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Gratis: Energieberatung Bauherren-Ordner · Das System ist auch geeignet zur Justierung von Dachkonstruktionen. Dachbalkon Ein Dachbalkon mit senkrecht stehenden Fenstern bzw. Fenstertüren

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Die Verbreitung effizienter und emissionsarmer Heiztechnik im Interesse des Klimaschutzes und der Ressourcenschonung – mit diesem Ziel ist

das Institut für Wärme und Oeltechnik e.V. (IWO) im Wärmemarkt tätig. IWO setzt sich dafür ein, dass die Vorteile des Energieträgers Heizöl

langfristig im Wärmemarkt genutzt werden können. Zentrale Aufgaben sind: Forschen, Informieren und Beraten. IWO ist eine Einrichtung der

deutschen Mineralölwirtschaft und wurde 1984 unter dem Namen Institut für wirtschaftliche Oelheizung e.V. in Hamburg gegründet. Seit Frühjahr

2011 steht IWO für Institut für Wärme und Oeltechnik. Mitglieder sind die Unternehmen der Mineralölindustrie, des Mineralölaußen- und -groß-

handels sowie der Bundesverband mittelständischer Mineralölunternehmen e.V. (UNITI). Namhafte Hersteller von Heizgeräten und Komponenten

sowie weitere Institutionen und Verbände begleiten die Arbeit von IWO als Fördermitglieder.

Gratis: Energieberatung zur Heiztechnik

und Fördermittel-auskunft

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Inhalt

01 Förderung und Finanzierung02 Planung und Vorbereitung03 Rohbau, Fassade und Dach04 Fenster, Außentüren, Wintergärten05 Haustechnik06 Bad, Küche und Hausarbeitsraum07 Innenausbau08 Einrichten und Wohnen09 Außenanlagen, Carport

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01 Förderung und Finanzierung

Gute Gründe sprechen für Wohneigentum

Das eigene Haus gehört zu den größten und schöns-ten Wünschen, die Menschen sich erfüllen können.

Für viele bedeutet das eigene Haus aber auch die größte Investition ihres Lebens. Die Finanzierung muss auf einer sicheren Basis stehen. Deshalb ist ein individuelles Finanzierungskonzept eine wichtige Grundlage für die spätere Zufriedenheit.

Förderung, Finanzierung .........................0101–0107Checklisten ...............................................0109–0115Erfassungsbogen fürkostenlose Fördermittelauskunft ...................... 0117Lexikon ................................................................ 0119

01

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0107Förderung und Finanzierung

Eigenmittel

Eigenmittel können sowohl in Eigenkapital bestehen als auch in Form von Eigenleistungen eingebracht werden.

Eine solide Eigenkapitalbasis ist das Fundament jeder Baufinanzierung. Experten empfehlen eine Eigenka-pitalbasis von mindestens 20 Prozent des Bau- oder Kaufpreises. Denn je höher das Eigenkapital, desto geringer ist der Fremdkapitalanteil. Dadurch wird die gesamte Finanzierung solider und kalkulierbarer und die Höhe der monatlichen Belastung kann spürbar ge-senkt werden. Zum Eigenkapital zählen beispielsweise Sparguthaben, Festgelder, festverzinsliche Wertpapie-re, Aktien und Anteile an Investmentfonds, veräußerte Grundstücke (bebaut/unbebaut), Erbschaften o. Ä.

Siehe auch die Checklisten in den Anlagen zu Kap. 1.

Zu den Eigenmitteln hinzuzurechnen sind die Eigen-leistungen. Doch sollte man diese nur gemäßigt, d. h. nur die absolut möglichen Eigenleistungen, in Anrech-nung bringen. Unter Eigenleistungen versteht man die Summe der Einsparungen von Fremdlöhnen. Bei Renovierungen bzw. Modernisierungen wie auch in einigen Fällen von Neu- und Ausbauten können erheb-liche Mittel durch Eigenleistung eingespart werden.

Siehe auch die Checklisten in den Anlagen zu Kap. 1.

Fazit

Die Baufinanzierung ist in der Regel ein individuelles und sensibles Thema, das Sie unbedingt mit dem Finanzierungsexperten Ihres Vertrauens besprechen sollten. Zahlreiche Verbände und andere Verbraucher-beratungsstellen unterstützen Sie dabei mit wichtigen und unabhängigen Informationen zu Ihrem Finanzie-rungskonzept.

Bitte beachten Sie auch die aktuellen Änderungen von steuerlichen Vergünstigungen in der Eigenheimförde-rung, aber auch Änderungen von bestimmten Förder-programmen, die sich ergeben könnten.

