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Grundlagen der Wirtschafts- und Finanzwissenschaften Kapitel 3: Staat und Wettbewerb, Teil 1 Prof. Dr. Michael D. Mroß Prof. Dr. Michael D. Mroß Fachhochschule für öffentliche Fachhochschule für öffentliche Verwaltung NRW Verwaltung NRW

Grundlagen der Wirtschafts- und Finanzwissenschaften Kapitel 3: Staat und Wettbewerb, Teil 1 Prof. Dr. Michael D. Mroß Fachhochschule für öffentliche Verwaltung

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Grundlagen der Wirtschafts-und Finanzwissenschaften

 Kapitel 3:

Staat und Wettbewerb, Teil 1

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Fachhochschule für öffentliche Verwaltung NRWFachhochschule für öffentliche Verwaltung NRW

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Zur Übung:

• Nennen Sie jeweils mind. 5 Beispiele für „Wettbewerb“ aus dem

• wirtschaftlichen,• nicht-wirtschaftlichen• und privaten Leben

Können Sie Gemeinsamkeiten entdecken?

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Wettbewerb – Verständnis

• Grundlage: „Wettbewerb als ein dynamisches Auswahlverfahren, bei dem die Wettbewerber (z.B. Unternehmen) das gleiche Ziel haben und außenstehende Dritte (z.B. Käufer) darüber entscheiden, wer das Ziel in welchem Umfang erreicht.“ (Baßeler/et al. 2002, 190. Hervorhebungen hinzugefügt.)

• Folge: Rivalität, gegenseitige Abhängigkeit

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Wettbewerb: Begriff

Auf die Wirtschaft bezogen bezeichnet „Wettbewerb“ ein Verhältnis wechselseitiger Abhängigkeit und Rivalität zwischen Marktteilnehmern.

(Baßeler/et al. 2002, 190)

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Aufgaben des Wettbewerbs, 1.Gewährleistung von…o Freiheit der Unternehmertätigkeito Freiheit der Konsumwahlo Freiheit der Arbeitsplatzwahl

Sicherstellung der…• Nachfrage- und kostengerechten Lenkung der

Produktionsfaktoren (Allokationsfunktion)

• Anregung zu Produkt- und Verfahrenserneuerung (Innovationsfunktion)

(Baßeler/et al. 2002, 190)

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Aufgaben des Wettbewerbs, 2.

Gewährleistung einer leistungsgerechten Einkommensverteilung (Verteilungsfunktion)

Verhinderung einer dauerhaften wirtschaftlichen Machtposition einzelner/ weniger Unternehmen (Kontrollfunktion)

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Zur Übung:

1) Anhand der Allokations- und der Innovationsfunktion von „Wettbewerb“ werden die Unterschiede von Privatwirtschaft und öffentlicher Dienst besonders deutlich: Weshalb?

2) Können Sie Vorschläge erarbeiten, wie die Allokations- und Innovationsfunktion von Wettbewerb verstärkt werden kann?

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Markt, Marktzutritt und Marktzutrittsschranken

Die Möglichkeit insbes. als (neuer) Anbieter in einen Markt einzutreten, ist wesentliche Voraussetzung für „Wettbewerb“

Je nach dem, wie einfach/schwer dieser Marktzutritt ist, desto intensiver wird c.p. das Ausmaß an Wettbewerb sein.

Aus der Sicht der etablierten Anbieter besteht ein Interesse daran, den Marktzutritt möglichst einzuschränken.

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Schranken des

Marktzutritts

StrukturelleMarktzutritts-

schranken

InstitutionelleMarktzutritts-

schranken

StrategischeMarktzutritts-

schranken

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Arten von Marktzutrittsschranken

• Strukturelle: Begründet in Kosten- und/oder Betriebsgrößenvorteilen sowie Produktdifferenzierungsvorteilen

• Institutionelle: Beruhen auf politischen Rahmenbedingungen

• Strategische: Schranken, die durch die etablierten Anbieter geschaffen wurden, z.B. absichtliche Erzeugung von Überkapazitäten etc.

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Zur Übung:

Diskutieren Sie mögliche Vor- und Nachteile eines freien Marktzutritts für den Wettbewerb.

