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Nomos 4. Auflage Augsberg | Augsberg | Schwabenbauer NomosStudium Klausurtraining Verfassungsrecht Grundstrukturen | Prüfungsschemata Formulierungsvorschläge

Grundstrukturen | Prüfungsschemata Formulierungsvorschläge...besondere Maximilian Petras, Anette Purucker (Kiel), Jule Becker, Rabea Benner, Jonas Geck, Lukas Korn und Nele Müller

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  • Nomos

    4. Auflage

    Augsberg | Augsberg | Schwabenbauer

    NomosStudium

    Klausurtraining VerfassungsrechtGrundstrukturen | Prüfungsschemata Formulierungsvorschläge

  • Nomos

    NomosStudium

    Klausurtraining Verfassungsrecht

    4. Auflage

    Grundstrukturen | Prüfungsschemata Formulierungsvorschläge

    Ino Augsberg | Steffen Augsberg Thomas Schwabenbauer

    Prof. Dr. Dr. Ino Augsberg, Christian-Albrechts-Universität zu Kiel Prof. Dr. Steffen Augsberg, Justus-Liebig-Universität Gießen Dr. Thomas Schwabenbauer, Richter am Bayerischen Verwaltungs-gericht München

    BUT_Augsberg_6191-3_4A.indd 3BUT_Augsberg_6191-3_4A.indd 3 19.11.20 14:3719.11.20 14:37

    https://www.nomos-shop.de/isbn/978-3-8487-6191-3

  • 4. Auflage 2021© Nomos Verlagsgesellschaft, Baden-Baden 2021. Gesamtverantwortung für Druck und Herstellung bei der Nomos Verlagsgesellschaft mbH & Co. KG. Alle Rechte, auch die des Nachdrucks von Auszügen, der fotomechanischen Wiedergabe und der Übersetzung, vorbehalten.

    Die Deutsche Nationalbibliothek verzeichnet diese Publikation in der Deutschen Nationalbibliografie; detaillierte bibliografische Daten sind im Internet über http://dnb.d-nb.de abrufbar.

    ISBN 978-3-8487-6191-3 (Print)ISBN 978-3-7489-0310-9 (ePDF)

    BUT_Augsberg_6191-3_4A.indd 4BUT_Augsberg_6191-3_4A.indd 4 19.11.20 14:3719.11.20 14:37

    https://www.nomos-shop.de/isbn/978-3-8487-6191-3

  • Vorwort zur vierten Auflage

    Erfreulicherweise hat die dritte Auflage unseres „Klausurtrainings“ erneut eine so po-sitive Aufnahme erfahren, dass wir hiermit eine weitere, überarbeitete und aktualisier-te Auflage vorlegen können. Für Hinweise und Anregungen zur Überarbeitung dankenwir den Teilnehmerinnen und Teilnehmern in unseren Lehrveranstaltungen sowie ins-besondere Maximilian Petras, Anette Purucker (Kiel), Jule Becker, Rabea Benner, JonasGeck, Lukas Korn und Nele Müller (Gießen). Weitere Hinweise aus dem Kreis derLeserinnen und Leser würden uns freuen; sie werden unter [email protected] entgegengenommen.

    Kiel, Gießen und München, im November 2020 Ino Augsberg Steffen Augsberg Thomas Schwabenbauer

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    https://www.nomos-shop.de/isbn/978-3-8487-6191-3

  • Vorwort zur ersten Auflage

    Nach den Erfahrungen, die wir in unseren Lehrveranstaltungen gewonnen haben, bil-det der Übergang vom abstrakten Wissen zur konkreten Anwendung die typischeSchwierigkeit der Klausurbearbeitung. Dieser Schwierigkeit widmet sich das vorliegen-de Buch, das damit eine Lücke in der bestehenden Ausbildungsliteratur schließt.

    Für die kritische Durchsicht des Manuskripts gilt unser Dank Florian Erdle. Aus stu-dentischer Perspektive haben Michael W. Müller, Philipp Eckel, Gerrit Müller-Eiseltund Kristina Schönfeldt den Text gelesen und kommentiert, auch dafür danken wirherzlich. Hinweise und Kritik nehmen wir gerne entgegen unter [email protected].

    München und Hamburg, im November 2011 Ino Augsberg Steffen Augsberg Thomas Schwabenbauer

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    https://www.nomos-shop.de/isbn/978-3-8487-6191-3

  • Inhaltsübersicht

    Vorwort zur vierten Auflage 5

    Vorwort zur ersten Auflage 6

    Einleitung 21

    Grundstrukturen und PrüfungsschemataKapitel 1:Allgemeine GrundlagenI. 23

    StaatsorganisationsrechtII. 36

    GrundrechteIII. 54

    Methodik der Fallbearbeitung im StaatsrechtKapitel 2:Vorbereitende Überlegungen für die FalllösungI. 103

    Die gutachterliche Umsetzung der FalllösungII. 111

    Einzelfragen der gutachterlichen DarstellungIII. 118

    Technische Hinweise für die Anfertigung von KlausurenIV. 125

    ÜbungsfälleKapitel 3:KrankenhausförderungFall 1: 128(Kompetenzkontrollverfahren, Gesetzgebungskompetenz)

