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SCHRIFTENREIHE DES TÖRPINER FORUMS E.V. Ganschendor f Zur Geschichte Vorpommerns Herausgeber Helmut G. Pratzel Unter Mitarbeit von Ulrich Michael, Kurt Fischer, Kornelia Böttcher, Gabriele Schwertfeger, Renate Deage, Karin Hinz 1

Geschichtlicher Überblick unseres Gebietes · Web viewMal 1265 Villa Ganzekendorp, im Besitz des Ritters Johann von Erteneburg.2. Mal 1307 Bernadus Voß de Ganzekendorp. Fläche

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SCHRIFTENREIHE DES TÖRPINER FORUMS E.V.

GanschendorfZur Geschichte Vorpommerns

Herausgeber

Helmut G. Pratzel

Unter Mitarbeit vonUlrich Michael, Kurt Fischer, Kornelia Böttcher, Gabriele Schwertfeger, Renate Deage, Karin Hinz

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Ganschendorf

Herausgeber:

Univ.-Prof. Dr. Dr. Helmut G. PratzelTörpiner Forums e.V.

Verantwortlich für den redaktionellen Inhalt:

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Törpin 13, D-17111 Sarow,

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1. Auflage Januar 2010

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Ganschendorf

InhaltsverzeichnisGanschendorf von deutschen Rittern gegründet...............................4

Ganschendorf im Besitz der Familie Voß.........................................4

Ganschendorf in Besitz der Familie Maltzan....................................5

Ganschendorf wird an mehrere Gutsherren verteilt........................12

Beschreibungen von Ganschendorf 1865........................................13

Die Wirtschaftsform auf dem Gut in den Jahren von 1920 bis 1945.........................................................................................................16

Turmhügelburg................................................................................18

Fläche 1849.....................................................................................18

Der Regulierungsprozess in Ganschendorf 1844............................19

Abschrift des Protokolls vom 10. Dezember 1846.........................20

Landes-Kultur-Sache.........................................................................9

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Ganschendorf

Ganschendorf von deutschen Rittern gegründetGanschendorf liegt 12 Kilometer südlich von Demmin und ist ein Bauern- und Gutsdorf mit 300 Einwohnern. Die Feldmark liegt auf einer 40 - 50 Meter hohen, flachwelligen Ebene, die von den nördlichen Ausläufern der Mecklenburgischen Seenplatte gebildet wird und sich durch große Fruchtbarkeit auszeichnet. Im Westen fällt sie ziemlich steil zum Augrabental ab und zeigt hier mit zahlreichen Bergen, Kuppen, Hügeln und Schluchten große Mannigfaltigkeit in landschaftlicher Form. Allerdings ist der Boden dieser "Geschiebestreifen" (Endmoränen) weniger fruchtbar und darum meist mit Wald bestanden.

Der Name dieses Ortes verrät durchaus deutschen Ursprung - Villa Johannis. Urkundlich erscheint er zuerst cirka 30 Jahre nach der ersten Einwanderung deutscher Ritter in diese Gegend. Am 12. 06. 1265 bestätigt Herzog Barnim I. eine Schenkung von 10 Hufen zu Ganschendorf (Villa Ganzekendorp), welche der Ritter Johann von Artlenburg dem Kloster Dargun vermachte. Dieser Ritter Johann, als der erste deutsche Besitzer, wird dem Orte seinen Namen gegeben haben.

Das Geschlecht derer von Artlenburg hat seinen Namen von der Stadt Artlenburg an der Elbe, dem heutigen Lüneburg und ist mit Heinrich dem Löwen um 1171 in diese Gegend gekommen, zuerst nach Mecklenburg dann hierher. Der erste erwähnte Namen ist Otto de Eterneburg. Er tritt am 9.9.1171 als Zeuge zu Schwerin auf, als Herzog Heinrich der Löwe am Tage der Weihe des Schweriner Doms, dem von ihm errichteten Bistum Schwerin und dem Schweriner Domkapitel, die zu deren Unterhaltung bestimmten Güter und Zehnten anweist, darunter das Dorf Wotenick bei Demmin.

Ganschendorf im Besitz der Familie VoßSeit dem Jahre 1256 wird Ganschendorf als Besitztum der Familie Voß nachgewiesen, die damals in Pommern und Mecklenburg reich begütert war. Die Familie Voß war bereits von 1292 ab urkundlich beglaubigter Inhaber der Burg Wolde. Einer Nebenlinie gehörten um 1450 herum die Güter Sarow mit Ganschendorf, Lindenberg und Kentzlin. Diesem Zweig entstammte auch die Ahnmutter der

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Maltzanschen Linien Penzlin und Sarow, Margareta von Voß aus dem Hause Lindenberg, die mit Joachim I von Maltzan auf Osten, Wolde (+ 1473) verheiretet war. Ihr Sohn Bernhard II von Maltzan auf Wolde (1452-1529) hatte Ganschendorf im Jahre 1490 erworben. Seine Schwester war mit Jacob von Voß dem Älteren zu Lindenberg verheiratet. Dieser trat bei der Erbteilung im Jahre 1485 Ganschendorf und einen Anteil von Sarow an seinen Sohn Jacob von Voß dem Jüngeren zu Lindenberg ab. Derselbe verpfändete beide Güter an seinen Oheim Bernhard II von Maltzan auf Wolde.

Als Jacob von Voß der Jüngere später aus Kriegsdiensten zurückkehrte und mit dem Pfandgeld zu Bernhard von Maltzan auf Wolde kam, wusste dieser die Wiedereinlösung der Güter zu vereiteln. Bernhard von Maltzan hatte ihn einige Tage traktiert und ihm beim Trunk mit Karten und Würfelspiel das Geld abgenommen. Jakob von Voß hatte darauf dem Maltzan Fehde angesagt und mit einem gemieteten Knecht auf den beanspruchten Gütern Sarow, Ganschendorf und der halben Feldmark Carin Feuer angelegt. Er wurde jedoch von Bernhard II von Maltzan ergriffen und jämmerlich mit dem Rade hingerichtet.

Ganschendorf in Besitz der Familie Maltzan1

So kamen die Güter 1490 in den Besitz von Bernhard II von Maltzan. Ob sie von ihm mit Recht oder Unrecht erworben sind, muss heute dahingestellt bleiben. Auch ein später geführter, 30 Jahre langer Prozess, hat keine Klarheit infolge der sich widersprechenden Zeugenaussagen gebracht.

Ende des 15. Jh. verlor der Zweig der Familie Voß durch Verarmung und überraschend schnelles Aussterben seine ganzen Güter. Nach diesem Prozess einigten sich die Maltzan’s im Jahre 1532 über das Gut Sarow mit Ganschendorf und der halben Feldmark Clarin (heute Philippshof) dahin, dass Ludolf oder Lüdeke IV von Maltzahn diese Besitzung allein bekam. Er war der Enkel Lüdeke III. von Maltzan

1 Die Maltza(h)n 1194-1945, der Lebensweg einer ostdeutschen Adelsfamilie, Herausgeber: Malt-za(h)nscher Familienverein, Köln 1979.

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(1450 – 1529), des Stifters der Sarower Linie Maltzan, der diesen Besitz von Bernhard II von Maltzan auf Wolde (1452 - 1525) bei der brüderlichen Erbteilung übernommen hatte. Ganschendorf gelangte dadurch zum ersten Male in den Besitz der Familie von Maltzan.

Da ihm sein Sohn Achim von Maltzahn schon im Jahre 1529 im Tode vorangegangen war, ging der Besitz auf seinen Enkel Lüdeke IV von Maltzan über. Derselbe dürfte um das Jahr 1516 geboren sein. Seine Mutter, geb. Ursula von Rohr auf Osten, bestellte darum zu seinen kriegerischen Vormündern Lüdeke Hahn zu Basedow und Achim und Jost von Maltzan zu Osten.

10 Jahre nach Übernahme der Güter, 1542, begann dann ein Streit der pommerschen Herzöge mit Lüdeke wegen Sarow. Sie erklärten, die Güter wären von Bernhard II von Maltzan seinerzeit zu Unrecht erworben und betrachteten sie deshalb als eröffnete und heimgefallene Lehen. Darum forderten sie Lüdeke auf, seinen rechtlichen Besitz daran nachzuweisen. Lüdeke behauptete anfangs, Sarow mit Ganschendorf wäre ein altes ererbtes Lehen. Als er damit nicht durchkam, führte er an, die Güter wären schon über 30 Jahre in Maltzanschen Händen. Nach dem Lehensrechte brauchte er seine Besitzrechte daran nicht mehr nachzuweisen. Diese Begründung wurde jedoch von den Anwälten der Pommernherzöge nicht anerkannt. Sie forderten ein Urteil der Juristenfakultät in Leipzig ein. Da beantragte Lüdeke zu seinen rechtlichen Beistand den Professor Dr. Ludolph Schrader in Frankfurt a. d. Oder. Derselbe vertrat außerordentlich geschickt Lüdekes Ansprüche. Das Urteil, das die Leipziger Fakultät darauf an den Fürstenhof zu Wolgast einschickte und den Pommernherzögen 40 Taler kostete, lautete günstig für Lüdeke. Es hieß darin, dass Lüdeke von Maltzan "sein allegierte Verjährung genugsam bewiesen, dero wegen er auch von angestellter Fürstlicher Klage zu absolvieren, von rechts wegen".

Die Pommernherzöge gaben sich damit nicht zufrieden, sondern forderten von Leipzig noch eine Begründung des Urteils ein, die wiederum 40 Taler kostete. Außerdem wandten sie sich an das Reichskammergesetz in Speyer. Der Prozess zog sich dadurch bis Ende der Sechziger Jahre hin. Auf Veranlassung des Reichskammergerichts fanden viele Rechtstage statt, die beiden Parteien sehr viel Geld kosteten. Der pommersche Sekretär

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Bartholomäus Sastrow erzählt, dass er an beiden Prozessgegnern mehr als 1000 Taler verdient habe, und dass der darüber von ihm verfertigte Aktenband "ein großes, ungeschaffen Biest" gewesen sei. Lüdeke IV. war entschieden einer der hervorragendsten Vertreter der Sarower Linie Maltzan. Er übernahm von seinem Vater bereits einen ansehnlichen Besitz.

Diesen Besitz vergrößerte er durch Erbschaft, Kauf und sonstigen Erwerb so stark, dass ihm um die Mitte des 16. Jh. über 20 Dörfer im Kreis Demmin und in Mecklenburg gehörten. Fast doppelt so groß war noch die Anzahl der Ortschaften in beiden Landen, in denen er Anteile besaß, Hebungen und Einkünfte bezog.

