GNU General Public License – Wikipedia3

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    Nutzung

    Die GPL kann von jedem als Lizenz verwendet werden, um mit dieser die Freiheitsrechte der Endnutzer

    sicherzustellen.[3]Sie ist die erste Copyleft-Lizenz fr den allgemeinen Gebrauch. Copyleft bedeutet, dassnderungen oder Ableitungen von GPL-lizenzierten Werken nur unter den gleichen Lizenzbedingungen (also ebenGPL) vertrieben werden drfen. Damit gewhrt die GPL den Empfngern eines Computerprogramms die

    Freiheitsrechte Freier Software und nutzt Copyleft, um sicherzustellen, dass diese Freiheiten bei Weiterverbreitungerhalten bleiben, auch wenn die Software verndert oder erweitert wird. Freizgige Lizenzen wie die BSD-Lizenzhingegen fordern nicht das Copyleft.

    Unter GPL lizenzierte Software darf fr alle Zwecke ausgefhrt werden (auch kommerzielle Zwecke, und GPL-lizenzierte Compiler und Editoren drfen sogar als Werkzeuge fr die Erstellung von proprietrer Software genutzt

    werden);[4]sie darf bei rein privater (oder interner) Verwendung ohne Vertrieb, ohne Weitergabe modifiziertwerden, ohne dass der Quellcode offengelegt werden muss (nur bei Vertrieb oder Weitergabe mssen derQuellcode und etwaige Code-nderungen den Endnutzern zugnglich gemacht werden dann kommt nmlich

    Copyleft zur Anwendung, um sicherzustellen, dass die Endnutzer-Freiheiten erhalten bleiben).[5]Jedoch muss

    Software, welche als Anwendungsprogramm unter einem GPL-lizenzierten Betriebssystem wie GNU/Linux luft,nicht zwangsweise unter GPL oder quelloffen vertrieben werden die Lizenzierung ist nur von den verwendeten

    Bibliotheken und Software-Teilen abhngig (nicht von der unterliegenden Plattform):[6][7][8][9]wenn z. B. einAnwendungsprogramm nur eigene Software enthlt, oder mit quelloffenen Software-Teilen kombiniert wird,

    welche keinem strengen Copyleft unterliegen (also somit auch keine GPL-Teile),[10]dann mssen dieeigenentwickelten Software-Teile nicht unter GPL oder quelloffen gelegt werden (selbst wenn das eingesetzte

    Betriebssystem unter GPL lizenziert ist).[6]Nur bei der Realisierung von Software, welche neue (eigene)Quellcode-Teile mit GPL-Teilen verbindet (und wenn diese Software verbreitet oder vertrieben wird), so muss derQuellcode den Nutzern (unter den gleichen Lizenzbedingungen: GPL) zugnglich gemacht werden. Die GNULesserGeneral Public License (LGPL) wurde entwickelt, um ein schwcheres Copyleft als GPL zu haben: LGPL

    erfordert nicht, dass eigene entwickelte Code-Teile (welche LGPL-Teile nutzen, aber von ihnen unabhngig sind:z. B. lediglich Library-Aufruf) unter den gleichen Lizenzbedingungen zur Verfgung gestellt werden mssen.

    Nutzer und Firmen drfen fr den Vertrieb von GPL-lizenzierten Werken Geld verlangen (kommerzieller

    Vertrieb),[11][12]oder sie kostenlos vertreiben. Dies unterscheidet GPL von Software-Lizenzen, welche denkommerziellen Vertrieb verbieten. Die FSF erklrt, dass freiheitsrespektierende Software auch den kommerziellen

    und gewerblichen Nutzen und Vertrieb (inklusive Weitervertrieb) nicht einschrnken darf:[13]die GPL besagtausdrcklich, dass GPL-Werke (z. B. Freie Software) zu jedem Preis verkauft oder weitervertrieben werden

    knnen.[14]

    Geschichte

    Die GNU GPL wurde im Januar 1989 von Richard Stallman, dem Grnder des GNU-Projekts, geschrieben.

    Sie basierte auf einer Vereinheitlichung gleichartiger Lizenzen, die bei frheren Versionen von GNU Emacs, demGNU Debugger und der GNU Compiler Collection Anwendung fanden. Diese Lizenzen waren auf jedesProgramm speziell zugeschnitten, enthielten aber die gleichen Vorschriften wie die aktuelle GNU GPL. Das Zielon Stallman war, eine Lizenz zu entwickeln, die man bei jedem Projekt verwenden kann. So entstand die erste

    Version der GNU General Public License, die im Januar 1989 verffentlicht wurde.

    Im Juni 1991 verffentlichte die Free Software Foundation (FSF) die zweite Version der GNU GPL (GPLv2). Diewichtigste nderung dabei war die sogenannte Liberty or Death-Klausel (bersetzt: Freiheit oder Tod) in

    Paragraph 7.[15]Diese besagt, wenn es nicht mglich ist, einige Bedingungen der GNU GPL einzuhalten beispielsweise wegen eines Gerichtsurteils es untersagt ist, diese Lizenz nur bestmglich zu erfllen. In diesemFall ist es also berhaupt nicht mehr mglich, die Software zu verbreiten. Auch kam der Paragraph 8 hinzu: Dieser

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    Richard Stallman

    erlaubt es einem Autor, die Gltigkeit der Lizenz geographischeinzuschrnken, um Lnder auszuschlieen, in denen die Verwertung desWerks durch Patente oder durch urheberrechtlich geschtzte Schnittstelleneingeschrnkt ist. Des Weiteren ist die zweite Version besser mit nicht-US-amerikanischen Rechtssystemen kompatibel, da sie sich auf die Bernerbereinkunft sttzt.

