Upload
others
View
4
Download
0
Embed Size (px)
Citation preview
Eine Niederlassung der Björnsen Beratende Ingenieure GmbH · Maria Trost 3 · 56070 Koblenz
GEWÄSSERAUSBAU FRANKENTHALER TERRASSE
AUSBAU BELCHGRABEN, PLANFESTSTELLUNG
Heft 4 Fachbeitrag Naturschutz
Juli 2019
sam/hlw 20101843
Björnsen Beratende Ingenieure GmbH
Niederlassung Speyer
Diakonissenstraße 29 · 67346 Speyer
Telefon 06232 699160-0 · Telefax 06232 699160-20
- I -
Inhaltsverzeichnis
Seite
1 Veranlassung 1
2 Vorhabensbeschreibung 2
3 Planerisch rechtliche Vorgaben 4
3.1 Planungsvorgaben und übergeordnete Planungen 4
3.2 Schutzgebiete und Objekte 5
4 Bestandsbeschreibung und Bewertung 7
4.1 Naturräumliche Gliederung 7
4.2 Heutige potenzielle natürliche Vegetation (hpnV) 8
4.3 Boden 8
4.4 Klima 8
4.5 Wasser 9
4.6 Arten und Biotope 11
4.7 Landschaftsbild und Erholung 16
4.8 Zusammenfassende Beurteilung 17
5 Konfliktanalyse 19
5.1 Boden 19
5.2 Klima 20
5.3 Wasser 20
5.4 Arten und Biotope 21
5.5 Landschaftsbild und Erholung 24
5.6 Zusammenfassung der ermittelten Konflikte 24
6 Ergebnis des Fachbeitrags Artenschutz 27
7 Landespflegerische Maßnahmen 27
7.1 Vermeidungs- und Minimierungsmaßnahmen 27
7.2 Artenschutzmmaßnahmen 30
7.3 Kompensationsmaßnahmen 31
7.4 Maßnahmen des LBM 35
8 Befreiung für Schutzgebiete und -objekte 35
9 Gegenüberstellung der Eingriffe und der geplanten Kompensationsmaßnahmen 35
9.1 Ermittlung des Kompensationsumfangs der Eingriffsflächen 38
9.2 Anrechnung der geplanten Maßnahmen (erbrachter Kompensationsumfang) 39
9.1 Gesamtbilanz und Zusammenfassung 43
10 Kostenberechnung der landschaftspflegerischen Maßnahmen 44
- II -
Heft 1: Planfeststellungsantrag Heft 2: Technische Planung
Heft 3: Vorprüfung des Einzelfalls nach UVPG Heft 4: Fachbeitrag Naturschutz Anlagen Reihe A
A-1 Kostenberechnung Landschaftsplanung
Anlage der Reihe B (lose beigefügte Pläne)
B-4 Konflikt- und Maßnahmenplan 1:1.500
Heft 5: Fachbeitrag Artenschutz
- III -
Verwendete Unterlagen
[1] Bundestag / Bundesrepublik Deutschland
Gesetz über Naturschutz und Landespflege (Bundesnaturschutzgesetz - BNatSchG)
beschlossen am 29.07.2009 (BGBl. I S. 2542), in Kraft getreten am 01.03.2010 zu-
letzt geändert durch Art. 8 G v. 13.5.2019
[2] Bundestag / Bundesrepublik Deutschland
Gesetz zur Ordnung des Wasserhaushaltes (WHG). Wasserhaushaltsgesetz vom
31.07.2009 (BGBl. I S. 2585), in Kraft getreten am 07.08.2009 bzw. 01.03.2010 zu-
letzt geändert durch Art. 2 G v. 4.12.2018
[3] Landesamt für Vermessung und Geobasisinformation
http://www.geoportal-wasser.rlp.de/servlet/is/2025/
Abfrage Mai 2016
[4] Land Rheinland-Pfalz
Landesgesetz zur nachhaltigen Entwicklung von Natur und Landschaft (Landesna-
turschutzgesetz – LnNtSchG) vom 06. Oktober 2015
[5] Land Rheinland-Pfalz
Wassergesetz für das Land Rheinland-Pfalz (Landeswassergesetz – LWG) vom 14.
Juli 2015, letzte berücksichtigte Änderung: zuletzt geändert durch Artikel 6
des Gesetzes vom 19.12.2018 (GVBl. S. 469)
[6] L.A.U.B. Gesellschaft für Landschaftsanalyse und Umweltbewertung mbH
Fachbeitrag Naturschutz/Landespflegerischer Begleitplan A61: Abschnitt A: AK
Frankenthal – AK Mutterstadt
(Auftraggeber: LBM)
[7] Naturschutzverwaltung RLP
Landschaftsinformationssystem
http://map1.naturschutz.rlp.de/mapserver_lanis/
Abfrage Stand Juni 2014
[8] Naturschutzverwaltung RLP
ARTeFAKT - Arten und Fakten
http://www.artefakt.rlp.de/artefakt/wc?action=suchen&suchstring=6415/=6515/=6516
Abfrage Stand August 2015
[9] Metropolregion Rhein-Neckar (Hrsg.)
Einheitlicher Regionalplan Rhein-Neckar
Mannheim, 2014
[10] Deutscher Wetterdienst
Klimadiagramme www.klimadiagramme.de
Abfrage Dez 2013
[11] LANUV NRW
Numerische Bewertung von Biotoptypen in NRW für die Eingriffsregelung in NRW
Recklinghausen, 2008
- IV -
[12] Landesbetrieb Mobilität Worms
A 61- Abschitt A: AK Frankenthal – AK Mutterstadt, Ausbau auf 6 Fahrstreifen Bau-
km 351+200-364+800
Faunistischer Fachbeitrag – Vorkommen und Betroffenheit streng geschützter Arten
Anlage 12.2
Verfasser L.A.U.B. Gesellschaft für Landschaftsanalyse u. Umweltbewertung GmbH
[13] Landesbetrieb Mobilität Worms
A 61- Abschitt A: AK Frankenthal – AK Mutterstadt, Ausbau auf 6 Fahrstreifen Bau-
km 351+200-364+800
Artenschutzrechtlicher Fachbeitrag – Vorkommen und Betroffenheit streng geschütz-
ter Arten Anlage 12.3
Verfasser L.A.U.B. Gesellschaft für Landschaftsanalyse u. Umweltbewertung GmbH
[14] Ministerium für Umwelt Rheinland-Pfalz(Hrsg.)
Planung vernetzter Biotopsysteme- Bereich Landkreis Ludwigshafen.
LUWG + ALAND , Einfeld, R., Lisbach B., Schulte T. (Bearbeitung)
1996
[15] Stadt Frankenthal
Flächennutzungsplan
Frankenthal, 1998
[16] Lambsheim
Flächennutzungsplan
Lambsheim, 2000
[17] Planergruppe ASL
Flächennutzungsplan mit integriertem Landschaftsplan der Verbandsgemeinde
Maxdorf
August 2001
(Auftraggeber: Verbandsgemeinde Maxdorf)
GEWÄSSERZWECKVERBAND ISENACH-ECKBACH
Gewässerausbau Frankenthaler Terrasse
Heft: 4 Fachbeitrag Naturschutz 1
P:\hlw1018543\doc\ber\20170407_PF_Belchgraben_nord\Heft_4_FBN\190521_FBN.docx Björnsen Beratende Ingenieure GmbH
1 Veranlassung
Im Bereich der Frankenthaler Terrasse kommt es wiederkehrend zu langanhaltenden Über-
schwemmungen landwirtschaftlicher Nutzflächen. Die Grundwasserstände können sowohl
nach Starkniederschlägen als auch nach über längere Zeiträume andauernden, überdurch-
schnittlichen Niederschlägen stark ansteigen.
Vor diesem Hintergrund wurde zwischen der Wasserwirtschaftsverwaltung, den Kommunen
und der Landwirtschaft vereinbart, die hydraulische Funktion des vorhandenen Gewässersys-
tems zu prüfen, Maßnahmen zur Sicherstellung des Abflussvermögens einzuleiten, den Be-
reich entlang des Belchgrabens zu renaturieren sowie in diesem Retentionsvolumen zum
Ausgleich der Wasserführung zu schaffen.
Die erforderlichen Maßnahmen werden zur Wiederherstellung des Abflussvermögens im
Rahmen von drei separaten Verfahren beantragt.
Großflächig kann die Wiederherstellung der Leistungsfähigkeit durch den Rückbau von
Engstellen (Bauwerke und Auflandungen) sowie durch die Anpassung von Bauwerken
so erfolgen, dass ausschließlich in kommunalem bzw. öffentlichem Besitz befindliche
Grundstücke genutzt werden. Für diese Bauwerke, die als Anlagen an Gewässern
dritter Ordnung mit einem Abstand unter 10 m gemäß §36 Wasserhaushaltsgesetz
und §31 Landeswassergesetz Rheinland-Pfalz bestehen, wurde ein gemarkungsüber-
greifendes, separates Plangenehmigungsverfahren bei der oberen Wasserbehörde
durchgeführt. Die bauliche Realisierung ist mit Ausnahme weniger Restarbeiten abge-
schlossen.
Primär aufgrund des Flächenbedarfs auf Privatflächen wird für den Belchgraben zwi-
schen der Mündung in die Isenach und der Querung des Belchgrabens mit der A 61
ein separates Planfeststellungsverfahren bei der Oberen Wasserbehörde durchge-
führt. Der in den Belchgraben einmündende Graben G3 wird aufgrund von Entwässe-
rungsproblemen in die Planungen mit aufgenommen (vorliegende Antragsunterlagen)
Der Belchgrabenabschnitt zwischen der Querung mit der A 61 und der L 527 wird re-
naturiert. Für das Vorhaben wurde ein separates Plangenehmigungsverfahren durch-
geführt. Aktuell laufen hier die Rodungsarbeiten, im Frühjahr 2018 wird eine Arten-
schutzmaßnahme vorgezogen realisiert. Die bauliche Umsetzung erfolgt dann in der
zweiten Hälfte 2018.
Die Hauptziele sind die Herstellung des hydraulischen Längsgefälles sowie die Beseitigung
von hydraulischen Engstellen. Ein weiteres wesentliches Ziel der geplanten Maßnahmen be-
GEWÄSSERZWECKVERBAND ISENACH-ECKBACH
Gewässerausbau Frankenthaler Terrasse
Heft: 4 Fachbeitrag Naturschutz 2
P:\hlw1018543\doc\ber\20170407_PF_Belchgraben_nord\Heft_4_FBN\190521_FBN.docx Björnsen Beratende Ingenieure GmbH
steht in der naturnahen Gewässerentwicklung. Der Überschuss des landespflegerischen Aus-
gleichs wird ins kommunale Ökokonto eingestellt.
Im Rahmen des geplanten Vorhabens ist es möglich wasserwirtschaftliche, naturschutzfachli-
che und landschaftspflegerische Ziele gewinnbringend miteinander zu verbinden. Das Vorha-
ben erfolgt somit ausschließlich zum Wohle der Allgemeinheit und zwar sowohl im Interesse
des Menschen als auch von Natur und Landschaft.
Der vorliegende Fachbeitrag Naturschutz betrachtet die im Planfeststellungsverfahren erläu-
terten Maßnahmen, die genaue Beschreibung der technischen Maßnahmen ist dem Erläute-
rungsbericht der technischen Planung (Heft 2) zu entnehmen.
2 Vorhabensbeschreibung
Die Maßnahme findet im Bereich der Frankenthaler Terrasse, entlang des Belchgrabens statt.
Der überplante Gewässerabschnitt beginnt im Süden, im Anschluss an die Querung mit der
Autobahn A61 (km 1+400) und endet im Norden, kurz vor der Mündung des Belchgrabens in
die Isenach (km 0+200). Im Norden schließt das Vorhaben an die Planungen des LBM an.
Im Rahmen der Maßnahme werden folgende Ziele umgesetzt:
Herstellung eines hydraulischen Längsgefälles des Belchgrabens sowie des einmün-
denden Grabens G3.
Beseitigung von hydraulischen Engstellen.
Realisierung eines gewundenen Gewässerlaufs mit der Integration von Strukturele-
menten im nördlichen Planbereich (s. Abbildung 1, Bereich 2).
GEWÄSSERZWECKVERBAND ISENACH-ECKBACH
Gewässerausbau Frankenthaler Terrasse
Heft: 4 Fachbeitrag Naturschutz 3
P:\hlw1018543\doc\ber\20170407_PF_Belchgraben_nord\Heft_4_FBN\190521_FBN.docx Björnsen Beratende Ingenieure GmbH
Abbildung 1: Lage der Planungsbereiche
Im Bereich 2 wird das Gewässer verlegt und mit einem gewundenen Gewässerverlauf herge-
stellt. In diesem Abschnitt ist die Integration von Strukturelementen wie Holzbuhnen, Kies- und
Flachwasserbereichen geplant. Diese sind detaillierter in der Ausführungsplanung festzule-
gen. Die Maßnahme findet im nördlichen Bereich auf einer Ackerfläche statt, wobei die Vor-
länder abgegraben werden. Südlich wird das Gewässer in eine Wiesenfläche verlegt. Im Zu-
sammenhang mit den geplanten landespflegerischen Maßnahmen, wird im Zuge des Vorha-
bens vor allem die Ackerfläche ökologisch aufgewertet. Der alte Grabenverlauf wird nicht ver-
füllt (im Nordteil des Bereichs 2) und bleibt im alten Verlauf als Stillgewässer erhalten (siehe
Konflikt- und Lageplan B-4). Nur im Bereich der Verschwenkung wird auf ca. 3 m Länge das
Gewässer verfüllt.
Die übrigen Maßnahmen werden am bestehenden Graben durchgeführt, wobei Sohlanpas-
sungen/-abgrabungen und Gerinneaufweitungen zur Herstellung des hydraulischen Längsge-
fälles durchgeführt werden. Am Graben G3 wird ein 15 m breiter Gewässerkorridor geschaffen
(Anlage von Gewässerrandstreifen am G3 auf 210 m beidseitig, auf 510 m einseitig). Das hyd-
raulische Längsgefälle des Grabens wird wieder hergestellt sowie hydraulische Engstellen
beseitigt.
Des Weiteren wird im Rahmen des Vorhabens die Anpassung von zwei Durchlässen, am
Belchgraben und Graben G3, sowie der Neubau von einem Durchlass im nördlichen Planbe-
reich realisiert.
Bereich 1
Bereich 2
G 3
GEWÄSSERZWECKVERBAND ISENACH-ECKBACH
Gewässerausbau Frankenthaler Terrasse
Heft: 4 Fachbeitrag Naturschutz 4
P:\hlw1018543\doc\ber\20170407_PF_Belchgraben_nord\Heft_4_FBN\190521_FBN.docx Björnsen Beratende Ingenieure GmbH
3 Planerisch rechtliche Vorgaben
3.1 Planungsvorgaben und übergeordnete Planungen
Regionalplan
Im Regionalplan Rhein-Neckar [9] ist das Plangebiet als überschwemmungsgefährdeter Be-
reich mit hoher bis sehr hoher klimaökologischer Bedeutung sowie als Vorranggebiet für den
vorbeugenden Hochwasserschutz dargestellt. Der Bereich des Belchgrabens ist als bedeu-
tender Raum für den landesweiten Biotopverbund RLP markiert als Regionaler Grünzug.
Flächennutzungsplan
Der Planbereich liegt innerhalb der Flächennutzungspläne der Kommunen Frankenthal,
Maxdorf und Lambsheim.
Im Flächennutzungsplan der Stadt Frankenthal [15] ist der Belchgraben überwiegend zur na-
turnahen Gestaltung von Gräben, mit der Schaffung von beidseitig 10m breiten Gewässer-
randstreifen ausgewiesen. Ein Streifen entlang der Autobahn ist als Immissionsschutzstreifen
festgelegt.
Der Flächennutzungsplan der Verbandsgemeinde Maxdorf [17] weist die Außenbereiche als
Flächen für die Landwirtschaft aus. Entlang des Belchgrabens sind einzelne Gehölzflächen
dargestellt.
Der Flächennutzungsplan der Verbandsgemeinde Lambsheim [16] weist den Bereich des
Plangebietes in dem der Belchgraben in die Ackerflächen verlegt werden soll, als Biotopflä-
chen / schützenswertes Gebiet aus.