Im Jahre 1546 wurde der Ort Ganschendorf an beiden Enden angesteckt, wobei 13 Bauernhöfe abbrannten. Als Täter wurde später ein Hirte ermittelt, der von Maltzans Schmied Valentin Possei dazu angestiftet und mit Geld bestochen worden war. Der Hirte konnte erst 1561 in Demmin wegen Diebstahls verhaftet werden und gestand auf der Folter auch die Brandstiftung ein.Lüdeke nahm darauf den Schmied fest und übergab ihn an Martin von Walsleben, der um diese Zeit seine Sarower Besitzung bewirtschaftete.

Er selber siedelte mit Frau und Kindern nach Demmin über, weil in Sarow und Ganschendorf 1561 die Pest ausgebrochen war und große Opfer forderte.

Martin von Walsleben hat dann den Schmied mit Absicht entkommen lassen, worauf Lüdeke dessen Eheweib festsetzte. Da bedrohte ihn der Schmied solange mit Brandbriefen, bis er sein Weib wieder freiließ und noch eine Summe Geldes dazu bezahlte.

1565 wurde Lüdeke nach dem Tode seines Vetters, Achim von Maltzan auf Osten, Familienältester in Pommern und bekam die Erblandmarschallwürde des Landes Stettin.

Im folgenden Jahre 1566 nahm er als Rittmeister mit 300 gut gerüsteten deutschen Reitern am Türkenfeldzug teil. Da er vom Kaiser lange Zeit kein Geld für die Bezahlung seiner Leute bekommen konnte, musste er selber für eine Summe von 4000 Gulden gerade stehen und seinen Besitz damit belasteten.

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Es begann nun für ihn eine Zeit des wirtschaftlichen Niederganges, wobei ihm der größte Teil seiner Besitzungen wieder verloren ging. Schuld daran hatten neben den damaligen ungünstigen Zeitverhältnissen auch seine vielen, langwierigen und kostenspieligen Prozesse, die er Zeit seines Lebens geführt hat.

So hatten seine drei Söhne von vornherein einen schweren Stand, als er ihnen am 15. Juli 1579 in Demmin seine Güter abtrat. Er ist im Herbst 1580 verstorben und in Sarow begraben worden. Bald nach des Vaters Tod schritten die Söhne zur Erbteilung. Der älteste Sohn Kuno von Maltzan erhielt den größeren Anteil an Sarow und einen kleineren an Ganschendorf. Sein Bruder Albrecht von Maltzan bekam den größeren Anteil an Ganschendorf und einen kleineren an Sarow. Kurze Zeit darauf wurde Albrecht bereits alleiniger Besitzer von Ganschendorf. Er lebte bis 1602. Der dritte Bruder Johann Friedrich von Maltzan wurde mit mecklenburgischem Besitz abgefunden.

Die Söhne machten zu den übernommenen väterlichen Schulden selber noch viele dazu. So wäre es im Jahre 1587 beinahe zum Konkurse der Sarower gekommen. Es wurde noch einmal abgewendet durch den Tod ( Frankreich ) ihres Bruders in Mecklenburg, durch dessen Erbe sie ihren Schuldverpflichtungen nachkommen konnten.

Zu Anfang des Jahres 1591 starb auch Kuno von Maltzan. Er liegt in der Bartholomäi-Kirche in Demmin begraben, deren Patronat die Sarower Maltzan hatten. Sein Besitz ging auf seinen ältesten Sohn Christoph Lüdeke von Maltzan über. Dessen Vormünder wurden für die pommerschen Lehen der Lehrer und Greifswalder Professor Dr. Joachim Stephan, sein Oheim Albrecht von Maltzan und Otto von Walsleben und Leistenow. Sie hatten viel zu schaffen mit den übernommenen Schulden ihres Mündels und mussten die Besitzanteile desselben an Utzedel, Pritzenow, Gültz und andere Orten verpfänden und später verkaufen. Otto von Walsleben hatte schon damals die Absicht den gesamten Besitz der Sarower Maltzan in seine Hände zu bringen. Um diese Pläne besser verfolgen zu können, legte er 1600 seine Vormundschaft für Christopf Lüdeke nieder und erbot sich 1601, das Gut Sarow für 80000 Reichstaler in Pfand zu nehmen. Diese Absicht konnte noch einmal vereitelt werden.

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1624 jedoch fand sich Christoph Lüdeke von Maltzan mit seinem Bruder wegen dessen Anteilen an Sarow und Ganschendorf ab, indem er ihm 10000 Gulden ausbezahlte. Das Geld hatte er sich von Otto von Waldsleben geliehen und auf Sarow und Ganschendorf hypothekarisch eintragen lassen.

Im Jahre 1622 erhielt er die Erblandmarschallwürde. 1629 aber verzichtete er bereits freiwillig darauf, weil er erklärte, seine Güter wären durch die Kaiserliche Soldateska so ruiniert, dass er keine Pferde, Vieh, Fährnis, Saat- und Brotkorn mehr behalten habe. Er könne also keine Boten verschicken, Schreiben ausfertigen und die Zehrungskosten vorschießen. Er bäte daher, seinen Vetter Jostin in Kummerow mit dem Amte beauftragen zu wollen. In der Folgezeit wurde der Besitz durch die Kriegsnöte immer mehr ruiniert Christoph Lüdeke von Maltzan lebte zuletzt in Rostock und ist dort um 1651 gestorben.

Da seine Kinder ihm schon im Tode vorausgegangen waren, fiel sein Besitz Sarow mit Ganschendorf zurück an die Enkelkinder seines Oheims und früheren Vormunds Albrecht von Maltzan (1558 – 1604).

Das waren Albrecht Joachim von Maltzan, (1611 – 1676) und Hans Berndt I. von Maltzan. Ihr Vater war Johann Friedrich III. von Maltzan. Er ist der Stammvater der pommerschen Linie. Von ihm stammen alle Maltzahn (mit dem h) ab.

Hans Berndt von Maltzan trat schon in frühester Jugend in schwedische Kriegsdienste ein und brachte es bis zum Obersten. Als er sich 1651 mit seinem Bruder Albrecht Joachim von Maltzan wegen Ganschendorf und Sarow abfinden wollte, trat ihm dieser seine Anrechte freiwillig ab, weil die Besitzung sowieso durch den Krieg sehr ruiniert war.

Albrecht Joachim von Maltzan behielt sich jedoch für den Fall des kinderlosen Ablebens des Bruders den Rückfall seiner Anteile vor.

Hans Berndts Tod erfolgte in der Schlacht bei Fehrbellin am 18. Juni 1675. Nach der Schlacht ließ der große Kurfürst seine Leiche mit allen militärischen Ehren begraben, weil der Oberst von Maltzahn der einzige schwedische Befehlshaber gewesen war, der keine Plünderungen und Übergriffe seiner Truppen geduldet hatte.

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Seit 1651 verwaltete Albrecht Joachim den gemeinbrüderlichen Besitz Sarow und Ganschendorf. Da ihm seine Frau,Ursula Elisabeth von Steinberg, eine reiche Mitgift zugebracht hatte, strebte er danach, sich mit Moritz von Walsleben auf Leistenow auseinander zu setzen. Derselbe hatte eine Forderung an Sarow von 11400 Gulden, die sein Vater nach und nach dem Christoph Lüdeke von Maltzan geliehen hatte. Da Albrecht Joachim die Summe aber nicht in bar aufbringen konnte, schloss er einen Vergleich mit Walsleben. Er trat ihm am 20. Februar 1657 für seine Forderung Ganschendorf ab und zahlte dazu noch 3000 Gulden in bar. Über den Ganschendorfer See und die Fischerei wurde vereinbart, dass sie beiden Teilen gemeinsam verbleiben sollten.

Ganschendorf blieb genau 80 Jahre lang im Besitz der Familie von Walsleben auf Leistenow. Auch Sarow ging später mit seinen sämtlichen Anteilen in Beggerow, Utzedel, Gültz, Philippshof, Altenhagen und Tützpatz in den Besitz der Familie von Walsleben über.

Albrecht Joachims Sohn, der Generalmajor Karl Gustav I. von Maltzan (geb. 1663), der allein die jüngere Sarower Linie fortführte, hegte jedoch Zeit seines Lebens den Wunsch, die Besitzung wieder zurück zu erwerben.

Aber erst seine beiden Söhne Gustav Adolph (1698 – 1766) und Karl Friedrich von Maltzan (1700 – 1771) konnten die Pläne des Vaters verwirklichen.

Ab 18. Juni 1737 lösten sie die Güter für 39000 Reichstaler wieder ein. Zu diesem Zwecke liehen sie sich von dem geheimen Finanz- und Domänenrat von Schöning in Berlin noch 10000 Reichstaler hinzu, die sie hypothekarisch eintragen ließen.

Später setzten sich die beiden Brüder auseinander. Rittmeister Gustav Adolph von Maltzan behielt Sarow mit Ganschendorf, während sein Bruder die Anteile in Phillipshof, Altenhagen, Gültz und Tützpatz übernahm. Er wohnte auch in Tützpatz und ist dort 1771 unverheiratet gestorben.

Gustav Adolph von Maltzahn starb bereits im Jahre 1766. Jetzt wurden seine beiden Söhne August (1730 – 1786) und Karl Gustav II. von Maltzan (1735 – 1818) gemeinsame Besitzer von Ganschendorf und

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Sarow. Sie hatten die Güter aber nur 2 Jahre lang besessen. 1769 geriet die ganze Besitzung wegen der großen Schuldenmasse, mit der sie belastet war, in Konkurs. Sämtliche Güter gingen in fremde Hände über. Nur Sarow und Ganschendorf wurden von Augusts Frau, der Erblandmarschallin Lucia Hedwig von Maltzahn, geb. von Oldenburg, zurückgekauft Sie hatte inzwischen ihre beiden Schwestern beerbt, die kinderlos verstorben waren.

So konnten beide Güter für das Meistgebot von 62500 Reichsta am 13. Oktober 1773 aus der Konkursmasse gerettet werden. 1784 veräußerte sie die beiden Güter (noch zu Lebzeiten ihres Mannes, der am 3. März 1786 in Sarow gestorben war) an ihren Sohn Karl Helmut Friedrich von Maltzahn für den Preis von 80000 Reichstalern. An den Kaufvertrag waren folgende Bedingungen und Einschränkungen geknüpft:

1. Der Käufer dürfe die Güter nicht über 80000 Taler hinaus verschulden lassen.

2. Würden sie einmal von ihm oder seinen Erben verkauft, so stände seinen 3 Geschwistern oder deren Erben Vorkaufsrecht zu.

3. Würde bei einem evtl. Verkauf der Güter ein höherer Preis als 80000 Taler erzielt, so solle der Überschuss sämtlichen 4 Geschwistern oder deren Erben zu gleichen Teilen ausbezahlt werden.

