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Grundlagen der Unternehmensbesteuerung 1 Grundlagen der Unternehmensbesteuerung SS 2011

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Grundlagen der Unternehmensbesteuerung 1

Grundlagen der Unternehmensbesteuerung SS 2011

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Grundlagen der Unternehmensbesteuerung 2

Gliederung

• Einführung

• Einkommensteuer

• Körperschaftsteuer

• Gewerbesteuer

• Umsatzsteuer

• Sonstige

• Überblick über das Besteuerungsverfahren

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Grundlagen der Unternehmensbesteuerung 3

Literatur

LehrbücherGrefe, C.: Unternehmenssteuern, 13. Auflage. Ludwigshafen, Kiehl

Verlag, 2010Kudert, S.: Steuerrecht leicht gemacht, 4. Auflage, Berlin, E. v. Kleist

Verlag, 2011

Grundlage des Kurses:Campenhausen, O. v./Grawert, A.:

Steuerrecht im Überblick. Stuttgart, Schäffer-Poeschel, 2011 – 19,95 €

Gesetzestexte(z.B.)Wichtige Steuergesetze: mit Durchführungsverordnungen. NWB 2011

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Grundlagen der Unternehmensbesteuerung 4

Bedeutung der Steuern

Berufe, die spezielle Steuerkenntnisse voraussetzen:

• Steuerberater• Wirtschaftsprüfer• Tätigkeit in einem Unternehmen

• Personalabteilung• Steuerabteilung• Rechnungslegungsabteilungen• Finanzabteilung• Banken: Entwicklung von Wertpapieren/Fonds

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Grundlagen der Unternehmensbesteuerung 5

Bedeutung der Steuern

• Grundverständnis von Steuern erforderlich:

Alle betriebswirtschaftlichen Berufe !

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Grundlagen der Unternehmensbesteuerung 6

Bedeutung der Steuern

• Marketing, Vertrieb Preise mit Umsatzsteuer

• Investitionsrechnung Nur mit Steuern möglich!

• Finanzierung Nur mit Steuern möglich!

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Grundlagen der Unternehmensbesteuerung 7

Bedeutung der Steuern

• Personalbereich Lohnsteuer/bAV/Zeitwertkonten/Nebenleistungen

• Projektverantwortlicher Steuerliche Dokumentationspflichten

• Geschäftsführer - Vorstand Steuererklärung

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Grundlagen der Unternehmensbesteuerung 8

Bedeutung der Steuern

• Grundverständnis von Steuern gehört zur Allgemeinbildung!

• Hauptfinanzierungsquelle des Gemeinwesens

• Steuerpolitik = Wirtschaftspolitik

• Steuerpolitik = Sozialpolitik

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Grundlagen der Unternehmensbesteuerung 9

Definition: Steuern

Definition der Abgabenordnung§ 3 Abs. 1 AO

• Geldleistungen• ohne Gegenleistung• zwingend auferlegt• auf Grund eines Gesetzes• zur Erzielung von staatlichen

Einnahmen

Definition der Volkswirtschaftslehre

Staatliche Zwangsabgabe ohne Gegenleistung

Steuer

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Grundlagen der Unternehmensbesteuerung 10

Definition: Abgaben

öffentlich-rechtliche Abgaben

Steuern/Zölle/

AbschöpfungenGebühren Beiträge

Sonderab-gaben

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Grundlagen der Unternehmensbesteuerung 11

Steuerarten - Gliederung• Direkte Steuern

– Subjektsteuern (Personensteuern)Einkommensteuer (B,L,G)Körperschaftsteuer (B, L)Erbschaftsteuer (L)

– Objektsteuern (Sachsteuern)Gewerbesteuer (G)Grundsteuer (G)

• indirekte Steuern– Verkehrssteuern

Umsatzsteuer (B,L)Grunderwerbssteuer (L,G)Versicherungssteuer (B)

– VerbrauchssteuernMineralölsteuer (B)Tabaksteuer (B)Biersteuer (L)

– EinfuhrabgabenZölle (B)Einfuhrumsatzsteuer (B,L)

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Grundlagen der Unternehmensbesteuerung 12

Steueraufkommen

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Grundlagen der Unternehmensbesteuerung 13

Steueraufkommen

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Grundlagen der Unternehmensbesteuerung 14

Steuergesetze

Allgemeine Steuergesetze

Besondere Steuergesetze

Steuerschuld-und -verfah-

rensrecht

SteuerlichesBewertungs-

recht

Einzel-Steuer-gesetze

Gesetze zu speziellen Bereichen

Umsatzsteuer-gesetz

Gewerbesteuer-gesetz

Einkommen-steuergesetz

Außen-steuergesetz

Umwandlungs-gesetz

Investitions-zulagengesetzAbgaben-

ordnung

Finanz-gerichtsordnung

Bewertungs-gesetz

Rechtsver-ordnungen

Verwaltungs-vorschriften

Erlasse der Landes-finanzministerien

Schreiben des Bundes-finanzministeriums

Richtlinien der Bundesregierung

Verfügungen der Oberfinanzdirektionen

Steuergesetze

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Grundlagen der Unternehmensbesteuerung 15

Rechtsquellen

Rechtsnormen RechsprechungVerwaltungs-vorschriften

Bundesverfassungs-gericht

Erlasse der Landes-finanzministerien

Schreiben des Bundes-finanzministeriums

Richtlinien der BundesregierungInnerstaatliche

Gerichte

Europäischer Gerichtshof

Verfügungen der Oberfinanzdirektionen

VölkerrechtlicheNormen

Gemeinschaftsrecht der EU

Doppelbesteuerungs-abkommen

Innerstaatliche Normen

Steuergesetze

Grundgesetz

Rechtsverordnungen

Finanzgerichte

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Grundlagen der Unternehmensbesteuerung 16

Rechtsquellen

Die wichtigsten BFH-Urteile werden laufend im Bundessteuerblatt veröffentlicht und sind vollständig zu zitieren:

BFH-Urteil vom 30.3.2222, VII R 08/15, BStBl. II 2222, S. 222-225

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Grundlagen der Unternehmensbesteuerung 17

Rechtsbehelfsverfahren

Steuerbescheid: Verwaltungsakt §118 AO

Einspruch: außergerichtlicher Rechtsbehelf nach §§ 347 ff. AO

Einspruchsfrist: einen Monat nach Bekanntgabe (§ 122 i.V. m. 108 AO)

Einspruchsform: schriftlich gemäß § 357 AO

Antrag auf Aussetzung und Aufhebung der Vollziehung: § 361 Abs. 2 AO

Gerichtlicher Rechtsbehelfsweg: zwei Instanzen (1. FG, 2. BFH bei Revision)

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Grundlagen der Unternehmensbesteuerung 18

Allgemeiner Steuertatbestand

• Steuersubjekt: Derjenige, der die Steuer zahlen muss• Steuerpflichtiger: Jeder, der eine durch das Steuergesetz

auferlegte Verpflichtung zu erfüllen hat• Steuerschuldner: Steuerpflichtige, der eine Steuer schuldet• Steuerträger: Derjenige, den die Steuer wirtschaftlich

belastet• Steuerobjekt: Was wird besteuert (Tatbestand)?• Bemessungs- Wert- oder mengenmäßige Quantifizierung

grundlage: des Steuerobjektes • Steuersatz (Tarif): Höhe des Steueranspruches

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Grundlagen der Unternehmensbesteuerung 19

Steuertarif

• Durchschnittsteuersatz: Steuer/Bemessungsgrundlage

• Differenzsteuersatz: Veränderung Steuer/Veränderung BMG

• Grenzsteuersatz: Δ Steuer/ Δ BMG

• proportionaler Tarif: Steuer/BMG = konstant

• progressiver Tarif: Steuer (X)/BMG (x) < Steuer (x+1)/BMG (x+1)

• Stufentarif: Steuer/BMG innerhalb bestimmter Stufen = konstant

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Grundlagen der Unternehmensbesteuerung 20

Steuertarif

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Grundlagen der Unternehmensbesteuerung 21

Steuertarif

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Grundlagen der Unternehmensbesteuerung 22

Einkommensteuerpflicht

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Grundlagen der Unternehmensbesteuerung 23

Einkommensteuerpflicht

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Grundlagen der Unternehmensbesteuerung 24

Unbeschränkte Einkommensteuerpflicht

Fiktive unbeschränkte Steuerpflicht: „Grenzpendler“ können unter bestimmten Bedingungen auf Antrag als unbeschränkt einkommensteuerpflichtig behandelt werden (§ 1 Abs. 3 EStG, § 1a EStG).Erweiterte unbeschränkte Steuerpflicht: für von der BRD entsandte deutsche Staatsangehörige (§ 1 Abs. 2 EStG)

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Beschränkte Einkommensteuerpflicht

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Beschränkte Einkommensteuerpflicht

Normale beschränkte Steuerpflicht:

Natürliche Personen, die im Inland weder einen Wohnsitz noch ihren gewöhnlichen Aufenthalt haben und auch nicht unter § 1 Abs. 3 EStG fallen, sind beschränkt steuerpflichtig mit den in § 49 EStG erschöpfend aufgezählten inländischen Einkünfte.