    ZulässigkeitA. 131BegründetheitB. 134GesamtergebnisC. 140

    PersonenbeförderungFall 2: 141(Gesetzgebungsverfahren, Art. 80 GG (Rechtsverordnung),Art. 103 Abs. 2 GG (Bestimmtheitsgrundsatz))

    Formelle VerfassungsmäßigkeitA. 142Materielle Verfassungsmäßigkeit des GVPB. 147GesamtergebnisC. 154

    WeisungsbefugnisseFall 3: 155(Bund-Länder-Streit, Bundesauftragsverwaltung, Weisungsrecht, Grundsatzder Bundestreue)

    ZulässigkeitA. 156BegründetheitB. 159GesamtergebnisC. 166

    7

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  • Selbstauflösung des BundestagsFall 4: 167(Organstreitverfahren, Selbstauflösungsrecht des Bundestags)

    ZulässigkeitA. 168BegründetheitB. 170GesamtergebnisC. 174

    Der SitzungsausschlussFall 5: 175(Organstreitverfahren (insbes. Aufbau der Begründetheitsprüfung),Abgeordnetenstatus)

    Verletzung verfassungsmäßiger Rechte des A durch die RügeA. 176Verletzung verfassungsmäßiger Rechte des A durch die Verweisung aus demSitzungssaal

    B.179

    ErgebnisC. 185

    HufbeschlagFall 6: 186(Verfassungsbeschwerde, Gesetzgebungsverfahren, Einschätzungspräroga-tive des Gesetzgebers, Berufsfreiheit (Art. 12 Abs. 1 GG), Drei-Stufen-Lehre)

    ZulässigkeitA. 187BegründetheitB. 190GesamtergebnisC. 199

    Das verunglimpfte StaatssymbolFall 7: 200(Verfassungsbeschwerde, Rechtfertigung bei Eingriff in vorbehaltlos ge-währte Grundrechte, Kunst- und Meinungsfreiheit, Wechselwirkungslehre,Staatssymbole)

    ZulässigkeitA. 201BegründetheitB. 206GesamtergebnisC. 222

    BlutentnahmeFall 8: 224(Verfassungsbeschwerde, Grundrecht der körperlichen Unversehrtheit undder Freiheit der Person (Art. 2 Abs. 2 GG), Bestimmtheitsgrundsatz, verfas-sungsrechtliche Grenzen der Auslegung von einfachen Gesetzen, Grund-rechtsschutz durch Verfahren)

    ZulässigkeitA. 226BegründetheitB. 228GesamtergebnisC. 242

    Widerstand gegen den „Business Improvement District“Fall 9: 244(Formerfordernis bei der Verfassungsbeschwerde, GrundrechtsbindungPrivater, einstufiger Aufbau der Begründetheitsprüfung in Drittwirkungs-konstellation, Versammlungsfreiheit)

    ZulässigkeitA. 245BegründetheitB. 249GesamtergebnisC. 257

    Stichwortverzeichnis 259

    Inhaltsübersicht

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  • Inhalt

    Vorwort zur vierten Auflage 5

    Vorwort zur ersten Auflage 6

    Einleitung 21

    Grundstrukturen und PrüfungsschemataKapitel 1:Allgemeine GrundlagenI. 23

    Grundsätzliche Probleme der Fallbearbeitung im Verfassungsrecht1. 23Das Verhältnis der Rechtsnormen zueinander („Normenpyramide“)2. 24Ausgangssituation in der Klausur3. 26

    Zwei mögliche Fragestellungena) 26Zwei denkbare prozessuale Ausgangssituationenb) 27Zwei inhaltliche Ausgangssituationenc) 29

    Allgemeines Prüfungsschema zur Zulässigkeit eines Rechtsbehelfs4. 29Zur Funktion der Zulässigkeitsprüfunga) 29Die Verfahrenstypen vor dem Bundesverfassungsgerichtb) 30Gemeinsamkeiten der Verfahrenc) 32

    Allgemeines Prüfungsschema zur Begründetheit eines Rechtsbehelfs5. 32Aufbau bei objektiven Beanstandungsverfahrena) 33Aufbau bei kontradiktorischen Verfahrenb) 33

    Ausgangspunkt beim subjektiven Recht(„Verfassungsbeschwerde-Aufbau“)

    aa)34

    „Verwaltungsrechtlicher“ Aufbaubb) 35Besonderheit bei der Überprüfung von Unterlassen:Anspruchsaufbau

    cc)35

    Aufbauschemata für Freiheits- und Gleichheitsbeeinträchtigungenc) 36

    StaatsorganisationsrechtII. 36(Kurz-)Schemata zur Zulässigkeitsprüfung1. 36

    Organstreitverfahrena) 36Zuständigkeit des Bundesverfassungsgerichtsaa) 36Parteifähigkeit von Antragsteller und Antragsgegnerbb) 37Streitgegenstandcc) 37Antragsbefugnisdd) 37Rechtsschutzbedürfnisee) 38Form und Fristff) 38

    Bund-Länder-Streitb) 38Zuständigkeit des Bundesverfassungsgerichtsaa) 38Parteifähigkeitbb) 38Streitgegenstandcc) 39Antragsbefugnisdd) 39Rechtsschutzbedürfnisee) 39Form und Fristff) 40

