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Geschäfts- berichte lesen und verstehen Neu bearbeitete und erweiterte Version Auflage 7 / Juli 2014

Geschäftsberichte lesen und Verstehen - assets.kpmg · Geschäfts-berichte lesen und verstehen Neu bearbeitete und erweiterte Version Au fl ag e 7 / Juli 2014

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Geschäfts-berichte

lesen und verstehenNeu bearbeitete und erweiterte Version

Aufl age 7 / Juli 2014

2 | Geschäftsberichte lesen und verstehen

Geschäftsberichtelesen und verstehen

Tagtäglich bilden Geschäftsberichte und die darin ent-haltenen Finanzinformationen die zentrale Grundlage zur adäquaten Beurteilung der Chancen und Risiken, denen Unternehmen ausgesetzt sind. Welch große Bedeutung Finanzinformationen beigemessen wird, hat auch die jüng-ste Wirtschafts- und Finanzkrise gezeigt: Als Mitaus löser gilt gemeinhin die falsche Einschätzung von (Finanz-)Risi-ken – da sie in den Abschlüssen vieler Unternehmen nicht hinreichend deutlich werden. In der Folge sind die Transpa-renzanforderungen gerade in den hier diskutierten IFRS-Abschlüssen kontinuierlich gestiegen. Ihr durch schnitt-licher Umfang hat sich in den letzten Jahren deut lich erhöht; einige weisen inzwischen bis zu 400 Seiten auf. Damit kann heutigen Geschäftsberichten kaum mehr mangelnde Infor-mationsdichte vorgeworfen werden. Kritiker monieren ins-besondere den sogenannten Information Overload: nahezu endlose Tabellen, Überleitungen und verbale Erläuterun-gen – Transparenz sieht anders aus. Ein Dilemma also, in dem Hilfestellungen bei der Lektüre von Geschäftsberich-ten dringend geboten sind. Genau diesen Zweck verfolgen wir mit der vorliegenden Broschüre.

Dass von den Unternehmen zunehmend mehr Informatio-nen in ihren Abschlüssen verlangt werden, ist letztlich auch ein Spiegelbild der Komplexität heutiger Unternehmensak-tivitäten: Die Erschließung neuer Märkte durch Unterneh-menszusammenschlüsse ist ebenso die Regel geworden wie Verkäufe von Unternehmensteilen zur Konzentration auf das Kerngeschäft. Hinzu kommen komplexe Mitarbei-tervergütungsprogramme, Verträge mit Kunden über unter-schiedliche Leistungen mit interdependenten Entgelten sowie – zur Finanzierung der Aktivitäten – neuartige kom-plexe Finanztransaktionen. In diesem Zusammenhang sorgten in der Finanzkrise vor allem solche Transaktionen für negative Schlagzeilen, die den Ansatz verfolgten, Risi-ken zu „verbriefen“ und sie „bilanzentlastend“ auf meh-rere Parteien zu verteilen: In den Abschlüssen der einzel-nen beteiligten Unternehmen waren diese Risiken vielfach nicht mehr sichtbar.

Um die aktuellen Unternehmensentwicklungen in den Geschäftsberichten adäquat abzubilden, werden von Unter-nehmen heute nicht nur umfangreichere, sondern vor allem aktuellere Informationen gefordert. Anstatt Bilanzposten beispielsweise mit (historischen) Anschaffungs- und Her-stellungskosten zu bewerten, sind heute gerade insbeson-dere nach den IFRS immer mehr Posten zum aktuellen Zeitwert (Fair Value) anzusetzen. Während etwa die histo-rischen Anschaffungskosten anhand der für einen Vermö-gensgegenstand seinerzeit geleisteten Zah lungen sicher erhoben werden können, müssen Zeitwerte zumeist von den bilanzierenden Unternehmen geschätzt werden. Sie sind daher – im Vergleich zu historischen Wertansätzen – mit einem höheren Maß an Unsicherheit behaftet. Zugleich können die Werte durch Ermessensausübung im Rahmen des Schätzverfahrens bilanzpolitisch beeinfl usst sein. Darü-ber hinaus können durch die regelmäßige Aktualisierung des Fair Value zu aufeinanderfolgenden Stichtagen erhebli-che Gewinnvolatilitäten resultieren: Das Ergebnis schwankt nicht mehr mit der Geschäftsentwicklung, sondern mög-licherweise maßgeblich aufgrund der Fair Value-Schwan-kungen von Finanzinstrumenten oder Anlageimmobilien. In der Folge ist die im IFRS-Abschluss ausgewiesene Ergeb-nisgröße heute anders zu interpretieren als noch vor knapp einem Jahrzehnt.

Mit der vorliegenden Broschüre möchte KPMG Lesern der Wirtschaftspresse oder an wirtschaftlichen Zusammenhän-gen Interessierten das Verständnis heutiger, zunehmend komplexerer Finanzinformationen erleichtern und anhand eines Auszugs aus einem fi ktiven Konzernabschluss nach IFRS die wichtigsten Inhalte aktueller Geschäftsberichte verdeutlichen.

Ziel dieser Veröffentlichung ist es, Ihnen das Lesen und Interpretieren von Geschäftsberichten zu erleichtern und Ihnen die Aufgaben des Wirtschaftsprüfers als Abschluss-prüfer näherzubringen. Anhand häufi g auftretender Frage-stellungen und komprimierter Antworten werden relevante Themenkreise erläutert; zur praxisnahen Verdeutlichung dienen zudem Auszüge aus einem exemplarischen Kon-zernabschluss. Einige der Fragen beziehen sich auch auf den Konzernanhang dieses fi ktiven Muster-Konzernab-schlusses. Zusätzlich führen Zahlenverweise am linken Rand der Abschlussbestandteile auf die jeweilige Frage des Abschnitts. Themenkomplexe, die über die Informa-

© 2014 KPMG AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, eine Konzern gesellschaft der KPMG Europe LLP und Mitglied des KPMG-Netzwerks unabhängiger Mitglieds firmen, die KPMG International Cooperative („KPMG International“), einer juristischen Person schweizerischen Rechts, ange schlossen sind. Alle Rechte vorbehalten. Der Name KPMG, das Logo und „cutting through complexity“ sind eingetragene Markenzeichen von KPMG International.

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tionen zum Muster-Abschluss hinausgehen, sind mit Hinweisen auf Abschlussbestandteile wie etwa den Konzernanhang oder den Kon zern lagebericht versehen, in denen diese Informationen üblicherweise zu fi nden sind.

Zur Vertiefung der Inhalte steht Ihnen darüber hinaus mit unserem IFRS-Muster-Konzernabschluss ein weiteres praxisorientiertes Instrument zur Verfügung. Er ist auf der Homepage von KPMG unter www.kpmg.de kostenfrei als Download erhältlich und stellt am Beispiel eines fi ktiven Weltkonzerns eine mögliche Ausgestaltung eines Konzern-abschlusses dar.

IHRE ANSPRECHPARTNER

Ingmar RegaPartner, Bereichs-vorstand Audit

Jens C. LauePartner, Head of Assurance Services

Dr. Hanne BöckemPartner, Department of Professional Practice

Dr. Oliver BeyhsPartner, Accounting Centre of Excellence

© 2014 KPMG AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, eine Konzern gesellschaft der KPMG Europe LLP und Mitglied des KPMG-Netzwerks unabhängiger Mitglieds firmen, die KPMG International Cooperative („KPMG International“), einer juristischen Person schweizerischen Rechts, ange schlossen sind. Alle Rechte vorbehalten. Der Name KPMG, das Logo und „cutting through complexity“ sind eingetragene Markenzeichen von KPMG International.

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Die Verordnung der Europäischen Union zur Anwendung internationaler Rechnungslegungsstandards vom 19. Juli 2002 („EU-IAS-Verordnung“) verpfl ichtet alle kapitalmarkt-orientierten Unternehmen, die nach dem Recht eines der Mitgliedstaaten einen Konzernabschluss erstellen müssen, zur Anwendung der International Financial Reporting Stan-dards (IFRS). Für diese Konzernabschlüsse kapitalmarkt-orientierter Unternehmen gelten damit einheitliche Rech-nungslegungs- und Trans parenz anforderungen.

Als Reaktion auf die EU-IAS-Verordnung hat der deutsche Gesetzgeber auch nicht kapitalmarktorientierten Unterneh-men ein Wahlrecht eingeräumt, ihren Konzernabschluss gemäß IFRS zu erstellen, anstatt nach den grundsätzlich anzuwendenden nationalen Vorschriften des deutschen Handelsgesetzbuches (HGB).

Die Pfl icht beziehungsweise das Wahlrecht zur Anwen-dung der IFRS hat der Gesetzgeber in § 315a HGB mit einem sogenannten dynamischen Verweis auf die inter-nationalen Grundsätze implementiert. Mit diesem Verweis werden die IFRS Teil des deutschen Handelsrechts – obwohl sie keinem für das Handelsrecht üblichen Gesetz-gebungsprozess unterliegen. Die IFRS werden durch das International Accounting Standards Board (IASB) mit Sitz in London erarbeitet. Es besteht aus 16 Mitgliedern, die von der International Financial Reporting Standards Foundation (IFRS Foundation) benannt werden. Während das IASB ausschließlich für die Ausarbeitung und Weiterentwicklung der IFRS zuständig ist, organisiert die IFRS Foundation die Verbreitung der IFRS und stellt die Finanzierung des IASB sicher. Durch diese zweistufi ge Organisation soll eine weitgehende fachliche Unabhängigkeit des IASB gewähr-leistet werden.

Da es bei der Anwendung einiger IFRS zu unterschied-lichen Auslegungen kommen kann, ist in die Gesamtor-ganisation zusätzlich das IFRS Interpretations Committee eingebunden.

Sowohl das IASB als auch das IFRS Interpretations Com-mittee erlassen neue Standards beziehungsweise Inter-pretationen nur im Rahmen eines formellen Standard-Set-ting-Verfahrens (Due Process). Dieses stellt sicher, dass weltweit akzeptierte Rechnungslegungsstandards erst nach Durchlaufen eines mehrstufi gen Verfahrens ihre Gül-tigkeit erhalten. Ziel ist es, der interessierten Öffentlichkeit vorab die Möglichkeit zu geben, bereits zu Diskussions-papieren, in jedem Fall aber zu Entwürfen neuer Standards

und Interpretationen schriftlich Stellung zu nehmen. Erst nach Auswertung und Diskussion der eingegangenen Stellungnahmen darf ein fi naler Standard beziehungs-weise eine fi nale Interpretation verabschiedet werden.

In der EU ist ein neuer Standard oder eine neue Interpre-tation erst anwendbar, wenn er oder sie von der EU-Kom-mission in einem formellen Verfahren (Endorsement) unter Einbeziehung einer fachlichen Beratergruppe, der Mitglied-staaten und des EU-Parlaments übernommen wurde.

Trotz dieses formellen Verfahrens unterliegen die IFRS in Bezug auf Änderungen und Ergänzungen einer höheren Dynamik, als dies bei den deutschen handelsrechtlichen Rechnungslegungsvorschriften der Fall ist. Der in dieser Broschüre in Auszügen dargestellte IFRS-Muster-Konzern-abschluss beruht auf den IFRS, die auf Geschäftsjahre, die am oder nach dem 1. Januar 2013 beginnen, verpfl ich-tend anzuwenden sind.

Die Deutsche Prüfstelle für Rechnungslegung DPR e.V. (DPR) ist auf nationaler Ebene auf der ersten Stufe für die Überwachung der Rechnungslegung kapitalmarktori-entierter Unternehmen zuständig (sogenanntes Enforce-ment). Betroffen von dieser Überwachung sind Unterneh-men, deren Wertpapiere zum Handel im regulierten Markt an einer inländischen Börse zugelassen sind. Das soge-nannte Enforcement-Verfahren ist in Deutschland zwei-stufi g aufgebaut. Die DPR prüft, ob der zuletzt festgestellte Jahresabschluss nebst Lagebericht oder der zuletzt gebil-ligte Konzernabschluss nebst Konzernlagebericht den gesetzlichen Vorschriften einschließlich der Grundsätze ordnungsmäßi ger Buchführung und den einschlägigen Rech nungs le gungs standards entspricht. Auf der zweiten Stufe greift die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungs-aufsicht (BaFin) ein, um bei abweichender Auffassung von DPR und Unternehmen etwaige Fehler festzustellen, die Veröffentlichung festgestellter Fehler anzuordnen oder um eine Prüfung mit hoheitlichen Mitteln durchzusetzen, falls beispielsweise ein Unternehmen nicht zur Mitwirkung an der Prüfung durch die DPR bereit ist. Die DPR kündigt jähr-lich die Prüfungsschwerpunkte für die bevorstehenden Prüfungen öffentlich an. Bei ihrer Prüfung konzentriert sie sich auf Rechnungs legungsgebiete, die unter anderem durch ihre Komplexität erfahrungsgemäß ein erhöhtes Fehlerrisiko aufweisen und die branchenübergreifende Relevanz besitzen (zum Beispiel Wertminderungstests).

Wer gibt die Inhalteder Geschäftsberichte vor?

© 2014 KPMG AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, eine Konzern gesellschaft der KPMG Europe LLP und Mitglied des KPMG-Netzwerks unabhängiger Mitglieds firmen, die KPMG International Cooperative („KPMG International“), einer juristischen Person schweizerischen Rechts, ange schlossen sind. Alle Rechte vorbehalten. Der Name KPMG, das Logo und „cutting through complexity“ sind eingetragene Markenzeichen von KPMG International.

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Inhalt1 Allgemeine Informationen zum Geschäftsbericht 6

2 Die Konzerngesamtergebnisrechnung 11

3 Die Konzernbilanz 21

4 Die Konzernkapitalfl ussrechnung 27

5 Die Konzerneigenkapitalveränderungsrechnung 31

6 Der Konzernanhang 36

7 Der Konzernlagebericht 50

8 Die Rolle des Abschlussprüfers 52

© 2014 KPMG AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, eine Konzern gesellschaft der KPMG Europe LLP und Mitglied des KPMG-Netzwerks unabhängiger Mitglieds firmen, die KPMG International Cooperative („KPMG International“), © 2014 KPMG AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, eine Konzern gesellschaft der KPMG Europe LLP und Mitglied des KPMG-Netzwerks unabhängiger Mitglieds firmen, die KPMG International Cooperative („KPMG International“), einer juristischen Person schweizerischen Rechts, ange schlossen sind. Alle Rechte vorbehalten. Der Name KPMG, das Logo und „cutting through complexity“ sind eingetragene Markenzeichen von KPMG International.einer juristischen Person schweizerischen Rechts, ange schlossen sind. Alle Rechte vorbehalten. Der Name KPMG, das Logo und „cutting through complexity“ sind eingetragene Markenzeichen von KPMG International.

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Allgemeine Informationen zum Geschäftsbericht

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Worin unterscheiden sich Jahres- und Konzernabschluss?

Der Konzernabschluss gibt einen umfassenden Einblick in die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage sowie die Zahlungsströme eines Konzerns, also einer Unterneh-mensgruppe. Dagegen stellt der Jahresabschluss die wirtschaftliche Lage eines einzelnen Unternehmens dar.

Im Konzernabschluss werden die einzelnen Unternehmen einer Unternehmensgruppe so abgebildet, als seien die unterschiedlichen Konzernunternehmen ein einziges Unter-nehmen. Hierfür werden die Bilanzen und Erfolgs rech nun-gen der Tochterunternehmen und des Mutter unternehmens addiert und die konzerninternen Bezie hungen (wie Kapital-beteiligungen, Forderungen, Ver bind lich keiten, Umsatzer-löse und Zwischengewinne) eliminiert. Im Jahresabschluss des Mutterunternehmens sind dagegen die konzerninter-nen Beziehungen noch enthalten. Hierzu gehören – neben anderen Posten – Anteile an verbundenen Unternehmen sowie die von den Tochterunternehmen gezahlten Divi-denden und Zinserträge.

Nach den Regelungen des Handelsgesetzbuches (HGB) und der EU-IAS-Verordnung müssen kapitalmarktorien-tier te Unternehmen einen Konzernabschluss nach IFRS vorlegen. Darüber hinaus muss jedes Mutter- und Tochter-unternehmen, das den Vorschriften des HGB unterliegt, einen Jahresabschluss entsprechend den deutschen handelsrecht lichen Rechnungslegungsvorschriften auf-stellen. Die auf grund der gesetzlichen Vorschriften erstell-ten Jahres abschlüsse des Mutterunternehmens und der einzelnen Konzerngesellschaften dienen jedoch lediglich zur Bestimmung der jeweiligen Gewinnausschüttung der Tochterunternehmen an die entsprechenden Gesellschaf-ter des Mutterunternehmens sowie zur Veranlagung der Ertragsteuern bei den Einzelgesellschaften.

Was versteht man unter  einem  Konsolidierungskreis?

Als Konsolidierungskreis bezeichnet man diejenigen Toch-ter unternehmen, die im Wege der Vollkonsolidierung in den Konzernabschluss eines Mutterunternehmens einbezogen werden. Ein Tochterunternehmen ist ein Unternehmen, das von einem anderen Unternehmen (Mutterunternehmen) beherrscht wird.

Ob ein Unternehmen mit Sitz in Deutschland einen Kon-zernabschluss aufzustellen hat, ergibt sich auch für kapi-talmarktorientierte Unternehmen aus dem HGB. Erst im nächsten Schritt wird anhand der Regelungen der IFRS bestimmt, welche Unternehmen in den Konzernabschluss einbezogen werden.

Gemäß HGB besteht Beherrschung stets dann, wenn das Mutterunternehmen bei dem Tochterunternehmen über mehr als 50 Prozent der Stimmrechte verfügt. Darüber hinaus liegt Beherrschung nach HGB auch in den Fällen vor, in denen das Mutterunternehmen das Recht hat, die Mehrheit des Verwaltungs-, Leitungs- oder Aufsichtsor-gans zu bestellen, das die Finanz- und Geschäftspolitik bestimmt, sowie die Finanz- und Geschäftspolitik auf vertraglicher oder satzungsmäßiger Grundlage zu bestim-men. Dieser an gesellschaftsrechtlichen Kriterien orien-

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Im Geschäftsbericht werden der Konzernabschluss und der Konzernlagebericht als zentrale Bestandteile wiedergegeben. Ergänzend ist bei manchen Unternehmen auch der Jahresabschluss des Mutterunternehmens enthalten.

Konzern abschluss

Mutter unternehmen

Tochter A Tochter B Tochter C

Jahres abschluss

© 2014 KPMG, Deutschland

© 2014 KPMG AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, eine Konzern gesellschaft der KPMG Europe LLP und Mitglied des KPMG-Netzwerks unabhängiger Mitglieds firmen, die KPMG International Cooperative („KPMG International“), einer juristischen Person schweizerischen Rechts, ange schlossen sind. Alle Rechte vorbehalten. Der Name KPMG, das Logo und „cutting through complexity“ sind eingetragene Markenzeichen von KPMG International.

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Allgemeine Informationen zum Geschäftsbericht 1

tierte Beherrschungsbegriff lag lange Zeit auch den IFRS zugrunde. Er wurde jedoch zunehmend kritisiert, da Beherr-schung auch vielfach über andere Gestaltungen erreicht werden kann, die durch den Beherrschungsbegriff nicht erfasst werden.

Aus diesem Grund wurde die Beherrschungsdefi nition der IFRS überarbeitet; sie folgt seit 2013 einer neuen Konzep-tion. Die neuen Regelungen zum Beherrschungsbegriff sind jedoch für Unternehmen in der EU grundsätzlich erst ab 2014 verpfl ichtend: Denn der europäische Gesetzgeber hatte aufgrund der Komplexität der Regelung die Erstan-wendung in der EU gegenüber dem vom IASB vorgesehe-nen Erstanwendungsstichtag verschoben. Eine freiwillige vorzeitige Anwendung dieser Regelungen war jedoch auch für Unternehmen in der EU möglich. Danach wird – abwei-chend gegenüber dem HGB – nicht an festen Schwellen-werten oder genau defi nierten Rechten festgehalten. Viel-mehr ist der wirtschaftliche Gesamtgehalt der Beziehung zu würdigen. So kann eine Beherrschung nach diesen Regelungen auch ohne Stimmrechtsmehrheit vorliegen, da die IFRS davon ausgehen, dass derjenige ein Unterneh-men beherrscht, der über die maßgeblichen Tätigkeiten des Unternehmens verfügen kann und hierdurch einer Risi-kobelastung unterliegt, die er selbst durch seine beherr-schende Stellung bei dem Unternehmen beeinfl ussen kann. Diese Rechte müssen nicht zwangsläufi g aus Stimmrech-ten oder bestimmten anderen Rechten bestehen. Verschie-dene Indikatoren sind in Kombination zu betrachten, um zu ergründen, ob sich im Gesamtbild eine beherrschende Stellung ergibt.

Neben den Tochterunternehmen sind jedoch in den Kon-zernabschluss auch andere Unternehmen einzubeziehen, an denen das Mutterunternehmen beteiligt ist, die es aber nicht beherrscht. Führt das Mutterunternehmen gemein-sam mit einer oder mehreren Parteien ein anderes Unter-nehmen, ist dieses als Gemeinschaftsunternehmen im Konzernabschluss einzubeziehen. Die Einbeziehung sol-cher Unternehmen erfolgt nicht wie bei Tochterunterneh-men im Rahmen der Vollkonsolidierung. Gemeinschafts-unternehmen werden abhängig von bestimmten Kriterien entweder nach der Equity-Methode – das heißt mit einem Anteil am Eigenkapital – abgebildet oder es erfolgt eine anteilige Bilanzierung der Vermögenswerte und Schulden sowie Aufwendungen und Erträge in Höhe der Beteili-gungsquote an dem Gemeinschaftsunternehmen.

Kann das Mutterunternehmen maßgeblichen Einfl uss auf ein Unternehmen ausüben, da es die Möglichkeit hat, an den fi nanz- und geschäftspolitischen Entscheidungen

mitzuwirken, wird dieser maßgebliche Einfl uss im Kon -zernabschluss des Mutterunternehmens ebenfalls durch Anwen dung der Equity-Methode abgebildet. Bei der Equity-Methode werden nicht die einzelnen Ver mö gens -gegenstände und Schulden des Unternehmens in die Konzernbilanz einbezogen. Das Engagement des Mutter-unternehmens in das Unternehmen wird lediglich durch den Anteil am Eigenkapital des Unternehmens dargestellt – das heißt die Abbildung im Konzernabschluss des Mutter-unternehmens erfolgt in einer einzelnen Zeile unter dem Posten „Nach der Equity-Methode bilanzierte Finanzan-lagen“.

Die Abgrenzung des Konsolidierungskreises – das heißt die Entscheidung darüber, welche Unternehmen nach welchen Verfahren in den Konzernabschluss einzubezie-hen sind – ist wesentliche Voraussetzung dafür, dass der Konzern ab schluss die wirtschaftlichen Verhältnisse der Unternehmens gruppe korrekt abbildet.