Erweiterte beschränkte Steuerpflicht:

Gemäß §§ 2, 5 AStG sind bestimmte natürliche Personen ohne Wohnsitz und gewöhnlichen Aufenthalt im Inland nicht nur mit inländischen Einkünften i.S. des § 49 EStG, sondern mit ihren gesamten Inlandseinkünften steuerpflichtig. Ziel dieser Regelung ist die Verhinderung einer „Steuerflucht“ durch Wohnsitzverlegung ins Ausland.

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Einkommensteuerpflicht

• Beispiel: Ein ausländischer Arbeitnehmer reist am 1.8.01 in die Bundesrepublik Deutschland ein. Er wohnt in einem Campingwagen. Zum Jahresende verbringt er einen dreiwöchigen Weihnachtsurlaub bei seiner Familie im Ausland. Danach hält er sich noch bis zum 15.3.02 aus beruflichen Gründen in der Bundesrepublik Deutschland auf.

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Einkommensteuerpflicht

• Beispiel: Ein ausländischer Arbeitnehmer reist am 1.8.01 in die Bundesrepublik Deutschland ein. Er wohnt in einem Campingwagen. Zum Jahresende verbringt er einen dreiwöchigen Weihnachtsurlaub bei seiner Familie im Ausland. Danach hält er sich noch bis zum 15.3.02 aus beruflichen Gründen in der Bundesrepublik Deutschland auf.

Der Arbeitnehmer hat keinen Wohnsitz, jedoch seinen gewöhnlichen Aufenthalt im Inland, da er sich mehr als sechs Monate in Deutschland aufhält. Die Sechs-Monats-Frist beginnt am 2.8.01 und endet am 1.2.02. Die kurzfristige Unterbrechung durch den Urlaub ist für die Fristberechnung ohne Bedeutung.

Die unbeschränkte Steuerpflicht besteht damit vom 1.8.01 bis zum 15.03.02 – also während der gesamten Zeit des gewöhnlichen Aufenthalts.

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Einkommensteuerpflicht

• Aufgabe: Herr Dr. Bruch ist als Chirurg in Trier niedergelassen. Die Praxis betreibt er im Erdgeschoss seines Hauses. Das Obergeschoss nutzt er zu eigenen Wohnzwecken.Auf einer Urlaubsreise lernt er im September 01 die in Ungarn praktizierende Zahnärztin Dr. Pulpa kennen. Nach der Heirat am 23.12.01 zieht Frau Dr. Pulpa am 18.1.02 in die Wohnung von Dr. Bruch in Trier ein.

Bestimmen Sie die Art der persönlichen Steuerpflicht von Herrn Dr. Bruch und Frau Dr. Pulpa im Jahr 01 und 02.

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Persönliche Einkommensteuerpflicht

• Beginn:

Geburt

• Ende

Tod

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Grundlagen der Unternehmensbesteuerung 31

Ermittlung des zv. Einkommens

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Grundlagen der Unternehmensbesteuerung 32

Ermittlung des zv. Einkommens

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Grundlagen der Unternehmensbesteuerung 33

Einnahmen

• Grundsatz: Steuerpflicht

• Ausnahme: nicht steuerbare Einnahmen (fehlt do-ut-des-Prinzip, Marktteilnahme, Gewinnerzielungsabsicht)

Lotto-, Toto- und Renngewinne,Schenkungen/Erbschaften,Einnahmen aus Liebhaberei, etc.

– Steuerbare, aber steuerfreie Einnahmen (§ 3 EStG)Leistungen der KV, PV, gesetzliche Unfallversicherung,Arbeitslosengeld,TrinkgelderElterngeld, etc.

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Nettoprinzip

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Ausgaben

Erwerbsausgaben(Werbungskosten und

Betriebsausgaben)Privatausgaben

Grundsatzabziehbar

Ausnahme:nicht abziehbar

GrundsatzNicht abziehbar

Ausnahme:abziehbar

Abzug von der Bemessungsgrundlage(Sonderausgaben und

außergewöhnlicheBelastungen

Abzug von der Steuer

progressionsabhängig Progressionsunabhängig

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Grundlagen der Unternehmensbesteuerung 36

Ausgaben

Behandlung gemischter Aufwendungen

Ausschließlich oder fast ausschließlich beruflich/ betrieblich veranlasste Aufwendungen sind in voller Höhe als Betriebsausgaben bzw. Werbungskosten abzugsfähig.

Andere gemischte Aufwendungen werden aufgeteilt, wenn objektive Merkmale und Unterlagen eine leichte und einwandfreie Trennung ermöglichen.

Alle übrigen gemischten Aufwendungen sind nicht als Betriebsausgaben/Werbungskosten abzugsfähig.

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Grundlagen der Unternehmensbesteuerung 37

Ermittlung der Einkommensteuer

Tarifliche Einkommensteuer (§ 2 Abs. 6 EStG)./. Anrechenbare ausländische Steuer (§ 34c EStG)./. ½ Parteispenden (§ 34g EStG)./. Steuerermäßigung bei gewerblichen Einkünften (§ 35 EStG)./. Steuerermäßigung für haushaltsnahe Dienstleistungen (§ 35a EStG)+ Kindergeld, wenn Kinderfreibetrag günstiger ist (§ 31 EStG)+ Altersversorgungszulage, wenn der Abzug von Sonderausgaben

günstiger ist (§ 79 EStG)

= festzusetzende Einkommensteuer

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Grundlagen der Unternehmensbesteuerung 38

Ermittlung der Einkommensteuer

Schema zur Ermittlung der Abschlusszahlung

festzusetzende Einkommensteuer - ESt-Vorauszahlungen, § 36 II Nr. 1- abgeführte Lohnsteuer, § 36 II Nr. 2- einbehaltene Kapitalertragsteuer, § 36 II Nr. 2 bei § 32 d

Abs. 6 EStG________________________________________________

= Abschlusszahlung/Erstattung

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Grundlagen der Unternehmensbesteuerung 39

Zeitraum

• Veranlagungszeitraum (§ 25 Abs. 1 EStG)

Erlass eines SteuerbescheidesKalenderjahr

• Bemessungszeitraum (Ermittlungszeitraum) (§ 2 Abs. 7 EStG)

Ermittlung des zvEKalenderjahr

• Einkünfteermittlungszeitraum (§§ 2 Abs. 7, 4a EStG)

Ermittlung der EinkünfteGrundsatz: Kalenderjahr

Ausnahmen: abweichendes Wirtschaftsjahr - Land- und Forstwirte- Gewerbetreibende (eingetragen ins Handelsregister, Zustimmung des FA)

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Grundlagen der Unternehmensbesteuerung 40

Steuererhebung

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Grundlagen der Unternehmensbesteuerung 41

Veranlagungsformen

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Steuertarif

Zone zu versteuerndes Einkommen tarifliche ESt 2010

1. Nullzone bis zu 8.004 EURO(Grundfreibetrag)

0 EURO

2. untere Pro- gressionszone

von 8.005 Euro – 13.469 Euro linear ansteigender Grenz-steuersatz von 14 %

(Eingangssatz) auf ca. 25 %

3. obere Pro-gressionszone

13.470 Euro – 52.881 Euro linear ansteigender Steuersatz von ca. 25% auf

42 %

4. untere Pro- portionalzone

52.882 Euro – 250.730 Euro konstanter Steuersatz von 42 %

5. obere Pro- portionalzone

ab 250.731 Euro konstanter Steuersatz von 45 %

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Grundlagen der Unternehmensbesteuerung 43

Steuertarif

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Steuertarif

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Grundlagen der Unternehmensbesteuerung 45

Ehegattensplitting

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Grundlagen der Unternehmensbesteuerung 46

