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Sicherheit und Gesundheit bei der Arbeit. Gut für dich – gut fürs Unternehmen.

Leitfaden zur Kampagne

Gesunde Arbeitsplätze

Gefährliche Substanzen

erkennen und handhaben

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EU-OSHA – Europäische Agentur für Sicherheit und Gesundheit am Arbeitsplatz | 3

Gesunde Arbeitsplätze – Gefährliche Substanzen erkennen und handhaben

1. Einleitung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .4

1.1. Wo ist das Problem? . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 4

1.2. Was versteht man unter gefährlichen Substanzen? . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 6

1.3. Warum kommt der Erkennung und Handhabung von gefährlichen Substanzen so große Bedeutung zu? . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 8

1.4. Weshalb führt die EU-OHSA diese Kampagne durch? . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 10

2. Gefährliche Substanzen erkennen und handhaben . . . . . . . . . . . . . . . .12

2.1. Aufbau einer Kultur der Risikoprävention . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 12

2.2. Rechtsvorschriften über gefährliche Substanzen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 14

2.3. Gefährdungsbeurteilung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 17

2.4. Praktische Lösungen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 19

2.5. Einige Gruppen von Arbeitnehmern sind besonders gefährdet. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 21

2.6. Karzinogene und berufsbedingte Krebserkrankungen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 24

3. Kampagne „Gesunde Arbeitsplätze“ 2018/2019 . . . . . . . . . . . . . . . . . . .27

3.1. Zu dieser Kampagne . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 27

3.2. Wer kann an der Kampagne teilnehmen? . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 28

3.3. So können Sie sich beteiligen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 29

3.4. Der Europäische Wettbewerb für gute praktische Lösungen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 30

3.5. Unser Partnernetzwerk . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 31

3.6. Weitere Informationen und Ressourcen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 32

Literatur und Endnoten . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .33

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4 | EU-OSHA – Europäische Agentur für Sicherheit und Gesundheit am Arbeitsplatz

Leitfaden zur Kampagne

1. EinleitungEin wirksamer Umgang mit Risiken für Sicherheit und Gesundheit am Arbeitsplatz kommt allen Beteiligten zugute. Er ist gut für Arbeitnehmer, gut für die Gesellschaft insgesamt und gut für Unternehmen. Gerade in Fällen, in denen Gefahren weniger sichtbar sind, kann die Sorge um die Sicherheit und Gesundheit der Arbeitnehmer als Belastung empfunden werden. Dies gilt insbesondere für kleine und mittlere Unternehmen (KMU), in denen die Ressourcen begrenzt sind. Allerdings genießen Organisationen, die für den Schutz ihrer Arbeitnehmer mehr tun, als das Gesetz verlangt, auch die Vorteile dieses Schutzes. Ein aktiver, partizipativer Umgang mit Sicherheit und Gesundheitsschutz, in den die Arbeitnehmer einbezogen sind und für den sich das Management engagiert, stärkt die Wettbewerbsfähigkeit eines Unternehmens, indem beispielsweise krankheitsbedingte Abwesenheit verringert und die Produktivität gesteigert werden.

Diese Broschüre ist ein einführender Leitfaden für die Kampagne 2018/2019 für gesunde Arbeitsplätze unter dem Motto „Gefährliche Substanzen erkennen und handhaben“, die von der Europäischen Agentur für Sicherheit und Gesundheitsschutz am Arbeitsplatz (EU-OSHA) durchgeführt wird. Ziel der Kampagne ist es, über die Risiken durch gefährliche Substanzen am Arbeitsplatz aufzuklären und eine Kultur der Risikovermeidung zu fördern und dort, wo dies nicht möglich ist, mit diesen Risiken wirksam umzugehen.

1.1. Wo ist das Problem?

An vielen Arbeitsplätzen in Europa sind Arbeitnehmer gefährlichen Substanzen ausgesetzt. In den vergangenen Jahrzehnten wurden einige Stoffe, darunter Asbest (kann schwere und mitunter tödliche Lungenkrankheiten hervorrufen) und Vinylchlorid (kann zu Leberkrebs führen), verboten, beschränkt oder einer strengen behördlichen Kontrolle unterworfen. Dessen ungeachtet stellen gefährliche Substanzen nach wie vor ein großes Problem für die Sicherheit und die Gesundheit an Arbeitsplätzen dar. In der zweiten Auflage der von der EU-OSHA durchgeführten Europäischen Unternehmenserhebung über neue und aufkommende Risiken (ESENER-2) gaben 38 % der Unternehmen an, dass an ihren Arbeitsplätzen chemische oder biologische Stoffe in Form von Flüssigkeiten, Dämpfen oder Stäuben vorkommen.1

In der Europäischen Erhebung über die Arbeitsbedingungen (ESWC) im Jahr 2015 gaben 18 % der befragten Arbeitnehmer in der EU an, während mindestens eines Viertels ihrer Arbeitszeit chemischen Produkten oder Stoffen ausgesetzt zu sein.2 Diese Zahl hat sich seit dem Jahr 2000 praktisch nicht verändert.

In großen Unternehmen werden häufig mehr als 1 000 unterschiedliche chemische Produkte verwendet, darunter Farben, Tinten, Klebstoffe und Reinigungsmittel. Die Produkte bestehen in der Regel aus einem Gemisch mehrerer chemischer Stoffe. Selbst in kleinen Unternehmen, wie Kfz-Werkstätten, kann eine ähnliche Anzahl zum Einsatz kommen. Für manche Branchen, wie das Baugewerbe, stehen auf dem Markt Zehntausende verschiedener chemischer Produkte für eine große Vielfalt von Aufgaben zur Verfügung. Je nach seinen Aufgaben kann ein einziger Arbeitnehmer mit einigen hundert unterschiedlichen chemischen Stoffen in Berührung kommen.

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EU-OSHA – Europäische Agentur für Sicherheit und Gesundheit am Arbeitsplatz | 5

Gesunde Arbeitsplätze – Gefährliche Substanzen erkennen und handhaben

Gefährliche Substanzen sind verbreiteter, als man denkt

Zu den Branchen, in denen Unternehmen in ESENER-2 eine besonders hohe Prävalenz von gefährlichen Substanzen angaben, gehören:3

Land- und Forstwirtschaft, Fischerei

62 %

Produzierendes Gewerbe 52 %

Baugewerbe/Bau, Abfallentsorgung und Wasser- und Stromversorgung 51 %

Darüber hinaus liegen zunehmend Beweise dafür vor, dass Arbeitnehmer auch in

Wachstumsbranchen, wie Sozial- und Gesundheitswesen, Verkehr, Abfall und Recyclingindustrie, möglicherweise in hohem Maße gefährlichen Substanzen ausgesetzt sind. In allen Branchen gibt es typische Arbeitsaufgaben, die häufig eine Exposition gegenüber gefährlichen Substanzen mit sich bringen, wie bei der Lebensmittelzubereitung (Kantinen, Catering usw.), Reinigung und Wartung. Allerdings ist die Nutzung gefährlicher Substanzen in einigen Branchen notwendig. Daher ist die Gefährdungsbeurteilung absolut notwendig.

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Leitfaden zur Kampagne

Nach Angaben der schwedischen Chemikalienagentur wurden 1996 pro Bürger in Schweden drei Tonnen gefährliche Substanzen eingesetzt (Erdöl nicht mitgerechnet); 2014 lag diese Zahl bei 3,7 Tonnen.4

1.2. Was versteht man unter gefährlichen Substanzen?

Im Rahmen dieser Kampagne gilt als Gefahrstoff am Arbeitsplatz jeder gasförmige, flüssige oder feste Stoff (einschließlich Aerosole, Rauch und Dämpfe), der ein Risiko für die Gesundheit oder Sicherheit der Arbeitnehmer darstellt.5 Dazu zählen auch industriell hergestellte Chemikalien, prozessgenerierte Stoffe wie Dieselabgase oder Quarzstaub und in Arbeitsverfahren verwendete natürlich vorkommende Stoffe wie Rohöl oder Mehlstaub.

Begriffsbestimmungen aus der Richtlinie über chemische Arbeitsstoffea) „Chemische Arbeitsstoffe“6: alle

chemischen Elemente und Verbindungen, einzeln oder in einem Gemisch, wie sie in der Natur vorkommen oder durch eine Arbeitstätigkeit hergestellt, verwendet oder freigesetzt werden – einschließlich der Freisetzung als Abfall –, unabhängig davon, ob sie absichtlich oder unabsichtlich erzeugt und ob sie in Verkehr gebracht werden.

b) „Gefährliche chemische Arbeitsstoffe“:i) alle chemischen Arbeitsstoffe, die

die Kriterien für die Einstufung als gefährlich in einer der Klassen für physikalische und gesundheitliche Gefahr gemäß der Verordnung (EG) Nr. 1272/20087... erfüllen; dies gilt unabhängig davon, ob der chemische Arbeitsstoff aufgrund dieser Verordnung eingestuft ist;

ii) alle chemischen Arbeitsstoffe, die die Kriterien für die Einstufung als „gefährlich“ nicht erfüllen, aber aufgrund ihrer physikalisch-chemischen, chemischen oder toxikologischen Eigenschaften und der Art und Weise, wie sie am Arbeitsplatz verwendet werden oder dort vorhanden sind, für die Sicherheit und die Gesundheit der Arbeitnehmer ein Risiko darstellen können; dies gilt auch für alle chemischen Arbeitsstoffe, denen im Rahmen des Artikels 3 ein Arbeitsplatzgrenzwert zugewiesen wurde.

c) „Tätigkeit mit chemischen Arbeitsstoffen“: jede Arbeit, bei der chemische Arbeitsstoffe im Rahmen eines Prozesses einschließlich Produktion, Handhabung, Lagerung, Beförderung, Entsorgung und Behandlung verwendet werden oder verwendet werden sollen oder bei dieser Arbeit auftreten.

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Gesunde Arbeitsplätze – Gefährliche Substanzen erkennen und handhaben

Gefährliche Substanzen können viele unterschiedliche Schädigungen hervorrufen, von denen einige potenziell sehr schwerwiegend sind. Eine Schädigung durch gefährliche Substanzen kann auf eine einzige kurze Exposition, auf langfristige Exposition oder auf die Akkumulierung von Stoffen im Körper über einen langen Zeitraum zurückzuführen sein. Sie umfasst:

• langfristige gesundheitliche Auswirkungen, beispielsweise Atemwegserkrankungen (wie Asthma, Rhinitis, Asbestose und Silikose), Schädigungen innerer Organe, darunter Gehirn und Nervensystem, und berufsbedingte Krebserkrankungen (z. B. Leukämie, Lungenkrebs, Mesotheliom und Nasenhöhlenkrebs);

• gesundheitliche Auswirkungen, die akut oder langfristig sein können, wie Vergiftung, Hauterkrankungen, Auswirkungen auf die Fortpflanzungsfähigkeit und Geburtsfehler sowie Allergien.

