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Geschichte der deutschen Sprache (Teil 2) 28.10.2009 | Dozentin: Dr. Böhm Die Kanzleien als Akteure des Sprachausgleichs im Frühneuhochdeutschen Referent: Michael Schwark

Geschichte der deutschen Sprache (Teil 2) 28.10.2009 | Dozentin: Dr. Böhm

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Geschichte der deutschen Sprache (Teil 2) 28.10.2009 | Dozentin: Dr. Böhm. Die Kanzleien als Akteure des Sprachausgleichs im Frühneuhochdeutschen Referent: Michael Schwark. Wie gehen wir inhaltlich vor?. Zur Terminologie: Kanzleisprache - PowerPoint PPT Presentation

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Geschichte der deutschen Sprache (Teil 2)28.10.2009 | Dozentin: Dr. Böhm

Die Kanzleien als Akteure des Sprachausgleichs im

Frühneuhochdeutschen

Referent: Michael Schwark

Page 2: Geschichte der deutschen Sprache (Teil 2) 28.10.2009 | Dozentin: Dr. Böhm

Wie gehen wir inhaltlich vor?

1. Zur Terminologie: Kanzleisprache2. Über die Notwendigkeit der Entstehung von

Kanzleien: die deutschsprachige Beurkundung

3. Zur Funktion und Tätigkeit von Kanzleien4. Die Bedeutung der Kanzleien für den

Sprachausgleich

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Wie gehen wir methodisch vor?

• Rot heißt: ein neuer Gliederungspunkt wird besprochen.

• Grün heißt: Wir treffen ein Fazit für den vorhergehenden Gliederungspunkt.

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Zur Terminologie: Kanzleisprache

• Begriff seit 18 Jh. wissenschaftlich gebräuchlich

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Zur Terminologie: Kanzleisprache

• meint geschriebene Sprache der städtischen, fürstlichen und kaiserlichen Kanzleien im Spätmittelhochdeutschen und Frühneuhochdeutschen (ca. 1200 bis ca. 1650)

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Zur Terminologie: Kanzleisprache

• erwächst aus spätmittelalterlichen Schreibsprachen bzw. Schreibdialekten, birgt Hinweise auf gesprochene Sprache, da

• häufig gedacht zur öffentlichen Vorlesung bzw. Proklamation, oft beginnend mit „allen, die es hören oder lesen…“

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Zur Terminologie: Kanzleisprache

• textsortenorientiert auch Urkunden- oder Geschäftssprache genannt, wobei sich

• letzterer als allgemeinerer Begriff versteht, da später verschiedene Textproduzenten, z.B. Handelskontore, Gerichte, hinzukommen

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Zur Terminologie: Kanzleisprache

• Kanzleisprache ist ein seit dem 18. Jh. wissenschaftlich gebräuchlicher Begriff. Er meint die geschriebene Sprache der fürstlichen, kaiserlichen und städtischen Kanzleien im Spätmittelhochdeutschen und Frühneuhochdeutschen. Zugrundeliegende spätmittelalterliche Schreibdialekte reflektieren auch die gesprochene Sprache.

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Über die Notwendigkeit der Entstehung von Kanzleien

• Wichtigster zugrundeliegender Prozess: die Beurkundung – was hat es damit auf sich?

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Über die Notwendigkeit der Entstehung von Kanzleien

• schriftliche Beurkundung in Latein seit dem Merowinger-Reich existent

• Rechtsprechung jedoch weitestgehend mündlich und in deutscher Sprache

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Über die Notwendigkeit der Entstehung von Kanzleien

• Zunahme der Schriftlichkeit im 13 Jh., messbar an ausgestellten Privaturkunden im

12. Jh. vs. 13 Jh.ca. 8000 ca. 70000* (davon 4500 deutsch)

*entspricht damit im 13 Jh. beinahe dem Neunfachen

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Über die Notwendigkeit der Entstehung von Kanzleien

• Urkunden werden im 13. Jh. zu kleinerem Anteil schon volkssprachig ausgestellt, zu größerem Teil jedoch noch in Latein

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Über die Notwendigkeit der Entstehung von Kanzleien

• deutschsprachige Urkunden nicht bloße Übersetzungen aus dem Latein

• komprimierte Festhaltung von Ergebnissen mündlicher Verhandlungen

• volkssprachige Urkunde im deutschen Sprachraum neuartig, erstes Aufkommen im alemannischen Raum (Konstanz, Zürich, Straßburg, Freiburg, Basel)

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Über die Notwendigkeit der Entstehung von Kanzleien

• Welche Ursachen hat das wachsende Aufkommen von deutschsprachiger Beurkundung?

