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Eine Niederlassung der Björnsen Beratende Ingenieure GmbH · Maria Trost 3 · 56070 Koblenz GEWÄSSERAUSBAU FRANKENTHALER TERRASSE AUSBAU BELCHGRABEN, PLANFESTSTELLUNG Heft 4 Fachbeitrag Naturschutz Juli 2019 sam/hlw 20101843 Björnsen Beratende Ingenieure GmbH Niederlassung Speyer Diakonissenstraße 29 · 67346 Speyer Telefon 06232 699160-0 · Telefax 06232 699160-20

GEWÄSSERAUSBAU FRANKENTHALER TERRASSE ......7.4 Maßnahmen des LBM 35 8 Befreiung für Schutzgebiete und -objekte 35 9 Gegenüberstellung der Eingriffe und der geplanten Kompensationsmaßnahmen

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Eine Niederlassung der Björnsen Beratende Ingenieure GmbH · Maria Trost 3 · 56070 Koblenz

GEWÄSSERAUSBAU FRANKENTHALER TERRASSE

AUSBAU BELCHGRABEN, PLANFESTSTELLUNG

Heft 4 Fachbeitrag Naturschutz

Juli 2019

sam/hlw 20101843

Björnsen Beratende Ingenieure GmbH

Niederlassung Speyer

Diakonissenstraße 29 · 67346 Speyer

Telefon 06232 699160-0 · Telefax 06232 699160-20

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- I -

Inhaltsverzeichnis

Seite

1 Veranlassung 1

2 Vorhabensbeschreibung 2

3 Planerisch rechtliche Vorgaben 4

3.1 Planungsvorgaben und übergeordnete Planungen 4

3.2 Schutzgebiete und Objekte 5

4 Bestandsbeschreibung und Bewertung 7

4.1 Naturräumliche Gliederung 7

4.2 Heutige potenzielle natürliche Vegetation (hpnV) 8

4.3 Boden 8

4.4 Klima 8

4.5 Wasser 9

4.6 Arten und Biotope 11

4.7 Landschaftsbild und Erholung 16

4.8 Zusammenfassende Beurteilung 17

5 Konfliktanalyse 19

5.1 Boden 19

5.2 Klima 20

5.3 Wasser 20

5.4 Arten und Biotope 21

5.5 Landschaftsbild und Erholung 24

5.6 Zusammenfassung der ermittelten Konflikte 24

6 Ergebnis des Fachbeitrags Artenschutz 27

7 Landespflegerische Maßnahmen 27

7.1 Vermeidungs- und Minimierungsmaßnahmen 27

7.2 Artenschutzmmaßnahmen 30

7.3 Kompensationsmaßnahmen 31

7.4 Maßnahmen des LBM 35

8 Befreiung für Schutzgebiete und -objekte 35

9 Gegenüberstellung der Eingriffe und der geplanten Kompensationsmaßnahmen 35

9.1 Ermittlung des Kompensationsumfangs der Eingriffsflächen 38

9.2 Anrechnung der geplanten Maßnahmen (erbrachter Kompensationsumfang) 39

9.1 Gesamtbilanz und Zusammenfassung 43

10 Kostenberechnung der landschaftspflegerischen Maßnahmen 44

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- II -

Heft 1: Planfeststellungsantrag Heft 2: Technische Planung

Heft 3: Vorprüfung des Einzelfalls nach UVPG Heft 4: Fachbeitrag Naturschutz Anlagen Reihe A

A-1 Kostenberechnung Landschaftsplanung

Anlage der Reihe B (lose beigefügte Pläne)

B-4 Konflikt- und Maßnahmenplan 1:1.500

Heft 5: Fachbeitrag Artenschutz

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- III -

Verwendete Unterlagen

[1] Bundestag / Bundesrepublik Deutschland

Gesetz über Naturschutz und Landespflege (Bundesnaturschutzgesetz - BNatSchG)

beschlossen am 29.07.2009 (BGBl. I S. 2542), in Kraft getreten am 01.03.2010 zu-

letzt geändert durch Art. 8 G v. 13.5.2019

[2] Bundestag / Bundesrepublik Deutschland

Gesetz zur Ordnung des Wasserhaushaltes (WHG). Wasserhaushaltsgesetz vom

31.07.2009 (BGBl. I S. 2585), in Kraft getreten am 07.08.2009 bzw. 01.03.2010 zu-

letzt geändert durch Art. 2 G v. 4.12.2018

[3] Landesamt für Vermessung und Geobasisinformation

http://www.geoportal-wasser.rlp.de/servlet/is/2025/

Abfrage Mai 2016

[4] Land Rheinland-Pfalz

Landesgesetz zur nachhaltigen Entwicklung von Natur und Landschaft (Landesna-

turschutzgesetz – LnNtSchG) vom 06. Oktober 2015

[5] Land Rheinland-Pfalz

Wassergesetz für das Land Rheinland-Pfalz (Landeswassergesetz – LWG) vom 14.

Juli 2015, letzte berücksichtigte Änderung: zuletzt geändert durch Artikel 6

des Gesetzes vom 19.12.2018 (GVBl. S. 469)

[6] L.A.U.B. Gesellschaft für Landschaftsanalyse und Umweltbewertung mbH

Fachbeitrag Naturschutz/Landespflegerischer Begleitplan A61: Abschnitt A: AK

Frankenthal – AK Mutterstadt

(Auftraggeber: LBM)

[7] Naturschutzverwaltung RLP

Landschaftsinformationssystem

http://map1.naturschutz.rlp.de/mapserver_lanis/

Abfrage Stand Juni 2014

[8] Naturschutzverwaltung RLP

ARTeFAKT - Arten und Fakten

http://www.artefakt.rlp.de/artefakt/wc?action=suchen&suchstring=6415/=6515/=6516

Abfrage Stand August 2015

[9] Metropolregion Rhein-Neckar (Hrsg.)

Einheitlicher Regionalplan Rhein-Neckar

Mannheim, 2014

[10] Deutscher Wetterdienst

Klimadiagramme www.klimadiagramme.de

Abfrage Dez 2013

[11] LANUV NRW

Numerische Bewertung von Biotoptypen in NRW für die Eingriffsregelung in NRW

Recklinghausen, 2008

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- IV -

[12] Landesbetrieb Mobilität Worms

A 61- Abschitt A: AK Frankenthal – AK Mutterstadt, Ausbau auf 6 Fahrstreifen Bau-

km 351+200-364+800

Faunistischer Fachbeitrag – Vorkommen und Betroffenheit streng geschützter Arten

Anlage 12.2

Verfasser L.A.U.B. Gesellschaft für Landschaftsanalyse u. Umweltbewertung GmbH

[13] Landesbetrieb Mobilität Worms

A 61- Abschitt A: AK Frankenthal – AK Mutterstadt, Ausbau auf 6 Fahrstreifen Bau-

km 351+200-364+800

Artenschutzrechtlicher Fachbeitrag – Vorkommen und Betroffenheit streng geschütz-

ter Arten Anlage 12.3

Verfasser L.A.U.B. Gesellschaft für Landschaftsanalyse u. Umweltbewertung GmbH

[14] Ministerium für Umwelt Rheinland-Pfalz(Hrsg.)

Planung vernetzter Biotopsysteme- Bereich Landkreis Ludwigshafen.

LUWG + ALAND , Einfeld, R., Lisbach B., Schulte T. (Bearbeitung)

1996

[15] Stadt Frankenthal

Flächennutzungsplan

Frankenthal, 1998

[16] Lambsheim

Flächennutzungsplan

Lambsheim, 2000

[17] Planergruppe ASL

Flächennutzungsplan mit integriertem Landschaftsplan der Verbandsgemeinde

Maxdorf

August 2001

(Auftraggeber: Verbandsgemeinde Maxdorf)

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GEWÄSSERZWECKVERBAND ISENACH-ECKBACH

Gewässerausbau Frankenthaler Terrasse

Heft: 4 Fachbeitrag Naturschutz 1

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1 Veranlassung

Im Bereich der Frankenthaler Terrasse kommt es wiederkehrend zu langanhaltenden Über-

schwemmungen landwirtschaftlicher Nutzflächen. Die Grundwasserstände können sowohl

nach Starkniederschlägen als auch nach über längere Zeiträume andauernden, überdurch-

schnittlichen Niederschlägen stark ansteigen.

Vor diesem Hintergrund wurde zwischen der Wasserwirtschaftsverwaltung, den Kommunen

und der Landwirtschaft vereinbart, die hydraulische Funktion des vorhandenen Gewässersys-

tems zu prüfen, Maßnahmen zur Sicherstellung des Abflussvermögens einzuleiten, den Be-

reich entlang des Belchgrabens zu renaturieren sowie in diesem Retentionsvolumen zum

Ausgleich der Wasserführung zu schaffen.

Die erforderlichen Maßnahmen werden zur Wiederherstellung des Abflussvermögens im

Rahmen von drei separaten Verfahren beantragt.

Großflächig kann die Wiederherstellung der Leistungsfähigkeit durch den Rückbau von

Engstellen (Bauwerke und Auflandungen) sowie durch die Anpassung von Bauwerken

so erfolgen, dass ausschließlich in kommunalem bzw. öffentlichem Besitz befindliche

Grundstücke genutzt werden. Für diese Bauwerke, die als Anlagen an Gewässern

dritter Ordnung mit einem Abstand unter 10 m gemäß §36 Wasserhaushaltsgesetz

und §31 Landeswassergesetz Rheinland-Pfalz bestehen, wurde ein gemarkungsüber-

greifendes, separates Plangenehmigungsverfahren bei der oberen Wasserbehörde

durchgeführt. Die bauliche Realisierung ist mit Ausnahme weniger Restarbeiten abge-

schlossen.

Primär aufgrund des Flächenbedarfs auf Privatflächen wird für den Belchgraben zwi-

schen der Mündung in die Isenach und der Querung des Belchgrabens mit der A 61

ein separates Planfeststellungsverfahren bei der Oberen Wasserbehörde durchge-

führt. Der in den Belchgraben einmündende Graben G3 wird aufgrund von Entwässe-

rungsproblemen in die Planungen mit aufgenommen (vorliegende Antragsunterlagen)

Der Belchgrabenabschnitt zwischen der Querung mit der A 61 und der L 527 wird re-

naturiert. Für das Vorhaben wurde ein separates Plangenehmigungsverfahren durch-

geführt. Aktuell laufen hier die Rodungsarbeiten, im Frühjahr 2018 wird eine Arten-

schutzmaßnahme vorgezogen realisiert. Die bauliche Umsetzung erfolgt dann in der

zweiten Hälfte 2018.

Die Hauptziele sind die Herstellung des hydraulischen Längsgefälles sowie die Beseitigung

von hydraulischen Engstellen. Ein weiteres wesentliches Ziel der geplanten Maßnahmen be-

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GEWÄSSERZWECKVERBAND ISENACH-ECKBACH

Gewässerausbau Frankenthaler Terrasse

Heft: 4 Fachbeitrag Naturschutz 2

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steht in der naturnahen Gewässerentwicklung. Der Überschuss des landespflegerischen Aus-

gleichs wird ins kommunale Ökokonto eingestellt.

Im Rahmen des geplanten Vorhabens ist es möglich wasserwirtschaftliche, naturschutzfachli-

che und landschaftspflegerische Ziele gewinnbringend miteinander zu verbinden. Das Vorha-

ben erfolgt somit ausschließlich zum Wohle der Allgemeinheit und zwar sowohl im Interesse

des Menschen als auch von Natur und Landschaft.

Der vorliegende Fachbeitrag Naturschutz betrachtet die im Planfeststellungsverfahren erläu-

terten Maßnahmen, die genaue Beschreibung der technischen Maßnahmen ist dem Erläute-

rungsbericht der technischen Planung (Heft 2) zu entnehmen.

2 Vorhabensbeschreibung

Die Maßnahme findet im Bereich der Frankenthaler Terrasse, entlang des Belchgrabens statt.

Der überplante Gewässerabschnitt beginnt im Süden, im Anschluss an die Querung mit der

Autobahn A61 (km 1+400) und endet im Norden, kurz vor der Mündung des Belchgrabens in

die Isenach (km 0+200). Im Norden schließt das Vorhaben an die Planungen des LBM an.

Im Rahmen der Maßnahme werden folgende Ziele umgesetzt:

Herstellung eines hydraulischen Längsgefälles des Belchgrabens sowie des einmün-

denden Grabens G3.

Beseitigung von hydraulischen Engstellen.

Realisierung eines gewundenen Gewässerlaufs mit der Integration von Strukturele-

menten im nördlichen Planbereich (s. Abbildung 1, Bereich 2).

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GEWÄSSERZWECKVERBAND ISENACH-ECKBACH

Gewässerausbau Frankenthaler Terrasse

Heft: 4 Fachbeitrag Naturschutz 3

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Abbildung 1: Lage der Planungsbereiche

Im Bereich 2 wird das Gewässer verlegt und mit einem gewundenen Gewässerverlauf herge-

stellt. In diesem Abschnitt ist die Integration von Strukturelementen wie Holzbuhnen, Kies- und

Flachwasserbereichen geplant. Diese sind detaillierter in der Ausführungsplanung festzule-

gen. Die Maßnahme findet im nördlichen Bereich auf einer Ackerfläche statt, wobei die Vor-

länder abgegraben werden. Südlich wird das Gewässer in eine Wiesenfläche verlegt. Im Zu-

sammenhang mit den geplanten landespflegerischen Maßnahmen, wird im Zuge des Vorha-

bens vor allem die Ackerfläche ökologisch aufgewertet. Der alte Grabenverlauf wird nicht ver-

füllt (im Nordteil des Bereichs 2) und bleibt im alten Verlauf als Stillgewässer erhalten (siehe

Konflikt- und Lageplan B-4). Nur im Bereich der Verschwenkung wird auf ca. 3 m Länge das

Gewässer verfüllt.

Die übrigen Maßnahmen werden am bestehenden Graben durchgeführt, wobei Sohlanpas-

sungen/-abgrabungen und Gerinneaufweitungen zur Herstellung des hydraulischen Längsge-

fälles durchgeführt werden. Am Graben G3 wird ein 15 m breiter Gewässerkorridor geschaffen

(Anlage von Gewässerrandstreifen am G3 auf 210 m beidseitig, auf 510 m einseitig). Das hyd-

raulische Längsgefälle des Grabens wird wieder hergestellt sowie hydraulische Engstellen

beseitigt.

Des Weiteren wird im Rahmen des Vorhabens die Anpassung von zwei Durchlässen, am

Belchgraben und Graben G3, sowie der Neubau von einem Durchlass im nördlichen Planbe-

reich realisiert.