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0109Unterlagen für die Bank Checkliste

Diese Unterlagen müssen Sie zur Bank mitbringen, wenn Sie eines der folgenden Vorhaben finanzieren wollen:

Hausbau Hauskauf Wohnungskauf

Baupläne Baupläne Grundrisszeichnung der Wohnung

Wohn- und Nutzflächen- berechnung

Wohn- und Nutzflächen- berechnung

Verkaufsprospekt oder Bauplan

Berechnung des umbauten Raums

Berechnung des umbauten Raums

Teilungserklärung

Lageplan mit Gebäude Lageplan mit Gebäude Wohnnebenkostenberechnung bei Gebrauchtimmobilie

Baubeschreibung Baubeschreibung Baupläne

Kostenvoranschlag/-aufstellung Aktueller Grundbuchauszug Lageplan mit Gebäude

Werkvertrag Flurkarte Baubeschreibung und aktueller Grundbuchauszug

Aktueller Grundbuchauszug oder Ausfertigung des Grundstücks- kaufvertrages

Katasterauszug (Katasteramt) Flurkarte

Gebäudeversicherungsnachweis Katasterauszug (Katasteramt)

Fotos des Gebäudes Gebäudeversicherungsnachweis

Fotos des Gebäudes

Verkaufspreis

Kaufvertrag oder Kaufvertrags- entwurf (bei endgültiger Darlehenszusage)

Bei Vermietungsobjekt Mietver- träge und Mieteinnahmen- verzeichnis

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02 Planung und Vorbereitung

Planen Sie einen Neubau – als konventionelles Haus oder als Fertighaus –, einen Anbau, den Erwerb eines neuen Hauses oder eines Altbaus, eine Modernisie-rungsmaßnahme oder einen Dachausbau? Planen Sie gründlich. Mit eventuellen Fehlern müssen Sie lange leben. Über eine gute Lösung freuen Sie sich Ihr Leben lang.

Alle grundsätzlichen Fragen hierzu werden in den redaktionellen Ausführungen der nächsten Seiten behandelt.

Planung und Vorbereitung .......................0201–0213Energiesparen .....................................................0214Wärme-, Schall- und Brandschutz ...........0214–0216Einbruchschutz .........................................0216–0219Barrierefreies Wohnen ............................ 0219–0221Partner beim Planen und Bauen ............. 0222–0223Do it yourself .......................................................0223Checklisten .............................................. 0226–0230Lexikon ..................................................... 0232–0252

02

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0229Pflichten des Bauherrn nach dem Bau Checkliste0228 Checkliste Pflichten des Bauherrn während des Bauablaufes

Schritt Benötigte UnterlagenZu erhalten oder einzureichen bei

Kostenlast

Bauversicherungen abschließen: Bauleistungsversicherung, Bauher-renhaftpflicht, Wohngebäudeversi-cherung (frühzeitig abgeschlossen

versichert Rohbau mit)

Bauunterlagen, Anträge EntwurfsverfasserVersicherungsunternehmen Beiträge

Private Bauhelferversicherung abschließen

(nur bei Eigenleistungen)Bauunterlagen, Anträge Entwurfsverfasser

Versicherungsunternehmen Beiträge

Sicherheits- und Gesundheitskoor-dinator bestellen Amtliches Formular Bauaufsichtsamt Honorarpflichtig

Baustelleneinrichtung bei der Baubehörde 2 Wochen vorher

anzeigenAnzeigeformblatt Bauaufsichtsamt

Baustelle einrichten Baustrom, Bauwasser, Bau-WC Regionaler Anbieter Kostenpflichtig

Baubeginn anzeigen (Bauleiter) Anzeigeformblatt Bauaufsichtsamt

Bauplatz einmessen Beauftragung Vermessungsingenieur Honorarpflichtig

ErschließungGrundstücks- und Hausanschlüsse

für alle Erschließungsleitungen legen

Städtische, regionale oder überregieonale Versorger Kostenpflichtig

Bauhelfer melden(nur bei Eigenleistungen) Formblatt Bau Berufsgenossenschaft Beitragspflichtig

Genehmigung und Abnahme von Kanalhausanschlüssen durch die

Gemeinde

Antrag, Planungsunterlagen, Berechnungen Tiefbauamt Gebührenpflichtig

Absperrungen und Kranaufstellung Antragsformular, Baugenehmigung, Planunterlagen Tiefbauamt / Straßenbauamt Gebührenpflichtig

Wärmepumpe im GrundwasserAntragsformular, Berechnungen,

Baugenehmigung, Planungs-unterlagen

Umweltamt Gebührenpflichtig

Einleiten von Grundwasser in Gewässer im Falle von

Wasserhaltung

Antragsformular, Berechnungen, Baugenehmigung, Planungs-

unterlagenUmweltamt Gebührenpflichtig

Einleitung von Regenwasser in Gewässer und Grundwasser

Antragsformular, Berechnungen, Baugenehmigung, Planungs-

unterlagenUmweltamt Gebührenpflichtig

Nutzen von GrundwasserAntragsformular, Berechnungen,

Baugenehmigung, Planungsunter-lagen und Erklärungen

Umweltamt Gebührenpflichtig

Brunnen bohren Anzeigeformular Umweltamt

Herstellen der Gehwegsüberfahrt /Auffahrt Antragsformular Tiefbauamt / Straßenbauamt Kostenpflichtig