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Konzentration als ein den Wettbewerb hinderndes Phänomen

• Konzentration bezeichnet im vorgegebenen Sinne unternehmerische Maßnahmen, insb. zur Ballung von unternehmerischen Potentialen

• Absolute Konzentration erfasst allein die Zahl der Unternehmen im Markt, unabhängig von ihrer relativen Größe

• Relative Konzentration erfasst die Unterschiedlichkeit der Größe der Unternehmen (i.d.S. würden genau drei gleich große Unternehmen keine Konzentration bedeuten)

(vgl. Baßeler/et al. 2002, 196ff.)

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Formen derUnternehmens-konzentration

Fusion Konzernbildung „Joint venture“Kooperatives

Marktverhalten(„gentlement agreements“)

StrategischeAllianzen

Horizontale, vertikale

und diagonaleKonzentration

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Konzentration und Marktmacht

• In der Regel bewirkt eine Konzentration, dass die Marktmacht der/des konzentrierten Unternehmen steigt. - Z.B. in Form der Möglichkeit, das Preisniveau in einem Markt maßgeblich zu beeinflussen.

• Konzentration bringt Vorteile mit sich, die sich wiederum in Marktmacht ummünzen lassenVorteile: Finanzierungsvorteile großer Untern.

Größenvorteile (economies of scale)

Diversifizierungsvorteile (economies of scope)

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Wettbewerbsschutz als staatliche Aufgabe

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Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen GWB

• Der möglichen „Logik“ der Wirtschaft durch Absprachen und/oder Konzentration den Wettbewerb und die freie Preisbildung zu umgehen, steht das GWB als „staatliche Antwort“ auf derartige Bestrebungen entgegen.

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Struktur des GWB (Stand: 20. Juli 2005)

Das GWB gliedert sich in sechs Teile

I. Wettbewerbsbeschränkungen, §§ 1-47II. Kartellbehörden, §§ 48-53III. Verfahren, §§ 54-96IV. Vergabe öffentlicher Aufträge, §§ 97-129V. Anwendungsbereich des Gesetzes, § 130VI. Übergangs- u. Schlussbestimmungen, § 131

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Für welche Betriebe / Unternehmen gilt das GWB?

1. Für privatwirtschaftliche Unternehmen2. § 130 (1): Auch für Unternehmen, die

ganz oder teilweise im Eigentum der öffentlichen Hand stehen oder die von ihr verwaltet oder betrieben werden, § 130, (1) GWB

• Keine Anwendung auf die Deutsche Bundesbank und die Kreditanstalt für Wiederaufbau.

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Nationale-internationale Reichweite des GWB

• Nach § 130 (2) gilt das Gesetz für sämtliche Wettbewerbsbeschränkungen, die sich im Inland auswirken, auch wenn sie im Ausland veranlasst werden.

• Bsp. Ausländische Unternehmen schließen sich zusammen und verfügen über Tochterunternehmen im Inland

• Ergänzt wird das GWB durch Wettbewerbsbestimmungen der EU

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Kartellverbot, 1.

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Kartellverbot, 2. Das Verbot aus § 1 GWB zielt nicht nur auf explizite

Vereinbarungen, sondern auch auf (formloses) aufeinander abgestimmtes Verhalten.

D.h. es geht um Verhalten, das bewusst und gewollt von einander abhängig ist, mit dem Ziel die Risiken des Wettbewerbs, insbes. die Unsicherheit über das wechselseitige Verhalten zu beseitigen.

Problem: Parallelverhalten ohne Absprache, d.h. Imitation des Verhaltens der Wettbewerbe ist nicht verboten. ?Verhalten der Mineralölkonzerne?- Folge: In der Praxis ist der Nachweis von bewusst auf einander abgestimmtem Verhalten sehr! schwer zu führen.

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Wichtige Kartellarten• Preiskartell

Verabredet wird, einen bestimmten Preis beim Verkauf nicht zu unterschreiten.

• Gebietsschutzkartell

Ein regionaler Markt wird zwischen den Kartellmitgliedern aufgeteilt.

• Kontigentierungs- (Quoten-) Kartell

Mitglieder verpflichten sich, einen bestimmten Absatz nicht zu überschreiten.

(Baßeler/et al. 2002, 205)

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Ausnahmen von Kartellverbot nach § 2 GWB, 1.

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Ausnahmen für den Mittelstand