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GEMEINSAME AGRARPOLITIK NACH 2020 Verordnungs- vorschläge

GEMEINSAME AGRARPOLITIK NACH 2020 Verordnungs- vorschläge · ENTWICKLUNG BISLANG Vorschläge der Kommission über den EU-Haushalt 2021-2027 Mitteilung der Kommission: „Die Zukunft

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GEMEINSAMEAGRARPOLITIK NACH 2020

Verordnungs-vorschläge

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ENTWICKLUNG BISLANG

Vorschläge der Kommission über den EU-Haushalt 2021-2027

Mitteilung der Kommission: „Die Zukunft von Nahrung und Landwirtschaft“29. November 2017

1. Juni 2018

Februar – Mai 2017

Juli 2017

2. Mai 2018

Rechtsvorschläge der Kommission zur GAP nach 2020

Öffentliche Anhörung

Konferenz „Die GAP - have your say“

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HAUSHALTSVORSCHLAG FÜR 2021-2027INSGESAMT

1 279 Mrd. € (laufende Preise)

1 135 Mrd. € (konstante Preise 2018)

= 1,114% EU BIP

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GAP HAUSHALT FÜR 2021-2027 Durch die modernisierte Gemeinsame Agrarpolitik wird

• der Umwelt- und Klimaschutz stärker in den Mittelpunkt gerückt• der Übergang zu einem nachhaltigeren Agrarsektor gefördert • die Entwicklung dynamischer ländlicher Gebiete unterstützt

Mit einer Ausstattung von 365 Mrd. EUR wird auch die modernisierte Agrarpolitik weiter auf zwei Säulen ruhen: • Direktzahlungen an Landwirte • Mittel für die Entwicklung des ländlichen Raums

Für Letztere schlägt die Kommission eine Anhebung der nationalen Kofinanzierungssätze vor. Zusätzlich werden im Programm „Horizont Europa“ 10 Mrd. EUR für die Förderung von Forschung und Innovation in den Bereichen Lebensmittel, Landwirtschaft, Entwicklung des ländlichen Raums und Biowirtschaft eingeplant.

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GAP HAUSHALT FÜR 2021-2027

Vorschlag Δ%

Lfd. Preise(Mrd. €)

365Mrd.

286,2 EGFL

- 578,8 ELER

Deutschland:

33.761,8 Mio. EGFL

6.929,5 Mio. ELER

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STRATEGISCHER PLAN FÜR DIE GAP

Einheitlicher GAP-Strategieplan für beide Säulen je Mitgliedstaat

Teile des GAP-Strategieplans können auf regionaler Ebene erstellt werden

Möglichkeit der Genehmigung eines Teilplans

“Kein Rückschritt” betr. Umwelt- und Klimaschutz

Stärker ergebnisorientierte Umsetzung

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NEUES UMSETZUNGSMODELL:NEUGEWICHTUNG DER ZUSTÄNDIGKEITEN

Spezifische Ziele der EU

IndikatorenEU

Arten von Interventionen

Ermittlung der Bedarfe in den Mitgliedstaaten für die GAP

Auf ihre Bedürfnisse zugeschnittene GAP Interventionen

Umsetzung/Fortschritte bei der Verwirklichung der Ziele

MITGLIED-STAATEN

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NEUES UMSETZUNGSMODELL:LEISTUNG UND ERGEBNISSE

GemeinsameOutputindikatoren

Jährliche Leistungsfreigabe

Verknüpfung der Ausgaben mit demErtrag des Programms

Zuverlässigkeits-erklärung

Monitoring GemeinsameErgebnisindikatoren

Jährliche Leistungsprüfung

Überprüfung der Fortschritte zurZielerreichung

Leistung der GAP Gemeinsame Wirkungsindikatoren

Zwischenbewertung

Beurteilung der Leistung im Hinblickauf die Zielerreicung

Mehrjähriges Planungskonzept für die gesamte GAP

- GEMEINSAME ZIELE- GEMEINSAME ARTEN VON INTERVENTIONEN

- GEMEINSAME INDIKATOREN

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ZIELE DER GAP

HORIZONTALEZIELE

Unterstützung der Entwicklung von Landwirtschaft, Nahrung und ländlichen Gebieten