Ehegattensplitting

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Grundlagen der Unternehmensbesteuerung 47

Einkunftsarten

Kapitalertrag-steuer mit

Abgeltungs-wirkung

Überschuss-einkunftsarten

Gewinnein-kunftsarten

7 Einkunftsarten

Kapitalvermögen, § 20 EStG

Nichtselbständige Arbeit, § 19 EStG

Vermietung und Verpachtung § 21 EStG

sonstige Einkünfte, § 22 EStG

Land- und Forstwirtschaft, § 13 EStG

Gewerbebetrieb, § 15 EStG

Selbständige Arbeit, § 18 EStG

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Grundlagen der Unternehmensbesteuerung 48

Einkunftsarten

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Grundlagen der Unternehmensbesteuerung 49

Einkünfte aus Land- und Forstwirtschaft

• Vier Merkmale ( § 13 Abs. 7 EStG - wie bei Gewerbebetrieb)1. Selbstständigkeit2. Nachhaltigkeit3. Gewinnerzielungsabsicht4. Beteiligung am allgemeinen wirtschaftlichen Verkehr

• Tätigkeiten (§ 13 Abs. 1 EStG):– Landwirtschaft, landwirtschaftliche Tierzucht– Forstwirtschaft– Weinbau, Gartenbau und Pflanzenzucht– Binnenfischerei, Teichwirtschaft und Fischzucht,– Imkerei– Wanderschäferei – Saatzucht

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Grundlagen der Unternehmensbesteuerung 50

Einkünfte aus Gewerbebetrieb

• Vier positive Merkmale1. Selbstständigkeit2. Nachhaltigkeit3. Gewinnerzielungsabsicht4. Beteiligung am allgemeinen wirtschaftlichen Verkehr

• Drei negative Merkmale1. Keine Land- und Forstwirtschaft (§ 13 EStG)2. Keine selbstständige Arbeit (§ 18 EStG)3. Keine private Vermögensverwaltung

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Grundlagen der Unternehmensbesteuerung 51

Einkünfte aus selbstständiger Arbeit

Keine GewerbesteuerKeine Bilanzen, sondern Einnahmeüberschussrechnung (§ 4 Abs. 3 EStG)Veräußerungserfolge im Betriebsvermögen immer steuerpflichtig

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Grundlagen der Unternehmensbesteuerung 52

Einkünfte aus nichtselbstständiger Arbeit

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Grundlagen der Unternehmensbesteuerung 53

Einkünfte aus nichtselbstständiger Arbeit

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Grundlagen der Unternehmensbesteuerung 54

Einkünfte aus nichtselbstständiger Arbeit

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Grundlagen der Unternehmensbesteuerung 55

Einkünfte aus nichtselbstständiger Arbeit

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Grundlagen der Unternehmensbesteuerung 56

Einkünfte aus nichtselbstständiger Arbeit

Echte Werbungskosten:• Aufwendungen für Aus- und Fortbildung

• Beiträge zu Berufsverbänden

• Aufwendungen für Arbeitsmittel

Unechte Werbungskosten• Erwerbsbedingte Kinderbetreuungskosten

• Aufwendungen für Wege zwischen Wohnung und Arbeitsstätte

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Grundlagen der Unternehmensbesteuerung 57

Einkünfte aus nichtselbstständiger Arbeit

Beispiel: Ein allein stehender Arbeitnehmer aus Berlin (Krankenversicherungssatz 15,5%) erhält für Januar 2011 einen Lohn in Höhe von 3.000 €. Wie hoch ist der ausgezahlte Nettolohn? Wie hoch ist der Arbeitgeberanteil zur Sozialversicherung?Lösung: Bruttolohn 3.000,00 €Lohnsteuer Steuerklasse 1 475,92 €Solidaritätszuschlag zur LSt 26,18 €Kirchensteuer 9 % 42,83 €Summe Steuern 544,93 €

Arbeitnehmeranteil ArbeitgeberanteilKrankenversicherung 15,5 % 246,00 € (8,2%) 219,00 € (7,3%)Rentenversicherung 19,9 % 298,50 € 298,50 €Pflegeversicherung kinderlos1,95 % +0,25 % 36,75 € 29,25 €Arbeitslosenversicherung 3,0 % 45,00 € 45,00 €Summe Sozialversicherung 626,25 € 591,75 €

ausgezahlter Nettolohn 1.828,82 € = 61% des Bruttolohnes Der Arbeitgeberanteil zur Sozialversicherung ist beim Arbeitnehmer steuerfrei nach § 3 Nr. 62 EStG.

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Grundlagen der Unternehmensbesteuerung 58

Einkünfte aus Kapitalvermögen

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Grundlagen der Unternehmensbesteuerung 59

Einkünfte aus Kapitalvermögen

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Grundlagen der Unternehmensbesteuerung 60

Einkünfte aus KapitalvermögenKapitalerträge im Betriebsvermögen: §§ 13, 15, 18 EStGzwingende VeranlagungAnrechnung der KapESt, § 43 Abs. 5 S. 2 EStGTeileinkünfteverfahren, § 3 Nr. 40, 3 c Abs. 2 EStGBetriebsausgaben können abgezogen werden

Verpflichtende Veranlagung zum individuellen Steuersatz, § 32 d Abs. 2 Nr. 1 EStGz.B. a. Darlehen unter nahestehenden Personenb. Gesellschafterfremdfinanzierung

Verpflichtende Veranlagung zu 25 %, 32 d Abs. 3 EStGPrivatdarlehenErträge aus ausländischen Depots

Optionale Veranlagung zu 25 %, 32 d Abs. 4 EStGKapESt wurde zu hoch abgeführt, insbesondereSparerpauschbetrag wurde bei KapESt nicht angesetzt

Optionale Veranlagung zum individuellen Steuersatz (Günstigerprüfung), 32 d Abs. 6 EStG

Optionale Veranlagung zum Teileinkünfteverfahren bei unternehmerischer Beteiligung, § 32 d Abs. 2 Nr. 3 EStGBeteiligung von mindestens 25 %Beteiligung von mindestens 1 % und berufliche Tätigkeit für die Kapitalgesellschaft

Ausnahmen

von der

Abgeltungssteuer

Gewinne aus Veräußerung von im Privatvermögen gehaltenen Kapitalgesellschaftsanteilen, wenn Veräußerer innerhalb der letzten fünf Jahre mind. zu 1% an Gesellschaft beteiligt war, unterliegen dem Teileinkünfteverfahren (§ 17 EStG)

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Grundlagen der Unternehmensbesteuerung 61

Einkünfte aus Kapitalvermögen

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Grundlagen der Unternehmensbesteuerung 62

Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung

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Grundlagen der Unternehmensbesteuerung 63

Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung

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Grundlagen der Unternehmensbesteuerung 64

Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung

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Grundlagen der Unternehmensbesteuerung 65

Einkünfte aus Vermietung und VerpachtungBeispiel zur Grundstücksvermietung: Anton kauft ein mit einem Einfamilienhaus bebautes Grundstück. Er zahlt: Kaufpreis 500.000 € (Bodenanteil 50 %)Makler 35.700 € incl. 19 % UStNotar 17.850 € incl. 19 % UStGerichtsgebühren 8.000 €Grunderwerbsteuer 17.500 € = 500.000 x 3,5 % (vgl. § 8, 11 GrEStG)Grundsteuer 2.000 €Betriebskosten 3.000 €

Lastenwechsel ist der 01.02.2007. Baujahr des Hauses ist 1995. Anton finanziert das Haus teilweise mit einem Kredit. In 2007 zahlt er Kreditzinsen in Höhe von 10.000 €. Anton kann das Haus ab dem 01.03.2007 für monatlich 3.000 € vermieten. Einkünfte 2007?