Bereich 1

Bereich 2

G 3

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GEWÄSSERZWECKVERBAND ISENACH-ECKBACH

Gewässerausbau Frankenthaler Terrasse

Heft: 4 Fachbeitrag Naturschutz 4

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3 Planerisch rechtliche Vorgaben

3.1 Planungsvorgaben und übergeordnete Planungen

Regionalplan

Im Regionalplan Rhein-Neckar [9] ist das Plangebiet als überschwemmungsgefährdeter Be-

reich mit hoher bis sehr hoher klimaökologischer Bedeutung sowie als Vorranggebiet für den

vorbeugenden Hochwasserschutz dargestellt. Der Bereich des Belchgrabens ist als bedeu-

tender Raum für den landesweiten Biotopverbund RLP markiert als Regionaler Grünzug.

Flächennutzungsplan

Der Planbereich liegt innerhalb der Flächennutzungspläne der Kommunen Frankenthal,

Maxdorf und Lambsheim.

Im Flächennutzungsplan der Stadt Frankenthal [15] ist der Belchgraben überwiegend zur na-

turnahen Gestaltung von Gräben, mit der Schaffung von beidseitig 10m breiten Gewässer-

randstreifen ausgewiesen. Ein Streifen entlang der Autobahn ist als Immissionsschutzstreifen

festgelegt.

Der Flächennutzungsplan der Verbandsgemeinde Maxdorf [17] weist die Außenbereiche als

Flächen für die Landwirtschaft aus. Entlang des Belchgrabens sind einzelne Gehölzflächen

dargestellt.

Der Flächennutzungsplan der Verbandsgemeinde Lambsheim [16] weist den Bereich des

Plangebietes in dem der Belchgraben in die Ackerflächen verlegt werden soll, als Biotopflä-

chen / schützenswertes Gebiet aus.

Die vorliegenden Planungen entsprechen den Festsetzungen bzw. Zielen der betroffenen Flä-

chennutzungspläne.

Sonstige Planungen

Für den betroffenen Gewässerabschnitt werden im Gewässerpflegeplan keine kurz-, mittel-

und langfristigen Maßnahmen flächenscharf genannt.

Seitens des LBM ist der Ausbau der A 61 geplant, dessen Planung sich entlang der Auto-

bahnböschungen und der hierfür vorgesehenen Ausgleichsfläche erstreckt und sich mit der

vorliegenden Planung zum Gewässerausbau der Frankenthaler Terrasse teilweise über-

schneidet. Die Planungen sind auf einander abgestimmt und können uneingeschränkt umge-

setzt werden.

Im südlichen Anschluss ist die Renaturierung des Belchgrabens in einem Bereich nördlich der

L527 (km 2+300) und der Querung des Belchgrabens mit der A 61 geplant.

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GEWÄSSERZWECKVERBAND ISENACH-ECKBACH

Gewässerausbau Frankenthaler Terrasse

Heft: 4 Fachbeitrag Naturschutz 5

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3.2 Schutzgebiete und Objekte

FFH-Gebiete / Vogelschutzgebiete

Die geplanten Vorhaben an den Gewässern liegen weder in einem FFH- noch in einem Vo-

gelschutzgebiet.

Westlich des Planungsgebietes befindet sich das FFH-Gebiet „Dürkheimer Bruch“ sowie das

Vogelschutzgebiet Haardtrand. Der Vorhabensbereich am Belchgraben und Graben G3 liegt

über 1,5 km von den Schutzgebietsgrenzen entfernt. Aufgrund der Distanz sind keine Auswir-

kungen auf das FFH-Gebiet und seine Entwicklungs- und Erhaltungsziele bzw. auf das Vogel-

schutzgebiet zu erwarten. Eine Natura 2000-Verträglichkeitsprüfung ist somit nicht erforder-

lich.

Naturschutzgebiete, Natur- und Nationalparks

Das Untersuchungsgebiet liegt außerhalb von Naturschutzgebieten, Natur- und Nationalparks.

Landschaftsschutzgebiete, geschützte Landschaftsbestandteile

Die in der Gemarkung Maxdorf ausgewiesenen Landschaftsschutzgebiete befinden sich nicht

im Einflussbereich der geplanten Maßnahmen. Die Schutzziele werden von der Planung nicht

beeinträchtigt.

Im südlichen Anschluss der Planungen ist ein Baum- und Buschstreifen, welcher in Nord-Süd-

Richtung entlang des Belchgrabens verläuft als geschützter Landschaftsbestandteil in der

Rechtsverordnung der kreisfreien Stadt Frankenthal vom 14. Dezember 1981 festgesetzt.

Dieser wird durch die hier beschriebenen Maßnahmen nicht tangiert.

Wasserschutzgebiete, Überschwemmungsgebiete

Die Planungen liegen außerhalb von Wasserschutzgebieten.

Das Plangebiet liegt im großflächig in Nord-Süd-Richtung verlaufenden, amtlich festgesetzten

Überschwemmungsgebiet, das von Dannstadt-Schauernheim bis zur L522 bei Lambsheim

reicht (vgl. Abb 2 rote Schraffur).

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Gewässerausbau Frankenthaler Terrasse

Heft: 4 Fachbeitrag Naturschutz 6

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Abbildung 2: Amtlich festgesetzte Überschwemmungsgebiete [3]

Bau- und Bodendenkmäler

Im Planbereich ist flächendeckend mit Bodendenkmälern zu rechnen. Es wird eine geophysi-

kalische Erkundung für Kampfmittel und Bodendenkmäler im Rahmen der Ausführungspla-

nung durchgeführt.

Gesetzlich geschützte Biotope

Biotope welche nach § 30 BNatSchG geschützt sind, sind im Plangebiet nicht vorhanden.

Gem. LANIS [7] sind der Belchgraben mit seinen bachbegleitenden Gehölzen und der Graben

G3 als schutzwürdige Biotope kartiert (s. Tabelle 1).

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Gewässerausbau Frankenthaler Terrasse

Heft: 4 Fachbeitrag Naturschutz 7

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Tabelle 1: Geschützte Biotope im Untersuchungsraum

Gebietsname Gebietsnummer Biotopkataster

Biotoptyp-Code *

Biotoptyp-Name Gewässer-Name

Bio-toptyp-Nr.

Brandgraben SO Kläranlage Lambsheim an Autobahn

BK-6415-0206-2007 -FN3 Graben mit exten-siver Instandhal-tung

Belchgraben 6415-0090-2007

-EA1 Fettwiese, Flach-landausbildung (Glatthaferwiese)

-BD6 Baumhecke, ebenerdig

extensiv genutz-ter Graben NO Maxdorf

BK-6415-0227-2007 FN3 Graben mit exten-siver Instandhal-tung

G3 6415-0110-2007

4 Bestandsbeschreibung und Bewertung

Die Vegetations- und Nutzungsstrukturen sowie die Gewässermorphologie wurden während

der Begehungen im Oktober 2011 erfasst. Eine Nachkartierung fand zusätzlich im Mai 2014

statt. Die Ergebnisse der Erfassung sind zeichnerisch in den Plananlagen B-4 sowie in der

Anlage A1 des Fachbeitrag Artenschutz dargestellt.

Die verschiedenen Schutzgüter werden in Bereiche

hoher

mittlerer

geringer Wertigkeit eingestuft.

4.1 Naturräumliche Gliederung

Das UG ist Bestandteil der naturräumlichen Großlandschaft 22/23 „Nördliches Oberrhein-

tiefland“ bzw. der naturräumlichen Untereinheit 221.80 „Frankenthaler Terrasse“. Diese Rhein-

terrasse bildet eine fast ebene Fläche auf ca. 95 – 100 mNN (leichte Neigung von Süden nach

Norden) mit geringen Höhenunterschieden und ist aus pleistozänen Flussaufschüttungen zwi-

schen dem Niveau der Niederterrasse und dem der Rheinaue entstanden.

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Gewässerausbau Frankenthaler Terrasse

Heft: 4 Fachbeitrag Naturschutz 8

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Im Norden wird sie von der „Wormser Platte“ (221.81) begrenzt, westlich schließen „Freins-

heimer Riedel“ (221.70), „Isenach-Schwemmkegel“ (221.71) und „Böhler Lössplatte“ (221.72)

an. Im Süden grenzt die „Frankenthaler Terrasse“ an den „Speyerbachschwemmkegel“

(221.50), im Osten an die „Nördliche Oberrheinniederung“ (Nr. 222), die überwiegend Gelän-

dehöhen unter 93 m. ü. NN aufweist.

Die Frankenthaler Terrasse ist durch intensive landwirtschaftliche Nutzung mit dem Schwer-

punkt Gemüseanbau geprägt. Die Landschaft wird durch Entwässerungsgräben, die überwie-

gend von Süd nach Nord verlaufen, und deren meist schmale Saumstrukturen strukturiert.

4.2 Heutige potenzielle natürliche Vegetation (hpnV)

Das Umland des Belchgrabens weist vorwiegend Silikat-Feuchtstandorte auf, auf welchen

sich mit Aufgabe der anthropogenen Nutzungen zum Großteil ein Sternmieren-Stieleichen-

Hainbuchenwald (Stellario-Carpinetum stachyetosum) in frischer bis teilweise sehr frischer

Variante einstellen würde. Im nördlichen Teil des Untersuchungsgebietes würde sich in Berei-

chen von Kalk-Feuchtstandorten hingegen ein Feldulmen-Stieleichen-Hainbuchenwald (Stella-

rio-Carpinetum ulmetosum) als vorwiegend frische Variante einstellen. Dieser ist geprägt

durch relativ lichten Baumbestand, welcher eine dichte und artenreiche Krautschicht aus Grä-

sern und Waldbodenkräutern ermöglicht.

4.3 Boden

Im Untersuchungsgebiet werden Hochflutlehme von sandigen Ablagerungen (auch als

„Schneckensande“ bezeichnet) überdeckt. Der 40-50 cm starke Oberboden wird von sandi-

gem Schluff gebildet. Es haben sich ertragreiche Parabraunerden und Schwarzerden entwi-

ckelt [7]. Im stärker grundwasserbeeinflussten Westteil der Frankenthaler Terrasse im Rhein-

pfalz-Kreis sind Gleye und Aueböden häufig [14]. Der Boden ist durch die landwirtschaftliche

Nutzung durch Einträge, Störung der natürlichen Bodenentwicklung und Erosion stark vorbe-

lastet und wird somit mit mittlerer Wertigkeit eingestuft.

4.4 Klima

Die Jahresdurchschnittstemperatur liegt bei 9-10°C. Die Region Oberrheinebene mit der Fran-

kenthaler Terrasse gehört zu den wärmsten Gegenden Deutschlands. Die Vegetationsperiode

beginnt früh im Jahr.

Der jährliche durchschnittliche Niederschlag liegt bei 500-550 mm [14].

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Gewässerausbau Frankenthaler Terrasse

Heft: 4 Fachbeitrag Naturschutz 9

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Laut Regionalplan Rhein-Neckar [9] – Erläuterungskarte - West besitzt das Gebiet eine hohe

bis sehr hohe klimaökologische Bedeutung.

Grundsätzlich sind Gräben und Bäche eine Leitbahn für Kaltluftabflüsse in denen die Kaltluft

kanalisiert. Diese Funktion wird im Gebiet durch die Straßendammböschungen der A 61 und

dem z.T. starken Bewuchs entlang des Grabens behindert was die Bedeutung des Gebietes

für das Schutzgut Klima verringert.

4.5 Wasser

Überschwemmungsflächen

Laut Geoportal Wasser [3] liegt der Planbereich innerhalb eines gesetzlichen Überschwem-

mungsgebietes.

Im Regionalplan Rhein-Neckar [9] ist die Fläche des Plangebietes als „Überschwemmungsge-

fährdeter Bereich“ sowie als Vorranggebiet für den vorbeugenden Hochwasserschutz darge-

stellt (s. Abbildung 3).

Abbildung 3: Überschwemmungsgefährdeter Bereich (blau schraffiert)

Grundwasser

Das Plangebiet liegt innerhalb der Grundwasserlandschaft Quartäre und pliozäne Sedimente.

Der Grundwasserflurabstand in der Frankenthaler Terrasse ist gering. Die Auswirkung von

Grundwasserneubildung durch Niederschläge prägt das Gebiet, so dass in trockenen Perio-

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GEWÄSSERZWECKVERBAND ISENACH-ECKBACH

Gewässerausbau Frankenthaler Terrasse

Heft: 4 Fachbeitrag Naturschutz 10

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den der Grundwasserstand flächig sinkt und in nassen Perioden ansteigt. Das Grundwasser

fließt im Bereich der Frankenthaler Terrasse generell von West (Haardtrand) nach Ost (Rhein)

hin ab.

Der Obere Grundwasserleiter (OGWL) ist dabei relativ gleichförmig aus Fein- und Mittelsan-

den ausgebildet, seine aus steifen Schluffen und Tonen (Oberer Zwischenhorizont OZH) ge-

bildete Basis fällt leicht von West nach Ost ein. Der Grundwasserleiter ist überlagert von einer

im Mittel zwischen 1,00 m und 1,50 m mächtigen, zumeist schluffig ausgebildeten Deck-

schicht. Die intensive landwirtschaftliche Nutzung wirkt sich negativ auf das Schutzgut Grund-

wasser aus. Durch den Einsatz von Pflanzenschutzmitteln, intensive Bewässerung und der

Düngung der wassergesättigten Böden wird das Schutzgut Grundwasser mit einer mittleren

Wertigkeit für den Naturhaushalt eingestuft.

4.5.1 Stillgewässer

Durch die Planungen sind keine Stillgewässer betroffen.

4.5.2 Oberflächengewässer

Es ziehen sich zahlreiche Entwässerungsgräben hauptsächlich in nordsüdlicher Richtung

durch die Frankenthaler Terrasse. Die Isenach ist das größte Gewässer und fungiert als

Hauptvorfluter. Der Belchgraben und der einmündende Graben G3 entwässern neben dem

Neugraben sowie dem Schaflackegraben in die eigentliche Frankenthaler Terrasse.

Der Belchgraben ist ein Fließgewässer 3. Ordnung. Zur Gewässerstrukturgüte und Gewäs-

sergüte, sind im Geoportal Wasser Rheinland-Pfalz [3] folgende Angaben veröffentlicht:

Tabelle 2: Gewässerstrukturgüte und Wassergüte

Gewässer Gewässerstrukturgüte Klasse Gewässergüte

Belchgraben 7: vollständig verändert,

Teilabschnitte 6: sehr stark verändert

2,3 – 2,69: kritisch belastet

Die Entwässerungsgräben in der Frankenthaler Terrasse sind durch die intensive landwirt-

schaftliche Nutzung, meist Gemüsebau, geprägt. Oftmals findet die Bewirtschaftung bis an die

Gewässerböschung statt. Auf diesen Böschungen wächst meist nitrophile krautige Vegetation

oder es stocken ein- oder beidseitig Strauchhecken.