Weshalb gibt der Jahresabschluss des Mutterunternehmens keine Auskunft über den Geschäftsverlauf sowie die Vermögens- und Finanzlage des Konzerns?

Häufi g ist das Mutterunternehmen des Konzerns nicht selbst am Markt tätig. Die operativen Ergebnisse des Kon-zerns werden dann in den einzelnen Tochterunternehmen erwirtschaftet und möglicherweise erst in späteren Jah-ren an das Mutterunternehmen ausgeschüttet. Aber auch falls das Mutterunternehmen unmittelbar Leistungen am Markt verwertet, werden die Wertschöpfungsprozesse der anderen Konzernunternehmen ebenfalls nicht im Einzel ab-schluss des Mutterunternehmens abgebildet. Die Erfolgs-rechnung des Mutterunternehmens refl ektiert also in der Regel das innerhalb des Konzerns in der Rechnungsperiode erwirtschaftete Ergebnis nicht. Stattdessen muss der Kon-zernerfolg im Wege der Konsolidierung aller Konzernunter-nehmen einschließlich des Mutterunternehmens ermittelt werden. Dazu werden die Ergebnisrechnungen der Kon-zern unternehmen addiert und konzerninterne Transaktio-nen – insbesondere Ausschüttungen, aber auch Umsatz-geschäfte – eliminiert.

Zur Beurteilung der Vermögens- und Finanzlage des Kon-zerns ist ebenfalls in erster Linie nur die konsolidierte Kon-zernbilanz relevant. Der Konzern wird als wirtschaftliche Einheit verstanden. Vielfach ergeben sich innerhalb eines Konzerns umfangreiche Verfl echtungen durch interne

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1 Allgemeine Informationen zum Geschäftsbericht

Finanzierungsvereinbarungen und Leistungsbeziehungen. Erst durch den Konzernabschluss wird durch Eliminierung dieser internen Verfl echtungen deutlich, wie sich die Lage der Unternehmensgruppe tatsächlich darstellt. So kann zum Beispiel bei einem Verkauf von Vorräten von einem Unternehmen innerhalb des Konzerns an ein anderes Unter-nehmen derselben Gruppe eine Marge realisiert werden. In einem Einzelabschluss ist dies nicht erkennbar. Im Konzern-abschluss wird diese Marge jedoch so lange eliminiert, bis die Vorräte tatsächlich an einen Dritten – außerhalb der Unternehmensgruppe – veräußert werden.

Welche Rechnungslegungsstandards liegen den Jahresabschlüssen der einzel-nen Konzerngesellschaften zugrunde?

Grundsätzlich sind Jahres- beziehungsweise Einzelab-schlüsse nach den Vorschriften des HGB aufzustellen. Große Kapitalgesellschaften können jedoch statt eines HGB-Jahresabschlusses einen IFRS-Einzelabschluss im Bundesanzeiger veröffentlichen. Die Verpfl ichtung, einen Jahresabschluss nach HGB aufzustellen, besteht jedoch weiter. Dies liegt darin begründet, dass nur ein solcher Abschluss für die Bemessung der Gewinnausschüttung an die Aktionäre des Mutterunternehmens und als Grund-lage für die steuerliche Gewinnermittlung zulässig ist. Um auch eine begriffl iche Abgrenzung herzustellen, bezeichnet der Gesetzgeber diese zur Veröffentlichung vorgesehenen IFRS-Abschlüsse als „Einzelabschlüsse“, im Gegensatz zu „Jahresabschlüssen“, die nach den HGB-Vorschriften aufgestellt werden müssen.

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Was ist der Unterschied zwischen „International Accounting Standards (IAS)“ und „International Financial Reporting Standards (IFRS)“?

Alle vom International Accounting Standards Board (IASB) verabschiedeten Rechnungslegungsstandards (IAS 1 bis 41, IFRS 1 bis 15) sowie die vom IFRS Interpre-tations Committee (IFRIC) erarbeiteten Interpretationen der Rechnungslegungsstandards („IFRIC Interpretations“ beziehungsweise „SIC Interpretations“) werden seit der Neuorganisation des IASB im Jahr 2001 unter dem Ober-begriff „IFRS” subsumiert. Seitdem neu veröffentlichte Rechnungslegungsstandards werden mit „IFRS“, neue Interpretationen mit „IFRIC“ bezeichnet. Die bisherigen Standards und Interpretationen behalten ihre Bezeich-nungen „IAS“ beziehungsweise „SIC“ bei. Sie werden nach und nach durch aktualisierte IFRS ersetzt oder in andere bestehende IFRS einbezogen.

Woraus besteht ein IFRS-Konzern abschluss?

Ein IFRS-Konzernabschluss besteht aus einer Gesamter-gebnisrechnung, einer Bilanz, einer Kapitalfl ussrechnung, einer Darstellung der Entwicklung des Konzerneigenkapi-tals (Konzerneigenkapitalveränderungsrechnung) sowie erläuternde Angaben (Konzernanhang).

Obwohl nach IFRS der Lagebericht oder ein ähnliches Berichtsinstrument nicht zu den Pfl ichtbestandteilen eines Konzernabschlusses gehört, bleibt der Konzern-lagebericht durch die Vorschriften des HGB auch für Unter nehmen, die nach der EU-IAS-Verordnung ihren Konzern abschluss nach IFRS aufstellen müssen, ein zwingendes Berichtselement neben dem Konzernab-schluss. Dies liegt darin begründet, dass der deutsche Gesetzgeber die deutschen IFRS-Bilanzierer explizit auch zur Einhaltung der Vorschriften verpfl ichtet hat, die für die Erstellung eines Lageberichts gelten. Das im Jahr 2010 veröffentlichte IFRS Practice Statement „Management Commentary“ läuft insofern in Deutschland leer. Zudem sind in IFRS-Konzernabschlüssen bestimmte zusätzliche Angaben nach den handelsrechtlichen Vorschriften zu ergänzen. Hierunter fallen beispielsweise solche zur Anteils besitzliste (Angaben zu Tochterunternehmen und Beteiligungen), zum Abschlussprüferhonorar sowie zu Mitarbeiterzahlen und Organbezügen.

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Was sind die Kerninhalte des Konzernlageberichts?

Der Lagebericht stellt eine überwiegend verbale Bericht-erstattung des Managements dar: In ihm sind – ergänzend zum Abschluss – der Geschäftsverlauf (einschließlich Geschäftsergebnis) sowie die Lage des Konzerns unter Einbeziehung der gesamtwirtschaftlichen und branchen-bezogenen Rahmenbedingungen darzustellen, zu analy-sieren und zu beurteilen. In diese Analyse sind die bedeut-samsten fi nanziellen und, soweit für das Verständnis des Geschäftsverlaufs und der Lage des Unternehmens bezie-hungsweise des Konzerns von Bedeutung, auch die nicht-fi nanziellen Leistungsindikatoren einzubeziehen. Unter fi nanziellen Leistungsindikatoren werden gemeinhin die Kennzahlen verstanden, nach denen das Management das Unternehmen steuert, also beispielsweise Rentabilitäts-kennzahlen oder Kapitalbindungskennzahlen wie der Return on Capital Employed (ROCE). Nichtfi nanzielle Leistungs-indikatoren können Arbeitnehmer- oder Umweltbelange betreffen. Auch Messgrößen für die Kundenzufriedenheit fallen unter die nichtfi nanziellen Leistungsindikatoren.

Außerdem ist die voraussichtliche Entwicklung des Konzerns mit den wesentlichen Chancen und Risiken der künftigen Geschäftstätigkeit zu erläutern. Durch die Prognoseorientierung wird deutlich, dass der Lage-bericht den Abschluss auch zukunftsgerichtet ergänzt.

Neben der allgemeinen Darstellung der Lage sind spezi-fi sche Berichtselemente gesetzlich vorgeschrieben: Um der zunehmenden Bedeutung von Finanzinstrumenten Rechnung zu tragen, muss speziell auch über diesbezüg-liche Risiken berichtet werden. Sofern das Mutterunterneh-men oder ein Tochterunternehmen kapitalmarktorientiert ist, müssen Konzerne zudem auf die wesentlichen Merk-male ihres rechnungslegungsbezogenen internen Kontroll- und Risikomanagementsystems eingehen. Die gesetzlichen Vorschriften zum Lagebericht sehen darüber hinaus weitere Berichtspfl ichten vor. Sie umfassen neben Forschung und Entwicklung auch die Grundzüge des Vergütungssystems sowie einen Nachtragsbericht und übernahmerelevante Angaben bei börsennotierten Unternehmen.

Unternehmen mit Sitz in Deutschland müssen bei der Lage-berichterstattung den entsprechenden Deutschen Rech-nungslegungs Standard Nr. 20 Konzernlagebericht (DRS 20) des Deutschen Rechnungslegungs Standards Committee e.V. (DRSC) anwenden. DRS 20 ergänzt die gesetzlichen Anforderungen an die Konzernlagebericht erstattung und wird auch für den (Einzel-)Lagebericht empfohlen.

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Allgemeine Informationen zum Geschäftsbericht 1

Tabelle AInhaltsverzeichnis des Geschäftsberichts 2013

Aktionärsbrief 2

Bericht des Aufsichtsrats 4

Corporate Governance 7

7 Konzernlagebericht 10

Grundlagen des Konzerns 10

Wirtschaftsbericht

Gesamtwirtschaftliche und branchenbezogene Rahmenbedingungen

Geschäftsverlauf

Ertragslage 21

Finanzlage 29

Vermögenslage 38

Nachtragsbericht 47

Risiko- und Chancenbericht 50

Prognosebericht 67

6 Konzernabschluss 2013 des Muster-Konzerns 76

Konzerngesamtergebnisrechnung 76

Konzernbilanz 77

Konzernkapitalfl ussrechnung 78

Konzerneigenkapitalveränderungsrechnung 79

Konzernanhang 80

Bestätigungsvermerk des Abschlussprüfers 103

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1 Allgemeine Informationen zum Geschäftsbericht

Was sind Querverweise im IFRS-Konzernabschluss?

Während der Konzernlagebericht ein gesondertes Berichts instrument darstellt, ist der Konzernanhang integraler Bestandteil des Konzernabschlusses. Zweck des Konzernanhangs ist unter anderem, die in der Konzern-bilanz, Konzerngesamtergebnisrechnung, Konzernkapital-fl ussrechnung und Konzerneigenkapitalveränderungsrech-nung ausgewiesenen Beträge weiter aufzugliedern und zu erläutern. Damit der Abschlussleser bei der Analyse einer dieser Abschlussbestandteile zielgerichtet die Erläuterun-gen zu einem Posten im Konzernanhang fi nden kann, muss aus dem Rechenwerk auf die entsprechende Passage im Konzernanhang verwiesen werden. Vielfach ist es im Kon-zernanhang aus sachlichen Gründen geboten, die Erläute-rungen zu einem Thema zusammengefasst darzustellen: In diesen Fällen erfolgt bei mehreren Abschlussposten der Verweis auf die gleiche Stelle im Konzernanhang.

HINWEIS AUF DEN ABSCHLUSS DES MUSTER-KONZERNS

Um die nach IFRS erforderlichen Querverweise an einem Beispiel darzustellen, wird in der Muster-Konzernbilanz in einer Spalte mit der Bezeichnung „Konzernanhang“ auf die entsprechenden dortigen Textziffern verwiesen. Da beispielsweise Finanzverbind-lichkeiten unabhängig von der Fristigkeit zusammengefasst erläutert werden, wird in der Konzernbilanz bei den betreffenden Posten jeweils auf die Textziffer 25 (Finanzverbindlichkeiten) im Konzernanhang verwiesen.

In welchem Verhältnis stehen Geschäftsbericht und (Konzern-)Abschluss?

Mit dem Geschäftsbericht präsentieren sich Unternehmen der interessierten Öffentlichkeit. Umfang und Aufbau des Geschäftsberichts sind grundsätzlich gesetzlich nicht nor-miert. Allerdings enthalten Geschäftsberichte in der Regel den Konzernabschluss sowie den Konzernlagebericht des berichtenden Unternehmens. Für diese Berichtsinstru-mente gelten die IFRS und die handelsrechtlichen Anforde-rungen im Hinblick auf Inhalt, Form und Aufbau. Auch das Testat des Wirtschaftsprüfers wird sich regelmäßig aus-schließlich auf den Konzernabschluss und den Konzernlage-bericht beziehen. Im Geschäftsbericht fi nden sich damit sowohl gesetzlich normierte Berichtselemente als auch Darstel lungen, bei denen die Unternehmensvertreter frei in der Darstellung sind, sowie geprüfte und ungeprüfte Informa tionen. Nachfolgend werden wir uns schwerpunkt-mäßig mit dem Konzernabschluss und dem Konzernlage-bericht beschäftigen.

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Die Konzerngesamtergebnisrechnung

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Die Konzerngesamtergebnisrechnung gibt einen Einblick in den Geschäftserfolg des Konzerns zwischen zwei Stichtagen.

Worin besteht der Unterschied zwischen der Konzerngesamtergebnisrechnung nach IFRS und der Gewinn- und Verlustrechnung nach handelsrechtlichen Grundsätzen?

Die IFRS-Erfolgsrechnung ist zweistufi g aufgebaut. Neben dem Gewinn oder Verlust der Periode (profi t or loss) wird das sonstige Ergebnis (other comprehensive income) dargestellt. Beide Komponenten gemeinsam ergeben das Gesamtergebnis (comprehensive income). Dieses Gesamtergebnis enthält damit alle Erträge und Aufwendungen, die der Konzern im Geschäftsjahr erwirt-schaftet hat. Werden zum Gesamtergebnis die Eigenkapi-talveränderungen addiert, die durch die Gesellschafter veranlasst sind (wie zum Beispiel Ausschüttungen oder Kapitalerhöhungen), erhält man die Gesamtveränderun-gen des Eigenkapitals. (Vergleiche hierzu Kapitel 5 „Die Konzerneigenkapitalveränderungsrechnung“.)

Das Gesamtergebnis kann wie im Muster-Konzern als ein Abschlussbestandteil – also in einer Rechnung – abgebildet werden. In diesem Fall ist der Gewinn oder Verlust nur eine Zwischengröße. Nach dem Gewinn oder Verlust wird das sonstige Ergebnis dargestellt, um schließlich die Summe aus beiden Komponenten – das Gesamtergebnis – darzu-stellen. Der Abschlussbestandteil wird Konzerngesamt-ergebnisrechnung genannt.

Alternativ kann das Gesamtergebnis aber auch in zwei Abschlussbestandteilen dargestellt werden. In diesem Fall stellt die erste Rechnung, die Gewinn- und Verlust-rechnung, alle Erträge und Aufwendungen dar, die im Gewinn oder Verlust zu erfassen sind; sie endet daher mit dem Gewinn oder Verlust. Daran anschließend zeigt eine zweite Rechnung die Überleitung vom Gewinn oder Verlust über die Posten des sonstigen Ergebnisses bis hin zum Gesamtergebnis auf. Diese zweite Rechnung wird Konzerngesamtergebnisrechnung genannt.

1 In der Praxis herrschen beide Varianten vor. Die Begriffl ich-keiten für die Abschlussbestandteile und die Bezeichnung der Komponenten können von jedem Unternehmen selbst gewählt werden und unterscheiden sich daher in der Praxis. Für den Gewinn oder Verlust wird häufi g – wie im Muster-Konzern – „Jahresergebnis“ verwendet. Üblich sind auch die Bezeichnungen „Gewinn/Verlust der Periode“, „Jahres-überschuss“ sowie „Periodenergebnis“ – jeweils mit oder ohne Präfi x „Konzern-“.

Die Darstellung des sonstigen Ergebnisses muss wiede-rum in zwei Unterkomponenten erfolgen: Die erste Gruppe bilden Posten, die nie in den Gewinn oder Verlust umzu-gliedern sind. Die zweite Gruppe besteht aus denjenigen Posten, die unter bestimmten Voraussetzungen in den Gewinn oder Verlust umzugliedern sind.

Welche Erträge und welche Aufwendungen in den Gewinn oder Verlust einerseits beziehungsweise im sonstigen Ergebnis andererseits zu erfassen sind, und welche spä-ter in den Gewinn oder Verlust umzugliedern sind, geben die IFRS-Standards vor. (Siehe dazu Frage 2 dieses Kapi-tels.)

Im Vergleich dazu kennt HGB kein „sonstiges Ergebnis“, sondern stattdessen nur einen Wertmaßstab für den Erfolg des Jahres, in dem alle Erträge und Aufwendungen dieses Zeitraums erfasst werden: den Jahresüberschuss bezie-hungsweise den Jahresfehlbetrag.

Worin unterscheiden sich der Gewinn oder Verlust und das sonstige Ergebnis?

Die IFRS-Standards geben vor, welche Erträge und welche Aufwendungen im Gewinn oder Verlust einerseits und wel-che im sonstigen Ergebnis andererseits zu erfassen sind. Das IASB erkennt an, dass die Einteilung in die beiden Kom-ponenten des Gesamterfolgs bislang keinem überzeugen-den Konzept folgt, sondern eher am Einzelfall orientiert ent-schieden wurde. Der Versuch einer Erklärung ist wie folgt:

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2 Die Konzerngesamtergebnisrechnung

Im Gewinn oder Verlust wird im Wesentlichen der Erfolgs-beitrag aus der zentralen Geschäftstätigkeit beziehungs-weise den Tätigkeitsschwerpunkten des Konzerns im abgelaufenen Geschäftsjahr abgebildet. Damit zeigt die-ses Periodenergebnis die Performance des Geschäfts-modells beziehungsweise im Fall diversifi zierter Konzerne der Geschäftsmodelle, mit denen der Konzern am Markt im Wettbewerb steht. Typischerweise sind zur Umsetzung dieser Geschäftsmodelle seitens des Managements vor-wiegend operative, aber auch fi nanzielle Entscheidungen zu treffen. Daher wird das Periodenergebnis häufi g freiwillig in ein operatives sowie in ein fi nanzielles Ergebnis unterteilt.

Das sonstige Ergebnis umfasst dagegen überwiegend Wert änderungen von Vermögenswerten oder Schulden, die aus der Änderung von Marktdaten – beispielsweise Börsen-, Wechselkurse oder andere Marktparameter – resultieren und die das Management nur in geringem Umfang beeinfl ussen kann. Dazu zählen Aufwendungen und Erträge aus der fortlaufenden Zeitwertbewertung von bestimmten Finanzinstrumenten, aus Bewertungsänderun-gen von Pensionsrückstellungen, aus der Umrechnung von Abschlüssen ausländischer Geschäftsbetriebe sowie aus Hedging-Transaktionen oder aus der Neubewertung von Sachanlagen. Kennzeichnend für diese im sonstigen Ergeb-nis erfassten Wertänderungen ist, dass sie zunächst nicht zahlungswirksam sind. Insofern ist nicht absehbar, wann sie im gewöhnlichen Geschäftsverlauf für den Konzern zu Zahlungsmittelzufl üssen oder -abfl üssen führen. So führt beispielsweise ein Anstieg der Pensionsrückstellung aufgrund einer gestiegenen Lebenserwartung zwar zu einem negativen Effekt (Aufwand) im sonstigen Ergebnis. Höhere Auszahlungen werden sich jedoch regelmäßig erst langfristig ergeben – und zwar dann, wenn Pensionszahlun-gen länger geleistet werden müssen als bisher erwartet. Auch kumulierte Währungserfolge, die regelmäßig aus der Umrechnung von Abschlüssen ausländischer Geschäfts-betriebe entstehen, um den Konzernabschluss in einer einheitlichen Währung aufzustellen, werden erst dann liquiditätsmäßig realisiert, wenn eine ausländische Gesell-schaft verkauft wird.

In den zuvor genannten Beispielen sind die Erträge und Aufwendungen aus der Neubewertung von Sachanlagen sowie aus Bewertungsänderungen aus Pensionsrück-stellungen der Gruppe von Posten zuzuordnen, die nie-mals in den Gewinn oder Verlust umgegliedert werden. Alle anderen Beispiele dagegen werden zu einem späte-ren Zeitpunkt in den Gewinn oder Verlust umgegliedert (Recycling). So werden etwa die Währungseffekte aus der

Umrechnung von Abschlüssen ausländischer Geschäftsbe-triebe aus dem sonstigen Ergebnis in den Gewinn oder Verlust umgegliedert, wenn der Geschäfts betrieb veräu-ßert wird. Der Einfl uss auf das Gesamtergebnis ist in diesem Fall gleich null. (Siehe hierzu auch Frage 1 in Kapitel 5 „Die Konzern eigen kapital veränderungs rechnung“.)

Die Steuereffekte (latente Steuern) auf die einzelnen Posten des sonstigen Ergebnisses sind entweder direkt in der Konzerngesamtergebnisrechnung oder alternativ im Konzernanhang anzugeben.

Wie zuverlässig ist das ausgewiesene Gesamtergebnis?

Da die Erfolgsrechnung nach IFRS – wie auch gemäß deut-schem Handelsrecht – nicht auf messbaren Einzahlungen und Auszahlungen basiert, sind für eine Vielzahl von Posten der Ergebnisrechnung Schätzungen erforderlich; entspre-chend ermessensbehaftet sind diese Werte. Das zeigt sich bereits bei der Einstiegsgröße der Ergebnisrechnung: Als Umsatzerlöse werden nicht nur die in Geld zugefl ossenen Erlöse aus dem Verkauf von Waren oder Dienstleistungen ausgewiesen. Wird beispielsweise im Anlagenbau ein Kraft werk im Rahmen eines Fertigungsauftrags über einen längeren Zeitraum erstellt, können während der Fertigstellungsphase bereits Umsatzerlöse nach Maß-gabe des (geschätzten) Fertigstellungsgrades erfasst sein, obwohl die Lieferung und Leistung noch nicht fertiggestellt ist – vielfach bevor der Auftraggeber für die Leistung zahlt. Da bereits während der Fertigungsdauer von Kundenauf-trägen Fertigungsaufwendungen anfallen, soll durch die vorgelagerte Umsatzerfassung ein periodengerechter Erfolg ermittelt werden.

Aber auch zahlreiche andere Aufwendungen und Erträge basieren auf einer Vielzahl von Annahmen über künftige Ereignisse – wie unter anderem folgende Beispiele zeigen: Bei der Forderungsbewertung etwa ist die Bonität der Kun-den einzuschätzen. Bleibt diese hinter den Erwartungen zurück, sind die Forderungen aufwandswirksam abzuschrei-ben. Eine Beteiligungsbewertung wiederum gleicht einer Unternehmensbewertung, die Grundlage für eine Abschrei-bung der Beteiligung und damit für Aufwand sein kann. Die Einschätzung der Risiken und Chancen aus Rechtsstreitig-keiten bestimmt den entsprechenden Rückstellungsansatz – und damit wiederum eine Ergebnisbelastung durch Rück-stellungsbildung. Rückstellungen zählen generell zu den in besonderem Maße ermessensbehafteten Bilanzposten.