Karl-Friedrich von Maltzahn, Erblandmarschall von Vorpommern, bewirkte die Separation der Bauern von der Herrschaft, die am 08.02.1817 durch den Regierungsprozess vollzogen wurde. Dadurch ist dem adligen Bauerndorfe Ganschendorf die Rittergutseigenschaft beigelegt worden. Im Jahre 1817 erfolgte zwischen ihm und den 13 bäuerlichen Wirten zu Ganschendorf die Auseinandersetzung, wie sie im Teilungsrezess von Ganschendorf niedergelegt war. Das Bauerndorf mit seinen 13 Bauernhöfen nebst Schule, Schulzenamt und Schmiede und das Gut, auf dessen Fundus die Kirche mitten zwischen Dorf und Gut auf einem Hügel stand. Das Gut erhielt 2262 Morgen und die Bauern 1562 Morgen

Er war jetzt gezwungen, einen eigenen Hof aufzubauen, den er am Südende des Dorfes errichtete. Zu diesem Zwecke mussten sich die

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dort wohnenden beiden Bauern Johann Giese und Jonas Michael eine Verlegung ihrer Höfe gefallen lassen. Der Gutsherr wurde aber in dem Rezess verpflichtet, die Kosten für das Abbrechen und den Wiederaufbau der beiden Höfe selber zu tragen.

Ein altes Bauernhaus baute man als Gutshaus aus. Es stand an der Ostseite des jetzigen Gutshauses, diente später als Wirtschaftsgebäude und war im Frühjahr 1881 abgebrannt. Das jetzt noch erhaltene Herrenhaus wurde um1800 als eingeschossiger, verputzter Backsteinbau mit ausgebautem Krüppelwalmdach errichtet. Ein vierachsiger, dreiecksüberkrönter Mittelrisalt sollte wohl dem sonst sehr schlichten Haus ein herrschaftliches Aussehen geben.

Laut Kaufvertrag vom 11. Mai 1826 verkaufte der Landmarschall Karl Helmut von Maltzahn Ganschendorf an seinen Schwiegersohn Kammerjunker Alexander Friedrich Wilhelm von Meyen für 54000 Reichstaler. Durch seine übergroße Verschuldung war von Meyen gezwungen, es weiter zu veräußern. 1832 erwarb es der Oberstleutnant Helmut Theodor Dietrich Freiherr von Maltzahn Graf Plessen von lvenack für 81000 Reichstaler. Bereits ein Jahr darauf gab er es an seinen Schwiegersohn den Erblandmarschall Freiherr Gustav von Maltzahn, für den Preis von 105000 Reichstalern ab.

Dieser verkaufte den Wald, der am Augraben entlang, rechts vom Wege nach Demmin, das ganze heutige so genannte "Breite Land" bedeckte. Er ließ ihn bis auf wenige Morgen längs des Strehlower Baches ausroden, um darauf weiterhin ein Vorwerk zu errichten. Er behielt Ganschendorf nur bis 1840 und verkaufte das Gut an seinen Schwiegersohn, den Landmarschall Gustav von Maltzahn, den Besitzer von Sarow.

Ganschendorf wird an mehrere Gutsherren verteilt1849 ging Ganschendorf nochmals auf 44 Jahre in fremde Hände über. Der Gutsbesitzer Friedrich Franz Zickermann erwarb es in diesem Jahr für 120523 Reichstaler, 5 Silbergroschen nebst dem erblichen Nutzungsrecht des Kirchenackers. Letzterer war bei der Regulierung im Jahre 1817 auf die Gutsfeldmark in die Gegend des Zechgrabens verlegt worden und seit der Zeit von dem jeweiligen Besitzer des Rittergutes in Erbpacht genommen worden. Friedrich Franz Zickermann löste den Erbpachtvertrag und kaufte den Acker. Das

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Kaufgeld wurde mit dem übrigen Kirchenvermögen zusammen mündelsicher angelegt und ist im Jahre 1894 zum Bau der neuen Kirche in Ganschendorf mitverwandt worden.

1861 erwarb Ernst Friedrich Wilhelm Holtz das Gut von dem Vorbesitzer für 205000 Reichstaler. Davon wurden 190000 Reichstaler für das Gut und den mitverkauften Kirchenacker gerechnet und 15000 Taler für das Inventar. Holtz entstammte einer neuvorpommerschen Familie, deren Vorfahr in der Barther Gegend einst "Holländer" gewesen war. Nach dem Kaufe ließ Herr Holtz das Gut von einem Verwalter, Inspektor Bernhard Krüger, bewirtschaften. Zunächst ließ dieser das Vorwerk "Das breite Land" instand setzen und aufbauen, mit Scheune, Stall und einem Tagelöhnerhaus mit mehreren Wohnungen und in Ganschendorf selbst ließ er neben dem alten Wirtschaftsgebäude ein geräumiges Herrenhaus erbauen und den Garten vor und hinter dem Hause an der Südseite der Kirche und des Friedhofes herrichten. Nachdem das Haus fertig gestellt war, zog er mit seiner Familie (Frau, 1 Sohn und 3 Töchter) ein und verlebte hier die letzten Jahre seines arbeitsreichen Lebens in der Landwirtschaft. Er schenkte der Kirche in Ganschendorf 1500 Mark zur Anschaffung einer Orgel.

Beschreibungen von Ganschendorf 18652

Ganschendorf oder Ganzendorf, auch Jänzkendorf genannt (was mutmaßlich der ursprüngliche Name ist, welcher "Dorf des kleinen Johann" bedeutet), Kreistags- und Provinzial - Landtagsberechtigten Allodial - Rittergut und Bauerndorf, 1½ Meile von Demmin gegen Süden, hat eine Wassermühle mit Mehl- und Graupengängen samt Ölstampfen, außer dem Gute, 22 Eigentümer und 38 Tagelöhnerfamilien, 1 Armenhaus, 1 Schulhaus, 35 Feuerstellen mit 382 Einwohner und einer Kirche, welche Filial von Beggerow wohin das Dorf Sarow eingepfarrt ist. Im alten Kataster hat Ganschendorf nach dem steuerbaren Anschlag 25 Landhufen, 9 Morgen und 21¼ Ruthen.

Nach neueren Angaben hat die Feldmark ein Areal von 3873 Morgen 80 Ruthen. Die Lage der Feldmark ist auf einer wellenförmigen Hochebene. Getreideanbau in Koppelwirtschaft ist vorherrschend, 2 von Berghaus im Jahr 1865

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daneben Kleebau, der, so wie der Anbau von Kartoffeln und Rüben, nur zum nötigen Bedarf betrieben wird. Die Wiesen sind zum Teil ein- und zweischürig. Gartenbau findet zum Wirtschaftsgebrauch statt Die Holzung, die zusammen ein Areal von 226 Morgen deckt, besteht aus Buchen und Birken, auch einige Kiefern, und enthält 1/3 Hochwald und 2/3 Schonung.

Viehbestand:

Pferde 94 Stück, zum Teil Holsteinischen Schlag; Rindvieh 143 Haupt gemischter Rassen mit 82 Stück Zuwachs und 2 Bullen; Schafe1150 Stück halbveredelte, 283 unveredelte; Ziegen 14 Stück; Schweine 122 Stück halbenglische; Federvieh wird zum Wirtschaftsbedarf gezogen. Die Teichfischerei ist nicht unergiebig.

Von Mineral-Produkten gewähren Mergel und Torf nur geringe Ausbeute.

Ganschendorf, ursprünglich ein zum Rittergut Sarow gehöriges Bauerndorf, war mit diesem Gute ein altes Maltzahnsches Lehn, wie man glaubt seit dem 13. Jahrhundert, sicherlich seit 1500, welches nach dem Tode des Generalmajors Karl Gustav von Maltzahn an seine Söhne, den Rittmeister Gustav Adolf und den Oberhofmeister Karl Friedrich von Maltzahn kam, nachdem sie Sarow nebst Ganschendorf nach dem Vergleiche vom 18. Juni 1737 von den Pfandinhabern, Moritz Gustav und Reimar Wedig von Waldsleben, eingelöst hatten. Der Rittmeister Gustav Adolf von Maltzahn starb 1767 und hierauf wurden diese Güter von seinen beiden Söhnen August und Karl Gustav von Maltzahn und von deren Vaterbruder, dem Oberhofmeister Karl-Friedrich von Maltzahn so lange gemeinschaftlich besessen, bis sie in Konkurs gerieten, und durch den Rechtsspruch vom 13. Oktober 1773 für das Meistgebot von 82.500 Taler, der Erblandmarschallin von Maltzahn, Lucia Hedwig geb. von Oldenburg zuerkannt wurden.

Die neue Besitzerin bewirkte die Allodifikation (Umwandlung eines Lehens in Erbbesitz) beider Güter durch das Reseript vom 3. Juni 1776 und veräußerte selbige nach dem Vertrag vom 27. Dezember 1784 und dessen Anhange vom 1. Dezember 1791 für den zu 80.000 Taler angenommen Wert und das dabei mit überlassene Inventar für 5.000 Taler erb- und eigentümlich an ihren Sohn, Karl-Hellmuth

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Friedrich von Maltzahn, jedoch unter folgenden Bedingungen und Einschränkungen:

1. dass von dem Käufer dieser Güter nicht über 80.000 Taler verschuldet werden sollten;

2. dass, wenn solche von ihm oder seinen Erben verkauft würden, seine 3 Geschwister, Gustav Karl, August Ludwig und Christiane Marie von Maltzahn, verehelichten von Gentzkow, oder deren Erben, nicht allein das Verkaufsrecht, sondern auch das Recht zustehen, dass sie, wenn Ihnen zwölf Monate vorher davon Anzeige geschehe, Innerhalb dieser Jahresfrist einen anderen Käufer dieser Güter verschaffen könnten, der mehr, als der namhaft gemachte Kaufliebhaber dafür geben wolle;

3. dass, wenn bei einem Verkauf dieser Güter ein höherer Kaufpreis als 80.000 Taler mit Ausschließung des Inventars herauskäme, an solchem Überschuss die sämtlichen drei Söhne der Landmarschallin von Maltzahn und deren Töchter und deren Erben zu gleichen Teilen berechtigt sein sollten. Nach viertelhalbjährigem Besitz hat sich die freiherrliche Familie von Maltzahn des Eigentums an Ganschendorf entäußert.

Noch zu ihrer Zeit ist dem adligen Bauerndorfe die Ritterguts-Eigenschaft beigelegt worden, mit der es der Erblandmarschall Freiherr von Maltzahn im Jahre 1848 an den gegenwärtigen Besitzer Zickermann verkauft hat. Ob bei diesem Verkauf die obigen Bedingungen von 1784 und 1791 beachtet worden seien, ist nicht nachgewiesen.

Bei der Moltzower Erbteilung im Jahre 1880 hatte Wilhelm den ungeteilten väterlichen Grundbesitz (Vater war Wilhelm Joachim Ludwig 1827 – 1862) durch Los erhalten. Der jüngere Friedrich wurde finanziell abgefunden. Da er ein passionierter Land- und Forstwirt war, stand sein Sinnen und Trachten auf eigenen Besitz. Auf der Suche nach einem günstigen Objekt ließ er sich Zeit und von seinem Großvater Wilhelm von Oertzen – Lübbersdorf, einem weithin angesehenen Fachmann, beraten. Auf seine Empfehlung kaufte Friedrich 1883 das Gut Ganschendorf. Die hohe Kaufsumme, belastete zunächst die Gutswirtschaft. Verwandte sprangen Friedrich

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mit Darlehen bei, die er Dank seiner klugen Wirtschaftsführung schon bald zurückzahlen konnte.

