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GEMEINDERAT DER STADTGEMEINDE STEYREGG Sitzungsdatum Sitzungsbeginn Sitzungsort Donnerstag, 5.2.1998 19.00 Uhr Gemeindesitzungssaal V E R H A N D L U N G S S C H R I F T Anwesende SBU SPÖ Bürgermeister (Vorsitzender) Josef Buchner Vizebürgermeister Ing. Karl Rockenschaub Gemeinderat Ing. Ewald Krallitsch Stadträtin Evelyne Wöger Gemeinderätin Marga Lehner Olzinger Gemeinderat Helmut Aberle Gemeinderat Johann Schmitsberger Gemeinderat Bruno Aglas Gemeinderat Wilhelm Schöberl Gemeinderat Sigwart Floegel Gemeinderätin Irma Stroh Gemeinderat Peter Grassnigg Gemeinderat-Ersatzmitglied Erich Ziervogl Gemeinderat Martin Horner Gemeinderat-Ersatzmitglied Anton Hobiger Gemeinderat Walter Maurer Gemeinderat-Ersatzmitglied Rupert Pachlatko Gemeinderätin Gabriele Neulinger ÖVP Gemeinderat Manfred Punzenberger Stadtrat Ing. Johann Neubauer Gemeinderat-Ersatzmitglied Ing. Günter Gintenreiter Gemeinderat Rupert Burger Gemeinderätin-Ersatzmitglied Elisabeth Auberger Gemeinderätin Mag. Silvia Lehermayr FPÖ Gemeinderat Ing. Leopold Pleiner Gemeinderat Werner Großschartner Gemeinderat-Ersatzmitglied Herbert Palmetshofer Gemeinderat Johann Honeder Gemeinderat-Ersatzmitglied Christian Pilz Gemeinderat Gottlieb Soriat Gemeinderat-Ersatzmitglied Hermann Lehner Es fehlen entschuldigt: Vzbgm. Andrea Hart GR Renate Scheba StR Leopold Wurm GR Jürgen Schonka StR Ing. NiklasSalm-Reifferscheidt GR Siegfried Moser GR Ing. Johann Oberreiter GR Martin Reiter Schriftführer: Amtsleiter Helmut Heuschober

GEMEINDERAT - Steyregger Zeitung...c) Änderung Nr. 38 (Lehner Alfred) d) Änderung Nr. 39 (Stadt Linz) e) Änderung Nr. 40 (Dicketmüller Josef) f) Änderung Nr. 41 (Lehermayr Hubert

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  • GEMEINDERAT DER STADTGEMEINDE STEYREGG

    Sitzungsdatum Sitzungsbeginn Sitzungsort Donnerstag, 5.2.1998 19.00 Uhr Gemeindesitzungssaal

    V E R H A N D L U N G S S C H R I F T Anwesende

    SBU

    SPÖ

    Bürgermeister (Vorsitzender) Josef Buchner

    VizebürgermeisterIng. Karl Rockenschaub

    Gemeinderat Ing. Ewald Krallitsch

    StadträtinEvelyne Wöger

    Gemeinderätin Marga Lehner Olzinger

    GemeinderatHelmut Aberle

    Gemeinderat Johann Schmitsberger

    GemeinderatBruno Aglas

    Gemeinderat Wilhelm Schöberl

    GemeinderatSigwart Floegel

    Gemeinderätin Irma Stroh

    GemeinderatPeter Grassnigg

    Gemeinderat-Ersatzmitglied Erich Ziervogl

    GemeinderatMartin Horner

    Gemeinderat-Ersatzmitglied Anton Hobiger

    GemeinderatWalter Maurer

    Gemeinderat-Ersatzmitglied Rupert Pachlatko

    GemeinderätinGabriele Neulinger

    ÖVP

    GemeinderatManfred Punzenberger

    Stadtrat Ing. Johann Neubauer

    Gemeinderat-ErsatzmitgliedIng. Günter Gintenreiter

    Gemeinderat Rupert Burger

    Gemeinderätin-ErsatzmitgliedElisabeth Auberger

    Gemeinderätin Mag. Silvia Lehermayr

    FPÖ

    Gemeinderat Ing. Leopold Pleiner

    GemeinderatWerner Großschartner

    Gemeinderat-Ersatzmitglied Herbert Palmetshofer

    GemeinderatJohann Honeder

    Gemeinderat-Ersatzmitglied Christian Pilz

    GemeinderatGottlieb Soriat

    Gemeinderat-Ersatzmitglied Hermann Lehner

    Es fehlen entschuldigt: Vzbgm. Andrea Hart GR Renate SchebaStR Leopold Wurm GR Jürgen SchonkaStR Ing. NiklasSalm-Reifferscheidt GR Siegfried Moser GR Ing. Johann Oberreiter GR Martin Reiter

    Schriftführer: Amtsleiter Helmut Heuschober

  • I n h a l t s v e r z e i c h n i s

    Nr. T O P Seite 1 Stadtgemeinde Steyregg; Bericht des Bürgermeisters über Vorsprachen bei

    Mitgliedern der Landesregierung 6

    2 Stadtgemeinde Steyregg; Bericht des Bürgermeisters über die Rechtsaus-kunft des Amtes der oö. Landesregierung - Textierung von Tagesordnungs-punkten in der Sitzung des Gemeinderates am 20.11.1997 (Ausschußwahlen)

    7

    3 Stadtgemeinde Steyregg; Festlegung des Standortes für das Jugendzentrum; Beratung und Beschlußfassung

    8

    4 Stadtgemeinde Steyregg; Festlegung des Standortes für das Probelokal der Stadtkapelle bzw. Räumlichkeiten der Musikschule; Beratung und Beschlußfassung

    15

    5 Stadtgemeinde Steyregg; Aufnahme von Kassenkrediten für das Haushalts-jahr 1998 sowie Genehmigung der Krediturkunden; Beratung und Beschlußfassung

    16

    6 Firma Hofer, Linzer Straße; Berufung gegen Gebührenbescheide - Berufungsentscheidung; Beratung und Beschlußfassung

    17

    7 Stadtgemeinde Steyregg; Flächenwidmungsplan Nr. 4 - Änderungen; Beratung und Beschlußfassung a) Änderung Nr. 28 (Stadtgemeinde Steyregg) b) Änderung Nr. 33 (Stadtgemeinde Steyregg) c) Änderung Nr. 38 (Lehner Alfred) d) Änderung Nr. 39 (Stadt Linz) e) Änderung Nr. 40 (Dicketmüller Josef) f) Änderung Nr. 41 (Lehermayr Hubert und Monika) g) Änderung Nr. 42 (Büssermayr Gabriele) h) Änderung Nr. 43 (Brunner Herbert) i) Änderung Nr. 44 (Primetzhofer Manfred und Herta)

    19 21 22 23 24 25 26

    28

    8 Stadtgemeinde Steyregg; Bebauungsplan Nr. 5 (Zwölfersiedlung-Plesching) - Änderung Nr. 5; Beratung und Beschlußfassung

    28

    9 Stadtgemeinde Steyregg; Bebauungsplan Nr. 6 (Bergsiedlung) - Änderung Nr. 4; Beratung und Beschlußfassung

    29

    10 Stadtgemeinde Steyregg; Bebauungsplan Nr. 29 (Spandlberg) - Änderung Nr. 3; Beratung und Beschlußfassung

    30

    11 Stadtgemeinde Steyregg; Bebauungsplan Nr. 30 (Ortszentrum) - Änderung Nr. 4; Beratung und Beschlußfassung

    31

    12 FPÖ-Gemeinderatsfraktion; Antrag gemäß § 46 Abs.2 der OÖ. GemO 1990 - Erlassung von Förder- und Subventionsrichtlinien der Stadt Steyregg im Sinne aktiver Jugendförderung; Beratung und Beschlußfassung

    32

    13 FPÖ-Gemeinderatsfraktion; Antrag gemäß § 46 Abs.2 der OÖ. GemO 1990 - Unfallvorsorge im Bereich der Ausfahrt Steyregg in Richtung Linz bei der Tankstelle Pfleger; Beratung und Beschlußfassung

    36

    14 FPÖ-Gemeinderatsfraktion; Antrag gemäß § 46 Abs.2 der OÖ. GemO 1990 - Änderungen betreffend das AST-Sammeltaxi von Linz nach Steyregg; Beratung und Beschlußfassung

    37

    15 SPÖ-Gemeinderatsfraktion; Antrag gemäß § 46 Abs.2 der OÖ. GemO 1990 - Errichtung eines zweigruppigen Kindergartens auf dem gemeindeeigenen Grundstück in Plesching nach den Plänen des Ortsplaners Architekt Fierlinger. Einreichung des Projektes beim Land Oberösterreich bis Ende Februar 1998; Beratung und Beschlußfassung

    39

    16 Gemeinde Luftenberg; Ersuchen um Übertragung eines Teiles der Pz.Nr. 1208/7, KG Pulgarn ins öffentliche Gut zwecks Herstellung der B3-Auffahrt Steining; Beratung und Beschlußfassung

    42

    17 Stadtgemeinde Steyregg; Änderung der Verordnung für die Festsetzung der Verkehrsflächenbeiträge; Beratung und Beschlußfassung

    43

    18 Stadtgemeinde Steyregg; Neubau der Bahnhofstraße - Grundablöse; 45

  • 3

    Beratung und Beschlußfassung 19 Johann und Rosa Fischerlehner, Hasenberg 10; Berufung gegen Deck-

    umlagenbescheid - Berufungsentscheidung; Beratung und Beschlußfassung

    46

    20 Stadtgemeinde Steyregg; Genehmigung der neuen Statuten der „Tourismus- Verbändegemeinschaft Donaukulturraum zwischen Traun und Enns“, Wahl der Vertreter in die Organe der Verbändegemeinschaft ; Beratung und Beschlußfassung

    20

    21 Allfälliges 50 Dringlichkeitsantrag 1 Stadtgemeinde Steyregg; Errichtung des Unterbaus für die neue Ortseinfahrt

    - Auftragsvergabe; Beratung und Beschlußfassung 48

    2 Stadtgemeinde Steyregg; Ankauf eines Gabelstaplers samt Wiegeeinrichtung für den Wirtschaftshof; Beratung und Beschlußfassung

    49

    3 ÖVP-Gemeinderatsfraktion; Antrag aufgrund der Umwidmungen Büssermayr und Brunner, Götzelsdorf, den Gesamtbereich Götzelsdorf in Bauland-Dorfgebiet umzuwidmen

    27

    Der Vorsitzende eröffnet die Sitzung und stellt fest, daß a) die Sitzung vom Bürgermeister einberufen wurde, b) die Verständigung hiezu gemäß der vorliegenden Kurrende an alle Gemeinde-

    ratsmitglieder, und soweit solche entschuldigt sind, an die entsprechenden Er-satzmitglieder schriftlich am 28. Jänner 1998 unter Bekanntgabe der Tagesord-nung ergangen ist und am 28. Jänner 1998 durch Anschlag an der Amtstafel öf-fentlich kundgemacht wurde,

    c) die Beschlußfähigkeit gegeben ist.

    T a g e s o r d n u n g 1. Stadtgemeinde Steyregg; Bericht des Bürgermeisters über Vorsprachen bei Mitgliedern der

    Landesregierung 2. Stadtgemeinde Steyregg; Bericht des Bürgermeisters über die Rechtsauskunft des Amtes der oö.

    Landesregierung - Textierung von Tagesordnungspunkten in der Sitzung des Gemeinderates am 20.11.1997 (Ausschußwahlen)

    3. Stadtgemeinde Steyregg; Festlegung des Standortes für das Jugendzentrum; Beratung und Beschlußfassung (Ref.: Bgm. Buchner) 4. Stadtgemeinde Steyregg; Festlegung des Standortes für das Probelokal der Stadtkapelle bzw.

    Räumlichkeiten der Musikschule; Beratung und Beschlußfassung (Ref.: Bgm. Buchner) 5. Stadtgemeinde Steyregg; Aufnahme von Kassenkrediten für das Haushaltsjahr 1998 sowie

    Genehmigung der Krediturkunden; Beratung und Beschlußfassung (Ref.: Bgm. Buchner) 6. Firma Hofer, Linzer Straße; Berufung gegen Gebührenbescheide - Berufungsentscheidung; Beratung und Beschlußfassung (Ref.: Vzbgm. Ing. Rockenschaub)

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    7. Stadtgemeinde Steyregg; Flächenwidmungsplan Nr. 4 - Änderungen; Beratung und Beschlußfassung ( Ref.: StR Ing. Neubauer)

    a) Änderung Nr. 28 (Stdgde. Steyregg) f) Änderung Nr. 41 (Lehermayr Hubert/Monika) b) Änderung Nr. 33 (Stdgde. Steyregg) g) Änderung Nr. 42 (Büssermayr Gabriele) c) Änderung Nr. 38 (Lehner Alfred) h) Änderung Nr. 43 (Brunner Herbert) d) Änderung Nr. 39 (Stadt Linz) i) Änderung Nr. 44 (Primetzhofer Manfred/Herta) e) Änderung Nr. 40 (Dicketmüller Josef) 8. Stadtgemeinde Steyregg; Bebauungsplan Nr. 5 (Zwölfersiedlung-Plesching) - Änderung Nr. 5; Beratung und Beschlußfassung (Ref.: StR Ing. Neubauer) 9. Stadtgemeinde Steyregg; Bebauungsplan Nr. 6 (Bergsiedlung) - Änderung Nr. 4; Beratung und Beschlußfassung (Ref.: StR Ing. Neubauer) 10. Stadtgemeinde Steyregg; Bebauungsplan Nr. 29 (Spandlberg) - Änderung Nr. 3; Beratung und Beschlußfassung (Ref.: StR Ing. Neubauer) 11. Stadtgemeinde Steyregg; Bebauungsplan Nr. 30 (Ortszentrum) - Änderung Nr. 4; Beratung und Beschlußfassung (Ref.: StR Ing. Neubauer) 12. FPÖ-Gemeinderatsfraktion; Antrag gem. § 46 Abs. 2 der OÖ. GemO 1990 - Erlassung von Förder- und Subventionsrichtlinien der Stadt Steyregg im Sinne aktiver Jugendförderung; Beratung und Beschlußfassung 13. FPÖ-Gemeinderatsfraktion; Antrag gem. § 46 Abs. 2 der OÖ. GemO 1990 - Unfallvorsorge im Bereich der Ausfahrt Steyregg in Richtung Linz bei der Tankstelle Pfleger; Beratung und Beschlußfassung 14. FPÖ-Gemeinderatsfraktion; Antrag gem. § 46 Abs. 2 der OÖ. GemO 1990 - Änderung betreffend das AST-Sammeltaxi von Linz nach Steyregg; Beratung und Beschlußfassung 15. SPÖ-Gemeinderatsfraktion; Antrag gem. § 46 Abs. 2 der OÖ. GemO 1990 - Errichtung eines zweigruppigen Kindergartens auf dem gemeindeeigenen Grundstück in