    9

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  • Abstrakte Normenkontrollec) 40Zuständigkeit des Bundesverfassungsgerichtsaa) 40Antragsberechtigungbb) 40Antragsgegenstandcc) 40Antragsgrunddd) 40Objektives Klarstellungsinteresse (nicht: Rechtsschutzinteresse)ee) 40Form und Fristff) 41

    Typische Zulässigkeitsprobleme2. 41Organstreitverfahrena) 41

    Parteifähigkeit von Antragsteller und Antragsgegneraa) 41Streitgegenstandbb) 42Antragsbefugniscc) 43

    Bund-Länder-Streitb) 44Abstrakte Normenkontrollec) 45

    Antragsberechtigungaa) 46Antragsgrundbb) 46

    Zur Begründetheit eines Rechtsbehelfs im Staatsorganisationsrecht3. 47Allgemeinesa) 47Sonderprobleme der Begründetheitsprüfungb) 48

    Prüfungsmaßstab und Prüfungsumfang desBundesverfassungsgerichts im Staatsorganisationsrecht

    aa)48

    Einschätzungsprärogative des Gesetzgebersbb) 48Rechtsfolge eines Verfassungsverstoßescc) 50Modifikationen des Grundschemas: Der Begründetheitsaufbau desOrganstreitverfahrens und des Bund-Länder-Streitverfahrens

    dd)51

    GrundrechteIII. 54Grundrechte – Funktion und Bedeutung in der Fallbearbeitung1. 54

    Multifunktionalität der Grundrechtea) 54Begriffliche Differenzierungenb) 54Grundrechte in der Fallbearbeitungc) 55

    Allgemeines Schema zur Prüfung einer Verfassungsbeschwerde2. 55Zulässigkeita) 55

    Zuständigkeit des Bundesverfassungsgerichtsaa) 55Beschwerdefähigkeitbb) 55

    Ausländische Beschwerdeführer(1) 56Amtsträger(2) 56Minderjährige und Geisteskranke(3) 56Juristische Personen(4) 56

    Prozessfähigkeitcc) 58Postulationsfähigkeitdd) 59Beschwerdegegenstandee) 59Beschwerdebefugnisff) 59Rechtsschutzbedürfnisgg) 61

    Rechtswegerschöpfung (formelle Subsidiarität)(1) 61(Materielle) Subsidiarität(2) 62Ausnahmen(3) 62Rechtsschutzbedürfnis im Übrigen(4) 63

    Inhalt

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  • Beschwerdehindernis der Rechtskrafthh) 63Form und Fristii) 63

    Begründetheitb) 64Einstieg in die Prüfungaa) 64Allgemeines zu Struktur und Sinn der gestuftenGrundrechtsprüfung

    bb)64

    Schemata und Aufbauhinweise zur Begründetheitsprüfung3. 65Im Überblick: Kurzschemataa) 65

    Begründetheitsprüfung bei Freiheitsrechtenaa) 65Begründetheitsprüfung beim allgemeinen Gleichheitsgrundsatzbb) 66

    Rechtssatz- und Urteilsverfassungsbeschwerdenb) 66Rechtssatzverfassungsbeschwerdeaa) 66Urteilsverfassungsbeschwerdebb) 66

    Zur Prüfung von Freiheitsgrundrechtenc) 67Vorbemerkungaa) 67Zum klassischen Schema im Einzelnenbb) 68

    Schutzbereich(1) 68Eingriff(2) 68Rechtfertigung(3) 69

    Insbesondere: Verhältnismäßigkeitsprüfung beiFreiheitsgrundrechten

    cc)70

    Prüfungsstandort(1) 71Aspekte der Verhältnismäßigkeit(2) 71

    Vorliegen eines legitimen Zwecks(a) 71Geeignetheit(b) 72Erforderlichkeit(c) 72Angemessenheit(d) 72

    Prüfung von Gleichheitsgrundrechtend) 73Prüfung der Verletzungaa) 74Rechtsfolgebb) 75

    Sonderprobleme in der Begründetheitsprüfung4. 75Die zweistufige Rechtfertigungsprüfung bei der Kontrolle vonGerichtsentscheidungen

    a)75

    Der allgemeine Aufbauaa) 76Prüfungsmaßstab und Prüfungsumfang bei derUrteilsverfassungsbeschwerde

    bb)78

    Die Schutzdimension der Grundrechte – Anspruchsaufbau imVerfassungsrecht?

    b)81

    Abgrenzung von Schutzdimension und abwehrrechtlicherDimension

    aa)82

    Aufbau analog zu Freiheitsrechtenbb) 82Anspruchsaufbaucc) 82

    Konstruktion(1) 83Bestehen des Anspruchs(2) 84(Nicht-)Erfüllung des Anspruchs(3) 84

    Grundrechtsschutz durch Organisation und Verfahren: Problemskizzeund Konsequenzen für den Klausuraufbau

    c)85

    Inhalt

    11

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  • Die sog. mittelbare Drittwirkung der Grundrechted) 88Das Grundproblemaa) 88