Einige gefährliche Substanzen bergen Sicherheitsrisiken wie Brand-, Explosions- oder Erstickungsgefahr. In der Regel verfügen sie über mehrere dieser Eigenschaften.

Es bestehen zudem verschiedene „Pfade“, über die Arbeitnehmer gefährlichen Substanzen ausgesetzt sein können. Manche Stoffe können eingeatmet oder „inhaliert“ werden, andere hingegen werden über die Haut aufgenommen. Arbeitnehmer, die „nasse Arbeit“ verrichten (also Wasser oder Lösungsmittel verwenden, die den natürlichen Schutzmantel der Haut zerstören können), sind durch diesen Expositionspfad besonders gefährdet. Gefährliche Substanzen können in den Körper auch über Ingestion eindringen, wenn beispielsweise Arbeitnehmer trotz Verbots an ihrem Arbeitsplatz essen oder trinken, wenn ihr Arbeitsplatz kontaminiert ist oder wenn sie Staubpartikel einatmen und herunterschlucken.

Schwere körperliche Arbeit oder Hitze kann die Gefährdung durch gefährliche Substanzen ebenfalls steigern, weil sie zu ihrer vermehrten Aufnahme führt.

Zu den Stoffen, die die Gesundheit von Arbeitnehmern langfristig schädigen können, gehören Karzinogene, die in vielen Arbeitssituationen anzutreffen sind. Die Bekämpfung der Risiken durch diese Stoffe gehört zu den Prioritäten der Europäischen Union (EU) gemäß ihrem Strategischen Rahmen für Gesundheit und Sicherheit am Arbeitsplatz 2014-2020.8

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Leitfaden zur Kampagne

1.3. Warum kommt der Erkennung und Handhabung von gefährlichen Substanzen so große Bedeutung zu?

Rechtsvorschriften über gefährliche Substanzen am Arbeitsplatz gibt es überall in der EU. Die letzte Kampagne des Ausschusses hoher Arbeitsaufsichtsbeamter (SLIC) zur Überwachung von gefährlichen Substanzen erbrachte jedoch, dass Unternehmen nach wie vor bei der Bekämpfung der durch diese Stoffe entstehenden Risiken vor erheblichen Schwierigkeiten stehen.9 In einigen Branchen sind sogar eigentlich verbotene Stoffe wie Asbest noch immer eine Gefahr für Arbeitnehmer, weil Asbest in so vielen Gebäuden, Geräten und Materialien verbaut und verarbeitet wurde.

Daneben stellen sich neue Herausforderungen für die Erkennung und Handhabung von gefährlichen Substanzen am Arbeitsplatz, beispielsweise im Bereich grüner Arbeitsplätze (Bioenergieerzeugung, neue Arten der Energiespeicherung) und beim Einsatz neuartiger Materialien (z. B. Nanomaterialien) und

Technologien mit derzeit noch unbekannten Gesundheitsrisiken (wie 3D-Druck) und Stoffen, die als endokrine Disruptoren gelten (die das endokrine System schädlich beeinflussen).

Ein hoher Anteil der in den Anhängen der Europäischen Liste der Berufskrankheiten aufgeführten berufsbedingten Erkrankungen ist auf die Exposition gegenüber gefährlichen Substanzen zurückzuführen.10

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Gesunde Arbeitsplätze – Gefährliche Substanzen erkennen und handhaben

EIN VERMEIDBARER FALL VON SCHWEREM BERUFSBEDINGTEM ASTHMAEs wird häufig davon ausgegangen, dass sich der Begriff „gefährliche Substanzen“ nur auf gefährliche Chemikalien bezieht. Der Fall einer britischen Schulköchin allerdings11, der in erheblichem Umfang Schadenersatz zugesprochen wurde, nachdem sie schwere Atmungsprobleme als Ergebnis ihrer Arbeit mit Mehl entwickelt hatte, zeigt, dass unter gewissen Umständen alle Arten von Stoffen gefährlich sein können. Er zeigt auch, dass sehr hohe Kosten entstehen können, wenn Risiken nicht erkannt und Arbeitnehmer nicht vor gefährlichen Substanzen am Arbeitsplatz geschützt werden.

Die betroffene Arbeitnehmerin war eine 46 Jahre alte Schulköchin, zu deren Aufgaben das Ansetzen von Brotteig mithilfe einer großen Mischmaschine in einer kleinen, schlecht belüfteten Küche gehörte. Es gab keinerlei Schutz für sie vor den Risiken durch das Einatmen des Mehlstaubs. Sie entwickelte so schwere

Atembeschwerden, dass sie kaum noch laufen konnte und im Sitzen schlafen musste. Bei ihr wurde schweres Asthma diagnostiziert.

Mit Unterstützung ihrer Gewerkschaft klagte die Arbeitnehmerin auf Schadenersatz. Der Gemeinderat als Betreiber der Schule räumte ein, keine Maßnahmen zu ihrem Schutz ergriffen zu haben. Er musste Schadenersatz in Höhe von 200 000 GBP leisten.

Die langfristigen Auswirkungen für die Arbeitnehmerin waren schwerwiegend: Sie musste vorzeitig in den Ruhestand treten und war in ihrer Lebensweise aufgrund der Atembeschwerden stark eingeschränkt.

Hinweis: In den letzten Jahren hat eine ganze Reihe von EU-Mitgliedstaaten Modelle guter Praxis für eine wirksame Prävention von Bäckerasthma entwickelt.

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1.4. Weshalb führt die EU-OHSA diese Kampagne durch?

Gefährliche Substanzen stehen in der EU und in den Mitgliedstaaten schon seit Jahrzehnten auf der arbeitsschutzpolitischen Agenda für Sicherheit und Gesundheitsschutz bei der Arbeit. Dessen ungeachtet bilden sie einen Bereich der Arbeitsschutzthematik, in dem das Bewusstsein für die vielfältigen möglichen Risiken und die Möglichkeiten zu ihrer Bekämpfung noch immer schwach ausgeprägt ist.

Ein weit verbreitetes Missverständnis liegt in der Annahme, dass nur hergestellte Chemikalien oder sogar nur Chemikalien, die stark riechen oder unmittelbar gefährliche Wirkungen haben, gefährliche Substanzen sind. Viele gefährliche Substanzen, denen Arbeitnehmer ausgesetzt sind, wie Abgase von Dieselmotoren, Schweißrauch und Stäube, entstehen durch Arbeitsprozesse. Andere, wie Asbest, Rohöl und Getreidestaub, stammen aus natürlichen Quellen. Aber auch manche Lebensmittelbestandteile oder Arzneimittel können Risiken für Arbeitnehmer bergen.

Diese gefährlichen Substanzen sind möglicherweise nicht mit Gefahrensymbolen gekennzeichnet, und eventuell liegen auch keine Informationen aus den in der Chemikaliengesetzgebung verlangten Sicherheitsdatenblättern vor. In diesen Fällen müssen Arbeitgeber nach anderen Informationsquellen wie branchenspezifischen Leitfäden oder Arbeitsschutzanweisungen von Lieferanten suchen. Auch hier kann das Bewusstsein für die durch diese Stoffe bestehenden Risiken gering sein.

Eine andere weit verbreitete, jedoch unzutreffende Annahme ist, dass die Verwendung von gefährlichen Substanzen zurückgegangen ist. Es stimmt zwar, dass die schädliche Exposition gegenüber vielen bekannten Stoffen (z. B. PCB, Asbest und Quecksilber) durch politische Initiativen, Rechtsvorschriften, öffentlichen Druck und Maßnahmen seitens der Unternehmen und

der Sozialpartner deutlich verringert wurde. Es gibt aber noch viele weniger gut bekannte gefährliche Substanzen.12

Tatsächlich können heutzutage Arbeitnehmer an den verschiedensten Arbeitsplätzen einer enormen Vielfalt von gefährlichen Substanzen ausgesetzt sein. 2017 waren rund 129 000 Stoffe nach der Verordnung über die Einstufung, Kennzeichnung und Verpackung von Stoffen (CLP-Verordnung) eingestuft.13 Im Mai 2017 waren darüber hinaus im Europäischen Wirtschaftsraum mehr als 10 000 Stoffe nach der REACH-Verordnung (Verordnung zur Registrierung, Bewertung, Zulassung und Beschränkung chemischer Stoffe14) registriert, von denen rund 40 % in Mengen von mehr als 100 Tonnen hergestellt oder eingeführt wurden.15 Zusätzlich wurden ungefähr 5 000 Stoffe nach älteren Rechtsvorschriften über Chemikalien notifiziert.16 Es ist dabei jedoch zu bedenken, dass REACH keine gefährlichen Substanzen abdeckt, die bei Arbeitsvorgängen entstehen, wie Staub oder Verbrennungsprodukte.

Die Missverständnisse bezüglich der Art und Prävalenz von Expositionen gegenüber gefährlichen Substanzen bei der Arbeit können Arbeitgeber und Arbeitnehmer zu der irrigen Annahme verleiten, dass die Bekämpfung schädlicher Expositionen für ihre Unternehmen ohne Bedeutung ist.

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Gesunde Arbeitsplätze – Gefährliche Substanzen erkennen und handhaben

Daher muss ganz klar über die Prävalenz von gefährlichen Substanzen, die Bedeutung ihrer ordnungsgemäßen Erkennung und Handhabung und die besten Methoden hierfür aufgeklärt werden. Auf dieses Erfordernis geht die Kampagne „Gesunde Arbeitsplätze“ 2018/2019 ein.

Die Durchführung wirksamer Gefährdungsbeurteilungen von Expositionen gegenüber gefährlichen Substanzen am Arbeitsplatz mag zudem kompliziert erscheinen, da die Thematik als relativ komplex gilt. Für Unternehmen steht jedoch im Hinblick auf die

Erkennung und Handhabung von gefährlichen Substanzen eine große Vielfalt an Leitlinien zur Verfügung. Allerdings lassen der Umfang des Materials und die Vielfalt der Quellen die für den Umgang mit Risiken Verantwortlichen mitunter etwas unsicher in der Frage zurück, wo man sich am besten Orientierungshilfe sucht. Daher möchte diese Kampagne den Zugang zu und das Wissen um die relevantesten und weithin anwendbaren praktischen Lösungen und Leitfäden verbessern und Beispiele guter praktischer Lösungen verbreiten.

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Leitfaden zur Kampagne

2. Gefährliche Substanzen erkennen und handhaben

2.1. Aufbau einer Kultur der Risikoprävention

Ein wirksamer Umgang mit Expositionen gegenüber gefährlichen Substanzen am Arbeitsplatz ist nur möglich, wenn alle im Betrieb über die Risiken und die Maßnahmen zu deren möglicher Vermeidung gut informiert sind. Ein wichtiger Faktor, der zur Vermeidung von Arbeitsunfällen und Berufskrankheiten führt, ist der Aufbau einer Kultur der Risikoprävention, in der ein jeder versteht, dass Sicherheit und Gesundheitsschutz für die Organisation insgesamt von Bedeutung sind.

