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MüCom Systeme GmbH | Treffurter Weg 29 | 99974 Mühlhausen Telefon: 03601 46260 | Fax: 03601 462680 [email protected] | www.muecom.de Sprechen Sie uns an! Wir überprüfen alle Ihre Systeme auf GoBD- Konformität und beraten Sie bezüglich einer Absicherung. Wer gefordertes Datenmaterial während einer Betriebsprüfung nicht liefern kann, weil der Archivierungsprozess bzw. das Datensicherungskonzept Lücken aufweist, den wird das Finanzamt mit einer Schätzung belegen. Die Folgen sind in den meisten Fällen fatal für den Unternehmer! X E-Mail Archivierung X Dokumenten-Management-System (DMS) X Warenwirtschaft X Backup X Kassensystem X Zeiterfassung Aus IT-Sicht sollten folgende Systeme implementiert, bzw. auf GoBD-Konformität überprüft werden: Betroffen ist jedes Unternehmen, das digitalen Geschäftsverkehr durchführt. Wenn Angebote, Rechnungen, Handelsbriefe etc. digital verarbeitet werden (z.B. per E-Mail gesendet oder empfangen werden), müssen Unternehmen spätestens bis zum 31. Dezember 2016 handeln. Das heißt konkret: „Grundsätze zur ordnungsmäßigen Führung und Aufbewahrung von Büchern, Aufzeichnungen und Unterlagen in elektronischer Form sowie zum Datenzugriff“ – das genau ist die Bezeichnung der Richtlinie. Betroffen sind zunächst einmal alle buchführungspflichtigen Betriebe, die bei ihren unternehmerischen Prozessen auf EDV-gestützte Verfahren zurückgreifen und ihre gesetzlichen Buchführungs- und Aufzeichnungspflichten teils oder ganz in elektronischer Form erfüllen. Des Weiteren sind jene Steuerpflichtigen betroffen, die freiwillig Bücher führen und Bilanzen erstellen. Letztendlich geht die Finanzverwaltung aber davon aus, dass die allgemeinen Ordnungsvorschriften generell von jedem Unternehmer beachtet werden müssen. Daher sollten auch Einnahmenüberschussrechner die Richtlinie befolgen. Doch was bedeutet die GoBD-Richtlinie und wen betrifft es? Zum 31.12.2016 endet die Schonfrist zur konsequenten Umsetzung der GoBD-Richtlinie des Bundesministeriums für Finanzen. GoBD – unausweichliche Pflicht zur gesetzeskonformen Archivierung

GoBD – unausweichliche Pflicht zur …Angebote, Rechnungen, Handelsbriefe etc. digital verarbeitet werden (z.B. per E-Mail gesendet oder empfangen werden), müssen Unternehmen spätestens

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Page 1: GoBD – unausweichliche Pflicht zur …Angebote, Rechnungen, Handelsbriefe etc. digital verarbeitet werden (z.B. per E-Mail gesendet oder empfangen werden), müssen Unternehmen spätestens

MüCom Systeme GmbH | Treffurter Weg 29 | 99974 MühlhausenTelefon: 03601 46260 | Fax: 03601 [email protected] | www.muecom.de

Sprechen Sie uns an! Wir überprüfen alle Ihre Systeme auf GoBD-Konformität und beraten Sie bezüglich einer Absicherung.

Wer gefordertes Datenmaterial während einer Betriebsprüfung nicht liefern kann, weil der Archivierungsprozess bzw. das Datensicherungskonzept Lücken aufweist, den wird das Finanzamt mit einer Schätzung belegen. Die Folgen sind in den meisten Fällen fatal für den Unternehmer!

XX E-Mail ArchivierungXX Dokumenten-Management-System (DMS) XX WarenwirtschaftXX BackupXX KassensystemXX Zeiterfassung

Aus IT-Sicht sollten folgende Systeme implementiert, bzw. auf GoBD-Konformität überprüft werden:

Betroffen ist jedes Unternehmen, das digitalen Geschäftsverkehr durchführt. Wenn Angebote, Rechnungen, Handelsbriefe etc. digital verarbeitet werden (z.B. per E-Mail gesendet oder empfangen werden), müssen Unternehmen spätestens bis zum 31. Dezember 2016 handeln.

Das heißt konkret:

„Grundsätze zur ordnungsmäßigen Führung und Aufbewahrung von Büchern, Aufzeichnungen und Unterlagen in elektronischer Form sowie zum Datenzugriff“ – das genau ist die Bezeichnung der Richtlinie. Betroffen sind zunächst einmal alle buchführungspflichtigen Betriebe, die bei ihren unternehmerischen Prozessen auf EDV-gestützte Verfahren zurückgreifen und ihre gesetzlichen Buchführungs- und Aufzeichnungspflichten teils oder ganz in elektronischer Form erfüllen. Des Weiteren sind jene Steuerpflichtigen betroffen, die freiwillig Bücher führen und Bilanzen erstellen. Letztendlich geht die Finanzverwaltung aber davon aus, dass die allgemeinen Ordnungsvorschriften generell von jedem Unternehmer beachtet werden müssen. Daher sollten auch Einnahmenüberschussrechner die Richtlinie befolgen.

Doch was bedeutet die GoBD-Richtlinie und wen betrifft es?

Zum 31.12.2016 endet die Schonfrist zur konsequenten Umsetzung der GoBD-Richtlinie des Bundesministeriums für Finanzen.

GoBD – unausweichliche Pflicht zur gesetzeskonformen Archivierung