    Zeitgleich wurde am 2. Juni 1991 eine neue Lizenz mit dem Namen GNU

    Library General Public License (GNU LGPL) mit der Versionsnummer 2.0(GNU LGPL v2.0) verffentlicht, bei der es sich um eine von der GNUGPL abgeleitete, gelockerte Version der GNU GPL handelt. Sie wurdeeingefhrt, nachdem seit 1990 deutlich wurde, dass die GNU GPL inmanchen Fllen (meist fr Programmbibliotheken) zu restriktiv(einschrnkend) war. Die GNU LGPLv2 (Juni 1991) wurde ursprnglichfr einige bestimmte Bibliotheken entworfen. Die Lizenz verwirklicht dasModell eines schwachen Copylefts, wobei zwar darunter stehendeProgrammbibliotheken nicht mehr zur Folge haben, dass die sie verwendenden Programme ebenfalls unterleichen Bedingungen lizenziert werden mssen, jedoch unterliegen Weiterentwicklungen der Bibliotheken selbst

    nach wie vor der GNU LGPL. Mit der im Februar 1999 erschienenen Version 2.1 wurde die Lizenz in GNU Lesser

    General Public Licenseumbenannt, der neue Name war ein Vorschlag von Georg Greve.[16]

    Seit ihrer Einfhrung ist die GPL die am weitesten verbreitete freie Softwarelizenz. Die meisten Programme imGNU-Projekt sind unter der GPL und der LGPL lizenziert, darunter auch die Compilersammlung GCC, derTexteditor GNU Emacs und der Gnome Desktop. Auch viele weitere Programme von anderen Autoren, die nichtBestandteil des GNU-Projekts sind, sind unter der GPL lizenziert. Auerdem sind alle LGPL-lizenzierten Produkteauch unter der GPL lizenziert.

    Der erste Entwurf der dritten Version der GPL wurde am 16. Januar 2006 der ffentlichkeit zur Diskussionorgestellt. Es folgten drei weitere Entwrfe. Am 29. Juni 2007 wurde schlielich die finale Version der GPL 3

    publiziert.

    Die vierte Version der GPL ist noch nicht geplant, Richard Stallman kndigte jedoch bei der Verffentlichung der

    GPLv3 an, die GPLv4 innerhalb dieses Jahrzehntes zu verffentlichen.[17]

    GPL Version 3

    Sechzehn Jahre nach dem Erscheinen der Version 2 im Jahre 1991 erfolgte am 29. Juni 2007 eine Revision derLizenz mit der Version 3. Einige der grten und wichtigsten nderungen sind:

    1. Die GPL soll eine globale Lizenz sein. Seit der Version 2 untersttzt sie zwar die Internationalisierungrelativ erfolgreich, indem sie sich auf die minimalen Prinzipien der Berner bereinkunft zum Schutz vonWerken der Literatur und Kunst sttzte, trotzdem war sie immer noch zu stark auf das US-amerikanischeRechtssystem ausgelegt. Daher soll nationalen rechtlichen Besonderheiten mehr Bedeutung eingerumtwerden, ohne dabei die unumstlichen Grundprinzipien der GPL zu verletzen.

    2. Fr den Paragraphen 3 der GPL Version 2, der fr das Verteilen, Kopieren und Modifizieren von Softwarezustndig war, und den Paragraphen 7, welcher fr die Regelung von Patenten und anderen rechtlichenBeschrnkungenmageblich war, sollten nderungen eingefhrt werden, welche die unterschiedlichenInteressen und Standpunkte aller Lizenzteilnehmer mglichst gut vereinen.

    3. Die GPL ist die Verfassung der Bewegung fr freie Software. In erster Linie stehen deshalbgesellschaftspolitische Absichten im Vordergrund, erst dann technische und konomische. Ein absolutesGrundprinzip ist dabei derfreie Austausch von Wissen, ebenso wie derfreie Zugang zu technischem Wissenund Kommunikationsmitteln, nach dem Vorbild der wissenschaftlichen Freiheit. Entwicklungen wie

    Softwarepatente, Trusted computing und DRM, die diesen Prinzipien entgegenwirken, sollen unter demgesellschaftspolitischen Gesichtspunkt betrachtet und so in der GPL bercksichtigt werden, wobei dieangefhrten Freiheiten unangetastet bleiben mssen.

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    Die FSF als Halter der GPL unter der Leitung von Richard Stallman koordinierte die berarbeitung, beraten wurdesie dabei von Eben Moglen. Durch die angestrebte Universalitt der GPL 3 ergaben sich zwangslufigkonkurrierende Interessenlagen. Am 16. Januar 2006 wurde ein erster vorlufiger Entwurf verffentlicht und zurDiskussion gestellt, um ein mglichst optimales Ergebnis fr die zuknftige Publikation zu erreichen. Die GPLv3wurde seit der Verffentlichung des ersten Entwurfs kontrovers diskutiert. Kontrovers diskutiert wurde u. a. in der

    Entwurfsphase der Aspekt der Tivoisierung, der in der vorherigen Version v2 nicht bedacht worden war.[18]Der

    FSF-Vorschlag soll Tivoisierung zuknftig verhindern,[19]Linuxkernelinitiator Linus Torvalds[20]kritisierteedoch dieses Vorgehen und vertrat den Standpunkt, dass Tivoisierung erlaubt bleiben solle. Torvalds kritisierte

    insbesondere die ersten zwei Entwrfe uerst scharf und sieht weiterhin keinen Grund, den Linux-Kernel unterdiese Version der Lizenz zu stellen. Starke Kritik gab es auch von Seiten der Firmen Linspire, Novell, MySQL undanderen. Einige Firmen insbesondere MySQL nderten daraufhin die Lizenzformulierung ihrer Produkte vonGPLv2 or later zu GPLv2 only.