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Die Konzerngesamtergebnisrechnung 2

Die Ermessensbehaftung der Gewinnermittlung steigt mit der Ermessensbehaftung der vorgeschriebenen Bewer-tungsmaßstäbe: Während die Anschaffungskosten relativ ermessensfrei ermittelt werden können, ist die Ermittlung des Zeitwerts – des Fair Value – schätzwert- und damit ermessensabhängig. Gerade für die Rechnungslegung nach IFRS hat die Bewertung zum Fair Value eine große Bedeutung. Da der Fair Value zum Bilanzstichtag ermittelt wird, erhöht sich zwar die Transparenz über die aktuellen Wertverhältnisse – und damit die Relevanz der Bilanzinfor-mationen im Vergleich zu historischen Bewertungsmaßstä-ben. Doch bei der überwiegenden Zahl der zum Fair Value bewerteten Positionen lässt sich der Fair Value des Vermö-genswerts nicht unmittelbar am Markt „ablesen“. In diesen Fällen wird er durch sogenannte Wertermittlungsverfahren geschätzt. Diese Schätzung kann durch Anpassungen von Marktpreisen vergleichbarer Vermögenswerte oder Schul-den erfolgen. Alternativ muss der Barwert der zu erwarten-den Nettozahlungen aus den zu bewertenden Vermögens-werten und Schulden ermittelt werden. Bar wert er mitt lun-gen sind beispielsweise auch bei Wertminderungstests für das Sachanlagevermögen und damit für die Ermittlung von außerplanmäßigen Abschreibungen oder bei der Bewer-tung von langfristigen Rückstellungen erforderlich.

Woran wird die Zuverlässigkeit der ausgewiesenen Ergebnisse deutlich?

Um es dem Leser zu ermöglichen, den Umfang der Bewer-tungsunsicherheiten einzuschätzen, enthält der Konzern-anhang Informationen über die angewendeten Bewertungs-maßstäbe der einzelnen Vermögenswerte und Schulden sowie weiterführende Angabepfl ichten. Sofern Fair Values als Barwerte geschätzt werden, sind sogar die zugrunde gelegten Bewertungsannahmen anzugeben. Dies gilt ins-besondere für den verwendeten Zinssatz. Auch bezüglich der Risiken aus Finanzinstrumenten bestehen seitens der IFRS umfangreiche Angabepfl ichten.

Unerlässlich ist ein Blick in die Anhangangaben: Anhand dieser Informationen können insbesondere Ergebnisaus-wirkungen aus immer komplexer ausgestalteten Finanz-transaktionen nachvollzogen werden. Dies ist zum Beispiel dann von Bedeutung, wenn Forderungsbestände für Finan-zierungszwecke „verkauft“ werden (sogenanntes Facto-ring), gleichzeitig aber Garantien, Optionen oder andere Sicherheiten gewährt werden – und damit Risiken aus dem eigentlich veräußerten Forderungsportfolio zurück-behalten werden. In diesen Fällen ist fraglich, ob die betref-

fenden Forderungen überhaupt nach den Grundsätzen der IFRS ausgebucht werden dürfen und der vereinbarte Ver-äußerungserlös realisiert werden darf.

Durch sogenannte Sale-and-Lease-Back-Transaktionen, die beispielsweise zum Verkauf und zur gleichzeitigen Miete einer Immobilie führen, können liquide Mittel und zugleich Veräußerungsgewinne generiert werden, ohne dass sich an der Nutzung der Immobilie durch das Unter-nehmen etwas ändert. Zweck solcher Transaktionen kann die Erhöhung des ausgewiesenen Ergebnisses, die Ver-besserung von Bilanzrelationen sowie die Beschaffung von fi nanziellen Mitteln sein. Alle diese Hintergründe werden für den Bilanzleser erst durch die ergänzenden Anhangangaben transparent.

Beinhaltet eine vom Unternehmen vorgenommene Schät-zung ein Risiko, dass innerhalb des nächsten Jahres die Schätzung gegebenenfalls revidiert werden muss und dies eine wesentliche Ergebnisauswirkung haben kann, muss über diese Tatsache und die zugrunde liegenden Annahmen im Konzernanhang berichtet werden. Ebenso sind im Kon-zernanhang die Auswirkungen darzulegen, falls es zu einer solchen Änderung gekommen ist.

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2 Die Konzerngesamtergebnisrechnung

Tabelle BKonzerngesamtergebnisrechnung

TEUR 2013 2012

1, 2 Ergebnis aus fortzuführenden Geschäftsbereichen

Umsatzerlöse 99.360 95.186

Umsatzkosten -54.920 -55.835

Bruttoergebnis 44.440 39.351

5 Sonstige betriebliche Erträge 1.445 265

5 Vertriebskosten -17.984 -18.012

5 Verwaltungsaufwendungen -15.458 -15.066

Sonstige betriebliche Aufwendungen -3.993 -1.136

8 Operatives Ergebnis (Betriebsergebnis) 8.450 5.402

13 Finanzerträge 911 523

13, 14 Finanzierungsaufwendungen -1.760 -1.719

13 Finanzergebnis -849 -1.196

Ergebnisanteile an Unternehmen, die nach der Equity-Methode bilanziert werden 467 587

Ergebnis vor Steuern 8.068 4.793

Ertragsteueraufwand -2.138 -1.404

Ergebnis aus fortzuführenden Geschäftsbereichen nach Steuern 5.930 3.389

Aufgegebene Geschäftsbereiche

Ergebnis nach Steuern aus aufgegebenen Geschäftsbereichen 489 682

3, 5 Jahresergebnis 6.419 4.071

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Tabelle BKonzerngesamtergebnisrechnung

TEUR 2013 2012

1, 2 Sonstiges Ergebnis1

Posten, die nie in den Gewinn oder Verlust umgegliedert werden

Neubewertung von Sachanlagen1 170 0

Versicherungsmathematische Verluste1 -17 0

Posten, die in den Gewinn oder Verlust umgegliedert wurden oder werden können

Ergebnis aus der Absicherung einer Nettoinvestition in ein ausländisches Tochterunternehmen 3 -8

Änderung des Zeitwerts im Rahmen eines effektiven Cash-Flow-Hedges -93 0

Zeitwertänderungen von zur Veräußerung verfügbaren Wertpapieren 95 0

Währungsdifferenzen aus der Umrechnung von Abschlüssen ausländischer Tochterunternehmen 280 215

3 Sonstiges Ergebnis nach Steuern 438 207

3 Gesamtergebnis 6.857 4.278

9 Gesamtergebnis entfallend auf:

Beherrschende Gesellschafter 6.481 4.059

Anteile nicht beherrschender Gesellschafter 376 219

Gesamtergebnis 6.857 4.278

9 Jahresergebnis entfallend auf:

Beherrschende Gesellschafter 6.071 3.863

Anteile nicht beherrschender Gesellschafter 348 208

Jahresergebnis 6.419 4.071

1 Im vorliegenden Muster-Abschluss werden die Bestandteile des sonstigen Ergebnisses als Nettobeträge nach Berücksichtigung aller Steuereffekte dargestellt. Alternativ ist auch eine Bruttodarstellung möglich, bei der der gesamte Steuereffekt je Postengruppe in einer separaten Zeile gezeigt wird oder sogar einzeln den Posten zugeordnet wird.

Die Konzerngesamtergebnisrechnung 2

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Nach welchem Verfahren wird die Gewinn- und Verlustrechnung gegliedert?

Die Gewinn- und Verlustrechnung beziehungsweise der erste Teil der Konzerngesamtergebnisrechnung (siehe Frage 1 dieses Kapitels) kann nach dem Gesamtkosten-verfahren oder nach dem international üblichen Umsatz-kostenverfahren aufgestellt werden. Bei Ersterem wird die Gesamtleistung der Periode dargestellt: Neben den Umsatzerlösen werden auch die in der Periode produzier-ten, nicht abgesetzten Leistungen ausgewiesen – bei-spielsweise als Bestandsveränderungen oder aktivierte Eigenleistungen. Der Gesamtleistung werden die in der Periode angefallenen Aufwendungen gegenübergestellt. Beim Umsatzkostenverfahren werden den Umsatzerlösen die Herstellungskosten der im Geschäftsjahr verkauften Produkte oder erbrachten Leistungen gegenübergestellt und zwar unabhängig davon, in welchem Geschäftsjahr die Herstellungskosten angefallen sind. Unterschiede ergeben sich somit bei den Aufwen dungen für Bestandsverände-rungen – also solchen Gütern, die beispielsweise auf Lager gefertigt werden – sowie bei ande ren aktivierten Eigenleis-tungen, die im Umsatzkostenverfahren nicht ausgewiesen werden. Das Jahresergebnis ist dessen ungeachtet nach beiden Verfahren gleich hoch.

Ein weiterer wesentlicher Unterschied besteht in der Gliederung der ausgewiesenen Aufwendungen. Beim Gesamtkostenverfahren werden sämtliche angefallenen Aufwendungen nach Aufwandsarten wie zum Beispiel Material- und Personalaufwand gegliedert. Dagegen werden beim Umsatzkostenverfahren die Aufwendungen den betrieblichen Funktionsbereichen Herstellung, For-schung und Entwicklung sowie Vertrieb und Verwaltung zugeordnet. Da im Umsatzkostenverfahren den Umsatzer-lösen unmittelbar die Herstellungskosten der abgesetzten Leistungen gegenübergestellt werden, lässt sich aus der Zwischensumme, dem sogenannten Bruttoergebnis, im Verhältnis zu den Umsatzerlösen die Bruttomarge (gross margin) errechnen. Vielfach ergänzen Unternehmen direkt eine entsprechende Zwischensumme, sodass die Brutto-marge unmittelbar aus der Gewinn- und Verlustrechnung abgelesen werden kann.

5 Wie kann sich der Abschlussleser einen schnellen Einblick in den Geschäftsverlauf verschaffen?

Wem die ausführlichen Darstellungen im Lagebericht für die Einschätzung der Geschäftsentwicklung des Konzerns zu komplex sind, der kann für einen ersten Eindruck die Ergebnisentwicklung analysieren. Wie erfolgreich sich der Konzern mit seinem Geschäftsmodell am Markt durch-setzen konnte, lässt sich vor allem anhand der Entwicklung des operativen Ergebnisses gegenüber dem Vorjahr und – einen Schritt weiter – im Vergleich mit den Wettbewerbern des Konzerns analysieren.

Beim Vorjahresvergleich sind Sondereffekte herauszurech-nen; beispielsweise können Veränderungen im Konsoli die-rungskreis gegebenenfalls den Vergleich verzerren. So kann der Kauf eines in den Konzernabschluss einbezoge-nen Unter nehmens im Berichtsjahr zu einer Erhöhung des Umsatzes führen. Gleichzeitig kann jedoch – infolge des damit verbundenen Integrationsaufwands – auch das Konzernergebnis belastet werden. Beim Verkauf eines Tochterunternehmens kann ein Gewinn oder Verlust anfallen, der sich jeweils aus Konzernsicht als Differenz der veräußerten Aktiva und Passiva einerseits sowie aus dem Erlös andererseits ergibt. Für international tätige Kon-zerne kann zudem auch die Entwicklung der Wechselkurse einen wesentlichen Einfl uss auf das Ergebnis und den Vor-jahresvergleich haben. Darüber hinaus können Änderungen in der Rechnungslegungspolitik oder Einführungen neuer Standards den Vorjahresvergleich beeinträchtigen. Aus-kunft hierüber gibt die Darstellung der Rechnungslegungs-grundsätze im Konzernanhang.

Wie nachhaltig ist der Ergebnisausweis?

Im Zusammenhang mit dem Ergebnisausweis ist heute oftmals von „Normalised Profi t“ die Rede: Anhand der Anhangangaben und einer Befragung des Managements versuchen Analysten in der Regel, ein um außerordent-liche, seltene oder einmalige Ereignisse oder Transaktio-nen bereinigtes Jahresergebnis zu ermitteln. Dieses dient als Grundlage für die Unternehmensbewertung beziehungs-weise die Bewertung der Aktie. Bei der Analyse des ausge-wiesenen Betriebsergebnisses ist zu berücksichtigen, dass die IFRS im Gegensatz zum HGB den Ausweis von außeror-dentlichen Aufwendungen und Erträgen nach dem Ergebnis aus fortzuführenden Geschäftsbereichen verbieten.

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2 Die Konzerngesamtergebnisrechnung

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Dies liegt darin begründet, dass letztlich alle Erträge und Auf wen dungen als durch die Geschäftstätigkeit des Unter nehmens verursacht angesehen werden.

Einige Unternehmen kommen den Informationsbedürfnis-sen der Analysten entgegen und weisen in der Erfolgsrech-nung zusätzliche Zwischensummen aus, zum Beispiel das ordentliche Betriebsergebnis vor Sonderaufwendungen wie Restrukturierungskosten, Sonderabschreibungen oder Ver-luste aus der Veräußerung von Tochtergesellschaften. Die Grenzen einer solchen Vorgehensweise liegen in den Vorga-ben zur Gliederung der Ergebnisrechnung begründet. So ist beispielsweise im Umsatzkostenverfahren kein gesonder-ter Ausweis von Restrukturierungsaufwendungen zulässig. Vielmehr sind Letztere den betrieblichen Funktionsberei-chen Herstellung, Forschung und Entwicklung sowie Ver-trieb und Verwaltung zuzuordnen. Allenfalls ein Davon-Ver-merk pro Zeile kommt hier in Betracht. Daher werden Unternehmen derartige Sondereffekte eher im Konzern-anhang darstellen.

Eine Ausnahme bildet das Ergebnis aus aufgegebenen Geschäftsbereichen, das unter internationalen Rechnungs-legungsvorschriften separat vom Ergebnis aus fortzufüh-renden Geschäftsbereichen des Unternehmens ausgewie-sen wird. In der Erfolgsrechnung des Muster-Konzerns ist das Ergebnis aus aufgegebenen Geschäftsbereichen in einer gesonderten Zeile abgebildet. Auf diese Weise wird die Entwicklung der Ertragslage im Vergleich zum Vorjahr übersichtlicher dargestellt. Zudem ermöglicht diese Art der Angabe, die zukünftige Entwicklung der Ertragslage aus der fortgeführten Geschäftstätigkeit besser einzuschätzen. Alternativ zu der ausschließlichen Darstellung des Ergebnis-ses aus aufgegebenen Geschäftsbereichen können die daraus resultierenden Erträge und Aufwendungen auch entsprechend der Gliederung der Gewinn- und Verlust rech-nung in gesonderten Spalten für das Geschäftsjahr und das Vorjahr abgebildet werden. Auf diese Weise erhöht sich der Informationsgehalt der Erfolgsrechnung. Nachteilig ist hierbei jedoch, dass sie komplexer und damit schwerer lesbar werden kann. Wird in der Erfolgsrechnung nur das Ergebnis aus aufgegebenen Geschäftsbereichen in einer gesonderten Zeile ausgewiesen, müssen die Erträge und Aufwendungen, die zu diesem Ergebnis führen, im Kon-zernanhang dargestellt werden.

Was versteht man unter EBIT, EBITA und EBITDA?

Diese Abkürzungen bezeichnen geläufi ge Zwischensal den in der Erfolgsrechnung, um die operative Performance des Konzerns zu beschreiben. EBIT (Earnings before interest and taxes) entspricht dem in der Erfolgsrechnung des Muster-Konzerns ausgewiesenen operativen Ergebnis (Betriebsergebnis) beziehungsweise dem Ergebnis vor Finanzergebnis und Ertragsteuern. EBITA (Earnings before interest, taxes and amortisation) beschreibt das operative Ergebnis vor Abzug der planmäßigen Abschrei-bungen und Wertminderungen immaterieller Vermögens-werte. EBITDA (Earnings before interest, taxes, depre-ciation and amortisation) berücksichtigt zusätzlich die planmäßigen Abschreibungen und Wertminderungen der Sachanlagen. Ziel dieser Kennzahlen ist eine Eliminierung der nicht planbaren und voraussichtlich nicht wiederkeh-renden Wertminderungen einerseits und eine pragmati-sche Annäherung an den operativen Cashfl ow anderer-seits, indem die bedeutsamsten nicht liquiditäts wirk sa-men Aufwendungen zum Betriebsergebnis hinzugezählt werden. Andere liquiditätsunwirksame Aufwendungen und Erträge, wie insbesondere die Bewegungen in den Rück-stellungen, aber auch Umsatzerlöse, die bisher noch nicht zu einem Zahlungsmittelzugang geführt haben, bleiben demgegenüber unberücksichtigt.

Der EBITDA 2013 im Beispiel des Muster-Konzerns beträgt 14.347 Mio. EUR (Betriebsergebnis 8.450 Mio. EUR, plan-mäßige Abschreibungen auf Sachanlagen 5.001 Mio. EUR und immaterielle Vermögenswerte 780 Mio. EUR sowie Wertminderung (Impairment) des Goodwill 116 Mio. EUR). Dass diese Größe aber noch weit vom Mittelzufl uss der betrieblichen Tätigkeit in Höhe von 5.372 Mio. EUR entfernt ist, geht aus der Konzernkapitalfl ussrechnung hervor.

An dieser Stelle sei deutlich darauf hingewiesen, dass diese Größen keine von den IFRS defi nierten Größen darstellen (non-GAAP measures) und daher von jedem Unternehmen anders verwendet werden können. Verwendet ein Unter-nehmen solche „non-GAAP measures“ – zum Beispiel falls es nach diesen Leistungsindikatoren das Unternehmen steuert – sollte die Defi nition der verwendeten Größe und eine Überleitung zu den Zahlen des Konzern abschlusses für den Abschlussadressaten erkennbar sein.

Siehe auch Kapitel 6 „Der Konzernanhang“: Tabelle G „Immaterielle Vermögenswerte“, Tabelle H „Sachanlagen“

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Die Konzerngesamtergebnisrechnung 2

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2 Die Konzerngesamtergebnisrechnung

Aus welchem Grund ist das Konzernergeb-nis zum einen auf Anteilseigner des Mutter-unternehmens und zum anderen auf nicht beherrschende Gesellschafter zu verteilen?

Dividendenansprüche von Gesellschaftern beruhen auf dem Ergebnis des Unternehmens, an dem sie beteiligt sind. Im Konzernabschluss werden mehrere Unternehmen zusammengefasst so dargestellt, als seien sie rechtlich ein Unternehmen. Der Konzernabschluss zeigt damit das wirt-schaftliche Ergebnis einer Unternehmensgruppe. Gesell-schafter, die neben dem (beherrschenden) Mutterunter-nehmen an einem konsolidierten Tochterunternehmen beteiligt sind, werden als nicht beherrschende Gesell-schafter bezeichnet. Aus Konzernsicht sind sie jedoch auch Anteilseigner; ihr Anteil am Reinvermögen des Kon-zerns wird im Konzerneigenkapital ausgewiesen. Mit dem differenzierten Ausweis des Konzernergebnisses in der Erfolgsrechnung wird gezeigt, welcher Teil des Konzerner-gebnisses den Gesellschaftern des Mutterunternehmens und welcher Teil den nicht beherrschenden Gesellschaftern der konsolidierten Tochterunternehmen zuzurechnen ist.

Worin besteht der Unterschied zwischen dem unverwässerten und dem ver wässerten Ergebnis pro Aktie?

Das unverwässerte Ergebnis pro Aktie zeigt, wie hoch das Ergebnis des Konzerns aus fortzuführenden Geschäftsbe-reichen bezogen auf jede im Umlauf befi ndliche Stamm-aktie ausfällt. Das verwässerte Ergebnis pro Aktie berück-sichtigt zusätzlich die sogenannten potenziellen Stamm-aktien, die bei (angenommener) Ausübung sämt licher Options- oder Wandelrechte zu einer Verwässerung füh-ren würden. Unter Verwässerung versteht man in diesem Zusammenhang die Verminderung des Ergebnisses pro Aktie durch die angenommene Erhöhung der im Umlauf befi ndlichen Stammaktien. Die Anzahl der im Umlauf befi nd lichen Stammaktien kann zum Beispiel durch eine Kapitalerhöhung oder aber durch Ausübung der Optionen in Zusammenhang mit Wandelschuldverschreibungen resul-tieren. Bei Wandelschuldverschreibungen handelt es sich um Finanzinstrumente, die dem Gläubiger die Möglichkeit geben, seine Forderung aus der Schuldverschreibung in ein Eigenkapitalinstrument – eine Stammaktie – umzuwandeln.

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10 Welche Sparte leistet den höchsten Gewinnbeitrag, welche den geringsten?

Unternehmen, deren Aktien oder Schuldverschreibungen öffentlich gehandelt werden oder die eine Zulassung dieser Wertpapiere zum Handel an einer Wertpapierbörse bean-tragt haben, sind verpfl ichtet, eine Segmentberichterstat-tung aufzustellen. In der Segmentberichterstattung wird der Konzern in seine wesentlichen Geschäftsbereiche zer-legt. So ist es insbesondere bei diversifi zierten Geschäfts-modellen möglich, den unter Umständen sehr unterschied-lichen Erfolgsbeitrag der einzelnen Geschäftsmodelle – der Segmente – einzusehen.

Nach IFRS wird die Segmentberichterstattung nach dem sogenannten Management Approach aufgestellt. Dies bedeutet, dass die Daten des Unternehmens in einer Form dargestellt werden, wie sie intern zur Steuerung verwendet werden. Das betrifft nicht nur die Einteilung in Segmente, sondern auch die verwendete Rechnungslegungsmethode. Wird beispielsweise intern nach HGB-Zahlen gesteuert, sind diese in der Segmentberichterstattung darzustellen. Hintergrund ist, dass auch der externe Bilanzleser Einblicke in die Informationen, die dem internen Entscheidungsträ-ger für die Steuerung und Ressourcenallokation vorlagen, erlangen soll. So kann der Bilanzleser erkennen, in welchen

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* Unverwässerte Aktienanzahl: 4.000.000 ** Verwässerte Aktienanzahl: 5.000.000

Tabelle CUnverwässertes / Verwässertes Ergebnis

Ergebnis je Aktie in EUR 2013 2012

10 Ergebnis je Aktie

Unverwässertes Ergebnis je Aktie (in EUR)*

1,52 0,97

Verwässertes Ergebnis je  Aktie (in EUR)**

1,21 0,77

10 Ergebnis je Aktie – fortzuführende Geschäftsbereiche

Unverwässertes Ergebnis je Aktie (in EUR)*

1,40 0,80

Verwässertes Ergebnis je  Aktie (in EUR)**

1,12 0,64

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Bereichen das Ergebnis mehrheitlich erwirtschaftet wird und welche den Konzern gegebenenfalls eher belasten. Nicht alle Teileinheiten, die die internen Entscheidungsträ-ger gesondert steuern, sind auch in der externen Berichter-stattung offenzulegen. Vielmehr soll die Seg ment be richt-erstattung nur die wesentlichen Teilbereiche darstellen. Nach den IFRS soll dies durch entsprechend hohe Schwel-lenwerte für eine gesonderte Berichtspfl icht erreicht wer-den. Eine Überleitung der Segmentdaten auf die Werte des Konzernabschlusses ist ebenfalls erforderlich, wenn die intern verwendete Rechnungslegungsmethode von den IFRS abweicht.