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Über die Notwendigkeit der Entstehung von Kanzleien

• wachsende Bedeutung des niederen Adels und der Städtebürger

• wachsende Komplizierung juristischer und wirtschaftlicher Prozesse

• Funktionswandel der Urkunde im Prozess der Beweislegung (für genauere Ausführungen dazu bitte das Script zum Referat anfordern)

• seit 13 Jdt. verstärkt Schiedsgerichtsverhandlungen, Protokollierung von Argumenten und Urteilen in Volkssprache üblich

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Turmwächter beim Leisten eines Eids

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Zolle nicht, was Du trägst

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Rechtsprechung und -durchsetzung

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Über die Notwendigkeit der Entstehung von Kanzleien

• Über das Aufkommen deutschsprachiger Beurkundung

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Über die Notwendigkeit der Entstehung von Kanzleien

• viele Städte beginnen auf Eigeninitiative mit der volkssprachigen Beurkundung (Regensburg 1259, Augsburg 1272, Nürnberg 1287)

• Im 13.Jh. immer noch ein großer Einfluss des Klerus• im 14 Jh. beträchtliche Steigerung des Vorkommens

deutschsprachiger Urkunden, die sich schließlich gegenüber lateinisch ausgestellten Urkunden durchsetzen

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Über die Notwendigkeit der Entstehung von Kanzleien

Beispiel an der Beurkundung durch die Kaiserliche Hofkanzlei von Ludwig 4., dem Bayern (Herzog von Oberbayern, Pfalzgraf bei Rhein), 1281 bis 1347:

88,6% deutsch bei Empfängern/Adressat aus dem Bayrischen72% aller als König oder Kaiser ausgestellten Urkunden deutsch55% deutsch beurkundet bei Adressaten aus schwäbischen, ostfränkischen Gebietennur 25% bei übrigen deutschsprachigen Gebietenüberhaupt nicht deutsch bei fremdländischen Adressaten

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Über die Notwendigkeit der Entstehung von Kanzleien

• Im 13. Jh. stieg die Zahl der ausgestellten Privaturkunden drastisch an. Neben vermehrt volkssprachigen waren auch vor allem in Latein verfasste Urkunden stark präsent. U.a. bedingt durch die Herausbildung und Festigung der Stände, den wachsenden Einfluss des Adels und der Städtebürger, die Herausbildung eines komplexen Wirtschaftssystems und ein erweitertes Rechteverständnisses wuchs aber die Nachfrage nach schriftlichen, klar formulierten, volkssprachigen und verständlichen Inhalten.

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Zur Funktion und Tätigkeit von Kanzleien

• im 14 Jh. Herausbildung von Zentralstellen der Landes- oder Stadtverwaltungen zur Organisation des gesamten Schreibwesens – sog. Kanzleien

• im 13. Jh. beurkunden hingegen häufig noch Klosterschreiber oder Empfänger stellen Schreiber selbst, einige Städte haben bereits Stadtschreiber, die Kanzleien aufbauen(mehr zur differenzierten Rolle des Stadtschreibers im Script zum Referat)

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Zur Funktion und Tätigkeit von Kanzleien

• in Kanzleien angestellt sind besoldete, unter Eid stehende Kanzleischreiber (Wort seit 15. Jh. belegt)

• ursprünglich Kleriker, seit 15. Jh. juristisch gebildete Laien

• in fürstlichen Kanzleien einem Kanzler unterstehend

• Dienstbezeichnungen lokal stark abweichend (Kanzlist, Sekretär, Notar, je nach Ort Stadt-, Land-, Klosterschreiber, oft auch Stadtklerk)

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Zur Funktion und Tätigkeit von Kanzleien

• Aufgaben von Kanzleischreibern: Führung von Rechnungsbüchern, Herstellung

von Reinschriften, Abfassung von Konzepten und Protokollführung beim Rat oder bei Gericht.