    Grundrechtsbindung des Privatrechtsgesetzgebers(1) 88Grundrechtsbindung des Gerichts bei der Anwendung desPrivatrechts

    (2)89

    Aufbaufragenbb) 91Erste (knappe) Thematisierung in der Beschwerdebefugnis(1) 91Zweite (ausführlichere) Thematisierung in derBegründetheitsprüfung

    (2)91

    Auswirkungen auf die Begründetheitsprüfung im Übrigen(3) 93Klassisch dreistufig: Schutzbereich – Eingriff –Rechtfertigung

    (a)93

    Zweistufig: Schutzpflicht – Unterlassen des Schutzes(b) 94Einstufig: Verfassungsmäßigkeit des Urteils(c) 95Fazit(d) 95

    Die Drei-Stufen-Lehre des Bundesverfassungsgerichts in derFallbearbeitung

    e)95

    Einleitungaa) 96Die Stufentheorie des Bundesverfassungsgerichtsbb) 96

    Benennung und Typisierung der drei Eingriffsstufen(1) 96Eingriffe in den Wahlaspekt der Berufsfreiheit(a) 96Berufsausübungsregelungen(b) 97

    Typisierung der Rechtfertigungsanforderungen(2) 97Berufswahlregelungen(a) 98

    Objektive Zulassungsregelungen(aa) 98Subjektive Zulassungsvoraussetzungen(bb) 99

    Anforderungen an Berufsausübungsregelungen(b) 99Die Anwendung der Drei-Stufen-Lehre im Rahmen der Prüfung desVerhältnismäßigkeitsgrundsatzes – ein Prüfungsvorschlag für dieFallbearbeitung

    cc)

    100Legitimer Zweck(1) 100Geeignetheit(2) 100Erforderlichkeit(3) 101Angemessenheit(4) 101

    Methodik der Fallbearbeitung im StaatsrechtKapitel 2:Vorbereitende Überlegungen für die FalllösungI. 103

    Aufgabe der Klausurtechnik1. 103Zur Bedeutung der Fallfrage und des Bearbeitervermerks2. 103Richtiges und vollständiges Erfassen des Sachverhalts3. 104Schwerpunktsetzung und Argumentationstechnik4. 105Systematik und die Suche nach den in Betracht kommenden Normen5. 106Gewinnung des regelgerechten Aufbaus6. 107

    Vorrang der Zulässigkeita) 108Vorrang der formell-rechtlichen Prüfungb) 108Vorrang der Tatbestandsmerkmalprüfungc) 108

    Inhalt

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  • Auflösung von Normenkonkurrenzend) 109Entscheidung über Kumulation oder Konsumtionaa) 109Vorgehensweise im Lex-specialis-Fallbb) 109Besondere Vorrangregeln bei Grundrechtsprüfungencc) 110Sonstige Aufbauregelndd) 110

    Der Sinn einer Lösungsskizze7. 111

    Die gutachterliche Umsetzung der FalllösungII. 111Der Obersatz1. 112Die Inhaltsbestimmung von Tatbestandsmerkmalen2. 113

    Zur Bedeutung der Definition von Tatbestandsmerkmalena) 113Die Erarbeitung und Verknüpfung der Tatbestandsmerkmale imGutachtenstil

    b)113

    Das gutachterliche Vorgehen im Schemac) 114Subsumtions- und Abwägungslogik3. 115

    Subsumtiona) 116Abwägungb) 116

    Der Ergebnissatz4. 118

    Einzelfragen der gutachterlichen DarstellungIII. 118Die Auslegung von Tatbestandsmerkmalen1. 118

    Methoden der Auslegunga) 119Wortlautauslegung (grammatikalische Auslegung)aa) 119Systematische Auslegungbb) 120Teleologische Auslegungcc) 120Historische und genetische Auslegungdd) 120Das Interpretationsprinzip der verfassungskonformen Auslegungee) 121

    Die Rangfolge und das Verhältnis der Auslegungsmethoden zueinanderb) 121Typische juristische Argumentationsformen, insbesondere bei derRechtsanwendung im Bereich von Gesetzeslücken

    2.122

    Gleichheitsschluss (argumentum e simile)a) 122Ungleichheits- bzw. Umkehrschluss (argumentum e contrario)b) 123Erst-recht-Schluss (argumentum a fortiori)c) 123Argument des Regel-Ausnahme-Verhältnissesd) 123Argument aus den Folgen (argumentum ad absurdum)e) 123

    Die Darstellung von Meinungsstreitigkeiten3. 124Zur Problematik von Hilfsgutachten4. 124

    Technische Hinweise für die Anfertigung von KlausurenIV. 125Allgemeines1. 125Zeiteinteilung2. 126Äußere Form3. 126Sprachstil4. 126

    Inhalt

    13

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  • ÜbungsfälleKapitel 3:KrankenhausförderungFall 1: 128(Kompetenzkontrollverfahren, Gesetzgebungskompetenz)

    ZulässigkeitA. 131Zuständigkeit des BundesverfassungsgerichtsI. 131AntragsberechtigungII. 131AntragsgegenstandIII. 131AntragsgrundIV. 131Objektives KlarstellungsinteresseV. 133Form des AntragsVI. 133Frist für die EinlegungVII. 133Ergebnis zur ZulässigkeitVIII. 133

