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GEMEINSAMER BERICHT des Vorstands der Demag Cranes AG und der Geschäftsführung der Terex Germany GmbH & Co. KG über den Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag zwischen der Demag Cranes AG und der Terex Germany GmbH & Co. KG gemäß § 293a AktG 30. Januar 2012

GEMEINSAMER BERICHT - DSW Hauptversammlung Cranes/2012/Gemeinsamer... · GEMEINSAMER BERICHT des Vorstands der Demag Cranes AG und der Geschäftsführung der Terex Germany GmbH &

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GEMEINSAMER BERICHT

des Vorstands der Demag Cranes AG

und

der Geschäftsführung der Terex Germany GmbH & Co. KG

über den

Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag

zwischen

der Demag Cranes AG und der Terex Germany GmbH & Co. KG

gemäß § 293a AktG

30. Januar 2012

2

Inhaltsverzeichnis

A. Einleitung ....................................................................................................... 7

B. Darstellung der Vertragsparteien und ihrer Funktion in der Terex Gruppe ............................................................................................................ 8

I. Demag Cranes und die Demag Cranes Gruppe ...........................................8

1. Überblick ............................................................................................8

2. Geschichte und Geschäftsentwicklung ..............................................8

3. Gesellschaftssitz, Geschäftsjahr und Unternehmensgegenstand....11

4. Grundkapital, Aktionäre und Börsenhandel ..................................11

a) Grundkapital, Aktionäre und Börsenhandel ............................11

b) Genehmigtes Kapital ..............................................................13

c) Bedingtes Kapital ...................................................................13

5. Gesellschaftsorgane und Vertretung der Demag Cranes ...............14

6. Struktur der Demag Cranes Gruppe...............................................16

a) Rechtliche Struktur und wesentliche Beteiligungen ................16

b) Führungsstruktur ....................................................................16

7. Geschäftstätigkeit der Demag Cranes Gruppe ...............................18

a) Industriekrane ........................................................................18

b) Hafentechnologie ...................................................................18

c) Services..................................................................................19

8. Geschäftsentwicklung und Ertragslage der Demag Cranes Gruppe; Wesentliche Finanzdaten ..................................................19

a) Wesentliche Finanzkennzahlen für die Geschäftsjahre 2008/2009; 2009/2010; 2010/2011 .........................................19

b) Geschäftsentwicklung und Ertragslage im Geschäftsjahr 2010/2011 ..............................................................................21

c) Ausblick.................................................................................24

3

9. Mitarbeiter und Mitbestimmung.....................................................28

II. Terex und die Terex Gruppe.......................................................................28

1. Überblick ..........................................................................................29

2. Unternehmensgeschichte..................................................................29

3. Geschäftssitz und Geschäftsjahr......................................................31

4. Kapital, Aktien, Aktionäre und Börsenhandel................................31

5. Organe und Vertretung ...................................................................32

6. Struktur der Terex Gruppe .............................................................33

a) Rechtliche Struktur und wesentliche Beteiligungen ................33

b) Managementstruktur...............................................................34

7. Geschäftstätigkeit .............................................................................34

a) Hubarbeitsbühnen ..................................................................35

b) Baumaschinen ........................................................................35

c) Krane .....................................................................................36

d) Maschinen für Materialverarbeitung .......................................36

e) Fördertechnik & Hafenlösungen.............................................37

8. Geschäftliche Entwicklung und Ergebnissituation der Terex Gruppe; Eckdaten............................................................................37

a) Eckdaten für die Geschäftsjahre 2008, 2009 2010 sowie zum 30. September 2011................................................................37

b) Geschäftliche Entwicklung und Ergebnissituation im Geschäftsjahr 2010.................................................................40

c) Geschäftliche Entwicklung im Geschäftsjahr 2011 und Ausblick.................................................................................41

9. Niederlassungen, Kunden und Mitarbeiter.....................................44

III. Terex Germany............................................................................................44

1. Überblick ..........................................................................................44

2. Geschäftssitz, Geschäftsjahr und Unternehmensgegenstand .........45

3. Kommanditeinlage und Komplementäre ........................................45

4

4. Organe und Vertretung ...................................................................46

5. Geschäftstätigkeit und wesentliche Beteiligungen ..........................47

6. Geschäftliche Entwicklung und Ergebnissituation von Terex Germany; Eckdaten .........................................................................48

a) Eckdaten für die Geschäftsjahre 2008, 2009, 2010 sowie zum 30. September 2011................................................................48

b) Geschäftliche Entwicklung und Ergebnissituation im Geschäftsjahr 2011.................................................................49

c) Finanzstärke der Terex Germany ............................................50

C. Gründe für den Abschluss des Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag ........................................................................... 52

I. Wirtschaftliche, rechtliche und steuerliche Gründe ..................................52

1. Wirtschaftliche und rechtliche Gründe...........................................52

2. Steuerliche Gründe ..........................................................................56

II. Alternativen .................................................................................................56

1. Abschluss eines isolierten Beherrschungsvertrags oder eines isolierten Gewinnabführungsvertrags .............................................57

2. Abschluss eines Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrags mit Terex Industrial .........................................................................57

3. Eingliederung und Ausschluss von Minderheitsaktionären (Squeeze-out) ....................................................................................58

4. Verschmelzung .................................................................................58

5. Formwechsel.....................................................................................60

III. Kosten des Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrags ...................60

D. Der Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag ................................. 61

I. Erläuterungen des Vertrags ........................................................................61

1. Leitung (§ 1 des Vertrags)................................................................61

2. Gewinnabführung (§ 2 des Vertrags) ..............................................62

5

3. Verlustübernahme (§ 3 des Vertrags) .............................................64

4. Ausgleich (§ 4 des Vertrags) ............................................................64

a) Art der Ausgleichsregelung ....................................................65

b) Bestimmung des Ausgleichs als Bruttozahlung.......................67

c) Sonstige Erläuterungen zu § 4 des Vertrags ............................68

5. Abfindung (§ 5 des Vertrags )..........................................................70

a) Art der Abfindungsleistung ....................................................71

b) Sonstige Erläuterungen zu § 5 des Vertrags ............................73

6. Wirksamwerden und Dauer (§ 6 des Vertrags ) .............................74

7. Patronatserklärung ( § 7 des Vertrags ) ..........................................76

8. Salvatorische Klausel (§ 8 des Vertrags ) ........................................77

II. Zahlung des Ausgleichs und der Barabfindung (banktechnische Abwicklung).................................................................................................77

III. Rechtliche Auswirkungen für die außenstehenden Aktionäre der Demag Cranes / Wahl zwischen Ausgleich und Abfindung.......................78

IV. Steuerliche Auswirkungen für die außenstehenden Aktionäre der Demag Cranes..............................................................................................79

1. Allgemeines.......................................................................................79

2. Besteuerung von Ausgleichszahlungen bei den Aktionären ...........80

a) Aktien im Privatvermögen......................................................80

b) Aktien im Betriebsvermögen ..................................................81

3. Besteuerung von Abfindungsleistungen bei den Aktionären..........82

a) Aktien im Privatvermögen......................................................83

b) Aktien im Betriebsvermögen ..................................................85

V. Auswirkungen des Vertrags auf Demag Cranes ........................................86

1. Rechtliche Auswirkungen ................................................................86

2. Steuerliche Auswirkungen ...............................................................87

E. Art und Höhe des Ausgleichs und der Abfindung nach §§ 304, 305 AktG 87

6

I. Vorbemerkung.............................................................................................87

II. Ermittlung und Festlegung der Höhe des Ausgleichs nach § 304 AktG....90

III. Ermittlung und Festlegung der Höhe des Abfindungsbetrages nach § 305 AktG ...................................................................................................90

F. Vertragsprüfung ........................................................................................... 92

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Der Vorstand der Demag Cranes AG (der "Vorstand") und die Geschäftsführung der Terex Germany GmbH & Co. KG (die "Geschäftsführung") erstatten gemäß § 293a Aktiengesetz ("AktG") gemeinsam den folgenden Bericht (der "Bericht") über den Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag zwischen der Demag Cranes AG ("Demag Cranes", gemeinsam mit von Demag Cranes im Sinne von § 17 AktG abhängigen Unternehmen die "Demag Cranes Gruppe") und der Terex Germany GmbH & Co. KG ("Terex Germany").

A. Einleitung

Die Terex Industrial Holding AG ("Terex Industrial"), eine indirekte Tochtergesellschaft der Terex Corporation, Westport, Connecticut (USA) ("Terex", und Terex gemeinsam mit ihren Tochterunternehmen, aber ohne die Demag Cranes Gruppe, die "Terex Gruppe") hat am 19. Mai 2011 ein freiwilliges öffentliches Übernahmeangebot ("Übernahmeangebot") an alle Aktionäre der Demag Cranes zum Erwerb aller auf den Inhaber lautenden Stückaktien der Demag Cranes abgegeben (einzeln die "Demag Cranes Aktie" und zusammen die "Demag Cranes Aktien"). Am 16. Juni 2011 haben Terex Industrial, Terex und Demag Cranes eine Ver-einbarung über die Zusammenführung von Unternehmen (business combination agreement – "BCA") abgeschlossen. In dem BCA verpflichtete sich Terex, den Angebotspreis von EUR 41,75 auf EUR 45,50 pro Aktie zu erhöhen; daneben wurden Aspekte der Beziehung zwischen Terex und Demag Cranes nach der Übernahme von Demag Cranes durch Terex adressiert. Terex machte zudem bestimmte Zusagen im Hinblick auf Standorte und Beschäfti-gung. Das BCA ist diesem Bericht vollständig als Anlage 1 beigefügt. Am 16. August 2011 wurde das geänderte Übernahmeangebot erfolgreich vollzogen. Zum heutigen Tage hält Terex Industrial 81,92% des Grundkapitals der Demag Cranes. Am 5. September 2011 haben der Vorstand der Demag Cranes und die Geschäftsführung der Terex Germany, einer indirekten Tochtergesellschaft von Terex und einzige Gesellschafterin von Terex Industrial, entschieden, in Verhandlungen über den Abschluss eines Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrags zwischen Terex Germany als herrschendem Unternehmen und Demag Cranes als beherrschtem Unternehmen einzutreten (nachfolgend der "Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag" oder der "Vertrag"). Der Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag wurde am 30. Januar 2012 abgeschlossen. Der Vertrag bedarf noch der Zustimmung der Hauptversammlung der Demag Cranes. Gemäß § 294 Abs. 2 AktG wird der Vertrag mit Eintragung in das Handelsregister am Gesellschaftssitz der Demag Cranes wirksam.

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B. Darstellung der Vertragsparteien und ihrer Funktion in der Terex Gruppe

I. Demag Cranes und die Demag Cranes Gruppe

1. Überblick

Die Demag Cranes Gruppe ist einer der weltweit führenden Anbieter von Industriekranen und Krankomponenten, Hafenkranen und Technologien zur Hafenautomatisierung. Services, insbesondere Instandhaltung und Modernisierung, sind ein weiteres Kern-element des Leistungsspektrums. Der Konzern ist in die Geschäftssegmente Industrie-krane, Hafentechnologie und Services gegliedert und verfügt mit Demag und Gottwald über starke und etablierte Marken. Die Demag Cranes Gruppe sieht ihre Kernkompetenz in der Entwicklung und Konstruktion technisch anspruchsvoller Krane und Hebezeuge sowie von automatisierten Transport- und Logistiksystemen in Häfen, der Erbringung von Serviceleistungen für diese Produkte und der Fertigung hochwertiger Komponenten.

Als globaler Anbieter produziert die Demag Cranes Gruppe in 16 Ländern auf fünf Kon-tinenten und betreibt über Tochtergesellschaften wie die Demag Cranes & Compo-nents GmbH und die Gottwald Port Technology GmbH, sowie über Vertretungen und ein Joint Venture ein weltweites Vertriebs- und Servicenetz mit Präsenz in mehr als 60 Ländern. Im Geschäftsjahr 2010/2011 erwirtschafteten 6.115 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter einen Umsatz von EUR 1.062,3 Mio. Seit Ende Juni 2006 ist Demag Cranes (WKN: DCAG01) im Amtlichen Markt (Prime Standard) an der Frankfurter Wertpapier-börse notiert (siehe hierzu auch Abschnitt B.I.4.). Seit August 2011 gehört Demag Cranes mehrheitlich zur Terex Gruppe.

2. Geschichte und Geschäftsentwicklung

Demag Cranes wurde am 8. August 2002 unter der Firma DCC HoldCo 3 (drei) GmbH in der Rechtsform einer Gesellschaft mit beschränkter Haftung mit Geschäftssitz in Düssel-dorf, Deutschland, und mit einem Stammkapital von EUR 25.000 gegründet und am 26. August 2002 unter HRB 42958 in das Handelsregister des Amtsgerichts Düsseldorf ein-getragen. Aufgrund des Gesellschafterbeschlusses vom 10. Januar 2003 wurde der Sitz der DCC HoldCo 3 (drei) GmbH von Düsseldorf nach Wetter (Ruhr) verlegt und die Gesellschaft am 19. April 2003 unter HRB 1015 in das Handelsregister des Amtsgerichts Wetter (Ruhr) eingetragen. Am 12. Dezember 2003 wurde aufgrund der Fortführung des Handelsregisterblattes auf EDV und gleichzeitiger Änderung der örtlichen Zuständigkeit

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die DCC HoldCo 3 (drei) GmbH unter HRB 5548 in das Handelsregister des Amts-gerichts Hagen eingetragen. Am 28. April 2006 beschloss die Gesellschaftsversammlung die formwechselnde Umwandlung der DCC HoldCo 3 (drei) GmbH in Demag Cranes. Der Formwechsel wurde am 11. Mai 2006 in das Handelsregister eingetragen. Aufgrund des Beschlusses der Hauptversammlung vom 18. Mai 2006 hat Demag Cranes den Gesellschaftssitz von Wetter (Ruhr) nach Düsseldorf verlegt. Seit dem 11. August 2006 ist Demag Cranes im Handelsregister des Amtsgerichts Düsseldorf unter HRB 54517 eingetragen.

Zwischen 2003 und 2006 wurde das Grundkapital der Demag Cranes in mehreren

Schritten von EUR 25.000 auf das aktuelle Grundkapital von EUR 21.172.993 erhöht.

Die Demag Cranes Gruppe entstand durch die Zusammenführung der Demag Cranes & Components GmbH (in den Segmenten Industriekrane und Services) und der Gottwald Port Technology GmbH (Segment Hafentechnologie). Die Ursprünge dieser Segmente reichen jedoch bis in die Jahre 1819 und 1906 zurück. Die historischen Wurzeln der heutigen Geschäftssegmente Industriekrane und Services liegen in den Mechanischen Werkstätten Harkort & Co. Deren Nachfolgegesellschaft wurde Teil der Deutschen Maschinenfabrik AG (Demag), die seit 1974 Teil des Mannesmann-Konzerns war. Die Wurzeln des heutigen Segments Hafentechnologie gehen auf die Ernst Halbach AG, Düsseldorf, zurück. Diese Gesellschaft wurde 1928 in Leo Gottwald KG umbenannt und produzierte Krane und Hebezeuge für viele Anwendungen. Im Jahr 1988 übernahm die Mannesmann Demag AG die Leo Gottwald KG und integrierte sie in ihren Konzern. Aufgrund einer im Jahre 1992 erfolgten Umstrukturierung wurde die Mannesmann Fördertechnik AG gegründet, der im Jahre 1996 das Geschäftssegment Hafenmobilkrane von der Mannesmann Demag AG, Duisburg übertragen wurde. Die Mannesmann Demag Fördertechnik AG wurde 1997 in die Mannesmann Dematic AG umfirmiert und im Jahr 2000 ein integrierter Bestandteil des Atecs Mannesmann Konzern. Demag Cranes Components GmbH (Wetter) wurde im selben Jahr gegründet, als Vodafone Mannesmann übernahm. Schließlich wurde Atecs Mannesmann AG von der Siemens AG und der Robert Bosch GmbH übernommen, die die Gesellschaft in verschiedene Geschäftssegmente unterteilten. Die Maschinenbausparte der Atecs Mannesmann AG, zu der auch die heutigen Geschäftssegmente der Demag Cranes gehörten, verblieben beim Siemens-Konzern. Im Jahr 2002 wurden Demag Cranes & Components GmbH und Gottwald Port Technology von der Demag Holding S.à r.l. (Luxemburg) erworben; von Kohlberg Kravis Roberts & Co. L.P. beratene Private Equity Investmentfonds hielten 81% der Anteile an der Demag Holding S.à r.l. und die Siemens AG hielt den weiteren Anteil von 19%. Die Zusammenführung der Demag Cranes & Components GmbH und

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Gottwald Port Technology GmbH unter dem Dach der Demag Cranes wurde im Jahr 2006 mit dem Börsengang am 23. Juni 2006 abgeschlossen.

Die wesentlichen Meilensteine der Entwicklung der Demag Cranes sind im folgenden

Überblick zusammengefasst:

Jahr Meilenstein

1819 Gründung der heutigen Demag Cranes & Components unter dem Namen Mechanische Werkstätten Harkort & Co. in Wetter an der Ruhr.

1906 Gründung der heutigen Gottwald Port Technology GmbH unter dem Namen Maschinenfabrik Ernst Halbach AG in Düsseldorf.

1910 Nachfolgegesellschaften der Mechanischen Werkstätten Harkort & Co. gehen in der Deutschen Maschinenfabrik AG (Demag) auf.

1956 Die Leo Gottwald KG baut den ersten Hafenmobilkran.

1988 Übernahme der Leo Gottwald KG durch Mannesmann und Eingliederung in die Mannesmann Demag AG.

1992 Neugliederung des Mannesmann Demag Konzerns und Ausgründung der Mannesmann Demag Fördertechnik AG, Wetter.

1996 Die Mannesmann Demag Fördertechnik AG übernimmt das Geschäftssegment Mobilkrane von der Mannesmann Demag AG, Duisburg.

1997 Die Mannesmann Demag Fördertechnik AG wird in Mannesmann Dematic AG umfirmiert.

2000 Mannesmann Dematic wird Bestandteil der Unternehmensgruppe Atecs Mannes-mann AG; Ausgründung der Demag Cranes & Components GmbH (Wetter); Über-nahme von Mannesmann durch Vodafone; Erwerb der Atecs Mannesmann AG durch die Siemens AG und Robert Bosch GmbH; die Maschinenbausparte der Atecs Mannesmann AG, zu der auch die heutigen Geschäftssegmente von Demag Cranes gehörten, verbleibt beim Siemens-Konzern.

2002 Übernahme der Demag Cranes & Components GmbH und Gottwald Port Technology GmbH durch Demag Holding S.à r.l (Luxemburg), an der die Siemens AG mit 19% und von Kohlberg Kravis Roberts & Co. L.P. beratene Private Equity-Investment-fonds mit 81% beteiligt sind.

2006 Zusammenführung der Demag Cranes & Components GmbH und der Gottwald Port Technology GmbH unter dem Dach der Demag Cranes und Börsengang am 23. Juni 2006. Ausstieg der Demag Holding S.à. r.l.

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Jahr Meilenstein

2011 Mehrheitsübernahme durch Terex infolge öffentlichem Übernahmeangebot an die Aktionäre der Demag Cranes

3. Gesellschaftssitz, Geschäftsjahr und Unternehmensgegenstand

Demag Cranes ist eine deutsche Aktiengesellschaft mit Sitz in Düsseldorf, Deutschland, eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts Düsseldorf unter HRB 54517. Die Geschäftsanschrift lautet Forststraße 16, 40597 Düsseldorf, Deutschland. Die Website von Demag Cranes ist unter www.demagcranes-ag.de abrufbar.

Das Geschäftsjahr der Demag Cranes beginnt am 1. Oktober eines Kalenderjahres und

endet am 30. September des folgenden Kalenderjahres. Demag Cranes ist die Muttergesellschaft der Demag Cranes Gruppe. Der satzungsmäßige

Unternehmensgegenstand von Demag Cranes ist die Leitung einer Gruppe von Unter-nehmen, die insbesondere im Bereich der Entwicklung, der Planung, der Herstellung, des Vertriebs und der Vermarktung von Maschinen, Anlagen, sonstigen Handelsgütern und der Erbringung von Dienstleistungen auf dem Gebiet von Transportverfahren und Hafentechnologie, einschließlich Krane, automatische Hafensystemen und ähnliche Produkte sowie deren Komponenten und zugehörigen Softwarelösungen, tätig sind. Die Leitung umfasst auch die Erbringung von Dienstleistungen an Gesellschaften der Gruppe. Demag Cranes kann auf den vorgenannten Gebieten auch selbst tätig werden und ist zu allen Maßnahmen und Geschäften berechtigt, die geeignet erscheinen, dem Gegenstand des Unternehmens zu dienen. Demag Cranes kann zu diesem Zweck auch andere Unternehmen im In- und Ausland gründen, erwerben oder sich an ihnen beteiligen sowie Unternehmen, an denen Demag Cranes mehrheitlich beteiligt ist, unter ihrer Leitung zusammenfassen oder sich auf die Verwaltung der Beteiligung beschränken. Demag Cranes kann ihren Betrieb ganz oder teilweise in verbundene Unternehmen ausgliedern.

4. Grundkapital, Aktionäre und Börsenhandel

a) Grundkapital, Aktionäre und Börsenhandel

Das Grundkapital der Demag Cranes beträgt EUR 21.172.993, eingeteilt in 21.172.993 auf den Inhaber lautenden Stückaktien mit einem anteiligen Betrag des Grundkapitals von je EUR 1,00. Demag Cranes hält keine eigenen Aktien.

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Bei Unterzeichnung dieses Berichts hielt Terex Industrial 81,92% der Demag Cranes Aktien. Die alleinige Gesellschafterin der Terex Industrial ist Terex Germany. Der aktuelle Stand der übrigen wesentlichen Aktionäre der Demag Cranes ist aus der folgenden Tabelle ersichtlich:

Aktionär

Stimmrechtsanteil

in % Elliott gesamt 10,08 Paul E. Singer, USA Braxton Associates, Inc. New York, USA Elliott Asset Management LLC, New York, USA Elliott Capital Advisors, L.P., New York, USA Elliott International Capital Advisors Inc., New York, USA

Hambledon Inc., George Town, Grand Cayman, Cayman Islands

Elliott International, L.P. George Town, Grand Cayman, Cayman Islands

Elliott International Limited, George Town, Grand Cayman, Cayman Islands

Maidenhead LLC New York, USA Elliott Special GP, LLC, New York, USA Elliott Associates L.P., New York, USA

Die übrigen Aktien der Demag Cranes befinden sich im Streubesitz. Die Demag Cranes Aktie (ISIN DE000DCAG010, WKN DCAG01) ist seit Ende

Juni 2006 im Prime Standard der Deutschen Börse an der Frankfurter Wertpapier-börse notiert und war im MDAX®-Aktienindex der Deutsche Börse gelistet. Am 5. September 2011 gab die Deutsche Börse AG bekannt, dass Demag Cranes aus dem MDAX® und insgesamt aus den Auswahlindizes der Deutschen Börse ausscheidet. Diese Anpassung wurde zum 19. September 2011 wirksam. Grund für die Anpassung war, dass im Zuge der Übernahme durch Terex der Streubesitz unter 10% des Grundkapitals der Demag Cranes gefallen war. Denn neben Terex hält die Elliott-Gruppe eine Beteiligung in Höhe von 10,08% an der Demag Cranes, die ebenfalls nicht als Streubesitz qualifiziert wird. Nach dem Regelwerk der Deutschen Börse muss ein Unternehmen mehrere Bedingungen erfüllen, um in einem Auswahlindex (DAX, MDAX, SDAX, TecDAX) gelistet zu sein. Unter

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anderem ist erforderlich, dass sich mindestens 10% der Aktien im Streubesitz befinden, um ein Mindestmaß an Handel zu gewährleisten. Die Demag Cranes Aktien werden ferner im Freiverkehr der Wertpapierbörsen in München, Berlin, Düsseldorf, Hamburg, Hannover und Stuttgart gehandelt.

b) Genehmigtes Kapital

Der Vorstand der Demag Cranes ist ermächtigt, das Grundkapital in der Zeit bis zum 1. März 2016 mit Zustimmung des Aufsichtsrats der Demag Cranes ("Auf-sichtsrat") durch Ausgabe neuer auf den Inhaber lautender Stückaktien mit anteiligem Betrag des Grundkapitals von je EUR 1,00 gegen Bar- und/oder Sacheinlagen einmalig oder mehrmalig um bis zu EUR 10.586.496 zu erhöhen.

Die neuen Aktien können von einem oder mehreren durch den Vorstand bestimm-

ten Kreditinstituten oder nach § 53 Abs. 1 Satz 1 oder § 53b Abs. 1 Satz 1 oder Abs. 7 des Gesetzes über das Kreditwesen tätigen Unternehmen mit der Ver-pflichtung übernommen werden, sie den Aktionären anzubieten (mittelbares Be-zugsrecht).

Der Vorstand ist ferner ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats, das gesetz-

liche Bezugsrecht der Aktionäre in den in der Satzung bestimmten Fällen auszu-schließen. Mit Beschluss vom 3. Februar 2011 hat sich der Vorstand verpflichtet, von diesen Ermächtigungen zum Ausschluss des Bezugsrechts der Aktionäre während der Laufzeit der Ermächtigungen insoweit keinen Gebrauch zu machen, als dies zur Ausgabe von Aktien der Demag Cranes führen würde, deren anteiliger Betrag am Grundkapital insgesamt 20% des zum Zeitpunkt der Beschlussfassung der Hauptversammlung über das genehmigte Kapital oder, wenn dieser Betrag niedriger ist, des zum Zeitpunkt der Ausnutzung der jeweiligen Ermächtigung bestehenden Grundkapitals übersteigt.

c) Bedingtes Kapital

Das Grundkapital ist um bis zu EUR 4.200.000 durch Ausgabe von bis zu 4.200.000 neuen auf den Inhaber lautenden Stückaktien mit einem anteiligen Be-trag des Grundkapitals von je EUR 1,00 bedingt erhöht. Die bedingte Kapitaler-höhung wird nur insoweit durchgeführt, wie (a) die Inhaber bzw. Gläubiger von Wandlungsrechten oder Optionsscheinen, die gemäß den von Demag Cranes oder von unter der Leitung der Demag Cranes stehenden Konzernunternehmen auf-grund des Ermächtigungsbeschlusses der Hauptversammlung vom 2. März 2010

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bis zum 1. März 2015 ausgegebenen Wandel- und/oder Optionsschuldverschrei-bungen bestehen bzw. diesen beigefügt sind, von ihren Wandlungs- bzw. Options-rechten Gebrauch machen oder (b) die zur Wandlung verpflichteten Inhaber bzw. Gläubiger der von Demag Cranes oder von unter der Leitung der Demag Cranes stehenden Konzernunternehmen aufgrund des Ermächtigungsbeschlusses der Hauptversammlung vom 2. März 2010 bis zum 1. März 2015 ausgegebenen Wan-delschuldverschreibungen ihre Pflicht zur Wandlung erfüllen, in den Fällen (a) und (b) jeweils soweit das bedingte Kapital nach Maßgabe der Wandel- bzw. Op-tionsanleihebedingungen benötigt wird. Die Ausgabe der neuen Aktien erfolgt zu dem nach Maßgabe des vorstehend bezeichneten Ermächtigungsbeschlusses je-weils zu bestimmenden Options- bzw. Wandlungspreis. Die neuen Aktien nehmen vom Beginn des Geschäftsjahrs an, in dem sie aufgrund der Ausübung von Wandlungs- bzw. Optionsrechten oder der Erfüllung von Wandlungspflichten ausgegeben werden, am Gewinn teil. Der Vorstand ist ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats die weiteren Einzelheiten der Durchführung der bedingten Kapitalerhöhung festzusetzen.

Der Vorstand hat bisher von der Ermächtigung der Hauptversammlung vom

2. März 2010 zur Ausgabe von Wandel- und/oder Optionsschuldverschreibungen keinen Gebrauch gemacht.

5. Gesellschaftsorgane und Vertretung der Demag Cranes

Nach der Satzung der Demag Cranes besteht der Vorstand aus mindestens zwei Mitglie-dern. Derzeit gehören dem Vorstand an:

- Aloysius Rauen - Axel Arendt

Das frühere Vorstandsmitglied Rainer Beaujean hat von seinem Sonderkündigungsrecht

aufgrund des am 16. August 2011 vollzogenen Übernahmeangebots der Terex Industrial und des damit eingetretenen Kontrollwechsels mit Wirkung zum 30. November 2011 Gebrauch gemacht. Auch das frühere Vorstandsmitglied Thomas H. Hagen hat von seinem Sonderkündigungsrecht mit Wirkung zum 30. November 2011 Gebrauch gemacht. Er hat sein Vorstandsamt anschließend im Einvernehmen mit dem Aufsichtsrat bereits zum Ablauf des 30. September 2011 niedergelegt. Mit Beschluss vom 5. Dezember 2011 hat der Aufsichtsrat das Aufsichtsratsmitglied Axel Arendt für einen Zeitraum von längstens bis zum 30. November 2012 in den Vorstand bestellt.

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Der Vorstandsvertrag mit Herrn Aloysius Rauen hat eine Laufzeit bis zum 30. April 2017. Mit Herrn Arendt wurde für die Dauer seiner Bestellung in den Vorstand ein Dienstvertrag geschlossen.

Demag Cranes wird gemäß § 7 Abs. 1 der Satzung durch zwei Vorstandsmitglieder oder

durch ein Vorstandsmitglied gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Der Aufsichtsrat besteht in Übereinstimmung mit der Satzung und § 7 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1

des Mitbestimmungsgesetzes aus zwölf Mitgliedern, von denen sechs Mitglieder die Anteilseigener repräsentieren und sechs Mitglieder von den Arbeitnehmern gewählt werden. Die Anteilseignervertreter sind:

- Dr. Michael W. Ernestus (Vorsitzender) - Axel Arendt (Aufsichtsratsmandat ruht) - Kevin A. Barr - Brian J. Henry - Dr. Michael Leue - Fred Schumacher - Oren G. Shaffer

Bis auf Fred Schumacher wurden sämtliche vorgenannten Anteilseignervertreter am 14. September 2011 durch das Amtsgericht Düsseldorf zu Aufsichtsratmitgliedern be-stellt und zwar für den Zeitraum ab 24. September 2011 bis zur Beendigung der nächsten Hauptversammlung. Infolge der Entsendung von Herrn Axel Arendt in den Vorstand hat das Amtsgericht Düsseldorf mit Beschluss vom 15. Dezember 2011 Herrn Fred Schumacher bis zur Bestellung eines zweiten ordentlichen Vorstandsmitglieds, längstens bis zum Ablauf der nächsten Hauptversammlung gerichtlich zum Mitglied des Aufsichtsrats der Demag Cranes bestellt. Die Arbeitnehmervertreter sind:

- Josef Berger (stellvertretender Vorsitzender) - Gerd-Uwe Boguslawski - Harry Hansen - Reinhard Möller - Hubert Rosenthal - Horst Thelen

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6. Struktur der Demag Cranes Gruppe

a) Rechtliche Struktur und wesentliche Beteiligungen

Demag Cranes nimmt als Muttergesellschaft der Demag Cranes Gruppe die Leitung der drei Segmente und alle typischen Verwaltungsaufgaben wahr. Demag Cranes ist, zum Teil unmittelbar, zum Teil mittelbar, an Unternehmen in der gesamten Welt beteiligt. Die wesentlichen operativen Tochtergesellschaften (Stand: Ende des Geschäftsjahres 2010/2011) sind in der folgenden Übersicht dargestellt:

Gesellschaft Gesellschaftssitz Anteil in %

Demag Cranes & Components GmbH Wetter 100 Gottwald Port Technology GmbH Düsseldorf 100 Demag Cranes & Components Corp. Solon, Ohio, USA 100 Crane America Services Corporation Dayton, Ohio, USA 100 Demag Cranes & Components Ltda. Sao Paulo, Brasilien 99,99 Demag Cranes & Components Pty. Ltd. Smithfield, Australien 100 Demag Cranes & Components (Shanghai) Co. Ltd.

Shanghai, China 100

Demag Cranes & Components (India) Private Ltd.

Pune, Indien 100

Demag Cranes & Components (Middle East) FZE

Dubai 100

Im übrigen wird auf die im Geschäftsbericht für das Geschäftsjahr 2010/2011

enthaltene Aufstellung des Anteilsbesitzes der Demag Cranes zum 30. September 2011 (S. 190 ff.) verwiesen:

b) Führungsstruktur

Die globale Führungsstruktur des Vorstands ist als Matrixorganisation angelegt. Der Vorstand als Leitungsorgan trägt die Verantwortung für die Segmente und wird unterstützt durch sechs weitere Führungskräfte, die für die folgenden operativen Kernfunktionen weltweit verantwortlich sind: Industriekrane, Hafentechnologie, Services, Forschung & Entwicklung / Konstruktion, Produktion und Personal. Gemeinsam mit dem Vorstand bilden diese sechs Führungskräfte das Executive Committee.

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Die nachfolgende Übersicht gibt einen Überblick über die Geschäftsverteilung im Vorstand:

Die Vorstandsressorts und die Ressorts der weiteren Mitglieder des Executive

Committee ergeben sich aus der nachfolgenden Abbildung:

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7. Geschäftstätigkeit der Demag Cranes Gruppe

Wie in Abschnitt B.I.1. dargestellt, sind die geschäftlichen Aktivitäten der Demag Cranes Gruppe in drei Segmente unterteilt: Industriekrane, Hafentechnologie und Services:

a) Industriekrane

Im Segment Industriekrane entwickelt und fertigt die Demag Cranes Gruppe hochwertige Komponenten wie Seil- und Kettenzüge, Fahrwerke und Antriebe sowie komplette Krane. Hierbei wird zwischen Standard- und Prozesskranen unterschieden: Standardkrane werden aus standardisierten Modulen für in-dustrielle Infrastrukturanwendungen hergestellt. Prozesskrane bestehen zwar ebenfalls aus weitgehend standardisierten Modulen, sind jedoch individuell in den spezifischen Wertschöpfungsprozess des Kunden eingebunden. Das hochflexible Kranbaukastensystem (KBK) wird vor allem in Industrien mit wechselnden Anforderungen an den Produktionsprozess wie z.B. in der Automobilindustrie eingesetzt – im Bereich dieser Kransysteme ist die Demag Cranes Gruppe Weltmarktführer. Im Geschäftsjahr 2010/2011 hat die Demag Cranes Gruppe wichtige Schritte im Rahmen ihrer Mid-Segment-Strategie mit Fokus auf die Emerging Markets vollzogen (im Einzelnen Abschnitt B II.8. b).

b) Hafentechnologie

Im Segment Hafentechnologie sind die Produkte und Dienstleistungen für den Hafen- und Terminalbereich zusammengefasst und werden unter der Marke Gott-wald vertrieben. Das Produktportfolio reicht von konventionellen Güterumschlag-geräten wie z.B. Hafenmobilkranen bis hin zu Automatisierungslösungen für den Containertransport und die Containerlagerung. Darüber hinaus bietet die Demag Cranes Gruppe in diesem Segment Planungs- und Beratungsleistungen für Hafen-betreiber, Softwarelösungen sowie Montage- und Instandhaltungsdienstleistungen an. Im Vordergrund stehen hierbei Lösungen, mit denen die Kunden ihre Prozesse in den Bereichen Materialfluss und Logistik optimieren können. Nach eigenen Marktrecherchen ist die Demag Cranes Gruppe im Bereich der Hafenmobilkrane mit einer installierten Basis von ca. 1400 Hafenkranen an führender Position. Auch in dem zukunftsträchtigen Teilbereich Hafenautomatisierung gehört die Demag Cranes Gruppe zu den Pionieren und international führenden Anbietern. Als einer der wenigen Anbieter in diesem Bereich ist die Demag Cranes Gruppe in der Lage, integrierte Gesamtlösungen inklusive der damit verbundenen Softwarelösung zu entwickeln und anzubieten. Mit der Übernahme des britischen

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Unternehmens DB Controls im Geschäftsjahr 2010/2011 hat die Demag Cranes Gruppe erfolgreich ihre Strategie untermauert, die Schüttgut-Kompetenz im Segment Hafentechnologie weiter auszubauen. Durch das komplementäre Leistungsspektrum von DB Controls weitet die Demag Cranes Gruppe ihr bislang auf Containerterminals in Hafen und Hinterland zugeschnittenes Software- und Beratungsangebot auf den Schüttgut-Bereich aus. Dadurch erhalten Kunden weltweit ein Komplettangebot aus einer Hand.

c) Services

Im Segment Services bietet die Demag Cranes Gruppe umfassende Dienst-leistungen für die optimale Nutzung, Instandhaltung und Modernisierung von Kranen und Hebezeugen an. Neben Standardleistungen wie Ersatzteilservice, Störungsdienst sowie Wartung und Reparatur werden zunehmend mehr Beratungsleistungen und Trainings zur optimalen Nutzung der Krananlagen durchgeführt. Modernisierungen und Umrüstungen werden sowohl mit Standard-produkten als auch mit komplexen individuellen Lösungen realisiert. Das Angebot von Serviceverträgen reicht von einfachen, wiederkehrenden Prüfungen über vor-beugende Wartung bis hin zur vollständigen Übernahme der Anlageninstand-haltung. Hierbei bezieht die Demag Cranes Gruppe neben eigenen Industriekran-produkten auch Drittprodukte und verwandte Anlagen ein. Mit modernsten techni-schen Hilfsmitteln, wie z.B. Fernwartungslösungen, kann die Demag Cranes Gruppe den Kunden zustandsorientierte und individuell auf den Kunden zuge-schnittene Dienstleistungen anbieten.

8. Geschäftsentwicklung und Ertragslage der Demag Cranes Gruppe; Wesentliche Finanzdaten

a) Wesentliche Finanzkennzahlen für die Geschäftsjahre 2008/2009; 2009/2010; 2010/2011

Die folgende Tabelle bietet einen Überblick über die wesentlichen Finanzkenn-zahlen der letzten drei Geschäftsjahre der Demag Cranes Gruppe. Die Konzern-abschlüsse der Demag Cranes wurden nach den jeweils am Abschlussstichtag gül-tigen und von der Europäischen Union (EU) anerkannten International Financial Reporting Standards (IFRS) des International Accounting Standards Board (IASB) und den Interpretationen des International Financial Reporting Interpretations Committee (IFRIC) erstellt. Ergänzend sind die nach § 315a Abs. 1 HGB anzuwendenden handelsrechtlichen Vorschriften beachtet worden.

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Angaben in Mio. EUR

Geschäftsjahr 2010/2011

Geschäftsjahr 2009/2010

Geschäftsjahr 2008/2009

Ertragslage

Auftragseingang 1.121,2 910,6 841,9

Auftragsbestand zum Periodenende

361,7 306,6 313,1

Umsatz 1.062,3 931,3 1.047,6

Bruttoergebnis vom Umsatz 308,1 244,9 249,7

in % vom Umsatz 29,0 26,3 23,8 Operatives EBITDA¹ 96,6 74,3 89,5

Operatives EBIT¹ 75,7 54,2 67,6

in % vom Umsatz 7,1 5,8 6,5

EBIT 43,9 50,2 13,2 Operatives Ergebnis nach Steuern²

46,8 30,5 42,8

Operatives Ergebnis je Aktie (in EUR)²

2,21 1,44 2,01

Ergebnis nach Steuern 6,5 27,8 1,2

Ergebnis je Aktie (in EUR) 0,31 1,31 0,04

Kapitalfluss Cashflow aus betrieblicher Tätigkeit

14,1 23,2 61,8

Cashflow aus Investitionstätigkeit

-27,3 -16,2 -18,3

Freier Cashflow vor Finanzierung

-13,2 7,0 43,4

Bilanz Bilanzsumme 894,9 838,0 818,8

Nettoumlaufvermögen 251,9 225,3 210,5

Nettofinanzverbindlich-keiten 21,8 -7,2 6,3

Eigenkapital 250,0 251,6 227,7 Eigenkapitalquote in % 27,9 30,0 27,8

Gearing in % 8,7 -2,8 2,7

Mitarbeiter

Mitarbeiter³ 6.115 5.711 5.934

Aktie

Anzahl Aktien (in Mio.) 21,2 21,2 21,2

Marktkapitalisierung zum 1.235,2 595,8 519,6

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Angaben in Mio. EUR

Geschäftsjahr 2010/2011

Geschäftsjahr 2009/2010

Geschäftsjahr 2008/2009

Periodenende (in Mio. EUR) ¹ Bereinigt um operative Anpassungen. ² Bereinigt um operative Anpassungen sowie Steuereffekte. ³ Mitarbeiter zum Periodenende ohne Leiharbeitnehmer, Auszubildende und Praktikanten.

b) Geschäftsentwicklung und Ertragslage im Geschäftsjahr 2010/2011

Die Geschäftsentwicklung der Demag Cranes Gruppe war im Geschäftsjahr 2010/2011 wieder deutlich aufwärts gerichtet.

Beim operativen Geschäft konnte die Demag Cranes Gruppe von der allgemeinen

positiven wirtschaftlichen Entwicklung profitieren. Dank der konjunkturellen Er-holung hat sich die Nachfrage nach den Produkten und Dienstleistungen der Demag Cranes Gruppe spürbar verbessert. Der Konzernauftragseingang stieg im Vergleich zum Geschäftsjahr 2009/2010 um 23,1% auf EUR 1.121,2 Mio. – hierzu haben alle Segmente einen positiven Beitrag geleistet. Auch auf der Umsatzseite konnte gegenüber dem Vorjahr zugelegt werden: Mit EUR 1.062,3 Mio. (Prognose: rund EUR 1.060 Mio.) lag der Konzernumsatz um 14,1% über dem Wert des Vorjahres (Geschäftsjahr 2009/2010: EUR 931,3 Mio.). Das operative Konzern-EBIT betrug EUR 75,7 Mio. und war damit 39,7% höher als der Vorjahreswert. Die operative EBIT-Marge betrug 7,1%, die Prognose hatte bei rund 6,4% gelegen. Damit konnte sich die Demag Cranes Gruppe bei den wichtigen Kennzahlen im Vergleich zum Vorjahr wieder deutlich verbessern und hat die zuletzt im dritten Geschäftsquartal aktualisierte Prognose in jeder Hinsicht erfüllt bzw. beim operativen EBIT sogar übertroffen.

Das Segment Industriekrane erzielte bei einem Umsatz von EUR 489,8 Mio. (im

Vorjahr EUR 440,8 Mio.) ein operatives EBIT von EUR 10,8 Mio. (im Vorjahr EUR 4,8 Mio.). Durch das erfolgreiche Restrukturierungsprogramm im Jahre 2009/2010 wurde die Basis für weitere Profitabilitätsverbesserungen geschaffen.

Insbesondere in den aufstrebenden Märkten baute die Demag Cranes Gruppe im

Geschäftsjahr 2010/2011 ihre Geschäftsaktivitäten weiter aus und festigte ihre Marktposition in diesen Regionen. Der im Januar 2011 gemeldete Großauftrag aus Brasilien von Caterpillar über die Lieferung von 102 Standardkranen unter-streicht die hervorragende Position der Demag Cranes Gruppe in Lateinamerika und insbesondere in Brasilien. Die Region verfügt über großes Potenzial und ist seit Jahren wesentlicher Bestandteil der Wachstumsstrategie in den aufstrebenden

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Märkten. Auch in China stieg – im Zuge des starken industriellen Wachstums – der Bedarf nach Industriekranen und Krankomponenten stetig. Die Produkte der Demag Cranes Gruppe haben sich zum Beispiel in der Aluminiumindustrie bereits seit vielen Jahren bewährt. Das steigert die Wettbewerbsfähigkeit im strategisch wichtigen chinesischen Markt und stärkt das Komponentengeschäft. Zuletzt hatte die Demag Cranes Gruppe im März 2011 einen Auftrag über 56 Seilzüge für die chinesische Aluminiumindustrie erhalten. Auch die Stellung bei Prozesskranen für die chinesische Müllverbrennung wurde im Geschäftsjahr 2010/2011 weiter ausgebaut. Dies zeigen insbesondere vier Aufträge über die Lieferung von insgesamt zwölf semi- und vollautomatisierten Prozesskranen für den Einsatz in Müllverbrennungsanlagen im Mai 2011. Damit ist die Demag Cranes Gruppe in der Lage, ihre Position als Technologieführer für semi- und vollautomatisierte Krananlagen auch in den wichtigen aufstrebenden Ländern auszubauen und von deren dynamischer Entwicklung zu profitieren.

Im Juli 2011 hat die Demag Cranes Gruppe mit der Einführung des Kettenzuges

DC-Bas in China und Indien einen wichtigen Schritt im Rahmen ihrer Mid-Segment-Strategie mit Fokus auf die aufstrebenden Märkte vollzogen. Basierend auf europäischen Standards, ist der DC-Bas exakt auf die Bedürfnisse der Kunden in diesen Ländern zugeschnitten. Seit Dezember 2011 weitet die Demag Cranes Gruppe mit der Einführung des Seilzugs DR-Bas ihr spezifisches Angebot für den chinesischen und indischen Markt weiter aus. Gleichzeitig bringt die Demag Cranes Gruppe auch Crane-Sets der Bas-Produktfamilie auf den Markt, die neben dem Seilzug DR-Bas auch Antriebstechnologie und die vollständige elektrische Ausrüstung für Krananlagen umfassen. Die Strategie zielt darauf ab, Kunden in allen Branchen und Segmenten maßgeschneiderte Lösungen in der Kran- und Hebetechnik zu bieten. Bereits heute ist die Demag Cranes Gruppe aufgrund von Premium-Produkten wie dem Seilzug DR-Pro oder auch dank des DR-Com weltweit als Technologieführer anerkannt. Mit der Demag Bas Produktfamilie will die Gruppe überproportional im attraktiven mittleren Preis-Leistungssegment wachsen. Ziel ist es, Kunden vor Ort ein ganzheitliches Leistungsangebot zu liefern.

Auch im Segment Hafentechnologie konnte durch die erfolgreiche Umsetzung des

Restrukturierungsprogramms die Kostenbasis deutlich verringert werden. Im Geschäftsjahr 2010/2011 wurde bei einem Umsatz von EUR 239,0 Mio. (Vorjahr: EUR 189,9 Mio.) ein operatives EBIT von EUR 9,2 Mio. (Vorjahr: EUR 0,6 Mio.) erzielt.

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Der Auftragseingang legte im Verlauf des Geschäftsjahres 2010/2011 konti-nuierlich zu. Insbesondere die Nachfrage nach flexibel einsetzbaren Hafenmobil-kranen blieb ungebrochen. Hafenmobilkrane bieten hohe Umschlagleistungen, eine lange Lebensdauer und niedrige spezifische Investitionskosten. Hinzu kommt Flexibilität im täglichen Umschlaggeschäft, da die Geräte nicht nur Schüttgüter, sondern je nach Bedarf auch jede andere Cargoart umschlagen können. Mit diesen Produktmerkmalen konnten im Geschäftsjahr 2010/2011 sowohl Neu- als auch Bestandskunden überzeugt werden. Infolge der gestiegenen Kapazitäten in den Häfen stieg auch der Bedarf an Servicedienstleistungen.

Im Geschäftsjahr 2010/2011 erhielt die Demag Cranes Gruppe auch wieder einen

Auftrag für ihre automatisierten Containerfahrzeuge (Automated Guided Vehicles, "AGVs"). Der langjährige Kunde Europe Container Terminals (ECT) in Rotterdam bestellte im Juni 2011 22 AGVs vom Typ CT 60. Sie werden die Containerfahrzeuge der ersten Generation ablösen, die seit Anfang der 1990er Jahre innerhalb des Flottenverbunds rund um die Uhr im Einsatz sind. Die neuen AGVs sind mit kraftstoffsparenden diesel-elektrischen Antrieben ausgestattet und erfüllen die seit 2011 gültige europäische Abgasnorm EuroMot IIIB. Ferner wurden mit einigen Hafen- und Terminalbetreibern weitere Gespräche zu den automatisierten Hafengroßprojekten aufgenommen. Die Demag Cranes Gruppe achtet bei der Selektion der Projekte insbesondere auf die Ausgeglichenheit von Chancen und Risiken in Kombination mit der Profitabilität. Die aktuelle Situation an den Finanzmärkten hat die Komplexität von Vertragsabschlüssen für Kunden und Lieferanten insgesamt deutlich erhöht.

Im Segment Services hat sich insbesondere das Ersatzteilgeschäft weiterhin

positiv entwickelt – ein Resultat des erhöhten Nutzungsgrades der Krananlagen bei den Kunden der Demag Cranes Gruppe. Ferner wurden im vierten Quartal des Geschäftsjahres 2010/2011 wieder verstärkt Modernisierungsleistungen an Kunden verkauft. Als Folge wurde ein Umsatz in Höhe von EUR 333,5 Mio. erzielt (Vorjahr: 300,6 Mio. EUR). Das operative EBIT lag bei EUR 66,2 Mio. (Vorjahr: EUR 58,3 Mio.).

Der freie Cashflow vor Finanzierung und Restrukturierungszahlungen des

Konzerns belief sich auf -9,2 Mio. EUR. Im Vergleich zum Geschäftsjahr 2009/2010 sank der Cashflow aus der betrieblichen Tätigkeit im Geschäftsjahr 2010/2011 um EUR 9,1 Mio. auf EUR 14,1 Mio. Dies resultiert im Wesentlichen aus der Erhöhung des Nettoumlaufvermögens und hierbei insbesondere der Vorräte. Weiterhin erhöhte sich der Saldo aus erhaltenen Zinsen und

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Zinszahlungen um EUR 7,4 Mio. Grund hierfür sind hauptsächlich die gezahlten Upfront-Fees in Höhe von EUR 3,15 Mio. im Rahmen der im November 2010 abgeschlossenen Kreditfazilität sowie die höheren Zinsen. Der Cashflow aus der Investitionstätigkeit veränderte sich im Vergleich zum Geschäftsjahr 2009/2010 von EUR -16,2 Mio. auf EUR -27,3 Mio. Dies ist hauptsächlich auf die Erhöhung der Auszahlungen für Investitionen in immaterielle Vermögenswerte und Sachanlagen zurückzuführen. Hiervon entfällt eine Steigerung von EUR 3,9 Mio. auf aktivierte Entwicklungskosten für das Mittelpreissegment. Die Nettofinanz-verbindlichkeiten lagen bei EUR 21,8 Mio.

c) Ausblick Die Demag Cranes Gruppe verfolgt eine klare und erfolgreiche Strategie, die auf

ein nachhaltiges und profitables Wachstum gerichtet ist. Die Umsetzung dieser Strategie wird maßgeblich von der Entwicklung der gesamtwirtschaftlichen Rahmenbedingungen und der damit verbundenen Nachfrage nach Produkten der Demag Cranes Gruppe beeinflusst. Die Entwicklung der Weltwirtschaft ist in jüngster Zeit mit zunehmenden Risiken behaftet. Die mit der Schuldenkrise in mehreren europäischen Staaten, insbesondere Griechenland, Italien, Irland, Portugal und Spanien, verbundenen Unsicherheiten sorgten dafür, dass sich im Verlauf der zweiten Hälfte des Kalenderjahres 2011 die Weltwirtschaft eintrübte und sich das Wachstum des weltweiten Bruttoinlandprodukts von Quartal zu Quartal abschwächte. Führende Wirtschaftsexperten haben daher ihre Wachstumsprognosen für das laufende Jahr und die Folgejahre nach unten korrigiert. Das künftige Weltwirtschaftswachstum wird zwar nach wie vor insbesondere von den aufstrebenden Märkten (Emerging Markets) getrieben, die aber offenbar im Jahr 2011 ebenfalls etwas von ihrer wirtschaftlichen Widerstandsfähigkeit verloren haben. Es ist inzwischen zu erkennen, dass sich auch in diesen Märkten die zunächst solide Konjunktur im Verlauf des Kalenderjahres 2011 abgeschwächt hat. Daher gehen die Experten von Oxford Economics1 nun auch für die Folgejahre von gedämpften Wachstumsaussichten aus. Für die etablierten Märkte prognostizieren die Experten für 2012 und die Folgejahre ebenfalls nur ein moderates Wachstum des Bruttoinlandsproduktes.

Für das laufende Geschäftsjahr geht der Vorstand trotz der beschriebenen

Unsicherheiten derzeit noch von weiterem Umsatzwachstum aus. Es ist geplant, im Geschäftsjahr 2011/2012 einen Konzernumsatz von rund EUR 1,1 Mrd. zu

1 Oxford Economics Januar 2012.

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erzielen. Für das Geschäftsjahr 2011/2012 rechnet der Vorstand bei Erreichen der Umsatzziele mit einer operativen EBIT-Marge von rund 9,5%, auch wenn dies vor dem Hintergrund der unsicheren Rahmenbedingungen ambitioniert ist.

Die vorgenannten beschriebenen Unsicherheiten machen eine belastbare länger-

fristige Prognose im Hinblick auf die weitere wirtschaftliche Entwicklung und die damit verbundene Nachfrage nach Produkten der Demag Cranes Gruppe jedoch zunehmend schwieriger.

Durch die fortlaufende Konzernintegration, ihre eigenständige Marktposition und

die kontinuierliche Überprüfung der strategischen Ziele sieht sich die Demag Cranes Gruppe dennoch für die Chancen und Herausforderungen der Zukunft nach wie vor gut aufgestellt, auch wenn sich derzeit abzeichnet, dass es – unter anderem auch in Folge der konjunkturellen Unsicherheiten und dem sich verschärfenden Wettbewerb – mittel- bis langfristig Herausforderungen bei der Umsetzung einzelner strategischer Bausteine geben kann, die sich entsprechend auf die Umsatz- und Ertragsentwicklung auswirken.

Der weitere Ausbau des Geschäfts in den aufstrebenden Märkten (insbesondere in

den BRIC-Staaten, Lateinamerika sowie in der Region Asien/Pazifik) gehört zu den Kernelementen der Strategie der Demag Cranes Gruppe. Zur Umsetzung dieses Ziels stärkt die Demag Cranes Gruppe ihre Wettbewerbsposition in den aufstrebenden Märkten durch individuelle, an die Kundenbedürfnisse und landesspezifischen Anforderungen angepasste Lösungen insbesondere im mittleren Preis-/ Leistungssegment. Bisher war die Demag Cranes Gruppe mit ihren Premiumprodukten in diesen Märkten nur teilweise vertreten. Durch die Einführung der Produkte aus dem mittleren Preis-/Leistungssegment sollen insbesondere Neukunden gewonnen werden. Die Produktion dieser Produkte erfolgt zunächst in China und Indien. Hierzu sind Produktionskapazitäten und Lieferketten aufgebaut worden, die weiter entwickelt werden sollen. Die Erstauslieferung der neuen Ketten- bzw. Seilzüge erfolgte im Juli und Dezember 2011.

Im Segment Hafentechnologie konzipiert die Demag Cranes Gruppe zum Beispiel

sowohl im Bereich Hafenmobilkrane eine neue kleine Kranfamilie, die sich durch eine modulare Plattformstrategie auszeichnet, sowie eine Variante für das mittlere Preissegment. Mit dem weiteren Ausbau dieser Produktpalette kann von der Wachstumsdynamik in diesen Regionen profitiert werden.

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Die Demag Cranes Gruppe hat sich zum Ziel gesetzt, mit den vorstehend beschriebenen neuen Produkten in den aufstrebenden Märkten mittelfristig einen größeren Umsatzanteil zu erreichen und insbesondere im strategisch wichtigen Markt China ihren Marktanteil zu erhöhen. Allerdings ist darauf hinzuweisen, dass im mittleren Marktsegment mit intensivem Wettbewerb zu rechnen ist und Profitabilität insoweit eine Herausforderung darstellt.

Die Demag Cranes Gruppe plant, ihre mittelfristigen Wachstumsziele vorwiegend

durch organisches Wachstum zu erreichen. Die bisherige Entwicklung der Markteinführung der Produkte für das mittlere

Marktsegment im Industriekranbereich gestaltet sich schwierig. Auch der Aufbau einer lokalen Lieferkette in Ländern wie China und Indien ist komplex. Aus diesen Gründen zeichnen sich gegenwärtig Herausforderungen bei der Markteinführung weiterer Produkte für das mittlere Marktsegment ab.

Mit der globalen Servicepräsenz und der weltweit größten installierten Basis von

über 660.000 elektrischen Kranen und Hebezeugen verfügt die Demag Cranes Gruppe über ein bedeutendes Geschäftspotenzial im profitablen Dienstleistungsbereich. Angestrebt wird wie bisher eine Steigerung der Durchdringung der breiten installierten Basis. Mit ihrer Service-Strategie verfolgt die Demag Cranes Gruppe einen Produkt-Lebenszyklus-Ansatz. Durch die Entwicklung entsprechender Service-Lösungen soll eine optimale Anlagennutzung im gesamten Lebenszyklus des Produktspektrums der Demag Cranes Gruppe ermöglicht und so für die Kunden ein Mehrwert geschaffen werden.

Im Bereich der Service-Dienstleistungen werden vor allem aus den aufstrebenden

Märkten Wachstumsbeiträge erwartet. Eine weitere Säule der Servicestrategie ist der Ausbau und die Verbesserung der Profitabilität des Ersatzteilgeschäfts. Es wird erwartet, dass die kosteneffiziente Produktion von Ersatzteilen in Brasilien für ältere Industriekranprodukte dazu beiträgt. Weitere wichtige strategische Ziele des Segment Services liegen im Ausbau des Servicegeschäfts im Hinblick auf Anschlagmittel und Lastaufnahmemittel sowie des Service an Kranen anderer Hersteller.

Auch im Hinblick auf den mittel- bis langfristig vorgesehenen Ausbau des

Servicegeschäfts kann es aufgrund der hohen Wettbewerbsintensität zu negativen Auswirkungen auf das Geschäft der Demag Cranes Gruppe kommen. Unter

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Berücksichtigung der zunehmenden konjunkturellen Unsicherheiten ist es möglich, dass das abschöpfbare Marktvolumen aufgrund einer geringeren Auslastung der Produktionskapazitäten der Kunden sich verringert und zu geringerem Wachstum als ursprünglich angenommen führt. Hiervon könnte besonders das profitable Ersatzeilgeschäft betroffen sein, was die Profitabilität des Servicegeschäfts insgesamt schwächen würde.

Als Technologieführer fühlt sich die Demag Cranes Gruppe dazu verpflichtet, zu-

kunftsweisende Lösungsansätze zu entwickeln und die bewährten Produktreihen zu optimieren. Mittels kritischer Prüfung der Herstellungs- und Prozesskosten sowie eines stringenten Komplexitätsmanagements soll ebenfalls eine produkt-übergreifende Modularisierung aller verwendeten Bauteile und Baugruppen erreicht werden. International vernetzte Entwicklerteams mit breit gestreuter Fach- und lokaler Marktexpertise arbeiten heute eng bei der Entwicklung von glo-bal einsetzbaren Produkten zusammen. Das Ziel ist es, weiterhin rund 2% des Umsatzes in die Produktentwicklung zu investieren, um die Technologie-führerschaft der Demag Cranes Gruppe nachhaltig zu behaupten.

Das Investitionsvolumen der Demag Cranes Gruppe wird mittelfristig insgesamt

weiterhin rund 2% vom Umsatz betragen. Die Demag Cranes Gruppe wird insbe-sondere in den aufstrebenden Märkten investieren.

Es wird erwartet, dass sich der Wettbewerb im gesamten Marktumfeld sämtlicher

drei Segmente in der Zukunft verschärfen wird. Im Segment Industriekrane ist zu beobachten, dass insbesondere in Europa

einzelne europäische Wettbewerber begonnen haben, preisaggressiver aufzutreten. Es zeichnet sich ab, dass sich diese Entwicklung mittelfristig weiter fortsetzt oder sogar verstärkt. Ferner gibt es im Segment Industriekrane Endkunden, die in zyklischen Branchen tätig sind, die stark auf Veränderungen der wirtschaftlichen Lage sowie auf globale und regionale Trends reagieren. Das Investitionsverhalten dieser Kundengruppen wird daher durch die Entwicklungen der gesamtwirtschaftlichen Rahmenbedingungen maßgeblich beeinflusst.

Im Segment Hafentechnologie ist angesichts der konjunkturellen Unsicherheiten

schwieriger vorherzusagen, ob sich die erfreuliche Erholung bei den Auftragseingängen für Hafenmobilkrane nach der Wirtschaftskrise 2009 mittelfristig fortsetzen wird. Darüber hinaus ist das Projektgeschäft mit Automatisierungslösungen im Hafenbereich mittelfristig mit zunehmender

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Unsicherheit belastet, da verschiedene Terminalbetreiber infolge des konjunkturellen Umfelds möglicherweise zurückhaltend agieren. Es ist daher auch möglich, dass Projekte verschoben werden. Insgesamt achtet die Demag Cranes Gruppe bei der Auswahl der zu verfolgenden Projekte auf ein angemessenes Chance-Risiko-Verhältnis mit dem Ziel, die vom Konzern vorgegebenen Profitabilitätskriterien zu erfüllen.

Im Segment Services zeichnet sich ebenfalls eine spürbare Verschärfung des

Marktumfelds ab. In den etablierten Märkten findet ein zunehmender Preiswett-bewerb statt; und die weitere Expansion in den aufstrebenden Märkten hängt maßgeblich von den oben beschriebenen Faktoren ab.

Erst nach Abschluss und Wirksamwerden des Beherrschungs- und Gewinnab-

führungsvertrages könnten durch den Zusammenschluss mit der Terex Gruppe nennenswerte neue Wachstumspotenziale und Synergien (sog. nachvertragliche Synergien) erschlossen werden.

9. Mitarbeiter und Mitbestimmung

Zum 30. September 2011 beschäftigte die Demag Cranes Gruppe 6.115 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, hiervon 2.820 in Deutschland. In dem Bereich Industriekrane waren 3.358, im Bereich Hafentechnik 684 und im Bereich Services 1.813 Mitarbeiterinnen und Mit¬arbeiter beschäftigt. Bei Demag Cranes waren 260 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter beschäftigt, davon 195 in der Konzernzentrale. Verglichen mit dem 30. September 2010 bedeutet dies ein Zuwachs von insgesamt 404 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter.

Der Aufsichtsrat der Demag Cranes besteht aus zwölf Mitgliedern. Sechs dieser

Mitglieder werden von der Hauptversammlung bestellt und sechs Mitglieder werden von den Arbeitnehmern nach den Bestimmungen des Mitbestimmungsgesetzes gewählt.

II. Terex und die Terex Gruppe Terex Germany, die andere Vertragspartei des Beherrschungs- und Gewinnabführungs-

vertrags, ist eine indirekte 100%-ige Tochtergesellschaft von Terex, der Mutter-gesellschaft der Terex Gruppe. In diesem Abschnitt B.II. werden Terex und die Terex Gruppe vorgestellt. Terex Germany wird im Abschnitt B.III. dargestellt.

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1. Überblick

Terex ist ein weltweiter Hersteller für ein umfangreiches Maschinenprogramm und hat mehr als 160 Tochterunternehmen (ohne die Demag Cranes Gruppe) bzw. etwa 200 Tochterunternehmen (einschließlich der Demag Cranes Gruppe). In dem am 31. Dezember 2010 abgelaufenen Geschäftsjahr erzielte Terex einen konsolidierten Umsatz in Höhe von ca. USD 4,4 Mrd. (2009: ca. USD 3,9 Mrd.) und ein konsolidiertes Ergebnis (Nettogewinn) in Höhe von USD 0,36 Mrd. (2009: USD minus 0,40 Mrd. (Nettoverlust)). In den neun Monaten des Geschäftsjahres 2011 erzielte Terex einen konsolidierten Umsatz von ca. USD 4,3 Mrd. ohne die Demag Cranes Gruppe (USD 4,5 Mrd. einschließlich der Demag Cranes Gruppe) und ein konsolidiertes Ergebnis von ca. 0,05 Mrd. (Nettogewinn) sowohl mit als auch ohne die Demag Cranes Gruppe.

Die Terex Gruppe ist auf die Zurverfügungstellung verlässlicher, kundenorientierter

Lösungen fokussiert. Sie bedient Kunden im Hinblick auf eine Vielzahl von Anwendun-gen. Die Terex Gruppe bietet ein umfangreiches Maschinenprogramm für Bau- und Infra-strukturbetriebe, für die Gesteinsindustrie, für Abfallentsorgung und Recycling, Bergbau, Transport und Verkehr, für Raffinerien, Versorgerunternehmen und Instandhaltung. Durch Terex Financial Services bietet Terex Finanzprodukte und -dienstleistungen zur Unterstützung des Kaufs von Terex-Produkten an.

2. Unternehmensgeschichte Terex, die Muttergesellschaft der Terex Gruppe, ist eine nach dem Recht von Delaware,

USA, gegründete Aktiengesellschaft. Sie wurde am 30. Oktober 1986 in Delaware, USA errichtet.

Die Terex Gruppe ist im Laufe der Zeit gewachsen; ihre Wurzeln reichen zurück bis in die 1920er Jahre und der Gründung einer Gesellschaft mit dem Namen Northwest Engineering Company. Der Name Terex hat seinen Ursprung in einer Sparte von General Motors. General Motors bildete den Namen "Terex" im Jahr 1968 aus dem lateinischen Wort "terra" (Erde) und "rex" (König) für ihre Baumaschinen und Trucks. General Motors verkaufte im Jahr 1981 die Terex Sparte an die deutsche IBH Holding AG. Nach-dem die IBH Holding AG im Jahr 1983 Konkurs angemeldet hatte, fiel Terex wieder an General Motors zurück und wurde in Terex Equipment Limited und Terex USA ge-gliedert. Im Jahr 1986 erwarb Northwest Engineering die Terex USA von General Motors. Nach einer in 1988 durchgeführten Verschmelzung wurde Terex zur Mutter-gesellschaft der Gruppe. Die Terex Gruppe hat sich seitdem durch Akquisitionen, Ver-äußerungen und organisches Wachstum signifikant geändert.

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Die wesentlichen Meilensteine in der Unternehmensgeschichte von Terex sind in der fol-

genden Tabelle dargestellt:

Jahr Meilenstein

1920er Jahre Gründung der Northwest Engineering Company.

1968 General Motors entwickelt den Markennamen Terex.

1981 General Motors veräußert die Terex Sparte an die IBH Holding AG.

1983 IBH Gruppe meldet Konkurs an, Terex fällt an General Motors zurück.

1986 Erwerb von Terex durch Northwest Engineering Company.

1987 Northwest Engineering erwirbt Terex Equipment Limited, einen Hersteller von geländegängigen Lastkraftwagen sowie die Koehring Cranes & Excavator Gruppe, einen Hersteller von Baggern und Kranen.

1988 Durch Verschmelzung wird Terex die Rechtsnachfolgerin der Northwest Engineering als Muttergesellschaft. Terex erwirbt Vermögenswerte von Unit Rig & Equipment Co., einem Hersteller von Muldenkippern.

1995 Terex erwirbt PPM Cranes.

1998 Terex weitet seine Bergbausparte durch den Erwerb der Payhauler und O&K Mining GmbH aus. Das Kranangebot vergrößert sich ebenfalls durch die Übernahme von The American Crane Company, Peiner und Gru Comedil.

1999 Terex expandiert in den Geschäftsbereich Materialverarbeitung durch die Akquisitionen von Powerscreen and Cedarapids. Terex erwirbt Franna Cranes, einen australischen Hersteller von All-Terrain Pick and Carry Kranen.

2000 Mit der Übernahme von Fermec, einem Hersteller von Baggerladern, erschließt sich Terex den Bereich kompakte Baumaschinen.

2001 Terex erwirbt CMI Corporation, einen Hersteller von Straßenbaumaschinen sowie die Jaques Unternehmungen, einen Hersteller von Zerkleinerungs-maschinen.

2002 Terex erwirbt Genie, einen Hersteller von Hubarbeitsbühnen und Demag Mobile Cranes, einen Hersteller von Teleskop- und Gittermastkranen. Terex übernimmt Schaeff, einen Hersteller von kompakten Baumaschinen und Fuchs, einen Hersteller von Lademaschinen. Terex erweitert ihr Versorgerge-schäft durch die Akquisition von Pacific Utility und EPAC.

2004 Terex erwirbt Reedrill, einen Hersteller von Ausrüstungen für Oberflächen-

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Jahr Meilenstein bohrungen für das Bergbaugeschäft.

2007 Terex erwirbt Superior Highwall Miners, einen Hersteller für Endböschungs-bauausrüstung.

2008 Terex erwirbt A.S.V., Inc., einen Hersteller von kompakten Baumaschinen.

2009 Terex erwirbt das Hafenausrüstungsgeschäft von Fantuzzi und Noell Crane.

2010 Terex veräußert seinen Geschäftsbereich Bergbaumaschinen.

2011 Terex erwirbt Demag Cranes, einen der weltweit führenden Anbieter von Industriekranen und Krankomponenten, Hafenkranen und Technologien zur Hafenautomatisierung.

3. Geschäftssitz und Geschäftsjahr Terex ist eine nach dem Recht des Bundesstaates Delaware, USA, gegründete Aktienge-

sellschaft. Der Geschäftssitz der Gesellschaft befindet sich in 200 Nyala Farm Road, Westport, CT 06880, USA. Das Geschäftsjahr von Terex entspricht dem Kalenderjahr. Die Internetseite von Terex ist unter www.terex.com abrufbar.

4. Kapital, Aktien, Aktionäre und Börsenhandel

In der Satzung von Terex ist vorgesehen, dass die Gesellschaft eine Gesamtzahl von 300.000.000 Stammaktien (Nennwert USD 0,01) und 50.000.000 Vorzugsaktien (Nennwert USD 0,01) ausgeben darf. Zum 31. Dezember 2011 waren 109.713.657 Aktien ausgegeben, sämtliche davon sind Stimmrechtsaktien. Mit einem Aktienkurs von etwa USD 10,26 pro Aktie zum 30. September 2011, USD 13,51 pro Aktie zum 31. Dezember 2011 und USD 20,89 pro Aktie zum 27. Januar 2012 bedeutet dies eine Marktkapitalisierung von ca. USD 1,1 Mrd., USD 1,5 Mrd. bzw. USD 2,3 Mrd. Zum 31. Dezember 2011 waren ca. 1.053 eingetragene Aktionäre vorhanden. Gemäß den bei der amerikanischen Börsenaufsicht SEC eingereichten Unterlagen vom 6. Januar 2012 ist die Black Rock Inc. wirtschaftliche Eigentümerin von ca. 11,4% der ausgegebenen Stammaktien von Terex. Die Stammaktien von Terex werden an der New Yorker Börse unter dem Symbol "TEX" gehandelt. In den Jahren 2008, 2009, 2010 und 2011 hat Terex keine Dividende an die Aktionäre ausgeschüttet.

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5. Organe und Vertretung

Nach dem Gesellschaftsrecht des Staates Delaware, USA, ist der von den Aktionären gewählte Verwaltungsrat (Board of Directors) mit der Gesamtverantwortung für die Gesellschaft betraut. Der Verwaltungsrat ist grundsätzlich nicht mit der Führung des Tagesgeschäfts der Gesellschaft befasst. Diese Aufgabe obliegt den geschäftsführenden Direktoren (Executive Officers) der Gesellschaft, die vom Verwaltungsrat ernannt wer-den.

Im Folgenden werden die gegenwärtigen geschäftsführenden Direktoren (Executive

Officers) und Mitglieder des Verwaltungsrats (Board of Directors) von Terex aufgeführt: Geschäftsführende Direktoren (Executive Officers):

- Ronald M. DeFeo, Chairman und Chief Executive Officer - Kevin A. Barr, Senior Vice President, Human Resources - Kevin Bradley, President, Terex Cranes - Eric I Cohen, Senior Vice President, Secretary und General Counsel - George Ellis, President Terex Construction (Segment Baumaschinen) - Tim Ford, President, Terex Aerial Work Platforms (Segment

Hubarbeitsbühnen) - Steve Filipov, President Developing Markets und Strategic Accounts - Doug Friesen, Senior Vice President, Terex Business System - Kieran Hegarty, President, Terex Materials Processing (Segment

Maschinen für Materialverarbeitung) - Brian J. Henry, Senior Vice President, Finance, Business Development - Ken Lousberg, President, Terex China - Aloysius Rauen, President Terex Material Handling & Port Solutions

(Segment Fördertechnik und Hafenlösungen) - Phillip C. Widman, Senior Vice President und Chief Financial Officer

Verwaltungsrat (Board of Directors):

- Ronald M. DeFeo, Chairman des Verwaltungsrats - G. Chris Andersen, Lead Director und Partner, G.C. Andersen Partners,

LLC - Paula Cholmondeley, Private Consultant, Strategic Planning - Don DeFosset, Chairman, President und Chief Executive Officer, Walter

Industries, Inc. (im Ruhestand)

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- Thomas J. Hansen, Vice Chairman der Illinois Tool Works, Inc. - David A. Sachs, Managing Director, Ares Management, LLC - Oren G. Shaffer, Vice Chairman und Chief Financial Officer, Qwest

Communications International, Inc. - David C. Wang, Vice President of International Relations of The Boeing

Company - Scott W. Wine, Chief Executive Officer der Polaris Industries, Inc.

6. Struktur der Terex Gruppe

a) Rechtliche Struktur und wesentliche Beteiligungen Der Terex Gruppe mit Terex als Muttergesellschaft gehörten zum 30. September

2011 weltweit mehr als 160 Gesellschaften (ohne die Demag Cranes Gruppe) bzw. ca. 200 Gesellschaften (einschließlich der Demag Cranes Gruppe) an. Diesem Bericht ist als Anlage 2 eine Liste der Tochtergesellschaften von Terex beigefügt.

Die folgende Aufstellung enthält die Gesellschaften mit Sitz in den USA, die als

Garantiegeber unter der Kreditfazilität der Terex fungieren, und die ausländischen Gesellschaften, die verpflichtet sind, ihre Gesellschaftsanteile unter der Kreditfazilität zu verpfänden:

Gesellschaft Gründungsstaat

A.S.V., Inc. Minnesota, USA CMI Terex Corporation Oklahoma, USA Genie Holdings, Inc. Washington, USA Genie Industries, Inc. Washington, USA Genie International, Inc. Washington, USA Genie International Holdings, Ltd. Großbritannien Genie UK Limited Großbritannien Powerscreen North America Inc. Delaware, USA Powerscreen Holdings USA Inc. Delaware, USA Powerscreen USA LLC Kentucky; USA Terex Netherlands Holdings B.V. Niederlande Terex Singapore Pte. Ltd. Singapur Terex South Dakota, Inc. Delaware, USA Terex USA, LLC Delaware, USA

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Gesellschaft Gründungsstaat Terex Utilities, Inc. Oregon, USA Terex Washington, Inc. Washington, USA

Terex Netherlands Holdings B.V. ist die Holding-Gesellschaft für eine Reihe von

wesentlichen europäischen Geschäftsbereichen von Terex, einschließlich der Bereiche (i) Kompaktbaumaschinen in England und Deutschland, (ii) geländegängige LKW in England, (iii) Fördertechnik in Deutschland, (iv) Krane in Deutschland, Frankreich und Italien und (v) Materialverarbeitung in Nordirland. Genie Holdings, Inc. ist die Holding-Gesellschaft für wesentliche Teile des Geschäftsbereichs Hubarbeitsbühnen von Terex weltweit. Terex USA, LLC ist eine operative Gesellschaft, die für die USA den Geschäftsbereich Krane und Teile des Geschäftsbereichs Hubarbeitsbühnen leitet.

b) Managementstruktur Die geschäftsführenden Direktoren (Executive Officers) von Terex sind für das

Tagesgeschäft des Unternehmens verantwortlich. Eine Auflistung der geschäftsführenden Direktoren findet sich in Abschnitt B.II.5. Die folgende Darstellung gibt das derzeitige Executive Leadership Team von Terex wieder.

7. Geschäftstätigkeit

Die Terex Gruppe ist auf die Zurverfügungstellung verlässlicher, kundenorientierter Lösungen fokussiert. Sie bedient Kunden im Hinblick auf eine Vielzahl von Anwendungen. Die Terex Gruppe bietet ein umfangreiches Maschinenprogramm für

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Bau- und Infrastrukturbetriebe, für die Gesteinsindustrie, für Abfallentsorgung und Recycling, Bergbau, Transport und Verkehr, für Raffinerien, Versorgerunternehmen und Instandhaltung. Durch Terex Financial Services bietet Terex Finanzprodukte und -dienstleistungen zur Unterstützung des Kaufs von Terex-Produkten an. Terex ist derzeit in fünf Segmenten tätig: (i) Hubarbeitsbühnen, (ii) Baumaschinen, (iii) Krane, (iv) Maschinen für Materialverarbeitung und (v) Fördertechnik & Hafenlösungen.

a) Hubarbeitsbühnen Das Segment Hubarbeitsbühnen hat eine führende Marktposition in Nordamerika

und Europa inne. In ihm werden Hubarbeitsbühnen, Teleskopstapler, Beleuchtungstürme und Versorgungstechnik entworfen, hergestellt, gewartet und vertrieben. Der Produktumfang umfasst beispielsweise transportable Materialauf-züge, transportable Hubarbeitsbühnen, Anhänger- und Auslegerbühnen, Teleskop-arbeits- und Teleskopgelenkarbeitsbühnen mit Selbstantrieb, Scherenbühnen, Teleskopstapler, anhängermontierte Beleuchtungstürme, Brückeninspektionsan-lagen und Versorgungsgerätschaften (einschließlich LKW mit Bohrturmaufbau, Bohrmaschinen, und Kabelleger) sowie entsprechende Komponenten und Ersatz-teile. Terex vertreibt die Produkte des Segments Hubarbeitsbühnen hauptsächlich unter den Marken Terex® und Genie®. Im Segment Hubarbeitsbühnen wurden in den ersten neun Monaten des Geschäftsjahres 2011 Umsatzerlöse in Höhe von USD 1,31 Mrd. und im Geschäftsjahr 2010 von ca. USD 1,07 Mrd. (Geschäfts-jahr 2009: USD 0,84 Mrd.) erzielt; der bislang höchste Umsatz wurde im Ge-schäftsjahr 2007 mit USD 2,63 Mrd. erzielt. Das Segment Hubarbeitsbühnen hat Produktionsstätten in Nordamerika, Europa und China.

b) Baumaschinen

In dem Segment Baumaschinen werden vor allem drei Kategorien von Bauma-schinen und deren Komponenten und Ersatzteile entworfen, hergestellt und ver-trieben: (i) Schwere Bauschmaschinen, darunter geländegängige LKW, Schürfzüge

und Maschinen für Materialumschlag; (ii) Kompaktbaumaschinen, darunter Baggerlader, Bodenverdichtungs-

maschinen, Mini- und Midi-Bagger, Minidumper, kompakte Raupenlader, Kompaktlader und Radlader; und

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(iii) Straßenbaumaschinen, darunter Asphalt- und Betonmaschinen (einschließ-lich Asphaltiermaschinen, Spritzeinrichtungen, Mischanlagen, Recyc-lern/Bodenstabilisierern, Betonverteilern und Kaltfräsen) und Müll-verdichter.

Terex vertreibt die Baumaschinen grundsätzlich unter der Marke Terex® und dem

Namen Terex® in Verbindung mit bestimmten historischen Markennamen. Im Segment Baumaschinen wurden in den ersten neun Monaten des Geschäftsjahres 2011 Umsatzerlöse in Höhe von insgesamt USD 1,10 Mrd. und im Geschäftsjahr 2010 von insgesamt USD 1,09 Mrd. (2009: USD 0,84 Mrd.) erzielt, wobei im Geschäftsjahr 2007 mit USD 1,85 Mrd. der bislang höchste Umsatz in diesem Segment erzielt wurde. Das Segment Baumaschinen hat Produktionsstätten in Nordamerika, Europa, Indien und Brasilien.

c) Krane In dem Segment Krane werden mobile Teleskopkrane, Turmdrehkrane, Gitter-mastraupenkrane, Gittermastautokrane, LKW-Aufbaukrane (Auslegerfahrzeuge) und spezialisierte Anlagen für den Hafen- und Bahnumschlag, darunter Portalstapler und Hubwagen, Portalkrane, mobile Hafenkrane, Containerbrücken, Greifstapler, Staplerfahrzeuge und Gabelstapler, sowie entsprechende Kompo-nenten und Ersatzteile entworfen, hergestellt, gewartet und vertrieben.

In dem Segment Krane wurden in den ersten neun Monaten des Geschäftsjahres 2011 Umsatzerlöse in Höhe von insgesamt USD 1,41 Mrd. und im Geschäftsjahr 2010 von insgesamt USD 1,78 Mrd. (2009: USD 1,89 Mrd.) erzielt. Der höchste bislang in diesem Segment erzielte Umsatz fiel mit USD 2,89 Mrd. in das Geschäftsjahr 2008. Das Segment Krane hat Produktionsstätten in Nordamerika, Europa und China. Kranprodukte werden überwiegend unter der Marke Terex® und dem Namen Terex® in Verbindung mit bestimmten historischen Marken-namen vertrieben.

d) Maschinen für Materialverarbeitung In dem Segment Materialverarbeitung werden Maschinen zur Materialverar-beitung, darunter Brecher, Waschsysteme, Sortieranlagen, Plattenbandförder-bänder und entsprechende Komponenten und Ersatzteile entworfen, hergestellt und vertrieben. Terex vertreibt die Produkte des Segments Materialverarbeitung hauptsächlich unter den beiden Marken Terex® und Powerscreen® sowie unter

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dem Namen Terex® in Verbindung mit bestimmten historischen Markennamen. In dem Segment Materialverarbeitung wurden in den ersten neun Monaten des Geschäftsjahres 2011 Umsatzerlöse in Höhe von insgesamt USD 0,51 Mrd. und im Geschäftsjahr 2010 von insgesamt USD 0,53 Mrd. (2009: USD 0,35 Mrd.) erzielt. Der höchste bislang in diesem Segment erzielte Umsatz fiel mit USD 0,99 Mrd. in das Geschäftsjahr 2008. Das Segment Materialverarbeitung hat Produktionsstätten in Nordamerika, Europa, Malaysia, Indien und China.

e) Fördertechnik & Hafenlösungen

In dem Segment Fördertechnik & Hafenlösungen, das mit dem Erwerb der Mehrheit der Aktien der Demag Cranes am 16. August 2011 gebildet wurde und das Geschäft der Demag Cranes Gruppe abbildet, werden Industriekrane, Kran-komponenten, Hafenkrane und Technologien zur Hafenautomatisierung ent-worfen, hergestellt, gewartet und vertrieben. Das Segment betreibt ein weitver-zweigtes globales Vertriebs- und Service-Netzwerk. Die Produkte werden haupt-sächlich unter den Markennamen Demag Cranes und Gottwald vertrieben. Die Demag Cranes Gruppe erzielte im Geschäftsjahr 2009/2010 Umsätze in Höhe von insgesamt EUR 931,3 Mio. und im Geschäftsjahr 2010/2011 von EUR 1.062,3 Mio. Der höchste bislang von der Demag Cranes Gruppe erzielte Umsatz fiel mit EUR 1.225,8 Mio. in das Geschäftsjahr 2007/2008. Dieses Segment verfügt über Produktionsstätten in 16 Ländern auf fünf Kontinenten und betreibt über Tochter-gesellschaften, Vertretungen und ein Joint Venture ein weltweites Vertriebs- und Servicenetz mit Präsenz in mehr als 60 Ländern. Seit dem 16. August 2011 wird das Ergebnis der Demag Cranes Gruppe dem Segment Fördertechnik & Hafenlösungen von Terex zugeordnet.