Die vorliegenden Planungen entsprechen den Festsetzungen bzw. Zielen der betroffenen Flä-
chennutzungspläne.
Sonstige Planungen
Für den betroffenen Gewässerabschnitt werden im Gewässerpflegeplan keine kurz-, mittel-
und langfristigen Maßnahmen flächenscharf genannt.
Seitens des LBM ist der Ausbau der A 61 geplant, dessen Planung sich entlang der Auto-
bahnböschungen und der hierfür vorgesehenen Ausgleichsfläche erstreckt und sich mit der
vorliegenden Planung zum Gewässerausbau der Frankenthaler Terrasse teilweise über-
schneidet. Die Planungen sind auf einander abgestimmt und können uneingeschränkt umge-
setzt werden.
Im südlichen Anschluss ist die Renaturierung des Belchgrabens in einem Bereich nördlich der
L527 (km 2+300) und der Querung des Belchgrabens mit der A 61 geplant.
GEWÄSSERZWECKVERBAND ISENACH-ECKBACH
Gewässerausbau Frankenthaler Terrasse
Heft: 4 Fachbeitrag Naturschutz 5
P:\hlw1018543\doc\ber\20170407_PF_Belchgraben_nord\Heft_4_FBN\190521_FBN.docx Björnsen Beratende Ingenieure GmbH
3.2 Schutzgebiete und Objekte
FFH-Gebiete / Vogelschutzgebiete
Die geplanten Vorhaben an den Gewässern liegen weder in einem FFH- noch in einem Vo-
gelschutzgebiet.
Westlich des Planungsgebietes befindet sich das FFH-Gebiet „Dürkheimer Bruch“ sowie das
Vogelschutzgebiet Haardtrand. Der Vorhabensbereich am Belchgraben und Graben G3 liegt
über 1,5 km von den Schutzgebietsgrenzen entfernt. Aufgrund der Distanz sind keine Auswir-
kungen auf das FFH-Gebiet und seine Entwicklungs- und Erhaltungsziele bzw. auf das Vogel-
schutzgebiet zu erwarten. Eine Natura 2000-Verträglichkeitsprüfung ist somit nicht erforder-
lich.
Naturschutzgebiete, Natur- und Nationalparks
Das Untersuchungsgebiet liegt außerhalb von Naturschutzgebieten, Natur- und Nationalparks.
Landschaftsschutzgebiete, geschützte Landschaftsbestandteile
Die in der Gemarkung Maxdorf ausgewiesenen Landschaftsschutzgebiete befinden sich nicht
im Einflussbereich der geplanten Maßnahmen. Die Schutzziele werden von der Planung nicht
beeinträchtigt.
Im südlichen Anschluss der Planungen ist ein Baum- und Buschstreifen, welcher in Nord-Süd-
Richtung entlang des Belchgrabens verläuft als geschützter Landschaftsbestandteil in der
Rechtsverordnung der kreisfreien Stadt Frankenthal vom 14. Dezember 1981 festgesetzt.
Dieser wird durch die hier beschriebenen Maßnahmen nicht tangiert.
Wasserschutzgebiete, Überschwemmungsgebiete
Die Planungen liegen außerhalb von Wasserschutzgebieten.
Das Plangebiet liegt im großflächig in Nord-Süd-Richtung verlaufenden, amtlich festgesetzten
Überschwemmungsgebiet, das von Dannstadt-Schauernheim bis zur L522 bei Lambsheim
reicht (vgl. Abb 2 rote Schraffur).
GEWÄSSERZWECKVERBAND ISENACH-ECKBACH
Gewässerausbau Frankenthaler Terrasse
Heft: 4 Fachbeitrag Naturschutz 6
P:\hlw1018543\doc\ber\20170407_PF_Belchgraben_nord\Heft_4_FBN\190521_FBN.docx Björnsen Beratende Ingenieure GmbH
Abbildung 2: Amtlich festgesetzte Überschwemmungsgebiete [3]
Bau- und Bodendenkmäler
Im Planbereich ist flächendeckend mit Bodendenkmälern zu rechnen. Es wird eine geophysi-
kalische Erkundung für Kampfmittel und Bodendenkmäler im Rahmen der Ausführungspla-
nung durchgeführt.
Gesetzlich geschützte Biotope
Biotope welche nach § 30 BNatSchG geschützt sind, sind im Plangebiet nicht vorhanden.
Gem. LANIS [7] sind der Belchgraben mit seinen bachbegleitenden Gehölzen und der Graben
G3 als schutzwürdige Biotope kartiert (s. Tabelle 1).
GEWÄSSERZWECKVERBAND ISENACH-ECKBACH
Gewässerausbau Frankenthaler Terrasse
Heft: 4 Fachbeitrag Naturschutz 7
P:\hlw1018543\doc\ber\20170407_PF_Belchgraben_nord\Heft_4_FBN\190521_FBN.docx Björnsen Beratende Ingenieure GmbH
Tabelle 1: Geschützte Biotope im Untersuchungsraum
Gebietsname Gebietsnummer Biotopkataster
Biotoptyp-Code *
Biotoptyp-Name Gewässer-Name
Bio-toptyp-Nr.
Brandgraben SO Kläranlage Lambsheim an Autobahn
BK-6415-0206-2007 -FN3 Graben mit exten-siver Instandhal-tung
Belchgraben 6415-0090-2007
-EA1 Fettwiese, Flach-landausbildung (Glatthaferwiese)
-BD6 Baumhecke, ebenerdig
extensiv genutz-ter Graben NO Maxdorf
BK-6415-0227-2007 FN3 Graben mit exten-siver Instandhal-tung
G3 6415-0110-2007
4 Bestandsbeschreibung und Bewertung
Die Vegetations- und Nutzungsstrukturen sowie die Gewässermorphologie wurden während
der Begehungen im Oktober 2011 erfasst. Eine Nachkartierung fand zusätzlich im Mai 2014
statt. Die Ergebnisse der Erfassung sind zeichnerisch in den Plananlagen B-4 sowie in der
Anlage A1 des Fachbeitrag Artenschutz dargestellt.
Die verschiedenen Schutzgüter werden in Bereiche
hoher
mittlerer
geringer Wertigkeit eingestuft.
4.1 Naturräumliche Gliederung
Das UG ist Bestandteil der naturräumlichen Großlandschaft 22/23 „Nördliches Oberrhein-
tiefland“ bzw. der naturräumlichen Untereinheit 221.80 „Frankenthaler Terrasse“. Diese Rhein-
terrasse bildet eine fast ebene Fläche auf ca. 95 – 100 mNN (leichte Neigung von Süden nach
Norden) mit geringen Höhenunterschieden und ist aus pleistozänen Flussaufschüttungen zwi-
schen dem Niveau der Niederterrasse und dem der Rheinaue entstanden.
GEWÄSSERZWECKVERBAND ISENACH-ECKBACH
Gewässerausbau Frankenthaler Terrasse
Heft: 4 Fachbeitrag Naturschutz 8
P:\hlw1018543\doc\ber\20170407_PF_Belchgraben_nord\Heft_4_FBN\190521_FBN.docx Björnsen Beratende Ingenieure GmbH
Im Norden wird sie von der „Wormser Platte“ (221.81) begrenzt, westlich schließen „Freins-
heimer Riedel“ (221.70), „Isenach-Schwemmkegel“ (221.71) und „Böhler Lössplatte“ (221.72)
an. Im Süden grenzt die „Frankenthaler Terrasse“ an den „Speyerbachschwemmkegel“
(221.50), im Osten an die „Nördliche Oberrheinniederung“ (Nr. 222), die überwiegend Gelän-
dehöhen unter 93 m. ü. NN aufweist.
Die Frankenthaler Terrasse ist durch intensive landwirtschaftliche Nutzung mit dem Schwer-
punkt Gemüseanbau geprägt. Die Landschaft wird durch Entwässerungsgräben, die überwie-
gend von Süd nach Nord verlaufen, und deren meist schmale Saumstrukturen strukturiert.
4.2 Heutige potenzielle natürliche Vegetation (hpnV)
Das Umland des Belchgrabens weist vorwiegend Silikat-Feuchtstandorte auf, auf welchen
sich mit Aufgabe der anthropogenen Nutzungen zum Großteil ein Sternmieren-Stieleichen-
Hainbuchenwald (Stellario-Carpinetum stachyetosum) in frischer bis teilweise sehr frischer
Variante einstellen würde. Im nördlichen Teil des Untersuchungsgebietes würde sich in Berei-
chen von Kalk-Feuchtstandorten hingegen ein Feldulmen-Stieleichen-Hainbuchenwald (Stella-
rio-Carpinetum ulmetosum) als vorwiegend frische Variante einstellen. Dieser ist geprägt
durch relativ lichten Baumbestand, welcher eine dichte und artenreiche Krautschicht aus Grä-
sern und Waldbodenkräutern ermöglicht.
4.3 Boden
Im Untersuchungsgebiet werden Hochflutlehme von sandigen Ablagerungen (auch als
„Schneckensande“ bezeichnet) überdeckt. Der 40-50 cm starke Oberboden wird von sandi-
gem Schluff gebildet. Es haben sich ertragreiche Parabraunerden und Schwarzerden entwi-
ckelt [7]. Im stärker grundwasserbeeinflussten Westteil der Frankenthaler Terrasse im Rhein-
pfalz-Kreis sind Gleye und Aueböden häufig [14]. Der Boden ist durch die landwirtschaftliche
Nutzung durch Einträge, Störung der natürlichen Bodenentwicklung und Erosion stark vorbe-
lastet und wird somit mit mittlerer Wertigkeit eingestuft.
4.4 Klima
Die Jahresdurchschnittstemperatur liegt bei 9-10°C. Die Region Oberrheinebene mit der Fran-
kenthaler Terrasse gehört zu den wärmsten Gegenden Deutschlands. Die Vegetationsperiode
beginnt früh im Jahr.
Der jährliche durchschnittliche Niederschlag liegt bei 500-550 mm [14].
GEWÄSSERZWECKVERBAND ISENACH-ECKBACH
Gewässerausbau Frankenthaler Terrasse
Heft: 4 Fachbeitrag Naturschutz 9
P:\hlw1018543\doc\ber\20170407_PF_Belchgraben_nord\Heft_4_FBN\190521_FBN.docx Björnsen Beratende Ingenieure GmbH
Laut Regionalplan Rhein-Neckar [9] – Erläuterungskarte - West besitzt das Gebiet eine hohe
bis sehr hohe klimaökologische Bedeutung.
Grundsätzlich sind Gräben und Bäche eine Leitbahn für Kaltluftabflüsse in denen die Kaltluft
kanalisiert. Diese Funktion wird im Gebiet durch die Straßendammböschungen der A 61 und
dem z.T. starken Bewuchs entlang des Grabens behindert was die Bedeutung des Gebietes
für das Schutzgut Klima verringert.
4.5 Wasser
Überschwemmungsflächen
Laut Geoportal Wasser [3] liegt der Planbereich innerhalb eines gesetzlichen Überschwem-
mungsgebietes.
Im Regionalplan Rhein-Neckar [9] ist die Fläche des Plangebietes als „Überschwemmungsge-
fährdeter Bereich“ sowie als Vorranggebiet für den vorbeugenden Hochwasserschutz darge-
stellt (s. Abbildung 3).
Abbildung 3: Überschwemmungsgefährdeter Bereich (blau schraffiert)
Grundwasser
Das Plangebiet liegt innerhalb der Grundwasserlandschaft Quartäre und pliozäne Sedimente.
Der Grundwasserflurabstand in der Frankenthaler Terrasse ist gering. Die Auswirkung von
Grundwasserneubildung durch Niederschläge prägt das Gebiet, so dass in trockenen Perio-
GEWÄSSERZWECKVERBAND ISENACH-ECKBACH
Gewässerausbau Frankenthaler Terrasse
Heft: 4 Fachbeitrag Naturschutz 10
P:\hlw1018543\doc\ber\20170407_PF_Belchgraben_nord\Heft_4_FBN\190521_FBN.docx Björnsen Beratende Ingenieure GmbH
den der Grundwasserstand flächig sinkt und in nassen Perioden ansteigt. Das Grundwasser
fließt im Bereich der Frankenthaler Terrasse generell von West (Haardtrand) nach Ost (Rhein)
hin ab.
Der Obere Grundwasserleiter (OGWL) ist dabei relativ gleichförmig aus Fein- und Mittelsan-
den ausgebildet, seine aus steifen Schluffen und Tonen (Oberer Zwischenhorizont OZH) ge-
bildete Basis fällt leicht von West nach Ost ein. Der Grundwasserleiter ist überlagert von einer
im Mittel zwischen 1,00 m und 1,50 m mächtigen, zumeist schluffig ausgebildeten Deck-
schicht. Die intensive landwirtschaftliche Nutzung wirkt sich negativ auf das Schutzgut Grund-
wasser aus. Durch den Einsatz von Pflanzenschutzmitteln, intensive Bewässerung und der
Düngung der wassergesättigten Böden wird das Schutzgut Grundwasser mit einer mittleren
Wertigkeit für den Naturhaushalt eingestuft.
4.5.1 Stillgewässer
Durch die Planungen sind keine Stillgewässer betroffen.
4.5.2 Oberflächengewässer
Es ziehen sich zahlreiche Entwässerungsgräben hauptsächlich in nordsüdlicher Richtung
durch die Frankenthaler Terrasse. Die Isenach ist das größte Gewässer und fungiert als
Hauptvorfluter. Der Belchgraben und der einmündende Graben G3 entwässern neben dem
Neugraben sowie dem Schaflackegraben in die eigentliche Frankenthaler Terrasse.
Der Belchgraben ist ein Fließgewässer 3. Ordnung. Zur Gewässerstrukturgüte und Gewäs-
sergüte, sind im Geoportal Wasser Rheinland-Pfalz [3] folgende Angaben veröffentlicht:
Tabelle 2: Gewässerstrukturgüte und Wassergüte
Gewässer Gewässerstrukturgüte Klasse Gewässergüte
Belchgraben 7: vollständig verändert,
Teilabschnitte 6: sehr stark verändert
2,3 – 2,69: kritisch belastet
Die Entwässerungsgräben in der Frankenthaler Terrasse sind durch die intensive landwirt-
schaftliche Nutzung, meist Gemüsebau, geprägt. Oftmals findet die Bewirtschaftung bis an die
Gewässerböschung statt. Auf diesen Böschungen wächst meist nitrophile krautige Vegetation
oder es stocken ein- oder beidseitig Strauchhecken.
Die meisten mit Gehölzen bewachsenen Grabenabschnitte sind im Biotopkataster ausgewie-
sen, da sie in der flurbereinigten und intensiv genutzten Landschaft die einzigen ökologisch
wertvollen Biotopstrukturen darstellen.
GEWÄSSERZWECKVERBAND ISENACH-ECKBACH
Gewässerausbau Frankenthaler Terrasse
Heft: 4 Fachbeitrag Naturschutz 11
P:\hlw1018543\doc\ber\20170407_PF_Belchgraben_nord\Heft_4_FBN\190521_FBN.docx Björnsen Beratende Ingenieure GmbH
Die Gräben weisen ein geringes Gefälle auf, wodurch nahezu keine Fließbewegung stattfin-
det, was eine schlechte Sauerstoffversorgung nach sich zieht. Die stagnierende Strömung
führt zur schnelleren Erwärmung des Wassers, was zusätzlich Fäulnisprozesse fördert und die
Gewässergüte weiter beeinträchtigt. Durch die hohe Belastung der, in ihrer Struktur stark bis
vollständig veränderten Gewässer (Trapezprofil), in Verbindung mit den größtenteils fehlenden
Gewässerrandstreifen, ist der Belchgraben sowie der Graben G3 mit geringer Bedeutung für
den Naturhaushalt einzustufen. Da die Gräben und ihre meist gehölzbestandenen Ufer eine
wichtige Funktion als Wanderkorridor und Element des Biotopverbundsystems in der ausge-
räumten Landschaft der Frankenthaler Terrasse darstellen, werden diese mit einer geringen
und in gehölzbestandenen Abschnitten mit einer mittleren Wertigkeit eingestuft.