Die meisten mit Gehölzen bewachsenen Grabenabschnitte sind im Biotopkataster ausgewie-

sen, da sie in der flurbereinigten und intensiv genutzten Landschaft die einzigen ökologisch

wertvollen Biotopstrukturen darstellen.

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Die Gräben weisen ein geringes Gefälle auf, wodurch nahezu keine Fließbewegung stattfin-

det, was eine schlechte Sauerstoffversorgung nach sich zieht. Die stagnierende Strömung

führt zur schnelleren Erwärmung des Wassers, was zusätzlich Fäulnisprozesse fördert und die

Gewässergüte weiter beeinträchtigt. Durch die hohe Belastung der, in ihrer Struktur stark bis

vollständig veränderten Gewässer (Trapezprofil), in Verbindung mit den größtenteils fehlenden

Gewässerrandstreifen, ist der Belchgraben sowie der Graben G3 mit geringer Bedeutung für

den Naturhaushalt einzustufen. Da die Gräben und ihre meist gehölzbestandenen Ufer eine

wichtige Funktion als Wanderkorridor und Element des Biotopverbundsystems in der ausge-

räumten Landschaft der Frankenthaler Terrasse darstellen, werden diese mit einer geringen

und in gehölzbestandenen Abschnitten mit einer mittleren Wertigkeit eingestuft.

4.6 Arten und Biotope

Die Biotoptypenbeschreibung erfolgt auf Grundlage eigener Erhebungen. Die Biotoptypen

wurden nach dem Schlüssel der Biotopkartierung Rheinland-Pfalz aufgenommen. Erfasst

wurde das Untersuchungsgebiet von der Querung des Gewässers mit der Autobahn A 61 bis

zur Kläranlage östlich von Lambsheim.

4.6.1 Biotoptypen

BA1 – Feldgehölz heimischer Arten

Abbildung 4 Feldgehölz im Bereich 2

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Nördlich der Querung des Belchgrabens durch die A 61, verläuft ein bis zu 25 m breites Feld-

gehölz auf der östlichen Grabenseite parallel zur Autobahn (Bereich 1). Es wird von Arten wie

Feldahorn, Hartriegel, Holunder Spitzahorn und Weide gebildet. Da die Heckenstrukturen,

Ufergehölze und Einzelbäume die einzigen strukturbildenden Elemente in der landwirtschaft-

lich geprägten Landschaft der Frankenthaler Terrasse darstellen und somit eine wichtige Le-

bensgrundlagen für die Fauna bilden, sind sie von hoher Bedeutung für das Planungsgebiet

und den gesamten Bereich der Frankenthaler Terrasse.

BD2 – Strauchhecke, ebenerdig

Grabenbegleitend befinden sich Strauchhecken, welche sich unter anderem aus Hartriegel,

Holunder, Liguster und Rose zusammensetzten. Die Strauchhecken verlaufen 1- und z.T.

auch 2-seitig entlang der Gräben. Vereinzelt finden sich in diesen Strauchhecken größere

Bäumen wie Feldahorn, Weiden, Traubenkirsche und Erlen. Die Erlen im Untersuchungsge-

biet befinden sich überwiegend in einem schlechten Zustand mit wenig Laubaustrieb und toten

Terminalen (Erlensterben durch Phytophthora).

Abbildung 5 Strauchhecke im Planbereich

BE3 / BE1 – Weiden-Pappel-Ufergehölz / Weiden- Ufergehölz

Weiden-Pappel-Ufergehölze befinden sich in den Bereichen 1 und 2 des Plangebietes. Wei-

den-Ufergehölze mit Stammdurchmessern von bis zu 40 cm, verlaufen abschnittsweise ent-

lang des Grabens G3.

Die Gehölze bilden wichtige und seltene Strukturen in der kargen Ackerlandschaft und sind

somit von hoher Bedeutung für den Naturhaushalt im Gebiet der Frankenthaler Terrasse.

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HA0 - Ackerflächen

Die Herstellung eines gewundenen Gewässerlaufs sowie eine Abgrabung der Ufervorländer

finden auf intensiv landwirtschaftlich genutzten Flächen südlich der Kläranlage statt. Die land-

wirtschaftlich genutzten Flächen sind von geringer Bedeutung für den Naturhaushalt und be-

sitzen wenige Strukturen mit geringer Habitatqualität.

Abbildung 6 Ackerflächen im nördlichen Planbereich

VB2 – Feldweg, unbefestigt

Durch die Planungen werden unbefestigte Feldwege kleinräumig in Anspruch genommen.

EA1 – Fettwiese

Im mittleren Planungsbereich wird das Gewässer in eine Glatthaferwiese verlegt. Hier kom-

men Arten wie Glatthafer, Wiesenlabkraut, Knaulgras, Vogel-Wicke, Wiesenklee und Wiesen-

Storchschnabel vor.

Durch die hohen Nährstoffgehalte, auf die die Dominanz von Nährstoffzeigern hinweist, ist die

Wertigkeit von mittlerer Bedeutung. Da Wiesenflächen im Raum der Frankenthaler Terrasse

rar sind und somit bereits einzelne Wiesen zur Erhöhung der Strukturvielfalt beitragen, wird

die Fläche mit einer mittleren bis hohen Wertigkeit für den Naturhaushalt eingestuft.

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Abbildung 7 Glatthaferwiese in Bereich 3

HC0 – Gewässer-Rain

Entlang des Belchgrabens und des Grabens G 3 befinden sich in allen Planbereichen ab-

schnittsweise Gewässerraine ohne Gehölze. Es handelt sich größtenteils um schmale, mit vor

allem nitrophilen Gräsern und Brennnessel bewachsene Streifen zwischen dem Gewässer

und den Ackerflächen bzw. Wegen. Vereinzelt ist Schilfaufwuchs vorhanden. Da die Streifen

sehr schmal sind, einer intensiven Pflege unterliegen und durch die angrenzende Landwirt-

schaft hohe Nährstoffgehalte aufweisen, sind sie mit geringer Bedeutung für den Naturhaus-

halt einzustufen.

Abbildung 8 Gewässerraine im Planungsgebiet

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FN3 / FN4 – Graben mit extensiver / intensiver Instandhaltung

Im Plangebiet verläuft der Belchgraben tief eingesenkt (>1m Tiefe) innerhalb von Ackerflächen

entlang der A61, östlich von Maxdorf und Lambsheim. Ein Gewässerrandstreifen ist nur ab-

schnittsweise bzw. teilweise mit einer geringen Breite vorhanden. Im nördlichen Plangebiet

grenzt der Belchgraben unmittelbar an Ackerflächen und unterliegt einer intensiven Unterhal-

tung. Im südlichen Abschnitt zwischen Grabenabzweigungen fließt der Belchgraben auf 190 m

innerhalb eines waldartigen Weiden- Pappel-Ufergehölzes. Der Abschnitt im südlichen Unter-

suchungsgebiet sowie der Graben G 3 werden extensiv gepflegt.

4.6.2 Fauna

Aufgrund der Begehungen zur Erfassung der Fauna für das Vorhaben Autobahnausbau A61

wird Bezug genommen auf die vom Büro L.A.U.B. [13] potenziell vorkommenden bzw. festge-

stellten Arten. Eine Querschnittsbegehung wurde für die Gruppe Vögel durchgeführt [12]. Eine

eigene faunistische Untersuchung wurde nicht durchgeführt.

Generell ist die Frankenthaler Terrasse durch intensive Landnutzung geprägt. Die Gräben

besitzen eine nur sehr geringe Lebensraumfunktion, da ein starker Nährstoffeintrag aus den

Äckern stattfindet und Randstreifen fehlen. Für die Fauna wichtige Habitatstrukturen bilden

hier die Ufergehölze, Strauchhecken, Einzelbäume und schmalen Krautstreifen.

Abgeleitet aus den Begehungen am Belchgraben östlich der A 61 (Plangenehmigung) ist ein

Libellenvorkommen nur an offenen unbewaldeten und nicht komplett mit Schilf eingewachse-

nen Wasserflächen zu erwarten. Solche Abschnitte sind im Süden des Bereichs 1 und im

Norden des Bereichs 2, wo auch die Gebänderte Prachtlibelle, die Adonislibelle (vermutlich

Pyrrhosoma nymphula) und Feuerlibelle (RL 3 RLP) vorkommen.

Aufgrund der intensiven Nutzung der Landschaft und der Nähe zur A 61 kommen am Belch-

graben und G3 nur anspruchslose Arten, die i.d.R. ein weites Habitatspektrum aufweisen, vor.

Dabei handelt es sich um ungefährdete und häufige Arten. Spezialisierte oder empfindliche

Tierarten treten nur als Durchzügler auf. Im Fachbeitrag Artenschutz (Heft 5) wurden Vögel

und Säugetiere vertiefend untersucht.

Eine Suche im Sediment nach Muscheln im Plangenehmigungsabschnitt (2017) hat keine

Funde von Muscheln, insbesondere der Großen Teichmuschel (Anodonta cygnea) ergeben

(siehe Relevanztabelle des Fachbeitrags Artenschutz Heft 5).

Die Vegetation der Grabenböschungen und Grabenoberkante bildet am G3 die wesentlichen

Habitatstrukturen in der Landschaft, welche für Vögel geeignete Verstecke, Futterplätze, aber

auch Ruhe- und Fortpflanzungsstätten darstellen können. Aufgrund der intensiven Nutzung

der angrenzenden Ackerflächen können hier nur störungstolerante Arten mit Erfolg brüten.

Sowohl die Vegetationsarmut, als auch der vermutlich hohe Einsatz von Pestiziden und das

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dadurch bedingte geringe Vorkommen von Insekten führen zudem zu einer Nahrungsknapp-

heit für Vögel (siehe Heft 5). Entlang des Belchgrabens exisitiert zwischen Gewässer und der

parallel verlaufenden A 61 ein für die Frankenthaler Terrasse relativ breiter Gehölzstreifen

und dieser ist durch den Autobahnverkehr in seiner Habitatfunktion jedoch stark beeinträchtigt.

So dass in diesem Bereich Vogelarten der geschlossenen Waldbestände und Gehölzränder

wie Buntspecht, Fitis, Kleiber, Rotkehlchen, Singdrossel, Zaunkönig Zilpzalp etc nicht ange-

troffen wurden.

Aufgrund einzelner Altbäume entlang der Gräben, sind im Planungsbereich potentielle Über-

winterungs- und Sommerquartiere für Fledermäuse vorhanden, wodurch ein Vorkommen des

großen Abendseglers nicht auszuschließen ist.

Die Gräben der Frankenthaler Terrasse sind trotz der intensiven stofflichen Belastung poten-

zielle Teilhabitate für Grünfrösche. Sie bilden wichtige Vernetzungsstrukturen der Landlebens-

räume. Im Plangenehmigungsabschnitt wurden einzelne Teichfrösche im Bereich von Was-

serpflanzen (Wasserstern und Wasserlinsen-Decke) verhört. Daher ist auch im nördlichen

Bereich 2, in der Nähe der Kläranlage von vereinzelten Teichfröschen auszugehen. Kaul-

quappen wurden nur Einzelne (sehr klein, noch unbestimmbar) gesehen. Die wenigen Kaul-

quappen sind vermutlich auf das Vorkommen von Fischen zurückzuführen, die diese dezimie-

ren.

Am Belchgraben kommen wenig spezialisierte Libellen-Arten wie Blaugrüne Mosaikjungfer

und Plattbauch vor. Anspruchsvollere Arten sind aufgrund der verschlammten Sohle und des

eutrophen Gewässerzustands nicht zu erwarten.

4.7 Landschaftsbild und Erholung

In nördlicher und südlicher Blickrichtung bleibt die Landschaft des Rheingrabens flach und

wenig abwechslungsreich. Richtung Osten liegen der Stadtrand von Ludwigshafen, das Bild

wird von den Industrieanlagen der BASF und den Schornsteinen der Mannheimer Kraftwerke

geprägt. Dahinter liegend erhebt sich in einiger Entfernung der Odenwald, der als Mittelgebir-

ge einen markanten optischen Rand der Landschaft bildet. Auf der gegenüberliegenden Seite

erhebt sich hinter der westlichen Böhler Lössplatte der Haardtrand und dem daran anschlie-

ßenden Pfälzer Wald.

Die Umgebung des Belchgrabens und des Grabens G 3 ist stark durch landwirtschaftliche

Nutzung geprägt. In alle Blickrichtungen herrschen landwirtschaftlich genutzte Flächen vor.

Westlich des Planungsgebietes liegen die Ortschaften Maxdorf und Lambsheim, in östlicher

Richtung liegt Oggersheim und Eppstein. Es handelt sich um kleinere Ortsteile mit überwie-

gend ein- bis zweigeschossigen Wohngebäuden. Die unbesiedelten Bereiche werden zwar

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durch die zahlreichen Gräben untergliedert, eine erlebbare Struktur erfahren die landwirt-

schaftlichen Flächen jedoch nur durch grabenbegleitende Hecken oder Baumreihen.

Der Raum ist durch zahlreiche Verkehrswege zerschnitten. Vor allem von der A 61 gehen

starke optische und akustische Störwirkungen aus. Zusätzlich verläuft südlich des Untersu-

chungsraumes die Autobahn A 650 in west-östlicher Richtung. Die Landschaft ist insgesamt

wenig abwechslungsreich. Der Planungsbereich zeichnet sich durch eine geringe Natürlichkeit

und Vielfältigkeit, mit geringer Erholungseignung aus.

4.8 Zusammenfassende Beurteilung

Im Umfeld des Planungsbereichs des Belchgrabens und des Grabens G 3 dominiert die land-

wirtschaftliche Nutzung, welche sich negativ auf die vorhandenen Schutzgüter auswirkt. Die

Flächen besitzen keinen nennenswerten überregionalen Seltenheitswert.

In der Frankenthaler Terrasse finden sich prinzipiell hochwertige Parabraunerden, Schwarzer-

den sowie Gleye und Aueböden, welche durch die intensive Nutzung der Ackerfläche jedoch

starke stoffliche Belastungen aufweisen und auch mechanischen Einwirkungen unterliegen.

Die Flächen sind durch künstliche Gräben mit Gehölzbewuchs, Straßen und Autobahnen zer-

schnitten. Diese reliefverändernden Maßnahmen stellen Hindernisse für Luftströmungen dar,

was den Kaltluftfluss bzw. den Luftaustausch stark einschränkt. Zudem stellen vor allem die

Autobahnen Barrieren für die Biotopvernetzung dar.

