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GFS-Werte 2015 – Anwendungsgrundsätze für den nachsorgenden Bodenschutz 1 Dr. Andreas Zeddel Landesamt für Landwirtschaft, Umwelt und ländliche Räume des Landes Schleswig-Holstein (LLUR) Abteilung Geologie und Boden – Geologischer Dienst – Dezernat Altlasten D-24220 Flintbek, e-mail: [email protected] Fachgespräch im Umweltbundesamt zum Berichtsentwurf „Ableitung von GFS-Werten für Grundwasser“ 10. Februar 2016 Inhalt > GFS = nachteilig & nachteilig ≠ schädlich; die Bedeutung der Begriffsverschiebung für die Altlastenbearbeitung Änderungen der aktuellen GFS gegenüber 2004 und den Prüfwerten der BBodSchV von 1999 Anwendungsregeln für den nachsorgenden Bodenschutz

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GFS-Werte 2015 –Anwendungsgrundsätze für den nachsorgenden Bodenschutz

1

Dr. Andreas Zeddel� Landesamt für Landwirtschaft, Umwelt und ländliche Räume des Landes Schleswig-Holstein (LLUR)

Abteilung Geologie und Boden – Geologischer Dienst – Dezernat Altlasten

� D-24220 Flintbek, e-mail: [email protected]

Fachgespräch im Umweltbundesamt zum Berichtsentwurf„A bleitung von GFS-Werten für Grundwasser“

10. Februar 2016

Inhalt

• > GFS = nachteilig & nachteilig ≠ schädlich; die Bedeutung

der Begriffsverschiebung für die Altlastenbearbeitung

• Änderungen der aktuellen GFS gegenüber 2004 und den

Prüfwerten der BBodSchV von 1999

• Anwendungsregeln für den nachsorgenden Bodenschutz

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Geringfügigkeitsschwellen – Anwendungsregeln Bodenschutz, Dr. Andreas Zeddel

Fachgrundlagen und Rechsanwendung

Fachinformationen

� Humantoxikologische Wirkungsdaten

� Ökotoxikologische Wirkungsdaten

� Regeln für eine Plausibilitätsbetrachtung bei schlechter Datenlage

� Informationen über Hintergrundkonzentrationen der Stoffe im Grundwasser

Rechtsbereiche

� WHG: „ … nachhaltige Gewässerbewirtschaftung“… echte Benutzungen…… unechte Benutzungen…

� EBV: „nachteilige Veränderung der Grundwasserbeschaffenheit … nicht zu besorgen“

� BBodSchV: schädl. Bodenver-änderung und sonstige Gefahren

� GrwV: „...guter Grundwasser-zustand … Schwellenwerte“

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GFS

„Die GFS sind wie ein (fachlicher) Strom, mit dem die verschiedenen (rechtlichen) ‚Werkzeuge‘ betrieben werden können – jedes Werkzeug setzt diesen Strom anders um“ R. Gihr

Geringfügigkeitsschwellen – Anwendungsregeln Bodenschutz, Dr. Andreas Zeddel

Welche Änderungen sind für die Altlastenbearbeitung wichtig?

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1. Veränderter Begriff des ‚Grundwasserschadens‘

2. Änderung im Ableitungsschema - insbesondere

anderer Umgang mit Hintergrundwerten

3. Aktualisierung von Stoffdaten und den Hintergrund-

werten / Basiswerten

4.Anwendungsgrundsätze für die Nachsorge

(enspr. LABO-Auftrag: nicht ohne Anwendungsgrundsätze !)

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Geringfügigkeitsschwellen – Anwendungsregeln Bodenschutz, Dr. Andreas Zeddel

Die GFS-‘Definition‘ (LAWA 2015)

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Zur bundeseinheitlichen Bewertung von Veränderungen der Grundwasser-beschaffenheit, die bereits eingetreten sind oder die es zu verhindern gilt, werden nachvollziehbare und einheitliche Bewertungskriterien benötigt.