Neben den Informationen bezüglich der Identifi zierung und Zusammenfassung der operativen Segmente sind im Kon-zernanhang zusätzliche Angaben für das gesamte Unter-nehmen zu machen. Diese unternehmensweiten Daten umfassen beispielsweise die Erlöse mit externen Dritten für jede Gruppe von ähnlichen Produkten und Dienstleistun-gen, die Erlöse nach geografi schen Gebieten und wesentli-che Konzentrationen der Umsätze auf einzelne Kunden.

Siehe auch Kapitel 6 „Der Konzernanhang“: Tabelle Q „Segmentberichterstattung“

Was bedeutet „Impairment“?

Sämtliche langfristigen Vermögenswerte sind nach IFRS regelmäßig dahin gehend zu prüfen, ob Anhaltspunkte dafür vorliegen, dass der Wert des Vermögenswerts nicht mehr größer oder gleich dem Bilanzansatz ist – ob also der Bilanz-posten nicht mehr werthaltig ist. Als überbewertet gilt ein langfristiger Vermögenswert dann, wenn sein Buchwert weder durch seinen Veräußerungspreis (Fair Value abzüg-lich Transaktionskosten) noch durch die mit seiner Nutzung künftig erwarteten, diskontierten Cashfl ows (Nutzwert) gedeckt ist. Sobald Indikatoren (Trigger) einer solchen Wertminderung vorliegen, sind entsprechende Werthaltig-keitsprüfungen (Impairment Tests) und gegebenenfalls außerplanmäßige Abschreibungen (Impairment-Aufwen-dungen) vorzunehmen. Anlass für solche Berechnungen können zum Beispiel technische Überalterung, neue bezie-hungsweise verbesserte eigene Produkte oder Konkurrenz-produkte sowie ungenügende Renditen sein.

Besonders komplex ist die Einschätzung der Werthaltigkeit eines Geschäfts- oder Firmenwerts (Goodwill). Dies liegt darin begründet, dass sich dieser erstens auf ganze Unter-nehmensteile oder Gesellschaften bezieht und zweitens

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die Einschätzung des Zukunftspotenzials einer Akquisition widerspiegelt. Als Goodwill wird der Betrag aktiviert, um den der Kaufpreis, der für ein Unternehmen gezahlt wird, den Zeitwert des erworbenen Reinvermögens (Vermögens-werte abzüglich Schulden) übersteigt. In diesem Aufschlag kommen die Erwartungen des Erwerbers zum Ausdruck – beispielsweise die zukünftige Realisierung von Synergien durch die Integration des erworbenen Unternehmens. Vielfach erweisen sich diese Erwartungen im Nachgang zu einem Unternehmenserwerb jedoch als vage Hoffnungen – der Goodwill muss auf Wertminderung getestet werden. Die IFRS verlangen einen jährlichen Impairment Test des ansonsten nicht planmäßig abgeschriebenen Goodwills (im Gegensatz zur handelsrechtlichen Rechnungslegung, die eine außerplanmäßige Abschreibung zusätzlich zu den planmäßigen, jährlichen Abschreibungen bei voraussicht-lich dauerhafter Wertminderung vorsieht). Die Komplexität des Wertminderungstests liegt darin begründet, dass der Goodwill nur zusammen mit Teilen des Konzerns werthaltig ist. Dieser Konzernteil, die sogenannte zahlungsmittelge-nerierende Einheit (Cash Generating Unit – CGU), der der Goodwill zugeordnet wurde, ist nun insgesamt zu bewer-ten. Derartige Unternehmensbewertungen zählen zu den komplexesten Bewertungsaufgaben in der internationalen Rechnungslegung. Ein solcher Wertminderungstest erfor-dert zahlreiche Bewertungsannahmen, mit denen ein erheblicher Ermessensspielraum einhergeht. Daher sind im Konzernanhang detaillierte Angaben zu Impairments und zugrunde liegenden Berechnungen geboten.

Siehe auch Kapitel 6 „Der Konzernanhang“: Tabelle G „Immaterielle Vermögenswerte“, Tabelle H „Sachanlagen“

Ist Finanzaufwand gleich-bedeutend mit  Zinsaufwand?

Nein, der Zinsaufwand ist ein Bestandteil des Finanzauf-wands. Letzterer enthält neben dem Zinsaufwand häufi g auch realisierte und unrealisierte Fremdwährungsverluste und Wertberichtigungen von nicht konsolidierten Beteili-gungen, Darlehen sowie anderen Finanzinstrumenten.

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Die Konzerngesamtergebnisrechnung 2

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2 Die Konzerngesamtergebnisrechnung

Wie wird der Zinsaufwand ermittelt?

Der Zinsaufwand beinhaltet oft mehr als nur die verein-barte Verzinsung des Fremdkapitals. Wird beispielsweise eine 1-Prozent-Anleihe von nominal 100 Mio. EUR zu 90 Mio. EUR (unter pari) auf zehn Jahre ausgegeben, wobei Transaktionskosten von 2 Mio. EUR entstehen, fl ießen der Gesellschaft netto fl üssige Mittel von 88 Mio. EUR zu. Dagegen muss sie nach zehn Jahren insgesamt 100 Mio. EUR zurückzahlen. Der jährliche Zinsaufwand setzt sich in diesem Fall aus einem Prozent auf 100 Mio. EUR und einer Jahresamortisation der Differenz zwischen dem Rückzah-lungs- und dem Ausgabebetrag zusammen. Diese Diffe-renz (100 Mio. EUR – 88 Mio. EUR = 12 Mio. EUR) wird über zehn Jahre verteilt dem Aufwand belastet. Sie erhöht die Anleiheschuld bis auf den geschuldeten Betrag im Zeit-punkt der Rückzahlung. Internationale Normen verlangen die Offenlegung der sogenannten Effektivzinssätze, die ebendiese gesamte Verzinsung widerspiegeln, im Konzern-anhang.

Siehe auch Kapitel 6 „Der Konzernanhang“: Tabelle M „Finanzverbindlichkeiten“

Wie werden aktienbasierte Vergütungen  erfasst?

Aktienbasierte Vergütungen sind heute Standardelemente der Vergütungsstrukturen für leitende Angestellte. Ziel-setzung ist es, die Entlohnung an die Wertentwicklung der Aktien zu koppeln, zu der leitende Angestellte (mittel-bar) beitragen. Aktienbasierte Vergütungen können durch sogenannte Aktienoptionen gewährt werden, also dem Bezugsrecht an Aktien (Equity-settled Share-based Pay-ments). Es können aber auch Sonderzahlungen in Aussicht gestellt werden, die in Abhängigkeit der Aktienkursent-wicklung ermittelt werden (Cash-settled Share-based Payments).

Nach den IFRS ist für derartige Vergütungsbestandteile Aufwand über den Zeitraum zu erfassen, in dem der Mit-arbeiter die korrespondierende Leistung erbringt. Der Aufwand wird bei Equity-settled Share-based Payments mit dem Fair Value im Zeitpunkt der Gewährung bemessen und danach nicht neu bewertet. Wird dem Mitarbeiter beispielsweise eine Option gewährt, die nach drei Jahren ausübbar wird, sofern er noch im Unternehmen tätig ist, ist der Aufwand aus der aktienbasierten Vergütung über diese drei Jahre zu verteilen.

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Gleiches gilt grundsätzlich für Cash-settled Share-based Payments – allerdings mit dem Unterschied, dass die Verpfl ichtung zur Geldzahlung fortlaufend bis hin zum Erfüllungszeitpunkt neu bewertet wird.

Zusätzliche Fragen im Zusammenhang mit der Erfolgsrechnung

• Sind wesentliche nicht jährlich wiederkehrende Aufwen-dungen oder Erträge wie Zuführungen zu Restrukturie-rungsrückstellungen, Wertminderungen, Gewinne oder Verluste (zum Beispiel aus dem Verkauf von Tochterun-ternehmen) zu verzeichnen, die den Vorjahresvergleich und die Nachhaltigkeit des ausgewiesenen Ergebnisses relativieren?

• Sind in der Erfolgsrechnung (etwa im Finanzergebnis oder im sonstigen Ergebnis) wesentliche nicht realisierte Erträge oder Aufwendungen enthalten (beispielsweise Erträge oder Aufwendungen aus der Marktbewertung von Finanzinstrumenten, die zu Handelszwecken gehal-ten werden)?

• Haben sich die sonstigen betrieblichen Erträge und Auf-wendungen wesentlich verändert und falls ja, weshalb (zum Beispiel durch Aufl ösungen von Rückstellungen oder durch Gewinne/Verluste aus Anlagenabgängen)?

• Wie verhält sich der ausgewiesene effektive Steuerauf-wand zum erwarteten Steueraufwand des Konzerns? Worauf sind eventuelle wesentliche Veränderungen des Steueraufwands zurückzuführen?

• Bestehen Risiken, die die Nachhaltigkeit des ausgewiese-nen Ergebnisses oder gar die Fortführung des Konzerns gefährden könnten (wie etwa technologische Entwick-lungen, Image- oder Qualitätsprobleme, Schadensfälle usw.)?

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3Die Konzernbilanz

Die Konzernbilanz zeigt das Vermögen eines Konzerns zum Abschlussstichtag. Gleichzeitig gewährt sie Einblicke in die Finanzquellen des Konzerns. Bei den meisten Unternehmen fällt dieser Stichtag auf den 31. Dezember.

Auf welcher Bewertungsgrundlage wurden die Konzernbilanz und die Bilanz der Holdinggesellschaft erstellt?

Die Bilanzierung und Bewertung im Konzern- und Einzel-abschluss erfolgt ganz überwiegend unter der Annahme, dass die Geschäftstätigkeit fortgeführt wird (Going Con-cern). Falls die Annahme nicht aufrechterhalten werden kann – etwa weil Insolvenztatbestände vorliegen –, sind diese Umstände sowie die gebotene Änderung der Bewer-tungsgrundlagen anzugeben. Die Liquidationswerte, als Einzelveräußerungs- oder Zerschlagungswerte ermittelt, liegen meist deutlich unter den Fortführungswerten.

Wie werden Fortführungswerte ermittelt?

Unter der Annahme, dass die Geschäftstätigkeit fortgeführt wird, werden sämtliche Vermögenswerte zum Zeitpunkt ihres Erwerbs oder ihrer Herstellung mit den An schaf -fungs- beziehungsweise Herstellungskosten bewertet. In den folgenden Geschäftsjahren richtet sich die Bewer-tung nach unterschiedlichen Maßstäben: Sachanlage-vermögenswerte wie Maschinen und Gebäude werden regelmäßig planmäßig abgeschrieben; Finanzinstrumente werden überwiegend zum Fair Value bewertet. Der Good-will und andere immaterielle Vermögenswerte wie Marken gelten nach IFRS vielfach als nicht abnutzbare Vermögens-werte und werden daher nicht planmäßig abgeschrieben, sondern lediglich periodisch auf eine etwaige Wertminde-rung getestet. Kundenforderungen werden mit dem Betrag angesetzt, der voraussichtlich gezahlt wird. Vorräte werden unter Rückgriff auf Marktpreise auf etwaige Wertminderun-gen getestet.

Worauf sind Veränderungen der Aktiva und Passiva zurückzuführen?

Die Veränderung eines Bilanzpostens kann verschiedene Ursachen haben: Käufe und Verkäufe von Aktiva, Aufnahme und Rückzahlung von Fremd- und Eigenkapital sowie Folge-bewertungen und Bewertungsänderungen von Bilanzpos-ten (Abschreibungen, Zuschreibungen, Änderungen der Rechnungslegungsgrundsätze). Daneben kommen auch Änderungen des Konsolidierungskreises durch Erwerb oder Veräußerung von Tochterunternehmen oder Gemein-schaftsunternehmen als Ursache infrage. Ohne die Analyse der übrigen Bestandteile des Konzernabschlusses – wie zum Beispiel des Konzernanhangs – ist es nicht möglich, die Veränderungen in der Konzernbilanz zu verstehen.

So könnten eine Zunahme von Vorräten und die gleich-zeitige Abnahme der Forderungen aus Lieferungen und Leistungen mit einem Umsatzeinbruch zusammenhängen. Eine Zunahme von Vorräten kann jedoch auch auf die Akqui-sition eines Tochterunternehmens zurückzuführen sein.

Woraus resultiert ein aktivierter Goodwill?

In der Bilanz des Mutterunternehmens wird der Kauf eines Unternehmens zu Anschaffungskosten (das heißt dem Kaufpreis) unter den „Anteilen an verbundenen Unterneh-men“ bilanziert. In der Konzernbilanz werden dagegen nicht die Anteile, sondern die erworbenen Vermögens-werte und Schulden zum Fair Value angesetzt. Als Goodwill wird der Betrag aktiviert, um den der Kaufpreis, der für ein Unternehmen gezahlt wird, den Zeitwert der aus Konzern-sicht erworbenen Vermögenswerte und Schulden über-steigt. In diesem Aufschlag kommen die Erwartungen des Erwerbers zum Ausdruck – etwa die zukünftige Realisie-rung von Synergien durch die Integration des erworbenen Unternehmens.

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3 Die Konzernbilanz

Der Goodwill wird in der Konzernbilanz unter den immate-riellen Vermögenswerten ausgewiesen. Da der Goodwill nach IFRS nicht planmäßig abgeschrieben wird, ist er perio-disch auf ein etwaiges Impairment zu testen.

Siehe auch Kapitel 6 „Der Konzernanhang“: Tabelle G „Immaterielle Vermögenswerte“, Tabelle H „Sachan lagen“, Tabelle I „Nettovermögenszugänge aus Unternehmenserwerben“ und Kapitel 2 „Die Konzerngesamtergebnisrechnung“: Frage 12

Was versteht man unter einem assoziierten Unternehmen und was kennzeichnet ein Gemeinschaftsunternehmen?

Von einem assoziierten Unternehmen spricht man, wenn ein Mutter- oder Tochterunternehmen Anteile an einem anderen Unternehmen hält, jedoch nicht mehrheitlich beteiligt ist, und es folglich das andere Unternehmen in der Regel nicht beherrschen kann. Der Anteilseigner kann auf das assoziierte Unternehmen lediglich einen maßgeb-lichen Einfl uss ausüben, also beispielsweise an fi nanz- und geschäftspo litischen Entscheidungen mitwirken. Eine solche Einfl ussnahme wird bei Stimmrechtsanteilen zwischen 20 Prozent und 50 Prozent angenommen.

Assoziierte Unternehmen werden nicht konsolidiert, sondern grundsätzlich mit dem anteiligen Eigenkapital (at equity) im Konzernabschluss bewertet. Dabei wird der Equity-Wert ausgehend von den Anschaffungskosten der Beteiligung um die Eigenkapitalveränderungen des Berichtsjahrs bei dem assoziierten Unternehmen fortge-schrieben. Werden bei dem assoziierten Unternehmen Gewinne einbehalten (thesauriert), erhöht sich der Equity-Wert. Schüttet dagegen die betreffende Gesellschaft eine Dividende aus oder erwirtschaftet das assoziierte Unter-nehmen einen Verlust, reduziert er sich.

Ein Gemeinschaftsunternehmen (joint venture) zeichnet sich dadurch aus, dass es von mehreren Partnerunterneh-men gemeinschaftlich geführt wird. Dies bedeutet, dass Entscheidungen über maßgebliche Tätigkeiten, also Akti-vitäten, die die Rendite des Beteiligungsunternehmens wesentlich beeinfl ussen, von den beteiligten Partnern einstimmig getroffen werden müssen. In den Konzern-abschluss des Partnerunternehmens ist das Gemein-schafts unternehmen – abhängig von bestimmten Krite-rien – entweder nach der Equity-Methode einzubeziehen oder es erfolgt eine anteilige Bilanzierung der Vermögens-

werte und Schulden sowie Aufwendungen und Erträge in Höhe der Beteiligungsquote des Mutterunternehmens an dem Gemeinschaftsunternehmen.

Enthält die vorliegende Konzernbilanz Finanzinstrumente?

In der Regel besteht ein wesentlicher Teil der Konzernbi-lanz aus Finanzinstrumenten. Nach IFRS gehören hierzu neben den fl üssigen und geldnahen Mitteln marktgängige Wertpapiere, Forderungen und Verbindlichkeiten aus Lie-ferungen und Leistungen, Minderheitsbeteiligungen (nicht aber Beteiligungen an assoziierten Gesellschaften), Dar-lehen, Finanzverbindlichkeiten sowie derivative Finanzin-strumente (wie Devisentermingeschäfte, Aktienoptionen, Zinssatzswaps usw.). Derivative Finanzinstrumente sind nach IFRS zum Zeitwert (Fair Value) zu bewerten. Sie werden entweder separat oder häufi g auch unter den anderen kurzfristigen Forderungen beziehungsweise Finanzverbindlichkeiten ausgewiesen. Je nachdem, ob sie der Absicherung zukünftiger Transaktionen oder ande-ren Zwecken dienen (zum Beispiel Handel), erfolgt der Ausweis der Wertschwankungen im sonstigen Ergebnis oder im Jahresergebnis. Der Hintergrund der Transak-tion beziehungsweise die zugrunde liegende Strategie der Konzernleitung sind also für den Ausweis von ent-sprechender Bedeutung.

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Tabelle DKonzernbilanz

Aktiva

TEUR Konzernanhang 31. Dezember 2013 31. Dezember 2012

4 Immaterielle Vermögenswerte Tabelle G 5.745 4.661

Sachanlagen Tabelle H 23.186 31.049

Biologische Vermögenswerte 7.014 8.716

Als Finanzinvestition gehaltene Immobilien 5.570 1.050

5 Nach der Equity-Methode bewertete Finanzanlagen 2.025 1.558

Übrige Finanzanlagen 3.637 3.499

7 Latente Steuern Tabellen J, K 143 1.230

Langfristige Vermögenswerte 47.320 51.763

Vorräte 14.867 14.119

Biologische Vermögenswerte 245 140

Forderungen aus Lieferungen und Leistungen 14.390 19.689

Ertragsteuerforderungen 81 228

Wertpapiere 243 568

Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente Tabelle L 2.035 1.850

Zur Veräußerung gehaltene langfristige Vermögens werte 14.410

Kurzfristige Vermögenswerte 46.271 36.594

Summe Aktiva 93.591 88.357

Die Konzernbilanz 3

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3 Die Konzernbilanz

Tabelle DKonzernbilanz

Passiva

TEUR Konzern anhang 31. Dezember 2013 31. Dezember 2012

Gezeichnetes Kapital 15.045 14.550

Kapitalrücklage 4.722 3.500

Rücklagen 20.540 14.477

Eigenkapital der Eigentümer des Mutterunternehmens 40.307 32.527

9 Nicht beherrschende Anteile 1.196 820

Konzerneigenkapital 41.503 33.347

Langfristige Finanzverbindlichkeiten Tabelle M 20.942 17.116

Pensionsrückstellungen und andere Personal verpfl ichtungen Tabelle N 2.364 2.110

Sonstige Rückstellungen Tabelle P 910 400

Abgrenzungsposten für öffentliche Zuwendungen 1.462 1.500

7 Latente Steuern 2.597 1.421

Langfristige Schulden 28.275 22.547

Überziehungskredite Tabelle L 334 282

Übrige kurzfristige Finanzverbindlichkeiten Tabelle M 4.390 6.476

Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen 13.919 24.505

10 Sonstige Rückstellungen Tabelle P 760 1.200

Zur Veräußerung gehaltene Schulden 4.410

Kurzfristige Schulden 23.813 32.463

Summe Schulden 52.088 55.010

Summe Passiva 93.591 88.357

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Die Konzernbilanz 3

Was sind latente Steuern?

Die Wertansätze im IFRS-Abschluss weichen in vielen Bereichen von den steuerlich zulässigen Wertansätzen ab. Bei diesen Abweichungen handelt es sich teilweise um Differenzen, die in späteren Jahren zu einer steuerlichen Be- oder Entlastung führen. Diese zukünftigen Steuerver-pfl ichtungen (passive latente Steuern) oder Steueransprü-che (aktive latente Steuern) sind im Konzernabschluss des Geschäftsjahrs anzusetzen beziehungsweise fortzuschrei-ben, in dem die Differenzen zwischen den Wertansätzen im IFRS-Abschluss und der Steuerbilanz entstehen bezie-hungsweise sich verändern.

Dabei werden auch aktive latente Steuern auf Verlustvor-träge angesetzt, wenn es wahrscheinlich ist, dass die Ver-lustvorträge aufgrund künftiger steuerpfl ichtiger Gewinne steuermindernd genutzt werden können. Insbesondere dieser Anspruch auf eine künftige Steuerminderung wird durch die aktivierten latenten Steuern auf Verlustvorträge verkörpert. Bei einer unerwartet nachteiligen Geschäfts-entwicklung drohen im Fall aktiver latenter Steuern auf Verlustvorträge zusätzlich zu den Verlusten aus dem ope rativen Geschäft weitere Abschreibungen auf die aktivierten Steueransprüche. Dies liegt darin begründet, dass die Verlustvorträge dann gegebenenfalls nicht mehr mit steuerlicher Wirkung abgezogen werden können, wenn keine oder nur noch geringe Gewinne in der Vor-tragsperiode erwartet werden.

Siehe auch Kapitel 6 „Der Konzernanhang“: Tabelle J „Überleitung des erwarteten Steuersatzes/Steuerauf-wands“, Tabelle K „Nicht aktivierte latente Steueransprüche“

Können die Rücklagen des Konzerns  ausgeschüttet werden?

Anknüpfungspunkt für eine Ausschüttung ist immer der nach handelsrechtlichen Grundsätzen ermittelte Gewinn beziehungsweise die im handelsrechtlichen Einzelab-schluss gegebenenfalls nach aktienrechtlichen Vorgaben gebildeten Rücklagen. Auf der Grundlage des Konzernab-schlusses kann damit grundsätzlich nicht über eine Aus-schüttung von Gewinn oder aus den Rücklagen entschie-den werden. Soweit jedoch die Rücklagen des Konzerns diejenigen der Konzernobergesellschaft refl ektieren, kann auf der Ebene dieser Gesellschaft auf Basis des Einzelab-schlusses eine Ausschüttung beschlossen werden.

Was kennzeichnet Anteile von nicht  beherrschenden Gesellschaftern?

Gesellschafter, die neben dem (beherrschenden) Mutter-unternehmen an einem konsolidierten Tochterunternehmen beteiligt sind, werden als nicht beherrschende Gesellschaf-ter bezeichnet. Aus Konzernsicht sind jedoch auch die nicht beherrschenden Gesellschafter Anteilseigner, ihr Anteil am Reinvermögen des Konzerns wird im Konzerneigen-kapital ausgewiesen. Dies ist zum Beispiel der Fall, wenn das Mutterunternehmen und weitere Konzernunternehmen lediglich über 70 Prozent der Anteile an einem einbezoge-nen Tochterunternehmen verfügen. Da die Bilanz und die Erfolgsrechnung dieses Tochterunternehmens zu 100 Pro-zent in den Konzernabschluss einbezogen werden, wird zum Ausgleich zu jedem Abschlussstichtag der Anteil der konzernfremden nicht beherrschenden Gesellschafter am Eigen kapital sowie am Ergebnis der jeweiligen Tochter ge-sell schaft in einem gesonderten Posten in der Konzernbi-lanz innerhalb des Konzerneigenkapitals ausgewiesen. Diejenigen Ergebnisanteile des Konzerns, die den nicht beherrschenden Gesellschaftern zustehen, werden in der Konzerngesamtergebnisrechnung gesondert ausgewiesen.

