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10.06.22 1 Grundzüge der Konzernrechnungslegung

Grundzüge der Konzernrechnungslegung

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Grundzüge der Konzernrechnungslegung. Gliederung Konzernrechnungslegung. Charakteristika der Konzernrechnungslegung Pflicht zur Konzernrechnungslegung und Abgrenzung des Konsolidierungskreises Grundsätze der Konsolidierung Vollkonsolidierung verbundener Unternehmen Kapitalkonsolidierung - PowerPoint PPT Presentation

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Page 1: Grundzüge der Konzernrechnungslegung

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Grundzüge der Konzernrechnungslegung

Page 2: Grundzüge der Konzernrechnungslegung

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Gliederung Konzernrechnungslegung

Charakteristika der Konzernrechnungslegung Pflicht zur Konzernrechnungslegung und

Abgrenzung des Konsolidierungskreises Grundsätze der Konsolidierung Vollkonsolidierung verbundener Unternehmen

Kapitalkonsolidierung Schuldenkonsolidierung Zwischenergebniskonsolidierung Aufwands- und Ertragskonsolidierung

Page 3: Grundzüge der Konzernrechnungslegung

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Konsolidierung nicht vollkonsolidierter UnternehmenGemeinschaftsunternehmenAssoziierte Unternehmen

Steuerabgrenzung Währungsumrechnung Spezielle Bestandteile des Konzernabschlusses

Kapitalflussrechnung Eigenkapitalspiegel Segmentberichterstattung

Konzernanhang Konzernlagebericht

Page 4: Grundzüge der Konzernrechnungslegung

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Literatur Gräfer, H./Scheld, G.A.: Grundzüge der

Konzernrechnungslegung, 11. Auflage, Berlin 2009 Ammann, H./Müller, St.: Konzernbilanzie-rung, 1.

Auflage Herne/Berlin 2005 Baetge, J. u.a.: Konzernbilanzen, 8. Auflage,

Düsseldorf 2009 Küting, K./Weber, C.-P.: Der Konzernab-schluss, 11.

Auflage 2008 Müller, V.O.: Situațiile financiare consolidate.

Dezvoltări și aprofundări la nivel internațional, european și național, Cluj-Napoca 2010

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Internetquellen

Deutsches Rechnungslegungs Standards Committee e.V. (Hrsg.): Deutsche Rechnungslegungs Standards (DRS), www.drsc.de

International Accounting Standards Board (Hrsg): International Accounting Standards (IAS)/International Financial Reporting Standards (IFRS), www.iasb.org

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Unternehmensverbindungen

Kooperationen

- Kartelle- Allianzen- Arbeitsgemein- schaften/Konsortien- Verbände

Konzentrationen

- Fusionen- Konzerne- Joint Venture

Page 7: Grundzüge der Konzernrechnungslegung

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Definition Konzern

Als Konzern bezeichnet man die Zusammenfassung rechtlich selbstständiger

Unternehmen unter dem unmittelbaren oder mittelbaren beherrschenden Ein-

fluss einer Muttergesellschaft.

Page 8: Grundzüge der Konzernrechnungslegung

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Notwendigkeit des Konzernabschlusses

Konzernunternehmen können nicht unabhängig voneinander handeln

Konzernunternehmen sind wirtschaftlich voneinander abhängig

Ausweis der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage ist u.U. verfälscht, z.B. durch Gewinnverlagerungen oder Verschiebungen liquider Mittel

Konzernabschluss erforderlich!

Page 9: Grundzüge der Konzernrechnungslegung

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Definition Konzernabschluss

Der Konzernabschluss soll ein den tatsächlichen Verhältnissen entspre-

chendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Konzernver-

flechtung vermitteln. Er ist so aufzustellen, als ob die zum Konzern gehö-

renden Unternehmen insgesamt ein einziges Unternehmen wären.

Page 10: Grundzüge der Konzernrechnungslegung

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Adressaten des Konzernabschlusses

Konzernmanagement zur Selbstinformation

Eigenkapitalgeber insbesondere Aktionäre der Konzernunternehmen

Fremdkapitalgeber insbesondere Kreditinstitute zur Bonitätsprüfung

interessierte Öffentlichkeit

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Bildung des Konzernabschlusses

Page 12: Grundzüge der Konzernrechnungslegung

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Einheitstheorie und Konsolidierung

§ 297 Abs. 3 S. 1 HGB

„Im Konzernabschluss ist die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der einbezogenen

Unternehmen so darzustellen, als ob diese Unternehmen insgesamt ein einziges Unterneh-

men wären.“

Unter Konsolidierung versteht man die Zusammenfassung der Einzelabschlüsse der

Konzernunternehmen unter Aufrechnung der Ergebnisse aus innerkonzernlichen Verbin-

dungen, die sich in Vermögens-, Kapital- und Erfolgsgrößen niederschlagen können.

Kapitalkonsolidierung Schuldenkonsolidierung Zwischenergebniskonsolidierung Aufwands- und Ertragskonsolidierung

Page 13: Grundzüge der Konzernrechnungslegung

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Besonderheiten des Konzernabschlusses

rein betriebswirtschaftlicher Abschluss, d.h. lediglich Informations- und Dokumentations-funktion

keine Rechtswirkungen wie Ausschüttungs- oder Gewinnermittlungsfunktion

eigenständige Konzernbilanzpolitik, d.h. neue Ausübung aller Ansatz-, Bewer- tungs- und Ausweiswahlrechte

Fiktion der rechtlichen Einheit (Einheits theorie) und Weltabschlussprinzip

Page 14: Grundzüge der Konzernrechnungslegung

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Formen von Konzernunternehmen

Page 15: Grundzüge der Konzernrechnungslegung

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Vorgehensweise bei der Aufstellung

(1) Bestimmung der Konzernrechnungslegungspflicht (Aufstellung);

(2) Festlegung der Gesellschaften, die in den Konzernabschluss einbezogen werden

(Konsolidierungskreis);

(3) Erstellung einer Handelsbilanz II (Einheitlichkeit der Bilanzierung, Bewertung

und des Ausweises sowie Währungsumrechnung);

(4) Addition der Handelsbilanzen II zum Summenabschluss;

(5) Durchführung der Konsolidierungsmaßnahmen (Voll-, Quotenkonsolidierung so-

wie Equity-Bewertung);

(6) Prüfung des Konzernabschlusses und -lageberichtes;

(7) Offenlegung des Konzernabschlusses und -lageberichtes.

Page 16: Grundzüge der Konzernrechnungslegung

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Kapitel-ende

Fragen?

Page 17: Grundzüge der Konzernrechnungslegung

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Zusammenfassung

Art der Einbeziehung in den Konzernabschluss

Verbundene Unternehmen

"beherrschender Einfluss"

Vollkonsolidierung

sämtlicher Aktiva und Passiva; Ver-

rechnung des Beteiligungsbuchwertes in

der Bilanz der Mutterunternehmung mit

dem anteiligen Eigenkapital der Tochter

Gemeinschaftsunternehmen

"gemeinsame Führung"

Quotenkonsolidierung

Aktiva und Passiva gehen nur nach

Maßgabe der Beteiligungsquote in die

Konzernbilanz ein

Assoziierte Unternehmen

"maßgeblicher Einfluss"

vermutet bei Beteiligung

20 % der Stimmrechte

Equity-Bewertung

Ausweis als gesonderter Posten im

Finanzanlagevermögen;

Bewertung nach der Equity-Methode

Sonstige Beteiligungen

Anteile < 20 % des Kapitals und

bei größeren Anteilen, wenn

die Assoziierungsvermutung

widerlegt wird

keine Konsolidierung

üblicher Ausweis als "Beteiligungen"

oder "Wertpapiere des Anlagever-

mögens" im FinanzAV;

Bewertung zu fortgeführten Anschaf-

fungskosten

Beteiligungs-unternehmen

.

Assoziierte Unternehmen

= Equity Methode .

.

.

Gemeinschafts-unternehmen

= Quotenkonsolidierung

.

Mutter- und Tochterunternehmen

(Konzern i.e.S.)

=

Vollkonsolidierung

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Konzernunternehmen und Konsolidierungsformen

Page 19: Grundzüge der Konzernrechnungslegung

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Formen und

Methoden der

Konsolidie-rung

F orm en d er K on so lid ieru n g

Vo llk on so lid ieru n g Q u o ten k o n so lid ieru n g E q u ity -B ew ertu n g

fü r: fü r: fü r:

To ch te ru n te rn eh m en G em ein sch a ftsu n te rn eh m en A sso z iie rte U n te rn eh m en

- b eh e rrsch en d e r E in flu ss (C o n tro l-Verh ä ltn is )

- g em e in sam e F ü h ru n g - m aß g eb lich e r E in flu ss

K ap ita lk o n so lid ie ru n g

S ch u ld en k o n so lid ie ru n g

Z w isch en e rg eb n is-k o n so lid ie ru n g

A u fw an d s- u n d E rtrag s-k o n so lid ie ru n g

K ap ita lk o n so lid ie ru n g

S ch u ld en k o n so lid ie ru n g

Z w isch en e rg eb n is-k o n so lid ie ru n g

A u fw an d s- u n d E rtrag s-k o n so lid ie ru n g

K ap ita lb ew ertu n g

S ch u ld en k o n so lid ie ru n g(fre iw illig n ach h .M .)

Z w isch en e rg eb n is-k o n so lid ie ru n g

Page 20: Grundzüge der Konzernrechnungslegung

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Konsolidierungskreis

Der Konsolidierungskreis i.e.S. bezeichnet den Kreis derjenigen Unternehmen, die in

den Konzernabschluss nach den Regeln der Vollkonsolidierung einbezogen werden

müssen oder, falls Wahlrechte vorhanden sind, einbezogen werden können. Werden auch

Gemeinschaftsunternehmen und assoziierte Unternehmen eingeschlossen, spricht man

vom Konsolidierungskreis i.w.S.

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Voraussetzungen der Konzernrechnungslegungspflicht

mindestens zwei rechtlich selbstständige Unternehmen

Mutterunternehmen in der Rechtsform einer Kapitalgesellschaft

(sonst gelten die §§ 11-13 PublG) Mutterunternehmen mit Sitz im Inland Mutter-Tochter-Verhältnis (Beherrschung) mindestens ein TU muss tatsächlich

konsolidiert werden

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Konkretisierung der Beherrschung

(1) Mehrheit der Stimmrechte

(2) personelle Einflussnahme auf Vorstand oder Aufsichtsrat

(3) Beherrschungsvertrag oder Satzungsbestimmung

(4) Zweckgesellschaft

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Konzept des beherrschenden Einflusses

Mutter-Tochter-Verhältnis?

Beherrschungsmöglichkeit� 290 Abs. 1 HGB

Control-Konzept� 290 Abs. 2 Nr. 1 bis 3 HGB

Wirtschaftliche Betrachtung� 290 Abs. 2 Nr. 4 HGB

Mehrheit der Stimmrechte

Personelle Einflussnahme

Beherrschungs-vertrag oder

Satzung

Mehrheit der Risiken und

Chancen

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Beispiel: Zurechnung der Rechte

Die Voraussetzungen des Control-Konzeptes und damit der Konzernrechnungslegungs-

pflicht sind auch dann erfüllt, wenn die Muttergesellschaft die in § 290 Abs. 2 HGB

genannten Rechte nicht unmittelbar, sondern nur über Tochergesellschaften oder für sie

oder für die Tochtergesellschaften handelnde Personen wahrnehmen kann.

