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Dr. Martin Schirmbacher | München, 26. März 2014 GOOGLE-ADWORDS UND RECHT im Rahmen der SMX München 2014

GOOGLE-ADWORDS UND RECHT€¦ · Google-AdWords und Recht –Von Most, Beate Uhse und Fleurop Brandbidding Grundsätze Bekannte Marken Grenzfälle Besonderheiten Gestaltung der Anzeigen

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Dr. Martin Schirmbacher | München, 26. März 2014

GOOGLE-ADWORDS UND RECHT

im Rahmen der SMX München 2014

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Google AdWords und Recht –von Most, Beate Uhse und FleuropNeues für SEA-Experten

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Google-AdWords und Recht – Von Most, Beate Uhse und Fleurop

Brandbidding

GrundsätzeBekannte MarkenGrenzfälleBesonderheiten

Gestaltung der Anzeigen

PflichtinhaltePreiswerbungBesonderheiten

ÜBERSICHT

Gliederung

@mschirmbacher

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Brandbidding

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Google-AdWords und Recht – Von Most, Beate Uhse und Fleurop

OLG Braunschweig (u.v.a.m.): Markenverletzung

BGH vom 22.1.2009 (Bananabay I): eher keine Markenverletzung

EuGH vom 23.3.2010 (Louis Vuitton): kryptische Entscheidung: muss der Nutzer zwischen dem Werbenden und dem Markeninhaber einen wirtschaftlichen Zusammenhang vermuten, liegt Markenverletzung vor

BRANDBIDDING – DIE GESCHICHTE

Brandbidding

@mschirmbacher

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Europäischer Gerichtshof:

„Eine Markenverletzung liegt vor, wenn aus der Anzeige für einen normal informierten und angemessen aufmerksamen Internetnutzer nicht oder nur schwer zu erkennen ist, ob die in der Anzeige beworbenen Waren oder Dienstleistungen von dem Inhaber der Marke … oder vielmehr von einem Dritten stammen."

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Google-AdWords und Recht – Von Most, Beate Uhse und Fleurop

OLG Braunschweig (u.v.a.m.): Markenverletzung

BGH vom 22.1.2009 (Bananabay I): eher keine Markenverletzung

EuGH vom 23.3.2010 (Louis Vuitton): kryptische Entscheidung: muss der Nutzer zwischen dem Werbenden und dem Markeninhaber einen wirtschaftlichen Zusammenhang vermuten, liegt Markenverletzung vor

BGH vom 13.1.2011 (Bananabay II): grundsätzlich keine Markenverletzung

BRANDBIDDING – DIE GESCHICHTE

Brandbidding

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Google-AdWords und Recht – Von Most, Beate Uhse und Fleurop

BGH vom 13.1.2011: grundsätzlich keine Markenverletzung Argumente

Deutliche Kennzeichnung als Anzeige Kein Anhaltspunkt in der Anzeige auf eine wirtschaftliche VerbindungAus der Einblendung der Werbung bei Eingabe des Suchbegriffes allein kann nicht auf eine solche Verbindung geschlossen werden.

FolgenDie Buchung fremder Marken als Keyword ist grundsätzlich zulässig.Ausnahmen bestätigen die Regel (wenn Schluss auf wirtschaftliche Verbindung nahe liegt)

BGH: BANANABAY II

Brandbidding

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Google-AdWords und Recht – Von Most, Beate Uhse und Fleurop

BGH vom 13.12.2012: Bestätigung der vorherigen Urteile

Keine Markenverletzung wenn Anzeige im getrennten Werbeblock erscheint und keine Hinweise auf urspüngliche Marke oder Produkte enthält

Kein Unterschied, ob Marke selbst gebucht wurde, gebucht war: ”Pralinen” mit Broad Match

Dass verlinkte Domain auf ein anderes Unternehmen hinweist, ist weder notwendig noch hinreichend, aber klares Indiz gegen eine Verbindung

Wichtig: klare Trennung von Werbung und Trefferliste

Wichtig: Kein Hinweis auf die Marke in der Anzeige.

Kein Hinweis auf fehlende Verbindung erforderlich

BGH: MOST-PRALINEN

Brandbiddung

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Google-AdWords und Recht – Von Most, Beate Uhse und Fleurop

BGH vom 20.2.2013: bei besonders bekannter Marke kann eine Markenverletzung vorliegen

Grundsatz bleibt: eine wirtschaftliche Verbindung liegt nicht vor, aber:

Problem (1): „Ersparnis bis 94%“ = Vergleich mit Beate Uhse?Problem (2): Besondere Bekanntheit der Marke „BEATE UHSE“

Fazit: Vorsicht bei besonders bekannten Marken, wenn die eigene Marke nicht eine ähnliche Bekanntheit hat

BGH: BEATE UHSE

Brandbidding

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Google-AdWords und Recht – Von Most, Beate Uhse und Fleurop

BGH vom 27.6.2013: in besonderen Konstellationen kann alles anders sein…

Grundsatz bleibt: eine wirtschaftliche Verbindung liegt nicht vor, aber:

Problem: Bei Verwendung des Keywords Fleurop, wird dem Verbraucher vermittelt, dass eine wirtschaftliche Verbindung zu Fleurop vorliegt und eine Integration in das Fleurop-System besteht

