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Leutzscher Gespräch Gerling Leben / Klaus Günther März 2006 Gerling Leben / Klaus Günther März 2006 Perspektiven der Altersvorsorge in Deutschland Leutzscher Gespräch, 30. März 2006 Perspektiven der Altersvorsorge in Deutschland Klaus Günther Gerling Leben, Köln

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Leutzscher Gespräch

Gerling Leben / Klaus Günther

März 2006

Gerling Leben / Klaus Günther

März 2006

Perspektiven der Altersvorsorge in Deutschland

Leutzscher Gespräch, 30. März 2006

Perspektiven der Altersvorsorge in Deutschland

Klaus GüntherGerling Leben, Köln

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Leutzscher Gespräch

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März 2006

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März 2006

Das demografische Desaster ist vorprogrammiert!

Während die Alten länger leben, wurden die Jungen, die wir für die

Zukunft benötigen, niemals geboren!

Wir werden zu spät eingeschult!

Wir gehen zu lange zur Schule!

Wir studieren zu lange!

Wir heiraten zu spät, wenn überhaupt!

Wir bekommen zu spät Kinder, wenn überhaupt!

Wir zeugen zu wenig Kinder!

Wir gehen zu früh in Rente!

Fazit: Die Altersrente wird langfristig max. 40 % des letzten Netto- Gehalts betragen

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1960 1970 1980 1990 2000 2010 2020 2030 2040 2050 2060 2070 2080

Alter 65 im J ahr

Mit

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Ja

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Mittlere Lebenserwartung eines 65jährigen im ... Jahr (nach DAV 1994 )

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Der demografische Wandel verhält sich wie die Gezeiten am Nordseestrand:

Er kommt allmählich, dafür aber unaufhaltsam

Das demografische Desaster ist vorprogrammiert!

Wir werden fast 100 Jahre alt

Bevölkerungsanteil der über 80-jährigen Im Jahre 2100 bei 45 %

Maximales Alter aber „nur“ 120 bis 150 Jahre

Jede Generation wird um 25 % kleiner sein als die vorhergehende

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Etwa dreimal mehr Frauen als Männer werden 100 Jahre alt oder älter!

Männer Frauen gesamt2000 2.065 7.419 9.4842030 8.855 30.160 39.0152050 18.625 51.536 70.161

Birg/Flöthmann, Bielefeld 2000

0

20.000

40.000

60.000

80.000

100.000

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140.000

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Hu

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Männer Frauen

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März 2006

Übersetzt man die Schätzungen in ein Bild, dann wird die Erde wie ein riesiges Altersheim

durchs Weltall kreisen!

Das demografische Desaster ist vorprogrammiert!

Verteilungskämpfe um Rente und Altenheimplätze

Feminisierung des Alters und möglicherweise der Armut

UN warnen vor einem „age quake“

Offizielle Stellen in Deutschland beharrten zu lange auf konservativen Schätzungen

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Die Strukturprobleme in der GRV sind noch nicht gelöst!

Jede Reform geht zu Lasten des gesetzlichen Versorgungsniveaus

Kürzung Anrechnungszeiten für Ausbildung

Einführung des demografischen Faktors

Einführung der nachgelagerten Besteuerung

Integration eines Nachhaltigkeitsfaktors

Einführung eines Nachholfaktors

. . . .

Die Rentenbezugszeitbeträgt aktuell bei

Männern 17,4 Jahre und bei Frauen 24,2

Jahre !

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„Der Eckrentner“

Eckrentner: Er war exakt 45 Jahre lang erwerbstätig. Sein Einkommen entsprach immer dem Durchschnitt:

Monatsrente in Höhe von 1.176 EUR = 48,3%. Nach Abzug des Kranken- und Pflegeversicherungsbeitrages

bleiben 1.072 EUR = 44%. *alte Bundesländer

Bruttorenten-

niveau heute

Beitragssatz

in 2030

46,8% 22%

38,6%

-18,2%

2030

Die Strukturprobleme in der GRV sind noch nicht gelöst!

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März 2006

„Das Sicherste an der gesetzlichen Rente ist die

Versorgungslücke.“

André Kostolany

Die Strukturprobleme in der GRV sind noch nicht gelöst!

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März 2006

Aber noch ist die Reform nicht unter Dach und Fach!

Die Anhebung der Regelaltersrente auf 67 Jahre ist überfällig!