Grabenbegleitend sind häufig Strauchhecken, Ufergehölze und Einzelbäume vorhanden, wel-

che in der Frankenthaler Terrasse meist die einzigen strukturgebenden Elemente bilden. Sie

stellen auch aufgrund ihrer Seltenheit im Großraum des Plangebietes wichtige Fortpflanzungs-

und Ruhestätten für diverse Arten dar. Vor allem die Ufer- und Feldgehölze sind durch die

Größe einzelner Bäume, mit Höhlenpotenzial, mit einer hohen Wertigkeit für den Naturhaus-

halt einzustufen.

Die Gewässerstruktur selbst ist als stark bis vollständig verändert zu bewerten und weist

durch die, teilweise bis an die Böschung heranreichende intensive Ackernutzung eine kritische

Belastung auf. Hinzu kommt, dass durch das geringe Gefälle der Grabensohle nahezu keine

Fließbewegung entsteht, was sich durch daraus resultierenden mangelnden Sauerstoffeintrag,

geringe Abbauraten und Fäulnisprozesse ebenfalls negativ auf die Gewässerqualität auswirkt.

Dennoch stellen die Gewässerkorridore mit ihren Gehölzstrukturen und Wiesenrainen wichtige

Biotopverbundsysteme dar und sind in diesem Gebiet somit von hoher ökologischer Wertig-

keit.

Das gesamte Untersuchungsgebiet besitzt generell ein hohes ökologisches Entwicklungspo-

tential. Beeinträchtigungen bestehen vor allem durch die Zerschneidung der Flächen durch die

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querende A 61 und die intensive landwirtschaftliche Nutzung. Das Gewässer wird besonders

durch die hohen Nährstoffeinträge und die eingeschränkte Abflussdynamik beeinträchtigt und

weist mangelnde Sohlstruktur und eine monotone Gewässermorphologie auf.

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5 Konfliktanalyse

In der Konfliktanalyse werden die geplanten Maßnahmen dargestellt und erläutert.

Im Zuge der Gewässerentwicklung werden Maßnahmen zur Schaffung eines naturnahen Initi-

algerinnes mit Gestaltung der Ufervorländer definiert. Sie finden im nördlichen Planungsbe-

reich statt (vgl. Anlage B-4).

Maßnahmen zur Erhöhung der Abflussdynamik finden im Bereich 1 des Belchgrabens statt

und beinhalten Sohlabgrabungen und daraus resultierende Gerinneaufweitungen.

Am Graben G 3 wird das Gerinne ebenfalls teilweise geringfügig verlegt bzw. das Grabenprofil

angepasst. Zusätzlich wird das Sohlgefälle zur Herstellung einer uneingeschränkten Fließbe-

wegung optimiert.

Durch die Anpassung vorhandener Durchlässe werden ebenfalls Engstellen beseitigt und die

hydraulische Durchgängigkeit der Gewässer optimiert.

5.1 Boden

An den Überwegen über Gräben werden bestehende Durchlässe angepasst. An den Durch-

lässen wird hierzu Boden ausgehoben und nach Abschluss der Baumaßnahme wieder ange-

deckt. Bodenversiegelung findet im nördlichen Bereich statt, in dem der bestehende Weg ver-

legt wird und mit einem neuen Durchlass den Belchgraben kreuzt. Die Verlegung des Weges

erfolgt durch den LBM. Der bestehende Wegeabschnitt und Durchlass werden anschließend

Rückgebaut, so dass es in Summe zu keiner zusätzlichen Bodenversiegelung kommt.

Im Bereich der Gewässerentwicklungsmaßnahmen wird ein neuer gewundener Gewässerlauf

geschaffen und die Ufervorländer im nördlichen Planbereich z.T. flächig abgegraben, was

einen Eingriff in das Schutzgut Boden bedeutet. Auch durch die Sohlanpassungen wird in das

Schutzgut Boden eingegriffen.

Der im Bereich der Gewässerentwicklungsmaßnahmen abgetragene Oberboden ist durch

intensive ackerbauliche Nutzung stark vorbelastet und kann nicht mehr als vollständig natür-

lich gewachsen angesprochen werden. Die geplante Maßnahme wirkt sich in diesem Bereich

insgesamt positiv auf das Schutzgut Boden und seine natürlichen Bodenfunktionen aus, da

Teilflächen im Zuge der Maßnahmen aus der Nutzung genommen und extensiv als Wiese

bewirtschaftet werden, so dass sich anschließend eine natürliche Bodenentwicklung einstellen

kann,.

Die Gerinneanpassungen innerhalb des alten Grabenverlaufs werden als unerheblicher Ein-

griff in das Schutzgut Boden eingestuft, da nur kleinflächig entlang der anthropogen geschaf-

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fenen Gerinne ausgehoben wird und der Boden durch die Gewässerunterhaltung bzw. land-

wirtschaftliche Nutzung vorbelastet ist.

Die Auswirkungen auf das Schutzgut Boden werden insgesamt mittelfristig als positiv bewer-

tet.

5.2 Klima

Im Zuge der Maßnahmen entstehen keine erhöhten Bauwerke und es kommt zu keinen zu-

sätzlichen Flächenversiegelungen, welche sich negativ auf das Schutzgut Klima / Luft auswir-

ken würden.

Die Auswirkungen auf das Schutzgut Klima / Luft durch das Planungsvorhaben wird als nicht

erheblich bewertet, nennenswerte Eingriffe entstehen nicht.

5.3 Wasser

Der Belchgraben und der Graben G 3 haben aufgrund der schlechten Gewässerstruktur und

Gewässerqualität nur eine geringe Bedeutung als Fischlaichgewässer, zumal einzelne Gra-

benabschnitte temporär nur sehr wenig Wasser führen, was die Durchgängigkeit einschränkt.

Die Betrachtungen im Hinblick auf den Lebensraum Gewässer beschränken sich daher wei-

testgehend auf Zoobenthos und auf terrestrische Lebewesen, die das Fließgewässer als

Wanderkorridor nutzen.

Durch die Anpassung von bestehenden Durchlässen wird die Längsdurchgängigkeit der Grä-

ben erheblich verbessert. Wesentliche Gestaltungskriterien sind dabei die Ausbildung als

Rechteckprofil, Sohlsubstrat im Durchlass von min. 0,20 m, die ungefähre Beibehaltung der

natürlichen Gewässerbreite, die Mindestwassertiefe von 0,10 m, die Fließgeschwindigkeit von

<0,5 m/s sowie die Vermeidung von Sohlsprüngen und Abstürzen.

Die Sohlanpassung und Gewässerverlegung einzelner Grabenabschnitte, im Zusammenhang

mit der Verfüllung des ursprünglichen Grabenbetts, bedeuten einen Eingriff insbesondere in

das Schutzgut Oberflächengewässer. Der Eingriff ist nicht als erheblich einzustufen, da das

Gewässer aufgrund der geringen Gewässerstrukturgüte und der starken Belastung mit Nähr-

stoffen und Pestiziden in Bezug auf biotische Wechselwirkungen stark vorbelastet ist und sich

die Bedingungen bei Umsetzung der Maßnahmen verbessern.

Im nördlichen Planbereich werden in den neuen, gewundenen Gewässerlauf verschiedene,

strukturgebende Elemente wie Buhnen, Flachwasserzonen, Totholz und Kiesrauschen inte-

griert, welche zur Ausbildung eines dynamischen Strömungsbildes beitragen und somit vielfäl-

tige Sohl- und Uferstrukturen schaffen.

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Durch die abschnittsweise Verlegung des Gewässers in extensiv genutzte Flächen sowie die

Ausweisung von fünf Meter breiten Gewässerrandstreifen am Graben G3 werden größere

Pufferstreifen zu den intensiv landwirtschaftlich genutzten Flächen geschaffen. Die Vorländer

werden aus der Nutzung genommen und extensive Feuchtwiesen mit Gehölzpflanzungen

angelegt, welche ebenfalls der Beschattung des Gewässers dienen. Die Initialpflanzung von

standortgerechten Sämlingen entlang der Böschungen der Gräben beschleunigt die Entwick-

lung grabenbegleitender Gehölze, zur Beschattung des Gewässers.

Die Gewässerstruktur und Gewässergüte werden durch die Maßnahmen verbessert und die

Lebensraumfunktionen für Pflanzen und Tiere sowie die Biotopvernetzungsfunktion des Ge-

wässers und seiner Randbereiche aufgewertet.

Gleichzeitig wird der Abfluss von Niederschlagswasser und hochstehendem Grundwasser

durch die Planungen am Belchgraben sowie dem Graben G3 beschleunigt und damit die Be-

dingungen für die landwirtschaftliche Nutzung in der Frankenthaler Terrasse verbessert.

Das Plangebiet steht auch weiterhin als Überschwemmungsgebiet zur Verfügung. Im nördli-

chen Planbereich werden zudem zusätzliche Retentionsflächen geschaffen.

Die Maßnahmen wirken sich insgesamt positiv auf das Schutzgut Wasser aus.

5.4 Arten und Biotope

In Bezug auf die Flora sind im Böschungsbereich von Grabenabschnitten mit Ausbaumaß-

nahmen vor allem Verluste an vorhandener Krautvegetation und Gehölzen zu erwarten. Durch

den Vegetationsverlust entstehen vor allem negative Auswirkungen auf die gebüschbrütende

Avifauna, die wichtige Habitatstrukturen verlieren. Hierbei wirken sich insbesondere Gehölzro-

dungen ungünstig auf Brut- und Nahrungshabitate aus.

Die Maßnahmen am Belchgraben betreffen eine Fläche von insgesamt rd. 1,5 ha, entlang des

Grabens G3 finden ebenfalls Maßnahmen auf rd. 0,7 ha Fläche statt.

Flora

Teilbereiche des Planungsgebietes überschneiden sich mit den Planungen des LBM zum

Ausbau der A 61. Die Planungen wurden auf einander abgestimmt. Es wird angestrebt die

Durchführung der Vorhaben parallel durchzuführen, so dass durch die Maßnahmen an dieser

Stelle keine weiteren Eingriffe in die Bestände stattfinden. Die Flächen des LBM sind in den

beigefügten Plananlagen dargestellt, werden jedoch nicht in die Bilanzierung der hier vorlie-

genden Planung aufgenommen.

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Durch die geplanten Ausbaumaßnahmen wie Anpassungen sowie Rück- und Neubau der im

Graben vorhandenen Durchlässe, sind in Summe keine erheblichen Auswirkungen zu erwar-

ten.

Vor allem durch die Sohlanpassungen und Grabenaufweitungen im Bereich 1 gehen Gehölze

verloren. Betroffen sind ca. 0,2 ha Feldgehölz mit z.T. großkronigen Bäumen wie Feldahorn

(Acer campestre), Bergahorn (Acer pseudoplatanus) und Silber-Weiden (Salix alba). Teilbe-

reiche des Planungsgebietes überschneiden sich mit den Planungen des LBM zum Ausbau

der A 61. Knapp 0,1 ha des Feldgehölzes im Maßnahmenbereich wird im Zuge des Auto-

bahnausbaus gerodet und wurde ihm Rahmen der Planungen des LBM bereits bilanziert und

ausgeglichen.

Durch die Planungen gehen zudem Ufergehölze (rd. 0,23 ha), mit z.T. großen Pappeln und

Weiden (D>40 cm) verloren, deren Verlust im Zuge der Maßnahmen gleichwertig auszuglei-

chen ist. Des Weiteren kommt es durch die Planungen zum Verlust von knapp 0,26 ha

Strauchhecke.

Gehölzbestände sind im Gebiet der Frankenthaler Terrasse nur sehr begrenzt vorhanden und

bilden wichtige Lebensgrundlagen für die ansässige Fauna. Vor allem der Verlust älterer

Baumbestände ist als erheblich zu bewerten. Der Erhalt der bestehenden Gehölze wurde

bereits in der Planungsphase frühzeitig berücksichtigt, um dem Eingriff möglichst zu minimie-

ren. Durch die Verlegung des Gerinnes im durch eine Glatthaferwiese im nördlichen Planbe-

reich, kann das bestehende Ufergehölz mit älteren Baumbeständen nahezu vollständig erhal-

ten werden. Durch die Maßnahme sind rd. 0,28 ha Wiesenvegetation betroffen. Die angren-

zenden Wiesenbereiche bleiben jedoch erhalten, bzw. werden nach Beendigung der Bau-

maßnahmen wieder hergestellt. Im Zuge der Maßnahmen sind zudem umfangreiche Gehölz-

pflanzungen sowie die Anlage von extensiv genutzten Wiesen auf einer Ackerfläche geplant,

was dazu beiträgt, Eingriffe in bestehende Vegetationsstrukturen auszugleichen.

Entlang der Grabenböschungen ist auf rd. 1.150 m die gruppenweise Pflanzung von Sämlin-

gen (heimische, standortgerechte Arten) vorgesehen, um die Entwicklung eines Gewässerbe-

gleitenden Gehölzsaums zu fördern. Mittel bis langfristig werden sich durch die Maßnahmen,

in Verbindung mit natürlichen Sukesszion, gleichwertige Strukturen entwickeln. Die Ufer wer-

den kurzfristig wieder von den östlich angrenzenden Gehölzen bzw. den neu ausgebrachten

Gehölzen überspannt werden, da die Baumkronen in Richtung des lichten Raumes wachsen.

Tabelle 3: Übersicht Verlust an Vegetationsstrukturen am Belchgraben und Graben

G3

Biotoptyp Bezeichnung Fläche [m²] Fläche [ha]

HAO Acker 9.640 0,96

BA1 Feldgehölz 995 0,10

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BD2 Strauchhecke, ebenerdig 2.555 0,26

BE1/BE3 Ufergehölz 2.340 0,23

EA1 Fettwiese 2.820 0,28

HC0 Nitrophiler Gewässerrain 795 0,08

VB2 Wirtschaftsweg 130 0,01

FN4 Graben, intensive Instandhaltung 2.605 0,26

Summe 21.880 2,19

Fauna

Vor allem durch Gehölzrodungen im Bereich der Grabenaufweitung gehen kurzfristig Brutplät-

ze und Ansitzwarten für die Avifauna verloren. Am Graben G3 wird entlang des gesamten

Ufers über Stecklinge ein Gehölzsaum entwickelt, so dass mittelfristig wieder Brutplätze zur

Verfügung stehen.

Detaillierte Informationen zum Artenschutz und der Betroffenheit einzelner Arten sind im

Fachbeitrag Artenschutz (Heft 5) dargestellt.

