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Amsterdamer Straße 192 · 50735 Köln Telefon: (02 21) 224-34 78 · Fax: (02 21) 224-27 14 www.rheinische-anzeigenblaetter.de Gesamtpreisliste Nr. 11 gültig ab 1. KW 2018 Stand: 1. KW 2018 wöchentlich über 2,6 Millionen kostenlos verteilte Exemplare

Gesamtpreisliste Nr. 9b - rheinische- · PDF fileKombi Kölner Wochenspiegel/Kölner Wochenende 8,45 7,19 3,41 2,91 Kombi ... mit allen Kombinachlässen 30,48 25,98 18,19 ... LAG 1,94

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Amsterdamer Straße 192 · 50735 KölnTelefon: (02 21) 224-34 78 · Fax: (02 21) 224-27 14www.rheinische-anzeigenblaetter.de

Gesamtpreisliste Nr. 11gültig ab 1. KW 2018 Stand: 1. KW 2018

wöchentlich über

2,6 Millionen

kostenlos verteilte

Exemplare

Verlagsangaben

Formate

Weiteres

Berliner Format Rheinisches Format* Halbes Berliner Format** Halbes Rheinisches Format***

Satzspiegel 430 mm hoch 480 mm hoch 275 mm hoch 325 mm hoch 282 mm breit 325 mm breit 187 mm breit 231,5 mm breit

Spaltenbreite 44,5 mm 44,5 mm 44,5 mm 44,5 mm

Spaltenzahl 6 7 4 5

1/1 Seite 2.580 mm 3.360 mm 1.100 mm 1.625 mm

Platzierungsvorschrift Auf Anfrage Kombinationsrabatte Auf Anfrage

Nachlässe auf Malstaffel Mengenstaffel MM-Anzeigen ab 6 Anzeigen 5% ab 3.000 mm 5% ab 12 Anzeigen 10% ab 5.000 mm 10% ab 24 Anzeigen 15% ab 10.000 mm 15% ab 48 Anzeigen 20% ab 20.000 mm 20% bei Mehrabnahme nach Vereinbarung

Mindestgröße Für gestaltete Anzeigen 20 mm/1spaltig

Mindestberechnung 10 Worte pro Anzeige (Anfangswörter in Fettdruck - mind. 1 Wort - sowie Wörter mit mehr als 15 Buchstaben zählen doppelt).

Sonderver- Für Sonderveröffentlichungen können je nach Art und öffentlichungen Erscheinungsweise besondere Anzeigenpreise und Anzeigen schlusstermine festgelegt werden.

Farbanzeigen Eine Zusatzfarbe: 20% Zuschlag Zwei oder drei Zusatzfarben: 45% Zuschlag Mindestberechnung nur für die Farbzuschläge: 600 mm

Farbpreise sind rabattfähig. Wochenendtitel auf Anfrage.Sämtliche Farben werden aus der 4c-Skala hergestellt. Geringe Abweichungen zu dem gewünschten HKS-Farbton sind möglich und von Reklamationen ausgeschlossen.

Chiffregebühr Bei Abholung n 2,50; Bei Zusendung n 6,00 Die Kennzifferanschrift wird mit fünf Worten

berechnet (ohne Nachlass)

Agenturprovision 15% vom Grundpreis

Erscheinungs- Wöchentlich mittwochs weise Wöchentlich samstags (Wochenendtitel) (Schieberecht bei Feiertagen)

Anzeigenschluss Mittwochstitel, Freitag 17.00 Uhr vor Erscheinen. Wochenendtitel, Donnerstag 10.00 Uhr vor

Erscheinen

Druckunterlagen Druckfähiges PDF. Versand per E-Mail an den Verlag. Bitte fordern Sie unser Merkblatt zur digitalen Datenlieferung an.

Druckverfahren Rollenoffset

Zahlungs- Sofort nach Rechnungserhalt oder per SEPA- bedingungen Lastschrift, jeweils ohne Abzug.

* gilt für die Ausgaben Schaufenster, Blickpunkt Meckenheim und Bad Godesberg** gilt für Kölner Wochenende, Leverkusener Wochenende, Wochenend-Ausgaben im rechtsrheinischen Rhein-Sieg-Kreis u. Bergisches Sonntagsblatt*** gilt für Schaufenster/Blickpunkt am Wochenende

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Alle angegebenen Preise verstehen sich zuzüglich Mehrwertsteuer. Mit dieser Preisliste verlieren alle früheren Tarife ihre Gültigkeit.

Verbreitungsgebiet Mittwochstitel

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VERLAGSSITZBERGISCHES

HANDELSBLATTStadt Bergisch Gladbach, Rösrath, Overath, Kürten, Odenthal . Auflage: 94.312

Stadt Leverkusen, Opladen, Leichlingen, Burscheid . Auflage: 104.349

Wesseling, Bornheim-Widdig, UedorfAuflage: 18.828

Stadt Bonn, Beuel, Bornheim, Alfter, Swisttal, Meckenheim, Rheinbach, Wachtberg, Bad Godesberg, Grafschaft . Auflage: 229.669

Gesamtauflage Mittwoch: 1.529.916 ExemplareStand: 2. Quartal 2017

Siegburg, Troisdorf, St. Augustin, Hennef, Ei-torf, Niederkassel, Lohmar, Seelscheid, Much, Bad Honnef, Königswinter . Auflage: 197.041

Waldbröl, Nümbrecht, Morsbach, Reichshof, Ruppichteroth, Windeck . Auflage: 38.602

Gummersbach, Bergneustadt, Marien-heide, Engelskirchen, Wiehl, Reichshof, Lindlar, Wipperfürth . Auflage: 86.451

Bergheim, Bedburg, Elsdorf, Kerpen, ErftstadtAuflage: 106.203

Frechen, Hürth, PulheimAuflage: 85.921

Stadt KölnAuflage: 526.582

Brühl, BornheimAuflage: 41.958

Verbreitungsgebiet Wochenendtitel

4

Ralf SpatzLeitung Überregionaler VerkaufE-Mail: [email protected].: 0221 - 224 34 78Fax: 0221 - 224 27 14www.rheinische-anzeigenblaetter.de

Bedburg

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Radevormwald

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Werdohl

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Lüdenscheid

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Meinerzhagen

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Direktverteilung Samstag

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VERLAGSSITZ

Erscheinung Samstag

Bergisch Gladbach, Overath, Kürten, Odenthal,Rösrath . Auflage: 93.849

Pulheim, Frechen, Hürth, Bergheim, Bedburg, Elsdorf, Kerpen, Erftstadt . Auflage: 185.485

Köln-Kalk/Deutz, Mülheim, Rath-Heumar, PorzAuflage: 187.559

Euskirchen, Zülpich, Vettweiß, Weilerswist,Mechernich, Nettersheim, Bad MünstereifelAuflage: 69.985

Leverkusen, Opladen, Leichlingen, BurscheidAuflage: 104.489

Stadt Bonn, Bornheim, Alfter, Swisttal, Mecken-heim, Rheinbach, Wachtberg, Bad Godesberg, Grafschaft . Auflage: 229.303

Siegburg, Troisdorf, St. Augustin, Hennef, Eitorf, Windeck, Niederkassel, Bad Honnef,Königswinter . Auflage: 197.035

Köln, Brühl, Wesseling . Auflage: 290.347

Bergisches Land . Auflage: 166.677

Gesamtauflage Wochenende: 1.067.705 ExemplareStand: 2. Quartal 2017

Gesamtauflage: 457.024 Exemplare Stan

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Verlag/Gesamtausgabe Millimeter-Anzeigen* Wortanzeigen Grundpreis Ortspreis Grundpreis Ortspreis mm mm WA WA n n n n