    Ein weiterer Diskussionsaspekt war, ob die GPLv3 Affero-artige Anforderungen erlauben sollte, was die

    sogenannteASP-Lcke in der GPL(engl. Originalterm: "ASP loophole in the GPL") geschlossen htte.[21][22]

    Nachdem jedoch einige Bedenken wegen des zustzlichen administrativen Aufwandes geuert worden waren,

    wurde entschieden, die Affero-Lizenz als eigenstndige Lizenz von der GPL getrennt zu behalten.[23]

    Auch gab es Kontroversen ber die Mischbarkeit von GPLv2 Software mit GPLv3 Software, welche nur unter deroptionalen "or later"Klausel der GPL mglich ist. Diese Klausel wurde jedoch von einigen Entwicklern als reineNotfalloption (engl. safeboat clause) betrachtet, nicht jedoch als regulre Mglichkeit die Lizenz signifikant zu

    ndern.[24]Auch sind die vorhandenen Projekte, welche ihre Software ohne die optionale "or later"Klausel

    lizenziert haben, am bekanntesten der Linux-Kernel,[25]damit inkompatibel mit GPLv3-Software und knnen

    keinen Quelltext mit dieser austauschen.[26]Ein Beispiel ist die Bibliothek GNU LibreDWG, die nun nicht mehr

    on LibreCAD und FreeCAD verwendet werden kann.[27]

    Nach drei weiteren Entwrfen wurde die endgltige Fassung am 29. Juni 2007 publiziert.[28]Als Nebeneffekt der

    berarbeitung sind mehrere zustzliche Lizenzen GPL-kompatibel geworden.[29]

    Die signifikant erweiterte GPLv3 wird als essentiell inkompatibel zur GPLv2 bewertet,[26]Kompatibilittzwischen beiden Lizenzen ist nur ber die optionale Klausel this version or latergegeben, welche jedoch von

    einigen Projekten nicht verwendet wird, beispielsweise dem Linux-Kernel.[25]2011, vier Jahre nach der GPLv3Verffentlichung, sind laut den Daten von Black Duck Software nur 6,5 % aller Open-Source-Projekte unter

    GPLv3, whrend 42,5 % der GPLv2 unterliegen.[30]2013, sechs Jahre nach der Verffentlichung der GPLv3, ist

    laut Black Duck Daten die GPLv2 weiterhin die mit Abstand hufigst verwendete Lizenz.[31]Andere Autorenmachten 2011 im Zusammenhang mit dieser Spaltung eine vermehrte Bewegung in Richtung von freizgigen

    Lizenzen aus, weg von Copyleft-Lizenzen.[32][33]

    Einige Journalisten[30]und Entwickler[24]schlieen aus der geringen Migration der Projekte von der alten GPLv2auf die neuere GPLv3, dass eine Spaltung der Gemeinschaft entlang der Grenzen der beiden Lizenzversionenentstehe.

    Copyleft-Prinzip

    Hauptartikel: Copyleft

    Alle abgeleiteten Programme eines unter der GPL stehenden Werkes drfen von Lizenznehmern nur dannerbreitet werden, wenn sie von diesen ebenfalls zu den Bedingungen der GPL lizenziert werden. Dies betrifft nurLizenznehmer, nicht die Inhaber der Rechte. (Der Halter des Copyrights das ist der Autor oder jemand, dem der

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    Autor seine Rechte abgetreten hat kann das Werk auch unter beliebigen anderen Lizenzen weitergeben.) DiesesSchutzverfahren benannte Richard Stallman Copyleft als Anspielung auf das Wort Copyright. Ziel ist, die

    Freiheit eines Programmes auch in der Weiterentwicklung von anderen sicherzustellen.[34]

    Dieses Prinzip findet sich auch in anderen Lizenzen unter anderem in den GNU-Lizenzen (LGPL, AGPL undGFDL) sowie als Share Alike bezeichnet in einigen der Creative-Commons-Lizenzen.

    Kompatibilitt von Lizenzen mit der GNU GPL

    Da die GPL bestimmte Freiheiten gewhrleistet und verlangt, dass selbige Freiheiten fr die Software-Empfngeraufrechterhalten werden (auch bei anschlieender Weitergabe an weiterefolgende Empfnger, oder bei Code-nderung oder Codeteile-Wiederverwendung: Copyleft); kann man GPL-lizenzierte Software-Teile nicht mitCode-Teilen kombinieren, dessen Lizenzen verlangen, dass Empfnger auf gewisse Freiheiten verzichten mssen,oder verlangen, dass anschlieend-weiterefolgenden Empfngern Freiheiten wieder entzogen werden mssen.

    Solche Lizenzen sind mit der GNU GPL inkompatibel[35](da der Grund fr die GPL und dessen Copyleft, ebenein gesamtheitliches Schtzen dieser Freiheiten fr alle Empfnger ist).

    Das GNU Projekt verwaltet eine Liste von Lizenzen welcher mit der GNU GPL kompatibel sind.[36]Darunter gibt

    es auch bestimmte freizgige Freie Lizenzen (aber nicht alle[37]), die mit der GNU GPL kompatibel sind.[38]

    Freizgige Lizenzen erlauben zwarfr sichgenommen, dass Entwickler und Distributoren wahlweise denEmpfngern bei Weitergabe bestimmte Freiheiten entziehen knnten (daher "freizgig"); jedenfalls ist solch ein

    Entziehen aber nicht zwingend erforderlich: bei einer Kombination mit GPL-lizenzierten Software-Code-Teilen[39]

    ist solch ein Entziehen nicht erlaubt, wenn es die durch die GPL-gewhrten Freiheiten einschrnken wrde: GPL-lizenzierte Software-Code-Teile drfen nur verndert, erweitert oder mit anderen Software-Teilen zusammengefgtwerden, wenn das kombinierte Resultat nach wie vor, allen Empfngern die Freiheiten der GPL gewhrt (dasCopyleft der GPL muss erhalten bleiben).