    BegründetheitB. 134Prüfungsumfang des Verfahrens nach Art. 93 Abs. 1 Nr. 2a GGI. 134Formelle VerfassungsmäßigkeitII. 134

    Gesetzgebungskompetenz des Bundes1. 135Ausgangspunkt: Prinzipielle Zuständigkeit der Ländera) 135Ausschließliche Gesetzgebungskompetenzb) 135Konkurrierende Gesetzgebungskompetenzc) 135

    Einschlägiger Kompetenztitelaa) 136Erforderlichkeit einer bundeseinheitlichen Regelung(Art. 72 Abs. 2 GG)

    bb)136

    Auslegungsmaßstab(1) 137Wahrung der Wirtschaftseinheit im gesamtstaatlichenInteresse

    (2)137

    Wahrung der Rechtseinheit im gesamtstaatlichen Interesse(3) 137Herstellung gleichwertiger Lebensverhältnisse(4) 138

    Zwischenergebnis2. 140Ergebnis zur BegründetheitIII. 140

    GesamtergebnisC. 140

    PersonenbeförderungFall 2: 141(Gesetzgebungsverfahren, Art. 80 GG (Rechtsverordnung),Art. 103 Abs. 2 GG (Bestimmtheitsgrundsatz))

    Formelle VerfassungsmäßigkeitA. 142GesetzgebungskompetenzI. 142VerfahrenII. 142

    Gesetzesinitiative1. 142Beschlussverfahren (zwei Beratungen)2. 145

    FormIII. 147ZwischenergebnisIV. 147

    Materielle Verfassungsmäßigkeit des GVPB. 147Materielle Verfassungskonformität gemäß Art. 80 Abs. 1 GGI. 148

    Zulässiger Ermächtigungsadressat gemäß Art. 80 Abs. 1 S. 1 GG1. 148Hinreichende Bestimmtheit gemäß Art. 80 Abs. 1 S. 2 GG2. 148

    Inhalt des Art. 80 Abs. 1 S. 2 GGa) 148Anwendung der Maßstäbe auf den konkreten Fallb) 149

    Inhalt

    14

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  • Art. 103 Abs. 2 GGII. 150Schutzbereich des Art. 103 Abs. 2 GG1. 151Beeinträchtigung des Art. 103 Abs. 2 GG durch § 3 GVP2. 152

    ZwischenergebnisIII. 153GesamtergebnisC. 154

    WeisungsbefugnisseFall 3: 155(Bund-Länder-Streit, Bundesauftragsverwaltung, Weisungsrecht, Grundsatzder Bundestreue)

    ZulässigkeitA. 156Zuständigkeit des BundesverfassungsgerichtsI. 156ParteifähigkeitII. 156StreitgegenstandIII. 156AntragsbefugnisIV. 157RechtsschutzbedürfnisV. 158FormVI. 158FristVII. 158Ergebnis zur ZulässigkeitVIII. 159

    BegründetheitB. 159Ermächtigungsgrundlage/Vorliegen einer BundesauftragsverwaltungI. 159Formelle VerfassungsmäßigkeitII. 160

    Zuständigkeit für die Weisung1. 160Weisungsadressat2. 160Verfahrensrechtliche Anforderungen3. 160

    Herleitung aus dem Grundsatz der Bundestreuea) 160Beachtung im konkreten Fallb) 161

    Inhaltliche Schranken des WeisungsrechtsIII. 161Gegenstand und Reichweite des Weisungsrechts1. 161Bestimmtheitsgrundsatz2. 162Einzelfallbezogenheit3. 163Rechtmäßigkeit des Weisungsinhalts4. 163Zwischenergebnis5. 166

    Ergebnis zur BegründetheitIV. 166GesamtergebnisC. 166

    Selbstauflösung des BundestagsFall 4: 167(Organstreitverfahren, Selbstauflösungsrecht des Bundestags)

    ZulässigkeitA. 168Zuständigkeit des BundesverfassungsgerichtsI. 168ParteifähigkeitII. 168StreitgegenstandIII. 168AntragsbefugnisIV. 169RechtsschutzbedürfnisV. 169Form und FristVI. 169Ergebnis zur ZulässigkeitVII. 170

    BegründetheitB. 170Verfassungskonformität der ParlamentsauflösungI. 170

    Recht zur Parlamentsauflösung?1. 170

    Inhalt

    15

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  • Formelle und materielle Verfassungskonformität im Übrigen?2. 173Zwischenergebnis3. 173

    Verletzung einer Rechtsposition der AntragstellerII. 173Ergebnis zur BegründetheitIII. 174

    GesamtergebnisC. 174

    Der SitzungsausschlussFall 5: 175(Organstreitverfahren (insbes. Aufbau der Begründetheitsprüfung),Abgeordnetenstatus)

    Verletzung verfassungsmäßiger Rechte des A durch die RügeA. 176Bestehen einer verfassungsrechtlichen RechtspositionI. 176

    Art. 5 Abs. 1 GG1. 176Art. 38 Abs. 1 S. 2 GG2. 176

    Beeinträchtigung des Rechts durch die Maßnahme des AntragsgegnersII. 177ZwischenergebnisIII. 178