Bergisches Handelsblatt BHG 1,35 1,15 1,27 1,08

Schlossbote/Werbekurier BSW 1,56 1,33 1,29 1,10

Kölner Wochenspiegel KAG 7,17 6,10 2,65 2,26

Linksrheinisch (Teilausgabe) LRH 4,75 4,04 1,83 1,56

Rechtsrheinisch (Teilausgabe) RRH 3,11 2,65 1,71 1,46

Lokale Informationen LAG 1,90 1,62 1,08 0,92

Wochenende AIG 1,47 1,25 1,20 1,02

Werbepost WP 1,71 1,46 1,20 1,02

Anzeigen-Echo OAE 1,41 1,20 1,14 0,97

Lokalanzeiger Waldbröl WLA 1,02 0,87 0,77 0,66

Schaufenster/Blickpunkt RSS 3,29 2,80 1,48 1,26

Extra Blatt VWG 3,08 2,62 1,61 1,37

*Mit Kombinachlass Erftkreis und Bergisches Handelsblatt/Lokale Informationen/AnzeigenechoGesamt Mittwoch 22,31 18,99 13,69 11,66

Bitte beachten Sie: Für den Stellenmarkt (siehe Seiten 7 und 8), für Reisemarkt, Bekanntschaften, Immobilienmarkt und Kleinanzeigenmarkt (siehe Seiten 9 und 10) sowie für den Kfz-Markt und den Baumarkt (siehe Seiten 11 und 12) gelten abweichende Preise. Angaben zu Farbanzeigen entnehmen Sie bitte der Seite 2.

Preise Gesamtausgaben Mittwochstitel

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Verlag/Gesamtausgabe Millimeter-Anzeigen* Wortanzeigen Grundpreis Ortspreis Grundpreis Ortspreis mm mm WA WA n n n n

Sonntags-Post SPO 2,50 2,13 1,20 1,02

Blickpunkt am Sonntag Euskirchen EWI 1,11 0,95 0,95 0,81

Kölner Wochenende WKG 2,20 1,87 1,20 1,02

Bergisches Sonntagsblatt BSO 1,35 1,15 1,27 1,08

Leverkusener Wochenende Gesamt WLG 1,44 1,23 1,08 0,92

Rhein-Sieg Wochenende Gesamt WSG 2,38 2,03 1,61 1,37

Schaufenster/Blickpunkt Wochenende Ges. WRS 3,29 2,80 1,48 1,26

*Mit Kombinationsnachlass Bergisches Sonntagsblatt/Leverkusener WochenendeGesamt Wochenende 13,99 11,92 8,79 7,48

Kombi Bergisches Handelsblatt/Bergisches Sonntagsblatt 2,16 1,84 2,03 1,73

Kombi Kölner Wochenspiegel/Kölner Wochenende 8,71 7,41 3,49 2,97

Kombi Lokale Informationen/ Leverkusener Wochenende gesamt 2,77 2,36 1,42 1,21

Kombi Extra Blatt/Rhein-Sieg Wochenende Gesamt 4,52 3,85 2,12 1,81

Kombi Schaufenster/Wochenende Schaufenster Gesamt 4,28 3,64 1,92 1,64

Gesamt Mittwoch und Wochenende *mit allen Kombinachlässen 31,40 26,74 18,73 15,96

Preise Gesamtausgaben Wochenendtitel / Kombinationsnachlässe

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2.603.641

Bitte beachten Sie: Für den Stellenmarkt (siehe Seiten 7 und 8), für Reisemarkt, Bekanntschaften, Immobilienmarkt und Kleinanzeigenmarkt (siehe Seiten 9 und 10) sowie für den Kfz-Markt und den Baumarkt (siehe Seiten 11 und 12) gelten abweichende Preise. Angaben zu Farbanzeigen entnehmen Sie bitte der Seite 2.

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Angaben zu Farbanzeigen entnehmen Sie bitte der Seite 2.!

Verlag/Gesamtausgabe Millimeter-Anzeigen* Wortanzeigen Grundpreis Ortspreis Grundpreis Ortspreis mm mm WA WA n n n n

Bergisches Handelsblatt BHG 1,46 1,24 1,38 1,17

Schlossbote/Werbekurier BSW 1,69 1,44 1,40 1,19

Kölner Wochenspiegel KAG 7,75 6,59 2,87 2,44

Linksrheinisch (Teilausgabe) LRH 5,13 4,36 1,98 1,68

Rechtsrheinisch (Teilausgabe) RRH 3,36 2,86 1,86 1,58

Lokale Informationen LAG 2,06 1,75 1,16 0,99

Wochenende AIG 1,59 1,35 1,29 1,10

Werbepost WP 1,86 1,58 1,29 1,10

Anzeigen-Echo OAE 1,53 1,30 1,24 1,05

Lokalanzeiger Waldbröl WLA 1,11 0,94 0,84 0,71

Schaufenster/Blickpunkt RSS 3,55 3,02 1,60 1,36

Extra Blatt VWG 3,33 2,83 1,74 1,48

*Mit Kombinachlass Erftkreis und Bergisches Handelsblatt/Lokale Informationen/AnzeigenechoGesamt Mittwoch 24,14 20,52 14,81 12,59

Sonderpreise im Stellenmarkt Gesamtausgaben Mittwochstitel

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38.602

229.669

197.041

1.529.916

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Verlag/Gesamtausgabe Millimeter-Anzeigen* Wortanzeigen Grundpreis Ortspreis Grundpreis Ortspreis mm mm WA WA n n n n

Sonntags-Post SPO 2,71 2,30 1,29 1,10

Blickpunkt am Sonntag Euskirchen EWI 1,21 1,03 1,02 0,87

Kölner Wochenende WKG 2,38 2,02 1,29 1,10

Bergisches Sonntagsblatt BSO 1,46 1,24 1,38 1,17

Leverkusener Wochenende Gesamt WLG 1,56 1,33 1,16 0,99

Rhein-Sieg Wochenende Gesamt WSG 2,58 2,19 1,74 1,48

Schaufenster/Blickpunkt Wochenende Ges. WRS 3,55 3,02 1,60 1,36

*Mit Kombinationsnachlass Bergisches Sonntagsblatt/Leverkusener WochenendeGesamt Wochenende 15,15 12,87 9,48 8,07

Kombi Bergisches Handelsblatt/Bergisches Sonntagsblatt 2,34 1,99 2,20 1,87

Kombi Kölner Wochenspiegel/Kölner Wochenende 9,41 8,00 3,78 3,21

Kombi Lokale Informationen/ Leverkusener Wochenende gesamt 3,00 2,55 1,54 1,31

Kombi Extra Blatt/Rhein-Sieg Wochenende Gesamt 4,89 4,16 2,29 1,95

Kombi Schaufenster/Wochenende Schaufenster Gesamt 4,62 3,93 2,08 1,77

Gesamt Mittwoch und Wochenende *mit allen Kombinachlässen 33,99 28,89 20,26 17,23

Sonderpreise im Stellenmarkt Gesamtausgaben Wochenendtitel / Kombinationsnachlässe

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Auflage II/2017

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197.035

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188.161

714.141

208.838

394.076

458.972

2.603.641

Angaben zu Farbanzeigen entnehmen Sie bitte der Seite 2.!