    Plesching nach den Plänen des Ortsplaners Architekt Fierlinger. Einreichung des Projektes beim Land Oberösterreich bis Ende Februar 1998; Beratung und Beschlußfassung 16. Gemeinde Luftenberg; Ersuchen um Übertragung eines Teiles der Pz.Nr. 1208/7, KG Pulgarn ins öffentliche Gut zwecks Herstellung der B3-Auffahrt Steining; Beratung und Beschlußfassung (Ref.: GR Ing. Krallitsch) 17. Stadtgemeinde Steyregg; Änderung der Verordnung für die Festsetzung der Verkehrsflächen- beiträge; Beratung und Beschlußfassung (Ref.: Bgm. Buchner) 18. Stadtgemeinde Steyregg; Neubau der Bahnhofstraße - Grundablöse; Beratung und Beschlußfassung (Ref.: Bgm. Buchner) 19. Johann und Rosa Fischerlehner, Hasenberg 10; Berufung gegen Deckumlagenbescheid - Berufungsentscheidung; Beratung und Beschlußfassung (Ref.: Vzbgm. Hart) 20. Stadtgemeinde Steyregg; Genehmigung der neuen Statuten der „Tourismus-Verbände- gemeinschaft Donaukulturraum zwischen der Traun und Enns“, Wahl der Vertreter in die Organe der Verbändegemeinschaft; Beratung und Beschlußfassung (Ref.: Vzbgm. Ing. Rockenschaub) 21. Allfälliges

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    Der Bürgermeister berichtet, daß die Verhandlungsschriften der Gemeinderats-sitzungen vom 20.11.1997, 11.12.1997 und 18.12.1997 zur Genehmigung aufliegen. Der Bürgermeister ersucht die Mitglieder des Gemeinderates um größtmögliche Sitzungsdisziplin, um die umfangreiche Tagesordnung bewältigen zu können. Er gibt weiters bekannt, daß folgende Dringlichkeitsanträge vorliegen:

    Dringlichkeitsantrag Nr. 1 Der Bürgermeister stellt an den Gemeinderat den Antrag, folgende Angelegenheit auf die Tagesord-nung der Gemeinderatssitzung vom 5.2.1998 zu nehmen und sie vor dem Tagesordnungspunkt „Allfälliges“ in Behandlung zu ziehen: „Stadtgemeinde Steyregg; Errichtung des Unterbaus für die neue Ortseinfahrt - Auftragsver-gabe; Beratung und Beschlußfassung“ Begründung: Bezüglich der Errichtung des Unterbaues für die neue Ortseinfahrt wurden Angebote eingeholt und eingehend geprüft. Als Bestbieter hat sich die Firma Petschl aus Perg herausgestellt. Um den sehr günstigen Herstellungspreis zu sichern und einen möglichst raschen Baubeginn zu ermöglichen, wird um dringliche Behandlung gebeten. Steyregg, 2.2.1998 Bürgermeister Josef Buchner

    * * * Der Bürgermeister läßt über die Zuerkennung der Dringlichkeit abstimmen.

    B e s c h l u ß : Fraktion Pro-Stimmen Kontra-Stimmen Stimmenenthaltungen

    SBU 9 SPÖ 12 ÖVP 7 FPÖ 3

    31 nicht bei der Abstimmung: --

    Dem Antrag wird die Dringlichkeit somit einstimmig zuerkannt.

    Dringlichkeitsantrag Nr. 2 Der Bürgermeister stellt an den Gemeinderat den Antrag, folgende Angelegenheit auf die Tagesord-nung der Gemeinderatssitzung vom 5.2.1997 zu nehmen und sie vor dem Tagesordnungspunkt „Allfälliges“ in Behandlung zu ziehen. „Stadtgemeinde Steyregg; Ankauf eines Gabelstaplers samt Wiegeeinrichtung für den Wirt-schaftshof; Beratung und Beschlußfassung“ Begründung: In den Beratungen des Wirtschaftshofausschusses am 3.2.1998 hat sich herausgestellt, daß für die Verrechnung von Sperrmüllgebühren im ASZ ein Gabelstapler samt Wiegeeinrichtung angeschafft werden soll. Da mit der Verrechnung der Gebühren so rasch als möglich begonnen werden muß, ist die dringliche Behandlung erforderlich. Steyregg, 4.2.1998

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    Bürgermeister Josef Buchner * * *

    Der Bürgermeister läßt über die Zuerkennung der Dringlichkeit abstimmen.

    B e s c h l u ß : Fraktion Pro-Stimmen Kontra-Stimmen Stimmenenthaltungen

    SBU 9 SPÖ 12 ÖVP 7 FPÖ 3

    31 nicht bei der Abstimmung: --

    Dem Antrag wird die Dringlichkeit somit einstimmig zuerkannt. TOP 1: Stadtgemeinde Steyregg; Bericht des Bürgermeisters über Vorsprachen bei Mitgliedern der Landesregierung Der Bürgermeister erstattet folgenden Bericht: Vorsprache bei LH-Stv. Dr. Christoph Leitl am 9.12.1997 Im Zuge der Vorsprache wurde die Problematik von Rückwidmungen angesprochen. Dr. Leitl wies darauf hin, daß es bereits klar oberstgerichtliche Entscheidungen gibt, die bisher immer zugunsten der Gemeinden ausgefallen sind. Auch sogenannte „Planungsfehler“ einer Gemeinde führen zu keiner Entschädigung. Die Gemeinde sollte daher das Instrument der Rückwidmung in sachlich gerecht-fertigten Fällen anwenden. Auch für den unwahrscheinlichen Fall, daß einmal gegenteilig ausjudiziert werden würde, wäre dies kein Problem. Saniert könnte dies ganz einfach durch sofortige neuerliche Widmung in Bauland werden. Dr. Leitl wurde auch ersucht, die negative Stellungnahme des Landes zu den Änderungen Nr.36 und Nr.37 zum Flächenwidmungsplan Nr.4 zu überdenken. Nach eingehender Erörterung dieser Umwid-mungsvorhaben konnte eine positive Zusage des Referenten erreicht werden. Vorsprache bei LR Josef Ackerl am 12.12.1997 Der Landesrat wurde hinsichtlich der seinerzeitigen Zusagen für die Finanzierung der Errichtung des Pflegeheimes angesprochen. Er ersuchte um Verständnis, daß er diese Zusagen revidieren muß, nachdem er von der Gemeinde Steyregg in letzter Zeit nichts Konkretes betreffend Heim gehört habe. Mit Zuschüssen kann daher nicht bereits im Jahre 2000, sondern frühestens 1 Jahr später gerechnet werden. Der derzeitige Bedarf an Pflegeplätzen, derzeit 28, reicht für die Errichtung eines eigenen Heimes nicht aus. Weil aber dieser Bedarf der drittgrößte im Bezirk ist, wird Steyregg auch in der Grobplanung des Landes als Standort weiter enthalten sein. Auch Walding betreibt nun, wie Steyregg, den Bau eines Pflegeheimes und hat im Gegensatz zu Steyregg im Bezirk ein entsprechendes Hinterland, allerdings auch keine anderen Zusagen als Steyregg. Landesrat Ackerl riet auch, mit der Stadt Linz Kontakt aufzunehmen und Plätze anzubieten. Ebenso sollte auch mit dem SHV Perg gesprochen werden. Solange aber keine Einigung mit dem SHV Urfahr-Umgebung und damit die Absicherung des Standortes erfolgt ist, sollten keine Planungen vorgenommen werden. Landesrat Ackerl wurde auch darüber informiert, daß an der konstituierenden Sitzung des SHV keiner der von der SPÖ nominierten Vertreter teilgenommen hat. Vorsprache bei LH Dr. Josef Pühringer am 30.12.1997 Der Landeshauptmann wurde informiert, daß die Errichtung eines neuen Probelokales für die Stadt-kapelle dringend notwendig ist. Es konnte die Zusage erreicht werden, daß für die Einrichtung ein entsprechender Zuschuß geleistet werden wird. Hinsichtlich der Baukosten verwies der Landes-hauptmann an LH-Stv. Hochmair, der für die Vergabe der Bedarfszuweisungsmittel zuständig ist. Angesprochen wurden weiters die Errichtung des Pflegeheimes und des Jugendzentrums. Der Lan-deshauptmann ließ erkennen, daß er zur Unterstützung dieser Vorhaben grundsätzlich bereit ist. Be-

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    züglich Jugendzentrum verwies er darauf, daß der zuständige Referent Dr. Aichinger hinsichtlich finanzieller Mittel relativ großen Bewegungsspielraum hat. Vorsprache bei LR Dr. Walter Aichinger am 20.1.1998 Der Landesrat wurde unter Vorlage einer aktualisierten Kostenschätzung um Unterstützung bei der Errichtung eines Jungendzentrums gebeten. Erfreulicherweise konnte die verbindliche Zusage für die Übernahme eines Drittels der Gesamtkosten erreicht werden. Landesrat Dr. Aichinger riet, als Träger des Jugendzentrums einen Verein einzusetzen, da dadurch auch Zuschüsse für die Betriebs- und Personalkosten möglich werden. Vorsprache bei LH-Stv. Fritz Hochmair am 27.1.1998 Bei der Vorsprache wurde gebeten, die Flüssigmachung des 2.Teiles der BZ-Mittel für den Grundkauf so rasch als möglich zu veranlassen. Dies wurde auch zugesagt. Gleichzeitig wurde der Referent über die bevorstehenden Bauvorhaben informiert und um größtmögliche Unterstützung der laufenden und künftigen BZ-Anträge ersucht. Bezüglich der Errichtung eines neuen Probelokales für die Stadt-kapelle wurde angeraten, daß der Amtsleiter vorerst das Raumerfordernis mit den zuständigen Beam-ten abklärt und erst dann konkrete Planungen vorgenommen werden. Vorsprache bei LR Franz Hiesl am 3.2.1998 Landesrat Hiesl wurde vom Vorhaben der Errichtung einer neuen Ortsausfahrt informiert und sagte zu, die notwendigen Baumaßnahmen auf der B3 wie z.B. Verkehrsinsel, Markierung usw. rechtzeitig zu veranlassen. Eine Einschleifspur im Bereich der Ausfahrt wurde von ihm bzw. Hofrat Pohlhammer anfangs als nicht notwendig erachtet, seitens des Bürgermeisters aber eindringlich gefordert, eine diesbezügliche Prüfung wurde zugesagt. Die Einschleifspur auf der Kreuzung Pulgarn wird noch im heurigen Jahr errichtet werden, es fehlt nur noch das Arbeitsübereinkommen mit der ÖBB, das aber im Laufen ist. Bedenken äußerte der Landesrat bezüglich der Errichtung einer Fußgänger- und Radfahrerunter-führung im Bereich der Kreuzung Windegg. Die geschätzten Kosten betragen ca. 1,2 Mio. Schilling und es werde mit dem Bund verhandelt, wieviel dieser Kosten dieser übernimmt, wobei man hier eher skeptisch ist. Erst dann werde die Entscheidung über diese Maßnahme fallen. Der Bürgermeister wies auf die nicht errichtete Unterführung Pulgarn bzw. die damit verbundene Kostenersparnis des Landes hin und ersuchte, diesen Umstand bei der Frage der Finanzierung der Unterführung Windegg zu berücksichtigen. Steyregg, 3.2.1998 Bürgermeister Josef Buchner

    * * * TOP 2: Stadtgemeinde Steyregg; Bericht des Bürgermeisters über die Rechtsauskunft des Amtes der oö. Landesregierung - Textierung von Tagesordnungspunkten in der Sitzung des Gemeinderates am 20.11.1997 (Ausschußwahlen) Der Bürgermeister weist auf die folgende Rechtsauskunft der Aufsichtsbehörde hin: Amt der oö. Landesregierung Linz, am 15. Dezember 1997 Abteilung Gemeinden Spittelwiese 4 Gem - 010098/53 - 1997 - KEH Zur Anfrage vom 11. Dezember 1997 wird folgendes mitgeteilt: 1) Gemäß § 46 Abs. 1 OÖ. Gemeindeordnung 1990 hat der Bürgermeister die Tagesordnung festzu-

    setzen. Nach Abs. 3 dieser Gesetzesstelle ist die Möglichkeit gegeben, daß Gegenstände behan-delt werden können, die nicht auf der Tagesordnung stehen (Dringlichkeitsantrag). Gegenstände, die vom Bürgermeister von vornherein auf die Tagesordnung gesetzt worden sind, können daher nicht Gegenstand eines Dringlichkeitsantrages sein. Auf die Tagesordnung können im Wege eines Dringlichkeitsantrages Gegenstände kommen, wenn der Gemeinderat hiezu seine Zustimmung

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    gibt. Das Vorliegen einer objektiven Dringlichkeit ist nicht erforderlich. Die Beratung und Abstim-mung über Dringlichkeitsanträge hat - sofern der Gemeinderat nichts anderes beschließt - am Schluß der Tagesordnung zu erfolgen (die Reihenfolge bestimmt der Vorsitzende).