    Verletzung verfassungsmäßiger Rechte des A durch die Verweisung aus demSitzungssaal

    B.179

    Bestehen einer verfassungsmäßigen Rechtsposition des AI. 179Beeinträchtigung des Rechts durch die Maßnahme des AntragsgegnersII. 179Rechtfertigung der BeeinträchtigungIII. 179

    Einschränkbarkeit – keine absolute Rechtsstellung des Abgeordneten1. 179Grenzen der Einschränkbarkeit2. 180

    Verfassungskonformität der Rechtsgrundlagea) 180Formelle Verfassungskonformitätaa) 181Materielle Verfassungskonformitätbb) 181

    Rechtmäßige Anwendung der Rechtsgrundlageb) 182Tatbestandsvoraussetzungenaa) 182Verhältnismäßigkeitbb) 183

    Zwischenergebnis3. 185ErgebnisC. 185

    HufbeschlagFall 6: 186(Verfassungsbeschwerde, Gesetzgebungsverfahren, Einschätzungspräroga-tive des Gesetzgebers, Berufsfreiheit (Art. 12 Abs. 1 GG), Drei-Stufen-Lehre)

    ZulässigkeitA. 187Zuständigkeit des BundesverfassungsgerichtsI. 187BeschwerdefähigkeitII. 187BeschwerdegegenstandIII. 187BeschwerdebefugnisIV. 187

    Möglichkeit einer Grundrechtsverletzung1. 187Eigene, gegenwärtige und unmittelbare Beschwer2. 188

    Form und FristV. 189Rechtswegerschöpfung/Subsidiarität der VerfassungsbeschwerdeVI. 189Ergebnis zur ZulässigkeitVII. 190

    BegründetheitB. 190SchutzbereichI. 190

    Eröffnung des persönlichen Schutzbereichs1. 190Eröffnung des sachlichen Schutzbereichs2. 191

    Inhalt

    16

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  • EingriffII. 192Verfassungsrechtliche RechtfertigungIII. 193

    Gesetzesvorbehalt1. 193Formelle Verfassungsmäßigkeit des Gesetzes2. 193Materielle Verfassungsmäßigkeit des Gesetzes3. 193

    Legitimer Zwecka) 194Geeignetheitb) 194Erforderlichkeitc) 195Angemessenheitd) 198

    Ergebnis zur BegründetheitIV. 199GesamtergebnisC. 199

    Das verunglimpfte StaatssymbolFall 7: 200(Verfassungsbeschwerde, Rechtfertigung bei Eingriff in vorbehaltlos ge-währte Grundrechte, Kunst- und Meinungsfreiheit, Wechselwirkungslehre,Staatssymbole)

    ZulässigkeitA. 201Zuständigkeit des BundesverfassungsgerichtsI. 201BeschwerdefähigkeitII. 201BeschwerdegegenstandIII. 203BeschwerdebefugnisIV. 203

    Möglichkeit der Grundrechtsverletzung1. 203Eigene, gegenwärtige und unmittelbare Beschwer2. 205Zwischenergebnis3. 205

    Rechtswegerschöpfung und SubsidiaritätV. 205Form und FristVI. 206Ergebnis zur ZulässigkeitVII. 206

    BegründetheitB. 206KunstfreiheitI. 206

    Schutzbereich1. 207Sachlicher Schutzbereicha) 207Persönlicher Schutzbereichb) 209

    Eingriff2. 209Verfassungsrechtliche Rechtfertigung3. 210

    Gesetzesvorbehalta) 210Verfassungsmäßigkeit des Gesetzesb) 212Verfassungsmäßigkeit der Entscheidungc) 214

    Prüfungsmaßstab des Bundesverfassungsgerichtsaa) 214Die Kontrolle der angegriffenen Gerichtsentscheidungbb) 215Entscheidungserheblichkeit der Abwägungsentscheidungcc) 219

    Zwischenergebnis4. 219MeinungsfreiheitII. 219

    Schutzbereich1. 220Eingriff2. 220Verfassungsrechtliche Rechtfertigung3. 220

    § 90a StGB als allgemeines Gesetz iSd Art. 5 Abs. 2 GG?a) 220Meinungsfreiheitskonforme Gesetzesanwendungb) 222

    Zwischenergebnis4. 222

    Inhalt

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  • Ergebnis zur BegründetheitIII. 222GesamtergebnisC. 222

    BlutentnahmeFall 8: 224(Verfassungsbeschwerde, Grundrecht der körperlichen Unversehrtheit undder Freiheit der Person (Art. 2 Abs. 2 GG), Bestimmtheitsgrundsatz, verfas-sungsrechtliche Grenzen der Auslegung von einfachen Gesetzen, Grund-rechtsschutz durch Verfahren)

    ZulässigkeitA. 226Zuständigkeit des BundesverfassungsgerichtsI. 226BeschwerdefähigkeitII. 226BeschwerdegegenstandIII. 226BeschwerdebefugnisIV. 226

    Möglichkeit einer Grundrechtsverletzung1. 227Eigene, gegenwärtige und unmittelbare Beschwer2. 227Zwischenergebnis3. 227