Page 25: Grundzüge der Konzernrechnungslegung

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Zu- und Abrechnung von Rechten

Unmittelbare Rechte des Mutterunternehmens

zuzüglich

Rechte von Tochter-

unternehmen

Rechte, die handelnden Personen für

Rechnung des Mutter- oder Tochterunter-

nehmens zustehen

Rechte, die von anderen

Gesellschaftern aufgrund einer

Vereinbarung zur Verfügung gestellt

wurden

abzüglich

Rechte durch Anteile, die für Rechnung eines Dritten gehalten

werden

Rechte durch Anteile, die als

Sicherheit gehalten werden, sofern nach

Weisung oder im Interesse des

Sicherungsgebers ausgeübt

§ 290 Abs. 3 HGB

Page 26: Grundzüge der Konzernrechnungslegung

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Konzernabschluss nach IAS/IFRS

Gesetzliche Grundlage: IAS-Verordnung und § 315a HGB

Ab 2005 sind alle kapitalmarktorientierte MU verpflichteteinen Konzernabschluss nach IAS/IFRS aufzustellen!

Achtung: Es gelten nur die IAS/IFRS, die das Endorsement-Verfahrender EU erfolgreich durchlaufen haben! Zudem sind weiterhin nochbestimmte nationale Vorschriften anzuwenden, z.B. zum Konzernlage-bericht.

Auch freiwillige Anwendung der IAS/IFRS möglich (§ 315a Abs. 3 HGB)

Page 27: Grundzüge der Konzernrechnungslegung

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Konzernabschluss nach IAS/IFRS

Deutsche Mutterunternehmen

Kapitalmarkt-orientiert

Zulassungs-beantragung

Nicht-kapitalmarkt-orientiert

IAS/IFRSPflicht

� 315a Abs. 1 HGB

IAS/IFRSPflicht

� 315a Abs. 2 HGB

IAS/IFRSWahlrecht

� 315a Abs. 3 HGB

Bestimmung der Aufstellungspflicht stets nach � � 290-293 HGB

Page 28: Grundzüge der Konzernrechnungslegung

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Befreiungsmöglichkeiten

Page 29: Grundzüge der Konzernrechnungslegung

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Befreiungen von der Pflicht zur Konzernrechnungslegung

Befreiende Konzernabschlüsse

und -lageberichte

(� � 291, 292 HGB)

Mutterunternehmen mit Sitz innerhalb der EU bzw. des

EWR (� 291 HGB)

Mutterunternehmen mit Sitz außerhalb der EU bzw. des

EWR (� 292 HGB)

Größenabhängige Befreiungen

(� 293 HGB)

Bruttomethode

(� 293 Abs. 1 Nr. 1 HGB)

Nettomethode

(� 293 Abs. 1 Nr. 2 HGB)

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Stufenabschlussprinzip

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Stufenabschlussprinzip

"A"-AG

"B"-AG "C"-OHG

"D"-GmbH "E"-OHG "F"-KG "G"-GmbH

"H"-AG "I"-AG "K"-AG "L"-AG

Bei der SAP AG müssten beispielsweise 37 Teilkonzernabschlüsse erstellt werden (Stand 2009)!

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Befreiende Konzernabschlüsse von MU in der EU

befreiendes Unternehmen muss TU sein übergeordnetes MU muss zur Aufstellung

verpflichtet sein deutscher Teilkonzern muss in den übergeordneten

Konzernabschluss einbezogen worden sein befreiender Konzernabschluss muss mit der 7. EG-

Richtlinie in Einklang stehen Hinweise im Anhang des Einzelabschlusses des zu

befreienden deutschen MU Offenlegung des befreienden Konzernabschlusses

in deutscher Sprache

aber Achtung: § 291 Abs. 3 HGB beachten!

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Befreiende Konzernabschlüsse außerhalb der EU

Anerkennung durch Bundesminister der Justiz durch Rechtsverordnung

vergleichbare Bedingungen wie für MU in der EU

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Größenmerkmale von Konzernen nach HGB

Größenkriterien Bruttomethode Nettomethode

Bilanzsumme ≤ 23.100.000 Euro ≤ 19.250.000 Euro

Umsatzerlöse ≤ 46.200.000 Euro ≤ 38.500.000 Euro

Arbeitnehmer ≤ 250 ≤ 250

Page 35: Grundzüge der Konzernrechnungslegung

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Befreiungen von der Einbeziehungspflicht

Konsolidierungswahlrechte (� 296 HGB)

Beschränkungen

in der Rechts-

ausübung des

Mutterunternehmens

( � 296 Abs. 1

Nr. 1 HGB)

Unverhältnismäßig

hohe Kosten

oder

Verzögerungen

( � 296 Abs. 1

Nr. 2 HGB)

Weiter-

veräußerungs-

absicht

( � 296 Abs. 1

Nr. 3 HGB)

Untergeordnete

Bedeutung

( � 296 Abs. 2

HGB)

Page 36: Grundzüge der Konzernrechnungslegung

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Aufgabe: Größenmerkmale

Die Konzern-Geschäftsbuchhaltung einer deutschen börsennotierten Mutter-

unternehmung mit drei kleineren Tochtergesellschaften errechnet für die Sum-

menabschlüsse 01 und 02 folgende Zahlen:

Größenmerkmale Jahr 01 Jahr 02

Bilanzsumme

Umsatzerlöse

Arbeitnehmer

24 Mio.€

46 Mio.€

240 Personen

23 Mio.€

47 Mio.€

235 Personen

Ein Probe-Konzernabschluss wird nicht erstellt. Muss das Mutterunternehmen

einen Konzernabschluss aufstellen oder kann es die größenabhängigen Befrei-

ungen in Anspruch nehmen? (Mit Begründung!) Hinweis: Der Konzern war

bisher abschlusspflichtig.

Page 37: Grundzüge der Konzernrechnungslegung

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Aufgabe: Größenmerkmale Das deutsche Textilhandelshaus „Clamotti“-AG aus München ist Mutterunter-

nehmen von drei Tochterunternehmen. Der Bilanzabteilung der „Clamotti“-

AG liegen folgende Daten vor:

31.12.01 31.12.02

Methode

Kriterien

Brutto-

methode

Netto-

methode

Brutto-

methode

Netto-

methode

Bilanzsumme

Umsatzerlöse

Arbeitnehmer

25 Mio.€

45 Mio.€

260 Personen

19 Mio.€

39 Mio.€

260 Personen

24 Mio.€

47 Mio.€

240 Personen

20 Mio.€

38 Mio.€

240 Personen

Muss zum Bilanzstichtag 02 ein Konzernabschluss aufgestellt werden oder

können die größenabhängigen Befreiungswahlrechte in Anspruch genommen

werden? Hinweis: Die „Clamotti“-AG war bis einschließlich 01 von der Auf-

stellung eines Konzernabschlusses und -lageberichtes befreit gewesen.

Page 38: Grundzüge der Konzernrechnungslegung

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Aufgabe: Konzernverbund

Die Motorenfabrik „PS“-AG besitzt 70 % der Stimmenanteile an dem Scheinwerfer-

hersteller „Heller“-GmbH und 60 % an der Metallindustrie „Alu“-KGaA. Die

„Heller“-GmbH und die „Alu“-KGaA halten wiederum jeweils 30 % der Einlagen an

der Schlosserei „Hammer“-OHG. Bei der „Hammer“-OHG sind nach Gesellschafts-

vertrag Mehrheitsentscheidungen vorgesehen.

Zeichnen Sie das Schaubild der Unternehmensverbindung! Welche Unternehmen wer-

den in den Konzernabschluss einbezogen und wer stellt ihn auf?

Page 39: Grundzüge der Konzernrechnungslegung

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Aufgabe: Konzernverbund

Die „A“-AG ist mit 90 % an dem Tochterunternehmen „B“-GmbH und mit 30 % an

dem Konzernunternehmen „C“-GmbH beteiligt. Zusätzlich hält die „C“-GmbH 70 %

der Anteile an der „D“-GmbH. Die „B“-GmbH befindet sich in einem Insolvenzver-

fahren und soll deswegen nicht in einen Konzernabschluss aufgenommen werden.

Zeichnen Sie das Schaubild der Unternehmensverbindung! Wer muss einen Konzern-

abschluss mit welchen Konzernunternehmen aufstellen?

Page 40: Grundzüge der Konzernrechnungslegung

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Aufgabe: Konzernverbund

Das Raumfahrtunternehmen „Jupiter“-AG ist mit 100 % an dem Tochterunternehmen

„Saturn“-GmbH und mit 30 % an dem Konzernunternehmen „Mars“-GmbH beteiligt.

Zusätzlich hält die „Saturn“-GmbH 30 % der Anteile an der „Mars“-GmbH und 70 %

der Anteile an der „Merkur“-AG. Für die „Saturn“-GmbH besteht eine nachweisbare

Weiterveräußerungsabsicht, so dass auf eine Einbeziehung in den Konzernabschluss

verzichtet werden soll.

Zeichnen Sie das Schaubild der Unternehmensverbindung und analysieren Sie die

Konzernverflechtung hinsichtlich Konzernabschlusspflicht und Konsolidierungskreis!

Page 41: Grundzüge der Konzernrechnungslegung

22.04.23 41

Aufgabe: Konzernverbund

Page 42: Grundzüge der Konzernrechnungslegung

22.04.23 42

Aufgabe: KonzernverbundDer Möbelhersteller „Holzwurm“-AG ist mit 50 % an dem Spanplattenwerk „MDF“-

GmbH und mit 70 % an der Maschinenfabrik „IMA-Forte“-KGaA beteiligt. Ferner hält

die „Holzwurm“-AG eine Beteiligung in Höhe von 90 % an der Möbelindustrie

„Mieder“-AG aus Warendorf, die wiederum mit 10 % an der „MDF“-GmbH und mit

30 % Beschlagpäckchen-Hersteller „Beutel und Schraube“-GmbH beteiligt ist. Die

„MDF“-GmbH und die Maschinenfabrik „IMA-Forte“-KGaA halten jeweils 40 % an

dem Möbeleinzelhandelsgeschäft „Teurer Wohnen“-GmbH. Die „Mieder“-AG hat

zudem kurzfristig über den Abschluss eines Beherrschungsvertrages die Beherrschung

über den Folien- und Melaminplattenhersteller „Furnier“-AG erlangt. Jedoch konnte

die Buchhaltung der „Furnier“-AG noch nicht auf die Anforderungen der Konzern-

buchhaltung umgestellt werden. Die bereits oben erwähnte „IMA-Forte“-KGaA hat zu

Beginn des Jahres 70 % der Gesellschafteranteile des Walzwerkes „Hochdruck“-

GmbH erworben. Jedoch ist der Weiterverkauf in Kürze beabsichtigt, entsprechende

Makler sind bereits beauftragt. Aus konzernbilanzpolitischen Gründen sind die Konso-

lidierungswahlrechte in Anspruch zu nehmen, d.h. auf eine Konsolidierung soll ver-

zichtet werden.

Zeichnen Sie das Schaubild der Konzernverflechtung! Welche Unternehmen sind in

welcher Form in den Konzernabschluss aufzunehmen?

Page 43: Grundzüge der Konzernrechnungslegung

22.04.23 43

Lösung: Konzernverbund

Page 44: Grundzüge der Konzernrechnungslegung

22.04.23 44

Kapitel-ende

Fragen?

Page 45: Grundzüge der Konzernrechnungslegung

22.04.23 45

Basistheorien der Konzernrechnungslegung

Page 46: Grundzüge der Konzernrechnungslegung

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Bestandteile des Konzernabschlusses

Konzernbilanz Konzern-GuV Konzernanhang Kapitalflussrechnung Eigenkapitalspiegel freiwillige Segmentberichterstattung

Konzernlagebericht

Page 47: Grundzüge der Konzernrechnungslegung

22.04.23 47

Generalnorm

Der Konzernabschluss ist klar und übersichtlich aufzustellen (§ 297 Abs. 2 S. 1

HGB) und hat unter Beachtung der Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den

tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertrags-

lage des Konzerns zu vermitteln (§ 297 Abs. 2 S. 2 HGB).