Das bedeutet, dass Arbeitgeber Maßnahmen ergreifen müssen, um Arbeitnehmer aktiv in Arbeitsschutzmanagementprozesse einzubeziehen. Arbeitgeber sind gemäß EU-Rechtsvorschriften17 verpflichtet, die Arbeitnehmer in die Gefährdungsbeurteilung einzubeziehen, sie darüber zu informieren, welchen Stoffen sie ausgesetzt sein können, und ihnen die Ergebnisse der präventivmedizinischen

Überwachung und von Messungen am Arbeitsplatz mitzuteilen sowie sie in Fragen von Sicherheit und Gesundheitsschutz zu unterweisen. Sie sollten ferner Arbeitnehmer auffordern, sich selbst zu schützen, über ihre Erfahrungen zu diskutieren und verbreitete Probleme zu lösen.18

Besteht in einem Betrieb eine Kultur der Prävention, ist der Umgang mit gefährlichen Substanzen Bestandteil eines systematischen, soliden und partizipativen Arbeitsschutzmanagements. Rechtliche Verpflichtungen werden natürlich eingehalten, aber darüber hinaus ist das Verhindern von Schäden bei den Arbeitnehmern ein wesentlicher Aspekt für die Art und Weise, wie das Unternehmen seine Arbeit und die Prozesse zur Ausführung der Arbeit organisiert.

In den folgenden Abschnitten befassen wir uns mit den einschlägigen Rechtsvorschriften und einigen der wichtigsten Maßnahmen und praktischen Lösungen, mit denen sich von gefährlichen Substanzen ausgehende Risiken verhindern lassen.

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Gesunde Arbeitsplätze – Gefährliche Substanzen erkennen und handhaben

Möglichkeiten der Interaktion zwischen RisikofaktorenAn neuartigen Arbeitsplätzen, beispielsweise in der „green economy“, treten die üblichen Risiken im Zusammenhang mit gefährlichen Substanzen häufig in neuer Form auf.19

Unter Umständen sind besondere Vorgehensweisen bei der Prävention erforderlich, die diesen kombinierten Risiken Rechnung tragen. Bei Reparaturarbeiten an Turbinenblättern in Windparks sind Arbeitnehmer beispielsweise Lösungsmitteln, Stäuben und gefährlichen Bestandteilen von

Harzen und Klebstoffen ausgesetzt. Zudem müssen sie in großer Höhe, bei den verschiedensten Wetterbedingungen und auf engem Raum arbeiten.

Möglicherweise sind Präventionsmaßnahmen, die in der Regel zur Vermeidung von Exposition ergriffen werden (wie lokale Absauganlagen), daher nur schwer anzuwenden. Bei Arbeitsverfahren muss berücksichtigt werden, dass Arbeitnehmer andere Vorrichtungen verwenden müssen, wie Gurtzeug oder Atemschutzausrüstung für enge Räume.

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Leitfaden zur Kampagne

2.2. Rechtsvorschriften über gefährliche Substanzen

Alle am Umgang mit gefährlichen Substanzen am Arbeitsplatz Beteiligten müssen den Rechtsrahmen für gefährliche Substanzen in der EU kennen.20

Am relevantesten sind die spezifischen Arbeitsschutz-Rechtsvorschriften, mit denen Arbeitnehmer vor Gefährdungen für Gesundheit und Sicherheit allgemein und vor gefährlichen Substanzen bei der Arbeit geschützt werden sollen (z. B. die Arbeitsschutz-Rahmenrichtlinie, in der die wesentlichen Grundsätze niedergelegt sind, die Richtlinie über chemische Arbeitsstoffe, die Richtlinie über Karzinogene und die Richtlinien über Grenzwerte). Darin wird Arbeitgebern die Verantwortung dafür übertragen, Sicherheit und Gesundheitsschutz bei der Arbeit zu gewährleisten. Im Wege ihrer Übernahme in das einzelstaatliche Recht verlangen die Arbeitsschutz-Rechtsvorschriften der EU von den Arbeitgebern, Gefährdungsbeurteilungen aller Gefährdungen von Sicherheit und Gesundheit vorzunehmen, darunter auch Gefährdungen durch gefährliche Substanzen (siehe Abschnitt 2.3).

Die Rechtsvorschriften legen ferner eine spezifische Hierarchie von Präventionsmaßnahmen fest, an die sich Arbeitgeber strikt halten müssen. Ganz oben in dieser Hierarchie ist die Vermeidung von Risiken angesiedelt. An zweiter Stelle kommt die Substitution von gefährlichen Substanzen durch weniger gefährliche Stoffe oder unbedenklichere Materialien oder eines Verfahrens durch ein anderes, das ungefährlich oder weniger gefährlich ist. Es folgen technologische Maßnahmen, dann organisatorische Maßnahmen und schließlich persönliche Schutzvorkehrungen (einschließlich der Verwendung persönlicher Schutzausrüstung (PSA)).

Diese Hierarchie wird oft als das STOP-Prinzip bezeichnet:

• Substitution, • Technologische Maßnahmen, • Organisatorische Maßnahmen, • Persönlicher Schutz.21

Auf diese Weise soll gewährleistet werden, dass Risiken an der Quelle angegangen werden und dass Kollektivmaßnahmen, also Maßnahmen, die eine Gruppe von Arbeitnehmern systematisch schützen, oberste Priorität genießen. Arbeitgeber sollten sich der Tatsache bewusst sein, dass für Karzinogene sehr viel strengere Maßnahmen gelten (siehe Abschnitt 2.6). Die Mitgliedstaaten dürfen zusätzliche oder detailliertere oder strengere Vorschriften als die in den allgemeinen Grundsätzen der EU-Richtlinien über Sicherheit und Gesundheitsschutz am Arbeitsplatz niedergelegten anwenden. Daher ist es unbedingt erforderlich, dass sich Arbeitgeber mit den relevanten nationalen Rechtsvorschriften im Bereich Arbeitsschutz vertraut machen.

In den europäischen Richtlinien über Sicherheit und Gesundheitsschutz am Arbeitsplatz sind ferner verbindliche (also unbedingt einzuhaltende) und indikative (auf die zu erreichenden Werte richtungweisende) Expositionsgrenzwerte für Gefahrstoffe festgelegt („EU occupational exposure limits“ (EU-OEL)). Grenzwerte für die Exposition am Arbeitsplatz gegenüber gefährlichen

„... stellt der Arbeitgeber zunächst fest, ob es am Arbeitsplatz gefährliche chemische Arbeitsstoffe gibt. Ist dies der Fall, so unterzieht er alle Risiken, die sich aufgrund des Vorhandenseins dieser chemischen Arbeitsstoffe für die Sicherheit und die Gesundheit der Arbeitnehmer ergeben, einer Bewertung.“

Artikel 4 der Richtlinie über chemische Arbeitsstoffe

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Gesunde Arbeitsplätze – Gefährliche Substanzen erkennen und handhaben

Substanzen sind wichtige Informationen für die Bewertung von und den Umgang mit Risiken. Die meisten EU-Mitgliedstaaten legen ihre eigenen nationalen Arbeitsplatzgrenzwerte fest und tun dies in der Regel für mehr Stoffe, als in den EU-Richtlinien aufgeführt. EU-OEL wurden jedoch nur für eine begrenzte Anzahl der Stoffe festgelegt, die derzeit am Arbeitsplatz verwendet werden.

Andere Verordnungen und Leitfäden befassen sich mit spezifischen Aspekten wie Herstellung, Lieferung, Beförderung und Kennzeichnung gefährlicher Stoffe, und häufig sind sie für den Arbeitsplatz ebenfalls von Belang. So soll beispielsweise mit den REACH-Rechtsvorschriften und der CLP-Verordnung sichergestellt werden, dass Informationen vorliegen, die für die Gefährdungsbeurteilung eines Arbeitsplatzes unabdingbar sind. Sie verlangen von den Herstellern und Lieferanten von Chemikalien, dafür zu sorgen, dass standardisierte Warnhinweise, Gefahrenpiktogramme und Sicherheitsdatenblätter bereitgestellt werden, die Angaben zu den Eigenschaften von Stoffen und den von ihnen ausgehenden Gefahren sowie Hinweise für Lagerung, Handhabung und Risikoprävention enthalten.

Die REACH- und die CLP-Verordnung brachten einige Veränderungen mit sich, die durchaus wichtig für die Arbeitsschutzgesetzgebung sind; dazu gehören z. B.:

• neue Angaben in Sicherheitsdatenblättern (Daten aus Stoffsicherheitsberichten, Expositionsszenarien, beabsichtigte Verwendungen);

• Einschränkung und Erfordernis der Genehmigung der Verwendung bestimmter Stoffe;

• neue Einstufungs- und Kennzeichnungsanforderungen, darunter neue Gefahrensymbole und Etiketten.

Im Zuge der Kampagne „Gesunde Arbeitsplätze“ 2018/2019 möchte die EU-OSHA über diese Änderungen und ihre Auswirkungen auf den Umgang mit gefährlichen Substanzen am Arbeitsplatz aufklären. Dies soll durch die Verbreitung von Informationen über Tools und Leitfäden, die bei der Bewertung von und dem Umgang mit Risiken am Arbeitsplatz sowie bei der Substitution helfen, und durch Verbesserung des Zugangs zu Ressourcen mit Informationen über gefährliche Substanzen erreicht werden.

Organisatorische Maßnahmen

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Leitfaden zur Kampagne

Richtlinie 89/391/EWG (Arbeitsschutz-Rahmenrichtlinie)vom 12. Juni 1989 über die Durchführung von Maßnahmen zur Verbesserung der Sicherheit und des Gesundheitsschutzes der Arbeitnehmer bei der Arbeit – die „Rahmenrichtlinie“

Richtlinie 98/24/EG (Richtlinie über chemische Arbeitsstoffe)vom 7. April 1998 zum Schutz von Gesundheit und Sicherheit der Arbeitnehmer vor der Gefährdung durch chemische Arbeitsstoffe bei der Arbeit

Richtlinie 2004/37/EG (Richtlinie über Karzinogene und Mutagene)vom 29. April 2004 über den Schutz der Arbeitnehmer gegen Gefährdung durch Karzinogene oder Mutagene bei der Arbeit

Verordnung (EG) Nr. 1907/2006 (REACH-Verordnung)vom 18. Dezember 2006 zur Registrierung, Bewertung, Zulassung und Beschränkung chemischer Stoffe (REACH) und zur Schaffung einer Europäischen Agentur für chemische Stoffe

Verordnung (EG) Nr. 1272/2008 (CLP-Verordnung)vom 16. Dezember 2008 über die Einstufung, Kennzeichnung und Verpackung von Stoffen und Gemischen, zur Änderung und Aufhebung der Richtlinien 67/548/EWG und 1999/45/EG und zur Änderung der Verordnung (EG) Nr. 1907/2006

Darüber hinaus gibt es weitere Verordnungen und Richtlinien, die spezifische Gruppen von gefährlichen Substanzen am Arbeitsplatz umfassen und indikative Grenzwerte für die Exposition am Arbeitsplatz festlegen.

https://osha.europa.eu/de/safety-and-health-legislation

Einige zentrale Richtlinien und Verordnungen der EU

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Gesunde Arbeitsplätze – Gefährliche Substanzen erkennen und handhaben

2.3. Gefährdungsbeurteilung

Die Rechtsvorschriften auf Ebene der EU und der Mitgliedstaaten besagen ausdrücklich, dass die Bewertung der Risiken am Arbeitsplatz unabdingbare Voraussetzung für erfolgreiche Prävention ist.