    Nur wenn dem Dringlichkeitsantrag die Zustimmung gegeben wird, kann über den dadurch auf die Tagesordnung gelangten Gegenstand inhaltlich abgestimmt werden.

    2) In der Tagesordnung müssen die einzelnen Verhandlungsgegenstände so umschrieben sein, daß daraus das Thema, das Gegenstand der Beratung und Beschlußfassung sein soll, hinreichend be-stimmt hervorgeht. Die Mitglieder des Gemeinderates müssen damit in die Lage versetzt werden, sich auf die Sitzung und die Mitwirkung an der Willensbildung des Kollegialorgans entsprechend vorzubereiten. Unter diesem Gesichtspunkt können die Tagesordnungspunkte 1) und 2) in der Einladung des Gemeinderates der Stadtgemeinde Steyregg am 20.11.1997 als ausreichend de-terminiert angesehen werden, zumal sich unmittelbar aus dem Gesetz ergibt, daß etwa mit der „Wahl der Mitglieder der Ausschüsse“ auch noch andere Wahlakte zwingend verbunden sind (z.B. Wahl von Ersatzmitgliedern).

    3) Zur Frage, zu welchem Zeitpunkt der Vorsitzende das Vorliegen eines Dringlichkeitsantrages be-

    kanntzugeben hat, ist festzuhalten, daß die Bekanntgabe sofort nach Einbringung des Dringlich-keitsantrages zu erfolgen hat. Dies ergibt sich aus der Diktion im § 46 Abs. 3 OÖ. GemO 1990, worin dem Gemeinderat die Entscheidungsmöglichkeit eingeräumt ist, über einen Dringlichkeits-antrag schon vor Schluß der Tagesordnung zu beraten und abzustimmen. Dieses Recht würde dem Gemeinderat genommen, wenn das Vorliegen eines Dringlichkeitsantrages erst am Schluß der Tagesordnung bekanntzugeben wäre. Eine „zeitliche Zurückstellung“ von Dringlichkeits-anträgen wäre daher nicht gesetzeskonform.

    * * *

    Der Bürgermeister schließt mit der Bemerkung, daß die Dringlichkeitsanträge von Herrn Vzbgm. Ing. Rockenschaub in der Sitzung am 20.11.1997 völlig unnotwendig gewesen wären. Herr StR Ing. Neubauer entschuldigt sich namens der ÖVP-Gemeinderatsfraktion für das seinerzeitige Abstimmungsverhalten. TOP 3: Stadtgemeinde Steyregg; Festlegung des Standortes für das Jugendzentrum; Beratung und Beschlußfassung Der Bürgermeister erläutert folgenden Amtsbericht: GZ.: 259/1998/Heu Errichtung eines Jugendzentrums

    Amtsbericht Im Sinne des Gemeinderatsbeschlusses vom 11.12.1997 wurde die Abteilung Bildung, Jugend und Sport um fachliche Beurteilung der in Frage kommenden Standorte für ein Jugendzentrum ersucht. Mag. Brauner besichtigte gemeinsam mit dem Bürgermeister, dem Amtsleiter und Ing. Meisinger den Keller des Amtsgebäudes sowie die Objekte Dicketmüller und Lagerplatz Lackinger. Als Ergebnis darf zusammengefaßt werden, daß Mag. Brauner den Keller des Amtsgebäudes als „bestens geeignet“ erachtet. Im Hinblick auf die vorgegebene Fertigstellungsfrist (31.12.1998) sollte sich der Gemeinderat nun doch dazu durchringen, den Standort Keller Amtsgebäude zu fixieren. Selbstverständlich sollte der Ankauf des Objektes Dicketmüller nicht aus den Augen verloren werden. Es ergibt sich damit die Möglichkeit, das Jugendzentrum nötigenfalls zu einem späteren Zeitpunkt in dieses Objekt zu über-

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    siedeln. Bedeutende Mehrkosten würden dadurch nicht entstehen, da sämtliche Einrichtungsgegen-stände bereits vorhanden wären. Eine Kostenschätzung hinsichtlich der Adaptierung des Objektes Dicketmüller konnte vom Bautech-niker nicht vorgenommen werden, da der bauliche Zustand erst von einem Statiker geprüft werden müßte. Ebenso ist völlig unbekannt, inwieweit Denkmalschutzbelange zu beachten sein werden. Auszuschließen ist jedenfalls, daß der Zeitrahmen bei Wahl eines anderen Standortes als des Kellers Amtsgebäude eingehalten werden kann. Eine weitere Zeitverzögerung würde bei den betroffenen Jugendlichen große Enttäuschung hervorrufen. Dies zu vermeiden, sollte das vordringlichste Anliegen der Gemeindevertretung sein. Steyregg, 28.1.1998 AL Heuschober

    * * * Der Bürgermeister ergänzt, daß zur Realisierung des Jugendzentrums zumindest in der heutigen Sitzung der Anfang durch die Festlegung des Standortes gemacht wer-den könnte. Nur damit könnte der Gemeinderatsbeschluß hinsichtlich der rechtzeiti-gen Fertigstellung erfüllt werden. Herr StR Ing. Neubauer stimmt zu, daß der vom Bürgermeister genannte Termin sicher sehr schwer einzuhalten sein werde. Es liege zwar nun ein Gutachten vor und es wäre auch nie bestritten worden, daß der Keller grundsätzlich geeignet wäre. Ihm würden jedoch noch ein verkehrstechnisches und pädagogisches Konzept fehlen. Außerdem wäre Verkehrslärm durch Mopeds zu befürchten und auch diese mögliche Belästigung der Anrainer sollte nicht außer Acht gelassen werden. Herr GR Schöberl bezeichnet es als grundsätzlich positiv, daß nun ein Gutachten von einer unabhängigen Abteilung des Landes vorliege. Die Befürchtungen von StR Ing. Neubauer hinsichtlich des Mopedlärms halte er deshalb für nicht relevant, da die Jugendlichen immer weniger Mopeds besitzen würden und diese auch entsprechend lärmarm wären. Herr GR Grassnigg stellt eingangs seiner Wortmeldung fest, daß die SPÖ-Gemein-deratsfraktion einen eventuellen positiven Beschluß für die Festlegung des Stand-ortes in der heutigen Sitzung nicht mittragen werde. Verschiedene Voraussetzungen wie z.B. die Sicherheitsvorkehrungen seien nicht entsprechend geprüft worden. Er stelle daher den Antrag, die Anrainer des Amtsgebäudes bzw. die in der Nähe woh-nende Bevölkerung zu befragen, ob sie mit einem Jugendzentrum im Amtsgebäude einverstanden wären. Der Personenkreis sollte auf die Wahlberechtigten beschränkt bleiben. Mit dieser Befragung könnten spätere Probleme vermieden werden. Sollte der Gemeinderat diesem Antrag nicht stattgeben, würde die SPÖ-Gemeinderats-fraktion diese Befragung eben selbst durchführen. Herr GR Grassnigg kritisiert weiters, daß zu der Besichtigung der in Frage kom-menden Standorte keine Vertreter der Gemeinderatsfraktionen eingeladen worden wären. Weiters halte er es nicht nur für befremdlich, sondern schon eher als ver-dächtig, daß das Gutachten so schnell nach der vorgenommenen Besichtigung vor-gelegen habe. Mag. Brauner als Experten zu bezeichnen, halte er für völlig übertrie-ben. Er selbst habe mit dem Vorgesetzten von Mag. Brauner ein Gespräch geführt und dieser habe sich erstaunt darüber gezeigt, daß ein derartiges Gutachten erstellt worden sei. Der Vorgesetzte von Mag. Brauner habe auch den Akt angefordert und

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    merkwürdigerweise habe sich das Gutachten nicht in diesem befunden. Der Vorge-setzte habe ihm (Grassnigg) gegenüber geäußert, daß dies Konsequenzen für Mag. Brauner haben werde.

  • 11

    Herr GR Grassnigg stellt abschließend fest, daß für ihn das Gutachten, dessen Be-zeichnung er unter Anführungszeichen setzen wolle, in keiner Weise relevant sei. Vor einer Entscheidung über die Standortfrage wären alle seine Forderungen zu erfüllen. Die Abstimmung sollte daher verschoben werden. Er stelle aber den weiteren Antrag, auch weitere Standorte zu prüfen. Der Bürgermeister wendet sich an Herrn StR Ing. Neubauer und stellt fest, daß das pädagogische Konzept sinnvollerweise erst nach der Standortfestlegung erarbeitet werden sollte. Die diesbezügliche Forderung scheine darauf abzuzielen, eine weitere Verzögerung herbeizuführen. Der Bürgermeister stellt zur Wortmeldung von Herrn GR Grassnigg fest, daß immer offensichtlicher werde, daß die SPÖ-Gemeinderatsfraktion eine Entscheidung des-halb ablehne, da der Vorschlag nicht von ihr gekommen sei. Die Sicherheitsbelange in einem künftigen Jugendzentrum, egal wo dieses situiert werde, würden von amt-lichen Sachverständigen sicher ausreichend geprüft werden. Die Durchführung der geforderten Befragung wäre zwar möglich, bei einem negativen Ergebnis würde aber der Grundsatzbeschluß des Gemeinderates, der einstimmig auf die Errichtung eines Jugendzentrums gelautet habe, völlig in Frage gestellt. Die Kritik an Herrn Mag. Brauner halte er für völlig falsch, da ihm dieser sogar von LR Dr. Aichinger als zu-ständiger Beamter genannt worden sei. Das rasche Vorliegen der Stellungnahme von Mag. Brauner sei ausschließlich auf das Ersuchen des Bürgermeisters um eine rasche Erledigung zurückzuführen. Diesen Umstand als „verdächtig“ zu bezeichnen, halte er daher für lächerlich. Außerdem habe er es als nicht notwendig erachtet, Vertreter der Gemeinderatsfraktionen zum Lokalaugenschein einzuladen, da dies im diesbezüglichen Beschluß des Gemeinderates nicht festgelegt worden sei. Er habe aber damit kein Problem und werde in Zukunft die Gemeinderatsfraktionen zu sehr vielen Terminen, Besprechungen und Lokalaugenscheinen einladen. Der Bürgermeister weist den Gemeinderat darauf hin, daß mit den von Herrn GR Grassnigg gestellten Anträgen eine Entscheidung nur weiter verzögert werden sollte. Er stelle den Antrag, im Keller des Amtsgebäudes einen Jugendclub einzurichten und solange zu betreiben, bis ein geeigneterer Standort gefunden werden könnte. Nur mit einer solchen Entscheidung könnte diese wichtige Jugendeinrichtung rasch realisiert werden. Herr Vizebürgermeister Ing. Rockenschaub behauptet, daß die Stellungnahme des Landes für ihn nicht den Charakter eines Gutachtens habe. Es sei für ihn keine Frage, daß ein Jugendzentrum eingerichtet werden müsse. Dazu müßten allerdings alle Voraussetzungen geklärt werden. Heute liege nicht einmal eine Kostenschätzung vor. Diese und auch ein ausreichendes Gutachten sollten vor einer Entscheidung vorgelegt werden. Herr GR Schöberl bezeichnet es als verwunderlich, daß das von der SPÖ-Gemein-deratsfraktion geforderte Gutachten nun angezweifelt werde. Gerade seitens der SPÖ sei eindeutig gefordert worden, von der zuständigen Abteilung des Landes eine Stellungnahme einzuholen. Der Grund für die Ablehnung dieses Gutachtens liege nun klarerweise darin, daß es nicht den Vorstellungen der SPÖ-Gemeinderatsfraktion entspreche. Alle aufgestell-ten Forderungen würden nur einen einzigen Zweck verfolgen, nämlich das Vorhaben

  • 12

    weiter zu verzögern. Aus seiner Sicht würde es beim Betrieb eines Jugendzentrums im Keller des Amtsgebäudes keine größeren Probleme geben. Herr GR Pachlatko bezeichnet die geforderte Befragung als überflüssig, da ohnehin entsprechender Umgebungslärm vorhanden sei. Herr GR Soriat merkt an, daß er im Keller des Gasthauses Weissenwolff nur gute Erfahrungen mit der Unterbringung von Jugendlichen gemacht habe. Für den Standort im Keller des Amtsgebäudes spreche aus seiner Sicht, daß größere Pro-bleme wie Kriminalität oder Drogenkonsum besser unter Kontrolle gehalten werden könnten. Er schlage daher vor, eine rasche Entscheidung im Sinne der Jugendlichen zu treffen. Sollten tatsächlich weitere Informationen notwendig sein, so müßte die Entscheidung spätestens in der nächsten Gemeinderatssitzung fallen können. Herr Vizebürgermeister Ing. Rockenschaub urgiert neuerlich die Vorlage einer Kostenschätzung und kritisiert weiters, daß der vorliegende Plan unausgereift wäre. Für die männlichen Jugendlichen sei schließlich nur ein WC eingeplant. Die in der letzten Gemeinderatssitzung angedeutete Containerlösung sei außerdem überhaupt nicht geprüft worden. Er schlage vor, bezüglich der Situierung eines solchen Con-tainerbaues mit den Eigentümern des sogenannten „Heizinger-Gartens“ Gespräche bezüglich einer Anpachtung zu führen. Der Bürgermeister erwidert, daß die geplanten Sanitäranlagen mit Sicherheit aus-reichen würden. Es sei sogar ein Behinderten-WC eingeplant worden. Außerdem enthalte der vorliegende Plan nur eine Grobplanung und werde nach der Standort-festlegung entsprechend detailliert ausgearbeitet werden. Auch alle übrigen Fragen, die im Zusammenhang mit dem Betrieb des Jugendzentrums stehen, würden sinn-vollerweise erst nach dieser Entscheidung geklärt werden können. Auch das Moped-lärmproblem ließe sich durch die Einrichtung eines eigenen Parkplatzes im Bereich des Lehermayrhofes leicht lösen. Der Betrieb des Jugendzentrums werde außerdem unter der Aufsicht eines Jugendbetreuers stehen und damit wäre gewährleistet, daß keine größeren Probleme auftreten könnten. Nachdem der Amtsleiter den Obmännern der Gemeinderatsfraktionen die in der Zwischenzeit vervielfältigte Kostenschätzung übergeben hat, erklärt der Bürger-meister, daß diese Kostenschätzung auch Herrn LR Dr. Aichinger übergeben wor-den sei und nur eine Rohschätzung beinhalte. Herr StR Ing. Neubauer bezeichnet die Kostenschätzung als sehr interessant und bemängelt, daß diese nicht schon im Amtsbericht enthalten war. Allerdings wäre diese Kostenschätzung nur für den Keller des Amtsgebäudes, nicht aber für andere Standorte erstellt worden. Das Gutachten des Landes halte er für eine lose Stel-lungnahme, da in einem ordentlichen Gutachten auch ein Befund enthalten sein müßte. Die Erstellung eines pädagogischen Gutachtens halte er bei jedem Standort erforderlich und dieses sollte auch schon vor einer Festlegung des Standortes erar-beitet werden. Den Vorwurf, eine Verzögerungstaktik zu verfolgen weise er mit aller Entschiedenheit zurück. Zur Verzögerung würde nur der beitragen, der keine Kon-zepte vorlege. Der Bürgermeister stellt klar, daß er die Aufträge des Gemeinderates vollinhaltlich erfüllt habe. Es sei nichts anderes als eine Stellungnahme der zuständigen Landes-