Leitmaxime für Konsolidierungstechniken und -wahlrechte Bilanzierungs-, Bewertungs- und Ausweis- methoden und -wahlrechte Nutzung von Ermessensspielräumen Erläuterungen und Begründungen

Page 48: Grundzüge der Konzernrechnungslegung

22.04.23 48

Anzuwendende Vorschriften

Auf den Konzernabschluss sind gem. § 298 Abs. 1 HGB folgende Vorschriften für

den Einzelabschluss von Kapitalgesellschaften anzuwenden, so weit seine Eigenart

keine Abweichungen bedingt oder in den Vorschriften zur Konzernrechnungslegung

nichts anderes bestimmt ist:

§§ 244 bis 256a, 265, 266, 268 bis 275, 277 und 278

Konsequenzen: Anlagespiegel

Gliederung der Bilanz und GuV

GuV nach GKV oder UKV

Page 49: Grundzüge der Konzernrechnungslegung

22.04.23 49

Vollständigkeitsprinzip

alle Abschlusspositionen sindvollständig aufzunehmenAusnahme: Bilanzierungsverbote

Bilanzierungswahlrechte

alle in- und ausländischen KU sindvollständig aufzunehmen(Weltabschlussprinzip)Ausnahme: Konsolidierungswahlrechte

Page 50: Grundzüge der Konzernrechnungslegung

22.04.23 50

Bilanzierungsprinzipien

Für den Konzernabschluss können sämtliche Wahlrechte erneut und anders ausgeübt

werden. Die Einzelabschlüsse sind also nicht maßgeblich für den Konzernabschluss.

Die Aufstellung des Konzernabschlusses gibt also Gestaltungsmöglichkeiten für eine

eigenständige Konzernbilanzpolitik.

Handelsbilanz II

Page 51: Grundzüge der Konzernrechnungslegung

22.04.23 51

Einheitliche Bewertung

Es ist nach § 308 Abs. 1 S. 2 HGB möglich, die nach dem Recht des Mutter-

unternehmens anwendbaren Bewertungswahlrechte im Konzernabschluss un-

abhängig von den im Einzelabschluss des Mutterunternehmens angewandten

Methoden neu auszuüben. D.h., eine eigenständige Konzernbilanzpolitik ist

nicht nur hinsichtlich der Bilanzierungswahlrechte, sondern auch hinsichtlich

der Bewertungswahlrechte möglich.

Unter einheitlicher Bewertung ist diejenige Bewertung zu verstehen, die zu

praktizieren wäre, wenn der Konzern nicht nur wirtschaftlich, sondern auch

rechtlich eine Einheit bilden würde. D.h., art- und funktionsgleiche Bewer-

tungsobjekte sind nach den gleichen Methoden zu bewerten.

Page 52: Grundzüge der Konzernrechnungslegung

22.04.23 52

Einheitliche Abrechnungsperiode

Konzernabschlussstichtag = Stichtag des Mutterunternehmens

Bei Abweichungen Zwischenabschluss

Ein Zwischenabschluss ist ein Abschluss, der während eines laufenden Geschäfts-

jahres, also zwischen den beiden normalen Abschlussstichtagen, aufgestellt wird und

einen Zeitraum von zwölf Monaten umfasst.

Ausnahme: 3-Monats-Frist (§ 299 Abs. 2 S. 2 HGB )

allerdings dann: Anhangangabe

Page 53: Grundzüge der Konzernrechnungslegung

22.04.23 53

Aufgabe: Einheitliche Abrechnungsperiode

Ein Konzern besteht aus nachstehenden Konzernunternehmen:

a) Tochterunternehmen A 30.06.b) Tochterunternehmen B 30.09.c) Assoziierte Gesellschaft C 31.03.d) Tochterunternehmen D 30.06.e) Gemeinschaftsunternehmen E 30.09.f) Tochterunternehmen F 30.09.g) Tochterunternehmen G 31.03.

Die Datumsangaben beschreiben jeweils den Bilanzstichtag des Einzelab-schlusses.Welche Notwendigkeit hinsichtlich der Aufstellung eines Zwischenabschlus-ses hätte es zur Folge, wenn der Stichtag des Mutterunternehmens (1) der 31.Dezember, (2) der 30. September oder (3) der 30. Juni wäre?

Page 54: Grundzüge der Konzernrechnungslegung

22.04.23 54

Kapitel-ende

Fragen?

Page 55: Grundzüge der Konzernrechnungslegung

22.04.23 55

Kapitalkonsolidierung

Die Kapitalkonsolidierung hat die Aufgabe, den Beteiligungsbuchwert des

Mutterunternehmens mit dem auf diesen Anteil entfallenden Eigenkapital-

betrag des einzubeziehenden Unternehmens zu verrechnen.

Page 56: Grundzüge der Konzernrechnungslegung

22.04.23 56

Beispiel: Kapital-

konsolidie-rung

Bilanz der Mutterunternehmung (MU)

Anlagevermögen

500

Eigenkapital

300

Beteiligung TU 100 Fremdkapital 700

Umlaufvermögen

400

1.000 1.000

Bilanz der Tochterunternehmung (TU)

Anlagevermögen

200

Eigenkapital

100

Umlaufvermögen 200 Fremdkapital 300

400 400

In der Konzernbilanz ist der Posten „Beteiligung an Tochterunternehmen“ bei der Mutter-

unternehmung durch die effektiven Vermögenswerte des Tochterunternehmens zu substituieren.

Es folgt:

Konzernbilanz

Anlagevermögen

700

Eigenkapital

300

Umlaufvermögen 600 Fremdkapital 1.000

1.300 1.300

Page 57: Grundzüge der Konzernrechnungslegung

22.04.23 57

Aktivischer Unterschiedsbetrag

Beteiligungsbuchwert > anteiliges Eigenkapital

anteiligesEigenkapital

anteiligesEigenkapital

Buchwert derBeteiligung

aktivischer stille Reserven

abzügl. Lasten

Unterschiedsbetrag Geschäfts- oderFirmenwert (GoF)

Page 58: Grundzüge der Konzernrechnungslegung

22.04.23 58

Bedeutung von stillen Reserven

                                                                                                                                                                                      Milliardensegen für Mobilcom?                                                                                                                                                                                       Auf 800 Millionen bis zu einer Milliarde Euro beziffern Medienberichte die stillen Reserven, die bei der geplanten Fusion von Freenet und Mobilcom aufgedeckt werden.

                                                                                                                                                                                      

   

 

                                                                          

          

Die "Börsen-Zeitung" zitiert den designierten Unternehmenschef Eckhard Spoerr mit den Worten, die stillen Reserven machten 800 Millionen bis eine Milliarde Euro aus. Am Dienstagmorgen legten die beiden im TecDax notierten Fusionskandidaten erneut leicht zu.

Ursache sei, dass im Fusionsvertrag die Bewertung der Unternehmen von Buch- auf Zeitwerte umgestellt werde, berichtet die "Frankfurter Allgemeine Zeitung". "Die Umstellung auf Zeitwerte hat das Eigenkapital von Freenet erhöht. Der Kapitalmarkt hätte es nicht verstanden, wenn wir diese Möglichkeit nicht genutzt hätten", sagte Spoerr der Zeitung, und spielte damit auf die Spekulation an, mit dieser Maßnahme werde eine Ausschüttung vorbereitet.

Quelle: ARD (Hrsg.): Milliardensegen für Mobilcom?, in: boerse.ARD.de, S. 1 vom 12.7.2005

Page 59: Grundzüge der Konzernrechnungslegung

22.04.23 59

Passivischer Unterschiedsbetrag

Beteiligungsbuchwert < anteiliges Eigenkapital

Buchwert der

Beteiligung

Buchwert der

Beteiligung

anteiliges

Eigenkapital

passivischer stille Lasten abzügl.

Reserven

Unterschiedsbetrag Unterschiedsbetrag

aus der Kapitalkon-

solidierung (UaK)

Page 60: Grundzüge der Konzernrechnungslegung

22.04.23 60

Zusammen-fassung

Erwerbs-methode

Methodik: Der Kapitalkonsolidierung liegt die Erwerbsmethode, insbe-sondere die Neubewertungsmethode, zugrunde: Der Buchwert des Anteils der Mutterunternehmung an der Tochterunter-nehmung werden mit dem auf diesen Anteil entfallenden Betrag des Ei-genkapitals der Tochterunternehmung verrechnet. Fiktion der Erwerbsmethode: Die Mutter hat beim Erwerb der Tochter nicht nur Anteile am Kapital, sondern auch an deren Vermögensgegen-

stände und Schulden „einzeln“ erworben. Folge: In die Konzernbilanz werden nicht die Buchwerte aus den Tochter-bilanzen, sondern ihre Anschaffungswerte im Zeitpunkt des Erwerbs über-nommen. Auch die in den Einzelbilanzen der Töchter nicht aktivierten Vermögensgegenstände werden in der Konzernbilanz ausgewiesen (Auf-deckung stiller Reserven abzüglich stiller Lasten!).

Unterschiedsbeträge: Bei der Verrechnung des Beteiligungsbuchwertes mit dem anteiligen Eigenkapital können sich aktivische oder passivische

Unterschiedsbeträge ergeben, die aus einem im Vergleich mit dem bilan-zierten Unternehmenswert zu hohen oder zu niedrigen Kaufpreis resultie-ren. Sie werden den Vermögensgegenständen oder Schulden zugeordnet, bei denen sich durch die Neubewertung eine Differenz ergibt. Verbleiben-de Restbeträge werden als „Geschäfts- oder Firmenwert“ bzw. als „Unter-schiedsbetrag aus Kapitalkonsolidierung“ gesondert in der Konzernbilanz ausgewiesen.

Page 61: Grundzüge der Konzernrechnungslegung

22.04.23 61

Technik der Kapitalkonsolidierung

Die Erwerbsmethode nach der Neubewertungsmethode ist dadurch

charakterisiert, dass die Kapitalkonsolidierung auf Basis der beizulegenden

Zeitwerte der Bilanzposten des Tochterunternehmens vorgenommen wird,

d.h. die Kapitalkonsolidierung erfolgt durch Verrechnung gegen das neube-

wertete Eigenkapital unter Berücksichtigung der aufgelösten stillen Reser-

ven und Lasten. Ein verbleibender Unterschiedsbetrag ist als Geschäfts-

oder Firmenwertes oder als Unterschiedsbetrag aus der Kapitalkonsolidie-

rung zu interpretieren.

Page 62: Grundzüge der Konzernrechnungslegung

22.04.23 62

Aufgabe: Kapital-konsolidierung bei

100 % Anteile

Die international tätige Muttergesellschaft „Weltweit“-AG erwirbt am Ende

des Geschäftsjahres 01 100 % der Anteile an der deutschen Tochtergesell-

schaft „Groß“-GmbH. Die komprimierten Jahresbilanzen der „Weltweit“-AG

und ihrer 100 %igen Tochter „Groß“-GmbH zum 31.12.01 haben folgendes

Aussehen (in T€):

A Bilanz MU P

AV 700 Gez. Kapital 400 UV 400 Rücklagen 300 Beteilig. TU 600 Bilanzgewinn 200 Fremdkapital 800 1.700 1.700

A Bilanz TU P

AV 400 Gez. Kapital 200 UV 300 Rücklagen 100 Bilanzgewinn 100 Fremdkapital 300 700 700

Die in einem speziell für den Unternehmenskauf erstellten Bewertungsgut-

achten aufgedeckten stillen Reserven in dem Anlagevermögen der Tochterge-

sellschaft belaufen sich auf 100 T€. Erstellen Sie eine Konzernbilanz zum

31.12.01 mit Hilfe der Erwerbsmethode nach der Neubewertungsmethode!

