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CME-Vortrag Frankfurt, im April 2013 „Grundlagen des Rechnungswesens“

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CME-Vortrag

Frankfurt, im April 2013

„Grundlagen des Rechnungswesens“

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Inhalt

Einführung und Zielsetzung Seite 2

Grundlagen der Buchführung:

• Grundsätze ordnungsgemäßer Buchführung Seite 3

• Ablauf im Rechnungswesen Seite 4

Bilanz:

• Grundstruktur, Gliederungsprinzipien Seite 5-6

• Bilanzkonto, Buchungssatz, Doppelte Buchführung Seite 7-8

• Beispiel Seite 9

• Aktiva: Anlagevermögen Seite 10-13

• Exkurs: Finanzierungsformen von Anlageinvestitionen Seite 14

• Aktiva: Umlaufvermögen Seite 15-18

• Aktiva: Bewertung, Abschreibung Seite 19-23

• Passiva: Eigenkapital, Rückstellungen, Verbindlichkeiten Seite 24-26

• Passiva: Bewertung Seite 27-29

• Zusammenhang mit der Gewinn- und Verlustrechnung Seite 30

Jahresabschluss, Anhang und Lagebericht Seite 31

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Einführung und Zielsetzung

Die Online-Fortbildung „Grundlagen des Rechnungswesens“ ist Teil einer betriebswirtschaftlichen Fortbildungsserie, die inhaltlich aufeinander aufbaut.

Diese Fortbildung soll Ihnen betriebswirtschaftliche Grundlagen vermitteln und Sie bei der Beantwortung der folgenden Fragestellungen unterstützen: Welche Grundsätze haben Sie bei einer ordnungsgemäßen Buchführung

zu beachten? Wie gelangt der Kauf eines Computers für Ihre Praxis in die Bilanz? Was ist überhaupt eine Bilanz und welche Informationen können Sie daraus entnehmen? Wo stehen Ihre Vermögenswerte? Wo finden Sie Ihre Schulden? Warum nehmen Ihre Vermögenswerte mit der Nutzungsdauer ab? Wie hängt Ihre Bilanz mit der Gewinn- und Verlustrechnung (GuV) zusammen? Was ist ein Jahresabschluss und wer benötigt ihn?

Diese Fortbildungsserie wurde mit größter Sorgfalt erstellt, kann jedoch gegebenenfalls eine persönliche Beratung und Unterstützung nicht ersetzen. Vor diesem Hintergrund übernehmen wir keine Gewähr für die Richtigkeit, Vollständigkeit und Aktualität der dargestellten Inhalte. Bei Fragen zu Bankgeschäften wenden Sie sich bitte an einen Geschäftskundenberater der Commerzbank AG.

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Grundlagen der Buchführung

*) Quelle: www.wikipedia.org

Die Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung*) sind teils geschriebene, teils ungeschriebene Regeln zur Buchführung und Bilanzierung, die sich vor allem aus Wissenschaft und Praxis, der Rechtsprechung sowie Empfehlungen von Wirtschaftsverbänden ergeben.

Aufgabe ist es, Gläubiger und Unternehmenseigner vor unkorrekten Daten, Informationen und möglichen Verlusten weitestgehend zu schützen.

Zu den Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchführung gehören daher Punkte wie: Die Buchführung muss klar und übersichtlich sein Ordnungsmäßige Erfassung aller Geschäftsvorfälle Keine Buchung ohne Beleg Ordnungsmäßige Aufbewahrung der Buchführungsunterlagen

Die Herleitung ergibt sich aus verschiedenen Gesetzesbüchern im Wesentlichen dem Handelsgesetzbuch (HGB).