Verlag/Gesamtausgabe Millimeter-Anzeigen* Wortanzeigen Grundpreis Ortspreis Grundpreis Ortspreis mm mm WA WA n n n n

Bergisches Handelsblatt BHG 1,39 1,18 1,31 1,11

Schlossbote/Werbekurier BSW 1,61 1,37 1,33 1,13

Kölner Wochenspiegel KAG 7,39 6,28 2,74 2,33

Linksrheinisch (Teilausgabe) LRH 4,89 4,16 1,89 1,61

Rechtsrheinisch (Teilausgabe) RRH 3,21 2,73 1,76 1,50

Lokale Informationen LAG 1,96 1,67 1,12 0,95

Wochenende AIG 1,52 1,29 1,24 1,05

Werbepost WP 1,76 1,50 1,24 1,05

Anzeigen-Echo OAE 1,46 1,24 1,18 1,00

Lokalanzeiger Waldbröl WLA 1,06 0,90 0,80 0,68

Schaufenster/Blickpunkt RSS 3,39 2,88 1,53 1,30

Extra Blatt VWG 3,18 2,70 1,66 1,41

*Mit Kombinachlass Erftkreis und Bergisches Handelsblatt/Lokale Informationen/AnzeigenechoGesamt Mittwoch 23,02 19,56 14,15 12,01

Sonderpreise in Reisemarkt, Bekanntschaften, Immobilienmarkt, Kleinanzeigenmarkt Gesamtausgaben Mittwochstitel

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Auflage II/2016

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229.669

197.041

1.529.916

Angaben zu Farbanzeigen entnehmen Sie bitte der Seite 2.!

Verlag/Gesamtausgabe Millimeter-Anzeigen* Wortanzeigen Grundpreis Ortspreis Grundpreis Ortspreis mm mm WA WA n n n n

Sonntags-Post SPO 2,58 2,19 1,24 1,05

Blickpunkt am Sonntag Euskirchen EWI 1,15 0,98 0,98 0,83

Kölner Wochenende WKG 2,27 1,93 1,24 1,05

Bergisches Sonntagsblatt BSO 1,39 1,18 1,31 1,11

Leverkusener Wochenende Gesamt WLG 1,49 1,27 1,12 0,95

Rhein-Sieg Wochenende Gesamt WSG 2,46 2,09 1,66 1,41

Schaufenster/Blickpunkt Wochenende Ges. WRS 3,39 2,88 1,53 1,30

*Mit Kombinationsnachlass Bergisches Sonntagsblatt/Leverkusener WochenendeGesamt Wochenende 14,44 12,28 9,08 7,70

Kombi Bergisches Handelsblatt/Bergisches Sonntagsblatt 2,24 1,90 2,09 1,78

Kombi Kölner Wochenspiegel/Kölner Wochenende 8,98 7,63 3,60 3,06

Kombi Lokale Informationen/ Leverkusener Wochenende gesamt 2,86 2,43 1,47 1,25

Kombi Extra Blatt/Rhein-Sieg Wochenende Gesamt 4,67 3,97 2,19 1,86

Kombi Schaufenster/Wochenende Schaufenster Gesamt 4,41 3,75 1,99 1,69

Gesamt Mittwoch und Wochenende *mit allen Kombinachlässen 32,42 27,55 19,35 16,43

Sonderpreise in Reisemarkt, Bekanntschaften, Immobilienmarkt, Kleinanzeigenmarkt

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Gesamtausgaben Wochenendtitel /Kombinationsnachlässe

Auflage II/2017

185.485

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93.849

104.489

197.035

229.303

1.067.705

188.161

714.141

208.838

394.076

458.972

2.603.641

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Verlag/Gesamtausgabe Millimeter-Anzeigen* Wortanzeigen Grundpreis Ortspreis Grundpreis Ortspreis mm mm WA WA n n n n

Bergisches Handelsblatt BHG 1,38 1,17 1,29 1,10

Schlossbote/Werbekurier BSW 1,60 1,36 1,32 1,12

Kölner Wochenspiegel KAG 7,32 6,22 2,72 2,31

Linksrheinisch (Teilausgabe) LRH 4,85 4,12 1,87 1,59

Rechtsrheinisch (Teilausgabe) RRH 3,18 2,70 1,75 1,49

Lokale Informationen LAG 1,94 1,65 1,11 0,94

Wochenende AIG 1,51 1,28 1,22 1,04

Werbepost WP 1,75 1,49 1,22 1,04

Anzeigen-Echo OAE 1,44 1,22 1,16 0,99

Lokalanzeiger Waldbröl WLA 1,05 0,89 0,79 0,67

Schaufenster/Blickpunkt RSS 3,36 2,86 1,52 1,29

Extra Blatt VWG 3,14 2,67 1,65 1,40

*Mit Kombinachlass Erftkreis und Bergisches Handelsblatt/Lokale Informationen/AnzeigenechoGesamt Mittwoch 22,80 19,37 14,00 11,90

Sonderpreise im Kfz-Markt und Baumarkt Gesamtausgaben Mittwochstitel

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Auflage II/2017

94.312

60.786

526.582

338.937

187.645

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85.921

106.203

86.451

38.602

229.669

197.041

1.529.916

Angaben zu Farbanzeigen entnehmen Sie bitte der Seite 2.!

Verlag/Gesamtausgabe Millimeter-Anzeigen* Wortanzeigen Grundpreis Ortspreis Grundpreis Ortspreis mm mm WA WA n n n n

Sonntags-Post SPO 2,55 2,17 1,22 1,04

Blickpunkt am Sonntag Euskirchen EWI 1,14 0,97 0,98 0,83

Kölner Wochenende WKG 2,25 1,91 1,22 1,04

Bergisches Sonntagsblatt BSO 1,38 1,17 1,29 1,10

Leverkusener Wochenende Gesamt WLG 1,47 1,25 1,11 0,94

Rhein-Sieg Wochenende Gesamt WSG 2,44 2,07 1,65 1,40

Schaufenster/Blickpunkt Wochenende Ges. WRS 3,36 2,86 1,52 1,29

*Mit Kombinationsnachlass Bergisches Sonntagsblatt/Leverkusener WochenendeGesamt Wochenende 14,31 12,16 8,99 7,64

Kombi Bergisches Handelsblatt/Bergisches Sonntagsblatt 2,21 1,88 2,07 1,76

Kombi Kölner Wochenspiegel/Kölner Wochenende 8,89 7,56 3,56 3,03

Kombi Lokale Informationen/ Leverkusener Wochenende gesamt 2,84 2,41 1,45 1,23

Kombi Extra Blatt/Rhein-Sieg Wochenende Gesamt 4,62 3,93 2,18 1,85

Kombi Schaufenster/Wochenende Schaufenster Gesamt 4,36 3,71 1,96 1,67

Gesamt Mittwoch und Wochenende *mit allen Kombinachlässen 32,10 27,29 19,13 16,27

Sonderpreise im Kfz-Markt und Baumarkt

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Gesamtausgaben Wochenendtitel /Kombinationsnachlässe

Auflage II/2017

185.485

69.985

187.559

93.849

104.489

197.035

229.303

1.067.705

188.161

714.141

208.838

394.076

458.972

2.603.641

Sonstige Angaben:

1. Die Belegungen von Einzelausgaben und Streuung auf einzelne Verteiler bezirke sind auf Anfrage

möglich. Der Verlag kann eine Alleinverteilung und Sortiments ausschluss nicht zusichern.

2. Der Verlag behält sich die Ablehnung oder Höherberechnung des Auftrages vor, wenn Beilagen

für zwei oder mehr Firmen werben.

3. Der Streuauftrag wird erst nach Vorlage eines für Satz, Text und Gestaltung verbindlichen

Musters, sowie dessen Billigung durch den Verlag ausgeführt. Vorlage beim Verlag spätestens

10 Tage vor Verteilung.

4. Letzter Rücktrittstermin ist 8 Tage vor Erscheinen. Bei kurzfristigen Rücktritten ist der Verlag

berechtigt, 25% der Auftragssumme als Schadenersatz zu berechnen, ohne einen Schaden im

Einzelnen nachweisen zu müssen.