1909 florierte Ganschendorf so gut, dass Friedrich zu dem 633 Hektar großen Gut Ganschendorf die weiteren 400 Hektar des großherzoglichen Hausgutes Kützerhof bei Dargun hinzupachten konnte.

1913 übergab er das Pachtgut Kützerhof seinem zweiten Sohn Falk zur selbständigen Bewirtschaftung. Als Friedrich 1919 starb, behielt seine Witwe Margarete geb. von Schroeter das Gut Ganschendorf zur alleinigen Verfügung.Trotz ständiger Beratung durch den Sohn blieb die Bewirtschaftung des Gutes seitens der Mutter mangelhaft. Erst als diese im Jahr 1928 starb wurde Falk Erbe auf Ganschendorf und konnte nun auch dort uneingeschränkt schalten und walten.1938 war Ganschendorf saniert

Diesen Erfolg machte das schicksalhafte Jahr 1945 zunichte.Bei dem Versuch, beim Einmarsch der Russen auf seinen Besitzungen zu bleiben, wurde er verhaftet und kam einen Monat später in einem Lager in Thorn ums Leben. Seine Frau und seinen Kindern gelang die Flucht nach Westdeutschland.

Die Wirtschaftsform auf dem Gut in den Jahren von 1920 bis 1945

Das Gut war 2362 Morgen groß und hatte eine gute Lage. Die Felder lagen zu beiden Seiten des Dorfes, einmal in Richtung Osten und einmal nach dem Westen. Die Flächen von Breitenlande waren bis 1850 mit Wald bestanden, nach und nach hat man den Wald abgeholzt und zu Acker nutzbar gemacht. Breitenlande ist 50 ha Acker, 10 ha Wald und 15 ha Wiese groß. Die Bewirtschaftung der Ackerflächen war hier schwierig.Auf dem südlichen Teil von Ganschendorf, im Anschluss an den Friedhof, folgte ein hübsch angelegter Park mit dem herrschaftlichen Haus, es schloss sich ein großer Wirtschaftshof mit Scheunen und Stallgebäuden an. Von den Wirtschaftsgebäuden stehen heute nur noch der Pferdestall, ein Teil des Kuhstalles, die Stellmacherei (Familie Radtke) und der Maschinenschuppen, den Herr Knöpke heute

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noch als Schmiede nutzt. Der große Pferdestall, der über Jahre der LPG als Speicher diente, ist 1911 gebaut worden.

Abbildung: Das Herrenhaus von Ganschendorf

Als Wirtschaftspersonal hatte der Baron: Einen Inspektor, der in einem separaten Haus wohnte (heute Hanse), einen Statthalter, verantwortlich für Pferde und Ackerwirtschaft, einen Statthalter, verantwortlich für Freiarbeiter und Sonstige, einen Vorknecht, der die Mit-bestimmung bei den Pferden hatte., einen Oberschweizer, dem 3 - 4 Mann unterstellt waren. Der Oberschweizer stellte seine Leute selber ein.Er war für 90 Milchkühe mit Nachzucht voll verantwortlich. Das Jungvieh wurde zum größten Teil auf dem Breitenlande eingestallt.Weiterhin einen Vorschnitter, dieser war für die Gastarbeiter verantwortlich, er stellte die Saisonarbeiter im Frühjahr ein, nach Abschluss der Herbstarbeiten fuhren sie wieder in ihre Heimat. Die Unterkunft der Gastarbeiter war die Schnitterkaserne, heute noch von der Familie Lepinski und Ewert bewohnt

Zum Wirtschaftspersonal gehörten noch ein Diener und ein Kutscher. Für die Küche und Haushalt war eine Mamsell mit Stubenmädchen verantwortlich. Für die Hofgärtnerei war ein Gärtner verantwortlich, ein Förster und eine Sekretärin zählten noch zum Personal. Der Baron

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war im Besitz von 9 Gespannen, zu 4 Pferden, auch waren Stuten dabei, die für Nachzucht sorgten. 2 Pferde zum Milch-fahren und sonstige Fahrten, 2 Reitpferde und 2 Kutschpferde.

Eine Schafherde von 550 Stück gehörte mit zum Viehbestand. Auch eine Schweinezucht wurde betrieben, denn für die Hauswirtschaft musste oft geschlachtet werden. Angebaut wurden: Getreide, Raps, Zuckerrüben, Kartoffeln und Klee.

1930 hatte das Gut schon einen Lanz-Bulldog, der die Pflugarbeiten verrichtete. Alle anderen Ackerarbeiten führte man mit den Pferden durch, auch beim Pflügen mussten die Gespanne helfen. Für den Transport der Kartoffeln und Zuckerrüben vom Feld nutzte man die Feldbahn. Der Transport mit der Feldbahn war bedeutungsvoll, auch bei nasser Witterung konnte man große Lasten bewältigen, was sonst mit den üblichen Ackerwagen nicht möglich war. Die Schienen der Feldbahn verlegte man so, dass man entweder den Kleinbahnhof in Gehmkow oder den Bahnhof Sternfeld nutzen konnte.

Die Gebäude auf dem Breitenlande sind um 1865 gebaut. Ein Tagelöhnerhaus für 2 Familien, eine Scheune und ein Jungviehstall. Der Jungviehstall, in dem die Familie Riech in der einen Hälfte noch wohnte, brannte 1937 durch Blitzschlag ab und wurde wieder aufgebaut. Auf dem Breitenlande standen nur Zugochsen zur täglichen Arbeit zur Verfügung.

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Turmhügelburg

Abb: Grundriss der Turmhügelburg

Tabelle: Beschreibung und Lage der Turmhüglelburg

Typ: Turmhügelburg, Borgwall genannt.

Beschreibung: Die gesamte Anlage wird von einem teilweise noch wasserführenden bis 6 m breiten Graben umgeben. Der Turmhügel und die Vorburg liegen auf einer Fläche von 38 mal 27 m. Diese Fläche ist einen Meter hoch. In der südlichen Hälfte erhebt sich der bis 5 m hohe steil geböschte Turmhügel. Sein Plateau ist10 mal 8 m groß.

Lage: Dicht westlich des Ortes in der Wiesenniederung, unweit der Straße nach Demmin.

Erwähnt: 1. Mal 1265 Villa Ganzekendorp, im Besitz des Ritters Johann von Erteneburg.2. Mal 1307 Bernadus Voß de Ganzekendorp.

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Fläche 1849

Abbildung: Karte von Ganschendorf

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Tab: Die Aufteilung der landwirtschaftlichen Fläche von 1849 in Ganschendorf

Der Gutsherrschaft Den bäuerlichen Wirten

Morgen Ruten Morgen Ruten

Ackerland 2000 1346 155

Wiese 100 104 166

Gartenland 10 34 29

Waldungen 200 26

Teiche 20 5

Gebäude und Hofflächen 12 13 119

Wege, Gräben und unnutzbares Land 20

Hütung 32 21

2362 1562 130

Schulzenacker 10

Torfstich 12

den geistlichen Instituten 38

Schulacker 10

Schulwiese 130

70 130

Die Flächen stimmen in etwa mit denen des Regulierungsprozesses von 1844 überein. Als Torfstiche waren das Crempelmoor und das Bruch oder Moor D 19 ausgewiesen. Für die Herstellung von Lehmziegeln durfte der Lehm aus der Kuhle am Stadtweg genutzt werden. Die Ziegel wurden dort an Ort und Stelle gestrichen (in Holzformen) und gestapelt, natürlich von der Luft getrocknet bis zum Abtransport zur Baustelle.

Der Regulierungsprozess in Ganschendorf 1844Das Protokoll des Regulierungsprozesses in Ganschendorf vom Jahre 1844 steht uns zur Verfügung. Zur Schreibweise und zum Stil des damaligen Protokollführers möchte ich folgendes bemerken.

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Der Ausdruck und die Satzstellung sind des Öfteren sehr kompliziert. Auch sind die Ausdrücke für Maße und Gewichte uns fremd. Ich werde versuchen, sie zu erläutern.Tab.:

Eine Metze 3,435 LiterEin Scheffel 55 Liter genau 54,961 LiterEin Morgen 180 Quadratruten = 25 Ar = 2553m2

Eine Landhufe 30 Morgen = 2 HackenhufenEin preußischer Fuß 0,313 MeterEine preußische Rute 12 Fuß = 3,76 Meter

Die Abmessung der Flächen erfolgte in Morgen und Ruten, die Klassifizierung des Ackers nach Metzen. Zur Kennzeichnung der Ackergrenzen arbeitete man mit Hügel. Wahrscheinlich sind mit Hügel, Grenzsteine gemeint, unter diese legte man Schmiedeschlacke und kleingemachte Ziegelsteine. Solche Merkmale und Kennzeichen heute wiederzufinden, dürfte eine Seltenheit sein.

Interessant ist der gesamte Regulierungsprozess von 1844. Nachdem der Reichsfreiherr Heinrich Karl vom und zum Stein die Leibeigenschaft der Bauern aufgehoben hatte, wurde durch die Erlasse von 1807 und 1809 auch die „Erbuntertänigkeit“ abgeschafft Auch in Ganschendorf wurde die Regulierung der gutsherrlichen und bäuerlichen Verhältnisse laut Prozess bestätigt. Es wird auch oft von der Separation gesprochen. Der Prozess von 1844 legt eine fast einheitliche Größe aller 13 Bauerngehöfte fest. Nur die vier Ausgebauten zum Strehlower Bach bekamen 6 % mehr zu Lasten der anderen. Der Grund hierfür war zum einen die Entfernung vom Dorf und zum anderen der leichteste Boden, den die vier gelost hatten.

Abbildung: Hof Nr. 5-1928

Abschrift des Protokolls vom 10. Dezember 1846Die Anwesenden der Verhandlung:

Der Besitzer des Bauernhofes Nr. 1: Dorfschulz: Johann Nikolaus, Michael, Der Besitzer des Bauernhofes Nr. 2: Johann Liermann, genannt: Paul, Der Besitzer des Bauernhofes Nr. 3: Johann Joachim

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Liermann, Der Besitzer des Bauernhofes Nr. 4: Johann Joachim Michael, Der Besitzer des Bauernhofes Nr. 5: Die Witwe des Johann Moritz Michael, Der Besitzer des Bauernhofes Nr. 6: Johann Liermann, Der Besitzer des Bauernhofes Nr. 7: Georg Christian MichaelDie Besitzer des Bauernhofes Nr. 8: Die Geschwister Liermann, es sind die beiden Halbbauern, Der Besitzer des Bauernhofes Nr. 9: Johann Christian Baumann, Der Besitzer des Bauernhofes Nr. 10: Karl Assmus, verwitwet Stüwe, Die Besitzer des Bauernhofes Nr. 11: Die Kinder des verstorbenen Christian Jakob Michael, Der Besitzer des Bauernhofes Nr. 12: Johann Ulrich Martens, Der Besitzer des Bauernhofes Nr. 13: Christoph Friedrich Ludwig KaschIn dem Protokoll heißt es noch mal bei einigen genauer.