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Grundlagen der Buchführung

Geschäftsvorfall: Kauf eines Computers

für die Arztpraxis im Wert von T€ 1;

die Zahlung erfolgt sofort

Im Jahresabschluss werden alle im Geschäftsjahr

aufgezeichneten Geschäftsvorfälle

kumuliert dargestellt

In der Buchhaltung erfolgt die Erfassung des Geschäftsvorfalls

(in diesem Fall ohne Berücksichtigung der Umsatzsteuer):

Zunahme der betrieblichen Geschäftsausstattung (BGA) und

Abnahme des Bankguthabens um T€ 1

Jahresabschluss Bilanz GuV Anhang

BGA Bank S H S H 1‘ 1‘

Alle Geschäftsvorfälle werden in der Buchhaltung erfasst

z.B.:

Ablauf im Rechungswesen:

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Die Bilanz ist die zusammengefasste Gegenüberstellung aller Vermögenswerte (Aktiva) und Schulden (Passiva) eines Unternehmens bzw. einer Arztpraxis, das durch das Reinvermögen (Eigenkapital) zum Ausgleich gebracht wird:

Bilanz - Grundstruktur

Vermögens- oder Aktivseite Kapital- oder Passivseite Gliederung in: Gliederung in: A. Anlagevermögen A. Eigenkapital B. Umlaufvermögen B. Fremdkapital/Schulden C. Rechnungsabgrenzung C. Rechnungsabgrenzung Auskunft über: Auskunft über: Vermögen Kapital Mittelverwendung Mittelherkunft Investitionen Finanzierung In welche Vermögenswerte Wer hat wieviel Kapital zur wurde das zur Verfügung Verfügung gestellt? stehende Kapital investiert?

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Bilanz - Gliederungsprinzipien

*) VG = Vermögenswerte bzw. -gegenstände

Bilanz Aktiva Passiva A. Anlagevermögen A. Eigenkapital I. Immaterielle VG* II. Sachanlagen III. Finanzanlagen B. Umlaufvermögen B. Rückstellungen I. Vorräte C. Verbindlichkeiten II. Forderungen - langfristig III. Wertpapier - kurzfristig IV. Liquide Mittel C. Rechnungsabgrenzung D. Rechnungsabgrenzung Kurz-

fristig

Lang-fristig

Kurz-fristig

Lang-fristig

Gliederung nach dem

Fristigkeits-prinzip

Gliederung nach dem Liquidier-barkeits-prinzip

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Bilanz - Bilanzkonto, Buchungssatz, Doppelte Buchführung (1/2)

Jeder Bilanzposten repräsentiert ein Bilanzkonto.

Entsprechend den Seiten der Bilanz sind bei den Bilanzkonten ebenfalls Aktiv- und Passivkonten zu unterscheiden. In diese Konten werden die Bestände der Bilanz übertragen, weshalb sie auch Bestandskonten genannt werden.

Die linke Seite eines Bestandskontos wird Soll, die rechte Haben genannt.

Die Anfangsbestände der Bestandskonten stehen im Konto auf derselben Seite, auf der sie in der Bilanz ausgewiesen sind.

Daher haben Aktivkonten ihren Anfangsbestand im Soll. Zugänge sind bei Aktivposten auf der Sollseite, Abgänge auf der Habenseite zu buchen.

Bei Passivkonten steht der Anfangsbestand auf der Habenseite. Zugänge sind bei Passivkonten auf der Habenseite, Abgänge auf der Sollseite zu buchen.

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Bilanz - Bilanzkonto, Buchungssatz, Doppelte Buchführung (2/2)

Die Buchung eines Geschäftsvorfalls wird durch einen Buchungssatz vorbereitet. Dieser nennt in kurzer Form die Konten, die durch den Geschäftsvorfall berührt werden und die Beträge, um die sich der Kontostand verändert.

Zuerst wird das Konto genannt, auf dem im Soll gebucht wird, dann das Konto, welches die Habenbuchung erfasst. Die Konten werden durch das Wort „an“ verbunden.

Beispiel: Kunde bezahlt seine Schuld über 10.000 € in Bar Kasse 10.000 € an Forderungen 10.000 €

Die Bilanz ist eine Momentaufnahme zu Beginn und zum Schluss eines jeden Geschäftsjahres.

Das Vermögen, die Schulden und das Eigenkapital unterliegen aber durch Geschäftsvorfälle (z.B. Einkäufe, Verkäufe, Einlagen, Einnahmen) im Laufe des Geschäftsjahres ständigen Veränderungen. Jeder Geschäftsvorfall ändert somit das Bilanzbild.

Die Veränderungen der Bilanzpositionen durch Geschäftsvorfälle dürfen die Bilanzgleichung (Aktiva = Passiva) nicht verändern.

