass eine jährliche Aktualisierung erfolgen soll, d.h. der Meldezettel des Kindes und der Antragsteller/In muss jährlich vorgewiesen werden. GR Mag. Frey schlägt vor, dass im Beschluss unbedingt angeführt werden muss, dass die Kinder und die Antragsteller/in nur für die Dauer ihres Hauptwohnsitzes die Kinderkrippe bzw. den Kindergarten besuchen dürfen. Sobald der Hauptwohnsitz in eine andere Gemeinde verlegt wird, darf das Kind nicht mehr die Kinderkrippe bzw. den Kindergarten besuchen. GR Rinalda schlägt vor, dass die genaue Formulierung des Beschlusses im Gemeindevorstand besprochen und bei der nächsten Gemeinderatssitzung endgültig beschlossen wird. Bürgemeisterin stimmt dem Vorschlag von GR Rinalda zu.

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11. Angebot Haushaltsanalyse

Die Bürgermeisterin berichtet, dass zwei Anbote für eine Haushaltsanalyse vorliegen. Diese wurden in der Gemeindevorstandssitzung am 07. Mai 2014 bereits besprochen. Am heutigen Tag ist ein kostengünstigeres Zusatzangebot der KS Kompetenz und Service Steuerberatungs GmbH & Co KG eingelangt. Das Anbot der Firma KS Kompetenz und Service Steuerberatungs GmbH & CO KG „Gemeindefinanzen gesund und transparent“ Es wird folgender Projektablauf empfohlen:

Vergangenheitsanalyse und IST-Situation (Plausibilisierung, Absicherung

und Basis für Vereinfachung

Vorläufige mittelfristige Finanzplanung sowie Konsolidierung im Fall

ausgegliederter Gesellschaften

Zukunftsprognose mit Einarbeitung von geplanten neuen

Investitionsprojekten und Erarbeitung verschiedener Zukunftsszenarien

Die aktuelle haushaltsrechtliche Situation der Marktgemeinde Kittsee wird im Rahmen der Ist-Analyse durchgeführt. Hierbei werden die an Haushaltdaten der jüngeren Vergangenheit (ab 2009), vor allem der Rechnungsabschluss 2013 sowie der Voranschlag 2014 analysiert. Danach wird die mittelfristige Finanzplanung der Marktgemeinde Kittsee analysiert und gegebenenfalls mit den neuesten Entwicklungen adaptiert. Im Rahmen dieser Planung wird neben einer Planung der Ergebnisse der laufenden Gebarung (inkl. Plausibilisierung des Zuschussbedarfes von ausgegliederten Gesellschaften) insbesondere auch die Entwicklung der bestehenden Darlehens- und sonstigen Finanzschulden, die Belastungen aus notwendigen, nicht aufschiebbaren Vorhaben sowie deren Folgewirkungen (Folgekosten und Folgeeinnahmen) und daraus abgeleitet die Entwicklung des Jahresergebnisses (Saldo 4 Rechnungsquerschnitts). Die Erstellung dieser Prognoserechnung erfolgt in enger Zusammenarbeit mit der Marktgemeinde, die naturgemäß die dafür notwendigen Planungsgrundlagen zur Verfügung stellen muss. Ziel dieser Berechnung ist es, die finanzielle Situation der Marktgemeinde Kittsee in Zukunft darzustellen (Was passiert, wenn nichts passiert?).

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Im Rahmen eines Workshops werden mit dem Gemeindevorstand bzw. Gemeinderat der Marktgemeinde Kittsee verschiedene Szenarien hinsichtlich wesentlicher Annahmen (Zinsentwicklung, Ertragsanteile, usw.) mitberücksichtigt. Die gewünschten Vorhaben werden ebenfalls berücksichtigt. Kostenschätzung pro Beratertag: € 950,-- zzgl. MwSt. Es kann mit 5 Beratertagen gerechnet werden. Das zweite Anbot liegt vom KDZ – Managementberatungs- und WeiterbildungsGmbH vor. „Haushaltsanalyse und Entwicklung einer Konsolidierungsstrategie“ Eine Haushaltsanalyse für die Jahre 2009 bis 2017 soll durchgeführt und darauf aufbauend zwei halbtägige Workshops abgehalten werden. In diesen soll einerseits die Verwaltung wie auch die politische Spitze zu einer gemeinsamen Einschätzung zu den künftigen Handlungsspielräumen und bestehenden Konsolidierungsmöglichkeiten und -wege kommen. Die damit verbundenen Ziele lauten