Lösung: Einkünfte aus § 2 Abs. 1 Nr. 6, 21 Abs. 1 Nr. 1 EStGEinkunftsart: § 2 Abs. 2 Nr. 2 EStG ÜberschusseinkunftsartEinnahmen: § 8 Abs. 1 EStG 10 x 3.000 = 30.000 €Werbungskosten:

Betriebskosten, § 9 Abs. 1 S. 1 EStG ./. 3.000 €Schuldzinsen, § 9 Abs. 1 Nr. 2 EStG ./. 10.000 € Grundsteuer, § 9 Abs. 1 Nr. 2 EStG ./. 2.000 €Absetzung für Abnutzung, § 9 Abs. 1 Nr. 7 EStG

Berechnung der AfA-Bemessungsgrundslage:Kaufpreis 500.000 €Makler 35.700 € Notar 17.850 €Grunderwerbssteuer 17.500 €Gericht 8.000 € Summe der Anschaffungskosten 579.050 €

auf das Haus entfallend: 50 % 289.525 €

AfA-Satz nach § 7 Abs. 4 S. 1 Nr. 2 EStG: 2 %AfA für 1 Jahr: 2 % x 280.775 = 5.791 €AfA Februar – Dezember: 5. 791 € x 11/12 = ./. 5.308 €

Einkünfte 9. 692 €

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Grundlagen der Unternehmensbesteuerung 66

Subsidiarität

B. Soffen ist Gewerbetreibender. Seinem Geschäftskonto werden Zinsen gutgeschrieben. Außerdem vermietet er eine Kammer des Bürogebäudes als Lagerraum an einen Kunden. Welche Einkunftsarten liegen vor?

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Grundlagen der Unternehmensbesteuerung 67

Sonstige Einkünfte

Ein Jahr

Ausnahme: Wertpapiere (ab 2009)

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Grundlagen der Unternehmensbesteuerung 68

Veräußerung von Privatvermögen

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Grundlagen der Unternehmensbesteuerung 69

Veräußerung von Privatvermögen

Gewinne aus privaten Veräußerungsgeschäften bleiben steuerfrei, wenn der erzielte Gesamtgewinn im Kalenderjahr weniger als 600 € betragen hat

(§ 23 Abs. 2 Satz 5 EStG

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Grundlagen der Unternehmensbesteuerung 70

Veräußerung von Privatvermögen

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Grundlagen der Unternehmensbesteuerung 71

Liebhaberei

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Grundlagen der Unternehmensbesteuerung 72

Mitunternehmerschaften

Besteuerung von Personengesellschaften

Transparenzprinzip Kein Transparenzprinzip

Gesellschafter zahlen die SteuernEStKSt

Gesellschaft zahlt die SteuernGewSt

USt

Mitunternehmer• Gesellschafter einer Personengesellschaft,

• der Mitunternehmerinitiative hat und

• Mitunternehmerrisiko trägt

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Grundlagen der Unternehmensbesteuerung 73

Mitunternehmerschaften

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Grundlagen der Unternehmensbesteuerung 74

Mitunternehmerschaften

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Grundlagen der Unternehmensbesteuerung 75

Mitunternehmerschaften

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Grundlagen der Unternehmensbesteuerung 76

Mitunternehmerschaften

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Grundlagen der Unternehmensbesteuerung 77

Mitunternehmerschaften

Aufgabe:

An der stark expandierenden Ramsch OHG sind Bausch und Bogen als stille Gesellschafter beteiligt.

Auf der Grundlage der Regelungen der §§ 230 ff. HGB ist mit Bausch eine angemessene gewinnabhängig Verzinsung vereinbart worden. Eine Verlustbeteiligung wurde ausgeschlossen.

Bogen ist als Prokurist für die Ramsch OHG tätig. Hierfür erhält er eine ergebnisabhängige Vergütung. Mit seiner Einlage als stiller Gesellschafter nimmt Bogen am Gewinn und Verlust teil; eine Beteiligung an den stillen Reserven wurde zusätzlich vereinbart.

Welcher der stillen Gesellschafter ist als Mitunternehmer anzusehen?

Welche Konsequenzen ergeben sich daraus konkret?

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Grundlagen der Unternehmensbesteuerung 78

Mitunternehmerschaften

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Grundlagen der Unternehmensbesteuerung 79

Sonderbilanz

Beispiel:

Steuerpflichtiger Steil ist Gesellschafter der gewerblich tätigen Gerüst OHG. Zum 1.3.02 erwirbt Steil aus privaten Mitteln ein Grundstück mit Anschaffungskosten von 185.000 € Dieses vermietet er ab demselben Zeitpunkt an die OHG, die darauf ein Betriebsgebäude erreichtet. Die monatlichen Mietzahlungen von 750 € an Steil sind im Abschluss 02 der OHG als Aufwand erfasst.

Zur Finanzierung des Grundstückes hat Steil ein Darlehen über 110.000 € aufgenommen. Hierfür werden in 02 Zinsen von 4.300 € entrichtet. Zum 31.12.02 erfolgt die erste vertragsmäßige Tilgung in Höhe von 8.000 €. Die von Steil getragenen sonstigen Aufwendungen belaufen sich im Jahr 02 auf 2.170 €. Alle Zahlungen werden aus privaten Mitteln beglichen und über Privatkonten abgewickelt.

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Grundlagen der Unternehmensbesteuerung 80

Gewerblich geprägte und infizierte Personengesellschaften

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Grundlagen der Unternehmensbesteuerung 81

Ermittlung der Einkünfte

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Grundlagen der Unternehmensbesteuerung 82

Ermittlung der Einkünfte

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Grundlagen der Unternehmensbesteuerung 83

Buchführungspflicht

Handelsrecht: § 238 HGBo § 1 HGB: Istkaufmannn: Kaufmann kraft Gewerbebetriebso § 2 HGB: Kannkaufmann: Kaufmann kraft Eintragungo § 6 HGB: Handelsgesellschaften: OHG, KG, GmbH, AG

Steuerrecht: § 141 AOo Einkünfte aus § 15 EStG und

- Umsatz > 500.000 € oder

- Gewinn > 50.000 €und

- das FA hat zur Buchführung aufgefordert

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Grundlagen der Unternehmensbesteuerung 84

Buchführungspflicht

Nicht buchführungspflichtig sind:• Kleingewerbetreibende

o kaufmännischer Geschäftsbetrieb nicht erforderlich, § 1 Abs. 2 HGB

o Umsatz bis 500.000 € und Gewinn bis 50.000 €

• Selbständige i.S.d. § 18 EStG

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Grundlagen der Unternehmensbesteuerung 85

Buchführungspflicht

Inhalt:• Doppelte Buchführung (§ 238 HGB)

• Jährliches Inventar (§ 240 HGB)

• Jährlicher Jahresabschluss (Bilanz und GuV), bei Kapitalgesellschaften zusätzlich Anhang

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Grundlagen der Unternehmensbesteuerung 86

Gewinnermittlung § 4 Abs. 1 EStG

Betriebsvermögensvergleich

Eigenkapital am Schluss des Wirtschaftsjahres./. Eigenkapital zu Beginn des Wirtschaftsjahres______________________________________________= Veränderung des Eigenkapitals+ Entnahmen./. Einlagen______________________________________________

Gewinn nach § 4 Abs. 1 EStG./. steuerfreie Einnahmen+ nicht abzugsfähige Ausgaben______________________________________________Steuerpflichtiger Gewinn = Einkünfte

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Grundlagen der Unternehmensbesteuerung 87

Gewinnermittlung § 4 Abs. 1 EStG

Gewinn- und Verlustrechnung

Erträge./. Aufwendungen ______________________________________________= Gewinn nach § 4 Abs. 1 EStG./. steuerfreie Einnahmen+ nicht abzugsfähige Ausgaben______________________________________________Steuerpflichtiger Gewinn = Einkünfte

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Grundlagen der Unternehmensbesteuerung 88

Maßgeblichkeit

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Grundlagen der Unternehmensbesteuerung 89

Maßgeblichkeit

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Grundlagen der Unternehmensbesteuerung 90

Abweichungen der StB von der HB

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Grundlagen der Unternehmensbesteuerung 91

Abweichungen der StB von der HB

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Grundlagen der Unternehmensbesteuerung 92

Abweichungen der StB von der HB

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Grundlagen der Unternehmensbesteuerung 93

Abweichungen der StB von der HB

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Grundlagen der Unternehmensbesteuerung 94

Zinsschranke nach § 4 h EStG

Tatbestandsvoraussetzungen: • Negativer Zinssaldo > 3 Mio und• Konzernzugehörigkeit und • Betriebliche Eigenkapitalquote > 98 % Konzern-Eigenkapitalquote

Bei Vorliegen aller Tatbestandsvoraussetzungen sind Zinsen, die über den Zinsertrag hinausgehen, nur bis zu 30% des steuerlichen EBITDA* + eines eventuellen EBITDA-Vortrags abzugsfähig. Der verbleibende Zinsbetrag geht in den Zinsvortrag ein. Ein nicht ausgenutztes EBITDA geht in einen

EBITDA-Vortrag ein und erhöht in den Folgejahren die Abzugsmöglichkeiten für Zinsaufwendungen Nach fünf Jahren verfällt der nicht verbrauchte Vortrag.