Um dieses Gleichgewicht zu gewährleisten, muss jeder Geschäftsvorfall mindestens zwei Bilanz-/G+V-Posten verändern (nie eine Buchung ohne Gegenbuchung).

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Bilanz - Beispiel

I. Anlagevermögen Grundstücke 50.000 Lagerhalle 15.000 Gebäude 30.000 Büromaschinen 5.000 II. Umlaufvermögen Waren 50.000 Forderungen 10.000 Bankguthaben 20.000 Kasse 10.000 190.000

Passiva Aktiva

I. Eigenkapital 90.000 II. Fremdkapital Bank-Darlehen 80.000 Lieferantenschulden 20.000 190.000

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Bilanz – Aktiva: Anlagevermögen (1/4)

Anlagevermögen sind Vermögensgegenstände, die dauerhaft dem Geschäftsbetrieb zu Verfügung stehen.

Bewertungsgrundlage sind maximal die Anschaffungs- und Herstellungskosten (= Wertobergrenze), vermindert um Abschreibungen für Abnutzung bzw. erhöht um Zuschreibungen aufgrund Werterhöhung.

Kapitalgesellschaften sind verpflichtet, die Entwicklung des Anlagevermögens im Anhang oder in der Bilanz darzustellen: gesonderte Aufführung von Zugängen, Abgängen, Umbuchungen, Zu- und Abschreibungen (so genannter „Anlagespiegel“).

Bei linearen Abschreibungsbeträgen für das Anlagevermögen (AfA) spricht man von gleichbleibenden und bei degressiver AfA von fallenden Abschreibungsbeträgen.

Bilanzneutral bedeutet, dass der Vermögensgegenstand in der Bilanz nicht aktiviert wird, z.B. beim Leasing - Bilanzierung erfolgt beim Leasinggeber, Leasingnehmer zahlt entsprechende Nutzungsgebühr.

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Bilanz – Aktiva: Anlagevermögen (2/4)

I. Immaterielle Vermögensgegenstände

Konzessionen, gewerbliche Schutzrechte, Lizenzen, ähnliche Rechte und Werte: z. B. Taxikonzessionen, Markenrechte, Patente Aktivierungsverbot, wenn nicht entgeltlich erworben

Geschäfts- oder Firmenwert: nur aktivierungsfähig, wenn entgeltlich erworben („derivativer Geschäfts-/Firmenwert“) Verbot der Aktivierung von originären (selbstgeschaffenen) Geschäfts-/Firmenwerten Ermittlung des Firmenwertes: Kaufpreis für das Unternehmen ./. Saldo aus den Zeitwerten aller aktivierungsfähigen

Vermögensgegenstände und passivierungsfähigen Schulden Geleistete Anzahlungen:

auf obige Rechte und Werte

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Bilanz – Aktiva: Anlagevermögen (3/4)

II. Sachanlagen: Grundstücke, grundstücksgleiche Rechte und Bauten einschl. Bauten auf fremden Grundstücken:

gesamtes Grundvermögen, Geschäfts- und Fabrikbauten, Werkswohnungen etc. Technische Anlagen und Maschinen:

stehen in unmittelbarem Zusammenhang mit der betrieblichen Leistungserstellung andere Anlagen, Betriebs- und Geschäftsausstattung:

dienen der Verwaltung oder nur mittelbar dem Betriebsprozess (Werkzeuge, Büroausstattung) geleistete Anzahlungen und Anlagen im Bau:

Vorleistungen aus schwebenden Geschäften für die Anschaffung von Gegenständen des Sachanlagevermögens

zu aktivierende Eigen- bzw. Fremdaufwendungen für noch nicht fertiggestellte Anlagen

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Bilanz – Aktiva: Anlagevermögen (4/4)

III. Finanzanlagen: Untergliederung in langfristige Finanzinvestitionen (nach dem Grad der Einflussnahme auf andere

Unternehmen): Anteile an verbundenen Unternehmen (Anteil > 50 %) Beteiligungen (Anteil > 20 % und < 50 %) Wertpapiere des Anlagevermögens (Anteil < 20 % auf Dauer)

und langfristige Finanzforderungen (nur Kapitalforderungen, keine Waren- oder Leistungs-forderungen): Ausleihungen an verbundene Unternehmen Ausleihungen an Unternehmen, mit denen ein Beteiligungsverhältnis besteht sonstige Ausleihungen