Ab 2007 Steigerung des Rentenbeitragssatzes um 0,4 %, aber Absenkung des Arbeitslosenbeitrags um 2,0 %

Verhältnis Anwärter / Rentner steigt von 230 :100 (2006) auf 255 :100 (2030)

Einbeziehung Selbständiger

Sollen Gutverdienende höhere Beiträge zahlen, ohne Ansprüche zu erwerben? (Lauterbach) Männer/Frauen?

Sollen Schwerstarbeiter vor 67 in Rente gehen dürfen?

Wie abzugrenzen? Administration für Staat und AG Werden ohnehin vorher BU

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März 2006

Erforderlicher zusätzlicher Versorgungsaufwand zur Gewährleistung des Rentenniveaus von 70 %

Durchschnittsverdiener (30.000 €)

Renteneintritt 2015: 8,7 %

Renteneintritt 2035: 7,0%

Gutverdiener (60.000 €)

Renteneintritt 2015: 9,0 %

Renteneintritt 2035: 8,0%

Quelle: DIA, 2006

4 % der BBG reichen nicht aus!

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März 2006

Weiter steigendes Vorsorgebewusstsein in der Bevölkerung!

„Ich glaube nicht daran, eine ausreichende finanzielle Altersabsicherung erreichen zu können!“

Die Gruppe der 30-49-Jährigen ist

besonders pessimistisch!

50%

32%

18%

30-49 Jahre 50 Jahre und älter bis 29 Jahre

Quelle: Allianz / GfK

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Leutzscher Gespräch

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März 2006

Basis-Rente:+ Nachgelagerte Besteuerung+ Keine zwingende Beitragsgarantie wie

bei der “Riester-Rente“ – Sonderausgabenabzug der Beiträge noch

nicht im vollen Umfang möglich– Gefahr der Doppelbesteuerung lt.

Auffassung des Verbandes der Deutschen Rentenversicherungs-träger (VDR)

•Vor- und Nachteile der Vorsorgevarianten

Riester-Rente:+ Nachgelagerte Besteuerung+ Extrem hohe Förderquote für Geringverdiener mit

Kindern durch Zulagensystematik+ Teilauszahlung bis zu 30% am Ende möglich+ KVdR-Beitragsfreiheit der Leistungen (Privatvertrag)– Beiträge bereits heute voll

sozialversicherungspflichtig– Unisex-Tarife ab 2006 (kein finanzieller Vorteil für

Frauen)– Komplexität (trotz Dauerzulagenantrag)

Private Rentenversicherung:

+ Freiheit in der Vertragsgestaltung + Flexiblere Nutzungsmöglichkeiten (z.B.

Abtretung)+ Volle Vererbbarkeit+ Reduzierung der Ertragsanteilbesteuerung+ Keine Verbeitragung in der KVdR– Beiträge sind voll aus dem Netto zu

entrichten

bAV - Entgeltumwandlung:+ 100% Steuerfreiheit der Beiträge+ Sozialvers.freiheit der Beiträge bis 2008 + Flexiblere Produktgestaltung als „Basis-

Rente“ oder „Riester-Rente“+ Mittelfristig noch Freibeträge nutzbar + Erhöhung der Akzeptanz (Fortsetzung,

Auskunft, Portabilität)– Für KVdR-Mitglieder sind fällige

Leistungen beitragspflichtig

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Basis-Rente:• Personen ohne Wunsch nach

Vererbbarkeit• AN mit hohem Einkommen • Selbständige, Personengesellschafter

(Achtung: Günstiger-Prüfung)• Freiberufler

•Zielgruppen

Riester-Rente:• Personen ohne Wunsch nach Vererbbarkeit• Familien mit niedrigen Einkommen und mehr als 1

Kind• AN mit hohem Einkommen

Private Rentenversicherung:

• AN mit niedrigem Einkommen und /oder KV-Pflicht

• Ledige• Selbständige, Freiberufler,

Personengesellschafter• Personen, die über die Vorsorge jederzeit

frei verfügen wollen

bAV - Entgeltumwandlung:• AN mit hohem Einkommen / ohne KV-

Pflicht• Ledige• GGF von Kapitalgesellschaften

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Was spricht für die Basisrente?

Erhebliche Steuervorteile

Lebenslange Rentenleistungen bereits ab dem 60. Lebensjahr möglich

Lebenslange Sicherheit in Kombination mit einer BU-Absicherung

Rentensafe: Insolvenzgeschütztes Vermögen in der Ansparphase

Grundsätzlich für alle Steuerzahler geeignet

Die Basisrente

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Die Basisrente ist nicht nur Chefsache, sie ist für jeden Steuerzahler geeignet.