Hierzu gehört vor allem ein Maßstab, bis zu welchen Stoffkonzentrationen anthropogene, räumlich begrenzte Änderungen der chemischen Beschaffen-heit des Grundwassers als geringfügig einzustufen sind und ab welcher Konzentration eine nachteilige Veränderung der Wasserbeschaffenheit des Grundwassers (Grundwasserverunreinigung) vorliegt.

Ein hierfür … geeigneter Maßstab ist die Geringfügigkeitsschwelle (GFS).

„geringfügig“ „nachteilig“

GFS

z u n e h m e n d e S t o f f k o n z e n t r a t i o n i m G r u n d w a s s e r

Kein e (direkte) Verknüpfung der Geringfügigkeitsschwelle

mit dem Begriff des Grundwasserschaden s!

… und ab welcher Konzentration eine Grundwasserverunreinigung

(= Grundwasserschaden) vorliegt. [LAWA 2004]

Geringfügigkeitsschwellen – Anwendungsregeln Bodenschutz, Dr. Andreas Zeddel

Nachteilige Veränderungen der chemischen Grundwasserbeschaffen-heit - d. h. negative Veränderungen im naturwissenschaftlichen Sinne -liegen i.d.R. vor, wenn die GFS im Grundwasser überschritten werden.

z. B. WHG:

► Schädliche Gewässerveränderungen sind (u.a.) Veränderungen der chemischen Wasserbeschaffenheit des Grundwassers, die das Wohl der Allgemeinheit, insbesondere die öffentliche Wasser-versorgung, beeinträchtigen oder die nicht den Anforderungen aus … wasserrechtlichen Vorschriften entsprechen (§ 3 Nr. 10 WHG)

6/1415.01.2014 BOVA-Sitzung

GFS sind auf Grund von europaweit vereinbarten Konventionen fachlich (naturwissenschaftlich) abgeleitete Schwellenwerte

Überschreitungen der GFS können, müssen aber nicht gleichzeitig schädliche Veränderungen

der Grundwasserbeschaffenheit darstellen.

GFS indiziert zuerst ‚nachteilig‘

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Geringfügigkeitsschwellen – Anwendungsregeln Bodenschutz, Dr. Andreas Zeddel

► Nachteilige Veränderung der chemischen Grundwasserbeschaffen-heit liegt i. d. R. vor, wenn GFS im Grundwasser – nach Messung oder aufgrund einer Sickerwasserprognose überschritten werden. ⇒ Anhaltspunkt für eine schädliche Grundwasserveränderung

► Schädliche Veränderung der chemischen Grundwasser-beschaffenheit im Rahmen der Nachsorge liegt vor, wenn

unter Berücksichtigung der in Kap. 3.3 aufgeführten Anwendungsgrundsätze

- im konkreten Einzelfall -eine schädliche Bodenveränderung

oder schädliche Gewässerveränderung begründet werden kann.

7/1415.01.2014 BOVA-Sitzung

‚schädlich‘ im Rahmen der Altlastenbearbeitung

ENDLICH liegt eine nachvollziehbare rechtliche und fachliche Systemvorstellung vor!

Geringfügigkeitsschwellen – Anwendungsregeln Bodenschutz, Dr. Andreas Zeddel

Neuer Umgang mit dem Basiswert

Ökotoxikologisch abgeleiteter Qualitätsstandard

Konz.

Basiswert

GFS 2004

ARA(added riskapproach)

TRA (total riskapproach)

‚kon

sequ

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G

FS

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2004

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GFS 2004

GFS 2015

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Geringfügigkeitsschwellen – Anwendungsregeln Bodenschutz, Dr. Andreas Zeddel

Neue SGD-Basiswerte 2012 / 2014 / 2015

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Geringfügigkeitsschwellen – Anwendungsregeln Bodenschutz, Dr. Andreas Zeddel

Beispiel Cadmium … der regionale Blick

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HGW & Prüfung: Die GrwV definiert

den geogenen Hinter-grundwert als das

neunzigste Perzentil der Verteilung der

Stoffkonzentrationen im Grundwasser der

für den Grundwasser-körper maßgeblichen

hydrogeologischen Einheit.