Z-Markierung beantragen Antragsformular Tiefbauamt / Straßenbauamt Kostenpflichtig

Stellplätze beantragen Antragsformular Tiefbauamt / Straßenbauamt Kostenpflichtig

Baulärm über die Mittagszeit(z.B. in Kurorten)

Antrag auf Ausnahmegenehmi-gung, Baugenehmigung Umweltamt Gebührenpflichtig

Bewehrungsabnaheme bei Stahlbetonarbeiten Bewehrungspläne Prüfstatiker, Rohbaufirma,

Bauleiter

Rohbaufertigstellungsanzeige durch den Bauleiter Anzeigeformblatt Bauaufsichtsamt

Amtliche Abnahme des Rohbaus Behörden rechtzeitig über die Fertigstellung in Kenntnis setzen Bauaufsichtsamt Gebührenpflichtig

Amtliche Abnahme der Abgasanlage

Schornsteinfeger rechtzeitig in Kenntnis setzen Bezirksschornsteinfeger Gebührenpflichtig

Fertigstellung in Kenntnis setzen Bauaufsichtsamt Gebührenpflichtig

Schritt Benötigte UnterlagenZu erhalten oder einzureichen bei:

Kostenlast

Grundstücksteuer zahlenKaufvertrag,

GrundbuchauszugFinanzamt Steuern

Wartung und Inspektion Lohn und Gebühren

Auszahlen der Sicherheits-einbehalte nach Ablauf der

Gewährleistungsfristen

Eigene Unterlagen /Benachrichtigung durch den

ArchitektenBank und Baufirmen

Löschen der eingetragenen Grundschuld

Bankbescheinigung über Schuldenfreiheit

Notar und Grundbuchamt Gebührenpflichtig

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0237Be-Da Lexikon

Geschossfläche entstehen (400 x 0,4 = 160)

· GRZ (Grundflächenzahl): Sie gibt den Anteil der bebaubaren Grundstücksfläche an. Beispiel: GRZ 0,25 besagt, auf einem 400 m2 großen Grundstück darf die Hausgrundfläche max. 100 m2 betragen (400 x 0,25 = 100)

· Bauweise, z. B. o (offene Bauweise), ED (nur Einzel- und Doppelhäuser zulässig)

· Baulinie: An die Baulinie muss das Gebäude heran- gerückt werden

· Baugrenze: Über die Baugrenze darf das Gebäude nicht hinausragen

Bezugfertig-HausBei einem Angebot, das ein bezugsfertiges Haus ver-spricht, entfällt jeder weitere Abstimmungsbedarf mit anderen Gewerken. Es bleibt jedoch auch hier zu klä-ren, welche Außenanlagen und welche Einrichtungen für die Übergabe der Gebäudever- und -entsorgung mit ihren Zähler- und Prüfeinrichtungen vertraglich im Leistungsumfang eingeschlossen sind.

BlockhausEinfamilienhäuser, meist aus einheimischen Nadelhöl-zern (Fichte, Kiefer, Lärche, Douglasie). Die Außen-wände werden als Vollblockwand mit Holzdicken von 14 cm und mehr oder als mehrschichtige Konstruktion ausgeführt. Die Innenwände bestehen aus elementier-ten Wandtafeln oder aus Vollholz.

Brandschutztürengibt es als Holz- oder Stahltüren, mit vorgeschriebe-nen Dicken, Versteifungen und Füllungen. Auch die Zahl der Bänder und die Art der Beschläge sind vorge-schrieben. Die Tür muss selbsttätig schließen. Türen mit nachgewiesener Feuerwiderstandsdauer tragen ein Typenschild mit bauaufsichtlicher Zulassung. Sie werden unterschieden nach Feuerwiderstandsklassen:

· T30 (feuerhemmende Türen) mit mind. 30 Minuten Feuerwiderstand sind vorgeschrieben im Ölkeller, Heizungskeller und als Bodenraumabschluss.

· T90 (feuerbeständige Türen) mit mind. 90 Minuten Feuerwiderstand sind vorgeschrieben in Brandwand- durchbrüchen, z. B. zwischen Garage und Wohn- haus. Eine T90-Tür kann darüber hinaus in allen Einsatzbereichen der T30-Türen verwendet werden.