8. Geschäftliche Entwicklung und Ergebnissituation der Terex Gruppe; Eckdaten

a) Eckdaten für die Geschäftsjahre 2008, 2009 2010 sowie zum 30. September 2011

Die nachfolgende Tabelle gibt einen Überblick über die finanziellen Eckdaten für die Geschäftsjahre 2008, 2009 und 2010 der Terex Gruppe (jeweils ohne die Demag Cranes Gruppe) sowie für die ersten neun Monate des Geschäftsjahres 2011. Die Zahlen basieren auf den entsprechend den US-amerikanischen Rechnungslegungsvorschriften (Generally Accepted Accounting Principles) auf-gestellten konsolidierten Abschlüssen von Terex. Der Konzernabschluss von Terex für das volle Geschäftsjahr 2011 wird voraussichtlich erst Mitte Februar

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2012 veröffentlicht werden und kann daher in diesem Bericht nicht abgebildet werden.

Mio. in USD

(außer Mitarbeiter)

30. September

2011∗

Geschäfts-jahr 2010

Geschäfts-jahr 2009

Geschäfts-jahr 2008

Zusammenfassung der Geschäftstätigkeit

Nettoumsatz 4.548 4.418.2 3.858,4 7.958,9

Wertberichtigung auf Goodwill --- --- --- (459,9)

(Verlust) Ertrag aus Geschäfts-tätigkeit

50,1 (73,8) (401,7) 170,8

(Verlust) Ertrag aus laufender Geschäftstätigkeit

33,1 (211,5) (406,4) (74,7)

(Verlust) Ertrag aus nicht fortge-führter Geschäftstätigkeit – ohne Steuern

--- (15,3) 21,7 150,4

Gewinn (Verlust) aus Veräußerung nicht fortgeführter Geschäfts-tätigkeit – ohne Steuern

--- 589,3 (12,6) ---

Stammaktionären zuzurechnender Nettoertrag (Verlust)

36,9 358,5 (398,4) 71,9

Je Stamm- und stammnaher Aktie:

Stammaktionären zuzurechnendes Ergebnis

(Verlust) Ertrag aus laufender Geschäftstätigkeit

0,34 (1,98) (3,97) (0,80)

(Verlust) Ertrag aus nicht fortge-führter Geschäftstätigkeit – ohne Steuern

--- (0,14) 0,21 1,53

Gewinn (Verlust) aus Veräußerung nicht fortgeführter Geschäfts-tätigkeit – ohne Steuern

--- 5,42 (0,12) ---

Stammaktionären zuzurechnender Nettoertrag (Verlust)

0,34 3,30 (3,88) 0,73

Stammaktionären zuzurechnende

∗ Einschließlich der konsolidierten Finanzzahlen der Demag Cranes vom 16. August 2011 bis 30. September 2011.

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Mio. in USD

(außer Mitarbeiter)

30. September

2011∗

Geschäfts-jahr 2010

Geschäfts-jahr 2009

Geschäfts-jahr 2008

Verwässerung

(Verlust) Ertrag aus laufender Ge-schäftstätigkeit

0,33 (1,98) (3,97) (0,80)

(Verlust) Ertrag aus nicht fortge-führter Geschäftstätigkeit – nach Steuern

--- (0,14) 0,21 1,53

Gewinn (Verlust) aus Veräußerung nicht fortgeführter Geschäfts-tätigkeit – nach Steuern

--- 5,42 (0,12) ---

Stammaktionären zuzurechnender Nettoertrag (Verlust)

0,34 3,30 (3,88) 0,73

Umlaufvermögen und laufende Verbindlichkeiten

Umlaufvermögen 4.171,8 3.968,9 3.914,6 4.040,9

laufende Verbindlichkeiten 2.023,4 1.674,2 1.554,7 1.824,6

Sachanlagevermögen Netto-Sachanlagevermögen 879,3 573,5 605,0 408,4

Investitionsaufwendungen 63,6 55,0 50,4 103,6

Abschreibungen Nicht verfügbar

78,6 70,2 62,9

Gesamtvermögen 5.516,4 5.713,8 5.445,4

Kapitalisierung

Langfristige Verbindlichkeiten und Wechselverbindlichkeiten (inkl. "capital leases")

2.316,6 1.686,3 1.966,4 1.435,5

Gesamteigenkapitalausstattung Terex

1.991,7 2.083,2 1.650,2 1.721,7

Dividende je Stammaktie --- --- --- ---

Ausgegebene Stammaktien am Periodenende (in Mio.)

109,6 108,1 107,3 94,0

Mitarbeiter Nicht verfüg-bar**

16.300 15.000 16.500

** Die Anzahl der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter belief sich zum 31. Dezember 2011 auf ca. 22.600.

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b) Geschäftliche Entwicklung und Ergebnissituation im Geschäftsjahr 2010 Die Ergebnisse von Terex für das Geschäftsjahr 2010 zeigten ein uneinheitliches Bild. Die Segmente Hubarbeitsbühnen, Baumaschinen und Maschinen für Materialverarbeitung wiesen im Vergleich zu dem im Jahr 2009 zu verzeich-nenden Tiefstand deutliche Verbesserungen auf. Im Gegensatz dazu war das Seg-ment Krane schwächer als erwartet. In den meisten Segmenten von Terex setzte sich die Erhöhung der Produktionsplanung fort, was zu einer höheren Fertigungs-auslastung und verbesserten Absorption der Fixkosten führte. Diese Faktoren trugen im Wesentlichen zu der Verbesserung des operativen Ergebnisses von Terex im Vergleich zu den Vorjahreswerten bei. Darüber hinaus trugen die Auswirkungen der Restrukturierungsmaßnahmen zu einer Verbesserung des Finanzergebnisses bei. Terex geht davon aus, dass sich diese Entwicklung fortsetzen wird. Terex setzte seine Investitionen in den aufstrebenden Märkten fort. Im Geschäfts-jahr 2010 gründete Terex in den Segmenten Krane und Maschinen für Materialverarbeitung Gemeinschaftsunternehmen in China. Zudem investierte Terex ca. USD 83 Mio. in Nettofinanzforderungen als Teil ihrer Initiativen, den Kunden Lösungen anzubieten und das Wachstum von Terex zu beschleunigen. Terex verfügte weiterhin über einen erheblichen Bestand an liquiden Mitteln, die sich zum 31. Dezember 2010 auf USD 1.397,6 Mio. beliefen. Im Oktober 2010 zahlte Terex den vollständigen Nennwert ihrer Laufzeitkredite in Höhe von USD 270,2 Mio. zurück. Im Januar 2011 zahlte Terex zudem den gesamten Nennwert in Höhe von USD 297,6 Mio. aus den 7-3/8% Senior Subordinated Notes (nachrangiges Darlehen) mit Fälligkeit 2014 zurück. Die Ergebnisse des Geschäftsjahres 2010 lagen, mit Ausnahme der geringeren als der im Voraus kalkulierten Verkaufszahlen im Segment Krane, im Rahmen der Erwartungen. Im Vergleich zum Vorjahr stiegen die Nettoumsätze um ca. 15%, wobei Terex im Geschäftsjahr 2010 ein operativer Verlust von ca. USD 74 Mio. entstanden ist. Im Geschäftsjahr 2009 betrug der operative Verlust noch ca. USD 402 Mio. Terex sah auch weiterhin ein sich verbessertes geschäftliches Umfeld mit einem im Vergleich zu 2009 wachsenden Auftragsbestand in drei von vier Marktsegmenten. Eine Ausnahme bildete lediglich das Segment Krane, wo die All-Terrain Krane und Raupenkrane weiterhin sich schwach zeigten.

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Im Segment Hubarbeitsbühnen bewirkte eine stabile Nachfrage und eine zuneh-mende Alterung der Fuhrparks, dass, wie jüngste Aufträge bestätigen, Kunden aus den Bereichen Vermietung und Versorgung sich mit Ausstattungsbedarf befassten. Zusätzlich gelang es Terex, in einigen aufstrebenden Märkten zusätzliche Marktanteile zu gewinnen. Im Geschäftsjahr 2010 konnte Terex den operativen Verlust im Segment Baumaschinen im Vergleich zum Vorjahr signifikant verringern. Demgegenüber war für das Segment Krane 2010 ein schwieriges Geschäftsjahr. Die Nettoumsätze für All-Terrain Krane und Raupenkrane sanken deutlich, während sie sich für Rough-Terrain-Krane erholten. Das Segment Maschinen für Materialaufbereitung gewann mit erfolgreichen Produktneueinführungen weiter an Dynamik. Die Märkte in Nordamerika und Europa erholten sich im Rahmen der Erwartungen, und die Anwendung von Steinbrechanlagen im Bergbau, insbesondere im Kohlebergbau, sorgte für eine konstante Nachfrage in Australien.

c) Geschäftliche Entwicklung im Geschäftsjahr 2011 und Ausblick In den ersten neun Monaten des Geschäftsjahres 2011 konnten der Nettoumsatz und die operativen Erträge gesteigert werden. Obwohl die Herstellungskosten gesenkt und die Engpässe bei der Belieferung mit Komponenten und Ineffizienzen bei der Fertigung verringert wurden, beeinträchtigten sie nach wie vor die opera-tiven Margen. Allerdings zeigten sich die Ergebnisse von Terex im Vergleich zum Vorjahreszeitraum verbessert. So stiegen die Verkaufszahlen im Vergleich zum Vorjahreszeitraum um 47,1%. Die Erträge aus der operativen Geschäftstätigkeit konnten im Vergleich zum Vorjahreszeitraum um etwa USD 123,4 Mio. gesteigert werden. Terex hat bereits Restrukturierungsprogramme eingeleitet und strebt an, die Kosten im Geschäftsfeld Krane weiter deutlich zu senken. Die Resultate früherer Restrukturierungsprogrammen im Segment Krane und die verbesserten Produktionsabläufe, die es Terex ermöglichten, Aufträge zum Bau von größeren Mobilkranen und Hafenanlagen aus ihrem Auftragsbestand auszuliefern, sind in den Neun-Monats-Zahlen 2011 berücksichtigt. Insgesamt erwartet Terex aufgrund der im Segment Krane bereits ergriffenen und künftigen Maßnahmen positive Effekte in Höhe von jährlich ungefähr USD 70 Mio., die etwa zur Hälfte im Geschäftsjahr 2011 eintreten sollen. Terex sieht Anzeichen für positive Entwicklungen auf breiter Basis, obwohl die Erholung sich nicht gleichmäßig und konsistent über sämtliche Produkte und in

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allen Ländern vollzieht. Terex erwartet weiterhin in den meisten entwickelten Märkten eine durch Ersatzbeschaffung ausgelöste Nachfrage sowie ein fortge-setztes Wachstum in der Mehrzahl der aufstrebenden Volkswirtschaften weltweit. Weiterhin verzeichnet Terex im Segment Hubarbeitsbühne eine Erholung der Nachfrage, die hauptsächlich dadurch getragen wird, dass große Mietkunden den überalterten Fuhrpark ersetzen. Terex ist hinsichtlich des Segments Hubarbeits-bühne für das Jahr 2012 optimistisch, da Terex früher als unter normalen Markt-gegebenheiten Gespräche mit Kunden führt, die die Bereitschaft und den Bedarf signalisiert haben, in verstärktem Umfang Maschinen zu erwerben. Das Segment Baumaschinen profitierte von einer starken Nachfrage nach Lademaschinen in Mitteleuropa sowie kompakten Baumaschinen und Baggerladern in Russland, Afrika und Indien. Bei Kranen war ein steigender Bedarf an Rough-Terrain-Kranen, Portalhubwagen und Teleskopkranwagen zu beobachten, während der Bereich Autokrane in China einen deutlichen Nachfragerückgang verzeichnete. Das von Terex als Fördertechnik & Hafenlösung bezeichnete Segment, der das Geschäft der Demag Cranes Gruppe abbildet, verzeichnete einen erwarteten saisonalen Aufschwung, der von der großen Nachfrage nach Serviceleistungen und Ersatzteilen begünstigt wurde, da industrielle Kunden von Kranen ihre Maschinen verbreitet während der vorübergehenden Betriebsstilllegung im Sommer warten. Das Segment Maschinen für Materialverarbeitung konnte vor allem aufgrund der Wiederauffüllung von Vorräten durch Händler, deren Inventar weiterhin auf einem seit mehreren Jahren zu beobachtenden historisch niedrigem Stand liegt, sowie der zunehmenden Markt-Akzeptanz von mobilen Baumaschinen mit gesteigerten Fähigkeiten ein solides Quartal verzeichnen. Bei einigen Produkten der Zerkleinerungstechnik hat dieses Segment jedoch jüngst eine leichte Einbuße erfahren. Die positiven Markttrends auf der Nachfrageseite wurden in gewissem Maße durch gestiegene Herstellungskosten und die mangelnde Verfügbarkeit benötigter Komponenten relativiert. Die Herstellungskosten stellten vor allem im Segment Hubarbeitsbühne weiterhin eine Herausforderung dar. Für dieses Segment wurden kürzlich Preissteigerungen in Höhe von durchschnittlich 4,5% mit Wirkung zum Januar 2012 bekanntgegeben. Die daraus resultierenden Vorteile sollen in 2012 zusätzlich zu der im Juni 2011 erfolgten Preiserhöhung eintreten. Die Verfügbarkeit von Komponenten beeinträchtigt Terex, insbesondere einige ihrer Baumaschinen-Geschäfte nach wie vor, auch wenn die Thematik im dritten Quartal 2011 nicht mehr in gleichem Maße bedeutsam war.

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Im Januar 2011 zahlte Terex den gesamten Nennbetrag in Höhe von USD 297,6 Mio. aus den 7-3/8% Senior Subordinated Notes (nachrangiges Darlehen) mit Fälligkeit 2014 zurück. Der Verkauf der Anteile an Bucyrus International, Inc. in 2011 trug mit USD 531,8 Mio. zu der vorhandenen Gesamt-liquidität von Terex bei. Terex verfügt auch weiterhin über ausreichende Liquidität, die sich zum 30. September 2011 auf USD 1.204 Mio belief. Am 26. Oktober 2011 gab Terex bekannt, dass sie für das Geschäftsjahr 2011 Nettoumsätze unter Einschluss der Ergebnisse des Segments Fördertechnik & Hafenlösungen zwischen USD 6,3 Mrd. und USD 6,5 Mrd. prognostiziert. Terex erklärte, dass sie, ohne Berücksichtigung von Restrukturierungskosten, Abschreibungen auf die Aufwertung des Vorratsvermögens der Demag Cranes zum Marktwert und anderen Positionen, für das vierte Quartal 2011 einen Gewinn zwischen USD 0,20 und USD 0,25 erwartet. Infolgedessen gab Terex bekannt, dass sie, ohne Berücksichtigung von Restrukturierungskosten, dem Verkauf der Anteile an Bucyrus International, Inc., Akquisitionskosten, Abschreibungen auf die Aufwertung des Vorratsvermögens der Demag Cranes zum Marktwert und anderen Positionen, für das gesamte Jahr einen Gewinn pro Aktie zwischen USD 0,43 und USD 0,48 erwartet. Längerfristig sieht Terex ein fortgesetztes Wachstum in vielen ihrer wichtigsten Produktkategorien und Absatzmärkten. Auch unter Berücksichtung der anhalten-den ökonomischen Unsicherheiten ist Terex weiterhin der Ansicht, dass die allge-meinen Marktbedingungen ein Wachstum begünstigen, das insbesondere in Nord-amerika von dem Segment Hubarbeitsbühne und weltweit vom Bereich Hafenanlagen getragen wird. Im Geschäftsjahr 2012 wird der Fokus von Terex weiterhin auf Margensteigerungen und anhaltende Cash-Generierung liegen. Aufgrund der geplanten Preisanhebungen und Kostensenkungsmaßnahmen in sämtlichen Segmenten erwartet Terex Rentabilitätssteigerungen, die das Wachstum der Nettoumsätze übertreffen. Eine vollständige Würdigung des vollen Geschäftsjahres 2011 kann erst nach der voraussichtlich Mitte Februar 2012 erfolgenden Veröffentlichung des Konzern-abschlusses zum 31. Dezember 2011 erfolgen und ist daher nicht im Bericht enthalten.

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9. Niederlassungen, Kunden und Mitarbeiter

Die Terex Gruppe hat weltweit Produktionsstätten, Warenlager und Büroräume; die wesentlichen sind in einer Tabelle (Stand 31. Dezember 2011), die auch das Segment Fördertechnik und Hafenlösungen abbildet, als Anlage 3 beigefügt. Terex unterhält darüber hinaus weltweit zahlreiche in ihrem Eigentum befindliche oder angemietete Standorte für den Absatz von Neugeräten und Zubehörteilen, für den Vertrieb und für die Instandsetzung von Baumaschinen. Zudem unterhält das Vertriebsnetz der Terex Utilities Inc. im Süden und Westen der USA Verkaufsstellen.

Zum 31. Dezember 2011 waren bei der Terex Gruppe insgesamt etwa 22.600 Mitar-

beiterinnen und Mitarbeiter beschäftigt. Mit keinem der Kunden von Terex wurde im Geschäftsjahr 2011 mehr als 10% des kon-

solidierten Umsatzes erzielt. Terex ist nicht von einzelnen Kunden abhängig.

III. Terex Germany

1. Überblick Terex Germany ist die andere Partei des Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrags

mit Demag Cranes. Terex Germany ist eine mittelbare hundertprozentige Tochterge-sellschaft von Terex, der Muttergesellschaft der Terex Gruppe. Terex Germany ist eine weltweit tätige Zwischenholding der Terex Gruppe. Als reine Holdinggesellschaft wird sie selbst nicht operativ am Markt tätig, sondern hält stattdessen die Beteiligungen auch an den deutschen Tochtergesellschaften von Terex und übt die Konzernleitungs-funktionen aus.

Terex Germany ist die alleinige Gesellschafterin der Terex Industrial, die gegenwärtig

81,92% des ausgegebenen Grundkapitals von Demag Cranes hält. Demnach ist mittelbar auch Terex Germany mehrheitlich an Demag Cranes beteiligt. Zwischen Terex Germany als herrschender und Terex Industrial als beherrschter Gesellschaft besteht ein Beherr-schungs- und Gewinnabführungsvertrag. Danach ist Terex Germany berechtigt, dem Vor-stand der Terex Industrial hinsichtlich der Leitung der Gesellschaft Weisungen zu erteilen und Terex Industrial ist während der Laufzeit des Vertrags verpflichtet, ihren ganzen Ge-winn an Terex Germany abzuführen. Im Gegenzug ist Terex Germany als andere Vertragspartei verpflichtet, jeden während der Vertragsdauer entstehenden Jahres-fehlbetrag auszugleichen.

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2. Geschäftssitz, Geschäftsjahr und Unternehmensgegenstand Terex Germany ist eine Kommanditgesellschaft und im Handelsregister des Amtsgerichts

Düsseldorf unter HRA 21897 mit Sitz in Düsseldorf und mit Geschäftsanschrift Forststraße 16, 40597 Düsseldorf eingetragen.

Das Geschäftsjahr der Terex Germany ist das Kalenderjahr. Nach § 2 des Gesellschaftsvertrags ist der Unternehmensgegenstand von Terex Germany

die Herstellung, der Vertrieb/Handel, die Reparatur und das Vermieten von Maschinen, insbesondere von Abbaugeräten und Fahrzeugen für den Tagebau und andere Ge-winnungsbetriebe einschließlich der Vornahme einschlägiger Handelsgeschäfte. Gegen-stand des Unternehmens ist ferner das Gründen, Erwerben, Halten und Verwalten von Beteiligungen an Gesellschaften mit gleichem oder ähnlichem Geschäftsgegenstand im In- und Ausland. Terex Germany kann Niederlassungen und Vertretungen im Inland er-richten, sich an anderen Unternehmen des In- und Auslands beteiligen, derartige Unter-nehmen erwerben und gründen sowie alle Geschäfte tätigen, die geeignet sind, den Geschäftszweck der Gesellschaft zu fördern. Terex Germany kann den Unternehmens-gegenstand selbst oder durch Tochter- und Beteiligungsgesellschaften verfolgen. Sie kann ihren Betrieb ganz oder teilweise in verbundenen Unternehmen ausgliedern oder verbundene Unternehmen überlassen.

3. Kommanditeinlage und Komplementäre Die Kommanditeinlage der Terex Germany beläuft sich auf EUR 10.000.000. Einzige

Kommanditistin der Gesellschaft ist die Terex European B.V., eine Gesellschaft mit beschränkter Haftung nach niederländischem Recht mit Geschäftssitz in Amsterdam und einer Kommanditeinlage in Höhe von EUR 10.000.000. Persönliche haftende Gesell-schafterin (Komplementärin) der Terex Germany ist die Terex Verwaltungs GmbH, derzeit eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts Dortmund unter HRB 15061. Der Sitz der Gesellschaft soll ebenfalls nach Düsseldorf verlegt werden. Terex Verwal-tungs GmbH hat eine Kapitaleinlage in Höhe von EUR 100 geleistet.

Terex Germany ist eine mittelbare hundertprozentige Tochtergesellschaft von Terex, der

Muttergesellschaft der Terex Gruppe. Die nachfolgende Übersicht veranschaulicht die Stellung von Terex Germany innerhalb der Terex Gruppe und ihre mittelbare Beteiligung an Demag Cranes:

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4. Organe und Vertretung Die Geschäftsleitung der Terex Germany, einer Kommanditgesellschaft, wird von der

Komplementärin, der Terex Verwaltungs GmbH, wahrgenommen. Terex Germany wird durch die Komplementärin vertreten, die zugleich die Geschäftsführung inne hat. Die Komplementärin selbst wird durch ihre Geschäftsführer vertreten. Derzeit sind bei der Terex Verwaltungs GmbH als der alleinigen Komplementärin der Terex Germany drei Geschäftsführer bestellt:

- Eric I Cohen - Phillip C. Widman - Lutz Henschen

Soweit mehr als ein Geschäftsführer bestellt wurde und keine Einzelvertretungsmacht eingeräumt wurde, wird Terex Verwaltungs GmbH gemeinsam durch zwei Geschäfts-führer oder durch einen Geschäftsführer zusammen mit einem Prokuristen vertreten. Jeder der gegenwärtigen Geschäftsführer der Terex Verwaltungs GmbH ist jedoch einzel-vertretungsberechtigt.

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5. Geschäftstätigkeit und wesentliche Beteiligungen Terex Germany ist eine Zwischenholding, die hinsichtlich der deutschen Tochter-

gesellschaften der Terex Gruppe die Konzernleitungsfunktion ausübt. Derzeit sind bei Terex Germany etwa zehn Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter beschäftigt. Das operative Geschäft wird ausschließlich von den Tochtergesellschaften wahrgenommen. Terex Germany ist in erster Linie für die Koordination der Segmente der Terex Gruppe in Deutschland verantwortlich. In dieser Eigenschaft übt Terex Germany bestimmte Finanzierungs- und Verwaltungsfunktionen für die deutschen Tochtergesellschaften der Terex Gruppe aus.

Mit jeder dieser unmittelbaren Tochtergesellschaften hat Terex Germany als herrschendes

Unternehmen einen Gewinnabführungsvertrag geschlossen. Eine Liste der unmittelbaren und mittelbaren Tochtergesellschaften der Terex Germany ist als Anlage 4 beigefügt.

Die unmittelbaren und mittelbaren Tochtergesellschaften von Terex Germany sind in den

folgenden Segmenten von Terex tätig: Hubarbeitsbühnen, Baumaschinen, Krane sowie Fördertechnik & Hafenlösungen. Die Aktivitäten beinhalten die Entwicklung, Her-stellung, den Verkauf und Vertrieb von Maschinen für den Materialumschlag, Mini-, Mobil- und Midibaggern, Gittermast-Raupenkrane und Gittermast-Mobilkrane sowie Portalstabler und Hubwagen.

Terex Germany ist eine Holding-Gesellschaft, in der unmittelbar und mittelbar die

Beteiligungen an einer Reihe von deutschen Unternehmen von Terex gebündelt werden. Im Folgenden werden die wichtigsten Bereiche, die von diesen deutschen Unternehmen (ohne die Unternehmen der Demag Cranes Gruppe) betrieben werden, und die jeweils maßgeblichen Gesellschaften aufgeführt:

(i) Hafenausrüstung in Würzburg (Noell Cranes Systems GmbH und Noell Mobile

Systems GmbH), (ii) Krane in Zweibrücken-Dinglerstraße und Zweibrücken Waller-scheid (Terex Demag GmbH), (iii) Kompaktbaumaschinen in Crailshaim, Langenburg und Gerabronn (Terex GmbH) und (iv) Materialumschlag in Bad Schoenborn (Terex Deutschland GmbH).

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6. Geschäftliche Entwicklung und Ergebnissituation von Terex Germany; Eckdaten

a) Eckdaten für die Geschäftsjahre 2008, 2009, 2010 sowie zum 30. September 2011

Die folgende Tabelle zeigt ausgewählte Bilanzposten der Terex Germany für die Geschäftsjahre 2008, 2009 und (ungeprüft) 2010 sowie – ebenfalls ungeprüft – zum 30. September 2011. Die Angaben zu den Geschäftsjahren 2008, 2009 und 2010 beruhen auf den nach den Vorschriften des Handelsgesetzbuchs erstellten Einzelabschlüssen von Terex Germany. Sie enthalten die Zahlen der Holdinggesellschaft, die vor allem ihre Beteiligungen an ihren Tochtergesell-schaften zeigt. Die Angaben zum 30. September 2011 geben auf US-GAAP basierende Finanzzahlen wieder, die aus dem integrierten Finanzsystem von Terex entnommen und von Mitarbeitern des Finanzressorts von Terex erstellt wurden. Diese Angaben zeigen die Finanzzahlen der Holdinggesellschaft, konsolidiert mit den Finanzzahlen sämtlicher Tochtergesellschaften (mit Ausnahme der sogleich beschriebenen) im Gegensatz zu den reinen Beteiligungen an den Tochter-gesellschaften. Die Angaben zu den Jahren 2008, 2009 und 2010 enthalten keinerlei Angaben zu Demag Cranes. In den konsolidierten Zahlen zum 30. September 2011 ist die Beteiligung an Demag Cranes enthalten. Beträge in EUR

30. September 2011

Geschäftsjahr 2010

Geschäftsjahr 2009

Geschäftsjahr 2008

Aktivseite

A. Anlagevermö-gen

1. Technische An-lagen und Ma-schinen

10.352.120,00 1.162,83 0,00 0,00

2. Finanzanlagen 835.611.337,00 622.699.145,56 854.016.866,32 734.738.248,35

B. Umlaufvermö-gen

1. Forderungen aus Lieferungen und Leistungen

83.135.596,00 1.401,94 0,00 0,00

2. Forderungen gegen verbunde-ne Unternehmen

38.770.675,00 772.564.581,90 154.925.383,00 167.399.094,09

49

Beträge in EUR

30. September 2011

Geschäftsjahr 2010

Geschäftsjahr 2009

Geschäftsjahr 2008

3. Kassenbestand und Guthaben bei Kreditinstituten

31.746.941,00 72.539.470,21 15.023.439,35 128.605.820,01

4. Gesamtaktiva 1.521.787.370,00 1.469.279.474,49 1.025.440.190,11 1.030.743.162,45

Passivseite A. Eigenkapital 1. Gezeichnetes Kapital

10.000.000,00 10.000.000,00 10.000.000,00 10.000.000,00

2. Jahresüberschuss / -fehlbetrag

- 17.121.031 76.971.113,86 4.637.776,21 14.692.815,78

3. Gesamtes Eigenkapital

322.906.807,00 646.408.021,07 569.436.907,21 564.799.131,00

B. Rückstellungen 1. Steuerrück-stellungen

47.224.634,58 43.595.979,26 5.173.416,00 6.426.703,36

2. Sonstige Rück-stellungen

54.413.953,11 111.291,53 122.999,00 780.242,03

C. Verbindlichkei-ten

1. Verbindlichkei-ten aus Lieferungen und Leistungen

83.226.846,70 6.713,36 0,00 143.601,76

2. Verbindlichkei-ten gegen verbun-dene Unternehmen

894.812.770,74 779.072.686,74 427.924.349,84 458.498.599,46

3. Sonstige Ver-bindlichkeiten

134.019.848,64 84.782,53 22.782.518,06 94.884,84

b) Geschäftliche Entwicklung und Ergebnissituation im Geschäftsjahr 2011

Das Ergebnis der Terex Germany in den ersten neun Monaten des Geschäftsjahres 2011 zeigte sich im Hinblick auf Umsatz im Vergleich zum entsprechenden Vorjahreszeitraum verbessert. Das Ergebnis der Terex Germany in 2011 wurde

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getragen von einer verbesserten Geschäftsentwicklung im Segment Materialverarbeitung in Bad Schönborn, Deutschland, und dem Geschäft mit Portalstapler und Hubwagen, Würzburg, Deutschland. Die Verbesserungen wurden jedoch durch Verluste in anderen deutschen Betrieben und vor allem wegen der gesteigerten Zinsaufwendungen im Zusammenhang mit dem Erwerb der Demag Cranes durch Terex Industrial aufgehoben. Während das Ergebnis von Terex Germany die aus der Übernahme der Demag Cranes resultierenden Zinsausgaben beinhaltet, weist es keine von Demag Cranes erwirtschafteten Erträge aus.

c) Finanzstärke der Terex Germany

Vor dem Abschluss des Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrags haben der Vorstand der Demag Cranes und die Geschäftsführung der Terex Germany ein-gehend geprüft, ob Terex Germany in der Lage sein wird, ihre unter dem Be-herrschungs- und Gewinnabführungsvertrag bestehenden Zahlungsverpflichtun-gen zu erfüllen. Auf Grundlage der derzeitigen wirtschaftlichen und finanziellen Verhältnisse der Terex Germany sind der Vorstand der Demag Cranes und die Geschäftsführung der Terex Germany der Auffassung, dass Terex Germany in der Lage sein wird, sämtliche ihr aus oder im Zusammenhang mit dem Vertrag oblie-genden finanziellen Verpflichtungen zu erfüllen. Zusätzlich hat Terex als Konzernobergesellschaft der Terex Gruppe am 30. Januar 2012 eine Patronats-erklärung abgegeben, in der sich Terex unwiderruflich verpflichtet, dafür Sorge zu tragen, dass Terex Germany in der Weise finanziell ausgestattet wird, dass sie stets in der Lage ist, alle ihre Verbindlichkeiten aus oder im Zusammenhang mit dem Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag zu erfüllen. Terex steht den außenstehenden Aktionären der Demag Cranes gegenüber unwiderruflich dafür ein, dass Terex Germany alle ihnen gegenüber bestehenden Verpflichtungen aus oder im Zusammenhang mit dem Vertrag, insbesondere zur Zahlung von Ausgleich und Abfindung, vollständig und fristgemäß erfüllt. Die Patronats-erklärung ist diesem Bericht als Anlage 5 beigefügt und in Abschnitt D.I.7. näher beschrieben. Hinsichtlich der finanziellen Verhältnisse der Konzernober-gesellschaft Terex wird auf die Ausführungen in Abschnitt B.II.8. verwiesen.

Zusätzlich zu der von Terex abgegebenen Patronatserklärung haben sich der

Vorstand und die Geschäftsführung auf folgende Punkte gestützt: (1) Zum Zeitpunkt des Abschlusses des Beherrschungs- und Gewinnab-

führungsvertrages halten außenstehende Aktionäre insgesamt weniger als

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18,1 % des Grundkapitals von Demag Cranes; dies entspricht einer Gesamtzahl außenstehender Aktien von nicht mehr als 3.832.311 Stück. Nach dem Vertrag bietet Terex Germany den außenstehenden Aktionären den Erwerb der Aktien gegen eine Abfindungszahlung in Höhe von EUR 45,52 je Aktie gemäß § 305 Abs. 1 AktG an (siehe dazu Abschnitt D.I.5.). Dementsprechend ergibt sich für Terex Germany ein maximaler Finanzierungsbedarf in Höhe von EUR 174.446.796,72 für Abfindungszahlungen. Außerdem leistet Terex Germany den außen-stehenden Aktionären der Demag Cranes während der Laufzeit des Ver-trags eine jährliche Ausgleichszahlung in Höhe von brutto EUR 3,33 je Aktie (siehe dazu Abschnitt D.I.4.). Dementsprechend ergibt sich für Terex Germany im Hinblick auf die Ausgleichszahlungen ein maximaler Finanzierungsbedarf in Höhe von jährlich EUR 12.761.595,63. Dabei ist zu berücksichtigen, dass an diejenigen außenstehenden Aktionäre, die von ihrem Recht Gebrauch machen, gegen angemessene Abfindung aus der Gesellschaft auszuscheiden, keine Ausgleichszahlungen mehr zu leisten sein werden (siehe Abschnitt D.III.).

(2) Die finanzielle Leistungsfähigkeit von Terex Germany, den gesamten

maximalen Finanzierungsbedarf aus oder im Zusammenhang mit den aus dem Vertrag sich ergebenden Zahlungsverpflichtungen erfüllen zu können, leitet sich unter anderen aus ihrem bilanziellen Eigenkapital in Höhe von EUR 322.906.807 ab, insbesondere aus dem Betrag der Gewinnrücklagen in Höhe von etwa EUR 147.218.508 und dem Betrag der Kapitalrücklage von etwa EUR 165.688.299. Außerdem hat Terex Germany zum 31. Dezember 2011 einen Kassenbestand von EUR 32.572.678,76. Darüber hinaus verfügt Terex Germany über eine konzerinterne Kreditlinie in Höhe von EUR 650 Mio., von der derzeit Mittel in Höhe von EUR 350 Mio. abrufbar sind. Außerdem bestehen zwischen Terex Germany und ihren wesentlichen Beteiligungen bereits heute Beherrschungs- und Gewinnab-führungsverträge. Unter diesen Verträgen abzuführende Gewinne können dazu verwendet werden, die unter dem Vertrag bestehenden Zahlungs-verpflichtungen zu erfüllen.

(3) Außerdem steht für die künftigen Zahlungsverpflichtungen der Terex

Germany der Gewinn der Demag Cranes gemäß dem zwischen beiden Unternehmen künftig bestehende Beherrschungs- und Gewinnabführungs-vertrag zur Verfügung, (siehe dazu Abschnitt D.I.2.), auch wenn dabei zu berücksichtigen ist, dass Terex Germany verpflichtet sein wird, gemäß

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§ 302 AktG einen etwaig während der Vertragslaufzeit entstehenden Jahresfehlbetrag der Demag Cranes auszugleichen.

C. Gründe für den Abschluss des Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag

I. Wirtschaftliche, rechtliche und steuerliche Gründe

1. Wirtschaftliche und rechtliche Gründe

Das Geschäft der Demag Cranes Gruppe ist zu den Tätigkeiten der Terex Gruppe sowohl im Hinblick auf die Produktpalette als auch im Hinblick auf die Standorte komplementär. Vor diesem Hintergrund beruht die künftige Zusammenarbeit zwischen Demag Cranes und Terex auf Wachstum und nicht auf Kosteneinsparungen.

Insbesondere soll die zukünftige Kooperation zwischen dem Hafenausrüstungsgeschäft

der Terex Gruppe und dem Segment Hafentechnologie der Demag Cranes Gruppe zu gemeinsamen Wachstumsmöglichkeiten führen, da sich die Produkte und Tätigkeiten der Terex Gruppe mit denen der Demag Cranes Gruppe ergänzen. Durch die nach Wirksamwerden des Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrags beabsichtigte Zusammenführung des Hafenausrüstungsgeschäft der Terex Gruppe mit dem Segment Hafentechnologie der Demag Cranes Gruppe können sowohl die Terex Gruppe als auch die Demag Cranes Gruppe ein umfassenderes Produktportfolio anbieten und als Komplettanbieter von sich ergänzenden Produktpaketen erreichen. Dies wird es beiden Gruppen ermöglichen, Umsatzerlöse, Service und Kostenstrukturen zu optimieren. Hinsichtlich der Absatzkanäle besteht die Möglichkeit, in den entsprechenden Vertriebswegen der Demag Cranes Gruppe und der Terex Gruppe zusammenzuarbeiten und gemeinsame Maßnahmen gegenüber Hauptkunden (key accounts) und anderen Kunden abzustimmen. Auf diese Weise soll das Potenzial erschlossen werden, mehr Produkte durch ein gemeinsames Verkaufs-, Finanzierungs- und Service-Netzwerk vor allem in den aufstrebenden Märkten zu verkaufen, zu finanzieren, zu vertreiben und zu warten.

Die Terex Gruppe und die Demag Cranes Gruppe sind der Auffassung, dass nach dem

Wirksamwerden des Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrags die Umsatzerlöse beider Gruppen durch eine Unterstützung der jeweiligen Technologie und Ingenieursfähigkeiten beider Gruppen in den verschiedenen Produktgruppen gesteigert und dadurch die Marktführungsposition in gegenwärtigen Produktbereichen erweitert

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sowie möglicherweise neue marktführende Produkte gemeinsam entwickelt werden können. Zusätzlich gibt es gemeinsame Marktchancen, bei denen beide Unternehmen Produkte für Hafenprojekte anbieten und darüber hinaus in einem gemeinsamen Ansatz die entsprechenden Servicedienstleistungen für diese Produkte durchführen können. Die Mutterunternehmen beider Gruppen beabsichtigen, einen gemeinsamen Ansatz für Service- und Unterstützungsleistungen zu entwickeln, die mit der vorhandenen Professio-nalität des Demag Cranes Segments Service geführt werden.

Zusätzlich bietet die weltweite Warenbeschaffung (insbesondere in den Materialgruppen

Stahl, Hydraulik und Elektronik) nach Wirksamwerden des Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrages die Möglichkeit für die Demag Cranes Gruppe und die Terex Gruppe, ihre Einkaufsvolumina zu bündeln.

Den vorstehend genannten Kooperationsmaßnahmen stehen derzeit erhebliche rechtliche

Schwierigkeiten entgegen:

Derzeit besteht ein faktisches Konzernverhältnis zwischen Terex Industrial und Demag Cranes, da Terex Industrial eine Mehrheitsbeteiligung an Demag Cranes hält und ein Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag nicht besteht. Dasselbe gilt für das Verhältnis zwischen Terex Germany (als der alleinigen Aktionärin der Terex Industrial) und Demag Cranes. Des Weiteren besteht ein faktisches Konzerverhältnis zwischen Terex, Terex Netherlands Holdings B.V., Terex European Holdings B.V. (NL) einerseits und Demag Cranes andererseits. Terex, Terex Netherlands Holdings B.V., Terex European Holdings B.V. (NL) halten mittelbar jeweils einen kontrollierenden Mehrheitsanteil an Demag Cranes. Im Rahmen eines faktischen Konzernverhältnisses ist der Vorstand nach den Vorschriften des AktG berechtigt und verpflichtet, die Gesellschaft in eigener Verantwortung zu leiten (vgl. § 76 Abs. 1 AktG). Sämtliche durch Terex veranlassten Maßnahmen (einschließlich das Unterlassen von Maßnahmen) und Rechtsgeschäfte sind vom Vorstand der Demag Cranes in jedem Einzelfall im Hinblick auf ihre Auswirkungen auf Demag Cranes zu prüfen. Falls von Terex veranlasste Rechtsgeschäfte oder Maßnahmen für Demag Cranes nachteilig sind, dürfen sie nur vorgenommen werden, wenn die daraus resultierenden Nachteile von Terex ausgeglichen werden. Der Nachteilsausgleich muss jeweils bis zum Ende des betreffenden Geschäftsjahres – also in einem sehr engen zeitlichen Rahmen – entweder tatsächlich erfolgen oder durch Einräumung eines entsprechenden Rechtsanspruchs gewährt werden (vgl. § 311 AktG). Gleiches gilt – auch im Folgenden – für Maßnahmen und Rechts-geschäfte, die von Terex Industrial, Terex Germany, Terex Netherlands Holdings B.V. oder Terex European Holdings B.V. (NL) veranlasst werden.

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Diese Rechtslage hat zur Folge, dass sämtliche Maßnahmen und Rechtsgeschäfte der Demag Cranes, die auf Veranlassung von Terex vorgenommen oder abgeschlossen werden, in jedem Einzelfall auf ihre Nachteiligkeit und Ausgleichspflichtigkeit unter-sucht werden müssen. Die Maßnahmen und Rechtsgeschäfte sind im Einzelnen zu dokumentieren.

Diese für den faktischen Konzern geltenden Grundsätze bedeuten eine erhebliche

Inanspruchnahme von Zeit und Ressourcen insbesondere auf Seiten des faktisch beherrschten Unternehmens, da bei jeder von Terex veranlassten Maßnahme und jedem Rechtsgeschäft mit Terex sowohl der Vorstand als auch andere Abteilungen einbezogen werden müssen (z.B. die Rechtsabteilung, Abteilung Finanz- und Rechnungswesen), um die Einhaltung der im faktischen Konzern geltenden Regeln sicherzustellen. Dies führt in der Regel zu größerem Zeitaufwand auf Seiten der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter und vereinnahmt Ressourcen auf Seiten des beherrschten Unternehmens. Die weitere Folge sind erheblichen Verzögerungen bei der Kooperation zwischen Terex und Demag Cranes, was wiederum die zügige und effiziente Umsetzung von Management-Entscheidungen, die im Interesse beider Gruppen liegen, erschwert. Die erwähnten Schwierigkeiten in einem faktischen Konzern werden durch einen wirksamen Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrags vermieden, indem eine vertragliche Basis für die beabsichtigten Kooperationsmaßnahmen für Terex und Demag Cranes geschaffen wird. Diese vertragliche Basis ermöglicht es Demag Cranes, Maßnahmen zusammen mit oder auf Veranlassung von Terex zu ergreifen, ohne in jedem Einzelfall Rücksicht auf mögliche Nachteile und damit verbunden Ausgleichsansprüche nehmen zu müssen. Insbesondere kann das herrschende Unternehmen den Vorstand des abhängigen Unternehmens unmittelbar anweisen, Maßnahmen und Rechtsgeschäfte im Interesse des herrschenden Unternehmens vorzunehmen, selbst wenn sie für das abhängige Unternehmen nachteilig sein sollten (vgl. § 308 AktG) und die Nachteile nicht innerhalb desselben Geschäftsjahr ausgeglichen werden können. Dies ermöglicht es beiden Seiten, ihre Ressourcen effizienter einzusetzen.

Große Schwierigkeiten bereitet im faktischen Konzern außerdem die Frage der

Quantifizierung und Ausgleichsfähigkeit etwaiger Nachteile. Solche Schwierigkeiten treten in der Regel im Rahmen von Rechtsgeschäften und Maßnahmen auf, die über den bloßen Austausch von Leistungen und Gegenleistung innerhalb eines einfachen Vertragsverhältnisses hinausgehen oder für die ein Markpreis nicht ermittelt werden kann. Solche Maßnahmen können beispielsweise bestehen im Transfer von Know-How und geschäftlichen Informationen, in der Optimierung des Vertriebs, des Services und der Kostenstrukturen oder in der Zusammenarbeit in gemeinsamen Services / zentralen Konzernfunktionen, etwa in der allgemeinen Verwaltung, bei den IT-Systemen oder im

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Zusammenhang mit der Einbeziehung in Gruppenversicherungen. Die Quantifizierung von Nachteilen mit hinreichender Verlässlichkeit ist in diesen Fällen teilweise unmöglich, so dass solche Maßnahmen im faktischen Konzernverhältnis oftmals nicht durchgeführt werden können. Ein Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag ermöglicht solche Maßnahmen demgegenüber auch ohne eine genaue Quantifizierung möglicher Nachteile.

In einem faktischen Konzernverhältnis sind die Maßnahmen und Rechtsgeschäfte ferner

im Einzelnen zu dokumentieren. Über sie ist insbesondere in einem Bericht über die Beziehungen zu verbundenen Unternehmen ("Abhängigkeitsbericht") zu berichten (§ 312 AktG). Etwaige nachteilige Auswirkungen sind zu quantifizieren. Der Abhängig-keitsbericht ist sowohl vom Aufsichtsrat als auch vom Abschlussprüfer zu überprüfen. All dies sind zusätzliche Verpflichtungen, die nicht zur positivem Wertschöpfung beitragen und zu einem ineffizienten Einsatz von Ressourcen der Gesellschaft führen. Das Erfordernis des Abhängigkeitsberichts über die Beziehung zum Mehrheitsanteils-inhaber entfällt, sobald der Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag wirksam geworden ist.

Für Terex ermöglicht der Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag spiegelbildlich

die Einführung effizienterer Managementstrukturen und erleichtert damit eine flexiblere Führung der gesamten Terex Gruppe. Diese betrifft auch den Informationsaustausch mit der Demag Cranes Gruppe. Nach den Regelungen im BCA vom 16. Juni 2011 soll Demag Cranes ähnlich wie die von Terex bisher geführten Segmente – Krane, Baumaschinen, Hubarbeitsbühnen und Materialverarbeitung – geführt werden und der Vorstand von Demag Cranes weiterhin mindestens dieselben Verantwortungsbereiche für das Demag Cranes Geschäft haben wie gegenwärtig die Geschäftsleiter anderer Segmente von Terex.

Insgesamt zeigt sich damit, dass die Begründung eines Vertragskonzerns durch den

Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag die Möglichkeit einer Kooperation festigt und beiden Seiten eine optimale Ressourcenverteilung innerhalb des Konzerns ermöglicht. Weitere Folgen sind Kostenersparnisse, mehr Flexibilität und schnellere und effizientere Entscheidungsprozesse. Gerade vor dem Hintergrund des hohen Wettbe-werbsdrucks, dem sich die Terex Gruppe und Demag Cranes Gruppe in ihren jeweiligen Märkten ausgesetzt sehen, stellen die beschriebenen Gesichtspunkte einen Wettbewerbsvorteil für Terex und Demag Cranes dar, der es ihnen ermöglicht, sich gegenüber ihren Konkurrenten zu behaupten.

Aufgrund der Kombination des Beherrschungsvertrags mit einem Gewinnabführungs-

vertrag erhält Terex Germany einen Anspruch gegen Demag Cranes auf Gewinnab-

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führung. Demag Cranes erhält im Gegenzug durch den Beherrschungs- und Gewinnab-führungsvertrag einen Anspruch auf Verlustausgleich für den Fall, dass während der Vertragslaufzeit ein Jahresfehlbetrag entstehen sollte. Demag Cranes muss den im faktischen Konzernverhältnis vorgesehenen Einzelausgleich von möglicherweise durch Einflussnahme erlittenen Einbußen zukünftig nicht mehr herbeiführen, sondern erhält mit Wirksamwerden des Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrages kraft Gesetzes und unabhängig von der Frage der Einflussnahme Anspruch auf vollen Verlustausgleich durch Terex Germany (vgl. § 302 AktG).

Für die außenstehenden Aktionäre von Demag Cranes schafft der Vertrag besondere

Schutzmechanismen, die ihnen im faktischen Konzern nicht zur Verfügung stehen: Sie erhalten einen Anspruch auf jährlich wiederkehrende Ausgleichzahlungen und können, wenn sie ihre Demag Cranes Anteile veräußern wollen, den Anspruch auf eine angemessene Abfindung gegen Terex Germany geltend machen (vgl. die Erläuterungen in den Abschnitten D.I.4. und D.I.5.)

2. Steuerliche Gründe

Durch die Verbindung des Beherrschungsvertrags mit einem Gewinnabführungsvertrag soll zwischen Terex Germany und Demag Cranes ein körperschaft- und gewerbe-steuerliches Organschaftsverhältnis begründet werden, wodurch die Steuerlast für beide Parteien verringert werden soll. Für die Anerkennung der körperschaft- und gewerbe-steuerlichen Organschaft bedarf es u.a. des Abschlusses eines Gewinnabführungsvertrags zwischen Terex Germany und Demag Cranes, der die Verpflichtung von Demag Cranes vorsieht, seine gesamten Gewinne an Terex für mindestens fünf Zeitjahre (60 Monate) abzuführen.

Die Besteuerung des steuerpflichtigen Einkommens der Demag Cranes erfolgt bei Be-

stehen einer Organschaft nicht mehr auf Ebene der Demag Cranes. Das steuerpflichtige Einkommen wird vielmehr Terex Germany zugerechnet und von dieser versteuert. Dies ermöglicht eine direkte Verrechnung der steuerlichen Ergebnisse der Demag Cranes mit den steuerlichen Ergebnissen der Terex Germany. Gleichwohl unterfallen 20/17 der Ausgleichszahlungen an außenstehende Aktionäre der Körperschaftsteuer auf der Ebene von Demag Cranes.

II. Alternativen Alternativen zum Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag wurden von den Or-

ganen der beteiligten Gesellschaften umfassend geprüft. Dabei sind sie zum Ergebnis ge-

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kommen, dass zur Erreichung der vorstehend beschriebenen Zielsetzungen andere Gestal-tungen nicht in Betracht kommen:

1. Abschluss eines isolierten Beherrschungsvertrags oder eines isolierten Gewinnab-führungsvertrags

Der Abschluss eines isolierten Beherrschungsvertrags wäre rechtlich zwar zulässig. Mit einem isolierten Beherrschungsvertrag würde indessen keine körperschaft- und gewerbesteuerliche Organschaft begründet. Die steuerlichen Vorteile (siehe Abschnitt C.I.2.) wären mit einem isolierten Beherrschungsvertrag deshalb nicht zu erreichen.

Auch der Abschluss eines isolierten Gewinnabführungsvertrags wäre rechtlich zwar

zulässig. Der Abschluss eines isolierten Gewinnabführungsvertrags würde aber keine ausreichende rechtliche Grundlage für die angestrebte umfassende Kooperation zwischen Demag Cranes und der Terex Gruppe bieten. Wie dargelegt ist eine Zusammenarbeit auf rechtssichere Weise nur möglich, wenn das Konzernverhältnis durch einen Beherrschungsvertrag auf eine vertragliche Grundlage gestellt ist (siehe Abschnitt C.I.1.). Darüberhinaus würde Terex die finanzielle Verantwortung für Demag Cranes (Aus-gleichszahlung und Verlustausgleich) übernehmen. Eine umfassende Finanzverant-wortung kann Terex jedoch nur ausnahmsweise übernehmen, wenn Terex auch ent-sprechende Leitungsrechte hinsichtlich Demag Cranes zustehen. Dies erfordert jedoch rechtlich den Abschluss eines Beherrschungsvertrags.

2. Abschluss eines Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrags mit Terex Industrial

Nach der herrschenden Literaturauffassung kann ein Beherrschungs- und Gewinnab-führungsvertrag nur mit einem herrschenden Unternehmen im Sinne der § 15 ff. AktG geschlossen werden. Das wird von der wohl herrschenden Meinung in der juristischen Literatur dahin verstanden, dass die wirtschaftlichen Interessen sich nicht darin er-schöpfen dürfen, Anteile an einer anderen Gesellschaft zu halten. Terex Industrial hält je-doch ausschließlich die Beteiligung in Höhe von 81,92% an Demag Cranes; sie hat keine darüber hinausgehenden wirtschaftlichen Interessen, insbesondere hält sie keine Beteili-gungen an einer anderen Gesellschaft oder Unternehmung. Es ist daher zweifelhaft, ob Terex Industrial ein Unternehmen im Sinne der §§ 15 ff. AktG ist.

Demgegenüber erfüllt Terex Germany eindeutig die Voraussetzungen der §§ 15 ff. AktG.

Ihre wirtschaftlichen Interessen sind nicht auf das Halten von Anteilen an Terex Industrial beschränkt. Terex Germany hält unmittelbar weitere Beteiligungen an

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mehreren anderen Gesellschaften. Aus diesem Grund ist Terex Germany als Vertrags-partnerin des Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrags vorgesehen.

Auch der Umstand, dass Terex Germany nicht unmittelbar, sondern über die Terex

Industrial an Demag Cranes beteiligt ist, steht der Zulässigkeit des Vertrages nicht entgegen. Es ist rechtlich nicht erforderlich, dass die (herrschende) Partei des Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrages unmittelbar Aktionär der (beherrschten) Gesellschaft ist.

3. Eingliederung und Ausschluss von Minderheitsaktionären (Squeeze-out)

Eine Konzernintegration im Wege einer Eingliederung (§§ 319 ff. AktG) scheidet aus, weil weder Terex Germany noch Terex Industrial oder eine andere Gesellschaft der Terex Gruppe derzeit in Höhe von mindestens 95% des Grundkapitals an der Demag Cranes beteiligt sind, wie dies für eine Eingliederung erforderlich wäre (§ 320 Abs. 1 AktG).

Auch ein Ausschluss der Minderheitsaktionäre nach §§ 327 ff. AktG ("gesellschafts-

rechtlicher Squeeze Out") oder nach §§ 39a ff. des Wertpapiererwerbs- und Übernahme-gesetzes ("WpÜG") ("übernahmerechtlicher Squeeze-out") scheidet aus, weil keine Ge-sellschaft der Terex Gruppe derzeit unmittelbar oder mittelbar mindestens 95% des Grundkapitals der Demag Cranes hält. Darüber hinaus würden, so lange Demag Cranes eine Aktiengesellschaft ist, auch nach einem erfolgreichen Squeeze-out, der zu einer Beteiligung von Terex Industrial oder eines einer anderen Unternehmens Gesellschaft der Terex Gruppe an Demag Cranes in Höhe von 100% führen würde, die beschriebenen rechtlichen Restriktionen, die mit einem faktischen Konzernverhältnis verbunden sind (siehe oben Abschnitt C.I.1), grundsätzlich bestehen bleiben. Schließlich scheidet auch ein Ausschluss der Minderheitsaktionäre gemäß § 62 Abs. 5 Umwandlungsgesetz - "UmwG" aus, weil keine Gesellschaft der Terex Gruppe derzeit unmittelbar oder mittelbar mindestens 90% des Grundkapitals der Demag Cranes hält.

4. Verschmelzung

Eine Verschmelzung der Terex Germany auf Demag Cranes (Downstream-Verschmelzung) scheidet als Gestaltungsalternative ebenso aus wie eine Verschmelzung der Demag Cranes auf Terex Germany (Upstream-Verschmelzung). Das Gleiche gilt für eine Downstream-Verschmelzung der Terex Industrial auf Demag Cranes und eine Upstream-Verschmelzung der Demag Cranes auf Terex Industrial.

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Die Downstream-Verschmelzung der Terex Germany auf Demag Cranes ist als Alternative ungeeignet, weil Terex Germany als eigenständiger Rechtsträger untergehen würde. Zwar würde Demag Cranes Gesamtrechtsnachfolgerin unter Übernahme sämtlicher Rechte und Verbindlichkeiten von Terex Germany einschließlich der Beteiligung an Terex Industrial und deren Position als herrschende Gesellschaft aus dem derzeit zwischen Terex Industrial und Terex Germany bestehenden Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag werden. Terex, die Muttergesellschaft der Terex Gruppe, würde aber weiterhin lediglich eine mittelbare Beteiligung an Demag Cranes halten und daher den Restriktionen eines lediglich faktischen Konzernverhältnisses unterworfen bleiben. Insbesondere würde der Vorstand der Demag Cranes weiterhin in Übereinstimmung mit den Vorschriften des AktG berechtigt und verpflichtet sein, die Gesellschaft unter eigener Verantwortung zu leiten (siehe § 76 Abs. 1 AktG). Die oben unter Abschnitt C.I.1. beschriebenen Schwierigkeiten für eine Kooperation zwischen der Terex Gruppe und der Demag Cranes Gruppe würden fortbestehen. Eine Verschmelzung von Terex Industrial auf Demag Cranes ist als Alternative ebenfalls ungeeignet, weil Terex Industrial als eigenständiger Rechtsträger untergehen würde und damit nach wohl herrschender Literaturauffassung auch der bestehende Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag zwischen Terex Germany und Terex Industrial beendet würde. Daher würde sich auch bei einer solchen Maßnahme die Notwendigkeit des Abschlusses eines Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrags ergeben, um von den gegenüber einer bloß faktischen Konzernierung bestehenden Vorteilen eines Vertragkonzerns zu profitieren. In beiden vorgenannten Alternativen müsste zudem eine körperschaftsteuer- und gewerbesteuerliche Organschaft zwischen Terex Germany einerseits und/oder anderen zur Organschaft der Terex Germany gehörenden Gesellschaften andererseits begründet werden.

Auch die Upstream-Verschmelzung der Demag Cranes auf Terex Germany ist keine

geeignete Alternative. In diesem Fall würden die Aktionäre der Demag Cranes an Terex Germany beteiligt. Sofern keine Umwandlung der Terex Germany in eine Aktiengesellschaft oder Kommanditgesellschaft auf Aktien mit Börsenzulassung erfolgen würde, hätte dies für die außenstehenden Aktionäre den Verlust handelbarer Aktien zur Folge. Dies würde die Interessen der außenstehenden Aktionäre wesentlich beein-trächtigen, da die Handelbarkeit derzeit eine wesentliche Eigenschaft der Aktien der Demag Cranes darstellt. Terex Germany müsste sämtlichen außenstehenden Aktionären zudem eine Barabfindung nach §§ 29 ff. UmwG anbieten. Darüber hinaus würde die Verschmelzung erhebliche Kosten infolge der Grunderwerbsteuer auf den Grundbesitz der Demag Cranes Gruppe verursachen. Selbst wenn Terex Germany in eine börsennotierte Gesellschaft umgewandelt würde, hielte Terex zudem weiterhin nur eine

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mittelbare Mehrheitsbeteiligung an Demag Cranes, die den beschriebenen Restriktionen einer lediglich faktischen Konzernierung unterworfen bliebe.

Im Prinzip gelten vorstehende Ausführungen auch für die Alternative einer Upstream-

Verschmelzung der Demag Cranes auf Terex Industrial. Die außenstehenden Aktionäre der Demag Cranes würden Minderheitsaktionäre der Terex Industrial werden, was nach Maßgabe von § 307 AktG eine automatische Beendigung des zwischen Terex Germany und Terex Industrial bestehenden Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrags zur Folge hätte. Eine Upstream-Verschmelzung würde daher nichts an dem Erfordernis eines Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrags ändern, um von den gegenüber einer bloß faktischen Konzernierung bestehenden Vorteilen eines Vertragskonzerns zu profitieren und eine körperschaftssteuerliche- und gewerbesteuerliche Organschaft zu begründen.

5. Formwechsel Eine formwechselnde Umwandlung der Demag Cranes in einer andere Kapital-

gesellschaftsform oder eine Personengesellschaft kommt ebenfalls nicht als geeignete Alternative in Betracht. Ein Formwechsel in eine GmbH oder Personengesellschaft hätte darüber hinaus auch den Verlust der Börsenzulassung der Demag Cranes Aktie zur Folge, was die Handelbarkeit der Demag Cranes Aktie und damit die Interessen der außen-stehenden Aktionäre wesentlich beeinträchtigen würde. Demag Cranes wäre gemäß §§ 207 ff. UmwG verpflichtet, sämtlichen außenstehenden Aktionären ein Angebot auf Barabfindung zu unterbreiten. Es bliebe aber auch nach einem Formwechsel dabei, dass Weisungen im Konzerninteresse daraufhin zu überprüfen wären, ob sie für Demag Cranes bei isolierter Betrachtung nachteilig sind. Obwohl die gesetzlichen Schranken des Einflusses gemäß §§ 311 ff. AktG keine Anwendung auf faktische Konzernverhältnisse finden, bei denen das beherrschte Unternehmen in der Rechtsform einer Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH) oder Personengesellschaft organisiert ist, bleibt es der beherrschenden Gesellschaft dennoch aufgrund der bestehenden mitgliedschaftlichen Treuepflichten verwehrt, nachteilige Weisungen an die beherrschte Gesellschaft zu erteilen. Mithin bietet nur der Abschluss eines Beherrschungs- und Gewinnabführungs-vertrags eine rechtssichere Grundlage für eine rasche Umsetzung von Weisungen im Konzerninteresse.

III. Kosten des Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrags

Mit dem Abschluss des Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrags sind Einmal-kosten verbunden. Externe Kosten sind insbesondere angefallen für die Mandatierung

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von Ebner Stolz Mönning Bachem GmbH & Co. KG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Steuerberatungsgesellschaft, Kronenstrasse 30, 70174 Stuttgart ("Ebner Stolz") als Bewertungsgutachter (siehe Abschnitt E.1.), für die Beratung des Vorstands der Demag Cranes in Bezug auf die Angemessenheit der Ausgleichszahlung und des Abfindungs-betrages durch die Warth Klein Grant Thornton Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Rosenstrasse 47, 40479 Düsseldorf ("Warth & Klein"), für die Erstattung des Vertrags-prüfungsberichts durch den gerichtlich bestellten Vertragsprüfer I-ADVISE AG, Wirt-schaftsprüfungsgesellschaft, Franz-Rennefeld-Weg 5, 40472 Düsseldorf ("I-ADVISE") (siehe Abschnitt F.), für die Rechtsberatung sowie für die Vorbereitung und Durchfüh-rung der Hauptversammlung der Demag Cranes in dem Umfang, in dem die Kosten den Aufwand übersteigen, der unter normalen Umständen für die Vorbereitung und Durch-führung einer ordentlichen Hauptversammlung der Demag Cranes entstehen würde. Die Kosten für die Vertragsprüfung und die Erstellung des Bewertungsgutachtens werden zwischen der Terex Germany und Demag Cranes hälftig geteilt. Die Kosten für die Beratung durch Warth& Klein sowie die Kosten für die Vorbereitung und Durchführung der ordentlichen Hauptversammlung werden von der Demag Cranes getragen. Im Übrigen trägt jede Vertragspartei ihre Kosten, einschließlich der Kosten ihrer Rechtsberater, selbst. Es werden insgesamt von der Demag Cranes zu tragende externe Kosten in einer Größenordnung von ca. EUR 1,12 Mio. erwartet.

D. Der Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag

I. Erläuterungen des Vertrags Im Folgenden werden die wesentlichen Bestimmungen des Vertrags erläutert:

1. Leitung (§ 1 des Vertrags) § 1 Abs. 1 des Vertrags enthält die für einen Beherrschungsvertrag konstitutive Regelung,

dass Demag Cranes als abhängiges Unternehmen die Leitung ihrer Gesellschaft Terex Germany als dem herrschenden Unternehmen unterstellt. Mithin ist Terex Germany berechtigt, dem Vorstand von Demag Cranes Weisungen hinsichtlich der Leitung der Gesellschaft zu erteilen. Dieses Weisungsrecht ändert aber nichts daran, dass Demag Cranes weiterhin ein rechtlich eigenständiges Unternehmen mit eigenen Organen ist. Dem Vorstand der Demag Cranes obliegen also auch weiterhin die Führung der Geschäfte sowie die Vertretung der Gesellschaft. Er kann und muss, soweit keine Weisungen vorliegen, die Gesellschaft weiterhin eigenverantwortlich leiten.

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Der Vorstand der Demag Cranes ist verpflichtet, zulässige Weisungen zu befolgen. Nach § 308 Abs. 1 Satz 2 AktG können auch Weisungen erteilt werden, die für Demag Cranes nachteilig sind, wenn sie den Belangen von Terex Germany als dem herrschenden Unternehmen oder der mit ihm und der Demag Cranes konzernverbundenen Unternehmen dienen. Der Vorstand der Demag Cranes ist nicht berechtigt, die Befolgung einer Weisung zu verweigern, weil sie nach seiner Ansicht nicht den Belangen des herrschenden Unternehmens oder der mit ihm und der Gesellschaft konzernverbundenen Unternehmen dient, es sei denn, dass sie offensichtlich nicht diesen Belangen dient (§ 308 Abs. 2 S. 2 AktG). Hingegen muss der Vorstand von Demag Cranes keine unzulässigen Weisungen befolgen, z.B. solche, deren Befolgung zwingende gesetzliche Vorschriften oder Bestimmungen der Satzung von Demag Cranes verletzen würde.

Ein Weisungsrecht von Terex Germany besteht nur gegenüber dem Vorstand, nicht

jedoch gegenüber dem Aufsichtsrat oder der Hauptversammlung der Demag Cranes. Sofern der Vorstand angewiesen wird, ein Geschäft vorzunehmen, das der Zustimmung des Aufsichtsrats bedarf, und diese Zustimmung nicht innerhalb einer angemessenen Frist erteilt wird, kann die Zustimmung des Aufsichtsrats nach Maßgabe von § 308 Abs. 3 AktG durch eine Wiederholung der Weisung ersetzt werden. Die Mit-wirkungsrechte der Hauptversammlung der Demag Cranes bleiben von dem Vertrag hingegen unberührt.

Eine Weisung, den Vertrag zu ändern, aufrecht zu erhalten oder zu beendigen, kann in

Übereinstimmung mit § 299 AktG nicht erteilt werden (§ 1 Abs. 2 Satz 2 des Vertrags).

2. Gewinnabführung (§ 2 des Vertrags) § 2 Abs. 1 Satz 1 des Vertrags enthält die für einen Gewinnabführungsvertrag konstitu-

tive Bestimmung, dass sich Demag Cranes verpflichtet, während der Dauer des Vertrags ihren ganzen Gewinn an Terex Germany abzuführen. In Übereinstimmung mit der derzeit geltenden Fassung des § 301 AktG ist als Gewinn der ohne die Gewinnabführung entstehende Jahresüberschuss, vermindert (i) um einen etwaigen Verlustvortrag aus dem Vorjahr, (ii) um den Betrag, der nach § 300 AktG in die gesetzliche Rücklage einzustellen ist und (iii) den nach § 268 Abs. 8 HGB ausschüttungsgesperrten Betrag, abzuführen.

Der als Gewinn abzuführende Betrag vermindert sich zudem gemäß § 2 Abs. 2 Satz 1 des

Vertrags, wenn Demag Cranes mit Zustimmung von Terex Germany Beträge aus dem ohne die Gewinnabführung entstehenden Jahresüberschuss in andere Gewinnrücklagen (§ 272 Abs. 3 HGB) einstellt. Die Zuführung zu diesen Gewinnrücklagen wird aber

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steuerlich nur insoweit anerkannt, wie sie bei vernünftiger kaufmännischer Beurteilung wirtschaftlich begründet ist (§ 14 Abs. 1 Satz 1 Nr. 4 Körperschaftsteuergesetz - "KStG"). Die Regelung des § 2 Abs. 2 Satz 1 des Vertrags trägt dem Rechnung. Terex Germany kann gemäß § 2 Abs. 2 Satz 2 des Vertrags verlangen, dass während der Dauer des Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrags gebildete andere Rücklagen wieder aufgelöst und als Gewinn abgeführt oder zum Ausgleich eines Jahresfehlbetrages verwendet werden. Dies Verlangen bedarf der Schriftform.

In § 2 Abs. 2 Satz 3 regelt der Vertrag, dass sonstige Rücklagen und ein Gewinnvortrag

aus der Zeit vor Beginn des Vertrags weder als Gewinn abgeführt noch zum Ausgleich eines Jahresfehlbetrags verwendet werden dürfen. Der Begriff "sonstige Rücklagen" umfasst alle Rücklagen gemäß § 272 HGB mit Ausnahme der anderen Gewinnrücklagen, die während der Vertragslaufzeit gebildet wurden. Daher sind die gesetzliche oder auf der Satzung beruhende Rücklage sowie die Kapitalrücklagen von einer Abführung ausgeschlossen, unabhängig davon, zu welchem Zeitpunkt sie gebildet wurden. Ebenfalls nicht abgeführt werden dürfen andere Gewinnrücklagen, die in der Zeit vor Beginn des Vertrags gebildet worden sind. Gemäß § 20 Abs. 2 der Satzung von Demag Cranes sind Vorstand und Aufsichtsrat ermächtigt, bei der Feststellung des Jahresabschlusses den Jahresüberschuss, der nach Abzug der in die gesetzliche Rücklage einzustellenden Beträge und eines Verlustvortrags verbleibt, zum Teil oder ganz in andere Gewinnrücklagen einzustellen. Die Einstellung eines größeren Teils als der Hälfte des Jahresüberschusses ist nicht zulässig, soweit die anderen Gewinnrücklagen die Hälfte des Grundkapitals übersteigen oder nach der Einstellung übersteigen würden.

§ 2 Abs. 3 des Vertrags bestimmt, dass die Verpflichtung zur Gewinnabführung erstmals

für den ganzen Gewinn des Geschäftsjahres gilt, in dem der Vertrag nach seinem § 6 Abs. 2 Satz 1 wirksam wird. Wirksam wird der Vertrag mit seiner Eintragung im Handelsregister des Sitzes der Demag Cranes. Erfolgt die Eintragung im Laufe des Geschäftsjahres 2011/12, d.h. spätestens am 30. September 2012, gilt die Verpflichtung zur Gewinnabführung also erstmals für den ganzen Gewinn des Geschäftsjahres 2011/2012. Erfolgt die Eintragung erst nach dem 30. September 2012, dann gilt die Ver-pflichtung zur Gewinnabführung für den ganzen Gewinn des einschlägigen nachfolgenden Geschäftsjahres.

Der Gewinnabführungsanspruch der Terex Germany entsteht zum Ende eines Geschäfts-

jahres der Demag Cranes. Er wird zum gleichen Zeitpunkt fällig und ist in Höhe von 5% p.a zu verzinsen. Dies entspricht § 3 Abs. 2 Satz 2 des Vertrags, der – durch Verweis auf § 2 Abs. 3 Satz 2 des Vertrags – in Übereinstimmung mit der höchstrichterlichen Rechtsprechung vorsieht, dass der Anspruch von Demag Cranes auf Ausgleich der Ver-

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luste am Ende des Geschäftsjahres sofort fällig wird und in Höhe von 5% p.a. zu verzinsen ist.

3. Verlustübernahme (§ 3 des Vertrags) § 3 Abs. 1 des Vertrags bestimmt, dass Terex Germany gegenüber Demag Cranes gemäß

den Vorschriften des § 302 AktG in ihrer Gesamtheit und ihrer jeweils geltenden Fassung zur Verlustübernahme verpflichtet ist. Dies bedeutet gemäß § 302 Abs. 1 AktG in der derzeit geltenden Fassung, dass Terex Germany jeden während der Vertragsdauer sonst entstehenden Jahresfehlbetrag auszugleichen hat, soweit dieser nicht dadurch ausge-glichen wird, dass den anderen Gewinnrücklagen Beträge entnommen werden, die während der Vertragsdauer in sie eingestellt worden sind.

Die Verlustausgleichsverpflichtung gewährleistet, dass sich das zum Zeitpunkt des Wirk-

samwerdens des Vertrags vorhandene bilanzielle Eigenkapital der Demag Cranes während der Vertragsdauer nicht vermindert. Diese Verlustübernahmepflicht dient der Sicherung der vermögensrechtlichen Interessen der Demag Cranes, ihrer Aktionäre und ihrer Gläubiger während des Bestehens des Vertrags (siehe auch Abschnitt D.III. und D.V.1.).

§ 3 Abs. 2 des Vertrags stellt durch den Verweis auf § 6 Abs. 2 klar, dass die Verpflich-

tung zur Verlustübernahme erstmals für das ganze Geschäftsjahr gilt, in dem der Vertrag durch Eintragung in das Handelsregister des Sitzes der Demag Cranes wirksam wird. Bei einer Eintragung des Vertrags im Geschäftsjahr 2011/12, d.h. spätestens am 30. September 2012, besteht die Verpflichtung bereits für einen etwaigen Verlust des Geschäftsjahres 20011/2012.

Entsprechend der höchstrichterlichen Rechtsprechung entsteht der Anspruch der Demag

Cranes auf Verlustausgleich am Ende des Geschäftsjahres und wird zum gleichen Zeitpunkt auch fällig. Er ist entsprechend den gesetzlichen Vorschriften (§§ 352, 353 HGB) mit 5% p.a. zu verzinsen. Dies ergibt sich dem Verweis in § 3 Abs. 2 Satz 2 des Vertrags auf § 2 Abs. 3 Satz 2 des Vertrags.

4. Ausgleich (§ 4 des Vertrags)

Sofern die Eintragung des Vertrags im Geschäftsjahr 2011/2012, also spätestens am 30. September 2012 erfolgt und die Verpflichtung zur Gewinnabführung damit für das gesamte Geschäftsjahr 2011/2012 wirksam wird, wird bezüglich des Geschäftsjahres 2011/2012 bei Demag Cranes grundsätzlich (d.h. sofern nicht aus Rücklagen oder einem

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Gewinnvortrag aus der Zeit vor Beginn des Vertrags ein Bilanzgewinn gebildet wird) kein Bilanzgewinn mehr ausgewiesen. Das Gleiche gilt entsprechend für alle nachfolgenden Geschäftsjahre, wenn der Vertrag in diesem nachfolgenden Geschäftsjahr eingetragen wird. Ab diesem Zeitpunkt entfällt regelmäßig das Recht der Aktionäre der Demag Cranes, über die Verwendung eines entstehenden Bilanzgewinns zu entscheiden. Als Kompensation für den Verlust des Dividendenanspruchs enthält § 4 für Terex Germany die Verpflichtung, den außenstehenden Aktionären der Demag Cranes eine angemessene Ausgleichszahlung zu leisten.

Zu dem angemessenen Ausgleich ist Folgendes zu erläutern:

a) Art der Ausgleichsregelung

aa) Rechtliche Grundlagen Ein Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag muss für die außen-

stehenden Aktionäre der abhängigen Gesellschaft, also hier der Demag Cranes, einen angemessenen Ausgleich vorsehen. Der Ausgleich muss in einer auf jede Aktie der außenstehenden Aktionäre bezogenen wieder-kehrenden Geldleistung bestehen (§ 304 Abs. 1 Satz 1 AktG). Das Aktien-gesetz unterscheidet zwei Arten der Ausgleichszahlung:

(1) Feste Ausgleichszahlung

Als Ausgleichszahlung kann in jedem Fall die jährliche wiederkehrende Zahlung eines festen Geldbetrages zugesichert werden. Wenn der Vertrag eine feste Ausgleichszahlung vorsieht, muss der Ausgleich dem Betrag entsprechen, der nach der bisherigen Ertragslage der abhängigen Gesell-schaft und ihren zukünftigen Ertragsaussichten unter Berücksichtigung an-gemessener Abschreibungen und Wertberichtigungen, jedoch ohne Bil-dung anderer Gewinnrücklagen, voraussichtlich als durchschnittlicher Ge-winnanteil, d.h. als handelsrechtlich ausschüttungsfähiger Gewinn, auf die einzelne Aktie verteilt werden könnte.

(2) Variable Ausgleichszahlung

Wenn der andere Vertragsteil eine Aktiengesellschaft oder eine Kom-manditgesellschaft auf Aktien ist, kann als Ausgleichszahlung alternativ auch eine variable, am Gewinn des anderen Vertragsteils orientierte Aus-

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gleichszahlung zugesichert werden. Der Ausgleich muss dann dem Betrag entsprechen, der unter Herstellung eines angemessenen Umrechnungsver-hältnisses auf Aktien des herrschenden Unternehmens jeweils als Gewinn-anteil entfällt.

Selbst wenn eine variable Ausgleichszahlung im Grundsatz rechtlich

möglich ist, muss der Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag nicht eine feste und alternativ dazu zusätzlich eine variable Ausgleichzahlung vorsehen. Die Vertragsparteien können sich in diesem Fall vielmehr für die eine oder die andere Art der Ausgleichsleistung entscheiden.

bb) Gründe für die Bestimmung eines festen Ausgleichs Der Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag zwischen Terex

Germany und Demag Cranes bestimmt eine feste jährliche Ausgleichs-zahlung. Dafür sind im Wesentlichen die nachfolgenden Gründe maß-gebend:

(1) Terex Germany ist weder eine Aktiengesellschaft noch eine Kommandit-

gesellschaft auf Aktien. Ein variabler, am Gewinn der Terex Germany orientierter Ausgleich ist daher ohne eine vorherige Umwandlung der Gesellschaft in eine Aktiengesellschaft oder Kommanditgesellschaft auf Aktien rechtlich nicht möglich.

(2) Ein variabler, an der Gewinnausschüttung von Terex als indirekte

Muttergesellschaft der Terex Germany orientierter Ausgleich ist gesetzlich nicht ausdrücklich zugelassen. Es ist unsicher, ob ein solcher variabler Ausgleich rechtlich zulässig wäre. Darüber hinaus wäre die Höhe der Aus-gleichsleistung letztlich von der Gewinnverwendungsentscheidung der Ak-tionäre von Terex abhängig. Die außenstehenden Aktionäre der Demag Cranes haben keinerlei Einfluss auf diese Gewinnverwendungsentschei-dung und damit auf den Betrag des Gewinns, den Terex an seine Aktionäre ausschüttet. Darüber hinaus würden Währungsrisiken aufgrund von Währungsschwankungen zwischen USD und EUR bestehen, da Terex eine US-amerikanische Gesellschaft ist.

(3) Ferner hätte die Bestimmung eines variablen, am Gewinn von Terex orien-

tierten Ausgleichs die Bewertung von Terex einschließlich sämtlicher mit ihr verbundener Unternehmen erforderlich gemacht. Dies hätte zu einem

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erheblichen Zusatzaufwand bei der Vorbereitung des Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrags geführt.

b) Bestimmung des Ausgleichs als Bruttozahlung Nach § 4 des Vertrags garantiert Terex Germany den außenstehenden Aktionären

der Demag Cranes für die Dauer des Vertrags eine Ausgleichszahlung, die brutto EUR 3,33 je Stückaktie beträgt. Die Höhe sowie die Ermittlung des angemessenen Ausgleichs sind in Abschnitt E.II. näher erläutert und begründet.

Bei der Bestimmung des Ausgleichs haben die Vertragsparteien die

Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (Beschluss vom 21. Juli 2003, Az. II ZB 17/01 – "Ytong") berücksichtigt. In diesem Beschluss hat der Bundesgerichtshof entschieden, dass als Ausgleichszahlung im Sinne von § 304 Abs. 1 Satz 1, Abs. 2 Satz 1 AktG den außenstehenden Aktionären im Ausgangspunkt der voraussicht-lich verteilungsfähige Bruttogewinnanteil je Aktie als feste Größe zu gewähren ist, von dem die Körperschaftsteuerbelastung in der jeweils gesetzlich vorge-sehenen Höhe abzuziehen ist. Dadurch soll sichergestellt werden, dass eine Sen-kung des Körperschaftsteuersatzes gegenüber dem im Zeitpunkt des Bewertungs-stichtages maßgeblichen Satz nicht zu einem ungerechtfertigen Vorteil des ande-ren Vertragsteils auf Kosten der außenstehenden Aktionäre führt. Umgekehrt soll dadurch auch vermieden werden, dass die Ausgleichsregelung im Falle einer Steuererhöhung zu einem ungerechtfertigten Vorteil der außenstehenden Aktionäre auf Kosten des anderen Vertragsteils führt. Diese Grundsätze sind auch für den als Ergänzungsabgabe zur Körperschaftsteuer erhobenen Solidaritäts-zuschlag entsprechend anzuwenden.

Die Gewinne der Demag Cranes unterliegen nur zum Teil der deutschen Körper-

schaftsteuer. Daher wird der Abzug nur auf den in dem Bruttobetrag enthaltenen anteiligen Ausgleich von EUR 1,83 je Stückaktie aus mit deutscher Körperschaft-steuer und Solidaritätszuschlag belasteten Gewinnen der Demag Cranes be-rechnet. Der Anteil des Gewinns, der der deutschen Körperschaftsteuer unterliegt, wird auf Basis der Planung von Demag Cranes ermittelt. Nach den maßgeblichen Verhältnissen zum Zeitpunkt der Unterzeichnung des Beherrschungs- und Ge-winnabführungsvertrags und dieses Berichts entfallen auf den anteiligen Aus-gleich von EUR 1,83 je Stückaktie aus mit deutscher Körperschaftsteuer be-lasteten Gewinnen 15% Körperschaftsteuer zuzüglich 5,5% Solidaritätszuschlag, das sind insgesamt EUR 0,29 je Stückaktie zum Abzug. Zusammen mit dem übrigen anteiligen Ausgleich von EUR 1,50 je Stückaktie aus nicht mit deutscher

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Körperschaftsteuer belasteten Gewinnen ergibt sich daraus nach den Verhält-nissen zum Zeitpunkt der Unterzeichnung des Beherrschungs- und Gewinnabfüh-rungsvertrags und dieses Berichts eine Ausgleichszahlung nach Körperschaft-steuerbelastung und Solidaritätszuschlag von EUR 3,04 je Stückaktie für jedes volle Geschäftsjahr.