4.6 Arten und Biotope
Die Biotoptypenbeschreibung erfolgt auf Grundlage eigener Erhebungen. Die Biotoptypen
wurden nach dem Schlüssel der Biotopkartierung Rheinland-Pfalz aufgenommen. Erfasst
wurde das Untersuchungsgebiet von der Querung des Gewässers mit der Autobahn A 61 bis
zur Kläranlage östlich von Lambsheim.
4.6.1 Biotoptypen
BA1 – Feldgehölz heimischer Arten
Abbildung 4 Feldgehölz im Bereich 2
GEWÄSSERZWECKVERBAND ISENACH-ECKBACH
Gewässerausbau Frankenthaler Terrasse
Heft: 4 Fachbeitrag Naturschutz 12
P:\hlw1018543\doc\ber\20170407_PF_Belchgraben_nord\Heft_4_FBN\190521_FBN.docx Björnsen Beratende Ingenieure GmbH
Nördlich der Querung des Belchgrabens durch die A 61, verläuft ein bis zu 25 m breites Feld-
gehölz auf der östlichen Grabenseite parallel zur Autobahn (Bereich 1). Es wird von Arten wie
Feldahorn, Hartriegel, Holunder Spitzahorn und Weide gebildet. Da die Heckenstrukturen,
Ufergehölze und Einzelbäume die einzigen strukturbildenden Elemente in der landwirtschaft-
lich geprägten Landschaft der Frankenthaler Terrasse darstellen und somit eine wichtige Le-
bensgrundlagen für die Fauna bilden, sind sie von hoher Bedeutung für das Planungsgebiet
und den gesamten Bereich der Frankenthaler Terrasse.
BD2 – Strauchhecke, ebenerdig
Grabenbegleitend befinden sich Strauchhecken, welche sich unter anderem aus Hartriegel,
Holunder, Liguster und Rose zusammensetzten. Die Strauchhecken verlaufen 1- und z.T.
auch 2-seitig entlang der Gräben. Vereinzelt finden sich in diesen Strauchhecken größere
Bäumen wie Feldahorn, Weiden, Traubenkirsche und Erlen. Die Erlen im Untersuchungsge-
biet befinden sich überwiegend in einem schlechten Zustand mit wenig Laubaustrieb und toten
Terminalen (Erlensterben durch Phytophthora).
Abbildung 5 Strauchhecke im Planbereich
BE3 / BE1 – Weiden-Pappel-Ufergehölz / Weiden- Ufergehölz
Weiden-Pappel-Ufergehölze befinden sich in den Bereichen 1 und 2 des Plangebietes. Wei-
den-Ufergehölze mit Stammdurchmessern von bis zu 40 cm, verlaufen abschnittsweise ent-
lang des Grabens G3.
Die Gehölze bilden wichtige und seltene Strukturen in der kargen Ackerlandschaft und sind
somit von hoher Bedeutung für den Naturhaushalt im Gebiet der Frankenthaler Terrasse.
GEWÄSSERZWECKVERBAND ISENACH-ECKBACH
Gewässerausbau Frankenthaler Terrasse
Heft: 4 Fachbeitrag Naturschutz 13
P:\hlw1018543\doc\ber\20170407_PF_Belchgraben_nord\Heft_4_FBN\190521_FBN.docx Björnsen Beratende Ingenieure GmbH
HA0 - Ackerflächen
Die Herstellung eines gewundenen Gewässerlaufs sowie eine Abgrabung der Ufervorländer
finden auf intensiv landwirtschaftlich genutzten Flächen südlich der Kläranlage statt. Die land-
wirtschaftlich genutzten Flächen sind von geringer Bedeutung für den Naturhaushalt und be-
sitzen wenige Strukturen mit geringer Habitatqualität.
Abbildung 6 Ackerflächen im nördlichen Planbereich
VB2 – Feldweg, unbefestigt
Durch die Planungen werden unbefestigte Feldwege kleinräumig in Anspruch genommen.
EA1 – Fettwiese
Im mittleren Planungsbereich wird das Gewässer in eine Glatthaferwiese verlegt. Hier kom-
men Arten wie Glatthafer, Wiesenlabkraut, Knaulgras, Vogel-Wicke, Wiesenklee und Wiesen-
Storchschnabel vor.
Durch die hohen Nährstoffgehalte, auf die die Dominanz von Nährstoffzeigern hinweist, ist die
Wertigkeit von mittlerer Bedeutung. Da Wiesenflächen im Raum der Frankenthaler Terrasse
rar sind und somit bereits einzelne Wiesen zur Erhöhung der Strukturvielfalt beitragen, wird
die Fläche mit einer mittleren bis hohen Wertigkeit für den Naturhaushalt eingestuft.
GEWÄSSERZWECKVERBAND ISENACH-ECKBACH
Gewässerausbau Frankenthaler Terrasse
Heft: 4 Fachbeitrag Naturschutz 14
P:\hlw1018543\doc\ber\20170407_PF_Belchgraben_nord\Heft_4_FBN\190521_FBN.docx Björnsen Beratende Ingenieure GmbH
Abbildung 7 Glatthaferwiese in Bereich 3
HC0 – Gewässer-Rain
Entlang des Belchgrabens und des Grabens G 3 befinden sich in allen Planbereichen ab-
schnittsweise Gewässerraine ohne Gehölze. Es handelt sich größtenteils um schmale, mit vor
allem nitrophilen Gräsern und Brennnessel bewachsene Streifen zwischen dem Gewässer
und den Ackerflächen bzw. Wegen. Vereinzelt ist Schilfaufwuchs vorhanden. Da die Streifen
sehr schmal sind, einer intensiven Pflege unterliegen und durch die angrenzende Landwirt-
schaft hohe Nährstoffgehalte aufweisen, sind sie mit geringer Bedeutung für den Naturhaus-
halt einzustufen.
Abbildung 8 Gewässerraine im Planungsgebiet
GEWÄSSERZWECKVERBAND ISENACH-ECKBACH
Gewässerausbau Frankenthaler Terrasse
Heft: 4 Fachbeitrag Naturschutz 15
P:\hlw1018543\doc\ber\20170407_PF_Belchgraben_nord\Heft_4_FBN\190521_FBN.docx Björnsen Beratende Ingenieure GmbH
FN3 / FN4 – Graben mit extensiver / intensiver Instandhaltung
Im Plangebiet verläuft der Belchgraben tief eingesenkt (>1m Tiefe) innerhalb von Ackerflächen
entlang der A61, östlich von Maxdorf und Lambsheim. Ein Gewässerrandstreifen ist nur ab-
schnittsweise bzw. teilweise mit einer geringen Breite vorhanden. Im nördlichen Plangebiet
grenzt der Belchgraben unmittelbar an Ackerflächen und unterliegt einer intensiven Unterhal-
tung. Im südlichen Abschnitt zwischen Grabenabzweigungen fließt der Belchgraben auf 190 m
innerhalb eines waldartigen Weiden- Pappel-Ufergehölzes. Der Abschnitt im südlichen Unter-
suchungsgebiet sowie der Graben G 3 werden extensiv gepflegt.
4.6.2 Fauna
Aufgrund der Begehungen zur Erfassung der Fauna für das Vorhaben Autobahnausbau A61
wird Bezug genommen auf die vom Büro L.A.U.B. [13] potenziell vorkommenden bzw. festge-
stellten Arten. Eine Querschnittsbegehung wurde für die Gruppe Vögel durchgeführt [12]. Eine
eigene faunistische Untersuchung wurde nicht durchgeführt.
Generell ist die Frankenthaler Terrasse durch intensive Landnutzung geprägt. Die Gräben
besitzen eine nur sehr geringe Lebensraumfunktion, da ein starker Nährstoffeintrag aus den
Äckern stattfindet und Randstreifen fehlen. Für die Fauna wichtige Habitatstrukturen bilden
hier die Ufergehölze, Strauchhecken, Einzelbäume und schmalen Krautstreifen.
Abgeleitet aus den Begehungen am Belchgraben östlich der A 61 (Plangenehmigung) ist ein
Libellenvorkommen nur an offenen unbewaldeten und nicht komplett mit Schilf eingewachse-
nen Wasserflächen zu erwarten. Solche Abschnitte sind im Süden des Bereichs 1 und im
Norden des Bereichs 2, wo auch die Gebänderte Prachtlibelle, die Adonislibelle (vermutlich
Pyrrhosoma nymphula) und Feuerlibelle (RL 3 RLP) vorkommen.
Aufgrund der intensiven Nutzung der Landschaft und der Nähe zur A 61 kommen am Belch-
graben und G3 nur anspruchslose Arten, die i.d.R. ein weites Habitatspektrum aufweisen, vor.
Dabei handelt es sich um ungefährdete und häufige Arten. Spezialisierte oder empfindliche
Tierarten treten nur als Durchzügler auf. Im Fachbeitrag Artenschutz (Heft 5) wurden Vögel
und Säugetiere vertiefend untersucht.
Eine Suche im Sediment nach Muscheln im Plangenehmigungsabschnitt (2017) hat keine
Funde von Muscheln, insbesondere der Großen Teichmuschel (Anodonta cygnea) ergeben
(siehe Relevanztabelle des Fachbeitrags Artenschutz Heft 5).
Die Vegetation der Grabenböschungen und Grabenoberkante bildet am G3 die wesentlichen
Habitatstrukturen in der Landschaft, welche für Vögel geeignete Verstecke, Futterplätze, aber
auch Ruhe- und Fortpflanzungsstätten darstellen können. Aufgrund der intensiven Nutzung
der angrenzenden Ackerflächen können hier nur störungstolerante Arten mit Erfolg brüten.
Sowohl die Vegetationsarmut, als auch der vermutlich hohe Einsatz von Pestiziden und das
GEWÄSSERZWECKVERBAND ISENACH-ECKBACH
Gewässerausbau Frankenthaler Terrasse
Heft: 4 Fachbeitrag Naturschutz 16
P:\hlw1018543\doc\ber\20170407_PF_Belchgraben_nord\Heft_4_FBN\190521_FBN.docx Björnsen Beratende Ingenieure GmbH
dadurch bedingte geringe Vorkommen von Insekten führen zudem zu einer Nahrungsknapp-
heit für Vögel (siehe Heft 5). Entlang des Belchgrabens exisitiert zwischen Gewässer und der
parallel verlaufenden A 61 ein für die Frankenthaler Terrasse relativ breiter Gehölzstreifen
und dieser ist durch den Autobahnverkehr in seiner Habitatfunktion jedoch stark beeinträchtigt.
So dass in diesem Bereich Vogelarten der geschlossenen Waldbestände und Gehölzränder
wie Buntspecht, Fitis, Kleiber, Rotkehlchen, Singdrossel, Zaunkönig Zilpzalp etc nicht ange-
troffen wurden.
Aufgrund einzelner Altbäume entlang der Gräben, sind im Planungsbereich potentielle Über-
winterungs- und Sommerquartiere für Fledermäuse vorhanden, wodurch ein Vorkommen des
großen Abendseglers nicht auszuschließen ist.
Die Gräben der Frankenthaler Terrasse sind trotz der intensiven stofflichen Belastung poten-
zielle Teilhabitate für Grünfrösche. Sie bilden wichtige Vernetzungsstrukturen der Landlebens-
räume. Im Plangenehmigungsabschnitt wurden einzelne Teichfrösche im Bereich von Was-
serpflanzen (Wasserstern und Wasserlinsen-Decke) verhört. Daher ist auch im nördlichen
Bereich 2, in der Nähe der Kläranlage von vereinzelten Teichfröschen auszugehen. Kaul-
quappen wurden nur Einzelne (sehr klein, noch unbestimmbar) gesehen. Die wenigen Kaul-
quappen sind vermutlich auf das Vorkommen von Fischen zurückzuführen, die diese dezimie-
ren.
Am Belchgraben kommen wenig spezialisierte Libellen-Arten wie Blaugrüne Mosaikjungfer
und Plattbauch vor. Anspruchsvollere Arten sind aufgrund der verschlammten Sohle und des
eutrophen Gewässerzustands nicht zu erwarten.
4.7 Landschaftsbild und Erholung
In nördlicher und südlicher Blickrichtung bleibt die Landschaft des Rheingrabens flach und
wenig abwechslungsreich. Richtung Osten liegen der Stadtrand von Ludwigshafen, das Bild
wird von den Industrieanlagen der BASF und den Schornsteinen der Mannheimer Kraftwerke
geprägt. Dahinter liegend erhebt sich in einiger Entfernung der Odenwald, der als Mittelgebir-
ge einen markanten optischen Rand der Landschaft bildet. Auf der gegenüberliegenden Seite
erhebt sich hinter der westlichen Böhler Lössplatte der Haardtrand und dem daran anschlie-
ßenden Pfälzer Wald.
Die Umgebung des Belchgrabens und des Grabens G 3 ist stark durch landwirtschaftliche
Nutzung geprägt. In alle Blickrichtungen herrschen landwirtschaftlich genutzte Flächen vor.
Westlich des Planungsgebietes liegen die Ortschaften Maxdorf und Lambsheim, in östlicher
Richtung liegt Oggersheim und Eppstein. Es handelt sich um kleinere Ortsteile mit überwie-
gend ein- bis zweigeschossigen Wohngebäuden. Die unbesiedelten Bereiche werden zwar
GEWÄSSERZWECKVERBAND ISENACH-ECKBACH
Gewässerausbau Frankenthaler Terrasse
Heft: 4 Fachbeitrag Naturschutz 17
P:\hlw1018543\doc\ber\20170407_PF_Belchgraben_nord\Heft_4_FBN\190521_FBN.docx Björnsen Beratende Ingenieure GmbH
durch die zahlreichen Gräben untergliedert, eine erlebbare Struktur erfahren die landwirt-
schaftlichen Flächen jedoch nur durch grabenbegleitende Hecken oder Baumreihen.
Der Raum ist durch zahlreiche Verkehrswege zerschnitten. Vor allem von der A 61 gehen
starke optische und akustische Störwirkungen aus. Zusätzlich verläuft südlich des Untersu-
chungsraumes die Autobahn A 650 in west-östlicher Richtung. Die Landschaft ist insgesamt
wenig abwechslungsreich. Der Planungsbereich zeichnet sich durch eine geringe Natürlichkeit
und Vielfältigkeit, mit geringer Erholungseignung aus.
4.8 Zusammenfassende Beurteilung
Im Umfeld des Planungsbereichs des Belchgrabens und des Grabens G 3 dominiert die land-
wirtschaftliche Nutzung, welche sich negativ auf die vorhandenen Schutzgüter auswirkt. Die
Flächen besitzen keinen nennenswerten überregionalen Seltenheitswert.
In der Frankenthaler Terrasse finden sich prinzipiell hochwertige Parabraunerden, Schwarzer-
den sowie Gleye und Aueböden, welche durch die intensive Nutzung der Ackerfläche jedoch
starke stoffliche Belastungen aufweisen und auch mechanischen Einwirkungen unterliegen.
Die Flächen sind durch künstliche Gräben mit Gehölzbewuchs, Straßen und Autobahnen zer-
schnitten. Diese reliefverändernden Maßnahmen stellen Hindernisse für Luftströmungen dar,
was den Kaltluftfluss bzw. den Luftaustausch stark einschränkt. Zudem stellen vor allem die
Autobahnen Barrieren für die Biotopvernetzung dar.
Grabenbegleitend sind häufig Strauchhecken, Ufergehölze und Einzelbäume vorhanden, wel-
che in der Frankenthaler Terrasse meist die einzigen strukturgebenden Elemente bilden. Sie
stellen auch aufgrund ihrer Seltenheit im Großraum des Plangebietes wichtige Fortpflanzungs-
und Ruhestätten für diverse Arten dar. Vor allem die Ufer- und Feldgehölze sind durch die
Größe einzelner Bäume, mit Höhlenpotenzial, mit einer hohen Wertigkeit für den Naturhaus-
halt einzustufen.