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Exkurs: Finanzierungsformen von Anlageinvestitionen im Überblick

Kriterien

Bilanzierung Kreditnehmer Leasinggesellschaft Mietkäufer

Bilanzneutral (aus Sicht des Investors) nein ja nein

Abschreibung (aus Sicht des Investors) ja nein ja

Eigentumsübergang ja je nach Vertragsart ja

Betriebsausgaben in der G+V AfA und Zinsen Leasingrate AfA und Zinsen

Festkondition ja ja ja

Umsatzsteuer Sofort fällig in Höhe

von 19% des Kaufpreises

19% der Nettorate Sofort fällig in Höhe

von 19% auf die kumulierten Raten

Investitionszulagen ja nein ja

Investitionszuschüsse ja nein ja

Kredit Leasing Mietkauf

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Bilanz – Aktiva: Umlaufvermögen (1/4)

Umlaufvermögen sind alle Gegenstände und Vermögenswerte, welche nicht dauerhaft dem Geschäftsbetrieb zur Verfügung stehen, z.B. zur Verarbeitung benötigt werden, zum Verbrauch oder zur Veräußerung angeschaffte oder hergestellte Gegenstände.

Bewertungsgrundlage sind die Anschaffungs- und Herstellungskosten (= Wertobergrenze), ggfs. korrigiert um Wertherabsetzungen (Abschreibungen) und Werterhöhungen (Zuschreibungen).

Anwendung des strengen Niederstwertprinzips, d.h. Abschreibungspflicht sowohl bei voraussichtlich dauernder wie auch bei nur vorübergehender Wertminderung.

Diverse Bewertungsverfahren zur vereinfachten buchhalterischen Ermittlung der Anschaffungs- und Herstellungskosten, z. B.: Fifo ist die Abkürzung von „first in-first out“ (d.h. ein Verbrauchsfolgeverfahren - zuerst

eingekaufte Ware wird zuerst verbraucht-/kauft Lifo ist die Abkürzung von „last in-first out“

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Bilanz – Aktiva: Umlaufvermögen (2/4)

I. Vorräte: Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe

für den betrieblichen Leistungsprozess erforderliche Güter unfertige Erzeugnisse, unfertige Leistungen:

in Arbeit befindliche Produkte

fertige Erzeugnisse und Waren verkaufs- bzw. marktfähige Produkte Waren sind von Dritten bezogene Handelsartikel, die ohne wesentliche Be- oder Verarbeitung

zur Weiterveräußerung bestimmt sind geleistete Anzahlungen

für noch nicht bezogene Gegenstände des Vorratsvermögens

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Bilanz – Aktiva: Umlaufvermögen (3/4)

II. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände: Forderungen aus Lieferungen und Leistungen

Forderungen gegen verbundene Unternehmen

Forderungen gegen Unternehmen, mit denen ein Beteiligungsverhältnis besteht Ansprüche auf Geld-, Sach- oder Dienstleistungen, die aus der eigentlichen unternehmerischen

Betätigung resultieren Grundlage sind gegenseitige (Kauf-, Werk- oder Dienstleistungs-) Verträge, bei denen das

bilanzierende Unternehmen seine Verpflichtung bereits erfüllt hat, die Leistung der Gegenseite jedoch noch aussteht

evtl. latente Risiken in Abhängigkeit von der Abnehmerbonität sonstige Vermögensgegenstände:

Misch-/Sammelposten für alle Vermögensgegenstände des Umlaufvermögens, die keiner anderen Position zugeordnet werden können

z. B. kurzfristige Darlehen, Gehaltsvorschüsse, Schadenersatzansprüche

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Bilanz – Aktiva: Umlaufvermögen (4/4)

III. Wertpapiere: Anteile an verbundenen Unternehmen

werden nur zu vorübergehenden Zwecken gehalten eigene Anteile:

Wertpapiere, die eine Gesellschaft an sich selbst hält sonstige Wertpapiere:

Wertpapiere zur kurzfristigen Kapitalanlage, die keinem anderen Posten zuzuordnen sind (z. B. öffentliche Anleihen, Pfandbriefe, Aktien)