Festhalten des Budgetstatus und Schaffen einer gemeinsamen Sicht unter

Berücksichtigung der mittelfristigen Entwicklung;

Einschätzen der mittelfristigen Entwicklung und zukünftiger Risikobereich;

Herausarbeiten des Konsolidierungsbedarfs und der erforderlichen

Maßnahmen, die in den nächsten drei Jahren zu einer Verbesserung der

finanziellen Leistungsfähigkeit der Gemeinde führen können;

Diskussion und Präsentation der Ergebnisse in einem Workshop.

Seitens des KDZ werden folgende Leistungen erbracht:

Budgetanalyse der Jahre 2009-2014, wobei die Schwerpunktsetzung auf

der zukünftigen Entwicklung liegt, betrachtet werden die

Rechnungsabschlüsse 2009-2013 sowie der VA 2014, welcher durch

Prognosewerte bis 2017 ergänzt wird. Hier ist zu berücksichtigen, dass

bereits Vorarbeiten durch die Gemeinde erfolgt sind.

Ermitteln des Konsolidierungsbedarfes und Aufzeigen von Möglichkeiten zur

Konsolidierung.

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Diskussion und Abstimmung der Erstauswertung mit den Verantwortlichen

der Gemeinde und Ergänzung um Entwicklungsperspektiven und

Handlungsoptionen.

Vorbereitung und Durchführung der beiden halbtägigen Workshops bzw.

Klausur.

Zusammenfassen der Analyse- und Klausurergebnisse in einem

Auswertungsbericht inkl. Handlungsoptionen.

Ein Beratertag der KDZ– Managementberatungs- und WeiterbildungsGmbH kostet für Stammkunden 990,-- Euro exkl. MwSt. Die Gesamtkosten belaufen sich insgesamt auf 4.950,-- zzgl. MwSt. GV Leitner, BSc, stellt fest, dass das nachgereichte Anbot der Firma KS Kompetenz und Service Steuerberatungs GmbH & Co KG erst heute am Nachmittag den Fraktionen übermittelt wurde. Nach erster Durchsicht ist nun die KS Kompetenz und Service Steuerberatungs GmbH & Co KG etwas billiger. Die Bürgermeisterin erwähnt, dass sie das neue Anbot nicht kennt, da dieses erst am Nachmittag eingelangt ist und von ihr noch nicht gelesen wurde. GV Mag. Bachmayer erwähnt, dass er dies schon im Zusammenhang mit der Zugewinnung eines/einer neuen Amtsleiters/Amtsleiterin sieht und bemerkt dazu, dass wir die Beratung eventuell nicht brauchen, wenn der neue Amtsleiter/Amtsleiterin budgetkundig ist. Vzbgbm. Buchta bemerkt noch dazu, dass die KS bereits mit unseren Zahlen arbeitet. Nach einer weiteren Diskussion einigt sich der Gemeinderat, diesen Punkt nochmals im Gemeindevorstand abzuhandeln. Eine diesbezügliche Entscheidung soll in einer der nächsten Gemeinderatssitzungen beschlossen werden.

12. Vorgehen Kindergarten

Die Bürgermeisterin berichtet, dass 541 Unterschriften für den Erhalt des alten Kindergartens und Schulgebäudes (am 02. Mai 2014) und 737 Unterschriften für den Abriss des alten Kindergartens und Schulgebäudes (am 07. Mai 2014) eingelangt sind.