DachanhebungNachträglicher Einbau oder Vergrößerung des Knie-

stocks bzw. Drempels eines Steildachs mit dem Ziel, die nutzbare Raumhöhe des Dachgeschosses zu ver-größern. Mit einem speziellen Dachhebesystem wird der komplette Dachstuhl angehoben, der Kniestock bzw. Drempel erhöht, der Dachstuhl wieder gesenkt. Das System ist auch geeignet zur Justierung von Dachkonstruktionen.

DachbalkonEin Dachbalkon mit senkrecht stehenden Fenstern bzw. Fenstertüren ermöglicht einen großzügigen Freisitz im Dachgeschoss. Ausreichende Wärmedäm-mung, Abdichtung und Berücksichtigung der Stauhöhe von Regenwasser (Schwelle mind. 15 cm hoch ein-planen!) sind erforderlich.

DacherneuerungUmfasst den kompletten Abriss des vorhandenen Dachs und seine Erneuerung, ggf. mit geänderter Dachform und -neigung, z. B. durch Errichtung eines Steildachs auf einem bisherigen Flachdach (Aufsattelung). Bei einer Aufsattelung ist vor Planungs-beginn die Genehmigungsfähigkeit des Vorhabens bei der Bauaufsicht zu klären, ggf. durch formlose Voran-frage. Die Dachform ergibt sich weitgehend aus dem vorhandenen Grundriss. Die Statik des vorhandenen Gebäudes ist zu überprüfen. Bisher durch Lichtkup-peln belichtete Räume des Flachbaus müssen andere Belichtungsmöglichkeiten erhalten oder zu innenlie-genden, künstlich belichteten und belüfteten Räumen umgeplant werden. Die Installationen sind zu überprü-fen. Heizung, Abwasserleitungen, Stromanschlüsse sind zu erweitern.

Dachgaubenzur Dachbelichtung ermöglichen senkrechte Fens-terflächen. Größe, Form und Anordnung richten sich nach der Dachform, der Dachgröße und dem Lichtbe-darf. Kopfhöhe beachten! Die Brüstungshöhe sollte möglichst so niedrig sein, dass ein Ausblick im Sitzen möglich ist.

DachwohnraumfensterAus Holz oder Kunststoff, einbaufertig mit Eindeck-rahmen und serienmäßiger Isolierverglasung (auch Wärmeschutz-, Sonnenschutz-, Schallschutz-, Sicher-heitsverglasung), als Schwingfenster mit Einhandbe-dienung, Klapp-Schwingfenster, Hebe-Schiebefenster (klappbar und seitlich verschiebbar), höhenverschieb-bares Fenster und Fenster mit Ausstiegsfunktion.

0236 Lexikon Ba-Be

gen zu leisten hat, noch zusätzlich. Deshalb sollte er vor der Beauftragung eines Bauunternehmers darauf hinwirken, dass dieser – falls nicht bereits geschehen – eine Baumängelversicherung für dieses spezielle Bauprojekt abschließt. Für den Bauunternehmer hat diese Versicherung den Vorteil, dass er keinen Siche-rungseinbehalt des Bauherrn hinzunehmen braucht.

Möchte das Bauunternehmen in den Versichertenkreis aufgenommen werden, muss es für diesen Versiche-rungstyp strenge Anforderungen erfüllen – die Versi-cherung überprüft die Bilanzen und das Management des Unternehmens.

BauordnungLandesbauordnung des jeweiligen Bundeslands mit bauordnungsrechtlichen Regelungen, die bei jedem Bauvorhaben beachtet werden müssen. Die Anforde-rungen beziehen sich sowohl auf das Grundstück als auch auf seine Bebauung, z. B. die Einhaltung von Abständen, die äußere Gestaltung, die Standsicher-heit, den Schutz gegen Erschütterungen, Feuchtigkeit und Korrosion, den Schall-, Brand- und Wärmeschutz, die Verkehrssicherheit, die Belichtung und Beheizung u. v. m.

Die Landesbauordnung wird ergänzt durch die dazu erlassenen Durchführungsbestimmungen und einge-führten technischen Baubestimmungen, ferner durch Feuerungsverordnung, Garagenverordnung, ggf. Stell-platzverordnung usw.

Bautechnische VerbesserungenModernisierung durch Verbesserung der Bausub-stanz, vor allem des Wärmeschutzes an Außen-wänden, Geschossdecken, Dächern, Außentüren und Fenstern, Verbesserung des Feuchtschutzes, Verbesserung des Schallschutzes an Außenwänden, Innenwänden, Geschossdecken, Fenstern, Türen und Installationen, Erneuerung der Fassade, Erneuerung der Dachdeckung oder Dachabdichtung u. a. m.

BauqualitätskontrolleErfolgt durch unabhängige Experten. Sie prüfen in mehreren entscheidenden Bauabschnitten von der Bauplanung über die Ausführung bis zur Abnahme und erteilen darüber ggf. ein Zertifikat.