Die Gewässerstruktur selbst ist als stark bis vollständig verändert zu bewerten und weist
durch die, teilweise bis an die Böschung heranreichende intensive Ackernutzung eine kritische
Belastung auf. Hinzu kommt, dass durch das geringe Gefälle der Grabensohle nahezu keine
Fließbewegung entsteht, was sich durch daraus resultierenden mangelnden Sauerstoffeintrag,
geringe Abbauraten und Fäulnisprozesse ebenfalls negativ auf die Gewässerqualität auswirkt.
Dennoch stellen die Gewässerkorridore mit ihren Gehölzstrukturen und Wiesenrainen wichtige
Biotopverbundsysteme dar und sind in diesem Gebiet somit von hoher ökologischer Wertig-
keit.
Das gesamte Untersuchungsgebiet besitzt generell ein hohes ökologisches Entwicklungspo-
tential. Beeinträchtigungen bestehen vor allem durch die Zerschneidung der Flächen durch die
GEWÄSSERZWECKVERBAND ISENACH-ECKBACH
Gewässerausbau Frankenthaler Terrasse
Heft: 4 Fachbeitrag Naturschutz 18
P:\hlw1018543\doc\ber\20170407_PF_Belchgraben_nord\Heft_4_FBN\190521_FBN.docx Björnsen Beratende Ingenieure GmbH
querende A 61 und die intensive landwirtschaftliche Nutzung. Das Gewässer wird besonders
durch die hohen Nährstoffeinträge und die eingeschränkte Abflussdynamik beeinträchtigt und
weist mangelnde Sohlstruktur und eine monotone Gewässermorphologie auf.
GEWÄSSERZWECKVERBAND ISENACH-ECKBACH
Gewässerausbau Frankenthaler Terrasse
Heft: 4 Fachbeitrag Naturschutz 19
P:\hlw1018543\doc\ber\20170407_PF_Belchgraben_nord\Heft_4_FBN\190521_FBN.docx Björnsen Beratende Ingenieure GmbH
5 Konfliktanalyse
In der Konfliktanalyse werden die geplanten Maßnahmen dargestellt und erläutert.
Im Zuge der Gewässerentwicklung werden Maßnahmen zur Schaffung eines naturnahen Initi-
algerinnes mit Gestaltung der Ufervorländer definiert. Sie finden im nördlichen Planungsbe-
reich statt (vgl. Anlage B-4).
Maßnahmen zur Erhöhung der Abflussdynamik finden im Bereich 1 des Belchgrabens statt
und beinhalten Sohlabgrabungen und daraus resultierende Gerinneaufweitungen.
Am Graben G 3 wird das Gerinne ebenfalls teilweise geringfügig verlegt bzw. das Grabenprofil
angepasst. Zusätzlich wird das Sohlgefälle zur Herstellung einer uneingeschränkten Fließbe-
wegung optimiert.
Durch die Anpassung vorhandener Durchlässe werden ebenfalls Engstellen beseitigt und die
hydraulische Durchgängigkeit der Gewässer optimiert.
5.1 Boden
An den Überwegen über Gräben werden bestehende Durchlässe angepasst. An den Durch-
lässen wird hierzu Boden ausgehoben und nach Abschluss der Baumaßnahme wieder ange-
deckt. Bodenversiegelung findet im nördlichen Bereich statt, in dem der bestehende Weg ver-
legt wird und mit einem neuen Durchlass den Belchgraben kreuzt. Die Verlegung des Weges
erfolgt durch den LBM. Der bestehende Wegeabschnitt und Durchlass werden anschließend
Rückgebaut, so dass es in Summe zu keiner zusätzlichen Bodenversiegelung kommt.
Im Bereich der Gewässerentwicklungsmaßnahmen wird ein neuer gewundener Gewässerlauf
geschaffen und die Ufervorländer im nördlichen Planbereich z.T. flächig abgegraben, was
einen Eingriff in das Schutzgut Boden bedeutet. Auch durch die Sohlanpassungen wird in das
Schutzgut Boden eingegriffen.
Der im Bereich der Gewässerentwicklungsmaßnahmen abgetragene Oberboden ist durch
intensive ackerbauliche Nutzung stark vorbelastet und kann nicht mehr als vollständig natür-
lich gewachsen angesprochen werden. Die geplante Maßnahme wirkt sich in diesem Bereich
insgesamt positiv auf das Schutzgut Boden und seine natürlichen Bodenfunktionen aus, da
Teilflächen im Zuge der Maßnahmen aus der Nutzung genommen und extensiv als Wiese
bewirtschaftet werden, so dass sich anschließend eine natürliche Bodenentwicklung einstellen
kann,.
Die Gerinneanpassungen innerhalb des alten Grabenverlaufs werden als unerheblicher Ein-
griff in das Schutzgut Boden eingestuft, da nur kleinflächig entlang der anthropogen geschaf-
GEWÄSSERZWECKVERBAND ISENACH-ECKBACH
Gewässerausbau Frankenthaler Terrasse
Heft: 4 Fachbeitrag Naturschutz 20
P:\hlw1018543\doc\ber\20170407_PF_Belchgraben_nord\Heft_4_FBN\190521_FBN.docx Björnsen Beratende Ingenieure GmbH
fenen Gerinne ausgehoben wird und der Boden durch die Gewässerunterhaltung bzw. land-
wirtschaftliche Nutzung vorbelastet ist.
Die Auswirkungen auf das Schutzgut Boden werden insgesamt mittelfristig als positiv bewer-
tet.
5.2 Klima
Im Zuge der Maßnahmen entstehen keine erhöhten Bauwerke und es kommt zu keinen zu-
sätzlichen Flächenversiegelungen, welche sich negativ auf das Schutzgut Klima / Luft auswir-
ken würden.
Die Auswirkungen auf das Schutzgut Klima / Luft durch das Planungsvorhaben wird als nicht
erheblich bewertet, nennenswerte Eingriffe entstehen nicht.
5.3 Wasser
Der Belchgraben und der Graben G 3 haben aufgrund der schlechten Gewässerstruktur und
Gewässerqualität nur eine geringe Bedeutung als Fischlaichgewässer, zumal einzelne Gra-
benabschnitte temporär nur sehr wenig Wasser führen, was die Durchgängigkeit einschränkt.
Die Betrachtungen im Hinblick auf den Lebensraum Gewässer beschränken sich daher wei-
testgehend auf Zoobenthos und auf terrestrische Lebewesen, die das Fließgewässer als
Wanderkorridor nutzen.
Durch die Anpassung von bestehenden Durchlässen wird die Längsdurchgängigkeit der Grä-
ben erheblich verbessert. Wesentliche Gestaltungskriterien sind dabei die Ausbildung als
Rechteckprofil, Sohlsubstrat im Durchlass von min. 0,20 m, die ungefähre Beibehaltung der
natürlichen Gewässerbreite, die Mindestwassertiefe von 0,10 m, die Fließgeschwindigkeit von
<0,5 m/s sowie die Vermeidung von Sohlsprüngen und Abstürzen.
Die Sohlanpassung und Gewässerverlegung einzelner Grabenabschnitte, im Zusammenhang
mit der Verfüllung des ursprünglichen Grabenbetts, bedeuten einen Eingriff insbesondere in
das Schutzgut Oberflächengewässer. Der Eingriff ist nicht als erheblich einzustufen, da das
Gewässer aufgrund der geringen Gewässerstrukturgüte und der starken Belastung mit Nähr-
stoffen und Pestiziden in Bezug auf biotische Wechselwirkungen stark vorbelastet ist und sich
die Bedingungen bei Umsetzung der Maßnahmen verbessern.
Im nördlichen Planbereich werden in den neuen, gewundenen Gewässerlauf verschiedene,
strukturgebende Elemente wie Buhnen, Flachwasserzonen, Totholz und Kiesrauschen inte-
griert, welche zur Ausbildung eines dynamischen Strömungsbildes beitragen und somit vielfäl-
tige Sohl- und Uferstrukturen schaffen.
GEWÄSSERZWECKVERBAND ISENACH-ECKBACH
Gewässerausbau Frankenthaler Terrasse
Heft: 4 Fachbeitrag Naturschutz 21
P:\hlw1018543\doc\ber\20170407_PF_Belchgraben_nord\Heft_4_FBN\190521_FBN.docx Björnsen Beratende Ingenieure GmbH
Durch die abschnittsweise Verlegung des Gewässers in extensiv genutzte Flächen sowie die
Ausweisung von fünf Meter breiten Gewässerrandstreifen am Graben G3 werden größere
Pufferstreifen zu den intensiv landwirtschaftlich genutzten Flächen geschaffen. Die Vorländer
werden aus der Nutzung genommen und extensive Feuchtwiesen mit Gehölzpflanzungen
angelegt, welche ebenfalls der Beschattung des Gewässers dienen. Die Initialpflanzung von
standortgerechten Sämlingen entlang der Böschungen der Gräben beschleunigt die Entwick-
lung grabenbegleitender Gehölze, zur Beschattung des Gewässers.
Die Gewässerstruktur und Gewässergüte werden durch die Maßnahmen verbessert und die
Lebensraumfunktionen für Pflanzen und Tiere sowie die Biotopvernetzungsfunktion des Ge-
wässers und seiner Randbereiche aufgewertet.
Gleichzeitig wird der Abfluss von Niederschlagswasser und hochstehendem Grundwasser
durch die Planungen am Belchgraben sowie dem Graben G3 beschleunigt und damit die Be-
dingungen für die landwirtschaftliche Nutzung in der Frankenthaler Terrasse verbessert.
Das Plangebiet steht auch weiterhin als Überschwemmungsgebiet zur Verfügung. Im nördli-
chen Planbereich werden zudem zusätzliche Retentionsflächen geschaffen.
Die Maßnahmen wirken sich insgesamt positiv auf das Schutzgut Wasser aus.
5.4 Arten und Biotope
In Bezug auf die Flora sind im Böschungsbereich von Grabenabschnitten mit Ausbaumaß-
nahmen vor allem Verluste an vorhandener Krautvegetation und Gehölzen zu erwarten. Durch
den Vegetationsverlust entstehen vor allem negative Auswirkungen auf die gebüschbrütende
Avifauna, die wichtige Habitatstrukturen verlieren. Hierbei wirken sich insbesondere Gehölzro-
dungen ungünstig auf Brut- und Nahrungshabitate aus.
Die Maßnahmen am Belchgraben betreffen eine Fläche von insgesamt rd. 1,5 ha, entlang des
Grabens G3 finden ebenfalls Maßnahmen auf rd. 0,7 ha Fläche statt.
Flora
Teilbereiche des Planungsgebietes überschneiden sich mit den Planungen des LBM zum
Ausbau der A 61. Die Planungen wurden auf einander abgestimmt. Es wird angestrebt die
Durchführung der Vorhaben parallel durchzuführen, so dass durch die Maßnahmen an dieser
Stelle keine weiteren Eingriffe in die Bestände stattfinden. Die Flächen des LBM sind in den
beigefügten Plananlagen dargestellt, werden jedoch nicht in die Bilanzierung der hier vorlie-
genden Planung aufgenommen.
GEWÄSSERZWECKVERBAND ISENACH-ECKBACH
Gewässerausbau Frankenthaler Terrasse
Heft: 4 Fachbeitrag Naturschutz 22
P:\hlw1018543\doc\ber\20170407_PF_Belchgraben_nord\Heft_4_FBN\190521_FBN.docx Björnsen Beratende Ingenieure GmbH
Durch die geplanten Ausbaumaßnahmen wie Anpassungen sowie Rück- und Neubau der im
Graben vorhandenen Durchlässe, sind in Summe keine erheblichen Auswirkungen zu erwar-
ten.
Vor allem durch die Sohlanpassungen und Grabenaufweitungen im Bereich 1 gehen Gehölze
verloren. Betroffen sind ca. 0,2 ha Feldgehölz mit z.T. großkronigen Bäumen wie Feldahorn
(Acer campestre), Bergahorn (Acer pseudoplatanus) und Silber-Weiden (Salix alba). Teilbe-
reiche des Planungsgebietes überschneiden sich mit den Planungen des LBM zum Ausbau
der A 61. Knapp 0,1 ha des Feldgehölzes im Maßnahmenbereich wird im Zuge des Auto-
bahnausbaus gerodet und wurde ihm Rahmen der Planungen des LBM bereits bilanziert und
ausgeglichen.
Durch die Planungen gehen zudem Ufergehölze (rd. 0,23 ha), mit z.T. großen Pappeln und
Weiden (D>40 cm) verloren, deren Verlust im Zuge der Maßnahmen gleichwertig auszuglei-
chen ist. Des Weiteren kommt es durch die Planungen zum Verlust von knapp 0,26 ha
Strauchhecke.
Gehölzbestände sind im Gebiet der Frankenthaler Terrasse nur sehr begrenzt vorhanden und
bilden wichtige Lebensgrundlagen für die ansässige Fauna. Vor allem der Verlust älterer
Baumbestände ist als erheblich zu bewerten. Der Erhalt der bestehenden Gehölze wurde
bereits in der Planungsphase frühzeitig berücksichtigt, um dem Eingriff möglichst zu minimie-
ren. Durch die Verlegung des Gerinnes im durch eine Glatthaferwiese im nördlichen Planbe-
reich, kann das bestehende Ufergehölz mit älteren Baumbeständen nahezu vollständig erhal-
ten werden. Durch die Maßnahme sind rd. 0,28 ha Wiesenvegetation betroffen. Die angren-
zenden Wiesenbereiche bleiben jedoch erhalten, bzw. werden nach Beendigung der Bau-
maßnahmen wieder hergestellt. Im Zuge der Maßnahmen sind zudem umfangreiche Gehölz-
pflanzungen sowie die Anlage von extensiv genutzten Wiesen auf einer Ackerfläche geplant,
was dazu beiträgt, Eingriffe in bestehende Vegetationsstrukturen auszugleichen.
Entlang der Grabenböschungen ist auf rd. 1.150 m die gruppenweise Pflanzung von Sämlin-
gen (heimische, standortgerechte Arten) vorgesehen, um die Entwicklung eines Gewässerbe-
gleitenden Gehölzsaums zu fördern. Mittel bis langfristig werden sich durch die Maßnahmen,
in Verbindung mit natürlichen Sukesszion, gleichwertige Strukturen entwickeln. Die Ufer wer-
den kurzfristig wieder von den östlich angrenzenden Gehölzen bzw. den neu ausgebrachten
Gehölzen überspannt werden, da die Baumkronen in Richtung des lichten Raumes wachsen.
Tabelle 3: Übersicht Verlust an Vegetationsstrukturen am Belchgraben und Graben
G3
Biotoptyp Bezeichnung Fläche [m²] Fläche [ha]
HAO Acker 9.640 0,96
BA1 Feldgehölz 995 0,10
GEWÄSSERZWECKVERBAND ISENACH-ECKBACH
Gewässerausbau Frankenthaler Terrasse
Heft: 4 Fachbeitrag Naturschutz 23
P:\hlw1018543\doc\ber\20170407_PF_Belchgraben_nord\Heft_4_FBN\190521_FBN.docx Björnsen Beratende Ingenieure GmbH
BD2 Strauchhecke, ebenerdig 2.555 0,26
BE1/BE3 Ufergehölz 2.340 0,23
EA1 Fettwiese 2.820 0,28
HC0 Nitrophiler Gewässerrain 795 0,08
VB2 Wirtschaftsweg 130 0,01
FN4 Graben, intensive Instandhaltung 2.605 0,26
Summe 21.880 2,19
Fauna
Vor allem durch Gehölzrodungen im Bereich der Grabenaufweitung gehen kurzfristig Brutplät-
ze und Ansitzwarten für die Avifauna verloren. Am Graben G3 wird entlang des gesamten
Ufers über Stecklinge ein Gehölzsaum entwickelt, so dass mittelfristig wieder Brutplätze zur
Verfügung stehen.
Detaillierte Informationen zum Artenschutz und der Betroffenheit einzelner Arten sind im
Fachbeitrag Artenschutz (Heft 5) dargestellt.
Durch die Planungen wird im nördlichen Abschnitt 2 intensiv genutzter Acker in Grünland um-
gewandelt und Gehölzpflanzungen in Form von Strauchhecken, Einzelbäumen und Auegebü-
schen vorgenommen. Die Ufer des Belchgrabens werden abgeflacht und aufgeweitet, der
Graben G3 bekommt anfangs beidseitig und im südlichen Verlauf östlich einen Gewässer-
randstreifen was die Strukturvielfalt in der monotonen Ackerlandschaft verbessert und eine
erhebliche Verbesserung der bisherigen Situation für diverse Tierarten am Graben bedeutet.