Ermittlung des steuerlichen EBITDA*

Steuerliches Ergebnis (vor Anwendung des § 4h EStG)

+ negativer Zinssaldo+ Abschreibung nach § 6 Abs. 2 Satz 1,

§ 6 Abs. 2a Satz 2 und § 7 EStG= steuerliches EBITDA

======================= * Earnings before Interest, Taxes

Depreciation and Amortisation

Ermittlung des steuerlichen EBITDA*-Vortrags

Steuerliches EBITDA x 30%./. Zinssaldo_______________

= steuerlicher EBITDA -Vortrag (falls positiv)

=======================

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Grundlagen der Unternehmensbesteuerung 95

Zinsschranke nach § 4 h EStG

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Grundlagen der Unternehmensbesteuerung 96

Zinsschranke nach § 4 h EStG

Beispiel:

Die XYZ-AG ist Teil eines weltweit agierenden Konzern und hat im Jahr 2010 Zinseinnahmen von jeweils 1 Mio und Zinsaufwendungen von 5 Mio €; in 2011 beträgt der Zinsertrag 0 € und der Zinsaufwand 7 Mio €; in 2012 beiträgt der Zinsertrag 4 Mio € und der Zinsaufwand 8 Mio €. Das EBITDA beträgt in 2010 und 2011 jeweils 20 Mio €, in 2012 10 Mio €. Wie hoch ist der verrechenbare Zinsaufwand in den Jahren 2010 bis 2012? Was muss noch geprüft werden, um die Anwendbarkeit der Zinsschranke festzustellen?

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Grundlagen der Unternehmensbesteuerung 97

Zinsschranke nach § 4 h EStG

Beispiel:

Die XY-OHG ist Teil des weltweit agierenden XYZ-Konzerns. In den Jahren 2009 bis 2012 hat die XY-OHG jährlich Zinsaufwendungen i.H.v. 3.000.000 € zu tragen. Das EBITDA beträgt bis 2011 jährlich 9.000.000 € und 2012 12.000.000 € . Wie hoch ist der Teil der Zinsaufwendungen, der nicht verrechnet werden kann, am 31.12.2012?

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Grundlagen der Unternehmensbesteuerung 98

Wirtschaftsgut

Wirtschaftsgüter sind:

• Sachen, Rechte oder sonstige Vorteile für den Betrieb,

• die einzeln bewertbar sind (Greifbarkeit) und

• zumindest mit dem Betrieb übertragen werden können.(BFH, Urteil vom 19.06.1997, IV R 16/95)

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Grundlagen der Unternehmensbesteuerung 99

Wirtschaftsgut

immaterielle (nicht körperliche) Wirtschaftsgüter sind z.B.:

• Patente, Lizenzen, Forderungen

• Belieferungsrechte,

• Computerprogramme

• Gutachten und

• Firmenwert

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Grundlagen der Unternehmensbesteuerung 100

Wirtschaftsgut

Wirtschaftsgüter

immateriellematerielle

entgeltlich erworben Nicht entgeltlich erworben

Umlauf-vermögen

Anlage-vermögen

Aktivierungs-pflicht

AktivierungsverbotAusnahme:

Eingelegte Wirt-schaftsgüter sind zu

aktivieren

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Grundlagen der Unternehmensbesteuerung 101

Wirtschaftsgut

Betriebsvermögen

Wirtschaftsgüter, die ausschließlichund unmittelbar für betriebliche Zwecke genutzt

werden

Wahlrecht:gewillkürtes Betriebs- oder Privatvermögen

Notwendiges Privatvermögen

Privatvermögen

Notwendiges Betriebsvermögen

Wirtschaftsgüter, die nicht

unmittelbar betrieblich genutzt werden, die aber

dem Betrieb förderlich sind

Wirtschaftsgüter, die ausschließlich

privat genutzt werden

Bet. Nutzung > 50% Betriebliche Nutzung 10% -50% Bet. Nutzung < 10%

bei gemischt genutzten beweglichen Wirtschaftsgütern

Page 102: Grundlagen der Unternehmensbesteuerung1 Grundlagen der Unternehmensbesteuerung SS 2011

Grundlagen der Unternehmensbesteuerung 102

Anschaffungs- und Herstellungskosten

AK/HK regeln die Gewinnentstehung

• Anschaffung und Herstellung sind frei von Ermessensspielräumen

• Anschaffung und Herstellung sind immer gewinnneutral.

• Wertsteigerungen vor dem Verkauf wirken sich nicht aus.

• Der Gewinn entsteht erst mit der Realisation, also mit Veräußerung/Lieferung.

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Grundlagen der Unternehmensbesteuerung 103

Anschaffungskosten

Anschaffungspreis+ Anschaffungsnebenkosten

• Für den Erwerb (z.B. Grunderwerbssteuer, Makler)• Für die Verbringung in das Unternehmen (Frachten,

Versicherungen)• Für die Inbetriebnahme (z.B. Monagekosten)

+ nachträgliche Anschaffungskosten./. Anschaffungspreisminderungen (z.B. Skonti, Rabatte)

Anschaffungskosten

Anschaffungskosten sind die Aufwendungen, die geleistet werden, um einen Vermögensgegenstand zu erwerben und in einen betriebsbereiten Zustand zu versetzen.

Page 104: Grundlagen der Unternehmensbesteuerung1 Grundlagen der Unternehmensbesteuerung SS 2011

Grundlagen der Unternehmensbesteuerung 104

Herstellungskosten

Herstellungskosten (HK):

Aufwendungen für • die Herstellung eines Gegenstandes,• seine Erweiterung oder• seine wesentliche Verbesserung

Im Anschluss an den Erwerb eines Gebäudes durchgeführte Reparatur- und Modernisierungsaufwendungen gelten als Herstellungskosten, wenn sie• in den ersten drei Jahren nach Anschaffung entstehen und• 15 % der Anschaffungskosten des Gebäudes übersteigen.

Dies muss erst ab einem Betrag von mehr als 4.000 € geprüft werden.

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Grundlagen der Unternehmensbesteuerung 105

Absetzung für Abnutzung (AfA)

Aufwands-Abschreibung

planmäßig außerplanmäßig

Nur abnutzbares Anlagevermögen

AlleWirtschaftsgüter

Teilwertabschreibung§ 6 Abs. 1 Nr. 1,2 EStG

Absetzung für außer-gewöhnliche wirtschaft-

liche und technischeAbnutzung (AfaA)

§ 7 Abs. 1 S. 7 EStGlineare AfA(§ 7 EStG)

Geringwertige Wirtschaftsgüter

§ 6 Abs. 2, 2a EStG

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Grundlagen der Unternehmensbesteuerung 106

Absetzung für Abnutzung (AfA)Pauschalabschreibungen

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Grundlagen der Unternehmensbesteuerung 107

Teilwert

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Grundlagen der Unternehmensbesteuerung 108

Teilwert

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Grundlagen der Unternehmensbesteuerung 109

Bewertung

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Grundlagen der Unternehmensbesteuerung 110

Rechnungsabgrenzungsposten

Aktiver Rechnungsabgrenzungsposten • Für Ausgaben vor dem Bilanzstichtag

• soweit sie für eine bestimmte Zeit nach diesem Tag

• Aufwand darstellen.

Beispiel: Miete für Januar wird im Dezember gezahlt.

Passiver Rechnungsabgrenzungsposten • Für Einnahmen vor dem Bilanzstichtag

• soweit sie für eine bestimmte Zeit nach diesem Tag

• Ertrag darstellen.

Beispiel: Zinseinnahmen für Januar werden im Dezember an den Darlehensgeber gezahlt.