GFS 2015

HGW:0,84 µg/l Lokale Hintergrund-

werte aus vorliegen-den Messungen

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Geringfügigkeitsschwellen – Anwendungsregeln Bodenschutz, Dr. Andreas Zeddel

Absenkung von GFS 2015 gegenüber GFS 2004 und den Prüfwerten (Spurenelemente)

11/1415.01.2014 BOVA-Sitzung

GFS 2015Basiswert2014/2015

GFS 2004Prüfwert

BBodSchV 1999

FaktorPrüfwert_GFS 2015

Antimon (Sb) 5 0,17 5 10 x2

Arsen (As) 3,2 3,2 10 10 x3

Barium (Ba) 175 175 340 -

Blei (Pb) 1,2 1,05 7 25 x21

Bor (B) 180 116 740 -

Cadmium (Cd) 0,3 0,3 0,5 5 x17

Chrom (Cr) 3,4 1,75 7 (CrIII)50 (Crges)

8 (CrVI)x15x2,4

Kobalt (Co) 2 2 8 50 x25

Kupfer (Cu) 5,4 5,4 14 50 x9

Molybdän (Mo) 35 1,3 35 50 x1,4

Nickel (Ni) 7 7,1 14 50 x7

Quecksilber (Hg) 0,1 0,09 0,2 1 x10

Selen (Se) 3 1,26 7 10 x3

Thallium (Tl) 0,2 0,06 0,8 -

Vanadium (V) 4 1,7 4 -

Zink (Zn) 60 58 58 500 x8

Erläuterung der Farbgebung bei den GFS 2015: rötlich: auf Grundlage der gesundheitlichen/ästhetischen Wirkung (kleinerer Wert) grünlich: auf Grundlage der ökotoxischen Wirkung (kleinerer Wert) bläulich: der kleinere Wert auf Grundlage der ökotoxischen Wirkung lag unter dem Basiswert, sodass die GFS in Höhe des Basiswertes ausgewiesen ist

Geringfügigkeitsschwellen – Anwendungsregeln Bodenschutz, Dr. Andreas Zeddel

Ein ‚Veto‘ aus dem ALA …

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Grundsätze und Eckpunkte für die Entwicklung

von Anwendungsregeln im Bereich Nachsorge

Die Verschärfungen der GFS-Werte 2013 der LAWA, die im Wesentlichen auf

die ökotoxikologische Ableitung zurückzuführen sind, werden für die

Altlastenbearbeitung als nicht praktikabel bzw. umsetzbar eingestuft.

Die Entwicklung von Anwendungsregeln im Nachsorgebereich benötigt eine

nachvollziehbare rechtliche und fachliche Systemvorstellung, um zu einem

breiten Konsens zu gelangen. …

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Geringfügigkeitsschwellen – Anwendungsregeln Bodenschutz, Dr. Andreas Zeddel

► GFS sind wesentliche fachliche Grundlage für die Ableitung von Prüfwerten für den Wirkungspfad Boden-Grundwasser;

1. Bei Untersuchung von Bodenmaterial (2:1 Eluat) liegt (für anorganische Stoffe) ein Gefahrenverdacht erst dann vor, wenn das Konzentrationsniveau oberhalb des natürlichen Werteniveaus liegt (Methodenspezifische Prüfwerte).