Sicherstellung der Vereinfachung und Leistung der CAP-Unterstützung Förderung und Weitergabe von Wissen, Innovation, Digitalisierung in der

Landwirtschaft und in ländlichen Gebieten und Förderung der Akzeptanz

Nachhaltigkeit

Vereinfachung

Modernisierung

Förderung eines intelligenten, widerstandsfähigen und diversifizierten Agrarsektors für Ernährungssicherheit; Stärkung der Umwelt und des Klimas der Union; Stärkung des sozioökonomischen Gefüges ländlicher Gebiete

ALLGEMEINEZIELE

SPEZIFISCHE ZIELE

Förderung von rentablen landwirtschaftlichen Einkommen und Resilienz in der gesamten Union zur Verbesserung der Ernährungssicherheit

Verbesserung der Marktorientierung und Steigerung der Wettbewerbsfähigkeit, einschließlich eines stärkeren Fokus auf Forschung, Technologie und Digitalisierung

Verbesserung der Position der Landwirte in der Wertschöpfungskette

Beitrag zu Klimaschutz und Anpassung an den Klimawandel sowie zu nachhaltiger Energie

Förderung einer nachhaltigen Entwicklung und eines effizienten Managements der natürlichen Ressourcen Wasser / Boden / Luft

Beitrag zum Schutz der biologischen Vielfalt, zur Verbesserung der Ökosystemleistungen und zur Erhaltung von Lebensräumen und Landschaften

Junge Landwirte und Geschäftsentwicklung in ländlichen Gebieten anziehen;

Förderung von Beschäftigung, Wachstum, sozialer Eingliederung und lokaler Entwicklung in ländlichen Gebieten, einschließlich Bioökonomie und nachhaltiger Forstwirtschaft;

Verbesserung der Reaktion von Landwirtschaft, Gesundheit, sicheren, nahrhaften und nachhaltigen Lebensmitteln sowie des Tierschutzes

SocialWirtschaft Umwelt

& KlimaSozial

Art. 39 TFEU

Politische Prioritäten der KommissionNachhaltige Entwicklungsziele

Pariser Klimaabkommen

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Direktzahlungen

Grundlegende

Einkommensunterstützung für

Nachhaltigkeit

Komplementäre

Umverteilungseinkommensunterst

ützung für Nachhaltigkeit

Komplementäre

Einkommensunterstützung für

Junglandwirte

Regelungen für das Klima und die

Umwelt (Öko-Regelungen)

Gekoppelte Einkommens-

unterstützung für bestimmte

Sektoren,die von besonderer

Bedeutung sind und sich in

Schwierigkeiten befinden

Ländliche Entwicklung

Umwelt-, Klima- und andere

Bewirtschaftungsverpflichtungen• Gebietsspezifische Benachteiligungen

durch verpfl. Anforderungen• Naturbedingte oder andere

gebietsspezifische Benachteiligungen Investitionen

Niederlassung von Junglandwirten und

Existenzgründungen in ländlichen

Gebieten

Risikomanagementinstrumente

Zusammenarbeit

Wissensaustausch und Information

Sektorale Programme

Obst und Gemüse

Imkerei

Wein

Hopfen

Olivenöl und Tafeloliven

Andere Sektoren

ARTEN VON INTERVENTIONEN

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Echte Landwirte Innerhalb von Programmen,

z. B.: Fakultative Grundein-

kommenssicherung für Gruppen von Gebieten

Gekoppelte Unter-stützung zur Verbesserung von Qualität, Wettbewerb und Nachhaltigkeit

Kürzung (ab 60,000 EUR) und Kappung (bei 100,000 EUR) je Betrieb unter Berücksichti-gung der Kosten der Arbeit (sowohl Gehälter als auch Familienarbeitskräfte)

Obligatorische Umverteilung der Einkommensstützung

Gewährleistung einer höheren Hektarbeihilfe für kleine und mittlere landwirtschaftliche Betriebe (Ergebnisindikator)

MS bestimmen Definitionen und Interventionen(einschließlich der Voraussetzungen für die Förderfähigkeit)

Mehr Flexibilität in der Finanzverwaltung

Verpflichtend für MS Freiwillig für Landwirte Als Zusatzzahlung, Kosten-

ausgleich oder zum Ausgleich von Einkommens-verlusten

Mehr Subsidiarität Genauere Ausrichtung Stärkere Umverteilung an kleinere landwirtschaftliche Betriebe

Neu ÖKO-REGELUNG

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KLIMA UND UMWELT

Für die Landwirtefreiwillig.