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GV Mag. Bachmayer bemerkt, dass er im Hinblick der Diskussion, in breiten Kreisen der Bevölkerung, ein Volksbegehren oder eine Volksabstimmung als unnötig erachtet und stellt gleichzeitig den Antrag, auf Erhalt des Kindergartengebäudes und Abriss des alten Volksschulgebäudes und begründet dies damit, dass wir die Kapazitätsspitzen im Zuwachs unserer Kinder noch nicht erreicht haben, wonach wir die Räumlichkeiten dieser Gebäude brauchen werden. Sollte uns kein anderes Nutzungskonzept einfallen, kann man in weiterer Zukunft noch immer an einen Abriss denken. Wir sollten uns zumindest die eine Baureserve dieses Gebäudes, die in der Bausubstanz besser ist und bis dato gedient hat, unsere Kinder zu beherbergen, als Raumreserve zu erhalten. Vzbgm. Buchta bemerkt dazu, dass er es sehr positiv findet, dass sich die Bevölkerung so engagiert hat, sowohl von den Gegnern als auch von den Befürwortern. Er bemerkt gleichzeitig, dass sich der Gemeinderat im Jahr 2011, als der Standort des neuen Kindergartens gewählt wurde, entschieden hat, das alte Gebäude der Volksschule und des Kindergartens abzureißen, damit die Kinder genug Grünfläche haben. Weiters erwähnt er, dass er seine Meinung bei der Bürgerversammlung und auch im Gasthaus Leban kundgetan hat. Es hat eine Entscheidung gegeben, zu der er auch steht. Er betont, dass er damals schon gesagt hat, wenn sich ein Verein findet, der die Sanierung und Erhaltung übernimmt, sollen die Gebäude erhalten bleiben. Dies ist jedoch nicht der Fall, das heißt die Kosten für die Erhaltung der Gebäude müsste die Gemeinde tragen. In der Folge verliest Vzbgm Buchta den Auszug aus der Baugenehmigung vom Amt der Bgld. Landesregierung vom 13. Juni 2011 wo unter Punkt 44 Folgendes steht: Der erfolgte Abbruch der derzeitigen Gebäude des Kindergartens, sowie des ehemaligen Volksschulgebäudes ist von der Gemeinde zum gegebenen Zeitpunkt dem Amt der Burgenländischen Landesregierung, Abteilung 2, ohne weiterer Aufforderung bekanntzugeben. GR Dr. Lingitz stimmt dem Antrag von GV Mag. Bachmayer zu und begründet dies damit, dass die Raumreserve dieser Gebäude in nächster Zeit sicherlich ein Thema sein wird. Er bemerkt, dass ein Beschluss, der einmal gefasst wurde, sehr wohl durch einen anderen aufgehoben werden kann, wenn ein wichtiger Aspekt vorliegt. GR Braun bemerkt, dass der Erhalt dieser Gebäude Kosten verursacht, welche von der Gemeinde derzeit nicht getragen werden können. GR Dr. Lingitz betont nochmals, dass in der heutigen Sitzung unbedingt eine Entscheidung getroffen werden soll.

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GR Rinalda betont, dass er für den Abriss des alten Volksschulgebäudes sowie des alten Kindergartens spricht. Er betont, dass vor Jahren ein Zubau in der Hauptschule erfolgte, weil das Volkschulgebäude angeblich nass und schimmelig war. Für ihn stellen diese alten Gebäude eine Ruine dar. Die Bürgemeisterin betont, dass sie ursprünglich die Entscheidung dem Volk überlassen wollte. Da nun zwei Unterschriftslisten eingelangt sind, findet sie es für nicht nötig, da der Wille des Volkes laut der Unterschriftslisten eindeutig ist. Nachdem nach der weiteren Diskussion keine Wortmeldungen mehr erfolgen, ergeht der Antrag von GV Mag. Bachmayer, „Erhalt des alten Kindergartengebäudes und Abriss des alten Volksschulgebäudes“

In der Folge wird der Antrag des GV Mag. Bachmayer vom

Gemeinderat mit einem Stimmenverhältnis von 13 : 7 (davon zwei

Stimmenthaltungen) abgelehnt.

Die 13 Gegenstimmen bilden die 8 Stimmen der SPÖ, 4 Stimmen der ÖVP und 1 Stimme UBFK: 8 Gegenstimmen SPÖ: Bürgermeisterin Dr. Nabinger Gabriele, GV Darnai Karin, GV Böhm Peter, GR Braun Gerhard, GR DI Petrovics Glorian, GR Schiszler Andrea, GR Spadt Heinz, GR Czilek Josef, 4 Stimmen ÖVP: Vizebürgermeister Buchta Franz, GV Leitner Markus, BSc, GR Hejret Gerhard, GR Mag. Frey Johannes 1 Stimme UBFK: Rinalda Walter Die fünf befürworteten Stimmen setzen sich zusammen aus: 4 Stimmen der LIKI: GV Mag. Bachmayer Emmerich, GR Dr. Lingitz Alois, GR Valentin David, GR Tomasich Julia und 1 Stimme der SPÖ: GR Rak Gustav Die zwei Stimmenthaltungen setzen sich zusammen aus: GR Bezenek-Salvamoser Maria (ÖVP) GR Maurovits Barbara (ÖVP)