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Grundlagen der Unternehmensbesteuerung 111

Rückstellungen

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Grundlagen der Unternehmensbesteuerung 112

Rückstellungen

Pensionsrückstellungen nach § 6a EStG:

• Oft größter Einzelposten in der Bilanz; häufig > 10% der Bilanzsumme

• Für Zusagen einer betrieblichen Altersversorgung für den Arbeitnehmer durch den Arbeitgeber

• Ansammlung des notwendigen Kapitals zur bAV während der Aktivzeit überwiegend steuerneutral

• kein lohnsteuerlicher Zufluss beim Arbeitnehmer

• Auflösung der Rückstellungen bei Zahlung der Versorgungsleistung

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Grundlagen der Unternehmensbesteuerung 113

Rücklage für Ersatzbeschaffung

Rücklage für Ersatzbeschaffung (R 6.6. EStR):

Tatbestandsvoraussetzungen: • Ausscheiden aufgrund höherer Gewalt oder infolge bzw. zur

Vermeidung eines behördlichen Eingriffs

• Durch die Entschädigungszahlung für das ausgeschiedene Wirtschaftsgut entsteht ein Gewinn

Rechtsfolgen: • Sofortige Versteuerung der stillen Reserven,• Übertragung der stillen Reserven auf ein funktionsgleiches

Wirtschaftsgut oder • Bildung einer steuerfreien Rücklage, wenn die Absicht besteht,

ein funktionsgleiches Ersatzwirtschaftsgut zu erwerben. Die Rücklage muss auf ein im folgenden Wirtschaftsjahr(bei Immobilien im übernächsten Wirtschaftsjahr) angeschafftes Ersatzwirtschaftsgut übertragen werden.

Page 114: Grundlagen der Unternehmensbesteuerung1 Grundlagen der Unternehmensbesteuerung SS 2011

Grundlagen der Unternehmensbesteuerung 114

Reinvestitionsrücklage (§ 6b EStG):

Tatbestandsvoraussetzungen:• Veräußerung

• von Grundstücken• Gebäuden• Binnenschiffen (bis 2010)• landwirtschaftlicher Aufwuchs oder • Anteilen an Kapitalgesellschaften durch natürliche Personen

• Sechsjährige Mindestzugehörigkeit zum Betriebsvermögen

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Grundlagen der Unternehmensbesteuerung 115

Reinvestitionsrücklage (§ 6b EStG):

Rechtsfolgen:

• Sofortige Versteuerung der stillen Reserven oder

• Übertragung der stillen Reserven im Jahr der Aufdeckung oder

• Bildung einer steuerfreien Rücklage, wenn die Absicht besteht,ein funktionsgleiches Ersatzwirtschaftsgut zu erwerben. DieRücklage muss auf ein in den folgenden vier Jahren (bei der Herstellung von Gebäuden in sechs Wirtschaftsjahren) angeschafftes Ersatzwirtschaftsgut übertragen werden.

• Gewinnerhöhende Zwangsauflösung der 6b-Rücklage + 6 % Zinsenpro Jahr, falls keine Ersatzinvestition innerhalb von vier bzw. sechsJahren .

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Grundlagen der Unternehmensbesteuerung 116

Reinvestitionsrücklage (§ 6b EStG):

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Grundlagen der Unternehmensbesteuerung 117

Einnahmeüberschussrechnung § 4 Abs. 3 EStG

Einnahmeüberschussrechnung gem. § 4 Abs. 3 EStG

Anlagevermögen Umlaufvermögen

Wie bei Bilanzierung Wie Cashflow

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Grundlagen der Unternehmensbesteuerung 118

Einnahmeüberschussrechnung § 4 Abs. 3 EStG

Schema der Gewinnermittlung durch Einnahmeüberschuss-Rechnung

Betriebsausgaben des Kalenderjahrs

./. Betriebseinnahmen des Kalenderjahrs

= Einnahmen- bzw. Ausgabenüberschuss

+ Ausgaben für im Laufe des Kalenderjahrs zugegangene Anlagegüter

./. Abschreibungen auf abnutzbare Anlagegüter

./. Buchwert veräußerter oder entnommener Anlagegüter

= korrigierter Einnahmen- bzw. Ausgabenüberschuss

./. Einlagen

+ Entnahmen

= Gewinn/Verlust

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Grundlagen der Unternehmensbesteuerung 119

Einnahmeüberschussrechnung § 4 Abs. 3 EStG

Page 120: Grundlagen der Unternehmensbesteuerung1 Grundlagen der Unternehmensbesteuerung SS 2011

Grundlagen der Unternehmensbesteuerung 120

Einnahmeüberschussrechnung § 4 Abs. 3 EStG

Wer darf seinen Gewinn nach § 4 Abs. 3 EStG ermitteln?

- Selbständige (insbesondere Freiberufler) gem. § 18 (größenunabhängig) und

- Gewerbetreibende (§ 15 EStG) sowie Land- und Forstwirte (§ 13 EStG)o sofern die Größen des § 141 AO nicht überschritten

Umsatz nicht über 500.000 € und Gewinn nicht über 50.000 €

o oder noch nicht vom FA zur Buchführung aufgefordert

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Grundlagen der Unternehmensbesteuerung 121

Privatausgaben

Privatausgaben

GrundsatzNicht abziehbar

Ausnahme:abziehbar

Sonderausgaben§§ 10 – 10i EStG

Außergewöhnliche Belastungen

§§ 33 – 33b EStG

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Grundlagen der Unternehmensbesteuerung 122

Privatausgaben

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Grundlagen der Unternehmensbesteuerung 123

Verlustausgleich

Verluste

§ 2 Abs. 2 EStGVerlustausgleich

§ 10d EStGVerlustabzug

Horizontalinnerhalb einer

Einkunftsart

Vertikalzwischen den Einkunftsarten

Verlustrücktrag Verlustvortrag

Maximal 511.500 €,bei Zusammen-

veranlagung1.023.000 €

Bis 1 Mio €, darüberbis zu 60% des

verbleibenden Gesamt-betrags der Einkünfte

abzugsfähig

Ausnahmen: Verlust - aus Liebhaberei- mit Auslandsbezug § 2a EStG- aus gewerbl. Tierzucht § 15 Abs. 4 EStG

- aus Termingeschäften § 15 Abs. 4 EStG

- bei beschränkter Haftung § 15a EStG

- Steuerstundungsmodelle § 15b EStG

- aus sonstigen Leistungen § 22 Nr. 3 EStG

- aus privaten Veräußerungs- geschäften § 23 Abs. 3 EStG- aus Kapitalvermögen § 20 Abs. 6 EStG

Verluste aus sonsti-gen Leistungen und aus privaten Ver-äußerungsgeschäften dürfen nicht mit ande-ren Einkünften aus § 22 EStG verrechnet werden.

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Grundlagen der Unternehmensbesteuerung 124

Sonderausgaben:

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Grundlagen der Unternehmensbesteuerung 125

Außergewöhnliche Belastungen

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Grundlagen der Unternehmensbesteuerung 126

Körperschaftsteuer

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Grundlagen der Unternehmensbesteuerung 127

Körperschaftsteuer

Page 128: Grundlagen der Unternehmensbesteuerung1 Grundlagen der Unternehmensbesteuerung SS 2011

Grundlagen der Unternehmensbesteuerung 128

Körperschaftsteuer

Ermittlung des zu versteuernden Einkommens:Das zu versteuernde Einkommen für die Körperschaftsteuer wird gemäß

§ 8 Abs. 1 KStG

nach den Vorschriften des Einkommensteuergesetzes ermittelt.

§ 8 Abs. 2 KStG

qualifiziert alle Einkünfte von Kapitalgesellschaften ( i.S.d. § 1 Abs. 1 3 KStG) als gewerbliche Einkünfte (Ausnahme: ausschließlich Vermögen verwaltende Kapitalgesellschaft) .

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Grundlagen der Unternehmensbesteuerung 129

Körperschaftsteuer

Ermittlung der Einkünfte

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Grundlagen der Unternehmensbesteuerung 130

Körperschaftsteuer

Ermittlung der Einkünfte

Für die Ermittlung des zu versteuernden Einkommens der Körperschaftsteuer müssen sowohl die Körperschaftsteuer und Solidaritätszuschlag sowie auch die Gewerbesteuer dem Jahresüberschuss außerhalb der Bilanz wieder hinzugerechnet werden.

Weitere nicht abziehbare Ausgaben müssen ebenfalls außerhalb der Bilanz dem steuerlichen Jahresabschluss hinzugerechnet werden;

nicht steuerpflichtige Einnehmen müssen außerhalb der Bilanz vom steuerlichen Jahresabschluss abgezogen werden.

