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G y m n a s i u m i n N i e d e r s a c h s e n Gymnasiale Oberstufe in Niedersachsen zum 1. August 2005

Gymnasium in Niedersachsen Gymnasiale Oberstufe in Niedersachsen zum 1. August 2005

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Gymnasiale Oberstufe in Niedersachsen

zum 1. August 2005

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Februar 2005 - MK Niedersachsen, Referat 33 2

Gymnasiale Oberstufe in Niedersachsen

Gesetzliche Grundlage zur Verordnung über die Gymnasiale Oberstufe nach §§11 und 185 NSchG vom 2.7. 2003 mit folgenden Vorgaben: Die Gymnasiale Oberstufe gliedert sich in einjährige

Einführungsphase und zweijährige Qualifikationsphase (SJg. 11-13 ab 1.8.2005 bzw. 10-12 ab 1.8.2008 mit Doppelfunktion der Einführungsphase ),

Schwerpunktbildung, Facheinteilung nach Kern-, Schwerpunkt-, Ergänzungs-,

Wahlfächern.Grundlage KMK-Vereinbarung zur gymnasialen Oberstufe Zweijährige Qualifikationsphase, Fachdifferenzierung auf zwei Anforderungsebenen, Schulhalbjahrsbezogene Unterrichtssequenzen, Fachkurssystem statt Schulzweige, 265 Gesamtwochenstunden in den Schuljahrgängen 5 bis 12,

darunter bis zu fünf Wahlstunden.

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Februar 2005 - MK Niedersachsen, Referat 33 3

Gymnasiale Oberstufe in Niedersachsen

Einführungsphase

Im achtjährigen Gymnasium: Die Einführungsphase entspricht dem 10. Schuljahrgang. (zugleich Abschlussjahrgang des Sekundarbereich I und Einführungsjahrgang in den Sekundarbereich II).

Schülerpflichtstundenzahl beträgt 34 Wochenstunden(übergangsweise 31 Wochenstunden).

Unterricht in der Einführungsphase wird nach Pflicht- und Wahlunterricht eingeteilt.

Informatik kann eine Naturwissenschaft ersetzen.Wegfall der Verfügungsstunde.

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Februar 2005 - MK Niedersachsen, Referat 33 4

Gymnasiale Oberstufe in Niedersachsen

Fünf Schwerpunkte in der Qualifikationsphase

Im achtjährigen Gymnasium:Qualifikationsphase umfasst Schuljahrgänge 11 und 12.Schülerpflichtstundenzahl beträgt 34 Wochenstunden (übergangsweise 32 Wochenstunden).

Der sprachliche und der naturwissenschaftliche Schwerpunkt sind anzubieten.

Der gesellschaftswissenschaftliche und der musisch-künstlerische Schwerpunkt sollen angeboten werden.

Der sportliche Schwerpunkt kann angeboten werden. Doppelungen sind möglich, wenn mindestens der

sprachliche und der naturwissenschaftliche Schwerpunkt eingerichtet sind.

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Februar 2005 - MK Niedersachsen, Referat 33 5

Gymnasiale Oberstufe in Niedersachsen

Fächer und Anforderungsniveau

Drei Kernfächer (Deutsch, Fremdsprache, Mathematik), Zwei Schwerpunktfächer (die den Schwerpunkt

kennzeichnenden Fächer), Ergänzungsfächer (die zu belegen sind), Wahlfächer.

Drei vierstündige Fächer auf erhöhtem Niveau (1., 2. und 3. Prüfungsfach),

vierstündige Fächer auf grundlegendem Niveau(4. und 5. Prüfungsfach und ggf. Kernfächer),

zweistündige Fächer auf grundlegendem Niveau(Ergänzungs- und Wahlfächer).

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Februar 2005 - MK Niedersachsen, Referat 33 6

Gymnasiale Oberstufe in Niedersachsen

Fünf vierstündige Abiturprüfungsfächer- Zentralabitur

Vier schriftliche Prüfungsfächer (1. – 4. Prüfungsfach) mit landesweit einheitlichen Aufgabenstellungen und

ein mündliches Prüfungsfach (5.Prüfungsfach).

Aus jedem Aufgabenfeld mindestens ein Fach, zwei der Kernfächer D, FS, M, drei Fächer auf erhöhtem Anforderungsniveau,

darunter die beiden Schwerpunktfächer.