Bei der Bewertung eines jeden von gefährlichen Substanzen am Arbeitsplatz ausgehenden Risikos müssen Arbeitgeber Folgendes berücksichtigen:

• gefährliche Eigenschaften, • Möglichkeit der Vermeidung oder

Substitution, • Informationen über Sicherheit und

Gesundheitsschutz, die der Lieferant vorlegen muss (z. B. die einschlägigen Sicherheitsdatenblätter),

• Ausmaß, Art und Dauer der Exposition und Zahl der exponierten Arbeitnehmer,

• Umstände, unter denen bei der Arbeit solche Stoffe eingesetzt wurden, einschließlich der Menge,

• etwaige Grenzwerte für die Exposition am Arbeitsplatz oder biologische Grenzwerte,

• Wirkungen von Präventionsmaßnahmen und • Schlussfolgerungen aus allen bereits

durchgeführten Maßnahmen zur Gesundheitsüberwachung.

Gerade für KMU ist es sinnvoll, das Verfahren der Gefährdungsbeurteilung in mehrere Schritte zu untergliedern, damit es leichter durchzuführen ist. Eine Gefährdungsbeurteilung für gefährliche Substanzen sollte Folgendes umfassen:

1. Bestandsaufnahme der gefährlichen Substanzen, die am Arbeitsplatz vorhanden sind, und derer, die durch Arbeitsprozesse entstehen.

2. Sammlung von Informationen (bei chemischen Produkten beispielsweise aus Sicherheitsdatenblättern) über Schädigungen, die diese Substanzen verursachen können, und über die von Lieferanten und Herstellern oder in Leitfäden empfohlenen Präventionsmaßnahmen. Diese Informationen sollten auch für die Information und Schulung von Arbeitnehmern sowie für die Abfassung von Arbeitsanweisungen für Prozesse und den Umgang mit den Substanzen herangezogen werden.

3. Bewertung der Exposition gegenüber den identifizierten gefährlichen Substanzen, Betrachtung von Art, Intensität, Länge, Häufigkeit und Auftreten der Exposition von Arbeitnehmern, einschließlich der kombinierten Effekte von zusammen verwendeten gefährlichen Substanzen und der entsprechenden Gefährdung.

4. Aufstellung eines Aktionsplans. Er sollte, nach Priorität geordnet, die Maßnahmen auflisten, mit denen das Risiko für Arbeitnehmer verringert werden soll, und sollte angeben, von wem, wie und bis zu welchem Datum die einzelnen Maßnahmen durchgeführt werden sollten. In manchen Ländern stehen für Standardarbeitsvorgänge wie Abfüllen, Pumpen, Bohren, Schleifen oder Schweißen praktische Informationen wie standardisierte Arbeitsverfahren zur Verfügung (z. B. das Einfache Maßnahmenkonzept Gefahrstoffe (EMKG) mit seinen Schutzleitfäden).22

5. Berücksichtigung von Arbeitnehmern, die möglicherweise besonders gefährdet sind, und Spezifizierung der Maßnahmen für ihren Schutz sowie etwaigen zusätzlichen Schulungs- und Informationsbedarfs.

6. Berücksichtigung von Arbeitnehmern, die bei Wartungs- oder Reparaturarbeiten oder versehentlich Substanzen ausgesetzt sind, beispielsweise Zwischenprodukten in einem normalerweise geschlossenen chemischen Produktionsprozess. Arbeitnehmer sollten wissen, an wen sie sich zur Not wenden müssen und wie sie sich selber bei einem Zwischenfall schützen können.

7. Die Gefährdungsbeurteilung sollte regelmäßig überarbeitet und auf den neuesten Stand gebracht werden.

Für eine wirksame Gefährdungsbeurteilung und Prävention ist es erforderlich, dass Arbeitgeber sich selbst und ihre Arbeitnehmer stets auf dem neuesten Wissens- und Kenntnisstand halten. Arbeitnehmer müssen ferner zur Gefährdungsbeurteilung und bei Änderungen an Stoffen, Produkten und Arbeitsprozessen angehört werden, wenn ihre Arbeitsplätze davon betroffen sind.

Abgesehen davon wurde von Mitgliedstaaten und anderen Akteuren eine ganze Reihe von Tools entwickelt, die Unternehmen bei der Durchführung einer Gefährdungsbeurteilung helfen.

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Leitfaden zur Kampagne

Hilfreiche Tools für die Durchführung von Gefährdungsbeurteilungen und für die Suche nach Empfehlungen für Präventionsmaßnahmen

Instrument Land Fokus

EU-OSHA, e-Tool „Healthy Workplaces Manage Dangerous Substances“ (Gesunde Arbeitsplätze – Gefährliche Substanzen erkennen und handhaben)

EU-weit

• Praktisches Tool zum Umgang mit von gefährlichen Substanzen am Arbeitsplatz ausgehenden Risiken

• Interaktiv und benutzerfreundlich • Bietet praktische Maßnahmen zur Vermeidung und Minimierung von Risiken anhttps://eguides.osha.europa.eu/dangerous-substances/

EU-OSHA, OiRA-Plattform EU-weit

• Web-Plattform, die kostenlosen Zugang zu interaktiven und branchenspezifischen Tools für die Gefährdungsbeurteilung bietet

• Je nach Branche behandeln einige OiRA-Tools auch die von gefährlichen Substanzen ausgehenden Risiken

• Viele dieser Tools stehen in verschiedenen Sprachen zur Verfügunghttps://oiraproject.eu/de

COSHH Essentials und e-COSHH

Vereinigtes Königreich, aber weit verbreitet

• Einfaches, schrittweise aufgebautes Konzept für die Gefährdungsbeurteilung und die Faktoren, die einen angemessenen Kontrollansatz ausmachen

• Verwendet Risikomatrizen für die Ermittlung angemessener Kontrollen • Bietet allgemeine Kontrollkonzepte und aufgabenspezifische Anleitunghttp://www.hse.gov.uk/coshh/essentials/coshh-tool.htmKonkrete Beratungsbögen:http://www.hse.gov.uk/coshh/essentials/direct-advice/index.htm

GISBAU und GISCHEM Deutschland

• Für die Branchen Bau, Chemikalien, Metalle und andere • Datenbank, ergänzt um Produktcodes für Stoffgruppen, die allgemein verwendet werden • Link zu einer Plattform für den Austausch von Datensicherheitsblätternhttp://wingisonline.de/http://www.gischem.de/index.htm

Stoffenmanager Niederlande

• Für verschiedene Arten von Unternehmen • Strukturrelevante Kenntnisse und Informationen • Interaktiv • Verfügbar in sechs Sprachen • Enthält ein weithin akzeptiertes quantitatives Expositionsmodellhttps://stoffenmanager.nl/

EMKG (Einfaches Maßnahmenkonzept Gefahrstoffe)

Deutschland

• Praktischer Leitfaden und Software für die Gefährdungsbeurteilung entsprechend der Gefahrstoffverordnung

• Unterstützung für KMU • Übersetzt Informationen aus Sicherheitsdatenblättern und von Arbeitsplätzen in praktische

Maßnahmenempfehlungen zur Risikoreduzierung • Gefährdungsfaktoren: Einatmen, Hautkontakt, Brand & Explosionhttps://www.baua.de/EN/Topics/Work-design/Hazardous-substances/EMKG/Easy-to-use-workplace-control-scheme-EMKG.html

KemiGuiden Schweden

• Für kleine Unternehmen • Interaktives Tool • Bietet maßgeschneiderte Beratung zu Gefährdungsbeurteilung und -kontrolle, gestützt auf

Fragen und Antworten zur Situation des Unternehmenswww.kemiguiden.se

SEIRICH Frankreich

• Interaktives Tool • Ermöglicht einen maßgeschneiderten Ansatz, berücksichtigt verschiedene Grade an Erfahrung

und Komplexität • Bietet maßgeschneiderte Beratung zu Gefährdungsbeurteilung und -kontrolle, gestützt auf

Fragen und Antworten zur Situation des Unternehmenshttp://www.seirich.fr/seirich-web/index.xhtml

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Gesunde Arbeitsplätze – Gefährliche Substanzen erkennen und handhaben

Gute praktische Lösung: VermeidungBeim Schweißen und Löten von Wasserleitungen im Haus sind Schweißer gefährlichen Substanzen in den freigesetzten Dämpfen ausgesetzt. Schweißen und Löten kann jedoch vermieden werden, indem eine Rohrpresszange eingesetzt wird, eine

spezielle Zange, die die Rohre unter hohem Druck miteinander verbindet. Weitere Vorteile wie Geschwindigkeit und Einfachheit dieser neuen Lösung waren entscheidend für ihre rasche Akzeptanz und haben aus dieser neuen technischen Möglichkeit einen Erfolg gemacht.

2.4. Praktische Lösungen

Es stehen zahlreiche Leitfäden und viele praktische Tools bereit, die im Umgang mit gefährlichen Substanzen helfen. Öffentliche Einrichtungen und Behörden, Industrieverbände und Gewerkschaften haben zahlreiche Tools und Orientierungshilfen mit dem spezifischen Ziel erarbeitet, Unternehmen in diesem Bereich zur Seite zu stehen und den Behörden bei der Durchsetzung der einschlägigen Rechtsvorschriften zu helfen. Sie befassen sich mit allgemeinen oder auch spezifischen Fragen. So kann es beispielsweise schwerpunktmäßig um Entscheidungen über Substitution gehen, oder

es werden Lösungsempfehlungen für typische Arbeitsaufgaben oder einen bestimmten Beruf oder Wirtschaftszweig formuliert.

Im Rahmen der Kampagne „Gesunde Arbeitsplätze“ 2018/2019 hat die EU-OSHA auf der Kampagnenwebsite eine Sammlung solcher Tools, Leitfäden und Beispiele guter praktischer Lösungen einschließlich audiovisueller Materialien zusammengestellt (https://healthy-workplaces.eu/de). Neben vielen anderen Dingen sind dort Ressourcen als Unterstützung für Arbeitsaufsichtsbehörden, KMU und Arbeitnehmervertreter zu finden; es lohnt sich also, der Website einen Besuch abzustatten und die dort angebotenen Hilfsmittel zu entdecken.