5. Ein Anspruch auf Minderung oder Schadenersatz entfällt, wenn mehrere Prospektbeilagen zu-

sammen haften und einem Zeitungsexemplar beigefügt werden, wenn Prospektbeilagen bei der

Zustellung aus der Zeitung heraus fallen oder deren Sauberkeit durch den Einlegevorgang leidet.

Es wird daher empfohlen, ca. 1% der zu verteilenden Auflage als Reserve mehr anzuliefern.

6. Beilagen müssen so beschaffen sein, dass sie maschinell verarbeitet werden können. Bei nicht

einwandfreien gleichen Verpackungseinheiten oder beschädigt angelieferten Prospekten kann

keine Gewähr für eine ordnungsgemäße Verteilung übernommen werden. Darüber hinaus behält

sich der Verlag vor, die Kosten für das notwendige Bündeln von Prospekten weiter zu berechnen.

Beilagenwerbung

Preise

Alle Titel GP OP

Pro Tausend bis 10 g 60,00 M 51,00 M

Pro Tausend bis 20 g 69,41 M 59,00 M

Pro Tausend bis 30 g 78,82 M 67,00 M

Pro Tausend bis 40 g 88,24 M 75,00 M

Pro Tausend bis 50 g 97,65 M 83,00 M

Höchstformat 21 x 30 cm

Mindestauflage 5.000 Stück

Anlieferung Kostenfrei, 5 Tage vor Erscheinen

Versandanschrift auf Anfrage

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Rheinische Direkt-WerbungGmbH & Co. KG

51149 Köln · August-Horch-Straße 10Telefon (0 22 03) 18 83 - 0 · Telefax (0 22 03) 18 83 - 88www.rdw-koeln.de · E-Mail: [email protected]

Direktverteilung Verteiltag Samstag

Preise

Gewichtsklasse Grundpreise Ortspreise 1 pro Tausend 1 pro Tausend

Bis 20 g 52,94 45,00

Bis 30 g 55,29 47,00

Bis 40 g 58,24 49,50

Bis 50 g 62,35 53,00

ab 50 g nach Vereinbarung

0,6 Mio. p.A. 5,0%

1,0 Mio. p.A. 7,5%

3,0 Mio. p.A. 9,5%

5,0 Mio. p.A. 11,0%

10 Mio. p.A. 12,0%

über 10,0 Mio. p.A. nach Vereinbarung

Sonderverteilungen: Verteiltag Montag–Freitag, Preis auf AnfrageAlle Preise zuzüglich Mehrwertsteuer. Es bestehen weit reichende Kooperationen in den angrenzenden Gebieten.

Nachlässe:Wir gewähren folgende Nachlässe bei einer jährlichen Verteilauflage von mindestens:

Anlieferung: Lieferanschriften und -termine auf Anfrage.

Zahlungs- Sofort nach Rechnungserhalt oder per SEPA-

bedingungen Lastschrift, jeweils ohne Abzug.

Agenturprovision: 15% vom Grundpreis

Bündeln: E 6,00 pro Tausend ungebündelter Prospekte

Sonstige Angaben:

1. Die RDW kann eine Alleinverteilung und Sortimentsausschluss nicht zusichern.

2. Die RDW behält sich die Ablehnung oder Höherberechnung des Auftrages vor, wenn Prospekte für zwei oder

mehr Firmen werben.

3. Der Streuauftrag wird erst nach Vorlage eines für Satz, Text und Gestaltung verbindlichen Musters sowie

dessen Billigung durch die RDW ausgeführt. Vorlage bei der RDW spätestens 10 Tage vor Verteilung.

4. Letzter Rücktrittstermin mindestens 3 Werktage vor Verteilen. Bei Nichteinhaltung des letzten Rücktritts-

termins ist die RDW berechtigt, 25% der Auftragssumme zusätzlich als Schadenersatz zu berechnen, ohne

einen Schaden im Einzelnen nachweisen zu müssen.

5. Die Anlieferung der Prospekte muss in gleichen gebündelten Verpackungseinheiten zu 100 Stück erfolgen.

Bei nicht einwandfreien gleichen Verpackungseinheiten oder beschädigt angelieferten Prospekten kann kei-

ne Gewähr für eine ordnungsgemäße Verteilung übernommen werden. Darüber hinaus behält sich die RDW

vor, die Kosten für das notwendige Bündeln von Prospekten weiter zu berechnen.14

Ihre Marken und Botschaften – deutschlandweit!Werben Sie mit dem neuen nationalen Angebot

der Anzeigenblätter. Damit kommen Sie Ihrem Ziel

näher, einfach und schnell nahezu alle Menschen

in einem Ballungsraum, einem Bundesland oder in

ganz Deutschland zu erreichen!*

Dieses Angebot bietet Ihnen den gesamten Service

rund um Ihren Auftrag aus einer Hand: von der

Buchung über die Abwicklung bis hin zur Abrech-

nung. Ideal für Produkt- und Imagewerbung sowie

Informationskampagnen!

Ein Motiv, ein Format, ein Auftrag: Sie liefern die Druckdaten – und wir kümmern uns

um den Rest!

* Alle erreichbaren Haushalte in den Verteilgebieten, ausgenommen Haushalte, die die Zustellung von Anzeigenblättern untersagen.

58,75 Millionen

Anzeigenblatt KOMPAKT

Berlin, Brandenburg, Sachsen-Anhalt, Mecklenburg-Vorpommern

Hamburg, Bremen, Schleswig-Holstein, Niedersachsen

Nordrhein-Westfalen

Sachsen, Thüringen

Hessen, Rheinland-Pfalz, Saarland

Baden-Württemberg

Bayern

7,42 Mio. Leser

7,89 Mio. Leser 5,05 Mio. Leser

7,57 Mio. Leser

8,65 Mio. Leser

9,44 Mio. Leser

12,72 Mio. Leser

Quelle AWA 2011WLK Anzeigenblätter

Unser Angebot:

1.000 × 1.000 = 13,50!Der BVDA bietet Ihnen das 1.000er-Format (4spaltig/250 mm)

für 13,50 Euro pro Tausend-Auflage!

(Angebot gilt ab 3 Millionen Auflage bei einem Motiv für die Gesamtauflage, zzgl. MwSt.).

Die Auflagenzahlen der teilnehmenden Verlage sind auf Anfrage erhältlich. Gerne erstellen

wir Ihnen einen maßgeschneiderten Mediaplan ganz nach Ihren Wünschen und Vorgaben.

58,75 Millionen

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Bonn

BergischGladbach

Leverkusen

Bergheim

Siegburg

Frechen

Brühl

Euskirchen

Köln

Waldbröl

Gummersbach

Prospektanzeigen

Prospektanzeige – vielseitig!Sie möchten den Verbraucher effizient und werbewirksam an-

sprechen. Sie wissen einerseits die Vorteile der Beilagenwer-

bung zu schätzen, andererseits möchten Sie auf die Vorteile

der Anzeigenwerbung nicht verzichten?

Dann ist die Prospektanzeige das richtige Angebot!

Prospektanzeigen, das sind 4- oder 8-seitige Anzeigen, die

ähnlich einer Beilage gestaltet werden können. Sie werden

aber nicht dem Anzeigenblatt beigelegt, sondern sind fester

Bestandteil des gedruckten Produktes. Somit werden die Vor-

teile der Beilagenwerbung mit den Vorteilen der Anzeigenwer-

bung auf geradezu ideale Weise gekoppelt.