Page 63: Grundzüge der Konzernrechnungslegung

22.04.23 63

Aufgabe: Kapital-konsolidierung bei

100 % Anteile

Die Handelskette „Kleinpreis“-AG erwirbt im Dezember 01 100 % der Anteile

am Tochterunternehmen „Sparstrumpf“-AG. Am Bilanzstichtag 31. Dezember

01 weisen die vorläufige Bilanz des Konzerns und die Bilanz des Tochter-

unternehmens folgende Werte in T€ auf:

A vorläufige Konzernbilanz P

AV 300 Gez. Kapital 100 Beteilig. TU 500 Rücklagen 200 UV 100 Bilanzgewinn 100 Fremdkapital 500 900 900

A Bilanz TU (Buchwerte) P

AV 200 Gez. Kapital 100 UV 300 Rücklagen 100 Bilanzgewinn 100 Fremdkapital 200 500 500

A Bilanz TU (Tageswerte) P

AV 300 Gez. Kapital 100 UV 400 Rücklagen 200 Bilanzgewinn 100 Fremdkapital 300 700 700

Ermitteln Sie die Konzernbilanz nach der Erwerbsmethode insbesondere nach

der Neubewertungsmethode!

Page 64: Grundzüge der Konzernrechnungslegung

22.04.23 64

Aufgabe: Kapital-konsolidierung bei

100 % Anteile

Die Mutterunternehmung „Lucky-buy“-AG erwirbt am 30.12.01 100 % der

Anteile an der Tochtergesellschaft „Billig“-AG. Zum Bilanzstichtag am 31.

Dezember 01 weisen die Bilanzen der Gesellschaften nachstehende Werte in

Mio.€ auf:

A Bilanz MU P

Sachanlagen 200 Gez. Kapital 200 Finanzanlagen 100 Rücklagen 300 Vorräte 200 Bilanzgewinn 100 Forderungen 200 Rückstellungen 100 Beteilig. TU 100 Verbindl. 100 800 800

A Bilanz TU (Buchwerte) P

Sachanlagen 200 Gez. Kapital 100 Finanzanlagen 200 Rücklagen 200 Vorräte 200 Bilanzgewinn 100 Forderungen 100 Rückstellungen 200 Verbindl. 100 700 700

A Bilanz TU (Zeitwerte) P

Sachanlagen 200 Gez. Kapital 100 Finanzanlagen 200 Rücklagen 0 Vorräte 100 Bilanzgewinn 100 Forderungen 100 Rückstellungen 300 Verbindl. 100 600 600

Wie sieht die Konzernbilanz nach der Neubewertungsmethode zu diesem Zeit-

punkt aus?

Page 65: Grundzüge der Konzernrechnungslegung

22.04.23 65

Aufgabe: Kapital-konsolidierung bei

100 % Anteile

Die Mutterunternehmung „Lucky-buy“-AG erwirbt am 30.12.01 100 % der

Anteile an der Tochterunternehmung „Goodwill“-GmbH. Zum Bilanzstichtag

am 31.12.01 weisen die Bilanzen der Unternehmen folgende Werte in Mio.€

auf:

A Bilanz MU P

Sachanlagen 200 Gez. Kapital 200 Finanzanlagen 100 Rücklagen 300 Vorräte 200 Bilanzgewinn 100 Forderungen 200 Rückstellungen 100 Beteilig. TU 100 Verbindl. 100 800 800

A Bilanz TU (Buchwerte) P

Sachanlagen 200 Gez. Kapital 100 Finanzanlagen 200 Rücklagen 200 Vorräte 200 Bilanzgewinn 100 Forderungen 100 Rückstellungen 200 Verbindl. 100 700 700

A Bilanz TU (Zeitwerte) P

Sachanlagen 300 Gez. Kapital 100 Finanzanlagen 200 Rücklagen 100 Vorräte 100 Bilanzgewinn 100 Forderungen 100 Rückstellungen 300 Verbindl. 100 700 700

Ermitteln Sie die Konzernbilanz nach der Neubewertungsmethode im Rahmen

der Erstkonsolidierung!

Page 66: Grundzüge der Konzernrechnungslegung

22.04.23 66

Aufgabe: Kapital-konsolidierung bei

100 % Anteile

Die Mutterunternehmung „Haus“-AG erwirbt am 30.12.01 100 % der Anteile

an der Tochterunternehmung „Garten“-GmbH. Zum Bilanzstichtag am

31.12.01 weisen die Bilanzen der Unternehmen folgende Werte in Mio.€ auf:

A Bilanz MU P

Sachanlagen 200 Gez. Kapital 200 Finanzanlagen 100 Rücklagen 700 Vorräte 200 Bilanzgewinn 100 Forderungen 200 Rückstellungen 100 Beteilig. TU 500 Verbindl. 100 1.200 1.200

A Bilanz TU (Buchwerte) P

Sachanlagen 200 Gez. Kapital 100 Finanzanlagen 200 Rücklagen 200 Vorräte 200 Bilanzgewinn 100 Forderungen 100 Rückstellungen 200 Verbindl. 100 700 700

A Bilanz TU (Zeitwerte) P

Sachanlagen 300 Gez. Kapital 100 Finanzanlagen 300 Rücklagen 400 Vorräte 300 Bilanzgewinn 100 Forderungen 100 Rückstellungen 300 Verbindl. 100 1.000 1.000

Ermitteln Sie die Konzernbilanz nach der Neubewertungsmethode im Rahmen

der Erstkonsolidierung!

Page 67: Grundzüge der Konzernrechnungslegung

22.04.23 67

Ausgleichsposten für Fremdanteile

Page 68: Grundzüge der Konzernrechnungslegung

22.04.23 68

Zusammen-fassung Erstkon-

solidierung

(1) Die Bewertung der Vermögensgegenstände und Schulden in der Han-

delsbilanz II des TU muss dem Grundsatz der Einheitlichkeit der Bewertung

im Konzern entsprechen.

(2) Die Aufdeckung der stillen Reserven bzw. Lasten erfolgt bereits in der

Einzelbilanz des TU – also i.d.R. in der Handelsbilanz II. Die stillen Reser-

ven/Lasten werden den sie betreffenden Positionen zugeordnet. Die aufge-

lösten stillen Reserven/Lasten teilen nunmehr das „Schicksal“ dieser Posi-

tionen hinsichtlich der weiteren Behandlung durch Abschreibungen.

(3) Die Konsolidierung des Beteiligungsbuchwertes in der Bilanz des Mut-

terunternehmens erfolgt mit dem anteiligen neubewerteten Eigenkapital des

Tochterunternehmens. Dabei darf der Gesamtbetrag des anteiligen konsoli-

dierungspflichtigen Eigenkapitals den Kaufpreis der Beteiligung durchaus

überschreiten. Eine pagatorische Obergrenze gibt es nicht.

(4) Eine verbleibende Differenz zwischen den Anschaffungskosten der Be-

teiligung und dem konsolidierungspflichtigen neubewerteten Eigenkapital

stellt bei der Neubewertungsmethode den Konsolidierungsausgleichsposten

(KAP) dar. Er ist als Geschäfts- oder Firmenwert oder als Unterschiedsbe-

trag aus der Kapitalkonsolidierung in der Konzernbilanz gesondert auszu-

weisen.

(5) Der auf die Minderheitsgesellschafter entfallende Eigenkapitalanteil ist

in einen gesonderten Eigenkapitalposten umzubuchen, z.B. Ausgleichspos-

ten für Anteile anderer Gesellschafter.

(6) Aus der Saldierung der Werte der Summenbilanz mit den Konsolidie-

rungsbuchungen ergibt sich die Konzernbilanz.

Page 69: Grundzüge der Konzernrechnungslegung

22.04.23 69

Aufgabe: Kapital-konsolidierung bei < 100 % Anteile

Die Muttergesellschaft „Riesig“-AG hat eine Tochtergesellschaft „Klein“-

GmbH Ende 01 zu 60 % erworben. Die Bilanzen der beiden Unternehmen stel-

len sich wie folgt dar (in Mio.€):

A Bilanz MU P

AV 600 Gez. Kapital 400 UV 400 Rücklagen 300 Beteilig. TU 400 Bilanzgewinn 200 FK 500 1.400 1.400

A Bilanz TU P

AV 400 Gez. Kapital 200 UV 300 Rücklagen 200 Bilanzgewinn 100 FK 200 700 700

Die stillen Reserven im Vermögen der Tochtergesellschaft betragen im Anla-

ge- und Umlaufvermögen jeweils 50 Mio.€. Führen Sie die Kapitalkonsoli-

dierung als Erstkonsolidierung (31.12.01) nach der Neubewertungsmethode

durch!

Page 70: Grundzüge der Konzernrechnungslegung

22.04.23 70

Aufgabe: Kapital-konsolidierung bei < 100 % Anteile

A Bilanz MU P

Immat. VG 100 Gez. Kapital 200 Grundstücke 400 Kapitalrücklage 300 Anlagen 600 Gewinnrücklagen 500 Wertpapiere AV 300 Bilanzgewinn 200 Beteilig. TU 1.400 Rückstellungen 400 Vorräte 400 Verb. L&L 300 Forderungen 100 Verb. Wechsel 100 Wertpapiere UV 200 sonst. Verb. 1.800 Kasse 300 3.800 3.800

A Bilanz TU (Buchwerte) P

Immat. VG 100 Gez. Kapital 100 Grundstücke 200 Kapitalrücklage 400 Anlagen 400 Gewinnrücklagen 300 Wertpapiere AV 200 Bilanzgewinn 200 Vorräte 300 Rückstellungen 100 Forderungen 100 Verb. L&L 300 Wertpapiere UV 200 Verb. Wechsel 100 Kasse 200 sonst. Verb. 200 1.700 1.700

A Bilanz TU (Zeitwerte) P

Immat. VG 300 Gez. Kapital 100 Grundstücke 400 Kapitalrücklage 400 Anlagen 500 Gewinnrücklagen 1.100 Wertpapiere AV 300 Bilanzgewinn 200 Vorräte 400 Rückstellungen 100 Forderungen 100 Verb. L&L 300 Wertpapiere UV 300 Verb. Wechsel 100 Kasse 200 sonst. Verb. 200 2.500 2.500

Die Chemiegesellschaft „Stickstoff“-GmbH ist Muttergesellschaft der Tochterunternehmung „Sauerstoff“-GmbH seit 01 mit 70 % der An-teile. Ende 01 weisen die Bilanzen der Gesellschaften nebenstehende Beträge in T€ auf:

Abschreibungen auf die aufgedeckten stillen Reserven sowie auf einen u.U. verbleibenden Unterschiedsbetrag werden erst im folgenden Ge-schäftsjahr vorgenommen. Lösen Sie das Konsolidierungsproblem nach der Neubewertungsmethode für den Fall der Erstkonsolidierung!