Durch die Planungen wird im nördlichen Abschnitt 2 intensiv genutzter Acker in Grünland um-

gewandelt und Gehölzpflanzungen in Form von Strauchhecken, Einzelbäumen und Auegebü-

schen vorgenommen. Die Ufer des Belchgrabens werden abgeflacht und aufgeweitet, der

Graben G3 bekommt anfangs beidseitig und im südlichen Verlauf östlich einen Gewässer-

randstreifen was die Strukturvielfalt in der monotonen Ackerlandschaft verbessert und eine

erhebliche Verbesserung der bisherigen Situation für diverse Tierarten am Graben bedeutet.

Im nördlichen Bereich wird punktuell im Verschwenkungsbereich das Gewässer verfüllt. Hier

ist die Gewässersohle bzw. das Sediment vor Verfüllung nach Libellenlarven abzusuchen.

Die neu geschaffenen Wiese (Bereich 2) mit extensiver Nutzung eignet sich als Lebensraum

für Tagfalter, Heuschrecken und Amphibien. Ein somit höheres Angebot an Insekten verbes-

sert das Nahrungsangebot, deren Folge eine Zunahme der Brutreviere ist.

Auch die Herstellung eines gewundenen Gewässerverlaufs mit der Integration verschiedener

Strukturelemente in Verbindung mit der Induktion eines dynamischen Strömungsbildes ver-

bessert die Bestandssituation besonders für Makrozoobenthos und Arten der Gewässer.

Insgesamt werden die Auswirkungen des Vorhabens für das Schutzgut Flora und Fauna als

mittelfristig positiv bewertet, da sich eine artenreiche Wiese in ca. 5 Jahren und strukturreiche

Hecken in 10-20 Jahren entwickeln werden.

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5.5 Landschaftsbild und Erholung

Die geplanten Gehölzrodungen stellen Eingriffe in die linearen Landschaftsstrukturen dar und

haben Einfluss auf das Landschaftsbild. Entlang der Grabenaufweitungen sowie in den Ge-

wässerentwicklungsbereichen werden im Zuge der Planungen nach Beendigung der Bau-

maßnahmen wieder neue Gehölzbereiche angepflanzt. Im nördlichen Bereich wird das Ge-

wässer durch eine Ackerfläche geführt und die Randbereiche in extensives Grünland mit ein-

zelnen Gehölzbereichen umgewandelt, was wiederum zur Aufwertung des Landschaftsbildes

und der Erholungsnutzung beiträgt.

Der Naherholungswert der Landschaft wird bei Umsetzung der Planung für die Dauer der

Baudurchführung kurzfristig und punktuell durch Baustellenlärm, Baustellenfahrzeuge, und

ggf. Staubentstehung sowie Wegesperrungen beeinträchtigt. Aufgrund der geringen zeitlichen

Dimension und der geringen räumlichen Ausdehnung sowie aufgrund der Tatsache, dass

durch die intensive landwirtschaftliche Nutzung eine erhebliche Vorbelastung besteht, wird

das Vorhaben als nicht erheblich für den Naherholungswert der Landschaft eingestuft.

Mittelfristig werden die Auswirkungen des Vorhabens auf das Schutzgut Landschafts-

bild als positiv bewertet.

5.6 Zusammenfassung der ermittelten Konflikte

In der folgenden Tabelle sind alle wesentlichen Konflikte tabellarisch zusammengefasst. Die

Auswirkungen sind bezüglich ihrer Nachhaltigkeit und Erheblichkeit sowie ihrer Ausgleichbar-

keit beschrieben.

Die Nummerierung der Konflikte entspricht der Nummerierung im Konfliktplan (siehe Konflikt-

und Maßnahmenplan B-4).

Konflikt Auswirkungen Bewertung / Hinweise auf landespflegerische Ausgleichbarkeit

K 1

Punktuelles Verfüllen des alten Graben-verlaufs

Der alte Grabenverlauf erhält durch die Abkopp-lung (punktuelle Verfüllung) Stillgewässercharakter

Betroffen ist der Belchgraben als Fließgewässer, mit mittlerer Bedeutung für Arten- und Bio-topschutz. Es besteht starker Nährstoffeintrag durch angrenzende Ackerflächen

Verlust des Entwicklungs-potenzials

Erhebliche und nachhaltige Beeinträchtigung

Kompensationsmaßnahmen werden erforder-lich: Neuanlage eines Gewässerkorridors mit ge-wundenem Gewässerlauf.

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K 2

Verlust von Wiese feuchter bis nasser Standorte

Verlust von Lebensraum-funktionen für Fauna

Betroffen ist eine landwirtschaftlich genutzte Wie-se, die mittlere bis nasse Standortbedingungen aufweist und besonders durch ihre Seltenheit im Gebiet eine hohe Bedeutung für den Naturhaus-halt hat.

Verlust des Entwicklungs-potenzials (Richtung Mager-wiese nasser Standorte

Erhebliche und nachhaltige Beeinträchtigung

Kompensationsmaßnahmen werden erforder-lich: Umwandlung von Ackerflächen in extensiv genutzte Wiesen.

K3 Verlust von Ackerflächen

Verlust als Produktionsflä-che für Kulturpflanzen

Die Maßnahmen entsprechen den übergeordne-ten Planungsvorgaben für das Vorhabensgebiet (s. Kap. 3.1)

Geringe Eingriffserheblichkeit, da es sich um Flä-chen mit niedrigem Wert für das Schutzgut Arten- u. Biotopschutz handelt. Die Boden- u. Bio-topfunktion wird durch Umnutzung in Wiese ver-bessert.

Es sind Ackerflächen, mit geringen Grundwasserflur-abständen betroffen

K 4

Gefährdung von Großbäu-men, Feld- und Ufergehöl-zen

Gefahr der Beschädigung großer Einzelbäume ent-lang der alten Grabenver-läufe mit folgendem Vitali-tätsverlust.

Die Gefahr der Beeinträchtigung kann durch ent-sprechende Absperrungen der angrenzenden Flächen u. durch Beschränkung der Fahrwege gemindert werden. Durch Einweisung einer öko-logischen Baubegleitung werden Tabuflächen ausgewiesen. Die Bäume und deren Wurzelräu-me sind ordnungsgemäß zu schützen (s. Kap. 7.1).

K 5 Verlust von Strauchhecken

Erosionsschutz des Oberbodens durch Gehölze geht verloren

Verlust von Lebensraum-

funktionen für die Fauna

Verlust von klimatisch aus-gleichenden u. Staub fil-ternden Gehölzen

Beeinträchtigung eines durchgehenden, linienför-migen Biotoptyps

Verlust des Entwicklungs-potenzials

Betroffen sind abschnittsweise Gehölzstrukturen entlang des Belchgrabens und des Grabens G3 mit hoher Bedeutung für den Arten- und Bio-topschutz, daher

Erhebliche und nachhaltige Beeinträchtigung

Kompensationsmaßnahmen werden erforder-

lich: Wiederbepflanzung von Böschungen und Pflanzung von gewässerbegleitenden Gehölz-gruppen Schaffung neuer Lebensräume mit hohem Entwicklungspotenzial, Erosionsschutz mit positiver klimatischer Wirkung durch Begrünung und Anpflanzungen.

Erosionsschutz des

Oberbodens durch Gehölze geht verloren

Betroffen sind abschnittsweise Gehölzstrukturen entlang des Belchgrabens und des Grabens G3 mit hoher Bedeutung für den Arten- und Bio-topschutz, daher

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K 6 Verlust von Feld- und Ufergehölzen

Verlust von Lebensraum-funktionen für Fauna

Erhebliche und nachhaltige Beeinträchtigung

Verlust von klimatisch aus-

gleichenden u. Staub fil-ternden Gehölzen

Durchbrechung eines

durchgehenden, linienför-migen Biotoptyps

Kompensationsmaßnahmen werden erforder-lich: Wiederbepflanzung von Böschungen und Pflanzung von gewässerbegleitenden Gehölz-gruppen, Umwandlung von Ackerflächen in Feuchtwiesen mit Pflanzung von Ufergehölzen und Einzelbäumen.

Verlust des Entwicklungs-potenzials

K7

Verlust von Einzelbäumen

Verlust von Lebensraum-funktionen für Fauna

Verlust des Entwicklungs-potenzials

Verlust von Vegetations-strukturen

Betroffen sind einzelne Bäume entlang des alten Grabenverlaufs

Erhebliche und nachhaltige Beeinträchtigung

Kompensationsmaßnahmen werden erforder-lich: Pflanzung von Einzelbäumen

Betriebsbedingte Auswirkungen auf Natur und Landschaft entstehen nicht. Der Neubau des

Durchlasses im nördlichen Bereich wird durch die Verlegung des Weges (Maßnahme im Zuge

des Autobahnausbaus, LBM) notwendig. Der Durchlass am alten Wegeverlauf wird Rückge-

baut, so dass es zu keinen zusätzlichen Beeinträchtigungen kommt.

Die Gewässerentwicklungsmaßnahmen im nördlichen Planbereich haben durch die Anlage

eines gewundenen Gewässerlaufs mit Integration von Strukturelementen sowie durch die Ge-

staltung der Ufervorländer mit Anpflanzung von Gehölzen, positive Auswirkungen auf die Ge-

wässerstruktur sowie die Flora und Fauna im Untersuchungsgebiet. Die Schaffung von Ge-

wässerrandstreifen wirkt sich weitergehend positiv auf die Wasserqualität aus und es sind im

Zuge der Maßnahmen zudem positive Effekte auf das Landschaftsbild und die Erholungsnut-

zung zu erwarten.

Ziel der vorliegenden Planung ist unter anderem die Vermeidung von Rückstau in den Ent-

wässerungsgräben und dadurch die Reduzierung von Vernässung der angrenzenden Äcker.

Dementsprechend wird in den Gräben die Längsdurchgängigkeit durch die Anpassung der

Bauwerke und der Gewässersohle verbessert und eine Abflussdynamik im Gerinne wieder

hergestellt.

Negative betriebsbedingte Auswirkungen auf die abiotischen oder biotischen Schutzgüter sind

nicht absehbar. Dies gilt auch für die vorhandenen Biotope entlang des alten Grabenverlaufs,

welche weiterhin einer ausreichenden Wasserversorgung unterliegen.

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6 Ergebnis des Fachbeitrags Artenschutz

Für die Fledermausart Großer Abendsegler kann durch die habitatverbessernde Maßnahme

(F1- Anbringen von Fledermauskästen) eine mögliche Erfüllung des Tatbestandteils des § 44

Abs. 1. Nr. 3 (Beseitigung von Fortpflanzungs- oder Ruhestätten) abgewendet werden. Es

muss demnach für die Fledermäuse keine Ausnahme beantragt werden.

Auch für die Europäischen Vogelarten sind die Tatbestandteile des § 44 Abs. 1. nicht erfüllt.

Insbesondere der Absatz 1 Nr. 3 des Paragraphen wird durch die Durchführung einer habitat-

verbessernde -Maßnahme (Vö 1 Anbringen von Vogelnistkästen) abgewendet.

Für die Gruppe der ungefährdeten Europäischen Singvögel treffen die Verbotstatbestände des

§ 44 Abs. 1 i. V. m. Abs. 5 BNatSchG unter Berücksichtigung aller Vermeidungsmaßnahmen

nicht zu.

7 Landespflegerische Maßnahmen

7.1 Vermeidungs- und Minimierungsmaßnahmen

Das Vorhaben wurde planerisch und technisch so optimiert, dass die verbleibenden Beein-

trächtigungen möglichst minimiert werden können. Hinsichtlich der Maßnahmen zur Eingriffs-

vermeidung und -minimierung wird unterschieden zwischen planerischen Maßnahmen und

Maßnahmen während der Bauausführung.

Boden

Planerische Maßnahmen

Auf eine Minimierung der Flächenversiegelung wird geachtet. Flächen werden nur dort befes-

tigt, wo deren Nutzung es erforderlich macht.

Baumaßnahmen

Bei der Umsetzung der Maßnahmen ist der Baubetrieb (vorbereitende Maßnahmen zur

Rodung, Abgrabungen) auf ein Mindestareal an Flächen zu beschränken. Eine Verdich-

tung angrenzender Böden ist zu vermeiden. Beanspruchte Flächen sind nach den Bauar-

beiten schnellstmöglich wieder herzustellen.

1. Oberboden ist abzuschieben und getrennt zu lagern (DIN 18915 „Vegetationstechnik

im Landschaftsbau, Bodenarbeiten“ und RAS-LP-2). Abgeschobener Oberboden wird

bis zur Wiederverwendung in Mieten bis 2 m Höhe aufgesetzt und nach Möglichkeit

wieder verwendet. Der übrige Oberboden wird auf naheliegende Ackerflächen verteilt.

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Nicht verwendeter Unterboden ist fachgerecht zu entsorgen.

2. Die Sohlabträge werden mit vermessungstechnischer Begleitung ausgeführt, damit nur

die tatsächlich erforderliche Sohltiefe abgetragen wird.

3. Die Bauarbeiten werden von vorhandenen Wegen ausgehend durchgeführt, um Vege-

tationsschäden und Bodenverdichtungen zu vermeiden.

4. Die bauzeitlich beanspruchten Flächen (z.B. Baustelleneinrichtung, Lagerflächen)

werden nach Abschluss der Arbeiten wieder hergestellt. Die Böden werden, falls erfor-

derlich, tiefengelockert.

Wasser

Planerische Maßnahmen

Durch die Planungen am Belchgraben und am Graben wird die hydraulische Situation erheb-

lich verbessert. Im Bereich der Gewässerentwicklungsmaßnahmen wird zusätzlich die Ge-

wässerstruktur und Qualität des Gewässers aufgewertet, wobei die Maßnahmen nicht der

Grundwasserregulierung dienen.

Baumaßnahmen

1. Die Verschmutzung von Oberflächengewässern und Grundwasser soll durch den Ein-

satz umweltverträglicher Betriebsstoffe (biologisch abbaubare Schmierstoffe und Hyd-

rauliköle) der Baumaschinen vermieden werden.

2. Zum Schutz des Grundwassers vor auslaufenden Treib- und Schmierstoffen darf War-

tung, Betankung und Pflege von Fahrzeugen und Maschinen sowie Lagerung von Be-

triebsmitteln nur auf festem Untergrund in mind. 20 m Abstand zu Gewässern, außer-

halb des direkten Eingriffsbereiches und ökologisch sensibler Flächen erfolgen.