Preise

Menge 4 Seiten 4 Seiten 8 Seiten 8 Seiten (Grundpreis) (Ortspreis) (Grundpreis) (Ortspreis)

40.000 bis 49.999 123,53 e 105,00 e 245,88 e 209,00 e

50.000 bis 99.999 98,82 e 84,00 e 203,53 e 173,00 e

100.000 bis 199.999 92,94 e 79,00 e 183,53 e 156,00 e

Über 200.000 87,06 e 74,00 e 137,65 e 117,00 e

Preise inklusive einer Panoramaseite. Satzarbeiten auf Anfrage. Preise nicht rabattfähig. Alle Preise zzgl. Mehrwertsteuer.

Prospektanzeige pro 1.000 Exemplare

Alles4-farbig!

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Flyingpage

Die Flyingpage

Die kostengünstige Alternative, das Halfcover, direkt auf der nächsten Seite!

Ihre Flyingpage ist das allererste, was unsere Leser sehen, noch bevor sie die Zeitung

aufschlagen – ein beidseitig bedrucktes Blatt, das in der Mitte gefaltet und um die

Zeitung herumgelegt wird. Mit zwei Außen- und zwei Innenseiten ist Ihre Flyingpage

besonders vielseitig nutzbar: Auf dem Titelblatt wecken Sie Neugier, im Innenteil

geben Sie nähere Informationen zu Ihren aktuellen Angeboten – und laden zahlreiche

potentielle Neukunden direkt zu einem Besuch ein!

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Preise

EXTRA-BLATTNiederkasselSiegburgTroisdorfSt. AugustinHennefEitorfBad Honnef/Königswinter

BLICKPUNKT EUSKIRCHENOBERBERGISCHES ANZEIGEN-ECHOSONNTAGSPOST

PulheimBergheimBedburg/ElsdorfKerpenFrechenHürthErftstadt

WERBEPOSTBergheimBedburg/ElsdorfKerpenErftstadt

KÖLNER WOCHENSPIEGELLinksrheinischRechtsrheinischPorzMülheimRath-Heumar (Köln 8)Kalk

Weiden-LövenichKölner SüdenLindenthalEhrenfeldNippesWeidenpeschChorweilerInnenstadt NordInnenstadt Süd

BERGISCHES HANDELSBLATTBRÜHLER SCHLOSSBOTEWERBEKURIERLOKAL-ANZEIGERWOCHENENDE

HürthPulheimFrechen

LOKALE INFORMATIONENLeverkusenOpladenLeichlingenBurscheid

SCHAUFENSTER / BLICKPUNKTBeuelHardtbergVorgebirgeBlickpunkt (Bad Godesberg/Wachtberg)Blickpunkt (Swisttal/Meckenheim)

29.900 €7.900 €

12.900 €11.900 €

9.900 €9.900 €8.900 €

11.900 €12.900 €14.900 €26.900 €

9.900 €9.500 €8.900 €9.500 €9.500 €9.500 €9.500 €

17.900 €9.500 €8.900 €9.500 €9.500 €

49.900 €34.900 €29.900 €13.900 €14.900 €

9.900 €9.900 €

9.900 €12.900 €

9.900 €12.900 €

9.900 €9.900 €9.900 €9.900 €9.900 €

13.900 €11.900 €

7.900 €11.900 €15.900 €

9.500 €9.900 €9.500 €

19.900 €11.900 €

9.900 €8.900 €8.900 €

39.900 €14.900 €11.900 €14.900 €16.900 €15.900 €

Preis* Ausgabe Preis* Ausgabe

*Ortspreise in Euro zzgl. MwSt.

Halfcover

Das Halfcover

Die kostengünstige Alternative zur Flyingpage: Statt aus vier halben Seiten besteht

Ihr Halfcover nur aus zwei. Genau wie bei der Flyingpage gilt: Sie können diesen pro-

minenten Platz für Ihre Werbung flächendeckend in unserem gesamten Verteilgebiet

buchen – oder punktgenau in einzelnen Ausgaben.

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Preise

EXTRA-BLATTNiederkasselSiegburgTroisdorfSt. AugustinHennefEitorfBad Honnef/Königswinter

BLICKPUNKT EUSKIRCHENOBERBERGISCHES ANZEIGEN-ECHOSONNTAGSPOST

PulheimBergheimBedburg/ElsdorfKerpenFrechenHürthErftstadt

WERBEPOSTBergheimBedburg/ElsdorfKerpenErftstadt

KÖLNER WOCHENSPIEGELLinksrheinischRechtsrheinischPorzMülheimRath-Heumar (Köln 8)Kalk

Weiden-LövenichKölner SüdenLindenthalEhrenfeldNippesWeidenpeschChorweilerInnenstadt NordInnenstadt Süd

BERGISCHES HANDELSBLATTBRÜHLER SCHLOSSBOTEWERBEKURIERLOKAL-ANZEIGERWOCHENENDE

HürthPulheimFrechen

LOKALE INFORMATIONENLeverkusenOpladenLeichlingenBurscheid

SCHAUFENSTER / BLICKPUNKTBeuelHardtbergVorgebirgeBlickpunkt (Bad Godesberg/Wachtberg)Blickpunkt (Swisttal/Meckenheim)

13.900 €3.900 €6.500 €5.800 €4.900 €4.900 €3.900 €5.900 €6.500 €6.900 €

13.900 €5.800 €4.900 €4.500 €5.200 €4.900 €4.900 €4.900 €8.900 €4.900 €4.500 €5.200 €4.900 €

34.900 €24.900 €16.900 €

6.900 €7.500 €4.900 €5.900 €

4.900 €6.900 €5.900 €6.900 €4.900 €4.900 €4.900 €4.900 €4.900 €9.900 €5.900 €3.900 €5.800 €7.900 €4.900 €4.900 €4.900 €9.900 €5.900 €4.900 €3.900 €3.900 €

19.900 €7.900 €5.900 €7.900 €8.500 €7.900 €

Preis* Ausgabe Preis* Ausgabe

*Ortspreise in Euro zzgl. MwSt.

Teaser-Anzeigen und MemoStick®

Die Teaser-Anzeige Der MemoStick®

19

Preise

Preis

Ein echter Blickfang: Ihre Teaser-Anzeige auf dem Titelblatt fällt unseren Lesern sofort ins Auge –

dazu brauchen sie die Zeitung noch nicht einmal aufzuschlagen.

Ihr MemoStick® eignet sich perfekt, um Ihre Werbebotschaft auf den Punkt zu bringen. Auf dem

selbstklebenden Etikett können Sie beispielsweise ein ganz neues Produkt präsentieren oder den

Startschuss zu besonderen Aktionstagen geben. Ihre Kunden lösen den MemoStick® von der Zeitung

ab und kleben ihn sich ins Portemonnaie oder auf den Kühlschrank – so bleibt er besonders lange im

Blickfeld! Wird der MemoStick® – etwa in Form eines Gutscheins – bei Ihnen im Geschäft abgegeben,

ist der Erfolg Ihrer Aktion direkt messbar. Pro Zeitung gibt es nur einen einzigen MemoStick® – mit

diesem attraktiven Werbemittel erzielen Sie eine große Aufmerksamkeit.

Wieviel kostet eine Teaser-Anzeige?Die Teaser-Anzeige wird berechnet wie eine normale Anzeige – mit einer Größe von 92mm (=2 Spalten) × 50mm. Der Preis wird anschließend mit dem Faktor 5 multipliziert. Hinzu kommen vom Ursprungspreis 45% Farbzuschlag. 89,– Euro pro Tausender-Auflage (inkl. Herstellung)*

*Ortspreis. Mindestmenge 12.500 Stück.

Gegen einen Aufpreis sind beim MemoStick® auch individuelle Formen realisierbar.