Bauqualitätssicherungdurch die Wahl eines zertifizierten Bauträgers oder

Bauträgerunternehmens. Das Institut, das das Zertifi-kat verleiht, prüft im Unternehmen technische Qualität und organisatorische Leistungsfähigkeit. Die Bauob-jekte werden anhand von Checklisten in mehreren Prüfstufen überprüft, etwaige Schwachstellen der Planung werden vor Baubeginn, eventuelle unsachge-mäße Bauausführungen während der Bauzeit fest-gestellt und dokumentiert. Die Dokumentation bildet die Grundlage für die Mängelbeseitigung. Zertifikate erhalten Unternehmen für jedes ihrer Bauobjekte, das qualitätsgesichert gebaut werden soll.

Baustoffklassengemäß DIN 4102 werden Baustoffe nach ihrem Brand-verhalten in folgende Baustoffklassen eingeteilt:

· A1 und A2 – nicht brennbare Baustoffe

· B1 – schwer entflammbare Baustoffe

· B2 – normal entflammbare Baustoffe

· B3 – leicht entflammbare Baustoffe

BauvertragVereinbarung zwischen Bauherr und Bauhandwerker über einzelne Bauleistungen, auch zwischen Bauherr und Generalunternehmer über das gesamte Bau-objekt. Bauverträge unterliegen als Werkverträge grundsätzlich den diesbezüglichen Bestimmungen des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB). Alternativ können Bauverträge nach der VOB (Vergabe- und Vertrags-ordnung für Bauleistungen) abgeschlossen werden. Dieses Regelwerk gilt jedoch nur, wenn es ausdrück-lich vereinbart wurde.

BebauungsplanDer Bebauungsplan legt die Art und das Maß der baulichen Nutzung fest, bestimmt den Rahmen für die Baugenehmigung und die Genehmigungsfähigkeit späterer An- und Ausbaumaßnahmen, kann jedoch auch Befreiungsmöglichkeiten vorsehen. Der Bebau-ungsplan ist ein Ortgesetz und für jedermann rechts-verbindlich.

Wichtige Angaben im Bebauungsplan:

· Art der baulichen Nutzung, z. B. WA (Allgemeines Wohngebiet), MI (Mischgebiet)

· Anzahl der Vollgeschosse in römischen Zahlen

· GFZ (Geschossflächenzahl): Sie gibt das max. Verhältnis der Geschossfläche zur Grundstücks- fläche an. Beispiel: GFZ 0,4 besagt, auf einem 400 m2 großen Grundstück dürfen max. 160 m2

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03 Rohbau, Fassade und Dach

Bei der Planung des Neubaus mit dem Architekten ist Ihr Einfluss auf die Wahl der Konstruktionen, der Wär-medämmung und des Materials sowie auf die Fassade und auf das Dach sehr groß. Aber auch beim Fertig-haus und beim schlüsselfertigen Bau sollten Sie Ihre Wünsche und Ansprüche deutlich machen.

Als langjähriger Hausbesitzer haben Sie heute bei Modernisierung, Umbau oder Anbau die Möglichkeit, durch vielfältige Produktangebote Ihre Wünsche zu verwirklichen.

Fundamente ............................................. 0301–0303Keller, Wände, Decken .............................0303–0311Balkone, Treppen ......................................0312–0314Dach .......................................................... 0315–0322Schornstein, Abgasanlage ...................... 0323–0324Fassade .................................................... 0324–0327Lexikon ..................................................... 0328–0351

03

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04 Fenster, Außentüren, Wintergärten

Planen Sie beim Neubau Fenster, Haustür, Garagentor und den Wintergarten zusammen mit der Fassadenge-staltung und der Einrichtung der Räume.

Wenn Sie umbauen oder modernisieren: Müssen die Fenster die gleiche Größe behalten wie die bisherigen Maueröffnungen? Passen die gewünschten Fenster zur Fassadengestaltung und zur Haustür? Wollen Sie in Ihrem jetzigen Haus ursprüngliche, vielleicht verges-sene Planungen wieder berücksichtigen, z. B. Spros-senfenster oder Rundbogenfenster?

Fenster, Haustür ...................................... 0401–0404Haustürbeschläge .................................... 0405–0406Vordach .............................................................. 0406Briefkasten ..........................................................0407Garagentor ............................................... 0408–0409Wintergarten .............................................0410–0411Sicht- und Sonnenschutz ...................................0412Schutz gegen Einbruch ......................................0413Lexikon ......................................................0414–0426

04

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05 Haustechnik

Ein gesundes und behagliches Raumklima schaffen, energiesparend und umweltschonend heizen – die Be-weggründe, energieeffiziente Gebäude und eine ener-giesparende Haustechnik zu planen, sind vielfältig.