Bei Nr. 8 heißt es, die gemeinschaftlichen Besitzer des Bauernhofes Nr. 8: Halbbauer Johann Jonas Liermann, Halbbauer Johann Gustav Liermann. Die drei minorenen Kinder des verstorbenen Christian Jakob Michael Namentlich: Johann, Joachim, Christian, Friedrich, Gustav, Hanna, Sophia, Marie

als Besitzer des Bauernhofes Nr. 11 vertreten durch ihren Vormund den Schulzen: Johann Nikolaus Michael, Die Witwe des Christian Jakob Michael; Anna Sophie geborene Miltzow, Deren zweiter Ehemann; Bauer Joachim Moritz Michael als Nutznießer dieses Hofes bis 9. Oktober 1865, Der Eigentümer Friedrich Giese als Besitzer der vom Bauernhof Nr. 5 des Hypothekenbuches abgezweigten Wurth, Die gemeinschaftlichen Besitzer der vom Bauernhof Nr. 8 des Hypothekenbuches, abgeschriebenen alten Hofstellen, Garten und Wurth, Weber: Joachim Christian Friedrich Liermann, Schneider: Jonas Friedrich Gustav Liermann, Die Ehefrau des Tischlers Friedrich Senate; Catharina Sophie Berta geb. Liermann, separierte Knoll, Der Schumacher: Johann Joachim Georg Liermann, minderjährig und vertreten durch seinen Vormund den Schulzen Nikolaus Michael, Der Schmied: Karl Ernst August Schulz als Besitzer eines vom Bauernhof Nr. 10 abgetrennten Stück Gartenlandes.

Nachstehender Rezess wohlbedächtigt unter sich verabredet und beschlossen im Dezember 1846.§ 1 Beschreibung des Dorfes

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Die bäuerlichen Wirte von Ganschendorf haben die Regulierung der gutsherrlichen und bäuerlichen Verhältnisse laut Rezess bestätigt. Durch die königliche General-Kommission für Pommern unter 1. Dezember 1817, die Hälfte ihrer Ländereien an die Gutsherrschaft abgetreten und dagegen die andere Hälfte zum freien Eigentum erworben. Das Dorf besteht aus einem herrschaftlichen Vorwerk, 13 Bauerngehöften, einer Kirche, einer Schule und Schulzenamt. Eingepfarrt ist Ganschendorf nach der Mutterkirche zu Beggerow. Die Vorwerksländereien sind bei der Regulierung von den bäuerlichen Grundstücken vollständig separiert Desgleichen auch der Kirchenacker nach § 1 und 17 des Regulierungsrezesses besonders ausgeschieden und in die Gegend des Zechgrabens der gutsherrlichen und bäuerlichen Feldmark hin verlegt Bei Einleitung dieses Verfahrens wurde es indes streitig, ob die Gutsherrschaft, welche den Kirchenacker in Erbpacht genommen hatte, denselben auch wirklich besaß oder ob nicht vielmehr die bäuerlichen Wirte denselben innehätten, Der hierüber geführte Prozess ist jedoch durch Vergleich vom 8. Juli 1846 beseitigt und erkennt der Gutsherrschaft nunmehr ausdrücklich an, daß sie sich im Besitz des Kirchenackers befindet und daß ihr gegen die bäuerlichen Wirte keinerlei Ansprüche auf Herausgabe desselben bestehen. Im § 17 des Regulierungsrezesses findet sich außerdem erwähnt, daß die Pfarre Papenhufe reklamiert haben, welche sich auf Ganschendorf Fundus (Boden) befinden sollte.

Die Pfarre hat zwar bei der obschwebenden Separation diese Reklamation erneuert, wegen irrealen Beweises aber von Anstellung einer förmlichen Vindiontionsklage (Herausgabeanspruch) für (diesen Fall) Abstand genommen, wogegen die bäuerlichen Wirte für den Fall, dass die Pfarre etwa in Zukunft die Papenhufen erstreiten sollte, sich anheischig gemacht haben, dieselben, nach dem Gutachten von qualifizierten Sachverständigen, in Erbpacht zunehmen.

§ 2 Vermessung, Bonitierung und Wertzahlung

Behufsausführung (Zweck, Erfordernis) der Gemeinheitsteilung ist die Feldmark der bäuerlichen Wirte im Frühjahr 1844 vom Regierungskondukteur: Himmel neu vermessen und auf eine Bevuillon und zwei Reinkarten übertragen. Die Bonitierung ist ebenfalls im Frühjahr 1844 von Amtmann Wibilitz und Gastwirt Müller bewirkt Die der Auseinandersetzung zugrunde gelegten Wertzahlen sind:

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Tab.: Wertezahlen Äcker

Klasse Ertrag1. Klasse Weizenland 1. Klasse 46 Metzen Roggen2. Klasse Gerstland 1. Klasse 42 Metzen Roggen3. Klasse Gerstland 2. Klasse 39 Metzen Roggen4. Klasse Haferland 1. Klasse 33 Metzen Roggen5. Klasse Haferland 1. Klasse 27 Metzen Roggen6. Klasse Dreijähriges Roggenland 2. Klasse 7 Metzen Roggen

Tab.: Wertezahlen Wiesen

Heuertrag pro Morgen16 Ztr. 48 Metzen Roggen14 Ztr. 42 Metzen Roggen12 Ztr. 35 Metzen Roggen11 Ztr. 32 Metzen Roggen10 Ztr. 30 Metzen Roggen9 Ztr. 27 Metzen Roggen8 Ztr. 24 Metzen Roggen7 Ztr. 21 Metzen Roggen6 Ztr. 18 Metzen Roggen5 Ztr. 15 Metzen Roggen4 Ztr. 12 Metzen Roggen3 Ztr. 9 Metzen Roggen2 Ztr. 7 Metzen Roggen

Der Reinertragswert einer Kuhweide ist auf 66 Metzen Roggen angenommen. Vermessung, Bonitierung und Wertzahlen werden von sämtlichen Interessenten wiederholt als richtig anerkannt.

§ 3 Besitzstand vor der SeparationTab.: Besitzstand vor der Separation

Vor der Separation besaßen:

Baustellen Gärten Acker Wiese Unland SummaMor Rut Mor Rut Mor Rut Mo

rRut Mor Rut Mor Rut

13 Bauern 5 125 32 99 1334 169 104 95 32 21 1508

149

Schule 19 134

3 112 7 4 92

Schulzenamt 8 54 1 64 9 118Hirte 37 15

61 13

Summa 6 1 34 29 1346 155 104 166 32 21 152 12

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§ 4 Teilungsrechte und Teilungsgrundsätze

Das Hirtenhaus nebst Garten gehört den 13 Vollbauern und zwar unter sich zu gleichen Teilen. Dasselbe verbleibt in alter Lage und wird nunmehr nach Aufhebung der Gemeindehütung auf gemeinschaftliche Rechnung verkauft.

Das Schulzentrum wird nach dem Wert seines früheren Besitzstandes abgefunden.

Die Schule erhält nach § 20 des Regulierungsrezesses eine Weideabfindung für 2 Kühe, 1 bis 2 Schweine, 2 Zuchtgänse nebst Junge und 6 Schafe mit Inbegriff des Zuwachses, welcher Viehbestand auf 3,51 Kühe festgestellt ist Außerdem hat die Schule nach denselben § des Regulierungsrezesses für das Stoßen der Betglocke 2 Morgen Land erhalten, zu deren unentgeltlicher Bestellung die bäuerlichen Wirte verpflichtet waren, wenn sie dem Schullehrer nicht das Land zu 8 Hetzen Leinaussaat hergeben und den Dung abfahren wollten. Bei der neu bewirkten Vermessung stellte sich nun heraus, dass die Schule außer ihrer Hofstelle und ihrem Garten noch 3 Morgen 119 Ruten, also 1 Morgen 119 Ruten mehr besaß, als sie regelmäßig nur haben sollte. Dieser Widerspruch wird indes dahin beseitigt, dass die Schule darauf Verzicht leistet, das Land zu 8 Metzen Leinaussaat sowie das Abfahren des Dunges von den bäuerlichen Wirten zu fordern, wogegen ihr von den letzteren die oben gedachte Fläche zum freien Eigentum überlassen, wird und die Schule mithin außer ihrer Weideabfindung auch noch nach dem Wert ihres gesamten Besitzstandes abgefunden wird.

Außer dem Torfstich, welchen die bäuerlichen Wirte für sich reserviert haben, sind die Triften, Wege, Gräben, die Tränke und Schafwäsche, Lehm und Sandgruben sowie der Platz zur Wegebesserung von der Gesamtmasse vorweg in Abzug gebracht Den Rest haben die 13 Vollbauernhöfe in der Art unter sich verteilt, dass jeder von ihnen, inklusive seiner Hofstellen, Gärten und Wurthen, dem Wert nach einen gleichen Besitzstand erhält.

Eine Entfernungsentschädigung ist nur den vier bäuerlichen Wirten, Paul Liermann, Christian Michael, Christian Baumann, Johann

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Liermann. welche sich freiwillig zum Aufbau entschlossen haben und zwar in dem Maße gewährt, dass sie zu ihrem eigentlichem Soll noch eine Zulage von 6 % desselben auf Rechnung der übrigen bäuerlichen Wirte erhalten haben.

Das so genannte "Breite Land", welches in Schonung liegt, ist unter die bäuerlichen Wirte speziell verteilt.

§ 5 Die Planzuteilung

Nach obigen Teilungsgrundsätzen ist vom Kondukteur Zenke der Plan berechnet und haben die Interessenten, soweit nicht etwas anderes ausdrücklich bestimmt oder in den Gesetzen vorgeschrieben ist, ihre nachstehend aufgeführten Abfindungen hat und servitutfrei zum freien unbeschränkten Eigentum überwiesen erhalten.

§ 6 Bauer Johann Liermann, genannt: Paul Liermann für den Bauernhof Nr.2 des Hypothekenbuches.

Die umfangreiche Geschichte des Regulierungsprozesses von 1844 kürzen wir in der Dorfchronik um die Paragraphen 6 bis 18. Diese Paragraphen beschreiben die Grenzen der Gehöfte im Dorf mit den Wurthen und die Ackerpläne in der freien Feldmark. Interessenten können diese Kapitel in der Urschrift nachlesen.

§ 19 Grenzbeschreibung

Die Schulabfindung grenzt gegen Norden an den Plan 4 b des Ludwig Kasch, gegen Osten und Süden an den herrschaftlichen Acker, gegen Westen an die Wurthen: 1a, 3a, 4a.