Der Mechanismus der möglichen Anpassung des Ausgleichs bei zukünftigen

Änderungen des Steuersatzes soll an folgendem Beispiel erläutert werden: Wird die Körperschaftsteuer beispielsweise um fünf Prozentpunkte (von 15% auf 10%) abgesenkt, so führt die in § 4 Abs. 2 des Vertrags verankerte Regelung dazu, dass sich der Abzugsposten für Körperschaftsteuer und Solidaritätszuschlag um einen Betrag von EUR 0,10 (5% zuzüglich 5,5% Solidaritätszuschlag darauf, zusammen 5,275% des anteiligen Ausgleichs aus mit deutscher Körperschaftsteuer belasteten Gewinnen) reduziert. Dadurch erhöht sich die Netto-Ausgleichszahlung, die der außenstehende Aktionär erhält, von EUR 3,04 um den Betrag von EUR 0,10 auf EUR 3,14. Umgekehrt führt eine Erhöhung der Körperschaftsteuer um fünf Prozentpunkte (von 15% auf 20%) zu einer Reduzierung der Netto-Ausgleichszahlung von EUR 0,10 (5% zuzüglich 5,5% Solidaritätszuschlag darauf, zusammen 5,275% des anteiligen Ausgleichs aus mit deutscher Körperschaftsteuer belasteten Gewinnen) auf EUR 2,94 pro Aktie.

Auch nach einer Änderung des Körperschaftsteuersatzes sind für die Berechnung

des Ausgleichs weiterhin die Verhältnisse der Demag Cranes zum Bewertungs-stichtag maßgeblich. Daher wird auch ein geänderter Körperschaftsteuersatz unverändert auf den zum Bewertungsstichtag für die Ausgleichszahlung auf eine Aktie entfallenden Teil der Gewinne berechnet, der mit deutscher Körperschaft-steuer belastet ist.

c) Sonstige Erläuterungen zu § 4 des Vertrags Die Ausgleichszahlung wird erstmals für das volle Geschäftsjahr der Demag

Cranes gewährt, in dem der Vertrag wirksam wird (§ 4 Abs. 3 des Vertrags). Wenn der Vertrag im Geschäftsjahr 2011/2012, d.h. spätestens am 30. September 2012 wirksam wird, erfolgt die erstmalige Gewährung der Ausgleichszahlung somit für das Geschäftsjahr 2011/2012 im Geschäftsjahr 2012/2013, und zwar mit Fälligkeit zum ersten Bankarbeitstag nach der ordentlichen Hauptversammlung. Ab Wirksamwerden des Vertrags haben die außenstehenden Aktionäre keinen Anspruch auf eine Dividende, sofern nicht aus Rücklagen oder einem

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Gewinnvortrag aus der Zeit vor Beginn des Vertrags ein Bilanzgewinn gebildet wird und die Hauptversammlung eine Ausschüttung desselben beschließt.

Falls der Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag im Laufe eines Ge-

schäftsjahres der Demag Cranes endet oder eine Ausgleichszahlung für ein weniger als zwölf Monate dauerndes Rumpfgeschäftsjahr zu leisten ist, vermin-dert sich der Ausgleich für dieses Geschäftsjahr zeitanteilig (§ 4 Abs. 3 des Vertrags). Damit wird dem Umstand Rechnung getragen, dass der festgesetzte Betrag der Ausgleichszahlung auf einen Zeitraum von zwölf Monaten, also ein volles Geschäftsjahr, bemessen ist.

§ 4 Abs. 2 Satz 2 des Vertrags regelt die Fälligkeit der Ausgleichszahlung. Die

Ausgleichszahlung wird am ersten Bankarbeitstag nach der ordentlichen Hauptversammlung der Demag Cranes für das jeweilige abgelaufene Geschäftsjahr fällig. Diese von den Parteien gewählte Regelung ist üblich und sachgerecht. Sie findet ihre Rechtfertigung darin, dass der Ausgleich nach höchst-richterlicher Rechtsprechung der Ersatz für die infolge der Gewinnabführung aus-gefallene Dividende der abhängigen Gesellschaft ist. Folgerichtig wird die Ausgleichszahlung nach der von den Vertragsparteien gewählten Regelung zum gleichen Zeitpunkt fällig wie der bisherige Dividendenanspruch der Aktionäre der Demag Cranes.

§ 4 Abs. 4 Satz 1 des Vertrags regelt die Anpassung der Ausgleichsleistung im

Falle einer Kapitalerhöhung aus Gesellschaftsmitteln. Wenn bei einer Kapitaler-höhung aus Gesellschaftsmitteln neue Aktien ausgegeben werden, vermindert sich der Ausgleich je Aktie der Demag Cranes in dem Umfang, dass der Gesamtbetrag der Ausgleichszahlung unberührt bleibt. Die durch eine Kapitalerhöhung aus Ge-sellschaftsmitteln bedingte Änderung der Anzahl der Aktien, die ein außen-stehender Aktionär hält, lässt also in diesem Fall den Gesamtbetrag der Aus-gleichszahlung, auf die dieser Aktionär einen Anspruch hat, unberührt. Dies ist geboten, da eine Kapitalerhöhung aus Gesellschaftsmitteln, also die Umwandlung von Gewinn- oder bestimmten Kapitalrücklagen in Grundkapital, keinen Einfluss auf den Wert und die Ertragskraft des Unternehmens hat, und weil die neuen Aktien aus der Kapitalerhöhung aus Gesellschaftsmitteln ohne Gegenleistung an die Aktionäre ausgegeben werden. Dies entspricht im Übrigen auch der gesetz-lichen Regelung des § 216 Abs. 3 AktG, wonach der wirtschaftliche Inhalt ver-traglicher Beziehungen der Gesellschaft zu Dritten durch die Kapitalerhöhung aus Gesellschaftsmitteln nicht berührt wird. Wenn im Rahmen der Kapitalerhöhung

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aus Gesellschaftsmitteln keine neuen Aktien ausgegeben werden, ist eine An-passung der Ausgleichszahlung nicht erforderlich.

Wird das Grundkapital der Demag Cranes durch Bar- oder Sacheinlagen unter

Gewährung eines Bezugsrechts an die außenstehenden Aktionäre erhöht, erstreckt sich der Ausgleichsanspruch der außenstehenden Aktionäre auch auf die im Zuge der Kapitalerhöhung neu entstehenden Aktien der Demag Cranes. Durch § 4 Abs. 4 Satz 2 des Vertrags ist sichergestellt, dass bei derartigen Erhöhungen des Grundkapitals der Demag Cranes nicht nur die Ausgleichsansprüche der bis-herigen außenstehenden Aktionäre unberührt bleiben, sondern auch neu hinzu-tretende außenstehende Aktionäre gleich behandelt werden.

§ 4 Abs. 5 des Vertrags dient dem Schutz und der gleichmäßigen Behandlung

aller außenstehenden Aktionäre. Macht ein Aktionär der Demag Cranes geltend, dass die angebotene Ausgleichszahlung zu gering bemessen sei, kann er bei Gericht in einem Spruchverfahren nach §§ 1 ff. Spruchverfahrensgesetz ("SpruchG") beantragen, dass das Gericht den angemessenen Ausgleich be-stimmt. Nach § 13 Satz 2 SpruchG können alle außenstehenden Aktionäre, unabhängig davon, ob sie am Spruchverfahren beteiligt waren, eine höhere Ausgleichszahlung verlangen, wenn das Gericht rechtskräftig einen höheren Ausgleich festsetzt. § 4 Abs. 5 des Vertrags sieht vor, dass dieser Anspruch auch für diejenigen Aktionäre besteht, die zwischenzeitlich das Abfindungsangebot gemäß § 5 des Vertrags angenommen haben. Gleiches gilt, wenn sich Terex Germany gegenüber einem Aktionär der Demag Cranes in einem Vergleich zur Abwendung oder Beendigung eines Verfahrens nach §§ 1 ff. SpruchG zur Zahlung eines höheren Ausgleichs verpflichtet.

5. Abfindung (§ 5 des Vertrags )

Außer der Verpflichtung zur Ausgleichszahlung nach § 304 AktG muss der Be-herrschungs- und Gewinnabführungsvertrag auch die Verpflichtung von Terex Germany als dem herrschenden Unternehmen enthalten, auf Verlangen eines außenstehenden Ak-tionärs der Demag Cranes dessen Aktien gegen eine im Vertrag bestimmte angemessene Abfindung zu erwerben (§ 305 Abs. 1 AktG). Den Aktionären von Demag Cranes, die aus der Gesellschaft anlässlich des Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrags aus-scheiden wollen, bietet Terex Germany gemäß § 305 Abs. 1 AktG eine Barabfindung in Höhe von EUR 45,52 je Stückaktie an.

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a) Art der Abfindungsleistung

aa) Rechtliche Grundlagen Das Aktiengesetz unterscheidet in § 305 hinsichtlich der Abfindung drei

Fälle:

(1) Abfindung in Aktien des anderen Vertragsteils

Wenn der andere Vertragsteil eine nicht abhängige und nicht in Mehrheitsbesitz stehende Aktiengesellschaft oder Kommanditgesellschaft auf Aktien mit Sitz in einem Mitgliedstaat der Europäischen Union oder in einem anderen Vertragsstaat des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum ist, muss der Vertrag die Gewährung eigener Aktien dieser Gesellschaft als Abfindung vorsehen (§ 305 Abs. 2 Nr. 1 AktG).

(2) Wahl zwischen Barabfindung und Abfindung in Aktien der herrschenden oder mit Mehrheit am anderen Vertragsteil beteiligten Gesellschaft

Ist der andere Vertragsteil eine abhängige oder in Mehrheitsbesitz

stehende Aktiengesellschaft oder Kommanditgesellschaft auf Aktien und das herrschende Unternehmen eine Aktiengesellschaft oder eine Komman-ditgesellschaft auf Aktien mit Sitz in einem Mitgliedstaat der Europä-ischen Union oder in einem anderen Vertragsstaat des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum, muss der Vertrag entweder die Gewährung von Aktien der herrschenden oder mit Mehrheit beteiligten Gesellschaft oder eine Barabfindung vorsehen (§ 305 Abs. 2 Nr. 2 AktG).

(3) Barabfindung In allen übrigen Fällen muss der Vertrag eine Barabfindung vorsehen

(§ 305 Abs. 2 Nr. 3 AktG).

bb) Gründe für die Gewährung einer Barabfindung Nach dem Vertrag ist Terex Germany verpflichtet, auf Verlangen eines

jeden außenstehenden Aktionärs der Demag Cranes dessen Aktien gegen eine Barabfindung zu erwerben (§ 305 Abs. 2 Nr. 3 AktG). Jeder außen-stehende Aktionär von Demag Cranes, der von dem Abfindungsangebot

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Gebrauch machen will, enthält für je eine Demag Cranes Aktie einen Barabfindungsbetrag von EUR 45,52. Sowohl die Höhe als auch die Ermittlung der angemessenen Barabfindung werden in Abschnitt E.III. näher erläutert und begründet.

Im Folgenden werden die maßgeblichen Gründe für die Gewährung einer

Barabfindung erläutert:

(1) Terex Germany ist weder eine Aktiengesellschaft noch eine Kommanditgesellschaft auf Aktien, so dass § 305 Abs 2 Nr. 1 und § 305 Abs. 2 Nr. 2 AktG insoweit keine Anwendung finden.

(2) Die Anwendbarkeit von § 305 Abs. 2 Nr. 2 AktG und damit eine

Abfindung in Aktien entweder des herrschenden Unternehmens oder der Gesellschaft, die die Mehrheit der Anteile an der anderen Vertragspartei hält, in diesem Fall also die Netherlands Holdings B.V. als die Muttergesellschaft der europäischen Tochtergesell-schaften der Terex Gruppe wäre nur dann denkbar, wenn sowohl Terex Germany als auch Terex Netherlands Holdings B.V. (NL.) jeweils ihre Rechtsform entweder in eine Aktiengesellschaft oder eine Kommanditgesellschaft auf Aktien umwandeln würden. In den Niederlanden wäre die Rechtsform, die der einer Aktiengesellschaft oder einer Kommanditgesellschaft auf Aktien am nächsten kommen würde, eine N.V. (naamloze vennootschap), wie sich aus Anhang I zu Art. 2 Abs. 1 der Verordnung (EG) des Rates Nr. 2157/2001 vom 8. Oktober 2001 über das Statut der Europäischen Gesellschaft, die eine Liste von Gesellschaften mit beschränkter Haftung nach dem Recht der Mitgliedstaaten, einschließlich der Niederlande enthält, entnehmen lässt. Allerdings wäre eine Umwandlung beider Gesellschaften mit zusätzlichen Kosten und Verzögerungen verbunden. Zudem besteht keine rechtliche Verpflichtung zur Umwandlung einer Gesellschaft im Zusammenhang mit dem Abschluss eines Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrags. Um danach eine Abfindung in Aktien anzubieten, wäre schließlich bei der neuen Aktiengesellschaft (z.B. firmierend unter Terex Netherlands Holdings N.V.) eine Bewertung erforderlich gewesen, um den Unternehmenswert der Terex Netherlands Holdings zu ermitteln. Dies hätte zu erheblichen zusätzlichen Kosten und infolgedessen zu einer weiteren

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Verzögerung bei der Vorbereitung und dem Abschluss eines Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrags geführt.

Aus den vorgenannten Gründen haben sich die Geschäftsführung von

Terex Germany und der Vorstand der Demag Cranes entschieden, den außenstehenden Aktionären der Demag Cranes im Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag eine Barabfindung anzubieten.

b) Sonstige Erläuterungen zu § 5 des Vertrags Die Verpflichtung von Terex Germany zum Erwerb der von den außenstehenden

Aktionären gehaltenen Aktien der Demag Cranes gegen Abfindung ist gemäß § 5 Abs. 2 des Vertrags befristet. Die Frist endet zwei Monate nach dem Tag, an dem die Eintragung des Bestehens des Vertrags im Handelsregister des Sitzes der Demag Cranes nach § 10 HGB bekannt gemacht worden ist. Die Befristung des Abfindungsangebots ist durch das Aktiengesetz zugelassen und üblich. Die Regelung einer Zweimonatsfrist (§ 5 Abs. 2 Satz 2 des Vertrags) entspricht der gesetzlichen Regelung nach § 305 Abs. 4 Satz 2 AktG und ist üblich.

Gemäß § 4 Abs. 1 SpruchG können außenstehende Aktionäre der Demag Cranes

innerhalb von drei Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung des Bestehens des Vertrags im Handelsregister des Sitzes der Demag Cranes nach § 10 HGB bekannt gemacht worden ist, einen Antrag auf gerichtliche Entscheidung über die zu gewährende Abfindung stellen. § 305 Abs. 4 Satz 3 AktG bestimmt, dass die Frist zur Annahme der Abfindung im Fall eines Antrags auf gerichtliche Bestimmung des Ausgleichs oder der Abfindung frühestens zwei Monate nach dem Tag endet, an dem die Entscheidung über den zuletzt beschiedenen Antrag eines Aktionärs im elektronischen Bundesanzeiger bekannt gemacht worden ist. § 5 Abs. 2 Satz 3 des Vertrags stellt klar, dass diese gesetzliche Regelung uneingeschränkt gilt. Wenn ein Spruchverfahren eingeleitet wird, endet dementsprechend die Frist zur Annahme des Abfindungsangebots zwei Monate nach dem Tag, an dem die Entscheidung über den zuletzt beschiedenen Antrag eines Aktionärs nach § 10 HGB bekannt gemacht worden ist.

Die außenstehenden Aktionäre der Demag Cranes können sich entscheiden, nach

Eintragung des Bestehens des Vertrags in das Handelsregister gegen Abfindung aus der Gesellschaft auszuscheiden und dafür die angebotene Abfindung zu er-halten oder stattdessen weiterhin Aktionär der Demag Cranes zu bleiben und die in § 4 Abs. 1 des Vertrags angebotene garantierte Ausgleichszahlung zu erhalten.

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Gemäß § 5 Abs. 4 des Vertrags ist die Annahme des Abfindungsangebots für die

außenstehenden Aktionäre der Demag Cranes kostenfrei. Dadurch wird sicher-gestellt, dass die Aktionäre nicht mit Spesen, Provisionen oder sonstigen Bearbei-tungsgebühren der Banken belastet werden und die Barabfindung ungeschmälert erhalten. Davon unberührt bleiben Steuern, die auf einen etwaigen Veräußerungs-gewinn bei einem Aktionär anfallen. Diese sind von dem jeweiligen Aktionär selbst zu tragen. Zu den steuerlichen Auswirkungen für die Aktionäre der Demag Cranes wird auf den Abschnitt D.V.2. verwiesen.

§ 5 Abs. 5 des Vertrags dient wiederum dem Schutz und der Gleichbehandlung

aller außenstehenden Aktionäre. Nach § 13 Satz 2 SpruchG sind alle außen-stehenden Aktionäre, unabhängig davon, ob sie am Spruchverfahren beteiligt waren, berechtigt, im Falle eines Spruchverfahrens nach §§ 1 ff. SpruchG eine zu-sätzliche Barabfindung zu verlangen, wenn das Gericht rechtskräftig eine höhere Abfindung festsetzt. § 5 Abs. 5 des Vertrags sieht vor, dass dieses Recht auch für diejenigen Aktionäre besteht, die zwischenzeitlich das Angebot einer Barabfindung in Höhe des ursprünglichen Betrages angenommen haben. Dies gilt auch, wenn Terex Germany die Barabfindung in einem Vergleich zur Abwendung oder zur Beendigung eines Verfahrens nach §§ 1 ff. SpruchG erhöht.

§ 5 Abs. 3 des Vertrags berücksichtigt die bereits zu § 4 Abs. 4 dargestellten

Grundsätze in Situationen, in denen das Grundkapital aus Gesellschaftsmitteln oder gegen Einlagen erhöht wird. Auf die entsprechenden Ausführungen wird verwiesen (siehe Abschnitt D.I.4.c.)).

6. Wirksamwerden und Dauer (§ 6 des Vertrags )

Der Vertrag bedarf zu seiner Wirksamkeit der Zustimmung der Hauptversammlung der Demag Cranes und der Zustimmung der Gesellschafterversammlung der Terex Germany. Die Gesellschafterversammlung der Terex Germany hat dem Vertrag bereits mit Beschluss vom 30. Januar 2012 zugestimmt. .

In § 6 Abs. 2 des Vertrags wird klargestellt, dass der Vertrag im Einklang mit der

gesetzlichen Regelung des § 294 Abs. 2 AktG mit der Eintragung seines Bestehens in das Handelsregister des Sitzes der Demag Cranes wirksam wird. Davon unberührt bleibt § 2 Abs. 3 des Vertrags, wonach die Verpflichtung zur Gewinnabführung erstmals für den gesamten Gewinn des Geschäftsjahres besteht, in dem der Vertrag wirksam wird. Ebenso wenig wird die entsprechende Regelung in § 3 Abs. 3 des Vertrags berührt, wonach die

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Verpflichtung zur Verlustübernahme erstmals für den gesamten Verlust des Geschäftsjah-res gilt, in dem der Vertrag wirksam wird.

Der Vertrag kann schriftlich mit einer Frist von sechs Monaten zum Ende des

Geschäftsjahres der Demag Cranes gekündigt werden. Er kann erstmals zum Ende des Geschäftsjahres gekündigt werden, das mindestens fünf Zeitjahre (60 Monate) nach dem Beginn des Geschäftsjahres, in dem die Verpflichtung zur Abführung des gesamten Gewinns gemäß § 2 erstmals besteht, endet. Nach § 14 Abs. 1 Satz 1 Nr. 3 KStG muss ein Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag für mindestens fünf Zeitjahre (60 Monate) abgeschlossen werden, um eine körperschaftsteuerliche Organschaft zu begründen. Während dieser Mindestlaufzeit darf der Vertrag nicht ohne wichtigen Grund gekündigt werden.

Gemäß § 6 Abs. 4 Satz 1 des Vertrags dürfen die Vertragspartner den Vertrag aus wich-

tigem Grund ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist kündigen. Ein wichtiger Grund zur Kündigung liegt vor, wenn unter Abwägung aller Umstände dem kündigungswilligen Vertragsteil eine Fortsetzung des Vertragsverhältnisses nicht mehr zugemutet werden kann. Ein solches Kündigungsrecht besteht kraft Gesetzes und kann nicht vertraglich aus-geschlossen werden. So kann beispielsweise eine Verschlechterung der Vermögens- oder Ertragslage der abhängigen Gesellschaft Demag Cranes das herrschende Unternehmen Terex Germany zur Kündigung berechtigen, wenn die Risiken für das herrschende Unter-nehmen nicht mehr tragbar sind und die Situation nicht von ihm zu vertreten ist. Umge-kehrt kann Demag Cranes z.B. kündigen, wenn die aufgrund des Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrags bestehenden Verpflichtungen der Terex Germany (Verlustübernahme, Ausgleich und Abfindung) auch unter Berücksichtigung der Patronatserklärung voraussichtlich nicht mehr erfüllt werden (vgl. § 297 Abs. 1 Satz 2 AktG). Dies ist angesichts der so genannten harten Patronatserklärung von Terex (siehe Abschnitt D.I.7) nur denkbar, wenn Terex ihrerseits wirtschaftlich nicht in der Lage wäre, die entsprechenden finanziellen Mittel zur Verfügung zu stellen.

Beide Parteien sind insbesondere zur Kündigung aus wichtigem Grund berechtigt, wenn Terex Germany nicht mehr unmittelbar oder mittelbar die Mehrheit der Stimmrechte aus Anteilen an der Demag Cranes zusteht (§ 6 Abs. 4 Satz 2 des Vertrags). Die genannte Regelung muss vor dem Hintergrund des geltenden Steuerrechts gesehen werden: Die Kombination eines Beherrschungs- mit einem Gewinnabführungsvertrag erfolgt, um eine körperschaft- und gewerbesteuerliche Organschaft zwischen Terex Germany und Demag Cranes zu begründen, also die Steuerlast für beide Unternehmen zu optimieren. Die Voraussetzungen für eine steuerliche Organschaft sind unter anderem, dass das herrschende Unternehmen an der abhängigen Gesellschaft über eine Mindestdauer von

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fünf Zeitjahren (60 Monate) die Mehrheit der Stimmrechte hält und mit dieser durch einen Gewinnabführungsvertrag verbunden ist (vgl. § 14 Abs. 1 Nr. 3 KStG). Jedoch ist steuerlich anerkannt, dass der Verlust der Beteiligung einen wichtigen Grund im Sinne des § 14 Abs. 1 Nr. 3 KStG für eine vorzeitige Kündigung des Vertrags durch das herrschende Unternehmen darstellen kann, der die Anerkennung der steuerlichen Organschaft unberührt lässt. § 6 Abs. 4 Satz 2 des Vertrags übernimmt diese Grundsätze aus dem Steuerrecht und gewährleistet, dass Terex Germany im Falle einer steuerunschädlichen Kündigung aus wichtigem Grund auch aktienrechtlich berechtigt ist, den Vertrag aus wichtigem Grund zu kündigen.

Die Regelung des § 6 Abs. 4 Satz 2 des Vertrags wäre z.B. in dem Fall anwendbar, dass

Terex Industrial seine direkte Beteiligung an Demag Cranes an Dritte überträgt. Des Weiteren wäre die Regelung anwendbar, wenn Terex Germany seine Anteile an Terex Industrial an Dritte oder an ein anderes Unternehmen der Terex Gruppe mit der Folge übertragen würde, dass Terex Germany auch nicht mehr indirekt die Mehrheit der Stimmrechte an Demag Cranes zustehen. Mithin ist Terex Germany in der Lage, durch bestimmte konzerninterne Übertragungen ihrer Anteile einen wichtigen Grund zur Kündigung des Vertrags herbeizuführen, es sei denn, dies würde einen Rechtsmissbrauch darstellen.

7. Patronatserklärung ( § 7 des Vertrags )

§ 7 des Vertrags weist darauf hin, dass die Terex, ohne dem Vertrag als Vertragspartei beizutreten, mit gesonderter Erklärung eine Patronatserklärung abgegeben hat. Die Patronatserklärung ist dem Bericht als Anlage 5 beigefügt.

In der Patronatserklärung hat sich die Terex uneingeschränkt und unwiderruflich

verpflichtet, dafür Sorge zu tragen, dass Terex Germany in der Weise finanziell ausgestattet ist, dass sie jederzeit in der Lage ist, sämtliche Verpflichtungen aus dem Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag mit der Demag Cranes vollständig und fristgemäß zu erfüllen. Dies gilt insbesondere für die Pflicht zum Verlustausgleich nach § 302 AktG. Des Weiteren steht Terex den außenstehenden Aktionären der Demag Cranes unwiderruflich dafür ein, dass Terex Germany alle ihnen gegenüber bestehenden Verpflichtungen aus oder im Zusammenhang mit dem Vertrag, insbesondere zur Zahlung von Ausgleich und Abfindung, vollständig und fristgemäß erfüllt; dies gilt auch für etwaige Erhöhungen von Ausgleich oder Abfindung aufgrund eines gegebenenfalls stattfindenden Spruchverfahrens nach dem Spruchverfahrensgesetz. Insoweit steht den außenstehenden Aktionären der Demag Cranes ein eigener Anspruch nach § 328 Abs. 1 BGB gerichtet auf Zahlung an Terex Germany zu. Dieser Anspruch und eine

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entsprechende Haftung von Terex gegenüber den außenstehenden Aktionären der Demag Cranes sind auf den Fall beschränkt, dass Terex Germany ihre Verpflichtungen gegenüber den außenstehenden Aktionären der Demag Cranes nicht vollständig und fristgemäß erfüllt und Terex ihrer vorstehend beschriebenen Ausstattungsverpflichtung nicht nachkommt. Die außenstehenden Aktionäre der Demag Cranes genießen so insgesamt einen zusätzlichen, über das gesetzlich erforderliche Maß hinausgehenden Schutz.

In prozessualer Hinsicht ist die Durchsetzung der Ansprüche aus oder im Zusammenhang

mit der Patronatserklärung dadurch gewährleistet, dass Terex sich für Streitigkeiten und Ansprüche aus oder im Zusammenhang mit der Patronatserklärung der Zuständigkeit der deutschen Gerichte und der örtlichen Zuständigkeit der Gerichte in Düsseldorf unterworfen hat. Zudem hat Terex die Vollstreckbarkeit rechtskräftiger Entscheidungen deutscher Gerichte in diesem Zusammenhang anerkannt. Als Zustellungsbevollmächtig-ter von Terex in Deutschland wurde für die Geltendmachung von Ansprüchen aus oder im Zusammenhang mit dieser Patronatserklärung Terex Germany bestimmt.

8. Salvatorische Klausel (§ 8 des Vertrags ) § 8 des Vertrags (Salvatorische Klausel) soll die Aufrechterhaltung des wesentlichen

Gehalts des Vertrags sicherstellen, falls sich einzelne Vertragsbestimmungen wider Erwarten als ganz oder teilweise unwirksam, undurchführbar oder lückenhaft erweisen sollten.

II. Zahlung des Ausgleichs und der Barabfindung (banktechnische Abwicklung) Terex Germany wird ein anerkanntes deutsches Kreditinstitut als Zentralabwicklungs-

stelle mit der wertpapiertechnischen Abwicklung der Auszahlung der Barabfindung nach § 5 des Vertrags beauftragen. Die Aktionäre der Demag Cranes, die das Abfindungsan-gebot annehmen wollen, müssen ihre Depotbank beauftragen, zwecks Entgegennahme der Barabfindung ihre Demag Cranes Aktien der Zentralabwicklungsstelle zur Verfügung zu stellen. Die Barabfindung erfolgt dann Zug um Zug gegen ordnungsgemäße Über-tragung der Demag Cranes Aktien. Die Abwicklung der Barabfindung ist für die Aktionäre der Demag Cranes provisions- und spesenfrei (vgl. dazu oben Abschnitt D I 5.b)). Die Barabfindung wird allen außenstehenden Aktionären der Demag Cranes angeboten.

Die Ausgleichszahlung nach § 4 des Vertrags wird auf dem gleichen Weg abgewickelt

wie die bisherige Dividendenzahlung der Demag Cranes.

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III. Rechtliche Auswirkungen für die außenstehenden Aktionäre der Demag Cranes / Wahl zwischen Ausgleich und Abfindung

Die Durchführung des Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrags beeinträchtigt die

außenstehenden Aktionäre der Demag Cranes in ihrer durch das Aktieneigentum vermittelten herrschafts- und vermögensrechtlichen Stellung (siehe dazu Abschnitt D.I.). Unter dem Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag kann die Leitung der Demag Cranes ausschließlich an den Interessen der Terex Germany oder der Terex Gruppe ausgerichtet werden. Die Interessen der außenstehenden Aktionäre finden dagegen bei den Leitungsentscheidungen über Demag Cranes keine Berücksichtigung mehr. Die außenstehenden Aktionäre verlieren zudem ihren Anspruch auf Zahlung einer Dividende. Darüber hinaus kann Terex Germany die ihr eingeräumte Leitungsmacht dazu nutzen, nachteilige Maßnahmen zu Lasten der Demag Cranes vorzunehmen, etwa Vermögenswerte aus der Demag Cranes abzuziehen oder diese zu belasten. Für diese Beeinträchtigungen werden die außenstehenden Aktionäre über die Regelungen des Vertrags zu Abfindung und Ausgleich wirtschaftlich entschädigt. Die Abfindung kompensiert die Beeinträchtigung der aus der Mitgliedschaft folgenden Herrschafts- und Vermögensrechte; der Ausgleich dient als Ersatz für den Verlust des vermö-gensrechtlichen Anspruchs auf Dividende. Die außenstehenden Aktionäre haben die Wahl zwischen Ausgleich und Abfindung (siehe zur Höhe auch Abschnitt E.).

Diejenigen Aktionäre, die die Abfindung wählen, sind berechtigt, ihre Demag Cranes

Aktien gegen Gewährung einer Barabfindung an Terex Germany zu übertragen. Diejenigen Aktionäre, die den Ausgleich wählen, bleiben weiter Aktionäre der Demag Cranes und erhalten jährlich den Ausgleichsbetrag. Sie sind weiterhin zur Teilnahme an den Hauptversammlungen der Demag Cranes und zur Ausübung der Aktionärsrechte berechtigt.

Die Aktionäre der Demag Cranes, die bereits Ausgleichszahlungen angenommen haben,

sind weiterhin berechtigt, gegen Übertragung ihrer Demag Cranes Aktien eine Abfindung zu verlangen. Möglicherweise erfolgt die Annahme des Abfindungsangebot erst, nachdem bereits Ausgleichszahlungen geleistet worden sind, insbesondere in dem Fall, dass die Frist zur Annahme des Abfindungsangebots infolge einer Einleitung eines Spruchverfahrens nach dem SpruchG zur Bestimmung der angemessenen Abfindung sich nach § 305 Abs. 4 Satz 3 AktG verlängert. In dieser Situation werden die bereits empfangenen Ausgleichszahlungen mit dem Anspruch auf Verzinsung der Barabfindung aus § 305 Abs. 3 Satz 3 AktG verrechnet. Eine Verrechnung bereits empfangener Ausgleichszahlungen mit der Abfindungszahlung selbst erfolgt jedoch nicht. Dies

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entspricht den gesetzlichen Bestimmungen unter Berücksichtigung der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes (Urteil vom 16. September 2002 – Az. II ZR 284/01).

Die Zulassung der Aktien der Demag Cranes zum Börsenhandel wird durch das

Wirksamwerden des Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrags nicht berührt. Es kann jedoch nicht ausgeschlossen werden, dass ein Großteil der außenstehenden Aktionäre das Abfindungsangebot annehmen und sich die Zahl der im Streubesitz gehaltenen Demag Cranes Aktien weiter verringern wird. Dies kann zur Folge haben, dass ein Börsenhandel in Demag Cranes Aktien in der bisherigen Form nicht mehr gewährleistet ist. Die daraus resultierende geringere Verfügbarkeit an Demag Cranes Aktien kann ferner zu größeren Kursschwankungen der Demag Cranes Aktie als in der Vergangenheit führen.

Schließlich ist bei der Wahl zwischen Ausgleich und Abfindung in Rechnung zu stellen,

dass Terex Germany der Demag Cranes nach dem Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag auch nachteilige Weisungen erteilen kann, sofern sie den Be-langen der Terex Gruppe dienen. Derartige nachteilige Weisungen können ungeachtet der Verlustausgleichspflicht der Terex Germany erhebliche negative Auswirkungen auf die Vermögens- und Ertragslage der Demag Cranes haben, die auch nach einer etwaigen Beendigung des Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrags fortwirken.

Dabei ist ebenfalls zu berücksichtigen, dass Terex Germany durch bestimmte

Übertragungen ihrer Beteiligung auf eine andere Konzerngesellschaft einen wichtigen Grund zur Kündigung des Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrags herbeiführen kann, vorausgesetzt sie handelt dabei nicht rechtsmissbräuchlich (vgl. dazu oben Abschnitt D I.6.).

IV. Steuerliche Auswirkungen für die außenstehenden Aktionäre der Demag Cranes

1. Allgemeines Die nachfolgenden Ausführungen enthalten eine kurze Zusammenfassung einiger wichtiger deutscher Besteuerungsgrundsätze, die im Zusammenhang mit dem Abschluss des Vertrags für in Deutschland unbeschränkt steuerpflichtige außenstehende Aktionäre von Demag Cranes relevant sein können.

Steuerliche Auswirkungen für in Deutschland beschränkt steuerpflichtige Aktionäre von Demag Cranes werden nachfolgend nicht erläutert. Sie hängen unter anderem von beson-deren Vorschriften des deutschen Steuerrechts, dem Steuerrecht des Staates, in dem der

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jeweilige Aktionär ansässig ist, sowie von den Regelungen eines etwa bestehenden Ab-kommens zur Vermeidung einer Doppelbesteuerung (Doppelbesteuerungsabkommen) ab.

Die Darstellung bezieht sich grundsätzlich nur auf in Deutschland erhobene Körper-schaft-, Einkommen-, Kapitalertrag- und Gewerbesteuer sowie den Solidaritätszuschlag und behandelt nur einige Aspekte dieser Steuerarten nach derzeit geltendem Recht. Nicht dargestellt werden beispielsweise Besonderheiten wie die Behandlung sogenannter einbringungsgeborener Anteile, die als Gegenleistung für eine steuerbegünstigte Einbringung nach dem Umwandlungssteuergesetz (in der vor dem 1. Januar 2007 geltenden Fassung) erworben wurden, sowie Sonderregeln für bestimmte Unternehmen des Finanz- und Versicherungssektors.

Es wird keine Gewähr für die Vollständigkeit und Richtigkeit dieser Darstellung über-nommen. Den Aktionären wird zu den Einzelheiten oder bei Zweifelsfällen empfohlen, ihre steuerlichen Berater zu konsultieren. Nur diese sind in der Lage, auch die besonderen steuerlichen Verhältnisse des einzelnen Aktionärs angemessen zu berücksichtigen.

2. Besteuerung von Ausgleichszahlungen bei den Aktionären

Die nach § 4 Abs. 1 des Vertrags garantierte Ausgleichszahlung unterliegt bei den betroffenen Aktionären von Demag Cranes den allgemeinen Regeln über die Dividenden-besteuerung. Auf die Ausgleichszahlung ist bei der Auszahlung grundsätzlich Kapital-ertragsteuer in Höhe von 25% und der auf die Kapitalertragsteuer erhobene Solidaritäts-zuschlag in Höhe von 5,5% einzubehalten (der Steuerabzug beträgt somit insgesamt 26,375%, zuzüglich etwaiger Kirchensteuer).

a) Aktien im Privatvermögen

Die Ausgleichszahlungen auf Aktien im Privatvermögen unterliegen als Einkünfte aus Kapitalvermögen der Einkommensteuer. Die Einkommensteuerschuld des Aktionärs wird grundsätzlich durch den Einbehalt von Kapitalertragsteuer abgegolten. In diesem Fall muss die Ausgleichszahlung in der Jahres-steuererklärung des Aktionärs nicht mehr erklärt werden (Abgeltungsteuer).

Auf Antrag des Aktionärs wird seine Ausgleichszahlung der individuellen

tariflichen Einkommensteuer unterworfen, wenn dies für ihn zu einer niedrigeren Steuerbelastung führt (Günstigkeitsprüfung). In diesem Falle sind die Brutto-erträge abzüglich eines Sparer-Pauschbetrages in Höhe von € 801 (€ 1.602 bei zu-sammen veranlagten Ehegatten) für die Besteuerung des Aktionärs maßgeblich;

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ein Abzug der tatsächlich angefallenen Werbungskosten ist ausgeschlossen. Einbehaltene Kapitalertragsteuer wird auf die im Wege der Veranlagung erhobene Einkommensteuer angerechnet.

b) Aktien im Betriebsvermögen

Bei Aktien im Betriebsvermögen richtet sich die Besteuerung danach, ob der Aktionär eine Körperschaft, ein Einzelunternehmer oder eine Per-sonengesellschaft (Mitunternehmerschaft) ist. Die Ausgleichszahlung unterliegt der Kapitalertragsteuer in Höhe von 25% zuzüglich des auf die Kapitalertrag-steuer erhobenen Solidaritätszuschlags in Höhe von 5,5% (der Steuerabzug beträgt somit insgesamt 26,375%, zuzüglich etwaiger Kirchensteuer). Die einbehaltene Steuer wird auf die Einkommensteuer oder der Körperschaftsteuer des jeweiligen Aktionärs angerechnet. Soweit die einbehaltene Kapital-erstragsteuer die persönliche Steuerschuld des Aktionärs übersteigt, wird sie dem Aktionär erstattet. Entsprechendes gilt für den Solidaritätszuschlag.

aa) Aktionär ist körperschaftsteuerpflichtig Bei Körperschaften sind die Ausgleichszahlungen zu 95% von der

Körperschaftsteuer und dem Solidaritätszuschlag befreit. Jedoch gelten 5% der Ausgleichszahlungen als nicht abzugsfähige Betriebsausgaben und unterliegen daher der Körperschaftsteuer (zuzüglich Solidaritätszuschlag). Im Gegenzug dürfen im Zusammenhang mit den Ausgleichszahlungen tatsächlich entstandene Betriebsausgaben in voller Höhe abgezogen werden. Die Ausgleichszahlungen unterliegen jedoch in voller Höhe der Gewerbesteuer, es sei denn, der Aktionär ist zu Beginn des maßgeblichen Erhebungszeitraums zu mindestens 15% am Grundkapital der Demag Cranes beteiligt. Im letztgenannten Fall gilt die Freistellung von 95% der Ausgleichszahlungen von der Körperschaftsteuer für Zwecke der Gewerbesteuer entsprechend.

bb) Einzelunternehmer Werden die Aktien von einem Einzelunternehmer (natürlichen Person) als

Betriebsvermögen gehalten, unterliegen 60% der Ausgleichszahlung der Einkommensteuer. Entsprechend sind nur 60% der Betriebsausgaben, die in wirtschaftlichem Zusammenhang mit der Ausgleichszahlung stehen, steuerlich abzugsfähig (vorbehaltlich sonstiger Abzugsbeschränkungen).

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Sind die Aktien einer in Deutschland belegenen Betriebsstätte eines Ge-

werbebetriebs des Aktionärs zuzurechnen, unterliegt die Ausgleichs-zahlung in vollem Umfang der Gewerbesteuer, sofern der Aktionär zu Beginn des maßgeblichen Erhebungszeitraums nicht zu mindestens 15% am Grundkapital der Demag Cranes beteiligt ist. Die Gewerbesteuer wird jedoch im Wege eines pauschalierten Verfahrens vollständig oder teilweise auf die Einkommensteuer des Aktionärs angerechnet.

cc) Aktionär ist eine Personengesellschaft Werden die Aktien von einer Personengesellschaft gehalten, fällt

Einkommen- oder Körperschaftsteuer lediglich auf der Ebene der Gesell-schafter an. Für die Gesellschafter, die der Körperschaftsteuer unterliegen, gelten die oben unter aa) dargestellten Besteuerungsgrundsätze. Sofern ein Gesellschafter der Einkommenssteuer unterliegt, wird die Ausgleichs-zahlung entsprechend den soeben unter bb) dargestellten Grundsätzen besteuert.

Für die Gewerbesteuer gilt folgendes:

Sind die Aktien der Betriebsstätte eines Gewerbebetriebs der Personen-

gesellschaft in Deutschland zuzurechnen, unterliegt die Ausgleichszahlung der Gewerbesteuer, es sei denn, die Personengesellschaft ist zu Beginn des maßgeblichen Erhebungszeitraums zu mindestens 15% am Grundkapital der Demag Cranes beteiligt. In letzterem Fall unterliegt die Ausgleichs-zahlung nicht der Gewerbesteuer; jedoch wird die Ausgleichszahlung, die zum Gewinnanteil einer Kapitalgesellschaft gehört, zu 5% als nicht abzugsfähige Betriebsausgabe behandelt und unterliegt als solche der Gewerbesteuer. Die von der Personengesellschaft gezahlte Gewerbesteuer kann, soweit sie dem Gewinnanteil einer natürlichen Person als Gesell-schafter der Personengesellschaft zuzurechnen ist, im Wege eines pauschalierten Verfahrens vollständig oder teilweise auf die Ein-kommensteuer dieses Aktionärs angerechnet werden.

3. Besteuerung von Abfindungsleistungen bei den Aktionären

Nach § 5 des Vertrags bietet Terex Germany den außenstehenden Aktionären von Demag Cranes, die aus Anlass des Abschlusses und des Wirksamwerdens des Vertrags

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aus der Gesellschaft ausscheiden möchten, eine Barabfindung in Höhe von EUR 45,52 je Stückaktie der Demag Cranes an. Die Übertragung der Aktien auf Terex Germany gegen Vereinnahmung der Barabfindung stellt für die außenstehenden Aktionäre von Demag Cranes steuerlich eine Veräußerung dar.

Ein Veräußerungsgewinn wird erzielt, wenn die Barabfindung abzüglich etwaiger Ver-

äußerungskosten die steuerlichen Anschaffungskosten bzw. den steuerlichen Buchwert bei dem jeweiligen Aktionär übersteigt. Beträgt die Barabfindung abzüglich etwaiger Veräußerungskosten weniger als die Anschaffungskosten bzw. der Buchwert der Aktien bei dem Aktionär, entsteht ein Veräußerungsverlust.

Sofern die Aktien bei einem deutschen Kreditinstitut (einschließlich einer deutschen

Zweigniederlassung eines ausländischen Kreditinstituts), einem deutschen Finanzdienst-leistungsinstitut (einschließlich einer deutschen Zweigniederlassung eines ausländischen Finanzdienstleistungsinstituts), einem deutschen Wertpapierhandelsunternehmen oder einer deutschen Wertpapierhandelsbank verwahrt oder verwaltet werden oder eine solche Stelle die Veräußerung für Rechnung des Aktionärs ausführt und den Veräußerungserlös ausbezahlt oder verrechnet (einzeln jeweils eine "Zahlstelle"), wird auf einen steuer-pflichtigen Veräußerungsgewinn grundsätzlich Kapitalertragsteuer in Höhe von 25% zu-züglich des darauf anfallenden Solidaritätszuschlags in Höhe von 5,5% einbehalten (der Steuerabzug beträgt somit insgesamt 26,375%, zuzüglich etwaiger Kirchensteuer). Die Zahlstelle wird jedoch vom Kapitalertragsteuerabzug Abstand nehmen, wenn (i) der Aktionär eine in Deutschland steuerlich ansässige Körperschaft, Personenvereinigung oder Vermögensmasse ist, oder (ii) die Aktien zu einem inländischen Betriebsvermögen des Aktionärs gehören, der Aktionär dies gegenüber der auszahlenden Stelle nach amtlich vorgeschriebenem Muster erklärt und jeweils bestimmte weitere Voraussetzungen erfüllt werden.

a) Aktien im Privatvermögen

Die Besteuerung der Abfindungsleistungen hängt davon ab, ob die Aktien von den Aktionären vor dem 1. Januar 2009 oder nach dem 31. Dezember 2008 angeschafft worden sind.

aa) Vor dem 1. Januar 2009 angeschaffte Aktien

Sind die Aktien an der Demag Cranes dem Privatvermögen zuzurechnen, unterliegt ein aus der Abfindungsleistung resultierender Veräußerungs-gewinn nur dann der Einkommensteuer (zuzüglich Solidaritätszuschlag

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sowie gegebenenfalls Kirchensteuer), wenn der Aktionär oder – für den Fall, dass der Aktionär die Demag Cranes Aktien unentgeltlich erworben hat – der Rechtsvorgänger des Aktionärs zu irgendeinem Zeitpunkt während der fünf Jahre vor dem Erwerb durch Terex Germany gemäß § 5 des Vertrags mit mindestens 1% direkt oder indirekt am Grundkapital der Demag Cranes beteiligt war.

In diesem Fall unterliegen 60% der Veräußerungsgewinne aus der Aus-

gleichsleistung der tariflichen Einkommensteuer des jeweiligen Aktionärs. Werbungskosten im Zusammenhang mit der Ausgleichszahlung sind entsprechend zu 60% steuerlich abzugsfähig (sogenanntes Teileinkünfteverfahren). War der Aktionär bzw. – in dem Fall, dass der Aktionär die Demag Cranes Aktien unentgeltlich erworben hat – der Rechtsvorgänger des Aktionärs nicht in oben beschriebenen Sinne mit mindestens 1% am Grundkapital der Demag Cranes beteiligt, bleibt der Veräußerungsgewinn aus der Ausgleichsleistung steuerfrei. Einbehaltene Kapitalertragsteuer wird auf die Steuerschuld des Aktionärs angerechnet oder insoweit erstattet, als sie die Steuerschuld übersteigt.

bb) Nach dem 31. Dezember 2008 angeschaffte Aktien

Gewinne aus der Veräußerung von Aktien, die nach dem 31. Dezember 2008 angeschafft worden sind, unterliegen im Allgemeinen einer Besteuerung in Höhe von 25% zuzüglich des darauf anfallenden Soli-daritätszuschlags in Höhe von 5,5% (der Steuerabzug beträgt somit ins-gesamt 26,375%, zuzüglich etwaiger Kirchensteuer). Die Einkommen-steuerschuld des Aktionärs ist mit dem Einbehalt der Kapitalertragsteuer grundsätzlich abgegolten.

War der Aktionär oder – für den Fall, dass der Aktionär die Demag Cranes

Aktien unentgeltlich erworben hat – der Rechtsvorgänger des Aktionärs zu irgendeinem einem Zeitpunkt während der letzten fünf Jahre vor der Veräußerung unmittelbar oder mittelbar zu mindestens 1% am Grundkapital der Demag Cranes beteiligt, ist ein Veräußerungsgewinn zu 60% steuerpflichtig. In diesem Fall wird die einbehaltene Kapital-ertragsteuer auf die Steuerschuld des Aktionärs angerechnet oder insoweit erstattet, als sie die Steuerschuld übersteigt. Veräußerungsverluste und wirtschaftlich mit der Veräußerung zusammenhängende Aufwendungen können grundsätzlich zu 60% steuerlich geltend gemacht werden.

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b) Aktien im Betriebsvermögen

Werden die Aktien im Betriebsvermögen gehalten, so richtet sich die Besteuerung des Gewinns aus der Veräußerung danach, ob der Aktionär eine Körperschaft, ein Einzelunternehmer oder eine Personengesellschaft (Mitunternehmerschaft) ist. Einbehaltene Kapitalertragsteuer wird auf die Steuerschuld des Aktionärs ange-rechnet oder insoweit erstattet, als sie die Steuerschuld übersteigt.

aa) Körperschaft als Aktionär

Gewinne aus der Veräußerung von Aktien sind bei Körperschaften grundsätzlich von der Körperschaft- und Gewerbesteuer befreit. Jedoch gelten 5% des Veräußerungsgewinns als nicht abzugsfähige Betriebsaus-gaben und unterliegen daher der Körperschaftsteuer (zuzüglich Solidari-tätszuschlag) und Gewerbesteuer. Veräußerungsverluste und andere Ge-winnminderungen, die im Zusammenhang mit den veräußerten Aktien stehen, können steuerlich nicht berücksichtigt werden.

bb) Einzelunternehmer als Aktionär

Sofern die Aktien von einem Einzelunternehmer im Betriebsvermögen ge-halten wird, unterliegen 60% des Veräußerungsgewinns der Besteuerung in Höhe des persönlichen Steuersatzes des Aktionärs zuzüglich 5,5% Soli-daritätszuschlag (gegebenenfalls zuzüglich Kirchensteuer). Entsprechend können nur 60% der mit einem Anteilsverkauf zusammenhängenden Betriebsausgaben sowie nur 60% eines Veräußerungsverlustes steuerlich berücksichtigt werden.

Nur 60% des Veräußerungsgewinns unterliegen der Gewerbesteuer. Ent-

sprechend sind, vorbehaltlich allgemeiner Beschränkungen, nur 60% der mit einem Anteilsverkauf verbundenen Betriebsausgaben gewerbesteuer-lich abzugsfähig. Die Gewerbesteuer kann jedoch im Wege eines pauscha-lierten Verfahrens vollständig oder teilweise auf die Einkommensteuer des Aktionärs angerechnet werden.

cc) Personengesellschaft als Aktionär

Ist der Aktionär eine Personengesellschaft, so hängt die Besteuerung davon ab, ob deren Gesellschafter der Einkommen- oder Körperschaft-

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steuer unterliegen. Bei Gesellschaftern, die der Körperschaftsteuer unter-liegen, sind Gewinne aus der Veräußerung von Aktien grundsätzlich zu 95% steuerbefreit (siehe oben aa)). Bei Gesellschaftern, die der Ein-kommensteuer unterliegen, sind 60% der Gewinne aus der Veräußerung von Aktien zu versteuern (siehe oben bb)).

Die Gewerbesteuer wird auf Ebene der Personengesellschaft festgesetzt und erhoben, sofern die Aktien einer inländischen Betriebsstätte eines Ge-werbebetriebs der Personengesellschaft zuzurechnen sind. Grundsätzlich unterliegen Veräußerungsgewinne zu 60% der Gewerbesteuer, soweit sie auf den Gewinnanteil einer natürlichen Person entfallen und zu 5%, soweit sie auf den Gewinnanteil einer Kapitalgesellschaft entfallen. Ver-äußerungsverluste und andere Gewinnminderungen, die im Zusammen-hang mit der Veräußerung der Aktien stehen, bleiben für Gewerbesteuer-zwecke insoweit unberücksichtigt, als sie auf den Gewinnanteil einer Kör-perschaft entfallen, und werden, vorbehaltlich allgemeiner Be-schränkungen, nur zu 60% berücksichtigt, als sie auf den Gewinnanteil einer natürliche Person entfallen. Die von der Personengesellschaft ge-zahlte Gewerbesteuer, kann soweit sie dem Gewinnanteil einer natürlichen Person als Gesellschafter der Personengesellschaft zuzuordnen ist, im Wege eines pauschalierten Verfahrens vollständig oder teilweise auf die Einkommensteuer dieses Aktionärs angerechnet werden.

V. Auswirkungen des Vertrags auf Demag Cranes

1. Rechtliche Auswirkungen

Der Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag verändert die Rechtsstellung von Demag Cranes (siehe dazu die Erläuterungen des Vertrags in Abschnitt D.I.). Der Vor-stand der Demag Cranes kann aufgrund des Beherrschungs- und Gewinnab-führungsvertrags durch Terex Germany auch zu für Demag Cranes nachteiligen Rechts-geschäften und Maßnahmen angewiesen werden. Außerdem muss Demag Cranes ihren gesamten Gewinn an Terex Germany abführen. Im Gegenzug ist Terex Germany ver-pflichtet, einen bei Demag Cranes entstandenen Jahresfehlbetrag auszugleichen. Durch die Verlustausgleichsverpflichtung wird gewährleistet, dass sich das zum Zeitpunkt des Wirksamwerdens des Gewinnabführungsvertrags vorhandene bilanzielle Eigenkapital von Demag Cranes während der Vertragsdauer nicht vermindert.

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Ungeachtet der Verlustausgleichspflicht des herrschenden Unternehmens können nach-teilige Weisungen negative Auswirkungen auf die Vermögens- und Ertragslage von Demag Cranes haben, die auch nach einer etwaigen Beendigung des Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrags fortwirken. Dabei ist zu berücksichtigen, dass Terex Germany durch bestimmte Übertragungen ihrer Beteiligung an Demag Cranes auf eine andere Konzerngesellschaft einen wichtigen Grund zur Kündigung des Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrags herbeiführen kann, vorausgesetzt, sie handelt dabei nicht rechtsmissbräuchlich (siehe dazu Abschnitt D.I.6.).

Die Börsennotierung der Aktien der Demag Cranes wird durch das Wirksamwerden des

Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrags nicht berührt. Ein infolge des Abfin-dungsangebots möglicherweise verringerter Streubesitzanteil der Demag Cranes Aktien kann allerdings zur Folge haben, dass ein Börsenhandel in Demag Cranes Aktien in der bisherigen Form nicht mehr gewährleistet ist (siehe dazu Abschnitt D.III.). Die daraus re-sultierende geringere Liquidität an Demag Cranes Aktien kann ferner zu größeren Kursschwankungen der Demag Cranes Aktien als in der Vergangenheit führen.

2. Steuerliche Auswirkungen

Sofern auch die übrigen gesetzlichen Voraussetzungen einer körperschaft- und gewerbe-steuerlichen Organschaft vorliegen, führt der Vertrag dazu, dass das steuerliche Ergebnis von Demag Cranes – vor Gewinnabführung – bei Demag Cranes grundsätzlich nicht mehr der Körperschaft- und Gewerbesteuer unterliegt, sondern Terex Germany zugerechnet wird. Die Zurechnung erfolgt für steuerliche Zwecke allerdings unter Abzug der Ausgleichszahlungen. Diese unterfallen zu 20/17 der Körperschaftsteuer auf Ebene der Demag Cranes (§ 16 KStG).

Aufgrund der Organschaft haftet Demag Cranes gemäß § 73 Abgabenordnung für solche

Steuern des Organträgers, für welche die Organschaft zwischen ihnen steuerlich von Be-deutung ist. Den Steuern stehen die Ansprüche auf Erstattung von Steuervergütungen gleich.

E. Art und Höhe des Ausgleichs und der Abfindung nach §§ 304, 305 AktG

I. Vorbemerkung

Gemäß § 304 AktG muss ein Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag einen ange-messenen Ausgleich für die außenstehenden Aktionäre durch eine auf die Anteile am

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Grundkapital bezogene wiederkehrende Geldleistung (Ausgleichszahlung) enthalten. Als Ausgleichszahlung ist gemäß § 304 Abs. 2 Satz 1 AktG mindestens die jährliche Zahlung des Betrags zuzusichern, der nach der bisherigen Ertragslage der Gesellschaft und ihren zukünftigen Ertragsaussichten unter Berücksichtung angemessener Abschreibungen und Wertberichtigungen, jedoch ohne Bildung anderer Gewinnrücklagen, voraussichtlich als durchschnittlicher Gewinnanteil auf die einzelnen Aktie verteilt werden kann.

Nach § 305 AktG muss ein Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag die Verpflich-

tung des herrschenden Unternehmens enthalten, auf Verlangen eines außenstehenden Ak-tionärs dessen Aktien gegen eine im Vertrag bestimmte angemessene Abfindung zu er-werben. Nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts vom 27. April 1999 (Az. BvR 1613/94) darf bei der Bestimmung des Abfindungsbetrages nach § 305 AktG der Börsenkurs nicht außer Acht gelassen werden. Der Börsenpreis stellt vielmehr grund-sätzlich die Untergrenze bei der Bestimmung des den außenstehenden Aktionären an-gebotenen Abfindungsbetrages darf. Darüber hinaus hat die angemessene Abfindung nach § 305 Abs. 3 Satz 2 AktG die Verhältnisse der Gesellschaft im Zeitpunkt der Be-schlussfassung der Hauptversammlung über den Vertrag zu berücksichtigen. Dies gilt entsprechend für die Ausgleichszahlung.

Terex Industrial ist insoweit nicht als außenstehender Aktionär zu qualifizieren, so dass

Terex Industrial weder Anspruch auf einen Ausgleich nach § 304 AktG noch Anspruch auf eine Abfindung nach § 305 AktG hat.

Der maßgebliche Zeitpunkt für die Bewertung der Abfindung ist der Tag der

Hauptversammlung der Demag Cranes, die über die Zustimmung zum Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag Beschluss fassen wird. Die entsprechende Hauptversammlung soll am 16. März 2012 stattfinden. Die Berechnung der festen Ausgleichszahlung ist aus dem ermittelten Ertragswert zu Beginn des Geschäftsjahres abzuleiten, für den der Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag wirksam wird bzw. wirksam werden soll.

Der Vorstand der Demag Cranes und die Geschäftsführung von Terex Germany haben zu

ihrer Unterstützung bei der Festlegung von Ausgleichszahlung und Abfindung Ebner Stolz beauftragt, eine gutachtliche Stellungnahme zum Unternehmenswert der Demag Cranes sowie zur Höhe des angemessenen Ausgleichs im Sinne des § 304 AktG und der angemessenen Abfindung im Sinne des § 305 AktG zu erstatten. Ebner Stolz hat die für die Bewertung erforderlichen Arbeiten zwischen September 2011 und dem 30. Januar 2012 durchgeführt.

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Am 30. Januar 2012 hat Ebner Stolz ihre finale gutachtliche Stellungnahme zur Unternehmensbewertung der Demag Cranes vorgelegt. Ebner Stolz hat bei ihrer Unternehmensbewertung die im Standard S 1 des Instituts der Wirtschaftsprüfer nieder-gelegten Grundsätze zur Durchführung von Unternehmensbewertungen i.d.F. 2008 ("IDW S 1") zugrunde gelegt.

In der Funktion als neutraler Gutachter im Sinne des IDW S 1 kam Ebner Stolz zu dem

Ergebnis, dass die angemessene Ausgleichszahlung im Sinne des § 304 AktG EUR 3,33 brutto und gegenwärtig EUR 3,04 netto pro Stückaktie, und die Höhe der Barabfindung im Sinne des § 305 AktG EUR 45,52 je Stückaktie beträgt

Die gutachtliche Stellungnahme von Ebner Stolz ist in vollständiger Fassung als

Anlage 6 diesem Bericht beigefügt und damit integraler Bestandteil dieses Berichts. Der Vorstand der Demag Cranes und die Geschäftsführung der Terex Germany machen sich insoweit die Ausführungen der gutachtlichen Stellungnahme vollumfänglich zu eigen. Auf der Basis der gutachtlichen Stellungnahme und aufgrund nachfolgend dargestellter Gründe und Erwägungen haben der Vorstand der Demag Cranes und die Geschäftsführung der Terex Germany einvernehmlich den Ausgleich und die Abfindung festgelegt.

Zusätzlich hat der Vorstand der Demag Cranes Warth & Klein als eigenen Finanzberater

hinzugezogen. Warth & Klein wurde beauftragt, die Bewertung von Ebner Stolz über die Angemessenheit der Abfindungszahlung, der Ausgleichszahlung sowie die Bestimmung des Unternehmenswerts der Demag Cranes zu prüfen. Der Vorstand der Demag Cranes hat Warth & Klein beauftragt, um sich zusätzlich durch eine eigene Wirtschaftsprüfungsgesellschaft beraten zu lassen. Am 30. Januar 2012 nahm Warth & Klein Stellung gegenüber dem Vorstand zur Nachvollziehbarkeit und Plausibilität der von Ebner Stolz durchgeführten Bestimmung der Ausgleichszahlung und der Abfindungsleistung sowie des Unternehmenswertes. In ihrer Stellungnahme kam Warth & Klein zu dem Ergebnis, dass die in der gutachtlichen Stellungnahme dargelegten Bewertungen und Ergebnisse von Ebner Stolz nachvollziehbar und sachgerecht sind und mit den in IDW S 1 niedergelegten Grundsätzen der Unternehmensbewertung überein-stimmen.

Am 30. Januar 2012 haben der Vorstand der Demag Cranes, ergänzend beraten von

Warth & Klein, und die Geschäftsführung von Terex Germany übereinstimmend die von Ebner Stolz festgestellten Beträge als angemessene Ausgleichszahlung bzw. als ange-messene Abfindungsleistung beschlossen.

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Die Aktionäre der Demag Cranes können sowohl die Abfindung als auch die Ausgleichs-zahlung in einem Spruchverfahren überprüfen lassen.

Jeder Aktionär der Demag Cranes hat die Wahl, ob er sich für die Abfindung entscheidet

und damit nicht länger Aktionär der Demag Cranes bleibt, oder ob er die Ausgleichszah-lung annimmt und damit weiter Aktionär der Demag Cranes bleibt. Die Entscheidung muss von jedem einzelnen Aktionär der Demag Cranes unter Berücksichtung aller Um-stände, einschließlich seiner persönlichen, sowie seiner persönliche Einschätzung hin-sichtlich des zukünftigen Wertes der Demag Cranes und des Börsenkurses von Demag Cranes, getroffen werden. Im Übrigen wird auf die Ausführungen in Abschnitt D.I.5. verwiesen.

II. Ermittlung und Festlegung der Höhe des Ausgleichs nach § 304 AktG

Nach § 4 des Vertrags garantiert Terex Germany den außenstehenden Aktionären von Demag Cranes für die Dauer des Vertrags eine Ausgleichszahlung in Höhe von brutto EUR 3,33 und gegenwärtig netto EUR 3,04 je Stückaktie der Demag Cranes.

Die Gründe, weshalb die Vertragsparteien einen festen Ausgleich vereinbart haben,

wurde bereits in Abschnitt D.I.4.a) dargestellt. Die Vertragsparteien haben sich in Übereinstimmung mit der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (Ytong-Entscheidung vom 21 Juli 2003, Az. II ZB 17/01) auf einen Brutto-Betrag geeinigt. Diesbezüglich wird auf die Erläuterungen in Abschnitt D.I.4.b) verwiesen.

Der Vorstand der Demag Cranes und die Geschäftsführung von Terex Germany haben im

gegenseitigen Einvernehmen die Höhe der Ausgleichszahlung auf der Basis der Ergebnisse der gutachtlichen Stellungnahme von Ebner Stolz vom 30. Januar 2012 festgesetzt, in der Ebner Stolz zu dem Ergebnis gelangt, dass der angemessene Ausgleich netto gegenwärtig EUR 3,04 (brutto EUR 3,33) je Stückaktie beträgt.

III. Ermittlung und Festlegung der Höhe des Abfindungsbetrages nach § 305 AktG

Nach § 5 des Vertrags ist Terex Germany verpflichtet, auf Verlangen eines jeden außen-stehenden Aktionärs der Demag Cranes dessen Aktien gegen Barabfindung (§ 305 Abs. 2 Nr. 3 AktG) zu erwerben. Jeder außenstehende Aktionär der Demag Cranes, der von dem Abfindungsangebot Gebrauch machen will, erhält für je eine Demag Cranes Stückaktie einen Barabfindungsbetrag von EUR 45,52. Die für die Vereinbarung der Art der Abfindung als Barabfindung maßgeblichen Gründe sind in Abschnitt D.I.5. dargestellt.

91

Der Vorstand der Demag Cranes und die Geschäftsführung der Terex Germany haben übereinstimmend den Betrag der Abfindungszahlung auf Grundlage der Ergebnisse in der gutachtlichen Stellungnahme von Ebner Stolz vom 30. Januar 2012 festgesetzt, in der Ebner Stolz einen Betrag von EUR 45,52 je Demag Cranes Stückaktie als angemessen bewertet haben.

Bei der Bestimmung des Abfindungsbetrages haben Ebner Stolz und die Vertragsparteien

den Börsenkurs der Demag Cranes Aktien berücksichtigt. Nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts vom 27. April 1999 (Az. BvR 1613/94) stellt der Börsenpreis die Untergrenze bei der Bestimmung des den außenstehenden Aktionären anzubietenden Abfindungsbetrages dar.

Der Bundesgerichtshof (Urteil vom 12 März 2001, Az. II ZB 15/00) hat die Vorgaben des

Bundesverfassungsgerichts bezüglich der Relevanz des Börsenkurses für die Bestimmung des angemessenen Ausgleichs konkretisiert. Mit seinem Urteil vom 19. Juli 2010 (Stollwerck-Entscheidung, Az. ZB II 18/09) hat er zusätzliche Vorgaben in dieser Hinsicht aufgestellt und näher ausgeführt, dass der maßgebliche Börsenkurs auf Grund eines nach Umsatz gewichteten Durchschnittskurses innerhalb einer dreimonatigen Referenzperiode vor der Bekanntmachung einer Strukturmaßnahme zu ermitteln ist.

Demag Cranes hat ihre Absicht, mit Terex Germany in Verhandlungen über den

Abschluss eines Beherrschungsvertrags zu treten, durch eine Pressemitteilung vom 5. September 2011 (nach Börsenschluss) bekannt gegeben. Der von der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) ermittelte volumen-gewichtete Börsenkurs der Demag Cranes Aktie gemäß § 5 Abs. 3 der WPüG-Angebotsverordnung für den drei-Monatszeitraum vor der Veröffentlichung der Pressemeldung durch Demag Cranes am 5. September 2011 beträgt EUR 45,52. Demgegenüber ermittelt sich anhand der Kursdaten des Finanzdienstleister Bloomberg für diese Zeitspanne ein umsatzgewichteter Börsenkurs von EUR 45,31. Der Vorstand der Demag Cranes und die Geschäftsführung der Terex Germany haben übereinstimmend den höheren, von der BaFin ermittelten Wert von EUR 45,52 zugrunde gelegt.

Der von Ebner Stolz in ihrer gutachtlichen Stellungnahme nach dem Ertragswert-

verfahren gemäß IDW S 1 zum 16. März 2012 ermittelte Unternehmenswert der Demag Cranes beläuft sich auf EUR 915.293.000. Dies entspricht einem Wert von EUR 43,23 je Aktie. Dieser Wert liegt unter dem oben genannten volumengewichteten Drei-Monats-Börsenkurs der Demag Cranes Aktie in Höhe von EUR 45,52.

92

Dieser volumen-gewichtete Börsenkurs soll nach der Stollwerck-Entscheidung des Bundesgerichtshofs nur dann angepasst und auf den Tag der Hauptversammlung hochgerechnet werden, wenn zwischen der öffentlichen Bekanntgabe der Struktur-maßnahme und dem Tag der Hauptversammlung ein längerer Zeitraum verstrichen ist und die Entwicklung der Börsenkurse eine Anpassung geboten erscheinen lässt. Ein Zeitraum von mehr als sieben Monaten zwischen der öffentlichen Bekanntgabe und der Hauptversammlung wird grundsätzlich als ein solch längerer Zeitraum angesehen. In einem solchen Fall wäre, wenn eine Anpassung des Börsenkurses geboten erscheint, der Börsenpreis nach der Stollwerck-Entscheidung entsprechend der allgemeinen oder branchentypischen Wertentwicklung unter Berücksichtigung der seitherigen Kursentwicklung auf den Tag der Hauptversammlung hochzurechnen. Dabei ist nach der Entscheidung des OLG Frankfurt am Main (Beschluss vom 21. Dezember 2010, Az. 5 W 15/10) in erster Linie auf die Kursentwicklung von Vergleichsunternehmen ab-zustellen, die derselben Branche angehören, zumal sich die Entwicklung der Gesamt-wirtschaft – soweit für das in Rede stehende Unternehmen von Relevanz – gleichzeitig in der Entwicklung dieser Branche niederschlägt.

Vor diesem Hintergrund ist im vorliegenden Fall eine Anpassung des volumen-

gewichteten Drei-Monats-Börsenkurses schon deshalb nicht erforderlich, weil zwischen der Bekanntgabe der Absicht, in Verhandlungen über den Abschluss eines Beherr-schungsvertrag zu treten (5. September 2011) und dem Tag, an dem die über die Zustimmung zum Vertrag beschließende Hauptversammlung stattfindet (16. März 2012), eine Zeitspanne von lediglich etwas mehr als sechs Monaten liegt. Darüber hinaus wäre selbst dann, wenn eine Anpassung anhand der maßgeblichen Kursentwicklung anderer Unternehmen vorzunehmen wäre, hier keine Anpassung nach oben vorzunehmen. Insoweit wird auf die Ausführungen in der als Anlage 6 beigefügten gutachtlichen Stellungnahme von Ebner Stolz verwiesen. Seit dem 5. September 2011 hat sich der Aktienkurs der Demag Cranes Aktien zwar zeitweise erheblich erhöht. Der Vergleich mit der Kursentwicklung der Vergleichsunternehmen, die in der gutachtlichen Stellungnahme von Ebner Stolz genannt sind, spricht aber dafür, dass diese Entwicklung nicht auf der üblichen Markterwartung hinsichtlich der Entwicklung des Unternehmenswertes beruht, sondern eher auf Abfindungsspekulationen. Der Schlusskurs der Demag Cranes vom 27. Januar 2012 beträgt EUR 51,95 und liegt damit etwa 3,7% über dem Aktienkurs vom 5. September 2011.

F. Vertragsprüfung

Auf gemeinsamen Antrag des Vorstands der Demag Cranes und der Geschäftsführung der Terex Germany hat das Landgericht Düsseldorf mit Beschluss vom 23. September 2011, neu gefasst

93

am 4. Oktober 2011, die I-ADVISE AG als gemeinsamen sachverständigen Prüfer bestellt (§§ 293b, 293c AktG). Der Vertragsprüfer erstattet über das Ergebnis seiner Prüfung gesondert Bericht. Der Bericht des Vertragsprüfers wird – ebenso wie dieser gemeinsame Vertragsbericht – entsprechend den aktienrechtlichen Bestimmungen ab dem Tag der Einberufung der über die Zustimmung zu dem Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag beschließenden Hauptver-sammlung der Demag Cranes zur Verfügung gestellt. 30. Januar 2012

Anlagen Anlage 1: Vereinbarung über die Zusammenführung von Unternehmen (Business

Combination Agreement) zwischen Terex Industrial, Terex und Demag Cranes, vom 16. Juni 2011.

Anlage 2: Tochtergesellschaften von Terex

Anlage 3 Büroräume, Warenlager und Fertigungsanlagen von Terex

Anlage 4: Tochtergesellschaften von Terex Germany

Anlage 5: Patronatserklärung von Terex vom 30. Januar 2012.

Anlage 6: Gutachtliche Stellungnahme von Ebner Stolz Mönning Bachem GmbH & Co. KG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Steuerberatungsgesellschaft, zur Bestimmung des Unternehmenswerts der Demag Cranes zum 16. März 2012 vom 30. Januar 2012.

Unverbindliche Übersetzung

Vereinbarung über die Zusammenführung von Unternehmen

(Business Combination Agreement)

zwischen

Demag Cranes AG Forststraße 16

40597 Düsseldorf Deutschland

- "Demag Cranes AG" oder "Gesellschaft"-

und

Terex Industrial Holding AG Lindemannstraße 81

44137 Dortmund Deutschland

- "Terex Industrial" oder "Bieterin" -

und

Terex Corporation 200 Nyala Farm Road Westport, CT 06880

USA

- "Terex" -

- Demag Cranes, Terex Industrial und Terex werden einzeln als "Partei" und gemeinsam als "Parteien" bezeichnet -

Unverbindliche Übersetzung

2

Inhaltsverzeichnis

Definitionen....................................................................................................................................3

Präambel ........................................................................................................................................4

§ 1 Unternehmensstrategie ...........................................................................................................6

§ 2 Sitz der Gesellschaft, Börsennotierung und Marken...........................................................8

§ 3 Tätigkeitsfelder und Standorte von Demag Cranes.............................................................8

§ 4 Belegschaft und Personal......................................................................................................11

§ 5 Finanzierung, Dividendenpolitik .........................................................................................13

§ 6 Corporate Governance .........................................................................................................15

§ 7 Empfehlung des Angebots ....................................................................................................16

§ 7a Unterstützung und Sicherung der Transaktion ...............................................................17

§ 8 Andere Maßnahmen nach Vollzug des Angebots...............................................................19

§ 9 Übertragung an verbundene Unternehmen........................................................................19

§ 10 Laufzeit und Kündigung.....................................................................................................20

§ 11 Öffentliche Bekanntmachungen.........................................................................................21

§ 12 Schlussbestimmungen .........................................................................................................22

Unverbindliche Übersetzung

3

Definitionen

Definierter Begriff Absatz AktG Präambel A Aktionäre der Gesellschaft Präambel C Angebot Präambel C Angebotspreis Präambel C Angebotsunterlage Präambel C Aufsichtsrat Präambel D Beherrschungsvertrag Präambel C Besseres Angebot § 7.3 Besseres Angebot der Bieterin § 7.4 BGB § 10.4 Bieterin Rubrum Demag Cranes Präambel A Demag Cranes AG Rubrum Demag Cranes Gruppe Präambel A Demag Cranes-Aktie Präambel C Demag Cranes-Aktien Präambel C Drittangebot § 7.3 Empfehlungserklärung § 7.1 (b) Erhöhter Angebotspreis Präambel D Geändertes Angebot § 7.2(b) Gesellschaft Rubrum Mehrheitsaktionär § 5.1 Partei Rubrum Parteien Rubrum Squeeze-Out Präambel C Syndizierter Kreditvertrag § 5.1 Terex Rubrum Terex Erwerber § 9 Terex Gruppe Präambel B Terex Industrial Rubrum Tochterunternehmen § 3.5 Transaktion Präambel C Verbundene Unternehmen von Demag Cranes Präambel A Verbundene Unternehmen von Terex Präambel B Vereinbarung Präambel E Vorstand Präambel D WpÜG Präambel C

Unverbindliche Übersetzung

4

Präambel

A. Die Gesellschaft ist eine börsennotierte deutsche Aktiengesellschaft mit satzungsge-

mäßem Sitz in Düsseldorf, eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts Düsseldorf unter der Registernummer HRB 54517. "Verbundene Unternehmen von Demag Cranes" sind mit der Gesellschaft jeweils im Sinne von § 15 Aktiengesetz ("AktG") ver-bundene Unternehmen. Die Gesellschaft und die Verbundenen Unternehmen von Demag Cranes werden nachfolgend zusammen auch als "Demag Cranes" oder "Demag Cranes Gruppe" bezeichnet.

B. Die Bieterin ist eine deutsche Aktiengesellschaft mit satzungsmäßigem Sitz in Düssel-

dorf, eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts Düsseldorf unter der Register-nummer HRB 64410. Die Bieterin ist eine indirekte hundertprozentige Tochter-gesellschaft von Terex. Terex ist eine nach dem Recht des Staates Delaware gegründete Aktiengesellschaft. "Verbundene Unternehmen von Terex" sind mit Terex jeweils ge-mäß § 15 AktG verbundene Unternehmen. Terex und die Verbundenen Unternehmen von Terex (ausgenommen jedoch die Gesellschaft und deren jeweilige Tochtergesellschaften) werden nachfolgend gemeinsam zusammen auch als "Terex Gruppe" bezeichnet.

C. Am 19. Mai 2011 veröffentlichte die Bieterin gemäß §§ 34, 14 Abs. 2 und 3 des Wert-

papiererwerbs- und Übernahmegesetzes ("WpÜG") eine Angebotsunterlage im Sinne des § 11 WpÜG ("Angebotsunterlage"), die ihr freiwilliges öffentliches Übernahmeangebot ("Angebot") an alle Aktionäre der Demag Cranes AG ("Aktionäre der Gesellschaft") zum Erwerb von auf den Inhaber lautenden Stückaktien der Demag Cranes AG (einzeln jeweils "Demag Cranes Aktie" und gemeinsam "Demag Cranes Aktien"), die nicht bereits von der Bieterin gehalten werden, gegen Zahlung einer Geldleistung in Höhe von EUR 41,75 pro Demag Cranes Aktie ("Angebotspreis"), enthält. Die Annahmefrist für das Angebot endet am 30. Juni 2011 um 24:00 Uhr mitteleuropäischer Sommerzeit, wenn sie nicht verlängert wurde. Das Angebot ist unter anderem von einer Mindest-annahmequote von 51 % aller Demag Cranes Aktien abhängig (das Angebot und seine Durchführung gemäß der Angebotsunterlage in ihrer jeweiligen Fassung die "Transak-tion"). In der Angebotsunterlage hat die Bieterin die folgenden möglichen Struktur-maßnahmen beschrieben:

- Sofern die Bieterin zu einem bestimmten Zeitpunkt mindestens 75 % der Demag

Cranes Aktien hält und sofern dies der Bieterin dann wirtschaftlich und finanziell sinnvoll erscheint, beabsichtigt die Bieterin den Abschluss eines Beherrschungs-

Unverbindliche Übersetzung

5

und Gewinnabführungsvertrags gemäß §§ 291 ff. AktG mit Demag Cranes als beherrschtem Unternehmen ("Beherrschungsvertrag").

- Sofern die Bieterin zu einem bestimmten Zeitpunkt unmittelbar oder mittelbar so

viele Demag Cranes Aktien hält, die erforderlich sind, um – ggf. unter weiteren Voraussetzungen – eine Übertragung der Demag Cranes-Aktien der außenstehen-den Aktionäre gegen Gewährung einer angemessenen Barabfindung ("Squeeze-Out") zu verlangen, strebt die Bieterin an, alle für einen solchen Squeeze-Out erforderlichen Maßnahmen zu ergreifen, sofern dies der Bieterin dann wirtschaft-lich und finanziell sinnvoll erscheint

D. Terex und die Bieterin würden es begrüßen, wenn der Vorstand der Gesellschaft (der

"Vorstand") und der Aufsichtsrat der Gesellschaft (der "Aufsichtsrat") das Angebot und die dahinter stehenden strategischen Beweggründe unterstützen und den Aktionären der Gesellschaft die Annahme des Angebots empfehlen würden. Mit Blick auf eine solche Empfehlung erwägt die Bieterin, den Angebotspreis auf EUR 45,50 ("Erhöhter Ange-botspreis") zu erhöhen und ihre Zusagen an die Stakeholder von Demag Cranes in dieser Vereinbarung zu spezifizieren

E. Diese Vereinbarung über die Zusammenführung von Unternehmen (Business Combina-

tion Agreement) ("Vereinbarung") beschreibt die Rahmenbedingungen und das gegen-seitige Verständnis der Parteien hinsichtlich der Transaktion sowie bestimmter Ab-sichten, Zusagen und Verpflichtungen der Bieterin und der Demag Cranes im Zu-sammenhang mit der Transaktion und der Geschäftstätigkeit von Demag Cranes vor und nach Vollzug der Transaktion. Insbesondere adressiert diese Vereinbarung Aspekte der Beziehung zwischen Terex und Demag Cranes im Hinblick auf den Umstand, dass die Demag Cranes AG nach Vollzug der Transaktion ein Mitglied der Terex Gruppe sein wird.

Mit dem Abschluss dieser Vereinbarung verfolgen die Parteien unter anderem die

folgenden Ziele zur Integration von Demag Cranes als fünftes operatives Segment in die Terex Gruppe: (a) die Stellung von Demag Cranes in Bereichen zu stärken, in denen Demag Cranes

derzeit Geschäfte betreibt, wobei Demag Cranes einer der weltweit führenden Hersteller von Premiumprodukten in den Bereichen Industriekrane, Krankompo-nenten, Hafenkrane und Terminalautomatisierungstechnik sowie einer breiten Palette von Dienstleistungen ist,

(b) den langfristigen Wert von Demag Cranes zu steigern,

Unverbindliche Übersetzung

6

(c) dass der Sitz der Demag Cranes AG mit den zentralen Funktionen wie in §§ 3.5 und 3.6 beschrieben weiterhin in Düsseldorf / Benrath sein soll,

(d) dieselben Verantwortungsbereiche für das Geschäft der Demag Cranes als

separaten und unabhängigen Geschäftsbereich einzurichten wie für die bestehen-den Segmente Krane, Baumaschinen, Hubarbeitsbühnen und Materialverarbeitung von Terex,

(e) dem Umstand Rechnung zu tragen, dass die Transaktion auf Wachstum und nicht

auf Kosteneinsparungen beruht. Dies vorausgeschickt vereinbaren die Parteien das Folgende:

§ 1 Unternehmensstrategie

1.1 Unabhängigkeit des Vorstands: Die Parteien sind sich darüber einig, dass der Vorstand die Geschäfte von Demag Cranes weiterhin unabhängig gemäß geltendem Recht und auf der Grundlage der derzeit bestehenden bzw. in Zukunft durch den Vorstand weiter entwickelten Unternehmensstrategie führen soll. Die Strategie und die Umsetzung der Strategie für das Geschäft von Demag Cranes verbleiben im Verantwortungsbereich des Vorstands. Dies gilt für alle Geschäftsfelder, in denen Demag Cranes derzeit tätig ist.

1.2 Strategie: Terex erkennt an, dass Demag Cranes eine klare und erfolgreiche Strategie

verfolgt, wie sie unter anderem in der gemeinsamen Stellungnahme des Vorstands und des Aufsichtsrats zum Angebot gemäß § 27 WpÜG vom 31. Mai 2011 beschrieben ist. Terex befürwortet diese Strategie vollumfänglich und wird die Gesellschaft bei der Um-setzung dieser Strategie unterstützen.

Terex beabsichtigt weiterhin, die Stellung von Demag Cranes als führender Anbieter von

Industriekranen, Kranbauteilen, Hafenkranen, Hafenautomatisierungstechnik und Services-Aktivitäten aufrecht zu erhalten und zu fördern. Terex beabsichtigt, Demag Cranes dabei zu unterstützen, von zukünftigen Marktchancen zu profitieren und die Marktstellung von Demag Cranes auszubauen.

Auf der Grundlage öffentlich verfügbarer Informationen und unbeschadet der Allgemein-

gültigkeit des Vorstehenden beabsichtigt Terex die strategischen Wachstumsprojekte der Demag Cranes zu unterstützen, darunter

Unverbindliche Übersetzung

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- die Erweiterung des mittleren Marktsegments mit in Ländern wie China oder Indien lokal produzierten Produkten, die unter anderem in andere aufstrebende Märkte exportiert werden sollen;

- die Expansion in China, insbesondere durch die geplante strategische Allianz mit

der Weihua Gruppe, sowie das Ziel von Demag Cranes, bis zum Jahr 2015 in China einen Marktanteil von mindestens 10 % zu erzielen;

- die Expansion in Brasilien; - das Verfolgen von Großprojekten im Segment der Hafentechnologie; - die aktuellen und neuen Initiativen in der Hafentechnologie, wie etwa E-AGV,

Green Range (einschließlich Hafenmobilkranen mit Hybridantrieb) und Produkten des mittleren Marktsegments; sowie

- den weiteren globalen Ausbau der Services-Aktivitäten mit einer Steigerung der

Systemdienstleistungen und besonderen Serviceangeboten für die Produkte Dritter.