Ihre Werbung

Onlinewerbung

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Mit im Schnitt 1,1 Mio. PIs im Monat ergänzt das Portal „rheinische-anzeigen-

blätter.de“ die lokalen Reichweiten der Anzeigenblätter perfekt.

Gerade sehr lokale Dienstleistungen, im heimischen Umfeld erreichbare La-

denlokale und Veranstaltungen liegen im Fokus unserer Leser.

Mit sublokalen News, ganz nah an den Lesern dran, bieten wir Ihren Werbe-

kampagnen ein hochwertiges und emotionales Umfeld. Dabei behandeln wir

Themen aus der Lokalpolitik, Vereinsleben, Sport und Nachrichten.

Unsere Kommunikationskonzepte und Werbemöglichkeiten sind dabei einfach

und vielseitig, so dass wir sie individuell auf Sie zuschneiden können und im-

mer das Passende für Sie parat haben.

Profitieren Sie von der Vernetzung all unserer Anzeigenblatt-Titel und bauen

Sie einen regional relevanten Werbedruck auf.

Ihre Kampagne können wir unter Anderem über folgende Kanäle streuen:

Print- und Onlinewerbung, Rubrikenmärkte, Serviceportale, Native Advertising,

Mobile, Social Media, etc.

Noch nicht das richtige dabei? Wir haben weitere Möglichkeiten der Onlinewerbung für Sie! Fragen Sie einfach Ihren Berater oder werfen Sie einen Blick in unsere Broschüre „Digitale Produkte“.

Superbanner728 × 90 Pixel

Rectanglebis 250 × 300 Pixel

Halfpage Ad300 × 600 Pixel

Billboard940 × 210 Pixel

WallpaperKombination aus Super-banner und Skyscraper

Skyscraperbis 250 × 600 Pixel

Standard-Formate

Premium-Formate

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1

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1

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4 62

Premium-Formate

Auslieferungen max. Laufzeit Ortspreis Grundpreis

15.000 4 Wochen 375,00 n 441,18 n

30.000 8 Wochen 712,50 n 838,24 n

60.000 16 Wochen 1.350,00 n 1.588,24 n

100.000 24 Wochen 2.000,00 n 2.352,94 n

Standard-Formate

Auslieferungen max. Laufzeit Ortspreis Grundpreis

15.000 4 Wochen 195,00 n 229,41 n

30.000 8 Wochen 370,50 n 435,88 n

60.000 16 Wochen 702,00 n 825,88 n

100.000 24 Wochen 1.040,00 n 1.223,53 n

Basis TKP Rotation 13,00 n(Grundpreis: 15,29 n)Bannererstellung 50,00 n(Grundpreis: 58,82 n)

Werbeformate

Basis TKP Rotation 25,00 n(Grundpreis: 29,41 n)Bannererstellung 50,00 n(Grundpreis: 58,82 n)

Werbeformate

Preise Display-Werbung

1 42 53 6

Branding DayIhr Premiumbanner einen Tag festplatziert auf allen Startseitennur 500,00 n(Grundpreis:588,24 n)

Es gibtnochmehr!

Allgemeine Geschäftsbedingungen Anzeigen und Fremdbeilagen in Zeitungen und Zeitschriften

1 . Anzeigenauftrag im Sinne der nachfolgenden allgemeinen Geschäftsbedingungen ist der Vertrag über die Veröffent-lichung einer oder mehrerer Anzeigen eines Werbungtreibenden oder sonstigen Inserenten in einer Druckschrift zum Zweck der Verbreitung.

2. Anzeigen sind im Zweifel zur Veröffentlichung innerhalb eines Jahres nach Vertragsabschluss abzurufen. Ist im Rahmen eines Abschlusses das Recht zum Abruf einzelner Anzeigen eingeräumt, so ist der Auftrag innerhalb eines Kalender-jahres seit Erscheinen der ersten Anzeige abzuwickeln, sofern die erste Anzeige innerhalb der in Satz 1 genannten Frist abgerufen und veröffentlicht wird.

3. Bei Abschlüssen ist der Auftraggeber berechtigt, innerhalb der vereinbarten bzw. der in Ziffer 2 genannten Frist auch über die im Auftrag genannte Anzeigenmenge hinaus weitere Anzeigen abzurufen.

4. Wird ein Auftrag aus Umständen nicht erfüllt, die der Verlag nicht zu vertreten hat, so hat der Auftraggeber, unbeschadet etwaiger weiterer Rechtspflichten, den Unterschied zwischen dem gewährten und dem der tatsächlichen Abnahme entsprechenden Nachlass dem Verlag zu erstatten. Die Erstattung entfällt, wenn die Nichterfüllung auf höherer Gewalt im Risikobereich des Verlages beruht.

5. Bei der Errechnung der Abnahmemengen werden Text-Millimeter-Zeilen dem Preis entsprechend in Anzeigen-Millimeter umgerechnet.

6. Aufträge für Anzeigen und Prospektbeilagen, die erklärtermaßen ausschließlich in bestimmten Nummern, bestimmten Ausgaben oder an bestimmten Plätzen der Druckschrift veröffentlicht werden sollen, müssen so rechtzeitig beim Verlag eingehen, dass dem Auftraggeber noch vor Anzeigenschluss mitgeteilt werden kann, wenn der Auftrag auf diese Weise nicht auszuführen ist. Rubrizierte Anzeigen werden in der jeweiligen Rubrik abgedruckt, ohne dass dies der ausdrückli-chen Vereinbarung bedarf.

7. Textteil-Anzeigen sind Anzeigen, die mit mindestens drei Seiten an den Text und nicht an andere Anzeigen angrenzen. Anzeigen, die aufgrund ihrer redaktionellen Gestaltung nicht als Anzeigen erkennbar sind, werden als solche vom Verlag mit dem Wort „Anzeige“ deutlich kenntlich gemacht.

8. Der Verlag behält sich vor, Anzeigenaufträge - auch einzelne Abrufe im Rahmen eines Abschlusses - und Beilagenaufträ-ge wegen des Inhalts, der Herkunft oder der technischen Form nach einheitlichen, sachlich gerechtfertigten Grundsätzen des Verlages abzulehnen, wenn deren Inhalt gegen Gesetze oder behördliche Bestimmungen verstößt oder deren Ver-öffentlichung für den Verlag unzumutbar ist. Dies gilt auch für Aufträge, die bei Geschäftsstellen, Annahmestellen oder Vertretern aufgegeben werden. Beilagenaufträge sind für den Verlag erst nach Vorlage eines Musters der Beilage und deren Billigung bindend. Beilagen, die durch Format oder Aufmachung beim Leser den Eindruck eines Bestandteils der Zeitung oder Zeitschrift erwecken, werden nicht angenommen. Die Ablehnung eines Auftrages wird dem Auftraggeber unverzüglich mitgeteilt. Der Verlag behält sich die Ablehnung oder Höherberechnung des Auftrages vor, wenn Prospekte Fremdanzeigen enthalten bzw. für zwei oder mehrere Firmen werben.

9. Für die rechtzeitige Lieferung des Anzeigentextes und einwandfreier Druckunterlagen oder Beilagen ist der Auftraggeber verantwortlich. Für erkennbar ungeeignete oder beschädigte Druckunterlagen fordert der Verlag unverzüglich Ersatz an. Der Verlag gewährleistet die für den belegten Titel übliche Druckqualität im Rahmen der durch die Druckunterlagen gegebenen Möglichkeiten.