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Leitfaden zur Kampagne

SUBSTITUTION EINES DESINFEKTIONSMITTELS IM PFLEGEBEREICH

Ein Altenheim in Spanien setzte zur Desinfektion der Zimmer verstorbener Patienten ein Desinfektionsmittel ein. Dieses enthielt unter anderem Triclosan und 2-butoxyethanol, stark reizend und giftig. Einer der Arbeitnehmer, die das Produkt verwendeten, litt unter Reizungen der Kehle und unter Atemproblemen.

Der Gewerkschaftsvertreter wurde über die Lage informiert, und die Arbeitsschutzabteilung der regionalen Gewerkschaft erläuterte dem Arbeitgeber das Problem. Die regionale Gewerkschaft machte sich dann zusammen mit dem spanischen Gewerkschaftsinstitut für Arbeit,

Umwelt und Gesundheit (ISTAS) auf die Suche nach Alternativen.

Nach Prüfung mehrerer Alternativen wurde beschlossen, das Desinfektionsmittel durch ein Produkt auf der Basis von Didecyldimethylammoniumchlorid und ethoxylierten Alkoholen zu ersetzen. Die Alternative war nicht risikofrei und musste mit angemessenen Schutzmaßnahmen angewandt werden. Von der Alternative gingen jedoch weniger Gefährdungen aus. Von Vorteil war ferner, dass das Ersatzerzeugnis weniger umweltschädlich war.

FALLSTUDIE

Substitution

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Gesunde Arbeitsplätze – Gefährliche Substanzen erkennen und handhaben

Nationalen Zahlen ist zu entnehmen, dass Arbeitnehmer unter 25 Jahren stärker als jede andere Altersgruppe krebserregenden Stoffen ausgesetzt sind.25

2.5. Einige Gruppen von Arbeitnehmern sind besonders gefährdet

Alle Arbeitnehmer müssen gleichermaßen gegen die von gefährlichen Substanzen ausgehenden Gefährdungen geschützt werden. Es kann jedoch vorkommen, dass die besondere Empfindlichkeit oder besondere Gegebenheiten bestimmter Gruppen von Arbeitnehmern übersehen werden und diese daher möglicherweise stärker gefährdet sind. Das Risiko kann höher sein, weil diese Arbeitnehmer unerfahren, uninformiert oder physisch schwächer sind, weil sie häufig den Arbeitsplatz wechseln oder in Branchen arbeiten, in denen das Problembewusstsein schwach ist, oder weil sie körperlich empfindlicher oder anders empfindlich sind (z. B. bei jungen Auszubildenden, oder Unterschiede zwischen Männern und Frauen).

Zu den besonders gefährdeten Gruppen gehören Frauen, junge Arbeitnehmer, Migranten und Arbeitnehmer, die höchstwahrscheinlich keine Ausbildung und Unterweisung erhalten haben (z. B. Leiharbeitnehmer oder Zeitarbeitnehmer und Menschen, die in der Schattenwirtschaft arbeiten). Zu den Wirtschaftszweigen, in denen diese Arbeitnehmer häufig gefährlichen Substanzen ausgesetzt sind, gehören Landwirtschaft und Gartenbau, Bauwirtschaft, Abfallwirtschaft, Transport, Friseurhandwerk, gewerbliches Reinigungswesen, Kranken- und

Altenpflege sowie Hotels, Gaststätten und Catering. Des Weiteren ist die Exposition von Arbeitnehmern in bestimmten Bereichen, wie beispielsweise Reinigung und Wartung, Abfallentsorgung und Abwasserreinigung oder Not- und Rettungsdienste, sehr unterschiedlich und häufig nicht vorhersehbar.

Die besonderen Bedürfnisse dieser Arbeitnehmer sind bei der Bewertung der von gefährlichen Substanzen an einem Arbeitsplatz ausgehenden Gefährdungen23 und bei der Ausarbeitung von Präventionsmaßnahmen zu berücksichtigen. So ist es beispielsweise wichtig, dass sie Zugang zu den Ergebnissen von Gefährdungsbeurteilungen haben, dass sie geschult werden und dass ihre Einbeziehung in Entscheidungen über den Umgang mit diesen Risiken gewährleistet ist.

Unerlässlich ist, dass die Gefährdungen, denen diese Arbeitnehmer ausgesetzt sind, nicht unterschätzt werden und dass wie bei anderen Arbeitnehmern die Grundsätze von Gefährdungsbeurteilung, Substitution und Vermeidung angewandt werden und die Hierarchie der Präventionsmaßnahmen eingehalten wird. Es gibt Leitfäden für Unternehmen, die Angehörige gefährdeter Gruppen beschäftigen, so von der UK Health and Safety Executive die Toolbox für den Umgang mit Sicherheit und Gesundheitsschutz von Arbeitnehmern mit Migrationshintergrund.24

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Leitfaden zur Kampagne

ARBEITNEHMERINNEN – LEITLINIEN, UM SICHERZUSTELLEN, DASS DIE PERSÖNLICHE SCHUTZAUSRÜSTUNG ANGEMESSEN IST

Die nur begrenzte Anpassung von PSA an bestimmte Gruppen, insbesondere Frauen, stellt ein erhebliches Problem für Gesundheitsschutz und Sicherheit am Arbeitsplatz dar.26, 27, 28

Persönliche Schutzausrüstungen, wie Atemschutzgeräte, Fallschutzausrüstung, Sicherheitsschuhe, Handschuhe, Schutzhelme und Schutzbrillen, sind für viele Frauen möglicherweise zu groß. Dies bringt Gefahren für die Gesundheit mit sich, wenn Atemschutzgeräte nicht angemessen gegen Chemikalien schützen, aber auch Gefahren für die Sicherheit, wenn lose sitzende Kleidung und zu große Handschuhe in Maschinen eingezogen werden. Viele Frauen finden eine schlecht sitzende Ausrüstung unbequem und tragen sie nicht, setzen sich damit aber einem Verletzungsrisiko aus.

Um dieses Problem zu lösen, wurden mehrere Leitfäden erarbeitet: Die Industrial Accident Prevention Association und das Ontario Women’s Directorate haben ein Verzeichnis zusammengestellt, das Canadian Centre for Construction Research and Training hat eine Reihe von Checklisten ausgearbeitet (für Ausrüstungen zum Schutz von Kopf und Augen, Gehörschutz, Handschuhe, Fußschutz und Ganzkörperschutzanzüge), mit deren Hilfe Arbeitnehmerinnen prüfen können, ob ihre PSA richtig sitzt29, und der Gewerkschaftsdachverband im Vereinigten Königreich hat entsprechende Handbücher für Gewerkschaftsvertreter herausgegeben.30

FALLSTUDIE

Persönlicher Schutz

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JUNGE ARBEITNEHMER – EINE INTERAKTIVE DATENBANK FÜR STUDIERENDE DES FACHS ORGANISCHE CHEMIE

NOP-Online31 ist ein Beispiel dafür, wie eine interaktive Datenbank die Aus- und Fortbildung in Sachen Sicherheit und Gesundheitsschutz am Arbeitsplatz mit Blick auf die Sicherheit in Labors unterstützen kann.32 Sie wendet sich an Studierende, die im Labor Kurse in organischer Chemie absolvieren, wie sie in den Hochschullehrplänen für naturwissenschaftliche, medizinische und einige Ingenieurstudiengänge verpflichtend vorgeschrieben sind. In der Regel erlernen die Studierenden in solchen Kursen grundlegende Labortechniken wie Synthese und Analyse. Auf Verfahren für das Vermeiden giftiger Stoffe wird hierbei nicht ausdrücklich eingegangen.

NOP-Online ist eine Sammlung von Beschreibungen von Experimenten in organischer Chemie. Die Experimente können nach Titel, NOP-Nummer, Arbeitsmethoden sowie Stoffklassen oder Reaktionstyp gesucht werden. Die Studierenden erhalten eine detaillierte Beschreibung der in einem Experiment verwendeten und der durch eine chemische Reaktion entstehenden Stoffe. Sie umfasst

auch Angaben zu Risiken für Sicherheit und Gesundheit und zur Verfügbarkeit toxikologischer Daten zu diesen Stoffen. Unterschiedliche Farben geben die Toxizität und Ökotoxizität der verschiedenen Stoffe an und geben Auskunft darüber, ob ein bestimmter Stoff gründlich auf schädliche Wirkungen getestet wurde. Jeder Versuchsbeschreibung sind detaillierte Laboranweisungen, Tipps zu Sicherheit und Analyseverfahren sowie weitere Informationen zu Nachhaltigkeitsaspekten beigefügt. In einer abschließenden Bewertung können Studierende Reaktionen und die bei diesen Reaktionen entstehenden Stoffe vergleichen und so Einblick in die mit jedem Experiment einhergehenden Risiken und in ihre Masse und Energieeffizienz gewinnen.

Die Website wird laufend aktualisiert, und die Nutzer sind aufgefordert, Kommentare einzugeben und sich aktiv in den Aufbau der Ressourcen einzubringen. Alle Informationen sind in Deutsch, Englisch und Italienisch verfügbar, manche auch in Arabisch, Türkisch, Indonesisch, Portugiesisch und Russisch. http://www.oc-praktikum.de/nop/en-entry

FALLSTUDIE

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Leitfaden zur Kampagne

2.6. Karzinogene und berufsbedingte Krebserkrankungen

Alljährlich erhalten in Europa rund 1,6 Millionen Menschen im erwerbstätigen Alter die Diagnose Krebs. Die Gesamtzahl der Menschen in der EU, die als Ergebnis einer Exposition gegenüber Karzinogenen bei der Arbeit Krebs entwickeln, wird auf über 120 000 pro Jahr geschätzt; in fast 80 000 Fällen führt die Erkrankung zum Tode.33, 34 Schätzungen der Internationalen Arbeitsorganisation (IAO) und der EU zufolge sind Karzinogene die Hauptursache tödlich verlaufender Berufskrankheiten in der EU.35

Viele Fälle berufsbedingter Krebserkrankungen sind vermeidbar; in Großbritannien beispielsweise sterben alljährlich schätzungsweise 8 000 Arbeitnehmer an einer berufsbedingten Krebserkrankung, die auf die Exposition gegenüber Karzinogenen bei der Arbeit in der Vergangenheit zurückzuführen ist. In Zukunft lassen sich viele dieser Fälle jedoch vermeiden, und zwar durch einen Mix von Maßnahmen, um die Einhaltung der bestehenden Arbeitsplatzgrenzwerte zu verbessern.36

Es gibt Hunderte von als karzinogen eingestuften gefährlichen Substanzen, denen Arbeitnehmer ausgesetzt sein können37, und tatsächlich sind einige der Stoffe, denen Arbeitnehmer am häufigsten ausgesetzt sind, krebserregend. Einzelne Studien belegen eine hohe Exposition gegenüber Karzinogenen. Die Australian Work Exposures Study stellt beispielsweise fest, dass in den Jahren 2011/2012 rund 37 % der Teilnehmer mindestens einem krebserregenden Stoff am Arbeitsplatz ausgesetzt waren.38

Hinzu kommt, dass einige der an Arbeitsplätzen ermittelten Karzinogene erst durch Arbeitsprozesse entstehen und daher nicht unter die REACH-Rechtsvorschriften und deren Verfahren fallen, die auf Sicherheitsdatenblättern und Kommunikation in beiden Richtungen der Lieferkette basieren. Für diese Karzinogene muss nach anderen Wegen gesucht werden,

um Prävention und Aufklärung zu fördern. Erfolge aus der jüngeren Vergangenheit bei der Begrenzung der Exposition gegenüber Tabakrauch am Arbeitsplatz sind ein gutes Beispiel dafür, dass kombinierte Anstrengungen die Exposition erheblich verringern können.