Die daraus resultierenden Anforderungen an die Anlagentechnik sind Inhalt der nachfolgenden Erläute-rungen. Betrachtet werden aber auch Maßnahmen, die einen direkten oder indirekten Einfluss auf die ener-getische Bilanz haben, und deshalb technisch, wirt-schaftlich und ökologisch von Bedeutung sind.

Nutzen Sie auch den kostenlosen Service für eine in-dividuelle Energieberatung zu Ihrem Heizungssystem. Dazu finden Sie unter den Anlagen zu diesem Kapitel einen vorbereiteten Erfassungsbogen für die Energie-beratung.

Wärmebedarf und Heizenergie ..........................0501Energieeinsparverordnung ..................... 0502–0504Heizungssysteme............................................... 0505Brennwerttechnik .................................... 0506–0509Heizgeräte und Energieträger................. 0510–0525Heizkombinationen mit erneuerbaren Energien ........................... 0526–0530Wärmespeicher ...................................................0531Wärmeverteilung ...................................... 0532–0535Wartung von Heizungsanlagen ......................... 0536Kontrollierte Wohnraumlüftung .........................0537Raumklimatisierung........................................... 0538Wasserversorgung ............................................ 0539Wasseraufbereitung, Abwasserinstallation .... 0540Elektroinstallation ..............................................0541Schalter und Steckdosen ...................................0542Beleuchtung ....................................................... 0543Photovoltaikanlagen .......................................... 0544Antennen, Kabelanschluss ............................... 0545Telekommunikation ........................................... 0546Staubsauganlagen und Aufzüge .......................0547Häufig gestellte Fragen ........................... 0548–0551Anlagen, inklusive Erfassungsbogen für Energieberatung ................................ 0552–0568Lexikon ..................................................... 0570–0598

05

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05110510 Haustechnik Heizgeräte und Energieträger Heizgeräte und Energieträger Haustechnik

Heizsysteme für flüssige Brennstoffe (Heizöl)

Wie schon beschrieben, ist eine Heizungsanlage ein System aus drei Kernkomponenten, nämlich der Wärmeerzeugung, der Wärmeverteilung und der Wärmeabgabe. Wie nunmehr diese Bestandteile zu-sammenwirken, ist entscheidend für den sparsamen, schadstoffarmen und sicheren Heizbetrieb. Moderne Öl-Niedertemperaturheizungen oder Öl-Brennwert-heizungen (meist mit einem Gelbbrenner oder Blau-brenner), gehören in jedem Fall dazu.

Nachhaltige Schonung von Geldbeutel und Ressourcen

Bei einer Heizungsmodernisierung fällt heute mehr-heitlich die Entscheidung zu Gunsten eines Brenn-wertkessels. Nicht nur wegen der hohen Effizienz bei der Umwandlung von Energie in Wärme, sondern auch wegen der hohen Zukunftssicherheit des Systems.

Dabei arbeiten Brennwertkessel aber nicht nur hoch-effizient und besonders sparsam – sie gehen auch äußerst achtsam mit Umwelt und Klima um. Und durch den verringerten Heizölverbrauch um bis zu 30 % wer-den wertvolle Ressourcen geschont. Dieser Wert lässtsich sogar auf bis zu 40 % steigern.

Dann arbeitet der Öl-Brennwertkessel zusammen mit einer Solaranlage, die im Sommer die Erwärmung des Trinkwassers komplett übernehmen kann.

Ein Öl-Brennwertkessel nutzt die eingesetzte Energie-menge zu annähernd 100 % aus. Der Normnutzungs-grad der immer noch weit verbreiteten Niedertempera-turkessel liegt ungefähr bei 88 %. Zum Vergleich:Ein Auto wandelt die aus dem Kraftstoff gewonneneEnergie nur zu maximal 40 % um.

Höchste Energienutzung durch Öl-Brennwerttechnik

Im Vergleich zu konventionellen (Niedertemperatur)-Heizkesseln sind Brennwertgeräte mit einem spezi-ellen Wärmeübertrager bzw. Wärmetauscher ausge-rüstet. Hierbei wird die Abgaswärme oder die vom Brenner erwärmte Frischluft auf das aus den Heizkrei-sen zurückfließende Wasser übertragen.

Zur maximalen Ausnutzung der Wärme wird technisch ein Taupunkt von 47 °C des im Abgas enthaltenen Wasserdampfs erzielt, um zusätzlich zur Abgaswärme auch noch die Kondensationswärme nutzen zu können.

Dabei gilt: Niedrige Rücklauf- bzw. Verbrennungsluft-temperaturen führen zu sinkenden Abgastemperaturenund damit zu einem steigenden Anteil an Wasserdampf. Die Summe aus Abgas- und Kondensationswärme nutzt insgesamt das eingesetzte Heizöl optimal aus.