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Februar 2005 - MK Niedersachsen, Referat 33 7

Gymnasiale Oberstufe in Niedersachsen

Drei Fächer auf erhöhtem Anforderungsniveauaußer im gesellschaftswissenschaftlichen Schwerpunkt:

1. und 2. schriftliches Prüfungsfach sind die beiden Schwerpunktfächer,

3. schriftliches Prüfungsfach ist ein weiteres von der Schule bestimmtes Fach.

im gesellschaftswissenschaftlichen Schwerpunkt: 1. und 2. schriftliches Prüfungsfach sind Geschichte und

eines der Fächer Deutsch, Mathematik, fortgeführte Fremdsprache, Naturwissenschaft,

3. schriftliches Prüfungsfach ist das 2. Schwerpunktfach.

Nicht wählbar sind Werte und Normen, Darstellendes Spiel und -außer im sportlichen Schwerpunkt- Sport.

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Februar 2005 - MK Niedersachsen, Referat 33 8

Gymnasiale Oberstufe in Niedersachsen

Mindest-Belegungsverpflichtungen

für vier Schulhalbjahre die beiden Schwerpunktfächer, die drei Kernfächer D, FS, M, eine Naturwissenschaft, ein Fach aus dem gesellschaftswissenschaftlichen

Aufgabenfeld, Religion oder Werte und Normen oder Philosophie, das Seminarfach, Sport.

für zwei Schulhalbjahre Musik oder Kunst oder Darstellendes Spiel, Geschichte, Politik-Wirtschaft, 2. Fremdsprache oder 2. Naturwissenschaft oder Informatik in

bestimmten Schwerpunkten.

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Februar 2005 - MK Niedersachsen, Referat 33 9

Gymnasiale Oberstufe in Niedersachsen

Fremdsprachen in der EinführungsphaseIn der Einführungsphase sind zwei Fremdsprachen zu wählen, und zwar

1. eine fortgeführte Fremdsprache als 1., 2. oder 3. Pflicht- oder Wahlpflichtfremdsprache,

2. eine weitere Fremdsprache, darunter entweder eine nicht unter Nr. 1. gewählte Fremdsprache, eine Wahlfremdsprache, die im Sekundarbereich I

durchgehend besucht und in der vor Eintritt in die Einführungsphase mindestens ausreichende Leistungen erreicht worden sind,

eine in der Einführungsphase neu beginnende Fremdsprache.

Hinweis:Die Verpflichtung nach Nr.2 entfällt, wenn eine Wahlpflichtfremdsprache mindestens fünf Schuljahre lang an einer Realschule, an einer nach Schuljahrgängen gegliederten KGS oder einer IGS durchgehend erlernt wurde.

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Februar 2005 - MK Niedersachsen, Referat 33 10

Gymnasiale Oberstufe in Niedersachsen

Fremdsprachen in der Qualifikationsphase

In der Qualifikationsphase ist eine Fremdsprache durchgehend zu belegen.Eine Fremdsprache kann 1., 2., 3., 4. oder 5. Prüfungsfach sein, wenn es

1. eine aus der Einführungsphase fortgeführte Pflicht- oder Wahlpflichtfremdsprache ist,

2. eine Wahlfremdsprache ist, die im Sekundarbereich I durchgehend besucht, in der Einführungsphase fortgeführt und in der am Ende der Einführungsphase mindestens ausreichende Leistungen erreicht worden sind.

Eine in der Einführungsphase neu begonnene Fremdsprache kann 4. oder 5. Prüfungsfach sein, wenn am Ende der Einführungsphase mindestens ausreichende Leistungen erreicht worden sind.

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Februar 2005 - MK Niedersachsen, Referat 33 11

Gymnasiale Oberstufe in Niedersachsen

Fremdsprachen in der Qualifikationsphaseohne Besuch der Einführungsphase

Ohne Besuch der Einführungsphase kann eine Fremdsprache nur dann als 1., 2. oder 3. Prüfungsfach gewählt werden, wenn darin zuvor mindestens vier Schuljahre lang am Pflicht- oder Wahlpflichtunterricht im Sekundarbereich I teilgenommen wurde.

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Februar 2005 - MK Niedersachsen, Referat 33 12

Gymnasiale Oberstufe in Niedersachsen

Belegungsverpflichtungen im sprachlichen Schwerpunkt

Fach WStd SHj Bedingungen

fortgeführte Fremdsprache 4 4

weitere Fremdsprache 4 4 kann durch Deutsch ersetzt werden.