Selbständige: Steuersparen und flexibler Kapitalaufbau zur

Altersversorgung Liquiditätsorientierte Vorsorge über Sonderzahlungen Insolvenzschutz in der Ansparphase (“Rentensafe“) Ergänzende Absicherung der Arbeitskraft

Freiberufler:Re-Investition der Steuerrückzahlung wegen der Zugehörigkeit zu einem berufsständischen Versorgungswerk (= Basisversorgung und damit höhere Freibeträge als bislang)

Arbeitnehmer (Einkommen über der Beitragsbemessungsgrenze):

Rentennahe Jahrgänge

Die Basisrente

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Drohende Altersarmut lässt Stimmen für Obligatorium lauter werden !

59 % der Haushalte können Versorgungslücke mit dem aktuellen Sparverhalten nicht schließen

Die Versorgungslücke wird um 40 % unterschätzt, weil die Lebenserwartung falsch eingeschätzt wird

Deshalb fordert die DIA die Einführung von Opting-Out-Modellen

Aktuelle Studie des Deutschen Instituts für Altersvorsorge (DIA)

Der

Versorgungsbedar

f

steht nicht in

Frage,

aber ist ein

Obligatorium oder

Quasi-

Obligatorium

die richtige

Antwort?

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Obligatorium oder Opting-Out-Modell können nur „ultima ratio“ sein!

Zu hoher Aufwand für Administration und Kontrollen AG verlieren personalpolitisches Instrument Zwangsbeteilung der AG zu befürchten Eigenverantwortung der Bürger wird geschwächt Hauptproblemgruppen werden nicht erreicht Individuelles Vorsorge-Management bleibt auf der

Strecke Staat würde noch weiter aus der Verantwortung

entlassen

Auch die Bundesregierung denkt zur Zeit nicht darüber nach

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Wozu raten die Finanzexperten?

Zunehmender

Bekanntheitsgra

d der bAV und

ihrer Vorteile !Herbststudie Plansecur, 2004

22%

30%

40%

50%

74%

86%

90%

0% 20% 40% 60% 80% 100%

Riester-Rente

Direktzusage

Pensionsfonds

Unterstützungskasse

Private Rente

Pensionskasse

Direktversicherung

Der Bekanntheitsgrad der bAV mit ihren Vorteilen nimmt zu!

bAV–

AUSZAHLUNG

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Verteilung der Deckungsmittel in der betrieblichen Altersversorgung in Höhe von

366,1 Mrd. € (Stand 2003)

Direktzusage Direktversicherung

Pensionskasse-, fonds Unterstützungskasse

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Direkt-zusage

Unterstützungs-kasse

Direkt-versicherung

Pensions-kasse

Pensions-fonds

BilanzneutralitätKeine

Aufwandsgrenzen

PSV-Freiheit

Produktvielfalt

Rechtsanspruch

Freibeträge im Rentenalter

--

--

----

--

--

Kapitalanlage

-- --

-- ------

-- --

--

Kosten

--

Administration

--

Portabilität--

--

Die Durchführungswege der bAV im Überblick

-- --

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Übertragungsabkommen

GDV hat Übertragungsabkommen geregelt

Direktversicherungen und Pensionskassen

Einzel und Kollektiv

Portabilität damit weitgehend geregelt

Keine finanziellen Verluste der AN bei AG-Wechsel

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Doppelverbeitragung in der Sozialversicherung (1)

Neues aus dem Bundesministerium für Arbeit und Soziales

Ende der Beitragsfreiheit der Entgeltumwandlung ab 2009 aus folgenden Gründen

Die Beitragsfreiheit war nach Einführung des Rechtsanspruchs nur als Anschubfinanzierung gedacht Der weitere drastische Rückgang der Beitragseinnahmen würde eine Anhebung der Beiträge über 20 % (AG-Anteil) hinaus erforderlich machen Diese zusätzliche Belastung der Unternehmen ist politisch nicht gewollt

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Doppelverbeitragung in der Sozialversicherung (2)

Beiträge: Ab 2009 sozialversicherungspflichtigRenten: Volle Verbeitragung in der KVdR / PfVdR

Beispiel:- Mann, 35 Jahre, 1 Kind, pflichtversichert- Aufgeschobene lebenslange Rente ab Alter