    Rechtswegerschöpfung und SubsidiaritätV. 227Form und FristVI. 228Ergebnis zur ZulässigkeitVII. 228

    BegründetheitB. 228Art. 2 Abs. 2 S. 1 Alt. 2 GGI. 228

    Eingriff in den Schutzbereich1. 228Rechtfertigung2. 229

    Gesetzesvorbehalta) 229Verfassungsmäßigkeit des Gesetzesb) 230

    Formelle Verfassungsmäßigkeitaa) 230Materielle Verfassungsmäßigkeitbb) 230

    Bestimmtheitsgrundsatz nach Art. 20 Abs. 3 GG(1) 230Verhältnis zu Art. 103 Abs. 2 GG(a) 230Inhalt des Bestimmtheitsgrundsatzes(b) 231Anwendung auf § 81a StPO(c) 231

    Übermaßverbot(2) 232Legitimes Ziel(a) 232Geeignetheit(b) 232Erforderlichkeit(c) 233Verhältnismäßigkeit im engeren Sinne(d) 233

    Zwischenergebniscc) 235Verfassungsmäßigkeit der Entscheidungc) 235

    Prüfungsmaßstab des Bundesverfassungsgerichtsaa) 235Die Kontrolle der angegriffenen Gerichtsentscheidungbb) 237

    Tatverdacht und Schwere der Tat (Verhältnismäßigkeit)(1) 237Verfassungsrechtliche Grenzen der Auslegung voneinfachen Gesetzen

    (2)238

    Wortlautgrenze(a) 238Auslegungsergebnis: Grundrechtsschutz durchVerfahren

    (b)239

    Zwischenergebniscc) 240

    Inhalt

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  • Art. 2 Abs. 2 S. 2 GGII. 240Eingriff in den Schutzbereich1. 240Rechtfertigung2. 240

    Gesetzesvorbehalta) 241Verfassungsmäßigkeit der Schrankeb) 242

    Formelle Verfassungsmäßigkeitaa) 242Materielle Verfassungsmäßigkeitbb) 242

    Bestimmtheitsgrundsatz(1) 242Verhältnismäßigkeitsprinzip(2) 242

    Verfassungsmäßigkeit der Normanwendungc) 242Zwischenergebnisd) 242

    Ergebnis zur BegründetheitIII. 242GesamtergebnisC. 242

    Widerstand gegen den „Business Improvement District“Fall 9: 244(Formerfordernis bei der Verfassungsbeschwerde, GrundrechtsbindungPrivater, einstufiger Aufbau der Begründetheitsprüfung in Drittwirkungs-konstellation, Versammlungsfreiheit)

    ZulässigkeitA. 245Zuständigkeit des BundesverfassungsgerichtsI. 245BeschwerdefähigkeitII. 245BeschwerdegegenstandIII. 245BeschwerdebefugnisIV. 245

    Einschlägige Grundrechte1. 246Möglichkeit einer Grundrechtsverletzung2. 246Eigene, gegenwärtige und unmittelbare Beschwer3. 247Zwischenergebnis4. 247

    Rechtswegerschöpfung und SubsidiaritätV. 247FristVI. 248FormVII. 248Ergebnis zur ZulässigkeitVIII. 249

    BegründetheitB. 249Überprüfbarkeit der EntscheidungI. 249

    Drittwirkung der Grundrechte1. 249Prüfungsumfang des Bundesverfassungsgerichts2. 250

    Verfassungsmäßigkeit des UrteilsII. 251Gewährleistungsgehalt der Versammlungsfreiheit1. 251

    Einschlägigkeit der Versammlungsfreiheita) 252Die Grundrechtsbindung des Beklagtenb) 253

    Unmittelbare Grundrechtsverpflichtung des Trägervereins?aa) 253Mittelbare Drittwirkungbb) 254

    Verfassungsrechtliche Kontrolle des Urteils2. 256Ergebnis zur BegründetheitIII. 257

    GesamtergebnisC. 257

    Stichwortverzeichnis 259

    Inhalt

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  • https://www.nomos-shop.de/isbn/978-3-8487-6191-3

  • Einleitung

    Das öffentliche Recht besitzt in der Regel bei Studenten keinen guten Ruf: Es gilt alskompliziert, unübersichtlich, lebensfremd, für die spätere berufliche Praxis wenig rele-vant. In der Tat haben gerade die Lehrveranstaltungen zum Verfassungs- bzw. Staats-recht, die typischerweise in den ersten beiden Studiensemestern durchgeführt werden,mit zwei besonderen Schwierigkeiten zu kämpfen. Einerseits müssen bereits auf derEbene des Sachverhalts (insbesondere im Staatsorganisationsrecht) komplexe Problem-konstellationen vermittelt werden, für deren Verständnis die Alltagserfahrung kaumAnknüpfungspunkte bietet. Ob und wenn ja welche Rechte etwa ein Untersuchungs-ausschuss gegenüber der Bundesregierung besitzt, ist eine Fragestellung, die selbst fürinteressierte Beobachter des politischen Geschehens nicht einfach nachzuvollziehen ist.Andererseits wird für die genuin juristische Problembewältigung nur wenig unmittel-bare Hilfestellung in Form von konkreten, klar formulierten gesetzlichen Grundlagengegeben. Die regelmäßig knapp gefassten Verfassungsnormen sind vielmehr ohne ge-nauere Kenntnis der dazu ergangenen Rechtsprechung häufig schwer verständlich oderjedenfalls nicht innerhalb des in einer Klausur zur Verfügung stehenden Zeitrahmenserfolgreich anwendbar. Hinzu kommt die innerhalb des Studiums zumeist nur im Öf-fentlichen Recht auftretende Problematik der prozessualen Fragestellung. Die Vielfaltder möglichen Rechtsbehelfe und die ihren Zulässigkeitsprüfungen zuzuordnendenPrüfungsschemata bedeuten für die Studenten zusätzliche Anforderungen, die es in die-ser Form in Straf- und Zivilrecht (noch) nicht gibt.