Im nördlichen Bereich wird punktuell im Verschwenkungsbereich das Gewässer verfüllt. Hier
ist die Gewässersohle bzw. das Sediment vor Verfüllung nach Libellenlarven abzusuchen.
Die neu geschaffenen Wiese (Bereich 2) mit extensiver Nutzung eignet sich als Lebensraum
für Tagfalter, Heuschrecken und Amphibien. Ein somit höheres Angebot an Insekten verbes-
sert das Nahrungsangebot, deren Folge eine Zunahme der Brutreviere ist.
Auch die Herstellung eines gewundenen Gewässerverlaufs mit der Integration verschiedener
Strukturelemente in Verbindung mit der Induktion eines dynamischen Strömungsbildes ver-
bessert die Bestandssituation besonders für Makrozoobenthos und Arten der Gewässer.
Insgesamt werden die Auswirkungen des Vorhabens für das Schutzgut Flora und Fauna als
mittelfristig positiv bewertet, da sich eine artenreiche Wiese in ca. 5 Jahren und strukturreiche
Hecken in 10-20 Jahren entwickeln werden.
GEWÄSSERZWECKVERBAND ISENACH-ECKBACH
Gewässerausbau Frankenthaler Terrasse
Heft: 4 Fachbeitrag Naturschutz 24
P:\hlw1018543\doc\ber\20170407_PF_Belchgraben_nord\Heft_4_FBN\190521_FBN.docx Björnsen Beratende Ingenieure GmbH
5.5 Landschaftsbild und Erholung
Die geplanten Gehölzrodungen stellen Eingriffe in die linearen Landschaftsstrukturen dar und
haben Einfluss auf das Landschaftsbild. Entlang der Grabenaufweitungen sowie in den Ge-
wässerentwicklungsbereichen werden im Zuge der Planungen nach Beendigung der Bau-
maßnahmen wieder neue Gehölzbereiche angepflanzt. Im nördlichen Bereich wird das Ge-
wässer durch eine Ackerfläche geführt und die Randbereiche in extensives Grünland mit ein-
zelnen Gehölzbereichen umgewandelt, was wiederum zur Aufwertung des Landschaftsbildes
und der Erholungsnutzung beiträgt.
Der Naherholungswert der Landschaft wird bei Umsetzung der Planung für die Dauer der
Baudurchführung kurzfristig und punktuell durch Baustellenlärm, Baustellenfahrzeuge, und
ggf. Staubentstehung sowie Wegesperrungen beeinträchtigt. Aufgrund der geringen zeitlichen
Dimension und der geringen räumlichen Ausdehnung sowie aufgrund der Tatsache, dass
durch die intensive landwirtschaftliche Nutzung eine erhebliche Vorbelastung besteht, wird
das Vorhaben als nicht erheblich für den Naherholungswert der Landschaft eingestuft.
Mittelfristig werden die Auswirkungen des Vorhabens auf das Schutzgut Landschafts-
bild als positiv bewertet.
5.6 Zusammenfassung der ermittelten Konflikte
In der folgenden Tabelle sind alle wesentlichen Konflikte tabellarisch zusammengefasst. Die
Auswirkungen sind bezüglich ihrer Nachhaltigkeit und Erheblichkeit sowie ihrer Ausgleichbar-
keit beschrieben.
Die Nummerierung der Konflikte entspricht der Nummerierung im Konfliktplan (siehe Konflikt-
und Maßnahmenplan B-4).
Konflikt Auswirkungen Bewertung / Hinweise auf landespflegerische Ausgleichbarkeit
K 1
Punktuelles Verfüllen des alten Graben-verlaufs
Der alte Grabenverlauf erhält durch die Abkopp-lung (punktuelle Verfüllung) Stillgewässercharakter
Betroffen ist der Belchgraben als Fließgewässer, mit mittlerer Bedeutung für Arten- und Bio-topschutz. Es besteht starker Nährstoffeintrag durch angrenzende Ackerflächen
Verlust des Entwicklungs-potenzials
Erhebliche und nachhaltige Beeinträchtigung
Kompensationsmaßnahmen werden erforder-lich: Neuanlage eines Gewässerkorridors mit ge-wundenem Gewässerlauf.
GEWÄSSERZWECKVERBAND ISENACH-ECKBACH
Gewässerausbau Frankenthaler Terrasse
Heft: 4 Fachbeitrag Naturschutz 25
P:\hlw1018543\doc\ber\20170407_PF_Belchgraben_nord\Heft_4_FBN\190521_FBN.docx Björnsen Beratende Ingenieure GmbH
K 2
Verlust von Wiese feuchter bis nasser Standorte
Verlust von Lebensraum-funktionen für Fauna
Betroffen ist eine landwirtschaftlich genutzte Wie-se, die mittlere bis nasse Standortbedingungen aufweist und besonders durch ihre Seltenheit im Gebiet eine hohe Bedeutung für den Naturhaus-halt hat.
Verlust des Entwicklungs-potenzials (Richtung Mager-wiese nasser Standorte
Erhebliche und nachhaltige Beeinträchtigung
Kompensationsmaßnahmen werden erforder-lich: Umwandlung von Ackerflächen in extensiv genutzte Wiesen.
K3 Verlust von Ackerflächen
Verlust als Produktionsflä-che für Kulturpflanzen
Die Maßnahmen entsprechen den übergeordne-ten Planungsvorgaben für das Vorhabensgebiet (s. Kap. 3.1)
Geringe Eingriffserheblichkeit, da es sich um Flä-chen mit niedrigem Wert für das Schutzgut Arten- u. Biotopschutz handelt. Die Boden- u. Bio-topfunktion wird durch Umnutzung in Wiese ver-bessert.
Es sind Ackerflächen, mit geringen Grundwasserflur-abständen betroffen
K 4
Gefährdung von Großbäu-men, Feld- und Ufergehöl-zen
Gefahr der Beschädigung großer Einzelbäume ent-lang der alten Grabenver-läufe mit folgendem Vitali-tätsverlust.
Die Gefahr der Beeinträchtigung kann durch ent-sprechende Absperrungen der angrenzenden Flächen u. durch Beschränkung der Fahrwege gemindert werden. Durch Einweisung einer öko-logischen Baubegleitung werden Tabuflächen ausgewiesen. Die Bäume und deren Wurzelräu-me sind ordnungsgemäß zu schützen (s. Kap. 7.1).
K 5 Verlust von Strauchhecken
Erosionsschutz des Oberbodens durch Gehölze geht verloren
Verlust von Lebensraum-
funktionen für die Fauna
Verlust von klimatisch aus-gleichenden u. Staub fil-ternden Gehölzen
Beeinträchtigung eines durchgehenden, linienför-migen Biotoptyps
Verlust des Entwicklungs-potenzials
Betroffen sind abschnittsweise Gehölzstrukturen entlang des Belchgrabens und des Grabens G3 mit hoher Bedeutung für den Arten- und Bio-topschutz, daher
Erhebliche und nachhaltige Beeinträchtigung
Kompensationsmaßnahmen werden erforder-
lich: Wiederbepflanzung von Böschungen und Pflanzung von gewässerbegleitenden Gehölz-gruppen Schaffung neuer Lebensräume mit hohem Entwicklungspotenzial, Erosionsschutz mit positiver klimatischer Wirkung durch Begrünung und Anpflanzungen.
Erosionsschutz des
Oberbodens durch Gehölze geht verloren
Betroffen sind abschnittsweise Gehölzstrukturen entlang des Belchgrabens und des Grabens G3 mit hoher Bedeutung für den Arten- und Bio-topschutz, daher
GEWÄSSERZWECKVERBAND ISENACH-ECKBACH
Gewässerausbau Frankenthaler Terrasse
Heft: 4 Fachbeitrag Naturschutz 26
P:\hlw1018543\doc\ber\20170407_PF_Belchgraben_nord\Heft_4_FBN\190521_FBN.docx Björnsen Beratende Ingenieure GmbH
K 6 Verlust von Feld- und Ufergehölzen
Verlust von Lebensraum-funktionen für Fauna
Erhebliche und nachhaltige Beeinträchtigung
Verlust von klimatisch aus-
gleichenden u. Staub fil-ternden Gehölzen
Durchbrechung eines
durchgehenden, linienför-migen Biotoptyps
Kompensationsmaßnahmen werden erforder-lich: Wiederbepflanzung von Böschungen und Pflanzung von gewässerbegleitenden Gehölz-gruppen, Umwandlung von Ackerflächen in Feuchtwiesen mit Pflanzung von Ufergehölzen und Einzelbäumen.
Verlust des Entwicklungs-potenzials
K7
Verlust von Einzelbäumen
Verlust von Lebensraum-funktionen für Fauna
Verlust des Entwicklungs-potenzials
Verlust von Vegetations-strukturen
Betroffen sind einzelne Bäume entlang des alten Grabenverlaufs
Erhebliche und nachhaltige Beeinträchtigung
Kompensationsmaßnahmen werden erforder-lich: Pflanzung von Einzelbäumen
Betriebsbedingte Auswirkungen auf Natur und Landschaft entstehen nicht. Der Neubau des
Durchlasses im nördlichen Bereich wird durch die Verlegung des Weges (Maßnahme im Zuge
des Autobahnausbaus, LBM) notwendig. Der Durchlass am alten Wegeverlauf wird Rückge-
baut, so dass es zu keinen zusätzlichen Beeinträchtigungen kommt.
Die Gewässerentwicklungsmaßnahmen im nördlichen Planbereich haben durch die Anlage
eines gewundenen Gewässerlaufs mit Integration von Strukturelementen sowie durch die Ge-
staltung der Ufervorländer mit Anpflanzung von Gehölzen, positive Auswirkungen auf die Ge-
wässerstruktur sowie die Flora und Fauna im Untersuchungsgebiet. Die Schaffung von Ge-
wässerrandstreifen wirkt sich weitergehend positiv auf die Wasserqualität aus und es sind im
Zuge der Maßnahmen zudem positive Effekte auf das Landschaftsbild und die Erholungsnut-
zung zu erwarten.
Ziel der vorliegenden Planung ist unter anderem die Vermeidung von Rückstau in den Ent-
wässerungsgräben und dadurch die Reduzierung von Vernässung der angrenzenden Äcker.
Dementsprechend wird in den Gräben die Längsdurchgängigkeit durch die Anpassung der
Bauwerke und der Gewässersohle verbessert und eine Abflussdynamik im Gerinne wieder
hergestellt.
Negative betriebsbedingte Auswirkungen auf die abiotischen oder biotischen Schutzgüter sind
nicht absehbar. Dies gilt auch für die vorhandenen Biotope entlang des alten Grabenverlaufs,
welche weiterhin einer ausreichenden Wasserversorgung unterliegen.
GEWÄSSERZWECKVERBAND ISENACH-ECKBACH
Gewässerausbau Frankenthaler Terrasse
Heft: 4 Fachbeitrag Naturschutz 27
P:\hlw1018543\doc\ber\20170407_PF_Belchgraben_nord\Heft_4_FBN\190521_FBN.docx Björnsen Beratende Ingenieure GmbH
6 Ergebnis des Fachbeitrags Artenschutz
Für die Fledermausart Großer Abendsegler kann durch die habitatverbessernde Maßnahme
(F1- Anbringen von Fledermauskästen) eine mögliche Erfüllung des Tatbestandteils des § 44
Abs. 1. Nr. 3 (Beseitigung von Fortpflanzungs- oder Ruhestätten) abgewendet werden. Es
muss demnach für die Fledermäuse keine Ausnahme beantragt werden.
Auch für die Europäischen Vogelarten sind die Tatbestandteile des § 44 Abs. 1. nicht erfüllt.
Insbesondere der Absatz 1 Nr. 3 des Paragraphen wird durch die Durchführung einer habitat-
verbessernde -Maßnahme (Vö 1 Anbringen von Vogelnistkästen) abgewendet.
Für die Gruppe der ungefährdeten Europäischen Singvögel treffen die Verbotstatbestände des
§ 44 Abs. 1 i. V. m. Abs. 5 BNatSchG unter Berücksichtigung aller Vermeidungsmaßnahmen
nicht zu.
7 Landespflegerische Maßnahmen
7.1 Vermeidungs- und Minimierungsmaßnahmen
Das Vorhaben wurde planerisch und technisch so optimiert, dass die verbleibenden Beein-
trächtigungen möglichst minimiert werden können. Hinsichtlich der Maßnahmen zur Eingriffs-
vermeidung und -minimierung wird unterschieden zwischen planerischen Maßnahmen und
Maßnahmen während der Bauausführung.
Boden
Planerische Maßnahmen
Auf eine Minimierung der Flächenversiegelung wird geachtet. Flächen werden nur dort befes-
tigt, wo deren Nutzung es erforderlich macht.
Baumaßnahmen
Bei der Umsetzung der Maßnahmen ist der Baubetrieb (vorbereitende Maßnahmen zur
Rodung, Abgrabungen) auf ein Mindestareal an Flächen zu beschränken. Eine Verdich-
tung angrenzender Böden ist zu vermeiden. Beanspruchte Flächen sind nach den Bauar-
beiten schnellstmöglich wieder herzustellen.
1. Oberboden ist abzuschieben und getrennt zu lagern (DIN 18915 „Vegetationstechnik
im Landschaftsbau, Bodenarbeiten“ und RAS-LP-2). Abgeschobener Oberboden wird
bis zur Wiederverwendung in Mieten bis 2 m Höhe aufgesetzt und nach Möglichkeit
wieder verwendet. Der übrige Oberboden wird auf naheliegende Ackerflächen verteilt.
GEWÄSSERZWECKVERBAND ISENACH-ECKBACH
Gewässerausbau Frankenthaler Terrasse
Heft: 4 Fachbeitrag Naturschutz 28
P:\hlw1018543\doc\ber\20170407_PF_Belchgraben_nord\Heft_4_FBN\190521_FBN.docx Björnsen Beratende Ingenieure GmbH
Nicht verwendeter Unterboden ist fachgerecht zu entsorgen.
2. Die Sohlabträge werden mit vermessungstechnischer Begleitung ausgeführt, damit nur
die tatsächlich erforderliche Sohltiefe abgetragen wird.
3. Die Bauarbeiten werden von vorhandenen Wegen ausgehend durchgeführt, um Vege-
tationsschäden und Bodenverdichtungen zu vermeiden.
4. Die bauzeitlich beanspruchten Flächen (z.B. Baustelleneinrichtung, Lagerflächen)
werden nach Abschluss der Arbeiten wieder hergestellt. Die Böden werden, falls erfor-
derlich, tiefengelockert.
Wasser
Planerische Maßnahmen
Durch die Planungen am Belchgraben und am Graben wird die hydraulische Situation erheb-
lich verbessert. Im Bereich der Gewässerentwicklungsmaßnahmen wird zusätzlich die Ge-
wässerstruktur und Qualität des Gewässers aufgewertet, wobei die Maßnahmen nicht der
Grundwasserregulierung dienen.
Baumaßnahmen
1. Die Verschmutzung von Oberflächengewässern und Grundwasser soll durch den Ein-
satz umweltverträglicher Betriebsstoffe (biologisch abbaubare Schmierstoffe und Hyd-
rauliköle) der Baumaschinen vermieden werden.
2. Zum Schutz des Grundwassers vor auslaufenden Treib- und Schmierstoffen darf War-
tung, Betankung und Pflege von Fahrzeugen und Maschinen sowie Lagerung von Be-
triebsmitteln nur auf festem Untergrund in mind. 20 m Abstand zu Gewässern, außer-
halb des direkten Eingriffsbereiches und ökologisch sensibler Flächen erfolgen.
Arten / Biotope
Planerische Maßnahmen
Dem gesetzlichen Vermeidungsgebot ist durch die Art der Trassenführung und Profilgestal-
tung der Gräben entsprochen worden, da hierdurch größtenteils ökologisch wertvolle Biotope
erhalten bleiben:
Der neue Gerinneverlauf des Grabens G 3 wurde zum Großteil um wertvolle Gehölz-
bestände mit alten landschaftsprägenden Bäumen herum geführt, so dass einzelne
Gehölzbereiche am Ost- und Westufer, durch Verschwenken des geplanten Gerinne-
verlaufs erhalten werden. Ein Schutz der Gehölze findet durch die Ausweisung bau-
zeitlicher Tabuzonen statt.