• oft auch Gesandte oder Begleiter von Gesandtschaften, Kriegsschreiber

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Zur Funktion und Tätigkeit von Kanzleien

Auffallend ist• Gelehrsamkeit der Schreiber • oft vielsprachig, Deutsch, Latein, Englisch,

Französisch, Italienisch• ihr Bezug zu Literatur und Kultur • sozialpolitisches Engagement

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Zur Funktion und Tätigkeit von Kanzleien

Allgemeine Merkmale der Kanzleisprache• viele sprachliche Mittel aus der Rechtssprache• umfangreicher Wortschatz• komplexer Syntax, syntaktisch klar gegliedert• reichhaltig an Konjunktionen und Partikeln zur

sprachlichen Strukturierung

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Zur Funktion und Tätigkeit von Kanzleien

• Während im 13. Jh. noch vorwiegend Kleriker und einzelne, periodisch beauftragte Stadtschreiber Schreibtätigkeiten und Beurkundungen ausführten, wurde das Schreibwesen mit Beginn des 14. Jahrhunderts in Ländern und Städten zunehmend in Kanzleien zentralisiert. Diese Kanzleien wiesen sehr unterschiedliche Strukturen auf. Angestellte Schreiber verfügten i.d.R. über einen hohen Bildungsgrad. Oft waren sie laienhafte Anhänger der oder ausgebildet in den Geisteswissenschaften. Neben vielen anderen war es eine der Hauptaufgaben der Kanzleischreiber, für jeweilige Rechtsparteien gleichlautende Urkunden herzustellen. Insbesondere Stadtschreiber bzw. in städtischen Kanzleien tätige Schreiber

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Die Bedeutung der Kanzleien für den Sprachausgleich

• „Kaiser Maximilian, und Kurf. Friedrich, H. zu Sachsen etc. haben im römischen Reich die deutschen Sprachen also in eine gewisse Sprache gezogen.“ (aus den Tischreden)

• gemeint sind die größten Kanzleien, die kaiserliche Kanzlei Maximilians und die kursächsische Kanzlei

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Die Bedeutung der Kanzleien für den Sprachausgleich

• Herkunft des Schreibers im 13. und 14 Jh. deutlich auffälliger als im 15. und 16 Jh.

• zum Ende des 16. Jh. dominiert der Schreibusus (besonders in höher organisierten Kanzleien)

• von den Stadtkanzleien initiieren vor allem nordbayrische und oberfränkische den Sprachausgleich - durch verstärkte Integration von mitteldeutschen Einflüssen und Beziehungen in den Raum Augsburg, Eger, Leipzig, Prag

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Die Bedeutung der Kanzleien für den Sprachausgleich

• Sprachausgleich breitet sich zunächst über die östlichen Reichsgebiete in den mitteldeutschen Raum aus, erst später auch in den politisch zersplitterten Westen

• Sprachausgleich legt zu Beginn des 16. Jh. den Grundstein für die Entwicklung und Durchsetzung des Hochdeutschen aus dem Frühneuhochdeutschen

• wurde von vielen fürstlichen, auch städtischen Kanzleien nachhaltig gefordert, um insbesondere auch Verwaltungsprozesse zu vereinfachen

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Die Bedeutung der Kanzleien für den Sprachausgleich

• in der Schweiz heute noch üblich für Bezeichnung von Stabsstellen von Regierungen, vgl. „Gemeindekanzlei“, „Staatskanzlei“ oder „Bundeskanzlei“

• in Österreich heute Begriff für Verwaltungseinrichtungen, z. B. des Bundesheeres, vgl. „Sicherheitskanzlei“, „Kanzleischreiber“

• u.a. auch in D. heute noch gebräuchliche Bezeichnung für Rechtsanwaltsbüros und Notariate

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Die Bedeutung der Kanzleien für den Sprachausgleich

Trotz des nicht linearen Verlaufs des Sprachausgleichs und gewisser Hemmnisse (siehe Script), sind kleine wie höher organisierte Kanzleien allesamt als die Wegbereiter für die deutsche Verwaltungssprache und das Neuhochdeutsche allgemein zu betrachten.

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Urkunde von 1002 – Schenkungsurkunde über ein Landstück und drei Priester von Heinrich II an den

St. Johannes Stift in Würzburg

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Urkunde von 1513 – von Maximilian I an Hierssl, Jude – Auftrag, eine Geldschuld auszusetzen