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Einführung in das französische Recht - WS 2013/2014 Gliederung 1. Eine kurze Geschichte des französischen Recht und seiner Ausstrahlung A) Die Geschichte des heutigen französischen Rechts B) Die Ausstrahlung des französischen Rechts 2. Das Verfassungsrecht der V. Republik A) Die wichtigsten Organe (Präsident der Republik, Regierung und sein Premierminister, Parlament, Verfassungsrat) B) Rechtsquellen (Normenpyramide, der Titel XV über der Europäischen Union) 3. Der Gerichtsaufbau A) Die ordentliche Gerichtsbarkeit B) Die Verwaltungsgerichtsbarkeit C) Das Tribunal des conflits (Kompetenzkonflikthof) D) Das Gerichtsverfahren 4. Verwaltungsrecht A) Ein durch den Richter geprägtes Recht B) Der Verwaltungsaufbau C) Die verschiedene Akte der Verwaltung 5. Zivilrecht A) Rechtssubjekte B) Schuldrecht 6. Strafrecht A) Die strafrechtlichen Taten und Sanktionen B) Die Parteien in einem Strafprozess

Gliederung - europa-uni.de · −verlassen mit der Cadot-Entscheidung ( CE 13 décembre 1889, Cadot): CE erkennt die Allzuständigkeit für die Anfechtungsklage gegen eine Entscheidung

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Einführung in das französische Recht - WS 2013/2014

Gliederung 1. Eine kurze Geschichte des französischen Recht und seiner Ausstrahlung A) Die Geschichte des heutigen französischen Rechts B) Die Ausstrahlung des französischen Rechts 2. Das Verfassungsrecht der V. Republik A) Die wichtigsten Organe (Präsident der Republik, Regierung und sein Premierminister, Parlament, Verfassungsrat) B) Rechtsquellen (Normenpyramide, der Titel XV über der Europäischen Union) 3. Der Gerichtsaufbau A) Die ordentliche Gerichtsbarkeit B) Die Verwaltungsgerichtsbarkeit C) Das Tribunal des conflits (Kompetenzkonflikthof) D) Das Gerichtsverfahren 4. Verwaltungsrecht A) Ein durch den Richter geprägtes Recht B) Der Verwaltungsaufbau C) Die verschiedene Akte der Verwaltung 5. Zivilrecht A) Rechtssubjekte B) Schuldrecht 6. Strafrecht A) Die strafrechtlichen Taten und Sanktionen B) Die Parteien in einem Strafprozess

Einführung in das französische Recht - WS 2013/2014

3. Der Gerichtsaufbau

A) Die ordentliche Gerichtsbarkeit

Einführung in das französische Recht - WS 2013/2014

3. Der Gerichtsaufbau

A) Die ordentliche Gerichtsbarkeit

Die ordentliche Gerichtsbarkeit

⇒ Trennung der Verwaltungsgerichtsbarkeit und der ordentlichen Gerichtsbarkeit

• Rechtsstreit mit: natürlichen Personen / juristischen Personen / der Staat als Subjekt des Privatrechts

• Unterscheidung:

sachliche Zuständigkeit (=compétence d´attribution) -> ratione materiae

ortliche Zuständigkeit (=compétence territoriale) -> ratione loci

• zuständiges Gericht = Gericht des Beklagter

• Unterscheidung:

die Strafgerichtsbarkeit

- für strafbare Handlungen

- 3 wichtigsten Gerichte (1. Instanz):

das Schwurgericht (=la cour d´assises)

das Strafgericht, zuständig für Vergehen (=le tribunal correctionel)

das Gericht zuständig für Ordnungswidrigkeiten (=le tribunal de police)

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3. Der Gerichtsaufbau

A) Die ordentliche Gerichtsbarkeit

Einführung in das französische Recht - WS 2013/2014

3. Der Gerichtsaufbau

A) Die ordentliche Gerichtsbarkeit

Die ordentliche Gerichtsbarkeit

- 2. Instanz: das Schwurberufungsgericht (=la cour d´assises d´appel) und die Strafkammer des Berufungsgerichts (=la cour d´appel,

chambre correctionnelle)

- Strafkammer des Kassationsgerichtshofs (=la chambre criminelle de la cour de cassation)

-> Debatte: Zugehörigkeit ordentlicher Gerichtsbarkeit

die Zivilgerichtsbarkeit:

− Unterscheidung: ordentliches Gericht erster Instanz / Sondergerichte

ordentliches Gericht erster Instanz (=les juridictions de droit commun): le Tribunal de Grande Instance (TGI) -> fr. Großinstanzgericht

1 Präsident + 3 Richter

181 TGI

Allzuständigkeit (=compétence générale) – insb. Rechtsstreite, die einen Streitwert von 4258€ übersteigen

für spezielle Rechtsgebiete zuständig (=compétence exclusive) – z.B. Adoption, ehelicher Güterstand, Staatsangehörigkeit, usw.