Im nördlichen Bereich wird der Grabenverlauf in eine Wiesen- und Ackerfläche verlegt,
um grabenbegleitende Ufergehölz zu schützen und zu erhalten.
GEWÄSSERZWECKVERBAND ISENACH-ECKBACH
Gewässerausbau Frankenthaler Terrasse
Heft: 4 Fachbeitrag Naturschutz 29
P:\hlw1018543\doc\ber\20170407_PF_Belchgraben_nord\Heft_4_FBN\190521_FBN.docx Björnsen Beratende Ingenieure GmbH
Die Durchgängigkeit des Gewässers für Fische und andere aquatisch lebende Orga-
nismen bleibt im Zuge des Vorhabens erhalten.
Baumaßnahmen
Als besondere Vermeidungsmaßnahmen auch im Sinne des Fachbeitrages Artenschutz wer-
den festgehalten:
V 1 Beschreibung / Zielsetzung
Ausweisung von bauzeitlichen Tabuzonen
Ziel: Schutz bedeutsamer Gehölzflächen auch als Fortpflanzungs- und Ruhestätten von Vogelar-
ten;
Maßnahme: Zum Schutz der Flächen werden diese vor Baubeginn markiert und durch Bauzäune
in Kombination mit Flatterband sichtbar abgegrenzt (DIN 18920, RAS LP 4). Im Zuge der Bauein-
weisung wird die ausführende Firma auf die Flächen hingewiesen.
Sofern sich Einzelbäume in unmittelbarer Nähe zum Baufeld befinden, ist DIN 18920 "Schutz von
Bäumen bei Baumaßnahmen" anzuwenden. Vor allem sind Wurzeln, die in die Baugrube ragen,
sauber mit der Säge einzukürzen. Abreißen der Wurzeln mit dem Bagger ist unbedingt zu ver-
meiden.
Die Baumaßnahmen werden, wenn möglich, von vorhandenen Wegen ausgehend durchgeführt,
um Vegetationsschäden und Bodenverdichtungen zu vermeiden.
V 2 Beschreibung / Zielsetzung
Bestimmung eines optimierten Rodungszeitpunktes zum Schutz der Vogelarten und Fle-
dermäuse
Ziel: Schutz und Reduzierung der möglichen Eingriffe für Fledermäuse und Brutvögel
Maßnahme: Die Rodung der Gehölze ist gemäß §28 LNatSchG nur in der Zeit vom 1.Oktober. bis
28. Februar. zulässig. Zum Schutz der Fledermäuse soll die Rodung zumindest der größeren
Bäume (5 Stk) bis Ende Oktober erfolgen. Die meisten Fledermausarten verlassen Ende August
ihre Sommerquartiere bzw. Wochenstuben und wechseln ab Oktober überwiegend zu den Win-
terquartieren außerhalb der Baumhöhlen. Große Abendsegler, die bei der Baumfällung ggf. in
Baumhöhlen gefunden werden, können dann in die vorher aufgehängten künstlichen Fleder-
mauskästen (siehe Maßnahme F1) umgesiedelt werden.
Die zu fällenden großen Pappeln mit Höhlen / potenziellen Fledermausquartieren sind in Stücken
abzusetzen und die abgesägten Teile mit einem Seil gesichert langsam zu Boden zu lassen. Die
Ast- / Stammteile dürfen nicht herabstürzen und aufschlagen, sodass keine Tiere durch einen
Aufprall zu Tode kommen können. Großbäume mit potenziellen Fledermaus-Winterquartieren
werden zusätzlich vor Beginn der Rodungsarbeiten von Fachkundigen nach eventuellen Bewoh-
nern (z. B. Abendsegler als Wintergast ab Herbst) abgesucht.
GEWÄSSERZWECKVERBAND ISENACH-ECKBACH
Gewässerausbau Frankenthaler Terrasse
Heft: 4 Fachbeitrag Naturschutz 30
P:\hlw1018543\doc\ber\20170407_PF_Belchgraben_nord\Heft_4_FBN\190521_FBN.docx Björnsen Beratende Ingenieure GmbH
V 3 Beschreibung / Zielsetzung
Umweltbaubegleitung
Ziel: Schutz von Biotopen und Tierarten
Maßnahme: Zur Gewährleistung der oben beschriebenen Maßnahmen ist eine „Umweltbaubeglei-
tung (UBB) vorgesehen. Die Umweltbaubegleitung überwacht die Schutz- und Vermeidungsmaß-
nahmen. Sie soll aus geschultem Personal bestehen, das während der gesamten Bauphase mög-
liche minimierende Maßnahmen entsprechend den aktuellen Erfordernissen vorgibt, den Bauab-
lauf hinsichtlich der Umweltaspekte koordiniert und den regelmäßigen Austausch zwischen den
Beteiligten sicherstellt. Des Weiteren sorgt sie dafür, dass keine Lagerplätze in wertvollen Flä-
chen oder in Offenländereien mit potenziellen Bodenbrütern während der Brutzeit eingerichtet
werden.
Großbäume mit potenziellen Fledermaus-Winterquartieren werden vor Beginn der Rodungsarbei-
ten von Fachkundigen nach eventuellen Bewohnern (z. B. Abendsegler als Wintergast ab Herbst)
abgesucht.
Landschaftsbild / Erholung
Planerische Maßnahmen
Zur Wahrung des heutigen Landschaftsbildes werden Gehölzbereiche, insbesondere entlang
der gesamten Westufer der Gräben, erhalten.
Baumaßnahmen
Beeinträchtigte Spazierwege sind umzuleiten.
7.2 Artenschutzmmaßnahmen
Habitatverbessernde-Maßnahmen:
Folgende Ausgleichsmaßnahmen gem. § 44 Abs. 5 Satz 3 BNatSchG (habitatverbessernde-
Maßnahmen) werden durchgeführt, um Verbotstatbestände gem. § 44 Abs. 1 BNatSchG zu
vermeiden:
F1 Anbringen von Fledermauskästen
Ziel: Schaffung von zusätzlichen Sommer- als auch Winterquartieren für Fledermäuse.
Maßnahme: Durch das nicht zu vermeidende Fällen von einzelnen Bäumen mit sichtbaren Höhlen
im Bereich der Böschungsabflachung werden mögliche Fledermausquartiere beseitigt. Insgesamt
sind 5 alte Bäume mit Höhlen (Acer campestre, A. platanoides, Populus hybr, Salix alba) die mög-
licherweise für Fledermäuse geeignet sin gefällt. Der Verlust von potenziellen Fledermausquartie-
ren ist im Verhältnis 1:3 auszugleichen.
Baumhöhlen werden von allen Arten als natürliche Wochenstuben, Sommer- und Ruhequartiere
genutzt. Es ist nicht völlig auszuschließen, dass es sich bei den Baumhöhlen auch um Winter-
quartiere für z. B. den Großen Abendsegler handelt.
GEWÄSSERZWECKVERBAND ISENACH-ECKBACH
Gewässerausbau Frankenthaler Terrasse
Heft: 4 Fachbeitrag Naturschutz 31
P:\hlw1018543\doc\ber\20170407_PF_Belchgraben_nord\Heft_4_FBN\190521_FBN.docx Björnsen Beratende Ingenieure GmbH
Als Ersatz für die entfallenden, potenziellen Quartiere sind
6 Stück Sommer-Fledermaus-Großraumhöhlen (gemischte Typen u. Größen, z. B. Her-
steller Schwegler; 3 Stück Typ 1 FS und 3 Stück Typ 2F)
9 Stück Flachkasten mit Öffnung von unten (Hersteller, z. B. Schwegler, Typ 1 FF)
In zwei Gruppierungen an Bestandsbäumen im Umkreis von 50 m anzubringen. Exposition der
Quartiere Richtung Südwest oder Südost. Der Standort ist vor Ort mit der Umweltbaubegleitung
oder einem Mitarbeiter des Arbeitskreis Fledermausschutz (GNOR) festzulegen. Die Quartiere
sind mind. 12 Wochen vor Beginn der Rodungsarbeiten anzubringen, damit falls bei den Fällar-
beiten überwinternde Tiere festgestellt werden, diese sofort in einen Ganzjahreskasten umgesie-
delt werden können.
Die regelmäßige Reinigung und Kontrolle der Rundhöhlen (1xjährlich) ist zu gewährleisten, damit
die Funktionalität dauerhaft gegeben ist. Der AK Fledermausschutz kann dies nicht mehr über-
nehmen.
7.3 Kompensationsmaßnahmen
Aus naturschutzfachlicher Sicht bedeutet der Verlust von Bäumen und Strauchhecke in der
ausgeräumten Landschaft der Frankenthaler Terrasse vor allem einen Verlust wichtiger Habi-
tatstrukturen, besonders für Vögel. Im Zuge der Maßnahmen sollen die Eingriffe kompensiert
werden sowie eine Aufwertung vorhandener Flächen stattfinden.
Im Bereich der Sohl- und Gerinneanpassungen wird der dynamische Abfluss des Ge-
wässers wieder hergestellt. Entlang der neuen Grabenböschung werden Gehölze
nachgepflanzt.
Die Abgrabungsfläche im nördlichen Planbereich wird deutlich feuchtere bis nasse
Standortverhältnisse aufweisen. Es ist die Anlage von Wiesen (regionales Saatgut)
Vö1 Anbringen von Vogel-Nistkästen
Ziel: Kompensation des Verlustes von potenziellen Quartieren der Vögel.
Maßnahme: Durch das nicht zu vermeidende Fällen von mittelalten Bäumen, die bisher noch
ohne Höhlen sind, im Bereich der Abflachung des östlichen Ufers werden potenzielle Nistplätze
von Höhlenbrütern wie Meisen beseitigt. Es handelt sich zwar um Nistmöglichkeiten für ungefähr-
dete Vogelarten, da das Gebiet der Frankenthaler Terrasse mit den zahlreichen Ackerflächen
eher strukturarm ist und ältere Bäume mit beginnender Höhlenbildung rar sind, wird mit dieser
Maßnahme eine Verbesserung des Gesamtangebots an Bruthöhlen verfolgt. Als Ersatz für die
entfallenden Fortpflanzungsquartiere sind zehn Vogel-Nistkästen im Gebiet anzubringen. Es sind
verschiedene Kästen, für Meisen (Einflugloch Durchmesser 3,2 cm) und für Stare (Einflugloch-
Durchmesser 4,5-5,5 cm) zu verwenden.
Der Standort ist vor Ort mit der Umweltbaubegleitung festzulegen.
Die Wahl, Anordnung und Anzahl der Nistkästen ist mit der Umweltbaubegleitung abzustimmen.
GEWÄSSERZWECKVERBAND ISENACH-ECKBACH
Gewässerausbau Frankenthaler Terrasse
Heft: 4 Fachbeitrag Naturschutz 32
P:\hlw1018543\doc\ber\20170407_PF_Belchgraben_nord\Heft_4_FBN\190521_FBN.docx Björnsen Beratende Ingenieure GmbH
und Gehölzen vorgesehen. Kleinräumig ist auch die Entwicklung von Röhrichten und
Seggenrieden denkbar.
Durch Anpflanzung von Gehölzen und Sträuchern wird die Beschattung des Gewäs-
sers nach Bauende gefördert und neue Habitate geschaffen.
Entlang des Grabens G3 werden 5 m breite Gewässerrandstreifen angelegt.
In den neu angelegten, gewundenen Gewässerverlaufs im nördlichen Planbereich
werden verschiedene Strukturelemente wie Holzbuhnen, Flachwasserzonen und Kies-
rauschen integriert.
Zur Kompensation der Eingriffe und zur Aufwertung des Untersuchungsgebietes sind folgende
Maßnahmen vorgesehen:
M 1.1 Beschreibung / Zielsetzung
Anlage eines gewundenen Gewässerlaufs mit Strukturelementen
Ziel:; Erhöhung der Standort- und Artenvielfalt; Förderung der Bodenfunktionen; Förderung von
Makrozoobenthos, Amphibien, Vogelarten; Neugestaltung des Landschaftsbildes; Erhöhung der
Erlebniswirksamkeit der Landschaft.
Maßnahme: Durch die Anlage eines gewundenen Gewässerlaufs und der Bereitstellung eines
Gewässerentwicklungskorridors wird die Strukturgüte des Gewässers verbessert und es ist eine
gewisse eigendynamische Entwicklung möglich. Die Ufer werden nicht befestigt und sind mit re-
gionalem Saatgut (Ufer-/Feuchtwiesenmischung anzusäen). Die ökologische Durchgängigkeit des
Gewässers bleibt erhalten. Die Schaffung von größeren Uferrandstreifen zu den Ackerflächen, hat
positive Effekte auf die Gewässergüte der Gräben.
In den neuen Grabenverlauf sind Strukturelemente (Holzbuhnen, Wurzelstubben, Kiesrauschen,
Flachwasserzonen) einzubringen
Holzbuhnen: bewirken die Ausbildung von längsgerichteten Spiralströmungen im Abflussprofil.
Durch die Überlagerung mit im Gewässer vorhandenen Spiralströmungen, zum Beispiel im Au-
ßenbogen von Gewässerschlingen, kann hierdurch die hydraulische Belastung der Ufer reduziert
werden. In der Folge entstehen vielfältigere Strömungsverhältnisse mit entsprechend unterschied-
lichen Sohlsubstraten und Wassertiefen. Ziel ist eine Zunahme der Strukturvielfalt im Gewässer
und eine bessere Vernetzung zwischen Gewässer und Uferbereichen.
Flachwasserzonen: Vereinzelt sind Flachwasserzonen anzulegen.
Kiesrauschen: Um besonders für aquatische Lebewesen neuen Lebensraum zu schaffen, wer-
den neben Holzbuhnen auch Kiesrauschen angeordnet, die ebenfalls eine Pendelströmung indu-
zieren und flach überströmte Bereiche bilden.
Wurzelstubben: Vereinzelt werden Wurzelstubben im Uferbereich eingebaut. Sie sollen Fischen
einen Unterstand bieten, bis sich in einigen Jahren die Bäume entlang des neugeschaffenen Ge-
wässerlaufs entwickelt haben. Desweitern haben die Stubben eine ähnliche Wirkung wie die
Lenkbuhnen. Durch die sich einstellende Substratsortierung werden temporär kiesige Bereiche
entstehen, die sowohl Fischen zum Laichen, als auch Benthos als Lebensraum dienen.
GEWÄSSERZWECKVERBAND ISENACH-ECKBACH
Gewässerausbau Frankenthaler Terrasse
Heft: 4 Fachbeitrag Naturschutz 33
P:\hlw1018543\doc\ber\20170407_PF_Belchgraben_nord\Heft_4_FBN\190521_FBN.docx Björnsen Beratende Ingenieure GmbH
Im Hinblick auf hydraulische und technische Fragestellungen wird auf den wasserbaulichen Teil
der Planungsunterlagen verwiesen.
Pflege: Die Pflege der Gräben sollte sich auf das notwendigste beschränken. Intensive Pflege-
maßnahmen sind möglichst zu unterlassen.
Bei etwaiger Verlagerung der geplanten Gerinne auf Flächen außerhalb des Gewässerentwick-
lungsraumes sind ggf. Maßnahmen zur Ufersicherung zu treffen (vorzugsweise ingenieurbiologi-
sche Maßnahmen). Die Böschungsbereiche sind ggf. in mehrjährigem Abstand nach Bedarf zu
pflegen.
M 1.2 Beschreibung / Zielsetzung
Sohlanpassungen / Gerinneaufweitung
Ziel: Herstellung des Abflussvermögens der Gräben, Herstellung des hydraulischen Längsgefälles
sowie die Beseitigung von hydraulischen Engstellen
Maßnahme: In Teilbereichen werden Sohlanpassungen / -abgrabungen am bestehenden Gewäs-
ser vorgenommen und so die hydraulische Funktion des Gewässersystems verbessert. Die Ufer
werden nicht befestigt und sind mit regionalem Saatgut (Ufer-/Feuchtwiesenmischung anzusäen).