  • 13

    abteilung gefordert worden und er halte es für notwendig, diese auch zur Verlesung zu bringen. Amt der oö. Landesregierung Linz, am 9. Jänner 1998 Abteilung Bildung, Jugend und Sport Waltherstraße 24 Bi - 151574/4(3) - 1998 - Brau Gegenstand: Stadtgemeinde Steyregg; Adaptierung und Einrichtung eines Jugendclubs im Keller des Amtsgebäudes Sehr geehrter Herr Bürgermeister! Bezugnehmend auf unser Gespräch am 8.1.1998 darf ich Ihnen aus meiner Sicht folgende Zu-sammenfassung übermitteln: Die mir von Ihnen gezeigten Räumlichkeiten im Keller des Amtsgebäudes erscheinen mir für die Ad-aptierung und Einrichtung eines Jugendzentrums bestens geeignet. Da, wir Sie mir berichten, in Steyregg keine geeigneten Räumlichkeiten für Jugendliche bis zum heutigen Zeitpunkt existieren, erscheint mir auch die Verquickung eines Jugendzentrums mit einem Amtsgebäude keine nachhalti-gen negativen Akzeptanzprobleme bei den Jugendlichen auszulösen. Als besonders positiv möchte ich hervorheben, daß die Stadtgemeinde Steyregg schon bisher die örtliche Jugend in die Planung und Konzeption eines Jugendzentrums eingebunden hat und dies auch weiterhin zu tun gedenkt. Die mir von Ihnen gezeigten zwei anderen möglichen Standorte für das geplante Jugendzentrum sind von der Lage her zwar auch günstig, aufgrund der mir berichteten Begleitumstände jedoch als mögliche Standorte für ein Jugendzentrum auszuschließen. So befinden sich beide Objekte momentan noch nicht im Besitz der Gemeinde, müssen also angekauft werden und müßten, so wie es sich mir darge-stellt hat, generalsaniert oder im Falle des Objektes neben dem Kinderbad völlig neu errichtet werden. Darüberhinaus sind einerseits denkmalschutzrechtliche Bestimmungen andererseits baurechtliche Bestimmungen zu beachten. Auch müßte mit beträchtlichen Mehrkosten gerechnet werden. Letztend-lich gibt es wie mir berichtet wurde einen einstimmigen Gemeinderatsbeschluß, daß im Jahr 1998 ein Jugendzentrum errichtet werden soll. Auch dies spricht meines Erachtens eindeutig gegen die beiden letztgenannten Varianten. Für etwaige Fragen stehe ich Ihnen selbstverständlich weiterhin gerne zur Verfügung und zeichne mit freundlichen Grüßen

    Für das Land Oberösterreich Mag. Brauner

    * * *

    Der Bürgermeister erläutert anschließend die folgende Kostenaufstellung:

    Grundkosten für Kellersanierung Erdarbeiten und Herstellung eines Betonfundamentes 290.000,--Sonstige Baumeisterarbeiten (Stemmarbeiten etc.) 190.000,--Mauertrockenlegung (Elektroosmose) 320.000,--Sanierputz 480.000,--Estrich samt Isolierung 200.000,--

    Zwischensumme 1,480.000,--

    Vorbereitung für Jugendclub Kanalverlegung (für Sanitärräume) 90.000,--Malerarbeiten 100.000,--Heizungsein- und Umbau 200.000,--Fenster und Türen 100.000,--Lüftungsanlage 200.000,--

    Zwischensumme 2,170.000,--

    Ausstattung Jugendclub Sanitärinstallationen 70.000,--Bodenbeläge 130.000,--Elektroinstallation 100.000,--Einrichtungsgegenstände 300.000,--Unterhaltungsgeräte 50.000,--

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    Endsumme 2,820.000,--

    Steyregg, 20.1.1998 AL Heuschober

    * * * Der Bürgermeister bemerkt dazu, daß zu diesen Kosten kein einziger Standort ad-aptiert werden könnte. Im Rahmen des gegenständlichen Tagesordnungspunktes wäre ausschließlich die Frage des Standortes zu klären. Alle anderen Fragen könnten zu einem späteren Zeitpunkt beraten werden. Herr GR Ing. Pleiner bezeichnet es als richtig, daß die Zeit dränge. Der Standort des Kellers sei relativ genau untersucht worden, andere Möglichkeiten jedoch nicht. Die Möglichkeit der Errichtung eines Containerbaues sei überhaupt außer Acht gelassen worden. Aufgrund fehlender Unterlagen bzw. Konzepte falle auch ihm die Zustimmung zum Standort Keller schwer. Herr GR Grassnigg betont, daß er nicht grundsätzlich gegen die Situierung des Ju-gendzentrums im Keller des Amtsgebäudes sei. Dazu sollten aber ein ordentliches Gutachten der Abteilung Jugend, Bildung und Sport und auch der bautechnischen Abteilung des Landes vorgelegt werden. Scheinbar sei der Bürgermeister auf den Standort Keller schon so fixiert, daß er andere Standorte nicht mit der entsprechen-den Sorgfalt geprüft habe. Dies sei ein Mangel und dem Bürgermeister auch vorzu-werfen. Seitens der SPÖ-Gemeinderatsfraktion werde sicher keine Verzögerungs-strategie verfolgt, sondern man wolle ausschließlich zu einer sachlichen Entschei-dung beitragen. Er halte es daher nach wie vor notwendig, die anderen Standorte ausreichend zu prüfen und auch das angesprochene Containermodell, möglicher-weise auf Pachtgrund, zu durchleuchten. Diesen Vorschlag erhebe er auch zum An-trag. Der Bürgermeister wirft ein, daß bis heute keine einzige Standortalternative, die auch tatsächlich zu realisieren wäre, genannt worden sei. Herr GR Soriat weist darauf hin, daß bei Errichtung eines Containerbaues sehr umfangreiche Auflagen erfüllt werden müßten und daher auch mit entsprechenden Kosten gerechnet werden müsse. Zumindest als Übergangslösung halte er den Kel-ler des Amtsgebäudes für durchaus geeignet und man sollte auch eine entspre-chende Entscheidung treffen. Der Bürgermeister wiederholt, daß alle behördlichen Verfahren, die vor Errichtung des Jugendzentrums notwendig wären, auch durchgeführt werden würden und im Rahmen dieser Verfahren auch die entsprechenden Behördensachverständigen zu Wort kommen würden. Er selbst hätte sicherlich kein Problem, den Vorschlag für einen besser geeigneten Standort zu akzeptieren. Wie sich aber in der Realität ge-zeigt habe, würden solche Vorschläge ganz einfach nicht vorliegen. Die von Herrn GR Grassnigg beantragte Bevölkerungsbefragung sei zu diesem Thema bisher noch nie gefordert worden. Er befürchte, daß durch die klarerweise eintretende Zeitver-zögerung ein Fertigstellungstermin, der mit Ende 1998 fixiert worden sei, immer un-wahrscheinlicher werde. Herr GR Schöberl weist darauf hin, daß gerade das Jugendzentrum bestens geeig-net wäre, die Jugend vom Vandalismus, wie er am Kinderspielplatz wiederholt aufge-treten wäre, abzuhalten.

  • 15

    Der Bürgermeister stellt fest, daß der von ihm gestellte Antrag als weitestgehender zu bezeichnen sei und er nun die Abstimmung vornehmen wolle. Herr GR Grassnigg weist darauf hin, daß in einer eventuellen positiven Entschei-dung des Gemeinderates auch ein neuer Eingang zum Keller des Amtsgebäudes inkludiert wäre. Da der Gemeinderat vor einiger Zeit aber die Errichtung eines sol-chen abgelehnt habe, müßte der diesbezügliche Beschluß vorher aufgehoben wer-den. Der Bürgermeister erklärt, daß die Errichtung eines neuen Einganges zwar zweck-mäßig und sehr sinnvoll, jedoch nicht unbedingt zwingend wäre. Schließlich verfüge das Amtsgebäude schon jetzt über zwei Eingänge, von denen aus der Keller er-reichbar sei. Der Bürgermeister läßt nun über seinen Antrag abstimmen.

    B e s c h l u ß : Fraktion Pro-Stimmen Kontra-Stimmen Stimmenenthaltungen

    SBU 9 - - SPÖ - - 12 ÖVP 2 (Burger, Pilz) - 5 FPÖ 3 - -

    14 - 17 nicht bei der Abstimmung: --

    Der Antrag gilt somit als abgelehnt. Der Bürgermeister läßt nun über den von Herrn GR Grassnigg gestellten Antrag bezüglich der Durchführung einer Bevölkerungsbefragung abstimmen.

    B e s c h l u ß : Fraktion Pro-Stimmen Kontra-Stimmen Stimmenenthaltungen

    SBU - - 9 SPÖ 12 - - ÖVP 3 (Ing. Neubauer, Mag.Lehermayr,

    Ing. Pleiner) - 4 (Palmetshofer, Pilz, Lehner, Burger)

    FPÖ 3 - - 18 - 13

    nicht bei der Abstimmung: -- Der Antrag gilt somit als angenommen.

    Im Anschluß daran wird einvernehmlich festgelegt, die Wahlberechtigten folgender Straßenzüge zu befragen: Stadtturmgasse, Schwibbogen, Stadtplatz, Fischergasse, Weissenwolffstraße bis Beginn Kirchengasse. Der Bürgermeister läßt anschließend über den von Herrn GR Grassnigg gestellten Antrag bezüglich der Prüfung weiterer Standorte bzw. Lösungen abstimmen.

    B e s c h l u ß : Fraktion Pro-Stimmen Kontra-Stimmen Stimmenenthaltungen

    SBU - - 9 SPÖ 11 - 1 (Floegel) ÖVP 5 (Ing.Neubauer, Ing.Pleiner, Lehner,

    Mag. Lehermayr, Palmetshofer) - 2 (Burger, Pilz)

    FPÖ 3 - -

  • 16

    19 - 12 nicht bei der Abstimmung: --

    Der Antrag gilt somit als angenommen. Herrn GR Schöberl stellt den weiteren Antrag, auch die Jugendlichen zum Standort Keller zu befragen. Dazu sollte dieselbe Altersgruppe wie bei der im Stadtsaal ab-gehaltenen Informationsveranstaltung eingeladen werden. In der weiteren Diskussion werden die näheren Details der Bevölkerungsbefragung erörtert. Auch das Für und Wider einer Jugendbefragung bzw. die Art der Frage-stellung wird ausreichend diskutiert. Schließlich kommt man darin überein, daß die Textierung der Jugendbefragung zwischen den Fraktionsobmännern einvernehmlich festgelegt werden soll. Herr GR Ing. Krallitsch informiert den Gemeinderat, daß bereits eine Unterschrif-tenaktion bezüglich der Errichtung eines Jugendzentrums im Gange sei. Im übrigen wären die Jugendlichen von der zögerlichen Vorgangsweise des Gemeinderates massiv enttäuscht. Der Bürgermeister läßt nun über den von Herrn GR Schöberl gestellten Antrag ab-stimmen.