Siehe auch Kapitel 2 „Die Konzerngesamtergebnisrechnung“, Frage 9

Wofür werden Rückstellungen gebildet?

Unter einer Rückstellung versteht man eine Schuld, die bezüglich ihrer Fälligkeit oder ihrer Höhe unsicher ist. Rück-stellungen werden zum Beispiel für Gewährleistungsver-pfl ich tungen, Prozessrisiken, Rekultivierungsverpfl ichtun-gen, etwaige Steuernachzahlungen oder Pensionszusagen gebildet. Beim Ansatz von Rückstellungen muss häufi g eine Vielzahl von Annahmen getroffen werden – beispielsweise bezüglich der Chance eines Vergleichs bei einem laufenden Prozess, des Eintritts von Gewährleistungsfällen oder der Schätzung von Kosten für Umweltschäden.

Durch diesen Ermessensspielraum bieten Rückstellungen Möglichkeiten für bilanzpolitische Maßnahmen. So kennt die Finanzbranche zum Beispiel das Phänomen des „Big Bath“: Unternehmen, deren Ergebnis durch fortlaufende Restrukturierungsaufwendungen bereits belastet ist, nut-zen gelegentlich den Spielraum, den die Rückstellungs-grundsätze bieten, um weitere Rückstellungen zu bilden – mit dem Ziel, das ohnehin negative Ergebnis noch weiter zu senken. Das Kalkül: Kann das operative Geschäft in den

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3 Die Konzernbilanz

Folgejahren durch die dann greifenden Effi zienzmaßnah-men stabilisiert und im Idealfall erweitert werden, können die Rückstellungen im Rahmen des unternehmerischen Ermessens wieder aufgelöst werden. Mit dem einherge-henden Ertrag wird das Periodenergebnis weiter gestei-gert – der Turnaround tritt deutlich hervor.

Der Konzernanhang bietet Hinweise auf derartige Strate-gien: Hier sind die Bilanzierungs- und Bewertungsme-thoden für Rückstellungen darzustellen. Darüber hinaus müssen für jede Gruppe von Rückstellungen auch Anga-ben zu Unsicherheiten hinsichtlich Betrag oder Fälligkeiten gemacht werden.

Siehe auch Kapitel 6 „Der Konzernanhang“: Tabelle P „Sonstige Rückstellungen“

Was ist unter der Formulierung „lang fristige Vermögenswerte, die zur Ver äußerung vorgesehen sind und damit in Zusammen-hang stehende Schulden“ zu verstehen?

Um dem Abschlussleser die wirtschaftlichen Auswir kun-gen einer Veräußerung langfristiger Vermögenswerte auf-zuzeigen, enthalten die IFRS für diese Gruppe von Ver -mögens werten sowie damit in Zusammenhang stehende Schulden besondere Ausweis- und Bewer tungsvorschrif-ten. Zur Veräußerung vorgesehene Ver mögenswerte und die dazugehörigen Schulden sind in der Konzernbilanz abgesetzt von den Vermögenswerten und Schulden der fortgesetzten Geschäftstätigkeit auszuweisen. So erhält der Bilanzleser einen Eindruck von der Größenordnung der Veränderung, die mit der geplanten Veräußerung für den Konzern einhergeht. Für diesen gesonderten Ausweis muss die Veräußerung sehr wahrscheinlich sein, was an das Vorliegen bestimmter Voraussetzungen geknüpft ist. Die Schulden, die mit diesen Vermögenswerten in Zusam-menhang stehen, sind gesondert auf der Passivseite der Konzernbilanz auszuweisen. Eine Saldierung mit den Vermögenswerten ist nicht zulässig.

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Weitere wichtige Fragen bezüglich der  Konzernbilanz

• Verfügt der Konzern über genügend Liquidität, zeitnah realisierbare Vermögenswerte oder Refi nanzierungs-möglichkeiten, um die kurzfristigen Verpfl ichtungen zu begleichen?

• Unter welchen Voraussetzungen gelingt der Turnaround einer kürzlich erworbenen Gesellschaft, von dem die Werthaltigkeit des Goodwills abhängt? Mussten bereits Wertkorrekturen vorgenommen werden?

• Welche Wertberichtigungen wurden für Bonitätsrisiken auf Debitoren und für unverkäufl iche Waren gemacht und erscheinen diese angemessen?

• Gibt es wesentliche Aktiva, wie aktive latente Steuern beziehungsweise Geschäfts- oder Firmenwerte, deren Realisierbarkeit maßgeblich von der zukünftigen Ent-wicklung abhängt oder durch sie gefährdet ist?

• Bestehen Kreditvereinbarungen, die an fi nanzielle Kennzahlen geknüpft sind und deren Nichteinhaltung zu einer sofortigen Kündigung der Darlehen oder sonsti-gen Sanktionen führt (sogenannte Financial Covenants)?

• Ist der Konzern wesentlichen Fremdwährungsrisiken ausgesetzt und wie sichert er sich dagegen ab?

• Liegen ausstehende derivative Finanzinstrumente vor oder hat der Konzern spekulative Finanztransaktionen getätigt? Bestehen Rückkaufverpfl ichtungen, die bilan-ziell nicht abgebildet sind?

• Sind Eventualverpfl ichtungen – beispielsweise aus Rechts- oder Garantiefällen – vorhanden, die die Finanz-lage des Konzerns beeinträchtigen könnten?

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Die Konzernkapitalfl ussrechnung

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Die Konzernkapitalfl ussrechnung gibt Einblicke in die Liquidität des Konzerns, indem die fl üssigen Mittel – der sogenannte Finanzmittelfonds – zu Beginn des Geschäftsjahrs auf den Endbestand zum Geschäftsjahresende übergeleitet werden: Die Überleitung ist nach Mittelzu- beziehungsweise -abfl üs-sen aus der betrieblichen Tätigkeit sowie der Investitions- und der Finanzierungstätigkeit gegliedert.

Was wird unter Cashfl ow verstanden?

Der Begriff „Cashfl ow“ wird in der Praxis uneinheitlich verwendet. Im allgemeinen Sprachgebrauch bezieht er sich häufi g nur auf die Veränderung der fl üssigen Mittel aus der betrieblichen Tätigkeit. Nach IFRS wird dagegen unter einem Cashfl ow die gesamte Veränderung der fl üssi-gen Mittel verstanden. Durch die Konzernkapitalfl ussrech-nung wird die Veränderung des Finanzmittelfonds, der aus Zahlungsmitteln und Zahlungsmitteläquivalenten besteht, während einer Periode nachvollziehbar.

Siehe auch Kapitel 6 „Der Konzernanhang“: Tabelle L „Finanzmittelbestand“

Was genau ist der Finanzmittelfonds?

Der Finanzmittelfonds umfasst neben Zahlungsmitteln (Barmittel und Sichteinlagen) auch Zahlungsmitteläquiva-lente. Diese werden als kurzfristige, hochliquide Finanz-investitionen mit einer Restlaufzeit von nicht mehr als drei Monaten ab Erwerbszeitpunkt defi niert. Ein weiteres Kennzeichen ist, dass sie nur einem geringen Wertschwan-kungsrisiko unterliegen. Andere marktgängige Wertpapiere dürfen nicht als Zahlungsmitteläquivalente ausgewiesen werden.

Der Finanzmittelbestand wird grundsätzlich brutto darge-stellt. Kontokorrentkredite sind jedoch zu saldieren, wenn sie Bestandteil der Zahlungsmitteldisposition und zudem auf Abruf rückzahlbar sind.

Was sagt der Cashfl ow aus der  betrieblichen Tätigkeit aus?

Ausgangspunkt für den operativen Cashfl ow sind die Umsatzerlöse, von denen Auszahlungen für Beschaffung, Produktion, Verwaltung und Vertrieb abgezogen werden: Der operative Cashfl ow zeigt so, wie der Finanzmittel-fonds aus den Kernaktivitäten des Unternehmens gestei-gert werden konnte – oder, sofern der operative Cashfl ow in Ausnahmefällen negativ ist, in welchem Umfang das Kerngeschäft gegenfi nanziert werden musste.

Der (positive) operative Cashfl ow zeigt folglich die Innen-fi nanzierungskraft im abgelaufenen Geschäftsjahr. Die aus dem operativen Bereich generierte Liquidität kann für die Rückzahlung von Krediten, Ausschüttungen oder aber Investitionen eingesetzt werden.

Um den Cashfl ow aus der betrieblichen Tätigkeit zu ermit-teln, wenden Unternehmen fast ausschließlich die soge-nannte indirekte Methode an. Ausgehend vom Jahreser-gebnis werden nicht liquiditätswirksame Aufwendungen wie Abschreibungen und Rückstellungsbildungen addiert. Nicht liquiditätswirksame Erträge wie zum Beispiel Rück-stellungsaufl ösungen oder eine Zunahme der Forderun-gen – etwa wenn Kunden auf Zahlungsziel erworben haben – werden abgezogen (vergleiche Muster-Konzern, Konzern-ka pi tal fl ussrechnung). Zulässig ist auch die sogenannte direkte Methode, bei der der Cashfl ow unmittelbar aus Ein- und Auszahlungen hergeleitet wird. Die direkte Methode fi ndet in der Praxis aufgrund des hohen Aufwands zur Ermittlung der gesamten Zahlungen nur selten Anwendung.

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4 Die Konzernkapitalfl ussrechnung

Was sagt der Cashfl ow aus der  Investitionstätigkeit aus?

Die Investitionstätigkeit des Konzerns umfasst die Aus-zahlungen für Investitionen in Sach- und Finanzanlagen, immaterielle Vermögenswerte sowie sonstige Finanzin-vestitionen, aber auch Einzahlungen aus dem Verkauf dieser Vermögenswerte. Werden Tochterunternehmen gekauft (oder verkauft), schlägt sich dies ebenfalls im Cashfl ow aus der Investitionstätigkeit in Höhe des gezahlten Kaufpreises (Verkaufspreises) nieder.

Was sagt der Cashfl ow aus der  Finanzierungstätigkeit aus?

Die Finanzierungstätigkeit umfasst beispielsweise Einzah-lungen aus Kapitalerhöhungen, Auszahlungen an Aktionäre (Dividenden etc.) sowie die Aufnahme und Tilgung von Kre-diten oder Anleihen. Da eigene Aktien als Abzugsposten vom Eigenkapital dargestellt werden, muss auch der Kauf oder Verkauf eigener Aktien wie eine Kapitalherabsetzung beziehungsweise eine -erhöhung in der Finanzierungstätig-keit ausgewiesen werden.

Welchen Einfl uss haben Fremdwährungs-differenzen auf die Konzernkapitalfl uss-rechnung?

Finanzmittelbestände in Fremdwährungen sind Wechsel-kursrisiken ausgesetzt. In der Konzernkapitalfl ussrechnung sind Änderungen des Finanzmittelfonds aufgrund von Wechselkursverschiebungen gesondert auszuweisen.

Was bedeutet „Free Cash Flow”?

Der Begriff Free Cash Flow wird in den IFRS nicht defi -niert. Vielmehr handelt es sich um einen Oberbegriff für betriebswirtschaftliche Kennzahlen, die gebildet werden, um die Finanzkraft eines Unternehmens zu messen. Viel-fach wird der Free Cash Flow in der Praxis als Summe von operativem und investivem Cashfl ow ermittelt: Der verblei-bende Betrag steht zur Verfügung, um Fremdkapital zu tilgen oder Ausschüttungen an die Anteilseigner vorneh-men zu können.

Warum können die Angaben zu den Änderungen von Bilanzposten in der Konzernkapitalfl ussrechnung nicht mit der Veränderung der Bilanzposten, wie sie sich aus der Konzernbilanz ergeben, abgestimmt werden?

Die Abweichungen können aus Fremdwährungsdiffe-renzen, unterschiedlichen Zuordnungen von Teilen einer Bilanzpostenänderung auf die Bereiche der Konzernkapi-talfl ussrechnung sowie aus Veränderungen des Konsoli-dierungskreises (Käufe und Verkäufe von Tochterunterneh-men) resultieren.

Weitere Fragen im Zusammenhang mit der Konzernkapitalfl ussrechnung

• Ist der Konzern in der Lage, aus der betrieblichen Tätigkeit einen positiven Cashfl ow zu generieren, um seinen erforderlichen Investitionen nachzukommen und um seine Schulden, Zinsen und Dividenden bezahlen zu können?

• Wofür wurde der Mittelzufl uss aus der betrieblichen Tätigkeit verwendet beziehungsweise wie wurde ein negativer Cashfl ow fi nanziert? Wofür wurden Eigen-kapitalzuführungen und aufgenommenes Fremdkapital verwendet?

• Bestehen wesentliche Investitionsverpfl ichtungen (zum Beispiel für Sachanlagen oder immaterielle Anlagen), die in naher Zukunft bilanz- und liquiditätswirksam werden?

• Wurden die richtigen Investitionen zum richtigen Zeit-punkt und zu vertretbaren Anschaffungskosten getätigt?

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Die Konzernkapitalfl ussrechnung 4

Tabelle EKonzernkapitalfl ussrechnung

Frage TEUR 2013 2012

Betriebliche Tätigkeit

Konzernergebnis 6.419 4.071

Anpassungen für:

Abschreibungen auf Sachanlagen 5.001 5.122

Abschreibungen auf immaterielle Vermögenswerte 896 795

Zuschreibungen -493 1.408

6 Währungsverluste 267 325

Neubewertung der biologischen Vermögenswerte -661

Neubewertung der als Finanzinvestition gehaltenen Immobilien -120 -100

Finanzergebnis (ohne Währungsverluste) 582 871

Ergebnis aus assoziierten Unternehmen -467 -587

Gewinn aus dem Abgang von Sachanlagevermögen -26 -165

Abnahme des Abgrenzungspostens für öffentliche Zuwendungen -38

Aufwendungen für aktienbasierte Vergütungen 755

Ertragsteueraufwand 2.503 1.756

Zunahme der biologischen Vermögenswerte -178 -50

Zunahme der Forderungen aus Lieferungen und Leistungen sowie der übrigen Forderungen -1.889 -534

Zunahme der Vorräte -777 -2.935

Abnahme der Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen sowie der übrigen Verbindlichkeiten -4.844 -2.120

Zunahme der sonstigen Rückstellungen und der Personalrückstellungen 727 200

Gezahlte Zinsen -1.255 -1.734

Gezahlte Ertragsteuern -514 -1.048

Ergebnis nach Steuern aus der Veräußerung aufgegebener Geschäftsbereiche -516

3 Mittelzufl uss aus der betrieblichen Tätigkeit 5.372 5.275

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4 Die Konzernkapitalfl ussrechnung

Tabelle EKonzernkapitalfl ussrechnung

Frage TEUR 2013 2012

Investitionstätigkeit

Einzahlungen aus Abgängen von Gegenständen des Sachanlagevermögens 1.177 381

Einzahlungen aus der Veräußerung von übrigen Finanzanlagen 2.948 115

Erhaltene Zinsen 145 238

Erhaltene Dividenden 200 291

Einzahlungen aus dem Verkauf von konsolidierten Unternehmen 10.890

Auszahlungen aus dem Erwerb von konsolidierten Unternehmen (nach Abzug erworbener Finanzmittel)

-2.125 -808

Auszahlungen für Investitionen in das Sachanlagevermögen -15.081 -1.488

Auszahlungen für Investitionen in als Finanzinvestition gehaltene Immobilien -1.000

Auszahlungen für Investitionen in übrige Finanzanlagen -2.298

Auszahlungen für aktivierte Entwicklungen -1.522 -515

4 Finanzmittelveränderung aus der Investitionstätigkeit -6.666 -1.786

Finanzierungstätigkeit

Einzahlungen aus Kapitalerhöhungen 1.630

Einzahlungen aus der Ausgabe von Wandelschuldverschreibungen 5.000

Einzahlungen aus der Ausgabe von rückzahlbaren Vorzugsaktien 2.000

Auszahlungen aus dem Erwerb eigener Aktien -280

Auszahlungen zur Tilgung von Finanzverbindlichkeiten -5.115 -1.500

Auszahlungen zur Tilgung von Verbindlichkeiten aus Finanzierungsleasing -531 -562

Auszahlungen für Transaktionskosten -302

Dividendenzahlung -1.243 -520

5 Finanzmittelveränderung aus der Finanzierungstätigkeit 1.439 -2.862

Zahlungswirksame Veränderung des Finanzmittelbestands 145 627

Finanzmittelbestand am 1. Januar 1.568 966

Wechselkursbedingte Änderungen des Finanzmittelbestands -12 -25

Finanzmittelbestand am 31. Dezember 1.701 1.568

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Die Konzerneigenkapitalveränderungsrechnung

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Die Konzerneigenkapitalveränderungsrechnung im Geschäftsbericht zeigt die Zu- oder Abnahme des Konzernnettovermögens während des Geschäftsjahrs.

Woraus setzt sich das Eigenkapital  zusammen?

Eine detaillierte Eigenkapitaluntergliederung ist nach IFRS nicht vorgegeben. Gliederungsvorgaben ergeben sich vor allem aus den gesellschaftsrechtlichen Regelungen, die in dem Sitzland des bilanzierenden Unternehmens anzuwen-den sind. Bei den deutschen börsennotierten Gesellschaf-ten ist dies insbesondere das Aktiengesetz. Üblicherweise setzt sich das Eigenkapital aus dem eingezahlten Kapital und dem erwirtschafteten Kapital – bei deutschen Aktien-gesellschaften als Gewinnrücklagen ausgewiesen – zusam-men. Zum Konzerneigenkapital nach IFRS zählen auch gesondert auszuweisende Anteile nicht beherrschender Gesellschafter – also Anteile, die von konzernfremden Drit-ten an Tochterunternehmen des Konzerns gehalten werden.

Das eingezahlte Kapital umfasst typischerweise das gezeichnete Kapital des Mutterunternehmens und die Kapitalrücklagen. Das gezeichnete Kapital kann in Stamm- oder Vorzugsaktien verbrieft sein. Für den Anleger ist es sehr wichtig zu wissen, aus welcher Aktiengattung (bei-spielsweise Stammaktien oder Vorzugsaktien) das einge-zahlte Kapital besteht, weil damit unterschiedliche Rechte und Pfl ichten des Aktionärs verbunden sind und gegebe-nenfalls Ausschüttungssperren bestehen. Daher müssen im Konzernanhang die Aktiengattungen sowie die Rechte, die mit jeder Gattung verbunden sind, genannt werden.

Das erwirtschaftete Kapital setzt sich aus den Gewinn-rücklagen sowie aus weiteren gesondert auszuweisen-den Rücklagen zusammen. In diese gesonderten Posten werden, sofern dies die jeweiligen IFRS-Regelungen ver langen, die einzelnen Komponenten des sonstigen Ergebnisses eingestellt (zum Beispiel Währungsumrech-nungsrücklage, Rücklage aus Sicherungsgeschäften, Neu-be wertungs rücklage). Einige der in diesen Rücklagen auf-gelaufenen sonstigen Ergebnisse sind in späteren Jahren in das Jahresergebnis umzubuchen (beispielsweise Wäh-rungsumrechnungsrücklage, Rücklage aus Sicherungs-geschäften – sogenanntes Recycling), andere hingegen

1 verbleiben dauerhaft in den Rücklagen (wie etwa die Neubewertungsrücklage). Sofern der Konzern Transaktio-nen mit eigenen Anteilen vorgenommen hat, sind diese direkt in der Rücklage für eigene Anteile zu erfassen.

In den Gewinnrücklagen sind die kumulierten und thesau-rierten Jahresergebnisse sowie diejenigen Komponenten des sonstigen Ergebnisses enthalten, die nicht in einer gesonderten Rücklage ausgewiesen werden müssen (zum Beispiel versicherungsmathematische Gewinne und Verluste aus der Bewertung von Pensionsrückstellungen).

Worauf sind Veränderungen des  Eigenkapitals zurückzuführen?

Veränderungen des Eigenkapitals eines Unternehmens zwischen zwei Bilanzstichtagen spiegeln die Zu- oder Abnahme des Nettovermögens während der Periode wider. Eigenkapitalveränderungen können aus zwei Fakto-ren resultieren: erstens aus dem erwirtschafteten Gesamt-ergebnis und zweitens durch Kapitaltransaktionen mit den Eigentümern des Konzerns – entweder in Form von Divi-den denzahlungen oder durch Transaktionen, die das ein-gezahlte Kapital verändern (wie Kapitalerhöhungen oder -herabsetzungen).

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5 Die Konzerneigenkapitalveränderungsrechnung

Wie hängt die Konzerneigenkapital-veränderungsrechnung mit der Konzern-gesamtergebnisrechnung zusammen?

Das in der Konzerngesamtergebnisrechnung abgeleitete Gesamtergebnis stellt eine wesentliche Veränderungs-größe des Konzerneigenkapitals in dem betrachteten Geschäftsjahr dar. In der Konzerneigenkapitalverände-rungsrechnung werden die unterschiedlichen Ergebnis-bestandteile der Konzerngesamtergebnisrechnung den einzelnen Eigenkapitalposten zugeordnet.

HINWEIS AUF DAS BEISPIEL DES MUSTER-KONZERNS

Die Darstellung der Konzerneigenkapitalveränderungsrechnung zeigt, dass per Saldo zum 31. Dezember 2013 im Konzern 438 TEUR an Erträgen und Aufwendungen über das sonstige Ergebnis im Eigenkapital erfasst wurden. Zusammen mit dem Jahresergebnis aus der Konzerngesamtergebnisrechnung von 6.419 TEUR ergibt sich insgesamt eine Eigenkapitalveränderung aus dem erwirt-schafteten Ergebnis von 6.857 TEUR. Dieser Betrag wird in Höhe von 6.481 TEUR den Anteilseignern des Mutterunternehmens und in Höhe von 376 TEUR den nicht beherrschenden Gesellschaftern zugewiesen.

Wie entstehen kumulierte Fremdwährungsdifferenzen?

Ausländische Tochterunternehmen bilanzieren zumeist in ausländischer Währung. Für die Zwecke der Konsolidierung dieser Abschlüsse in den Konzernabschluss eines deut-schen Mutterunternehmens müssen diese Fremdwäh-rungsabschlüsse in die Berichtswährung, in der Regel also den Euro, umgerechnet werden. Da die Posten der Bilanz am Jahresende mit anderen Kursen umgerechnet werden als zu Beginn des Jahres und da die Posten der Bilanz und die der Konzerngesamtergebnisrechnung mit unterschiedlichen Kursen umgerechnet werden, ergeben sich Fremdwährungsdifferenzen. Diese werden im sonsti-gen Ergebnis erfasst und in einer separaten Rücklage im Eigenkapital ausgewiesen. Beim Verkauf einer ausländi-schen Tochtergesellschaft müssen die kumulierten Fremd-währungsgewinne/-verluste durch Umbuchung in das Peri-odenergebnis dem Veräußerungsergebnis zugerechnet werden beziehungsweise von diesem abgezogen werden. Diese Umbuchung, mit der die Fremdwährungsdifferenzen schlussendlich realisiert werden, nennt man Recycling.