10. Der Auftraggeber hat bei ganz oder teilweise unleserlichem, unrichtigem oder bei unvollständigem Abdruck der Anzeige Anspruch auf Zahlungsminderung oder eine einwandfreie Ersatzanzeige, aber nur in dem Ausmaß, in dem der Zweck der Anzeige beeinträchtigt wurde. Lässt der Verlag eine ihm hierfür gestellte angemessene Frist verstreichen oder ist die Ersatzanzeige erneut nicht einwandfrei, so hat der Auftraggeber ein Recht auf Zahlungsminderung oder Rückgängigma-chung des Auftrages. Schadenersatzansprüche aus positiver Forderungsverletzung, Verschulden bei Vertragsabschluss und unerlaubter Handlung sind - auch bei telefonischer Auftragserteilung - ausgeschlossen; Schadenersatzansprüche aus Unmöglichkeit der Leistung und Verzug sind beschränkt auf Ersatz des vorhersehbaren Schadens und auf das für die betreffende Anzeige oder Beilage zu zahlende Entgelt. Dies gilt nicht für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit des Verlegers, seines gesetzlichen Vertreters und seines Erfüllungsgehilfen. Eine Haftung des Verlages für Schäden wegen Fehlens zugesicherter Eigenschaften bleibt unberührt.

Im kaufmännischen Geschäftsverkehr haftet der Verlag darüber hinaus auch nicht für grobe Fahrlässigkeit von Erfül-lungsgehilfen; in den übrigen Fällen ist gegenüber Kaufleuten die Haftung für grobe Fahrlässigkeit dem Umfang nach auf den voraussehbaren Schaden bis zur Höhe des betreffenden Anzeigenentgeltes beschränkt.

Reklamationen müssen - außer bei nicht offensichtlichen Mängeln - innerhalb von vier Wochen nach Eingang von Rech-nung und Beleg geltend gemacht werden.

11. Probeabzüge werden nur auf ausdrücklichen Wunsch geliefert. Der Auftraggeber trägt die Verantwortung für die Rich-tigkeit der zurückgesandten Probeabzüge. Der Verlag berücksichtigt alle Fehlerkorrekturen, die ihm innerhalb der bei der Übersendung des Probeab zuges gesetzten Frist mitgeteilt werden.

12. Sind keine besonderen Größenvorschriften gegeben, so wird die nach der Art der Anzeige übliche, tatsächliche Abdruck-höhe der Berechnung zugrunde gelegt.

13. Falls der Auftraggeber nicht Vorauszahlung leistet, wird die Rechnung sofort, möglichst aber vierzehn Tage nach Ver-öffentlichung der Anzeige übersandt. Der Verlag behält sich vor, Kosten für den Rechnungsversand in Papierform zu berechnen. Die Rechnung ist innerhalb der aus der Preisliste ersichtlichen, vom Empfang der Rechnung an laufenden Frist zu bezahlen, sofern nicht im einzelnen Fall eine andere Zahlungsfrist oder Vorauszahlung vereinbart ist. Etwaige Nachlässe für vorzeitige Zahlung werden nach der Preisliste gewährt. Der Auftraggeber kann ein SEPA-Basis Mandat erteilen. Die Frist für die Vorabankündigung wird auf einen Tag verkürzt.

14. Bei Zahlungsverzug oder Stundung werden Verzugszinsen sowie die Einziehungskosten berechnet. Der Verlag kann bei Zahlungsverzug die weitere Ausführung des laufenden Auftrages bis zur Bezahlung zurückstellen und für die restlichen Anzeigen Vorauszahlung ver langen. Bei Vorliegen begründeter Zweifel an der Zahlungsfähigkeit des Auftraggebers ist der Verlag berechtigt, auch während der Laufzeit eines Anzeigenabschlusses das Erscheinen weiterer Anzeigen ohne Rücksicht auf ein ursprünglich vereinbartes Zahlungsziel von der Vorauszahlung des Betrages und von dem Ausgleich offen stehender Rechnungsbeträge abhängig zu machen.

15. Der Verlag liefert mit der Rechnung auf Wunsch einen Anzeigenbeleg. Je nach Art und Umfang des Anzeigenauftrages werden Anzeigen ausschnitte, Belegseiten oder vollständige Belegnummern geliefert. Kann ein Beleg nicht mehr be-schafft werden, so tritt an seine Stelle eine rechtsverbindliche Bescheinigung des Verlages über die Veröffentlichung und Verbreitung der Anzeige.

16. Kosten für die Anfertigung bestellter Druckunterlagen sowie für vom Auftraggeber gewünschte oder zu vertretende erhebliche Änderungen ursprünglich vereinbarter Ausführungen hat der Auftraggeber zu tragen.

17. Aus einer Auflagenminderung kann bei einem Abschluss über mehrere Anzeigen ein Anspruch auf Preisminderung hergeleitet werden, wenn im Gesamtdurchschnitt des mit der ersten Anzeige beginnenden Insertionsjahres die in der Preisliste oder auf andere Weise genannte durchschnittliche Auflage unterschritten wird. Eine Auflagenminderung ist nur dann ein zur Preis minderung berechtigter Mangel, wenn sie

bei einer Auflage bis zu 50.000 Exemplare 20 v. H. bei einer Auflage bis zu 100.000 Exemplare 15 v. H. bei einer Auflage bis zu 500.000 Exemplare 10 v. H. bei einer Auflage über 500.000 Exemplare 5 v. H. beträgt.

Darüber hinaus sind bei Abschlüssen Preisminderungsansprüche ausgeschlossen, wenn der Verlag dem Auftraggeber vor dem Ab sinken der Auflage so rechtzeitig Kenntnis gegeben hat, dass dieser vor Erscheinen der Anzeige vom Vertrag zurücktreten konnte.

18. Bei Chiffreanzeigen wendet der Verlag für die Verwahrung und rechtzeitige Weitergabe der Angebote die Sorgfalt eines ordentlichen Kaufmannes an. Ansprüche wegen Verlust oder Verzögerungen bei der Aushändigung sind ausgeschlos-sen. Einschreibebriefe und Eilbriefe auf Chiffreanzeigen werden nur auf dem normalen Postweg weitergeleitet. Die Ein-gänge auf Chiffreanzeigen werden vier Wochen aufbewahrt. Zuschriften, die in dieser Frist nicht abgeholt sind, werden ver nichtet. Wertvolle Unterlagen sendet der Verlag zurück, ohne dazu verpflichtet zu sein.

AGB

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Dem Verlag kann einzelvertraglich als Vertreter das Recht eingeräumt werden, die eingehenden Angebote anstelle und im erklärten Interesse des Auftraggebers zu öffnen. Briefe, die das zulässige Format DIN A4 (Gewicht bis 50 g) über-schreiten, sowie Waren-, Bücher -, Katalog sendungen und Päckchen sind von der Weiterleitung ausgeschlossen und werden nicht entgegengenommen. Eine Entgegennahme und Weiterleitung kann dennoch ausnahmsweise für den Fall vereinbart werden, dass der Auftraggeber die dabei ent stehenden Gebühren/Kosten übernimmt.

Zuschriften auf Chiffreanzeigen werden nur bearbeitet, wenn der Absender von außen erkennbar ist. Der Verlag behält sich vor, bei Stückzahlen ab zehn Zuschriften von dem Absender eine Weiterleitungsgebühr auf der Basis des jeweils gültigen Posttarifs zu berechnen.

19. Druckunterlagen werden nur auf besondere Anforderung an den Auftraggeber zurückgesandt. Die Pflicht zur Aufbewah-rung endet drei Monate nach Ablauf des Auftrages.