IV. Liquide Mittel: Folgende Positionen werden hierunter zusammengefasst:

Bestände aller Haupt- und Nebenkassen einschließlich fremder Währungen sowie Brief- und andere Wertmarken

Bundesbankguthaben Guthaben bei Kreditinstituten aus täglich fälligen Geldern sowie aus Festgeldern Schecks

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Bilanz – Aktiva: Bewertung von Wirtschaftsgütern Wirtschaftsgüter des Anlagevermögens

... werden mit den Anschaffungskosten bzw. den Herstellungskosten aktiviert. Selbsterstellte, immaterielle Wirtschaftsgüter (z.B. Lizenzen) des Anlagevermögens dürfen

aktuell nicht in die Bilanz aufgenommen werden (§ 5 Abs. 2 EStG). Mit dem Bilanzrechts-modernisierungsgesetzes (BilMoG) besteht teilweise ein Ansatzwahlrecht für Geschäftsjahre ab dem 01.01.2010.

Wirtschaftsgüter des Umlaufvermögens ... werden ebenfalls mit den Anschaffungskosten bzw. den Herstellungskosten aktiviert.

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Verteilen der Anschaffungskosten

Methoden seit 2008:

Lineare Abschreibung auf die betriebsgewöhnliche Nutzungsdauer

Leistungsabschreibung (Abschreibung entsprechend der in Anspruch genommenen Leistung für bewegliche Wirtschaftsgüter nach § 7 Abs. 1 S. 6 EStG), nachgewiesen durch ein Zählwerk (Betriebsstundenzähler, Kilometerzähler etc.)

Abschreibung für Substanzverringerung bei Bergbauunternehmen, Steinbrüchen; § 7 Abs. 6 EStG

Die Abschreibung beginnt im Zeitpunkt der Anschaffung/Herstellung: Im ersten Jahr mindert die AfA für jeden vollen Monat die Anschaffungskosten (AK) / Herstellungskosten (HK) um 1/12 der Jahresabschreibung (pro-rata-temporis). Es wird also auf volle Monate aufgerundet.

Bilanz – Aktiva: Abschreibungen und Nutzungsdauer (1/2)

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Auszug aus den AfA-Tabellen*):

PKW 6 Jahre

Kopiergeräte 7 Jahre

Büromöbel 13 Jahre

PC / Drucker / Bildschirm 3 Jahre

EC-Kartenleser 8 Jahre

Für Gebäude ist die Nutzungsdauer gesetzlich normiert von 25 bis 50 Jahre (§ 7 Abs. 4 und 5 EStG)

Bilanz – Aktiva: Abschreibungen und Nutzungsdauer (2/2)

*) Scheffler, Besteuerung von Unternehmen II

Panzerschrank 23 Jahre

Windkraftanlagen 16 Jahre

Golfplatz 20 Jahre

Segelyachten 20 Jahre

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Ein geringwertiges Wirtschaftsgut (GWG) im Sinne des § 6 Abs. 2a des deutschen Einkommenssteuergesetzes ist seit dem 01.01.2008 ein Wirtschaftsgut, welches

zum Anlagevermögen gehört,

Anschaffungs-, Herstellungskosten oder einen Einlagewert hat, der 1.000 € nicht übersteigt, aber mehr als 150 € beträgt,

beweglich und abnutzbar ist,

sowie selbständig nutzbar ist.

Bilanz – Aktiva: Geringwertige Wirtschaftsgüter (1/2)

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Abschreibung für abnutzbare bewegliche Wirtschaftsgüter des Anlagevermögens, die nach dem 31.12.2007 angeschafft oder hergestellt werden, gilt:

Bei Gewinneinkünften (Land- und Forstwirtschaft, Gewerbebetrieb, selbstständige Arbeit):

Sofortabzugsgebot bei AK/HK bis 150 €

Bildung eines jahrgangsbezogenen Sammelpostens, sofern die AK/HK > 150 € und max. 1.000 € betragen. Der Posten wird linear auf fünf Jahre abgeschrieben.