Wieso werden eigene Anteile im Konzern-abschluss vom Eigenkapital abgesetzt?

Mit eigenen Anteilen werden Aktien an der Muttergesell-schaft bezeichnet, die der Konzern selbst erworben hat. Eigene Anteile werden von Unternehmen aus unterschied-lichen Gründen erworben – etwa um eine Kapitalherabset-zung vorzubereiten oder als Ausschüttungsersatz. Üblicher-weise wird gesellschaftsrechtlich der Umfang der Anteile, die ein Unternehmen an sich selbst erwerben darf, be schränkt. In Deutschland bestehen entsprechende aktienrechtliche Regelungen.

Eigene Anteile, die ein Unternehmen erworben hat, gelten im Konzernabschluss nach IFRS nicht als Vermögenswert. Ihr Erwerb wird vielmehr als Kapitalrückzahlung gewürdigt und ist entsprechend abzubilden – unabhängig davon, zu welchem Zweck sie erworben wurden. Deshalb werden sie in einer separaten Rücklage innerhalb des Eigenkapitals ausgewiesen. Ein späterer Verkauf eigener Anteile wird ent-sprechend wie eine Kapitalerhöhung erfasst. Dabei muss ein Mehrerlös im Vergleich zu den ursprünglichen Anschaf-fungskosten nicht als Gewinn, sondern als Agio (Zugang zu der Kapitalrücklage) erfasst werden.

Wie beeinfl ussen Restatements das  Eigenkapital?

Restatements umfassen Änderungen von Rechnungs-legungsmethoden und Korrekturen wesentlicher Fehler. Um die Vergleichbarkeit von aufeinanderfolgenden Abschlüssen zu gewährleisten, sind die angewandten Rechnungslegungsmethoden grundsätzlich durchgängig beizubehalten. Änderungen von Rechnungslegungsme-thoden dürfen nur vorgenommen werden, wenn dies durch einen Standard oder eine Interpretation gefordert wird (etwa bei der Veröffentlichung eines neuen Standards oder einer neuen Interpretation) oder wenn die Änderung zu einer aussagefähigeren Darstellung des Unternehmens-geschehens führt. Dies könnte zum Beispiel die Entschei-dung sein, als Finanzinvestition gehaltene Immobilien nicht mehr zu Anschaffungs-/Herstellungskosten zu bewerten, sondern zum beizulegenden Zeitwert. Um die Auswirkun-gen von Änderungen der Rechnungslegungsmethoden zu berücksichtigen, ist in der Regel die rückwirkende Anpas-sung (retrospective) vorgesehen. Standards oder Interpre-tationen können hiervon eine Ausnahme vorsehen.

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Ein Fehler liegt vor, wenn die Rechnungslegungsvorschrif-ten nicht korrekt angewendet wurden, eine Berechnung in der Vergangenheit falsch durchgeführt wurde oder wesent-liche Informationen bei der Bilanzierung schlicht übersehen wurden. Wesentliche Fehler sind durch eine rückwirkende Anpassung der Vorjahreszahlen zu korrigieren.

Die rückwirkende Anpassung erfolgt durch eine erfolgsneu-trale Anpassung von Aktiva und Passiva auf den Anfangs-stichtag des Vorjahrs. Die Anpassungsbeträge müssen so ermittelt werden, als seien die neuen Rechnungslegungs-methoden schon immer angewandt beziehungsweise auch in der Vergangenheit fehlerfrei bilanziert worden. Die Aus-wirkungen auf jeden Posten des Eigenkapitals sind in der Konzerneigenkapitalveränderungsrechnung offen darzustel-len. Darüber hinaus muss in die Konzernbilanz eine dritte Vergleichsspalte auf den Beginn der Vorperiode aufgenom-men werden („3. Bilanz“), sofern es wesentliche Auswir-kungen auf diese 3. Bilanz gegeben hat. In einer Anhang-angabe sind zudem die Auswirkungen auf die einzelnen Posten des Konzernabschlusses detailliert darzustellen.

Inwiefern entspricht das Eigenkapital dem Unternehmenswert des Konzerns?

Der Unternehmenswert wird üblicherweise durch eine Bewertung nach dem Ertragswertverfahren beziehungs-weise dem Discounted Cashfl ow -Verfahren ermittelt und zwar als Barwert aller künftigen mit dem Unternehmen verbundenen Nettozufl üsse an die Unternehmenseigner. Dabei wird unterstellt, dass das Unternehmen fortgeführt wird und etwaiges nicht betriebsnotwendiges Vermögen veräußert wird. Bei Konzernen mit börsennotierter Mutter-gesellschaft kann börsentäglich der Unternehmenswert aus der Marktkapitalisierung (Anzahl Aktien multipliziert mit dem Börsenkurs) abgeleitet werden.

Das Eigenkapital nach IFRS wird zwar ebenfalls unter der Annahme der Fortführung des Unternehmens ermittelt, entspricht aber dennoch nicht dem Unternehmenswert. Abweichungen zwischen dem Unternehmenswert und dem bilanzierten Eigenkapital ergeben sich insbesondere durch selbst geschaffene Firmenwerte (wie Know-how, Marktstärke, Kundenstamm oder Wettbewerbsvorteile). Deren Nutzen kann zwar in einer Unternehmensbewertung berücksichtigt werden, in der Rechnungslegung führen sie aber nicht zu solch hinreichend greifbaren Vermögenswer-ten, dass sie aktiviert werden dürften. Darüber hinaus ergeben sich Abweichungen durch die Bewertungsvor-schriften im IFRS-Abschluss. Sie resultieren daraus, dass

einige Posten zu fortgeführten historischen Anschaffungs-kosten bewertet werden, auch wenn sich in den IFRS bereits die fortschreitende Tendenz hin zu einer weitge-henden Bewertung zum Fair Value abzeichnet. Im Übrigen würde auch eine vollständige Fair Value-Bewertung nicht dazu führen, dass das bilanzierte Eigenkapital dem Unter-nehmenswert entspricht, da die meisten Positionen im IFRS-Abschluss einzeln bewertet werden. Synergien durch die gemeinsame Nutzung von Vermögenswerten bleiben im Konzernabschluss, der auf einer Einzelbewer-tung basiert, immer unberücksichtigt.

Weitere Fragen im Hinblick auf die Veränderung des Eigenkapitals

• Aus welchen Aktienarten (Stamm-, Vorzugs- oder Stimmrechtsaktien) setzt sich das Aktienkapital zusammen und welche Rechte und Pfl ichten des Aktionärs sind damit verbunden?

• Wie stellt sich die Dividendenpolitik des Konzerns dar und inwieweit sind Ausschüttungsbeschränkungen zu beachten?

• Aus welchen Beweggründen wurden Transaktionen mit eigenen Aktien getätigt (beispielsweise Abwendung eines bevorstehenden Schadens von der Gesellschaft, Ausgabe von Mitarbeiteraktien etc.) und ist der Bestand an eigenen Aktien zweckgebunden?

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Die Konzerneigenkapitalveränderungsrechnung 5

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5 Die Konzerneigenkapitalveränderungsrechnung

Tabelle FKonzerneigenkapitalveränderungsrechnung

TEUR Den Anteilseignern des Mutterunternehmens zuzurechnendes EigenkapitalGe

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Stand 1. Januar 2012 14.550 3.500 -129 478 80 10.539 29.018 601 29.619

Währungsdifferenzen aus der Umrechnung von Abschlüssen ausländischer Tochterunternehmen

204 204 11 215

Ergebnis aus der Absicherung einer Nettoinvestition in ein ausländi-sches Tochterunternehmen

-8 -8 -8

Neubewertung von Sachanlagen

Änderung des Zeitwerts im Rahmen eines effektiven Cash-Flow-Hedges

Zeitwertänderungen von zur Veräußerung verfügbaren Wertpapieren

Sonstiges Ergebnis 196 196 11 207

Jahresergebnis 3.863 3.863 208 4.071

Gesamtergebnis der Periode 0 0 196 0 0 0 0 3.863 4.059 219 4.278

Ausgeübte Aktienoptionen

Aktienbasierte Vergütungen (nach Steuern)

250 250 250

Kapitalerhöhung

Erwerb eigener Anteile -280 -280 -280

Ausgabe von Wandelschuldver-schreibungen

Dividendenzahlung -520 -520 -520

Gesamte Einzahlungen und Ausschüttungen

0 0 0 0 0 -280 -270 -550 0 -550

Stand 31. Dezember 2012 14.550 3.500 67 478 80 -280 14.132 32.527 820 33.347

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Die Konzerneigenkapitalveränderungsrechnung 5

Tabelle FKonzerneigenkapitalveränderungsrechnung

TEUR Den Anteilseignern des Mutterunternehmens zuzurechnendes EigenkapitalGe

zeic

hnet

es K

apita

l

Kapi

tal rü

ckla

gen

Wäh

rung

s um

rech

nung

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ckla

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mt

Nic

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ende

A

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le

Gesa

mte

s Eig

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l

Stand 1. Januar 2013 14.550 3.500 67 478 80 -280 14.132 32.527 820 33.347

Währungsdifferenzen aus der Umrechnung von Abschlüssen ausländischer Tochterunternehmen

252 252 28 280

Ergebnis aus der Absicherung einer Nettoinvestition in ein ausländisches Tochterunternehmen

3 3 3

Neubewertung von Sachanlagen 170 170 170

Änderung des Zeitwerts im Rahmen eines effektiven Cash-Flow-Hedges

-93 -93 -93

Zeitwertänderungen von zur Veräuße-rung verfügbaren Wertpapieren

95 95 95

Versicherungsmathematische Verluste -17 -17 -17

Sonstiges Ergebnis 255 -93 95 170 -17 410 28 438

Jahresergebnis 6.071 6.071 348 6.419

Gesamtergebnis der Periode 0 0 255 -93 95 170 6.054 6.481 376 6.857

Ausgeübte Aktienoptionen 30 20 50 50

Aktienbasierte Vergütungen (nach Steuern)

803 803 803

Kapitalerhöhung 465 1.085 1.550 1.550

Verkauf eigener Anteile 8 22 30 30

Ausgabe von Wandelschuld ver-schreibungen

109 109 109

Dividendenzahlung -1.243 -1.243 -1.243

Gesamte Einzahlungen und Ausschüttungen

495 1.222 0 0 0 0 22 -440 1.299 0 1.299

Stand 31. Dezember 2013 15.045 4.722 322 385 175 170 -258 19.746 40.307 1.196 41.503

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Der Konzernanhang

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Im Anhang des Konzernabschlusses werden unter anderem die angewandten Rechnungs-legungsgrundsätze, Veränderungen des Konsolidierungskreises und einzelne Posten des Konzern abschlusses erläutert.

Wozu dient die Darstellung der Rechnungslegungsgrundsätze?

In dem Abschnitt zu den Rechnungslegungsgrundsätzen legt der Konzern unter anderem dar, welche Rechnungs-legungsstandards (HGB, IFRS) angewendet werden. Auch wie der Konsolidierungskreis abgegrenzt wird und welche Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden im Einzelnen zur Anwendung kommen, wird erläutert. So wird beispiels-weise Auskunft über die Ausübung von Wahlrechten gege-ben oder über das Ausmaß der Bewertung zu beizulegen-den Zeitwerten sowie diesbezüglicher Ergebniseffekte informiert. Insofern trägt die Analyse der Rechnungs le-gungs grundsätze zum Verständnis von Veränderungen der Konzernbilanz und Konzerngesamterfolgsrechnung bei. Auch die Anpassungen in der Darstellung der Veränderung des Konzerneigenkapitals aufgrund von Änderungen der Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden werden dadurch nachvollziehbar.

Viele IFRS basieren auf weiten wirtschaftlichen Grundsät-zen, die in der konkreten Anwendung auslegungsbedürftig sind. Dies trifft zum Beispiel auf die Standards zur Abgren-zung des Konsolidierungskreises zu – also der Festlegung der zu konsolidierenden Tochterunternehmen. Im Rahmen der Darstellung der Rechnungslegungsgrundsätze ist auch darzustellen, wie mit diesen Ermessensspielräumen umge-gangen wurde und welche Vorgehensweise das Unterneh-men bei der konkreten Umsetzung der auslegungsbedürf-tigen Standards gewählt hat.

Die Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden sind grund-sätzlich über die Jahre stetig anzuwenden. Sie dürfen nur dann geändert werden, wenn es ein Standard oder eine Interpretation verlangt oder wenn dadurch die Rechnungs-legung aussagefähiger wird. Änderungen der Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden sind grundsätzlich rückwirkend (retrospective) vorzunehmen. Dies bedeutet, dass der Eröffnungsbilanzwert der frühesten im Konzernabschluss dargestellten Periode so anzupassen ist, als sei die Rech-nungs legung schon immer nach den neuen Regelungen

1 erfolgt. Für den Übergang auf neue Standards und Inter-pretationen werden gelegentlich Übergangsregelungen formuliert, die von dem beschriebenen Grundsatz abwei-chen.

Wozu dienen die Erläuterungen zu den einzelnen Posten des Konzernabschlusses?

Die Erläuterungen informieren über die Zusammenset-zung und Gründe wesentlicher Veränderungen einzelner Posten der Konzernbilanz, Konzerngesamtergebnisrech-nung und Konzernkapitalfl ussrechnung. Für die Analyse der  Veränderung der Bilanzposten sind die von einzelnen Standards geforderten Darstellungen über die Entwicklung im Geschäftsjahr hilfreich (zum Beispiel Anlage- und Rückstellungsspiegel). So ist im Konzernanhang etwa die Darstellung der Entwicklung der immateriellen Ver-mögenswerte, der Sachan lagen, der als Finanzinvesti-tion gehal tenen Grundstücke, der Rückstellungen und der Ver pfl ich tungen aus leistungsorientierten Pensions-plänen zweck dienlich.

Im Zusammenhang mit den Finanzverbindlichkeiten (einschließlich der Leasingverbindlichkeiten) stellen die bestehenden Konditionen (Zinssätze, Kreditbedingungen) sowie Fälligkeiten und Besicherungen wichtige Angaben dar, um die künftig zu erwartenden Zahlungsmittelabfl üsse, bestehende Zinsänderungsrisiken und den verbleibenden Finanzierungsspielraum beurteilen zu können. Weitere zum Verständnis eines Konzernabschlusses wichtige Informatio-nen sind die Erläuterungen zu den Pensionsrückstellungen, den Ertragsteuern sowie vor allem den Finanzinstrumenten und Derivaten.

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Welche wichtigen Zusatzinformationen sind im Konzernanhang enthalten?

Einen Teil der Erläuterungen stellen die Angaben zu den sogenannten Eventualverbindlichkeiten und sonstigen fi nanziellen Verpfl ichtungen dar. Darunter sind Geschäfts-vorfälle zu verstehen, die zum Teil noch mit Unsicherheiten behaftet sind und die sich (noch) nicht in der Konzernbilanz niedergeschlagen haben. Sie müssen angegeben werden, damit die Abschlussadressaten erkennen können, welchen wesentlichen Risiken und vertraglichen Verpfl ichtungen der Konzern ausgesetzt ist. Zudem geben sie Hinweise darauf, wie diese Risiken den Konzernabschluss – insbesondere die Ertragslage und die Liquidität – zukünftig beeinfl ussen können. Beispiele für noch mit Unsicherheiten behaftete Eventualverbindlichkeiten sind Verpfl ichtungen aus Bürg-schaften sowie aus Gewährleistungsverträgen oder aus Rechtsstreitigkeiten. Als Beispiele für sonstige fi nanzielle Verpfl ichtungen können Zahlungsabfl üsse aus unkündbaren Leasingverträgen (Operating Leases) und Investitionsver-pfl ichtungen (Capital Commitments) genannt werden.

Zudem enthält der Konzernanhang von Unternehmen, deren Aktien oder Schuldverschreibungen an einer Wert-papierbörse gehandelt werden oder die eine Zulassung zum Handel ihrer Wertpapiere an einer Wertpapierbörse beantragt haben, eine Segmentberichterstattung. Sie ermöglicht einen Einblick in die Leistung der einzelnen Geschäftsbereiche des Konzerns.

Ersteller eines IFRS-Konzernabschlusses nach § 315a HGB müssen zusätzlich zu den IFRS-Anhangangaben weitere Angaben machen, die der deutsche Gesetzgeber für wich-tig hält. Diese umfassen Angaben zu der Mitarbeiteranzahl, zum Personalaufwand, zur Organvergütung, zur Corporate Governance-Erklärung, zu den Abschlussprüferhonoraren und zum Konzernanteilsbesitz.

3 Was sind nahestehende Personen?

Als nahestehende – natürliche oder juristische – Person eines Unternehmens wird bezeichnet, wer direkt oder indirekt einen bedeutenden Einfl uss auf fi nanzielle oder operative Entscheidungen dieses Unternehmens ausüben kann. Darunter fallen beispielsweise Mehrheitsaktionäre, Aufsichtsräte und Mitglieder der Konzernleitung sowie von diesen kontrollierte Gesellschaften. Zudem zählen hierzu alle Unternehmen, auf die der Konzern mindestens einen maßgeblichen Einfl uss ausüben kann (also Tochterunter-nehmen, Gemeinschaftsunternehmen und assoziierte Unternehmen). Geschäfte mit nahestehenden Personen können nicht automatisch mit denjenigen zwischen dem Konzern und unabhängigen Dritten verglichen werden, da durch die speziellen Beziehungen nicht zwingend marktüb-liche Konditionen vereinbart werden. Daher sind Transaktio-nen und ausstehende Salden mit nahestehenden Personen im Konzernanhang offenzulegen. Sie ermöglichen es einzuschätzen, inwieweit die wirtschaftlichen Verhältnisse des Konzerns durch Geschäftsbeziehungen zu diesem Kreis von Personen und Unternehmen beeinfl usst sind. Dabei ist zu berücksichtigen, dass die Angaben nur für diejenigen Geschäftsvorfälle erfolgen, die nicht bereits im Rahmen der Konsolidierung „eliminiert“ wurden.

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Der Konzernanhang 6

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6 Der Konzernanhang

Tabelle GImmaterielle Vermögenswerte

TEURGeschäfts- oder

FirmenwertPatente und

MarkenEntwicklungs-

kostenGesamt

Anschaffungskosten

Stand 1. Januar 2012 4.345 1.264 3.311 8.920

Eigene Entwicklungen 515 515

Währungsänderungen -171 -171

Stand 31. Dezember 2012 4.345 1.093 3.826 9.264

Stand 1. Januar 2012 4.345 1.093 3.826 9.264

Zugänge aus Unternehmenserwerben 150 150

Eigene Entwicklungen 1.522 1.522

Währungsänderungen 200 86 286

Stand 31. Dezember 2012 4.495 1.293 5.434 11.222

Abschreibungen

Stand 1. Januar 2012 138 252 3.101 3.491

Planmäßige Abschreibungen 118 677 795

Wertminderungen 285 285

Währungsänderungen 32 32

Stand 31. Dezember 2012 423 370 3.810 4.603

Stand 1. Januar 2013 423 370 3.810 4.603

Planmäßige Abschreibungen 139 641 780

Wertminderungen 116 116

Zuschreibungen -100 -100

Währungsänderungen 78 78

Stand 31. Dezember 2013 539 509 4.429 5.477

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Was sagt die Darstellung der Entwicklung der immateriellen Vermögenswerte und der Sachanlagen aus?

Nach IFRS ist die Entwicklung der Sachanlagen und imma-teriellen Vermögenswerte im Konzernanhang abzubilden. Die Darstellung erfolgt dabei im Regelfall brutto – das heißt, es wird die Entwicklung der Anschaffungskosten und der kumulierten Abschreibungen gezeigt. Zugänge durch Unter-nehmenserwerbe, Investitionen, Abgänge (Veräußerung, Entsorgung), planmäßige Abschreibungen und Wertminde-rungen sowie Umrechnungsdifferenzen werden separat ausgewiesen. Investitionen und Desinvestitionen (histori-sche Anschaffungskosten abzüglich kumulierte Abschrei-bungen auf Abgänge) sollten unter Berücksichtigung von Gewinnen und Verlusten aus Anlagenabgängen (die inner-halb des Mittelzufl usses aus der betrieblichen Tätigkeit korrigiert werden) und mit Ausnahme von nicht liquiditäts-wirksamen Transaktionen (Käufen oder Verkäufen in Form von Tauschgeschäften, Investitionen mit Kaufpreisstun-dung oder Finanzierungsleasinggeschäften) mit der Kon-zernkapitalfl ussrechnung abgestimmt werden können.

5 Welche Informationen bietet der  Posten  Abschreibungen?

Neben den planmäßigen Abschreibungen enthält dieser Posten auch Wertminderungsaufwendungen. Nach IFRS hat ein Unternehmen an jedem Bilanzstichtag zu beurteilen, ob Anhaltspunkte für wertgeminderte Vermögenswerte bestehen. Sobald Indikatoren für eine Wertminderung (Impairment) vorliegen, sind entsprechende Wertminde-rungstests (Impairment Tests) vorzunehmen. Gegebenen-falls ist ein Wertminderungsaufwand zu erfassen. Ein Ver-mögenswert gilt dann als überbewertet, wenn sein Buch-wert weder durch seinen Fair Value abzüglich Kosten der Veräußerung noch durch seine zukünftigen, diskontierten Cashfl ows einschließlich Veräußerung (Nutzungswert) gedeckt ist. Besonders komplex sind die Einschätzungen der Werthaltigkeit des Geschäfts- oder Firmenwerts, da dieser die Beurteilung des Zukunftspotenzials der Akquisi-tion widerspiegelt. Für diesen Wert, der – anders als andere Vermögenswerte – nicht auch planmäßig abgeschrieben wird, muss jährlich ein Wertminderungstest durchgeführt werden.