    Die FSF hlt Copyleft bei Programmbibliotheken zwar ebenfalls fr prinzipiell gerechtfertigt, erteilt jedoch fr

    Programme, fr die sie die Rechte besitzt, manchmal aus strategischen Grnden Ausnahmen, beispielsweise umdie Akzeptanz einer Bibliothek zu erhhen. In diesen Fllen wird die Lesser General Public License (LGPL) vonder FSF empfohlen, die explizit diese Nutzung erlaubt, ohne Copyleft-Forderungen an das aufrufende Programmzu stellen.

    Anwendung auf ein neues Programm

    Die GPL enthlt einen Anhang, der beschreibt, wie man die Lizenz auf ein neues Programm anwenden kann.[40]

    Der Anhang enthlt eine Standardvorlage, in die noch der Name des Programms, eine kurze Beschreibung dessen,was es tut, das Jahr der Erstellung und der Name des Autors einzufgen ist. Die Vorlage enthlt einen

    Haftungshinweis, der warnt, dass das Programm ohne jegliche Garantie kommt. Sie lizenziert das Programm unterder jeweiligen GPL-Version, mit dem Zusatz or (at your option) any later version, der das Programm auch frdie Bedingungen zuknftig herausgegebener Fassungen der GPL ffnet. Damit steht das Programm automatischauch unter einer neuen GPL-Version, sobald die Free Software Foundation eine solche herausgibt. Dadurchwerden der Lizenzwechsel auf eine neue Version der GPL ermglicht und Kompatibilittsprobleme zwischenunterschiedlichen Versionen vermieden. Einige Projekte verwenden die Vorlage auch fr die GPL-Version 2 ohneden Zusatz, da sie mit der GPLv3 nicht einverstanden sind. Die Vorlage enthlt noch einen Hinweis, wo man eineKopie der GPL finden kann, wenn dem Programm keine Kopie beiliegt.

    Eine zentrale Registrierungsstelle fr GPL-lizenzierte Programme existiert nicht, die FSF betreibt aber zusammen

    mit der UNESCO ein Verzeichnis ohne Anspruch auf Vollstndigkeit.

    [41]

    Rechtslage

    Deutschland

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    Mit einer von 2000 bis 2002 erarbeiteten Modernisierung des deutschen Urheberrechts sollte gesetzlich verankert

    werden, dass ein Urheber auf eine angemessene Vergtung in keinem Fall verzichten kann.[42]Theoretisch httedas fr Hndler, die freie Software verkaufen, eine Rechtsunsicherheit zur Folge gehabt, da Programmierermglicherweise im Nachhinein einen Anteil des Erlses htten verlangen knnen, was Mglichkeiten desMissbrauchs erffnet htte. Mit der Ergnzung des Gesetzentwurfs um die sogenannte Linux-Klausel wurde dieGPL (und hnliche Lizenzen, die unentgeltlich ein einfaches Nutzungsrecht fr jedermann einrumen, vgl. 32Abs. 3 Satz 3 UrhG) jedoch auf eine sichere rechtliche Basis gestellt.

    Das Landgericht Mnchen I besttigte in einer schriftlichen Urteilsbegrndung vom 19. Mai 2004 (Az. 21 O6123/04 (http://dejure.org/dienste/vernetzung/rechtsprechung?Text=21+O+6123%2F04)) eine einstweilige

    Verfgung, mit der einer Firma untersagt worden war, Netfilter ohne Einhaltung der GPL weiterzuverbreiten.[43]

    [44]Dies war das erste Mal, dass die GPL eine signifikante Rolle in einem deutschen Gerichtsverfahren spielte.Das Gericht bewertete die Ttigkeiten des Beklagten als Missachtung einiger Bedingungen der GPL und somit alsUrheberrechtsverletzung. Dies entsprach genau den Prognosen, die Eben Moglen von der FSF fr solche Fllezuvor gemacht hatte. Grundlage der Entscheidung war die deutsche bersetzung der GPL, die vom Gerichtansatzweise auf die Gltigkeit als AGB geprft wurde. Bei manchen Klauseln waren komplizierte rechtlicheKonstruktionen bzw. Auslegungen ntig, um die Zulssigkeit nach deutschem Recht zu erreichen. Die gegnerischePartei hatte die Zulssigkeit der Bedingungen der GPL nicht angegriffen, sondern nur bestritten, berhaupt der

    richtige Beklagte zu sein.

    Am 6. September 2006 war die GPL am Landgericht Frankfurt am Main erfolgreich Bestandteil eines Verfahrensegen D-Link (Az.: 2-6 O 224/06 (http://dejure.org/dienste/vernetzung/rechtsprechung?Text=2-6+O+224%2F06)).

    [45]

    Am 4. Oktober 2006 wurde die Gltigkeit der GPL in einem weiteren Urteil besttigt. Ein Bevollmchtigter, derProgrammierer von drei GPL-lizenzierten Hilfsprogrammen zum Start eines Betriebssystemkerns, zog nach einerAbmahnung gegen ein Unternehmen vor Gericht, das die Programme in seiner Firmware verwendet hatte, ohneihren Quellcode offengelegt und die GPL beigelegt zu haben. Die Ansprche in der Unterlassungsaufforderungwurden teilweise nicht erfllt, so dass das Gericht entschied, dass das Unternehmen das Urheberrecht des Klgers

    erletzt habe und somit Herkunft und die Abnehmer der Firmware nennen sowie die Gerichts- undAbmahnungskosten und die Kosten fr den Aufwand zur Feststellung der Rechtsverletzung tragen msse.[46]DieBeklagten hatten dabei versucht, sich mit einer ganzen Bandbreite von blichen Argumenten zu wehren,einschlielich Ungltigkeit der GPL wegen Wettbewerbswidrigkeit, Beweisverwertungsverbot wegenUrheberrechtsverletzung bei der Feststellung des Verstoes (d. h. unerlaubte Dekompilierung der Firmware derKlger hatte jedoch nur den Bootvorgang beobachtet), Erschpfungsgrundsatz und fehlendes Recht zur Klage, daim Rahmen der Open-Source-Entwicklung lediglich von einer Miturheberschaft ausgegangen werden knne undfr die Klage die Zustimmung der anderen Urheber ntig sei. Das Gericht lehnte diese Argumente jedoch alle ab.