    B e s c h l u ß : Fraktion Pro-Stimmen Kontra-Stimmen Stimmenenthaltungen

    SBU 9 - - SPÖ 10 - - ÖVP 7 - - FPÖ 3 - -

    29 - - nicht bei der Abstimmung: Wöger, Aberle

    Der Antrag gilt somit als angenommen. TOP 4: Stadtgemeinde Steyregg; Festlegung des Standortes für das Probelokal der Stadt- kapelle bzw. Räumlichkeiten der Musikschule; Beratung und Beschlußfassung Der Bürgermeister verweist auf folgenden Amtsbericht: GZ.: 321/1998/Heu Festlegung des Standortes für das neue Probelokal der Stadtkapelle

    Amtsbericht In der Sitzung des Planungs- und Bauausschusses am 23.1.1998 konnte Einvernehmen darüber er-zielt werden, daß das neue Probelokal der Stadtkapelle am besten in einem über dem Verbindungs-gang der beiden Schulen zu errichtenden Trakt untergebracht werden könnte. Den Beratungen des Ausschusses lag eine Grobplanung des Ortsplaners zugrunde, die sich im Nachhinein allerdings als korrekturbedürftig herausgestellt hat. Bevor weitere konkrete Planungen in

  • 17

    Angriff genommen werden, ist das Raumerfordernis mit der Abt. Hochbau des Landes, Ing. Poll-hammer, abzuklären. Dies wird in Kürze erfolgen. Der Gemeinderat sollte nunmehr den Grundsatzbeschluß über die Festlegung des Standortes fassen. Steyregg, 28.1.1998 AL Heuschober

    * * * Der Bürgermeister ergänzt, daß die Stadtkapelle mit dem Vorschlag des Ortspla-ners nicht einverstanden sei. Bei der Generalversammlung der Stadtkapelle sei außerdem der Beschluß gefallen, den Standort Schule zu wählen. In der heutigen Sitzung gehe es ausschließlich um die Festlegung dieses Standortes. Räumlich-keiten für die Musikschule könnten in dem neu zu errichtenden Gebäudeteil aller-dings nicht untergebracht werden, da die Stadtkapelle den gesamten Raum benötige. Die Leitung der Musikschule habe sich außerdem gegen eine solche Unterbringung ausgesprochen. Der Bürgermeister stellt den Antrag, der Festlegung des Standortes für das neue Probelokal der Stadtkapelle Steyregg im Bereich der Schule zuzustimmen und mit der Planung Herrn Baumeister Stummer zu beauftragen. Herr StR Ing. Neubauer zeigt sich erfreut darüber, daß nun endlich ein geeigneter Standort gefunden werden konnte. Auch der Planungs- und Bauausschuß habe den Vorschlag gutgeheißen. Die vom Ortsplaner erstellten Planungsentwürfe würden Herrn Baumeister Stummer als Grundlage für dessen Planung auch zur Verfügung gestellt werden. Nachdem sich die übrigen Vertreter der Gemeinderatsfraktionen ebenfalls für die Wahl des vorgeschlagenen Standortes ausgesprochen haben, läßt der Bürger-meister über seinen Antrag abstimmen.

    B e s c h l u ß : Fraktion Pro-Stimmen Kontra-Stimmen Stimmenenthaltungen

    SBU 8 SPÖ 12 ÖVP 7 FPÖ 3

    30 nicht bei der Abstimmung: Ing. Krallitsch

    Der Antrag gilt somit als angenommen. TOP 5: Stadtgemeinde Steyregg; Aufnahme von Kassenkrediten für das Haushaltsjahr 1998 sowie Genehmigung der Krediturkunden; Beratung und Beschlußfassung Der Bürgermeister bringt folgenden Amtsbericht zur Kenntnis: GZ.: 903/1998/Heu Aufnahme von Kassenkrediten für das Haushaltsjahr 1998 Genehmigung von Krediturkunden

    Amtsbericht

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    Der Gemeinderat hat in seiner Sitzung am 11.12.1998 beschlossen, die Höhe der Kassenkredite für das Jahr 1998 mit 10,0 Mio. Schilling festzusetzen. Von den örtlichen Kreditinstituten wurden Ange-bote eingeholt. Sowohl die Raiffeisenbank als auch die Allgemeine Sparkasse hat ein Angebot gelegt, wobei der Zinsfluß mit 4,75 % dekusiv unverändert zum Vorjahr angeboten wurde.

  • 19

    Dieser Zinsfluß ist nach wie vor als günstig zu bezeichnen und die Kassenkredite sollten daher je Hälfte (also jeweils 5,0 Mio. Schilling) bei den beiden genannten Instituten aufgenommen werden. Die entsprechenden Krediturkunden liegen vor und sind ebenfalls zu genehmigen. Kopien dieser Urkun-den werden der Verhandlungsschrift angeschlossen werden. Steyregg, 28.1.1998 AL Heuschober

    * * * Der Bürgermeister stellt den Antrag, die Kassenkredite in Höhe von jeweils 5,0 Mio. Schilling an die Raiffeisenbank Steyregg und die Allgemeine Sparkasse Oberöster-reich, Zweigstelle Steyregg, zu vergeben und die diesbezüglichen Krediturkunden in der vorgetragenen Form zu genehmigen und läßt darüber abstimmen.

    B e s c h l u ß : Fraktion Pro-Stimmen Kontra-Stimmen Stimmenenthaltungen

    SBU 9 - - SPÖ 12 - - ÖVP 7 - - FPÖ 3 - -

    31 - - nicht bei der Abstimmung: --

    Der Antrag gilt somit als angenommen. TOP 6: Firma Hofer, Linzer Straße; Berufung gegen Gebührenbescheide - Berufungsentscheidung; Beratung und Beschlußfassung Der Bürgermeister erklärt, daß er bei diesem Tagesordnungspunkt Referent sei, da die Gebührenbescheide vom damaligen Bürgermeister Ing. Rockenschaub unter-zeichnet worden seien und er selbst daher nicht befangen sei. Herr Vizebürgermeister Ing. Rockenschaub erklärt sich zu diesem Tagesord-nungspunkt für befangen. Der Bürgermeister verliest folgenden Amtsbericht sowie die Entwürfe der Be-rufungsentscheidungen:

    Amtsbericht

    betreffend Berufungen Firma Hofer gegen Wasser- und Kanalanschlußgebührenbescheide Der Firma Hofer wurden bescheidmäßig die Wasser- und Kanalanschlußgebühren für ihr neuerrichte-tes Betriebsgebäude (Büroaufstockung, Hallenzubau), das sie an die Firma Stahl vermietet hat, vor-geschrieben. Die Wasseranschlußgebühr beträgt S 64.538,10 inkl. USt, die Kanalanschlußgebühr S 151.547,-- inkl. USt. Gegen diese Gebührenbescheide beruft die Firma Hofer vor allem mit der Be-gründung, daß in der Halle keinerlei Abwässer anfallen bzw. sich auch keine Wasserauslässe befin-den und der Anschlußgebühr überhaupt kein Nutzen gegenüberstehe (siehe beiliegende Berufung). Die Stadtgemeinde Steyregg ist bei der Bescheiderstellung ausschließlich an die Gebührenordnung gebunden, die gerade für solche Bauwerke Sonderbestimmungen in Form von Abschlägen vorsieht, wobei das Vorhandensein eines Kanalanschlusses oder einer Wasserentnahmestelle in der Halle selbst kein Bewertungskriterium ist, sondern es darauf ankommt, ob ein Gebäudeteil (Sanitär und Aufenthaltsräume) an die Ver- oder Entsorgungsleitungen angeschlossen sind (indirekter Anschluß).

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    Dem Gemeinderat wird empfohlen, die in der Anlage erstellten Bescheide zu beschließen. Steyregg, 2.12.1997 Bürgermeister Buchner

    * * * Herrn Steyregg, 30. Jänner 1998 Manfred HOFER GZ.: 811/1998, Kanalanschlußgebühr Linzer Straße 29 Berufung gegen den Bescheid vom 4221 S t e y r e g g 27.10.1997, Zl.: 811-1997/Bu

    B E S C H E I D Sehr geehrter Herr Hofer! In Erledigung Ihrer in offener Frist eingebrachten Berufung gegen den obbezeichneten Bescheid über die Vorschreibung einer Kanal-Anschlußgebühr ergeht folgender

    Spruch: Gemäß § 95 Abs. 1 der OÖ. Gemeindeordnung 1990, LGBl. 91/1990 i.d.g.F. und in Verbindung mit §§ 2 und 3 der geltenden Kanalgebührenordnung der Stadtgemeinde Steyregg wird auf Grund des Gemeinderatsbeschlusses vom 29.1.1998 Ihre oben angeführten Berufung gegen den Bescheid des Bürgermeisters der Stadtgemeinde Steyregg vom 27.10.1997 betreffend die Vorschreibung einer Kanalanschlußgebühr für die Liegenschaft Steyregg, Linzer Straße 29 abgewiesen.

    B e g r ü n d u n g : Gemäß den Bestimmungen der Kanalgebührenordnung der Stadtgemeinde Steyregg ist eine Kanal-Anschlußgebühr für angeschlossene Gebäude zu bezahlen, wenn ein Bauwerk einen unmittelbaren oder mittelbaren Anschluß an die öffentliche Kanalisationsanlage aufweist. Bei der Berechnung der Anschlußgebühr wurden die in der Kanalgebührenordnung festgelegten Bestimmungen beachtet, sodaß spruchgemäß zu entscheiden war.

    Rechtsmittelbelehrung Gegen diesen Bescheid kann das Rechtsmittel der Vorstellung an die Aufsichtsbehörde erhoben wer-den. Eine Vorstellung ist innerhalb von zwei Wochen ab Zustellung des Bescheides schriftlich oder telegrafisch beim Stadtamt Steyregg einzubringen. Sie hat den Bescheid zu bezeichnen, gegen den sie sich richtet und einen begründeten Antrag zu enthalten. Mit freundlichen Grüßen

    Der Bürgermeister Josef Buchner

    Beilage: Kanalgebührenordnung der Stadtgemeinde Steyregg

    * * * Herrn Steyregg, 30. Jänner 1998 Manfred HOFER GZ.: 810/1998 Linzer Straße 29 Berufung gegen den Bescheid vom 4221 S t e y r e g g 27.10.1997, Zl.: 810-1997/Bu

    B E S C H E I D Sehr geehrter Herr Hofer! In Erledigung Ihrer in offener Frist eingebrachten Berufung gegen den obbezeichneten Bescheid über die Vorschreibung einer Wasserleitungs-Anschlußgebühr ergeht folgender

    Spruch: Gemäß § 95 Abs. 1 der OÖ. Gemeindeordnung 1990, LGBl. 91/1990 i.d.g.F. und in Verbindung mit § 2 der geltenden Wassergebührenordnung der Stadtgemeinde Steyregg wird auf Grund des Gemeinderatsbeschlusses vom 29.1.1998 Ihre oben angeführten Berufung gegen den Bescheid des

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    Bürgermeisters der Stadtgemeinde Steyregg vom 27.10.1997 betreffend die Vorschreibung einer Wasserleitungsanschlußgebühr für die Liegenschaft Steyregg, Linzer Straße 29 abgewiesen.

    B e g r ü n d u n g : Gemäß den Bestimmungen der Wassergebührenordnung der Stadtgemeinde Steyregg ist eine Wasserleitungs-Anschlußgebühr für angeschlossene Gebäude zu bezahlen, wenn ein Bauwerk einen unmittelbaren oder mittelbaren Anschluß an die öffentliche Wasserversorgung aufweist. Bei der Berechnung der Anschlußgebühr wurden die in der Wassergebührenordnung festgelegten Bestimmungen beachtet, sodaß spruchgemäß zu entscheiden war.

    Rechtsmittelbelehrung Gegen diesen Bescheid kann das Rechtsmittel der Vorstellung an die Aufsichtsbehörde erhoben wer-den. Eine Vorstellung ist innerhalb von zwei Wochen ab Zustellung des Bescheides schriftlich oder telegrafisch beim Stadtamt Steyregg einzubringen. Sie hat den Bescheid zu bezeichnen, gegen den sie sich richtet und einen begründeten Antrag zu enthalten. Mit freundlichen Grüßen

    Der Bürgermeister Josef Buchner

    Beilage: Wassergebührenordnung der Stadtgemeinde Steyregg

    * * * Herr GR Grassnigg merkt an, daß in diesem Fall ohnehin keine andere Ent-scheidung möglich wäre. Der Bürgermeister stellt den Antrag, den vorgetragenen Berufungsentscheidungen die Zustimmung zu geben und läßt darüber abstimmen.

    B e s c h l u ß : Fraktion Pro-Stimmen Kontra-Stimmen Stimmenenthaltungen

    SBU 8 - - SPÖ 11 - - ÖVP 7 - - FPÖ 3 - -

    29 - - nicht bei der Abstimmung: Olzinger

    Der Antrag gilt somit als angenommen. TOP 7: Stadtgemeinde Steyregg; Flächenwidmungsplan Nr. 4 - Änderungen; Beratung und Beschlußfassung a) Änderung Nr. 28 (Stadtgemeinde Steyregg) f) Änderung Nr. 41 (Lehermayr Hubert/Monika) b) Änderung Nr. 33 (Stadtgemeinde Steyregg) g) Änderung Nr. 42 (Büssermayr Gabriele) c) Änderung Nr. 38 (Lehner Alfred) h) Änderung Nr. 43 (Brunner Herbert) d) Änderung Nr. 39 (Stadt Linz) i) Änderung Nr. 44 (Primetzhofer Manfred/Herta) e) Änderung Nr. 40 (Dicketmüller Josef) 7a) Änderung Nr. 28 (Stadtgemeinde Steyregg) Herr StR Ing. Neubauer verliest folgenden Amtsbericht:

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    GZ.: 031-2/1-4/28/El Flächenwidmungsplan Nr. 4, Änderung Nr. 28 nochmalige Beschlußfassung durch den Gemeinderat gemäß § 34 ROG

    Amtsbericht

    Die Stadtgemeinde Steyregg hat am 11.9.1997 die 28. Änderung zum Flächenwidmungsplan Nr. 4 beschlossen. Der Beschluß lautete: Umwidmung der Pz. 1402/3, 1402/4 und 1469/4 alle KG Lach-stadt im Ausmaß von ca. 4820 m² von Grünland mit landwirtschaftlicher Nutzung in ein „Sondergebiet des Baulandes“. Vom Amt der O.Ö.Landesregierung wurden mit Schreiben vom 9.1.1998, Zl. BauR-P-380060/1-1997 Els Versagungsgründe mitgeteilt. Diese lauten: Im gegenständlichen Fall hat die Prüfung folgendes ergeben: Durch die beantragte Flächenwidmungsplanänderung soll eine derzeit als Grünland bzw. Wohngebiet gewidmete Fläche im Ausmaß von ca. 4800 m² in ein „Sondergebiet des Baulandes“ umgewidmet werden. Gegen diese Umwidmung bestehen keine grundsätzlichen Bedenken. Aus dem vorliegenden Gemeinderatsbeschluß vom 11.9.1997 ist jedoch zu entnehmen, daß die Umwidmung in ein „Sondergebiet des Baulandes“ ohne Zweckbindung beschlossen wurde, da zum gegenwärtigen Zeitpunkt die künftige Nutzung noch unklar ist. Im Gegensatz dazu ist in der planlichen Darstellung diese künftige Nutzung (Gemeindezentrum) rich-tigerweise enthalten, so daß ein Widerspruch zwischen Gemeinderatsbeschluß und Plandarstellung vorliegt. Der Gemeinderatsbeschluß ist daher anläßlich der nächsten Sitzung entsprechend zu ergänzen bzw. der Plan in der vorliegenden Form zu beschließen. Falls dies nicht erfolgen sollte ist beabsichtigt, dem Plan die Genehmigung gemäß § 34 Abs. 2 Z 4 Oö. ROG 1994 i.d.g.F. zu versagen. Steyregg, 27.1.1998 FI Robert Elias

    * * * Herr StR Ing. Neubauer stellt den Antrag, der Umwidmung der beschriebenen Flä-che in „Sondergebiet des Baulandes mit Zweckwidmung Gemeindezentrum“ zuzu-stimmen. Der Bürgermeister ergänzt, daß der seinerzeitige Beschluß des Gemeinderates aufgrund von Mißverständnissen zustande gekommen sei und dieser Mangel nun leicht zu beheben wäre. Er läßt über den von Herrn StR Ing. Neubauer gestellten Antrag abstimmen.