1.3 Expertise, Marktzugang und Ressourcen: Ähnlich wie in anderen Terex-Segmenten und

zu ähnlichen Bedingungen beabsichtigt Terex, (i) Demag Cranes die Expertise und den Marktzugang der Terex Gruppe zur Verfügung zu stellen, um die Weiterentwicklung und Expansion von Demag Cranes zu unterstützen und (ii) der Demag Cranes Zugang zu den internen Ressourcen von Terex zu gewähren, im Fall von (ii), sofern und soweit die Parteien diesen Zugang als vorteilhaft für die Geschäftsentwicklung von Demag Cranes ansehen, insbesondere in folgenden Bereichen:

- weltweite Warenbeschaffung (Stahl, Hydraulik, Elektronik etc.); - Schulungen zur Betriebsverbesserung und berufliche Unterstützung; - Terex Ingenieurzentrum in Indien sowie - administrative Unterstützung in Wachstumsmärkten.

1.4 IT-Systeme und ERP Strategie: Terex verpflichtet sich, die im Rahmen der Restruk-

turierung der Gruppe und entsprechend der Geschäftsstrategie von Demag Cranes einge-führte Neuausrichtung der Systemintegration nicht zu ändern, die detailliert in § 3.2 beschrieben wird. Die IT-Strategie für die besonderen Anforderungen der Segmente (Industriekrane, Services und Hafentechnologie) wird dabei weiterhin durch den opera-

Unverbindliche Übersetzung

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tiven Segmentvorstand von Demag Cranes (Demag Cranes Operating Segment Board) verantwortet (wie in § 3.5 beschrieben), vorausgesetzt, dass nach dem Vollzug des Angebots eine angemessene Finanzberichterstattung auf der Grundlage der International Financial Reporting Standards (IFRS) innerhalb der Terex-Gruppe sichergestellt werden kann. Die Parteien arbeiten einvernehmlich zusammen, um so schnell wie möglich Lösungen zu finden, eine angemessene Finanzberichterstattung auf Grundlage der US-GAAP zur Verfügung zu stellen. Die Kosten für eine solche zusätzliche Berichterstattung auf Grundlage der US-GAAP werden von Terex getragen.

§ 2 Sitz der Gesellschaft, Börsennotierung und Marken

2.1 Sitz der Gesellschaft: Terex verpflichtet sich dafür Sorge zu tragen, dass Demag Cranes AG oder gegebenenfalls der operative Segmentvorstand von Demag Cranes (wie in § 3.5 beschrieben) seinen (Satzungs-)Sitz in Düsseldorf, Deutschland, und die Zentralfunktionen wie in § 3.5 und § 3.6 beschrieben, behält.

2.2 Börsennotierung: Bis zum Vollzug (Wirksamwerden) eines Squeeze-Out wird Terex die

Demag Cranes AG nicht dazu veranlassen, die Börsennotierung der Aktien der Gesellschaft im Regulierten Markt der Frankfurter Wertpapierbörse zu beenden.

2.3 Marken "Demag" und "Gottwald": Terex unterstützt Demag Cranes dabei, die erfolg-

reichen Marken "Demag" und "Gottwald" profitabel zu nutzen und den Bekanntheitsgrad dieser Marken weiter zu fördern. Terex verpflichtet sich, "Demag" und "Gottwald" als unabhängige Marken zu erhalten, wobei "Demag" für Industriekrane und damit zusammenhängende Services-Aktivitäten und die Marke "Gottwald" (möglicherweise in Form einer kombinierten Marke "Terex׀Gottwald") für das Geschäft mit Hafentechnolo-gien und damit zusammenhängende Services-Aktivitäten steht. Änderungen der aktuellen Markenstrategie dürfen nur mit der ausdrücklichen vorherigen Zustimmung des Vor-stands durchgeführt werden.

§ 3 Tätigkeitsfelder und Standorte von Demag Cranes

3.1 Anlagen und Standorte: Terex verpflichtet sich, keine Änderung der Standorte der Demag Cranes AG oder der Verbundenen Unternehmen von Demag Cranes in Deutschland oder der Hauptaktivitäten an bedeutenden Produktionsstandorten zu veranlassen. Insbesondere und nur unter Berücksichtigung der in § 3.2 aufgeführten Zentralisierung der Funktionen soll

- Luisenthal weiterhin das führende Fertigungszentrum für Standardkrane bleiben;

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- Uslar weiterhin das führende Fertigungszentrum für Antriebe bleiben; - Wetter weiterhin das führende Fertigungszentrum für IC-Komponenten bleiben;

und - Düsseldorf/Benrath weiterhin das führende Fertigungszentrum für mobile

Hafenkrane und das Service-Zentrum bleiben.

3.2 Zentralisierung von gemeinsamen Dienstleistungsfunktionen und Segmentfunktionen: Als Teil des Demag Cranes Restrukturierungsprogramms hat Demag Cranes die organi-satorische Umsetzung der gemeinsamen Dienstleistungsfunktionen mit einer gemein-schaftlichen Verantwortung innerhalb der Unternehmensgruppe zentralisiert. Dies bezog sich insbesondere auf die Funktionen Controlling, Finanz- und Rechnungswesen, Konzernrechnungswesen, IT, Strategischer Einkauf, Personal, Unternehmensstrategie, Unternehmenskommunikation, Unternehmensmarketing sowie der Sprachendienste. Auf der Grundlage öffentlich verfügbarer Informationen widerspricht Terex nicht der Zentralisierung dieser und eventuell weiterer gemeinsamer Funktionen und Segment-Funktionen durch Demag Cranes in Düsseldorf, die unabhängig von der Transaktion weiter umgesetzt werden sollen.

3.3 Forschung & Entwicklung und Investitionen: Terex erkennt an, dass das Geschäft der

Demag Cranes durch eine sehr starke technologische Ausrichtung angetrieben wird, was sich in erheblichen Forschungs- und Entwicklungsausgaben zeigt. Auf der Grundlage öffentlich verfügbarer Informationen unterstützt Terex die Expansionsstrategie der Demag Cranes unter Berücksichtigung des Status der Gesellschaft als Mitglied der Terex Gruppe.

Terex wird sämtliche Aktivitäten zur Verlagerung an den Standorten in Düsseldorf und

jegliche Veränderungen dieser Anlagen und Standorte unterstützen, um die aktuelle Inte-gration und Restrukturierung von Demag Cranes zu vollenden.

Auf der Grundlage öffentlich verfügbarer Informationen wird Terex die deutsche For-

schungs- und Entwicklungsplattform als Kompetenzzentrum sowie als wichtigstes und wachsendes Forschungs- und Entwicklungs-Drehkreuz für das zukünftige Geschäft mit Industriekranen und Hafentechnologie unterstützen.

3.4 Industrielle Führung: Die industrielle Führung des Geschäfts für Industriekrane,

Hafentechnologie sowie des Services-Geschäfts soll beim operativen Segmentvorstand von Demag Cranes (wie in § 3.5 definiert) verbleiben und weiterhin ihren Hauptsitz in Düsseldorf/Benrath haben. Aufgrund des einzigartigen Fachwissens und der Expertise von Demag Cranes im Services-Geschäft beabsichtigen die Parteien, das Demag Cranes

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Services-Geschäft um weitere ähnliche Funktionen zu ergänzen, die derzeit von anderen Terex-Segmenten gehalten werden.

Im Anschluss an das Wirksamwerden eines Beherrschungsvertrags beabsichtigt Terex,

seine Aktivitäten im Hafenausrüstungsgeschäft mit dem Hafentechnologiegeschäft der Demag Cranes zu kombinieren, dessen Führung beim operativen Segmentvorstand von Demag Cranes verbleiben soll.

3.5 Organisationsstruktur: Um die industrielle Führung, wie in § 3.4 dargelegt, abzubilden,

beabsichtigen die Parteien, dass Demag Cranes als separates und unabhängiges operatives Segment ähnlich wie die von Terex bisher geführten Segmente – Krane, Baumaschinen, Hubarbeitsbühnen und Materialverarbeitung – betrieben wird und der Vorstand weiterhin mindestens dieselben Verantwortungsbereiche für das Demag Cranes Geschäft haben wird wie gegenwärtig die Geschäftsleiter anderer Segmente von Terex. Diese Verantwortung soll bei einem entsprechend operativen Segmentvorstand der Demag Cranes liegen (wobei es sich beim operativen Segmentvorstand von Demag Cranes um den Vorstand handeln soll).

Unter Berücksichtigung des Status der Demag Cranes als Mitglied der Terex Gruppe soll

der operative Segmentvorstand der Demag Cranes die folgenden Verantwortungsbereiche haben:

(a) CEO (Chief Executive Officer) des operativen Segments mit der Verantwortung

für das Geschäftssegment Services, Unternehmensentwicklung, Compliance, Recht, Unternehmenskommunikation & Marketing, Interne Revision, Beteiligun-gen, Führungskräfteentwicklung, Personal;

(b) COO (Chief Operating Officer) des operativen Segments mit der Verantwortung

für das Geschäftssegment Industriekrane und das Geschäftssegment Hafen-technologie; und

(c) CFO (Chief Financial Officer) des operativen Segments mit der Verantwortung

für Investor Relations, Rechnungswesen, Treasury & Versicherungen, IT, Planung, Reporting & Controlling, Steuern, Mergers & Acquisitions und Einkauf,

jeweils einschließlich aller Tochterunternehmen, Joint Ventures und Anteilsbesitze der

Demag Cranes AG ("Tochterunternehmen"), allerdings unter der Voraussetzung, dass

• die Mitglieder des operativen Demag Cranes Segmentvorstands, soweit nach deutschem Recht zulässig, kooperieren um zu gewährleisten, dass Terex seinen Verpflichtungen als US-börsennotierte Gesellschaft nachkommt; und

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• die Verantwortungsbereiche mit Wirksamwerden des Beherrschungsvertrages der Verantwortungsstruktur innerhalb der Terex Gruppe entsprechen.

Der CEO des operativen Demag Cranes Segments wird (i) den Titel "President of Demag Cranes" erhalten, (ii) direkt gegenüber dem Vorstandsvorsitzenden von Terex berichten und (iii) ein Mitglied des Terex Executive Leadership Teams sein.

3.6 Mit der Börsennotierung verbundene Kosten: Zur Klarstellung wird darauf hingewiesen,

dass nur und ausschließlich die folgenden zentralen gemeinsamen Dienstfunktionen am Hauptsitz, welche Terex als allein mit einer Börsennotierung verbundene Kosten ansieht, beendet und eingestellt werden:

- Interne Revision - Investor Relations - Treasury - Versicherungen

Den Mitarbeitern, die von einer solchen Beendigung betroffen sind, wird eine äquivalente Position in der Terex Gruppe angeboten, soweit eine solche Position verfügbar und der maßgebliche Mitarbeiter für diese Position geeignet ist. Für den Fall, dass ein Mitarbeiter sich gegen die Annahme eines solchen Angebots entscheidet, hat dieser einen Anspruch gegen Demag Cranes auf (i) die Abfindung entsprechend des Demag Cranes Sozialplans aus dem Jahr 2009, welcher im Zusammenhang mit der Reorganisation von Demag Cranes geschlossen wurde oder (ii) zwei Jahresgehälter des Mitarbeiters, unter Annahme einer hundertprozentigen Zielerreichung, je nachdem, welcher Betrag höher ist.

§ 4 Belegschaft und Personal

4.1 Belegschaft und Regelungen zur Belegschaft: Terex erkennt an, dass die engagierte Belegschaft der Demag Cranes AG und der Verbundenen Unternehmen von Demag Cranes das Fundament für den derzeitigen und künftigen Erfolg von Demag Cranes bildet. Terex sieht die Transaktion ausdrücklich als eine Wachstumschance für die Belegschaft und die anderen Stakeholder der Demag Cranes an und nicht als einen Erwerb, der auf eine Kostenreduzierung zum Nachteil der Belegschaft von Demag Cranes gerichtet ist. Umgekehrt gesagt, sieht Terex, dass der Erfolg der Transaktion – und insbesondere der anhaltende Geschäftserfolg von Demag Cranes – von der Kreati-vität der Belegschaft von Demag Cranes und ihrem Innovationspotenzial abhängt – zwei Faktoren, die sich in hohem Maße auf die Kompetenz und das Engagement der Mitar-beiterinnen und Mitarbeiter von Demag Cranes stützen.

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Terex beabsichtigt, einen konstruktiven Dialog mit sämtlichen Arbeitnehmergremien der Demag Cranes fortzuführen und den Vorstand dabei zu unterstützen, attraktive und wett-bewerbsfähige Rahmenbedingungen zu erhalten und zu entwickeln, um die exzellente weltweite Mitarbeiterbasis zu erhalten.

Insbesondere verpflichtet sich Terex, soweit nicht gesetzlich vorgeschrieben,

(a) Demag Cranes nicht zu veranlassen, Handlungen vorzunehmen oder einzuleiten,

die auf die Änderung oder Kündigung bestehender Betriebsvereinbarungen, Tarif-verträge oder ähnlicher Verträge der Demag Cranes AG und/oder Verbundener Unternehmen von Demag Cranes abzielen;

(b) die Rechte der Mitarbeiter, Betriebsräte und Gewerkschaften zu respektieren, die

innerhalb oder bezüglich der Demag Cranes AG und der Verbundenen Unter-nehmen von Demag Cranes nach geltenden Gesetzen, Vorschriften, Abmachun-gen und Vereinbarungen bestehen;

(c) Demag Cranes nicht zu veranlassen, Handlungen einzuleiten, die auf eine

Änderung der Tarifzuständigkeit auf Arbeitgeberseite abzielen; und (d) Demag Cranes nicht zu veranlassen, Handlungen vorzunehmen, die zu einer

Änderung des derzeitigen Grads an Arbeitnehmermitbestimmung im Aufsichtsrat führen würden.

4.2 Personalabbau: Terex erkennt an, dass Terex und Demag Cranes über komplementäre

Geschäftsfelder verfügen, die sich praktisch nicht überschneiden. Vor diesem Hinter-grund verpflichtet sich Terex, außer im Hinblick auf die in § 3.6 genannten Funktionen, Demag Cranes nicht zu einem Abbau der derzeitigen Belegschaft der Demag Cranes AG und/oder eines Verbundenen Unternehmens von Demag Cranes in direkter Folge der Transaktion zu veranlassen. Terex erwartet keine betriebsbedingten Kündigungen von Arbeitnehmern der Demag Cranes oder eines Verbundenen Unternehmens von Demag Cranes in direkter Folge der Transaktion.

4.3 Bindung der Vorstandsmitglieder und Mitarbeiter / Anreizprogramme: Sofern Demag

Cranes Aktien nicht länger an der Frankfurter Wertpapierbörse notiert werden, ist jeder Teilnehmer des Matching Stock Programms der Demag Cranes AG, in Übereinstimmung mit der bisherigen Praxis ohne Übernahmeangebot, berechtigt, von der Demag Cranes AG für jede von ihm gehaltene Phantomaktie eine Barzahlung in Höhe der Differenz zwischen dem Basispreis und dem durchschnittlichen, nicht gewichteten Schlusskurs auf der XETRA-Handelsplattform während der letzten 60 Handelstage unmittelbar vor Wirksamwerden des Delistings (Ausübungskurs) zu erhalten.

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§ 5 Finanzierung, Dividendenpolitik

5.1 Finanzierung: Bis zum Inkrafttreten eines Beherrschungsvertrags bleibt die Finanzierung von Demag Cranes unabhängig von Terex, und Terex beabsichtigt nicht, eine Änderung der derzeitigen unabhängigen Finanzierungsstrategie von Demag Cranes einzuleiten.

Insbesondere beabsichtigt Terex nicht, sofern Terex nicht eine Finanzierung zu gleichen

oder besseren Konditionen zur Verfügung stellen kann, nachteilig auf den bestehenden syndizierten Kreditvertrag über EUR 350.000.000 vom 18. November 2010, der voraus-sichtlich im Juni 2011 ergänzt werden soll ("Syndizierter Kreditvertrag"), einzuwirken, insbesondere auf die folgenden Verpflichtungen aus dem Syndizierten Kreditvertrag in seiner jeweils geltenden Fassung in Bezug auf den Mehrheitsaktionär (wobei der Begriff "Mehrheitsaktionär" sämtliche Mitglieder der Terex Gruppe bezeichnet, solange Mitglieder der Terex Gruppe entweder einzeln oder mit anderen Personen gemeinsam handelnd mehr als 50 % des gezeichneten Grundkapitals der Demag Cranes AG halten (wobei zur Berechnung dieser Grenze stimmrechtslose Vorzugsaktien der Demag Cranes AG, sofern vorhanden, bei der Ermittlung des jeweiligen prozentualen Anteils unberücksichtigt bleiben)):

- Weder die Demag Cranes AG noch Verbundene Unternehmen von Demag Cranes

dürfen Rechtsgeschäfte mit Aktionären der Demag Cranes AG oder mit Rechtsträgern, von denen diese Aktionäre kontrolliert werden oder die von diesen Aktionären kontrolliert werden, vornehmen, es sei denn, dies geschieht zu marktüblichen Bedingungen (arm's length) und im Rahmen des gewöhnlichen Geschäftsgangs.

- Weder die Demag Cranes AG noch Verbundene Unternehmen von Demag Cranes

dürfen

(i) einem Mehrheitsaktionär oder in Bezug auf die Verpflichtungen eines Mehrheitsaktionärs Garantien, Freistellungserklärungen oder andere Arten der Zusicherung gegen finanzielle Verluste oder Sicherungsrechte (wie in dem Syndizierten Kreditvertrag definiert) gewähren;

(ii) einem Mehrheitsaktionär Darlehen oder Kredit gewähren, Cash-Pooling-Vereinbarungen mit einem Mehrheitsaktionär eingehen, die Zahlungsfähigkeit eines Mehrheitsaktionärs auf andere Weise aufrechterhalten oder diesem Betriebskapital zur Verfügung stellen;

Unverbindliche Übersetzung

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(iii) in Aktien, Anteile, Wertpapiere oder andere Beteiligungen eines Mehrheitsaktionärs investieren oder diese erwerben (oder deren Erwerb vereinbaren);

(iv) eine Verschmelzung, Aufspaltung, gesellschaftsrechtliche Restrukturierung oder vergleichbare Verträge, Vereinbarungen oder Rechtsgeschäfte mit einem Mehrheitsaktionär oder unter sonstiger Beteiligung eines Mehrheitsaktionärs eingehen;

(v) Vermögenswerte (einschließlich Aktien der Demag Cranes AG oder einer sonstigen Person, bei der es sich nicht um einen Mehrheitsaktionär handelt) von einem Mehrheitsaktionär erwerben, es sei denn, dies geschieht im Rahmen des gewöhnlichen Handelns zu marktüblichen Bedingungen;

(vi) Vermögenswerte an einen Mehrheitsaktionär veräußern, es sei denn, dies geschieht im Rahmen des gewöhnlichen Handelns zu marktüblichen Beding-ungen;

(vii) Joint Ventures oder vergleichbare Vereinbarungen mit einem Mehrheitsak-tionär eingehen; oder

(viii) Verträge, Vereinbarungen oder Rechtsgeschäfte mit einem Mehrheitsaktionär oder zu Gunsten eines Mehrheitsaktionärs eingehen, es sei denn, dies geschieht im Rahmen des gewöhnlichen Geschäftsgangs, zum vollen Marktwert und zu marktüblichen Bedingungen,

wobei die Ziffern (v), (vi) und (viii) nicht dahingehend auszulegen sind, dass sie

(x) die zu marktüblichen Bedingungen erfolgende Auflösung einer zwischen der Demag Cranes & Components GmbH (Salzburg) und der Demag Mobile Cranes GmbH & Co. KG (Zweibrücken) geschlossenen Vertriebskooperation für die Region Österreich oder (y) die Erfüllung eines zwischen der Demag Cranes & Components GmbH (Salzburg) und der Terex-Demag GmbH & Co. KG (Zwei-brücken) geschlossenen Dienstleistungsvertrags (in seiner jeweils gültigen Fassung im Rahmen des gewöhnlichen Geschäftsgangs, zum vollen Marktwert und zu marktüblichen Bedingungen) für die Region Österreich einschränken.

Soweit der syndizierte Kreditvertrag mit bestehenden Finanzverträgen von Terex im

Konflikt steht, vereinbaren die Parteien, im guten Glauben zusammenzuarbeiten, um eine einvernehmliche Lösung zu finden, die nicht nachteilig für die Demag Cranes AG ist.

Unverbindliche Übersetzung

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5.2 Dividendenpolitik: Bis zum Wirksamwerden eines Beherrschungsvertrags verpflichtet sich Terex Demag Cranes nicht zu veranlassen, die bestehende Dividendenpraxis der Demag Cranes AG zu ändern, die vorsieht, dass die Zahlung von Dividenden oder sonstigen Ausschüttungen auf das oder hinsichtlich des Aktienkapital(s) der Demag Cranes AG für ein Geschäftsjahr insgesamt 50 % des operativen Ergebnisses nach Steuern der Demag Cranes Gruppe (welches nach denselben Grundsätzen berechnet wird, die für die Berechnung des operativen Ergebnisses nach Steuern der Demag Cranes Gruppe für die Zwecke des ursprünglichen Jahresabschlusses (wie in dem Syndizierten Kreditvertrag definiert) gelten) für das entsprechende Geschäftsjahr nicht übersteigen.

§ 6 Corporate Governance

6.1 Aufsichtsrat: Der Aufsichtsrat besteht aus zwölf (12) Mitgliedern. Terex verpflichtet sich, keine Veränderung der Größe des Aufsichtsrats einzuleiten.

6.2 Vorstand:

(a) Zusammensetzung Terex hat vollstes Vertrauen in die derzeitigen Vorstandsmitglieder und beab-

sichtigt nicht auf eine Änderung der Zusammensetzung des Vorstands hinzuwir-ken oder einzuleiten. Für die Dauer der laufenden Amtszeit der Vorstandsmit-glieder beabsichtigt Terex, keine Handlungen einzuleiten oder auf sonstige Weise zu unterstützen, die auf die Abberufung derzeitiger Vorstandsmitglieder oder die Kündigung der entsprechenden Dienstverträge abzielen.

(b) Unabhängigkeit des Vorstands Der Vorstand bleibt weiterhin unabhängig von Terex. Terex erkennt an, dass

weder Terex noch Verbundene Unternehmen von Terex berechtigt sind, dem Vorstand oder einem seiner Mitglieder Weisungen zu erteilen und dass – sofern kein Beherrschungsvertrag existiert – weder der Vorstand noch seine Mitglieder verpflichtet sind, Rechtsgeschäfte vorzunehmen oder zu unterlassen oder auf Veranlassung von Terex zu handeln, unabhängig davon, ob in Form einer Bitte, Aufforderung oder Anweisung.

Unverbindliche Übersetzung

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§ 7 Empfehlung des Angebots

7.1 Empfehlung des Vorstands: Zum Zeitpunkt des Abschlusses dieser Vereinbarung unter-stützt der Vorstand die Transaktion auf Grundlage der in dieser Vereinbarung beschrie-benen Erwägungen. Daher wird der Vorstand in seiner begründeten Stellungnahme gemäß § 27 WpÜG bestätigen, die er nicht ändern oder zurückziehen wird solange die Empfehlungsvoraussetzungen erfüllt sind, dass er

(a) den Erhöhten Angebotspreis als angemessen erachtet und (b) unter Berücksichtigung, unter anderem, der in dieser Vereinbarung enthaltenen

Zusagen und Verpflichtungserklärungen von Terex, den Aktionären der Gesell-schaft empfiehlt, das Geänderte Angebot anzunehmen ("Empfehlungserklä-rung").

7.2 Empfehlungsvoraussetzungen: Die Verpflichtung zur Abgabe der Empfehlungserklärung

unterliegt folgenden Voraussetzungen:

(a) der Erhöhte Angebotspreis beträgt nicht weniger als EUR 45,50;

(b) die Bieterin hat das Angebot gemäß § 21 WpÜG unter Erhöhung des Angebots-preises und auf eine Weise geändert, die dieser Vereinbarung nicht widerspricht (das dementsprechend geänderte Angebot, das "Geänderte Angebot").

(c) seitens eines Dritten wurde kein Besseres Angebot (wie nachstehend in § 7.3

definiert) abgegeben und die Bieterin hat ihr Angebot nicht gemäß § 7.3 (b) geändert; und

(d) es liegen keine sonstigen Umstände vor, die nach vernünftiger Ansicht des Vor-

stands, der hierbei nach Treu und Glauben handelt, dazu führen würden, dass die Vorstandsmitglieder gegen ihre Pflichten nach geltendem Recht (einschließlich ihrer Treuepflichten nach deutschem Recht, insbesondere der Sorgfaltspflicht und Verantwortlichkeit gemäß § 93 AktG) verstoßen, indem sie die Empfehlungser-klärung abgeben.

7.3 Drittangebot: Gibt ein Dritter ein Angebot für alle Demag Cranes Aktien ab oder ver-

öffentlicht ein Dritter seine Entscheidung zur Abgabe eines solchen Angebots gemäß § 10 Abs. 1 WpÜG ("Drittangebot"), ist der Vorstand berechtigt, seine Empfehlungs-erklärung zurückzunehmen und/oder den Aktionären der Gesellschaft das Drittangebot zu empfehlen, vorausgesetzt, dass

Unverbindliche Übersetzung

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(a) der Vorstand (der hierbei angemessen und nach Treu und Glauben handelt) fest-

stellt, dass das Drittangebot besser für Demag Cranes, die Aktionäre der Gesell-schaft und ihre Stakeholder ist als das Geänderte Angebot, wobei insbesondere alle Bedingungen des Drittangebots zu berücksichtigen sind, darunter seine Be-dingtheit, die Wahrscheinlichkeit seines Vollzugs nach Maßgabe seiner Be-dingungen und der voraussichtliche zeitliche Ablauf der Transaktion; und

(b) Terex das Geänderte Angebot nicht innerhalb von fünf (5) Geschäftstagen nach

der Mitteilung des Vorstands der Demag Cranes AG, dass das Drittangebot nach Ansicht des Vorstands günstiger für die Gesellschaft, die Aktionäre der Gesell-schaft und ihre Stakeholder ist, geändert hat.

(ein Drittangebot wie unter (a) und (b) dargelegt wird jeweils als "Besseres Angebot"

bezeichnet.) 7.4 Besseres Angebot von Terex: Ändert Terex das Geänderte Angebot wie vorstehend in

§ 7.3 (b) erläutert und wandelt es somit zu einem "Besseren Angebot der Bieterin" um, beziehen sich alle Bestimmungen dieser Vereinbarung, insbesondere die Verpflichtungen der Parteien in Bezug auf das Geänderte Angebot, ab dem Zeitpunkt dieser Umwandlung auf das Bessere Angebot der Bieterin anstelle des Geänderten Angebots.

7.5 Unterstützungsbedingungen: Sämtliche Verpflichtungen des Vorstands gemäß dieser Vereinbarung bestehen nur, sofern und soweit diese Verpflichtungen mit den Bestimmun-gen des anwendbaren Rechts im Einklang stehen und nicht gegen diese verstoßen, insbesondere Verpflichtungen der Vorstandsmitglieder zur Einhaltung ihrer Sorgfalts- und Treuepflicht gegenüber der Gesellschaft, einschließlich ihrer Verpflichtungen nach §§ 14, 27 und 33 WpÜG sowie §§ 76 und 93 AktG.

§ 7a Unterstützung und Sicherung der Transaktion

7a.1 Die Gesellschaft verpflichtet sich hiermit, soweit gesetzlich zulässig, ab dem Datum dieser Vereinbarung bis zum Ablauf der weiteren Annahmefrist davon abzusehen, jegliche Maßnahmen oder Schritte einzuleiten, die den Erfolg des Angebots gefährden könnten. Insbesondere verpflichtet sich die Gesellschaft, soweit gesetzlich zulässig, davon abzusehen, soweit dies den Erfolg des Angebots gefährden könnte:

(i) ein konkurrierendes Drittangebot einzuwerben, d.h. aktiv zu erbitten, sowohl in-

direkt oder direkt;

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(ii) jegliche vertrauliche Dokumente in Bezug auf die Demag Cranes Gruppe oder deren Geschäft dritten Personen, die ein Drittangebot in Betracht ziehen, zur Verfügung zu stellen;

(iii) das Grundkapital der Gesellschaft zu erhöhen oder jegliche andere Kapitalmaß-

nahmen oder kapitalrelevante Maßnahmen in Bezug auf die Aktien der Gesell-schaft durchzuführen, die den aggregierten Angebotspreis erhöhen (mit Aus-nahme des bestehenden Matching Stock Programms);

(iv) sowohl unmittelbar als auch mittelbar wesentliche Vermögensgegenstände

(einschließlich Beteiligungen in immateriellen Vermögensgegenständen, Sachan-lagen oder Finanzanlagen) zu kaufen, verkaufen, erwerben, übertragen oder belasten, die einen Gesamtwert von über EUR 100 Mio. haben, im Wege der Ver-schmelzung oder einer anderen Form der Umwandlung, Übernahme, Erwerb, Übertragung, Veräußerung oder einer ähnlichen Transaktionen mit einer oder mehreren Dritten oder einen dieser Vermögensgegenstände auf andere Art und Weise zu veräußern;

(v) Joint Ventures, Partnerschaften oder andere Formen der Kooperation mit Dritten

außerhalb des gewöhnlichen Geschäftsablaufs einzugehen; (vi) und im Übrigen davon abzusehen, irgendeine Handlung außerhalb des gewöhn-

lichen Geschäftsbetriebs vorzunehmen. 7a.2 Bis zum Vollzug des Angebots verpflichtet sich die Gesellschaft und wird dafür Sorge

tragen, dass keine Gesellschaft der Demag Cranes Gruppe unmittelbar oder mittelbar die Vergütung für irgendeinen Arbeitnehmer oder ein Mitglied der Geschäftsführung einer Gesellschaft der Demag Cranes Gruppe erhöht, soweit dies nicht in § 3.6 vorgesehen oder ansonsten im Einklang mit der bisherigen Übung steht, es sei denn die Erhöhung ist rechtlich erforderlich.

7a.3 Für den Fall, dass die Gesellschaft von Dritten kontaktiert wird, die erwägen ,ein

Drittangebot abzugeben, verpflichtet sich die Gesellschaft hiermit, soweit gesetzlich zulä-ssig, die Bieterin unverzüglich über den Namen dieses oder dieser Dritten, den Inhalt jedes dieser (in Erwägung gezogene) Drittangebote und jegliche weitere Entwicklungen in diesem Zusammenhang zu benachrichtigen.

7a.4 Die Gesellschaft verpflichtet sich, sämtliche Informationen und Dokumente, die von den

jeweiligen Fusionskontrollbehörden im Hinblick auf die fusionskontrollrechtlichen Anmeldungen und Verfahren verlangt werden, zur Verfügung zu stellen. Zur Vermei-

Unverbindliche Übersetzung

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dung von Missverständnissen wird klargestellt, dass diese Verpflichtung keine Verpflichtung der Gesellschaft beinhaltet, Vermögensgegenstände zu veräußern.

7a.5 Die Gesellschaft bestätigt, und Terex und die Bieterin erkennen an, dass Aloysius Rauen

beabsichtigt, das Geänderte Angebot hinsichtlich der von ihm gehaltenen Demag Cranes-Aktien am Ende der Annahmefrist des Angebots anzunehmen.

§ 8 Andere Maßnahmen nach Vollzug des Angebots

Maßnahmen nach Vollzug des Angebots: Unbeschadet der Allgemeingültigkeit der Bestimmun-gen der vorstehenden §§ 1 bis 6 gilt im Anschluss an den Vollzug des Geänderten Angebots folgendes: Terex verpflichtet sich, ohne die vorherige schriftliche Zustimmung der Demag Cranes AG keine der nachstehend genannten Handlungen in Organen der Demag Cranes vorzunehmen:

(a) Liquidation oder Auflösung der Demag Cranes AG oder Verbundener Unter-nehmen von Demag Cranes;

(b) Verkauf oder sonstige Veräußerung des gesamten Betriebs oder im Wesentlichen des gesamten Betriebs oder eines Teilbetriebs der Demag Cranes AG oder eines Verbundenen Unternehmen von Demag Cranes oder eine Beschränkung, Aufgabe oder Veräußerung derzeitiger Geschäftstätigkeiten, Tätigkeitsbereichen, Unter-nehmen oder Geschäftsbereichen der Demag Cranes AG und der Verbundenen Unternehmen von Demag Cranes oder wesentlicher Teile davon; und

(c) Änderungen des satzungsgemäßen Unternehmensgegenstands der Demag Cranes

AG oder eines Verbundenen Unternehmen von Demag Cranes.

§ 9 Übertragung an verbundene Unternehmen

Terex ist berechtigt, ihre Beteiligung an der Demag Cranes AG ohne vorherige schriftliche Zu-stimmung der Gesellschaft an eine hundertprozentige Tochtergesellschaft von Terex ("Terex Erwerber"), zu übertragen, vorausgesetzt, dass

(a) Terex die Demag Cranes AG vor dem Verkauf schriftlich über die beabsichtigte

Übertragung informiert;

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(b) der Terex Erwerber in diese Vereinbarung eintritt und sämtliche Rechte und Pflichten nach Maßgabe dieser Vereinbarung übernimmt; und

(c) Terex die Aktienbeteiligung zurück erwirbt, bevor der Terex Erwerber nicht mehr ausschließlich Terex gehört, wobei der Terex Erwerber im Falle einer Änderung seiner Eigentümerstruktur Terex das unwiderrufliche Recht einräumen wird, diese Aktien auf erstes Anfordern zu erwerben.

§ 10 Laufzeit und Kündigung

10.1 Feste Laufzeit:

(a) Vorbehaltlich Abschnitts (b) dieses § 10.1 wird die Vereinbarung mit Unter-zeichnung der Parteien wirksam und hat eine feste Laufzeit von zwei Jahren ab dem Datum des Closing des Geänderten Angebots oder der Wirksamkeit eines Beherrschungsvertrags oder eines Squeeze-Out, je nach dem was früher eintritt.

(b) Unbeschadet des vorhergehenden Abschnitts (a) und unabhängig von einem

Beherrschungsvertrag oder einem Squeeze-Out,

(i) haben §§ 1.4, 2.1, 2.3, 3.2 bis 3.5 und 4 eine feste Laufzeit von drei Jahren ab dem Closing des Geänderten Angebots und laufen zu diesem Zeitpunkt aus, und

(i) hat § 3.1 eine feste Laufzeit von fünf Jahren ab dem Closing des

Geänderten Angebots und läuft zu diesem Zeitpunkt aus. 10.2 Kündigung: Diese Vereinbarung kann mit sofortiger Wirkung durch Mitteilung an die

andere Partei wie folgt gekündigt werden:

(a) entweder von der Demag Cranes AG oder Terex und der Bieterin (gemeinsam handelnd), wenn eine zuständige Behörde oder ein zuständiges Gericht den Vollzug der Transaktion verboten hat und diese Entscheidung rechtskräftig und unanfechtbar geworden ist; und

(b) von der Demag Cranes AG, falls

(i) die Bieterin das Geänderte Angebot (das dieser Vereinbarung und § 21 WpÜG entspricht) nicht am oder bis zum 16. Juni 2011 veröffentlicht hat; oder

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(ii) Terex gegen eine wesentliche Bestimmung dieser Vereinbarung verstößt;

(c) von Terex und der Bieterin (gemeinsam handelnd), falls

(i) der Vorstand und der Aufsichtsrat nicht spätestens am oder bis zum 27. Juni 2011 eine Ergänzung zur ihrer gemeinsamen Stellungnahme gemäß § 27 WpÜG veröffentlicht haben, in der sie den Aktionären der Gesell-schaft empfehlen, das Geänderte Angebot für die von ihren gehaltenen Aktien der Demag Cranes AG anzunehmen; (wobei es dem Verständnis der Parteien entspricht, dass Vorstand und Aufsichtsrat ihre gemeinsame Stellungnahme nach besten Bemühungen spätestens am 22. Juni 2011 veröffentlichen werden).

(ii) Demag Cranes AG eine wesentliche Bestimmung dieser Vereinbarung

verletzt.

Die Kündigung hat schriftlich und innerhalb von zehn (10) Geschäftstagen, nachdem die kündigende Partei von dem das Kündigungsrecht auslösenden Ereignis Kenntnis erlangt hat, zu erfolgen. Im Falle der Kündigung entfaltet diese Vereinbarung keine weitere Wirkung; dies gilt nicht für die Bestimmungen, bei denen die Parteien ausdrücklich das Fortbestehen unabhängig von einer Kündigung dieser Vereinbarung vereinbart haben, und die in diesem Fall in vollem Umfang wirksam bleiben.

10.3 Kündigung aus wichtigem Grund: Das Recht zur Kündigung aus wichtigem Grund bleibt

unberührt. Ein wichtiger Grund liegt vor, wenn dem kündigenden Teil unter Berück-sichtigung aller Umstände des Einzelfalls und unter Abwägung der beiderseitigen Intere-ssen die Fortsetzung des Vertragsverhältnisses bis zur vereinbarten Beendigung nicht zugemutet werden kann (§ 314 Abs. 1 Satz 1 Bürgerliches Gesetzbuch – "BGB").

§ 11 Öffentliche Bekanntmachungen

11.1 Öffentliche Bekanntmachungen nach Abschluss dieser Vereinbarung: Umgehend nach Abschluss dieser Vereinbarung werden die Parteien Pressemitteilungen veröffentlichen. Die Parteien werden diese Pressemitteilungen im Hinblick auf ihren Inhalt und ihren zeit-lichen Ablauf abstimmen.

11.2 Andere Pressemitteilungen: Soweit eine der Parteien beabsichtigt, eine Pressemitteilung

in Verbindung mit dieser Vereinbarung oder der hierin genannten Transaktionen herauszugeben, sollen die Parteien diese Pressemitteilungen im Hinblick auf ihren Inhalt

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und ihren zeitlichen Ablauf abstimmen. Zur Vermeidung von Missverständnissen wird klargestellt, dass keine Pflicht besteht, eine Pressemitteilung mit den anderen Parteien abzustimmen, sofern diese Pressemitteilung im Einklang mit dem abgestimmten Wortlaut gemäß § 11.1 steht.

§ 12 Schlussbestimmungen

12.1 Verpflichtungen: Zur Vermeidung von Missverständnissen wird klargestellt, dass jegliche Verpflichtung der Bieterin und/oder Terex nach dieser Vereinbarung nicht so ausgelegt werden soll, als wenn sie finanzielle Zusagen gegenüber Demag Cranes beinhaltet.

12.2 Keine Drittrechte: Zur Vermeidung von Missverständnissen wird klargestellt, dass diese

Vereinbarung nur den Parteien (außer den Mitgliedern des Vorstands) untereinander Rechte einräumt und keinen Vertrag zu Gunsten Dritter oder einen Vertrag mit Schutzwirkung für Dritte darstellt.

12.3 Mitteilungen: Alle Mitteilungen, Aufforderungen und sonstigen Benachrichtigungen im

Zusammenhang mit dieser Vereinbarung müssen schriftlich in englischer Sprache sowie durch persönliche Übergabe, per Kurier, Telefax oder E-Mail (vorausgesetzt, der Erhalt des Telefax oder der E-Mail wird unverzüglich per Telefax oder E-Mail bestätigt) an die nachstehend angegebene Person unter der angegebenen Adresse oder in gleicher Weise an eine andere Person oder Adresse, die von der betreffenden Partei der jeweils anderen Partei genannt wird, erfolgen:

An Demag Cranes AG: Demag Cranes AG Chief Executive Officer

Forststraße 16 40597 Düsseldorf Fax: +49 211 7102-51000 Email: [email protected]

mit Kopie an: Dr. Rainer Krause Hengeler Mueller Benrather Straße 18-20 40213 Düsseldorf

Fax: +49 211 8304-170

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Email: [email protected] An Terex Corporation and to Terex Industrial Holding AG: Terex Corporation Eric I Cohen 200 Nyala Farm Road Westport, CT 06880 USA Fax: +1 203 227-6372 Email: [email protected] mit Kopie an: Dr. Gregor von Bonin Freshfields Bruckhaus Deringer LLP Feldmühleplatz 1 40545 Düsseldorf Fax: +49 211 4979-651 82 Email: [email protected]

12.4 Vollständige Vereinbarung: Diese Vereinbarung (einschließlich sämtlicher Anlagen) ent-

hält die vollständige Vereinbarung zwischen den Parteien in Bezug auf den Gegenstand dieser Vereinbarung und ersetzt alle vorherigen diesbezüglichen Vereinbarungen und Ab-sprachen. Es bestehen keine schriftlichen oder mündlichen Nachträge zu dieser Verein-barung zwischen sämtlichen oder einzelnen Parteien.

12.5 Änderungen: Jede Änderung, Ergänzung oder Aussetzung dieser Vereinbarung, ein-

schließlich dieser Bestimmung, bedarf zu ihrer Gültigkeit der Schriftform, sofern nicht nach anwendbarem Recht ein strengeres Formerfordernis (z. B. Beurkundung) gilt. Ein im Widerspruch zu den Bestimmungen dieser Vereinbarung stehendes Verhalten der Par-teien führt nicht zu einer Änderung dieser Vereinbarung; unterlässt es eine Partei zu einem bestimmten Zeitpunkt, die Erfüllung einer Bestimmung dieser Vereinbarung einzufordern, beeinträchtigt dies in keiner Weise das Recht dieser Partei, die betreffende Bestimmung zu einem späteren Zeitpunkt durchzusetzen. Das gleiche gilt für Änderun-gen oder Ergänzungen dieser Klausel.

12.6 Abtretung: Soweit in dieser Vereinbarung nicht ausdrücklich etwas anderes vorge-

schrieben ist, darf keine Partei ihre Rechte oder Verpflichtungen aus dieser Vereinbarung ohne die Zustimmung sämtlicher anderen Parteien abtreten.

Unverbindliche Übersetzung

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12.7 Sprache: Diese Vereinbarung wurde in englischer Sprache verfasst. Begriffe, die in der

englischen Version dieser Vereinbarung mit deutscher Übersetzung angegeben sind, haben in der gesamten Vereinbarung die ihnen in der deutschen Übersetzung zugewie-sene Bedeutung.

12.8 Kosten und Aufwendungen: Sämtliche den Parteien im Zusammenhang mit der Verhand-

lung und dem Abschluss dieser Vereinbarung entstandenen Kosten und Aufwendungen werden von der jeweils betroffenen Partei getragen.

12.9 Anwendbares Recht und Gerichtsstand: Dieser Vertrag unterliegt dem Recht der Bundes-

republik Deutschland und ist entsprechend auszulegen. Sämtliche Rechtsstreitigkeiten im Zusammenhang mit dieser Vereinbarung und ihren Anlagen oder ihrer Gültigkeit wird rechtskräftig von den ordentlichen Gerichten entschieden. Gerichtsstand für alle Rechts-streitigkeiten aus dieser Vereinbarung ist, soweit gesetzlich zulässig, Düsseldorf.

12.10 Auslegung und Definitionen:

(a) Die Anlagen zu dieser Vereinbarung sind integraler Bestandteil dieser Vereinbarung und jede Bezugnahme auf diese Vereinbarung umfasst die Vereinbarung und ihre Anlagen als Ganzes.

(b) Die Überschriften der Paragraphen und Absätze dieser Vereinbarung dienen lediglich der leichteren Lesbarkeit und haben keinen Einfluss auf deren Auslegung.

(c) Begriffe, die in der englischen Version dieser Vereinbarung mit deutscher Übersetzung angegeben sind, haben die in der deutschen Übersetzung zugewiesene Bedeutung.

(d) Begriffe wie "hierin", "hiervon" oder "hiernach" beziehen sich (soweit sich aus dem Zusammenhang nichts anderes ergibt) auf diese Vereinbarung als Ganzes und nicht auf einzelne Bestimmungen dieser Vereinbarung. Der Begriff "insbesondere" bezeichnet "insbesondere, ohne Einschränkung".

(e) Im Singular definierte Begriffe haben eine vergleichbare Bedeutung im Plural und umgekehrt.

(f) Jede von Terex übernommene Verpflichtung umfasst die Verpflichtung, dass Terex dafür Sorge tragen wird, dass auch jedes Verbundene Unternehmen von Terex oder jede andere gemeinsam mit Terex handelnde Person im Sinne von § 2 Abs. 5 WpÜG entsprechend handelt.

Unverbindliche Übersetzung

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12.11 Salvatorische Klausel: Sollte eine Bestimmung dieser Vereinbarung, oder eine künftig in diese Vereinbarung einbezogene Bestimmung, ungültig oder nicht durchsetzbar sein oder werden, wird die Gültigkeit oder Durchsetzbarkeit der anderen Bestimmungen dieser Vereinbarung dadurch nicht berührt. Die ungültige oder nicht durchsetzbare Bestimmung gilt als durch eine geeignete und angemessene Bestimmung ersetzt, die, soweit gesetzlich zulässig, dem Sinn und Zweck der ungültigen oder nicht durchsetzbaren Bestimmung so nahe wie möglich kommt. Das gleiche gilt (i) für eine von den Parteien nicht beabsichtigte Regelungslücke; in diesem Fall gilt eine geeignete und angemessene Bestimmung als vereinbart, die dem, was die Parteien gemäß Sinn und Zweck dieser Vereinbarung vereinbart hätten, wenn sie diesen Punkt bedacht hätten, so nahe wie möglich kommt; oder (ii) sofern eine Bestimmung dieser Vereinbarung aufgrund der Dauer eines hierin angegebenen Zeitraums oder des Umfangs einer Leistung ungültig sein sollte; in diesem Fall gilt eine gesetzlich zulässige Dauer bzw. Leistung als vereinbart, die der ursprünglich vereinbarten Dauer oder Leistung so nahe wie möglich kommt.

Unverbindliche Übersetzung

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Düsseldorf, _16. Juni_________2011 Demag Cranes AG _____________________________ Name: gez. Aloysius Rauen____________ Funktion: CEO_________________________

_____________________________ Name: gez. Rainer Beaujean____________ Funktion: CFO_________________________

_____________________________ Name: gez. Thomas H. Hagen___________ Funktion: COO_________________________ Düsseldorf, _16. Juni_________2011 Terex Industrial Holding AG _____________________________ Name: gez. Brian Henry_______________ Funktion: Director______________________

_____________________________ Name: _____________________________ Funktion: _____________________________

Düsseldorf, _16. Juni_________2011 Terex Corporation _____________________________ Name: gez. Ron DeFeo________________ Funktion: Chairman und CEO_____________

_____________________________ Name: _____________________________ Funktion: _____________________________

Anlage 2

Tochtergesellschaften der Terex Corporation (Stand: 31. Dezember 2011)

DIREKTE TOCHTERGESELLSCHAFTEN DER TEREX CORPORATION

Name der Gesellschaft Land A.S.V., Inc. USA CMI Terex Corporation USA Genie Holdings, Inc. USA LDA-III, LLC USA Powerscreen North America Inc. USA Terex Advance Mixer, Inc. USA Terex Aerials, Inc. USA Terex Aerials, Limited Irland Terex Asia Mauritius Terex Dormant Pty Ltd Australien Terex Cranes Pty. Ltd. Australien Terex Equipment Middle East LLC Vereinigte Arabische Emirate Terex Equipment Private Limited Indien Terex Finance and Lease (China) Limited China Terex Financial Services, Inc. USA Terex Global GmbH Schweiz Terex Japan K.K. Japan Terex Latin America, S. de R. L. de C.V. Mexiko Terex Netherlands Holdings B.V. Niederlande Terex Receivables, LLC USA Terex Rus LLC Russland Terex (Sanhe) Engineering and Machinery Co Ltd. China Terex S.A. (Proprietary) Limited Südafrika Terex Singapore Pte. Ltd. Singapur Terex South Dakota, Inc. USA Terex USA, LLC USA Terex Utilities Canada, Inc. Kanada

TOCHTERGESELLSCHAFTEN DER A.S.V., INC.

Name der Gesellschaft Land Loegering Mfg. Inc. USA

TOCHTERGESELLSCHAFTEN DER CLIFFMERE LIMITED

Name der Gesellschaft Land Brown Lenox & Co. Limited Großbritannien

TOCHTERGESELLSCHAFTEN DER CMI TEREX CORPORATION

Name der Gesellschaft Land Terex Roadbuilding Europe N.V. Belgien Terex Equipamentos Ltda. Brasilien

TOCHTERGESELLSCHAFTEN DER D.B. HOLDINGS LTD.

Name der Gesellschaft Land DBIS (Software and Automation) Ltd. Großbritannien

TOCHTERGESELLSCHAFTEN DER DBIS (SOFTWARE AND AUTOMATION) LTD.

Name der Gesellschaft Land DBIS Ltd. (UK) Großbritannien

TOCHTERGESELLSCHAFTEN DER DCC FRANCE HOLDCO S.A.

Name der Gesellschaft Land Demag Cranes & Components S.A.S Frankreich

TOCHTERGESELLSCHAFTEN DER DCC HOLDCO 4 (VIER) GMBH

Name der Gesellschaft Land DCC HoldCo 5 (fünf) GmbH Deutschland

TOCHTERGESELLSCHAFTEN DER DCC HOLDCO 5 (FÜNF) GMBH

Name der Gesellschaft Land DCC France Holdco S.A. Frankreich Demag Cranes & Components GmbH Deutschland

TOCHTERGESELLSCHAFTEN DER DEMAG CRANES AG

Name der Gesellschaft Land DCC HoldCo 4 (vier) GmbH Deutschland Gottwald HoldCo 3 (drei) GmbH Deutschland

TOCHTERGESELLSCHAFTEN DER DEMAG CRANES AND COMPONENTS CORP.

Name der Gesellschaft Land Crane America Services, Inc. USA

2

TOCHTERGESELLSCHAFTEN DER DEMAG CRANES & COMPONENTS GMBH

Name der Gesellschaft Land MHE-Demag (S) Pte. Ltd. Singapur Kranservice Rheinberg GmbH Deutschland Demag Cranes & Components Pty. Ltd. Australien Demag Cranes & Components A/S Dänemark Demag Cranes & Components spol. s.r.o. Tschechische Republik Demag Cranes & Components AG Schweiz Demag Cranes & Components (Pty.) Ltd. Südafrika Demag Cranes & Components Ltda. Brasilien Demag Cranes & Components (India) Private Ltd. Indien DCC Verwaltungs 2 (zwei) GmbH Deutschland OOO Demag Cranes & Components Russland Russland Demag Cranes & Components (Shanghai) Co. Ltd. China Demag Cranes & Components Trading (Shanghai) Co. Ltd. China Demag Cranes & Components S.p.A. Italien Demag Cranes & Components Corp. USA Demag Cranes & Components GmbH Österreich Demag Cranes & Components Guarantee Ltd. Großbritannien Demag Cranes & Components Sp. z o.o. Polen Demag Cranes & Components Holdings Limited Dubai Demag Cranes & Components Verwaltungsgesellschaft mbH Deutschland Demag Cranes & Components S.A.U. Spanien Demag Cranes & Components Holdings Ltd. Großbritannien Demag Cranes & Components Unipessoal Lda. Portugal

TOCHTERGESELLSCHAFTEN DER DEMAG CRANES & COMPONENTS HOLDINGS LTD. (DUBAI)

Name der Gesellschaft Land

Demag Cranes & Components (Middle East) FZE Dubai

TOCHTERGESELLSCHAFTEN DER DEMAG CRANES & COMPONENTS HOLDINGS LTD. (UK)

Name der Gesellschaft Land

Demag Cranes & Components Ltd. Großbritannien

TOCHTERGESELLSCHAFTEN DER DEMAG CRANES & COMPONENTS S.P.A.

Name der Gesellschaft Land Donati Sollevamenti S r.l. Italien

3

TOCHTERGESELLSCHAFTEN DER DONATI SOLLEVAMENTI S.R.L.

Name der Gesellschaft Land Donati Ltd. Großbritannien Donati (Shanghai) Trading Co. Ltd. China

TOCHTERGESELLSCHAFTEN DER FANTUZZI GROUP CHINA LIMITED

Name der Gesellschaft Land Fantuzzi Group Shanghai Limited China

TOCHTERGESELLSCHAFTEN DER FERMEC HOLDINGS LTD.

Name der Gesellschaft Land Fermec Manufacturing Ltd. Großbritannien Fermec North America, Ltd. Großbritannien Terex Fermec S.A. Frankreich Fermec Trustee Ltd. Großbritannien

TOCHTERGESELLSCHAFTEN DER FERMEC MANUFACTURING LTD.

Name der Gesellschaft Land Fermec International Ltd. Großbritannien

TOCHTERGESELLSCHAFTEN DER GENIE AUSTRALIEN WHOLESALE PTY. LTD.

Name der Gesellschaft Land Genie Australia Pty. Ltd. Australien

TOCHTERGESELLSCHAFTEN DER GENIE FINANCIAL SERVICES, INC.

Name der Gesellschaft Land Genie Portfolio Management LLC USA

TOCHTERGESELLSCHAFTEN DER GENIE HOLDINGS, INC.

Name der Gesellschaft Land Genie Financial Services, Inc. USA Genie Industries, Inc. USA Genie International Holdings, Ltd Großbritannien Genie International, Inc. USA Gen-National Insurance Co. Ltd. Bermuda

4

Name der Gesellschaft Land Genie UK Limited Großbritannien GFS National, Inc. USA Terex Washington, Inc. USA

TOCHTERGESELLSCHAFTEN DER GENIE INDUSTRIES, B.V.

Name der Gesellschaft Land Genie Cayman Holdings Kaimaninseln Genie France S.A.R.L. Frankreich Genie Germany GmbH Deutschland Genie Industries Iberica, S.L. Spanien Terex Latin América Industria E Comércio De Equipamentos Para Construção Ltda.

Brasilien

TOCHTERGESELLSCHAFTEN DER GENIE INDUSTRIES, INC.

Name der Gesellschaft Land Duvapilot Equipment Outfitters, LLC USA

TOCHTERGESELLSCHAFTEN DER GENIE INTERNATIONAL, INC.

Name der Gesellschaft Land Genie Australia Wholesale Pty. Ltd. Australien Genie Korea Ltd. Südkorea

TOCHTERGESELLSCHAFTEN DER GENIE UK LIMITED

Name der Gesellschaft Land Genie Financial Services Europe Ltd. Großbritannien

TOCHTERGESELLSCHAFTEN DER GFS NATIONAL, INC.

Name der Gesellschaft Land Genie Lease Management LLC USA

TOCHTERGESELLSCHAFTEN DER GOTTWALD HOLDCO 3 (DREI) GMBH

Name der Gesellschaft Land Gottwald Port Technology GmbH Deutschland

5

TOCHTERGESELLSCHAFTEN DER GOTTWALD PORT TECHNOLOGY GMBH

Name der Gesellschaft Land Gottwald Port Technology Verwaltungsgesellschaft mbH Deutschland Gottwald Port Technology Netherlands B.V. Niederlande TBA B.V. Niederlande

TOCHTERGESELLSCHAFTEN DER IMACO BLACKWOOD HODGE GROUP LIMITED

Name der Gesellschaft Land IMACO Blackwood Hodge Großbritannien

TOCHTERGESELLSCHAFTEN DER INTERNATIONAL MACHINERY COMPANY LTD.

Name der Gesellschaft Land IMACO Blackwood Hodge Group Limited Großbritannien IMACO Trading Limited Großbritannien Terex Distribution Limited Großbritannien

TOCHTERGESELLSCHAFTEN DER JAQUES INTERNATIONAL HOLDING PTY. LTD.

Name der Gesellschaft Land Industrial Conveyor’s Sdn Bhd Malaysia Jaques International Sdn Bhd Malaysia Jaques (Singapore) Pte. Ltd. Singapur Jaques International Limited Hong Kong

TOCHTERGESELLSCHAFTEN DER JAQUES INTERNATIONAL SDN BHD

Name der Gesellschaft Land Sempurna Enterprise (M) Sdn Bhd Malaysia

TOCHTERGESELLSCHAFTEN DER JAQUES (SINGAPORE) PTE. LTD.

Name der Gesellschaft Land Jaques (Thailand) Limited Thailand

TOCHTERGESELLSCHAFTEN DER NEW TEREX HOLDINGS UK LIMITED

Name der Gesellschaft Land Fermec Holdings Ltd. Großbritannien Powerscreen International Limited Großbritannien

6

Name der Gesellschaft Land Terex Equipment Limited Großbritannien

TOCHTERGESELLSCHAFTEN DER NOELL CRANE HOLDING GMBH

Name der Gesellschaft Land Noell Crane Systems GmbH Deutschland

TOCHTERGESELLSCHAFTEN DER NOELL CRANE SYSTEMS GMBH

Name der Gesellschaft Land Noell Crane Systems (China) Ltd China Noell Mobile Systems GmbH Deutschland Noell Reggiane France S.A.R.L. Frankreich

TOCHTERGESELLSCHAFTEN DER NOELL MOBILE SYSTEMS GMBH

Name der Gesellschaft Land Terex Port Equipment Maghreb S.a.r.l. Marokko

TOCHTERGESELLSCHAFTEN DER NOELL REGGIANE FRANCE S.A.R.L.

Name der Gesellschaft Land Fantuzzi France S.A.S. Frankreich

TOCHTERGESELLSCHAFTEN DER PEGSON GROUP LIMITED

Name der Gesellschaft Land Terex Pegson Limited Großbritannien

TOCHTERGESELLSCHAFTEN DER POWER LEGEND INDUSTRIES LIMITED

Name der Gesellschaft Land Sichuan Changjiang Engineering Crane Co., Ltd China

TOCHTERGESELLSCHAFTEN DER POWER LEGEND INTERNATIONAL LTD

Name der Gesellschaft Land Power Legend Industries Limited Jungferninseln

7

TOCHTERGESELLSCHAFTEN DER POWERSCREEN HOLDINGS USA INC.

Name der Gesellschaft Land Powerscreen USA LLC USA Powerscreen USC Inc. USA

TOCHTERGESELLSCHAFTEN DER POWERSCREEN INTERNATIONAL LLC

Name der Gesellschaft Land Powerscreen International (Canada) ULC Kanada

TOCHTERGESELLSCHAFTEN DER POWERSCREEN INTERNATIONAL LIMITED

Name der Gesellschaft Land B-L Pegson Limited Großbritannien Cliffmere Limited) Großbritannien Finlay Hydrascreens (Omagh) Limited Nordirland Matbro (N.I.) Limited Nordirland Moffett Iberica, S.A. Spanien Pegson Group Limited Großbritannien Powerscreen International (U.K.) Limited Großbritannien Powerscreen Limited Irland Powerscreen Manufacturing Limited Nordirland Terex Lifting UK Limited Großbritannien Terex United Kingdom Limited Großbritannien

TOCHTERGESELLSCHAFTEN DER POWERSCREEN LIMITED

Name der Gesellschaft Land Terex GB Limited Nordirland

TOCHTERGESELLSCHAFTEN DER POWERSCREEN NORTH AMERICA INC.

Name der Gesellschaft Land Powerscreen Holdings USA Inc. USA Powerscreen International LLC USA

TOCHTERGESELLSCHAFTEN DER REGGIANE CRANES AND PLANTS SPA

Name der Gesellschaft Land Ansaldo Reggiane S r.l. (in Liquidation) Italien Fantuzzi Eurasia S r.l. Italien Fantuzzi Group China Limited China

8

Name der Gesellschaft Land Fantuzzi Noell Iberia SL Spanien Fantuzzi Noell USA, Inc. USA Fantuzzi Reggiane Australiasia Pty Ltd. Australien Fantuzzi Reggiane Djibouti Sarl Djibouti Iniziativa Sicilia S r.l. Italien Terex Cranes Korea Co., Ltd. Südkorea Terex Port Equipment Benelux Belgien Terex Port Equipment Southern Africa (Pty) Ltd. Südafrika Terex Port Equipment UK Limited Großbritannien

TOCHTERGESELLSCHAFTEN DER SICHUAN CHANGJIANG ENGINEERING CRANE CO., LTD

Name der Gesellschaft Land

Luzhou Nanfang Recycling Co. Ltd. (in Liquidation) China

TOCHTERGESELLSCHAFTEN DER TBA B.V.

Name der Gesellschaft Land D.B. Holdings Ltd. Großbritannien TBA Romania S.R.L. Rumänien TBA Logistics and Software Private Limited, Secunderabad Indien

TOCHTERGESELLSCHAFTEN DER TEREX AERIALS, INC.

Name der Gesellschaft Land Terex-RO Corporation USA

TOCHTERGESELLSCHAFTEN DER TEREX ASIA

Name der Gesellschaft Land Power Legend International Limited Kaimaninseln Terex India Private Limited Indien

TOCHTERGESELLSCHAFTEN DER TEREX BRASIL PARTICIPACOES LTDA

Name der Gesellschaft Land Ritz Equipamentos De Manutencao de Sistemas Eletricos S.A. Brasilien

9

TOCHTERGESELLSCHAFTEN DER TEREX (CHINA) INVESTMENT CO., LTD.

Name der Gesellschaft Land Terex (Changzhou) Machinery Co., Ltd. China Terex NFLG (Quanzhou) Mobile Processing Equipment Co., Ltd China Terex (Tianjin) Co., Ltd. China Terex Topower (Shandong) Heavy Machinery Manufacturing Co., Ltd. China

TOCHTERGESELLSCHAFTEN DER TEREX CRANES FRANCE S.A.S.

Name der Gesellschaft Land Terex Construction France S.A.S. Frankreich

TOCHTERGESELLSCHAFTEN DER TEREX DEMAG GMBH

Name der Gesellschaft Land Terex Cranes AB Schweden Demag Mobile Cranes Gépgyártó Kft. Ungarn Demag Mobile Cranes Spain, S.A. Spanien Terex-Demag Limited Großbritannien

Terex Middle East FZE Vereinigte Arabische Emirate

TOCHTERGESELLSCHAFTEN DER TEREX EQUIPMENT LIMITED

Name der Gesellschaft Land International Machinery Company Ltd. Großbritannien Terex Powertrain Limited Großbritannien

TOCHTERGESELLSCHAFTEN DER TEREX EQUIPMENT AND MACHINERY ESPAÑA, S.L.U.

Name der Gesellschaft Land

Terex International Financial Services Company Irland

TOCHTERGESELLSCHAFTEN DER TEREX EUROPEAN HOLDINGS B.V.

Name der Gesellschaft Land Genie Industries, B.V. Niederlande New Terex Holdings UK Limited Großbritannien Terex Brasil Participacoes Ltda Brasilien Terex Cranes France S.A.S. Frankreich Terex Equipment and Machinery España S.L.U. Spanien

10

Name der Gesellschaft Land Terex Financial Services Europe Limited Großbritannien Terex Italia S.r.l. Italien Terex Verwaltungs GmbH Deutschland Terex Germany GmbH & Co. KG

Deutschland

TOCHTERGESELLSCHAFTEN DER TEREX GMBH

Name der Gesellschaft Land Atlas Weyhausen Norge A/S Norwegen PT. Onjaya Kokoh Indonesien Terex (Shanghai) Machinery Co., Ltd. China Schaeff Grundbesitz GmbH & Co. OHG Deutschland Schaeff Incorporated USA Schaeff of North America, Inc. USA Schaeff Service Ltd Großbritannien Webster Schaeff & Co. 2000 Großbritannien

TOCHTERGESELLSCHAFTEN DER TEREX GERMANY GMBH & CO. KG

Name der Gesellschaft Land aptus 543. GmbH Deutschland cor 13. GmbH & Co. KG Deutschland Noell Crane Holding GmbH Deutschland Schaeff & Co. Großbritannien Schaeff Limited Großbritannien Terex Demag GmbH Deutschland Terex Deutschland GmbH Deutschland Terex GmbH Deutschland Terex Industrial Holding AG Deutschland

TOCHTERGESELLSCHAFTEN DER TEREX INDUSTRIAL HOLDING AG

Name der Gesellschaft Land Demag Cranes AG Deutschland

TOCHTERGESELLSCHAFTEN DER TEREX INTERNATIONAL FINANCIAL SERVICES COMPANY

Name der Gesellschaft Land

Terex Ireland Funding Limited Irland

11

12

TOCHTERGESELLSCHAFTEN DER TEREX ITALIA S.R.L.

Name der Gesellschaft Land Gru Comedil S.r.l. Italien Reggiane Cranes and Plants Spa Italien TerexLift S.r.l. Italien

TOCHTERGESELLSCHAFTEN DER TEREX NETHERLANDS HOLDINGS B.V.

Name der Gesellschaft Land Terex European Holdings B.V. Niederlande

TOCHTERGESELLSCHAFTEN DER TEREX SINGAPUR PTE. LTD.

Name der Gesellschaft Land Jaques International Holding Pty. Ltd. Australien Terex Australian Pty. Ltd. Australien Terex (China) Investment Co., Ltd. China

TOCHTERGESELLSCHAFTEN DER TEREX-TELELECT, INC.

Name der Gesellschaft Land Terex Utilities, Inc. USA

TOCHTERGESELLSCHAFTEN DER TEREX USA, LLC

Name der Gesellschaft Land PPM Cranes, Inc. USA

Anlage 3

Büroräume, Fertigungsanlagen und Warenlager (Stand: 31. Dezember 2011)

Die folgende Tabelle führt die wesentlichen Büroräume, Fertigungsanlagen und Warenlager auf, die Terex oder seinen Tochtergesellschaften gehören oder von ihnen gemietet sind:

Geschäftsbereich Standort Art

Terex (Hauptverwaltung) Westport, USA Büroraum Hubarbeitsbühnen Redmond, USA, Büroraum, Fertigung und Warenlager Moses Lake, USA Büroraum, Fertigung und Warenlager North Bend, USA Fertigung und Warenlager Rock Hill, USA Büroraum, Fertigung und Warenlager Umbertide, Italien Büroraum, Fertigung und Warenlager Darra, Australien Warenlager Watertown, USA Büroraum, Fertigung und Warenlager Huron, USA Büroraum und Fertigung Changzhou, China Büroraum, Fertigung und Warenlager Belo Horizonte, Brasilien Büroraum, Fertigung und Warenlager Baumaschinen Motherwell, Scotland Büroraum, Fertigung und Warenlager Bad Schönborn, Deutschland Büroraum, Fertigung und Warenlager Grand Rapids, USA Büroraum, Fertigung und Warenlager Coventry, England Büroraum, Fertigung und Warenlager

Geschäftsbereich Standort Art

Langenburg, Deutschland Büroraum, Fertigung und Warenlager Gerabronn, Deutschland Büroraum und Fertigung Rothenburg, Deutschland Büroraum und Warenlager Crailsheim, Deutschland Büroraum und Fertigung Southaven, USA Büroraum und Warenlager Greater Noida, Uttar Pradesh, Indien Büroraum, Fertigung und Warenlager Cachoeirinha, Brasilien Büroraum, Fertigung und Warenlager USA City, USA Büroraum, Fertigung und Warenlager Canton, USA Büroraum, Fertigung und Warenlager Rock Hill, USA Büroraum, Fertigung und Warenlager Fort Wayne, USA Büroraum, Fertigung und Warenlager Krane Crespellano, Italien Büroraum, Fertigung und Warenlager Montceau-les-Mines, Frankreich Büroraum, Fertigung und Warenlager Waverly, USA Büroraum, Fertigung und Warenlager Brisbane, Australien Büroraum, Fertigung und Warenlager Fontanafredda, Italien Büroraum, Fertigung und Warenlager Zweibrücken-Dinglerstrasse, Deutschland Büroraum, Fertigung und Warenlager Zweibrücken-Wallerscheid, Deutschland Büroraum, Fertigung und Warenlager Bierbach, Deutschland Warenlager und Fertigung Pecs, Ungarn Büroraum und Fertigung

  2

Geschäftsbereich Standort Art

Luzhou, China Büroraum, Fertigung und Warenlager Jinan, China Büroraum, Fertigung und Warenlager Long Crendon, England Büroraum und Warenlager Lentigione, Italien Büroraum, Fertigung und Warenlager Würzburg, Deutschland Büroraum, Fertigung und Warenlager Xiamen, China Büroraum, Fertigung und Warenlager Fördertechnik & Hafenlösungen

Wetter an der Ruhr, Deutschland Büroraum, Fertigung und Warenlager Düsseldorf, Deutschland Büroraum, Fertigung und Warenlager Uslar, Deutschland Büroraum, Fertigung und Warenlager Luisenthal, Deutschland Büroraum, Fertigung und Warenlager Sydney, Australien Büroraum, Fertigung und Warenlager Sao Paolo, Brasilien Büroraum, Fertigung und Warenlager Shanghai, China Büroraum, Fertigung und Warenlager Banbury, England Büroraum, Fertigung und Warenlager Milan, Italien Büroraum, Fertigung und Warenlager Madrid, Spanien Büroraum, Fertigung und Warenlager Boksburg, Südafrika Büroraum, Fertigung und Warenlager Slany, Tschechische Republik Büroraum, Fertigung und Warenlager Solon, USA Büroraum, Fertigung und Warenlager

  3

  4

Geschäftsbereich Standort Art

Chakan, Indien Büroraum, Fertigung und Warenlager Materialverarbeitung Subang Jaya, Malaysia Fertigung und Warenlager Hosur, Indien Fertigung Durand, USA Büroraum, Fertigung und Warenlager Omagh, Nordirland Büroraum, Fertigung und Warenlager Dungannon, Nordirland Büroraum, Fertigung und Warenlager Coalville, England Büroraum, Fertigung und Warenlager Quanzhou, China Büroraum und Fertigung Farwell, USA Büroraum und Fertigung

Anlage 4

Tochtergesellschaften der Terex Germany GmbH & Co. KG (Stand: 31. Dezember 2011)

DIREKTE TOCHTERGESELLSCHAFTEN DER TEREX GERMANY GMBH & CO. KG

Name der Gesellschaft Land

aptus 543. GmbH Deutschland cor 13. GmbH & Co. KG Deutschland Noell Crane Holding GmbH Deutschland Schaeff & Co. Großbritannien Schaeff Limited Großbritannien Terex Demag GmbH Deutschland Terex Deutschland GmbH Deutschland Terex GmbH Deutschland Terex Industrial Holding AG Deutschland

TOCHTERGESELLSCHAFTEN DER D.B. HOLDINGS LTD.

Name der Gesellschaft Land DBIS (Software and Automation) Ltd. Großbritannien

TOCHTERGESELLSCHAFTEN DER DBIS (SOFTWARE AND AUTOMATION) LTD.

Name der Gesellschaft Land DBIS Ltd. (UK) Großbritannien

TOCHTERGESELLSCHAFTEN DER DCC FRANCE HOLDCO S.A.

Name der Gesellschaft Land Demag Cranes & Components S.A.S Frankreich

TOCHTERGESELLSCHAFTEN DER DCC HOLDCO 4 (VIER) GMBH

Name der Gesellschaft Land DCC HoldCo 5 (fünf) GmbH Deutschland

TOCHTERGESELLSCHAFTEN DER DCC HOLDCO 5 (FÜNF) GMBH

Name der Gesellschaft Land DCC France Holdco S.A. Frankreich Demag Cranes & Components GmbH Deutschland

TOCHTERGESELLSCHAFTEN DER DEMAG CRANES AG

Name der Gesellschaft Land DCC HoldCo 4 (vier) GmbH (Deutschland) Deutschland Gottwald HoldCo 3 (drei) GmbH (Deutschland) Deutschland

TOCHTERGESELLSCHAFTEN DER DEMAG CRANES AND COMPONENTS CORP.

Name der Gesellschaft Land Crane America Services, Inc. USA

TOCHTERGESELLSCHAFTEN DER DEMAG CRANES & COMPONENTS GMBH

Name der Gesellschaft Land

MHE-Demag (S) Pte. Ltd. Singapur Kranservice Rheinberg GmbH Deutschland Demag Cranes & Components Pty. Ltd. Australien Demag Cranes & Components A/S Dänemark Demag Cranes & Components spol. s.r.o. Tschechische Republik Demag Cranes & Components AG Schweiz Demag Cranes & Components (Pty.) Ltd. Südafrika Demag Cranes & Components Ltda. Brasilien Demag Cranes & Components (India) Private Ltd. Indien DCC Verwaltungs 2 (zwei) GmbH Deutschland OOO Demag Cranes & Components Russland Russland Demag Cranes & Components (Shanghai) Co. Ltd. China Demag Cranes & Components Trading (Shanghai) Co. Ltd. China Demag Cranes & Components S.p.A. Italien Demag Cranes & Components Corp. USA Demag Cranes & Components GmbH Österreich Demag Cranes & Components Guarantee Ltd. Großbritannien Demag Cranes & Components Sp. z o.o.) Polen Demag Cranes & Components Holdings Limited Dubai Demag Cranes & Components Verwaltungsgesellschaft mbH Deutschland Demag Cranes & Components S.A.U. Spanien Demag Cranes & Components Holdings Ltd. Großbritannien Demag Cranes & Components Unipessoal Lda. Portugal

TOCHTERGESELLSCHAFTEN DER DEMAG CRANES & COMPONENTS HOLDINGS LTD. (DUBAI)

Name der Gesellschaft Land

Demag Cranes & Components (Middle East) FZE Dubai

2

TOCHTERGESELLSCHAFTEN DER DEMAG CRANES & COMPONENTS HOLDINGS LTD. (UK)

Name der Gesellschaft Land

Demag Cranes & Components Ltd. Großbritannien

TOCHTERGESELLSCHAFTEN DER DEMAG CRANES & COMPONENTS S.p.A.

Name der Gesellschaft Land Donati Sollevamenti S r.l. Italien

TOCHTERGESELLSCHAFTEN DER DONATI SOLLEVAMENTI S.R.L.

Name der Gesellschaft Land Donati Ltd. Großbritannien Donati (Shanghai) Trading Co. Ltd. China

TOCHTERGESELLSCHAFTEN DER GOTTWALD HOLDCO 3 (DREI) GMBH

Name der Gesellschaft Land Gottwald Port Technology GmbH Deutschland

TOCHTERGESELLSCHAFTEN DER GOTTWALD PORT TECHNOLOGY GMBH

Name der Gesellschaft Land Gottwald Port Technology Verwaltungsgesellschaft mbH Deutschland Gottwald Port Technology Netherlands B.V. Niederlande TBA B.V. Niederlande

TOCHTERGESELLSCHAFTEN DER NOELL CRANE HOLDING GMBH

Name der Gesellschaft Land Noell Crane Systems GmbH Deutschland

TOCHTERGESELLSCHAFTEN DER NOELL CRANE SYSTEMS GMBH

Name der Gesellschaft Land Noell Crane Systems (China) Ltd China Noell Mobile Systems GmbH Deutschland Noell Reggiane France S.A.R.L. Frankreich

3

4

TOCHTERGESELLSCHAFTEN DER NOELL MOBILE SYSTEMS GMBH

Name der Gesellschaft Land Terex Port Equipment Maghreb S.a.r.l. Marokko

TOCHTERGESELLSCHAFTEN DER NOELL REGGIANE FRANCE S.A.R.L.

Name der Gesellschaft Land Fantuzzi France S.A.S. Frankreich

TOCHTERGESELLSCHAFTEN DER TBA B.V.

Name der Gesellschaft Land D.B. Holdings Ltd. Großbritannien TBA Romania S.R.L. Rumänien TBA Logistics and Software Private Limited, Secunderabad Indien

TOCHTERGESELLSCHAFTEN DER TEREX DEMAG GMBH

Name der Gesellschaft Land Terex Cranes AB Schweden Demag Mobile Cranes Gépgyártó Kft. Ungarn Demag Mobile Cranes Spain, S.A. Spanien Terex-Demag Limited Großbritannien

Terex Middle East FZE Vereinigte Arabische Emirate

TOCHTERGESELLSCHAFTEN DER TEREX GMBH

Name der Gesellschaft Land Atlas Weyhausen Norge A/S Norwegen PT. Onjaya Kokoh Indonesien Terex (Shanghai) Machinery Co., Ltd. China Schaeff Grundbesitz GmbH & Co. OHG Deutschland Schaeff Incorporated USA Schaeff of North America, Inc. USA Schaeff Service Ltd Großbritannien Webster Schaeff & Co. 2000 Großbritannien

TOCHTERGESELLSCHAFTEN DER TEREX INDUSTRIAL HOLDING AG

Name der Gesellschaft Land Demag Cranes AG Deutschland

Terex Corporation

200 Nyala Farm Road, Westport, CT 06880, USA

Patronatserklärung

Die Terex Germany GmbH & Co. KG

(Forststraße 16, 40597 Düsseldorf, eingetragen

im Handelsregister des Amtsgerichts

Düsseldorf (HRA 21897)) (nachfolgend

"Terex Germany") beabsichtigt, voraus-

sichtlich am 30. Januar 2012 einen

Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag

(nachfolgend der "Vertrag") mit der Demag

Cranes AG (Forststraße 16, 40597 Düsseldorf,

eingetragen im Handelsregister des

Amtsgerichts Düsseldorf (HRB 54517))

(nachfolgend "Demag Cranes"), als

abhängigem Unternehmen abzuschließen.

(Convenience Translation)

Letter of Comfort

Terex Germany GmbH & Co. KG

(Forststrasse 16, 40597 Düsseldorf, Germany,

registered in the commercial register of the

Local Court in Düsseldorf (HRA 21897))

(hereinafter "Terex Germany") intends to

enter, on January 30, 2012, into a domination

and profit and loss transfer agreement

(hereinafter the "Agreement") with Demag

Cranes AG (Forststrasse 16, 40597

Düsseldorf, Germany, registered in the

commercial register of the Local Court in

Düsseldorf (HRB 54517)) (hereinafter

"Demag Cranes") as controlled company

(abhängiges Unternehmen).

Als mittelbare Muttergesellschaft der Terex

Germany geben wir, die Terex Corporation,

eine nach dem Recht von Delaware

gegründete Corporation mit Sitz in Westport /

Connecticut, USA, (nachfolgend "Terex")

hiermit folgende Erklärung ab, ohne dabei

dem Vertrag beizutreten:

Being the indirect ultimate parent company of

Terex Germany, we, Terex Corporation, a

stock corporation established under the laws of

Delaware with registered office in Westport /

Connecticut, USA, (hereinafter "Terex"),

hereby, without entering into the Agreement as

a contracting party, declare the following:

1. Terex verpflichtet sich uneingeschränkt

und unwiderruflich dafür Sorge zu tragen, dass

Terex Germany in der Weise finanziell

ausgestattet wird, dass Terex Germany stets in

der Lage ist, alle ihre Verbindlichkeiten aus

oder im Zusammenhang mit dem Vertrag

vollständig und fristgemäß zu erfüllen. Dies

gilt insbesondere für die Pflicht zum

Verlustausgleich nach § 302 AktG.

1. Terex hereby undertakes, without any

restrictions and irrevocably, to ensure that

Terex Germany is financially supported in

such a manner that Terex Germany is at all

times in the position to timely and completely

fulfill all of its obligations under or in

connection with the Agreement. This applies

in particular to the obligation pursuant to sec.

302 German Stock Corporation Act

(Aktiengesetz) to compensate any losses.

2. Terex steht den außenstehenden 2. Terex hereby guarantees vis-à-vis the

Aktionären der Demag Cranes gegenüber un-

eingeschränkt und unwiderruflich dafür ein,

dass Terex Germany alle ihnen gegenüber be-

stehenden Verpflichtungen aus oder im Zu-

sammenhang mit dem Vertrag, insbesondere

zur Zahlung von Ausgleich und Abfindung,

vollständig und fristgemäß erfüllt. Insoweit

steht den außenstehenden Aktionären der

Demag Cranes ein eigener Anspruch nach

§ 328 Abs. 1 BGB gerichtet auf Zahlung an

Terex Germany zu. Die Haftung von Terex

gemäß den beiden vorgenannten Sätzen gilt

jedoch nur für den Fall, dass Terex Germany

ihre Verpflichtungen gegenüber den außen-

stehenden Aktionären der Demag Cranes aus

oder im Zusammenhang mit dem Vertrag nicht

vollständig und fristgemäß erfüllt und Terex

ihrer Ausstattungsverpflichtung nach Ziffer 1

dieser Patronatserklärung nicht nachkommt.

outside shareholders of Demag Cranes

irrevocably and without any restrictions that

Terex Germany will completely and timely

fulfill all of its obligations under or in

connection with the Agreement vis-à-vis the

outside shareholders, in particular the

obligation to pay the guaranteed dividend

(Ausgleich) and the compensation

(Abfindung). To that extent, each outside

shareholder of Demag Cranes shall have a

separate legal claim (sec. 328 paragraph 1

German Civil Code (Bürgerliches

Gesetzbuch)) for payment to Terex Germany.

However, Terex’ liability pursuant to the

preceding sentences only applies in the case

that Terex Germany does not completely and

timely fulfill its obligations under or in

connection with the Agreement vis-à-vis the

outside shareholders of Demag Cranes and

Terex does not comply with its obligation to

financially support Terex Germany in

accordance with section 1 of this Letter of

Comfort.

3. Diese Patronatserklärung unterliegt dem

Recht der Bundesrepublik Deutschland. Terex

unterwirft sich für Streitigkeiten und

Ansprüche aus oder im Zusammenhang mit

dieser Patronatserklärung der Zuständigkeit

der deutschen Gerichte und der örtlichen

Zuständigkeit der Gerichte in Düsseldorf.

Terex erkennt die Vollstreckbarkeit

rechtskräftiger Entscheidungen deutscher

Gerichte in diesem Zusammenhang an. Zu-

stellungsbevollmächtigter von Terex in

Deutschland für die Geltendmachung von An-

sprüchen aus oder im Zusammenhang mit

dieser Patronatserklärung ist Terex Germany,

z. Hd. der Geschäftsführung, Forststraße 16,

40597 Düsseldorf.

3. This Letter of Comfort shall be governed by

and construed in accordance with the laws of

the Federal Republic of Germany. Terex

hereby acknowledges German courts and the

courts of Düsseldorf to be competent with

regard to any disputes and claims under or in

connection with this Letter of Comfort. In this

regard, Terex acknowledges the enforceability

of final decisions of German courts. Terex

Germany, Attn. the Management,

Forststrasse 16, 40597 Düsseldorf, Germany

shall be the agent for services of process

(Zustellungsbevollmächtigte) in Germany for

all proceedings under or in connection with

this Letter of Comfort.

4. Nur die deutsche Fassung dieser

Patronatserklärung ist rechtlich verbindlich.