Deutsch 4 4 falls Deutsch Schwerpunktfach: weitere Fremdsprache.

Mathematik 4 4

Naturwissenschaft 4 4

Musik/Kunst/(Darstellendes Spiel)

2 2

Geschichte 2 2

Politik-Wirtschaft 2 2

Religion/Werte und Normen/ Philosophie

2 4

Sport 2 4

Seminarfach 2 4

Wahlfach + +

Ein Fach des Aufgabenfeldes B muss als Prüfungsfach durchgängig vierstündig belegt werden.

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Februar 2005 - MK Niedersachsen, Referat 33 13

Gymnasiale Oberstufe in Niedersachsen

Belegungsverpflichtungen im musisch-künstlerischen Schwerpunkt

Fach WStd SHj Bedingungen

Kunst oder Musik 4 4

Deutsch 4 4

Fremdsprache 4 4

Mathematik 4 4

Naturwissenschaft 4 4

Musik/Kunst 2 2

Geschichte 2 2

Politik-Wirtschaft 2 2

Religion/Werte und Normen/ Philosophie

2 4

Sport 2 4

Seminarfach 2 4

Wahlfach + +

Ein Fach des Aufgabenfeldes B muss als Prüfungsfach durchgängig vierstündig belegt werden.

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Februar 2005 - MK Niedersachsen, Referat 33 14

Gymnasiale Oberstufe in Niedersachsen

Belegungsverpflichtungen im gesellschaftswissenschaftlichen Schwerpunkt

Fach WStd SHj Bedingungen

Geschichte 4 4

Politik-Wirtschaft, Erdkunde, Religion oder Philosophie

4 4

Deutsch 4 4

Fremdsprache 4 4

Mathematik 4 4

Naturwissenschaft 4 4

Musik/Kunst/(Darstellendes Spiel)

2 2

Politik-Wirtschaft 2 2 sofern nicht als Schwerpunktfach gewählt.

Religion/Werte und Normen/ Philosophie

2 4 sofern Religion oder Philosophie nicht als Schwerpunktfach gewählt.

Weitere Fremdsprache oder weitere Naturwissenschaft

4 2 Die Naturwissenschaft kann durch Informatik ersetzt werden.

Sport 2 4

Seminarfach 2 4

Wahlfach + +

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Februar 2005 - MK Niedersachsen, Referat 33 15

Gymnasiale Oberstufe in Niedersachsen

Belegungsverpflichtungen im naturwissenschaftlichen Schwerpunkt

Fach WStd SHj Bedingungen

Naturwissenschaft 4 4

weitere Naturwissenschaft 4 4 Kann durch Mathematik oder Informatik ersetzt werden.

Deutsch 4 4

Fremdsprache 4 4

Mathematik 4 4 falls Mathematik Schwerpunktfach: weitere Naturwissenschaft oder Informatik.

Musik/Kunst/(Darstellendes Spiel)

2 2

Geschichte 2 2

Politik-Wirtschaft 2 2

Religion/Werte und Normen/ Philosophie

2 4

Sport 2 4

Seminarfach 2 4

Wahlfach + +

Ein Fach des Aufgabenfeldes B muss als Prüfungsfach durchgängig vierstündig belegt werden.

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Februar 2005 - MK Niedersachsen, Referat 33 16

Gymnasiale Oberstufe in Niedersachsen

Belegungsverpflichtungen im sportlichen Schwerpunkt

Fach WStd SHj Bedingungen

Sport

5 4 Sportpraxis und –theorie.

Naturwissenschaft 4 4

Deutsch 4 4

Fremdsprache 4 4

Mathematik 4 4

Musik/Kunst/(Darstellendes Spiel)

2 2

Geschichte 2 2

Politik-Wirtschaft 2 2

Religion/Werte und Normen/ Philosophie

2 4

Weitere Fremdsprache oder weitere Naturwissenschaft

4 2 Die Naturwissenschaft kann durch Informatik ersetzt werden.

Seminarfach 2 4

Wahlfach + +

Ein Fach des Aufgabenfeldes B muss als Prüfungsfach durchgängig vierstündig belegt werden.

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Februar 2005 - MK Niedersachsen, Referat 33 17

Gymnasiale Oberstufe in Niedersachsen

Erläuterungen zu den nachfolgenden Baumdiagrammen Die Aufgabenfelder sind farbig markiert (grün A; blau B;

rot C). Die „gefüllten“ Rechtecke stellen das 1. und 2.