Bei Überschusseinkünfte (insb. Einkünfte aus unselbstständiger Arbeit, Vermietung und Verpachtung) gilt die alte Regelung fort. Das heißt: Die Anschaffungs- oder Herstellungskosten von abnutzbaren beweglichen Wirtschaftsgütern des Anlagevermögens, die zur selbständigen Nutzung fähig sind, werden in voller Höhe als Betriebsausgaben abgesetzt, wenn diese netto 410 € nicht übersteigen.

aber: Einschränkung Sofortabschreibung + Einführung Poolabschreibung

Bilanz – Aktiva: Geringwertige Wirtschaftsgüter (2/2)

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Das Eigenkapital: wird von den Eigentümern ohne zeitliche Begrenzung zur Verfügung gestellt,

hat eine Haftungsfunktion: Risikosenkung

erfüllt eine Verlustausgleichsfunktion: Abdeckung von Verlusten,

gewährleistet eine Kontinuitätsfunktion: Finanzierung der unternehmerischen Tätigkeiten,

sorgt für eine Gewinnverteilungsfunktion: Verteilung der Gewinne gemäß Geschäftsanteilen.

Sofern eingetretene Verluste das gezeichnete Kapital sowie die übrigen Eigenkapitalkomponenten bei Kapitalgesellschaften bzw. das gesamte Eigenkapital bei anderen Rechtsformen übersteigen und sich dadurch ein Überschuss der Passivposten über die Aktivposten ergibt, ist der Unterschiedsbetrag auf der Aktivseite als letzter Posten „nicht durch Eigenkapital gedeckter Fehlbetrag“ auszuweisen.

Diese rechnerische Überschuldung führt nicht zwangsweise zu einem insolvenzrechtlichen Tatbestand, jedoch ist anhand einer Fortführungsprognose die Zukunftsfähigkeit des Unternehmens zu überprüfen.

Bilanz – Passiva: Eigenkapital

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Rückstellungen werden grundsätzlich für Verbindlichkeiten gebildet, die dem Grunde nach, der Höhe nach und/oder dem Anfallzeitpunkt nach ungewiss sind, aber zur Erreichung einer periodengerechten Aufwandsverrechnung notwendig sind.

Die Bewertung soll nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung erfolgen, z.B. Verpflichtung aus Pensionszusagen, Steuerschulden, Verpflichtungen im Zusammenhang mit Umweltschutzauflagen.

Sie dienen bei der Bilanzierung dem richtigen Schuldenausweis am Bilanzstichtag. Zu berück-sichtigen sind hier für Geschäftsjahre ab 01.01.2010 die neuen Vorschriften aus dem Bilanz-rechtsmodernisierungsgesetz (BilMoG) für bilanzierende Unternehmen und Einzelkaufleute. Dies kann z.B. bei Beibehaltung der aktuellen Bilanzpolitik bei den Pensionsrückstellungen durch Neubewertung zu einem höheren Ansatz führen und damit die Eigenkapitalquote belasten.

Arten der Rückstellungen:

Rückstellungen für Pensionen und ähnliche Verpflichtungen

Steuerrückstellungen

sonstige Rückstellungen

Bilanz – Passiva: Rückstellungen

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Verbindlichkeiten, die dem Grunde und der Höhe nach feststehen.

Entscheidendes Merkmal ist ein von einem Dritten einforderbarer Leistungsanspruch.

Arten der Verbindlichkeiten:

Anleihen

Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten

erhaltene Anzahlungen auf Bestellungen

Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen

Verbindlichkeiten aus Wechsel

Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen

Verbindlichkeiten gegenüber Unternehmen, mit denen ein Beteiligungsverhältnis besteht

sonstige Verbindlichkeiten (davon aus Steuern und im Rahmen der sozialen Sicherheit)

Bilanz – Passiva: Verbindlichkeiten

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Bilanz – Bewertung von Verbindlichkeiten

Verbindlichkeiten sind grundsätzlich mit dem Rückzahlungsbetrag zu bewerten.

Bei einer voraussichtlich dauernden Erhöhung der Verpflichtung, z.B. durch Wechselkurs-änderungen bei Fremdwährungsverbindlichkeiten kann eine Teilwertzuschreibung (= Gewinnminderung) vorgenommen werden.

Der Ausgangswert „Erfüllungsbetrag“ ist grundsätzlich mit einem Zinssatz von 5,5% abzuzinsen (§ 6 Abs. 1 Nr. 3 EStG).