4. Only the German version of this Letter of

Comfort is legally binding.

Westport, USA3L2. Januar 2012 / Westport, USA, January::'V ,2012

Terex Corporationvertreten durch / represented by

Name: Phillip C. WidmanTitle: Senior Vice President and Chief Financial Officer

Ebner Stolz Mönning Bachem GmbH & Co. KG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Steuerberatungsgesellschaft Stuttgart

Gutachtliche Stellungnahme

über die

Ermittlung des Unternehmenswerts

zum 16. März 2012

Demag Cranes AG

Düsseldorf

Inhaltsverzeichnis

Seite

A. Auftrag und Auftragsdurchführung 1

B. Beschreibung des Bewertungsobjekts 5 I. Rechtliche und steuerliche Grundlagen 5 II. Wirtschaftliche Grundlagen 5

C. Grundsätzliches zum Unternehmenswert 11 I. Funktionsabhängigkeit des Unternehmenswerts 11 II. Bewertungsgrundsätze 12

1. Allgemeines 12 2. Ertragswert 12 3. Liquidations- und Substanzwert 15 4. Börsenkurs 16 5. Vergleichsorientierte Bewertung 18 6. Vorerwerbe durch die Terex AG 18

III. Bewertungsstichtage 20

D. Erläuterung zum Ergebnis der Bewertung 21 I. Analyse der Vergangenheitsergebnisse 21

1. Allgemeines 21 2. Vermögenslage 22 3. Ertragslage 26

II. Planungsrechnungen 38 1. Beschreibung des Planungsprozesses und -plausibilisierung 38 2. Plan-Ist-Vergleich und Modifikation 42 3. Ertragsplanung der DC AG 44 4. Ableitung der erwarteten Netto-Ausschüttungen 66

III. Ermittlung des Kapitalisierungszinssatzes 70 1. Basiszinssatz 70 2. Risikozuschlag 72 3. Wachstumsabschlag 90 4. Ableitung der Kapitalisierungszinssätze 94

IV. Bewertung der DC AG 95 1. Ermittlung des Ertragswerts 95 2. Sonderwert der DC AG 96 3. Unternehmenswert 99

V. Vergleichsorientierte Bewertung 100 VI. Börsenkurs 104 VII. Sensitivitätsrechnung 107

E. Abfindung und Ausgleichszahlung 111 I. Ermittlung der angemessenen Abfindung gem. § 305 AktG 111 II. Ermittlung der angemessenen Ausgleichszahlung gem. § 304 AktG 111

F. Ergebnis 117

Allgemeine Auftragsbedingungen Anlage

Aus rechentechnischen Gründen können in den Tabellen Rundungsdifferenzen

in Höhe von ± einer Einheit (EUR, % usw.) auftreten.

KIS-Nr. 2011-10645

Dr. Pp/Sob/Gi/Ged/Ebs/Kaz/Chk

M:\D\Demag Cranes AG_17818\Projekte\UBW\2011\E. Bewertungsgutachten\Gutachten_Demag_final.doc

Abkürzungsverzeichnis

Abkürzung Bezeichnung

AG Die Aktiengesellschaft

AGV Automated Guided Vehicle (flurgebundenes Fördermittel

mit eigenem Fahrantrieb, das automatisch gesteuert und

berührungslos geführt wird)

ASC Automated Stacking Cranes

AktG Aktiengesetz

BaFin Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht

BB Betriebs-Berater

BGH Bundesgerichtshof

Bloomberg Bloomberg Finance L.P., New York/USA

BVerfG Bundesverfassungsgericht

CAGR Compound Annual Growth Rate

CAPM Capital Asset Pricing Model

CNY Chinesischer Renminbi

DB Der Betrieb

DC AG Demag Cranes AG, Düsseldorf

DCC GmbH Demag Cranes & Components GmbH, Wetter

Deloitte Deloitte & Touche GmbH, Düsseldorf

Abkürzung Bezeichnung

EBIT Earnings before interest and taxes (Ergebnis vor Zinsen und

Steuern)

EBITDA Earnings before interest, taxes, depreciation and amortisa-

tion (Ergebnis vor Zinsen, Steuern und Abschreibungen)

Ebner Stolz Ebner Stolz Mönning Bachem GmbH & Co. KG, Wirt-

schaftsprüfungsgesellschaft Steuerberatungsgesellschaft,

Stuttgart

EBT Earnings before taxes (Ergebnis vor Steuern)

EuGH Europäischer Gerichtshof

FAUB Fachausschuss für Unternehmensbewertung und Betriebs-

wirtschaft des IDW

FB Finanz Betrieb

FC Forecast

FTD Financial Times Deutschland

GPT GmbH Gottwald Port Technology GmbH, Düsseldorf

HFA Hauptfachausschuss des IDW

HGB Handelsgesetzbuch

HR Hochrechnung

IDW Institut der Wirtschaftsprüfer in Deutschland e.V.,

Düsseldorf

IFRS International Financial Reporting Standards

KG Kammergericht

Abkürzung Bezeichnung

Lift-AGV Automated Guided Vehicle mit zusätzlicher Hebevorrich-

tung

MHE-Demag MHE-Demag (S) Pte Ltd., Singapur

NIAT Net Income after Tax

NZG Neue Zeitschrift für Gesellschaftsrecht

OLG Oberlandesgericht

Terex AG Terex Industrial Holding AG, Dortmund

Terex Corp. Terex Corporation, Westport/USA

Terex GmbH & Co. KG Terex Germany GmbH & Co. KG, Dortmund

UmwG Umwandlungsgesetz

USD US-Dollar

Warth & Klein Warth & Klein Grant Thornton AG, Wirtschaftsprüfungsge-

sellschaft, Düsseldorf

WPg Die Wirtschaftsprüfung

WpHG Wertpapierhandelsgesetz

WpÜG Wertpapiererwerbs- und Übernahmegesetz

ZIP Zeitschrift für Wirtschaftsrecht

- 1 -

A. Auftrag und Auftragsdurchführung

Von der Geschäftsführung der

Terex Germany GmbH & Co. KG, Dortmund,

(im Folgenden auch Terex GmbH & Co. KG),

sowie dem Vorstand der

Demag Cranes AG, Düsseldorf,

(im Folgenden auch DC AG),

wurden wir gemeinsam beauftragt, den Unternehmenswert der

Demag Cranes AG, Düsseldorf,

zum 16. März 2012 zur Ableitung einer angemessenen Abfindung bzw. einer angemessenen

Ausgleichszahlung im Rahmen des beabsichtigten Abschlusses eines Beherrschungs- und Ge-

winnabführungsvertrages zu ermitteln. Die Arbeiten haben wir in den Monaten September 2011

bis 30. Januar 2012 zum Teil in den Räumen der DC AG in Düsseldorf, im Übrigen in unseren Ge-

schäftsräumen durchgeführt.

Der Auftragsdurchführung liegen die „Grundsätze zur Durchführung von Unternehmensbewer-

tungen“ (IDW S 1 i.d.F. 2008) des Instituts der Wirtschaftsprüfer in Deutschland e. V. (IDW) in der

Fassung vom 2. April 2008 zugrunde. Auftragsgemäß ermitteln wir in der Funktion des neutralen

Gutachters einen objektivierten Wert für das Unternehmen.

Art und Umfang unserer Bewertungsarbeiten haben wir in unseren Arbeitspapieren festgehalten.

Sollten sich in der Zeit zwischen dem Abschluss unserer Bewertungsarbeiten und der voraussicht-

lichen Beschlussfassung der ordentlichen Hauptversammlung der DC AG über den Beherrschungs-

und Gewinnabführungsvertrag am 16. März 2012 wesentliche Änderungen der Vermögens-, Fi-

nanz- und Ertragslage oder sonstiger Grundlagen der Bewertung des Unternehmens ergeben,

sind diese bei der Bewertung noch zu berücksichtigen.

- 2 -

Wir weisen ausdrücklich darauf hin, dass sich unsere Bewertungstätigkeit nicht auf die Beurtei-

lung der Buchführung, der Jahresabschlüsse, Konzernabschlüsse, Lageberichte und Konzernlage-

berichte oder der Geschäftsführung des zu bewertenden Unternehmens bezogen hat. Eine solche

Beurteilung ist nicht Gegenstand der Unternehmensbewertung. Die Übereinstimmung der Einzel-

abschlüsse beziehungsweise Konzernabschlüsse sowie der Lageberichte beziehungsweise Kon-

zernlageberichte mit den jeweiligen gesetzlichen Vorschriften ist von den bestellten Abschlussprü-

fern Deloitte sowie Warth & Klein bestätigt worden.

Auskünfte haben uns seitens der DC AG der Vorstand sowie die von ihm benannten Auskunfts-

personen bereitwillig erteilt.

Die berufsüblichen Vollständigkeitserklärungen - in der der Vorstand der DC AG und die Ge-

schäftsführung von der Terex GmbH & Co. KG versichern, dass uns sämtliche Informationen, die

für die vorliegende Unternehmensbewertung von Bedeutung sind, richtig und vollständig zur Ver-

fügung gestellt worden sind - haben wir zu unseren Arbeitspapieren genommen.

Bei der Bewertung haben sich keine besonderen Schwierigkeiten im Sinne des § 293a Abs. 1 S. 2

AktG ergeben.

Für die Durchführung des Auftrags und unsere Verantwortlichkeit sind, auch im Verhältnis zu

Dritten, die als Anlage beigefügten „Allgemeine Auftragsbedingungen für Wirtschaftsprüfer und

Wirtschaftsprüfungsgesellschaften“ in der Fassung vom 1. Januar 2002 maßgebend. Die Haftung

für alle Schadensersatzansprüche, die aufgrund eines bei der Durchführung dieses Auftrages be-

gangenen Verstoßes vom Auftraggeber oder Dritten gegen uns erhoben werden, ist unabhängig

davon, ob es sich um grobes oder leichtes Verschulden handelt, auf EUR 4 Mio. (in Worten: vier

Millionen Euro) für den einzelnen Schadensfall bzw. Verstoß begrenzt.

Diese gutachtliche Stellungnahme dient ausschließlich als Information und Entscheidungsgrundla-

ge unserer Auftraggeber und der mit diesen verbundenen Unternehmen im Zusammenhang mit

der Ermittlung des angemessenen Ausgleichs und der angemessenen Abfindung und darf nicht

für andere Zwecke verwendet werden. Die Verwendungsbeschränkung findet keine Anwendung

auf Veröffentlichungen und Maßnahmen im Zusammenhang mit der Vorbereitung und der

Durchführung der Hauptversammlung, die über den Beherrschungs- und Gewinnabführungsver-

trag entscheidet. Die Verwendungsbeschränkung findet ebenfalls keine Anwendung im Zusam-

menhang mit Gerichtsverfahren, die in Verbindung mit der Hauptversammlung gegen die DC AG,

- 3 -

die Terex GmbH & Co. KG oder die Terex AG angestrengt werden könnten. Soweit diese Stel-

lungnahme mit unserer Zustimmung an andere interessierte Parteien weitergegeben bzw. diesen

zur Kenntnis vorgelegt wird, verpflichten sich die Auftraggeber, mit dem betreffenden Dritten

schriftlich zu vereinbaren, dass die vereinbarten Haftungsregelungen auch für mögliche Ansprü-

che Dritter uns gegenüber gelten. Nicht Dritte in diesem Sinne sind die durch die Auftraggeber in

Zusammenhang mit dem beabsichtigten Abschluss des Beherrschungs- und Gewinnabführungs-

vertrages beauftragten Anwälte, Wirtschaftsprüfer sowie der Vertragsprüfer.

Auftragsunterlagen.

Zur Durchführung unserer Bewertung standen uns im Wesentlichen folgende Unterlagen zur Ver-

fügung:

Finaler Entwurf des gemeinsamen Berichts der Geschäftsführung der Terex GmbH & Co. KG

und des Vorstands der DC AG über den Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag zwi-

schen der Terex GmbH & Co. KG und der DC AG

Geschäftsberichte der Geschäftsjahre 2007/08 bis 2010/11 der DC AG

Berichte von Deloitte über die Prüfung des Konzernabschlusses und Konzernlageberichts der

DC AG zum 30. September 2008, zum 30. September 2009 und zum 30. September 2010

sowie Bericht von Warth & Klein über die Prüfung des Konzernabschlusses und Konzernlage-

berichts zum 30. September 2011

Berichte von Deloitte über die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts der DC AG

zum 30. September 2008, zum 30. September 2009 und zum 30. September 2010 sowie Be-

richt von Warth & Klein über die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts zum

30. September 2011

Bericht von Warth & Klein über die Prüfung des Berichts des Vorstands der DC AG über Bezie-

hungen zu verbundenen Unternehmen im Geschäftsjahr 2010/11 gemäß § 312 AktG

Handelsregisterauszug der DC AG vom 12. September 2011

Satzung der DC AG in der Fassung vom 2. März 2011

Angebotsunterlagen für das öffentliche Übernahmeangebot der Terex AG an die Aktionäre

der DC AG vom 19. Mai 2011 sowie geänderte Angebotsunterlage an die Aktionäre der

DC AG vom 16. Juni 2011

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Planungsrechnungen der DC AG für die Geschäftsjahre 2011/12 bis 2013/14

Planungsrechnungen der DC AG für die Geschäftsjahre 2011/12 bis 2015/16 in der Fassung

vom Juni 2011, verabschiedet vom Vorstand am 12. September 2011

Unterlagen der DC AG zu strategischen Projekten

Protokolle der Sitzungen des Aufsichtsrats der DC AG vom 10. Dezember 2008 bis

12. Januar 2012

Protokolle der Sitzungen des Vorstands sowie des Executive Commitees der DC AG vom

8. Oktober 2010 bis 12./13. Januar 2012

Verschiedene markt- und branchenspezifische Veröffentlichungen

Kapitalmarktdaten.

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B. Beschreibung des Bewertungsobjekts

I. Rechtliche und steuerliche Grundlagen

Das Grundkapital der Gesellschaft beläuft sich auf rund EUR 21,2 Mio. Die Terex GmbH & Co. KG

ist derzeit mittelbar mit rund 81,92 % am Grundkapital der DC AG beteiligt. Unmittelbar hält die

Terex AG, eine unmittelbare 100 %-ige Tochtergesellschaft der Terex GmbH & Co. KG, sämtliche

der Terex GmbH & Co. KG zugerechneten rund 81,92 % der Aktien. Von den restlichen Anteilen

befinden sich ausweislich von Mitteilungen nach dem Wertpapierhandelsgesetz 10,08 % in den

Händen von Paul E. Singer, USA, beziehungsweise in den Händen einer seiner Beteiligungsgesell-

schaften der Elliott-Gruppe. Die restlichen Anteile befinden sich im Streubesitz. Die Gesellschaft ist

im Handelsregister beim Amtsgericht Düsseldorf unter der Nummer HRB 54517 eingetragen. Sitz

der Gesellschaft ist Düsseldorf.

Das vom Kalenderjahr abweichende Geschäftsjahr endet zum 30. September eines Jahres.

Die Gesellschaft wird zur Körperschaftsteuer, Gewerbesteuer und Umsatzsteuer veranlagt.

Die letzte Betriebsprüfung bei der DC AG umfasst die Veranlagungszeiträume bis einschließlich

dem Veranlagungszeitraum 2007.

II. Wirtschaftliche Grundlagen

Geschäftstätigkeit des DC-Konzerns

Der DC-Konzern ist ein international tätiger Anbieter von Industriekranen, Krankomponenten, Ha-

fenkranen und Technologien zur Hafenautomatisierung. Daneben bietet der DC-Konzern Service-

dienstleistungen, insbesondere Instandhaltung, Modernisierung und Ersatzteile an. Dieser Ange-

botspalette folgend, gliedert sich die DC AG in die Segmente Industriekrane, Hafentechnologie

und Services.

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Die DC AG-Gruppe produziert in insgesamt 16 Ländern auf fünf Kontinenten. Darüber hinaus ist

das Unternehmen über Tochterunternehmen, Vertretungen und ein Joint Venture mit einem

weitverzweigten Vertriebs- und Servicenetzwerk mit mehr als 220 Service-Standorten in mehr als

60 Ländern vertreten.

Die zu bewertende Gesellschaft, DC AG, übernimmt als Konzernobergesellschaft neben der ope-

rativen Steuerungsfunktion auch klassische Aufgaben einer geschäftsführenden Holdinggesell-

schaft. In dieser Funktion führt und verwaltet die Gesellschaft ihre in- und ausländischen Beteili-

gungen. Daneben erbringt die DC AG zentrale Dienstleistungen für die Beteiligungsgesellschaf-

ten. Hierunter fallen im Wesentlichen Dienstleistungen in den Bereichen IT, Rechnungs- und Fi-

nanzwesen, Einkauf, Steuern und Controllingdienstleistungen.. Die wirtschaftliche Entwicklung

der DC AG als Konzernobergesellschaft wird im Wesentlichen bestimmt durch den wirtschaftli-

chen Erfolg des Gesamtkonzerns. Vereinfachend wird daher im Folgenden, auch wenn Entwick-

lungen beschrieben werden, die den Gesamtkonzern betreffen, von der DC AG gesprochen.

Industriekrane

Im Segment Industriekrane entwickelt und fertigt die DC AG hochwertige Komponenten wie Seil-

und Kettenzüge, Fahrwerke und Antriebe sowie komplette Krane. Dabei wird zwischen Standard-

und Prozesskranen unterschieden. Standardkrane werden aus standardisierten Modulen für in-

dustrielle Infrastrukturanwendungen hergestellt. Prozesskrane bestehen ebenfalls aus weitgehend

standardisierten Modulen, werden jedoch individuell in den kundenspezifischen Wertschöpfungs-

prozess eingebunden. Durch die Einführung neuer Produkte im mittleren Marktsegment soll die

Präsenz des Geschäftsbereichs Industriekrane in aufstrebenden Ländern wie China und Indien

ausgebaut werden.

Im Segment Industriekrane werden in weltweit 22 Werken Krankomponentenhergestellt und

Krane zusammengebaut. Sieben der 22 Werke werden dabei von einem 50:50 Joint Venture zwi-

schen der DCC GmbH und der MHE-Demag betrieben. Die im Segment Industriekrane benötigten

Komponenten werden in vier konzerneigenen Komponentenwerken in Wetter an der Ruhr, Uslar,

Sao Paolo/Brasilien, Shanghai/China und Pune/Indien produziert.

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Hafentechnologie

Im Geschäftsbereich Hafentechnologie konzentriert sich die DC AG auf Produkte und Dienstleis-

tungen für den Hafen-, Terminal und Intermodalbereich. Diese Produkte werden unter der Marke

„Gottwald“ vertrieben. Das Produktportfolio reicht von konventionellen Güterumschlaggeräten

wie z.B. Hafenmobilkranen bis hin zu Automatisierungslösungen für den Containertransport und

die Containerlagerung (sog. Automated Guided Vehicles (AGV) und Automated Stacking Cranes

(ASC)). Darüber hinaus bietet die DC AG im Segment Hafentechnologie Planungs- und Beratungs-

leistungen für Hafenbetreiber, Softwarelösungen sowie Montage- und Instandhaltungsdienstleis-

tungen an. Die DC AG bietet hier vor allem Lösungen an, mit denen die Kunden eine Optimie-

rung ihrer Prozesse in den Bereichen Materialfluss und Logistik erzielen können.

Die Produktion und die technischen Bereiche für das Segment Hafentechnologie befinden sich am

Standort Düsseldorf, wobei zusätzliche kleinere Forschungs- und Entwicklungstätigkeiten neben

Düsseldorf auch im Entwicklungszentrum in Pune (Indien) angesiedelt sind. Sowohl der Haupt-

markt Europa als auch die internationalen Kunden werden von Düsseldorf aus zentral beliefert.

Die Produktionsschwerpunkte liegen auf der Herstellung von qualitätsbestimmenden kritischen

Großkomponenten sowie der Endmontage. Darüber hinaus nutzt die DC AG im Bereich Hafen-

technologie ein weltweit ausgerichtetes Netzwerk von Lieferanten.

Services

Im Segment Services ist das After Sales Geschäft bezüglich des Bereichs Industriekrane, inklusive

Ersatzteilverkäufe, zusammengefasst. Die Dienstleistungspalette umfasst die Umsetzung der ge-

setzlichen Wartungsvorschriften, den Störungsdienst, die Wartung, Reparatur und Instandhal-

tung, die Umrüstung, die Modernisierung sowie die Ersatzteilversorgung. Neben diesen Standard-

leistungen werden zunehmend Beratungsleistungen und Trainingsmaßnahmen zur optimalen

Nutzung der Krananlagen durchgeführt. Modernisierungen und Umrüstungen werden sowohl mit

Standardprodukten als auch mit komplexen individuellen Lösungen realisiert.

Die Dienstleistungen können von den Kunden dabei als Einzelleistungen oder im Rahmen von

Servicepaketen in Anspruch genommen werden. Das Angebot von Serviceverträgen reicht von

einfachen, wiederkehrenden Prüfungen über vorbeugende Wartung bis hin zur vollständigen

Übernahme der Anlageninstandhaltung. Hierbei werden neben Dienstleistungen für eigene In-

dustriekranprodukte auch Dienstleistungen für Krane und Hebezeuge anderer Hersteller angebo-

ten. Der Geschäftsbereich Services erbringt seine Dienstleistungen mit einem Servicenetzwerk von

weltweit rund 220 Niederlassungen.

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Wettbewerbssituation und Kunden

Das Geschäftsumfeld der DC AG war in den vergangenen vier Geschäftsjahren stark geprägt von

der weltweiten Finanz- und Wirtschaftskrise und der sich seit Mitte 2010 anschließenden, wirt-

schaftlichen Erholung. Mit den sinkenden Umsatzerlösen ging zunächst eine deutliche Mar-

genverschlechterung als Konsequenz des sich aufgrund der allgemeinen Unterauslastung verstär-

kenden Wettbewerbsdrucks einher. Im Zuge der Wirtschaftskrise war vor allem in den Segmenten

Industriekrane und Hafentechnologie ein deutlicher Preisverfall zu beobachten, von dem sich die

Gesellschaft bis heute nur langsam erholt.

Kunden des Geschäftsbereichs Industriekrane sind Industrieunternehmen, vorrangig aus der Au-

tomobilindustrie, der Stahlerzeugung oder der Maschinenbauindustrie. Daneben zählen auch

Fluggesellschaften, Energieversorger sowie Ingenieurbüros zu den Kunden des Geschäftsbereichs.

Seit der Finanz- und Wirtschaftskrise der Jahre 2008 und 2009 ist bei den Kunden des Geschäfts-

bereichs Industriekrane ein gestiegenes Kostenbewusstsein entstanden. Dies zeigt sich in der zu-

nehmenden Nachfrage nach technisch einfachen Produkten. Diese technisch einfachen Produkte

werden oftmals von Wettbewerbern angeboten. Die Gesellschaft geht davon aus, dass im Bereich

Industriekrane aufgrund dieser Entwicklung mit einem dauerhaft niedrigeren Preisniveau gerech-

net werden muss. Als Folge dieses zunehmenden marktseitigen Kostendrucks war im abgelaufe-

nen Geschäftsjahr ein Fortschreiten der globalen Marktkonsolidierung im Industriekranmarkt zu

beobachten. Beispiele hierfür sind die 100%-ige Übernahme des saudi-arabischen Kranherstellers

Saudi Cranes & Steel Works Factory Company Limited im Juni 2011 durch Konecranes sowie die

ebenfalls durch Konecranes durchgeführte Übernahme des indischen Kranherstellers WMI Cranes

Ltd. im August 2011. Im Geschäftsjahr 2010/2011 ist der globale Markt für Industriekrane im

Vergleich zum Vorjahr nach internen Analysen der DC AG im mittleren einstelligen Prozentbereich

gewachsen.

Während die DC AG in Deutschland und Westeuropa im Segment Industriekrane weiterhin aus-

schließlich auf Premiumprodukte setzt, war diese Strategie in Schwellenländern wie Indien und

China bisher nicht so erfolgreich wie in den etablierten Märkten. In den aufstrebenden Märkten

können die Kunden die technologischen Vorteile der Produkte des Geschäftsbereichs Indust-

riekrane aufgrund limitierter Investitionsbudgets und anderer technischer Rahmenbedingungen

nicht immer angemessen nutzen. Um diesen Kundenbedürfnissen Rechnung zu tragen, hat die

DC AG im Rahmen ihrer Mid-Segment-Strategie basierend auf europäischen Standards einen

neuen Kettenzug entwickelt und im Geschäftsjahr 2010/11 am Markt eingeführt. Darüber hinaus

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ist geplant, weitere Produkte für das mittlere Marktsegment in Schwellenländern am Markt einzu-

führen. Die Bedienung dieses mittleren Marktsegments hat zur Folge, dass die DC AG in zuneh-

mendem Wettbewerb zum Beispiel zu chinesischen Anbietern steht. Diese chinesischen Anbieter

bieten ihrerseits vermehrt neben Produkten für das untere Marktsegment auch solche im mittle-

ren Marktsegment an.

Im Segment Hafentechnologie zählen vorwiegend Hafenbetreiber sowie Betreiber von Intermo-

dalterminals zu den Kunden. Der Markt im Segment Hafentechnologie war im abgelaufenen Ge-

schäftsjahr 2010/11 durch die Reaktion der Kunden auf steigende Frachtmengen und Transport-

raten für Container und Schüttgut gekennzeichnet. Zum Anstieg des Schüttgüterumschlages hat

hauptsächlich China als Hauptimporteur von Eisenerz beigetragen. Die Kunden des Segments Ha-

fentechnologie reagierten auf die sich positiv entwickelnden Umschlagsmengen mit einem An-

stieg ihrer Investitionstätigkeiten. Es ist auf Grund der aktuellen wirtschaftlichen Unsicherheiten

nicht auszuschließen, dass sich das eingetrübte Wirtschaftsumfeld erneut negativ auf die Trans-

portraten und somit auf die Investitionsneigung der Kunden des Geschäftsbereichs Hafentechno-

logie auswirken wird.

Im Gegensatz zu dem starken erwarteten Wachstum im Teilmarkt der automatisierten Portalkra-

ne, der insbesondere für die Lagerung von Containern relevant ist, wird für den Teilbereich Ha-

fenkrane deutlich geringeres Wachstum erwartet. Insbesondere verwenden die meisten auf

Schüttgut spezialisierten Häfen und Terminals verstärkt Förderbänder anstelle von mobilen oder

stationären Hafenkranen.

Auch im Bereich Hafentechnologie kommt China eine wachsende Bedeutung zu. Gleichwohl

spielt die DC AG hier gegenwärtig keine wesentliche Rolle. Nach Einschätzung der Geschäftslei-

tung ist ein Ausbau der chinesischen Aktivitäten im Bereich Hafentechnologie nur über Akquisiti-

onen möglich.

Die Kunden im Segment Services sind bei Demag Produkten im Wesentlichen deckungsgleich

mit den Kunden des Segments Industriekrane. Darüber hinaus werden auch Servicedienstleistun-

gen für Kunden angeboten, welche Krane anderer Hersteller betreiben. Im Segment Services ver-

besserten sich die branchenspezifischen Rahmenbedingungen im abgelaufenen Geschäftsjahr

2010/11 deutlich. Die Markterholung ist durch die deutlich erhöhte Kapazitätsauslastung im Ma-

schinenbau zu erklären. Mit der steigenden Kapazitätsauslastung nimmt der Bedarf nach War-

tung und Überprüfung der installierten Industriekrane zu, da die Wartungs- und Inspektionsinter-

valle an Maschinenstunden geknüpft sind. Die verbesserte Kapazitätsauslastung ergibt sich zum

einen aus der wachsenden Nachfrage nach Maschinenbauerzeugnissen. Zum anderen wurden im

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Zuge der Finanz- und Wirtschaftskrise Fertigungskapazitäten in der Maschinenbauindustrie abge-

baut, wodurch bei jetzt wachsender Nachfrage der Grad der Auslastung der Produktionskapazitä-

ten zusätzlich steigt. Im Segment Services steht die DC AG im Wettbewerb zur Eigeninstandhal-

tung der Kunden, zu lokalen Dienstleistungsunternehmen, zu Servicebereich anderer Kranherstel-

ler sowie zu Anbietern allgemeiner Industriedienstleistungen.

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C. Grundsätzliches zum Unternehmenswert

I. Funktionsabhängigkeit des Unternehmenswerts

Der Wert eines Unternehmens bestimmt sich unter der Voraussetzung ausschließlich finanzieller

Ziele durch den Barwert der mit dem Eigentum an dem Unternehmen verbundenen Nettozuflüsse

an die Unternehmenseigner (Nettoeinnahmen als Saldo von Ausschüttungen bzw. Entnahmen,

Kapitalrückzahlungen und Einlagen). Dieser Zukunftserfolgswert ergibt sich grundsätzlich auf-

grund der frei verfügbaren finanziellen Überschüsse, die bei Fortführung des Unternehmens er-

wirtschaftet werden können. Hinzu kommt gegebenenfalls der Liquidationswert nicht betriebs-

notwendiger (neutraler) Vermögensteile. Zur Ableitung des Barwerts dieser Überschüsse wird ein

Kapitalisierungszinssatz verwendet, der die Rendite aus einer zur Investition in das zu bewertende

Unternehmen adäquaten Alternativanlage repräsentiert.

In Theorie, Praxis und Rechtsprechung besteht heute Einigkeit, dass es weder einen „objektiven,

allgemeingültigen“ noch den „schlechthin richtigen“ Unternehmenswert gibt. Vielmehr wird die

Abhängigkeit vom jeweiligen Bewertungszweck herausgestellt. Ob ein Entscheidungs-, Schieds-

spruchs- oder objektivierter Wert zu ermitteln ist, wird durch den Zweck determiniert, zu dem die

Bewertung erfolgt, und ist somit abhängig von der Funktion, die der Bewerter einnimmt.

In Abhängigkeit vom jeweiligen Bewertungszweck ergeben sich in der Regel unterschiedliche An-

nahmen über die Prognose und Diskontierung der künftigen finanziellen Überschüsse, Art und

Umfang einzubeziehender Synergien sowie zu den persönlichen Verhältnissen der Anteilseigner

bzw. deren anlassbezogenen Typisierung. Daher setzt eine sachgerechte Unternehmenswerter-

mittlung voraus, dass im Rahmen der Auftragserteilung festgelegt wird, in welcher Funktion der

Wirtschaftsprüfer tätig wird, um daraus die dem jeweiligen Bewertungszweck entsprechenden

Annahmen und Typisierungen herleiten zu können.

Nach herrschender Rechtsprechung und Bewertungspraxis, der auch die vorliegende Bewertung

folgt, ist die angemessene Abfindung und die angemessene Ausgleichszahlung bei Abschluss ei-

nes Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrags aus objektivierten Unternehmenswerten ab-

zuleiten. Der objektivierte Unternehmenswert stellt einen intersubjektiv nachprüfbaren Zukunfts-

erfolgswert aus Sicht der Anteilseigner dar, der sich bei Fortführung des Unternehmens auf Basis

des bestehenden Unternehmenskonzepts ergibt. Im Falle gesetzlicher und vertraglicher Bewer-

tungsanlässe erfolgt die Bewertung aus der Perspektive einer inländischen unbeschränkt steuer-

pflichtigen natürlichen Person als Anteilseigner (IDW S 1 i.d.F. 2008, Tz. 31).

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Auftragsgemäß ermitteln wir in der Funktion des neutralen Gutachters einen objektivierten Wert

für das Unternehmen.

II. Bewertungsgrundsätze

1. Allgemeines

Für die Unternehmensbewertung sind Bewertungsgrundsätze anzuwenden, die heute in der The-

orie und Praxis der Unternehmensbewertung als gesichert gelten und ihren Niederschlag in den

Verlautbarungen des Instituts der Wirtschaftsprüfer e.V. („IDW“), insbesondere im IDW Standard

„Grundsätze zur Durchführung von Unternehmensbewertungen“ (IDW S 1 i.d.F. 2008), gefunden

haben.

2. Ertragswert

Der Barwert der künftigen Überschüsse bildet den theoretisch richtigen Wert eines Unterneh-

mens. Nach IDW S 1 i.d.F. 2008, Tz. 7 kann der Unternehmenswert als Zukunftserfolgswert nach

dem Ertragswertverfahren oder nach den Discounted Cashflow-Verfahren ermittelt werden. Im

vorliegenden Fall wurde der Unternehmenswert nach dem in der Praxis in Deutschland am meis-

ten verbreiteten und von der Rechtsprechung anerkannten Ertragswertverfahren ermittelt. Da bei

gleichen Bewertungsannahmen, insbesondere hinsichtlich der Finanzierung, beide Verfahren zu

gleichen Unternehmenswerten führen (vgl. IDW S 1 i.d.F. 2008, Tz. 101), wurde auf eine zusätzli-

che Ableitung des Unternehmenswerts nach einem Discounted Cashflow-Verfahren verzichtet.

Trotz der generellen Verbreitung des Ertragswertverfahrens ist darauf hinzuweisen, dass dieses

Verfahren mit zahlreichen prognostischen Schätzungen und methodischen Einzelentscheidungen

verbunden ist, die jeweils nicht einem Richtigkeits-, sondern nur einem Vertretbarkeitsurteil zu-

gänglich sind (vgl. OLG Stuttgart, 17. Oktober 2011, 20 W 7/11, Tz. 179 (juris).

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Der objektivierte Unternehmenswert stellt einen intersubjektiv nachprüfbaren Zukunftserfolgswert

aus Sicht der Anteilseigner dar. Dieser ergibt sich bei Fortführung des Unternehmens auf Basis des

bestehenden Unternehmenskonzepts und mit allen realistischen Zukunftserwartungen im Rahmen

der Marktchancen, -risiken und finanziellen Möglichkeiten des Unternehmens sowie sonstigen

Einflussfaktoren (IDW S 1 i.d.F. 2008, Tz. 29).

Im Zusammenhang mit dem freiwilligen öffentlichen Übernahmeangebot wurde u.a. am 16. Juni

2011 ein Business Combination Agreement zwischen der DC AG, der Terex AG und der Terex

Corp. geschlossen. Bei einer erfolgreichen Übernahme einer Mehrheitsbeteiligung beabsichtigt die

Terex AG u.a. die DC AG bei ihrer Strategie zu unterstützen, von zukünftigen Marktchancen zu

profitieren und die Marktstellung der DC AG auszubauen. Dabei werden Synergieeffekte, bei-

spielsweise bei einer Zusammenführung der Terex-Aktivitäten im Bereich des Hafenausrüstungs-

geschäfts mit dem Hafentechnologiegeschäft der DC AG und Wachstumseffekte (vgl. Angebots-

unterlage vom 18. Mai 2011, Abschn. 9.1; Gemeinsame Stellungnahmen des Vorstands und Auf-

sichtsrats der DC AG vom 31. Mai 2011, S. 40) erwartet.

Die Bewertung der DC AG wurde entsprechend der herrschenden Meinung in der Rechtspre-

chung und der Bewertungspraxis auf „stand alone-Basis“ (vgl. hierzu: Werner, Die Behandlung

von Verbundeffekten bei Abfindungen nach §§ 305 und 320 AktG, in: Festschrift Steindorf,

1990, S. 303 ff., zur Differenzierung zwischen echten und unechten Synergieeffekten bzw. Popp,

WPg 2008, S. 23, 29 ff., zur Abgrenzung zwischen vorvertraglichen und vertraglichen Synergieef-

fekten) vorgenommen. Demzufolge sind Unternehmen im Rahmen des vorhandenen Unterneh-

menskonzepts unter Ausschluss (künftig) zu erwartender Synergieeffekte und damit unter fortbe-

stehender Unabhängigkeit zu bewerten (vgl. Mertens, AG 1992, S. 321; WP-Handbuch 1998,

Bd. II, Abschn. A Tz. 109; Busse von Colbe, ZGR 1994, S. 595 (600); Bilda, in: Münchener Komm.

zum AktG, 2000, § 305 Tz. 82; Koppensteiner, in: Kölner Komm. zum AktG, 3. Aufl., 2004,

§ 305 Tz. 65; Krieger, in: Münch. Hdb. AG, 3. Aufl., 2007, § 70 Tz. 132; Emmerich, in: Em-

merich/Habersack, Aktien- und GmbH-Konzernrecht, 5. Aufl., 2008, § 305 Tz 70a; Matsch-

ke/Brösel, Unternehmensbewertung, 2005, S. 157). Hierbei bietet es sich an, zwischen vorvertrag-

lichen und vertraglichen Synergien zu unterscheiden. Vorvertragliche Synergien sind solche, die

schon im faktischen Konzernverhältnis (§ 311 ff. AktG) auch ohne Unternehmensvertrag erreicht

werden können. Dem gegenüber setzen die vertraglichen Synergien weitere Eingriffsmaßnah-

men voraus, die nur aufgrund eines Beherrschungsvertrags dargestellt werden können.

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Im Hinblick auf mögliche Maßnahmen wurde eine Analyse durch die Terex-Gruppe und die

DC AG durchgeführt. Hierbei wurden angedachte Integrationsprojekte darauf untersucht, inwie-

weit diese ohne Existenz eines Unternehmensvertrags in den bestehenden rechtlichen Schranken

realisierbar sind und welcher wirtschaftliche Vorteil sich dadurch für die jeweiligen Unternehmen

realisieren lässt. Das OLG München betont dabei zu Recht, dass nur hypothetisch mögliche, fiktive

Entwicklungen keine hinreichende Grundlage für eine Prognose der künftigen Erträge des zu be-

wertenden Unternehmens sind (vgl. 31. März 2008, 31 Wx 88/06, Tz. 22 (juris)).

Die modifizierten Planungsrechnungen der DC AG basieren auf aktuellen unternehmens- und

marktorientierten Informationen und die daraus ableitbaren zukunftsbezogenen Erkenntnisse sind

insoweit in den Planungen berücksichtigt worden, als sich diese aus einem faktischen Konzern-

verhältnis mit der Terex-Gruppe ergeben. Insbesondere wurden vorvertragliche Synergieeffekte

(vor Wirksamkeit des Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrags realisierbare Synergien) in

der Planungsrechnung unmittelbar berücksichtigt. Damit sind unechte bzw. vorvertragliche

Synergien abgedeckt.

Gemäß IDW S 1 i.d.F. 2008, Tz. 33 f., sind echte Synergieeffekte im Rahmen objektivierter Unter-

nehmensbewertungen nicht zu erfassen (vgl. OLG Stuttgart, 19. Januar 2011, AG 2011, S. 420,

421; OLG Düsseldorf, 9. September 2009, ZIP 2009, S. 2055, 2058; OLG Düsseldorf, 27. Februar

2004, AG 2004, S. 324, 327; OLG Stuttgart, 4. Februar 2000, DB 2000, S. 709, 710). Die Vorge-

hensweise, die auch für die DC AG zum Tragen kommt, steht damit im Einklang mit den aner-

kannten Grundsätzen zur Durchführung von Unternehmensbewertungen.

Gemäß IDW S 1 i.d.F. 2008, Tz. 35 ist bei der Ermittlung objektivierter Unternehmenswerte von

der Ausschüttung derjenigen finanziellen Überschüsse auszugehen, die nach Berücksichtigung des

dokumentierten Unternehmenskonzeptes und rechtlicher Restriktionen zur Ausschüttung zur Ver-

fügung stehen. Im Rahmen der Fortführungsphase (so genannte ewige Rente) ist grundsätzlich

typisierend anzunehmen, dass das Ausschüttungsverhalten des zu bewertenden Unternehmens

äquivalent zum Ausschüttungsverhalten der Alternativanlage ist. Die Annahme einer kapitalwert-

neutralen Anlage gemäß IDW S 1 i.d.F. 2008 kann im Rahmen einer Bewertung auch wertgleich

durch eine fiktive unmittelbare Zurechnung der thesaurierten Beträge an die Aktionäre abgebildet

werden, die diese letztlich über Wertsteigerungen realisieren können. Hieraus resultiert aus Sicht

der typisierten Anteilseigner ein Wertbeitrag aus Thesaurierung, der unter Bewertungsaspekten

einer niedrigeren Belastung mit persönlichen Ertragsteuern unterliegt.

Da die Ermittlung des Unternehmenswerts aus der Sicht der Unternehmenseigner erfolgt, sind die

Steuerbelastungen der Anteilseigner auf die Dividenden sowie die vom Anteilseigner realisierten

Veräußerungsgewinne aus dem Unternehmen zu berücksichtigen.

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Der Zukunftserfolgswert wird durch die mit dem Kapitalisierungszins abgezinsten Überschüsse

ermittelt. Auch hier sind die steuerlichen Wirkungen auf Ebene der Anteilseigner zu berücksichti-

gen. Nach den berufsständischen Bewertungsgrundsätzen und unserer Auffassung ist als Alterna-

tivanlage auf die Rendite eines Aktienportfolios abzustellen und die durchschnittlich auf solche

Renditen entfallende Steuerbelastung zu ermitteln (IDW S 1 i.d.F. 2008, Tz. 93).

In dem so ermittelten Ertragswert findet nur das so genannte betriebsnotwendige Vermögen sei-

nen Niederschlag. Sachverhalte, die im Rahmen der Ertragswertermittlung nicht oder nur unvoll-

ständig abgebildet werden können, sind grundsätzlich gesondert zu bewerten und dem Ertrags-

wert als Sonderwert (einschließlich Schulden) hinzuzurechnen. Neben dem nicht betriebsnotwen-

digen Vermögen kommen dafür unter anderem bestimmte Finanzaktiva, steuerliche Effekte, Pen-

sionsverpflichtungen und Verwässerungseffekte aus Wandelanleihen bzw. Aktienoptionspro-

grammen in Frage.

Nicht betriebsnotwendige Vermögensteile, die einzeln veräußert werden können, ohne die ei-

gentliche Unternehmensaufgabe zu berühren (funktionales Abgrenzungskriterium), werden mit

dem Liquidationswert unter Abzug der Kosten der Liquidation sowie den steuerlichen Folgen auf

Unternehmensebene berücksichtigt. Inwieweit Steuern auf der Eigentümerebene zu berücksichti-

gen sind, hängt von der beabsichtigten Verwendung der erzielten Erlöse ab.

3. Liquidations- und Substanzwert

Nach den Grundsätzen zur Durchführung von Unternehmensbewertungen ist der Liquidations-

wert alternativ zum Ertragswert zu ermitteln, wenn der Barwert der finanziellen Überschüsse aus

der Liquidation den Ertragswert bei Annahme der Fortführung des Unternehmens übersteigt (vgl.

Paulsen, Münchener Kommentar zum Aktiengesetz, 3. Aufl., 2010, § 305, Tz. 140; OLG Düssel-

dorf, 13. März 2008, AG 2008, S. 498, 500).

Nach der Rechtsprechung kommt es auf den Liquidationswert allenfalls dann an, wenn die Ab-

sicht besteht, das Unternehmen tatsächlich zu liquidieren und die Ertragsaussichten des Unter-

nehmens auf Dauer negativ sind (vgl. BGH, 18. September 2006, AG 2006, S. 887, 889; OLG

Düsseldorf, 10. Juni 2009, 26 W 1/07, Tz. 96 f.; OLG Düsseldorf, 29. Juli 2009, 26 W 1/08,

Tz. 37). Beides ist hier nicht der Fall. Die Ertragsaussichten der DC AG sind nicht dauerhaft nega-

tiv.

- 16 -

Da im vorliegenden Fall die Gesellschaft unbefristet fortgeführt werden soll und ferner davon aus-

zugehen ist, dass der Ertragswert aufgrund der bei einer Liquidation anfallenden Kosten (zum Bei-

spiel Sozialpläne, Entschädigungen) und dem hohen Anteil immateriellen Vermögens über dem

entsprechenden Liquidationswert bei unterstellter Zerschlagung liegen würde, wurde auf die Ab-

leitung und Darstellung des Liquidationswertes im Rahmen dieser gutachtlichen Stellungnahme

verzichtet. Eine überschlägige Schätzung des Liquidationswerts führte zum Ergebnis, dass der Li-

quidationswert deutlich unter dem Ertragswert liegt.

Hilfsweise sei darauf verwiesen, dass sich das buchmäßige Eigenkapital vor Minderheitsanteilen

gemäß dem IFRS-Konzernabschluss der DC AG zum 30. September 2011 auf rund

EUR 248,6 Mio. beläuft. Selbst ohne Berücksichtigung von Zerschlagungskosten entspricht dies

nur rund 27,2 % des Unternehmenswerts von rund EUR 915 Mio.

Im Gegensatz zum Liquidationswert ist der Substanzwert sowohl für die Ermittlung des Gesamt-

werts einer fortzuführenden Unternehmung als auch für den Fall einer beabsichtigten Liquidation

ohne Aussagewert (vgl. IDW S 1 i.d.F. 2008, Tz. 6; OLG Düsseldorf, 28. Januar 2009, AG 2009,

S. 667, 668; Großfeld, Recht der Unternehmensbewertung, 6. Aufl., 2011, S. 339; LG München,

30. Dezember 2009, Der Konzern 2010, S. 188, 194). Auch bei einer anzunehmenden Liquidation

ist nicht der Substanz-, sondern der Liquidationswert anzusetzen. Eine Ermittlung des Substanz-

werts war daher nicht erforderlich.

4. Börsenkurs

Da die Aktien der DC AG am Bewertungsstichtag im regulierten Markt in Frankfurt am Main (Pri-

me Standard) zugelassen sind und im elektronischen Handelssystem XETRA sowie im Freiverkehr

an den Börsen von München, Berlin, Düsseldorf, Hamburg, Hannover und Stuttgart gehandelt

werden, kommt eine Verwendung von Börsenkursen (Marktkapitalisierung) als Grundlage für die

Festlegung der Barabfindung in Betracht. Das Bundesverfassungsgericht hat in seiner Entschei-

dung vom 27. April 1999 (AG 1999, S. 566 ff.) die Relevanz des Börsenkurses als Untergrenze bei

der Bemessung von Abfindung und Ausgleich im Falle des Abschlusses eines Ergebnisabführungs-

vertrags und bei der Eingliederung hervorgehoben.

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Das Gebot, bei der Festsetzung der angemessenen Abfindung den Börsenkurs zu berücksichtigen,

gilt jedoch nicht uneingeschränkt. Eine Unterschreitung des Börsenkurses kommt dann in Be-

tracht, wenn der Börsenkurs ausnahmsweise nicht den Verkehrswert der Aktien widerspiegelt.

Dies ist insbesondere dann der Fall, wenn über einen längeren Zeitraum mit Aktien der Gesell-

schaft praktisch kein Handel stattgefunden hat, aufgrund einer Marktenge der einzelne Aktionär

nicht in der Lage ist, seine Aktien zum Börsenkurs zu veräußern oder der Börsenkurs manipuliert

worden ist (vgl. OLG Düsseldorf, 4. Oktober 2006, DB 2006, S. 2391, 2395).

Ferner kann der innere Wert der betreffenden Gesellschaft auch oberhalb des Börsenkurses lie-

gen. Entsprechend ist parallel zur Ermittlung des Börsenkurses der Wert des Unternehmens durch

eine Unternehmensbewertung zu bestimmen.

Nach dem Beschluss des BGH vom 19. Juli 2010 (AG 2010, S. 629 ff., „Stollwerck“) ist ein der

angemessenen Abfindung im Rahmen eines Ausschlusses der Minderheitsaktionäre zugrunde zu

legender Börsenwert der Aktie grundsätzlich auf Basis eines gewichteten Durchschnittskurses in-

nerhalb eines Dreimonatszeitraumes vor Bekanntgabe der Strukturmaßnahme zu errechnen. Der

BGH hat mit diesem Beschluss seine bisherige Rechtsprechung teilweise aufgegeben und sich der

überwiegenden Auffassung im Schrifttum (vgl. für alle: Adolff, Unternehmensbewertung im Recht

der börsennotierten Aktiengesellschaft, 2007, S. 335 f.) und der Bewertungspraxis angeschlossen.

Zur Überprüfung der angemessenen Abfindung nach § 305 AktG haben wir den durchschnittli-

chen Börsenkurs als Untergrenze ermittelt. Nach ganz herrschender Meinung und ständiger

Rechtsprechung ist die angemessene Ausgleichszahlung nach § 304 AktG demgegenüber aus

dem Unternehmenswert abzuleiten. Der durchschnittliche Börsenkurs spielt hierfür keine Rolle

(vgl. BGH, 13. Februar 2006, AG 2006, S. 331, 332; OLG Stuttgart, 17. Oktober 2011, 20 W

7/11, Tz. 481; OLG Stuttgart, 18. Dezember 2008, 20 W 2/08, Tz. 309; OLG Hamburg, 7. August

2002, AG 2003, S. 583, 585.).

- 18 -

5. Vergleichsorientierte Bewertung

Die Bewertungspraxis kennt neben den Kapitalwertkalkülen so genannte Multiplikatormethoden

zur Abschätzung vorläufiger Unternehmenswerte, von Wertbandbreiten oder zu Plausibilisie-

rungszwecken. Dieses Bewertungskonzept folgt ebenso wie die Ertragswertmethode dem Grund-

satz einer ertragsorientierten Bewertung, jedoch wird der Unternehmenswert anhand eines Viel-

fachen einer Erfolgsgröße ermittelt. Das Multiplikatorverfahren basiert dabei auf einer verglei-

chenden Unternehmensbewertung in dem Sinne, dass geeignete Vervielfältiger aus Kapitalmarkt-

daten börsennotierter Vergleichsunternehmen oder Transaktionen abgeleitet und auf das zu be-

wertende Unternehmen übertragen werden.

Derartige Multiplikator-Bewertungen stellen nur vereinfachte Wertfindungen dar, können jedoch

im Einzelfall Anhaltspunkte für eine Plausibilitätskontrolle bieten (vgl. IDW S 1 i.d.F. 2008,

Tz. 143). Ergänzend zu der von uns vorgenommenen analytischen Bewertung nach der Ertrags-

wertmethode haben wir eine vergleichsorientierte Bewertung unter Verwendung von Analysten-

schätzungen durchgeführt.

6. Vorerwerbe durch die Terex AG

Die Terex AG hat seit April 2011 bis zum Zeitpunkt der Erstellung dieses Berichts Aktien an der

DC AG in dem nachfolgend dargestellten Umfang erworben:

Stück Ø-PreisEUR

April bis 16. August 2011 223.059 36,07Freiwilliges Erwerbsangebot 17.110.259 45,5017. bis 19. August 2011 12.530 45,57

Summe 17.345.848 45,38

Der ganz überwiegende Zugang stammt aus dem freiwilligen Erwerbsangebot zu einem Preis von

EUR 45,50 je Aktie. Bezogen auf die insgesamt erworbenen 17.345.848 Aktien beläuft sich der

durchschnittliche Preis auf EUR 45,38 je Aktie. Der höchste Preis, den die Terex AG für Aktien der

DC AG bisher bezahlt hat, beträgt EUR 45,59 je Aktie.

- 19 -

Das Bundesverfassungsgericht hat mit seiner Entscheidung vom 27. April 1999 festgestellt, dass

die von einem Mehrheitsaktionär tatsächlich gezahlten Preise für Aktien einer abhängigen Gesell-

schaft bei der Bewertung des Anteilseigentums zur Bemessung der Barabfindung gemäß

§ 305 AktG unberücksichtigt bleiben können, weil sie regelmäßig weder zu dem „wahren“ Wert

des Anteilseigentums in der Hand der Minderheitsaktionäre noch zu dem Verkehrswert der Aktien

eine Beziehung haben (vgl. BVerfG, 27. April 1999, AG 1999, S. 566, 568). Die Erwägungen eines

Mehrheitsaktionärs, der im Vorfeld und zur Vorbereitung einer gesellschaftsrechtlichen Maßnah-

me - wie z.B. im Rahmen eines Übernahmeangebots - gegebenenfalls überhöhte Preise zu akzep-

tieren bereit ist, seien lediglich für den Mehrheitsaktionär bestimmend, während sie für Dritte kei-

ne Bedeutung hätten. Aus Sicht eines Minderheitsaktionärs sei der vom Mehrheitsaktionär für

einzelne Aktien gezahlte (erhöhte) Preis nur dann erzielbar, wenn es ihm gelinge, gerade seine

Aktien an den Mehrheitsaktionär zu veräußern. Darauf bestehe aber verfassungsrechtlich kein

Anspruch. Diese Entscheidung entspricht der herrschenden Meinung in der Literatur und der

höchstrichterlichen Rechtsprechung (vgl. für alle: Paulsen, in: Münchener Kommentar zum AktG,

3. Aufl., 2010, § 305, Tz. 82).

Eine vergleichbare Entscheidung hat der EuGH am 15. Oktober 2009 (AG 2009, S. 821 ff.) getrof-

fen. Nach Auffassung des EuGH enthält das Gemeinschaftsrecht keinen Rechtsgrundsatz, durch

den die Minderheitsaktionäre dahingehend geschützt sind, dass der Hauptaktionär verpflichtet ist,

deren Aktien zu den gleichen Bedingungen aufzukaufen wie die, die beim Erwerb einer Beteili-

gung vereinbart wurden, mit der der Hauptaktionär die Kontrolle erlangt oder seine Kontrolle ver-

stärkt wird.

- 20 -

III. Bewertungsstichtage

Die Ableitung des Unternehmenswerts erfolgt stichtagsbezogen, wobei der Bewertungsstichtag

- bei der angemessenen Abfindung nach § 305 Abs. 3 Satz 2 AktG der Tag der Beschlussfassung

der Hauptversammlung - maßgeblich ist. Dementsprechend wurde als Bewertungsstichtag für die

Abfindung der 16. März 2012 als Tag der ordentlichen Hauptversammlung der DC AG zu Grunde

gelegt.

Als technischer Bewertungsstichtag wurde der 1. Oktober 2011 festgelegt. Alle prognostizierten

Überschüsse wurden auf diesen Stichtag abgezinst. Der sich zum 1. Oktober 2011 ergebende Er-

tragswert wurde dann mit dem Kapitalisierungszinssatz des ersten Planjahres auf den 16. März

2012 geometrisch aufgezinst.

Unter Berücksichtigung eines Zinssatzes von 8,45 % und 168 Tagen im Schaltjahr 2012 bis zur

Hauptversammlung ergibt sich folgender Aufzinsungsfaktor:

geometrische Aufzinsung: 1,0380 = (1+ 0,0845) 168/366

Die Berechnung der festen Ausgleichszahlung ist rechnerisch aus dem ermittelten Ertragswert zu

Beginn des Geschäftsjahres abzuleiten, für den der Beherrschungs- und Gewinnabführungsver-

trag wirksam wird bzw. wirksam werden soll (vgl. Popp, Unternehmensbewertung nach HFA

2/1983: Ausländische Einkünfte, steuerliches Anrechnungsverfahren, Ausschüttungspolitik,

working paper 2011-3 Universität Erlangen-Nürnberg, S. 23; Popp, WPg 2008, S. 29; OLG Karls-

ruhe, 29. Juni 2010, 12 W 87/07, Beschlusstext S. 41; OLG Stuttgart, 14. Februar 2008, AG 2008,

S. 783, 789). Der Wert je Aktie zu Beginn des Geschäftsjahres 2011/12 ist somit die materielle

Verzinsungsbasis für Ausgleichsansprüche.

- 21 -

D. Erläuterung zum Ergebnis der Bewertung

Ein besonderes Problem stellt bei der Schätzung der künftigen Erträge die Unsicherheit der Zu-

kunftserwartungen dar. Hierbei sind Risiken und Chancen in gleicher Weise zu würdigen. Die tat-

sächlich erzielten Ergebnisse der Vergangenheit geben hierfür eine erste Orientierung.

I. Analyse der Vergangenheitsergebnisse

1. Allgemeines

Nachfolgend werden auf Basis der Konzerngewinn- und Verlustrechnung der DC AG die Erfolgs-

ursachen der Vergangenheit analysiert. Grundlage der Vergangenheitsanalysen sind die Konzern-

abschlüsse nach IFRS sowie interne Controllingunterlagen.

Die im Rahmen der Ermittlung des Unternehmenswerts der DC AG nach der Ertragswertmethode

vorgenommene Analyse der abgeschlossenen Geschäftsjahre sowie die Bereinigung ausgewählter

Posten der Gewinn- und Verlustrechnung dienen dem Zweck, in einem ersten Schritt die Grund-

lagen der Planungsrechnung besser beurteilen zu können. Die Bereinigungen sind gesondert im

neutralen Ergebnis ausgewiesen. Die im Rahmen der Vergangenheitsanalyse durchgeführten Be-

reinigungen wirken sich nicht auf die Ermittlung des Unternehmenswerts aus, da die Wertermitt-

lung auf den Ergebnissen der zukünftigen Geschäftsjahre beruht und damit die bereinigten Er-

gebnisse der Vergangenheit lediglich Plausibilitätszwecken dienen.

- 22 -

2. Vermögenslage

Die Vermögenslage des DC AG Konzerns nach IFRS stellt sich für die Jahre 2007/08 bis 2010/11

wie folgt dar:

DC AG

TEUR % TEUR % TEUR % TEUR %

Geschäfts- oder Firmenwerte 120.385 13,0 120.424 14,7 120.491 14,4 120.427 13,5Sonstige immaterielle Vermögenswerte 49.236 5,3 40.606 5,0 39.388 4,7 42.996 4,8Sachanlagen 124.895 13,5 119.917 14,6 117.256 14,0 118.949 13,3Als Finanzinvestition gehaltene Immobilie 178 0,0 181 0,0 185 0,0 180 0,0At-equity bewertete Anteile 15.842 1,7 16.588 2,0 21.659 2,6 23.478 2,6Sonstige Finanzinvestitionen 727 0,1 751 0,1 776 0,1 745 0,1Forderungen aus Lieferungen und Leistungen 508 0,1 975 0,1 957 0,1 870 0,1Übrige finanzielle Vermögenswerte 0 0,0 0 0,0 1.885 0,2 1.817 0,2Übrige nicht-finanzielle Vermögenswerte 2.136 0,2 2.168 0,3 1.062 0,1 940 0,1Aktive latente Steuern 24.536 2,7 28.840 3,5 35.591 4,2 23.883 2,7

Langfristige Vermögenswerte 338.444 36,6 330.450 40,4 339.249 40,5 334.284 37,4

Vorräte 261.561 28,3 207.123 25,3 178.686 21,3 225.802 25,2Geleistete Anzahlungen 3.668 0,4 2.751 0,3 2.394 0,3 5.684 0,6Forderungen aus Lieferungen und Leistungen 201.262 21,7 151.635 18,5 178.943 21,4 193.335 21,6Übrige finanzielle Vermögenswerte 1.977 0,2 1.572 0,2 2.118 0,3 1.323 0,1Ertragsteuerforderungen 6.377 0,7 3.482 0,4 2.569 0,3 2.681 0,3Übrige nicht-finanzielle Vermögenswerte 22.225 2,4 18.067 2,2 20.607 2,5 24.229 2,7Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente 90.003 9,7 103.689 12,7 113.423 13,5 107.606 12,0

Kurzfristige Vermögenswerte 587.073 63,4 488.320 59,6 498.740 59,5 560.659 62,6

Gesamt Aktiva 925.517 100,0 818.770 100,0 837.989 100,0 894.943 100,0

Gesamtes Eigenkapital ohne Minderheiten 269.697 29,1 225.874 27,6 249.699 29,8 248.645 27,8Minderheiten 1.525 0,2 1.835 0,2 1.889 0,2 1.386 0,2

Eigenkapital 271.222 29,3 227.709 27,8 251.588 30,0 250.032 27,9

Pensionsrückstellungen 112.669 12,2 132.530 16,2 157.376 18,8 143.246 16,0Steuerrückstellungen 24.734 2,7 11.421 1,4 9.444 1,1 14.825 1,7Sonstige Rückstellungen 27.877 3,0 60.385 7,4 39.723 4,7 30.627 3,4

Rückstellungen 165.280 17,9 204.336 25,0 206.543 24,6 188.698 21,1

Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten 107.909 11,7 109.422 13,4 106.646 12,7 127.380 14,2Verbindlichkeiten aus Lief. und Leistungen 155.669 16,8 118.185 14,4 134.233 16,0 147.340 16,5Sonstige Verbindlichkeiten 210.967 22,8 155.280 19,0 135.386 16,2 175.897 19,7Latente Steuern 14.469 1,6 3.838 0,5 3.593 0,4 5.594 0,6

Verbindlichkeiten 489.014 52,8 386.725 47,2 379.858 45,3 456.211 51,0

Gesamt Passiva 925.517 100,0 818.770 100,0 837.989 100,0 894.943 100,0

2007/08 2008/09 2009/10 2010/11Ist Ist Ist Ist

- 23 -

Die bilanzierten Geschäfts- oder Firmenwerte stammen überwiegend aus dem Erwerb der Teil-

konzerne Demag Cranes & Components und der Gottwald Port Technology durch Kohlberg

Kravis Roberts & Co. L.P. von der Siemens AG im Jahr 2002. Die jeweilige Veränderung gegen-

über dem Vorjahr ergibt sich aus Fremdwährungseffekten. Im Betrachtungszeitraum bestätigten

die durchgeführten Werthaltigkeitsprüfungen der Geschäfts- oder Firmenwerte die angesetzten

Buchwerte, es ergaben sich keine Wertminderungen.

Der Bilanzposten sonstige immaterielle Vermögenswerte umfasst im Wesentlichen Marken-

zeichen, Patente, aktivierte Entwicklungskosten für begonnene und abgeschlossene Entwicklun-

gen, Software und übrige immaterielle Vermögenswerte. Der deutliche Rückgang der sonstigen

immateriellen Vermögenswerte im Geschäftsjahr 2008/09 ergibt sich im Wesentlichen durch die

Wertminderung aktivierter Forschungs- und Entwicklungskosten und sonstiger immaterieller Ver-

mögenswerte in Höhe von TEUR 6.575. Der Anstieg der sonstigen immateriellen Vermögenswerte

im Geschäftsjahr 2010/11 ergibt sich insbesondere durch einen deutlichen Anstieg der aktivierten

Entwicklungskosten, die auf die Segmente Hafentechnologie und Industriekrane entfallen.

Der Rückgang der Sachanlagen im Geschäftsjahr 2008/09 gegenüber dem Vorjahr ergibt sich im

Wesentlichen aus Abschreibungen und Wertminderungen, die deutlich über den Investitionen des

Geschäftsjahres liegen. Insbesondere im Geschäftsbereich Hafentechnologie wurden die Investiti-

onsaktivitäten aufgrund des schwachen Geschäftsverlaufs deutlich reduziert. Wesentliche Investi-

tionsprojekte im Geschäftsjahr 2008/09 waren das Upgrade der ERP-Software, Gebäudeinvestiti-

onen sowie Erweiterungs- und Rationalisierungsinvestitionen in der Fertigung. Im Geschäftsjahr

2009/10 ergaben sich wiederum Abschreibungen auf Sachanlagen, die über den entsprechenden

Investitionen lagen und zu einem Rückgang der Sachanlagen führten. Investitionen erfolgten im

Geschäftsjahr 2009/10 beispielsweise in die Ausstattung des neuen Produktionsstandorts des Ge-

schäftsbereichs Industriekrane in Indien, in ein Ersatzteillager in Saudi-Arabien sowie in Werkzeu-

ge und Gussformen zur Produktion von Produkten für das mittlere Preissegment in China. Dane-

ben erfolgten Gebäudeinvestitionen. Aufgrund der verbesserten Geschäftslage im Geschäftsjahr

2010/11 lagen die Investitionen in Sachanlagen erstmals seit dem Geschäftsjahr 2007/08 wieder

über den entsprechenden Abschreibungen. Investitionen erfolgten beispielsweise in die Ausstat-

tung des neuen Produktionsstandorts in Indien, die Modernisierung des Werks in Brasilien sowie

in die Produktionsinfrastruktur weiterer Standorte. Daneben erfolgten wiederum Gebäudeinvesti-

tionen.

Bei der als Finanzinvestition gehaltenen Immobilie handelt es sich im Wesentlichen um Grund

und Boden sowie ein weitgehend abgeschriebenes Gebäude in Südafrika, das wir im Rahmen un-

serer Bewertung als nicht-betriebsnotwendiges Vermögen berücksichtigen.

- 24 -

Die At-equity bewerteten Anteile betreffen ausschließlich die Anteile der DCC GmbH an der

MHE-Demag in Höhe von 50 % des Kapitals der Gesellschaft. Das anteilige Ergebnis nach Steuern

der MHE-Demag wird als Ergebnis aus at-equity-bewerteten Anteilen in der Ergebnisrechnung der

DC AG ausgewiesen.

Aktive latente Steuern ergeben sich aus temporären Differenz zwischen der Bilanz nach IFRS

und der Steuerbilanz. Daneben ergeben sich aktive latente Steuern aufgrund bestehender steuer-

licher Verlustvorträge. Der Rückgang der aktiven latenten Steuern im Geschäftsjahr 2010/11 ist im

Wesentlichen bedingt durch den Wegfall steuerlicher Verlustvorträge aufgrund des steuerschädli-

chen Beteiligungserwerbs nach § 8c Abs. 1 S. 2 KStG durch die Terex AG.

Die Entwicklung der Vorräte ist stark vom Geschäftsverlauf der einzelnen Geschäftsjahre beein-

flusst. So wurde im Geschäftsjahr 2008/09 im Hinblick auf den deutlichen Rückgang des Auf-

tragseingangs das Vorratsvermögen durch die Optimierung des Einkaufs deutlich verringert. Im

Geschäftsjahr 2009/10 ergab sich eine nochmalige Verringerung der Vorratsbestände, die wesent-

lich bedingt ist durch die Nachfragebelebung in den letzten Monaten des Geschäftsjahres. Hieraus

ergab sich ein Bestandsabbau bei den unfertigen Erzeugnissen. Im Geschäftsjahr 2010/11 sorgte

die positive Entwicklung der Auftragseingänge für einen deutlichen Anstieg der Vorräte.

Die Forderungen aus Lieferungen und Leistungen sanken in Folge des Umsatzrückgangs im

Geschäftsjahr 2008/09 im Vergleich zum Vorjahr deutlich. Darüber hinaus konnte im Zuge der

Optimierung des Working Capitals eine Reduzierung des durchschnittlichen Zahlungsziels von

rund 60 Tagen im Geschäftsjahr 2007/08 auf 53 Tage im Geschäftsjahr 2008/09 erreicht werden.

In Folge des Anstiegs des durchschnittlichen Zahlungsziels auf rund 70 Tage ergab sich im Ge-

schäftsjahr 2009/10 trotz des erneuten Rückgangs der Umsatzerlöse eine deutliche Ausweitung

des Bestands an Forderungen aus Lieferungen und Leistungen. Im Geschäftsjahr 2010/11 ergab

sich aufgrund des Umsatzanstiegs ein weiterer Anstieg der Forderungen aus Lieferungen und Leis-

tungen. Gegenläufig wirkte eine leichte Verkürzung des durchschnittlichen Zahlungsziels auf rund

66 Tage.

Die DC AG verfügt im Referenzzeitraum der Geschäftsjahre 2007/08 bis 2010/11 über Zah-

lungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente in bedeutender Höhe. Da das Unternehmen über

eine nennenswerte Geschäftstätigkeit in Ländern mit Zahlungsverkehrsbeschränkungen wie bei-

spielsweise Indien und China verfügt, wird die Allokation der Zahlungsmittel zwischen den ver-

schiedenen Konzerngesellschaften erschwert. Der notwendige Bestand an flüssigen Mitteln auf

Konzernebene erhöht sich hierdurch. Mit ursächlich für den hohen Bestand sind die noch nicht

- 25 -

endgültig verdienten erhaltenen Anzahlungen von Kunden (Stand 30. September 2011:

EUR 80,7 Mio.). Zudem benötigt das Unternehmen erhebliche Mittel zur Finanzierung der welt-

weiten Geschäftstätigkeit. Im Ergebnis sind die flüssigen Mittel zum 30. September 2011 zwin-

gend betriebsnotwendig.

Die Entwicklung des Eigenkapitals ergibt sich unter Berücksichtigung thesaurierter Gewinne der

DC AG sowie erfolgsneutral im Eigenkapital erfasster Vorgänge. Erfolgsneutral im Eigenkapital er-

fasst werden insbesondere versicherungsmathematische Ergebnisse sowie die Veränderung laten-

ter Steuern. Der deutliche Rückgang des Eigenkapitals im Geschäftsjahr 2008/09 gegenüber dem

Vorjahr ergibt sich im Wesentlichen aus erfolgsneutral erfassten versicherungsmathematischen

Verlusten aus der Pensionsbewertung sowie aus der Zahlung einer Dividende, die deutlich über

dem Ergebnis nach Steuern des Geschäftsjahres lag. Im Folgejahr 2009/10 entfällt die Zahlung ei-

ner Dividende, folglich erhöht sich das Eigenkapital der DC AG um das Ergebnis nach Steuern ab-

züglich der direkt im Eigenkapital erfassten Posten. Direkt im Eigenkapital erfasst wird ein versi-

cherungsmathematischer Verlust sowie gegenläufig das Ergebnis aus der Währungsumrechnung

sowie die Veränderung latenter Steuern. Im Geschäftsjahr 2010/11 ergibt sich durch das positive

Jahresergebnis, versicherungsmathematischer Gewinne aus der Pensionsbewertung sowie Gegen-

effekten aus der Wechselkursumrechnung und den latenten Steuern ein Gesamtergebnis nach

Steuern, das in etwa der Dividendenzahlung entspricht. Das Eigenkapital verändert sich in der

Folge nur geringfügig um den Differenzbetrag.

Die Veränderungen der Pensionsrückstellungen im Betrachtungszeitraum werden wesentlich

beeinflusst durch die Veränderung der Abzinsungszinssätze. Die DC AG gewährt Pensionsleistun-

gen an nahezu alle ausgeschiedenen Arbeitnehmer in Deutschland. Außerhalb Deutschlands wer-

den Pensionszusagen an Arbeitnehmer in der Schweiz gewährt.

Die DC AG finanziert sich im Betrachtungszeitraum durch revolvierende Kreditfazilitäten fremd.

Im Geschäftsjahr 2010/11 wurde die bisher kontraktierte Kreditfazilität abgelöst. Zum 30. Sep-

tember 2011 wurden EUR 125 Mio. aus der Tranche A dieser Kreditfazilität in Anspruch genom-

men. Neben der revolvierenden Kreditfazilität beinhalten die Verbindlichkeiten gegenüber

Kreditinstituten nicht amortisierte Kosten der Fremdfinanzierung, sonstige kurzfristige Schuldti-

tel sowie übrige Finanzverbindlichkeiten.

Die Entwicklung der Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen im Betrachtungszeit-

raum folgt im Wesentlichen der Geschäftsentwicklung der DC AG. Der Anstieg der Verbindlich-

keiten aus Lieferungen und Leistungen im Geschäftsjahr 2009/10 bei gleichzeitig sinkenden Um-

satzerlösen ergibt sich stichtagsbedingt aus der starken Geschäftsentwicklung im vierten Quartal

des Geschäftsjahres. Neben den Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen sind in dem

Posten die übrigen finanziellen Verbindlichkeiten enthalten.

- 26 -

Die sonstigen Verbindlichkeiten enthalten im Wesentlichen die erhaltenen Anzahlungen, Jubi-

läums- und Altersteilzeitrückstellungen sowie sonstige Personalrückstellungen. Daneben sind in

diesem Posten Umsatzsteuerverbindlichkeiten, Verbindlichkeiten aus Lohn- und Kirchensteuer,

Verbindlichkeiten im Rahmen der Sozialversicherung sowie sonstige Verbindlichkeiten enthalten.

3. Ertragslage

Als Anhaltspunkt für das nachhaltig erzielbare Ergebnis haben wir die Ergebnisrechnungen für die Geschäftsjahre 2007/08 bis 2010/11 herangezogen. Die Ergebnisrechnungen wurden um einzelne neutrale Effekte bereinigt, mit dem Ziel, die Planungsrechnungen in die bisherige wirtschaftliche Entwicklung einordnen zu können und erste Anhaltspunkte für ein nachhaltig erzielbares Ergebnis zu erhalten. Inhaltlich handelt es sich bei den Bereinigungen um Sachverhalte, die aufgrund ihrer einmaligen oder periodenfremden Natur nicht repräsentativ für die Unternehmensplanung sind (vgl. WP-Handbuch 2008, Bd. 2, Abschn. A, Tz. 246 ff.). Nachfolgend ist zunächst die bereinigte Ertragslage der DC AG für die Jahre 2007/08 bis 2010/11 nach IFRS dargestellt. Anschließend werden die von uns vorgenommenen Umgliederungen und Bereinigungen vorgestellt und erläutert. Die bereinigte Ertragslage auf Konzernebene der DC AG gestaltet sich für die Geschäftsjahre 2007/08 bis 2010/11 wie folgt: DC AG

TEUR % TEUR % TEUR % TEUR %

Umsatzerlöse 1.225.789 100,0 1.047.567 100,0 931.280 100,0 1.062.256 100,0

Herstellungskosten 859.220 70,1 773.690 73,9 680.321 73,1 754.530 71,0

Bruttoergebnis vom Umsatz 366.569 29,9 273.877 26,1 250.959 26,9 307.726 29,0

Vertriebskosten 137.638 11,2 132.682 12,7 127.408 13,7 152.124 14,3Entwicklungskosten 19.372 1,6 20.175 1,9 16.474 1,8 16.819 1,6Verwaltungskosten 71.075 5,8 62.788 6,0 61.010 6,6 69.485 6,5Saldo sonst. betr. Erträge ./. Aufw. 1.692 0,1 2.153 0,2 1.686 0,2 2.006 0,2Ergebnis at-equity bewerteter Anteile 2.492 0,2 2.043 0,2 3.979 0,4 3.210 0,3

EBIT (bereinigt) 142.667 11,6 62.428 6,0 51.732 5,6 74.513 7,0

2007/08 2008/09 2009/10 2010/11Ist Ist Ist Ist

- 27 -

Die vergangene Entwicklung der DC AG ist geprägt durch das außerordentlich erfolgreiche Ge-

schäftsjahr 2007/08 sowie die Auswirkungen der Finanz- und Wirtschaftskrise in den Geschäfts-

jahren 2008/09 und 2009/10. Aufgrund der guten konjunkturellen Lage und dem vergleichsweise

geringen Wettbewerbsdruck kann das Geschäftsjahr 2007/08 sowohl umsatz- als auch margen-

seitig als Rekordjahr in der jüngeren Geschichte der DC AG bezeichnet werden. Im Geschäftsjahr

2008/09 konnte die Gesellschaft noch vom spätzyklischen Geschäftsverlauf insbesondere im Ge-

schäftsbereich Industriekrane profitieren. Zudem dämpfte der hohe Auftragsbestand aus dem Ge-

schäftsjahr 2007/08 die Auswirkungen der Wirtschafs- und Finanzkrise. Dennoch ergab sich ein

Rückgang der Konzernumsatzerlöse um rund 14,5 %. In Folge zeigten sich die vollen Auswirkun-

gen der Finanz- und Wirtschaftskrise erst im Geschäftsjahr 2009/10. Die DC AG reagierte auf die

Herausforderungen der Finanz- und Wirtschaftskrise mit einem umfassenden Restrukturierungs-

programm, durch das die Kostenbasis gegenüber den Vorjahren signifikant verringert werden

konnte.

Wichtigste Frühindikatoren für den Geschäftsverlauf der DC AG sind Auftragseingang und Auf-

tragsbestand. Die Entwicklung der Auftragseingänge und des Auftragsbestands ergibt sich in den

einzelnen Geschäftsbereichen und auf Konzernebene im Referenzzeitraum wie folgt:

DC AG

TEUR % TEUR % TEUR % TEUR %

Industriekrane 671.910 50,8 397.943 47,3 412.160 45,3 514.798 45,9Hafentechnologie 316.836 23,9 151.803 18,0 196.954 21,6 267.314 23,8Services 334.608 25,3 292.143 34,7 301.534 33,1 339.069 30,2

Summe Auftragseingang 1.323.354 100,0 841.889 100,0 910.648 100,0 1.121.181 100,0

DC AG

TEUR % TEUR % TEUR % TEUR %

Industriekrane 350.381 26,5 197.731 23,5 180.045 19,8 201.486 18,0Hafentechnologie 121.718 9,2 69.373 8,2 76.932 8,4 105.581 9,4Services 51.355 25,3 46.027 5,5 49.634 5,5 54.646 4,9

Summe Auftragsbestand 523.453 61,0 313.130 37,2 306.611 33,7 361.713 32,3

2007/08 2008/09 2009/10 2010/11Ist Ist Ist Ist

2007/08 2008/09 2009/10 2010/11Ist Ist Ist Ist

- 28 -

Das Geschäftsjahr 2007/08 ist geprägt von einem auch im langjährigen Vergleich außerordentlich

hohen Auftragseingang. Dieser außergewöhnlich hohe Auftragseingang führte am Ende des Ge-

schäftsjahres 2007/08 auch zu einem Auftragsbestand, welcher auf Rekordniveau liegt. Im Ge-

schäftsjahr 2008/09 ergibt sich aufgrund der Finanz- und Wirtschaftskrise ein Rückgang des Auf-

tragseingangs auf Konzernebene um rund 36,4 %, welcher deutlich über dem Umsatzrückgang

des Geschäftsjahres liegt. Insbesondere die Geschäftsbereiche Industriekrane und Hafentechnolo-

gie sind vom Rückgang des Auftragseingangs stark betroffen. In den Folgejahren ergeben sich

wieder Steigerungen des Auftragseingangs. Dieser liegt dennoch im Geschäftsjahr 2010/11 um

rund 15,3 % unter dem Auftragseingang im Geschäftsjahr 2007/08. In Folge liegt auch der Auf-

tragsbestand um rund 30,9 % unter dem Niveau des Jahres 2007/08. Auf Grundlage der Umsatz-

erlöse des Geschäftsjahres 2010/11 besteht eine rechnerische Reichweite des Auftragsbestands

zum 30. September 2011 von rund vier Monaten.

In den einzelnen Geschäftsbereichen werden im Betrachtungszeitraum die folgenden Umsatzer-

löse erzielt:

DC AG

TEUR % TEUR % TEUR % TEUR %

Industriekrane 571.185 46,6 545.845 52,1 440.759 47,3 489.812 46,1Hafentechnologie 325.467 26,6 204.016 19,5 189.923 20,4 238.985 22,5Services 329.137 26,9 297.706 28,4 300.598 32,3 333.458 31,4

Summe Umsatzerlöse 1.225.789 100,0 1.047.567 100,0 931.280 100,0 1.062.256 100,0

2007/08 2008/09 2009/10 2010/11Ist Ist Ist Ist

Im Geschäftsjahr 2007/08 war auf dem globalen Markt für Industriekrane ein deutliches Wachs-

tum zu verzeichnen. Wesentlicher Wachstumstreiber war dabei die wachsende Nachfrage nach

Industriekranen in den Schwellenländern. Dabei zeigte sich dort ein Trend hin zu höherwertigen

Materialfluss- und Logistikprodukten. Diese Entwicklung ergibt sich aus der steigenden Produktivi-

tät und der besseren Auslastung der Produktionsstätten der Kunden. Grundsätzlich ist das Seg-

ment Industriekrane spätzyklisch, es folgt also der Entwicklung des allgemeinen Konjunkturzyklus

mit einer gewissen Verzögerung. Folglich ergeben sich bis zum Geschäftsjahresende am 30. Sep-

tember 2008 noch keine größeren Auswirkungen aus der im Spätsommer 2008 beginnenden

Wirtschafts- und Finanzkrise.

- 29 -

Das Geschäftsjahr 2008/09 war im Geschäftsbereich Industriekrane geprägt von einem rückläufi-

gen Marktvolumen aufgrund der Investitionszurückhaltung der Kunden. Dem spätzyklischen Cha-

rakter des Geschäftsbereichs folgend ergab sich ab dem zweiten Quartal dieses Geschäftsjahres

ein deutlich rückläufiger Auftragseingang. Aufgrund des hohen Auftragsbestands am Beginn des

Geschäftsjahres, insbesondere bei Standard- und Prozesskranen, fällt der Umsatzrückgang im Ge-

schäftsbereich Industriekrane im Geschäftsjahr 2008/09 mit rund 4,4 % dennoch vergleichsweise

gering aus. Beim Geschäft mit Standard- und Prozesskranen handelt es sich um Projektgeschäft

mit langen Vorlaufzeiten. Rückgänge beim Auftragseingang betrafen alle Produktlinien. Der Auf-

tragsbestand im Segment Industriekrane betrug zum 30. September 2009 EUR 198 Mio. Damit ist

ein Rückgang des Auftragsbestands um rund EUR 152 Mio. im Vergleich zum Vorjahr zu ver-

zeichnen.

Seit dem dritten Quartal des Geschäftsjahres 2009/10 hat die Anzahl der Anfragen nach Indust-

riekranen wieder deutlich zugenommen. Zudem verstärkte das Segment Industriekrane seine Prä-

senz in Schwellenländern und eröffnete im Juli 2010 in Indien einen neuen Produktionsstandort.

Dort werden neben Standardkranen und Krankomponenten auch die deutlich komplexeren Pro-

zesskrane hergestellt. Für den chinesischen Markt wurde eine neue Seil- und Kettenzugfamilie für

das mittlere Preissegment entwickelt. Diese befand sich am Ende des Geschäftsjahres 2009/10 in

der Erprobungsphase. Da der Auftragseingang erst in der zweiten Geschäftsjahreshälfte wieder

anstieg, ist im Geschäftsjahr 2009/10 noch ein Rückgang beim Auftragsbestand zu verzeichnen.

Im Geschäftsjahr 2010/11 konnte der Geschäftsbereich Industriekrane vom weiter anhaltenden

konjunkturellen Aufschwung und von der positiven Entwicklung in der Maschinenbauindustrie

profitieren. In den Schwellenländern Brasilien, China und Russland konnten erfolgreich Großauf-

träge platziert werden. Im Juli 2011 wurde der für das mittlere Marktsegment entwickelte Ket-

tenzug DC Bas in China und Indien am Markt eingeführt. Dieses Produkt ist Teil einer geplanten,

kompletten Produktfamilie im Industriekranbereich, mit der das mittlere Marktsegment in Schwel-

lenländern wie China, Indien und Brasilien bedient werden soll.