Page 131: Grundlagen der Unternehmensbesteuerung1 Grundlagen der Unternehmensbesteuerung SS 2011

Grundlagen der Unternehmensbesteuerung 131

Körperschaftsteuer

Steuersatz der Körperschaftsteuer (§ 23 Abs. 1 KStG)

15 %

Auch Körperschaften zahlen Solidaritätszuschlag von 5,5 % der Körperschaftsteuer

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Grundlagen der Unternehmensbesteuerung 132

Körperschaftsteuer

Eigenkapital bei Kapitalgesellschaften

Jahresüberschuss: Gewinn des laufenden Jahres

Jahresfehlbetrag: Verlust des laufenden Jahres

Gewinnvortrag: Nicht ausgeschüttete Gewinne der Vorjahre

Verlustvortrag: nicht verrechnete Verluste der Vorjahre

Bilanzgewinn: Jahresüberschuss ./. Vorabgewinnausschüttung + Gewinnvortrag ./. Verlustvortrag

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Grundlagen der Unternehmensbesteuerung 133

Körperschaftsteuer

Doppelbesteuerung?

Bis 2000 Anrechnungsverfahren

Bis 2008 Halbeinkünfteverfahren

Ab 2009 Abgeltungssteuer + Teileinkünfteverfahren

Die Ausschüttungen an Kapitalgesellschaften bleiben (bis auf 5% ) steuerfrei.

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Grundlagen der Unternehmensbesteuerung 134

Körperschaftsteuer

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Grundlagen der Unternehmensbesteuerung 135

Körperschaftsteuer

Verdeckte Gewinnausschüttungen (vGA)

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Grundlagen der Unternehmensbesteuerung 136

Körperschaftsteuer

Verdeckte Gewinnausschüttungen (vGA)

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Grundlagen der Unternehmensbesteuerung 137

Körperschaftsteuer

Verdeckte Gewinnausschüttungen (vGA)

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Grundlagen der Unternehmensbesteuerung 138

Körperschaftsteuer

Verdeckte Einlage(vE)

Orientierung am Fremdvergleichsgrundsatz

Tatbestand: eine verdeckte Einlage ist eine

• Vermögensmehrung oder verhinderte Vermögensminderung, die sich auf die Höhe des Unterschiedsbetrags i. S. d. § 4 Abs. 1 S. 1 EStG auswirkt,

die Zuwendung eines einlagefähigen Vermögensvorteils,

der durch das Gesellschaftsverhältnis veranlasst ist.

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Grundlagen der Unternehmensbesteuerung 139

Körperschaftsteuer

Organschaft

Tatbestandsvoraussetzungen:• Organgesellschaft = Inländische Kapitalgesellschaft,

• Organträger muss gewerbliches Unternehmen im Inland führen,

• Organträger muss die Mehrheit der Stimmen an der Organgesellschaft haben,

• Gewinnabführungsvertrag und Verlustausgleich.

Organträger wird so besteuert, als ob er das Einkommen der Organgesellschaft selbst erzielt hätte.

Organgesellschaft zahlt keine Körperschaftsteuer.Verluste von Organgesellschaft und Organträger sind verrechenbar.

Keine 5%ige Versteuerung von Gewinnausschüttungen nach § 8 b Abs. 5 KStG.

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Grundlagen der Unternehmensbesteuerung 140

Körperschaftsteuer

Organschaft

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Grundlagen der Unternehmensbesteuerung 141

Körperschaftsteuer

Schädlicher Beteiligungserwerb

Orientierung am Fremdvergleichsgrundsatz

SchädlicherBeteiligungserwerb

Übertragung zwischen 25% und 50%

Übertragung von mehr als 50%

Verlustabzug quotaler Untergang des Verlustes

§ 8c Abs. 1 Satz 1 KStG

Vollständiger Untergang des Verlustes

§ 8c Abs. 1 Satz 2 KStG

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Grundlagen der Unternehmensbesteuerung 142

Körperschaftsteuer

Aufgabe:Um die Körperschaftsteuer zu sparen und lediglich Abgeltungssteuer auf die Einnahmen zu zahlen, stattet der Alleingesellschafter D.D. seine GmbH lediglich mit 25.000 € und einem Eigenkapital ersetzenden Darlehen in Höhe von 50.000.000 € aus, für das D.D. Zinsen in Höhe von 3.000.000 € erhält. Weitere Zinseinnahmen oder –ausgaben hat die GmbH nicht. Die GmbH macht dabei einen Gewinn von 1.000.000 €.

Funktioniert der Steuertrick?

Beachten Sie § 8a KStG sowie § 32 d Abs. 2 Nr. 1 EStG

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Grundlagen der Unternehmensbesteuerung 143

Körperschaftsteuer

Betriebsaufspaltung

Besitzgesellschaft BetriebsgesellschaftWesentliche Betriebsgrundlage

Miete/Pacht

Gesellschafter

Konsequenz: Auch die Gesellschafter der Besitzgesellschaft erzielen gewerbliche Einkünfte

Page 144: Grundlagen der Unternehmensbesteuerung1 Grundlagen der Unternehmensbesteuerung SS 2011

Grundlagen der Unternehmensbesteuerung 144

Gewerbesteuer

Gewerbebetrieb

• Vier positive Merkmale– Selbstständigkeit– Nachhaltigkeit– Gewinnerzielungsabsicht– Beteiligung am allgemeinen wirtschaftlichen Verkehr

• Drei negative Merkmale– Keine Land- und Forstwirtschaft (§ 13 EStG)– Keine selbstständige Arbeit (§ 18 EStG)– Keine private Vermögensverwaltung

Kapitalgesellschaften sind immer Gewerbebetriebe

Page 145: Grundlagen der Unternehmensbesteuerung1 Grundlagen der Unternehmensbesteuerung SS 2011

Grundlagen der Unternehmensbesteuerung 145

Gewerbesteuer

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Grundlagen der Unternehmensbesteuerung 146

Ermittlung der Gewerbesteuer

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Grundlagen der Unternehmensbesteuerung 147

Ermittlung der Gewerbesteuer

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Grundlagen der Unternehmensbesteuerung 148

Ermittlung der Gewerbesteuer

Hinzurechnungen:Finanzierungsaufwand (§8 Nr. 1 GewStG):

Entgelte für Schulden+ Renten und dauernde Lasten+ Gewinnanteile stiller Gesellschafter+ 1/5 der Miete für bewegliche Wirtschaftsgüter+ ½ der Miete für Immobilien+ ¼ der Lizenzzahlungen= Summe./. Freibetrag (100.000 €)= übersteigender Betrag

Übersteigender Betrag x ¼ = Hinzurechnung

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Grundlagen der Unternehmensbesteuerung 149

Ermittlung der Gewerbesteuer

Kürzungen:

./. 1,2 % des um 40% erhöhten Einheitswertes des betr. Grundbesitzes ./. Anteile am Gewinn/Verlust (-) einer Personengesellschaft./. Gewinnanteile aus gewerbest. Schachtelprivileg, falls Anteil nicht < 15% (Bei Kap.-Gesell. ./. 95% d. GA)./. Gewinnanteile ausländischer Betriebsstätten./. Spenden= Summe Gewerbeertrag vor Verlustvortrag./. Verlustvortrag § 10a GewStG= vorläufiger Gewerbeertrag (abrunden auf volle 100 €)

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Grundlagen der Unternehmensbesteuerung 150

Ermittlung der Gewerbesteuer

Steuermessbetrag:

• Vorläufiger Gewerbeertrag (abgerundet auf 100 €)

./. Freibetrag (bei Einzelunternehmen und Personengesellschaften)

= gekürzter Gewerbeertrag

x 3,5 % Steuermesszahl (§ 11 Abs. 2 GewStG)

Gewerbesteuermessbetrag

Gewerbesteuermessbetrag x Hebesatz der Gemeinden = Gewerbesteuer

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Grundlagen der Unternehmensbesteuerung 151

Ermittlung der Gewerbesteuer

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Grundlagen der Unternehmensbesteuerung 152

§ 35 EStG

Steuerermäßigung bei Einkünften aus GewerbebetriebEinzelunternehmer und Gesellschafter von Personengesellschaften können pauschal das 3,8fache des Gewerbesteuer-Messbetrags von der tariflichen Einkommensteuer abziehen.

Die Steuerermäßigung ist jedoch auf die tatsächlich zu zahlende Gewerbesteuer begrenzt

Ermäßigungs-höchstbetrag =

Summe der positivengewerblichen Einkünfte

Summe aller positiven Einkünfte

X tarifliche Steuer

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Grundlagen der Unternehmensbesteuerung 153

§ 35 EStG

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Grundlagen der Unternehmensbesteuerung 154

Ermittlung der Gewerbesteuer

440 %420 %

420 %

und 2010

2010

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Grundlagen der Unternehmensbesteuerung 155

Umsatzsteuer

• Konsumsteuer

• Indirekte Steuer

• Allphasensteuer

• Nettoumsatzsteuer mit Vorsteuerabzug

• Bemessungsgrundlage: Nettoentgelt

Kriterien der Umsatzsteuer

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Grundlagen der Unternehmensbesteuerung 156

Umsatzsteuer

• ein Unternehmer

• im Inland

• gegen Entgelt

• im Rahmen seines Unternehmens

Leistungen (§ 1 Abs. 1 UStG)

Lieferungen und sonstige Leistungen sind steuerbar, die

ausführt.