Prüfungsfach dar. Die Baumdiagramme stellen -in Pfeilrichtung durchlaufen-

mögliche Prüfungsfach-Kombinationen dar. Die 3., 4. und 5. Prüfungsfächer eines Durchlaufs sind in der Regel in der Reihenfolge vertauschbar.(Hinweis: Nur eine fortgeführte Fremdsprache kann 3. Prüfungsfach sein.)

Im gesellschaftswissenschaftlichen Schwerpunkt ist das dritte Prüfungsfach schraffiert dargestellt (festgelegter Sonderfall). Hier sind nur das 4. und 5. Prüfungsfach in der Reihenfolge vertauschbar.

Bei der Angabe B-, C-Feld oder „beliebig“ sind die jeweils wählbaren Fächer der Verordnung zu entnehmen.

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Februar 2005 - MK Niedersachsen, Referat 33 18

Gymnasiale Oberstufe in Niedersachsen

f.FS1

f.FS2

Ma

B-Feld

beliebig

De

C-Feld

De

B-Feld

C-Feld

B-Feld

beliebig

Prüfungsfächer im sprachlichen Schwerpunkt

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Februar 2005 - MK Niedersachsen, Referat 33 19

Gymnasiale Oberstufe in Niedersachsen

Mu

De

Ma

B-Feld

beliebig

Ku

FS

B-Feld

C-Feld

Prüfungsfächer im musisch-künstlerischen Schwerpunkt

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Februar 2005 - MK Niedersachsen, Referat 33 20

Gymnasiale Oberstufe in Niedersachsen

Ge

De f.FS Ma

FS

B-Feld

C-Feld

Ma

B-Feld

beliebig

NW1

De

B-Feld

C-Feld

De FS

B-Feld B-Feld

beliebig beliebig

FS De

De Ma

B-Feld B-Feld

Prüfungsfächer im gesellschaftswissenschaftlichen Schwerpunkt

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Februar 2005 - MK Niedersachsen, Referat 33 21

Gymnasiale Oberstufe in Niedersachsen

NW1

NW2 Ma In

De De

FS

FS

B-Feld

B-Feld B-Feld

beliebig beliebig B-Feld

De

Ma Ma De

De FS

B-Feld B-Feld

Prüfungsfächer im naturwissenschaftlichen Schwerpunkt

Page 22: Gymnasium in Niedersachsen Gymnasiale Oberstufe in Niedersachsen zum 1. August 2005

Februar 2005 - MK Niedersachsen, Referat 33 22

Gymnasiale Oberstufe in Niedersachsen

Sport

NW1

De

FS

B-Feld

FS

Ma

B-Feld

Prüfungsfächer im sportlichen Schwerpunkt

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Februar 2005 - MK Niedersachsen, Referat 33 23

Gymnasiale Oberstufe in Niedersachsen

In- Kraft-Setzen – Alte Verordnung

Bei Eintritt in die Einführungsphase vor dem 1.8. 2005,bei Rücktritt in die Qualifikationsphase oder Eintritt in diese ohne Besuch der Einführungsphase vor dem 1.8.2006

gilt die „alte“ Verordnung.

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Februar 2005 - MK Niedersachsen, Referat 33 24

Gymnasiale Oberstufe in Niedersachsen

In- Kraft-Setzen – Neue Verordnung

Bei Eintritt oder Rücktritt in die Einführungsphase ab 1.8. 2005 und vor dem 1.8. 2008 gilt die „neue“ Verordnung mit folgendem Zusatz:Die Pflichtstundenzahl beträgt 31 Wochenstunden in der Einführungsphase und 32 Wochenstunden in der Qualifikationsphase.

Dieser Zusatz gilt auch, wenn der Eintritt in die Einführungsphase als Jahrgang 11 zum 1.8.2008 erfolgt.

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Februar 2005 - MK Niedersachsen, Referat 33 25

Gymnasiale Oberstufe in Niedersachsen

In-Kraft-Setzen1.8.2006

1.8.2005

1.8.2007

1.8.2008

1.8.2009

1.8.2010

1.8.2011

1.8.2012

1.8.2004

Eintritt in 6

Eintritt in 5

7 8 9 10

7

7

8

8 9

9

10

10

11

11alt

11

11

11

QPhase

QPhase

QPhase

QPhase

QPhase

QPhase

Kein Übergang

12 13

12 13 13W

Blau /schwarz – 31/32 WStd.