Eine französische Studie39 stellte fest, dass junge Arbeitnehmer und Arbeitnehmer im Bereich Wartung oftmals mehreren Karzinogenen gleichzeitig ausgesetzt sind und bei ihnen auch die Wahrscheinlichkeit hierfür höher ist. Sie erbrachte ferner, dass die Substanzen, denen Arbeitnehmer in erheblichem Maße ausgesetzt sind, solche sind, bei denen Kontrollmaßnahmen nur schwer umzusetzen sind. Der Grund hierfür ist, dass sie prozessgeneriert sind, beispielsweise Verbrennungsprodukte wie Dieselabgase, Schweißdämpfe, Ruß und Teer, Bitumen und atembare kristalline Kieselsäure.40

Arbeitnehmer in bestimmten Berufen können einem höheren Expositionsrisiko gegenüber Karzinogenen ausgesetzt sein, beispielsweise Schweißer, Maler, Friseure und Krankenpfleger.

Arbeitgeber sollten sich unbedingt der Tatsache bewusst sein, dass nach dem EU-Recht besonders strenge Maßnahmen zu ergreifen sind, um Schädigungen durch Exposition gegenüber Karzinogenen bei der Arbeit abzuwenden. Sie sind zusätzlich zu den Maßnahmen zu ergreifen, die für andere gefährliche Substanzen verlangt werden. Zu diesen Extramaßnahmen gehören strenge Substitutionsanforderungen, Arbeiten in einem geschlossenen System, Aufzeichnung von Expositionen und strengere Informations- und Dokumentationsauflagen.

Die direkten Kosten der Exposition gegenüber Karzinogenen bei der Arbeit werden europaweit auf 2,4 Milliarden EUR pro Jahr geschätzt.41

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Gesunde Arbeitsplätze – Gefährliche Substanzen erkennen und handhaben

2016 setzte der niederländische Vorsitz des Europäischen Rates die Prävention von Exposition gegenüber Karzinogenen ganz oben auf die Liste seiner Prioritäten im Bereich Sicherheit und Gesundheitsschutz am Arbeitsplatz. Er initiierte einen Pakt über die gemeinsame Zusammenarbeit von EU-OSHA, europäischen Sozialpartnern, Europäischer Kommission und den Arbeitsministerien der Niederlande und Österreichs.

Die Unterzeichner verpflichteten sich, einen Fahrplan zu Karzinogenen

aufzustellen, d. h. einen Maßnahmenkatalog mit dem Ziel, über die Risiken aufzuklären, intelligente Lösungen zu ermitteln und gute praktische Lösungen auszutauschen.

Die EU-OSHA unterstützt die Umsetzung dieses Plans, insbesondere mit der Kampagne „Gesunde Arbeitsplätze“ 2018/2019.

Nähere Einzelheiten zu den Aktionsplänen sind zu finden unter https://osha.europa.eu/en/themes/dangerous-substances/roadmap-to-carcinogens.

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26 | EU-OSHA – Europäische Agentur für Sicherheit und Gesundheit am Arbeitsplatz

Leitfaden zur Kampagnedoi:10.2802/57908 ISBN

: 978-92-9240-082-8

ATEMBARE KRISTALLINE KIESELSÄURE AUF BAUSTELLEN: EUROPÄISCHER LEITFADEN FÜR ARBEITSAUFSICHTSBEAMTE

Der Ausschuss hoher Arbeitsaufsichtsbeamter (SLIC) hat einen Leitfaden für nationale Arbeitsaufsichtsbeamte herausgegeben, der von seiner SLIC-Chemex-Group erarbeitet wurde, und zwar zum Umgang mit Risiken für Arbeitnehmer aufgrund von Expositionen gegenüber atembarer kristalliner Kieselsäure (RCS)42 auf Baustellen.43, 44

RCS ist an Arbeitsplätzen in EU-Ländern in einer Reihe von Industriezweigen wie Gewinnung von Steinen und Erden, Ziegelbrennereien und Baugewerbe weit verbreitet und verursacht bekanntlich schwere Erkrankungen wie Silikose, chronische obstruktive Lungenerkrankung (COPD) und Lungenkrebs. Das Baugewerbe bildet den Schwerpunkt des Leitfadens, da RCS in dieser Branche auftritt und im Hinblick auf das Expositionspotenzial und die große Zahl von Arbeitnehmern, die möglicherweise exponiert sind, erhebliche Risiken birgt.

Der Leitfaden bietet nationalen Arbeitsauf-sichtsbeamten Hintergrundinformationen über RCS, die hierdurch entstehenden gesundheitlichen Risiken, den Regelungsrahmen und emp-fohlene Kontrollmaßnah-men. Zu den Methoden der

Expositionskontrolle gehören das Entfernen von RCS aus dem Prozess, das Anpassen des Pro-zesses, um Emissionen in den Arbeitsbereich zu verringern (z. B. durch den Einsatz von Wasser, um ein Entweichen des Staubs in die Luft zu verhindern, oder lokale Absauganlagen) und das Tragen von Atemschutzgeräten.

Er empfiehlt Maßnahmen dort, wo potenziell hohe, mittlere oder niedrige Gesundheitsrisiken durch RCS bestehen können, je nach Umfang und Niveau der Kontrollen, die vom Arbeitgeber zum Zeitpunkt der Inspektion durchgeführt werden. Die empfohlenen Maßnahmen folgen der Hierarchie der Präventionsmaßnahmen und umfassen wichtige Beispiele relevanter Kontrollmaßnahmen.

Eine Reihe von Aufgabenblättern zu typischen Arbeitssituationen bietet praktische Informationen für Arbeitsaufsichtsbeamte vor Ort; sie enthalten Bilder zu guten und schlechten Vorgehensweisen und geben Tipps

für das weitere Vorgehen in bestimmten Situationen. Des Weiteren wurden

Schulungsmaterialien für Arbeitsaufsichtsbeamte

entwickelt.

FALLSTUDIE

Technologische Lösungen

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EU-OSHA – Europäische Agentur für Sicherheit und Gesundheit am Arbeitsplatz | 27

Gesunde Arbeitsplätze – Gefährliche Substanzen erkennen und handhaben

3. Kampagne „Gesunde Arbeitsplätze“ 2018/2019

3.1. Zu dieser Kampagne

Trotz aller Bemühungen auf europäischer Ebene, auf nationaler Ebene und in den einzelnen Wirtschaftszweigen, die arbeitsbedingte Exposition gegenüber gefährlichen Substanzen zu verringern, sind Europas Arbeitnehmer noch immer Expositionen ausgesetzt, die gesundheitliche Probleme, Erkrankungen und Todesfälle verursachen und/oder dazu beitragen.

Die Kampagne „Gesunde Arbeitsplätze“ 2018/2019 will dieses Problem mit fünf strategischen Zielsetzungen angehen:

1. Aufklärung über die Bedeutung und Relevanz des Umgangs mit gefährlichen Substanzen an europäischen Arbeitsplätzen durch Bereitstellung von Fakten und Zahlen zu Expositionen gegenüber gefährlichen Substanzen und deren Auswirkungen auf Arbeitnehmer.

2. Förderung von Gefährdungsbeurteilung, Vermeidung und Substitution sowie der Hierarchie von Präventionsmaßnahmen durch Bereitstellung von Informationen über praktische Tools und Beispiele guter Praxis.

3. Sensibilisierung für die Risiken, die mit der Exposition gegenüber Karzinogenen am Arbeitsplatz verbunden sind, durch Unterstützung des Austauschs guter praktischer Lösungen als Unterzeichner des Pakts über die Umsetzung des „Fahrplans zu Karzinogenen“.

4. Gezielte Ansprache von Arbeitnehmern mit besonderen Bedürfnissen und höherer Gefährdung, beispielsweise als Ergebnis ihrer begrenzten Kenntnisse über gefährliche Substanzen, durch die Bereitstellung von Fakten und Zahlen und Informationen über gute praktische Lösungen.

5. Intensivere Aufklärung über politische Entwicklungen und den derzeit geltenden Rechtsrahmen mithilfe eines Überblicks über den bestehenden Rahmen und bestehende Leitfäden.

Eine von der EU-OSHA geleitete Kampagne kann in vielen dieser Bereiche einen wichtigen Betrag leisten. Zuallererst dient sie jedoch dem Aufbau von Partnerschaften, mit denen sichergestellt werden soll, dass wissenschaftliche Erkenntnisse und praktisches Wissen zusammenkommen und in praktische Lösungen für den Umgang mit den durch gefährliche Substanzen am Arbeitsplatz aufgeworfenen Risiken „übertragen“ werden.

Die Kampagne „Gesunde Arbeitsplätze“ möchte ihre Ziele mithilfe von Multiplikatoren erreichen, die die EU-OSHA dabei unterstützen können, die Adressaten der Kampagne an ihren Arbeitsplätzen in ganz Europa zu sensibilisieren. Die EU-OSHA wird eine Reihe von Handlungshilfen entwickeln, die von Mitgliedstaaten, Partnerorganisationen und Unternehmen verwendet und angepasst werden können, und sie wird einige zentrale Aktivitäten und Veranstaltungen organisieren. Dazu gehört auch der Europäische Wettbewerb für gute praktische Lösungen (siehe Abschnitt 3.4).

Die EU-OSHA wird ferner Gastgeberin der Abschlussveranstaltung der Kampagne sein, des Gipfeltreffens „Gesunde Arbeitsplätze“, die den Netzwerken und Partnern, die zu der Kampagne beigetragen haben, Gelegenheit zum Austausch über Ergebnisse und Lehren der vergangenen beiden Jahre sowie über zukünftige Aufgaben bieten wird.