65- Ø Lebenserwartung 82 Jahre

- Beitragshöhe 1.000 EUR p.a.- Sozialversicherungssatz = 21,7%

- Rente 3.000 EUR p.a. - KVdR / PfVdR-Satz = 15,1%

Fazit: Den drei Jahren Beitragsersparnis bis 2009, stehen Rentenkürzungen von 15,1% p.a. gegenüber

+

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Alter

EU

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Doppelverbeitragung in der Sozialversicherung (3)

2009 Rentenbeginn Barwertbetrachtung zum Alter 65 (Zins 3,5% p.a.):

Barwert Beitragsersparnis

+ 1.766 EUR

Barwert Rentenbelastung

- 6.184 EUR

Differenz - 4.418 EUR

Vorteil bAV = 217 EUR p.a.

Nachteil bAV = 453 EUR p.a.

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bAVPrivat

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Doppelverbeitragung in der Sozialversicherung (4)

Das Ende der Entgeltumwandlung?

Steuervorteil muss die Mehrbelastung ggü. Privatvertrag

kompensieren

bAV wird somit zum Vorsorgeinstrument für

Besserverdiener mit hohen Steuersätzen und privater

Krankenversicherung

Fehlenden Beitragseinnahmen stehen Ersparnisse bei den

Rentenanpassungen gegenüber, die bei sinkenden

Nettogehältern auch niedriger ausfallen (GDV-Gutachten)

Verträge der Tarifparteien sind bis Ende 2008 befristet

Umsteuerung auf private Vorsorge und Zeitkonten

gefährdet auch die Beitragseinnahmen

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46%

31.03.2003

42%

31.12.2001

22639

103.400

22123

9394

24584

935838%

Arbeitnehmer der Privatwirtschaft mit bAV insgesamt (Tsd.) 2001 – 2004 ( %)

Quelle: TNS Infratest Sozialforschung, 2005

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5 - 9

10 - 19

20 - 49

50 - 99

100 -199

200 - 499

500 - 999

1.000 u. mehr

Insgesamt

30.06.2004

31.12.2001

Anteil der Arbeitnehmer mit bAV nach Betriebsgrößenklassen am 31.12.2001 und 30.06.2004 (%)

Quelle: TNS Infratest Sozialforschung, 2005

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Fazit (1)

Die Zahlen in 2005 sprechen für sich

Die Durchdringungsquote in der bAV steigt

Etwa 4,8 Mio Riesterverträge wurden 2005 in der Versicherungswirtschaft abgeschlossen, vorrangig jedoch von den Beziehern mittlerer und höherer Einkommen

Zusätzlich abgeschlossene private Rentenversicherungen in 2005: 1,76 Mio

Aber nur 0,12 Mio Rürup-Verträge

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Fazit (2)

Aber noch ist das System nicht stabil

Deutliche Zuwächse insgesamt

Riesterförderung und Entgeltumwandlung greifen

Potenziale insgesamt noch nicht ausgeschöpft

Stabilität der Rahmenbedingungen sind grundlegendeVoraussetzungen für die Fortsetzung des Trends

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Forderungen an den Gesetzgeber (1)

Die Informationspolitik muss sich verbessern

Verlässliche Informationen über künftige Versorgungslücken in der GRV

Keine „irreführenden“ Renteninformationen

Mehr Informationskampagnen über Förderungsmöglichkeiten

Frühzeitige Aufklärung der Bevölkerung über das Thema Altersversorgung, z.B. im Schulunterricht

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Forderungen an den Gesetzgeber (2)

Die Rahmenbedingungen müssen verändert werden

Abschaffung der verunglückten Günstigerprüfung bei der Rürup-Rente

Aufrechterhaltung der Beitragsfreiheit bei der Entgeltumwandlung

Ausdehnung der Riesterförderung auf alle Bundesbürger

Beseitigung der Benachteiligung der betrieblichen Riesterrente gegenüber der privaten Riesterrente

Dynamisierung der Riesterförderung

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Forderungen an den Gesetzgeber (3)

Anhebung und Dynamisierung des Freibetrages nach § 3, 63 EStG auf 8 % der BBG

Volle Beitragsfreiheit auf diesen Betrag

Abbau der Überregulierung bei Unterstützungskassen und unmittelbaren Pensionszusagen

Beseitigung der Benachteiligung der betrieblichen Riesterrente gegenüber der privaten Riesterrente

Abbau der Regelungsvorschriften, wie z.B. Kostenverteilung, Informationspflichten, Unisextarife)

Die Rahmenbedingungen müssen verändert werden

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