11
GRUNDLAGEN DER VEREINSARBEIT RECHTLICHE FRAGEN DEUTSCHER FUSSBALL-BUND BASISWISSEN Vier wichtige Rechtsbereiche 1 Aufsichtspflicht Sorgfalt Haftung Jugendschutzbestimmungen

GRUNDLAGEN DER VEREINSARBEIT … DER VEREINSARBEIT RECHTLICHE FRAGEN DEUTSCHER FUSSBALL-BUND BASISWISSEN 8 Alkohol Branntwein usw. darf an Minderjährige nicht abgegeben werden! Andere

  • Upload
    vanngoc

  • View
    222

  • Download
    6

Embed Size (px)

Citation preview

Page 1: GRUNDLAGEN DER VEREINSARBEIT … DER VEREINSARBEIT RECHTLICHE FRAGEN DEUTSCHER FUSSBALL-BUND BASISWISSEN 8 Alkohol Branntwein usw. darf an Minderjährige nicht abgegeben werden! Andere

GRUNDLAGEN DER VEREINSARBEIT

RECHTLICHE FRAGEN

DEUTSCHER FUSSBALL-BUND

BASISWISSEN

Vier wichtige Rechtsbereiche1� Aufsichtspflicht

� Sorgfalt

� Haftung

� Jugendschutzbestimmungen

Page 2: GRUNDLAGEN DER VEREINSARBEIT … DER VEREINSARBEIT RECHTLICHE FRAGEN DEUTSCHER FUSSBALL-BUND BASISWISSEN 8 Alkohol Branntwein usw. darf an Minderjährige nicht abgegeben werden! Andere

GRUNDLAGEN DER VEREINSARBEIT

RECHTLICHE FRAGEN

DEUTSCHER FUSSBALL-BUND

BASISWISSEN

Aufsichtspflicht2

Durch entsprechende Beaufsichtigung sollen die Minderjährigen ...

� ... selbst vor Gefahren und Schäden bewahrtwerden und

� ... daran gehindert werden, anderen(Dritten) Schaden zuzufügen.

Page 3: GRUNDLAGEN DER VEREINSARBEIT … DER VEREINSARBEIT RECHTLICHE FRAGEN DEUTSCHER FUSSBALL-BUND BASISWISSEN 8 Alkohol Branntwein usw. darf an Minderjährige nicht abgegeben werden! Andere

GRUNDLAGEN DER VEREINSARBEIT

RECHTLICHE FRAGEN

DEUTSCHER FUSSBALL-BUND

BASISWISSEN

Wie erfülle ich die Aufsichtspflicht?3

� Vorsorgliche Belehrung und Warnung

� Überwachung und Kontrolle

� Eingreifen im Bedarfsfall

Page 4: GRUNDLAGEN DER VEREINSARBEIT … DER VEREINSARBEIT RECHTLICHE FRAGEN DEUTSCHER FUSSBALL-BUND BASISWISSEN 8 Alkohol Branntwein usw. darf an Minderjährige nicht abgegeben werden! Andere

GRUNDLAGEN DER VEREINSARBEIT

RECHTLICHE FRAGEN

DEUTSCHER FUSSBALL-BUND

BASISWISSEN

Haftung bei Verletzung der Aufsichtspflicht4

Tritt nur ein bei ...

� vorsätzlichem oder

� fahrlässigem Verhalten.

Page 5: GRUNDLAGEN DER VEREINSARBEIT … DER VEREINSARBEIT RECHTLICHE FRAGEN DEUTSCHER FUSSBALL-BUND BASISWISSEN 8 Alkohol Branntwein usw. darf an Minderjährige nicht abgegeben werden! Andere

GRUNDLAGEN DER VEREINSARBEIT

RECHTLICHE FRAGEN

DEUTSCHER FUSSBALL-BUND

BASISWISSEN

Vorsätzliches Verhalten5

� Wenn der Schaden voraussehbar war!

� Wenn die Pflichtwidrigkeit des Verhaltensbekannt war!

� Wenn der Schaden gewollt war oder billgendin Kauf genommen wurde!

Page 6: GRUNDLAGEN DER VEREINSARBEIT … DER VEREINSARBEIT RECHTLICHE FRAGEN DEUTSCHER FUSSBALL-BUND BASISWISSEN 8 Alkohol Branntwein usw. darf an Minderjährige nicht abgegeben werden! Andere

GRUNDLAGEN DER VEREINSARBEIT

RECHTLICHE FRAGEN

DEUTSCHER FUSSBALL-BUND

BASISWISSEN

Fahrlässiges Verhalten6

� Wenn die erforderliche Sorgfalt (versehentlich)außer Acht gelassen wurde!