Oder:vom Hügel Nr. 62 - 20 unter 20 ½ Grad, 32 Ruten, 1 Fußvom Hügel Nr. 20 - 4 unter 27 ½ Grad, 27 Ruten, 1 Fußvom Hügel Nr. 4 - 228 unter 328 ¼ Grad, 30 Ruten, 2 Fußvom Hügel Nr. 228 - 229 unter 160 ¼ Grad, 19 Ruten, 4 Fußvom Hügel Nr. 229 - 230 irregulärvom Hügel Nr. 230 - 63 unter 167 Grad, 11 Ruten, 2 Fußvom Hügel Nr. 63 - 62 unter 92 ¼ Grad, 72 Ruten, 1 Fuß Entfernung

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Abb.: Die alte Schule in Ganschendorf

§ 20 Der Plan des Schulzenamtes Nr. 15 der Karte enthält:Acker 10 Morgen 167 Quadratruten

Wiesen 1 Morgen 59 Quadratruten

Summa 12 Morgen 46 Quadratruten

und liegt im Norden an dem Aubach, im Osten an der Sandgrube und dem Demminer Weg, im Süden am Plan 2 b und im Westen am Aubach.

Dieser Plan wird näher begrenzt und geht längs des Weges bis zum Aubach..

vom Hügel Nr. 23 - 22 unter 133 ¾ Grad, 79 Ruten, 8 Fuß

vom Hügel Nr. 22 - 231 irregulär

vom Hügel Nr. 231 - 235 unter 82 ½ Grad, 6 Ruten, 4 Fuß

vom Hügel Nr. 235 - 234 irregulär

vom Hügel Nr. 23 - 233 unter 90 ½ Grad, 3 Ruten

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4

§ 21 Die Hirtengrundstücke

Von 37 Quadratruten Hof- und Baustellen und 156 Quadratruten Gärten, Summa: 1 Morgen, 13 Quadratruten

§ 22 Gemeinschaftliche ReservateNr.

Bezeichnung Acker Wiesen Unland Summa

Morgen

Ruten

Morgen

Ruten

Morgen

Ruten

Morgen

Ruten

17 Torfstich in Abteillungen

- - 17 134 - 27 17 161

18 Lehmgrube - 90 - - - - - 90

19 Sandgrube - 90 - - - - - 90

20 Wegebesserung

- 45 - - - - - 45

21 Tränke der Scheidekuhle

- 80 1 10 - - 1 90

Summa 1 125 18 144 - 27 20 116

geschrieben: Zwanzig Morgen, Einhundertsechzehn Quadratruten.

§ 23 Wege, Triften und GräbenNr. Bezeichnung Acker Unland Summa Breite

derWegeMorgen Ruten Morge

n Ruten Morgen Ruten

22 Weg nach dem Torfmoor - 34 - - - 34 8 Fuß

23 Trift zur Scheidekuhle 6 105 - - 6 105 3 Ruten

24 Weg längs der 4 hinteren Pläne 5 15 - - 5 15 2 Ruten

25 Weg am Breitenlande - 133 - - - 133 8 Fuß

26 Weg nach den Krampelmoore - 106 - - - 106 1 Rute

27 Weg zur Schulabfindung - 88 - - - 86 8 Fuß

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28 Weg nach der Mühle - - 3 20 3 20 irregulär

29 Weg nach Demmin - - 8 158 8 158 irregulär

30 Dorfstasse - - 7 36 7 36 irregulär

31Grenzfluss Beggerow - Gatschow

- - 3 105 3 105 ?

32Grenzfluss Leistenow – Strehlow

- - - - - - -

33Graben vom Teich zum Zechgraben

- - 1 34 1 34 -

34 Abzugsgraben - - - 162 - 162 -

35 Der Zechgraben - - 2 - 2 - -

Summa 13 119 28 153 42 92 -

geschrieben: Zweiundvierzig Morgen, Zweiundneunzig Quadratruten

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§ 24 RecapitutationHof Hof- u. Baustellen Gärten Acker Wiesen Unland Summa

Nr. Nr. Bezeichnung Morgen Ruten Morgen Ruten Morgen Rute

n Morgen Ruten Morgen Rute

n Morgen Ruten

2 1 Paul Liermann - 80 2 159 112 119 2 129 - 15 118 1421 2 Nikolaus Michael - 76 3 71 98 84 5 72 - 77 108 2012 3 Johann Martens - 68 2 35 99 18 3 63 - 46 105 5013 4 Ludwig Kasch - 78 2 57 94 131 16 15 - 153 114 10911 5 Michaelsche Kinder - 71 2 71 104 120 - 149 - 31 108 824 6 Johann Michael, Halbbauer - 60 2 125 100 169 5 171 - - 109 1718 7 Liermannsche Hof - 119 3 4 96 55 13 132 - 153 114 1035 8 Witwe Michael - 47 2 111 94 104 2 54 - 80 100 3610 9 Karl Asmus - 92 3 10 86 160 8 82 - 6 98 1707 10 Christian Michael - 75 2 1 107 137 14 48 - - 124 819 11 Christian Baumann - 72 1 168 109 36 3 3 - - 114 996 12 Johann Liermann - 121 2 78 112 26 4 152 - - 120 173 13 Johann Joachim Liermann - 60 1 109 93 132 2 168 - - 98 109

14 Die Schule - 19 - 134 9 73 - 130 - - 10 17615 Das Schulzenamt - - - - 10 167 1 159 - - 12 4616 Das Hirtengrundstück - 37 - 156 - - - - - - 1 1317 Reservate - - - - 1 125 18 144 - 27 20 11618 Wege, Triften, Gräben - - - - 13 119 - - 28 153 42 92

Summa 6 1 34 29 1346 155 104 166 32 21 1524 12

balanciert mit § 3

31

§ 25

Die Abweichung der Magnetnadel betrug zur Zeit der Behügelung 17 3/4 Grad. In den aufgeworfenen Hügeln sind als unverwesliche Merkmale Schmiedeschlacke und Ziegelsteine hineingelegt.

§ 26 Nähere Bestimmungen über die Reservate.

Der Torfstich ist Eigentum der 13 Vollbauern zu gleichen Teilen. Jeder Bauer ist berechtigt, seinen häuslichen Bedarf an Feuerungsmaterial aus diesem Torfstich zu entnehmen, doch darf das jährliche Quantum für einen Vollbauern nicht 20000 Soden Torf von 11 Zoll Länge und 4 Zoll Breite und Dicke im frischen Zustande übersteigen. Der jeweilige Schulze und die Gerichtsleute haben die Anordnung, wo und wie der Torf gestochen wird und die ordnungsgemäße Ausbeutung zu überwachen. Die bäuerlichen Wirte sind nach § 20 des Regulierungs-Rezesses verpflichtet, dem Schullehrer jährlich 30000 Stück Torf solange zu geben, als sie selbst noch Torf auf ihrer Feldmark besitzen. Diese Verbindlichkeit dauert auch für die Zukunft indes mit der Maßgabe fort, dass das Recht der Schule als ein Sarnitut nach Ausführung der Gemeinheitsteilung nur auf die speziell ausgeschiedenen Torfflächen haften bleibt und die übrigen Teile der Feldmark als nicht torfhaltig und sarnitutfrei anerkannt werden.

Die Lehm- und Sandgruben sind Eigentum der 13 Vollbauern zu gleichen Teilen, doch ist jedes Mitglied der Dorfgemeinde berechtigt, sich aus diesen Gruben seinen Bedarf an Lehm und Sand unentgeltlich zu entnehmen.

Die an der Scheidekuhle ausgeschriebene Tränke, welche ebenfalls den 13 Vollbauernhöfen zu gleichen Teilen gehört, kann als Tränke und Schafwäsche von jedem Mitglied der Dorfgemeinde benutzt werden.

Die Feldpfühle sind unbeschränktes Eigentum derjenigen Interessenten, in deren Plan sie liegen und gebühret auch die Fischerei darin.

§ 27 Kommunallasten und Abgaben

Die Unterhaltung und Besserung der im § 23 aufgeführten gemeinschaftlichen Triften und Wege sowie der Brücken wird, soweit

1

die Wegebaulast überhaupt der Gemeinde obliegt, von sämtlichen 13 Vollbauern gemeinschaftlich bewirkt.

Desgleichen werden der Aubach, der Strehlower Bach, der Zechgraben, der Abzugsgraben zwischen den beiden Krampelmooren .Der Abzugsgraben, welcher aus dem Moor D 19 der Karte im Plane der Halbbauern durch die Gustav Liermannsche Abfindung nach dem Aubach führt, und der Graben aus dem Teich bis zu dem Punkt, wo die Grenze der Gutsherrschaft an denselben aufhört, werden gemeinschaftlich von den 13 Vollbauern hergerichtet, geräumt und unterhalten. Dagegen müssen alle übrigen Gräben, namentlich auch der Graben 33, soweit derselbe lediglich durch den Plan Nr. 4 b führt, von denjenigen Interessenten in deren Plan sie liegen, respektiv (wechselseitig) auf der Grenze von den Nachbarn zur Hälfte geräumt werden. Bei diesen gemeinschaftlichen Kommunallasten muss jeder Vollbauer gleichmäßig und jeder der Halbbauern die Hälfte eines Bauernanteils, zu den Spann- und Handdiensten, sowie zu den baren und sonstigen Auslagen beisteuern.

Die an den Pastor und Küster zu entrichtenden Abgaben sind in den §§ 18 und 19 des Regulierungsprozesses ungenau aufgeführt und wird dieserhalb unter Aufhebung der in den gedachten Paragraphen enthaltenen Bestimmungen Nachstehendes anderweitig festgestellt.

(A) An Realabgaben werden jährlich entrichtet: Von jedem einzelnen Vollbauernhofe zu Michaelis an den Pastor 1 3/4 Scheffel Roggen und 1/2 Scheffel Hafer, klein Maß, an den Küster 5 Metzen Roggen, 3 Metzen Hafer, klein Maß.

Von allen Vollbauernhöfen zusammen 16 Gänse, von welchen der Pastor 12 Stück, der Küster 4 Stück erhält.

(B) An Personalabgaben entrichtet dagegen jeder Vollbauer jährlich: 24 Eier, wovon der Pastor 17 Stück, der Küster 7 Stück erhält, 3 Groschen alt Curant 3/24 Taler Opfer, wovon der Pastor 2, der Küster 1 Groschen erhält, 2 1/2 Groschen, 5/48 Taler = Wurstgeld, wovon der Pastor 3 Teile, der Küster 2 Teile erhält.

Werden Bauernhöfe parzelliert, so steht es dem Pastor und Küster frei, von jedem Parzellenbesitzer, der eine gesonderte Feuerstelle unterhält, die observanzmünßigen Personalabgaben als Einlieger zu erhalten.