Wichtige Termine

KampagnenstartApril 2018

Europäische Wochen für Sicherheit und Gesundheitsschutz bei der ArbeitOktober 2018 und Oktober 2019

Preisverleihung im Rahmen des Europäischen Wettbewerbs für gute praktische LösungenErstes Quartal 2019

Gipfeltreffen „Gesunde Arbeitsplätze“November 2019

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Leitfaden zur Kampagne

3.2. Wer kann an der Kampagne teilnehmen?

Wir laden alle interessierten Organisationen und Personen ein, bei unserer Kampagne mitzumachen, doch wendet sich die Kampagne insbesondere an folgende Mittlergruppen, die die Botschaft verbreiten sollen:

• EU-OSHA Focal Points und deren Netzwerke; • Sozialpartner (auf europäischer und

nationaler Ebene); • Ausschüsse für den branchenbezogenen

sozialen Dialog;

• politische Entscheidungsträger (auf europäischer und nationaler Ebene);

• große Unternehmen, Branchenverbände und Vereinigungen von KMU;

• europäische Organe und deren Netzwerke (Enterprise Network Europe);

• europäische Nichtregierungsorganisationen; • Arbeitsschutzexperten und ihre Verbände; • Forschungsgemeinschaft im Bereich

Sicherheit und Gesundheitsschutz bei der Arbeit;

• Arbeitsaufsichtsbehörden und deren Verbände;

• die Medien.

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Gesunde Arbeitsplätze – Gefährliche Substanzen erkennen und handhaben

3.3. So können Sie sich beteiligen

Es gibt viele praktische Möglichkeiten, sich in diese Kampagne einzubringen und sie zu unterstützen:

• Sensibilisierung durch Verbreitung und Bekanntmachung der Kampagnenmaterialien;

• Organisation von Veranstaltungen und Aktivitäten, beispielsweise Workshops und Seminare, Schulungen, Wettbewerbe;

• Werbung für den Grundsatz der Substitution und die Hierarchie von Präventionsmaßnahmen;

• praktische Tools und andere Ressourcen für die Erkennung und Handhabung von gefährlichen Substanzen bei der Arbeit einsetzen und bewerben;

• gute praktische Lösungen bei der Prävention von Risiken durch gefährliche Substanzen am Arbeitsplatz weitergeben;

• am Europäischen Wettbewerb für gute praktische Lösungen teilnehmen;

• Teilnahme an den Europäischen Wochen für Sicherheit und Gesundheitsschutz bei der Arbeit 2018 und 2019;

• Auftritt als offizieller Kampagnenpartner (offen für europaweit tätige oder internationale Organisationen);

• Auftritt als nationaler Kampagnenpartner (offen für auf nationaler Ebene tätige Organisationen);

• Auftritt als Medienpartner der Kampagne (offen für Vertreter nationaler oder europäischer Medien);

• in Kontakt bleiben und auf dem neuesten Stand halten über die Kampagnenwebsite (https://healthy-workplaces.eu) und unsere Präsenz in sozialen Medien – folgen Sie uns auf Facebook, Twitter und LinkedIn.

Offizielle Kampagnenpartner verpflichten sich, Werbung für die Kampagne zu machen und sie praktisch zu unterstützen. Als Gegenleistung bietet die Kampagnenpartnerschaft eine Menge Vorteile; so kann man z. B. an Veranstaltungen zum Austausch guter praktischer Lösungen und an anderen Networking-Gelegenheiten teilnehmen. Nähere Informationen auf der Kampagnenwebsite.

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Leitfaden zur Kampagne

3.4. Der Europäische Wettbewerb für gute praktische Lösungen

Der Europäische Wettbewerb für gute praktische Lösungen zeichnet herausragende und innovative praktische Lösungen für Sicherheit und Gesundheitsschutz am Arbeitsplatz aus. Auf diese Weise demonstriert er, dass es für Unternehmen von Vorteil ist, gute praktische Arbeitsschutzlösungen anzuwenden.

Alle Unternehmen in den EU-Mitgliedstaaten, in Kandidatenländern, potenziellen Kandidatenländern und in der Europäischen Freihandelszone (EFTA) können Beiträge einreichen.

Die Beiträge sollten Folgendes belegen:

• Arbeitgeber und Arbeitnehmer arbeiten zusammen an der Bewältigung der von gefährlichen Substanzen am Arbeitsplatz

ausgehenden Risiken und an der Förderung einer starken Kultur der Risikoprävention;

• die erfolgreiche Umsetzung von Maßnahmen;

• messbare Verbesserungen bei Sicherheit und Gesundheitsschutz am Arbeitsplatz;

• die Nachhaltigkeit der Maßnahmen im Laufe der Zeit;

• Maßnahmen, die sich auf andere Unternehmen in anderen Wirtschaftszweigen oder Ländern übertragen lassen.

Das EU-OSHA-Netzwerk der Focal Points sammelt die Beiträge und nominiert die nationalen Gewinner für die Teilnahme am europaweiten Wettbewerb. Der Wettbewerb für gute praktische Lösungen beginnt zeitgleich mit der Kampagne. Die Gewinner werden bei einer Zeremonie verkündet, die im zweiten Jahr der Kampagne zur Feier der von den Teilnehmern erreichten Ergebnisse stattfindet.

Healthy Workplaces Good Practice Awards

Winner

European Business

Promoting a sustainable working life

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EU-OSHA – Europäische Agentur für Sicherheit und Gesundheit am Arbeitsplatz | 31

Gesunde Arbeitsplätze – Gefährliche Substanzen erkennen und handhaben

3.5. Unser Partnernetzwerk

Von entscheidender Bedeutung für den Erfolg unserer Kampagnen sind unsere Partnerschaften mit wichtigen Interessenträgern. Wir setzen auf die Unterstützung durch eine Reihe von Partnerschaftsnetzwerken:

• Nationale Focal Points: Alle Kampagnen „Gesunde Arbeitsplätze“ werden auf nationaler Ebene von dem Netzwerk der Focal Points der EU-OSHA koordiniert.

• Europäische Sozialpartner: Die Sozialpartner vertreten die Interessen von Arbeitnehmern und Arbeitgebern auf europäischer Ebene.

• Offizielle Kampagnenpartner: 100 europaweit und international tätige Unternehmen und Organisationen unterstützen die Kampagne „Gesunde Arbeitsplätze“ als Kampagnenpartner.

• Medienpartner: Die Kampagne „Gesunde Arbeitsplätze“ wird von einem exklusiven Pool von Journalisten und Redakteuren in ganz Europa unterstützt, die sich der Förderung von Sicherheit und Gesundheitsschutz am Arbeitsplatz verschrieben haben. Führende europäische Publikationen zum Thema Arbeitsschutz klären über die Kampagne auf und machen für sie Werbung. Im Gegenzug schärft das Angebot der Medienpartnerschaft das Profil von Publikationen und gibt Partnern die

Möglichkeit, Kontakte zu den Netzwerken und Interessenträgern der EU-OSHA in ganz Europa zu knüpfen.

• Enterprise Europe Network: Das EEN berät und unterstützt KMU überall in Europa dabei, Chancen für ihr Unternehmen zu nutzen und neue Märkte zu erschließen. Als Ergebnis seiner seit Langem bestehenden Kooperation mit der EU-OSHA verfügt das EEN über ein Netzwerk nationaler Arbeitsschutzbotschafter in 30 europäischen Ländern, die eine aktive Rolle bei der Unterstützung der Kampagne „Gesunde Arbeitsplätze“ spielen.

• EU-Organe und ihre Netzwerke: insbesondere die amtierenden EU-Ratsvorsitze.

• Sonstige Einrichtungen der EU mit besonderem Interesse am Thema der Kampagne: Europäische Chemikalienagentur (ECHA), Europäische Umweltagentur (EEA), Europäische Behörde für Lebensmittelsicherheit (EFSA), Exekutivagentur für kleine und mittlere Unternehmen (EASME), Europäisches Institut für Gleichstellungsfragen (EIGE), Eurofound und Gemeinsame Forschungsstelle (GFS).

Nähere Informationen zu unseren Partnern finden Sie auf der Kampagnenwebsite (https://healthy-workplaces.eu).

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Leitfaden zur Kampagne

3.6. Weitere Informationen und Ressourcen

Besuchen Sie die Kampagnenwebsite (https://healthy-workplaces.eu); dort finden Sie umfangreiches Kampagnenmaterial, das Ihnen bei der Förderung und Unterstützung der Kampagne helfen soll. Hierzu zählen:

• die Kampagnenbroschüre und ein Flyer für den Wettbewerb für gute praktische Lösungen der Kampagne „Gesunde Arbeitsplätze“;

• PowerPoint-Präsentationen, Plakate, Infografiken und sonstiges Material;

• das Kampagnen-Toolkit – Tipps für die Durchführung Ihrer eigenen Kampagne und Ressourcen zu Ihrer Unterstützung;

• die neuesten animierten Videos mit Napo und seinen Kollegen, die für Fragen im Zusammenhang mit gefährlichen Substanzen sensibilisieren, darunter Einstufung, Kennzeichnung und Verpackung von Chemikalien, Tabakrauch und Staub;

• ein praktisches e-Tool für die Erkennung und Handhabung von gefährlichen Substanzen am Arbeitsplatz;

• eine Datenbank mit Fallstudien, Instrumenten und Tools, audiovisuelles Material und andere Materialien zu guten praktischen Lösungen, gesammelt in ganz Europa;

• eine Reihe kurzer Infoblätter zu prioritären Themen im Zusammenhang mit gefährlichen Substanzen;

• Links zu nützlichen Seiten.

Bleiben Sie in Kontakt und halten Sie sich auf dem Laufenden über unsere Aktivitäten und Veranstaltungen über unsere Präsenz in sozialen Medien – folgen Sie uns auf Facebook, Twitter und LinkedIn.

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EU-OSHA – Europäische Agentur für Sicherheit und Gesundheit am Arbeitsplatz | 33

Gesunde Arbeitsplätze – Gefährliche Substanzen erkennen und handhaben

Literatur und Endnoten1 Summary – Second European Survey of Enterprises on New and Emerging Risks (ESENER-2), EU-OSHA, 2015, S. 5. Abrufbar unter: https://osha.europa.

eu/sites/default/files/publications/documents/esener-ii-summary-en.PDF

2 Sixth European Working Conditions Survey, Overview Report, Eurofound, 2016, S. 43. Abrufbar unter: https://www.eurofound.europa.eu/sites/default/files/ef_publication/field_ef_document/ef1634en.pdf

3 ESENER-2 – Overview Report: Managing Safety and Health at Work, EU-OSHA, 2016, S. 18. Abrufbar unter: https://osha.europa.eu/sites/default/files/ESENER2-Overview_report.pdf

4 http://www.miljomal.se/Miljomalen/Alla-indikatorer/Indikatorsida/Dataunderlag-for-indikator/?iid=69&pl=1&t=Land&l=SE

5 Siehe hierzu auch EU-OSHA, „Gefahrstoffe“: https://osha.europa.eu/de/themes/dangerous-substances

6 In den EU-Rechtsvorschriften wird der Begriff „chemische Arbeitsstoffe“ für einzelne Stoffe, Gemische und prozessgenerierte Stoffe verwendet.