Das Geschäftsjahr 2007/08 war im Segment Hafentechnologie geprägt von einem deutlichen

Wachstum des Warenumschlags sowie des Containerverkehrs. Sowohl der Warenumschlag als

auch der Containerverkehr sind maßgebliche Indikatoren für den Erfolg im Segment Hafentech-

nologie, da diese beiden Indikatoren die Investitionen der Hafenbetreiber bestimmen. Neben den

Hafenmobilkranen konnte auch die Produktgruppe Automatisierungssysteme (Automated Guided

Vehicles, Automated Stacking Cranes) im Geschäftsjahr 2007/08 Erfolge erzielen. Folglich lag die

Nachfrage nach Produkten des Segments Hafentechnologie deutlich über dem Vorjahresniveau.

- 30 -

Im Gegensatz zu dem sehr erfolgreichen Geschäftsjahr 2007/08 war das Geschäftsjahr 2008/09

auch im Segment Hafentechnologie von den negativen Auswirkungen der Finanz- und Wirt-

schaftskrise geprägt. Ausschlaggebend waren vor allem stark zurückgegangene Frachtmengen

und in geringerem Maße die deutlich gesunkenen Transportraten für Container, wodurch sich

kundenseitig geringere finanzielle Spielräume für Investitionen ergaben. Die Kunden des Ge-

schäftsbereichs reagierten auf diese Entwicklungen mit der Einstellung, weitgehenden Reduzie-

rung oder einer zeitlichen Verschiebung ihrer Investitionstätigkeiten. Entsprechend gingen die

Umsatzerlöse im Geschäftsjahr 2008/09 um rund 37,3 % gegenüber dem Vorjahr zurück. Die In-

vestitionszurückhaltung bezog sich nicht nur auf Erweiterungsinvestitionen, sondern auch auf Er-

satzinvestitionen der Kunden, da durch die geringe Auslastung der Terminals hierfür kaum Bedarf

bestand. Während der Umsatzrückgang in der Produktgruppe Hafenmobilkrane weitestgehend

dem des Gesamtsegments entsprach, blieben in der Produktgruppe Automatisierungssysteme Be-

stellungen nahezu vollständig aus. Im Geschäftsjahr 2008/09 ergab sich so ein Rückgang der Um-

satzerlöse um rund 80,9 % gegenüber dem Vorjahr.

Diese schwache Geschäftsentwicklung im Geschäftsjahr 2008/09 setzte sich im Geschäftsjahr

2009/10 fort. So ergab sich beispielsweis in der Produktgruppe Automatisierungssysteme nach

dem deutlichen Umsatzrückgang im Vorjahr ein nochmaliger Umsatzrückgang um rund 26,6 %.

Neue Produkte wie das Lift-AGV konnten überhaupt nicht verkauft werden. Erst gegen Ende des

Geschäftsjahres 2009/10 sorgten wieder steigende Frachtmengen und Transportraten für Fracht-

container für eine wieder anziehende Nachfrage nach den Produkten des Geschäftsbereichs Haf-

entechnologie.

Auch führte die geringe Terminalauslastung bei den DC-Kunden zu einem deutlich verringerten

Bedarf an hafenbezogenen Service-Leistungen. Dessen ungeachtet konnte die Produktgruppe

Service innerhalb des Segments Hafentechnologie auch in den beiden Krisenjahren ihre Umsatzer-

löse leicht steigern.

Das abgelaufene Geschäftsjahr 2010/11 zeigte wieder steigende Frachtmengen und Transportra-

ten für Container und Schüttgut. Die Kunden des Segments Hafentechnologie reagierten auf die

sich positiv entwickelnden Umschlagsmengen mit einem Anstieg ihrer Investitionstätigkeiten. Da-

bei beschränkte sich die Nachfrage nicht auf Ersatzinvestitionen, sondern schloss erstmals auch

wieder Erweiterungsinvestitionen mit ein. Entsprechend konnte der Geschäftsbereich Hafentech-

nologie in 2010/11 einen Umsatzzuwachs von rund 25,8 % erreichen. Die positive Umsatzent-

wicklung wird von allen Produktgruppen außer den Automatisierungssystemen getragen, wobei

letztere auch im abgelaufenen Geschäftsjahr nicht wesentlich zu Umsatz und Geschäftsergebnis

beitragen. Der besonders starke Umsatzrückgang bei den Automatisierungssystemen resultiert im

- 31 -

Wesentlichen aus der zeitlichen Verschiebung von Großprojekten internationaler Seehäfen, die ih-

re Hafenausrüstungsprojekte krisenbedingt zurückgestellt hatten. Zugleich zeigt sich hierin die

hohe Volatilität des Projektgeschäfts im Bereich der Automatisierungssysteme. Zusammenfassend

ist festzuhalten, dass selbst in dem guten Geschäftsumfeld des Jahres 2010/11 die Segmentum-

sätze noch um rund 26,6 % unter dem Rekordwert aus 2007/08 liegen.

Das Segment Services konnte im Geschäftsjahr 2007/08 von umfangreichen Modernisierungs-

maßnahmen der Kunden zur Kapazitätserhöhung und zur Verbesserung der Effizienz profitieren.

Darüber hinaus haben die gute Geschäftslage und die daraus folgende hohe Kapazitätsauslastung

bei den Kunden zu weiterem Outsourcing von Instandhaltungsdienstleistungen geführt. Ferner

baute der Geschäftsbereich Services sein weltweites Servicenetzwerk weiter aus. Der Auftragsein-

gang erhöhte sich auf EUR 334,6 Mio. Der Auftragsbestand lag zum Ende des Geschäftsjahres

2007/08 mit EUR 51,4 Mio. um rund 8,6 % über dem Vergleichswert des Vorjahres.

Im Geschäftsjahr 2008/2009 war ein deutlicher Nachfragerückgang zu verzeichnen. Der Auftrags-

eingang verminderte sich um rund EUR 42,5 Mio., was einem Rückgang um 12,7 % entspricht.

Der Umsatz ging in Folge des Abbaus des Auftragsbestands im Vergleich zum Vorjahr um rund

9,5 % zurück. Infolge der geringeren Nutzung der Krananlagen bei den Kunden sank auch die

Nachfrage nach den umsatz- und margenstärkeren Ersatzteilen. Diese Entwicklung war im dritten

Quartal besonders stark zu spüren. Zum Ende des Geschäftsjahres stabilisierte sich die Nachfra-

gesituation wieder.

Im Segment Services waren die Auswirkungen der Finanz- und Wirtschaftskrise auch im Ge-

schäftsjahr 2009/10 weiterhin spürbar. Infolge geringerer Auslastung der Krananlagen auf Kun-

denseite kam es speziell in den etablierten Märkten zu einem erneuten Nachfragerückgang. Die-

ser Nachfragerückgang konnte durch die positive Entwicklung aufstrebender Märkte wie China

und Indien kompensiert werden. Zum Ende des Geschäftsjahres 2009/2010 war eine wieder stei-

gende Kapazitätsauslastung bei den Kunden zu beobachten, die auch einen Anstieg der Nachfra-

ge nach Servicedienstleistungen und Ersatzteilen nach sich zog. Im letzten Quartal stieg insbeson-

dere die Nachfrage nach Modernisierungsleistungen im Vergleich zum entsprechenden Vorjahres-

quartal an. Folglich wurde im letzten Quartal des Geschäftsjahres 2009/10 der höchste Quartals-

umsatz erreicht. Der Umsatz bewegte sich im Geschäftsjahr 2009/2010 mit rund EUR 301 Mio.

nahezu auf Vorjahresniveau.

- 32 -

Im Geschäftsjahr 2010/11 verbesserten sich im Segment Services die branchenspezifischen Rah-

menbedingungen. Durch die positive konjunkturelle Entwicklung und der im Zuge der Finanz-

und Wirtschaftskreise reduzierten Fertigungskapazitäten ergab sich insbesondere in der Maschi-

nenbauindustrie ein erhöhter Auslastungsgrad der Krananlagen der Kunden. Dies sorgte für eine

verstärkte Nachfrage nach Wartungs- und Inspektionsdienstleistungen im Segment Services. Im

Vergleich zum Vorjahr wurden auch verstärkt Ersatzteile nachgefragt. Insgesamt ergibt sich ein

Umsatzanstieg von rund 10,9 %.

Die Herstellungskosten werden in der internen Berichterstattung auf Konzernebene in Perso-

nalaufwendungen, Materialaufwendungen, Abschreibungen und sonstige Kostenpositionen ge-

gliedert. Bei Betrachtung der absoluten Personalaufwendungen ist in den Jahren 2008/09 und

2009/10 ein Rückgang gegenüber dem jeweiligen Vorjahr zu erkennen. Dies ergibt sich im We-

sentlichen aus einer Reduzierung der Anzahl der Mitarbeiter aufgrund des in den Geschäftsjahren

2008/09 und 2009/10 durchgeführten Restrukturierungsprogramms. Durch das Restrukturie-

rungsprogramm wurden im Wesentlichen Produktionsmitarbeiter im Geschäftsbereich Hafent-

echnologie freigesetzt. Aufgrund des deutlichen Rückgangs der Umsatzerlöse und der daraus fol-

genden geringeren Auslastung kam es auf Konzernebene dennoch zu einem deutlichen Anstieg

der in den Herstellungskosten enthaltenen Personalaufwandsquote von 17,8 % im Geschäftsjahr

2007/08 auf 19,5 % im Geschäftsjahr 2008/09 und 21,8 % im Geschäftsjahr 2009/10. Aufgrund

des deutlichen Wachstums der Umsatzerlöse im Geschäftsjahr 2010/11 waren Neueinstellungen

im Produktionsbereich tätiger Mitarbeiter notwendig. In der Folge steigen auch die in den Um-

satzkosten enthaltenen Personalaufwendungen im Geschäftsjahr 2010/11. Im Vergleich zum Um-

satz ergibt sich jedoch aufgrund der besseren Auslastung eine unterproportionale Entwicklung

der Personalaufwendungen. Die Personalaufwandsquote sinkt daher im Vergleich zum Vorjahr.

Die in den Umsatzkosten enthaltenen Materialaufwendungen werden stark durch den Produktmix

im jeweiligen Berichtszeitraum bestimmt. Absolut ergibt sich ein Rückgang der Materialaufwen-

dungen in den Geschäftsjahren 2008/09 und 2009/10. Im Geschäftsjahr 2010/11 steigen die Ma-

terialaufwendungen aufgrund des Umsatzanstiegs wieder an. Im Wesentlichen bedingt durch den

Produktmix ergibt sich im Geschäftsjahr 2008/09 ein Anstieg der Materialaufwandsquote, in den

Folgejahren sinkt die Materialaufwandsquote hingegen. Beim Rückgang der Materialaufwands-

quote im Geschäftsjahr 2009/10 wirkt sich insbesondere der höhere Umsatzanteil des Geschäfts-

bereichs Services aus. Während die Geschäftsbereiche Industriekrane und Hafentechnologie im

Geschäftsjahr 2009/10 deutlich rückläufige Umsatzerlöse zu verzeichnen haben, ergibt sich im

Geschäftsbereich Services eine leichte Umsatzsteigerung. Der Geschäftsbereich Services weist ei-

nen vergleichsweise kleinen Materialkostenanteil auf, die Verschiebung der Umsatzanteile sorgt

damit für eine rückläufige Materialaufwandsquote auf Konzernebene. Die in den Umsatzkosten

- 33 -

enthaltenen Abschreibungen bleiben in absoluter Höhe weitgehend konstant. Im Ergebnis ergibt

sich ausgehend von dem Rekordniveau im Geschäftsjahr 2007/08 ein deutlicher Rückgang der

Rohertragsmarge im Geschäftsjahr 2008/09. In den beiden folgenden Geschäftsjahren ergibt sich

wieder ein Anstieg der Rohertragsmarge.

Im Wesentlichen setzen sich die Vertriebskosten aus den Personalaufwendungen der Vertriebs-

und Backoffice-Mitarbeiter in den einzelnen Geschäftsbereichen sowie Reisekosten zusammen.

Übergreifend auf Konzernebene erfolgen Unternehmenskommunikation, Marketing, Öffentlich-

keitsarbeit und Marktforschung für die einzelnen Geschäftsbereiche. Die hierfür anfallenden

Aufwendungen sind ebenfalls in den Vertriebskosten enthalten. Provisionszahlungen entfallen

durch den Vertrieb über externe Repräsentanten überwiegend auf den Geschäftsbereich Hafen-

technologie. Demgegenüber spielen Provisionszahlungen in den Geschäftsbereichen Industriekra-

ne und Services nur eine untergeordnete Rolle. Zudem enthalten die Vertriebskosten Ausgangs-

frachten bei Lieferungen an Endkunden. Aufgrund des hohen Gewichts der Personalaufwendun-

gen beinhalten die Vertriebskosten einen hohen Fixkostenanteil. Rein vorsorglich sei darauf hin-

gewiesen, dass uns keine explizite Aufteilung in fixe und variable Kosten vorlag, sondern sich die

Charakterisierung als Fixkosten aus betriebswirtschaftlichen Grundsätzen ableitet. Infolgedessen

sinken die Vertriebskosten in den Geschäftsjahren 2008/09 und 2009/10 trotz eingeleiteter Spar-

maßnahmen im Vergleich zu den Umsatzkosten nur unterproportional, die Vertriebskostenquote

steigt damit an. Im Geschäftsjahr 2010/11 ergibt sich ein deutlicher Anstieg der Vertriebskosten

aufgrund verstärkter Vertriebsanstrengungen in Schwellenländern wie China und Indien. So wur-

de im Geschäftsjahr 2010/11 beispielsweise im Geschäftsbereich Industriekrane ein neuer Ketten-

zug für das mittlere Marktsegment in Schwellenländern wie China und Indien am Markt einge-

führt. Im Geschäftsbereich Hafentechnologie stieg der Anteil der Umsätze, die über externe Re-

präsentanten vermittelt wurden, an. Folglich stiegen die Vertriebskosten hier überproportional an.

Die Entwicklungskosten betreffen hauptsächlich Aktivitäten in den Geschäftsbereichen Indust-

riekrane und Hafentechnologie. Im Geschäftsbereich Services erfolgt lediglich eine aktive Unter-

stützung der F&E-Aktivitäten der anderen Segmente mit dem Ziel der Nutzenoptimierung im Hin-

blick auf Bedienung und Instandhaltung. Entsprechend fallen im Segment Services nur ver-

gleichsweise geringe Entwicklungskosten an. Zu Beginn des Betrachtungszeitraums beeinflussen

Entwicklungsaktivitäten im Segment Hafentechnologie die Entwicklungskosten auf Konzernebene

sehr stark. In den Geschäftsjahren 2007/08 und 2008/09 erfolgte im Segment Hafentechnologie

die Entwicklung der Hafenmobilkrane der 3er- und 4er-Reihe. Zudem hat die Entwicklung von

Lift-AGV in diesen Geschäftsjahren die Entwicklungskosten beeinflusst. Ab dem Geschäftsjahr

2009/10 wurde die Entwicklungstätigkeit im Geschäftsbereich Hafentechnologie aufgrund der

- 34 -

schlechten Geschäftsentwicklung deutlich reduziert. Die beginnende Entwicklung der Produkte

für das mittlere Marktsegment in Schwellenländern im Segment Industriekrane gleicht diesen

Rückgang nur teilweise aus. Auf Konzernebene ergibt sich somit ein geringeres Niveau der Ent-

wicklungskosten im Geschäftsjahr 2009/10. Im Geschäftsjahr 2010/11 stiegen die insgesamt an-

gefallenen Entwicklungskosten gegenüber dem Vorjahr wieder deutlich an. Da sich die hiervon

aktivierten Entwicklungskosten jedoch mehr als verdoppelten, ergab sich nur ein leichter Anstieg

der oben dargestellten Entwicklungskosten.

Die Verwaltungskosten umfassen Aufwendungen, die nicht der Entwicklung und Produktion

sowie nicht dem Vertrieb zuzuordnen sind. Im Geschäftsjahr 2008/09 ergab sich im Wesentlichen

in den Geschäftsbereichen Industriekrane und Services ein deutlicher Rückgang der Verwaltungs-

kosten. Hier spielte zum einen das aufgelegte Restrukturierungsprogramm eine Rolle. Zudem ent-

fiel im Geschäftsjahr 2008/09 aufgrund des schwachen Geschäftsverlaufs die Zahlung von Mitar-

beiterboni, welche im Geschäftsjahr 2007/08 noch von Bedeutung waren. Seit dem Geschäftsjahr

2009/10 fallen die Verwaltungskosten zu einem bedeutenden Teil bei der DC AG an, da sämtliche

Overhead-Funktionen (Rechnungswesen, Controlling, IT, Personal, etc.) als Shared Services in die

Holding ausgelagert wurden.

Der Saldo der sonstigen betrieblichen Erträge über die sonstigen betrieblichen Aufwen-

dungen enthält sonstige Sachverhalte in Höhe von jährlich rund EUR 2 Mio.

Das Ergebnis aus at-equity-bewerteten Anteilen ergibt sich aus der Beteiligung an der MHE-

Demag. Sieben der insgesamt 22 Kranwerke der DC AG werden von der MHE-Demag betrieben.

Diese Kranwerke befinden sich in Malaysia, Thailand, Indonesien, den Philippinen, Vietnam und

Taiwan. Bei der MHE-Demag handelt sich um ein 50 %-Joint Venture der DCC GmbH mit der

Jebsen & Jessen (SEA) Pte Ltd. Die Gesellschaft wird nicht vollkonsolidiert, sondern at equity im

Konzernabschluss berücksichtigt.

- 35 -

Neutrales Ergebnis

Das neutrale Ergebnis auf Konzernebene der DC AG setzt sich wie folgt zusammen:

DC AG

TEUR TEUR TEUR TEUR

Auflösung Rückstellungen im Zusammenhang mit Tarifverträgen 1.300 4.800 0 0Auflösung restrukturierungsbedingter Rückstellungen 0 0 8.042 1.759Auflösung sonstiger Rückstellungen 3.493 181 1.505 3.790Veräußerung Schienenkrangeschäft 2.850 0 0 0Versicherungsentschädigungen 0 0 2.844 0Wechselkursgewinne 15.499 12.674 11.130 8.883Erträge aus sonstigen Anlagenabgängen 701 297 51 137Sonstige Erträge 948 179 73 738

Summe neutrale Erträge 24.791 18.131 23.645 15.307

Bildung von Rückstellungen im Zusammenhang mit Tarifverträgen 9.010 0 0 0Restrukturierungsaufwendungen 0 49.099 7.508 0Sonstige Abfindungen 0 3.712 916 0Aufwendungen im Zusammenhang mit Terex-Übernahme 0 0 0 31.015Aufwendungen im Zusammenhang mit Versicherungsentschädigungen 0 0 2.465 0Umbaukosten 0 0 1.366 158Abschreibungen auf Zeitwertdifferenzen 5.421 1.631 1.631 1.174Wechselkursverluste 15.832 11.591 10.245 12.218Verluste aus Anlagenabgängen 1.352 804 379 97Sonstige Aufwendungen 61 500 662 1.272

Summe neutrale Aufwendungen 31.676 67.337 25.172 45.933

Neutrales Ergebnis -6.885 -49.206 -1.527 -30.626

2007/08 2008/09 2009/10 2010/11Ist Ist Ist Ist

Die Bereinigung von Erträgen und Aufwendungen im Rahmen der Rückstellung im Zusam-

menhang mit Tarifverträgen betrifft die im Folgenden dargestellten Sachverhalte. Im Ge-

schäftsjahr 2007/08 wurde der bereits im Geschäftsjahr 2004/05 geschlossene Sanierungstarifver-

trag abgelöst. In diesem Zusammenhang ergeben sich Erträge aus der Auflösung von Rückstel-

lungen in Höhe von EUR 1,3 Mio., welche von uns bereinigt wurden. Im Geschäftsjahr 2007/08

wurde der baldige Abschluss des Tarifvertrags „FlexÜ“ erwartet, welcher das Angebot von Alters-

teilzeit für die Beschäftigten der DC AG regeln sollte. Hierfür wurde im Geschäftsjahr 2007/08 ei-

ne Rückstellung für Altersteilzeit über rund EUR 4,8 Mio. gebildet. Da der Tarifvertrag FlexÜ ent-

gegen den Erwartungen im folgenden Geschäftsjahr nicht abgeschlossen wurde, erfolgte im Ge-

schäftsjahr 2008/09 die Auflösung der im Vorjahr gebildeten Rückstellung. Wir haben sowohl die

Bildung als auch die betragsgleiche Auflösung der Rückstellung bereinigt. Im Rahmen der Ablö-

sung des Sanierungstarifvertrags im Geschäftsjahr 2007/08 entfiel zudem die Verpflichtung zur

Nachzahlung von Gehaltsverzichten, welche in Höhe von EUR 2,3 Mio. zurückgestellt waren.

- 36 -

Gleichzeitig ergaben sich jedoch aufgrund des guten Ergebnisses im Geschäftsjahr 2007/08 Bo-

nuszahlungen an Mitarbeiter sowie Treueprämien in Höhe von EUR 6,5 Mio., für welche eine

Rückstellung zu bilden war. Hieraus ergibt sich ein saldierter Aufwand in Höhe von rund

EUR 4,2 Mio., der von uns im Geschäftsjahr 2007/08 ebenfalls bereinigt wurde.

Im Posten Restrukturierungsaufwendungen wurden im Geschäftsjahr 2008/09 im Wesentli-

chen Abfindungen, außerplanmäßige Abschreibungen sowie Beratungsaufwendungen im Zu-

sammenhang mit dem im Geschäftsjahr 2008/09 durchgeführten Restrukturierungsprogramm in

Höhe von rund EUR 49,1 Mio. bereinigt. Die restrukturierungsbedingten Aufwendungen von rund

EUR 7,5 Mio. im Geschäftsjahr 2009/10 resultieren aus der Umstellung von Gängigkeitsabwer-

tungen auf das Reichweitenverfahren bei der Vorratsbewertung im Geschäftsbereich Hafentech-

nologie. In den Geschäftsjahren 2009/10 und 2010/11 wurden restrukturierungsbedingte Rück-

stellungen, im Wesentlichen für Personalmaßnahmen und Beratungsleistungen, wieder aufgelöst.

Die Bereinigung der Erträge aus der Auflösung sonstiger Rückstellungen betrifft im Ge-

schäftsjahr 2007/08 insbesondere weggefallene Gewährleistungsverpflichtungen aus einem Pro-

jekt des Geschäftsbereichs Industriekrane am Flughafen Madrid in Höhe von rund EUR 2,0 Mio.

Zudem wurden im Geschäftsjahr 2007/08 Erträge aus der Auflösung einer Rückstellung für Um-

weltschäden in Höhe von rund EUR 1,3 Mio. bereinigt. Darüber hinaus wurden Erträge aus der

Auflösung sonstiger Rückstellung bereinigt. Im Geschäftsjahr 2010/11 wurden weitere Erträge aus

der Auflösung der Rückstellung für Umweltschäden in Höhe von rund EUR 0,6 Mio. eliminiert. Die

Rückstellung für Umweltschäden war aufgrund der befürchteten Kontaminierung eines bereits

vor dem Geschäftsjahr 2007/08 veräußerten Grundstücks gebildet worden. Die befürchtete Kon-

taminierung des Grundstücks in Wetter bestätigte sich bisher nicht.

Im Geschäftsjahr 2007/08 hat der Geschäftsbereich Hafentechnologie sein Schienenkrange-

schäft an die KE Kranbau Eberswalde GmbH, Eberswalde (heute: Kirow Ardelt GmbH, Eberswal-

de) veräußert. Im Wesentlichen handelte es sich dabei um die Übertragung von Konstruktionsplä-

nen (immaterielle Vermögenswerte). Der daraus resultierende Veräußerungsgewinn belief sich auf

rund EUR 2,9 Mio. und wurde von uns bereinigt.

Die Bereinigung der Erträge aus Versicherungsentschädigungen (rund EUR 2,8 Mio.) und der

in diesem Zusammenhang getätigten Aufwendungen (rund EUR 2,5 Mio.) betrifft den Unfall bei

der Verladung eines Hafenmobilkrans. Der Kran musste als wirtschaftlicher Totalschaden bewertet

werden. Da noch kein Gefahrenübergang auf den Käufer erfolgt war, ergab sich eine Haftung

des Frachtführers für den entstandenen Schaden.

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Die Bereinigung sonstiger Erträge umfasst im Wesentlichen die Bereinigung des Gewinns aus

der Veräußerung eines Grundstücks der australischen Tochtergesellschaft (rund EUR 0,9 Mio.) im

Geschäftsjahr 2007/08. Im Geschäftsjahr 2010/11 erfolgt die Bereinigung von Entwicklungskos-

tenzuschüssen in Höhe von rund EUR 0,7 Mio., welche vom Bundesministerium für Umwelt, Na-

turschutz und Reaktorsicherheit im Rahmen der Entwicklung batteriebetriebener AGV gewährt

wurden. Die Zuschüsse betreffen den Geschäftsbereich Hafentechnologie.

Die sonstigen Abfindungen entfallen im Geschäftsjahr 2008/09 auf den ehemaligen Vorstands-

vorsitzenden der DC AG sowie im Geschäftsjahr 2009/10 auf verschiedene Führungskräfte.

Die Aufwendungen im Zusammenhang mit der Übernahme der DC AG durch die Terex AG

entfallen im Wesentlichen auf die Prüfung des Übernahmeangebots (EUR 19,9 Mio.), auf Abfin-

dungszahlungen an im Rahmen des Kontrollwechsels ausscheidende Vorstandsmitglieder

(EUR 5,7 Mio.), auf Abfindungszahlungen an weitere Mitarbeiter zentraler Abteilungen

(EUR 2,8 Mio.) sowie auf verschiedene sonstige Posten.

Die Bereinigung der Umbaukosten in den Geschäftsjahren 2009/10 und 2010/11 resultiert aus

dem Umbau eines Verwaltungsgebäudes am Standort Düsseldorf-Benrath. Neben den Umbaukos-

ten wurden auch die Kosten für die vorübergehende Aufstellung von Bürocontainern bereinigt.

Auf Konzernebene wurden im Betrachtungszeitraum Abschreibungen auf Zeitwertdifferen-

zen vorgenommen. Diese ergeben sich aus aufgedeckten stillen Reserven, welche im Rahmen ei-

ner vorhergehenden Übernahme der DC AG aufgedeckt wurden. Diese Abschreibungen gehen

über die Abschreibungen auf die ursprünglichen Anschaffungskosten hinaus. Sie wurden in der

der Bewertung zugrunde gelegten Planung nicht berücksichtigt und von uns daher auch im Refe-

renzzeitraum 2007/08 bis 2010/11 bereinigt.

Die Bereinigung der sonstigen Aufwendungen betrifft im Geschäftsjahr 2008/09 mit

EUR 0,5 Mio. die Abschreibung aktivierter Architektengebühren. Die Abschreibung erfolgte auf-

grund der Einstellung eines geplanten Bauvorhabens am Standort Wetter. Im Geschäftsjahr

2009/10 erfolgte in diesem Posten die Bereinigung von Beratungsaufwendungen im Rahmen der

Refinanzierung in Höhe von rund EUR 0,7 Mio. Im Geschäftsjahr 2010/11 erfolgte unter den sons-

tigen Aufwendungen die Bereinigung von Beratungsaufwendungen, welche im Zusammenhang

mit der angedachten strategischen Allianz mit dem chinesischen Kranhersteller Weihua Group

Co., Ltd. (rund EUR 1,3 Mio.) anfielen. Eine Entscheidung über die Umsetzung dieser strategi-

schen Allianz ist derzeit nach Auskunft des Vorstands nicht absehbar.

- 38 -

II. Planungsrechnungen

1. Beschreibung des Planungsprozesses und -plausibilisierung

Auf der Grundlage der Strategieplanung erfolgt in Zusammenarbeit zwischen Konzernzentrale

und den Landesgesellschaften der DC AG eine Stärken-Schwächen-Analyse der verschiedenen

Produktgruppen und Absatzregionen. Daraus werden schließlich konkrete Maßnahmenbündel für

die einzelnen Gesellschaften abgeleitet. Diese wiederum sind - zusammen mit der konzernweiten

Strategieplanung - die Basis für die reguläre (rollierende) jährliche Budget- und Mittelfristplanung.

Die reguläre Budget- und Mittelfristplanung des DC AG-Konzerns beginnt jeweils im Frühjahr.

Diese Planung erfolgt grundsätzlich Bottom-up auf Ebene einzelner Gesellschaften. Konzerninter-

ne Geschäftsbeziehungen werden dabei explizit gekennzeichnet und im Rahmen der Gesamtpla-

nerstellung von Konzernrechnungswesen und Gruppencontrolling konsolidiert.

In einem ersten Schritt erstellen die Gesellschaften die detaillierte Absatz- und Umsatzplanung.

Diese basiert auf makroökonomischen und branchenspezifischen Entwicklungen und wird unter

Beachtung der Vorgaben der konzernweiten Strategieplanung erstellt. In diesem Rahmen gibt die

Unternehmensleitung zentrale Planungsparameter, etwa das volkswirtschaftliche Investitionsver-

halten oder Wechselkurse, Stahlpreisentwicklung und Lohnkostenerwartungen vor.

An die Vertriebsplanung schließt sich in einem zweiten Schritt die detaillierte EBIT- und Bilanz-

/Cashflowplanung an, die die Budgetplanung komplettiert. Das Budget des jeweils kommenden

Geschäftsjahres (aktuell 2011/12) wird von den lokalen Planungsverantwortlichen jeweils auf ein-

zelne Monate verteilt, wobei Saisonalitäten im Geschäftsverlauf berücksichtigt werden. Die Mittel-

fristplanung erfolgt hingegen ausschließlich auf Jahresbasis. Zu der Bottom-up-Planung der be-

reits bekannten Projekte und Produkte werden, soweit die Planungszeiträume betroffen sind, die

Business Cases der z.T. längerfristigen strategischen Projekte addiert. Die Budget- und Mittelfrist-

planung wird regelmäßig im Sommer finalisiert und dann dem Aufsichtsrat zur Verabschiedung

vorgelegt.

In der im Juni 2011 finalisierten Budget- und Mittelfristplanung, welche vom Vorstand am

12. September 2011 verabschiedet wurde und welcher der Aufsichtsrat am 29. September 2011

zugestimmt hat (im Folgenden auch Planung vom Juni 2011 oder Planung mit Stand Juni 2011),

wurde von der Gesellschaft ein Planungshorizont von fünf Jahren zu Grunde gelegt.

- 39 -

In der Ergänzung der gemeinsamen Stellungnahme von Vorstand und Aufsichtsrat gem. § 27

WpÜG vom 22. Juni 2011 - zu der damals gültigen Budget- und Mittelfristplanung bis einschließ-

lich 2014/15 - findet sich zwar einerseits der Hinweis, dass die planmäßige und vollständige Um-

setzung der Unternehmensstrategie für langfristige Investoren in Zukunft sogar ein darüber hin-

ausgehendes [über EUR 45,50] Wertpotential schaffen könne. Andererseits sei zu berücksichti-

gen, dass die Umsetzung der Unternehmensstrategie vor allem aus Sicht des Kapitalmarkts mit

gewissen Unsicherheiten behaftet ist und der Angebotspreis von EUR 45,50 je Aktie das sich den

Aktionären der DC AG bietende Wertpotential in hinreichendem Maße realisiert. Dies gelte auch

deshalb, weil der Angebotspreis den zugleich immer möglichen, mit der künftigen Entwicklung

verbundenen Risiken und Unsicherheiten Rechnung trägt (vgl. S. 13 der Ergänzung der gemein-

samen Stellungnahme).

Auch im Rahmen der Aufsichtsratssitzung vom 29. September 2011 wurde u.a. vom Vorstand

ausgeführt, dass die Planung den Erkenntnisstand aus dem Juni 2011 reflektiert und die aktuellen

Verschlechterungen der Rahmenbedingungen damit nicht enthalten seien. Für einzelne, in der

Planung enthaltene Wachstumstreiber wie z.B. geplante große Hafenmobilprojekte seien noch

keine Abschlüsse erzielt worden. Auch sei der Vertrieb im Hinblick auf den bei Planerstellung er-

warteten Preis- und Margendruck von einer verbesserten Konjunktur ausgegangen. Ebenso seien

die Ziele zur Steuerung des Working Capital sehr ambitioniert.

Im Geschäftsbericht für das Geschäftsjahr 2010/2011 vom 28. November 2011 sowie in der Tele-

fonkonferenz mit Investoren zum Geschäftsbericht 2010/2011 am 30. November 2011 wurde

vom Vorstand u.a. ausgeführt, dass die gesamtwirtschaftlichen Unsicherheiten, insbesondere auf-

grund der Schuldenkrise in Europa und den USA, es zunehmend schwierig machen, verlässliche

Langfristprognosen für den voraussichtlichen Konjunkturverlauf und die damit verbundene Nach-

frage nach Produkten der DC AG aufzustellen. Dies erklärt, warum der konkrete Ausblick des

Vorstands im Zusammenhang mit dem Geschäftsbericht 2010/2011 aufgrund gestiegener wirt-

schaftlicher Unsicherheiten auf das Geschäftsjahr 2012/2013 beschränkt wurde. Für das Ge-

schäftsjahr 2014/2015 wurde nur die qualitative Aussage gemacht, dass insbesondere die neuen

Produktfamilien für die aufstrebenden Märkte, die Erholung des Hafengeschäfts, unterstützt

durch die erwartete Vergabe einiger anstehender Großprojekte für Hafenterminals und weiteres

Wachstum im Servicegeschäft, vor allem durch eine Steigerung der Durchdringung der breiten in-

stallierten Basis, zu einer weiteren Steigerung des Umsatzes führen sollen.

- 40 -

Im Zusammenhang mit der im Juni 2011 finalisierten Mittelfristplanung bis 2015/16 weist der

Vorstand der DC AG darauf hin, dass zum Zeitpunkt der Planung im Sommer 2011 sowohl die

wirtschaftliche Lage als auch die Erwartungen positiv eingeschätzt wurden. Dem hingegen habe

sich in der Zeit bis zum Jahresende 2011 gezeigt, dass die wirtschaftlichen Zyklen immer kürzer

und schwerer vorauszusagen sind. So habe sich die ifo-Einschätzung der weltwirtschaftlichen La-

ge und der Erwartungen erheblich verschlechtert. Auch zeigen die quartalsweise veröffentlichten

Indikatoren des VDMA für die Hebe- und Fördertechnik einen klaren Abschwung. Weitere An-

haltspunkte für diese Entwicklung sind deutliche Kursrückgänge wichtiger Wettbewerber inner-

halb des Kalenderjahres 2011.

Vor diesem Hintergrund hat der Vorstand im Einvernehmen mit dem Aufsichtsrat entschieden, die

Länge des Planungshorizonts für die rollierende Mehrjahresplanung den kürzeren Zyklen sowie

der erhöhten Veränderungsgeschwindigkeit anzupassen und dementsprechend auf einen dreijäh-

rigen Planungshorizont zu verkürzen. Folgerichtig wurde auch die aktuelle rollierende Mittelfrist-

planung dahingehend geändert, dass anstelle von fünf nunmehr ein Zeitraum von drei Jahren zu

Grunde gelegt wird. Dies bedeutet, dass die Planjahre 2014/15 und 2015/16 der im Sommer

2011 finalisierten Mittelfristplanung nicht mehr Teil der aktuellen Mittelfristplanung sind und in-

soweit explizit aufgehoben sind. Diese Neudefinition hat der Vorstand am 12./13. Januar 2012

beschlossen und der Aufsichtsrat hat dem am 12. Januar 2012 zugestimmt. Der Ermittlung des

objektivierten Unternehmenswerts durch uns als neutraler Gutachter im Sinne des IDW S 1 ist

damit grundsätzlich die Mittelfristplanung bis einschließlich des Planjahres 2013/2014 zugrunde

zu legen.

Im Rahmen unserer Bewertungsarbeiten haben wir vor diesem Hintergrund die Planungsrechnun-

gen bis einschließlich 2013/2014 auf ihre aktuelle Plausibilität hin beurteilt (vgl. IDW S 1 i.d.F.

2008, Tz. 81) und mit dem Vorstand und anderen verantwortlichen Mitarbeitern diskutiert. So-

weit aus unserer Sicht Anpassungen der Planung bis 2013/2014 zur Berücksichtigung aktueller

Erkenntnisse erforderlich waren, wurden diese generell nach Rücksprache und in Abstimmung mit

dem Vorstand der DC AG und den uns benannten Ansprechpartnern vorgenommen. Zur Ab-

schätzung der Entwicklung nach Ende des maßgeblichen Planungshorizonts (Planjahr 2013/14)

und Ableitung des nachhaltigen Ergebnisses haben wir als neutraler Gutachter im Sinne des IDW

S 1 ein eigenes Prognosemodell erarbeitet. In diesem Modell haben wir die von uns für Bewer-

tungszwecke angenommene Geschäftsentwicklung bis zum Geschäftsjahr 2015/16 abgebildet.

Diese Geschäftsentwicklung repräsentiert die nach dem Ende des maßgeblichen Planungshori-

zonts in das Modell einzustellenden finanziellen Überschüsse nach unserer Prognose in angemes-

sener Weise, um einen mittleren Erwartungswert abzubilden. Bei den unserem Modell zu Grunde

liegenden Annahmen haben wir uns auf Auskünfte des Vorstands zur Einschätzung der mögli-

chen weiteren Geschäftsentwicklung in den einzelnen Geschäftsbereichen und den strategischen

- 41 -

Projekten gestützt sowie vergleichsweise die im Sommer 2011 finalisierten, durch Beschluss vom

12./13. Januar 2012 aufgehobenen Planungsrechnungen für die Jahre 2014/15 und 2015/16 (im

Folgenden auch „historische Planung“ oder „historischer Plan“) einbezogen. Die in Abstimmung

mit dem Vorstand der DC AG von uns angepasste Planung für die Geschäftsjahre 2011/12 bis

2013/14 sowie die sich aus unserem Prognosemodell ergebende erwartete Geschäftsentwicklung

für die Geschäftsjahre 2014/15 und 2015/16 wird im Folgenden vereinfachend und zusammen-

fassend auch als modifizierte Planung bezeichnet.

Soweit im Folgenden auf den Planungszeitraum bis 2015/16 Bezug genommen wird, ist damit

stets für die Geschäftsjahre 2011/12 bis 2013/14 die in Abstimmung mit dem Vorstand der

DC AG von uns angepasste Planung sowie, bezogen auf die Geschäftsjahre 2014/15 und

2015/16, die sich aus unserem Prognosemodell ergebende erwartete Geschäftsentwicklung für

die Geschäftsjahre 2014/15 und 2015/16 gemeint.

Die nachstehende Tabelle zeigt die Veränderungen zwischen der im Sommer 2011 finalisierten

rollierenden Mittelfristplanung bis einschließlich des Geschäftsjahres 2015/16 und den in unserem

Prognosemodell zur Abbildung eines mittleren Erwartungswerts zugrunde gelegten künftigen

Entwicklungen des Unternehmens für die Größen Umsatzerlöse und EBIT im Überblick, die sich

für die Jahre 2014/15 und 2015/16 als gutachtliche Anpassungen zur Ableitung des nachhaltigen

Ergebnisses darstellen lassen:

DC AG

EBIT- EBIT- EBIT- EBIT- EBIT-TEUR Marge TEUR Marge TEUR Marge TEUR Marge TEUR Marge

Umsatzerlöse lt. Plan vom Juni 2011* 1.100.023 1.301.038 1.516.607 1.716.334 1.898.666Plandifferenz 24.656 -6 994 -82.280 -230.703 -317.474

Umsatzerlöse lt. modifiziertem Plan 1.124.679 1.294.044 1.434.327 1.485.631 1.581.192

EBIT lt. Plan vom Juni 2011* 106.088 9,6% 149.956 11,5% 194.606 12,8% 246.595 14,4% 285.318 15,0%Plandifferenz 204 -19 675 -56.996 -103.251 -134.272

EBIT lt. modifiziertem Plan 106.291 9,5% 130.281 10,1% 137.610 9,6% 143.344 9,6% 151.045 9,6%

* für die Geschäftsjahre 2014/15 und 2015/16 jeweils historische Planwerte

Plan PlanPlan2011/12 2012/13

Plan Plan2013/14 2014/15 2015/16

Im Rahmen des Ertragswertverfahrens ist es gerichtlich anerkannt, bei der Prognose der künftigen

Erträge weder von den bestmöglichen Aussichten noch von den schlimmsten Befürchtungen,

sondern von den mittleren Erwartungen auszugehen (vgl. Großfeld, Recht der Unternehmensbe-

wertung, 6. Aufl., Tz. 323 f.). Dementsprechend sind die Ertragsprognosen grundsätzlich nicht

auf außerordentliche, sondern auf normale Werte aufzusetzen (vgl. OLG Stuttgart, 17. Oktober

2011, 20 W 7/11, Tz. 189 (juris); zur gutachtlichen Korrektur zu optimistischer Planungen vgl.

auch: OLG Celle, 19. April 2007, AG 2007, S. 865, 866; LG Stuttgart, 19. Oktober 2010, 32 O

166/08, Beschlusstext S. 18).

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Am Rande sei darauf hingewiesen, dass Schrenker in einer empirischen Untersuchung zu Pla-

nungsrechnungen zu dem Ergebnis gelangt, dass die Prognosen von Bewertungsgutachtern

mehrheitlich höhere Werte aufweisen als die anschließend erzielten Ergebnisse. Insoweit wird die

Ertragskraft von den Bewertungsgutachtern überschätzt. Dies gilt umso mehr für Finanzanalysten,

deren Erwartungen jeweils deutlich über den von Bewertungsgutachtern geschätzten Werten lie-

gen (vgl. Schrenker, CFbiz 2011, S. 484, 492 ff.).

2. Plan-Ist-Vergleich und Modifikation

Nachfolgend haben wir die zum jeweiligen Geschäftsjahresbeginn gültigen Planungen der DC AG

den später tatsächlich realisierten Geschäftsergebnissen gegenüber gestellt.

DC AG

Abweichung AbweichungTEUR % TEUR % % TEUR % TEUR % %

Umsatzerlöse 1 225.789 100,0 1.158.200 100,0 5,8% 1 047.567 100,0 1.335.300 100,0 -21,5%EBIT (bereinigt) 142.667 11,6 111.900 9,7 27,5% 62.428 6,0 159.100 11,9 -60,8%Jahresergebnis 80.830 6,6 64.000 5,5 26,3% 1.160 0,1 100.900 7,6 -98,8%

Ist Plan Ist Plan2008/092007/08

DC AG

Abweichung AbweichungTEUR % TEUR % % TEUR % TEUR % %

Umsatzerlöse 931.280 100,0 923.100 100,0 0,9% 1.062.256 100,0 975 000 100,0 8,9%EBIT (bereinigt) 51.732 5,6 40.800 4,4 26,8% 74.513 7,0 62 200 6,4 19,8%Jahresergebnis 27.759 3,0 18.600 2,0 49,2% 6.532 0,6 29.100 3,0 -77,6%

2009/10 2010/11Ist Plan Ist Plan

Bei den Ist-Zahlen handelt es sich um die von uns bereinigten Darstellungen.

Im Rekordjahr 2007/08 hat der DC AG seine Umsatzziele um rund 5,8 % und seine Ertragsziele

um rund 27,5 % (EBIT) bzw. 26,3 % (Jahresergebnis) übertroffen. In dem darauffolgenden ersten

Krisenjahr 2008/09 musste die Gesellschaft dagegen bei allen drei Größen eine deutliche Planver-

fehlung hinnehmen, was im Wesentlichen darauf zurückzuführen ist, dass die Planung im Sep-

tember 2008 fertiggestellt und damit am Beginn der Wirtschaftskrise deren Ausmaß nicht ausrei-

chend berücksichtigte. In 2009/10 wurden die Umsatzziele leicht übertroffen, auf Ebene von EBIT

und Jahresergebnis fielen die Planüberschreitung aufgrund der eingeleiteten Restrukturierungs-

maßnahmen mit 26,8 % bzw. 49,2 % sehr viel deutlicher aus. Schließlich konnte die DC AG ihre

- 43 -

Umsatz- und EBIT-Ziele auch in 2010/11 übererfüllen, wobei allerdings das Jahresergebnis im We-

sentlichen bedingt durch die Aufwendungen im Zusammenhang mit der Übernahme durch die

Terex AG um rund 77,6 % unter Plan ausgefallen ist. Insgesamt lässt sich somit für das jeweils

erste Planjahr festhalten, dass die Umsatzerlöse tendenziell übererfüllt werden, insbesondere auf

Ebene des Jahresüberschusses aber regelmäßige deutliche Planverfehlungen zu beobachten sind.

Wir haben darüber hinaus auch die weiteren Planjahre der Mittelfristplanungen ab 2007/08 einer

Analyse unterzogen. Die Planungstreue lässt sich diesbezüglich wie folgt darstellen (grau hinter-

legte Felder kennzeichnen eine Planübererfüllung, orange markierte Felder eine Planunterschrei-

tung):

Umsatzerlöse

2007/08 2008/09 2009/10 2010/11

2007/08 5,8% -16,5% -31,3% -27,6%

2008/09 -21,5% -37,2% -34,0%

2009/10 0,9% 19,1%

2010/11 8,9%

Jahr

der

Pl

aner

stel

lung

Planjahr

EBIT

2007/08 2008/09 2009/10 2010/11

2007/08 27,5% -52,1% -64,6% -54,9%

2008/09 -60,8% -73,3% -66,7%

2009/10 26,8% 99,2%

2010/11 19,8%

Jahr

der

Pl

aner

stel

lung

Planjahr

Jahresergebnis

2007/08 2008/09 2009/10 2010/11

2007/08 26,3% -98,6% -70,3% -93,9%

2008/09 -98,9% -78,2% -95,7%

2009/10 49,2% -56,5%

2010/11 -77,6%

Planjahr

Jahr

der

Pl

aner

stel

lung

Die Darstellung zeigt, dass die Planungstreue der Mittelfristplanung ab dem zweiten Planjahr je-

weils deutlich geringer ausfällt als für das erste Planjahr (Budget). So wurden etwa die Mittelfrist-

planungen der Jahre 2007/08 und 2008/09 in allen Planjahren ab 2008/09 sowohl beim Umsatz

als auch bei EBIT und Jahresergebnis deutlich verfehlt. Die zu Beginn des Geschäftsjahrs 2009/10

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erstellte Mittelfristplanung für 2010/11 wurde zwar hinsichtlich Umsatzerlösen und EBIT deutlich

übertroffen. Hierbei ist allerdings zu berücksichtigen, dass der Zeitraum der Planerstellung (Som-

mer/Herbst 2009) den Tiefpunkt der Wirtschaftskrise darstellte und die wirtschaftlichen Aussich-

ten zu diesem Zeitpunkt entsprechend schlecht waren. Darüber hinaus lag das Jahresergebnis

dessen ungeachtet um rund 77,6 % unter Plan.

Im Vergleich zur Planungstreue im ersten Planjahr ist die Prognosegenauigkeit für weiter entfernte

Geschäftsjahre deutlich geringer. Dies gilt insbesondere für das aus Bewertungssicht besonders

relevante Jahresergebnis, da für die Wertermittlung Umgliederungen zwischen den verschiedenen

Positionen der Ertragslage letztlich nicht bewertungsrelevant sind.

Insgesamt ist festzuhalten, dass die DC AG bei dem bewertungsrelevanten Jahresüberschuss in

acht von zehn Planjahren (darunter alle Mittelfristplanjahre) jeweils sehr deutlich (> 50 %, häufig

> 90 %) hinter ihren Erwartungen zurückblieb. Dies mag zwar in vielen Jahren auf nicht operative

Effekte zurückgeführt werden. Gleichwohl zeigt sich, dass bei der DC AG Umstrukturierungs-

maßnahmen, Beratungsaufwendungen und ähnliche Sachverhalte mit Einmalcharakter regelmä-

ßig auftreten, die in der Aufwandsplanung nicht berücksichtigt sind.

3. Ertragsplanung der DC AG

Die Ertragslage des DC AG-Konzerns gestaltet sich nach der (für die Geschäftsjahre 2014/15 und 2015/16 historischen) Planungsrechnung mit Stand Juni 2011 wie folgt: DC AG 2010/11 2011/12 2012/13 2013/14 2014/15 2015/16

TEUR % TEUR % TEUR % TEUR % TEUR % TEUR %

Umsatzerlöse 1.062.256 100,0 1.100.023 100,0 1.301.038 100,0 1.516.607 100,0 1.716.334 100,0 1.898.666 100,0

Herstellungskosten 754.530 71,0 739.004 67,2 881.914 67,8 1 035 663 68,3 1.170.497 68,2 1.297.952 68,4

Bruttoergebnis vom Umsatz 307.726 29,0 361.019 32,8 419.124 32,2 480.944 31,7 545.837 31,8 600.714 31,6

Vertriebskosten 152.124 14,3 167.754 15,3 177.915 13,7 190.518 12,6 202.684 11,8 215.074 11,3Entwicklungskosten 16.819 1,6 20.902 1,9 22.422 1,7 25 064 1,7 23.197 1,4 24.801 1,3Verwaltungskosten 69.485 6,5 69.614 6,3 72.250 5,6 74.497 4,9 77.452 4,5 80.114 4,2Saldo sonst. betr. Erträge ./. Aufw. 2.006 0,2 87 0,0 51 0,0 102 0,0 162 0,0 351 0,0Ergebnis at-equity bewerteter Anteile 3.210 0,3 3.253 0,3 3.368 0,3 3 638 0,2 3 929 0,2 4.243 0,2

EBIT 74.513 7,0 106.088 9,6 149.956 11,5 194.606 12,8 246.595 14,4 285.318 15,0

PlanIst (bereinigt) Plan Plan Plan Plan

Die nachfolgende Grafik zeigt das extreme Wachstum der Umsatzerlöse und des EBIT gemäß der Planung mit Stand Juni 2011 in Relation zur bereinigten Ertragslage im Referenzzeitraum 2007/08 bis 2010/11.

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Die Umsatzerlöse gemäß der Planungsrechnung mit Stand Juni 2011 sollen im Planungszeitraum ausgehend vom Niveau des Geschäftsjahres 2010/11 um durchschnittlich rund 12,3 % p.a. wach-sen. Die nachstehende Tabelle zeigt die Umsatzverteilung in den drei Segmenten der DC AG: DC AG

TEUR % TEUR % TEUR % TEUR % TEUR % TEUR %

Industriekrane 489.812 46,1 536.115 48,7 615.694 47,3 710 380 46,8 794.621 46,3 897.022 47,2Hafentechnologie 238.985 22,5 219.450 19,9 285.655 22,0 339 864 22,4 385.332 22,5 411.444 21,7Services 333.458 31,4 344.458 31,3 399.690 30,7 466 363 30,8 536.380 31,3 590.200 31,1

Summe Umsatzerlöse 1.062.256 100,0 1.100.023 100,0 1.301.038 100,0 1.516.607 100,0 1.716.334 100,0 1.898.666 100,0

Plan Plan2010/11 2011/12 2012/13

Ist Plan Plan Plan2013/14 2014/15 2015/16

Die Umsatzplanung im Segment Industriekrane erfolgt gegliedert nach den Business Units Krane und Handling Technology/Antriebe. Die Business Unit Krane umfasst die Produktgruppen Prozess-krane, Standardkrane und Krankomponenten. Die Business Unit Handling Technology/Antriebe wird in die Produktgruppen Kranbaukasten, Hebezeuge und Antriebe unterteilt. Im Geschäftsjahr 2011/12 geht die DC AG für das Segment Industriekrane von einem Wachstum der Umsatzerlöse von 9,5 % gegenüber dem Vorjahr aus. Dieser Anstieg beruht im Wesentlichen auf der Erwartung deutlich wachsender Umsatzerlöse im Bereich der Prozesskrane sowie der Standardkrane und wird getragen von der unterstellten positiven Entwicklung der Konjunktur. Zudem sind für das Geschäftsjahr 2011/12 Effekte aus der Einführung der Produkte für das mitt-lere Marktsegment in Ländern wie China und Indien in der Planung enthalten. Dies betrifft insbe-sondere den Bereich Standardkrane.

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Im Geschäftsjahr 2012/13 ist ein weiteres deutliches Wachstum der Umsatzerlöse um rund 14,8 % im Vergleich zum Vorjahr geplant. Dieses Wachstum soll sich wiederum sehr stark in den Bereichen Prozesskrane und Standardkrane ergeben. Daneben wird aufgrund der geplanten Ein-führung von Neuprodukten im Bereich Kranbaukasten sowie bei den Seil- und Kettenzügen ein gegenüber dem Vorjahr nochmals deutlich verstärktes Wachstum der Umsatzerlöse in diesen Be-reichen als Zielsetzung angestrebt. Da wichtige Produkte plangemäß während des Geschäftsjah-res 2011/12 eingeführt werden sollen, spiegeln sich diese Produktneueinführungen erstmals in der Umsatzentwicklung des Geschäftsjahres 2012/13 voll wieder. Dies führt im Geschäftsjahr 2012/13 ebenfalls zu einem Wachstum der Umsatzerlöse auf Jahresbasis. Bisher war die DC AG nur unzureichend mit Produkten für das mittlere Marktsegment in aufstre-benden Märkten wie China oder Indien vertreten, die im Hinblick auf Preis und Qualität den An-forderungen der Kunden besser entsprechen. Mit der Einführung der Produkte im mittleren Marktsegment ist die Erwartung verbunden, das bisherige Angebot mit Schwerpunkt Premium-produkte zu ergänzen. Für das Geschäftsjahr 2013/14 hat der Vorstand in der Planung vom Juni 2011 ein Umsatzwachs-tum für das Segment Industriekrane von 15,4 % geplant, das wiederum ganz überwiegend von Produkten im mittleren Marktsegment getragen werden soll. Die dafür notwendigen Produktionskapazitäten sowie Lieferketten befinden sich im Aufbau und müssen sich nun im Serienanlauf bewähren. Da die Produkte unter dem Markennamen „Demag“ vertrieben werden, muss bei der Fertigung der neuen Produkte für das mittlere Marktsegment auf die Einhaltung der bei der DC AG üblichen, hohen Qualitätsstandards auch bei den lokalen Zulie-ferern geachtet werden. Qualitätsprobleme könnten andernfalls auch die Marke „Demag“ und den Absatz der bisherigen, höherpreisigen Produkte der DC AG gefährden. Es ist aus heutiger Sicht davon auszugehen, dass sich der Aufbau neuer Vertriebswege schwierig gestaltet. Aus die-sen Gründen zeichnen sich zum Zeitpunkt der Bewertungsarbeiten zeitliche Verzögerungen bei der Markteinführung weiterer Produkte für das mittlere Marktsegment ab. Darüber hinaus ist zu erwarten, dass aufgrund der zuletzt zu beobachtenden wirtschaftlichen Un-sicherheiten und der zunehmenden Transparenz im Markt auch die absolute Höhe der für das mittlere Marktsegment geplanten Umsatzerlöse nicht zuletzt aufgrund des lokalen Wettbewerbs nicht erreicht werden kann. Aus diesen Gründen halten wir das tatsächliche Eintreten der prog-nostizierten Umsatzentwicklung laut der Planung Stand Juni 2011 im Geschäftsjahr 2013/14 für nicht überwiegend wahrscheinlich. Wir haben daher das Wachstum der Umsatzerlöse mit Produk-ten im mittleren Marktsegment im Geschäftsjahr 2013/14 in Abstimmung mit dem Vorstand auf einen mittleren Erwartungswert korrigiert.

- 47 -

Im Geschäftsjahr 2014/15 sollte das Umsatzwachstum laut der insoweit historischen Planung Stand Juni 2011 im Segment Industriekrane im Vergleich zum Vorjahr 11,8 % (2015/16 12,9 %) betragen. Im Ergebnis ergibt sich für den gesamten Planungszeitraum eine jahresdurchschnittliche Wachstumsrate der Umsatzerlöse im Segment Industriekrane laut der Planung des Vorstands vom Juni 2011 von 12,9 %. In Folge der oben dargestellten Gründe wird sich auch in den Geschäfts-jahren 2014/15 und 2015/16 bei den Produkten für das mittlere Marktsegment ein geringerer mittlerer Erwartungswert ergeben, als dies die Planung mit Stand Juni 2011 vorsieht. Wir haben daher in dem von uns erstellten Prognosemodell im Vergleich zu der Planung vom Juni 2011 eine geringere Wachstumsrate der Umsatzerlöse in den Geschäftsjahren 2014/15 und 2015/16 abge-bildet. Der unterstellt gute Geschäftsverlauf im Geschäft mit den Produkten im Premiumsegment ermöglicht dennoch die Realisierung einer Wachstumsrate der Umsatzerlöse laut unserem Prog-nosemodell von 6,8 % in den Geschäftsjahren 2014/15 und 2015/16. Im Zeitraum bis zum Jahr 2015/16 wird gemäß der modifizierten Planung eine jahresdurchschnitt-liche Wachstumsrate des Umsatzes von 8,90 % unterstellt. Dies liegt weit über der jahresdurch-schnittlichen Wachstumsrate des Umsatzes von - 4,99 % im Zeitraum 2007/08 bis 2010/11. Unserer modifizierten Planung für das Segment Industriekrane liegen folgende Umsatzerlöse zu

Grunde:

Industriekrane

TEUR % TEUR % TEUR % TEUR % TEUR % TEUR %

Umsatzerlöse lt. Plan vom Juni 2011* 489.812 100,0 536.115 100,0 615.694 100,0 710 380 100,0 794.621 100,0 897.022 100,0Plandifferenz 0 0,0 0 0,0 0 0,0 -52 774 -7,4 -92.249 -11,6 -146.836 -16,4

Umsatzerlöse lt. modifiziertem Plan 489.812 100,0 536.115 100,0 615.694 100,0 657 606 92,6 702.373 88,4 750.186 83,6

* für die Geschäftsjahre 2014/15 und 2015/16 jeweils historische Planwerte

Plan Plan Plan PlanIst Plan2010/11 2011/12 2012/13 2013/14 2014/15 2015/16

Die Umsatzplanung im Segment Hafentechnologie erfolgt gegliedert nach den Produktgruppen Mobilkrane, Automatisierungssysteme, Service, Software und Sonstiges. Der Geschäftsbereich Hafentechnologie wird ganz maßgeblich durch die GPT GmbH beein-

flusst. So erfolgt die komplette Produktion am Standort in Düsseldorf-Benrath. Auch die Produkt-

entwicklung erfolgt überwiegend in Düsseldorf.

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Der Geschäftsbereich geht für das laufende Geschäftsjahr von einem Umsatzrückgang in Höhe

von rund 8,2 % aus. Grund hierfür sind im Wesentlichen im Vergleich zum Vorjahr prognostiziert

sinkende Absatzzahlen im Bereich Hafenmobilkrane. Dies ist maßgeblich auf konjunkturbedingt

hohe Auftragseingänge in der ersten Hälfte des Kalenderjahres 2010 und einem Nachholeffekt

aus dem Krisenjahr 2009 zurückzuführen. Daher konnten zu Beginn des vorigen Geschäftsjahrs

2010/11 Umsätze für hohe Stückzahlen an Hafenmobilkranen realisiert werden. Auch auf der

Grundlage der Zahlen zum Ende des ersten Quartals des laufenden Geschäftsjahres ist es wahr-

scheinlich, dass die Mobilkranumsätze etwas über dem Planwert liegen werden. Wir haben daher

in Abstimmung mit dem Vorstand eine entsprechende Erhöhung der Mobilkranumsätze im Ge-

schäftsjahr 2011/12 vorgenommen.

Im Bereich Automatisierungssysteme ist für das laufende Geschäftsjahr wieder von Verkaufserfol-

gen, d.h. entsprechendem Auftragseingang auszugehen. Aufgrund von Projektverzögerungen,

die insbesondere aus Schwierigkeiten bei der kundenseitigen Projektfinanzierung resultieren,

dürfte es jedoch im laufenden Geschäftsjahr zu negativen Auswirkungen auf Umsatz und Ergeb-

nis kommen. Derartige Beispiele belegen die weiterhin hohe Unsicherheit des Projektgeschäfts mit

Automatisierungssystemen. Gleichwohl geht die Planung für 2011/12 weiterhin von signifikanten

Umsatzerlösen im Automatisierungsgeschäft aus. Da diese zum Zeitpunkt unserer Bewertungsar-

beiten noch nicht kontrahiert sind, haben wir in Abstimmung mit dem Vorstand eine entspre-

chende Planreduzierung vorgenommen und im Folgejahr einen Nachholeffekt berücksichtigt.

Für die Geschäftsjahre 2012/13 und 2013/14 geht die Gesellschaft im Geschäftsbereich Hafent-

echnologie von vergleichsweise hohen Umsatzwachstumsraten in Höhe von 30,2 % bzw. 19,0 %

aus. Dieser Anstieg ist neben einer wieder deutlichen Ausweitung der Hafenmobilkranumsätze im

Wesentlichen auf eine Wiederbelebung des Projektgeschäfts im Bereich Automatisierungssysteme

zurückzuführen. In dem entsprechenden Zeitraum erwartet die Gesellschaft die Umsatzrealisie-

rung eines Großprojekts im Hafen Rotterdam mit entsprechend hohen Stückzahlen von Automa-

ted Guided Vehicles (AGV) und Automated Stacking Cranes (ASC).

Neben dem Bereich Automatisierungssysteme rechnet die Gesellschaft mit einem deutlichen Um-

satzwachstum aus der geplanten Expansionsstrategie im Schüttgutbereich sowie aus einer deutli-

chen Ausweitung des hafenbezogenen Servicegeschäfts. Wir haben beide Projekte einer genaue-

ren Analyse unterzogen. Für ihre verstärkten Anstrengungen im Bereich Schüttgut geht die Ge-

sellschaft von Wachstumsraten um die 50 % p.a. aus. Zum gegenwärtigen Zeitpunkt sind die

notwendigen Produkte noch weiter zu entwickeln. Ferner liegen noch keine Kundenverträge für

diese angepassten Geräte vor. Darüber hinaus ist festzuhalten, dass bei der Umsetzung der Stra-

tegie aufgrund des bereits auf die Wettbewerber der DC AG verteilten, relevanten Markts das

angestrebte Wachstum lediglich über eine Verdrängung von Konkurrenten erfolgen kann. Wir

- 49 -

haben vor diesem Hintergrund die geplanten Wachstumsraten mit einem realistischen Erwar-

tungswert berücksichtigt. Hinsichtlich der geplanten Ausweitung des Servicegeschäfts haben wir

verschiedene marktbasierte Plausibilitätsrechnungen vorgenommen und sind zu dem Ergebnis ge-

langt, dass aus heutiger Sicht die jährlich deutlich zweistelligen Wachstumsraten zu ambitioniert

sind. Wir haben die Wachstumsraten im hafenbezogenen Servicegeschäft daher leicht nach unten

korrigiert.

In der insoweit historischen Planungsrechnung für die Geschäftsjahre 2014/15 und 2015/16 mit

Stand Juni 2011 ging die Gesellschaft von Umsatzsteigerungsraten in Höhe von 13,4 % bzw.

6,8 % aus. Neben einer weiteren Ausweitung der Absatzzahlen im regulären Mobilkrangeschäft

sollten hierzu insbesondere die weiterhin hohen Wachstumsraten der Umsatzerlöse mit Schütt-

gutkranen sowie der Umsatzerlöse im Servicegeschäft beitragen. Auch in unserem Prognosemo-

dell zur Ableitung der anzunehmenden Geschäftsentwicklung in den Jahren 2014/15 und

2015/16 haben wir die vorstehend bereits beschriebenen Sachverhalte berücksichtigt. Damit un-

terstellen wir in diesem Zeitraum ein im Vergleich zur Planung mit Stand Juni 2011 insgesamt re-

duziertes Mobilkranwachstum. Dennoch liegen die Absatzzahlen im Mobilkranbereich auf dem

Niveau des Rekordjahres 2007/08. Dies stellt angesichts des sich verschärfenden Wettbewerbs

durch asiatische Wettbewerber, einer zunehmenden Transparenz im Markt und eines sich welt-

weit abschwächenden Wachstums im Container- und Güterverkehr weiterhin ein ambitioniertes

Ziel dar.

Im Bereich Automatisierungssysteme ging die Gesellschaft in ihrer Planung vom Juni 2011 von ei-

ner Aufrechterhaltung der durch das Großprojekt in Rotterdam beeinflussten Absatzzahlen auch

in den Planjahren 2014/15 und 2015/16 aus. Dies wird u.a. durch Wettbewerbsvorteile der Pro-

dukte des DC AG-Konzerns begründet. So sind im Markt zunehmend strenger werdende Anfor-

derungen an Lärm und Emissionen in Häfen in Stadtnähe sowie „zero emission“-Vorgaben etwa

in Kalifornien zu beobachten. Es ist nicht zu verkennen, dass diese Entwicklung den technologisch

fortgeschrittenen Produkten der DC AG einen Wettbewerbsvorteil verschaffen könnte. Gleich-

wohl ist festzuhalten, dass die letztgenannten Trends bestehen ohne dass sich hieraus entschei-

dende Verkaufsimpulse ergeben haben. Zudem ist zu erwarten, dass die Wettbewerber reagieren

werden und mittelfristig eigene funktionsfähige Lösungen entwickeln. Aufgrund der derzeitigen

Auftragslage und den geringen Absatzzahlen der vergangenen Jahre halten wir es für nicht

überwiegend wahrscheinlich, dass die DC AG ab 2014/15 jährlich ein Automatisierungsprojekt in

der Größenordnung der Ausschreibung des Rotterdam-Projekts gewinnen wird. Auch in jüngster

Zeit konnte der DC AG-Konzern bei verschiedenen Hafenautomatisierungsprojekten (bspw. Lon-

don Gateway, Khalifa Port) keine Auftragseingänge erzielen. Dies lag ganz wesentlich an ungüns-

tigen Vergabekonditionen und niedrigeren Preisen der Wettbewerber. Wir haben in unserem

- 50 -

Prognosemodell für die Geschäftsjahre 2014/15 und 2015/16 daher die erwarteten Absatzzahlen

im Automatisierungsbereich im Vergleich zur Planung mit Stand Juni 2011 deutlich reduziert auf

einen mittleren Erwartungswert. Laut unserer modifizierten Planung liegen die Umsatzerlöse in al-

len Planjahren ab 2012/13 aber noch über dem Rekordwert aus 2007/08. Gleichwohl kommt es

auf Segmentebene im Jahr 2014/15 nach Abschluss eines Einmalprojekts zu einem absoluten Um-

satzrückgang gegenüber dem geplanten Umsatz im Geschäftsjahr 2013/14.

Unserer modifizierten Planung für das Segment Hafentechnologie liegen folgende Umsatzerlöse

zu Grunde:

Hafentechnologie

TEUR % TEUR % TEUR % TEUR % TEUR % TEUR %

Umsatzerlöse lt. Plan vom Juni 2011* 238.985 100,0 219.450 100,0 285 655 100,0 339.864 100,0 385.332 100,0 411.444 100,0Plandifferenz 0 0,0 10.330 4,7 4.338 1,5 15.327 4,5 -60.297 -15,6 -73.928 -18,0

Umsatzerlöse lt. modifiziertem Plan 238.985 100,0 229.780 104,7 289 993 101,5 355.191 104,5 325.035 84,4 337.516 82,0

* für die Geschäftsjahre 2014/15 und 2015/16 jeweils historische Planwerte

2015/16Ist Plan Plan Plan Plan Plan

2010/11 2011/12 2012/13 2013/14 2014/15

Die Umsatzplanung im Segment Services erfolgt gegliedert nach den Produktgruppen Field Ser-vices, Spare Parts und Refurbishment.

In der Planungsrechnung mit Stand Juni 2011, die wir als Grundlage für unsere Analysen heran-

gezogen haben, geht bzw. ging die Gesellschaft im Geschäftsbereich Services von einem durch-

schnittlichen Umsatzwachstum bis zum Geschäftsjahr 2015/16 in Höhe von 12,1 % p.a. aus. Für

das Geschäftsjahr 2011/12 wird dabei ein Wachstum von 3,3 % erwartet, das sich in den Ge-

schäftsjahren 2012/13 bis 2014/15 auf Werte zwischen 15,0 % bis 16,7 % p.a. beschleunigen

sollte. Zu diesem Umsatzwachstum sollen neben den erwarteten konjunkturellen Entwicklungen

insbesondere strategische Projekte beitragen. Zu diesen strategischen Projekten zählt die Auswei-

tung der Servicestandorte in den USA, die Ausweitung des Servicegeschäfts mit Kranen anderer

Hersteller (sog. Non-Demag-Bereich) sowie das verstärkte Angebot von zusätzlichen Produkten im

Bereich Lastaufnahme und Anschlagmittel („Under the hook“).

Vor dem Hintergrund unserer Analysen sowie der Entwicklungen im ersten Quartal des Geschäfts-

jahres 2011/12 halten wir es für wahrscheinlich, dass der mittlere Erwartungswert für das zu er-

wartende Niveau der Umsatzerlöse im Geschäftsjahr 2011/12 über dem in der Planung vom Juni

2011 dargestellten Wert liegen wird. Bei dieser Entwicklung sorgt insbesondere die gute kunden-

seitige Auslastung der Krananlagen für eine hohe Nachfrage nach entsprechenden Wartungs-

dienstleistungen bei der installierten Basis der Krane der Marke „Demag“. Wir haben daher bei

den Umsätzen im Geschäftsbereich Services für das Geschäftsjahr 2011/12 in Abstimmung mit

dem Vorstand der DC AG eine entsprechende Erhöhung auf den realistischen Erwartungswert

vorgenommen.

- 51 -

Gemessen an der Größe der mit rund 660.000 Einheiten angegebenen installierten Basis sind bei

einer saldierten Betrachtung von verkaufsbedingten Zu- und altersbedingten Abgängen keine we-

sentlichen Mengeneffekte im Planungszeitraum zu erwarten. Aufgrund der bereits hohen Auslas-

tung der installierten Demag-Krane im Geschäftsjahr 2011/12 ist für die Geschäftsjahre 2012/13

und 2013/14 nicht mit einem größeren Anstieg der kundenseitigen Auslastung der Produktions-

anlagen zu rechnen. Es ist daher zu erwarten, dass das Umsatzwachstum aus der Wartung der

Krane der Marke „Demag“ im mittleren Erwartungswert nicht das in der Planung mit Stand Juni

2011 unterstellte Niveau erreichen wird.

In den Geschäftsjahren 2012/13 und 2013/14 werden in der Planung vom Juni 2011 auf Seg-

mentebene zusätzliche signifikante Effekte aus den strategischen Projekten berücksichtigt und

dabei eine vollständige Umsetzbarkeit der strategischen Zielsetzung unterstellt. Aufgrund der fol-

genden Gründe ist zu erwarten, dass bei keinem der strategischen Projekte der mittlere Erwar-

tungswert auf dem Niveau der Planung mit Stand Juni 2011 liegen wird. So soll die Ausweitung

der Servicestandorte in den USA es ermöglichen dem dortigen Marktführer Marktanteile abzu-

nehmen. Hierbei ist davon auszugehen, dass seitens der DC AG erhebliche Preiszugeständnisse

erforderlich sein werden. Das gleiche gilt für die Ausweitung des Servicegeschäfts mit Kranen an-

derer Hersteller außerhalb der USA, bei dem das bei der Wartung von Demag-Kranen hochprofi-

table Ersatzteilgeschäft entfällt. Es ist daher anzunehmen, dass das Ausmaß der Marktanteilszu-

gewinne im mittleren Erwartungswert unter dem in der Planung vom Juni 2011 angestrebten Ni-

veau liegen wird. Auch in dem weiteren strategischen Projekt „Under the hook“ ist eine deutliche

Reaktion der Wettbewerber zu erwarten. Da es sich bei den Umsatzerlösen aus diesem Projekt im

Wesentlichen um geplante Handelsumsätze in einem bereits verteilten Markt handelt, erscheint

fraglich, welche komparativen Vorteile es der DC AG ermöglichen werden, die Planumsätze zu er-

reichen. Es ist daher davon auszugehen, dass der realistische Wert der Umsatzerlöse aus diesen

Projekten deutlich unter der Planung mit Stand Juni 2011 liegen wird. Wir haben daher bei den

Umsatzerlösen im Geschäftsbereich Services für das Geschäftsjahr 2012/13 und 2013/14 in Ab-

stimmung mit dem Vorstand der DC AG im Vergleich zur Planung vom Juni 2011 eine Verringe-

rung der Umsatzerlöse auf den mittleren Erwartungswert vorgenommen.

Da die oben angeführten Gründe gleichermaßen für die Geschäftsjahre 2014/15 und 2015/16

gelten, liegt der mittlere Erwartungswert der Umsatzerlöse in diesen beiden Geschäftsjahren

ebenfalls unter den Umsatzerlösen laut der insoweit historischen Planung mit Stand Juni 2011. Da

der Umsatzbeitrag aus den strategischen Projekten in diesen Geschäftsjahren deutlich über dem

der Geschäftsjahre 2012/13 und 2013/14 liegt, ergibt sich aus unserem Prognosemodell eine

nochmals größere Anpassung auf den mittleren Erwartungswert.

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In Abstimmung mit dem Vorstand haben wir daher die Planung für die Geschäftsjahre 2012/13

und 2013/14 angepasst. Auch in unserem Prognosemodell für die Geschäftsjahre 2014/15 und

2015/16 haben wir entsprechende Effekte aus dem zum Wachstum notwendigen Verdrän-

gungswettbewerb sowie aus den Unsicherheiten hinsichtlich der strategischen Projekte berück-

sichtigt.

Zusammenfassend ist festzuhalten, dass ausgehend vom relativ stabilen Umsatzniveau von durch-

schnittlich rund EUR 315 Mio. im Referenzzeitraum unsere modifizierte Planung eine signifikante

Erhöhung der Umsatzerlöse um rund EUR 180 Mio. bis zum Ende des Zeitraums der modifizierten

Planung vorsieht.

Unserer modifizierten Planung für das Segment Services liegen folgende Umsatzerlöse zu Grunde:

Services

TEUR % TEUR % TEUR % TEUR % TEUR % TEUR %

Umsatzerlöse lt. Plan vom Juni 2011* 333.458 100,0 344.458 100,0 399.690 100,0 466 363 100,0 536.380 100,0 590.200 100,0Plandifferenz 0 0,0 14.326 4,2 -11 333 -2,8 -44 833 -9,6 -78.157 -14,6 -96.710 -16,4

Umsatzerlöse lt. modifiziertem Plan 333.458 100,0 358.784 104,2 388.357 97,2 421.530 90,4 458.224 85,4 493.490 83,6

* für die Geschäftsjahre 2014/15 und 2015/16 jeweils historische Planwerte

2012/13 2013/14 2014/15 2015/16Ist Plan Plan Plan Plan Plan

2010/11 2011/12

Die Umsatzkosten des DC AG-Konzerns setzen sich zu rund 60 bis 70 % aus Materialkosten

und zu rund 30 % bis 40 % aus Produktionskosten (Personal, Abschreibungen, sonstige Aufwen-

dungen) zusammen. Im Geschäftsbereich Industriekrane werden im wesentlichen Stahl, Alumini-

um, Kupfer, Elektronikbauteile sowie weitere vorgefertigte Bauteile wie beispielsweise Wechsel-

richter zugekauft. Im Bereich Hafentechnologie stellen vorgefertigte Bauteile wie beispielsweise

Motoren, Hydraulikzylinder, Getriebe und Achsen sowie Stahl den wesentlichen Materialkosten-

anteil dar. Im Geschäftsbereich Services spiegelt sich der Bezug von Ersatzteilen in den Material-

kosten wider.

Für 2011/12 geht der Vorstand der DC AG laut der Planung vom Juni 2011 trotz leicht steigender

Umsatzerlöse gegenüber dem Vorjahr von um rund 2,1 % sinkenden Umsatzkosten aus. Entspre-

chend ergibt sich in der Planung ein deutlicher Anstieg der Rohertragsmarge von 29,0 % auf

32,8 %. Im weiteren Planungszeitraum steigen die Umsatzkosten im Vergleich zu den Umsatzer-

lösen dann hingegen wieder leicht überproportional. Entsprechend sollte die Rohertragsmarge

kontinuierlich von 32,8 % im Jahr 2011/12 auf 31,6 % im Jahr 2015/16 sinken. Alle Werte liegen

deutlich über dem Wert des abgelaufenen Geschäftsjahrs 2010/11 sowie über allen anderen Ge-

schäftsjahren des vergangenen Referenzzeitraums. Wir halten den nachhaltigen Anstieg der Roh-

ertragsmarge in dem vorstehend beschriebenen Ausmaß insbesondere auch vor dem Hintergrund

der tatsächlich erzielten Rohertragsmarge von 26,7 % im ersten Quartal des Geschäftsjahres

2011/12 für nur in sehr unwahrscheinlichen Szenarien realisierbar.

- 53 -

Wesentliche Ursachen für den geplanten Anstieg der Rohertragsmarge im Geschäftsjahr 2011/12

im Vergleich zum Vorjahr sind im Segment Industriekrane die Annahme einer verbesserten Aus-

lastung im Bereich der Standardkrane. Diese im Lichte einer unterstellten konjunkturellen Erho-

lung verbesserte Auslastung sorgt für einen deutlichen Anstieg der Rohertragsmarge in diesem

Produktbereich. Wie im Bereich Standardkrane werden auch in den übrigen Bereichen des Seg-

ments Industriekrane im Geschäftsjahr 2011/12 ansteigende Rohergebnismargen erwartet. Des

Weiteren wird für die Folgejahre laut der Planung mit Stand Juni 2011 unterstellt, dass verstärkt

Preiserhöhungen gegenüber den Kunden durchgesetzt werden können und sich der Produktmix

tendenziell zugunsten von Produkten mit höherer Rohertragsmarge verschiebt. Im Geschäftsjahr

2015/16 erwartete die insoweit historische Planung vom Juni 2011 in einzelnen Produktsegmen-

ten leicht rückläufige Rohertragsmargen. Im Ergebnis sinkt auch auf Geschäftsbereichsebene die

Rohertragsmarge leicht.

Fraglich ist, ob die strategische Zielsetzung laut der Planung vom Juni 2011 den zunehmenden

Wettbewerbsdruck in Europa und Asien angemessen berücksichtigt. Insbesondere einzelne euro-

päische Wettbewerber des Segments Industriekrane treten in Europa preisaggressiv auf. Im Sinne

eines mittleren Erwartungswerts ist davon auszugehen, dass sich diese Entwicklung im Planungs-

zeitraum weiter fortsetzt bzw. sogar verstärkt. Die Wettbewerber bieten dabei im Vergleich zu

den Produkten der DC AG technisch einfachere Industriekrane kostengünstiger an. Die Umsatz-

planung unterstellt, sowohl in der Fassung vom Juni 2011 als auch in der modifizierten Fassung,

Marktanteilsgewinne gegen die Wettbewerber im Bereich Industriekrane. Bei angestrebten

Marktanteilsgewinnen ist auf wettbewerbsintensiven Märkten davon auszugehen, dass zur Ge-

winnung zusätzlicher Marktanteile Preiszugeständnisse erforderlich sind. Es ist ferner zu erwarten,

dass die Rohertragsmarge für Produkte im mittleren Marktsegment aufgrund der Wettbewerbssi-

tuation in Hauptzielländern wie China oder Indien deutlich unter der für Produkte im oberen

Marktsegment liegen wird. Aus diesen Gründen haben wir die Rohertragsmarge im Geschäftsbe-

reich Industriekrane in Abstimmung mit dem Vorstand für die Geschäftsjahre 2011/12 bis

2013/14 angepasst. Auch in dem Prognosemodell für die Geschäftsjahre 2014/15 und 2015/16

haben wir eine im Vergleich zur historischen Planung mit Stand Juni 2011 niedrigere Rohertrags-

marge berücksichtigt.

Der Vorstand der DC AG geht im Segment Hafentechnologie laut der Planung vom Juni 2011 von

einer über alle Produktgruppen hinweg erhöhten Rentabilität aus. Insbesondere im Bereich Mo-

bilkrane wurde in der Planung mit einem Anstieg der Rohertragsmarge um rund 2 %-Punkte bis

2015/16 gerechnet. Fraglich ist, ob sich die angestrebten Preiserhöhungen angesichts der gestie-

genen Markttransparenz und einem seit der Finanz- und Wirtschaftskrise nachhaltig gestiegenen

Kostenbewusstsein der Kunden umsetzen lassen. Zum Ende des ersten Geschäftsjahresquartals

liegt die Rohertragsmarge segmentweit um rund fünf Prozentpunkte unter ihrem entsprechenden

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Planwert, was im Wesentlichen auf eine geringer als erwartet ausgefallene Rentabilität im Bereich

Mobilkrane zurückzuführen ist. Konkrete Anhaltspunkte für eine im Vergleich zum Referenzzeit-

raum in der Vergangenheit nachhaltige Verbesserung der Ertragskraft liegen uns nicht vor. Daher

erachten wir die geplanten Margen laut der Planung vom 29. November 2011 für nicht überwie-

gend wahrscheinlich.

Über den gesamten Planungshorizont hinweg rechnet die Gesellschaft mit einem leichten aber

kontinuierlichen Rückgang der Rohertragsmarge, was im Wesentlichen auf die planmäßig zu-

nehmende Bedeutung der mit geringeren Magen behafteten Automated Stacking Cranes zu-

rückgeht.