    USA

    Am 21. Mrz 2006 scheiterte der US-Amerikaner Daniel Wallace mit einer Klage am Bezirksgericht im US-Bundesstaat Indiana gegen die FSF. Er hatte den Standpunkt vertreten, dass die GPL unwirksam sei. Sie erzwingedurch die Verfgbarkeit kostenloser Softwarekopien eine Preisabsprache zwischen den verschiedenen Anbietern,was einen Versto gegen den Sherman Antitrust Act darstelle. Der Richter John Daniel Tinder folgte dieserAuffassung nicht und bemerkte, dass eine Kartellrechtsverletzung schwerlich festgestellt werden knne, wenn dieInteressen des Klgers von denen der Konsumenten divergieren. Klagen gegen Red Hat, Novell und IBM wurden

    ebenfalls abgewiesen.[47][48]

    Sonstiges zur Rechtslage

    Um die Rechte von GPL-Autoren zu schtzen und gegen Verste vorgehen zu knnen, grndete Harald Welte imJahr 2004 das Projekt gpl-violations.org. Gpl-violations.org ist bereits mehrmals im Auftrag von Programmierernerfolgreich vor Gericht gezogen. In etlichen weiteren Fllen konnte eine auergerichtliche Einigung erzielt werden.

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    Copyright

    Das Copyright des Lizenztextes selbst liegt bei der Free Software Foundation (FSF). Diese erlaubt im Kopf der

    Lizenz das Kopieren und Verbreiten der Lizenz, verbietet jedoch die Modifikation des Lizenztextes. Damit wird

    sichergestellt, dass die Rechte und Pflichten, welche durch die GPL garantiert werden, nicht abgendert werden

    knnen, indem der Lizenztext abgendert wird. Auch wird dadurch verhindert, dass unterschiedliche inkompatible

    Versionen der GPL entstehen. Die FSF erlaubt die Schaffung neuer Lizenzen auf Basis der GPL, solange diese

    einen eigenen neuen Namen haben, die Prambel der GPL nicht enthalten und sich nicht auf das GNU-Projekt

    beziehen. Dies geschah ursprnglich beispielsweise bei der GNU Affero General Public License, bevor diese von

    der FSF bernommen wurde.

    Die GPL bestreitet die Copyright-Gesetze des betroffenen Staates nicht, sondern akzeptiert diese und nutzt sie, um

    die beschriebenen Rechte und Pflichten durchzusetzen. Ein unter GPL lizenziertes Werk steht nicht in der Public

    Domain. Der Autor behlt falls nicht ausdrcklich anders festgelegt das Urheberrecht am Werk und ist im Fall

    der Nichteinhaltung der Lizenzbedingungen in der Lage, dagegen gerichtlich vorzugehen.

    Verbreitungsgeschichte

    Auf dem Open-Source-Hoster SourceForge waren im Juli 2006 etwa 70 % der Software unter der GPL lizenziert.[49]Im Jahr 2008 standen von den 3489 Projekten auf BerliOS 67 % (2334 Projekte) unter der GPL.[50]Das von

    Black Duck Software verwaltete Open Source Resource Centergab 2012 die Verbreitung der GPLv2 unter Open-

    Source-Projekten mit 32,65 % und die der GPLv3 mit 11,62 % an.[51]Die Firma Palamida betreibt eine GPL3-

    Watchlist, laut derer von den 10.086 registrierten Projekten etwa 2946 unter der GPLv3 registriert sind, jedoch ist

    die Auswahl der Projekte nicht reprsentativ. Die Zahlen des Open Source License Resource Center lassen eher

    darauf schlieen, dass im Juli 2008 etwa drei bis vier Prozent der GPL-Projekte die dritte Version verwendeten.

    Nicht bercksichtigt ist dabei, dass der Standardtext der Free Software Foundation fr die Freigabe eines

    Programms unter der GPL vorsieht, dass die Nutzung auch unter jeder spteren Version der GPL erlaubt ist. Damit

    sind unter der GPL 2 lizenzierte Programme, die den Standardtext verwenden, auch unter der GPLv3 und

    zuknftigen Versionen nutzbar.

    Kritik

    Kritik an der GPL besteht hauptschlich aus Kritik am starken Copyleft und Kritik am Prinzip der freien Software.

    Zum Beispiel bezeichnete Microsofts ehemaliger CEO Steve Ballmer 2001 Linux wegen der Auswirkungen der

    GPL als Krebsgeschwr.[52]2001 beschrieb Craig Mundie, Microsoft Senior Vice President, die GPL ffentlich

    als "viral".[53]Stephen Davidson von der Weltorganisation fr geistiges Eigentum verwendete in einem Leitfaden

    ber das Open-Source-Modell (in dem er allgemein eher zurckhaltende Schlsse zieht) die Bezeichnung viralfr

    die Copyleft-Eigenschaften der GPL.[54]

    Spter kritisierten andere die viralen Eigenschaften der GPL ebenfalls.[55]

    [56]

    Verschiedenes

    Microsoft hat trotz der erklrten Abneigung gegen die Lizenz mit Microsoft Windows Services for UNIXselbst bereits ein Produkt mit GPL-lizenzierter Software verkauft.

