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Seite 1 von 36 Abwehr von Geldwäsche Gesetzliche Anforderungen und deren Umsetzung

Gesetzliche Anforderungen und deren Umsetzung · o z.B. gewerbsmäßige Steuerhinterziehung, o Bestechlichkeit, o organisierte Autoschieberei etc… Seite 1 von 36 . Was sind die

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Abwehr von Geldwäsche Gesetzliche Anforderungen und deren Umsetzung

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Was ist Geldwäsche? Geldwäsche ist das Einschleusen von Werten, die aus bestimmten Vortaten stammen, in den legalen Finanz- u. Wirtschaftskreislauf unter Verschleierung ihrer Herkunft. Zu den Vortaten zählen neben Verbrechen - Mord, - schwere Körperverletzung, - räuberische Erpressung und Drogendelikten, - auch fast alle gewerbs- u. bandenmäßig verübten Vergehen o z.B. gewerbsmäßige Steuerhinterziehung, o Bestechlichkeit, o organisierte Autoschieberei etc…

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Was sind die Ziele der Geldwäsche? die Herkunft des Geldes zu verschleiern die Gelder vor dem Zugriff der Strafverfolgungsbehörden und des Finanzamtes zu verbergen und die Gewinne aus der Schattenwirt-schaft in den legalen Bereich zu überführen

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3 Phasen der Geldwäsche Drei Phasen werden unterschieden:

Einschleusung/Platzierung (Placement) - Die kriminell erwirtschafteten Beträge werden auf Konten im In-

und/oder Ausland eingezahlt ( = Umwandlung in unbares Vermö-gen).

Verschleierung (Layering) - Durch Splittung und Streuung der Transaktionen soll die Spur der

Mittelherkunft verwischt werden (z.B. unter Einsatz von „Stroh-konten“).

Integration (Integration) - Rückführung der illegalen Erlöse, die dann für „legale“ Geschäfte

verwendet werden. Das „schmutzige“ Geld ist nun sauber und kann neues sauberes Geld verdienen.

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Wie können Sie sich strafbar machen? Wenn Sie wissen, dass Vermögensgegenstände aus

einem Verbrechen oder bestimmten anderen Straftaten (z.B. Dro-genhandel) stammen und diese Gegenstände z.B. annehmen, an-legen, verwahren oder deren Herkunft verschleiern. Aber auch dann, wenn Sie sich „leichtfertig“ verhalten. Leichtferti-ges Nichterkennen trifft zu, z.B. - wenn sich Ihnen geradezu aufdrängt, dass bei dem Kunden oder

bei der Höhe des Betrages etwas nicht in Ordnung ist - wenn von Ihnen trotz Sachkenntnis sichtbare Auffälligkeiten au-

ßer Acht gelassen werden - wenn Sie eine Legitimationsprüfung nicht durchführen, obwohl

der Kunde Ihnen unbekannt ist.

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Mögliche Strafen Mögliche Strafen für den Mitarbeiter können sein:

Freiheitsstrafen Bußgelder Arbeitsrechtliche Konsequenzen

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Welche Gesetze gibt es zur Bekämpfung der Geldwäsche ?

Strafgesetz - buch (StGB)

Geldwäsche - gesetz

( GwG )

Kreditwesen - gesetz

( KWG)

Strafen

§§§ ff. seit 261

22.09.1992

Pflichten Bank + Mitarbeiter seit 29.11.1993

Pflichten Bank + Mitarbeiter seit 01.04.2003

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Welche Pflichten müssen Sie beachten? Identifizierung des Kunden, Bevollmächtigten Feststellung der Identität durch Erfragen und Überprüfung der Identität anhand von amtl. Lichtbildausweisen (= Personalausweis / Reisepass)

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Was bedeutet Identifizierung? Anhand des vorgelegten Ausweises ist zu prüfen und festzuhalten: - Familienname - sämtliche Vornamen - Geburtsdatum - Geburtsort - Staatsangehörigkeit - Anschrift (soweit sie im Ausweis enthalten ist, ansonsten ist die

Anschrift zu erfragen) - Art, Nummer, Ausstellungsdatum und ausstellende Behörde des

Ausweises Bitte beachten Sie, dass nur „gültige“ und im „Original“ vorgelegte Ausweise zur Identifizierung akzeptiert werden dürfen.

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Welche Pflichten müssen Sie beachten? Welche Dokumente dürfen für die Identifizierung akzeptiert wer-den ? Hier gilt die Regel:

Für Staatsangehörige aus Mitgliedsländern der Europäischen Union (EU) inkl. Schweiz, dürfen die landesüblichen Personalaus-weise und Reisepässe akzeptiert werden. Für Staatsangehörige aus Ländern außerhalb der EU dürfen nur Reisepässe akzeptiert werden.