Eine Abzinsung unterbleibt bei

verzinslichen Verbindlichkeiten

kurzfristigen Verbindlichkeiten (Restlaufzeit unter 12 Monaten)

Anzahlungen

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Bilanz – Bewertung von Rückstellungen*)

Verlustantizipation durch Rückstellungsbildung – diese werden nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung errechnet.

Rückstellungen: Schuld ungewiss hinsichtlich Entstehen / Höhe / Fälligkeit

Rückstellung für ungewisse künftige Verbindlichkeiten

Annahme einer ernsthaften Inanspruchnahme

Rückstellungen sind aktuell allgemein mit 5,5% abzuzinsen

Beachtung der Umstände sowie Grundsätze der Vorsorge und Sorgfalt

Verbot der Bildung von Rückstellungen für drohende Verluste aus schwebenden Geschäften (§ 5 Abs. 4a S. 1 EStG).

Für Geschäftsjahre ab 01.01.2010 sind Neuregelungen im Rahmen des Bilanzrechts-modernisierungsgesetzes zu beachten.

* (aktueller Stand 10.2009)

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Bilanz – Bewertung von Rücklagen*)

* (aktueller Stand 10.2009)

Bestandteil des Eigenkapitals (nicht mit Rückstellungen zu verwechseln)

Variabeler Teil bei Eigenkapital, diverse Vorschriften zu freiwilligen und gesetzlich verpflichtenden Rücklagen

Rücklagen können auch aufgrund einer Neubewertung von Anlagevermögen (z.B. höhere Werte bei Immobilien) entstehen – sogenannte Neubewertungsrücklage

Gewinnrücklagen Hier können nur nach Abzug der Ertragsteuern verbleibende Beiträge eingestellt werden.

Teile des Gewinns werden durch die Bildung der Rücklage neutralisiert und erst bei Auflösung der Rücklage der Besteuerung zugeführt (unversteuerter Gewinn; vorübergehender Steuerverzicht des Staates; Steuerstundungseffekt):

§ 6 b Rücklage: Einstellung von aufgelösten stillen Reserven

im voraus gewährte öffentliche Zuschüsse.

In der Handelsbilanz sind steuerfreie Rücklagen als „Sonderposten mit Rücklageanteil“ zu passivieren.

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Bilanz – Zusammenhang mit der Gewinn- & Verlustrechnung

Bilanz Aktiva Passiva A. Anlagevermögen A. Eigenkapital I. Immaterielle VG* II. Sachanlagen III. Finanzanlagen B. Umlaufvermögen B. Rückstellungen I. Vorräte C. Verbindlichkeiten II. Forderungen - langfristig III. Wertpapier - kurzfristig IV. Liquide Mittel C. Rechnungsabgrenzung D. Rechnungsabgrenzung

Gewinn- und Verlustrechnung Umsatzerlöse - Materialaufwand - Personalaufwand - Abschreibung - Sonstige betriebliche

Aufwendungen = Jahresüberschuss/ -fehlbetrag

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Jahresabschluss, Anhang und Lagebericht

Definitionen und Erläuterungen: Bilanz (§ 242 I HGB):

Informationsquellen: Inventur und Buchführung

Aufgabe: Information und Dokumentation von/für Praxisleiter/-eigentümer, Finanzamt, Gläubigern

Ziele der Bilanzpolitik sind, hohe Gewinne und hohe Verluste zu nivellieren

Anhang (§§ 284-288 HGB):

Im Wesentlichen Erläuterungen zur Bilanz und GuV

Umfangreiche Einzelangaben (Angaben zu einzelnen Positionen, Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden, Anzahl Arbeitnehmer, ...)

Jahresabschluss Bilanz GuV Anhang

GuV: Ergebnis-

ermittlung der Praxis

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Vielen Dank für die Bearbeitung dieses Vortrages aus der Fortbildungsserie der Commerzbank AG Im Anschluss erhalten Sie mit der Durchführung des folgenden Wissenstestes Ihr Zertifikat (ohne CME-Punkte) in Abhängigkeit der von Ihnen richtig beantworteten Fragen.

Wir wünschen Ihnen viel Erfolg!