    Siehe auch

    MehrfachlizenzierungGPL linking exceptiongpl-violations.org

    Literatur

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    Till Jaeger, Olaf Koglin, Till Kreutzer, Axel Metzger, Carsten Schulz:Die GPL kommentiert und erklrt(http://www.oreilly.de/german/freebooks/gplger/).OReilly, Kln 2005, ISBN 3-89721-389-3.Fabian Schfer:Der virale Effekt Entwicklungsrisiken im Umfeld von Open Source Software(http://www.uvka.de/univerlag/volltexte/2007/242/).Karlsruhe 2007, ISBN 978-3-86644-141-5.Lawrence Rosen: Open Source Licensing Software Freedom and Intellectual Property Law(http://www.rosenlaw.com/oslbook.htm).(engl.) Prentice Hall Juli 2004, ISBN 0-13-148787-6.

    Siehe auch: Literatur ber Freie und Open-Source-Software

    Weblinks

    Lizenz

    GPL Version 3 (http://www.gnu.org/licenses/gpl-3.0.html), GPL Version 2(http://www.gnu.org/licenses/gpl-2.0.html), GPL Version 1 (http://www.gnu.org/licenses/old-licenses/gpl-1.0.html) (englisch)Inoffizielle deutsche bersetzung der GPLv3 (http://www.gnu.de/gpl-ger.html) und GPLv2(http://www.gnu.de/documents/gpl-2.0.de.html)

    Erklrungen, Analysen usw.

    GPL Informationen (http://www.ifross.org/node/3) von ifrOSS (Institut fr Rechtsfragen der Freien undOpen Source Software)Buch:Die GPL - kommentiert und erklrt(http://www.ifross.org/gpl-version-2) (Herausgegeben: ifrOSS,2005)A Practical Guide to GPL Compliance(http://www.softwarefreedom.org/resources/2008/compliance-guide.html), Text des Software Freedom Law Center zum praktischen Umgang mit der GPL (englisch)

    Einzelnachweise

    1. werden z.B. bestimmte GPL lizenzierte Software-Teile in einer ganz anderen/neuen Software verwendet, somuss diese Software bei Weitergabe... dem Empfnger ganzheitlich die Freiheiten der GPL gewhren (untereiner GPL-kompatiblen Lizenz stehen); auer wenn so geringe/wenige GPL Software-Teile genutzt werden(Snippet mit ein paar geringen Zeilen), dass "Fair Use" gelten wrdesiehe Kompatibilitt von Lizenzen mit der GNU GPL,Ref: Source Code in Documentation (http://www.gnu.org/licenses/gpl-faq.html#SourceCodeInDocumentation),Ref: GPL Fair Use (http://www.gnu.org/licenses/gpl-faq.html#GPLFairUse),Ref: Linking with GPL (http://www.gnu.org/licenses/gpl-faq.html#LinkingWithGPL),Ref: GPL Static vs Dynamic (http://www.gnu.org/licenses/gpl-faq.html#GPLStaticVsDynamic)

    2. How to choose a license for your own work.(http://www.gnu.org/licenses/license-recommendations.html#software) Free Software Foundation, abgerufen am 10. September 2014 (englisch).

    3. GPL FAQ: Does using the GPL for a program make it GNU Software? (http://www.gnu.org/licenses/gpl-faq.html#DoesUsingTheGPLForAProgramMakeItGNUSoftware)

    4. GPL FAQ: Use GPL Tools to develop non-free programs (http://www.gnu.org/licenses/gpl-faq.html#CanIUseGPLToolsForNF)

    5. GPL FAQ: GPL require source posted to public (http://www.gnu.org/licenses/gpl-faq.html#GPLRequireSourcePostedPublic), Unreleased modifications (http://www.gnu.org/licenses/gpl-faq.html#UnreleasedMods), Internal Distribution (http://www.gnu.org/licenses/gpl-faq.html#InternalDistribution)

    6. GPL FAQ: Port program to GNU/Linux (http://www.gnu.org/licenses/gpl-faq.html#PortProgramToGL) (giltauch unter GPL v2 (http://www.gnu.org/licenses/old-licenses/gpl-2.0-faq.html#PortProgramToGL))

    7. Anwendungsprogramme fr Linux (S. 18)

    (http://www.ifross.org/Druckfassung/Die_GPL_kommentiert_und_erklaert.pdf#page=28&zoom=100,0,445)(Altern. (http://www.ifross.org/wann-muss-eigenentwickelte-software-unter-gpl-lizenziert-werden));Kein derivative work eindeutige Fallgruppen (S. 65)(http://www.ifross.org/Druckfassung/Die_GPL_kommentiert_und_erklaert.pdf#page=75&zoom=100,0,520);Buch "Die GPL - kommentiert und erklrt" (Herausgegeben: ifrOSS, 2005)

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    8. Lizenzbedingungen (http://www.oreilly.de/german/freebooks/linuxdrive2ger/x357.html); Linux-Gertetreiber, 2. Auflage. (Englisch: 1 (http://www.xml.com/ldd/chapter/book/ch01.html#t6), 2(http://lwn.net/Kernel/LDD2/ch01.lwn#t6)); Hinweis: die englische "3rd edition" besagt etwas vorsichtiger,dass das Nutzen von binren ("binary form only" also ohne Quellcode) "ladbaren Kernel-Gertetreiber-Modulen unter Linux", nicht eindeutig ist (bislang aber jedenfalls geduldet): Link(http://oreilly.com/catalog/linuxdrive3/book/ch01.pdf#page=11&zoom=100,0,458)

    9. Embedded Linux and Copyright Law (http://www.barrgroup.com/Embedded-Systems/How-To/Embedded-Linux-GPL-License); Dave Beal and Michael Barr