Wichtig: Die Identifizierung muss durchgeführt werden, bevor ein Kaufvertrag abgeschlossen wird.

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Beispiel: Deutscher Personalausweis

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Beispiel: Deutscher Reisepass

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Welche Pflichten müssen Sie beachten? Feststellung des wirtschaftlich Berechtigten - bei natürlichen Personen Wie?

Durch Erfragen, für wessen Rechnung gehandelt wird (Dokumen-tation auf den Vertragsunterlagen). Die Hereinnahme von Daten ist nur zulässig, wenn die - Person angibt, für eigene Rechnung zu handeln. Gibt die Person

an, auf fremde Veranlassung zu handeln, darf kein Vertrag abge-schlossen werden.

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Verstärkte Sorgfaltspflichten nach §15 GwG

Politisch exponierte Personen (PEP) „PEP“ ist eine Abkürzung für politisch exponierte Personen.

Das heißt, Personen, die besondere öffentliche / politische Ämter innehaben sowie deren Familienangehörige und nahestehende Personen.

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Als „PEP“ gelten insbesondere: Staats- und Regierungschef, Minister und stellvertretende Minister bzw. Staatssekretäre Mitglieder der Führungsgremien politischer Parteien Direktoren, stellvertretende Direktoren, Mitglieder des Leitungsor-gans oder sonstige Leiter mit vergleichbarer Funktion in einer zwi-schenstaatlichen internationalen oder europäischen Organisation. Parlamentsmitglieder Mitglieder oberster Gerichte oder Justizbehörden Botschafter, Geschäftsträger, hochrangige Offiziere der Streit-kräfte Mitglieder der Leitungs-, Verwaltungs- und Aufsichtsgremien staat-licher Unternehmen Vom Begriff erfasst sind außerdem die unmittelbaren Familienan-gehörigen der PEP und Personen, die dem PEP bekanntermaßen nahe stehen.

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Unmittelbare Familienangehörige des PEP im Sinne der Richtli-nie 2006/70/EG sind:

der Ehepartner, der Partner, der nach einzelstaatlichem Recht dem Ehepartner gleichgestellt ist, die Kinder und deren Ehepartner oder Partner sowie die Eltern.

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Was ist zu beachten? Bei Aufnahme von Geschäftsbeziehungen, Transaktionen ist die Zustimmung des Vorgesetzten einzuholen. „Proof of funds“: Bestimmung der Herkunft der Vermögenswerte durchführen. Es sind zusätzliche Maßnahmen zur Begegnung des erhöhten Ri-sikos zu ergreifen.

Die Bank hat

über angemessene, risikobasierte Verfahren zu verfügen, anhand derer im Zweifelsfall bestimmt werden kann, ob es ich bei dem Kunden um eine „PEP“ handelt oder nicht. die Geschäftsbeziehung einer verstärkten fortlaufenden Überwa-chung zu unterziehen.

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Ausnahme: Wenn es sich um eine „PEP“ handelt, die ihr wichtiges öffentliches Amt im Inland oder als im Inland gewählte Abgeordnete des Euro-päischen Parlaments ausübt, gelten in der Regel nur die allgemei-nen Sorgfaltspflichten nach § 10 GwG. Gleiches gilt für Personen, die seit mindestens einem Jahr kein wichtiges öffentliches Amt mehr ausüben.

Erforderlich ist ein hohes Maß an Feingefühl, um den Vertrags-partner bzw. den wirtschaftlich Berechtigten als „PEP“ zu iden-tifizieren, ohne dabei den Geschäftsablauf zu beeinträchtigen und diskriminierende Fragen an den Vertragspartner zu richten.

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Welche Pflichten müssen Sie beachten? Aufzeichnung und Aufbewahrung

Die Daten der Identifizierung und zum wirtschaftlichen Berechtig-ten müssen aufgezeichnet (Vertragsunterlagen) und im EDV-System der Bank gespeichert werden. Bei Kunden, die eine Staatsangehörigkeit außerhalb der EU besitzen, ist stets eine Ko-pie des Reisepasses zu erstellen und zu den Vertragsunterlagen zu nehmen. Die Aufbewahrungspflicht dieser Dokumente und Daten beträgt 5 Jahre (Fristbeginn: Ende der Kundenverbindung).

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Haftungsausschluss: Diese Kundeninformation wurde mit größtmöglicher Sorgfalt erstellt. Gleichwohl übernehmen wir keine Gewähr für die Richtigkeit, Voll-ständigkeit und Aktualität der bereitgestellten Inhalte.

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