M 1.3 Beschreibung / Zielsetzung
Entwicklung von Glatthaferwiesen / Gewässerrandstreifen (Ansaat)
Ziel: Förderung der Bodenfunktionen; Neugestaltung des Landschaftsbildes und Erhöhung der
Erlebniswirksamkeit der Landschaft; Förderung von Heuschrecken und Tagfaltern; Kompensation
des Verlustes von Ackerflächen, Ackerbrachen, Fettwiesen.
Maßnahme: Flächen des Gewässerentwicklungsraumes, welche nicht flächig abgegraben werden
sowie die Gewässerrandstreifen am Graben G3, sind mit einer regionalen Fettwiesenmischung
(Kräuteranteil min. 30 %) (Rieger-Hoffmann 02 (Glatthaferwiese) oder gleichwertig) anzusäen.
Pflege: 1 Jahr Fertigstellungs- und 2 Jahre Entwicklungspflege. Im ersten Jahr ist ca. 8 bis 10
Wochen nach Ansaat ein Schröpfschnitt von Beikräutern auf 5-6 cm Wuchshöhe und – bei hoher
Blattmasse – das Abräumen des Mahdguts unbedingt erforderlich. Anschließend 2-schürige
Mahd im Juni u. September. Im Rahmen der Unterhaltungsmaßnahme ist später ebenfallseine 2x
jährliche Mahd oder eine temporäre Beweidung vorzunehmen. Das Schnittgut ist jeweils abzu-
räumen.
M 1.4 Beschreibung / Zielsetzung
Entwicklung von kräuterreichen Feuchtwiesen im Abgrabungsbereich (Ansaat)
Ziel: Förderung der Bodenfunktionen; Neugestaltung des Landschaftsbildes und Erhöhung der
Erlebniswirksamkeit der Landschaft; Förderung von Heuschrecken und Tagfaltern; Kompensation
des Verlustes von Ackerflächen, Ackerbrachen, Fettwiesen.
Maßnahme: Der Abgrabungsbereich wird mit einer regionalen, kräuterreichen (min. 30 % Kräuter)
Feuchtwiesenmischung (Rieger-Hoffmann 06; Feuchtwiese) angesät.
GEWÄSSERZWECKVERBAND ISENACH-ECKBACH
Gewässerausbau Frankenthaler Terrasse
Heft: 4 Fachbeitrag Naturschutz 34
P:\hlw1018543\doc\ber\20170407_PF_Belchgraben_nord\Heft_4_FBN\190521_FBN.docx Björnsen Beratende Ingenieure GmbH
M 1.5 Beschreibung / Zielsetzung
Anpflanzung von Gehölzgruppen/-reihen und Einzelbäumen
Ziel: Kompensation des Verlustes von Gehölzflächen; Förderung von Vogelarten; Förderung der
Bodenfunktionen; Neugestaltung des Landschaftsbildes; Erhöhung der Erlebniswirksamkeit der
Landschaft.
Maßnahme: Entlang des Belchgrabens sind abschnittsweise Gehölzgruppen und Einzelbäume
anzupflanzen.
Pflanzenarten:
Bäume (Größe 200-250 cm, 2xv, o.B. und Hochstämme, STU 10-12, 3xv, mDb.):
Esche (Fraxinus excelsior), Stieleiche (Quercus robur), Hainbuche (Carpinus betulus), Linde (Tilia
cordata), Bergahorn (Acer pseudoplatanus).
Sträucher (Größe 50-80 cm, 2xv, o.B.):
Hasel (Corylus avellana), Liguster (Ligustrum vulgare), Schlehe (Prunus spinosa), Schwarzer
Holunder (Sambucus nigra), Weißdorn (Crataegus monogyna), Hartriegel (Cornus sanguinea),
Pfaffenhütchen (Euonymus europaeus), Kreuzdorn (Rhamnus cathartica), Traubenholunder
(Sambucus racemosa), Salweide (Salix caprea). Randlich der Flächen, entlang der Wege können
zudem Speierling, Wildbirne, Eberesche, Feldahorn gepflanzt werden.
Pflanzdichte: 2 Sträucher je m², Pflanzung im Pflanzverband mind. 2-reihig, zueinander versetzt
Die Pflanzung erfolgt im direkten Anschluss an die Baumaßnahmen zu erfolgen (Gehölze werden
ohne Laub Nov-Feb gepflanzt).
Pflege: 1 Jahr Fertigstellungs- und 2 Jahre Entwicklungspflege (Wässern)
M 1.6 Beschreibung / Zielsetzung
Anpflanzen von Ufergehölzen und Einzelbäumen der Aue in den Abgrabungsbereichen
Ziel: Förderung von Vogelarten; Förderung der Bodenfunktionen; Neugestaltung des Land-schaftsbildes; Erhöhung der Erlebniswirksamkeit der Landschaft; Kompensation des Verlustes von Gehölzflächen.
Maßnahme: In den Abgrabungsbereichen werden abschnittsweise Ufergehölze und Einzelbäume angepflanzt. Im Bereich der Gerinneanpassungen, entlang der neuen Böschungsoberkante, sind gruppenweise Junggehölze ( 2x verschulter Sämling) zu pflanzen.
Pflanzenarten: Ufergehölze: Heister (Größe 150-200 cm, 2xv, o.B.) / Einzelbäume: Hochstämme (STU 10-12, 3xv, mDb), Junggehölze (2x verschulter Sämling):
Schwarzerle (Alnus glutinosa), Schwarz-Pappel (Populus nigra), Esche (Fraxinus excelsior), Stieleiche (Quercus robur),), Silber-Weide (Salix alba), Bergahorn (Acer pseudoplatanus)
Pflege: 1 Jahr Fertigstellungs- und 2 Jahre Entwicklungspflege. Im ersten Jahr ist ggf. ca. 8 bis
10 Wochen nach Ansaat ein Schröpfschnitt von Beikräutern auf 5-6 cm Wuchshöhe und – bei
hoher Blattmasse – mit Abräumen des Mahdguts durchzuführen. Anschließend 2-schürige Mahd
im Juni u. September. Im Rahmen der Unterhaltungsmaßnahme ist später ebenfalls eine 2x jähr-
liche Mahd oder eine temporäre Beweidung vorzunehmen. Das Schnittgut ist jeweils abzuräu-
men.
GEWÄSSERZWECKVERBAND ISENACH-ECKBACH
Gewässerausbau Frankenthaler Terrasse
Heft: 4 Fachbeitrag Naturschutz 35
P:\hlw1018543\doc\ber\20170407_PF_Belchgraben_nord\Heft_4_FBN\190521_FBN.docx Björnsen Beratende Ingenieure GmbH
Sträucher (Größe 100-150 cm, 2xv, o.B. mind. 5 Triebe):
Gemeiner Schneeball (Viburnum opulus), Faulbaum (Frangula alnus), Traubenkirsche (Prunus padus), Kreuzdorn (Rhamnus cathartica), Ohrweide (Salix aurita), Pfaffenhütchen (Euonymus europaeus)
Die Pflanzung hat im direkten zeitlichen Anschluss (November bis Januar) an die Baumaßnah-men zu erfolgen, zumindest vor Blattaustrieb der Bäume.
Pflege: 1 Jahr Fertigstellungs- und 2 Jahre Entwicklungspflege
7.4 Maßnahmen des LBM
Die benötigten Flächen der vorliegenden Planungen überschneiden sich teilweise mit Flächen
des LBM für den Autobahnausbau der A61. Die Planungen wurden auf einander abgestimmt,
um die Umsetzung beider Maßnahmen ohne Einschränkungen zu gewährleisten.
Um den Baubetrieb vor allem im südlichen Planbereich zu optimieren, ist anzustreben, die
Durchführung der baulichen Maßnahmen parallel auszuführen. Notwendige Rodungen in die-
sem Abschnitt fallen zum Teil in den Bereich des LBM und wurden bereits im Rahmen der
Ausgleichsplanungen des Autobahnausbaus bilanziert. Die Grabenböschungen werden in
diesem Bereich, aufgrund der engen Platzverhältnisse mit einer Neigung von 1:2 hergestellt.
Im nördlichen Bereich ist durch den LBM die Verlegung des Weges geplant. Dieser kreuzt den
neuen Verlauf des Belchgrabens. Das Durchlassbauwerk wird durch den LBM realisiert und in
der Lage an den neuen Grabenverlauf angepasst.
Die Maßnahmen welche durch LBM realisiert werden sind nicht in der Eingriffs- / Ausgleichsbi-
lanzierung (Kap.9) aufgeführt, sie sind dem Autobahnausbau A 61 zuzuordnen.
8 Befreiung für Schutzgebiete und -objekte
Im Plangebiet befinden sich keine Schutzgebiete und -objekte.
9 Gegenüberstellung der Eingriffe und der geplanten Kompensationsmaß-
nahmen
Die prognostizierten Eingriffe und Kompensationsmaßnahmen der Gewässerausbauplanung
werden im Folgenden tabellarisch zusammengefasst.
Tabelle 4: Gegenüberstellung Eingriffe und Kompensation
GEWÄSSERZWECKVERBAND ISENACH-ECKBACH
Gewässerausbau Frankenthaler Terrasse
Heft: 4 Fachbeitrag Naturschutz 36
P:\hlw1018543\doc\ber\20170407_PF_Belchgraben_nord\Heft_4_FBN\190521_FBN.docx Björnsen Beratende Ingenieure GmbH
Schutzgut Eingriff Kompensation
Boden Eingriff durch Sohlanpas-
sung, Verlegung des Gra-
benprofils und Abgrabung
der Ufervorländer (rd. 1,6 ha)
Nutzungsänderung: Umwand-
lung von Ackerflächen in ex-
tensives Grünland mit Ge-
hölzanpflanzungen sowie in
Gewässerrandstreifen auf ins-
gesamt rd. 0,7 ha. Entwick-
lung von gewässerbegleiten-
den Hochstaudenfluren u.
Gehölz-säumen auf rd. 1,5 ha
Fläche.
Klima kein Eingriff nicht erforderlich
Wasser Eingriff durch punktuelles
Verfüllen des alten Graben-
verlaufs
nicht erforderlich, da sich
durch die Verbesserung der
hydraulischen Bedingungen
und die Integration von Struk-
turelementen (Buhnen, Kies-
und Flachwasserbereiche),
sowie die Anlage von Gewäs-
serrandstreifen, positive Aus-
wirkungen ergeben.
Arten und Biotope Verlust von
rd. 0,26 ha Strauchhecke,
rd. 0,23 ha Ufergehölze
rd. 0,1 ha Feldgehölz
Neupflanzung von
rd. 0,22 ha Gehölzen:
-Initialpflanzung durch Säm-
linge rd. 630 Stck.(1530 m²),
-13 Einzelbäumen (rd 130 m²),
-Ufergehölze (500 m²).
Entlang der Gräben werden
sich zwischen der abgeflach-
ten Grabenböschung u. der zu
erhaltenen Ufer- u. Feldgehöl-
ze erneut Bäume bzw. Sträu-
cher sukzessiv ausbreiten. Die
erneute Entwicklung von gra-
benbegleitenden Gehölzen
wird durch die Pflanzung von
Sämlingen entlang von rd.
1200 m Uferböschung initiiert
und beschleunigt, so dass
mittelfristig neue hochwertige
Strukturen am Belchgraben
und dem Graben G3 entste-
GEWÄSSERZWECKVERBAND ISENACH-ECKBACH
Gewässerausbau Frankenthaler Terrasse
Heft: 4 Fachbeitrag Naturschutz 37
P:\hlw1018543\doc\ber\20170407_PF_Belchgraben_nord\Heft_4_FBN\190521_FBN.docx Björnsen Beratende Ingenieure GmbH
hen.
Durch die Anlage von Struktu-
relementen im nördlichen
Planbereich, werden weitere
Habitatstrukturen für die Fau-
na geschaffen.
Anbringen von Nistkästen für
Höhlenbrüter und von Fleder-
mauskästen.
Durch die Umwandlung von
Ackerflächen in Grünland,
werden neue Lebensräume für
die Fauna geschaffen.
Verlust von 0,28 ha Wiesen-
fläche
Entwicklung von rd. 0,2 ha
extensiv genutzte Wiesenflä-
che sowie 0,4 ha Gewässer-
randstreifen mit Wiesenan-
saat, und Ansaat aller Bö-
schungen mit Regio-Saatgut
Ufermischung
Landschaftsbild und
Erholung
Beeinträchtigung durch Ge-
hölzrodungen entlang des
Gewässers
Kompensation durch Um-
wandlung von Acker in Grün-
land, der Pflanzung und Ent-
wicklung von Gehölzen in den
Gewässerkorridoren.
In der obigen Gegenüberstellung stellt sich aufgrund der digitalen Flächenermittlung ein Defizit
an Gehölzen dar. Dies ist auf die Anrechnung der „Sämlings-Flächen“ Pflanzflächen entlang
der Ufer mit einer anfänglichen Breite von 1,0 m zurückzuführen, die eigentliche Böschungs-
flächen wurden in der Flächenermittlung dem Gewässerkorridor zugeschlagen. Die Bö-
schungsoberkanten am Belchgraben und G3 werden sich aber nach 15-20 Jahren im Bereich
der Stecklingsausbringung komplett als ufergehölzbestandene Fläche darstellen, da Erlen und
Weiden zu den schnell wüchsigen Baumarten gezählt werden. Demnach werden die zukünfti-
gen Gehölzentwicklungsflächen eine größere Fläche aufweisen.
Der durch die Planung ausgelöste Eingriff in die o.g. Schutzgüter wird gemäß § 15 (2)
BNatSchG ausgeglichen. Die beeinträchtigten Funktionen des Naturhaushalts werden kurz-
fristig und für die Gehölze mittelfristig in gleichartiger Weise wiederhergestellt. Eine detaillierte
Bilanzierung der Eingriffe und Kompensation des Eingriffs ist in folgenden Unterkapiteln dar-
gestellt.
GEWÄSSERZWECKVERBAND ISENACH-ECKBACH
Gewässerausbau Frankenthaler Terrasse
Heft: 4 Fachbeitrag Naturschutz 38
P:\hlw1018543\doc\ber\20170407_PF_Belchgraben_nord\Heft_4_FBN\190521_FBN.docx Björnsen Beratende Ingenieure GmbH
9.1 Ermittlung des Kompensationsumfangs der Eingriffsflächen
Im Rahmen der Maßnahmen am Belchgraben und des Grabens G3 kommt es zu einem Ver-
lust bestehender Biotopstrukturen. Wie bereits im vorherigen Kapitel erwähnt, ist mittelfristig
jedoch von einer positiven Entwicklung der Biotope auszugehen. In den nachfolgenden Kapi-
teln werden die Flächen der Biotopverluste (Eingriffsflächen) den geplanten landespflegeri-
schen Maßnahmen gegenüber gestellt.
In Abstimmung mit dem Auftraggeber und der zuständigen Genehmigungsbehörde erfolgt die
Ermittlung des Kompensationsumfangs in Anlehnung an die numerische Bewertung von Bio-
toptypen für die Eingriffsregelung in NRW [11]. Das Verfahren setzt die Wertigkeit der Bio-
toptypen über die Kriterien Natürlichkeit, Gefährdung/Seltenheit, Ersetzbarkeit und Vollkom-
menheit in Bezug und wird in einer zehnstufigen Biotopwertskala ausgedrückt. Der Wert 10 ist
dabei die höchste Bewertung. Die Bewertung für geplante oder durch landepflegerische Maß-
nahmen zu entwickelnde Biotopflächen bezieht sich auf den zu erwartenden Zustand nach 30
Jahren.
Über den Biotopwert und die ermittelte Biotopfläche wird durch Multiplikation ein fiktiver Flä-
chenwert (Biotopwertigkeit * Fläche [m2]) ermittelt, nach dem sich der Kompensationsbedarf
richtet. Sowohl die bestehenden Flächenwerte des Eingriffsraums als auch die zukünftigen
Wertigkeiten der Umbauflächen werden dabei berücksichtigt.