    10. also wenn z. B. nurGNULesserGeneral Public License- (LGPL-) Bibliotheken, LGPL-Software-Teile undTeile mit freizgige Software-Lizenzen verwendet werden (eben nicht GPL), mssen nurdie LGPL-Teilequelloffen und nderbar sein etwaige eigenentwickelten Software-Teile unterliegen dann nicht diesemZwang (selbst wenn das eingesetzte Betriebssystem unter GPL lizenziert ist, wie GNU/Linux)

    11. GPL FAQ: use GPL commercially (http://www.gnu.org/licenses/gpl-faq.html#GPLCommercially)12. Kommerzielle Software (http://www.gnu.org/philosophy/categories.de.html#commercialSoftware); nicht zu

    verwechseln mit proprietr (gnu.org)13. Freie Software verkaufen.(http://www.gnu.org/philosophy/selling.de.html) Free Software Foundation,

    abgerufen am 21. Januar 2013.14. GPL FAQ: Sell copies of the program for money (http://www.gnu.org/licenses/gpl-

    faq.html#DoesTheGPLAllowMoney), Distribute commercially (http://www.gnu.org/licenses/gpl-faq.html#GPLCommercially)

    15. Presentation (http://fsfeurope.org/projects/gplv3/fisl-rms-transcript.en.html#liberty-or-death) von RichardStallman (21. April 2006, zweite internationale GPLv3-Konferenz, in Porto Alegre)

    16. Georg C. F. Greve:Activities, Miscellaneous(https://web.archive.org/web/20071217045033/http://gnuhh.org/work/activities.html) (Memento vom 17.Dezember 2007 imInternet Archive)auf der privaten Homepage, 10. Mai 2002.

    17. Rede zur Verffentlichung der GPLv3 (http://gplv3.fsf.org/rms_gplv3_launch_transcript)18. Wikimedia Commons: Stallman und Bruce Perens debattieren ber die GPL und Tivoisierung19. Heise Open: Vershnliche Tne ber den neuen Entwurf (http://www.heise.de/open/news/meldung/87603)20. Heise Open: Streit um die GPL (http://www.heise.de/open/artikel/78967)21. Michael Tiemann: GNU Affero GPL version 3 and the "ASP loophole". (http://opensource.org/node/152)

    OSI, 7. Juni 2007, abgerufen am 19. August 2013.

    22. List of free-software licences on the FSF website (http://www.fsf.org/licensing/licenses/index.html): Werecommend that developers consider using the GNU AGPL for any software which will commonly be runover a network.

    23. Why did you decide to write the GNU Affero GPLv3 as a separate license?(http://www.gnu.org/licenses/gpl-faq.html#SeparateAffero) auf gnu.org (englisch)

    24. Rob Landley: CELF 2013 Toybox talk - http://landley.net/talks/celf-2013.txt. (http://landley.net/talks/celf-2013.txt) landley.net, abgerufen am 21. August 2013 (englisch): GPLv3 broke "the" GPL into incompatibleforks that can't share code. [...] FSF expected universal compliance, but hijacked lifeboat clause when boat

    wasn't sinking.[...]25. Linus Torvalds: COPYING. (http://git.kernel.org/cgit/linux/kernel/git/stable/linux-stable.git/tree/COPYING)

    kernel.org, abgerufen am 13. August 2013: Also note that the only valid version of the GPL as far as thekernel is concerned is _this_ particular version of the license (ie v2, not v2.2 or v3.x or whatever), unless

    explicitly otherwise stated.26. Frequently Asked Questions about the GNU Licenses Is GPLv3 compatible with GPLv2?

    (http://www.gnu.org/licenses/gpl-faq.html#v2v3Compatibility) gnu.org, abgerufen am 13. April 2011(englisch): No. Some of the requirements in GPLv3, such as the requirement to provide InstallationInformation, do not exist in GPLv2. As a result, the licenses are not compatible: if you tried to combine codereleased under both these licenses, you would violate section 6 of GPLv2.

    27. Michael Larabel: FSF Wastes Away Another "High Priority" Project. (http://www.phoronix.com/scan.php?page=news_item&px=MTI4Mjc) Phoronix, 24. Januar 2013, abgerufen am 22. August 2013 (englisch):Both LibreCAD and FreeCAD both want to use LibreDWG and have patches available for supporting theDWG file format library, but can't integrate them. The programs have dependencies on the popular GPLv2license while the Free Software Foundation will only let LibreDWG be licensed for GPLv3 use, not GPLv2.

    28. gnu.org/licenses/gpl-3.0 (http://www.gnu.org/licenses/gpl-3.0.html)29. A Quick Guide to GPLv3 (http://www.fsf.org/licensing/licenses/quick-guide-gplv3.html)30. Bruce Byfield: 7 Reasons Why Free Software Is Losing Influence: Page 2.

    (http://www.datamation.com/open-source/7-reasons-why-free-software-is-losing-influence_2.html)Datamation.com, 22. November 2011, abgerufen am 23. August 2013: At the time, the decision seemedsensible in the face of a deadlock. But now, GPLv2 is used for 42.5% of free software, and GPLv3 for less

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    than 6.5%, according to Black Duck Software.31. Top 20 licenses.(http://www.blackducksoftware.com/resources/data/top-20-licenses) Black Duck Software,

    23. August 2013, abgerufen am 23. August 2013: 1. GNU General Public License (GPL) 2.0 33 %, 2.Apache License 13 %, 3. GNU General Public License (GPL) 3.0 12%

    32. Matthew Aslett: The trend towards permissive licensing.(http://blogs.the451group.com/opensource/2011/06/06/the-trend-towards-permissive-licensing/)the451group.com, 6. Juni 2011, abgerufen am 23. August 2013: [] the GPL family of licenses has fallento 61 % today from 70 % [] In comparison the number of Apache licensed projects grew 46 % over thepast two years, while the number of MIT licensed projects grew 152 %.