Page 71: Grundzüge der Konzernrechnungslegung

22.04.23 71

Aufgabe: Kapital-konsolidierung bei < 100 % Anteile

A Bilanz MU P

Immat. VG 0 Gez. Kapital 200 Grundstücke 200 Kapitalrücklage 300 Anlagen 400 Gewinnrücklagen 400 Wertpapiere AV 100 Bilanzgewinn 100 Beteilig. TU 400 Rückstellungen 300 Vorräte 300 Verbindl. 600 Forderungen 200 Wertpapiere UV 200 Kasse 100 1.900 1.900

A Bilanz TU (Buchwerte) P

Immat. VG 0 Gez. Kapital 300 Grundstücke 200 Kapitalrücklage 300 Anlagen 300 Gewinnrücklagen 300 Wertpapiere AV 300 Bilanzgewinn 100 Vorräte 200 Rückstellungen 300 Forderungen 300 Verbindl. 400 Wertpapiere UV 200 Kasse 200 1.700 1.700

A Bilanz TU (Zeitwerte) P

Immat. VG 0 Gez. Kapital 300 Grundstücke 200 Kapitalrücklage 300 Anlagen 300 Gewinnrücklagen 0 Wertpapiere AV 300 Bilanzgewinn 100 Vorräte 200 Rückstellungen 500 Forderungen 200 Verbindl. 400 Wertpapiere UV 200 Kasse 200 1.600 1.600

Die „Brühwerke“-AG, die sich auf die Herstellung von Brühwürfeln in verschiedenen Geschmacksrichtungen spezialisiert hat, ist Mutterunterneh-men eines kleinen Konzerns. Sie erwirbt Ende 01 70 % der Anteile an dem ausländischen Tochterunternehmen „Süß & Sauer“-AG. Es ist die Aufgabe des Bilanzbuchhalters „Bernhard Brüh“ die Konzernbi-lanz zum Bilanzstichtag 31. Dezember 01 aufzustellen. Die beiden Einzel-bilanzen weisen nebenstehende Werte in T€ auf: Helfen Sie Herrn Brüh bei der Aufstellung der Konzernbilanz zum 31.12.01! Gehen Sie nach der Neubewertungsmethode vor!

Page 72: Grundzüge der Konzernrechnungslegung

22.04.23 72

Aufgabe: Kapital-konsolidierung bei < 100 % Anteile

Der Möbelhersteller „Wolke“-AG aus Bielefeld hat Ende 01 zwei Tochterunter-

nehmen erworben. Die erste Tochtergesellschaft ist ein Spezialist im Büro-

möbelsektor. Der Kapital- und Stimmenanteil beträgt hier 80 % des gezeichne-ten Kapitals. Der Beteiligungsbuchwert liegt bei 100 T€. Die zweite Tochter-

gesellschaft, an der die Mutter zu 100 % beteiligt ist, stellt Metallmöbel her.

Der Beteiligungsbuchwert beläuft sich hier auf 200 T€. Zum Abschlussstichtag

– Ende 01 – stellen sich die drei Einzelbilanzen der genannten Konzerngesell-

schaften wie folgt dar:

Angaben in T€ MU TU (1) TU (2) Anlagevermögen 800 70 200 Umlaufvermögen 400 80 300 Beteiligungen 400 20 100 Geschäfts- od. Firmenwert 100 50 akt. Rechnungsabgrenzung 100 30 50 1.800 200 700 Gezeichnetes Kapital 200 50 100 Rücklagen 600 30 100 Jahresüberschuss 200 20 100 Verbindlichkeiten 700 100 300 pass. Rechnungsabgrenzung 100 100 1.800 200 700

Bewertungsgutachten, die kurz vor dem Kauf der beiden Gesellschaften erstellt

wurden, zeigen stille Reserven im Anlagevermögen beim Büromöbelspezialis-

ten in Höhe von 20 T€. Beim Metallmöbelhersteller wurden stille Reserven im

Anlagevermögen in Höhe von 100 T€ und stille Lasten im Umlaufvermögen mit einem Betrag von 50 T€ aufgedeckt.

Ermitteln Sie die Konzernbilanz nach der Neubewertungsmethode zum

31.12.01!

Page 73: Grundzüge der Konzernrechnungslegung

22.04.23 73

Aufgabe: Kapital-konsolidierung bei < 100 % Anteile

Die Chemieunternehmung „Säure“-GmbH ist Muttergesellschaft der Tochterunternehmung „Base“-GmbH. Der Erwerb von 70 % der An-teile an dem Tochterunternehmen fand 01 statt. Die Bilanzen haben folgendes Aussehen in T€:

Abschreibungen auf die aufgedeckten stillen Reserven sowie auf einen u.U. verbleibenden Unterschiedsbetrag werden erst im folgenden Ge-schäftsjahr vorgenommen. Lösen Sie das Konsolidierungsproblem nach der Neubewertungsmethode für den Fall der Erstkonsolidierung!

A Bilanz MU P

Immat. VG 100 Gez. Kapital 200 Grundstücke 400 Kapitalrücklage 300 Anlagen 600 Gewinnrücklagen 500 Wertpapiere AV 300 Bilanzgewinn 200 Beteilig. TU 1.400 Rückstellungen 400 Vorräte 400 Verb. L&L 300 Forderungen 100 Verb. Wechsel 100 Wertpapiere UV 200 sonst. Verb. 1.800 Kasse 300 3.800 3.800

A Bilanz TU (Buchwerte) P

Immat. VG 100 Gez. Kapital 100 Grundstücke 200 Kapitalrücklage 400 Anlagen 400 Gewinnrücklagen 300 Wertpapiere AV 200 Bilanzgewinn 200 Vorräte 300 Rückstellungen 100 Forderungen 100 Verb. L&L 300 Wertpapiere UV 200 Verb. Wechsel 100 Kasse 200 sonst. Verb. 200 1.700 1.700

A Bilanz TU (Zeitwerte) P

Immat. VG 500 Gez. Kapital 100 Grundstücke 600 Kapitalrücklage 400 Anlagen 600 Gewinnrücklagen 1.900 Wertpapiere AV 400 Bilanzgewinn 200 Vorräte 500 Rückstellungen 100 Forderungen 100 Verb. L&L 300 Wertpapiere UV 400 Verb. Wechsel 100 Kasse 200 sonst. Verb. 200 3.300 3.300

Page 74: Grundzüge der Konzernrechnungslegung

22.04.23 74

Bedeutung des GoF

Quelle: ARD (Hrsg.): T-Online mit Rekordzahlen, in: boerse.ARD.de, S. 1 vom 12.5.2004

Page 75: Grundzüge der Konzernrechnungslegung

22.04.23 75

Zusammenfassung: Behandlung der

Unterschiedsbeträge

Zusammenfassung

Behandlung der Unterschiedsbeträge

aktivisch

„goodwill“

(309 Abs. 1 HGB)

passivisch

„badwill“ bzw. „lucky buy“

(309 Abs. 2 HGB)

Abschreibung des Geschäfts- oder

Firmenwertes erfolgt planmäßig

über die Nutzungsdauer (in praxi bis

20 Jahre)

Ggf. sind zusätzlich außerplan-

mäßige Abschreibungen vorzu-

nehmen

Allerdings: Wertaufholungsverbot!

Die Auflösung des Unterschieds-

betrages aus der Kapitalkonsoli-

dierung erfolgt:

a) wenn eine zum Zeitpunkt des

Erwerbs oder der ersten Konsoli-

dierung erwartete ungünstige Ent-

wicklung eingetreten ist. Charakter

einer zweckgebundenen Rücklage

(„badwill“)

b) wenn am Abschlussstichtag fest-

steht, dass er einem realisierten Ge-

winn entspricht. Charakter eines

„lucky buy“

Eine Verrechnung aktivischer und passivischer Unterschiedsbeträge

ist unzulässig

Page 76: Grundzüge der Konzernrechnungslegung

22.04.23 76

Folgekonsolidierung

Die Kapitalkonsolidierung wird in den Folgeperioden auf der Datenbasis des ersten Jahres

wiederholt, d.h., die Konsolidierungsbuchungen entsprechen denen der Erstkonsolidie-rung.

Hinzu treten die Abschreibungen des Geschäfts- oder Firmenwertes und die Abschrei-

bungen der stillen Reserven und Lasten, die das Konzernergebnis entsprechend kürzen.

Stille Reserven und Lasten teilen das Schicksal der Vermögensgegenstände und Schulden,

denen sie zugerechnet werden.

Nicht nur die Aktivitäten bei Erstkonsolidierung, sondern auch alle erfolgswirksamen Bu-chungen der Vorjahre müssen in jedem Jahr wiederholt werden.

Die Folgekonsolidierung bezeichnet die Konsolidierung der einbezogenen Konzern-

unternehmen in den auf die Erstkonsolidierung folgenden Perioden. Im Rahmen der

Folgekonsolidierung werden die bei der Erstkonsolidierung definierten Wertansätze in

der Konzernbilanz in den Folgeperioden fortgeschrieben und weiterverrechnet.

Definition

Technik

Page 77: Grundzüge der Konzernrechnungslegung

22.04.23 77

100 % Erstkon-

solidierung

Die Mutterunternehmung M-AG erwirbt und konsolidiert eine Tochterunternehmung T-

GmbH zum 31.12.01 zu 100 %. Die stark vereinfachten Bilanzen der Mutter- und Tochter-

gesellschaft stellen sich wie folgt dar (Werte in Mio.€):

A Bilanz der Mutterunternehmung M-AG P

Anlagevermögen

Beteiligung T-GmbH

Umlaufvermögen

500

400

300

Gezeichnetes Kapital

Rücklagen

Bilanzgewinn

Fremdkapital

400

300

200

300

1.200 1.200

A Bilanz der Tochterunternehmung T-GmbH P

Anlagevermögen

Umlaufvermögen

300

200

Gezeichnetes Kapital

Rücklagen

Bilanzgewinn

Fremdkapital

100

150

50

200

500 500

A Bilanz der T-GmbH zu Zeitwerten P

Anlagevermögen

Umlaufvermögen

340

200

Gezeichnetes Kapital

Rücklagen

Bilanzgewinn

Fremdkapital

100

210

50

180

540 540

Page 78: Grundzüge der Konzernrechnungslegung

22.04.23 78

100 % Folgekon-solidierung

A Bilanz der Mutterunternehmung M-AG P

Anlagevermögen

Beteiligung T-GmbH

Umlaufvermögen

500

400

500

Gezeichnetes Kapital

Rücklagen

Bilanzgewinn

Fremdkapital

400

500

200

300

1.400 1.400

A Bilanz der Tochterunternehmung T-GmbH P

Anlagevermögen

Umlaufvermögen

300

200

Gezeichnetes Kapital

Rücklagen

Bilanzgewinn

Fremdkapital

100

200

100

100

500 500

Abschreibungen: AV: Restnutzungsdauer von 5 JahrenGoF: 4 Jahre

Stille Reserven im FK: werden wegen Zahlung aufgelöst

Page 79: Grundzüge der Konzernrechnungslegung

22.04.23 79

80 % Erstkon-

solidierung

Die Mutterunternehmung M-AG erwirbt und konsolidiert die Tochtergesellschaft T-GmbH

zum 31.12.01, an der sie 80 % der Anteile hält. Die weiteren Daten können den folgenden

Bilanzen entnommen werden, die dem oben angegebenen Beispiel entsprechen (Werte in

Mio.€):

A Bilanz der Mutterunternehmung M-AG P

Anlagevermögen

Beteiligung T-GmbH

Umlaufvermögen

500

400

300

Gezeichnetes Kapital

Rücklagen

Bilanzgewinn

Fremdkapital

400

300

200

300

1.200 1.200

A Bilanz der Tochterunternehmung T-GmbH P

Anlagevermögen

Umlaufvermögen

300

200

Gezeichnetes Kapital

Rücklagen

Bilanzgewinn

Fremdkapital

100

150

50

200

500 500

A Bilanz der T-GmbH zu Zeitwerten P

Anlagevermögen

Umlaufvermögen

340

200

Gezeichnetes Kapital

Rücklagen

Bilanzgewinn

Fremdkapital

100

210

50

180

540 540

Page 80: Grundzüge der Konzernrechnungslegung

22.04.23 80

80 % Folgekon-solidierung

Abschreibungen: AV: Restnutzungsdauer von 5 JahrenGoF: 4 Jahre

Stille Reserven im FK: werden wegen Zahlung aufgelöst

A Bilanz der Mutterunternehmung M-AG P

Anlagevermögen

Beteiligung T-GmbH

Umlaufvermögen

500

400

500

Gezeichnetes Kapital

Rücklagen

Bilanzgewinn

Fremdkapital

400

500

200

300

1.400 1.400

A Bilanz der Tochterunternehmung T-GmbH P

Anlagevermögen

Umlaufvermögen

300

200

Gezeichnetes Kapital

Rücklagen

Bilanzgewinn

Fremdkapital

100

200

100

100

500 500

Page 81: Grundzüge der Konzernrechnungslegung

22.04.23 81

Zusammen-fassung

Folgekon-solidierung

Erste Folgekonsolidierung:

(1) Die Erstkonsolidierungsbuchungen werden in der Folgeperiode wie-

derholt. Wird der Jahresüberschuss thesauriert, erfolgt die Wiederholung

der Erstkonsolidierung gegen die Gewinnrücklagen und nicht gegen den

Jahresüberschuss.