    Die besonderen Schwierigkeiten der verfassungsrechtlichen Klausur sind also nicht zuleugnen. Sie lassen sich jedoch deutlich reduzieren, wenn man die Grundzüge versteht,die dem Verfassungsrecht in seiner grundrechtlichen wie in seiner staatsorganisations-rechtlichen Gestalt eigen sind. Auf eben dieses Verständnis zielt das vorliegende Buch.Unser „Klausurtraining Verfassungsrecht“ will diese gemeinsamen Strukturen aufzei-gen und damit sowohl allgemein das Verständnis für das Staatsrecht fördern als auchkonkret das Lösen von Klausuren erleichtern.

    Um dieses Ziel zu erreichen, gehen wir in drei Schritten vor:

    1. Zunächst können sowohl mit Blick auf die Zulässigkeits- wie die Begründetheits-prüfung allgemeine Schemata erarbeitet werden. Diese sollen aber zugleich verdeut-lichen, dass derartige Vorstrukturierungen keinen Selbstzweck darstellen, sondernmit Blick auf das jeweils zu bewältigende Sachproblem konstruiert und ggf. spezifi-ziert werden müssen (1. Kapitel). Die schematische Fallstrukturierung – insbesonde-re, aber nicht nur der Zulässigkeitsprüfung – erleichtert so einerseits den Einstieg indie Klausur, bietet andererseits aber auch erst die Basis für den hierauf aufbauendenkonkret fallbezogenen und insoweit originellen Lösungsvorschlag.

    2. Entscheidend für eine gelungene Klausur sind dabei nicht nur die materiellenRechtskenntnisse des Bearbeiters, sondern zumal die methodisch saubere Erarbei-tung und Darstellung der Falllösung. Das juristische „Handwerkszeug“ der klarenArgumentation und der gelungenen Schwerpunktsetzung, die sich auch stilistisch imsicheren, dh je nach Erfordernis wechselnden Gebrauch des Gutachten- wie des Ur-teilsstils zeigt, ist unabdingbare Voraussetzung einer erfolgreichen Klausurbearbei-tung (2. Kapitel).

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  • 3. Diese Fertigkeiten sollten nicht nur theoretisch verstanden werden. Um sie wirklichzu erwerben, müssen sie anhand von Übungsfällen praktisch angewendet und trai-niert werden (3. Kapitel).

    Dieses Buch kann und will nicht die gängigen Lehrbücher zum Verfassungsrecht erset-zen. Der von diesen Büchern vermittelte materielle Stoff wird vielmehr vorausgesetzt.Was wir liefern möchten, ist etwas anderes: Wir möchten erläutern, wie der Übergangvon dem abstrakten Lehrbuchwissen zu der konkreten Anwendung in Übungsfällengelingen kann. Das setzt voraus, jenes Wissen nicht bloß separat für sich zu sehen unddie Anwendung nicht als punktuelle Kasuistik zu verstehen, sondern als Leser die Ver-bindungslinien und Gemeinsamkeiten zu erkennen. Materielles Wissen wird daher nurinsoweit wiederholt, als es erforderlich ist, um reflektierte Aufbauschemata zu entwi-ckeln. Die auf diese Weise erzielte Vertrautheit mit typischen Klausurstrukturen er-möglicht es, auch neue, unbekannte Fallkonstellationen erfolgreich zu bewältigen.

    Das Buch richtet sich daher sowohl an Studenten in den Anfangssemestern wie an Ex-amenskandidaten. Die einen soll es möglichst ideal auf eine erfolgreiche Zwischenprü-fung vorbereiten, indem es den Übergang zwischen der meist etwas abstrakteren Wis-sensvermittlung in den Vorlesungen „Staatsrecht I“ und „Staatsrecht II“ und der prak-tischen Übung in den Arbeitsgemeinschaften erläutert. Den anderen bietet es die Mög-lichkeit, sich noch einmal in kompakter Form mit den speziellen Herausforderungeneiner Klausur im Verfassungsrecht auseinanderzusetzen. Gerade weil das öffentlicheRecht im Allgemeinen und das Verfassungsrecht im Besonderen von vielen Studentenin der Examensvorbereitung etwas vernachlässigt wird, bietet es die Chance, sich miteiner sauber strukturierten, argumentativ stimmigen Lösung positiv abzuheben undeine sehr erfolgreiche Klausur zu schreiben.

    Einleitung

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