Die Wertigkeit der für das Vorhaben relevanten Biotoptypen und die sich ergebenden Bio-
topwerte sind nachfolgend zusammengestellt:
Tabelle 5 Biotoptypen und –werte (Bestand)
Biotoptyp Biotop-
Code RLP Biotopwertcode
NRW [30] Biotopwerte
Feldgehölz, heimische Arten BA1 BA 90, ta 1-2,h 8
Weiden-Ufergehölz BE1 / BE3 BE 100, ta 1-2 7
Strauchhecke, ebenerdig BD2 BB0,100 6
Fettwiese EA1 EA,xd1, veg2 6
Gewässer-Rain HC0 K, neo5 3
Feldweg, unbefestigt VB2 VB7stb3 3
Strassenrand-Rain HC3 VA, mr4 2
Acker HA0 HA0, aci 2
Graben FN3 / FN4 FN, wf4 2
Feldweg, befestigt VB1 VF0 0
GEWÄSSERZWECKVERBAND ISENACH-ECKBACH
Gewässerausbau Frankenthaler Terrasse
Heft: 4 Fachbeitrag Naturschutz 39
P:\hlw1018543\doc\ber\20170407_PF_Belchgraben_nord\Heft_4_FBN\190521_FBN.docx Björnsen Beratende Ingenieure GmbH
9.2 Anrechnung der geplanten Maßnahmen (erbrachter Kompensationsum-
fang)
Die in Kap. 7 erläuterten geplanten Maßnahmen tragen zu einer nachhaltigen, ökologischen
Aufwertung des Belchgrabens und seiner gesamten Aue bei. Der Biotopwert wird sich mittel-
fristig erheblich erhöhen, was sich ebenfalls positiv auf den Artenreichtum der Flora und Fau-
na auswirken wird. Der Belchgraben selbst wird sich durch die Renaturierungsmaßnahmen
abschnittsweise in Richtung eines leitbildtypischen eigendynamischen Gewässers entwickeln.
Bei der numerischen Eingriffs- und Kompensationsermittlung sind insbesondere im Zuge von
Gewässer- und Auenrenaturierungen, Modifizierungen bei der Biotopbewertung vorzunehmen.
Um eine realistische Bewertung der geplanten und somit anthropogen geschaffenen Biotop-
strukturen durchzuführen, wird begründet und in Abstimmung mit der zuständigen Natur-
schutzbehörde ein Prognosewert in die Berechnung des Kompensationsumfangs eingebracht,
der vom Standart-Biotopwert abweichen kann. Dieser Prognosewert ist definiert als der Bio-
topwert, der nach 30 Jahren der Maßnahmenumsetzung mit hoher Wahrscheinlichkeit erreicht
wird.
Das zu erreichende Zielbiotop mit seinen Biotopwert ist in jedem Einzelfall abhängig von den
standörtlichen Voraussetzungen sowie der Art und des Umfangs der vorgesehenen Maßnah-
men festzulegen. Nach [11] sind daher Korrekturfaktoren bei den angegebenen Standard-
Biotopwerten um bis zu 2 Wertstufen möglich, wenn sich diese nach naturräumlicher Ausstat-
tung, Bedeutung, Seltenheit und Naturnähe begründen lassen. Auf den Belchgraben als Kul-
turlandschaftselement werden auch nach Vollzug der geplanten Maßnahmen des Hochwas-
serschutzes und Auenentwicklung anthropogene Einflüsse vorhanden sein. Besonders der
Gesichtspunkt der Naturnähe ist daher nicht in dem Maße mit Biotopstrukturen vergleichbar,
deren Ausbildung durch natürliche Prozesse über Dekaden entstanden ist. Darüber hinaus
spielen aktuelle und sich beschleunigende Prozesse wie die Eutrophierung der Landschaft,
die Ausbreitung von Neophyten, der Klimawandel etc. eine verstärkte Rolle in der Entwicklung
von Biotopstrukturen, so dass für einen Zeitraum von 30 Jahren nicht mit ausreichender
Wahrscheinlichkeit von der Erreichung der Zielstruktur und des dementsprechenden Zielbio-
topwert ausgegangen werden kann. Diese Bewertung der Biotopstrukturen wird somit dort
vollzogen, wo die Entwicklung unter den oben genannten Gesichtspunkten besonders wahr-
scheinlich ist und bei denen der anthropogene Faktor eine weiterhin entscheidende Bedeu-
tung hat.
GEWÄSSERZWECKVERBAND ISENACH-ECKBACH
Gewässerausbau Frankenthaler Terrasse
Heft: 4 Fachbeitrag Naturschutz 40
P:\hlw1018543\doc\ber\20170407_PF_Belchgraben_nord\Heft_4_FBN\190521_FBN.docx Björnsen Beratende Ingenieure GmbH
Zur Ermittlung des erbrachten Kompensationsumfanges werden daher folgende Prognose-
(Biotop-) Werte angesetzt:
Tabelle 6 Biotop- und Prognosewerte der Maßnahmen
Maßnahme Planung Biotopwertcode
[30] Biotopwert Prognosewert
M 1.6 Pflanzung von Ufergehölzen und Einzelbäumen der Aue
BE,100, ta 1-2; BF3,90, ta 1-2
7 6
M 1.5 Pflanzung von Gehölzreihen und Einzelbäumen
BD3,100, ta1-2; BF3,90, ta 1-2
7 6
M 1.4 Entwicklung Feuchtwiese EC, veg3 7 6
M 1.1 Gewundener Gewässerlauf mit Strukturelementen
FN,wf3 6 6
M 1.3 Entwicklung Glatthaferwiese EA,xd1, veg2 6 5
M 1.2 Gerinne mit Sohlanpassungen FN,wf6 4 4
Wege, unbefestigt VB7, stb3 3 3
Wege, befestigt VF0 0 0
Insgesamt werden durch Umsetzung der Planung und unter Berücksichtigung der Prognose-
werte 113.075 Flächenwertpunkte (FWP) an Kompensation erbracht. Davon werden -750
FWP innerhalb der Gemeindegrenzen von Frankenthal, 17.525 FWP in Lambsheim und 9.274
FWP in Maxdorf umgesetzt.
Die Ergebnisse der Berechnungen sind in Tabelle 7 aufgeführt.
GEWÄSSERZWECKVERBAND ISENACH-ECKBACH
Gewässerausbau Frankenthaler Terrasse
Heft: 4 Fachbeitrag Naturschutz 41
P:\hlw1018543\doc\ber\20170407_PF_Belchgraben_nord\Heft_4_FBN\190521_FBN.docx Björnsen Beratende Ingenieure GmbH
Tabelle 7 Gesamtbilanz - Eingriffsflächen gegenüber Maßnahmenflächen
Gemeinde Biotoptyp BestandBiotopwert
Bestand
Biotopcode
RLP
Code Biotop
NRW
Fläche
[m²]
Wertpunkte
Bestand
Fläche
Prognosewert
Planung
Code Biotop
NRW
Fläche
[m²]
Wertpunkte
Planung
Feldgehölz, heimische Arten* 8 BA1 BA 90, ta 1-2,h 240 1.920
M1.6Pflanzung von Sämlingen im Bereich der
Böschungsoberkante6 BE100, ta 1-2 195 1.170
300 2.340 300 1.590
-750
Gemeinde Biotoptyp BestandBiotopwert
Bestand
Biotopcode
RLP
Code Biotop
NRW
Fläche
[m²]
Wertpunkte
Bestand
Fläche
Prognosewert
Planung
Code Biotop
NRW
Fläche
[m²]
Wertpunkte
Planung
Acker 2 HA0 HA0, aci 3845 7.690
Graben 2 FN3 / FN4 FN, wf4 775 1.550
Ufergehölze 7 BE1 / BE3 BE 100, ta 1-2 455 3.185
Feldweg, unbefestigt 3 VB2 VB7stb3 25 75
Strauchhecke, ebenerdig 6 BD2 BB0,100 450 2.700 M1.4 / M1.5Ansaat Feuchtwiese mit Pflanzung von
Einzelbäumen 6
EC, veg2 /
BF3, 90, ta1-2 1.055 6.330
Gewässerrain, hoher Anteil an
Nitrophyten3 HC0 K, neo5 75 225 M1.6
Pflanzung Ufergehölze, Auegebüschen,
Sämlingen6 BE,100, ta 1-2 1.185 7.110
5.625 15.425 5.625 32.950
17.525
Frankenthal
(Pfalz)Ufergehölze 42060BE 100, ta 1-2BE1 / BE37
Initialgerinne
420105
M1.3Lambsheim
Summe
EA,xd1, veg25Ansaat Glatthaferwiese
4Gerinne / Sohlanpassungen mit Ansaat der
Gewässerböschungen*
6
FN,wf6
Planung
Differenz
Differenz
15.5102.585FN,wf3
Summe
Planung
M1.2
M1.1
4.000800
GEWÄSSERZWECKVERBAND ISENACH-ECKBACH
Gewässerausbau Frankenthaler Terrasse
Heft: 4 Fachbeitrag Naturschutz 42
P:\hlw1018543\doc\ber\20170407_PF_Belchgraben_nord\Heft_4_FBN\190521_FBN.docx Björnsen Beratende Ingenieure GmbH
Gemeinde Biotoptyp BestandBiotopwert
Bestand
Biotopcode
RLP
Code Biotop
NRW
Fläche
[m²]
Wertpunkte
Bestand Fläche
Prognosewert
Planung
Code Biotop
NRW
Fläche
[m²]
Wertpunkte
Planung
Acker 2 HA0 HA0, aci 4050 8.100 M1.1 Initialgerinne 6 FN,wf3 5.720 34.320
Feldgehölz, heimische Arten 8 BA1 BA 90, ta 1-2,g 755 6.040 M1.2 Gerinne mit Sohlanpassungen 4 FN,wf6 3.320 13.280
Ufergehölze 7 BE1 / BE3 BE 100, ta 1-2 1.825 12.775
Feldweg, unbefestigt 3 VB2 VB7stb3 45 135
Feldweg, befestigt 0 VB1 VF0 60 0 M1.5 Pflanzung Einzelbäumen 6 BF3, 90, ta1-2 150 900
Strauchhecke, ebenerdig 6 BD2 BB0,100 2105 12630 M1.6Pflanzung von Sämlingen im Bereich der
Böschungsoberkante6 BE100, ta 1-2 645 3.870
Gewässerrain, hoher Anteil an
Nitrophyten3 HC0 K, neo5 720 2.160 Weg unbefestigt 3 VB7, stb3 1.138 3.414
Graben 2 FN3 / FN4 FN, wf4 1830 3660 Weg befestigt 0 VF0 55 0
Glatthaferwiese 6 EA1 EA,xd1, veg2 2.820 16.920
14.210 62.420 14.210 71.694
9.274
20.135 80.185 20.135 106.234
26.049
15.9103.182EA,xd1, veg25
Ansaat Glatthaferwiese (Entwicklung von
Gehölzen in den Gewässerrandstreifen,
entlang der Gewässerböschungen)
M1.3
Gesamtsumme
Gesamtdifferez
Maxdorf
Summe
Planung
* zusätzliche Aufweitungen des Gewässerkorridors finden in einer Fläche statt, welche im Rahmen der Planungen der Autobahn gerodet werden. Da dieser Eingriff bereits bilanziert wurde, werden diese Flächen hier nicht weiter
ausgeführt.
Differenz
GEWÄSSERZWECKVERBAND ISENACH-ECKBACH
Gewässerausbau Frankenthaler Terrasse
Heft: 4 Fachbeitrag Naturschutz 43
P:\hlw1018543\doc\ber\20170407_PF_Belchgraben_nord\Heft_4_FBN\190521_FBN.docx Björnsen Beratende Ingenieure GmbH
9.1 Gesamtbilanz und Zusammenfassung
In Gegenüberstellung der Biotopverluste (Eingriffsflächen) und der geplanten Maßnahmen
errechnet sich ein Kompensationsüberschuss von insgesamt ca. 26.049 ökologischen Flä-
chenwertpunkten (Tabelle 7).
Insgesamt geht mit den geplanten Maßnahmen eine ökologische Aufwertung in den Untersu-
chungsgebieten einher. Dieser Sachverhalt basiert vor allem auf den Gewässerentwicklungs-
maßnahmen, mit der Anlage eines neuen Mittelwassergerinnes, welches sich eigendynamisch
weiter entwickeln wird und der Umnutzung der Ackerflächen in extensiv genutztes Grünland.
Ferner wird durch die Ausweisung von Gewässerrandstreifen eine zusätzliche ökologische
Aufwertung erreicht. Auch der Graben G3 wird in einem festgelegten Gewässerkorridor neu
angelegt und das Abflussvermögen wieder hergestellt, wobei schützenswerte, größere Bäume
entlang des Grabens weitgehend erhalten werden. Die Initialpflanzung von standortgerechten
Sämlingen entlang der Böschungen der Gräben beschleunigt die Entwicklung grabenbeglei-
tender Gehölze, welche zum einen neue Habitatstrukturen darstellen und zum Anderen zur
Beschattung des Gewässers beitragen. Durch die Maßnahmen werden grabenbegleitende
Gehölze nach der Baumaßnahme wieder neu angelegt und können sich, auch durch natürli-
che Sukzession neu entwickeln.
In der Gemarkung Frankenthal-Eppstein kommt es trotz der Neupflanzungen, durch die Ro-
dungen von Feld- und Ufergehölzen mit teilweise alten Bäumen, zu einem Defizit, welches im
Gesamten jedoch ausgeglichen wird.
Die An- und Unterlieger des Gebietes werden einen verbesserten Hochwasserschutz erhalten.
Durch die Herstellung des Abflussvermögens des Belchgrabens und des Grabens G3, der
abschnittsweisen Herstellung eines gewundenen Gewässerlaufs sowie der Anlage von Rand-
streifen, wird die Gewässerstrukturgüte und die Gewässerqualität verbessert.
Für die Fledermausart Großer Abendsegler kann durch die habitatverbessernde Maßnahme
F1- Anbringen von Fledermauskästen eine mögliche Erfüllung des Tatbestandteils des § 44
Abs. 1. Nr. 3 (Beseitigung von Fortpflanzungs- oder Ruhestätten) abgewendet werden. Es
muss demnach für die Fledermäuse keine Ausnahme beantragt werden.
Auch für die Europäischen Vogelarten sind die Tatbestandteile des § 44 Abs. 1. nicht erfüllt.
Insbesondere der Absatz 1 Nr. 3 des Paragraphen wird durch die Durchführung einer habitat-
verbessernden -Maßnahme (Vö 1 Anbringen von Vogelnistkästen) abgewendet.
Für die Gruppe der ungefährdeten Europäischen Singvögel treffen die Verbotstatbestände des
§ 44 Abs. 1 i. V. m. Abs. 5 BNatSchG unter Berücksichtigung aller Vermeidungsmaßnahmen
nicht zu.
GEWÄSSERZWECKVERBAND ISENACH-ECKBACH
Gewässerausbau Frankenthaler Terrasse
Heft: 4 Fachbeitrag Naturschutz 44
P:\hlw1018543\doc\ber\20170407_PF_Belchgraben_nord\Heft_4_FBN\190521_FBN.docx Björnsen Beratende Ingenieure GmbH
Durch Umsetzung der vorgeschlagenen Maßnahmen ergibt sich eine Kompensation der vor-
habensbedingten Eingriffen bzw. Veränderungen von Natur und Landschaft.
10 Kostenberechnung der landschaftspflegerischen Maßnahmen
Die Kosten für die landespflegerischen Maßnahmen inkl. der Fertigstellungs- und Entwick-
lungspflege wurden ermittelt. Die Kosten für die Unterhaltungspflege der Flächen (Beweidung,
Mahd) sowie den Grunderwerb sind nicht beinhaltet.
Die Kosten für die Landschaftsplanung belaufen sich insgesamt auf rd. 51.440 € (netto) (s.
Anlage 1).
Sachbearbeiter:
B.Sc. A. Schmitt
Dipl. Ing. (FH) Nicole Wernerus
Der Antragssteller: Planverfasser:
Lambsheim, im Juli 2019 Speyer, im Juli 2019
Gewässerzweckverband Björnsen Beratende Ingenieure GmbH
Isenach Eckbach
Verbandsvorsteher M. Hebich Dr.-Ing. M. Probst