(2) Die stillen Reserven und Lasten sind in der HB II der Tochter abzu-

schreiben. Stille Reserven und Lasten teilen das Schicksal der Vermögens-

gegenstände und Schulden, denen sie zugerechnet werden. Zu bedenken

ist, dass auch die Minderheitsgesellschafter an den stillen Reserven/Lasten

und damit an den Abschreibungen beteiligt sind. Konzernfremde Ab-

schreibungen sind daher in die „Anteile anderer Gesellschafter“ umzubu-

chen.

(3) Ein vorhandener „Geschäfts- oder Firmenwert“ ist abzuschreiben, ein

vorhandener „Unterschiedsbetrag aus der Kapitalkonsolidierung“ ist ggf.

aufzulösen.

(4) Die Minderheitsgesellschafter partizipieren anteilsmäßig am neuen

Jahresüberschuss. Konzernfremde Gewinnanteile sind daher in die „Antei-

le anderer Gesellschafter“ umzubuchen.

Weitere Folgekonsolidierungen:

Nicht nur die Aktivitäten bei Erstkonsolidierung, sondern auch alle er-

folgswirksamen Buchungen der Vorjahre müssen in jedem Jahr wiederholt

werden.

Page 82: Grundzüge der Konzernrechnungslegung

22.04.23 82

Aufrechnungsdifferenzen

Aufrechnungsdifferenzen

Unechte

Aufrechnungsdifferenzen

Echte

Aufrechnungsdifferenzen

z.B. fehlerhafte Buchungen, zeitliche Buchungsunterschiede

z.B. gesetzliche Ansatz- und Bewertungsvorschriften

werden korrigiert erfolgswirksame Verrechnung

Page 83: Grundzüge der Konzernrechnungslegung

22.04.23 83

Echte Aufrechnungsdifferenzen

Konzerninterne Rückstellungen Aktivierungswahlrecht bei Darlehen mit

Disagio Niederstwertprinzip bei Forderungen Niederstwertprinzip bei Forderungen in

fremder Währung

entstehen durch Ansatz- und Bewertungsvorschriften

erfolgswirksame Verrechnung

Page 84: Grundzüge der Konzernrechnungslegung

22.04.23 84

Verrechnung von Aufrechnungsdifferenzen

Verrechnung des Gesamtbetrags, da Stornierung jedereinzelnen Buchung zu aufwändig wäre

Erstmalige Eliminierung Folge-Eliminierungen

erfolgswirksam erfolgsunwirksam

z.B. Ergebnisvortrag, Sonderposten

Der Konzernjahreserfolg darf im Interesse einer exakten Perio-

denabgrenzung nur um die während der Abrechnungsperiode

neu entstandenen Differenzbeträge verändert werden.

Page 85: Grundzüge der Konzernrechnungslegung

22.04.23 85

Konzernjahresüberschuss versus Konzernbilanzgewinn

Konzernjahreserfolg (Jahresüberschuss/-fehlbetrag) - Einstellung in Rücklagen

+ Auflösung von Rücklagen

+ Gewinnvortrag aus Einzelbilanzen und Konsolidierung

- Verlustvortrag aus Einzelbilanzen und Konsolidierung ------------------------------------------------------------------------- = Konzernbilanzergebnis (Bilanzgewinn/-verlust)

Page 86: Grundzüge der Konzernrechnungslegung

22.04.23 86

Beispiel: Aufrechnungsdifferenzen

Die Summe der Jahresüberschüsse der in den Konzernabschluss

einbezogenen Unternehmen beträgt

570 T€

Die pass. Aufrechnungsdifferenz aus der Schuldenkonsolidierung

beläuft sich am Ende des Jahres auf

58 T€

Am Vorjahresende betrug die pass. Aufrechnungsdifferenz 30 T€

Zu ermitteln sind der Konzernjahreserfolg und das Konzern-

bilanzergebnis!

Summe der Jahresüberschüsse 570 T€

+ Zunahme der pass. Aufrechnungsdifferenz gegenüber

dem Vorjahr

28 T€

= Konzernjahreserfolg (Jahresüberschuss) 598 T€

+ pass. Aufrechnungsdifferenz am Ende des Vorjahres

(Gewinnvortrag)

30 T€

= Konzernbilanzergebnis (Bilanzgewinn)

628 T€

Page 87: Grundzüge der Konzernrechnungslegung

22.04.23 87

Aufgabe der Schuldenkonsolidierung ist die Eliminierung konzerninterner

Schuldbeziehungen, da der Konzern keine Forderungen und Verbindlich-

keiten gegenüber sich selbst haben kann. Ausnahmen von der Schuldenkon-

solidierung sind möglich.

(1) Zunächst ist zu klären, welche Forderungen und Verbindlichkeiten im

weitesten Sinne zwischen den einbezogenen Unternehmen bestehen, die

nicht in der Konzernbilanz auftreten dürfen.

(2) Die zu berücksichtigenden Posten sind mit den anderen einzubezie-

henden Unternehmen abzustimmen, um unechte Restbeträge zu vermeiden.

(3) Die entsprechenden Forderungen und Verbindlichkeiten sind aufzu-

rechnen.

(4) Falls echte Restbeträge auftreten, muss eine erfolgswirksame Verrech-

nung der Veränderung der Aufrechnungsdifferenzen gegenüber dem Vor-

jahr erfolgen.

(5) Der Vorjahresbestand an Aufrechnungsdifferenzen wird üblicherweise

mit dem Gewinn-/Verlustvortrag verrechnet oder als besondere Position

unter den Passiva ausgewiesen und bleibt somit für das Geschäftsjahr er-

folgsunwirksam.

Zusammen fassung

Schulden konsolidie

rung

Page 88: Grundzüge der Konzernrechnungslegung

22.04.23 88

Aufgabe: Erfolgsneutrale Schuldenkonsolidierung

Die Geseker Kalkindustrie „Sandig und Staubig“-AG hat eine Forderung in

Höhe von 100 T€ gegenüber dem Tochterunternehmen „Kalkweiß“-GmbH.

Forderungen und Verbindlichkeiten stehen sich in gleicher Höhe gegenüber.

A Bilanz MU P A Bilanz TU P

AV ... EK ... AV ... EK ... UV ... UV ... Verb. 100 Ford. 100 ... ... ... ...

Führen Sie die Schuldenkonsolidierung durch!

Page 89: Grundzüge der Konzernrechnungslegung

22.04.23 89

Aufgabe: Erfolgsneutrale Schuldenkonsolidierung

Die beiden nachstehenden Einzelabschlüsse enthalten Forderungen der Tochter-

gesellschaft „Pleite“-GmbH gegenüber der Muttergesellschaft „Sparsam“-GmbH

in Höhe von 200 T€ und Forderungen der Muttergesellschaft gegenüber der Toch-

terunternehmung in Höhe von 100 T€. Die Forderungen entsprechen den Ver-

bindlichkeiten.

A Bilanz MU P A Bilanz TU P AV ... EK ... AV ... EK ... UV ... Verb. 500 UV ... Verb. 400 Ford. 400 Ford. 300 ... ... ... ...

Eliminieren Sie die gegenseitigen Forderungen und Verbindlichkeiten!

Page 90: Grundzüge der Konzernrechnungslegung

22.04.23 90

Aufgabe: Erfolgsneutrale Schuldenkonsolidierung

Die Muttergesellschaft „Hochbau“-GmbH hat zum 31.12.01 einen Konzernab-

schluss aufzustellen. Eine der Tochterunternehmungen – die Beteiligungsquote

entspricht 60 % – ist die „Tiefbau“-AG. Die gekürzten Bilanzen weisen fol-

gende Abschlusspositionen auf (in T€):

A Bilanz MU P A Bilanz TU P

AV ... EK ... AV ... EK ... UV ... sonst. FK 300 UV ... sonst. FK 200 Ford. L&L 400 erh. Anzahlg. 300 gel. Anz. 100 Verb. L&L 200 Ford. verb.U. 300 Verb.verb.U 200 ... ... ... ...

Bei der Konsolidierung der Bilanzen sind folgende Aspekte zu beachten. Die

Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen bei der „Tiefbau“-AG re-

sultieren in voller Höhe aus Lieferungen von der „Hochbau“-GmbH. Die Ver-

bindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen enthalten zu 100 T€

Verbindlichkeiten gegenüber der „Hochbau“-GmbH. 100 T€ der erhaltenen

Anzahlungen bei der „Hochbau“-GmbH wurden von der „Tiefbau“-AG ge-

leistet. Differenzen zwischen den zu konsolidierenden Forderungen und Ver-

bindlichkeiten entstehen nicht.

Führen Sie eine Schuldenkonsolidierung durch!

Page 91: Grundzüge der Konzernrechnungslegung

22.04.23 91

Aufgabe: Veränderung Konzernergebnis

Konzernergebnis

steigt fällt bleibt gleich

(1) Forderg. > Verbindlichkeiten (2) Forderg. = Verbindlichkeiten (3) Forderg. < Verbindlichkeiten

Page 92: Grundzüge der Konzernrechnungslegung

22.04.23 92

Aufgabe: Erfolgswirksame Schuldenkonsolidierung

Das Kurierdienstleistungsunternehmen „Langweilig“-GmbH hat eine Forde-

rung gegenüber dem einzigen Tochterunternehmen „Schnell und Sparsam“-

GmbH in Höhe von 100 T€ abgeschrieben, mit der Folge, dass sich Forderun-

gen und Verbindlichkeiten nicht mehr entsprechen. Die Abschreibung wurde

bei der Muttergesellschaft „Langweilig“-GmbH direkt vorgenommen. Die Bi-

lanzen der Mutter und der Tochter haben folgendes Aussehen (Werte in T€):

A Bilanz MU P A Bilanz TU P

AV ... EK ... AV ... EK ...

UV ... JÜ 200 UV ... JÜ 100

Ford.verb.U. 500 Verb.verb.U. 600

... ... ... ...

Wie ist der Sachverhalt bei der Schuldenkonsolidierung zu berücksichtigen?

Tragen Sie die vollständige Schuldenkonsolidierung in eine Konsolidierungs-

tabelle ein!