Siehe hierzu auch Kapitel 2 „Die Konzerngesamt ergebnis-rechnung“, Frage 12

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Der Konzernanhang 6

Tabelle GImmaterielle Vermögenswerte

TEURGeschäfts- oder

FirmenwertPatente und

MarkenEntwicklungs-

kostenGesamt

Bilanzwert zum

1. Januar 2012 4.207 1.012 210 5.429

31. Dezember 2012 3.922 723 16 4.661

1. Januar 2013 3.922 723 16 4.661

31. Dezember 2013 3.956 784 1.005 5.745

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6 Der Konzernanhang

Tabelle HSachanlagen

TEURGrundstücke und Bauten

Technische Anlagen und Maschinen

Andere Anlagen, Betriebs- und

Geschäftsausstattung

Anlagen im Bau

Gesamt

Anschaffungskosten

Stand 1. Januar 2012 7.328 29.509 5.289 42.126

Zugänge aus Unternehmenserwerben 100 600 220 . 920

Andere Zugänge 93 940 455 1.488

Abgänge -1.081 -1.081

Währungsänderungen 316 171 487

Stand 31. Dezember 2012 7.521 30.284 6.135 43.940

Stand 1. Januar 2013 7.521 30.284 6.135 43.940

Zugänge aus Unternehmenserwerben 185 1.580 360 2.125

Andere Zugänge 950 9.544 487 4.100 15.081

Neubewertung vor Umbuchung in als Finanzinvestition gehaltene Immobilien

200 200

Umbuchung in als Finanzinvestition gehaltene Immobilien

-3.700 -3.700

Umbuchung in zur Veräußerung vor-gesehene langfristige Vermögenswerte

-9.222 -9.222

Abgänge -11.972 -2.100 -14.072

Währungsänderungen 14 127 141

Stand 31. Dezember 2013 5.156 20.228 5.009 4.100 34.493

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Der Konzernanhang 6

Tabelle HSachanlagen

TEURGrundstücke und Bauten

Technische Anlagen und Maschinen

Andere Anlagen, Betriebs- und

Geschäftsausstattung

Anlagen im Bau

Gesamt

Abschreibungen

Stand 1. Januar 2012 693 5.557 939 7.189

Planmäßige Abschreibungen 123 4.240 759 5.122

Wertminderungen 1.123 1.123

Abgänge -700 -700

Währungsänderungen 98 59 157

Stand 31. Dezember 2012 816 10.318 1.757 12.891

Stand 1. Januar 2013 816 10.318 1.757 12.891

Planmäßige Abschreibungen 120 4.140 741 5.001

Zuschreibungen -393 -393

Umbuchung in als Finanzinvestition gehaltene Immobilien

-300 -300

Umbuchung in zur Veräußerung vorge-sehene langfristige Vermögenswerte

-1.058 -1.058

Abgänge -3.808 -1.127 -4.935

Währungsänderungen 63 38 101

Stand 31. Dezember 2013 636 9.262 1.409 11.307

Bilanzwert zum

1. Januar 2012 6.635 23.952 4.350 34.937

31. Dezember 2012 6.705 19.966 4.378 31.049

1. Januar 2013 6.705 19.966 4.378 31.049

31. Dezember 2013 4.520 10.966 3.600 4.100 23.186

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6 Der Konzernanhang

Tabelle INettovermögenszugänge aus Unternehmenserwerben

TEUR Angesetzte Werte

Sachanlagen 2.125

Immaterielle Vermögenswerte

Vorräte 375

Forderungen aus Lieferungen und Leistungen 405

Finanzmittel 375

Finanzverbindlichkeiten -500

Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen -430

Nettovermögen 2.350

Goodwill 150

Kaufpreis (gezahlt) 2.500

Erworbene Finanzmittel -375

Mittelabfl uss (netto) 2.125

Tabelle JÜberleitung des erwarteten Steuersatzes/Steueraufwands

TEUR 2013 2013 2012 2012

Ergebnis vor Ertragsteuern 8.068 4.793

Erwarteter Steuersatz (inländischer Steuersatz) 33,00% 2.662 33,00% 1.582

Steuereffekt auf Steuersatzdifferenzen im Ausland (Abnahme des Steuersat-zes aufgrund von Steuersenkungen)

-5,00% -403 6,40% 307

Steuerbelastung durch nicht abziehbare Betriebsausgaben 1,50% 121 1,70% 81

Steuerbelastungen auf bestimmte Veräußerungsgewinne 1,10% 89

Steuereffekt aus steuerfreien Erträgen -0,60% -48 -1,10% -53

Steuereffekt aus nicht angesetzten Steuergutschriften -1,70% -137

Steuereffekt aus nicht angesetzten steuerlichen Verlustvorträgen 0,30% 24 -9,30% -446

Sonstiges -2,10% -169 1,41% 67

Effektiver Steuersatz 29,80% 2.139 30,10% 1.404

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Der Konzernanhang 6

Welche Schlüsse lassen sich aus dem  Rückstellungsspiegel ziehen?

Der Rückstellungsspiegel zeigt für jede wesentliche Kategorie von Rückstellungen deren Entwicklung in der Berichtsperiode (aufwandswirksame Bildung, erfolgsneu-traler Verbrauch und ergebniserhöhende Aufl ösung). Hohe Aufl ösungen weisen auf Schätzunsicherheiten der früheren Rückstellungsbildung oder unerwartete Entwicklungen hin. Sofern diese einen wesentlichen Einfl uss auf den Ergebnis-ausweis haben, sollten sie erläutert werden. Im Geschäfts-jahr 2013 des Muster-Konzerns wurde ein wesentlicher Teil der zum 1. Januar bestehenden Rückstellungen für Umwelt-schutzverpfl ichtungen aufgelöst (vergleiche Tabelle P bezüglich des Konzernanhangs).

Was bedeuten Finanzmittelveränderungen aus der Veräußerung beziehungsweise dem Erwerb von konsolidierten Unternehmen?

Akquisitionen können die Vermögens-, Finanz- und Ertrags-lage maßgeblich verändern. Sie sind daher im Konzernan-hang detailliert zu erläutern. Als Auszahlung ausgewiesen wird der Kaufpreis für Unternehmensakquisitionen abzüg-lich der übernommenen beziehungsweise neu voll konsoli-dierten fl üssigen Mittel. Diesem Betrag werden die in die Konsolidierung übernommenen Aktiva und Verbindlichkei-ten sowie der Goodwill gegenübergestellt. Durch die Auf-gliederung des Cashfl ows aus Akquisitionstätigkeit können die Veränderungen der Bilanzpositionen im Vergleich zu den Geldfl üssen, die in der Konzernkapitalfl ussrechnung abge-bildet sind, plausibel gemacht werden. Dadurch wird der Einfl uss der Akquisitionen auf das Bilanzbild nachvollzieh-bar. Auf gleiche Weise, jedoch mit umgekehrtem Vorzei-chen, wird mit der Veräußerung von Tochtergesellschaften verfahren.

HINWEIS AUF DAS BEISPIEL DES MUSTER-KONZERNS

Im Geschäftsjahr 2013 wurde durch Unternehmenserwerbe ein Nettovermögen (Vermögenswerte abzüglich Schulden) von 2.350 TEUR erworben. Da sich der Kaufpreis auf 2.500 TEUR belief, wurden für Geschäfts- oder Firmenwerte 150 TEUR bezahlt. Nach Abzug der mit den Unternehmen erworbenen Zahlungsmittel über 375 TEUR fl ossen netto 2.125 TEUR ab. Diese sind in der Konzern-kapitalfl ussrechnung gesondert unter dem Cashfl ow aus der Investitionstätigkeit dargestellt.

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8Tabelle KNicht aktivierte latente Steueransprüche

TEUR 2013 2012

Temporäre Differenzen 300 200

Steuerliche Verlustvorträge 150 653

450 853

Die Steueransprüche wurden nicht aktiviert, da es nicht wahrschein-lich ist, dass künftige steuerpfl ichtige Gewinne in ausreichender Höhe anfallen werden. Die Verlustvorträge verfallen in 2018.

Tabelle LFinanzmittelbestand

TEUR 2013 2012

Sichtguthaben bei Kreditinstituten 381 988

Termingelder 1.654 862

Cash und cash equivalents 2.035 1.850

Überziehungskredite -334 -282

Finanzmittelbestand laut Konzern-kapitalfl ussrechnung

1.701 1.568

Wie werden die Pensions ver pfl ich tungen berechnet?

Langfristige Pensionsverpfl ichtungen werden nach IFRS nur für leistungsorientierte Versorgungszusagen gebildet. Dabei handelt es sich um Versorgungsverpfl ichtungen, bei denen nicht der Arbeitnehmer, sondern der Arbeitgeber das Finanzierungsrisiko hinsichtlich der eingegangenen Leistungsverpfl ichtung trägt. Anderenfalls liegen beitrags-orientierte Versorgungszusagen vor. Bei diesen leistet der Arbeitgeber zwar einen Beitrag zur Finanzierung der Rente, steht jedoch nicht langfristig für die Pensionszahlungen ein.

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6 Der Konzernanhang

Besteht Pensionsvermögen, dann mindert der Ertrag daraus den Pensionsaufwand. Inzwischen wird der Er trag aus dem Pensionsvermögen nicht mehr individuell geschätzt, son-dern ist normiert auf den Zinssatz, der der Abzinsung der Pensionsverpfl ichtung zugrunde liegt.

Aus der jährlichen Aktualisierung dieser Bewertungsan-nahmen an die tatsächlich eingetretenen Verhältnisse resultieren regelmäßig sogenannte versicherungsmathe-matische Gewinne und Verluste. Für die Erfassung dieser Bewertungsänderungen ist inzwischen nur noch eine Methode zulässig. Bei dieser werden die versicherungs-mathematischen Gewinne und Verluste im Zeitpunkt ihrer Entstehung im sonstigen Ergebnis erfasst.

Versicherungsmathematische Gewinne und Verluste kön-nen aufgrund von Bewertungsänderungen von Jahr zu Jahr sehr unterschiedlich und mit umgekehrten Vorzeichen aus-fallen. Die sofortige Erfassung im sonstigen Ergebnis – wie nunmehr als einzige Methode noch zulässig und beim Muster-Konzern dargestellt – wird den Erwartungen insbe-sondere von Finanzanalysten gerecht. Diese sehen in der Soforterfassung eine transparentere Darstellung der pensi-onsbedingten Belastungen des Unternehmensvermögens.

Zum Verständnis der Informationen über betriebliche Pen-sionssysteme im Konzernabschluss ist darüber hinaus von Bedeutung, dass die in der Konzernbilanz ausgewiesene Pensionsverpfl ichtung eine Nettoverbindlichkeit darstellt. In dieser Größe kommt es zu einem saldierten Ausweis zwischen dem zum Jahresende angesammelten Barwert der Pensionsverpfl ichtungen und dem Pensionsvermögen. Dabei sind nicht alle beliebigen Vermögenswerte als Pensi-onsvermögen zur Saldierung zulässig. Lediglich das soge-nannte Planvermögen kann saldiert werden. Für die Einord-nung von Vermögenswerten als Planvermögen setzt der Standard strenge Anforderungen. Als Planvermögen gelten nur solche Vermögenswerte, die in einer rechtlichen Einheit getrennt vom Produktivvermögen des Konzerns gehalten werden. Zudem müssen sie zweckgebunden sein – das heißt, sie dürfen ausschließlich für die Finanzierung der Versorgungsverpfl ichtungen verwendet werden. Weitere Anforderung ist, dass sie im Insolvenzfall vor einem Zugriff von Drittgläubigern geschützt sind.

Tabelle MFinanzverbindlichkeiten

TEUR 2013 2012

Langfristige Verbindlichkeiten

Besicherte Darlehen 3.500 5.000

Anleihen (nicht besichert) 9.203 9.203

Wandelschuldverschreibungen 4.678

Rückzahlbare Vorzugsaktien 1.948

Verbindlichkeiten aus Finanzierungsleasing 1.613 1.913

Darlehen von assoziierten Unternehmen 1.000

Gesamt 20.942 17.116

Kurzfristige Verbindlichkeiten

Besicherte Darlehen 3.500 6.000

Dividenden auf rückzahlbare Vorzugsaktien 158

Verbindlichkeiten aus Finanzierungsleasing 301 269

Ungesicherte Kontokorrentkredite 431 207

Gesamt 4.390 6.476

Die Berechnung der leistungsorientierten Pensionsver-pfl ichtungen erfolgt als Barwert, der nach der Methode der laufenden Einmalprämien (projected unit credit method) angesammelt wird. Diese Barwertberechnung hängt von zahlreichen demografi schen sowie von fi nanziellen Annah-men am Bilanzstichtag ab (etwa Verweildauer des Anwär-ters im Unternehmen, Lebenserwartung oder erwartete Rentenhöhe). Zur Abzinsung ist in der Regel ein Zinssatz zu verwenden, der sich an der Verzinsung von erstklassi-gen festverzinslichen Industrieanleihen orientiert.

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Der Konzernanhang 6

Tabelle NPensionsrückstellungen und andere langfristige Personalverpfl ichtungen

TEUR 2013 2012

Barwert der rückstellungsfi nanzierten Versorgungsansprüche 1.035 980

Barwert der fondsfi nanzierten Versorgungsansprüche 1.138 1.059

Fondsvermögen zu Marktwerten (Planvermögen) -456 -490

Nettopensionsverpfl ichtung 1.717 1.549

Sonstige langfristige Personalrückstellungen 647 561

Pensionsverpfl ichtungen und andere Personalverpfl ichtungen 2.364 2.110

Im sonstigen Ergebnis erfasste versicherungsmathematische Verluste 17

In der Gesamterfolgsrechnung erfasster Aufwand aus leistungsorientierten Versorgungsverpfl ichtungen

Dienstzeitaufwand der Periode 398 413

Zinsaufwand 175 139

Erwarteter Vermögensertrag der Fonds -51 -52

Pensionsaufwand 522 500

Der Aufwand wird in den folgenden Posten der Gewinn- und Verlustrechnung ausgewiesen

Umsatzkosten 313 297

Vertriebskosten 109 154

Verwaltungskosten 100 49

Pensionsaufwand 522 500

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6 Der Konzernanhang

Was beinhalten die Angaben zu Risiken aus Finanzinstrumenten?

Unternehmen sind verpfl ichtet, über Art und Ausmaß der Risiken aus Finanzinstrumenten im Konzernanhang oder mittels Querverweis in anderen Abschnitten des Konzern-berichts, wie beispielsweise im Lagebericht, umfangrei-che Angaben zu machen. Diese sollen Aufschluss darüber geben, welchen fi nanziellen Risiken – insbesondere Kredit-, Liquiditäts- und Marktrisiken – ein Unternehmen ausgesetzt ist und wie es damit umgeht. Diese Informationen sind für den Bilanzleser wichtig, da Finanzinstrumente wie Forde-rungen aus Lieferungen und Leistungen, Finanzanlagen oder Derivate häufi g betragsmäßig bedeutende Positionen der Konzernbilanz darstellen. Sie können daher einen wesentlichen Einfl uss auf die künftige Entwicklung eines Unternehmens haben. Zu den Marktrisiken gehören insbe-sondere das Währungs- und das Zinsrisiko. Unternehmen müssen hierzu im Konzernanhang sogenannte Sensitivitäts-analysen offenlegen. Diese beinhalten die möglichen künf-tigen Auswirkungen auf das Finanzergebnis und auf das Eigenkapital, die sich aus Schwankungen der Wechselkurse beziehungsweise aus Zinssatzänderungen ergeben können. Zur Beurteilung des Liquiditätsrisikos sind Angaben zu den vertraglichen Fälligkeiten der fi nanziellen Verbindlichkeiten zu machen. Die Angaben zum Kreditrisiko sollen darlegen, inwieweit im Unternehmen eine wesentliche Konzentration von Ausfallrisiken (etwa bei den Forderungen aus Lieferun-gen und Leistungen) besteht.

12Wann muss der Konzern seine Schulden zurückzahlen?

Aus den Fälligkeitsinformationen zum Fremdkapital lassen sich Rückschlüsse auf die künftigen Belastungen der Liquiditätslage des Konzerns ziehen.

Wie viel Steuern bezahlt der Konzern?

Die Erläuterungen zu den Ertragsteuern enthalten unter anderem eine Überleitung vom erwarteten Steuersatz zum effektiven Steuersatz (Tax Rate Reconciliation) oder von dem erwarteten Steueraufwand zum ausgewiesenen Steueraufwand. Die Überleitung des erwarteten Steuer-satzes erfolgt entweder ausgehend von den Steuersätzen im Sitzland des Mutterunternehmens oder von dem gewichteten Durchschnitt aller Steuersätze, die lokal im Konzern zur Anwendung gelangten. Der effektive Steuer-satz errechnet sich aus dem in der Konzerngesamtergebnis-rechnung ausgewiesenen Ertragsteueraufwand im Verhält-nis zum Ergebnis vor Steuern. Abweichungen können beispielsweise auf steuerfreie Erträge beziehungsweise steuerlich nicht abzugsfähige Aufwendungen oder auf nicht bilanzierte Steueransprüche aus Verlustvorträgen zurück-zuführen sein (vergleiche Tabelle J und K in Kapitel 6 „Der Konzernanhang“).

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Tabelle OFälligkeiten der Finanzverbindlichkeiten

TEUR Fälligkeit

bis 1 Jahr 1–2 Jahre 2–5 Jahre Über 5 Jahre Gesamt

Besicherte Darlehen 3.500 1.318 2.182 7.000

Anleihen (nicht besichert) 1.023 8.180 9.203

Wandelschuldverschreibungen 4.678 4.678

Rückzahlbare Vorzugsaktien 158 1.948 2.106

Verbindlichkeiten aus Finanzierungsleasing 301 338 1.275 1.914

Sonstige 431 431

Gesamt 4.390 1.656 9.158 10.128 25.332

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Der Konzernanhang 6

Tabelle PSonstige Rückstellungen

TEURStand

1.Jan uar 2013

Zufüh-rung

Ver-brauch

Auf-lösung

Veränderung Abzinsung

Stand 31. Dezember

2013

lang-fristig

kurz-fristig

Gewährleistungen 200 300 -200 300 100 200

Restrukturierung 500 400 -500 400 400

Umweltschutzverpfl ichtungen 900 750 -500 -400 60 810 810

Drohende Verluste 160 160 160

Summe 1.600 1.610 -1.200 -400 60 1.670 910 760

Bewertung ihrer Ertragskraft verantwortlich ist. In deut-schen Konzernen kommen hierfür vor allem der Gesamt-vorstand beziehungsweise einzelne Bereichsvorstände der obersten Muttergesellschaft in Betracht.

Durch diesen Management Approach sollen dem Ab schluss- adressaten die gleichen Informationen zur Ver fügung gestellt werden, die auch für die interne Entschei dungs-fi ndung durch die Entscheidungsträger verwen det werden. Der Vorteil dieser Methode besteht vor allem in der Offenle-gung zusätzlicher Informationen zu inter nen Steuerungszie-len und den verwendeten Kriterien der Erfolgsmessung.

Welche Informationen liefert die  Segmentberichterstattung?

Aufbau und Umfang der Segmentberichterstattung orien-tieren sich an der Zusammensetzung des internen Berichts-wesens des Konzerns. Die Segmentberichterstattung nach IFRS wird nach dem „Management Approach“ aufgestellt. Dabei wird auf Berichte abgestellt, die regelmäßig der ver-antwortlichen Unternehmensinstanz (chief operating decis-ion maker) vorzulegen sind. Als verantwortliche Unterneh-mensinstanz gilt jenes Organ, das für die Allokation von Ressourcen hinsichtlich der Geschäftssegmente und der

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6 Der Konzernanhang

Tabelle QSegmentberichterstattung

Für das Geschäftsjahr 2013 HandelDienst-

leistungenSonstiges

Konsoli-dierung

Werte laut Konzern-

abschluss

Umsatzerlöse extern 69.552 29.808 0 0 99.360

Umsatzerlöse intern 726 18.369 83 -19.178 0

Summe Umsatzerlöse 70.278 48.177 83 -19.178 99.360

Zinserträge 426 448 223 -186 991

Zinsaufwendungen -933 -651 -362 186 -1.760

Planmäßige Abschreibungen -3.584 -1.734 -462 0 -5.780

Anteil am Periodenergebnis assoziierter Unternehmen

467 0 0 0 467

Ertragsteueraufwendungen/-erträge -1.268 -880 10 0 -2.138

Gewinn (Verlust) der Periode 4.591 3.185 -36 -1.321 6.419

Segmentvermögen 58.026 28.077 7.487 0 93.590

Segmentverbindlichkeiten 27.598 19.266 5.207 0 52.071

Anteile an assoziierten Unternehmen 2.025 0 0 0 2.025

Zugänge zu den langfristigen Vermögenswerten 12.271 6.681 0 -74 18.878

Andererseits wird durch die unter neh mens spezifi sche Art der Darstellung eine Vergleich barkeit zwischen mehreren Unternehmen einer Branche erschwert.

Vorrangiges Ziel der Segmentberichterstattung ist jedoch, einen Einblick in die Leistung der einzelnen Geschäftsbe-reiche zu ermöglichen. Eine Analyse der Ergebnisse der Segmente, die je nach unternehmensindividueller Ausge-staltung entweder nach Produktgruppen, Regionen oder einer Kombination beider Aspekte defi niert sind, erleichtert den Abschlussadressaten vor allem die Identifi zierung der wichtigsten Stärken und Schwächen der Gruppe. So kön-nen beispielsweise verlustbringende Unternehmensteile einfach identifi ziert werden.

HINWEIS AUF DAS BEISPIEL DES MUSTER-KONZERNS

Der Muster-Konzern gliedert seine Segmente nach Funktionen. Neben den beiden Hauptsegmenten „Handel“ und „Dienstleistun-gen“ fi ndet sich auch ein Segment „Sonstiges“. Dieses fasst die übrigen Aktivitäten der Gruppe zusammen. Das Segment „Handel“ ist sowohl hinsichtlich der erzielten Umsatzerlöse als auch hinsichtlich des erwirtschafteten Periodenergebnisses deutlich größer als das Segment „Dienstleistungen“. Es zeigt sich jedoch auch, dass das Segment „Dienstleistungen“ eine wesentlich höhere Umsatzrendite aufweist. Zudem ist aus der Angabe „Umsatzerlöse intern“ ersichtlich, dass das Segment „Dienstleis-tungen“ erhebliche Teile seiner Leistungen intern an andere Segmente erbringt. Das die Leistung beziehende Segment muss dagegen nicht angegeben werden.

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Der Konzernanhang 6

Weitere Fragen bezüglich des  Konzernanhangs

• Wie lauten die Gründe für Änderungen der Bilan zierungs- und Bewertungsmethoden?

• Sind durch Unternehmensakquisitionen hohe Geschäfts- oder Firmenwerte entstanden? Wodurch werden diese Goodwills gerechtfertigt? Welchen Ergebnis beitrag hat das erworbene Unternehmen im laufenden Geschäftsjahr zum Konzernergebnis geleistet?

• Wie wurde die Wertminderung beziehungsweise der realisierbare Wert des Goodwills ermittelt und worin liegen die Gründe für die Wertminderung?