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13. Rechnungsabschluss 2013 der Marktgemeinde Kittsee Infrastruktur und CoKG

Die Bürgermeisterin erklärt, dass der Rechnungsabschluss 2013 der Marktgemeinde Kittsee Infrastruktur und CoKG vom Gemeinderat beschlossen werden muss und übergibt GV und BR-Vorsitzenden Böhm das Wort. GV und BR-Vorsitzender Böhm berichtet, dass der Rechnungsabschluss in seinem ordentlichen Teil Solleinnahmen von € 680.106,04 und Sollausgaben von € 599.361,14, in der Folge also einen Sollüberschuss von € 80.744,90 ausweist. Es handelt sich dabei um laufende Einnahmen und Ausgaben, Investitionskosten sind keine vorhanden. Der Darlehensstand per Jahresende 2013 beträgt € 1.437.996,85 und der schließliche Kassenbestand € 21.411,21. Das Reinvermögen per Jahresende 2013 beträgt € 2.534.050,82. Der Rechnungsabschluss wurde in der vorangegangenen Sitzung des Beirates einstimmig zum Beschluss erhoben. Nachdem keine Wortmeldungen erfolgen, ergeht auf Antrag von Bürgermeisterin Dr. Nabinger folgender Beschluss:

Der Gemeinderat der Marktgemeinde Kittsee beschließt und genehmigt einstimmig den Rechnungsabschluss 2013 der Marktgemeinde Kittsee Infrastruktur und CoKG wie folgt:

Ordentlicher Teil:

Solleinnahmen von EUR 680.106,04 und

Sollausgaben von EUR 599.361,14

somit Sollüberschuss von EUR 80.744,90 Weiters wird der schließliche Kassenbestand per Jahresende 2013 einstimmig mit € 21.411,1 sowie die Vermögensrechnung mit einem Reinvermögen von € 2.534.050,82 beschlossen und genehmigt.

14. Bauakt OSG

Die Bürgermeisterin berichtet, dass der Bauakt der OSG bereits in der Gemeindevorstandssitzung am 19. März 2014 und in der Gemeinderatssitzung am 27. März 2014 besprochen wurde. Nun muss ein Gemeinderatsbeschluss gefasst werden.

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Die Oberwarter gemeinnützige Bau-, Wohn- und Siedlungsgenossenschaft registrierte Genossenschaft mit beschränkter Haftung ersucht um baubehördliche Bewilligung für die „Errichtung einer Wohnhausanlage mit 28 Wohneinheiten und 20 Reihenhäuser“ auf dem Grundstück in Kittsee, Steinfeldsiedlung 71, Grundstücks Nr. 1366/5, 1364/1 und 1367/21, KG Kittsee. Die mündliche Bauverhandlung hat bereits am 13. März 2014 an Ort und Stelle, Kittsee, Steinfeldsiedlung 71 stattgefunden. Die Bürgermeisterin betont, dass dieses Bauvorhaben der Bausperrenverordnung entspricht. Nachdem keine Wortmeldungen erfolgen, ergeht auf Antrag der Bürgermeisterin folgender Beschluss:

Der Gemeinderat der Marktgemeinde Kittsee beschließt mit einem

Stimmenverhältnis von 17 : 3 (17 befürwortete Stimmen und 3

Gegenstimmen), den Bauakt der OSG mit der Zahl: 131-9/011-2014,

Errichtung einer Wohnhausanlage mit 28 Wohneinheiten und 20

Reihenhäuser auf dem Grundstück in Kittsee, Steinfeldsiedlung

71, Grundstücks Nr. 1366/5,1664/1 un 1367/21, KG Kittsee.