Die Planungsrechnung mit Stand Juni 2011 geht für das Segment Services von einem sprunghaf-

ten Anstieg der Rohertragsmarge im Geschäftsjahr 2011/12 um mehr als 5 %-Punkte aus. Dieser

Anstieg der Rohertragsmarge entspricht nicht mehr den uns mitgeteilten aktuellen Erwartungen

zum erwarteten Verlauf und dem absoluten Niveau. Diese Einschätzung wird auch durch die Ent-

wicklung im ersten Quartal des laufenden Geschäftsjahres bestätigt. Mit 36,8 % bleibt die Roher-

tragsmarge im ersten Quartal 2011/12 um 2,5 %-Punkte unter der des abgelaufenen Geschäfts-

jahres 2010/11 und liegt deutlich unter Plan. In den darauffolgenden Jahren wird eine kontinuier-

lich rückläufige Rohertragsmarge erwartet. Die im Zeitablauf rückläufige Tendenz erklärt sich aus

dem geplanten Wachstum im Non-Demag-Bereich, der aufgrund des fehlenden komparativen

Kostenvorteils im Ersatzteilgeschäft geringere Rohertragsmargen aufweist als das Wartungsge-

schäft mit Demag-Kranen. Zudem ist der zu erwartende Verdrängungswettbewerbs im Non-

Demag-Bereich ein weiterer Grund für niedrigere Rohertragsmargen in diesem Bereich. Die Roh-

ertragsmargen laut der Planung vom Juni 2011 wurden von uns daher in Abstimmung mit dem

Vorstand für die Geschäftsjahre 2011/12 bis 2013/14 nach unten angepasst. Auch in unserem

Prognosemodell für die Geschäftsjahre 2014/15 und 2015/16 haben wir aus den vorgenannten

Gründen im Vergleich zur Planung vom 29. November 2011 niedrigere Rohertragsmargen ange-

setzt.

Aufgrund der von uns in Abstimmung mit dem Vorstand der DC AG für die Geschäftsjahre

2011/12 bis 2013/14 sowie durch Berücksichtigung unseres Prognosemodells für die Geschäfts-

jahre 2014/15 und 2015/16 vorgenommenen Umsatzanpassungen gehen auch die Umsatzkosten

in ihrer absoluten Höhe gegenüber der Planung mit Stand Juni 2011 signifikant zurück. Dies gilt

für alle Segmente der DC AG.

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Darüber hinaus haben wir im Segment Hafentechnologie Synergien aus der Zusammenlegung der

von der Terex-Gruppe und den Gesellschaften des DC AG-Konzerns bei identischen Lieferanten

erworbenen Vorprodukte (etwa in den Bereichen Hydraulikkomponenten, Antriebssträngen oder

Achsen) berücksichtigt, die bereits vorvertraglich im Rahmen des faktischen Konzerns durch Ein-

kaufskooperationen realisierbar sein könnten. Durch die Berücksichtigung dieser Synergieeffekte

ergibt sich ein absoluter Rückgang der Umsatzkosten, der mit einem Anstieg der Rohertragsmar-

ge einhergeht.

Die Vertriebskosten der einzelnen Segmente umfassen im Wesentlichen Personalaufwendungen für Vertriebs- und Innendienstmitarbeiter, Reisekosten, Marketing und Werbung sowie anteilige Konzernumlagen. Im Geschäftsbereich Hafentechnologie spielen außerdem Provisionen für die Vermittlung von Mobilkranen und Automatisierungssysteme über Repräsentanten sowie Akquise-kosten, etwa bei der Ausschreibung größerer Hafenterminalentwicklungsprojekte, eine Rolle. Die Vertriebskosten des Segments Services umfassen auch die Disposition der Ersatzteile, das Produkt- und Projektmanagement sowie die Servicesteuerung. Die Gesellschaft geht konzernweit von einem Anstieg der Vertriebskosten im Geschäftsjahr 2011/12 um rund 10,3 % aus. Personalkosten stellen eine wesentliche Komponente im Ver-triebsbereich dar. Der Anstieg ergibt sich teilweise aufgrund planmäßiger Gehaltssteigerungen. Der darüber hinausgehende Anstieg wird im Wesentlichen auf Produkteinführungskosten für die Mid-Segment-Produkte des Geschäftsbereichs Industriekrane sowie die Vertriebsaktivitäten im Zu-sammenhang mit den geplanten strategischen Projekten im Segment Services zurückgeführt. In der chinesischen und der deutschen Landesgesellschaft soll beispielsweise die Anzahl der Ver-triebsmitarbeiter erhöht werden. Im Ergebnis steigen die Vertriebskosten daher in den Segmenten Industriekrane und Services nicht nur in ihrer absoluten Höhe deutlich an, sondern wachsen auch deutlich stärker als die Umsatzerlöse, wodurch die Vertriebskostenquote im Konzern 2011/12 im Ergebnis um rund einen Prozentpunkt über dem Vorjahreswert liegt. Unter anderem aufgrund der sich aktuell abzeichnenden, zeitlichen Verschiebung der Marktein-führung weiterer Mid-Segment-Produkte liegen die Vertriebskosten im Segment Industriekrane zum Ende des ersten Quartals des Geschäftsjahres 2011/12 um rund EUR 1,9 Mio. unter Plan. Wir haben diese Reduzierung in Abstimmung mit dem Vorstand auf das Gesamtjahr sowie das Folge-jahr hochgerechnet. Entsprechend haben wir in den Geschäftsjahren 2011/12 und 2012/13 im Vergleich zur Planung vom Juni 2011 signifikant geringere Vertriebskosten angesetzt. Im Segment Hafentechnologie gehen die Vertriebskosten im Geschäftsjahr 2011/12 bereits laut der Planung vom Juni 2011 aufgrund von Sondereffekten und einer Verschiebung im Produkt-Mix hin zu Au-tomatisierungssystemen gegenüber dem Vorjahr deutlich zurück. Bei Automatisierungssystemen fallen erfahrungsgemäß im Vergleich zu den anderen Produkten des Segments Hafentechnologie unterdurchschnittliche Provisionszahlungen an.

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Für die Planjahre ab dem Geschäftsjahr 2012/13 geht die Gesellschaft in ihrer Planung mit Stand Juni 2011 von nur noch unterproportional steigenden Vertriebskosten aus. Zusätzlich zu der be-reits dargestellten Reduzierung der Vertriebskosten in den Geschäftsjahren 2011/12 und 2012/13 haben wir im Geschäftsbereich Hafentechnologie in den Planjahren 2011/12 bis 2013/14 auf der Grundlage historischer Erfahrungen eine Reduzierung der Provisionszahlungen an die modifizierte Umsatzplanung in Abstimmung mit dem Vorstand vorgenommen. In den Geschäftsjahren 2014/15 und 2015/16 haben wir in unserem Prognosemodell für den Geschäftsbereich Hafent-echnologie ebenfalls unterhalb der historischen Planung vom Juni 2011 liegende Vertriebskosten angesetzt. Darüber hinaus haben wir im Segment Services als Reaktion auf die geringeren Um-satzwachstumsraten sowie in Folge des modifizierten Umsatzniveaus aus strategischen Projekten auch die Vertriebskosten in ihrer absoluten Höhe im Vergleich zur Planung vom Juni 2011 redu-ziert. Dies erfolgte in den Geschäftsjahren 2011/12 bis 2013/14 in Abstimmung mit dem Vor-stand. Entsprechend der modifizierten Planung geht die Vertriebskostenquote im Planungszeitraum kon-tinuierlich zurück. Aufgrund zusätzlicher Vertriebsaktivitäten für die Mid-Segment-Produkte in China und Indien, der gestiegenen Markttransparenz und der zunehmenden Verschärfung der Wettbewerbssituation liegt die Vertriebskostenquote über dem einmalig niedrigen Niveau des Re-kordgeschäftsjahres 2007/08. Die Entwicklungskosten beinhalten sowohl die an den deutschen Standorten in Düsseldorf-Benrath und Wetter als auch die an den Entwicklungsstandorten in Indien und China vorgenom-menen Entwicklungsleistungen. Inhaltlich handelt es sich dabei überwiegend um Personalkosten sowie Materialien für Prototypen. Zusätzlich zu den in der GuV ausgewiesenen Entwicklungskos-ten werden in den Segmenten Industriekrane und Hafentechnologie Entwicklungskosten laut der Planung aktiviert und in den Folgejahren planmäßig abgeschrieben. Die Planung vom Juni 2011 sieht in den Geschäftsjahren 2011/12 bis 2013/14 überdurchschnitt-lich starke Wachstumsraten im Entwicklungsbereich von durchschnittlich rund 15,8 % vor. Dies ist maßgeblich auf die Entwicklung weiterer Mid-Segment-Produkte im Segment Industriekrane zurückzuführen. Wesentliche Entwicklungsprojekte im Geschäftsbereich Hafentechnologie bein-halten die Überarbeitung der kleinen Kranreihen, die Entwicklung einer Mid-Segment-Variante sowie die Fertigstellung des Forschungsprojekts zur Optimierung von Antriebssträngen. Im Seg-ment Services sind die Entwicklungskosten von untergeordneter Bedeutung.

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Die Entwicklungskostenquote liegt in der insoweit historischen Planung vom Juni 2011 ab dem Geschäftsjahr 2014/15 unter dem Niveau des Geschäftsjahres 2010/11, welches die im Vergan-genheitszeitraum niedrigste Entwicklungskostenquote aufweist. Alle in der Planung mit Stand Ju-ni 2011 enthaltenen strategischen Projekte (z.B. Mid-Segment-Produkte, Schüttgutstrategie, etc.) sind auch in der von uns in Abstimmung mit dem Vorstand modifizierten Planung für die Ge-schäftsjahre 2011/12 bis 2013/14 sowie in der Planung der Jahre 2014/15 und 2015/16 laut un-serem Prognosemodell enthalten. Damit müssen die hierfür notwendigen Entwicklungsleistungen - unabhängig von der getroffenen Einschätzung über die Vertriebschancen der einzelnen Produk-te - zunächst in voller Höhe erbracht werden. Darüber hinaus ist die Weiterentwicklung der aktu-ellen Produktpalette unabdingbare Voraussetzung für die Aufrechterhaltung der zukünftigen Wettbewerbsfähigkeit der DC AG und die Erreichung der geplanten Umsatzerlöse. Dies gilt insbe-sondere vor dem Hintergrund des sich verschärfenden Wettbewerbs durch asiatische Konkurren-ten. In der Konsequenz haben wir daher die Entwicklungskosten gegenüber der Planung mit Stand Juni 2011 unverändert übernommen. Dies führt im Zusammenspiel mit dem niedrigeren Umsatzniveau faktisch zu einer erhöhten Entwicklungskostenquote. Dennoch liegt die Entwick-lungskostenquote für die Jahre 2014/15 und 2015/16 laut unserem Prognosemodell mit rund 1,6 % der Umsatzerlöse auf dem vergleichsweise niedrigen Niveau des bisherigen Rekordge-schäftsjahres 2007/08. Bei den Verwaltungskosten handelt es sich überwiegend um die Personalkosten der Holdingge-sellschaft am Hauptsitz der DC AG in Düsseldorf sowie der Verwaltungsmitarbeiter in den einzel-nen Landesgesellschaften. In der DC AG sind die sog. „Shared Services“ zusammengefasst. Da-runter sind die Overhead-Funktionen (Rechnungswesen, Controlling, IT, Personal, etc.) zu verste-hen, die seit dem Geschäftsjahr 2009/10 aus den Geschäftsbereichen herausgelöst und konzern-weit zentralisiert wurden. Während die Verwaltungskosten in ihrer absoluten Höhe im Geschäftsjahr 2011/12 gegenüber dem Vorjahr nahezu konstant bleiben, ist in den Folgejahren (insbesondere im Geschäftsjahr 2013/14) ein höheres Wachstum von rund 3,4 % bis 5,6 % p.a. zu verzeichnen. Grund für die Konstanz der Verwaltungskosten im Geschäftsjahr 2011/12 sind im Wesentlichen nicht zu berei-nigende Einmaleffekte im Vorjahr. Hierzu zählt insbesondere ein allgemein sehr hoher Zielerrei-chungsgrad bei variabel vergüteten Mitarbeitern und damit einhergehende, überdurchschnittlich hohe Tantiemezahlungen im Geschäftsjahr 2010/11. Aufgrund der geplanten Erhöhung der An-zahl der Verwaltungsmitarbeiter ist für 2011/12 ein Anstieg der Verwaltungskosten gegenüber dem Vorjahr zu erwarten. Daher halten wir die für das laufende Geschäftsjahr 2011/12 geplanten Verwaltungskosten auf dem vorgesehenen Niveau für plausibel. Der nachfolgende Anstieg der Verwaltungsaufwendungen ab 2012/13 ist im Wesentlichen auf Gehaltssteigerungen der Verwal-tungsmitarbeiter im In- und Ausland zurückzuführen.

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Ungeachtet des absoluten Anstiegs der Verwaltungskosten geht die Quote der Verwaltungsauf-wendungen vom Umsatz im Planjahr 2011/12 gegenüber dem Vorjahr leicht auf 6,3 % zurück. Im weiteren Verlauf des Planungszeitraums war ein weiteres sukzessives Absinken der Verwal-tungskostenquote bis auf 4,2 % im letzten historischen Planjahr 2015/16 vorgesehen. Die rück-läufige Tendenz wird seitens der DC AG durch ein als Skaleneffekt bezeichnetes unterproportio-nales Wachstum der Verwaltungskosten im Vergleich zum Umsatz begründet. Aufgrund der stärkeren Globalisierung der DC AG und der damit einhergehenden höheren Kom-plexität der Konzernstruktur steigt der Abstimmungs-, Koordinierungs- und Kontrollbedarf. Damit werden zwangsläufig auch die Verwaltungskosten in den einzelnen Landesgesellschaften und in der Konzernzentrale zunehmen. Darüber hinaus ist gerade im Verwaltungsbereich der Holding aufgrund der gemäß der Planung positiven Unternehmensentwicklung mit steigenden variablen Gehaltsbestandteilen zu rechnen. Insgesamt wachsen die Verwaltungskosten im Planungszeitraum gemäß der Planung mit Stand Juni 2011 um durchschnittlich rund 2,9 % p.a. Unter Berücksichtigung von erwarteten Gehalts-steigerungen in Deutschland in der Größenordnung von rund drei Prozent und deutlich höheren Gehaltszuwächsen insbesondere in Asien halten wir diese Wachstumsrate für zu gering bemes-sen. Der Anstieg des Geschäftsvolumens um rund 48,9 % im Planungszeitraum macht zudem ein - unterproportionales - Wachstum der Anzahl der Verwaltungsmitarbeiter notwendig. Daher ha-ben wir in Abstimmung mit dem Vorstand der DC AG die Verwaltungskosten in unserer modifi-zierten Planung geringfügig erhöht. Darüber hinaus haben wir die bereits vorvertraglich im faktischen Konzern realisierbaren Syner-gieeffekte bei der vergünstigten Beschaffung von Microsoft-Lizenzen aufgrund der Übernahme der Einkaufskonditionen der Terex-Gruppe durch die DC AG aufwandsmindernd berücksichtigt. Hierdurch ergibt sich eine Verringerung der Funktionskosten. Der Saldo aus sonstigen betrieblichen Erträgen und Aufwendungen wurde von der Gesell-

schaft in der Planung mit Stand Juni 2011 auf dem unbereinigten Niveau der Vergangenheit fort-

geschrieben. Wir haben in der von uns in Abstimmung mit dem Vorstand der DC AG angepassten

Planung den Saldo aus sonstigen betrieblichen Erträgen und Aufwendungen als Mittelwert des

bereinigten Saldos der Geschäftsjahre 2007/08 bis 2010/11 festgelegt. Durch diese Anpassung

steigt das Konzern-EBIT im Vergleich zur Planung mit Stand Juni 2011 in den einzelnen Planjahren

um rund EUR 1,5 Mio. bis EUR 1,8 Mio. p.a. an.

- 59 -

Erträge aus Beteiligungen ergeben sich im Geschäftsbereich Industriekrane aus der Beteiligung an der MHE-Demag. Sieben der insgesamt 22 Kranwerke der DC AG werden von der MHE-Demag betrieben. Die Gesellschaft wird nicht konsolidiert. Stattdessen erfolgt eine Berücksichti-gung im Konzernabschluss at equity. Die Planung der Beteiligungserträge beruht dabei auf den Planzahlen der MHE-Demag. Die von uns in Abstimmung mit dem Vorstand der DC AG angepasste Ertragslage der Geschäfts-jahre 2011/12 bis 2013/14 sowie die Planung für die Geschäftsjahre 2014/15 und 2015/16 laut unserem Prognosemodell stellt sich im Planungszeitraum wie folgt dar: DC AG

TEUR % TEUR % TEUR % TEUR % TEUR % TEUR %

Umsatzerlöse 1.062.256 100,0 1.124.679 100,0 1.294.044 100,0 1.434.327 100,0 1.485.631 100,0 1.581.192 100,0

Herstellungskosten 754.530 71,0 780.925 69,4 908.067 70,2 1.017.517 70,9 1.054.013 70,9 1.127.523 71,3

Bruttoergebnis vom Umsatz 307.726 29,0 343.754 30,6 385.977 29,8 416.810 29,1 431.618 29,1 453.670 28,7

Vertriebskosten 152.124 14,3 152.549 13,6 166.743 12,9 183.828 12,8 192.105 12,9 202.503 12,8Entwicklungskosten 16.819 1,6 20.902 1,9 22.422 1,7 25.064 1,7 23.197 1,6 24.801 1,6Verwaltungskosten 69.485 6,5 69.148 6,1 71.783 5,5 75.830 5,3 78.785 5,3 81.448 5,2Saldo sonst. betr. Erträge ./. Aufw. 2.006 0,2 1.884 0,2 1.884 0,1 1.884 0,1 1.884 0,1 1.884 0,1Ergebnis at-equity bewerteter Anteile 3.210 0,3 3.253 0,3 3.368 0,3 3.638 0,3 3.929 0,3 4.243 0,3

EBIT 74.513 7,0 106.291 9,5 130.281 10,1 137.610 9,6 143.344 9,6 151.045 9,6

2012/132010/11PlanPlanIst (bereinigt)

2011/12Plan

2013/14Plan

2014/15Plan

2015/16

Das Ergebnis vor Zinsen und Steuern (EBIT) laut der von uns in Abstimmung mit dem Vor-

stand angepassten und sich aus unserem Prognosemodell ergebenden Planung steigt im Pla-

nungszeitraum deutlich an. Dies gilt sowohl für den absoluten Betrag des EBIT als auch, bezogen

auf das abgelaufene Geschäftsjahr 2010/11, für die EBIT-Marge. Der absolute Betrag des EBIT

liegt ab dem Planjahr 2014/15 sogar über dem Niveau des Rekordjahres 2007/08. Die EBIT-Marge

liegt 2015/16 konzernweit bei rund 9,6 %. Im Durchschnitt des Planungszeitraums ergibt sich ei-

ne durchschnittliche EBIT-Marge von 9,7 %. Beide Werte liegen deutlich über der im Ist erzielten,

durchschnittlichen EBIT-Marge in den Geschäftsjahren 2007/08 bis 2010/11 von 7,5 %.

Die Umsatzerlöse verteilen sich demnach wie folgt auf die drei Geschäftsbereiche: Demag Cranes-Konzern

TEUR % TEUR % TEUR % TEUR % TEUR % TEUR %

Industriekrane 489.812 46,1 536.115 47,7 615.694 47,6 657 606 45,8 702.373 47,3 750.186 47,4Hafentechnologie 238.985 22,5 229.780 20,4 289.993 22,4 355.191 24,8 325.035 21,9 337.516 21,3Services 333.458 31,4 358.784 31,9 388.357 30,0 421.530 29,4 458.224 30,8 493.490 31,2

Summe Umsatzerlöse 1.062.256 100,0 1.124.679 100,0 1.294.044 100,0 1.434.327 100,0 1.485.631 100,0 1.581.192 100,0

2014/15Plan

2015/16Plan

2011/12Plan

2010/11Ist

2012/13Plan

2013/14Plan

- 60 -

Wir haben zur weitergehenden Plausibilisierung der von uns in Abstimmung mit dem Vorstand

der DC AG angepassten Ertragsplanung sowie der sich aus unserem Prognosemodell ergebenden

Planung den Vergangenheitszeitraum auf der Grundlage der von der Gesellschaft vorgelegten

Zahlen bis zum Geschäftsjahr 2002/03 erweitert. Dies ermöglicht uns die Umsatz- und EBIT-

Entwicklung in die langfristige historische Entwicklung der DC AG einordnen zu können. Die Er-

gebnisse der Geschäftsjahre 2002/03 bis 2006/07 haben wir hierzu weitgehend ungeprüft aus

den Angaben der Gesellschaft übernommen.

Umsatzerlöse, EBIT und EBIT-Marge gemäß unserer modifizierten Planung stellen sich auf Ebene

des DC AG-Konzerns im langfristigen Vergleich wie folgt dar:

- 61 -

Die vorstehende Übersicht verdeutlicht einerseits, dass es sich beim Geschäftsjahr 2007/08 um ein

im historischen Vergleich absolutes Ausnahmejahr handelt. Dies gilt sowohl hinsichtlich der abso-

luten Ertragskraft als auch hinsichtlich der EBIT-Marge. Beide Größen überragen die übrigen Ver-

gangenheitsjahre deutlich. Andererseits wird erkennbar, dass die Planumsätze und Planergebnisse

laut unserer modifizierten Planung - abgesehen von dem Rekordjahr 2007/08 - in allen Planjahren

signifikant über den historischen Werten liegen. Ab dem Geschäftsjahr 2012/13 bzw. 2014/15

liegen die Umsatzerlöse bzw. das EBIT auch oberhalb des im Rekordgeschäftsjahr 2007/08 er-

reichten Niveaus. Das Wachstum liegt im Planungszeitraum deutlich über den in der Vergangen-

heit von der Gesellschaft erzielten Steigerungsraten.

Darüber hinaus haben wir die Ertragslage zum Ende des ersten Quartals des Geschäftsjahres

2011/12 (Stichtag 31. Dezember 2011) analysiert. Im Vergleich zu den Gesamtjahres-Planzahlen

der von uns in Abstimmung mit dem Vorstand der DC AG angepassten Planung ergibt sich fol-

gendes Bild:

DC AG Anteil Q1

am GesamtjahrTEUR % TEUR % TEUR

Umsatzerlöse 269.873 100,0 1.124.679 100,0 24,0%

Herstellungskosten 197.798 73,3 780.925 69,4 25,3%

Bruttoergebnis vom Umsatz 72.075 26,7 343.754 30,6 21,0%

Vertriebskosten 38.663 14,3 152.549 13,6 25,3%Entwicklungskosten 3.912 1,4 20.902 1,9 18,7%Verwaltungskosten 16.838 6,2 69.148 6,1 24,4%Saldo sonst. betr. Erträge ./. Aufw. 56 0,0 1.884 0,2 3,0%Ergebnis at-equity bewerteter Anteile 1.380 0,5 3.253 0,3 42,4%

EBIT (bereinigt) 14.097 5,2 106.291 9,5 13,3%

Q1 2011/12Ist Plan

2011/12

Der Anteil der im ersten Quartal des Geschäftsjahres 2011/12 erzielten Umsatzerlöse liegt mit

rund 24,0 % des Gesamtjahresziels auf dem nach drei abgelaufenen Geschäftsmonaten zu er-

wartenden Niveau. Der Wert von 24,0 % liegt auch im historischen Vergleich innerhalb der übli-

chen Bandbreite.

Sowohl Rohertrag als auch EBIT liegen dagegen deutlich unter Plan. Die Rohertragsmarge liegt

zum Ende des ersten Geschäftsquartals mit rund 26,7 % deutlich unter dem Wert von 30,6 %

laut der von uns in Abstimmung mit dem Vorstand angepassten Planung. Beim EBIT konnten zum

Ende des ersten Quartal des Geschäftsjahres gerade einmal 13,3 % des Gesamtjahresergebnisses

laut der angepassten Planung erreicht werden. Bezogen auf die Umsatzerlöse ergibt sich eine

EBIT-Marge von 5,2 %, die um über vier Prozentpunkte unter dem Niveau laut der in Abstim-

mung mit dem Vorstand von uns angepassten Planung liegt. Im Referenzzeitraum der Geschäfts-

jahre 2007/08 bis 2010/11 ist es der Gesellschaft noch nie gelungen, die EBIT-Marge nach Ende

des ersten Quartals des Geschäftsjahres bis zum Geschäftsjahresende um mehr als zwei Prozent-

punkte zu steigern.

- 62 -

Insgesamt erscheint daher die Umsatzplanung für das Geschäftsjahr 2011/12 als durchaus er-

reichbar. Die von uns in Abstimmung mit dem Vorstand erarbeitete ertragsseitige Planung für das

Geschäftsjahr 2011/12 ist dagegen nach unserer Einschätzung tendenziell als ambitioniert einzu-

stufen.

Finanzergebnis

Das Finanzergebnis haben wir auf Grundlage der Bilanzplanung der Gesellschaft und einer daraus

abgeleiteten integrierten Finanzbedarfsrechnung ermittelt. Die Finanzbedarfsrechnung wurde un-

ter der Annahme der teilweisen Ausschüttung des Konzernjahresergebnisses, der Abschreibun-

gen, Veränderungen des Nettoumlaufvermögens und der Rückstellungen abgeleitet.

Ausgangspunkt der Finanzplanung zur Bestimmung des Finanzergebnisses waren die zinstragen-

den Finanzschulden und -forderungen zum 30. September 2011.

Für Finanzmittel gilt allgemein, dass diese stets die Vermutung der Betriebsnotwendigkeit für sich

haben (vgl. OLG München, 17. Juli 2007, AG 2008, S. 28, 32; BayObLG, 28. Oktober 2005,

AG 2006, S. 41, 44; LG Nürnberg-Fürth, 5. Mai 2011, 1 HK 3309/09, Beschlusstext S. 28). Den

zur Erfüllung der betrieblichen Aufgaben notwendigen Mindestbestand an liquiden Mitteln haben

wir unter Berücksichtigung der geplanten erhaltenen Anzahlungen nach Abstimmung mit der Ge-

sellschaft mit EUR 100 Mio. festgelegt. Hierbei ist zu berücksichtigen, dass die Gesellschaft in der

Lage sein muss, kurzfristige Ausgaben zu tätigen.

Das Finanzergebnis umfasst neben Beteiligungserträgen die Guthabenverzinsung von flüssigen

Mitteln und Wertpapieren. Die Guthabenzinssätze steigen in der Detailplanungsphase von rund

0,5 % auf rund 2,3 % an und wurden korrespondierend zu der Anlagepolitik der Gesellschaft un-

ter Berücksichtigung einer im Zeitablauf steigenden Zinserwartung auf der Basis der aktuellen

Zinsstrukturkurve abgeleitet.

Die Entwicklung des Bestands an Finanzschulden wurde anhand der Zinsplanung sowie der ver-

traglich vereinbarten, in Abhängigkeit von finanziellen Kennzahlen gestaffelten Konditionen, ab-

gebildet. Die Sollzinssätze steigen im Detailplanungszeitraum von rund 2,9 % auf rund 4,7 % an.

Die Zinsaufwendungen umfassen auch den Zinsanteil im Zusammenhang mit den Pensionsver-

pflichtungen sowie die Avalgebühren.

- 63 -

Gemäß dem Stichtagsprinzip sind solche finanziellen Überschüsse, die den Eigentümern des Un-

ternehmens bereits zugeflossen sind beziehungsweise deren Verwendung festgelegt wurde, nicht

mehr für die Ableitung des Unternehmenswertes zu berücksichtigen. Beschlossene Dividenden

bzw. Dividendenzahlungen mindern das Ergebnis und damit die Ertragschancen der Gesellschaft

(vgl. OLG Hamburg, 11. April 2003, AG 2003, S. 441 ff; LG Frankfurt a. M., 4. Juli 2006,

3-5 O 52/05, Beschlusstext S. 10). Im Umkehrschluss stehen damit sämtliche potenziellen Divi-

dendenansprüche, über die noch nicht beschlossen wurde, den Aktionären zu und gehen folglich

wertbildend in die Ertragswertberechnung ein.

In der für den 16. März 2012 geplanten ordentlichen Hauptversammlung soll u. a. über die Divi-

dende für das Geschäftsjahr 2010/11 beschlossen werden. Um eine Doppelzählung zu vermeiden,

ist modelltechnisch die geplante Dividende für das Geschäftsjahr 2010/11 in Höhe von EUR 0,78

je Aktie aus der Ertragswertberechnung auszuklammern, da dieser Betrag durch die Ausschüttung

den Aktionären ohnehin zufließt (vgl. OLG Düsseldorf, 19. Oktober 1999, DB 2000, S. 81, 82 so-

wie AG 2000, S. 323 ff.). In Übereinstimmung mit der Rechtsprechung wurde die vorgesehene

Dividende bewertungstechnisch zum 30. September 2011 (also der Ausgangsbilanz) bei den flüs-

sigen Mitteln sowie dem Gewinnvortrag gekürzt.

Ertragsteuern

Die Besteuerung der DC AG haben wir nach dem gegenwärtigen Stand des Unternehmenssteuer-

rechts und der derzeitigen Organschaftstrukturen ermittelt.

Die Ertragsteuern berücksichtigen die Gewerbe- und Körperschaftsteuer sowie den Solidaritätszu-

schlag zur Körperschaftsteuer, die auf die inländischen Erträge anfallen, sowie die ausländischen

Unternehmenssteuern. Die ausländischen Ergebnisbestandteile wurden aus der individuell ge-

planten künftigen Geschäftsentwicklung übernommen. Auf die im Ausland erwarteten Erträge

wurden die landesspezifischen Steuersätze angewendet. Bei Ausschüttungen anfallende Quellen-

steuern für Indien und China wurden ebenfalls berücksichtigt. Anhand des tatsächlichen Steuer-

aufwands für die Referenzperiode wurden unter Berücksichtigung von bekannten Steuersatzän-

derungen pro Land effektive Steuersätze, bezogen auf das Ergebnis vor Steuern, ermittelt. Diese

effektiven Steuersätze liegen aufgrund nicht abziehbarer Betriebsausgaben oder landesspezifi-

schen Besonderheiten teilweise geringfügig über den nominellen Steuersätzen und wurden für

den künftigen Steueraufwand herangezogen. Das inländische steuerpflichtige Ergebnis wurde

gemäß § 8b Abs. 5 KStG um 5 % der ausländischen Beteiligungserträge nach Steuern erhöht.

- 64 -

Die Ergebnisse auf Unternehmensebene werden durch die Gewerbeertragsteuer gemindert. Die

Gesellschaft unterliegt einer durchschnittlichen effektiven Gewerbeertragsteuerbelastung in Höhe

von rund 14,9 %. Für die Ermittlung der Gewerbesteuerbelastung der DC AG haben wir auf Basis

der Betriebsergebnisse der inländischen Gesellschaften einen durchschnittlichen Gewerbesteuer-

hebesatz von rund 425 % angesetzt. Bei der Ermittlung des Gewerbeertrags wurden die gewer-

besteuerlichen Hinzurechnungen und Kürzungen berücksichtigt.

Die Unterschiede zwischen dem Ergebnis auf Basis von IFRS und der steuerlichen Bemessungs-

grundlage haben wir analysiert, in einer Nebenrechnung fortgeschrieben und bei der Bemes-

sungsgrundlage berücksichtigt.

Der Körperschaftsteuersatz beläuft sich auf 15,0 % (zuzüglich 5,5 % Solidaritätszuschlag).

Einzelne Gesellschaften weisen zum 30. September 2011 ertragsteuerliche Verlustvorträge auf,

für die im IFRS-Konzernabschluss nur in begrenztem Umfang aktive latente Steuern angesetzt

wurden. Die landespezifischen Verlustvorträge haben wir unmittelbar bei der Berechnung der be-

trieblichen Ertragsteuern berücksichtigt. Aufgrund der integrierten Erfassung der Verlustvorträge

in dem Ertragswert ist der Ansatz eines Sonderwerts zur Vermeidung einer Doppelerfassung bei

der Bewertung der DC AG ausgeschlossen (vgl. Peemöller/Popp, BB 1997, S. 303 ff.; Popp,

BB 1999, S. 1154 ff.).

Aufgrund der Regelungen über den Verlustabzug (so genannte Mantelkaufregelungen - § 8c

Abs. 1 S. 2 KStG) gehen wir für Bewertungszwecke davon aus, dass es im Rahmen des Anteilser-

werbs an der DC AG zu einem schädlichen Anteilserwerb mit der Folge eines vollständigen Unter-

gangs der inländischen Verlustvorträge gekommen ist. Aufgrund der derzeitigen Rechtslage ist

mit überwiegender Wahrscheinlichkeit davon auszugehen, dass die Rückausnahme des § 8c

Abs. 1 S. 6, 7 KStG in der Organschaftsstruktur nicht greift (vgl. auch Geschäftsbericht 2010/11,

S. 76).

Da dieser Sachverhalt soweit ersichtlich noch nicht von der Finanzrechtsprechung entschieden ist,

haben wir vorsorglich die Altverluste hälftig angesetzt. Die damit unterstellte Wahrscheinlichkeit,

dass die DC AG diese Verluste nach dem Anteilserwerb nutzen kann liegt mit 1/3 deutlich über

dem von uns realistisch einzuschätzenden Prozentsatz. Diese Vorgehensweise wirkt aufgrund der

damit verbundenen Steuerreduzierung werterhöhend.

- 65 -

Anteile Dritter am Jahresergebnis

An der TBA B.V., Delft/Niederlande, besteht eine Beteiligungsquote von 69,8 %. Gemäß dem

Grundsatz der Vollkonsolidierung sind die Planergebnisse der TBA B.V. in der Konzernplanung

vollständig erfasst. Zur Ableitung der den Gesellschaftern der DC AG zustehenden finanziellen

Überschüsse im Rahmen der Ertragswertberechnung muss folglich das geplante Jahresergebnis

um jenen Teil korrigiert werden, der den außenstehenden Gesellschaftern zusteht.

Beurteilung der Unternehmensplanung

Im Rahmen unserer Bewertungsarbeiten haben wir die nunmehr historische Planung für die Ge-

schäftsjahre 2014/15 bis 2015/16 sowie die vorgelegte Mittelfristplanung (mit dreijährigem Pla-

nungshorizont bis 2013/14) der DC AG auf Konsistenz und Plausibilität der Annahmen unter-

sucht. Nach unserer Einschätzung und auf Basis der uns vorliegenden Markteinschätzungen spie-

gelt diese Mittelfristplanung die Chancen und Risiken der Geschäftstätigkeit sowohl auf Ebene

der einzelnen Divisionen als auch auf Ebene des DC AG-Konzerns aus heutiger Sicht mit folgen-

den Qualifizierungen angemessen wider. An möglichen Risiken sehen wir insbesondere die Ge-

fahr eines allgemeinen konjunkturellen Rückgangs mit einem geringer als erwartet ausfallenden

Wachstum in den Schwellenländern, insbesondere in China und Indien. Zudem sehen wir die Ge-

fahr, dass die chinesischen Wettbewerber weitere Fortschritte hinsichtlich der technischen Quali-

tät ihrer Produkte machen und mittelfristig als niederpreisige Anbieter mit akzeptabler Qualität

auch in die etablierten Kernmärkte der DC AG einbrechen. Dies würde den allgemeinen Margen-

druck in allen Geschäftsbereichen weiter verstärken. Vor diesem Hintergrund haben wir, wie in

Abschnitt D. II. 1. dargestellt, in Abstimmung mit dem Vorstand der DC AG Anpassungen der

Planung bis 2013/14 vorgenommen. Die so angepasste Planung bis 2013/14 halten wir für ambi-

tioniert, wobei insbesondere das geplante Umsatzwachstum sowie die dauerhafte Aufrechterhal-

tung der geplanten Margen eine Herausforderung darstellen. Das zur Abschätzung der Ge-

schäftsentwicklung in den Geschäftsjahren 2014/15 bis 2015/16 auf den Annahmen des Vor-

stands der DC AG von uns entwickelte Prognosemodell spiegelt die Chancen und Risiken in einem

angemessenen Verhältnis wider.

- 66 -

4. Ableitung der erwarteten Netto-Ausschüttungen

Nachhaltiges Ergebnis

Für die Jahre 2016/17 ff. haben wir ein Ergebnis angesetzt, das wir im langfristigen Durchschnitt

für nachhaltig erzielbar ansehen. Ausgehend von dem Ergebnis der für das Geschäftsjahr 2015/16

in unserem Prognosemodell angenommenen Entwicklung wurden die Posten der Gewinn- und

Verlustrechnung in einem ersten Schritt in Höhe der unternehmensindividuellen Wachstumsrate

von 1,0 % fortgeschrieben. Die Abschreibungen des Planjahres 2015/16 wurden im Zeitraum der

ewigen Rente durch eine langfristige Reinvestitionsrate ersetzt. Diese stellt sicher, dass das vor-

handene Anlagevermögen erhalten werden kann.

Das unterstellte nachhaltige Wachstum der Nettoeinnahmen bedingt auch eine Weiterentwick-

lung der Posten der Planbilanz sowie der Plan-Gewinn- und Verlustrechnung im Zeitraum der

ewigen Rente. Zur Finanzierung des nachhaltigen Wachstums haben wir in der ewigen Rente eine

Thesaurierung in Höhe der Wachstumsrate, bezogen auf das wirtschaftliche Eigenkapital zum En-

de des Detailplanungszeitraums (30. September 2016), berücksichtigt (vgl. OLG Stuttgart, 4. Mai

2011, 20 W 11/08, Beschlusstext Tz.152; OLG Stuttgart, 22. September 2009, 20 W 20/06, Be-

schlusstext Tz. 105; OLG Karlsruhe, 16. Juli 2008, 12 W 16/02, Beschlusstext S. 22; OLG Frank-

furt, 26. August 2009, 5 W 35/09, Beschlusstext S. 19 f.; Saur et. al, WPg 2011, S. 1017, 1024;

Großfeld, Recht der Unternehmensbewertung, 6. Aufl., 2011, Tz. 979 f.; Stellbrink, Der Restwert

in der Unternehmensbewertung, 2005, S. 230). Diese Mittel verbleiben dauerhaft im Unterneh-

men und dienen der Erwirtschaftung von Wachstum und damit der Unternehmenswertsteigerung

nach dem letzten Planjahr.

Wir weisen darauf hin, dass eine Fortschreibung des letzten Planjahres nicht zwingend ist, son-

dern dass es auch sachgerecht sein kann, für die ewige Rente etwa einen Durchschnitt des Detail-

planungszeitraums anzusetzen, der hier zu geringeren Werten führen würde (vgl. OLG München,

31. März 2008, 31 Wx 88/086, Beschlusstext Tz. 23 sowie OLG Frankfurt, 20. Dezember 2010,

5 W 51/09, Tz. 34 (juris), mit Hinweis auf konjunkturelle Schwankungen; Ernst/Schneider/Thielen,

Unternehmensbewertungen erstellen und verstehen, 3. Aufl., 2008, S. 44, die davor warnen, völ-

lig unrealistische Ergebnisse in die Zukunft fortzuschreiben; Peemöller/Kunowski, Ertragswertver-

fahren nach IDW, in: Peemöller (Hrsg.), Praxishandbuch der Unternehmensbewertung, 4. Aufl.,

2009, S. 265, 299). Auch kann im Einzelfall eine Reduzierung des EBIT im nachhaltigen Ergebnis

gegenüber dem letzten Planjahr nicht zu beanstanden sein (vgl. OLG Stuttgart, 17. Oktober 2011,

20 W 7/11, Tz. 251 (juris)).

- 67 -

Ergänzend weisen wir darauf hin, dass jede Bewertung einer eigenständigen Überlegung zum An-

satz der ewigen Rente bedarf und somit eine schematische Übertragung von Einzelaspekten nicht

sachgerecht ist. Insoweit besteht kein Meistbegünstigungsgrundsatz bezüglich einzelner Parame-

ter der Ertragswertberechnung (vgl. OLG Stuttgart, 17. Oktober 2011, 20 W 7/11, Tz. 187, 219

(juris)). So wurde von der DC AG im Rahmen der Erstellung des Konzernabschlusses zum 30. Sep-

tember 2011 bei dem Werthaltigkeitstest für den Geschäfts- oder Firmenwert (Impairment Test)

das nachhaltige Ergebnis jenseits des Geschäftsjahres 2015/16 mit einem durchschnittlichen Free

Cashflow der vorangegangenen Geschäftsjahre berücksichtigt (vgl. Geschäftsbericht 2010/11,

S. 144), der signifikant unter dem Free Cashflow des letzten Planjahres lag. Das hierbei angewen-

dete Discounted Cashflow-Verfahren vor persönlichen Steuern wurde auch von den drei Invest-

mentbanken bei ihren Fairness Opinion im Rahmen des Übernahmeangebots herangezogen (vgl.

Gemeinsame Stellungnahmen des Vorstands und Aufsichtsrats der DC AG vom 31. Mai 2011,

S. 30, 32). Der dabei angesetzte Free Cashflow der ewigen Rente lag im Schnitt rund 30 % unter

dem Wert des letzten Jahres der (historischen) Planung.

Zusammengefasst ergibt sich für die DC AG folgende Erfolgsrechnung:

DC AG

TEUR % TEUR % TEUR % TEUR % TEUR % TEUR %

Umsatzerlöse 1.124.679 100,0 1.294.044 100,0 1.434.327 100,0 1.485.631 100,0 1.581.192 100,0 1.597.004 100,0

Herstellungskosten 780.925 69,4 908.067 70,2 1.017.517 70,9 1 054 013 70,9 1.127.523 71,3 1.138.798 71,3

Bruttoergebnis vom Umsatz 343.754 30,6 385.977 29,8 416.810 29,1 431.618 29,1 453.670 28,7 458.206 28,7

Vertriebskosten 152.549 13,6 166.743 12,9 183.828 12,8 192.105 12,9 202.503 12,8 204.528 12,8Entwicklungskosten 20.902 1,9 22.422 1,7 25.064 1,7 23.197 1,6 24.801 1,6 25.049 1,6Verwaltungskosten 69.148 6,1 71.783 5,5 75.830 5,3 78.785 5,3 81.448 5,2 82.262 5,2Saldo sonst. betr. Erträge /. Aufw. 1.884 0,2 1.884 0,1 1.884 0,1 1.884 0,1 1.884 0,1 1.902 0,1Ergebnis at-equity bewerteter Anteile 3 253 0,3 3.368 0,3 3.638 0,3 3 929 0,3 4.243 0,3 4.285 0,3

EBIT 106.291 9,5 130.281 10,1 137.610 9,6 143.344 9,6 151.045 9,6 152.555 9,6Finanzergebnis -13.630 -1,2 -14.871 -1,1 -16.286 -1,1 -17.329 -1,2 -18.728 -1,2 -20.788 -1,3

EBT 92.661 8,2 115.410 8,9 121.324 8,5 126.015 8,5 132.317 8,4 131.767 8,3

Ertragsteuern 22.977 2,0 32.634 2,5 38.133 2,7 40.128 2,7 41.814 2,6 40.803 2,6

Jahresergebnis 69.684 6,2 82.776 6,4 83.191 5,8 85.887 5,8 90.503 5,7 90.964 5,7

Anteile Dritter am Jahresergebnis 295 0,0 342 0,0 410 0,0 445 0,0 481 0,0 486 0,0

Konzernjahresergebnis 69.389 6,2 82.434 6,4 82.781 5,8 85.442 5,8 90.022 5,7 90.478 5,7

2016/17 ff.Plan

2011/12 2012/13 2013/14 2014/15 2015/16Plan Plan Plan Plan Plan

- 68 -

Ausschüttungsquote

Die Analyse der Ausschüttungspolitik der vergangenen Jahre zeigt, dass im Schnitt rund 35 % des

operativen Ergebnisses nach Steuern (operatives NIAT) im Folgejahr ausgeschüttet wurden.

2005/06 2006/07 2007/08 2008/09 2009/10 2010/11

Dividende je Aktie (für das entsprechende Gj.) EUR 1,00 1,10 1,40 0,00 0,60 0,78

Dividendensumme (für das entsprechende Gj.) Mio. EUR 21,2 23,3 29,6 0,0 12,7 16,5

operatives NIAT Mio. EUR 40,7 51,4 85,2 42,8 30,5 46,8

Ausschüttungsquote 52,0% 45,3% 34,8% 0,0% 41,7% 35,3% 34,8%

Die aktuelle Dividendenpolitik der DC AG sieht vor, rund 35 % bis 45 % des operativen Ergebnis-

ses nach Steuern an die Aktionäre auszuschütten (vgl. Gemeinsame Stellungnahmen des Vor-

stands und Aufsichtsrats der DC AG vom 31. Mai 2011, S. 45). Für künftige Ausschüttungen geht

der Vorstand von einer weitgehenden Konstanz der auf das operative Ergebnis nach Steuern de-

finierten Ausschüttungspolitik aus.

Da weder rechtliche Restriktionen einer solchen Dividendenpolitik entgegenstehen, noch die bis-

herige Ausschüttungspolitik dagegen spricht, ist eine Übernahme der geplanten Ausschüttungs-

politik nicht zu bestanden. Diese Auffassung wird auch vom OLG Frankfurt geteilt, das es ablehnt,

eine unternehmerische Einzelentscheidung wie die Ausschüttungspolitik der Geschäftsführung

dahingehend zu überprüfen, ob sie sich gewinnmaximierend auswirkt (vgl. OLG Frankfurt,

29. April 2011, AG 2011, S. 832, 835; OLG Frankfurt, 9. Februar 2010, ZIP 2010, S. 279, 731).

Für die zweite Phase kann grundsätzlich angenommen werden, dass das Ausschüttungsverhalten

des zu bewertenden Unternehmens äquivalent zum Ausschüttungsverhalten der Alternativanlage

ist (vgl. IDW S 1 i.d.F. 2008, Tz. 37). Alternativ kann die nachhaltige Ausschüttungsquote auch

aus der Peer Group abgeleitet werden (vgl. WP-Handbuch 2008, Bd. II, Abschn. A, Tz. 97). Auf-

grund relativ geringer Ausschüttungsquoten der beiden chinesischen Peer Group-Unternehmen

liegt die Ausschüttungsquote, bezogen auf das Jahresergebnis, der Peer Group insgesamt im Zeit-

raum 2006 bis 2010 bei rund 30 %. Ohne die beiden chinesischen Unternehmen beläuft sich die

durchschnittliche Ausschüttungsquote auf rund 40 %.

Ab dem Jahr 2016/17 ff. wurde eine Ausschüttungsquote von 40 % angesetzt, die am unteren

Rand des marktdurchschnittlichen Ausschüttungsverhaltens (vgl. Wagner et al., WPg 2006,

S. 1005, 1009 und WPg 2004, S. 889, 894) liegt.

- 69 -

Veräußerungsgewinnbesteuerung

Ab dem Jahr 2009 sind die Auswirkungen der Abgeltungssteuer für Veräußerungsgewinne zu be-

rücksichtigen. Die Abbildung der künftigen Höhe der effektiven Abgeltungssteuer auf Veräuße-

rungsgewinne hängt sowohl von der zu unterstellenden Haltedauer, der thesaurierungsbedingten

Kursentwicklung beim Bewertungsobjekt als auch der Alternativanlage ab (vgl. Wiese, WPg 2007,

S. 375). Zur Bestimmung des Zeitpunktes der Veräußerungsbesteuerung und des daraus resultie-

renden marktdurchschnittlichen Veräußerungsgewinnsteuersatzes sind Typisierungen vorzuneh-

men.

Eine Besteuerung sämtlicher realisierter Veräußerungsgewinne ist zwar erst für Unternehmensan-

teile vorgesehen, die nach dem 31. Dezember 2008 erworben werden. Gleichwohl dürfte sich die

Besteuerung von Veräußerungsgewinnen in dem Preisbildungsprozess am Kapitalmarkt zumin-

dest ab dem 1. Januar 2009 niederschlagen, da ab dann der vorübergehend noch steuerfreien

Realisierung von Kursgewinnen durch Veräußerung von „Altbeständen“ von vor dem 1. Januar

2009 erworbenen Aktien ein Erwerb durch Anteilseigner gegenübersteht, welche die Veräuße-

rungsgewinnbesteuerung ihrerseits preismindernd berücksichtigen werden. Entscheidend ist hier-

bei auch, dass es primär nicht um die Höhe der Veräußerungsgewinnbesteuerung der konkreten

Abfindung nach Eintragung des Unternehmensvertrags, sondern die - vorgelagerte - Berechnung

des Ertragswertes bei unterstellt unendlicher Lebensdauer des Unternehmens als solche geht.

Nach der derzeitigen Diskussion im Berufsstand ist davon auszugehen, dass eine typisierende An-

nahme einer effektiven Veräußerungsgewinnbesteuerung in Höhe von 12,5 % zuzüglich

Solidaritätszuschlag (13,1875 %) sachgerecht ist (vgl. Zeidler/Schöniger/Tschöpel, FB 2008,

S. 281; Wagner/Saur/Willershausen, WPg 2008, S. 736).

Einkommensteuern

Die geplanten Ausschüttungen wurden um persönliche Steuern reduziert. Für Dividenden wurde

ein Abgeltungsteuersatz von 25,0 % zuzüglich 5,5 % Solidaritätszuschlag berücksichtigt. Der

Wertbeitrag aus Thesaurierung wurde um den typisierten Veräußerungsgewinnsteuersatz von

12,5 % zuzüglich 5,5 % Solidaritätszuschlag vermindert.

- 70 -

III. Ermittlung des Kapitalisierungszinssatzes

Der Ertragswert wird durch Diskontierung der künftigen finanziellen Überschüsse auf den Bewer-

tungsstichtag ermittelt. Der Kapitalisierungszinssatz repräsentiert die Rendite aus einer zur Investi-

tion in das zu bewertende Unternehmen adäquaten Alternativanlage, die dem zu kapitalisieren-

den Zahlungsstrom hinsichtlich Fristigkeit, Risiko und Besteuerung äquivalent ist (IDW S 1 i.d.F.

2008, Tz. 114).

Als Ausgangsgröße für die Bestimmung von Alternativrenditen kommen insbesondere Kapital-

marktrenditen für Unternehmensbeteiligungen (in Form von Aktienportfolios) in Betracht. Diese

Renditen lassen sich grundsätzlich in einen Basiszinssatz und einen von den Anteilseignern auf-

grund der Übernahme unternehmerischen Risikos geforderten Risikozuschlag zerlegen.

1. Basiszinssatz

Für den objektivierten Unternehmenswert ist bei der Bestimmung des Basiszinssatzes von dem

landesüblichen Zinssatz für eine (quasi-)risikofreie Kapitalmarktanlage auszugehen. Mit Blick auf

ihren quasi-sicheren Charakter erfüllen in Deutschland Anleihen der öffentlichen Hand weitestge-

hend die Forderung nach Risikofreiheit.

In der Bewertungspraxis hat es sich heute etabliert, den Basiszinssatz unter Verwendung der am

Bewertungsstichtag gültigen Zinsstrukturkurve anhand der Svensson-Methode zu ermitteln (vgl.

OLG München, 11. Juli 2006, ZIP 2006, S. 1722, 1725; OLG München, 10. Mai 2007, AG 2008,

S. 37, 39; OLG Karlsruhe, 17. Juli 2008, AG 2009, S. 47, 50, OLG Stuttgart, 19. Januar 2011,

AG 2011, S. 205, 208). Dadurch werden die konkreten Anlagemöglichkeiten für einen sehr lan-

gen Zeitraum zukunftsorientiert und periodengerecht abgebildet.

Ausgangspunkt für die Bestimmung des Basiszinses zur Ermittlung eines objektivierten Unterneh-

menswertes ist die Zinsstrukturkurve für Staatsanleihen. Die Zinsstruktur am Rentenmarkt zeigt

den Zusammenhang zwischen den Zinssätzen und Laufzeiten von Zerobonds ohne Kreditausfallri-

siko. Die aus der Zinsstrukturkurve abgeleiteten fristäquivalenten Zerobondfaktoren gewährleisten

die Einhaltung der Laufzeitäquivalenz (vgl. OLG München, 30. November 2006, AG 2007, S. 411,

412).

- 71 -

Als Datenbasis wurden die veröffentlichten Zinsstrukturdaten der Deutschen Bundesbank ge-

wählt, die als Schätzwerte auf der Grundlage von beobachteten Umlaufrenditen von Kuponanlei-

hen, d.h. von Bundesanleihen, Bundesobligationen und Bundesschatzbriefen, ermittelt werden.

Die notwendigen Parameter (Zeitreihen „wt3201“ bis „wt3206“) finden sich auf der Homepage

der Deutschen Bundesbank.

Mittels dieser Parameter lassen sich Zinssätze für hypothetische Zerobonds ableiten und damit

tägliche Zinsstrukturkurven auf Basis der am Markt gehandelten Bundesanleihen mit Restlaufzei-

ten bis 30 Jahre schätzen. Aus der beobachtbaren Entwicklung der Parameter der Schätzfunktion

lässt sich deren begrenzte Verwendbarkeit zur Extrapolation für weiter in der Zukunft liegende

Zinsprognosen erkennen. Vor diesem Hintergrund können nach Ansicht des FAUB mangels ver-

fügbarer Marktdaten aus gehandelten Anleihen für die über 30 Jahre hinausgehende Schätzung

der Zerobond-Zinssätze und aufgrund allgemeiner Prognoseunsicherheiten die Zerobond-

Zinssätze der längsten verfügbaren Restlaufzeiten als nachhaltiger Prognosewert konstant fortge-

schrieben werden.

Bei unmittelbarer Verwendung der Zinsstrukturkurve ist der finanzielle Überschuss für jedes Jahr

mit dem jeweiligen laufzeitäquivalenten Zinssatz zu diskontieren. Aus Praktikabilitätsgründen

kann bei nicht stark schwankenden Zahlungsreihen auch ein barwertäquivalenter einheitlicher Ba-

siszinssatz verwendet werden (vgl. OLG Frankfurt, 17. Juni 2010, 5 W 39/09, Beschlusstext S. 13;

OLG Frankfurt, 2. Mai 2011, 21 W 3/11, Beschlusstext S. 18).

Auf Basis der veröffentlichten aktuellen Zinsstrukturdaten der Deutschen Bundesbank für den

Dreimonatszeitraum von Oktober bis Dezember 2011 ergab sich unter Berücksichtigung einer

Wachstumsrate von 1,0 % ein einheitlicher Basiszinssatz von auf volle ¼-Prozentpunkte gerundet

2,75 %.

- 72 -

Dieser Basiszinssatz wurde um typisierte Ertragsteuern gekürzt (25,0 % zuzüglich 5,5 % Solidari-

tätszuschlag). Die Nachsteuergröße beläuft sich auf rund 2,02 %.

2. Risikozuschlag

Bei der Ermittlung von objektivierten Unternehmenswerten ist zur Ableitung der Risikoprämie

nicht auf die subjektiven Risikoneigungen einzelner Unternehmenseigner, sondern auf das allge-

meine Verhalten des Marktes abzustellen. Dabei ist davon auszugehen, dass Investoren ein be-

sonderes Risiko bei der Geldanlage in Unternehmen (Anlegerrisiko) sehen. Die Risikoprämie kann

mit Hilfe von Kapitalmarktpreisbildungsmodellen (CAPM, Tax-CAPM) aus den am Kapitalmarkt

empirisch ermittelten Aktienrenditen abgeleitet werden. Trotz teilweisem Vorbehalt ist festzuhal-

ten, dass diesem Kapitalmarktmodell in der nationalen und internationalen Bewertungspraxis

überragende Akzeptanz zukommt und es ein hohes Maß an Vergleichbarkeit und Rechtssicher-

heit erzeugt (vgl. für alle: Paulsen, Münchener Kommentar zum Aktiengesetz, 3. Aufl. 2010,

§ 305 Tz. 126 und 131).

Die Verwendung des CAPM bzw. des Tax-CAPM wird von der ganz überwiegenden Mehrzahl der

Gerichte und Literaturstimmen als sachgemäß erachtet und ist die vorherrschende Methode zur

Ableitung eines objektivierten Risikozuschlags (vgl. OLG Stuttgart, 19. Januar 2011, AG 2011,

S. 205, 209; OLG Frankfurt, 2. Mai 2011, 21 W 3/11; OLG Stuttgart, 17. März 2010, AG 2010,

S. 510, 512; KG Berlin, 23. Januar 2009, AG 2009, S. 199, 200; OLG Karlsruhe, 16. Juli 2008, AG

2009, 47, 50; OLG Düsseldorf, 27. Mai 2009, WM 2009, S. 2220, 2226; OLG Stuttgart, 19. März

2008, AG 2008, S. 510, 514; OLG Stuttgart, 26. Oktober 2006, NZG 2007, S. 112, 116 f; OLG

Celle, 19. April 2007, ZIP 2007, S. 2025, 2027; IDW S 1 i.d.F. 2008, Tz. 92; WP-Handbuch, Bd. II,

13. Aufl., 2008, Abschn. A Tz. 285, 293 ff.; Dörschell et al, Der Kapitalisierungszinssatz in der Un-

ternehmensbewertung, 2009, S. 22 f.; Kuhner, WPg 2007, S. 825, 827; Hirte/Hasselbach, in

Großkommentar AktG, 4. Aufl., 2005, § 305 Tz. 226; Riegger, in KölnKomm SpruchG, 2005,

Anh. § 11 Tz. 31; Simon/Leverkus, in Simon, SpruchG, 2007, Anh. § 11 Tz. 127 ff.).

Da Aktienrenditen und Risikoprämien grundsätzlich durch Ertragsteuern beeinflusst werden, er-

folgt eine realitätsnähere Erklärung der empirisch beobachtbaren Aktienrenditen durch das Tax-

CAPM, welches das CAPM um die explizite Berücksichtigung der Wirkungen persönlicher Ertrag-

steuern erweitert. Hierdurch kann insbesondere die unterschiedliche Besteuerung von Zinsein-

künften, Dividenden und Veräußerungsgewinnen abgebildet werden.

- 73 -

Nach dem Tax-CAPM setzt sich der Kapitalisierungszinssatz aus dem um die typisierte Er-

tragsteuer gekürzten Basiszinssatz und dem auf Basis des Tax-CAPM ermittelten Risikozuschlag

nach Ertragsteuern zusammen. Die komplexe Größe des unternehmensspezifischen Risikozu-

schlags wird hierbei in zwei empirisch beobachtbare bzw. ableitbare Faktoren, die Marktrisi-

koprämie und den Betafaktor, zerlegt.

Marktrisikoprämie

Je nach Steuersystem bedarf es eines jeweils abgestimmten Verhältnisses zwischen der Marktrisi-

koprämie vor und nach Steuern. Mit anderen Worten ist die Marktrisikoprämie nach Steuern im

Halbeinkünfteverfahren (Zeitraum 2000 bis 2008) eine andere als im System der Abgeltungsteuer

(Zeitraum ab 2009).

Marktrisikoprämie im Halbeinkünfteverfahren

Die damalige Empfehlung des IDW für eine Marktrisikoprämie vor Steuern von 4,0 % bis 5,0 %

sowie einer Marktrisikoprämie nach Steuern von 5,0 % bis 6,0 % (vgl. IDW-FN 2005, S. 71) kann

plastisch durch folgende Darstellung verdeutlicht werden:

vor Steuer nach Steuer Steuer Steuersatz

Marktrisikoprämie 4,50% 5,50%Basiszins 5,00% 3,25% -1,75% 35,0%

Aktienrendite 9,50% 8,75% -0,75%

Dividendenrendite 4,29% 3,54% -0,75% 17,5%Kursrendite 5,21% 5,21%

Aktienrendite 9,50% 8,75% -0,75%

Ausschüttungsquote, implizite 45,11%

- 74 -

Soweit ersichtlich liegen die zwischenzeitlich zur Marktrisikoprämie nach Steuern unter Anwen-

dung des Tax-CAPM im Halbeinkünfteverfahren ergangenen Entscheidungen bei 5,5 % nach

Steuern (vgl. OLG Stuttgart, 17. Oktober 2011, 20 W 7/11, Tz. 313; OLG Frankfurt, 29. März

2011, 21 W 11/12, Tz. 23; OLG Stuttgart, 19. Januar 2011, 20 W 3/09, Beschlusstext Tz. 193;

OLG Stuttgart, 19. Januar 2011, 20 W 2/07, Beschlusstext Tz. 284; OLG Stuttgart, 18. Dezember

2009, 20 W 2/08, Beschlusstext Tz. 208; LG Düsseldorf, 5. Juni 2011, 31 O 32/08, Beschlusstext

S. 8; LG Stuttgart, 30. Januar 2009, 32 AktE 2/06, Beschlusstext S. 23; LG Stuttgart, 21. April

2008, 34 AktE 5/05, Beschlusstext S. 12).

Rein vorsorglich möchten wir auf die in letzter Zeit häufiger zitierte Stellungnahme von Prof. Steh-

le vom 20. Juli 2010 „Stellungnahme zur optimalen Kapitalanlage bei einem Anlagehorizont von

30 Jahren: Deutsche Aktien oder sehr lange (um die 30 Jahre) laufende Bundesanleihen?“ hin-

weisen und der Frage nachgehen, ob Prof. Stehle seine frühere Darstellung zur Marktrisikoprämie

revidiert hat.

Nach unserer Auffassung bietet die Stellungnahme von Herrn Prof. Stehle keinen Anhaltspunkt

für eine Anpassung der Marktrisikoprämie. Hintergrund der Beauftragung von Prof. Stehle zu der

vorgenannten Stellungnahme war die Frage, ob Aktien oder langjährige Bundesanleihen die op-

timale Kapitalanlage darstellen, um auf dieser Grundlage eine Anlageempfehlung für einen be-

grenzten Zeitraum auszusprechen. Aus diesem Grunde wurden in dieser Stellungnahme nur Ren-

diten vor Einkommensteuer auf Grundlage des geometrischen Mittels erhoben. Diese Berech-

nungsvariante ist für die Frage nach dem richtigen Abzinsungsfaktor im Rahmen von Unterneh-

mensbewertungen, bei der auf einen unendlich langen Planungshorizont abgestellt wird, nicht re-

levant (vgl. Stehle, WPg 2004, S. 906, 910).

Der neuen Stellungnahme von Prof. Stehle ist an keiner Stelle eine Ablehnung des arithmetischen

Mittels als Ausgangspunkt für die Ermittlung der Markrisikoprämie im Rahmen von Unterneh-

mensbewertungen zu entnehmen. Ganz im Gegenteil könnte man aus der neuen Stellungnahme

sogar auf eine notwendige Erhöhung der nach der arithmetischen Methode ermittelten Marktrisi-

koprämie in Höhe von 5,5 % schließen. Der in der Untersuchung aus dem Jahre 2004 parallel er-

mittelte geometrische Mittelwert der Marktrisikoprämie vor Einkommenssteuer für den CDAX

wurde mit 2,21 % angegeben. In der neuen Stellungnahme beläuft sich der entsprechende Wert

aber auf 3,07 %.

- 75 -

Wir verweisen in diesem Zusammenhang auf die Ausführungen des OLG Stuttgart, 5. April 2011,

20 W 11/08, Tz. 244: „Soweit die Antragsteller zu 42 bis 45 in ihrem Schriftsatz vom 14. März

2011 darüber hinaus behaupten, dass Stehle die Ergebnisse seiner in WPg 2004, 906 ff. veröf-

fentlichten Studie konkretisiert und hierzu eine neue Studie erstellt habe, welche vom 20. Juli

2010 datiere und (in absoluten Zahlen) zu einer Marktrisikoprämie von lediglich 3,07 Prozent-

punkten gelange (GA V 1008 f.), hat Stehle auf schriftliche Anfrage des Senats vom 13. April

2011 (GA V 1046) hin mit Schreiben vom 15. April 2011 (GA V 1048) mitgeteilt, dass seine Aus-

führungen in Wpg 2004, 906 ff. auch heute noch uneingeschränkt gelten würden ...“

Zusammenfassend ist daher festzuhalten, dass Prof. Stehle mit seiner neuen Stellungnahme die

bisherigen Erkenntnisse hinsichtlich der für die Unternehmensbewertung relevanten Marktrisi-

koprämie keineswegs revidiert oder relativiert hat und somit die Studie aus dem Jahr 2010 keinen

Anhaltspunkt dafür liefert, die Marktrisikoprämie zu vermindern.

Marktrisikoprämie bei der Abgeltungsteuer

Da derzeit noch keine Kapitalmarktuntersuchungen zur Auswirkung der Unternehmenssteuerre-

form inkl. Abgeltungsteuer auf die Marktrisikoprämie vor und nach Einkommensteuer vorliegen,

wurde im Fachausschuss für Unternehmensbewertung und Betriebswirtschaft (FAUB) des IDW ei-

ne Konzeption entwickelt, die auf folgenden Überlegungen beruht:

- 76 -

1. Effekt: Erhöhung der Einkommensteuer auf Aktienrenditen

Der Übergang auf die Abgeltungsteuer führt zum einen zu einer Erhöhung der Steuerlast auf Di-

videnden. An Stelle des - hälftigen - typisierten Steuersatzes von 35 %, im Ergebnis also von

17,5 %, tritt der Abgeltungssteuersatz von 26,4 % (inkl. SolZ). Zum anderen wird die Steuerfrei-

heit von Veräußerungsgewinnen beendet und durch einen - gemilderten - effektiven Veräuße-

rungssteuersatz (vgl. hierzu: Wiese, WPg 2007, S. 370 f; Hachmeister/Wiese, WPg 2009, S. 61 f.)

von 13,2 % (inkl. SolZ) ersetzt. Die Folge ist ein signifikanter Rückgang der Aktienrendite nach

Steuern von 8,75 % auf 7,68 %.

Erhöhung ESt auf Aktienrenditen vor Steuer nach Steuer Steuer Steuersatz

HalbeinkünfteverfahrenDividendenrendite 4,29% 3,54% -0,75% 17,5%Kursrendite 5,21% 5,21%

Aktienrendite 9,50% 8,75% -0,75%

AbgeltungssteuerDividendenrendite 4,29% 3,16% -1,13% 26,4%Kursrendite 5,21% 4,53% -0,69% 13,2%

Aktienrendite 9,50% 7,68% -1,82%

2. Effekt: Erhöhung der Vor-Steuer-Renditeforderung

Geht man von der These aus, dass Anteilseigner bestrebt sind, ihre Aktienrendite nach Steuern

aufrecht zu erhalten (vgl. Zeidler/Schöniger/Tschöpel, FB 2008, S. 283), so bewirkt der Übergang

auf das Abgeltungssteuersystem eine Erhöhung der Vor-Steuer-Renditeforderung. Dies ist auch

vor dem Hintergrund der reduzierten Unternehmenssteuerbelastungen (bspw. Reduzierung des

Körperschaftsteuersatzes auf 15 %) zu erwarten.

Um einen Anhaltspunkt hierfür zu erhalten, wird das Mischungsverhältnis zwischen Kurs- und Di-

videndenrendite unverändert gelassen und die Vorsteuerrendite so lange erhöht, bis sich wieder

eine Aktienrendite nach Steuern von 8,75 % einstellt. Rein rechnerisch erhöht sich die geforderte

Vor-Steuerrendite um rund 1,32-Prozentpunkte auf rund 10,8 %.

- 77 -

Erhöhung Vor-Steuer-Renditeforderung vor Steuer nach Steuer Steuer Steuersatz

HalbeinkünfteverfahrenDividendenrendite 4,29% 3,54% -0,75% 17,5%Kursrendite 5,21% 5,21%

Aktienrendite 9,50% 8,75% -0,75%

AbgeltungssteuerDividendenrendite 4,88% 3,59% -1,29% 26,4%Kursrendite 5,94% 5,15% -0,79% 13,2%

Aktienrendite 10,82% 8,75% -2,07%

3. Effekt: Preisbildung am Kapitalmarkt

Das grundsätzliche Bestreben der Anteilseigner, ihre Rendite nach persönlichen Steuern konstant

zu halten, wird dazu führen, dass die Bruttorenditeforderungen an die Unternehmen steigen.

Hiervon ausgenommen dürften die ausländischen Anteilseigner bleiben, da für diesen Personen-

kreis keine höhere Besteuerung auf privater Ebene aus der Unternehmenssteuerreform 2008 er-

kennbar ist. Da diese Marktteilnehmer einen wesentlichen Einfluss auf die Preisbildung am Kapi-

talmarkt ausüben, ist davon auszugehen, dass es Anteilseignern, die von der Veräußerungsge-

winnbesteuerung betroffen sind, nicht vollständig gelingen wird, die zur Kompensation ihrer hö-

heren Einkommensteuerbelastung erforderliche Renditeforderung vor Steuern am Markt durchzu-

setzen (vgl. Zeidler/Schöniger/Tschöpel, FB 2008, S. 285).

Gemessen an den Kapitalmarktverhältnissen bei der Einführung der Abgeltungssteuer dürfte vor

diesem Hintergrund eine Aktienrendite vor Steuern von etwa 10 Prozent und eine korrespondie-

rende Aktienrendite nach Steuern von etwa 8 Prozent realistisch sein.

- 78 -

Ein Vergleich mit den auf der Stehle-Studie des Jahres 2004 basierenden Empfehlungen bezogen

auf die Aktienrendite zeigt folgendes Bild:

Preisbildung am Kapitalmarkt vor Steuer nach Steuer Steuer Steuersatz

Stehle 2004 (Halbeinkünfteverfahren)

Basiszinssatz 6,94% 4,50% 2,44% 35,0%Marktrisikoprämie 4,50% 5,50%

Aktienrendite 11,44% 10,00%

Abgeltungsteuer Einführung

Basiszinssatz 4,75% 3,50% 1,25% 26,4%Marktrisikoprämie 5,00% 4,50%

Aktienrendite 9,75% 8,00%

Ausgehend von einer CDAX-Aktienrendite vor Steuern von 12,4 % respektive einer solchen nach

Steuern von 11,16 % findet sich bei Prof. Stehle die Empfehlung eines Abschlags von 1,0 bis

1,5 %-Punkte (vgl. Stehle, WPg 2004, S. 906, 921). Bezogen auf die von Prof. Stehle zu Grunde

gelegten risikofreien Zinssätze von 6,94 % bzw. 4,5 % ergibt sich eine erwartete Aktienrendite

von rund 11,44 % vor Steuern sowie 10,00 % nach Steuern.

Der Umstand, dass sich der risikofreie Zins gegenüber den Daten von Prof. Stehle zum Zeitpunkt

der Einführung der Abgeltungssteuer auf rund 4,75 % (vgl. Wagner/Saur/Willershausen, WPg

2008, S. 731, 746) vermindert hat, ist bei der Konzeption des FAUB berücksichtigt.

Zur Berücksichtigung der mit der Einführung der Abgeltungsteuer verbundenen Effekte und hier-

bei insbesondere die Preisbildung am Kapitalmarkt lässt sich aus dem unterstellten Rückgang der

Aktienrendite der Effekt auf die Marktrisikoprämie die „andere Seite der Medaille“, sprich die

Größen Basiszins und Marktrisikoprämie, übertragen. So ergibt sich erstens eine Marktrisikoprä-

mie vor Steuern, die mit etwa 5,0 % am oberen Rand der bisherigen berufsständischen Empfeh-

lung (Bandbreite von 4,0 % bis 5,0 %) liegt. Zweitens ergibt sich eine Marktrisikoprämie nach

Steuern von etwa 4,5 %, die aufgrund der höheren Besteuerung deutlich unter der Bandbreite

der bisherigen berufsständischen Empfehlung von 5,0 % bis 6,0 % liegt.

Die in den vorstehend dargestellten Modellüberlegungen angesetzten Basiszinssätze entsprachen

jeweils den damaligen Marktverhältnissen. Die kurzfristige Änderung der Basiszinssätze ist u. E. in

Zeiten stabiler wirtschaftlicher Entwicklungen kein Grund, die längerfristigen Überlegungen zur

Höhe der Aktienrendite oder der Marktrisikoprämie zu verwerfen. Mehrere Indikatoren deuten

darauf hin, dass dies zur Zeit jedoch nicht gegeben ist.

- 79 -

So notieren derzeit mehrere inflationsgeschützte indexierte deutsche Staatsanleihen mit negativen

Renditen. An einigen Tagen sind im kurzen Laufzeitbereich auch nominal negative Renditen be-

obachtbar. Die Rendite deutscher Staatsanleihen liegt deutlich unterhalb laufzeitkongruenter

EU-RIBOR-Zinsen oder anderer europäischer Staatsanleiherenditen.

Diese Marktbeobachtung kann damit erklärt werden, dass ceteris paribus die Nachfrage nach

deutschen Staatsanleihen gestiegen ist. Es mag dahingestellt bleiben, ob der Grund dafür in einer

tatsächlich erhöhten Unsicherheit oder in einer subjektiv empfundenen größeren Risikoscheu

liegt. In jedem Fall entspricht die aktuelle Kapitalmarktsituation nicht der Konstellation, wie sie

im Durchschnitt für die Vergangenheit beobachtbar war. Es ist daher geboten, die gewohnte Pra-

xis der Bemessung des Kapitalisierungszinssatzes zu hinterfragen.

Da bezüglich des Handels mit deutschen Staatsanleihen kein Marktversagen beobachtbar ist, und

auch keine risikoärmere Anlageform erkennbar ist, ist u.E. trotz niedriger Renditen die beobacht-

bare Rendite deutscher Staatsanleihen unverändert der bestmögliche Schätzer für risikofreie Ren-

diten. Aufgrund der offensichtlichen Verlagerung der Nachfrage zugunsten relativ gesehen risiko-

ärmerer deutscher Staatsanleihen muss jedoch davon ausgegangen werden, dass der Preis für Ri-

sikoübernahme und damit die Marktrisikoprämie seit der Einführung der Abgeltungsteuer gestie-

gen ist.

Hinsichtlich der Auswirkungen der Finanzmarkt- und Konjunkturkrise auf Unternehmensbewer-

tungen hat der FAUB im November 2009 die Meinung vertreten, dass die Bandbreite einer Markt-

risikoprämie vor Steuern in Höhe von 4,5 % bis 5,5 % bzw. die Bandbreite der Marktrisi-

koprämie nach Steuern von 4,0 % bis 5,0 % aus einem langfristigen Betrachtungszeitraum

abgeleitet wurde und somit zum damaligen Zeitpunkt kein Anlass bestehe, die Marktrisikoprämie

anzupassen (vgl. IDW-FN 2009, S. 696, 697).

Am Rande sei angemerkt, dass die von Dimson/Marsh/Staunton (The worldwide equity premium:

A smaller puzzle, 2006, S. 18) für den deutschen Markt ermittelten historischen Marktrisikoprä-

mien vor Steuern zwischen 5,28 % (geometrisches Mittel) und 8,35 % (arithmetisches Mittel)

noch über den vom FAUB abgeleiteten Werten liegen.

In der 104. Sitzung des FAUB am 22. März 2011, bei einem im Dezember 2010 auf 3,0 % gesun-

kenen Basissatz, wurde die Empfehlung ausgesprochen, die Marktrisikoprämie wie in der Stel-

lungnahme aus 2009 unverändert zu lassen. Die Empfehlung verweist insbesondere darauf, dass

das Zinsniveau sich zwischenzeitlich wieder erhöht habe und nicht davon ausgegangen wird, dass

derart niedrige Zinsen nachhaltig seien (vgl. Ergebnisbericht-Online über die 104. Sitzung des

FAUB, TOP 3).

- 80 -

Die in der 104. Sitzung des FAUB geäußerte Vermutung, dass sich das Zinsniveau nicht weiter

vermindert, hat sich nicht bestätigt. Vielmehr liegt der Basiszinssatz aktuell mit 2,75 % unter dem

damaligen Tiefstand.

Die nachfolgende Darstellung zeigt bei einem unterstellten weiteren Rückgang der Aktienrendite,

dass bei einem gegenwärtigen Basiszinsniveau von unter 3 % die Marktrisikoprämie vor und nach

Steuer um etwa einen halben Prozentpunkt ansteigt. Im Ergebnis kann damit derzeit eher von ei-

ner Marktrisikoprämie im Bereich von 5,5 % (vor persönlicher Ertragsteuer) bzw. 5,0 % (nach

persönlicher Ertragsteuer) ausgegangen werden. Diese Werte orientieren sich an der Stellung-

nahme des FAUB vom 10. Januar 2012.

Preisbildung am Kapitalmarkt vor Steuer nach Steuer Steuer Steuersatz

Abgeltungsteuer Einführung

Basiszinssatz 4,75% 3,50% 1,25% 26,4%Marktrisikoprämie 5,00% 4,50%

Aktienrendite 9,75% 8,00%

Abgeltungssteuer aktuell

Basiszinssatz 2,75% 2,02% 0,73% 26,4%Marktrisikoprämie 5,50% 5,00%

Aktienrendite 8,25% 7,02%

Bei einer Normalisierung der Marktsituation, die in positiven Nominal- und Realrenditen und ge-

ringen Unterschieden zwischen laufzeitkongruenten EURIBOR und deutscher Staatsanleiherendite

zum Ausdruck käme, ist auch von wieder normalisierten durchschnittlichen Risikoprämien auszu-

gehen.

Zusammenfassend legen wir nach gutachtlichem Ermessen die Marktrisikoprämie nach Steu-

ern mit 5,0 % fest.

Rein vorsorglich möchten wir auf die Diskussion über eine Studie der Deutschen Bank „Long Term

Asset Return Study“ vom 12. September 2011 hinweisen, wonach es fraglich sei, ob sich eine Ri-

sikoprämie für Deutschland unter Berücksichtigung der Ergebnisse der letzten 50 Jahre rechtferti-

gen ließe (vgl. Locher/Scholz, AG 2011, R 372, R 373). So kommen die Autoren der Studie u.a. zu

dem Ergebnis, dass für den Zeitraum von 1962 bis 2011 die Aktienrendite mit 6,35 % unter der

von Staatsanleihen (7,19 %) liege (vgl. Studie, S. 32). Die Studie enthält keine Erklärungen über

- 81 -

die Datengrundlage, die Stichtage oder die Art der Durchschnittsbildung etc. (zu der einge-

schränkten Aussagefähigkeit vgl. auch Locher/Scholz, AG 2011, R 372, R 373). Betrachtet man

aber den vergleichsweise kurzen Zeitraum von 2009 bis 2011, die Aktienrendite liegt hier mit

7,91 % deutlich über der von deutschen Staatsanleihen (3,74 %), so steht zu vermuten, dass die

Durchschnittsbildung durch das statistisch sehr anfällige geometrische Mittel vorgenommen wur-

de. Hierbei kommt es auch bei sehr langen Anlagehorizonten entscheidend auf das Kursniveau

zum Zeitpunkt des Einstiegs und dem relativ niedrigen aktuellen Kursniveau von 2011, das als

Endpunkt gewählt wurde, an.

Hinsichtlich einer unter Anleihen liegenden Aktienrendite führen Dimson/Marsh/Staunton (The

worldwide equity premium: A smaller puzzle, 2006, S. 11) zutreffend aus, dass Investoren negati-

ve Renditen zum Ausgleich des Risikos weder fordern noch erwarten können. Auch vor diesem

Hintergrund sollte das Ergebnis dieser Studie, die im Widerspruch zu allen bisherigen Studiener-

kenntnissen und der allgemeinen Lebenserfahrung steht, daher nicht überinterpretiert werden.

Betafaktor

Die durchschnittliche Risikoprämie ist im Hinblick auf die spezielle Risikostruktur des jeweils zu

bewertenden Unternehmens zu modifizieren. Dieses unternehmensspezifische Risiko wird nach

dem CAPM wie nach dem Tax-CAPM im so genannten Betafaktor ausgedrückt.

Bei dem CAPM handelt es sich um ein auf der Portfoliotheorie basierendes Modell des Kapital-

marktes. Entsprechend wird unterstellt, dass Anleger in der Lage sind, durch den Erwerb von Be-

teiligungen an verschiedenen Unternehmen ihre Risikoposition zu vermindern („Diversifikati-

on“). Daher wird zwischen dem so genannten „systematischen Risiko“, dem alle Unternehmen

gleichermaßen unterliegen, und dem so genannten „unsystematischen Risiko“, das sich stets

nur auf eine einzelne Gesellschaft bezieht, unterschieden. Im CAPM wird dem einzelnen Investor

lediglich der nicht weiter diversifizierbare Teil des Gesamtrisikos, d. h. das systematische Risiko

vergütet. Nur der systematische Teil des Unternehmerrisikos, also Faktoren, die nicht im Einfluss-

bereich der Unternehmensleitung liegen, ist im Rahmen der Kapitalkosten via Betafaktor zu be-

rücksichtigen.

Das bewertungsrelevante, systematische Risiko eines Unternehmens lässt sich weiter unterteilen in

das operative Risiko, d.h. das der Geschäftstätigkeit innewohnende Risiko, und das Kapital-

strukturrisiko. Letzteres basiert auf der Tatsache, dass mit zunehmendem Verschuldungsgrad die

Schwankung der an die Anteilseigner fließenden Überschüsse zunimmt.

- 82 -

Der Betafaktor wird mittels Regressionsanalysen aus Kapitalmarktdaten abgeleitet. Er ergibt sich

rechnerisch als Steigungsmaß einer Regressionsgeraden, die so durch eine „Punktwolke“ aus

Renditepaaren von Unternehmensrenditen und Marktrenditen gelegt wird, dass die Abstände der

Punkte von dieser Regressionsgeraden minimal sind. Die Ermittlung des Betafaktors erfolgt dabei

anhand einer linearen Regression der unternehmensspezifischen Aktienkursrendite (= zu erklä-

rende Variable) auf die Rendite des Aktienindex (= erklärende Variable).

Der Betafaktor drückt inhaltlich aus, wie sich das Risiko des bewerteten Unternehmens zum

Marktrisiko verhält. Ist der Betafaktor 1, so entspricht das Risiko dem Marktdurchschnitt; ein Be-

tafaktor von kleiner als 1 bedeutet, dass das zu bewertende Unternehmen einem geringeren Risi-

ko ausgesetzt ist und ein Betafaktor von größer als 1 dementsprechend das Gegenteil.

Dass bei der Ableitung des Betafaktors Beurteilungsspielräume bestehen, soll nicht in Abrede ge-

stellt werden. Eine Methode zur Unternehmensbewertung ohne Spielräume gibt es aber nicht.

Neben der rein rechnerischen Ableitung des Steigungsmaßes stellt sich die Frage nach der Aussa-

gekraft der Regressionsanalyse. Bei regelmäßig mit Bewertungsfragen beschäftigten Wirtschafts-

prüfungsgesellschaften hat sich deshalb in den letzten Jahren die statistische Güteanalyse im Sin-

ne einer vorgeschalteten Filteruntersuchung durchgesetzt. Bildlich gesprochen kann bei einer

stark streuenden Punktwolke die Regressionsgerade nicht genau bestimmt werden, da auch eine

leicht gedrehte Gerade ein nahezu ebenso gutes Abbild repräsentiert. Um die Güte einer Regres-

sion zu messen, werden unterschiedliche statistische Maße verwendet, die darüber Aufschluss

geben sollen, wie „gut“ im Sinne von „statistisch aussagekräftig“ die abgeleiteten Regressionser-

gebnisse sind. Neben der Liquidität des Aktienhandels kommen hierbei im Wesentlichen das Be-

stimmtheitsmaß (r²) und der so genannte T-Test zur Anwendung.