2

§ 28 Parzellisierung

Drei der Bauernhöfe sind teilweise parzellisiert und die Abgaben werden in folgender Art verteilt.

a) Grundsteuer

1. Der ehemals Johann Liermannsche Bauernhof enthält überhaupt:

114 Morgen, 103 Quadratruten - 82 Morgen, 760 Ruten 1. Klasse und entrichtet: 10 Taler, 22 Sgr. 6 Pf. Grundsteuer

Nach erfolgter Parzellierung entrichten die 4 Geschwister Liermann auf 6 Morgen, 160 Ruten = 5 Morgen, 139 Ruthen = 1 Klasse = 22 Sgr. 8 Pf.

Johann Liermann auf 50 Morgen 85 Ruten = 38 Morgen 58 1/2 Ruten 1. Klasse, 4 Taler, 29 Sgr. 11 Pf.

Gustav Liermann auf 57 Morgen, 38 Ruten = 38 Morgen 58 1/2 Ruten 1. Klasse, 4 Taler, 29 Sgr. 11 Pf.

2. Der Hof der verwitweten Bauern Johann Moritz Michael entfällt überhaupt 100 Morgen 36 Ruten = 82 Morgen 76 Ruten 1. Klasse = 10 Taler, 22 Sgr. 6 Pf. Nach erfolgter Abzweigung zahlen der Eigentümer Johann Giese auf 3 Morgen 3 Ruten = 2 Morgen 85 Ruten 1. Klasse = 9 Sgr. 8 Pf. Die Witwe auf 97 Morgen 33 Ruten = 79 Morgen 171 Ruten 1. Klasse 10 Taler, 12 Sgr. 10 Pf.

3. Der Hof des Verwitweten Johann Gustav Stüwe, jetzt wieder verehelicht an den Bauer Karl Asmus enthält überhaupt 98 Morgen 110 Ruten = 82 Morgen 76 Ruten = 1. Klasse und entrichtet 10 Taler 22 Sgr. 6 Pf. Grundsteuer. Nach erfolgter Abtrennung zahlen: Schmied: Karl Ernst Schulz auf 1 Morgen 43 Ruten 4 Sgr. 7 Pf.

b) Die an den Pastor und Küster zu entrichtenden Realabgaben bleiben dagegen bei den geringfügigen Abzweigungen lediglich auf den Haupthöfen der Halbbauern Liermann, welche in solickum zur Entrichtung derselben verpflichtet sind, sowie der Witwe Michael und des Bauern Asmus ruhen und werden die abgezweigten Parzellen aus ihrer Realverbindlichkeit entlassen. Ebenso bleiben alle übrigen Abgaben Kommunallasten und Soritätslasten auf den gedachten Haupthöfen ruhen. Dagegen steht den Parzellenbesitzern außer ihrem Besitzstande kein Anrecht an, den für die bäuerliche Wirte

3

gemeinschaftlich reservierten Flächen und übrigen Berechtigungen zu, vielmehr verbleiben diese ganz und ungeteilt bei den Haupthöfen.

§ 29 Ausführung

Die Ausführung der Acker und Wiesen Separation ist mit der Weidezeit 1846 eingetreten und ist von diesem Zeitpunkt jeder Interessent in den unbeschränkten Besitz seiner Abfindung gekommen, soweit nicht etwas anderes ausdrücklich bestimmt wird.

§ 30 Vorrübergehende Bestimmungen in Betreff des Holzes.

Das so genannte Breitenlande "Breites Land", welches speziell unter die 13 Vollbauernhöfe verteilt ist, liegt in Schonung, deren Betrieb auf gemeinschaftliche Rechnung der 13 Höfe fortgesetzt wird. Die Schonung muss jedoch spätestens in 20 Jahren nach Ausführung der Separation, also vom 30. August 1866, abgeholzt sein. Von diesem Zeitpunkt ab fällt den einzelnen Wirten ihre Abfindung in derselben zum freien und unbeschränkten Eigentum anheim, auch verbleibt ihnen dasjenige Holz, welches sich dann auf ihren Plan noch vorfinden sollte.

Den so genannten Viertsberg E 2 der Karte, welcher im Plan der Witwe Michael liegt, ist mit Buchen bestanden. Die bäuerlichen Wirte wissen vorläufig nicht, was sie mit allem Holz, welches sich sonst noch auf ihren Plänen vorfindet, anfangen sollen und wird daher verabredet, dass das Holz auf diesem Berge, 10 Jahre nach Ausführung der Separation, also bis zum 30. August 1856, stehen bleibt, wogegen die Witwe Michael, welche der Viertsberg in der Separation überwiesen ist, von jedem der übrigen 12 Vollbauernhöfe zu Michaelis jedes Jahres einen Taler, bei der Vermeidung der Exkution, als Entschädigung für die entbehrte Nutzung des Berges ausgezahlt erhält Mit dem 30. August 1856 fällt spätestens der gedachte Berg mit allem Holz, welches dann noch nicht fortgeschafft sein sollte, der Witwe Michael zur freien und unbeschränkten Disposition anheim. Sollten die bäuerlichen Wirte den in Rede stehenden Berg früher als stipuliert, abholzen, so tritt die Michael auch schon von diesem Zeitpunkt ab in den unbeschränkten Genuss desselben. Auch fällt als dann mit dem nächstfolgenden Jahre die Bezahlung der Entschädigungssumme hinweg.

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Alles Holz, welches außerdem noch auf einzelnen Plänen steht, muss spätestens vom 2. April 1847 von denselben fortgeschafft sein, widrigenfalls es dem respektiven Planbesitzer ohne Entschädigung eigentümlich zufällt Generell wird bemerkt, dass jeder Vollbauernhof einen gleichen Anteil am Holz hat und dass die Stubben den betreffenden Planbesitzern für die Rodungskosten verbleiben.

§ 31 Nebenbestimmungen

Die Steinmauern, welche in den einzelnen Plänen liegen, fallen mit Oberweisung derselben dem respektiven Planbesitzer zur freien Benutzung anheim. Dagegen kann aber die Hinwegnahme nicht verlangt, auch ihretwegen kein Entschädigungsanspruch gemacht werden.

Zur Hergabe einer Maulbeerbaumplantage wollen sich die bäuerlichen Wirte nicht verstehen. Doch ist dem Schullehrer nach § 20 des Regulierungsgesetzes der Kirchhof zur Anpflanzung edler Bäume in Gebrauch überlassen und bleibt es ihm daher überlassen, eine Maulbeerplantage auf demselben anzulegen. Die Wiese D 1 am Aubach ist an zwei Stellen durch die Gutsherrlichen Ländereien auf einige Ruten getrennt Die Gutsherrschaft gestattet daher dem Besitzer dieser Wiesen ein Abfahrtsrecht auf zwei Ruten vorlängs des Aubaches.

Kein Interessent erhält eine Dung- oder Kulturentschädigung.

§ 32 Anträge für das Hypothekenbuch

Die Interessenten beantragen im Hypothekenbuch der bäuerlichen Grundstücke zu vermerken, dass auf der Feldmark der bäuerlichen Wirte die Gemeinschaftsteilung stattgefunden hat.

§ 33 Schluss

Sämtliche Interessenten genehmigen diesen Rezess in allen seinen Punkten ohne Vorbehalt und haben denselben zum Beweis dessen eigenhändig vollzogen, obwohl ihnen bekannt gemacht ist, dass nach Vollziehung des Rezesses die zur Sache gezogenen Interessenten, nicht nur mit keinen Einwendungen wegen der darin bestimmten Gegenstände, sondern auch mit keinen Nachforderungen auf Rechte, welche ihnen hinsichtlich dieser Auseinandersetzung zuständig gewesen und dabei übergangen sind, weiter gehört werden könnten.

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So gesehen: Ganschendorf, den 10. Dezember 1846, Johann, Nikolaus Michael, Schulze

Eigenhändige Zeichen XXX des Johann Paul Liermann, Joachim Liermann, Johann Michael, August Michael, Johann Liermann, Christian Michael, Johann Liermann, Gustav Liermann. Eigenhändige Zeichen XXX des Johann Christian Baumann, Karl Asmus. Eigenhändige Zeichen XXX des Johann Moritz Michael, Johann Martens. Eigenhändige Zeichen XXX des Christoph Friedrich Ludwig Kasch Giese, Liermann, Jonas Liermann, Schultz, August Schultz. Aus: Gaede, Krüger.

Ferner vollzogen laut besonderer Verhandlung, Ganschendorf, den 11. Dezember 1846. Knüppelholz, Aus: Kammergerichtsassessor v. Protokollführer, letztlich vollzogen laut besonderem Protokolls Saarow, Freiherr von Maltzahn Erblandmarschall von Pommern. Aus: Gaede, Krüger.

Verhandelt: Ganschendorf, den 10. Dezember 1846.

In der hiesigen Gemeinheitsteilungssache hatte sich heute die unterzeichnende Kommission hierher begeben und wurden die 11 vorgeladenen bäuerlichen Wirte schon heute zusammen gerufen. Es fanden sich ein, bekannt und dispositionsfähig:

Der Schulze: Johann Nikolaus Michael als Kirchen- und Schulvorsteher, Vertreter des Schulzenamtes, Vormund der Jakob Michaelschen Kinder und des Schumachers Johann Liermann, sowie als Besitzer des Bauernhofes Nr. 1, Bauer: Johann Liermann, Bauer: Johann Joachim Liermann, Bauer: Johann Joachim Michael, Für die ehemals verwitwete Bauer: Johann Moritz Michael, deren jetziger Ehemann August Michael, Bauer: Johann Liermann, Bauer: Georg Christian Michael als Kirchen- und Schulvorsteher, Halbbauer: Johann Jonas Liermann, Johann Gustav Liermann, Bauer: Johann Christian Baumann, Bauer: Karl Asmus, Bauer: Joachim Moritz Michael, Bauer: Johann Ulrich Martens. Bauer: Christoph Friedrich Ludwig Kasch, Eigentümer: Friedrich Giese. Die Besitzer der zum Hof Nr. 8 gehörigen Hofstelle, Garten und Wurm und zwar: a) Weber: Joachim Friedrich Liermann, b) Schneider: Jonas Friedrich Gustav Liermann, c) Tischler: Friedrich Schultz, d) Schmied: Karl Ernst August Schultz

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Den Komparenten wurde der aus 33 Paragraphen bestehende Gemeinheitsteilungs-Rezess langsam und deutlich vorgelesen, sie wurden auf die im § 26 wegen des Torfes und auf die im § 31 ad 3 hinsichtlich der Zugänglichkeit der Wiese D 1 der Karte am Aubach enthaltenen Bestimmungen ausdrücklich hingewiesen und darauf aufmerksam gemacht, dass mit der Vollziehung des Rezesses die im § 33 desselben ausgesprochenen Folgen verknüpft seien. Sie erklärten darauf:

Der Rezess ist nach den unter uns getroffenen Verabredungen abgefasst und wir sind namentlich ad. § 26 desselben damit einverstanden, dass das jährliche Torfbedürfnis einen Vollbauern 20 000 Soden Torf, geschrieben: Zwanzigtausend Soden in dem angegebenen Umfange nicht übersteigen darf.