    33. Brian Proffitt: GPL, copyleft use declining faster than ever Data suggests a sharper rate of decline, whichraises the question: why?(http://www.itworld.com/it-managementstrategy/233753/gpl-copyleft-use-declining-faster-ever) IT world, 16. Dezember 2011, abgerufen am 23. August 2013.

    34. Richard Stallman: Copyleft: Pragmatic Idealism (http://www.gnu.org/philosophy/pragmatic.html)(englisch)35. What does it mean to say that two licenses are compatible? (http://www.gnu.org/licenses/gpl-

    faq.html#WhatIsCompatible) GPL FAQ (gnu.org)36. Verschiedene Lizenzen und Kommentare (http://www.gnu.org/licenses/license-list.html) gnu.org37. Original BSD license (http://www.gnu.org/licenses/license-list.html#OriginalBSD) und andere sind

    freiheitsgewhrende, sowie freizgige Lizenzen, aber mit der GNU GPL inkompatibel38. Boost Software License (http://www.gnu.org/licenses/license-list.html#boost), Modified BSD license

    (http://www.gnu.org/licenses/license-list.html#ModifiedBSD), Expat License (meist als "MIT License"

    bezeichnet) (http://www.gnu.org/licenses/license-list.html#Expat), Apache License, Version 2.0(http://www.gnu.org/licenses/license-list.html#apache2) usw. sind freiheitsgewhrende, sowie freizgigeLizenzen, und mit der GNU GPL kompatibel

    39. im Sinne einer Software-nderung, -Erweiterung, oder -Wiederverwendung40. gnu.org (http://www.gnu.org/licenses/gpl.html#howto)41. http://directory.fsf.org/license/GPLv2/ http://directory.fsf.org/license/GPLv3/42. Gesetzesentwurf der SPD- und Grnen-Fraktion, BT-Drucksache 14/6433

    (http://www.urheberrecht.org/UrhGE-2000/download/1406433.pdf) (PDF-Datei; 124 kB)43. Holger Bleich:Deutsches Gericht besttigt Wirksamkeit der GPL

    (http://www.heise.de/newsticker/Deutsches-Gericht-bestaetigt-Wirksamkeit-der-GPL--/meldung/49377) ,Nachricht auf heise online vom 23. Juli 2004.

    44. Urteil des Landgerichts Mnchen 1(http://www.beckmannundnorda.de/urteil_gpl.html)45. Oliver Diedrich: GPL setzt sich vor deutschem Gericht durch.(http://www.heise.de/newsticker/GPL-setzt-sich-vor-deutschem-Gericht-durch--/meldung/77951) heise.de, 10. September 2006, abgerufen am18. Juni 2015.

    46. LG Frankfurt am Main.: GPL ist wirksam(http://www.dr-bahr.com/news_det_20060923104204.html), LGFrankfurt, 26 O 224/06, http://www.jbb.de/urteil_lg_frankfurt_gpl.pdf

    47. Andreas Wilkens:Richter weist Kartellklage gegen GPL zurck (http://www.heise.de/newsticker/Richter-weist-Kartellklage-gegen-GPL-zurueck--/meldung/71087) auf heise online, 21. Mrz 2006.

    48. Erneut Klage gegen GPL wegen angeblicher Wettbewerbsbehinderung abgeschmettert(http://www.heise.de/newsticker/Erneut-Klage-gegen-GPL-wegen-angeblicher-Wettbewerbsbehinderung-

    abgeschmettert--/meldung/73398) auf heise online, 22. Mai 2006.49. Heise Open-Artikel(http://www.heise.de/open/artikel/75786/1)50. BerliOS: Projekte nach Lizenz(http://developer.berlios.de/softwaremap/trove_list.php?form_cat=41)51. Open Source License Data.(http://osrc.blackducksoftware.com/data/licenses/index.php) In: Open Source

    Resource Center.Black Duck Software, abgerufen am 6. Dezember 2012.52. heise online Microsoft-Chef Ballmer bezeichnet Linux als Krebsgeschwr

    (http://www.heise.de/newsticker/meldung/18236)53. "Speech Transcript Craig Mundie, The New York University Stern School of Business

    (http://news.microsoft.com/speeches/speech-transcript-craig-mundie-the-new-york-university-stern-school-of-business/)", Prepared Text of Remarks by Craig Mundie, Microsoft Senior Vice President, TheCommercial Software Model The New York University Stern School of Business 3 May 2001

    54. heise online WIPO-Leitfaden zu Open Source warnt vor schlaflosen Nchten(http://www.heise.de/newsticker/meldung/64445)

    55. Nikolai Bezroukov: Comparative merits of GPL, BSD and Artistic licences (Critique of Viral Nature of GPLv.2 - or In Defense of Dual Licensing Idea)(https://web.archive.org/web/20011222205401/http://icfcst.kiev.ua/panorama/OSS/bsd_vs_gpl.shtml) . 2001.Archiviert vom Original (http://derefer.unbubble.eu?u=http://icfcst.kiev.ua/panorama/OSS/bsd_vs_gpl.shtml) am 22. Dezember 2001.: Viral property stimulatesproliferation of licenses and contributes to the "GPL-enforced nightmare" -- a situation when many other

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    licenses are logically incompatible with the GPL and make life unnecessary difficult for developers working

    in the Linux environment (KDE is a good example here, Python is a less known example).56. New Media Rights: Open Source Licensing Guide

    (http://www.newmediarights.org/open_source/new_media_rights_open_source_licensing_guide). CaliforniaWestern School of Law. 12. September 2008. Abgerufen am 28. November 2015: The GPL license isviral, meaning any derivative work you create containing even the smallest portion of the previously GPL

    licensed software must also be licensed under the GPL license.

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