� Grobe Fahrlässigkeit: Wenn selbstverständlicheund naheliegende Pflichten außer Acht gelassenwurden!

� Leichte Fahrlässigkeit: Wenn im Wesentlichensorgfältig, im Detail aber nicht sorgfältig genuggehandelt wurde!

Page 7: GRUNDLAGEN DER VEREINSARBEIT … DER VEREINSARBEIT RECHTLICHE FRAGEN DEUTSCHER FUSSBALL-BUND BASISWISSEN 8 Alkohol Branntwein usw. darf an Minderjährige nicht abgegeben werden! Andere

GRUNDLAGEN DER VEREINSARBEIT

RECHTLICHE FRAGEN

DEUTSCHER FUSSBALL-BUND

BASISWISSEN

Jugendschutz7Betrifft insbesondere:

� Alkohol und Nikotin� Tanzveranstaltungen/Disco� Filmvorführungen

Page 8: GRUNDLAGEN DER VEREINSARBEIT … DER VEREINSARBEIT RECHTLICHE FRAGEN DEUTSCHER FUSSBALL-BUND BASISWISSEN 8 Alkohol Branntwein usw. darf an Minderjährige nicht abgegeben werden! Andere

GRUNDLAGEN DER VEREINSARBEIT

RECHTLICHE FRAGEN

DEUTSCHER FUSSBALL-BUND

BASISWISSEN

Alkohol8

� Branntwein usw. darf an Minderjährige nicht abgegeben werden!

� Andere Alkoholika wie z. B. Bier nicht an unter16-Jährige!

� Aufenthalt in Gaststätten ist für unter 16-Jährigenur in Begleitung Erziehungsberechtigter, außerauf Reisen bzw. zum Einnehmen von Mahlzeiten/Getränken, möglich!

� Ausnahme: Veranstaltungen eines anerkanntenTrägers der Jugendhilfe

� Der Aufenthalt in Nachtbars oder Nachtclubs istfür unter 18-Jährige verboten!

Page 9: GRUNDLAGEN DER VEREINSARBEIT … DER VEREINSARBEIT RECHTLICHE FRAGEN DEUTSCHER FUSSBALL-BUND BASISWISSEN 8 Alkohol Branntwein usw. darf an Minderjährige nicht abgegeben werden! Andere

GRUNDLAGEN DER VEREINSARBEIT

RECHTLICHE FRAGEN

DEUTSCHER FUSSBALL-BUND

BASISWISSEN

Nikotin9

In Gaststätten, Verkaufsstellen und auch sonstin der Öffentlichkeit dürfen Tabakwaren nichtan unter 18-Jährige abgegeben, noch darfihnen das Rauchen gestattet werden.

Page 10: GRUNDLAGEN DER VEREINSARBEIT … DER VEREINSARBEIT RECHTLICHE FRAGEN DEUTSCHER FUSSBALL-BUND BASISWISSEN 8 Alkohol Branntwein usw. darf an Minderjährige nicht abgegeben werden! Andere

GRUNDLAGEN DER VEREINSARBEIT

RECHTLICHE FRAGEN

DEUTSCHER FUSSBALL-BUND

BASISWISSEN

Tanzveranstaltungen/Disco10

� Für unter 16-Jährige ohne Begleitung nichtgestattet, ab 16 Jahren nur bis 24 Uhrerlaubt!

� Ausnahme: Veranstaltungen von anerkanntenJugendhilfe-Trägern: Unter 14-Jährige bis22 Uhr, 14- bis 16 Jährige bis 24 Uhr!

� Der Aufenthalt in Nachtbars oder Nachtclubsist für unter 18-Jährige verboten!

Page 11: GRUNDLAGEN DER VEREINSARBEIT … DER VEREINSARBEIT RECHTLICHE FRAGEN DEUTSCHER FUSSBALL-BUND BASISWISSEN 8 Alkohol Branntwein usw. darf an Minderjährige nicht abgegeben werden! Andere

GRUNDLAGEN DER VEREINSARBEIT

RECHTLICHE FRAGEN

DEUTSCHER FUSSBALL-BUND

BASISWISSEN

Filmvorführungen11

� Gemäß Freigabe durch die FSK (FreiwilligeSelbstkontrolle der Film-Industrie)

� Gilt auch für Video-/DVD-Vorführungen