Arten / Biotope

Planerische Maßnahmen

Dem gesetzlichen Vermeidungsgebot ist durch die Art der Trassenführung und Profilgestal-

tung der Gräben entsprochen worden, da hierdurch größtenteils ökologisch wertvolle Biotope

erhalten bleiben:

Der neue Gerinneverlauf des Grabens G 3 wurde zum Großteil um wertvolle Gehölz-

bestände mit alten landschaftsprägenden Bäumen herum geführt, so dass einzelne

Gehölzbereiche am Ost- und Westufer, durch Verschwenken des geplanten Gerinne-

verlaufs erhalten werden. Ein Schutz der Gehölze findet durch die Ausweisung bau-

zeitlicher Tabuzonen statt.

Im nördlichen Bereich wird der Grabenverlauf in eine Wiesen- und Ackerfläche verlegt,

um grabenbegleitende Ufergehölz zu schützen und zu erhalten.

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Die Durchgängigkeit des Gewässers für Fische und andere aquatisch lebende Orga-

nismen bleibt im Zuge des Vorhabens erhalten.

Baumaßnahmen

Als besondere Vermeidungsmaßnahmen auch im Sinne des Fachbeitrages Artenschutz wer-

den festgehalten:

V 1 Beschreibung / Zielsetzung

Ausweisung von bauzeitlichen Tabuzonen

Ziel: Schutz bedeutsamer Gehölzflächen auch als Fortpflanzungs- und Ruhestätten von Vogelar-

ten;

Maßnahme: Zum Schutz der Flächen werden diese vor Baubeginn markiert und durch Bauzäune

in Kombination mit Flatterband sichtbar abgegrenzt (DIN 18920, RAS LP 4). Im Zuge der Bauein-

weisung wird die ausführende Firma auf die Flächen hingewiesen.

Sofern sich Einzelbäume in unmittelbarer Nähe zum Baufeld befinden, ist DIN 18920 "Schutz von

Bäumen bei Baumaßnahmen" anzuwenden. Vor allem sind Wurzeln, die in die Baugrube ragen,

sauber mit der Säge einzukürzen. Abreißen der Wurzeln mit dem Bagger ist unbedingt zu ver-

meiden.

Die Baumaßnahmen werden, wenn möglich, von vorhandenen Wegen ausgehend durchgeführt,

um Vegetationsschäden und Bodenverdichtungen zu vermeiden.

V 2 Beschreibung / Zielsetzung

Bestimmung eines optimierten Rodungszeitpunktes zum Schutz der Vogelarten und Fle-

dermäuse

Ziel: Schutz und Reduzierung der möglichen Eingriffe für Fledermäuse und Brutvögel

Maßnahme: Die Rodung der Gehölze ist gemäß §28 LNatSchG nur in der Zeit vom 1.Oktober. bis

28. Februar. zulässig. Zum Schutz der Fledermäuse soll die Rodung zumindest der größeren

Bäume (5 Stk) bis Ende Oktober erfolgen. Die meisten Fledermausarten verlassen Ende August

ihre Sommerquartiere bzw. Wochenstuben und wechseln ab Oktober überwiegend zu den Win-

terquartieren außerhalb der Baumhöhlen. Große Abendsegler, die bei der Baumfällung ggf. in

Baumhöhlen gefunden werden, können dann in die vorher aufgehängten künstlichen Fleder-

mauskästen (siehe Maßnahme F1) umgesiedelt werden.

Die zu fällenden großen Pappeln mit Höhlen / potenziellen Fledermausquartieren sind in Stücken

abzusetzen und die abgesägten Teile mit einem Seil gesichert langsam zu Boden zu lassen. Die

Ast- / Stammteile dürfen nicht herabstürzen und aufschlagen, sodass keine Tiere durch einen

Aufprall zu Tode kommen können. Großbäume mit potenziellen Fledermaus-Winterquartieren

werden zusätzlich vor Beginn der Rodungsarbeiten von Fachkundigen nach eventuellen Bewoh-

nern (z. B. Abendsegler als Wintergast ab Herbst) abgesucht.

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V 3 Beschreibung / Zielsetzung

Umweltbaubegleitung

Ziel: Schutz von Biotopen und Tierarten

Maßnahme: Zur Gewährleistung der oben beschriebenen Maßnahmen ist eine „Umweltbaubeglei-

tung (UBB) vorgesehen. Die Umweltbaubegleitung überwacht die Schutz- und Vermeidungsmaß-

nahmen. Sie soll aus geschultem Personal bestehen, das während der gesamten Bauphase mög-

liche minimierende Maßnahmen entsprechend den aktuellen Erfordernissen vorgibt, den Bauab-

lauf hinsichtlich der Umweltaspekte koordiniert und den regelmäßigen Austausch zwischen den

Beteiligten sicherstellt. Des Weiteren sorgt sie dafür, dass keine Lagerplätze in wertvollen Flä-

chen oder in Offenländereien mit potenziellen Bodenbrütern während der Brutzeit eingerichtet

werden.

Großbäume mit potenziellen Fledermaus-Winterquartieren werden vor Beginn der Rodungsarbei-

ten von Fachkundigen nach eventuellen Bewohnern (z. B. Abendsegler als Wintergast ab Herbst)

abgesucht.

Landschaftsbild / Erholung

Planerische Maßnahmen

Zur Wahrung des heutigen Landschaftsbildes werden Gehölzbereiche, insbesondere entlang

der gesamten Westufer der Gräben, erhalten.

Baumaßnahmen

Beeinträchtigte Spazierwege sind umzuleiten.

7.2 Artenschutzmmaßnahmen

Habitatverbessernde-Maßnahmen:

Folgende Ausgleichsmaßnahmen gem. § 44 Abs. 5 Satz 3 BNatSchG (habitatverbessernde-

Maßnahmen) werden durchgeführt, um Verbotstatbestände gem. § 44 Abs. 1 BNatSchG zu

vermeiden:

F1 Anbringen von Fledermauskästen

Ziel: Schaffung von zusätzlichen Sommer- als auch Winterquartieren für Fledermäuse.

Maßnahme: Durch das nicht zu vermeidende Fällen von einzelnen Bäumen mit sichtbaren Höhlen

im Bereich der Böschungsabflachung werden mögliche Fledermausquartiere beseitigt. Insgesamt

sind 5 alte Bäume mit Höhlen (Acer campestre, A. platanoides, Populus hybr, Salix alba) die mög-

licherweise für Fledermäuse geeignet sin gefällt. Der Verlust von potenziellen Fledermausquartie-

ren ist im Verhältnis 1:3 auszugleichen.

Baumhöhlen werden von allen Arten als natürliche Wochenstuben, Sommer- und Ruhequartiere

genutzt. Es ist nicht völlig auszuschließen, dass es sich bei den Baumhöhlen auch um Winter-

quartiere für z. B. den Großen Abendsegler handelt.

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Als Ersatz für die entfallenden, potenziellen Quartiere sind

6 Stück Sommer-Fledermaus-Großraumhöhlen (gemischte Typen u. Größen, z. B. Her-

steller Schwegler; 3 Stück Typ 1 FS und 3 Stück Typ 2F)

9 Stück Flachkasten mit Öffnung von unten (Hersteller, z. B. Schwegler, Typ 1 FF)

In zwei Gruppierungen an Bestandsbäumen im Umkreis von 50 m anzubringen. Exposition der

Quartiere Richtung Südwest oder Südost. Der Standort ist vor Ort mit der Umweltbaubegleitung

oder einem Mitarbeiter des Arbeitskreis Fledermausschutz (GNOR) festzulegen. Die Quartiere

sind mind. 12 Wochen vor Beginn der Rodungsarbeiten anzubringen, damit falls bei den Fällar-

beiten überwinternde Tiere festgestellt werden, diese sofort in einen Ganzjahreskasten umgesie-

delt werden können.

Die regelmäßige Reinigung und Kontrolle der Rundhöhlen (1xjährlich) ist zu gewährleisten, damit

die Funktionalität dauerhaft gegeben ist. Der AK Fledermausschutz kann dies nicht mehr über-

nehmen.

7.3 Kompensationsmaßnahmen

Aus naturschutzfachlicher Sicht bedeutet der Verlust von Bäumen und Strauchhecke in der

ausgeräumten Landschaft der Frankenthaler Terrasse vor allem einen Verlust wichtiger Habi-

tatstrukturen, besonders für Vögel. Im Zuge der Maßnahmen sollen die Eingriffe kompensiert

werden sowie eine Aufwertung vorhandener Flächen stattfinden.

Im Bereich der Sohl- und Gerinneanpassungen wird der dynamische Abfluss des Ge-

wässers wieder hergestellt. Entlang der neuen Grabenböschung werden Gehölze

nachgepflanzt.

Die Abgrabungsfläche im nördlichen Planbereich wird deutlich feuchtere bis nasse

Standortverhältnisse aufweisen. Es ist die Anlage von Wiesen (regionales Saatgut)

Vö1 Anbringen von Vogel-Nistkästen

Ziel: Kompensation des Verlustes von potenziellen Quartieren der Vögel.

Maßnahme: Durch das nicht zu vermeidende Fällen von mittelalten Bäumen, die bisher noch

ohne Höhlen sind, im Bereich der Abflachung des östlichen Ufers werden potenzielle Nistplätze

von Höhlenbrütern wie Meisen beseitigt. Es handelt sich zwar um Nistmöglichkeiten für ungefähr-

dete Vogelarten, da das Gebiet der Frankenthaler Terrasse mit den zahlreichen Ackerflächen

eher strukturarm ist und ältere Bäume mit beginnender Höhlenbildung rar sind, wird mit dieser

Maßnahme eine Verbesserung des Gesamtangebots an Bruthöhlen verfolgt. Als Ersatz für die

entfallenden Fortpflanzungsquartiere sind zehn Vogel-Nistkästen im Gebiet anzubringen. Es sind

verschiedene Kästen, für Meisen (Einflugloch Durchmesser 3,2 cm) und für Stare (Einflugloch-

Durchmesser 4,5-5,5 cm) zu verwenden.

Der Standort ist vor Ort mit der Umweltbaubegleitung festzulegen.

Die Wahl, Anordnung und Anzahl der Nistkästen ist mit der Umweltbaubegleitung abzustimmen.

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und Gehölzen vorgesehen. Kleinräumig ist auch die Entwicklung von Röhrichten und

Seggenrieden denkbar.

Durch Anpflanzung von Gehölzen und Sträuchern wird die Beschattung des Gewäs-

sers nach Bauende gefördert und neue Habitate geschaffen.

Entlang des Grabens G3 werden 5 m breite Gewässerrandstreifen angelegt.

In den neu angelegten, gewundenen Gewässerverlaufs im nördlichen Planbereich

werden verschiedene Strukturelemente wie Holzbuhnen, Flachwasserzonen und Kies-

rauschen integriert.

Zur Kompensation der Eingriffe und zur Aufwertung des Untersuchungsgebietes sind folgende

Maßnahmen vorgesehen:

M 1.1 Beschreibung / Zielsetzung

Anlage eines gewundenen Gewässerlaufs mit Strukturelementen

Ziel:; Erhöhung der Standort- und Artenvielfalt; Förderung der Bodenfunktionen; Förderung von

Makrozoobenthos, Amphibien, Vogelarten; Neugestaltung des Landschaftsbildes; Erhöhung der

Erlebniswirksamkeit der Landschaft.

Maßnahme: Durch die Anlage eines gewundenen Gewässerlaufs und der Bereitstellung eines

Gewässerentwicklungskorridors wird die Strukturgüte des Gewässers verbessert und es ist eine

gewisse eigendynamische Entwicklung möglich. Die Ufer werden nicht befestigt und sind mit re-

gionalem Saatgut (Ufer-/Feuchtwiesenmischung anzusäen). Die ökologische Durchgängigkeit des

Gewässers bleibt erhalten. Die Schaffung von größeren Uferrandstreifen zu den Ackerflächen, hat

positive Effekte auf die Gewässergüte der Gräben.

In den neuen Grabenverlauf sind Strukturelemente (Holzbuhnen, Wurzelstubben, Kiesrauschen,

Flachwasserzonen) einzubringen

Holzbuhnen: bewirken die Ausbildung von längsgerichteten Spiralströmungen im Abflussprofil.

Durch die Überlagerung mit im Gewässer vorhandenen Spiralströmungen, zum Beispiel im Au-

ßenbogen von Gewässerschlingen, kann hierdurch die hydraulische Belastung der Ufer reduziert

werden. In der Folge entstehen vielfältigere Strömungsverhältnisse mit entsprechend unterschied-

lichen Sohlsubstraten und Wassertiefen. Ziel ist eine Zunahme der Strukturvielfalt im Gewässer

und eine bessere Vernetzung zwischen Gewässer und Uferbereichen.

Flachwasserzonen: Vereinzelt sind Flachwasserzonen anzulegen.

Kiesrauschen: Um besonders für aquatische Lebewesen neuen Lebensraum zu schaffen, wer-

den neben Holzbuhnen auch Kiesrauschen angeordnet, die ebenfalls eine Pendelströmung indu-

zieren und flach überströmte Bereiche bilden.

Wurzelstubben: Vereinzelt werden Wurzelstubben im Uferbereich eingebaut. Sie sollen Fischen

einen Unterstand bieten, bis sich in einigen Jahren die Bäume entlang des neugeschaffenen Ge-

wässerlaufs entwickelt haben. Desweitern haben die Stubben eine ähnliche Wirkung wie die

Lenkbuhnen. Durch die sich einstellende Substratsortierung werden temporär kiesige Bereiche

entstehen, die sowohl Fischen zum Laichen, als auch Benthos als Lebensraum dienen.

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Im Hinblick auf hydraulische und technische Fragestellungen wird auf den wasserbaulichen Teil

der Planungsunterlagen verwiesen.

Pflege: Die Pflege der Gräben sollte sich auf das notwendigste beschränken. Intensive Pflege-

maßnahmen sind möglichst zu unterlassen.

Bei etwaiger Verlagerung der geplanten Gerinne auf Flächen außerhalb des Gewässerentwick-

lungsraumes sind ggf. Maßnahmen zur Ufersicherung zu treffen (vorzugsweise ingenieurbiologi-

sche Maßnahmen). Die Böschungsbereiche sind ggf. in mehrjährigem Abstand nach Bedarf zu

pflegen.

M 1.2 Beschreibung / Zielsetzung

Sohlanpassungen / Gerinneaufweitung

Ziel: Herstellung des Abflussvermögens der Gräben, Herstellung des hydraulischen Längsgefälles

sowie die Beseitigung von hydraulischen Engstellen

Maßnahme: In Teilbereichen werden Sohlanpassungen / -abgrabungen am bestehenden Gewäs-

ser vorgenommen und so die hydraulische Funktion des Gewässersystems verbessert. Die Ufer

werden nicht befestigt und sind mit regionalem Saatgut (Ufer-/Feuchtwiesenmischung anzusäen).