7 CLP-Verordnung: Verordnung (EG) Nr. 1272/2008 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 16. Dezember 2008 über die Einstufung, Kennzeichnung und Verpackung von Stoffen und Gemischen; siehe ferner https://echa.europa.eu/regulations/clp/understanding-clp

8 http://ec.europa.eu/social/main.jsp?catId=151

9 SLIC, Final report on the SLIC inspection campaign „Risk assessment in the use of dangerous substances, 2010-2011“ (nicht veröffentlicht).

10 Empfehlung 2003/670/EG der Kommission vom 19. September 2003 über die Europäische Liste der Berufskrankheiten. Abrufbar unter: http://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/ALL/?uri=CELEX:32003H0670

11 HSE (UK Health and Safety Executive), „School cook can hardly walk“: http://www.hse.gov.uk/coshh/casestudies/cook.htm

12 Derzeit (Juli 2017) sind im US Chemical Abstracts Service Registry mehr als 130 Millionen organische und anorganische Stoffe und 67 Millionen Protein- und DNS-Sequenzen aufgeführt. Dieses Register wird täglich um rund 15 000 weitere neue Stoffe aktualisiert: https://www.cas.org/about-cas/cas-fact-sheets

13 https://echa.europa.eu/information-on-chemicals/cl-inventory-database

14 Siehe http://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/?uri=CELEX:02006R1907-20140410

15 ECHA-Registrierungsstatistik, Stand 15. Mai 2017: https://echa.europa.eu/documents/10162/5039569/registration_statistics_full_en.pdf/ 2018 werden bei der ECHA in einer dritten Registrierungsrunde die Dossiers für Chemikalien eingehen, bei denen sich die hergestellte oder eingeführte Menge zwischen einer Tonne und 100 Tonnen bewegt; voraussichtlich werden dann 25 000 Stoffe registriert: https://echa.europa.eu/press/press-material/pr-for-reach-2018

16 Stoffe, die nach der Richtlinie 67/548/EWG (NONS) vor der Einführung von REACH notifiziert wurden, gelten als registriert.

17 Richtlinie 89/391/EWG des Rates vom 12. Juni 1989 über die Durchführung von Maßnahmen zur Verbesserung der Sicherheit und des Gesundheitsschutzes der Arbeitnehmer bei der Arbeit, insbesondere Artikel 9, 10 und 11.

18 Kim, Y., Park, J., und Park, M., 2016, „Creating a culture of prevention in occupational safety and health practice“, Safety and Health at Work (SH@W), 7, S. 89-96. Abrufbar unter: http://dx.doi.org/10.1016/j.shaw.2016.02.002

19 https://osha.europa.eu/de/topics/green-jobs

20 Siehe Keen, C., „Dangerous substances (chemical and biological)“, OSHwiki: https://oshwiki.eu/wiki/Dangerous_substances_(chemical_and_biological)#Hierarchy_of_control

21 Siehe Artikel 6 der Richtlinie 98/24/EG vom 7. April 1998 zum Schutz von Gesundheit und Sicherheit der Arbeitnehmer vor der Gefährdung durch chemische Arbeitsstoffe bei der Arbeit. Abrufbar unter: http://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/?uri=CELEX:31998L0024

22 Siehe die UK HSE für Direct Advice Sheets (http://www.hse.gov.uk/coshh/essentials/) und BAuA (http://www.baua.de/emkg).

23 Siehe Webster, J., „Groups at risk“, OSHwiki: https://oshwiki.eu/wiki/Groups_at_risk

24 http://www.hse.gov.uk/toolbox/workers/migrant.htm

25 OSH in figures: Young workers – Facts and figures, EU-OSHA, 2007. Abrufbar unter: https://osha.europa.eu/en/tools-and-publications/publications/reports/7606507

26 Mainstreaming gender into occupational safety and health practice, EU-OSHA, 2014. Abrufbar unter: https://osha.europa.eu/de/tools-and-publications/publications/reports/mainstreaming-gender-into-occupational-safety-and-health-practice/view

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Leitfaden zur Kampagne

27 Larmour, J., und Peters, J., 2010, WES safety clothing and footwear survey, Women’s Engineering Society. Abrufbar unter: http://www.wes.org.uk/sites/default/files/WES%20safety%20survey%20results%20March%202010.pdf

28 https://www.ioshmagazine.com/article/more-half-women-say-ppe-prevents-them-doing-their-job

29 http://elcosh.org/record/document/1198/d001110.pdf; http://elcosh.org/document/1198/d001110/Personal+Protective+Equipment+for+Women+-+Addressing+the+Need.html

30 Personal protective equipment and women: Guidance for workplace representatives, TUC, 2017. Abrufbar unter: https://www.tuc.org.uk/sites/default/files/PPEandwomenguidance.pdf

31 http://www.oc-praktikum.de/nop/en-entry

32 Mainstreaming occupational safety and health into university education, EU-OSHA, 2010. Abrufbar unter: https://osha.europa.eu/en/tools-and-publications/publications/reports/mainstream_osh_university_education

33 https://roadmaponcarcinogens.eu/about/the-facts/

34 Jongeneel, W. P., Eysink, P. E. D., Theodori, D., Hamberg-van Reenen, H. H., und Verhoeven, J. K., 2016, Work-related cancer in the European Union: Size, impact and options for further prevention, RIVM Letter Report 2016-0010.

35 Nenonen, N., Hämäläinen, P., Takala, J., Saarela, K. L., Lim, S. L., Lim, G. K., Manickam, K., und Yong, E., 2014, Global estimates of occupational accidents and fatal work-related diseases in 2014, Workplace Safety & Health Institute, Singapore.

36 Hutchings, S., Cherrie, J. W., Van Tongeren, M., und Rushton, L., 2012, „Intervening to reduce the future burden of occupational cancer in Britain: what could work?“, Cancer Prevention Research, 5(10), S. 1213-1222.

37 Die EU-Rechtsvorschriften erfassen mehr als 270 krebserregende, erbgutverändernde oder reproduktionstoxische (CMR) Stoffe in Kategorie 1 (A&B) und mehr als 150 in Kategorie 2, während das Internationale Krebsforschungszentrum (IARC) mehr als 460 Arbeitsstoffe (nicht nur Chemikalien) in die Kategorien 1 und 2 (A&B) einstuft; siehe Stepa, R. A., Schmitz-Felten, E., und Brentzel, S., „Carcinogenic, mutagenic, reprotoxic (CMR) substances“, OSHwiki: https://oshwiki.eu/wiki/Carcinogenic,_mutagenic,_reprotoxic_(CMR)_substances

38 Carey, R., Driscoll, T. R., Peters, S. M., Glass, D. C., Reid, A., Benke, G., und Fritschi, L., 2014, „Estimated prevalence of exposure to occupational carcinogens in Australia (2011-2012)“, Occupational and Environmental Medicine, 71, S. 55-62.

39 Cavet, M., und Léonard, M., 2013, „Les expositions aux produits chimiques cancérogènes en 2010“, Dares Analyses No 054.

40 Exposure to carcinogens and work-related cancer: A review of assessment methods, EU-OSHA 2014. Abrufbar unter https://osha.europa.eu/de/tools-and-publications/publications/reports/report-soar-work-related-cancer/view.

41 Website „Fahrplan zu Karzinogenen“: https://roadmaponcarcinogens.eu/about/the-facts/

42 Unter den Begriff „kristalline Kieselsäure“ fällt eine Gruppe von in der Natur vorkommenden Mineralien in Gestein, Felsen, Sand und Lehm; sie sind gebräuchliche Bestandteile von Baustoffen. Durch Schneiden, Brechen, Zerkleinern, Bohren, Schleifen oder Strahlen von kieselsäurehaltigen Materialien entsteht Staub in der Luft, der verschieden große Partikel kristalliner Kieselsäure enthält, die teilweise eingeatmet werden können. Die feinsten Partikel können in den Bereich der Lunge vordringen, in dem der Gasaustausch stattfindet, und dort Schaden anrichten. Diese Partikel werden als atembare kristalline Kieselsäure (RCS) bezeichnet und sind unter normalen Lichtverhältnissen unsichtbar.

43 Guidance for National Labour Inspectors on addressing risks from worker exposure to respirable crystalline silica (RCS) on construction sites, SLIC 2016. Abrufbar unter: https://osha.europa.eu/en/guidance-national-labour-inspectors-on-addressing-risks-from-worker-exposure-to-respirable-crystalline-silica

44 https://oshwiki.eu/wiki/Respirable_Crystalline_Silica

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Europe Direct soll Ihnen helfen, Antworten auf Ihre Fragen zur Europäischen Union zu finden.

Gebührenfreie Telefonnummer (*): 00 800 6 7 8 9 10 11

(*) Sie erhalten die bereitgestellten Informationen kostenlos, und in den meisten Fällen entstehen auch keine Gesprächsgebühren (außer bei bestimmten Telefonanbietern sowie für Gespräche aus Telefonzellen oder Hotels).

Weitere Informationen zur Europäischen Union sind im Internet verfügbar (http://europa.eu).

Luxemburg: Amt für Veröffentlichungen der Europäischen Union, 2018

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© Europäische Agentur für Sicherheit und Gesundheitsschutz am Arbeitsplatz, 2018

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Für die Wiedergabe oder Verwendung von Fotos, die nicht Eigentum der EU-OSHA sind, ist die Genehmigung direkt beim Urheberrechtsinhaber einzuholen.

Die in dieser Veröffentlichung verwendeten Fotos veranschaulichen eine Reihe von Arbeitsaktivitäten. Sie zeigen allerdings nicht notwendigerweise gute praktische Lösungen oder die Einhaltung gesetzlicher Anforderungen.

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Die Aufgabe der Europäischen Agentur für Sicherheit und Gesundheitsschutz am Arbeitsplatz (EU-OSHA) besteht darin, dazu beizutragen, dass die Arbeitsplätze in Europa sicherer, gesünder und produktiver werden. Die Agentur untersucht, entwickelt und verbreitet verlässliche, ausgewogene und unparteiische Informationen über Sicherheit und Gesundheit und ist mit anderen Organisationen in Europa vernetzt, um die Arbeitsbedingungen zu verbessern. Sie wurde 1994 von der Europäischen Union gegründet und hat ihren Sitz in Bilbao, Spanien.

Außerdem führt die EU-OSHA die zweijährigen Kampagnen „Gesunde Arbeitsplätze“ mit Unterstützung der EU-Organe und der europäischen Sozialpartner durch, die auf nationaler Ebene von den Focal Points des Netzwerks der Agentur koordiniert werden. Mit der Kampagne 2018/2019 „Gesunde Arbeitsplätze  – Gefährliche Substanzen erkennen und handhaben“ sollen das Bewusstsein für die von gefährlichen Substanzen ausgehenden Gefährdungen geschärft und eine Kultur der Risikoprävention aufgebaut werden.

Europäische Agentur für Sicherheit und Gesundheit am Arbeitsplatz

C/Santiago de Compostela 1248003 Bilbao, SPANIENE-Mail: [email protected]

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