Heizölverbrauch um 30 % senken

So senkt ein Öl-Brennwertkessel die Abgastemperatur im Jahresdurchschnitt bei einer Fußbodenheizung so-gar bis auf 35 °C und spart im Vergleich zu einem alten Standardheizkessel bis zu 30 % Heizöl. Im Vergleich zu einer modernen Öl-Niedertemperaturanlage spart der Brennwertkessel immerhin noch bis zu 10 % Energie. Dabei fällt im Mittel ca. 0,5 Liter Kondensat pro Liter Heizöl an, das in den Hausabfluss eingeleitet werden kann.

Für die Ableitung der kühlen Abgase ist eine feuch-tigkeitsunempfindliche, überdruckfeste Abgasanlage mit einer speziellen Zulassung erforderlich. Außer aus den Werkstoffen Glas und Keramik gefertigte Anlagen können auch Abgasanlagen aus Kunststoff eingesetzt werden. Bei der Anpassung alter Schornsteine an die Brennwerttechnik werden in der Regel solche Abgas-leitungen einfach in den bestehenden Schornstein eingezogen.

Energieverlust mit einem Standard-Heizkessel Energieverlust mit Öl-Brennwerttechnik

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Haustechnik Heizgeräte und Energieträger0516 0517Heizgeräte und Energieträger Haustechnik

Aufstellmöglichkeiten von Heizgerät und Öltank

In der Grafik sind mögliche Aufstellmöglichkeiten von Heizgeräten und Öltanks dargestellt

Für die Bevorratung von Heizöl EL gibt es unterschied-liche Tanksysteme und Lagerbehälter für nahezu jeden Anwendungsfall (Erdtank, Batterietanks, stand-ortgefertigter Tank). Die Auswahl erfolgt nach den

jeweiligen baulichen Gegebenheiten, unter Berück-sichtigung individueller Ansprüche und wirtschaftlicher Gesichtspunkte.

Abgasanlagen für Ölheizungen

Durch die unterschiedlichen Abgastemperaturen bei Niedertemperatur- und Brennwerttechnik gibt es auch Unterschiede bei der Abgasführung. Bei Nieder-temperaturtechnik ist ein entsprechend den Abgas-temperaturen zugelassenes Abgassystem vorzu-sehen, welches in einen Schacht oder Schornstein eingebunden werden kann. Bei raumluftunabhängiger Betriebsweise kann auch ein Luft-Abgas-System zum Einsatz kommen. Abgasleitungen können auch im Freien an der Außenwand entlang über das Dach geführt werden.

Je nach gewünschter Ausstattung des Hauses, z. B. mit Kamin oder Kachelofen bzw. Abzügen in Küche und Bad, sollte ein Schornstein in ein- oder

mehrzügiger Ausführung geplant werden. Bei mehrzü-giger Ausführung ist er ideal mit dem Heizungssystem kombinierbar.

Für die Ableitung des verhältnismäßig kühlen Abgases bei der Öl-Brennwerttechnik kann ein kostengünstiges Luft-Abgas-System (LAS) eingesetzt werden. Damit ist zum Beispiel eine platzsparende Aufstellung der Öl- Brennwertheizung im Hausanschlussraum oder auch im Dachgeschoss möglich.

Auch beim Bau eines Hauses ohne Keller und ohne Schornstein ist die Aufstellung einer Öl-Brennwert-heizung im Dachgeschoss eine Lösung.

Abgasanlage im Gebäude

Abgasanlagen im Überblick

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06 Bad, Küche und Hausarbeitsraum

Die Wohnqualität wird heute sehr stark von der Ein-richtung und Ausstattung des Bades und der Küche bestimmt. Das gilt gleichermaßen für Neubau und modernisierten Altbau.

Vielleicht führen Ihre Wünsche nach Bad- oder Kü-chenmodernisierung auch zu völlig neuen Überlegun-gen: Sollte im Rahmen dieser Maßnahmen nicht auch das Schlafzimmer zur ruhigeren Seite des Hauses hin verlegt werden oder die Küche einen Zugang zur Gar-tenterrasse erhalten?

Keine Angst: Die nachfolgenden Ausführungen können Ihnen bei Ihren Entscheidungen helfen.

Badplanung .........................................................0601Barrierefreies Bad ............................................. 0602Wasser, Abwasser, Badausstattung ....... 0603–0607Sauna .................................................................. 0607Küchenplanung ........................................ 0608–0609Barrierefreie Küche ............................................0610Küche .........................................................0611–0614Hausarbeitsraum ......................................0614–0616Lexikon ......................................................0617–0625

06

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07 Innenausbau

Leichte, nicht tragende Innenwände und Innentüren,Bodenbelag, Wand- und Deckenbekleidung: Die Aus-wahlkriterien sind beim Neubau und bei der Moder-nisierung weitgehend gleich, wobei allerdings auch speziell für die Altbausanierung geeignete Produkte auf dem Markt angeboten werden.