M 1.3 Beschreibung / Zielsetzung

Entwicklung von Glatthaferwiesen / Gewässerrandstreifen (Ansaat)

Ziel: Förderung der Bodenfunktionen; Neugestaltung des Landschaftsbildes und Erhöhung der

Erlebniswirksamkeit der Landschaft; Förderung von Heuschrecken und Tagfaltern; Kompensation

des Verlustes von Ackerflächen, Ackerbrachen, Fettwiesen.

Maßnahme: Flächen des Gewässerentwicklungsraumes, welche nicht flächig abgegraben werden

sowie die Gewässerrandstreifen am Graben G3, sind mit einer regionalen Fettwiesenmischung

(Kräuteranteil min. 30 %) (Rieger-Hoffmann 02 (Glatthaferwiese) oder gleichwertig) anzusäen.

Pflege: 1 Jahr Fertigstellungs- und 2 Jahre Entwicklungspflege. Im ersten Jahr ist ca. 8 bis 10

Wochen nach Ansaat ein Schröpfschnitt von Beikräutern auf 5-6 cm Wuchshöhe und – bei hoher

Blattmasse – das Abräumen des Mahdguts unbedingt erforderlich. Anschließend 2-schürige

Mahd im Juni u. September. Im Rahmen der Unterhaltungsmaßnahme ist später ebenfallseine 2x

jährliche Mahd oder eine temporäre Beweidung vorzunehmen. Das Schnittgut ist jeweils abzu-

räumen.

M 1.4 Beschreibung / Zielsetzung

Entwicklung von kräuterreichen Feuchtwiesen im Abgrabungsbereich (Ansaat)

Ziel: Förderung der Bodenfunktionen; Neugestaltung des Landschaftsbildes und Erhöhung der

Erlebniswirksamkeit der Landschaft; Förderung von Heuschrecken und Tagfaltern; Kompensation

des Verlustes von Ackerflächen, Ackerbrachen, Fettwiesen.

Maßnahme: Der Abgrabungsbereich wird mit einer regionalen, kräuterreichen (min. 30 % Kräuter)

Feuchtwiesenmischung (Rieger-Hoffmann 06; Feuchtwiese) angesät.

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M 1.5 Beschreibung / Zielsetzung

Anpflanzung von Gehölzgruppen/-reihen und Einzelbäumen

Ziel: Kompensation des Verlustes von Gehölzflächen; Förderung von Vogelarten; Förderung der

Bodenfunktionen; Neugestaltung des Landschaftsbildes; Erhöhung der Erlebniswirksamkeit der

Landschaft.

Maßnahme: Entlang des Belchgrabens sind abschnittsweise Gehölzgruppen und Einzelbäume

anzupflanzen.

Pflanzenarten:

Bäume (Größe 200-250 cm, 2xv, o.B. und Hochstämme, STU 10-12, 3xv, mDb.):

Esche (Fraxinus excelsior), Stieleiche (Quercus robur), Hainbuche (Carpinus betulus), Linde (Tilia

cordata), Bergahorn (Acer pseudoplatanus).

Sträucher (Größe 50-80 cm, 2xv, o.B.):

Hasel (Corylus avellana), Liguster (Ligustrum vulgare), Schlehe (Prunus spinosa), Schwarzer

Holunder (Sambucus nigra), Weißdorn (Crataegus monogyna), Hartriegel (Cornus sanguinea),

Pfaffenhütchen (Euonymus europaeus), Kreuzdorn (Rhamnus cathartica), Traubenholunder

(Sambucus racemosa), Salweide (Salix caprea). Randlich der Flächen, entlang der Wege können

zudem Speierling, Wildbirne, Eberesche, Feldahorn gepflanzt werden.

Pflanzdichte: 2 Sträucher je m², Pflanzung im Pflanzverband mind. 2-reihig, zueinander versetzt

Die Pflanzung erfolgt im direkten Anschluss an die Baumaßnahmen zu erfolgen (Gehölze werden

ohne Laub Nov-Feb gepflanzt).

Pflege: 1 Jahr Fertigstellungs- und 2 Jahre Entwicklungspflege (Wässern)

M 1.6 Beschreibung / Zielsetzung

Anpflanzen von Ufergehölzen und Einzelbäumen der Aue in den Abgrabungsbereichen

Ziel: Förderung von Vogelarten; Förderung der Bodenfunktionen; Neugestaltung des Land-schaftsbildes; Erhöhung der Erlebniswirksamkeit der Landschaft; Kompensation des Verlustes von Gehölzflächen.

Maßnahme: In den Abgrabungsbereichen werden abschnittsweise Ufergehölze und Einzelbäume angepflanzt. Im Bereich der Gerinneanpassungen, entlang der neuen Böschungsoberkante, sind gruppenweise Junggehölze ( 2x verschulter Sämling) zu pflanzen.

Pflanzenarten: Ufergehölze: Heister (Größe 150-200 cm, 2xv, o.B.) / Einzelbäume: Hochstämme (STU 10-12, 3xv, mDb), Junggehölze (2x verschulter Sämling):

Schwarzerle (Alnus glutinosa), Schwarz-Pappel (Populus nigra), Esche (Fraxinus excelsior), Stieleiche (Quercus robur),), Silber-Weide (Salix alba), Bergahorn (Acer pseudoplatanus)

Pflege: 1 Jahr Fertigstellungs- und 2 Jahre Entwicklungspflege. Im ersten Jahr ist ggf. ca. 8 bis

10 Wochen nach Ansaat ein Schröpfschnitt von Beikräutern auf 5-6 cm Wuchshöhe und – bei

hoher Blattmasse – mit Abräumen des Mahdguts durchzuführen. Anschließend 2-schürige Mahd

im Juni u. September. Im Rahmen der Unterhaltungsmaßnahme ist später ebenfalls eine 2x jähr-

liche Mahd oder eine temporäre Beweidung vorzunehmen. Das Schnittgut ist jeweils abzuräu-

men.

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Sträucher (Größe 100-150 cm, 2xv, o.B. mind. 5 Triebe):

Gemeiner Schneeball (Viburnum opulus), Faulbaum (Frangula alnus), Traubenkirsche (Prunus padus), Kreuzdorn (Rhamnus cathartica), Ohrweide (Salix aurita), Pfaffenhütchen (Euonymus europaeus)

Die Pflanzung hat im direkten zeitlichen Anschluss (November bis Januar) an die Baumaßnah-men zu erfolgen, zumindest vor Blattaustrieb der Bäume.

Pflege: 1 Jahr Fertigstellungs- und 2 Jahre Entwicklungspflege

7.4 Maßnahmen des LBM

Die benötigten Flächen der vorliegenden Planungen überschneiden sich teilweise mit Flächen

des LBM für den Autobahnausbau der A61. Die Planungen wurden auf einander abgestimmt,

um die Umsetzung beider Maßnahmen ohne Einschränkungen zu gewährleisten.

Um den Baubetrieb vor allem im südlichen Planbereich zu optimieren, ist anzustreben, die

Durchführung der baulichen Maßnahmen parallel auszuführen. Notwendige Rodungen in die-

sem Abschnitt fallen zum Teil in den Bereich des LBM und wurden bereits im Rahmen der

Ausgleichsplanungen des Autobahnausbaus bilanziert. Die Grabenböschungen werden in

diesem Bereich, aufgrund der engen Platzverhältnisse mit einer Neigung von 1:2 hergestellt.

Im nördlichen Bereich ist durch den LBM die Verlegung des Weges geplant. Dieser kreuzt den

neuen Verlauf des Belchgrabens. Das Durchlassbauwerk wird durch den LBM realisiert und in

der Lage an den neuen Grabenverlauf angepasst.

Die Maßnahmen welche durch LBM realisiert werden sind nicht in der Eingriffs- / Ausgleichsbi-

lanzierung (Kap.9) aufgeführt, sie sind dem Autobahnausbau A 61 zuzuordnen.

8 Befreiung für Schutzgebiete und -objekte

Im Plangebiet befinden sich keine Schutzgebiete und -objekte.

9 Gegenüberstellung der Eingriffe und der geplanten Kompensationsmaß-

nahmen

Die prognostizierten Eingriffe und Kompensationsmaßnahmen der Gewässerausbauplanung

werden im Folgenden tabellarisch zusammengefasst.

Tabelle 4: Gegenüberstellung Eingriffe und Kompensation

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Schutzgut Eingriff Kompensation

Boden Eingriff durch Sohlanpas-

sung, Verlegung des Gra-

benprofils und Abgrabung

der Ufervorländer (rd. 1,6 ha)

Nutzungsänderung: Umwand-

lung von Ackerflächen in ex-

tensives Grünland mit Ge-

hölzanpflanzungen sowie in

Gewässerrandstreifen auf ins-

gesamt rd. 0,7 ha. Entwick-

lung von gewässerbegleiten-

den Hochstaudenfluren u.

Gehölz-säumen auf rd. 1,5 ha

Fläche.

Klima kein Eingriff nicht erforderlich

Wasser Eingriff durch punktuelles

Verfüllen des alten Graben-

verlaufs

nicht erforderlich, da sich

durch die Verbesserung der

hydraulischen Bedingungen

und die Integration von Struk-

turelementen (Buhnen, Kies-

und Flachwasserbereiche),

sowie die Anlage von Gewäs-

serrandstreifen, positive Aus-

wirkungen ergeben.

Arten und Biotope Verlust von

rd. 0,26 ha Strauchhecke,

rd. 0,23 ha Ufergehölze

rd. 0,1 ha Feldgehölz

Neupflanzung von

rd. 0,22 ha Gehölzen:

-Initialpflanzung durch Säm-

linge rd. 630 Stck.(1530 m²),

-13 Einzelbäumen (rd 130 m²),

-Ufergehölze (500 m²).

Entlang der Gräben werden

sich zwischen der abgeflach-

ten Grabenböschung u. der zu

erhaltenen Ufer- u. Feldgehöl-

ze erneut Bäume bzw. Sträu-

cher sukzessiv ausbreiten. Die

erneute Entwicklung von gra-

benbegleitenden Gehölzen

wird durch die Pflanzung von

Sämlingen entlang von rd.

1200 m Uferböschung initiiert

und beschleunigt, so dass

mittelfristig neue hochwertige

Strukturen am Belchgraben

und dem Graben G3 entste-

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hen.

Durch die Anlage von Struktu-

relementen im nördlichen

Planbereich, werden weitere

Habitatstrukturen für die Fau-

na geschaffen.

Anbringen von Nistkästen für

Höhlenbrüter und von Fleder-

mauskästen.

Durch die Umwandlung von

Ackerflächen in Grünland,

werden neue Lebensräume für

die Fauna geschaffen.

Verlust von 0,28 ha Wiesen-

fläche

Entwicklung von rd. 0,2 ha

extensiv genutzte Wiesenflä-

che sowie 0,4 ha Gewässer-

randstreifen mit Wiesenan-

saat, und Ansaat aller Bö-

schungen mit Regio-Saatgut

Ufermischung

Landschaftsbild und

Erholung

Beeinträchtigung durch Ge-

hölzrodungen entlang des

Gewässers

Kompensation durch Um-

wandlung von Acker in Grün-

land, der Pflanzung und Ent-

wicklung von Gehölzen in den

Gewässerkorridoren.

In der obigen Gegenüberstellung stellt sich aufgrund der digitalen Flächenermittlung ein Defizit

an Gehölzen dar. Dies ist auf die Anrechnung der „Sämlings-Flächen“ Pflanzflächen entlang

der Ufer mit einer anfänglichen Breite von 1,0 m zurückzuführen, die eigentliche Böschungs-

flächen wurden in der Flächenermittlung dem Gewässerkorridor zugeschlagen. Die Bö-

schungsoberkanten am Belchgraben und G3 werden sich aber nach 15-20 Jahren im Bereich

der Stecklingsausbringung komplett als ufergehölzbestandene Fläche darstellen, da Erlen und

Weiden zu den schnell wüchsigen Baumarten gezählt werden. Demnach werden die zukünfti-

gen Gehölzentwicklungsflächen eine größere Fläche aufweisen.

Der durch die Planung ausgelöste Eingriff in die o.g. Schutzgüter wird gemäß § 15 (2)

BNatSchG ausgeglichen. Die beeinträchtigten Funktionen des Naturhaushalts werden kurz-

fristig und für die Gehölze mittelfristig in gleichartiger Weise wiederhergestellt. Eine detaillierte

Bilanzierung der Eingriffe und Kompensation des Eingriffs ist in folgenden Unterkapiteln dar-

gestellt.

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9.1 Ermittlung des Kompensationsumfangs der Eingriffsflächen

Im Rahmen der Maßnahmen am Belchgraben und des Grabens G3 kommt es zu einem Ver-

lust bestehender Biotopstrukturen. Wie bereits im vorherigen Kapitel erwähnt, ist mittelfristig

jedoch von einer positiven Entwicklung der Biotope auszugehen. In den nachfolgenden Kapi-

teln werden die Flächen der Biotopverluste (Eingriffsflächen) den geplanten landespflegeri-

schen Maßnahmen gegenüber gestellt.

In Abstimmung mit dem Auftraggeber und der zuständigen Genehmigungsbehörde erfolgt die

Ermittlung des Kompensationsumfangs in Anlehnung an die numerische Bewertung von Bio-

toptypen für die Eingriffsregelung in NRW [11]. Das Verfahren setzt die Wertigkeit der Bio-

toptypen über die Kriterien Natürlichkeit, Gefährdung/Seltenheit, Ersetzbarkeit und Vollkom-

menheit in Bezug und wird in einer zehnstufigen Biotopwertskala ausgedrückt. Der Wert 10 ist

dabei die höchste Bewertung. Die Bewertung für geplante oder durch landepflegerische Maß-

nahmen zu entwickelnde Biotopflächen bezieht sich auf den zu erwartenden Zustand nach 30

Jahren.

Über den Biotopwert und die ermittelte Biotopfläche wird durch Multiplikation ein fiktiver Flä-

chenwert (Biotopwertigkeit * Fläche [m2]) ermittelt, nach dem sich der Kompensationsbedarf

richtet. Sowohl die bestehenden Flächenwerte des Eingriffsraums als auch die zukünftigen

Wertigkeiten der Umbauflächen werden dabei berücksichtigt.