    B e s c h l u ß : Fraktion Pro-Stimmen Kontra-Stimmen Stimmenenthaltungen

    SBU 9 - - SPÖ 12 - - ÖVP 7 - - FPÖ 3 - -

    31 - - nicht bei der Abstimmung: -

    Der Antrag gilt somit als angenommen.

  • 23

    7b) Änderung Nr. 33 (Stadtgemeinde Steyregg) Herr StR Ing. Neubauer verliest folgenden Amtsbericht: GZ.: 031-2/1-4/33/El Flächenwidmungsplan Nr. 4, Änderung Nr. 33 Beschlußfassung durch den Gemeinderat gemäß § 34 ROG

    Amtsbericht Die Stadtgemeinde Steyregg beabsichtigt im Bereich Obernbergen die Rückwidmung der Pz. 568/8, 568/7, 568/21, 568/5, 568/3, 568/2, 582/3, 582/4, 582/2 und 582/5 alle KG Steyregg mit ca. 7800 m² von Bauland (Wohngebiet) in Grünland mit landwirtschaftlicher Nutzung bzw. Wald zurückzuwidmen. Die Stellungnahme des Ortsplaners lautet, daß der Rückwidmung aus ortsplanerischem Standpunkt zugestimmt werden kann. Der Gemeinderat hat in der Sitzung am 5.3.1997 die Einleitung des Rückwidmungsverfahren grund-sätzlich beschlossen. Im folgenden Umwidmungsverfahren wurden vom Amt der O.ö. Landes-regierung, von der Forstabteilung der Bezirkshauptmannschaft Urfahr-Umgebung, von der ESG, von der Wildbach- und Lawinenverbauung und von der O.ö. Umweltanwaltschaft zustimmende Stellungnahmen abgegeben. Vom betroffenen Grundeigentümer Herrn Alois Höfler, vertreten durch die Rechtsanwälte Dr. Quass & Dr. Pohlhammer aus Linz wurde die Stellungnahme abgegeben, daß die Gemeinde den gesetzlichen Voraussetzungen des derzeit geltenden O.ö. ROG nicht entsprochen hat und daß daher in dieser derzeit vorliegenden Form eine Umwidmung gesetzwidrig sei. Die Stellungnahme der Grundeigentümer Margarete Schlesinger, Gisela Lehner und Maria Lehner, vertreten durch die Rechtsanwälte Dr. Hawel und Dr. Eypeltauer aus Linz lautet, daß die Rückwid-mung sachlich gerechtfertigt sein muß, um nicht gegen das Grundrecht auf Unverletzlichkeit des Eigentums zu verstoßen und stellen den Antrag diese Rückwidmung ihrer Grundstücke nicht durchzu-führen, weil es einer wirtschaftlichen Enteignung gleichkommen würde. Eine weitere Stellungnahme der Grundeigentümerin Gisela Lehner lautet, daß eine Umwidmung nicht akzeptiert wird und ersucht um eine Begehung der betroffenen Grundstücke mit Vertretern der Ge-meinde, um festzustellen, daß die Bebaubarkeit gegeben ist. Die Stellungnahme der Maria Lehner lautet, daß in aller Form ersucht wird, diese Rückwidmung nicht durchzuführen. Die Stellungnahme der Grundeigentümerin Elisabeth Luger lautet, daß die beabsichtigte Rückwid-mung entschieden zurückgewiesen wird, weil es zu einer Ungleichstellung der Bürger kommen würde. Der Gemeinderat hat in der Sitzung am 3.7.1997 diesen Punkt von der Tagesordnung abgesetzt, da es Anzeichen gab, daß in Anbetracht der zu erwartenden Prozeßflut die Gemeinde Steyregg von der O.Ö.Landesregierung im Regen stehen gelassen wird. Der Bürgermeister hat mit dem zuständigen Referenten des Landes über diese heikle Angelegenheit gesprochen und es wurde ihm versichert, daß das Land Oberösterreich voll hinter der Stadtgemeinde Steyregg steht und es gibt Verwaltungs-gerichtshoferkenntnisse die sämtliche Forderungen gegen die Gemeinden ablehnt. Der Gemeinderat hat nun zu beschließen, daß trotz der vorliegenden negativen Stellungnahmen der Grundeigentümer die Änderung Nr. 33 zum Flächenwidmungsplan Nr. 4 zur Genehmigung gemäß § 34 ROG, der Baurechtsabteilung des Amtes der O.Ö.Landesregierung vorgelegt wird. Steyregg, 27.1.1998 FI Robert Elias

    * * * Herr StR Ing. Neubauer ergänzt, daß die Gemeinde diese Umwidmung sehr genau und gewissenhaft geprüft habe und sich die Entscheidung sicher nicht leicht gemacht habe.

  • 24

    Aufgrund der gesetzlichen Vorgaben könne man aber zu keiner anderen Entschei-dung kommen. Er stelle daher den Antrag, die im Amtsbericht beschriebene Um-widmung dem Amt der OÖ. Landesregierung zur Genehmigung vorzulegen. Herr GR Soriat kritisiert, daß keine weitere Frist für die Grundeigentümer eingeräumt werde. Er halte dieses Umwidmungsvorhaben für problematisch und bedenklich, da einfach gegen den Willen der Beteiligten umgewidmet werden sollte. Er stelle daher den Antrag, die Beschlußfassung zu verschieben und eine weitere Frist für die Beteiligten einzuräumen. Herr GR Burger betont, daß auch ihm die Entscheidung nicht leicht falle, sachlich aber begründet sei. Auf den betroffenen Grundstücken wäre die Errichtung von Wohnbauten aufgrund der ungünstigen Gegebenheiten nur schwer vorstellbar. Herr GR Grassnigg ergänzt, daß auch die Frage der hohen Aufschließungskosten für entlegene Wohnbauten eine Rolle spiele. In der Vergangenheit wären Anträge auf Baulandwidmungen in ähnlichen Lagen abgewiesen worden. Daher sollte auch auf den nun betroffenen Grundstücken keine Bautätigkeit zugelassen werden. Herr GR Schöberl führt aus, daß auch die SBU-Gemeinderatsfraktion eingehend beraten habe und ebenfalls eine Rückwidmung für zwingend notwendig erachte. Der Bürgermeister stellt zusammenfassend fest, daß die bisherige Vorgangsweise der Gemeinde völlig korrekt gewesen sei und daher eine weitere Fristerstreckung unnotwendig sei. Er bezeichnet den von Herrn StR Ing. Neubauer gestellten Antrag als weitestgehenden und läßt über diesen abstimmen.

    B e s c h l u ß : Fraktion Pro-Stimmen Kontra-Stimmen Stimmenenthaltungen

    SBU 8 - - SPÖ 12 - - ÖVP 7 - - FPÖ - 3 -

    27 3 - nicht bei der Abstimmung: Olzinger

    Der Antrag gilt somit als angenommen. Der Bürgermeister stellt anschließend fest, daß sich damit eine Abstimmung über den von Herrn GR Soriat gestellten Antrag erübrige. 7c) Änderung Nr. 38 (Lehner Alfred) Herr GR-Ersatz Lehner erklärt sich bei diesem Tagesordnungspunkt für befangen. Herr StR Ing. Neubauer verliest folgenden Amtsbericht:

  • 25

    GZ.: 031-2/1-4/38/El Flächenwidmungsplan Nr. 4, Änderung Nr. 38 Grundsatzbeschlußfassung durch den Gemeinderat gemäß § 36 ROG

    Amtsbericht Alfred Lehner, 4221 Steyregg, Lachstatt 34 hat mit Schreiben vom 24.4.1997 die Stadtgemeinde Steyregg ersucht, einen Teilbereich der Parzelle 1015, KG Lachstadt im Ausmaß von ca. 3120 m² von Grünland mit landwirtschaftlicher Nutzung in Bauland - (Dorfgebiet) umzuwidmen. Die Stellungnahme des Ortsplaners lautet, daß die beantragte Umwidmung aus ortsplanerischem Standpunkt vertretbar ist. Der Planungs- und Bauausschuß hat in der Sitzung 23.1.1998 diese Umwidmung behandelt und hat eine positive Empfehlung an den Gemeinderat abgegeben, dieser Umwidmung die Zustimmung zu geben. Der Gemeinderat hat nun zu beschließen, daß ein Änderungsverfahren gemäß §§ 33 und 34 des O.ö.ROG 1994 eingeleitet wird. Steyregg, 27.1.1998 FI Robert Elias

    * * * Herr StR Ing. Neubauer stellt den Antrag, der Einleitung des Umwidmungsver-fahrens die Zustimmung zu geben. Der Bürgermeister läßt über diesen Antrag abstimmen.

    B e s c h l u ß : Fraktion Pro-Stimmen Kontra-Stimmen Stimmenenthaltungen

    SBU 9 - - SPÖ 12 - - ÖVP 7 - - FPÖ 3 - -

    31 - - nicht bei der Abstimmung: -

    Der Antrag gilt somit als angenommen. 7d) Änderung Nr. 39 (Stadt Linz) Herr StR Ing. Neubauer verliest folgenden Amtsbericht: GZ.: 031-2/1-4/39/El Flächenwidmungsplan Nr. 4, Änderung Nr. 39 Grundsatzbeschlußfassung durch den Gemeinderat gemäß § 36 ROG

    Amtsbericht Die Landeshauptstadt Linz, 4041 Linz, Rudolfstraße 18 hat mit Schreiben vom 5.6.1997 die Stadtge-meinde Steyregg ersucht, die Parzelle 1139/42, KG Steyregg im Ausmaß von ca. 9100 m² von Grünland mit landwirtschaftlicher Nutzung in Grünland - Ablagerungsplatz umzuwidmen. Die Stellungnahme des Ortsplaners lautet, daß die beantragte Umwidmung aus ortsplanerischem Standpunkt als problematisch einzustufen ist. Der Planungs- und Bauausschuß hat in der Sitzung 23.1.1998 diese Umwidmung behandelt und hat eine negative Empfehlung an den Gemeinderat abgegeben, dieser Umwidmung die Zustimmung zu geben.

  • 26

    Der Gemeinderat hat nun zu beschließen, daß von einem Änderungsverfahren gemäß §§ 33 und 34 des O.ö.ROG 1994 Abstand genommen werden soll. Steyregg, 27.1.1998 FI Robert Elias

    * * * Herr StR Ing. Neubauer stellt den Antrag, kein Umwidmungsverfahren einzuleiten. Nach weiterer Diskussion, im Zuge derer die näheren Umstände erörtert werden, läßt der Bürgermeister über den von Herrn StR Ing. Neubauer gestellten Antrag abstimmen.

    B e s c h l u ß : Fraktion Pro-Stimmen Kontra-Stimmen Stimmenenthaltungen

    SBU 9 - - SPÖ 9 - - ÖVP 7 - - FPÖ 3 - -

    28 - - nicht bei der Abstimmung: Ing. Rockenschaub, Aberle, Punzenberger

    Der Antrag gilt somit als angenommen. 7e) Änderung Nr. 40 (Dicketmüller Josef) Herr StR Ing. Neubauer verliest folgenden Amtsbericht: GZ.: 031-2/1-4/40/El Flächenwidmungsplan Nr. 4, Änderung Nr. 40 Grundsatzbeschlußfassung durch den Gemeinderat gemäß § 36 ROG

    Amtsbericht Josef Dicketmüller, 4221 Steyregg, Weißenwolffstraße 9 hat mit Schreiben vom 18.7.1997 die Stadt-gemeinde Steyregg ersucht, die Parzelle 53/5, KG Steyregg im Ausmaß von ca. 1105 m² von Grün-land mit landwirtschaftlicher Nutzung in Bauland - Wohngebiet umzuwidmen. Die Stellungnahme des Ortsplaners lautet, daß die beantragte Umwidmung aus ortsplanerischem Standpunkt nicht befürwortet werden kann. Der Planungs- und Bauausschuß hat in der Sitzung 23.1.1998 diese Umwidmung behandelt und hat eine negative Empfehlung an den Gemeinderat abgegeben, dieser Umwidmung die Zustimmung zu geben. Der Gemeinderat hat nun zu beschließen, daß von einem Änderungsverfahren gemäß §§ 33 und 34 des O.ö.ROG 1994 Abstand genommen werden soll. Steyregg, 27.1.1998 FI Robert Elias

    * * * Herr StR Ing. Neubauer stellt den Antrag, von der Einleitung eines Umwid-mungsverfahrens Abstand zu nehmen. Er regt gleichzeitig an, diese Entscheidung gegenüber Herrn Dicketmüller entsprechend zu begründen.