20. Erfüllungsort ist der Sitz des Verlages. Im Geschäftsverkehr mit Kaufleuten, juristischen Personen des öffentlichen Rechts oder bei öffentlich-rechtlichen Sondervermögen ist bei Klagen Gerichtsstand der Sitz des Verlages. Soweit Ansprüche des Verlages nicht im Mahnverfahren geltend gemacht werden, bestimmt sich der Gerichtsstand bei Nicht-Kaufleuten nach deren Wohnsitz. Ist der Wohnsitz oder gewöhnliche Aufenthalt des Auftraggebers, auch bei Nicht-Kaufleuten, im Zeitpunkt der Klageerhebung unbekannt oder hat der Auftraggeber nach Vertragsschluss seinen Wohnsitz oder gewöhn-lichen Aufenthalt aus dem Geltungsbereich des Gesetzes verlegt, ist als Gerichtsstand der Sitz des Verlages vereinbart.

Zusätzliche Geschäftsbedingungen des Verlages

a) Die Werbungsmittler und Werbeagenturen sind verpflichtet, sich in ihren Angeboten, Verträgen und Abrechnungen mit den Werbungtreibenden an die Preisliste des Verlages zu halten.

b) Für jede Ausgabe oder Ausgabenkombination ist ein besonderer Abschluss zu tätigen. Der Werbungstreibende hat rück wirkenden Anspruch auf den seiner tatsächlichen Abnahme von Anzeigen innerhalb eines Kalenderjahres entspre-chenden Nachlass, wenn er zu Beginn des Kalenderjahres einen Auftrag abgeschlossen hat, der aufgrund der Preisliste zu einem Nachlass von vornherein berechtigt.

c) Konzernrabatt wird nur bei privatwirtschaftlich organisierten Zusammenschlüssen mit einer Beteiligung von mehr als 50% gewährt. Keine Anwendung findet er z. B. beim Zusammenschluss verschiedener selbstständiger hoheitlicher Organisationen oder bei Zusammenschlüssen, bei denen Körperschaften des Öffentlichen Rechts beteiligt sind.

d) Der Verlag wendet bei Entgegennahme und Prüfung der Anzeigentexte die geschäftsübliche Sorgfalt an, haftet jedoch nicht, wenn er von den Auftraggebern irregeführt oder getäuscht wird.

e) Bei telefonisch aufgegebenen Anzeigen, Termin- oder Ausgabenänderungen, Textkorrekturen und Abbestellungen über-nimmt der Verlag für Übermittlungsfehler keine Haftung. Ebenfalls haftet der Verlag nicht für Fehler auf Grund undeutlich geschriebener Aufträge.

f) Sind etwaige Mängel bei den Druckunterlagen nicht sofort erkennbar, sondern werden dieselben erst beim Druckvor-gang deutlich, so hat der Werbungstreibende bei ungenügendem Abdruck keine Ansprüche.

g) Der Auftraggeber steht für den Inhalt und die rechtliche Zulässigkeit der für die Insertion zur Verfügung gestellten Text- und Bild unterlagen ein; dem Auftraggeber obliegt es, den Verlag von Ansprüchen Dritter freizustellen. Durch Erteilung eines Anzeigenauftrages verpflichtet sich der Inserent, die Kosten der Veröffentlichung einer Gegendarstellung, die sich auf tatsächliche Behauptungen der veröffentlichten Anzeige bezieht, zu tragen, und zwar nach Maßgabe des jeweils gültigen Anzeigentarifs. Dies gilt sinngemäß auch für Prospekt beilagen.

h) Anzeigen und Prospektbeilagen von Handel, Handwerk und Gewerbe aus dem Verbreitungsgebiet werden zu den Preisen für Orts kunden berechnet. Bei Auftragserteilung über Werbungsmittler erfolgt die Annahme und Berechnung zu den jeweiligen Grundpreisen.

i) Bei Änderungen der Anzeigen- und Prospektbeilagenpreise treten die neuen Bedingungen auch für laufende Aufträge sofort in Kraft.

j) Im Fall höherer Gewalt oder bei Störung des Arbeitsfriedens erlischt jede Verpflichtung auf Erfüllung von Aufträgen und Leistung von Schadenersatz, sofern den Verlag nicht Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit trifft.

k) Bei Wortanzeigen zählt jedes Wort/jeder Begriff selbstständig. Abkürzungen sind zulässig, sofern sie nicht willkürlich sind, sich ein Sinn ergibt, und die Abkürzungen grammatikalisch sowie orthographisch richtig sind. Der Verlag behält sich vor, Änderungen und Einschränkungen zu veranlassen.

l) Bei Wort-, Familien- und privaten Gelegenheitsanzeigen besteht kein Anspruch auf Beleg-ausschnitt.

m) Bei nach Verlagsrichtlinien gestalteten standardisierten Anzeigen (rubrizierte Anzeigen bzw. Wortanzeigen) besteht kein Anspruch auf Probeabzüge.

n) Die Mindesthöhe für Millimeteranzeigen beträgt 20 mm.

o) Der Auftraggeber hat bei Wiederholungsanzeigen den richtigen Abdruck seiner Anzeigen sofort bei Erscheinen zu über-prüfen. Der Verlag erkennt Zahlungsminderung oder Ersatzansprüche nicht an, wenn bei Wiederholungen der gleiche Fehler unterläuft, ohne dass nach der Veröffentlichung eine sofortige Richtigstellung seitens des Auftraggebers erfolgt ist. Sonstige Beanstandungen sind, sofern es sich um offensichtliche Mängel handelt, innerhalb vier Wochen nach Rechnungseingang zu erheben.

p) Für Anzeigen, die im Rahmen von Verlagssonderveröffentlichungen (beispielsweise aus Anlass von Jubiläen, Eröffnun-gen, Ausstellungen, Umbauten oder sonstigen Anlässen) erscheinen, können vom Verlag abweichende Preise festgelegt werden.

q) In Ergänzung der Ziffer 14 der „Allgemeinen Geschäftsbedingungen“ werden bei Zahlungsverzug oder Stundung Ver-zugszinsen er hoben, die 2 v. H. über dem jeweils gültigen Basiszinssatz gem. Artikel 1 § 1 des Euroeinführungsgesetzes (EuroEG) liegen.

r) Vervielfältigte Druckunterlagen sowie montagefähige Papiervorlagen (z.B. Fotopapier) stehen dem Verlag mit Auftrags-erteilung zur freien Verfügung und unterliegen nicht der Aufbewahrungspflicht für Druckunterlagen.

s) Der Verlag speichert im Rahmen der Geschäftsbeziehungen bekannt gewordene Daten, die zu keinen anderen Zwecken als zu den Vertragszwecken verwendet werden. (§§ 27, 28 und 33, Absatz 1 Bundesdatenschutzgesetz). Die mit dem Auftrag im Zusammenhang stehenden personenbezogenen Daten dürfen zum Zwecke der Kontaktaufnahme verwendet werden.

t) In Ergänzung zu Ziffer 18 werden Zuschriften auf Kennziffernanzeigen, außer Stellenangebote, nur dann weitergeleitet, wenn sie in Standardbrief- oder Postkartenform abgefasst sind.

u) Orthographisch und grammatikalisch gilt in allen Anzeigentexten sowohl die alte als auch die neue Rechtschreibung. Mängelrügen bezüglich alter oder neuer Schreibweise sind ausgeschlossen.

v) Der Verlag ist berechtigt, in der Zeitung erscheinende Anzeigen in den Online-Dienst des Verlages und ggf. seiner Online-Kooperationspartner einzustellen. Die Anzeigen werden automatisch für mindestens 7 Tage in den Online-Diensten veröffentlicht. Der Verlag ist berechtigt, hierfür einen Preisaufschlag zu berechnen.

w) Die Zuständigkeit des jeweiligen Amtsgerichtes ohne Rücksicht auf den Streitwert gilt als vereinbart.

Stand: 01/2016

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