Die 17 befürworteten Stimmen setzen sich zusammen aus. 9 Stimmen der SPÖ: Bürgermeisterin Dr. Nabinger Gabriele, GV Darnai Karin, GV Böhm Peter, GR Braun Gerhard, GR Rak Gustav, GR DI Petrovics Gloria, GR Schiszler Andrea, GR Spadt Heinz, GR Czilek Josef 5 Stimmen der ÖVP: Vizebürgermeister Buchta Franz, GV Leitner Markus, BSc, GR Bezenek-Salvamoser Maria, GR Hejret Gerhard, GR Mag. Frey Johannes; 2 Stimmen der LIKI: GV Bachmayer Emmerich, GR Tomasich Julia 1 Stimme UBFK: Rinalda Walter

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Die 3 Gegenstimmen setzen sich zusammen aus: 2 Stimmen der LIKI: GR Dr. Lingitz Alois und GR Valentin David 1 Stimme der ÖVP: Maurovits Barbara

15. Allfälliges

Die Bürgermeisterin berichtet, dass die Firma Spielwert eine Kostenschätzung der Spielplatzsanierungen übermittelt hat. Gesamtsumme: € 26.955,-- exkl. MwSt. Die Sanierung bzw. Überprüfung wurde in der Gemeindevorstandssitzung am 20. Februar 2014 beschlossen. Die Bürgermeisterin berichtet, dass Frau Hirsch Regina, das Schlosscafe mieten möchte. ´ Die Bürgermeisterin berichtet, dass am 29. April 2014 ein Kostenvoranschlag der Firma Maurovich Herbert für Malerarbeiten in der NMS – Beamerwände sowie Ausbesserungsarbeiten nach Einbruch, eingelangt ist. Gesamtpreis € 840,-- inkl. MwSt. Die Bürgermeisterin berichtet, dass die Planungsphase Nr. 28 „Offener Bücherschrank“ von der Dorferneuerungsgruppe Kultur& Wirtschaft (AG K&W) abgeschlossen wurde. Ein Bücherschrank wird voraussichtlich am 14.06.2014 gemäß dem Architektenentwurf im Schlosspark aufgestellt. Der zweite Bücherschrank wird zu einem späteren Zeitpunkt aufgestellt. Die Bürgermeisterin berichtet, dass die Firma Knollconsult ein Angebot für eine Ferialaushilfe gelegt hat. € 2.900,-- von Montag bis Donnerstag, 8 Arbeitsstunden. Normalerweise wären die Kosten für einen solchen Einsatz bei etwa € 10.000,--. Dieses Thema wurde bereits unter TOP 7 heftig diskutiert.

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Die Bürgermeisterin berichtet, dass die Familie Zechmeister Fotos für das geplante Bauvorhaben am Dr. L. Batthyany Platz 2, vorgelegt hat. Sie gibt die Fotos zur Besichtigung den GR-Mitgliedern zur Besichtigung weiter. Das geplante Vorhaben soll in der nächsten Sitzung näher besprochen werden. Die Bürgermeisterin berichtet, dass der Kultursommer 2014 am Samstag, 10. Mai 2014, um 19.00 Uhr mit „Don Giovanni“ eröffnet wurde. Das Wiener Theater L.E.O. präsentierte diese großartige Oper in bewährt unterhaltsamer Manier, mit erstklassigen SängerInnen und prächtigen Kostümen. Weiters berichtet die Bürgermeisterin, dass am 11. Juni 2014 um 19.00 Uhr die Ausstellung „25 Jahre Fall des eisernen Vorhangs“ im Schloss eröffnet wird. GV Leitner, BSc fragt an, wann die Ausschreibung für einen neuen Amtmann, Amtsfrau erfolgen wird. Die Bürgermeisterin erklärt, dass sie das Ergebnis des KDZ abwartet. GR Tomasich fragt an, wann die Montage der Beamer in der NMS Kittsee erfolgen wird. Die Bürgermeisterin erklärt, dass diese Arbeiten in den Sommerferien durchgeführt werden, da dazu auch Malerarbeiten notwendig sind. Vzbgm. Buchta fragt nach dem aktuellen Stand „Kanal Bratislava“. Er fragt an, wie weit man mit den Verhandlungen ist und er betont, dass er gehört hat, dass Kläranlagen bereits besichtigt wurden. Die Bürgermeisterin berichtet, dass ein Vertragsentwurf der Firma Infraservice vorliegt. Dieser gehört noch geprüft. Verhandlungen mit der BVS sind im Laufen. Weiters berichtet sie, dass es zwei Projekte für den Bau einer eigenen Kläranlage gibt. Eine Studie mit zwei Standorten: Standort 1:Kläranlage in Gattendorf Standort 2:Kläranlage im Überschwemmungsgebiet in Wolfsthal, bei der sich die Gemeinden Kittsee, Berg Edelstal, Wolfsthal und Pama beteiligen würden. Standort 1 – Kläranlage Gattendorf käme nach Kostenschätzung teurer als der Standort in Wolfsthal