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Tabelle QSegementberichterstattung

Für das Geschäftsjahr 2012 HandelDienst-

leistungenSonstiges

Konsoli-dierung

Werte laut Konzern-

abschluss

Umsatzerlöse extern 64.726 30.460 0 0 95.186

Umsatzerlöse intern 617 17.596 82 -18.295 0

Summe Umsatzerlöse 65.343 48.056 82 -18.295 95.186

Zinserträge 427 56 40 0 523

Zinsaufwendungen -945 -602 -172 0 -1.719

Planmäßige Abschreibungen -3.550 -1.953 -414 0 -5.917

Anteil am Periodenergebnis assoziierter Unternehmen

587 0 0 0 587

Ertragsteueraufwendungen/-erträge -812 -598 6 0 -1.404

Gewinn (Verlust) der Periode 2.841 2.092 -21 -840 4.072

Segmentvermögen 58.014 29.158 6.185 0 88.357

Segmentverbindlichkeiten 30.256 19.254 5.501 0 55.011

Anteile an assoziierten Unternehmen 1.558 0 0 0 1.558

Zugänge zu den langfristigen Vermögenswerten 2.046 1.013 0 -136 2.923

• Besteht eine Gefahr der Überalterung und/oder der ungenügenden Rentabilität der Sachanlagen? Ent-sprechen die Nutzungsdauern einer realistischen Einschätzung der Lebensdauern dieser Anlagen?

• Sind angemessene Rückstellungen für Garantiefälle, Prozessrisiken, Verlustaufträge, steuerliche Risiken etc. gebildet worden? Wurden Rückstellungen in größerem Umfang wieder aufgelöst?

• Sind die Fair Value-Angaben bezüglich der Finanzinstru-mente sowie der Nicht-Finanzinstrumente, für die Fair Value-Angaben ebenfalls erforderlich sind (wie etwa „Als Finanzinvestition gehaltene Immobilien“), vollständig?

© 2014 KPMG AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, eine Konzern gesellschaft der KPMG Europe LLP und Mitglied des KPMG-Netzwerks unabhängiger Mitglieds firmen, die KPMG International Cooperative („KPMG International“), einer juristischen Person schweizerischen Rechts, ange schlossen sind. Alle Rechte vorbehalten. Der Name KPMG, das Logo und „cutting through complexity“ sind eingetragene Markenzeichen von KPMG International.

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Der Konzernlagebericht

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Der Konzernlagebericht enthält Ausführungen zum Geschäftsverlauf, zur Lage sowie zur voraussichtlichen Entwicklung der Gesellschaft.

Wer muss einen Konzernlagebericht aufstellen?

Nach den handelsrechtlichen Vorschriften haben Mutter-unternehmen, die nicht von der Konzernrechnungslegung befreit sind, einen Konzernlagebericht aufzustellen. Der Konzernlagebericht ist hierbei ein eigenständiges Berichts-instrument, das mit dem Konzernabschluss in Einklang stehen muss. Auch Unternehmen, die gemäß § 315a HGB einen befreienden Konzernabschluss nach internationalen Regeln (IFRS-Abschluss) aufstellen, sind zur Aufstellung eines Konzernlageberichts verpfl ichtet. Die gesetzlichen Anforderungen an die Konzernlageberichterstattung werden durch den Deutschen Rechnungslegungs Stan-dard Nr. 20 Konzernlagebericht konkretisiert. Er ist für Geschäfts jahre, die nach dem 31. Dezember 2012 begin-nen, verpfl ichtend anzuwenden.

Welche Aufgabe hat der Konzernlagebericht?

Im Konzernlagebericht legt das Management Rechenschaft ab über die Verwendung der ihm anvertrauten Ressourcen im abgelaufenen Geschäftsjahr. Neben der Analyse des Geschäftsverlaufs einschließlich des Geschäftsergebnis-ses und der Lage des Unternehmens sind Ausführungen zur voraussichtlichen Entwicklung des Konzerns sowie zu den damit einhergehenden Chancen und Risiken gefordert. Der Konzernlagebericht enthält darüber hinaus mit dem Pro-gnosebericht auch zukunftsorientierte Komponenten und ergänzt insoweit den Konzernabschluss. Ziel ist es, dem Adressaten entscheidungsrelevante und verlässliche Informationen zur Verfügung zu stellen. Insofern soll der Konzernlagebericht alle Angaben enthalten, die für die wirtschaftliche Gesamtbeurteilung des Konzerns sowie zum besseren Verständnis der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage erforderlich sind. Der Konzernlagebericht hat somit sowohl eine Informations- als auch eine Rechen-schaftsfunktion; er ist das einzige Instrument, das dem Leser zukunftsgerichtete Prognosen zum erwarteten Geschäftsverlauf des Konzerns sowie zu seinen Chan-cen und Risiken bietet.

Welchen Grundsätzen hat die Konzern lageberichterstattung zu folgen?

Der DRS 20 beinhaltet die Grundsätze Vollständigkeit, Verlässlichkeit und Ausgewogenheit, Klarheit und Über-sichtlichkeit, Vermittlung der Sicht der Konzernleitung, Wesentlichkeit und Informationsabstufung. Dem Grund-satz der Klarheit und Übersichtlichkeit folgend ist eine Zusammenfassung des Konzernlageberichts mit dem Lagebericht des Mutterunternehmens möglich („Zusam-mengefasster Lagebericht“), wenn der Konzernabschluss zusammen mit dem Einzelabschluss des Mutterunterneh-mens offengelegt wird. Durch den Grundsatz der Informa-tionsabstufung wird klargestellt, dass die Ausführlichkeit und der Detaillierungsgrad der Darstellung im Lagebericht von der Geschäftstätigkeit, Größe und Kapitalmarktorien-tierung des Unternehmens abhängig sind.

Welche Struktur hat der Konzernlagebericht?

Nach DRS 20 empfi ehlt sich eine Gliederung des Konzern-lageberichts in folgende Abschnitte (nicht abschließend):

• Grundlagen des Konzerns

• Geschäftsmodell des Konzerns

• Ziele und Strategien

• Steuerungssystem

• Forschung und Entwicklung

• Wirtschaftsbericht

• Gesamtwirtschaftliche und branchenbezogene Entwicklung

• Geschäftsverlauf

• Ertrags-, Vermögens- und Finanzlage

• Nachtragsbericht

• Prognose-, Chancen- und Risikobericht

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Der Konzernlagebericht 7

Was beinhalten die Ausführungen zu den Grundlagen des Konzerns und zum Wirtschaftsbericht?

Das Kapitel Grundlagen des Konzerns beinhaltet Ausfüh-rungen zu dessen Geschäftsmodell, die dem besseren Verständnis des Lageberichts dienen sollen. Hierbei ist auf die organisatorische Struktur des Konzerns, seine Segmente, Standorte, Produkte und Dienstleistungen sowie Absatzmärkte einzugehen. Zudem sind die For-schungs- und Entwicklungsaktivitäten und bei kapital-marktorientierten Unternehmen auch das Steuerungs-system darzustellen. Eine Berichterstattung über Ziele und Strategien kann freiwillig erfolgen, um dem Leser die Möglichkeit zu geben, den Geschäftsverlauf, die wirtschaftliche Lage und die voraussichtliche Entwicklung des Konzerns im Kontext der verfolgten Ziele und Strate-gien zu würdigen.

Im Wirtschaftsbericht erfolgt eine Analyse des Geschäfts-verlaufs (einschließlich des Geschäftsergebnisses) und der Lage des Konzerns unter Einbeziehung der bedeutsamsten fi nanziellen und nichtfi nanziellen Leistungsindikatoren. Die Ertragslage ist anhand der Ergebnisquellen darzustel-len, wobei insbesondere wesentliche Veränderungen zum Vorjahr mit ihren Ursachen aufgezeigt werden müssen. Die Finanzlage umfasst Erläuterungen zur Kapitalstruktur, zu Investitionen und zur Liquidität. Darüber hinaus ist auf die Vermögenslage einzugehen.

Was sind fi nanzielle und nicht-fi nanzielle Leistungsindikatoren?

In die Analyse des Geschäftsverlaufs und der Lage des Konzerns sind diejenigen bedeutsamsten fi nanziellen Leistungsindikatoren einzubeziehen, die zur internen Steuerung des Konzerns herangezogen werden. Beispiele für fi nanzielle Leistungsindikatoren sind unter anderem Eigenkapitalrentabilität, Umsatzrendite, Cashfl ow, Working Capital, EBIT, EBITDA und Investitionen in das Anlagever-mögen. Nichtfi nanzielle Leistungsindikatoren beinhalten überwiegend Informationen über Kunden-, Umwelt- oder Arbeitnehmerbelange. Ihre Angabe ist erforderlich, sofern sie für das Verständnis des Geschäftsverlaufs und der Lage des Konzerns von Bedeutung sind und für die interne Steuerung herangezogen werden.

Welche Anforderungen bestehen an die Prognoseberichterstattung?

Der Prognosebericht stellt eine zukunftsbezogene Ergänzung des grundsätzlich vergangenheitsorientierten Kon zern abschlusses dar. Aus diesem Grund wird ihm eine hohe Bedeutung für den Adressaten beigemessen. Die Prognose hat im Lagebericht für die bedeutsamsten fi nanziellen und nichtfi nanziellen Leistungsindikatoren zu erfolgen. Die wesentlichen Annahmen, auf denen die Prognosen beruhen, sind anzugeben. Der Prognosezeit-raum beträgt mindestens ein Jahr. Ein wesentliches Element der Konzernlageberichterstattung ist zudem, dass die in der Vorperiode berichteten Prognosen mit der tatsächlichen Geschäftsentwicklung verglichen werden und somit eine Beziehung zu vorangegangenen Prognosen hergestellt wird.

Was beinhaltet die Chancen- und Risiko berichterstattung?

Verbunden mit der Berichterstattung über die voraussicht-liche Entwicklung des Konzerns ist die Darstellung und Erläuterung der damit verbundenen Chancen und Risiken. Unter einer Chance beziehungsweise einem Risiko sind mögliche Entwicklungen zu verstehen, die zu einer für das Unternehmen positiven beziehungsweise negativen Prognose- oder Zielabweichung führen. Über Chancen und Risiken ist im Konzernlagebericht ausgewogen zu berich-ten; eine Verrechnung der Auswirkungen von Chancen und Risiken in der Berichterstattung ist nicht zulässig. Die Risikoberichterstattung umfasst sowohl Angaben zum Risikomanagementsystem als auch zu den einzel-nen Risiken. Dabei kann deren Darstellung in Form einer Brutto- oder Nettobetrachtung erfolgen. Bestandsgefähr-dende Risiken, deren Eintritt nicht nur den Bestand des Konzerns, sondern auch denjenigen eines wesentlichen Tochterunternehmens gefährden, sind im Sinne der Klarheit als solche zu bezeichnen. Abschließend sollen im Risiko-bericht die dargestellten Risiken zu einem Gesamtbild der Risikolage zusammengeführt werden.

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Die Rolle des Abschlussprüfers

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Der Abschlussprüfer soll maßgeblich zum Vertrauen der Rechnungslegungsadressaten in die externe Berichterstattung einer Gesellschaft beitragen. Zudem leistet er mit der Prüfung einen wichtigen Beitrag zur Corporate Governance des Unternehmens.

Stellenwert des Bestätigungsvermerks und „Erwartungslücke“

Die wesentliche Aufgabe des Abschlussprüfers besteht darin, den Jahresabschluss beziehungsweise den Konzern-abschluss (inklusive der Buchführung) auf die Einhaltung der relevanten Vorschriften (beispielsweise IFRS, HGB, Akti engesetz, Vorschriften des Gesellschaftsvertrags beziehungsweise der Satzung) zu überprüfen. Der Lagebe-richt ist dahin gehend zu untersuchen, ob er mit dem Abschluss des Unternehmens im Einklang steht, insgesamt ein zutreffendes Bild der Lage des Unternehmens bezie-hungsweise Konzerns vermittelt und die Chancen und Risiken der künftigen Entwicklung zutreffend darstellt. Die Abschlussprüfung muss so durchgeführt werden, dass wesentliche Unrichtigkeiten und Verstöße in der Rech-nungslegung aufgedeckt werden. Sie soll daher mit einer kritischen Grundhaltung gegenüber dem Unternehmen erfolgen. Dabei handelt es sich allerdings nicht um eine Prüfung, die gezielt auf die Aufdeckung von Täuschungen und Unterschlagungshandlungen gerichtet ist. Häufi g ist jedoch der Öffentlichkeit nicht bewusst, dass auch bei gewissenhafter Berufsausübung die Möglichkeit ver-bleibt, dass selbst wesen tliche Fehler nicht aufgedeckt werden, wenn diese aus Täuschungen und Vermögens-schädigungen (etwa Unterschlagung) durch das Manage-ment des Unternehmens resultieren („Erwartungslücke“). Ferner stellt der Bestätigungsvermerk kein „Gütesiegel“ für die wirtschaftliche Leistungs fähigkeit des geprüften Unternehmens dar: Da mit dem Bestä ti gungs vermerk lediglich die Einhaltung der rele vanten Rechnungslegungs-vorschriften bestätigt wird, hat eine im Abschluss zutref-fend dargestellte unbefrie digende wirtschaftliche Lage keinen Einfl uss auf den Bestätigungsvermerk.

Die vorangegangenen Ausführungen zur Rechnungsle-gung haben gezeigt, dass die gesetzlichen Vertreter bei der Aufstellung eines Abschlusses Ermessensentschei-dungen treffen müssen. Auch nachvollziehbare Annahmen über künftige Entwicklungen müssen gegeben sein.

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Die Rolle des Abschlussprüfers 8

Ziel der Rechnungslegung ist es, dass der aufgestellte Abschluss die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage sowie die Zahlungsströme des Unternehmens beziehungsweise des Konzerns entsprechend den tatsächlichen Verhältnis-sen darstellt. Adressaten der Rechnungslegung – vor allem Aktionäre, Kreditgeber, Mitarbeiter, Kunden und Lieferan-ten – treffen wirtschaftliche Entscheidungen vielfach auf der Grundlage der Abschlussinformationen. Daher müs-sen diese Angaben verlässlich sein. Die Aufgabe des Abschluss prüfers besteht darin, die Verlässlichkeit dieser Informationen zu erhöhen und damit auch die Glaubwür-digkeit der Rechnungslegung sicherzustellen. Wichtige Voraussetzung hierfür ist die Unabhängigkeit der Abschluss-prüfer von den Unternehmen, deren Abschlüsse sie prüfen. Nur auf diese Weise können sie unparteiisch sein und die im Abschluss dargestellten Informationen sowie deren Ermittlung entsprechend den zugrunde liegenden Rech-nungslegungsvorschriften neutral beurteilen. Nach Been-digung ihrer Prüfung müssen sie in Form des Bestätigungs-vermerks und anhand eines Prüfungsberichts darüber informieren, ob der von ihnen geprüfte Abschluss in Über-einstimmung mit den jeweiligen Rechnungslegungsvor-schriften erstellt wurde.

Bestätigungsvermerk

Der Bestätigungsvermerk ist das der Öffentlichkeit zugäng-liche Ergebnis der Abschlussprüfung. Er ist entsprechend den gesetzlichen Vorgaben des HGB und den vom Institut der Wirtschaftsprüfer in Deutschland e.V. (IDW) vorgege-benen Prüfungsstandards formuliert. Der Bestätigungsver-merk beschreibt die Aufgabe des Abschlussprüfers und grenzt diese gegenüber der Verantwortlichkeit der gesetz-lichen Vertreter (zum Beispiel Vorstand oder Geschäftsfüh-rung) ab. Darüber hinaus stellt er Gegenstand, Art und Umfang der Prüfung dar und fasst das Prüfungsergebnis in einer Beurteilung zusammen.

Sofern der Abschlussprüfer keine Einwendungen gegen die Ordnungsmäßigkeit der Rechnungslegung hat, wird ein uneingeschränkter Bestätigungsvermerk erteilt. Andern-falls kommt eine Einschränkung des Bestätigungsvermerks oder sogar die Erteilung eines Versagungsvermerks infrage. Beides ist dann entsprechend zu begründen. Insofern empfi ehlt es sich, den Bestätigungsvermerk genau zu lesen. Zudem kann er hinweisende oder bedingende Zusätze enthalten. Dies ist beispielsweise dann erforderlich, wenn Risiken vorliegen, die den Fortbestand des Unterneh-mens gefährden. Liegen keine Einwendungen gegen die

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Ordnungsmäßigkeit der Rechnungslegung vor, ist der Abschlussprüfer auch im Fall eines bestandsgefährdeten Unternehmens (vorausgesetzt, die Bestandsgefährdung wird vom Management im Lagebericht zutreffend darge-stellt) verpfl ichtet, einen uneingeschränkten Bestätigungs-vermerk zu erteilen. Die öffentliche Verfügbarkeit der Bestätigungsvermerke hat auch eine präventive Wirkung: Regelmäßig werden im Laufe der Prüfung festgestellte fal-sche Angaben durch das Unternehmen korrigiert, sodass ein uneingeschränkter Bestätigungsvermerk erteilt werden kann. Dies ist auch der Grund, weshalb nur ein sehr gerin-ger Teil der Bestätigungsvermerke Einschränkungen aufweist oder versagt wird.

Prüfungsbericht

Der Prüfungsbericht ist die Berichterstattung über die durchgeführte Abschlussprüfung gegenüber dem Auftrag-geber. Dies kann der Geschäftsführer beziehungsweise Vorstand sein; bei Aktiengesellschaften und Gesellschaf-ten mit einem Aufsichtsrat entsprechend der Aufsichtsrat beziehungsweise – soweit vorhanden – ein Prüfungsaus-schuss. Der Prüfungsbericht steht der Öffentlichkeit grund-sätzlich nicht zur Verfügung. Lediglich wenn über das Ver-mögen der Gesellschaft ein Insolvenzverfahren eröffnet oder ein solches mangels Masse abgelehnt worden ist, können übrige Gläubiger oder Gesellschafter die Einsicht-nahme in den Prüfungsbericht gemäß § 321a HGB geltend machen.

Im Prüfungsbericht werden vom Abschlussprüfer zusätz-liche Erläuterungen zur Prüfungsdurchführung und zu den Ergebnissen gegeben. Darüber hinaus wird darauf einge-gangen, welchen Einfl uss Änderungen in den Bewertungs-grundlagen haben und inwieweit sachverhaltsgestaltende Maßnahmen oder Ermessensentscheidungen wesentli-chen Einfl uss auf die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage haben.

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8 Die Rolle des Abschlussprüfers

Bestätigungsvermerk des Abschlussprüfers Wir haben den von der Muster AG aufgestellten Konzernabschluss – bestehend aus Konzernbilanz, Konzern-gesamtergebnisrechnung, Konzerneigenkapitalveränderungsrechnung, Konzernkapitalfl ussrechnung und Kon-zernanhang – sowie den Konzernlagebericht für das Geschäftsjahr vom 1. Januar 2013 bis 31. Dezember 2013 geprüft. Die Aufstellung von Konzernabschluss und Konzernlagebericht nach den IFRS, wie sie in der EU anzu-wenden sind, und den ergänzend nach § 315a Abs. 1 HGB anzuwendenden handelsrechtlichen Vorschriften liegt in der Verantwortung der gesetzlichen Vertreter der Gesellschaft. Unsere Aufgabe ist es, auf der Grund-lage der von uns durchgeführten Prüfung eine Beurteilung über den Konzernabschluss und den Konzernlage-bericht abzugeben.

Wir haben unsere Konzernabschlussprüfung nach § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschafts-prüfer in Deutschland e.V. (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung vorgenommen. Danach ist die Prüfung so zu planen und durchzuführen, dass Unrichtigkeiten und Verstöße, die sich auf die Darstellung des durch den Konzernabschluss unter Beachtung der anzuwendenden Rechnungs-legungsvorschriften und durch den Konzernlagebericht vermittelten Bildes der Vermögens-, Finanz- und Ertrags-lage wesentlich auswirken, mit hinreichender Sicherheit erkannt werden. Bei der Festlegung der Prüfungshand-lungen werden die Kenntnisse über die Geschäftstätigkeit und über das wirtschaftliche und rechtliche Umfeld des Konzerns sowie die Erwartungen über mögliche Fehler berücksichtigt. Im Rahmen der Prüfung werden die Wirksamkeit des rechnungslegungsbezogenen internen Kontrollsystems sowie Nachweise für die Angaben im Konzernabschluss und Konzernlagebericht überwiegend auf der Basis von Stichproben beurteilt. Die Prüfung umfasst die Beurteilung der Jahresabschlüsse der in den Konzernabschluss einbezogenen Unternehmen, der Abgrenzung des Konsolidierungskreises, der angewandten Bilanzierungs- und Konsolidierungsgrundsätze und der wesentlichen Einschätzungen der gesetzlichen Vertreter sowie die Würdigung der Gesamtdarstellung des Konzernabschlusses und des Konzernlageberichts. Wir sind der Auffassung, dass unsere Prüfung eine hinrei-chend sichere Grundlage für unsere Beurteilung bildet.

Unsere Prüfung hat zu keinen Einwendungen geführt.

Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse entspricht der Konzern-abschluss den IFRS, wie sie in der EU anzuwenden sind, und den ergänzend nach § 315a Abs. 1 HGB anzu-wendenden handelsrechtlichen Vorschriften und vermittelt unter Beachtung dieser Vorschriften ein den tat-sächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Konzerns. Der Konzernlagebericht steht in Einklang mit dem Konzernabschluss, vermittelt insgesamt ein zutreffendes Bild der Lage des Konzerns und stellt die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend dar.

ORT, DATUM

WIRTSCHAFTSPRÜFUNGSGESELLSCHAFT

NAME Wirtschaftsprüfer

NAME Wirtschaftsprüfer

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KPMG:Globales Know-how für  Unternehmen vor Ort

KPMG ist ein weltweites Netzwerk rechtlich selbststän di-ger Firmen mit mehr als 155.000 Mitarbeitern in 155 Län-dern. Auch in Deutschland gehört KPMG zu den führenden Wirtschaftsprüfungs- und Beratungsunternehmen und ist mit rund 8.700 Mitarbeitern an 25 Standorten präsent. Unsere Leistungen sind in die Geschäftsbereiche Audit, Tax und Advisory gegliedert. Im Mittelpunkt von Audit steht die Prüfung von Konzern- und Jahresabschlüssen.

Tax steht für die steuerberatende Tätigkeit von KPMG. Der Bereich Advisory bündelt unser hohes fachliches Know-how zu betriebswirtschaftlichen, regulatorischen und transaktionsorientierten Themen. Für wesentliche Branchen unserer Wirtschaft haben wir eine geschäfts-bereichsübergreifende Spezialisierung vorgenommen. Hier laufen die Erfahrungen unserer Experten weltweit zusammen und tragen zusätzlich zur Beratungsqualität bei.

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Die enthaltenen Informationen sind allgemeiner Natur und nicht auf die spezielle Situation einer Einzelperson oder einer juristischen Person ausgerichtet. Obwohl wir uns bemühen, zuverlässige und aktuelle Informationen zu liefern, können wir nicht garantieren, dass diese Informationen so zutreffend sind wie zum Zeitpunkt ihres Eingangs oder dass sie auch in Zukunft so zutreffend sein werden. Niemand sollte aufgrund dieser Informationen handeln ohne geeigneten fachlichen Rat und ohne gründliche Analyse der betreffenden Situation.

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Kontakt

KPMG AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft

Dr. Hanne BöckemPartner Department of Professional PracticeT +49 30 [email protected]

Riccarda MeyerManagerDepartment of Professional PracticeT +49 30 [email protected]

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