Öko-Regelungen inSäule I

Klimaschutz/ENV. in Säule II

Agrarumwelt- und Klimamaßnahmen (AUKM

forstwirtschaftlicherMaßnahmen,

Investitionsmaßnahmen,...)

Einhaltung anderweitiger Verpflichtungen(Cross-Compliance)

(Climate/ENV, 7 GLÖZ-Standards (Wasser, Boden, Kohlenstoffbestand, Landschaft) und die Anforderungen aus der

Nitratrichtlinie und der Natura 2000-Richtlinie)

Ökologisierung3 detaillierte Verpflichtungen bezüglich der

Diversifizierung des Anbaus, Dauergrünland und imUmweltinteresse genutzte Flächen)

Höhe der Forderung

Klimaschutz/ökolog. die Maßnahmen der Säule II

Agrarumwelt- und Klimamaßnahmen (AUKM

forstwirtschaftlicher Maßnahmen, Investitionsmaßnahmen,...)

Neue, verstärkte Konditionalität(Climate/ENV 14, Verfahren auf der Grundlage der EU-

Mindestsätze (Klimawandel, Wasser, Boden, Biodiversität und Landschaft) und die Anforderungen aus der Nitratrichtlinie,

der Wasserrahmenrichtlinie und die Natura-2000-Richtlinien)

Derzeitige Struktur Neue Struktur

Obliga-torisch

fürLandwirte

Obligatorischfür

Landwirte

Für die Landwirtefreiwillig.

Obligatorischfür Landwirte

+

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8 breit angelegte EU-Interventionen,

die von den Mitgliedstaaten zugeschnitten und definiert

werden(ersetzt etwa 70 Maßnahmen und Teilmaßnahmen)

gebiets-spezifische Benachteili-

gungen durchverpfl.

Anforderungen

Naturbedingte oder andere

gebiets-spezifische Benachteili-

gungen

Umwelt-, Klima- und

andere Bewirtschaftungsverpflichtun-

gen

Investitionen

Zusammen-arbeit

Risiko-management-instrumente

Existenzgrün-dungen

(Installation von Junglandwirten und ländliche

Geschäftsgründungen)

Wissens-austausch

und Information

ZUKUNFT DER LÄNDLICHEN GEBIETE

Verpflichtende Programmierung von

Instrumenten für Risikomanagement

(keine Mindestbeträge vorgesehen)

Zweckbindung von Mitteln für des ELER:• 30 % für

Maßnahmen zu Umwelt- und Klimachutz

• 5 % für LEADER

Möglichkeit der Unterstützung für LIFE und "Erasmus-artige"

Projekte

Verhältnis ELER zu anderen Fonds ist in den GAP Plänen zu

beschreiben, da ELER nicht mehr von

der VO mit gemeinsamen

Bestimmungen (EU) 1303/2013 abgedeckt

sein wird

Möglichkeit der Verwendung von

Finanzierungsinstrumenten

(einschließlich Betriebskapital),

auch in Kombination mit nicht

rückzahlbaren Beihilfen

Anhebung des Höchstbetrags der

Beihilfe für die Niederlassung junger

Landwirte(bis zu 100.000 EUR)

HIGHLIGHTS

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2018 / 2019

Mögliches Inkrafttreten

Frühjahr 2019

Frühjahr 2019

Mai 2019 Wahlen zum Europäischen Parlament

Debatte im Europäischen Parlament und im Rat über die Vorschläge zur GAP

Mögliche Annahme der GAP 2021-2027 durch die beiden gesetzgebenden Organe

Mögliche Einigung für den nächsten MFR 2021 – 2027 von den Staats- und Regierungschefs

Vorbereitung der Umsetzung

2021

FAHRPLAN

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Danke für Ihre Aufmerksamkeit.