  • 27

    Der Bürgermeister läßt über den von Herrn StR Ing. Neubauer gestellten Antrag abstimmen.

    B e s c h l u ß : Fraktion Pro-Stimmen Kontra-Stimmen Stimmenenthaltungen

    SBU 9 - - SPÖ 12 - - ÖVP 7 - - FPÖ 3 - -

    31 - - nicht bei der Abstimmung: -

    Der Antrag gilt somit als angenommen. 7f) Änderung Nr. 41 (Lehermayr Hubert und Monika) Herr StR Ing. Neubauer verliest folgenden Amtsbericht: GZ.: 031-2/1-4/41/El Flächenwidmungsplan Nr. 4, Änderung Nr. 41 Grundsatzbeschlußfassung durch den Gemeinderat gemäß § 36 ROG

    Amtsbericht Hubert und Monika Lehermayr, 4221 Steyregg, Holzwinden 15 haben mit Schreiben vom 27.8.1997 die Stadtgemeinde Steyregg ersucht, einen Teilbereich der Parzelle 380, KG Steyregg im Ausmaß von ca. 10000 m² von Grünland mit landwirtschaftlicher Nutzung in Bauland - Wohngebiet umzuwid-men. Die Stellungnahme des Ortsplaners lautet, daß die beantragte Umwidmung aus ortsplanerischem Standpunkt nicht befürwortet werden kann. Der Planungs- und Bauausschuß hat in der Sitzung am 23.1.1998 diese Umwidmung behandelt und hat eine negative Empfehlung an den Gemeinderat abgegeben, dieser Umwidmung die Zustimmung zu geben. Der Gemeinderat hat nun zu beschließen, daß von einem Änderungsverfahren gemäß §§ 33 und 34 des O.ö.ROG 1994 Abstand genommen werden soll. Steyregg, 27.1.1998 FI Robert Elias

    * * * Herr StR Ing. Neubauer führt aus, daß der Planungs- und Bauausschuß zwar be-schlossen habe, den Gemeinderat eine negative Empfehlung abzugeben. In persön-lichen Gesprächen mit den Grundeigentümern bzw. Anrainern sei er aber zur Auf-fassung gelangt, daß man einer Umwidmung doch zustimmen könnte, weil eine Auf-schließung durch den Kanal von der Hackl-Lehner-Siedlung möglich erscheine. Herr GR Ing. Pleiner pflichtet bei, daß sich auch er in der Ausschußsitzung gegen eine Umwidmung ausgesprochen habe. Er habe allerdings noch einen Lokalaugen-schein vorgenommen und auch mit den Anrainern gesprochen. Die Aufschließung erscheine ihm relativ leicht möglich und daher sollte ein Umwidmungsverfahren ein-geleitet werden.

  • 28

    Der Bürgermeister meint, daß eine Genehmigung des Landes für die beantragte Umwidmung nur schwer erreicht werden könnte. Da aber offensichtlich ein Mei-nungsumschwung bei den Mitgliedern des Planungs- und Bauausschusses eingetre-ten sei, wären weitere Beratungen zweckmäßig. Er setze daher diesen Tagesord-nungspunkt von der heutigen Tagesordnung ab. 7g) Änderung Nr. 42 (Büssermayr Gabriele) und 7h) Änderung Nr. 43 (Brunner Herbert) Herr StR Ing. Neubauer verliest folgenden Amtsbericht: GZ.: 031-2/1-4/42/El und 031-2/1-4/43/El Flächenwidmungsplan Nr. 4, Änderung Nr. 42 und 43 Grundsatzbeschlußfassung durch den Gemeinderat gemäß § 36 ROG

    Amtsbericht Frau Gabriela Büssermayr, 4221 Steyregg, Götzelsdorf 5 hat mit Schreiben vom 5.9.1997 die Stadt-gemeinde Steyregg ersucht, Teilbereiche der Parzellen 834 und 835, KG Pulgarn im Ausmaß von ca. 1500 m² von Grünland mit landwirtschaftlicher Nutzung in Bauland - (Wohngebiet) umzuwidmen. Weiters hat Herr Hubert Brunner, 4221 Steyregg, Pulgarn 7 mit Schreiben vom 25.9.1997 die Stadt-gemeinde Steyregg ersucht, die Parzelle 869 und Teilbereiche der Parzelle 870, KG Pulgarn im Ausmaß von ca. 1000 m² von Grünland mit landwirtschaftlicher Nutzung in Bauland - (Wohngebiet) umzuwidmen. Die Stellungnahme des Ortsplaners lautet, daß die beantragte Umwidmung (Gabriele Büssermayr) aus ortsplanerischem Standpunkt derzeit als problematisch anzusehen ist. Der weitere Umwidmung (Hubert Brunner) kann nur dann zugestimmt werden, wenn bei einer eingehenden Betrachtung und Untersuchung des Gesamtgebiets sich herausstellt, daß die derzeitige Widmung einer zukünftigen weiteren Entwicklung dieses Bereiches nicht entgegensteht. Aufgrund dieser Umwidmungsansuchen scheint der Baulandbedarf in diesem Bereich gegeben zu sein. Vor allem jedoch ist aus ortsplanerischer Sicht auf Grund der sich darstellenden Strukturen, wo bereits eine Durchmischen von alten Bauernhöfen mit kleineren Wohnobjekten stattgefunden hat, eine Umwidmung des Gesamtbereiches in Bauland - Dorfgebiet durchaus vorstellbar. Eine behutsame Erweiterung bzw. Zusammenschluß der gegenwärtigen vorgefundenen unterschiedlichen Widmungen und Situationen zu einer einheitlichen wäre möglich. Natürlich müßte eine eventuell neue Widmung noch mit den Zielen des örtlichen Entwicklungskonzeptes abgestimmt werden. Der Planungs- und Bauausschuß hat in der Sitzung 23.1.1998 diese Umwidmungen behandelt und hat eine positive Empfehlung an den Gemeinderat abgegeben, diesen Umwidmungen die Zustim-mung zu geben, es sollte jedoch der Gesamtbereich in Bauland - Dorfgebiet umgewidmet werden. Der Gemeinderat hat nun zu beschließen, daß ein Änderungsverfahren gemäß §§ 33 und 34 des O.ö.ROG 1994 für den Gesamtbereich eingeleitet wird. Steyregg, 27.1.1998 FI Robert Elias

    * * * Herr StR Ing. Neubauer stellt den Antrag, der Einleitung des Umwidmungsver-fahrens betreffend die Grundflächen „Büssermayr“ und „Brunner“ zuzustimmen.

  • 29

    Der Bürgermeister läßt über diesen Antrag abstimmen.

    B e s c h l u ß : Fraktion Pro-Stimmen Kontra-Stimmen Stimmenenthaltungen

    SBU 9 - - SPÖ 10 - 2 (Grassnigg, Maurer) ÖVP 7 - - FPÖ 3 - -

    29 - 2 nicht bei der Abstimmung: -

    Der Antrag gilt somit als angenommen. Der Bürgermeister weist darauf hin, daß der Ortsplaner in seiner Stellungnahme angeregt habe, auch die zwischen den beiden Grundstücken liegenden Grundflächen umgewidmet werden sollten. Im Rahmen des Tagesordnungspunktes wäre allerdings eine diesbezügliche Beschlußfassung nicht möglich. Der Bürgermeister gibt bekannt, daß folgender Dringlichkeitsantrag vorliegt:

    Dringlichkeitsantrag Nr. 3 Die ÖVP-Fraktion stellt den Antrag, aufgrund der Umwidmungen „Büssermayr“ und „Brunner“, Götzelsdorf, den Gesamtbereich Götzelsdorf in Bauland-Dorfgebiet umzuwidmen. Begründung: Der Vorschlag wurde vom Ortsplaner als sinnvoll dargestellt. Die Umwidmung in Dorfgebiet stellt eine Gesamtlösung dar. Steyregg, 5.2.1998 GR Ing. Pleiner, Bürgermeister Buchner

    * * *

    Der Bürgermeister läßt über die Zuerkennung der Dringlichkeit abstimmen.

    B e s c h l u ß : Fraktion Pro-Stimmen Kontra-Stimmen Stimmenenthaltungen

    SBU 8 - - SPÖ 12 - - ÖVP 7 - - FPÖ 3 - -

    30 - - nicht bei der Abstimmung: Olzinger

    Der Antrag gilt somit als angenommen. Der Bürgermeister läßt nun über den von der ÖVP-Gemeinderatsfraktion dringlich gestellten Antrag abstimmen.

    B e s c h l u ß : Fraktion Pro-Stimmen Kontra-Stimmen Stimmenenthaltungen

    SBU 8 - - SPÖ 12 - - ÖVP 7 - - FPÖ 3 - -

    30 - - nicht bei der Abstimmung: Olzinger

  • 30

    Der Antrag gilt somit als angenommen. 7i) Änderung Nr. 44 (Primetzhofer Manfred und Herta) Herr StR Ing. Neubauer verliest folgenden Amtsbericht: GZ.: 031-2/1-4/44/El Flächenwidmungsplan Nr. 4, Änderung Nr. 44 Grundsatzbeschlußfassung durch den Gemeinderat gemäß § 36 ROG

    Amtsbericht Manfred und Herta Primetzhofer, 4221 Steyregg, Im Weih 48 haben mit Schreiben vom 10.11.1997 die Stadtgemeinde Steyregg ersucht, die Parzelle 676/6, KG Steyregg im Ausmaß von ca. 139 m² von Grünland mit landwirtschaftlicher Nutzung in Bauland - (Wohngebiet) umzuwidmen. Die Stellungnahme des Ortsplaners lautet, daß die beantragte Umwidmung aus ortsplanerischem Standpunkt unter bestimmten Voraussetzungen vertretbar ist. Der Planungs- und Bauausschuß hat in der Sitzung 23.1.1998 diese Umwidmung behandelt und hat eine positive Empfehlung an den Gemeinderat abgegeben, dieser Umwidmung die Zustimmung zu geben. Der Gemeinderat hat nun zu beschließen, daß ein Änderungsverfahren gemäß §§ 33 und 34 des O.ö.ROG 1994 eingeleitet wird. Steyregg, 28.1.1998 FI Robert Elias

    * * * Herr StR Ing. Neubauer stellt den Antrag, der Einleitung des Umwidmungsver-fahrens zuzustimmen. Der Bürgermeister läßt über diesen Antrag abstimmen.

    B e s c h l u ß : Fraktion Pro-Stimmen Kontra-Stimmen Stimmenenthaltungen

    SBU 9 - - SPÖ 11 - - ÖVP 7 - - FPÖ 3 - -

    30 - - nicht bei der Abstimmung: Floegel

    Der Antrag gilt somit als angenommen. TOP 8: Stadtgemeinde Steyregg; Bebauungsplan Nr. 5 (Zwölfersiedlung-Plesching) - Änderung Nr. 5; Beratung und Beschlußfassung Herr StR Ing. Neubauer verliest folgenden Amtsbericht: GZ.: 031-2/5/El Bebauungsplan Nr. 5, Plesching - Zwölfersiedlung, Änderung Nr. 5 Grundsatzbeschlußfassung durch den Gemeinderat gemäß § 36 ROG

    Amtsbericht Herbert Hager, 4040 Linz, Plesching 66 hat mit Schreiben vom 8.7.1997 die Stadtgemeinde Steyregg ersucht, den Bebauungsplan so abzuändern, daß eine Errichtung einer Doppelgarage an der seit-

  • 31

    lichen Grundgrenze samt einem unterirdischen Verbindungsgang bis zum Hauptbaukörper möglich wird. Die Stellungnahme des Ortsplaners lautet, daß die beantragte Änderung des Bebauungsplanes aus ortsplanerischem Standpunkt befürwortet werden kann. Der Planungs- und Bauausschuß hat in der Sitzung am 23.1.1998 diesen Änderungswunsch behan-delt, dabei wurde die Empfehlung an den Gemeinderat abgegeben, dieser Bebauungsplanänderung die Zustimmung zu geben, weil diese Änderung den Planungszielen der Gemeinde gemäß § 36, Abs. 2, Z 2 nicht widersprechen. Der Gemeinderat hat nun zu beschließen, daß ein Änderungsverfahren gemäß §§ 33 und 34 des O.ö.ROG 1994 eingeleitet werden soll. Steyregg, 28.1.1998 FI Robert Elias

    * * * Herr StR Ing. Neubauer stellt den Antrag, das Änderungsverfahren einzuleiten. Der Bürgermeister läßt über diesen Antrag abstimmen.

    B e s c h l u ß : Fraktion Pro-Stimmen Kontra-Stimmen Stimmenenthaltungen

    SBU 9 - - SPÖ 11 - - ÖVP 7 - - FPÖ 3 - -

    30 - - nicht bei der Abstimmung: Floegel

    Der Antrag gilt somit als angenommen. TOP 9: Stadtgemeinde Steyregg; Bebauungsplan Nr. 6 (Bergsiedlung) - Änderung Nr. 4; Beratung und Beschlußfassung Herr StR Ing. Neubauer verliest folgenden Amtsbericht: GZ.: 031-2/6/El Bebauungsplan Nr. 6, Bergsiedlung, Änderung Nr. 4 Grundsatzbeschlußfassung durch den Gemeinderat gemäß § 36 ROG

    Amtsbericht Walter und Paula Klambauer, 4221 Steyregg, Bergsiedlung 32 haben mit Schreiben vom 10.1.1998 die Stadtgemeinde Steyregg ersucht, den Bebauungsplan so abzuändern, daß eine Errichtung einer Doppelgarage bis ca. 1,35 m an die westliche Grundgrenze in einem Abstand von ca. 6,70 m von der Straße möglich wird. Die Stellungnahme des Ortsplaners lautet, daß die beantragte Änderung des Bebauungsplanes aus ortsplanerischem Standpunkt befürwortet werden kann. Der Planungs- und Bauausschuß hat in der Sitzung am 23.1.1998 diesen Änderungswunsch behan-delt, dabei wurde die Empfehlung an den Gemeinderat abgegeben, dieser Bebauungsplanänderung die Zustimmung zu geben, weil diese Änderung den Planungszielen der Gemeinde gemäß § 36, Abs. 2, Z 2 nicht widersprechen. Der Gemeinderat hat nun zu beschließen, daß ein Änderungsverfahren gemäß §§ 33 und 34 des O.ö.ROG 1994 eingeleitet werden soll.