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Weiters berichtet sie, dass sie die Kläranlagen in Marchegg, Untersiebenbrunn und die große Kläranlage in Schützen am Gebirge besichtigt hat, da sie bis dato noch nie eine Kläranlage gesehen hat. Vzbgm. Buchta fragt an, wann die nächsten Verhandlungen stattfinden werden. Die Bürgermeisterin erklärt, dass wir den konkreten Vertrag der BVS abwarten, diesbezügliche Verhandlungen sind im Laufen. GR Rinalda fragt an, ob bereits eine Ausschreibung für den Abriss des alten Kindergartens und des Volksschulgebäudes gemacht wurde. Weiters will er wissen, ob man eine Vorstellung hat, wie die Mauer aussehen soll. Die Bürgermeisterin erklärt, dass noch keine Ausschreibung für den Abriss gemacht wurde. Weiters bemerkt sie, dass die Gestaltung noch nicht geplant ist. GR Rinalda fragt an, wann mit dem Straßenbau in der Blaue Kreuz-Gasse begonnen wird. Die Bürgermeisterin erklärt, dass zuerst der Straßenbau in der Lisztgasse und dem Grenzweg erfolgt. Im Anschluss wird der Straßenbau in der Blaue Kreuz-Gasse in Angriff genommen. GR Mag. Bachmayer betont, dass zuerst eine Ausschreibung für den Straßenbau in der Blaue Kreuz-Gasse erfolgen muss. Der Straßenbau dieses Straßenzuges ist erst für 2015 geplant. GR Valentin fragt an, ob der Vertrag im Seepark mit der Firma Bala Group s.r.o, (Geschäftsführer Herr Balasko) bereits unterzeichnet ist. Die Bürgermeisterin erklärt, dass die Firma Balasko einen anderen Rechtsberater hat und nun ein reger Schriftverkehr zwischen den Anwälten staffindet. Die Bürgermeisterin bemerkt, dass sie auf eine Vertragsunterfertigung hofft, da sonst die Gemeinde für die € 100.000,-- Kanalkosten aufkommen muss. GV Leitner, BSc fragt an, ob bekannt ist, dass beim „Schintergraben“ Müll abgelagert wird und ob diesbezüglich schon etwas unternommen wurde. Die Bürgermeisterin erklärt, dass sie die Problematik kennt. Es ist sehr schwierig, denn die Ablagerungen können leider nicht kontrolliert werden. Der Schranken hilft uns dabei auch nicht, denn der Müll wird über den Schranken geworfen.

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GR Hejret berichtet, dass sich Herr Tomaschitz Ernst in der Betriebsstraße beschwert hat, dass seine Ausfahrt ständig verparkt ist. Die Bürgermeisterin kennt die Problematik. GR Czilek fragt an, ob bezüglich Straße bzw. Gehsteig in der Herrengasse schon Vorkehrungen getroffen wurden, da die Übersiedlung in den neuen Kindergarten bald erfolgen wird. Die Bürgermeisterin erklärt, dass bei der nächsten Verkehrskonzeptpräsentation dies besprochen werden soll. GV Leitner, BSc fragt an, ob der Abriss des Kindergarten- und Volksschulgebäudes im heurigen Budget vorgesehen ist. Die Bürgermeisterin berichtet, dass € 100.000 für den Abriss der beiden Gebäude vorgesehen sind. Nachdem letztlich alle Tagesordnungspunkte behandelt wurden und auf Nachfrage der Bürgermeisterin keine weiteren Anfragen bestehen, schließt diese um 20.55 Uhr die heutige Sitzung des Gemeinderates. Die Bürgermeisterin: Die Schriftführerin:

Beglaubiger: ………………………………… …………………………………

GR Mag. Frey Johannes GR Rinalda Walter