Page 93: Grundzüge der Konzernrechnungslegung

22.04.23 93

Aufgabe: Erfolgswirksame Schuldenkonsolidierung

Ein Konzern besteht aus den beiden Gartenbaubetrieben „Baum“-GmbH und

„Wiese“-GmbH. Die Muttergesellschaft „Baum“-GmbH hat der Tochtergesell-

schaft „Wiese“-GmbH ein langfristiges Darlehen zu marktüblichen Zinssätzen ge-

währt. Der Auszahlungsbetrag beläuft sich auf 90 T€, der Rückzahlungsbetrag be-

trägt genau 100 T€. Hinsichtlich des Disagios in Höhe von 10 T€ macht die

„Wiese“-GmbH als Schuldner von dem Aktivierungswahlrecht des § 250 Abs.3

HGB keinen Gebrauch und verrechnet es voll als Aufwand. Die gekürzten Bilan-

zen der beiden Unternehmen enthalten folgende Beträge in T€:

A Bilanz MU P A Bilanz TU P

AV ... EK ... AV ... EK ...

UV ... JÜ 500 UV ... JÜ 400

Ford.verb.U. 100 RAP 10 Verb.verb.U. 100

... ... ... ...

Führen Sie eine Schuldenkonsolidierung durch!

Page 94: Grundzüge der Konzernrechnungslegung

22.04.23 94

Aufgabe: Erfolgswirksame Schuldenkonsolidierung

Die Mutterunternehmung „Vorsichtig“-AG hat in ihrem Einzelabschluss ge-

genüber der konsolidierten Tochtergesellschaft „Unbesonnen“-GmbH eine

Rückstellung für ungewisse Verbindlichkeiten in Höhe von 100 T€ gebildet.

Die Bilanzen der beiden Unternehmen haben folgendes Aussehen (in T€):

A Bilanz MU P A Bilanz TU P

AV ... EK ... AV ... EK ...

UV ... JÜ 200 UV ... JÜ 100

Rückst. 400 Rückst. 200

... ... ... ...

Führen Sie eine Schuldenkonsolidierung durch!

Page 95: Grundzüge der Konzernrechnungslegung

22.04.23 95

Aufgabe: Folgekonsolidierung

(Werte in T€) Jahr 01 Jahr 02 Jahr 03

konzerninterne Verbindlichkeiten 900 900 800

konzerninterne Forderungen 800 700 800

Aufrechnungsdifferenz ... ... ...

Summe der JÜ der Konzernuntern.

800

700

700

Veränderung der Aufrechnungsdifferenz

während des Konzerngeschäftsjahres ... ... ...

Konzernjahresüberschuss ... ... ...

Summe der Gewinn- und Verlust-

vorträge der Konzernuntern. 0 - 200 + 100

Konzernergebnisvortrag ... ... ...

Konzernbilanzgewinn ... ... ...

Page 96: Grundzüge der Konzernrechnungslegung

22.04.23 96

Zwischenergebniskonsolidierung

Im Rahmen der Zwischenergebniseliminierung werden alle Gewinne undVerluste aus Geschäften zwischen den in den Konzernabschluss einbezogenenUnternehmen herausgerechnet, weil derartige Erfolge unter Betrachtung desKonzerns als rechtlicher und wirtschaftlicher Einheit nicht realisiert sind.

Beispiel: A B Rohstoffe

HK = 67 T€ VK = 73 T€

G = 6 T€

Page 97: Grundzüge der Konzernrechnungslegung

22.04.23 97

Definition des Zwischenergebnisses

Als Zwischenergebnis bezeichnet man die Differenz zwischen dem Wert-

ansatz eines konzernintern gelieferten Vermögensgegenstandes in der Einzel-

bilanz der empfangenden Unternehmung und dem Wert, der diesem Vermö-

gensgegenstand gemäß der Einheitstheorie aus Konzernsicht zukommt (Kon-

zernherstellungs- und -anschaffungskosten). Dabei kann es sich sowohl um

einen Zwischengewinn wie auch um einen Zwischenverlust handeln.

Zwischengewinn = Einzelbilanzwert > HK bzw. AK des Konzerns

Zwischenverlust = Einzelbilanzwert < HK bzw. AK des Konzerns

Page 98: Grundzüge der Konzernrechnungslegung

22.04.23 98

Ermittlung des Zwischenerfolges

Einzelbilanzwert

Konzern-anschaffungs-

kosten

Konzern-herstellungs-

kosten

Zwischenerfolg

kein Wahlrecht Wahlrecht

Page 99: Grundzüge der Konzernrechnungslegung

22.04.23 99

Ermittlung der Konzern-

herstellungs-kosten

Aktivierungspflichtige

Konzernherstellungs-

kosten

Materialeinzelkosten

+ Fertigungseinzelkosten

+ Sondereinzelkosten der Fertigung

+ Angemessene Teile der Materialgemeinkosten

+ Angemessene Teile der Fertigungsgemeinkosten

+ Angemessene Teile des Werteverzehrs des An-

lagevermögens, soweit dieser durch die Fertigung

veranlasst ist

+ Aktivierungspflichtige Herstellungskosten-

mehrungen (Einzelkosten + angemessene Teile

der Gemeinkosten)

- Herstellungskostenminderungen (Einzelkosten +

angemessene Teile der Gemeinkosten)

Untergrenze = Mindestwert der Konzernherstellungskosten

Aktivierungsfähige,

aber nicht aktivie-

rungspflichtige Kon-

zernherstellungs-

kosten

+ Angemessene Teile der Kosten der allgemeinen

Verwaltung

+ Angemessene Aufwendungen für soziale Einrich-

tungen des Betriebs, für freiwillige soziale Leis-

tungen und für die betriebliche Altersversorgung,

soweit diese auf den Zeitraum der Herstellung

entfallen

+ Zinsen für Fremdkapital, das zur Finanzierung

der Herstellung eines Vermögensgegenstandes

verwandt wird, soweit sie auf den Zeitraum der

Herstellung entfallen

+ Aktivierungsfähige, aber nicht aktivierungs-

pflichtige Herstellungskostenmehrungen

(aktivierungsfähige Gemeinkosten)

- Herstellungskostenminderungen (aktivierungs-

fähige Gemeinkosten)

Obergrenze = Höchstwert der Konzernherstellungskosten

Page 100: Grundzüge der Konzernrechnungslegung

22.04.23 100

Definition des Zwischengewinns

Page 101: Grundzüge der Konzernrechnungslegung

22.04.23 101

Definition des Zwischenverlustes

Page 102: Grundzüge der Konzernrechnungslegung

22.04.23 102

Beispiel: ZwischenergebnisseBeispiel

Die Muttergesellschaft M-AG hat in der betrachteten Abrechnungsperiode 02 an

die Tochtergesellschaft N-GmbH Waren geliefert, die aus Konzernsicht Zwi-

schengewinne in Höhe von insgesamt 500 T€ enthielten. Im Geschäftsjahr zuvor

betrugen die gesamten Zwischengewinne nur 300 T€. Der vorläufige Konzernjah-

resüberschuss in 02 beträgt 800 T€.

Vorläufiger Konzernjahresüberschuss + 800 T€

(vor Zwischenerfolgskonsolidierung)

Veränderung Zwischenerfolge in 02 - 200 T€ ________

Konzernjahresüberschuss + 600 T€

Konzernergebnisvortrag (Zwischengewinn des Vorjahres) - 300 T€ ________

Konzernbilanzgewinn + 300 T€

Page 103: Grundzüge der Konzernrechnungslegung

22.04.23 103

Aufwands- und Ertragskonsolidierung

Die Aufwands- und Ertragskonsolidierung hat die Aufgabe konzerninterne

Aufwendungen und Erträge zum Zweck der Eliminierung von Doppelrechnun-

gen zu beseitigen.

Systematisierung der AuE-Konsolidierung nach

1) Innenumsatzerlöse

- GKV oder UKV- Lieferungen oder Leistungen- selbst erstellte oder fremdbezogene L&L- L&L in das AV oder UV

2) andere Erträge

3) Ergebnisübernahmen und Beteiligungserträge

Page 104: Grundzüge der Konzernrechnungslegung

22.04.23 104

Kapitel-ende

Fragen?

Page 105: Grundzüge der Konzernrechnungslegung

22.04.23 105

Voraussetzungen Gemeinschaftsunternehmen

Von mindestens zwei Gesellschafter-unternehmen gemeinschaftlich geführt

Gesellschafterunternehmen müssen voneinander unabhängig sein

Zusammenarbeit muss auf Dauer angelegt sein

Gemeinsame Führung muss tatsäch-lich ausgeübt werden (nach DRS 9.3)

§ 310HGB

Page 106: Grundzüge der Konzernrechnungslegung

22.04.23 106

Quotenkonsolidierung Abschlussposten werden nur anteilig

erfasst. Ausgleichsposten für Fremdanteile entfällt daher

Stille Reserven/Lasten werden in der HB II nur anteilig aufgelöst

Beteiligungsbuchwert ist mit dem anteiligen neubewerteten EK des GU zu verrechnen

Schulden-, Zwischenergebnis- und Erfolgskonsolidierung werden ebenfalls nur anteilig durchgeführt

Page 107: Grundzüge der Konzernrechnungslegung

22.04.23 107

Ein Gemeinschaftsunternehmen ist ein Unternehmen, das von einem in den

Konzernabschluss einbezogenen Unternehmen und einem oder mehreren

anderen Gesellschafterunternehmen gemeinsam auf Dauer geführt wird.

Gemeinschaftsunternehmen können entweder nach der Quotenkonsolidie-

rung oder nach der Equity-Bewertung in den Konzernabschluss einbezogen

werden. Im Zuge der Quotenkonsolidierung erfolgt die Kapitalkonsolidie-

rung – wie auch bei Tochterunternehmen – nach der Neubewertungsmetho-

de.

Sowohl Kapitalkonsolidierung als auch Schulden- und Zwischenerfolgs-

konsolidierung sowie Aufwands- und Ertragskonsolidierung sind anteilig

entsprechend der Beteiligungsquote durchzuführen.

Zusammenfassung Quotenkonsolidierung

Page 108: Grundzüge der Konzernrechnungslegung

22.04.23 108

Aufgabe: Erstkonsolidierung GU

Die Muttergesellschaft „Blume“-AG ist neben einem anderen Gesellschafter-

unternehmen paritätisch mit 50 % der Kapitalanteile an dem Gemeinschafts-

unternehmen „Licht“-KGaA beteiligt. Die Bilanzen der beiden Gesellschaften

weisen folgende Beträge in T€ auf:

A Bilanz MU P A Bilanz GU P

AV 200 Gez. Kap. 100 AV 400 Gez. Kap. 100

Beteil. GU 400 Rückl. 200 UV 200 Rückl. 100

UV 300 Bil.gew. 100 Bil.gew. 100

FK 500 FK 300

900 900 600 600

Das Anlagevermögen der „Licht“-KGaA enthält stille Reserven in Höhe von

200 T€. Erstellen Sie die vorläufige Konzernbilanz nach der Neubewertungs-

methode!

Page 109: Grundzüge der Konzernrechnungslegung

22.04.23 109

Aufgabe: Folgekonsolidierung GU Das Chemieunternehmen „Hoechst“-AG erwirbt zusammen mit dem konzern-

fremden Unternehmen „Unwahrscheinlich“-AG im Dezember des Geschäfts-

jahres 01 das Gemeinschaftsunternehmen „Hoechst-Unwahrscheinlich“-

GmbH. Der Kapitalanteil beträgt 50 %. Die nachstehenden Bilanzwerte für 01

sind in T€:

A Bilanz MU P A Bilanz GU P

AV 200 Gez. Kap. 200 AV 500 Gez. Kap. 200

Beteil. GU 400 Rückl. 300 UV 400 Rückl. 100

UV 300 JÜ 0 JÜ 200

FK 400 FK 400

900 900 900 900

Im Anlagevermögen der „Hoechst-Unwahrscheinlich“-GmbH stecken 200 T€

stille Reserven, die über 5 Jahre abgeschrieben werden. Ein Geschäfts- oder

Firmenwert wird zu 20 % abgeschrieben. Der Jahresüberschuss im Jahr 01

beim Gemeinschaftsunternehmen wird ebenso wie der gleich hohe Jahresüber-

schuss 02 voll thesauriert. Im Jahr 02 erwirtschaftet das Mutterunternehmen

„Hoechst“-AG einen Jahresüberschuss in Höhe von 100 T€.