2. Bei einer Sickerwasserprognose ist Abbau- und Rückhaltevermögen der ungesättigten Bodenzone zu berücksichtigen;

3. Bei Überschreitung zulässiger Sickerwasserkonzentrationen am OdB kann ein Vermischungsvorgang Sickerwasser – Grundwasser in Rechnung gestellt werden;

4. Für Gefahrenbeurteilung: Begrenzung Prüfwerte (Pfad Boden-Grundwasser ) auf minimal doppelte Basiswerte (bei ökotoxikologisch begründeten GFS);

5. Im Einzelfall Prüfung, ob bei ökotoxikologisch begründeten GFS das Schutzgut Oberflächengewässer betroffen sein kann;

► GFS nicht unmittelbar als Sanierungsziele für das Grundwasser heranziehen

‚Unsere‘ Anwendungsgrundsätze … Kap. 3.3

Geringfügigkeitsschwellen – Anwendungsregeln Bodenschutz, Dr. Andreas Zeddel

Ein wichtiger einleitender Satz …

„Weiterhin sollen folgende Anwendungsregeln bei der Festlegung und Anwendung von Prüfwerten(Verdachtsbewertung),

bzw. bei der Frage ob eine schädliche Gewässerveränderung des Grundwassers vorliegt oder zu erwarten ist (Gefahrenbewertung)

berücksichtigt werden:“

Prämissen für die Ausarbeitung der Anwendungsgrundsä tze:

► NUR Grundsätze für Anwendungsregeln, keine Festlegungen im Detail

► Grundsätze sollen als „T üröffner“ für Festlegungen in entsprechenden Verordnungen oder Vollzugshilfen fungieren

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Geringfügigkeitsschwellen – Anwendungsregeln Bodenschutz, Dr. Andreas Zeddel

Vergleich der GFS mit methodenspezifischen Prüfwerten gemäß E-BBodSchV (2012); gelbe Felder: methodenspezif. Prüfwert > GFS !

15/1916.06.2015

Folie: Jens Utermann, UBA

1. Anwendungsgrundsatz (AG 1):Hintergrundkonzentrationen im Sickerwasser

Bei Untersuchung von Bodenmaterial (2:1 Eluat) liegt (für anorganische Stoffe)

ein Gefahrenverdacht erst dann vor, wenn das Konzentrationsniveau oberhalb

des natürlichen Werteniveaus im Bodeneluat liegt. Dieses Werteniveau wird

durch die in den Entwürfen zur Mantelverordnung schon dargestellten

sogenannten Methodenspezifische Prüfwerten dargestellt und stützt sich auf

die Untersuchungen der BGR (siehe Vortrag Jens Utermann).

Geringfügigkeitsschwellen – Anwendungsregeln Bodenschutz, Dr. Andreas Zeddel

2. Anwendungsgrundsatz: Sickerwasserprognose3. Anwendungsgrundsatz: Einmischprognose

Nach bisheriger Vorstellung wird dabei der ‚oberste‘ Meter (dmix = 1 m) im Grundwasser als virtueller Mischraum angenommen.Voraussetzung sind daher weitergehende Kenntnisse des Aquifers sowie der Schadstoffmenge, -fracht und -ausbreitung im Einzelfall.

Bei einer Sickerwasserprognose ist Abbau- und Rückhaltevermögen der ungesättigten Bodenzone zu berücksichtigen, d. h., dass wie bisher auch der Ort der Beurteilung gemäßBBodSchV (§ 4, 3 *) der entscheidende erste Beurteilungs-Bezugspunkt bleibt.

… Die GFS für das Grundwasser beziehen sich auf ein für Messungen zugängliches Grund-wasservolumen. Bei einer Überschreitung der zulässigen Sickerwasserkonzentration am Ort der Beurteilung kann bei geeigneten hydrogeologischen Randbedingungen der Vermischungsvorgang des Sickerwassers mit dem Grundwasser in einem begrenzten Volumen in Rechnung gestellt werden (Einmischprognose).

Ort der Beurteilung:

* Ort der Beurteilung ist der Bereich des Übergangs von der ungesättigten in die gesättigte Zone.