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Grundlagen der Unternehmensbesteuerung 157

Umsatzsteuer

Nettoumsatzsteuer mit Vorsteuerabzug

Unternehmer nach § 2 UStG

• selbständig

• nachhaltig

• Ziel: Erzielung von Einnahmen

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Grundlagen der Unternehmensbesteuerung 158

Umsatzsteuer

SteuerbareUmsätze

Leistungen Einfuhr Innergemeinschaft-licher Erwerb

Reale Leistung

Fiktive Leistung

(unentgeltliche Wertabgabe)

§ 3 Abs. 1b UStGSachentnahme

§ 3 Abs. 9a Nr. 1 UStGNutzungsentnahme

§ 3 Abs. 9a Nr. 2 UStGLeistungsentnahme

Lieferung Sonstige Leistung

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Grundlagen der Unternehmensbesteuerung 159

Umsatzsteuer

Lieferung: Gemäß § 3 Abs. 1 UStG werden Lieferungen erbracht, indem dem Abnehmer die Verfügungsmacht über einen Gegenstand verschafft wird

Sonstige Leistung:Leistungen, die keine Lieferungen sind (§ 3 Abs. 9 UStG). Dazu gehören insbesondere Dienstleistungen. Sie können auch im Unterlassen oder Dulden einer Handlung oder eines Zustandes bestehen.

Beispiele: Gebrauchs- und Nutzungsüberlassung (Vermietung, Verpachtung, Darlehensgewährung, Einräumung eines Nießbrauchs), die Einräumung, Übertragung oder Wahrnehmung von Patenten, Urheber -, Markenzeichen- und ähnlichen Rechten, wie auch die Duldung von Rechtsverletzungen

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Grundlagen der Unternehmensbesteuerung 160

Umsatzsteuer

Aufgabe:

B. Scheuert ist Eigentümer eines Hammergrundstückes in Berlin. Damit er seinen Geländewagen immer genau vor seinem Schlafzimmer parken kann, muss er täglich über das Grundstück seines Nachbarn P. Dant fahren. Dieser erhält dafür monatlich eine Flasche Korn und 10 Tüten Chips. Liegt für Herrn Dant ein steuerbarer Umsatz vor?

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Grundlagen der Unternehmensbesteuerung 161

Umsatzsteuer

Steuerbefreiungen

Mit Vorsteuerabzugz.B.

Exportfälle

Ohne Vorsteuerabzug

Option zur Steuer-pflicht und

Vorsteuerabzug

Möglich:z.B. Vermietung

Nicht möglich:z.B. ärztliche Leistung

In ein EU-Land§ 15 Abs. 3 Nr. 1 UStG i.V. m. § 4 Nr. 1b UStG

In ein Drittland§ 15 Abs. 3 Nr. 1 UStG i.V. m. § 4 Nr. 1a UStG

Nachweis:USt-ID-Nummer des

Abnehmers und zusammenfassende

Meldung § 18a UStG

Nachweis:Ausfuhrbescheinigung

des Zolls

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Grundlagen der Unternehmensbesteuerung 162

Umsatzsteuer

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Grundlagen der Unternehmensbesteuerung 163

Umsatzsteuer

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Grundlagen der Unternehmensbesteuerung 164

Umsatzsteuer

Ort der Lieferungen

Bewegte Lieferung

§ 3 Abs. 6 UStG

Ruhende Lieferung

§ 3 Abs. 7 UStG

Ort, an dem die Lieferung beginnt Ort, an dem sich die

Ware befindetz.B. Grundstücke

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Grundlagen der Unternehmensbesteuerung 165

Umsatzsteuer

ORT der sonstigen Leistungen

Grundsatz Ausnahmen

Empfänger ist kein

Unternehmer§ 3 a Abs. 1 UStG

Empfänger ist

Unternehmer§ 3a Abs. 2 UStG

Kulturelle wissenschaftliche,

unterrichtende, sportlicheu.ä. Leistungen

§ 3a Abs.3 Nr. 3a UStG

Katalogfälle§ 3a Abs. 2 i.V.m.

Abs. 4 UStG

Im Zusammenhang

mit Grundstücken§ 3a Abs. 3 Nr. 1 UStG

Ort, von dem aus der Unternehmer sein Unternehmen betreibt

§ 3 a Abs. 1 UStG

Ort des Empfängers

Belegenheit desGrundstücks Ort der Tätigkeit

In Drittstaaten:Sitzort des

Leistungsempfängers

EU: Empfänger:Unternehmer:

Sitzort des Leistungsempfängers

EU: Empfänger:Nicht-Unternehmer:Sitzort des leisten-den Unternehmers

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Grundlagen der Unternehmensbesteuerung 166

Umsatzsteuer

Umsatzsteuersatz

19%Regelsteuersatz

7 % ErmäßigterSteuersatz

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Grundlagen der Unternehmensbesteuerung 167

Umsatzsteuer

Vorsteuerabzug § 15 UStG

Tatbestandsvoraussetzungen:

• An einen Unternehmer

• wird von einem anderen Unternehmer

• eine Leistung

• für sein Unternehmen ausgeführt

• und der Unternehmer erhält eine Rechnung

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Grundlagen der Unternehmensbesteuerung 168

Umsatzsteuer

Rechnung

• Name und Anschrift des leistenden Unternehmers

• Name des Leistungsempfängers

• Steuernummer des leistenden Unternehmers

• Ausstellungsdatum

• Rechnungsnummer

• genaue Bezeichnung (Menge und Art) der Leistung

• Nettoentgelt aufgeteilt nach Steuersätzen

• Steuersatz und Steuerbetrag

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Grundlagen der Unternehmensbesteuerung 169

Umsatzsteuer

Kleinbetragsrechnung(bis 150 EUR Bruttoentgelt)

• Name und Anschrift des leistenden Unternehmers

• Ausstellungsdatum

• genaue Bezeichnung (Menge und Art) der Leistung

• Steuersatz und Bruttoentgelt

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Grundlagen der Unternehmensbesteuerung 170

Umsatzsteuer

Kleinunternehmer (§ 19 UStG)

• Gesamtumsatz des vorangegangenen Jahres übersteigt nicht 17.500 € und

• Gesamtumsatz des laufenden Jahres übersteigt voraussichtlich nicht 50.000 €

Rechtsfolgen:

• Ein Kleinunternehmer• muss keine Umsatzsteuer zahlen,• hat keine VSt-Erstattungsanspruch,• muss eine vereinfachte

Umsatzsteuervoranmeldung abgeben,• muss Rechnungen ohne Umsatzsteuer stellen.

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Grundlagen der Unternehmensbesteuerung 171

Umsatzsteuer

Kleinunternehmer (§ 19 UStG)

Marie Huana betreibt das Berliner Spezialitätenrestaurant „Curry Imbiss“. Ihre Umsätze betrugen im vergangenen Jahr 14.300 € (ohne USt). Im laufenden Jahr rechnet sie mit einer Steigerung auf 47.000 €. Muss Frau Huana auf ihre Umsätze USt erheben?

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Grundlagen der Unternehmensbesteuerung 172

Umsatzsteuer

Umsatzsteuererklärungen

Jahreserklärung zum 1.5.für das abgelaufene Jahr Voranmeldungen

USt im Vorjahr> 7.500€

USt im Vorjahr> 1.000 €< 7.500€

Befreiung von der Voranmeldung

USt im Vorjahr< 1.000 €

vierteljährlichfällig am 10.4.,

10.07., 10.10., 10.01.

monatlich fällig am 10.

des Folgemonats

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Grundlagen der Unternehmensbesteuerung 173

Umsatzsteuer

Besteuerung

nach vereinbarten Entgelten

= Normalfall

nach vereinnahmten Entgelten

Voraussetzung:• Gesamtjahresumsatz des

Vorjahres < 250.000 €

• Freie Berufe, § 18 Abs. 1 Nr. 1 EStG