Führen Sie die Erstkonsolidierung und die erste Folgekonsolidierung nach der

Neubewertungsmethode durch!

Page 110: Grundzüge der Konzernrechnungslegung

22.04.23 110

Aufgabe: Quotenkonsolidierung GU Die Muttergesellschaft „Komplex“-AG ist an dem Gemeinschaftsunternehmen

„Übersichtlich“-AG zur Hälfte beteiligt. Die stillen Reserven im Anlagever-

mögen vom Gemeinschaftsunternehmen betragen 160 T€. Die „Übersicht-

lich“-AG hat in der Geschäftsperiode an die „Komplex“-AG Waren geliefert,

die aus der Sicht des Konzerns als Einheit Zwischengewinne in Höhe von 100

T€ enthalten. Die gelieferten Erzeugnisse sind am Bilanzstichtag noch auf

Lager. Die Forderungen der „Komplex“-AG enthalten Forderungen gegenüber

dem Gemeinschaftsunternehmen in Höhe von 200 T€, die bei der „Übersicht-

lich“-AG in gleicher Höhe als Verbindlichkeiten gebucht sind. Die Einzelab-

schlüsse der beiden Unternehmen zum 31.12.01 haben folgendes Aussehen

(Werte in T€):

A Bilanz MU P A Bilanz GU P

AV 2.000 Gez. Kap. 2.000 AV 1.440 Gez. Kap. 1.000

Beteil. GU 1.000 Rückl. 1.200 Vorräte 600 Rückl. 600

Vorräte 800 Bil.gew. 400 Ford. 760 Bil.gew. 200

Ford. 900 Verb. 1.100 Verb. 1.000

4.700 4.700 2.800 2.800

Leiten Sie die vorläufige Konzernbilanz ab!

Page 111: Grundzüge der Konzernrechnungslegung

22.04.23 111

Assoziierte Unternehmen

maßgeblicher Einfluss,

wird widerlegbar vermutet ab 20 % der Anteile,

üblicherweise zwischen 20 und 50 %

Ein assoziiertes Unternehmen ist ein Beteiligungsunternehmen, auf dessen

Geschäfts- oder Finanzpolitik ein in den Konzernabschluss einbezogenes

Unternehmen einen maßgeblichen Einfluss ausübt und das weder im Rahmen

der Voll- noch der Quotenkonsolidierung einbezogen wird.

Equity-Methode

Page 112: Grundzüge der Konzernrechnungslegung

22.04.23 112

Maßgeblicher EinflussMaßgeblicher Einfluss bedeutet die Mitwirkung an der Geschäfts- oder

Finanzpolitik eines Beteiligungsunternehmens, ohne dass damit die Beherr-

schung verbunden ist.

Indizien für den maßgeblichen Einfluss können gemäß DRS 8.3 beispielsweise sein:

Zugehörigkeit eines Vertreters des beteiligten Unternehmens zum Verwaltungsorgan

oder einem gleichartigen Leitungsgremium des Beteiligungsunternehmens; Mitwirkung an der Geschäftspolitik des Beteiligungsunternehmens; Austausch von Führungspersonal zwischen dem beteiligten Unternehmen und dem

Beteiligungsunternehmen; wesentliche Geschäftsbeziehungen zwischen dem beteiligten Unternehmen und dem

Beteiligungsunternehmen; Bereitstellung von wesentlichem technischen Know-how durch das beteiligte Unter-

nehmen.

Page 113: Grundzüge der Konzernrechnungslegung

22.04.23 113

Equity-Methode

keine reine Konsolidierungsmethode,sondern eher BewertungsmethodeAusweis: Beteiligung an assoziierten Unternehmen

nicht Anschaffungskosten,sondern zeitnah durch Fortschreibung desBeteiligungswertes (Equity-Wert)

Die Equity-Methode ist eine Bewertungsmethode, bei der die Anschaffungs-

kosten der Beteiligung in den Folgejahren nach Maßgabe der Entwicklung des

anteiligen bilanziellen Eigenkapitals des assoziierten Unternehmens im Equity-

Wert fortgeschrieben werden.

Page 114: Grundzüge der Konzernrechnungslegung

22.04.23 114

Buchwert-methode

(1) Übernahme des Beteiligungsbuchwertes (Anschaffungskosten) aus

dem Einzelabschluss in die Konzernbilanz und Umbuchung in die

Position „Beteiligung an assoziierten Unternehmen“

(2) Ermittlung des Unterschiedsbetrages

Buchwert der Beteiligung im Einzelabschluss der MU

- anteiliges bilanziertes EK in der Bilanz des AU

= Unterschiedsbetrag

Anhangangabe des Unterschiedsbetrages

(3) Unterschiedsbetrag in Nebenrechnung aufteilen und fortschreiben

a) Auflösung und Zuordnung stiller Reserven und Lasten zu den

Vermögensgegenständen und Schulden, in denen sie sich

befinden

b) Rest: Geschäfts- oder Firmenwert

Passivischer Unterschiedsbetrag

(4) Nebenrechnung für Folgejahre

Fortführung ggf. Abschreibung der zugeordneten Reserven

und Lasten

Abschreibung des Geschäfts- oder Firmenwertes

(5) Folge: Beteiligungsbuchwert sinkt

wird aber möglicherweise kompensiert durch

Steigerungen der Rücklagen des AU

Ergebnis: Zeitnahe Bewertung

Page 115: Grundzüge der Konzernrechnungslegung

22.04.23 115

Beispiel: Buchwert-methode

Beispiel

Beteiligungsbuchwert im Einzelabschluss

(Anschaffungskosten): 1.000.000 €

Anteile 28 %

EK des assoz. Unternehmens 1.500.000 €

anteiliges EK 420.000 €

Beteiligungsbuchwert 1.000.000 €

./. anteiliges EK 420.000 €

--------------

= Unterschiedsbetrag 580.000 €

Anteilige stille Reserven:

in Grundstück 200.000 €

in Maschinen 300.000 €

verbleibt Geschäftswert 80.000 €

Bilanzausweis:

„Beteiligung an assoz. Unternehmen“ 1.000.000 €

Anhangangabe:

Unterschiedsbetrag 580.000 €

Page 116: Grundzüge der Konzernrechnungslegung

22.04.23 116

Folge-bewer-tungen

Anschaffungskosten

Ausgangsbewertung

+

-

-

-

+

-

+

+/-

+/-

anteilige Jahresüberschüsse

anteilige Jahresfehlbeträge

vereinnahmte Gewinnausschüttungen

Abschreibung aufgedeckter stiller Reserven

Auflösung stiller Lasten

Abschreibung eines verbleibenden Geschäfts-

oder Firmenwertes

Auflösung eines passiv. nicht zuordnungs-

fähigen Unterschiedsbetrages

Ergebniswirkung von Neubewertungen gem.

§ 312 Abs. 5 HGB

Ergebniswirkung aus der Eliminierung von

Verbunderfolgen

regelmäßige

Fortschreibung

-

+

+

-

ggf. außerplanmäßige Abschreibungen

ggf. Zuschreibungen

Kapitaleinzahlungen

Kapitalrückzahlungen

außerplanmäßige

Fortschreibung

= Beteiligung an assoziierten Unternehmen =============================

Ausweis im Geschäfts-

jahr

Page 117: Grundzüge der Konzernrechnungslegung

22.04.23 117

Aufgabe: Konzernverflechtung

Page 118: Grundzüge der Konzernrechnungslegung

22.04.23 118

Aufgabe: Equity-Methode Die Lebensmittelkette „Sparsam“-AG ist Muttergesellschaft des Konzerns und

zur Aufstellung eines Konzernabschlusses verpflichtet. Die „Sparsam“-AG

erwirbt Ende 01 eine 25 %ige Beteiligung an der Molkerei „Frisch Milch“-

GmbH. Der Anschaffungspreis des assoziierten Unternehmens beträgt 250 T€.

Die von der Konzernbuchhaltung vorläufig erstellte Konzernbilanz und die

Bilanz der „Frisch Milch“-GmbH haben folgendes Aussehen:

A vorl. Konzernbilanz P A Bilanz AU P

AV 1.000 Gez. Kap. 1.000 AV 400 Gez. Kap. 200

UV 1.500 Rückl. 750 UV 800 Rückl. 150

Beteilig. 250 Bil.gew. 50 Bil.gew. 50

FK 950 FK 800

2.750 2.750 1.200 1.200

Die Bilanz der „Frisch Milch“-GmbH enthält 180 T€ stille Reserven im Anla-

gevermögen und 100 T€ im Umlaufvermögen. Führen Sie die Erstkonsolidie-

rung zum 31.12.01 nach der Equity-Methode insbesondere nach der Buchwert-

methode durch!

Page 119: Grundzüge der Konzernrechnungslegung

22.04.23 119

Aufgabe: Folgebewertung

Es sind folgende Ausgangsdaten gegeben: Die „PC“-AG erwirbt am 1.1.01

eine Beteiligung an der „Software“-GmbH in Höhe von 40 % zum Preis von

300 T€. Am Ende des gleichen Geschäftsjahres hat die GmbH einen Jahres-

überschuss in Höhe von 100 T€ erwirtschaftet, der voll thesauriert wird. In der

Periode 02 wird zwar kein Jahresüberschuss (Gewinn = 0) erzielt, aber den-

noch eine Ausschüttung in Höhe von 50 T€ beschlossen. Im Jahr 03 erwirt-

schaftet die „Software“-GmbH einen Jahresfehlbetrag von 20 T€. Eine Aus-

schüttung erfolgt nicht.

Errechnen Sie die Bilanzansätze für die Jahre 01 bis 03!

Page 120: Grundzüge der Konzernrechnungslegung

22.04.23 120

Aufgabe: Folgebewertung Der Malergroßbetrieb „Farbe“-GmbH ist Mutterunternehmung mehrerer

Tochterunternehmen und erwirbt Anfang 01 40 % der Anteile an dem

Malerfachbetrieb „Rosarot“-GmbH. Die „Rosarot“-GmbH ist als assoziiertes

Unternehmen in den Konzernabschluss der „Farbe“-GmbH einzubeziehen. Die

Anschaffungskosten betragen 140 T€ und das anteilige Eigenkapital 60 T€.

Die „Rosarot“-GmbH erwirtschaftet im Geschäftsjahr 01 und in den folgenden

Geschäftsjahren nachstehende Jahreserfolge, die sofern positiv komplett

thesauriert werden:

Jahr 01 + 50 T€

Jahr 02 - 100 T€

Jahr 03 - 200 T€

Jahr 04 + 80 T€

Jahr 05 + 150 T€

Die stillen Reserven in den technischen Anlagen in Höhe von insgesamt 100

T€ und der Geschäfts- oder Firmenwert werden über 4 Jahre abgeschrieben,

wobei die erste Abschreibung bereits im Geschäftsjahr 01 erfolgen soll.

Errechnen Sie den Beteiligungsbuchwert nach der Buchwertmethode für die

Geschäftsjahre 01 - 05!

Page 121: Grundzüge der Konzernrechnungslegung

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