Innenausbau ........................................................0701 Nicht tragende Innenwände ...............................0702Innentüren ................................................ 0703–0704Bodenbeläge ............................................ 0705–0706Innenwandgestaltung ...............................0707–0708Innenputz .............................................................0709Innenanstrich, Tapeten .......................................0710Innenwandbekleidungen ....................................0711Deckenbekleidungen ..........................................0712Lexikon ..................................................... 0713–0726

07

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08 Einrichten und Wohnen

Ob Sie neu bauen oder modernisieren – Ihre Einrich-tungswünsche entscheiden über die Raumabmes-sungen und die Lage von Fenstern und Türen. Sie bestimmen auch die Anordnung, Größe und Form von Heizkörpern, die Lage der Beleuchtungsanschlüsse, Steckdosen usw. Planen Sie die Einrichtung des-halb rechtzeitig: So können Ihre Wünsche bereits bei Grundrissüberlegungen, der Anordnung von Fenstern und Türen, bei Innenausbau- und Installationsplanun-gen berücksichtigt werden.

Einrichten und Wohnen ......................................0801 Sitzgruppe, Aufbewahrungsmöbel ................... 0802TV und Stereoanlage ......................................... 0803Esszimmer ................................................ 0804–0805Schlafzimmer ..................................................... 0805 Kleiderschränke, Behaglichkeit ............. 0806–0807Kinderzimmer ........................................... 0808–0810Gästezimmer .......................................................0810 Arbeitszimmer .....................................................0811Eingangsbereich .......................................0812–0813Fitness- und Hobbyraum ....................................0813Raumpsychologie ...............................................0814Feng-Shui ............................................................0815Lexikon ................................................................0816

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09 Außenanlagen, Carport

Ihre Wünsche entscheiden über die Anlage des Gar-tens und seine Ausstattung, z. B. als zweiter Wohn-raum. Aber auch die Möglichkeiten, die das Grundstück nach Lage, Abmessung, Himmelsrichtung, Gebäudean-ordnung und -form bietet, müssen bei der Planung des Gartens einbezogen werden. Das gilt für die Neuanlage beim Neubau genauso wie im Rahmen einer Moderni-sierungsmaßnahme.

Außenanlagen .....................................................0901Gartenplanung und -anlage .............................. 0902Teiche, Gartenbewässerung ............................. 0903Gartenmöbel ...................................................... 0904Terrassen und Wege .......................................... 0905Zäune .................................................................. 0906Schwimmbecken ................................................ 0907Garage und Carport ........................................... 0908Müllentsorgung, Außenbeleuchtung ................ 0909Lexikon ......................................................0910–0917

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10 Modernisierungsratgeber Energie

Dieser Ratgeber will Ihnen die energetische Moderni-sierung Ihres Hauses leicht machen. Denn als Eigen-tümer haben Sie eine Fülle von Entscheidungen zu treffen: Welche Arbeiten sind vorrangig? Welches Baumaterial oder welche Anlagentechnik wird verwen-det? Wie finde ich einen qualifizierten Architekten oder Handwerker? Welche gesetzlichen Anforderungen gibt es? Wo bekomme ich Fördermittel? Zu all diesen Themen erhalten Sie hier Informationen und praktische Hinweise, Faustregeln und Tipps.

Dieses Kapitel wird 2012 ergänzt. Selbstverständlich liefern wir es allen Bestellern des

Jahres 2011 kostenfrei und unaufgefordert nach.

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Die Verbreitung effizienter und emissionsarmer Heiztechnik im Interesse des Klimaschutzes und der Ressourcenschonung – mit diesem Ziel ist

das Institut für Wärme und Oeltechnik e.V. (IWO) im Wärmemarkt tätig. IWO setzt sich dafür ein, dass die Vorteile des Energieträgers Heizöl

langfristig im Wärmemarkt genutzt werden können. Zentrale Aufgaben sind: Forschen, Informieren und Beraten. IWO ist eine Einrichtung der

deutschen Mineralölwirtschaft und wurde 1984 unter dem Namen Institut für wirtschaftliche Oelheizung e.V. in Hamburg gegründet. Seit Frühjahr

2011 steht IWO für Institut für Wärme und Oeltechnik. Mitglieder sind die Unternehmen der Mineralölindustrie, des Mineralölaußen- und -groß-

handels sowie der Bundesverband mittelständischer Mineralölunternehmen e.V. (UNITI). Namhafte Hersteller von Heizgeräten und Komponenten

sowie weitere Institutionen und Verbände begleiten die Arbeit von IWO als Fördermitglieder.

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