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3. Der Gerichtsaufbau

A) Die ordentliche Gerichtsbarkeit

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3. Der Gerichtsaufbau

A) Die ordentliche Gerichtsbarkeit

Die ordentliche Gerichtsbarkeit

die Zivilgerichtsbarkeit:

− Sondergerichte (=les juridictions d´exceptions):

Le Tribunal d´Instance (TI) -> fr. Kleininstanzgericht

Entscheidung durch Einzelrichter

Vertretung durch einen Rechtsanwalt nicht verbindlich

für spezielle Rechtsgebiete zuständig:

− Fahrnisklage, schuldrechtliche Klagen -> wenn der Streitwerte 4258€ nicht übersteigt

− Besitzschutzklage, usw. -> für alle Streitwerte

Rechtsmittel nur für die Rechtsstreitigkeiten, die einen Streitwert von 2000€ übersteigen

Le Tribunal de commerce -> fr. Handelsgericht

ehrenamtliche Richter, durch ihre Berufskollegen gewählt – mindestens 3 Richter

Zuständigkeit: nur Handelssachen

Rechtsmittel nur für die Rechtsstreitigkeiten, die einen Streitwert von 2000€ übersteigen

Einführung in das französische Recht - WS 2013/2014

3. Der Gerichtsaufbau

A) Die ordentliche Gerichtsbarkeit

Einführung in das französische Recht - WS 2013/2014

3. Der Gerichtsaufbau

A) Die ordentliche Gerichtsbarkeit

Die ordentliche Gerichtsbarkeit

die Zivilgerichtsbarkeit:

− Sondergerichte (=les juridictions d´exceptions):

Le Conseil de prud´hommes -> fr. Arbeitsgericht

mit Laienrichter besetzt, je zur Hälfte von Arbeitsgebern und Arbeitnehmern gestellt

durch ihre Berufskollegen gewählt

Zuständigkeit: Streitigkeiten zwischen Arbeitgebern und Arbeitnehmern auf dem Gebiet des Individualarbeitsrechts

Rechtsmittel nur für die Rechtsstreite, die 2000€ Streitwert übersteigen

Le Tribunal paritaire des baux ruraux -> fr. paritätisches Gericht für landwirtschaftliche Pachtverträge

1 Amtsrichter + 4 Beisitzer (2 Verpächter und 2 Pächter, durch ihre Berufskollegen gewählt)

Kompetenz: nur für landwirtschaftliche Pachtverträge

Le Tribunal des affaires de sécurité sociale -> fr. Sozialgericht

Vorsitz durch einen Amtsrichter des TI + 2 Beisitzer (1 Selbstständiger und 1 Unselbstständiger, durch ihre Berufskollegen gewählt)

Kompetenz: rechtlichen Angelegenheiten zwischen den Sozialversicherungskassen und den Berechtigten

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3. Der Gerichtsaufbau

A) Die ordentliche Gerichtsbarkeit

Die ordentliche Gerichtsbarkeit

die Zivilgerichtsbarkeit:

− Sondergerichte (=les juridictions d´exceptions):

La juridiction de proximité: bald abgebaut

− ordentliches Gericht zweiter Instanz: la Cour d´appel -> das Berufungsgericht

nach einer ersten Entscheidung kann ein Partei vor der Cour d´appel ein Rechtsmittel einlegen

Devolutiveffekt der Berufung (=effet dévolutif de l´appel): Übergang der Gesamtzuständigkeit des Gerichts erster Instanz an die

Berufungsinstanz

35 Cours d´appel

mindestens 3 Richter

verschiedene Kammern:

− 1 Sozialkammer (=la chambre sociale),

− 1 Handelskammer (=la chambre commerciale),

− 3 Zivilkammern (=la chambre civile),

− 1 Strafkammer (Strafgerichtsbarkeit) (=la chambre correctionnelle)

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3. Der Gerichtsaufbau

A) Die ordentliche Gerichtsbarkeit

Einführung in das französische Recht - WS 2013/2014

3. Der Gerichtsaufbau

A) Die ordentliche Gerichtsbarkeit

Die ordentliche Gerichtsbarkeit

La Cour de cassation -> das Kassationsgerichtshof

− Oberstes Gericht für die Zivilgerichtsbarkeit und die Strafgerichtsbarkeit der ordentlichen Gerichtsbarkeit

− 3 Zivilkammern + 1 Handelskammer + 1 Sozialkammer + 1 Strafkammer

− kann auch in große Kammer oder im Plenum entscheiden

− Rechtsprüfungsinstanz (und nicht Sachprüfungsinstanz?)