Ferner wurde unter den beiden Gebrüdern Johann und Gustav Liermann verabredet, dass der Letztere, dessen Plan August Liermann beschrieben ist, dem Ersten vorlängs des Moores C 19 vom Hügel Nr. 192 zum Hügel 193 und 194 und von hier ab auf den Plan 7 b 1 in der auf der Karte angedeuteten Richtung ein 1 Rute breites Oberfahrtrecht gestattet Eine Entschädigung verlangt Gustav Liermann hierfür nicht. Hierauf vollzogen sämtliche Interessenten zum Zeichen ihrer unbedingten Genehmigung den Rezess und diese Verhandlung.

Vorgelesen, genehmigt, unterschrieben: Johann Nikolaus Michael. Eigenhändige Zeichen XXX des Johann Paul Liermann, Joachim Liermann, Johann Michael, August Michael, Johann Liermann, Christian Michael, Johann Liermann, Gustav Liermann. Eigenhändige Zeichen XXX des Johann Christian Baumann, Karl Asmus. Eigenhändige Zeichen XXX des Johann Moritz Michael, Johann Wartens. Eigenhändige Zeichen XXX des Christoph Friedrich Ludwig Kasch, Giese, Liermann, Jonas Liermann, Friedrich Schultz, August Schultz. Aus: Gaede, Krüger v. Protokollführer

Fortgesetzt: Ganschendorf den 11. Dezember 1846.

Es gestellen sich heute:

1. Der Herr Pastor Knüppelholz

2. Der Schulleiter Riebe beide bekannt und dispositionsfähig.

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Den Komparenten wurde der aus 33 Paragraphen bestehende Rezess langsam und deutlich vorgelesen und sie wurden namentlich auf die im § 26 desselben, hinsichtlich des Torfes enthaltenen neue Bestimmung sowie auf die im § 33 ausgesprochenen Folgen der Rezessvollziehung hingewiesen. Sie erklärten hierauf:

Wir genehmigen den Rezess in allen seinen Punkten ohne Vorbehalt und bitten, uns einen Extrakt desselben, bestehend aus den §§ 1 bis 5 und §§ 19 bis 25 bis zum Schluss zur Niederlegung in das Pfarrarchiv auszufertigen. Hierauf haben nach geschehener Vorlesung dieser Verhandlung beide Komparenten des Rezess eigenhändig vollzogen.

gez. Knüppelholz, gez. Riebe, Aus: Gaede, Krüger, Geschehen: Saarow, den 18ten Januar 1847

Gemeinheitsteilungs-Sache von Ganschendorf

In der Gemeinheitsteilungs-Sache von Ganschendorf hatte sich heute die unterzeichnete Kommission hierher begeben.

Anwesend wurde getroffen: Der Herr Erblandmarschall von Pommern Gustav Freiherr von Maltzahn-Saarow

Der Herr Erblandmarschall legitimierte sich als Besitzer von Ganschendorf durch Vorzeigung seines Hypothekenscheines vom 29ten Oktober 1840. Ihm wurde darauf der aus 33 Paragraphen bestehende Gemeinheitsteilungsrezess vorgelesen und wurde namentlich dem Herrn Landmarschall die im § 26 enthaltenen Bestimmungen hinsichtlich der Torfberechtigung der Schule und die im §§ 31 a d 3 stipulierte Wegegerechtigkeit als neu bezeichnet.

Auch wurde der Landmarschall mit den im § 33 ausgesprochenen Folgen der Rezessvollziehung ausdrücklich bekannt gemacht und erklärt selbiger hierauf:

Ich genehmige als Guts- und Gerichtsherr und Patron von Ganschendorf den von den übrigen Interessenten bereits vollzogenen Gemeinheitsteilungsrezess in allen seinen Punkten ohne Vorbehalt und bin bereit, denselben zu vollziehen.

Hierauf hat der Herr Landmarschall den Rezess eigenhändig vollzogen.

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V.G.U. gez. Gustav Freiherr von Maltzahn, Erblandmarschall von Pommern. Aus: Gaede, Krüger v. Protokollführer

Landes-Kultur-SacheIndem der Schulze Nikolaus Michael sich zur Übernahme der Vormundschaft über die minderjährigen Kinder des zu Ganschendorf verstorbenen Bauern Christoph, Jakob Michael, Johann Joachim Christian Michael, geb. 02.12.1827, Friedrich Christian Gustav Michael, geb. 09.10.1831, Johanna Sophie Marie Michael, geb. 09.10.1831 bereits erklärt hat und hierzu mittels Handschlages an Eides statt verpflichtet worden ist, so bestellen wir hiermit denselben zum Vormund für die hervorgedachten Kinder mit der Anweisung für das Beste der Pflegebefohlenen in allen ihren Angelegenheiten nach seinen Kräften Sorge zu tragen.

Insbesondere liegt ihm ob für die Erziehung und Ausbildung unermüdet zu sorgen, auf die Ausmittelung und Erhaltung des Vermögens bedacht zu sein, dasselbe möglichst zu verbessern, darüber aber ohne Vorwissen und Genehmigung des Vormundschaftlichen Gerichts nicht zu disponieren, endlich auch dem Gerichte über die Erziehung und die Verhältnisse der Pflegebefohlenen und die Lage deren Vermögens jährlich Anzeige zu machen.

Treptow a/Toll. den 16ten November 1846. Das Patrimonialgericht zu Ganschendorf /:L S / Stürtz.

Vormundschaftliche Bestellung für den Schulzen: Nikolaus Michael zu Ganschendorf.

Autorisation: für den Schulzen Nikolaus Michael Landes - Kultur -Sache

Indem der Schulze Nikolaus Michael sich zur Übernahme der Vormundschaft über den minderjährigen Sohn des verstorbenen Bauern Johann Joachim Liermann zu Ganschendorf, als Johann Joachim Georg geb. 15ten Juli 1828 bereit erklärt hat und hierzu mittels Handschlags an Eides statt verpflichtet worden ist, so bestellen wir denselben hiermit zum Vormund für das zuvor gedachte Kind mit der Anweisung, für das Beste des Pflegebefohlenen in allen seinen Angelegenheiten nach seinen Kräften Sorge zutragen. Insbesondere

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liegt ihm ob, für dessen Erziehung und Ausbildung unermüdet zu sorgen, auf die Ausmittelung und Erhaltung seines Vermögens bedacht zu sein, dasselbe möglichst zu verbessern, darüber ohne Vorwissen und Genehmigung des vormundschaftlichen Gerichts nicht zu disponieren, endlich auch dem Gerichte über die Erziehung und die Verhältnisse des Pflegebefohlenen und die Lage des Vermögens jährlich Anzeige zu machen.

Treptow a/Toll, den 18ten Februar 1847.

Das Patrimonialgericht zu Ganschendorf /: L S: / Stürzt

Autorisation:

Für den Schulzen Johann Nikolaus Michael zu Ganschendorf wird hiermit bestätigt, namens der Pfarre und Schule genehmigt und bemerkt, dass nach dem von der Köngl. Regierung zu Stettin genehmigten Grundsteuerverteilungsplan sich im § 28 des Rezesses ein Rechnungsfehler befindet, indem die auf dem Hof der verehelichten Karl Asmus verbleibende Grundsteuer nicht 10 Taler, 17 Sgr. 1 Pf. Geschrieben: Zehn Taler, Siebzehn Silbergroschen, ein Pfennig und die auf die Parzelle des Schmiedes Karl Ernst Schulze betreffende Grundsteuer nur vier Silbergroschen, fünf Pfennige beträgt Urkundlich unter unserem Siegel und der verordneten Unterschrift in zwei gleichlautenden Exemplaren ausgefertigt

Königliche General = Kommission für Pommern. gez. Buthe.

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Abb.: Handzeichnung von Ganschendorf

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Tabelle zum Ortsplan Ganschendorf 2005

Haus-Nr. Eigentümer/Mieter Haus-Nr. Eigentümer/Mieter

Jakobs 44 Günther, Peter

1 Liermann, Hans-Joachim 45 Müller, Mario

2 Ritzrau, Heiko 46 Koß, Gerhard

2 a Bauernstube 47 Erver, Andreas

3 Müller, Wilfried 47 Neubus, Elfriede

4 Garske, Stefanie 48 Günther, Horst

5 Neubus, Brigitte 49 Lockstädt, Udo

5 a Behrndt, Anita 51 Hahn, Olaf

6 Knöpke, Anneliese 51 Prejawa, Ella

7 Schumann, Dana 52 Radke, Georg

7 Schumann, Winfried 54 Radke, Ulrich

8 a Schröder, Ute 55 Neumann, Michael

11 Fülle, Hans-Jürgen 55 b Winges, Peter

12 Ziethen, Roswitha 56 Kreft, Torsten

13 Hanse, Helmut 56 b Kurth, Ingelore

14 Anders, Hartmut 56 a Ladwig, Detlef

15 Hartwig, Aloisius 57 Kutschka, Edith

15 a Blödorn, Hildegard 58 Bucars

16 Güldner, Hans-Jürgen 59 Kohtz, Diana

17 59 Kohtz,Heinz

18 60 Brümmer, Werner

20 Haase, Ruth 60 Streufert, Wolfgang

21 Vogl, Carola und Johann 62 Körtum

22 Lübke, Bodo 62 a Albrecht, Frank

23 Sander, Kurt 63 Kentschke, Hildburg

24 Sticherling 64 Prochnow, Dirk

12

24 a Tensing, Eva 65 Trampenau, Gisela

25 Schneider, Anke 66 Schwanke, Kurt

26 Kindergarten 67 Ralf Otto und Edda

27 Langer 68 Schulz, Berthold

28 Voß, Helga 69 Drews, Lucie

29 Krauel, D. 70 Schumann, Walfried

29 a Wassermann, Andrea und Raik 71 Fischer, Emil

30 Kühn, Dirk 71 a Rohde, Gilbert

31 Scheil, Birgit 73 Jakubiak, Heinz

31 a Nigbur, Roland und Sylvia 74 Radke, Ursula

32 Bucars, Eckehard 75

35 Nigbur, Franz 76 Wilk, Monika

36 a Nowack, Joachim 77 Martens, Hans-Dieter

39 Brüsch, Dieter 77 Martens, Erich

39 Ewert, Annelie 78 Liermann, Berthold

40 Schwarz, Edith 80 Riech, Hans

41 Schumacher, Birgit 80 Winkler, Wolfgang

42 Ewert, Andreas 81 Otto, Udo

42 a Lepinske, Robert 82 Liermann, Volkmar

43 Riemer / Dräger 87 Riech, Jürgen

43 a Griesch, Holger 88 6 WE Neubau

43 b Juhnke, Jürgen

13

Ganschendorf

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