Bestimmtheitsmaß (r²)

Ein Indikator für die statistische Aussagefähigkeit der Regressionsgleichung ist das Be-

stimmtheitsmaß (r²). Es gibt an, wie viel Prozent der Aktienkursrendite durch die Indexrendite

erklärt wird. Im CAPM ist die Rendite der zu bewertenden Aktie vollständig durch die Entwicklung

des Marktportfolios erklärt, da lediglich das systematische Risiko bepreist wird. Der Betafaktor

misst dementsprechend die Schwankung der Aktienkursrendite relativ zur Schwankung der

Marktrendite. In diesem Idealfall eines r² von 1 liegen alle Beobachtungspunkte auf einer Gera-

den, die mit der Regressionsgeraden übereinstimmt. Allgemein stellt sich die Frage, wie geringere

- 83 -

Ausprägungen von r² zu interpretieren sind. Ein r² unter 1 bedeutet, dass ein (oft sehr hoher) An-

teil der in der Stichprobe beobachteten Aktienkursstreuung nicht durch die Marktentwicklung,

sondern durch andere Einflussfaktoren erklärbar ist (vgl. Dörschell et al., WPg 2008, S. 1152,

1160; Dörschell et al. Der Kapitalisierungszinssatz in der Unternehmensbewertung , 2009,

S. 132).

Üblicherweise werden bei Betaberechnungen aus empirischen Daten Bestimmtheitsmaße im ein-

stelligen Prozentbereich bis hin zu rund 50 % (entsprechend 0,50) erzielt. Hinsichtlich des Be-

stimmtheitsmaßes hat das OLG Stuttgart festgestellt, dass diese bei Werten von 0,051 bzw. 0,054

sehr nahe an Null liegen und damit keine ausreichende Signifikanz aufweisen (vgl. OLG Stuttgart,

18. Dezember 2009, 20 W 2/08, Beschlusstext Tz. 247). Selbst bei Werten von 0,07 bzw. 0,11

wird die statistische Güte als zu gering für eine Verwendung des unternehmenseigenen Betas

eingestuft (vgl. OLG Stuttgart, 22. September 2009, AG 2010, S. 42, 45). Generell gibt es keine

eindeutige Untergrenze für eine statistische Aussagefähigkeit des Bestimmtheitsmaßes.

T-Test

Neben der Beurteilung des Bestimmtheitsmaßes bietet sich der T-Test zur Prüfung der statisti-

schen Signifikanz an. Der T-Test ist ein statistisches Verfahren zur Überprüfung von Hypothesen.

Dabei wird stark vereinfacht gesprochen untersucht, ob das stets anhand einer Stichprobe für ei-

nen Mehrjahreszeitraum (i.d.R. 2 oder 5 Jahre) ermittelte Beta statistisch einen gesicherten Zu-

sammenhang zwischen der Rendite der Aktien und der des Indizes widerspiegelt. Ein statistischer

Zusammenhang zwischen Aktienkurs- und Marktrendite kann bei diesem Verfahren allerdings

immer nur mit einer bestimmten Wahrscheinlichkeit (der so genannten Konfidenzwahrscheinlich-

keit, typischerweise 95 % oder 99 %) vermutet werden.

In Abhängigkeit von der geforderten Konfidenzwahrscheinlichkeit und der Anzahl der Rendite-

kombinationen zwischen Index und Aktie gibt es Tabellenwerke, die den geforderten T-Wert ent-

halten. Ist der im Einzelfall berechnete Absolutwert der Prüfgröße (T-Wert) größer als der Tabel-

lenwert der t-Verteilung (T-kritisch), dann wird mit einer hohen Wahrscheinlichkeit von einem sta-

tistisch gesicherten Zusammenhang ausgegangen. Anders ausgedrückt bedeutet dies, dass die

Wahrscheinlichkeit, die beobachtete Punktwolke zu erhalten, ohne dass dabei die Marktrendite

einen Einfluss auf die Aktienkursrendite hat, unter 5 % bzw. 1 % liegt (vgl. Dörschell et al.,

WPg 2008, S. 1152, 1160).

- 84 -

Adjusted Beta

Das direkt aus den (Kurs-)Renditen mittels Regression abgeleitete Beta wird häufig auch als „raw

Beta“ bezeichnet. Wird dieses mittels einer Gewichtungsformel mit einem Gesamtmarktbeta von

eins in Beziehung gesetzt, spricht man von einem sog. „adjusted Beta“. Bei der Adjustierung wird

die Tatsache genutzt, dass das Durchschnitts-Beta aller Unternehmen eines Marktes per Definition

den Wert eins hat. Entsprechend erfolgt die Adjustierung des Roh-Betas. Für dieses Vorgehen

können insbesondere zwei Gründe ausschlaggebend sein: Zum einen weisen statistische Schät-

zungen stets bestimmte Unsicherheiten auf. Eine Adjustierung hin zur Marktreferenz (Wert eins),

kann entsprechende Unsicherheiten ausgleichen. Zum anderen werden die empirisch aus Vergan-

genheitsdaten gewonnenen Betafaktoren für Prognosezwecke verwendet (vgl. Timmreck,

FB 2002, S. 300, 304). Die Adjustierung soll hier dazu beitragen, zukünftig zu erwartende Trends

zu antizipieren. Das am häufigsten beobachtete und auch von uns angewendete Verfahren zur

Adjustierung multipliziert das Rohbeta mit 0,667 und addiert 0,333 zu dem Produkt hinzu. Kon-

zeptionell ist diese Anpassung auf den empirisch beobachtbaren Trend zurückzuführen, dass Un-

ternehmen im Zeitablauf durch Wachstum und Diversifizierung ihr Risiko streuen und somit Beta-

werte tendenziell gegen „eins“ konvergieren. Durch die Adjustierung soll dieser Trend antizipiert

werden (nähere Erläuterung bei Sharpe/Alexander/Bailey, Investments, 6. Aufl., New Jersey 1999,

503 ff.; Pratt/Grabowski, Cost of Capital, 3. Aufl., New Jersey 2008, 130 ff.).

Bewertungsmethodisch handelt es sich bei Verwendung von adjusted und raw-Betafaktoren um

gleichermaßen akzeptierte wie praktizierte Vorgehensweisen. Auch der Rechtsprechung ist nicht

zu entnehmen, dass einer der Methoden gegenüber der anderen ein genereller Vorrang einge-

räumt würde (vgl. OLG Stuttgart, 17. März 2010, 20 W 9/08, Tz. 178 (insoweit nicht abgedruckt

in AG 2010, S. 510 ff.); OLG München, 14. Juli 2009, 31 Wx 121/06, Tz. 23 f.).

Wir halten die Anwendung eines adjusted Betas aus den o.a. Gründen für sinnvoller und haben

daher bei der Ermittlung des Ertragswertes auf „adjusted Betas“ abgestellt (vgl. OLG Frankfurt,

20. Dezember 2010, 5 W 51/09, Beschlusstext S. 22 und 26).

Zeitraum der Betaberechnung

Eine Abwägung der Aktualität und der statistischen Signifikanz ist für die Festlegung des Zeit-

raums der Betaberechnung notwendig. Ein erhöhter Stichprobenumfang erhöht bekannter weise

aus statistischer Sicht die Ergebnisgenauigkeit. In der Praxis werden Beobachtungszeiträume von

fünf Jahren mit monatlichen und zwei Jahren mit wöchentlichen Renditeintervallen verwendet

(vgl. OLG Frankfurt, 20. Dezember 2010, 5 W 51/09, Beschlusstext S. 23; OLG Frankfurt, 2. Mai

2011, 21 W 3/11, Beschlusstext S. 22).

- 85 -

Tendenziell spricht die Aktualität für einen kürzeren Zeitraum von z.B. zwei Jahren (vgl. LG Frank-

furt, 2. September 2010, 3-5 O 279/08, Beschlusstext S. 27). Zeiträume in denen abnormale Kurs-

schwankungen durch Strukturbrüche stattgefunden haben, die u.a. durch einen Börsengang oder

Squeeze-Out-Verfahren hervorgerufen wurden, müssen für die Berechnung des Betafaktors elimi-

niert werden. Korrespondierend zur zeitlichen Abgrenzung des Börsenkurses ist nach Auffassung

des OLG Stuttgart (vgl. Vorlagebeschluss, 18. Dezember 2009, 20 W 2/08, 4. Leitsatz und Be-

schlusstext Tz. 239; BGH, 19. Juli 2010, AG 2010, S. 629 ff.) ein unternehmenseigener Betafaktor

aufgrund historisch beobachteter Kurse im Zeitraum nach der Bekanntgabe der Strukturmaßnah-

me grundsätzlich ungeeignet. Vielmehr wird gefordert, dass die Messperiode für die Ermittlung

des unternehmenseigenen Betafaktors am Tag der Bekanntmachung der Maßnahme enden muss.

Originärer Betafaktor der DC AG

Für börsennotierte Unternehmen wie die DC AG kann ein - historischer - Betafaktor unmittelbar

aus Kapitalmarktdaten ermittelt werden. Die Ermittlung des Betafaktors haben wir, basierend auf

Daten des Finanzinformationsdienstleisters Bloomberg, mit einem Analysezeitraum von zwei Jah-

ren sowie wöchentlichen Renditen durchgeführt.

Für die DC AG ergibt sich auf dieser Basis ein verschuldeter (levered) Betafaktor von 0,74 (raw) bei

einem Bestimmtheitsmaß (r²) von 0,14. Die statistische Signifikanz des Betafaktors kann mit einem

Hypothesentest, dem so genannten T-Test, für vorgegebene Konfidenzniveaus (95 %, 99 %) un-

tersucht werden. Für die Aktien der DC AG ergab sich für das 95 %- sowie das 99 %-Niveau eine

statistische Signifikanz. Die Anwendbarkeit des originären Betafaktors kann daher aus statistischer

Sicht nicht unmittelbar ausgeschlossen werden.

Neben statistischen Gütemaßen stellt sich aber auch die Frage, ob die Entwicklung des Börsenkur-

ses das Risiko der DC AG angemessen widerspiegelt. So können mit Regressionsansätzen u. U.

auch statistisch signifikante Zusammenhänge zwischen inhaltlich völlig unabhängigen Variablen

beobachtet werden.

Wie aus der unten gezeigten Kursentwicklung der DC AG im Vergleich zum CDAX ersichtlich ist,

wird die Entwicklung des Börsenkurses der DC AG offensichtlich durch folgende wesentliche Er-

eignisse verzerrt: Am 7. Oktober 2010 kamen allgemeine Übernahmespekulationen auf, nachdem

die DC AG in einer Stellungnahme zu Medienberichten bestätigt hat, in jüngster Vergangenheit

vorläufige, unverbindliche Interessensbekundungen von ausländischen Unternehmen erhalten zu

- 86 -

haben. Auch die Ankündigung des Übernahmeangebots der Terex AG am 2. Mai 2011 sowie die

Bekanntgabe der Absicht über den Abschluss eines Beherrschungs- und Ergebnisabführungsver-

trages der Terex GmbH & Co. KG und der DC AG am 5. September 2011 führte zu Kursverzer-

rungen. Entsprechend hat sich der Börsenkurs seit Oktober 2010 vom allgemeinen Marktgesche-

hen entkoppelt. Dies hat zur Folge, dass der Betafaktor aus der Regression des Kursverlaufs der

DC AG gegenüber dem CDAX seit Oktober 2010 nicht das operative Risiko der DC AG repräsen-

tiert, sondern durch die Schwankungen des Aktienkurses beeinflusst ist, aufgrund des Übernah-

meangebots und der danach folgenden Abfindungserwartungen.

Für Vergleichszwecke zeigt die Graphik den Kurs der DC AG und den zum 4. Januar 2010 nor-

mierten Indexstand. Die anfängliche weitgehende Parallelentwicklung der beiden Kurvenverläufe

endet offensichtlich unter dem Einfluss der Übernahmespekulationen um den 7. Oktober 2010.

Vor diesem Hintergrund ist der unternehmenseigene Betafaktor der DC AG für den maßgeblichen

Referenzzeitraum ökonomisch nicht aussagefähig und als Risikomaß nicht sachgerecht.

- 87 -

Peer Group-Betafaktor

Da der unternehmenseigene Betafaktor keinen Rückschluss auf das systematische Risiko der DC

AG zulässt, haben wir entsprechend der gängigen Praxis zur Ableitung des operativen Ge-

schäftsrisikos des zu bewertenden Unternehmens auf eine Vergleichsgruppe deutscher und inter-

nationaler börsennotierter Vergleichsunternehmen (Peer Group) abgestellt. Dieses Vorgehen ent-

spricht der gängigen Praxis und wird auch von der Rechtsprechung anerkannt (vgl. OLG Celle,

19. April 2007, AG 2007, S. 867; OLG Karlsruhe, 17. Juli 2008, AG 2009, S. 47, 51; OLG Düssel-

dorf, 27. Mai 2009, 26 W 5/07, Beschlusstext S. 43 (insoweit nicht abgedruckt in AG 2009,

S. 907 ff.), OLG Stuttgart, 18. Dezember 2009, 20 W 2/08, Beschlusstext Tz. 235, 254 (insoweit

nicht abgedruckt in AG 2010, S. 513 ff.); OLG Frankfurt, 21. Dezember 2010, 5 W 15/10, Tz. 81

(juris); OLG Stuttgart, 19. Januar 2011, 20 W 3/09, Beschlusstext S. 50). Dies gilt auch hinsichtlich

des Einbezugs ausländischer Unternehmen (vgl. OLG Düsseldorf, 27. Mai 2009, 26 W 5/07, Be-

schlusstext S. 43; OLG Stuttgart, 19. Januar 2011, 20 W 2/07, Beschlusstext Tz. 224).

Zur Herleitung einer geeigneten Peer Group haben wir zunächst die wesentlichen Tätigkeitsfelder

und Einflussfaktoren der DC AG untersucht. Anhand dieser Kriterien wurde eine Gruppe potenzi-

eller Vergleichsunternehmen identifiziert, welche in vergleichbaren Tätigkeitsfeldern wie die

DC AG aktiv sind. Ein weiteres Kriterium bei der Auswahl der Vergleichsunternehmen stellt die in-

ternationale Präsenz der DC AG dar. Die von uns ermittelten Vergleichsunternehmen haben wir

mit dem Vorstand von DC AG diskutiert und mit dessen Einschätzung relevanter Wettbewerber

abgeglichen.

Wir haben die folgenden Unternehmen als Peer Group für die Ableitung des Betafaktors identifi-

ziert:

Columbus McKinnon Corporation, Amherst/USA, („Columbus“)

Columbus entwickelt, produziert und vertreibt Krane, Hebezeuge und sonstige Werkzeuge und ist

wichtiger Wettbewerber des Geschäftsbereichs Industriekrane insbesondere auf dem amerikani-

schen Markt. Das Unternehmen erwirtschaftet seine Umsätze überwiegend in den USA und in

Europa. Der Umsatz betrug im Geschäftsjahr 2010/2011 rund USD 524 Mio., davon wurden rund

60 % in den USA erzielt.

- 88 -

Palfinger AG, Salzburg/Österreich („Palfinger“)

Das Unternehmen produziert und vertreibt Hebe-, Lade- und Handling-Lösungen. Dies umfasst

u.a. Eisenbahnkrane, Marinekrane und Containerwechselsysteme. Im Geschäftsjahr 2010 erzielte

das Unternehmen Umsatzerlöse von rund EUR 652 Mio.

Konecranes OYJ, Hyvinkää/Finnland („Konecranes“)

Konecranes produziert verschiedene Arten von Krane sowie zugehörige Ausrüstungsgegenstände

und bietet Servicedienstleistungen an. Das Unternehmen gliedert sich seit dem Jahr 2010 in die

Segmente „Service“ und „Equipment“ und ist wichtiger Wettbewerber der DC AG in allen Ge-

schäftsbereichen. Die Umsatzerlöse betrugen im Geschäftsjahr 2010 rund EUR 1.546 Mio. Über

die Hälfte der Umsatzerlöse wird in Europa, dem Nahen Osten und Afrika erzielt. Daneben spielen

die Absatzmärkte in Nord- und Südamerika eine wichtige Rolle für das Unternehmen.

Cargotec OYJ, Helsinki/Finnland („Cargotec“)

Die Gesellschaft bietet Krane für Schiffe, Hafenanlagen und industrielle Anlagen an. Zusätzlich

bietet das Unternehmen Wartungsdienstleistungen an und unterhält dafür weltweit rd. 600 Ser-

vicestützpunkte. Die Umsatzerlöse in 2010 belaufen sich auf rd. EUR 2.575 Mio. Cargotec gliedert

seine Geschäftstätigkeit in die Segmente „Industrial & Terminal“ und „Marine“. Im Jahr 2010

wurden im Segment „Industrial & Terminal“ rd. 59,2 % der Umsatzerlöse erzielt, die übrigen Um-

satzerlöse entfallen auf das Segment „Marine“.

Kito Corporation, Yamanaghi/Japan („Kito“)

Die Gesellschaft produziert und vertreibt im Wesentlichen Kettenzüge und Industriekrane. Dar-

über hinaus bietet Kito Servicedienstleistungen an. Die Umsatzerlöse für das Geschäftsjahr

2010/11 betrugen rd. JPY 28 Mrd. Kito ist in bestimmten Märkten Wettbewerber der DC AG, zu-

gleich ist das Unternehmen auch Kunde des Geschäftsbereichs Industriekrane. Das Unternehmen

erzielt etwa zwei Drittel der Umsatzerlöse in Japan und weiteren asiatischen Ländern. Darüber

hinaus spielt der nordamerikanische Markt eine wichtige Rolle für das Unternehmen.

- 89 -

Shanghai Zhenhua Heavy Industries Co. Ltd., Shanghai/China, („ZPMC“)

Die Gesellschaft entwickelt und produziert Schiffskrane und Hafenumschlagstechnik und vermark-

tet diese weltweit. Der Umsatz der Gesellschaft beträgt im Jahr 2010 CNY 17.116 Mio. Ein Groß-

teil der Umsatzerlöse wird in China und anderen asiatischen Ländern erzielt, daneben ist ZPMC

auch in den USA und Europa tätig.

Taiyuan Heavy Industry Co., Ltd., Taiyuan/China, („Taiyuan“)

Taiyuan produziert und vermarktet Industriekrane und sonstige Maschinenbauprodukte. Darüber

hinaus bietet das Unternehmen zugehörige Servicedienstleistungen an. Die Gesellschaft erzielte

im Jahr 2010 Umsatzerlöse von rd. CNY 9.654 Mio. Rund 20 % des Umsatzes wurden im Ge-

schäftsjahr 2010 im Bereich Industriekrane erwirtschaftet.

Die statistische Signifikanz des Betafaktors, d.h. die Qualität der linearen Approximation, haben

wir mit einem Hypothesentest, dem so genannten T-Test, für ein vorgegebenes Konfidenzniveau

überprüft, hiernach weisen alle Betafaktoren eine ausreichend hohe statistische Güte auf.

Zur Bereinigung der unternehmensspezifischen Betafaktoren der Peer Group um Kapitalstruktur-

effekte wurden die in der Vergangenheit beobachteten Betafaktoren der verschuldeten Peer

Group-Unternehmen in unverschuldete Betafaktoren umgerechnet (so genanntes „unlevern“),

um eine Vergleichbarkeit mit dem Bewertungsobjekt herstellen zu können (vgl. OLG Stuttgart,

18. Dezember 2009, 20 W 2/09, Beschlusstext Tz. 86; OLG Frankfurt, 20. Dezember 2010, 5 W

51/09, Beschlusstext S. 22; OLG Stuttgart, 19. Januar 2011, AG 2011, S. 205, 209). Die Umrech-

nung erfolgte nach einer Anpassungsformel auf Basis des Verhältnisses von Fremdkapital zum

Marktwert des Eigenkapitals.

Gesellschaft Levered Beta Unlevered

r² adjusted Beta

Columbus 0,58 1,57 1,27Palfinger 0,23 0,72 0,67Konecranes 0,66 1,24 1,20Cargotec 0,68 1,49 1,33Kito 0,20 1,06 1,05ZPMC 0,49 1,11 0,75Taiyhuan 0,50 1,28 1,24

Mittelwert 1,07

- 90 -

In der Peer-Group-Analyse ergibt sich eine Bandbreite von so genannten „unlevered“ Betafakto-

ren von 0,67 (ZPMC) bis 1,27 (Columbus). Basierend auf dem Mittelwert der Betafaktoren haben

wir für die Bewertung der Demag Cranes AG gutachterlich einen „unlevered“ Betafaktor von

1,07 angesetzt.

Im Rahmen der Ertragswertberechnung ist dann der unverschuldete Betafaktor periodenspezifisch

anhand des Verschuldungsgrads wieder anzupassen (so genanntes relevern).

3. Wachstumsabschlag

Es ist davon auszugehen, dass die Kapitalmarktrendite einen Ausgleich für die Geldentwertung

enthält. Deshalb sind beim Vergleich der Kapitalmarktrendite und der Rendite aus Unterneh-

mensgewinnen die unterschiedlichen Auswirkungen von Inflationseinflüssen zu berücksichtigen.

Der in der Kapitalmarktrendite enthaltene Ausgleich für die Geldentwertung folgt mittelfristig

weitgehend der Entwicklung der Inflationsrate.

Dies muss bei Unternehmensgewinnen nicht der Fall sein. Die Entwicklung von Unternehmens-

gewinnen hängt von der Markt- bzw. der Konkurrenzsituation sowie der internen Kostenentwick-

lung ab. Kostensteigerungen können durch Rationalisierungsmaßnahmen ohne Gewinneinbußen

aufgefangen oder bei geeigneter Marktposition an die Kunden weitergegeben werden; sie kön-

nen aber auch zu Gewinneinbußen führen, wenn der Markt die Weitergabe nicht ermöglicht und

interne Maßnahmen zur Kostenreduzierung nicht durchsetzbar oder bereits ausgeschöpft sind. Es

ist deshalb nicht ohne weiteres davon auszugehen, dass Unternehmensgewinne automatisch mit

der Geldentwertungsrate wachsen. Entscheidend im Rahmen der Unternehmensbewertung ist

damit nicht die gesamtwirtschaftliche Inflationsrate, sondern die unternehmensspezifische effekti-

ve Teuerungsrate (vgl. Tschöpel et al., WPg 2010, S. 349, 351).

Wenn damit zu rechnen ist, dass ein Unternehmen nachhaltig in der Lage ist, Effekte der allge-

meinen Preissteigerung zumindest teilweise an seine Abnehmer weiterzugeben oder aus anderen

Gründen ein nachhaltiges Wachstum zu erreichen, so ist vom Kapitalisierungszins nach Steuern

ein so genannter „Wachstumsabschlag“ abzuziehen. Die Höhe dieses Wachstumsabschlags bringt

zum Ausdruck, welches Wachstum für das betrachtete Unternehmen nachhaltig zu erwarten ist.

- 91 -

In dem Planungszeitraum für die Jahre 2011/2012 bis 2015/2016 das erzielbare Wachstum in den

erwarteten Entwicklungen der Erträge und Aufwendungen sowie der Bilanzposten reflektiert. Ein

Wachstumsabschlag für diesen Zeitraum war insoweit nicht erforderlich. Auch in den Jahren

2015/16 ff. (Phase II) werden sich die Posten der Bilanz und der Gewinn- und Verlustrechnungen

und somit auch die aus den Planungen ableitbaren Nettoeinnahmen der Anteilseigner fortentwi-

ckeln. Dieses nachhaltige Wachstum der Gesellschaft lässt sich finanzmathematisch als Wachs-

tumsabschlag im Kapitalisierungszinssatz abbilden.

- 92 -

Ausgangspunkt möglicher Wachstumsabschläge ist die durchschnittliche Preissteigerung. Die In-

flationsrate in der Vergangenheit bzw. die Inflationserwartungen für die Zukunft werden wie folgt

angegeben:

Statistisches Bundesamt - Stand des Verbraucherpreisindex Deutschland (Basis 2005 =100)

DurchschnittlicheVeränderung

Dezember 2008 106,80Dezember 2011 111,90 1,57%

Schätzungen von Bankanalysten - Veränderung Verbraucherpreisindex Deutschland

DurchschnittlicheVeränderung

2012

Untergrenze der Schätzungen 1,40%Obergrenze der Schätzungen 2,10% 1,82%

2013

Untergrenze der Schätzungen 2,30%Obergrenze der Schätzungen 1,30% 1,76%

Schätzungen des Internationalen Währungsfonds - Veränderung Verbraucherpreis index Deutschland

DurchschnittlicheVeränderung

2012 1,30%

2013 1,60%

2014 1,90%

2015 2,00%

2016 2,00%

- 93 -

Betrachtet man nur den Zeitraum von Dezember 2010 bis Dezember 2011, ergibt sich laut statis-

tischem Bundesamt eine jährliche Erhöhung der Verbraucherpreise um rund 2,1 %. Bei der Be-

messung des Wachstumsabschlags ist stets auf die Verhältnisse des jeweiligen Unternehmens ab-

zustellen. Insoweit können und werden Wachstumsraten bei den Entwicklungen der zukünftigen

Ertragsüberschüsse verschiedener Unternehmen naturgemäß voneinander abweichen. Nach einer

Untersuchung von Widmann/Schieszl/Jeromin (FB 2003, S. 800 ff.) beträgt das durchschnittliche

Gewinnwachstum westdeutscher Industrieunternehmen, unabhängig von Konjunkturzyklen,

45 % bis 50 % der durchschnittlichen Preissteigerungsrate. Das nur unterdurchschnittliche Ge-

winnwachstum wird durch die Untersuchung von Stellbrink (Der Restwert in der Unternehmens-

bewertung, 2005, S. 125 f.) bestätigt. Die Auffassung, wonach der Wachstumsabschlag im All-

gemeinen niedriger sein muss als die Inflationsrate, spiegelt die zutreffende herrschende Meinung

wider (vgl. Großfeld, Recht der Unternehmensbewertung, 6. Aufl., 2011, S. 273 f.; WP-Handbuch

2008, Bd. II, Abschn. A, Tz. 479 und insbesondere die dort in der Fußnote 770 zitierte Rechtspre-

chung). Dies liegt daran, dass auch die Beteiligung an einem Unternehmen nicht völlig inflations-

sicher ist (vgl. OLG Düsseldorf, 11. April 1988, WM 1988, S. 1052, 1059; OLG Düsseldorf,

12. Februar 1992, AG 1992, S. 200, 204). Der Wachstumsabschlag bezweckt auch nicht einen

unbedingten Inflationsausgleich (vgl. OLG Stuttgart, 19. März 2008, AG 2008, S. 510, 515).

Als ersten Anhaltspunkt für die nachhaltige Wachstumsrate ergibt sich hiernach bei einem durch-

schnittlichen jährlichen Anstieg des Verbraucherpreisindex von rund 1,57 % im Drei-

Jahreszeitraum Dezember 2008 bis Dezember 2011 und einem darauf bezogenen Gewinnwachs-

tum von 45 % bis 50 % eine Wachstumsrate von rund 0,80 %. Berücksichtigt man die anderen

Schätzungen, so erhöht sich die potentielle Wachstumsrate auf rund 1 %.

Grundsätzlich ist für die Wachstumsaussichten neben der allgemeinen Entwicklung der Maschi-

nenbaubranche auch die Wettbewerbsposition des Unternehmens innerhalb der jeweiligen Bran-

che zu berücksichtigen. Da der Wachstumsabschlag angibt, mit welcher durchschnittlichen Stei-

gerung des Gewinns in der Zukunft gerechnet wird, können die Wachstumsraten des operativen

Ergebnisses innerhalb des Detailplanungszeitraums nicht ohne weiteres als Wachstumsabschlag

beim Kapitalisierungszins verwendet werden.

Die DC AG verfügt insbesondere in der Produktgruppe Hafenmobilkrane des Geschäftsbereichs

Hafentechnologie und in der Produktgruppe Kranbaukasten des Geschäftsbereichs Industriekrane

sowie beim deutschen Geschäft des Geschäftsbereichs Services über eine starke Marktstellung. In

den Produktgruppen Prozess- und Standardkrane des Geschäftsbereichs Industriekrane sowie

- 94 -

beim ausländischen Geschäft des Geschäftsbereichs Services spürt das Unternehmen dagegen zu-

nehmenden Wettbewerbsdruck. Angesichts dieser Situation ist damit zu rechnen, dass die DC AG

nachhaltig in der Lage sein wird, Effekte der allgemeinen Preissteigerung zumindest teilweise an

die Abnehmer weiterzugeben. Wir haben daher einen nachhaltigen Wachstumsabschlag von

1,00 % über alle Segmente der DC AG angesetzt.

Dieser im Mittel der in der Rechtsprechung anerkannten Prozentsätze (vgl. Stephan in:

Schmidt/Lutter, AktG, 2008, § 305 Tz. 59; WP-Handbuch 2008, Bd. II, Abschn. A, Tz. 479 und

insbesondere die in der Fußnote 770 zitierte Rechtssprechung; Großfeld, Recht der Unterneh-

mensbewertung, 6. Aufl., 2011, S. 273 f.; Paulsen, in: Münchener Kommentar zum AktG,

3. Aufl., 2010, § 305 Tz. 134) liegende Wert begründet sich mit dem derzeit über dem Durch-

schnitt der Unternehmensgewinne liegenden unternehmensspezifischen Wachstum, das sich aber

naturgemäß nicht unendlich fortsetzen lassen wird. Auch ein Vergleich mit dem Ergebnis einer

empirischen Studie, wonach der durchschnittliche Wachstumsabschlag in Squeeze out-Fällen in

einer Bandbreite zwischen 0,5 % und 1,0 % liegt (vgl. Hachmeister et al., WPg 2009, S. 1234,

1245) belegt, dass im vorliegenden Fall ein überdurchschnittlich hohes Wachstum unterstellt wird.

Die Wachstumsrate selbst bleibt steuerlich unkorrigiert.

4. Ableitung der Kapitalisierungszinssätze

Die Herleitung der periodenspezifischen Kapitalisierungszinssätze ergibt sich somit wie folgt:

Kapitalkosten Phase II

2011/2012 2012/2013 2013/2014 2014/2015 2015/2016 2016/2017 ff.

Basiszinssatz vor Einkommensteuer 2,75% 2,75% 2,75% 2,75% 2,75% 2,75%Typ. Einkommensteuer -0,73% -0,73% -0,73% -0,73% -0,73% -0,73%

Basiszinssatz nach Einkommensteuer 2,02% 2,02% 2,02% 2,02% 2,02% 2,02%Marktrisikoprämie nach Einkommensteuer 5,00% 5,00% 5,00% 5,00% 5,00% 5,00%Betafaktor unverschuldet 1,07 1,07 1,07 1,07 1,07 1,07Barwerte jeweils zum Beginn des Geschäftsjahres 878.647 895.868 906.757 919.093 930.072 937.777verzinsliches Fremdkap tal jeweils zum Beginn Gj. 179.535 235.123 256.932 269.291 278.650 296.856Verschuldungsgrad 20,43% 26,25% 28,34% 29,30% 29,96% 31,66%Betafaktor verschuldet 1,29 1,35 1,37 1,36 1,35 1,34

Risikozuschlag 6,43% 6,75% 6,84% 6,81% 6,76% 6,70%

Wachstumsrate -1,00%

Kapitalisierungszinssatz 8,45% 8,78% 8,86% 8,84% 8,78% 7,73%

Phase I

- 95 -

IV. Bewertung der DC AG

1. Ermittlung des Ertragswerts

Die erwarteten Nettoausschüttungen einerseits und die fiktiv unmittelbar zugerechneten Wertbei-

träge aus Thesaurierung andererseits sind auf den Bewertungsstichtag abzuzinsen. Für die Dis-

kontierung der jährlichen Ausschüttungen sind wir davon ausgegangen, dass die Gewinnaus-

schüttungen zum Jahresende erfolgen. Die Ausschüttungsbeträge wurden folglich vom Ende des

jeweiligen Geschäftsjahres auf den technischen Bewertungsstichtag (1. Oktober 2011) abgezinst.

Diese Vorgehensweise deckt sich mit der Rechtsprechung des OLG Stuttgart, das auch hinsichtlich

des Wertbeitrags aus Thesaurierung darauf verweist, dass die Unternehmensbewertung nicht al-

leine auf tatsächliche Zahlungszuflüsse abstellt (vgl. OLG Stuttgart, 19. März 2008, AG 2008,

S. 510, 515).

Der prognostizierte Ausschüttungsbetrag für das erste Planjahr ist folglich auf den Beginn des Ge-

schäftsjahres abzuzinsen. Entsprechend wird mit den weiteren Planergebnissen verfahren, so dass

sich der Ertragswert als Wertkomponente auf den technischen Bewertungsstichtag, also den Be-

ginn des ersten Planjahres 2011/12 darstellt. In einem zweiten Schritt erfolgt dann die Aufzinsung

auf den unterjährigen Bewertungsstichtag (vgl. BGH, 19. Juli 2010, AG 2010, S. 631).

Das unterstellte nachhaltige Wachstum der Nettoeinnahmen bedingt auch eine Weiterentwick-

lung der Posten der Planbilanz sowie der Plan-Gewinn- und Verlustrechnung im Zeitraum der

ewigen Rente. Zur Finanzierung des nachhaltigen Wachstums haben wir in der ewigen Rente eine

Thesaurierung in Höhe der Wachstumsrate, bezogen auf das wirtschaftliche Eigenkapital zum En-

de des zu Grunde gelegten Prognosemodells (30. September 2016), berücksichtigt (vgl. OLG

Stuttgart, 4. Mai 2011, 20 W 11/08, Beschlusstext Tz.152; OLG Stuttgart, 22. September 2009,

WM 2010, S. 173, 180; OLG Karlsruhe, 16. Juli 2008, 12 W 16/02, Beschlusstext S. 22; OLG

Frankfurt, 26. August 2009, 5 W 35/09, Beschlusstext S. 19 f.; Saur et. al, WPg 2011, S. 1017,

1024; Großfeld, Recht der Unternehmensbewertung, 6. Aufl., 2011, Tz. 979 f.; Stellbrink, Der

Restwert in der Unternehmensbewertung, 2005, S. 230). Diese Mittel verbleiben dauerhaft im

Unternehmen und dienen der Erwirtschaftung von Wachstum und damit der Unternehmenswert-

steigerung nach dem letzten Planjahr.

- 96 -

Auf der Basis des Konzernergebnisses der DC AG und unter Anwendung der erläuterten perio-

denspezifischen Kapitalisierungszinssätze ergibt sich der Ertragswert des betriebsnotwendigen

Vermögens der DC AG zum 1. Oktober 2011 wie folgt:

DC AG Phase IIDüsseldorf 2011/2012 2012/2013 2013/2014 2014/2015 2015/2016 2016/2017 ff.

kEUR kEUR kEUR kEUR kEUR kEUR

Jahresergebnis 69.389 82.434 82.781 85.442 90.022 90.478Wachstumsthesaurierung 0 0 0 0 0 -1.513Wertbe trag aus Thesaurierung 45.103 53.582 53.808 55.537 58.514 52.774Veräußerungsgewinnbesteuerung 5.948 7.066 7.096 7.324 7.717 6.960Ausschüttungsquote 35,0% 35,0% 35,0% 35,0% 35,0% 40,0%Wertbe trag aus Ausschüttung 24.286 28.852 28.973 29.905 31.508 36.191Dividendenbesteuerung 6.405 7.610 7.642 7.887 8.310 9.545

Nettoeinnahmen 57.035 67.758 68.043 70.230 73.995 72.460

Barwerte jeweils zum Geschäftsjahresende 895.868 906.757 919.093 930.072 937.777

Zwischensumme 952.904 974.515 987.136 1.000.302 1 011.772 72.460Kap talis ierungszinssatz 8,451% 8,779% 8,865% 8,836% 8,784% 7,727%Barwertfaktor 0,9221 0,9193 0,9186 0,9188 0,9193 12,9420

Barwerte jeweils zum 1. Oktober 878.647 895.868 906.757 919.093 930.072 937.777

Ertragswert zum 1. Oktober 2011 878.647

Phase I

2. Sonderwert der DC AG

Nicht betriebsnotwendiges Grundvermögen

Die DC AG verfügt über zwei Grundstücke in Wetter (Ruhr) und in Südafrika, die als nicht be-

triebsnotwendiges Grundvermögen berücksichtigt werden. Das Verwaltungsgebäude in Wetter

(Ruhr) wird gegenwärtig noch genutzt, es ist jedoch beabsichtigt die Nutzung bis zum Geschäfts-

jahr 2012/13 aufzugeben. Das Grundstück in Südafrika wird nicht betrieblich genutzt. Damit ste-

hen beide Grundstücke nicht in funktionellem Zusammenhang mit dem operativen Geschäft. Die-

se Grundstücke können als nicht betriebsnotwendig angesehen werden und wurden daher ge-

sondert bewertet. Da die Sonderwerte im Verhältnis zum Gesamtwert nur von untergeordneter

Bedeutung sind, haben wir auf die Einholung von Sachverständigengutachten verzichtet. Die Ab-

leitung des Verkehrswerts erfolgte gutachtlich anhand von Jahresabschlussunterlagen, Lageplä-

nen, Grundbuchauszügen, Kaufverträgen, Bodenrichtwerten und Markteinschätzungen der zu-

ständigen Mitarbeiter. Das Grundstück in Wetter (Ruhr) haben wir im Rahmen einer Betriebsbe-

sichtigung in Augenschein genommen.

- 97 -

Bei der Bewertung haben wir unterstellt, dass die nicht betriebsnotwendigen Grundstücke am

technischen Bewertungsstichtag zum Verkehrswert veräußert werden können. Bei dem Grund-

stück in Wetter haben wir noch die anfallenden Kosten für den Abriss des Gebäudes und die Ent-

siegelung des Grundstückes berücksichtigt. Ferner fallen auf Unternehmensebene auf den Veräu-

ßerungsgewinn Gewerbeertrag- und Körperschaftsteuer bzw. für das Gebäude in Südafrika die

dortige Ertragsteuer an. Von den geschätzten Veräußerungspreisen haben wir ferner die persönli-

che Einkommensteuer abgezogen. Die während des Halbeinkünfteverfahrens denkbare Verwen-

dungsfiktion, die einen einkommensteuerfreien Aktienrückkauf zur Auskehrung des Liquidations-

erlöses an die Anteilseigner unterstellte (vgl. Wagner et al., WPg 2006, S. 1005, 1022), ist im der-

zeitigen Abgeltungssteuersystem nicht mehr möglich. Damit sind auch die steuerlichen Auswir-

kungen bei den Unternehmenseignern, die bei einer Auszahlung der Liquidationserlöse entstehen,

bei der Bewertung der nicht betriebsnotwendigen Grundstücke zu berücksichtigen (vgl. OLG

Stuttgart, 8. Juli 2011, 20 W 14/08, Tz. 310 (juris); Paulsen, Münchener Kommentar zum AktG,

3. Aufl., 2010, § 305 Tz. 139).

Zusammengefasst ergibt sich insoweit folgende Berechnung der Sonderwerte:

Verkaufserlös GewSt/KSt ESt SonderwertTEUR TEUR TEUR TEUR

Wetter (Ruhr) 4.000 -1.195 -740 2.065Südafrika 180 -41 -37 102

4.180 -1.236 -777 2.167

Nicht betriebsnotwendige Beteiligungen/Anteile an Unternehmen

Die DC AG besitzt zum einen Beteiligungen an verschiedenen Tochtergesellschaften, welche nicht

in den Konzernabschluss einbezogen werden, sowie zum anderen Anteile an Unternehmen, die

aufgrund der untergeordneten Bedeutung oder der bisherigen Ertragslage in den Planungsrech-

nungen nicht über Beteiligungserträge berücksichtigt werden. Wir haben diese Anteile daher als

Sonderwerte berücksichtigt.

- 98 -

Der Ansatz solcher vergleichsweise unbedeutender Unternehmen bzw. Unternehmensanteile mit

dem Buchwert, dem anteiligen Ertragswert oder dem anteiligen Eigenkapital ist üblich und von

der Rechtsprechung anerkannt (vgl. OLG Stuttgart, 17. März 2010, 20 W 9/08, Tz. 200 ff.; OLG

München, 14. Juli 2009, 31 Wx 121/06; OLG München, 31. März 2008, 31 Wx 88/06, Tz. 52).

Dementsprechend haben wir anhand von Jahresabschlussunterlagen überschlägig vereinfachte Er-

tragswerte ermittelt und den Größen Beteiligungsbuchwert sowie anteiliges Eigenkapital gegen-

übergestellt und jeweils den höchsten der Werte als Verkehrswert angesetzt.

Da eine Veräußerung nicht beabsichtigt ist, haben wir auf einen Abzug von Körperschaft- und

Gewerbesteuer entsprechend § 8b KStG verzichtet.

Zusammengefasst ergibt sich insoweit folgende Berechnung des Sonderwerts:

Verkehrswert ESt SonderwertTEUR TEUR TEUR

Donati Ltd., Liverpool/Großbritannien 273 -72 201AQZ Ausbildungs- und Qualifizierungszentrum Düsseldorf GmbH, Düsseldorf 0 0 0TBA Romania, Satu Mare/Rumänien 371 -98 273TBA Logistic, Secunderabad 25 -7 18Donati (Shanghai) Trading Co. Ltd., Shanghai/China 459 -121 338Demag Cranes & Components Guarantee Ltd., Banbury/Großbritannien 89 -23 66Demag Cranes & Components Verwaltungs GmbH, Wetter 23 -6 17Gottwald Port Technology Verwaltungs GmbH, Düsseldorf 23 -6 17

1.263 -333 930

Das Ausbildungs- und Qualifizierungszentrum befindet sich nach einer Insolvenz in Liquidation,

weshalb kein Wert angesetzt wurde.

- 99 -

Sonstiges nicht betriebsnotwendiges Vermögen

Nach Auskunft des Vorstands verfügt die Gesellschaft über kein weiteres nicht betriebsnotwendi-

ges Vermögen. Auch nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Erstellung des Bewertungs-

gutachtens gewonnenen Erkenntnisse liegen keine Anhaltspunkte für die Existenz von sonstigem

nicht betriebsnotwendigem Vermögen vor.

3. Unternehmenswert

Zum 16. März 2012 ergibt sich für die DC AG folgender Unternehmenswert:

TEUR

Ertragswert zum 1.10.2011 878.647

Sonderwerte

Sonderwert Beteiligungen 930Nicht betriebsnotwendiges Grundvermögen Südafrika 102Nicht betriebsnotwendiges Grundvermögen Wetter/Ruhr 2.065

Zukunftserfolgswert auf den 1.10.2011 881.744

Aufzinsungsfaktor 1,0380

Zukunftserfolgswert auf den 16.3.2012 915.293

Anzahl der Aktien 21.172.993

Wert je Aktie (EUR) 43,23

- 100 -

Der nach dem Ertragswertverfahren ermittelte Unternehmenswert der DC AG zum 16. März 2012

beläuft sich auf rund TEUR 915.293. Bezogen auf eine Zahl von 21.172.993 außenstehenden Ak-

tien ergibt sich ein Wert je Aktie zum 16. März 2012 von EUR 43,23.

V. Vergleichsorientierte Bewertung

Die Bewertungspraxis kennt neben den Kapitalwertkalkülen so genannte Multiplikatormethoden

zur Abschätzung vorläufiger Unternehmenswerte, von Wertbandbreiten oder zu Plausibilisie-

rungszwecken. Dieses Bewertungskonzept folgt ebenso wie die Ertragswertmethode dem Grund-

satz einer ertragsorientierten Bewertung, jedoch wird der Unternehmenswert anhand eines Viel-

fachen einer Erfolgsgröße ermittelt. Das Multiplikatorverfahren basiert dabei auf einer verglei-

chenden Unternehmensbewertung in dem Sinne, dass geeignete Vervielfältiger aus Kapitalmarkt-

daten börsennotierter Vergleichsunternehmen oder Transaktionen abgeleitet und auf das zu be-

wertende Unternehmen übertragen werden.

Derartige Multiplikator-Bewertungen stellen nur vereinfachte Wertfindungen dar, können jedoch

im Einzelfall Anhaltspunkte für eine Plausibilitätskontrolle bieten (vgl. IDW S 1 i.d.F. 2008,

Tz. 143). Ergänzend zu der von uns vorgenommenen analytischen Bewertung nach der Ertrags-

wertmethode haben wir eine vergleichsorientierte Bewertung unter Verwendung von Analysten-

schätzungen durchgeführt. Mit allen Einschränkungen, die sich hinsichtlich der Vergleichbarkeit

ergeben, haben wir zur überschlägigen Plausibilisierung des Ertragswertes der DC AG eine kapi-

talmarktorientierte Bewertung auf der Basis von EBITDA- sowie EBIT-Multiplikatoren vorgenom-

men, die in Bezug zum Gesamtunternehmenswert (Enterprise Value -„EV“) ermittelt werden. Wie

bei der Ermittlung des Betafaktors haben wir für die Bewertung mit Hilfe von Multiplikatoren auf

Unternehmen der gleichen Peer Group zurückgegriffen.

Um die Auswirkungen verschiedener Investitionsphasen auf die aktuelle Ertragskraft zu neutrali-

sieren, kann auf die Größe EBITDA zurückgegriffen werden, welche eine Betrachtung der Ertrags-

kraft vor Abschreibungen vorsieht. Das EBITDA ist jedoch dem EBIT in Aussagekraft nachgeord-

net. Das EBIT und demzufolge auch der Multiplikator EV/EBIT stellt grundsätzlich die umfassende-

re Größe zur Beurteilung der Ertragsstärke eines Unternehmens dar.

- 101 -

Zur Ableitung der Multiplikatoren der Peer Group-Unternehmen bedarf es der Ermittlung der

Markterwartungen hinsichtlich des zukünftigen EBIT und EBITDA der einzelnen Peer Group Un-

ternehmen. Hierfür greifen wir auf Analystenschätzungen des EBIT und EBITDA der Peer Group-

Unternehmen zurück, die wir den Geschäftsjahren 2011/12 und 2012/13 der DC AG zugeordnet

haben. Aus dieser Vielzahl der Schätzungen von EBIT und EBITDA, die bei dem Finanzinformati-

onsdienstleister Bloomberg hinterlegt sind, lassen sich die jeweils durchschnittlich erwarteten EBIT

und EBITDA für die einzelnen Peer Group Unternehmen ermitteln. Diese durchschnittlichen Schät-

zungen dienen dann als repräsentatives Maß für die EBIT und EBITDA-Erwartung, die der Kapital-

markt bei der Bewertung der Peer Group-Unternehmen zu Grunde legt.

Für die Vergleichsunternehmen ergeben sich folgende Multiplikatoren:

2011/2012 2012/2013 2011/2012 2012/2013

Palfinger 7,58 6,83 10,53 8,84Konecranes 8,24 7,39 11,13 9,76Cargotec 7,68 7,49 10,20 9,94

Min 7,58 6,83 10,20 8,84Mittelwert 7,83 7,24 10,62 9,51Max 8,24 7,49 11,13 9,94

EV / EBITDA EV / EBIT

Quelle: Bloomberg, eigene Berechnungen

Für die Peer Group Unternehmen Kito und Taiyuan sind keine Analystenschätzungen des EBITDA

und EBIT verfügbar. Für das Geschäftsjahr 2011/12 der DC AG sind keine Analystenschätzungen

des EBIT von Columbus verfügbar. Für das Geschäftsjahr 2012/13 der DC AG sind weder Analys-

tenschätzungen des EBITDA noch des EBIT von Columbus sowie keine Analystenschätzungen des

EBIT von ZPMC verfügbar. Für Columbus ergibt sich laut der verfügbaren Analystenschätzungen

des EBITDA des Geschäftsjahres 2011/12 der DC AG ein EBITDA-Multiplikator von 5,01. Für ZPMC

ergibt sich auf der Grundlage der verfügbaren EBITDA-Schätzungen ein Multiplikator von 12,75

für das Geschäftsjahr 2011/12 und von 12,15 für das Geschäftsjahr 2012/13. Laut der verfügba-

ren EBIT-Schätzung für das Geschäftsjahr 2011/12 der DC AG ergibt sich für ZPMC ein EBIT-

Multiplikator von 13,90. Wir halten die obengenannten Multiplikatoren für Columbus und ZPMC

aufgrund der sehr geringen Anzahl der zu Grunde liegenden Analystenschätzungen, ihrer großen

Bandbreite bzw. des Alters der Analystenschätzungen für nicht repräsentativ für die Markterwar-

tungen. Wir haben sie daher nicht in unsere weiteren Analysen einbezogen.

- 102 -

In der nachfolgenden Tabelle sind die Erfolgsgrößen dargestellt, die der vergleichenden Marktbe-

wertung der DC AG zugrunde gelegt wurden. Weiterhin sind die Wertbandbreiten, die sich für

den Enterprise Value (Marktwert des Gesamtkapitals) und den Equity Value (Marktwert des Ei-

genkapitals) des Unternehmens ergeben, aufgezeigt. Bei der Ermittlung des Equity Value auf Basis

der Ergebnis-Multiplikatoren ist zum errechneten Enterprise Value der Wert des nicht-

betriebsnotwendigen Vermögens zu addieren, das verzinsliche Fremdkapital sowie die Minderhei-

tenanteile zu subtrahieren. Zum 30. September 2011 beläuft sich das nicht betriebsnotwendige

Vermögen auf rund TEUR 3.097. Die verzinsliche Verschuldung beträgt rund TEUR 270.626 und

die Minderheitenanteile betragen zum 30. September 2011 rund TEUR 1.386.

Für das Geschäftsjahr 2011/12 ergeben sich folgende Werte:

2011/12 2011/12 2011/12 2011/12Plan Minimum Mittelwert MaximumTEUR TEUR TEUR TEUR

EBITDA 129.120 Gesamtunternehmenswert EBITDA-Multiplikator 978.730 1.011.010 1.063.949EBIT 106.292 Gesamtunternehmenswert EBIT-Multiplikator 1.084.178 1.128.821 1.183.030

+ nicht betriebsnotwendiges Vermögen 3.097 3.097 3.097- verzinsliches Fremdkapital 270.626 270.626 270.626- Minderheitenanteile 1.386 1.386 1.386(Stand 30. September 2011)

EBITDA 709.815 742.095 795.034EBIT 815.263 859.906 914.115

Marktwert des Eigenkapitals

Für das Geschäftsjahr 2012/13 ergeben sich folgende Werte:

2012/13 2012/13 2012/13 2012/13Plan Minimum Mittelwert MaximumTEUR TEUR TEUR TEUR

EBITDA 154.035 Gesamtunternehmenswert EBITDA-Multiplikator 1.051.461 1.115.213 1.153.722EBIT 130.281 Gesamtunternehmenswert EBIT-Multiplikator 1.151.182 1.238.972 1.294.596

+ nicht betriebsnotwendiges Vermögen 3.097 3.097 3.097- verzinsliches Fremdkapital 270.626 270.626 270.626- Minderheitenanteile 1.386 1.386 1.386(Stand 30. September 2011)

EBITDA 782.546 846.298 884.807EBIT 882.267 970.057 1.025.681

Marktwert des Eigenkapitals

- 103 -

Auf Basis der EV/EBITDA bzw. EV/EBIT-Multiplikatoren der Peer-Group ergibt sich für den Equity

Value der DC AG eine Bandbreite von rund EUR 710 Mio. bis EUR 1.026 Mio. Dies entspricht rund

EUR 33,53 bis EUR 48,46 je Aktie der DC AG.

Grafisch stellen sich die Wertrelationen wie folgt dar:

Der grau hinterlegte Bereich zeigt die Bandbreite der Mittelwerte der mittels Multiplikatoren er-

mittelten Unternehmenswerte der DC AG.

Als Ergebnis dieser Plausibilisierungsüberlegungen ist festzustellen, dass der fundamentale, nach

IDW S 1 i.d.F. 2008 abgeleitete Unternehmenswert innerhalb der Marktbewertungen vergleichba-

rer Unternehmen liegt. Im Ergebnis ergeben sich aus diesen Plausibilitätsüberlegungen keine An-

haltspunkte dafür, dass der ermittelte Unternehmenswert im Vergleich zum aktuellen Kapital-

marktumfeld zu gering ist (krit. zur Aussagekraft von Multiplikatorwerten allgemein: OLG Frank-

furt, 2. Mai 2011, 21 W 3/11, Tz. 83 juris (insoweit nicht abgedruckt in AG 2011, S. 828 ff.); OLG

Frankfurt, 15. Februar 2010, AG 2010, S. 798, 802).

- 104 -

VI. Börsenkurs

Maßgeblichkeit eines Börsenkurses, Beginn und Dauer der Referenzperiode

Nachfolgend werden die Anforderungen der Rechtsprechung an die Relevanz des Börsenkurses

der DC AG als Wert für die Festlegung einer angemessenen Barabfindung anhand verschiedener

Kriterien untersucht. Für die Ermittlung der Börsenkurse haben wir den Informationsdienstleister

Bloomberg sowie die BaFin als Datenquelle verwendet.

Nach dem Beschluss des BGH vom 19. Juli 2010 (AG 2010, S. 629 ff., „Stollwerck“) ist ein der

angemessenen Abfindung im Rahmen eines Ausschlusses der Minderheitsaktionäre zugrunde zu

legender Börsenwert der Aktie grundsätzlich auf Basis eines gewichteten Durchschnittskurses in-

nerhalb eines Dreimonatszeitraumes vor Bekanntgabe der Strukturmaßnahme zu errechnen.

Der BGH hat mit diesem Beschluss seine bisherige Rechtsprechung teilweise aufgegeben und sich

der überwiegenden Auffassung im Schrifttum (vgl. für alle: Adolff, Unternehmensbewertung im

Recht der börsennotierten Aktiengesellschaft, 2007, S. 335 f.) und der Bewertungspraxis ange-

schlossen.

Niederschlag hat diese Auffassung bereits in § 5 Abs. 1 der Angebotsverordnung zum WpÜG ge-

funden, der bestimmt, dass die im Fall eines Übernahmeangebots angebotene Gegenleistung

mindestens dem durchschnittlichen Börsenkurs der Aktien der Zielgesellschaft während der letz-

ten drei Monate vor Veröffentlichung der Entscheidung zur Abgabe eines Angebots entsprechen

muss.

In einer gemeinsamen Pressemitteilung vom 5. September 2011 gab die Geschäftsführung der

Terex GmbH & Co. KG und der Vorstand der DC AG nach Börsenschluss bekannt, dass sie in Ver-

handlungen über den Abschluss eines Beherrschungs- und Ergebnisabführungsvertrags zwischen

der Terex GmbH & Co. KG als herrschendes und der DC AG als beherrschtes Unternehmen eintre-

ten.

Da die Absicht zum Abschluss eines Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrags ab diesem

Zeitpunkt allgemein bekannt war, haben wir auf einen Dreimonatszeitraum bis zum Tag der Be-

kanntmachung, dem 5. September 2011, abgestellt.

- 105 -

Folgendes Schaubild zeigt die Kursentwicklung sowie das Handelsvolumen bis zum Ende der Be-

wertungsarbeiten unter Berücksichtigung des Dreimonatszeitraums:

Quelle: Bloomberg, eigene Berechnungen

Der dreimonatige Zeitraum vor dem 5. September 2011 ist in der Graphik grau hinterlegt. Es las-

sen sich aus der Grafik deutlich die hohen Handelsvolumina und Kursanstiege im Oktober 2010

und Mai 2011 erkennen, die in Zusammenhang mit ersten Übernahmespekulationen und dem

Übernahmeangebot der Terex AG stehen.

Art der Durchschnittsbildung

Entsprechend der Vorgabe des BGH (19. Juli 2010, AG 2010, S. 629, 632) ist ein nach Umsätzen

gewichteter Durchschnittskurs innerhalb einer dreimonatigen Referenzperiode zu ermitteln. Diese

Vorgehensweise entspricht der ganz herrschenden Meinung in der Rechtsprechung (vgl. OLG

Frankfurt, 3. September 2010, AG 2010, S. 751, 757; OLG Stuttgart, 18. Dezember 2009, AG

2010, S. 513, 515; OLG Düsseldorf, 9. September 2009, AG 2010, S. 35, 39; OLG Stuttgart,

16. Februar 2007, AG 2007, S. 209).

- 106 -

Bezüglich der Ermittlung des umsatzgewichteten Durchschnittskurses stellen wir auf den von der

BaFin errechneten und uns mitgeteilten Kurs für die drei Monate vor Bekanntgabe des geplanten

Ausschlusses der Minderheitsaktionäre ab. Diese Vorgehensweise entspricht der ganz herrschen-

den Meinung (vgl. OLG Stuttgart, 4. Mai 2011, AG 2011, S. 560, 561; OLG Frankfurt, 3. Septem-

ber 2010, AG 2010, S. 751, 756 f.).

Der BaFin-Kurs beläuft sich einschließlich des Stichtags 5. September 2011 auf

EUR 45,52.

Zu Vergleichszwecken haben wir den umsatzgewichteten Börsenkurs anhand der Kursdaten des

Finanzdienstleisters Bloomberg ermittelt. Der sich hierbei ergebende Wert liegt mit EUR 45,31 je

Aktie um rund 0,5 % unter dem von der BaFin ermittelten Wert. Die geringfügige Differenz ge-

genüber dem von der BaFin ermittelten Kurs hält sich nach unserer Erfahrung im Rahmen der üb-

lichen Abweichungen und ist im Übrigen nach unserer Einschätzung unbeachtlich.

Der durchschnittliche Börsenkurs der DC AG liegt über dem ertragswertbasierten Unternehmens-

wert von EUR 43,23 je Aktie.

Anpassung des Börsenkurses

Einschränkend hat der BGH in seinem o.a. Urteil ausgeführt, dass der Börsenwert entsprechend

der allgemeinen oder branchentypischen Wertentwicklung unter Berücksichtigung der seitherigen

Kursentwicklung hochzurechnen sei, wenn zwischen der Bekanntgabe der Strukturmaßnahme

und dem Tag der Hauptversammlung ein längerer Zeitraum verstreicht und die Entwicklung der

Börsenkurse eine Anpassung geboten erscheinen lässt.

Zwischen der oben genannten Pressemitteilung und dem Tag der beschlussfassenden Hauptver-

sammlung am 16. März 2012 werden etwas über sechs Monate liegen.

Angesichts der Vielzahl an Arbeitsschritten und der zwingend einzuhaltenden Einladungsfristen

muss man davon ausgehen, dass der Zeitraum von etwas über sechs Monaten im Fall der DC AG

kaum weiter zu verkürzen ist (vgl. OLG Stuttgart, 19. Januar 2011, AG 2011, S. 420, 422; Bun-

gert, BB 2010, S. 2227, 2229; Bücker, NZG 2010, S. 967, 970). Der BGH hat einen „längeren

Zeitraum“ in dem entschiedenen Fall ab einer Dauer von siebeneinhalb Monaten angenommen

(vgl. AG 2010, S. 629, 632). Daher liegt hier u.E. kein „längerer Zeitraum“ entsprechend der

BGH-Rechtsprechung vor, der zur Notwendigkeit einer Anpassung des Börsenkurses führen dürf-

te.

- 107 -

Höchstvorsorglich haben wir trotzdem die Entwicklung der 3-Monatsdurchschnittskurse der Peer

Group für den Zeitraum vom 5. September 2011 bis zum Ende der Bewertungsarbeiten analysiert.

Eine Analyse der Entwicklung des Gesamtmarktes halten wir dabei für nicht zielführend, da die

gesuchte Zielgröße die Entwicklung des Aktienkurses der DC AG - ohne Berücksichtigung der

Strukturmaßnahme - ist. Der Entwicklung des Gesamtmarktes ist daher die Entwicklung der Bör-

senkurse der relevanten Branche oder noch besser, einer entsprechenden Peer Group vorzuziehen

(vgl. OLG Frankfurt, 21. Dezember 2010, 5 W 15/10, Tz. 53 (juris)).

Gesellschaft %Columbus -18,4Palfinger -33,6KoneCranes -29,2Cargotec -11,9Kito -18,3ZPMC -4,2Taiyhuan -32,2

Durchschnitt Peer Group -21,1Median Peer Group -18,4

Dabei zeigt sich, dass bei den Peer Group-Unternehmen über den entsprechenden Zeitraum ein

deutlicher Rückgang der Dreimonatsdurchschnittskurse zu verzeichnen war. Daraus folgt, eine

entsprechende Anpassung des Börsenkurses der DC AG ist nicht vorzunehmen, bzw. wenn über-

haupt, dann auf einen niedrigeren Börsenkurs.

VII. Sensitivitätsrechnung

Zur Überprüfung des Einflusses der Veränderung von Parametern auf den Wert je Aktie haben wir

verschiedene Sensitivitätsrechnungen durchgeführt. Als Parameter haben wir hierzu die Kompo-

nenten des Kapitalisierungszinssatzes ausgewählt, da diese Bewertungsparameter den Wert in be-

sonderem Maße beeinflussen.

- 108 -

Wir weisen vorsorglich darauf hin, dass die nachstehende Sensitivitätsüberlegung und die hieraus

rechnerisch abgeleiteten Werte nur zu Informationszwecken der abzufindenden Minderheitsakti-

onäre dienen. Die sich rechnerisch ergebenden Werte sind nicht dahingehend zu interpretieren,

dass sie für sich eine angemessene Barabfindung darstellen und somit in Widerspruch zu unserem

Bewertungsergebnis stehen.

Grundsätzlich führen Kombinationen aus höherer Wachstumsrate und niedrigerem Betafaktor zu

höheren Unternehmenswerten. Diese Kombination ist jedoch unplausibel, typischerweise geht mit

höherem Wachstum ein höheres Risiko einher.

Basiszins/Wachstumsabschlag

Den Basiszinssatz vor Steuern haben wir in einer Bandbreite von 2,25 % bis 3,25 % variiert. Den

Wachstumsabschlag haben wir in einer Bandbreite von 0,50 % bis 1,50 % variiert.

Wert je Aktie in EUR

2,25% 2,50% 2,75% 3,00% 3,25%

0,50% 43,83 42,38 41,01 39,73 38,530,75% 45,07 43,53 42,08 40,72 39,46

Wachstumsabschlag 1,00% 46,40 44,76 43,23 41,79 40,451,25% 47,85 46,11 44,47 42,95 41,531,50% 49,43 47,57 45,82 44,20 42,69

Wertentwicklung des Werts je Aktie bei Veränderung des Basiszinssatzes(Wachstumsabschlag = 1,00 %)

7,3% 3,5% 0,0% -3,3% -6,4%

Basiszinssatz

Bezogen auf den angesetzten Basiszinssatz von 2,75 % führt beispielsweise eine Verminderung

des Basiszinssatzes auf 2,50 % zu einer rechnerischen Erhöhung des Werts je Aktie um rund

3,5 %. Eine Erhöhung des Basiszinssatzes auf 3,25 % führt zu einer Verminderung des Werts je

Aktie um rund 6,4 %.

- 109 -

Basiszinssatz/Marktrisikoprämien-Matrix

Die Marktrisikoprämie nach Steuern haben wir in einer Bandbreite von 4,00 % bis 6,00 % vari-

iert.

Wert je Aktie in EUR

4,00% 4,50% 5,00% 5,50% 6,00%

2,25% 59,09 52,12 46,40 41,62 37,572,50% 56,65 50,14 44,76 40,25 36,40

Basiszinssatz 2,75% 54,39 48,30 43,23 38,95 35,303,00% 52,29 46,58 41,79 37,74 34,263,25% 50,35 44,97 40,45 36,60 33,29

Wertentwicklung des Werts je Aktie bei Veränderung der Marktrisikoprämie (Basiszinssatz = 2,75 %)

25,8% 11,7% 0,0% -9,9% -18,4%

Marktrisikoprämie

Bezogen auf den angesetzten Basiszinssatz von 2,75 % führt beispielsweise eine Verminderung

der Marktrisikoprämie auf 4,00 % zu einer rechnerischen Erhöhung des Werts je Aktie um rund

25,8 %. Eine Erhöhung der Marktrisikoprämie auf 6,00 % führt zu einer Verminderung des Werts

je Aktien um rund 18,4 %.

Betafaktor/Marktrisikoprämien-Matrix

Den unverschuldeten Betafaktor haben wir in einer Bandbreite von 1,00 bis 1,20 variiert. Die

nachstehende Tabelle zeigt den jeweiligen Wert je Aktie.

Wert je Aktie in EUR

1,00 1,05 1,07 1,10 1,20

4,00% 58,10 55,41 54,39 52,92 48,454,50% 51,74 49,24 48,30 46,93 42,80

Marktrisikoprämie 5,00% 46,44 44,11 43,23 41,96 38,125,50% 41,96 39,78 38,95 37,77 34,186,00% 38,12 36,07 35,30 34,18 30,82

Wertentwicklung des Werts je Aktie bei Veränderung des Betafaktors(Marktrisikoprämie = 5,00 %)

7,4% 2,0% 0,0% -2,9% -11,8%

Betafaktor

- 110 -

Bezogen auf die angesetzte Marktrisikoprämie von 5,00 % führt beispielsweise eine Erhöhung

des Betafaktors auf 1,10 zu einer rechnerischen Verminderung des Werts je Aktie um rund 2,9 %.

Eine Verringerung des Betafaktors auf 1,00 führt zu einer Erhöhung des Werts je Aktie um rund

7,4 %.

- 111 -

E. Abfindung und Ausgleichszahlung

I. Ermittlung der angemessenen Abfindung gem. § 305 AktG

Nach § 305 AktG muss ein Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag die Verpflichtung des

herrschenden Unternehmens enthalten, auf Verlangen eines außenstehenden Aktionärs dessen

Aktien gegen eine im Vertrag bestimmte angemessene Barabfindung zu erwerben. Die angemes-

sene Barabfindung hat nach § 305 Abs. 3 Satz 2 AktG die Verhältnisse der Gesellschaft im Zeit-

punkt der Beschlussfassung der Hauptversammlung über den Vertrag zu berücksichtigen. Die an-

gemessene Barabfindung entspricht dem Unternehmenswert je Aktie.

Der nach dem Ertragswertverfahren ermittelte Unternehmenswert der DC AG zum 16. März 2012

beträgt TEUR 915.293 und damit gerundet EUR 43,23 je Stückaktie.

Die angemessene Abfindung ist aus dem durchschnittlichen Börsenkurs abzuleiten, da der am

5. September 2011 endende Drei-Monats-Kurs (EUR 45,52) über dem anteiligen Unternehmens-

wert liegt.

II. Ermittlung der angemessenen Ausgleichszahlung gem. § 304 AktG

Als Ausgleichszahlung ist gem. § 304 Abs. 2 S. 1 AktG mindestens die jährliche Zahlung des Be-

trags zuzusichern, der nach der bisherigen Ertragslage der Gesellschaft und ihren zukünftigen Er-

tragsaussichten unter Berücksichtigung angemessener Abschreibungen und Wertberichtigungen,

jedoch ohne Bildung anderer Gewinnrücklagen, voraussichtlich als durchschnittlicher Gewinnan-

teil auf die einzelne Aktie verteilt werden könnte. Diese gesetzliche Regelung stellt sicher, dass der

außenstehende Aktionär eine Ausgleichszahlung erhält, die wertmäßig der Dividende entspricht,

die er ohne den Unternehmensvertrag erhalten würde.

- 112 -

Irrelevanz des Börsenkurses

Der für die Ausgleichszahlung maßgebliche Unternehmenswert ergibt sich nicht aus dem Börsen-

kurs, sondern ist gemäß § 304 Abs. 2 S. 1 AktG aus dem Ertragswert der Gesellschaft abzuleiten

(vgl. OLG Hamburg, 7. August 2002, AG 2003, S. 583, 585; BGH, 13. Februar 2006, AG 2006,

S. 331, 332; OLG Stuttgart, 14. Februar 2008, AG 2008, S. 783, 789; OLG Stuttgart, 18. Dezem-

ber 2008, 20 W 2/08, Tz. 309; OLG Stuttgart, 17. Oktober 2011, 20 W 7/11, Tz. 481).

Verrentungszinssatz

Wir haben die jährliche Ausgleichszahlung durch Verzinsung des Unternehmenswerts je Aktie mit

dem Mittelwert (5,376 %) aus Basiszinssatz nach typisierter persönlicher Ertragsteuer (2,02 %)

und risikoadjustiertem Kapitalisierungszinssatz (6,70 %) ermittelt (vgl. OLG Frankfurt a. M.,

29. April 2011, 21 W 13/11, Tz. 104 (juris); OLG München, 31. März 2008, 31 Wx 88/06, Be-

schlusstext Tz. 57; OLG München, 17. Juli 2007, AG 2008, S. 28, 32; OLG Stuttgart, 18. Dezem-

ber 2009, 20 W 2/08, Tz. 320 ff.; Popp, WPg 2008, S. 23, 32 f.). Durch diese Vorgehensweise

wird die zukünftige Position der außenstehenden Aktionäre unter Risikogesichtspunkten berück-

sichtigt. Der ausgleichsberechtigte Aktionär trägt in einem gewissen Umfang das Dividendenrisi-

ko, das nach einer etwaigen Beendigung des Unternehmensvertrags wieder auflebt. Eventuell ist

danach sogar eine völlig andere Risikostruktur als zum Bewertungsstichtag gegeben. Andererseits

ist auch nicht von dem für die Ermittlung der Abfindung zu Grunde gelegten risikokorrigierten

Kapitalisierungszinssatz auszugehen (vgl. OLG Frankfurt a. M., 9. Januar 2003, 20 W 434/93), da

die Ausgleichszahlungen während der Vertragslaufzeit einem geringeren Risiko unterliegen als Di-

videndenzahlungen. Hierzu sei nur auf die Verlustübernahmeverpflichtung (§ 302 AktG) der herr-

schenden Gesellschaft während der Vertragsdauer verwiesen.

Auswirkungen der Abgeltungssteuer

Bei der Festlegung der Ausgleichszahlung ist zu berücksichtigen, dass die Zuflüsse aus dieser Aus-

gleichszahlung wie Dividenden behandelt werden und daher der Abgeltungssteuer von 25,0 %

zuzüglich Solidaritätszuschlag unterliegen.

- 113 -

Ableitung des Ausgleichsbetrags

Ausgangspunkt der Ableitung des Ausgleichsbetrags ist der aus dem Unternehmenswert zum

1. Oktober 2011 abgeleitete Wert je Aktie.

Unternehmenswert zum 1. Oktober 2011 TEUR 881.744

Anzahl Aktien (Stück) 21.172.993

Wert je Aktie zum 1. Oktober 2011 EUR 41,64

Die Ermittlung der angemessenen jährlichen Ausgleichszahlung ergibt sich aus nachfolgender

Übersicht:

EUR Rendite EUR Rendite

Unternehmenswert je Aktie 01.10.2011 41,64 41,64

Basiszinssatz vor Einkommensteuer 2,750%Typ. Einkommensteuer -0,725%Basiszinssatz nach Einkommensteuer 2,025%Halber Risikozuschlag 3,351%Zins nach ESt 5,376%

Verrentungszinsatz (nach ESt) 5,376%

Rentenbetrag vor ESt 3,04 7,301% Einkommensteuer (26,375 %) -0,80

Rentenbetrag nach ESt 2,24 5,379% 2,24 5,379%

Ausgleichszahlung (vor ESt) 3,04

DC AG Aktienportfolio

Die sich hiernach ergebende Ausgleichszahlung beläuft sich auf EUR 3,04.

Modifikation des festen Ausgleichs nach der BGH-Rechtsprechung

In seinem Beschluss vom 21. Juli 2003 kommt der Bundesgerichtshof (NJW 2003, S. 3272) in dem

dort entschiedenen Fall zu der Auffassung, dass als Ausgleichszahlung der voraussichtlich vertei-

lungsfähige durchschnittliche Bruttogewinnanteil je Aktie abzüglich der von der Gesellschaft hie-

rauf zu entrichtenden (Ausschüttungs-)Körperschaftsteuer in Höhe des jeweils gültigen Steuerta-

rifs zuzusichern ist. Anpassungen der Körperschaftsteuer könnten demnach zu Anpassungen der

- 114 -

Ausgleichszahlung führen, da nach Auffassung des Bundesgerichtshofs die „Körperschaftsteuer

von der Gesellschaft selbst nicht beeinflusst werden kann, sondern lediglich Ausfluss des von ihr

erwirtschafteten Gewinns ist“.

Die Fixierung des körperschaftsteuerlichen Einkommens als Bemessungsgrundlage für den - je-

weils - gültigen Körperschaftsteuertarif ist inkonsequent. Die Körperschaftsteuerzahllast ist nicht

lediglich Ausfluss des Tarifs, sondern wird maßgeblich von der Höhe der steuerlichen Bemes-

sungsgrundlage bestimmt. Warum aber strukturelle Eingriffe und Veränderungen der Bemes-

sungsgrundlage z.B. als Folge ständiger Steuerreformen unberücksichtigt bleiben sollen, ist nicht

nachvollziehbar. Konsequenterweise hätte der BGH nicht bloß den Gewinn vor Körperschaftsteu-

er, sondern separat auch noch die Ableitung der Bemessungsgrundlage jenseits des Stichtagsprin-

zips festschreiben müssen. Auch die Beschränkung auf die Körperschaftsteuer ist mehr als frag-

lich. Daneben unterliegen Bewertungsobjekte mit inländischen Ergebnisanteilen der Gewerbeer-

tragsteuer und entsprechend der zunehmenden Internationalisierung auch verstärkt ausländi-

schen Ertragsteuern. Über den entschiedenen Einzelfall, für den das bis zum 31. Dezember 2000

gültige Anrechnungsverfahren der Körperschaftsteuer auf die Einkommensteuer noch maßgeblich

war, ist nach unserer Auffassung eine Abgrenzung auf den Gewinn vor Körperschaftsteuer heute

weder ertragsteuerlich noch betriebswirtschaftlich sachgerecht.

Gleichwohl ist es nicht zu beanstanden, wenn im Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag

ein Bruttoausgleich vorgesehen ist.

Zur Berücksichtigung von möglichen Änderungen der Körperschaftsteuerbelastungen auf die Hö-

he der Ausgleichszahlungen im Sinne des BGH-Beschlusses vom 21. Juli 2003, wonach gemäß

§ 304 Abs. 1 S. 1, Abs. 2 S. 1 AktG als (fester) Ausgleich der voraussichtlich verteilungsfähige

durchschnittliche Bruttogewinnanteil je Aktie abzüglich der von der Gesellschaft hierauf zu ent-

richtenden (Ausschüttungs-) Körperschaftsteuer in Höhe des jeweils gültigen Steuertarifs zuzusi-

chern ist, ist die Bemessungsgrundlage für die Körperschaftsteuer einschließlich des Solidaritätszu-

schlags (vgl. BayObLG, 28. Oktober 2005, AG 2006, S. 41, 45) festzuschreiben. Die Ermittlung

des Ausgleichs erfolgt, indem die aktuelle Körperschaftsteuer einschließlich Solidaritätszuschlag

(EUR 0,29) von der aus dem Ertragswert abgeleiteten (Brutto-) Ausgleichszahlung (EUR 3,33) ab-

gezogen wird.

- 115 -

Brutto- ./. KSt + Ausgleichs-

ausgleich SolZ zahlungEUR EUR EUR

Anteiliger Ausgleich (aus mit deutscher Körperschaft-steuer und Solidaritätszuschlag belasteten Gewinnen) 1,83 0,29 1,54

Anteiliger Ausgleich (aus nicht mit deutscher Körperschaft-steuer und Solidaritätszuschlag belasteten Gewinnen) 1,50 0,00 1,50Ausgleich gesamt 3,33 0,29 3,04

Die angemessene Ausgleichszahlung nach § 304 AktG beträgt damit je Stückaktie EUR 3,33

(Bruttogewinnanteil je Aktie) abzüglich eines von der DC AG zu entrichtenden Betrages für die

Körperschaftsteuer. Dieser Betrag ist aus dem im Bruttogewinnanteil enthaltenen Gewinnanteil

von EUR 1,83 je Stückaktie aus körperschaftsteuerlich belasteten Gewinnen der DC AG unter Be-

rücksichtigung des jeweils für das betreffende Geschäftsjahr geltenden Körperschaftsteuersatzes

zu ermitteln. Der zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses geltende Körperschaftsteuersatz inklusi-

ve Solidaritätszuschlag beträgt 15,825 %; hieraus resultiert ein körperschaftsteuerlicher Abzugs-

betrag vom mit Körperschaftsteuer zu belastenden Gewinnanteil von EUR 0,29.

Bei unverändertem Körperschaftsteuersatz von 15,0 % und Solidaritätszuschlag von 5,5 % be-

trägt die Ausgleichszahlung je Stückaktie EUR 3,04.

Szenariorechnung

Aufgrund der derzeit dynamischen Entwicklung der wirtschaftlichen Rahmenbedingungen und

der damit verbundenen Auswirkungen auf die Zinskonditionen können wir zum Abschluss unserer

Bewertungsarbeiten nicht ausschließen, dass in dem Zeitraum zwischen Beendigung der Bewer-

tungsarbeiten sowie dem Tag der beschlussfassenden ordentlichen Hauptversammlung die Ver-

wendung eines abweichenden Basiszinssatzes nach den anzuwendenden Bewertungsgrundsätzen

erforderlich ist. Infolge dieser Unsicherheiten stellen wir im Folgenden neben den Ergebnissen,

wie sie sich zum Abschluss unserer Bewertungsarbeiten ergeben, eine Szenariobetrachtung dar,

die alternativ die Auswirkung eines Basiszinssatzes von 2,5 % (vor Steuern) berücksichtigt. Dabei

wurde vorläufig unterstellt, dass alle sonstigen Bewertungsparameter unverändert bleiben. Dies

gilt insbesondere für mögliche gegenläufige, d.h. wertmindernde Effekte, die bei einer konkreten

Überprüfung auf den Tag der ordentlichen Hauptversammlung noch zu berücksichtigt wären.

- 116 -

Der ertragswertbasierte Unternehmenswert je Aktie zum 1. Oktober 2011 würde sich ceteris pari-

bus auf EUR 43,17 erhöhen. Die angemessene Ausgleichszahlung nach § 304 AktG würde in die-

sem Fall je Stückaktie EUR 3,30 (Bruttogewinnanteil je Aktie) abzüglich eines von der DC AG zu

entrichtenden Betrages für die Körperschaftsteuer betragen. Dieser Betrag ist aus dem im Brutto-

gewinnanteil enthaltenen Gewinnanteil von EUR 1,77 je Stückaktie aus körperschaftsteuerlich be-

lasteten Gewinnen der DC AG unter Berücksichtigung des jeweils für das betreffende Geschäfts-

jahr geltenden Körperschaftsteuersatzes zu ermitteln. Der zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses

geltende Körperschaftsteuersatz inklusive Solidaritätszuschlag beträgt 15,825 %; hieraus resultiert

ein körperschaftsteuerlicher Abzugsbetrag vom mit Körperschaftsteuer zu belastenden Gewinnan-

teil von EUR 0,28. Bei unveränderten Steuersätzen würde die Ausgleichszahlung je Stückaktie

EUR 3,02 betragen.

- 117 -

F. Ergebnis

Die Terex Germany GmbH & Co. KG und die Demag Cranes AG haben uns den Auftrag erteilt,

den objektivierten Unternehmenswert der DC AG unter Beachtung des IDW S 1 i.d.F. 2008

„Grundsätze zur Durchführung von Unternehmensbewertungen“ des Instituts der Wirtschafts-

prüfer in Deutschland e.V., die angemessene Abfindung nach § 305 AktG sowie die angemesse-

ne Ausgleichszahlung nach § 304 AktG zu ermitteln. Im Sinne der Grundsätze des IDW S 1 i.d.F.

2008 waren wir in der Funktion eines neutralen Gutachters tätig.

Der nach dem Ertragswertverfahren ermittelte Unternehmenswert der DC AG zum 16. März 2012

beläuft sich auf rund TEUR 915.293. Bezogen auf eine Zahl von 21.172.993 außenstehenden Ak-

tien ergibt sich ein Wert je Aktie zum 16. März 2012 von EUR 43,23.

Der uns von der BaFin für den von uns als maßgeblich erachteten Referenzzeitraum im Vorfeld

der Ankündigung der Absicht zum Abschluss eines Beherrschungs- und Gewinnabführungsver-

trags mitgeteilte Dreimonatsdurchschnittskurs beläuft sich auf EUR 45,52.

Dieser liegt damit über dem nach dem Ertragswertverfahren ermittelten anteiligen Unterneh-

menswert je Aktie und ist daher die Wertuntergrenze zur Ermittlung der Abfindung. Die ange-

messene Abfindung im Sinne von § 305 AktG beträgt damit EUR 45,52.

Die angemessene Ausgleichszahlung nach § 304 AktG beträgt je Aktie EUR 3,33 (Bruttogewinn-

anteil je Aktie) abzüglich eines von der DC AG zu entrichtenden Betrages für die Körperschafts-

teuer. Dieser Betrag ist aus dem im Bruttogewinnanteil enthaltenen Gewinnanteil von EUR 1,83 je

Stückaktie aus körperschaftsteuerlich belasteten Gewinnen der DC AG unter Berücksichtigung

des jeweils für das betreffende Geschäftsjahr geltenden Körperschaftsteuersatzes zu ermitteln. Bei

der zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses geltenden Körperschaftsteuerbelastung von 15,825 %

(inkl. SolZ) ergibt sich ein Abzugsbetrag von EUR 0,29 und damit eine Ausgleichszahlung von

EUR 3,04 je Aktie.

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Wir erstatten diese Stellungnahme nach bestem Wissen auf Grund unserer sorgfältigen Untersu-

chungen und der uns zur Verfügung gestellten Unterlagen und erteilten Auskünfte sowie gestützt

auf die Berufsgrundsätze der Wirtschaftsprüfer.

Stuttgart, 30. Januar 2012

Ebner Stolz Mönning Bachem GmbH & Co. KG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Steuerberatungsgesellschaft

Dr. Matthias Popp Alexander Sobanski Wirtschaftsprüfer Wirtschaftsprüfer