Die Wertigkeit der für das Vorhaben relevanten Biotoptypen und die sich ergebenden Bio-

topwerte sind nachfolgend zusammengestellt:

Tabelle 5 Biotoptypen und –werte (Bestand)

Biotoptyp Biotop-

Code RLP Biotopwertcode

NRW [30] Biotopwerte

Feldgehölz, heimische Arten BA1 BA 90, ta 1-2,h 8

Weiden-Ufergehölz BE1 / BE3 BE 100, ta 1-2 7

Strauchhecke, ebenerdig BD2 BB0,100 6

Fettwiese EA1 EA,xd1, veg2 6

Gewässer-Rain HC0 K, neo5 3

Feldweg, unbefestigt VB2 VB7stb3 3

Strassenrand-Rain HC3 VA, mr4 2

Acker HA0 HA0, aci 2

Graben FN3 / FN4 FN, wf4 2

Feldweg, befestigt VB1 VF0 0

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9.2 Anrechnung der geplanten Maßnahmen (erbrachter Kompensationsum-

fang)

Die in Kap. 7 erläuterten geplanten Maßnahmen tragen zu einer nachhaltigen, ökologischen

Aufwertung des Belchgrabens und seiner gesamten Aue bei. Der Biotopwert wird sich mittel-

fristig erheblich erhöhen, was sich ebenfalls positiv auf den Artenreichtum der Flora und Fau-

na auswirken wird. Der Belchgraben selbst wird sich durch die Renaturierungsmaßnahmen

abschnittsweise in Richtung eines leitbildtypischen eigendynamischen Gewässers entwickeln.

Bei der numerischen Eingriffs- und Kompensationsermittlung sind insbesondere im Zuge von

Gewässer- und Auenrenaturierungen, Modifizierungen bei der Biotopbewertung vorzunehmen.

Um eine realistische Bewertung der geplanten und somit anthropogen geschaffenen Biotop-

strukturen durchzuführen, wird begründet und in Abstimmung mit der zuständigen Natur-

schutzbehörde ein Prognosewert in die Berechnung des Kompensationsumfangs eingebracht,

der vom Standart-Biotopwert abweichen kann. Dieser Prognosewert ist definiert als der Bio-

topwert, der nach 30 Jahren der Maßnahmenumsetzung mit hoher Wahrscheinlichkeit erreicht

wird.

Das zu erreichende Zielbiotop mit seinen Biotopwert ist in jedem Einzelfall abhängig von den

standörtlichen Voraussetzungen sowie der Art und des Umfangs der vorgesehenen Maßnah-

men festzulegen. Nach [11] sind daher Korrekturfaktoren bei den angegebenen Standard-

Biotopwerten um bis zu 2 Wertstufen möglich, wenn sich diese nach naturräumlicher Ausstat-

tung, Bedeutung, Seltenheit und Naturnähe begründen lassen. Auf den Belchgraben als Kul-

turlandschaftselement werden auch nach Vollzug der geplanten Maßnahmen des Hochwas-

serschutzes und Auenentwicklung anthropogene Einflüsse vorhanden sein. Besonders der

Gesichtspunkt der Naturnähe ist daher nicht in dem Maße mit Biotopstrukturen vergleichbar,

deren Ausbildung durch natürliche Prozesse über Dekaden entstanden ist. Darüber hinaus

spielen aktuelle und sich beschleunigende Prozesse wie die Eutrophierung der Landschaft,

die Ausbreitung von Neophyten, der Klimawandel etc. eine verstärkte Rolle in der Entwicklung

von Biotopstrukturen, so dass für einen Zeitraum von 30 Jahren nicht mit ausreichender

Wahrscheinlichkeit von der Erreichung der Zielstruktur und des dementsprechenden Zielbio-

topwert ausgegangen werden kann. Diese Bewertung der Biotopstrukturen wird somit dort

vollzogen, wo die Entwicklung unter den oben genannten Gesichtspunkten besonders wahr-

scheinlich ist und bei denen der anthropogene Faktor eine weiterhin entscheidende Bedeu-

tung hat.

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Zur Ermittlung des erbrachten Kompensationsumfanges werden daher folgende Prognose-

(Biotop-) Werte angesetzt:

Tabelle 6 Biotop- und Prognosewerte der Maßnahmen

Maßnahme Planung Biotopwertcode

[30] Biotopwert Prognosewert

M 1.6 Pflanzung von Ufergehölzen und Einzelbäumen der Aue

BE,100, ta 1-2; BF3,90, ta 1-2

7 6

M 1.5 Pflanzung von Gehölzreihen und Einzelbäumen

BD3,100, ta1-2; BF3,90, ta 1-2

7 6

M 1.4 Entwicklung Feuchtwiese EC, veg3 7 6

M 1.1 Gewundener Gewässerlauf mit Strukturelementen

FN,wf3 6 6

M 1.3 Entwicklung Glatthaferwiese EA,xd1, veg2 6 5

M 1.2 Gerinne mit Sohlanpassungen FN,wf6 4 4

Wege, unbefestigt VB7, stb3 3 3

Wege, befestigt VF0 0 0

Insgesamt werden durch Umsetzung der Planung und unter Berücksichtigung der Prognose-

werte 113.075 Flächenwertpunkte (FWP) an Kompensation erbracht. Davon werden -750

FWP innerhalb der Gemeindegrenzen von Frankenthal, 17.525 FWP in Lambsheim und 9.274

FWP in Maxdorf umgesetzt.

Die Ergebnisse der Berechnungen sind in Tabelle 7 aufgeführt.

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Tabelle 7 Gesamtbilanz - Eingriffsflächen gegenüber Maßnahmenflächen

Gemeinde Biotoptyp BestandBiotopwert

Bestand

Biotopcode

RLP

Code Biotop

NRW

Fläche

[m²]

Wertpunkte

Bestand

Fläche

Prognosewert

Planung

Code Biotop

NRW

Fläche

[m²]

Wertpunkte

Planung

Feldgehölz, heimische Arten* 8 BA1 BA 90, ta 1-2,h 240 1.920

M1.6Pflanzung von Sämlingen im Bereich der

Böschungsoberkante6 BE100, ta 1-2 195 1.170

300 2.340 300 1.590

-750

Gemeinde Biotoptyp BestandBiotopwert

Bestand

Biotopcode

RLP

Code Biotop

NRW

Fläche

[m²]

Wertpunkte

Bestand

Fläche

Prognosewert

Planung

Code Biotop

NRW

Fläche

[m²]

Wertpunkte

Planung

Acker 2 HA0 HA0, aci 3845 7.690

Graben 2 FN3 / FN4 FN, wf4 775 1.550

Ufergehölze 7 BE1 / BE3 BE 100, ta 1-2 455 3.185

Feldweg, unbefestigt 3 VB2 VB7stb3 25 75

Strauchhecke, ebenerdig 6 BD2 BB0,100 450 2.700 M1.4 / M1.5Ansaat Feuchtwiese mit Pflanzung von

Einzelbäumen 6

EC, veg2 /

BF3, 90, ta1-2 1.055 6.330

Gewässerrain, hoher Anteil an

Nitrophyten3 HC0 K, neo5 75 225 M1.6

Pflanzung Ufergehölze, Auegebüschen,

Sämlingen6 BE,100, ta 1-2 1.185 7.110

5.625 15.425 5.625 32.950

17.525

Frankenthal

(Pfalz)Ufergehölze 42060BE 100, ta 1-2BE1 / BE37

Initialgerinne

420105

M1.3Lambsheim

Summe

EA,xd1, veg25Ansaat Glatthaferwiese

4Gerinne / Sohlanpassungen mit Ansaat der

Gewässerböschungen*

6

FN,wf6

Planung

Differenz

Differenz

15.5102.585FN,wf3

Summe

Planung

M1.2

M1.1

4.000800

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Gemeinde Biotoptyp BestandBiotopwert

Bestand

Biotopcode

RLP

Code Biotop

NRW

Fläche

[m²]

Wertpunkte

Bestand Fläche

Prognosewert

Planung

Code Biotop

NRW

Fläche

[m²]

Wertpunkte

Planung

Acker 2 HA0 HA0, aci 4050 8.100 M1.1 Initialgerinne 6 FN,wf3 5.720 34.320

Feldgehölz, heimische Arten 8 BA1 BA 90, ta 1-2,g 755 6.040 M1.2 Gerinne mit Sohlanpassungen 4 FN,wf6 3.320 13.280

Ufergehölze 7 BE1 / BE3 BE 100, ta 1-2 1.825 12.775

Feldweg, unbefestigt 3 VB2 VB7stb3 45 135

Feldweg, befestigt 0 VB1 VF0 60 0 M1.5 Pflanzung Einzelbäumen 6 BF3, 90, ta1-2 150 900

Strauchhecke, ebenerdig 6 BD2 BB0,100 2105 12630 M1.6Pflanzung von Sämlingen im Bereich der

Böschungsoberkante6 BE100, ta 1-2 645 3.870

Gewässerrain, hoher Anteil an

Nitrophyten3 HC0 K, neo5 720 2.160 Weg unbefestigt 3 VB7, stb3 1.138 3.414

Graben 2 FN3 / FN4 FN, wf4 1830 3660 Weg befestigt 0 VF0 55 0

Glatthaferwiese 6 EA1 EA,xd1, veg2 2.820 16.920

14.210 62.420 14.210 71.694

9.274

20.135 80.185 20.135 106.234

26.049

15.9103.182EA,xd1, veg25

Ansaat Glatthaferwiese (Entwicklung von

Gehölzen in den Gewässerrandstreifen,

entlang der Gewässerböschungen)

M1.3

Gesamtsumme

Gesamtdifferez

Maxdorf

Summe

Planung

* zusätzliche Aufweitungen des Gewässerkorridors finden in einer Fläche statt, welche im Rahmen der Planungen der Autobahn gerodet werden. Da dieser Eingriff bereits bilanziert wurde, werden diese Flächen hier nicht weiter

ausgeführt.

Differenz

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9.1 Gesamtbilanz und Zusammenfassung

In Gegenüberstellung der Biotopverluste (Eingriffsflächen) und der geplanten Maßnahmen

errechnet sich ein Kompensationsüberschuss von insgesamt ca. 26.049 ökologischen Flä-

chenwertpunkten (Tabelle 7).

Insgesamt geht mit den geplanten Maßnahmen eine ökologische Aufwertung in den Untersu-

chungsgebieten einher. Dieser Sachverhalt basiert vor allem auf den Gewässerentwicklungs-

maßnahmen, mit der Anlage eines neuen Mittelwassergerinnes, welches sich eigendynamisch

weiter entwickeln wird und der Umnutzung der Ackerflächen in extensiv genutztes Grünland.

Ferner wird durch die Ausweisung von Gewässerrandstreifen eine zusätzliche ökologische

Aufwertung erreicht. Auch der Graben G3 wird in einem festgelegten Gewässerkorridor neu

angelegt und das Abflussvermögen wieder hergestellt, wobei schützenswerte, größere Bäume

entlang des Grabens weitgehend erhalten werden. Die Initialpflanzung von standortgerechten

Sämlingen entlang der Böschungen der Gräben beschleunigt die Entwicklung grabenbeglei-

tender Gehölze, welche zum einen neue Habitatstrukturen darstellen und zum Anderen zur

Beschattung des Gewässers beitragen. Durch die Maßnahmen werden grabenbegleitende

Gehölze nach der Baumaßnahme wieder neu angelegt und können sich, auch durch natürli-

che Sukzession neu entwickeln.

In der Gemarkung Frankenthal-Eppstein kommt es trotz der Neupflanzungen, durch die Ro-

dungen von Feld- und Ufergehölzen mit teilweise alten Bäumen, zu einem Defizit, welches im

Gesamten jedoch ausgeglichen wird.

Die An- und Unterlieger des Gebietes werden einen verbesserten Hochwasserschutz erhalten.

Durch die Herstellung des Abflussvermögens des Belchgrabens und des Grabens G3, der

abschnittsweisen Herstellung eines gewundenen Gewässerlaufs sowie der Anlage von Rand-

streifen, wird die Gewässerstrukturgüte und die Gewässerqualität verbessert.

Für die Fledermausart Großer Abendsegler kann durch die habitatverbessernde Maßnahme

F1- Anbringen von Fledermauskästen eine mögliche Erfüllung des Tatbestandteils des § 44

Abs. 1. Nr. 3 (Beseitigung von Fortpflanzungs- oder Ruhestätten) abgewendet werden. Es

muss demnach für die Fledermäuse keine Ausnahme beantragt werden.

Auch für die Europäischen Vogelarten sind die Tatbestandteile des § 44 Abs. 1. nicht erfüllt.

Insbesondere der Absatz 1 Nr. 3 des Paragraphen wird durch die Durchführung einer habitat-

verbessernden -Maßnahme (Vö 1 Anbringen von Vogelnistkästen) abgewendet.

Für die Gruppe der ungefährdeten Europäischen Singvögel treffen die Verbotstatbestände des

§ 44 Abs. 1 i. V. m. Abs. 5 BNatSchG unter Berücksichtigung aller Vermeidungsmaßnahmen

nicht zu.

Page 49: GEWÄSSERAUSBAU FRANKENTHALER TERRASSE ......7.4 Maßnahmen des LBM 35 8 Befreiung für Schutzgebiete und -objekte 35 9 Gegenüberstellung der Eingriffe und der geplanten Kompensationsmaßnahmen

GEWÄSSERZWECKVERBAND ISENACH-ECKBACH

Gewässerausbau Frankenthaler Terrasse

Heft: 4 Fachbeitrag Naturschutz 44

P:\hlw1018543\doc\ber\20170407_PF_Belchgraben_nord\Heft_4_FBN\190521_FBN.docx Björnsen Beratende Ingenieure GmbH

Durch Umsetzung der vorgeschlagenen Maßnahmen ergibt sich eine Kompensation der vor-

habensbedingten Eingriffen bzw. Veränderungen von Natur und Landschaft.

10 Kostenberechnung der landschaftspflegerischen Maßnahmen

Die Kosten für die landespflegerischen Maßnahmen inkl. der Fertigstellungs- und Entwick-

lungspflege wurden ermittelt. Die Kosten für die Unterhaltungspflege der Flächen (Beweidung,

Mahd) sowie den Grunderwerb sind nicht beinhaltet.

Die Kosten für die Landschaftsplanung belaufen sich insgesamt auf rd. 51.440 € (netto) (s.

Anlage 1).

Sachbearbeiter:

B.Sc. A. Schmitt

Dipl. Ing. (FH) Nicole Wernerus

Der Antragssteller: Planverfasser:

Lambsheim, im Juli 2019 Speyer, im Juli 2019

Gewässerzweckverband Björnsen Beratende Ingenieure GmbH

Isenach Eckbach

Verbandsvorsteher M. Hebich Dr.-Ing. M. Probst

Piehler
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gez. i.A. Theiß
Piehler
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gez. M. Probst