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    Steyregg, 28.1.1998 FI Robert Elias

    * * * Herr StR Ing. Neubauer stellt den Antrag, das Änderungsverfahren einzuleiten.

    B e s c h l u ß : Fraktion Pro-Stimmen Kontra-Stimmen Stimmenenthaltungen

    SBU 9 - - SPÖ 11 - - ÖVP 7 - - FPÖ 3 - -

    30 - - nicht bei der Abstimmung: Ing. Rockenschaub

    Der Antrag gilt somit als angenommen. TOP 10: Stadtgemeinde Steyregg; Bebauungsplan Nr. 29 (Spandlberg) - Änderung Nr. 3; Beratung und Beschlußfassung Frau GR Mag. Lehermayr erklärt sich zu diesem Tagesordnungspunkt für befangen. Herr StR Ing. Neubauer verliest folgenden Amtsbericht: GZ.: 031-2/29/El Bebauungsplan Nr. 29, Spandlberg, Änderung Nr. 3 Grundsatzbeschlußfassung durch den Gemeinderat gemäß § 36 ROG

    Amtsbericht 1.) Erich und Maria Forstner, 4221 Steyregg, Am Spandlberg 1 haben mit Schreiben vom 13.6.1997

    die Stadtgemeinde Steyregg ersucht, den Bebauungsplan so abzuändern, daß eine Errichtung eines Wohnhauses auf der Pz. 94/6, KG Steyregg, die geteilt werden soll, möglich wird.

    Die Stellungnahme des Ortsplaners lautet, daß die beantragte Änderung des Bebauungsplanes

    aus ortsplanerischem Standpunkt nicht befürwortet werden kann, weil die Errichtung eines Wohn-hauses im Hinblick auf die benachbarten Parzellen und Umgebungsflächen einen massiven Ein-griff in das dort schon bestehende Gefüge darstellen würde.

    Der Planungs- und Bauausschuß hat sich in der Sitzung am 23.1.1998 der Stellungnahme des

    Ortsplaners angeschlossen und hat eine negative Empfehlung an den Gemeinderat abgeben, die-sem Änderungswunsch die Zustimmung zu geben.

    Der Gemeinderat hat nun zu beschließen, daß von einem Änderungsverfahren gemäß §§ 33 und

    34 des O.ö.ROG 1994 Abstand genommen wird.

    2.) Johann und Margarete Lehermayr, 4221 Steyregg, Stadtturmgasse 2 haben mit Schreiben vom 24.10.1993 die Stadtgemeinde Steyregg ersucht den Bebauungsplan so abzuändern, daß die der-zeit bestehenden Grundgrenzen beibehalten werden sollen und anstatt der projektierten 2 Baupar-zellen nur eine Bauparzelle geschaffen wird. Die Stellungnahme des Ortsplaners laut, daß die beantragte Bebauungsplanänderung aus ortspla-nerischem Standpunkt befürwortet werden kann. Der Planungs- und Bauausschuß hat in der Sitzung am 23.1.1998 diesen Änderungswunsch be-handelt, dabei wurde die Empfehlung an den Gemeinderat abgegeben, dieser Bebauungsplan-

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    änderung die Zustimmung zu geben, weil diese Änderung den Planungszielen der Gemeinde ge-mäß § 36, Abs. 2, Z 2 nicht widersprechen.

    Der Gemeinderat hat nun zu beschließen, daß ein Änderungsverfahren gemäß §§ 33 und 34 des O.ö.ROG 1994 eingeleitet werden soll.

    Steyregg, 28.1.1998 FI Robert Elias

    * * * Herr StR Ing. Neubauer stellt den Antrag, dem Ansuchen der Ehegatten Forstner nicht zu entsprechen und den Bebauungsplan diesbezüglich unverändert zu belas-sen. Der Bürgermeister läßt über den von Herrn StR Ing. Neubauer gestellten Antrag abstimmen.

    B e s c h l u ß : Fraktion Pro-Stimmen Kontra-Stimmen Stimmenenthaltungen

    SBU 7 - - SPÖ 9 - - ÖVP 7 - - FPÖ 3 - -

    26 - - nicht bei der Abstimmung: Rockenschaub, Floegel, Maurer, Olzinger, Pachlatko

    Der Antrag gilt somit als angenommen. Herr StR Ing. Neubauer stellt den Antrag, der Änderung des Bebauungsplanes be-züglich des Ansuchens der Ehegatten Lehermayr die Zustimmung zu geben. Der Bürgermeister läßt über diesen Antrag abstimmen.

    B e s c h l u ß : Fraktion Pro-Stimmen Kontra-Stimmen Stimmenenthaltungen

    SBU 7 - - SPÖ 9 - - ÖVP 7 - - FPÖ 3 - -

    26 - - nicht bei der Abstimmung: Ing. Rockenschaub, Floegel, Maurer, Olzinger, Pachlatko

    Der Antrag gilt somit als angenommen. TOP 11: Stadtgemeinde Steyregg; Bebauungsplan Nr. 30 (Ortszentrum) - Änderung Nr. 4; Beratung und Beschlußfassung Herr StR Ing. Neubauer verliest folgenden Amtsbericht: GZ.: 031-2/30/El Bebauungsplan Nr. 30, Ortszentrum, Änderung Nr. 4 Beschlußfassung durch den Gemeinderat gemäß § 34 ROG

    Amtsbericht

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    Johanna Kotek, 4221 Steyregg, Dörfl 12 hat mit Schreiben vom 12.2.1997 die Stadtgemeinde Steyregg ersucht, den Bebauungsplan so abzuändern, daß eine Verschiebung der hinteren Bauflucht-linie um ca. 5 m nach Süden und im Innenhof die Errichtung einer Tiefgarage möglich wird. Weiters ersucht Hans Würzburger, 4221 Steyregg, Stadtplatz 20 den Bebauungsplan so abzuändern, daß die hintere Baufluchtlinie ebenfalls um 5,00 m nach Süden verschoben wird. Die Stellungnahme des Ortsplaners lautet, daß die beantragten Änderungen des Bebauungsplanes aus ortsplanerischem Standpunkt befürwortet werden können. Der Gemeinderat hat am 20.3.1997 beschlossen, daß ein Änderungsverfahren gemäß §§ 33 und 34 des O.ö.ROG 1994 eingeleitet wird. Im folgenden Änderungsverfahren wurde mit Schreiben vom Amt der O.Ö.Landesregierung vom 14.7.1997, Zl.: BauRS-II-350429/1-1997-RM/Me mitgeteilt, daß über-örtliche Interessen im besonderen Maß durch die gegenständlichen Planungen nicht berührt werden. Von der ESG und von der Wildbach- und Lawinenverbauung wurden positive Stellungnahmen dazu abgegeben. Von der Hausgemeinschaft 4221 Steyregg, Stadtplatz 18 wurde eine negative Stellungnahme abge-ben, weil befürchtet wird, daß durch die geplante Verschiebung der hinteren Baufluchtlinie die Wohn-qualität verschlechtert wird. Gegen die Errichtung einer Tiefgarage wurde kein Einwand erhoben. Der Gemeinderat hat in der Sitzung am 11.9.1997 angeregt, die Bedenken der Bewohner des Hauses Stadtplatz 18 vor einer endgültigen Entscheidung in einer weiteren Bau- und Planungsausschuß-sitzung eingehend zu prüfen. Der Planungs- und Bauausschuß hat diese eingehende Prüfung in der Sitzung am 23.1.1998 durch-geführt und die Mitglieder des Ausschusses sind zur Auffassung gekommen, daß durch die Verschie-bung der hinteren Baufluchtlinie es zu keiner erheblichen Verschlechterung der Wohnqualität im Haus Stadtplatz 18 kommt. Der Gemeinderat hat nun zu beschließen, ob der Änderungsplan Nr. 4 zum Bebauungsplan Nr. 30 „Ortszentrum“ zugestimmt wird. Bei einer allfälligen positiven Beschlußfassung kann eine Vorlage zur Genehmigung an die Baurechtsabteilung der O.Ö.Landesregierung entfallen, weil keine überörtlichen Interessen in besonderem Maß berührt werden, das heißt, daß nach der zweiwöchigen Kundmachung dieses Änderungsplanes nur zur Verordnungsprüfung vorzulegen ist. Steyregg, 29.1.1998 FI Robert Elias

    * * * Herr StR Ing. Neubauer stellt den Antrag, den beantragten Änderungen des Bebau-ungsplanes die Zustimmung zu geben. Der Bürgermeister läßt über diesen Antrag abstimmen.

    B e s c h l u ß : Fraktion Pro-Stimmen Kontra-Stimmen Stimmenenthaltungen

    SBU 9 - - SPÖ 12 - - ÖVP 7 - - FPÖ 3 - -

    31 - - nicht bei der Abstimmung: -

    Der Antrag gilt somit als angenommen. TOP 12: FPÖ-Gemeinderatsfraktion; Antrag gemäß § 46 Abs. 2 der OÖ. GemO 1990 -

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    Erlassung von Förder- und Subventionsrichtlinien der Stadt Steyregg im Sinne aktiver Jugendförderung; Beratung und Beschlußfassung Herr GR Soriat verweist auf folgenden Antrag der FPÖ-Gemeinderatsfraktion: Sehr geehrter Herr Bürgermeister! Die freiheitliche Gemeinderatsfraktion beantragt gem. § 46 (2) OÖ. GemO 1990 die Aufnahme nachstehenden Antrages in die Tagesordnung der nächsten Gemeinderatssitzung: „Erlassung von Förder- und Subventionsrichtlinien der Stadt Steyregg im Sinne aktiver Ju-gendförderung.“ Beiliegend übermitteln wir Ihnen auch einen Entwurf für die Förderrichtlinien der Stadtgemeinde Steyregg, welcher jedoch noch durch entsprechende Verfahrensrichtlinien ergänzt werden muß. FPÖ-Steyregg, 11.1.1998

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    Antrag auf Erstellung von Förderrichtlinien der Stadt Steyregg im Sinne aktiver Jugendförderung 1. Wenn ein Verein aktive Jugendarbeit betreibt ist zu unterscheiden:

    a) die Höhe der Förderung ist von der Anzahl der Jugendlichen im Verein abhängig b) welcher Art die Vereinstätigkeit ist, schützende und helfende Tätigkeiten sowie kulturelle -

    sportliche - musikalische und sonstige bildende Tätigkeiten sind Hobbys und Hobbyähn-lichen Tätigkeiten vorzuziehen

    c) nach zeitlichem Aufwand der Jugendausbildung im Verein sowie nach finanziellem Aufwand (Trainer - Geräte - Anlage etc.)

    d) welcher Stand der Ausbildung wurde erreicht oder ist in Reichweite e) welchen Stellenwert hat die daraus resultierende Imagebildung für die Stadt Steyregg f) sonstige vom Werber zu begründende Argumente

    2. Weitere Unterscheidungen betreffend die Höhe der zu vergebenden Förderungen der Stadtgemeinde Steyregg: a) Ein Steyregger Verein hat für dieselbe Tätigkeit mit der doppelten Förderung als ein orts-

    fremder Verein bedient zu werden! b) Mit Fortdauer einer aktiven Jugendarbeit ist ein Verein nach mehreren Jahren besser zu

    bedienen als im ersten Jahr, diesbezügliche Anreize sollen jährlich im Gemeinderat be-schlossen und den Verein mitgeteilt werden!

    c) Ist die Haupttätigkeit des Vereines im Gemeindegebiet Steyregg oder in welchem Prozent-satz findet sie in Steyregg statt?

    d) Wirtschaftliche Aspekte des Vereins. Werden Aufträge und Konsumationen hauptsächlich in Steyregg getätigt? - Wird der Verein

    wirtschaftlich geführt? e) In welchem Prozentsatz sind die Mitglieder des Vereines Steyregger, beziehungsweise in

    welchem Prozentsatz sind die jugendlichen Mitglieder, die sich aktiv am Vereinsleben betei-ligen, Steyregger?

    f) Werden vom Verein im Gemeindegebiet Steyregg jährlich Veranstaltungen abgehalten? g) Welchen Zwecken dienen allfällig vorhandene Überschüsse aus Veranstaltungen des Verei-

    nes?

    3. Ausschließungsgründe a) Im Falle eines Konkurses oder Konkursverfahrens! b) Im Falle der Nichtverhinderung von Drogenkonsum von Mitgliedern oder Besuchern im

    Rahmen der Vereinstätigkeiten! c) Wenn ein Verein keine aktive Jugendarbeit betreibt!

    4. Beschlüsse über Vereinsförderungen im Sinne der Förderrichtlinien sollen von einem Ausschuß vorgenommen werden und vom Gemeinderat nur mehr bestätigt werden!

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    Der Bürgermeister übergibt den Vorsitz an Vizebürgermeister Ing. Rocken-schaub. Herr GR Soriat führt aus, daß in der Vergangenheit immer wieder Subventionsver-gaben vorgenommen worden seien, die nicht immer auf Verständnis bei Vereinen bzw. der Bevölkerung gestoßen wären. Er habe die Subventionsvergaben im De-zember kritisch geprüft und sei zu dem Schluß gekommen, daß eine Erhöhung von vorgeschlagenen Subventionen ohne ein entsprechendes Ansuchen des Vereines vorgenommen worden sei. Dies halte er für merkwürdig und stelle fest, daß eine so