Zusatzthema: Platzierung der Anzeige

In einem Anzeigenblock recht sieht der Nutzer eher Anzeigen als unmittelbar oberhalb oder unterhalb der Trefferliste

BGH: FLEUROP

Brandbidding

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Ausnahmen sind denkbar; Grenzen sind fließend

Andere Länder, andere Sitten

Beispiel Österreich und FrankreichVorsicht bei Auslieferung von Ads in diese LänderVorsicht auch bei Übernahme von Ads von Google.de auf österreichische Seite

Wettbewerbsrechtliche Beschränkungen

Buchungen von Domain-NamenAdCopy-Praktiken

BRANDBIDDING – WEITERE AUSNAHMEN

Brandbidding

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Grundsatz: Markenrechtsverletzung

Suggerierung wirtschaftlicher Zusammenhang zwischen Werbenden und Markeninhaber

Daher Vorsicht bei Keyword Insertion

Ausnahme: Berechtigung zur Nutzung der Marke

FREMDE MARKEN IN DER ANZEIGE SELBST

Brandbidding

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Lizenznehmer

Reseller von Neuware

Gebrauchtwarenhändler

Ersatzteilhändler

Zubehörhändler

Anbieter nachgelagerter Leistungen

Plattformen und Marktplätze

Vergleichsportale

Preissuchmaschinen

Verkäufer von Konkurrenzprodukten

Wettbewerber

FREMDE MARKEN IN DER ANZEIGE SELBST

Brandbidding

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Grundsatz: Markenrechtsverletzung

Suggerierung wirtschaftlicher Zusammenhang zwischen Werbenden und Markeninhaber

Daher Vorsicht bei Keyword Insertion

Ausnahme: (vermeintliche) Berechtigung zur Nutzung der Marke

Lizenznehmer, Reseller, Ersatzteilhändler

Schwierig bei Plattformen, Vergleichsportalen, Preissuchmaschinen

Sonderfall: Vertragliche Vereinbarung

Zweifelhaft, ob der Hersteller/Großhändler, das Brandbidding untersagen darf

FREMDE MARKEN IN DER ANZEIGE SELBST

Brandbidding

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Grundsatz: Allein die Buchung einer fremden Marke als Keyword reicht als Markenverletzung nicht

Ausnahmen sind aber denkbar, z.B. bei

Besonderer Bekanntheit der MarkeBesonderen Konstellationen, die Nutzer in einer Anzeige eher eine wirtschaftliche Verbindung vermuten lassenAdCopy, DomainsAuslieferung im Ausland

Verwendung der Marke in der Anzeige stets Markenverletzung, es sei denn, es liegt eine Berechtigung vor

VERSUCH EINES FAZITS

Brandbidding

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Keine Markennutzung in der Anzeige selbst

Ausnahme: Es liegt eine Berechtigung vorDurch die Gestaltung der Anzeige nicht den Eindruck vermitteln, es würde für Produkte des Markeninhabers geworben

Eine Gestaltung der Anzeige vermeiden, die einen Zusammenhang zwischen dem verwendeten Keyword und dem eigenem Produkt vermuten lässt

Die eigene Marke im Anzeigetext möglichst prominent herausstellen

Broad-Match vorsichtig einsetzen; womöglich fremde Marken ausschließen

SERP-Gestaltung im Blick behalten

CHECKLISTE FÜR BRANDBIDDING

Brandbidding

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Gestaltung der Anzeigen

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Wenn mit Preisen geworben wird, müssen die Vorgaben der PAngV beachtet werden

Angabe, dass Mehrwertsteuer inkl. istAngabe ob Versandkosten anfallen und wie hoch diese sind

àMindestens auf der Zielseite integrierenLG Frankfurt/M. vom 4.3.2011Wird in einer AdWords-Anzeige eine kostenpflichtige Hotline beworben, müssen auch die Mobilfunkpreise genannt werden

WERBUNG MIT DEM PREIS

Gestaltung der Anzeigen

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Google-AdWords und Recht – Von Most, Beate Uhse und Fleurop

Grundsatz: Pflicht zur Angabe von Lieferfristen im Rahmen des BestellprozessesNeu ab 13.6.: spätester Liefertermin

ANGABE VON LIEFERFRISTEN

Gestaltung der Anzeigen

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Google-AdWords und Recht – Von Most, Beate Uhse und Fleurop

Grundsatz: Pflicht zur Angabe von Lieferfristen im Rahmen des BestellprozessesNeu ab 13.6.: spätester LieferterminBGH vom 12.5.2011 Die Angabe einer Lieferfrist in einer Adwords-Anzeige kann durch erläuternde Hinweise auf der Landingpagekonkretisiert werden

ANGABE VON LIEFERFRISTEN

Gestaltung der Anzeigen

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Pflichtangaben: „Zu Risiken und Nebenwirkungen…“BGH vom 6.6.2013In der Google Anzeige genügt ein sprechender Link auf den nach HWG erforderlich Pflichthinweis, wenn auf der Landingpage die Angaben sofort erkennbar sind

SONDERFÄLLE

Gestaltung der Anzeigen

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Gestaltung der Anzeigen

ADWORDS - COMMUNICATION EXTENSIONS

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HÄRTING RechtsanwälteChausseestraße 13, 10115 Berlin | Tel. +49 30 28 30 57 40 | Fax. +49 30 28 30 57 44

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Dr. Martin Schirmbacher

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