− 2 verschiedene Beschlüsse:

zurückweisende Entscheidung (=un arrêt de rejet)

aufhebende Entscheidung (=un arrêt de cassation):

Verweisung des Rechtsstreits an einem anderen Gericht (gleiche Natur und gleiche Instanz)

Gericht muss nicht unbedingt im Einklang mit der Interpretation des Kassationsgerichtshofs entscheiden

wenn er nicht im Einklang mit Interpretation der Cour de cassation entscheidet -> Möglichkeit einer 2. Revisionseinlegung

Plenum obligatorisch + Entscheidung sich für das Gericht durchsetzt

− Gesetz von 15. Mai 1991 ermöglicht die Anrufung für Ansicht der Cour de cassation durch ein Gericht für eine komplexe Rechtsfrage

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3. Der Gerichtsaufbau

B) Die Verwaltungsgerichtsbarkeit

Die Verwaltungsgerichtsbarkeit

⇒ Trennung der Verwaltungsgerichtsbarkeit und der ordentlichen Gerichtsbarkeit – Warum?

− Revolution: Furcht vor der Zivil- und Strafgerichtsbarkeit

− Gesetz von 16. und 24. August 1790: Prinzip der Trennung von Verwaltungs- und Justizbehörden -> Es ist den Richter verboten, „die

Arbeitsabläufe des administrativen Corps auf irgendeine Weise zu stören“

− Konsequenz: Streitfälle, die die Verwaltung betreffen sind einem speziellen Richter zugewiesen: le Conseil d´État (CE)

− Gesetz Dufaure von 24. Mai 1872: der CE wird von der Verwaltung unabhängig -> richtige Verwaltungsgerichtsbarkeit

− aber: CE zuständig nur für bestimmte Fälle, die im Gesetz aufgelistet sind

− verlassen mit der Cadot-Entscheidung (CE 13 décembre 1889, Cadot): CE erkennt die Allzuständigkeit für die Anfechtungsklage gegen eine

Entscheidung der Verwaltung für sich selbst an

− Regierungsgesetz von 30. September 1953: organisiert Verwaltungsgerichte, um der CE zu erleichtern

− 1987: Schaffung des Verwaltungsberufungsgerichtshofs (=la Cour administrative d´appel)

− Entscheidungen des Verfassungsrates von 22. Juli 1980 und 23. Januar 1987: Verfassungsrang der Unabhängigkeit und Zuständigkeit des CE

− Verfassungsänderung von 23. Juli 2008: in der Verfassung verankert (Art. 65)

− Entscheidung des Verfassungsrates von 3. Dezember 2009: benennt den Kassationsgerichtshof und den CE als oberstes Gericht der beiden

Gerichtsbarkeiten, die durch die Verfassung anerkannt sind

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3. Der Gerichtsaufbau

B) Die Verwaltungsgerichtsbarkeit

Die Verwaltungsgerichtsbarkeit

⇒ Richtige Verwaltungsgerichtsbarkeit

• 42 Tribunaux administratifs (TA) -> Verwaltungsgerichte

• 8 Cour administratives d´appel (CAA) -> Verwaltungs-

berufungsgerichtshof

• 1 Conseil d´État (CE) -> oberstes Verwaltungsgericht

die Entscheidungen setzen sich gegen die anderen

Verwaltungsgerichte durch

• Sondergerichte

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3. Der Gerichtsaufbau

C) Le Tribunal des conflits

Le Tribunal des conflits -> der Kompetenzkonfliktshof

• 2 Gerichtsbarkeiten -> Problem der Kompetenzverteilung

• Tribunal des conflits soll dieses Problem lösen

• Gesetz Dufaure von 24. Mai 1872: setzt der Tribunal des conflits definitiv ein

• Zusammensetzung: gleicher Anteil von Mitgliedern der Cour de cassation und des Conseil d´État

• Kompetenz:

positiver Kompetenzkonflikt: wenn ein Fall vor die ordentliche Gerichtsbarkeit gebracht wurde –

dagegen: der Präfekt sieht die Zuständigkeit bei der Verwaltungsgerichtbarkeit

negativer Kompetenzkonflikthof: wenn sowohl die ordentliche und Verwaltungsgerichtsbarkeit sich für

unzuständig erklärt haben

2 entgegengesetzte Urteile der beiden Gerichtsbarkeiten -> Rechtsverweigerung

Einführung in das französische Recht - WS 2013/2014

3. Der Gerichtsaufbau

C) Le Tribunal des conflits

Le Tribunal des conflits -> der Kompetenzkonfliktshof

• TC, 8. Februar 1873, Blanco:

− bekannteste Entscheidung des Tribunal des conflits

− +/- Entscheidung, die das Verwaltungsrecht gegründet hat

− Agnès Blanco hat wegen einem kleinen Waggon ein Unfall bei der Tabakmanufaktur

(Staatsbetrieb) in Bordeaux -> verletzt

− Klage vor der ordentlichen Gerichtsbarkeit für den Ausgleich des Schadens

− Präfekt ruft der Tribunal des conflits an – der Konflikt sollte nach seiner Meinung vor der Verwaltungsgerichtsbarkeit gelöst werden

− Tribunal des conflits kennt ein besonderes Recht an: das Verwaltungsrecht – die Regelungen der code civil sind für die Verantwortung des

Staates im Rahmen eines Schadens gegen eine private Person von einer bei Ihnen in

der öffentlichen Dienst beschäftigten Person nicht geeignet

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3. Der Gerichtsaufbau

D) Das Gerichtsverfahren

Das Gerichtsverfahren (=la procédure judiciaire)

• Prinzipien:

− jede Person, die Recht verfügt, kann diese Recht vor den Gericht durchsetzen lassen

− um gegen jemanden einen Prozess anzustrengen, braucht man:

ein Rechtsschutzinteresse (=un intérêt à agir)

eine Rechtsschutzberechtigung (=une qualité pour agir)

eine Rechtsfähigkeit (=la capacité juridique)

− Unterscheidung:

le demandeur -> der Kläger/der Antragssteller

le défendeur -> der Beklagter

− das Verfahren (=la procédure) ist:

mündlich (=orale) vor den ordentlichen Gerichte / eher schriftlich (=écrite) vor den Verwaltungsgerichte

öffentlich (=publique)

streitig (=contradictoire) -> die beiden Parteien haben Zugang zu dem Beweismaterial

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3. Der Gerichtsaufbau

D) Das Gerichtsverfahren

Das Gerichtsverfahren (=la procédure judiciaire)

• Verfahren vor den ordentlichen Gerichte:

− Ladung des Beklagten (=l´assignation en justice) von der

Zustellungsperson (=l´huissier)

− wenn der Rechtsstreit bei einem Gericht angemeldet ist ->

Bezeichnung eines Richters für das Verfahren

− wenn es genug Informationen gibt, kann der Rechtsstreit

abgeurteilt werden: Gerichtssitzung (=l´audience) mit Plädoyer

(=la plaidoirie) der Rechtsanwälte

− Eintritt in die Urteilsberatung (=la mise en délibéré)

− Urteil fällt ungefähr 8 Tagen später

− Urteil besteht aus:

Name der Parteien und ihre Rechtsanwälte

Schlussfolgerungen der Parteien (=les conclusions des

parties)

Argumentation des Gerichts (=les motifs)

Tenor (=le dispositif)

• Verfahren vor den Verwaltungsgerichte:

− Einreichung der Klageschrift (=le dépôt de la requête introductive

d´instance)

− Richter ermittelt von Amts wegen die entscheidungserheblichen

Tatsachen

− öffentliche mündliche Verhandlung

− Schlussanträge der ex-“Verwaltungsrichter“(als

Entscheidungsvorbereitungsrichter) – Heute: le rapporteur public

− Eintritt in die Urteilsberatung (=la mise en délibéré)

− Urteil fällt in den 15 Tagen

− Urteíl besteht insb. aus den Argumentaten des Gerichts

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3. Der Gerichtsaufbau

D) Das Gerichtsverfahren

Das Gerichtsverfahren (=la procédure judiciaire)

• ordentliche Rechtsbehelf:

L´opposition -> Rechtsmittel gegen Versäumnisurteil:

− sehr selten vor der Verwaltungsgerichtsbarkeit

− Rechtsmittel für die Partei gegen die ein Versäumnisurteil (=un jugement par défaut) gefällt wurde

− Anrufung des Gerichts, das schon geurteilt hat -> neues Urteil

L´appel -> die Berufung:

− ordentlicher Rechtsbehelf für die Abänderung/Aufhebung eines Urteils erster Instanz

− der Kläger/Beklagter ruft ein Gericht höherer Instanz

− Berufungsfrist: 1 Monat nach der Zustellung des bestrittenen Urteils (ordentliche Gerichtsbarkeit) / 2 Monate nach der Notifizierung des

bestrittenen Urteils (Verwaltungsgerichtsbarkeit)

− Partei, die die Berufung führt: l´appelant -> der Berufungskläger / der Beklagter für die Berufung: l´intimé -> der Berufungsbeklagter

− Wirkungen der Berufung:

effet dévolutif -> Devolutiveffekt (Übergang der Gesamtzuständigkeit des Gerichts ertser Instanz an die Berufungsinstanz)

effet suspensif -> aufschiebende Wirkung

• Sonderrechtsbehelfe

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3. Der Gerichtsaufbau

D) Das Gerichtsverfahren