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Geringfügigkeitsschwellen – Anwendungsregeln Bodenschutz, Dr. Andreas Zeddel

Als wesentliche Neuerung beim Umgang mit Prüfwerten auf Basis der Gering-fügigkeitsschwellen wird im GFS-Bericht als Anwendungsgrundsatz aufgeführt, dass bei der Gefahrenbewertung im Einzelfall zu prüfen ist, ob bei ökotoxikologischbegründeten GFS ‚wirklich‘ das Schutzgut Oberflächengewässer betroffen sein kann.

D. h.:

5. Anwendungsgrundsatz: Schutzgutbezug bei ökotoxikologisch begründeten GFS

In der bodenschutzrechtlichen Nachsorge wird der Boden als Lebensraum für Organismen nicht geschützt – gleiches gilt damit auch für das Grundwasser!

Überschreiten die Stoffkonzentrationen im Grundwasser die Schwellen der TrinkwV…, liegt in jedem Fall eine schädliche Gewässerveränderung vor.

Unterschreiten die Stoffkonzentrationen die Schwellen der TrinkwV…, überschreiten jedoch die Schwellen für die ökotoxische Wirkung,

ist zu prüfen, inwieweit Beeinträchtigungen von Oberflächengewässern oder grundwasserabhängigen Landökosystemen vorliegen können.

Geringfügigkeitsschwellen – Anwendungsregeln Bodenschutz, Dr. Andreas Zeddel

Kurzbewertung des AR-Vorsitzenden

Aus dem Sachstand zur 52. ALA-Sitzung:

Die in Nr. 5 dargestellten gestaffelten Maßstäbe seien auch vor dem

Hintergrund plausibel, dass EG-WRRL und WHG einen guten öko-

logischen Zustand für oberirdische Gewässer fordern, bei Grundwasser

eine Einbeziehung des ökologischen Zustands hingegen fehlt.

Soweit diesen Erfordernissen bei der Beurteilung von Altlastverdachts-

fällen gefolgt werde, wie es in Nr. 5 durch die Bezugnahme auf die

oberirdischen Gewässer erfolge, sei die Vorgehensweise konsequent.

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Geringfügigkeitsschwellen – Anwendungsregeln Bodenschutz, Dr. Andreas Zeddel

Relevanz? Der Abgleich mit doppeltem Basiswert erfolgt im Einzelfall nur dann, WENN keine Schutzgut-Informationen verfügbar sind,

bzw. Oberflächengewässer REAL betroffen sein können !Daher ist dieser Grundsatz insbesondere

für die – Einzelfallunabhängige – Prüfwertefestlegung relevant

Für anorganische Substanzen, deren ökotoxikologische Wirkungsschwellen unterhalb

geogener Hintergrundkonzentrationen im Grundwasser liegen, wurden die Basiswerte als

GFS-Werte ausgewiesen – dieser Maßstab ist für die Gefahrenabwehr ungeeignet.

4. Anwendungsgrundsatz: Doppelter Basiswert (AG 4)

Um einen (nur für die Gefahrenbeurteilung!) geeigneten Abstand zu Hintergrund-

konzentrationen zu erhalten, wird bei der Bewertung von Stoffkonzentrationen

am Ort der Beurteilung erst bei einer Überschreitung des doppelten Basiswertes

von einem Gefahrenverdacht ausgegangen.

(Diese Vorgehensweise gilt nicht für humantoxikologische begründete Bewertungen.)

Geringfügigkeitsschwellen – Anwendungsregeln Bodenschutz, Dr. Andreas Zeddel

Wesentliche Klarstellungen:

Unbeschadet der Anwendungsgrundsätze ist die Tatsache, dass bei Überschreitung der GFS-Werte im Grundwasser (i. d. R.) eine nachteilige Veränderung der Grundwasserbeschaffenheit vorliegt.

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Ob das Ausmaß einer solchen Veränderung hinreichend ist, den Verdacht oder den Tatbestand einer schädlichen Bodenveränderungbezüglich des Wirkungspfades Boden-Grundwasser bzw. einer schädlichen Gewässerveränderung im Rahmen der wasserrechtlichen Nachsorge zu begründen, kann unter Berücksichtigung der vorgenannten Grundsätze bestimmt werden.

Anwendungsgrundsätze sind zur Gefahrenbeurteilung nicht abschließend.(z.B. bei regional höheren geogenen Hintergrundkonzentrationen im Einzelfall)

Durch die Anwendungsgrundsätze wird NICHT die Verhältnismäßigkeit von Maßnahmen beschrieben – dazu bedarf es eines eigenständigen Abwägungsprozesses (z. B. ‚ Nachsorge bei punktuellen Schadstoffquellen‘).

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z. B. Cadmium … Anwendungsregeln …

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GFS 2015

HGW:0,84 µg/l

Doppelter Basiswert

Messwert / abgeschätzter Wert

= 0,5 µg Cd/l

Messwert / abgeschätzter Wert

= 0,7 µg Cd/l

Messwert / abge-schätzter Wert im GW

= 4,2 µg Cd/l

Messwert / abgeschätzter Wert

= 1,0 µg Cd/l

Doppelter Basiswert:0,6 µg/l

PW BBodSchV 1999: 5 µg/l

Kein Gefahrenverdacht

Gefahr / Schaden

Geringfügigkeitsschwellen – Anwendungsregeln Bodenschutz, Dr. Andreas Zeddel 22

Anwendungsbereiche der GFS im Wasser-, Bodenschutz- und Abfallrecht:

3.1.13.1.3 3.1.23.2 3.2 3.3Kap.:

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Geringfügigkeitsschwellen – Anwendungsregeln Bodenschutz, Dr. Andreas Zeddel

z. B. eine abgerissene Fahne

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3. Grundsätze für die Anwendung der Geringfügigkeitsschwellenwerte :

…. Auch können die GFS-Werte Basis für Beurteilungen von Grundwasserbelastungensein, die nicht nachweislich über den Boden eingetragen wurden…..

Geringfügigkeitsschwellen – Anwendungsregeln Bodenschutz, Dr. Andreas Zeddel 24

Der Link vom Wasser- zum Bodenrecht

3.1.2 Nachsorgender Gewässerschutz

Da die Überschreitung der GFS-Werte nur ein Bewertungsfaktor bei der Beurteilung der Nachteiligkeit einer Veränderung der Grundwasserbeschaffenheit ist, löst ein festgestelltes Erreichen oder Überschreiten der GFS-Werte im Grundwasser durch eine bereits eingetretene Immission noch kein Präjudiz bei der Beurteilung aus, ob Sanierungsmaßnahmen erforderlich sind.Hierbei verbleibt den Vollzugsbehörden ein Ermessensspielraum bei der Gesamteinschätzung der Situation.

Zum Eintritt einer schädlichen Gewässerveränderung wird auch auf Kap. 3.3 hingewiesen. Der Verhältnismäßigkeitsgrundsatz ist zu beachten.

Gleiche Maßstäbe im Boden- und Wasserrecht bei der Gefahrenabwehr / Nachsorge sind somit gesichert!

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Geringfügigkeitsschwellen – Anwendungsregeln Bodenschutz, Dr. Andreas Zeddel

Beschluss LAWA-Vollversammlung Sep. 2015:

Die LAWA-VV nimmt den GFS-Bericht 2015 inkl. der Datenblätter zustimmend zur Kenntnis. …

Die LAWA-Vollversammlung bittet den AG-Obmann, den GFS-Bericht 2015 … der Fachöffentlichkeit vorzustellen...

Aktuelle Beschlüsse

25/1415.01.2014 BOVA-Sitzung

Die LABO empfiehlt am 24.9.2015, die Anwendungsgrundsätze bei der Novellierung der BBodSchV zu berücksichtigen und befürwortet eine Veröffentlichung.

Geringfügigkeitsschwellen – Anwendungsregeln Bodenschutz, Dr. Andreas Zeddel 26

Dr. Andreas Zeddel, LLUR-SH

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